Magazin BGK e.V.
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01/2023<br />
MAGAZINE<br />
Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V.<br />
Familientagung in Duderstadt<br />
Ein Erlebnis für Groß und Klein<br />
Einladung zur Tagung “VIELFÄLTIG • DIGITAL • STARK” 2023<br />
Vorträge und Workshops
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
Bundeselternverband<br />
gehörloser Kinder e.V.<br />
Tagungsbericht - Duderstadt 2022<br />
Vorstandswechsel<br />
Geschäftsstelle<br />
Team - Arbeitstagung & Online-Meeting<br />
Festival & Film<br />
Jugendfestival 5 in Hamburg - <strong>BGK</strong>-Infostand<br />
ViFest 2 in Berlin - Siegerin Lea Krenke<br />
“Du sollst hören” - Schauspieler Leif-Eric Werk<br />
Tagung in Duderstadt 2023<br />
Einladung Familientagung in Duderstadt 2023<br />
Motto<br />
Programm<br />
Referent:innen - Workshops & Vorträge<br />
KinderTeam - neue Leiter:innen<br />
Bundeselternverband<br />
gehörloser Kinder e.V. - Info<br />
Mitglieder<br />
Satzung<br />
Gemeinnützigkeit<br />
Impressum & Soziale Medien<br />
3<br />
7<br />
8<br />
11<br />
12<br />
13<br />
15<br />
17<br />
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19<br />
21<br />
Marktplatz der Möglichkeiten - Infostände 21<br />
9<br />
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28<br />
1
Unser Elternmagazin gibt es jetzt als ePaper!<br />
Warum?<br />
ePaper sind überall gut zu nutzen. Das einzige, was ihr für unsere ePaper-Zeitung braucht, ist ein<br />
Internetzugang – und den gibt es heutzutage ja eigentlich so gut wie überall. Aus diesem Grund könnt ihr<br />
auch jederzeit von jedem Ort aus auf die digitale Zeitung zugreifen. Das heißt also egal, ob im Zug,<br />
am Schreibtisch oder im Bett: Unsere Leserschaft kann je nach Belieben bequem unsere ePaper-Zeitung<br />
durchstöbern.<br />
EPaper tragen zur Umweltverbesserung bei. Eine ePaper-Zeitung muss nicht erst gedruckt und<br />
ausgeliefert werden. Es wird zusätzlich Zeit und Geld gespart und die Umweltbilanz wird verbessert.<br />
Auch unsere Arbeit wird durch die zur Verfügung stehenden Tools erleichtert. Wir können komplett in<br />
Eigenregie ein modernes Medium erstellen, das Layout selbst gestalten und uns im Team koordinieren.<br />
Wir leben im Jahr 2023 und in der digitalen Welt. Es wird Zeit, umzusteigen. Das Elternmagazin als ePaper<br />
passt zum Motto der Familientagung 2023 in Duderstadt: “vielfältig•digital•stark”.<br />
QR-Code lesen Android:<br />
Ist auf Ihrem Smartphone Android 9 Pie installiert,<br />
scannen Sie QR-Codes in der Regel ganz ohne<br />
zusätzliche Apps.<br />
Bei diesen Androiden reicht es, die Kamera-App zu<br />
öffnen und das Smartphone über den QR-Code zu<br />
halten. Die App scannt und entschlüsselt den Code<br />
und zeigt den Inhalt an.<br />
Kann Ihre Kamera das nicht, installieren Sie einen der<br />
zahlreichen QR-Code-Scanner aus dem Google Play<br />
Store.<br />
Empfehlenswert ist beispielsweise der QR & Barcode<br />
Scanner den Sie aus dem Play Store auf<br />
Ihr Smartphone laden.<br />
Nach der Installation öffnen Sie die App. Bevor es<br />
losgehen kann, müssen Sie der Anwendung den<br />
Zugriff auf die Kamera erlauben.<br />
Halten Sie die Kamera nun über den QR-Code,<br />
entschlüsselt und liest er nicht nur den Code.<br />
Die App überprüft gleichzeitig die mit dem Code<br />
verknüpften Inhalte wie etwa Links oder Webseiten.<br />
QR-Code scannen iPhone:<br />
So einfach geht es QR-Codes lesen alle iPhones,<br />
die mit dem<br />
Betriebssystem iOS 11 und höher ausgerüstet sind.<br />
1)Öffne Deine Kamera App.<br />
2)Stelle sicher, dass Du die rückseitige Kamera<br />
verwendest.<br />
3) Halte Dein iPhone gegen den QR-Code. Achte<br />
darauf, dass sich der Code im Sucher der Kamera<br />
befindet.<br />
4) Nun erkennt Dein Smartphone den QR-Code und<br />
blendet eine Mitteilung im oberen Bildschirm ein, die<br />
danach fragt, den Link zum Code zu öffnen.<br />
5) Tippe auf diese Mitteilung und öffne den Link.<br />
Damit ist das QR-Code scannen erledigt.<br />
2
TAGUNGSBERICHT<br />
Duderstadt<br />
2022<br />
☹️ →
4
TAGUNGSBERICHT<br />
5
Nach den wertvollen Informationen und<br />
dem Austausch bei den diesmal länger<br />
eingeplanten Kaffeepausen wurde auch<br />
die jährliche Mitgliederversammlung<br />
mit Vorstandswahl durchgeführt. Die<br />
Wahl versprach spannend zu werden, da<br />
zunächst der gesamte Vorstand sein Amt<br />
an den Nachwuchs weitergeben wollte.<br />
Die Wahl war erfolgreich. Die Arbeit des<br />
Bundeselternverbandes wird<br />
fortgesetzt.<br />
Thekla Werk ist neue Präsidentin, Romy<br />
Ballhausen Stellvertreterin, Thorsten<br />
Blättel ist Schriftführer und Tim Krenke<br />
erneut Schatzmeister, nachdem er sich<br />
doch noch einmal zur Wahl gestellt<br />
hatte. Beisitzerinnen sind Ann-Cathrin<br />
Wehmeier (ehemals Hogh),<br />
Sylvia Krenke-Felten und Deborah Lang.<br />
Der neue Vorstand besteht aus hörenden<br />
und gehörlosen Eltern und konnte sich<br />
bei einer ersten Sitzung als Team<br />
kennenlernen.<br />
Der Tagungssamstag begann wieder mit<br />
Ausflügen, z.B. zur Führung des<br />
„Scharfrichters“ in Duderstadt und Zeit<br />
für Familie. Weitere Vorträge und<br />
Workshops befassten sich mit dem<br />
Thema Humor. Klingt entspannt – ist es<br />
jedoch nur, wie wir erfahren haben, wenn<br />
der Witz zur richtigen Zeit im passenden<br />
kulturellen Kontext kommt. Humor<br />
als Hilfe im Familienalltag geschickt zu<br />
nutzen sowie Witze in Gebärdensprache<br />
erzählen zu können oder als Comic zu<br />
zeichnen – das vermittelten<br />
weitere Angebote rund um das<br />
Tagungsthema, mit hörenden und<br />
gehörlosen Referent:innen. Am letzten<br />
Abend bot ein Bühnenprogramm die<br />
Möglichkeit der Präsentation des<br />
Gelernten für Groß und Klein.<br />
2023 begeht der Verband sein<br />
60 jähriges Bestehen. Die Tagung fand<br />
bilingual mit Deutsch und Deutscher<br />
Gebärdensprache statt.<br />
Gebärdensprachdolmetscher:innen<br />
begleiteten die Vorträge und Workshops.<br />
Die vier Tage vergingen wie im Flug. Und<br />
auch die Kinder hatten wieder viel Spaß.<br />
Ein Kinderteam gestaltete ein<br />
engagiertes Kinder- und Jugendprogramm<br />
in vier altersgetrennten Gruppen<br />
für die jüngeren Teilnehmer:innen. Das<br />
Angebot war zweisprachig mit Deutsch<br />
und Deutscher Gebärdensprache für<br />
Kinder mit Hörbehinderung und Geschwisterkinder.<br />
Kennenlernen, Vernetzung<br />
und Spiele sowie Kreatives und<br />
natürlich viel Spaß standen auf dem Plan,<br />
ebenso wie Workshops zum Comiczeichnen<br />
oder ASL und für die Jüngeren gab<br />
es ein spannendes Treffen mit der<br />
örtlichen Feuerwehr.<br />
Wir bedanken uns ganz herzlich für die<br />
Organisation und Durchführung bei<br />
den vielen Menschen, die zum Gelingen<br />
dieser Tagung beigetragen haben und<br />
freuen uns auf ein Wiedersehen in<br />
Duderstadt vom 18. -21.05.2023.<br />
Das Resümee am Abreisetag war<br />
positiv – der Verband besteht dank<br />
neuem Vorstand weiter und die<br />
Teilnehmer:innen wollten gern zur<br />
Tagung 2023 wiederkommen.<br />
6
Vorstandswechsel<br />
Thekla<br />
Werk<br />
Präsidentin<br />
Romy<br />
Ballhausen<br />
Vizepräsidentin<br />
Tim<br />
Krenke<br />
Schatzmeister<br />
Thorsten<br />
Blättel<br />
Schriftführer<br />
Deborah<br />
Lang<br />
Vorstand<br />
Ann-Cathrin<br />
Wehmeier<br />
Vorstand<br />
Sylvia<br />
Krenke-Felten<br />
Vorstand<br />
UNSER VORSTAND GEWÄHLT AM 27.05.2022<br />
Unser Vorstand besteht aus organisierten Eltern von Kindern mit<br />
Gehörlosigkeit. Diese Eltern engagieren sich oft vor Ort auch in Schulen, Fördervereinen<br />
oder regionalen bzw. europäischen Elternvereinigungen und innerhalb<br />
diverser Verbände. Unsere Vorstandsmitglieder sind – wie unsere Mitglieder –<br />
hörend, schwerhörig oder gehörlos.<br />
7
Geschäftsstelle<br />
wir freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass wir seit dem 16. März 2022 unsere neue Leiterin der<br />
Geschäftsstelle, Magdalena Stenzel begrüßen dürfen.<br />
Damit sich Magdalena bei uns wohl fühlt, möchten wir ihr den Anfang so angenehm wie<br />
möglich gestalten. Marlen Wilke wird ihr während der Einarbeitung (eine gewisse Zeit)<br />
unterstützend zur Seite stehen. So bleibt beiden die notwendige Zeit der Übergabe und<br />
gemeinsam werden sie einen sauberen Übergang vornehmen.<br />
Wir wünschen Magdalena einen erfolgreichen Start in unserem Verband und freuen uns auf<br />
eine gute Zeit mit ihr.<br />
Noch einige Infos zu Magdalena:<br />
Woher kommst du?<br />
Ich komme aus Dresden in Sachsen.<br />
Was hast du gemacht, bevor du zu uns kamst?<br />
Ich bin Sozialpädagogin und habe bisher im Bereich Familienhilfe, Sozialforschung,<br />
Eingliederungshilfe, Hauskursentwicklung und in der EUTB Teilhabeberatung gearbeitet.<br />
Ehrenamtlich bin ich als Vorsitzende des sächsichen Elternvereins VisuKids e.V. Stark für<br />
Kinder mit Hörbehinderung tätig.<br />
Was machst du in der Freizeit?<br />
Ich lerne Gebärdensprache und setze mich für meine Kinder (hörend und gehörlos) ein.<br />
Für eine bilinguale und visuelle Gestaltung in unserem Alltag lasse ich mir<br />
immer etwas kreatives einfallen. Wenn noch Zeit übrig bleibt - dann liebe ich es Reisen zu<br />
planen, zu Reisen, Menschen kennenzulernen oder in der Natur unterwegs zu sein, am<br />
liebsten in der Wüste. Ich genieße es Zeit mit meiner Familie und Freunden zu verbringen.<br />
Worauf freust du dich am meisten?<br />
Ich freue mich den Vorstand bei seiner wichtigen Arbeit für Familien mit hörbehinderten<br />
Kindern zu unterstützen.<br />
Besonders freue mich mich darauf Eltern, Fachkräfte und natürlich Kinder miteinander in<br />
Kontakt zu bringen.<br />
8
Team<br />
Arbeitstagung und Online-Meeting<br />
Vom 09.-11.09.2022 fand die erste Arbeitstagung des neuen Vorstands in Bremen statt. Die Bremer Kolleg:innen<br />
hatten den Tagungsraum des Gehörlosenzentrums für uns vorbereitet, Getränke und Snacks standen bereit<br />
und so konnte unser erstes Wiedersehen nach der Tagung in Duderstadt beginnen.<br />
Am ersten Tag haben wir uns hauptsächlich damit befasst, die Aufgaben innerhalb des Vereins zu ermitteln<br />
und Verantwortlichkeiten und offene ToDos den Mitgliedern des Vorstands und der Geschäftsstelle<br />
zuzuordnen. Dabei haben wir folgende drei Hauptkategorien mit den dazugehörigen<br />
9
Handlungsfeldern herausgearbeitet:<br />
1. Öffentlichkeitsarbeit<br />
(Elternmagazin, Social Media, Mailverteiler<br />
für Infopost, Homepage, Flyer, Elternratgeber,<br />
Veranstaltungen)<br />
2.Mitgliederpflege (Datenpflege, Mitgliedsanträge,<br />
Gewinnung neuer Mitglieder)<br />
3.Finanzen (Förderanträge und -abrechnungen,<br />
Buchhaltung, Rechnungsfreigabe /<br />
Überweisungen, Spenden)<br />
Beim Abendessen hatten wir dann Zeit uns auch<br />
privat näherkennenzulernen und auszutauschen.<br />
Der zweite Tag war für die Vorbereitung der<br />
Familientagung im Jahr 2023 vorgesehen.<br />
Wir haben zunächst das Motto der Tagung<br />
(vielfältig•digital•stark) gefunden und danach den<br />
Tagungsplan zusammengestellt und ständig<br />
verbessert. Wir haben überlegt, welche Referenten<br />
und Workshops für die Besucher interessant sein<br />
könnten und wie das abendliche Kulturprogramm<br />
aussehen könnte. Außerdem haben wir uns<br />
Gedanken gemacht, wie das Kinderprogramm bei<br />
der nächsten Tagung gestaltet werden kann und<br />
vor allem wer die Nachfolge der langjährigen<br />
Teamleiterinnen Stella und Laura übernehmen<br />
kann. Danach sind wir noch einmal das<br />
Anmeldeformular durchgegangen und haben<br />
Verbesserungsvorschläge diskutiert. Als nächstes<br />
standen die Punkte Veranstaltungsmanagement<br />
und Technik auf dem Plan. Und natürlich durfte die<br />
Abstimmung zur Mitgliederversammlung und zur<br />
Organisation der Fotos nicht fehlen.<br />
Auch diesen Tag ließen wir mit einem gemeinsamen<br />
Abendessen ausklingen und fielen alle erschöpft,<br />
aber glücklich in unsere Betten.<br />
Der letzte Tag hatte die Schwerpunkte<br />
Öffentlichkeitsarbeit und die Jahresplanung 2023.<br />
Insgesamt waren alle Teilnehmenden froh, sich<br />
wiedergesehen zu haben und wir hatten einen<br />
wirklich konstruktiven Austausch und hatten alle<br />
danach das Gefühl, große Fortschritte bei der<br />
Planung der Duderstadt-Tagung und der<br />
Verbandsarbeit gemacht zu haben. Wir konnten<br />
viele Entscheidungen in dieser kompakten<br />
Tagung schneller und effizienter treffen und<br />
hatten durchweg eine sehr gute Kommunikation.<br />
Trotzdem freuten wir uns natürlich an diesem Tag<br />
wieder zurück zu unseren Familien zu fahren.<br />
Wir haben vereinbart, uns ab sofort monatlich in<br />
einem zweistündigen Zoom-Meeting zu treffen und<br />
die aktuellen ToDos zu besprechen.<br />
Wir haben festgestellt, dass wir so der großen<br />
Herausforderung, den Bundeselternverband mit<br />
einer komplett neuen “Mannschaft” zu führen und<br />
voran zu bringen, gewachsen sind. Jede:r bringt<br />
sich mit seinen/ihren Stärken so gut ein, wie<br />
er/sie kann und damit bündeln wir unsere Kräfte<br />
für einen zukunftsfähigen und starken Verband.<br />
10
Jugendfestival 5<br />
in Hamburg<br />
Am 1. und 2. Oktober 2022 fand das 5. Jugendfestival der Deutschen<br />
Gehörlosenjugend (DGJ) in Hamburg statt.<br />
Wir waren mit einem Infostand vertreten. Unser erster großer<br />
öffentlicher Auftritt seit den Vorstandswahlen im Mai in Duderstadt.<br />
Entsprechend waren die Vorbereitungen eine komplett neue<br />
Erfahrung für uns und durchaus ziemlich stressig. Sylvia hat<br />
kurzfristig ein neues Roll-up mit einem QR-Code gestaltet und das<br />
hat sich gelohnt, denn es war ein toller Hingucker. Vor allem der<br />
QR-Code, den man mit dem Handy abscannen konnte und damit<br />
direkt auf unsere Homepage und unsere Präsenz auf Facebook und<br />
Instagram gelangen konnte, hat viele Besucher begeistert und war<br />
einfach cool. Vielen Dank Sylvia für die super Idee und Umsetzung.<br />
Das Aufbauen des Infostandes ging reibungslos. An dieser Stelle<br />
auch noch einmal ein Dankeschön an die Veranstalter des<br />
Jugendfestivals für die gute Zusammenarbeit.<br />
Magdalena hatte die Idee, für die Kinder, die zum Infostand kommen,<br />
Fingeralphabet-Stempel und Papier zur Verfügung zu stellen und das<br />
hat den Kindern auch sehr viel Spaß gemacht. Für uns war es zwar<br />
eine Herausforderung, uns sowohl mit den Eltern zu unterhalten, als<br />
auch uns mit den Kindern zu beschäftigen. Außerdem konnten wir<br />
selbst viele Vorträge nicht besuchen und waren vor allem am<br />
Samstag fast ohne Pause am Stand vertreten. Dennoch sind wir<br />
dankbar für die vielen schönen Gespräche und Begegnungen und<br />
konnten sogar neue Mitglieder gewinnen. Darüber haben wir uns<br />
sehr gefreut.<br />
Aus den vielen Gesprächen haben wir mitgenommen, dass sich unsere Mitglieder mehr Bildungsangebote<br />
wünschen und wir einige Unterlagen überarbeiten müssen, da sie nicht mehr auf dem aktuellsten Stand<br />
sind. Nun ist es unsere Aufgabe, diese Wünsche in die Tat umzusetzen.<br />
Insgesamt sind wir sehr zufrieden mit unserem Auftritt beim 5. Jugendfestival und fühlen uns nun besser<br />
vorbereitet auf zukünftige Veranstaltungen dieser Art. Vielen Dank an Sylvia, Tim und Thekla für euer<br />
Engagement und an die vielen Mitglieder und Interessierten, die zu unserem Stand gefunden haben.<br />
Bis zum nächsten Mal.<br />
11
ViFest 2 in Berlin<br />
Das ViFest 2 fand vom 23. - 25.09.2022 in Berlin statt.<br />
Ein halbes Jahr vorher hatte sich Lea Emily Krenke,<br />
ein Kind aus dem Bundeselternverband gehörloser<br />
Kinder e.V., neben sieben anderen Jugendlichen aus<br />
Deutschland zum Poesie-Wettbewerb in der<br />
Altersklasse 12 bis 17 Jahren angemeldet. Am Freitag<br />
um 17 Uhr begann das ViFest mit der Eröffnungsfeier<br />
und im Anschluss gab es viele unterschiedliche und<br />
interessante Veranstaltungen und Auftritte.<br />
Am Samstagvormittag hatten die Kinder bis 12 Jahre<br />
ihren Poesie-Auftritt und am Nachmittag waren dann<br />
die Jugendlichen dran. Lea war sehr aufgeregt und<br />
hatte als Erste ihren Auftritt, der sechs Minuten<br />
dauerte. Leas Thema war „Die Maske“, es ging um<br />
Mobbing in der Schule, was sie selbst schon einmal<br />
erlebt hat. Alle sieben Jugendlichen hatten<br />
unterschiedliche Themen.<br />
Alle haben sich sehr viel Mühe gegeben und es ganz<br />
großartig gemacht. Über 500 Zuschauer haben sich die<br />
Vorstellung „Poesie“ angesehen und danach<br />
abgestimmt. Bei der Abschlussfeier wurde bekannt<br />
gegeben, wer gewonnen hat: Es war Lea Emily Krenke.<br />
Sie bekam einen Pokal und wurde nominiert für das<br />
Jugendfestival 5 in Hamburg, welches bereits am<br />
folgenden Wochenende 01./02. Oktober stattfand.<br />
Bei der Eröffnungsfeier hat Lea vor 1.600 Zuschauern<br />
die Poesie „Die Maske“ vorgetragen.<br />
Lea bekam dafür ganz viel Applaus und konnte zu recht<br />
sehr stolz auf sich sein.<br />
12<br />
Lea´s Instagram:
“DU SOLLST<br />
HÖREN”<br />
“Du sollst hören” ist ein deutsches Fernseh-Filmdrama für das ZDF von Petra K.<br />
Wagner aus dem Jahr mit Claudia Michelsen und Benjamin Piwko in den<br />
Hauptrollen, der erstmals am 19.09.2022 um 20.15 Uhr im ZDF gezeigt wurde. Der<br />
Film ist mit DGS-Dolmetschung und Untertiteln noch bis zum 09.09.2023 in der<br />
Mediathek abrufbar. (QR-Code rechts unten) “Du sollst hören” wurde für den<br />
Rheingold Publikumspreis 2022 nominiert. Es beruht auf einer wahren Begebenheit<br />
und nimmt Bezug auf einen Gerichtsprozess aus dem Jahr 2017 um<br />
die drohende Zwangsimplantation eines Kindes mit einem Cochlea-Implantat.<br />
Nähere Infos zum Gerichtsurteil und zur Fachtagung des Deutschen<br />
Gehörlosen Bundes (DGB) “Realitäten ohne Zwang” hier:<br />
Es geht dabei um eine Familie mit einem zweijährigen gehörlosen<br />
Mädchen. Der Chefarzt der HNO-Abteilung im Krankenhaus empfiehlt<br />
nach der Untersuchung des Gehörs ein Cochlear-Implantat,<br />
die<br />
Eltern lehnen das ab. Sie sehen das fehlende Hörvermögen ihrer<br />
Tochter nicht als Krankheit oder Behinderung, vielmehr<br />
empfinden sie die Einmischung als einen respektlosen Übergriff<br />
in ihr Elternrecht und einen Angriff auf ihre Art, glücklich zu<br />
leben. Für den Arzt ist die Sache klar: Natürlich ist es besser zu<br />
hören, als taub zu sein. Der Fall kommt vor Gericht. Die Richterin<br />
muss entscheiden, ob das Mädchen ein Recht hat, zu<br />
hören. Für die Richterin ist die Fragestellung komplex und<br />
alles andere als eindeutig. Liegt hier wirklich eine Kindes-<br />
13
wohlgefährdung vor oder wiegt das Elternrecht<br />
mehr? Sie setzt sich intensiv mit dem<br />
Thema auseinander, besucht die taube Familie<br />
und versucht, sich in die<br />
Perspektive der Eltern hineinzuversetzen. Neben<br />
den bekannten tauben Schauspielern Benjamin<br />
Piwko und<br />
Anne Zander, ist auch ein Kind aus dem Bundeselternverband<br />
gehörloser Kinder e.V. zu sehen:<br />
Leif Werk spielt den Bruder (Mats) des Mädchens.<br />
Zu den Erlebnissen von Leif bei den<br />
Dreharbeiten zu diesem und anderen Filmen gibt es mehr<br />
Infos auf Instagram:<br />
Am 19.05.2023 bei Familientagung in Duderstadt sind die Schauspielerin<br />
Anne Zander, der Schauspieler Leif Werk und der Filmemacher<br />
Tobias Lehmann, der in dem Film als<br />
Deaf Supervisor tätig war, zu Gast und werden uns von ihren<br />
Erlebnissen und Erfahrungen am Filmset erzählen.<br />
Der Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V. setzt sich für eine<br />
ganzheitliche Beratung der Eltern in alle Richtungen ein und<br />
unterstützt die Eltern bei einer selbstbestimmten Entscheidung, egal<br />
ob und ggf. für welche Form der technischen Versorgung sie sich<br />
entscheiden. Wichtig ist eine gelingende Kommunikations des Kindes<br />
mit seinem Umfeld. Wir befürworten daher die Produktion des<br />
Films und die Ausstrahlung zur Primetime im linearen<br />
Fernsehen, da das Thema damit einer breiten<br />
Öffentlichkeit zugänglich gemacht<br />
wurde.<br />
14<br />
Medienthek von ZDF
Einladung<br />
Duderstadt 2023<br />
Am 12.02.2023 um 10 Uhr startet die Anmeldung für die<br />
Familientagung vom 18.-21.05.2023 in Duderstadt unter dem<br />
Motto “vielfältig•digital•stark” für Mitglieder des<br />
Bundeselternverbandes gehörloser Kinder e.V. und für<br />
Nicht-Mitglieder. Jede Familie mit mind. einem tauben /<br />
schwerhörigen Kind ist eingeladen, sich anzumelden.<br />
Mitglieder-Familien werden bei einer möglichen<br />
Überbelegung bevorzugt, Nicht-Mitglieder kommen<br />
auf eine Warteliste. Ein kleines Kontingent halten<br />
wir für Familien frei, die das erste Mal an der<br />
Tagung teilnehmen möchten. Ihr könnt auch gern<br />
kurzfristig Mitglied werden, um von den um<br />
10% reduzierten Tagungspreisen zu profitieren.<br />
Den Link zum Anmeldeformular findet ihr auf<br />
unserer Homepage www.gehoerlosekinder.de.<br />
Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen!<br />
Was kostet die Tagung?<br />
Die Tagungskosten pro Person beinhalten<br />
Vollpension sowie ein Mittagessen am<br />
An- oder Abreisetag. (Auswahl auch für beide<br />
Tage mit Aufpreis möglich!) Kinder sind in der<br />
Regel bei den Eltern im Familienzimmer<br />
untergebracht.<br />
Erwachsene im EZ<br />
Erwachsene im DZ /FZ*<br />
Jugendliche 13 bis 21 Jahre<br />
210,00 EUR<br />
155,00 EUR<br />
85,00 EUR<br />
Kinder 7 bis 12 Jahre 55,00 EUR<br />
Kinder 3 bis 6 Jahre 45,00 EUR<br />
Kinder bis 2 Jahre frei<br />
*FZ (=Familienzimmer)<br />
Das zweite und jedes weitere Kind erhalten 50% Ermäßigung.<br />
15
18. - 21.05.<br />
2023<br />
Tagesgäste mit Verpflegung, ohne<br />
Übernachtung -<br />
pro Tag 45,00 EUR<br />
Tagesgäste Kinder/Jugendliche mit<br />
Verpflegung, ohne Übernachtung -<br />
pro Tag 20,00 EUR<br />
Ein zusätzliches Mittagessen Erwachsene /<br />
Kinder<br />
je Person 10,00 / 6,00 EUR<br />
Das Haus stellt Handtücher und Bettwäsche<br />
zur Verfügung.<br />
Aus organisatorischen und pädagogischen<br />
Gründen ist eine Kinderbetreuung erst für<br />
Kinder ab dem 3. Lebensjahr möglich!<br />
Ermäßigung: 10% für Mitglieder des<br />
Bundeselternverbandes und seiner<br />
Mitgliedsvereine.<br />
Da die Teilnahme an unserer Tagung aus<br />
Mitteln des Bildungs- und<br />
Teilhabepaketes gefördert wird, können<br />
bezugsberechtigte Familien (Hartz IV-,<br />
Sozialhilfe-, Wohngeldempfänger) bei ihrer<br />
Stadt oder Gemeinde einen Antrag auf<br />
finanzielle Unterstützung stellen. Sollte eine<br />
derartige Bezuschussung nicht möglich<br />
sein, ist in begründeten Fällen eine<br />
Ermäßigung durch den<br />
Bundeselternverband auf Antrag möglich.<br />
Wendet euch dazu gern an unsere<br />
Geschäftsstelle.<br />
Bei Rücktritt von der Anmeldung nach dem<br />
Anmeldeschluss sind 50% der Kosten zu<br />
zahlen, wenn die Plätze nicht wieder<br />
vergeben werden können.<br />
Bitte zahlen Sie erst nach Erhalt der<br />
Rechnung! Bei Fragen zur Tagung wenden<br />
Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle.<br />
Für Teilnehmer:innen der Tagung, die mit<br />
der Bahn anreisen, bietet der<br />
Bundeselternverband einen Bustransfer<br />
vom ICE-Bahnhof Göttingen zum<br />
Tagungshaus „Ferienparadies Pferdeberg“<br />
in Duderstadt und zurück an.<br />
Abfahrt ist am Donnerstag, 18. Mai um 13:00<br />
Uhr vom ICE-Bahnhof Göttingen.<br />
Die Rückfahrt ist am Sonntag, 21. Mai um<br />
12:00 Uhr vom „Ferienparadies Pferdeberg“<br />
zum ICE-Bahnhof in Göttingen.<br />
Hin- / Rückfahrt kosten zusammen<br />
10,00 Euro für Erwachsene. Kinder und<br />
Jugendliche sind frei.<br />
16
Motto<br />
Der Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V. feiert sein 60jähriges Bestehen.<br />
Ihr könnt euch auch im Jahr 2023 auf ein abwechslungsreiches und interessantes Programm<br />
freuen unter dem Motto: „vielfältig • digital • stark“. Ein Logo haben wir auch schon entwickelt.<br />
Es symbolisiert das Motto der Tagung.<br />
VIELFÄLTIG<br />
Der kleine Astronaut kann jedes Geschlecht, jeden Hörstatus und jede oder keine technische Versorgung<br />
haben.<br />
DIGITAL<br />
Mit seiner modernen Rakete hat es der Astronaut bis auf den Mond oder andere, entfernte Planeten<br />
geschafft.<br />
STARK<br />
Er fühlt sich durch den erreichten Erfolg und mit Unterstützung durch den Bundeselternverband<br />
(auf der Flagge zu sehen) stark.<br />
17
Programm<br />
Donnerstag, 18.05.2023<br />
Ab 11.00 Uhr Anreise der Teilnehmer*innen<br />
bis 13.30 Uhr Mittagessen<br />
15.00 Uhr Eröffnung der Tagung<br />
15.30 Uhr Kaffee / Kuchen<br />
16.00 Uhr Jubiläumsrede von Katja Belz und Susanne Pufhan<br />
18.30 Uhr Abendessen<br />
19.30 Uhr GUTE-NACHT Geschichte für die Kleinsten und ihre Eltern<br />
20.30 Uhr Kennlern-Spiele-Abend<br />
Freitag, 19.05.2023<br />
8.45 Uhr Beginn Kinder- und Jugendprogramm<br />
9.15 Uhr Elternberichte<br />
10:15 Uhr “Du sollst hören” von Tobias Lehmann und Anne Zander<br />
12.30 Uhr Mittagessen<br />
14.00 Uhr “Sprachdeprivation” von Sophie Terhorst<br />
16.00 Uhr Kaffee / Kuchen<br />
16.30 Uhr Mitgliederversammlung<br />
18.30 Uhr Abendessen<br />
19.30 Uhr GUTE-NACHT Geschichte für die Kleinsten und ihre Eltern<br />
20.00 Uhr Gemeinsam Sport machen<br />
Samstag, 20.05.2023<br />
8.45 Uhr Beginn Kinder- und Jugendprogramm<br />
9.15 Uhr Ausflug / Marktplatz der Möglichkeiten<br />
12.30 Uhr Mittagessen<br />
14.00 Uhr “Kultur der tauben Menschen” von Stefan Goldschmidt<br />
15.00 Uhr Kaffee / Kuchen<br />
15.30 Uhr Workshops<br />
17.45 Uhr Grillen<br />
19.00 Uhr Jubiläumsgala mit Abendshow<br />
20.30 Uhr offener Austauschabend<br />
Sonntag, 21.05.2023<br />
8.45 Uhr Beginn Kinder- und Jugendprogramm<br />
10.00 Uhr Feedbackrunde<br />
12.00 Uhr Abreise der Teilnehmer*innen (Mittagessen möglich)<br />
18<br />
* Änderungen unter Vorbehalt
Erinnerst du dich<br />
noch ? ...<br />
Ein persönlicher Rückblick auf 60 Jahre Bundeselternverband<br />
Seit 60 Jahren begleitet der Bundeselternverband<br />
Familien mit hörbehinderten und gehörlosen Kindern.<br />
Vieles hat sich in dieser Zeit verändert -<br />
aber das Bemühen der Eltern um eine gute<br />
Entwicklung und Bildung ihrer Kinder ist geblieben. Katja<br />
Belz (Ehrenpräsidentin, hörend) und<br />
Susan Pufhan (ehem. Vorstandsmitglied, gehörlos)<br />
erinnern sich an ihre gemeinsamen Jahre im Vorstand<br />
des <strong>BGK</strong> - an schöne, spannende und berührende<br />
Erlebnisse, besondere Herausforderungen, kontroverse<br />
Diskussionen, besondere Wegbegleiter:innen, Ziele und<br />
Entwicklungen.<br />
Sprachdeprivation<br />
Hallo, mein Name ist Sophie Terhorst, ich bin<br />
Schulpsychologin und Psychotherapeutin für<br />
Erwachsene. In meinem Vortrag zu “Sprachdeprivation”<br />
geht es um die fatalen Folgen von fehlendem<br />
Sprachzugang gehörloser Kinder. Dabei werden<br />
kognitive, sozio-emotionale und lebensweltliche<br />
Aspekte vorgestellt. Anschließend geht es um<br />
Möglichkeiten der Prävention und Intervention.<br />
Susanne<br />
Katja<br />
Im Workshop “gewaltfrei kommunizieren” werden<br />
besondere Herausforderungen und Hilfestellung in der<br />
Kommunikation mit gehörlosen Kindern zum Thema<br />
gemacht und es soll Raum für Erfahrungsaustausch<br />
unter Eltern, eure Fragen und Tipps geben.<br />
“Kultur der tauben<br />
Menschen”<br />
Hallo, mein Name ist Stefan Goldschmidt. Ich arbeite am<br />
Institut für Deutsche Gebärdensprache an der Universität<br />
Hamburg. Der Bundeselternverband hat mich zu<br />
einer Tagung anlässlich seines 60. Jubiläums<br />
eingeladen. Das ist mir eine große Ehre und ich möchte<br />
mich für die Einladung bedanken. Ich werde zunächst<br />
einen Vortrag halten zum Thema „Was ist<br />
Gehörlosenkultur“ und im Anschluss einen Workshop<br />
anbieten, in dem wir uns damit beschäftigen, wie Eltern<br />
ihren Kindern die Kultur Gehörloser nahe bringen<br />
können. Dies geschieht anhand praktischer Beispiele<br />
und Tipps zur Umsetzung. Ich freue mich darauf,<br />
Sie zu sehen. Bis dann!<br />
19
“Du sollst hören”<br />
Hi, mein Name ist Tobias, ich bin Filmemacher und<br />
arbeite beim ZFK Berlin. An dem Job macht mir alles<br />
Spaß. Insbesondere Kamera, Schnitt und<br />
Farbkoordination, aber auch die Technik, vom Aufbau<br />
bis zur Benutzung. Vor 2 Jahren bekam ich vom ZDF den<br />
Auftrag für den Spielfilm „Du sollst hören” als<br />
Deaf Supervisor zu arbeiten. Was es mit dem Job auf<br />
sich hat und wie ich zum Film gekommen bin,<br />
woher ich das alles kann, das erzähle ich euch gerne.<br />
Tobias<br />
Ich bin Anne, ich bin Schauspielerin und komme aus<br />
Berlin. Ich erzähle aus der Perspektive einer Künstlerin.<br />
Also richte den Blick von hinter der Kamera auf den Blick<br />
davor, an dem Beispiel des Films „Du sollst hören“. Wie<br />
war der Ablauf? Wie war der Umgang mit den Kindern<br />
am Set? Wie war das Casting? Ich erzähle auch etwas zu<br />
meinem Leben und meinem Weg zur Schauspielerei.<br />
Wir sind vom Bundeselternverband am 19. Mai 2023<br />
eingeladen worden und freuen uns schon sehr auf<br />
euch. Bringt gerne Fragen mit, um einen offenen Dialog<br />
zu führen.<br />
Anne<br />
Hii_een<br />
Ich heiße Hien Nguyen und mein Künstlername ist Hii_<br />
een, so könnt ihr mich bei Youtube, Instagram etc. finden.<br />
Ich bin verheiratet und habe zwei Kinder.<br />
Ich bin gehörlos und meine Sprache ist die Deutsche<br />
Gebärdensprache.<br />
<br />
In meiner Performance spielt die Gebärdensprache die<br />
Hauptrolle. Diese wird kombiniert mit Körpersprache,<br />
Visual Vernacular, Gestik und Mimik. Ich bezeichne mich<br />
als Aktionskünstler und beherrsche sowohl Komödie als<br />
auch Action und ich singe sehr gern mit den schönen<br />
Gebärden. Ich benutze keine Kostüme, keine Maske und<br />
kein Bühnenbild. Meine Performance steht im<br />
Vordergrund. Filmprojekte sind meine Leidenschaft.<br />
Ich schneide, bearbeite und veröffentliche meine Fotos<br />
und Filme selbst.<br />
<br />
Ich hatte schon als Kind ein großes Talent. Ich habe<br />
angefangen mit Breakdance und Inline Skaten in der<br />
Halfpipe. Jetzt liebe ich es, als Performance Künstler auf<br />
der ganzen Welt unterwegs zu sein und dort immer<br />
wieder neue Dinge zu entdecken.<br />
Bei der Familientagung in Duderstadt 2023 werde ich im<br />
Kinderprogramm einen Workshop leiten und euch bei<br />
der Abendshow mein Performance zeigen.<br />
20
KinderTeam - neue Leiter:innen<br />
Nachdem Laura und Stella das Kinderprogramm viele Jahre mit viel Herz und Leidenschaft<br />
geleitet haben, übergeben sie nun den Staffelstab an Anna und Milena. Die beiden haben<br />
zusammen mit vielen lieben und fleißigen Teamern ein abwechslungsreiches<br />
Kinderprogramm zusammengestellt, das wieder viel Spaß und tolle Erlebnisse verspricht.<br />
Der Performance-Künster Hii_een wird einen Workshop leiten, es wird einen sportlichen<br />
Schnupperkurs geben und die Gute-Nacht-Geschichten für die Kleinsten dürfen natürlich<br />
auch nicht fehlen.<br />
Mein Name ist Anna Arweiler und ich komme aus Berlin.<br />
Hier bin ich in den letzten Zügen meines Bachelorstudiums.<br />
Zweimal war ich als Betreuerin des Kinder- und<br />
Jugendprogramms bei der jährlichen Tagung in Duderstadt<br />
dabei, was mich sehr bereichert hat. Ich finde es schön, wie<br />
verschiedene Kinder und Jugendliche zusammenkommen<br />
und in DGS und Lautsprache gemeinsam eine schöne Zeit<br />
erleben. Da ich selbst ertaubt bin, ist mir das auch ein<br />
persönliches Anliegen. Seit diesem Jahr organisiere mit<br />
Milena zusammen die Kinder- und Jugendbetreuung.<br />
Gemeinsam mit den Betreuer*innen werden wir auch dieses<br />
Mal ein tolles Programm für die Kinder und Jugendliche auf<br />
die Beine stellen. Wir freuen uns schon die Tagung in<br />
Duderstadt!<br />
Ich bin Milena, 20 Jahre alt und Coda.<br />
Im Moment studiere ich im 3. Semester, Deaf Studies.<br />
Ich war letztes Jahr als Betreuerin in<br />
Duderstadt und bin froh, dieses Jahr,<br />
neu als Teamleiterin dabei sein zu dürfen.<br />
Marktplatz der<br />
Möglichkeiten<br />
Wir möchten euch gerne verschiedene<br />
Anbieter und Institutionen aus den Bereichen<br />
Dolmetschen, Freizeit, Lernmaterial, Sport und<br />
Recht vorstellen. Diese werden jeweils einen<br />
Stand haben, an dem ihr euch<br />
informieren und beraten lassen könnt. Für eine<br />
barrierefreie Kommunikation stehen euch<br />
Kommunikationsassistent:innen zur<br />
Verfügung.<br />
21
Werdet Mitglied im Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V.!<br />
Warum soll ich Mitglied werden? Was sind meine Vorteile?<br />
1. Bei der Anmeldung zur jährlichen Familientagung werdet ihr bevorzugt und spart 10% vom<br />
Tagungspreis.<br />
2. Ihr erhaltet mit unserer Infopost per Mail regelmäßig Informationen rund um die Themen<br />
bilinguale Veranstaltungen, Bildung, Freizeit und Recht.<br />
3. Wir bieten euch Beratungen und Vernetzungen zu individuellen Fragestellungen an.<br />
4. Ihr unterstützt als Mitglied unsere Ziele und Werte und fördert unser bundesweites<br />
Engagement für Familien mit gehörlosen oder schwerhörigen Kindern.<br />
Mitgliedsantrag:<br />
BEITRITTSERKLÄRUNG<br />
bitte an den Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V. senden.<br />
Geschäftsstelle <strong>BGK</strong><br />
Carolinenstrasse 10<br />
01097 Dresden<br />
info@gehoerlosekinder.de<br />
o<br />
o<br />
o<br />
Vereine, Verbände o.ä., Jahresbeitrag 300,00 Euro<br />
Elternvertretungen von Schulen, Jahresbeitrag 50,00 Euro bei Bankeinzug oder<br />
Dauerauftrag 40,00 Euro<br />
Einzelmitglied, Jahresbeitrag 50,00 bei Bankeinzug oder Dauerauftrag 40,00 Euro<br />
_______________________________________________________________________<br />
Name des Vereins, Verbandes, der Schule o.ä.<br />
_______________________________________________________________________<br />
Vor. Und Nachname des 1. Vorsitzenden oder des Einzelmitglieds<br />
_______________________________________________________________________<br />
Straße / Hausnummer / PLZ / Ort<br />
_______________________________________________________________________<br />
Bei Einzelmitgliedern Name und Geburtsdatum des Kindes mit Hörschädigung<br />
_______________________________________________________________________<br />
E-Mail der Schule, des Vereins oder Einzelmitgliedes.<br />
Einzugsermächtigung:<br />
Hiermit ermächtige/n ich/wir den Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V. meine/unsere<br />
Mitgliedsbeiträge ab sofort jährlich im Voraus von meinem/unserem Girokonto mittels Lastschrift<br />
einzuziehen. Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens<br />
des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Erlösung. Diese Erklärung ist so lange<br />
gültig, bis ich/wir sie schriftlich widerrufe/n.<br />
_______________________________________________________________________<br />
BANK / BIC<br />
_______________________________________________________________________<br />
IBAN<br />
_______________________________________________________________________<br />
Datum, Unterschrift<br />
Bitte zahlen Sie erst nach Erhalt einer Rechnung!<br />
Ein Antrag auf Beitragsermäßigung kann beim Vorstand über die Adresse der Beratungs- und<br />
Geschäftsstelle gestellt werden.<br />
22
Bundeselternverband gehörloser<br />
Kinder e.V.<br />
Satzung<br />
Fassung vom Mai 2014<br />
Satzung<br />
§ 1 Name und Sitz<br />
(1) Der Verein führt den Namen: Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V.<br />
(2) Als Gründungstag gilt der 19. Mai 1963.<br />
(3) Der Verein hat seinen Sitz in Dortmund.<br />
(4) Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen.<br />
§ 2 Zweck und Aufgaben<br />
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts<br />
„Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung<br />
sowie der Volks- und Berufsbildung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die<br />
Förderung des geistigen und leiblichen Wohles der an Bildungseinrichtungen in der Bundesrepublik<br />
Deutschland in Aus- und Fortbildung befindlichen gehörlosen und hörbehinderten Kinder, Jugendlichen<br />
und Erwachsenen sowie Beteiligung an entsprechenden Forschungsprojekten.<br />
(2) Zu den genannten Bildungseinrichtungen gehören: Allgemeinbildende Schulen, vorschulische,<br />
außerschulische, weiterführende, berufsbildende und berufsfördernde Institutionen und andere Einrichtungen,<br />
an denen Gehörlose und Hörbehinderte gefördert und unterrichtet werden.<br />
(3) Der Satzungszweck wird auch verwirklicht durch Information und Beratung der Eltern, Durchführung<br />
von Arbeitstagungen, die Zusammenarbeit mit den zuvor genannten Bildungseinrichtungen und<br />
deren Elternvertretern, den Elternverbänden in Deutschland und Europa, den Fachlehrern, den Ärzten,<br />
den Hörmittelinstituten und anderen Fachleuten, die mit den Belangen Gehörloser und Hörbehinderter<br />
befasst sind. Die Arbeit dieser Stellen soll angeregt werden. Der Verein nimmt Einfluss auf die Gesetzgebung,<br />
welche die gehörlosen und hörbehinderten Kinder und deren Eltern betrifft.<br />
§ 3 Selbstlosigkeit<br />
(1) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br />
(2) Seine Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich. Mittel des Vereines dürfen nur für die satzungsmäßigen<br />
Zwecke verwandt werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder<br />
keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Grundsätzlich erhalten sie bei ihrem Ausscheiden oder der<br />
Auflösung des Vereins bereits eingezahlte Beiträge nicht zurück.<br />
(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig<br />
hohe Vergütungen begünstigt werden.<br />
§ 4 Mitgliedschaft<br />
(1) Vollmitglieder können Landeselternverbände, Elternbeiräte, Schulpflegschaften, Schulvereine,<br />
Fördervereine und dergleichen werden.<br />
(2) Ordentliche Mitglieder können Eltern und Erziehungsberechtigte gehörloser und hörbehinderter<br />
Kinder als Einzelmitglieder werden. Die Eltern und Erziehungsberechtigten des gehörlosen oder hörbehinderten<br />
Kindes können auch im Rahmen einer Familienmitgliedschaft dem Verein beitreten. In diesem<br />
Fall gilt die gesamte Familie als ein ordentliches Mitglied.<br />
(3) Fördernde Mitglieder können natürliche Personen werden, die als Einzelmitglied dem Verein beitreten<br />
und den in der Satzung niedergelegten Zweck fördern wollen.<br />
(4) Ehrenmitglieder werden von der Mitgliederversammlung durch Mehrheitsbeschluss ernannt.<br />
(5) Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. In Zweifelsfällen entscheidet über die Aufnahme der<br />
Vorstand durch Mehrheitsbeschluss. Gegen die Ablehnung des Antrags, die nicht begründet zu werden<br />
braucht, steht dem Antragsteller die Berufung an die Mitgliederversammlung zu.<br />
23
Satzung<br />
(6) Die Mitgliedschaft endet durch:<br />
Austritt<br />
Tod<br />
Auflösung<br />
Ausschluss<br />
(7) Der Austritt kann nur zum Schluss eines Geschäftsjahres durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung<br />
einer Frist von drei Monaten erfolgen.<br />
(8) Der Ausschluss kann bei schwerem Verstoß gegen die Vereinsinteressen durch Beschluss des<br />
Vorstandes durch eingeschriebenen Brief an die letzte bekannte Anschrift erfolgen. Gegen diesen Beschluss<br />
steht dem Mitglied innerhalb eines Monats von der Zustellung ab die Berufung an die Mitgliederversammlung<br />
zu. Vom Zeitpunkt der Beschlussfassung an werden die Mitgliedsrechte des betroffenen<br />
Mitglieds suspendiert.<br />
(9) Ein schwerer Verstoß gegen die Vereinsinteressen liegt auch vor, wenn ein Mitglied einen fälligen<br />
Betrag über eine längere Zeit schuldet.<br />
§ 5 Beiträge<br />
(1) Alle Mitglieder mit Ausnahme der Ehrenmitglieder sind zur regelmäßigen Beitragszahlung verpflichtet.<br />
Über die Beitragshöhe entscheidet die Mitgliederversammlung.<br />
(2) In Einzelfällen kann der Vorstand Beitragsermäßigungen und Beitragsbefreiungen auf Antrag genehmigen,<br />
sofern vom beantragenden Mitglied wichtige Gründe vorgebracht werden, die eine Ermäßigung<br />
bzw. Befreiung rechtfertigen.<br />
§ 6 Organe<br />
(1) Die Organe des Vereins sind:<br />
1. die Mitgliederversammlung<br />
2. der Vorstand<br />
(2) Der Vorstand kann bestimmen, dass die Führung der laufenden Geschäfte einer Leiterin oder einem<br />
Leiter der Geschäftsstelle als besondere Vertreterin bzw. besonderen Vertreter nach § 30 BGB übertragen<br />
wird. Hierzu bestellt der Vorstand eine geeignete Person.<br />
§ 7 Der Vorstand<br />
(1) Der Vorstand besteht aus: dem Präsidenten/der Präsidentin dem Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin<br />
dem/der Schatzmeister/in dem/der Schriftführer /in bis zu sechs weiteren Vorstandsmitgliedern<br />
(2) Die Wahl des Vorstandes erfolgt für jeweils drei Jahre. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig<br />
aus, kann der Vorstand dessen Funktion einem anderen Vorstandsmitglied bis zur nächsten Vorstandswahl<br />
übertragen. Auf Veranlassung des Vorstandes kann die vakante Vorstandsstelle durch Wahl auf<br />
der nächsten Mitgliederversammlung neu besetzt werden. In diesem Fall erfolgt die Wahl des neuen<br />
Vorstandsmitgliedes bis zum Ablauf der Amtszeit der übrigen Vorstandsmitglieder. Nach Ablauf ihrer<br />
Amtszeit bleibt der alte Vorstand bis zur Wahl des neuen Vorstandes im Amt.<br />
(3) Die Mitglieder des Vorstandes vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des §<br />
26 BGB. Jeweils der/die Präsident / in oder Vizepräsident / in mit einem anderen Vorstandsmitglied vertreten<br />
den Verein gemeinsam. Im Übrigen regelt der Vorstand die Verteilung der Aufgaben unter sich.<br />
Er kann sich eine Geschäftsordnung geben und für bestimmte Aufgaben Arbeitsausschüsse berufen.<br />
Nach außen ist die Vertretungsbefugnis unbeschränkt. Gegenüber dem Verein ist der Vorstand an die<br />
Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden.<br />
(4) Der/ die Schatzmeister/in verwaltet die Kasse und führt ordnungsgemäße Aufzeichnungen über die<br />
Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen. Der Schriftführer hat über die Sitzungen und Beschlüsse<br />
des Vorstandes und der Mitgliederversammlungen ein Protokoll anzufertigen. Die Protokolle<br />
und Beschlüsse sind vom Schriftführer und vom Versammlungsleiter zu unterschreiben und aufzubewahren.<br />
24
Satzung<br />
(5) Der Vorstand kann einem Vereinsmitglied zusätzliche Aufgaben übertragen und ihm dafür eine<br />
angemessene Vergütung zusagen. Bei den zusätzlichen Aufgaben muss es sich um eine Tätigkeit<br />
handeln, die sich aufgrund ihrer herausgehobenen Bedeutung oder ihres zeitlichen Umfanges deutlich<br />
von den regulären Tätigkeiten des Vorstandes abhebt. Solche Tätigkeiten können zum Beispiel<br />
Projektleitung, Projektabrechnung und andere projektbezogene Leistungen sein. Die Vergütung<br />
darf nicht höher sein als die ortsübliche Vergütung für vergleichbare Leistungen. Sofern es sich<br />
bei dem Vereinsmitglied zugleich um ein Vorstandsmitglied handelt, beschließt der Vorstand ohne<br />
Beteiligung des betroffenen Vorstandsmitglieds über den Leistungsumfang und die angemessene<br />
Vergütung.<br />
(6) Als Vorstandsmitglieder können nur Eltern (einschließlich Lebensgefährten/innen von Erziehungsberechtigten)<br />
gehörloser oder hörbehinderter Kinder gewählt werden, die Mitglied im Bundeselternverband<br />
gehörloser Kinder sind. (<br />
7) Der Vorstand kann für die Abwicklung von Projekten eine besondere Gesellschaft gründen.<br />
§ 8 Die Mitgliederversammlung<br />
(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal in jedem Geschäftsjahr statt.<br />
Die Aufgaben der ordentlichen Mitgliederversammlung sind:<br />
• Entgegennahme des Geschäftsberichtes und Kassenberichts des Vorstands.<br />
• Entgegennahme des Berichts der Rechnungsprüfer.<br />
• Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands.<br />
• Wahl des Vorstands.<br />
• Wahl von zwei Rechnungsprüfern für die Prüfung des laufenden Jahres.<br />
• Beschlussfassung über die Höhe der Mitgliedsbeiträge und Satzungsänderungen<br />
• Beratung und Beschlussfassung über ordnungsgemäß gestellte Anträge.<br />
• Beschlussfassung über Ausschlüsse von Mitgliedern als Berufungsinstanz.<br />
• Beschlussfassung über die Abwahl von Vorstandsmitgliedern aus besonderem Grund.<br />
• Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.<br />
(2) Zusätzliche Anträge an die Mitgliederversammlung müssen mindestens zehn Tage vor Versammlungsbeginn<br />
schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.<br />
(3) Sonstige Mitgliederversammlungen können einberufen werden, wenn es die Interessen des<br />
Vereins erfordern.<br />
(4) Eine Einberufung hat immer zu erfolgen, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich<br />
unter Angabe von Zweck und Gründen verlangt.<br />
(5) Die Mitgliederversammlungen (ordentliche und außerordentliche) sind auf Beschluss des<br />
Vorstandes jeweils spätestens vier Wochen vorher durch den/die Präsidenten/in schriftlich unter<br />
Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung<br />
ist beschlussfähig.<br />
(6) Für Beschlüsse und Wahlen gilt die einfache Mehrheit. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.<br />
(7) Stimmberechtigt sind die anwesenden Vollmitglieder und ordentlichen Mitglieder. Jedes Vollmitglied<br />
hat drei Stimmen und jedes ordentliche Mitglied eine Stimme. Ordentliche Mitglieder müssen<br />
bei der Wahl persönlich anwesend sein und können ihre Stimme auf andere Personen nicht übertragen.<br />
Vollmitglieder wählen durch ihre jeweiligen Vertreter. Ein ordentliches Mitglied darf gleichzeitig<br />
auch einen oder mehrere Vollmitglieder vertreten.<br />
(8) Beschlüsse über eine Satzungsänderung bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden<br />
stimmberechtigten Mitglieder.<br />
(9) Fördernde Mitglieder nehmen mit beratender Stimme teil.<br />
25
Satzung<br />
§ 9 Leiterin oder Leiter der Geschäftsstelle als besondere Vertreterin bzw. besonderer Vertreter<br />
(1) Die Leiterin oder der Leiter der Geschäftsstelle ist für die Wahrnehmung der laufenden Geschäfte,<br />
insbesondere der ordnungsgemäßen Ausführung von organisatorischen und administrativen<br />
Angelegenheiten im Sinne des § 30 BGB verantwortlich und entlastet den Vorstand. Die genaue<br />
Aufgabenverteilung zwischen Leitung der Geschäftsstelle und Vorstand regelt der Vorstand gemeinsam<br />
mit der Leiterin bzw. dem Leiter der Geschäftsstelle.<br />
(2) Die Leiterin oder der Leiter der Geschäftsstelle vertritt die Interessen des Vereins und ist an<br />
Weisungen des Vorstands gebunden. Im Rahmen der vom Vorstand erteilten Befugnisse vertritt sie<br />
oder er den Verein nach außen.<br />
(3) Über die Dauer der Bestellung entscheidet der Vorstand.<br />
(4) Die Leiterin oder der Leiter der Geschäftsstelle kann für seine Arbeit eine angemessene Vergütung<br />
erhalten. § 3 Absatz 3 gilt entsprechend. Einzelheiten regelt der Vorstand.<br />
§ 10 Auflösung<br />
(1) Die Auflösung des Vereins kann nur auf einer mit dieser Tagesordnung und zu diesem Zweck<br />
einzuberufenden Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten<br />
Mitglieder beschlossen werden. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter<br />
Zwecke fällt das Vermögen nach Regelung aller Verpflichtungen an die Deutsche Gesellschaft zur<br />
Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen e.V., die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige,<br />
mildtätige oder kirchliche Zwecke für Gehörlose zu verwenden hat. Der/die Präsident/<br />
in und der/die Schatzmeister/in werden zusammen als Liquidatoren bestellt, sofern die Mitgliederversammlung<br />
keinen anderen Beschluss fasst. Dies gilt auch bei Aufhebung des Vereins oder bei<br />
Wegfall des bisherigen Zweckes.<br />
§ 11 Ermächtigung<br />
(1) Der Vorstand wird ermächtigt, redaktionelle Satzungsänderungen auf Verlangen des Gerichts<br />
oder anderer Behörden selbst vorzunehmen.<br />
§ 12 Geschäftsjahr und Inkrafttreten<br />
(1) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />
(2) Die Satzung ist nach Beschlussfassung durch die Gründungsversammlung am 19. Mai 1963 in<br />
Kraft getreten und in der vorliegenden Fassung durch die Mitgliederversammlung ergänzt und<br />
teilweise neu gefasst worden.<br />
26
Gemeinnützigkeit<br />
Der Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V. ist zuletzt durch den Bescheid des Finanzamtes Körperschaften<br />
I Berlin vom 11.11.2022 unter der Steuernummer 27/5704/4291 als ausschließlich und unmittelbar<br />
gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt. Wir dienen den als besonders förderungswürdig<br />
anerkannten gemeinnützigen Zwecken gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 Abgabenordnung: Förderung der<br />
Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe.<br />
Wir bestätigen, dass wir den zugewendeten Betrag ausschließlich und unmittelbar zu unseren satzungsgemäßen<br />
Zwecken verwenden werden. Dazu gehört insbesondere: Förderung der Erziehung und Bildung<br />
gehörloser Kinder und Jugendlicher, sowie die Information und Beratung von deren Eltern.<br />
Mitgliedsbeiträge und Spenden können steuermindernd geltend gemacht werden.<br />
Bei Spendenbeträgen bis 200,- Euro genügt als Nachweis gegenüber dem Finanzamt ein Beleg der Überweisung<br />
an uns. Bei Beträgen von mehr als 200,- Euro erhalten Sie spätestens zu Beginn des folgenden<br />
Jahres von uns unaufgefordert eine Spendenbescheinigung. Auf schriftliche Anforderung erhalten Sie<br />
eine Spendenbescheinigung auch bei kleineren Beträgen.<br />
Für Ihre Zuwendungen danken wir Ihnen.<br />
Unsere Förderer<br />
Der Verein Aktion Mensch e.V. fördert unsere jährliche Tagung und Projekte.<br />
Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend fördert unsere jährliche Tagung.<br />
Im Jahr 2022 erhielten wir pauschale Fördermittel von der „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf<br />
Bundesebene“ in Höhe von 25.000,- EUR.<br />
Unsere Partner<br />
27
Impressum<br />
Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V.<br />
@gehoerlosekinder<br />
Geschäftsstelle<br />
Magalena Stenzel<br />
E-Mail: info@gehoerlosekinder<br />
Redaktion: Sylvia Krenke-Felten<br />
Bankverbindung<br />
Postbank Ffm<br />
IBAN: DE09 5001 0060 0509 5966 00<br />
BIC: PBNKDEFFXXX (Frankfurt am Main)<br />
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