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Anleitung für Anhang F4 mit Beispiel (PDF/232 - Schleswig-Holstein ...

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14.12.2012 Seite 5 von 9<br />

Inbetriebsetzungsprotokoll <strong>für</strong> die<br />

Anschlussanlage Mittelspannung 2(3)<br />

Netzführungsvereinbarung<br />

Fernsteuerung<br />

Messwertübertragung<br />

erforderlich ja nein wenn ja, vorhanden<br />

erforderlich ja nein wenn ja, geprüft (incl. Fern-AUS)<br />

erforderlich ja nein wenn ja, geprüft<br />

Netzentkupplung I/t Schutz erforderlich (<strong>für</strong> den VNB jederzeit zugänglich) ja nein<br />

nur bei Erzeugung<br />

Projekt<br />

PV<br />

99999<br />

Die zweite Seite des Inbetriebsetzungsprotokolls beschäftigt sich im Wesentlichen <strong>mit</strong> dem Entkupplungsschutz,<br />

der die Erzeugungsanlage und das Netz der allgemeinen Versorgung voneinander trennt. Sollten entsprechende<br />

Prüfungen bislang nicht vorliegen, ist im Rahmen der Inbetriebnahme eine vollständige Schutzprüfung durchzuführen.<br />

Ohne ein entsprechendes Prüfprotokoll kann einer Inbetriebnahme grundsätzlich nicht zugestimmt werden.<br />

In Abstimmung <strong>mit</strong> dem Netzbetreiber ist an dieser Stelle aufzuführen, welche der oben aufgelisteten Dokumente<br />

<strong>für</strong> den Betrieb der Erzeugungsanlage erforderlich sind. Sofern der Netzbetreiber diese Dokumente verlangt, ist<br />

deren Vorhandensein und Vollständigkeit zu prüfen.<br />

Hier wird vermerkt, ob ein elektronischer "Überstrom-Zeit" (I/t) Netzschutz vorzuhalten ist. Ob dieses bei Ihnen der Fall<br />

ist, ist ggf. in den "Ergänzenden Bestimmungen der SH-Netz AG zur TAB Mittelspannnung" nachzulesen. Dieser<br />

Netzschutz ist ebenso wie die Anschlussanlage jederzeit zugänglich <strong>für</strong> den Netzbetreiber zu halten.<br />

Kurzschluss- & Überstromzeitschutz wirkt auf 17 MS-Schalter NS-Schalter<br />

Q→U Schutz erforderlich (<strong>für</strong> den VNB jederzeit zugänglich) 18 ja nein<br />

Vorgabe VNB: 19 vereinbarte Netzspannung (Uc) 20 kV<br />

Werte gemäß DatenabfragebogenTR8 <strong>Anhang</strong> C 20 sonstiger VNB Mitteilung<br />

Blindleistungssunterspannungsschutz wirkt auf MS-Schalter NS-Schalter<br />

siehe "Ergänzende Bedingungen TAB Mittelspannung"<br />

Der Kruzschluss- & Überstromzeitschutz wirkt im Netzgebiet der SH-Netz AG Grundsätzlich auf den<br />

Mittelpannungsschalter.<br />

Die Forderungen des Q→U Schutzes entsprechen grundsätzlich den Forderungen der BDEW-Richtlinie<br />

„Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“, bzw. einer VDE / FNN Nachfolgerichtlinie, sowie der SDL WindV zum<br />

EEG.<br />

18<br />

Hier ist die Netzspannung zu vermerken; diese wurde Ihnen im Netzanschlussangebot bereits <strong>mit</strong>geteilt. Im Netzgebiet<br />

19<br />

der SH-Netz AG gibt es z.Zt. (01.12.2012) folgende Netzspannungen: 10 , 11, 20, 30, 60kV<br />

Hier ist vermerkt, auf welchem Wege Ihnen die Schutzdaten zur Verfügung gestellt wurden. Grundsätzlich gelten bei<br />

Zertifizierungspflichtigen Projekten ausschließlich die im TR8 Abfragebogen genannten Parameter, welcher dem<br />

Anlagenbetreiber oder einem Bevollmächtigten schriftlich über<strong>mit</strong>telt wurde. Sollten Ihnen keine Werte vorgegeben<br />

worden sein, können Sie im Masterdokument über die Schaltfläche "Einstellwerte vorbelegen" die <strong>für</strong> ein Kabelnetz<br />

gängigen Werte vorbelegen. In dedem Fall hat der Anlagenerrichter sich um diesen Punkt zu kümmern.<br />

20<br />

Im Folgenden ist anzugeben auf welcher Spannungsebene durch den Entkupplungsschutz der Erzeugungsanlage<br />

ein Schalter ausgelöst wird. In der Regel ist dies auf der Mittelspannungsebene zu realisieren. Lediglich bei speziellen<br />

Netzen <strong>mit</strong> unterlagertem Bezug ist hier eine andere Vereinbarung zu treffen. Ob dieses bei Ihnen der Fall ist, ist ggf. in<br />

den "Ergänzenden Bedingungen der SH-Netz AG zur TAB Mittelspannnung" nachzulesen. Die Forderungen<br />

entsprechen grundsätzlich den Anschlussbeispielen des <strong>Anhang</strong>s der BDEW-Richtlinie „Erzeugungsanlagen am<br />

Mittelspannungsnetz“, bzw. einer VDE / FNN Nachfolgerichtlinie.<br />

21<br />

21<br />

17

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