24.10.2025 Aufrufe

Berliner Ratgeber Inklusion für Menschen mit Behinderung

Für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen hält die Broschüre wichtige Informationen und Angebote zu verschiedenen Themen des Zusammenlebens in der Hauptstadt bereit. Die Informationen geben Orientierung im Alltag – von Arbeit und Beruf über Mobilität, Steuervorteile, Kinder- und Jugendhilfe bis hin zur Mediennutzung. Für Menschen mit Sehbehinderung steht der Ratgeber dank der Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABAV) als Hörversion zur Verfügung.

Für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen hält die Broschüre wichtige Informationen und Angebote zu verschiedenen Themen des Zusammenlebens in der Hauptstadt bereit. Die Informationen geben Orientierung im Alltag – von Arbeit und Beruf über Mobilität, Steuervorteile, Kinder- und Jugendhilfe bis hin zur Mediennutzung. Für Menschen mit Sehbehinderung steht der Ratgeber dank der Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABAV) als Hörversion zur Verfügung.

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Berliner Ratgeber

Inklusion

für Menschen mit Behinderung

Landesamt

für Gesundheit und Soziales

25. Jahrgang

Ausgabe 2025/26

Audioversion


Ihr Weg zurück ins Arbeitsleben

– wir gehen ihn gemeinsam

Das Berufsförderungswerk Berlin-Brandenburg begleitet Menschen mit gesundheitlichen

Einschränkungen auf ihrem Weg zurück in Arbeit.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

Förderung

Über 60 Jahre Erfahrung

Individuelle Betreuung

Vielfältige Umschulungen

Über 90 % Erfolgsquote bei

der Arbeitsmarktintegration*

Unterstützung bei Bewerbung

& Jobvermittlung

Jetzt kostenlos und unverbindlich beraten lassen!

Beratungstelefon: 030 30399-399

www.bfw-berlin-brandenburg.de

*Laut interner Befragung

Kompetent.

Erfahren.

Herzlich.

Mehr erfahren:

www.keh-berlin.de/zibb

Umfassend versorgt –

der Mensch im Mittelpunkt

■ Behandlungszentrum für psychische

Gesundheit bei Entwicklungsstörungen

■ Abteilung für Inklusive Medizin

■ Medizinische Zentren für Erwachsene mit

Behinderungen (MZEB) in Berlin und Bernau

■ Psychiatrische Institutsambulanz (PIA)

■ Epilepsie-Zentrum Berlin-Brandenburg


Grußwort zum 25. Jubiläum des Berliner Ratgebers Inklusion

Liebe Leserinnen und Leser,

25 Jahre – ein Vierteljahrhundert voller Begegnungen

und Entwicklungen hin zu einem inklusiveren Berlin. Mit

Freude präsentiere ich Ihnen die Jubiläumsausgabe unseres

Berliner Ratgebers Inklusion für Menschen mit Behinderungen.

Dieses Jubiläum ist mehr als ein Meilenstein – es

ist Ausdruck von Engagement, Zusammenarbeit und dem

gemeinsamen Willen, Teilhabe für alle Menschen in unserer

Stadt zu ermöglichen.

Als wir 2001 die erste Ausgabe – unter dem Titel Informationen

zum Schwerbehindertenrecht – veröffentlichten, stand

eines im Mittelpunkt: Verlässliche Informationen zu Rechten

und Leistungen. Daraus wurde im Laufe der Jahre ein umfassender

Wegweiser, der heute nahezu alle Lebensbereiche

von Arbeit über Freizeit bis zum Wohnen berührt.

Der Ratgeber ist längst mehr als ein Nachschlagewerk. Er ist eine praktische Unterstützung

für Menschen mit Behinderungen, Angehörige, Institutionen und Arbeitgeber.

Gemeinsam für gelebte Inklusion

Diese Entwicklung wäre ohne das Zusammenspiel vieler Akteurinnen und Partner nicht

möglich gewesen: Bezirks- und Sozialämter, Senatsverwaltungen, die Landesbeauftragte

für Menschen mit Behinderungen, Werkstätten, der Allgemeine Blinden- und Sehbehinderten-Verein

und vor allem unser Versorgungsamt haben unter vielen anderen

dazu beigetragen, dass der Ratgeber stets aktuell und praxisnah bleibt. Ihnen allen

gilt mein besonderer Dank. Die Zahlen belegen, wie stark der Ratgeber nachgefragt

ist: In den letzten vier Jahren wurden jeweils 20.000 Exemplare gedruckt. Rund 13.000

davon erreichen die Menschen direkt über unsere Kanäle, weitere 7.000 über Werkstätten,

Wohnstätten, Gesundheitseinrichtungen, Pflegestützpunkte sowie kulturelle und

soziale Treffpunkte. Parallel nutzen jährlich etwa 22.000 Menschen die digitale Version.

Inklusion ist ein fortlaufender Prozess. Herausforderungen ändern sich – und mit ihnen

der Ratgeber. Wir werden weiter zuhören, aktuelle Fragen aufgreifen und den Zugang

vereinfachen– in Print, digital, in Leichter Sprache und als Hörversion.

Zum 25. Jubiläum lade ich Sie ein, den Ratgeber als Informationsquelle und als Angebot

zu verstehen: Gemeinsam können wir daran arbeiten, dass Inklusion in Berlin

gelebte Realität ist. Jede und jeder kann dazu beitragen – als Nachbarin, Kollege,

Freundin oder Bürger dieser Stadt.

Mit herzlichem Dank für Ihre Treue und Ihr Engagement,

Alexander Straßmeir, Präsident des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin


Information

Das Versorgungsamt informiert

Elektronische Übermittlung des Grades der Behinderung (GdB)

an das Finanzamt

Menschen mit Behinderung können steuerliche Vorteile durch den Behinderten-Pauschbetrag

(§ 33b EStG) nutzen. Bisher musste dafür der Bescheid

des Versorgungsamts beim Finanzamt eingereicht werden. Ab 2026 wird

alles viel einfacher!

Ab 01.01.2026 gilt:

→ Der GdB wird vom Versorgungsamt automatisch auf elektronischem

Weg an das Finanzamt übermittelt.

→ Dafür muss im Antrag die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID)

angegeben werden.

→ Ohne Steuer-ID kann der Pauschbetrag nicht berücksichtigt werden.

→ Ausnahme: Bescheide, die vor 2026 ausgestellt wurden und gültig sind,

werden vom Finanzamt weiterhin in Papierform akzeptiert.

Ist die Steuer-ID das gleiche wie die Steuernummer?

→ Nein. Die Steuernummer (Abkürzung: St.-Nr.) ist eine Nummer, die vom

Finanzamt vergeben wird. Sie kann sich ändern, z. B. wenn man umzieht

und sich bei einem anderen Finanzamt meldet.

Bin ich verpflichtet, die Steuer-ID anzugeben, um einen Schwerbehindertenantrag

zu stellen?

→ Nein. Die Steuer-ID ist nur notwendig, wenn Sie die den Behindertenpauschbetrag

in Anspruch nehmen möchten.

Wo finde ich meine Steuer-ID?

→ Die Steuer-ID steht auf Ihrem Einkommenssteuerbescheid oder Ihrer

Lohnsteuerbescheinigung. Wenn Ihnen diese Dokumente verloren

gegangen sind, können Sie Ihre Steuer-ID auch direkt beim Bundeszentralamt

für Steuern anfordern. ( www.bzst.de)

4


Inhaltsverzeichnis

☐ Kontakte und Angebote

des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin.............................. 6

☐ Antrag stellen................................................................................................ 8

☐ Schwerbehindertenausweis........................................................................12

☐ Merkzeichen..................................................................................................15

☐ Personenbeförderung.................................................................................. 17

☐ Kraftfahrzeugsteuer.................................................................................... 22

☐ Parkerleichterungen .................................................................................. 25

☐ Sonderfahrdienst......................................................................................... 29

☐ Berufliche Teilhabe..................................................................................... 35

☐ Steuerrecht.................................................................................................. 45

☐ Wohnen.........................................................................................................50

☐ Kommunikation und Medien...................................................................... 52

☐ Junge Menschen.......................................................................................... 54

☐ Weitere Themen und Adressenübersicht

→ Beauftragte für Menschen mit Behinderung ........................................60

→ Beratungsstellen in den bezirklichen Gesundheitsämtern ..................61

→ Zentrum für Sinnesbehinderung ............................................................ 62

→ Integrationsfachdienste ......................................................................... 63

→ Fachstellen für Ergänzende unabhängige

Teilhabeberatung (EUTB) ....................................................................... 64

→ Vereine und Verbände ...........................................................................65

→ Euro-Toilettenschlüssel ...........................................................................68

☐ Inklusion hat viele Gesichter

→ Berliner Inklusionspreis 2024 - Inklusive Unternehmenskultur............ 72

→ Beruf · Werkstätten · Eingliederungshilfe · Förderung.......................... 82

→ Mobilität · Barrierefrei Reisen...............................................................102

→ Begegnung · Kultur · Bildung · Sport................................................... 106

→ Wohnen · Leben.......................................................................................112

→ Angebote für Hörgeschädigte..............................................................124

→ Hilfe bei Sehbehinderung......................................................................126

→ Gesundheit · Pflege...............................................................................132

→ Beratung · Hilfe.......................................................................................138

☐ Stichwortverzeichnis

→ LAGESO-Versorgungsamt.....................................................................144

→ Inserenten................................................................................................146

5


Kontakte und Angebote

Kontakte und Angebote

Kundencenter des Versorgungsamtes

Besuch im Kundencenter nur mit Termin innerhalb der Öffnungszeiten:

Montag/Dienstag 9-15 Uhr, Donnerstag 12-18 Uhr, Freitag 9-13 Uhr

Terminbuchung unter: service.berlin.de/standort/325721

oder telefonisch unter 115

Sprechstunde für Gehörlose

Terminvereinbarung für die Dienstleistungen in Gebärdensprache:

1. Donnerstag im Monat 15-18 Uhr,

3. Donnerstag im Monat 12-15 Uhr

Terminbuchung unter: service.berlin.de/standort/326139

E-Mail: gebaerdensprechstunde@lageso.berlin.de

Video-Sprechstunde

Terminbuchung über das Kontaktformular

sowie per E-Mail oder unter 115

Video-Sprechstunde für Gehörlose

Terminvereinbarung über das Kontaktformular

Kontakte

Sie haben viele Möglichkeiten, Antworten auf Ihre Fragen zu bekommen:

→ E-Mail: infoservice@lageso.berlin.de

→ Postanschrift: Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin

Versorgungsamt, Kundencenter, Postfach 31 09 29, 10639 Berlin

(Bitte immer das Geschäftszeichen angeben!)

→ Bürgertelefon 115, Sprechzeiten: Montag-Freitag 7-18 Uhr

Informationen auf unserer Internetseite:

t1p.de/lageso

Dienstgebäude: Sächsische Str. 28, 10707 Berlin (Erdgeschoss)

Fahrverbindung: U3/U7 Fehrbelliner Platz (Fahrstuhl vorhanden)

Bus 101, 143, 115 bis Fehrbelliner Platz

6

Barrierefreiheit im Kundencenter

→ Das Kundencenter ist vom Gehweg aus mit einem Fahrstuhl zu erreichen.

→ Eine rollstuhlgerechte Toilette ist im Erdgeschoss vorhanden.

→ Behindertenparkplätze befinden sich vor dem Eingangsbereich

in der Sächsischen Straße.


Kontakte und Angebote

Hinweise

Informationen zum Mitnehmen

Flyer zum Schwerbehindertenrecht

→ Schwerbehindertenrecht – Häufig gestellte Fragen

→ Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen

→ Rundfunkbeitrag für Menschen mit Behinderungen

→ Parkerleichterungen

→ Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderung

→ Sprechstunde für Gehörlose zum Schwerbehindertenrecht

Berliner Ratgeber Inklusion für Menschen mit Behinderung

→ auf CD als Hörversion für Blinde oder stark sehbehinderte Menschen

→ in leichter Sprache

Berliner Ratgeber Inklusion für Menschen mit Behinderung

in leichter Sprache

Berliner Ratgeber Inklusion für Menschen mit Behinderung

Die Broschüre finden Sie bei uns kostenlos im Kundencenter, bei den

bezirklichen Bürgerämtern und bei den Beratungsstellen für Menschen

mit Behinderungen, Krebs und chronischen Erkrankungen oder online

unter: t1p.de/ratgeber-inklusion

Hier können Sie die Hörversion sowie den

Ratgeber Inklusion in leichter Sprache herunterladen.

Sagen Sie uns Ihre Meinung!

Wir sind gespannt auf Ihre Rückmeldungen!

Den Fragebogen finden Sie Online, siehe QR-Code.

Die aperçu Verlagsgesellschaft mbH stellt den

Ratgeber her. Hier finden Sie weitere Infos,

z. B. zum Erwerb des Ratgebers.

Hinweis: Dieser Ratgeber ist ohne Gewähr und nach bestem Wissen erstellt

worden. Es können nur die wichtigsten Nachteilsausgleiche (Vergünstigungen)

– soweit bekannt – berücksichtigt werden. Vergünstigungen im kommunalen

Bereich und von Privatinstitutionen berücksichtigt diese Broschüre nicht.

7


Antrag stellen

Antrag stellen

Wenn Sie im alltäglichen Leben durch eine dauerhafte Gesundheitsstörung

stark beeinträchtigt sind, können Sie einen Antrag auf Feststellung der

Schwerbehinderteneigenschaft stellen. Mit der Feststellung der Behinderung

sind in der Regel keine unmittelbaren Leistungen verbunden, sondern Rechte

und Nachteilsausgleiche z. B. im Arbeits-, Steuer- oder Straßenverkehrsrecht.

Was wird festgestellt?

• Grad der Behinderung (GdB) und Merkzeichen

Im Antragsverfahren wird der Grad der Behinderung (GdB) ermittelt. Der GdB

zeigt an, wie stark Sie allgemein in Ihrer Teilhabe am Leben eingeschränkt

sind. Merkzeichen spiegeln dagegen spezielle Einschränkungen wider.

Im Feststellungsverfahren wird also nicht gefragt: „Welche Krankheit haben

Sie?“, sondern „Wie stark beeinträchtigt Sie Ihre Krankheit im Alltag?“

Was wird von Ihnen benötigt?

Um das Ausmaß Ihrer Beeinträchtigungen beurteilen zu können, werden

aktuelle medizinische Unterlagen benötigt (nicht älter als 2 Jahre).

Nützliche Tipps

→ Beachten Sie: Krankheit ist nicht gleich Behinderung. Eine Behinderung

kann erst festgestellt werden, wenn Ihre Gesundheitsstörung

seit mindestens 6 Monaten besteht.

→ Lassen Sie sich vor Antragstellung untersuchen, wenn Sie schon länger

nicht beim Arzt waren oder wenn Ihre medizinischen Unterlagen nicht

auf Deutsch vorliegen.

→ Fügen Sie Ihrem Antrag alle relevanten medizinische Unterlagen bei,

die Ihnen vorliegen oder die Sie selbst besorgen können.

→ Informieren Sie Ihre behandelnden Ärzte vorab über Ihre geplante

Antragstellung. Lassen Sie sich dort Ihre aktuellen medizinischen

Unterlagen aushändigen und reichen Sie diese mit Ihrem Antrag

zusammen bei uns ein.

→ Falls eine Operation oder Reha-Maßnahme bevorsteht, kann es sinnvoll

sein, mit dem Antrag bis nach der Durchführung zu warten. So können

entsprechende Befunde im Feststellungsverfahren gleich berücksichtigt

werden. Ein Nachreichen von Unterlagen kann zu Verzögerungen führen,

wenn das Verfahren bereits läuft.

→ Füllen Sie den Antrag vollständig aus und beachten Sie dabei die dem

Antrag beigefügten Hinweise.

8


Antrag stellen

Antragsformular

Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Sie können:

→ das Antragsformular vom Versorgungsamt oder über das

Bürgertelefon 115 erhalten.

→ den Antrag online über den folgenden Link stellen:

t1p.de/antrag_stellen

→ ein Antragsformular am PC ausfüllen, über folgenden Link:

t1p.de/antrag_stellen_pc

dann ausdrucken und unterschrieben versenden.

Die Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses in Kopie (Vorder- und

Rückseite) ist erforderlich. Nicht-EU-Bürger legen eine amtliche Bescheinigung

über ihren Aufenthaltsstatus vor. Das kann eine Farbkopie des Passes

oder Aufenthaltstitels sein. Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben

aber in Deutschland arbeiten legen eine aktuelle Arbeitsbescheinigung vor.

Wer kann einen Antrag stellen?

Sie können einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht stellen,

wenn Sie

→ in Deutschland wohnen,

→ in Deutschland einer Arbeit nachgehen,

Im Jahr 2024 wurden

66.876 Anträge auf

Feststellung einer Schwerbehinderung

nach dem

Sozialgesetzbuch SGB IX im

Versorgungsamt gestellt.

Sie können Familienangehörigen, Bekannten oder

sozialen Diensten eine Vollmacht geben, damit

diese den Antrag für Sie stellen. Mit der Vollmacht

erklären Sie sich einverstanden, dass diese Person

in Ihrem Namen handelt. Die Person muss volljährig

sein. Der gesamte Schriftverkehr des Versorgungsamtes geht dann an die

bevollmächtigte Person. Geben Sie bitte immer Name, Adresse, Telefonnummer

der Person vollständig an. Die Vollmacht gilt, bis der Bescheid erteilt ist.

Eine Betreuung kann vom Betreuungsgericht angeordnet werden, wenn keine

Hilfe durch Familienangehörige, Bekannte oder soziale Dienste möglich

ist. Die Betreuung kann nur für volljährige Personen übernommen werden.

Die Betreuung ist gesetzlich geregelt. In der Urkunde (Bestellungsurkunde)

steht, für welche Aufgabenkreise (Bereiche wie Gesundheit, Finanzen, Vertretung

vor Behörden, o.ä.) die Betreuung erfolgt. Der gesamte Schriftverkehr

des Versorgungsamtes geht an den Betreuer, wenn dieser zur Vertretung

vor Behörden berechtigt ist. Die betreute Person kann ihre Angelegenheiten

weiterhin selbst regeln.

9


Antrag stellen

Gesetzliche Vertreter sind in der Regel die Eltern von minderjährigen Kindern.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres endet die gesetzliche Vertretung.

Entweder handelt der oder die junge Erwachsene dann für sich selbst oder

es wird eine amtliche Betreuung (siehe oben) eingerichtet. Das können dann

wieder die Eltern sein. Gesetzliche Vertretung kann auch ein Vormund sein,

der für sein minderjähriges Mündel handelt.

Gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht

Wenn Eltern das gemeinsame Sorgerecht für Ihr Kind haben, müssen beide

den Schwerbehindertenantrag unterschreiben. Liegt kein gemeinsames

Sorgerecht vor, wird eine entsprechende Bescheinigung vom Jugendamt in

Kopie benötigt (Negativbescheinigung, dass keine gemeinsame Sorgeerklärung

vorliegt.)

Rückwirkende Anerkennung

Die Feststellung einer Schwerbehinderung gilt grundsätzlich ab dem Datum,

an dem der Antrag eingegangen ist. In Ausnahmefällen kann vom

Versorgungsamt die Schwerbehinderung rückwirkend festgestellt werden.

Diese Ausnahme liegt vor, wenn mit der rückwirkenden Feststellung konkrete

steuer- oder rentenrechtliche Vergünstigungen erreicht werden können.

Das ist z.B. der Fall, wenn durch die Feststellung einer Schwerbehinderung

rückwirkend eine abschlagsfreie Rente für den schwerbehinderten Menschen

möglich wird. Ein finanzieller Vorteil kann sich auch im Hinblick auf die Einkommenssteuer

oder die Kraftfahrzeugsteuer ergeben.

Die konkreten Möglichkeiten des finanziellen Vorteils müssen vom Antragstellenden

nachgewiesen werden, z.B. durch Nachweis vom Finanzamt oder

dem Rentenversicherungsträger

10

Antrag einreichen

Der Antrag kann per Post oder eingescannt per E-Mail-Anhang geschickt

werden. Er kann auch in den Hausbriefkasten des Landesamtes für Gesundheit

und Soziales eingeworfen oder bei Beratungsbedarf auch persönlich

im Kundencenter abgegeben werden. Sie erhalten eine schriftliche Eingangsbestätigung.

Das Versorgungsamt entscheidet, welche medizinischen

Unterlagen noch angefordert werden. Wenn die medizinischen Unterlagen

vollständig vorliegen, erhalten Sie eine Zwischeninformation. Die Befunde

werden von ärztlichen Gutachterinnen und Gutachtern nach den bundeseinheitlich

geltenden versorgungsmedizinischen Grundsätzen bewertet. In

der Regel kann das Ausmaß der funktionellen Einschränkungen anhand der

herangezogenen Befundberichte der behandelnden Ärzte nach Aktenlage

beurteilt werden. Eine Einladung zum persönlichen Untersuchungstermin


Antrag stellen

erfolgt daher nur in seltenen Fällen, in denen eine zweifelsfreie Entscheidung

nicht möglich ist. Das Ergebnis der Gutachterinnen und Gutachter ist

die Grundlage zur Entscheidung über den Grad der Behinderung (GdB) und

eventuell zustehende Merkzeichen.

Entscheidung

Wenn über Ihren Antrag entschieden wurde, erhalten Sie einen Bescheid. Im

Bescheid ist festgehalten, welcher Grad der Behinderung vorliegt, ob eine

Schwerbehinderung (ab GdB 50) besteht, ob bestimmte gesundheitliche

Merkmale vorliegen (Merkzeichen) und ab welchem Zeitpunkt diese Feststellung

gilt.

Was bedeutet Heilungsbewährung?

Die „Heilungsbewährung“ ist eine gesetzlich vorgeschriebene Zeit des Abwartens

bei Gesundheitsstörungen mit möglichen Rückfällen (z.B. Krebs). Für diese

Zeit wird der Grad der Behinderung (GdB) höher bewertet. Im Bescheid finden

Sie dann den Hinweis „…im Stadium der Heilungsbewährung“. Gleichzeitig

wird mitgeteilt, wann dieser Zeitraum endet. Nach Ablauf dieses Zeitraums

wird der aktuelle Gesundheitszustand geprüft und neu bewertet.

Widerspruch einlegen

Wenn Sie den Bescheid erhalten haben und mit der Entscheidung nicht einverstanden

sind, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich beim Versorgungsamt

Widerspruch einlegen. Wenn der Widerspruch zu spät eingeht wird der

Bescheid gültig (rechtswirksam). Darauf werden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung

Ihres Bescheides hingewiesen. Der Widerspruch muss vom Antragstellenden,

vom Bevollmächtigten, dem Betreuer oder dem gesetzlichen Vertreter

unterschrieben sein. Begründen Sie Ihren Widerspruch ausführlich. Die Begründung

kann nachgereicht werden. Neue medizinische Unterlagen können

mitgeschickt werden. Darin sollten die vorhandenen Funktionseinschränkungen

genau beschrieben sein. Sie erhalten einen Widerspruchsbescheid. Ist der

Widerspruch erfolgreich können Sie entstandene Kosten geltend machen (z.B.

für Porto, Telefonate, Kopien, Rechtsbeistand usw.). Dafür reichen Sie die Quittungen

zusammen mit einem Antrag auf Erstattung beim Versorgungsamt ein.

Klage einreichen

Wenn Ihr Widerspruch abgewiesen wurde, können Sie innerhalb eines Monats

Klage beim Sozialgericht Berlin erheben. Wenn die Klage zu spät beim Sozialgericht

Berlin eingeht, wird der Widerspruchsbescheid gültig (rechtswirksam).

Haben Sie bereits einen Schwerbehindertenausweis und damit verbundenen

Nachteilsausgleiche erhalten, können Sie diese bis zum Abschluss des Widerspruchs-bzw.

Klageverfahrens weiter in Anspruch nehmen.

11


Schwerbehindertenausweis

Schwerbehindertenausweis

Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie bundesweit viele Vorteile

nutzen, zum Beispiel im Arbeitsleben und in der Freizeit. Einen Ausweis erhalten

Sie, wenn ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt. Es gibt

zwei Arten von Schwerbehindertenausweisen, in denen für bestimmte gesundheitliche

Beeinträchtigungen Merkzeichen eingetragen werden können.

Ein einfarbig grüner Schwerbehindertenausweis wird ausgestellt, wenn ein

Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde. Das einzige

Merkzeichen, das auf dem grünen Schwerbehindertenausweis stehen kann,

ist das Merkzeichen „RF“.

Ein zweifarbig grün-oranger Schwerbehindertenausweis wird ausgestellt,

wenn mindestens eines der Merkzeichen „G“, „Gl“, „aG“ „H“ oder „Bl“ vorliegt.

Mit diesem Ausweis können Sie beim Versorgungsamt ein Beiblatt zum

Schwerbehindertenausweis beantragen. Das Beiblatt ist mit einer (aufgedruckten)

Wertmarke versehen. Die Wertmarke können Sie als Fahrschein im

öffentlichen Personenverkehr nutzen (siehe → Personenbeförderung).

So sieht der Schwerbehindertenausweis aus:

Hinweis auf die Schwerbehinderteneigenschaft

in englischer Sprache

Daten des

schwerbehinderten

Menschen

Geschäftszeichen des

Versorgungsamtes

Gültigkeit

Berechtigung zur Mitnahme

einer Begleitperson

Kennzeichnung

in Braille-Schrift

Merkzeichen

Grad der Behinderung

Daten des

schwerbehinderten

Menschen

Ausstellungsbehörde

und Geschäftszeichen

Platz für sonstige

Eintragungen

12

Gültigkeitsdatum


Schwerbehindertenausweis

Lichtbild für den Schwerbehindertenausweis

Im Bescheid vom Versorgungsamt wurde Ihnen mitgeteilt, dass ein Schwerbehindertenausweis

ausgestellt werden kann. Dafür senden Sie ein Lichtbild

an das Versorgungsamt. Es gibt verschiedene Möglichkeiten Ihr Lichtbild an

das Versorgungsamt zu senden:

→ Im Internet über ein Formular, mit dem Sie das Lichtbild

hochladen können.

→ Per E-Mail in den Formaten JPG, PNG, BMP

→ Per Post (mit Namen und Geburtsdatum des Ausweisinhabers) an das

LAGeSo – Versorgungsamt – Kundencenter (Landesamt für Gesundheit

und Soziales Berlin), Postanschrift Postfach 31 09 29, 10639 Berlin

Bitte notieren Sie immer Ihren Namen und das Geburtsdatum auf der

Rückseite des Lichtbildes.

Ein Lichtbild ist auch erforderlich, wenn Sie den Ausweis

→ ändern lassen

→ verlängern lassen

→ verloren haben oder er beschädigt ist.

Dann wird ein neuer Ausweis ausgestellt. Bis zum

10. Lebensjahr kann der Schwerbehindertenausweis

ohne Lichtbild ausgestellt werden. Die Ausweiskarte

wird in ca. 2 bis 3 Wochen zugesandt.

Speicherung

Sie können Ihr Lichtbild speichern lassen. Dann wird kein neues Lichtbild

benötigt, wenn Sie einen neuen Ausweis brauchen. Das Lichtbild kann bis

zu 10 Jahren digital gespeichert werden. Dieser Speicherung müssen Sie

schriftlich zustimmen. Wenn Sie nicht zustimmen, wird das Lichtbild nach

4 Wochen gelöscht. Das Original wird nach Fertigung der Ausweiskarte

vernichtet.

Ihr gespeichertes Lichtbild wird auch dann gelöscht, wenn

→ der Ausweis eingezogen wurde, weil Sie z. B. keinen Anspruch

mehr auf einen Ausweis haben.

→ die Akte an eine andere Behörde abgegeben wurde,

weil Sie z. B. weggezogen sind.

Wenn Sie Ihren Ausweis verloren haben,

können Sie den Verlust-Antrag online, postalisch, per Telefon 115

oder per E-Mail stellen.

2024 wurden 65.577

Schwerbehindertenausweise

im

Kundencenter des

Versorgungsamtes

ausgestellt (2023

waren es 56.335).

13


Schwerbehindertenausweis

Wenn Sie Ihren Ausweis verlängern lassen möchten

Die Ausweiskarte wird in der Regel befristet ausgestellt. Vier bis sechs

Wochen vor Ablauf des Gültigkeitsdatums können Sie die Verlängerung des

Schwerbehindertenausweises beantragen. Für die Verlängerung der Ausweiskarte

muss kein neuer Antrag auf Feststellung der Behinderung gestellt

werden. Sie müssen für die Neuausstellung ein neues Lichtbild einreichen,

sofern Sie bei einer früheren Ausstellung der Speicherung des Lichtbilds nicht

zugestimmt haben. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung,

Ihren Ausweis verlängern zu lassen:

Füllen Sie ein Formular (nicht barrierefrei) aus,

fügen Sie Ihr Lichtbild ein und senden Sie dieses entweder

→ per E-Mail an infoservice@lageso.berlin.de

oder

→ per Post an: Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)

Versorgungsamt – Kundencenter

Sächsische Str. 28, 10707 Berlin

Alternativ können Sie

→ das barrierefreie Online-Serviceportal nutzen. Hier geben

Sie Ihre persönlichen Daten ein, laden Ihr Lichtbild hoch

und wählen die Option Verlängerung des Ausweises aus.

oder

→ Buchen Sie einen Vor-Ort-Termin im Kundencenter.

Hier kann der Ausweis direkt vor Ort ausgestellt werden.

Auf Wunsch kann dafür kostenfrei ein Lichtbild von Ihnen

aufgenommen werden.

Bescheinigung für Auslandsaufenthalte

Das Versorgungsamt stellt auf Wunsch eine Bescheinigung aus, mit der Sie

im Ausland nachweisen können, dass Sie schwerbehindert sind. Die Bescheinigung

gibt es in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch,

Italienisch und Russisch. Über die Angebote und Vergünstigungen für Menschen

mit Behinderung im Ausland müssen Sie sich selbst informieren.

14


Merkzeichen

Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis

Merkzeichen sind Buchstaben, die im Schwerbehindertenausweis eingetragen

werden, wenn bestimmte Funktionsbeeinträchtigungen vorliegen.

Mit diesen Merkzeichen können Sie bestimmte Vorteile nutzen.

G erhebliche Gehbehinderung

Das Merkzeichen hat Bedeutung für die Fahrt im öffentlichen

Personenverkehr oder für die Ermäßigung der Kfz-Steuer.

Gesundheitliche Voraussetzungen: Es liegen Funktionsstörungen der

unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule vor, die die

Gehfähigkeit erheblich beeinträchtigen. Das Gehvermögen kann auch

z. B. als Folge innerer Leiden, Anfällen oder Störungen der Orientierungsfähigkeit

eingeschränkt sein.

aG außergewöhnliche Gehbehinderung

Das Merkzeichen hat Bedeutung für die Fahrt im öffentlichen Personenverkehr

und für die Befreiung von der Kfz-Steuer, sowie für Parkerleichterungen.

Gesundheitliche Voraussetzungen: Außergewöhnlich gehbehindert

bedeutet, dass die Mobilität bzw. die Geh fähigkeit außergewöhnlich

beeinträchtigt sind. Sie können sich nur mit fremder Hilfe oder nur mit

großer Anstrengung fortbewegen, z. B. wenn Sie im Rollstuhl sitzen.

H Hilflosigkeit

Das Merkzeichen hat Bedeutung für die Fahrt im öffentlichen

Personenverkehr und für die Befreiung von der Kfz-Steuer.

Gesundheitliche Voraussetzungen: Sie benötigen aufgrund der

Beeinträchtigungen täglich fremde Hilfe in erheblichem Umfang um den

Alltag zu meistern. Das kann auf Sie zutreffen, wenn Sie z. B. blind sind

oder querschnittsgelähmt oder schwere Hirnschäden vorliegen.

B Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson

Wenn Sie in öffentlichen Verkehrsmitteln, z.B. beim Ein-und Aussteigen oder

während der Fahrt regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind, können Sie eine Begleitperson

mitnehmen. Die Begleitperson benötigt dann keinen Fahrschein.

Bl Blindheit

Das Merkzeichen hat Bedeutung für die Fahrt im öffentlichen Personenverkehr

und für die Befreiung von der Kfz-Steuer, sowie für Parkerleichterungen

und für Ansprüche nach dem Landespflegegeldgesetz.

Gesundheitliche Voraussetzungen: Wenn Sie blind sind oder Ihre Augen

keine Sehschärfe über 0,02 (1/50) erreichen.

15


Merkzeichen

Gl Gehörlosigkeit

Das Merkzeichen hat Bedeutung für die Fahrt im öffentlichen Personenverkehr

oder die Ermäßigung der Kfz-Steuer und für Ansprüche nach dem

Landespflegegeldgesetz.

Gesundheitliche Voraussetzungen:

Gehörlos bedeutet Taubheit auf beiden Ohren. Dazu zählt auch die an

Taubheit grenzende Schwerhörigkeit auf beiden Ohren, in Verbindung mit

schweren Sprachstörungen.

TBl Taubblindheit

Das Merkzeichen hat Bedeutung für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Das

Merkzeichen liegt vor, wenn eine Störung der Hörfunktion mit einem Grad

der Behinderung von mindestens 70 und eine Störung des Sehvermögens

mit einem Grad der Behinderung von 100 vorliegen.

RF Ermäßigung des Rundfunkbeitrags

Das Merkzeichen hat Bedeutung für die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags.

Das Merkzeichen „RF“ wird festgestellt bei

→ einer Sehbehinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB)

von mindestens 60

oder

→ einer Hörbehinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB)

von mindestens 50

oder

→ einem Gesamtgrad der Behinderung von mindestens 80, wenn der

Besuch öffentlicher Veranstaltungen wegen des Leidens ausgeschlossen

ist. Das Merkzeichen wird nicht anerkannt, wenn öffentliche Veranstaltungen

mit technischen Hilfsmitteln und/oder mit Hilfe einer Begleitperson

besucht werden können.

T Teilnahmeberechtigung für den Sonderfahrdienst

Das Merkmal „T“ berechtigt zur Teilnahme am Berliner Sonderfahrdienst

für Menschen mit Behinderung.

Gesundheitliche Voraussetzungen:

Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) im Schwerbehindertenausweis

mit einem mobilitätsbedingten Grad der Behinderung ab 80 und

Fähigkeitsstörungen beim Treppensteigen.

16


Personenbeförderung

Personenbeförderung

Die Wertmarke als Fahrschein in öffentlichen Verkehrsmitteln

Mit einem zweifarbigen Schwerbehindertenausweis können Sie eine Wertmarke

als Fahrschein für den öffentlichen Personenverkehr nutzen. Die Wertmarke

ist auf dem Beiblatt aufgedruckt. Als Fahrschein gilt die Wertmarke

(im Original) nur zusammen mit dem gültigen Schwerbehindertenausweis.

Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres

können öffentliche Verkehrsmittel

kostenlos nutzen. Deshalb wird für sie keine

Wertmarke ausgestellt

Wieviel kostet die Wertmarke?

Die Wertmarke kostet für ein Jahr 104,- Euro

bzw. für ein halbes Jahr 53,- Euro. Bitte benutzen

Sie für die Einzahlung nur den vom

Versorgungsamt vorbereiteten Zahlschein.

Den Zahlschein erhalten Sie entweder mit

Ausstellung des Schwerbehindertenausweises oder ca. 4 bis 6 Wochen vor

Ablauf der Gültigkeit der Wertmarke. Wenn das Geld beim Versorgungsamt

eingegangen ist, wird Ihnen das Beiblatt mit Wertmarke zugesandt.

Verlust der Wertmarke

Wenn Sie Ihre Wertmarke verloren haben,

teilen Sie das dem Versorgungsamt mit.

Am besten Sie nutzen den Online-Antrag:

Rückerstattung der Wertmarke

→ Wenn die Wertmarke vor Beginn ihrer Gültigkeit zurückgeben wird,

kann der eingezahlte Betrag in voller Höhe zurückgezahlt werden.

→ Wenn die zurückgegebene Wertmarke noch länger als 6 Monate gültig

ist, können 53 Euro zurückgezahlt werden.

→ Wenn die zurückgegebene Wertmarke kürzer als 6 Monate gültig ist,

kann nichts zurückgezahlt werden.

Entscheidend für eine Rückerstattung ist der Eingang der Wertmarke

beim Versorgungsamt (Posteingangsstempel).

Die Rückerstattung muss schriftlich beantragt werden

(mit Angabe der Bankverbindung IBAN und BIC).

17


Personenbeförderung

Für wen?

G

und/

oder

Gl

mit Bahn und Bus

Wertmarke Wertmarke

104,- 53,-

für 1 Jahr für ½ Jahr

und

oder

oder

Kfz-Steuervergünstigung

»gehbehindert«

»gehörlos«

50 %

aG

»außergewöhnlich

gehbehindert«

Wertmarke Wertmarke

104,- 53,-

für 1 Jahr für ½ Jahr

und

100 %

H

»hilflos«

und/

oder

Bl

»blind«

Wertmarke

kostenlos

und

100 %

Kriegsbeschädigte

und andere Versorgungsberechtigte nach dem

Sozialen Entschädigungsrecht (MdE mind. 70 %

oder 50 % und 60 % mit G), die schon am

01.10.1979 freifahrtberechtigt waren.

Wertmarke

kostenlos

und

100 %

B

Die Begleitperson kann ohne Kilometerbegrenzung frei fahren, auch wenn der

schwerbehinderte Mensch selbst kein Beiblatt mit Wertmarke nutzt.

Mit den Merkzeichen „G“ und „Gl“ können Sie entscheiden,

ob Sie das Beiblatt

→ mit Wertmarke für den öffentlichen Personennahverkehr oder

→ ohne Wertmarke für die Kfz-Steuerermäßigung nutzen wollen.

Ein Wechsel von einem Beiblatt mit oder ohne Wertmarke ist jederzeit

möglich. Der Wechsel muss beim Versorgungsamt beantragt werden.

Mit dem Merkzeichen „aG“ können Sie das Beiblatt

→ mit Wertmarke für den öffentlichen Personennahverkehr und

→ die Kfz-Steuerermäßigung nutzen.

Nähere Informationen zur Kfz-Steuerermäßigung finden Sie auf Seite 22.

18


Personenbeförderung

Wann ist die Wertmarke kostenlos?

Die Wertmarke ist immer kostenlos, wenn Sie das Merkzeichen „Bl“ für blind

oder „H“ für hilflos haben. Die Wertmarke wird für 12 Monate ausgestellt.

Mit den Merkzeichen „G“, „Gl“ oder „aG“ im Schwerbehindertenausweis

können Sie die Wertmarke kostenlos erhalten, wenn Sie eine der folgenden

Leistungen bekommen:

→ Bürgergeld („Hartz IV“)

→ Grundsicherung (Sozialhilfe) nach dem Grundsicherungsgesetz

im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch

Sozialgesetzbuch (SGB XII)

→ laufende Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem

Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

→ Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem

Vierzehnten Sozialgesetzbuch (SGB XIV)

→ als Heimbewohner einen Barbetrag (Taschengeld) vom Sozialhilfeträger

→ als Heimbewohner Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII

→ als Asylbewerber Leistungen nach § 2 Abs. 1

Asylbewerberleistungs gesetz (AsylbLG).

Das zum Nachweis benötigte Formular erhalten Sie vom Versorgungsamt.

Dieses müssen Sie von der zuständigen Behörde (JobCenter, Sozialamt,

Hauptfürsorgestelle) abstempeln lassen. Diesen Nachweis legen Sie dem

Versorgungsamt vor, damit die kostenlose Wertmarke ausgestellt werden kann.

Die Wertmarke ist gültig in folgenden Verkehrsmitteln:

→ Straßenbahnen, Buslinien im Nahverkehr, U- und S-Bahnen

(Verkehrsverbünde und Tarifgemeinschaften in allen deutschen Städten

und Gemeinden)

→ Bahnlinien innerhalb von Verkehrsverbünden und Tarifgemeinschaften

von Zügen, die mit Verbundfahrschein genutzt werden können

→ Wasserfahrzeuge im Linien-, Fähr- und Übersetzverkehr

im Orts- und Nachbarschaftsbereich (Nahverkehr)

→ alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn (IRE-, RE-, RB-Züge und

S-Bahnen) in der 2. Klasse bundesweit

Achtung: Keine Fahrt im EC, IC und ICE!

Sitzplatz

Die besonders ausgewiesenen Sitzplätze in öffentlichen Verkehrsmitteln können

alle mobilitätseingeschränkten Personen nutzen. Das können z. B. auch

vorübergehend in der Gehfähigkeit Beeinträchtigte, aber auch Schwangere

oder Personen mit Kleinkindern sein. Nur das Betriebspersonal ist berechtigt,

Fahrgästen Plätze zuzuweisen.

19


Personenbeförderung

Mitnahme von orthopädischen Hilfsmitteln

Mit einer Wertmarke und dem Schwerbehindertenausweis können

Sie ohne zusätzlichen Fahrschein orthopädische Hilfsmittel mitnehmen

(§ 228 SGB IX Abs. 6).

Orthopädische Hilfsmittel sind u. a.:

→ verschiedene Arten von Rollstühlen

(z. B. Elektro-, Sport-, Aktiv- und Faltrollstühle),

→ Gehhilfen (z. B. Unterarmstützen, Rollator, Deltarad),

→ besondere Fahrräder (Behindertenfahrräder oder Behindertendreiräder,

die speziell für Schwerbehinderte hergestellt worden sind).

Der Rollstuhl oder das orthopädische Hilfsmittel dürfen die Maße der

ISO-Norm (Breite max. 70 cm, Länge max. 120 cm) sowie das Gewicht von

max. 200 kg nicht überschreiten.

Neu in Berlin: Auch wenn normale Fahrräder nicht zu den orthopädischen

Hilfsmitteln gehören, dürfen Fahrgäste mit den Merkzeichen G und aG im

Schwerbehindertenausweis ihr Fahrrad kostenlos in allen U-Bahnen der BVG

mitnehmen. Dies gilt auch für die Züge des Eisenbahn-Regionalverkehrs und

die S-Bahn.

Blindenführ- und Begleithunde

Menschen mit dem Merkzeichen „B“ können zusätzlich zu einer Begleitperson

einen Blindenführhund kostenlos mitnehmen. Menschen mit dem

Merkzeichen „B“ können anstelle einer Begleitperson einen Hund kostenlos

mitnehmen. Ein anerkannter und gekennzeichneter Assistenzhund kann

immer kostenlos mitfahren. Blindenführ- und Assistenzhunde müssen keinen

Maulkorb tragen.

20

Begleitung eines schwerbehinderten Menschen

Mit dem Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis können Sie eine

Person Ihrer Wahl als Begleitperson im öffentlichen Personenverkehr mitnehmen.

Das gilt auch, wenn diese selbst kein Beiblatt mit Wertmarke nutzt. Die

Begleitperson fährt kostenlos.

Das gilt in:

→ Zügen des Nah- und Fernverkehrs, auch auf DB-Autozügen und

City Night Line in der Klasse, für die der Ausweisinhaber

eine Fahrkarte besitzt,

→ Buslinien im Nah- und Fernverkehr und auf Strecken der NE-Bahnen

(Privatbahnen).

Auskünfte dazu erhalten Sie beim jeweiligen Verkehrsunternehmen.


Personenbeförderung

Mobil mit Handicap: Serviceangebote

Der VBB Bus- und Bahn-Begleitservice

Für alle mobilitätseingeschränkten Menschen gibt es einen Bus- und Bahn-

Begleitservice. Dieser ist unter Telefon 030 34649940 oder im Internet

unter t1p.de/vbb-begleitservice erreichbar.

Mobilitätstrainings der BVG für Fahrgäste mit Handicap

Die Berliner Verkehrsbetriebe bieten spezielle Trainings für mobilitätseingeschränkte

Menschen an. Bei den Trainings können Sie in einem stehenden

Fahrzeug in aller Ruhe üben, mit den vorhandenen Hilfen am besten ein- und

auszusteigen und sich während der Fahrt zu sichern. Die aktuellen Termine

finden Sie im Internet unter: t1p.de/bvg-mobilitaetstrainings

Anmeldung unter: Tel. 030 25634567 oder per E-Mail: info@bvg.de

Berliner Mobilitätshilfedienste

Die Mobilitätshilfedienste bieten in allen Berliner Bezirken Begleitdienste

und Rollstuhlschiebedienste für ältere Menschen (ab 60 Jahren) mit Mobilitätseinschränkungen

an, die ihre Wohnung nicht ohne fremde Hilfe verlassen

können. Die Begleitung erfolgt zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln

zu einem Spaziergang, zu einem Termin, einem Besuch oder zu einem kleineren

Einkauf. Bei der Inanspruchnahme des Angebots fällt eine Eigenbeteiligung

an. Die Mobilitätshilfedienste werden von der für Soziales zuständigen

Senatsverwaltung gefördert.

Weitere Informationen finden Sie unter berliner-mobilitaetshilfedienste.de

Die Mobilitätsservice-Zentrale der Deutschen Bahn (MSZ) gibt Auskünfte

über Hilfemöglichkeiten auf dem gewünschten Bahnhof oder die Ausstattung

der Züge und ist bei der Reiseplanung behilflich. Die Mitarbeitenden nehmen

auch die Bestellung von Hilfen beim Ein-, Um- und Aussteigen entgegen.

Öffnungszeiten: täglich von 6-22 Uhr, Tel. 030 65212888 www.bahn.de

Unter dem Stichwort „Mobilitätsservice online“ finden Sie auf der Internetseite

ein Anmeldeformular, das Sie ausfüllen können. Es wird dann automatisch

als E-Mail an die Mobilitätsservice-Zentrale weitergeleitet. Ein anderer

Weg: Sie melden sich direkt mit den erforderlichen Angaben unter der

E-Mail-Adresse msz@deutschebahn.com an.

Bei Fragen zu Auslandsreisen oder zur Anmeldung von Hilfeleistungen

wenden Sie sich bitte an die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ).

Nähere Informationen finden Sie auf Seite 102.

21


Kraftfahrzeug

Kraftfahrzeugsteuer

Kfz-Steuervergünstigungen nach § 3a Abs. 2 KraftStG können von schwerbehinderten

Personen beantragt werden, auf die ein Fahrzeug zugelassen

ist. Das Fahrzeug darf nur zu Fahrten genutzt werden, die in Verbindung mit

der schwerbehinderten Person stehen. Steuervergünstigungen sind nur für

ein Fahrzeug möglich.

Wenn Sie sich für die Kfz-Steuervergünstigung entscheiden, erhalten Sie das

„Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis“ ohne Wertmarke vom Versorgungsamt.

Das Beiblatt ohne Wertmarke legen Sie bei der Kfz-Steuerstelle

(Zollamt) vor.

Kfz-Steuerbefreiung

Mit den Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ auf der Rückseite des zweifar bigen

Schwerbehindertenausweises (grün-orange) können Sie eine Kfz-Steuerbefreiung

beantragen.

Kfz-Steuerermäßigung

Mit den Merkzeichen „G“ oder „Gl“ auf der Rückseite des zweifarbigen

Schwerbehindertenausweises (grün-orange) können Sie eine Kfz-Steuerermäßigung

in Höhe von 50 Prozent beantragen.

Wechsel von der Kfz-Steuerermäßigung zur Nutzung des Personenverkehrs

Beantragen Sie beim Zollamt eine Bescheinigung mit einem Lösch-Vermerk

(mit Dienstsiegel). Senden Sie die Bescheinigung an das Versorgungsamt.

Wechsel von der Nutzung des Personenverkehrs zur Kfz-Steuerermäßigung

Geben Sie das Beiblatt mit Wertmarke dem Versorgungsamt zurück.

Das Versorgungsamt stellt Ihnen ein neues Beiblatt ohne Wertmarke aus.

Schicken Sie das Beiblatt ohne Wertmarke an das Zollamt.

Wenn Sie Ihr Beiblatt (mit/ohne Wertmarke) verloren haben,

teilen Sie das dem Versorgungsamt mit.

Am besten Sie nutzen den Online-Antrag:

22

Hinweise:

→ Heben Sie das Beiblatt im Original gut auf. Sie können es für künftige

Kfz-Anmeldungen wieder nutzen.

→ Bei Neuzulassung bzw. Umschreibung eines Kfz kann der Antrag direkt bei

der Kfz-Zulassungsbehörde gestellt werden. Die Kfz-Zulassungs behörde

vermerkt auf der Zulassungsbescheinigung die Steuerbefreiung. Der Antrag

wird auf dem Postweg zum Zollamt geschickt. Das Zollamt versendet

nach der Bearbeitung des Antrages den Steuerbescheid.

→ Der Antrag für ein bereits zugelassenes Kraftfahrzeug kann beim Hauptzollamt

oder den Kontaktstellen bei den Zollämtern gestellt werden.


Kraftfahrzeug

Bei der Antragstellung sind folgende Dokumente vorzulegen:

→ Schwerbehindertenausweis

→ Beiblatt ohne Wertmarke

Wenn Sie den Antrag auf dem Postweg stellen, fügen Sie Kopien

dieser Dokumente bei.

Die Kontaktstellen des Zolls befinden sich hier:

• Hauptzollamt Frankfurt (Oder)

Postfach 1284, 15202 Frankfurt (Oder), Tel. 0335563-0

poststelle.hza-ff@zoll.bund.de

Öffnungszeiten: Mo-Do 9-18 Uhr, Fr 9-12 Uhr

Für den persönlichen Kontakt oder die Abgabe von Anträgen und

Unterlagen, z. B. zur Befreiung oder Ermäßigung für schwerbehinderte

Personen, sind folgende Kontaktstellen für Sie da:

• Zollamt Marzahn (Zugang nicht barrierefrei)

Hellersdorfer Weg 35, 12689 Berlin, Tel. 69009-8778

kfz-steuer.marzahn@zoll.bund.de

De-Mail: za-marzahn@zoll.de-mail.de

Öffnungszeiten: Mo/Di/Mi 7.45-16 Uhr, Do 10-18 Uhr, Fr 7.45-14.30 Uhr

• Zollamt Dreilinden (Zugang barrierefrei)

Potsdamer Chaussee 62, 14109 Berlin, Tel. 69009-990

poststelle.za-berlin-dreilinden@zoll.bund.de

De-Mail: za-dreilinden.hza-berlin@zoll.de-mail.de

Öffnungszeiten: Mo-Do 7.45-16 Uhr, Fr 7.45-14.30 Uhr

Informationen zu weiteren Kontaktstellen des Zolls finden Sie

auf den Internetseiten: www.zoll.de

23


Kraftfahrzeug

Ausnahmen von den Verkehrsverboten der Umweltzone

Von den Verkehrsverboten der Umweltzonen sind schwerbehinderte Menschen

mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „aG“

(außergewöhnlich gehbehindert), „H“ (hilflos) oder „Bl“ (blind) ausgenommen.

Sie dürfen ohne Plakette bzw. unabhängig von der Plakettenfarbe in

der Umweltzone fahren. Bei fließendem Verkehr muss bei einer Kontrolle der

Schwerbehindertenausweis vorgelegt werden, im ruhenden Verkehr erfolgt der

Nachweis durch den EU-Parkausweis, der gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe

ausgelegt werden muss. Den Parkausweis erhalten Sie ausschließlich

von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde im Bezirksamt.

Für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „H“ ohne Berechtigung für

den EU-Parkausweis wird von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr,

Klimaschutz und Umwelt auf Antrag ein Nachweis für die Ausnahme von der

Kennzeichnungspflicht ausgestellt. Dieser Nachweis gilt jedoch nur in Berlin

und ist nur bei Fahrten mit der schwerbehinderten Person oder Leerfahrten im

Zusammenhang mit Hol- bzw. Bringefahrten gültig und muss ebenfalls beim

Parken hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden. Antragsformulare für

diesen Nachweis erhalten Sie von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr,

Klimaschutz und Umwelt.

Den Antrag richten Sie an die:

• Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Heidi Bauer – ID 01

Brückenstraße 6, 10179 Berlin, Tel. 9025-2212

heidi.bauer@senmvku.berlin.de

Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei privater Nutzung des Fahrzeugs

eine Einzelausnahmegenehmigung gegen Gebühr für Ausweisinhaber mit

dem Merkzeichen „G“ oder Besitzer eines blauen EU-Parkausweises für

Gleichgestellte erteilt werden.

Folgende Voraussetzungen müssen dabei gleichzeitig erfüllt sein:

→ Das Fahrzeug kann nicht mit einem Partikelfilter auf die grüne Plakette

nachgerüstet werden.

→ Das Fahrzeug wurde erstmals vor dem 1. März 2007 auf den

Antragsteller zugelassen.

→ Ein Ersatz des Fahrzeuges durch ein geeignetes Fahrzeug

ist wirtschaftlich nicht vertretbar.

24

Infos über Einzelausnahmen/Anträge unter: t1p.de/ausnahmeregelungen

Infos über die Umweltzone unter: www.berlin.de/umweltzone


Parkerleichterungen

Parkerleichterungen –

§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Der EU-Parkausweis

Der EU-Parkausweis 1 kann für Menschen

mit einer anerkannten außergewöhnlichen

Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“) 2 ,

mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie

oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen

sowie bei Blindheit (Merkzeichen

„Bl“) ausgestellt werden. Den Parkausweis

erhalten Sie ausschließlich von der

zuständigen Straßenverkehrsbehörde im

Bezirksamt.

Mit dem EU-Parkausweis kann im Gebiet der Bundesrepublik

gestattet werden:

→ auf den mit Zusatzschild „Rollstuhlfahrersymbol“ besonders gekennzeichneten

Parkplätzen (sog. Behindertenparkplätzen) zu parken.

→ bis zu drei Stunden an Stellen zu parken, an denen das eingeschränkte

Halteverbot angeordnet ist. Zudem kann eine längere Parkzeit für

bestimmte Halteverbotsstrecken genehmigt werden.

→ im Bereich eines Zonenhalteverbots, in dem durch Zusatzzeichen das

Parken zugelassen ist, die zugelassene Parkdauer zu überschreiten.

→ an Stellen, an denen das Parken durch Zeichen 314 und 315 StVO

erlaubt ist, jedoch durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit

angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus zu parken.

→ in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten

freigegeben ist, während der Ladezeiten zu parken.

→ auf Parkplätzen für Bewohner bis zu drei Stunden zu parken.

→ an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche

Begrenzung zu parken.

→ in ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb

der gekennzeichneten Flächen zu parken, ohne den durchgehenden

Verkehr zu behindern.

1

Die Umsetzung der Richtlinie 2024/2841/EU zur Einführung des Europäischen

Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit

Behinderungen, betreffend den Europäischen Parkausweises für Menschen mit

Behinderungen, wird gegenwärtig für den Geltungsbereich der Straßenverkehrs-

Ordnung vorbereitet. Weitere Informationen stehen voraussichtlich mit der nächsten

Auflage des Ratgebers Inklusion für Menschen mit Behinderung zur Verfügung.

2

§ 229 Absatz 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX)

25


Parkerleichterungen

26

In Berlin wird zusätzlich gestattet:

→ In Bereichen, in denen das absolute Halteverbot mit Zusatzzeichen:

„Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen frei“ angeordnet ist,

bis zu drei Stunden zu parken.

Generell gilt:

Die Parkerleichterungen dürfen nur in Anspruch genommen werden,

wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.

Stellen Sie die Ankunftszeit auf der Parkscheibe beim Parken ein:

→ im eingeschränkten Halteverbot, im Bereich des ZonenHalteverbots

(mit Zusatzzeichen das Parken nicht zugelassen)

→ auf Bewohnerparkplätzen und

→ in Berlin im absoluten Halteverbot mit Zusatzzeichen „Be- und Entladen,

Ein- und Aussteigen frei“.

Das gilt nicht für Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder

vergleichbaren Funktionseinschränkungen. Die höchstzulässige Parkzeit

beträgt – wenn nicht anders angegeben – 24 Stunden. Die Ausnahmegenehmigung

gilt nur für Kraftfahrzeuge. Der genannte Personenkreis kann

diese Ausnahmegenehmigung auch ohne Fahrerlaubnis erhalten. Aus der

Ausnahmegenehmigung geht hervor, dass der sie jeweils befördernde Kraftfahrzeugführer

von den entsprechenden Vorschriften der StVO befreit ist. Die

Befreiung ist also nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden, sondern an

die mitfahrende schwerbehinderte Person. Die Berechtigung zum Parken ist

nur durch den EU-Parkausweis, der gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe

zu legen ist, nachzuweisen. Es reicht nicht aus, den Schwerbehindertenausweis

oder einen Aufkleber mit Rollstuhl-Symbol in die Scheibe seines

Kraftfahrzeugs zu legen.

Diese Parkerleichterungen gelten (mit Ausnahme der berlinspezifischen

Regelungen) in Deutschland. Außerdem wird der EU-Parkausweis auch in

anderen Mitgliedsstaaten der europäischen Union und teilweise auch anderen

europäischen Ländern für die dort bestehenden Parkerleichterungen

anerkannt. Der Parkausweis muss grundsätzlich mit einem Lichtbild und der

eigenhändigen Unterschrift des Berechtigten versehen sein. Näheres erfahren

sie bei der Straßenverkehrs behörde Ihres Bezirksamtes. Die erforderlichen

Antragsformulare können schriftlich, elektronisch oder telefonisch

angefordert werden.

Parkplatzreservierung mit dem EU-Parkausweis (§45 StVO)

Mit dem EU-Parkausweis kann ein besonders gekennzeichneter personenbezogener

Parkplatz in unmittelbarer Nähe der Wohnung und/oder der

Arbeitsstätte reserviert werden. Das ist jedoch nur möglich, wenn dort Parkraummangel

besteht, sich ein Kraftfahrzeug im Haushalt des Antragstellers

befindet oder ein sonstiger besonderer Grund existiert und kein anderer

Parkraum (z. B. eine Garage oder ein Mieterparkplatz) in zumutbarer Ent-


Parkerleichterungen

fernung vorhanden ist. Die Parkplatzreservierung können Sie bei der Straßenverkehrsbehörde

Ihres Bezirksamtes beantragen. Personenbezogene

Parkplätze auf Mieter- oder Privatparkplätzen sind z. B. bei der Wohnungsbaugesellschaft

oder dem Privatvermieter zu beantragen/vereinbaren.

Parkausweis für besondere

Gruppen Schwerbehinderter

(Gleichstellung)

Der orangefarbene Parkausweis ist nur im

Gebiet der Bundesrepublik Deutschland

gültig. Die Parkerleichterungen orientieren

sich am EU-Parkausweis, sind jedoch nicht

vollständig gleich. In Berlin und Brandenburg

ist es in Abweichung zu den anderen

Bundesländern zudem möglich, mit dem orangefarbenen Parkausweis auf

den Sonderparkplätzen für schwerbehinderte Menschen zu parken.

Der orangefarbene Parkausweis kann für schwerbehinderte Menschen

ausgestellt werden, wenn

→ die Merkzeichen G und B und ein GdB von wenigstens 70 allein für

Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und der Lendenwirbelsäule,

soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken und gleichzeitig

ein GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder

der Atmungsorgane, vorliegen

oder

→ Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa und hierfür allein ein GdB

von wenigstens 60 vorliegt

oder

→ ein künstlicher Darmausgang und zugleich künstliche Harnableitung

besteht, wenn hierfür allein ein GdB von wenigstens 70 vorliegt

oder

→ versorgungsärztlich festgestellt wurde, dass die schwerbehinderte

Person dem zuvor genannten Personenkreis gleichzustellen ist.

Für die Entscheidung über diese Ausnahmegenehmigung sind ausschließlich

die Straßenverkehrsbehörden Ihres Bezirksamtes zuständig. Bitte stellen

Sie dort ihren Antrag. Liegen die oben genannten Voraussetzungen vor,

erhalten Sie vom Versorgungsamt neben dem Bescheid automatisch eine

Zusatzbescheinigung für die Gleichstellung zur „Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde“.

Diese Zusatzbescheinigung und der Schwerbehindertenausweis

sind zusammen mit dem Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde

vorzulegen. Wenn keine Zusatzbescheinigung vorliegt, kann die Ausnahmegenehmigung

nicht erteilt und der Antrag von der Straßenverkehrsbehörde

gebührenpflichtig abgelehnt werden.

27


Parkerleichterungen

28

Parkerleichterungen bei bestimmten Behinderungen

Kleinwüchsigen Menschen (bis maximal 1,39 m) kann genehmigt werden an

Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei zu parken. Gleiches gilt

für Menschen mit Verlust oder sehr starker Beeinträchtigung beider Hände.

Zudem kann ihnen erlaubt werden, im Zonenhalteverbot oder auf Parkplätzen

mit zeitlicher Begrenzung ohne Parkscheibe zu parken. Nähere Auskünfte

und die erforderliche Ausnahmegenehmigung erteilt die Straßenverkehrsbehörde

des für den Wohnsitz zuständigen Bezirksamtes.

Befreiung von der Gurtanlegepflicht und/oder der Pflicht

zum Tragen eines Schutzhelmes

Eine Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Pflicht zur Anlegung eines

Sicherheitsgurtes und/oder zum Tragen des Schutzhelmes kann durch

die Straßenverkehrsbehörde des zuständigen Bezirksamtes erteilt werden.

Personen können sich von der Gurtanlegepflicht befreien lassen, wenn

→ das Anlegen des Gurtes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist

oder

→ die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.

Die gesundheitlichen Voraussetzungen sind durch eine ärztliche Bescheinigung

nachzuweisen. In der Bescheinigung ist ausdrücklich zu begründen,

warum eine Befreiung aus fachärztlicher Sicht notwendig ist. Die Diagnose

muss in der Bescheinigung nicht genannt werden. Wenn aus der fachärztlichen

Bescheinigung keine geringere Dauer hervorgeht, wird die Ausnahmegenehmigung

in der Regel auf 1 Jahr befristet.

Fahrerlaubnis

Menschen mit Behinderung sind nicht von der Möglichkeit ausgeschlossen,

einen Führerschein zu machen. Allerdings müssen einige Dinge beachtet

werden. Wenden Sie sich noch vor der Beantragung der Fahrerlaubnis bei

der Straßenverkehrsbehörde an eine Fahrschule Ihrer Wahl. Fahrschulen mit

Erfahrung in der Ausbildung von Menschen mit Behinderung können Ihnen

Unterstützung bei der Bewältigung der behördlichen Beantragung und bei

eventuellen Begutachtungen geben, so dass Sie unnötige Wege und damit

auch Kosten sparen. Dort ist man auch in der Lage, Termine für technische

Gutachten für Sie zu organisieren. Auskünfte darüber erteilt der

• Fahrlehrerverband Berlin e. V.

Friedrich-Karl-Straße 8-10, 12103 Berlin

Tel. 754918-0, Fax 754918-22

look@fahrlehrerverband-berlin.de

www.fahrlehrerverband-berlin.de

Unter bestimmten Voraussetzungen (Merkzeichen „aG“) sind die Führerscheinkosten

als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung absetzbar.


Sonderfahrdienst

Sonderfahrdienst – Mobilität für Menschen

mit Behinderungen in Berlin

Wer in seiner Mobilität außergewöhnlich eingeschränkt ist, kann

im Berliner Stadtgebiet einen besonderen Fahrdienst nutzen.

Dafür muss das Merkzeichen „T“ im Schwerbehindertenausweis

eingetragen sein. Dieser Fahrdienst kann ausschließlich

für Fahrten im Rahmen von Freizeit und Erholung genutzt werden. Fahrten

zu medizinischen Behandlungen, zur Arbeit, zur Schule oder Tagespflegeeinrichtungen

zählen nicht dazu. Berechtigte können im Rahmen des Sonderfahrdienstes

entweder die speziell ausgestatteten Fahrzeuge nutzen oder

sich Taxikosten erstatten lassen.

Berechtigung beantragen

Für die Teilnahme am Sonderfahrdienst benötigen Sie eine Berechtigten-Nummer.

Dafür müssen Sie beim Versorgungsamt Berlin das Merkzeichen

„T“ beantragen. Bitte kreuzen Sie auf Seite 8 im Schwerbehinderten-

Antrags-Formular das Merkzeichen „T“ an. Das Merkzeichen „T“ kann

zuerkannt werden, wenn eine außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen

„aG“) vorliegt. Sie können einen Antrag auf befristete Teilnahme

am Sonderfahrdienst stellen, wenn Ihre Krankenkasse oder ein anderer

Leistungsträger für Sie die Kosten für einen Rollstuhl oder für einen Rollator

übernommen hat. Dann können Sie den Fahrdienst bereits nutzen, bis Sie

Ihren Bescheid über die Zuerkennung oder Ablehnung des Merkzeichens „T“

erhalten haben.

Serviceleistungen

Der Fahrdienst verfügt über speziell ausgestattete Fahrzeuge, die bis zu

drei Rollstuhlnutzende befördern können. Der Sonderfahrdienst fährt jeden

Tag in der Zeit von 5 Uhr morgens bis 1 Uhr nachts. An Silvester wird ein

24-Stunden-Service gewährleistet.

Treppenhilfen und Assistenzleistungen

Treppenhilfen sind möglich, wenn das Ziel ohne diese Hilfe nicht erreicht

werden kann. Sie können auch eine Treppenhilfe in Anspruch nehmen, ohne

eine Fahrt zu unternehmen. Für eine Treppenhilfe ohne Fahrt wird die gleiche

Eigenbeteiligung berechnet wie für eine Fahrt mit dem Sonderfahrdienst.

Assistenzleistungen sind Hilfestellungen vor und nach der Beförderung,

insbesondere das Umsetzen von einem Straßenrollstuhl in einen Zimmerrollstuhl

bzw. umgekehrt. Sie umfassen auch Hilfen beim An- und Ablegen

der Oberbekleidung, An- und Ausziehen von Straßenschuhen, Ab- bzw. Aufschließen

der Haus- und Wohnungstür, Begleitung von Tür zu Tür.

29


Sonderfahrdienst

Wo fährt der Sonderfahrdienst?

Mit dem Sonderfahrdienst können Sie in ganz Berlin fahren. Sie können auch

bis zum Flughafen Berlin Brandenburg (BER) fahren oder sich von dort abholen

lassen. Fahrten bis zu fünf Kilometer über die Landesgrenze hinaus

sind möglich. Dafür bezahlen Sie zusätzlich zur Eigenbeteiligung 3,00 €

pro Person.

Bitte beachten Sie!

→ Gemeinsam fahren: Gemeinsame Beförderungen von Berechtigten sind

möglich. Sinnvoll sind z. B. gemeinsame Fahrten, die überwiegend in

eine Richtung erfolgen.

→ Sicher fahren: Wenn es für Sie möglich ist wird die Umsetzung

in einen festen Fahrzeugsitz empfohlen.

→ Pünktlich fahren: Bitte denken Sie daran, zum Abholtermin reisefertig

zu sein. So unterstützen Sie die Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit des

Fahrdienstes.

Eigenbeteiligung

Für jede Fahrt mit dem Sonderfahrdienst fällt eine Eigenbeteiligung an.

Die Eigenbeteiligung kostet monatlich

→ bis zur 8. Fahrt 2,05 € je Fahrt

→ ab der 9. Fahrt 5,00 € je Fahrt

→ ab der 17. Fahrt 10,00 € je Fahrt

Eine ermäßigte Eigenbeteiligung bezahlen Empfängerinnen und Empfänger

von Sozialhilfe (SGB XII), Grundsicherung (SGB XII) und von Leistungen nach

dem SGB II („Bürgergeld“).

Die ermäßigte Eigenbeteiligung kostet monatlich

→ bis zur 8. Fahrt 1,53 € je Fahrt

→ ab der 9. Fahrt 3,50 € je Fahrt

→ ab der 17. Fahrt 7,00 € je Fahrt

Keine Eigenbeteiligung bezahlen Heimbewohnerinnen und Heimbewohner,

die einen Barbetrag (Taschengeld) vom Sozialhilfeträger erhalten. In der Eigenbeteiligung

ist eine Begleitperson bereits berücksichtigt. Für jede weitere

Begleitperson wird zusätzlich ein Betrag von 2,00 € berechnet. Die monatliche

Abrechnung der Eigenbeteiligung bekommen Sie vom Landesamt für

Gesundheit und Soziales. Ist die Eigenbeteiligung auch nach der zweiten

Mahnung nicht bezahlt, wird die Berechtigten-Nummer gesperrt. Der/die Berechtigte

ist von der Teilnahme am Fahrdienst so lange ausgeschlossen, bis

der fällige Betrag beglichen wurde. Bitte beachten Sie: Für Fahrten über die

Landesgrenze hinaus sind zusätzlich immer 3,00 € pro Person zu bezahlen.

30


Sonderfahrdienst

Fahrten anmelden

Fahrten können beim Betreiber des Sonderfahrdienstes WirMobil

angemeldet werden. Buchen Sie Ihre Fahrt telefonisch, per E-Mail,

über die WirMobil-Internetseite oder die WirMobil-App.

Tel. 030 22027136 | E-Mail: buchung@wirmobil-berlin.info

www.wirmobil.info (Zugangsdaten erforderlich)

Die WirMobil App finden Sie im Google Play Store (für Android)

oder im App Store (für iOS).

Damit Ihre Fahrten gut vorbereitet werden können,

sind folgende Informationen wichtig:

→ Berechtigten-Nummer und Name

→ Wie sind Sie in der Regel erreichbar (Telefon/Handy)?

→ Welche Assistenzleistungen benötigen Sie?

→ Welche Hilfsmittel nutzen Sie?

→ Start-Adresse und Ziel-Adresse

→ Besonders zu beachtende Situationen bei der Abholung bzw. Ankunft

→ Bei Treppenhilfe z. B. konkrete Anzahl der Etagen

→ Nehmen Sie weitere Personen mit (max. 2 Begleitpersonen)?

Am besten melden Sie Ihre Fahrt mindestens 2 Tage vor dem Fahrttermin

bei WirMobil an. Sie können Ihre Fahrten bis zu 13 Tage vor dem Fahrttermin

anmelden. Spontane Fahrtanmeldungen können über Telefon, im Web oder

über die App erfolgen. Als spontane Fahrtanmeldung gelten Anmeldungen

am Tag der Fahrt oder einen Tag davor. Am Tag der Fahrt wird Ihnen die

genaue Zeit mitgeteilt, zu der Sie abgeholt werden. Das erfolgt per Anruf

oder SMS ungefähr eine Stunde vorher. Für die Abholung ist ein Zeitfenster

von 30 Minuten reserviert. Haben Sie die Fahrt im Internet oder über die App

angemeldet, können Sie den aktuellen Standort Ihres WirMobil-Fahrzeuges

verfolgen. Beim Einsteigen zeigen Sie Ihren Schwerbehindertenausweis vor.

Fahrten stornieren

Bis zu einem Tag vor der Fahrt können Sie Ihre Fahrt absagen, ohne dass

Stornierungskosten anfallen. Stornieren Sie Ihre Fahrt erst am Tag der Fahrt,

wird eine Gebühr von 2,05 € erhoben. Selbstverständlich können sich Pläne

durch unvorhersehbare Umstände ändern und Stornierungen bereits gebuchter

Fahrten auch kurzfristig bedingen. Eine sehr hohe Anzahl solcher Absagen

führt jedoch dazu, dass es zu erheblichen Störungen bei der Organisation

des Fahrdienstes kommt. Jede Buchung belegt Kapazitäten, die anderen

Fahrgästen nicht mehr zur Verfügung stehen, wenn kurzfristig storniert wird.

Bitte beachten Sie, dass der Regiebetreiber im Sinne der Sicherstellung seiner

Dienstleistung für alle Berechtigten befugt ist, im Falle gehäufter Stornierungen

die Aussetzung Ihres Nutzerkontos zu veranlassen. (§ 5 der Allgemeinen

Geschäftsbedingungen von WirMobil).

31


Sonderfahrdienst

Notsituationen

Im Notfall kann die Nummer 030 22027137 angerufen werden.

Bei einem Notfall wie z. B.

→ Ihre Abholung hat sich mehr als 20 Minuten verspätet

→ oder Ihr Rollstuhl ist unterwegs kaputtgegangen

→ oder Nachts bis 1 Uhr keine Beförderungsmöglichkeit

mit dem ÖPNV besteht

wird geholfen, eine Lösung zu finden. Diese Nummer ist jeden Tag

von 5 Uhr morgens bis 1 Uhr nachts besetzt.

Mit dem Taxi fahren

Wenn Sie im Rahmen des Sonderfahrdienstes das Taxi nutzen möchten,

können Sie sich die Kosten erstatten lassen. Es fällt eine Eigenbeteiligung in

Höhe von 40,- Euro und ermäßigt in Höhe von 20,- Euro an. Die Fahrtkosten

werden im Taxi bezahlt (Vorkasse). Lassen Sie sich eine Quittung über die

bezahlten Fahrtkosten ausstellen. Bitte beachten Sie: Es können ausschließlich

Taxiquittungen erstattet werden. Ausgeschlossen sind Abrechnungen von

Mietwagen-Unternehmen wie Uber oder Bolt.

Die Quittung muss folgende Angaben enthalten: → Namen und Anschrift

des Unternehmens mit Genehmigungsnummer (Stempel) → Fahrstrecke

(Start- und Zielangabe) → Beförderungsentgelt/Steuersatz → Datum der

Fahrt → Unterschrift des Fahrers

Die Taxiquittungen können jeweils für einen Monat gesammelt

zur Abrechnung beim LAGeSo eingereicht werden.

Bitte senden Sie Ihre Taxiquittungen an folgende Adresse:

• Landesamt für Gesundheit und Soziales – III C –

Sächsische Str. 28, 10707 Berlin

Postanschrift: Postfach 31 09 29, 10639 Berlin

Quittungen die verändert wurden (z. B. das Datum oder die Kosten der Fahrt)

werden vom LAGeSo nicht anerkannt. Für die Erstattung ist eine gültige Kontoverbindung

erforderlich. Berechtigte des besonderen Fahrdienstes mit einer

Eigenbeteiligung von 40,- Euro erhalten nach Abzug dieser monatlichen

Eigenbeteiligung den Restbetrag als Zuschuss erstattet. Es ist ein maximaler

Zuschuss in Höhe von 125,- Euro möglich. Empfängerinnen und Empfänger

von Sozialhilfe (SGB XII), von Grundsicherung (SGB XII) und von Leistungen

nach SGB II („Bürgergeld“), erhalten nach Abzug der ermäßigten Eigenbeteiligung

in Höhe von 20,- Euro den Restbetrag als monatlichen Zuschuss

erstattet. Die entsprechenden Nachweise sind dem LAGeSo vorzulegen.

32


Sonderfahrdienst

Für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, die ein Taschengeld vom

Sozialamt erhalten, entfällt die Eigenbeteiligung. Die entsprechenden

Nachweise sind dem LAGeSo vorzulegen.

Für die Rückerstattung nutzen Sie bitte folgendes Formular.

t1p.de/taxiquittungen

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwischen 6 und 8 Wochen.

Härtefallregelung beim Landesbeirat

für Menschen mit Behinderung

Der Härtefonds Sonderfahrdienst unterstützt Berechtigte, die sich aufgrund

Ihrer wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnisse die Eigenbeteiligung

nicht leisten können. Auch für Fahrten im Rahmen der Ausübung eines Ehrenamtes

kann dort ein Antrag auf Erstattung der Eigenbeteiligung gestellt

werden. Dafür muss die vom Versorgungsamt in Rechnung gestellte Eigenbeteiligung

zunächst vollständig bezahlt werden. Danach entscheidet die

Härtefonds-Kommission des Landesbeirats, ob eine Erstattung bewilligt

werden kann.

Bitte wenden Sie sich an folgenden Kontakt:

Tel. 9028-1657, Sprechzeiten: Mo-Fr 9-14 Uhr

lfb-beirat@senasgiva.berlin.de

Postanschrift: Geschäftsstelle des Landesbeirats für Menschen

mit Behinderung, Oranienstraße 106, 10969 Berlin

t1p.de/haertefond

Lob, Kritik und Beschwerden

Die Fahrtanmeldung und -durchführung betreffend senden Sie:

→ per E-Mail an: feedback@wirmobil-berlin.de

→ oder per Post an ViaVan GmbH, Rosa-Luxemburg-Str. 14, 10178 Berlin

Die Teilnahmeberechtigung und die Abrechnung der Eigenbeteiligung

betreffend senden Sie:

→ per E-Mail an: sonderfahrdienst@lageso.berlin.de

→ per Post an: Landesamt für Gesundheit und Soziales

Postfach 31 09 29, 10639 Berlin

33


Sonderfahrdienst

Sonderfahrdienst auf einen Blick

Registrieren Sie sich mit Ihrer Berechtigten-Nummer bei WirMobil.

Die Registrierung kann per Telefon oder per E-Mail erfolgen:

Tel. 030 22027136 buchung@wirmobil.de

Möchten Sie die Web-App: www.wirmobil.info nutzen, fragen Sie

bei der ersten Anmeldung nach Ihren persönlichen Zugangsdaten.

Fahrtanmeldung

täglich von 7 bis 17 Uhr – 2 bis ca. 14 Tage vor dem Fahrttermin

Tel. 22027136, Fax 22027146 buchung@wirmobil.de

Post: Via Mobility GmbH, Rosa-Luxemburg-Str. 14, 10178 Berlin

Spontanfahrten

Am Tag der Fahrt oder am Tag davor. Anmeldung über Telefon,

Web-App oder Smartphone-App. Nur im Rahmen der verfügbaren

Kapazitäten möglich.

Fahrtdurchführung

Täglich von 5 Uhr morgens bis 1 Uhr nachts. Das System sucht nach Ihrer

Bestellung eine Fahrt. Ein Zeitraum von 30 Minuten wird für die Abholung

mitgeteilt. Der Zeitraum ist für Sie reserviert. Per Anruf oder SMS erhalten

Sie die genaue Abholzeit am Tag der Fahrt. Über die Web-App/Smartphone-App

können Sie den aktuellen Standort des WirMobil-Fahrzeuges sehen.

Notfallnummer 030 22027137 (KEINE Fahrtbuchung) – nur wählen, wenn:

→ 20 Minuten nach dem Abfahrttermin noch kein Fahrzeug da ist

→ nachts bis 1 Uhr keine Beförderungsmöglichkeit mit dem ÖPNV besteht

→ der Rollstuhl defekt ist

Treppenhilfe ist mit und ohne Fahrt möglich

Eigenbeteiligung wird wie für eine Fahrt mit dem WirMobil berechnet. Die

Abrechnung erfolgt monatlich. Wird die Eigenbeteiligung nicht bezahlt,

erfolgt nach der zweiten Mahnung der Ausschluss bis zur vollständigen

Zahlung der offenen Beträge.

Begleitung

Die unentgeltliche Beförderung einer Sie unterstützenden Begleitperson ist in

der Eigenbeteiligung berücksichtigt. Für jede weitere Begleitperson werden

zusätzlich 2,- € pro Fahrt berechnet.

34

Taxikonto

Mit der Berechtigten-Nummer für den besonderen Fahrdienst können Sie

Kosten für Fahrten in Berlin mit einem Taxi erstattet bekommen.


Berufliche Teilhabe

Berufliche Teilhabe

Das Inklusionsamt fördert die berufliche Teilhabe von schwerbehinderten

und denen gleichgestellten behinderten Menschen (SGB IX Teil 3 – Schwerbehindertenrecht).

Ausgleichsabgabe

Für die Förderung der Teilhabe

von schwerbehinderten Menschen

am Arbeitsleben stehen

dem Inklusionsamt Mittel aus der

Ausgleichsabgabe zur Verfügung.

Im Jahr 2024 unterstützte das

Inklusionsamt schwerbehinderte

Menschen und Arbeitgeber mit

35 Mio. €, um inklusive Beschäftigungsverhältnisse

zu ermöglichen,

zu erleichtern und zu sichern.

Begleitende Hilfe

im Arbeitsleben

Ziel ist es, behinderungsbedingte

Nachteile auszugleichen und somit

die Chancengleichheit zu fördern.

Die Maßnahmen umfassen

Geldleistungen an Arbeitgeber

und schwerbehinderte Beschäftigte.

Gefördert wird auch die

Selbstständigkeit von Menschen

mit Schwerbehinderung: Zur

Gründung und Erhaltung einer

selbstständigen beruflichen Existenz

erhalten schwerbehinderte

Menschen finanzielle Hilfen vom

Private und öffentliche Arbeitgeber, die

über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen,

sind verpflichtet, auf 5 Prozent

dieser Arbeitsplätze Menschen mit

Schwerbehinderung zu beschäftigen.

Erfüllen sie die gesetzlich vorgeschriebene

Quote nicht, müssen sie eine

Ausgleichsabgabe an das Inklusionsamt

zahlen. Die Ausgleichsabgabe

soll Arbeitgeber motivieren, schwerbehindere

Menschen zu beschäftigten.

Weiterhin soll sie ein finanzieller Ausgleich

sein zwischen den Arbeitgebern,

die ihre Beschäftigungspflicht erfüllen

und denen, die diese Pflicht nicht in

vollem Umfang erfüllen. Die Zahlung

der Ausgleichsabgabe hebt die Pflicht

zur Beschäftigung schwerbehinderter

Menschen nicht auf. Einnahmen 2024:

65,7 Mio. €. Zum 1. Januar 2025 wurde

die Ausgleichsabgabe erneut erhöht

und wird per 31. März 2026 erstmals

fällig. Die Höhe der Ausgleichsabgabe

beträgt je Monat und unbesetzten

Pflichtarbeitsplatz zwischen 155

und 815 €. Für kleinere Betriebe und

Dienststellen gibt es Erleichterungen.

Inklusionsamt. Allein mit finanziellen Leistungen sind Barrieren im Arbeitsleben

oft nicht zu überwinden. Deshalb sind Beratung und Information

wesentliche Bestandteile der Begleitenden Hilfe. Neben dem Technischen

Beratungsdienst des Inklusionsamtes werden für die Erfüllung dieser Aufgaben

die Integrationsfachdienste sowie die Einheitliche Ansprechstelle für

Arbeitgeber hinzugezogen. Für Arbeitgeber, Inklusionsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretungen

sowie Betriebs- und Personalräte bietet das Inklusionsamt

kostenfreie Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsmaßnahmen an.

35


Berufliche Teilhabe

Integrationsfachdienste (IFD)

Die Leistungen des IFD sind Beratungsstellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

mit Schwerbehinderung sowie für Unterneh-

Inklusionsamtes

sind gegenüber men, die Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen.

den Leistungen der Die Hauptaufgabe der IFD ist die Sicherung bestehender

Rehabilitationsträger

nachrangig. rung. Sie beraten und unterstützen bei Schwierigkeiten

Arbeitsverhältnisse von Menschen mit Schwerbehinde-

am Arbeitsplatz, z.B. der Wiedereingliederung nach

Krankheit, Leistungseinbußen oder drohender Kündigung. Die IFD-Berater

suchen gemeinsam mit den Beteiligten nach Lösungswegen. Aufgaben und

Zielgruppen der IFD sind im SGB IX § 192 ff geregelt. Beauftragt werden die

IFD durch das Inklusionsamt oder durch die Rehabilitationsträger (Sicherung

von Arbeitsplätzen und Arbeitssuchende mit Rehabilitationsstatus). Für jeden

Bezirk in Berlin gibt es einen zuständigen regionalen IFD. Die Zuständigkeit

richtet sich nach dem Arbeitsort, bei Rehabilitanden nach dem Wohnort.

Der IFD Selbstständigkeit berät und unterstützt berlinweit Menschen mit

Schwerbehinderung vor und nach der Existenzgründung, der IFD für Menschen

mit Hörbehinderung berät und unterstützt berlinweit Menschen mit

Hörbehinderung. Im Adressteil finden Sie die Kontaktdaten der regionalen

und berlinweiten Integrationsfachdienste mit deren Spezialisierungen. Bitte

nehmen Sie direkt mit dem jeweiligen IFD Kontakt auf. Dieser klärt mit Ihnen

telefonisch und persönlich Zuständigkeit und Unterstützungsmöglichkeiten.

36

Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) in Berlin

Für die Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen

sind verschiedene Träger zuständig (zum Beispiel die Deutsche

Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit und die Inklusionsämter). Deshalb

Unternehmen oft Schwierigkeiten, sich in der Förderlandschaft zu orientieren.

Abhilfe schaffen die flächendeckend eingerichteten Einheitlichen Ansprechstellen

für Arbeitgeber (§ 185a SGB IX). Aufgaben der EAA:

→ Arbeitgeber für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung

von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren.

→ Unternehmen als Lotse bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung,

Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von Menschen

mit Schwerbehinderung zur Verfügung zu stehen.

→ Arbeitgeber bei der Beantragung von Leistungen zu unterstützen.

Arbeitgeber profitieren von der Beratungsstelle:

→ Kompetente, individuelle Inklusionsberatung

→ Passgenaue Informationen und Leistungen

→ Regionale Beratungsstelle in der Nähe


Berufliche Teilhabe

• Einheitliche Ansprechstelle

für Arbeitgeber

Bundesallee 39-40a, 10717 Berlin

Tel. 53637650

Die Erreichbarkeit ist zu den

Öffnungszeiten sichergestellt:

Mo/Di/Do 9-17, Mi 14-20, Fr 9-14 Uhr

Ist ein Arbeitsplatz mit einem

schwerbehinderten oder gleichgestellten

Mitarbeiter gefährdet,

schaltet der Arbeitgeber – präventiv

– das Inklusionsamt ein. Ziel ist

es, Möglichkeiten zu erarbeiten,

das Arbeitsverhältnis zu sichern.

Im Jahr 2024 hat das Inklusionsamt

in 92 Fällen Arbeitgeber im

Rahmen von Präventionsverfahren

unterstützt.

Besonderer Kündigungsschutz

(§ 168-175 SGB IX)

Arbeitgeber, die das Arbeitsverhältnis mit

einem schwerbehinderten oder gleichgestellten

Menschen kündigen wollen, benötigen

die Zustimmung des Inklusionsamtes. Der besondere Kündigungsschutz

wirkt vor allem dann, wenn der Grund der Kündigung im Zusammenhang

mit der anerkannten Behinderung steht. Es werden im Kündigungsschutzverfahren

Möglichkeiten geprüft, das gefährdete Beschäftigungsverhältnis

zu erhalten.

Unterstützungsmöglichkeiten des Inklusionsamtes können sein: Ausstattung

des Arbeitsplatzes mit Hilfsmitteln, Finanzielle Leistungen für Arbeitgeber,

Arbeitsassistenz, Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz. Eine Kündigung

kann auf diese Weise vermieden werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass

schwerbehinderte Beschäftigte unkündbar sind. Die Kündigungsursachen

können betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt sein. In

den ersten sechs Monaten des Beschäftigungsverhältnisses findet der besondere

Kündigungsschutz noch keine Anwendung.

Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen

Personen mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 können einem

schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Der Antrag auf Gleichstellung

muss bei der Agentur für Arbeit gestellt werden, die für den Wohnsitz

des Menschen mit Behinderung zuständig ist.

Ziel der Gleichstellung ist, Nachteile auf dem Arbeitsmarkt auszugleichen:

Die Gleichstellung soll helfen, eine geeignete Beschäftigung zu finden beziehungsweise

zu behalten. Mit der Gleichstellung sind Ansprüche aus dem

Schwerbehindertenrecht verbunden, jedoch nicht der Zusatzurlaub. Beschäftigte,

deren Arbeitsplatz nicht infolge der Behinderung gefährdet ist,

erfüllen die Voraussetzungen für eine Gleichstellung nicht. Die Gleichstellung

wird mit dem Tag des Antragseingangs wirksam und kann befristet werden.

37


Berufliche Teilhabe

Bezahlter Zusatzurlaub (§ 208 SGB IX)

Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf fünf bezahlte – zusätzliche

– Urlaubstage (bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von fünf Arbeitstagen in

der Kalenderwoche). Verteilt sich die Arbeitszeit auf mehr oder weniger als

fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche (zum Beispiel Teilzeitarbeit), erhöht

oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend. Besteht die festgestellte

Schwerbehinderung nicht während des gesamten Kalenderjahres, hat der

schwerbehinderte Beschäftigte einen Anspruch auf ein Zwölftel des Zusatzurlaubs

- für jeden Monat der vorliegenden Schwerbehinderteneigenschaft.

Wird die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch rückwirkend festgestellt,

so finden für die Übertragung des Zusatzurlaubs in das nächste Kalenderjahr

urlaubsrechtliche Regelungen Anwendung, die dem Beschäftigungsverhältnis

zugrunde liegen. Voraussetzung für die Übertragung des Zusatzurlaubes

ist, dass dieser im Urlaubsjahr beim Arbeitgeber geltend gemacht wurde.

Die Übertragung von Ansprüchen auf Zusatzurlaub für mehrere vorangegangene

Jahre ist ausgeschlossen.

Publikationen

Zu allen Fragen der beruflichen Teilhabe hält das Inklusionsamt umfangreiches

Material bereit. Magazine und Broschüren stehen zum Download

auf der Webseite des Inklusionsamtes zur Verfügung. Beim Versandservice

des Inklusionsamtes können die Publikationen auch im Printformat bestellt

werden. E-Mail: broschueren-versand@u-s-e.org

• Nähere Informationen:

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin

Inklusionsamt, Postfach 31 09 29, 10639 Berlin

inklusionsamt@lageso.berlin.de

www.berlin.de/lageso

38

Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

Die Berliner Werkstätten bieten Menschen mit Behinderung eine langfristige

Teilhabe am Arbeitsleben. Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

ermöglichen Menschen, die wegen ihrer Beeinträchtigungen nicht oder

noch nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden:

→ eine angemessene berufliche Bildung und Beschäftigung,

→ arbeitsbegleitende Maßnahmen, die helfen sollen, die Persönlichkeit

und die Leistungsfähigkeit des Einzelnen weiterzuentwickeln und

→ je nach Eignung durch spezielle Maßnahmen

(wie z. B. durch Außenarbeitsplätze)

den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern.


Berufliche Teilhabe

Es besteht ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Werkstätten, wenn die

persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Zu Beginn einer beruflichen Förderung

in einer Werkstatt wird ein ein- bis dreimonatiges Eingangsverfahren

durchgeführt. Dabei wird ermittelt, ob die Werkstatt das geeignete Angebot

für die Teilhabe am Arbeitsleben ist. Ziel ist es den Menschen mit Behinderung

so weit zu fördern, dass er/sie „seinen/ihren“ Platz im Arbeitsbereich

der Werkstatt ausfüllen kann oder – wenn möglich – auf eine Überleitung auf

den allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet wird.

Die Werkstätten verfügen über ein breites Angebot an Berufsbildungs- und

Arbeitsplätzen. Die Werkstätten unterstützen die Menschen mit qualifiziertem

Personal und einen Begleitenden Dienst im Arbeitsalltag. Zum Angebot an

Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen gehören auch ausgelagerte Plätze in

Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes. Die ausgelagerten Arbeitsplätze

werden zum Zwecke des Übergangs und als dauerhaft ausgelagerte Plätze

angeboten. Die bisherigen Leistungen einer WfbM können auf der Grundlage

des Bundesteilhabegesetzes auch bei anderen Leistungsanbietern erbracht

werden. Für Menschen, die die Voraussetzung zur Aufnahme in die Werkstätten

noch nicht erfüllen, gibt es Einrichtungen oder Gruppen, die den

Werkstätten angegliedert sind oder mit ihnen kooperieren, den sogenannten

Beschäftigungs- und Förderbereichen (BFBTS).

In den Beschäftigungs- und Förderbereichen findet im Rahmen der Teilhabe

an der Gemeinschaft eine tätigkeitorientierte oder arbeitsweltorientierte

Förderung statt. Ziel ist auch hier die Teilhabe am Arbeitsleben – je nach

Wunsch und Möglichkeit. Die Teilnahme ist zeitlich nicht begrenzt und richtet

sich nach den individuellen Förder- und Hilfeplanungen. Der Anspruch zur

Teilhabe am Arbeitsleben oder zur Teilhabe an der Gemeinschaft (soziale

Teilhabe) soll möglichst wohnortnah erbracht werden.

Nähere Informationen zu den Angeboten und Leistungen, hierzu gehört

auch die Suche nach freien Plätzen, können Ihnen die Teilhabeplanerinnen

und Teilhabeplaner in den Teilhabefachdiensten der Bezirksämter

geben. Darüber hinaus können Sie sich aber auch über die Internetseite

der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen:

www.wfbm-berlin.de informieren.

Gleichzeitig stehen Ihnen für Fragen zur beruflichen Bildung oder der Teilhabe

am Arbeitsleben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der für Sie örtlich

zuständigen Agenturen für Arbeit zur Verfügung.

39


Berufliche Teilhabe

Andere Leistungsanbieter (§ 60 SGB IX)

Die anderen Leistungsanbieter stellen seit dem 1.1.2018 eine Alternative zur

beruflichen Bildung (Berufsbildungsbereich) und zur Beschäftigung (Arbeitsbereich)

in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) dar.

Andere Leistungsanbieter sind wie WfbM nicht „Arbeitgeber“, sondern Träger,

die die erforderlichen fachlichen Anforderungen erfüllen. Die dort beschäftigten

Menschen haben dieselben Rechte, die sie auch in einer WfbM hätten.

Die Betreuung durch Fachkräfte und die Unterstützung der pädagogischen,

sozialen und medizinischen Betreuung durch begleitende Dienste erfolgt

ebenfalls analog einer WfbM.

Andere Leistungsanbieter haben wie WfbM eine Komplexleistung zur Förderung

der beruflichen Teilhabe, zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit und

zur Ermöglichung einer Beschäftigung zu erbringen. Andere Leistungsanbieter

sind in der Regel kleinere Einrichtungen. Für andere Leistungsanbieter

gibt es keine speziellen Vorgaben zur räumlichen und sächlichen Ausstattung

für die Erbringung der Leistung. Allerdings müssen auch die Räumlichkeiten

bei den anderen Leistungsanbietern den individuellen, behinderungsspezifischen

Bedürfnissen entsprechen. WfbM bietet immer Leistungen im

Eingangsverfahren, im Berufsbildungsbereich und im Arbeitsbereich gemeinsam

an. Andere Leistungsanbieter können sich auf eine Leistung zur

beruflichen Bildung oder zur Beschäftigung beschränken oder beides anbieten.

Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme bei einem anderen Leistungsanbieter

besteht nicht.

Ansprechpartner und Leistungsträger für das Eingangsverfahren und den

Berufsbildungsbereich bei einem anderen Leistungsanbieter ist in der Regel

die Bundesagentur für Arbeit. Für Auskünfte über andere Leistungsanbieter

in Berlin, die Leistungen im Arbeitsbereich anbieten, stehen die Mitarbeiterinnen

und Mitarbeiter in den Teilhabefachdiensten des Bezirksamtes, in dem

der Mensch mit Behinderung seinen Wohnsitz hat, zur Verfügung.

40

Budget für Arbeit (§ 61 SGB IX)

Das Budget für Arbeit bildet ebenfalls eine Alternative zur Arbeit in einer

Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Mit dem Budget für Arbeit wird

eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

gefördert, die tarifvertraglich oder ortsüblich entlohnt wird. Der

Mensch mit Behinderung ist im Rahmen seiner Beschäftigung kranken-, pflege-

und rentenversichert. Eine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung

besteht hingegen nicht, da der anspruchsberechtigte Personenkreis

dauerhaft voll erwerbsgemindert ist.


Berufliche Teilhabe

Menschen mit Behinderung beantragen mit dem Budget für Arbeit einen

Lohnkostenzuschuss zum Ausgleich der Leistungsminderung beim Teilhabefachdienst

des zuständigen Bezirksamtes. Diesen Lohnkostenzuschuss

erhalten dann die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. In Berlin beträgt der

Lohnkostenzuschuss in den ersten zwei Jahren 75 % des vom Arbeitgeber

regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts. Im dritten und vierten Beschäftigungsjahr

wird der vereinbarte Lohnkostenzuschuss auf 70 % abgesenkt.

Ab dem fünften Beschäftigungsjahr wird der Lohnkostenzuschuss auf 60 %

herabgesetzt. Diese 60 % werden voraussichtlich bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses

im Rahmen des Budgets für Arbeit gezahlt.

Zusätzlich zu dem Lohnkostenzuschuss wird eine wegen der Behinderung

erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz ermöglicht. Diese

kann z. B. durch einen Integrationsfachdienst (siehe Seite 63) vorgenommen

werden. Diese Fachkräfte besuchen den Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz

und beraten bzw. unterstützen zu allen Fragen im Zusammenhang

mit dem Arbeitsverhältnis.

Wer kann ein Budget für Arbeit beantragen?

Ein Budget für Arbeit können Menschen mit Behinderung beantragen, die

Anspruch auf einen Platz im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte

Menschen haben. Ein Budget für Arbeit kommt aber erst zustande, wenn

ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde. Bei dem Arbeitsvertrag muss es

sich um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit einer tarifvertraglichen

oder ortsüblichen Vergütung handeln. Einen Arbeitgeber muss

sich der Mensch mit Behinderung selber suchen. Der Teilhabefachdienst

des zuständigen Bezirksamtes ist nicht verpflichtet, ein Arbeitsverhältnis zu

ermöglichen.

Wer gibt in Berlin weitere Auskünfte?

Ansprechpartner sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Teilhabefachdiensten

des Bezirksamtes, in dem der Mensch mit Behinderung seinen

Wohnsitz hat sowie die Integrationsfachdienste.

Die ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungen (EUTB) können ebenfalls

jederzeit bei Fragen oder Beratungen zum Bundesteilhabegesetz bzw.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch genommen werden

(Adressen siehe Seite 64)

41


Berufliche Teilhabe

Die EUTB stellt ein unabhängiges Beratungsangebot für Menschen mit

(drohenden) Behinderungen und deren Angehörigen dar. Zusätzliche

Informationen sowie Auskünfte über nahe gelegene Beratungsstellen sind

auf der Seite der Fachstelle Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

zu finden: www.teilhabeberatung.de

• Weitere Informationen erhalten Sie unter:

t1p.de/erwerbsleben

Budget für Ausbildung (§ 61a SGB IX)

Durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz wurde das Budget für Ausbildung

ab dem 1. Januar 2020 für Personen, die Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren

und Berufsbildungsbereich einer anerkannten Werkstatt für

behinderte Menschen (§ 57 SGB IX) oder eines anderen Leistungsanbieters

(§ 60 SGB IX) haben, in § 61a SGB IX gesetzlich eingeführt.

Durch das Teilhabestärkungsgesetz gilt das Budget für Ausbildung (§ 61a

SGB IX) ab dem 1. Januar 2022 auch für Personen, die Anspruch auf Leistungen

im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen

(§ 58 SGB IX) oder eines anderen Leistungsanbieters haben.

Grundgedanke: Das Budget für Ausbildung soll Menschen mit Behinderungen

durch eine Berufsausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

eine Alternative zum Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich und zum

Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) / anderen

Leistungsanbietern bieten.

Mit dem Budget für Ausbildung soll die Hinführung zu einer Ausbildung mit

anerkanntem Ausbildungsabschluss oder einem Ausbildungsgang nach § 66

des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder § 42r der Handwerksordnung (HwO)

erreicht werden. Darin sind übrigens Fachpraktikerausbildungen mit reduzierten

theoretischen Ausbildungsinhalten eingeschlossen.

Gefördert werden ausschließlich betriebliche Erstausbildungen und damit

keine beruflichen Anpassungs- und Weiterbildungsmaßnahmen und keine

überbetrieblichen Ausbildungen.

42


Berufliche Teilhabe

Das Budget für Ausbildung umfasst folgende Leistungen:

→ die Erstattung der Ausbildungsvergütung einschließlich des

Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag und

des Beitrages zur Unfallversicherung nach Maßgabe des SGB VII,

→ die Übernahme für die wegen der Behinderung erforderlichen

Aufwendungen für Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz

und in der Berufsschule,

→ Übernahme der Kosten für die Durchführung des schulischen Teils

der Ausbildung in einer Reha-Einrichtung, wenn der Besuch in einer

Berufsschule nicht möglich ist und

→ erforderliche Fahrkosten.

Dauer des Budgets für Ausbildung sowie zuständige Leistungsträger

Die Dauer des Budgets beläuft sich gemäß § 61a Abs. 3 SGB IX bis zum

erfolgreichen Abschluss der geförderten Ausbildung. Des Weiteren wird in

§ 220 Abs. 3 SGB IX festgelegt, dass bei vorzeitiger Beendigung einer Ausbildung

ein Rückkehranspruch in die WfbM besteht.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erbringt das Budget für Ausbildung für

Menschen mit Behinderungen, die einen Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich

haben. Als zuständiger Rehabilitationsträger

für Leistungen im Arbeitsbereich einer WfbM kommt – neben den

Trägern der Unfallversicherung, der sozialen Entschädigung (bis Ende 2023

Träger der Kriegsopferversorgung bzw. -fürsorge genannt) und der öffentlichen

Jugendhilfe – der Träger der Eingliederungshilfe in Betracht.

Laut § 61a Abs. 5 SGB IX ist der zuständige Leistungsträger dazu verpflichtet,

den Menschen mit Behinderungen bei der Suche nach einem geeigneten

Ausbildungsplatz zu unterstützen. Damit ist jedoch nicht eine Verpflichtung

des Leistungsträgers verbunden, ein Budget für Ausbildung in jedem Fall zu

ermöglichen.

Wer gibt weitere Informationen?

Ansprechpartner sind die zuständigen Leistungsträger – sprich: in erster Linie

die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit oder in

den Teilhabefachdiensten des Bezirksamtes, in dem der Mensch mit Behinderung

seinen Wohnsitz hat sowie die Integrationsfachdienste.

Die ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungen (EUTB) können ebenfalls

jederzeit bei Fragen oder Beratungen zum Bundesteilhabegesetz in

Anspruch genommen werden.

43


Berufliche Teilhabe

Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte Menschen können früher Altersrente erhalten.

Voraussetzung ist, dass Sie

→ bei Beginn der Rente als schwerbehinderter Mensch

(Grad der Behinderung mindestens 50) anerkannt sind

und

→ die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllen.

Die Altersgrenze wird auch hier stufenweise angehoben.

Sie können die Altersrente für Menschen mit Behinderung bereits während

des Feststellungsverfahrens im Schwerbehindertenrecht beantragen. Die

Schwerbehinderung wird durch den Schwerbehindertenausweis nachgewiesen,

der zum Rentenbeginn noch gültig sein muss.

Auskünfte zum genauen Renteneintrittsbeginn und den unterschiedlichen

Abschlägen sowie zur Erwerbsminderungsrente erteilen die zuständigen

Rentenversicherungsträger:

Deutsche Rentenversicherung Bund, Ruhrstr. 2, 10709 Berlin

kostenloses Service-Telefon 0800 1000 480 70

www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

oder Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg, Knobelsdorff -

straße 92, 14059 Berlin, kostenloses Service-Telefon 0800 1000 480 25

www.deutsche-rentenversicherung-berlin-brandenburg.de

oder das Versicherungsamt Berlin. Das Versicherungsamt Berlin

(im Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin), Sächsische Str. 28,

10707 Berlin, hält entsprechende Rentenantragsvordrucke für Sie

bereit und ist Ihnen gern beim Ausfüllen behilflich. Weitere Informationen

finden Sie auf unserer Internetseite: t1p.de/versicherungsamt

Terminvereinbarung möglich unter folgenden Rufnummern:

90229-6802/-6803 oder per E-Mail: versicherungsamt@lageso.berlin.de

oder über das berlinweite Service-Portal:

www.service.berlin.de/sozialversicherung

Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand

Für schwerbehinderte Beamte auf Lebenszeit bzw. schwerbehinderte

Richter auf Lebenszeit existieren ähnliche Regelungen.

Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Personalstelle.

44


Steuerrecht

Steuerrecht

Einkommensteuer

Wegen der Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig

wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, für die Pflege sowie für

einen erhöhten Wäschebedarf können Menschen mit Behinderungen anstelle

einer Steuerermäßigung nach § 33 EStG (Außergewöhnliche Belastungen) einen

Pauschbetrag geltend machen (Behinderten-Pauschbetrag/§ 33b EStG).

Die Pauschbeträge erhalten Menschen, deren Grad der Behinderung auf

mindestens 20 festgestellt ist, sowie Menschen, die hilflos sind.

Die Höhe des Pauschbetrages richtet sich nach dem Grad der Behinderung.

Als Pauschbeträge werden gewährt bei einem Grad der Behinderung von

mindestens:

20 384,00 Euro 30 620,00 Euro 40 860,00 Euro

50 1.140,00 Euro 60 1.440,00 Euro 70 1.780,00 Euro

80 2.120,00 Euro 90 2.460,00 Euro 100 2.840,00 Euro

Für Personen, die infolge ihrer Behinderung so hilflos sind, dass sie für eine

Reihe von häufig regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung

ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages dauernd fremder

Hilfe bedürfen (Merkzeichen H), für Blinde (Merkzeichen Bl) und Personen

mit der Einstufung in die Pflegegrade 4 und 5 erhöht sich der Pauschbetrag

auf 7.400,00 Euro.

Der einem Kind mit Behinderung zustehende Pauschbetrag für Menschen

mit Behinderung kann übertragen werden, wenn das Kind ihn nicht selbst in

Anspruch nimmt. In diesem Fall ist der Pauschbetrag grundsätzlich hälftig

auf beide Elternteile aufzuteilen, es sei denn, der Kinderfreibetrag wurde auf

den anderen Elternteil übertragen. Auf gemeinsamen Antrag der Eltern hin

ist eine andere Aufteilung möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass der Steuerpflichtige

Anspruch auf die Kinderfreibeträge oder das Kindergeld hat.

Wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die einem Steuerpflichtigen

durch die Pflege einer Person entstehen, kann er anstelle der Steuerermäßigung

nach § 33 EStG (Außergewöhnliche Belastungen) einen Pauschbetrag

(Pflege-Pauschbetrag gem. § 33b EStG) geltend machen. Voraussetzung

ist, dass der Steuerpflichtige die Pflege entweder in seiner Wohnung oder

in der Wohnung der pflegebedürftigen Person selbst durchführt. Die Wohnung,

in der die Pflege stattfindet, muss sich im Inland oder in einem EU/

EWR-Mitgliedstaat befinden.

45


Steuerrecht

Die Inanspruchnahme des Pflege-Pauschbetrages setzt voraus, dass die

Steueridentifikationsnummer der pflegebedürftigen Person in der Steuererklärung

angegeben wird und keine Einnahmen für die Pflege erzielt werden.

Die Höhe des Pauschbetrages richtet sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen

Person. Als Pauschbeträge werden gewährt:

→ bei Pflegegrad 2

600,00 Euro

→ bei Pflegegrad 3

1.100,00 Euro

→ bei Pflegegrad 4 oder 5 1.800,00 Euro

Wird eine pflegebedürftige Person von mehreren Personen gemeinschaftlich

gepflegt, wird der Pauschbetrag auf die Zahl der anspruchsberechtigten

Pflegepersonen aufgeteilt. Den Nachweis einer Behinderung hat der Steuerpflichtige

zu erbringen. Dies geschieht durch die Vorlage des Schwerbehindertenausweises

oder des Bescheides der zuständigen Behörde.

Außergewöhnliche Belastungen

Zusätzlich zum Pauschbetrag können auch folgende besondere Ausgaben

als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden:

• außerordentliche Krankheitskosten, die durch einen akuten Anlass

verursacht werden (z.B. Arztkosten, Kosten für Arzneimittel oder für eine

Operation)

• Ausgaben für eine Heilkur, die aufgrund eines vor Kurantritt ausgestellten

amtsärztlichen Attestes durchgeführt wird (die ärztliche Bescheinigung

eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung steht dem

amtsärztlichen Attest gleich)

• Mehraufwendungen für die notwendige behindertengerechte Gestaltung

des individuellen Wohnumfelds

• eine behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale für Fahrten, die durch

eine Behinderung veranlasst sind.

Wenn auf den Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung verzichtet wird,

können die mit der Behinderung zusammenhängenden Aufwendungen (siehe

Seite 45) ebenfalls als außergewöhnliche Belastung allgemeiner Art berücksichtigt

werden. Von den außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art

wird noch die zumutbare Belastung abgezogen.

46


Steuerrecht

Aufwendungen für eine Hilfe im Haushalt

oder für die Heim- oder Pflegeunterbringung

Entstehen Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, für

die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen oder für Pflege-

und Betreuungsleistungen kann nach Maßgabe des § 35a EStG eine

Einkommensteuerermäßigung beantragt werden. Gleiches gilt für Aufwendungen,

die wegen der Unterbringung in einem Heim oder zur dauernden

Pflege entstehen, soweit darin Kosten für Dienstleistungen enthalten sind,

die mit denen einer Hilfe im Haushalt vergleichbar sind. Leistungen der Pflegeversicherung

sind auf entstandene Kosten anzurechnen. Es kann also nur

für die Aufwendungen eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG beantragt

werden, die nicht bereits durch die Leistungen der Pflegeversicherung finanziert

werden können.

Die Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen,

→ höchsten 510 Euro jährlich, bei geringfügigen Beschäftigungen in einem

Privathaushalt (sogenannte „Minijobs“) bzw.

→ höchstens 4.000 Euro jährlich, bei anderen haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen,

für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen

Dienstleistungen, Pflege- oder Betreuungsleistungen sowie für die

Unterbringung in einem Heim oder zur dauernden Pflege.

Zu beachten ist, dass ein Abzug nach § 35a EStG nicht in Betracht kommt,

soweit die Kosten bereits als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG

berücksichtigt werden. Wird der sogenannte Behinderten- oder Pflege-Pauschbetrag

in Anspruch genommen, ist für die damit abgegoltenen Aufwendungen

eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG nicht mehr möglich.

47


Steuerrecht

Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale

Grundsätzlich werden entweder nur die tatsächlichen Aufwendungen oder

der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung berücksichtigt. Eine Ausnahme

stellen die Aufwendungen für behinderungsbedingte Fahrtkosten dar.

Diese können neben dem Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung in

Form einer Pauschale geltend gemacht werden; der Abzug der tatsächlichen

Aufwendungen ist für behinderungsbedingte Fahrtkosten ausgeschlossen.

Die Fahrtkostenpauschale beträgt für Menschen mit einem Grad der Behinderung

von mindestens 80 oder mit einem Grad der Behinderung von

mindestens 70 und dem Merkzeichen „G“ 900 Euro. Für Menschen mit

dem Merkzeichen „aG“, mit dem Merkzeichen „Bl“, mit dem Merkzeichen

„TBl“ oder mit dem Merkzeichen „H“ beträgt die Fahrtkostenpauschale

4.500 Euro.

Freibeträge im Lohnsteuerabzugsverfahren

Für den Lohnsteuerabzug erhält der Arbeitgeber die benötigten Daten seiner

Arbeitnehmer direkt von der Finanzverwaltung durch elektronischen Abruf,

um diese bei der Berechnung der Lohnsteuer zugrunde zu legen. Diese Daten

werden in der ELStAM-Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern

zentral verwaltet. ELStAM steht dabei für Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale.

Auf besonderen Antrag kann beim zuständigen Finanzamt der

Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung als Lohnsteuerabzugsmerkmal

gespeichert werden. Dadurch ist in Abhängigkeit von der Gültigkeit des

Schwerbehindertenausweises im laufenden Jahr und in zukünftigen Jahren

der Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber niedriger. Es ist auch möglich,

den Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung als Lohnsteuerabzugsmerkmal

beim Ehegatten speichern zu lassen. Sollte ein bereits in der

Vergangenheit gespeicherter Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung

nicht in den aktuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen enthalten sein (Auf der

Lohnabrechnung des Arbeitgebers erkennbar), muss ggf. ein neuer Antrag

beim Finanzamt gestellt werden.

Steuerliche Hinweise für Menschen mit Behinderung

finden Sie unter:

https://t1p.de/bg1tm

Steuerliche Hinweise zu den ELStAM finden Sie unter:

https://t1p.de/hp2ix https://t1p.de/7b9t1

48


Steuerrecht

Werbungskosten bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges für Wege

zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können:

→ Menschen mit Behinderung, deren Grad der Behinderung

mindestens 70 beträgt,

und/oder

→ Menschen mit Behinderung, deren Grad der Behinderung weniger als

70, aber mindestens 50 beträgt und die in ihrer Bewegungsfähigkeit im

Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind (Merkzeichen „G“),

die tatsächlichen Aufwendungen anstelle der Entfernungspauschale ansetzen.

Bei Kraftfahrzeugen gehören zu den tatsächlichen Aufwendungen

insbesondere Absetzungen für Abnutzung (Abschreibung), Betriebsstoff (Öl,

Benzin), Reifen, laufende Reparaturen und Pflege, Garagenmiete, Versicherung,

Kfz-Steuer und Beiträge zu einem Automobilclub. Die Aufwendungen

müssen nachgewiesen werden.

Anstelle der tatsächlichen Aufwendungen können für Wege zwischen Wohnung

und erster Tätigkeitsstätte ohne Einzelnachweis die Kilometersätze für

Reisekosten von 0,30 Euro für jeden gefahrenen Kilometer als Werbungskosten

angesetzt werden.

Wer im eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftfahrzeug arbeitstäglich

einmal von einem Dritten zur Arbeitsstätte gefahren und nach Beendigung

der Arbeitszeit von dort abgeholt wird, kann auch die Aufwendungen

als Werbungskosten geltend machen, die ihm durch die Ab- und Anfahrt

des Fahrers – die sogenannten Leerfahrten – entstehen. Diese Grundsätze

sind auf alle behinderten Personen im Sinne des § 9 Abs. 2 Einkommensteuergesetz

anzuwenden, die keine gültige Fahrerlaubnis besitzen oder aus

behinderungsbedingten Gründen nicht selbst fahren können.

Andere Steuergesetze

Auf die Kraftfahrzeugsteuervergünstigungen wird unter „Kraftfahrzeugsteuer“

eingegangen. Wenden Sie sich bitte mit allen anderen Fragen, soweit sie

Steuern betreffen, an Ihr Finanzamt.

49


Wohnen

Wohnen

Besondere Wohnformen (iSd § 42a Abs. 2 S. 1 Nr. 2, S. 3 SGB XII)

Besondere Wohnformen bieten Menschen mit Behinderung Wohnraum sowie

umfassende Betreuungs- sowie gegebenenfalls Pflegeleistungen an. Diese

Wohnformen sind vorgesehen für Menschen, die eine Rund-um-die-Uhr-Unterstützung

benötigen. Außenwohngruppen gehören ebenfalls zu den besonderen

Wohnformen.

Wohngemeinschaften

Die Betreuung in Wohngemeinschaften ist eine ambulante (sozial)pädagogische

Hilfe zum selbständigen Wohnen und zur Teilhabe am Leben in der

Gemeinschaft. Die Leistungserbringung richtet sich bedarfsgerecht nach dem

geplanten wöchentlichen Betreuungsumfang. Kann ggf. auch in den Vormittagsstunden

erfolgen, in der Regel auch an den Wochenenden. Nachtwachen

und Nachtbereitschaften sind in Wohngemeinschaften nicht vorgesehen.

Betreutes Einzelwohnen

Das betreute Einzelwohnen ist für Personen geeignet, die selbstständig leben

können und auch für diejenigen, für die das Leben in einer Wohngemeinschaft

nicht zweckdienlich ist und/oder die alleine leben möchten. Die Unterstützung

im betreuten Einzelwohnen findet in der Regel nicht täglich statt. Es gibt je

nach Stundenumfang 2 bis 4 Termine pro Woche.

Herbergen

Die Herberge der RBO WohnStätten ist eine besondere Wohnform mit einer

Betreuung von 24 Stunden. Die Herberge ist in Berlin einzigartig und ist für

10 erwachsende Menschen mit Assistenzbedarf ausgelegt. Die Herberge ist

Barrierefrei und befindet sich im Haus der Generationen. Ein Aufenthalt in der

Herberge ist auf maximal 3 Monate beschränkt. Die Betreuung in der Herberge

kann in Anspruch genommen werden, wenn eine anderweitige Betreuung

und Versorgung zeitweilig nicht gewährleistet ist. Für die Aufnahme ist ein

persönlicher Kontakt und eine Kostenübernahme des Teilhabefachdienstes

vorgesehen und notwendig. Die Leitung der Herberge der RBO WohnStätten

steht Ihnen für eine Beratung zur Aufnahme von Montag bis Freitag telefonisch

zur Verfügung unter 030 9860199935.

Beratung für unterstützende Wohnangebote

Lotse Berlin bietet Ihnen Beratung, Orientierung und Vermittlung zu allen unterstützten

Wohnmöglichkeiten im Erwachsenenbereich der Behindertenhilfe

in Berlin unter der Telefonnummer 030 544527900. Telefonische Sprechzeiten:

Mo/ Mi 10-14 Uhr, Do 15-17 Uhr, Fr 10-14 Uhr. In dieser Zeit kann auch ein

Termin zur persönlichen Beratung vereinbart werden.

50


Wohnen

Einkommensgrenze nach dem

Wohnraumförderungsgesetz (§ 9, Abs. 2, WoFG)

Anspruch auf einen WBS haben grundsätzlich Haushalte, deren Einkommen

die maßgebliche Berliner Einkommensgrenze nicht überschreitet.

Berliner Einkommensgrenzen

jährlich

Ein-Personen-Haushalt 16.800 €

Zwei-Personen-Haushalt 25.200 €

zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 5.740 €

Zuschlag für jedes zum Haushalt gehörende Kind 700 €

Ob Sie Anspruch auf einen WBS haben, können Sie mit Hilfe des WBS-Rechners

auf t1p.de/wbs-rechner prüfen. Bei der Ermittlung des anrechenbaren

Jahresgesamteinkommens erhalten Personen einen jährlichen Freibetrag:

→ von 4.500,- Euro, die schwerbehindert mit einem GdB von 100 oder

wenigstens 80 und häuslich pflegebedürftig sind oder

→ von 2.100,- Euro mit einen GdB von unter 80, aber wenigstens 50

und zusätzlicher häuslicher Pflegebedürftigkeit.

Besonderer Wohnbedarf

Schwerbehinderte Menschen erhalten einen Wohnberechtigungsschein mit

anerkanntem besonderem Wohnbedarf, wenn die derzeitigen Wohnverhältnisse

wegen der festgestellten Behinderungen für sie objektiv ungeeignet

sind. Über die Anerkennung des besonderen Wohnbedarfs wird mit der Bearbeitung

des Antrages auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines

entschieden. Die Schwerbehinderung muss dem Wohnungsamt mit dem

Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes und dem Schwerbehindertenausweis

nachgewiesen werden. Hat das Wohnungsamt Zweifel, ob die derzeitigen

Wohnverhältnisse für den schwerbehinderten Menschen geeignet

sind, holt es eine gutachterliche Stellungnahme beim Ärztlichen Dienst des

Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin ein. Darüber hinaus bekommen

Antragstellerinnen und Antragsteller, die Empfänger von Leistungen der

Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II sowie Empfänger von

Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII sind, den besonderen Wohnbedarf

anerkannt, sofern eine konkrete Aufforderu ng zum Umzug in eine

„angemessene Wohnung“ durch die zuständige Stelle vorliegt.

Anträge auf einen Wohnberechtigungsschein sind beim Wohnungsamt

im Amt für Bürgerdienste des für den derzeitigen Wohnsitz zuständigen

Bezirksamtes zu stellen. Dort werden auch alle weiteren Fragen zu diesem

Themenbereich beantwortet.

51


Wohnen

Kommunikation und Medien

Postversand für Blinde

Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Briefdienst bzw.

Frachtdienst/Inland der Deutschen Post AG. Informationsmaterial erhalten

sie in jeder Postfiliale. Blinde Menschen können sogenannte Blindensendungen

kostenfrei mit der Deutschen Post versenden.

Als Blindensendungen gelten:

→ Schriftstücke in Blindenschrift (Braille)

→ Tonaufzeichnungen und Magnetträger, wenn der Versender oder

Empfänger eine amtlich anerkannte Blindenanstalt ist oder in deren

Auftrag der Versand erfolgt.

→ Papiere für die Aufnahme von Blindenschrift, wenn sie von einer

anerkannten Blindenanstalt an Blinde versandt werden.

Blindensendungen müssen grundsätzlich mit einer offenen Umhüllung versehen

sein und oberhalb der Anschrift die Bezeichnung „Blindensendung“

tragen. Bei einem Versand mit zusätzlichen Briefleistungen (z. B. per Einschreiben)

muss nur diese Gebühr bezahlt werden. Auskünfte können unter

der Service-Telefonnummer 0228 4333112 eingeholt werden.

Ermäßigung des Rundfunkbeitrags

Mit dem Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis können Sie eine

Ermäßigung des Rundfunkbeitrages erhalten. Das Merkzeichen „RF“ beantragen

Sie beim Versorgungsamt.

Die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen:

→ Menschen, die blind sind (Merkzeichen Bl) oder sehbehinderte

Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60

allein wegen der Sehbehinderung,

→ Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende

Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich

ist (Merkzeichen Gl),

→ Menschen, deren Grad der Behinderung mindestens 80 beträgt

und die wegen ihres Leidens ständig nicht an öffentlichen

Veranstaltungen teilnehmen können.

Mit dem Merkzeichen „RF“ gibt es keine Befreiung von der

Rundfunkbeitragspflicht.

52


Kommunikation und Medien

Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Befreit werden können:

→ Menschen, die taubblind sind (Merkzeichen TBl

im Schwerbehindertenausweis)

Die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen:

→ Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70

wegen einer Störung der Hörfunktion und

→ einem Grad der Behinderung von 100 wegen einer Störung des

Sehvermögens.

Vom Rundfunkbeitrag befreit werden können auch:

→ Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII oder nach § 82 SGB XIV

→ Empfänger von Hilfe zur Pflege nach §§ 61-66 SGB XII,

Pflegegeld nach landesrechtlichen Vorschriften

Wer zum Beispiel Arbeitslosengeld II,

Sozialhilfe, Grundsicherung, BAföG

oder besondere Leistungen im Einzelfall

nach Kapitel 11 SGB XIV (insbesondere

Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 93

SGB XIV) bezieht, kann mit dem Nachweis

der betreffenden Behörde die Befreiung

vom Rundfunkbeitrag beantragen.

Detaillierte Informationen dazu gibt es unter www.rundfunkbeitrag.de.

Eine Ermäßigung oder Befreiung kann rückwirkend ab dem Datum der Feststellung

bewilligt werden. Wenn Sie den Bescheid des Versorgungsamtes

erhalten haben, füllen Sie das Antragsformular vollständig aus. Senden Sie

es zusammen mit der Bescheinigung des Versorgungsamtes an folgende

Anschrift: ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln

Antragsformulare und weitere Informationen gibt es unter:

www.rundfunkbeitrag.de bzw. unter 01806 99955510 (kostenpflichtig).

Vergünstigungen beim Telefonieren

Verschiedene Telefongesellschaften bieten spezielle Tarife für schwerbehinderte

Menschen an. Die Voraussetzungen sind unterschiedlich (z. B. Merkzeichen

„RF“, Höhe des GdB). Die verschiedenen Telefonanbieter erteilen

Auskünfte über mögliche Sonderkonditionen für schwerbehinderte Menschen.

53


Kommunikation und Medien

Junge Menschen

Ermöglichung sozialer Teilhabe von Kindern

und Jugendlichen mit Behinderung

Kinder und Jugendliche mit Behinderung haben das Recht auf eine an

den Bedarfen orientierte Förderung und Betreuung und eine Teilnahme

am Leben in der Gemeinschaft. Ansprechpartner zu den Hilfeleistungen

für Minderjährige mit Behinderung bis zum 18. Lebensjahr war bisher der

Fachbereich Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche in den bezirklichen

Jugendämtern. Im Zuge der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

(BTHG) wurde in jedem Bezirk der Teilhabefachdienst Jugend verankert. Dort

sollen Heranwachsende mit Behinderung zukünftig Beratung, Unterstützung

und Begleitung rund um das Thema Eingliederungshilfe finden. Wenn Erziehungshilfe

benötigt wird, ist der Regionale Sozialpädagogische Dienst für

junge Volljährige bis zum 21., in Ausnahmefällen sogar bis zum 27. Lebensjahr,

zuständig.

Angebote der Frühförderung und Sozialpädiatrie orientieren sich an den

individuellen Bedarfen der Kinder mit Behinderung und berücksichtigen sowohl

Alter als auch Art und Grad der Behinderung. Die entsprechenden Leistungen

werden von verschiedenen Trägern und Einrichtungen angeboten.

Informationen dazu erhalten Sie sowohl bei den bezirklichen Gesundheitsämtern

(Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, Kinder- und Jugendpsychiatrischer

Dienst) als auch zum Teil bei den Jugendämtern.

Die 16 Kinder- und Jugendambulanzen/Sozialpädiatrischen Zentren (KJA/

SPZ) nehmen wohnortnah Aufgaben der Frühförderung und sozialpädiatrischen

Versorgung wahr. In den KJA/SPZ bieten interdisziplinäre Teams

pädagogisch-psychologische und medizinisch-therapeutische Hilfen für

Kinder mit Behinderung und deren Eltern an. Schon vor Eintritt in Krippe und

Kindergarten, in der Kindertagesstätte (Kita) selbst und auch beim Übergang

in die Schule. Die interdisziplinären Teams der KJA/SPZ stehen unter

fachärztlicher Leitung (Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendmedizin mit

ggf. Zusatzausbildungen in Neuropädiatrie und/oder Psychotherapie) und

sind mit Psycholog*innen, Sozialpädagog*innen, therapeutischem und (heil)

pädagogischem Fachpersonal ausgestattet. Die Betreuung erfolgt mobil

in der Kindertagesstätte und/oder ambulant in den Räumen der jeweiligen

KJA/SPZ. Für die Behandlung in einer KJA/SPZ ist eine Überweisung durch

eine*n Kinder*ärztin notwendig.

54


Junge Menschen

Der Heilpädagogische Fachdienst „Berliner Kiebitze“, der niedrigschwellige

Beratungsangebote für Eltern, pädagogische Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen

und Kindertagespflegepersonen anbietet, ergänzt die bisher

vorhandenen Angebote im Vorfeld. Dieses offene, niedrigschwellige Beratungsangebot

kann bei entstandenen Fragen zu Entwicklungsauffälligkeiten

von Kindern vor dem Schuleintritt in Anspruch genommen werden: Ohne

Antrag und ohne Überweisungsschein. Die Beratung erfolgt kostenlos und

bei Bedarf anonym. Die Standorte und Kontaktdaten der KJA/SPZ finden Sie

unter www.lako.berlin – alle Angaben zum Heilpädagogischen Fachdienst

unter www.kiebitze.berlin.

Kinder mit Behinderung in Kindertagesstätten

Kinder mit Behinderung haben – wie alle Kinder – einen gesetzlichen Anspruch

auf Betreuung und Förderung in einer Tageseinrichtung. Sie haben

ggf. auch zusätzlich einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe

nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX) bzw. nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz

(SGB VIII). Die Betreuung und Förderung in einer Kindertageseinrichtung

erfolgt überwiegend in Integrationsgruppen, so dass auch bei

Anspruch auf erhöhten Förderbedarf das Kind mit Behinderung in seinem

vertrauten Umfeld verbleiben kann. An einigen Kitas gibt das Angebot von

heilpädagogischen Gruppen für Kinder, die aufgrund der Art bzw. Schwere

ihrer Behinderung eine spezialisierte Förderung benötigen.

Nähere Auskünfte hierzu erteilen die am Wohnort zuständigen bezirklichen

Jugendämter, sowie die Gesundheitsämter (Kinder- und Jugendgesundheitsdienst,

Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst):

t1p.de/kindertagesbetreuung_inklusion

Freizeitangebote für Kinder mit Behinderung und ihre Familien

Alle öffentlich geförderten Freizeitangebote in Berlin sollten auch jungen

Menschen mit Behinderung offenstehen. Zusätzliches Personal, das als Ansprechpartner

für die speziellen Bedarfe der jungen Menschen mit Behinderung

zur Verfügung steht, kann von den meisten Einrichtungen noch nicht

finanziert werden. Über das Stadtgebiet verteilt gibt es einige integrative

Freizeitangebote freier Träger.

Das sind zum Beispiel:

→ Integrationsprojekte, die offene Jugendarbeit

für junge Menschen anbieten

→ Discoveranstaltungen in Jugendfreizeitheimen, die vor allem

von jungen Menschen mit geistiger und Mehrfachbehinderung

als Ersatz für die kommerziellen Diskotheken besucht werden

→ Integrative Kursangebote unter dem Motto „Jugend im Museum“

55


Junge Menschen

56

Ferienbetreuung und -reisen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung

werden durch verschiedene freie Träger angeboten und mit öffentlichen

Mitteln gefördert. Es werden angeboten:

→ Reisen in den Schulferienzeiten zusammen

mit anderen jungen Menschen

→ Ferienbetreuung mit Übernachtung im Brandenburger Umland

bei während der Schulferienzeiten

→ Tagesferienbetreuung im Berliner Stadtgebiet

während der Schulferienzeiten

→ Reisen für Gruppen aus Tagesstätten und anderen Einrichtungen,

teilweise auch zusammen mit anderen jungen Menschen

Kindern und Jugendlichen mit hohem

medizinisch-pflegerischem Unterstützungsbedarf

Wenn Kinder und Jugendliche einen hohen medizinisch-pflegerischen Versorgungsbedarf

haben, kommen weitere Hilfen in Frage. Neben den Leistungen

der Behindertenhilfe (Eingliederungshilfe) können Ansprüche auf Leistungen

der Pflegeversicherung geltend gemacht werden. Unter Umständen

kommen auch Leistungen der Hauskrankenpflege als Krankenkassenleistung

in Betracht. Dies kann von einzelnen Maßnahmen der Behandlungspflege bis

hin zu einer 24-Stunden-Versorgung durch einen Kinderintensivpflegedienst

erfolgen. Die Begleitung erfolgt bei Bedarf auch in Kita und Schule. Bei allen

Fragen rund um das Thema Pflege können sich Eltern zur Beratung an die

Kinderbeauftragten der Berliner Pflegestützpunkte wenden.

• Weitere Infos zu Unterstützungsangeboten für Kinder und Jugendliche

finden Sie unter: kinderversorgungsnetz-berlin.de

Schulbesuch und sonderpädagogische Förderung

Jedes Kind und jeder Jugendliche hat in Berlin das Recht auf einen inklusiven

Schulbesuch. Um die Anforderungen des Schulalltags trotz Behinderung

bewältigen zu können, werden Schülerinnen und Schüler bei Bedarf in ihrer

Schule sonderpädagogisch unterstützt. Darüber hinaus kann schulische Inklusionsassistenz

erbracht werden, wenn dies zur Teilnahme an Unterricht

und Betreuung erforderlich ist. In der ergänzenden Förderung und Betreuung

können zusätzlich bei Bedarf sogenannte Facherzieherinnen und Facherzieher

für Teilhabe und Inklusion zum Einsatz kommen. Einige Schulen in

Berlin haben sich als „Inklusive Schwerpunktschulen“ auf die Förderung

von Schülerinnen und Schülern mit bestimmten sonderpädagogischen Förderschwerpunkten

im gemeinsamen Unterricht spezialisiert:

t1p.de/schwerpunktschulen

Bei Fragen rund um den Schulbesuch berät Sie die zuständige Schule oder

das Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentrum

(SIBUZ) in Ihrem Wohnbezirk: t1p.de/sibuz


Junge Menschen

Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten

für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder besonderen Bedürfnissen

gibt es in Berlin außerdem Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie stellt

ein Schulverzeichnis mit Suchfunktion zur Verfügung.

Im Internet finden Sie eine Karte mit allen öffentlichen Schulen mit

sonderpädagogischem Förderschwerpunkt: t1p.de/sp-foerderschule

Die Schulen sind räumlich, sächlich und personell auf Schülerinnen

und Schüler mit Behinderungen ausgerichtet.

In Berlin gibt es Schulen mit folgenden sonderpädagogischen Förderschwerpunkten:

→ Sehen → Hören und Kommunikation → Körperliche

und motorische Entwicklung → Sprache → Lernen → Geistige Entwicklung

→ Auftragsschulen für Autismus

Im Schulverzeichnis bildung.berlin.de/Schulverzeichnis können Sie für

Ihr Kind die Schule mit dem entsprechenden Förderschwerpunkt unter dem

Begriff „Schulart“ finden.

Schulische Inklusionsassistenz:

Unterstützung für Teilhabe im Schulalltag

Die schulische Inklusionsassistenz ist ein Angebot für Kinder und Jugendliche

mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen – etwa Diabetes – die im

gemeinsamen Unterricht zusätzliche Pflege und Hilfe benötigen. Ziel ist es,

einen erfolgreichen Schulbesuch sicherzustellen und das Recht auf Bildung

gemäß § 2 Schulgesetz zu verwirklichen.

Schulische Inklusionsassistent:innen unterstützen im Schulalltag bei pflegerischen

und alltagspraktischen Aufgaben wie Mobilität, Toilettengang,

Hygiene, Nahrungsaufnahme, Medikation oder der Nutzung von Hilfsmitteln.

Ergänzt wird dies durch pädagogische Assistenz, etwa bei der Handlungsstrukturierung

oder Kommunikationsförderung. Sie wirken dabei nicht

eigenständig pädagogisch, sondern arbeiten unterstützend im Rahmen der

individuellen Förderplanung.

Eingesetzt werden sie in der Regel gruppenbezogen, können aber bei besonderem

Bedarf auch individuell tätig sein – sowohl im Unterricht als auch

bei außerunterrichtlichen Angeboten wie Ganztags- oder Ferienbetreuung.

Organisiert wird ihr Einsatz durch freie Träger der Jugendhilfe (bspw. Lebenshilfe

Berlin) in enger Kooperation mit Schule und SIBUZ.

Die Ansprechpersonen sind dafür die SIBUZ* in jedem Bezirk (Teil der

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): t1p.de/sibuz

*SIBUZ = Schulpsychologische und Inklusionspädagogische

Beratungs- und Unterstützungszentren

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Junge Menschen

Studium

Die Beratungsstelle Barrierefrei Studieren (BBS) des Studierendenwerks

Berlin bietet eine kompetente Beratung für Studierende mit Beeinträchtigung

an. Es wird eine vertrauliche, unbürokratische und zeitnahe Hilfestellung

geboten. Die Beratung unterliegt der Schweigepflicht.

Beratung und Unterstützung zu folgenden Themen:

→ Zulassung zum Studium unter Berücksichtigung von Härtefällen

→ Vergabe der Inklusionsleistungen, wie z.B. Studienassistenz, Hilfsmittel

im Studienalltag, sowie Dolmetschende für gehörlose Studierende oder

Studierende mit Hörbehinderung

→ Studentisches Wohnen mit Hinweisen zu Möglichkeiten für Studierende,

die einen Rollstuhl benutzen oder einen anderen beeinträchtigungsbedingten

Wohnbedarf haben

→ Organisation und Finanzierung von Unterstützung (Pflege, Mobilität)

→ Information über angepasste Studien- und Prüfungsbedingungen

für Studierende mit Beeinträchtigung (Nachteilsausgleich)

→ Individuelle Situation im Studienalltag und Umgang

mit der Beeinträchtigung im Studium

→ Studienfinanzierung unter Berücksichtigung der Beeinträchtigung

und besonderer Lebenslagen

Die Beratungsstelle Barrierefrei Studieren hat die Aufgabe, Studierenden mit

Beeinträchtigung Inklusionsleistungen nach dem Berliner Hochschulgesetz

zur Verfügung zu stellen. Dort können Anträge auf Inklusionsleistungen wie

Studienassistenz, Gebärdensprach- oder Schriftdolmetschende, Büchergeld

oder Hilfsmittel gestellt werden.

Um gleich zu Studienbeginn die erforderlichen Bedingungen zu schaffen,

empfiehlt es sich, rechtzeitig mit der „Beratung Barrierefrei Studieren (BBS)“

sowie mit den jeweiligen Beauftragten für Studierende mit Behinderungen

und chronischen Erkrankungen der Hochschulen Kontakt aufzunehmen.

• Für Studierende der TU, UdK, Hertie School,

Barenboim-Said Akademie, DFFB und IPU

Hardenbergstr. 34, 10623 Berlin-Charlottenburg

Tel. 93939-9020, E-Mail: bbs.hardenbergstr@stw.berlin

• Für Studierende der FU und EFB

Thielallee 38, 14195 Berlin-Dahlem

Tel. 93939-9020, E-Mail: bbs.thielallee@stw.berlin

• Für Studierende der HU, HSAP, BCB und IU

Franz-Mehring-Platz 2, 10243 Berlin-Friedrichshain

Tel. 93939-8441, E-Mail: bbs.fmp@stw.berlin

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Junge Menschen

• Für Studierende der ASH, BHT, HTW, KHB, KHSB, HfM, HfS,

Catalyst und Charité

Franz-Mehring-Platz 2, 10243 Berlin-Friedrichshain

Tel. 93939-8442, E-Mail: bbs.fmp@stw.berlin

• Hochschulübergreifende Beratung und Antragsbearbeitung

von Hilfsmitteln

Thielallee 38, 14195 Berlin-Dahlem

Tel. 93939-9071, E-Mail: bbs.thielallee@stw.berlin

Die Terminvergabe für eine telefonische, persönliche oder Videoberatung

erfolgt über das Kontaktformular auf der Homepage, per E-Mail

oder Telefon: t1p.de/stw-berlin

Telefonische Sprechstunde an allen Standorten Dienstag 10-13 Uhr

Für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung sind

auch die Beauftragten und Berater:innen der Beratungsstellen

für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen

der Hochschulen zuständig, u.a.

• Freie Universität (FU)

Anja Ahrens, Tel. 83854832

Iltisstr. 1, 14195 Berlin (EG, Raum 102)

E-Mail: beratung-barrierefrei@zuv.fu-berlin.de

www.fu-berlin.de/service/behinderung

→ Beratung nach Vereinbarung

• Humboldt Universität (HU)

Katrin Rettel, Tel. 2093-70345

Unter den Linden 6, Campus Mitte, 10099 Berlin

E-Mail: barrierefrei.studieren@hu-berlin.de

www.hu-berlin.de/de/studium/barrierefrei

→ Sprechzeiten entnehmen Sie bitte der Webseite

• Technische Universität (TU)

Janin Dziamski, Tel. 31425607

Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin (Hauptgebäude/Raum H0058)

E-Mail: barrierefrei@tu-berlin.de

www.barrierefrei-studieren.de/hochschulen/tu-berlin

→ Beratung nach Vereinbarung

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Adressenübersicht

Adressenübersicht

Landesbeauftragte für Menschen

mit Behinderungen (LfB)

www.berlin.de/lb/behi

• Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales,

Gleichstellung, Integration, Vielfalt

und Antidiskriminierung

Oranienstraße 106, 10969 Berlin

(Raum E 007 bis E 011, E 105)

→ Bürgertelefon der LfB-Berlin

Tefonische Kontaktzeiten:

Mo-Do 9-14 Uhr, Fr 9-13 Uhr

Tel. 9028-2918, Fax 9028-3128

lfb@senasgiva.berlin.de

(öffentliche Sprechstunden bzw.

Terminierungen erfolgen gesondert)

→ Christine Braunert-Rümenapf

Tel. 9028-2918, Fax 9028-3128

lfb@senasgiva.berlin.de

• Kontakte zum Büro

der Landesbeauftragten

Tel. 9028-2918

→ Heike Schwarz-Weineck

(Leiterin des Büros und der

Geschäftsstelle des Landesbeirates

für Menschen mit Behinderungen)

Tel. 9028 2838 heike.schwarzweineck@senasgiva.berlin.de

→ Anette Veauthier (Bürgeranfragen)

Tel. 9028-1656 anette.veauthier@

senasgiva.berlin.de

→ Michael Nieke, (Mobilitätsberatung/

Geschäftsstelle), Tel. 9028-1657

michael.nieke@senasgiva.berlin.de

LGBG-Schlichtungsstelle (SB)

www.berlin.de/lb/behi/themen/

schlichtungsstelle

• Schlichtungsstelle

gemäß LGBG (Raum E.010)

→ Geschäftsstelle: Frau Kayadan

Tel. 9028-1113, Fax 9028-3120

lfb-schlichtung@senasgiva.berlin.de

→ SB-Leitung: Herr Orlowski

Tel. 9028-1342, Fax 9028-3120,

uwe.orlowski@senasgiva.berlin.de

Bezirksbeauftragte für Menschen

mit Behinderungen

www.berlin.de/lb/behi/bezirke

• Charlottenburg-Wilmersdorf

Sabine Kroll

Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin

Tel. 9029-13113

behb@charlottenburg-wilmersdorf.de

• Friedrichshain-Kreuzberg

Ulrike Ehrlichmann

Frankfurter Allee 35-37, 10247 Berlin

Tel. 90298-2368, Fax 90298-4194

ulrike.ehrlichmann@ba-fk.berlin.de

• Lichtenberg

Daniela Kaup

Möllendorffstr. 6, 10367 Berlin

Tel. 90296-3517

daniela.kaup@lichtenberg.berlin.de

• Marzahn-Hellersdorf

Anke Lea Focke

Alice-Salomon-Platz 3, 12627 Berlin

Tel./Fax 90293-2055

behindb-org@ba-mh.berlin.de

60


Adressenübersicht

• Mitte

Jan K. Giese

Mathilde-Jacob-Platz 1, 10551 Berlin

Tel. 90184-3129, Fax 9018-8843129

jankarsten.giese@ba-mitte.berlin.de

• Neukölln

Katharina Smaldino

Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

Tel. 90239-4168, Fax 90239-3470

katharina.smaldino@

bezirksamt-neukoelln.de

• Pankow

Nicole Trommer (kommissarisch)

Breite Straße 24a-26, 13187 Berlin

Tel. 90295-2456, Fax 90295-2230

bfmmb@ba-pankow.berlin.de

• Reinickendorf

Regina Vollbrecht

Eichborndamm 215, 13437 Berlin

Tel. 90294-5007, Fax 90294-5316

behindertenbeauftragte@

reinickendorf.berlin.de

• Spandau

Sargon Lang, Carl-Schurz-Straße 8

13597 Berlin (Nebengebäude)

Tel. 90279-7551, Fax 90279-2839

s.lang@ba-spandau.berlin.de

• Steglitz-Zehlendorf

Eileen Moritz

Kirchstraße 1/3, 14160 Berlin

Tel. 90299-6308

behindertenbeauftragte@

ba-sz.berlin.de

• Tempelhof-Schöneberg

Gün Tank, John-F.-Kennedy-Platz

10825 Berlin (Rathaus Schöneberg)

Tel. 90277-7255, Fax 90277-3570

guen.tank@ba-ts.berlin.de

• Treptow-Köpenick

Stefan Schaul

Hans-Schmidt-Str. 18, 12489 Berlin

Tel. 90297-6119, Fax 90297-6196

stefan.schaul@ba-tk.berlin.de

Beratungsstellen in den

bezirklichen Gesundheitsämtern

• Beratungsstelle für Menschen

mit Behinderungen, Krebs- und

chronischen Erkrankungen Mitte

Turmstr. 21, Haus M, Eingang L, 3. OG

oder über Birkenstr. 62, 10559 Berlin

(bei Mobilitätseinschränkungen

zu empfehlen)

Tel. 9018-43287/-45181

Fax 9018-48845181

Offene Sprechstunde Di 9-12 Uhr

Telefonische Sprechstunde Do 9-12 Uhr

bfb@ba-mitte.berlin.de

• Beratungsstelle für Menschen mit

Behinderungen, Krebs und chronischen

Erkrankungen Friedrichshain-Kreuzberg

im Gesundheitszentrum Friedrichshain

Koppenstr. 38-40, 10243 Berlin

Tel. 90298-8359, Fax 90298-8358

Di 9-12 Uhr und nach Vereinbarung

behindertenberatung@ba-fk.berlin.de

• Beratungsstelle für Menschen

mit Behinderungen, chronischen

und Krebserkrankungen Pankow

Berliner Str. 112a, 13189 Berlin

Tel. 90295-2802/-2832, Fax 90295-2825

Di 9-12 Uhr, Do 15-18 Uhr

und nach Vereinbarung

bfb@ba-pankow.berlin.de

61


Adressenübersicht

• Beratungsstelle für Menschen

mit Behinderungen, Krebs und

chronischen Erkrankungen

Charlottenburg-Wilmersdorf

Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin

Tel. 9029-16040/-16189, Fax 9029-16041

Di/Do 9-12 Uhr und nach Vereinbarung

bfb@charlottenburg-wilmersdorf.de

• Beratungsstelle für Menschen

mit Behinderungen, Krebs und

chronischen Erkrankungen Spandau

Melanchthonstr. 8, 13595 Berlin

Tel. 3699-7611, Fax 3699-7625

Di 9-12 Uhr, Do 15-17 Uhr

und nach Vereinbarung

ges3b@ba-spandau.berlin.de

• Beratungsstelle für Menschen mit

Behinderungen, Krebs und chronischen

Erkrankungen Tempelhof-Schöneberg

Rathausstr. 27, 12105 Berlin

Tel. 90277-7575, Fax 90277–7302

Offene Sprechstunde Di 9-12 Uhr

SozialeBeratung@ba-ts.berlin.de

• Beratungsstelle für Menschen mit

Behinderungen, Krebs und chronischen

Erkrankungen Steglitz-Zehlendorf

Potsdamer Str. 8 (2. Etage), 14163 Berlin

Tel. 90299-4707, Fax 90299-1039

Do 9-12 Uhr und nach Vereinbarung

bfb@ba-sz.berlin.de

• Beratungsstelle für Menschen mit

Behinderungen, Krebs und chronischen

Erkrankungen Neukölln

Gutschmidtstr. 31, 12359 Berlin

Tel. 90239-2077, Fax 90239-3479

Do 13-16 Uhr, telefonische

Erreichbarkeit: Mo-Fr 9-15 Uhr

gesbke@bezirksamt-neukoelln.de

• Beratungsstelle für Menschen

mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen

Treptow-Köpenick

Standort Friedrichshagen:

Myliusgarten 20 (Haus C), 12587 Berlin

Tel. 90297-4840, Fax 90297-3768

Termine bis auf Weiteres

nach telefonischer Vereinbarung

bmgb@ba-tk.berlin.de

Zusätzliche Sprechstunden

→ Außenstelle Altglienicke

Ortolfstr. 182, 12524 Berlin

(3. OG, Raum 327)

Tel. 90297-6734, Fax 90297-3768

Offene Sprechstunde jeden 1. und

3. Mittwoch im Monat 12-15 Uhr

→ Außenstelle Adlershof

Hans-Schmidt-Straße 16, 12489 Berlin

Termine nach telefon. Vereinbarung

→ Onkologisches Zentrum Berlin (OZB)

DRK-Kliniken Köpenick

Salvador-Allende-Str. 2-8, 12559 Berlin

(Beratungsraum 3. OG)

Offene Sprechstunde für onkologische

Patientinnen und Patienten des OZB

jeden Dienstag 9-14 Uhr, Donnerstag

Psychoonkologische Beratung

nach Vereinbarung

• Beratungsstelle für Menschen mit

Behinderungen, Krebs und chronischen

Erkrankungen Marzahn-Hellersdorf

Janusz-Korczak-Str. 32, 12627 Berlin

Tel. 90293-3741, Fax 9028-5012

Di/Do 9-12 Uhr und nach Vereinbarung

bfb@ba-mh.berlin.de

62


Adressenübersicht

• Beratungsstelle für Menschen mit

Behinderungen, Krebs und chronischen

Erkrankungen Lichtenberg

Alfred-Kowalke-Str. 24, 10315 Berlin

2. Etage/ Zi. 208-212

Tel. 90296–75 42, Fax 9028–7008

Offene Sprechstunden Di/Do 9-12 Uhr

GesBfB.BALichtenberg@

lichtenberg.berlin.de

→ Außenstelle Anton-Saefkow-Bibliothek

Anton-Saefkow-Platz 14, 10369 Berlin

Zusätzliche Sprechstunden:

Jeden 2. und 4. Mittwoch 9– 12 Uhr

• Beratungsstelle für Menschen

mit Behinderungen, Krebs und

chronischen Erkrankungen

Teichstr. 65, 13407 Berlin

(Haus 4, 1. Etage, Anmeldung Zi. 133)

Tel. 90294-5188, Fax 90294-5162

behindertenberatung@

reinickendorf.berlin.de

Beratungstermine nach tel. Voranmeldung

Besondere Beratungsstellen (alle Bezirke)

• Zentrum für Sinnesbehinderung

Beratungsstelle für Menschen

mit Sehbehinderung

Turmstraße 21, Haus M, 10559 Berlin

Eingang auch über Birkenstr. 62

Tel 9018-45246, Fax 9018-45252

bfs@ba-mitte.berlin.de

Telefonische Anmeldezeiten:

Mo-Do 10.30-12, Di-Do 13.30-15 Uhr,

Fr 8.30-12 Uhr

• Beratungsstelle für hörbehinderte

Kinder und Jugendliche

Koppenstr. 38-40, 10243 Berlin

Tel. 90298-2824

hoerberatung@ba-fk.berlin.de

Termine nur nach Vereinbarung

• Beratungsstelle für Kinder und

Jugendliche mit Sprachbehinderungen

Teichstr. 65, Haus 4, 13407 Berlin

Tel. 90294-5035, Fax 90294-5020

sprachberatung@

reinickendorf.berlin.de

Telefonische Terminvergaben tgl. 9-15 Uhr

Integrationsfachdienste

t1p.de/kontakt-ifd-berlin

• IFD Mitte

(mit Spezialisierung: Epilepsie)

Schwiebusser Straße 18, 10965 Berlin

Tel. 4991880

info@ifdmitte.berlin

www.ifdmitte.berlin

Zuständigkeit: Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg,

Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf

• IFD Nord

(mit Spezialisierung Sehbehinderung)

Bundesallee 39-40a, 10717 Berlin

Tel. 53637635

ifdnord-berlin@faw.de

faw.de/berlin/projekte/integrationsfachdienst-nord-ifd-nord

Zuständigkeit: Pankow, Reinickendorf,

Spandau, Charlottenburg-Wilmersdorf

• IFD Süd (mit Spezialisierung

Autismus-Spektrum-Störung)

→ Standort Wexstraße

Wexstraße 2, 10825 Berlin

Tel. 848505-10

→ Standort Martin-Hoffmann-Straße

Martin-Hoffmann-Str. 18, 12435 Berlin

Tel. 6840946-0

info@ifdsued.berlin

www.ifdsued.berlin

Zuständigkeit: Steglitz-Zehlendorf,

Tempelhof-Schöneberg, Neukölln,

Treptow-Köpenick

63


Adressenübersicht

• IFD für Menschen mit Hörbehinderung

(alle Bezirke)

Wilmersdorfer Str. 50-51, 10627 Berlin

Tel. 484959-50

ifd@wib-verbund.de

www.wib-verbund.de/angebote

• IFD Selbstständigkeit (alle Bezirke)

nur Gründer:innen vor und nach

der Gründung in Berlin

Glogauer Straße 21, 10999 Berlin

Tel. 6113429

info@ifd-enterability.de

www.ifd-enterability.de

Fachstellen für Ergänzende unabhängige

Teilhabeberatung (EUTB)

Die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung

(EUTB) stellt ein unabhängiges Beratungsangebot

für Menschen mit (drohenden)

Behinderungen und deren Angehörigen dar.

• EUTB Berlin-Mitte beim BBV e. V.

Jägerstr. 63D, 10117 Berlin

eutb.berlin-mitte@bbv-ev.de

• EUTB Berliner Zentrum

für Selbstbestimmtes Leben

Behinderter Menschen e. V.

Gustav-Adolf-Straße 130, 13086 Berlin

beratung@bzsl.de

• EUTB Sprechraum

Krumme Str. 61, 10627 Berlin

info@sprechraum-beratung.de

• EUTB NESSt (Niedrigschwellige

Eltern Service Stelle)

Gotenstraße 12, 10829 Berlin

nesst@kinderpflegenetzwerk.de

• Mina e. V. EUTB Team

Charlottenburger Str. 85, 10969 Berlin

eutb@mina-berlin.de

• EUTB-Neukölln

Schillerpromenade 9, 12049 Berlin

rat@gut-beraten.berlin

• EUTB Stadtteilzentrum Steglitz e. V.

Potsdamer Straße 1A, 12205 Berlin

teilhabeberatung@sz-s.de

• EUTB Berlin Treptow-Köpenick

beim BBV e. V.

Bölschestraße 87-88, 12587 Berlin

Rathaus Friedrichshagen

1. OG, Galerieraum

eutb.berlin-koepenick@bbv-ev.de

• EUTB Marzahn-Hellersdorf

c/o Haus im Stadtteil, Nebenstandort

Kummerower Ring 41, 12619 Berlin

eutb@klartextberlinev.de

• EUTB Marzahn-Hellersdorf

Döbelner Straße 2A, 12627 Berlin

eutb@klartextberlinev.de

• EUTB Zentrum für Kultur und

visuelle Kommunikation der Gehörlosen

Berlin/Brandenburg c/o ZFK e. V.

Zingster Straße 8, 13051 Berlin

eutb.berlin@zfk-bb.de

• EUTB Berliner Zentrum für Selbstbestimmtes

Leben Behinderter Menschen e. V.

Stadtteilzentrum Prenzlauer Berg

Fehrbelliner Straße 92, 10119 Berlin

eutb@bzsl.de

• EUTB Sozialverband VdK-Berlin-

Brandenburg e. V. Reinickendorf

Brunowstr. 52, 13507 Berlin

eutb.berlin.reinickendorf@vdk.de

• EUTB Berlin Buch des LVKM-BB e. V.

Selbsthilfezentrum im Bucher Bürgerhaus

Franz-Schmidt-Straße 8-10, 13125 Berlin

eutb-buch@lvkm-bb.de

• Teilhabeberatung des ABSV

Blindenwohnstätten Berlin, Haus Spandau

Niederneuendorfer Allee 6, 13587 Berlin

info@teilhabeberatung.absv.de

64


Adressenübersicht

Vereine und Verbände

Sollte in der Liste, die nur eine kleine Auswahl

sein kann, keine passende Gruppe zu

finden sein, gibt es die Möglichkeit diese

über SEKIS (Berliner Selbsthilfe Kontakt- und

Informationsstelle) ausfindig zu machen:

• SEKIS Selbsthilfe Kontakt- und

Informationsstelle Berlin

Zimmerstr. 26/27 (Eingang D)

10969 Berlin, 1.Stock

Tel.: 890 285 31

(Di 12.30–15.30, Do 14.00–17.00,

Fr 09.30–12.30)

sekis@sekis-berlin.de

www.sekis-berlin.de

• Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein

Berlin gegr. 1874 e. V. (ABSV)

Älteste Selbsthilfeorganisation

der Blinden und Sehbehinderten

Auerbachstraße 7, 14193 Berlin

Sekretariat:

Tel. 030 895880, Fax 030 8958899

info@absv.de www.absv.de

x.com/absv_berlin

www.instagram.com/absv_berlin

www.facebook.com/absv.ev

• Alzheimer Angehörigen-Initiative gGmbH

Reinickendorfer Str. 61/Haus 1, 13347 Berlin

Tel. 030 47378995, Fax 030 47378997

aai@alzheimer.berlin

www.alzheimer.berlin

• Alzheimer Gesellschaft Berlin e. V.

Selbsthilfe Demenz

Friedrichstr. 236, 10969 Berlin

Tel. 030 89094357, Fax 030 25796696

info@alzheimer-berlin.de

www.alzheimer-berlin.de

• Aphasie Landesverband Berlin e. V. (ALB)

c/o Volkssolidarität

10245 Berlin

Boxhagener Str. 89

Mobil: 0160 96 46 46 62

laqua@aphasiker-berlin.de

• Arbeitsgemeinschaft für selbstbestimmtes

Leben schwerstbehinderter

Menschen – ASL e. V.

Skalitzer Straße 6, 10999 Berlin

Tel. 030 61401400, Fax 030 61658951

asl-berlin@t-online.de

www.asl-berlin.de

• Autismus Leben Berlin ALB gGmbH

Arno-Holz-Str. 10, 12165 Berlin

Kontakt über die Ambulanz:

Tel. 030 797428420, Fax 030 797428469

kinder- und jugendambulanz@

autismus-berlin.de

www.autismus-berlin.de

• Behinderten- und Rehabilitations-

Sportverband Berlin e. V.

Hanns-Braun-Straße/Kursistenflügel

14053 Berlin

Tel. 030 30833870

info@bsberlin.de

www.bsberlin.de

• Berliner Behindertenverband e. V.

„Für Selbstbestimmung und Würde“

Jägerstr. 63 d, 10117 Berlin

Tel. 030 2043847, Fax 030 20450067

info@bbv-ev.de

www.bbv-ev.de

• Berliner Krebsgesellschaft e. V.

Robert-Koch-Platz 7, 10115 Berlin

Tel. 030 2700070 Fax 030 270007299

info@berliner-krebsgesellschaft.de

www.berliner-krebsgesellschaft.de

65


Adressenübersicht

• BDH Bundesverband Rehabilitation e. V.

Regionalgeschäftsstelle Berlin

Tauentzienstr. 7b/c, 10789 Berlin

Tel. 030 86203710

berlin@bdh-reha.de

www.bdh-reha.de

• Bundesverein Jugendliche und Erwachsene

mit angeborenen Herzfehler e. V.

Regionalgruppe Berlin-Brandenburg

– Hauptstadt Herzen

Torsten Seifert, Tel. 0160 95753248

torsten.seifert@

jemah-hauptstadtherzen.de

www.jemah-hauptstadtherzen.de

www.jemah.de

#WirSindJemah

• Cooperative Mensch eG

– gegründet als Spastikerhilfe Berlin eG

Kurfürstenstr. 75, 10787 Berlin

Tel. 030 22500-0, Fax 030 22500-130

post@co-mensch.de

www.cooperative-mensch.de

• Deutsche Gesellschaft

für Muskelkranke e. V.

Tatjana Reitzig

Landesvorsitzende Berlin

Diagnosegruppenvorsitzende ALS

Bleicheroder Str. 16b, 13187 Berlin

Tel. 030 94398684 www.dgm.org

tatjana.reitzig@dgm.org

• Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft

Landesverband Berlin e. V.

Aachener Str. 16, 10713 Berlin

Tel. 030 3130647, Fax 030 3126604

info@dmsg-berlin.de

www.dmsg.de/berlin

• Deutsche Parkinson-Vereinigung e. V.

Regionalgruppe Berlin

Herr Hütter, Landesbeauftragter vom Land

Berlin

Seniorenbegegnungsstätte

Stralsunder Str. 6, 13355 Berlin

Tel. 033439 128568

parkinson-shg-mitte@outlook.de

www.dpv-bundesverband.de/berlin/

start

• Deutsche Rheuma-Liga Berlin e. V.

Therapie-, Beratungs- und

Selbsthilfezentrum

Mariendorfer Damm 161 a, 12107 Berlin

Tel. 030 32290290, Fax 030 322902939

zirp@rheuma-liga-berlin.de

www.rheuma-liga-berlin.de

• Diabetiker Bund Berlin e. V.

Sana Gesundheitszentrum „Am Tierpark“

Rummelsburger Str. 13, 10315 Berlin

Tel. 030 2786737, Fax 030 27591657

info@diabetikerbund-berlin.org

www.diabetikerbund-berlin.org

facebook.com/diabetikerbund.berlin

• downsyndromberlin e. V.

Lepsiusstraße 46, 12163 Berlin

Tel. 030 91442105

info@downsyndromberlin.de

www.downsyndromberlin.de

facebook.com/downsyndromberlin

• dynamis e. V.

(Freizeitangebote und Reisen für

Menschen mit Beeinträchtigung)

Oldenburger Str. 9, 10551 Berlin

Tel. 030 39502159, Fax 030 39502161

info@dynamis-berlin.de

www.dynamis-berlin.de

facebook.com/dynamis.berlin

• Fatigatio e. V. – Bundesverband ME/CFS

Albrechtstr. 15, 10117 Berlin

Tel. 030 31018890, Fax 030 310188920

info@fatigatio.de

www.fatigatio.de

66


Adressenübersicht

• Fördergemeinschaft für Taubblinde e. V.

Bundeselternvertretung Deutschland

Katteweg 23 c, 14129 Berlin

Tel. 030 54825160

verein@taubblinde.de

www.taubblinde.de

• Förderverein der Gehörlosen/

Hörbehinderten e. V.

Karl-Liebknecht-Str. 11, 10178 Berlin

Fax 030 27590370

info@foerderverein-gehoerlos.de

(nur per E-Mail erreichbar)

• HörBIZ Berlin – Projekt des Sozialwerks

der Hörgeschädigten Berlin e. V.

Sozialdienst für Menschen mit Hörbeeinträchtigung

Beratung und Unterstützung bei Hörverlust

Sophie-Charlotten-Str. 23 A, 14059 Berlin

Tel. 030 32602375, Fax 030 32602376

beratung@berliner-hoerbiz.de

www.berliner-hoerbiz.de

• KINDERHILFE e. V.

Hilfe für krebs- und schwerkranke Kinder

Turmstr. 32, 10551 Berlin

Tel. 030 857478360, Fax 030 857478389

info@kinderhilfe-ev.de

www.kinderhilfe-ev.de

• kommhelp e. V. – Förderung

kommunikativer Möglichkeiten

behinderter Menschen

Horstweg 25, 14059 Berlin

Tel. 030 32602572, Fax 030 32602573

info@kommhelp.de

www.kommhelp.de

• Landesverband Epilepsie

Berlin-Brandenburg e. V.

Zillestr. 102, 10585 Berlin

Tel. 030 34703483, Fax 030 3424466

lv.bb@epilepsie-vereinigung.de

www.epilepsie-berlin.de

• Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e. V.

Littenstr. 108, 10179 Berlin

Tel. 030 27592525, Fax 030 27592526

info@lv-selbsthilfe-berlin.de

www.lv-selbsthilfe-berlin.de

• Lebenshilfe Berlin e. V.

Heinrich-Heine-Str.15, 10179 Berlin

Tel. 030 829998124, Fax 030 829998208

lebenshilfe@lebenshilfe-berlin.de

www.lebenshilfe-berlin.de

• Epilepsie-Beratungsstelle Berlin

Wexstraße 2, 10825 Berlin

Tel. 030 34703484

kontakt@epilepsie-beratung-berlin.de

www.epilepsie-beratung-berlin.de

• SoVD Landesverband Berlin-Brandenburg

e. V.

Kurfürstenstr. 131, 10785 Berlin

Tel: 263 938 0

post@sovd.de

www.sovd-bbg.de

• Sozialverband VdK

Berlin-Brandenburg e. V.

Linienstr. 131, 10115 Berlin

Tel. 030 8649100, Fax 030 864910520

berlin-brandenburg@vdk.de

www.vdk.de/berlin-brandenburg

• Sportgemeinschaft Handicap Berlin e. V.

Neue Kantstr. 23-24, 14057 Berlin

Tel. 030 25469336, Fax 030 25469338

info@sgh-berlin.de

www.sgh-berlin.de

• Sterntal e. V.

Binger Str. 87, 14197 Berlin

www.sterntal.de

→ Sterntal Einzelfallhilfe gGmbH

Tel. 030 85102051

info@sterntal.de

→ Sterntal Wohnen gGmbH

Tel. 030 89738092

bew@sterntal.de

67


Wissenswert

Euro-Toilettenschlüssel

Den Schlüssel für die Behindertentoiletten können Sie beim Sozialverband

VdK Berlin-Brandenburg erhalten, wenn folgende Merkzeichen und GdB im

Schwerbehindertenausweis eingetragen sind:

→ Merkzeichen „aG“, „B“, „H“ oder „BL“

→ oder wenn ein GdB von wenigstens 70 das Merkzeichen „G“ vorliegt

Das gilt auch für:

→ schwer/außergewöhnlich gehbehinderte Menschen

→ Rollstuhl fahrerinnen und Rollstuhlfahrer → Stomaträgerinnen

und Stomaträger → blinde Menschen → Menschen mit Schwerbehinderung,

die hilfsbedürftig sind und gegebenenfalls eine Hilfsperson brauchen

→ an Multipler Sklerose, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa Erkrankte

→ Menschen mit chronischer Blasen-/Darmerkrankung

Bei den genannten Voraussetzungen genügt ein ärztlicher Nachweis, wenn

eine Behinderung nicht anders nachgewiesen werden kann. Dies gilt im Besonderen

für Personen aus Ländern, die über kein vergleichbares Ausweissystem

verfügen. Hier kann auch der europäische Parkausweis für Schwerbehinderte

als Nachweis gelten. Den Schlüssel für Behindertentoiletten

erhalten Sie in den Geschäftsstellen der Sozialverbände. Bitte vereinbaren

Sie vor Ihrem Besuch einen Termin per Telefon oder E-Mail.

• Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg e. V.

Linienstr. 131, 10115 Berlin, Erdgeschoss

Zimmer 05 (Mitgliederverwaltung)

Tel. 864910-607/-608

Mo/Mi/Fr 9.30-14.30 Uhr, Di/Do 9.30-17.00 Uhr

mitgliederverwaltung.berlin@vdk.de

Für Selbstabholer kostet der Schlüssel 30,00 Euro. Der Schlüssel kann auch

per Post angefordert werden, allerdings kommen dann noch Portokosten

hinzu. Bitte senden Sie uns in diesem Fall Ihr Anforderungsschreiben mit einer

Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises / Bescheides / Attestes (s. o.) zu.

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie umgehend die Zahlungsaufforderung

mit Angabe der Bankverbindung und nach Geldeingang wird der

Schlüssel versandt. Eine aktuelle Liste über die Standorte der behindertengerechten

City-Toiletten in Berlin ist ebenfalls beim VdK erhältlich.

Bankverbindung: Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg e.V.

SozialBank, IBAN: DE09 3702 0500 0003 3163 03

Bitte auf dem Überweisungsträger den vollständigen Namen angeben!

Verwendungszweck: Euro-Toilettenschlüssel

68


2001 – 2012


Landesamt

für Gesundheit und Soziales

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Landesamt

für Gesundheit und Soziales

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Landesamt

für Gesundheit und Soziales

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Landesamt

für Gesundheit und Soziales

2012 – 2024

Ausgabe 2019/20 | 19. Jahrgang

Landesamt

für Gesundheit und Soziales

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Berliner Ratgeber

Inklusion

für Menschen mit Behinderung

Ausgabe 2020/21 | 20. Jahrgang

Landesamt

für Gesundheit und Soziales

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Berliner Ratgeber

Inklusion

für Menschen mit Behinderung

Ausgabe 2018/19 | 18. Jahrgang

Landesamt

für Gesundheit und Soziales

Berliner Ratgeber

für Menschen mit Behinderung

Ausgabe 2021/22 | 21. Jahrgang

Berliner Ratgeber

Inklusion

für Menschen mit Behinderung

Berliner Ratgeber

Inklusion

AUDIOVERSION

für Menschen mit Behinderung

Ausgabe 2023/24 | 23. Jahrgang

Audioversion

Ausgabe 2022/23 | 22. Jahrgang

Berliner Ratgeber

Inklusion

für Menschen mit Behinderung

Berliner Ratgeber

Inklusion

für Menschen mit Behinderung

Ausgabe 2024/25

24. Jahrgang


Inklusion hat viele Gesichter

Inklusive Unternehmenskultur......................................................72-80

Berliner Inklusionspreis 2024 aktuelle und frühere Preisträger

Beruf · Werkstätten · Eingliederungshilfe..........82-101

Werkstätten und Werkstattläden Schichtwechsel Angebote für junge Menschen

mit Autismus Prämien und Zuschüsse bei betrieblicher Inklusion Berufsvorbereitung

Den eigenen Wer finden Integrationsfachdienst fördert Inklusion in Arbeitswelt

Barrierefreiheit im Fernsehen Verfahrenslotsen als Inklusionslotsen Studieren trotz Handicap

Finanzielle Hilfen der Bundesagentur für Arbeit

Mobilität · Barrierefrei Reisen .........................................102-106

Bahnreisen im Ausland Umbauten am Fahrzeug Spezialreiseführer für Berlin

Kultur · Begegnung · Sport .................................................106-111

Museen barrierefrei entdecken Inklusive Orte vorgestellt: Das Futurum

Strandbad am Bötzsee Bürgertreff Baumkronenpfad Ruderclub „Die Handicaps“

Wohnen · Leben ................................................................................112-123

Einhänderkochbuch: Das mach ich mit links! Bastille: Gemeinsam sind wir stark

leben lernen: Hier bin ich! Lotse Berlin: Beratung für unterstützende Wohnangebote

Barrierefreies Bauen und Wohnraumanpassung Umbau-Zuschuss ab Pflegegrad 1

Geförderter Fahrstuhleinbau Persönliche Assistenz

Angebote für Hörgeschädigte .....................................124-125

Selbsthilfegruppen „Berlin erhören“ Beratungsangebote Hör-Assistenz-Systeme

Hilfe bei Sehbehinderung .....................................................126-131

Angebote für Blinde/Sehbehinderte Verkehrschutzzeichen Blindenhörbücherei

Inklusives Soundprojekt in der Brotfabrik: Das Umfeld wir hörbar!

Gesundheit · Pflege ....................................................................132-137

Patientenbeauftragte in Berlin Pflegestützpunkte Berlin Netzwerk gewaltfreie Pflege Berlin

Kinderhospiz: Für eine Zeit voller Leben Haus der Zukunft Spezielle Gesundheitskurse der VHS

Dauerausstellung: Hilfsmittelcentrum DRK Heilpädagogischer Fachdienst Sanitätshäuser

Beratung · Hilfe ................................................................................138-143

30 Jahre Netzwerk behinderter Frauen in Berlin Rat und Hilfe für Krebsbetroffene

Rechtliche Betreuung Sozialberatung durch den VdK Antidiskriminierungsberatung

71


72 INKLUSIVE UNTERNEHMENSKULTUR

Berliner Inklusionspreis 2024

Der Staatssekretär für Soziales von der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung,

Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Aziz Bozkurt, und der Präsident des Landesamtes

für Gesundheit und Soziales, Alexander Straßmeir, haben vier vorbildliche Arbeitgeberinnen

und Arbeitgeber mit dem in Höhe von 10.000 Euro dotierten Landespreis ausgezeichnet:

Drei Firmen wurden für die inklusive Beschäftigung gewürdigt und ein Unternehmen erhielt die

Auszeichnung für die inklusive Ausbildung.

Sieger in der Kategorie „Inklusive Ausbildung“ ist die Lebenswelten Restaurations GmbH – ein

Gastronomie-, Catering- und Eventdienstleister. Gegründet 1986 vom Verein Lebenswelten e. V.

basiert die Firma auf 37 Jahren Gastronomie-Erfahrung. Das Unternehmen ist im Sinne des

Schwerbehindertenrechts ein Inklusionsbetrieb. So erfüllt Lebenswelten den sozialen Auftrag,

mindestens 30 Prozent schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Von insgesamt 74 Beschäftigten

der Firma haben 30 eine Beeinträchtigung. Der Inklusionsbetrieb Lebenswelten hat

sich von Anfang an der beruflichen Ausbildung von Menschen mit Handicap verpflichtet. Seit

Firmengründung bildete Lebenswelten 130 junge Menschen in gastronomischen Berufen aus.

Derzeit gehören acht Auszubildende zum Lebenswelten-Team – fünf von ihnen haben Beeinträchtigungen.

„Das Ausbildungskonzept der Lebenswelten basiert auf wertvollen Erfahrungen

von fast vier Jahrzehnten – stellt sich mit besonderem Engagement den Herausforderungen von

heute und ist zukunftsweisend für andere Unternehmen“, betonte LAGeSo-Präsident Alexander

Straßmeir bei der Preisübergabe.

Die Firma Repro- und Werbezentrum Prenzlauer Berg GmbH gewann in der Kategorie „Inklusive

Beschäftigung – Kleinunternehmen“. Das Repro- & Werbezentrum erbringt für Geschäftsund

Privatkunden Dienstleistungen in den Bereichen reprografische Gestaltung, Vervielfältigung,

Digitalisierung und Archivierung. Die Sicherung der Beschäftigungsverhältnisse hat für

die Geschäftsführerin Karin Meyer oberste Priorität. Als Geschäftsfrau mit Herz öffnete sie die

Tür ihres Unternehmens von Beginn an für langzeitarbeitslose und eingeschränkte Menschen.

Heute verdankt Karin Meyer den Erfolg ihrer Firma zehn Leistungsträgern – sechs von ihnen

haben ein Handicap. Und das, obwohl ihre Firma aufgrund der Betriebsgröße nach dem Sozialgesetzbuch

IX keiner Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen unterliegt. „Die

Auszeichnung der Firma Repro- & Werbezentrum Prenzlauer Berg GmbH belegt eindrucksvoll,

dass die soziale Verpflichtung, Menschen mit Beeinträchtigungen inklusiv zu beschäftigen, auch

in krisengeplagten Zeiten von Erfolg gekrönt werden kann“, würdigte Staatssekretär Bozkurt das

Engagement des Kleinunternehmens.

Die Puchmayr Dentaltechnik GmbH siegte in der Kategorie „Inklusive Beschäftigung – Mittelständische

Unternehmen“. Den Grundstein des Dentallabors legte 1966 Harry Puchmayr

– mit einfachsten Mitteln sowie einer guten Portion Ehrgeiz und Zuversicht im Gepäck. Heute

schreibt die Erfolgsgeschichte der Puchmayr Dentaltechnik GmbH sein Sohn Oliver Puchmayr

weiter – die wirtschaftliche und soziale Verantwortung sind für ihn Programm. 26 Beschäftigte

des Dentallabors ohne Behinderung und vier gehörlose Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter


25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 73

Gruppenbild mit den prämierten

Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern

fertigen – nach modernen Technologien – diverse zahntechnische Produkte. Somit liegt die

Beschäftigungsquote des Labors in Höhe von 13,3 Prozent weit über den gesetzlichen Vorgaben

und ist beispielhaft für andere Unternehmen. Die Türen seiner Firma öffnete Oliver Puchmayr für

Menschen mit Einschränkungen vor sieben Jahren: Das Konzept ging auf – Nico Heise, der erste

gehörlose Zahntechniker, überzeugte durch fachliche Kompetenz und seine sympathische Art.

„Dieses Inklusionskonzept ist zukunftssicher, denn es basiert gleichermaßen auf Fachkompetenz

und uneingeschränkter Wertschätzung Ihrer Fachkräfte“, lobte Staatssekretär Bozkurt das

Unternehmen Puchmayr Dentaltechnik GmbH.

Sieger in der Kategorie „Inklusive Beschäftigung – Großunternehmen“ ist die Deutsche Welle

(DW) Standort Berlin. Das unabhängige Medienunternehmen setzt sich in 32 Sprachen weltweit

für Informations- und Pressefreiheit ein – für fairen Journalismus ohne Grenzen. Die Strategie

der Unternehmensziele der Deutschen Welle fokussiert drei Schwerpunkte – People, Processes

and Products. Zu dieser Unternehmenskultur bekennen sich am Berliner Standort 699 Arbeitnehmerinnen

und Arbeitnehmer – 43 von ihnen haben eine Schwerbehinderung. Das entspricht

einer Beschäftigungsquote von über 6 Prozent. Zahlreiche Inklusionsprogramme und Maßnahmen

des Unternehmens fördern die berufliche Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen

und ermöglichen zugleich Beschäftigten ohne Behinderung, einen Perspektivwechsel für mehr

gelebte Inklusion. Um mehr Menschen mit Behinderungen den Einstieg in die Arbeitswelt zu

ermöglichen, beteiligt sich die Deutsche Welle an Modellprojekten – und das mit großem Erfolg.

„Das herausragende soziale Engagement der Deutschen Welle findet über die Grenzen hinaus

höchste Anerkennung“, würdigte LAGeSo-Präsident Alexander Straßmeir das Medienunternehmen.

Liebe Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, wir freuen uns auf Ihre Teil nahme

am Wettbewerb! Näheres unter: www.berlin.de/inklusionspreis


Cooperative Mensch

Mittendrin

Mittendrin – im Mittelpunkt der Mensch

Seit über 60 Jahren engagieren wir uns als Trägerin dafür, Menschen mit

Behinderung in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe zu unterstützen.

Unser vielseitiges Angebot ist den individuellen Bedürfnissen unserer

Assistenznehmenden angepasst:

• Besondere Wohnformen und Wohngemeinschaften

• Betreutes Einzelwohnen

• Intensivfördergruppe für Kinder mit hohem Hilfebedarf

• Tagesförderstätten

• Integrations-Kindertagesstätten

• Kinder- und Jugendambulanzen / Sozialpädiatrische Zentren

• MZEB Berlin-Süd

• Beratungsstelle für Unterstützte Kommunikation

• Bürgertreff „Gemeinsam im Kiez leben“

WIR SUCHEN NEUE KOLLEGEN (M/W/D) !

Weitere Auskünfte geben wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.

Cooperative Mensch eG

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Telefon (030) 225 00 - 0

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www.cooperative-mensch.de

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25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 75

Pfizer Deutschland

Engagement für Inklusion und Gleichstellung

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Pfizer Deutschland setzt sich mit vielfältigen Initiativen

für eine inklusive Unternehmenskultur

und die Förderung der Gesundheit seiner Mitarbeitenden

ein. Die Auffassung, dass Menschen

sich an ihrem Arbeitsplatz so entfalten können

und wertgeschätzt werden sollen, wie sie sind,

vertritt das Unternehmen aus voller Überzeugung.

Für dieses Engagement wurden es im Jahr

2023 mit dem Berliner Inklusionspreis in der

Kategorie „Inklusive Beschäftigung – Großunternehmen“

ausgezeichnet – eine Anerkennung,

auf die Pfizer Deutschland besonders stolz ist.

Barrieren abbauen und

Chancengleichheit fördern

Das Unternehmen setzt sich aktiv für Chancengleichheit

ein und hat seit 2020 eine standortübergreifende

Inklusionsvereinbarung. Diese

sieht u. a. zwei zusätzliche Urlaubstage für gleichgestellte

Mitarbeitende vor. Barrierefreie Kommunikation

wird durch ein barrierefreies Intranet

und eine interne Seite zu „Digital Accessibility

Technologies“ mit Trainings und Informationen

gefördert. Zudem gibt es von Mitarbeitenden

gegründete „Colleague Resource Groups“ zur

Unterstützung von Chancengleichheit, z. B. für

Menschen mit Behinderung.

Engagement über das

Unternehmen hinaus

Pfizer Deutschland engagiert sich gemeinsam

mit Partnern, wie der „Union Sozialer Einrichtungen”

und dem Inklusionsunternehmen „AfB

Social & Green IT”, für eine offene Gesellschaft,

die vielfältige Perspektiven und Hintergründe

vereint. Pfizer Deutschland unterstützt seit

mehreren Jahren die „Special Olympics Deutschland“

(SOD) als Partner, um mehr Teilhabe durch

Sport für Menschen mit geistiger oder Mehrfachbeeinträchtigung

zu fördern. Beispiele für

das Engagement sind die Unterstützung durch

Volunteers bei den World Games 2023 in Berlin

sowie zuletzt beim „Healthy Athletes“-Programm

der Landesspiele Berlin/Brandenburg 2025.

Den „Global Disability Summit“ (GDS) 2025, der

sich weltweit für die Rechte und Teilhabe von

Menschen mit Behinderungen einsetzt, unterstützten

Mitarbeitende mit Athlet:innen der

SOD vor Ort.

Ein starkes Bekenntnis zur Inklusion

Durch innerbetriebliche Maßnahmen, gesellschaftliches

Engagement und Förderprogramme

bezieht Pfizer Deutschland verschiedene

Perspektiven und unterschiedliche Fähigkeiten

in den Unternehmensalltag mit ein. Chancengleichheit

und Inklusion sind für das Unternehmen

dabei grundlegende Voraussetzungen

für gemeinsamen Erfolg.

• Besuchen Sie die Vielfaltsseite

von Pfizer Deutschland:

t1p.de/pfizer-inklusion


76 INKLUSIVE UNTERNEHMENSKULTUR

STADT UND LAND erhielt 2023 den Inklusionspreis Berlin

Vielfalt macht uns stark

Bei der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft

mbH zählt, was Menschen gemeinsam bewegen

können. Unterschiedliche Erfahrungen, Fähigkeiten

und Hintergründe machen das Unternehmen als

Arbeitgeberin erfolgreich – und das Team stark.

Inklusion bedeutet für uns, Talente sichtbar zu machen,

individuelle Stärken zu fördern und Zukunft

gemeinsam zu gestalten.

Inklusion im Alltag. Arbeitsplätze, die individuell

passen, Chancengleichheit bei Berufseinstieg, Karriere,

und in der Weiterbildung, Unterstützung und

ein Umfeld, in dem sich alle willkommen fühlen – das

ist gelebte Inklusion bei der STADT UND LAND.

Flexible Lösungen und offene Kommunikation sind

bei uns selbstverständlich.

Faire Bezahlung & Benefits​. Die STADT UND LAND

orientiert sich an den Tarifverträgen des öffentlichen

Dienstes: 13,5 Monatsgehälter pro Jahr,

inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld, Zuschüsse

zum Deutschlandticket und zur VBB-Umweltkarte

sowie eine attraktive betriebliche Altersvorsorge

über die VBL sorgen für Sicherheit und Planbarkeit.

Arbeitszeit & Work-Life-Balance.​Mit einer 37-Stunden-Woche,

30 Urlaubstagen, freien Tagen an

Weihnachten und Silvester sowie Sonderurlaub

bei persönlichen Ereignissen ermöglicht die STADT

UND LAND eine gesunde Balance zwischen Arbeit

und Privatleben. Flexible Arbeitszeiten, mobiles

Arbeiten und moderne Arbeitsmittel wie Tablet

und Smartphone unterstützen die Mitarbeitenden

zusätzlich.

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Gesundheit & Wohlbefinden​. Ergonomische Arbeitsplätze,

höhenverstellbare Schreibtische, kostenlose

Getränke, Gesundheitsvorsorge, Zuschüsse zu

Arbeitsplatz-Brillen und jährliches Guthaben für

zertifizierte Gesundheitsangebote fördern das Wohlbefinden.

Fitnessstudio-Rabatte, Massagen und der

pme-Familienservice runden das Angebot ab.

Team & Unternehmenskultur. Kurze Kommunikationswege,

konstruktive Fehlerkultur, achtsamer

Umgang und Veranstaltungen wie Teamevents,

Lounge-Treffen und Sportaktivitäten stärken das

Gemeinschaftsgefühl und die Inklusion im Alltag.

Perspektiven & Karriere​. Vom Einstieg in Ausbildung

oder duales Studium über Weiterbildungen bis hin

zu Karrieremöglichkeiten innerhalb der Organisation

– die STADT UND LAND bietet vielfältige Chancen,

Fähigkeiten einzubringen und sich langfristig zu

entwickeln.

Über die STADT UND LAND. Mit über 700 Mitarbeitenden

bewirtschaftet die STADT UND LAND rund

53.300 Wohnungen und über 900 Gewerbeobjekte im

eigenen Bestand sowie mehr als 10.000 Wohnungen

und über 200 Gewerbeobjekte im Auftrag Dritter in

Berlin und Umgebung. Bis 2034 soll der Bestand auf

56.500 Wohnungen wachsen. Gleichzeitig investiert

das Unternehmen in die Modernisierung seiner

Bestände, soziale Projekte und Quartiersentwicklungen

und trägt aktiv zur Stadtentwicklung Berlins bei.

Die STADT UND LAND ist ein sicherer, sozial verantwortlicher

und attraktiver Arbeitgeber, der Vielfalt,

Inklusion und persönliche Entwicklung ernst nimmt.

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Vielfältige Arbeitsmöglichkeiten in

der WfbM > Berufsbildungsbereich

> Weiterbildung und individuelle

Unterstützung

Selbstwirksame Teilhabe im

Beschäftigungs- und Förderbereich

und in der Tagesstätte für

psychisch kranke Menschen -

auch im Kiez

Besondere Wohnform > Leben im

Grünen und doch mittendrin >

ambulantes Wohnen > selbstständig

sein und eigene Ideen verwirklichen

Kunst, Kultur und Therapie >

an unseren Standorten im Bezirk

Pankow, Reinickendorf und Mitte

Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

Rolandstraße 18/19 | 13156 Berlin | 030 4749 050 | info@kh-stiftung.de

Wohnen

Tagesstätte

Beschäftigungsund

Förderbereich

Arbeit und

berufliche Bildung

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25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 77

Zimmer, Küche,

Bad, Berlin.

Die STADT UND LAND kennt den Pulsschlag

Berlins: Wir geben mehr als 100.000 Menschen

ein sicheres Zuhause. Dabei stellen

wir uns den aktuellen Herausforderungen:

Bestandspflege, soziale Nachbarschaft und

Neubau. Und wir arbeiten an der Zukunft

einer wachsenden, klimaneutralen Stadt.

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Inklusive Beschäftigung

Mittelständische Unternehmen

STADT UND LAND

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Vielfalt, die schmeckt.

Als Inklusionsunternehmen und

Ausbildungsbetrieb bilden wir in

verschiedenen gastronomischen

Berufen aus und schaffen

Arbeitsplätze für Menschen

mit und ohne Behinderung.

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und gestalte mit uns

echte Chancen für Menschen.

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MIT BEHINDERUNGEN

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JEDER IST EIN TEIL DES GANZEN.


80 INKLUSIVE UNTERNEHMENSKULTUR

Deutsche Welle wurde 2022 und 2024 mit dem Inklusionspreis geehrt

Keine Sorge, eine Behinderung zu offenbaren

„Wenn man Personen mit Schwerbehinderung in

sein Unternehmen holt, erhält man einen großartigen

Mehrwert, sei es aus verschiedenen Einblicken

oder Persprektiven“, sagt Tareq Naschar,

der mit seiner Glasknochenkrankheit Betroffener

als auch Recruiter bei der Deutschen Welle ist. Das

Unternehmen, das 2022 und 2024 mit dem Berliner

Inklusionspreis geehrt wurde, hat inzwischen

neue Recruitingprozesse, um auch Bewerber mit

Behinderung zu gewinnen. 6,1 Prozent der Mitarbeitenden

sind aktuell schwerbehindert oder

gleichgestellt, Inklusion ist ein fest verankertes

Unternehmensziel.

Verwaltungsdirektorin Barbara Massing ist es wichtig,

dass es kein Nachteil ist, eine Behinderung zu

offenbaren: „Viele Behindeurngen sieht man nicht.

Daher fordert es Überwindung, diese vielleicht von

anderen als Schwäche wahrgenommene Situation

anzugeben. Unsere Aufgabe ist es, auch als Geschäftsleitung,

Führungskräfte wie Kolleginnen

und Kollegen zu sensibilisieren, zu schulen und

zu unterstützen, damit die Zusammenarbeit in

den Teams wirklich gelingt und Inklusion als Bereicherung

empfunden wird.“

Im Modellprojekt Innokluso lernen alle, wie gemischte

Teams zusammenzuarbeiten, im Projekt

„Inklupreneur“ werden Inklusionskonzepte entwickelt.

Die Häuser in Bonn und Berlin werden

weiter umgebaut, erhalten barrierefreie Zugänge,

höhenverstellbare Schreibtische, behindertengerechte

Toiletten. Außerhalb des Hauses ist die

Barrierefreiheit der Medienprodukte sichtbar. Bis

Ende 2025 werden mindestens 90 Prozent des Programms

untertitelt sein.

(bn)

Anderer Leistungsanbieter

Was ist ein Anderer Leistungsanbieter?

SternTalente bietet Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

gem. § 60 SGB IX an. Wir sind eine gleichwertige Alternative

zum Arbeitsbereich einer Werkstatt.

Unser Ziel:

Ein inklusiver Arbeitsort, der Talente fördert, Teilhabe ermöglicht

und Gemeinschaft bietet.

sterntalente.de

Zielgruppe von SternTalente:

Unser Angebot richtet sich an Menschen, die einen Anspruch

auf einen Werkstattplatz haben, offen für neue Wege sind

oder eine echte Perspektive auf dem Arbeitsmarkt suchen.

Arbeitsbereiche:

■ Gastronomie

■ Hauswirtschaft

Neues Angebot!

■ Haustechnik

■ Büromanagement/Mediengestaltung

Kontakt bei Fragen oder Interesse: Rheinstraße 10, 12159 Berlin - talente@sterntal.de - Tel: 0176 42275637


MITTEN IM LEBEN –

MIT GUTEM GEHALT

Werde Heilerziehungspfleger:in!

Wir bilden dich in unseren Wohnstätten berufsbegleitend als

Heilerziehungspfleger:in (gn*) aus. Quereinsteigende aus

anderen Berufen sind willkommen!

Du erhältst ein gutes Ausbildungsgehalt: 2.500–2.800 € brutto

(Vollzeit) plus Sonderzahlung, Kinderzuschlag und mehr.

Wir übernehmen außerdem dein Schulgeld!

Wir garantieren deine Übernahme nach der erfolgreichen

Ausbildung in einer unserer Wohnstätten!

Informiere oder bewirb dich direkt:

Tel: 0331 – 763 5228, E-Mail: bewerbung@oberlinhaus.de

Infos

OberlinhausLebenswelten


82 BERUF · WERKSTÄTTEN

Werkstätten für Menschen mit Behinderung

→ siehe auch Kapitel „Berufliche Teilhabe“ auf den Seiten 35-44

www.wfbm-berlin.de

• BWB GmbH

www.bwb-gmbh.de s. S. 84-85

• Compass – Gesell. für Integration und Teilhabe mbH

www.compassgmbh.de

• Delphin-Werkstätten

www.skf-berlin.de

• faktura gGmbH

www.faktura-berlin.de

• FSD Lwerk Berlin Brandenburg gGmbH

www.lwerk-berlin.de s. S. 82

• Hoffnungstaler Werkstätten

www.hoffnungstaler-werkstätten.de

3. USS

• Integral e. V. – Anerkannte Werkstatt

für Menschen mit Behinderung

www.integral-berlin.de s. S. 96

• Kaspar Hauser Stiftung

www.kh-stiftung.de s. S. 76

• LebensWerkGemeinschaft gGmbH

www.lebenswerkgemeinschaft.de s. S. 83

• LWB – Lichtenberger Werkstätten gGmbH

www.lwb.berlin s. S. 89

• Mosaik-Berlin gGmbH und

Mosaik-Services gGmbH

www.mosaik-berlin.de s. S. 78-79

• nbw Nordberliner Werkgemeinschaft gGmbH

www.nbw.de

• Nordbahn gGmbH

www.nordbahn-ggmbh.de

• Oberlin Werkstätten

www.oberlin-werkstaetten.de s. S. 81/97

• SPEKTRUM NetzWerk

www.spektrum-netzwerk.de s. S. 94

• SternTalente

www.sterntal.de s. S. 80

• Stephanus-Werkstätten Berlin gGmbH

www.stephanus.org s. S. 95

• USE – Union Sozialer Einrichtungen gGmbH

www.u-s-e.org s. S. 92-93

• VfJ Werkstätten GmbH

www.vfj-werkstätten.de s. S. 88

• VIA Blumenfisch gGmbH

www.blumenfisch-berlin.de s. S. 91

• WERGO GmbH

www.wib-verbund.de s. S. 94

USS = Umschlagseite

Infotag der Werkstätten

Am 20. 11. 2025 findet der traditionelle Infotag der

Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte

Menschen Berlin e.V. (LAG WfbM Berlin) statt.

Unter dem Motto „Einfach gute Arbeit – Teilhabe für

Alle“ dreht sich von 9-16 Uhr im Kongress-Zentrum

Hotel Estrel Berlin (Sonnenallee 225, 12057 Berlin)

alles rund um Arbeit und Bildung für Menschen mit

Einschränkungen, Fachkräfte und Angehörige. Dabei

präsentieren die 16 Berliner Werkstätten für behinderte

Menschen ihre vielfältigen Arbeitsfelder und

Bildungsansätze. www.wfbm-berlin.de

› IHR PARTNER FÜR ARBEIT

UND BERUFLICHE BILDUNG

Vielfältige Bildungs-, Arbeits- und Beschäftigungsangebote in 26 Berufsfeldern

erwarten Sie an unseren Standorten in Berlin und Brandenburg.

Weitere Infos finden Sie auf www.lwerk-berlin.de

FSD Lwerk Berlin Brandenburg gGmbH

Anerkannte Werkstatt für Menschen mit Beeinträchtigung

Tel.: 030.76 69 06 0 | E-Mail: lankwitz@lwnet.de


Eine Menschengemeinschaft, die etwas bewegen will.

Wir bieten in unseren Werkstätten Plätze in der Berufsbildung,

im Beschäftigungs- und Förderbereich und im

Arbeitsbereich an. Wir leisten individuelle Begleitung und

Beratung an 8 Standorten in Berlin und Brandenburg.

» Anzünderwerkstatt

» Designwerkstatt

» Fahrradwerkstatt

» Forstgruppe

» Gärtnerei

» Geländepflege

» Hausmeisterservice

» Hauswirtschaft

» Keramikwerkstatt

» Kerzenmanufaktur

» Küche

» Kunstwerkstatt

» Montagewerkstatt

» Papierschöpferei

» Papierwerkstatt

» Textilwerkstatt

» Tischlerei

LebensWerkGemeinschaft gGmbH

Teltower Damm 269, 14167 Berlin

Tel. 030 / 84 78 83 -300

info-werkstatt@lwg.berlin

www.lwg.berlin


Berufliche Karriere

für Persönlichkeiten

mit Behinderung

38 BERUFSBILDER FÜR

IHR WEITERKOMMEN

• Allgemeine Elektromontage

• Allgemeine Kunststoffmontage

• Datenverarbeitung

• Elektronik

• Elektrotechnik

• Garten- und Landschaftsbau

• Garten- und Landschaftspflege

• Gebäudeinstandhaltung

• Gemüse- und Kräuteranbau

• Grafik und Digitalisierung

• Großküche

• Haus- & Textilpflege

• Hausmeisterservice

• Holzbearbeitung

• Hotellerie & Gastronomie

• Kantine

• Kfz-Aufbereitung

(Porsche-Diesel-Manufaktur)

• Kfz-Mechanik

• Kosmetikverpackung &

Konfektionierung

• Kunststoffbearbeitung

• Kunststoffgraviererei

• Kunststoffspritzerei

• Layout und Gestaltung

• Lebensmittelverpackung &

Konfektionierung

• Mailing- und Kopierservice

• Metallbearbeitung

• Metallmontage

• Möbelmontage- und Demontage

• Möbelproduktion

• Postverwaltung

• Reparatur, Entrümpelungs- und

Ausräumarbeiten

• Servicehelfer/-in in Kindertagesstätten

& Seniorenheimen

• Spanabhebende Fertigung (CNC)

• Veranstaltungsservice

• Verpackung von

Kleingütern & Textilien

• Warenlagerung

• Warentransport

• Zylinderschlossmontage


Alle Infos kostenlos unter:

0800 541 333 4


86 BERUF · WERKSTÄTTEN

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Annedore-Leber-Berufsbildungswerk Berlin

Angebote für junge Menschen mit Autismus

Das Annedore-Leber-Berufsbildungswerk

Berlin (ALBBW) bildet seit 1979 junge Menschen

mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf

aus, die am Beginn ihres Berufslebens

stehen. Ziel ist die Aufnahme einer Beschäftigung

auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Unsere Leistungen

Berufsorientierung und -vorbereitung

Ausbildung in mehr als 35 Berufen

Verzahnte Ausbildung mit Betrieben

Begleitende Fachdienste (z. B. Medizin,

Psychologie, Sozial-, Sonder- und Freizeitpädagogik,

Autismus, Medienverhalten)

Integrationsberatung

Lernort Wohnen – Internat

Seit mehreren Jahren fördern wir junge Menschen

aus dem Autismus-Spektrum und begleiten

sie auf ihrem Weg ins Arbeitsleben.

Dabei achten wir auf: Kommunikation

Pausengestaltung Rückzugsmöglichkeiten

Reizarme Umgebung Vorhersehbarkeit

Überschaubarkeit Freizeitgestaltung

Pläne für Wochen, Tage, Aufgaben und mehr

Spezielle Aufbereitung von Lerninhalten

Der Fachdienstes Autismus bietet u. a.

Info-/Beratungsgespräche, Führungen

gezielte Autismus-spezifische Unterstützung

Individuelle Beratung von Auszubildenden

Sozialkompetenztrainings zur Förderung

der sozialen, kommunikativen und

emotionalen Fähigkeiten (Gruppenangebot)

Netzwerkarbeit

Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit

Erster Ansprechpartner für alle Fragen zur

Aufnahme im ALBBW ist unser Aufnahmebüro.


Facharbeiter*innen

und

Handwerker*innen

aufgepasst!

Lehrgang

Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung

Inhalt

Der Lehrgang ergänzt Ihre berufliche

Qualifikation durch sonderpädagogische

Kenntnisse und Fähigkeiten für die

Arbeit mit körperlich, seelisch und

geistig behinderten Menschen.

Umfang

10 Monate, Montag bis Freitag

Preis: 7.333,20 €

Die Kosten werden in der Regel

durch Arbeitsagenturen, Jobcenter,

Rentenversicherungen, Berufsgenossenschaften

(und weiteren

Kostenträgern) mit einem

Bildungsgutschein übernommen.

Nicht enthalten sind Fahrt- bzw.

Reisekosten für Exkursionen.

Der Kurs ist nach AZAV zertifiziert.

Ziele

Sie fördern als Fachkraft zur

Arbeits- und Berufsförderung

Menschen mit Behinderung

im beruflichen Bereich

(z. B. in Werkstätten für

Menschen mit Behinderung).

Anmeldung und

Informationen

GIBB gGmbH

Schönhauser Allee 175

10119 Berlin

+49 30 21 50 87 50

info@gibb-berlin.de

www.gibb-berlin.de

WeiterDENKEN – WeiterBILDEN


88

BERUF · WERKSTÄTTEN

Am 25. September 2025 war wieder „Schichtwechsel“

Aktionstag hilft, Vorurteile abzubauen

Am 25. September 2025 luden Werkstätten für behinderte

Menschen aus ganz Deutschland zum

siebten bundesweiten Aktionstag „Schichtwechsel“

ein. Beschäftigte aus Werkstätten und Mitarbeitende

aus Unternehmen des allgemeinen

Arbeitsmarktes tauschten für einen Tag ihre Arbeitsplätze,

lernten sich persönlich und so gemeinsam

neue Perspektiven kennen. Mit mehr als

250 Werkstätten hatten bereits Ende August 2024

so viele Einrichtungen wie noch nie zuvor ihre Teilnahme

zugesagt.

„In den vergangenen Monaten sind demokratiefeindliche

und populistische Stimmen immer lauter

geworden. Mit dem Aktionstag stellen wir uns

dem gemeinsam entgegen“, sagte Martin Berg,

Vorstandsvorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft

Werkstätten für behinderte Menschen (BAG

WfbM). Dass sich so viele Werkstätten wie nie zuvor

für den Aktionstag angemeldet hätten, zeige:

Menschen mit Behinderungen sind ein fester Teil

unserer Gesellschaft. Die Arbeitswelt, aber auch

die Gesellschaft insgesamt würden von Vielfalt

und neuen Perspektiven profitieren. Der Verband

koordiniert den Aktionstag auf Bundesebene. Entwickelt

wurde er von den 16 Berliner Werkstätten

und der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten

für behinderte Menschen Berlin. In der breiten

Öffentlichkeit gibt es noch immer viele Klischees

und Vorurteile über die Werkstätten und die Menschen,

die dort arbeiten. Gleichzeitig wissen nur

wenige, welche Leistungen von und in Werkstätten

tatsächlich erbracht werden. Der Aktionstag sorgt

für viele inklusive Begegnungen.

www.bagwfbm.de/page/schichtwechsel

www.schichtwechsel-berlin.de

Berufliche Bildung und Arbeit

aus einer Hand

» attraktive Bildungs- und Arbeitsangebote

» arbeitsbegleitende Fort- und Weiterbildungskurse

» Informationen und Beratung zum Budget für Arbeit und Budget für Ausbildung

» betriebsintegrierte Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

» mit unserem Sportclub eine starke Mannschaft

www.vfj-werkstätten.de

Neugierig geworden?

Tel.: (030) 220 464-646

constanze.meyer@vfj-werkstaetten.de

Grenzallee 53 · 12057 Berlin


25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 89

Ausgelagerte Arbeit

Aktenvernichtung/Elektrorecycling

Digitale Archivierung

Faltbootreparatur und -nachfertigung

Gartenbau- und Landschaftspflege

Haushandwerk/Holzbearbeitung

Industrielle Montage

Küche/Kantine/Catering

Kunsthandwerk

Medien und Kommunikation

Servicegruppe IPRZ

Sortieren/Verpacken/Montage

Wäscherei

EIN ORT MIT VIELEN BERUFLICHEN MÖGLICHKEITEN...

Die LWB - Lichtenberger Werkstätten gemeinnützige GmbH bietet individuelle und vielfältige

Angebote zur Teilhabe. Damit jeder den Arbeitsplatz findet, der zu ihm passt, beraten, begleiten und

fördern wir die Menschen auf Augenhöhe und bieten in den 15 Produktions- und Dienstleistungsabteilungen

vielfältige Möglichkeiten sich auszuprobieren.

Dabei steht für uns immer das Wohlbefinden der Menschen im Mittelpunkt.

Besuchen Sie uns!

Besichtigung: jeden 1. Dienstag im Monat, 13:00 Uhr

offene Beratung: jeden 3. Dienstag im Monat, 16:00 Uhr

LWB - Lichtenberger Werkstätten gemeinnützige GmbH

Bornitzstraße 63/65 10365 Berlin

Tel.: 030 55779320 E-Mail: lwb@lwb.berlin www.lwb.berlin


90

BERUF · WERKSTÄTTEN

An drei BFB-Standorten in Berlin-Friedrichshain haben bis zu 40 Teilnehmende

den Raum, ihre Fähigkeiten zu zeigen und in einer sozialen Gemeinschaft

den Alltag zu bewältigen. Die Gruppenkonstellationen sind so

gewählt, dass sich ein positives und harmonisches Umfeld bildet, welches

die Grundlage unserer täglichen Förderarbeit darstellt. Unsere Angebote

und die Betreuung werden durch ein multiprofessionelles Team gewährleistet.

Unsere wichtigsten Partner sind die Teilnehmenden des BFB.

Unsere Mitarbeitenden begegnen unseren Teilnehmenden mit Geduld,

Respekt und Optimismus und achten jede individuelle Lebensgeschichte,

um durch Vertrauen die Basis für ein respektvolles Miteinander zu schaffen.

Beschäftigungs- und Förderbereich (BFB)

• Hermann-Blankenstein-Str. 49

10249 Berlin

• Marchlewskistraße 25e

10243 Berlin

Tel. 030 41721370, bfb@integral-berlin.de

www.integral-berlin.de

Integrationsfachdienst Süd

Inklusion in der

Arbeitswelt ermöglichen

Der IFD Süd bietet begleitende psychosoziale Hilfe

im Berufs- und Arbeitsleben für Menschen mit

(Schwer)behinderung und deren Arbeitgeber*innen

mit Arbeitsorten in Neukölln, Steglitz-Zehlendorf,

Tempelhof-Schöneberg und Treptow-Köpenick.

Ziel der persönlichen Beratung ist es, Probleme im

Arbeitsverhältnis zu klären oder zu bewältigen, um

dieses zu erhalten oder neue berufliche Perspektiven

zu ermöglichen. Unterstützung bei der Eingliederung

ins Arbeitsleben und berufliche Begleitung

ist für Rehabilitanden mit Beauftragung ihres Rehabilitationsträgers

möglich.

Der IFD Süd ist die Fachstelle für Autismus-Spektrum-Störungen.

Die Unterstützung ist kos tenfrei

und vertraulich.

www.ifdsued.berlin

Inklusionsvereinbarung

Informationen zur

betrieblichen Inklusion

Die Inklusionsvereinbarung soll die berufliche Integration

und Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung

durch verbindliche Zielvereinbarungen im

Betrieb unterstützen, indem Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretung

und Betriebs- beziehungsweise

Personalräte gemeinsame Ziele vereinbaren. Alle

Beteiligten können hierfür die Initiative ergreifen.

Diese Vereinbarung erleichtert die Zusammenarbeit

im Betrieb und setzt positive Impulse für die

Aufgaben der Personalverantwortlichen, aber auch

für die der Schwerbehindertenvertretung und der

Betriebs- beziehungsweise Personalräte.

Ein Prozess wird in Gang gesetzt, von dem nicht nur

die Menschen mit Schwerbehinderung profitieren,

sondern das gesamte Unternehmen. Die Inklusionsvereinbarung

von der Stange gibt es nicht. Daher

beschäftigt sich das ZB Info „Inklusionsvereinbarung“

mit den Chancen und Möglichkeiten der Inklusion.

www.bih.de/integrationsaemter/medien-undpublikationen/publikationen

Integrationsfachdienst Süd

Tel. Sprechzeit: Mo-Do 9 - 17 Uhr, Fr 9 - 13 Uhr,

Persönliche Beratung: Do 15-18 Uhr u.n.V.

• Martin-Hoffmann-Str. 18, 12435 Berlin

Tel. 6840946-0

• Wexstraße 2, 10825 Berlin

Tel. 848505-10

Berufliche Begleitung von Menschen

mit (Schwer)behinderung

Fachstelle für Autismus-Spektrum-Störungen

im Auftrag des Inklusionsamtes Berlin,

kostenfrei und vertraulich

info@ifdsued.berlin

www.ifdsued.berlin

Integrationsfachdienste

im Auftrag des

Lageso Berlin

– Inklusionsamt –


25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 91

Inklusiv bringt weiter

Ob in der Gastronomie, Hotellerie, im Gartenoder

Landschaftsbau, ob im Hand- oder

Kunsthandwerk, im Einzelhandel oder Service:

Wir bieten vielerlei Arbeitsmöglichkeiten für

die verschiedensten Menschen in unseren

Inklusions- und in unseren Werkstattbetrieben.

via-berlin.de


92 BERUF · WERKSTÄTTEN

„Meine „Meine Arbeit Arbeit passt passt sich sich

meiner meiner Erkrankung Erkrankung an. an.

Nicht Nicht umgekehrt!“

Für Menschen Für Menschen mit einer mit psychischen einer psychischen Behinderung Behinderung

ist es oft ist nicht es oft einfach, nicht einfach, (wieder) (wieder) im Berufsleben im Berufsleben

anzukommen. anzukommen. Aber das Aber bedeutet das bedeutet nicht, dass nicht, es dass es

unmöglich unmöglich ist! ist!

Wir arbeiten Wir arbeiten gemeinsam gemeinsam daran, eine daran, Perspektive eine Perspektive

zu entwickeln. zu entwickeln. Zum Beispiel Zum über Beispiel eine über berufliche eine berufliche

Reha mit Reha der USE. mit der USE.


25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 93

ANZEIGE

Den eigenen Weg finden

Das Berufsleben verläuft für Menschen mit psychischen Herausforderungen oft nicht geradlinig –

es gibt Höhen und Tiefen. Genau hier setzt die USE gGmbH an. Als Sozialunternehmen bietet sie

einen sicheren Rahmen, in dem Menschen mit psychischen Erkrankungen gut arbeiten und am gesellschaftlichen

Leben teilnehmen können. Ganz individuell, passend zur aktuellen Lebenssituation,

begleitet die USE dabei – vom ersten vorsichtigen Schritt zurück in die Arbeitswelt bis hin zur

Stabilisierung eines bestehenden Jobs.

36 Berufsfelder – von Bootsbau

über Tierpflege bis Social Media

Im Beschäftigungs- und Förderbereich können

die Teilnehmer*innen wichtige Fähigkeiten wie

Ausdauer, Konzentration und Alltagskompetenzen

trainieren. In der Werkstatt gibt es 36 verschiedene

Berufsfelder – vom Handwerk bis zur

Tierpflege – die einen geschützten (Wieder-) Einstieg

ermöglichen. Dabei ist eines besonders

wichtig: Die Arbeit wird an die Bedürfnisse der

Menschen angepasst, nicht umgekehrt.

Auf den allgemeinen Arbeitsmarkt?

Na klar! Mit Unterstützung an der Seite

Wer bereit ist, den Schritt auf den allgemeinen

Arbeitsmarkt zu wagen, wird durch Übergangsmanagement

und Job-Coaches eng begleitet.

Auch Berufstätige mit Schwerbehinderung werden

nach einer längeren Auszeit durch den Integrationsfachdienst

Mitte unterstützt.

Die USE schafft so flexible Wege, die Sicherheit

geben und Mut machen: Jeder findet hier einen

Platz, der zu den eigenen Möglichkeiten passt.

Neugierig, Neugierig, wie das wie gehen das gehen kann? kann?

Wir freuen Wir freuen uns auf uns Sie. auf Sie.

www.u-s-e.org www.u-s-e.org

030 49 77 030 8449 444 77 84 444

union_sozialer_einrichtungen


94

BERUF · WERKSTÄTTEN

Unsere Fachbereiche:

• Catering & Kantine

• Textil & Design

• Hauswirtschaft

• Garten & Land

• Logistik & Verpackung

• Büro & digitale Kommunikation

Anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderung

• Begleitung und Unterstützung auf betriebsintegrierten Arbeitsplätzen

• Vermittlung praktischer und theoretischer Kenntnisse, angelehnt an Ausbildungsberufe

WERGO GmbH Tassostraße 17 | 13086 Berlin | Tel. 030 9240078-0

info.wergo@wib-verbund.de | www.wib-verbund.de/wergo-alle-angebote-von-uns

Berliner Werkstattläden bieten viel Kreatives

Kreatives, Nützliches und Bewährtes bieten zahlreiche

Werkstattläden. In bester Handwerkstradition

werden Ordner geklebt, Bürsten und

Schmuck gefertigt, Lampenschirme geflochten

oder stabiles Holzspielzeug gebaut. Hier geht es

nicht um eine schnelle, industrielle Fertigung,

sondern um eine sinnvolle Tätigkeit für Menschen

mit Behinderung und attraktive und vielfältige

Produkte, die alle eine eigene Handschrift tragen.

• Schönhauser Allee 175, 10119 Berlin

Floristik: Mo-Fr 8-18 Uhr, Sa 10-14 Uhr

Design/Souvenirs: Mo-Fr 10-18, Sa 11-18 Uhr

www.blumenfisch-berlin.de

• Albertinenstr. 20/Parkstr. 19, 13086 Berlin

Keramik: Mo-Do 8-11 und 13-15 Uhr, Fr 8-14 Uhr

www.stephanus.org

• Geneststr. 5, 10829 Berlin

Blumenfisch-Store: Mo-Fr 9-17, Sa 10-17 Uhr

Café: Mo-Fr 8-16 Uhr

www.blumenfisch-store.de

• Oranienstraße 26, 10999 Berlin

DIM Ladencafé: Di-Sa 10-13 Uhr

www.dim-berlin.de

• Wotanstr. 18, 10365 Berlin

Kunsthandwerk aus Filz, Papier, Textil

Mo-Do 8-16 Uhr, Fr 8-12 Uhr

www.lwb.berlin

• Goltzstr. 19, 10781 Berlin

Schmuck: Mo-Fr 10.30-17, Mi 10.30-14.15 Uhr

www.lwerk-berlin.de

• Ladiusstr. 19, 14165 Berlin

Keramik, Kerzen, Textil-, Papier-, Holzkunst,

Café: Mo-Fr 7-18, Sa 7-14, So 8-16 Uhr

www.lebenswerkgemeinschaft.de

• Erkstraße 1, 12043 Berlin

Designprodukte: Di-Fr 11-17 Uhr

www.lwerk-berlin.de

• Nordbahnstr. 17, 13599 Berlin

Werkstatt mit Verkauf: Mo-Fr 8-16 Uhr

www.compassgmbh.de

SPEKTRUM Rehabilitation SPEKTRUM NetzWerk

Integriertes Berufliches Training (IBT)

12-monatige Reha-Maßnahme zur gesundheitlichen

Stabilisierung und beruflichen Qualifizierung für

Personen mit psychischen Belastungen.

Ziel ist der allgemeine Arbeitsmarkt.

Anerkannte Werkstatt für Menschen

mit Behinderung

SPEKTRUM GmbH • Oleanderstraße 18 • 10407 Berlin

Tel. 030 479912-0 • info@spektrum-berlin.de • www.spektrum-berlin.de

Konfektionierung • Medien: Gestaltung/Digitalisierung

IT-Service •Aktendigitalisierung • Büroservice

Textilwerkstatt • Gastronomie • Hauswirtschaft

Haustechnik

Termine für Infoveranstaltungen


25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 95

„Hier finde ich

genau meinen

Berufs-Weg.“

Ihr Berufs-Weg bei Stephanus

Bei Stephanus gehen Sie Ihren Berufs-Weg. Unsere berufliche Bildung

bereitet Sie darauf vor: mit Möglichkeiten in mehr als 20 verschiedenen

Arbeits-Bereichen der Werkstatt oder auf dem allgemeinen Arbeits-Markt.

Lassen Sie uns gemeinsam Ihren Weg planen!

Kontakt

Berlin-Weißensee: Tel. 030 96 27 66 14 • stephan.schaaf@stephanus.org

• Betriebsstätte Nachtalbenweg • Betriebsstätte Albertinenstraße

Berlin Süd-Ost: Mobil 0151 18 82 06 75 • vera.radtke@stephanus.org

• Betriebsstätte Grenzbergeweg • Betriebsstätte Wilhelminenhof

• Betriebsstätte Rüdersdorf

Berlin-Spandau: Tel. 030 36 99 68 17 0 • annegret.kleideiter@stephanus.org

• Betriebsstätte Wilhelmstraße • Betriebsstätte Schönwalder Allee

www.stephanus.org/werkstaetten


96

BERUF · MEDIEN

Mediale Teilhabe

Barrierefreiheit

im Fernsehen

Die Nachrichtensprecherin oder der Sprecher

beginnt zu sprechen, doch für viele Zuschauer:innen

läuft parallel ein anderer Film: Unten

am Bildschirmrand übersetzen Dolmetscher jede

Silbe in Gebärdensprache. Für Menschen, die

nicht hören können, ist dies der direkte Schlüssel

zur Information – und ein anschauliches Beispiel

dafür, wie Fernsehen barrierefrei gestaltet

werden kann.

Barrierefreiheit im Fernsehen bedeutet, dass

Inhalte für alle zugänglich sind, unabhängig

von körperlichen oder sprachlichen Einschränkungen.

Dazu gehören Untertitel für Menschen

mit Hörbeeinträchtigungen, Audiodeskriptionen

für blinde und sehbehinderte Menschen sowie

die Einblendung von Gebärdensprachdolmetscher:innen.

Zunehmend wichtig sind auch Angebote

in Leichter oder Einfacher Sprache, die

komplexe Inhalte verständlicher machen.

Die ARD hat ihr Angebot in den vergangenen Jahren

stark ausgebaut und das Projekt „Barrierefreier

Rundfunk“ ins Leben gerufen. Neben Untertiteln,

Gebärdensprache und Audiodeskription

gibt es Inhalte in Leichter und Einfacher

Sprache sowie barrierearme Onlineangebote.

Zudem wurde für das Angebot „Klare Sprache“

das HD-Programmangebot um eine sprachoptimierte

Tonspur erweitert, das zusätzlich zum

Stereo-Programmton des laufenden Fernsehprogramms

ein technisch aufbereitetes Audiosignal

übertragen, das Hintergrund- und Nebengeräusche

sowie Musik vermindert und so eine bessere

Sprachverständlichkeit ermöglicht.

Auch das ZDF verfolgt einen umfassenden Ansatz.

Untertitel, Audiodeskription, Klare Sprache und

Deutsche Gebärdensprache (DGS) sind feste Bestandteile

vieler Programme. Besonders im Kinderbereich

gibt es zusätzliche Angebote: Unter

anderem werden die neuen Folgen des beliebten

Formats „Löwenzahn“, die ZDF-Kindernachrichten

logo! sowie das Wissensmagazin PUR+ mit

DGS ausgestrahlt.

© AdobeStock

Wie Firma – nur anders! Die Werkstatt der Möglichkeiten bietet

Arbeits- und Berufsbildungsplätze z. B.: Grünflächenpflege,

Malerbetrieb, Fahrrad- und Holzwerkstatt, Konfektionierung und

Verpackung, Druck- und Kopierservice, Aktenvernichtung, Digitalisierung,

Fulfillment, Metallwerkstatt, Bistro und Hauswirtschaft.

Als Dienstleister im Kundenauftrag werden Auftragsarbeiten und

vieles mehr in hoher Qualität realisiert. Überzeugen Sie sich von

unserer Angebotspalette. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Anerkannte Werkstatt

für Menschen mit Behinderungen

Hermann-Blankenstein-Str. 49

10249 Berlin · Tel. 030 417213-13

werkstatt@integral-berlin.de

www.integral-berlin.de


Genießen Sie Ihre Auszeit im

„Le Petit Café Oberlin“

Bei Kuchen oder Eis, Herzhaftem

und französischen Spezialitäten –

alles aus eigener Herstellung – können

Besucher:innen entspannen.

Jobs im Service

Für Menschen mit Beeinträchtigungen gibt

es in der hauseigenen Wäscherei und in

unserem inklusiven Nachbarschafts-Café –

„Le Petit Café Oberlin“ – Jobs imService.

LE PETIT CAFÉ

Oberlin

mehr Infos

Lentzeallee 2–4 | 14195 Berlin-Schmargendorf


98

EINGLIEDERUNGSHILFE · FÖRDERUNG

Unterstützung im Verwaltungsprozess

Verfahrenslotsen als Inklusionslotsen

Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen unterstützen

junge Menschen mit (drohender)

Behinderung und ihre Familien dabei, sich im

komplexen System der Eingliederungshilfe zurechtzufinden.

Sie arbeiten unabhängig im Jugendamt

und begleiten durch alle Schritte des

Verfahrens – von der ersten Beratung über die

Antragstellung bis hin zur Leistungsgewährung.

Das Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche

und junge Volljährige mit Behinderungen

sowie an ihre Eltern, Sorge- und Erziehungsberechtigte,

Pflegeeltern, gesetzliche Betreuerinnen

und Betreuer und Fachkräfte in stationären

Einrichtungen.

Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen erfassen

individuelle Bedarfe, informieren über

Rechte und mögliche Leistungen, beraten zu

Angeboten der Eingliederungs- und Jugendhilfe

und unterstützen im Umgang mit Behörden.

Sie vermitteln zudem an passende Ansprechpersonen

und weitere Hilfsangebote und kooperieren

mit Trägern der Eingliederungs- und

Jugendhilfe.

Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und stets

parteilich im Interesse der jungen Menschen

und ihrer Familien. So entsteht verlässliche Unterstützung

im oft unübersichtlichen Verwaltungsprozess.

Aktuell gibt es Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen

in folgenden Bezirken: Lichtenberg,

Reinickendorf, Tempelhof-Schöneberg, Pankow,

Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf,

Marzahn-Hellersdorf, Mitte und Spandau.

Erklärtes Ziel ist die Ausweitung

auf alle zwölf Berliner Bezirke.

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten

gibt es hier:

Studieren trotz Handicap – Präsenz oder Fernstudium wählen?

Viele Menschen mit Behinderung entscheiden sich für ein Studium und haben nach erfolgreichem Abschluss

gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Doch oft benötigen sie länger für das Studium, wechseln öfter das Fach

oder brechen das Studium ganz ab. Dafür gibt es bauliche, strukturelle, kommunikative Gründe. Beim Nachweis

einer Behinderung können häufig Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden. Weitere Infos unter:

www.studentenwerke.de/de/behinderung www.studieren-berufsbegleitend.de

www.arbeitsagentur.de/bildung/studium/studieren-mit-behinderungen


25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 99

#InklusionStattAusgrenzung

Für Schulgesundheitsfachkräfte

15 Prozent der Kinder und Jugendlichen leben mit

chronischen körperlichen oder psychischen Erkrankungen.

Sie benötigen häufig pflegerische oder

medizinische Betreuung – auch in der Schule. Diese

Unterstützung könnten Schulgesundheitsfachkräfte

leisten. Sie würden das Lehrpersonal, Eltern und

Kinder entlasten, die Inklusion von chronisch erkrankten

oder Kindern mit Behinderung verbessern

und die Gesundheitskompetenz an Schulen erhöhen.

Doch medizinisch geschultes Fachpersonal wird

im aktuellen Schulsystem nicht finanziert.

Die Online-Kampagne #InklusionStattAusgrenzung

will mehr öffentliche Aufmerksamkeit auf den Bedarf

von Schulgesundheitsfachkräften lenken. Sie

wird organisiert von der Deutschen Diabetes Gesellschaft

(DDG), diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe,

der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und

Jugendmedizin e. V., ACHSE e. V., Diabetes-Kids.de,

dem Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland

e. V. und der Deutschen Gesellschaft für Kinderund

Jugendmedizin.

Werden Sie Teil unserer Schulgemeinschaft!

Katholische Schule

St. Hildegard

Förderzentrum (Kl. 1-10)

für Kinder und Jugendliche

mit spezifischem Förderbedarf

Malteserstr. 171a, 12277 Berlin

Tel. 030 755 12 17 0

www.kssh-berlin.de

Katholische Schulen

in Berlin und Brandenburg

SELBSTBESTIMMT LEBEN

Eingliederungshilfe

• leben in eigener Wohnung oder Wohngemeinschaften

ggf. mit therapeutischem Ansatz

• Begleitung in Alltag und Elternschaft

KiTa Märchenland

• Kinder unabhängig von Herkunft oder körperlichen

und geistigen Fähigkeiten sind willkommen

Projekte & Freizeit

• inklusive Begegnungsstätte verbindet

Leistungsberechtigte und Nachbarschaft

Alle Infos

Möllendorffstr. 68 | 10367 Berlin | +49 30 9718296

info@rbo-inmitten.berlin | www.rbo-inmitten.berlin


100

EINGLIEDERUNGSHILFE · FÖRDERUNG

COMES e.V.

Konrad-Wolf-Str. 13

13055 Berlin

030 856 0660

info@comes-berlin.de

www.comes-berlin.de

Wir begleiten Menschen

Finanzielle Hilfen von der Bundesagentur für Arbeit

Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Unternehmen

finanziell, die Menschen mit Behinderungen

einstellen oder ausbilden. Ziel ist es,

die Teilhabe am Arbeitsleben zu verbessern und

Arbeitgeber bei der Integration neuer Beschäftigter

zu entlasten.

Eine Möglichkeit ist die Probebeschäftigung.

Sie erleichtert Menschen mit Behinderungen

den Einstieg oder die Rückkehr ins Berufsleben.

Während einer bis zu dreimonatigen Probezeit

können Bewerberinnen und Bewerber ihre Fähigkeiten

zeigen und den Betrieb kennenlernen.

Unternehmen wiederum prüfen, ob die Person

zum Arbeitsplatz passt. Die entstehenden Personalkosten

können von der Agentur für Arbeit

oder dem Jobcenter übernommen werden.

Darüber hinaus gibt es den Eingliederungszuschuss.

Arbeitgeber, die arbeitslose oder

arbeitsuchende Menschen einstellen, erhalten

finanzielle Unterstützung für die Anfangsphase.

Bei Bewerberinnen und Bewerbern mit Behinderungen

ist eine erweiterte Förderung möglich.

Wichtig: Der Antrag muss vor Abschluss des

Arbeitsvertrags gestellt werden.

Ein weiterer Baustein ist der Zuschuss zur Ausoder

Weiterbildung. Unternehmen, die Menschen

mit Behinderungen eine betriebliche Ausbildung

oder Qualifizierung ermöglichen, können

Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung oder

zum Arbeitsentgelt erhalten. So wird die berufliche

Integration langfristig gefördert.

Weitere Informationen

gibt es hier:

Hilfen zur Teilhabe

Wir begleiten

Menschen mit Lernschwierigkeiten

Menschen mit Suchterkrankungen

Mütter und Väter mit Lernschwierigkeiten

und deren Kinder

Neumannstr. 13

13189 Berlin

030 444 30 35

kontakt@berlinerstarthilfe.org

www.berlinerstarthilfe.org


Mensch im Mittelpunkt

Die Lebenshilfe Berlin bietet Menschen in allen Lebensphasen und Lebensbereichen

zeitgemäße Inklusionsdienstleistungen – personenzentriert und

teilhabeorientiert.

Dazu gehören Beratung für Menschen mit Unterstützungsbedarf und ihre

Angehörigen, Freizeit-, Reise- und Sportangebote, Arbeit, Tagesstruktur

und Berufsbildung, Sozialpädiatrische Zentren, eine Inklusionskita,

Schulassistenz und Schulsozialarbeit, ambulante Betreuung und Beratung,

psychosoziale Pflege, rechtliche Betreuung, Familienhilfe, Fortbildungen

sowie individuelle Wohnangebote überall in Berlin.

Die Lebenshilfe Berlin wurde 1960 als Selbsthilfe-Verein von Eltern mit

kognitiv beeinträchtigten Kindern gegründet. Heute sind wir einer der

größten und attraktivsten Arbeitgeber in der Berliner Sozialwirtschaft.

Foto: Lebenshilfe Berlin

So erreichen Sie uns:

Telefon: 030 82 99 98 1000

lebenshilfe@lebenshilfe-berlin.de

www.lebenshilfe-berlin.de


102

MOBILITÄT · BARRIEREFREI REISEN

Bahnreisen ins Ausland

Bislang müssen Menschen mit eingeschränkter

Mobilität und Behinderung auch bei Reisen

innerhalb Europas mit Schwierigkeiten

rechnen. Die Vorteile des Behindertenausweises

gelten nämlich nur in dem Land, in dem

er ausgestellt wurde. So können zum Beispiel

Deutsche in Österreich mit dem deutschen

Schwerbehindertenausweis nicht ermäßigt

Bahn fahren. Von welchen EU-Fahrgastrechten

können Menschen mit eingeschränkter

Mobilität und Behinderung dennoch profitieren?

Das Europäische Verbraucherzentrum

Deutschland informiert:

Bei grenzüberschreitenden Fahrten mit dem

deutschen Schwerbehindertenausweis in ein

anderes EU-Land können Begleitpersonen

kostenlos mitfahren, wenn im Schwerbehindertenausweis

das Merkzeichen „B“ eingetragen

ist, die ausländische Bahngesellschaft

die Art der Einschränkung anerkennt und die

Fahrkarte in Deutschland gekauft wurde. Für

Inlandsfahrten in einem anderen EU-Land gilt

die unentgeltliche Mitnahme von Begleitpersonen

in der Regel nicht.

Menschen mit eingeschränkter Mobilität

haben bei Bahnreisen innerhalb der EU, aber

auch in Island, Liechtenstein oder Norwegen,

Anspruch auf umfassende Unterstützung –

zum Beispiel auf kostenlose Hilfe beim Ein-,

Um- und Aussteigen, Informationen über

die Barrierefreiheit von Bahnhöfen sowie

Ersatz bei Verlust oder Beschädigung von

Mobilitätshilfen.

Die kostenlose Mitnahme von Begleitpersonen

ist von EU-Land zu EU-Land unterschiedlich

geregelt. In Deutschland können

Begleitpersonen von Menschen, die über

einen deutschen Schwerbehindertenausweis

verfügen, kostenlos mitfahren, für eine

grenzüberschreitende Fahrt nach Schweden

müssen sie jedoch ein Ticket kaufen.

Diese Staatsbahnen in Europa erkennen alle

Einschränkungen an beim Fahren mit dem

deutschen Schwerbehindertenausweis:

Belgien: Société nationale des chemins

de fer (SNCB)

Dänemark: Danske Statsbaner (DSB)

Niederlande: Nederlandse Spoorwegen N.V. (NS)

Österreich: Österreichische Bundesbahnen (ÖBB)

Schweiz: Schweizer Bundesbahnen (SBB)

Slowakei: Železničná spoločnosť Slovensko,

a.s. (ZSSK)

Tschechische Republik: České dráhy (ČD)

Bei folgenden Bahngesellschaften dürfen Blinde

eine Begleitperson kostenlos mitnehmen:

Griechenland: Hellenic Train

Irland: Iarnród Eireann (IE)

Italien: Trenitalia

Kroatien: Hrvatske željeznice (HŽ)

Polen: Polskie Koleje Państwowe (PKP)

Rumänien: Compania Națională de

Căi Ferate SA (CFR)

Slowenien: Slovenske železnice (SŽ)

Spanien: Renfe

Frankreich: Société nationale des chemins

de fer français (SNCF). Blinde Fahrgäste dürfen

kostenlos eine Begleitperson mitnehmen.

Im Hochgeschwindigkeitsverkehr: TGV + ICE

nach Paris/Marseille gilt das auch für Reisende

im Rollstuhl.

Hier fahren Personen mit Behinderung

sowie ihre Begleitperson kostenlos

Luxemburg: Société Nationale des Chemins de

Fer Luxembourgeois (CFL). Hier ist der öffent liche

Personennahverkehr für alle Menschen kostenlos.

Eine Anerkennung ist also nicht erforderlich.

Bei folgender Bahngesellschaft dürfen keine

Begleitpersonen kostenlos mitgenommen werden:

Schweden: Statens Järnvägar (SJ)

Geregelt sind die Bahngastrechte für Menschen mit

eingeschränkter Mobilität und Behinderung in der

Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlaments

und des Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und

Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr. Kapitel V.


Anz.BerlinerRatgeber 082022.indd 1 22.08.2022 11:23:34

25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 103

Ab in den

barrierefreien Urlaub

In den beiden barrierefreien Hotels,

dem Heidehotel Bad Bevensen und

dem Seehotel Rheinsberg, genießen

Sie einzigartigen Urlaub mit viel Freiraum

in herzlicher Atmosphäre.

Erholen und erproben Sie sich! Vielfältige

Hilfsmittel stehen Ihnen auf Anfrage

und nach Verfügbarkeit zur Verfügung.

Erkundigen Sie sich auch nach dem

Haus-zu-Haus-Abholservice – wir bringen

Sie bequem und günstig nach Bad

Bevensen in die Lüneburger Heide oder

nach Rheinsberg an die Brandenburgische

Seenplatte.

Urlaubsangebote finden Sie

im Internet oder in unseren

Angebotsheften:

www.heidehotel-bad-bevensen.de

www.seehotel-rheinsberg.de

FDS Hotel gGmbH, Donnersmarckweg 1

16831 Rheinsberg

UNSER ANTRIEB:

DEINE FREIHEIT.

Unser beliebtes Allroundtalent in der

neuen Generation: Der behindertengerechte

PARAVAN-Umbau für den VW Caddy V

Maxi. Die innovative Mobilitätslösung für

Selbstfahrer, Beifahrer oder Mitfahrer im

Rollstuhl. Perfekt abgestimmt auf

Deine persönlichen Bedürfnisse.

Mehr auf www.paravan.de

MOBILITÄT FÜR DEIN LEBEN


104

MOBILITÄT · BARRIEREFREI REISEN

Kunst und Kultur erleben

Inklusion im Museum

In den Staatlichen Museen zu Berlin wird Inklusion

aktiv umgesetzt. Im Ägyptischen Museum/

Papyrussammlung werden inklusive Tastführungen

angeboten. Touren in Leichter Sprache

gibt es unter anderem im Alten Museum, im

Neuen Museum, im Pergamonmuseum und

Pergamon. Das Panorama hat auch eine Führung

in Audiodeskription für Blinde und Sehbehinderte

im Programm. Die Alte Nationalgalerie

bietet Highlight-Touren in Leichter Sprache,

eine audiodeskriptive Highlight-Tour sowie

einen Highlight-Videoguide in Deutscher Gebärdensprache.

Auch die Neue Nationalgalerie,

das Humboldt Forum, die Friedrichswerdersche

Kirche und die James-Simon-Galerie bieten barrierefreie

Führungen für Menschen mit Beeinträchtigungen.

Auf diese Weise wird Inklusion

in der Berliner Museumslandschaft vielfältig

erfahrbar und ermöglicht allen Besucher:innen

Zugang zu Kunst und Kultur.

www.smb.museum/

veranstaltungen/inklusion

Spezialreiseführer für Berlin

Berlin für Blinde und Sehbehinderte

„Berlin für Blinde“ ist ein gemeinnützig produzierter

Spezialreiseführer für blinde und sehbehinderte

Besucher:Innen und Bewohner:Innen

der Hauptstadt. Er macht Berlin erfahrbar,

tastbar, hörbar und lebendig und informiert

über barrierefreie Sehenswürdigkeiten, Museen,

Kieze und Serviceangebote.

In der Rubrik „Top Berlin“ werden zentrale Attraktionen

vorgestellt. Zahlreiche Museen bieten

Tastmodelle, Leitsysteme und Audioguides,

darunter die Berlinische Galerie, das Deutsche

Historische Museum und das DDR Museum.

Das Jüdische Museum lädt mit dem Programm

„Judentum erklingt!“ zu Klang- und Tastführungen

ein. Auch im öffentlichen Raum lassen sich

Denkmäler ertasten, etwa die Stadtmodelle des

Bildhauers Eberhard Broerken. Ergänzend liefert

der Reiseführer Informationen zur Mobilitätsunterstützung

durch Berliner Begleitdienste und

praktische Hinweise für Führhundhalter.

Beiträge zu Gastronomie, Shopping und weiteren

Angeboten in den Kiezen runden das

Informationsangebot ab. Alle Inhalte lassen

sich bequem über die Suchfunktion finden und

ermöglichen eine selbstständige, erlebnisreiche

Erkundung der vielfältigen Stadt.

www.bfuerb.de

Faltbarer Elektrorollstuhl

im Alltag und auf Reisen

ergoflix ® LX – auf Rezept

einfache Mitnahme im Auto,

Bus oder Flugzeug

praktische Mietoption

sehr hohe Zubehörauswahl

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25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 105

Umbauten am Fahrzeug

Von Einsteighilfe bis Hydrauliksysteme

In der Bundesrepublik sind 7,9 Mio. Menschen

wegen chronischer Krankheiten und Behinderungen

im Sinne des Gesetzes schwerbehindert.

Schätzungsweise eine Million davon lenkt das

eigene Fahrzeug selbst. In vielen Fällen sind

dafür Umbauten am Fahrzeug Voraussetzung.

Für Behindertenfahrzeuge gibt es mehrere

Kostenträger. Das Inklusionsamt z. B. gewährt

Förderungen, wenn Hilfsbedürftige das Fahrzeug

zur Aufrechterhaltung oder Gründung ihrer

beruflichen Tätigkeit benötigen. Die gemeinsame

Anspruchsgrundlage bildet hierfür die Kraftfahrzeughilfeverordnung

(KfzHV). Diese umfasst

folgende Leistungen: Zuschüsse zur Beschaffung

eines Kraftfahrzeugs, Übernahme der Kosten der

behinderungsbedingten Zusatzausstattung und

Zuschüsse zur Erlangung einer Fahrerlaubnis.

Autohersteller und -häuser bieten vielfältige

Umrüstungsmöglichkeiten an. Einschränkungen

in den oberen Gliedmaßen sind z. B. mit speziellen

Lenkrädern oder Joysticks zu kompensieren.

Rollstuhlfahrer dagegen profitieren von

Einsteighilfen, per Hand bedienbaren Pedalen

und Verladern. Eingebaut werden auch Lifte,

spezielle Gurtsysteme, elektrische und hydraulische

Gas-, Brems- und Lenksysteme u. v. m.

Für die individuellen Anpassungen bieten sich

spezialisierte Umrüster an.

www.autoanpassung.de

rolli–in–motion.de

behindertengerechte Mietwagen

für Rollstuhlfahrer und Angehörige

Vermietung an Selbstfahrer, Klasse B bzw. 3

- PKW´s und Rollibusse

- für maximal 4 Rollstühle

- kein Umsteigen für

Rollifahrer notwendig

- Rollibusse mit Hubbühne

bis 360 kg Tragkraft

13467 Berlin - mit unseren Mietwagen

Bertastraße 8p in den Urlaub fahren

Tel. 405 39 355 - mobil sein mit Handicap

Mobil 0163-913 41 00 - Sie entscheiden, wann

www.rolli-in-motion.de und wohin es geht.

Barrierefreier Fahrdienst

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Tel. 030 92214541 · Fax 030 92214542

Arzt- und Therapiefahrten

Schul- und Kitafahrten I Reisen I Privatfahrten

Arbeitsfahrten I Seniorenbeförderung

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Fahrschule

am Fennpfuhl

✆ 030 9722131

Weißenseer Weg 98

10369 Berlin

info@fahrschuleamfennpfuhl.de

Mobil sein mit Führerschein!

✔ Erwerb des Führerscheins in allen Fahrerlaubnisklassen trotz Handicap.

✔ Bereitstellung von einem speziell ausgerüsteten und angepassten Ausbildungsfahrzeug.

✔ Eine volle Integration des Fahrschülers in die Lerngruppe ist selbstverständlich.

✔ Kostenfreie Erstberatung mit Bedarfsermittlung, inkl. Kostenangebot.

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106

MOBILITÄT · INKLUSIVE ORTE

Urlaub für Alle!

Barrierefrei in Berlin unterwegs

www.visitberlin.de/barrierefrei-berlin

Berliner Dom

Kultur zum Anfassen:

Tastmodell der Nofretete

© visitBerlin/DagmarSchwelle

© Andi Weiland/gesellschaftsbilder.de

Entdecken Sie eine Stadt, die für alle zugänglich ist

Berlin barrierefrei erleben

Entdecken Sie Berlin ohne Hindernisse und erleben Sie die Hauptstadt in ihrer

ganzen Vielfalt! Berlin barrierefrei zu erkunden war noch nie so einfach. Unsere

Webseite, www.visitberlin.de/barrierefrei, ist Ihre Quelle für alle Informationen,

die Sie für einen barrierefreien Aufenthalt in Berlin benötigen.

Berlin ist eine Stadt voller Geschichte, Kultur und aufregender Erlebnisse, und

wir möchten sicherstellen, dass jeder die Möglichkeit hat, diese Schätze zu

entdecken. Unsere Webseite bietet detaillierte Informationen zu barrierefrei

geprüften Sehenswürdigkeiten, Unterkünften, Restaurants und Transportmöglichkeiten

in Berlin. Erkunden Sie z. B. die faszinierenden Museen auf der Museumsinsel

ohne sich Gedanken über Stufen oder Hindernisse machen zu müssen.

Genießen Sie köstliche Gerichte in den barrierefreien Restaurants und Cafés

der Stadt. Und entdecken Sie die berühmten Berliner Wahrzeichen wie das

Brandenburger Tor und den Berliner Dom.

Unsere Webseite bietet auch hilfreiche Tipps für barrierefreie Anreise und

Fortbewegung in der Stadt. Erfahren Sie, wie Sie die öffentlichen Verkehrsmittel

nutzen können, um bequem von einem Ort zum anderen zu gelangen, oder

planen Sie einen barrierefreien Spaziergang entlang der Spreeuferpromenade.

Entdecken Sie eine Stadt, die für alle zugänglich ist, und erleben Sie Berlin in

seiner vollen Pracht. Berlin erwartet Sie – ohne Grenzen und voller Abenteuer!

REHA

mobil Berlin

Auto-Mobilität für Menschen

mit Behinderung

Behinderten- und seniorengerechter

Kfz-Umbau, angepasst nach Ihren

individuellen Bedürfnissen, z. B.:

Schwenk- und Drehsitze, Aufsteh- und

Einstiegshilfen, Rollstuhlverladesysteme,

Lenk- und Bremshilfen, Pedalveränderungen

und vieles mehr.

REHA mobil Berlin Medczinski GmbH - Fabrikstraße 8b - 16761 Hennigsdorf

Tel.: 030 - 615 10 14 - E-Mail: mail@reha-mobil.de - www.reha-mobil.de


25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 107

Menschen stark machen.

Jeden Tag.

25 Jahre Ratgeber Inklusion

Wir gratulieren herzlich!

Und fahren mit Ihnen gemeinsam in eine

inklusive Zukunft. Unser barrierefreier

Fahrdienst bringt Sie sicher, zuverlässig und

komfortabel ans Ziel – in ganz Berlin.

JHW Berlin Gesundheitshafen GmbH | Hansastraße 216, 13051 Berlin | 030/ 923 76 719

www.jonushilfswerk.de

Inklusive Orte vorgestellt: Das Futurium

Ein Haus der Zukünfte für alle

Im Futurium dreht sich alles um die Frage „Wie wollen wir leben?“

In der Ausstellung lassen sich viele mögliche Zukünfte

entdecken, in Veranstaltungen wird gemeinsam diskutiert und

im Lab können eigene Ideen ausprobiert werden. Anfassen ist

ausdrücklich erlaubt – viele Exponate laden zum Ausprobieren

und Erkunden ein. Und Zukunft ist für alle da: Das Futurium ist

barrierefrei, taktile Angebote gewähren Orientierung für Menschen

mit Sehbeeinträchtigung. Für Hörbeeinträchtigte gibt es

Induktionsschleifen.

Regelmäßig finden Führungen und Veranstaltungen mit Deutscher

Gebärdensprache und einfacher Sprache statt. Der Audioguide

macht den Besuch noch multimedialer: Die Touren

präsentieren die Highlights der Ausstellung mit Transkription

und in Deutscher Gebärdensprache. Die Schulworkshops und

die Open Labs am Wochenende sind auch für Menschen mit

Lernschwierigkeiten geeignet. Wer außerdem noch einen unvergleichlichen

Blick über Berlin erleben möchte, sollte auf keinen

Fall den Skywalk verpassen – wie jede Etage des Hauses ist

auch er mit einem Fahrstuhl für Rollstuhlfahrer zu erreichen.

www.futurium.de/barrierefreiheit

© David von Becker(2)

Süße Träume im ElsterPark: Das TraumHaus

Das moderne barrierefreie TraumHaus bietet Menschen

mit Beeinträchtigung die notwendige Bewegungsfreiheit,

Sicherheit und Unabhängigkeit. Im Vorfeld ist

man Ihnen bei der Planung von Betreuung, Pflege,

Hilfsmitteln und Fahrdiensten behilflich.

04916 Herzberg | Badstraße 29-30 | Tel. 03535 48300

www.elsterpark-herzberg.de


108 BEGEGNUNG · KULTUR · BILDUNG

Auch Angehörige

brauchen mal Urlaub ...

Die Herberge – Wohnen mal anders

Die Herberge der RBO-Wohnstätten für Erwachsene

mit geistiger Beeinträchtigung und

einem komplexen Hilfebedarf ist ein einmaliges

Angebot im Raum Berlin. Sie steht allen

behinderten Menschen zur Verfügung, deren

häusliche Betreuung zeitweilig nicht gewährleistet

ist oder deren Übergang in eine

Wohneinrichtung vorbereitet werden soll. Die

Herberge befindet sich im Haus der Generationen

im Lichtenberger Fennpfuhlkiez.

In barrierefreien und möblierten Einzel- oder

Doppelzimmern mit eigenen angrenzenden

Bädern können behinderungsspezifische Bedürfnisse

des Einzelnen sowie die Ansprüche

nach Privatsphäre, Geborgenheit und Wohlbefinden

gewährleistet werden. Ein Team von

qualifizierten Fachkräften gibt allen Gästen

während ihres Aufenthaltes so viel Unterstützung

wie nötig, um dem Bedürfnis nach Ruhe,

Förderung sowie Wohlbefinden bestmöglich

entgegen kommen zu können. In allen Fragen

um die Finanzierung, Beantragung und

Begleitung unserer Gäste steht Ihnen das

Team der Herberge zur Verfügung.

RBO – WohnStätten gemeinnützige GmbH

Die Herberge

Leitung: Dr. Madeleine Rottmann

Paul-Junius-Str. 64 A, 10367 Berlin

Tel. 030 98601999-35/-36

rottmann@rbo-wohnstaetten.berlin

www.rbo-wohnstaetten.berlin

Der Bürgertreff „Gemeinsam im Kiez leben“ ist ein

Treffpunkt für alle Menschen in Alt-Hohenschönhausen

Süd. Wir möchten, dass Menschen mit und ohne

Behinderung zusammen im Stadtteil leben, lernen

und ihre Freizeit gestalten können. Dazu arbeiten wir

mit anderen Gruppen und Einrichtungen zusammen

und setzen die Regeln der UN-Behindertenrechtskonvention

um. Viele unserer Angebote sind barrierefrei.

Haben Sie Lust, bei einer Tasse Kaffee

neue Menschen zu treffen?

Möchten Sie bei einer Meditation entspannen?

Wollen Sie etwas am Computer üben oder lernen?

Oder möchten Sie Acrylmalen ausprobieren?

Der Bürgertreff ist ein offener Ort

zum Treffen und Mitmachen

Ein Ort, an dem Sie sich austauschen und Beratung

zu sozialen Fragen bekommen können. Es gibt Malund

Handwerks-Kurse, Computer- und Smartphone-

Kurse, ein Café, Frühstück für die Nachbarschaft

sowie Entspannungs- und Bewegungsangebote.

Hier haben Sie viele Möglichkeiten, neue

Menschen kennenzulernen.

Die Räume sind barrierefrei. Bei vielen Veranstaltungen

gibt es eine Übersetzung in die Deutsche Gebärdensprache

(DGS). Wir sprechen außerdem in Einfacher

Sprache, damit alle Inhalte verstanden werden.

Auch wenn Sie ehrenamtlich mithelfen oder

eigene Angebote machen möchten, sind Sie

herzlich willkommen.

Unsere Angebote sind für alle Menschen im Kiez.

Für eine inklusive Gesellschaft.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Bürgertreff „Gemeinsam im Kiez leben“

Schöneicher Straße 10A | 13055 Berlin

Tel. 030 344090470 | buergertreff@co-mensch.de

www.gemeinsam-im-kiez.de

gefördert von:


25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 109

Inklusiver Treffpunkt für

Freizeit – Bildung – Beratung

www.villadonnersmarck.de

Villa Donnersmarck

Freizeit, Bildung, Beratung – barrierefrei

Die Villa Donnersmarck ist der inklusive Treffpunkt für Freizeit,

Bildung, Beratung. Die eigene Kreativität entdecken, neue Fähigkeiten

erlernen, dem Leben frische Impulse geben – bei uns sind

Sie in bester Gesellschaft. Die Barrierefreiheit des modernen

Hauses hilft besonders Menschen mit Rollstuhl oder Rollator.

Zweimal im Jahr erscheint ein buntes Programm mit Events

und Kursangeboten. Bleiben Sie aktiv mit Rollstuhlsport und

Sturz prävention, malen Sie Ihr Lieblingsbild oder gärtnern Sie

entspannt an den Hochbeeten. Bei unseren regelmäßigen Gruppentreffen

steht das Miteinander im Mittelpunkt, das gute Gefühl,

zusammen Zeit zu verbringen.

Mit Tagesfahrten und Ausflügen erleben Sie mit uns einen

schönen Tapetenwechsel. Unsere Beraterin unterstützt Sie für

mehr Teilhabe im Leben, individuell und nach Peer Counseling-

Methode. Wir haben auch Raum für Ihre Selbsthilfegruppe. In

unseren großzügigen Gärten macht die Großstadt einmal Pause,

idyllisch gelegen im Herzen von Zehlendorf, nur wenige Minuten

vom S-Bahnhof. Unser Programm schicken wir Ihnen gern kostenlos

nach Hause oder laden Sie es einfach online herunter.

Besuchen Sie uns! Die Villa Donnersmarck ist ein Angebot der

Fürst Donnersmarck-Stiftung.

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Das Integral Begegnungszentrum ist eine inklusive Freizeiteinrichtung

mit dem Konzept der freien Wahlmöglichkeiten von

Angeboten, Kursen, Veranstaltungen und Themen. Die Einrichtung

ist barrierearm und für alle Menschen wochentags von 14-

19 Uhr geöffnet. Menschen mit verschiedenen Behinderungen

finden hier einen öffentlichen Raum, in dem sie selbstbestimmt

ihre Interessen und gesellschaftlichen Belange thematisieren,

soziale und kommunikative Beziehungen aufbauen und mit

Menschen ohne Behinderung zusammentreffen können.

Begegnungszentrum für Menschen

mit und ohne Behinderungen (BGZ)

Marchlewskistraße 25e · 10243 Berlin

Tel. 030 2960968

info@integral-bgz.de

www.integral-berlin.de


110

BEGEGNUNG · KULTUR · BILDUNG · SPORT

Barrierefreies Strandbad Bötzsee

Unser Strandbad am Bötzsee ist das einzige

barrierefreie Strandbad der Märkischen S5-Region

vor den Toren Berlins nahe dem S-Bahnhof

Strausberg. Dank einer modernen Steg anlage mit

Lift können auch Rollstuhlfahrer relativ mühelos

in dem rund vier Kilometer langen See baden.

Das Strandbad, in dem auch der Familienpass

Brandenburg gilt, bietet alles, was man zu einem

gelungenen Badeausflug benötigt: Sehr

gute Wasserqualität, 3-Meter-Sprungturm, Wasserrutsche,

schöner Sandstrand, ausgedehnte

Liegewiesen und Schatten spendende Bäume,

einen Spiel- und Volleyballplatz, moderne Sanitäranlagen,

Bootsverleih, ein ausreichendes

Imbissangebot.

• Strandbad Bötzsee

Altlandsberger Chaussee

15345 OT Eggersdorf

Kontakt 03341 4149-222

Öffnungszeiten:

Mitte Mai bis Mitte September

www.doppeldorf.de/freizeit-und-touristik/

Ein Erlebnis,

das bleibt

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Baumkronenpfad Baum & Zeit:

Ein Erlebnis das bleibt!

An kaum einen anderen Ort verschmelzen Geschichte

und Natur auf so magische Weise, wie im

Erlebnisareal Baum&Zeit. Der barrierefreie, 700 m

lange Pfad beginnt am 40 m hohen Aussichtsturm

und ist bequem über einen Aufzug zu erreichen.

Er erschließt und überquert die malerische

Kriegsruine des Alpenhauses, auf dessen Dach seit

1945 ein einzigartiger Dachwald gewachsen ist.

Stationen mit Bildern und Erklärungen begleiten

die Reise durch Natur und Geschichte und zeichnen

ein lebendiges Bild vergangener Zeiten. Wer

nicht nur in den Baumkronen auf Entdeckungstour

gehen möchte, kann an einer der vielen

spannenden Führungen in die Gebäude oder in

den Waldpark teilnehmen. Hier werden die Geschichten

hinter der Geschichte zum Leben erweckt

und viele wissenswerte Fakten zur Historie

des ganzen Areals vermittelt.

Informationen zu Öffnungszeiten und Preisen

finden Sie unter www.baumundzeit.de

100 %

Barrierefrei

baumundzeit.de

Deutschlands einziger

Baumkronen- und

Zeitreisepfad


25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 111

Mit unserem Sanitätshaus für Ihre Aktivität.

10-mal in

Berlin und BB

• große Auswahl an Sportrollstühlen, Orthesen und Bandagen

• maßgefertigte Einlagen und Prothesen

Vereinbaren Sie Ihren kostenfreien Beratungstermin,

auch gerne im Hausbesuch! Direkt hier scannen oder

Tel.: 030 6883649-33 | berlin@rehaform.de

www.rehaform.de

Berliner Ruder-Club Hevella e. V.

Die Handicaps sind ein starkes Team

In der Behinderten- und Reha-Abteilung des

Spandauer Ruderclubs BRC Hevella e. V. trainieren

drei Frauen und fünf Männer mit geistiger

Behinderung mit großem Engagement. Trainerin

der Handicaps ist Monika Tampe, die für ihr Engagement

für das Para-Rudern mit dem „Sonderpreis

für besondere ehrenamtliche Verdienste“

ausgezeichnet worden ist.

Vor Wettbewerben zeigt das Team besonderen

Einsatz und konnte so bereits viele sportliche

Erfolge erzielen – unter anderem bei den Landesspielen

der Special Olympics Deutschland

2025. Doch nicht nur Regatten stehen auf dem

Programm: Die Gruppe unternimmt gemeinsame

Wanderfahrten oder nimmt an Laufveranstaltungen

teil. Monika Tampe setzt als Trainerin auf

Geduld, Unterstützung und respektvollen Umgang

und stärkt so das Gemeinschaftsgefühl.

Ein Erfolgsrezept!

Den Handicaps des Berliner Ruder-Club Hevella

e. V. macht das Training sichtlich Spaß.

© Monika Tampe

wie

schön

schon,es

wird?

Weißt

du

schon,

www.rambazamba-theater.de

Schönhauser Allee 36–39, 10435 Berlin


112

WOHNEN UND LEBEN

Einhänderkochbücher

Das mache ich doch mit links!

Nick und Martina Tschirner zeigen seit mehr als

zehn Jahren, dass gutes Kochen keine Frage von

zwei Händen ist. Nach Nicks schwerem Unfall im

Jugendalter haben Mutter und Sohn ihre Leidenschaft

fürs gemeinsame Kochen neu entdeckt –

und daraus ein echtes Erfolgsprojekt gemacht.

Seit 2014 sind bereits drei Einhänderkochbücher

erschienen, zuletzt „Easy Einhänderküche: Und

erstaunlich erschwinglich!“.

Ob Armer Ritter oder zitronige Hühnersuppe:

Mit den richtigen Zutaten lassen sich leckere,

kostengünstige und nachhaltige Gerichte kochen.

Die Rezepte sind so aufgebaut, dass sie

auch mit einer Hand gut gelingen. Sie erklären

auch, was vorab bereitgestellt oder abgemessen

werden muss. Zudem gibt es viele Tipps zu

praktischen Küchenhelfern. Unter anderem hilft

eine Arbeitsstation beim Schälen, Reiben und

Schnippeln. Nützlich ist auch ein Eitrenner sowie

ein kleiner Messbecher – 10 ml entsprechen

1 EL. Alle drei Bücher haben eine Spiralbindung,

damit sie gut lesbar auf dem Tisch liegen können

und nicht umklappen. „Das Einhänderkochbuch“,

„Das Einhänderkochbuch zwei“ und „Easy

Einhänderküche“ sind im Buchhandel erhältlich.

Teilnehmende mit und ohne Handicap lernen

dort unter anderem, wie man mit einer Hand

eine Zwiebel schneidet, oder welche Töpfe sich

fürs Einhänderkochen eignen. Die Kochkurse

sind speziell für Menschen mit körperlicher

Auch in ihren Einhänderkochkursen stehen Nick

und Martina Tschirner gemeinsam am Herd.

Einschränkung konzipiert,

sei es durch einen Unfall,

eine Erkrankung oder das

Leben im Rollstuhl. Auf

Facebook und Instagram

ist das Team ebenso aktiv.

Unter dem Suchwort „Das

Einhänderkochbuch“ lassen

sich leckere Rezepte

und Fotos entdecken.

K. Rolshausen

www.martina-tschirner.de

© privat

Leben und Wohnen

LfB Lebensräume für Menschen mit

Behinderung gGmbH

* Sozialpädagogische Assistenz

in allen Lebensbereichen

* Haus haltshilfe leistungen

* Betreu tes Einzel wohnen

* Betreutes Wohnen ab 50

* Wohngemein schaften

(030) 682 81-521 · www.lfb-lebensraeume.de

* Kurzzeitwohnen mit Betreuung

* Anerkannter Anbieter für An ­

ge bote zur Unterstützung im

Alltag im Sinne des § 45a SGB XI


25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 113

Stephanus – Wohnen und Assistenz

• Wohnen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

Margarete-Steiff-Haus • Katharina-von-Bora-Haus

Albertinenstr. 20 • 13086 Berlin • Tel. 030 96 24 97 00 • am.weissen.see@stephanus.org

Ulmenhof Berlin

Grenzbergeweg 38 • 12589 Berlin • Tel. 030 64 84 11 18 • ulmenhof@stephanus.org

Wohnanlage Dachsbau

Sigismundkorso 40-41 • 13465 Berlin • Tel. 030 40 60 95 12 • dachsbau@stephanus.org

Wohnanlage Biberbau

Am Biberbau 1-5 • 13465 Berlin • Tel. 030 40 60 52 0 • biberbau@stephanus.org

• Wohngemeinschaften, Begleitetes Einzelwohnen, Inklusives Wohnen

Büro Köpenick • Schöneberg

Grenzbergeweg 38 • 12589 Berlin • Tel. 030 64 84 11 09 • ulmenhof.abw@stephanus.org

Büro Reinickendorf

Senftenberger Ring 36a • 13435 Berlin • Tel. 030 41 47 57 50 • wg-mv@stephanus.org

Büro Pankow • Hohenschönhausen

Albertinenstr. 20 • 13086 Berlin • Tel. 030 96 24 95 16 • abb.pankow@stephanus.org

Prinzregentenstraße

Prinzregentenstr. 76a • 10715 Berlin • Tel. 030 46 79 31 88 • prinzregentenstrasse@stephanus.org

www.stephanus.org/wohnen-assistenz


114

WOHNEN UND LEBEN

RBO – Wohnen & Leben

RBO-WohnStätten

gemeinnützige GmbH

Ein Unternehmen der Stiftung

Rehabiliationszentrum Berlin-Ost

Geschäftsstelle:

Allee der Kosmonauten 23 A

10315 Berlin

Tel.: 030 549963-23

info@rbo-wohnstaetten.berlin

www.rbo-wohnstaetten.berlin

Wohnstätten:

Allee der Kosmonauten

Janusz Korczak

Eisenacher Straße

Moldaustraße

Heimverbund

(Grimnitzstr. / Wotanstr.)

Schollene (in Sachsen-Anh.)

In den RBO-Wohnstätten leben Erwachsene mit geistiger Beeinträchtigung und einem

komplexen Hilfebedarf. Unsere Fachkräfte stärken die Bewohner*innen in ihren sozialen

Kompetenzen, so dass sie gut am gesellschaftlichen Alltag teilnehmen können.

Neben der Wohnbegleitung arrangieren wir für unsere Bewohner*innen den Besuch

von kulturellen Veranstaltungen sowie Reisen und fördern die sportliche Betätigung.

Wir organisieren die Teilhabe am Arbeitsleben und an tagesstrukturierenden

Projekten außerhalb der Wohnstätten wie dem trägereigenen Beschäftigungsund

Förderbereich (BFB).

Unsere Wohnstätten vermitteln eine freundliche und angenehme Atmosphäre,

welche den Bewohner*innen das Gefühl von Geborgenheit gibt.

BFB – Beschäftigungsund

Förderbereich

Tel. 030 549963-70

Beschäftigungs- und Förderbereich (BFB)

Das BFB ist ein Angebot für Erwachsene mit einer geistigen, körperlichen oder mehrfachen

Beeinträchtigung, die es nicht schaffen, in einer Werkstatt für Menschen mit Beeinträchtigungen

zu arbeiten, oder ältere Menschen mit Beeinträchtigungen, die das Ruhestandsalter

erreicht haben. In einer denkmalgeschützten Remise im Landschaftspark Herzberge bieten

wir an, Dinge wieder oder neu zu lernen, da man sie noch nicht kann oder vergessen hat, z. B.

Gebrauch der Hände: Basteln, Stecken, Kneten, Formen.

Für sich selber zu sorgen: Tätigkeiten im Haushalt, Einkaufen, Schreiben und Rechnen.

Kreatives Arbeiten: Bilder malen, Theater spielen, Musik machen, Tanzen.

Bewegen und Entspannen: gemeinsam Sport treiben, Spazieren gehen, Ausruhen.

Gemeinsame Mahlzeiten: Obst und Getränke sowie ein tägliches Mittagessen.

Die Angebote finden in kleinen Gruppen statt. Ein multiprofessionelles Team – von

der Kunsttherapeutin bis zum Sportlehrer – ermöglicht es uns, auf die besonderen

Bedürfnisse und Interessen jedes Einzelnen unserer Besucher*innen einzugehen.

Arbeiten bei der RBO

Besuchen Sie unsere Internetseite und informieren

Sie sich unter www.rbo-wohnstaetten.berlin

WIR FREUEN UNS AUF:

Heilerziehungspfleger*innen

Heilpädagogen*innen

Erzieher*innen

Sozialpädagogen*innen

Altenpfleger*innen

Gesundheits- und

Krankenpfleger*innen

Wohngruppenhelfer*innen

FSJ/BFD und Praktikanten*innen

und auch Quereinsteiger*innen.


25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 115

leben lernen gGmbH. Hier bin ich Ich!

Gemeinsam das Leben zu gestalten und sich dabei weiterzuentwickeln – dieses Angebot macht

leben lernen Menschen mit Beeinträchtigungen und hohem Unterstützungsbedarf. Ausgehend

von den individuellen Bedürfnissen des Einzelnen bieten wir umfassende Assistenz.

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Wohnen: Die persönlich wie modern gestalteten

Wohngruppen in Lichtenberg, Friedrichshain und Pankow

ermöglichen den Bewohnenden ein Leben in der

Gemeinschaft, in die sich jeder nach seinen Fähigkeiten

einbringen kann, ob beim Einkaufen, beim Kochen, bei

der Gartenarbeit oder bei der Freizeitgestaltung. In Weißensee

leben 18 Menschen mit Beeinträchtigungen und

hohem Unterstützungsbedarf in einem inklusiven Gemeinschaftshaus

mit Familien, Senioren und Studierenden.

Alle Bewohnende unterstützen sich nachbarschaftlich

un ter einander. Das ist Wohnen mit Engagement.

Freizeit und Entspannung: Je nach Interesse können

die Bewohnenden in Begleitung zum Schwimmen oder

Saunieren fahren, ins Kino oder Konzert gehen und bei

Tagesausflügen, Wochenendfahrten oder Urlaubsreisen

Neues erleben. Durch Musik-, Sport- und Entspannungsangebote

in passend ausgestatteten Räumlichkeiten

finden die Bewohnenden sowohl Erholung als auch eine

fördernde Ansprache aller Sinne.

Arbeiten: Die Beschäftigungs- und Förderbereiche (BFB)

sind räumlich wie personell vom Wohnbereich getrennt.

Modern und gut ausgestattet, verfügen sie über Arbeits-,

Aufenthalts-, Sanitär-, Sport- und Entspannungsräume.

An verschiedenen Standorten wird das Erlernen von

Handwerks- und Arbeitstechniken gefördert.

Inklusives Gemeinschaftshaus

Beschäftigungs- und Förderbereich BFB

Filzen

Dazu zählen die Papier-, Textil- und Keramikherstellung,

das Filzen, die Holzbearbeitung, Hauswirtschaft und

Gartenarbeit. Die Beschäftigungs- und Förderbereiche

stehen auch externen Nutzern, die im Elternhaus oder

in anderen Einrichtungen leben, offen.

Bildung: Das inklusive Bildungsinstitut bietet vielfältige

Möglichkeiten zur Bildung und Fortbildung. Das

Programm umfasst fachliche Angebote für Mitarbeitende

der Eingliederungshilfe sowie Kurse aus dem Bereich

der Erwachsenenbildung, an denen Menschen mit

und ohne Beeinträchtigung teilnehmen können. Das

Bildungsinstitut richtet sich an alle, die sich weiterentwickeln,

etwas Neues ausprobieren und lernen wollen.

Hauswirtschaft

Holzbearbeitung

Nähen

Geschäftsstelle: Herzbergstr. 87-99, 10365 Berlin, Tel. 509322-201

info@lebenlernen-berlin.de www.lebenlernen-berlin.de


116

WOHNEN UND LEBEN

Lotse Berlin

Beratung für unterstützende Wohnangebote

Lotse Berlin bietet Ihnen Beratung, Orientierung

und Vermittlung zu allen unterstützten Wohnmöglichkeiten

im Erwachsenenbereich der Behindertenhilfe

in Berlin. Wir sind Ihre Ansprechpartner*innen,

wenn Sie eine geistige, körperliche,

Sinnes- oder Mehrfachbehinderung haben.

Dazu gehören auch Ratsuchende mit dem Fetalen

Alkoholsyndrom oder Personen im Autismus-Spektrum.

Die Mitarbeiter*innen von Lotse Berlin beraten

Sie gerne persönlich oder telefonisch und unterstützen

Sie dabei, eine Wohnform zu finden, die

Ihren Bedürfnissen und Wünschen entspricht.

Ihre Selbstbestimmung im Bereich des Wohnens

und eine gleichberechtigte Teilhabe sind unsere

Anliegen. Dabei kooperieren wir unabhängig mit

allen Berliner Leistungsanbietern.

Lotse Berlin berät zu folgenden Wohnformen:

Besondere Wohnformen

(ehemals als „Heime“ bezeichnet)

Wohngemeinschaften

Betreutes Einzelwohnen (BEW) für Einzelpersonen

oder für Paare. (In der Regel ist es

Voraussetzung, eigenen Wohnraum zu haben.)

Lotse Berlin ist ein gemeinschaftliches Beratungsprojekt

des Integrierten Sozialprogrammes

(ISP) des Landes Berlin sowie der drei Projektträger

Lebenshilfe gGmbH, Fürst Donners marck-

Stiftung und aktion weitblick gGmbH. Das Projekt

Lotse Berlin wird durch das ISP und durch

die Eigenmittel der beteiligten Träger finanziert.

Weitere Information finden Sie unter:

www.lotse-berlin.de.

Leben ist mehr als versorgt werden.

Neues lernen – Mitwirken – Anerkennung finden

Häuser Ahornallee & Mentzelstraße

BEW – Mentzelstraße

SpreeTakt – BFB Spindlersfeld

Herzlich willkommen

mitten in Köpenick!

Kontakt über:

Mentzelstraße 29 • 12555 Berlin

Telefon 030 22908 470

www.sozialstiftung.de


25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 117

Gehörlos selbständig wohnen

Tipps von Cindy Klink

Lichtsignale für die Türklingel oder Blitz- und Vibrationswecker:

Es gibt viele smarte Hilfsmittel, die

ein selbstbestimmtes Wohnen mit Gehörlosigkeit

erleichtern. Darüber berichtet die

Berliner Schauspielerin Cindy Klink,

die von Geburt an schwerhörig und

seit einigen Jahren gehörlos ist, in

Zusammenarbeit mit Aktion Mensch.

Wohnen • Fördern • Teilhabe

Für erwachsene Menschen mit körperlicher, geistiger und

mehrfacher Beeinträchtigung

Theodorus Behindertendomizil Haus Pappelhof gGmbH

Ketschendorfer Weg 33, 12683 Berlin, Tel. 540079-213

www.theodorus-bhd-pappelhof.de

Seit

30

Jahren

in

Biesdorf


118

WOHNEN UND LEBEN

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Bastille – Gemeinsam sind wir stark e. V.

Der Verein betreut seit 1998 Menschen mit Behinderung,

begleitet sie zu mehr Selbstständigkeit

und möchte ihnen eine Umgebung schaffen,

in der sich jeder gut entwickeln kann.

Wir haben drei Wohngemeinschaften in Friedrichshain,

ein Begegnungscafé und eine Geschäftsstelle.

Neben den Wohngemeinschaften

bieten wir auch Betreuung im Betreuten Einzelwohnen

an. Viele konnten wir schon in eine

selbstständige Wohnung begleiten.

Gemeinsam mit unseren Klienten haben wir

auch zahlreiche Freizeitprojekte entwickelt. So

gibt es jährlich Theateraufführungen und Fußballturniere,

Reisen, eine Ernährungsgruppe,

Gruppen zur Gestaltung von Beziehungen, eine

Discogruppe, einen Flirtkurs usw.

Darüber hinaus setzen wir einen Schwerpunkt

in der Elternarbeit und bieten dazu zwei Veranstaltungen

pro Jahr an. Wichtig ist uns auch die

Vernetzung im Kiez. Interessierte Bewerber für

einen Platz können in der Wohnvorbereitung

erste Kontakte knüpfen und den Verein kennen

lernen. Monatliche Treffs geben Raum, um über

die eigenen Erwartungen an ein selbstständiges

Leben zu sprechen. Dabei überlegen wir, wie viel

Unterstützung im alltäglichen Leben jeder Einzelne

braucht.

• Bastille – Gemeinsam sind wir stark e. V.

Eldenaer Str. 25, 10247 Berlin

Tel. 42089070

h.buetow@bastille-gsws.de

www.bastille-gsws.de

Camphill Alt-Schönow –

Leben. Begleiten. Gestalten.

Ein Ort zum Wohnen, Arbeiten und Dazugehören -

für erwachsene Menschen mit Assistenzbedarf.

Wir bieten individuelle Begleitung, Teilhabe am

Gemeinschatsleben und einen Lebensort voller

Vielfalt - gemeinsam gestalten wir Zukunt.

Besondere Wohnform I Beschätigungs- und Förderbereich

Berlin-Zehlendorf www.camphill-alt-schoenow.de


25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 119

Tiele-Winckler-Haus GmbH

in

Berlin

Ein Zuhause für Menschen

mit geistiger Behinderung

In unseren dreizehn Einrichtungen im Großraum

Berlin finden Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung

ein Zuhause – einen Ort der Wertschätzung,

Unterstützung und persönlichen Entfaltung.

Wir begleiten sie auf ihrem individuellen

Lebensweg – mit Fachkompetenz, Empathie und

Respekt. Unsere Häuser bieten Raum für Geborgenheit,

Entwicklung, Teilhabe und Selbstbestimmung.

Unser Angebot ist so vielfältig wie die Menschen,

die zu uns kommen: von der Besonderen Wohnform

mit umfassender Betreuung rund um die Uhr

bis hin zum Betreuten Einzelwohnen. Aus unserer

christlich-diakonischen Grundhaltung heraus

wenden wir uns jedem Einzelnen und jeder Einzelnen

in besonderer Weise zu. Wir suchen mit

allen Beteiligten gemeinsame Wege – auch da,

wo andere aufgeben. Sprechen Sie uns an:

Tiele-Winckler-Haus GmbH

Corinna Jürging

Mozartstraße 21-22

12307 Berlin-Lichtenrade

Tel. 747092-0, Fax 7445016

behindertenhilfe@twh.friedenshort.de

www.friedenshort.de

Angebote für erwachsene

Menschen mit Behinderungen

· Betreute Wohngemeinschaften

· Betreutes Einzelwohnen

· Freizeitgruppen

Informieren Sie sich

ganz in Ihrer Nähe!

AWO Landesverband Berlin e. V.

Hallesches Ufer 30 A | Innenhof

10963 Berlin | Tel.: 030 253 890

E-Mail: info@awoberlin.de

Internet: www.awoberlin.de

Referat Eingliederungshilfe

AWO City

gemeinnützige Gesellschaft mbH

Tel.: 030 20 05 34 28

E-Mail: info@awo-city.de

Internet: www.awo-city.de

7 betreute Wohngemeinschaften

und BEW in Friedrichshain-Kreuzberg,

Spandau und Marzahn-Hellersdorf

AWO Kreisverband Berlin-Mitte e. V.

Tel.: 030 45 50 87 0

E-Mail: info@awo-mitte.de

Internet: www.awo-mitte.de

BEW - Betreutes Einzelwohnen

im Bezirk Mitte (Wedding, Moabit)

AWO Berlin Kreisverband Südost e. V.

Tel.: 030 61 39 63 37

E-Mail: info@awo-suedost.de

Internet: www.awo-suedost.de

4 betreute Wohngemeinschaften,

BEW und Freizeitangebote im FALK-Club

AWO Berlin Kreisverband Südwest e. V.

Tel.: 030 70 00 90 15

E-Mail: info@awo-suedwest.de

Internet: www.awo-suedwest.de

7 teilbetreute Wohngemeinschaften

und BEW in Tempelhof-Schöneberg

und Steglitz-Zehlendorf

www.awoberlin.de


120

WOHNEN UND LEBEN

☎ 030 - 236 236 80

Konrad-Wolf-Str. 12/12A, 13055 Berlin

balance@fpz-berlin.de, www.fpz-berlin.de

In Leichter Sprache erklärt:

Das macht die

Wajekama-Stiftung

Wir setzen uns für Inklusion ein.

Inklusion heißt:

Jeder Mensch gehört dazu.

Niemand wird ausgeschlossen.

Wir von der Wajekama bieten an:

• Kurse zur Sexualität.

• Musik-Kreis mit Tisch-Harfen. Inklusiv.

• Koch-Kurse. Inklusiv.

• Bewegungsangebote. Inklusiv

Noch etwas ist uns wichtig:

Unsere inklusive Wohn-Gemeinschaft.

Hier wohnen 4 Menschen mit Behinderung.

Und 4 Menschen ohne Behinderung.

Die Wohnung ist in Lichtenrade.

In der WG helfen alle einander.

Sie haben Spaß zusammen.

Schauen Sie doch mal rein bei uns!

Nutzen Sie den QR-Code für mehr Infos.

• www.wajekama-stiftung.de

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Unsere Angebote für Menschen

mit Behinderung

Einzel- und Paarberatungen

zu Themen wie Freundschaft, Liebe, Sexualität, Sexual-

Assistenz, Partnerschaft, Familien-Planung und Verhütung

Gruppen-Angebote

für Schüler*innen und Erwachsene („Liebes-Führerschein“)

Aufsuchende Gruppen-Beratung

zur sexuellen Bildung in Ihrer Einrichtung

Barrierefreie Frauenärztliche Sprechstunde

mit der Möglichkeit der Vorbereitung in Einzel-Beratung

Beratung für Betreuungs- und Bezugspersonen

von Menschen mit Behinderung

Fachberatung und Fortbildungen

für Fachkräfte und Teams

Liebe, Sexualität, Partnerschaft –

kompetente Hilfe für alle bei BALANCE.

Deutsches

Rotes

Kreuz

Wir bieten folgende

Betreuungs- und

Assistenzleistungen

für Menschen mit

kognitiven

Beeinträchtigungen:

• Betreutes

Wohnheim

• Betreute

Wohngemeinschaft

• Betreutes

Einzelwohnen

DRK Behindertenhilfe

Wedding/Prenzlauer Berg gGmbH

Neue Hochstraße 21 · 13347 Berlin

Tel. 030 – 600 300 4110

Wir beraten Sie gerne.


25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 121

Selbstbestimmt leben

mit Persönlicher Assistenz

Menschen mit einer Körperbehinderung haben je nach

Ausmaß ihrer Einschränkung einen Bedarf an Unterstützung

– nicht nur im pflegerischen Bereich, sondern

in allen Lebensbereichen: z. B. beim Essen, bei ihrer

Mobilität, bei ihrer beruflichen Tätigkeit und bei ihren

Freizeitaktivitäten. Um diesen Hilfebedarf „aus einer

Hand“ abzudecken, haben Menschen mit Behinderung

in den 1970er-Jahren in den USA das Konzept der

Persönlichen Assistenz entwickelt. Wichtig dabei war

und ist, dass Menschen mit Behinderung ihre Assistenzkräfte

selbst auswählen und anleiten. Das heißt,

sie bestimmen, wer die Hilfe wann und wie leistet.

Mit der Gründung im Jahre 1981 war ambulante dienste

e. V. einer der ersten Anbieter von Persönlicher Assistenz

in Deutschland. Heute vermitteln wir über

700 Assistent*innen an mehr als 100 Kund*innen, die

teilweise rund um die Uhr Assistenz benötigen. Da sich

immer mehr Menschen mit Behinderung für Persönliche

Assistenz entscheiden, suchen wir laufend neue

Assistent*innen.

Mehr auf unserer Homepage www.adberlin.com

Besuchen Sie unsere virtuelle Ausstellung „ad:bewegt! –

Geschichte(n) zum selbstbestimmten Leben im Kontext

der Behindertenbewegung“ unter dem Link ad-lab.org

Das Vitanas Heilpädagogische

Centrum Kladow ist eine besondere

Wohnform der Eingliederungshilfe

nach SGB IX für Erwachsene mit

vorrangig intellektuellen Beeinträchtigungen.

BESONDERS

heißt bei uns

besonders GUT!

Unser neuer Standort

eröffnet voraussichtlich

im Frühjahr 2026!

Wir informieren Sie gern und beantworten all Ihre Fragen.

Per Mail, Telefon oder persönlich. Wir sind für Sie da.

Vitanas Heilpädagogisches Centrum Kladow

Quastenhornweg 3 | 14089 Berlin | ( (030) 340 98 - 0 | vitanas.de/hpc


122

WOHNEN UND LEBEN

Eine Pflegestützpunktleiterin berät zur behindertengerechten Modernisierung

Umbau-Zuschuss ab Pflegegrad 1

• Was tun, wenn Schwellen in der Wohnung,

eine fehlende Dusche, ein zu niedriges WC

zum Problem werden? Von KfW und IBB gibt

es für den Umbau nur noch zinsgünstige

Kredite für Eigentümer. Es bleibt Eigeninitiative!

Das kann teuer werden.

Doch Betroffene mit Pflegegrad können Zuschüsse

bei der Pflegekasse beantragen. Wir fragten

Andrea Didszun, Leiterin des Pflegestützpunktes

Pankow:

• Wieviel gibt es und wofür?

2025 wurde der Pflegekassenzuschuss für wohnumfeldverbessernde

Maßnahmen ab Pflegegrad

1 auf 4.180 Euro erhöht. Das betrifft z. B. den

Umbau von der Badewanne zur bodengleichen

Dusche, um die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen

zu fördern. Der Antrag ist vor dem

Umbau zu stellen und der Vermieter muss zustimmen.

• Was wird noch gefördert?

„Das ist individuell und reicht von Handläufen

über breitere Türen und Türschwellen-Beseitigung

bis zum Einbau eines Treppenlifts, Aufzugs

oder einer Rampe.

• Hat man einen Rechtsanspruch auf den

Zuschuss?

„Nein, es ist eine Kann-Leistung. Die Pflegekasse

entscheidet im individuellen Fall, ob so eine

Selbstständigkeit zu Hause verbessert werden

kann. Erhöhen sich der Pflegegrad und die Erfordernisse

kann man evtl. nochmals beantragen.“

Tipp für Mieter:

Mit dem Vermieter einen Verzicht auf Rückbau

bei Auszug vereinbaren! Sollte ein Aufzug im

Haus fehlen, könnte man die Vermieter darauf

hinweisen, dass die IBB für Aufzüge und Treppenlifte

zinsgünstige Kredite vergibt.

KINDER- UND

JUGENDHAUS

MICHAELKIRCHPLATZ

Wohnen am

Michaelkirchplatz

Kinder- und Jugendhaus Michaelkirchplatz

• Binnendifferenzierte Betreuung von Kindern und

Jugendlichen mit einer geistigen Behinderung

Caritas Wohnen Michaelkirchplatz

• Wohn- und Lebensraum für Menschen mit geistiger Behinderung

• Förderung von selbstbestimmtem Handeln

• Hilfe und Begleitung im Alltag

Wir sind jederzeit für Sie erreichbar!

Michaelkirchplatz 3 | 10179 Berlin | Telefon 030 246326-12

michaelkirchplatz@caritas-cfj.de

www.caritas-cfj.de

KINDER- UND

JUGENDHAUS

MICHAELKIRCHPLATZ

FÜR KINDER UND JUGENDLICHE

FÜR KINDER UND JUGENDLICHE

Caritas Familien- und Jugendhilfe

www.cfj-caritas-berlin.de

Caritas Familien- und Jugendhilfe

www.cfj-caritas-berlin.de


25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 123

Geförderter Fahrstuhleinbau

Zinsgünstiger Kredit von IBB und KfW

Wer in seinem vermieteten Wohnungsbestand

Barrieren reduzieren, den Wohnkomfort erhöhen

oder den Einbruchschutz verbessern

will, erhält aus dem IBB-Darlehensprogramm

„Altersgerecht Wohnen“ einen zinsgünstigen

Kredit der KfW-Bankengruppe, der von der IBB

zusätzlich mit einer weiteren Zinssubvention

ausgestattet werden kann. Vermieter und Investoren

können Förderdarlehen z. B. für Modernisierungsmaßnahmen

wie einen Fahrstuhleinbau

oder den Umbau von Bädern einsetzen: bis

zu 50.000 EUR je Wohneinheit, Zinssubvention

von bis zu 0,6 % p.a. auf KfW-Zinssatz. Der Antrag

muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Die Unterlagen sowie Informationen finden Sie

unter www.ibb.de. Die Entscheidung über die

Kreditvergabe trifft die IBB nach Objekt- und

Bonitätsprüfung.

Die frühere KfW-Förderung in Form von Zuschüssen

für Barrierereduzierung (KfW 455-B)

wurde zum 1. Januar 2025 eingestellt. Mit dem

zinsverbilligten Kredit aus dem Programm KfW

159 „Altersgerecht Umbauen“ gibt es eine Finanzierungsmöglichkeit

auch für Personen ohne

Pflegegrad, die ihren Wohnraum barrierefrei gestalten

möchten. Mit niedrigen Zinssätzen und

flexiblen Rückzahlungsoptionen unterstützt er

Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit

in Eigenheimen.

Mobile Haltegriffe - genial einfach und sicher.

Mobeli Haltegriffe können

schnell im Bad und WC ohne

Bohren montiert werden.

Einfach zerlegt können diese

auch unterwegs hilfreich

eingesetzt werden. Die Griffe

sind mit einer weltweit einzigartigen

Vakuum-Sicherheitsanzeige

ausgestattet.

TÜV SÜD geprüft.

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D-72213 Altensteig

T +49 (0) 7453 93 81-0

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Berlin und BB

Aus unserem Sanitätshaus

direkt in Ihre vier Wände.

• kostenfreie Wohnumfeldberatung

• individuelle Hilfsmittel jeder Art

Vereinbaren Sie Ihren

kostenfreien Termin,

auch im Hausbesuch!

Kontaktieren Sie uns:

Tel.: 030 6883649-33

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124

ANGEBOTE FÜR HÖRGESCHÄDIGTE

Zunehmende Schwerhörigkeit – Indikationen für ein Hörgerät

Beethoven könnte heute geholfen werden

Es war tragisch für den Komponisten Ludwig

van Beethoven. 32-jährig beschrieb er 1802 im

„Heiligenstädter Testament“ die Symptome von

Schwerhörigkeit, Tinnitus, Hochton- und Sprachverständlichkeitsverlust.

Bekanntlich verschlimmerten

sie sich, ab 1821 war er ganz ertaubt.

Eventuell hat Stress bei einer Konzertreise durch

Europa 1798 die ersten Symptome ausgelöst.

Auch ständige Lärmbelastung jahrelang über 85

Dezibel, familiär bedingte Schwerhörigkeit oder

die sogenannte Altersschwerhörigkeit stören

die Funktion des Hörorgans. Könnte Beethoven

heute geholfen werden? Gegen die mittelgradige

Schwerhörigkeit würde man ein digitales Hörgerät

einsetzen. Die Taubheit hätte vielleicht ein

Cochlea-Implantat abwenden können.

Die EuroTrak Hörstudie 2025 ergab, dass 12,6

Prozent der Erwachsenen in Deutschland (rund

10,47 Mio.) eine Hörminderung angeben. Der

Deutsche Schwerhörigenbund e. V. (DSB) schätzt

die Zahl der Hörgeschädigten sogar auf rund 15

Millionen. Ab 45 Jahren steigt die Kurve rasant

an, bei den 50- bis 59-Jährigen ist bereits jeder

Vierte schwerhörig. Alarmsignale sind das häufige

Überhören von Telefon und Türklingel, das

Gefühl, dass die Gesprächspartner nuscheln,

erschwertes Sprachverstehen in geräuschvoller

Umgebung, Überhören von Alltagsgeräuschen.

Sollte man unter der normalen Umgebungslautstärke

von 65 Dezibel unter 80 Prozent verstehen,

liegt die Indikation für ein Hörgerät vor.

Man muss das Hören damit trainieren und die

Geräte müssen angepasst werden. Es gibt leider

eine hohe Zahl an Schubladengeräten.

Beratung für Menschen mit

Hörproblemen und deren Angehörige

Hörbehinderten-

Beratungs- und

Informations-Zentrum

Antragsverfahren,

technische Hilfsmittel,

Hilfen zur Kommunikation,

Selbsthilfegruppen

Sophie-Charlotten-Straße 23A

14059 Berlin · Tel. 030 32602375

beratung@berliner-hoerbiz.de

www.berliner-hoerbiz.de

Weißenseer

Integrations

Betriebe

Bereich Beratung

Die WIB GmbH bietet durch ihren Integrationsfachdienst

für Menschen mit Hörbehinderung

und über die Integrationsberatung:

• berufliche Orientierung und individuelles Coaching

• berufliche Bildung und praktische Erprobungen

• Unterstützung bei der Suche eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes

• berufsbegleitende und technische Beratung und

Kommunikationsschulungen im Betrieb

WIB – Weißenseer Integrationsbetriebe GmbH

Charlottenburger Straße 140 | 13086 Berlin

Tel. 030 484959-50 | info@wib-verbund.de | www.wib-verbund.de

Integrationsfachdienste

im Auftrag des

LAGeSo Berlin

– Inklusionsamt –


25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 125

Selbsthilfegruppen

Berlin erhören

Gemeinsame Erlebnisse verbinden: Zahlreiche Selbsthilfegruppen bieten schwerhörigen oder ertaubten

Menschen die Möglichkeit, sich über ihre Krankheit, Hörhilfen und Hilfsmittel auszutauschen, aber

vor allem gemeinsam etwas Schönes zu erleben. Beim Malen oder Nordic Walking, in der Hobby- oder

Spielegruppe treffen sich Menschen mit gleichen Interessen, denen sie in der Gruppe nachgehen. Es

gibt regionale Bezirksgruppen, Gruppen für Frauen und Berufstätige, Sport- und Wandergruppen, aber

auch ganz spezielle Kartenspielrunden zum Rommé- oder Skatspielen.

• Schwerhörigen-Verein Berlin e.V., Sophie-Charlotten-Str. 23a, 14059 Berlin, Tel. 030 - 32 60 23 74

info@berlinerhoeren.de

www.berlinerhoeren.de/category/gruppen/

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126

HILFE BEI SEHBEHINDERUNG

Angebote für blinde und sehbehinderte Menschen

Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein

Berlin gegr. 1874 e. V. (ABSV) ist eine stark

frequentierte Beratungsstelle sowie ein beliebter

Treffpunkt für die rund 20.000 sehbehinderten

und 6.000 blinden Menschen in Berlin.

In der Auerbachstraße 7 am S-Bahnhof Grunewald

können sich Menschen mit nachlassendem

Augenlicht von erfahrenen und teilweise selbst

betroffenen Sozialarbeiterinnen beraten lassen.

Hier befindet sich auch eine Beratungs-und Verkaufsstelle

für blinde und sehbehinderte Menschen

mit Hilfsmitteln, die den Alltag erleichtern.

Zur Erhöhung der Selbstständigkeit und Mobilität

bietet der ABSV spezielle Schulungen an.

Im Rahmen seines Beratungsangebotes „Blickpunkt

Auge – Rat und Hilfe bei Sehverlust“ lädt

der ABSV gemeinsam mit Expertinnen und Experten

der Augenheilkunde zu medizinischen

Vorträgen ein und organisiert Selbsthilfetref-

fen zur altersabhängigen Makula-Degeneration

(AMD), zum Glaukom und zu diabetesbedingten

Augenerkrankungen.

Besonders gefragt sind die vielfältigen Kulturund

Freizeitangebote des ABSV für blinde und

sehbehinderte Menschen sowie die kostenlose

Zusendung von Hörbüchern aus der Berliner

Blindenhörbücherei.

Für blinde und sehbehinderte Senioreninnen

und Senioren bieten die Blindenwohnstätten

Berlin, Einrichtungen des ABSV, seit über 30 Jahren

ein würdiges Zuhause.

• Allg. Blinden- und Sehbehindertenverein

Berlin gegr. 1874 e. V. (ABSV)

Auerbachstraße 7, 14193 Berlin

Tel. 89588-0

info@absv.de

www.absv.de

Foto: Arne Schmidt

Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe

beim ABSV Berlin

• Sozialpädagogische und psychologische Betreuung;

Beratung zu finanziellen Ansprüchen

• Patientenarbeit, u. a. AMD-Stammtisch

• Schulungen und Fortbildungen

• Hilfsmittel – Beratung und Präsentationen

• Beratung zu vergrößernden Sehhilfen

• Freizeitangebote für Blinde und Sehbehinderte

Telefon 030 / 895 88-0

www.absv.de

BERATUNG • HILFE • KONTAKT


25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 127

Beratung, Diagnostik, Rehabilitation und

Bildung für sehbeeinträchtigte Menschen

• Schulung in Orientierung und Mobilität

• Sehfunktionsuntersuchungen und -trainings

• Blindentechnische Grundrehabilitation

• Assessment und Arbeitserprobung

• Berufsvorbereitung und Ausbildung

• Spezielle Sprachkurse als Integrations- und Berufssprachkurse

• Individuelle Einzelschulungen auf Anfrage

Warschauer Str. 34-36, 10243 Berlin

Tel. +49 30 326675-90

berlin@sfz-sehzentrum.de

www.sfz-sehzentrum.de

Berliner Blindenhörbücherei

In der Blindenhörbücherei können kostenlos Bücher ausgeliehen werden, speziell für blinde und

sehbehinderte Menschen auf CDs im komfortablen DAISY-Format aufgesprochen. Die Deutsche Post

AG befördert sie kostenlos als „Blindensendung“. Die Bücher können für ca. vier Wochen behalten

werden, bevor die Buchsendung wieder portofrei in dem dafür bestimmten Versandumschlag an die

Blindenhörbücherei zurückgeht. Noch einfacher funktioniert die Auswahl des gewünschten Hörbuches

über eine App, über die der Titel überall und jederzeit auf das Smartphone heruntergeladen und

sofort gehört werden kann. Voraussetzung für die Nutzung einer Blindenhörbücherei ist, dass ein Befund

des Augenarztes bestätigt, dass die Person nicht in der Lage ist, gedruckte Schriftstücke zu lesen.

Die Blindenhörbüchereien im deutschsprachigen Raum halten rund 200.000 Titel zur Ausleihe bereit.

• Berliner Blindenhörbücherei gGmbH, Auerbachstr. 5, 14193 Berlin, Tel. 8263111 www.bhb.absv.de

Blindenwohnstätten Berlin

Ihr Spezialist für sehbehinderte

und blinde Menschen

• Einzelappartements mit persönlicher Möblierung

• Wohnen mit Service

• Auch ein Zuhause für Menschen

mit weiteren Behinderungen

Haus Spandau: Tel. 030 / 33 50 06-0

Haus Weißensee: Tel. 030 / 962 51-0

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Blindenwohnstätten Berlin


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128

HILFE BEI SEHBEHINDERUNG

Inklusives Soundprojekt in der Brotfabrik

Das Umfeld wird hörbar!

Wer nicht sehen kann, muss hören oder/und

muss fühlen? Das vertauschte Sprichwort gilt

so in der Galerie in der Brotfabrik Weißensee,

Caligariplatz 1. Galerieleiterin Petra Schröck demonstrierte

das in der Ausstellung „Eine Berliner

Familiengeschichte“ von Christopher Lehmpfuhl,

für die sie auch eine Führung für Blinde und Sehbeeinträchtigte

anbot. Selbst ohne ihre Erläuterungen

kann jemand, der schlecht oder nicht

sehen kann, die Galerie besuchen. Denn seit

dem Umbau 2021 gibt es unten an den Wänden

eine Leiste, an der ein Blindenstock Haltepunkte

finden kann, über denen senkrecht in Handhöhe

ein QR-Code zu den jeweiligen Exponaten

angebracht ist. Er kann mit einem Handy gescannt

werden und eine Audio-Bilderbeschreibung

ist zu hören.

Ein inklusives Soundprojekt bietet seit 2024 und

noch bis Ende 2026 Workshops für Menschen mit

Beeinträchtigungen an. Regelmäßig donnerstags

heißt es „Malen nach Sound“. Es wird nach speziellen

Klängen gemalt und gezeichnet. Projektleiterin

Iris Fügmann: „Dabei entstehen beeindruckende

Arbeiten.“ Die Albert Schweizer Stiftung,

die Stephanus-Stiftung und die Macherei

sind Kooperationpartner des Projekts.

Im Workshop „Malen nach Sound“.

Das inklusive Soundprojekt der Brotfabrik wird

durch die Aktion Mensch gefördert und bietet

neben diesen Workshops dienstagabends (17-

18.30 Uhr) auch eine „Inklusive Soundwerkstatt“

an, in der Geräusche gesammelt und Geschichten

und Rätsel zum Hören gebastelt werden. Die

Teilnahme ist kostenlos und ohne Voranmeldung

und Altersbeschränkung möglich.

Jeden letzten Sonntag im Monat gibt es von

13 bis 15 Uhr den Workshop „Musikinstrumente

bauen für Kinder“. Aus Alltagsgegenständen

wie Dosen, Papptellern, Verpackungen entstehen

Instrumente.

Seit Februar 2024 berichtet ein Blog „Ohrenfutter“

regelmäßig über das Projekt, Workshops

und Events. Menschen mit und ohne Beeinträchtigung

nehmen generationsübergreifend

teil. Jeder ist willkommen. Sabine Nöbel

www.brotfabrik-berlin.de/soundprojekt

© Galerie Brotfabrik

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blinde Menschen

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und sehbehinderte

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Wir bieten ein breites Spektrum

von Bildschirmlesegeräten

und Vorlesegeräten

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Am S-Bahnhof Biesdorf · Telefon 54 37 69 20

Low Vision Kreis

Netzwerk spezialisierter Augenoptiker

www.augenoptik-hagemann.de

Sozial digital

Forum zum Erfahrungsaustauch

www.offisght.de heißt das Forum des

Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes,

in dem sich blinde

und sehbehinderte Menschen zu Alltagsfragen

austauschen können. Da

geht es um Hilfsmittel genauso wie

um Berufs- u. a. Ausbildungen, um Rezept-

oder Reiseideen, um Navigation

wie ums Sprachenlernen. Alle Themen

können abonniert werden: Wer etwas

geschrieben hat, erfährt dann per Mail

gleich von den Reaktionen. Ein äußerst

nützlicher Austausch.

Blindenhilfsmittel & Elektronikentwicklung

Spezielle Hilfsmittel und Schulungen

Bei starker Seheinschränkung oder Blindheit begegnet

man in Alltag oder Beruf vielen Problemen und

Barrieren. Mit speziellen Hilfsmitteln und Schulungen

lassen sich diese überwinden.

Das Vistac Team bietet Ihnen:

• herstellerunabhängige Beratung zu blindenund

sehbehinderten gerechten Hilfsmitteln,

• Beratung und Unterstützung bei der

Beantragung von Kostenübernahmen,

• Schulungen, Anpassungen und Reparaturen

von Hilfsmitteln

Wir finden eine Lösung für Ihr Problem!

Sprechen Sie uns an: VISTAC GmbH, Warthestr. 21,

14513 Teltow, Tel.: 03328 353 720, info@vistac.de

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Neue Augenprothese benötigt?

Dann kommen Sie zu uns nach BERLIN.

Ihr staatlich geprüfter Meisterbetrieb für Augenprothesen.

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130

HILFE BEI SEHBEHINDERUNG

Straßenverkehr

Verkehrsschutzzeichen

Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen

nicht sicher im Verkehr bewegen

kann, muss Vorsorge treffen. Durch die

Kennzeichnung mit einer gelben Armbinde mit

drei schwarzen Punkten – einem anerkannten

Verkehrsschutzzeichen (VKS) – signalisieren

Menschen mit körperlichen Behinderungen,

dass für die übrigen Verkehrsteilnehmenden

eine gesteigerte Sorgfaltspflicht besteht.

Für blinde und sehbehinderte Menschen gehören

neben den gelben Armbinden auch der

weiße Blindenlangstock und das weiße Führgeschirr

für Blindenführhunde zu den anerkannten

Verkehrsschutzzeichen. Und nicht nur das: Blindenlangstock

und Blindenführhund sind für die

Mobilität dieser Personengruppe unentbehrlich.

Die weißen Stöcke gibt es nach einem Rezept

des Augenarztes in verschiedenen Ausführungen

beim Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein

Berlin (ABSV). Hier können blinde

und sehbehinderte Menschen in speziellen

Schulungen auch die richtige Nutzung des weißen

Langstocks erlernen.

Es ist dringend zu empfehlen, die genannten Verkehrsschutzzeichen

zu nutzen, weil sonst die Gefahr

besteht, dass im Falle eines Verkehrsunfalls

Schadensersatzansprüche verweigert werden.

Eine Anstecknadel (Abzeichen) als Hinweis auf

eine Behinderung genügt im Schadensfall nicht.

In der Hilfsmittelberatungsstelle des ABSV gibt

es neben den Verkehrsschutzzeichen viele praktische

Hilfsmittel, wie „sprechende“ Uhren und

Haushaltsgeräte sowie Münzboxen und Gesellschaftsspiele.

Berliner

Kunstaugen-Institut

D. Leipold-Kuller GmbH

Rognitzstraße 12

14059 Berlin

bki@ocularist.info

www.ocularist.info

Tel. 030 - 3027424

Fax 030 - 3029840

Augenprothetik

Lauscha GmbH

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14059 Berlin

info@augenprothetik-lauscha.de

www.augenprothetik-lauscha.de

Tel. 030 - 3010308

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Epithesenschalen • Zubehör


25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 131

Wenn die Brille nicht mehr ausreicht...

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„Eine stärkere Lesebrille gibt es für mich nicht,

aber ich kann trotzdem nicht mehr lesen!“ Vielleicht

geht es Ihnen, einem Angehörigen oder

Freund genauso und Sie fragen sich, was kann

man noch tun?

Mit zunehmendem Alter nimmt die Leistung der

Augen ab, kleine Schriften können trotz optimaler

Korrektur nur mit Mühe gelesen werden.

Kommt zusätzlich eine Augenerkrankung, z. B.

Grauer Star oder Macula-Degeneration, hinzu, ist

das Lesen mit Brille allein oft nicht mehr möglich.

Noch dazu sind bei vielen Betroffenen die

Orientierung, die Mobilität oder das Fernsehen

deutlich eingeschränkt. Die Folge ist Rückzug aus

dem aktiven Leben und das Gefühl, mit den Problemen

alleingelassen zu sein. Ergänzend zum

Augenarzt ist der spezialisierte Augenoptiker der

kompetente Ansprechpartner. Der „Fachberater

für vergrößernde Sehhilfen“ ist durch kontinuierliche

Fortbildung mit den Problemen sehbehinderter

Menschen vertraut und kann in vielen

Fällen die Lebensqualität der Betroffenen deut-

lich verbessern. In einem ausführlichen Gespräch

ermittelt der Fachberater die Sehbedürfnisse der

Kundinnen und Kunden. Nach anschließender

Ermittlung der erforderlichen Vergrößerung folgt

die gemeinsame Auswahl der geeigneten vergrößernden

Sehhilfen, welche intensiv erprobt

werden. Neben der bekannten klassischen Lupe

gibt es Lupenbrillen, Fernrohrlupenbrillen, elektronische

Bildschirmlesegeräte und vieles mehr.

Je älter unsere Augen werden, umso mehr Licht

ist zum entspannten Lesen notwendig. Dieser Aspekt

wird sehr häufig unterschätzt und die Stehlampe

in der Raumecke oder das Deckenlicht als

ausreichend empfunden. Der Fachberater führt

spezielle Leuchten, die durch Gestaltung, Bedienung

und geeignete Lichtfarben das Lesen oder

sämtliche Arbeiten auf kurze Entfernung wesentlich

erleichtern können. Aufgrund des Umfangs

der Beratung ist ein Termin mit Ihrem Fachberater

für vergrößernde Sehhilfen sinnvoll. Sollte

Ihnen das Verlassen der Wohnung nicht möglich

sein, vereinbaren Sie einen Hausbesuch.

Wir lassen Sie mit Ihrer

Sehschwäche nicht allein!

In persönlicher Atmosphäre betreuen wir Sie und Ihre Angehörigen. Wir sind

ein anerkannter Fach betrieb für die Versorgung Sehbehinderter. Sie fi nden bei

uns alle Produkte, die Ihnen im Alltag helfen. Auch auf Ihre Hobbys müssen Sie

nicht verzichten, z.B. am Computer oder beim Fernsehen.

Manfred-von-Richthofen-Straße 22 · 12101 Berlin · Tel. 030 78898371

www.brillenstube-berlin.de · Wir machen gerne auch Hausbesuche!


132

GESUNDHEIT UND PFLEGE

© Dubova/stock.adobe.com

Netzwerk gewaltfreie Pflege für Berlin

Mit zunehmenden Alter steigt die Wahrscheinlichkeit,

durch Krankheiten oder Pflegebedürftigkeit

von Unterstützung im Alltag abhängig zu werden.

An den verschiedenen Pflegeorten, zu Hause, in

einer Wohngemeinschaft oder auch in Pflegeeinrichtungen

kann es aus den unterschiedlichsten

Gründen zu Gewaltereignissen kommen, gegenüber

den Gepflegten, aber auch gegenüber den

Pflegenden.

Erstmalig wurde in dem vom Bundesministerium

für Bildung und Forschung geförderten Projekt

„PaRis“ (Pflege als Risiko) die besondere

Rolle der Polizei und weiterer Ermittlungsbehörden

für Prävention und Strafverfolgung von

Gewaltstraftaten gegen pflegebedürftige Menschen

untersucht. Gemeinsam mit der Deutschen

Hochschule der Polizei, der Berliner Polizei

und der Senatsverwaltung für Pflege wurde

eine Grundlage für weitere Maßnahmen in Berlin

geschaffen. Als Ergebnis wurde 2021 in Berlin das

Netzwerk gewaltfreie Pflege initiiert. Beim Landeskriminalamt

wurde eine Koordinationsstelle

für das Netzwerk eingerichtet, welche sich mit

Netzwerkmitgliedern an der Entwicklung wirksamer

Strategien zum Schutz pflegebedürftiger

Menschen in Berlin engagiert.

Wenn Sie Anhaltspunkte für Gewalt oder Vernachlässigung

wahrnehmen, können Sie dies der

Polizei jederzeit schriftlich oder mündlich (auch

anonym) mitteilen:

→ bei jedem Polizeiabschnitt

→ online über die Internetwache

www.internetwache-polizei-berlin.de

→ direkt bei der zuständigen Fachdienststelle

im LKA Hinweistelefon mit Mailbox:

4664912555, LKA123@polizei.berlin.de

→ Im akuten Notfall Polizeinotruf 110 wählen

Weitere Informationen rund um das Thema:

www.berlin.de/polizei/aufgaben/praevention

Ambulanter Pflegedienst für Persönliche Assistenz

Individuelle Leistungen – selbstbestimmte Lebenswege.

Neue Lebenswege GmbH | Gubener Str. 49 | 10243 Berlin

www.lebenswege-berlin.de | info@lebenswege-berlin.de | Telefon (030) 44 68 72-320


25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 133

„Haus der Zukunft“ zeigt Möglichkeiten auf

Selbstbestimmt Wohnen

Das golden leuchtende „Haus der Zukunft“ am

Blumberger Damm 2k zeigt im Smart Living &

Health Center e. V. eine innovativ ausgestattete

Wohnung mit diversen Möglichkeiten für

ein selbst bestimmtes Leben – trotz gesundheitlicher

Einschränkungen. Demonstriert

werden nützliche Produkte für den Alltag vom

TV-Sessel mit Aufstehfunktion bis zur Videotürstation,

vom gut greifbaren Besteck bis zum

Elektrorollstuhl mit Steh- und Liegefunktion,

innovative Lösungen für den Wohn- und

Schlafbereich, für Bad und Küche. Das Veranstaltungsprogramm

richtet sich an Menschen

mit Einschränkungen und deren Angehörige

ebenso wie an medizinisches Personal. Dazu

werden individuelle Beratungen angeboten.

Geöffnet ist Mo 9-16 Uhr, Di 9-18 Uhr, Mi 9-15

Uhr, Do 9-18 Uhr und Fr 9-13 Uhr.

www.smart-living-health.de

SPENDEN SIE

FÜR EINE ZEIT

VOLLER LEBEN

Seit 1996 begleitet die Björn Schulz

Stiftung Familien mit lebensverkürzend

erkrankten Kindern und Jugendlichen.

Eine Vielzahl unserer Angebote ist

spendenfinanziert.

Mehr Infos: bjoern-schulz-stiftung.de

Unser Spendenkonto

SozialBank

IBAN: DE38 3702 0500 0001 1456 00

BIC: BFSWDE33XXX

Stichwort: Inklusion25-26

Für eine Zeit voller Leben

Seit 1996 begleitet die Björn Schulz Stiftung Familien

mit lebensverkürzend erkrankten Kindern,

Jugendlichen und jungen Erwachsenen in

Berlin und Brandenburg. Mit einem umfassenden

Angebot an stationären und ambulanten

Dienstleistungen sind wir für die Familien da.

Das Herzstück unserer Stiftung ist das Kinderund

Jugendhospiz Sonnenhof in Berlin-Pankow.

Unser Ansatz ist ganzheitlich: Wir bieten Unterstützung

bereits ab dem Zeitpunkt der Diagnosestellung,

während der oft langen Krankheitsphase

bis hin zum Abschied und der anschließenden

Trauerbegleitung. In unserer hauseigenen

Akademie vermitteln wir mit hoher Kompetenz

eine Vielzahl von Themen, um haupt- und

ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern wertvolles

Wissen zugänglich zu machen.

Dank der langjährigen Erfahrung unseres multiprofessionellen

Teams können wir jederzeit

individuell auf die Bedürfnisse der Familien

eingehen. Unser Angebot umfasst nicht nur die

medizinische und psychosoziale Betreuung des

erkrankten Kindes, sondern auch zahlreiche bedarfsgerechte

Angebote für die gesamte Familie.

Es liegt uns sehr am Herzen, den betreuten

Familien Raum für gemeinsame Erlebnisse zu

geben und das größtmögliche Maß an Lebensqualität

zu schaffen – ganz im Sinne unseres

Mottos: Für eine Zeit voller Leben.

www.bjoern-schulz-stiftung.de

ANZEIGE


134

GESUNDHEIT UND PFLEGE

ANZEIGE

Pflegestützpunkte Berlin

Kostenlose Beratung rund um Pflege, Alter und Wohnen

Pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige stehen vor vielen Fragen und Herausforderungen.

Für sie sind die 36 Pflegestützpunkte in Berlin kostenlose und unabhängige Anlaufstellen. Dort

wird z. B. über Entlastungsmöglichkeiten, Hilfen bei der Pflege und im Haushalt oder Angebote für

Menschen mit Demenz individuell informiert. Zudem gibt es in jedem Bezirk ein spezialisiertes

Wohnberatungsangebot. Pflegestützpunkte unterstützen Pflegebedürftige verbraucherorientiert beim

Wunsch, möglichst lange in der eigenen Wohnung zu leben. Am besten gelingt dies mit dem Wissen

um die zahlreichen Hilfsangebote. Dies kann etwa ein Pflegedienst sein, ein Hausnotruf oder ein

pflegegerechter Umbau. Über Möglichkeiten der Finanzierung beraten wir Sie selbstverständlich auch.

Die Beratungen werden telefonisch, vor Ort, per Video oder im Rahmen von Hausbesuchen angeboten.

Sie erreichen die Pflegestützpunkte kostenfrei Mo-Fr 9-18 Uhr unter der Servicenummer 0800 5950059

(kostenfrei). Mehr Informationen finden Sie im Internet unter pflegestuetzpunkteberlin.de.

Charlottenburg-Wilmersdorf

Bundesallee 50 8931231

Kaiserin-Augusta-Allee 85 3385364-910

Ernst-Reuter-Platz 2 * 0800 265080-25201

Friedrichshain-Kreuzberg

Strausberger Platz 13-14 * 0800 265080-22660

Prinzenstraße 23 ** 25700673

Wilhelmstraße 138-139 613760761

Lichtenberg

Einbecker Straße 85 ** 40366-1160

Rummelsburger Straße 13 * 259357955

Reichenberger Straße 3 3385364-70

Marzahn-Hellersdorf

Janusz-Korczak-Str. 17 * 0800 265080-28686

Marzahner Promenade 49 ** 5143093

Blumberger Damm 2k ** 2700498-40

Mitte

Brückenstraße 4 * 0800 265080-28100

Kirchstraße 8a 3385364-0

Reinickendorfer Straße 61 ** 45941103

Neukölln

Karl-Marx-Straße 66 * 0800 265080-27110

Groß-Ziethener Chaussee 16 3385364-20

Rollbergstraße 30 ** 6897700

Pankow

Hauptstraße 29a * 0800 265080-24890

Mühlenstraße 48 ** 47531719

Am Steinberg 10 3385364-50

Reinickendorf

Fellbacher Straße 25 * 3385364-40

Glienicker Straße 6a 41744891

Wilhelmsruher Damm 116 ** 49872404

Spandau

Galenstraße 14 902792026

Heerstraße 440 3385364-30

Nonnendammallee 104 * 257949281

Steglitz-Zehlendorf

Albrechtstraße 81a ** 76902600

Ferdinandstraße 35 3385364-80

Teltower Damm 35 * 0800 265080-26550

Tempelhof-Schöneberg

Hauptstraße 17 * 0800 265080-26210

Ottokarstraße 1 ** 7550703

Mariendorfer Damm 187a 3385364-60

Treptow-Köpenick

Albert-Einstein-Straße 2 0800 265080-27450

Fürstenwalder Damm 426 3385364-920

Spreestraße 6 ** 47474702

* spezialisierte Beratung für Familien

mit pflegebedürftigen Kindern

** spezialisierte Wohnberatung (Schwerpunkt

wohnumfeldverbessernde Maßnahmen)


25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 135

Hilfsmittelcentrum des DRK

Ansehen, informieren, ausprobieren!

Im Hilfsmittelcentrum können Hilfsmittel

wie Rollstühle, Rollatoren, Badewanneneinstiegshilfen

und vieles mehr ausgeliehen

werden. Beratungen zu Mobilitätshilfen

erfolgen auch telefonisch. Für persönliche

Beratungen ist ein Termin erforderlich, den

man telefonisch, per Mail oder Fax vereinbaren

kann.

• DRK LV Berliner Rotes Kreuz e. V.

– HilfsmittelCentrum

Bachestr. 11, 12161 Berlin

(U-Bhf. Friedrich-Wilhelm-Platz,

U-/S-Bhf. Bundesplatz)

Öffnungszeiten für Verleih:

Mo/Mi/Fr 9-12 Uhr, Di/Do 14-17 Uhr

(Terminvereinbarungen auch außerhalb

der Öffnungszeiten möglich)

Für Beratungen vereinbaren Sie einen

Termin: Tel. 600300-200

hilfsmittel@drk-berlin.de

www.drk-berlin.de/hilfsmittel

Patientenbeauftragte

Anlaufstelle für Belange und Beschwerden

Das Amt ist Anlaufstelle für die Anliegen, Belange und

Beschwerden von kranken Menschen, ihren Angehörigen

und ihren Organisationen sowie von Nutzerinnen

und Nutzern der gesundheitlichen Versorgung in Berlin.

Es schafft den Rahmen dafür, dass die Interessen der

Betroffenen in der Versorgungspolitik angemessen Gehör

und Berücksichtigung finden.

Bei Problemen und Beschwerden wird unabhängig vermittelt,

aber den Betroffenen parteiisch zur Seite gestanden.

Es wird zum Ausgleich und Vergleich angeregt

und der Dialog im Sinne einer Schlichtung unterstützt –

in Einzelfällen auch moderierend. Auf Wunsch wird die

Anonymität der Beschwerdeführer/in gewahrt.

Erfahrungsberichte, Anliegen und Beschwerden werden

gesammelt, dokumentiert und ausgewertet.

• Patientenbeauftragte für Berlin

Senatsverwaltung für Wissenschaft,

Gesundheit und Pflege

Oranienstraße 106, 10969 Berlin

Tel. 9028-2010, Mo-Fr 10-14 Uhr, Fax 030 9028-3113

patientenbeauftragte@senwgpg.berlin.de

www.berlin.de/lb/patienten

#nurmut

Trau' dich.

Es braucht Mut,

sein Leben in die eigene Hand zu nehmen.

Wir helfen Menschen mit Behinderungen

eigenständiger mitten im Leben zu leben.

futura-berlin.de


136

GESUNDHEIT UND PFLEGE

Der heilpädagogische Fachdienst ist ein niederschwelliges

Angebot und richtet sich sowohl an Eltern,

die Fragen zu der Entwicklung ihres Kindes haben,

als auch an pädagogische Fachkräfte, die ein Entwicklungsrisiko

bei einem von ihnen betreutem Kind

vermuten. Das mobil aufsuchende Angebot ist für die

Ratsuchenden kostenfrei und umfasst eine bedarfsorientierte

Beratung im Hinblick auf Unterstützungsund

Förderangebote im Sozialraum der Familie.

Mobiler Heilpädagogischer Fachdienst

(HPFD) „Berliner Kiebitze“ in Ihrer Nähe:

Mitte (Zentrum/Alt-Mitte): Tel. 0151 195363-81

Friedrichshain: Tel. 0151 195363-62/-08

Pankow/Prenzl. Berg: Tel. 0151 195363-86/-85/-07

hpfd.friedrichshain-mitte@integral-kja.de

www.integral-berlin.de

Offenes Beratungsangebot für Eltern beim Heilpädagogischen Fachdienst

Wenn das Kind „anders“ ist

Es gibt so vieles, worüber sich Eltern oder Erzieher

tagtäglich Gedanken machen: Das Kind kann noch

nicht so gut sprechen oder laufen wie andere. Ist es

normal, dass es immer so zappelig ist? Es scheint

mich nicht zu verstehen. Es lispelt oder stottert.

Es ist immer so trotzig. Es schlägt häufig andere

Kinder. Es kann sich überhaupt nicht konzentrieren.

Oder Eltern hören in der Kita sogar: Ihr Kind ist doch

verhaltensgestört.

Beeinträchtigungen oder Behinderungen können in

den Bereichen Sprache, Sensomotorik, Kognition,

Sozialverhalten und/oder Emotion in verschiedenen

Stärken auftreten. Ist alles im normalen

Bereich oder braucht das Kind eine Therapie? Für

solche und andere Fragen zur Entwicklung des

Nachwuchses kann man sich beim Heilpädagogischen

Fachdienst beraten lassen.

In ganz Berlin gibt es Stellen dafür. Benötigt das

Kind vielleicht eine spezielle Förderung? Wo finde

ich so etwas in der Nähe?

Heilpädagogen schaffen eine Vertrauensbasis zu

dem Kind und seinen Eltern. Durch Austausch mit

den Eltern, dem Kindergarten oder der Schule

erhalten sie die nötigen Informationen. Die

ganzheitliche Förderung steht im Mittelpunkt. Ziel

heilpädagogischen Handelns ist es laut www.heilpaedagogik.de,

die Fähigkeiten für Ich-Kompetenz

(gute Beziehung zu sich selbst), Sozialkompetenz

(gute Beziehung zu anderen Menschen) und Sachkompetenz

zu stärken. Für das heilpädagogische

Handeln werden Methoden ausgewählt, die auf

pädagogischen, psychologischen, medizinischen

und soziologischen Kenntnissen aufbauen.

www.kja-spz-berlin.de/hpfd

Die Kinder- und Jugendambulanz betreut Kinder und Jugendliche

mit Behinderungen und Entwicklungsauffälligkeiten.

Das kinderärztlich und kinder- und jugendpsychiatrisch

angeleitete Team bietet Diagnostik und Therapien in den

Fachbereichen Physio therapie, Logopädie, Musiktherapie,

Ergotherapie, Heilpädagogik, Sozialpädago gik und Psychologie

sowie Beratungen für Eltern und Erzieher*innen

an. Als besonderes Angebot findet in unserem SPZ die

sinnesspezifische Frühförderung hörgeschädigter Kinder

sowie Beratung und Anleitung von Bezugspersonen statt.

INTEGRAL Kinder- und Jugendambulanz

Sozialpädiatrisches Zentrum (KJA | SPZ)

Rathausstraße 13 · 10178 Berlin

Tel. 030 4226450

kja@integral-berlin.de

www.integral-berlin.de


25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 137

Sanitätshäuser, Orthopädietechnik

Breit gefächerte Produktpalette

Zum Sortiment eines Sanitätsfachgeschäfts

gehört eine breit gefächerte Produktpalette

aus dem sanitären Bereich, die von verschiedenen

Bad- und Toilettenhilfen über den

Duschhocker bzw. Duschstuhl bis hin zum Badewannenlift

reicht. Auch wenn Sie auf der Suche

nach einer Gehhilfe wie z.B. einem Rollator

oder einem Rollstuhl sind, werden Sie in einem

Sanitätshaus fachkundig beraten. Nicht zuletzt

gehören auch verschiedene Wellness-, Gymnastik-

und Fitnessartikel wie Massagegeräte,

Muskelstimulatoren und Bewegungstrainer ins

Standardsortiment eines Sanitätshauses.

Sie suchen nach einem Sanitätsfachgeschäft

in Ihrer Nähe? Im BerlinFinder sind Sanitätshäuser

in allen Berliner Bezirken übersichtlich

aufgelistet. Benötigen Sie ein Paar Gesundheitsschuhe

oder spezielle orthopädische

Einlagen für den Sport oder den täg lichen Gebrauch?

t1p.de/sanitaetshaus

Angebote der Volkhochschulen

Spezielle Gesundheitskurse

Mit den ERW-IN Kursen (ERWachsenenbildung

INklusiv) bieten die Volkshochschulen einfache

Sprache und langsames Lerntempo an, seit

15 Jahren. Im Herbstprogramm 2025 geht es

nicht nur um Lesen, Schreiben und Rechnen,

um Computer und Internet. Zum Programm

gehören u. a. ein Erste-Hilfe-Kurs in Mitte,

Stadtführungen, aber auch viele Gesundheitskurse

in Lichtenberg, Mitte, Spandau, Steglitz-

Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg. Das

reicht vom Interkulturellen Kochabend bis

zu „Yoga in deinem Tempo“, von „Rücken-fit“

bis zu „Du bist, was du isst“. Auch Meditation,

Gymnastik, Zirkeltraining, Stressabbau, Volkstänze

aus aller Welt gehören u.a. dazu. Leicht

gemachtes Sprachenlernen wird vor allem in

Englisch geboten, aber auch in Französisch,

Spanisch und Chinesisch.

www.erw-in.de


138

BERATUNG UND HILFE

30 Jahre Netzwerk behinderter Frauen Berlin

Im Roten Rathaus wird vielfältig gefeiert

Am 4. Dezember 2025 feiert das Netzwerk behinderter

Frauen Berlin e. V. sein 30-jähriges Jubiläum

im Roten Rathaus - so vielfältig, wie der

Verein ist, den es seit Frühjahr 1995 gibt. Die

Selbsthilfeorganisation weist darauf hin, dass

behinderte Frauen nach wie vor das Schlusslicht

auf dem Arbeitsmarkt bilden, behinderte

Mädchen und Frauen doppelt so häufig von

sexualisierter Gewalt betroffen sind wie nicht

behinderte, pflegeabhängige Frauen keinen

Rechtsanspruch auf weibliche Pflege- und Assistenzkräfte

haben, Mütter mit Behinderung

nicht immer die notwendige Unterstützung wie

Elternassistenz erhalten.

Durch die Förderung der Senatsverwaltung für

Arbeit, Soziales, Gesundheit, Integration, Vielfalt

und Antidiskriminierung kann das Netzwerk

seit November 1997 eine Selbsthilfe-, Kontaktund

Beratungsstelle mit derzeit fünf (selbst betroffenen)

Teilzeit-Mitarbeiterinnen anbieten.

Dabei geht es um Psychosoziale, Soziale und

Fachberatung, Beratung bei Behördenangelegenheiten,

bei Gewalterfahrungen, Krisen und

Konflikten, Unterstützung bei der Jobsuche,

Budget für Arbeit, berufliche Rehabilitation und

Erwerbsminderung, Sensibilisierungsfortbildungen,

Klärung rechtlicher und beruflicher Fragen.

Der Verein vertritt die Interessen auch auf Landes-

und Bundesebene und setzt sich für notwendige

Gesetzesänderungen ein. Angeboten

werden Veranstaltungen, Workshops und

Bildungsseminare – auch für Angehörige und

Freundinnen, Mitarbeiter*innen in Einrichtungen

der Behindertenhilfe sowie in Frauenprojekten.

Weitere Informationen

über die Angebote und Projekte

des Netzwerk behinderter

Frauen Berlin e.V. gibt es hier:

© visitBerlin/Wolfgang Scholvien-

Für ein besseres

Leben mit Demenz

Alzheimer Gesellschaft Berlin e. V.

Selbsthilfe Demenz

Beratung für An- und

Zugehörige und Betroffene,

Unterstützung und Angebote

in Berlin

Informieren Sie sich:

Tel. 030 89094357

www.alzheimer-berlin.de

B

und

in


Die Onkomap

Ihr digitaler Onkolotse für Berlin

Liebe Patientinnen und Patienten,

die Webseite „Onkomap“ bietet allen Betroffenen genau den Stadtplan, den sie brauchen! Nach

dem Ausfüllen auf der individuellen Eingabemaske finden Sie eine Fülle von Angeboten rund um

Ihren Wohnort oder berlinweit. Das geht über spezialisierte Schwerpunktpraxen, Psychoonkologen,

Sportangebote, Selbsthilfegruppen, live und digitale Veranstaltungen,

Beratungsstellen und vieles mehr – und alles passgenau zu Ihrer Krebserkrankung.

Lassen Sie sich von den Angeboten inspirieren

und gewinnen Sie ein Stück wertvolle Lebensqualität

zurück! Weitere Infos: www.onkomap.de

Beratung zu Sport und Bewegung für Krebsbetroffene

Mit einer Beratung zu Sport und Bewegung

bei Krebs erleichtert die Berliner Krebsgesellschaft

e. V. (BKG) den Einstieg in ein individuell

passendes Sportangebot. Bewegung und moderater

Sport haben erwiesenermaßen eine positive

Wirkung für Krebsbetroffene – vor, während

und nach der Krebstherapie: Bewegung stärkt

Körper und seelisches Wohlbefinden und kann

die Nebenwirkungen der Therapie verringern

oder sie besser verträglich machen.

Doch viele Krebsbetroffene sind unsicher und

fragen sich: Wie viel Sport darf bzw. sollte ich

machen und welches Sport- bzw. Bewegungsangebot

ist für mich persönlich geeignet? Hier

hilft die sportwissenschaftliche Beratung der

Berliner Krebsgesellschaft e. V., bei der individuell

abgeklärt wird, welches Sport- oder Bewegungsangebot

geeignet ist und auch passende

Angebote vermittelt.

• Beratung der Berliner Krebsgesellschaft e.V.

Terminanfragen unter: Tel. 030 270007-270

beratung@berliner-krebsgesellschaft.de

www.berliner-krebsgesellschaft.de/

krebsberatung/beratung-sport-bei-krebs

• Beratung OnkoAktiv – Abt. Sportmedizin

Charité – Universitätsmedizin

Terminanfragen unter: Tel. 030 2093-46033

onkoaktiv-berlin@charite.de

https://sportmedizin.charite.de/leistungen/

angebot_fuer_onkologische_patientinnen

Rat und Hilfe bei Krebs

Wir beraten Krebsbetroffene und ihre Angehörigen.

Psychoonkologische Beratung

Sozialrechtliche Beratung

Begleitung von Kindern

krebskranker Eltern und ihren Familien

Kultursensible Krebsberatung

in türkischer Sprache

Beratung zu Sport und Bewegung bei Krebs

Wir beraten kostenfrei, vertraulich und unabhängig.

Terminvereinbarung unter

030 270007 - 270

www.berliner-krebsgesellschaft.de


140

BERATUNG UND HILFE

Auch Angehörige brauchen oft Hilfe

„Und plötzlich konnte ich nicht mehr…“

Einen pflegebedürftigen Menschen zu Hause zu

betreuen, ist eine schwere Aufgabe. Sie kostet

viel körperliche und noch mehr seelische Kraft.

Vielfach gestehen sich pflegende Angehörige

erst sehr spät ein, dass sie überfordert sind.

Die Anzeichen seelischer Belastungen werden

von den Betroffenen meist nicht erkannt. Warnsignale

einer seelischen Überforderung zeigen

sich oftmals erst einmal auf der körperlichen

Ebene beispielsweise mit Schlafstörungen, Verspannungen,

Ohrensausen, Appetitlosigkeit,

Herzrasen oder häufigen Erkältungen. Wenn

die Seele dauerhaft leidet, kann sich das unter

anderem durch innere Unruhe, Ungeduld, Gereiztheit

und Ärger zeigen. Auch Schuldgefühle,

Niedergeschlagenheit, Weinen, ein Erleben innerer

Leere, Grübeln und Gedankenkreisen müssen

ernst genommen werden, auch sie sind oft

Zeichen andauernder Überforderung und von

seelischem Stress. Die dauerhafte Belastung der

Pflege – besonders wenn sie neben den Anforderungen

des beruflichen und privaten Alltags

geleistet wird – kann Stress auslösen, der auf

Dauer seelisch krank macht.

Angehörige mit seelischen Belastungen können

sich z. B. an Seelsorge- und Krisentelefone,

an ärztliche oder psychologische Psychotherapeuten

oder auch an Familien- und Lebensberatungsstellen

wenden. Solche professionellen

Entlastungsangebote bieten Ratsuchenden

viel Raum und Zeit zum zwischenmenschlichen

Austausch. Die professionelle Begleitung erfolgt

ganz individuell, neutral und grundlegend

wohlgesonnen.

Mitglied in der

Deutschen Diabetes Föderation e. V.

- größte unabhängige Selbsthilfeorganisation

Wir sind die Interessenvertretung

für Menschen mit Diabetes mellitus.

Wir bieten:

• Diabetesschulungen

• Sozialrechtsberatung

• Selbsthilfegruppen

• unabhängige Beratung

in Versicherungsfragen für Menschen

mit gesundheitlichen Einschränkungen

Sana Gesundheitszentrum „Am Tierpark“

Rummelsburger Str. 13 • 10315 Berlin

Tel. 278 67 37 • Fax 27 59 16 57

info@diabetikerbund-berlin.org

www.diabetikerbund-berlin.org

Information

Beratung

Vor-Ort-Hilfe

Überregionaler

Bereitschaftsdienst

Tel. 030 3906300

www.berliner-krisendienst.de


25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 141

Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg e. V.

Gemeinsam verändern und sozial gestalten!

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Der Sozialverband VdK setzt sich seit über

70 Jahren für soziale Gerechtigkeit ein. Mit über

2,3 Millionen Mitgliedern ist er der größte Sozialverband

Deutschlands und eine verlässliche

Anlaufstelle für alle, die Unterstützung und Hilfe

in sozialen Angelegenheiten benötigen. Als einer

von insgesamt 13 Landesverbänden räumt der

VdK Berlin-Brandenburg soziale Ungerechtigkeiten

aus dem Weg. Dies erreichen wir, indem

wir in Berlin und Brandenburg Einfluss auf Gesetzgebungsprozesse

nehmen, politische Lobbyarbeit

betreiben sowie durch die Sozial- und

Rechtsberatung für unsere Mitglieder.

Ob Rente, Behinderung, Unfallfolgen oder Pflege

– der Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg

steht seinen Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite.

Durch seine hohe Fachkompetenz im Sozialrecht

vertritt der VdK Berlin-Brandenburg die

Anliegen seiner Mitglieder wirksam gegenüber

Behörden und Gerichten. In Berlin und Brandenburg

unterstützen über 35.000 Mitglieder

und zahlreiche ehrenamtlich Aktive die Arbeit

des VdK. Als Träger von sozialen Angeboten und

Projekten in den Bereichen Pflege, Kinder- und

Jugendhilfe, Mobilitätshilfe sowie Teilhabe für

Ältere und Menschen mit Behinderungen schärft

der VdK Berlin-Brandenburg den Blick für die sozialen

Belange vor Ort. Damit leisten wir einen

wichtigen Beitrag für die gleichberechtigte Teilhabe

aller Menschen.

• Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg e. V.

Linienstr. 131, 10115 Berlin

Tel. 030 864910607

berlin-brandenburg@vdk.de

www.berlin-brandenburg.vdk.de

Ein starker Partner für

soziale Gerechtigkeit!

Wir bieten

Sozial- und Rechtsberatung

Vertretung bei Sozialgerichten

Rentenberatung

Soziales Engagement

Teilhabeberatung

auch für Nichtmitglieder

Werden Sie Mitglied!

Telefon: 030 864910608

E-Mail: berlin-brandenburg@vdk.de

www.berlin-brandenburg.vdk.de

Foto: ©VdK Deutschland


142

BERATUNG UND HILFE

BDH

Bundesverband

Rehabilitation

Rehabilitation. Selbsthilfe. Leben.

Geschäftsstelle Berlin

Tauentzienstraße 7b/c, 10789 Berlin, Tel. 86 20 37 10, Fax 8620 37 09

Sprechstunden: Di 11-13, Do 12-17 Uhr mit telefonischer Anmeldung

E-Mail: berlin@bdh-reha.de

www.berlin.bdh-reha.de

Wenn eine rechtliche Betreuung erforderlich wird

Vorsorgende Verfügungen beugen Konflikten vor

Jeder Mensch kann in die Situation geraten,

wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen

zu können. Es ist wichtig, für einen solchen

Fall vorzusorgen.

Vorsorgevollmacht: Mit dieser Vollmacht ermächtigen

Sie eine vertrauenswürdige Person,

in Ihrem Namen zu handeln. Diese Person muss

bereit und in der Lage sein, die Verantwortung zu

übernehmen. Die Vollmacht kann sich auf einzelne

oder sämtliche Angelegenheiten beziehen. Es

ist möglich festzulegen, dass die Vollmacht erst

dann wirksam wird, wenn Sie nicht mehr selbst

entscheiden können. Bei der Abfassung einer

Vollmacht kann anwaltlicher oder notarieller

Rat eingeholt werden.

Betreuungsverfügung: Wenn keine gültige

Vorsorgevollmacht vorliegt und Sie nicht mehr

in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten zu regeln,

setzt das Gericht einen rechtlichen Betreuer bzw.

eine Betreuerin ein. Mit einer Betreuungsverfügung

können Sie im Vorfeld festlegen, wer als

Betreuer infrage kommt oder wer auf keinen Fall

ausgewählt werden soll. Ebenso können Sie konkrete

Anweisungen geben, etwa welche Wünsche

und Gewohnheiten berücksichtigt werden sollen

oder ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause

oder in einem Pflegeheim gewünscht wird.

Patientenverfügung: Mit einer Patientenverfügung

können Sie für den Fall einer künftigen

Entscheidungsunfähigkeit festlegen, ob

Sie bestimmten medizinischen Maßnahmen

zustimmen oder sie ablehnen. Der Arzt muss

dann prüfen, ob Ihre Vorgaben auf die aktuelle

Situation anwendbar sind. Es wird empfohlen,

sich von Experten, zum Beispiel Ärzten oder

spezialisierten Organisationen, beraten zu lassen,

um Widersprüche in den Festlegungen zu

vermeiden.

Grad der Behinderung, Merkzeichen

Rente, Reha, Unfall, Teilhabe

Kranken- und Pflegeversicherung

Arbeitsrecht, Kündigungsschutz

Widerspruch, Klage, Berufung

FACHANWALT FÜR SOZIALRECHT

FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT

Janusz-Korczak-Str. 8 · 12627 Berlin · Zugang behindertengerecht

U-Bhf. Hellersdorf (U5) · Tram M6, 18 · Bus 195, X54 · Parkhaus

Tel. 030 97 99 25 10

www.meinhardt.eu


25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 143

Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft

Landesverband Berlin e. V.

030 / 313 06 47

Miteinander. Füreinander.

Leben mit Multipler Sklerose.

info@dmsg-berlin.de

www.dmsg-berlin.de

Hilfe bei Multipler Sklerose (MS)

Multiple Sklerose (MS) ist eine Autoimmunkrankheit,

bei der das Myelin, die „Schutzschicht“ von Nervenzellen

in Gehirn und Rückenmark, angegriffen wird. In

Berlin leben rund 12.000 Menschen mit der Diagnose

MS. Rund 2.000 sind im Landesverband der Deutschen

Multiple Sklerose Gesellschaft organisiert. Als

unabhängige Selbsthilfeorganisation unterstützt er seit

1982 Erkrankte und deren Angehörige.

Zu den Angeboten der DMSG Berlin gehören:

→ soziale, psychologische und Betroffenenberatung

→ App MS Beratung → Betreutes Einzelwohnen

(BEW) und BEW im Betreuungsverbund

→ ehren amtlicher Besuchsdienst

→ Selbsthilfegruppen und Stammtische

→ Online- und Vor-Ort-Veranstaltungen

→ DMSG-Funktionstraining

APP

MS-BERATUNG

Mutstelle Berlin

NEIN! zu sexueller Gewalt

Die Mutstelle Berlin ist eine Fachberatungsstelle für erwachsene Menschen mit Lernschwierigkeiten,

die sexualisierte Gewalt erfahren haben oder bedroht sind. Viele leiden still, aus Scham oder Angst,

nicht ernst genommen zu werden. Oft fehlt das Wissen über Hilfeangebote – oder Beratungsstellen

sind nicht auf ihre besonderen Bedürfnisse eingestellt. Hier setzt die Mutstelle der Lebenshilfe

Berlin an: Im Mittelpunkt stehen Beratung, Prävention und Intervention.

Betroffene erhalten vertrauliche und unbürokratische Hilfe – von ersten Gesprächen über psychologische

Begleitung und Krisenintervention bis zu Gruppenangeboten und der Vermittlung weiterer

Unterstützung. Auch Angehörige, Freundinnen und Freunde sowie Fachkräfte und Einrichtungen

finden Beratung. Die Mutstelle bietet Orientierung im Umgang mit Verdachtsfällen, begleitet Klärungen

und unterstützt in Präventionsfragen.

Die Arbeit ist vertraulich, kostenfrei, auf Wunsch anonym und parteilich im Sinne

des Opferschutzes. Auf dem eigenen YouTube-Kanal veröffentlicht die Beratungsstelle

zudem Mut-Mach-Videos zum Thema Abstand.

Kontakt zur Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt:

Telefonisch: Pia Witthöft (0176 10 17 90 87) und Franziska Herms (0176 10 17 90 83)

mutstelle@lebenshilfe-berlin.de

Unser Ziel ist die Durchsetzung Ihrer Rechte!

Die Antidiskriminierungsberatung Alter, Behinderung, Chronische Erkrankung

(ADB) ist ein Projekt der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e. V. Wir beraten

und unterstützen Menschen, die auf Grund von Behinderung oder auf Grund

ihres Alters diskriminiert werden und setzen uns für deren soziale, rechtliche

und politische Gleichbehandlung ein. Die ADB arbeitet auf Grundlage des Allgemeinen

Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Wir beraten kostenlos. Dolmetscher*innen

können hinzugezogen werden. Kontaktieren Sie uns!

Antidiskriminierungsberatung Alter, Behinderung, Chronische Erkrankung

Littenstraße 108, 10179 Berlin-Mitte, Tel. 27592527

adb@lv-selbsthilfe-berlin.de | www.diskriminierung-berlin.de


144 Stichwortverzeichnis

LAGESO-VERSORGUNGSAMT

A

Altersrente.................................................................44

Andere Leistungsanbieter.................................... 40

Antrag stellen.............................................................9

Antragsformular.........................................................9

Berufliche Teilhabe.................................................35

Assistenzleistungen................................................29

Ausgleichsabgabe....................................................35

Auslandsbescheinigung.........................................14

Auslandsreisen......................................................... 21

Ausnahmen von den Verkehrsverboten............24

Außergewöhnliche Gehbehinderung.................15

B

Barrierefreiheit im Kundencenter.........................6

Beauftragte für Menschen

mit Behinderung..................................................... 60

Begleitperson...........................................................15

Begleitservice (VBB)................................................ 21

Beratung Barrierefrei Studieren (BBS)...............58

Behindertentoiletten............................................. 68

Beiblatt (Wertmarke).............................................. 17

Beratungsstellen der Bezirksämter.................... 61

Besonderer Wohnbedarf ...................................... 51

Betreutes Einzelwohnen........................................50

Betreuung....................................................................9

Blindheit....................................................................15

Blindenführ- und Begleithunde..........................20

Blindensendung – Postversand für Blinde.......52

Budget für Arbeit.................................................... 40

Budget für Ausbildung...........................................42

E

Eigenbeteiligung, Sonderfahrdienst...................30

Eingliederungshilfe.................................................56

Einkommensteuer...................................................45

Ergänzende unabhängige

Teilhabeberatung (EUTB).......................................64

F

Fahrtkostenpauschale........................................... 48

Freizeitangebote für Kinder

mit Behinderung......................................................55

Frühförderung..........................................................54

Führerschein.............................................................28

G

Gehbehinderung

(erhebliche, außergewöhnliche).........................15

Gehörlosigkeit..........................................................16

Gesetzliche Vertretung...........................................10

Gleichstellung (Berufliche Teilhabe)..................37

Gleichstellung (Sonderregelung Parken).......... 27

Gurtanlegepflicht, Befreiung von........................28

H

Härtefallregelung, Sonderfahrdienst................. 27

Heilungsbewährung................................................ 11

Herbergen..................................................................50

Hilflosigkeit...............................................................15

I

Inklusionspreis......................................................... 72

Integrationsfachdienste................................. 35, 63

Inklusionsamt...........................................................35

J

Junge Menschen.......................................................54

K

Kinder- und Jugendambulanzen.........................54

Kindertagesstätten..................................................55

Klage einreichen...................................................... 11

Kommunikation und Medien................................52

Kraftfahrzeugsteuer................................................22

Kundencenter/Versorgungsamt............................6

Kündigungsschutz...................................................37

L

Lichtbild.....................................................................13

Lotse Berlin...............................................................50

M

Merkzeichen (Schwerbehindertenausweis)......15

Mobil mit Handicap/Serviceangebote .............. 21

Mobiliätshilfedienste............................................. 21

Mobilitätstraining der BVG.................................... 21

N

Notsituationen

(Sonderfahrdienst)................................................. 32


25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 145

O

Online-Antragstellung..............................................8

Online-Terminbuchung............................................6

Orthopädische Hilfsmittel....................................20

P

Parkausweis (EU).....................................................25

Parkerleichterungen...............................................25

Passbild (siehe Lichtbild)......................................13

Pauschbetrag (Steuerrecht)..................................46

Personenbeförderung............................................ 17

R

Ratgeber im Internet................................................ 7

Rückwirkende Anerkennung.................................10

Rundfunkbeitragspflicht

(Ermäßigung, Befreiung)........................................53

S

Schulbesuch und sonderpädagogische

Förderung....................................... 57

Schwerbehindertenausweis................................. 12

Sitzplatz (ÖPNV).......................................................19

Sonderfahrdienst.....................................................29

Sorgerecht.................................................................10

Sprechstunde für Gehörlose..................................6

Steuerbefreiung (Kfz)..............................................22

Steuerermäßigung (Kfz).........................................22

Steuerrecht................................................................45

Studium......................................................................58

T

Taubblindheit...........................................................16

Taxikonto...................................................................32

Teilhabeberatung (EUTB).......................................64

Toilettenschlüssel für barrierefreie

öffentliche Toiletten.............................................. 68

Treppenhilfe..............................................................29

U

Umweltzone..............................................................24

V

Vereine und Verbände............................................65

Verlust (Schwerbehindertenausweis,

Wertmarke)..............................................13

Versicherungsamt....................................................44

Versorgungsamt/Kundencenter............................6

Video-Sprechstunde.................................................6

Vollmacht.....................................................................9

W

Werbungskosten (Steuerrecht)............................49

Werkstätten für Menschen

mit Behinderung......................................................38

Wertmarke (Beiblatt).............................................. 17

Widerspruch einlegen............................................ 11

Wohnen......................................................................50

Z

Zollamt.......................................................................23

Zusatzurlaub.............................................................38

Impressum

Herausgeber: Landesamt für Gesundheit und

Soziales Berlin

Versorgungsamt, PF 31 09 29, 10639 Berlin

infoservice@lageso.berlin.de

www.lageso.berlin.de

@LAGeSo_Berlin

lageso_berlin

Inhalt: Landesamt

für Gesundheit und Soziales Berlin/

Versorgungsamt, Referat III C

Anzeigen:

aperçu® Verlagsgesellschaft mbH

Gubener Str. 47, 10243 Berlin, Tel. 29371-400

info@verlag-apercu.de

www.berlin-broschueren.de

Titelbild: Kai Dankert / LAGeSo Berlin

Redaktionschluss: 30. September 2025

Schutzgebühr: EUR 1,-

ISBN: 978-3-9825949-2-7

Druck: PIEREG Druckcenter Berlin

Nachdruck – auch auszugsweise – oder Fotokopien

dürfen nur mit Quellenangaben und ausdrücklicher

Genehmigung des Herausgebers und

der aper çu® Verlagsgesellschaft mbH erfolgen.

Für die Anzeigeninhalte zeichnen sich die Inserenten

verantwortlich.


146 Stichwortverzeichnis

INSERENTEN

Antidiskriminierung .....................................................143

Arbeits-/Berufsförderung ...77, 80, 81, 87, 91, 92, 94, 97

Assistenz, persönliche ................................118, 121, 135

Augenprothesen .................................................. 129, 130

Ausbildungsberufe/-betriebe ..................77, 80, 81, 87

Autoumrüstungen ...............................................103, 106

Badumbau.......................................................................123

Baumkronenpfad...........................................................110

Begegnungszentren, -treffpunkte............ 99, 108, 109

begleitete Elterschaft, Jugendhilfe..........................100

Behindertendomizil......................................................117

Berlin barrierefrei erleben (visit)............................ 106

Berliner Inklusionspreisträger............72, 73, 75, 76, 80

Berufsbildungswerk ...................................................... 86

Berufsförderungswerk...........................................2. USS

Beschäftigungs-/Förderbereiche ..............78, 83, 114, 115

Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe ..............126

Blindenwohnstätten .................................................... 127

Bundesverband Rehabilitation ................................142

Demenz/Selbsthilfe .....................................................138

Diabetiker-Bund........................................................... 140

Eingliederungshilfe ........................................ 98, 99, 100

EJF................................................................................4. USS

Elektro-Rollstühle (faltbare)..................................... 104

Fahrdienste (barrierefrei)................................... 105, 107

Fahrschule, Ausbildung...............................................105

Familienplanungszentrum......................................... 120

Heilpädagogischer Fachdienst, mobil ....................136

Heilpädagogisches Centrum ..................................... 121

Herberge ........................................................................ 108

Hilfen zur Erziehung......................................................98

Hilfsmittel für Blinde/Sehbehinderte ........... 128, 129

Hörbehinderung (Beratung, Angebote) .. 117, 124, 125

Hör-Assistenz-Systeme ...............................................125

Hotels (barrierefrei)..................................................... 103

Integrationsfachdienste ...................................... 90, 125

Integratives berufliches Training (Reha).................. 94

KfZ-Umbau..................................................................... 106

Kinder- und Jugendambulanzen ........................74, 136

Kinder- und Jugendhaus Michaelkirchplatz...........122

Kinderhospiz..................................................................133

Kitas (integrative).....................................................74, 99

Krebs (Rat und Hilfe bei)............................................ 139

Krisendienst .................................................................. 140

Kunstaugen (Augenprothese) .......................... 129, 130

Lebenshilfe Berlin ........................................................101

Lebenswelten...................................................................77

Lernschwierigkeiten, Hilfe bei ................................. 100

Lesegeräte ..............................................................129, 131

Mietwagen (barrierefrei).............................................105

Mobile Haltegriffe in Bad/WC....................................123

Multiple Sklerose (MS) ................................................143

Museen (barrierefrei) .........................................104, 106

Onkomap........................................................................ 139

Optiker, Brillen ......................................................129, 131

Orthopädietechnik .......................................................137

PARAVAN-Umbau für Rollstuhlmitfahrer............... 103

Pflegedienste mit persönlicher Assistenz .............132

Pflegestützpunkte Berlin............................................ 134

Rechtsanwälte ...............................................................142

Reha/Rehatechnik/Alltagshilfen......................111, 123

Reisen (barrierefrei) ............................................103, 110

Rentenberatung ............................................................142

Sanitätshäuser.......................................................111, 123

Schule mit spezifischen Förderbedarf...................... 99

Sehhilfen ................................................................129, 131

Sehzentrum Berlin........................................................127

Sozial- und Rechtsberatung ......................................142

Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) .......................74, 136

Sozialverband (VdK)..................................................... 141

Sportausrüstungen .......................................................111

Strandbad Bötzsee (barrierefrei) .............................110

Suchterkrankungen, Hilfe bei .................................. 100

Theater Rambazamba.................................................. 111

Urlaubsziele (barrierefrei) ................................ 103, 107

Vertretung bei Sozialgerichten .................................142

visit Berlin...................................................................... 106

Wajekama-Stiftung....................................................... 120

Werkstätten.........................76, 78, 82-84, 88, 89, 90-96

Wohn- und Unterstützungs -

angebote..................................74, 76, 78, 81, 112-122, 125

Wohnungsunternehmen................................................77

Wohnumfeldberatung, -verbesserung....................123

Zentrum für inklusive Medizin am KEH.............2. USS

USS = Umschlagseite


8

Standorte

in Brandenburg

83

Plätze im

Berufsbildungsbereich

747

Arbeitsplätze

für Menschen

mit Behinderung

52

Plätze im Förder-

und Beschäftigungs-

bereich

Stärken Zeigen!

Individuelle Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit Behinderung

Die Hoffnungstaler Werkstätten gGmbH bietet an acht Standorten in

Brandenburg Teilhabe am Arbeitsleben. Unsere Stärke ist es, individuell

auf die Fähigkeiten der Menschen einzugehen. – Was sind Ihre Stärken?

Tel. 03337 430-0 • wfbm@lobetal.de

www.hoffnungstaler-werkstätten.de

www.hoffnungstaler-werkstätten.de

VIELFALT

MACHT

DAS LEBEN

BUNT.

Wir fördern und betreuen Menschen

mit Behinderungen in Lichtenberg

und Marzahn-Hellersdorf. Unser

Wohnangebot im inklusiven

Pflegehaus Alfred Jung und unsere

Beschäftigungs- und Förderbereiche

(Tagesstruktur) unterstützen und

beraten Sie.

Weitere

Informationen

finden Sie hier:

volkssolidaritaet-berlin.de


EJFgAG ejf.de #HilfeSchaffen www.ejf.de

Erzieher,

Sozialarbeiter und

Heilerziehungspfleger

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