Der Albjäger 2022 JV Ulm
Der Albjäger ist das Jahresmagazin der Jägervereinigung Ulm e.V. und beinhaltet alle wichtigen Informationen aus dem vergangenen Jahr sowie einen kleinen Ausblick auf das kommende Jubiläumsjahr 2023.
Der Albjäger ist das Jahresmagazin der Jägervereinigung Ulm e.V. und beinhaltet alle wichtigen Informationen aus dem vergangenen Jahr sowie einen kleinen Ausblick auf das kommende Jubiläumsjahr 2023.
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Ausgabe Nr. 1 | November 2022
Jahresmitteilungsheft der Jägervereinigung Ulm e.V.
Berichte
Bericht der Jahreshauptversammlungen
Hegering-Berichte
Kassenbericht
Schwarzwildverwahrstellen
VORWORT
Manfred Chaloun
Kreisjägermeister
Liebe Jägerinnen, Liebe Jäger,
mit dieser Ausgabe des Albjägers möchte ich Sie auf zwei
Dinge besonders hinweisen:
Erstens: Mit dieser Ausgabe beschließen wir langsam das Jahr
und dürfen uns auf ein besonderes Jahr 2023 freuen, in welchem
wir unser 75-jähriges Jubiläum feiern und auch den
Landesjägertag ausrichten dürfen.
Zweitens: Wie Sie vielleicht schon beim ersten Überfliegen
bemerkt haben, haben wir dem Albjäger einen Magazin-Charakter
verliehen, indem wir die Texte aufgelockerter dargestellt,
die Bilder gewichtiger und die Tabellen übersichtlicher
gemacht haben.
Ich wünsche Ihnen nun viel Freude beim Durchblättern und
freue mich auf ein erfolgreiches Jubiläumsjahr 2023!
Ihr Manfred Chaloun
Früher jagte der Mensch um zu leben,
heute jagt er um zu erleben.
Stefan Rogal
ALB-JÄGER ‘22 | 3
SCHWÄBISCHE ALB
Wenn im Hintergrund keine Strommasten und Windräder zu
sehen wären, könnte dieses Bild auch irgendwo im Hinterland
der Toskana aufgenommen worden sein.
Foto: Ingo Jakubke
INHALT
INHALT
ZUM VEREIN
08
Zum Geleit
Kreisjägermeister Manfred Chaloun resümiert
das vergangene Jahr und gibt einen
Ausblick auf das kommende Jubiläumsjahr
2023
12
Wichtige
Kontaktadressen
Die wichtigsten Adressen, Telefonnummern
und E-Mails in unserem Verein
16
Mitgliederversammlung
(Protokoll)
Ein ereignisreiches Jahr liegt vor dem
verein – mit der Ausrichtung des Landesjägertages
Baden-Württemberg in Ulm
sowie dem eigenen 75-jährigen Jubiläum.
24
Kassenbericht des
Schatzmeisters
Ein Bericht des Schatzmeisters Jürgen
Weber zur Übersicht der Vereinsfinanzen.
58
Beitragsordnung
Für wen entfallen welche Gebühren im
Falle einer Mitgliedschaft?
64
Satzung
Die wichtigsten Vereinsgrundlagen
und Neuerungen mit Beschluß vom
6. Mai 2022.
HEGERINGE UND OBLEUTE
14
Ansprechpartner und Kontakte
zu den Hegeringen
Der direkte Draht bei sämtlichen Fragen
und Anliegen in den Hegeringen.
34
Berichte der Obleute
Was war los in den vergangenen 12
Monaten – bei den Jägerinnen, im Lernort
Natur oder bei den Jagdhornbläsern – alle
Berichte der Obfrauen- und -männer.
52
Berichte aus den
Hegeringen
Die Hegeringleiterinnen und -leiter
fassen Interessantes und Wissenswertes
zusammen.
INFORMATIONEN
31
Wildschadenschätzer
Eine Liste der bestätigten Wildschadenschätzer
gemäß Jagd- und Wildtiermanagementgesetz.
32
Schwarzwild-
Verwahrstellen
Übersicht aller Verwahrstellen inklusive
der Kontaktpersonen
60
Mitglieder
Alle Infos zu Geburtstagen, neuen und
verstorbenen Mitgliedern sowie den
Ehrungen
ZUM GELEIT
Foto: Fredrik Solli, unsplash.com
8 | ALB-JÄGER ‘22
Manfred Chaloun
Kreisjägermeister
Sehr geehrte Jägerinnen,
Sehr geehrte Jäger,
ich freue mich, Ihnen den Albjäger 2022 in
der zweiten Ausgabe und im neuen Format
zu überreichen. Mein Dank spreche ich Herrn
Thomas Pohl aus, welcher die Idee und den
Mut hatte, den Albjäger mit der ersten
neuen Ausgabe 2021 zu verändern. Nicht
weniger Dank gilt all den Mitgliedern mit
ihren Ideen und Gedanken, die an der Gestaltung
des neuen Albjägers 2022 mitgewirkt
haben.
Die Jäger/innen übernehmen seit Generationen
weitreichende sozial gesellschaftliche
Verantwortung und bewegen sich in unseren
sozial akzeptierten Grenzen. Die Waidgerechtigkeit
ermöglicht in diesem Kontext
einen Orientierungsrahmen für das tägliche
Waidhandwerk und ihrem Handeln. Obwohl
die Jäger/innen kleine Unterschiede subjektiv
anders definieren, ist der gemeinsame
Konsens Jagd hier von Bedeutung. Waidgerechtigkeit
bedeutet Respekt und Wertschätzung
gegenüber heimischen Wildtieren
und ein behutsamer Umgang mit unserer
Natur als Lebensraum. In der Gesamtheit
steht Jagd für Waidgerechtigkeit, Lebensräume
zu schützen, Artenvielfalten zu erhalten,
Äsungsangebote zu ermöglichen, Biotopverbesserungen
zu unterstützen und nachhaltige
Biodiversität zu fördern. Mit dem Lernort
Natur, der urban lebenden Gesellschaft
noch die Möglichkeit Natur und Wildtiere in
ihren Lebensräumen näher zu bringen.
Handlungen und Traditionen der modernen
Jagd immer wieder zu hinterfragen, analysieren
und Jagdkonzepte neu zu überdenken,
sowie die Jagd zeitgemäß mit professionellem
Wildtiermanagement und Nachhaltigkeit
in unserer modernen Kulturlandschaft
zu betreiben. Mein Dank gilt ihnen all den
Jägern/innen der Jägervereinigung Ulm für
ihren Einsatz, ihr Engagement und ihre Verpflichtung
für die „Passion“ Jagd.
Die Jägervereinigung Ulm bietet seit diesem
Jahr seinen Mitgliedern jeden 1. Donnerstag
im Monat organisierte Veranstaltungen,
Fortbildungen und Vorträge im Jägerheim
an. Die Begrifflichkeiten stehen für Information,
Wissensvermittlung und Weiterbildung
mit Themen rund um die Jagd. Die Termine
und Themen werden jeweils auf unserer Internetseite
und über die Hegeringleiter und
Obleute veröffentlicht.
Das Schießwesen wurde neu strukturiert
und organisiert. Den Mitgliedern der Jägervereinigung
Ulm und den Mitgliedern im
Freundeskreis der Ulmer und Neu-Ulmer
Jägervereinigungen bieten wir monatlich
zwei Schießabende an. Jeden zweiten Mittwoch
im Monat wird im Schützenheim Bollingen
von 19 – 22 Uhr auf 100 m Rehbock auf
4 Bahnen geschossen. Nach Voranmeldung
kann zusätzlich auf Kurzwaffe geschossen
werden. Jeden vierten Mittwoch im Monat
wird im Müller Schießzentrum Ulm von
19 – 21 Uhr auf bewegtes Ziel (laufender Keiler
und Kipphase) geschossen. Der Schießnachweis
kann bei Bedarf ausgestellt werden.
Biberprojektmodell nach bayerischem Vorbild:
dieses Projekt wird gefördert vom Umweltministerium
und Ministerium für ländlichen
Raum Baden-Württemberg. Das Pro-
Foto: Brigitte Fischer
jektziel sind Überlegungen von Möglichkeiten
und Grenzen einer Beteiligung von Jägern/
innen im Bibermanagement mit dem Ziel
eine Weiterentwicklung des landesweiten
Bibermanagements bei auftretenden Prüffällen
zu schaffen. Das Projektgebiet umfasst
den Stadtkreis Ulm, Alb-Donau-Kreis,
Lkr. Biberach und Lkr. Sigmaringen. Die
Jäger/innen können in einer Schulung zu
Biberberatern mit der Sachkunde - Entnahme
von Bibern ausgebildet werden. Für Ulm
wird im November dieses Jahr die erste Auftaktveranstaltung
stattfinden.
Im §28 Jagd- Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg
(JWMG) wird Rahmen und
Zweck der Jagdabgabe geregelt. Neben der
Gebühr für den Jagdschein ist eine Jagdabgabe
zu entrichten, die an das Land abzuführen
und für Zwecke der Jagdförderung,
der jagdlichen und wildbiologischen Forschung
sowie die Wildschadensverhütung
zu verwenden ist. Ab 1. April 2022 wurden die
Beiträge der Jagdabgabe erstmalig seit 2005
wieder erhöht. Für einen 3 Jahresjagdschein
beträgt die Jagdabgabe 150,00 € zuzüglich
einer Bearbeitungsgebühr.
Auch die Sozialversicherung für Landwirtschaft,
Forsten und Gartenbau hat ihre Beiträge
für Jagdpächter und Mitglieder im Jahr
2022 erhöht.
Die Mitgliederversammlung vom 6. Mai 2022
hat die Änderung der Satzung in §2 (Zweck
des Vereins, Aufgaben und Ziele), §5 (Zusammensetzung
der Organe) sowie §12 (Auflösung
des Vereins) beschlossen. Das Amtsgericht
Ulm hat im Vereinsregister 12 die
Eintragung am 19.09.2022 getätigt.
§5 Zusammensetzung der Organe:
1. Die Organe des Vereins setzen sich folgendermaßen
zusammen…
a)
- dem Vorsitzenden (Kreisjägermeister)
Manfred Chaloun
- dem Stellvertreter (1. Stv. Kreisjägermeister
Helmut Wolf
- dem Schriftführer (2. Stv. Kreisjägermeisterin
Brigitte Fischer (kommissarisch
bis zur Wahl 2023)
- dem Schatzmeister und 1. Beisitzer Jürgen
Weber (kommissarisch bis zur Wahl 2023)
- der 2. Beisitzerin Gerda Jäckl-Rack
- dem 3. Beisitzer Thomas Bretschneider
(kommissarisch bis zur Wahl 2023)
- dem 4. Beisitzer Patrick Zirngibl
(kommissarisch bis zur Wahl 2023)
b) einer von dem Vorstand bestimmenden
Zahl von Obleuten, die von der Mitgliederversammlung
gewählt werden. Ausgenommen
der Obmann für Jagdhornbläser
und dessen Stellvertreter, welche von den
Jagdhornbläsern direkt gewählt werden.
c) und den Hegeringleitern bzw. bei deren
Verhinderung deren Stellvertretern, welche
in den Hegeringen gewählt werden.
VEREINS-
ORGANE
- Vorsitzende/r
- 1. Stellvertreter/in
- 2. Stellvertreter/in
(Schriftführer/in)
- 1. Beisitzer/in
(Schatzmeister/in)
- 2. Beisitzer/in
- 3. Beisitzer/in
- 4. Beisitzer/in
- Obleute
- Hegeringleiter/innen
inkl. Stellvertreter/innen
ALB-JÄGER ‘22 | 9
ZUM GELEIT
Alb-Donau-Kreis
Fläche: 1.357 km²
Der Landesjagdverband Baden-Württemberg
veranstaltet seinen Landesjägertag
2023 am 15. Juli 2023 in Ulm.
75 Jahre Jägervereinigung Ulm e.V. Am
24.04.1948 wurde in der Mitgliederversammlung
die neue Satzung für die der Jägervereinigung
Ulm e.V. beschlossen und auf den
24.04.1948 vom Amtsgericht Ulm Vereinsregister
eingetragen. Im Jahr 1998 durfte die
Jägervereinigung Ulm e.V. bereits ihr 50 jähriges
Jubiläum feiern. Am 15. Juli 2023 möchten
wir 75 Jahre Vereinsjubiläum feiern. Für
die Festlichkeiten haben wir einen Festausschuss
gegründet, der gemeinsam mit Vorstand
und dem erweiterten Ausschuss bestehend
aus den Hegeringleitern und Obleuten
den Jubiläumsabend organisiert und
vorbereitet.
Wir möchten schon heute alle Jäger/Jägerinnen
der Jägervereinigung Ulm zu diesem Jubiläumsabend
am 15. Juli 2023 recht herzlich
einladen. Eine gesonderte Einladung an alle
Mitglieder, Freunde und Gäste wird im Jahr
2023 versendet.
Bitte vormerken!
Die nächste Mitgliederversammlung
findet am
Freitag, den 24. März 2023
von 19 – 22 Uhr im Hotel
& Restaurant Seligweiler
statt.
Ich wünsche Ihnen allen im Namen des Vorstandes
und erweiterten Ausschusses der
Jägervereinigung Ulm ein Waidmannsheil
und schöne Stunden bei ihrem Waidhandwerk.
Manfred Chaloun
Kreisjägermeister
10 | ALB-JÄGER ‘22
WICHTIGE KONTAKTADRESSEN
Auf den folgenden zwei Seiten stehen die wichtigsten Adressen
der Kontaktpersonen aus dem gesamten Alb-Donau-Kreis
– Vorstandschaft, Obleute oder Hegeringleiter.
ADRESSEN
Kreisjägermeister
Manfred Chaloun
Salachweg 23 I 89160 Dornstadt
Tel.: 0731 . 161-2117 (geschäftl.)
Mobil: 0173 . 3 02 99 44
Mail: m.chaloun@live.de, m.chaloun@ulm.de
kreisjaegermeister@jaeger-ulm.de
Jägerheim
Holderweg 60 | 89075 Ulm-Türmle
Tel.: 07 31 . 14 41 37 43
Obmann für Rechtsangelegenheiten
Peter Thoma
Mail: RAPeterThoma@gmx.de
1. Stv. Kreisjägermeister
Helmut Wolf
Beim St.-Jakobweg 1 I 89129 Langenau
Mobil: 0171 . 3 37 77 67
Mail: stvkreisjaegermeister@jaeger-ulm.de
Obmann für Schießwesen
Lukas Kopczynski
Starenweg 16 I 89150 Laichingen
Mobil: 01 51 . 25 23 72 29
Mail: schiessobmann@jaeger-ulm.de
2. Stv. Kreisjägermeisterin / Schriftführerin
Brigitte Fischer
Dolinenweg 22 I 89143 Blaubeuren
Tel.: 0 73 44 . 9 24 65 06
Mail: stvkreisjaegermeister2@jaeger-ulm.de
Schatzmeister und Beisitzer
Jürgen Weber
Markbronner Straße 25 I 89134 Blaustein
Mobil: 01 79 . 5 40 42 07
Mail: schatzmeister@jaeger-ulm.de
1. Beisitzerin
Gerda Jäckl-Rack
Silcherweg 6 I 89198 Westerstetten
Tel.: 0 73 48 . 68 45
Mail: gerda@jaeckl.de
2. Beisitzer
Thomas Bretschneider
Tel.: 01 74 . 164 05 82
Mail: t-bretschneider@web.de, veranstaltungen@jaeger-ulm.de
3. Beisitzer
Patrick Zirngibl
Ehmannstr. 50 | 89081 Ulm
Tel.: 01 76 . 608 181 61
Mail: patrick.zirngibl@gmx.de, internet@jaeger-ulm.de
Geschäftsstelle Jägervereinigung Ulm e.V.
Salachweg 23 I 89160 Dornstadt; Postfach 2426 I 89014 Ulm
Tel.: 07 31 . 14 41 37 42 (gesch.)
Mobil: 01 73 . 3 02 99 44
Web: www.jaeger-ulm.de
Mail: info@jaeger-ulm.de, mitgliederverwalter@jaeger-ulm.de
kreisjaegermeister@jaeger-ulm.de
Obmann Hundewesen
Günther Schneider
Wiesensteiger Str. 8 I 72589 Westerheim
Tel.: 0 73 33 . 9 54 62 01
Mobil: 01 71 . 3 11 34 34
Mail: hundewesen@jaeger-ulm.de
info@nachsuchenstation-alb-donau.de
Obmann Biotope
Bernhard Seidel
Ländlesweg 1 | 89134 Blaustein-Weidach
Tel.: 0 73 04 . 67 06
Mobil: 01 75 . 2 21 66 23
Mail: esox1954@gmx.de
Obmann Landwirtschaft
Helmut Wolf
Beim St.-Jakobsweg 1 | 89129 Langenau
Mobil: 01 71 . 3 37 77 67
Mail: stvkreisjaegermeister@jaeger-ulm.de
Obmann Jagdhornbläser
Josef Gruber
Holzstraße 11 I 89073 Ulm
Tel.: 07 31 . 2 28 98
Mobil: 01 51 . 68 84 89 16
Mail: info@keramik-gruber.de
Jagdhornbläser, musikalischer Leiter
Horst Müller
Mühlenweg 1 I 86488 Breitenthal
Tel.: 0 82 82 . 6 32 76
Mobil: 01 52 . 27 59 62 68
Mail: h.f.mueller@icloud.com
12 | ALB-JÄGER ‘22
Obmann Jägerausbildung
Rudolf Ripper
Prinz-Eugen-Str. 9 | 89134 Blaustein-Wippingen
Tel.: 0 73 04 . 54 32
Mail: info@jagdschule-alb-donau.de
Obfrau Jägerinnen
Carmen Sautter
Ulmer-Alb-Straße 15 | 89134 Blaustein
Tel.: 01 74 . 90 96 382
Mail: carmen.sautter@web.de
Obfrau Lernort Natur und Jugendarbeit
Miriam Pulvermüller
Buchbronnenweg 87 | 89134 Blaustein
Tel.: 0 73 04 . 40 4 19 69
Mail: miriamp2@web.de
Obmann Junge Jäger
Michael Wieder
Hauffstraße 12 I 89160 Dornstadt
Tel.: 01 79 . 9 60 37 05
Mail: jungjaeger@jaeger-ulm.de
IMPRESSUM
Jägervereinigung Ulm e.V.
Salachweg 23 I 89160 Dornstadt; Postfach 2426 I 89014 Ulm
Tel.: 07 31 . 14 41 37 42 (Geschäftsstelle)
Web: www.jaeger-ulm.de
Mail: info@jaeger-ulm.de, mitgliederverwalter@jaeger-ulm.de
Druck
FRESKO
Holderring 3 | 89173 Lonsee
www.fresko.de
Layout
York Wachter
Eichhornweg 4 | 89081 Ulm
york.wachter@web.de
ALB-JÄGER ‘22 | 13
HEGERINGE
Unsere
Hegeringe
Foto: Nicolai Durbaum, unsplash.com
HEGERING I – LANGENAU
HRL Dr. Hans Miesner
Buchenweg 12 | 89177 Ballendorf
Tel.: 0 73 40 . 76 79
Mobil: 01 72 . 7 10 59 42
Mail: hans.miesner@gmx.de
HRL-Stv. Tomas Oreskovic
Hindenburgstr. 38 | 89233 Neu-Ulm-Pfuhl
Tel.: 07 31 . 71 48 99
Mobil: 01 60 . 94 63 90 71
Mail: tbt.oreskovic@t-online.de
HEGERING II – LONSEE
HRL Wolfgang Schöfisch
Beim Rot 8 | 73340 Amstetten
Tel.: 0 73 36 . 65 89
Mail: schoefisch.huw@sdtnet.de
HRL-Stv. Claus Leibing
Langenau
HEGERING III – AMSTETTEN
HRL Hans Wiedmann
Göppingen
Mobil: 01 76 . 408 33 01
Mail: t-bretschneider@web.de
HRL-Stv. Hegeringteam
Florian Bollinger
Stefan Gans
Michael Mangold
Mail: info@forstbetrieb-stefan-gans.de
HEGERING IV – BEIMERSTETTEN
HRL Jürgen Nold
Tannenweg 1 | 89198 Westerstetten
Mobil: 01 77 . 8 02 31 21
Mail: j.nold@kabelbw.de
HRL-Stv. Alexander Rehm
Mühlwies 2 | Breitingen
Mobil: 01 72 . 3 92 44 87
Mail: alexander-rehm1@web.de
HEGERING V – ULM
HRL Jürgen Weber
Markbronner Str. 25 | 89134 Blaustein-Arnegg
Tel.: 0 73 04 . 72 58
Mobil: 01 79 . 5 40 42 07
Mail: jugweber@web.de
HRL-Stv. Peter Landwehrkamp
Weckmannweg 2 | 89079 Ulm
Tel.: 0 73 05 . 76 07
Mobil: 01 71 . 8 92 37 93
Mail: alandpe@freenet.de
HEGERING VI – BERMARINGEN
HRL Thomas Bretschneider
Bürgermeister-Lopp-Str. 7 | 89233 Neu-Ulm
Mobil: 01 74 . 1 64 05 82
Mail: t-bretschneider@web.de
HRL-Stv. Bernd Riexinger
Treffensbucher Str. 10 | 89134 Blaustein
Mobil: 01 51 . 52 06 55 81
Mail: bernd.riexinger@web.de
14 | ALB-JÄGER ‘22
HEGERING VII – BLAUBEUREN-NORD
HRL Martin Fischer
Dolinenweg 22 I 89143 Blaubeuren
Tel.: 0 73 44 . 9 24 65 13
Mobil: 01 78 . 7 60 38 62
Mail: fima71@web.de
HEGERING X – DIETENHEIM
HRL Fritz Wohlschlegel
Schloßstr. 39 | 89171 Illerkirchberg
Tel.: 0 73 46 . 61 23
Mobil: 01 75 . 9 35 29 09
Mail: hegering.xdietenheim@t-online.de
HRL-Stv. Hartmut Koch-Czech
Mobil: 01 72 . 6 09 41 57
Mail:
Hartmut.Kochczech@omya.com
HEGERING VIII – HOCHSTRÄSS
HRL Stephan Fauser
Schelmenacker 2 | 89143 Blaubeuren
Tel.: 0 73 44 . 31 28
Mail: stephan@diefausers.de
HEGERING IX – DELLMENSINGEN
HRL Günther Merz
Kirchweg 15/1 | 89185 Hüttisheim
Tel.: 0 73 05 . 2 29 33
Mail: guenther.merz@t-online.de
HRL-Stv. Alexander Thurnhofer
Mühlgasse 5 | 89186 Illerrieden
Tel.: 0 73 06 . 3 49 48
Mobil: 01 74 . 4 04 92 04
Mail:
alexthurnhofer@kabelbw.de
HEGERING XI – LAICHINGEN-RÖMERSTEIN II
HRL Heinz-Georg Engler
Ahornweg 41 I 72535 Heroldstatt
Tel.: 0 73 89 . 16 54
0 73 89 . 90 92 10 (gesch.)
Mobil: 01 73 . 8 77 67 48
Mail: hegering.r.l@gmail.com
HRL-Stv. Hegeringteam
Mail: hegering.r.l@gmail.com
HRL-Stv. Ludwig Wiester
Reprechtweg 2 | 89155 Erbach
Tel.: 0 73 05 . 49 31
Mobil: 01 75 . 9 99 07 41
Mail: pflegedienst.wiester@t-online.de
ANERKANNTER NACHSUCHENFÜHRER DER JV ULM
Steffen Todt
Igelweg 5 I 89555 Steinheim
Mobil: 01 76 . 24 84 43 29
Mail: steffentodt@gmx.de
ANERKANNTER NACHSUCHENFÜHRER DER JV ULM
Günther Schneider
Wiesensteiger Str. 8 | 72589 Westerheim
Tel.: 01 71 . 3 11 34 34
Mobil: 01 76 . 11 13 15 27
Mail: hundewesen@jaeger-ulm.de
info@nachsuchenstation-alb-donau.de
ALB-JÄGER ‘22 | 15
PROTOKOLL DER MITGLIEDERVERSAMMLUNG 2022
Mai
2022
VERSAMMLUNGSORT
Ulm-Jungingen
Ulmer Alb Halle (Mehrzweckhalle)
DATUM/UHRZEIT
Freitag, 06. Mai 2022
Beginn 19:15 Uhr, Ende: 22:15 Uhr
TAGESORDNUNG
• Begrüßung und Totenehrung
• Grußworte
• Bericht Kreisjägermeister und Obleute
• Ehrungen langjähriger und
verdienter Mitglieder
• 75-jähriges Jubiläum Jägervereinigung Ulm
• Bericht Schatzmeister
• Bericht Kassenprüfer
• Entlastung des Vorstandes
• Satzungsänderungen
- §2 Zweck des Vereins, Aufgaben und Ziele,
Abs.1; Abs.3
- §5 Zusammensetzung der Organe,
Abs.1; Abs.4
- §12 Auflösung des Vereins
Abs.2; Abs.3
• Kommissarische Besetzung des Vorstandes
bis zur ordentlichen Wahl 2023:
- Schatzmeister Jürgen Weber
- 2. stv. Kreisjägermeisterin Brigitte Fischer
- Zweiter Beisitzer Thomas Bretschneider
- Dritter Beisitzer Patrick Zirngibl
• Jägerheim / Schießstand 89081 Ulm,
Holderweg 60 „Türmle“
• Anträge und Verschiedenes
Beginn der Versammlung
19:15 Uhr
BEGRÜSSUNG UND BESCHLUSSFÄHIGKEIT
Der Kreisjägermeister Manfred Chaloun eröffnet
die Mitgliederversammlung um 19:15
Uhr und stellt die Beschlussfähigkeit mit 92
anwesenden Mitgliedern fest.
Die Einladungen mit Tagesordnung und Satzungsänderungen
wurden fristgerecht 4 Wochen
vor dem Termin der Mitgliederversammlung
versendet. Auf der Geschäftsstelle
sind keine Anträge eingegangen.
TOP 1
Totenehrung
Der Kreisjägermeister eröffnet die Mitgliederversammlung
für das Jahr 2021 und stellt
die Beschlussfähigkeit fest, da die Einladungen
zur Mitgliederversammlung Form- und
Fristgerecht 4 Wochen vor dem 06.05.2022
postalisch zugesendet wurden.
Zu Beginn der diesjährigen Mitgliederversammlung
wird an die verstorbenen Mitglieder
im Totengedenken erinnert. Seit der
Mitgliederversammlung vom 17.09.2021 sind
nachstehende Jäger der Jägervereinigung
Ulm e.V. verstorben.
• Gerhard Welsch, Geislingen, † 03.10.2021
• Herbert Britzelmaier, Laupheim, † 13.10.21
• Reinhard Bunz, Beimerstetten, † 17.12.2021
• Helmut Roth, Neu-Ulm, † 2021
• Hermann Mack, Langenau, † 29.04.2022
TOP 2
Grußwort von
Herrn Bürgermeister Bendel
Die heutige Jagd mit ihren Anforderungen
und Aufgaben für die Gesellschaft, Wald und
Wildtierpopulationen sind bemerkenswerte
Beiträge zur Nachhaltigkeit des Waldes. Herr
Bendel bedankt sich für langjährige gute Zusammenarbeit
zwischen der Stadt Ulm, den
Behörden im Alb-Donau-Kreis und der Jägervereinigung
Ulm. Die neuen Jagdpachtverträge
von den städtischen Jagdrevieren
wurden zu Jahresbeginn 2022 mit den Jagdpächtern
abgeschlossen.
Die Afrikanische Schweinepest stellt eine
latente Gefahr in Deutschland für die Landwirtschaft
und Gesellschaft dar und erfordert
heute wie auch in der Zukunft eine intensive
Bejagung auf Schwarzwild.
Der Klimawandel ist eine enorme Herausforderung
für die Stadt Ulm – der Waldumbau
hat begonnen um die heimischen Holzarten
langfristig zu erhalten. Der Biber als
Modellprojekt wurde vom Ministerium für
Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
in 2022 begonnen. Die Landkreise
Alb-Donau-Kreis, Biberach, Sigmaringen
und der Stadtkreis Ulm wurden als Projektgebiete
aufgenommen. Hier gilt es mit Augenmaß
und wissenschaftlicher Begleitung
für die Landkreise und den Stadtkreis durch
Biberbeauftragte und den Biberbestand zu
begleiten und überall dort wo Gefahrenpunkte
entstehen mit den Projektleitern des
Ministeriums weitere Maßnahmen zu veranlassen.
Herr Bürgermeister Bendel bedankt sich bei
der Jägervereinigung Ulm für die Übernahme
der Verantwortung und hat die Unterstützung
der Stadt Ulm bei den Jubiläumstagen
in 2023 angekündigt.
16 | ALB-JÄGER ‘22
Foto: Jeremy Hynes, unsplash.com
TOP 3
Bericht Kreisjägermeister
VERANSTALTUNGEN 2021
Im Jahr 2021 hat der Vorstand insgesamt 5
Vorstandssitzungen, der erweiterte Ausschuss
3 Ausschusssitzungen und 1 Mitgliederversammlung
abgehalten.
Zum Landesjägertag 2021 reisten die Delegierten
der Jägervereinigung Ulm nach Ludwigsburg.
Im Jahr 2021 wurde eine Kreisjägermeistertagung
im Regierungsbezirk Tübingen
im Landkreis Ravensburg in Präsenz
durchgeführt. Bei der Bezirksversammlung
wurden die ordentlichen Wahlen Bezirksjägermeister
(Peter Lutz), 1. stv. Bezirksjägermeister
(Max Wittlinger) und 2. stv. Bezirksjägermeister
(Dieter Mielke) durchgeführt.
Im Herbst 2021 hat nach längerer Pause
(Corona bedingt) die Mitgliederversammlung
im Freundeskreis der Ulmer und Neu-
Ulmer Jägervereinigungen in Weißenhorn
stattgefunden. Es wurden ordentliche Wahlen
durchgeführt. 1. Vorsitzender Volker
Wirth, 1 stv. Christian Liebsch (Neu-Ulm), 2.
Stv. Manfred Chaloun (Ulm), Schatzmeister
Stefan Hörnlein (Neu-Ulm, Kassenprüfer
Fritz Wohlschlegel (Illerkirchberg).
MITGLIEDERENTWICKLUNG 2021
IN DER JÄGERVEREINIGUNG ULM E.V.
ALTERSSTRUKTUR
32%
16%
16-40
17%
13%
41-50
25%
27%
51-60
12%
18%
61-70
JÄGERPRÜFUNGEN 2021
Baden-Württemberg 2021
3973 Jägerprüflinge
2880 (erst) Jägerprüflinge
9%
16%
71-80
3%
9%
81-90
1%
91+
Prüfungskommission Ulm/Biberach/Ehingen
300 Einzelprüflinge
196 Vollprüflinge
MITGLIEDER
630 Erstmitglieder
23 Zweitmitglieder
2 Fördermitglieder
655 Mitglieder
655
Mitglieder
Neu-Mitglieder30
Jagdschein > 3 Jahre 7
Junge Jäger (m) 18
Junge Jäger (w) 5
ALB-JÄGER ‘22 | 17
PROTOKOLL DER MITGLIEDERVERSAMMLUNG 2022
Foto: Andrea Cairone, unsplash.com
11 GRÜNDE
1. Interessensvertretung
2. Jagdschulen
3. Schießfertigkeiten
4. Tierschutz
5. Günstiger einkaufen
6. Jagdhunde
7. Gemeinschaft
8. Geselligkeit
9. Naturschutz
10. Umweltschutz
11. Günstige umfassende
Jagdversicherung
VERANSTALTUNGEN, FORTBILDUNGEN
UND VORTRÄGE
Corona bedingt konnte in 2021 keine Veranstaltung
durchgeführt werden, da die Beschränkungen
keine Präsenzveranstaltungen
erlaubten.
Im Jahr 2022 hat die Jägervereinigung Ulm
e.V. begonnen mit einer Veranstaltungsreihe
Veranstaltungen, Fortbildungen, Vorträge.
Die Zielgruppen sind Junge Jäger*innen in
der Jägervereinigung Ulm e.V. eine weitere
Zielgruppe all die Mitglieder in der Jägervereinigung
Ulm die bereits seit vielen Jahren
einen gültigen Jagdschein und auch eine
Mitgliedschaft haben. Die Inhalte der Veranstaltungen
bestehen aus jagdlichen-,
forstlichen-, Natur- und Umweltschutzthemen.
Ein weiterer Bereich ist Fortbildung die
jagdlich praktische Tätigkeiten auf und bei
der Jagd beinhalten.
JAGEN IM VERBAND: „JAGEN UNITED“
Dieser neue Slogan findet heute seine Berechtigung,
da die Jäger*innen auch wahrgenommen
werden wollen, vor allem Junge
Jäger*innen die nicht im Landesjagdverband
Baden-Württemberg und den Jägervereinigungen
organisiert sind.
Jäger*innen die schon im Verband eine Mitgliedschaft
haben aber bisher nicht erreicht
und angesprochen werden konnten.
Weitere Infos unter www.jagen-united.de
11 GRÜNDE IM VERBAND ZU JAGEN
Interessensvertretung, Jagdschulen, Schießfertigkeiten,
Tierschutz, Günstiger einkaufen,
Jagdhunde, Gemeinschaft und Geselligkeit,
Natur- und Umweltschutz, Günstig umfassende
Jagdversicherung, immer aktuell
informiert und ein umfassender Ratgeber im
Thema Wildbret Vermarktung.
JAGDABGABE
Die Jagdabgabe wurde zum 01. April 2022
nach über 15 Jahren erhöht. Die Jagdabgabe
fördert nach §28 JWMG die Jagdförderung,
der jagdlichen und wildbiologischen Forschung
sowie der Wildschadensverhütung.
SOZIALVERSICHERUNG FÜR LANDWIRT-
SCHAFT, FORSTEN UND GARTENBAU (SVLFG)
Bei der anstehenden Beitragserhöhung für
Jagdpächter 2022 gibt es Stand heute noch
keine zufriedenstellende Auskunft an die
Verbände, den Deutschen Jagdverband und
an die Landesverbände (Landesjagdverband
Baden-Württemberg). Die laufenden Widerspruchsverfahren
werden aufrechterhalten.
Eine Entscheidung muss in dieser Sache abgewartet
werden.
WILDTIERPORTAL
Das Wildtierportal wurde im Jagdjahr
2022/2023 verpflichtend eingeführt. Die
Jagdpächter müssen z. B. ihre Streckenlisten
im Wildtierportal einreichen. Zuvor müssen
sich die Jagdpächter registrieren und durch
die untere Jagdbehörde freischalten lassen.
Über das Wildtierportal kann das Wildtiermanagement
und die jagdliche Förderung
über InfraWild bearbeitet werden.
HEGERINGE DER JÄGERVEREINIGUNG ULM
Neuordnung vom Hegering II. Über mehrere
Jahre war der Hegering II ohne Hegeringleitung.
Die Reviere Amstetten, Nellingen, Oppingen,
Radelstetten, Reutti, Urspring,
Machtolsheim und Merklingen.
Die Jägervereinigung Ulm wird die Mitglieder
und Jagdpächter über die Gemeindeblätter
einladen zu einer Hegeringversammlung in
der dann nach §10 (Satzung Jägervereinigung
Ulm) eine ordentliche Wahl der Hegeringleitung
erfolgen soll.
JAGDWILDEREI (STGB) STADTKREIS ULM /
ALB-DONAU-KREIS
Im Stadtkreis Ulm sind im Zeitraum 2017 –
2021 keine Fälle von Jagdwilderei bekannt.
Im Alb-Donau-Kreis sind nachstehend angezeigte
Jagdwilderei aufgetreten:
2017 3 Fälle Jagdwilderei
2018 1 Fall Jagdwilderei
2019 6 Fälle Jagdwilderei
2020 5 Fälle Jagdwilderei
2021 5 Fälle Jagdwilderei
BIBERMODELL NACH
BAYERISCHEM VORBILD
Dieses Projekt wird vom Umweltministerium
und Ministerium für ländlichen Raum Baden-Württemberg
gefördert.
Die Projektziele sind Überlegungen der Möglichkeiten
und Grenzen einer Beteiligung der
Jägervereinigungen im Bibermanagement.
Einen Beitrag zur Weiterentwicklung des
landesweiten Bibermanagements im Projektgebiet
von sogenannten Prüffällen.
Projektzeitraum 2022 – 2023
Projektgebiete:
LK Biberach, LK Ravensburg, LK Sigmaringen,
LK Alb-Donau-Kreis und Stadtkreis Ulm
Projektbeteiligte:
Projektkoordinator Herr Frosdorfer, Unter
Naturschutz-, Landwirtschaft-, Wasser- und
Jagdbehörden im jeweiligen Projektgebiet,
Biberberater*innen im Ehrenamt, Wildforschungsstelle
Aulendorf, Landesjagdverband,
Kommunale Vertreter, Vertreter der
Grundbesitzer
Ausbildung zum Biberberater zur sachkundigen
Entnahme von Bibern wird im
18 | ALB-JÄGER ‘22
Mitgliedschaft
Mitgliedschaft
Mitgliedschaft
Mitgliedschaft
PROTOKOLL DER MITGLIEDERVERSAMMLUNG 2022
Biberprojektmodell bei Bedarf angeboten.
Über den weiteren Verlauf werden die Mitglieder
in der Jägervereinigung Ulm umfassend
informiert.
VERWAHRSTELLEN IM ALB-DONAUKREIS
UND STADTKREIS ULM
Siehe Übersicht Seite 32
Siehe Seite 32
AFRIKANISCHE SCHWEINEPEST –
BERGETEAM ALB-DONAU-KREIS
ASP Übung im Alb-Donau-Kreis 2022 vom
Veterinäramt Landratsamt mit den Bergeteams
der Jägervereinigungen Ulm und
Ehingen, Kadaversuchhunde und den anerkannten
Nachsucheführern.
SACHSTANDSBERICHT
OBMANN FÜR JUNGE JÄGER
Michael Wieder
Begrüßung der Anwesenden und Vorstellung
seiner Person.
2020 gab es 15 Neuzugänge, im Jahre 2021
sogar 26 und bisher im Jahre 2022 10 Neuzugänge.
Am 31.03.2022 fand ein Jäger Silvester
mit Übergabe der Jägerbriefe und Jägerschlag
statt. Die Veranstaltung war gut besucht
mit 20 Gästen und den Jagdhornbläser.
Die Veranstaltung soll eine zukünftig
jährlich stattfinden. Der Stammtisch für
Junge Jäger wird seit Ende von Corona wieder
an jedem1. Donnerstag jedes Monats
stattfinden. Die Integration der Jungjäger
liegt dem Obmann Michael Wieder sehr am
Herzen und vor allem ist es wichtig Erfahrungen
zu sammeln. Michael Wieder möchte
die Jungjäger in die Reviere mit integrieren
und appelliert an die Pächter hier Möglichkeiten
zu geben. Gerade bei kurzen Jagdkursen
ist es sehr wichtig das Waidwerk zu erlernen
von erfahrenen Jägern*innen.
SACHSTANDSBERICHT
OBMANN DER JAGDHORNBLÄSER
Josef Gruber
Die Jagdhornbläser haben 20 Mitglieder, es
wird an jedem Montagabend im Türmle geprobt.
Horst Müller musikalischer Leiter der
Bläser hat sein Amt 2008 übernommen. An
dieser Stelle ein ganz herzliches Dankeschön
für all die Jahre der geleisteten Arbeit.
Josef Stuber war 1944 der Erste Leiter der
Jagdhornbläser. Anzüge und Hüte wurden
von Sponsoren finanziert, nur der musikalische
Leiter trägt für Kosten der Jägervereinigung
bei. Das Jägerheim wurde damals in 1.
Generation für die Bedürfnisse der Mitglieder
gebaut. Heute haben leider Neumitglieder
wenig Interesse am Vereinsleben. Das
Vereinsleben sollte wiederbelebt werden
um ein gutes Miteinander zu gestalten und
sich auszutauschen. Eine Mitgliederumfrage
wird angeregt zur Durchführung.
SACHSTANDSBERICHT
OBFRAU FÜR LERNORT NATUR
Miriam Pulvermüller
Beruflich hat Sie nicht viel mit Kindern zu
tun, aber freut sich sehr mit Kindern zu arbeiten.
Anfänglich hatte Sie nur Präparate im
Auto und ist damit zu Veranstaltungen gefahren.
Dann wurde vor wenigen Jahren ein
neues Anhängerfahrzeug durch die Jägervereinigung
Ulm angeschafft. Es sind Felle, Tastboxen
und Präparate untergebracht worden,
das Anhängerfahrzeug kann nach voriger
Rücksprache auch ausgeliehen werden. Frau
Pulvermüller ist über jede Spende von Präparaten
dankbar. Ein Flyer für Lernort Natur
wurde im Jahr 2021 gestaltet, dieser kann bei
Veranstaltungen der Jägervereinigung Ulm
gerne ausgelegt werden. Es wurden verschiedene
Veranstaltungen 2021 durchgeführt wie
z.B. Weidacher Hütte, Dettinger Treff, Ferienprogramm,
Landesgartenschau in Überlingen,
Brot und Kunst Museum Ulm sowie der
schwäbische Albverein auf verschiedenen
Veranstaltungen.
TOP 4
Ehrung langjähriger und
verdienter Mitglieder
Tomas Oreskovic, Neu-Ulm
Wolfgang Egle, Dornstadt
Klaus Kaiser, Heroldstatt
Monika Schoenbach, Ulm
Gisela Straub, Altheim
Albert Knapek, Ulm-Lehr
Kurt Weida, Langenau
Werner Mewes, Ulm
Christian Häge, Langenau-Stuppelau
Herbert Drinsinger, Erbach
Dr. Jürgen Mengele, Blaustein
Friedrich Eberhardt, Temmenhausen
Prof. Dr. Hans Ditschuneit, Blaustein
Karl-Heinz Hirschle, Blaubeuren-Weiler
Alfred Isser, Schnürpflingen
Kurt Sälzle, Ulm-Ermingen
Reiner Hirschle, Nellingen
Dr. Kurt Laipple, Ulm
Paul Schneider, Ulm
Ottmar Isser, Schnürpflingen
Dr. Siegfried Wacker, Ulm
Rudolf Ripper, Blaustein-Wippingen
Walther Wölpert, Neu-Ulm
Alfred Heger, Heroldstatt-Sontheim
Helmut Zimmermann, Ulm-Lehr
Josef Birk, Erbach-Dellmensingen
TOP 5
JAHRE
JAHRE
JAHRE
JAHRE
VERDIENSTE
Landesjagdverband in Silber
Gerda Jäckl-Rack, Beimerst.
Werner Mewes, Ulm Rudolf
Ripper, Blaustein
Landesjagdverband in Gold
Wolfgang Siegler, Ulm
ALB-JÄGER ‘22 | 19
PROTOKOLL DER MITGLIEDERVERSAMMLUNG 2022
Geschichte bis zur
Jägervereinigung Ulm e.V
INFORMATION
Bis 1935 wurden die Interessen der Jäger
und die Belange des Waidwerks von Reichsund
örtlichen Jagdverbänden und Vereinen
wahrgenommen. Der Allgemeine Deutsche
Jagdschutzbund (A.D.J.V.) war damalig im
ganzen Land vertreten. Für Württemberg war
es ein Landesverband (Bezirk VI) mit ca. 43
Mitgliedern. Im Jahr 1922 wurde die Württembergische
Jägervereinigung mit Sitz in
Stuttgart gegründet, zum Vorsitzenden
wurde Christian Pflanz (Stgt.) gewählt. In
den Arbeitsausschuss wurde aus Ulm der
Fabrikant Carl Hägele und Reichsbahninspektor
Weiss gewählt.
Die örtlichen Jägervereinigungen um Ulm
waren in Ulm der Jagdverein Hubertus und
der Jägerverein, in Blaubeuren die Jägervereinigung
Blaubeuren.
1906 wurde der Jagdverein Hubertus unter
dem Namen „Jagdgesellschaft Ulm / Neu-
Ulm gegründet.
Am 08. April 1914 wurde der Name in der
Mitgliederversammlung unter Annahme
einer neuen Satzung in „Jagdverein Hubertus“
geändert.
Am 01. April 1935 begann die Zeit des Reichsjagdgesetzes.
Am 01. April 1934 har der Jagdverein Hubertus
Ulm das Gelände im Holderweg 60
(Türmle) von Dr. Max Bühler und dessen
Gattin gepachtet.
1945 Ende des Krieges und Auflösung vom
Reichsjagdgesetz und Auflösung der Jägerschaft.
Am 14 November 1951 wurde der
Deutsche Jagdverband gegründet.
75-JÄHRIGES JUBILÄUM
JÄGERVEREINIGUNG ULM E.V.
Am 10. August 1946 kam es zur ersten Gründungsversammlung
im Bräustüble Ulm zur
Württembergischen badischen Jägervereinigung
Ulm.
Vorsitzender: Franz Schaible, Ulm
Vorsitzender: Otto Kaltenstadler, Ulm
Schriftführer: Hans Henle, Ulm
Kassierer: Ernst Nothelfer, Ulm
Am 31. Januar 1948 fand die zweite Versammlung
wieder im Bräustüble Ulm statt.
Am 24. April 1948 fand die dritte Versammlung
statt.
Am 10. Mai 1948 fand die vierte Versammlung
mit Wahlen im Herrenkeller Ulm statt.
Der erste Vorstand und Beschluß der 1. Satzung
Württembergische-Badische Jägervereinigung
Kreisverein Ulm wurden gewählt:
Vorsitzender:
Bankdirektor Josef Stuber, Ulm
Vorsitzender:
Fabrikant Dr. Hans Holland
Schriftführer:
Kaufmann Hans Henle
Kassierer:
Kaufmann Ernst Bilger
Beisitzer:
die Herren Schaible, Wiedmann, Strasser,
Kaltenstadler, Semle
75-JÄHRIGES JUBILÄUM IM VEREINSREGISTER
„JÄGERVEREINIGUNG ULM E.V.“
1948 – 1998 50 Jahre Jägervereinigung Ulm
1948 – 2023 75 Jahre Jägervereinigung Ulm
2022 Orga Team hat sich im Jägerheim
Ulm zur ersten Besprechung
„Jubiläum“ getroffen.
2022 Bewerbung beim Landesjagdverband
Baden-Württemberg
für die Ausrichtung für den
Landesjägertag 2023 in Ulm.
2022 Vorbereitungen der Feierlichkeiten
75-jähriges Jubiläum.
2023 Festabend mit Programm und
Darstellung der Jägerver einigung
Ulm in der Öffentlichkeit.
TOP 6
Bericht Schatzmeister
Siehe ab Seite 24
TOP 7
Bericht Kassenprüfer
Siehe Seite 24
Am 05. April 2022 haben die Kassenprüfer
Fritz Wohlschlegel und Wolfgang Reinhard
die Kassenführung für das Kalenderjahr 2021
geprüft. Die Prüfung erfolgte beim kommissarischen
Schatzmeister, der das Ehrenamt
am 26. Oktober 2021 vom zurückgetretenen
Schatzmeister Carsten Ohm übernahm. Die
Einnahmen und Ausgaben wurden ordnungsgemäß
verbucht. Die Belege sind lückenlos
vorhanden und übersichtlich geordnet.
Die Kassenprüfung die wegen der guten
Kassenführung der Schatzmeister und ihrer
Mitarbeiter problemlos durchführbar war –
ergab keine Beanstandungen. Im Kalenderjahr
2021 gab es einen rechnerischen Verlust,
der in der Hauptsache auf die Bildung
von Rückstellungen zurückzuführen ist.
20 | ALB-JÄGER ‘22
PROTOKOLL DER MITGLIEDERVERSAMMLUNG 2022
TOP 8
Entlastung Vorstand
und Schatzmeister
TOP 11
Jägerheim 7
Schießstand
Max Wittlinger (Kreisjägermeister a.D.) hat
nach dem Bericht des Schatzmeisters und
der Kassenprüfer die Entlastung von Schatzmeister
und Vorstand beantragt.
Der Entlastung wurde mit ja (92 Stimmen)
Enthaltungen (0 Stimmen) und nein (0 Stimmen)
zugestimmt.
TOP 9
Satzungsänderungen
Die Satzung der Jägervereinigung Ulm e.V.
soll geändert werden. Aus diesem Grund
wurden die Einladungen zur Mitgliederversammlung
Form- und Fristgerecht 4 Wochen
vor der Jahreshauptversammlung zugestellt.
Die komplett neue Satzung wurde als Anlage
beigefügt, ebenfalls bei den Änderungen die
Satzung alt; Satzung – Veränderung; Satzung
neu;
Der Satzungsänderung wurde von den anwesenden
Mitgliedern (92) mit ja (92 Stimmen)
Enthaltungen (0 Stimmen) und nein (0
Stimmen) zugestimmt.
Über die Verhandlungen zum Thema Holderweg
60, Jägerheim wurde ein Stillschweigen
bis zur Einigung vereinbart. Bisher
wurden zwei gemeinsame Treffen zwischen
Verpächter Dr. Bürgers und den Vorstandsmitgliedern
Manfred Chaloun, Helmut Wolf
und Jürgen Weber und 2 weiteren Beteiligten
Herr Eduard Schleicher und Dr. Schauer
(Schwenk Zement) durchgeführt.
TOP 12
Anträge und Verschiedenes
Es sind bis zur Frist am 29. April 2022 keinen
schriftlichen in der Geschäftsstelle Jägervereinigung
Ulm e.V. eingegangen.
Anträge in schriftlicher Form sind bis zur Frist
am 29. April 2022 keine auf der Geschäftsstelle
der Jägervereinigung Ulm eingegangen.
Foto: Ilka Fichtel
TOP 10
Kommissarische Besetzung des
Vorstandes bis zur ordentlichen
Wahl 2023
An der Jahreshauptversammlung 2022 der Jägervereinigung
Ulm e.V. haben teilgenommen:
5 Vorstandsmitglieder
87 Mitglieder der Jägervereinigung Ulm e.V.
8 Gäste (Nichtmitglieder)
An den Abstimmungen haben somit 92
stimmberechtigte Mitglieder teilgenommen.
Foto: freepik.com
ALB-JÄGER ‘22 | 21
UNSER REZEPT
Gegrillte
Rehrücken-
Medaillons
ZUTATEN
für 4 Personen
Rehrücken
800 g Rehrücken (küchenfertig
ausgelöst)
8 Streifen Bacon
Chimichurri-Sauce
Gr. Bund Glattpetersilie
Kl. Bund Koriandergrün
4 Knoblauchzehen
3 Schalotten
2 EL Olivenöl
1 Chilli
3 Zweige Rosmarin
3 Zweige Thymian
Spritzer Limettensaft
1 Prise Salz
1 Prise Pfeffer
ZUBEREITUNG
Rehrücken
Rehrücken in Medaillons schneiden und
dünn mit Bacon umwickeln.
Den Grill für indirekte Hitze vorbereiten.
Gartemperatur 150°C.
Die Medaillons langsam rückwärts garen
und bei einer Kerntemperatur von 50°C vom
Grill nehmen und ruhen lassen. Kurz vor
dem Servieren die Medaillons bei möglichst
großer Hitze direkt von allen Seiten fertig
bis sie knusprig braun und kross sind.
Chimichurri auf Schwäbisch
Alle Zutaten von den Stängeln zupfen und
möglichst fein hacken. In einer großen
Schüssel vermischen und mit Olivenöl auffüllen.
Mit Salz Pfeffer und Limettensaft abschmecken.
Bacon Gnocchi
Zuerst die Kartoffeln samt Schale garen, ausdämpfen
lassen, noch heiß die Schale abziehen
und die warmen Kartoffeln durch eine
Kartoffelpresse drücken. Mehl, Grieß und Ei
beifügen, salzen und pfeffern und alles zu
einem geschmeidigen Teig kneten und für 1
Stunde ruhen lassen (nicht kalt stellen).
Nun den Teig zu Rollen formen und 2 cm
lange Stücke abschneiden. Mit den Zinken
einer Gabel das typische Rillenmuster eindrücken.
Alle Gnocchi im Salzwasser bei
mittlerer Hitze ca. 8 Minuten gar ziehen lassen,
mit der Lochkelle rausfischen und im
Sieb abtropfen lassen. Die Gnocchi dünn mit
einem Streifen Bacon umwickeln.
Im indirekten Bereich bei 150°C ca 20 Minuten
vorgaren. Danach die Gnocchi auf der
Griddleplatte aufknuspern.
Demi Glace
Die Demi Glace noch mal stark einreduzieren
lassen. 100 ml Saft und die Schattenmorellen
in die Sauce einrühren und ca. 30 Minuten
köcheln lassen. Mit Salz und Pfeffer
abschmecken.
WEIN-TIPP
Dazu passt ein LJV Wein, Marke
Esslinger Weingärtner, er ist ein
bereichernder Begleiter zu
schmackhaften-intensiven Speisen
mit kräftigen Saucen – und
für den gemütlichen Abend am
Kamin. Der Lemberger wird
grundsätzlich gerne zu schwäbischem
Zwiebelrostbraten, kräftigen
Schmor- und Wildgerichten
und zu würzigem Hartkäse
gereicht. Kräftig und Körperreich
mit einer beeindruckenden Geschmacksfülle.
Erhältlich unter
www.ljv-jagdservice.de
www.smokins-bbq.de
Bacon Gnocchi
800 g Kartoffeln,
mehlig kochend
120 g Mehl
120 g Hartweizengries
2 Eier
1 Prise Salz
1 Prise Pfeffer
12 Bacon-Streifen
Thymian Honig Karotten
5 Große Karotten
4 Zweige Thymian
1 EL Honig
1 Prise Fleur de Sel
Kirsch Demi Glace
500 ml Demi Glace
(braune Grundsoße)
1 Glas Schattenmorellen
Zubereitungszeit:
ca. 2 Stunden
Dank Rehrücken
jetzt Weltmeister
Das Ulmer Team
Smokin‘S BBQ entschied
das Rennen
in der Kategorie
„Homeland“ in diesem
Jahr für sich.
Unseren Glückwunsch
den passionierten
Jägern und Grillern!
ALB-JÄGER ‘22 | 23
NÜTZLICHE HELFERLEIN
Shoppingtour
In dieser Rubrik möchten wir unsere Mitglieder auf
Nützliches aus dem LJV-Shop (www.ljv-jagdservice.de)
hinweisen – seien es Broschüren, Praktisches oder einfach
nur kleine Helfer für unterwegs.
Broschüre Rehkitzrettung
Kitzrettung per Drohne: Immer mehr Jäger verwenden Drohnen in Kombination
mit Wärmebild kameras um Rehkitze vor dem Mähtod zu retten.
Die neue Broschüre des LJV bietet nun alle wichtigen Informationen zu Technik,
Kosten und rechtlichen Aspekten! Kostenlos (zzgl. Versandkosten)
Fellwechsel – Rotfuchskissen
Eine Seite des Kissens ziert ein echtes Rotfuchsfell, die andere Seite besteht aus
robustem Walkloden.
Es ist somit nicht nur zuhause oder in der Jagdhütte ein echter Blickfang -
sondern auch bestens als warme Sitzunterlage für den langen Ansitz geeignet.
Das Kissen ist in 2 verschiedenen Größen erhältlich:
Größe M: 20 x 35 cm
Größe L: 30 x 45 cm
Alle Felle der Fellwechsel GmbH stammen garantiert aus
der innerdeutschen nachhaltigen Jagd. ab 99,– €.
Bildquellen: Landesjagdverband Baden-Württemberg
Signal-Tarnjacke
Überziehjacke im Orange-Tarnmuster für optimale Sicherheit leichte,
ungefütterte Signal-Überziehjacke mit einem verdeckten Reißverschluss
und zwei großen Pattentaschen. Der Stehkragen ist per Tunnelzug, die
Armabschlüsse sind per Druckknopf verstellbar.
Bei Gesellschaftsjagden ist das Tragen von auffälliger Warnkleidung ein
absolutes Muß. So ist besonders im trüben Winterwetter die Sichtbarkeit
und damit die Sicherheit der Jagdteilnehmer gewährleistet.
100% Polyester, waschbar bis 30°C ohne LJV-Logo
In den Größen M, L, XL, XXL und XXXL erhältlich 31,90 €
Rotbuche – der Baum des Jahres
2022
Die Rotbuche (bot. Fagus sylvatica). wurde als Baum des Jahres ausgezeichnet
– nach 1990 bereits zum zweiten Mal. Damit möchte man auf die
besondere Bedeutung der Rotbuche als prägender Waldbaum aufmerksam
machen. Denn in den vergangenen Jahren haben auch die Buchen stark
unter den langen Trockenphasen gelitten. Ihren Namen verdankt sie übrigens
ihrem rötlichen Holz; die Blätter sind bis in den Herbst grün.
Preise inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten
WILDSCHADENSCHÄTZER
WILDSCHADENSCHÄTZER
Dietmar Mack
Holderweg 1 | 89155 Erbach-Ringingen
Tel.: 0 73 44 . 92 28 05
Mobil: 01 62 . 9 25 95 90
Karl Faul
Eythstraße 22 | 89189 Neenstetten
Tel.: 0 73 40 . 66 62
Georg Häckel
Zähringer Weg 2 | 89174 Altheim
Tel.: 0 73 40 . 63 71
Mobil: 01 62 . 5 32 57 16
Thaddäus Laib
Ortsstraße 19 | 89194 Schnürpflingen
Tel.: 0 73 46 . 57 22
Mobil: 01 74 . 8 39 66 31
Karl Steck
Peter-und-Paul-Weg 5 | 89584 Ehingen
Tel.: 0 73 91 . 47 60
Mobil: 01 57 . 87 08 43 37
Christian Unseld
Osterstetten 1 | 89129 Langenau
Tel.: 0 73 45 . 65 59
Mobil: 01 76 . 21 17 72 33
Otto Erhardt
Eiergässle 11 | 89160 Dornstadt
Tel.: 0 73 48 . 2 26 73
Volker Göhrt
Tannenhalde 3 | 89584 Ehingen
Tel.: 0 73 91 . 77 40 301
Mobil: 01 72 . 7 80 35 10
Bernhard Tiedeken
Im Bernhards Öschle 8 | 89155 Laichingen
Tel.: 0 73 33 . 92 58 09
Mobil: 01 71 . 7 80 22 47
Im Schadenfall:
Hier eine Liste mit unseren bestätigten
Wildschadenschätzer gem. § 57 Abs. 4
Jagd- und Wildtiermanagementgesetz
(JWMG) i. V. m. § 12 DVO JWMG
Hermann Thierer
Am Nohl 56/1 | 89173 Lonsee
Mobil: 01 72 . 6 33 99 48
Steffen Todt
Igelweg 5 | 89555 Steinheim
Tel.: 0 73 29 . 91 92 66
Mobil: 01 76 . 24 84 43 29
Joachim Erhard
Eichenweg 1/1 | 89180 Berghülen
Mobil: 01 73 . 7 39 35 98 78
Georg Groß
Hirschgasse 1 | 89197 Weidenstetten
Tel.: 0 73 40 . 72 29
Mobil: 01 74 . 4 82 12 62
Benjamin Kretschmar
Siebenbürgenstraße 4 | 89129 Langenau
Mobil: 01 62 . 2 66 92 66
Foto: Andy Holmes, unsplash.com
ALB-JÄGER ‘22 | 31
SCHWARZWILD-VERWAHRSTELLEN
Verwahrstelle
Schwarzwild
Adresse der
Verwahrstelle
Betrieb der
Verwahrstelle
Zugang
Kontakt
Betreuer
Stadt Ulm
Spießhof
Harthauser Str. 159
89081 Ulm
in Betrieb
Auf Anfrage
Hegering Ulm, Jürgen Weber
Zahlenschloss
Veterinäramt Ulm
Tel.: 07 31 - 161-27 00
Langenau
Kläranlage Langenau
Ostener Kluften 30
89129 Langenau
in Betrieb
Zugang über
Hegering Langenau
Herr Möller
Tel.: 0 73 06 - 9 28 98 80
Ehingen
Alte Kläranlage Ehingen
Fuchssammelstelle
Abzweigung B465
Richtung Industriegebiet Donautal
in Betrieb
Zugang auf
Anfrage
Jägervereinigung Ehingen
Herr Waldmüller
Tel.: 0 73 91 - 7 81 92 07
Dietenheim
Wertstoffhof Dietenheim
Stockenstraße 3
89165 Dietenheim
in Betrieb
Zugang über
Hegering Dietenheim
Herr Fürsich
Tel.: 01 57 - 786 405 375
Merklingen
Straßenmeisterei
Merklingen
Salberweg 7
89188 Merklingen
in Betrieb
Zugang zur Verwahrstelle
Hr. Riegert, Tel.: 0 73 37 - 69 15
Fr. Waldner, Tel.: 01 51 - 65 41 11 32
Hr. Geiselmann, Tel.: 01 77 - 6 42 20 99
Hr. Ohm, Tel.: 01 57 - 54 43 41 91
Herr Carsten Ohm
Tel.: 01 57 - 54 43 41 91
Justingen
Am Überlaufbecken
in Justingen
Koordinaten: 48.392564,
9.671957
in Betrieb
Jägervereinigung
Ehingen,
nennt den Betreuer
Westerstetten
Schotterwerk Westerstetten
Bahnhofstraße 12/1 89198
Westerstetten
in Betrieb
Zugang mit Schlüssel,
bei Helmut Lehner
Helmut Lehner
Tel.: 0 73 48 - 95 96-10
JAGDSCHULE BLAUTAL
Seit fast 20 Jahren ist vor allem das
die Maxime der Jagdschule Blautal:
der erfolgreiche Abschluss der Teilnehmer
bei der Jagdschein prüfung.
Aber das ist natürlich nicht alles,
denn Jagd heißt auch Verantwortung
zu übernehmen und die Natur bewusst
wahrzunehmen. So verbindet
die Jagdschule gewachsene Traditionen
mit modernen Sichtweisen und
Erkenntnissen – dafür wer den verschiedene
Kurssysteme, wie Abendkurse, Wochen endkurse
oder Kompaktkurse angeboten. Und im Anschluss an die bestandene
Jägerprüfung können zusätzliche Ange bote, wie beispielsweise
Wildtier schützerlehrgänge, Zer wirk kurse oder
Schieß trainings ein heiten angehängt werden, um das Wissen
immer auf dem neuesten Stand zu halten bzw. zu erweitern.
Jetzt heißt es also: ready for hunting?
32 | ALB-JÄGER ‘22
BERICHTE DER OBLEUTE – JÄGERINNEN
DIE JÄGERINNEN
Im März 2022 schrieb ich auf der Homepage:
Liebe Jägerinnen, die Saison hat
wieder begonnen und Corona gibt und wieder
Luft zum Atmen … Bereits am 4. April
haben wir uns dann im Türmle zu einem
ersten Beisammensein getroffen. Jede hatte
viel zu erzählen über die Zeit der Pandemie
und die Freude darüber, dass wir uns wieder
treffen können war groß. Wir haben uns
über anstehende Termine der Jägervereinigung
ausgetauscht und uns anschließend
mit unserem Jahresprogramm befasst.
Unser erster Ausflug führte uns am 21. Mai
zum Antikwerk „Gut Glaserhof“ in Breitenthal
mit Landhaus Café, mit dem Thema:
Nostalgie im Blütenrausch. Raritäten und
Blumen waren zu einem außergewöhnlichen
Wohnerlebnis kreiert. Es war ein stimmungsvoller
Café-Garten, der zum Kauf von besonderen
Kleinigkeiten anregte. Natürlich
kamen Kaffee und Kuchen und sprühende
Unterhaltung nicht zu kurz. Auf dem Heimweg
erblickten wir das Schild „Marzellusgarten“.
Den nehmen wir auch noch mit, er
stand eh auf unserem Jahresprogramm.
Wild, schön, plätschernd, blühend, groß,
vielseitig. Ja, ein außergewöhnlicher Irrgarten.
Wir hatten auch dort viel Spaß.
Am 2. Juli stand dann das Treffen des Jägerinnenforums
des Landesjagdverbandes an,
zu dem Anne und ich nach Stuttgart fuhren.
Unsere Landesobfrau Elisabeth Keil begrüßte
uns. Sie stellte uns die neue Hauptgeschäftsführerin
des LJV Frau Regina Merklein
vor, die uns dann selbst über ihre bisherigen
und künftigen Aufgaben berichtete. Ein weiterer
Tagesordnungspunkt beschäftigte sich
mit dem Thema „Schwarzwildbejagung
heute“. Es referierte der Berufsjäger Lukas
Beck von der Wildforschungsstelle Aulendorf.
Das neue Tierschutzgesetz und seine
Auswirkungen auf Hundehaltung und Hundeausbildung
war ein weiteres Thema. Es
wurde sehr emotional diskutiert.
Für den 25.08. organisierte Carmen im MSZU
ein Jägerinnenschießen. Steffen Todt, unser
Nachsuchenführer hat sich bei den Mädels
zur Aufsicht bereit erklärt. Nach dem Schießen
trafen wir uns alle im Türmle. Es war ein
schöner und lustiger Abend.
Am 15.09. durften wir den Mühlenturm der
Schapfenmühle besteigen. Er ist mit 116 Metern
der zweitgrößte Getreidesilo der Welt,
mit einer gigantischen Aussicht. Frau Seibold
– die Chefin der Schapfenmühle – hat
uns viel über die Mühle erzählt, die früher in
Ulm im Fischerviertel beheimatet war.
Im September und Oktober ist jeweils noch
ein Schießtermin eingeplant, bevor wir am
Sonntag 23.10. zur Falknerschau auf den
Hohen Neuffen fahren. Wir besuchen dort
unsere Mitjägerin Miriam, die als Falknerin
den Falkner Wolfgang Weller unterstützt.
Obfrau
Gerda Jäckl-Rack
34 | ALB-JÄGER ‘22
AUSBILDUNG – BERICHTE DER OBLEUTE
AUSBILDUNG
Foto: Rudolf Ripper
Was soll ich schreiben?
Die Ausbildung der Jäger hat sich durch die
vorgeschriebene Prüfungsordnung normalisiert.
Den Erfolg für die Jagd und deren
Durchführung kann man hinterfragen.
Wenn man täglich negative Berichte namhafter
Berichterstatter über den Zustand
unseres Planeten hört, sieht und liest,
gleichzeitig aber die negativen Handlungen,
die zu diesem Zustand geführt haben, ohne
Skrupel weiter führt, dann muss man sich
Gedanken machen.
Ich möchte mich heute mit den Gedanken
befassen, die mich immer schon beschäftigt
haben. Menschen in unserer Gesellschaft
haben sich, durch den Wohlstand verblendet,
über alles gestellt. Das Verständnis für
die Natur und deren Eigenart, für Pflanzen
und Tiere gilt als veraltet, und ging weitgehend
verloren. Zwischenzeitlich haben sich
auch viele Jäger vom natürlichen Denken
und der Natur entfernt. Kurzsichtiges Vorteilsdenken,
mit täglicher vorausplanender
Berichterstattung, vom wechselnden Geschehen
beschäftigt, meint der Einzelne
durch gewisse Vorgaben das Richtige zu tun.
Eigene Gedanken und Gefühle werden nicht
genutzt, und man geht mit gutem Gefühl zur
gewohnten Tagesordnung über. Diese Tagesordnung
zeigt täglich wie gedankenlos wir
mit unserem Paradies, der Erde, umgehen.
Sogenannte Naturvölker, man bezeichnet
sie als unterentwickelt, werden gar nicht gefragt.
Ich nenne es trotz der vielen Dinge die
der Mensch erreicht hat „Dummheit in Vollendung“.
Denn ohne bewohnbare Erde,
unser Biotop, ist der Mensch bald Vergangenheit.
Manchmal treffe ich Jägerinnen
oder Jäger, die die Jagd aufgegeben haben,
und mir mit den Worten erklären, dass ihnen
die Tiere leidtun, und sie diese nicht töten
können. Bei dieser Weltanschauung tun mir
die Tiere auch Leid.
Oder besteht tatsächlich die Meinung, dass
die Jagd heute ausschließlich aus Tiere er-
schießen besteht? Dann hat man die Handlung
der Jagd nicht verstanden. Oder doch?
Die Jagd ist so alt wie die Menschheitsgeschichte,
und das Fleisch der Tiere hat zum
Überleben der Menschen beigetragen. Der
Mensch ist von der Evolution als Allesfresser
hervorgegangen, und hat zum Überleben
seiner Art, wie jeder Allesfresser, das Recht
zu töten. Nur das Wie und Warum muss man
hinterfragen.
Immer öfter hört man „Ich bin Vegetarier,
und habe noch nie ein Tier getötet.“ Diese
Aussage zeugt von einem Gefühl für Tiere.
Aber diese Ansicht ist einseitig und fehlgelenkt.
Denn Pflanzen sind auch Lebewesen,
und sie müssen, wenn sie als Futterpflanzen
auf den Teller kommen, von irgendwem geschützt
werden. Man nennt es Pflanzenschutz.
Und diese werden geschützt durch
jährlich Tonnenweises Ausbringen von chemischen
Pflanzenschutzmitteln.
Dies hat zur Folge, dass genügend Futterpflanzen
produziert werden, dafür aber
massenhaft Tierstämme, (Insekten) und sogenannte
Unkräuter ausgerottet werden.
Der Mensch tötet „Direkt“ oder „Indirekt.“
Schaden
Schaden bedeutet in unserem Sprachgebrauch
etwas absolut negatives. Ein, dem
Nutzen beeinträchtigtes, profitschädigendes
Wort. Die Natur kennt das Wort „Schaden“
nicht, dort können „schädliche“ Vorgänge
einen Gewinn für andere Arten bedeuten.
Zum Beispiel, die immer wieder aufgeführten
Sturm- oder Schälschäden ergeben abgestorbene
oder umgefallene Bäume. Diese
ergeben Lücken und Blößen im Bestand, mit
Lichteinfall und Platz für andere Pflanzen,
Krautschichten, Insekten, Vögel und Bäume.
Zersetzendes und ausfaulendes Totholz,
Pilze, Insekten, Nistmöglichkeiten für Höhlenbrüter
und schließlich, die verrottenden
Bäume Humus für die Bodenbeschaffenheit.
Verbissschäden können das schnelle Wachs-
Rudolf Ripper
Obmann Jägerausbildung
ALB-JÄGER ‘22 | 35
BERICHTE DER OBLEUTE – AUSBILDUNG
AUSBILDUNG
Foto: Rudolf Ripper
Foto: Rudolf Ripper
tum mancher Arten verhindern, um den
langsamer wachsenden Bäumen Platz zu
schaffen und somit den Artenreichtum verbessern.
Wir brauchen den Wald, und wir brauchen
auch Menschen, die den Wald schützen.
Aber man kann auch hinterfragen: Welchen
Wald? Wir brauchen den Wald mit all seinen
natürlichen Eigenschaften, und auch
als Holzlieferant. Aber nicht nur. Die Tiere
brauchen den Wald und Menschen ohne
Vorurteil.
Das Wort „Schaden“ wird von uns Menschen
akzeptiert und gibt häufig den Freibrief
für unsinnige oder sinnlose durchgeführte
Handlungen. Man hat das Gefühl,
dieses Wort überall dort einsetzen zu können
wo man finanziellen Nachteil wittert,
oder Verständnis dafür braucht, unverständliches
zu tun.
Der Wolf
Kann man denn auf vernünftige Entscheidungen
im Umgang mit der Natur und Umwelt
hoffen, wenn man den Wolf wieder
aussetzt, der in Rudeln seit Jahrtausenden
gewohnt ist, auf der Suche nach Beutetieren,
riesige weitgehendste naturbelassene
Gebiete zu durchstreifen?
Glaubt man denn, indem man den Wolf auf
den wenigen bei uns verbliebenen, vergessenen
oder anders genutzten Flächen hält
und vorführt, die Wildnis wieder zurückholt?
Glaubt man denn, dass diese Tiere sich über
Generationen auf diesen, ihnen zugewiesenen
Flächen, bleiben, sich fortpflanzen und
genügend Beute finden?
Dann bleibt nur noch der Irrsinn übrig.
(„Menschen vergöttern den Irrsinn“ – Gustave
Le Bon 1895)
Was passiert wenn der Wolf sich nicht an
die gedanklichen Vorstellungen der Menschen
hält?
Er wird immer häufiger, auf der Suche nach
Artgenossen und Beute, in die vom Menschen,
gar nicht wolfsgerechten, radikal veränderten
Gebiete kommen, und sich aus
Hunger auf der Suche nach Beutetieren
immer mehr an die domestizierten, vertraut
lebenden Tiere halten, um dort wolfsgerechte
Beute zu machen. Das in Kauf nehmen
solcher Situationen ist gedankenlos.
Und er wird immer häufiger im dichter werdenden
Straßennetz, nicht Tierschutzgerecht,
zu Tode kommen. Oder bei häufigen
wolfsgerechten Beutezügen, mit der Schusswaffe
liebevoll aus dem Verkehr gezogen.
Ich kann mir nicht helfen, vielleicht werde
ich ja mal wieder nicht verstanden: Der Wolf,
der Stammvater, der weltweit, in domestizierten
Arten vorkommenden Nachkommen,
ist in seiner Urart zu schade um als Spielball
für persönliche oder politische Ziele von
verkannten Tierschützern zur Schau gestellt
zu werden.
Obmann
Rudolf Ripper
36 | ALB-JÄGER ‘22
BERICHTE DER OBLEUTE – LERNORT NATUR
LERNORT
NATUR
Foto: Miriam Pulvermüller
Malbuch
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Foto: Miriam Pulvermüller
Anfang des Jahres 2021 schien die Zeit für
einen Waldeinsatz wegen Covid still zu
stehen. Des öfteren gab es Anfragen an mich
nach Einsatzterminen unserer Rollenden
Waldschule, jedoch durfte keine Schule und
kein Kindergarten einen Unterrichtsbesuch
buchen, denn es gab ein Kontaktverbot mit
externen Personen, damit weitere Infektionen
vermieden wurden. Das betraf leider
auch Outdoor-Veranstaltungen wie unseren
beliebten Pirschpfad in den Wald und unseren
beliebten Anhänger für „Lernort Natur“!
Im Sommer dann endlich wollten alle die
Natur wieder zurück erobern und wandten
sich vertrauensvoll an mich und unser Angebot
„Lernort Natur“. Alle Teilnehmer waren
glücklich, wieder außerhalb aktiv sein zu
dürfen und sogar manch eigentlich wetterempfindliche
Erziehungskraft begeisterte
sich zusammen mit ihren Kindern und wühlte
mit ihnen um die Wette durch Laub und
Unterholz… Es lag einfach ein Gefühl von
Freiheit in der Luft – die wundervolle „Zeit
zum Frei sein“: Zurück in die Natur!
Danach ging es „Schlag auf Schlag“, von
einem Unterrichtsbesuch zum nächsten.
Auch unsere Schul-Stammkunden meldeten
sich wieder, jedoch stark verzögert, da zuerst
die Unterrichtsdefizite durch viele Ausfälle,
Quarantänen und Online-Unterrichte
aufgeholt werden sollten.
Am 31 Juli 2021 reichte der Arm der „Lernort
Natur“ sogar bis nach Dettingen an der
Erms hinaus. Hierfür half ich einer bekannten
Naturpädagogin bei Ihrem Schülerferienprogramm
indem wir die Augen der Kinder
verbunden und ihre restlichen Sinne
auf den Wald, mittels eines Pirschpfades,
gerichtet haben, gefolgt von eigenhändigem
basteln eines Insektenhotels und
einer kleinen Flugvorführung des „großen“
Stars Floki (Buntfalke).
Großes Interesse zeigten die Besucher am
Anhänger „Lernort Natur“ auf der Landes-
gartenschau in Überlingen (21. August 2021).
Auf dieser Infoveranstaltung unterstützte
ich ganztägig den Landesjagdverband
Baden Württemberg durch Aufklärungsarbeiten
am von Ihnen aufgebauten anschaulichen
Diorama.
Eine Herausforderung der besonderen Art
war der Familientag im Ulmer Brot & Kunst
Museum (10. April 2022). Hierfür wurde ein
Stück Natur mit ins Museum gebracht. Das
wurde mittels eines beeindruckenden, eigens
geschaffenen Dioramas ermöglicht.
Vielen Dank hierfür an die fleißigen Helfer
und Teilnehmer Carmen Sautter, Cora Schöffel,
Thomas Bretschneider, Dr. Horst Brunner
und Bernhard Seidel.
Eine weitere tolle Veranstaltung war der Familienwandertag
mit dem Schwäbischen
Albverein (28. Mai 2022) vom Salzbühler
Parkplatz aus zum Fohlenhaus. Vor Ort trafen
die Familien auf meine Helferin Carmen
Sautter und mich die mit dem Lernort Natur
Anhänger bereits auf sie warteten. Es gab
neben dem Fohlenhaus noch einiges anderes
zu Entdecken. Tierpräparate, Felle, Decken,
Abwurfstangen, Fährtentuch und unseren
neuen Fährtenstempeln. Mit einer
Teststation und einem Tierquiz konnte der
Wissensstand über unsere heimischen Wälder
und dessen Bewohner getestet werden.
Ein besonderes Highlight waren zwei meiner
Greifvögel welche aus nächster Nähe beobachtet
werden konnten. Am Lagerfeuer
konnten die Kinder zur Stärkung Pfannkuchen
backen und zum Nachtisch wurde Popcorn
am Feuer zubereitet.
Ein Dank an Thomas Pohl für die Organisation
dieser tollen Veranstaltung im Lonetal.
Ein weiteres Event war das Sommerferien-
Zeltlager in Schemmerberg (30.07.2022) mit
dem Thema „Wilde-Safari“. Das Rahmenprogramm
bestand aus verschiedenen Stationen
bei denen die Kinder basteln, spielen
und allerhand entdecken konnten. Es waren
die Hunderettungsstaffel, Schlangen, Schild-
38 | ALB-JÄGER ‘22
LERNORT NATUR – BERICHTE DER OBLEUTE
Wanderung
mit dem Schwäbischen Albverein
kröten mir mit meinen beiden Greifvögeln
vertreten. An dieser Station gab es verschiedene
Präparate, Falknereigeräte, Federn, Gewölle,
Bilder und Poster. Um mit Hilfe dieser
Mittel wissenswerte Informationen über
unsere heimischen Greifvögel und alles
rund um das Thema Falknerei den Kindern
etwas näher zu bringen.
Voller Begeisterung durften die Kinder zum
Abschluss den Buntfalken „Floki“ mit Wüstenheuschrecken
und Mehlwürmern Füttern.
Neu hinzugekommen sind mittlerweile eigens
entworfene „Lernort Natur“ Flyer zum
auslegen und verteilen, um mit ihnen das
Projekt an noch mehr Personen weiter zu
tragen und darüber informieren zu können.
Es gibt noch immer viele Termine und Anfragen
Rund um den Lebensraum Natur und
so blicke ich voller Zuversicht in ein weiteres
spannendes und hoffentlich einschränkungsfreies
Jahr voraus, indem ich das Wissen
um die heimische Fauna und Flora Kindern,
Jugendlichen und Erwachsenen voller
Begeisterung nahe bringen kann.
Obfrau
Miriam Pulvermüller
ALB-JÄGER ‘22 | 39
BERICHTE DER OBLEUTE – LANDWIRTSCHAFT
JAGD UND
LANDWIRT-
SCHAFT
Foto: Brigitte Fischer
Foto: Hegering Bermaringen
Gemeinsam und Miteinander
In diesem Sinne ist es mir ein besonderes
Anliegen das gemeinsame Miteinander von
Jagd und Landwirtschaft, Landwirte und Jägerschaft
in Kooperation, im guten Dialog
und offenem Austausch zu führen. Nur so
können Landwirtschaft und Jägerschaft in
Einklang gebracht werden. Wenn wir Jäger
die Belange der Landwirtschaft berücksichtigen
und ihre Arbeit anerkennen, kann die
Jagd sinnvoll ausgeübt werden.
Ziel aller Jäger ist, die Wildschäden so gering
wie möglich zu halten!
Afrikanische Schweinepest
Weiterhin ist eine vorrangige Bejagung des
Schwarzwildes notwendig und dringlich,
aufgrund der afrikanischen Schweinepest.
Die Landwirtschaft kann hier einen wertvollen
Beitrag leisten. Sie ist aufgefordert
bei Verdacht auf Schwarzwild im Feld oder
der verursachten Schäden im Feld, möglichst
zeitnah den Jagdpächter in Kenntnis
zu setzen. So kann schnell und gezielt reagiert
werden.
Um Schwarzwild im Mais effizient bejagen zu
können, ist die Anlage von Schussschneisen
in den Maisfeldern von großem Vorteil. Gemeinsam
sind wir Jäger mit den Landwirten
gefordert, diese an zu legen.
Ein Gebot der derzeitigen Situation ist, den
Schwarzwilddruck so gering wie möglich zu
halten.
Kitz-Rettung
Der Einsatz von Drohnen bei der Kitzrettung
sich sehr gut bewährt. Es konnten dadurch
nachweislich sehr viele Kitze gerettet werden.
In den kommenden Jahren wird sich
der Trend fortsetzen, Drohnen für die Kitzrettung
ein zu setzen. Dank der Bezuschussung
durch den Bund zur Anschaffung von
Drohnen, können wir hier einer positiven
Entwicklung entgegensehen. Dies ist eine
große Erleichterung unserer Arbeit.
Verhalten der Bevölkerung in Feld und
Wald in der Corona-Pandemie
Die Rückzugszonen für das Wild sind durch
die Pandemie weiterhin stark gestört. Rückzugszonen
sind nicht mehr gewährleistet,
verursacht durch das Freizeitverhalten unserer
Mitbürgerinnen und Mitbürger in Feld
und Wald. Zu jeglicher Tag- und Nachtzeit
werden die Ruhezonen des Wildes durch die
Freizeitaktivitäten gestört. Rehwild, im Besonderen
die Kitze, sowie auch andere Wildarten
finden dadurch keine Ruhe mehr.
Durch die massive Störung treten vermehrt
Wildschäden auf.
Wir erhalten vermehrt Meldungen von gerissenem
Wild (Rehe) durch freilaufende
und wildernde Hunde. Achten Sie bitte auf
Leinenpflicht, zumindest in der Brut- und
Setzzeit. Aufklärung führt zur Einsicht. Wir
Jäger können hier mitwirken.
Für die Zukunft auf ein weiterhin konstruktives
Miteinander im gemeinsamen Dialog von
Landwirtschaft und Jagd zum Wohle aller.
Obmann
Helmut Wolf
40 | ALB-JÄGER ‘22
JAGDHUNDEWESEN – BERICHTE DER OBLEUTE
Jagdhundeabrichtung, Jagdhundeführung
und Jagdhundeprägung ist Handwerk. Ein
sehr ernst zu nehmendes Handwerk, das Geduld,
Zeit und Einfühlungsvermögen für den
Jagdhund fordert, zum Wohle des Wildes,
Garant für den jagdlichen Erfolg und die
grundsätzliche Voraussetzung für jegliche
Form der Jagdausübung.
Ohne brauchbaren Jagdhund, ist eine tierschutzkonforme
Jagdausübung nicht möglich.
Unser Wild und unsere Jagdausübung,
brauchen einen korrekt abgerichteten und
geführten Jagdhund. Der Tierschutz duldet
keinerlei Kompromisse und ist nicht teilbar.
Diese Prämisse muss in unserer täglichen
Arbeit mit dem Jagdhund immer im Vordergrund
stehen.
Nachdem die Corona-Pandemie gut überstanden
war, spielte uns die neue Tierschutz-Hundeverordnung
Anfang 2022 ein
weiteres Schnäppchen. Keiner wusste genau
was und vor allem wie gearbeitet, bzw. ausgebildet
werden muss oder darf.
So hatten wir uns leider gegen einen Vorbereitungshundekurs
entschieden. Allerdings ist
alles nichts so schlecht, das auch daran wieder
was Gutes gefunden werden kann, findet
in 2023 unter den aktuellen Bedingungen ein
Vorbereitungskurs zur Brauch barkeitsprüfung
statt. Näheres wird auf unserer Homepage
hinterlegt wenn die Daten bekannt sind.
Die Brauchbarkeitsprüfung 2022 mit dem
Modul 1.1. für Nachsuchen im Schalenwildrevier
findet im August 2022 natürlich statt.
Hierzu wünschen wir allen Gespannen viel
Suchenglück und Waidmannsheil.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Revierinhaber
und / oder Jagdpächter auf mich zukommen
um die Ausbildungsreviere zur
Jagdhundearbeit zu erweitern. Es können
leider nicht alle Vorbereitungskurse in
einem Revier durchgeführt werden.
Obmann
Günther Schneider
Foto: Günter Schneider
JAGD-
HUNDEWESEN
Foto: Thomas Bretschneider
ALB-JÄGER ‘22 | 41
BIOTOP – BERICHTE DER OBLEUTE
BIOTOP
Bild links
Kiebitz
Bild rechts
Braunkehlchen
Jagd ist Naturschutz!
Um dies zu unterstreichen hat die KJV vor
einigen Jahren im Blautal Markung Blaustein
Wippingen Gewann „Schwarze Lache“ mit
Spendengelder mehrere Wiesengrundstücke
gekauft. Diese Flächen liegen im Revier vom
Jungjägerobmann Rudolf Ripper der auch
die Betreuung übernommen hat. Für die
landwirtschaftliche Nutzung sind diese
Grundstücke zweitrangig, denn sie werden
in regenreichen Zeiten von der Blau zum Teil
über mehrere Wochen überschwemmt. Die
genannten Flurstücke sind mehrere hundert
Meter lang, extrem schmal und sind von Entwässerungsgräben
durchzogen. Aber auch
eine extensiv genutzte Wiese ist ein Biotop,
d. h. ein Lebensraum für Fauna und Flora.
Für sinnvollen und nachhaltig Artenschutz
waren noch weitere Grundstückskäufe geplant,
aber das Vorhaben scheiterte an den
fehlenden finanziellen Mitteln.
Um hier trotz der fehlenden Finanzen eine
größere Fläche zu schaffen, war eine Art
Flurbereinigung mit den im Eigentum des
Landesjagdverbandes befindlichen Flurstücke
geplant. Das Projekt wurde aber bei
einem Ortstermin mit den betreffenden Personen
wegen des enormen Aufwandes verworfen.
Der Versuch mit einer Eisvogelwand
am Blau Ufer den gefiederten Fischer anzulocken,
blieb bis jetzt ohne Erfolg. Es hat
sich noch kein brütender Eisvogel eingefunden.
Vermutlich, weil die Wand ohne Bewuchs
in der freien Landschaft steht und die
unmittelbare Umgebung ständig von Spaziergängern
mit und ohne Hund und von
Anglern begangen wird. Dennoch werden
die Grundstücke im Sinne des Naturschutzes
gepflegt. Ein in Wippingen ansässiger Landwirt
und Pferdehalter nutzt die Grundstücke
1-2mal jährlich im Juli und August zur Heugewinnung.
Rehkitze, Hasen und bodenbrütende
Vögel sofern vorhanden, sowie Amphibien
und Insekten haben sich dann schon
so weit entwickelt, dass die späte Mahd
keine ernsthafte Bedrohung für deren Be-
stand mehr darstellt. Solange diese Art der
Nutzung weiter besteht, kann sich die Pflege
auf die Aufweitung der in den Flurstücken
vorhandenen und für Amphibien wichtigen
Entwässerungsgräben beschränken. Denn
weniger ist manchmal mehr.
Eine Ansiedlung von Bodenbrütern wie Kiebitz
Brachvogel oder Braunkehlchen im östlich
gelegenen Arnegger Ried durch Landschaftspflegemaßnahmen
des Nabu waren
bisher ebenfalls ohne Erfolg. Aber was nicht
ist, kann ja noch werden. Lediglich im Jahr
2019 konnte die Wiesenralle oder Wachtelkönig
als Brutvogel bestätigt werden.
Ein weiteres Biotop wird von unserem langjährigen
Mitglied Wolfgang Siegler betreut.
Die sogenannte „viereckige Wiese“ bei Wiblingen
wird von ihm und seinen Helfern
nach Natur- und artenschutzfachlichen Regeln
schon seit mehreren Jahren mit Unterstützung
der Stadt Ulm gepflegt. Die vielseitigen
Pflegemaßnahmen reichen von der
Gehölzpflanzung über die Hecken und Wiesenpflege
bis zur Entschlammung und Entkrautung
des Teiches in diesem Flurstück.
Ohne diese Maßnahmen wäre der Lebensraum
für mache z. T. seltenen Tier und Pflanzenarten
verloren.
Wer in der Biotoppflege in seinem Revier
aktiv werden möchte, kann sich von der
Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt
bzw. Landschaftserhaltungsverband beraten
lassen. Ich bin auch gerne dabei behilflich.
Ein großes Lob an alle, die hier uneigennützig
und im Stillen wirken.
Obmann
Bernhard Seidel
Bild oben
Wachtelkönig
Bild unten
Brachvogel
Fotos: NABU, Frank Derer
ALB-JÄGER ‘22 | 43
BERICHTE DER OBLEUTE – FALKNEREI
FALKNEREI
Foto: Miriam Pulvermüller
Foto: Brigitte Fischer
Foto: Miriam Pulvermüller
Krähenbejagung und Vergrämung
mit dem Greifvogel
In den letzten Jahren hat sich die Population
der Krähenvögel gebietsweise massiv erhöht.
Insbesondere die Rabenkrähe, die für
Schäden an Silagefolien verantwortlich ist
und auch unserem Niederwild wie Hase,
Fasan und Rebhuhn erheblich zusetzen
kann. Neben der Lockjagd mit der Waffe,
bietet sich hier die Beizjagd sehr gut an, da
diese im Gegensatz zur Jagd mit der Schusswaffe
auch mitten in Ortschaften problemlos
ausgeübt werden kann.
Bei der Beizjagd auf Rabenkrähen und auch
Elstern verwendet man falknerisch abgetragene
Beizvögel vom „Niedrigen Flug“, das
sind Kurzstreckenjäger wie der Habicht und
der bei uns nicht heimische Wüstenbussard
(Harris Hawk). Oder die Beizvögel vom
„Hohen Flug“, das sind Weitstreckenjäger
wie der Wanderfalke oder Sakerfalke.
Die Rabenkrähenbejagung wird überwiegend
aus dem Auto heraus ausgeübt, erstens
um nahe genug an das Wild heran zu
kommen und zweitens dem Beizvogel schon
eine gewisse Startgeschwindigkeit mitzugeben,
damit er leichter zum Erfolg kommt.
Der Überraschungseffekt kommt noch dazu,
denn meist gibt es in den Schwärmen und
auch bei den Pärchen einen Späher der von
einem erhöhten Punkt aus den Greifvogel
auf der Faust des Falkners entdecken und
die anderen warnen würde bevor es überhaupt
zu einem Jagdflug kommen kann.
Optimal ist es, wenn es für das Fahrzeug
einen Fahrer gibt, der sich um den Verkehr
und um die Sicherheit sorgen kann.
Mit dem Auto fährt man das Revier ab und
wenn sich Rabenkrähen in guter Distanz befinden,
so wirft man den Beizvogel durch
das geöffnete Autofenster zum Jagdflug auf
die Krähen.
Hat der Beizvogel eine Krähe geschlagen,
liegt es am Fahrer schnellstmöglich das
Auto abzustellen damit der Falkner dem
Vogel helfen kann. Krähenvögel sind sehr
wehrhaft und treten meist in Schwärmen auf
und aufgrund des starken Sozialverhaltens
bekommt der Beizvogel es dann gleichzeitig
mit mehreren Krähen zu tun. Die Krähe wird
schnellstmöglich und waidgerecht abgenickt
und der Vogel erhält seinen Anteil
(nicht selten einen vollen Kropf, damit er
auch weiterhin dieses schwierige Wild mit
Freude annimmt).
Nicht jeder Jagdflug eines Beizvogels ist erfolgreich.
Die Rabenkrähen und Elstern sind
sehr wendig und wissen genau wie mal
einem Angriff eines Greifvogels ausweichen
kann. Nach einem Fehlflug stellt sich der
Vogel meist in der näheren Umgebung ab,
man holt ihn mittels Federspiel wieder ein,
oder lässt ihn auf die Faust beireiten.
Nach ein paar Erfolgreichen Jagdflügen
spricht es sich sehr schnell im Krähenrevier
herum dass ein Beizjäger „im grünen Suzuki“
Unruhe stiftet. Deshalb ist es für den Falkner
von großem Vorteil mehrere Reviere zu
haben in denen er die Erlaubnis hat oder
viele verschiedene Autos in anderen Farben.
Obfrau
Miriam Pulvermüller
44 | ALB-JÄGER ‘22
SCHIESSEN – BERICHTE DER OBLEUTE
Aufgrund der aktuellen Situation im
Türmle, haben wir dieses Jahr für unsere
Jagdschützen einen Vertrag mit dem MSZU
abgeschlossen, bei dem wir als Jägervereinigung
den Schießstand (100m, Kino 25m)
jeden letzten Mittwoch im Monat für eine
geringe Startgebühr von 10€ nutzen dürfen.
Somit begann die Saison für die Jagdschützen
am 20.03.2022 im MSZU, wo wir unser 2.
Disziplinenvergleichsschießen zwischen den
Jägervereinigungen Ehingen, Neu-Ulm und
Ulm abhielten. Insgesamt starteten 59 Jägerinnen
und Jäger aus den genannten JV.
Bei der Siegerehrung im Schützenheim in
Weißenhorn (NU) hieß der Gesamtsieger
Wolfgang Schmidt (108 Ringe), gefolgt von
Martin Müller (104 Ringe) und Lukas Banzhaf
(104 Ringe).
Eines der Werkzeuge, die ein waidgerechter
Jäger zur Hege und Pflege des Wildes benötigt,
ist die Jagdwaffe sowie die sichere Handhabung
und Treffsicherheit. Sich dessen bewusst
zu sein und ständig zu trainieren, um
einen sicheren Schuss auf das Wild abgeben
zu können, nutzen wir weiterhin den Schießstand
im MSZU und die 100m-Anlage (jeden
2. Mittwoch) im Schützenhaus Bollingen.
Die Jägerinnen und Jäger müssen ihr Handwerkszeug,
also die Jagdwaffen, so gut beherrschen,
dass die öffentliche Sicherheit
und Tierschutzanforderungen voll erfüllt
werden.
Ich möchte mich bei allen Teilnehmern bedanken
und hoffe, dass die Zahl der Teilnehmer
in den kommenden Jahren deutlich
steigen wird.
Schiessobmann
Lukas Kopczynski
Foto: Brigitte Fischer
SCHIESSEN
ALB-JÄGER ‘22 | 45
BIOTOP – BERICHTE DER OBLEUTE
JAGDHORN-
BLÄSER
Foto: Emmenlauer
Mit unseren Hörnern tragen wir die Musik
durch die Zeit. Unser ältester Bläser mit
89 Jahren schon 55 Jahre und unser Jüngster
mit 19 beginnt gerade hoffnungsvoll und begeistert.
Auch unsere Damenriege hat jugendlich
sympathischen Zuwachs bekommen.
So sind wir 18 in der Bläsergruppe mit
Fürst-Pless- und Parforce-Hörnern und
könnten durchaus noch zwei Neuzugänge
brauchen!
Mitte Februar 2022 konnten wir die Übungsabende
unter den behördlichen Corona-Vorschriften
wieder aufnehmen. Dafür stellte
uns die Gemeinde Jungingen dankenswerter
Weise die Turnhalle mit Spiegelwand zur
Verfügung, welche wir bis Ende April nutzten.
Dann konnten wir wieder in unser Jäger-
Vereinsheim.
Den Jagdhornbläser-Wettbewerb in Karlsruhe
konnten wir unter den allgemein gegebenen
Bedingungen leider nicht wahrnehmen.
Der brauchtumsmäßige „Jägerschlag“, der
die Jungjäger und Jungjägerinnen traditionell
in die Jägerzunft eingliedert, wurde in
Freien am Jägerheim, wie vorgeplant, aber
unter strömendem Regen ritualisiert und
unter Dach gefeiert.
Tapfer trug unsere Bläsergruppe unter anderem
das Signal: „Blattschlagen“ zur Zeremonie
bei.
Am 6. Mai begleiteten wir die Jahres-Hauptversammlung
unserer Jägervereinigung in
der Ulmer-Alb-Halle in Jungingen mit unserem
Hörnerklang.
Was wäre eine solche Veranstaltung ohne
die jagdlichen Signale: „Begrüßung“ und
„Ehrenfanfare“, wie auch das von unserem
ML Horst Müller komponierte: „Zum Abschied“,
zum entsprechenden Anlass.
ließ es unserer Bläsergruppe in Temmenhausen
nachträglich zu seinem 90. Geburtstag
wohl ergehen.
Rudolf Ripper, Jagdschule Ulmer Alb, lag es
auch am Herzen, unsere Aufgaben im Ehrenamt
einmal selbst zu würdigen, und lud uns
zu Vesper und Vortrag, Brauchtum und Ethik
bei der Jagd in seine Jagdschule ein.
Nochmals allen ganz herzlichen Dank, auch
denen, die hier in der Kürze nicht erwähnt
wurden, wie auch den Familien die uns zu
ihren traurigen Anlässen gerufen hatten.
Für sein großes Engagement für Wald und
Waldpädagogik in BW und deutschlandweit
wurde StS.a.D. und Ehrenvorsitzender der
SDW, Ventur Schöttle, am 25.6. mit dem Ehrenpreis
2022 der Schutzgemeinschaft Deutscher
Wald durch Honoratioren von Forst
und Politik geehrt. Mit großer Freude hat
unser Bläsercorps die Veranstaltung im
Wald in Ehingen/Granheim musikalisch umrahmt.
Bildhaft unterstützt von der Waldkönigin
BW 2022, Eva-Maria Speidel.
Ein musikalischer Höhepunkt wird die „Hubertus-Messe“
am Sonntag, 18.12.2022, um
10.30 Uhr in der Georg-Kirche in Ulm sein.
Josef Gruber
Obmann Jagdhornbläser
Foto: Straub
HUBERTUS
MESSE
in der Ulmer
St. Georgs-Kirche
mit den
Jagdhornbläsern
der Jägervereinigung
Ulm e.V.
Sonntag, 18. Dezember 2022
10.30 Uhr - Eintrii frei
KJV-Ehrenmitglied Erich Straub feierte mit
uns seinem 89. Geburtstag großzügig im Jägerheim
und Förster a. D. Bruno Neuburger
Foto: Straub
ALB-JÄGER ‘22 | 47
BERICHTE DER OBLEUTE – JUNGE JÄGER
JUNGE JÄGER
Fotos: Petra Neuburger-Wieder
Die Entwicklung der Mitgliederzahlen bei
unseren Jungen Jägern ist trotz der letzten
beiden schwierigen Jahre recht positiv.
Stand September sind es 49 junge Jägerinnen
und Jäger in der Jägervereinigung Ulm.
Der Anteil weiblicher Jägerinnen liegt aktuell
bei knapp 25%. Im Jahr 2020 waren es 17
Junge Jäger unter den neuen Mitgliedern,
2021 waren es 27 und 2022 bis jetzt 11. Ich
halte das für eine schöne Entwicklung und
blicke positiv in Zukunft für die Jagd und das
Bestehen unserer Jägervereinigung.
Die Pandemie und ihre Verordnungen machte
uns auch 2021 und Anfang 2022 das Vereinsleben
schwer. Dennoch gab es Angebote,
deren Umsetzung nach und nach möglich
wurden.
Die angebotenen Schießtermine, in Kooperation
mit dem MSZU, konnten stattfinden.
Aus den Reihen der Jungen Jäger wurde
unser Drohnenteam verstärkt und auch unsere
Miriam Pulvermüller hat für ihren
„Lernort Natur“ die eine oder andere Unterstützung
erfahren.
Auf die Idee zum Thema Revier-Pool bekam
ich erfreulicherweise einige Rückmeldungen
aus den Revieren, die Bereitschaft signalisierten.
Auch eine Einladung zu einer Drückjagd
für Junge Jäger war dabei, die leider
kurzfristig abgesagt werden musste. Der
Forstbetrieb Stefan Gans hat auf die Idee
hin Workshops zu den Themen Einrichtungsbau,
Baum- und Sträucherkunde sowie Motorsägenlehrgänge
angeboten. Die beiden
Förster der Stadt Ulm, Dennis Eninger und
Tobias Glöggler, haben sich spontan bereit
erklärt Junge Jäger an Revierarbeiten teilhaben
zu lassen. Ein Einsatz zum Stangenholz
aufbereiten hat bereits stattgefunden.
Daniel Köpf bietet grundsätzlich in seinem
Revier die Möglichkeit der Mitwirkung Junger
Jäger an. Bei ihm darf man sich bei Interesse
einfach melden. Schön wäre es, wenn
die Angebote auch zahlreich wahrgenom-
men würden. Nur so ist es möglich solche
Angebote für die Zukunft für alle noch kommenden
Jungjägerinnen und Jungjäger zu
erhalten.
Das Highlight war dann unser Jägerschlag
am 31. März 2022. Die Entscheidung für diesen
Event ist relativ kurzfristig gefallen, da
die Entwicklung der Pandemie nicht wirklich
einzuschätzen war. Jedenfalls haben wir am
31. März im Rahmen eines Jäger-Silvesters
allen 21 dazu angemeldeten Jungjägerinnen
und Jungjägern den Jägerschlag erteilt und
den Jägerbrief überreicht. Um die 20 Gäste
wohnten dieser Veranstaltung bei und unsere
Jagdhornbläser haben ihr die feierliche
Stimmung verliehen. Dass es in Strömen
regnete, sei nur am Rande erwähnt. Großartig
war es allemal und all meinen Helferlein
ein Dankeschön.
Den Jägerschlag und das Jäger-Silvester wird
es am 31. März 2023 wieder geben. Alle jungen
Jägerinnen und Jäger, die ab April 2022
in die Jägervereinigung eingetreten sind
sollten sich diesen Termin schon mal reservieren.
Das Jägerheim muss uns als Treffpunkt erhalten
bleiben. Die Jägervereinigung setzt
alles daran diesen Treffpunkt zu erhalten
und interessant zu gestalten. Darum die
Bitte an meine Jungen Jäger – nehmt die Angebote
wie Vorträge, Veranstaltungen und
Stammtische wahr. Zur Jagd gehört auch die
Geselligkeit und die lässt uns zusammenwachsen.
Ich habe noch Jägerbriefe bei mir, die ich
gerne an die betreffenden übergeben möchte.
Wer also seinen Jägerbrief vermisst und
diesen haben möchte, darf sich gerne bei
mir melden.
Waidmannsheil und Horrido
Michael Wieder
Obmann Junge Jäger
48 | ALB-JÄGER ‘22
EINDRUCKSVOLLE NATUR
Wie wunderschön die Natur – in diesem Fall der Wald – sein
kann, zeigt sich an dieser außergewöhnlichen Aufnahme
vom 3. August diesen Jahres um 10:35 Uhr bei Blaubeuren.
Foto: Brigitte 50 | Fischer ALB-JÄGER ‘22
ALB-JÄGER ‘22 | 51
HEGERINGE
I
Langenau
Am Samstag, den 9.10.2021 lud der Hegering zum Schrotschießen
nach Unterroth ein. Die Teilnehmerzahl Hegering 2 war
Im Frühjahr sollte dann das Vereinsleben wieder belebt werden.
Der Hegering I unterstützte die Bewirtung im Türmle im
Lonsee
aber
gering mit 8 Schützen. Am 27.10.2021 übten wir im Schießkino Monat März. Der Besuch des Türmle sollte verbessert wer-
Unser Hegering umfasst mit seinen ca. 16 Revieren den Nördlichen Teil des Alb Donau Kreises.
in Wallenhausen bei etwas besserer Teilnahme. Damit wäre der Die Hegering Corona-
ausdehnungsmäßig den. Deswegen sicher rief einer ich der größeren zum ersten Hegeringe Stammtisch der des Jahres
pandemie zeigte aber immer noch ihre Jägervereinigung Spuren im Ulm. Vereinsleben.
Da jedoch satzungsmäßig nur die nahme Reviere war bzw. aber Revierleiter sehr enttäuschend die Mitglied in der gering.
Jägervereinigung
sind zum aktiven Teil des Hegering zählen, sind sicher einige Abstriche zu machen. Nicht mit im
die Hegeringmitglieder zum Besuch ins Türmle auf. Die Teil-
Unsere herbstliche Hegeringversammlung Hegering
führten sind damit
wir die am
Staatlichen
Die Regiejagden
erste Hegeringversammlung und 4 Reviere der Jagdgenossenschaften
im Jahr 2022 hielten deren
wir im
Revierpächter ebenfalls nicht Mitglied der Jägerverinigung Ulm sind. Die 3 Pächter der
19.11.2021 im Gasthaus Adler in Nerenstetten Staatsjagden
durch. sind Mitglied
Bei der
und damit
Lobinger auch Hotel
im Hegering.
Weißes Ross in Langenau am 8.4. ab. Die Teilnahme
war sich wieder nicht etwas umfassend besser. auf den Von geografischen weiteren Veranstaltun-
Teil des
Gehörnschau fehlten allerdings auch Dies wieder macht 5 deutlich, Reviere dass des
die Hegeringarbeit
Hegeringes und die Teilnehmerzahl war Hegering nur halb Bereichs so stark beziehen wie
kann. gen im Hegering sahen wir außer einigen Stammtischen ab.
in normalen Jahren. Stammtische fanden ab Oktober ebenso
nicht mehr statt.
Wie in allen Hegeringen war die Dr. Hegringarbeit Hans Miesner
während der Corona Einschränkungen nicht oder
fast nicht möglich. Auch geplante Ansitzdrückjagden wurden in den letzten Jahren bis auf eine
HRL Langenau
Ausnahme nicht durchgeführt.
So ist die Informationslage durch die Mail- Infos der JV und HR Leitung bestimmt worden.
Natürlich sind auch Informationen bei zufälligen Treffen von Hegeringmitgliedern wichtig, jedoch
können diese nicht alle erreichen.
Am 19.5. fand die erste „Nach Corona Wichtig „ Sitzung wäre es, statt. sich Bei deshalb mäßiger Beteiligung sich um diese, wurden unsere die doch interessante
in der Jägervereinigung Hauptwildart besprochen. vermehrt In zu der kümmern. Versammlung Dies konnten würde be-
auch die für die ASP notwendigen Informationen weiter gegeben werden.
Lonsee
recht wichtigen Veränderungen deuten nach Wildbiologischen Grundsätzen zu handeln,
Wichtig waren auch die Infos über Entwicklung des Wildes, insbesondere die der
Schwarzwildpopulation. dabei natürlich den Einfluss der Rehe auf den Wald im Auge
Unser Hegering umfasst mit seinen Dabei ca. zeigte 16 Revieren sich, dass beim den
Schwarzwild zu behalten ein wesentlicher und wieder Rückgang verstärkt zu verzeichnen die waidmännischen
ist. Nur
Nördlichen Teil des Alb Donau Kreises. wenige Damit Reviere wäre berichten der Hege-
von einem Grundsätze ständigen zu Schwarzwildkontakt. pflegen.
Demzufolge sind auch die
ring ausdehnungsmäßig sicher einer der Wildschäden größeren nicht Hegeringe
mehr bedeutend.
der Jägervereinigung Ulm.
Raubwild bzw. der Fuchs ist immer
In unseren noch durch
Revieren Räude und
der Staupe
Hochfläche beeinflusst.
der Alb mangelt es be-
So bleibt, wie schon in früheren Zeiten das Rehwild als unser wichtigstes Wild übrig.
Da jedoch satzungsmäßig nur die Reviere Wichtig
bzw. wäre es,
Revierleiter
sich deshalb sich
sonders um diese,
an unsere
offenen interessante
Wasserstellen. Hauptwildart
Nur vermehrt
auf einigen zu
Lehmlinsen
nach sammelt Wildbiologischen sich Wasser Grundsätzen und zu bildet handeln, langfristig dabei natürlich ein kleines
die Mitglied in der Jägervereinigung kümmern. sind zum Dies aktiven würde bedeuten Teil
des Hegering zählen, sind sicher einige den Abstriche Einfluss der zu Rehe machen.
auf den Wald Biotop. im Auge Eines zu der behalten ganz und wenigen wieder verstärkt Biotope die auf waidmännischen
offener Feldflur in
Nicht mit im Hegering sind damit die Grundsätze Staatlichen zu pflegen. Regiejagden
und 4 Reviere der Jagdgenossenschaften deren Revierbuch.
In einigermaßen nassen Jahren bleibt immer noch ein
In unseren Revieren der Hochfläche der Alb mangelt es besonders an offenen Wasserstellen. Nur
unserem Hegering ist die „Binsenlache“ bei Hofstett-Emerpächter
ebenfalls nicht Mitglied der Jägervereinigung Ulm kleiner Rest Wasserfläche. Ein Anziehungspunkt für alles Wild.
auf einigen Lehmlinsen sammelt sich Wasser und bildet langfristig ein kleines Biotop.
sind. Die 3 Pächter der Staatsjagden sind Eines Mitglied der ganz wenigen und damit
auch im Hegering. Dies macht deutlich, Biotope dass auf die offener Hegering-
Feldflur in
arbeit sich nicht umfassend auf den unserem geografischen Hegering Teil ist diedes
Hegering Bereichs beziehen kann.
„Binsenlache“ bei Hofstett-
Emerbuch. In einigermassen
nassen Jahren bleibt immer
Wie in allen Hegeringen war die Hegringarbeit während der
noch ein kleiner Rest
Corona Einschränkungen nicht oder fast Wasserfläche. nicht möglich. Ein Auch bisher
heute
geplante Ansitzdrückjagden wurden in Anziehungspunkt den letzten Jahren für alles bis Binsenlache
total ausgetrocknet
auf eine Ausnahme nicht durchgeführt.
Wild.
II
die Binsenlache …..
…….jetzt total ausgetrocknet
So ist die Informationslage durch die Mail- Infos der JV und So machen jedes Jahr Stockenten einen Brutversuch der
So machen jedes Jahr Stockenten einen Brutversuch der stets ohne Erfolg ist. Es bleiben dann nur
HR Leitung bestimmt worden. Natürlich Federn
sind übrig.
auch Informationen
bei zufälligen Treffen von Hegeringmitgliedern In diesem Jahr ist die wich-
Lache total In ausgetrocknet. diesem Jahr Als ist Schöpfstellen die Lache total bleiben ausgetrocknet. dann in unseren Als Schöpf-
stets ohne Erfolg ist. Es bleiben dann nur Federn übrig.
tig, jedoch können diese nicht alle erreichen.
Revieren nur die durch schweres stellen Gerät ausgefahrenen bleiben dann Fahrspuren. in unseren Revieren nur die durch
schweres Gerät ausgefahrenen Fahrspuren.
Am 19.5. fand die erste „Nach Corona „ Sitzung statt. Bei mäßiger
Beteiligung wurden die doch recht wichtigen Veränderungen
in der Jägervereinigung besprochen. In der Versamm-
vorhanden für den Wald ist der Käferbefall. In diesem Jahr
Für uns Jäger ist die drohende ASP die Pest der Reviere. Real
lung konnten auch die für die ASP notwendigen Informationen
weiter gegeben werden.
davon betroffen. So ist es bestimmt nicht falsch, wenn wir
besonders heftig. Als Nutzer des Biotops Wald sind auch wir
Wichtig waren auch die Infos über Entwicklung des Wildes, ganz überraschend in einem Fichtenbestand eine „braune
insbesondere die der Schwarzwildpopulation.
Stelle“ sehen diese dem Förster oder Waldbesitzer melden.
Dabei zeigte sich, dass beim Schwarzwild ein wesentlicher
Rückgang zu verzeichnen ist. Nur wenige Reviere berichten Trotz dieser negativen Entwicklungen wünsche ich den Jägern
unserer Vereinigung erfolgreiche und schöne Herbst-
von einem ständigen Schwarzwildkontakt. Demzufolge sind
auch die Wildschäden nicht mehr bedeutend.
jagden.
Raubwild bzw. der Fuchs ist immer noch durch Räude und
Staupe beeinflusst. So bleibt, wie schon in früheren Zeiten Wolfgang Schöfisch
das Rehwild als unser wichtigstes Wild übrig.
HRL Lonsee
52 | ALB-JÄGER ‘22
HEGERINGE
IV
Beimerstetten
Aufgrund des Beginnes der Pandemie im März 2020 konnten
Wir seit diesem Zeitpunkt keine Hegeringsitzung mehr abhalten
,welches natürlich schade war .Jedoch konnten wir ab
November 2021 und April 2022 wieder mit Hegeringsitzungen
fortfahren!
Jeder der anwesenden Hegeringmitglieder freute sich das
man wieder; bei Guten Essen und trinken, zusammensitzen
konnte! Es fanden sehr interessante Gespräche an den Abenden
statt!
Man merkte das jeder wieder froh war den einen oder anderen
zu treffen und sich zu unterhalten.
Wie es nun im Herbst 2022 weitergeht ist noch nicht abschätzbar!
Ziel ist es auf jeden Fall im Oktober/November 2022 eine
Hegeringversammlung zu machen ,da dieses Jahr die Neuwahlen
zum HRL. bzw. St.HRL. des Hegeringes anstehen!
Begonnen wurde am ersten Donnerstag mit einem Vortrag von
Rudolf Ripper,der sehr viel Anklang unter den Mitgliedern der
Kreisjägervereinigung gefunden hatte!
Nach nun mehr 4 Donnerstagen war meiner Meinung nach der
Zuspruch durch unsere „Stammtischler“ sehr Groß und Wohlwollend
Ich denke das die folgenden Hegeringe diese genau so oder
noch besser machen !
In diesem Sinne
Waidmannsheil für den Hegering Beimerstetten
Jürgen Nold
HRL Beimerstetten
Abschließend möchte ich noch das im September begonnene
Projekt „Türmle „ erwähnen bei dem der Hegering Beimerstetten
alles erster Hegering mit der monatlichen Bewirtung an
den jeweiligen Donnerstagen begonnen hat!
V
Ulm
Hegeringversammlung und Sommerfest
Das diesjährige Sommerfest stand unter keinem guten Stern.
Zunächst musste es Coronabedingt verschoben werden, fand
dann aber trotz widrigem Wetter und geringer Teilnehmerzahl
dennoch statt. All dies konnte die Stimmung nicht trüben – in
geselliger und kleiner Runde gab es einiges zu diskutieren.
Bewirtung Türmle
Herzlichen Dank an alle, die die Bewirtung im Oktober für
unseren Hegering im Türmle übernommen haben.
Truhe Fellwechsel/ASP Verwahrstelle – Spießhof Ulm
Ab sofort ist die Gefriertruhe wieder bereit für die diesjährige
Fellwechsel Sammelaktion. Diese läuft bis zum 15. Februar 2023
Bitte nur Schrotfüchse oder Fallenfüchse einlagern, da Bälge
mit zu großem Ausschuss nicht verwertet werden können.
Die Prozedur: Gelbe Plomben und gelbe Zettel für die Abgabe
und Verwertung durch Fellwechsel. Grüne Plomben und grüne
Zettel für Auftragsarbeiten.
Neben der Gefriertruhe befindet sich eine Plastikbox mit den
Plastiktüten, Kabelbindern und den Plomben/Zetteln.
Sonstiges
Diese Gams wurde im August auf dem Hochsträß von einer
Wildkamera erfasst.
Jürgen Weber
HRL Ulm
Fotos: Jürgen Weber
ALB-JÄGER ‘22 | 55
HEGERINGE
VI
Bermaringen
Seit dem letzten Bericht hat sich die Corona-Situation glücklicherweise
etwas entspannt und wir konnten die längst fällige
Hegeringversammlung abhalten. So trafen wir uns am
28.4.22 im Gasthof Zum Berg in Temmenhausen.
Organisatorisch wichtigster Punkt war die Wahl des Hegeringleiters
und seines Stellvertreters. Die Wahl wurde dankenswerterweise
von Arne Holland durchgeführt und dauerte
insgesamt keine Viertel Stunde. Jeweils einstimmig wurden
Thomas Bretschneider und Bernd Riexinger in Ihren
Ämtern bestätigt und nahmen die Wahl an. An dieser Stelle
herzlichen Dank für das entgegengebrachte Vertrauen!
Wie gewohnt wurden zur Vorbereitung auf die Drückjagdsaison
wieder fünf Termine in den Schießkinos von MSZU und
Wallenhausen vereinbart. Nachdem sich mittlerweile das
Schießangebot für alle Jäger in der Jägervereinigung durch
die monatlichen Angebote im MSZU und Schießstand Bollingen
vervielfältigt hat, werden wir den Bedarf für nächstes
Jahr prüfen.
Sollte weiterhin zusätzlicher Bedarf an Schießkinoterminen
bestehen, werden wir diese natürlich gerne organisieren.
Zur Drucklegung dieser Schrift stand unser geplantes Sommerfest
im Schützenverein Bollingen kurz bevor. Herzlichen
Dank an dieser Stelle dem Organisationsteam, dem Schützenverein
Bollingen, der Bewirtung durch die „Kitzrettung
Schwaben e.V., allen Helfern und Spendern von Salat und
Kuchen.
Zur alljährlichen Herbst-Hegeringversammlung mit Trophäenschau
werde ich rechtzeitig einladen. Wir planen den
Termin für einen Freitag im zeitigen November ein.
Auch ist wie jedes Jahr die Durchführung einer Fuchswoche
mit Abschlussfrühschoppen geplant. Dazu wollen wir im Hegering
koordiniert ansitzen um uns zusätzlich einen Überblick
des Schwarzwildbestandes machen zu können. Die Ansitzwoche
findet voraussichtlich zum Vollmond in der ersten
Januarwoche statt. Eine konkrete Einladung erfolgt rechtzeitig
per E-Mail.
Für die nun anstehenden Herbstjagden wünsche ich Euch
allen viel Anlauf, schöne Stunden im Revier und allzeit Waidmannsheil.
Bleibt gesund!
Freundliche Grüße & Waidmannsheil,
Thomas Bretschneider
HRL Bermaringen
VII
Blaubeuren
Am Samstag, 14.05.2022, fand im Revier Sonderbuch bei herrlichstem
Wetter ein Anschussseminar unseres Hegerings
statt, wo wir auch Teilnehmer anderer Hegeringe begrüßen
durften.
Günther Schneider und Steffen Todt, anerkannte Nachsucheführer
der Jägervereinigung Ulm, die wir als Dozenten gewinnen
konnten, zeigten an verschiedenen Stellen im Revier
diverse Anschüsse realitätsnah vor. Zusammen mit den Profis
wurde herausgearbeitet, wann es sinnvoll ist, gleich einen
auf Schweiß eingearbeiteten Hund zur Nachsuche zu holen,
oder ob man der Fluchtstrecke mit Erfolgsaussicht selbst
nachgehen kann.
Im Anschluss wurde ein Reh, welches einem Unfall zum
Opfer fiel, vor eine weiße Leinwand gebracht und auf unterschiedlichen
Körperstellen geschossen. Eindrucksvoll konnten
die unterschiedlichen Schusszeichen auf der Leinwand
erkannt werden. Im Anschluss konnten sich die Teilnehmer
bei kalten Getränken und Gegrilltem austauschen.
Am 14. Oktober besuchten wir den Sölls Hof in Sonderbuch, wo
wir den Betrieb kennenlernen durften. Sölls Hof produziert und
verarbeitet Ölsaaten auf der Schwäbischen Alb. Zum Produktsortiment
gehören neben Hanföl, Mohnöl, Rapsöl auch verschiedene
Wurzöle und Saaten für die tägliche gesunde Ernährung.
Wir erfuhren alles über den Anbau und Weiterverarbeitung
von den Saaten bis zum fertigen Produkt der hochwertigen
Lebensmittel, welche natürlich auch probiert werden konnten.
Nach der Betriebsbesichtigung kam der gesellige Austausch
natürlich nicht zu kurz.
Vorbereitungsschießen Drückjagd
Am 07. Oktober 2022 trainierten von 20:30 Uhr bis 22:00 Uhr
unsere Mitglieder im Schießkino Wallenhausen realitätsnahe
Drückjagdsituationen mit anschließendem Vesper.
Fuchstruhe Fellwechsel
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass unserem Hegering
eine Truhe für Füchse, Dachse, Marder etc. im Winter von Hartmut
Koch-Czech auf dem Betriebsgelände der Fa. Merkle im
Altental 6, 89143 Blaubeuren, zur Verfügung gestellt wird.
Mitgliederversammlung
Mit reger Teilnahme fand am Freitag, 18. November 2022 die
Mitgliederversammlung – mit Gansessen – im Jägerstüble in
Seißen statt.
Martin Fischer
HRL Blaubeuren
56 | ALB-JÄGER ‘22
HEGERINGE
VIII
Hochsträß
Zur Hegeringversammlung am 1. April 2022 trafen sich zahlreiche
Mitglieder und planten das kommende Jagdjahr.
Am 16. Juli trafen sich zahlreiche Hegeringmitglieder und ihre
Angehörigen zum Sommerfest an der Heiligenberghütte bei
Erstetten. Bei schönem Sommerwetter wurde gegrillt und gegessen.
An dieser Stelle noch mal ein herzlicher Dank an Sebastian
Polzer vom Forstrevier Ringingen, für seine Unterstützung
und für das schöne Ambiente der Heiligenberghütte.
Unser geschätztes Hegeringmitglied Karlheinz Hirschle
wurde in diesem Jahr für 50jährige Mitgliedschaft mit der
Treuenadel des Landesjagdverbandes ausgezeichnet.
Am 17. September fand mittlerweile zum elften Mal das
Drückjagdschießen des Hegerings im Müller Schießzentrum
statt. Zahlreiche Hegeringmitglieder nutzten diese Möglichkeit,
um den scharfen Schuss auf flüchtiges Wild mit der eigenen
Waffe zu trainieren und den für die Teilnahme an Bewegungsjagden
notwendigen Schießnachweis zu erlangen.
Auch in diesem Jahr werden wir wieder zwei revierübergreifende
Drückjagden im November und im Dezember durchführen.
Stephan Fauser
HRL Hochsträß
50 Jahre Mitglied
Karlheinz Hirschle
IX
Dellmensingen
Nach den coronabedingten Einschränkungen konnten im
Frühjahr die monatlichen Stammtische wieder starten. Diese
finden jeden zweiten Donnerstag im Monat im Schützenheim
in Altheim statt.
Dabei kann auch der unterirdische Kleinkaliberstand zum
Übungsschießen auf Wildscheiben sowie ein Luftgewehrstand
zum Üben auf die lfd. Scheibe (lfd. Keiler) genutzt
werden.
Einige Mitglieder des Hegerings haben im September beim
Preis des Landesjagdverbandes auf dem Jagdparcours
Dornsberg teilgenommen und dabei sehr gute Ergebnisse
erzielt.
Günther Merz
HRL Blaubeuren
Christian Österle
Jagdparcours Dornsberg
ALB-JÄGER ‘22 | 57
HEGERINGE
X
Bei der Hegeringversammlung am 18.08.2021 war man noch
zuversichtlich, dass auch die Herbsthegeringversammlung
möglich sei. Am 16.11.2021 wurde die Herbsthegeringversammlung
wegen der Coronasituation abgesagt. Anstelle der
ausfallenden Gehörnschau wollten wir eine Fotosammlung
der Trophäen machen, doch die Bitte um entsprechende
Fotos blieb ergebnislos.
Hegering X, Dietenheim
Dietenheim
Am 10.11.2021 war eine Gruppe des Hegerings im Schießkino
in Wallenhausen um für anstehende Bewegungsjagden zu
trainieren. Miriam Pulvermüller war mit ihrem Harrishawk im
Hegering auf der Krähenjagd erfolgreich.
Bei der Hegeringversammlung am 18.08.2021 war man noch zuversichtlich,
dass auch die Herbsthegeringversammlung möglich sei. Am 16.11.2021 wurde
die Herbsthegeringversammlung wegen der Coronasituation abgesagt. Anstelle
der ausfallenden Gehörnschau wollten wir eine Fotosammlung der Trophäen
machen, doch die Bitte um entsprechende Fotos blieb ergebnislos.
Am 10.11.2021 war eine Gruppe des Hegerings im Schießkino in Wallenhausen
um für anstehende Bewegungsjagden zu trainieren. Miriam Pulvermüller war
mit ihrem Harrishawk im Hegering auf der Krähenjagd erfolgreich.
Dafür ein kräftiges Waidmannsheil.
Am 29.04.2022 wurde auf Gemarkung
Illerrieden ein Reh
vom Wolf gerissen. Die Untersuchung
der FVA lieferte eindeutige
Beweise.
Am 30.06.2022 fand unsere
Hegeringversammlung wieder
am Golfplatz statt. Die
Besichtigung des Platzes vor
der Versammlung war nur
spärlich besucht, aber hochinteressant.
Selbst eine
Dachsfähe mit Jungdachs
zeigte sich den überraschten
Jägern und Mitarbeitern des
Golfclubs.
Am 11.07.2022 war Miriam Pulvermüller auch mit den 1. und 2. Klässlern aus
Illerrieden in der gräfliche Waldabteilung „Tränke“ unterwegs und zeigte den
Schülerinnen und Schülern allerlei Interessantes.
Am 11.07.2022 war Miriam Pulvermüller auch mit den 1. und 2.
Klässlern aus Illerrieden in der gräfliche Waldabteilung
„Tränke“ unterwegs und zeigte den Schülerinnen und Schülern
allerlei Interessantes.
Fritz Wohlschlegel
HRL Dietenheim
Dafür ein kräftiges Waidmannsheil.
Am 29.04.2022 wurde auf Gemarkung Illerrieden ein Reh vom Wolf gerissen.
Die Untersuchung der FVA lieferte eindeutige Beweise.
Am 30.06.2022 fand unsere Hegeringversammlung wieder am Golfplatz statt.
Die Besichtigung des Platzes vor der Versammlung war nur spärlich besucht,
aber hochinteressant. Selbst eine Dachsfähe mit Jungdachs zeigte sich den
überraschten Jägern und Mitarbeitern des Golfclubs.
XI
Laichingen
Am letzten Samstag der Sommerferien hat der Hegering Römerstein-Laichingen
sein Sommerferienprogramm nachgeholt.
Trotz Regens hat sich eine kleine Schar Kinder auf die
Pirsch gemacht und allerhand Tierspuren von Dachs, Reh und
Eichhörnchen im Revier von Herbert Hofmann im Laichinger
Wald entdeckt. Zum Abschluss waren noch alle Geschwister
und Eltern zum Grillen am Schützenhaus eingeladen.
Susanne Kuhn-Urban
Foto: Susanne Kuhn-Urban
58 | ALB-JÄGER ‘22
Foto: Brigitte Fischer
ALB-JÄGER ‘22 | 59
VEREIN – BEITRAGSORDNUNG
BEITRAGS-
ORDNUNG
Mitgliedsbeiträge der
Jägervereinigung Ulm e.V.
1. Erstmitglied im LJV BW € 110,–
2. Zweitmitglied € 50,–
mit Erstmitgliedschaft in einer
KJV im LJV Baden-Württemberg
3. Familienmitgliedschaft Ehegatte € 80,–
in derselben Haus- und Wohngemeinschaft
wohnend
(1 Erstmitgliedschaft mit vollem
Beitrag vorhanden)
4. Familienmitgliedschaft Kind € 80,–
Jugendjagdschein/Junge Erwachsene
im Alter von 16 bis 20 Jahren,
bei den Eltern wohnend
(1 Erstmitgliedschaft mit vollem
Beitrag in der Familie vorhanden)
4b. Jungjäger Sondermitgliedsbeitrag € 80,–
Der Sondermitgliedsbeitrag ist
begrenzt auf drei Jahre.
5. Aktive Bläser und € 65,–
ehemalige Aktive Bläser
6. Ehrenmitglieder undbeitragsfrei
Ehrenkreisjägermeister
7. Beitritt Erstmitglied (im LJV BW)
während des laufenden Jahres:
- ab September (anstatt € 110,–) € 100,–
- ab Oktober € 90,–
- ab November € 80,–
- ab Dezember € 70,–
Die Mitglieder erhalten den LJV-Mitgliederausweis,
alle Zusatz-Versicherungen und die Vergünstigungen
des LJV Baden-Württemberg.
In den unter 1. und unter 3. bis 7. genannten
Mitgliedsbeiträgen sind die Beiträge für die
Mitglieder-Zusatzversicherungen des Landesjagdverbands
und die Abgaben an den
Deutschen Jagdverband enthalten.
8. Fördermitgliedschaft € 40,–
- für Nichtjäger
- und Jäger in Ausbildung
Diese Mitgliedschaften bewirken keine
Mitgliedschaft im LJV Baden-Württemberg
oder in einem anderen LJV.
9. Aufnahmebeitrag
Von der Jägervereinigung Ulm wird derzeit
kein Aufnahmebeitrag erhoben.
10. Mahngebühren
Pro Mahnung erhebt die Jägervereinigung
Ulm e.V. eine Mahngebühr
in Höhe von € 10,–
Erläuterungen zur Beitragsordnung
Gültigkeit der Beitragsordnung
Die in der vorliegenden Beitragsordnung genannten
Mit glieds beiträge u. Bestimmungen
gelten ab dem 17.09.2021.
Erstmitgliedschaft im LJV BW
Wie bisher: Diejenige Jägervereinigung, in der
die Erstmit gliedschaft besteht, führt die Verbandsabgaben
– welche die LJV-Zusatzversicherungen
und den Beitrag an den Deutschen
Jagdverband beinhalten – an den Landesjagdverband
Baden-Württemberg ab und erstellt
den Mitgliedsausweis.
Zweitmitgliedschaft
Wie bisher: Für Mitglieder, die bereits in einer
anderen baden-württem. Jägervereinigung
mit Anschluss an den Lan des jagdverband
Baden-Württemberg als Erst mitglied gemeldet
sind. Der Mitgliedsausweis (auch bei Verlust)
wird von derjenigen baden-württembergischen
Jägervereinigung ausgestellt, in der
die Erstmitgliedschaft besteht.
Aktive Jagdhornbläser*innen
bei der Jägervereinigung Ulm e.V.
Vorausgesetzt werden: Mind. 6 Monate Mitgliedschaft
in der Jägervereinigung Ulm, regelmäßige
Teilnahme an den Bläserproben
und die Mitwirkung als Jagdhornbläser an
den offiziellen Veranstaltungen der Jägervereinigung
Ulm. Die Nachweisführung obliegt
dem Obmann Jagdhornbläser. Die Jagdhornbläser*innen
erhalten keine Aufwandsentschädigungen
für Fahrtkosten etc.
Der Mitgliedsbeitrag wird auf Höhe der jeweils
aktuellen Verbandsabgabe an den
Landesjagdverband festgesetzt.
Langjährig aktive Bläser*innen
Mindestens 25 Jahre anerkannte aktive Bläser*innen
bezahlen weiterhin den Mitgliedsbeitrag
wie die aktiven.
Familienmitgliedschaft für Ehegatten
Für einen in derselben Wohngemeinschaft
lebenden Ehe gatten. Es muss eine (1) Vollmitgliedschaft
mit ungekürztem Jahresbeitrag
in der Familie vorhanden sein.
Ein (1) Ehegatte kann den Familienbeitrag
beantragen.
Familienmitgliedschaft für Kinder
(mit Jugendjagdschein/Junge Erwachsene)
Jugendliche im Alter von 16 bis 20 Jahren,
die aktive Jäger sind (i. d. R. mit Jugendjagdschein),
in Wohngemeinschaft mit den Eltern
lebend. Es muss mindestens eine (1)
Voll mit gliedschaft mit ungekürztem Jahresbeitrag
in der Fami lie vorhanden sein.
60 | ALB-JÄGER ‘22
Beispiel 1:
Vater mit Erstmitgliedschaft und vollem Beitrag, Mutter mit
reduziertem Familienbeitrag, Tochter und Sohn (16 u. 20 Jahre
alt) ebenfalls mit reduziertem Familienbeitrag.
Beispiel 2:
Vater mit Erstmitgliedschaft und vollem Beitrag, Mutter mit
reduziertem Familienbeitrag, der Sohn, 21 Jahre alt, erhält
keinen reduzierten Familienbeitrag.
Ehrenmitgliedschaften:
Langjährige Mitglieder, die sich in herausragender Weise für die
Belange der Jägervereinigung Ulm eingesetzt ha ben, können auf
Vorschlag der Mitglieder an der Jahres hauptversammlung mit
der Stimmenmehrheit der anwesenden wahlberechtigten Vereinsmitglieder
zum Ehren mitglied ernannt werden. Die Jägervereinigung
Ulm vergibt den Titel „Ehrenmitglied“ an max. 4 Personen.
Ehren- Kreisjägermeister:
Mitglieder mit mindestens 9 Amtsjahren als Kreisjäger meister
der Jägervereinigung Ulm e.V. können auf Vorschlag der Mitglieder
an der Jahreshauptversammlung mit Stim menmehrheit
der anwesenden wahlberechtigten Mitglie der zum Ehren-
Kreisjägermeister ernannt werden.
Die Jägervereinigung Ulm vergibt den Titel „Ehren-Kreis jägermeister“
an maximal zwei (2) lebende, ehemalige Kreis jägermeister.
Fördermitgliedschaft:
Die Fördermitgliedschaft bewirkt keine Mitgliedschaft in
einem Landesjagdverband oder in einem anderen Dachverband
(z. B. DJV). Mitglieder eines anderen Landesjagdverbands
(z. B. des Bayerischen Jagdverbands BJV) können
Fördermitglied der Jägervereinigung Ulm werden. Anstatt dem
Mitgliedsausweis des LJV-Baden- Württemberg erhalten Fördermitglieder
eine entsprechende Mitglieds-Bestä tigung der
Jägervereinigung Ulm.
Jagdscheinanwärter (Jäger in der Ausbildung):
Jagdscheinanwärter können – vergleichbar dem Förder mitglied
– dem Verein beitreten. Sie werden über den Obmann
Junge Jäger über die Veranstaltungen der JV Ulm informiert.
Anstatt des Mitgliedsausweises des LJV-Baden-Württem berg
erhalten Jagdscheinanwärter eine entsprechende Mitglieds-
Bestätigung der Jägervereinigung Ulm.
*
Mahnungen, Mahngebühren und
Ausschluss von der Mitgliedschaft:
Bei Zahlungsverzug des Mitgliedsbeitrages oder bei unvollständigem
Zahlungseingang erhebt die Jägervereinigung Ulm
eine Mahngebühr in Höhe € 10 je Mahnung. Erfolgt auch nach
der 2. Mahnung kein Zahlungseingang, behält sich die Jägervereinigung
Ulm den sofortigen Ausschluss des säumigen
Mitglieds aus dem Verein vor.
Die Beitragsordnung wurde in der Jahres hauptversamm lung
am 24.03.2018 den Mitgliedern vorgeschlagen und einstimmig
angenommen.
Die Beitragsordnung wurde in der Jahres hauptversamm lung
am 17.09.2021 bei Punkt 4 in 4a. und 4b. ergänzt bzw. erweitert.
Die Änderung wurde Mitgliedern vorgeschlagen und mit 85
Stimmen angenommen (3 Gegenstimmen/1 Enthaltung).
Der Vorstand
ALB-JÄGER ‘22 | 61
* Jagdrabatt im Preis berücksichtigt
MITGLIEDER – GEBURTSTAGE
RUNDE GEBURTSTAGE
Runde Geburtstage 60 – 65 – 70 – 75 - 80 und darüber
von Dezember 2022 bis Dezember 2023
Datum Name Wohnort Alter
Dezember
01.12. Herbert Drinsinger Erbach 90
04.12. Helmut Amann Hüttisheim 82
10.12. Martin Jankowski Erbach-Ringingen 83
15.12. Edith Kaupp Ulm 83
19.12. Werner Stein Bernstadt 81
Januar
01.01. Otto Lang Amstetten 88
03.01. Manfred Braun Heroldstatt 83
09.01. Georg Seiffert Beimerstetten 86
15.01. Rosa Mekle Asch 82
20.01. Friedrich Müller Erstetten 88
20.01. Peter Thoma Reutlingen 60
23.01. Albert Knapek Ulm 70
26.01. Christian Häge Langenau 60
Februar
02.02. Heinrich Stöcker Herrlingen 90
06.02. Ottmar Isser Schnürpflingen 80
08.02. Jakob Baier Asch 91
09.02. Bruno Neuburger Dornstadt 92
09.02. Dr. Martin Eckhardt Blaustein 65
19.02. Dr. Siegfried Wacker Ulm 85
22.02. Rudolf Ripper Wippingen 83
27.02. Reinhold Schütz Ulm 83
28.02. Christian Oesterle Erbach 81
März
05.03 Hatto Bernardi Neu-Ulm 80
06.03. Helmut Gröber Dietenheim 82
07.03. Ilse Wölpert Neu-Ulm 81
09.03 Georg Mayer Ulm 80
11.03. Jochen Kaupp Ulm 83
13.03. Erwin Blätz Ulm 91
13.03. Peter Landwehrkamp Ulm 65
13.03. Wolfgang Scheel Seißen 60
16.03. Wolfgang von Massenbach Oberbalzheim 86
16.03. Georg Birzele Asselfingen 75
27.03. Eberhard Kast Berghülen 81
29.03. Erich Königsknecht Ulm 81
29.03. Hartmut Koch-Czech Blaubeuren 60
Datum Name Wohnort Alter
April
01.04. Jaroslav Peleska sen. Amstetten 96
02.04. Günter Schwarz Ulm 65
02.04. Herbert Renz Ulm 60
05.04. Stephan Fauser Blaubeuren 60
10.04. Fritz Unseld Ulm 86
10.04. Matthias Schmidt Scharenstetten 60
11.04. Renate Bertsch Neu-Ulm 81
11.04. Ursula Armbruster Elchingen 80
11.04. Jaro Peleska Amstetten 75
12.04. Monika Keppler Ulm 81
14.04. Franz Hiller Ulm 65
18.04. Daniel Bischoff Langenau 60
20.04. Dr. Hans Ditschuneit Blaustein 96
21.04. Peter Mattheis Ulm 75
22.04. Alfred Mayer Beimerstetten 60
24.04. Albert Frischmann Blaustein 87
24.04. Werner Sauter Blaustein 60
25.04. Wolfgang Krämer Blaubeuren 60
26.04. Georg Urban Weidenstetten 89
Mai
02.05. Heinz-Jürgen Kopp Metzingen 80
06.05 Franz Fischer Dietenheim 83
10.05. Michael Gaissmaier Ulm 85
10.05. Dr. Ulrich Gaissmaier Ulm 85
13.05. Dr. Heinz-Peter Erdle Ulm 70
18.05. Wolfgang Fritsche Weidenstetten 82
18.05. Dr. Karl Baczako Ulm 75
18.05. Johannes Nusser Holzkirch 70
19.05. Dr. Roland Schuhmann Ulm 86
21.05. Alfred Heger Heroldst.-Sontheim 80
22.05. Hubert Häußler Ulm 86
23.05. Wolf-Dieter Laiblin Stuttgart 80
26.05. Karl-Heinz Finkbeiner Ulm 82
27.05. Dieter Göser Langenau 82
29.05. Wolfgang Mangold Lonsee 75
31.05. Dr. Herwig Ditschuneit Ulm 80
Juni
02.06. Karl-Heinz Andes Erbach 75
05.06. Werner Mewes Ulm 86
11.06. Josef Birk Dellmensingen 90
13.06. Dr. Bruno Waidmann Ulm 83
14.06. Karl-Heinz Hirschle Blaubeuren 80
16.06. Erich Straub Blaustein 90
23.06. Nikolaus von Puttkammer Ulm 81
24.06. Josef Deißler Eichenau 88
24.06. Johann Paul Hahn Dietenheim 60
27.06. Rainer Schmucker Laichingen 60
28.06. Dr. Hartmut Waldbaur Herrlingen 83
29.06. Martin Kröner Ulm 82
30.06. Elli Kast Illerkirchberg 60
62 | ALB-JÄGER ‘22
GEBURTSTAGE – MITGLIEDER
Datum Name Wohnort Alter
Juli
02.07. Armin Müller Schönberg 65
07.07. Winfried Unseld Lonsee 60
10.07. Martin Köhler Heroldstatt 65
11.07. Kurt Zeiher Ulm 92
15.07. Karl Holl Markbronn 86
17.07. Carl-Wilhelm von der Osten Altheim 88
18.07. Richard Bärtl Blaustein 60
19.07. Georg Dreher Elchingen 88
21.07. Dr. Joachim Damm Langenau 84
30.07. Walter Schiller Ulm 84
August
07.08. Tilmann Röhricht Nersingen 75
10.08. Klaus-Michael Keller Ballendorf 65
14.08. Wolfgang Kamm Ulm 60
17.08. Dr. Joachim Kreidler Seißen 85
17.08. Gerhard Wittmann Ulm 80
17.08. Helmut Mattheis Asch 75
19.08. Rainer-Karl Vogel Langenau 70
20.08. Axel Holland Ochsenhausen 87
23.08. Wolfgang Egle Dornstadt 70
24.08. Günther Merz Hüttisheim 70
28.08. Wolfgang Dannemann Langenau-Albeck 75
September
02.09. Otto Molle Ulm 91
07.09. Gerhard Erb Temmenhausen 70
09.09. Josef Mundel Illerrieden 87
12.09. Reiner Hirschle Nellingen 65
15.09. Andreas Wenzel Gais Ulm 60
18.09. Dr. Gert Laipple Ulm 82
19.09. Bernhard Kapitel Dellmensingen 98
22.09. Georg Bunz Neenstetten 84
27.09. Hans Häge Ulm 82
29.09. Alfred Pöhler Breitingen 85
30.09. Paul Schneider Ulm 90
30.09. Hans Häckel Lonsee-Sinnabronn 83
Datum Name Wohnort Alter
Oktober
02.10 Dr. Josef Michel Ulm 70
04.10. Horst Brunner Dornstadt 60
05.10 Fritz Erhard Schneider Ulm 75
06.10. Walter Hössle Lonsee-Luizhausen 85
10.10. Horst Kreis Staig 82
13.10. Gräfin Thun-Fugger Illerkirchberg 75
14.10. Martin Gröh Merklingen 70
19.10. Bernd Michael Bayer Illerkirchberg 60
20.10. Horst Müller Breitenthal 85
20.10. Otto Motz Altbach 82
20.10. Klaus Mäusle Senden 65
24.10. Josef Maurer Erbach 60
31.10. Claudia Völk Blaustein 60
November
01.11. Manfred Hiller Amstetten 81
09.11. Thilo Pascher Dornstadt 60
12.11. Albert Bailer Dietenheim 87
14.11. Helmut Schaible Blaustein-Arnegg 87
17.11. Dr. Herbert Meyer Langenau 84
18.11. Manfred Siebecker Lonsee 82
21.11. Jürgen Geisteuer Dornstadt 85
29.11 Burkhard Remm Ulm 60
Dezember
01.12. Herbert Drinsinger Erbach 91
04.12. Helmut Amann Hüttisheim 83
10.12. Martin Jankowski Erbach-Ringingen 84
10.12. Doris Gröh-Göckeler Berghülen 85
15.12. Edith Kaupp Ulm 83
19.12. Werner Stein Bernstadt 82
20.12. Dr. Jörg Müller Altheim 60
31.12. Ulrich Kling Neu-Ulm 65
ALB-JÄGER ‘22 | 63
MITGLIEDER – BEGRÜSSUNGEN & VERABSCHIEDUNGEN
NEUE MITGLIEDER
seit dem Erscheinen des Albjägers 2021
Urs Müller
Konrad Bizer
Sabrina Gress
Tilmann Röhricht
Thilo Rattay
Dr. Matthias Kleindienst
Jochen Kley
Florian Hauptmann
Anna Rehm
Lukas Freyberger
Matthias Freyberger
Kai Isenmann
Reiner Schallert
Dennis Eninger
Mesut Yarar
Jana Gartlieb
Jan Deutschmann
Manuel Feihl
Katharina Stätter
Andreas Beer
Julian Moosbauer
Alexander Geisteuer
Manuela Herrmann
Hans-Ulrich Laible
Fabian Sippel
Christian Rapp
Markus Schlapp
Ulm
Ulm
Bernstadt
Nersingen
Ulm
Blaustein
Ulm
Weidenstetten
Weidenstetten
Ulm
Ulm
Ulm
Blaustein
Kuchen
Heroldstatt
Ulm
Ulm
Ulm
Blaustein
Neu-Ulm
Blaubeuren
Ulm
Blaubeuren
Neenstetten
Dornstadt
Blaustein
Blaubeuren
Verena Heine
Dietmar Linus Schmidt
Marcus Umbehr
Elena Waldner
Martin Ludwig Mayer
Veysel Imamoglu
Marius Oliver Lambert
Jonas Baumgärtner
Oliver Urban
Markus Schlumberger
Lorenz Buck
Hannes Kammerer
Maxemilian Heindl
Simon Willbold
Simon Mannes
André Stury
Jan Kovac
Ulm
Öllingen
Langenau
Merklingen
Nellingen
Neu-Ulm
Illerrieden
Blaustein
Ulm
Amstetten
Blaubeuren
Langenau
Amstetten
Staig
Leipheim
Ulm
Ulm
Die Jägervereinigung Ulm e.V. begrüßt herzlich alle neuen Mitglieder!
Ansprechpartner für alle neuen Mitglieder und Jungjäger*innen
ist unser Obmann Junge Jäger Michael Wieder
(jungjaeger@jaeger-ulm.de).
Alle Jungjäger sind herzlich zu unserem Donnerstag-Stammtisch
(jeden 1. Donnerstag im Monat) in unserem Jägerheim
eingeladen. Wir freuen uns auf Sie!
Der Vorstand
VERSTORBENE MITGLIEDER
Gerhard Welsch 3. Oktober 2021
Herbert Britzelmaier 13. Oktober 2021
Reinhard Bunz 17. Dezember 2021
Helmut-Georg Roth 2021
Hermann Mack sen. 29. April 2022
Helmut Leyrer 20. Mai 2022
Wilhelm Goller 7. November 2022
Wolfgang Peter Heermann November 2022
64 | ALB-JÄGER ‘22
SATZUNG – JÄGERVEREINIGUNG ULM
SATZUNG
Beschluß vom 06.05.2022, Eintragung am 19.09.2022
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen „Jägervereinigung Ulm e.V.“. Er
ist Mitglied im Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V.,
der wiederum Mitglied der Dachorganisation „Deutscher
Jagd Verband e.V. – Vereinigung der deutschen Landesjagdverbände“
ist.
2. Sitz des Vereins ist Ulm/Donau. Der Verein ist im Vereinsregister
eingetragen (Nr. 12).
3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins, Aufgaben und Ziele
1. Zweck des Vereins ist die Förderung der freilebenden
Tierwelt im Rahmen des Jagdrechts sowie des Natur-
Landschafts-, Umwelt- und Tierschutzes und von Kunst
und Kultur
2. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch:
a) den Zusammenschluß der Jäger und der mit der Jagd verbundenen
Menschen.
b) den Schutz und die Erhaltung einer artenreichen und gesunden
frei lebenden Tierwelt und die Sicherung ihrer
Lebensgrundlagen unter Wahrung der Belange der
Landeskultur sowie der Förderung der Ziele des Naturund
Umweltschutzes, der Landschaftspflege und des
Tierschutzes.
c) Die Pflege und Förderung aller Bereiche des Jagd wesens,
insbesondere des jagdlichen Brauchtums, der jagdlichen
Aus- und Weiterbildung, der jagd lichen Forschung, jagdkultureller
Einrichtungen sowie der allgemein anerkannten
Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit.
d) Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Satzungszwecks mit
dem Ziel durch Wort, Schrift und Bild in der Öffentlichkeit
für das Anliegen des Vereins zu werben.
e) Mitwirkung bei der Besetzung der Jagdverwaltung.
f) Mitwirkung bei der Gestaltung örtlicher Regelungen für
die Jagd und den Naturschutz.
g) Zusammenarbeit mit Orts- und Kreisverbänden der Landund
Forstwirtschaft, der Fischerei und des Natur- und
Tierschutzes.
h) Förderung der Ausbildung und Führung von Jagdgebrauchshunden.
i) Förderung des jagdlichen Schießwesens
j) Förderung des Jagdhornblasens
k) Unterstützung der Ziele und Aufgaben des Landesjagdverbandes
Baden-Württemberg e.V. (LJV).
l) Aus- und Fortbildung der Jäger
3. Der Verein nimmt die Aufgaben ausschließlich und unmittelbar
zu gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts
„steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung wahr.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Ziele.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße
Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine
Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Niemand darf
durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
werden.
§ 3 Mitgliedschaft
1. Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische
Personen werden, die die Ziele des Vereins gemäß § 2 anerkennen.
2. Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftlichen Antrag
auf Aufnahme bei der Jägervereinigung Ulm e.V. Über die
Annahme des Antrages entscheiden der Vorstand und der
Ausschuss. Der Antrag kann ohne Begründung gegenüber
dem Antragsteller abgelehnt werden.
3. Bei Ablehnung eines Aufnahmeantrages hat der Abgelehnte
das Recht, Beschwerde bei Vorstand und Ausschuss einzureichen,
die endgültig über das Aufnahmeverfahren entscheiden.
4. Personen, die sich um den Verein und das Weidwerk besonders
verdient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern
ernannt werden, langjährige Kreisjägermeister nach ihrem
Ausscheiden zu Ehrenkreisjägermeistern. Die Ernennung
erfolgt durch die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des
Vorstands.
5. Die Mitglieder haben Beiträge oder Umlagen nach der jeweils
gültigen Beitragsordnung zu bezahlen, die von der
Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Die Beiträge sind spätestens innerhalb des 1. Quartals des
Geschäftsjahres, bei Neumitgliedern zum Zeitpunkt des
Eintritts in den Verein zu entrichten. Der Beitragseinzug
erfolgt per SEPA-Lastschriftmandat.
Ehrenmitglieder und Ehrenkreisjägermeister sind von der
Beitragspflicht befreit.
§ 4 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
a) der Vorstand
b) der Ausschuss
c) die Hegeringe
d) die Mitgliederversammlung
§ 5 Zusammensetzung der Organe
1. Die Organe des Vereins setzen sich folgendermaßen
zusammen:
a) der Vorstand besteht aus:
dem Vorsitzenden (Kreisjägermeister),
dem Stellvertreter (1. Stv. Kreisjägermeister),
dem Schriftführer (2. Stv. Kreisjägermeister),
dem Schatzmeister,
drei Beisitzer
b) der Ausschuss besteht aus:
-einer von dem Vorstand zu bestimmenden Zahl
von Obleuten,
- die von der Mitgliederversammlung gewählt werden.
c) und den Hegeringleitern bzw. bei deren Verhinderung
den Stellvertretern
2. die unter a) und b) genannten Personen mit Ausnahme des
Obmanns für die Jagdhornbläser werden von der Mitgliederversammlung
auf 3 Jahre gewählt. Der Obmann für die
Jagdhornbläser und dessen Stellvertreter werden von den
Jagdhornbläsern auf 3 Jahre gewählt. Für die Wahl der unter
c) genannten Mitglieder gilt § 10 Absatz 4.
66 | ALB-JÄGER ‘22
JÄGERVEREINIGUNG ULM – SATZUNG
3. Vorstand im Sinne des BGB sind der Vorsitzende und sein
Stellvertreter. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich
je allein. Im Innenverhältnis gilt, dass der
Stellvertreter nur im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden
zur Vertretung berechtigt ist. Der Vorsitzende führt gemeinsam
mit den übrigen Vorstandsmitgliedern die
Geschäfte des Vereins. Der Vorstand kann bestimmte, ihm
obliegende Aufgaben der Geschäftsführung einem seiner
Mitglieder mit dessen Zustimmung zur alleinigen Erledigung
übertragen. Der Ausschuss wird vom Vorsitzenden, bei dessen
Verhinderung von seinem Stellvertreter, nach Bedarf,
mindestens jedoch zweimal im Jahr, einberufen.
4. Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich
ausgeübt. Bei Bedarf können Vereins- und
Organämter, im Rahmen der haushaltsrechtlichen
Möglichkeiten, entgeltlich, auf der Grundlage eines
Dienstvertrages oder Vorstandsbeschlusses, gegen Zahlung
einer angemessenen Vergütung nach § 3 Nr. 26a ESTG
(Ehrenamtspauschale) ausgeübt werden. Der Vorstand wird
ermächtigt, für Tätigkeiten im Dienst des Vereins, entsprechende
Ordnungen zu beschließen oder einzelne Verträge
abzuschließen. Dies gilt für (angemessene) Vergütungen
sowie den steuerlichen Ersatz von Aufwendungen (Auf
Antrage nach Maßgabe des Landesreisekostengesetzes).
Sie verfallen, wenn sie nicht binnen Jahresfrist nach
Entstehen geltend gemacht werden.
5. Die Mitglieder des Vorstands und die Rechnungsprüfer (§ 8)
bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Wahl in der nächsten
ordentlichen oder außer-ordentlichen Mitgliederversammlung
im Amt.
6. Scheidet ein Mitglied des Vorstands vor Ablauf seiner Amtszeit
aus, erfolgt Nachwahl bei der nächsten Mitglieder versammlung.
Der Aufgabenbereich kann durch den Vorstand
kommissarisch besetzt werden.
§ 6 Mitgliederversammlung
1. Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
a) Entgegennahme und Genehmigung des Geschäfts berichts
des Vorstandes, des Kassen- u. Prüfberichts;
b) Entlastung des Vorstands
c) Feststellung des Haushaltsplans
d) Wahl des Vorstandes und der Obleute, zweier Rechnungsprüfer
und eines stellvertretenden Rechnungsprüfers für
jeweils 3 Jahre
e) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und Umlagen für die
Beitragsordnung
f) Änderung der Satzung
g) Beschlussfassung über ordnungsgemäß eingebrachte
Anträge gem. § 6 Abs. 3
h) Ernennung von Ehrenmitgliedern, Ehrenvorsitzenden und
eines Ehrenkreisjägermeisters gemäß § 3 Abs. 1
i) Entscheidung bei Grundstücksgeschäften und Kreditaufnahmen,
die das Vereinsvermögen belasten, über
€ 15.000,–
j) Wahl der vom Vorstand und der Mitgliederversamm lung
vorgeschlagenen Delegierten zur Hauptver sammlung des
Landesjagdverbandes Baden-Würt temberg auf jeweils 1
Jahr.
2. Die Mitgliederversammlung wird vom Kreisjägermeister
nach Ablauf eines Geschäftsjahres bis spätestens vier
Monate des darauffolgenden Geschäftsjahres und dann einberufen,
wenn es das Interesse des Vereins erfordert. Die
Einberufung ergeht schriftlich unter Einhaltung einer Frist
von 2 Wochen vor dem Termin der Versammlung an jedes
Mitglied oder durch Veröffentlichung im Verbandsorgan des
LJV. Die Frist beginnt am Tag der Versendung der Einladung
oder der Veröffentlichung.
3. Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens eine Woche
vor dem Termin der Mitgliederversammlung schriftlich beim
Vorsitzenden eingereicht werden.
4. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen
durch Beschluß des Vorstandes oder wenn mindestens
ein Viertel der Mitglieder die Einberufung unter
Angabe von Gründen schriftlich beantragen.
§ 7 Wahlverfahren und Beschlüsse
1. Beschlussfassungen und Wahlen erfolgen grundsätzlich
durch offene Abstimmung (Akklamation). Sie müssen geheim
stattfinden, wenn mindestens ein Viertel der anwesenden
Mitglieder dies beantragen.
2. Bei Wahlen und Beschlüssen, außer bei Satzungs änderungen
und Beschluß zur Auflösung des Vereins; entscheidet
die einfache Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten.
Jede satzungsmäßig einberufene Mitgliederver sammlung
ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden
stimm berechtigten Mitglieder durch Stimmenmehrheit beschlussfähig.
Bei Wahlen entscheidet bei Stimmengleichheit
das Los.
3. Bei Satzungsänderungen ist Zwei-Drittel-Mehrheit der bei
der Mitgliederversammlung anwesenden Stimmberechtigten
erforderlich. Stimmenthaltungen werden nicht mitgerechnet.
Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag auf Satzungsänderung
abgelehnt.
4. Über die Mitgliederversammlung und ihre Ergebnisse ist
ein Protokoll zu fertigen, das vom Vorsitzenden zu unterzeichnen
ist.
§ 8 Rechnungsprüfer
Auf die Dauer der Wahlzeit des Vorstands werden 2 Rechnungs
prüfer und ein stellvertretender Rechnungsprüfer gewählt,
die dem Vorstand nicht angehören dürfen. Die Rechnungsprüfer
prüfen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung
und der Belege sachlich und rechnerisch und bestätigen dies
durch ihre Unterschrift. Sie legen der Mitgliederversammlung
hierüber einen Bericht vor. Rechnungsprüfer haben das Recht,
die Kasse und alle dazugehörigen Unterlagen jederzeit zu prüfen.
Sie haben dem Vorstand schriftlich Kenntnis vom jeweiligen
Ergebnis ihrer Prüfung zu geben.
§ 9 Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft endet:
a) durch freiwilligen Austritt des Mitgliedes (Kündigung).
Dieser kann nur zum Schluß des Geschäftsjahres erfolgen.
Die Kündigung muß schriftlich beim Vorstand bis spätestens
30. September des laufenden Geschäftsjahres eingegangen
sein.
ALB-JÄGER ‘22 | 67
SATZUNG – JÄGERVEREINIGUNG ULM
SATZUNG
Fortsetzung
b) durch Tod des Mitglieds.
c) durch Ausschluss; Es besteht kein Anspruch auf Beitragsrückerstattung.
Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden,
wenn:
- es seinen Verpflichtungen dem Verein gegenüber trotz
zweimaliger Mahnung nicht nachkommt;
- Tatsachen vorliegen, die erkennen lassen, dass das
Mitglied gegen die Interessen des Vereins oder der
Satzung verstoßen hat;
- das Mitglied sich Handlungen zuschulden kommen lässt,
die das Ansehen der Jägerschaft schädigen;
- es die erforderliche Zuverlässigkeit im Sinne des Jagdund
Waffenrechts nicht besitzt
- oder ihm der Jagdschein entzogen worden ist
- oder die Behörde die Erteilung eines neuen Jagdscheines
abgelehnt hat.
d) durch rechtskräftige Entscheidung des Disziplinarausschusses
des Landesjagdverbandes Baden-
Württemberg e.V. gemäß der Disziplinarordnung des
Deutschen Jagdverbandes e.V., die in der jeweils
geltenden Fassung Bestandteil dieser Satzung ist.
2. Der Ausschluss erfolgt in den in Abs. 1 c) genannten Fällen
durch den Vorstand im Einvernehmen mit dem Ausschuss.
Der Vorstand teilt dem Mitglied den beabsichtigten
Ausschluss schriftlich mit. Bevor der Ausschluss endgültig
vollzogen wird, wird dem Mitglied Gelegenheit eingeräumt,
sich gegen die erhobenen Anschuldigungen zu rechtfertigen.
Über den Ausschluss und die Gründe ist ein Protokoll
zu fertigen. Das Ergebnis ist dem Betroffenen schriftlich
mitzuteilen. Gegen den Ausschluss kann der Betroffene vier
Wochen ab Zustellung des Bescheids gerechnet, Berufung
bei der nächsten Ausschusssitzung einlegen. Diese entscheidet
dann endgültig. Mit dem Tag des Ausscheidens erlöschen
die Rechte des Mitglieds.
3. Im Fall des Abs. 1 d) erfolgt der Ausschluss durch den
Disziplinarausschuß des Landesjagdverbandes Baden-
Württemberg e.V. direkt. Näheres regelt die Disziplinarordnung
des Deutschen Jagdverband e.V. in der jeweils gültigen
Fassung. Sie ist Bestandteil dieser Satzung und im
Anhang abgedruckt.
§ 10 Hegeringe
1. Innerhalb der Kreisjägervereinigung sind Hegeringe zu bilden,
denen insbesondere die örtliche Wahrnehmung der
Vereinsaufgaben. Hierzu zählt insbesondere die Informationspflicht
für die Mitglieder in den Hegeringen.
2. Im Bereich der JV Ulm gibt es folgende Hegeringe:
- Hegering I Langenau
- Hegering II Lonsee
- Hegering III Amstetten
- Hegering IV Beimerstetten
- Hegering V Stadt Ulm
- Hegering VI Bermaringen
- Hegering VII Blaubeuren-Nord
- Hegering VIII Hochsträss
- Hegering IX Dellmensingen
- Hegering X Dietenheim
- Hegering XI Laichingen
Die Änderung des Gebietes der Hegeringe kann der Vorstand
nach Anhörung der Betroffenen aus Gründen der
Zweckmäßigkeit vornehmen.
Eine Änderung kann nur jeweils bis zum 30. September des
Jahres erfolgen, in dem die Hegeringleiter gewählt wurden.
3. Mitglieder in einem Hegering sind alle Pächter oder
Eigenjagdbesitzer eines Reviers in diesem Bereich, sowie
alle Inhaber einer Jagderlaubnis, sofern sie Vereinsmitglied
sind. Alle übrigen Mitglieder des Vereins können durch
schriftliche Erklärung gegenüber dem Hegeringleiter selbst
entscheiden, welchem Hegering sie angehören wollen. Sie
sind sodann dort stimmberechtigt. Eine Mitgliedschaft ist in
maximal 2 Hegeringen möglich.
4. Die Mitglieder des Hegerings wählen den Hegeringleiter und
dessen Stellvertreter alle 3 Jahre in offener Wahl. Die
Abstimmung muß geheim erfolgen, wenn ein an der
Hegeringversammlung anwesendes Mitglied dies beantragt.
Die Wahl erfolgt vor den jeweiligen Neuwahlen des Vereins
im ersten Quartal des laufenden Jahres.
5. Der Hegeringleiter und sein Stellvertreter sind bei der
Durchführung ihrer Aufgaben an die Weisungen und
Beschlüsse des Vorstandes des Vereins gebunden.
§ 11 Datenschutz
1. Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereines
und der Verpflichtungen, die sich aus der Mitgliedschaft im
Landesjagdverband Baden-Württemberg ergeben, werden
im Verein unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften, insbesondere
der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
sowie des Bundesdatenschutzgesetzes neue Fassung (BDSG)
folgende personenbezogene Daten von Vereinsmitgliedern,
Funktionsträgern wie Vorstand, Hegeringleiter und Obleute
digital gespeichert: Vor- und Zuname, Wohnort, Nationalität,
Geburtsdatum, Geschlecht, Telefonnummer, E-Mailadresse,
Bankverbindung, Mitgliedschaft in anderen jagdlichen
Vereinen und Verbänden, Zeiten der Vereinszugehörigkeit.
2. Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für
den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene
Daten unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen
Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt
zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu
nutzen. Diese Pflicht besteht auch nach dem Ausscheiden
des Mitglieds aus dem Verein fort.
3. Als Mitglied des Landesjagdverbands Baden-Württemberg
(LJV) ist der Verein verpflichtet, im Rahmen der Bestandsmeldung
folgende Daten seiner Mitglieder an den LJV zu
melden: Name, Vorname, Wohnort mit ggf. abweichender
Postanschrift, Geburtsdatum, Geschlecht, Kommunika tionsverbindungen
wie Telefon, Mobilrufnummer und E-Mail.
Die Meldung dient zu Verwaltungs- und Organisationszwecken
des Landesjagdverbands.
4. Zur Wahrnehmung satzungsgemäßer Mitgliederrechte kann
bei Verlangen der Vorstand gegen die schriftliche Versicherung,
dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet
werden, Mitgliedern bei Darlegung eines berechtigten
Interesses Einsicht in das Mitgliederverzeichnis gewähren.
5. Im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit sowie sonstigen satzungsgemäßen
Veranstaltungen veröffentlicht der Verein
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JÄGERVEREINIGUNG ULM – SATZUNG
personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder in seinen
Vereins- und Verbandsmitteilungen sowie auf seiner
Homepage und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung
an Print- und Telemedien sowie elektronische
Medien.
6. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung
dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Verarbeitung
(Erheben, Erfassen, Organisieren, Ordnen,
Speichern, Anpassen, Verändern, Auslesen, Abfragen,
Verwenden, Offenlegen, Übermitteln, Verbreiten, Abgleichen,
Verknüpfen, Einschränken, Löschen, Vernichten) ihrer personenbezogenen
Daten in dem vorgenannten Ausmaß und
Umfang zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen
Aufgaben und Zwecke hinausgehende
Datenverwendung ist dem Verein – abgesehen von einer
ausdrücklichen Einwilligung – nur erlaubt, sofern er aufgrund
einer rechtlichen Verpflichtung, der Erfüllung eines
Vertrages oder zur Wahrung berechtigter Interessen, sofern
nicht die Interessen der betroffenen Personen überwiegen,
hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.
7. Jedes Mitglied hat im Rahmen der rechtlichen Vorschriften,
insbesondere der DSGVO und des BDSG, das Recht auf
Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten,
deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf
Berichtigung, Löschung oder Sperrung, Einschränkung,
Widerspruch und Übertragbarkeit seiner Daten.
8. Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden personenbezogene
Daten gelöscht, sobald ihre Kenntnis nicht mehr erforderlich
ist. Daten, die einer gesetzlichen oder satzungsmäßigen
Aufbewahrungspflicht unterliegen, werden für die
weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der
Aufbewahrungspflicht entsprechend Satz 1 gelöscht.
9. Die vereins- und personenbezogenen Daten werden durch
geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor
dem Zugriff Dritter geschützt.
10. Zur Überwachung der Datenschutzbestimmungen wird vom
Vorstand ein Datenschutzbeauftragter bestellt.
§ 12 Auflösung des Vereins
1. Die Auflösung des Vereins kann nur von einer außerordentlichen
Mitgliederversammlung, die mit dieser Tagesordnung
einzuberufen ist, beschlossen werden. Für die Einberufung
gelten die Bestimmungen des § 6 Abs. 2 und 4. In der
Auflösungsversammlung müssen mindestens drei Viertel
der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein. Der
Auflösungsbeschluß ist nur wirksam, wenn er mit Dreiviertel
mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten gefaßt
wird.
2. Sind in der ersten zur Auflösung einberufenen Mitgliederversammlung
nicht drei Viertel der stimmberechtigten
Mitglieder anwesend, so ist innerhalb von drei Monaten
eine weitere außerordentliche Mitgliederversammlung mit
der gleichen Tagesordnung einzuberufen. Diese Mitgliederversammlung
ist beschlussfähig ohne Rücksicht auf die Zahl
der anwesenden Mitglieder. Auch in dieser Mitglieder-
Versammlung kann ein wirksamer Auflösungsbeschluß nur
mit drei Viertel der anwesenden Stimmberechtigten gefaßt
werden. Der Vorstand bestellt einen Liquidator aus seinen
eigenen Reihen.
3. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter
Zwecke fällt das Vermögen des Vereins auf
Beschluß der Mitgliederversammlung an eine Körper schaft
des öffentlichen Rechts oder eine steuerbegünstigte Körperschaft
zwecks Verwendung im Sinne des § 2 der Satzung.
Dieser Beschluß bedarf der Zustimmung des zuständigen
Finanzamtes. Trifft die Mitgliederversammlung keinen
Beschluß, so fällt das Vereinsvermögen an den Landesjagdverband
Baden-Württemberg e.V., der es unmittelbar und
ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§ 13 Inkrafttreten
Die Satzung geändert durch Beschluß in der Mitgliederversammlung
vom 06.05.2022, eingetragen am 19.09.2022 beim
Amtsgericht Ulm im Vereinsregister tritt ab 19.09.2022 in
Kraft. Gleichzeitig tritt die vorangegangene Satzung vom
01.04.2019 außer Kraft.
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