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Das Wirtschaftsmagazin für das Bergische Land und den Kreis Mettmann
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DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN FÜR DAS BERGISCHE UND DEN KREIS METTMANN
10
2022
SCHÖNER ARBEITEN
WIE DAS BÜRO NEU GEDACHT WERDEN MUSS
30 Serie
Jetzt im Handel
Licht aus!
34 Gastkommentar
Virtuelle Events -
Fluch oder Segen?
40 Unterwegs
Das Allgäu: Nicht nur für
Wandervögel ein Genuss
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„1984“ IST IMMER NOCH EIN POPULÄRES BUCH, aber die Büro-
einrichtung sollte sich aus dieser Zeit verabschiedet haben. In unserem aktuellen
Titelthema beschäftigen wir uns mit dem Wandel im Büro und der sieht
durchaus spannend aus. Drei Jahre Pandemie mit einer langen Pflicht zum
Homeoffice haben für massive Veränderungen in den Büroetagen gesorgt, die
ein modernes Unternehmen nicht mehr ignorieren sollte. Zum einen ist da der
frei gewordene Platz, denn der Trend zum mobilen und flexiblen Arbeiten
scheint unumkehrbar. Frei gewordener Raum muss nicht ersatzlos gestrichen
werden, was in vielen Fällen sowieso überhaupt nicht kurz- und mittelfristig
möglich ist, sondern kann zukunftsweisend buchstäblich neue Zeiten einziehen
lassen. Und zum anderen ist nicht zu unterschätzen, welchen Wert Beschäftigte
– die von heute und erst recht die von Morgen – auf eine angenehme Atmosphäre
und gute Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz legen. Ergo: Wer „nur“ ein
Büro wie 1984 vorweisen kann, gerät im Wettstreit um neue Fachkräfte
schnell ins Hintertreffen. Laut Experten tut hier ein Umdenken Not.
Wie komplex sich die horrenden Energiekosten auch auf den Einzelhandel auswirken,
beleuchten wir in der Fortsetzung unserer Serie. Gesetzlich sind die
Einzelhändler zum Energiesparen verpflichtet, was eine Fülle von Einschränkungen
nach sich zieht. Somit stehen auch im Bergischen beim Handel die Zeichen
auf Turbulenz. Eine große Herausforderung für eine Branche, die schon
durch die Pandemie enorm belastet war. Wenden wir uns allen Krisen zum
Trotz dennoch auch den schönen Dingen des Lebens zu. Als da wäre das
Reisen an vorderster Front zu nennen. Diesmal nehmen wir Sie mit ins wunderschöne
Allgäu – einer Region, die in jeder Hinsicht große Vielfalt – nicht nur
für Naturfreunde – zu bieten hat.
INHALT
20 Schöner arbeiten
Wie das Büro neu gedacht werden muss
30
Serie Jetzt im Handel:
Licht aus!
34 Gastkommentar
Virtuelle Events - Fluch
oder Segen?
4 www.bvg-menzel.de
40
Das Allgäu:
Nicht nur für Wandervögel ein
Genuss
Namen & Nachrichten
RINKE_Anzeige_4c_2022.qxp_RINKE_IHK 16.05.22 13:57 Seite 10
06 Arbeitsmarkt im Städtedreieck
06 Einzelhandel besorgt um Nachschub
07 Auszeichnung fürs Lebenwerk
08 Vorsicht Abmahnung!
08 Azubi Speed-Dating in Mettmann
09 Situation der Autohersteller leicht
verbessert
10 Im Verbund die Zukunft im Blick
11 Schwierige Ausgangslage
12 Pariser Löwen in Wuppertal
12 Inflation, Rezession,
Wohlstandsverlust
13 Automobilität der Zukunft
14 Veränderte Beschaffungsstrategien
14 Kreishandwerkerschaft fordert
Schulden-Bremse für Solingen
15 Automobilität der Zukunft
16 Internationaler Kampf gegen
Cyber-Kriminalität
17 Städtedreieck bei der
Expo Real 2022
18 Kipppunkt zur Rezession
18 Mehr Firmen wollen
ihre Preise erhöhen
19 125 Jahre medizinische Chemie
in Wuppertal
Titel
20 Schöner arbeiten -
Wie das Büro neu gedacht werden muss
24 Interview: Vielfalt im Büro der Zukunft
Serie Jetzt im Handel
30 Licht aus!
Gastkommentar
34 Virtuelle Events - Fluch oder Segen?
Aus der Praxis
36 Recht, Finanzen, Steuern
Für Sie unterwegs
40 Das Allgäu - Nicht nur für
Wandervögel ein Genuss
Rubriken
46 Handelsregister/Insolvenzen
50 Vorschau/Impressum
der Bergische Unternehmer 10 |22 5
NAMEN & NACHRICHTEN
Arbeitslosigkeit im Städtedreieck nimmt weiter leicht zu
Geflüchtete brauchen Sprach- und Integrationskurse.
Foto: Agentur für Arbeit SG-W
Thorsten Schumacher ist
Geschäftsführer Operativ
der Arbeitsagentur Solingen-Wuppertal.
Die Energiepreisentwicklung wirkt sich noch
nicht sichtbar auf den Arbeitsmarkt im bergischen
Städtedreieck aus. Der Anstieg der Arbeitslosigkeit
wurde durch den unverändert
robusten Arbeitsmarkt abgebremst. „Trotz
der immer spürbarer werdenden Energiepreisentwicklung
ist der Arbeitsmarkt immer
noch aufnahmefähig. Vor allem junge Fachkräfte
finden schnell eine Beschäftigung“,
beschreibt Thorsten Schumacher die aktuelle
Situation. Die Arbeitslosigkeit entwickelt
sich in den beiden Rechtskreisen unterschiedlich.
Hauptursache für den leichten
Anstieg ist die fortgesetzte Übernahme der
geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer
durch die drei Jobcenter in Remscheid, Solingen
und Wuppertal in den Rechtskreis des
SGB II. Rund 80 Prozent der geflüchteten
Erwachsenen sind Frauen. Im September waren
in den Jobcentern des Agenturbezirks
insgesamt 20.889 Menschen arbeitslos gemeldet.
Verglichen mit dem Vormonat sind
das 4,8 Prozent oder 950 Personen mehr. Die
Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal verzeichnet
einen erneuten Rückgang der von
ihr betreuten Arbeitslosen im Rechtskreis
SGB III. Insgesamt waren im September im
Agenturbezirk 27.873 Frauen und Männer arbeitslos
gemeldet. Das sind 19 Personen mehr
als einen Monat zuvor. Die Arbeitslosigkeit
ist um 239 Personen oder 0,9 Prozent höher
als vor einem Jahr und damit leicht gestiegen.
Während die Zahl der arbeitslosen Männer
in den drei Städten rückläufig ist, ist unisono
ein Anstieg bei den arbeitslosen Frauen
und insbesondere bei den Jüngeren im Alter
von 15 bis 20 Jahren feststellbar. „Viele der
Geflüchteten benötigen Sprach- und Integrationskurse.
Für eine qualifikationsgerechte
Arbeitsaufnahme ist es wichtig, individuelle
Lösungen für den Spracherwerb und für die
Kinderbetreuung zu finden“, erläutert Thorsten
Schumacher. Die Zunahme der Arbeitslosigkeit
bei den Jugendlichen ergebe sich in
geringem Umfang auch durch junge Menschen,
die sich nach dem Abschluss ihrer
Ausbildung für eine kurze Zeit bis zu ihrer
Arbeitsaufnahme arbeitslos melden.
Der Einzelhandel sorgt sich um seinen Nachschub
Lieferengpässe
drücken auf die
Stimmung und auch
die hohe Inflation
dämpft die
Einkaufslust.
Im August klagten 77,5 Prozent der Einzelhändler
über entsprechende Probleme, im
Juli waren es 77,3 Prozent. Das geht aus einer
Umfrage des ifo Instituts hervor. „Im
Moment sieht es überhaupt nicht danach
aus, dass sich die Probleme in der Vorweihnachtszeit
entspannen werden“, sagt der
Leiter der ifo Umfragen, Klaus Wohlrabe.
Besonders angespannt bleibt die Lage bei
den Fahrradhändlern, wo 95,5 Prozent von
Lieferproblemen berichten. Ähnliches melden
die Händler von Haushaltsgeräten
(95,5 Prozent) und Unterhaltungselektronik
(95,7 Prozent). Bei den Spielwarenhändlern
hat sich die Lage ein wenig entspannt.
Nachdem im Juli noch 100 Prozent über
ausbleibende Ware klagten, waren es im
August 73,5 Prozent.
6 www.bvg-menzel.de
Auszeichnung fürs Lebenswerk
Heinz-Dieter Tiemeyer erhält den „Executive Circle Award 2022“.
Foto: Tiemeyer Leon Sinowenka Gruppe
Heinz-Dieter Tiemeyer
(r.) freut sich über
die Auszeichnung,
die Wolfgang Michel
von der Branchenzeitung
„kfz Betrieb“
überreichte.
Heinz-Dieter Tiemeyer wurde beim Executive
Circle, dem Forum für die großen Automobilhändler
Deutschlands, für sein Lebenswerk
ausgezeichnet. Ausgehend von einem
Autohaus in Bochum, gegründet durch seinen
Vater Heinz und dessen Bruder Willy im
Jahr 1953, umfasst die Tiemeyer Gruppe unter
dem Vorstandsvorsitz von Heinz-Dieter
Tiemeyer heute 28 Standorte in ganz Nordrhein-Westfalen.
Nach einer fundierten Ausbildung
zum Kfz-Mechaniker übernahm Tie-
meyer im Jahr 2002 die alleinige
Geschäftsleitung der damals drei Betriebe
von seiner Mutter Elvira und steuerte die
Gruppe erfolgreich auf Expansionskurs.
Kontinuierlich erschloss das Unternehmen
unter seiner Leitung in den vergangenen 20
Jahren immer mehr Marktgebiete und misst
sich jetzt mit den größten Handelsgruppen
in ganz Deutschland. Mit über 33.000 verkauften
Fahrzeugen sowie mehr als 350.000
verkauften Stunden wurde im Geschäftsjahr
2020/21 ein Umsatz in Höhe von 857 Millionen
Euro erwirtschaftet. An 28 Standorten
in 15 Städten mit über 1.600 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern ist die Tiemeyer-
Gruppe kompetenter Ansprechpartner rund
um verschiedene Autohersteller. „Den Executive
Circle Award für sein
herausragendes Lebenswerk im Automobilhandel
erhält 2022 eine Persönlichkeit, die
bewiesen hat, dass man mit Ärmel hochkrempeln,
unternehmerischem Mut, Risikobereitschaft,
Visionen und Gradlinigkeit in
‚nur’ zwanzig Jahren trotz extremer Wettbewerbssituation
äußerst erfolgreich und
expansiv automobiles Handels- und Service-Business
betreiben kann“, lobte Wolfgang
Michel, Chefredakteur der Branchenzeitschrit
„kfz-betrieb“ den Geehrten.
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der Bergische Unternehmer 10 |22 7
NAMEN & NACHRICHTEN
Verunsicherung durch vermehrte Abmahnungen
Handelsunternehmen sollten ihre Webseiten checken.
Foto: Shutterstock
Die Abmahnungen betreffen
die Nutzung der
sogenannten „Google
Fonts“.
Der Handelsverband Nordrhein-Westfalen
weist darauf hin, dass es in den letzten Wochen
vermehrt zu Abmahnungen von Handelsunternehmen
gekommen ist: „Uns erreichen
fast täglich Anfragen von Händlerinnen
und Händlern, die eine Abmahnung
wegen der Nutzung von sogenannten Goog-
le Fonts bekommen haben“, sagt Frank Holland,
Geschäftsführer und Rechtsanwalt
beim Handelsverband NRW. Hier sollte man
genau hinschauen und nicht einfach zahlen,
denn häufig lasse sich erkennen, dass hier
nicht die Beseitigung eines etwaigen Datenschutzverstoßes
im Vordergrund stehe, sondern
schlichtweg Geld gemacht werden soll.
Der Rechtsexperte rät zur Prüfung, ob tatsächlich
ein Rechtsverstoß vorliegt. Gegebenenfalls
müsse dieser abgestellt werden.
Dann müssten sich die Betroffenen der Frage
widmen, ob der Abmahner tatsächlich einen
Zahlungsanspruch hat. Mitglieder des Handelsverbandes
können sich bei Fragen hierzu
ganz einfach an ihre regionalen Verbandsjuristen
wenden. Eine weitere Unterstützung
bilden die Digitalcoaches des Handelsverbandes
NRW. Sie sind die Digitalexperten,
die den Händlerinnen und Händlern in NRW
seit Ende 2019 in allen Fragen rund um die
Digitalisierung zur Verfügung stehen.
„Wichtig ist, sich frühzeitig – also am besten
noch heute – mit dem Thema zu befassen
und seine Webseite zu checken.“
Azubi-Speed-Dating in Mettmann
Für teilnehmende
Betriebe gibt es ein
Schulungsangebot.
Die Stabsstelle Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung
der Kreisstadt Mettmann
unterstützt in Kooperation mit der Kreissparkasse
Düsseldorf Mettmanner Unternehmen
bei der Suche nach Auszubildenden mit einem
Azubi-Speed-Dating am Samstag, 26.
November 2022, von 10 bis 14 Uhr in der
Kassenhalle der Kreissparkasse Düsseldorf
am Jubiläumplatz 7. Durch das Speed-Dating
wird den Betrieben und Ausbildungssuchenden
ein niederschwelliges Angebot unterbreitet,
sich in zehnminütigen Gesprächen kennenzulernen.
Ein weitergehender Austausch
oder ein Schnuppertag im Unternehmen können
bei gegenseitigem Interesse vereinbart
werden. Alle Schülerinnen und Schüler der
weiterführenden Schulen mit Abgangsklassen
in 2023 aus Mettmann und Umgebung
werden zu diesem Speed Dating eingeladen.
Weiterhin besteht für die Schülerinnen und
Schüler die Möglichkeit, ihre Bewerbungsunterlagen
kostenlos durch Fachleute checken
oder ein professionelles Bewerbungsbild
zu vergünstigten Kosten aufnehmen zu
lassen.
Für Betriebe, die das erste Mal an einem
Azubi-Speed-Dating teilnehmen, hat die
Stabsstelle Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung
für den 25. Oktober ein ca. 30-minütiges
digitales Schulungsangebot organisiert,
in dem das Mettmanner
IT-Unternehmen MAIT über seine Erfahrungen
bei den Vorbereitungen und der Teilnahme
an Azubi-Speed-Datings berichtet.
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Situation der
Autohersteller
leicht verbessert
Von Klein bis
Groß!
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Die Zulieferer sind
weniger zufrieden.
Die Geschäfte in der deutschen Automobilbranche
sind im September etwas
besser gelaufen. Der Indikator für die
Branche stieg auf minus 5,4 Punkte,
von minus 9,8. Das geht aus den Umfragen
des ifo Instituts hervor. Jedoch
sanken die Erwartungen auf minus 4,0
Punkte, von minus 0,6 Punkten. „In der
Branche blicken die Autohersteller und
ihre Zulieferer unterschiedlich in die
Zukunft“, sagt Oliver Falck, Leiter des
ifo Zentrums für Industrieökonomik
und neue Technologien. Die Hersteller
schätzen die Geschäftsentwicklung in
den nächsten sechs Monaten positiv
ein. Der Wert für die Erwartungen stieg
auf plus 16,0 Punkte, nach plus 1,2 im
August. „Diese Entwicklung dürfte
hauptsächlich von den verbesserten Exporterwartungen
für das 4. Quartal getrieben
sein“, vermutet Falck. Der Indikator
stieg auf 30,9 Punkte, nach 26,1
im August. „Da sich die Weltkonjunktur
allerdings eintrübt, ist fraglich, wie
lange der Export die Erwartungen noch
positiv beeinflusst.“ Bei den Zulieferern
verfinsterte sich der Ausblick. Die
Erwartungen fielen auf minus 31,7
Punkte, nach minus 20,1 im August.
Auch die aktuelle Lage sank leicht auf
minus 15,5 Punkte, nach minus 15,4 im
August.
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der Bergische Unternehmer 10 |22 9
NAMEN & NACHRICHTEN
Im Verbund die Zukunft im Blick
Der E/D/E Branchentreff total 2022 zeigte aktuelle Herausforderungen auf.
Foto: E/D/E
Endlich wieder in Präsenz:
Der E/D/E Branchentreff in
Leipzig.
Beim E/D/E Branchentreff total in Leipzig
feierten E/D/E Mitglieder und Vertragslieferanten
ihr Wiedersehen in Präsenz. Mit hybriden
Kommunikationsangeboten und dem
Fokus auf bedeutende Zukunftsthemen der
Branche wie Digitalisierung, Internationalität
und Nachhaltigkeit, setzte das E/D/E
neue Impulse und stärkte gleichzeitig das bewährte
Branchentreff-Konzept als die Plattform
für eine große Vielzahl persönlicher
Begegnungen. Die Einkaufsbüro Deutscher
Eisenhändler GmbH (E/D/E) ist eine Ein-
kaufsgemeinschaft mit Sitz in Wuppertal und
ein großer Einkaufs- und Marketingverbund
für über 1.100 mittelständische Handelsunternehmen.
Der E/D/E Branchentreff total
findet alle zwei Jahre in der Messe Leipzig
statt und ermöglicht Mitgliedern als auch
Lieferanten effiziente und konstruktive Gespräche
in angenehmer Atmosphäre. „Mit
dem Branchentreff haben wir eine Möglichkeit
für persönliche Gespräche geschaffen,
deren Qualität wir alle in den letzten drei
Jahren schmerzlich vermisst haben. Denn die
Dynamik, die von Angesicht zu Angesicht
entsteht, geht im digitalen Raum leider zu
häufig verloren“, fasst Dr. Andreas Trautwein,
Vorsitzender der E/D/E Geschäftsführung,
zusammen. Ein zentrales Gesprächsthema
lag auf der Hand: Wie gehen sowohl
Händler als auch Lieferanten mit den aktuellen
und kommenden Herausforderungen um,
die aus den sich überlagernden Krisen und
ihren Begleiterscheinungen resultieren?
Denn nach Rekordumsätzen in weiten Teilen
der Branche in den Pandemiejahren 2020
und 2021 bereiten sich sowohl Mitglieder als
auch Lieferanten für 2023 auf ein herausforderndes
Jahr mit massiv steigenden Energiekosten,
dysfunktionalen Lieferketten bei
gleichzeitig schwächer werdenden Konsumneigung
vor.
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Schwierige Ausgangslage
AGV von Remscheid und Umgebung mahnt maßvollen Tarifabschluss an.
Foto: AGV RS
Christian Klauder ist Geschäftsführer
des Arbeitgeber-Verbandes
von Remscheid
und Umgebung e.V.
Als „völlig unrealistisch und überzogen“ haben
die NRW-Metallarbeitgeber in Remscheid
und Umgebung die Forderung der IG Metall
nach Einkommensverbesserungen von acht
Prozent zurückgewiesen. Alle M+E-Branchen
lägen immer noch zum Teil deutlich unter dem
Vorkrisenniveau, eine Besserung sei angesichts
der politischen und wirtschaftlichen
Lage in der Welt nicht zu erwarten, heißt es
vom Verband. „Die Tarifrunde ist in einer
schwierigen Ausgangslage gestartet“. sagt
Christian Klauder, Geschäftsführer des Ar-
beitgeber-Verbandes von Remscheid und Umgebung
e.V. Neben der Preisbelastung bei
Rohstoffen und Vorprodukten stünden die Unternehmen
zudem durch die anstehende Transformation
unter massivem strukturellem Veränderungsdruck.
„Eine auch nur annähernde
Umsetzung dieser Forderung würde viele Betriebe
überfordern und zahlreiche Arbeitsplätze
im bedeutendstem Industriezweig des Landes
aufs Spiel setzen“, erklärt Klauder. Die auf
den ersten Blick vielleicht noch gute Auftragslage
sei trügerisch. Die IG Metall ignoriere,
dass die anhaltenden Störungen der internationalen
Lieferketten für eine extrem belastende
und volatile Lage in der Industrieproduktion
sorgten. „Unseren Unternehmen nutzen die
vielen Bestellungen gar nichts, wenn Rohstoffe,
Materialien und Vorprodukte verspätet, in
viel geringerem Umfang, dazu zu exorbitant
gestiegenen Preisen oder schlimmstenfalls erst
gar nicht auf dem Hof ankommen“, betont
Klauder. Die massiv gestiegenen Energiekosten
verschärften die Lage noch. Das alles
führe zu erheblichen Einbußen bei Umsätzen
und Gewinnen oder treibe zunehmend viele
Betriebe in die Verlustzone. Es sei wichtig,
dass jetzt nicht auch noch die Tarifpolitik den
Unternehmen nicht verkraftbare Belastungen
aufbürde. Die dritte Verhandlungsrunde ist
für den 27. Oktober in Bremen angesetzt.
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NAMEN & NACHRICHTEN
Pariser Löwen in Wuppertal
Lions stehen weltweit für vorurteilsfreie Völkerverständigung.
Foto: Lions
Beim Gala-Abend in der historischen
Stadthalle Wuppertal
genossen die Gäste aus Paris
und NRW ein prächtiges Ambiente.
Der Lions-Distrikt Westfalen-Ruhr, der sowohl
das Bergische Land als auch das Ruhrgebiet
umfasst, ist eng mit dem Distrikt Ile
de France Ouest in Paris verbunden.
In diesem Jahr lud Distrikt Governor Dr.
Gertrud Ahr die Lions nach Wuppertal ein.
30 Lions aus Frankreich und ebenso viele
aus den Clubs des Distriktes und einige Mitglieder
der Jugend-Organisation „Leos“
folgten der Einladung und verbrachten ein
spannendes Wochenende in Wuppertal. Mit
der Schwebebahn fuhren die Gäste von der
Ohligsmühle zur Adlerbrücke, um sich sowohl
über Engels und die Entwicklung seiner
Ideen als auch das bourgeoise Leben
der Wuppertaler Industriellen zu informieren.
Die Schwebebahn, zum Erstaunen der
Gäste ja keine Museumsbahn sondern tägliches
Nahverkehrsmittel, brachte sie weiter
zum Heckinghauser Gaskessel mit der Monet
Ausstellung. Ein Höhepunkt war der Gala-Abend
im Rossini in der Stadthalle mit
mehr als 60 Personen. Die Historische Stadthalle
wurde als würdiger Rahmen gelobt, die
langjährige Freundschaft zu vertiefen und
gemeinsam zu feiern. Weiterhin stand ein
Besuch im Skulpturenpark Waldfrieden auf
dem Programm. Ein solches Kleinod hatten
weder die nordrhein-westfälischen noch die
Pariser Lions erwartet.
Inflation, Rezession, Wohlstandsverlust
Laut Herbstgutachten
könnte es 2024
eine Trendwende
geben.
Die vom Bundeswirtschaftsministerium in
Auftrag gegebene Gemeinschaftsdiagnose
von ifo Institut München, dem Institut für
Weltwirtschaft in Kiel, dem Leibniz-Institut
für Wirtschaftsforschung Halle und dem
Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung in
Kooperation mit dem Institut für Höhere
Studien Wien sieht einen schwierigen Winter
auf die Wirtschaft zukommen. Das Herbstgutachten
2022 erwartet durch die hohen
Energiekosten einen massiven gesamtwirtschaftlichen
Kaufkraftentzug. Trotz eines
Rückgangs in der zweiten Jahreshälfte dürfte
das Bruttoinlandsprodukt indes in diesem
Jahr um 1,4 Prozent ausgeweitet werden. Für
das kommende Jahr erwarten die Institute
für das Bruttoinlandsprodukt im Jahresdurchschnitt
einen Rückgang um 0,4 Prozent,
für das Jahr 2024 einen Anstieg um 1,9
Prozent. So fällt die Wirtschaftsleistung im
laufenden und kommenden Jahr insgesamt
um 160 Milliarden Euro niedriger aus, als
noch im Frühjahr zu erwarten war. Mittelfristig
dürfte sich die Lage bei den Energiepreisen
zwar etwas entspannen, dennoch
dürften die Gaspreise deutlich über Vorkrisenniveau
liegen. Vom Arbeitsmarkt geht
eine stabilisierende Wirkung aus. Zwar dürfte
die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften
angesichts der konjunkturellen Schwächephase
zurückgehen. Die Unternehmen werden
aber aufgrund des Fachkräftemangels in
vielen Bereichen bestrebt sein, den vorhandenen
Personalbestand zu halten, sodass die
Erwerbstätigkeit nur vorübergehend geringfügig
sinken dürfte.
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Deutsch-chinesischer Austausch
Beim sechsten Automobilkongress standen neue Technologien im Fokus.
Foto: BSW
Das Branchennetzwerk automotiveland.nrw
war auch auf
dem Podium mit Geschäftsführer
Stephan A. Vogelskamp
(3.v.r.) vertreten.
Über 400 Teilnehmende aus 17 Ländern tauschten
sich beim Deutsch-Chinesischen Automobilkongress
zur Automobilität der Zukunft aus.
Das Bergische Städtedreieck war durch das
Branchennetzwerk automotiveland.nrw vertreten.
Zentrales Motto des nunmehr sechsten Kongresses
war das Thema „CO2- Neutralität und
zukünftige Mobilität“. Zulieferer, Fahrzeughersteller,
Vertreter und Vertreterinnen aus
Forschung und Entwicklung, Verbände, Netzwerke
und OEMs erörterten unter anderem
Makrotrends und Kooperationsmöglichkeiten
in der Automobilindustrie. Geprägt durch die
aktuellen und zukünftigen technologischen,
ökologischen und logistischen Herausforderungen
diente der Kongress als Plattform, um
die Zusammenarbeit der Automotive-Wirtschaft
beider Länder weiter zu fördern sowie
gemeinsam neue wirtschaftliche Lösungsansätze
zu entwickeln. „Ken Wu, Botschafter
der VR China in Deutschland, hat zum Kongressauftakt
deutlich gemacht, wie zentral so
lebendige Kooperationen wie beim Deutsch-
Chinesischen Automobilkongress in Zeiten
wie diesen sind. Wir sind froh, mit dem Bergischen
Städtedreieck wesentlicher Partner dieser
Kooperation zu sein“, so Stephan A. Vogelskamp,
Geschäftsführer der Bergischen
Gesellschaft und des Clusters automotiveland.
nrw, der beim Panel „Entwicklung und innovative
Zusammenarbeit von Automobilunternehmen
in Deutschland“ vertreten ist.
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der Bergische Unternehmer 10 |22 13
NAMEN & NACHRICHTEN
Veränderte Beschaffungsstrategien
Unternehmen reagieren auf anhaltende Lieferkettenstörungen.
Foto: Shutterstock
Containerstau: Lieferkettenengpässe
wollen
viele Unternehmen künftig
vermeiden, indem sie ihre
Beschaffungsstrategien
ändern und auf diversere
Zuliefererstrukturen setzen.
Die überwiegende Mehrheit der deutschen
Unternehmen hat seit der Corona-Pandemie
konkrete Maßnahmen ergriffen, um ihre Lieferketten
anzupassen. Das geht aus einer
Umfrage des ifo Instituts unter 4.000 Unternehmen
vom Juli 2022 hervor, die das Forschungsnetzwerk
EconPol Europe veröffentlicht
hat. Demnach haben 87 Prozent der
Industrieunternehmen als Reaktion auf Lieferkettenstörungen
ihre Beschaffungsstrategie
angepasst. Im Großhandel liegt der Anteil
bei 76 Prozent, im Einzelhandel bei 63
Prozent. „In einer früheren Umfrage vom
Mai 2021 sagten noch weniger als die Hälfte
der Unternehmen, sie wollten ihre Beschaffungsstrategie
anpassen. Dies deutet darauf
hin, dass viele Unternehmen Risiken in Lieferketten
inzwischen neu bewerten“, sagt ifo-
Forscher Andreas Baur. 68 Prozent aller Industrieunternehmen
haben als Reaktion auf
Lieferkettenstörungen ihre Lagerbestände erhöht.
65 Prozent setzen auf eine verstärkte
Diversifizierung von Lieferketten, indem sie
die Zulieferbasis durch neue Lieferanten und
Bezugsquellen erweitern. 50 Prozent der Unternehmen
berichten, die Überwachung ihrer
Lieferketten verbessert zu haben. Lediglich
13 Prozent haben zuvor ausgelagerte Produktionsprozesse
wieder zurück ins Unternehmen
eingegliedert. „Wir beobachten unterschiedliche
Strategien bei kleinen und
großen Firmen. Großunternehmen haben
mehr Maßnahmen infolge von Lieferkettenstörungen
ergriffen als kleine und mittlere
Unternehmen. Zudem haben Großunternehmen
vor allem Zuliefererstrukturen diversifiziert
und überwachen ihre Lieferketten stärker.
Kleine und mittlere Unternehmen
setzten dagegen eher auf eine verstärkte
Lagerhaltung“, sagt Baur.
Kreishandwerkerschaft fordert Schulden-Bremse für Solingen
Innungen erwarten
Hilfe für eine
nachhaltige
Entschuldung der
Städte.
Wegen der zusätzlichen finanziellen Belastungen,
die auf Solingen durch die Corona-
Pandemie zukommen, meldet sich jetzt die
Kreishandwerkerschaft Solingen-Wuppertal
zu Wort. Als Vertreterin der Handwerksinnungen
in der Region fordert sie massive
Hilfe, um eine nachhaltige finanzielle Entlastung
der Stadt Solingen und ähnlich gebeutelter
Gemeinden einzuläuten. „Mit der
gemeinsamen Forderung der Stadt Solingen
und der Kreishandwerkerschaft Solingen-
Wuppertal, eine Entschuldungsregelung für
Stärkungspakt-Kommunen festzulegen,
betonen wir die dringende Notwendigkeit,
neue Finanzperspektiven für die betroffenen
Gemeinden zu schaffen“, erklärt Arnd
Krüger, Kreishandwerksmeister für Solingen
und Wuppertal. Ein Großteil der Altschulden
sei alles andere als hausgemacht.
Krüger erwartet, dass Land und Bund eine
Schuldenbremse einziehen, indem sie ihre
Kommunen finanziell besser ausstatten
bzw. indem sie ihnen beim Abbau der Altschulden
helfen.
14 www.bvg-menzel.de
Mehr Sicherheit im Betrieb
Beim Sicherheitswissenschaftlichen Forum trafen sich internationale Fachleute.
Foto: Institut Aser
Prorektor Prof. Dr.-Ing. Peter
Gust überbrachte die Grußworte
des Rektorats der
Bergischen Uni Wuppertal.
Zum zweiten Sicherheits-wissenschaftlichen
Forum luden jetzt die Bergische Universität
Wuppertal und die fünf nordrhein-westfälischen
VDSI-Regionalgruppen Bergisches
Land, Düsseldorf, Köln, Ruhr-Niederrhein und
Westfalen gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft
für Public Health e.V. (DGPH) und
dem Institut für Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik
und Ergonomie e.V. (ASER) ein. Zentrales
Thema war dabei Thema „Technikfolgenabschätzung,
Substitutionsgebot und
Gefahrstoffmanagement“. Über die Tagesveranstaltung
hinweg nahmen vor Ort 60 Fachleute
und virtuell per Web-Seminar 250 Expertinnen
und Experten aus den Bereichen
Gesundheits- und Umweltschutz teil - darunter
auch internationale Fachleute aus Großbritannien,
den Niederlanden, der Schweiz, aus Polen
und den USA. Professor Dr. Ralf Pieper eröffnete
das Forum, das seit dem Jahr 2015 zum
achten Mal in Folge in der Bergischen Universität
veranstaltet wurde. Die Grußworte
für das Rektorat wurden vom Prorektor für
Third Mission und Internationales, Professor
Dr.-Ing. Peter Gust, überbracht, der dabei auf
die internationalen und regionalen Ansätze
der Fakultät für Maschinenbau und Sicherheitstechnik
verwies sowie einige Gründungsüberlegungen
erläuterte, die im Vorfeld
des Jahres 1975 zum Start des damaligen
Fachbereichs Sicherheitstechnik in Wuppertal
führten. Die acht thematischen Grundlagenund
Praxisbeiträge des Forums wurden im
hybriden Plenum gemeinsam diskutiert, wofür
das Team des Fachgebiets Sicherheits- und
Qualitätsrecht organisatorisch-technisch die
Basis schuf, so dass über 250 Fachleute dies
auch zur Weiterbildung nutzten.
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der Bergische Unternehmer 10 |22 15
NAMEN & NACHRICHTEN
Internationaler Kampf gegen Cyber-Kriminalität
IT-Sicherheitsspezialist r-tec eröffnet Niederlassung in Bulgarien.
Foto: Thomas E. Wunsch
Foto: r-tec
r-tec Geschäftsführer Dr.
Stefan Rummenhöller setzt
auf internationale Expertise,
wenn es um den Bereich
Cyber Security geht.
Die r-tec IT Security GmbH setzt im Kampf
gegen Cybercrime auf internationale Expertise:
Der Wuppertaler IT-Sicherheitsspezialist
hat am 1. September 2022 sein Cyber
Defense Center um einen zweiten Standort
in der bulgarischen Hauptstadt Sofia erweitert
und damit zusätzliche Kompetenzen generiert.
„Für diesen Standort haben wir uns
in erster Linie wegen des hohen Ausbildungsstandes
der ansässigen IT-Fachleute
entschieden“, erklärt r-tec-Geschäftsführer
Dr. Stefan Rummenhöller.. In der Nähe be-
finden sich zahlreiche Universitäten, an denen
Spezialisten für den Bereich Cyber Security
ausgebildet werden. Darüber hinaus
überzeuge das Land am Schwarzen Meer mit
einer guten digitalen Infrastruktur und einer
schnellen Anbindung an Deutschland. r-tec
schafft durch die Vergrößerung des Expertennetzwerkes
höhere Kapazitäten und generiert
mehr Know-how in den Bereichen Beratung,
Implementierung und Betrieb.
„Die Expansion ist für uns zu diesem Zeitpunkt
genau der richtige Schritt, um der stetig
wachsenden Nachfrage nach einer schnellen
Angriffserkennung und -behebung zu
begegnen“, sagt Rummenhöller. Gemeinsam
schützen die Teams in Bulgarien und
Deutschland nun die Daten und Infrastrukturen
von privaten Unternehmen und öffentlichen
Einrichtungen. Spezialisiert sind die
Experten an beiden Standorten auf einen
modernen Cyber-Security-Service. Dieser
umfasst unter anderem Managed Detection
and Response (MDR) und Incident Response.
Um Cyberangriffe schnell identifizieren
und eindämmen zu können, stehen den
Spezialisten sowohl in Wuppertal als auch
in Sofia innovative Technologien zur Verfügung.
Unter anderem kommen maschinelles
Lernen und künstliche Intelligenz zum
Einsatz.
16 www.bvg-menzel.de
Städtedreieck bei der EXPO REAL 2022
Trotz Verzicht auf einen Gemeinschaftsstand gab es fruchtbare Gespräche.
Foto: Stadt Remscheid
NRW-Bauministerin
Ina Scharrenbach
tauschte sich bei
der Expo Real mit
Remscheids Oberbürgermeister
Burkhard Mast-
Weisz (r.) und Baudezernent
Peter
Heinze aus.
wurden rund um das Thema Einzelhandel
fruchtbare Gespräche mit verschiedenen
Anbietern und Projektentwicklern geführt.
Mit NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach
wurden laufende städtebauliche Projekte
wie der Friedrich-Ebert-Platz und die Innenstadtentwicklung
in Alt-Remscheid erörtert
und deren Finanzierung vor dem Hintergrund
der Energiekrise besprochen. Trotz
des lebhaften Austauschs plädiert Remscheids
Oberbürgermeister Mast-Weisz für
einen bergischen Gemeinschaftsstand in
2023, um gemeinsam für Projekte und Potenziale
Aufmerksamkeit zu erzielen.
Delegationen aus Remscheid, Solingen und
Wuppertal warben jetzt bei der Münchener
EXPO REAL, der internationalen Fachmesse
für Immobilien und Investitionen, um Investoren
und nahmen dabei zahlreiche Termine
wahr. 2020 konnte die Messe auf Grund der
Pandemie nicht stattfinden, ein Jahr später traf
man sich in reduzierter Form unter Corona-Bedingungen.
Für die Planung der Messe 2021 war
nicht zu kalkulieren, welche und wie viele –
auch internationale – Teilnehmenden und Investoren
dabei sein würden. Viele Wirtschaftsförderungen
hatten im Vorfeld abgesagt. Diese
Unsicherheiten führten dazu, dass sich das
Bergische Städtedreieck auch für dieses Jahr
gegen einen Gemeinschaftsstand ausgesprochen
hatte. Somit vereinbarten die drei Oberbürgermeister
mit ihren Delegationen einzelne Termine.
So konnte die Remscheider Wirtschaftsförderung
verschiedene Projekte präsentieren.
„Wir haben mit Entwicklern erstmalig über die
´Neuen Quartiere` in Lennep gesprochen und
sind auf großes Interesse gestoßen“, erklärte
Remscheids Baudezernent Peter Heinze. Als
„Neue Quartiere“ bezeichnet die Stadt die Flächen,
die für das vor Gericht gescheiterte Designer
Outlet Center geplant waren und die nun
neu entwickelt werden sollen. Des Weiteren
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der Bergische Unternehmer 10 |22 17
NAMEN & NACHRICHTEN
Kipppunkt zur Rezession
Bergische Unternehmen erleben extrem angespannte Wirtschaftslage.
Foto: Thomas E. Wunsch
Michael Vitz, Vorsitzender
des AGV Metallindustrie von
Wuppertal und Niederberg,
mahnt dringend Entlastungen
für die Betriebe an.
Foto: AGV Wuppertal und Niederberg
Die angespannte Wirtschaftslage macht den
Unternehmen der NRW-Metall- und Elektroindustrie
schwer zu schaffen. Trotz zum Teil
noch gut gefüllter Auftragsbücher sehen sich
immer mehr Betriebe angesichts unterbrochener
Lieferketten, exorbitanter Preissteigerungen
und eingeschränkter Produktionsabläufe
wirtschaftlich gefährdet. Auch in der Region
Wuppertal und Niederberg sind diese Auswirkungen
spürbar: „Die Unternehmen leiden
vor allem unter den massiv gestiegenen Preisen
für Energie, Rohstoffe und Vorprodukte“,
erklärte der Vorsitzende des Arbeitgeberverbands
der Metallindustrie von Wuppertal und
Niederberg, Michael Vitz. Vor diesem Hintergrund
kritisierte er die Forderung der IG Metall
nach 8 Prozent in der anstehenden Tarifrunde
„als absolut wirklichkeitsfremd“. Die
wirtschaftlichen Aussichten auf die nächsten
Monate blieben hochgradig ungewiss. Die Erwartungen
der M+E-Industrie seien deutlich
negativ: „Viele Wirtschaftsinstitute revidieren
ihre Prognosen nach unten, viele Experten erwarteten
angesichts der erheblichen Risiken
spätestens für den Winter eine Rezession“, erläuterte
Vitz. Die M+E-Industrie befinde sich
weltweit unter erheblichem Wettbewerbsdruck.
Viele Konkurrenten aus Nordamerika
und Asien hätten deutlich geringere Energiekosten.
Teilweise seien Politik und Gewerkschaften
sich des Ernsts der Lage in den Betrieben
nicht bewusst: „Wir stehen in der Tat
an einem Kipppunkt zur Rezession.“ Besonders
dramatisch wirkten sich die massiven
Energiepreissprünge aus: Die Unternehmen
benötigten jetzt dringend wirksame Entlastungen.
Die geplanten Entlastungspakete der
Bundesregierung blieben bei den unternehmensbezogenen
Maßnahmen zu vage und unkonkret.
Insbesondere fehlten klare Aussagen
dazu, wie das Stromangebot vergrößert und
die exorbitanten Energiepreiserhöhungen abgefedert
werden können. Diese seien entscheidend
dafür, ob eine Produktion wirtschaftlich
überhaupt noch möglich sei. „Es geht um die
Zukunft der Industriearbeitsplätze in unserem
Land und damit auch in unserer Region“, betonte
Vitz.
Mehr Firmen wollen ihre Preise erhöhen
Die Preisspirale
zieht sich durch
alle Branchen.
Mehr deutsche Unternehmen als im Vormonat
planen, ihre Preise zu erhöhen. Das geht
aus der aktuellen Umfrage des ifo Instituts
hervor. Die Preiserwartungen für die kommenden
Monate stiegen für die Gesamtwirtschaft
im September auf 53,5 Punkte, nach
48,1 im August. Bei Lebensmitteln erreichte
der Wert sogar 100 Punkte, nach 96,9 im
August. „Die Inflationswelle dürfte daher
leider noch nicht abebben“, sagt ifo-Konjunkturchef
Timo Wollmershäuser. „Vor allem
bei Gas und Strom ist noch einiges in
der Preispipeline.“ Im Handel planen Preiserhöhungen
insbesondere die Verkäufer von
Drogerie-Artikeln (92,3 Punkte), Blumen,
Pflanzen und Zoobedarf (89,6), von Spielwaren
(89,0) von Fahrrädern (84,4) und von
Papier- und Schreibwaren (83,8). In der Industrie
liegen die Bekleidungshersteller
ganz weit vorn (83,5), die Hersteller von
Glas, Keramik und Steinen (77,3) und die
Hersteller von elektrischen Ausrüstungen
(75,5) sowie die Hersteller von Druckerzeugnissen
(70,3). Sehr hoch sind die Zahlen
auch in der Gastronomie (87,4), in der
Betreuung von Gebäuden (78,0) und bei Hotels
(62,4). Die Punkte bei den ifo Preiserwartungen
geben an, wie viel Prozent der
Unternehmen per Saldo ihre Preise erhöhen
wollen. Der Saldo ergibt sich, indem man
vom prozentualen Anteil der Unternehmen,
die ihre Preise anheben wollen, den prozentualen
Anteil derer abzieht, die ihre Preise
senken wollen. Wenn alle befragten Unternehmen
beabsichtigten, ihre Preise zu erhöhen,
läge der Saldo bei plus 100 Punkten.
18 www.bvg-menzel.de
125 Jahre medizinische Chemie
Stolzes Jubiläum für Bayer in Wuppertal.
Foto: Thomas E. Wunsch
Foto: Bayer AG
Gonca Türkeli-Dehnert (NRW
Staatssekretärin im Ministerium
für Kultur und Wissenschaft),
Wuppertals Oberbürgermeister
Uwe Schneidewind, Nicole Biber
(Abteilungsleiterin Medizinische
Chemie bei der, Bayer AG), Bayer-
Vorstandsmitglied Stefan Oelrich
und Christian Rommel, Leiter der
Forschung und Entwicklung der
Bayer AG (v.l.) feierten das
125-jährige Jubiläum am Standort
Wuppertal.
125 Jahre medizinische Chemie wurden jetzt
am Bayer Standort in Wuppertal gefeiert.
Die medizinische Chemie beschäftigt sich
mit der Findung und Optimierung von neuen
Arzneimittel-Wirkstoffen und ist somit wesentlicher
Bestandteil bei der Erforschung
und Entwicklung neuer Medikamente weltweit.
Im Jahr 1896 begann in Wuppertal die
Geschichte der medizinischen Chemie bei
Bayer, die bis heute davon geprägt ist, neue
Wege, Technologien und bahnbrechende Ansätze
klinischer Entwicklungen zu schaffen.
„Medizinische Forschung und Innovation hat
eine große Bedeutung für unsere Gesellschaft,
von der Prävention und Diagnose bis
zur Behandlung von Erkrankungen. In all
diesen Bereichen ist die Arbeit der Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftler bei Bayer
ein wichtiger Bestandteil des Innovations-
Ökosystems in Deutschland“, sagte Stefan
Oelrich, Vorstandsmitglied der Bayer AG
und Leiter Pharmaceuticals. Deutschland
habe auf Basis seiner exzellenten Grundlagenforschung
im bahnbrechenden Zukunftsfeld
der medizinischen Innovation, die Chance,
weltweit eine führende Rolle
einzunehmen. Dafür sollte im Schulterschluss
zwischen Privatwirtschaft, Land und
Bund einheitlich ein gemeinsames Ziel verfolgt
werden: das Wohl der Patientinnen und
Patienten von heute und morgen, so Oelrich
weiter. Bayer setzt auch in Zukunft auf die
medizinische Chemie in Wuppertal. Mittlerweile
werden in diesem Bereich sogenannte
„neue Modalitäten“ bereitgestellt. Das sind
Moleküle mit erweiterten Eigenschaften, wie
zum Beispiel Wirkstoff-Konjugate, die für
die Krebstherapie entwickelt werden. Auch
die Zell- und Gentherapie rückt mehr in den
Fokus. Zell- und Gentherapien können so einen
Weg eröffnen, um Erkrankungen, die
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der Bergische Unternehmer 10 |22 19
TITEL SCHÖNER ARBEITEN
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Schöner arbeiten
Wie das Büro neu gedacht werden muss
Verschiedene Faktoren haben dafür gesorgt, dass sich die Arbeitswelt massiv verändert hat und
verändern wird. Entscheidende Impulse gaben hier die Pandemie und die Digitalisierung. Diese Entwicklung
macht auch vor den Büros – egal ob sie nun kaufmännisch oder von technischen Abteilungen
und Ingenieuren genutzt werden – nicht halt. Die Arbeit wird kunden- und projektorientierter,
Produkte und Leistungen werden individueller und zielgerichteter, verschiedene Disziplinen innerhalb
eines Unternehmens verbinden ihr Know-how. Und: Die Ansprüche der zunehmend rar gesäten
Fachkräfte an ein zukunftsweisendes Ambiente am Arbeitsplatz werden größer. Also sollte eine
Neugestaltung von Büroräumen möglichst nicht auf die lange Bank geschoben, aber unbedingt gut
durchdacht und unter Einbeziehung fachlicher Expertise noch besser geplant werden.
Mit der Corona-Pandemie
wurde hybrides Arbeiten
zur Normalität. Die Kombination
aus Arbeit im
Büro und mobilem Arbeiten
im Homeoffice oder
an weiteren Orten bringt viel Freiheit, aber auch
neue Anforderungen an die Gestaltung der Arbeitsplätze.
Diese Feststellung trifft der Industrieverband
Büro und Arbeitswelt e. V. (IBA) als
Interessenvertretung seiner Mitglieder aus den
Reihen der deutschen Büromöbelhersteller.
der Bergische Unternehmer 10 |22 21
TITEL SCHÖNER ARBEITEN
Nicht an jedem Standort
möglich, aber ein tolles
Ambiente: Das Büro mit
Aussicht.
Corona hat in vielerlei Hinsicht für eine Zäsur gesorgt.
Beinahe drei Jahre waren Arbeitgeber verpflichtet,
Homeoffice wo immer es möglich war,
anzubieten. Daraus hat sich zweifelsohne ein
Trend entwickelt, der unumkehrbar scheint. Zwar
sind viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus
den Verwaltungen von Industrieunternehmen,
Kreditinstituten, Dienstleistern und öffentlichen
Verwaltungen wieder in ihre Büros zurückgekehrt,
aber vielfach eben nicht mehr ausschließlich.
Da werden viele Arbeitgeber und Personaler
die gleiche Erfahrung gemacht haben, wie Jörn
Birkenheuer, Inhaber und Geschäftsführer des
Wuppertaler Büroeinrichters „Work and relax –
Büroraumkonzepte nach Maß“. „Auch ich bin auf
der Suche nach neuen Mitarbeitenden. Bei Einstellungsgesprächen
tragen mir die Bewerber und
Bewerberinnen ihre Wünsche vor. Dazu gehört
flexibles und mobiles Arbeiten klar dazu“, stellt
der Experte für moderne Büroeinrichtungen fest.
Auch an dieser Stelle zeigt sich also der aktuelle
Arbeitnehmer-Markt.
Zurückhaltung beim Mittelstand
Ergo werden Büroflächen in Zukunft anders genutzt
werden müssen. Dass sich Flächen auf die
Schnelle reduzieren oder extern vermarkten lassen,
ist kurz- und mittelfristig eher unwahrscheinlich.
Der Immobilienmarkt – egal ob es um Verkauf
oder Vermietung geht - ist in diesem Bereich
aus den genannten Gründen und den Möglichkeiten
der Digitalisierung Veränderungen unterworfen.
Wird eine Bürofläche nicht mehr genutzt,
steht eben nicht direkt der nächste Interessent vor
der Tür, der seine Verwaltung räumlich ausdehnen
will. Also bietet sich dringend an zu überlegen,
ob nicht gewissermaßen ein Relaunch hinsichtlich
Nutzung, Einteilung und Gestaltung
angesagt ist. „Große Unternehmen – auch bei uns
im Bergischen – sind hier schon entsprechend aufgestellt,
um für die neue Arbeitswelt gewappnet
zu sein“, weiß Jörn Birkenheuer. Der vielfach inhabergeführter
Mittelstand tue sich indes etwas
schwerer. „Die Unternehmer stehen vor einem
Problem, wissen aber nicht so richtig, wie sie es
lösen sollen. Und je kleiner die Einheit ist, desto
schwieriger wird es.“ Und hier treten die Fachleute
von „work and relax“ auf den Plan. „Wir begleiten
die Veränderungsprozesse und holen die Unternehmen
da ab, wo sie stehen“, erläutert er.
Angefangen von der individuellen Planung über
die komplette Ausstattung bis hin zur notwendigen
Modernisierung und erforderlicher Technik
finden die Kunden hier alles aus einer Hand. Dabei
spielt es keine Rolle, ob der Auftraggeber einen
einzelnen Arbeitsplatz oder ein Großraumbüro
neu gestalten möchte.
Arbeitsorte werden zu Absichtsorten
Wie sich die „schöne, neue Bürowelt“ künftig darstellen
wird, erklärt Jörn Birkenheuer so: „Arbeitsorte
werden zu Absichtsorten. Hier geht man
hin, weil man dort eine eigene Absicht hat, etwas
zu machen. Die Mitarbeitenden sind agil, haben
Spaß und sind gerne und motiviert im Büro. Die
Atmosphäre ist locker, wohnlich und vermittelt
das Gefühl: `Hier will ich sein`“. Der „eigene“
Schreibtisch mit der „eigenen“ Kaffeetasse und
mit den gerahmten Fotos von Familie und Haustier
darauf, haben allmählich ausgedient und gehören
der Vergangenheit an. Weil zunehmend in
Projekten gearbeitet wird, rücken die jeweiligen
Teams entweder mit dem Schreibtisch auf Rollen
mit eigener Stromversorgung zusammen oder sie
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der Bergische Unternehmer 10 |22 23
TITEL INTERVIEW SCHÖNER ARBEITEN
Das Büro der Zukunft wird vielfältiger sein
Barbara Schwaibold, Sprecherin des Industrieverbands Büro und Arbeitswelt e. V. (IBA) und New
Work- und Arbeitsplatzexpertin, weiß, dass professionelle Büroeinrichter Veränderungsprozesse
zielgerichtet moderieren können. Das hilft, bei der Neugestaltung Fehler zu vermeiden.
Wie unterscheidet sich das Büro von morgen
von dem von heute oder gestern?
In erster Linie in der Art, wie wir es nutzen werden.
Noch bis vor zehn, zwölf Jahren war Büroarbeit
für die meisten Menschen eine ziemlich
durchgetaktete Angelegenheit. Ein großer Teil
der Arbeit wurde am Schreibtisch erledigt, dazwischen
gab es Besprechungen oder Dienstreisen.
Das hat sich geändert. Mittlerweile entfällt
mehr als die Hälfte der Arbeitszeit auf Kommunikation
und Formen der direkten Zusammenarbeit.
So blieben schon vor Corona viele Schreibtische
und übrigens auch die großen Besprechungsräume
verwaist, während Bereiche für die spontanen,
weniger strukturierten Formen der Kommunikation
in den meisten Unternehmen immer noch
Mangelware sind. Die Pandemie und die damit
vielerorts neu geschaffenen Möglichkeiten zu
Hause zu arbeiten, haben diese Situation weiter
zugespitzt. Das Büro der Zukunft wird somit vor
allem eines sein: vielfältiger. Es wird zur Hälfte
aus Räumen für Kommunikation, Workshops und
zur flexiblen Nutzung bestehen. Die andere Hälfte
wird weiterhin für konzentrierte Einzelarbeit
und für Pausen und Erholung reserviert sein.
Was war in dieser Hinsicht früher entscheidend,
was ist heute wichtig?
Früher ging es um klare Standards sowie um Ergonomie
und Funktionalität. Ergonomie und
Funktionalität sind immer noch wichtig. Aber an
Stelle von standardisierten Arbeitsumgebungen
benötigen wir heute Räume und Einrichtungen,
die sich auf unterschiedliche Weise nutzen lassen.
Welchen Einfluss nimmt die Digitalisierung auf
die Gestaltung von Büro-Arbeitsplätzen?
Sie macht uns ortsunabhänger oder zumindest hat
sie das Potenzial dazu. Derzeit gilt das allerdings
nur für die Wahl der Arbeitsorte. Büro oder
Homeoffice? – das bringt persönliche Freiheit.
Aber egal wofür Sie sich entscheiden, durch die
nach wie vor hohe Zahl an Webkonferenzen sind
Sie dann wieder weitgehend an Ihren Monitor gefesselt.
Dabei sollte uns die Digitalisierung mit
intelligenter Software, die Routinetätigkeiten
übernimmt oder zumindest beschleunigt, eigentlich
auch hier mehr Freiräume bringen. Die wären
wichtig. Denn wir wissen, dass Denken, Erinnern
und Kreativität durch Ortswechsel und die damit
verbundene körperliche Bewegung gefördert werden.
Auch deshalb hat man schon vor Corona damit
begonnen, Büros so umgestalten, dass sie zu
Bürolandschaften mit unterschiedlichen Arbeitsorten
für verschiedene Tätigkeiten werden. Das
hat gut funktioniert. Jetzt müssen wir allerdings
sehen, wie wir die Vorteile der Zusammenarbeit
auf Distanz mittels Webkonferenz mit kreativitätsförderlichen
Arbeitsformen kombinieren. Die
pragmatischste Lösung ist ein Wechsel zwischen
diesen Arbeitsformen. Die Erfahrungen mit hybriden
Meetings, bei denen ein Teil der Teilnehmer
vor Ort ist und der andere digital zugeschaltet
wird, sind dagegen oft noch ziemlich
unbefriedigend. Durch den Einsatz beweglicher
Kameras und mobiler Monitore ließe sich das ändern.
Noch sind diese Systeme aber ziemlich teuer.
So heißt es erst einmal die Digitalisierung da
zu nutzen, wo sie uns hilft, und an anderer Stelle
wieder ein bisschen mehr auf Präsenz zu setzen.
Gute Beispiele für innovative Technik und zukunftsweisende
Einrichtungen werden übrigens
bei der ORGATEC vom 25. Bis 29. Oktober 2022
gezeigt.
Arbeit wird flexibler. Ist ein persönlicher
Schreibtisch noch relevant oder geht die Entwicklung
eher zum Working-Space?
Nach wie vor ist das die Gretchenfrage der Arbeitsplatzgestaltung,
wobei es hier kein richtig
oder falsch gibt. Menschen sind territoriale Wesen.
„Mein Schreibtisch“ kann daher auch ein
24 www.bvg-menzel.de
Büroeinrichtungs- und
Arbeitsplatzexpertin Barbara
Schwaibold wirft im
Interview einen Blick auf
das Büro von gestern,
heute und morgen.
Zeichen von Verbundenheit und Zugehörigkeit
sein. Andererseits macht es wenig Sinn, Flächen
vorzuhalten, die dann die Hälfte der Zeit leer stehen
während an anderer Stelle – siehe Kommunikation
– zu wenig Platz vorhanden ist. Der IBA
hat daher in den vergangenen Jahren in seinen
Beschäftigtenbefragungen immer mal wieder
nach der Bedeutung des persönlich zugewiesenen
Arbeitsplatzes gefragt und dabei einen langsamen,
aber deutlich sichtbaren Sinneswandel festgestellt.
Der Anteil der Befragten, die auf einen
eigenen Schreibtisch verzichten würden, steigt
kontinuierlich, allerdings nur, wenn dafür mehr
Räume für Teamarbeit und Kommunikation geschaffen
werden. Um dennoch auch den territorialen
Anspruch zu bedienen, empfiehlt es sich die
Beschäftigten frühzeitig in die Planung und Gestaltung
neuer Einrichtungen einzubeziehen. Das
ist eine Chance, um aus „mein Schreibtisch“ und
„mein Büro“, „mein Unternehmen“ zu machen.
fekte werden aber erst erzielt, wenn unterschiedliche
Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, die je
nach Bedarf und eigenen Vorlieben genutzt werden
können.
Welche Kriterien sind aus Ihrer Sicht bei der
Neugestaltung von Büros und ihren Arbeitsplätzen
entscheidend?
Auf jeden Fall deren Wandelbarkeit. Es muss
möglich sein, relativ schnell und ohne großen Invest
auf veränderte Anforderungen zu reagieren.
Dann die Kombination unterschiedlicher Raumangebote
für verschiedene Formen der Arbeit. Ein
dritter wichtiger Aspekt betrifft die Gesundheit
der Nutzer. Hier lohnt es sich, einen Blick auf die
Arbeitsstättenverordnung und die dazugehörigen
Technischen Regeln (ASR) zu werfen. Sie enthalten
eine ganze Reihe von Vorgaben und Empfehlungen
für die Arbeitsplatzgestaltung – übrigens
nicht nur für die Arbeit am Schreibtisch, sondern
für alle Arbeitsräume. Mindestens genauso wichtig
ist das Kriterium der Nachhaltigkeit. Die derzeitige
Energiekrise macht uns das ja schmerzlich
bewusst, aber auch andere Ressourcen sind
knapp. Eine Möglichkeit ist der Einsatz von Produkten
aus Recyclingmaterialien. Nicht immer ist
das aber die beste Lösung. Manchmal ist es sinnvoller
auf Langlebigkeit zu setzen und das ein
oder andere vorhandene Stück „aufzumöbeln“.
Wo sollte man anfangen, wenn das Budget zunächst
begrenzt ist?
Zum Beispiel, indem man sich auf dem Second-
Hand-Markt für Büromöbel umschaut. Die Zahl
der Anbieter wächst und gerade bei den Designerstücken
gibt es einen interessanten Zweitmarkt.
Die beste Möglichkeit, Geld zu sparen ist aber,
erst einmal einzelne Einrichtungsbereiche anzugehen
und auszuprobieren, was gut funktioniert.
Soweit noch nicht vorhanden würde ich mit einem
flexibel nutzbaren Raum, der sich ebenso für
Workshops wie für längere Phasen der Zusammenarbeit
im Team eignet, beginnen. Oder mit
Kommunikationszonen für kurze Teambesprechungen
und Präsentationen, z. B. mit Sitzstufen
oder einer Sofalandschaft.
Das Gespräch führte Stefanie Bona.
Foto: IBA
Wie kann sich das „Büro-Ambiente“ auf die
Beschäftigten hinsichtlich Zufriedenheit, Motivation
und Arbeitsleistung auswirken?
Insbesondere im englischsprachigen Raum wurden
in den letzten Jahren einige Studien zu dieser
Frage gemacht. Ganz generell bestätigten diese,
dass eine abwechslungsreiche Einrichtung gegenüber
rein funktionalen Einrichtungen – die Engländer
verwenden dafür den Begriff „Lean
Office“ – klar im Vorteil sind. Ein attraktiveres
Ambiente fördert sowohl die Motivation als auch
die Arbeitsleistung. Einzelne Studien berichteten
zudem, dass sich die Beschäftigten in einem attraktiven
Umfeld subjektiv gesünder fühlten. Zur
Wahrheit gehört aber auch, dass die Effekte zwar
signifikant, aber überschaubar sind. Richtig interessant
wird das Ganze, wenn die späteren Nutzer
in Auswahl und Entscheidungen über die Einrichtungen
einbezogen werden. Einen ähnlichen Effekt
konnten wir übrigens auch in einer Studie beobachten,
die der Lehrstuhl für
Personalwirtschaft an der Universität Paderborn
für den IBA gemacht hat. Die Forscherinnen werteten
dafür Daten, der Arbeitgeberbewertungsplattform
kununu aus und schauten sich an, welche
Faktoren die Arbeitgeberattraktivität positiv
beeinflussen. Auch hier spielte das Design der
Arbeitsumgebung eine Rolle. Wirklich starke Efder
Bergische Unternehmer 10 |22 25
TITEL SCHÖNER ARBEITEN
Wichtig sei, so Jörn Birkenheuer, dem Kunden
ganzheitliche Lösungen in seinem Change-Prozess
anzubieten. Wenn er heute feststelle, dass die
vorhandene oder neu zu bewirtschaftende Bürofläche
agil und zukunftsweisend ausgestattet werden
soll, brauche er Beratung und Begleitung.
„Wir zeigen auf, wie bestimmte „alte Zöpfe“ neu
gedacht werden können. Muss man bei einem
Meeting immer am klassischen Tisch mit Stühlen
drumherum sitzen? Könnte es nicht auch mal eine
Konferenzschaukel sein? Es lockert die Stimmung,
man spricht freier und gelöster, man bleibt
in Bewegung. Es macht Spaß“, nennt er ein Beispiel
für Innovationen auf dem Markt für Büroausstattung.
Durch dieses Konzept könne ein Unternehmen
einen riesengroßen Mehrwert
generieren, wenn man von Anfang an die richtigen
Weichen stelle. Dies sei nicht zuletzt von großer
Bedeutung, um bestehendes Personal zu halten
und erst recht, um neue Mitarbeitende zu
gewinnen.
Modernes Büro als
Wettbewerbsvorteil
Jörn Birkenheuer ist
Experte, wenn es um
Büroeinrichtung geht.
Fortsetzung auf Seite 22
klemmen sich den Laptop unter den Arm und
wechseln je nach Arbeitsauftrag Raum und Platz.
So geraten Begriffe wie „Clean Desk“, „Desk
Sharing“, Single Working Büros für den Anspruch
an besonders konzentriertes Arbeiten, Meeting
Box für ansprechende Räumlichkeiten, um sich
auszutauschen oder das „Work Café“ als Begriff
für einen dynamischen Raum, der eine Verbindung
zwischen Kollegen, Arbeit und dem Unternehmen
herstellen soll, in den Fokus. Aus einer
Mensa oder Kantine wird ein Ort der Kommunikation,
Interaktion, Konzentration und Innovation.
Lösung und Planung aus einem Guss
Laut einer Studie der Arbeitsgemeinschaft für zukunftsfähiges
Bauen lassen sich 76 Prozent der
Personen zwischen 18 und 34 Jahren vom Design
und der Ästhetik des Büros maßgeblich beeinflussen
und beziehen diesen Faktor bei der Wahl ihres
Arbeitsplatzes mit ein. 40 Prozent der Befragten
bemängeln die schlechten Kollaborationsmöglichkeiten
zu anderen Teams und 70 Prozent befürworten
ein Neu-Design ihres Arbeitsplatzes.
„Wenn Räume und Büros so aussehen wie 1984,
ist das für Bewerberinnen und Bewerber nicht gerade
einladend. Und wenn gute Voraussetzungen
am Arbeitsplatz bestehen, tritt der Wunsch nach
Homeoffice in den Hintergrund. Denn ein Büroambiente
kann genauso ansprechend sein wie das
Arbeitszimmer zu Hause“, erklärt Birkenheuer.
Somit könnten gute Fachkräfte im Unternehmen
gehalten und neue Mitarbeitende leichter dazugewonnen
werden, was letztlich einen klaren Wettbewerbsvorteil
darstelle.
Gesundheit und Nachhaltigkeit
Nicht außer acht lassen beim Thema „Büroeinrichtung“
sind die Gedanken an eine ergonomisch sinnvolle
Gestaltung. Auch hier sollte der Rat von Fachleuten
eingeholt werden. Alleine aus eigenem
Interesse, also um Krankheitszeiten zu vermeiden
bzw. zu reduzieren, sollte der Arbeitgeber auf eine
von Schadstoffen unbelastete Umgebung und eine
ergonomisch anpassbare Ausstattung unbedingt
Wert legen. Denn seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
tun das auch. So regt der IBA an, dass Unternehmen
ihre Beschäftigten in die Gestaltung
gesundheitsfördernder Arbeitsbedingungen einbeziehen
und die Maßnahmen individueller gestalten.
Genauso gewinnt Nachhaltigkeit am Arbeitsplatz an
Bedeutung. 87 Prozent der Beschäftigten in
Deutschland wünschen sich laut der „Tork Eco Office
Studie“ ein umweltfreundlicheres Büro und erwarten
entsprechende Aktivitäten auch von dem Unternehmen,
in dem sie arbeiten. Insgesamt wurden
26 www.bvg-menzel.de
für die Studie 12.000 Beschäftigte aus sieben europäischen
Ländern befragt, rund 2.000 auch in
Deutschland. In allen Ländern wird danach sichtbar,
wie sich nach der Rückkehr ins Büro die Erwartung
in punkto Nachhaltigkeit verändert hat: Fast die
Hälfte aller Befragten ist enttäuscht darüber, dass
ihr Arbeitgeber während der Pandemie hier nichts
verbessert hat. Das gilt für Europa ebenso wie für
Deutschland. Beide Themen – Gesundheitsfür- und
-vorsorge sowie Nachhaltigkeit sollten also bei der
Büroeinrichtung nicht aus dem Blickfeld geraten.
Wer hier gut aufgestellt ist, kann bei der Gewinnung
von Fachpersonal doppelt für sich werben.
Netzwerk
Das „HalloArbeit-Netzwerk“, dem sich Jörn Birkenheuer
mit seinem Unternehmen angeschlossen
hat, bringt das Thema Zukunftsbüro nach vorne.
35 zertifizierte Büroeinrichtungs-Fachhändler unterstützen
sich flächendeckend in Deutschland
und gegenseitig bei ihren Projekten. Wenn zum
Beispiel ein Kunde eine Dependance in einer anderen
Region in Deutschland eröffnen möchte,
kann der Netzwerk-Partner aus der dortigen Region
helfen.
Dabei kann sich der Auftraggeber auf den gewohnten
Service seines bewährten Partners vor
Ort verlassen. Gleichermaßen können die Büroeinrichter
auf Planungskapazitäten eines Partner-
Unternehmens zurückgreifen, wenn die eigenen
Kapazitäten gerade einmal ausgelastet sein sollten.
Text: Stefanie Bona
Fotos: Shutterstock, privat
der Bergische Unternehmer 10 |22 27
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Gestaltung Grund für Rückenschmerzen.
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Licht aus!
Der Winter wird nicht nur kalt, sondern auch ziemlich dunkel. Denn in den Innenstädten
gehen nach Geschäftsschluss die Lichter aus. Die Straßenlaternen
werden gedimmt. Die Strahler an öffentlichen Gebäuden und Sehenswürdigkeiten
ausgeschaltet. Schaufenster und Werbetafeln dürfen von 22 Uhr bis 16
Uhr am Folgetag nicht mehr beleuchtet werden. Zudem müssen die Ladentüren
geschlossen bleiben, um unnötigen Wärmeverlust zu vermeiden. So will es die
neue Verordnung zum Energiesparen, die am 1. September des Jahres in Kraft
trat und für sechs Monate gilt.
Ausverkauf: Die enormen
Energiekosten
sorgen für
Kaufkraftverlust.
Düstere Aussichten im Handel. Licht
aus, Tür zu. Doch reicht das, um einigermaßen
unbeschadet durch die Energiekrise
zu kommen? Keinesfalls. Da
sind sich Experten wie Betroffene einig. Schon
kommen Vorschläge aus den Chefetagen einiger
Supermarktketten, die kürzere Öffnungszeiten
anvisieren und bereits eine Stunde früher schließen
möchten. Mit dem Argument, dass in den
Wintermonaten zwischen 20 und 21 Uhr die Besucherfrequenz
sowieso zu vernachlässigen sei.
Auch das Herunterfahren der Heizungen um mindestens
2°C im Geschäft wird bereits praktiziert.
Manche Baumärkte verzichten in bestimmten
Segmenten ihrer Verkaufsräume sogar ganz aufs
Heizen, beispielsweise bei Pflanzen, Tierfutter
oder im Lagerbereich. Ebenso ist ein Rolltreppen-
Stopp im Gespräch. Auch der Schließmechanismus
elektrischer Türen wird verkürzt. Alles gut
gemeint und in überschaubarem Rahmen auch
wirksam. Trotzdem bleiben die Sorgen oftmals
existenzbedrohend. Denn der Einzelhandel ist
gleich mehrfach betroffen.
Kaufkraft auf historischem Tiefstand
„Die Unternehmen haben höhere Kosten und den
Kunden bleibt angesichts steigender Nebenkosten
weniger Geld für den Konsum“, klagt Stefan
Genth, Hauptgeschäftsführer des HDE. In der Tat:
Die Inflation lag im September bei 10 Prozent, die
Kauflust der Verbraucher erreicht in Folge einen
neuen Tiefstand. Laut dem Münchner ifo-Institut
hat der Verlust der Kaufkraft eine neue historische
Dimension erreicht. Da die Konjunktur weiter
einbricht, rechnet eine überwiegende Anzahl
der Handelsunternehmen mit sinkenden Einkünften.
In einer aktuellen Umfrage unter 900 Firmen
ermittelte der Verband eine existenzgefährdende
Entwicklung. Da die Energiekosten im Einzelhandel
seit Jahresbeginn im Durchschnitt um knapp
150 Prozent gestiegen sind, sieht mehr als die
Hälfte der Unternehmen in Deutschland sein wirtschaftliches
Überleben bedroht.
Bei einer durchschnittlichen Umsatzrendite im
Einzelhandel von rund 1,5 bis 2 Prozent gehen die
heute bereits bis zu 10-fach höheren Energiepreise
unmittelbar auf die Substanz. So geben 86 Prozent
der Befragten an, die wachsende Kostenlast nicht
oder nicht vollständig auf die Verbraucherpreise
aufschlagen zu können.
Eine existenzgefährdende
Entwicklung
Gleichzeitig wird sich das Problem in den kommenden
Wochen weiter verstärken. Etwa durch
Schwierigkeiten bei der Verlängerung bestehender
Verträge oder bei Neuabschluss. Denn immer
mehr Händler finden keinen Anbieter, der sie mit
ausreichend Energie zu bezahlbaren Bedingungen
versorgen kann.
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der Bergische Unternehmer 10 |22 31
ERFOLGREICH BERGISCH JETZT IM HANDEL
Ein Bild, das auf die
Stimmung drückt.
Der HDE-Chef zieht demnach eine ernüchternde
Bilanz. „Vielen Betrieben, insbesondere im bereits
von der Pandemie stark getroffenen Non-
Food-Handel, droht ohne staatliche Unterstützung
das Aus. Aber auch der für die tägliche Versorgung
der Bevölkerung unabdingbare Lebensmittel-Einzelhandel
hat massiv unter dem aktuellen
Kostenschock zu leiden. Und obwohl der Einzelhandel
mit insgesamt 35 Terawattstunden pro Jahr
einer der größten Energienutzer in Deutschland
ist, wird er von der Politik nicht als energieintensiv
eingestuft.“ Mit ein Grund, weshalb die Branche
bei den bisherigen Hilfsprogrammen durch
das Raster fällt.
Aufgeben statt weitermachen
Prominentes Opfer der herrschenden Situation ist
unter anderem der Schuhhändler Görtz mit knapp
2.500 Mitarbeitenden. In Wuppertal machen die
beiden Traditionsgeschäfte Röth und Klauser
dicht. Aber auch Bäckereien, die vor allem ihre
Öfen mit Gas betreiben, können schnell in die Insolvenz
abrutschen. Preise bis zu 10 Euro für ein
Stück Torte sind nicht durchzusetzen. Ein kostendeckendes
Arbeiten nicht mehr möglich. Aber es
gibt auch mutige Bäcker, die gegen den Mainstream
schwimmen. So ging kürzlich eine Meldung
durch die Presse, nach der ein Bäckermeister
in Hessen in seinen 70 Filialen eine Brotpreisbremse
von 2,50 Euro pro Laib eingeführt hat, um
die Abwanderung seiner Kunden zum Discounter
zu unterbinden.
Der Grund für leere Regale
Erschwerend kommt ein heftiger Streit hinter den
Kulissen zwischen Produzenten und Händlern
hinzu. Die meisten Handelsunternehmen lehnen
Preiserhöhungen im zweistelligen Bereich ab mit
der Folge, dass die Lücken in den Regalen größer
werden. Denn etliche Markenartikler reagieren
mit einem Stopp wie beispielsweise die Firma
Mars, die über 300 Produkte vom Schoko-Riegel
bis zum Katzenfutter nicht mehr an verschiedene
deutsche Supermärkte ausliefert.
Trotz der angespannten Lage haben zahlreiche
Händler noch nicht für eine mögliche Energie-
32 www.bvg-menzel.de
knappheit vorgesorgt. Dies ergab eine Randstad
ifo-Personalleiterbefragung unter mehr als 700
Unternehmen. Nur 17 Prozent der Handelsfirmen
hatten einen Notfallplan für einen möglichen
Energieengpass in der Schublade; 69 Prozent jedoch
noch keine Maßnahmen ins Auge gefasst.
Noch nicht in trockenen Tüchern
Nun verkündet die Politik voll Stolz die 200-Milliarden-Energiepreisbremse,
die über den reaktivierten
Wirtschaftsstabilisierungsfonds finanziert
werden soll. Über die Einzelheiten und die Umsetzung
des Vorhabens ist allerdings noch nicht abschließend
entschieden. Die jetzt erstmals vorgestellten
Vorschläge kommen mutmaßlich für die
akute Notlage vieler Unternehmen zu spät.
Deshalb hat der Handelsverband am letzten Septembertag
einen Brandbrief an Bundeswirtschaftsminister
Robert Habeck geschickt. Mit
alarmierendem Inhalt und beunruhigenden Zahlen.
Danach stünden rund 16.000 Geschäfte in
diesem Jahr vor der Schließung, 2023 dürfte sich
der Negativtrend fortsetzen. Die Energiekosten im
Handel seien seit Jahresbeginn durchschnittlich
um etwa 150 Prozent gestiegen und machten derzeit
fast drei Prozent des Umsatzes aus. Schon
heute lägen die erwirtschafteten Überschüsse in
vielen Bereichen bereits darunter.
Bei der Bekleidung arbeite man mit einem Betriebsergebnis
von 2,1 Prozent des Umsatzes, bei
Schuhen mit minus 1,2 Prozent und selbst im Lebensmittelbereich
beträgt die zu erzielende Rendite
lediglich zwei bis vier Prozent des Umsatzes.
Zahlreiche Firmen würden daher unweigerlich in
die Verlustzone geraten. Der HDE fordert von Habeck,
die ruinösen Belastungsspitzen zu senken,
das Energieangebot auszuweiten und die Stromsteuer
zu reduzieren sowie eine wirksame Härtefallregelung
einzuführen.
Sorgen in der Region
Auch im Bergischen stehen die Zeichen auf Turbulenz.
Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion
Wuppertal die Energiesparverordnung
als staatlichen willkürlichen Eingriff in den
täglichen Geschäftsbetrieb strikt ablehnt, machen
sich bei den Unternehmen in der Region massive
Sorgen breit, im Bedarfsfall nicht mit der nötigen
Energie versorgt zu werden. Dabei wird auch die
Forderung laut, dass die Suche nach alternativen
Energiequellen nicht durch parteipolitische Ideologien
verhindert werden dürfe. Denn jede Form
der Verknappung würde die Preise weiter anheizen.
Um dies zu verhindern, wäre eine Entkopplung
des Strompreises vom Gaspreis sinnvoll und
nötig.
Obwohl im Augenblick noch keine belastbare
Zahlen für die Region vorliegen, ist davon auszugehen,
dass die Handelsunternehmen hier vor Ort
mit den gleichen Problemen wie andere Betriebe
bundesweit zu kämpfen haben. Dabei gibt die Creditreform
Solingen zu bedenken, dass für zahlreiche
Firmen die eigentlichen Auswirkungen der
Energiekrise noch gar nicht spürbar seien. Denn
in vielen bestehenden Energieverträgen seien die
Preisanpassungen an die gestiegenen Kosten erst
mit Verzögerung vorgesehen. Heißt: Das böse Erwachen
steht noch bevor.
Blick in den Mietvertrag angebracht
Darüber hinaus gibt es noch einen Punkt, den viele
Händler bislang nicht auf dem Schirm haben.
Etliche Mietverträge für die Ladengeschäfte beinhalten
nämlich eine sogenannte Wertsicherungsklausel,
die besagt, dass der Mietpreis automatisch
an die gestiegenen Lebenskosten angeglichen
werden kann. Zusätzlich zu den gestiegenen Nebenkosten
müssen also künftig möglicherweise
auch Mieten einkalkuliert werden, die sich an der
Inflation orientieren.
Übrigens beurteilen verschiedene Fachleute die
Preisdeckelung von Strom und Gas vielfach skeptisch,
weil auf diese Art und Weise der Anreiz
zum Sparen fehle. Zudem wird auch das Entlastungspaket
des Bundes kritisch gesehen, weil die
in Aussicht gestellten Gelder immer erst im Nachhinein
kommen statt jetzt, da sie dringend gebraucht
werden.
Text: Brigitte Waldens
Fotos: Shutterstock
der Bergische Unternehmer 10 |22 33
AUS DER REGION GASTKOMMENTAR
Virtuelle Events: Fluch oder Segen?
Warum sich die Digitalisierung als eine echte Chance entpuppt.
The Show must go on(line): Früher reichte es, Live-
Events zu streamen, heute bietet der virtuelle Raum die
Möglichkeit, Veranstaltungen und Konferenzen mit
mehreren Sessions und unterschiedlichen Teilnehmergruppen
durchzuführen. Das Internet hat dabei so einiges
möglich gemacht. Es verknüpft Menschen auf der
ganzen Welt, macht den internationalen Austausch
leichter und hat vor allem neue Formate geboren. Virtuelle
Veranstaltungen stellen die Messe- und Veranstaltungsbranche
jedoch oftmals auch vor zahlreiche Herausforderungen.
Manche sehen sie daher als
Bedrohungen, andere als Chancen. Eins ist jedoch auf
jeden Fall klar: Online-Events sind gekommen, um zu
bleiben. So überwindet das Internet immer mehr räumliche
und zeitliche Grenzen und verringert die Distanzen
zwischen den Menschen. Dank digitaler Veranstaltungsund
Meetingangebote ist es heutzutage egal, von welchem
Ort der Welt Menschen daran teilnehmen – alles
und jeder befindet sich nur wenige Klicks entfernt. Die
moderne Technik bietet dabei die Möglichkeit zur Partizipation
und zum Austausch auf dem digitalen Weg. Hybride
Events verbinden beide Welten und erweisen sich
als die optimale Lösung, hochwertige Veranstaltungen
umzusetzen und diese dann für viele weitere Zuschauer
und Teilnehmer zu öffnen. So setzen Event-Architekten
coronakonform spannende, unterhaltsame und informative
Konzepte um und machen sie einer großen Zielgruppe
zugänglich. Die Sehnsucht nach echten Live-Erlebnissen
führt jedoch trotzdem dazu, dass aktuell die
Nachfrage nach analogen Events wieder deutlich ansteigt.
So hat sich im Laufe der Planungen von zahlreichen
Hybrid-Events bei vielen Projekten der Präsenzanteil
erhöht. Nach langer Einschränkung möchten
Menschen wieder face-to-face zusammenkommen.
Live-Events bleiben also neben hybriden Events bestehen.
Beide verbinden das Beste aus beiden Welten – live
und digital verschmelzen sie zu einem neuen Ganzen.
Foto: Scenotech GmbH
Jürg Isler ist Geschäftsführer des international
agierenden Schweizer Unternehmens Scenotech
GmbH und weist langjährige Erfahrung als
Event-Architekt auf. www.sceno.tech.
34 www.bvg-menzel.de
AUS DER PRAXIS RECHT | STEUERN | FINANZEN
Drittes Entlastungspaket -
Entlastungen für Arbeitnehmer
und Arbeitgeber:
– Regelmäßig mit der Lohnabrechnung
für den Monat September 2022 ist die
Energiepreispauschale i.H.v. 300 € zur
Auszahlung gekommen. Da dieser Betrag
aber steuerpflichtig ist, hängt der tatsächliche
Auszahlungsbetrag von den übrigen
Lohneinkünften und den Lohnsteuerabzugsmerkmalen
ab. Sozialversicherungspflichtig
ist der Betrag nicht. Bei
Minijobbern unterliegt die Energiepreispauschale
nicht der Besteuerung und
wird daher in vollem Umfang an den Arbeitnehmer
ausgezahlt.
– Der höchst zulässige Arbeitslohn pro Arbeitstag
bei der Lohnsteuerpauschalierung
für kurzzeitig Beschäftigte soll ab 1.1.2023
von 120 € auf 150 € erhöht werden.
– Midi-Job: Die Höchstgrenze für sog.
Midi-Jobs soll ab dem 1.1.2023 auf 2.000
€ angehoben werden (seit 1.10.2022 beträgt
die Grenze 1.600 €). Dies bedeutet
für Arbeitnehmer in diesem Übergangsbereich
von 520 € bis dann 2.000 € eine
Minderung der Sozialabgaben.
– Steuerfreie Sonderzahlung: Ermöglicht
werden soll eine steuer- und sozialversicherungsfreie
Sonderzahlung der Arbeitgeber
von bis zu 3.000 € je Beschäftigtem.
Die genaue Ausgestaltung ist aktuell
noch offen.
– Kurzarbeitergeld: Die aktuell bestehenden
Sonderregelungen für das
Kurzarbeitergeld werden über den
30.9.2022 hinaus verlängert.
– Home-Office-Pauschale: Die Home-
Office-Pauschale soll zeitlich nun unbefristet
gewährt werden (aktuell befristet
bis zum 31.12.2022) und die Tagespauschale
von 5 € soll ab 2023 für maximal
200 Tage im Jahr in Anspruch genommen
werden können, so dass sich ein Abzugsbetrag
von maximal 1.000 pro Jahr
ergibt (aktuell max. 600). Erweiternd gilt
zukünftig, dass wenn für die betriebliche
oder berufliche Tätigkeit dauerhaft kein
der Bergische Unternehmer 10 |22 35
AUS DER PRAXIS RECHT | STEUERN | FINANZEN
Arbeitsplatz zur Verfügung steht, ein
Abzug der Tagespauschale auch dann zulässig
ist, wenn die Tätigkeit am gleichen
Kalendertag auch auswärts oder an der
ersten Tätigkeitsstätte ausgeübt wird.
Ausgeschlossen ist die Tagespauschale,
soweit für die Wohnung Unterkunftskosten
im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
oder eines häuslichen Arbeitszimmers
geltend gemacht werden.
Die Home-Office-Pauschale soll wie bislang
weiterhin sowohl für den Betriebsausgabenabzug
(z.B. bei Freiberuflern)
als auch beim Werbungskostenabzug
(z.B. bei Arbeitnehmern) gelten. Die Geltendmachung
der Home-Office-Pauschale
ist nicht an die engen Voraussetzungen
für ein häusliches Arbeitszimmer geknüpft.
– Häusliches Arbeitszimmer: Mit Wirkung
ab 2023 sollen die Regelungen zum
häuslichen Arbeitszimmer vereinfacht
und für einen breiteren Kreis an Stpfl.
nutzbar gemacht werden. Es bleibt bei
dem grundsätzlichen Abzugsverbot. Abweichend
hiervon ist in zwei Fällen ein
Abzug zukünftig möglich, und zwar
1. wenn für die betriebliche und berufliche
Tätigkeit dauerhaft kein anderer
Arbeitsplatz zur Verfügung steht (so
klassisch bei Lehrerinnen und Lehrern,
denen in der Schule für die Unterrichtsvorbereitung
regelmäßig kein
Arbeitsplatz zur Verfügung steht),
können die Aufwendungen für die
gesamte betriebliche und berufliche
Betätigung pauschal mit dem Betrag
von 1.250 € im Wirtschafts- oder Kalenderjahr
(Jahrespauschale) abgezogen
werden. Insoweit bedarf es nun
keines Nachweises der Kosten, sondern
es kann die Jahrespauschale von
1.250 € angesetzt werden.
2. Bildet das Arbeitszimmer darüber hinaus
auch den Mittelpunkt der gesamten
betrieblichen und beruflichen
Betätigung, können anstelle der Jahrespauschale
die tatsächlichen Aufwendungen
abgezogen werden. Nach
wie vor ist der Abzug – anders als bei
der Home-Office-Pauschale – daran
geknüpft, dass ein häusliches Arbeitszimmer
im steuerlichen Sinne
vorliegt. Nach wie vor nicht erfasst
von dem grds. Abzugsverbot werden
Aufwendungen für Arbeitsmittel, wie
bspw. Büromöbel und IT-Ausstattung.
(Quelle: RMB Bachtig Steuerberatungsgesellschaft
mbH)
Abgeltungsteuer verfassungswidrig?
– Vorlagebeschluss
zurückgenommen
Einkünfte aus Kapitalvermögen werden
grundsätzlich mit dem Abgeltungsteuersatz
von in der Regel 25 % besteuert; die
Steuer wird regelmäßig als Kapitalertragsteuer
bereits bei Auszahlung der Kapitalerträge
abgezogen. Die Steuerpflicht
der Einkünfte ist damit abgegolten. Da
andere Einkünfte dem unter Umständen
höheren persönlichen Steuersatz unterliegen,
sah ein Finanzgericht in dieser Besteuerung
einen Verstoß gegen den
Gleichheitssatz und legte die Frage, ob
die Abgeltungsteuer verfassungswidrig
ist, dem Bundesverfassungsgericht zur
Entscheidung vor. (1)Dieser Vorlagebeschluss
wurde nun aufgehoben, weil sich
das zugrundeliegende Finanzgerichtsverfahren
erledigt hatte. Eine Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts ist
in dieser Frage daher insoweit nicht mehr
zu erwarten.
(1) Vorlagebeschluss des FG Niedersachsen
vom 18.03.2022 7 K 120/21; Az. des BVerfG:
2 BvL 6/22. Vgl. dazu Informationsbrief Juli
2022 Nr. 2.
(Quelle: Rinke Treuhand)
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Steuererstattungsbescheide
des Finanzamts auch nach
Eröffnung des Insolvenzverfahrens
zulässig
Steuerbescheide, mit denen eine positive
Steuer festgesetzt wird, können ausnahmsweise
auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
wirksam ergehen,
wenn sich unter Berücksichtigung von
Anrechnungsbeträgen insgesamt ein Erstattungsbetrag
ergibt. Dies hat der Bundesfinanzhof
(BFH) mit Urteil vom
05.04.2022 – IX R 27/18 entschieden,
(BFH Urteil vom 05. April 2022, IX R
27/18). Das Finanzamt habe keine Insolvenzforderung
festgesetzt, die nur nach
den Vorschriften über das Insolvenzverfahren
verfolgt werden kann, so das Gericht.
(Urteil vom 05.04.2022 – IX R
27/18)
1. Steuerbescheide, mit denen eine positive
Steuer festgesetzt wird, können ausnahmsweise
auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
wirksam ergehen,
wenn sich unter Berücksichtigung von
Anrechnungsbeträgen insgesamt ein Erstattungsbetrag
ergibt und auch keine
Besteuerungsgrundlagen festgestellt werden,
die die Höhe von Steuerforderungen
beeinflussen, welche zur Tabelle anzumelden
sind.
2. Wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
mangels Masse abgelehnt,
entsteht ein Auflösungsverlust nach § 17
Abs. 4 EStG nicht bereits zu dem Zeitpunkt
des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
(Bestätigung des Senatsurteils
vom 13.03.2018 – IX R 38/16,
BFH/NV 2018, 721).
Vorliegend ging es um einen – unstreitigen
– Erstattungsbetrag wegen einbehaltener
Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer,
der mit Bescheid nach Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens festgesetzt
worden war. Im Streitfall reichte der Kläger
als Insolvenzverwalter über das Vermögen
eines Ehepaars eine Einkommensteuererklärung
beim Finanzamt ein.
Dieses setzte die Einkommensteuer erklärungsgemäß
in Höhe von rund 29.000
EUR fest. Unter Berücksichtigung einbehaltener
Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer
ergab sich ein Erstattungsbetrag in
Höhe von rund 2.500 EUR. Dagegen
wandte sich der Kläger mit Einspruch
und Klage und machte geltend, das Finanzamt
dürfe nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
keine (förmlichen) Bescheide
mehr erlassen, sondern nur noch
(einfache) Abrechnungen erstellen. BFH
Urteil vom 05. April 2022, IX R 27/18
(Quelle: ATN D`avoine Teubler Neu
Rechtsanwälte)
Gewerbesteuerliche
Hinzurechnung der Mietaufwendungen
für Messeflächen
Der Bundesfinanzhof hat entschieden,
dass die Kosten für die Anmietung einer
Messestandfläche bei dem ausstellenden
Unternehmer nur dann gewerbesteuerlich
dem Gewinn wieder hinzuzurechnen
sind, wenn der Geschäftszweck das dauerhafte
Vorhandensein solcher Flächen
erfordert. Bei der Ermittlung des Gewerder
Bergische Unternehmer 10 |22 37
AUS DER PRAXIS RECHT | STEUERN | FINANZEN
beertrags ist ein Achtel der Miet- und
Pachtzinsen sowie der Leasingraten für
die Benutzung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern
des Anlagevermögens, die
im Eigentum eines anderen stehen, dem
Gewinn wieder hinzuzurechnen (Freibetrag:
200.000 €). Strittig war, wie diese
Regelung bei der Anmietung von Messeflächen
umzusetzen ist. Voraussetzung
für die gewerbesteuerliche Hinzurechnung
ist, dass das angemietete Wirtschaftsgut
bei unterstelltem Eigentum
zum Anlagevermögen des Unternehmens
gehört. Zum Anlagevermögen gehören
die Wirtschaftsgüter, die dazu bestimmt
sind, dem Betrieb langfristig zu dienen.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die
Verwendung des Wirtschaftsguts ein
fester Bestandteil der Produktion ist.
• Bei freiwilligen Steuerzahlungen erfolgt
ein Erlass von Nachzahlungszinsen
von Gesetzes wegen.
• Der relevante Zinssatz wird alle zwei
Jahre evaluiert, erstmals zum 1.1.2024.
• Zinsen werden, wie bisher, nur für volle
Monate berechnet. Sollten im Zinslauf
unterschiedliche Zinssätze anfallen, so
sind in den Teilverzinsungszeiträumen
die Zinsen tageweise zu berechnen. Die
Änderungen sind auf alle noch offenen
Fälle anzuwenden. Allerdings ist die Finanzverwaltung
derzeit technisch noch
nicht in der Lage, die Zinsen zu
berrechnen.
(Quelle: Treumerkur Dr. Schmidt und
Partner KG)
Immobilienverkauf nach
Trennung – (Mit-)Nutzung
durch Kinder
Die Veräußerung einer Immobilie innerhalb
von 10 Jahren nach dem Erwerb unterliegt
als sog. privates Veräußerungsgeschäft
grundsätzlich der Einkommensteuer.
Ausgenommen sind davon Häuser
und Wohnungen, die im Jahr der Veräußerung
und in den beiden vorangegangenen
Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt
wurden. (1) Probleme ergeben sich,
wenn nach einer Trennung bzw. einer
Scheidung einer der Partner auszieht,
während der andere mit den gemeinsamen
Kindern weiterhin in der bisherigen
Wohnung lebt. Bei einer späteren Veräußerung
innerhalb der Zehnjahresfrist
stellt sich dann die Frage, ob dem ausgezogenen
Partner durch die (Mit-)Überlassung
an ein Kind weiterhin eine
Selbstnutzung zuzurechnen ist. So ist
eine Selbstnutzung auch bei einer ausschließlichen
Nutzung durch ein steuerlich
zu berücksichtigendes Kind, z. B.
während der Ausbildung oder des Studiums,
gegeben. (2) Die gemeinsame Nutzung
durch ein Kind und einen Dritten
wird jedoch grundsätzlich als schädlich
angesehen. Dies gilt auch, wenn es sich
dabei um weitere unterhaltsberechtigte
Kinder ohne Kindergeldberechtigung
handelt, (3) sowie beim Zusammenleben
eines gemeinsamen (minderjährigen)
Kindes mit dem früheren Lebensgefährten.
(4)Auch im Fall einer Überlassung
an den früheren Ehepartner und ein gemeinsames
(minderjähriges) Kind, haben
inzwischen zwei Finanzgerichte (5) bestätigt,
dass dem ausgezogenen Ehepartner
dadurch keine Selbstnutzung zuzurechnen
ist. Die Tatsache, dass sich eine
solche Nutzungsüberlassung aus einer
Scheidungsfolgenvereinbarung ergibt,
ändert daran nichts. Wurde im Rahmen
der Scheidung eine Übertragung des Miteigentumsanteils
an der Wohnung auf
den bisherigen Ehepartner vereinbart,
führt dies nicht zu einer Steuerbefreiung
des privaten Veräußerungsgeschäfts.
(1) § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG.(2) BFH-Urteil
vom 21.05.2019 IX R 6/18 (BFH/NV 2019
S. 1227).(3) FG Niedersachsen vom
16.06.2021 9 K 16/20 (EFG 2022 S. 670), Revision
eingelegt (Az. des BFH: IX R 28/21).(4)
FG Hessen vom 30.09.2015 1 K 1654/14 (EFG
2016 S. 201).(5) FG München vom
11.03.2021 11 K 2405/19 (EFG 2021 S.
1625), Revision eingelegt (Az. des BFH: IX R
11/21); vgl. auch Informationsbrief Oktober
2021 Nr. 7; FG Münster vom 19.05.2022
8 K 19/20 E, Revision eingelegt (Az. des BFH:
IX R 10/22).
(Quelle: Rinke Treuhand)
Gesetz zur Umsetzung der
Arbeitsbedingungenrichtlinie
Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen
werden durch eine gesetzliche Neuregelung
die bisherigen Arbeitgeberpflichten
erweitert. Insbesondere muss
umfassend über die wesentlichen Aspekte
des jeweiligen Arbeitsverhältnisses
unterrichtet werden. Das neue Gesetz hat
auf den Inhalt und die Form von Arbeitsverträgen
weitreichende Auswirkungen.
Der Bundestag hat am 23.6.2022 das Gesetz
zur Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie
verabschiedet. Dieses
trat am 1.8.2022 in Kraft. Es betrifft alle
Arbeitsverhältnisse, die ab diesem Zeitpunkt
beginnen. Irrelevant ist, wann der
Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde. Arbeitnehmer
mit schon vor diesem Zeitpunkt
bestehenden Arbeitsverhältnissen
müssen auf Verlangen unterrichtet werden.
Die Nachweispflichten des Arbeitgebers
werden durch die Neuregelungen
umfassend erweitert. So sind Arbeitgeber
künftig verpflichtet, wesentliche Bedingungen
des Arbeitsvertrages schriftlich
niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen
und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.
Die Gegenzeichnung des
Arbeitnehmers ist nicht erforderlich.
Eine Mitteilung per E-Mail oder eine
Übersendung der Informationen als an
eine E-Mail angehängte Datei reichen
ebenso wenig aus wie die Übersendung
38 www.bvg-menzel.de
mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur. Die Mitteilungspflicht umfasst
u. a. die Angaben zum Enddatum bei befristeten
Arbeitsverträgen und zur Dauer
einer gegebenenfalls vereinbarten Probezeit.
Die Zusammensetzung der Vergütung
ist künftig durch Aufschlüsselung
in Grundvergütung, Vergütung aufgrund
von Überstunden, Zuschläge, Zulagen,
Prämien, Sonderzahlungen und sonstige
Zahlungen anzugeben. Zudem müssen
Arbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten
genau festgehalten werden, ebenso wie
die Möglichkeit und die Voraussetzung
für die Anordnung von Überstunden. Die
Arbeitnehmer sind auch über den Umfang
eines Fortbildungsanspruchs zu informieren.
Wird eine betriebliche Altersvorsorge
vom Arbeitgeber angeboten, so
muss dieser Name und Anschrift des
Versorgungsträgers nennen. Ferner müsten
bei einer Arbeitnehmerüberlassung
um die Pflicht zum Nachweis über die
Identität der entleihenden Unternehmen
erweitert. Leiharbeitnehmern, die dem
Entleiher mindestens sechs Monate überlassen
worden sind und die in Textform
ihren Wunsch nach Abschluss eines Arbeitsvertrages
anzeigen, ist eine begründete
Antwort in Textform innerhalb eines
Monats nach Zugang der Anzeige zu
übermitteln. Durch das neue Gesetz werden
zudem die Mindestanforderungen an
die Arbeitsbedingungen in
Bezug auf die Höchstdauer einer Probezeit,
Mehrfachbeschäftigung, Mindestvorhersehbarkeit
der Arbeit, Ersuchen
um einen Übergang zu einer anderen
Arbeitsform sowie Pflichtfortbildungen
festgelegt.
(Quelle: Treumerkur Dr. Schmidt und
Partner KG)
Professionelles E-Learning
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Mitarbeiter
Unternehmer
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Telefon.: 0202 2 54 50 06 | service@akademie-educate.de | www.akademie-educate.de
sen Arbeitgeber künftig auch über die
Kündigungsfrist, die Notwendigkeit der
Schriftform der Kündigungserklärung
und vor allem über die Frist zur Erhebung
einer Kündigungsschutzklage informieren.
Ein Verstoß gegen diese
Nachweispflichten kann mit einer Geldbuße
von bis zu 2.000 € geahndet werden.
Verstöße führen nicht zur Unwirksamkeit
von Arbeitsverträgen.
Auch müssen die Informationen nicht
zwingend bereits im Arbeitsvertrag enthalten
sein. Es ist auch möglich, Arbeitnehmer
in einem separaten Schreiben
über die wesentlichen Vertragsbedingungen
zu unterrichten. Um bürokratischen
Mehraufwand zu vermeiden, dürfte
es aber sinnvoll sein, bei
Neuverträgen bereits im Arbeitsvertrag
alle erforderlichen Inhalte aufzuführen.
Im Übrigen werden die Nachweispflichder
Bergische Unternehmer 10 |22 39
FÜR SIE UNTERWEGS DAS ALLGÄU: NICHT NUR FÜR WANDERVÖGEL EIN GENUSS
40 www.bvg-menzel.de
UNTERWEGS
IM ALLGÄU
der Bergische Unternehmer 10 |22 41
FÜR SIE UNTERWEGS LYON - STADT DES GUTEN LEBENS
Der Eschacher
Weiher im Höhenzug
Adelegs im
Gemeindegebiet
Buchenberg: Ein
Ausflugsziel im
schwäbischen
Landkreis Oberallgäu
(Foto S. 40)
Der Alm-Abtrieb
im Herbst ist ein
bei Touristen beliebtes
Fotomotiv
(Foto oben).
Der Herbst ist eine der schönsten Jahreszeiten, um sie im Allgäu zu erleben.
Wenn bunt gefärbtes Laub die vielen Wälder durchzieht, der Tau auf den Wiesen
glitzert, häufig noch die Sonne vom Himmel strahlt und die Temperaturen bei
klarer Luft meistens noch angenehm warm sind, empfiehlt sich die Region für
einen Erholungsurlaub, um mit vielen Eindrücken gestärkt den Jahresendspurt
in Angriff zu nehmen. Dabei werden Reisende eine Vielfalt entdecken, die man
von dem Landstrich vielleicht gar nicht so erwartet hätte.
Ganz klar eingrenzen lässt sich das Allgäu
geographisch nicht. Dazu gibt es
immer wieder unterschiedliche Angaben.
Richtung Süden bildet der Hauptkamm
der Allgäuer Alpen eine klare Grenze. Bis
zum Flusslauf des Lech durchzieht sich das östliche
Allgäu. Das nördliche Allgäu reicht bis nach
Baden-Württemberg und umschließt im Süden die
Gegend rund ums bayerische Oberstdorf. Und das
Westallgäu bilden Teile des baden-württembergischen
Landkreises Ravensburg zusammen mit
Teilen des bayerischen Landkreises Lindau. Doch
wie dem auch sei: Allerorten wird man das passende
Umfeld und Angebot für einen Familienurlaub,
für eine Wandertour, einen Trip mit Mountain-
oder E-Bike, für Sport, Spaß, Kultur und
Entspannung finden.
Wandererparadies Oberstaufen
Blicken wir zum Beispiel einmal nach Oberstaufen
– gelegen zwischen Bodensee und Illertal und
ein Paradies für Wanderer. Die Touren ermöglichen
Wege mit unterschiedlichem Schwierigkeits-
42 www.bvg-menzel.de
grad. Wer kein Gipfelstürmer sein mag, wählt
eine der drei Bergbahnen, die den Aufstieg bequem
machen. Einmalig die Sonnenaufgangsoder
-untergangsfahrt auf den Hochgrat, der mit
1.834 Metern höchste Berg im westlichen Allgäu
und beliebtes Ausflugsziel. Der Hochgrat liegt inmitten
des Naturparks Nagelfluhkette, der wiederum
grenzübergreifend zwischen Deutschland
(Allgäu) und Österreich (Vorarlberg) zu finden ist.
Über den Hauptalpenkamm reicht der Blick vom
Bodensee über die Oberstdorfer und Kleinwalsertaler
Berge bis hin zur Zugspitze.
Sonnenaufgang
auf über 1.800 Metern
sonderen Facetten entdecken. Und für ganz Geduldige
schließt sich nach der romantischen Sonnenuntergangsfahrt
auch noch der Blick auf den
Vollmond an, der den Hauptalpenkamm in ein
mystisches Licht taucht. Nach aktuellen Informationen
ist die Hochgratbahn bis einschließlich 6.
November in Betrieb.
Geopark Allgäu
Einen Besuch wert ist zudem ein Ausflug über abwechslungsreiche
Rundwege zu den Buchenegger
Wasserfällen, die zum Geopark Allgäu gehören.
Der Einstieg in den Wanderweg zu den Wasserfällen
ist zunächst breit, eben und gut begehbar. Dies
ändert sich aber schon nach ein paar Minuten.
Schnell wird die Strecke sehr schmal und uneben
und ist mit Wurzeln übersät. Man sollte ein gutes
Schuhwerk dabei haben und auf jeden Fall sehr
trittsicher sein. Der Weg ist nur etwas für geübte
Wanderer. Einfacher führt die Route von Steibis
zu den Wasserfällen vorbei an Hütten und Wiesen
und durch die idyllische Allgäuer Landschaft. Die
Wasserfälle selbst bieten ein eindrucksvolles Naturerlebnis.
Weitgehend unbekannt, aber ebenso
sehenswert, sind die Eibele Wasserfälle und
der Krebswasserfall. Beide sind an der Grenze zu
Österreich gelegen.
Im „Blauen Haus“ in
Oberstaufen kann der
Kaffeeklatsch in den romantischen
Garten verlegt
werden - und einen
Shop mit dekorativen
Wohnaccessoires und
mehr gibt es auch (Foto
oben l.)
Der Sonnenuntergang
vom Hochgrat in Richtung
Bodensee (Foto
oben r.)
Der Tag auf dem Gipfel beginnt mit den ersten
Sonnenstrahlen. Frühaufsteher erleben hier einen
beeindruckenden und unvergesslichen Sonnenaufgang
auf über 1.800 Metern. Wer mag, besucht
den Gottesdienst am Gipfelkreuz und genießt danach
ein ausgedehntes Frühstück im Bergrestaurant.
Etwas mehr als eine Viertelstunde fährt die
Bahn, danach führt ein 30-minütiger Fußweg zum
Gipfel. Neben den üblichen Transfers bietet die
Hochgratbahn also weitere Möglichkeiten an, etwas
Einmaliges am Hochgrat zu erleben. Mit den
Erlebnisfahrten lässt sich der Berg in seinen beder
Bergische Unternehmer 10 |22 43
FÜR SIE UNTERWEGS DAS ALLGÄU: NICHT NUR FÜR WANDERVÖGEL EIN GENUSS
Memmingen bietet
eine Innenstadt mit
viel historischer Bausubstanz
- hier zu sehen
am Westertor
(Foto oben l.)
Rauschendes Wasser
in der Breitach-
Klamm (Foto oben r.)
Mit dem Drahtesel unterwegs
Gerade der Herbst bietet sich für kürzere oder
ausgedehnte Wandertouren an. Dazu werden explizit
Herbsttouren empfohlen, bei denen man die
ganz besondere Stimmung inmitten der Herbstwälder
genießen kann. Wanderer – gerade mit Familie
– sollten aber die kürzeren Tage berücksichtigen,
auf die Zeiten der Bergbahnen achten und
auch die Witterung nicht außer acht lassen. Sicherheit
geht vor! In den letzten Jahren kommt
dem E-Bike auch im Allgäu eine wachsende Bedeutung
und eine zunehmende Beliebtheit zu.
Viele Gastgeber verleihen Pedelecs, mit denen
dann die Umgebung recht komfortabel erkundet
werden kann.
Besuch im „Blauen Haus“
Neben der malerischen Landschaft, den unbegrenzten
Möglichkeiten für Sport, Naturerleben
und Entspannung sind auch die Allgäu-Städte und
Sehenswürdigkeiten unbedingt erlebenswert. Der
imposante Blick auf Schloss Neuschwanstein, das
Märchenschloss des Bayern Königs Ludwig II., ist
als Motiv postkartenerprobt und sollte keinesfalls
versäumt werden. Weitere Städte zeigen Charme
und historische Vielfalt, was sich nicht nur für Regentage
anbietet. Als da wären zum Beispiel die
idyllischen Gassen von Kaufbeuren, die lauschigen
Winkel von Wangen und die prachtvolle Bausubstanz
von Memmingen. Gemütlich bummeln
lässt sich auch in Oberstaufen mit seinen kleinen
Gässchen, wo gerade die traditionellen Dorfläden
mit heimischen Produkten besondere Anziehungskraft
entfalten. Hier sei etwa ein Besuch im
„Blauen Haus“ angeraten, wo jeder Raum seinen
eigenen Stil hat und der Kaffeeklatsch auch in den
romantisch gestalteten Garten verlegt werden
kann. Integriert ist der Laden mit einen großen
Angebot an Möbeln und Textilien, Wohnaccessoires
wie Bilderrahmen und Spiegel, Geschenken,
saisonaler Dekoration, Kindersachen, Geschirr,
Glas und Büchern.
Gute Aussichten für Winterurlauber
Winterurlauber und -urlauberinnen können sich
Anfang nächsten Jahres auf ein besonderes Spektakel
im Hochtal Tannheimer Tal freuen. Dort fin-
44 www.bvg-menzel.de
det vom 8. bis 28. Januar das „Internationale Ballonfestival“
statt, bei dem sich alles rund um die
schwebenden Luftriesen dreht. An allen Orten ergänzen
aufsteigende Heißluftballons das zauberhafte
Panorama der eingeschneiten Berge. Interessierte
Urlauber können auch selbst einen Platz
im Passagierkorb buchen und das winterliche Tal
von oben betrachten Ein Highlight bildet dabei
das traditionsreiche „Ballonglühen“ an den Abenden
des 10., 17. und 24. Januars. Das Tannheimer
Tal als eines der schönsten Hochtäler Europas
liegt nur wenige Kilometer von der deutsch-österreichischen
Grenze entfernt und garantiert aufgrund
seiner Höhenlage von 1.100 Metern einen
schneereichen Winterurlaub. Eine Vielzahl an
Wintersportangeboten bereichert das Gebiet –
vom Ski- und Snowboardfahren in sechs Skigebieten,
über sanftes Winterwandern auf 81 Kilometern
oder Langlaufen auf 140 Loipenkilometern
bis hin zu weiteren Aktivitäten wie Eislaufen,
Ballon- oder Schlittenfahrten.
Vielfältig ließ sich noch schwärmen von einer Region,
die sich bei einem einzigen Besuch nie und
nimmer erkunden lässt. Für jeden Anspruch ist
hier zu jeder Jahreszeit das Richtige dabei.
Tipp
Oberstaufen plus Karte
Die Oberstaufen plus Karte ermöglicht, an jedem
Tag, etwas anderes zu entdecken. Diese Premium-
Gästecard gibt es bei zahlreichen Gastgebern und
umfasst unter anderem Berg- und Talfahrten mit
den drei Bergbahnen zu Hochgrat, Imberg und
Hündle, sowie freien Eintritt ins Erlebnisbad
Aquaria, den Skipass für die drei Skigebiete und
die kostenfreie Nutzung eines E-Bikes. Hinzu
kommen freier Eintritt für Klettergarten, Minigolfplatz,
Museen, geführte Wanderungen und
vieles mehr.
Gastlichkeit
Das erste Bio- und Veggihotel im Allgäu
Ein gemütliches Ambiente inmitten der Natur finden
Reisende im Berghüs Schratt, das mitten im
Naturpark Nagelfluhkette in Oberstaufen-Steibis
gelegen ist. Ein perfekter Ausgangspunkt, um in
wenigen Gehminuten Bergbahnen und Skilifte zu
erreichen. Das Besondere: Gekocht wird ausschließlich
vegetarisch und vegan. Das Biohotel
legt größten Wert auf eine frische Küche und sorgsame
Auswahl seiner Produkte für Speisen und
Getränke. Es gibt einen kleinen Wellness-Bereich
mit Infrarot-Kabine, Sauna, Yoga- und Ruheraum.
Auch Seminare können hier abgehalten werden.
Den Gästen steht eine Ladestation zum Auftanken
von E-Autos zur Verfügung, die CO2-neutral mit
100 Prozent Strom aus Wasserkraft betrieben wird.
www.biohotel-schratt.de
Text: Stefanie Bona
Fotos: Amelie Bona, Shutterstock, Allgäu
Gmbh Gerhard Eisenschink, Fouad Vollmer
Zu den Buchenegger
Wasserfällen (Foto
oben l.) gibt es eine
anspruchsvolle und
eine leichter begehbare
Wegstrecke.
Das Berghüs Schratt
(Foto oben r.) ist das
erste Bio- und Veggihotel
im Allgäu.
der Bergische Unternehmer 10 |22 45
HANDELSREGISTER
HRB 32950 Vinewood Capital
GmbH Caspersbroicher Weg 21
a, 42697 Solingen. (Halten und
Verwalten eigenen Vermögens
und -gegenständen) Stammkapital:
25.000 Euro. Geschäftsführer:
Homeister, Peter, Solingen,
einzelvertretungsberechtigt mit
der Befugnis im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 32968 DreiF Transporte
GmbH Wörthstr. 5 a, 42855
Remscheid. (europaweite Gütertransport)
Stammkapital:
25.000 Euro. Geschäftsführer:
Felker, Eduard, Remscheid, einzelvertretungsberechtigt
mit
der Befugnis im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 32954 Investment Steuerberatungsgesellschaft
mbH Saarschleife
17, 42107 Wuppertal.
(geschäftsmäßigen Hilfeleistungen
in Steuersachen sowie die
damit vereinbarten Tätigkeiten,
insbesondere vermögensverwaltende
Tätigkeiten, § 33 i.V.m.
§ 57 Abs. 3 StBerG.) Stammkapital:
25.000 Euro. Geschäftsführer:
Schröbler, Nico Michael,
Wuppertal, einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis im Namen
der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
HRA 25567 VVG Immobilien
GmbH & Co. KG Hahnenfurth
9, 42327 Wuppertal. (Halten
und Verwalten von Grundbesitz)
Persönlich haftender Gesellschafter:
VVG Verwaltungs
GmbH, Wuppertal (Amtsgericht
Wuppertal HRB 32944), mit der
Befugnis - auch für jeden Geschäftsführer
- im Verhältnis zur
Kommanditgesellschaft im Namen
der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
HRB 32967 Zestnik Service
GmbHKasernenstr. 38, 42651
Solingen. (Dienstleistungen und
Service im Immobilienbereich.
Hausmeister- und Objektservice,
Gebäudereinigung, Büro und
Buchhaltungsservice. An- und
Verkauf sowie das Halten und
Verwalten von Immobilien aller
Art. Handel mit Baustoffen, Baumaterialien,
Gebäudetechnik,
sowie Werkzeugen) Stammkapital:
25.000 Euro. Geschäftsführer:
Zestnik, Robert, Solingen,
Zestnik, Carina, Solingen, jeweils
einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis im Namen
der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
HRB 32975 SOY Real Estate
GmbHKölner Str. 102, 42897
Remscheid. (Projektierung von
inländischen und ausländischen
Immobilien sowie die
Begleitung von Bauprojekten im
In- und Ausland) Stammkapital:
26.000 Euro. Nicht mehr Geschäftsführer:
Schmitz, Alexandra,
Radevormwald. Bestellt als
Geschäftsführer: Jeck, Tiberius,
Remscheid. einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich
im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
HRB 32955 Viamed GO Wuppertal
GmbH Briller Str. 181–183,
42105 Wuppertal. (Personenbeförderung,
insbesondere von
Krankenfahrdiensten sowie der
Güterkraftverkehr. Diese Zwecke
umfassen alle Aufgaben,
welche in Anlage 3 zu den §§
3 und 7 der Berufszugangsverordnung
für den Straßenpersonenverkehr
(PBZugV) aufgeführt
sind) Stammkapital: 25.000Euro.
Geschäftsführer: Schneider, Rim,
Köln, einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis im Namen
der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
HRB 32953 Hopfgarten G25
GmbH Ohligsmühle 11, 42103
Wuppertal. (Verwaltung des
eigenen Vermögens.) Stammkapital:
25.000 Euro. Geschäftsführer:
von Gahlen, Tanja,
Wuppertal, einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich
im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
HRA 25572 Castell-Verlag e. K.
Herberts Katernberg 52 i, 42113
Wuppertal. (Herstellung und der
Vertrieb von Büchern aller Art
(vorzugsweise technische Publikationen)
sowie von kunstgewerblichen
Gegenständen).
Inhaber: Dr. Herbsthofer, Elke
Irma Elfriede, Wuppertal. Der
Inhaber hat das Vermögen der
Castell-Verlag GmbH mit Sitz in
Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal,
HRB 9734) im Wege der
Umwandlung durch Ver- schmelzung
aufgrund des Verschmelzungsvertrages
vom 21.07.2022
und des Zustimmungsbeschlusses
der Gesell- schafterversammlung
vom 21.07.2022 als
Ganzes übernommen. Als nicht
eingetragen wird bekannt gemacht:
Den Gläubigern der an
der Verschmelzung beteiligten
Rechtsträger ist, wenn sie binnen
sechs Monaten nach dem
Tag, an dem die Eintragung der
Verschmelzung in das Register
des Sitzes desjenigen Rechtsträgers,
dessen Gläubiger sie
sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG
als bekanntgemacht gilt, ihren
wein, sekt,
tee, spirituosen,
bier, wasser &
kohlensäure
bayreuther str. 50 c
42115 wuppertal
tel.: (0202) 30 50 85
weinquelle-hornig.de
125 JAHRE-HEIZOEL-VORST
Deutscher Ring 69 · 42327 Wuppertal · Telefon 744035
46 www.bvg-menzel.de
Unbenannt 2 1 10 12 12 14:47
Für die Aktualität, Korrektheit und
Vollständigkeit der Anlage kann vom
Verlag keine Gewähr übernommen
werden.
Anspruch nach Grund und Höhe
schriftlich anmelden, Sicherheit
zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung
verlangen können.
Dieses Recht steht den Gläubigern
jedoch nur zu, wenn sie
glaubhaft machen, dass durch
die Verschmelzung die Erfüllung
ihrer Forderung gefährdet
wird.
HRB 32963 Easy Logistik GmbH-
Broßhauser Str. 28, 42697 Solingen.
(Transportunternehmen)
Stammkapital: 25.000 Euro. Geschäftsführer:
Alpkaya, Özlem,
Solingen.
HRB 32970 AsK Autosalon Köln
GmbH Lützowstr. 61, 42699
Solingen. (Handel mit Gebrauchtfahrzeugen
und Service
rund ums Auto) Stammkapital:
25.000 Euro. Geschäftsführer:
Ruelens, Irina Marco M, Amsterdam
/ Niederlande. Tulej,
Lukas, Dortmund, jeweils einzelvertretungsberechtigt
mit
der Befugnis im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechts- geschäfte
abzuschließen. Nicht mehr
Geschäftsführer: Weber, Heinz
Rüdiger, Bonn.
HRB 32972 Bergische Baukultur
GmbH Sieper Str. 39, 42855
Remscheid. (Tätigkeit als Planungsunternehmen
im Baugewerbe,
insb. die technische und
wirtschaftliche Koordination
aller Bauleistungen der an der
Bauausführung beteiligten Unternehmen.
Des Weiteren die
Sanierung und Modernisierung
von Objekten, Vermittlung von
Immobilien und Vermittlung von
Bauträgertätigkeit sowie alle
damit zusammenhängen- den
Tätigkeiten und das Facilitymanagement)
Stammkapital:
25.000 Euro. Geschäftsführer:
Günay, Kemalettin, Remscheid,
einzelvertretungsberechtigt mit
der Befugnis im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 25570 WFS 29 GmbH & Co.
KG Walter-Freitag-Str. 28, 42899
Remscheid. (Verwaltung eigenen
Vermögens) Persönlich haftender
Gesellschafter: WFS 29
Verwaltungs GmbH, Remscheid
(Amtsgericht Wuppertal HRB
32897), mit der Befugnis im Namen
der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
HRB 32958 Nerz Verwaltungs
GmbH Friedrich-Engels-Allee 32,
42103 Wuppertal. (Verwaltung
eigenen Vermögens) Stammkapital:
25.000 Euro. Geschäftsführer:
Backhaus, Torsten,
Wuppertal, einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich
im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
HRB 32961 WSV Spielbetriebs
GmbH Hubertusallee 4, 42117
Wuppertal. (Fortführung und
die Weiterentwicklung des
bisherigen steuerpflichtigen
wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes
des Wuppertaler Sportverein
e. V. mit dem Sitz in
Wuppertal, insbesondere das
Betreiben des Fußballsports
einschließlich des Profifußballs
unter der Bezeichnung „Wuppertaler
SV“ oder hieraus abgeleiteter
Kürzel (z.B. „WSV“) und
die Verwertung bzw. Nutzung
aller zur Verfügung stehenden
gegenwärtigen und künftigen
Rechte. Weiterer Gegenstand
sind der Erwerb und die Verwaltung
eigenen Vermögens,
insbesondere die Gründung
von und die Beteiligung an
anderern Unternehmen jeder
Rechtsform im In- und Ausland
sowie deren Management. Der
Erwerb von Beteiligungen an
anderen von der DFL lizenzierten
Fußball-Kapitalgesellschaften
ist ausge- schlossen.
Stammkapital: 25.000 Euro.
Geschäftsführer: Runge, Friedhelm,
Wuppertal, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 32957 RFS Room Facility
Services GmbH Erholungsstr. 9,
42103 Wuppertal. (Gebäudereinigung
und Hausmeisterdienste.
Stammkapital: 25.000 Euro. Geschäftsführer:
Tün, Yusuf, Wuppertal,
einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis im Namen
der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
HRB 32956 YISA Schadstoffsanierung
UG (haftungsbeschränkt)
Feldstr. 2, 42275
Wuppertal. (Sanierung von
Schadstoffen (Asbest, PCP, PCB,
KMF, Altlasten), Schimmelpilz
sowie Taubenkot, Gebäudereinigung,
Winterdienst, Abbrucharbeiten.
Stammkapital: 1.000
Euro. Geschäftsführer: Sachpazaridis,
Konstantinos, Wuppertal,
mit der Befugnis im Namen
der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
HRB 12589 Unterstützungseinrichtung
der Georg Fischer
GmbH & Co. KG Mettmann,
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung Flurstr. 15-17, 40822
Mettmann (Gewährung von Unterstützungen
im Falle der Not,
bei Krankheiten, Alter, Invalidität
oder ähnlichen Umständen
an Belegschaftsmitglieder der
Georg Fischer Gesellschaft mit
beschränkter Haftung, Mettmann,
welche in den Diensten
Das Traditionsunternehmen
in der Sicherheitsbranche:
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Die Wach- und Schließgesellschaft.
Im Dienst seit 1902.
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der Bergische Unternehmer 10 |22 47
HANDELSREGISTER
dieser Firma stehen oder gestanden
haben, oder an deren
Angehörige oder Hinterbliebene.
Stammkapital: 26.000,00
EUR. Allgemeine Vertretungsregelung:
Ist nur ein Geschäftsführer
bestellt, so vertritt er die
Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt,
so wird die Gesellschaft durch
zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer gemeinsam
mit einem Prokuristen
vertreten.
HRB 32959 Nutria Verwaltungs
GmbH Friedrich-Engels-Allee 32,
42103 Wuppertal. (Verwaltung
eigenen Vermögens) Stammkapital:
25.000 Euro. Geschäftsführer:
Backhaus, Torsten,
Wuppertal, einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich
im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
HRB 30463 Alte Heimat Mettmann
Grundstücksverwaltung
UG (haftungsbeschränkt) Lilienweg
48, 40822 Mettmann
(Der Erwerb von Grundvermögen
zu Vermietungszwecken.)
Stammkapital: 300,00 EUR. Ist
nur ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft
allein. Sind mehrere Geschäftsführer
bestellt, so wird
die Gesellschaft durch zwei
Geschäftsführer oder durch
einen Geschäftsführer gemeinsam
mit einem Prokuristen vertreten.
HRB 32902 Abraha Holding Invest
UG (haftungsbeschränkt)
Görlitzer Str. 11, 42277 Wuppertal.
(Halten und Verwalten
eigenen Vermögens, insbesondere
von Unternehmensbeteiligungen).
Stammkapital: 1 Euro.
Geschäftsführer: Abraha, Amar,
Wuppertal, mit der Befugnis,
im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
HRB 32911 2Bro Handels GmbH
Windhövel 2 A, 42279 Wuppertal.
(Handel, Produktion und
die Verarbeitung von CBD, Hanfund
Cannabisprodukten in der
EU sowie in Drittländern). Darüber
hin- aus ist Geschäftsgegenstand
die Vergabe von
Franchise-Lizenzen für den
Handel, die Produktion und
die Verarbeitung von CBD,
Hanf- und Cannabis- produkten,
Elektro- und Softwarehandel
sowie Import und
Export. Stammkapital: 25.000
Euro. Geschäftsführer: Tolaz,
Ibrahim, Wuppertal, mit der
Befugnis, im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 32913 TYSKE BRYGGEN Advisory
& Implementation GmbH
Baustr. 20, 42697 Solingen.
(Beratung von Unternehmen
zur organisatorischen und finanziellen
Optimierung insbesondere
der Rentabilitätssteigerung).
Stammkapital: 25.000
Euro. Geschäftsführer: Freckem,
Wolf, Bielefeld, Geschäftsführer:
Sörström, Lars, Solingen,
einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis, im Namen
der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen. Nicht mehr Geschäfts-
führer: Weinrich, Marcus,
Friedberg.
HRB 32916 Gerez Transporte
Solingen UG (haftungsbeschränkt)
Ober der Mühle 30,
42699 Solingen. (Transport von
Waren und Paketen sowie die
Durchführung von Transporten
bis 3,5 Tonnen sowie das
Erbringen und Durchführung
von Logistikdienstleistungen).
Stammkapital: 1.000 Euro. Geschäftsführer:
Gerez, Özgür,
Solingen, mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen. Einzelprokura:
Türker, Irfan Dursun,
Solingen.
HRB 32949 Remeo NRW GmbH
Alleestr. 68, 42853 Remscheid.
(Errichtung und der Betrieb stationärer
Pflegeeinrichtungen
und die Betreuung von minderjährigen
oder erwachsenen
Patienten auf Zeit oder Dauer
sowie die Verwaltung eigenen
Vermögens und aller damit im
Zusam- menhang stehenden
Geschäfte). Stammkapital:
25.000 Euro. Geschäftsführer:
Mantei, Ralf, Remscheid, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 32973 Solingen Eissport
gGmbH Westersburg 31,
42719 Solingen. (Förderung
des Sports, insbesondere des
Eissports. Der gemeinnützige
Satzungszweck wird verwirklicht
durch das Vorhalten und
den Betrieb von Gebäuden,
Einrichtung und Sportgegenständen
für den Eissport, insbesondere
durch den Betrieb
der Eissporthalle Solingen).
Stammkapital: 25.000 Euro.
Geschäftsführer: Lingen, Wolfgang,
Pulheim, einzelvertretungsberechtigt.
48 www.bvg-menzel.de
Das Justizministerium des Landes
NRW veröffentlicht unter der Internet-
Adresse www.insolvenzenbekanntmachungen.de
zeitnah aktuelle
Insolvenzverfahren.
INSOLVENZEN
Frau Monica Flohr, Steinfelder
Str. 31, 42781 Haan wird wegen
Zahlungsunfähigkeit, am
07.09.2022, um 13:58 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet. Die
Eröffnung erfolgt aufgrund des
am 07.07.2022 bei Gericht eingegangenen
Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird
ernannt Rechtsanwalt Christoph
Nüsser, Ehrenhainstraße 1,
42329 Wuppertal.
Frau Jessica Winkelsträter, Eschbachstraße
15-17, 42659 Solingen
ist wegen Zahlungsunfähigkeit,
am 12.09.2022, das
Insolvenzverfahren eröffnet. Die
Eröffnung erfolgt aufgrund des
am 18.08.2022 bei Gericht eingegangenen
Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter
wird ernannt Rechtsanwalt Robert
Fliegner, Grünewalder Str.
29-31, 42657 Solingen
HRB 11112 eingetragenen Heinz
Hilbert Gesellschaft mit beschränkter
Haftung, Walter-
Freitag-Str. 4, 42899 Remscheid,
gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Heinz
Oliver Hilbert, Walter-Freitag-Str.
4, 42899 Remscheid, ist wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung,
am 23.08.2022, das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird
ernannt Rechtsanwalt Dr. Jens
Schmidt, Friedrich-Ebert-Str.
146, 42117 Wuppertal.
Frau Anna-Lea Spieß, Wittensteinstr.
222, 42283 Wuppertal
ist wegen Zahlungsunfähigkeit,
am 13.09.2022, das Insolvenzverfahren
eröffnet. Die Eröffnung
erfolgt aufgrund des am
23.08.2022 bei Gericht eingegangenen
Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin
wird ernannt Rechtsanwältin
Marion Rodine, Friedrich-Ebert-
Str. 146, 42117 Wuppertal,
Herrn Dimitrios Ouroumis, Sonntagstr.
23, 42275 Wuppertal ist
wegen Zahlungsunfähigkeit,
am 29.09.2022, das Insolvenzverfahren
eröffnet. Die Eröffnung
erfolgt aufgrund des am
20.09.2022 bei Gericht eingegangenen
Antrags des Schuldners.
Zur Insolvenzverwalterin
wird ernannt Rechtsanwältin
Magdalena Konschalla, Turmhof
15, 42103 Wuppertal
rich-Albert-Lange-Str. 9, 42719
Solingen ist wegen Zahlungsunfähigkeit
am 29.09.2022, das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund
des am 16.09.2022 bei Gericht
eingegangenen Antrags des
Schuldners. Zum Insolvenzverwalter
wird ernannt Rechtsan-
educate.nrw
Herrn Emin Yasin Yavuz, Beckhauser
Straße 16 D, 40699 Erkrath
ist wegen Zahlungsunfähigkeit
heute, am 27.09.2022,
das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt
aufgrund des am 08.09.2022
bei Gericht eingegangenen Antrags
des Schuldners. Zum Insolvenzverwalter
wird ernannt
Rechtsanwalt Martin Lambrecht,
Heinrich-Heine-Allee 53, 40213
Düsseldorf.
Herrn Dierk Krüger, Sonnborner
Straße 156, 42327 Wuppertal
ist wegen Zahlungsunfähigkeit,
am 27.09.2022, das Insolvenzverfahren
eröffnet. Die Eröffnung
erfolgt aufgrund des am
23.09.2022 bei Gericht eingegangenen
Antrags des Schuldners.
Zum Insolvenzverwalter
wird ernannt Rechtsanwalt Kai
Bartelt, Friedrich-Engels-Allee
190, 42285 Wuppertal.
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Herrn Adam Mizgalski, Friedwalt
Stefan Conrads, Mankhauser
Str. 7a, 42699 Solingen.
HRB 29562 eingetragenen Rundholz
24 GmbH, Max-Planck-
Straße 15a, 40699 Erkrath, gesetzlich
vertreten durch die
Geschäftsführerin Frau Sibylle
Maassen, Im Vilchen 6, 35781
Weilburg, für Entwicklung, Herstellung
Betreiben und Vertrieb
von Produkten und Dienstleistungen
für den Handel mit Holzund
Forstprodukten u.a. ist
wegen Zahlungsunfähigkeit und
Überschuldung, am 28.09.2022,
das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter
wird ernannt Peter Harkämper,
Paulinenstraße 12, 58511 Lüdenscheid.
Herrn Giuseppe Gioiello, Schwelmer
Straße 7, 42897 Remscheid
ist wegen Zahlungsunfähigkeit,
am 24.09.2022, das Insolvenzverfahren
eröffnet. Die Eröffnung
erfolgt aufgrund des am
educate coach
02.09.2022 bei Gericht eingegangenen
Antrags des Schuldners.
Zum Insolvenzverwalter
wird ernannt Rechtsanwalt Sebastian
Harder, Wilhelmstr. 40-
42, 53111 Bonn.
Herrn Reinhard Murach, Höhenstraße
2, 42111 Wuppertal wird
wegen Zahlungsunfähigkeit heute,
am 01.10.2022, das Insolvenzverfahren
eröffnet. Die Eröffnung
erfolgt aufgrund des am
03.07.2022 bei Gericht eingegangenen
Antrags des Schuldners
Zum Insolvenzverwalter
wird ernannt Rechtsanwalt Dr.
Jens Schmidt, Friedrich-Ebert-
Str. 146, 42117 Wuppertal
HRA 23391 eingetragenen cutall
GmbH & Co. KG, Steinhof 10,
40699 Erkrath, gesetzlich vertreten
durch die persönlich haftende
Gesellschafterin, die im Handelsregister
des Amtsgerichts
Wuppertal unter HRB 23971 eingetragene
cutall Verwaltungsgesellschaft
mbH, Steinhof 10,
40699 Erkrath, diese vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn
Joachim Nöthen, Malkastenstr.
4, 40211 Düsseldorf, wird wegen
Zahlungsunfähigkeit das Insolvenzverfahren
am 01.10.2022,
eröffnet. Zum Sachwalter wird
ernannt Rechtsanwalt Andreas
Schoß, Turmhof 15, 42103 Wuppertal.
Frau Nadine Stawitzke, Reiger
Weg 14, 42553 Velbert, wird
wegen Zahlungsunfähigkeit, am
04.10.2022, das Insolvenzverfahren
eröffnet. Zum Insolvenzverwalter
wird ernannt Rechtsanwalt
Frank Kischko, Werth 53,
42275 Wuppertal.
Herrn Uwe Close, Am Kolben 7,
40822 Mettmann ist wegen Zahlungsunfähigkeit,
am 27.09.2022,
um das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt
aufgrund des am 23.09.2022
bei Gericht eingegangenen Antrags
des Schuldners. Zum Insolvenzverwalter
wird ernannt
Rechtsanwalt Martin Lambrecht,
Heinrich-Heine-Allee 53, 40213
Düsseldorf.
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Bergische Verlagsgesellschaft
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42899 Remscheid
Fon 02191 50663
Fax 02191 54598
Mail info@bvg-menzel.de
Net www.bvg-menzel.de
Net www.der-bergische-unternehmer.de
Verlag:
Bergische Verlagsgesellschaft
Menzel GmbH & Co. KG
Katja Weinheimer
Fon 02191 5658170
Fax 02191 54598
Mail katja.weinheimer@bvg-menzel.de
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Redaktion:
Katja Weinheimer (verantwortlich)
Stefanie Bona
Fon 02191 50663
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Eduardo Rahmani
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Preisliste Nr. 07, ab 1. Januar 2022
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