Anleitung für Anhang F4 mit Beispiel (PDF/232 - Schleswig-Holstein ...
Anleitung für Anhang F4 mit Beispiel (PDF/232 - Schleswig-Holstein ...
Anleitung für Anhang F4 mit Beispiel (PDF/232 - Schleswig-Holstein ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
14.12.2012 Seite 5 von 9<br />
Inbetriebsetzungsprotokoll <strong>für</strong> die<br />
Anschlussanlage Mittelspannung 2(3)<br />
Netzführungsvereinbarung<br />
Fernsteuerung<br />
Messwertübertragung<br />
erforderlich ja nein wenn ja, vorhanden<br />
erforderlich ja nein wenn ja, geprüft (incl. Fern-AUS)<br />
erforderlich ja nein wenn ja, geprüft<br />
Netzentkupplung I/t Schutz erforderlich (<strong>für</strong> den VNB jederzeit zugänglich) ja nein<br />
nur bei Erzeugung<br />
Projekt<br />
PV<br />
99999<br />
Die zweite Seite des Inbetriebsetzungsprotokolls beschäftigt sich im Wesentlichen <strong>mit</strong> dem Entkupplungsschutz,<br />
der die Erzeugungsanlage und das Netz der allgemeinen Versorgung voneinander trennt. Sollten entsprechende<br />
Prüfungen bislang nicht vorliegen, ist im Rahmen der Inbetriebnahme eine vollständige Schutzprüfung durchzuführen.<br />
Ohne ein entsprechendes Prüfprotokoll kann einer Inbetriebnahme grundsätzlich nicht zugestimmt werden.<br />
In Abstimmung <strong>mit</strong> dem Netzbetreiber ist an dieser Stelle aufzuführen, welche der oben aufgelisteten Dokumente<br />
<strong>für</strong> den Betrieb der Erzeugungsanlage erforderlich sind. Sofern der Netzbetreiber diese Dokumente verlangt, ist<br />
deren Vorhandensein und Vollständigkeit zu prüfen.<br />
Hier wird vermerkt, ob ein elektronischer "Überstrom-Zeit" (I/t) Netzschutz vorzuhalten ist. Ob dieses bei Ihnen der Fall<br />
ist, ist ggf. in den "Ergänzenden Bestimmungen der SH-Netz AG zur TAB Mittelspannnung" nachzulesen. Dieser<br />
Netzschutz ist ebenso wie die Anschlussanlage jederzeit zugänglich <strong>für</strong> den Netzbetreiber zu halten.<br />
Kurzschluss- & Überstromzeitschutz wirkt auf 17 MS-Schalter NS-Schalter<br />
Q→U Schutz erforderlich (<strong>für</strong> den VNB jederzeit zugänglich) 18 ja nein<br />
Vorgabe VNB: 19 vereinbarte Netzspannung (Uc) 20 kV<br />
Werte gemäß DatenabfragebogenTR8 <strong>Anhang</strong> C 20 sonstiger VNB Mitteilung<br />
Blindleistungssunterspannungsschutz wirkt auf MS-Schalter NS-Schalter<br />
siehe "Ergänzende Bedingungen TAB Mittelspannung"<br />
Der Kruzschluss- & Überstromzeitschutz wirkt im Netzgebiet der SH-Netz AG Grundsätzlich auf den<br />
Mittelpannungsschalter.<br />
Die Forderungen des Q→U Schutzes entsprechen grundsätzlich den Forderungen der BDEW-Richtlinie<br />
„Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“, bzw. einer VDE / FNN Nachfolgerichtlinie, sowie der SDL WindV zum<br />
EEG.<br />
18<br />
Hier ist die Netzspannung zu vermerken; diese wurde Ihnen im Netzanschlussangebot bereits <strong>mit</strong>geteilt. Im Netzgebiet<br />
19<br />
der SH-Netz AG gibt es z.Zt. (01.12.2012) folgende Netzspannungen: 10 , 11, 20, 30, 60kV<br />
Hier ist vermerkt, auf welchem Wege Ihnen die Schutzdaten zur Verfügung gestellt wurden. Grundsätzlich gelten bei<br />
Zertifizierungspflichtigen Projekten ausschließlich die im TR8 Abfragebogen genannten Parameter, welcher dem<br />
Anlagenbetreiber oder einem Bevollmächtigten schriftlich über<strong>mit</strong>telt wurde. Sollten Ihnen keine Werte vorgegeben<br />
worden sein, können Sie im Masterdokument über die Schaltfläche "Einstellwerte vorbelegen" die <strong>für</strong> ein Kabelnetz<br />
gängigen Werte vorbelegen. In dedem Fall hat der Anlagenerrichter sich um diesen Punkt zu kümmern.<br />
20<br />
Im Folgenden ist anzugeben auf welcher Spannungsebene durch den Entkupplungsschutz der Erzeugungsanlage<br />
ein Schalter ausgelöst wird. In der Regel ist dies auf der Mittelspannungsebene zu realisieren. Lediglich bei speziellen<br />
Netzen <strong>mit</strong> unterlagertem Bezug ist hier eine andere Vereinbarung zu treffen. Ob dieses bei Ihnen der Fall ist, ist ggf. in<br />
den "Ergänzenden Bedingungen der SH-Netz AG zur TAB Mittelspannnung" nachzulesen. Die Forderungen<br />
entsprechen grundsätzlich den Anschlussbeispielen des <strong>Anhang</strong>s der BDEW-Richtlinie „Erzeugungsanlagen am<br />
Mittelspannungsnetz“, bzw. einer VDE / FNN Nachfolgerichtlinie.<br />
21<br />
21<br />
17