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NewHealthGuide Magazin 01 2022

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newhealth.guide #1

Krankenhauszukunftsgesetz

Digitalisierung

mit Deadline

Text

Christian Heinrich

Das Krankenhauszukunftsgesetz

(KHZG) setzt die Kliniken unter

Druck, die Modernisierung

voranzutreiben. Erfahren Sie,

wie das Investitionspaket den

Kliniken helfen soll, digital fit

zu werden, und wo es mit der

Umsetzung noch hapert

Manchmal hat der Fortschritt wortwörtlich

seinen Preis. Damit er Einzug hält,

bedarf es häufig eines gewissen Anstoßes.

Genau dies geschieht gerade

mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen

und dem Krankenhauszukunftsgesetz. Dass

die Digitalisierung grundsätzlich ein Vorteil ist, für Patienten

und auch Kliniken, daran besteht kein Zweifel.

Schon allein deshalb, weil Daten schneller von einem

Ort und Arzt zum anderen geschickt werden können

und damit bei jeder Behandlung verfügbar sind.

Aber die Digitalisierung erfordert anfangs auch einen

gewissen Aufwand sowie Investitionen. Und Geld ist in

den Kliniken nicht erst seit der Pandemie knapp.

Das Ende Oktober 2020 in Kraft getretene Krankenhauszukunftsgesetz,

kurz KHZG, soll hier den entscheidenden

Anschub leisten und die Krankenhäuser dazu

bewegen, zügig und wirkungsvoll in die Digitalisierung

zu investieren. Dazu bietet es den Kliniken Geld –

und in einigen Feldern Strafen, wenn sie bis Ende 2024

noch nichts vorzuweisen haben. Wenn man so will, ist

das KHZG Zuckerbrot und Peitsche in einem.

Da sind einerseits die Fördergelder, die den Klinken die

Einführung digitaler Tools in den Kranke nhausalltag

erleichtern können. Für insgesamt elf Bereiche, Fördertatbestände

genannt, kann eine Förderung beantragt

werden, darunter etwa das digitale Management der

Notaufnahme, eine digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation

oder die Einrichtung krankenhausin-

terner digitaler Lernprozesse. Die Antragstellung selbst

verläuft in einem zweistufigen Verfahren: Die Kliniken

versorgen die Länder mit allen Informationen und Kalkulationen,

die Länder wiederum reichen dann formelle

Anträge beim Bundesamt für Soziale Sicherung

(BAS) ein, das über die Bewilligung entscheidet. Drei

Milliarden Euro stellt allein der Bund im Rahmen des

KHZG zur Verfügung, hinzu kommen noch einmal 1,3

Milliarden Euro von den Ländern. Das Zuckerbrot.

Und dann ist da andererseits noch die Deadline – und

die Strafe, wenn sie nicht eingehalten wird. So gibt es

eine Reihe von digitalen Prozessen (siehe S. 18), die bis

Ende 2024 eingeführt sein sollten – ansonsten droht

ein Abschlag von bis zu zwei Prozent auf den Umsatz

für jeden Patienten. Die Peitsche.

Entsprechend haben fast alle Krankenhäuser Fördergelder

beantragt und die Digitalisierung in ihren

Häusern angeschoben. „Insbesondere diejenigen

Fördertatbestände, bei deren Nichteinhaltung es zu

den Abschlägen kommt, genießen eine hohe Priorität

bei den Krankenhäusern“, sagt Alexander Beyer, stellvertretender

Geschäftsbereichsleiter Digitalisierung

und eHealth bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft

(DKG). Anfangs wurde das KHZG noch vielerorts

gelobt, heute gibt es längst auch eine Reihe von

Kritikpunkten. Darunter zum Beispiel den, dass die damit

verbundene Bürokratie überbordend sei, dass die

steigenden Kosten nicht finanziert würden und dass

die strikten Vorgaben und Deadlines hinderlich seien

für ein solch dynamisches Feld wie die Digitalisierung.

Deshalb kommt es im KHZG womöglich in absehbarer

Zeit teilweise noch zu Anpassungen und weiteren

Angeboten. Doch eine grundlegende Änderung der

Idee und des Hebels ist nicht zu erwarten: „Das KHZG

beschleunigt die Digitalisierung in den Krankenhäusern

heute schon, und an diesem Hebel dürfte sich auch

durch eventuelle Nachbesserungen nichts Wesentliches

ändern“, sagt Beyer. Die Krankenhäuser sollten

sich also dem Thema weiter widmen.

Wir beantworten auf den folgenden Seiten die wichtigsten

Fragen zur Umsetzung des KHZG und erklären,

worauf es dabei für die Kliniken ankommt.

FOTO: SCIENCE PHOTO LIBRARY/MCS

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