MÄA-23-22 online
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TITELTHEMA
Münchner Ärztliche Anzeigen
werden müssten vulnerable Gruppen
wie Kinder und ältere Menschen
– durch Information über kühle Aufenthaltsmöglichkeiten,
Verbot schulischer
Sportveranstaltungen bei Hitze
und mehr Trinkbrunnen in Innenstädten.
Tempolimits könnten Emissionen
und damit auch
Gesundheitsgefahren verringern.
Der Bayerische Ärztetag beschloss
im Plenum unter anderem die Unterstützung
der Ukraine-Resolution des
Weltärztebunds vom 10. Oktober.
Auch mit der Pandemie beschäftigte
er sich. Dem gerichtlich verordneten
Verbot der Ex-Post-Triage stellte
sich das Gremium kritisch gegenüber.
Zwar sei das Anliegen richtig,
dass Menschen mit einer Behinderung
nicht deshalb bei einer nötigen
Triage benachteiligt werden dürfen.
Eine Therapiezieländerung müsse
aber in allen Fällen möglich sein.
Überlebenwahrscheinlichkeiten ließen
sich häufig erst nach Beginn
einer intensivmedizinischen Behandlungen
bestimmen. Patient*innen
mit guten Überlebenschancen dürften
nicht allein deshalb keine Intensivmedizin
erhalten, weil sie später
in der Klinik eintreffen als andere.
Menschen mit Behinderung seien
bereits durch das Genfer Gelöbnis
und die ärztliche Berufsordnung
geschützt.
Auch die Digitalisierung nahm
einen großen Raum bei der Diskussion
ein. Gesundheitsversorgung und
Datenschutzstandard in Deutschland
dürften sich durch den im Mai
2022 bekannt gewordenen Entwurf
einer Verordnung über den „Europäischen
Raum für Gesundheitsdaten“
(European Health Data Space) nicht
verschlechtern. Insbesondere
sprach sich das Ärzteparlament
gegen eine Sekundärnutzung von
Patientendaten ohne Widerspruchsmöglichkeit
der Betroffenen oder
nach Fristablauf aus. Die Datenlieferung
von Ärztinnen und Ärzten müsse
rechtssicher gestaltet und angemessen
vergütet werden. Die EU-
Mitgliedsstaaten müssten diesbezüglich
ihre Kompetenzen behalten.
Die gute ärztliche Versorgung hierzulande
dürfe nicht unter fragwürdigen
telemedizinischen Angeboten leiden.
Dr. Bernhard Gallenberger und Dr. Hortensia Pfannenstiel. Foto: Stephanie Hügler
Die Delegierten unterstützten Quitterers
Forderung nach mindestens
6.000 mehr Medizinstudienplätzen in
Deutschland, um die Versorgung
auch in Bayern und deutschlandweit
zu sichern. Studiengänge zum Physician
Assistant (PA) lehnte das Ärzteparlament
ab. Sie seien nicht einheitlich
genug gestaltet und verbrauchten
universitäre Kapazitäten,
die dringend für das Medizinstudium
gebraucht würden. Der Ärztetag
warnte vor einen Konkurrenz zu Weiterbildungsplätzen
für junge Ärztinnen
und Ärzte. Die Ausbildung von
Medizinischen Fachangestellten hingegen
müsse über berufsbegleitende
Studiengänge und Qualifikationen
gefördert und diese erhöhte Qualifikation
angemessen vergütet werden.
Auch niedergelassene Ärztinnen
und Ärzte müssten endlich adäquat
bezahlt werden – z.B. über die Einführung
der längst durch das Bundesgesundheitsministerum
akzeptierten
neue Gebührenordnung für
Ärzte (GOÄ). Sollte diese „GOÄ neu“
nicht bis Ende dieses Kalenderjahrs
in Kraft treten können, brauche es
mehr Informationen zur rechtlich
korrekten Anwendung von abweichenden
Honorarvereinbarungen
bzw. „Abdingungen“. Die Neupatientenregelung
müsse beibehalten,
eine steuerfinanzierte Energiezulage
für Niedergelassene eingeführt werden.
Wie für den zahnärztlichen
Bereich am 22./23. Juni durch die
Gesundheitsministerkonferenz
beschlossen, müsse die Ausbreitung
investorenbetriebener Medizinischer
Versorgungszentren (iMVZ) auch im
ärztlichen Bereich igestoppt werden.
Fremdinvestoren mit ausschließlichen
Kapitalinteressen dürften keine
MVZ betreiben.
Im Bereich der Krankenhäuser forderten
die Delegierten von der Bayerischen
Staatsregierung eine
bedarfsorientierte Planung, auch
wenn dies womöglich unpopuläre
Entscheidungen nach sich ziehe. Die
Patientenversorgung dürfe nicht
durch die Umsetzung der Mindestmengenregelung
leiden. Es müsse
sichergestellt werden, dass die verbleibenden
Krankenhäuser auch
genügend Kapazität hätten, dies aufzufangen,
wenn andere Krankenhäusern
geschlossen werden.
Der 81. Bayerische Ärztetag brachte
leider auch einen Abschied von
einigen bekannten Gesichtern mit
sich. In München tritt beispielsweise
der langjährige 1. Vorsitzende des
ÄKBV, Dr. Christoph Emminger, nicht
mehr zu den diesjährigen Delegiertenwahlen
an. Mit einer bewegenden
Ansprache und einem ebenso bewegenden
Orgelkonzert in der Regensburger
Basilika St. Emmeram verabschiedete
sich Emminger von den
Delegierten. Für seine Rede wie für
sein hervorragendes Orgelspiel
erhielt er stehende Ovationen.
Stephanie Hügler