NewHealthGuide Magazin 01 2022
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newhealth.guide #1
01
Können die Kliniken noch Förderanträge
stellen? Nein, die Fristen sind
abgelaufen, die Länder mussten bereits
bis 31. Dezember 2021 den Bedarf
ihrer Kliniken beim Bundesamt für Soziale
Sicherung (BAS) beantragen. Fast
alle Kliniken in Deutschland haben
den Ländern rechtzeitig die nötigen
Informationen und den Bedarf für die
Förderanträge mitgeteilt. Diejenigen
vereinzelten Kliniken, die diese Frist
versäumt haben, erhalten zunächst
keine Förderung. Angesichts der zu
erwartenden Abschläge für alle Kliniken,
die 2025 gewisse Anforderungen
nicht erfüllen, sollten aber auch die
Kliniken ohne För derung den Ausbau
der Digitalisierung vorantreiben. Die
Kosten dafür müssen sie allerdings erst
einmal allein stemmen.
02
Wann werden die Anträge der
Kliniken bewilligt? Wie die Antragstellung
erfolgt auch die Zulassung
zweistufig: Das BAS prüft die Anträge
und teilt seinen Entscheid über
die Förderung den Ländern mit –
die Länder wiederum bewilligen in
einem zweiten Schritt den entsprechenden
Kliniken die Förderung.
Das BAS hat bereits – Stand September
2022 – über rund 80 Prozent der
Wo stehen
wir heute?
Die wichtigsten Fragen
und Antworten zum
Krankenhauszukunftsgesetz
Fördergelder entschieden, aktuell
arbeiten die Länder die Bescheide
des BAS ab. „Einige Krankenhäuser
haben bereits die Bewilligung, die
meisten übrigen Kliniken dürften sie
in den nächsten Wochen und Monaten
erhalten“, erklärt Alexander
Beyer, stellvertretender Geschäftsbereichsleiter
Digitalisierung und
eHealth bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft
(DKG).
03
Warum ist es wichtig, sich bereits
heute vorzubereiten und nach der
Bewilligung schnell aktiv zu werden?
Die Digitalisierung ist nicht erst
seit dem KHZG ein Thema im Gesundheitswesen,
die IT-Dienstleister
in diesem Feld sind bereits seit Jahren
recht ausgelastet. „Durch das
KHZG wird die Nachfrage bis Ende
2024 noch einmal deutlich gesteigert,
praktisch alle Krankenhäuser
widmen sich dem Thema nun gezwungenermaßen
zur gleichen Zeit.
Hier wird die eigentliche Engstelle
bei der Umsetzung des KHZG sein“,
sagt Fabian Pritzel, Managing
Director Technology & Innovation
bei der Paracelsus-Klinikgruppe.
„Je eher man als Klinik eine Ausschreibung
macht, desto größer
sind die Chancen, dass man noch
einen guten Dienstleister findet.“
Zwar darf die Ausschreibung in der
Regel erst erfolgen, wenn die Klinik
die Bewilligung der Förderung vom
Land erhalten hat. Bis dahin kann
sie aber schon vorbereitet werden.
„Gerade die Projektteams, die sich
vor einigen Monaten in vielen Kliniken
wegen der Anträge formten,
sollten weiter regelmäßig zusammenkommen
und die Umsetzung
planen“, empfiehlt Alexander Beyer
von der DKG. Im Idealfall wird die
Ausschreibung so weit vorbereitet,
dass sie direkt nach der Bewilligung
der Förderung erfolgen kann.
04
Was ist zu tun, wenn sich seit der
Antragstellung die Vorhaben und
die Tools, mit denen man arbeiten
möchte, geändert haben? Nicht
selten vergehen mehr als anderthalb
Jahre zwischen Antragstellung auf
Förderung und Bewilligung derselben.
In der sich schnell entwickelnden
IT-Branche ist das eine lange
Zeit – das ist auch dem BAS bewusst:
„Bestimmte Änderungen sind in der
Regel kein Problem, etwa wenn lediglich
der Anbieter gewechselt
wird und ein anderes Produkt für
den gleichen Zweck gewählt wird“,
sagt Leonard Herbst, Leiter des für
das KHZG zuständigen Referats beim
BAS. Wenn man aber zum Beispiel
FOTO: MURAT TUEREMIS/LAIF
eine Software für Bettenmanagement
beantragt hat und dann mit
dem bewilligten Geld ein Triage-System
einführen will, kann das zum Problem
werden. „Bei solchen größeren
inhaltlichen Unterschieden sollte
seitens des Landes unbedingt mit
uns Rücksprache gehalten werden“,
sagt Herbst. Dazu stellt das BAS den
Ländern ein Meldeformular bereit, in
dem die Änderungen eingetragen
werden können. Heißt: Die Kliniken
sollten die Länder über größere Änderungen
informieren! Diese kleine
bürokratische Hürde sollte jedoch
kein Grund sein, starr am im Antrag
angegebenen Vorgehen festzuhalten.
Letztlich gehe es dem BAS vor
allem darum, dass die bewilligten
Fördertatbestände umgesetzt werden,
so Beyer. Er empfiehlt daher,
das Vorgehen danach auszurichten:
„Der Weg kann vom Antrag abweichen
– solange das Ziel gleich
bleibt.“
05
Nach welchen Kriterien sollte
man seinen Dienstleister aus
den Angeboten auswählen, die
auf die Ausschreibung hin eingehen?
Auf den ersten Blick nimmt
der finanzielle Aspekt des Angebots
eine zentrale Rolle ein – gerade
angesichts der gestiegenen
Kosten und der unsicheren Finanzierung
(siehe unten). Alexander Beyer
von der DKG empfiehlt aber auch,
auf die Qualität und den Grad der
Integration der digitalen Tools in bestehende
Prozesse zu achten. Wenn
etwa erst eine Bestandsaufnahme
des aktuellen Systems erfolgen
soll, ist das schon einmal ein gutes
Zeichen. „Entscheidend ist auch
der Umgang mit den Change-Prozessen:
Am besten sind bereits im
Angebot entsprechende Mitarbeiterschulungen
für die Einführung
des digitalen Tools enthalten“, sagt
Beyer. Auch wenn das Tool installiert
und eingerichtet ist, brauche
es häufig noch eine gewisse Betreuung,
um die Prozesse zügig rundlaufen
zu lassen. Geht ein Anbieter von
vornherein von einer solchen ersten
Betreuungsphase aus und kalkuliert
sie mit ein, sei das sicher nicht verkehrt,
so Beyer.
06
In welchem Zeitraum muss eine
bewilligte Förderung umgesetzt
werden? Es gibt im KHZG zwar keine
ausdrückliche Frist, bis wann ein
Vorhaben nach der Bewilligung umgesetzt
sein muss. Aber weil ab 2025
Abschläge drohen (siehe unten), ist
es eine indirekte Frist. „Zwar kann es
gut sein, dass diese Frist noch einmal
nach hinten verschoben wird. Trotzdem
sollte man dranbleiben, denn
wenn man bedenkt, dass die Deadline
für alle Kliniken gilt, ist selbst eine
Frist bis 2026 oder 2027 immer noch
sehr knapp bemessen“, sagt Fabian
Pritzel von den Paracelsus-Kliniken.
Hinzu kommt: „Einmal im Jahr sollen
die Länder einen Bericht abgeben,
wie der Stand der Dinge ist. Es geht
unter anderem auch darum, dass
die Dienstleister bestätigen, dass
unsere Förderrichtlinien eingehalten
werden“, sagt Leonard Herbst vom
BAS. Diese Bestätigung ist ein weiteres
Argument für eine zeitnahe Umsetzung
des geförderten Vorhabens:
Je früher das Vorhaben inhaltlich
geprüft wird, desto eher lassen sich
Probleme identifizieren und lösen.
07
Was, wenn die Kosten seit Antragstellung
gestiegen sind? Allein die
Inflation sorgt in vielen Fällen dafür,
dass die Kosten seit Antragstellung
gestiegen sind, hinzu kommt die erhöhte
Nachfrage nach IT-Dienstleistern.
„In manchen Bundesländern
wird bereits diskutiert, ob den Kliniken
eine Art Inflationsausgleich erstattet
wird. Bis feststeht, wo man wie viel
Geld zusätzlich bekommt, tragen
die Mehrkosten allerdings bedauerlicherweise
die Kliniken“, sagt Beyer.
Womöglich legt auch der Bund bei
der Fördersumme nach – allerdings
dürfte dies, wenn überhaupt, erst mit
deutlicher Verzögerung erfolgen.
08
Welche Vorgaben müssen bis
Ende 2024 zwingend erfüllt werden
– und womit ist zu rechnen,
wenn dies nicht geschehen ist? Bis
Ende 2024 sollen laut KHZG folgende
digitale Werkzeuge eingeführt sein:
• Patientenportale, bei denen Patienten
die Anamnese digital von zu
Hause aus durchführen und Termine
für eine Behandlung vereinbaren
können
• eine Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten
klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen
• eine digitale Behandlungsdokumentation,
in der alle Patientendaten
zusammengeführt werden
• ein digitales Medikationsmanagement,
das die arzneimittelbezogenen
Informationen jedes Patienten
bündelt
• ein digitales Leistungsmanagement,
in dem unter anderem der Therapieerfolg
bei den Patientinnen und Patienten
dokumentiert wird.
Sind diese Dienste Anfang 2025
nicht vorhanden, kann eine Strafzahlung
von ein bis zwei Prozent
des Rechnungsbetrags für jeden
voll- und teilstationären Fall verhängt
werden.
09
Was ist mit weiteren Folgekosten
aus den digitalen Angeboten? Für
die Fördertatbestände konnte man
in vielen Fällen auch eine Förderung
für drei Jahre Wartungs- und
Betriebskosten beantragen. „Damit
könnte ein großer Teil der ersten laufenden
Kosten gedeckt werden“,
sagt Herbst. Wer eine solche Förderung
nicht beantragt hat, dem
bleibt zunächst nichts anderes übrig,
als zu hoffen, dass sich für die
Folgekosten neue Möglichkeiten
der Förderung ergeben. Das ist allerdings
nichts, mit dem man fest
rechnen sollte.
„In der Regel empfiehlt es sich, nach
der Einführung digitaler Prozesse für
deren Betreuung und Weiterentwicklung
auch die Kapazitäten eigener
Mitarbeiter einzusetzen“, sagt
Alexander Beyer von der DKG. Das
erfordert zwar interne Ressourcen, ist
aber mittelfristig meist kostengünstiger
als eine umfassende Betreuung
durch einen Dienstleister. Auch hier
gilt: Ein Dienstleister, der die Mitarbeitenden
anfangs gut einarbeitet
(siehe oben), kann es am ehesten
ermöglichen, dass künftig ein großer
Teil des Engagements klinikintern abgewickelt
wird.
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