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Professioneller Einsatz von Personaldienstleistungen

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Leitfaden

„Zeitarbeit“

geltende Kriterien (Arbeitszeit, Urlaub, Prämien, Zuschläge usw.) können hier außer Acht

gelassen werden. Der gefundene Referenzlohn stellt in der Branchenzuschlagsregelung die

Obergrenze für die Zahlung von Zuschlägen (meist -10%) dar. Die Idee dahinter ist, dass ein

Leiharbeiter durch die Zahlung von Branchenzuschlägen am Ende nicht mehr verdienen soll,

als der Stammmitarbeiter (solche Lohnkonstruktionen kommen im realen Leben durchaus

häufig vor!).

Gibt es im Kundenbetrieb keinen vergleichbaren Mitarbeiter, so gelten die sonst üblichen (ggf.

tariflich definierten) Branchenlöhne. Ist auch hier keine eindeutige Zuordnung zu finden, so

gilt die verbindliche, schriftliche Erklärung des Kunden, mindestens jedoch der gesetzlich

definierte Mindestlohn gemäß MiLoG in der jeweils gültigen Fassung.

Die Branchenzuschläge werden abhängig vom Entgelt des Leiharbeitnehmers, dem

Referenzlohn im Kundenbetrieb und der Einsatzdauer in mehreren Stufen bezahlt. Diese

Stufen variieren je nach Tarifvertrag in Zeitpunkt und Höhe.

Achtung! Zu beachten ist, dass beim Tarifplus die Zuschläge mit jeder Stufe addiert werden,

während die Tarifverträge vom BAP und iGZ (und weiter) eine prozentuale Regelung auf den

jeweiligen Tariflohn ausweisen.

Die Vertragsparteien sollten hier frühzeitig eine möglichst umfassende Regelung für die

Verrechnung dieser Stufen finden, um nicht im laufenden Auftrag immer wieder

nachverhandeln zu müssen. Die einfachste Variante wäre, einen Verrechnungssatz zu

definieren, der die Zuschläge bereits auf höchster Stufe beinhaltet. Hier müssen dann

zumindest kaufmännisch keine Fristen mehr beachtet werden – dies wäre allerdings auch die

teuerste Lösung. Günstiger, aber mit höherem Aufwand versehen wäre die Definition von

individuellen Zuschlagsweitergaben, d.h. der tatsächlich anfallende Zuschlag würde zum

konkreten Zeitpunkt erst in Rechnung gestellt. Je nach Mitarbeiteranzahl, Tarif und

Einsatzdauer kann dies aber zu sehr unübersichtlichen Zuschlagspositionen und Mengen

führen. Eine Universallösung gibt es hier nicht – am Ende müssen sich Ver- und Entleiher auf

einen möglichst pragmatischen und nachvollziehbaren Abrechnungsweg einigen.

Unser Tipp: Hier lohnt es sich für Entleiher, mit Anwendern des tarifPLUS zu

arbeiten.

Dieser Tarif bietet im Bereich der Branchenzuschläge mit nur 3 Stufen und

totalen Geldsummen einen wesentlich transparenteren Modus als andere

Tarife mit 5 Stufen und reinen Prozentwerten.

Erreicht der Mitarbeiter nach 15 Einsatzmonaten schließlich die tarifliche Gleichstellung, so

entfällt die o.g. Deckelung durch den Referenzlohn und der Mitarbeiter erhält die volle

Zuschlagshöhe aller Stufen ZUZÜGLICH des nun tariflich definierten Wertes für die

© Norbert Fuhrmann

u. Michael Kalenberg Seite 34 von 70

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