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Leitlinien zur Erstellung sozioökonomischer ... - ECHA - Europa

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SOZIOÖKONOMISCHE ANALYSE – ZULASSUNG<br />

RECHTLICHER HINWEIS<br />

In den vorliegenden <strong>Leitlinien</strong> zu REACH wird erläutert, welche Verpflichtungen sich aus der REACH-<br />

Verordnung ergeben und wie sie zu erfüllen sind. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich der Wortlaut der<br />

REACH-Verordnung. Bei den hier vorliegenden Informationen handelt es sich nicht um Rechtsauskünfte.<br />

Die Europäische Chemikalienagentur übernimmt keinerlei Haftung für den Inhalt dieser <strong>Leitlinien</strong>.<br />

<strong>Leitlinien</strong> <strong>zur</strong> <strong>Erstellung</strong> <strong>sozioökonomischer</strong> Analysen für Zulassungsanträge<br />

Referenz: <strong>ECHA</strong>-2011-G-02-DE<br />

Datum: Januar 2011<br />

Sprache: DE<br />

© Europäische Chemikalienagentur, 2011.<br />

Titelseite © Europäische Chemikalienagentur<br />

Die Wiedergabe ist nur mit vollständiger Quellenangabe in der Form „Quelle: Europäische<br />

Chemikalienagentur, http://echa.europa.eu/“ und nach schriftlicher Mitteilung an das Referat<br />

Kommunikation der <strong>ECHA</strong> (publications@echa.europa.eu) gestattet.<br />

Senden Sie gegebenenfalls Ihre Fragen oder Anmerkungen zu diesem Dokument (mit Angabe der<br />

Referenznummer, des Ausgabedatums sowie der Kapitel und/oder Seiten des Dokuments, auf die<br />

sich Ihre Fragen/Anmerkungen beziehen) unter Verwendung des Feedbackformulars für <strong>ECHA</strong>-<br />

<strong>Leitlinien</strong>dokumente. Dieses Feedbackformular kann über die <strong>ECHA</strong>-Website zu <strong>Leitlinien</strong> oder<br />

direkt unter folgender Adresse aufgerufen werden:<br />

https://comments.echa.europa.eu/Comments/FeedbackGuidance.aspx.<br />

Europäische Chemikalienagentur<br />

Postanschrift: P.O. Box 400, FI-00121 Helsinki, Finnland<br />

Besucheranschrift: Annankatu 18, Helsinki, Finnland<br />

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