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Magazin BGK e.V.

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01/2023<br />

MAGAZINE<br />

Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V.<br />

Familientagung in Duderstadt<br />

Ein Erlebnis für Groß und Klein<br />

Einladung zur Tagung “VIELFÄLTIG • DIGITAL • STARK” 2023<br />

Vorträge und Workshops


1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

Bundeselternverband<br />

gehörloser Kinder e.V.<br />

Tagungsbericht - Duderstadt 2022<br />

Vorstandswechsel<br />

Geschäftsstelle<br />

Team - Arbeitstagung & Online-Meeting<br />

Festival & Film<br />

Jugendfestival 5 in Hamburg - <strong>BGK</strong>-Infostand<br />

ViFest 2 in Berlin - Siegerin Lea Krenke<br />

“Du sollst hören” - Schauspieler Leif-Eric Werk<br />

Tagung in Duderstadt 2023<br />

Einladung Familientagung in Duderstadt 2023<br />

Motto<br />

Programm<br />

Referent:innen - Workshops & Vorträge<br />

KinderTeam - neue Leiter:innen<br />

Bundeselternverband<br />

gehörloser Kinder e.V. - Info<br />

Mitglieder<br />

Satzung<br />

Gemeinnützigkeit<br />

Impressum & Soziale Medien<br />

3<br />

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11<br />

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21<br />

Marktplatz der Möglichkeiten - Infostände 21<br />

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28<br />

1


Unser Elternmagazin gibt es jetzt als ePaper!<br />

Warum?<br />

ePaper sind überall gut zu nutzen. Das einzige, was ihr für unsere ePaper-Zeitung braucht, ist ein<br />

Internetzugang – und den gibt es heutzutage ja eigentlich so gut wie überall. Aus diesem Grund könnt ihr<br />

auch jederzeit von jedem Ort aus auf die digitale Zeitung zugreifen. Das heißt also egal, ob im Zug,<br />

am Schreibtisch oder im Bett: Unsere Leserschaft kann je nach Belieben bequem unsere ePaper-Zeitung<br />

durchstöbern.<br />

EPaper tragen zur Umweltverbesserung bei. Eine ePaper-Zeitung muss nicht erst gedruckt und<br />

ausgeliefert werden. Es wird zusätzlich Zeit und Geld gespart und die Umweltbilanz wird verbessert.<br />

Auch unsere Arbeit wird durch die zur Verfügung stehenden Tools erleichtert. Wir können komplett in<br />

Eigenregie ein modernes Medium erstellen, das Layout selbst gestalten und uns im Team koordinieren.<br />

Wir leben im Jahr 2023 und in der digitalen Welt. Es wird Zeit, umzusteigen. Das Elternmagazin als ePaper<br />

passt zum Motto der Familientagung 2023 in Duderstadt: “vielfältig•digital•stark”.<br />

QR-Code lesen Android:<br />

Ist auf Ihrem Smartphone Android 9 Pie installiert,<br />

scannen Sie QR-Codes in der Regel ganz ohne<br />

zusätzliche Apps.<br />

Bei diesen Androiden reicht es, die Kamera-App zu<br />

öffnen und das Smartphone über den QR-Code zu<br />

halten. Die App scannt und entschlüsselt den Code<br />

und zeigt den Inhalt an.<br />

Kann Ihre Kamera das nicht, installieren Sie einen der<br />

zahlreichen QR-Code-Scanner aus dem Google Play<br />

Store.<br />

Empfehlenswert ist beispielsweise der QR & Barcode<br />

Scanner den Sie aus dem Play Store auf<br />

Ihr Smartphone laden.<br />

Nach der Installation öffnen Sie die App. Bevor es<br />

losgehen kann, müssen Sie der Anwendung den<br />

Zugriff auf die Kamera erlauben.<br />

Halten Sie die Kamera nun über den QR-Code,<br />

entschlüsselt und liest er nicht nur den Code.<br />

Die App überprüft gleichzeitig die mit dem Code<br />

verknüpften Inhalte wie etwa Links oder Webseiten.<br />

QR-Code scannen iPhone:<br />

So einfach geht es QR-Codes lesen alle iPhones,<br />

die mit dem<br />

Betriebssystem iOS 11 und höher ausgerüstet sind.<br />

1)Öffne Deine Kamera App.<br />

2)Stelle sicher, dass Du die rückseitige Kamera<br />

verwendest.<br />

3) Halte Dein iPhone gegen den QR-Code. Achte<br />

darauf, dass sich der Code im Sucher der Kamera<br />

befindet.<br />

4) Nun erkennt Dein Smartphone den QR-Code und<br />

blendet eine Mitteilung im oberen Bildschirm ein, die<br />

danach fragt, den Link zum Code zu öffnen.<br />

5) Tippe auf diese Mitteilung und öffne den Link.<br />

Damit ist das QR-Code scannen erledigt.<br />

2


TAGUNGSBERICHT<br />

Duderstadt<br />

2022<br />

☹️ →


4


TAGUNGSBERICHT<br />

5


Nach den wertvollen Informationen und<br />

dem Austausch bei den diesmal länger<br />

eingeplanten Kaffeepausen wurde auch<br />

die jährliche Mitgliederversammlung<br />

mit Vorstandswahl durchgeführt. Die<br />

Wahl versprach spannend zu werden, da<br />

zunächst der gesamte Vorstand sein Amt<br />

an den Nachwuchs weitergeben wollte.<br />

Die Wahl war erfolgreich. Die Arbeit des<br />

Bundeselternverbandes wird<br />

fortgesetzt.<br />

Thekla Werk ist neue Präsidentin, Romy<br />

Ballhausen Stellvertreterin, Thorsten<br />

Blättel ist Schriftführer und Tim Krenke<br />

erneut Schatzmeister, nachdem er sich<br />

doch noch einmal zur Wahl gestellt<br />

hatte. Beisitzerinnen sind Ann-Cathrin<br />

Wehmeier (ehemals Hogh),<br />

Sylvia Krenke-Felten und Deborah Lang.<br />

Der neue Vorstand besteht aus hörenden<br />

und gehörlosen Eltern und konnte sich<br />

bei einer ersten Sitzung als Team<br />

kennenlernen.<br />

Der Tagungssamstag begann wieder mit<br />

Ausflügen, z.B. zur Führung des<br />

„Scharfrichters“ in Duderstadt und Zeit<br />

für Familie. Weitere Vorträge und<br />

Workshops befassten sich mit dem<br />

Thema Humor. Klingt entspannt – ist es<br />

jedoch nur, wie wir erfahren haben, wenn<br />

der Witz zur richtigen Zeit im passenden<br />

kulturellen Kontext kommt. Humor<br />

als Hilfe im Familienalltag geschickt zu<br />

nutzen sowie Witze in Gebärdensprache<br />

erzählen zu können oder als Comic zu<br />

zeichnen – das vermittelten<br />

weitere Angebote rund um das<br />

Tagungsthema, mit hörenden und<br />

gehörlosen Referent:innen. Am letzten<br />

Abend bot ein Bühnenprogramm die<br />

Möglichkeit der Präsentation des<br />

Gelernten für Groß und Klein.<br />

2023 begeht der Verband sein<br />

60 jähriges Bestehen. Die Tagung fand<br />

bilingual mit Deutsch und Deutscher<br />

Gebärdensprache statt.<br />

Gebärdensprachdolmetscher:innen<br />

begleiteten die Vorträge und Workshops.<br />

Die vier Tage vergingen wie im Flug. Und<br />

auch die Kinder hatten wieder viel Spaß.<br />

Ein Kinderteam gestaltete ein<br />

engagiertes Kinder- und Jugendprogramm<br />

in vier altersgetrennten Gruppen<br />

für die jüngeren Teilnehmer:innen. Das<br />

Angebot war zweisprachig mit Deutsch<br />

und Deutscher Gebärdensprache für<br />

Kinder mit Hörbehinderung und Geschwisterkinder.<br />

Kennenlernen, Vernetzung<br />

und Spiele sowie Kreatives und<br />

natürlich viel Spaß standen auf dem Plan,<br />

ebenso wie Workshops zum Comiczeichnen<br />

oder ASL und für die Jüngeren gab<br />

es ein spannendes Treffen mit der<br />

örtlichen Feuerwehr.<br />

Wir bedanken uns ganz herzlich für die<br />

Organisation und Durchführung bei<br />

den vielen Menschen, die zum Gelingen<br />

dieser Tagung beigetragen haben und<br />

freuen uns auf ein Wiedersehen in<br />

Duderstadt vom 18. -21.05.2023.<br />

Das Resümee am Abreisetag war<br />

positiv – der Verband besteht dank<br />

neuem Vorstand weiter und die<br />

Teilnehmer:innen wollten gern zur<br />

Tagung 2023 wiederkommen.<br />

6


Vorstandswechsel<br />

Thekla<br />

Werk<br />

Präsidentin<br />

Romy<br />

Ballhausen<br />

Vizepräsidentin<br />

Tim<br />

Krenke<br />

Schatzmeister<br />

Thorsten<br />

Blättel<br />

Schriftführer<br />

Deborah<br />

Lang<br />

Vorstand<br />

Ann-Cathrin<br />

Wehmeier<br />

Vorstand<br />

Sylvia<br />

Krenke-Felten<br />

Vorstand<br />

UNSER VORSTAND GEWÄHLT AM 27.05.2022<br />

Unser Vorstand besteht aus organisierten Eltern von Kindern mit<br />

Gehörlosigkeit. Diese Eltern engagieren sich oft vor Ort auch in Schulen, Fördervereinen<br />

oder regionalen bzw. europäischen Elternvereinigungen und innerhalb<br />

diverser Verbände. Unsere Vorstandsmitglieder sind – wie unsere Mitglieder –<br />

hörend, schwerhörig oder gehörlos.<br />

7


Geschäftsstelle<br />

wir freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass wir seit dem 16. März 2022 unsere neue Leiterin der<br />

Geschäftsstelle, Magdalena Stenzel begrüßen dürfen.<br />

Damit sich Magdalena bei uns wohl fühlt, möchten wir ihr den Anfang so angenehm wie<br />

möglich gestalten. Marlen Wilke wird ihr während der Einarbeitung (eine gewisse Zeit)<br />

unterstützend zur Seite stehen. So bleibt beiden die notwendige Zeit der Übergabe und<br />

gemeinsam werden sie einen sauberen Übergang vornehmen.<br />

Wir wünschen Magdalena einen erfolgreichen Start in unserem Verband und freuen uns auf<br />

eine gute Zeit mit ihr.<br />

Noch einige Infos zu Magdalena:<br />

Woher kommst du?<br />

Ich komme aus Dresden in Sachsen.<br />

Was hast du gemacht, bevor du zu uns kamst?<br />

Ich bin Sozialpädagogin und habe bisher im Bereich Familienhilfe, Sozialforschung,<br />

Eingliederungshilfe, Hauskursentwicklung und in der EUTB Teilhabeberatung gearbeitet.<br />

Ehrenamtlich bin ich als Vorsitzende des sächsichen Elternvereins VisuKids e.V. Stark für<br />

Kinder mit Hörbehinderung tätig.<br />

Was machst du in der Freizeit?<br />

Ich lerne Gebärdensprache und setze mich für meine Kinder (hörend und gehörlos) ein.<br />

Für eine bilinguale und visuelle Gestaltung in unserem Alltag lasse ich mir<br />

immer etwas kreatives einfallen. Wenn noch Zeit übrig bleibt - dann liebe ich es Reisen zu<br />

planen, zu Reisen, Menschen kennenzulernen oder in der Natur unterwegs zu sein, am<br />

liebsten in der Wüste. Ich genieße es Zeit mit meiner Familie und Freunden zu verbringen.<br />

Worauf freust du dich am meisten?<br />

Ich freue mich den Vorstand bei seiner wichtigen Arbeit für Familien mit hörbehinderten<br />

Kindern zu unterstützen.<br />

Besonders freue mich mich darauf Eltern, Fachkräfte und natürlich Kinder miteinander in<br />

Kontakt zu bringen.<br />

8


Team<br />

Arbeitstagung und Online-Meeting<br />

Vom 09.-11.09.2022 fand die erste Arbeitstagung des neuen Vorstands in Bremen statt. Die Bremer Kolleg:innen<br />

hatten den Tagungsraum des Gehörlosenzentrums für uns vorbereitet, Getränke und Snacks standen bereit<br />

und so konnte unser erstes Wiedersehen nach der Tagung in Duderstadt beginnen.<br />

Am ersten Tag haben wir uns hauptsächlich damit befasst, die Aufgaben innerhalb des Vereins zu ermitteln<br />

und Verantwortlichkeiten und offene ToDos den Mitgliedern des Vorstands und der Geschäftsstelle<br />

zuzuordnen. Dabei haben wir folgende drei Hauptkategorien mit den dazugehörigen<br />

9


Handlungsfeldern herausgearbeitet:<br />

1. Öffentlichkeitsarbeit<br />

(Elternmagazin, Social Media, Mailverteiler<br />

für Infopost, Homepage, Flyer, Elternratgeber,<br />

Veranstaltungen)<br />

2.Mitgliederpflege (Datenpflege, Mitgliedsanträge,<br />

Gewinnung neuer Mitglieder)<br />

3.Finanzen (Förderanträge und -abrechnungen,<br />

Buchhaltung, Rechnungsfreigabe /<br />

Überweisungen, Spenden)<br />

Beim Abendessen hatten wir dann Zeit uns auch<br />

privat näherkennenzulernen und auszutauschen.<br />

Der zweite Tag war für die Vorbereitung der<br />

Familientagung im Jahr 2023 vorgesehen.<br />

Wir haben zunächst das Motto der Tagung<br />

(vielfältig•digital•stark) gefunden und danach den<br />

Tagungsplan zusammengestellt und ständig<br />

verbessert. Wir haben überlegt, welche Referenten<br />

und Workshops für die Besucher interessant sein<br />

könnten und wie das abendliche Kulturprogramm<br />

aussehen könnte. Außerdem haben wir uns<br />

Gedanken gemacht, wie das Kinderprogramm bei<br />

der nächsten Tagung gestaltet werden kann und<br />

vor allem wer die Nachfolge der langjährigen<br />

Teamleiterinnen Stella und Laura übernehmen<br />

kann. Danach sind wir noch einmal das<br />

Anmeldeformular durchgegangen und haben<br />

Verbesserungsvorschläge diskutiert. Als nächstes<br />

standen die Punkte Veranstaltungsmanagement<br />

und Technik auf dem Plan. Und natürlich durfte die<br />

Abstimmung zur Mitgliederversammlung und zur<br />

Organisation der Fotos nicht fehlen.<br />

Auch diesen Tag ließen wir mit einem gemeinsamen<br />

Abendessen ausklingen und fielen alle erschöpft,<br />

aber glücklich in unsere Betten.<br />

Der letzte Tag hatte die Schwerpunkte<br />

Öffentlichkeitsarbeit und die Jahresplanung 2023.<br />

Insgesamt waren alle Teilnehmenden froh, sich<br />

wiedergesehen zu haben und wir hatten einen<br />

wirklich konstruktiven Austausch und hatten alle<br />

danach das Gefühl, große Fortschritte bei der<br />

Planung der Duderstadt-Tagung und der<br />

Verbandsarbeit gemacht zu haben. Wir konnten<br />

viele Entscheidungen in dieser kompakten<br />

Tagung schneller und effizienter treffen und<br />

hatten durchweg eine sehr gute Kommunikation.<br />

Trotzdem freuten wir uns natürlich an diesem Tag<br />

wieder zurück zu unseren Familien zu fahren.<br />

Wir haben vereinbart, uns ab sofort monatlich in<br />

einem zweistündigen Zoom-Meeting zu treffen und<br />

die aktuellen ToDos zu besprechen.<br />

Wir haben festgestellt, dass wir so der großen<br />

Herausforderung, den Bundeselternverband mit<br />

einer komplett neuen “Mannschaft” zu führen und<br />

voran zu bringen, gewachsen sind. Jede:r bringt<br />

sich mit seinen/ihren Stärken so gut ein, wie<br />

er/sie kann und damit bündeln wir unsere Kräfte<br />

für einen zukunftsfähigen und starken Verband.<br />

10


Jugendfestival 5<br />

in Hamburg<br />

Am 1. und 2. Oktober 2022 fand das 5. Jugendfestival der Deutschen<br />

Gehörlosenjugend (DGJ) in Hamburg statt.<br />

Wir waren mit einem Infostand vertreten. Unser erster großer<br />

öffentlicher Auftritt seit den Vorstandswahlen im Mai in Duderstadt.<br />

Entsprechend waren die Vorbereitungen eine komplett neue<br />

Erfahrung für uns und durchaus ziemlich stressig. Sylvia hat<br />

kurzfristig ein neues Roll-up mit einem QR-Code gestaltet und das<br />

hat sich gelohnt, denn es war ein toller Hingucker. Vor allem der<br />

QR-Code, den man mit dem Handy abscannen konnte und damit<br />

direkt auf unsere Homepage und unsere Präsenz auf Facebook und<br />

Instagram gelangen konnte, hat viele Besucher begeistert und war<br />

einfach cool. Vielen Dank Sylvia für die super Idee und Umsetzung.<br />

Das Aufbauen des Infostandes ging reibungslos. An dieser Stelle<br />

auch noch einmal ein Dankeschön an die Veranstalter des<br />

Jugendfestivals für die gute Zusammenarbeit.<br />

Magdalena hatte die Idee, für die Kinder, die zum Infostand kommen,<br />

Fingeralphabet-Stempel und Papier zur Verfügung zu stellen und das<br />

hat den Kindern auch sehr viel Spaß gemacht. Für uns war es zwar<br />

eine Herausforderung, uns sowohl mit den Eltern zu unterhalten, als<br />

auch uns mit den Kindern zu beschäftigen. Außerdem konnten wir<br />

selbst viele Vorträge nicht besuchen und waren vor allem am<br />

Samstag fast ohne Pause am Stand vertreten. Dennoch sind wir<br />

dankbar für die vielen schönen Gespräche und Begegnungen und<br />

konnten sogar neue Mitglieder gewinnen. Darüber haben wir uns<br />

sehr gefreut.<br />

Aus den vielen Gesprächen haben wir mitgenommen, dass sich unsere Mitglieder mehr Bildungsangebote<br />

wünschen und wir einige Unterlagen überarbeiten müssen, da sie nicht mehr auf dem aktuellsten Stand<br />

sind. Nun ist es unsere Aufgabe, diese Wünsche in die Tat umzusetzen.<br />

Insgesamt sind wir sehr zufrieden mit unserem Auftritt beim 5. Jugendfestival und fühlen uns nun besser<br />

vorbereitet auf zukünftige Veranstaltungen dieser Art. Vielen Dank an Sylvia, Tim und Thekla für euer<br />

Engagement und an die vielen Mitglieder und Interessierten, die zu unserem Stand gefunden haben.<br />

Bis zum nächsten Mal.<br />

11


ViFest 2 in Berlin<br />

Das ViFest 2 fand vom 23. - 25.09.2022 in Berlin statt.<br />

Ein halbes Jahr vorher hatte sich Lea Emily Krenke,<br />

ein Kind aus dem Bundeselternverband gehörloser<br />

Kinder e.V., neben sieben anderen Jugendlichen aus<br />

Deutschland zum Poesie-Wettbewerb in der<br />

Altersklasse 12 bis 17 Jahren angemeldet. Am Freitag<br />

um 17 Uhr begann das ViFest mit der Eröffnungsfeier<br />

und im Anschluss gab es viele unterschiedliche und<br />

interessante Veranstaltungen und Auftritte.<br />

Am Samstagvormittag hatten die Kinder bis 12 Jahre<br />

ihren Poesie-Auftritt und am Nachmittag waren dann<br />

die Jugendlichen dran. Lea war sehr aufgeregt und<br />

hatte als Erste ihren Auftritt, der sechs Minuten<br />

dauerte. Leas Thema war „Die Maske“, es ging um<br />

Mobbing in der Schule, was sie selbst schon einmal<br />

erlebt hat. Alle sieben Jugendlichen hatten<br />

unterschiedliche Themen.<br />

Alle haben sich sehr viel Mühe gegeben und es ganz<br />

großartig gemacht. Über 500 Zuschauer haben sich die<br />

Vorstellung „Poesie“ angesehen und danach<br />

abgestimmt. Bei der Abschlussfeier wurde bekannt<br />

gegeben, wer gewonnen hat: Es war Lea Emily Krenke.<br />

Sie bekam einen Pokal und wurde nominiert für das<br />

Jugendfestival 5 in Hamburg, welches bereits am<br />

folgenden Wochenende 01./02. Oktober stattfand.<br />

Bei der Eröffnungsfeier hat Lea vor 1.600 Zuschauern<br />

die Poesie „Die Maske“ vorgetragen.<br />

Lea bekam dafür ganz viel Applaus und konnte zu recht<br />

sehr stolz auf sich sein.<br />

12<br />

Lea´s Instagram:


“DU SOLLST<br />

HÖREN”<br />

“Du sollst hören” ist ein deutsches Fernseh-Filmdrama für das ZDF von Petra K.<br />

Wagner aus dem Jahr mit Claudia Michelsen und Benjamin Piwko in den<br />

Hauptrollen, der erstmals am 19.09.2022 um 20.15 Uhr im ZDF gezeigt wurde. Der<br />

Film ist mit DGS-Dolmetschung und Untertiteln noch bis zum 09.09.2023 in der<br />

Mediathek abrufbar. (QR-Code rechts unten) “Du sollst hören” wurde für den<br />

Rheingold Publikumspreis 2022 nominiert. Es beruht auf einer wahren Begebenheit<br />

und nimmt Bezug auf einen Gerichtsprozess aus dem Jahr 2017 um<br />

die drohende Zwangsimplantation eines Kindes mit einem Cochlea-Implantat.<br />

Nähere Infos zum Gerichtsurteil und zur Fachtagung des Deutschen<br />

Gehörlosen Bundes (DGB) “Realitäten ohne Zwang” hier:<br />

Es geht dabei um eine Familie mit einem zweijährigen gehörlosen<br />

Mädchen. Der Chefarzt der HNO-Abteilung im Krankenhaus empfiehlt<br />

nach der Untersuchung des Gehörs ein Cochlear-Implantat,<br />

die<br />

Eltern lehnen das ab. Sie sehen das fehlende Hörvermögen ihrer<br />

Tochter nicht als Krankheit oder Behinderung, vielmehr<br />

empfinden sie die Einmischung als einen respektlosen Übergriff<br />

in ihr Elternrecht und einen Angriff auf ihre Art, glücklich zu<br />

leben. Für den Arzt ist die Sache klar: Natürlich ist es besser zu<br />

hören, als taub zu sein. Der Fall kommt vor Gericht. Die Richterin<br />

muss entscheiden, ob das Mädchen ein Recht hat, zu<br />

hören. Für die Richterin ist die Fragestellung komplex und<br />

alles andere als eindeutig. Liegt hier wirklich eine Kindes-<br />

13


wohlgefährdung vor oder wiegt das Elternrecht<br />

mehr? Sie setzt sich intensiv mit dem<br />

Thema auseinander, besucht die taube Familie<br />

und versucht, sich in die<br />

Perspektive der Eltern hineinzuversetzen. Neben<br />

den bekannten tauben Schauspielern Benjamin<br />

Piwko und<br />

Anne Zander, ist auch ein Kind aus dem Bundeselternverband<br />

gehörloser Kinder e.V. zu sehen:<br />

Leif Werk spielt den Bruder (Mats) des Mädchens.<br />

Zu den Erlebnissen von Leif bei den<br />

Dreharbeiten zu diesem und anderen Filmen gibt es mehr<br />

Infos auf Instagram:<br />

Am 19.05.2023 bei Familientagung in Duderstadt sind die Schauspielerin<br />

Anne Zander, der Schauspieler Leif Werk und der Filmemacher<br />

Tobias Lehmann, der in dem Film als<br />

Deaf Supervisor tätig war, zu Gast und werden uns von ihren<br />

Erlebnissen und Erfahrungen am Filmset erzählen.<br />

Der Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V. setzt sich für eine<br />

ganzheitliche Beratung der Eltern in alle Richtungen ein und<br />

unterstützt die Eltern bei einer selbstbestimmten Entscheidung, egal<br />

ob und ggf. für welche Form der technischen Versorgung sie sich<br />

entscheiden. Wichtig ist eine gelingende Kommunikations des Kindes<br />

mit seinem Umfeld. Wir befürworten daher die Produktion des<br />

Films und die Ausstrahlung zur Primetime im linearen<br />

Fernsehen, da das Thema damit einer breiten<br />

Öffentlichkeit zugänglich gemacht<br />

wurde.<br />

14<br />

Medienthek von ZDF


Einladung<br />

Duderstadt 2023<br />

Am 12.02.2023 um 10 Uhr startet die Anmeldung für die<br />

Familientagung vom 18.-21.05.2023 in Duderstadt unter dem<br />

Motto “vielfältig•digital•stark” für Mitglieder des<br />

Bundeselternverbandes gehörloser Kinder e.V. und für<br />

Nicht-Mitglieder. Jede Familie mit mind. einem tauben /<br />

schwerhörigen Kind ist eingeladen, sich anzumelden.<br />

Mitglieder-Familien werden bei einer möglichen<br />

Überbelegung bevorzugt, Nicht-Mitglieder kommen<br />

auf eine Warteliste. Ein kleines Kontingent halten<br />

wir für Familien frei, die das erste Mal an der<br />

Tagung teilnehmen möchten. Ihr könnt auch gern<br />

kurzfristig Mitglied werden, um von den um<br />

10% reduzierten Tagungspreisen zu profitieren.<br />

Den Link zum Anmeldeformular findet ihr auf<br />

unserer Homepage www.gehoerlosekinder.de.<br />

Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen!<br />

Was kostet die Tagung?<br />

Die Tagungskosten pro Person beinhalten<br />

Vollpension sowie ein Mittagessen am<br />

An- oder Abreisetag. (Auswahl auch für beide<br />

Tage mit Aufpreis möglich!) Kinder sind in der<br />

Regel bei den Eltern im Familienzimmer<br />

untergebracht.<br />

Erwachsene im EZ<br />

Erwachsene im DZ /FZ*<br />

Jugendliche 13 bis 21 Jahre<br />

210,00 EUR<br />

155,00 EUR<br />

85,00 EUR<br />

Kinder 7 bis 12 Jahre 55,00 EUR<br />

Kinder 3 bis 6 Jahre 45,00 EUR<br />

Kinder bis 2 Jahre frei<br />

*FZ (=Familienzimmer)<br />

Das zweite und jedes weitere Kind erhalten 50% Ermäßigung.<br />

15


18. - 21.05.<br />

2023<br />

Tagesgäste mit Verpflegung, ohne<br />

Übernachtung -<br />

pro Tag 45,00 EUR<br />

Tagesgäste Kinder/Jugendliche mit<br />

Verpflegung, ohne Übernachtung -<br />

pro Tag 20,00 EUR<br />

Ein zusätzliches Mittagessen Erwachsene /<br />

Kinder<br />

je Person 10,00 / 6,00 EUR<br />

Das Haus stellt Handtücher und Bettwäsche<br />

zur Verfügung.<br />

Aus organisatorischen und pädagogischen<br />

Gründen ist eine Kinderbetreuung erst für<br />

Kinder ab dem 3. Lebensjahr möglich!<br />

Ermäßigung: 10% für Mitglieder des<br />

Bundeselternverbandes und seiner<br />

Mitgliedsvereine.<br />

Da die Teilnahme an unserer Tagung aus<br />

Mitteln des Bildungs- und<br />

Teilhabepaketes gefördert wird, können<br />

bezugsberechtigte Familien (Hartz IV-,<br />

Sozialhilfe-, Wohngeldempfänger) bei ihrer<br />

Stadt oder Gemeinde einen Antrag auf<br />

finanzielle Unterstützung stellen. Sollte eine<br />

derartige Bezuschussung nicht möglich<br />

sein, ist in begründeten Fällen eine<br />

Ermäßigung durch den<br />

Bundeselternverband auf Antrag möglich.<br />

Wendet euch dazu gern an unsere<br />

Geschäftsstelle.<br />

Bei Rücktritt von der Anmeldung nach dem<br />

Anmeldeschluss sind 50% der Kosten zu<br />

zahlen, wenn die Plätze nicht wieder<br />

vergeben werden können.<br />

Bitte zahlen Sie erst nach Erhalt der<br />

Rechnung! Bei Fragen zur Tagung wenden<br />

Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle.<br />

Für Teilnehmer:innen der Tagung, die mit<br />

der Bahn anreisen, bietet der<br />

Bundeselternverband einen Bustransfer<br />

vom ICE-Bahnhof Göttingen zum<br />

Tagungshaus „Ferienparadies Pferdeberg“<br />

in Duderstadt und zurück an.<br />

Abfahrt ist am Donnerstag, 18. Mai um 13:00<br />

Uhr vom ICE-Bahnhof Göttingen.<br />

Die Rückfahrt ist am Sonntag, 21. Mai um<br />

12:00 Uhr vom „Ferienparadies Pferdeberg“<br />

zum ICE-Bahnhof in Göttingen.<br />

Hin- / Rückfahrt kosten zusammen<br />

10,00 Euro für Erwachsene. Kinder und<br />

Jugendliche sind frei.<br />

16


Motto<br />

Der Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V. feiert sein 60jähriges Bestehen.<br />

Ihr könnt euch auch im Jahr 2023 auf ein abwechslungsreiches und interessantes Programm<br />

freuen unter dem Motto: „vielfältig • digital • stark“. Ein Logo haben wir auch schon entwickelt.<br />

Es symbolisiert das Motto der Tagung.<br />

VIELFÄLTIG<br />

Der kleine Astronaut kann jedes Geschlecht, jeden Hörstatus und jede oder keine technische Versorgung<br />

haben.<br />

DIGITAL<br />

Mit seiner modernen Rakete hat es der Astronaut bis auf den Mond oder andere, entfernte Planeten<br />

geschafft.<br />

STARK<br />

Er fühlt sich durch den erreichten Erfolg und mit Unterstützung durch den Bundeselternverband<br />

(auf der Flagge zu sehen) stark.<br />

17


Programm<br />

Donnerstag, 18.05.2023<br />

Ab 11.00 Uhr Anreise der Teilnehmer*innen<br />

bis 13.30 Uhr Mittagessen<br />

15.00 Uhr Eröffnung der Tagung<br />

15.30 Uhr Kaffee / Kuchen<br />

16.00 Uhr Jubiläumsrede von Katja Belz und Susanne Pufhan<br />

18.30 Uhr Abendessen<br />

19.30 Uhr GUTE-NACHT Geschichte für die Kleinsten und ihre Eltern<br />

20.30 Uhr Kennlern-Spiele-Abend<br />

Freitag, 19.05.2023<br />

8.45 Uhr Beginn Kinder- und Jugendprogramm<br />

9.15 Uhr Elternberichte<br />

10:15 Uhr “Du sollst hören” von Tobias Lehmann und Anne Zander<br />

12.30 Uhr Mittagessen<br />

14.00 Uhr “Sprachdeprivation” von Sophie Terhorst<br />

16.00 Uhr Kaffee / Kuchen<br />

16.30 Uhr Mitgliederversammlung<br />

18.30 Uhr Abendessen<br />

19.30 Uhr GUTE-NACHT Geschichte für die Kleinsten und ihre Eltern<br />

20.00 Uhr Gemeinsam Sport machen<br />

Samstag, 20.05.2023<br />

8.45 Uhr Beginn Kinder- und Jugendprogramm<br />

9.15 Uhr Ausflug / Marktplatz der Möglichkeiten<br />

12.30 Uhr Mittagessen<br />

14.00 Uhr “Kultur der tauben Menschen” von Stefan Goldschmidt<br />

15.00 Uhr Kaffee / Kuchen<br />

15.30 Uhr Workshops<br />

17.45 Uhr Grillen<br />

19.00 Uhr Jubiläumsgala mit Abendshow<br />

20.30 Uhr offener Austauschabend<br />

Sonntag, 21.05.2023<br />

8.45 Uhr Beginn Kinder- und Jugendprogramm<br />

10.00 Uhr Feedbackrunde<br />

12.00 Uhr Abreise der Teilnehmer*innen (Mittagessen möglich)<br />

18<br />

* Änderungen unter Vorbehalt


Erinnerst du dich<br />

noch ? ...<br />

Ein persönlicher Rückblick auf 60 Jahre Bundeselternverband<br />

Seit 60 Jahren begleitet der Bundeselternverband<br />

Familien mit hörbehinderten und gehörlosen Kindern.<br />

Vieles hat sich in dieser Zeit verändert -<br />

aber das Bemühen der Eltern um eine gute<br />

Entwicklung und Bildung ihrer Kinder ist geblieben. Katja<br />

Belz (Ehrenpräsidentin, hörend) und<br />

Susan Pufhan (ehem. Vorstandsmitglied, gehörlos)<br />

erinnern sich an ihre gemeinsamen Jahre im Vorstand<br />

des <strong>BGK</strong> - an schöne, spannende und berührende<br />

Erlebnisse, besondere Herausforderungen, kontroverse<br />

Diskussionen, besondere Wegbegleiter:innen, Ziele und<br />

Entwicklungen.<br />

Sprachdeprivation<br />

Hallo, mein Name ist Sophie Terhorst, ich bin<br />

Schulpsychologin und Psychotherapeutin für<br />

Erwachsene. In meinem Vortrag zu “Sprachdeprivation”<br />

geht es um die fatalen Folgen von fehlendem<br />

Sprachzugang gehörloser Kinder. Dabei werden<br />

kognitive, sozio-emotionale und lebensweltliche<br />

Aspekte vorgestellt. Anschließend geht es um<br />

Möglichkeiten der Prävention und Intervention.<br />

Susanne<br />

Katja<br />

Im Workshop “gewaltfrei kommunizieren” werden<br />

besondere Herausforderungen und Hilfestellung in der<br />

Kommunikation mit gehörlosen Kindern zum Thema<br />

gemacht und es soll Raum für Erfahrungsaustausch<br />

unter Eltern, eure Fragen und Tipps geben.<br />

“Kultur der tauben<br />

Menschen”<br />

Hallo, mein Name ist Stefan Goldschmidt. Ich arbeite am<br />

Institut für Deutsche Gebärdensprache an der Universität<br />

Hamburg. Der Bundeselternverband hat mich zu<br />

einer Tagung anlässlich seines 60. Jubiläums<br />

eingeladen. Das ist mir eine große Ehre und ich möchte<br />

mich für die Einladung bedanken. Ich werde zunächst<br />

einen Vortrag halten zum Thema „Was ist<br />

Gehörlosenkultur“ und im Anschluss einen Workshop<br />

anbieten, in dem wir uns damit beschäftigen, wie Eltern<br />

ihren Kindern die Kultur Gehörloser nahe bringen<br />

können. Dies geschieht anhand praktischer Beispiele<br />

und Tipps zur Umsetzung. Ich freue mich darauf,<br />

Sie zu sehen. Bis dann!<br />

19


“Du sollst hören”<br />

Hi, mein Name ist Tobias, ich bin Filmemacher und<br />

arbeite beim ZFK Berlin. An dem Job macht mir alles<br />

Spaß. Insbesondere Kamera, Schnitt und<br />

Farbkoordination, aber auch die Technik, vom Aufbau<br />

bis zur Benutzung. Vor 2 Jahren bekam ich vom ZDF den<br />

Auftrag für den Spielfilm „Du sollst hören” als<br />

Deaf Supervisor zu arbeiten. Was es mit dem Job auf<br />

sich hat und wie ich zum Film gekommen bin,<br />

woher ich das alles kann, das erzähle ich euch gerne.<br />

Tobias<br />

Ich bin Anne, ich bin Schauspielerin und komme aus<br />

Berlin. Ich erzähle aus der Perspektive einer Künstlerin.<br />

Also richte den Blick von hinter der Kamera auf den Blick<br />

davor, an dem Beispiel des Films „Du sollst hören“. Wie<br />

war der Ablauf? Wie war der Umgang mit den Kindern<br />

am Set? Wie war das Casting? Ich erzähle auch etwas zu<br />

meinem Leben und meinem Weg zur Schauspielerei.<br />

Wir sind vom Bundeselternverband am 19. Mai 2023<br />

eingeladen worden und freuen uns schon sehr auf<br />

euch. Bringt gerne Fragen mit, um einen offenen Dialog<br />

zu führen.<br />

Anne<br />

Hii_een<br />

Ich heiße Hien Nguyen und mein Künstlername ist Hii_<br />

een, so könnt ihr mich bei Youtube, Instagram etc. finden.<br />

Ich bin verheiratet und habe zwei Kinder.<br />

Ich bin gehörlos und meine Sprache ist die Deutsche<br />

Gebärdensprache.<br />

​<br />

In meiner Performance spielt die Gebärdensprache die<br />

Hauptrolle. Diese wird kombiniert mit Körpersprache,<br />

Visual Vernacular, Gestik und Mimik. Ich bezeichne mich<br />

als Aktionskünstler und beherrsche sowohl Komödie als<br />

auch Action und ich singe sehr gern mit den schönen<br />

Gebärden. Ich benutze keine Kostüme, keine Maske und<br />

kein Bühnenbild. Meine Performance steht im<br />

Vordergrund. Filmprojekte sind meine Leidenschaft.<br />

Ich schneide, bearbeite und veröffentliche meine Fotos<br />

und Filme selbst.<br />

​<br />

Ich hatte schon als Kind ein großes Talent. Ich habe<br />

angefangen mit Breakdance und Inline Skaten in der<br />

Halfpipe. Jetzt liebe ich es, als Performance Künstler auf<br />

der ganzen Welt unterwegs zu sein und dort immer<br />

wieder neue Dinge zu entdecken.<br />

Bei der Familientagung in Duderstadt 2023 werde ich im<br />

Kinderprogramm einen Workshop leiten und euch bei<br />

der Abendshow mein Performance zeigen.<br />

20


KinderTeam - neue Leiter:innen<br />

Nachdem Laura und Stella das Kinderprogramm viele Jahre mit viel Herz und Leidenschaft<br />

geleitet haben, übergeben sie nun den Staffelstab an Anna und Milena. Die beiden haben<br />

zusammen mit vielen lieben und fleißigen Teamern ein abwechslungsreiches<br />

Kinderprogramm zusammengestellt, das wieder viel Spaß und tolle Erlebnisse verspricht.<br />

Der Performance-Künster Hii_een wird einen Workshop leiten, es wird einen sportlichen<br />

Schnupperkurs geben und die Gute-Nacht-Geschichten für die Kleinsten dürfen natürlich<br />

auch nicht fehlen.<br />

Mein Name ist Anna Arweiler und ich komme aus Berlin.<br />

Hier bin ich in den letzten Zügen meines Bachelorstudiums.<br />

Zweimal war ich als Betreuerin des Kinder- und<br />

Jugendprogramms bei der jährlichen Tagung in Duderstadt<br />

dabei, was mich sehr bereichert hat. Ich finde es schön, wie<br />

verschiedene Kinder und Jugendliche zusammenkommen<br />

und in DGS und Lautsprache gemeinsam eine schöne Zeit<br />

erleben. Da ich selbst ertaubt bin, ist mir das auch ein<br />

persönliches Anliegen. Seit diesem Jahr organisiere mit<br />

Milena zusammen die Kinder- und Jugendbetreuung.<br />

Gemeinsam mit den Betreuer*innen werden wir auch dieses<br />

Mal ein tolles Programm für die Kinder und Jugendliche auf<br />

die Beine stellen. Wir freuen uns schon die Tagung in<br />

Duderstadt!<br />

Ich bin Milena, 20 Jahre alt und Coda.<br />

Im Moment studiere ich im 3. Semester, Deaf Studies.<br />

Ich war letztes Jahr als Betreuerin in<br />

Duderstadt und bin froh, dieses Jahr,<br />

neu als Teamleiterin dabei sein zu dürfen.<br />

Marktplatz der<br />

Möglichkeiten<br />

Wir möchten euch gerne verschiedene<br />

Anbieter und Institutionen aus den Bereichen<br />

Dolmetschen, Freizeit, Lernmaterial, Sport und<br />

Recht vorstellen. Diese werden jeweils einen<br />

Stand haben, an dem ihr euch<br />

informieren und beraten lassen könnt. Für eine<br />

barrierefreie Kommunikation stehen euch<br />

Kommunikationsassistent:innen zur<br />

Verfügung.<br />

21


Werdet Mitglied im Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V.!<br />

Warum soll ich Mitglied werden? Was sind meine Vorteile?<br />

1. Bei der Anmeldung zur jährlichen Familientagung werdet ihr bevorzugt und spart 10% vom<br />

Tagungspreis.<br />

2. Ihr erhaltet mit unserer Infopost per Mail regelmäßig Informationen rund um die Themen<br />

bilinguale Veranstaltungen, Bildung, Freizeit und Recht.<br />

3. Wir bieten euch Beratungen und Vernetzungen zu individuellen Fragestellungen an.<br />

4. Ihr unterstützt als Mitglied unsere Ziele und Werte und fördert unser bundesweites<br />

Engagement für Familien mit gehörlosen oder schwerhörigen Kindern.<br />

Mitgliedsantrag:<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG<br />

bitte an den Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V. senden.<br />

Geschäftsstelle <strong>BGK</strong><br />

Carolinenstrasse 10<br />

01097 Dresden<br />

info@gehoerlosekinder.de<br />

o<br />

o<br />

o<br />

Vereine, Verbände o.ä., Jahresbeitrag 300,00 Euro<br />

Elternvertretungen von Schulen, Jahresbeitrag 50,00 Euro bei Bankeinzug oder<br />

Dauerauftrag 40,00 Euro<br />

Einzelmitglied, Jahresbeitrag 50,00 bei Bankeinzug oder Dauerauftrag 40,00 Euro<br />

_______________________________________________________________________<br />

Name des Vereins, Verbandes, der Schule o.ä.<br />

_______________________________________________________________________<br />

Vor. Und Nachname des 1. Vorsitzenden oder des Einzelmitglieds<br />

_______________________________________________________________________<br />

Straße / Hausnummer / PLZ / Ort<br />

_______________________________________________________________________<br />

Bei Einzelmitgliedern Name und Geburtsdatum des Kindes mit Hörschädigung<br />

_______________________________________________________________________<br />

E-Mail der Schule, des Vereins oder Einzelmitgliedes.<br />

Einzugsermächtigung:<br />

Hiermit ermächtige/n ich/wir den Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V. meine/unsere<br />

Mitgliedsbeiträge ab sofort jährlich im Voraus von meinem/unserem Girokonto mittels Lastschrift<br />

einzuziehen. Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens<br />

des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Erlösung. Diese Erklärung ist so lange<br />

gültig, bis ich/wir sie schriftlich widerrufe/n.<br />

_______________________________________________________________________<br />

BANK / BIC<br />

_______________________________________________________________________<br />

IBAN<br />

_______________________________________________________________________<br />

Datum, Unterschrift<br />

Bitte zahlen Sie erst nach Erhalt einer Rechnung!<br />

Ein Antrag auf Beitragsermäßigung kann beim Vorstand über die Adresse der Beratungs- und<br />

Geschäftsstelle gestellt werden.<br />

22


Bundeselternverband gehörloser<br />

Kinder e.V.<br />

Satzung<br />

Fassung vom Mai 2014<br />

Satzung<br />

§ 1 Name und Sitz<br />

(1) Der Verein führt den Namen: Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V.<br />

(2) Als Gründungstag gilt der 19. Mai 1963.<br />

(3) Der Verein hat seinen Sitz in Dortmund.<br />

(4) Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen.<br />

§ 2 Zweck und Aufgaben<br />

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts<br />

„Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung<br />

sowie der Volks- und Berufsbildung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die<br />

Förderung des geistigen und leiblichen Wohles der an Bildungseinrichtungen in der Bundesrepublik<br />

Deutschland in Aus- und Fortbildung befindlichen gehörlosen und hörbehinderten Kinder, Jugendlichen<br />

und Erwachsenen sowie Beteiligung an entsprechenden Forschungsprojekten.<br />

(2) Zu den genannten Bildungseinrichtungen gehören: Allgemeinbildende Schulen, vorschulische,<br />

außerschulische, weiterführende, berufsbildende und berufsfördernde Institutionen und andere Einrichtungen,<br />

an denen Gehörlose und Hörbehinderte gefördert und unterrichtet werden.<br />

(3) Der Satzungszweck wird auch verwirklicht durch Information und Beratung der Eltern, Durchführung<br />

von Arbeitstagungen, die Zusammenarbeit mit den zuvor genannten Bildungseinrichtungen und<br />

deren Elternvertretern, den Elternverbänden in Deutschland und Europa, den Fachlehrern, den Ärzten,<br />

den Hörmittelinstituten und anderen Fachleuten, die mit den Belangen Gehörloser und Hörbehinderter<br />

befasst sind. Die Arbeit dieser Stellen soll angeregt werden. Der Verein nimmt Einfluss auf die Gesetzgebung,<br />

welche die gehörlosen und hörbehinderten Kinder und deren Eltern betrifft.<br />

§ 3 Selbstlosigkeit<br />

(1) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br />

(2) Seine Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich. Mittel des Vereines dürfen nur für die satzungsmäßigen<br />

Zwecke verwandt werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder<br />

keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Grundsätzlich erhalten sie bei ihrem Ausscheiden oder der<br />

Auflösung des Vereins bereits eingezahlte Beiträge nicht zurück.<br />

(3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig<br />

hohe Vergütungen begünstigt werden.<br />

§ 4 Mitgliedschaft<br />

(1) Vollmitglieder können Landeselternverbände, Elternbeiräte, Schulpflegschaften, Schulvereine,<br />

Fördervereine und dergleichen werden.<br />

(2) Ordentliche Mitglieder können Eltern und Erziehungsberechtigte gehörloser und hörbehinderter<br />

Kinder als Einzelmitglieder werden. Die Eltern und Erziehungsberechtigten des gehörlosen oder hörbehinderten<br />

Kindes können auch im Rahmen einer Familienmitgliedschaft dem Verein beitreten. In diesem<br />

Fall gilt die gesamte Familie als ein ordentliches Mitglied.<br />

(3) Fördernde Mitglieder können natürliche Personen werden, die als Einzelmitglied dem Verein beitreten<br />

und den in der Satzung niedergelegten Zweck fördern wollen.<br />

(4) Ehrenmitglieder werden von der Mitgliederversammlung durch Mehrheitsbeschluss ernannt.<br />

(5) Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. In Zweifelsfällen entscheidet über die Aufnahme der<br />

Vorstand durch Mehrheitsbeschluss. Gegen die Ablehnung des Antrags, die nicht begründet zu werden<br />

braucht, steht dem Antragsteller die Berufung an die Mitgliederversammlung zu.<br />

23


Satzung<br />

(6) Die Mitgliedschaft endet durch:<br />

Austritt<br />

Tod<br />

Auflösung<br />

Ausschluss<br />

(7) Der Austritt kann nur zum Schluss eines Geschäftsjahres durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung<br />

einer Frist von drei Monaten erfolgen.<br />

(8) Der Ausschluss kann bei schwerem Verstoß gegen die Vereinsinteressen durch Beschluss des<br />

Vorstandes durch eingeschriebenen Brief an die letzte bekannte Anschrift erfolgen. Gegen diesen Beschluss<br />

steht dem Mitglied innerhalb eines Monats von der Zustellung ab die Berufung an die Mitgliederversammlung<br />

zu. Vom Zeitpunkt der Beschlussfassung an werden die Mitgliedsrechte des betroffenen<br />

Mitglieds suspendiert.<br />

(9) Ein schwerer Verstoß gegen die Vereinsinteressen liegt auch vor, wenn ein Mitglied einen fälligen<br />

Betrag über eine längere Zeit schuldet.<br />

§ 5 Beiträge<br />

(1) Alle Mitglieder mit Ausnahme der Ehrenmitglieder sind zur regelmäßigen Beitragszahlung verpflichtet.<br />

Über die Beitragshöhe entscheidet die Mitgliederversammlung.<br />

(2) In Einzelfällen kann der Vorstand Beitragsermäßigungen und Beitragsbefreiungen auf Antrag genehmigen,<br />

sofern vom beantragenden Mitglied wichtige Gründe vorgebracht werden, die eine Ermäßigung<br />

bzw. Befreiung rechtfertigen.<br />

§ 6 Organe<br />

(1) Die Organe des Vereins sind:<br />

1. die Mitgliederversammlung<br />

2. der Vorstand<br />

(2) Der Vorstand kann bestimmen, dass die Führung der laufenden Geschäfte einer Leiterin oder einem<br />

Leiter der Geschäftsstelle als besondere Vertreterin bzw. besonderen Vertreter nach § 30 BGB übertragen<br />

wird. Hierzu bestellt der Vorstand eine geeignete Person.<br />

§ 7 Der Vorstand<br />

(1) Der Vorstand besteht aus: dem Präsidenten/der Präsidentin dem Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin<br />

dem/der Schatzmeister/in dem/der Schriftführer /in bis zu sechs weiteren Vorstandsmitgliedern<br />

(2) Die Wahl des Vorstandes erfolgt für jeweils drei Jahre. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig<br />

aus, kann der Vorstand dessen Funktion einem anderen Vorstandsmitglied bis zur nächsten Vorstandswahl<br />

übertragen. Auf Veranlassung des Vorstandes kann die vakante Vorstandsstelle durch Wahl auf<br />

der nächsten Mitgliederversammlung neu besetzt werden. In diesem Fall erfolgt die Wahl des neuen<br />

Vorstandsmitgliedes bis zum Ablauf der Amtszeit der übrigen Vorstandsmitglieder. Nach Ablauf ihrer<br />

Amtszeit bleibt der alte Vorstand bis zur Wahl des neuen Vorstandes im Amt.<br />

(3) Die Mitglieder des Vorstandes vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des §<br />

26 BGB. Jeweils der/die Präsident / in oder Vizepräsident / in mit einem anderen Vorstandsmitglied vertreten<br />

den Verein gemeinsam. Im Übrigen regelt der Vorstand die Verteilung der Aufgaben unter sich.<br />

Er kann sich eine Geschäftsordnung geben und für bestimmte Aufgaben Arbeitsausschüsse berufen.<br />

Nach außen ist die Vertretungsbefugnis unbeschränkt. Gegenüber dem Verein ist der Vorstand an die<br />

Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden.<br />

(4) Der/ die Schatzmeister/in verwaltet die Kasse und führt ordnungsgemäße Aufzeichnungen über die<br />

Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen. Der Schriftführer hat über die Sitzungen und Beschlüsse<br />

des Vorstandes und der Mitgliederversammlungen ein Protokoll anzufertigen. Die Protokolle<br />

und Beschlüsse sind vom Schriftführer und vom Versammlungsleiter zu unterschreiben und aufzubewahren.<br />

24


Satzung<br />

(5) Der Vorstand kann einem Vereinsmitglied zusätzliche Aufgaben übertragen und ihm dafür eine<br />

angemessene Vergütung zusagen. Bei den zusätzlichen Aufgaben muss es sich um eine Tätigkeit<br />

handeln, die sich aufgrund ihrer herausgehobenen Bedeutung oder ihres zeitlichen Umfanges deutlich<br />

von den regulären Tätigkeiten des Vorstandes abhebt. Solche Tätigkeiten können zum Beispiel<br />

Projektleitung, Projektabrechnung und andere projektbezogene Leistungen sein. Die Vergütung<br />

darf nicht höher sein als die ortsübliche Vergütung für vergleichbare Leistungen. Sofern es sich<br />

bei dem Vereinsmitglied zugleich um ein Vorstandsmitglied handelt, beschließt der Vorstand ohne<br />

Beteiligung des betroffenen Vorstandsmitglieds über den Leistungsumfang und die angemessene<br />

Vergütung.<br />

(6) Als Vorstandsmitglieder können nur Eltern (einschließlich Lebensgefährten/innen von Erziehungsberechtigten)<br />

gehörloser oder hörbehinderter Kinder gewählt werden, die Mitglied im Bundeselternverband<br />

gehörloser Kinder sind. (<br />

7) Der Vorstand kann für die Abwicklung von Projekten eine besondere Gesellschaft gründen.<br />

§ 8 Die Mitgliederversammlung<br />

(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal in jedem Geschäftsjahr statt.<br />

Die Aufgaben der ordentlichen Mitgliederversammlung sind:<br />

• Entgegennahme des Geschäftsberichtes und Kassenberichts des Vorstands.<br />

• Entgegennahme des Berichts der Rechnungsprüfer.<br />

• Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands.<br />

• Wahl des Vorstands.<br />

• Wahl von zwei Rechnungsprüfern für die Prüfung des laufenden Jahres.<br />

• Beschlussfassung über die Höhe der Mitgliedsbeiträge und Satzungsänderungen<br />

• Beratung und Beschlussfassung über ordnungsgemäß gestellte Anträge.<br />

• Beschlussfassung über Ausschlüsse von Mitgliedern als Berufungsinstanz.<br />

• Beschlussfassung über die Abwahl von Vorstandsmitgliedern aus besonderem Grund.<br />

• Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.<br />

(2) Zusätzliche Anträge an die Mitgliederversammlung müssen mindestens zehn Tage vor Versammlungsbeginn<br />

schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.<br />

(3) Sonstige Mitgliederversammlungen können einberufen werden, wenn es die Interessen des<br />

Vereins erfordern.<br />

(4) Eine Einberufung hat immer zu erfolgen, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich<br />

unter Angabe von Zweck und Gründen verlangt.<br />

(5) Die Mitgliederversammlungen (ordentliche und außerordentliche) sind auf Beschluss des<br />

Vorstandes jeweils spätestens vier Wochen vorher durch den/die Präsidenten/in schriftlich unter<br />

Bekanntgabe der Tagesordnung einzuberufen. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung<br />

ist beschlussfähig.<br />

(6) Für Beschlüsse und Wahlen gilt die einfache Mehrheit. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.<br />

(7) Stimmberechtigt sind die anwesenden Vollmitglieder und ordentlichen Mitglieder. Jedes Vollmitglied<br />

hat drei Stimmen und jedes ordentliche Mitglied eine Stimme. Ordentliche Mitglieder müssen<br />

bei der Wahl persönlich anwesend sein und können ihre Stimme auf andere Personen nicht übertragen.<br />

Vollmitglieder wählen durch ihre jeweiligen Vertreter. Ein ordentliches Mitglied darf gleichzeitig<br />

auch einen oder mehrere Vollmitglieder vertreten.<br />

(8) Beschlüsse über eine Satzungsänderung bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden<br />

stimmberechtigten Mitglieder.<br />

(9) Fördernde Mitglieder nehmen mit beratender Stimme teil.<br />

25


Satzung<br />

§ 9 Leiterin oder Leiter der Geschäftsstelle als besondere Vertreterin bzw. besonderer Vertreter<br />

(1) Die Leiterin oder der Leiter der Geschäftsstelle ist für die Wahrnehmung der laufenden Geschäfte,<br />

insbesondere der ordnungsgemäßen Ausführung von organisatorischen und administrativen<br />

Angelegenheiten im Sinne des § 30 BGB verantwortlich und entlastet den Vorstand. Die genaue<br />

Aufgabenverteilung zwischen Leitung der Geschäftsstelle und Vorstand regelt der Vorstand gemeinsam<br />

mit der Leiterin bzw. dem Leiter der Geschäftsstelle.<br />

(2) Die Leiterin oder der Leiter der Geschäftsstelle vertritt die Interessen des Vereins und ist an<br />

Weisungen des Vorstands gebunden. Im Rahmen der vom Vorstand erteilten Befugnisse vertritt sie<br />

oder er den Verein nach außen.<br />

(3) Über die Dauer der Bestellung entscheidet der Vorstand.<br />

(4) Die Leiterin oder der Leiter der Geschäftsstelle kann für seine Arbeit eine angemessene Vergütung<br />

erhalten. § 3 Absatz 3 gilt entsprechend. Einzelheiten regelt der Vorstand.<br />

§ 10 Auflösung<br />

(1) Die Auflösung des Vereins kann nur auf einer mit dieser Tagesordnung und zu diesem Zweck<br />

einzuberufenden Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten<br />

Mitglieder beschlossen werden. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter<br />

Zwecke fällt das Vermögen nach Regelung aller Verpflichtungen an die Deutsche Gesellschaft zur<br />

Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen e.V., die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige,<br />

mildtätige oder kirchliche Zwecke für Gehörlose zu verwenden hat. Der/die Präsident/<br />

in und der/die Schatzmeister/in werden zusammen als Liquidatoren bestellt, sofern die Mitgliederversammlung<br />

keinen anderen Beschluss fasst. Dies gilt auch bei Aufhebung des Vereins oder bei<br />

Wegfall des bisherigen Zweckes.<br />

§ 11 Ermächtigung<br />

(1) Der Vorstand wird ermächtigt, redaktionelle Satzungsänderungen auf Verlangen des Gerichts<br />

oder anderer Behörden selbst vorzunehmen.<br />

§ 12 Geschäftsjahr und Inkrafttreten<br />

(1) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

(2) Die Satzung ist nach Beschlussfassung durch die Gründungsversammlung am 19. Mai 1963 in<br />

Kraft getreten und in der vorliegenden Fassung durch die Mitgliederversammlung ergänzt und<br />

teilweise neu gefasst worden.<br />

26


Gemeinnützigkeit<br />

Der Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V. ist zuletzt durch den Bescheid des Finanzamtes Körperschaften<br />

I Berlin vom 11.11.2022 unter der Steuernummer 27/5704/4291 als ausschließlich und unmittelbar<br />

gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt. Wir dienen den als besonders förderungswürdig<br />

anerkannten gemeinnützigen Zwecken gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 Abgabenordnung: Förderung der<br />

Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe.<br />

Wir bestätigen, dass wir den zugewendeten Betrag ausschließlich und unmittelbar zu unseren satzungsgemäßen<br />

Zwecken verwenden werden. Dazu gehört insbesondere: Förderung der Erziehung und Bildung<br />

gehörloser Kinder und Jugendlicher, sowie die Information und Beratung von deren Eltern.<br />

Mitgliedsbeiträge und Spenden können steuermindernd geltend gemacht werden.<br />

Bei Spendenbeträgen bis 200,- Euro genügt als Nachweis gegenüber dem Finanzamt ein Beleg der Überweisung<br />

an uns. Bei Beträgen von mehr als 200,- Euro erhalten Sie spätestens zu Beginn des folgenden<br />

Jahres von uns unaufgefordert eine Spendenbescheinigung. Auf schriftliche Anforderung erhalten Sie<br />

eine Spendenbescheinigung auch bei kleineren Beträgen.<br />

Für Ihre Zuwendungen danken wir Ihnen.<br />

Unsere Förderer<br />

Der Verein Aktion Mensch e.V. fördert unsere jährliche Tagung und Projekte.<br />

Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend fördert unsere jährliche Tagung.<br />

Im Jahr 2022 erhielten wir pauschale Fördermittel von der „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf<br />

Bundesebene“ in Höhe von 25.000,- EUR.<br />

Unsere Partner<br />

27


Impressum<br />

Bundeselternverband gehörloser Kinder e.V.<br />

@gehoerlosekinder<br />

Geschäftsstelle<br />

Magalena Stenzel<br />

E-Mail: info@gehoerlosekinder<br />

Redaktion: Sylvia Krenke-Felten<br />

Bankverbindung<br />

Postbank Ffm<br />

IBAN: DE09 5001 0060 0509 5966 00<br />

BIC: PBNKDEFFXXX (Frankfurt am Main)<br />

28

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