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Creußen Journal - Ausgabe 13.01.2023

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Bild zeigt Winterimpressionen im Lindenhardter Forst_© Manfred Rauh

AUSGABE 01

13. JAN. 2023

VG-CREUSSEN.DE

VG-Creußen

Amtliches Mitteilungsblatt der

Verwaltungsgemeinschaft Creußen:

Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid

WINTERDIENST

SEITE 03

INFOS ZUR GRUNDSTEUERERKLÄRUNG

SEITE 04

JOURNAL TO GO

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ÜBERGANGS-KITA AM BLAICHANGER

SEITE 09


Markt Schnabelwaid

Der Bürgermeister

Einladung zur

Podiumsdiskussion

am Montag, den 23.01.2023 um 19:00 Uhr

im Sportheim des FSV Schnabelwaid

Windkraftanlagen

auf dem Kitschenrain

- Für und Wider

Dazu wird die Bevölkerung herzlich eingeladen.

In der vom Nordbayerischen Kurier moderierten Diskussionsrunde

werden Vertreter und Vertreterinnen der Firma Uhl Windkraft,

der BIZEK - Bürgerinitiative zum Erhalt des Kitschenrains, sowie der

Marktgemeinde Schnabelwaid zu Wort kommen und ihre Argumente

für oder gegen einen Windpark auf dem Schnabelwaider Kitschenrain

vorbringen.

Die Veranstaltung dient insbesondere auch zur Information der Schnabelwaider

Bürgerinnen und Bürger vor einer für das Frühjahr 2023 geplanten

Abstimmung. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen.

gez.

Hans-Walter Hofmann, 1. Bürgermeister


Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 3

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

VG-Creußen

Publikumsverkehr

Geschäftsstelle Creußen, Bahnhofstr. 11

Verwaltungsgemeinschaft

Creußen

Bitte beachten Sie unsere neuen

Öffnungszeiten

Montag

Dienstag

Mittwoch:

Donnerstag:

Freitag:

Keine Terminvereinbarung notwendig!

08:00 - 13:00 Uhr

08:00 - 13:00 Uhr

geschlossen

08:00 - 13:00 Uhr u. 14:00 - 17:30 Uhr

08:00 - 12:00 Uhr

Entstörungsdienst bei Störungen im Kanalnetz:

Tel. 0171 3014304

Entstörungsdienst bei Störungen der Wasserversorgung:

Tel. 0171 3014305

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter:

www.vg-creussen.de

ABHOLUNG VON PERSONALAUSWEISEN

UND REISEPÄSSEN

Personalausweise die bis 23.12.2022 und Reisepässe, die bis

09.12.2022 beantragt worden sind, können abgeholt werden.

Die E-Mail-Adressen lauten:

• stadt@vgem-creussen.bayern.de

• tourist-info@vgem-creussen.bayern.de

• martin.dannhaeusser@vgem-creussen.bayern.de

• info@vgem-creussen.bayern.de

• kaemmerei@vgem-creussen.bayern.de

• steueramt@vgem-creussen.bayern.de

• ordnungsamt@vgem-creussen.bayern.de

• bauamt@vgem-creussen.bayern.de

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter:

www.vg-creussen.de

Winterdienst

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Winter hat Einzug gehalten und somit auch das Schneeräumen

und Streuen für den Winterdienst. Wie bisher auch, wird der Winterdienst

ordnungsgemäß und gewissenhaft durchgeführt. Das ist nicht

nur in unserem, sondern auch sicher in Ihrem Interesse.

Es kommt aber immer wieder zu Behinderungen des Räumdienstes,

wenn Fahrzeuge nicht ordnungsgemäß geparkt sind, (d.h. in den

ausgewiesenen Parkbuchten, bzw. auf eigenem Grund). Vorsorglich

weisen wir darauf hin, dass Straßenzüge, in denen es wiederholt zu

Problemen durch abgestellte Fahrzeuge bei der Räumung kommt,

nicht mehr vom Räumdienst angefahren werden!

Außerdem müssen die auf Gehsteigen und Fahrbahnen hängenden

Äste auf die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden! Dafür haftet

der Anlieger. Das gilt auch für das Entfernen von herabgefallenem

Laub auf den Gehsteigen.

Wir weisen hiermit ausdrücklich auf folgende Regelsatzung hin:

grundsätzlich sind die Gehsteige von Eis, Schnee und Laub vom Anlieger/Bewohner

zu befreien. Falls kein Gehweg vorhanden ist, muss

auf der Breite von 1 m entlang des Grundstücks die Straße von Laub,

Schnee und Eis befreit werden!

Unser Winterdienst ist so organisiert, dass zuerst die wichtigen Verbindungsstraßen

geräumt werden. Danach die Wohn- und Erschließungsstraßen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass alle Nebenstraßen

bei normalem Schneefall nur einmal pro Tag, in der Regel

morgens, geräumt werden.

Wir möchten auch auf eine weit verbreitete Unsitte hinweisen: viele

Bürger werfen, nachdem der Räumdienst die Straße bereits geräumt

hat, Schnee auf die Fahrbahn.

Das ist verboten! Die Polizei teilt mit, dass ein solches Vorgehen mit

einem Bußgeld geahndet werden kann!

Also bitte daran denken!

Martin Dannhäußer

Gemeinschaftsvorsitzender

der VG Creußen

Der Landschaftspflegeverband Weidenberg und Umgebung e.V.

sucht einen Mitarbeiter / eine Mitarbeiterin (m/w/d) für die

Verwaltung

Wir sind ein in Naturschutz, Landschaftspflege und Streuobst-Vermarktung

aktiver, gemeinnütziger Verein und suchen Sie

Sie beherrschen Buchführung, Rechnungswesen, Office-Programme

und arbeiten gerne im Team.

Eine Ausbildung in Verwaltung und Buchführung oder mehrjährige

Erfahrung in diesen Bereichen sind wünschenswert.

Sie übernehmen das Rechnungswesen, die Buchführung, die Mitgliederverwaltung,

die Steuervorarbeiten und die Organisation der Vereinsarbeit

wie Ladungen, Protokollführung etc.

Sie unterstützen die Geschäftsführung bei der Verwaltung und Abrechnung

der Fördermaßnahmen und gelegentlich bei der Öffentlichkeitsarbeit.

Wir bieten Ihnen einen Teilzeitjob mit ca. 15 Stunden pro Woche, unbefristet,

ab sofort.

Die Bezahlung erfolgt in Anlehnung an den TVÖD.

Nach der Einarbeitungszeit in unserer Geschäftsstelle in Weidenberg

können Sie ihre Arbeitszeit familienfreundlich gestalten mit einem festen

Vormittag in der Geschäftsstelle.

Da wir keinen Dienstwagen haben, benötigen Sie gelegentlich einen

PKW zum Transport von Materialien oder zum Auf- Abbau von Infoständen.

Dazu ist auch körperliche Fitness notwendig.

Bewerbung bitte bis 30.01.2023 an die:

Geschäftsstelle des Landschaftspflegeverbandes Weidenberg

und Umgebung e.V.

unter:

lpv-weidenberg@gmx.de bzw.

Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg.

Sie können gerne anrufen unter 09278/97731 und nach Voranmeldung

auch vorbeikommen für weitere Informationen.


SEITE 4

Endspurt bei der Abgabe der

Grundsteuererklärungen

Um Fehler beim Ausfüllen der Grundsteuererklärung

zu vermeiden, hat Herr Hollmann, Amtsleiter

vom Finanzamt Bayreuth, folgende Tipps für Sie:

Nutzen Sie für jedes Grundstück das Aktenzeichen,

welches Sie in der Regel mit dem Informationsschreiben

im 1. Halbjahr mitgeteilt

bekommen haben. Für jedes Aktenzeichen ist

eine vollständige Grundsteuererklärung

(Hauptvordruck und Anlage Grundstück bzw.

Anlage Land- und Forstwirtschaft) abzugeben.

Bei Gebäuden, die ausschließlich zu Wohnzwecken

genutzt werden, ist keine Nutzfläche

anzugeben. Die Grundsteuer berechnet

sich hier nach der Wohnflächenverordnung.

Zubehörräume (wie z.B. Kellerräume, Heizungsräume,

…) bleiben außer Ansatz. Sie

sind beim privaten Wohnhaus weder Wohnfläche

noch Nutzfläche.

Bei zu einer Wohneinheit gehörenden Garagen

ist in fast allen Fällen ein Freibetrag von

50 m² vorgesehen. Für Nebengebäude von

untergeordneter Bedeutung und in unmittelbarer

Nähe zur Wohnung, zu der sie gehören,

(z. B. Gartenhaus) gilt ein Freibetrag von

30 m². Diese Freibeträge müssen Sie auf der

Anlage Grundstück berücksichtigen. Übersteigt

jeweils die gesamte Nutzfläche nicht

den genannten Freibetrag, tragen Sie bitte

0 m² ein.

(Beispiel: Garage 45 m² Freibetrag 50 m²

Eintrag 0 m²).

Wer?

Bis zum 31. Januar 2023 müssen Eigentümerinnen

und Eigentümer (Stichtag 1. Januar

2022) von Grundstücken und Betrieben

der Land- und Forstwirtschaft eine

Grundsteuererklärung beim zuständigen

Finanzamt abgeben.

Wie?

Die Grundsteuererklärungen können Sie

entweder elektronisch über ELSTER - Ihr

Online Finanzamt unter www.elster.de

oder auf Papier abgeben. Die Vordrucke

stehen Ihnen im Internet, bei uns im Finanzamt

(Adresse) oder bei Ihrer Kommune

zur Verfügung.

Wo gibt es Hilfe?

Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit vor Ausfüllen

der Formulare die Video-Ausfüllanleitungen

unter www.grundsteuer.bayern.de

– die Videos dauern jeweils nur ca.

15 Min, die Zeit lohnt sich

Für weitergehende Fragen steht Ihnen

gerne unsere Hotline zur Verfügung.

Bei Streuobstwiesen, Wiesen- und Waldflurstücken

ist besonders zu prüfen, ob sie

zur Grundsteuer A (Betriebe der Land- und

Forstwirtschaft) oder zur Grundsteuer B

(Grundstücke des Grundvermögens) gehören.

Auch Privatleute können unter die Grundsteuer

A fallen (z. B. an einen Landwirt verpachtete

Wiesen).

VG-Creußen

Weitere wichtige Informationen:

1. Sollten Sie bereits eine fehlerhafte Erklärung abgegeben haben, können Sie gegen die erhaltenen

Bescheide innerhalb der Frist von einem Monat Einspruch einlegen. Sind aus Ihrer Sicht

mehrere Bescheide falsch (z. B. Bescheide über die Grundsteueräquivalenzbeträge und den

Grundsteuermessbetrag), sind gegen alle Bescheide jeweils eigene Rechtsbehelfe erforderlich.

Fällt Ihnen der Fehler erst nach Ablauf der Frist auf, müssen Sie dies Ihrem Finanzamt mitteilen

und wird der Fehler zumindest für die Zukunft korrigiert.

2. Der ab dem 01.01.2025 zu zahlende Grundsteuerbetrag ergibt sich erst aus dem Grundsteuerbescheid

Ihrer Gemeinde, die im Jahr 2024 hierfür ihre Hebesätze neu festsetzen wird. Deshalb

sind Vergleichsrechnungen mit den aktuellen Hebesätzen nicht sinnvoll.


Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 5

Gemeinde Prebitz

SPRECHSTUNDEN DES BÜRGERMEISTERS

im Gemeindezentrum Bieberswöhr

Mittwoch von 18.00 – 20.00 Uhr

Weitere Gesprächstermine sind nach Vereinbarung mit dem Bürgermeister

möglich.

Tel.-Nr. Kanzlei: 09205 988610

Handy-Nr. Bürgermeister: 0171 1274977

Homepage: www.gemeinde-prebitz.de

Festsetzung der Grundsteuer

Die Grundsteuer 2023 wird für alle Objekte, deren Bemessungsgrundlage

sich seit der letzten Erteilung eines Grundsteuerbescheids durch

die Gemeinde Prebitz nicht geändert haben, mit dieser öffentlichen

Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) in

der bisherigen Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer ist zu den im letzten

Bescheid genannten Terminen fällig. Mit dem heutigen Tag treten für

die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie bei Erteilung

eines schriftlichen Grundsteuerbescheids.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner

Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar

Klage erhoben (siehe 2.) werden.

1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft

Creußen (für die betreffende Mitgliedsgemeinde),

Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen, einzulegen. Sollte über den Widerspruch

ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich

nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht

in Bayreuth, Postfachanschrift: Postfach 11 03 21, 95422

Bayreuth, Hausanschrift: Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth, schriftlich

oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses

Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei

Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer

wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten

ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand

des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten

Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und

Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift

oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen

sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:

Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth,

Postfachanschrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth, Hausanschrift:

Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth, schriftlich oder zur Niederschrift

des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben.

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des

Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten.

Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel

sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in

Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen

Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

- Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid (Mess- oder Zerlegungsbescheid)

können nur durch Anfechtung des Grundlagenbescheids,

nicht durch Anfechtung des Folgebescheids angegriffen werden

(§351 Abs. 2 AO). Einwendungen, die sich gegen die Steuerpflicht

überhaupt, gegen die Höhe des Messbetrages bzw. Zerlegungsanteils

oder gegen einen Verspätungszuschlag richten, sind also beim zuständigen

Finanzamt vorzutragen.

- Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit eines

Steuerbescheids nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der

angeforderten Steuer nicht aufgehalten.

- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der

Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GVBl. S.390) wurde

im Bereich des diesen Bescheid betreffenden Rechtsgebietes ein fakultatives

Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit

eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer

Klageerhebung.

- Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in elektronischer

Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig.

- Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht

seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.

Sollten sich der Einheitswert bzw. der Messbetrag oder die Eigentumsverhältnisse

bei einzelnen Objekten für das Jahr 2023 noch ändern,

werden entsprechende Änderungsbescheide erteilt.

Für Auskünfte steht das Steueramt der Verwaltungsgemeinschaft

Creußen unter steueramt@vgem-creussen.bayern.de zur Verfügung.

Creußen, den 12.12.2022

Gez.

Hans Freiberger

Erster Bürgermeister

Gemeinde Haag

DIE SPRECHSTUNDEN DES BÜRGERMEISTERS

sind montags von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr

16.01.2023 Bürgerhaus Unternschreez

23.01.2023 Evang. Gemeindehaus Haag

Handy-Nr. Bürgermeister: 0170 2862170

Abfuhrpläne (Biotonne, Gelbe Tonne, Restmüll und Altpapier), Restmüllsäcke,

Hundekotbeutel sowie Fahrpläne der Buslinie Haag – Bayreuth

können in den Amtsstunden mitgenommen werden.

Die Abfuhrpläne können außerdem auch im Internet unter www.

landkreis-bayreuth.de (Rubrik: Umwelt/Gesundheit – Abfall – Abfallwirtschaft

– Abfuhrkalender) oder unter www.haag-oberfranken.de

(Rubrik: In Haag Leben – Ver- und Entsorgung – Abfall und Wertstoffe)

abgerufen werden.

Anträge auf Nutzung des Bürgerhauses in Unternschreez sind in den

Amtsstunden, im Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft oder

unter www.haag-oberfranken.de (Rubrik: Haag erleben – Was ist los in

Haag – Bürgerhaus Unternschreez) erhältlich.

Festsetzung der Grundsteuer

Die Grundsteuer 2023 wird für alle Objekte, deren Bemessungsgrundlage

sich seit der letzten Erteilung eines Grundsteuerbescheids durch

die Gemeinde Haag nicht geändert haben, mit dieser öffentlichen Bekanntmachung

gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) in der

bisherigen Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer ist zu den im letzten Bescheid

genannten Terminen fällig. Mit dem heutigen Tag treten für die

Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie bei Erteilung

eines schriftlichen Grundsteuerbescheids.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner

Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar

Klage erhoben (siehe 2.) werden.


SEITE 6

1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft

Creußen (für die betreffende Mitgliedsgemeinde),

Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen, einzulegen. Sollte über den Widerspruch

ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich

nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht

in Bayreuth, Postfachanschrift: Postfach 11 03 21, 95422

Bayreuth, Hausanschrift: Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth, schriftlich

oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses

Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei

Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer

wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten

ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand

des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten

Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und

Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift

oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen

sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:

Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth,

Postfachanschrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth, Hausanschrift:

Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth, schriftlich oder zur Niederschrift

des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben.

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des

Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten.

Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel

sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in

Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen

Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

- Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid (Mess- oder Zerlegungsbescheid)

können nur durch Anfechtung des Grundlagenbescheids,

nicht durch Anfechtung des Folgebescheids angegriffen werden

(§351 Abs. 2 AO). Einwendungen, die sich gegen die Steuerpflicht

überhaupt, gegen die Höhe des Messbetrages bzw. Zerlegungsanteils

oder gegen einen Verspätungszuschlag richten, sind also beim zuständigen

Finanzamt vorzutragen.

- Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit eines

Steuerbescheids nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der

angeforderten Steuer nicht aufgehalten.

- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der

Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GVBl. S.390) wurde

im Bereich des diesen Bescheid betreffenden Rechtsgebietes ein fakultatives

Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit

eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer

Klageerhebung.

- Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in elektronischer

Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig.

- Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht

seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.

Sollten sich der Einheitswert bzw. der Messbetrag oder die Eigentumsverhältnisse

bei einzelnen Objekten für das Jahr 2023 noch ändern,

werden entsprechende Änderungsbescheide erteilt.

Stadt Creußen

ÖFFNUNGSZEITEN DES RECYCLINGHOFES

ZUR ABGABE VON GRÜNGUT

Samstag von 10.00 bis 12.00 Uhr

Sitzung des Stadtrates Creußen

Die nächste Stadtratssitzung findet am Montag, 23.01.2023 um 18:00

Uhr im Sitzungssaal des Neuen Rathauses statt.

Störungsdienst bei Entsorgungsstörungen

Um Störungen im Kanalnetz der Stadt Creußen beheben zu können,

stehen unsere Fachleute zur Verfügung. Tel. 0171 301 4304

Vergewissern Sie sich bitte vorher, ob der Fehler nicht in Ihrer Kundenanlage

liegt. In solchen Fällen sind entsprechende Sanitärinstallationsunternehmen

zuständig.

Festsetzung der Grundsteuer

Die Grundsteuer 2023 wird für alle Objekte, deren Bemessungsgrundlage

sich seit der letzten Erteilung eines Grundsteuerbescheids durch

die Stadt Creußen nicht geändert haben, mit dieser öffentlichen Bekanntmachung

gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) in der

bisherigen Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer ist zu den im letzten Bescheid

genannten Terminen fällig. Mit dem heutigen Tag treten für die

Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie bei Erteilung

eines schriftlichen Grundsteuerbescheids.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner

Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar

Klage erhoben (siehe 2.) werden.

1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft

Creußen (für die betreffende Mitgliedsgemeinde),

Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen, einzulegen. Sollte über den Widerspruch

ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich

nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht

in Bayreuth, Postfachanschrift: Postfach 11 03 21, 95422

Bayreuth, Hausanschrift: Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth, schriftlich

oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses

Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von

drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden,

außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist

geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand

des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten

Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen

und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll

in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen

Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt

werden.

Für Auskünfte steht das Steueramt der Verwaltungsgemeinschaft

Creußen unter steueramt@vgem-creussen.bayern.de zur Verfügung.

Creußen, den 12.12.2022

Gez.

Bianka Deinert

Zweite Bürgermeisterin

VG-Creußen

2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:

Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth,

Postfachanschrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth, Hausanschrift:

Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth, schriftlich oder zur Niederschrift

des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben.

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des

Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten.

Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel


Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 7

sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in

Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen

Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

- Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid (Mess- oder Zerlegungsbescheid)

können nur durch Anfechtung des Grundlagenbescheids,

nicht durch Anfechtung des Folgebescheids angegriffen werden

(§351 Abs. 2 AO). Einwendungen, die sich gegen die Steuerpflicht

überhaupt, gegen die Höhe des Messbetrages bzw. Zerlegungsanteils

oder gegen einen Verspätungszuschlag richten, sind also beim zuständigen

Finanzamt vorzutragen.

- Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit eines

Steuerbescheids nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der

angeforderten Steuer nicht aufgehalten.

- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der

Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GVBl. S.390) wurde

im Bereich des diesen Bescheid betreffenden Rechtsgebietes ein fakultatives

Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit

eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer

Klageerhebung.

- Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in elektronischer

Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig.

- Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht

seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.

Sollten sich der Einheitswert bzw. der Messbetrag oder die Eigentumsverhältnisse

bei einzelnen Objekten für das Jahr 2023 noch ändern,

werden entsprechende Änderungsbescheide erteilt.

Für Auskünfte steht das Steueramt der Verwaltungsgemeinschaft

Creußen unter steueramt@vgem-creussen.bayern.de zur Verfügung.

Creußen, den 02.12.2022

Gez.

Martin Dannhäußer

Erster Bürgermeister

Markt Schnabelwaid

Gemeindeverwaltung, 1. Bürgermeister: Hans-Walter Hofmann

Hauptstr. 8, 91289 Schnabelwaid, Tel. 09270/989-0

Email: verwaltung@markt-schnabelwaid.de

https://www.markt-schnabelwaid.de

SPRECHSTUNDEN DES BÜRGERMEISTERS

Dienstag 16.00 - 18.00 Uhr im Rathaus in Schnabelwaid.

Um vorherige telefonische Anmeldung wird gebeten.

Festsetzung der Grundsteuer

Die Grundsteuer 2023 wird für alle Objekte, deren Bemessungsgrundlage

sich seit der letzten Erteilung eines Grundsteuerbescheids durch

den Markt Schnabelwaid nicht geändert haben, mit dieser öffentlichen

Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG)

in der bisherigen Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer ist zu den im letzten

Bescheid genannten Terminen fällig. Mit dem heutigen Tag treten

für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie bei

Erteilung eines schriftlichen Grundsteuerbescheids.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner

Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar

Klage erhoben (siehe 2.) werden.

1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft

Creußen (für die betreffende Mitgliedsgemeinde),

Bahnhofstraße 11, 95473 Creußen, einzulegen. Sollte über den Widerspruch

ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich

nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht

in Bayreuth, Postfachanschrift: Postfach 11 03 21, 95422

Bayreuth, Hausanschrift: Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth, schriftlich

oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses

Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei

Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer

wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten

ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand

des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten

Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und

Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift

oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen

sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:

Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth,

Postfachanschrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth, Hausanschrift:

Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth, schriftlich oder zur Niederschrift

des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben.

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des

Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten.

Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel

sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in

Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen

Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

- Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid (Mess- oder Zerlegungsbescheid)

können nur durch Anfechtung des Grundlagenbescheids,

nicht durch Anfechtung des Folgebescheids angegriffen werden

(§351 Abs. 2 AO). Einwendungen, die sich gegen die Steuerpflicht

überhaupt, gegen die Höhe des Messbetrages bzw. Zerlegungsanteils

oder gegen einen Verspätungszuschlag richten, sind also beim zuständigen

Finanzamt vorzutragen.

- Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit eines

Steuerbescheids nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der

angeforderten Steuer nicht aufgehalten.

- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der

Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GVBl. S.390) wurde

im Bereich des diesen Bescheid betreffenden Rechtsgebietes ein fakultatives

Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit

eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer

Klageerhebung.

- Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in elektronischer

Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig.

- Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht

seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.

Sollten sich der Einheitswert bzw. der Messbetrag oder die Eigentumsverhältnisse

bei einzelnen Objekten für das Jahr 2023 noch ändern,

werden entsprechende Änderungsbescheide erteilt.

Für Auskünfte steht das Steueramt der Verwaltungsgemeinschaft

Creußen unter steueramt@vgem-creussen.bayern.de zur Verfügung.

Creußen, den 12.12.2022

Gez.

H.-W. Hofmann

Erster Bürgermeister


SEITE 8

ZWECKVERBAND ZUR WASSERVERSORGUNG

DER CREUSSENER GRUPPE

24-STUNDEN-ENTSTÖRUNGSDIENST BEI

VERSORGUNGSSTÖRUNGEN

Um Versorgungsstörungen im Netzgebiet des Wasserzweckverbandes

Creußener Gruppe” schnellstens beheben zu können, sind unsere

Fachleute rund um die Uhr einsatzbereit.

Bei Störungen der Trinkwasserversorgung Tel. 0171 3014305

Vergewissern Sie sich bitte vorher, ob der Fehler nicht in Ihrer Kundenanlage

liegt. In solchen Fällen sind entsprechende Installationsunternehmen

zuständig.

ENDE DES AMTLICHEN TEILS

Creußener Hof

Tel.: 0160 – 82 31 753

Wir bedanken uns bei allen Kunden, Gästen

und Freunden für die gute Zusammenarbeit

und das entgegengebrachte Vertrauen im

vergangenen Jahr.

Wir wünschen Ihnen alles Gute

und Gesundheit für 2023.

Nächster Ferienkurs:

Faschingsferien vom

18.02.23 bis 25.02.23

Laufend Ferienkurse…

Termine und Online-

Anmeldung findet ihr

auf unserer Homepage.

Ausserdem bei uns:

LKW-, Bus- und Traktorausbildung,

sowie

Modul-Schulungen.

Ihr findet uns auch auf:

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Arbeitsort ist unsere Zentrale in Creußen – Ottmannsreuth.

Die Arbeitszeiten sind vormittags

Montag – Donnerstag– Freitag ab 6:00 Uhr.

Interessiert?

Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

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Tel: 09209-918160 oder

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E-Mail: jobs@fleur-holland.de

Brezenwoche vom 28.01. - 03.02.2023

Um Reservierung wird gebeten.

Alle Speisen gibt es auch zum Abholen -

Bitte um Vorbestellung.

Wir freuen uns auf Sie!

Ihre Familie Maisel & Team

VG-Creußen


Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 9

ÜBERGANGS-KITA AM BLAICHANGER

CREUSSEN. Seit Anfang Dezember 2022 ist am Blaichanger die Übergangs-Kita „Im Gärtlein“ in Betrieb. In der Containeranlage werden

in einer Kindergarten-Krippe-Mischgruppe zurzeit neun Kinder betreut.

„Wir konnten Im Gärtlein nicht so schnell agieren“, sagt Bürgermeister Martin Dannhäußer, wo im ehemaligen Landgasthof Betreuungsmöglichkeiten

geschaffen werden sollen, da sowohl die Kita im Rosental als auch der St.-Marien-Kindergarten aus allen Nähten

platzen. Am Blaichanger wurde jetzt für ein Jahr auf 16 Container verteilt eine Nettofläche von 263 Quadratmetern geschaffen. Dazu

kommen noch 280 Quadratmeter Garten. Platz ist für eine Krippengruppe mit zwölf Kindern sowie eine Kindergartengruppe für 25

Buben und Mädchen ab zwei Jahren. Momentan läuft die Eingewöhnungsphase. Ab Beginn des kommenden Jahres werden dann

so ziemlich alle Plätze belegt sein.

Die Baukosten für die Containeranlage liegen bei 100 000 Euro, das Mobiliar kam auf 10 000 Euro, so der Bürgermeister. Man habe

fünf mögliche Standorte für die Übergangslösung betrachtet und sich letztlich für den Blaichanger entschieden, weil es hier am

schnellsten ging, da die Container nicht auf Fundamenten stehen. „Bei der Baugenehmigung gab es Verzögerungen, weil es sich

um ein altfestgesetztes Überschwemmungsgebiet handelt“, sagte Dannhäußer.

Bei den Baumaterialien sei darauf geachtet worden, dass es im Anschluss für eine Weiternutzung verwendet werden kann, beispielsweise

bei den Zaunfeldern, dem Fallschutzkies oder den Kabeln. Kosten konnten eingespart werden, da gebrauchtes Mobiliar und

Gegenstände aus Werksverkäufen gekauft werden konnten. Hier wurde eine Einsparung von 70 bis 80 Prozent erreicht. Auch Strom-,

Wasser- und Abwasseranschlüsse können nach dem Rückbau der Containeranlage anderweitig genutzt werden.

Momentan werden die Kinder von einer Erzieherin und einer Kinderpflegerin betreut. Ab Januar sind dann drei Erzieherinnen und

zwei Kinderpflegerinnen tätig. Die Trägerschaft hat die evangelische Kirchengemeinde übernommen. „Wir können das aber nur

stemmen, weil eine Zusammenarbeit mit der Bereichsleitung möglich ist“, betonte Trägervertreterin Pfarrerin Nicole Peter, „wenn

wir das alleine hätten machen müssen, wären wir dazu nicht in der Lage gewesen.“

Es hänge viel dran, ergänzte auch Bereichsleiterin Sabine Seitz. „Es ist keine Selbstverständlichkeit, so schnell geeignetes Personal

zu finden“, sagte sie. Man habe unter Zugzwang gestanden, gab zweiter Bürgermeister Raimund Nols zu bedenken. So hätten in

der Vergangenheit einige Eltern mit Klage gedroht, wenn die Stadt nicht die notwendigen Betreuungsmöglichkeiten hätte stellen

können. „Später hat sich dann herausgestellt, dass viele von ihnen erst im nächsten Jahr einen Platz brauchen“, so Nols. Nun könne

man aber erst mal eine Betreuung gewährleisten, ist Bürgermeister Dannhäußer zufrieden.

Text und Foto: Frauke Engelbrecht, Nordbayerischer Kurier

Freuen sich, dass die Übergangs-Kita am Blaichanger im Betrieb ist: Sebastian Popp vom Bauamt, zweiter Bürgermeister Raimund Nols, die Erzieherinnen Natali

Lautner und Lisa Hagen, Leiterin Svenja Rasch, Bereichsleiterin Sabine Seitz, Pfarrerin Nicole Peter, Bürgermeister Martin Dannhäußer und Kinderpflegerin

Sabine Brendel (von links).


SEITE 10

AFTER-WORK-PARTYS IN CREUSSEN

Alle sollen Spaß haben“, unter diesem Motto fanden die After-Work-Partys am 2. und 9. Dezember 2022 in Creußen statt. Viele Besucher

kamen an beiden Freitagen bei herrlich winterlichem Wetter in das Hüttendorf auf den Zimmerplatz. So waren beide Tage

ein voller Besuchererfolg. Ein Hüttenzauber für Groß und Klein mit genussvollen Angeboten, weihnachtlicher Dekoration und Feuertonnen

zum Wärmen, hat die Stadt Creußen mit den Vereinen und Anbietern auf die Beine gestellt. Für Stimmung sorgten dieses

Jahr sogar gleich 2 DJ’s: Max Raimund (Wavin’MaJors) und Thomas Böhm (DJ Easy). Neu auch der Einsatz des Fifty-Fifty-Taxis - ein

Angebot des Landkreises Bayreuth.

Die After-Work-Party hat sich schon zu einer kleinen Tradition entwickelt und kann mit jeder anderen Party mithalten. Die Stadt

Creußen und Stadträtin Petra Preißinger haben über die letzten Jahre Zug um Zug ein kleines Hüttendorf entstehen lassen. Geschreinert

und aufgebaut wurden die Holzhütten, die einen winterlichen Zauber verströmen, vom VG-Bauhof.

An jedem Abend gab es einen Losverkauf mit attraktiven Preisen. So ging das Krimidinner mit 3-Gänge-Menü nach Creußen, zwei

Frauen aus Creußen und Losau gewannen Tankgutscheine und ein Geschenkkorb mit Produkten aus der Region ging nach Emtmannsberg.

Der Erlös des Losverkaufes geht in diesem Jahr an die Tagespflege der Diakonie und an das Seniorenheim „Haus in der Au“, beides

in Creußen.

Foto: Petra Preißinger

„BIS WEIHNACHTEN, BIS WEIHNACHTEN IST`S NICHT MEHR WEIT“

Diese Zeile aus dem Weihnachtslied „Dicke rote Kerzen“ erklang

beim ersten Weihnachtsmarkt der Robert-Kragler-

Grundschule Creußen am 8.12.2022.

Durch kleine Beiträge der Schülerinnen und Schüler, wie

Weihnachtslieder, Tänze und das Gedicht „Die Weihnachtsmaus“,

wurden die Besucher auf die Weihnachtszeit eingestimmt.

Bei leichtem Schneefall und stimmungsvoller Atmosphäre

hatten die Besucher die Gelegenheit noch Kleinigkeiten für

das Weihnachtsfest, zu erwerben. Es gab die Auswahl zwischen

selbstgemachten Leckereien im Glas, Bienenwachstüchern,

Weihnachtskarten und kleinen Basteleien.

Für das leibliche Wohl sorgten der Hort und der Elternbeirat.

VG-Creußen


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NACHRUF

Der SPD-Ortsverein Creußen trauert um sein langjähriges

Mitglied Hartmut Wagner

In der Zeit von 1972 bis 1978 war er Mitglied im

Gemeinderat Haidhof und von 1982 bis 1990 im Stadtrat

Creußen. Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.

Claudia Stapelfeld

Vorsitzende

NACHRUF

Tief bewegt trauern wir um unseren Wirt

und Vereinsmitglied

Hartmut Wagner

Wir verlieren mit ihm nicht nur ein hoch

geschätztes Vereinsmitglied, sondern

auch unseren geliebten Wirt der kleinen

Kneipe „Zum Staff“ in Althaidhof.

Wir werden ihm stets ein Andenken bewahren.

Unser tiefes Mitgefühl gilt seinen

trauernden Angehörigen und Freunden.

Die Sportfreunde Haidhof e.V.

Vorstandschaft und Mitglieder

Das nächste erscheint am Freitag, 27. Januar 2023

VG-Creußen

Anzeigen- und Redaktionsschluss: 19. Jan. 2023, 11.30 Uhr


SEITE 12

VERBÄNDE UND VEREINE

Jagdgenossenschaft Funkendorf

Wildessen in Bieberswöhr

Am Freitag, den 03.02.2023 um 19:30 Uhr findet im Gemeindezentrum

Bieberswöhr das alljährliche Wildessen statt.

Herzliche Einladung ergeht an sämtliche Jagdgenossen.

Freiwillige Feuerwehr Gottsfeld e.V.

Am 04.02.23 findet die Jahreshauptversammlung der FF Gottsfeld um

19.30 Uhr im Feuerwehrhaus in Gottsfeld statt. Hierzu ergeht herzliche

Einladung an alle Kameradinnen und Kameraden.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

1. Begrüßung

2. Bericht des Vorsitzenden

3. Bericht des Kommandanten

4. Bericht des Jugendwartes

5. Bericht des Kassiers

6. Revisionsbericht und Entlastung

7. Grußworte

8. Wünsche und Anträge

Wir gehen davon aus, dass alle Kameradinnen und Kameraden an

dieser Versammlung teilnehmen und somit ihre Zugehörigkeit aktiv

demonstrieren.

Anzugsordnung: Uniform

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Die Vorstandschaft

Freiwillige Feuerwehr Losau

Hiermit ergeht an die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Losau die

herzliche Einladung zur Jahreshauptversammlung 2023

am Samstag, 28. Januar 2023 um 19.30 Uhr im Hirthaus in Losau.

Alle aktiven Feuerwehrleute in Uniform.

Tagesordnung: Gemeinsames Essen

1. Begrüßung

2. Jahresbericht des Kommandanten

3. Kassenbericht

Einsammeln des Jahresbeitrages

4. Begrüßungsworte der Gäste

5. Wahl des Vorstandes

6. Bilder Feuerwehr

7. Übungsplan 2023

8. Wünsche und Anträge

Gez. 1.Kdt. Horst Krügel

FEUERWEHR-TERMINE

13.01.2023 FF Engelmannsreuth

19:00 Uhr Jahreshauptversammlung

im Feuerwehrhaus

Was tut sich wo?

13.01.2023, 19:00 Uhr

Jagdessen

Jagdgenossenschaft Neuhof

Dorfgemeinschaftshaus Neuhof

13.01.2023, 19:00 Uhr

Jahreshauptversammlung

Freiwillige Feuerwehr Engelmannsreuth

Feuerwehrhaus Engelmannsreuth

13.01.2023, 19:30 Uhr

Jahreshauptversammlung

Freiwillige Feuerwehr Unternschreez

Feuerwehrgerätehaus Unternschreez

21.01.2023, 09:00 - 12:00 Uhr

Bauernmarkt in Creußen

Vor dem Verwaltungsgebäude in Creußen, Bahnhofstraße 11

23.01.2023, 19:00 Uhr

Sitzung des Stadtrates Creußen

Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Bahnhofstr. 11

23.01.2023, 19:00 Uhr

Podiumsdiskussion „Windkraftanlagen auf dem Kitschenrain - Für

und Wider“

Markt Schnabelwaid

Sportheim des FSV Schnabelwaid

28.01.2023, 19:30 Uhr

Generalversammlung

Freiwillige Feuerwehr Neuhof

Neuhof

28.01.2023, 19:30 Uhr

Jahreshauptversammlung

Freiwillige Feuerwehr Losau

Hirthaus Losau

EHRUNG BEIM SPD-ORTSVEREIN

CREUßEN

Der SPD-Ortsverein Creußen überreichte im Rahmen seiner

Weihnachtsfeier dem langjährigen Mitglied, Siegfried Potzel,

für seine geleisteten Dienste innerhalb und außerhalb des

Ortsvereins Creußen, die Willy-Brandt-Medaille.

Die Ehrung übernahm die Parlamentarische Staatssekretärin

beim Bundesminister für Arbeit und Soziales, Anette Kramme.

13.01.2023 FF Unternschreez

19:30 Uhr Hauptversammlung im

Feuerwehrgerätehaus

15.01.2023 FF Stadt Creußen

08:00 Uhr 1. Übung

15.01.2023 FF Stadt Creußen: Abt. Schwürz-Hörlasreuth

08:00 Uhr Gemeinsame Übung mit FW Creußen

18.01.2023 FF Lindenhardt

19:00 Uhr UVV im Gemeindehaus

Im Bild v. l. n. r. Anette Kramme, Siegfried Potzel, Vors. C. Stapelfeld, stv.

Vors. G. Schäffler

VG-Creußen


Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 13

KOSTENFREIE ONLINE-VERANSTALTUNGEN DER

FACHSTELLE FÜR DEMENZ UND PFLEGE OBER-

FRANKEN IM ERSTEN QUARTAL 2023

Die Facetten einer Demenz – am Beispiel der Frontotemporalen Demenz, Referentin: Dr. Sarah Straub

So facettenreich sich die Erkrankung einer Demenz darstellt, so vielseitig zeigt sich die Referentin Sarah Straub. Als promovierte

Neuropsychologin arbeitet sie am Universitätsklinikum Ulm. Sie hält für unterschiedliche Organisationen regelmäßig Vorträge zum

Thema „Frontotemporale Demenz“. Daneben ist sie leidenschaftliche Musikerin und Liedermacherin. Ihr Debüt als Schriftstellerin

gab sie im letzten Jahr mit dem erfolgreichen Buch „Wie meine Großmutter ihr ICH verlor“, das aus ihren persönlichen Erfahrungen

heraus entstand.

Am Mittwoch, 25. Januar 2023 von 18.30 bis 20.00 Uhr referiert sie in einer Online-Veranstaltung der Fachstelle für Demenz und Pflege

Oberfranken über das Krankheitsbild der Frontotemporalen Demenz. Diese Form der Demenz wird verursacht durch das Absterben

von Nervenzellen im Stirn- und Schläfenlappen des Gehirns und resultiert in erster Linie in Veränderungen der Persönlichkeit und

des Sozialverhaltens. Im Anschluss erläutern die Mitarbeiterinnen der Fachstelle Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene wie

zum Beispiel bestehende Gruppentreffen für pflegende Angehörige. Zudem stellen sie das neue Angebot einer Online-Angehörigengruppe

von Menschen mit Frontotemporaler Demenz vor. Dieses startet am Mittwoch, 29. März 2023 mit dem ersten Treffen von

18.30 bis 20.00 Uhr.

Schulung für ehrenamtlich tätige Einzelpersonen

Am Dienstag, 31. Januar und Mittwoch, 1. Februar 2023, jeweils von 16.00 bis 19.00 Uhr bietet die Fachstelle für Demenz und Pflege

Oberfranken die nächste Online-Schulung für zukünftige ehrenamtlich tätige Einzelpersonen an. Interessierte werden befähigt,

hilfebedürftige Menschen ab Pflegegrad 1 bei alltäglichen Herausforderungen zu unterstützen. Als Anerkennung für ihre Tätigkeit

erhalten sie eine Aufwandsentschädigung, die über den Entlastungsbetrag in Höhe von 125€ mit den Pflegekassen abgerechnet

werden kann. Näheres hierzu ist unter www.einzelperson-bayern.de nachzulesen.

Demenzfreundliche Musikveranstaltungen

Die dritte Veranstaltung richtet sich an musikalische Akteure und Akteurinnen, die demenzfreundliche Zuhör- oder Mitmachkonzerte

und andere musikalische Aktionen in Oberfranken anbieten möchten. Die Online-Veranstaltung findet am Mittwoch, 15. Februar

2023 von 17.00 bis 18.00 Uhr statt. Im Nachgang erhalten die Teilnehmenden einen Wegweiser zur Gestaltung demenzsensibler Musikangebote

sowie bei Bedarf individuelle Beratung. Anmeldungen und Nachfragen richten Sie bitte an die Fachstelle für Demenz

und Pflege Oberfranken unter 09281/ 57 500 oder info@demenz-pflege-oberfranken.de.

Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie durch die Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen¬verbände

in Bayern und durch die Private Pflegeversicherung gefördert.

Fachstelle für Demenz und Pflege Oberfanken | Landratsamt Hof

Leitstelle Pflege Hofer Land | Berliner Platz 3 | 95030 Hof

09281 / 57 500 | info@demenz-pflege-oberfranken.de

VERSICHERUNGEN UND FINANZEN VOR ORT

Generalagentur OVB Sebastian Koch

Seit über 14 Jahren ist Sebastian Koch als Versicherungsfachmann

für Finanzanlage, Immobiliendarlehensvermittler und

Immobilienmakler in der Branche tätig. Seit 2018 ist er in der

Nürnberger Straße 9 in Creußen ansässig.

Sebastian Koch ist spezialisiert auf Altersvorsorge, Absicherung

und Versicherungsvergleiche, Realisierung von Eigenheim

(Bausparen / Finanzieren), Vermögenswirksame Leistungen,

betriebliche Altersvorsorge und vielem mehr – und das direkt

vor Ort.

Aufgrund von Corona hat sich das Angebot vermehrt auf Versicherungen,

Investments und Altersvorsorge verlagert. Vor allem

die betriebliche Altersvorsorge ist mittlerweile sein Schwerpunkt:

„Ich empfehle meinen Kunden immer die betriebliche

Altersvorsorge beim Arbeitgeber anzusprechen. In der aktuellen

Situation macht diese besonders Sinn, sowohl für Arbeitnehmer,

als auch für Arbeitgeber“, so Sebastian Koch.

Die Wünsche und Bedürfnisse meiner Kunden stehen an erster

Stelle. Wir vergleichen – der Kunde profitiert“, so Sebastian Koch. „Finanzielle Angelegenheiten werden ganzheitlich betrachtet und

maßgeschneidert umgesetzt, damit die finanzielle Zukunft unserer Kunden gesichert ist“.

Generalagentur OVB Sebastian Koch, Nürnberger Straße 9, 95473 Creußen


SEITE 14

ERÖFFNUNG DES 10. ADVENTFENSTERS

Am 10. Dezember fand am Dorfgemeinschaftshaus Haag zur Rotmainquelle die Eröffnung des 10. Adventfensters statt. Die Dorfgemeinschaft

Haag hat nach der Weihnachtsgeschichte kostenlos Getränke und Essen zur Verfügung gestellt und stattdessen um

eine Spende für den Wünschewagen gebeten.

In der Spendenbox haben sich sage und schreibe 500 € wiedergefunden.

Die Dorfgemeinschaft Haag stockt den Betrag um

weitere 250 € auf, so dass wir den stolzen Betrag von 750 € dem

Wünschewagen zukommen lassen können. Wir sind uns sicher,

dass mit der Spende ein letzter sehnlichster Wunsch erfüllt werden

kann.

Wir bedanken uns aufrichtig bei allen Teilnehmern für die großzügige

Spende. Im Anschluss an die Veranstaltung kam als große

Überraschung noch ein festlich geschmückter Weihnachtstraktor

eines Haager Mitbürgers zu Besuch.

Volkshochschule Creußen e.V.

Geschäftsstelle: Rathaus Creußen

Bahnhofstr. 11

95473 Creußen

Vorsitzender: Martin Dannhäußer, 1. Bürgermeister

Tel.: 09270/ 9890

E-Mail: kontakt@vhs-creussen.de

Web: www.vhs-creussen.de

Anmeldung: Anmeldung nur über www.vhs-creussen.de oder beim angeführten Ansprechpartner spätestens drei Tage vor Kursbeginn.

Bezahlung: Bei der Anmeldung, spätestens bei Kursbeginn mittels Lastschriftverfahren

Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, denn Ihre Anmeldung kann entscheiden, ob ein Kurs stattfindet oder nicht.

Alle Vorträge kostenlos und Anmeldung nicht erforderlich

Programm Frühjahr/Sommer 2023

Cr 008_5 - Jahreseröffnung 2023 mit der Lion-Theatergruppe

unter der Leitung von Gisela Wirth-Baier -neuer Termin-

Fr., 03.02.2023 • 19.00 Uhr • Altes Rathaus •

Die Theatergruppe zeigt einen Ausschnitt aus ihrem Programm. Die VHS lädt wieder alle Mitglieder, Freunde und Interessierte der VHS zur

kurzen Programmvorstellung mit den Referenten und anschließendem Sektempfang ein.

Gesellschaft und Leben

Ansprechpartner: Wolfgang Böss, Tel. 09270/ 91175

Cr 001_1 - Vortrag: Stichjahr 1800 - die Heimat unter Zollern, Preußen, Franzosen und Bayern

Do., 23.03.2023 • 19.30 Uhr • Altes Rathaus, Creußen • Referent: Dr. Adrian Roßner, Historiker, Universität Bayreuth

Die Zeit zwischen 1790 und 1810 gehört zu den bewegtesten der fränkischen Landesgeschichte. Nach der Abdankung des letzten Markgrafen,

Karl Alexander, übernahmen die Preußen die Regierung in Bayreuth und machten unter Leitung Karl August von Hardenbergs aus

dem Fürstentum den ersten europäischen Staat im modernen Sinne. Die politischen Umstürze, aber auch die wirtschaftlichen Entwicklungen

stehen im Mittelpunkt des Vortrags, der zudem einen Blick auf all jene werfen wird, die oftmals vergessen werden: Auf die Menschen vor

Ort, die sich mit immer neuen Strukturen und Forderungen zurechtfinden mussten. In Zusammenarbeit mit dem Colloquium Historicum

Wirsbergense.

Cr 002_1 - Vortrag: Die Kultur der Berber in Marokko. Leben am Rande der Wüste Sahara

Do., 20.04.2023 • 19.30 Uhr • Altes Rathaus, Creußen • Referent: Prof. Dr. Herbert Popp, Univ.-Prof. im Ruhestand und geographischer Nordafrika-Spezialist

Die Berber sind eine geheimnisumwitterte Ethnie in Nordafrika mit eigener Kultur und eindrucksvollen kulturellen Leistungen

am Rand der Wüste: geniale Formen der Anpassung an Wassermangel, Speicherburgen zum Schutz des geernteten Getreides, bizarre

Lehmburgen, üppige Oasen. Diese Formen eines faszinierenden Kulturerbes werden mit zahlreichen Fotos ausführlich beschrieben und

erläutert.

Cr 003_1 - Vortrag: Erben - vererben - Nachlass planen

Do., 09.03.2023 • 19.30 Uhr • Altes Rathaus• Referentin: Notarin Dr. Manuela Müller, Pegnitz

Wer bekommt nach meinem Tod mein Haus, mein Geld, meine sonstige Habe? Wer kümmert sich um das Grab? Das sind oft gestellte Fragen,

die noch öfter verdrängt werden. Es ist keine Frage des Alters, sein Erbe zu regeln. Auch junge Menschen sollten vorsorgen. Das gesetzliche

Erbrecht ist nicht einfach und kann zu bösen Überraschungen führen. Nur wer das Erbrecht kennt, kann seine eigenen Vorstellungen

verwirklichen, wem er was hinterlassen will.

VG-Creußen


Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 15

Entspannung und Körpererfahrung

Eine Neuanmeldung ist für alle Kurse dringend erforderlich.

Aufgrund der Hygiene- und Abstandsvorschriften ist nur eine geringe Teilnehmerzahl zulässig.

Alle Kurse finden im Alten Rathaus Creußen statt • jeweils 12 Übungseinheiten • Gebühr: 50,00 EUR/ TN • Maximale Teilnehmer: 12

Mitzubringen: Decke, Isomatte, kleines Kissen, warme Socken

Cr 001_4 - Hatha-Yoga im Internet - nur für Fortgeschrittene- (Kurs-ID 20170315-905078)

Beginn: Mo., 27.02.2023, 10 Abende, jeweils 17.45-19.00 Uhr Gebühr: 35,00 €/ bei 10 TN

Leitung: Claudia Hermsdörfer-Geißler, Yoga-Lehrerin

Man lädt sich nur die Zoom-App kostenlos herunter; die Zugangsdaten bekommen Sie per E-Mail von der Kursleiterin.

Ansprechpartnerin: Helga Pachl, Tel. 09270/1765

Cr 002_4 - Hatha-Yoga für Erwachsene (Kurs-ID 20170315-905078) für Wiedereinsteiger und Neuanfänger

Kurs I: 17,00 -18.15 Uhr, Beginn: Mo., 20.03.2023

Leitung: Jeanette Held, Himmelkron

Das Üben der Yoga-Haltungen kräftigt das Muskelsystem. Mit Hilfe der Atmung entspannen Sie den Körper und beruhigen den Geist, Beweglichkeit

und Stabilität, Dehnung und Kräftigung, Entspannung und Spannung, Ruhe und Aktivität kommen ins Gleichgewicht.

Ansprechpartnerin: Helga Pachl, Tel. 09270/1765

Cr 003_4 - Hatha-Yoga für Erwachsene

Kurs III: 9.00 -10.15 Uhr, Beginn: Mi., 01.03.2023

Leitung: Jeanette Held, Himmelkron

Ansprechpartnerin: Ursula Kagerl, Tel. 09270/ 5445

Cr 004_4 - Kurs V: Yoga für Senioren auf dem Stuhl

Beginn: Do., 02.03.2023 • 15.00 – 16.15 Uhr • Leitung: Jeanette Held, Himmelkron

Übungen für Menschen, die etwas für Ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden tun möchten, jedoch nicht über längere Zeit auf der Matte sitzen

können oder möchten. Für Menschen, denen es aufgrund teilweiser körperlicher Einschränkung nicht möglich ist, auf der Matte im fließenden

Ablauf vom Liegen zum Stehen zu kommen. Eine Schnupperstunde ist möglich. Ansprechpartnerin: Ursula Kagerl, Tel. 09270/ 5445

Cr 005_4 - POWER-WORK-OUT - alter Kurs mit neuem Format -

Beginn Mi., 01.03.2023 • In der Mehrzweckhalle in Creußen • 19.00 - 20.30 Uhr• Gebühr: 60,00 EUR für

10 Abende • Mindestteilnehmerzahl: 10 •Leitung: Christina Rieg, Creußen. Power-work-out ohne Geräte. Mithilfe des altbewährten Zirkeltrainings

werden jede Stunde andere Schwerpunkte gesetzt. Umrahmt wird dieses Training mit kleinen Laufeinheiten und einer speziellen

Bauch-, Gleichgewichts- und Koordinationseinheit.

NEU: Jede zweite Stunde findet im Freien statt (je nach Wetterlage).

Mitzubringen sind: Handtuch, Getränk, Gymnastikmatte. Ansprechpartnerin: Helga Pachl, 09270/1765

Cr 006_4 - FIT FOR FUN

Do., 12.01.2023 • 18.00 -19.00 Uhr •Mehrzweckhalle, Bahnhofstr. 11, Creußen

Gebühr: 70,00 €, bei 10 TN Staffelpreis für 15 Abende • Max.TN: 15 •Leitung: Manuela Hock, Sport in der Prävention

Wer möchte mit Freunden Fit werden, seine Beweglichkeit verbessern und den Alltagsstress loswerden? Kursinhalte: Aufwärmen, Ausdauertraining,

Muskelaufbau und Stretching. Rückengerechte Übungen, Konditionstraining

Ansprechpartnerin: Helga Pachl, Tel. 09270/1765

Cr 007_4 - ErlebniSTanz ...die etwas andere Art zu tanzen!

Mo., einmal im Monat • 19.00-20.30 Uhr • in der Aula der Robert-Kragler-Schule, Creußen • 5 Abende •

Gebühr: 15,00 EUR • Leitung: Sylvia Simonetti, zertifizierte Tanzleiterin des BVST. Neue Lebensfreude vermitteln uns Tänze aus aller Welt,

aus verschiedenen Epochen und Kulturen, getanzt wird im Kreis, in Blockformation, in der Gasse oder im Square. Durch die Bewegung zu

rhythmischer Musik trainieren wir Ausdauer, Konzentration und Gedächtnis und beleben Körper, Geist und Seele. Die Teilnahme ist mit oder

ohne Partner möglich. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich! Ansprechpartnerin: Marlies Maiwald, Tel. 09270/1297

Kunst / Kunsthandwerk

Ansprechpartnerin: Elfrun Pöhlmann Tel. 09270/5366

Alle Kurse finden in der „Bunten Truhe“ in Creußen statt und sind für Anfänger und Fortgeschrittene, Material (Farben, Pinsel etc.) kann

mitgebracht oder käuflich am Abend erworben werden. Anmeldung (unbedingt erforderlich) und Leitung: Gisela Wirth-Baier, Malerin, Tel.

09270/1554

Cr 001_5 - Töpferkurs:

Fr., 17.03.2023 • 17.00-20.00 Uhr • Gebühr: 25,00 EUR einschl.

Glasurabend: Fr., 31.03.2023 • 17.00-20.00 Uhr • zuzüglich Kosten für Ton, Brennen und Glasur je

nach Werkstück.

Es kann Verschiedenes getöpfert werden; Gartenkugeln, Gartenstecker usw.

Cr 002_5 - Holzbretter bemalen

Fr., 21.04.2023 • 17.00-20.00 Uhr • Gebühr: insgesamt 39,00 EUR

Ein großes Brett und Farben, Pinsel und Arbeitsmaterial wird gestellt

Cr 003_5 - Häkeln für Anfänger - Amigurum - was ist das?

Mi., 01.02.2023 • 17.00 -18.30 Uhr • Altes Rathaus VHS-Raum Creußen • 6 Treffen • Gebühr: 30,00 € bei 8 TN Leitung: Sylke Wilken


SEITE 16

Eine Häkeltechnik aus Japan, mit der man figürlich arbeiten kann. Es entstehen bspw. Puppen, die besonders Kinderherzen erfreuen. Diese

Technik ist schnell erlernbar und somit auch für absolute Häkelanfänger geeignet. Werden Sie also Profi im Umgang mit Luftmaschen,

festen Maschen, Stäbchen, Häkelgarn und Häkelnadel. Bitte bringen Sie mit: 1 Häkelnadel ca. Stärke 3; 1 Knäuel Baumwollgarn (z. B. Catania

oder ein anderes); 1 Schere

Musik

Anmeldungen und Ansprechpartnerin: Elfrun Pöhlmann Tel. 09270/5366

Die Anmeldungen für den Musikunterricht sind verbindlich für ein VHS-Semester (Februar-August bzw. September-Januar, 1 x wöchentlich,

außer Ferien). Nach Anmeldung können Termine mit den Kursleitern abgesprochen werden. Eine Unterrichtseinheit umfasst 30 Minuten

(Gitarre 20 Min). Eine kostenpflichtige Schnupperstunde ist möglich!

Cr 004_5 - Gitarre (Anfänger und Fortgeschrittene)

Termine: nach Vereinbarung • Robert-Kragler-Schule • Gebühr:11,00 EUR/UE (20 Min.) • Leitung: Gerlinde Nerlich

Cr 005_5 - Klavier und Keyboard

Termine: jew. Donnerstag oder Freitag nach Vereinbarung • Altes Rathaus, VHS-Raum • Gebühr:

16,00 EUR/UE • Leitung: Hartmut Gebelein,

Cr 006_5 - Schlagzeug

Termine: jew. Di. nach Vereinbarung • Altes Rathaus, VHS-Raum • Gebühr: 13,00 EUR/UE • Leitung: Salvatore Caramagno

Cr 007_5 - Semesterabschlusskonzert der Musikschüler

Genauer Termin wird im Mitteilungsblatt bekanntgegeben • 18.30 Uhr • Altes Rathaus, Creußen

Theater / Konzert / Ausstellungen

Cr 009_5 - Traditioneller VHS-Künstler-Ostermarkt

Sa./So. 11.03. und 12.03.2023 • jeweils 10.00-17.00 Uhr • Mehrzweckhalle, Bahnhofstraße 11., 95473 Creußen

Der traditionelle Künstler-Ostermarkt der Volkshochschule Creußen bietet den Besuchern österliches Flair an liebevoll geschmückten Ständen.

Das künstlerische Angebot umfasst stilvolle und in den verschiedensten Techniken bearbeitete Ostereier. Darüber hinaus ergänzen

Zeichnungen und Gemälde, hochwertige handwerklich gefertigte Accessoires an Floristik, Holz- und Tonwaren, sowie Schmuck- und Textilkunst

das Sortiment. Für den Gaumen gibt es eigens hergestelltes Gebäck, sowie heiße und kalte Getränke.

Ansprechpartnerin: Gisela Wirth-Baier, Tel. 09270/1554

Cr 010_5 - „Aus den Fugen“ – Die VHS-Kunstausstellung zum Töpfermarkt und Altstadtfest mit Dr. Doris Bocka, Bindlach

Altes Rathaus • Vernissage mit Laudatio: Freitag 07.07.2023 18.00 Uhr •

Seit dem Jahr 2020 treibt die Künstlerin das Gefühl um, dass die Welt aus „Aus den Fugen“ gerät. Dieses Empfinden setzt sie in unterschiedlichen

Motiven um. Sie malt bevorzugt mit selbst hergestellten Farben aus Pigmenten und in Acryl.

Zur Ausstellung sagt die Künstlerin:

„Ein Sinnbild sind Häuser, die aus meiner Sicht eine ambivalente Stellung einnehmen -mal Zuflucht bieten, mal zwangsweise zur Isolation

führen. Trotzdem versuche ich mich dieser Thematik mit einem Augenzwinkern zu nähern: Die Fassaden und Gebäude sind architektonisch

unkorrekt, trotzen perspektivischen Regeln, sind unvollständig und farblich entfremdet, teilweise unscharf. So entstehen starke

Häuserportraits als Metaphern für die heutige Zeit, die einen mutigen „AufBruch“ erfordert.“ Ausstellungszeitraum: 07.07. bis 30.07.2023,

geöffnet jeweils Samstag 14 -17 Uhr, Sonntag 11 - 17 Uhr. Ansprechpartnerin: Mahela Bär-Frisch Tel. 09270/91500-0 o. 0171/4433275

Cr 001_6 - „Architektouren 2022“ - Eine Ausstellung der Bayerischen Architektenkammer

Rathaus Creußen • Eröffnung: Freitag 10.03.2023 18.00 Uhr

Die Architektouren, eine Veranstaltungsreihe der Bayerischen Architektenkammer, sind eine jährlich stattfindende Präsentation von Architektur

in Bayern, bei der immer am letzten Juni-Wochenende qualitätvolle Planungen und deren realisierte Ergebnisse aus den Bereichen

Architektur, Landschafts- und Innenarchitektur sowie Stadtplanung besichtigt werden können. Einen Blick auf die Architektouren-Projekte

über das Besichtigungswochenende hinaus erlaubt die Wanderausstellung, die die Bayerische Architektenkammer regionalen Veranstaltern

zur Verfügung stellt. 2022 wurden vor allem Projekte ausgewählt, die sich besonders durch nachhaltiges Bauen und ihre Umbaukultur

auszeichnen. Unter dem Motto „Architektur baut Zukunft“ mach die Wanderausstellung jetzt auch in Creußen Station! Zu sehen sind alle

fränkischen Projekte sowie einige mehr aus anderen Teilen Bayerns mit Informationen, Fotos, Grundrissen und Plänen. Der Eintritt ist frei.

Ausstellungszeitraum 13. bis 30. März 2023 zu besichtigen während der Öffnungszeiten des Rathauses Creußen, Bahnhofstraße 11,

95473 Creußen, Ansprechpartnerin: Mahela Bär-Frisch Tel. 09270/91500-0 o. 0171/4433275

Die „Junge VHS“

Cr 001_6 - Töpferkurs für Kinder - ab 6 Jahren-

Fr., 28.04.2023 • 14.30-16.00 Uhr • Gebühr: 18,00 EUR einschl. Material

Wir töpfern Gartenstecker. Der Kurs findet in der „Bunten Truhe“ in Creußen statt.

Anmeldung (unbedingt erforderlich) und Leitung: Gisela Wirth-Baier, Malerin, Tel. 09270/1554

Ansprechpartnerin: Elfrun Pöhlmann Tel. 09270/5366

Exkursionen

Cr 002_6 - Lebensräume schaffen – eine Naturgartenführung in der Wilhelminenaue

So. 21.05.2023 • Leitung: Silke Geukes, Vorsitzende BN Ortsgruppe Creußen

Treffpunkte: 14.00 Uhr für Radfahrer*innen an der Robert-Kragler-Schule in Creußen,

15.00 Uhr für Autofahrer*innen am Diska Parkplatz, 15.30 Uhr für alle am Eingang zum Bunten Hügel in der Wilhelminenaue.

VG-Creußen


Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 17

Auf 10.000 qm hat der Verein „Die Summer“ e.V. 2019 auf dem Gelände der ehemaligen Landesgartenschau in der Wilhelminenaue einen

insektenfreundlichen Schaugarten angelegt. Wir unternehmen einen (Rad)ausflug zum „Bunten Hügel“ und schauen uns an, mit welchen

Strukturen und Maßnahmen man attraktive Lebensräume für verschiedene Tiere gestalten kann. In Kooperation mit dem Bund Naturschutz.

Ansprechpartnerin: Mahela Bär-Frisch Tel. 09270/91500-0 o. 0171/4433275

Cr 003_6 - VHS-Feierabend-Radtour

Von April bis September 2023, jeweils 1. Mittwoch im Monat; erstmals am 05.04.2023 • Treffpunkt: 18.00 Uhr am neuen Rathaus, Bahnhofstraße

• Gesamtstrecke max. 25 km • Leitung: Wolfgang Böss oder Jan Visser Die VHS startet bei freundlichem Wetter zur allmonatlichen

Feierabendtour. Falls Touren wetterbedingt ausfallen müssen, wird dies über die Homepage www.vhs-creussen.de bekanntgegeben. Es

wird empfohlen, Regenkleidung und Pannenwerkzeug mitzunehmen; keinerlei Haftung für Personen- oder Sachschäden.

Ansprechpartner: Wolfgang Böss Tel. 09270/ 91175 oder Jan Visser, Tel. 0152/23634079

Creußen mit der VHS unterwegs

Detaillierte Unterlagen, Informationen und Anmeldung bei Gabriele Neubauer-Ihmann unter Tel. 09270/9606 oder

gabrieleneubauer264@gmail.com

Cr 004_6 - Besuch von Schloss Carolinenruhe, ehemals Schloss Colmhof

Mi., 03.05.2023 • Treffpunkt: Am 14.00 Uhr • Gebühr: 17,00 € einschließlich Eintritt

Das Schloss wurde durch die Familie Rothenbücher mit viel Liebe restauriert und der Bevölkerung zugänglich gemacht. Wir lassen uns

durch das Schloss mit all seinen Schätzen vom Besitzer, Herrn Rothenbücher, führen und haben anschließend die Gelegenheit bei Kaffee

und köstlichem Kuchen das Ambiente zu genießen. Anmeldung bis 03.04.2023

Cr 005_6 - Konzertfahrt ins Haus Marteau nach Lichtenberg

Die. 20.06.2023 • Abfahrt: 13.00 Uhr am Rathausparkplatz, Bahnhofstraße • Konzertkarte: 25 € zuzüglich Kosten für die Busfahrt (abhängig

von der Teilnehmerzahl) Wir fahren wir mit dem Bus nach Lichtenberg ins Haus Marteau, einer einzigartigen, musikalischen Bildungsstätte

mit historischem Ambiente. Nach einer Führung um 16.00 Uhr besuchen wir am Abend um 18.00 Uhr ein Klavierkonzert. Ausführende Pianisten

sind die Brüder Stelzl aus Schwäbisch Gmünd, Meister und Professoren der Einrichtung. Anmeldung bis 03.04.2023

Cr 006_6 - Fahrt zu den Luisenburg Festspielen zu „Die Schöne und das Biest“

Sa., 09.07.2023 • Treffpunkt: Rathausparkplatz um 8.45 Uhr • Kosten: Karten für Erwachsene 23 €/Kinder 7€

zuzüglich Buskosten (abhängig von der Teilnehmerzahl) Wir fahren mit Familien und Gästen nach Wunsiedel zu den Luisenburg Festspielen

und besuchen dort das Familienstück „ Die Schöne und das Biest“, das um 10:30 zur Aufführung kommt. Zu dieser Fahrt freuen wir uns

auf teilnehmende Kinder. Anmeldung bis 15.05.2023

Vorschau

Cr 007_6 - Tagesausflug nach Wondreb, Waldsassen und zur Straußenfarm

Sa., 09.09.2023 • Treffpunkt: Rathausparkplatz um 8.30 Uhr • Kosten: Kapelle 2,00 €, Bibliothek 3,50 € zuzüglich Brotzeit auf der Straußenfarm

und Buskosten (abhängig von der Teilnehmerzahl) Der Tagesausflug führt uns zuerst nach Wondreb, in die Kapelle, mit einem etwas

ungewöhnlichen Deckengemälde, anschließend in die weltbekannte Bibliothek des Klosters Waldsassen und nach einem kurzen Fußmarsch

auf die Farm Mitterhof mit seinen Straußen und Sattelschweinen. Anmeldung bis 01.08.2023

Volkshochschule Schnabelwaid e.V.

91289 Schnabelwaid

Rosemarie Ballwieser

Tel.: 0 92 70 / 18 77

E-mail: vhsschnabelwaid@ yahoo.de

Anmeldung: für alle Kurse unter vhs Schnabelwaid (E-Mail), bei Karin Krause, Tel. 09270/1449 od. Rosemarie Ballwieser. Die Kursgebühren

sind bei der Anmeldung, spätestens bei Kursbeginn zu entrichten. Es gelten die Allg. VHS-Geschäftsbedingungen (s. S. 100)

Die Hygiene-Regeln - VHS-Schnabelwaid - Bürgerhaus und Turnhalle, sind unbedingt einzuhalten.

Gesellschaft

Mensch und Welt

Sw 001_1 - Rockenstube (fortlaufend)

Jew. donnerstags (1 x monatlich) • 18.00 Uhr • Landgasthof Freiberger • Leitung: VHS u. Ursula Eckert

Infoveranstaltung: Solarenergie vom eigenen Dach.

Do., 02.02.2023 • 19.30 Uhr • Bürgerhaus • Leitung: Dr. Michael Schmitt

Bei dieser Infoveranstaltung gibt Dr. Michael Schmitt, der Experte für Solarenergie, eine Übersicht über die Vorteile, Varianten und Fördermöglichkeiten

für Solarenergie vom eigenen Dach. Darüber hinaus stellt das Klimaschutzmanagement des Landkreises den Solarrechner

der Region Bayreuth vor und erklärt seine Bedienung. Mit dem Solarrechner kann jede*r kostenlos und mit wenigen Klicks ermitteln, wie

viel Sonnenenergie auf dem eigenen Gebäudedach erzeugt werden kann und ob sich eine Investition rechnet. Die Veranstaltung findet in

Kooperation mit dem Klimaschutzmanagement des Landkreises Bayreuth statt.


SEITE 18

Sprachen

Sw 001_3, Englisch (Anfänger und mit leichten Vorkenntnissen)

Beginn: Do., 02.03.2023 • 18.15-19.15 Uhr • Bürgerhaus, Musikzimmer • 8 Abende • Gebühr: 45,00 EUR • Leitung: N.N.

Sw 002_3, Italienisch (Anfänger mit leichten Vorkenntnissen)

Beginn: Do., 02.03.2023 • 19.30-20.30 Uhr • Bürgerhaus, Musikzimmer • 8 Abende • Gebühr: 45,00 EUR • Leitung: N.N.

Gesundheit

Entspannung / Körpererfahrung

Das Üben der Yoga-Haltungen kräftigt das Muskelsystem. Mit Hilfe der Atmung entspannen Sie den Körper und beruhigen den Geist.

Beweglichkeit und Stabilität, Dehnung und Kräftigung, Entspannung und Spannung, Ruhe und Aktivität kommen so ins Gleichgewicht.

Dadurch unterstützen Sie Ihre Gesundheit und sind den Alltagssituationen besser gewachsen. Sie üben Schritt für Schritt innere Ruhe, Beweglichkeit,

Konzentration und Achtsamkeit ein.

Hatha-Yoga - Der Weg zu innerer Kraft KK (Kurs-ID: KU-ST-HL5WMJ)

Beginn: Mo., 06.02.2023 • Bürgerhaus • je 12 Abende • mitzubr.: Decke, matte, warme Socken, bequeme Kleidung • Gebühr: 75,00 EUR (unter

10 Teilnehmer) • Leitung: Renate Raps. Sw 001_4 Kurs 1: 17.00-18.30 Uhr

Sw 002_4 Kurs 2: 19.00-20.30 Uhr

Sw 003_, Hatha -Yoga am Vormittag KK (Kurs-ID: KU-ST-HL5WMJ)

Beginn: Mi., 08.02.2023 • 9.00-10.30 Uhr • Bürgerhaus • 12 Vormittage • mitzubr.: Decke, Yogamatte, festes Kissen (Yogakissen), bequeme

warme Kleidung • Gebühr: 75,00 EUR • Leitung: Renate Raps.

Sw 004_4, Hatha-Yoga am Vormittag KK (Kurs-ID: KU-ST-HL5WMJ)

Beginn: Do., 09.02.2023 • 08.30-10.00 Uhr • Bürgerhaus • 12 Vormittage • mitzubr.: Decke, Isomatte, kleines Kissen, warme Socken • Gebühr:

75,00 EUR (unter 10 Teilnehmer) • Leitung: Renate Raps.

Sw 005_4, Hatha-Yoga für Senioren - Aktiv im Alter KK (Kurs-ID: KU-ST-PSHGDM)

Beginn: Do., 09.02.2023 • 14.30-15.45 Uhr • Bürgerhaus • 12 Nachmittage • mitzubr.: warme Kleidung und Socken, evtl. Unterlage (kleine Matte)

für die Füße • Gebühr: 50,00 EUR • Leitung: Renate Raps .

Workshop - Aktiverlebnis - Achtsamkeitsbasierte Stressreduktion (MBSR)

Do., 30.03.2023 • 17.00 bis 20.00 Uhr • 3 Std. Workshop • Bürgersaal • Gebühr: 18,00 EUR • Leitung: Michaela Schubert, Heilpraktikerin & Entspannungspädagogin.

Achtsamkeit bedeutet den Moment wahrzunehmen, Körperempfindungen, Gedanken, Gefühle zu betrachten

und diese zu akzeptieren. Durch das Achtsamkeitstraining gelangen Sie zur inneren Ruhe.

Bewegung / Gymnastik / Fitness

Sw 006_4 , Body-Mix (Fitness und Workout)

Beginn: Di., 07.02.2023 • 19.30-20.30 Uhr • Schulturnhalle • 10 Abende • mitzubr.: Matte, feste Hallenturnschuhe, Getränk • Gebühr: 35,00 EUR,

min. 10 TN • Leitung: N.N. Nach dem Warm-up mit Cardio-Training folgen unter anderem Elemente von Bauch-Beine-Po, Bodystyling- und

Bodyweight. Teils werden auch Handgeräte mit eingebaut.

Ernährung

Einführungs-Vortrag: Verschiedene Formen des Fastens

Sa., 04.02.2023 • 16.00 Uhr • Bürgerhaus • Gebühr: 5,00 EUR (für Teilnehmer der Fastenkur kostenfrei) • Leitung: Johanna Eisner

Der Einführungs-Vortrag zur 5-Tages-Heilfastenkur nach Klosterfrau Hildegard von Bingen ist für Alle, besonders für Neueinsteiger sehr

wichtig, damit die Fastenkur ein gutes Erlebnis und Erfolg bringt.

Anmeldung bis spätestens Mittwoch 01.02.2023

5-Tages-Heilfastenkur nach Rezepten der Hildegard von Bingen

Aschermittwoch, 22.02.2023 - 26.02.2023 • jew. 18.00 Uhr • Bürgersaal-Bürgerhaus • Gebühr: 65,00 EUR (Rezepte kostenfrei) • mitzubr:

Teller, Besteck, Tasse für Tee, kleine Behältnisse, bequeme Kleidung • Leitung: Rosemarie Ballwieser • Anmeldung bitte bis spätestens Sa.,

04.02.2023. Die VHS bietet eine 5-Tages-Heilfastenkur nach Rezepten der Klosterfrau an. Bei den täglichen Zusammenkünften wird nach

kurzer Besinnung und Ruhe über die Erfahrungen des Tages gesprochen. Anschließend essen wir zusammen eine Fastensuppe. Mit kleinen

gymnastischen Lockerungsübungen wird das Treffen beendet. Vor der Anmeldung ist es wichtig mit dem Hausarzt darüber zu sprechen

um die gesundheitliche Unbedenklichkeit abklären zu lassen. Sollte ein persönliches Treffen nicht möglich sein, bietet die VHS wieder

ein Online-Fasten an, bitte melden Sie sich gleichzeitig bei Interesse mit dazu an.

Kultur

Kunst / Kunsthandwerk

Sw 001_5, Filzen: Taschen, Hüte, Hausschuhe, Blumen usw. (ab 12 J.)

Sa., 18.03.2023 • 10.00-15.00 Uhr • 5 Std. • Grundschule - Werkraum • max. 8TN • mitzubr.: 4 Handtücher, Folie/Noppenfolie, evtl. Schürze, Plastikschüssel,

Oliven- oder Kernseife • Gebühr: 15,00 EUR / Jugendliche 8,00 EUR + Material • Leitung: Ilona Döhla • Anmeldung bis 06.03.2023

(wegen Wollbestellung)

TANZ

Line Dance - Anfänger und Fortgeschrittene

Beginn: Mi., 01.02.2023 • Bürgerhaus • je 10 Abende • Leitung: Agnes Klier

Line-Dance wird synchron in Reihen neben- und hintereinander getanzt. Die Schrittkombinationen sind zu Country-Hits und anderen Musikrichtungen

(Pop) tanzbar. Line Dance ist eine Aktivität für alle Altersgruppen; man braucht keinen Partner und es können Singles, Paare

VG-Creußen


Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 19

und auch die ganze Familie daran teilnehmen. Line Dance macht Spaß und es bietet ein großes Gruppenerlebnis!

Sw 002_5 Anfänger: 18.00-19.00 Uhr • Gebühr: 30,00 EUR

Sw 003_5 Fortgeschrittene: 19.00-20.30 Uhr • Gebühr: 35,00 EUR

MUSIK

Die Musikkurse als Gruppen- oder Einzelunterricht für Erwachsene und Kinder, Anfänger und Fortgeschrittene finden einmal wöchentlich

im Bürgerhaus statt. Die Anmeldung ist für 1 Jahr verbindlich. Die Abrechnung erfolgt per Lastschrifteinzug 2-3-mal im Jahr. Bitte melden Sie

sich rechtzeitig an. Sollten Sie Interesse für ein nicht angebotenes Instrument haben, sprechen Sie uns bitte an. An- und Abmeldung erfolgt

nur bei der Volkshochschule, vhsschnabelwaid@yahoo.de oder 092701877.

Die Einteilung der Musikschüler erfolgt nach Absprache mit den Musiklehrern Tel.-Nr. 01626948406 / 01711964665 • Unterrichtsbeginn: nach

den Weihnachtsferien. Änderung der Wochentage/Stunden kann ebenfalls mit den Musiklehrern abgesprochen werden. Der Einstieg ist

jederzeit möglich!

Sw 004_5, Querflöte / Blockflöte Leitung: Martina Schill, Stefan Helas | Sw 005_5 Gitarre • Leitung: Martina Schill, Stefan Helas

Sw 006_5 Klavier / Blockflöte • Leitung: Martina Schill, Stefan Helas | Sw 007_5, Musikalische Früherziehung (unter Vorbehalt)

Leitung: Martina Schill, Stefan Helas

Grundbildung

Die „Junge vhs“

Klettern-Turnen-Toben - Kindersport in der Halle

(2-6 J.) (Neueinteilung d. Gruppen)

Beginn: Mo., 06.03.2023 • Schulturnhalle • 8 Nachmittage • Gebühr: 25,00 EUR • Leitung: Gisela Unglert-Stielper

Spielideen und Sportgeräte in Kombinationen für kleinere Kinder. Bewegungsangebote zur elementaren Bewegungserfahrung wie Purzeln,

Rollen, Springen usw. werden ergänzt mit Geschicklichkeitsaufgaben und Koordinationsübungen. Eltern erhalten die Gelegenheit ihre

Kinder bei der Eroberung der Bewegungslandschaften in der Turnhalle zu begleiten und individuelle Anreize zu gestalten.

Sw 001_6 Gruppe 1 15.00-16.00 Uhr

Sw 002_6 Gruppe 2 16.15-17.15 Uhr (neu)

Gaststätte Mauth

Oberlenkenreuth, Tel.: 09270-400

Original

Ihr Kundenberater vor Ort

Leonardo Carbone

Friedrichstr. 10 - 95488 Eckersdorf

Tel.: 0921 / 32733 Mobil: 0173 / 9029081

e-mail: l.carbone@arcor.de

Unser Angebot für Sie

19.01.2023

• Kesselfleisch • Siedwürste

Alle Speisen gibt es auch zum Abholen!

Es laden herzlich ein: Otto + Vera

Kleinanzeigen

Nachruf

Helmut Kroder

DIE MUSIKKAPELLE STADT CREUSSEN

SUCHT VERSTÄRKUNG

Gebraucht werden alle Blasinstrumentenspieler-innen., insbesondere

Holz und Tuba. Gerne auch Quer -oder Wiedereinsteiger. Instrumente

sind teilweise vorhanden. Fragen bzw. Auskunft unter 0176 63344465

Ihr Dienstleister

rund um Haus und Garten

Alexander Baum

Wir können es alle nicht fassen,

dass unser Freund Helmut Kroder so plötzlich

aus unserer Mitte gerissen wurde.

Seine große Hilfsbereitschaft, Zuverlässigkeit und seine

liebenswerte Art werden wir schmerzlich vermissen.

Wir werden ihn immer in guter Erinnerung behalten.

Unser Mitgefühl gehört seiner Ehefrau und Familie.

Deine Stammtischfreunde Haidhof

Dorfstraße 19, 91289 Preunersfeld

Telefon 0151 588 48 133


SEITE 20

Bereitschaftsdienste

BEREITSCHAFTSDIENST DER ÄRZTE

In lebensbedrohlichen Notfällen erreichen Sie den Rettungs-

und Notarztdienst über die Rettungsleitstelle Telefon

112 ohne Vorwahl. Den für im Bereitschaftsdienst zuständigen

Arzt erfahren Sie über die Telefonnummer 116 117.

ZAHNÄRZTLICHER NOTDIENST

Den zahnärztlichen Notdienst gibt es in Bayern an allen Wochenenden,

Feier- und Brückentagen rund um die Uhr (0 bis

24 Uhr). Wann der Zahnarzt in seiner Praxis anwesend ist, finden

Sie online über die Suchfunktion unter www.notdienstzahn.de.

Die Zahl der Notfallpraxen ist stark begrenzt. Bitte

nehmen Sie den zahnärztlichen Notdienst nur in dringenden

Fällen in Anspruch, die keinen Aufschub bis zur nächsten allgemeinen

Sprechstunde dulden. Die Kassenzahnärztliche

Vereinigung Bayerns bittet Patienten, die am Wochenende

den zahnärztlichen Notdienst in Anspruch nehmen müssen,

um vorherige telefonische Terminvereinbarung.

Um eine Weiterverbreitung des Corona-Virus zu verhindern,

sollen Schmerzpatienten dem Zahnarzt bereits vor der Behandlung

mitteilen, ob sie grippeähnliche Symptome haben

oder Kontakt zu Infizierten hatten. Generell gilt, dass der

Notdienst ausschließlich für Schmerzpatienten gedacht ist.

14.01.2023/15.01.2023

Carmen Taubenreuther, Tel. 0921 721306

Kurpromenade 2, 95448 Bayreuth/OT Seulbitz

21.01.2023/22.01.2023

Dr. med. dent. Anneke Elefant, Tel. 09275 285

Bayreuther Str. 6, 95469 Speichersdorf

Dr. med. dent. Thomas Ulrich, Tel. 0921 69995

Werner-Siemens-Str. 19, 95444 Bayreuth

28.01.2023/29.01.2023

Astrid Urban, Tel. 0921 64041

Wittelsbacherring 49, 95444 Bayreuth

APOTHEKENNOTDIENST

13.01.2023 Keller‘sche Apotheke

Adlerapotheke

14.01.2023 Hirsch-Apotheke

Schwanen-Apotheke

Park-Apotheke

Creußen

Bayreuth

Pegnitz

Bayreuth

Eckersdorf

15.01.2023 Tannhäuser-Apotheke Bayreuth

16.01.2023 Apotheke am Schloßberg

Hammerstatt-Apotheke

Pegnitz

Bayreuth

17.01.2023 Mohren-Apotheke Bayreuth

18.01.2023 Brunnen-Apotheke

Rathaus-Apotheke

19.01.2023 Franken-Apotheke

Birken-Apotheke

20.01.2023 Admira Apotheke

Brandenburger-Apotheke

Creußen

Bayreuth

Pegnitz

Bayreuth

Pegnitz

Bayreuth

21.01.2023 Keller‘sche Apotheke

Eichbaum-Apotheke

Bären Apotheke

22.01.2023 Hirsch Apotheke

Hof-Apotheke

Creußen

Bayreuth

Bindlach

Pegnitz

Bayreuth

23.01.2023 Markt-Apotheke Bayreuth

24.01.2023 Apotheke am Schloßberg

Apotheke am Roten Hügel

Pegnitz

Bayreuth

25.01.2023 Hirsch-Apotheke Bayreuth

26.01.2023 Brunnen-Apotheke

Apotheke im Rotmain-Center

27.01.2023 Franken-Apotheke

Marienapotheke

Hummelgau Apotheke

28.01.2023 Admira Apotheke

Grunau-Apotheke

Storchen-Apotheke

29.01.2023 Keller‘sche Apotheke

MedCenter-Apotheke

Creußen

Bayreuth

Kirchliche Nachrichten

Pegnitz

Bayreuth

Mistelbach

Pegnitz

Bayreuth

Heinersreuth

Creußen

Bayreuth

KIRCHENGEMEINDE ST. JAKOBUS CREUSSEN

Von Freitag 13.01. bis Freitag, 20.01. liegt die Jahresschlussrechnung

2021 der Kirchengemeinde St. Jakobus zur Einsicht

im Pfarrbüro aus.

Fr, 13.01. Jugendtreff

19.15 Uhr Tischtennis, Kicker und Dart

Allianzgebetswoche

20.00 Uhr Gemeindehaus

„Freude über die Erlösung“ – Präd. Visser

So, 15.01. 2. Sonntag nach Epiphanias

10.00 Uhr St. Jakobus-Kirche

Mitarbeitergottesdienst mit Posaunenund

Kirchenchor – Pfr. Peter

Di,17.01. Stalltreff

20.00 Uhr Pferdestall

Thema ist die Jahreslosung 2023

Mi,18.01. Kirchenvorstandssitzung

19.30 Uhr Gemeindehaus

Fr, 20.01. Konfirmandenunterricht

15.15 Uhr Gemeindehaus

Sa, 21.01. 3. Sonntag nach Epiphanias

18.00 Uhr St. Jakobus-Kirche

Hauptgottesdienst – Pfrin. Peter

So, 22.01. 3. Sonntag nach Epiphanias

10.00 Uhr im Gemeindehaus

Kinderkirche

Mo, 23.01. Seniorenkreis

14.30 Uhr Gemeindehaus

Thema: Jahreslosung 2023

„Du bist ein Gott, der mich sieht.“

Do, 26.01. Frauengruppe „Mitten im Leben“

20.00 Uhr Gemeindehaus

Thema: Jahreslosung 2023 mit Pfr. Peter

Fr, 27.01. Konfirmandenfreizeit

bis So 29.01.

VG-Creußen


Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Creußen: Creußen - Haag - Prebitz - Schnabelwaid SEITE 21

EVANGELISCH-LUTHERISCHE

KIRCHENGEMEINDE SCHNABELWAID

Fr, 13.01. Bücherei

16.00 Uhr

Posaunenchor

20.00 Uhr

So, 15.01. 2. Sonntag nach Epiphanias

19.00 Uhr Spätgottesdienst Pfrin. Meister-Hechtel

Fr, 20.01. Teenie Time

18.00 Uhr Thema: Wer bin ich? - Spiel und Spaß

Posaunenchor

20.00 Uhr

So, 22.01. 3. Sonntag nach Epiphanias

10.00 Uhr Hauptgottesdienst Pfrin. Peter

Fr, 27.01. Bücherei

16.00 Uhr

Posaunenchor

20.00 Uhr

EVANGELISCH-LUTHERISCHE

KIRCHENGEMEINDE HAAG

So, 15.01. 2. Sonntag nach Epiphanias

08.45 Uhr: Hauptgottesdienst

mit Lektor Hans-Joachim Küchler.

So, 22.01. 3. Sonntag nach Epiphanias

08.45 Uhr: Hauptgottesdienst

mit Pfr. Ekkehard de Fallois.

So, 29.01. Letzter Sonntag nach Epiphanias

08.45 Uhr: Hauptgottesdienst

mit Vikarin Amelie Luding.

KATH. KIRCHENGEMEINDE ST. MARIEN

CREUSSEN

Sa, 14.01. 15.00 Uhr, Erstkommunion – Gruppenstunde

im Kath. Jugendheim

18.00 Uhr, VA-Amt in der Pfarrkirche

So,22.01. 09.00 Uhr, Hl. Messe in der Pfarrkirche

Sa, 28.01. 15.00 Uhr, Erstkommuniongruppenstunde

im Jugendheim

18.00 Uhr, VA-Amt in der Pfarrkirche

Pater Samuel befindet sich vom 09.01.2023 – 12.02.2023 im Heimaturlaub.

Während dieser Zeit finden keine Werktaggottesdienste

statt. Bitte beachten Sie, falls ein Priester benötigt wird,

auch die Ansage auf dem Anrufbeantworter, falls das Pfarrbüro

nicht besetzt ist.

KATH. KIRCHENGEMEINDE ST. OTTO

SCHNABELWAID

So, 15.01. 10.30 Uhr, Neujahrsgottesdienst

So, 22.01. 10.30 Uhr, Amt

So, 29.01. 10.30 Uhr, Amt

CHRISTUS-GEMEINDE UND EC CREUSSEN

So, 15.01. 10.30 Uhr, Gottesdienst

Thema: „Ewigkeit - da ist Freude drin“

Mit Holger Kerschbaum

Do, 19.01. 14.30 Uhr, Generation65PLUS

So, 22.01. 10.30 Uhr, Gottesdienst mit Abendmahl

Thema: „Du bist ein Gott, der mich sieht“

Mit Holger Kerschbaum

Mi, 25.01. 20.00 Uhr, Best of Willow - Videovortrag vom WIL

LOW CREEK Leitungskongress 22

Thema: „Pioniergeist entwickeln“

So, 29.01. 10.30 Uhr, Gottesdienst

Thema: „Lasst euch versöhnen mit Gott!“

Mit Holger Kerschbaum

Aktuelle Hinweise zum Gottesdienstbesuch: cg-creussen.de

Gottesdienst-Livestream: cg-creussen.de/livestream

Gottesdienst-Podcast: anchor.fm/christusgemeindecreussen

Gottesdienst-Telefon: (09270) 432 99 77

JEHOVAS ZEUGEN

Gottesdienste in Pegnitz, Norisstraße 22, 91257 Pegnitz

Teilnahme auch online möglich

Zugangsdaten unter Tel. 09270-8213

So, 15.01.

So. 22.01.

EVANGELISCH-LUTHERISCHE KIRCHEN-

GEMEINDE ST. MICHAEL LINDENHARDT

Regelmäßige Termine im Gemeindehaus: Vom 02.12. bis 16.12.

Mo, 9.30 Uhr

Di, 17.30 Uhr

Do, 20.00 Uhr

Fr, 20.00 Uhr

Gottesdienste

So, 15. 01.

So, 22.01.

So, 29.01.

Sonstiges

10.00 Uhr Öffentlicher Vortrag

Thema: „Bleibt stehen und seht, wie Jehova

euch rettet“

10.00 Uhr Öffentlicher Vortrag

Thema: Wie man sein Verhältnis zu

Jehova vertieft

Einladung zu besonderem Vortrag

Gastredner bei Jehovas Zeugen in Pegnitz referiert über

Glauben Die Gemeinde in Pegnitz lädt am 29.01.23 um 10

Uhr zu einem besonderen 30-minütigen Vortrag ein mit dem

Thema: „Was ist echter Glaube und wie zeigt er sich?“

In einer Zeit, in der es wenig populär geworden ist, sich als

gläubig zu bezeichnen, möchte Gastredner Uwe Schael mit

einigen Vorurteilen zum Thema Glauben aufräumen. Dabei

stellt er heraus, dass echter Glaube kein blinder Glaube ist und

einem in diesen aufreibenden Zeiten richtig viel geben kann.

Eltern-Kind-Gruppe ab 0 Jahren, Leitung:

Pfarrer Christian Parchent

17.00 Uhr

Yoga-Kurs 1

18.30 Uhr

Yoga-Kurs 2, Leitung: Michaela Heckel,

Tel. 0170/3105552

Flötenchor-Probe (14tägig)

Kirchenchor-Probe

Posaunenchor-Probe

im monatlichen Wechsel

(gerader Monat in Schnabelwaid, ungerader

Monat in Lindenhardt)

Abendgottesdienst

18.00 Uhr mit Pfarrerin Barbara Meister-

Hechtel

Gottesdienst

9.00 Uhr Gottesdienst mit

Pfarrerin Nicole Peter

Gottesdienst

9.00 Uhr mit Pfarrer Christian Parchent

Wir empfehlen, im Eingangsbereich der Kirche FFP2-Masken

zu tragen!

Unsere Kirche steht Ihnen täglich von 11 bis 15 Uhr offen als

Raum für Stille und Erholung, als Ort für Besinnung und

Gebet.

Falls Sie zu einer anderen Zeit in die Kirche möchten, wenden

Sie sich bitte an das Pfarramt

Die Vakanzvertretung während der Elternzeit von Pfarrer

Christian Parchent liegt bei Pfarrer Matthias Öffner aus Birk,

Tel. 09209/1210.

EVANGELISCH-LUTHERISCHE

KIRCHENGEMEINDE ST. JOHANNIS SEIDWITZ

So, 22.01. 09.00 Uhr St. Johannis-Kirche

Predigtgottesdienst – Pfr. Öffner


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Herausgeber: SaGa Medien & Vertrieb OHG, Martin Munzert,

Richard-Wagner-Straße 36, 95444 Bayreuth, Tel.: 0921 1627280-40

Verantwortlich für den amtlichen Teil:

M. Dannhäußer, Gemeinschaftsvorsitzender

der Verwaltungsgemeinschaft Creußen, 1. Bgm. Stadt

Creußen, 95473 Creußen, Bahnhofstr. 11, Tel. 09270/989-0

Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Martin Munzert

Satz- und Anzeigenleitung: Martin Munzert

Verteilung & Vertrieb: ZSO Zustellservice Oberfranken UG

Erscheinungsweise: 2x im Monat, Auflage: 4025

Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen der SaGa Medien

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