Bindlacher Nachrichten - 14.01.2023
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BINDLACHER
NACHRICHTEN
14. JANUAR 2023
BINDLACH.DE
AMTSBLATT DER GEMEINDE BINDLACH
... einfach bärenstark!
ENDSPURT BEI DER ABGABE
DER GRUNDSTEUERERKLÄRUNGEN
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HOCHWASSERSCHUTZ GEMEIN
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Bitte
Wunschtermin
reservieren!
1777959945
Für kürzere Wartezeiten und einen reibungslosen Ablauf ist die
Online-Reservierung Ihres Termins notwendig. Wir freuen uns auf Sie!
Mittwoch
25.01.
BINDLACH
Grundschule
Bayreuther Str. 4
16:00–19:30 Uhr www.blutspendedienst.com/bindlach
Schnell zum Wunschtermin:
1. Website aufrufen oder QR-Code scannen
2. Anmelden
3. Termin wählen
4. Bestätigung per E-Mail bekommen
Bitte mitbringen: Personal- und Blutspendeausweis (falls vorhanden)!
Infos: 0800 11 949 11 (kostenfrei)
oder info@blutspendedienst.com
Überprüfen der Spendefähigkeit:
blutspendedienst.com/spendecheck
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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
BEKANNTMACHUNG ÜBER DAS
WIDERSPRUCHSRECHT VON
WAHLBERECHTIGTEN HINSICHTLICH
DER WEITERGABE IHRER DATEN
Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und
anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang
mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher
und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung
vorangehenden Monaten Auskunft aus dem
Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade
und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten
erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter
bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten
dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die
Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden,
darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung
verwenden und hat sie spätestens einen Monat
nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu
vernichten (§ 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz).
Die betroffene Person hat das Recht, der Übermittlung
ihrer Daten zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz).
Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung
widersprochen hat, braucht nicht erneut zu
widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu
einem schriftlichen Widerruf gespeichert. Wahlberechtigte,
die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen
möchten, können sich dazu schriftlich oder auch persönlich
mit uns in Verbindung setzen:
Gemeinde Bindlach, Rathausplatz 1, 95463 Bindlach
Zimmer-Nr. 1.02, Telefon: 09208/664-0,
E-Mail: gemeinde@bindlach.bayern.de,
Öffnungszeiten: Montag – Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr
zusätzlich Donnerstag von 14.00 bis 17.30 Uhr
Bindlach, 14.01.2022
Christian Brunner
Erster Bürgermeister
BEFLAGGUNG
Am Freitag, 27.01.2023, Tag des Gedenkens an die Opfer
des Nationalsozialismus, werden alle öffentlichen
Gebäude im Bundesgebiet beflaggt.
ABGABE GEBRAUCHTER GEGENSTÄNDE
Bindlacher Bürgern wird die Möglichkeit eröffnet, gut
erhaltene, wiederverwertbare Gegenstände im Amtsblatt
kostenlos anzubieten:
Folgende Gegenstände werden angeboten:
1 Polsterbett mit Bettkasten inkl. Steckkissen u. Kissen, 2
Rollladenschränke, 3 TV-Unterteile, 1 Waschvollautomat
BOSCH Avantixx 7 EcoEdition.
Tel. 0151/12710234
INFORMATIONEN ZUR
GEMEINDERATSSITZUNG VOM 19.12.2022
Neubau Feuerwehrgerätehaus Bindlach
Nachdem die Außenhülle des neuen Feuerwehrgerätehauses
Bindlach nun fast vollständig fertiggestellt ist, vergab
der Gemeinderat nun die Ausbaugewerke „Leichtmetall-Stahlblechtüren
mit Zargen“, „Innentürelemente“
sowie „Industriebodenbeschichtung“ mit einer Gesamtsumme
von ca. 285.356,99 €.
Bauleitplanung Hauenreuth
Der Gemeinderat hat die im Rahmen der öffentlichen
Auslegung und Behördenbeteiligung eingegangenen
Stellungnahmen zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes
Ramsenthal sowie zum Bebauungsplan Nr. 58
„Hauenreuth“ abgewogen. Im Anschluss wurden die entsprechenden
Feststellungs- und Satzungsbeschlüsse
gefasst. Die Flächennutzungsplanänderung wird dem
Landratsamt Bayreuth zur Genehmigung übersandt.
Städtebauförderung 2022
Die von der Verwaltung und Fachplanern ausgearbeitete
jährliche Bedarfsmitteilung wurde durch den Gemeinderat
verabschiedet. Diese ist Grundlage für Fördergelder
der Regierung im Zusammenhang mit dem städtebaulichen
Sanierungsgebiet Ortsmitte Bindlach und weiteren
verschiedenen Vorhaben des ISEK Bindlach.
Antrag auf Neubau einer Terrassenüberdachung,
Kösseineweg 4 c
Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen
zum Antrag auf Neubau einer Terrassenüberdachung
verbunden mit den Befreiungen in Bezug auf die
Dachneigung und -eindeckung. Das Vorhaben wird nun
dem Landratsamt Bayreuth als Baugenehmigungsbehörde
zur Genehmigung übersandt.
Die Niederschrift zur Sitzung finden Sie nach Genehmigung
im Ratsinformationssystem. Besuchen Sie hierfür
unsere Homepage www.bindlach.de und klicken Sie in
der Rubrik „Bürgerservice“ auf den Punkt „Gemeinderat
(Ratsinformationssystem)“
EINLADUNG ZUR SITZUNG
DES GEMEINDERATES
Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates
findet am 23.01.2023 oder am 30.01.2023 um 19:00 Uhr
im Sitzungssaal des Rathauses statt.
Die Tagesordnung kann ab 18.01.2023 oder 25.01.2023
auf der gemeindlichen Homepage und im Aushangkasten
am Rathaus eingesehen werden.
EINLADUNG ZUR SITZUNG DES
BAU- UND UMWELTAUSSCHUSSES
Am Mittwoch, 25.01.2023, findet um 15:00 Uhr im Sitzungssaal
des Rathauses eine öffentliche Sitzung des
Bau- und Umweltausschusses statt.
Die Tagesordnung kann spätestens ab Donnerstag,
19.01.2023 auf der gemeindlichen Homepage und im
Aushangkasten am Rathaus eingesehen werden.
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NACHRICHTEN
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
FESTSETZUNG UND ENTRICHTUNG
DER GRUNDSTEUER IN DER GEMEINDE
BINDLACH FÜR DAS KALENDERJAHR 2023
Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes kann die
Grundsteuer für diejenigen Steuerpflichtigen, die die
gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, anstatt
durch individuellen Bescheid durch öffentliche
Bekanntmachung festgesetzt werden. Für diese Steuerpflichtigen
treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung
die gleichen Rechtswirkungen ein, wie
wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Grundsteuerbescheid
zugegangen wäre.
Die Gemeinde Bindlach macht hinsichtlich der Grundsteuerfestsetzung
für das Kalenderjahr 2023 von dieser
Möglichkeit der öffentlichen Bekanntmachung Gebrauch
und setzt hiermit - vorbehaltlich der Erteilung
eines schriftlichen Grundsteuermessbescheides oder
Grundsteuerbescheides 2023 in individuellen Fällen - die
Grundsteuer für das Jahr 2023 in gleicher Höhe wie im
Vorjahr fest. Diejenigen Grundsteuerpflichtigen, die keinen
Grundsteuerbescheid 2023 erhalten, haben im Kalenderjahr
2023 die gleiche Grundsteuer zu entrichten,
wie sie zuletzt für das Jahr 2022 festgesetzt wurde. Auf
den Inhalt der zuletzt ergangenen schriftlichen Grundsteuerbescheide
wird ausdrücklich hingewiesen.
Die Grundsteuer wird - vorbehaltlich einer anderen
Regelung - zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am
15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2023
fällig (§ 28 Abs.1 Grundsteuergesetz).
Jahreszahler gemäß § 28 Abs. 3 Grundsteuergesetz
haben den Gesamtbetrag der Steuer für 2023 am 01. Juli
zu entrichten.
Diese öffentliche Grundsteuerfestsetzung gilt zwei
Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung als bekannt
gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach
seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe
1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden.
1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei
der Gemeinde Bindlach, Rathausplatz 1, 95463 Bindlach,
einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden
Grund in angemessener Frist sachlich nicht
entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen
Verwaltungsgericht in Bayreuth, Friedrichstraße
16, 95444 Bayreuth, erhoben werden.
Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit
der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer
wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere
Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten
(Gemeinde Bindlach) und den Gegenstand des
Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten
Antrag erhalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen
und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene
Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt
werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen bei
schriftlicher Einreichung oder Einreichung zur Niederschrift
Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
werden.
2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:
Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in
Bayreuth zu erheben.
Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
a. Schriftlich oder zur Niederschrift
Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift des
Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.
Die Anschrift lautet:
Bayerisches Verwaltungsgericht in Bayreuth
Postfachanschrift: Postfach 110321, 95422 Bayreuth
Hausanschrift: Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth
b. Elektronisch
Die Klage kann bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht
in Bayreuth auch elektronisch nach Maßgabe
der Internetpräsenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit
(www.vgh.bayern.de) zu entnehmenden Bedingungen
erhoben werden.
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Gemeinde
Bindlach) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen
und soll einen bestimmten Antrag enthalten.
Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel
sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll
in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage
und allen Schriftsätzen sollen bei schriftlicher Einreichung
oder Einreichung zur Niederschrift Abschriften für
die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Sonstige Hinweise:
- Auf die Ausführungen in den zuletzt ergangenen Grundsteuerbescheiden
wird ausdrücklich hingewiesen.
Bindlach, 14.01.2023
Christian Brunner
Erster Bürgermeister
Für die Klageerhebung stehen die unter 2. aufgeführten
Möglichkeiten zur Verfügung.
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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Endspurt bei der Abgabe der
Grundsteuererklärungen
Um Fehler beim Ausfüllen der Grundsteuererklärung
zu vermeiden, hat Herr Hollmann, Amtsleiter
vom Finanzamt Bayreuth, folgende Tipps für Sie:
Nutzen Sie für jedes Grundstück das Aktenzeichen,
welches Sie in der Regel mit dem Informationsschreiben
im 1. Halbjahr mitgeteilt
bekommen haben. Für jedes Aktenzeichen ist
eine vollständige Grundsteuererklärung
(Hauptvordruck und Anlage Grundstück bzw.
Anlage Land- und Forstwirtschaft) abzugeben.
Bei Gebäuden, die ausschließlich zu Wohnzwecken
genutzt werden, ist keine Nutzfläche
anzugeben. Die Grundsteuer berechnet
sich hier nach der Wohnflächenverordnung.
Zubehörräume (wie z.B. Kellerräume, Heizungsräume,
…) bleiben außer Ansatz. Sie
sind beim privaten Wohnhaus weder Wohnfläche
noch Nutzfläche.
Bei zu einer Wohneinheit gehörenden Garagen
ist in fast allen Fällen ein Freibetrag von
50 m² vorgesehen. Für Nebengebäude von
untergeordneter Bedeutung und in unmittelbarer
Nähe zur Wohnung, zu der sie gehören,
(z. B. Gartenhaus) gilt ein Freibetrag von
30 m². Diese Freibeträge müssen Sie auf der
Anlage Grundstück berücksichtigen. Übersteigt
jeweils die gesamte Nutzfläche nicht
den genannten Freibetrag, tragen Sie bitte
0 m² ein.
(Beispiel: Garage 45 m² Freibetrag 50 m²
Eintrag 0 m²).
Wer?
Bis zum 31. Januar 2023 müssen Eigentümerinnen
und Eigentümer (Stichtag 1. Januar
2022) von Grundstücken und Betrieben
der Land- und Forstwirtschaft eine
Grundsteuererklärung beim zuständigen
Finanzamt abgeben.
Wie?
Die Grundsteuererklärungen können Sie
entweder elektronisch über ELSTER - Ihr
Online Finanzamt unter www.elster.de
oder auf Papier abgeben. Die Vordrucke
stehen Ihnen im Internet, bei uns im Finanzamt
(Adresse) oder bei Ihrer Kommune
zur Verfügung.
Wo gibt es Hilfe?
Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit vor Ausfüllen
der Formulare die Video-Ausfüllanleitungen
unter www.grundsteuer.bayern.de
– die Videos dauern jeweils nur ca.
15 Min, die Zeit lohnt sich
Für weitergehende Fragen steht Ihnen
gerne unsere Hotline zur Verfügung.
Bei Streuobstwiesen, Wiesen- und Waldflurstücken
ist besonders zu prüfen, ob sie
zur Grundsteuer A (Betriebe der Land- und
Forstwirtschaft) oder zur Grundsteuer B
(Grundstücke des Grundvermögens) gehören.
Auch Privatleute können unter die Grundsteuer
A fallen (z. B. an einen Landwirt verpachtete
Wiesen).
Weitere wichtige Informationen:
1. Sollten Sie bereits eine fehlerhafte Erklärung abgegeben haben, können Sie gegen die erhaltenen
Bescheide innerhalb der Frist von einem Monat Einspruch einlegen. Sind aus Ihrer Sicht
mehrere Bescheide falsch (z. B. Bescheide über die Grundsteueräquivalenzbeträge und den
Grundsteuermessbetrag), sind gegen alle Bescheide jeweils eigene Rechtsbehelfe erforderlich.
Fällt Ihnen der Fehler erst nach Ablauf der Frist auf, müssen Sie dies Ihrem Finanzamt mitteilen
und wird der Fehler zumindest für die Zukunft korrigiert.
2. Der ab dem 01.01.2025 zu zahlende Grundsteuerbetrag ergibt sich erst aus dem Grundsteuerbescheid
Ihrer Gemeinde, die im Jahr 2024 hierfür ihre Hebesätze neu festsetzen wird. Deshalb
sind Vergleichsrechnungen mit den aktuellen Hebesätzen nicht sinnvoll.
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BINDLACHER
NACHRICHTEN
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
FUNDGEGENSTÄNDE
1 Karabinerhaken mit 3 Schlüsseln und Anhänger
1 Poncho, schwarz, Größe S
1 Damenhandschuh, schwarz
Fundort: vor der Zahnarztpraxis Dr. Selesko
1 Mountainbike, schwarz
Fundort: Kornweg
1 Schlüsselring mit 2 Schlüsseln und Anhänger
Fundort: Bahnhofstraße
1 Mütze, grau
Fundort: bei der Bank am Friedhof
ABFUHRKALENDER 2023
Der elektronische Abfuhrkalender für das Jahr 2023 mit den
Terminen für die Restmüll-, Bio- und Papiertonnen sowie die
Gelben Tonnen ist im Internet unter:
https://www.landkreis-bayreuth.de/buerger-service/online-dienste-und-formulare/abfallwirtschaft/
abfuhrkalender/
verfügbar.
Der Abfuhrkalender 2023 liegt auch im Rathaus,
Zimmer-Nr. 0,01, aus.
Berufliche Oberschule Bayreuth
Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule
Technik | Wirtschaft | Sozialwesen
Gesundheit | Gestaltung
DEIN WEG ZUM ABITUR
• Fachoberschule
mit mittlerem Schulabschluss
Anmeldung für
• Berufsoberschule
mit Berufsausbildung
Abschlüsse:
• allgemeine Hochschulreife (Abitur)
• fachgebundene Hochschulreife
• Fachhochschulreife
Informationsveranstaltungen:
Freitag, 27.01.2023, Beginn 17:00 Uhr
Samstag, 28.01.2023, Beginn: 10:00 Uhr
Anmeldezeitraum für das Schuljahr 2023/24:
27. Februar – 10. März 2023
Anmeldeunterlagen und Informationen:
Berufliche Oberschule Bayreuth
Körnerstr. 6 | 95448 Bayreuth
Tel.: 0921/79208-0
schule@fosbos-bayreuth.de | www.fosbos-bayreuth.de
ENDE AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
FEUERWEHR
PUMPENÜBERGABE DEPS & BENK
Pünktlich zu Weihnachten konnten am 17.12. noch 2 neue
Tragkraftspritzen an die Feuerwehren Benk und Deps
übergeben werden.
Altersbedingt war in Deps eine Ersatzbeschaffung
erforderlich geworden, hatte die alte Pumpe doch bereits
über 50 Jahre auf dem Buckel.
In Benk musste die Vorgängerpumpe aufgrund eines
Defektes ausgetauscht werden. Eine Reparatur erschien
nicht mehr wirtschaftlich.
Die beiden neuen Pumpen vom Typ „Rosenbauer Fox 4“
kommen üblicherweise zur Wasserförderung bei Bränden
zum Einsatz können aber beispielsweise auch zum „Wasser
pumpen“ bei Hochwasserereignissen eingesetzt werden.
Pro Minute können mehr als 1500 Liter Wasser gefördert
werden. Für beide Pumpen hat die Gemeinde Bindlach ca.
32.000 Euro investiert.
HOCHWASSERSCHUTZ GEMEIN –
EIGENLEISTUNG FF CROTTENDORF
Zur Einlagerung des Boxwall Hochwasserschutzsystems,
hat die Gemeinde Bindlach im Ortsteil Gemein eine
gebrauchte Doppelgarage errichtet. Um diese optisch in
den Gemeindeteil zu integrieren und eine langfristige Nutzung
zu gewährleisten, packten Helfer der aktiven Wehr
sowie des Feuerwehr Vereins der FF Crottendorf tatkräftig
mit an.
In Eigenleistung wurden die Garagen gereinigt, verputzt
und ein Dach errichtet. Viel Vorarbeit erforderte
die Dachkonstruktion, die aus über 200 einzelnen Holzelementen
besteht. Zuschnitte, Bohrungen, Schleif- und
Streicharbeiten waren notwendig, bis es am Samstag,
den 26.11.2022, hieß „Dach aufrichten“. Bei wärmeren
Temperaturen im kommenden Frühjahr werden die Malerarbeiten
an der Außenfassade abgeschlossen. Insgesamt
waren die 16 freiwilligen Helfer an mehreren Tagen
mit 130 Arbeitsstunden im Einsatz um die Sanierung
durchzuführen.
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FEUERWEHR
WISSENSTEST 2022 DER BINDLACHER
JUGENDFEUERWEHREN
BINDLACHER
Am 29.11.2022 war es (endlich) wieder soweit: zum ersten
Mal seit 2019 fand wieder ein Wissenstest der Jugendfeuerwehr
Bayern im Feuerwehrgerätehaus Bindlach in Präsenz
statt. Nach den Online-Wissenstests 2020 und 2021
aufgrund der Corona-Pandemie, fanden sich insgesamt
18 Jugendliche der verschiedenen Bindlacher Jugendfeuerwehren
zwischen 12 und 17 Jahren im Feuerwehrgerätehaus
Bindlach ein.
Der Wissenstest ist seit Jahren fester Bestandteil der
Grundausbildung für Feuerwehranwärter und drehte
sich in diesem Jahr um das Schwerpunktthema
NACHRICHTEN
„Brennen und Löschen“. „Brennen und Löschen“ als Thema
des Wissenstests 2022 sollte den Mitgliedern der Jugendfeuerwehr
einen Überblick über die Voraussetzungen
geben und den Vorgang einer Verbrennung genauer
erläutern. Zudem wurden grundlegende Möglichkeiten
der Unterbrechung des Verbrennungsvorganges
beschrieben.
Unter den Augen von Abnahmeleiter, Kreisbrandmeister
Danny Hieckmann, und Schiedsrichter Stefan Schreiber
mussten die Jugendlichen in einem Theorie- und Praxisteil
ihr Wissen zum Thema unter Beweis stellen. Alle Teilnehmer
bestanden an diesem Abend den Wissenstest
2022. Neben KBM Hieckmann und SR Stefan Schreiber
gratulierten auch der 2. Bürgermeister der Gemeinde
Bindlach und 1. Vorsitzender der Bindlacher Feuerwehr,
Klaus-Dieter Jaunich und der federführende Kommandant
Marco Neugebauer, der großartigen Leistung unseres
Feuerwehr-Nachwuchses.
SPORTVERANSTALTUNGEN
KEGELN
SKC Steig Bindlach
Sonntag, 15.01.2023, 13:00 Uhr, Frauen
SKC Steig Bindlach 2 – Schützengilde Bayreuth G1
Natursteine
für den Garten
Steinbau Steinwerk Steinhandel
Freitag, 20.01.2023, 19:00 Uhr, Männer
SKC Steig Bindlach 3 – SKV Goldkronach G2
Samstag, 21.01.2023, 13:30 Uhr, Männer
SKC Steig Bindlach 1 – SpG SKK Werntal 1
Samstag, 21.01.2023, 18:00 Uhr, Männer
SKC Steig Bindlach 2 – SKC Franken Kulmbach
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Huth 1 • 95473 Haag • ABA Bayreuth-Süd, 8 km Richtung Creußen
Telefon 09201 9980 • www.steinkaufzentrum.de
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Am Di., 17. Jan. ab 10 Uhr
- KESSELFLEISCH -
Am Do., 19. Jan. von 10-18.30 Uhr
und Fr., 20. Jan. von 8-18.30 Uhr
Verkauf von Rind- und Schweinefl eisch, Bauerngeräuchertem
und unsere bekannten Wurstsorten und Dosen.
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BINDLACHER
NACHRICHTEN
KIRCHLICHE MITTEILUNGEN
EVANG.-LUTH. KIRCHENGEMEINDE
BINDLACH
Gemeindenachmittag 60+
Jahreslosung 2023
Du bist ein Gott, der mich sieht.
Gen 16,13
Wir wünschen allen ein gesegnetes neues Jahr!
Am Dienstag, 10.01. um 14.30 Uhr wird im Jahr 2023 unser
erster Gemeindenachmittag 60+ stattfinden. Herzliche
Einladung!
Start ins Kindergottesdienstjahr 2022
Nach einer kurzen Weihnachtspause startet unser Kindergottesdienstteam
mit frischen Kräften ins neue Jahr
2023. Ab kommenden Sonntag, den 15. Jan. findet wieder
regelmäßig Kindergottesdienst im Gemeindehaus
statt. Start ist um 9.30 Uhr – gleichzeitig zum Hauptgottesdienst
in der Kirche.
Wir freuen uns auf viele neue kleine Gäste!
Friedhof: Öffnungszeiten
Bis Ende Februar wird der Friedhof erst ab 10.00 Uhr
geöffnet. Schließzeit ist 16.00 Uhr.
Vorschau: Konzert Judy Bailey
Am Freitag, 03.02.2023 um 19.00 Uhr werden Judy Bailey
und Patrick Depuhl mit ihrem Programm „Das Leben ist
nicht schwarz weiss“ in unserer Kirche auftreten: BINDLACHER
„Ein inspirierendes Zusammenspiel von Musik und
Sprache. Songs aus voller Seele. Dazu Geschichten durch
Höhenflüge und Krisen. Einblicke voller Liebe, Hoffnung
& Trost … Es darf gesungen werden. Es darf gelacht
werden. Und es darf geweint werden.“ Der Eintritt ist frei
– Spenden werden erbeten.
NACHRICHTEN
Werde Zusteller / Verteiler (m/w/d)
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaub
Ideal für Hausfrauen/-männer, Rentner/innen,
Studenten/Studentinnen oder Schüler/innen (ab 16 Jahren)
Ein Job mit guter Vereinbarkeit mit Schule bzw. dem Hauptberuf
Werde Zusteller / Verteiler (m/w/d)
Attraktive Vergütung über Mindestlohntarif
Bayreuther
Sonntagszeitung
Bayreuther
Sonntagszeitung
Verteilung ab Samstag
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaub
Zustellbezirk in Wohnortnähe
Ideal für Hausfrauen/-männer, Rentner/innen,
Studenten/Studentinnen oder Schüler/innen (ab 16 Jahren)
Qualifizierte Betreuung und Einarbeitung durch unsere Mitarbeiter
Ein Job mit guter Vereinbarkeit mit Schule bzw. dem Hauptberuf
Arbeitskleidung und Hilfsmittel
(werden kostenlos zur Verfügung gestellt)
Attraktive Vergütung über Mindestlohntarif
Verteilung ab Samstag
Zustellbezirk in Wohnortnähe
Qualifizierte Betreuung und Einarbeitung durch unsere Mitarbeiter
Arbeitskleidung und Hilfsmittel
(werden kostenlos zur Verfügung gestellt)
Zustellservice Oberfranken UG
Richard-Wagner-Str. 36
95444 Bayreuth
Bewerbung unter:
Telefon 0921 162 72 80 40
info@zustellservice-oberfranken.de
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GOTTESDIENSTE
Sonntag, 15.01.
Montag, 16.01.
Dienstag, 17.01.
Mittwoch, 18.01.
Freitag, 20.01.
Sonntag, 22.01.
Montag, 23.01.
Dienstag, 24.01.
Freitag, 27.01.
2. So. nach Epiphanias
9.30 Uhr Gottesdienst und
gleichz. Kindergottesdienst
Kollekte für die Familienarbeit
Pfr. Th. Wolf
19.30 Uhr Kirchenchorprobe
19.30 Uhr Posaunenchorprobe
20.00 Uhr Gospelchorprobe
19.30 Uhr Kirchenvorstandssitzung
19.30 Uhr Frauentreff
16.00 Uhr Kinderchorprobe
3. So. nach Epiphanias
9.30 Uhr Gottesdienst und
gleichz. Kindergottesdienst
Kollekte für das Diakonische
Werk der EKD
Pfr. Grömer
19.30 Uhr Kirchenchorprobe
19.30 Uhr Posaunenchorprobe
20.00 Uhr Gospelchorprobe
16.00 Uhr Kinderchorprobe
„Chorwürmer“
BINDLACHER
EVANGELISCH-LUTHERISCHE
KIRCHENGEMEINDE ST. WALBURGA BENK
NACHRICHTEN
KATHOLISCHE KIRCHENGEMEINDE
BINDLACH
GOTTESDIENSTE
Samstag, 14.01.
Sonntag, 15.01.
Samstag, 21.01.
Sonntag, 22.01.
Mittwoch, 25.01.
Donnerstag, 26.01.
Freitag, 27.01.
17.15 Uhr Beichtgelegenheit
17.45 Uhr Vorabendmesse Bindlach
10.30 Uhr Gottesdienst in Laineck
gleichzeitig Kinderkirche
15.30 Uhr Messfeier in polnischer
Sprache in Hl.Geist
16.00 Uhr Konzert der ukrainischen
Gruppe „Goldkehlchen“ St.Michael
Goldkronach
17.15 Uhr Beichtgelegenheit
17.45 Uhr Vorabendmesse Bindlach
18.00 Uhr Konzert des evang.
Freundeskreises Hof in der
kath. Kirche Bindlach
19.00 Uhr Gedenkmesse für die
Verstorbenen in Hl.Geist
17.00 Uhr Gebetskreis
Eltern-Großeltern in Laineck
18.30 Uhr Ökum. Abendgebet in
St. Michael Goldkronach
18.30 Uhr Barmherzigkeits-Rosenkranz
mit Aussetzung in Laineck
Sie erreichen uns:
Edmund Grömer, Pfarrer (Sprengel I) 09208-5709640
Dr. Christian Pohl, Pfarrer (Sprengel II) 09208-9525
Pfarramt: 09208-200
E-Mail: pfarramt.bindlach@elkb.de
Internet: www.bindlach-evangelisch.de
Pfarrbüro, Tina Münch, Tel. 09273 / 50 11 731
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr
Pfarrbüro Bad Berneck)
Pfarramtsführung, Pfarrer Michael Maul
Tel. 09273 / 50 98 038
Kasualien Benk u. a., Pfarrerin Almut Weisensee, 09273 / 489
Kasualien Bindlacher Berg,
Pfarrer Edmund Grömer, Tel. 09208 / 57 09 640 und
Pfarrer Christian Pohl, Tel. 09208 / 9525
Samstag, 28.01.
Sonntag, 29.01.
Donnerstag, 02.02
Sonntag, 05.02.
17.15 Uhr Beichtgelegenheit
17.45 Uhr Vorabendmesse Bindlach
10.30 Uhr Gottesdienst
Pfarrkirche Laineck
18.00 Uhr Lichtmess-Gottesdienst
in Laineck
9.00 Uhr Gottesdienst mit
Blasiussegen in Bindlach
GOTTESDIENSTE
15. Januar kein Gottesdienst in Benk
22. Januar 9.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl
und Pfr. Michael Maul im unteren
Gemeindehaus Benk
29. Januar 19.00 Uhr Abend-Gottesdienst EineWelt
mit Lektor Karlheinz Lauterbach
und EineWelt-Verkauf im unteren
Gemeindehaus Benk
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BINDLACHER
NACHRICHTEN
SEITE 10
BINDLACHER
NACHRICHTEN
Trompetter Guss GmbH & Co.KG Bindlach zählt zu den modernen Gießereien Bayerns. Unsere
Gießerei steht für Zuverlässigkeit und Qualität.
Sie sind auf der Suche nach einem Arbeitsplatz, an dem Sie gefordert und gefördert werden?
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir aktuell:
Betriebselektriker (m/w/d)
Hauptaufgaben:
Durchführung von betrieblichen Inspektionen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
Betreuung moderner Steuerungssysteme
Selbständige Fehlersuche und Fehlerbehebung
Mitwirkung am Energiemanagement
Anforderungsprofil:
Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung als Elektroniker, Fachrichtung
Betriebstechnik / Energie- und Automatisierungstechnik oder vergleichbar
Sie sind flexibel und belastbar, behalten auch in Stresssituationen den Überblick
Team- und Kommunikationsfähigkeit gehört zu Ihren Stärken
Sie zeigen Einsatzbereitschaft, auch wenn es über die Normalstunden hinausgeht
Sie besitzen Kenntnisse von Windows und MS Office (Step7 und TIA-Portal wünschenswert)
Sie sind mobil (Führerschein Klasse B)
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Donnerstag, 19.01., 18.30 Uhr
WG Bindlach, Stammtisch, Gaststätte „Sonnenhof,“
Pferch
Freitag, 20.01., 20.00 Uhr
TSV Bindlach, Theatervorstellung „Fränkisch spoken“,
TSV Sportheim
Samstag, 21.01., 20.00 Uhr
TSV Bindlach, Theatervorstellung „Fränkisch spoken“,
TSV Sportheim
Sonntag, 22.01.
Katholische Kirche Bindlach,
Konzert des ev. Freundeskreises Hof
Dienstag, 24.01.
FC Bayern Freunde Bindlach: Besuch BL Heimspiel
FC Bayern – 1. FC Köln
Mittwoch, 25.01., 16.00 bis 19.30 Uhr
Blutspende, Volksschule
Freitag, 27.01.
VLF-Ball, Bärenhalle
Samstag, 28.01., 19.00 Uhr
FF Benk, Jahreshauptversammlung
Sonntag, 29.01.
SV Ramsenthal, Hallenturnier, Bärenhalle
Sonntag, 29.01., 18.00 Uhr
TSV Bindlach, Theatervorstellung „Fränkisch spoken“,
TSV Sportheim
Februar
Donnerstag, 02.02., 14.30 Uhr
Ramsadeeler Seniorenhilfe e.V., Kaffeetrinken,
SVR Sportheim
Freitag, 03.02., 20.00 Uhr
TSV Bindlach, Theatervorstellung „Fränkisch spoken“,
TSV Sportheim
Freitag, 03.02. bis Sonntag, 05.02.
SV Mistelgau, Hallenturnier, Bärenhalle
Samstag, 04.02., 20.00 Uhr
TSV Bindlach, Theatervorstellung „Fränkisch spoken“,
TSV Sportheim
Donnerstag, 09.02., 19:00 Uhr
Infostammtisch Wanderverein Bindlach im Pfitsch‘n Haus
Sonntag, 12.02.
ELJ Gräfenthal, Kinderfasching, Gemeindehaus
BINDLACHER
TERMINE & VERANSTALTUNGEN
Mittwoch, 15.02., 14.00 Uhr
Seniorenclub Bindlach, Treffen in der Gaststätte „Zum Steig“
Samstag, 18.02.
VdK Ortsverband Bindlach, Jahreshauptversammlung,
Gaststätte „Am Burgstall“, Crottendorf
NACHRICHTEN
Samstag, 18.02.
TSV Bindlach, Kinderfasching, TSV Sportheim
Mittwoch, 22.02., 18.00 Uhr
WG Bindlach, Heringsessen
Gaststätte „Am Burgstall“, Crottendorf
Samstag, 25.02., 18.00 Uhr
CSU Bindlach, Starkbierfest, TSV Sportheim
Samstag, 25.02.
FF Crottendorf, Jahreshauptversammlung
Sonntag, 26.02.
FC Bayern Freunde Bindlach: Fanclubfahrt BL Heimspiel
FC Bayern – Union Berlin
März
Donnerstag, 02.03., 14.30 Uhr
Ramsadeeler Seniorenhilfe, Kaffeetrinken mit
Mitgliederversammlung, Sportheim Ramsenthal
Freitag, 03.03.
OGV Bindlach, Jahreshauptversammlung
Samstag, 04.03.
Schützengau Oberfranken, Bärenhalle
Samstag, 04.03., 19.00 Uhr
OGV Benk, Jahreshauptversammlung, FF-Haus Benk
Mittwoch, 08.03.
FC Bayern Freunde Bindlach: Besuch CL Heimspiel
FC Bayern – Paris St. Germain
Sonntag, 12.03.
Künstler- und Kreativmarkt, Bärenhalle
Donnerstag, 16.03., 18.30 Uhr
WG Bindlach, Stammtisch,
Gaststätte „Sonnenhof“, Pferch
Donnerstag, 23.03. bis Freitag, 24.03.
Nordbayerischer Kurier, Future.gram, Bärenhalle
Sonntag, 26.03.
Gemeindlicher Flohmarkt
Sonntag, 26.03., 14.00 Uhr
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Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen
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Für die gute Bewirtung ein herzliches Dankeschön an Ristorante & Pizzeria San Marino mit Team.
Anneliese Sprenger
Dezember 2022
IMPRESSUM
Dieses Mitteilungsblatt ist das Amtsblatt der Gemeinde Bindlach für die kommunalen
Bekanntmachungen nach der Gemeindeordnung und der Bekanntmachungsverordnung.
Für amtliche Bekanntmachungen ist der Erste Bürgermeister verantwortlich.
Alle Veröffentlichungen, die durch ihn, seine Stellvertreter oder durch Mitarbeiter*innen
der Verwaltung unterzeichnet sind, sind amtliche Bekanntmachungen.
Für Mitteilungen von Vereinen und Verbänden sind diese, für namentlich
gezeichnete Beiträge der jeweilige Autor verantwortlich. Die Gemeinde Bindlach
übernimmt für die inhaltliche Wiedergabe einschließlich der Richtigkeit
der Angaben von allen Texten, die nicht amtliche Bekanntmachungen sind, keine
Haftung (auch nicht für evtl. Folgeschäden, die dem Autor entstehen sollten).
Verantwortlich für amtliche Bekanntmachungen:
Gemeinde Bindlach, Rathausplatz 1, 95463 Bindlach
Tel. 09208 664-0, gemeinde@bindlach.bayern.de
Verantwortlich für nichtamtliche Bekanntmachungen:
Satz- und Anzeigenleitung: Martin Munzert
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Erscheinungsweise: 14-tägig, Auflage: 3.100
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