NewHealthGuide Magazin 01 2022
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newhealth.guide #1
Krankenhauszukunftsgesetz
Digitalisierung
mit Deadline
Text
Christian Heinrich
Das Krankenhauszukunftsgesetz
(KHZG) setzt die Kliniken unter
Druck, die Modernisierung
voranzutreiben. Erfahren Sie,
wie das Investitionspaket den
Kliniken helfen soll, digital fit
zu werden, und wo es mit der
Umsetzung noch hapert
Manchmal hat der Fortschritt wortwörtlich
seinen Preis. Damit er Einzug hält,
bedarf es häufig eines gewissen Anstoßes.
Genau dies geschieht gerade
mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen
und dem Krankenhauszukunftsgesetz. Dass
die Digitalisierung grundsätzlich ein Vorteil ist, für Patienten
und auch Kliniken, daran besteht kein Zweifel.
Schon allein deshalb, weil Daten schneller von einem
Ort und Arzt zum anderen geschickt werden können
und damit bei jeder Behandlung verfügbar sind.
Aber die Digitalisierung erfordert anfangs auch einen
gewissen Aufwand sowie Investitionen. Und Geld ist in
den Kliniken nicht erst seit der Pandemie knapp.
Das Ende Oktober 2020 in Kraft getretene Krankenhauszukunftsgesetz,
kurz KHZG, soll hier den entscheidenden
Anschub leisten und die Krankenhäuser dazu
bewegen, zügig und wirkungsvoll in die Digitalisierung
zu investieren. Dazu bietet es den Kliniken Geld –
und in einigen Feldern Strafen, wenn sie bis Ende 2024
noch nichts vorzuweisen haben. Wenn man so will, ist
das KHZG Zuckerbrot und Peitsche in einem.
Da sind einerseits die Fördergelder, die den Klinken die
Einführung digitaler Tools in den Kranke nhausalltag
erleichtern können. Für insgesamt elf Bereiche, Fördertatbestände
genannt, kann eine Förderung beantragt
werden, darunter etwa das digitale Management der
Notaufnahme, eine digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation
oder die Einrichtung krankenhausin-
terner digitaler Lernprozesse. Die Antragstellung selbst
verläuft in einem zweistufigen Verfahren: Die Kliniken
versorgen die Länder mit allen Informationen und Kalkulationen,
die Länder wiederum reichen dann formelle
Anträge beim Bundesamt für Soziale Sicherung
(BAS) ein, das über die Bewilligung entscheidet. Drei
Milliarden Euro stellt allein der Bund im Rahmen des
KHZG zur Verfügung, hinzu kommen noch einmal 1,3
Milliarden Euro von den Ländern. Das Zuckerbrot.
Und dann ist da andererseits noch die Deadline – und
die Strafe, wenn sie nicht eingehalten wird. So gibt es
eine Reihe von digitalen Prozessen (siehe S. 18), die bis
Ende 2024 eingeführt sein sollten – ansonsten droht
ein Abschlag von bis zu zwei Prozent auf den Umsatz
für jeden Patienten. Die Peitsche.
Entsprechend haben fast alle Krankenhäuser Fördergelder
beantragt und die Digitalisierung in ihren
Häusern angeschoben. „Insbesondere diejenigen
Fördertatbestände, bei deren Nichteinhaltung es zu
den Abschlägen kommt, genießen eine hohe Priorität
bei den Krankenhäusern“, sagt Alexander Beyer, stellvertretender
Geschäftsbereichsleiter Digitalisierung
und eHealth bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft
(DKG). Anfangs wurde das KHZG noch vielerorts
gelobt, heute gibt es längst auch eine Reihe von
Kritikpunkten. Darunter zum Beispiel den, dass die damit
verbundene Bürokratie überbordend sei, dass die
steigenden Kosten nicht finanziert würden und dass
die strikten Vorgaben und Deadlines hinderlich seien
für ein solch dynamisches Feld wie die Digitalisierung.
Deshalb kommt es im KHZG womöglich in absehbarer
Zeit teilweise noch zu Anpassungen und weiteren
Angeboten. Doch eine grundlegende Änderung der
Idee und des Hebels ist nicht zu erwarten: „Das KHZG
beschleunigt die Digitalisierung in den Krankenhäusern
heute schon, und an diesem Hebel dürfte sich auch
durch eventuelle Nachbesserungen nichts Wesentliches
ändern“, sagt Beyer. Die Krankenhäuser sollten
sich also dem Thema weiter widmen.
Wir beantworten auf den folgenden Seiten die wichtigsten
Fragen zur Umsetzung des KHZG und erklären,
worauf es dabei für die Kliniken ankommt.
FOTO: SCIENCE PHOTO LIBRARY/MCS
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