Berliner Ratgeber Inklusion für Menschen mit Behinderung
Für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen hält die Broschüre wichtige Informationen und Angebote zu verschiedenen Themen des Zusammenlebens in der Hauptstadt bereit. Die Informationen geben Orientierung im Alltag – von Arbeit und Beruf über Mobilität, Steuervorteile, Kinder- und Jugendhilfe bis hin zur Mediennutzung. Für Menschen mit Sehbehinderung steht der Ratgeber dank der Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABAV) als Hörversion zur Verfügung.
Für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen hält die Broschüre wichtige Informationen und Angebote zu verschiedenen Themen des Zusammenlebens in der Hauptstadt bereit. Die Informationen geben Orientierung im Alltag – von Arbeit und Beruf über Mobilität, Steuervorteile, Kinder- und Jugendhilfe bis hin zur Mediennutzung. Für Menschen mit Sehbehinderung steht der Ratgeber dank der Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABAV) als Hörversion zur Verfügung.
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Berliner Ratgeber
Inklusion
für Menschen mit Behinderung
Landesamt
für Gesundheit und Soziales
25. Jahrgang
Ausgabe 2025/26
Audioversion
Ihr Weg zurück ins Arbeitsleben
– wir gehen ihn gemeinsam
Das Berufsförderungswerk Berlin-Brandenburg begleitet Menschen mit gesundheitlichen
Einschränkungen auf ihrem Weg zurück in Arbeit.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Förderung
Über 60 Jahre Erfahrung
Individuelle Betreuung
Vielfältige Umschulungen
Über 90 % Erfolgsquote bei
der Arbeitsmarktintegration*
Unterstützung bei Bewerbung
& Jobvermittlung
Jetzt kostenlos und unverbindlich beraten lassen!
Beratungstelefon: 030 30399-399
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Herzlich.
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Umfassend versorgt –
der Mensch im Mittelpunkt
■ Behandlungszentrum für psychische
Gesundheit bei Entwicklungsstörungen
■ Abteilung für Inklusive Medizin
■ Medizinische Zentren für Erwachsene mit
Behinderungen (MZEB) in Berlin und Bernau
■ Psychiatrische Institutsambulanz (PIA)
■ Epilepsie-Zentrum Berlin-Brandenburg
Grußwort zum 25. Jubiläum des Berliner Ratgebers Inklusion
Liebe Leserinnen und Leser,
25 Jahre – ein Vierteljahrhundert voller Begegnungen
und Entwicklungen hin zu einem inklusiveren Berlin. Mit
Freude präsentiere ich Ihnen die Jubiläumsausgabe unseres
Berliner Ratgebers Inklusion für Menschen mit Behinderungen.
Dieses Jubiläum ist mehr als ein Meilenstein – es
ist Ausdruck von Engagement, Zusammenarbeit und dem
gemeinsamen Willen, Teilhabe für alle Menschen in unserer
Stadt zu ermöglichen.
Als wir 2001 die erste Ausgabe – unter dem Titel Informationen
zum Schwerbehindertenrecht – veröffentlichten, stand
eines im Mittelpunkt: Verlässliche Informationen zu Rechten
und Leistungen. Daraus wurde im Laufe der Jahre ein umfassender
Wegweiser, der heute nahezu alle Lebensbereiche
von Arbeit über Freizeit bis zum Wohnen berührt.
Der Ratgeber ist längst mehr als ein Nachschlagewerk. Er ist eine praktische Unterstützung
für Menschen mit Behinderungen, Angehörige, Institutionen und Arbeitgeber.
Gemeinsam für gelebte Inklusion
Diese Entwicklung wäre ohne das Zusammenspiel vieler Akteurinnen und Partner nicht
möglich gewesen: Bezirks- und Sozialämter, Senatsverwaltungen, die Landesbeauftragte
für Menschen mit Behinderungen, Werkstätten, der Allgemeine Blinden- und Sehbehinderten-Verein
und vor allem unser Versorgungsamt haben unter vielen anderen
dazu beigetragen, dass der Ratgeber stets aktuell und praxisnah bleibt. Ihnen allen
gilt mein besonderer Dank. Die Zahlen belegen, wie stark der Ratgeber nachgefragt
ist: In den letzten vier Jahren wurden jeweils 20.000 Exemplare gedruckt. Rund 13.000
davon erreichen die Menschen direkt über unsere Kanäle, weitere 7.000 über Werkstätten,
Wohnstätten, Gesundheitseinrichtungen, Pflegestützpunkte sowie kulturelle und
soziale Treffpunkte. Parallel nutzen jährlich etwa 22.000 Menschen die digitale Version.
Inklusion ist ein fortlaufender Prozess. Herausforderungen ändern sich – und mit ihnen
der Ratgeber. Wir werden weiter zuhören, aktuelle Fragen aufgreifen und den Zugang
vereinfachen– in Print, digital, in Leichter Sprache und als Hörversion.
Zum 25. Jubiläum lade ich Sie ein, den Ratgeber als Informationsquelle und als Angebot
zu verstehen: Gemeinsam können wir daran arbeiten, dass Inklusion in Berlin
gelebte Realität ist. Jede und jeder kann dazu beitragen – als Nachbarin, Kollege,
Freundin oder Bürger dieser Stadt.
Mit herzlichem Dank für Ihre Treue und Ihr Engagement,
Alexander Straßmeir, Präsident des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin
Information
Das Versorgungsamt informiert
Elektronische Übermittlung des Grades der Behinderung (GdB)
an das Finanzamt
Menschen mit Behinderung können steuerliche Vorteile durch den Behinderten-Pauschbetrag
(§ 33b EStG) nutzen. Bisher musste dafür der Bescheid
des Versorgungsamts beim Finanzamt eingereicht werden. Ab 2026 wird
alles viel einfacher!
Ab 01.01.2026 gilt:
→ Der GdB wird vom Versorgungsamt automatisch auf elektronischem
Weg an das Finanzamt übermittelt.
→ Dafür muss im Antrag die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID)
angegeben werden.
→ Ohne Steuer-ID kann der Pauschbetrag nicht berücksichtigt werden.
→ Ausnahme: Bescheide, die vor 2026 ausgestellt wurden und gültig sind,
werden vom Finanzamt weiterhin in Papierform akzeptiert.
Ist die Steuer-ID das gleiche wie die Steuernummer?
→ Nein. Die Steuernummer (Abkürzung: St.-Nr.) ist eine Nummer, die vom
Finanzamt vergeben wird. Sie kann sich ändern, z. B. wenn man umzieht
und sich bei einem anderen Finanzamt meldet.
Bin ich verpflichtet, die Steuer-ID anzugeben, um einen Schwerbehindertenantrag
zu stellen?
→ Nein. Die Steuer-ID ist nur notwendig, wenn Sie die den Behindertenpauschbetrag
in Anspruch nehmen möchten.
Wo finde ich meine Steuer-ID?
→ Die Steuer-ID steht auf Ihrem Einkommenssteuerbescheid oder Ihrer
Lohnsteuerbescheinigung. Wenn Ihnen diese Dokumente verloren
gegangen sind, können Sie Ihre Steuer-ID auch direkt beim Bundeszentralamt
für Steuern anfordern. ( www.bzst.de)
4
Inhaltsverzeichnis
☐ Kontakte und Angebote
des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin.............................. 6
☐ Antrag stellen................................................................................................ 8
☐ Schwerbehindertenausweis........................................................................12
☐ Merkzeichen..................................................................................................15
☐ Personenbeförderung.................................................................................. 17
☐ Kraftfahrzeugsteuer.................................................................................... 22
☐ Parkerleichterungen .................................................................................. 25
☐ Sonderfahrdienst......................................................................................... 29
☐ Berufliche Teilhabe..................................................................................... 35
☐ Steuerrecht.................................................................................................. 45
☐ Wohnen.........................................................................................................50
☐ Kommunikation und Medien...................................................................... 52
☐ Junge Menschen.......................................................................................... 54
☐ Weitere Themen und Adressenübersicht
→ Beauftragte für Menschen mit Behinderung ........................................60
→ Beratungsstellen in den bezirklichen Gesundheitsämtern ..................61
→ Zentrum für Sinnesbehinderung ............................................................ 62
→ Integrationsfachdienste ......................................................................... 63
→ Fachstellen für Ergänzende unabhängige
Teilhabeberatung (EUTB) ....................................................................... 64
→ Vereine und Verbände ...........................................................................65
→ Euro-Toilettenschlüssel ...........................................................................68
☐ Inklusion hat viele Gesichter
→ Berliner Inklusionspreis 2024 - Inklusive Unternehmenskultur............ 72
→ Beruf · Werkstätten · Eingliederungshilfe · Förderung.......................... 82
→ Mobilität · Barrierefrei Reisen...............................................................102
→ Begegnung · Kultur · Bildung · Sport................................................... 106
→ Wohnen · Leben.......................................................................................112
→ Angebote für Hörgeschädigte..............................................................124
→ Hilfe bei Sehbehinderung......................................................................126
→ Gesundheit · Pflege...............................................................................132
→ Beratung · Hilfe.......................................................................................138
☐ Stichwortverzeichnis
→ LAGESO-Versorgungsamt.....................................................................144
→ Inserenten................................................................................................146
5
Kontakte und Angebote
Kontakte und Angebote
Kundencenter des Versorgungsamtes
Besuch im Kundencenter nur mit Termin innerhalb der Öffnungszeiten:
Montag/Dienstag 9-15 Uhr, Donnerstag 12-18 Uhr, Freitag 9-13 Uhr
Terminbuchung unter: service.berlin.de/standort/325721
oder telefonisch unter 115
Sprechstunde für Gehörlose
Terminvereinbarung für die Dienstleistungen in Gebärdensprache:
1. Donnerstag im Monat 15-18 Uhr,
3. Donnerstag im Monat 12-15 Uhr
Terminbuchung unter: service.berlin.de/standort/326139
E-Mail: gebaerdensprechstunde@lageso.berlin.de
Video-Sprechstunde
Terminbuchung über das Kontaktformular
sowie per E-Mail oder unter 115
Video-Sprechstunde für Gehörlose
Terminvereinbarung über das Kontaktformular
Kontakte
Sie haben viele Möglichkeiten, Antworten auf Ihre Fragen zu bekommen:
→ E-Mail: infoservice@lageso.berlin.de
→ Postanschrift: Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Versorgungsamt, Kundencenter, Postfach 31 09 29, 10639 Berlin
(Bitte immer das Geschäftszeichen angeben!)
→ Bürgertelefon 115, Sprechzeiten: Montag-Freitag 7-18 Uhr
Informationen auf unserer Internetseite:
t1p.de/lageso
Dienstgebäude: Sächsische Str. 28, 10707 Berlin (Erdgeschoss)
Fahrverbindung: U3/U7 Fehrbelliner Platz (Fahrstuhl vorhanden)
Bus 101, 143, 115 bis Fehrbelliner Platz
6
Barrierefreiheit im Kundencenter
→ Das Kundencenter ist vom Gehweg aus mit einem Fahrstuhl zu erreichen.
→ Eine rollstuhlgerechte Toilette ist im Erdgeschoss vorhanden.
→ Behindertenparkplätze befinden sich vor dem Eingangsbereich
in der Sächsischen Straße.
Kontakte und Angebote
Hinweise
Informationen zum Mitnehmen
Flyer zum Schwerbehindertenrecht
→ Schwerbehindertenrecht – Häufig gestellte Fragen
→ Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen
→ Rundfunkbeitrag für Menschen mit Behinderungen
→ Parkerleichterungen
→ Sonderfahrdienst für Menschen mit Behinderung
→ Sprechstunde für Gehörlose zum Schwerbehindertenrecht
Berliner Ratgeber Inklusion für Menschen mit Behinderung
→ auf CD als Hörversion für Blinde oder stark sehbehinderte Menschen
→ in leichter Sprache
Berliner Ratgeber Inklusion für Menschen mit Behinderung
in leichter Sprache
Berliner Ratgeber Inklusion für Menschen mit Behinderung
Die Broschüre finden Sie bei uns kostenlos im Kundencenter, bei den
bezirklichen Bürgerämtern und bei den Beratungsstellen für Menschen
mit Behinderungen, Krebs und chronischen Erkrankungen oder online
unter: t1p.de/ratgeber-inklusion
Hier können Sie die Hörversion sowie den
Ratgeber Inklusion in leichter Sprache herunterladen.
Sagen Sie uns Ihre Meinung!
Wir sind gespannt auf Ihre Rückmeldungen!
Den Fragebogen finden Sie Online, siehe QR-Code.
Die aperçu Verlagsgesellschaft mbH stellt den
Ratgeber her. Hier finden Sie weitere Infos,
z. B. zum Erwerb des Ratgebers.
Hinweis: Dieser Ratgeber ist ohne Gewähr und nach bestem Wissen erstellt
worden. Es können nur die wichtigsten Nachteilsausgleiche (Vergünstigungen)
– soweit bekannt – berücksichtigt werden. Vergünstigungen im kommunalen
Bereich und von Privatinstitutionen berücksichtigt diese Broschüre nicht.
7
Antrag stellen
Antrag stellen
Wenn Sie im alltäglichen Leben durch eine dauerhafte Gesundheitsstörung
stark beeinträchtigt sind, können Sie einen Antrag auf Feststellung der
Schwerbehinderteneigenschaft stellen. Mit der Feststellung der Behinderung
sind in der Regel keine unmittelbaren Leistungen verbunden, sondern Rechte
und Nachteilsausgleiche z. B. im Arbeits-, Steuer- oder Straßenverkehrsrecht.
Was wird festgestellt?
• Grad der Behinderung (GdB) und Merkzeichen
Im Antragsverfahren wird der Grad der Behinderung (GdB) ermittelt. Der GdB
zeigt an, wie stark Sie allgemein in Ihrer Teilhabe am Leben eingeschränkt
sind. Merkzeichen spiegeln dagegen spezielle Einschränkungen wider.
Im Feststellungsverfahren wird also nicht gefragt: „Welche Krankheit haben
Sie?“, sondern „Wie stark beeinträchtigt Sie Ihre Krankheit im Alltag?“
Was wird von Ihnen benötigt?
Um das Ausmaß Ihrer Beeinträchtigungen beurteilen zu können, werden
aktuelle medizinische Unterlagen benötigt (nicht älter als 2 Jahre).
Nützliche Tipps
→ Beachten Sie: Krankheit ist nicht gleich Behinderung. Eine Behinderung
kann erst festgestellt werden, wenn Ihre Gesundheitsstörung
seit mindestens 6 Monaten besteht.
→ Lassen Sie sich vor Antragstellung untersuchen, wenn Sie schon länger
nicht beim Arzt waren oder wenn Ihre medizinischen Unterlagen nicht
auf Deutsch vorliegen.
→ Fügen Sie Ihrem Antrag alle relevanten medizinische Unterlagen bei,
die Ihnen vorliegen oder die Sie selbst besorgen können.
→ Informieren Sie Ihre behandelnden Ärzte vorab über Ihre geplante
Antragstellung. Lassen Sie sich dort Ihre aktuellen medizinischen
Unterlagen aushändigen und reichen Sie diese mit Ihrem Antrag
zusammen bei uns ein.
→ Falls eine Operation oder Reha-Maßnahme bevorsteht, kann es sinnvoll
sein, mit dem Antrag bis nach der Durchführung zu warten. So können
entsprechende Befunde im Feststellungsverfahren gleich berücksichtigt
werden. Ein Nachreichen von Unterlagen kann zu Verzögerungen führen,
wenn das Verfahren bereits läuft.
→ Füllen Sie den Antrag vollständig aus und beachten Sie dabei die dem
Antrag beigefügten Hinweise.
8
Antrag stellen
Antragsformular
Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Sie können:
→ das Antragsformular vom Versorgungsamt oder über das
Bürgertelefon 115 erhalten.
→ den Antrag online über den folgenden Link stellen:
t1p.de/antrag_stellen
→ ein Antragsformular am PC ausfüllen, über folgenden Link:
t1p.de/antrag_stellen_pc
dann ausdrucken und unterschrieben versenden.
Die Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses in Kopie (Vorder- und
Rückseite) ist erforderlich. Nicht-EU-Bürger legen eine amtliche Bescheinigung
über ihren Aufenthaltsstatus vor. Das kann eine Farbkopie des Passes
oder Aufenthaltstitels sein. Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben
aber in Deutschland arbeiten legen eine aktuelle Arbeitsbescheinigung vor.
Wer kann einen Antrag stellen?
Sie können einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht stellen,
wenn Sie
→ in Deutschland wohnen,
→ in Deutschland einer Arbeit nachgehen,
Im Jahr 2024 wurden
66.876 Anträge auf
Feststellung einer Schwerbehinderung
nach dem
Sozialgesetzbuch SGB IX im
Versorgungsamt gestellt.
Sie können Familienangehörigen, Bekannten oder
sozialen Diensten eine Vollmacht geben, damit
diese den Antrag für Sie stellen. Mit der Vollmacht
erklären Sie sich einverstanden, dass diese Person
in Ihrem Namen handelt. Die Person muss volljährig
sein. Der gesamte Schriftverkehr des Versorgungsamtes geht dann an die
bevollmächtigte Person. Geben Sie bitte immer Name, Adresse, Telefonnummer
der Person vollständig an. Die Vollmacht gilt, bis der Bescheid erteilt ist.
Eine Betreuung kann vom Betreuungsgericht angeordnet werden, wenn keine
Hilfe durch Familienangehörige, Bekannte oder soziale Dienste möglich
ist. Die Betreuung kann nur für volljährige Personen übernommen werden.
Die Betreuung ist gesetzlich geregelt. In der Urkunde (Bestellungsurkunde)
steht, für welche Aufgabenkreise (Bereiche wie Gesundheit, Finanzen, Vertretung
vor Behörden, o.ä.) die Betreuung erfolgt. Der gesamte Schriftverkehr
des Versorgungsamtes geht an den Betreuer, wenn dieser zur Vertretung
vor Behörden berechtigt ist. Die betreute Person kann ihre Angelegenheiten
weiterhin selbst regeln.
9
Antrag stellen
Gesetzliche Vertreter sind in der Regel die Eltern von minderjährigen Kindern.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres endet die gesetzliche Vertretung.
Entweder handelt der oder die junge Erwachsene dann für sich selbst oder
es wird eine amtliche Betreuung (siehe oben) eingerichtet. Das können dann
wieder die Eltern sein. Gesetzliche Vertretung kann auch ein Vormund sein,
der für sein minderjähriges Mündel handelt.
Gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht
Wenn Eltern das gemeinsame Sorgerecht für Ihr Kind haben, müssen beide
den Schwerbehindertenantrag unterschreiben. Liegt kein gemeinsames
Sorgerecht vor, wird eine entsprechende Bescheinigung vom Jugendamt in
Kopie benötigt (Negativbescheinigung, dass keine gemeinsame Sorgeerklärung
vorliegt.)
Rückwirkende Anerkennung
Die Feststellung einer Schwerbehinderung gilt grundsätzlich ab dem Datum,
an dem der Antrag eingegangen ist. In Ausnahmefällen kann vom
Versorgungsamt die Schwerbehinderung rückwirkend festgestellt werden.
Diese Ausnahme liegt vor, wenn mit der rückwirkenden Feststellung konkrete
steuer- oder rentenrechtliche Vergünstigungen erreicht werden können.
Das ist z.B. der Fall, wenn durch die Feststellung einer Schwerbehinderung
rückwirkend eine abschlagsfreie Rente für den schwerbehinderten Menschen
möglich wird. Ein finanzieller Vorteil kann sich auch im Hinblick auf die Einkommenssteuer
oder die Kraftfahrzeugsteuer ergeben.
Die konkreten Möglichkeiten des finanziellen Vorteils müssen vom Antragstellenden
nachgewiesen werden, z.B. durch Nachweis vom Finanzamt oder
dem Rentenversicherungsträger
10
Antrag einreichen
Der Antrag kann per Post oder eingescannt per E-Mail-Anhang geschickt
werden. Er kann auch in den Hausbriefkasten des Landesamtes für Gesundheit
und Soziales eingeworfen oder bei Beratungsbedarf auch persönlich
im Kundencenter abgegeben werden. Sie erhalten eine schriftliche Eingangsbestätigung.
Das Versorgungsamt entscheidet, welche medizinischen
Unterlagen noch angefordert werden. Wenn die medizinischen Unterlagen
vollständig vorliegen, erhalten Sie eine Zwischeninformation. Die Befunde
werden von ärztlichen Gutachterinnen und Gutachtern nach den bundeseinheitlich
geltenden versorgungsmedizinischen Grundsätzen bewertet. In
der Regel kann das Ausmaß der funktionellen Einschränkungen anhand der
herangezogenen Befundberichte der behandelnden Ärzte nach Aktenlage
beurteilt werden. Eine Einladung zum persönlichen Untersuchungstermin
Antrag stellen
erfolgt daher nur in seltenen Fällen, in denen eine zweifelsfreie Entscheidung
nicht möglich ist. Das Ergebnis der Gutachterinnen und Gutachter ist
die Grundlage zur Entscheidung über den Grad der Behinderung (GdB) und
eventuell zustehende Merkzeichen.
Entscheidung
Wenn über Ihren Antrag entschieden wurde, erhalten Sie einen Bescheid. Im
Bescheid ist festgehalten, welcher Grad der Behinderung vorliegt, ob eine
Schwerbehinderung (ab GdB 50) besteht, ob bestimmte gesundheitliche
Merkmale vorliegen (Merkzeichen) und ab welchem Zeitpunkt diese Feststellung
gilt.
Was bedeutet Heilungsbewährung?
Die „Heilungsbewährung“ ist eine gesetzlich vorgeschriebene Zeit des Abwartens
bei Gesundheitsstörungen mit möglichen Rückfällen (z.B. Krebs). Für diese
Zeit wird der Grad der Behinderung (GdB) höher bewertet. Im Bescheid finden
Sie dann den Hinweis „…im Stadium der Heilungsbewährung“. Gleichzeitig
wird mitgeteilt, wann dieser Zeitraum endet. Nach Ablauf dieses Zeitraums
wird der aktuelle Gesundheitszustand geprüft und neu bewertet.
Widerspruch einlegen
Wenn Sie den Bescheid erhalten haben und mit der Entscheidung nicht einverstanden
sind, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich beim Versorgungsamt
Widerspruch einlegen. Wenn der Widerspruch zu spät eingeht wird der
Bescheid gültig (rechtswirksam). Darauf werden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung
Ihres Bescheides hingewiesen. Der Widerspruch muss vom Antragstellenden,
vom Bevollmächtigten, dem Betreuer oder dem gesetzlichen Vertreter
unterschrieben sein. Begründen Sie Ihren Widerspruch ausführlich. Die Begründung
kann nachgereicht werden. Neue medizinische Unterlagen können
mitgeschickt werden. Darin sollten die vorhandenen Funktionseinschränkungen
genau beschrieben sein. Sie erhalten einen Widerspruchsbescheid. Ist der
Widerspruch erfolgreich können Sie entstandene Kosten geltend machen (z.B.
für Porto, Telefonate, Kopien, Rechtsbeistand usw.). Dafür reichen Sie die Quittungen
zusammen mit einem Antrag auf Erstattung beim Versorgungsamt ein.
Klage einreichen
Wenn Ihr Widerspruch abgewiesen wurde, können Sie innerhalb eines Monats
Klage beim Sozialgericht Berlin erheben. Wenn die Klage zu spät beim Sozialgericht
Berlin eingeht, wird der Widerspruchsbescheid gültig (rechtswirksam).
Haben Sie bereits einen Schwerbehindertenausweis und damit verbundenen
Nachteilsausgleiche erhalten, können Sie diese bis zum Abschluss des Widerspruchs-bzw.
Klageverfahrens weiter in Anspruch nehmen.
11
Schwerbehindertenausweis
Schwerbehindertenausweis
Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie bundesweit viele Vorteile
nutzen, zum Beispiel im Arbeitsleben und in der Freizeit. Einen Ausweis erhalten
Sie, wenn ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt. Es gibt
zwei Arten von Schwerbehindertenausweisen, in denen für bestimmte gesundheitliche
Beeinträchtigungen Merkzeichen eingetragen werden können.
Ein einfarbig grüner Schwerbehindertenausweis wird ausgestellt, wenn ein
Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde. Das einzige
Merkzeichen, das auf dem grünen Schwerbehindertenausweis stehen kann,
ist das Merkzeichen „RF“.
Ein zweifarbig grün-oranger Schwerbehindertenausweis wird ausgestellt,
wenn mindestens eines der Merkzeichen „G“, „Gl“, „aG“ „H“ oder „Bl“ vorliegt.
Mit diesem Ausweis können Sie beim Versorgungsamt ein Beiblatt zum
Schwerbehindertenausweis beantragen. Das Beiblatt ist mit einer (aufgedruckten)
Wertmarke versehen. Die Wertmarke können Sie als Fahrschein im
öffentlichen Personenverkehr nutzen (siehe → Personenbeförderung).
So sieht der Schwerbehindertenausweis aus:
Hinweis auf die Schwerbehinderteneigenschaft
in englischer Sprache
Daten des
schwerbehinderten
Menschen
Geschäftszeichen des
Versorgungsamtes
Gültigkeit
Berechtigung zur Mitnahme
einer Begleitperson
Kennzeichnung
in Braille-Schrift
Merkzeichen
Grad der Behinderung
Daten des
schwerbehinderten
Menschen
Ausstellungsbehörde
und Geschäftszeichen
Platz für sonstige
Eintragungen
12
Gültigkeitsdatum
Schwerbehindertenausweis
Lichtbild für den Schwerbehindertenausweis
Im Bescheid vom Versorgungsamt wurde Ihnen mitgeteilt, dass ein Schwerbehindertenausweis
ausgestellt werden kann. Dafür senden Sie ein Lichtbild
an das Versorgungsamt. Es gibt verschiedene Möglichkeiten Ihr Lichtbild an
das Versorgungsamt zu senden:
→ Im Internet über ein Formular, mit dem Sie das Lichtbild
hochladen können.
→ Per E-Mail in den Formaten JPG, PNG, BMP
→ Per Post (mit Namen und Geburtsdatum des Ausweisinhabers) an das
LAGeSo – Versorgungsamt – Kundencenter (Landesamt für Gesundheit
und Soziales Berlin), Postanschrift Postfach 31 09 29, 10639 Berlin
Bitte notieren Sie immer Ihren Namen und das Geburtsdatum auf der
Rückseite des Lichtbildes.
Ein Lichtbild ist auch erforderlich, wenn Sie den Ausweis
→ ändern lassen
→ verlängern lassen
→ verloren haben oder er beschädigt ist.
Dann wird ein neuer Ausweis ausgestellt. Bis zum
10. Lebensjahr kann der Schwerbehindertenausweis
ohne Lichtbild ausgestellt werden. Die Ausweiskarte
wird in ca. 2 bis 3 Wochen zugesandt.
Speicherung
Sie können Ihr Lichtbild speichern lassen. Dann wird kein neues Lichtbild
benötigt, wenn Sie einen neuen Ausweis brauchen. Das Lichtbild kann bis
zu 10 Jahren digital gespeichert werden. Dieser Speicherung müssen Sie
schriftlich zustimmen. Wenn Sie nicht zustimmen, wird das Lichtbild nach
4 Wochen gelöscht. Das Original wird nach Fertigung der Ausweiskarte
vernichtet.
Ihr gespeichertes Lichtbild wird auch dann gelöscht, wenn
→ der Ausweis eingezogen wurde, weil Sie z. B. keinen Anspruch
mehr auf einen Ausweis haben.
→ die Akte an eine andere Behörde abgegeben wurde,
weil Sie z. B. weggezogen sind.
Wenn Sie Ihren Ausweis verloren haben,
können Sie den Verlust-Antrag online, postalisch, per Telefon 115
oder per E-Mail stellen.
2024 wurden 65.577
Schwerbehindertenausweise
im
Kundencenter des
Versorgungsamtes
ausgestellt (2023
waren es 56.335).
13
Schwerbehindertenausweis
Wenn Sie Ihren Ausweis verlängern lassen möchten
Die Ausweiskarte wird in der Regel befristet ausgestellt. Vier bis sechs
Wochen vor Ablauf des Gültigkeitsdatums können Sie die Verlängerung des
Schwerbehindertenausweises beantragen. Für die Verlängerung der Ausweiskarte
muss kein neuer Antrag auf Feststellung der Behinderung gestellt
werden. Sie müssen für die Neuausstellung ein neues Lichtbild einreichen,
sofern Sie bei einer früheren Ausstellung der Speicherung des Lichtbilds nicht
zugestimmt haben. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung,
Ihren Ausweis verlängern zu lassen:
Füllen Sie ein Formular (nicht barrierefrei) aus,
fügen Sie Ihr Lichtbild ein und senden Sie dieses entweder
→ per E-Mail an infoservice@lageso.berlin.de
oder
→ per Post an: Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Versorgungsamt – Kundencenter
Sächsische Str. 28, 10707 Berlin
Alternativ können Sie
→ das barrierefreie Online-Serviceportal nutzen. Hier geben
Sie Ihre persönlichen Daten ein, laden Ihr Lichtbild hoch
und wählen die Option Verlängerung des Ausweises aus.
oder
→ Buchen Sie einen Vor-Ort-Termin im Kundencenter.
Hier kann der Ausweis direkt vor Ort ausgestellt werden.
Auf Wunsch kann dafür kostenfrei ein Lichtbild von Ihnen
aufgenommen werden.
Bescheinigung für Auslandsaufenthalte
Das Versorgungsamt stellt auf Wunsch eine Bescheinigung aus, mit der Sie
im Ausland nachweisen können, dass Sie schwerbehindert sind. Die Bescheinigung
gibt es in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch,
Italienisch und Russisch. Über die Angebote und Vergünstigungen für Menschen
mit Behinderung im Ausland müssen Sie sich selbst informieren.
14
Merkzeichen
Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis
Merkzeichen sind Buchstaben, die im Schwerbehindertenausweis eingetragen
werden, wenn bestimmte Funktionsbeeinträchtigungen vorliegen.
Mit diesen Merkzeichen können Sie bestimmte Vorteile nutzen.
G erhebliche Gehbehinderung
Das Merkzeichen hat Bedeutung für die Fahrt im öffentlichen
Personenverkehr oder für die Ermäßigung der Kfz-Steuer.
Gesundheitliche Voraussetzungen: Es liegen Funktionsstörungen der
unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule vor, die die
Gehfähigkeit erheblich beeinträchtigen. Das Gehvermögen kann auch
z. B. als Folge innerer Leiden, Anfällen oder Störungen der Orientierungsfähigkeit
eingeschränkt sein.
aG außergewöhnliche Gehbehinderung
Das Merkzeichen hat Bedeutung für die Fahrt im öffentlichen Personenverkehr
und für die Befreiung von der Kfz-Steuer, sowie für Parkerleichterungen.
Gesundheitliche Voraussetzungen: Außergewöhnlich gehbehindert
bedeutet, dass die Mobilität bzw. die Geh fähigkeit außergewöhnlich
beeinträchtigt sind. Sie können sich nur mit fremder Hilfe oder nur mit
großer Anstrengung fortbewegen, z. B. wenn Sie im Rollstuhl sitzen.
H Hilflosigkeit
Das Merkzeichen hat Bedeutung für die Fahrt im öffentlichen
Personenverkehr und für die Befreiung von der Kfz-Steuer.
Gesundheitliche Voraussetzungen: Sie benötigen aufgrund der
Beeinträchtigungen täglich fremde Hilfe in erheblichem Umfang um den
Alltag zu meistern. Das kann auf Sie zutreffen, wenn Sie z. B. blind sind
oder querschnittsgelähmt oder schwere Hirnschäden vorliegen.
B Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
Wenn Sie in öffentlichen Verkehrsmitteln, z.B. beim Ein-und Aussteigen oder
während der Fahrt regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind, können Sie eine Begleitperson
mitnehmen. Die Begleitperson benötigt dann keinen Fahrschein.
Bl Blindheit
Das Merkzeichen hat Bedeutung für die Fahrt im öffentlichen Personenverkehr
und für die Befreiung von der Kfz-Steuer, sowie für Parkerleichterungen
und für Ansprüche nach dem Landespflegegeldgesetz.
Gesundheitliche Voraussetzungen: Wenn Sie blind sind oder Ihre Augen
keine Sehschärfe über 0,02 (1/50) erreichen.
15
Merkzeichen
Gl Gehörlosigkeit
Das Merkzeichen hat Bedeutung für die Fahrt im öffentlichen Personenverkehr
oder die Ermäßigung der Kfz-Steuer und für Ansprüche nach dem
Landespflegegeldgesetz.
Gesundheitliche Voraussetzungen:
Gehörlos bedeutet Taubheit auf beiden Ohren. Dazu zählt auch die an
Taubheit grenzende Schwerhörigkeit auf beiden Ohren, in Verbindung mit
schweren Sprachstörungen.
TBl Taubblindheit
Das Merkzeichen hat Bedeutung für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Das
Merkzeichen liegt vor, wenn eine Störung der Hörfunktion mit einem Grad
der Behinderung von mindestens 70 und eine Störung des Sehvermögens
mit einem Grad der Behinderung von 100 vorliegen.
RF Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
Das Merkzeichen hat Bedeutung für die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags.
Das Merkzeichen „RF“ wird festgestellt bei
→ einer Sehbehinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB)
von mindestens 60
oder
→ einer Hörbehinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB)
von mindestens 50
oder
→ einem Gesamtgrad der Behinderung von mindestens 80, wenn der
Besuch öffentlicher Veranstaltungen wegen des Leidens ausgeschlossen
ist. Das Merkzeichen wird nicht anerkannt, wenn öffentliche Veranstaltungen
mit technischen Hilfsmitteln und/oder mit Hilfe einer Begleitperson
besucht werden können.
T Teilnahmeberechtigung für den Sonderfahrdienst
Das Merkmal „T“ berechtigt zur Teilnahme am Berliner Sonderfahrdienst
für Menschen mit Behinderung.
Gesundheitliche Voraussetzungen:
Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) im Schwerbehindertenausweis
mit einem mobilitätsbedingten Grad der Behinderung ab 80 und
Fähigkeitsstörungen beim Treppensteigen.
16
Personenbeförderung
Personenbeförderung
Die Wertmarke als Fahrschein in öffentlichen Verkehrsmitteln
Mit einem zweifarbigen Schwerbehindertenausweis können Sie eine Wertmarke
als Fahrschein für den öffentlichen Personenverkehr nutzen. Die Wertmarke
ist auf dem Beiblatt aufgedruckt. Als Fahrschein gilt die Wertmarke
(im Original) nur zusammen mit dem gültigen Schwerbehindertenausweis.
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
können öffentliche Verkehrsmittel
kostenlos nutzen. Deshalb wird für sie keine
Wertmarke ausgestellt
Wieviel kostet die Wertmarke?
Die Wertmarke kostet für ein Jahr 104,- Euro
bzw. für ein halbes Jahr 53,- Euro. Bitte benutzen
Sie für die Einzahlung nur den vom
Versorgungsamt vorbereiteten Zahlschein.
Den Zahlschein erhalten Sie entweder mit
Ausstellung des Schwerbehindertenausweises oder ca. 4 bis 6 Wochen vor
Ablauf der Gültigkeit der Wertmarke. Wenn das Geld beim Versorgungsamt
eingegangen ist, wird Ihnen das Beiblatt mit Wertmarke zugesandt.
Verlust der Wertmarke
Wenn Sie Ihre Wertmarke verloren haben,
teilen Sie das dem Versorgungsamt mit.
Am besten Sie nutzen den Online-Antrag:
Rückerstattung der Wertmarke
→ Wenn die Wertmarke vor Beginn ihrer Gültigkeit zurückgeben wird,
kann der eingezahlte Betrag in voller Höhe zurückgezahlt werden.
→ Wenn die zurückgegebene Wertmarke noch länger als 6 Monate gültig
ist, können 53 Euro zurückgezahlt werden.
→ Wenn die zurückgegebene Wertmarke kürzer als 6 Monate gültig ist,
kann nichts zurückgezahlt werden.
Entscheidend für eine Rückerstattung ist der Eingang der Wertmarke
beim Versorgungsamt (Posteingangsstempel).
Die Rückerstattung muss schriftlich beantragt werden
(mit Angabe der Bankverbindung IBAN und BIC).
17
Personenbeförderung
Für wen?
G
und/
oder
Gl
mit Bahn und Bus
Wertmarke Wertmarke
104,- 53,-
für 1 Jahr für ½ Jahr
und
oder
oder
Kfz-Steuervergünstigung
»gehbehindert«
»gehörlos«
50 %
aG
»außergewöhnlich
gehbehindert«
Wertmarke Wertmarke
104,- 53,-
für 1 Jahr für ½ Jahr
und
100 %
H
»hilflos«
und/
oder
Bl
»blind«
Wertmarke
kostenlos
und
100 %
Kriegsbeschädigte
und andere Versorgungsberechtigte nach dem
Sozialen Entschädigungsrecht (MdE mind. 70 %
oder 50 % und 60 % mit G), die schon am
01.10.1979 freifahrtberechtigt waren.
Wertmarke
kostenlos
und
100 %
B
Die Begleitperson kann ohne Kilometerbegrenzung frei fahren, auch wenn der
schwerbehinderte Mensch selbst kein Beiblatt mit Wertmarke nutzt.
Mit den Merkzeichen „G“ und „Gl“ können Sie entscheiden,
ob Sie das Beiblatt
→ mit Wertmarke für den öffentlichen Personennahverkehr oder
→ ohne Wertmarke für die Kfz-Steuerermäßigung nutzen wollen.
Ein Wechsel von einem Beiblatt mit oder ohne Wertmarke ist jederzeit
möglich. Der Wechsel muss beim Versorgungsamt beantragt werden.
Mit dem Merkzeichen „aG“ können Sie das Beiblatt
→ mit Wertmarke für den öffentlichen Personennahverkehr und
→ die Kfz-Steuerermäßigung nutzen.
Nähere Informationen zur Kfz-Steuerermäßigung finden Sie auf Seite 22.
18
Personenbeförderung
Wann ist die Wertmarke kostenlos?
Die Wertmarke ist immer kostenlos, wenn Sie das Merkzeichen „Bl“ für blind
oder „H“ für hilflos haben. Die Wertmarke wird für 12 Monate ausgestellt.
Mit den Merkzeichen „G“, „Gl“ oder „aG“ im Schwerbehindertenausweis
können Sie die Wertmarke kostenlos erhalten, wenn Sie eine der folgenden
Leistungen bekommen:
→ Bürgergeld („Hartz IV“)
→ Grundsicherung (Sozialhilfe) nach dem Grundsicherungsgesetz
im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch (SGB XII)
→ laufende Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem
Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
→ Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem
Vierzehnten Sozialgesetzbuch (SGB XIV)
→ als Heimbewohner einen Barbetrag (Taschengeld) vom Sozialhilfeträger
→ als Heimbewohner Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII
→ als Asylbewerber Leistungen nach § 2 Abs. 1
Asylbewerberleistungs gesetz (AsylbLG).
Das zum Nachweis benötigte Formular erhalten Sie vom Versorgungsamt.
Dieses müssen Sie von der zuständigen Behörde (JobCenter, Sozialamt,
Hauptfürsorgestelle) abstempeln lassen. Diesen Nachweis legen Sie dem
Versorgungsamt vor, damit die kostenlose Wertmarke ausgestellt werden kann.
Die Wertmarke ist gültig in folgenden Verkehrsmitteln:
→ Straßenbahnen, Buslinien im Nahverkehr, U- und S-Bahnen
(Verkehrsverbünde und Tarifgemeinschaften in allen deutschen Städten
und Gemeinden)
→ Bahnlinien innerhalb von Verkehrsverbünden und Tarifgemeinschaften
von Zügen, die mit Verbundfahrschein genutzt werden können
→ Wasserfahrzeuge im Linien-, Fähr- und Übersetzverkehr
im Orts- und Nachbarschaftsbereich (Nahverkehr)
→ alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn (IRE-, RE-, RB-Züge und
S-Bahnen) in der 2. Klasse bundesweit
Achtung: Keine Fahrt im EC, IC und ICE!
Sitzplatz
Die besonders ausgewiesenen Sitzplätze in öffentlichen Verkehrsmitteln können
alle mobilitätseingeschränkten Personen nutzen. Das können z. B. auch
vorübergehend in der Gehfähigkeit Beeinträchtigte, aber auch Schwangere
oder Personen mit Kleinkindern sein. Nur das Betriebspersonal ist berechtigt,
Fahrgästen Plätze zuzuweisen.
19
Personenbeförderung
Mitnahme von orthopädischen Hilfsmitteln
Mit einer Wertmarke und dem Schwerbehindertenausweis können
Sie ohne zusätzlichen Fahrschein orthopädische Hilfsmittel mitnehmen
(§ 228 SGB IX Abs. 6).
Orthopädische Hilfsmittel sind u. a.:
→ verschiedene Arten von Rollstühlen
(z. B. Elektro-, Sport-, Aktiv- und Faltrollstühle),
→ Gehhilfen (z. B. Unterarmstützen, Rollator, Deltarad),
→ besondere Fahrräder (Behindertenfahrräder oder Behindertendreiräder,
die speziell für Schwerbehinderte hergestellt worden sind).
Der Rollstuhl oder das orthopädische Hilfsmittel dürfen die Maße der
ISO-Norm (Breite max. 70 cm, Länge max. 120 cm) sowie das Gewicht von
max. 200 kg nicht überschreiten.
Neu in Berlin: Auch wenn normale Fahrräder nicht zu den orthopädischen
Hilfsmitteln gehören, dürfen Fahrgäste mit den Merkzeichen G und aG im
Schwerbehindertenausweis ihr Fahrrad kostenlos in allen U-Bahnen der BVG
mitnehmen. Dies gilt auch für die Züge des Eisenbahn-Regionalverkehrs und
die S-Bahn.
Blindenführ- und Begleithunde
Menschen mit dem Merkzeichen „B“ können zusätzlich zu einer Begleitperson
einen Blindenführhund kostenlos mitnehmen. Menschen mit dem
Merkzeichen „B“ können anstelle einer Begleitperson einen Hund kostenlos
mitnehmen. Ein anerkannter und gekennzeichneter Assistenzhund kann
immer kostenlos mitfahren. Blindenführ- und Assistenzhunde müssen keinen
Maulkorb tragen.
20
Begleitung eines schwerbehinderten Menschen
Mit dem Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis können Sie eine
Person Ihrer Wahl als Begleitperson im öffentlichen Personenverkehr mitnehmen.
Das gilt auch, wenn diese selbst kein Beiblatt mit Wertmarke nutzt. Die
Begleitperson fährt kostenlos.
Das gilt in:
→ Zügen des Nah- und Fernverkehrs, auch auf DB-Autozügen und
City Night Line in der Klasse, für die der Ausweisinhaber
eine Fahrkarte besitzt,
→ Buslinien im Nah- und Fernverkehr und auf Strecken der NE-Bahnen
(Privatbahnen).
Auskünfte dazu erhalten Sie beim jeweiligen Verkehrsunternehmen.
Personenbeförderung
Mobil mit Handicap: Serviceangebote
Der VBB Bus- und Bahn-Begleitservice
Für alle mobilitätseingeschränkten Menschen gibt es einen Bus- und Bahn-
Begleitservice. Dieser ist unter Telefon 030 34649940 oder im Internet
unter t1p.de/vbb-begleitservice erreichbar.
Mobilitätstrainings der BVG für Fahrgäste mit Handicap
Die Berliner Verkehrsbetriebe bieten spezielle Trainings für mobilitätseingeschränkte
Menschen an. Bei den Trainings können Sie in einem stehenden
Fahrzeug in aller Ruhe üben, mit den vorhandenen Hilfen am besten ein- und
auszusteigen und sich während der Fahrt zu sichern. Die aktuellen Termine
finden Sie im Internet unter: t1p.de/bvg-mobilitaetstrainings
Anmeldung unter: Tel. 030 25634567 oder per E-Mail: info@bvg.de
Berliner Mobilitätshilfedienste
Die Mobilitätshilfedienste bieten in allen Berliner Bezirken Begleitdienste
und Rollstuhlschiebedienste für ältere Menschen (ab 60 Jahren) mit Mobilitätseinschränkungen
an, die ihre Wohnung nicht ohne fremde Hilfe verlassen
können. Die Begleitung erfolgt zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln
zu einem Spaziergang, zu einem Termin, einem Besuch oder zu einem kleineren
Einkauf. Bei der Inanspruchnahme des Angebots fällt eine Eigenbeteiligung
an. Die Mobilitätshilfedienste werden von der für Soziales zuständigen
Senatsverwaltung gefördert.
Weitere Informationen finden Sie unter berliner-mobilitaetshilfedienste.de
Die Mobilitätsservice-Zentrale der Deutschen Bahn (MSZ) gibt Auskünfte
über Hilfemöglichkeiten auf dem gewünschten Bahnhof oder die Ausstattung
der Züge und ist bei der Reiseplanung behilflich. Die Mitarbeitenden nehmen
auch die Bestellung von Hilfen beim Ein-, Um- und Aussteigen entgegen.
Öffnungszeiten: täglich von 6-22 Uhr, Tel. 030 65212888 www.bahn.de
Unter dem Stichwort „Mobilitätsservice online“ finden Sie auf der Internetseite
ein Anmeldeformular, das Sie ausfüllen können. Es wird dann automatisch
als E-Mail an die Mobilitätsservice-Zentrale weitergeleitet. Ein anderer
Weg: Sie melden sich direkt mit den erforderlichen Angaben unter der
E-Mail-Adresse msz@deutschebahn.com an.
Bei Fragen zu Auslandsreisen oder zur Anmeldung von Hilfeleistungen
wenden Sie sich bitte an die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ).
Nähere Informationen finden Sie auf Seite 102.
21
Kraftfahrzeug
Kraftfahrzeugsteuer
Kfz-Steuervergünstigungen nach § 3a Abs. 2 KraftStG können von schwerbehinderten
Personen beantragt werden, auf die ein Fahrzeug zugelassen
ist. Das Fahrzeug darf nur zu Fahrten genutzt werden, die in Verbindung mit
der schwerbehinderten Person stehen. Steuervergünstigungen sind nur für
ein Fahrzeug möglich.
Wenn Sie sich für die Kfz-Steuervergünstigung entscheiden, erhalten Sie das
„Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis“ ohne Wertmarke vom Versorgungsamt.
Das Beiblatt ohne Wertmarke legen Sie bei der Kfz-Steuerstelle
(Zollamt) vor.
Kfz-Steuerbefreiung
Mit den Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ auf der Rückseite des zweifar bigen
Schwerbehindertenausweises (grün-orange) können Sie eine Kfz-Steuerbefreiung
beantragen.
Kfz-Steuerermäßigung
Mit den Merkzeichen „G“ oder „Gl“ auf der Rückseite des zweifarbigen
Schwerbehindertenausweises (grün-orange) können Sie eine Kfz-Steuerermäßigung
in Höhe von 50 Prozent beantragen.
Wechsel von der Kfz-Steuerermäßigung zur Nutzung des Personenverkehrs
Beantragen Sie beim Zollamt eine Bescheinigung mit einem Lösch-Vermerk
(mit Dienstsiegel). Senden Sie die Bescheinigung an das Versorgungsamt.
Wechsel von der Nutzung des Personenverkehrs zur Kfz-Steuerermäßigung
Geben Sie das Beiblatt mit Wertmarke dem Versorgungsamt zurück.
Das Versorgungsamt stellt Ihnen ein neues Beiblatt ohne Wertmarke aus.
Schicken Sie das Beiblatt ohne Wertmarke an das Zollamt.
Wenn Sie Ihr Beiblatt (mit/ohne Wertmarke) verloren haben,
teilen Sie das dem Versorgungsamt mit.
Am besten Sie nutzen den Online-Antrag:
22
Hinweise:
→ Heben Sie das Beiblatt im Original gut auf. Sie können es für künftige
Kfz-Anmeldungen wieder nutzen.
→ Bei Neuzulassung bzw. Umschreibung eines Kfz kann der Antrag direkt bei
der Kfz-Zulassungsbehörde gestellt werden. Die Kfz-Zulassungs behörde
vermerkt auf der Zulassungsbescheinigung die Steuerbefreiung. Der Antrag
wird auf dem Postweg zum Zollamt geschickt. Das Zollamt versendet
nach der Bearbeitung des Antrages den Steuerbescheid.
→ Der Antrag für ein bereits zugelassenes Kraftfahrzeug kann beim Hauptzollamt
oder den Kontaktstellen bei den Zollämtern gestellt werden.
Kraftfahrzeug
Bei der Antragstellung sind folgende Dokumente vorzulegen:
→ Schwerbehindertenausweis
→ Beiblatt ohne Wertmarke
Wenn Sie den Antrag auf dem Postweg stellen, fügen Sie Kopien
dieser Dokumente bei.
Die Kontaktstellen des Zolls befinden sich hier:
• Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Postfach 1284, 15202 Frankfurt (Oder), Tel. 0335563-0
poststelle.hza-ff@zoll.bund.de
Öffnungszeiten: Mo-Do 9-18 Uhr, Fr 9-12 Uhr
Für den persönlichen Kontakt oder die Abgabe von Anträgen und
Unterlagen, z. B. zur Befreiung oder Ermäßigung für schwerbehinderte
Personen, sind folgende Kontaktstellen für Sie da:
• Zollamt Marzahn (Zugang nicht barrierefrei)
Hellersdorfer Weg 35, 12689 Berlin, Tel. 69009-8778
kfz-steuer.marzahn@zoll.bund.de
De-Mail: za-marzahn@zoll.de-mail.de
Öffnungszeiten: Mo/Di/Mi 7.45-16 Uhr, Do 10-18 Uhr, Fr 7.45-14.30 Uhr
• Zollamt Dreilinden (Zugang barrierefrei)
Potsdamer Chaussee 62, 14109 Berlin, Tel. 69009-990
poststelle.za-berlin-dreilinden@zoll.bund.de
De-Mail: za-dreilinden.hza-berlin@zoll.de-mail.de
Öffnungszeiten: Mo-Do 7.45-16 Uhr, Fr 7.45-14.30 Uhr
Informationen zu weiteren Kontaktstellen des Zolls finden Sie
auf den Internetseiten: www.zoll.de
23
Kraftfahrzeug
Ausnahmen von den Verkehrsverboten der Umweltzone
Von den Verkehrsverboten der Umweltzonen sind schwerbehinderte Menschen
mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „aG“
(außergewöhnlich gehbehindert), „H“ (hilflos) oder „Bl“ (blind) ausgenommen.
Sie dürfen ohne Plakette bzw. unabhängig von der Plakettenfarbe in
der Umweltzone fahren. Bei fließendem Verkehr muss bei einer Kontrolle der
Schwerbehindertenausweis vorgelegt werden, im ruhenden Verkehr erfolgt der
Nachweis durch den EU-Parkausweis, der gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe
ausgelegt werden muss. Den Parkausweis erhalten Sie ausschließlich
von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde im Bezirksamt.
Für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „H“ ohne Berechtigung für
den EU-Parkausweis wird von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr,
Klimaschutz und Umwelt auf Antrag ein Nachweis für die Ausnahme von der
Kennzeichnungspflicht ausgestellt. Dieser Nachweis gilt jedoch nur in Berlin
und ist nur bei Fahrten mit der schwerbehinderten Person oder Leerfahrten im
Zusammenhang mit Hol- bzw. Bringefahrten gültig und muss ebenfalls beim
Parken hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden. Antragsformulare für
diesen Nachweis erhalten Sie von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr,
Klimaschutz und Umwelt.
Den Antrag richten Sie an die:
• Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Heidi Bauer – ID 01
Brückenstraße 6, 10179 Berlin, Tel. 9025-2212
heidi.bauer@senmvku.berlin.de
Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei privater Nutzung des Fahrzeugs
eine Einzelausnahmegenehmigung gegen Gebühr für Ausweisinhaber mit
dem Merkzeichen „G“ oder Besitzer eines blauen EU-Parkausweises für
Gleichgestellte erteilt werden.
Folgende Voraussetzungen müssen dabei gleichzeitig erfüllt sein:
→ Das Fahrzeug kann nicht mit einem Partikelfilter auf die grüne Plakette
nachgerüstet werden.
→ Das Fahrzeug wurde erstmals vor dem 1. März 2007 auf den
Antragsteller zugelassen.
→ Ein Ersatz des Fahrzeuges durch ein geeignetes Fahrzeug
ist wirtschaftlich nicht vertretbar.
24
Infos über Einzelausnahmen/Anträge unter: t1p.de/ausnahmeregelungen
Infos über die Umweltzone unter: www.berlin.de/umweltzone
Parkerleichterungen
Parkerleichterungen –
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Der EU-Parkausweis
Der EU-Parkausweis 1 kann für Menschen
mit einer anerkannten außergewöhnlichen
Gehbehinderung (Merkzeichen „aG“) 2 ,
mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie
oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen
sowie bei Blindheit (Merkzeichen
„Bl“) ausgestellt werden. Den Parkausweis
erhalten Sie ausschließlich von der
zuständigen Straßenverkehrsbehörde im
Bezirksamt.
Mit dem EU-Parkausweis kann im Gebiet der Bundesrepublik
gestattet werden:
→ auf den mit Zusatzschild „Rollstuhlfahrersymbol“ besonders gekennzeichneten
Parkplätzen (sog. Behindertenparkplätzen) zu parken.
→ bis zu drei Stunden an Stellen zu parken, an denen das eingeschränkte
Halteverbot angeordnet ist. Zudem kann eine längere Parkzeit für
bestimmte Halteverbotsstrecken genehmigt werden.
→ im Bereich eines Zonenhalteverbots, in dem durch Zusatzzeichen das
Parken zugelassen ist, die zugelassene Parkdauer zu überschreiten.
→ an Stellen, an denen das Parken durch Zeichen 314 und 315 StVO
erlaubt ist, jedoch durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit
angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus zu parken.
→ in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten
freigegeben ist, während der Ladezeiten zu parken.
→ auf Parkplätzen für Bewohner bis zu drei Stunden zu parken.
→ an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche
Begrenzung zu parken.
→ in ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb
der gekennzeichneten Flächen zu parken, ohne den durchgehenden
Verkehr zu behindern.
1
Die Umsetzung der Richtlinie 2024/2841/EU zur Einführung des Europäischen
Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit
Behinderungen, betreffend den Europäischen Parkausweises für Menschen mit
Behinderungen, wird gegenwärtig für den Geltungsbereich der Straßenverkehrs-
Ordnung vorbereitet. Weitere Informationen stehen voraussichtlich mit der nächsten
Auflage des Ratgebers Inklusion für Menschen mit Behinderung zur Verfügung.
2
§ 229 Absatz 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX)
25
Parkerleichterungen
26
In Berlin wird zusätzlich gestattet:
→ In Bereichen, in denen das absolute Halteverbot mit Zusatzzeichen:
„Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen frei“ angeordnet ist,
bis zu drei Stunden zu parken.
Generell gilt:
Die Parkerleichterungen dürfen nur in Anspruch genommen werden,
wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.
Stellen Sie die Ankunftszeit auf der Parkscheibe beim Parken ein:
→ im eingeschränkten Halteverbot, im Bereich des ZonenHalteverbots
(mit Zusatzzeichen das Parken nicht zugelassen)
→ auf Bewohnerparkplätzen und
→ in Berlin im absoluten Halteverbot mit Zusatzzeichen „Be- und Entladen,
Ein- und Aussteigen frei“.
Das gilt nicht für Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder
vergleichbaren Funktionseinschränkungen. Die höchstzulässige Parkzeit
beträgt – wenn nicht anders angegeben – 24 Stunden. Die Ausnahmegenehmigung
gilt nur für Kraftfahrzeuge. Der genannte Personenkreis kann
diese Ausnahmegenehmigung auch ohne Fahrerlaubnis erhalten. Aus der
Ausnahmegenehmigung geht hervor, dass der sie jeweils befördernde Kraftfahrzeugführer
von den entsprechenden Vorschriften der StVO befreit ist. Die
Befreiung ist also nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden, sondern an
die mitfahrende schwerbehinderte Person. Die Berechtigung zum Parken ist
nur durch den EU-Parkausweis, der gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe
zu legen ist, nachzuweisen. Es reicht nicht aus, den Schwerbehindertenausweis
oder einen Aufkleber mit Rollstuhl-Symbol in die Scheibe seines
Kraftfahrzeugs zu legen.
Diese Parkerleichterungen gelten (mit Ausnahme der berlinspezifischen
Regelungen) in Deutschland. Außerdem wird der EU-Parkausweis auch in
anderen Mitgliedsstaaten der europäischen Union und teilweise auch anderen
europäischen Ländern für die dort bestehenden Parkerleichterungen
anerkannt. Der Parkausweis muss grundsätzlich mit einem Lichtbild und der
eigenhändigen Unterschrift des Berechtigten versehen sein. Näheres erfahren
sie bei der Straßenverkehrs behörde Ihres Bezirksamtes. Die erforderlichen
Antragsformulare können schriftlich, elektronisch oder telefonisch
angefordert werden.
Parkplatzreservierung mit dem EU-Parkausweis (§45 StVO)
Mit dem EU-Parkausweis kann ein besonders gekennzeichneter personenbezogener
Parkplatz in unmittelbarer Nähe der Wohnung und/oder der
Arbeitsstätte reserviert werden. Das ist jedoch nur möglich, wenn dort Parkraummangel
besteht, sich ein Kraftfahrzeug im Haushalt des Antragstellers
befindet oder ein sonstiger besonderer Grund existiert und kein anderer
Parkraum (z. B. eine Garage oder ein Mieterparkplatz) in zumutbarer Ent-
Parkerleichterungen
fernung vorhanden ist. Die Parkplatzreservierung können Sie bei der Straßenverkehrsbehörde
Ihres Bezirksamtes beantragen. Personenbezogene
Parkplätze auf Mieter- oder Privatparkplätzen sind z. B. bei der Wohnungsbaugesellschaft
oder dem Privatvermieter zu beantragen/vereinbaren.
Parkausweis für besondere
Gruppen Schwerbehinderter
(Gleichstellung)
Der orangefarbene Parkausweis ist nur im
Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
gültig. Die Parkerleichterungen orientieren
sich am EU-Parkausweis, sind jedoch nicht
vollständig gleich. In Berlin und Brandenburg
ist es in Abweichung zu den anderen
Bundesländern zudem möglich, mit dem orangefarbenen Parkausweis auf
den Sonderparkplätzen für schwerbehinderte Menschen zu parken.
Der orangefarbene Parkausweis kann für schwerbehinderte Menschen
ausgestellt werden, wenn
→ die Merkzeichen G und B und ein GdB von wenigstens 70 allein für
Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen und der Lendenwirbelsäule,
soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken und gleichzeitig
ein GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder
der Atmungsorgane, vorliegen
oder
→ Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa und hierfür allein ein GdB
von wenigstens 60 vorliegt
oder
→ ein künstlicher Darmausgang und zugleich künstliche Harnableitung
besteht, wenn hierfür allein ein GdB von wenigstens 70 vorliegt
oder
→ versorgungsärztlich festgestellt wurde, dass die schwerbehinderte
Person dem zuvor genannten Personenkreis gleichzustellen ist.
Für die Entscheidung über diese Ausnahmegenehmigung sind ausschließlich
die Straßenverkehrsbehörden Ihres Bezirksamtes zuständig. Bitte stellen
Sie dort ihren Antrag. Liegen die oben genannten Voraussetzungen vor,
erhalten Sie vom Versorgungsamt neben dem Bescheid automatisch eine
Zusatzbescheinigung für die Gleichstellung zur „Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde“.
Diese Zusatzbescheinigung und der Schwerbehindertenausweis
sind zusammen mit dem Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde
vorzulegen. Wenn keine Zusatzbescheinigung vorliegt, kann die Ausnahmegenehmigung
nicht erteilt und der Antrag von der Straßenverkehrsbehörde
gebührenpflichtig abgelehnt werden.
27
Parkerleichterungen
28
Parkerleichterungen bei bestimmten Behinderungen
Kleinwüchsigen Menschen (bis maximal 1,39 m) kann genehmigt werden an
Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei zu parken. Gleiches gilt
für Menschen mit Verlust oder sehr starker Beeinträchtigung beider Hände.
Zudem kann ihnen erlaubt werden, im Zonenhalteverbot oder auf Parkplätzen
mit zeitlicher Begrenzung ohne Parkscheibe zu parken. Nähere Auskünfte
und die erforderliche Ausnahmegenehmigung erteilt die Straßenverkehrsbehörde
des für den Wohnsitz zuständigen Bezirksamtes.
Befreiung von der Gurtanlegepflicht und/oder der Pflicht
zum Tragen eines Schutzhelmes
Eine Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von der Pflicht zur Anlegung eines
Sicherheitsgurtes und/oder zum Tragen des Schutzhelmes kann durch
die Straßenverkehrsbehörde des zuständigen Bezirksamtes erteilt werden.
Personen können sich von der Gurtanlegepflicht befreien lassen, wenn
→ das Anlegen des Gurtes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist
oder
→ die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
Die gesundheitlichen Voraussetzungen sind durch eine ärztliche Bescheinigung
nachzuweisen. In der Bescheinigung ist ausdrücklich zu begründen,
warum eine Befreiung aus fachärztlicher Sicht notwendig ist. Die Diagnose
muss in der Bescheinigung nicht genannt werden. Wenn aus der fachärztlichen
Bescheinigung keine geringere Dauer hervorgeht, wird die Ausnahmegenehmigung
in der Regel auf 1 Jahr befristet.
Fahrerlaubnis
Menschen mit Behinderung sind nicht von der Möglichkeit ausgeschlossen,
einen Führerschein zu machen. Allerdings müssen einige Dinge beachtet
werden. Wenden Sie sich noch vor der Beantragung der Fahrerlaubnis bei
der Straßenverkehrsbehörde an eine Fahrschule Ihrer Wahl. Fahrschulen mit
Erfahrung in der Ausbildung von Menschen mit Behinderung können Ihnen
Unterstützung bei der Bewältigung der behördlichen Beantragung und bei
eventuellen Begutachtungen geben, so dass Sie unnötige Wege und damit
auch Kosten sparen. Dort ist man auch in der Lage, Termine für technische
Gutachten für Sie zu organisieren. Auskünfte darüber erteilt der
• Fahrlehrerverband Berlin e. V.
Friedrich-Karl-Straße 8-10, 12103 Berlin
Tel. 754918-0, Fax 754918-22
look@fahrlehrerverband-berlin.de
www.fahrlehrerverband-berlin.de
Unter bestimmten Voraussetzungen (Merkzeichen „aG“) sind die Führerscheinkosten
als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung absetzbar.
Sonderfahrdienst
Sonderfahrdienst – Mobilität für Menschen
mit Behinderungen in Berlin
Wer in seiner Mobilität außergewöhnlich eingeschränkt ist, kann
im Berliner Stadtgebiet einen besonderen Fahrdienst nutzen.
Dafür muss das Merkzeichen „T“ im Schwerbehindertenausweis
eingetragen sein. Dieser Fahrdienst kann ausschließlich
für Fahrten im Rahmen von Freizeit und Erholung genutzt werden. Fahrten
zu medizinischen Behandlungen, zur Arbeit, zur Schule oder Tagespflegeeinrichtungen
zählen nicht dazu. Berechtigte können im Rahmen des Sonderfahrdienstes
entweder die speziell ausgestatteten Fahrzeuge nutzen oder
sich Taxikosten erstatten lassen.
Berechtigung beantragen
Für die Teilnahme am Sonderfahrdienst benötigen Sie eine Berechtigten-Nummer.
Dafür müssen Sie beim Versorgungsamt Berlin das Merkzeichen
„T“ beantragen. Bitte kreuzen Sie auf Seite 8 im Schwerbehinderten-
Antrags-Formular das Merkzeichen „T“ an. Das Merkzeichen „T“ kann
zuerkannt werden, wenn eine außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen
„aG“) vorliegt. Sie können einen Antrag auf befristete Teilnahme
am Sonderfahrdienst stellen, wenn Ihre Krankenkasse oder ein anderer
Leistungsträger für Sie die Kosten für einen Rollstuhl oder für einen Rollator
übernommen hat. Dann können Sie den Fahrdienst bereits nutzen, bis Sie
Ihren Bescheid über die Zuerkennung oder Ablehnung des Merkzeichens „T“
erhalten haben.
Serviceleistungen
Der Fahrdienst verfügt über speziell ausgestattete Fahrzeuge, die bis zu
drei Rollstuhlnutzende befördern können. Der Sonderfahrdienst fährt jeden
Tag in der Zeit von 5 Uhr morgens bis 1 Uhr nachts. An Silvester wird ein
24-Stunden-Service gewährleistet.
Treppenhilfen und Assistenzleistungen
Treppenhilfen sind möglich, wenn das Ziel ohne diese Hilfe nicht erreicht
werden kann. Sie können auch eine Treppenhilfe in Anspruch nehmen, ohne
eine Fahrt zu unternehmen. Für eine Treppenhilfe ohne Fahrt wird die gleiche
Eigenbeteiligung berechnet wie für eine Fahrt mit dem Sonderfahrdienst.
Assistenzleistungen sind Hilfestellungen vor und nach der Beförderung,
insbesondere das Umsetzen von einem Straßenrollstuhl in einen Zimmerrollstuhl
bzw. umgekehrt. Sie umfassen auch Hilfen beim An- und Ablegen
der Oberbekleidung, An- und Ausziehen von Straßenschuhen, Ab- bzw. Aufschließen
der Haus- und Wohnungstür, Begleitung von Tür zu Tür.
29
Sonderfahrdienst
Wo fährt der Sonderfahrdienst?
Mit dem Sonderfahrdienst können Sie in ganz Berlin fahren. Sie können auch
bis zum Flughafen Berlin Brandenburg (BER) fahren oder sich von dort abholen
lassen. Fahrten bis zu fünf Kilometer über die Landesgrenze hinaus
sind möglich. Dafür bezahlen Sie zusätzlich zur Eigenbeteiligung 3,00 €
pro Person.
Bitte beachten Sie!
→ Gemeinsam fahren: Gemeinsame Beförderungen von Berechtigten sind
möglich. Sinnvoll sind z. B. gemeinsame Fahrten, die überwiegend in
eine Richtung erfolgen.
→ Sicher fahren: Wenn es für Sie möglich ist wird die Umsetzung
in einen festen Fahrzeugsitz empfohlen.
→ Pünktlich fahren: Bitte denken Sie daran, zum Abholtermin reisefertig
zu sein. So unterstützen Sie die Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit des
Fahrdienstes.
Eigenbeteiligung
Für jede Fahrt mit dem Sonderfahrdienst fällt eine Eigenbeteiligung an.
Die Eigenbeteiligung kostet monatlich
→ bis zur 8. Fahrt 2,05 € je Fahrt
→ ab der 9. Fahrt 5,00 € je Fahrt
→ ab der 17. Fahrt 10,00 € je Fahrt
Eine ermäßigte Eigenbeteiligung bezahlen Empfängerinnen und Empfänger
von Sozialhilfe (SGB XII), Grundsicherung (SGB XII) und von Leistungen nach
dem SGB II („Bürgergeld“).
Die ermäßigte Eigenbeteiligung kostet monatlich
→ bis zur 8. Fahrt 1,53 € je Fahrt
→ ab der 9. Fahrt 3,50 € je Fahrt
→ ab der 17. Fahrt 7,00 € je Fahrt
Keine Eigenbeteiligung bezahlen Heimbewohnerinnen und Heimbewohner,
die einen Barbetrag (Taschengeld) vom Sozialhilfeträger erhalten. In der Eigenbeteiligung
ist eine Begleitperson bereits berücksichtigt. Für jede weitere
Begleitperson wird zusätzlich ein Betrag von 2,00 € berechnet. Die monatliche
Abrechnung der Eigenbeteiligung bekommen Sie vom Landesamt für
Gesundheit und Soziales. Ist die Eigenbeteiligung auch nach der zweiten
Mahnung nicht bezahlt, wird die Berechtigten-Nummer gesperrt. Der/die Berechtigte
ist von der Teilnahme am Fahrdienst so lange ausgeschlossen, bis
der fällige Betrag beglichen wurde. Bitte beachten Sie: Für Fahrten über die
Landesgrenze hinaus sind zusätzlich immer 3,00 € pro Person zu bezahlen.
30
Sonderfahrdienst
Fahrten anmelden
Fahrten können beim Betreiber des Sonderfahrdienstes WirMobil
angemeldet werden. Buchen Sie Ihre Fahrt telefonisch, per E-Mail,
über die WirMobil-Internetseite oder die WirMobil-App.
Tel. 030 22027136 | E-Mail: buchung@wirmobil-berlin.info
www.wirmobil.info (Zugangsdaten erforderlich)
Die WirMobil App finden Sie im Google Play Store (für Android)
oder im App Store (für iOS).
Damit Ihre Fahrten gut vorbereitet werden können,
sind folgende Informationen wichtig:
→ Berechtigten-Nummer und Name
→ Wie sind Sie in der Regel erreichbar (Telefon/Handy)?
→ Welche Assistenzleistungen benötigen Sie?
→ Welche Hilfsmittel nutzen Sie?
→ Start-Adresse und Ziel-Adresse
→ Besonders zu beachtende Situationen bei der Abholung bzw. Ankunft
→ Bei Treppenhilfe z. B. konkrete Anzahl der Etagen
→ Nehmen Sie weitere Personen mit (max. 2 Begleitpersonen)?
Am besten melden Sie Ihre Fahrt mindestens 2 Tage vor dem Fahrttermin
bei WirMobil an. Sie können Ihre Fahrten bis zu 13 Tage vor dem Fahrttermin
anmelden. Spontane Fahrtanmeldungen können über Telefon, im Web oder
über die App erfolgen. Als spontane Fahrtanmeldung gelten Anmeldungen
am Tag der Fahrt oder einen Tag davor. Am Tag der Fahrt wird Ihnen die
genaue Zeit mitgeteilt, zu der Sie abgeholt werden. Das erfolgt per Anruf
oder SMS ungefähr eine Stunde vorher. Für die Abholung ist ein Zeitfenster
von 30 Minuten reserviert. Haben Sie die Fahrt im Internet oder über die App
angemeldet, können Sie den aktuellen Standort Ihres WirMobil-Fahrzeuges
verfolgen. Beim Einsteigen zeigen Sie Ihren Schwerbehindertenausweis vor.
Fahrten stornieren
Bis zu einem Tag vor der Fahrt können Sie Ihre Fahrt absagen, ohne dass
Stornierungskosten anfallen. Stornieren Sie Ihre Fahrt erst am Tag der Fahrt,
wird eine Gebühr von 2,05 € erhoben. Selbstverständlich können sich Pläne
durch unvorhersehbare Umstände ändern und Stornierungen bereits gebuchter
Fahrten auch kurzfristig bedingen. Eine sehr hohe Anzahl solcher Absagen
führt jedoch dazu, dass es zu erheblichen Störungen bei der Organisation
des Fahrdienstes kommt. Jede Buchung belegt Kapazitäten, die anderen
Fahrgästen nicht mehr zur Verfügung stehen, wenn kurzfristig storniert wird.
Bitte beachten Sie, dass der Regiebetreiber im Sinne der Sicherstellung seiner
Dienstleistung für alle Berechtigten befugt ist, im Falle gehäufter Stornierungen
die Aussetzung Ihres Nutzerkontos zu veranlassen. (§ 5 der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen von WirMobil).
31
Sonderfahrdienst
Notsituationen
Im Notfall kann die Nummer 030 22027137 angerufen werden.
Bei einem Notfall wie z. B.
→ Ihre Abholung hat sich mehr als 20 Minuten verspätet
→ oder Ihr Rollstuhl ist unterwegs kaputtgegangen
→ oder Nachts bis 1 Uhr keine Beförderungsmöglichkeit
mit dem ÖPNV besteht
wird geholfen, eine Lösung zu finden. Diese Nummer ist jeden Tag
von 5 Uhr morgens bis 1 Uhr nachts besetzt.
Mit dem Taxi fahren
Wenn Sie im Rahmen des Sonderfahrdienstes das Taxi nutzen möchten,
können Sie sich die Kosten erstatten lassen. Es fällt eine Eigenbeteiligung in
Höhe von 40,- Euro und ermäßigt in Höhe von 20,- Euro an. Die Fahrtkosten
werden im Taxi bezahlt (Vorkasse). Lassen Sie sich eine Quittung über die
bezahlten Fahrtkosten ausstellen. Bitte beachten Sie: Es können ausschließlich
Taxiquittungen erstattet werden. Ausgeschlossen sind Abrechnungen von
Mietwagen-Unternehmen wie Uber oder Bolt.
Die Quittung muss folgende Angaben enthalten: → Namen und Anschrift
des Unternehmens mit Genehmigungsnummer (Stempel) → Fahrstrecke
(Start- und Zielangabe) → Beförderungsentgelt/Steuersatz → Datum der
Fahrt → Unterschrift des Fahrers
Die Taxiquittungen können jeweils für einen Monat gesammelt
zur Abrechnung beim LAGeSo eingereicht werden.
Bitte senden Sie Ihre Taxiquittungen an folgende Adresse:
• Landesamt für Gesundheit und Soziales – III C –
Sächsische Str. 28, 10707 Berlin
Postanschrift: Postfach 31 09 29, 10639 Berlin
Quittungen die verändert wurden (z. B. das Datum oder die Kosten der Fahrt)
werden vom LAGeSo nicht anerkannt. Für die Erstattung ist eine gültige Kontoverbindung
erforderlich. Berechtigte des besonderen Fahrdienstes mit einer
Eigenbeteiligung von 40,- Euro erhalten nach Abzug dieser monatlichen
Eigenbeteiligung den Restbetrag als Zuschuss erstattet. Es ist ein maximaler
Zuschuss in Höhe von 125,- Euro möglich. Empfängerinnen und Empfänger
von Sozialhilfe (SGB XII), von Grundsicherung (SGB XII) und von Leistungen
nach SGB II („Bürgergeld“), erhalten nach Abzug der ermäßigten Eigenbeteiligung
in Höhe von 20,- Euro den Restbetrag als monatlichen Zuschuss
erstattet. Die entsprechenden Nachweise sind dem LAGeSo vorzulegen.
32
Sonderfahrdienst
Für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, die ein Taschengeld vom
Sozialamt erhalten, entfällt die Eigenbeteiligung. Die entsprechenden
Nachweise sind dem LAGeSo vorzulegen.
Für die Rückerstattung nutzen Sie bitte folgendes Formular.
t1p.de/taxiquittungen
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwischen 6 und 8 Wochen.
Härtefallregelung beim Landesbeirat
für Menschen mit Behinderung
Der Härtefonds Sonderfahrdienst unterstützt Berechtigte, die sich aufgrund
Ihrer wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnisse die Eigenbeteiligung
nicht leisten können. Auch für Fahrten im Rahmen der Ausübung eines Ehrenamtes
kann dort ein Antrag auf Erstattung der Eigenbeteiligung gestellt
werden. Dafür muss die vom Versorgungsamt in Rechnung gestellte Eigenbeteiligung
zunächst vollständig bezahlt werden. Danach entscheidet die
Härtefonds-Kommission des Landesbeirats, ob eine Erstattung bewilligt
werden kann.
Bitte wenden Sie sich an folgenden Kontakt:
Tel. 9028-1657, Sprechzeiten: Mo-Fr 9-14 Uhr
lfb-beirat@senasgiva.berlin.de
Postanschrift: Geschäftsstelle des Landesbeirats für Menschen
mit Behinderung, Oranienstraße 106, 10969 Berlin
t1p.de/haertefond
Lob, Kritik und Beschwerden
Die Fahrtanmeldung und -durchführung betreffend senden Sie:
→ per E-Mail an: feedback@wirmobil-berlin.de
→ oder per Post an ViaVan GmbH, Rosa-Luxemburg-Str. 14, 10178 Berlin
Die Teilnahmeberechtigung und die Abrechnung der Eigenbeteiligung
betreffend senden Sie:
→ per E-Mail an: sonderfahrdienst@lageso.berlin.de
→ per Post an: Landesamt für Gesundheit und Soziales
Postfach 31 09 29, 10639 Berlin
33
Sonderfahrdienst
Sonderfahrdienst auf einen Blick
Registrieren Sie sich mit Ihrer Berechtigten-Nummer bei WirMobil.
Die Registrierung kann per Telefon oder per E-Mail erfolgen:
Tel. 030 22027136 buchung@wirmobil.de
Möchten Sie die Web-App: www.wirmobil.info nutzen, fragen Sie
bei der ersten Anmeldung nach Ihren persönlichen Zugangsdaten.
Fahrtanmeldung
täglich von 7 bis 17 Uhr – 2 bis ca. 14 Tage vor dem Fahrttermin
Tel. 22027136, Fax 22027146 buchung@wirmobil.de
Post: Via Mobility GmbH, Rosa-Luxemburg-Str. 14, 10178 Berlin
Spontanfahrten
Am Tag der Fahrt oder am Tag davor. Anmeldung über Telefon,
Web-App oder Smartphone-App. Nur im Rahmen der verfügbaren
Kapazitäten möglich.
Fahrtdurchführung
Täglich von 5 Uhr morgens bis 1 Uhr nachts. Das System sucht nach Ihrer
Bestellung eine Fahrt. Ein Zeitraum von 30 Minuten wird für die Abholung
mitgeteilt. Der Zeitraum ist für Sie reserviert. Per Anruf oder SMS erhalten
Sie die genaue Abholzeit am Tag der Fahrt. Über die Web-App/Smartphone-App
können Sie den aktuellen Standort des WirMobil-Fahrzeuges sehen.
Notfallnummer 030 22027137 (KEINE Fahrtbuchung) – nur wählen, wenn:
→ 20 Minuten nach dem Abfahrttermin noch kein Fahrzeug da ist
→ nachts bis 1 Uhr keine Beförderungsmöglichkeit mit dem ÖPNV besteht
→ der Rollstuhl defekt ist
Treppenhilfe ist mit und ohne Fahrt möglich
Eigenbeteiligung wird wie für eine Fahrt mit dem WirMobil berechnet. Die
Abrechnung erfolgt monatlich. Wird die Eigenbeteiligung nicht bezahlt,
erfolgt nach der zweiten Mahnung der Ausschluss bis zur vollständigen
Zahlung der offenen Beträge.
Begleitung
Die unentgeltliche Beförderung einer Sie unterstützenden Begleitperson ist in
der Eigenbeteiligung berücksichtigt. Für jede weitere Begleitperson werden
zusätzlich 2,- € pro Fahrt berechnet.
34
Taxikonto
Mit der Berechtigten-Nummer für den besonderen Fahrdienst können Sie
Kosten für Fahrten in Berlin mit einem Taxi erstattet bekommen.
Berufliche Teilhabe
Berufliche Teilhabe
Das Inklusionsamt fördert die berufliche Teilhabe von schwerbehinderten
und denen gleichgestellten behinderten Menschen (SGB IX Teil 3 – Schwerbehindertenrecht).
Ausgleichsabgabe
Für die Förderung der Teilhabe
von schwerbehinderten Menschen
am Arbeitsleben stehen
dem Inklusionsamt Mittel aus der
Ausgleichsabgabe zur Verfügung.
Im Jahr 2024 unterstützte das
Inklusionsamt schwerbehinderte
Menschen und Arbeitgeber mit
35 Mio. €, um inklusive Beschäftigungsverhältnisse
zu ermöglichen,
zu erleichtern und zu sichern.
Begleitende Hilfe
im Arbeitsleben
Ziel ist es, behinderungsbedingte
Nachteile auszugleichen und somit
die Chancengleichheit zu fördern.
Die Maßnahmen umfassen
Geldleistungen an Arbeitgeber
und schwerbehinderte Beschäftigte.
Gefördert wird auch die
Selbstständigkeit von Menschen
mit Schwerbehinderung: Zur
Gründung und Erhaltung einer
selbstständigen beruflichen Existenz
erhalten schwerbehinderte
Menschen finanzielle Hilfen vom
Private und öffentliche Arbeitgeber, die
über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen,
sind verpflichtet, auf 5 Prozent
dieser Arbeitsplätze Menschen mit
Schwerbehinderung zu beschäftigen.
Erfüllen sie die gesetzlich vorgeschriebene
Quote nicht, müssen sie eine
Ausgleichsabgabe an das Inklusionsamt
zahlen. Die Ausgleichsabgabe
soll Arbeitgeber motivieren, schwerbehindere
Menschen zu beschäftigten.
Weiterhin soll sie ein finanzieller Ausgleich
sein zwischen den Arbeitgebern,
die ihre Beschäftigungspflicht erfüllen
und denen, die diese Pflicht nicht in
vollem Umfang erfüllen. Die Zahlung
der Ausgleichsabgabe hebt die Pflicht
zur Beschäftigung schwerbehinderter
Menschen nicht auf. Einnahmen 2024:
65,7 Mio. €. Zum 1. Januar 2025 wurde
die Ausgleichsabgabe erneut erhöht
und wird per 31. März 2026 erstmals
fällig. Die Höhe der Ausgleichsabgabe
beträgt je Monat und unbesetzten
Pflichtarbeitsplatz zwischen 155
und 815 €. Für kleinere Betriebe und
Dienststellen gibt es Erleichterungen.
Inklusionsamt. Allein mit finanziellen Leistungen sind Barrieren im Arbeitsleben
oft nicht zu überwinden. Deshalb sind Beratung und Information
wesentliche Bestandteile der Begleitenden Hilfe. Neben dem Technischen
Beratungsdienst des Inklusionsamtes werden für die Erfüllung dieser Aufgaben
die Integrationsfachdienste sowie die Einheitliche Ansprechstelle für
Arbeitgeber hinzugezogen. Für Arbeitgeber, Inklusionsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretungen
sowie Betriebs- und Personalräte bietet das Inklusionsamt
kostenfreie Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsmaßnahmen an.
35
Berufliche Teilhabe
Integrationsfachdienste (IFD)
Die Leistungen des IFD sind Beratungsstellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
mit Schwerbehinderung sowie für Unterneh-
Inklusionsamtes
sind gegenüber men, die Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen.
den Leistungen der Die Hauptaufgabe der IFD ist die Sicherung bestehender
Rehabilitationsträger
nachrangig. rung. Sie beraten und unterstützen bei Schwierigkeiten
Arbeitsverhältnisse von Menschen mit Schwerbehinde-
am Arbeitsplatz, z.B. der Wiedereingliederung nach
Krankheit, Leistungseinbußen oder drohender Kündigung. Die IFD-Berater
suchen gemeinsam mit den Beteiligten nach Lösungswegen. Aufgaben und
Zielgruppen der IFD sind im SGB IX § 192 ff geregelt. Beauftragt werden die
IFD durch das Inklusionsamt oder durch die Rehabilitationsträger (Sicherung
von Arbeitsplätzen und Arbeitssuchende mit Rehabilitationsstatus). Für jeden
Bezirk in Berlin gibt es einen zuständigen regionalen IFD. Die Zuständigkeit
richtet sich nach dem Arbeitsort, bei Rehabilitanden nach dem Wohnort.
Der IFD Selbstständigkeit berät und unterstützt berlinweit Menschen mit
Schwerbehinderung vor und nach der Existenzgründung, der IFD für Menschen
mit Hörbehinderung berät und unterstützt berlinweit Menschen mit
Hörbehinderung. Im Adressteil finden Sie die Kontaktdaten der regionalen
und berlinweiten Integrationsfachdienste mit deren Spezialisierungen. Bitte
nehmen Sie direkt mit dem jeweiligen IFD Kontakt auf. Dieser klärt mit Ihnen
telefonisch und persönlich Zuständigkeit und Unterstützungsmöglichkeiten.
36
Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) in Berlin
Für die Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
sind verschiedene Träger zuständig (zum Beispiel die Deutsche
Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit und die Inklusionsämter). Deshalb
Unternehmen oft Schwierigkeiten, sich in der Förderlandschaft zu orientieren.
Abhilfe schaffen die flächendeckend eingerichteten Einheitlichen Ansprechstellen
für Arbeitgeber (§ 185a SGB IX). Aufgaben der EAA:
→ Arbeitgeber für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung
von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren.
→ Unternehmen als Lotse bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung,
Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von Menschen
mit Schwerbehinderung zur Verfügung zu stehen.
→ Arbeitgeber bei der Beantragung von Leistungen zu unterstützen.
Arbeitgeber profitieren von der Beratungsstelle:
→ Kompetente, individuelle Inklusionsberatung
→ Passgenaue Informationen und Leistungen
→ Regionale Beratungsstelle in der Nähe
Berufliche Teilhabe
• Einheitliche Ansprechstelle
für Arbeitgeber
Bundesallee 39-40a, 10717 Berlin
Tel. 53637650
Die Erreichbarkeit ist zu den
Öffnungszeiten sichergestellt:
Mo/Di/Do 9-17, Mi 14-20, Fr 9-14 Uhr
Ist ein Arbeitsplatz mit einem
schwerbehinderten oder gleichgestellten
Mitarbeiter gefährdet,
schaltet der Arbeitgeber – präventiv
– das Inklusionsamt ein. Ziel ist
es, Möglichkeiten zu erarbeiten,
das Arbeitsverhältnis zu sichern.
Im Jahr 2024 hat das Inklusionsamt
in 92 Fällen Arbeitgeber im
Rahmen von Präventionsverfahren
unterstützt.
Besonderer Kündigungsschutz
(§ 168-175 SGB IX)
Arbeitgeber, die das Arbeitsverhältnis mit
einem schwerbehinderten oder gleichgestellten
Menschen kündigen wollen, benötigen
die Zustimmung des Inklusionsamtes. Der besondere Kündigungsschutz
wirkt vor allem dann, wenn der Grund der Kündigung im Zusammenhang
mit der anerkannten Behinderung steht. Es werden im Kündigungsschutzverfahren
Möglichkeiten geprüft, das gefährdete Beschäftigungsverhältnis
zu erhalten.
Unterstützungsmöglichkeiten des Inklusionsamtes können sein: Ausstattung
des Arbeitsplatzes mit Hilfsmitteln, Finanzielle Leistungen für Arbeitgeber,
Arbeitsassistenz, Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz. Eine Kündigung
kann auf diese Weise vermieden werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass
schwerbehinderte Beschäftigte unkündbar sind. Die Kündigungsursachen
können betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt sein. In
den ersten sechs Monaten des Beschäftigungsverhältnisses findet der besondere
Kündigungsschutz noch keine Anwendung.
Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen
Personen mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 können einem
schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Der Antrag auf Gleichstellung
muss bei der Agentur für Arbeit gestellt werden, die für den Wohnsitz
des Menschen mit Behinderung zuständig ist.
Ziel der Gleichstellung ist, Nachteile auf dem Arbeitsmarkt auszugleichen:
Die Gleichstellung soll helfen, eine geeignete Beschäftigung zu finden beziehungsweise
zu behalten. Mit der Gleichstellung sind Ansprüche aus dem
Schwerbehindertenrecht verbunden, jedoch nicht der Zusatzurlaub. Beschäftigte,
deren Arbeitsplatz nicht infolge der Behinderung gefährdet ist,
erfüllen die Voraussetzungen für eine Gleichstellung nicht. Die Gleichstellung
wird mit dem Tag des Antragseingangs wirksam und kann befristet werden.
37
Berufliche Teilhabe
Bezahlter Zusatzurlaub (§ 208 SGB IX)
Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf fünf bezahlte – zusätzliche
– Urlaubstage (bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von fünf Arbeitstagen in
der Kalenderwoche). Verteilt sich die Arbeitszeit auf mehr oder weniger als
fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche (zum Beispiel Teilzeitarbeit), erhöht
oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend. Besteht die festgestellte
Schwerbehinderung nicht während des gesamten Kalenderjahres, hat der
schwerbehinderte Beschäftigte einen Anspruch auf ein Zwölftel des Zusatzurlaubs
- für jeden Monat der vorliegenden Schwerbehinderteneigenschaft.
Wird die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch rückwirkend festgestellt,
so finden für die Übertragung des Zusatzurlaubs in das nächste Kalenderjahr
urlaubsrechtliche Regelungen Anwendung, die dem Beschäftigungsverhältnis
zugrunde liegen. Voraussetzung für die Übertragung des Zusatzurlaubes
ist, dass dieser im Urlaubsjahr beim Arbeitgeber geltend gemacht wurde.
Die Übertragung von Ansprüchen auf Zusatzurlaub für mehrere vorangegangene
Jahre ist ausgeschlossen.
Publikationen
Zu allen Fragen der beruflichen Teilhabe hält das Inklusionsamt umfangreiches
Material bereit. Magazine und Broschüren stehen zum Download
auf der Webseite des Inklusionsamtes zur Verfügung. Beim Versandservice
des Inklusionsamtes können die Publikationen auch im Printformat bestellt
werden. E-Mail: broschueren-versand@u-s-e.org
• Nähere Informationen:
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Inklusionsamt, Postfach 31 09 29, 10639 Berlin
inklusionsamt@lageso.berlin.de
www.berlin.de/lageso
38
Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
Die Berliner Werkstätten bieten Menschen mit Behinderung eine langfristige
Teilhabe am Arbeitsleben. Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
ermöglichen Menschen, die wegen ihrer Beeinträchtigungen nicht oder
noch nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden:
→ eine angemessene berufliche Bildung und Beschäftigung,
→ arbeitsbegleitende Maßnahmen, die helfen sollen, die Persönlichkeit
und die Leistungsfähigkeit des Einzelnen weiterzuentwickeln und
→ je nach Eignung durch spezielle Maßnahmen
(wie z. B. durch Außenarbeitsplätze)
den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern.
Berufliche Teilhabe
Es besteht ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Werkstätten, wenn die
persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Zu Beginn einer beruflichen Förderung
in einer Werkstatt wird ein ein- bis dreimonatiges Eingangsverfahren
durchgeführt. Dabei wird ermittelt, ob die Werkstatt das geeignete Angebot
für die Teilhabe am Arbeitsleben ist. Ziel ist es den Menschen mit Behinderung
so weit zu fördern, dass er/sie „seinen/ihren“ Platz im Arbeitsbereich
der Werkstatt ausfüllen kann oder – wenn möglich – auf eine Überleitung auf
den allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet wird.
Die Werkstätten verfügen über ein breites Angebot an Berufsbildungs- und
Arbeitsplätzen. Die Werkstätten unterstützen die Menschen mit qualifiziertem
Personal und einen Begleitenden Dienst im Arbeitsalltag. Zum Angebot an
Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen gehören auch ausgelagerte Plätze in
Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes. Die ausgelagerten Arbeitsplätze
werden zum Zwecke des Übergangs und als dauerhaft ausgelagerte Plätze
angeboten. Die bisherigen Leistungen einer WfbM können auf der Grundlage
des Bundesteilhabegesetzes auch bei anderen Leistungsanbietern erbracht
werden. Für Menschen, die die Voraussetzung zur Aufnahme in die Werkstätten
noch nicht erfüllen, gibt es Einrichtungen oder Gruppen, die den
Werkstätten angegliedert sind oder mit ihnen kooperieren, den sogenannten
Beschäftigungs- und Förderbereichen (BFBTS).
In den Beschäftigungs- und Förderbereichen findet im Rahmen der Teilhabe
an der Gemeinschaft eine tätigkeitorientierte oder arbeitsweltorientierte
Förderung statt. Ziel ist auch hier die Teilhabe am Arbeitsleben – je nach
Wunsch und Möglichkeit. Die Teilnahme ist zeitlich nicht begrenzt und richtet
sich nach den individuellen Förder- und Hilfeplanungen. Der Anspruch zur
Teilhabe am Arbeitsleben oder zur Teilhabe an der Gemeinschaft (soziale
Teilhabe) soll möglichst wohnortnah erbracht werden.
Nähere Informationen zu den Angeboten und Leistungen, hierzu gehört
auch die Suche nach freien Plätzen, können Ihnen die Teilhabeplanerinnen
und Teilhabeplaner in den Teilhabefachdiensten der Bezirksämter
geben. Darüber hinaus können Sie sich aber auch über die Internetseite
der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen:
www.wfbm-berlin.de informieren.
Gleichzeitig stehen Ihnen für Fragen zur beruflichen Bildung oder der Teilhabe
am Arbeitsleben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der für Sie örtlich
zuständigen Agenturen für Arbeit zur Verfügung.
39
Berufliche Teilhabe
Andere Leistungsanbieter (§ 60 SGB IX)
Die anderen Leistungsanbieter stellen seit dem 1.1.2018 eine Alternative zur
beruflichen Bildung (Berufsbildungsbereich) und zur Beschäftigung (Arbeitsbereich)
in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) dar.
Andere Leistungsanbieter sind wie WfbM nicht „Arbeitgeber“, sondern Träger,
die die erforderlichen fachlichen Anforderungen erfüllen. Die dort beschäftigten
Menschen haben dieselben Rechte, die sie auch in einer WfbM hätten.
Die Betreuung durch Fachkräfte und die Unterstützung der pädagogischen,
sozialen und medizinischen Betreuung durch begleitende Dienste erfolgt
ebenfalls analog einer WfbM.
Andere Leistungsanbieter haben wie WfbM eine Komplexleistung zur Förderung
der beruflichen Teilhabe, zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit und
zur Ermöglichung einer Beschäftigung zu erbringen. Andere Leistungsanbieter
sind in der Regel kleinere Einrichtungen. Für andere Leistungsanbieter
gibt es keine speziellen Vorgaben zur räumlichen und sächlichen Ausstattung
für die Erbringung der Leistung. Allerdings müssen auch die Räumlichkeiten
bei den anderen Leistungsanbietern den individuellen, behinderungsspezifischen
Bedürfnissen entsprechen. WfbM bietet immer Leistungen im
Eingangsverfahren, im Berufsbildungsbereich und im Arbeitsbereich gemeinsam
an. Andere Leistungsanbieter können sich auf eine Leistung zur
beruflichen Bildung oder zur Beschäftigung beschränken oder beides anbieten.
Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme bei einem anderen Leistungsanbieter
besteht nicht.
Ansprechpartner und Leistungsträger für das Eingangsverfahren und den
Berufsbildungsbereich bei einem anderen Leistungsanbieter ist in der Regel
die Bundesagentur für Arbeit. Für Auskünfte über andere Leistungsanbieter
in Berlin, die Leistungen im Arbeitsbereich anbieten, stehen die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in den Teilhabefachdiensten des Bezirksamtes, in dem
der Mensch mit Behinderung seinen Wohnsitz hat, zur Verfügung.
40
Budget für Arbeit (§ 61 SGB IX)
Das Budget für Arbeit bildet ebenfalls eine Alternative zur Arbeit in einer
Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Mit dem Budget für Arbeit wird
eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
gefördert, die tarifvertraglich oder ortsüblich entlohnt wird. Der
Mensch mit Behinderung ist im Rahmen seiner Beschäftigung kranken-, pflege-
und rentenversichert. Eine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung
besteht hingegen nicht, da der anspruchsberechtigte Personenkreis
dauerhaft voll erwerbsgemindert ist.
Berufliche Teilhabe
Menschen mit Behinderung beantragen mit dem Budget für Arbeit einen
Lohnkostenzuschuss zum Ausgleich der Leistungsminderung beim Teilhabefachdienst
des zuständigen Bezirksamtes. Diesen Lohnkostenzuschuss
erhalten dann die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. In Berlin beträgt der
Lohnkostenzuschuss in den ersten zwei Jahren 75 % des vom Arbeitgeber
regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts. Im dritten und vierten Beschäftigungsjahr
wird der vereinbarte Lohnkostenzuschuss auf 70 % abgesenkt.
Ab dem fünften Beschäftigungsjahr wird der Lohnkostenzuschuss auf 60 %
herabgesetzt. Diese 60 % werden voraussichtlich bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses
im Rahmen des Budgets für Arbeit gezahlt.
Zusätzlich zu dem Lohnkostenzuschuss wird eine wegen der Behinderung
erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz ermöglicht. Diese
kann z. B. durch einen Integrationsfachdienst (siehe Seite 63) vorgenommen
werden. Diese Fachkräfte besuchen den Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz
und beraten bzw. unterstützen zu allen Fragen im Zusammenhang
mit dem Arbeitsverhältnis.
Wer kann ein Budget für Arbeit beantragen?
Ein Budget für Arbeit können Menschen mit Behinderung beantragen, die
Anspruch auf einen Platz im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte
Menschen haben. Ein Budget für Arbeit kommt aber erst zustande, wenn
ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde. Bei dem Arbeitsvertrag muss es
sich um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit einer tarifvertraglichen
oder ortsüblichen Vergütung handeln. Einen Arbeitgeber muss
sich der Mensch mit Behinderung selber suchen. Der Teilhabefachdienst
des zuständigen Bezirksamtes ist nicht verpflichtet, ein Arbeitsverhältnis zu
ermöglichen.
Wer gibt in Berlin weitere Auskünfte?
Ansprechpartner sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Teilhabefachdiensten
des Bezirksamtes, in dem der Mensch mit Behinderung seinen
Wohnsitz hat sowie die Integrationsfachdienste.
Die ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungen (EUTB) können ebenfalls
jederzeit bei Fragen oder Beratungen zum Bundesteilhabegesetz bzw.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch genommen werden
(Adressen siehe Seite 64)
41
Berufliche Teilhabe
Die EUTB stellt ein unabhängiges Beratungsangebot für Menschen mit
(drohenden) Behinderungen und deren Angehörigen dar. Zusätzliche
Informationen sowie Auskünfte über nahe gelegene Beratungsstellen sind
auf der Seite der Fachstelle Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
zu finden: www.teilhabeberatung.de
• Weitere Informationen erhalten Sie unter:
t1p.de/erwerbsleben
Budget für Ausbildung (§ 61a SGB IX)
Durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz wurde das Budget für Ausbildung
ab dem 1. Januar 2020 für Personen, die Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren
und Berufsbildungsbereich einer anerkannten Werkstatt für
behinderte Menschen (§ 57 SGB IX) oder eines anderen Leistungsanbieters
(§ 60 SGB IX) haben, in § 61a SGB IX gesetzlich eingeführt.
Durch das Teilhabestärkungsgesetz gilt das Budget für Ausbildung (§ 61a
SGB IX) ab dem 1. Januar 2022 auch für Personen, die Anspruch auf Leistungen
im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen
(§ 58 SGB IX) oder eines anderen Leistungsanbieters haben.
Grundgedanke: Das Budget für Ausbildung soll Menschen mit Behinderungen
durch eine Berufsausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
eine Alternative zum Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich und zum
Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) / anderen
Leistungsanbietern bieten.
Mit dem Budget für Ausbildung soll die Hinführung zu einer Ausbildung mit
anerkanntem Ausbildungsabschluss oder einem Ausbildungsgang nach § 66
des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder § 42r der Handwerksordnung (HwO)
erreicht werden. Darin sind übrigens Fachpraktikerausbildungen mit reduzierten
theoretischen Ausbildungsinhalten eingeschlossen.
Gefördert werden ausschließlich betriebliche Erstausbildungen und damit
keine beruflichen Anpassungs- und Weiterbildungsmaßnahmen und keine
überbetrieblichen Ausbildungen.
42
Berufliche Teilhabe
Das Budget für Ausbildung umfasst folgende Leistungen:
→ die Erstattung der Ausbildungsvergütung einschließlich des
Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag und
des Beitrages zur Unfallversicherung nach Maßgabe des SGB VII,
→ die Übernahme für die wegen der Behinderung erforderlichen
Aufwendungen für Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz
und in der Berufsschule,
→ Übernahme der Kosten für die Durchführung des schulischen Teils
der Ausbildung in einer Reha-Einrichtung, wenn der Besuch in einer
Berufsschule nicht möglich ist und
→ erforderliche Fahrkosten.
Dauer des Budgets für Ausbildung sowie zuständige Leistungsträger
Die Dauer des Budgets beläuft sich gemäß § 61a Abs. 3 SGB IX bis zum
erfolgreichen Abschluss der geförderten Ausbildung. Des Weiteren wird in
§ 220 Abs. 3 SGB IX festgelegt, dass bei vorzeitiger Beendigung einer Ausbildung
ein Rückkehranspruch in die WfbM besteht.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erbringt das Budget für Ausbildung für
Menschen mit Behinderungen, die einen Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich
haben. Als zuständiger Rehabilitationsträger
für Leistungen im Arbeitsbereich einer WfbM kommt – neben den
Trägern der Unfallversicherung, der sozialen Entschädigung (bis Ende 2023
Träger der Kriegsopferversorgung bzw. -fürsorge genannt) und der öffentlichen
Jugendhilfe – der Träger der Eingliederungshilfe in Betracht.
Laut § 61a Abs. 5 SGB IX ist der zuständige Leistungsträger dazu verpflichtet,
den Menschen mit Behinderungen bei der Suche nach einem geeigneten
Ausbildungsplatz zu unterstützen. Damit ist jedoch nicht eine Verpflichtung
des Leistungsträgers verbunden, ein Budget für Ausbildung in jedem Fall zu
ermöglichen.
Wer gibt weitere Informationen?
Ansprechpartner sind die zuständigen Leistungsträger – sprich: in erster Linie
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit oder in
den Teilhabefachdiensten des Bezirksamtes, in dem der Mensch mit Behinderung
seinen Wohnsitz hat sowie die Integrationsfachdienste.
Die ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungen (EUTB) können ebenfalls
jederzeit bei Fragen oder Beratungen zum Bundesteilhabegesetz in
Anspruch genommen werden.
43
Berufliche Teilhabe
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Schwerbehinderte Menschen können früher Altersrente erhalten.
Voraussetzung ist, dass Sie
→ bei Beginn der Rente als schwerbehinderter Mensch
(Grad der Behinderung mindestens 50) anerkannt sind
und
→ die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllen.
Die Altersgrenze wird auch hier stufenweise angehoben.
Sie können die Altersrente für Menschen mit Behinderung bereits während
des Feststellungsverfahrens im Schwerbehindertenrecht beantragen. Die
Schwerbehinderung wird durch den Schwerbehindertenausweis nachgewiesen,
der zum Rentenbeginn noch gültig sein muss.
Auskünfte zum genauen Renteneintrittsbeginn und den unterschiedlichen
Abschlägen sowie zur Erwerbsminderungsrente erteilen die zuständigen
Rentenversicherungsträger:
Deutsche Rentenversicherung Bund, Ruhrstr. 2, 10709 Berlin
kostenloses Service-Telefon 0800 1000 480 70
www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
oder Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg, Knobelsdorff -
straße 92, 14059 Berlin, kostenloses Service-Telefon 0800 1000 480 25
www.deutsche-rentenversicherung-berlin-brandenburg.de
oder das Versicherungsamt Berlin. Das Versicherungsamt Berlin
(im Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin), Sächsische Str. 28,
10707 Berlin, hält entsprechende Rentenantragsvordrucke für Sie
bereit und ist Ihnen gern beim Ausfüllen behilflich. Weitere Informationen
finden Sie auf unserer Internetseite: t1p.de/versicherungsamt
Terminvereinbarung möglich unter folgenden Rufnummern:
90229-6802/-6803 oder per E-Mail: versicherungsamt@lageso.berlin.de
oder über das berlinweite Service-Portal:
www.service.berlin.de/sozialversicherung
Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand
Für schwerbehinderte Beamte auf Lebenszeit bzw. schwerbehinderte
Richter auf Lebenszeit existieren ähnliche Regelungen.
Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Personalstelle.
44
Steuerrecht
Steuerrecht
Einkommensteuer
Wegen der Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig
wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, für die Pflege sowie für
einen erhöhten Wäschebedarf können Menschen mit Behinderungen anstelle
einer Steuerermäßigung nach § 33 EStG (Außergewöhnliche Belastungen) einen
Pauschbetrag geltend machen (Behinderten-Pauschbetrag/§ 33b EStG).
Die Pauschbeträge erhalten Menschen, deren Grad der Behinderung auf
mindestens 20 festgestellt ist, sowie Menschen, die hilflos sind.
Die Höhe des Pauschbetrages richtet sich nach dem Grad der Behinderung.
Als Pauschbeträge werden gewährt bei einem Grad der Behinderung von
mindestens:
20 384,00 Euro 30 620,00 Euro 40 860,00 Euro
50 1.140,00 Euro 60 1.440,00 Euro 70 1.780,00 Euro
80 2.120,00 Euro 90 2.460,00 Euro 100 2.840,00 Euro
Für Personen, die infolge ihrer Behinderung so hilflos sind, dass sie für eine
Reihe von häufig regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung
ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages dauernd fremder
Hilfe bedürfen (Merkzeichen H), für Blinde (Merkzeichen Bl) und Personen
mit der Einstufung in die Pflegegrade 4 und 5 erhöht sich der Pauschbetrag
auf 7.400,00 Euro.
Der einem Kind mit Behinderung zustehende Pauschbetrag für Menschen
mit Behinderung kann übertragen werden, wenn das Kind ihn nicht selbst in
Anspruch nimmt. In diesem Fall ist der Pauschbetrag grundsätzlich hälftig
auf beide Elternteile aufzuteilen, es sei denn, der Kinderfreibetrag wurde auf
den anderen Elternteil übertragen. Auf gemeinsamen Antrag der Eltern hin
ist eine andere Aufteilung möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass der Steuerpflichtige
Anspruch auf die Kinderfreibeträge oder das Kindergeld hat.
Wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die einem Steuerpflichtigen
durch die Pflege einer Person entstehen, kann er anstelle der Steuerermäßigung
nach § 33 EStG (Außergewöhnliche Belastungen) einen Pauschbetrag
(Pflege-Pauschbetrag gem. § 33b EStG) geltend machen. Voraussetzung
ist, dass der Steuerpflichtige die Pflege entweder in seiner Wohnung oder
in der Wohnung der pflegebedürftigen Person selbst durchführt. Die Wohnung,
in der die Pflege stattfindet, muss sich im Inland oder in einem EU/
EWR-Mitgliedstaat befinden.
45
Steuerrecht
Die Inanspruchnahme des Pflege-Pauschbetrages setzt voraus, dass die
Steueridentifikationsnummer der pflegebedürftigen Person in der Steuererklärung
angegeben wird und keine Einnahmen für die Pflege erzielt werden.
Die Höhe des Pauschbetrages richtet sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen
Person. Als Pauschbeträge werden gewährt:
→ bei Pflegegrad 2
600,00 Euro
→ bei Pflegegrad 3
1.100,00 Euro
→ bei Pflegegrad 4 oder 5 1.800,00 Euro
Wird eine pflegebedürftige Person von mehreren Personen gemeinschaftlich
gepflegt, wird der Pauschbetrag auf die Zahl der anspruchsberechtigten
Pflegepersonen aufgeteilt. Den Nachweis einer Behinderung hat der Steuerpflichtige
zu erbringen. Dies geschieht durch die Vorlage des Schwerbehindertenausweises
oder des Bescheides der zuständigen Behörde.
Außergewöhnliche Belastungen
Zusätzlich zum Pauschbetrag können auch folgende besondere Ausgaben
als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden:
• außerordentliche Krankheitskosten, die durch einen akuten Anlass
verursacht werden (z.B. Arztkosten, Kosten für Arzneimittel oder für eine
Operation)
• Ausgaben für eine Heilkur, die aufgrund eines vor Kurantritt ausgestellten
amtsärztlichen Attestes durchgeführt wird (die ärztliche Bescheinigung
eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung steht dem
amtsärztlichen Attest gleich)
• Mehraufwendungen für die notwendige behindertengerechte Gestaltung
des individuellen Wohnumfelds
• eine behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale für Fahrten, die durch
eine Behinderung veranlasst sind.
Wenn auf den Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung verzichtet wird,
können die mit der Behinderung zusammenhängenden Aufwendungen (siehe
Seite 45) ebenfalls als außergewöhnliche Belastung allgemeiner Art berücksichtigt
werden. Von den außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art
wird noch die zumutbare Belastung abgezogen.
46
Steuerrecht
Aufwendungen für eine Hilfe im Haushalt
oder für die Heim- oder Pflegeunterbringung
Entstehen Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, für
die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen oder für Pflege-
und Betreuungsleistungen kann nach Maßgabe des § 35a EStG eine
Einkommensteuerermäßigung beantragt werden. Gleiches gilt für Aufwendungen,
die wegen der Unterbringung in einem Heim oder zur dauernden
Pflege entstehen, soweit darin Kosten für Dienstleistungen enthalten sind,
die mit denen einer Hilfe im Haushalt vergleichbar sind. Leistungen der Pflegeversicherung
sind auf entstandene Kosten anzurechnen. Es kann also nur
für die Aufwendungen eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG beantragt
werden, die nicht bereits durch die Leistungen der Pflegeversicherung finanziert
werden können.
Die Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen,
→ höchsten 510 Euro jährlich, bei geringfügigen Beschäftigungen in einem
Privathaushalt (sogenannte „Minijobs“) bzw.
→ höchstens 4.000 Euro jährlich, bei anderen haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen,
für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen
Dienstleistungen, Pflege- oder Betreuungsleistungen sowie für die
Unterbringung in einem Heim oder zur dauernden Pflege.
Zu beachten ist, dass ein Abzug nach § 35a EStG nicht in Betracht kommt,
soweit die Kosten bereits als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG
berücksichtigt werden. Wird der sogenannte Behinderten- oder Pflege-Pauschbetrag
in Anspruch genommen, ist für die damit abgegoltenen Aufwendungen
eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG nicht mehr möglich.
47
Steuerrecht
Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale
Grundsätzlich werden entweder nur die tatsächlichen Aufwendungen oder
der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung berücksichtigt. Eine Ausnahme
stellen die Aufwendungen für behinderungsbedingte Fahrtkosten dar.
Diese können neben dem Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung in
Form einer Pauschale geltend gemacht werden; der Abzug der tatsächlichen
Aufwendungen ist für behinderungsbedingte Fahrtkosten ausgeschlossen.
Die Fahrtkostenpauschale beträgt für Menschen mit einem Grad der Behinderung
von mindestens 80 oder mit einem Grad der Behinderung von
mindestens 70 und dem Merkzeichen „G“ 900 Euro. Für Menschen mit
dem Merkzeichen „aG“, mit dem Merkzeichen „Bl“, mit dem Merkzeichen
„TBl“ oder mit dem Merkzeichen „H“ beträgt die Fahrtkostenpauschale
4.500 Euro.
Freibeträge im Lohnsteuerabzugsverfahren
Für den Lohnsteuerabzug erhält der Arbeitgeber die benötigten Daten seiner
Arbeitnehmer direkt von der Finanzverwaltung durch elektronischen Abruf,
um diese bei der Berechnung der Lohnsteuer zugrunde zu legen. Diese Daten
werden in der ELStAM-Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern
zentral verwaltet. ELStAM steht dabei für Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale.
Auf besonderen Antrag kann beim zuständigen Finanzamt der
Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung als Lohnsteuerabzugsmerkmal
gespeichert werden. Dadurch ist in Abhängigkeit von der Gültigkeit des
Schwerbehindertenausweises im laufenden Jahr und in zukünftigen Jahren
der Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber niedriger. Es ist auch möglich,
den Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung als Lohnsteuerabzugsmerkmal
beim Ehegatten speichern zu lassen. Sollte ein bereits in der
Vergangenheit gespeicherter Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung
nicht in den aktuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen enthalten sein (Auf der
Lohnabrechnung des Arbeitgebers erkennbar), muss ggf. ein neuer Antrag
beim Finanzamt gestellt werden.
Steuerliche Hinweise für Menschen mit Behinderung
finden Sie unter:
https://t1p.de/bg1tm
Steuerliche Hinweise zu den ELStAM finden Sie unter:
https://t1p.de/hp2ix https://t1p.de/7b9t1
48
Steuerrecht
Werbungskosten bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges für Wege
zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können:
→ Menschen mit Behinderung, deren Grad der Behinderung
mindestens 70 beträgt,
und/oder
→ Menschen mit Behinderung, deren Grad der Behinderung weniger als
70, aber mindestens 50 beträgt und die in ihrer Bewegungsfähigkeit im
Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind (Merkzeichen „G“),
die tatsächlichen Aufwendungen anstelle der Entfernungspauschale ansetzen.
Bei Kraftfahrzeugen gehören zu den tatsächlichen Aufwendungen
insbesondere Absetzungen für Abnutzung (Abschreibung), Betriebsstoff (Öl,
Benzin), Reifen, laufende Reparaturen und Pflege, Garagenmiete, Versicherung,
Kfz-Steuer und Beiträge zu einem Automobilclub. Die Aufwendungen
müssen nachgewiesen werden.
Anstelle der tatsächlichen Aufwendungen können für Wege zwischen Wohnung
und erster Tätigkeitsstätte ohne Einzelnachweis die Kilometersätze für
Reisekosten von 0,30 Euro für jeden gefahrenen Kilometer als Werbungskosten
angesetzt werden.
Wer im eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftfahrzeug arbeitstäglich
einmal von einem Dritten zur Arbeitsstätte gefahren und nach Beendigung
der Arbeitszeit von dort abgeholt wird, kann auch die Aufwendungen
als Werbungskosten geltend machen, die ihm durch die Ab- und Anfahrt
des Fahrers – die sogenannten Leerfahrten – entstehen. Diese Grundsätze
sind auf alle behinderten Personen im Sinne des § 9 Abs. 2 Einkommensteuergesetz
anzuwenden, die keine gültige Fahrerlaubnis besitzen oder aus
behinderungsbedingten Gründen nicht selbst fahren können.
Andere Steuergesetze
Auf die Kraftfahrzeugsteuervergünstigungen wird unter „Kraftfahrzeugsteuer“
eingegangen. Wenden Sie sich bitte mit allen anderen Fragen, soweit sie
Steuern betreffen, an Ihr Finanzamt.
49
Wohnen
Wohnen
Besondere Wohnformen (iSd § 42a Abs. 2 S. 1 Nr. 2, S. 3 SGB XII)
Besondere Wohnformen bieten Menschen mit Behinderung Wohnraum sowie
umfassende Betreuungs- sowie gegebenenfalls Pflegeleistungen an. Diese
Wohnformen sind vorgesehen für Menschen, die eine Rund-um-die-Uhr-Unterstützung
benötigen. Außenwohngruppen gehören ebenfalls zu den besonderen
Wohnformen.
Wohngemeinschaften
Die Betreuung in Wohngemeinschaften ist eine ambulante (sozial)pädagogische
Hilfe zum selbständigen Wohnen und zur Teilhabe am Leben in der
Gemeinschaft. Die Leistungserbringung richtet sich bedarfsgerecht nach dem
geplanten wöchentlichen Betreuungsumfang. Kann ggf. auch in den Vormittagsstunden
erfolgen, in der Regel auch an den Wochenenden. Nachtwachen
und Nachtbereitschaften sind in Wohngemeinschaften nicht vorgesehen.
Betreutes Einzelwohnen
Das betreute Einzelwohnen ist für Personen geeignet, die selbstständig leben
können und auch für diejenigen, für die das Leben in einer Wohngemeinschaft
nicht zweckdienlich ist und/oder die alleine leben möchten. Die Unterstützung
im betreuten Einzelwohnen findet in der Regel nicht täglich statt. Es gibt je
nach Stundenumfang 2 bis 4 Termine pro Woche.
Herbergen
Die Herberge der RBO WohnStätten ist eine besondere Wohnform mit einer
Betreuung von 24 Stunden. Die Herberge ist in Berlin einzigartig und ist für
10 erwachsende Menschen mit Assistenzbedarf ausgelegt. Die Herberge ist
Barrierefrei und befindet sich im Haus der Generationen. Ein Aufenthalt in der
Herberge ist auf maximal 3 Monate beschränkt. Die Betreuung in der Herberge
kann in Anspruch genommen werden, wenn eine anderweitige Betreuung
und Versorgung zeitweilig nicht gewährleistet ist. Für die Aufnahme ist ein
persönlicher Kontakt und eine Kostenübernahme des Teilhabefachdienstes
vorgesehen und notwendig. Die Leitung der Herberge der RBO WohnStätten
steht Ihnen für eine Beratung zur Aufnahme von Montag bis Freitag telefonisch
zur Verfügung unter 030 9860199935.
Beratung für unterstützende Wohnangebote
Lotse Berlin bietet Ihnen Beratung, Orientierung und Vermittlung zu allen unterstützten
Wohnmöglichkeiten im Erwachsenenbereich der Behindertenhilfe
in Berlin unter der Telefonnummer 030 544527900. Telefonische Sprechzeiten:
Mo/ Mi 10-14 Uhr, Do 15-17 Uhr, Fr 10-14 Uhr. In dieser Zeit kann auch ein
Termin zur persönlichen Beratung vereinbart werden.
50
Wohnen
Einkommensgrenze nach dem
Wohnraumförderungsgesetz (§ 9, Abs. 2, WoFG)
Anspruch auf einen WBS haben grundsätzlich Haushalte, deren Einkommen
die maßgebliche Berliner Einkommensgrenze nicht überschreitet.
Berliner Einkommensgrenzen
jährlich
Ein-Personen-Haushalt 16.800 €
Zwei-Personen-Haushalt 25.200 €
zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 5.740 €
Zuschlag für jedes zum Haushalt gehörende Kind 700 €
Ob Sie Anspruch auf einen WBS haben, können Sie mit Hilfe des WBS-Rechners
auf t1p.de/wbs-rechner prüfen. Bei der Ermittlung des anrechenbaren
Jahresgesamteinkommens erhalten Personen einen jährlichen Freibetrag:
→ von 4.500,- Euro, die schwerbehindert mit einem GdB von 100 oder
wenigstens 80 und häuslich pflegebedürftig sind oder
→ von 2.100,- Euro mit einen GdB von unter 80, aber wenigstens 50
und zusätzlicher häuslicher Pflegebedürftigkeit.
Besonderer Wohnbedarf
Schwerbehinderte Menschen erhalten einen Wohnberechtigungsschein mit
anerkanntem besonderem Wohnbedarf, wenn die derzeitigen Wohnverhältnisse
wegen der festgestellten Behinderungen für sie objektiv ungeeignet
sind. Über die Anerkennung des besonderen Wohnbedarfs wird mit der Bearbeitung
des Antrages auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines
entschieden. Die Schwerbehinderung muss dem Wohnungsamt mit dem
Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes und dem Schwerbehindertenausweis
nachgewiesen werden. Hat das Wohnungsamt Zweifel, ob die derzeitigen
Wohnverhältnisse für den schwerbehinderten Menschen geeignet
sind, holt es eine gutachterliche Stellungnahme beim Ärztlichen Dienst des
Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin ein. Darüber hinaus bekommen
Antragstellerinnen und Antragsteller, die Empfänger von Leistungen der
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II sowie Empfänger von
Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII sind, den besonderen Wohnbedarf
anerkannt, sofern eine konkrete Aufforderu ng zum Umzug in eine
„angemessene Wohnung“ durch die zuständige Stelle vorliegt.
Anträge auf einen Wohnberechtigungsschein sind beim Wohnungsamt
im Amt für Bürgerdienste des für den derzeitigen Wohnsitz zuständigen
Bezirksamtes zu stellen. Dort werden auch alle weiteren Fragen zu diesem
Themenbereich beantwortet.
51
Wohnen
Kommunikation und Medien
Postversand für Blinde
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Briefdienst bzw.
Frachtdienst/Inland der Deutschen Post AG. Informationsmaterial erhalten
sie in jeder Postfiliale. Blinde Menschen können sogenannte Blindensendungen
kostenfrei mit der Deutschen Post versenden.
Als Blindensendungen gelten:
→ Schriftstücke in Blindenschrift (Braille)
→ Tonaufzeichnungen und Magnetträger, wenn der Versender oder
Empfänger eine amtlich anerkannte Blindenanstalt ist oder in deren
Auftrag der Versand erfolgt.
→ Papiere für die Aufnahme von Blindenschrift, wenn sie von einer
anerkannten Blindenanstalt an Blinde versandt werden.
Blindensendungen müssen grundsätzlich mit einer offenen Umhüllung versehen
sein und oberhalb der Anschrift die Bezeichnung „Blindensendung“
tragen. Bei einem Versand mit zusätzlichen Briefleistungen (z. B. per Einschreiben)
muss nur diese Gebühr bezahlt werden. Auskünfte können unter
der Service-Telefonnummer 0228 4333112 eingeholt werden.
Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
Mit dem Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis können Sie eine
Ermäßigung des Rundfunkbeitrages erhalten. Das Merkzeichen „RF“ beantragen
Sie beim Versorgungsamt.
Die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen:
→ Menschen, die blind sind (Merkzeichen Bl) oder sehbehinderte
Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60
allein wegen der Sehbehinderung,
→ Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende
Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich
ist (Merkzeichen Gl),
→ Menschen, deren Grad der Behinderung mindestens 80 beträgt
und die wegen ihres Leidens ständig nicht an öffentlichen
Veranstaltungen teilnehmen können.
Mit dem Merkzeichen „RF“ gibt es keine Befreiung von der
Rundfunkbeitragspflicht.
52
Kommunikation und Medien
Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Befreit werden können:
→ Menschen, die taubblind sind (Merkzeichen TBl
im Schwerbehindertenausweis)
Die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen:
→ Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70
wegen einer Störung der Hörfunktion und
→ einem Grad der Behinderung von 100 wegen einer Störung des
Sehvermögens.
Vom Rundfunkbeitrag befreit werden können auch:
→ Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII oder nach § 82 SGB XIV
→ Empfänger von Hilfe zur Pflege nach §§ 61-66 SGB XII,
Pflegegeld nach landesrechtlichen Vorschriften
Wer zum Beispiel Arbeitslosengeld II,
Sozialhilfe, Grundsicherung, BAföG
oder besondere Leistungen im Einzelfall
nach Kapitel 11 SGB XIV (insbesondere
Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 93
SGB XIV) bezieht, kann mit dem Nachweis
der betreffenden Behörde die Befreiung
vom Rundfunkbeitrag beantragen.
Detaillierte Informationen dazu gibt es unter www.rundfunkbeitrag.de.
Eine Ermäßigung oder Befreiung kann rückwirkend ab dem Datum der Feststellung
bewilligt werden. Wenn Sie den Bescheid des Versorgungsamtes
erhalten haben, füllen Sie das Antragsformular vollständig aus. Senden Sie
es zusammen mit der Bescheinigung des Versorgungsamtes an folgende
Anschrift: ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln
Antragsformulare und weitere Informationen gibt es unter:
www.rundfunkbeitrag.de bzw. unter 01806 99955510 (kostenpflichtig).
Vergünstigungen beim Telefonieren
Verschiedene Telefongesellschaften bieten spezielle Tarife für schwerbehinderte
Menschen an. Die Voraussetzungen sind unterschiedlich (z. B. Merkzeichen
„RF“, Höhe des GdB). Die verschiedenen Telefonanbieter erteilen
Auskünfte über mögliche Sonderkonditionen für schwerbehinderte Menschen.
53
Kommunikation und Medien
Junge Menschen
Ermöglichung sozialer Teilhabe von Kindern
und Jugendlichen mit Behinderung
Kinder und Jugendliche mit Behinderung haben das Recht auf eine an
den Bedarfen orientierte Förderung und Betreuung und eine Teilnahme
am Leben in der Gemeinschaft. Ansprechpartner zu den Hilfeleistungen
für Minderjährige mit Behinderung bis zum 18. Lebensjahr war bisher der
Fachbereich Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche in den bezirklichen
Jugendämtern. Im Zuge der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes
(BTHG) wurde in jedem Bezirk der Teilhabefachdienst Jugend verankert. Dort
sollen Heranwachsende mit Behinderung zukünftig Beratung, Unterstützung
und Begleitung rund um das Thema Eingliederungshilfe finden. Wenn Erziehungshilfe
benötigt wird, ist der Regionale Sozialpädagogische Dienst für
junge Volljährige bis zum 21., in Ausnahmefällen sogar bis zum 27. Lebensjahr,
zuständig.
Angebote der Frühförderung und Sozialpädiatrie orientieren sich an den
individuellen Bedarfen der Kinder mit Behinderung und berücksichtigen sowohl
Alter als auch Art und Grad der Behinderung. Die entsprechenden Leistungen
werden von verschiedenen Trägern und Einrichtungen angeboten.
Informationen dazu erhalten Sie sowohl bei den bezirklichen Gesundheitsämtern
(Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, Kinder- und Jugendpsychiatrischer
Dienst) als auch zum Teil bei den Jugendämtern.
Die 16 Kinder- und Jugendambulanzen/Sozialpädiatrischen Zentren (KJA/
SPZ) nehmen wohnortnah Aufgaben der Frühförderung und sozialpädiatrischen
Versorgung wahr. In den KJA/SPZ bieten interdisziplinäre Teams
pädagogisch-psychologische und medizinisch-therapeutische Hilfen für
Kinder mit Behinderung und deren Eltern an. Schon vor Eintritt in Krippe und
Kindergarten, in der Kindertagesstätte (Kita) selbst und auch beim Übergang
in die Schule. Die interdisziplinären Teams der KJA/SPZ stehen unter
fachärztlicher Leitung (Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendmedizin mit
ggf. Zusatzausbildungen in Neuropädiatrie und/oder Psychotherapie) und
sind mit Psycholog*innen, Sozialpädagog*innen, therapeutischem und (heil)
pädagogischem Fachpersonal ausgestattet. Die Betreuung erfolgt mobil
in der Kindertagesstätte und/oder ambulant in den Räumen der jeweiligen
KJA/SPZ. Für die Behandlung in einer KJA/SPZ ist eine Überweisung durch
eine*n Kinder*ärztin notwendig.
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Junge Menschen
Der Heilpädagogische Fachdienst „Berliner Kiebitze“, der niedrigschwellige
Beratungsangebote für Eltern, pädagogische Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen
und Kindertagespflegepersonen anbietet, ergänzt die bisher
vorhandenen Angebote im Vorfeld. Dieses offene, niedrigschwellige Beratungsangebot
kann bei entstandenen Fragen zu Entwicklungsauffälligkeiten
von Kindern vor dem Schuleintritt in Anspruch genommen werden: Ohne
Antrag und ohne Überweisungsschein. Die Beratung erfolgt kostenlos und
bei Bedarf anonym. Die Standorte und Kontaktdaten der KJA/SPZ finden Sie
unter www.lako.berlin – alle Angaben zum Heilpädagogischen Fachdienst
unter www.kiebitze.berlin.
Kinder mit Behinderung in Kindertagesstätten
Kinder mit Behinderung haben – wie alle Kinder – einen gesetzlichen Anspruch
auf Betreuung und Förderung in einer Tageseinrichtung. Sie haben
ggf. auch zusätzlich einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe
nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX) bzw. nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
(SGB VIII). Die Betreuung und Förderung in einer Kindertageseinrichtung
erfolgt überwiegend in Integrationsgruppen, so dass auch bei
Anspruch auf erhöhten Förderbedarf das Kind mit Behinderung in seinem
vertrauten Umfeld verbleiben kann. An einigen Kitas gibt das Angebot von
heilpädagogischen Gruppen für Kinder, die aufgrund der Art bzw. Schwere
ihrer Behinderung eine spezialisierte Förderung benötigen.
Nähere Auskünfte hierzu erteilen die am Wohnort zuständigen bezirklichen
Jugendämter, sowie die Gesundheitsämter (Kinder- und Jugendgesundheitsdienst,
Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst):
t1p.de/kindertagesbetreuung_inklusion
Freizeitangebote für Kinder mit Behinderung und ihre Familien
Alle öffentlich geförderten Freizeitangebote in Berlin sollten auch jungen
Menschen mit Behinderung offenstehen. Zusätzliches Personal, das als Ansprechpartner
für die speziellen Bedarfe der jungen Menschen mit Behinderung
zur Verfügung steht, kann von den meisten Einrichtungen noch nicht
finanziert werden. Über das Stadtgebiet verteilt gibt es einige integrative
Freizeitangebote freier Träger.
Das sind zum Beispiel:
→ Integrationsprojekte, die offene Jugendarbeit
für junge Menschen anbieten
→ Discoveranstaltungen in Jugendfreizeitheimen, die vor allem
von jungen Menschen mit geistiger und Mehrfachbehinderung
als Ersatz für die kommerziellen Diskotheken besucht werden
→ Integrative Kursangebote unter dem Motto „Jugend im Museum“
55
Junge Menschen
56
Ferienbetreuung und -reisen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
werden durch verschiedene freie Träger angeboten und mit öffentlichen
Mitteln gefördert. Es werden angeboten:
→ Reisen in den Schulferienzeiten zusammen
mit anderen jungen Menschen
→ Ferienbetreuung mit Übernachtung im Brandenburger Umland
bei während der Schulferienzeiten
→ Tagesferienbetreuung im Berliner Stadtgebiet
während der Schulferienzeiten
→ Reisen für Gruppen aus Tagesstätten und anderen Einrichtungen,
teilweise auch zusammen mit anderen jungen Menschen
Kindern und Jugendlichen mit hohem
medizinisch-pflegerischem Unterstützungsbedarf
Wenn Kinder und Jugendliche einen hohen medizinisch-pflegerischen Versorgungsbedarf
haben, kommen weitere Hilfen in Frage. Neben den Leistungen
der Behindertenhilfe (Eingliederungshilfe) können Ansprüche auf Leistungen
der Pflegeversicherung geltend gemacht werden. Unter Umständen
kommen auch Leistungen der Hauskrankenpflege als Krankenkassenleistung
in Betracht. Dies kann von einzelnen Maßnahmen der Behandlungspflege bis
hin zu einer 24-Stunden-Versorgung durch einen Kinderintensivpflegedienst
erfolgen. Die Begleitung erfolgt bei Bedarf auch in Kita und Schule. Bei allen
Fragen rund um das Thema Pflege können sich Eltern zur Beratung an die
Kinderbeauftragten der Berliner Pflegestützpunkte wenden.
• Weitere Infos zu Unterstützungsangeboten für Kinder und Jugendliche
finden Sie unter: kinderversorgungsnetz-berlin.de
Schulbesuch und sonderpädagogische Förderung
Jedes Kind und jeder Jugendliche hat in Berlin das Recht auf einen inklusiven
Schulbesuch. Um die Anforderungen des Schulalltags trotz Behinderung
bewältigen zu können, werden Schülerinnen und Schüler bei Bedarf in ihrer
Schule sonderpädagogisch unterstützt. Darüber hinaus kann schulische Inklusionsassistenz
erbracht werden, wenn dies zur Teilnahme an Unterricht
und Betreuung erforderlich ist. In der ergänzenden Förderung und Betreuung
können zusätzlich bei Bedarf sogenannte Facherzieherinnen und Facherzieher
für Teilhabe und Inklusion zum Einsatz kommen. Einige Schulen in
Berlin haben sich als „Inklusive Schwerpunktschulen“ auf die Förderung
von Schülerinnen und Schülern mit bestimmten sonderpädagogischen Förderschwerpunkten
im gemeinsamen Unterricht spezialisiert:
t1p.de/schwerpunktschulen
Bei Fragen rund um den Schulbesuch berät Sie die zuständige Schule oder
das Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentrum
(SIBUZ) in Ihrem Wohnbezirk: t1p.de/sibuz
Junge Menschen
Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten
für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder besonderen Bedürfnissen
gibt es in Berlin außerdem Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkten.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie stellt
ein Schulverzeichnis mit Suchfunktion zur Verfügung.
Im Internet finden Sie eine Karte mit allen öffentlichen Schulen mit
sonderpädagogischem Förderschwerpunkt: t1p.de/sp-foerderschule
Die Schulen sind räumlich, sächlich und personell auf Schülerinnen
und Schüler mit Behinderungen ausgerichtet.
In Berlin gibt es Schulen mit folgenden sonderpädagogischen Förderschwerpunkten:
→ Sehen → Hören und Kommunikation → Körperliche
und motorische Entwicklung → Sprache → Lernen → Geistige Entwicklung
→ Auftragsschulen für Autismus
Im Schulverzeichnis bildung.berlin.de/Schulverzeichnis können Sie für
Ihr Kind die Schule mit dem entsprechenden Förderschwerpunkt unter dem
Begriff „Schulart“ finden.
Schulische Inklusionsassistenz:
Unterstützung für Teilhabe im Schulalltag
Die schulische Inklusionsassistenz ist ein Angebot für Kinder und Jugendliche
mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen – etwa Diabetes – die im
gemeinsamen Unterricht zusätzliche Pflege und Hilfe benötigen. Ziel ist es,
einen erfolgreichen Schulbesuch sicherzustellen und das Recht auf Bildung
gemäß § 2 Schulgesetz zu verwirklichen.
Schulische Inklusionsassistent:innen unterstützen im Schulalltag bei pflegerischen
und alltagspraktischen Aufgaben wie Mobilität, Toilettengang,
Hygiene, Nahrungsaufnahme, Medikation oder der Nutzung von Hilfsmitteln.
Ergänzt wird dies durch pädagogische Assistenz, etwa bei der Handlungsstrukturierung
oder Kommunikationsförderung. Sie wirken dabei nicht
eigenständig pädagogisch, sondern arbeiten unterstützend im Rahmen der
individuellen Förderplanung.
Eingesetzt werden sie in der Regel gruppenbezogen, können aber bei besonderem
Bedarf auch individuell tätig sein – sowohl im Unterricht als auch
bei außerunterrichtlichen Angeboten wie Ganztags- oder Ferienbetreuung.
Organisiert wird ihr Einsatz durch freie Träger der Jugendhilfe (bspw. Lebenshilfe
Berlin) in enger Kooperation mit Schule und SIBUZ.
Die Ansprechpersonen sind dafür die SIBUZ* in jedem Bezirk (Teil der
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): t1p.de/sibuz
*SIBUZ = Schulpsychologische und Inklusionspädagogische
Beratungs- und Unterstützungszentren
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Junge Menschen
Studium
Die Beratungsstelle Barrierefrei Studieren (BBS) des Studierendenwerks
Berlin bietet eine kompetente Beratung für Studierende mit Beeinträchtigung
an. Es wird eine vertrauliche, unbürokratische und zeitnahe Hilfestellung
geboten. Die Beratung unterliegt der Schweigepflicht.
Beratung und Unterstützung zu folgenden Themen:
→ Zulassung zum Studium unter Berücksichtigung von Härtefällen
→ Vergabe der Inklusionsleistungen, wie z.B. Studienassistenz, Hilfsmittel
im Studienalltag, sowie Dolmetschende für gehörlose Studierende oder
Studierende mit Hörbehinderung
→ Studentisches Wohnen mit Hinweisen zu Möglichkeiten für Studierende,
die einen Rollstuhl benutzen oder einen anderen beeinträchtigungsbedingten
Wohnbedarf haben
→ Organisation und Finanzierung von Unterstützung (Pflege, Mobilität)
→ Information über angepasste Studien- und Prüfungsbedingungen
für Studierende mit Beeinträchtigung (Nachteilsausgleich)
→ Individuelle Situation im Studienalltag und Umgang
mit der Beeinträchtigung im Studium
→ Studienfinanzierung unter Berücksichtigung der Beeinträchtigung
und besonderer Lebenslagen
Die Beratungsstelle Barrierefrei Studieren hat die Aufgabe, Studierenden mit
Beeinträchtigung Inklusionsleistungen nach dem Berliner Hochschulgesetz
zur Verfügung zu stellen. Dort können Anträge auf Inklusionsleistungen wie
Studienassistenz, Gebärdensprach- oder Schriftdolmetschende, Büchergeld
oder Hilfsmittel gestellt werden.
Um gleich zu Studienbeginn die erforderlichen Bedingungen zu schaffen,
empfiehlt es sich, rechtzeitig mit der „Beratung Barrierefrei Studieren (BBS)“
sowie mit den jeweiligen Beauftragten für Studierende mit Behinderungen
und chronischen Erkrankungen der Hochschulen Kontakt aufzunehmen.
• Für Studierende der TU, UdK, Hertie School,
Barenboim-Said Akademie, DFFB und IPU
Hardenbergstr. 34, 10623 Berlin-Charlottenburg
Tel. 93939-9020, E-Mail: bbs.hardenbergstr@stw.berlin
• Für Studierende der FU und EFB
Thielallee 38, 14195 Berlin-Dahlem
Tel. 93939-9020, E-Mail: bbs.thielallee@stw.berlin
• Für Studierende der HU, HSAP, BCB und IU
Franz-Mehring-Platz 2, 10243 Berlin-Friedrichshain
Tel. 93939-8441, E-Mail: bbs.fmp@stw.berlin
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Junge Menschen
• Für Studierende der ASH, BHT, HTW, KHB, KHSB, HfM, HfS,
Catalyst und Charité
Franz-Mehring-Platz 2, 10243 Berlin-Friedrichshain
Tel. 93939-8442, E-Mail: bbs.fmp@stw.berlin
• Hochschulübergreifende Beratung und Antragsbearbeitung
von Hilfsmitteln
Thielallee 38, 14195 Berlin-Dahlem
Tel. 93939-9071, E-Mail: bbs.thielallee@stw.berlin
Die Terminvergabe für eine telefonische, persönliche oder Videoberatung
erfolgt über das Kontaktformular auf der Homepage, per E-Mail
oder Telefon: t1p.de/stw-berlin
Telefonische Sprechstunde an allen Standorten Dienstag 10-13 Uhr
Für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung sind
auch die Beauftragten und Berater:innen der Beratungsstellen
für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen
der Hochschulen zuständig, u.a.
• Freie Universität (FU)
Anja Ahrens, Tel. 83854832
Iltisstr. 1, 14195 Berlin (EG, Raum 102)
E-Mail: beratung-barrierefrei@zuv.fu-berlin.de
www.fu-berlin.de/service/behinderung
→ Beratung nach Vereinbarung
• Humboldt Universität (HU)
Katrin Rettel, Tel. 2093-70345
Unter den Linden 6, Campus Mitte, 10099 Berlin
E-Mail: barrierefrei.studieren@hu-berlin.de
www.hu-berlin.de/de/studium/barrierefrei
→ Sprechzeiten entnehmen Sie bitte der Webseite
• Technische Universität (TU)
Janin Dziamski, Tel. 31425607
Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin (Hauptgebäude/Raum H0058)
E-Mail: barrierefrei@tu-berlin.de
www.barrierefrei-studieren.de/hochschulen/tu-berlin
→ Beratung nach Vereinbarung
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Adressenübersicht
Adressenübersicht
Landesbeauftragte für Menschen
mit Behinderungen (LfB)
www.berlin.de/lb/behi
• Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales,
Gleichstellung, Integration, Vielfalt
und Antidiskriminierung
Oranienstraße 106, 10969 Berlin
(Raum E 007 bis E 011, E 105)
→ Bürgertelefon der LfB-Berlin
Tefonische Kontaktzeiten:
Mo-Do 9-14 Uhr, Fr 9-13 Uhr
Tel. 9028-2918, Fax 9028-3128
lfb@senasgiva.berlin.de
(öffentliche Sprechstunden bzw.
Terminierungen erfolgen gesondert)
→ Christine Braunert-Rümenapf
Tel. 9028-2918, Fax 9028-3128
lfb@senasgiva.berlin.de
• Kontakte zum Büro
der Landesbeauftragten
Tel. 9028-2918
→ Heike Schwarz-Weineck
(Leiterin des Büros und der
Geschäftsstelle des Landesbeirates
für Menschen mit Behinderungen)
Tel. 9028 2838 heike.schwarzweineck@senasgiva.berlin.de
→ Anette Veauthier (Bürgeranfragen)
Tel. 9028-1656 anette.veauthier@
senasgiva.berlin.de
→ Michael Nieke, (Mobilitätsberatung/
Geschäftsstelle), Tel. 9028-1657
michael.nieke@senasgiva.berlin.de
LGBG-Schlichtungsstelle (SB)
www.berlin.de/lb/behi/themen/
schlichtungsstelle
• Schlichtungsstelle
gemäß LGBG (Raum E.010)
→ Geschäftsstelle: Frau Kayadan
Tel. 9028-1113, Fax 9028-3120
lfb-schlichtung@senasgiva.berlin.de
→ SB-Leitung: Herr Orlowski
Tel. 9028-1342, Fax 9028-3120,
uwe.orlowski@senasgiva.berlin.de
Bezirksbeauftragte für Menschen
mit Behinderungen
www.berlin.de/lb/behi/bezirke
• Charlottenburg-Wilmersdorf
Sabine Kroll
Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin
Tel. 9029-13113
behb@charlottenburg-wilmersdorf.de
• Friedrichshain-Kreuzberg
Ulrike Ehrlichmann
Frankfurter Allee 35-37, 10247 Berlin
Tel. 90298-2368, Fax 90298-4194
ulrike.ehrlichmann@ba-fk.berlin.de
• Lichtenberg
Daniela Kaup
Möllendorffstr. 6, 10367 Berlin
Tel. 90296-3517
daniela.kaup@lichtenberg.berlin.de
• Marzahn-Hellersdorf
Anke Lea Focke
Alice-Salomon-Platz 3, 12627 Berlin
Tel./Fax 90293-2055
behindb-org@ba-mh.berlin.de
60
Adressenübersicht
• Mitte
Jan K. Giese
Mathilde-Jacob-Platz 1, 10551 Berlin
Tel. 90184-3129, Fax 9018-8843129
jankarsten.giese@ba-mitte.berlin.de
• Neukölln
Katharina Smaldino
Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
Tel. 90239-4168, Fax 90239-3470
katharina.smaldino@
bezirksamt-neukoelln.de
• Pankow
Nicole Trommer (kommissarisch)
Breite Straße 24a-26, 13187 Berlin
Tel. 90295-2456, Fax 90295-2230
bfmmb@ba-pankow.berlin.de
• Reinickendorf
Regina Vollbrecht
Eichborndamm 215, 13437 Berlin
Tel. 90294-5007, Fax 90294-5316
behindertenbeauftragte@
reinickendorf.berlin.de
• Spandau
Sargon Lang, Carl-Schurz-Straße 8
13597 Berlin (Nebengebäude)
Tel. 90279-7551, Fax 90279-2839
s.lang@ba-spandau.berlin.de
• Steglitz-Zehlendorf
Eileen Moritz
Kirchstraße 1/3, 14160 Berlin
Tel. 90299-6308
behindertenbeauftragte@
ba-sz.berlin.de
• Tempelhof-Schöneberg
Gün Tank, John-F.-Kennedy-Platz
10825 Berlin (Rathaus Schöneberg)
Tel. 90277-7255, Fax 90277-3570
guen.tank@ba-ts.berlin.de
• Treptow-Köpenick
Stefan Schaul
Hans-Schmidt-Str. 18, 12489 Berlin
Tel. 90297-6119, Fax 90297-6196
stefan.schaul@ba-tk.berlin.de
Beratungsstellen in den
bezirklichen Gesundheitsämtern
• Beratungsstelle für Menschen
mit Behinderungen, Krebs- und
chronischen Erkrankungen Mitte
Turmstr. 21, Haus M, Eingang L, 3. OG
oder über Birkenstr. 62, 10559 Berlin
(bei Mobilitätseinschränkungen
zu empfehlen)
Tel. 9018-43287/-45181
Fax 9018-48845181
Offene Sprechstunde Di 9-12 Uhr
Telefonische Sprechstunde Do 9-12 Uhr
bfb@ba-mitte.berlin.de
• Beratungsstelle für Menschen mit
Behinderungen, Krebs und chronischen
Erkrankungen Friedrichshain-Kreuzberg
im Gesundheitszentrum Friedrichshain
Koppenstr. 38-40, 10243 Berlin
Tel. 90298-8359, Fax 90298-8358
Di 9-12 Uhr und nach Vereinbarung
behindertenberatung@ba-fk.berlin.de
• Beratungsstelle für Menschen
mit Behinderungen, chronischen
und Krebserkrankungen Pankow
Berliner Str. 112a, 13189 Berlin
Tel. 90295-2802/-2832, Fax 90295-2825
Di 9-12 Uhr, Do 15-18 Uhr
und nach Vereinbarung
bfb@ba-pankow.berlin.de
61
Adressenübersicht
• Beratungsstelle für Menschen
mit Behinderungen, Krebs und
chronischen Erkrankungen
Charlottenburg-Wilmersdorf
Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin
Tel. 9029-16040/-16189, Fax 9029-16041
Di/Do 9-12 Uhr und nach Vereinbarung
bfb@charlottenburg-wilmersdorf.de
• Beratungsstelle für Menschen
mit Behinderungen, Krebs und
chronischen Erkrankungen Spandau
Melanchthonstr. 8, 13595 Berlin
Tel. 3699-7611, Fax 3699-7625
Di 9-12 Uhr, Do 15-17 Uhr
und nach Vereinbarung
ges3b@ba-spandau.berlin.de
• Beratungsstelle für Menschen mit
Behinderungen, Krebs und chronischen
Erkrankungen Tempelhof-Schöneberg
Rathausstr. 27, 12105 Berlin
Tel. 90277-7575, Fax 90277–7302
Offene Sprechstunde Di 9-12 Uhr
SozialeBeratung@ba-ts.berlin.de
• Beratungsstelle für Menschen mit
Behinderungen, Krebs und chronischen
Erkrankungen Steglitz-Zehlendorf
Potsdamer Str. 8 (2. Etage), 14163 Berlin
Tel. 90299-4707, Fax 90299-1039
Do 9-12 Uhr und nach Vereinbarung
bfb@ba-sz.berlin.de
• Beratungsstelle für Menschen mit
Behinderungen, Krebs und chronischen
Erkrankungen Neukölln
Gutschmidtstr. 31, 12359 Berlin
Tel. 90239-2077, Fax 90239-3479
Do 13-16 Uhr, telefonische
Erreichbarkeit: Mo-Fr 9-15 Uhr
gesbke@bezirksamt-neukoelln.de
• Beratungsstelle für Menschen
mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen
Treptow-Köpenick
Standort Friedrichshagen:
Myliusgarten 20 (Haus C), 12587 Berlin
Tel. 90297-4840, Fax 90297-3768
Termine bis auf Weiteres
nach telefonischer Vereinbarung
bmgb@ba-tk.berlin.de
Zusätzliche Sprechstunden
→ Außenstelle Altglienicke
Ortolfstr. 182, 12524 Berlin
(3. OG, Raum 327)
Tel. 90297-6734, Fax 90297-3768
Offene Sprechstunde jeden 1. und
3. Mittwoch im Monat 12-15 Uhr
→ Außenstelle Adlershof
Hans-Schmidt-Straße 16, 12489 Berlin
Termine nach telefon. Vereinbarung
→ Onkologisches Zentrum Berlin (OZB)
DRK-Kliniken Köpenick
Salvador-Allende-Str. 2-8, 12559 Berlin
(Beratungsraum 3. OG)
Offene Sprechstunde für onkologische
Patientinnen und Patienten des OZB
jeden Dienstag 9-14 Uhr, Donnerstag
Psychoonkologische Beratung
nach Vereinbarung
• Beratungsstelle für Menschen mit
Behinderungen, Krebs und chronischen
Erkrankungen Marzahn-Hellersdorf
Janusz-Korczak-Str. 32, 12627 Berlin
Tel. 90293-3741, Fax 9028-5012
Di/Do 9-12 Uhr und nach Vereinbarung
bfb@ba-mh.berlin.de
62
Adressenübersicht
• Beratungsstelle für Menschen mit
Behinderungen, Krebs und chronischen
Erkrankungen Lichtenberg
Alfred-Kowalke-Str. 24, 10315 Berlin
2. Etage/ Zi. 208-212
Tel. 90296–75 42, Fax 9028–7008
Offene Sprechstunden Di/Do 9-12 Uhr
GesBfB.BALichtenberg@
lichtenberg.berlin.de
→ Außenstelle Anton-Saefkow-Bibliothek
Anton-Saefkow-Platz 14, 10369 Berlin
Zusätzliche Sprechstunden:
Jeden 2. und 4. Mittwoch 9– 12 Uhr
• Beratungsstelle für Menschen
mit Behinderungen, Krebs und
chronischen Erkrankungen
Teichstr. 65, 13407 Berlin
(Haus 4, 1. Etage, Anmeldung Zi. 133)
Tel. 90294-5188, Fax 90294-5162
behindertenberatung@
reinickendorf.berlin.de
Beratungstermine nach tel. Voranmeldung
Besondere Beratungsstellen (alle Bezirke)
• Zentrum für Sinnesbehinderung
Beratungsstelle für Menschen
mit Sehbehinderung
Turmstraße 21, Haus M, 10559 Berlin
Eingang auch über Birkenstr. 62
Tel 9018-45246, Fax 9018-45252
bfs@ba-mitte.berlin.de
Telefonische Anmeldezeiten:
Mo-Do 10.30-12, Di-Do 13.30-15 Uhr,
Fr 8.30-12 Uhr
• Beratungsstelle für hörbehinderte
Kinder und Jugendliche
Koppenstr. 38-40, 10243 Berlin
Tel. 90298-2824
hoerberatung@ba-fk.berlin.de
Termine nur nach Vereinbarung
• Beratungsstelle für Kinder und
Jugendliche mit Sprachbehinderungen
Teichstr. 65, Haus 4, 13407 Berlin
Tel. 90294-5035, Fax 90294-5020
sprachberatung@
reinickendorf.berlin.de
Telefonische Terminvergaben tgl. 9-15 Uhr
Integrationsfachdienste
t1p.de/kontakt-ifd-berlin
• IFD Mitte
(mit Spezialisierung: Epilepsie)
Schwiebusser Straße 18, 10965 Berlin
Tel. 4991880
info@ifdmitte.berlin
www.ifdmitte.berlin
Zuständigkeit: Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg,
Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf
• IFD Nord
(mit Spezialisierung Sehbehinderung)
Bundesallee 39-40a, 10717 Berlin
Tel. 53637635
ifdnord-berlin@faw.de
faw.de/berlin/projekte/integrationsfachdienst-nord-ifd-nord
Zuständigkeit: Pankow, Reinickendorf,
Spandau, Charlottenburg-Wilmersdorf
• IFD Süd (mit Spezialisierung
Autismus-Spektrum-Störung)
→ Standort Wexstraße
Wexstraße 2, 10825 Berlin
Tel. 848505-10
→ Standort Martin-Hoffmann-Straße
Martin-Hoffmann-Str. 18, 12435 Berlin
Tel. 6840946-0
info@ifdsued.berlin
www.ifdsued.berlin
Zuständigkeit: Steglitz-Zehlendorf,
Tempelhof-Schöneberg, Neukölln,
Treptow-Köpenick
63
Adressenübersicht
• IFD für Menschen mit Hörbehinderung
(alle Bezirke)
Wilmersdorfer Str. 50-51, 10627 Berlin
Tel. 484959-50
ifd@wib-verbund.de
www.wib-verbund.de/angebote
• IFD Selbstständigkeit (alle Bezirke)
nur Gründer:innen vor und nach
der Gründung in Berlin
Glogauer Straße 21, 10999 Berlin
Tel. 6113429
info@ifd-enterability.de
www.ifd-enterability.de
Fachstellen für Ergänzende unabhängige
Teilhabeberatung (EUTB)
Die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung
(EUTB) stellt ein unabhängiges Beratungsangebot
für Menschen mit (drohenden)
Behinderungen und deren Angehörigen dar.
• EUTB Berlin-Mitte beim BBV e. V.
Jägerstr. 63D, 10117 Berlin
eutb.berlin-mitte@bbv-ev.de
• EUTB Berliner Zentrum
für Selbstbestimmtes Leben
Behinderter Menschen e. V.
Gustav-Adolf-Straße 130, 13086 Berlin
beratung@bzsl.de
• EUTB Sprechraum
Krumme Str. 61, 10627 Berlin
info@sprechraum-beratung.de
• EUTB NESSt (Niedrigschwellige
Eltern Service Stelle)
Gotenstraße 12, 10829 Berlin
nesst@kinderpflegenetzwerk.de
• Mina e. V. EUTB Team
Charlottenburger Str. 85, 10969 Berlin
eutb@mina-berlin.de
• EUTB-Neukölln
Schillerpromenade 9, 12049 Berlin
rat@gut-beraten.berlin
• EUTB Stadtteilzentrum Steglitz e. V.
Potsdamer Straße 1A, 12205 Berlin
teilhabeberatung@sz-s.de
• EUTB Berlin Treptow-Köpenick
beim BBV e. V.
Bölschestraße 87-88, 12587 Berlin
Rathaus Friedrichshagen
1. OG, Galerieraum
eutb.berlin-koepenick@bbv-ev.de
• EUTB Marzahn-Hellersdorf
c/o Haus im Stadtteil, Nebenstandort
Kummerower Ring 41, 12619 Berlin
eutb@klartextberlinev.de
• EUTB Marzahn-Hellersdorf
Döbelner Straße 2A, 12627 Berlin
eutb@klartextberlinev.de
• EUTB Zentrum für Kultur und
visuelle Kommunikation der Gehörlosen
Berlin/Brandenburg c/o ZFK e. V.
Zingster Straße 8, 13051 Berlin
eutb.berlin@zfk-bb.de
• EUTB Berliner Zentrum für Selbstbestimmtes
Leben Behinderter Menschen e. V.
Stadtteilzentrum Prenzlauer Berg
Fehrbelliner Straße 92, 10119 Berlin
eutb@bzsl.de
• EUTB Sozialverband VdK-Berlin-
Brandenburg e. V. Reinickendorf
Brunowstr. 52, 13507 Berlin
eutb.berlin.reinickendorf@vdk.de
• EUTB Berlin Buch des LVKM-BB e. V.
Selbsthilfezentrum im Bucher Bürgerhaus
Franz-Schmidt-Straße 8-10, 13125 Berlin
eutb-buch@lvkm-bb.de
• Teilhabeberatung des ABSV
Blindenwohnstätten Berlin, Haus Spandau
Niederneuendorfer Allee 6, 13587 Berlin
info@teilhabeberatung.absv.de
64
Adressenübersicht
Vereine und Verbände
Sollte in der Liste, die nur eine kleine Auswahl
sein kann, keine passende Gruppe zu
finden sein, gibt es die Möglichkeit diese
über SEKIS (Berliner Selbsthilfe Kontakt- und
Informationsstelle) ausfindig zu machen:
• SEKIS Selbsthilfe Kontakt- und
Informationsstelle Berlin
Zimmerstr. 26/27 (Eingang D)
10969 Berlin, 1.Stock
Tel.: 890 285 31
(Di 12.30–15.30, Do 14.00–17.00,
Fr 09.30–12.30)
sekis@sekis-berlin.de
www.sekis-berlin.de
• Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein
Berlin gegr. 1874 e. V. (ABSV)
Älteste Selbsthilfeorganisation
der Blinden und Sehbehinderten
Auerbachstraße 7, 14193 Berlin
Sekretariat:
Tel. 030 895880, Fax 030 8958899
info@absv.de www.absv.de
x.com/absv_berlin
www.instagram.com/absv_berlin
www.facebook.com/absv.ev
• Alzheimer Angehörigen-Initiative gGmbH
Reinickendorfer Str. 61/Haus 1, 13347 Berlin
Tel. 030 47378995, Fax 030 47378997
aai@alzheimer.berlin
www.alzheimer.berlin
• Alzheimer Gesellschaft Berlin e. V.
Selbsthilfe Demenz
Friedrichstr. 236, 10969 Berlin
Tel. 030 89094357, Fax 030 25796696
info@alzheimer-berlin.de
www.alzheimer-berlin.de
• Aphasie Landesverband Berlin e. V. (ALB)
c/o Volkssolidarität
10245 Berlin
Boxhagener Str. 89
Mobil: 0160 96 46 46 62
laqua@aphasiker-berlin.de
• Arbeitsgemeinschaft für selbstbestimmtes
Leben schwerstbehinderter
Menschen – ASL e. V.
Skalitzer Straße 6, 10999 Berlin
Tel. 030 61401400, Fax 030 61658951
asl-berlin@t-online.de
www.asl-berlin.de
• Autismus Leben Berlin ALB gGmbH
Arno-Holz-Str. 10, 12165 Berlin
Kontakt über die Ambulanz:
Tel. 030 797428420, Fax 030 797428469
kinder- und jugendambulanz@
autismus-berlin.de
www.autismus-berlin.de
• Behinderten- und Rehabilitations-
Sportverband Berlin e. V.
Hanns-Braun-Straße/Kursistenflügel
14053 Berlin
Tel. 030 30833870
info@bsberlin.de
www.bsberlin.de
• Berliner Behindertenverband e. V.
„Für Selbstbestimmung und Würde“
Jägerstr. 63 d, 10117 Berlin
Tel. 030 2043847, Fax 030 20450067
info@bbv-ev.de
www.bbv-ev.de
• Berliner Krebsgesellschaft e. V.
Robert-Koch-Platz 7, 10115 Berlin
Tel. 030 2700070 Fax 030 270007299
info@berliner-krebsgesellschaft.de
www.berliner-krebsgesellschaft.de
65
Adressenübersicht
• BDH Bundesverband Rehabilitation e. V.
Regionalgeschäftsstelle Berlin
Tauentzienstr. 7b/c, 10789 Berlin
Tel. 030 86203710
berlin@bdh-reha.de
www.bdh-reha.de
• Bundesverein Jugendliche und Erwachsene
mit angeborenen Herzfehler e. V.
Regionalgruppe Berlin-Brandenburg
– Hauptstadt Herzen
Torsten Seifert, Tel. 0160 95753248
torsten.seifert@
jemah-hauptstadtherzen.de
www.jemah-hauptstadtherzen.de
www.jemah.de
#WirSindJemah
• Cooperative Mensch eG
– gegründet als Spastikerhilfe Berlin eG
Kurfürstenstr. 75, 10787 Berlin
Tel. 030 22500-0, Fax 030 22500-130
post@co-mensch.de
www.cooperative-mensch.de
• Deutsche Gesellschaft
für Muskelkranke e. V.
Tatjana Reitzig
Landesvorsitzende Berlin
Diagnosegruppenvorsitzende ALS
Bleicheroder Str. 16b, 13187 Berlin
Tel. 030 94398684 www.dgm.org
tatjana.reitzig@dgm.org
• Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft
Landesverband Berlin e. V.
Aachener Str. 16, 10713 Berlin
Tel. 030 3130647, Fax 030 3126604
info@dmsg-berlin.de
www.dmsg.de/berlin
• Deutsche Parkinson-Vereinigung e. V.
Regionalgruppe Berlin
Herr Hütter, Landesbeauftragter vom Land
Berlin
Seniorenbegegnungsstätte
Stralsunder Str. 6, 13355 Berlin
Tel. 033439 128568
parkinson-shg-mitte@outlook.de
www.dpv-bundesverband.de/berlin/
start
• Deutsche Rheuma-Liga Berlin e. V.
Therapie-, Beratungs- und
Selbsthilfezentrum
Mariendorfer Damm 161 a, 12107 Berlin
Tel. 030 32290290, Fax 030 322902939
zirp@rheuma-liga-berlin.de
www.rheuma-liga-berlin.de
• Diabetiker Bund Berlin e. V.
Sana Gesundheitszentrum „Am Tierpark“
Rummelsburger Str. 13, 10315 Berlin
Tel. 030 2786737, Fax 030 27591657
info@diabetikerbund-berlin.org
www.diabetikerbund-berlin.org
facebook.com/diabetikerbund.berlin
• downsyndromberlin e. V.
Lepsiusstraße 46, 12163 Berlin
Tel. 030 91442105
info@downsyndromberlin.de
www.downsyndromberlin.de
facebook.com/downsyndromberlin
• dynamis e. V.
(Freizeitangebote und Reisen für
Menschen mit Beeinträchtigung)
Oldenburger Str. 9, 10551 Berlin
Tel. 030 39502159, Fax 030 39502161
info@dynamis-berlin.de
www.dynamis-berlin.de
facebook.com/dynamis.berlin
• Fatigatio e. V. – Bundesverband ME/CFS
Albrechtstr. 15, 10117 Berlin
Tel. 030 31018890, Fax 030 310188920
info@fatigatio.de
www.fatigatio.de
66
Adressenübersicht
• Fördergemeinschaft für Taubblinde e. V.
Bundeselternvertretung Deutschland
Katteweg 23 c, 14129 Berlin
Tel. 030 54825160
verein@taubblinde.de
www.taubblinde.de
• Förderverein der Gehörlosen/
Hörbehinderten e. V.
Karl-Liebknecht-Str. 11, 10178 Berlin
Fax 030 27590370
info@foerderverein-gehoerlos.de
(nur per E-Mail erreichbar)
• HörBIZ Berlin – Projekt des Sozialwerks
der Hörgeschädigten Berlin e. V.
Sozialdienst für Menschen mit Hörbeeinträchtigung
Beratung und Unterstützung bei Hörverlust
Sophie-Charlotten-Str. 23 A, 14059 Berlin
Tel. 030 32602375, Fax 030 32602376
beratung@berliner-hoerbiz.de
www.berliner-hoerbiz.de
• KINDERHILFE e. V.
Hilfe für krebs- und schwerkranke Kinder
Turmstr. 32, 10551 Berlin
Tel. 030 857478360, Fax 030 857478389
info@kinderhilfe-ev.de
www.kinderhilfe-ev.de
• kommhelp e. V. – Förderung
kommunikativer Möglichkeiten
behinderter Menschen
Horstweg 25, 14059 Berlin
Tel. 030 32602572, Fax 030 32602573
info@kommhelp.de
www.kommhelp.de
• Landesverband Epilepsie
Berlin-Brandenburg e. V.
Zillestr. 102, 10585 Berlin
Tel. 030 34703483, Fax 030 3424466
lv.bb@epilepsie-vereinigung.de
www.epilepsie-berlin.de
• Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e. V.
Littenstr. 108, 10179 Berlin
Tel. 030 27592525, Fax 030 27592526
info@lv-selbsthilfe-berlin.de
www.lv-selbsthilfe-berlin.de
• Lebenshilfe Berlin e. V.
Heinrich-Heine-Str.15, 10179 Berlin
Tel. 030 829998124, Fax 030 829998208
lebenshilfe@lebenshilfe-berlin.de
www.lebenshilfe-berlin.de
• Epilepsie-Beratungsstelle Berlin
Wexstraße 2, 10825 Berlin
Tel. 030 34703484
kontakt@epilepsie-beratung-berlin.de
www.epilepsie-beratung-berlin.de
• SoVD Landesverband Berlin-Brandenburg
e. V.
Kurfürstenstr. 131, 10785 Berlin
Tel: 263 938 0
post@sovd.de
www.sovd-bbg.de
• Sozialverband VdK
Berlin-Brandenburg e. V.
Linienstr. 131, 10115 Berlin
Tel. 030 8649100, Fax 030 864910520
berlin-brandenburg@vdk.de
www.vdk.de/berlin-brandenburg
• Sportgemeinschaft Handicap Berlin e. V.
Neue Kantstr. 23-24, 14057 Berlin
Tel. 030 25469336, Fax 030 25469338
info@sgh-berlin.de
www.sgh-berlin.de
• Sterntal e. V.
Binger Str. 87, 14197 Berlin
www.sterntal.de
→ Sterntal Einzelfallhilfe gGmbH
Tel. 030 85102051
info@sterntal.de
→ Sterntal Wohnen gGmbH
Tel. 030 89738092
bew@sterntal.de
67
Wissenswert
Euro-Toilettenschlüssel
Den Schlüssel für die Behindertentoiletten können Sie beim Sozialverband
VdK Berlin-Brandenburg erhalten, wenn folgende Merkzeichen und GdB im
Schwerbehindertenausweis eingetragen sind:
→ Merkzeichen „aG“, „B“, „H“ oder „BL“
→ oder wenn ein GdB von wenigstens 70 das Merkzeichen „G“ vorliegt
Das gilt auch für:
→ schwer/außergewöhnlich gehbehinderte Menschen
→ Rollstuhl fahrerinnen und Rollstuhlfahrer → Stomaträgerinnen
und Stomaträger → blinde Menschen → Menschen mit Schwerbehinderung,
die hilfsbedürftig sind und gegebenenfalls eine Hilfsperson brauchen
→ an Multipler Sklerose, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa Erkrankte
→ Menschen mit chronischer Blasen-/Darmerkrankung
Bei den genannten Voraussetzungen genügt ein ärztlicher Nachweis, wenn
eine Behinderung nicht anders nachgewiesen werden kann. Dies gilt im Besonderen
für Personen aus Ländern, die über kein vergleichbares Ausweissystem
verfügen. Hier kann auch der europäische Parkausweis für Schwerbehinderte
als Nachweis gelten. Den Schlüssel für Behindertentoiletten
erhalten Sie in den Geschäftsstellen der Sozialverbände. Bitte vereinbaren
Sie vor Ihrem Besuch einen Termin per Telefon oder E-Mail.
• Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg e. V.
Linienstr. 131, 10115 Berlin, Erdgeschoss
Zimmer 05 (Mitgliederverwaltung)
Tel. 864910-607/-608
Mo/Mi/Fr 9.30-14.30 Uhr, Di/Do 9.30-17.00 Uhr
mitgliederverwaltung.berlin@vdk.de
Für Selbstabholer kostet der Schlüssel 30,00 Euro. Der Schlüssel kann auch
per Post angefordert werden, allerdings kommen dann noch Portokosten
hinzu. Bitte senden Sie uns in diesem Fall Ihr Anforderungsschreiben mit einer
Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises / Bescheides / Attestes (s. o.) zu.
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie umgehend die Zahlungsaufforderung
mit Angabe der Bankverbindung und nach Geldeingang wird der
Schlüssel versandt. Eine aktuelle Liste über die Standorte der behindertengerechten
City-Toiletten in Berlin ist ebenfalls beim VdK erhältlich.
Bankverbindung: Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg e.V.
SozialBank, IBAN: DE09 3702 0500 0003 3163 03
Bitte auf dem Überweisungsträger den vollständigen Namen angeben!
Verwendungszweck: Euro-Toilettenschlüssel
68
2001 – 2012
Landesamt
für Gesundheit und Soziales
AUDIOVERSION
Landesamt
für Gesundheit und Soziales
AUDIOVERSION
Landesamt
für Gesundheit und Soziales
AUDIOVERSION
Landesamt
für Gesundheit und Soziales
2012 – 2024
Ausgabe 2019/20 | 19. Jahrgang
Landesamt
für Gesundheit und Soziales
AUDIOVERSION
Berliner Ratgeber
Inklusion
für Menschen mit Behinderung
Ausgabe 2020/21 | 20. Jahrgang
Landesamt
für Gesundheit und Soziales
AUDIOVERSION
Berliner Ratgeber
Inklusion
für Menschen mit Behinderung
Ausgabe 2018/19 | 18. Jahrgang
Landesamt
für Gesundheit und Soziales
Berliner Ratgeber
für Menschen mit Behinderung
Ausgabe 2021/22 | 21. Jahrgang
Berliner Ratgeber
Inklusion
für Menschen mit Behinderung
Berliner Ratgeber
Inklusion
AUDIOVERSION
für Menschen mit Behinderung
Ausgabe 2023/24 | 23. Jahrgang
Audioversion
Ausgabe 2022/23 | 22. Jahrgang
Berliner Ratgeber
Inklusion
für Menschen mit Behinderung
Berliner Ratgeber
Inklusion
für Menschen mit Behinderung
Ausgabe 2024/25
24. Jahrgang
Inklusion hat viele Gesichter
Inklusive Unternehmenskultur......................................................72-80
Berliner Inklusionspreis 2024 aktuelle und frühere Preisträger
Beruf · Werkstätten · Eingliederungshilfe..........82-101
Werkstätten und Werkstattläden Schichtwechsel Angebote für junge Menschen
mit Autismus Prämien und Zuschüsse bei betrieblicher Inklusion Berufsvorbereitung
Den eigenen Wer finden Integrationsfachdienst fördert Inklusion in Arbeitswelt
Barrierefreiheit im Fernsehen Verfahrenslotsen als Inklusionslotsen Studieren trotz Handicap
Finanzielle Hilfen der Bundesagentur für Arbeit
Mobilität · Barrierefrei Reisen .........................................102-106
Bahnreisen im Ausland Umbauten am Fahrzeug Spezialreiseführer für Berlin
Kultur · Begegnung · Sport .................................................106-111
Museen barrierefrei entdecken Inklusive Orte vorgestellt: Das Futurum
Strandbad am Bötzsee Bürgertreff Baumkronenpfad Ruderclub „Die Handicaps“
Wohnen · Leben ................................................................................112-123
Einhänderkochbuch: Das mach ich mit links! Bastille: Gemeinsam sind wir stark
leben lernen: Hier bin ich! Lotse Berlin: Beratung für unterstützende Wohnangebote
Barrierefreies Bauen und Wohnraumanpassung Umbau-Zuschuss ab Pflegegrad 1
Geförderter Fahrstuhleinbau Persönliche Assistenz
Angebote für Hörgeschädigte .....................................124-125
Selbsthilfegruppen „Berlin erhören“ Beratungsangebote Hör-Assistenz-Systeme
Hilfe bei Sehbehinderung .....................................................126-131
Angebote für Blinde/Sehbehinderte Verkehrschutzzeichen Blindenhörbücherei
Inklusives Soundprojekt in der Brotfabrik: Das Umfeld wir hörbar!
Gesundheit · Pflege ....................................................................132-137
Patientenbeauftragte in Berlin Pflegestützpunkte Berlin Netzwerk gewaltfreie Pflege Berlin
Kinderhospiz: Für eine Zeit voller Leben Haus der Zukunft Spezielle Gesundheitskurse der VHS
Dauerausstellung: Hilfsmittelcentrum DRK Heilpädagogischer Fachdienst Sanitätshäuser
Beratung · Hilfe ................................................................................138-143
30 Jahre Netzwerk behinderter Frauen in Berlin Rat und Hilfe für Krebsbetroffene
Rechtliche Betreuung Sozialberatung durch den VdK Antidiskriminierungsberatung
71
72 INKLUSIVE UNTERNEHMENSKULTUR
Berliner Inklusionspreis 2024
Der Staatssekretär für Soziales von der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung,
Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Aziz Bozkurt, und der Präsident des Landesamtes
für Gesundheit und Soziales, Alexander Straßmeir, haben vier vorbildliche Arbeitgeberinnen
und Arbeitgeber mit dem in Höhe von 10.000 Euro dotierten Landespreis ausgezeichnet:
Drei Firmen wurden für die inklusive Beschäftigung gewürdigt und ein Unternehmen erhielt die
Auszeichnung für die inklusive Ausbildung.
Sieger in der Kategorie „Inklusive Ausbildung“ ist die Lebenswelten Restaurations GmbH – ein
Gastronomie-, Catering- und Eventdienstleister. Gegründet 1986 vom Verein Lebenswelten e. V.
basiert die Firma auf 37 Jahren Gastronomie-Erfahrung. Das Unternehmen ist im Sinne des
Schwerbehindertenrechts ein Inklusionsbetrieb. So erfüllt Lebenswelten den sozialen Auftrag,
mindestens 30 Prozent schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Von insgesamt 74 Beschäftigten
der Firma haben 30 eine Beeinträchtigung. Der Inklusionsbetrieb Lebenswelten hat
sich von Anfang an der beruflichen Ausbildung von Menschen mit Handicap verpflichtet. Seit
Firmengründung bildete Lebenswelten 130 junge Menschen in gastronomischen Berufen aus.
Derzeit gehören acht Auszubildende zum Lebenswelten-Team – fünf von ihnen haben Beeinträchtigungen.
„Das Ausbildungskonzept der Lebenswelten basiert auf wertvollen Erfahrungen
von fast vier Jahrzehnten – stellt sich mit besonderem Engagement den Herausforderungen von
heute und ist zukunftsweisend für andere Unternehmen“, betonte LAGeSo-Präsident Alexander
Straßmeir bei der Preisübergabe.
Die Firma Repro- und Werbezentrum Prenzlauer Berg GmbH gewann in der Kategorie „Inklusive
Beschäftigung – Kleinunternehmen“. Das Repro- & Werbezentrum erbringt für Geschäftsund
Privatkunden Dienstleistungen in den Bereichen reprografische Gestaltung, Vervielfältigung,
Digitalisierung und Archivierung. Die Sicherung der Beschäftigungsverhältnisse hat für
die Geschäftsführerin Karin Meyer oberste Priorität. Als Geschäftsfrau mit Herz öffnete sie die
Tür ihres Unternehmens von Beginn an für langzeitarbeitslose und eingeschränkte Menschen.
Heute verdankt Karin Meyer den Erfolg ihrer Firma zehn Leistungsträgern – sechs von ihnen
haben ein Handicap. Und das, obwohl ihre Firma aufgrund der Betriebsgröße nach dem Sozialgesetzbuch
IX keiner Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen unterliegt. „Die
Auszeichnung der Firma Repro- & Werbezentrum Prenzlauer Berg GmbH belegt eindrucksvoll,
dass die soziale Verpflichtung, Menschen mit Beeinträchtigungen inklusiv zu beschäftigen, auch
in krisengeplagten Zeiten von Erfolg gekrönt werden kann“, würdigte Staatssekretär Bozkurt das
Engagement des Kleinunternehmens.
Die Puchmayr Dentaltechnik GmbH siegte in der Kategorie „Inklusive Beschäftigung – Mittelständische
Unternehmen“. Den Grundstein des Dentallabors legte 1966 Harry Puchmayr
– mit einfachsten Mitteln sowie einer guten Portion Ehrgeiz und Zuversicht im Gepäck. Heute
schreibt die Erfolgsgeschichte der Puchmayr Dentaltechnik GmbH sein Sohn Oliver Puchmayr
weiter – die wirtschaftliche und soziale Verantwortung sind für ihn Programm. 26 Beschäftigte
des Dentallabors ohne Behinderung und vier gehörlose Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 73
Gruppenbild mit den prämierten
Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern
fertigen – nach modernen Technologien – diverse zahntechnische Produkte. Somit liegt die
Beschäftigungsquote des Labors in Höhe von 13,3 Prozent weit über den gesetzlichen Vorgaben
und ist beispielhaft für andere Unternehmen. Die Türen seiner Firma öffnete Oliver Puchmayr für
Menschen mit Einschränkungen vor sieben Jahren: Das Konzept ging auf – Nico Heise, der erste
gehörlose Zahntechniker, überzeugte durch fachliche Kompetenz und seine sympathische Art.
„Dieses Inklusionskonzept ist zukunftssicher, denn es basiert gleichermaßen auf Fachkompetenz
und uneingeschränkter Wertschätzung Ihrer Fachkräfte“, lobte Staatssekretär Bozkurt das
Unternehmen Puchmayr Dentaltechnik GmbH.
Sieger in der Kategorie „Inklusive Beschäftigung – Großunternehmen“ ist die Deutsche Welle
(DW) Standort Berlin. Das unabhängige Medienunternehmen setzt sich in 32 Sprachen weltweit
für Informations- und Pressefreiheit ein – für fairen Journalismus ohne Grenzen. Die Strategie
der Unternehmensziele der Deutschen Welle fokussiert drei Schwerpunkte – People, Processes
and Products. Zu dieser Unternehmenskultur bekennen sich am Berliner Standort 699 Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer – 43 von ihnen haben eine Schwerbehinderung. Das entspricht
einer Beschäftigungsquote von über 6 Prozent. Zahlreiche Inklusionsprogramme und Maßnahmen
des Unternehmens fördern die berufliche Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen
und ermöglichen zugleich Beschäftigten ohne Behinderung, einen Perspektivwechsel für mehr
gelebte Inklusion. Um mehr Menschen mit Behinderungen den Einstieg in die Arbeitswelt zu
ermöglichen, beteiligt sich die Deutsche Welle an Modellprojekten – und das mit großem Erfolg.
„Das herausragende soziale Engagement der Deutschen Welle findet über die Grenzen hinaus
höchste Anerkennung“, würdigte LAGeSo-Präsident Alexander Straßmeir das Medienunternehmen.
Liebe Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, wir freuen uns auf Ihre Teil nahme
am Wettbewerb! Näheres unter: www.berlin.de/inklusionspreis
Cooperative Mensch
Mittendrin
Mittendrin – im Mittelpunkt der Mensch
Seit über 60 Jahren engagieren wir uns als Trägerin dafür, Menschen mit
Behinderung in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe zu unterstützen.
Unser vielseitiges Angebot ist den individuellen Bedürfnissen unserer
Assistenznehmenden angepasst:
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• Betreutes Einzelwohnen
• Intensivfördergruppe für Kinder mit hohem Hilfebedarf
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• Integrations-Kindertagesstätten
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• MZEB Berlin-Süd
• Beratungsstelle für Unterstützte Kommunikation
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25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 75
Pfizer Deutschland
Engagement für Inklusion und Gleichstellung
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Pfizer Deutschland setzt sich mit vielfältigen Initiativen
für eine inklusive Unternehmenskultur
und die Förderung der Gesundheit seiner Mitarbeitenden
ein. Die Auffassung, dass Menschen
sich an ihrem Arbeitsplatz so entfalten können
und wertgeschätzt werden sollen, wie sie sind,
vertritt das Unternehmen aus voller Überzeugung.
Für dieses Engagement wurden es im Jahr
2023 mit dem Berliner Inklusionspreis in der
Kategorie „Inklusive Beschäftigung – Großunternehmen“
ausgezeichnet – eine Anerkennung,
auf die Pfizer Deutschland besonders stolz ist.
Barrieren abbauen und
Chancengleichheit fördern
Das Unternehmen setzt sich aktiv für Chancengleichheit
ein und hat seit 2020 eine standortübergreifende
Inklusionsvereinbarung. Diese
sieht u. a. zwei zusätzliche Urlaubstage für gleichgestellte
Mitarbeitende vor. Barrierefreie Kommunikation
wird durch ein barrierefreies Intranet
und eine interne Seite zu „Digital Accessibility
Technologies“ mit Trainings und Informationen
gefördert. Zudem gibt es von Mitarbeitenden
gegründete „Colleague Resource Groups“ zur
Unterstützung von Chancengleichheit, z. B. für
Menschen mit Behinderung.
Engagement über das
Unternehmen hinaus
Pfizer Deutschland engagiert sich gemeinsam
mit Partnern, wie der „Union Sozialer Einrichtungen”
und dem Inklusionsunternehmen „AfB
Social & Green IT”, für eine offene Gesellschaft,
die vielfältige Perspektiven und Hintergründe
vereint. Pfizer Deutschland unterstützt seit
mehreren Jahren die „Special Olympics Deutschland“
(SOD) als Partner, um mehr Teilhabe durch
Sport für Menschen mit geistiger oder Mehrfachbeeinträchtigung
zu fördern. Beispiele für
das Engagement sind die Unterstützung durch
Volunteers bei den World Games 2023 in Berlin
sowie zuletzt beim „Healthy Athletes“-Programm
der Landesspiele Berlin/Brandenburg 2025.
Den „Global Disability Summit“ (GDS) 2025, der
sich weltweit für die Rechte und Teilhabe von
Menschen mit Behinderungen einsetzt, unterstützten
Mitarbeitende mit Athlet:innen der
SOD vor Ort.
Ein starkes Bekenntnis zur Inklusion
Durch innerbetriebliche Maßnahmen, gesellschaftliches
Engagement und Förderprogramme
bezieht Pfizer Deutschland verschiedene
Perspektiven und unterschiedliche Fähigkeiten
in den Unternehmensalltag mit ein. Chancengleichheit
und Inklusion sind für das Unternehmen
dabei grundlegende Voraussetzungen
für gemeinsamen Erfolg.
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von Pfizer Deutschland:
t1p.de/pfizer-inklusion
76 INKLUSIVE UNTERNEHMENSKULTUR
STADT UND LAND erhielt 2023 den Inklusionspreis Berlin
Vielfalt macht uns stark
Bei der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft
mbH zählt, was Menschen gemeinsam bewegen
können. Unterschiedliche Erfahrungen, Fähigkeiten
und Hintergründe machen das Unternehmen als
Arbeitgeberin erfolgreich – und das Team stark.
Inklusion bedeutet für uns, Talente sichtbar zu machen,
individuelle Stärken zu fördern und Zukunft
gemeinsam zu gestalten.
Inklusion im Alltag. Arbeitsplätze, die individuell
passen, Chancengleichheit bei Berufseinstieg, Karriere,
und in der Weiterbildung, Unterstützung und
ein Umfeld, in dem sich alle willkommen fühlen – das
ist gelebte Inklusion bei der STADT UND LAND.
Flexible Lösungen und offene Kommunikation sind
bei uns selbstverständlich.
Faire Bezahlung & Benefits. Die STADT UND LAND
orientiert sich an den Tarifverträgen des öffentlichen
Dienstes: 13,5 Monatsgehälter pro Jahr,
inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld, Zuschüsse
zum Deutschlandticket und zur VBB-Umweltkarte
sowie eine attraktive betriebliche Altersvorsorge
über die VBL sorgen für Sicherheit und Planbarkeit.
Arbeitszeit & Work-Life-Balance.Mit einer 37-Stunden-Woche,
30 Urlaubstagen, freien Tagen an
Weihnachten und Silvester sowie Sonderurlaub
bei persönlichen Ereignissen ermöglicht die STADT
UND LAND eine gesunde Balance zwischen Arbeit
und Privatleben. Flexible Arbeitszeiten, mobiles
Arbeiten und moderne Arbeitsmittel wie Tablet
und Smartphone unterstützen die Mitarbeitenden
zusätzlich.
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Gesundheit & Wohlbefinden. Ergonomische Arbeitsplätze,
höhenverstellbare Schreibtische, kostenlose
Getränke, Gesundheitsvorsorge, Zuschüsse zu
Arbeitsplatz-Brillen und jährliches Guthaben für
zertifizierte Gesundheitsangebote fördern das Wohlbefinden.
Fitnessstudio-Rabatte, Massagen und der
pme-Familienservice runden das Angebot ab.
Team & Unternehmenskultur. Kurze Kommunikationswege,
konstruktive Fehlerkultur, achtsamer
Umgang und Veranstaltungen wie Teamevents,
Lounge-Treffen und Sportaktivitäten stärken das
Gemeinschaftsgefühl und die Inklusion im Alltag.
Perspektiven & Karriere. Vom Einstieg in Ausbildung
oder duales Studium über Weiterbildungen bis hin
zu Karrieremöglichkeiten innerhalb der Organisation
– die STADT UND LAND bietet vielfältige Chancen,
Fähigkeiten einzubringen und sich langfristig zu
entwickeln.
Über die STADT UND LAND. Mit über 700 Mitarbeitenden
bewirtschaftet die STADT UND LAND rund
53.300 Wohnungen und über 900 Gewerbeobjekte im
eigenen Bestand sowie mehr als 10.000 Wohnungen
und über 200 Gewerbeobjekte im Auftrag Dritter in
Berlin und Umgebung. Bis 2034 soll der Bestand auf
56.500 Wohnungen wachsen. Gleichzeitig investiert
das Unternehmen in die Modernisierung seiner
Bestände, soziale Projekte und Quartiersentwicklungen
und trägt aktiv zur Stadtentwicklung Berlins bei.
Die STADT UND LAND ist ein sicherer, sozial verantwortlicher
und attraktiver Arbeitgeber, der Vielfalt,
Inklusion und persönliche Entwicklung ernst nimmt.
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der WfbM > Berufsbildungsbereich
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Unterstützung
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Beschäftigungs- und Förderbereich
und in der Tagesstätte für
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Grünen und doch mittendrin >
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sein und eigene Ideen verwirklichen
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80 INKLUSIVE UNTERNEHMENSKULTUR
Deutsche Welle wurde 2022 und 2024 mit dem Inklusionspreis geehrt
Keine Sorge, eine Behinderung zu offenbaren
„Wenn man Personen mit Schwerbehinderung in
sein Unternehmen holt, erhält man einen großartigen
Mehrwert, sei es aus verschiedenen Einblicken
oder Persprektiven“, sagt Tareq Naschar,
der mit seiner Glasknochenkrankheit Betroffener
als auch Recruiter bei der Deutschen Welle ist. Das
Unternehmen, das 2022 und 2024 mit dem Berliner
Inklusionspreis geehrt wurde, hat inzwischen
neue Recruitingprozesse, um auch Bewerber mit
Behinderung zu gewinnen. 6,1 Prozent der Mitarbeitenden
sind aktuell schwerbehindert oder
gleichgestellt, Inklusion ist ein fest verankertes
Unternehmensziel.
Verwaltungsdirektorin Barbara Massing ist es wichtig,
dass es kein Nachteil ist, eine Behinderung zu
offenbaren: „Viele Behindeurngen sieht man nicht.
Daher fordert es Überwindung, diese vielleicht von
anderen als Schwäche wahrgenommene Situation
anzugeben. Unsere Aufgabe ist es, auch als Geschäftsleitung,
Führungskräfte wie Kolleginnen
und Kollegen zu sensibilisieren, zu schulen und
zu unterstützen, damit die Zusammenarbeit in
den Teams wirklich gelingt und Inklusion als Bereicherung
empfunden wird.“
Im Modellprojekt Innokluso lernen alle, wie gemischte
Teams zusammenzuarbeiten, im Projekt
„Inklupreneur“ werden Inklusionskonzepte entwickelt.
Die Häuser in Bonn und Berlin werden
weiter umgebaut, erhalten barrierefreie Zugänge,
höhenverstellbare Schreibtische, behindertengerechte
Toiletten. Außerhalb des Hauses ist die
Barrierefreiheit der Medienprodukte sichtbar. Bis
Ende 2025 werden mindestens 90 Prozent des Programms
untertitelt sein.
(bn)
Anderer Leistungsanbieter
Was ist ein Anderer Leistungsanbieter?
SternTalente bietet Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
gem. § 60 SGB IX an. Wir sind eine gleichwertige Alternative
zum Arbeitsbereich einer Werkstatt.
Unser Ziel:
Ein inklusiver Arbeitsort, der Talente fördert, Teilhabe ermöglicht
und Gemeinschaft bietet.
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Zielgruppe von SternTalente:
Unser Angebot richtet sich an Menschen, die einen Anspruch
auf einen Werkstattplatz haben, offen für neue Wege sind
oder eine echte Perspektive auf dem Arbeitsmarkt suchen.
Arbeitsbereiche:
■ Gastronomie
■ Hauswirtschaft
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■ Büromanagement/Mediengestaltung
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Infos
OberlinhausLebenswelten
82 BERUF · WERKSTÄTTEN
Werkstätten für Menschen mit Behinderung
→ siehe auch Kapitel „Berufliche Teilhabe“ auf den Seiten 35-44
www.wfbm-berlin.de
• BWB GmbH
www.bwb-gmbh.de s. S. 84-85
• Compass – Gesell. für Integration und Teilhabe mbH
www.compassgmbh.de
• Delphin-Werkstätten
www.skf-berlin.de
• faktura gGmbH
www.faktura-berlin.de
• FSD Lwerk Berlin Brandenburg gGmbH
www.lwerk-berlin.de s. S. 82
• Hoffnungstaler Werkstätten
www.hoffnungstaler-werkstätten.de
3. USS
• Integral e. V. – Anerkannte Werkstatt
für Menschen mit Behinderung
www.integral-berlin.de s. S. 96
• Kaspar Hauser Stiftung
www.kh-stiftung.de s. S. 76
• LebensWerkGemeinschaft gGmbH
www.lebenswerkgemeinschaft.de s. S. 83
• LWB – Lichtenberger Werkstätten gGmbH
www.lwb.berlin s. S. 89
• Mosaik-Berlin gGmbH und
Mosaik-Services gGmbH
www.mosaik-berlin.de s. S. 78-79
• nbw Nordberliner Werkgemeinschaft gGmbH
www.nbw.de
• Nordbahn gGmbH
www.nordbahn-ggmbh.de
• Oberlin Werkstätten
www.oberlin-werkstaetten.de s. S. 81/97
• SPEKTRUM NetzWerk
www.spektrum-netzwerk.de s. S. 94
• SternTalente
www.sterntal.de s. S. 80
• Stephanus-Werkstätten Berlin gGmbH
www.stephanus.org s. S. 95
• USE – Union Sozialer Einrichtungen gGmbH
www.u-s-e.org s. S. 92-93
• VfJ Werkstätten GmbH
www.vfj-werkstätten.de s. S. 88
• VIA Blumenfisch gGmbH
www.blumenfisch-berlin.de s. S. 91
• WERGO GmbH
www.wib-verbund.de s. S. 94
USS = Umschlagseite
Infotag der Werkstätten
Am 20. 11. 2025 findet der traditionelle Infotag der
Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte
Menschen Berlin e.V. (LAG WfbM Berlin) statt.
Unter dem Motto „Einfach gute Arbeit – Teilhabe für
Alle“ dreht sich von 9-16 Uhr im Kongress-Zentrum
Hotel Estrel Berlin (Sonnenallee 225, 12057 Berlin)
alles rund um Arbeit und Bildung für Menschen mit
Einschränkungen, Fachkräfte und Angehörige. Dabei
präsentieren die 16 Berliner Werkstätten für behinderte
Menschen ihre vielfältigen Arbeitsfelder und
Bildungsansätze. www.wfbm-berlin.de
› IHR PARTNER FÜR ARBEIT
UND BERUFLICHE BILDUNG
Vielfältige Bildungs-, Arbeits- und Beschäftigungsangebote in 26 Berufsfeldern
erwarten Sie an unseren Standorten in Berlin und Brandenburg.
Weitere Infos finden Sie auf www.lwerk-berlin.de
FSD Lwerk Berlin Brandenburg gGmbH
Anerkannte Werkstatt für Menschen mit Beeinträchtigung
Tel.: 030.76 69 06 0 | E-Mail: lankwitz@lwnet.de
Eine Menschengemeinschaft, die etwas bewegen will.
Wir bieten in unseren Werkstätten Plätze in der Berufsbildung,
im Beschäftigungs- und Förderbereich und im
Arbeitsbereich an. Wir leisten individuelle Begleitung und
Beratung an 8 Standorten in Berlin und Brandenburg.
» Anzünderwerkstatt
» Designwerkstatt
» Fahrradwerkstatt
» Forstgruppe
» Gärtnerei
» Geländepflege
» Hausmeisterservice
» Hauswirtschaft
» Keramikwerkstatt
» Kerzenmanufaktur
» Küche
» Kunstwerkstatt
» Montagewerkstatt
» Papierschöpferei
» Papierwerkstatt
» Textilwerkstatt
» Tischlerei
LebensWerkGemeinschaft gGmbH
Teltower Damm 269, 14167 Berlin
Tel. 030 / 84 78 83 -300
info-werkstatt@lwg.berlin
www.lwg.berlin
Berufliche Karriere
für Persönlichkeiten
mit Behinderung
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• Allgemeine Elektromontage
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• Garten- und Landschaftspflege
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• Haus- & Textilpflege
• Hausmeisterservice
• Holzbearbeitung
• Hotellerie & Gastronomie
• Kantine
• Kfz-Aufbereitung
(Porsche-Diesel-Manufaktur)
• Kfz-Mechanik
• Kosmetikverpackung &
Konfektionierung
• Kunststoffbearbeitung
• Kunststoffgraviererei
• Kunststoffspritzerei
• Layout und Gestaltung
• Lebensmittelverpackung &
Konfektionierung
• Mailing- und Kopierservice
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• Metallmontage
• Möbelmontage- und Demontage
• Möbelproduktion
• Postverwaltung
• Reparatur, Entrümpelungs- und
Ausräumarbeiten
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& Seniorenheimen
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Kleingütern & Textilien
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Alle Infos kostenlos unter:
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86 BERUF · WERKSTÄTTEN
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Angebote für junge Menschen mit Autismus
Das Annedore-Leber-Berufsbildungswerk
Berlin (ALBBW) bildet seit 1979 junge Menschen
mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf
aus, die am Beginn ihres Berufslebens
stehen. Ziel ist die Aufnahme einer Beschäftigung
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Unsere Leistungen
Berufsorientierung und -vorbereitung
Ausbildung in mehr als 35 Berufen
Verzahnte Ausbildung mit Betrieben
Begleitende Fachdienste (z. B. Medizin,
Psychologie, Sozial-, Sonder- und Freizeitpädagogik,
Autismus, Medienverhalten)
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Seit mehreren Jahren fördern wir junge Menschen
aus dem Autismus-Spektrum und begleiten
sie auf ihrem Weg ins Arbeitsleben.
Dabei achten wir auf: Kommunikation
Pausengestaltung Rückzugsmöglichkeiten
Reizarme Umgebung Vorhersehbarkeit
Überschaubarkeit Freizeitgestaltung
Pläne für Wochen, Tage, Aufgaben und mehr
Spezielle Aufbereitung von Lerninhalten
Der Fachdienstes Autismus bietet u. a.
Info-/Beratungsgespräche, Führungen
gezielte Autismus-spezifische Unterstützung
Individuelle Beratung von Auszubildenden
Sozialkompetenztrainings zur Förderung
der sozialen, kommunikativen und
emotionalen Fähigkeiten (Gruppenangebot)
Netzwerkarbeit
Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit
Erster Ansprechpartner für alle Fragen zur
Aufnahme im ALBBW ist unser Aufnahmebüro.
Facharbeiter*innen
und
Handwerker*innen
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10 Monate, Montag bis Freitag
Preis: 7.333,20 €
Die Kosten werden in der Regel
durch Arbeitsagenturen, Jobcenter,
Rentenversicherungen, Berufsgenossenschaften
(und weiteren
Kostenträgern) mit einem
Bildungsgutschein übernommen.
Nicht enthalten sind Fahrt- bzw.
Reisekosten für Exkursionen.
Der Kurs ist nach AZAV zertifiziert.
Ziele
Sie fördern als Fachkraft zur
Arbeits- und Berufsförderung
Menschen mit Behinderung
im beruflichen Bereich
(z. B. in Werkstätten für
Menschen mit Behinderung).
Anmeldung und
Informationen
GIBB gGmbH
Schönhauser Allee 175
10119 Berlin
+49 30 21 50 87 50
info@gibb-berlin.de
www.gibb-berlin.de
WeiterDENKEN – WeiterBILDEN
88
BERUF · WERKSTÄTTEN
Am 25. September 2025 war wieder „Schichtwechsel“
Aktionstag hilft, Vorurteile abzubauen
Am 25. September 2025 luden Werkstätten für behinderte
Menschen aus ganz Deutschland zum
siebten bundesweiten Aktionstag „Schichtwechsel“
ein. Beschäftigte aus Werkstätten und Mitarbeitende
aus Unternehmen des allgemeinen
Arbeitsmarktes tauschten für einen Tag ihre Arbeitsplätze,
lernten sich persönlich und so gemeinsam
neue Perspektiven kennen. Mit mehr als
250 Werkstätten hatten bereits Ende August 2024
so viele Einrichtungen wie noch nie zuvor ihre Teilnahme
zugesagt.
„In den vergangenen Monaten sind demokratiefeindliche
und populistische Stimmen immer lauter
geworden. Mit dem Aktionstag stellen wir uns
dem gemeinsam entgegen“, sagte Martin Berg,
Vorstandsvorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft
Werkstätten für behinderte Menschen (BAG
WfbM). Dass sich so viele Werkstätten wie nie zuvor
für den Aktionstag angemeldet hätten, zeige:
Menschen mit Behinderungen sind ein fester Teil
unserer Gesellschaft. Die Arbeitswelt, aber auch
die Gesellschaft insgesamt würden von Vielfalt
und neuen Perspektiven profitieren. Der Verband
koordiniert den Aktionstag auf Bundesebene. Entwickelt
wurde er von den 16 Berliner Werkstätten
und der Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten
für behinderte Menschen Berlin. In der breiten
Öffentlichkeit gibt es noch immer viele Klischees
und Vorurteile über die Werkstätten und die Menschen,
die dort arbeiten. Gleichzeitig wissen nur
wenige, welche Leistungen von und in Werkstätten
tatsächlich erbracht werden. Der Aktionstag sorgt
für viele inklusive Begegnungen.
www.bagwfbm.de/page/schichtwechsel
www.schichtwechsel-berlin.de
Berufliche Bildung und Arbeit
aus einer Hand
» attraktive Bildungs- und Arbeitsangebote
» arbeitsbegleitende Fort- und Weiterbildungskurse
» Informationen und Beratung zum Budget für Arbeit und Budget für Ausbildung
» betriebsintegrierte Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
» mit unserem Sportclub eine starke Mannschaft
www.vfj-werkstätten.de
Neugierig geworden?
Tel.: (030) 220 464-646
constanze.meyer@vfj-werkstaetten.de
Grenzallee 53 · 12057 Berlin
25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 89
Ausgelagerte Arbeit
Aktenvernichtung/Elektrorecycling
Digitale Archivierung
Faltbootreparatur und -nachfertigung
Gartenbau- und Landschaftspflege
Haushandwerk/Holzbearbeitung
Industrielle Montage
Küche/Kantine/Catering
Kunsthandwerk
Medien und Kommunikation
Servicegruppe IPRZ
Sortieren/Verpacken/Montage
Wäscherei
EIN ORT MIT VIELEN BERUFLICHEN MÖGLICHKEITEN...
Die LWB - Lichtenberger Werkstätten gemeinnützige GmbH bietet individuelle und vielfältige
Angebote zur Teilhabe. Damit jeder den Arbeitsplatz findet, der zu ihm passt, beraten, begleiten und
fördern wir die Menschen auf Augenhöhe und bieten in den 15 Produktions- und Dienstleistungsabteilungen
vielfältige Möglichkeiten sich auszuprobieren.
Dabei steht für uns immer das Wohlbefinden der Menschen im Mittelpunkt.
Besuchen Sie uns!
Besichtigung: jeden 1. Dienstag im Monat, 13:00 Uhr
offene Beratung: jeden 3. Dienstag im Monat, 16:00 Uhr
LWB - Lichtenberger Werkstätten gemeinnützige GmbH
Bornitzstraße 63/65 10365 Berlin
Tel.: 030 55779320 E-Mail: lwb@lwb.berlin www.lwb.berlin
90
BERUF · WERKSTÄTTEN
An drei BFB-Standorten in Berlin-Friedrichshain haben bis zu 40 Teilnehmende
den Raum, ihre Fähigkeiten zu zeigen und in einer sozialen Gemeinschaft
den Alltag zu bewältigen. Die Gruppenkonstellationen sind so
gewählt, dass sich ein positives und harmonisches Umfeld bildet, welches
die Grundlage unserer täglichen Förderarbeit darstellt. Unsere Angebote
und die Betreuung werden durch ein multiprofessionelles Team gewährleistet.
Unsere wichtigsten Partner sind die Teilnehmenden des BFB.
Unsere Mitarbeitenden begegnen unseren Teilnehmenden mit Geduld,
Respekt und Optimismus und achten jede individuelle Lebensgeschichte,
um durch Vertrauen die Basis für ein respektvolles Miteinander zu schaffen.
Beschäftigungs- und Förderbereich (BFB)
• Hermann-Blankenstein-Str. 49
10249 Berlin
• Marchlewskistraße 25e
10243 Berlin
Tel. 030 41721370, bfb@integral-berlin.de
www.integral-berlin.de
Integrationsfachdienst Süd
Inklusion in der
Arbeitswelt ermöglichen
Der IFD Süd bietet begleitende psychosoziale Hilfe
im Berufs- und Arbeitsleben für Menschen mit
(Schwer)behinderung und deren Arbeitgeber*innen
mit Arbeitsorten in Neukölln, Steglitz-Zehlendorf,
Tempelhof-Schöneberg und Treptow-Köpenick.
Ziel der persönlichen Beratung ist es, Probleme im
Arbeitsverhältnis zu klären oder zu bewältigen, um
dieses zu erhalten oder neue berufliche Perspektiven
zu ermöglichen. Unterstützung bei der Eingliederung
ins Arbeitsleben und berufliche Begleitung
ist für Rehabilitanden mit Beauftragung ihres Rehabilitationsträgers
möglich.
Der IFD Süd ist die Fachstelle für Autismus-Spektrum-Störungen.
Die Unterstützung ist kos tenfrei
und vertraulich.
www.ifdsued.berlin
Inklusionsvereinbarung
Informationen zur
betrieblichen Inklusion
Die Inklusionsvereinbarung soll die berufliche Integration
und Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung
durch verbindliche Zielvereinbarungen im
Betrieb unterstützen, indem Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretung
und Betriebs- beziehungsweise
Personalräte gemeinsame Ziele vereinbaren. Alle
Beteiligten können hierfür die Initiative ergreifen.
Diese Vereinbarung erleichtert die Zusammenarbeit
im Betrieb und setzt positive Impulse für die
Aufgaben der Personalverantwortlichen, aber auch
für die der Schwerbehindertenvertretung und der
Betriebs- beziehungsweise Personalräte.
Ein Prozess wird in Gang gesetzt, von dem nicht nur
die Menschen mit Schwerbehinderung profitieren,
sondern das gesamte Unternehmen. Die Inklusionsvereinbarung
von der Stange gibt es nicht. Daher
beschäftigt sich das ZB Info „Inklusionsvereinbarung“
mit den Chancen und Möglichkeiten der Inklusion.
www.bih.de/integrationsaemter/medien-undpublikationen/publikationen
Integrationsfachdienst Süd
Tel. Sprechzeit: Mo-Do 9 - 17 Uhr, Fr 9 - 13 Uhr,
Persönliche Beratung: Do 15-18 Uhr u.n.V.
• Martin-Hoffmann-Str. 18, 12435 Berlin
Tel. 6840946-0
• Wexstraße 2, 10825 Berlin
Tel. 848505-10
Berufliche Begleitung von Menschen
mit (Schwer)behinderung
Fachstelle für Autismus-Spektrum-Störungen
im Auftrag des Inklusionsamtes Berlin,
kostenfrei und vertraulich
info@ifdsued.berlin
www.ifdsued.berlin
Integrationsfachdienste
im Auftrag des
Lageso Berlin
– Inklusionsamt –
25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 91
Inklusiv bringt weiter
Ob in der Gastronomie, Hotellerie, im Gartenoder
Landschaftsbau, ob im Hand- oder
Kunsthandwerk, im Einzelhandel oder Service:
Wir bieten vielerlei Arbeitsmöglichkeiten für
die verschiedensten Menschen in unseren
Inklusions- und in unseren Werkstattbetrieben.
via-berlin.de
92 BERUF · WERKSTÄTTEN
„Meine „Meine Arbeit Arbeit passt passt sich sich
meiner meiner Erkrankung Erkrankung an. an.
Nicht Nicht umgekehrt!“
Für Menschen Für Menschen mit einer mit psychischen einer psychischen Behinderung Behinderung
ist es oft ist nicht es oft einfach, nicht einfach, (wieder) (wieder) im Berufsleben im Berufsleben
anzukommen. anzukommen. Aber das Aber bedeutet das bedeutet nicht, dass nicht, es dass es
unmöglich unmöglich ist! ist!
Wir arbeiten Wir arbeiten gemeinsam gemeinsam daran, eine daran, Perspektive eine Perspektive
zu entwickeln. zu entwickeln. Zum Beispiel Zum über Beispiel eine über berufliche eine berufliche
Reha mit Reha der USE. mit der USE.
25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 93
ANZEIGE
Den eigenen Weg finden
Das Berufsleben verläuft für Menschen mit psychischen Herausforderungen oft nicht geradlinig –
es gibt Höhen und Tiefen. Genau hier setzt die USE gGmbH an. Als Sozialunternehmen bietet sie
einen sicheren Rahmen, in dem Menschen mit psychischen Erkrankungen gut arbeiten und am gesellschaftlichen
Leben teilnehmen können. Ganz individuell, passend zur aktuellen Lebenssituation,
begleitet die USE dabei – vom ersten vorsichtigen Schritt zurück in die Arbeitswelt bis hin zur
Stabilisierung eines bestehenden Jobs.
36 Berufsfelder – von Bootsbau
über Tierpflege bis Social Media
Im Beschäftigungs- und Förderbereich können
die Teilnehmer*innen wichtige Fähigkeiten wie
Ausdauer, Konzentration und Alltagskompetenzen
trainieren. In der Werkstatt gibt es 36 verschiedene
Berufsfelder – vom Handwerk bis zur
Tierpflege – die einen geschützten (Wieder-) Einstieg
ermöglichen. Dabei ist eines besonders
wichtig: Die Arbeit wird an die Bedürfnisse der
Menschen angepasst, nicht umgekehrt.
Auf den allgemeinen Arbeitsmarkt?
Na klar! Mit Unterstützung an der Seite
Wer bereit ist, den Schritt auf den allgemeinen
Arbeitsmarkt zu wagen, wird durch Übergangsmanagement
und Job-Coaches eng begleitet.
Auch Berufstätige mit Schwerbehinderung werden
nach einer längeren Auszeit durch den Integrationsfachdienst
Mitte unterstützt.
Die USE schafft so flexible Wege, die Sicherheit
geben und Mut machen: Jeder findet hier einen
Platz, der zu den eigenen Möglichkeiten passt.
Neugierig, Neugierig, wie das wie gehen das gehen kann? kann?
Wir freuen Wir freuen uns auf uns Sie. auf Sie.
www.u-s-e.org www.u-s-e.org
030 49 77 030 8449 444 77 84 444
union_sozialer_einrichtungen
94
BERUF · WERKSTÄTTEN
Unsere Fachbereiche:
• Catering & Kantine
• Textil & Design
• Hauswirtschaft
• Garten & Land
• Logistik & Verpackung
• Büro & digitale Kommunikation
Anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderung
• Begleitung und Unterstützung auf betriebsintegrierten Arbeitsplätzen
• Vermittlung praktischer und theoretischer Kenntnisse, angelehnt an Ausbildungsberufe
WERGO GmbH Tassostraße 17 | 13086 Berlin | Tel. 030 9240078-0
info.wergo@wib-verbund.de | www.wib-verbund.de/wergo-alle-angebote-von-uns
Berliner Werkstattläden bieten viel Kreatives
Kreatives, Nützliches und Bewährtes bieten zahlreiche
Werkstattläden. In bester Handwerkstradition
werden Ordner geklebt, Bürsten und
Schmuck gefertigt, Lampenschirme geflochten
oder stabiles Holzspielzeug gebaut. Hier geht es
nicht um eine schnelle, industrielle Fertigung,
sondern um eine sinnvolle Tätigkeit für Menschen
mit Behinderung und attraktive und vielfältige
Produkte, die alle eine eigene Handschrift tragen.
• Schönhauser Allee 175, 10119 Berlin
Floristik: Mo-Fr 8-18 Uhr, Sa 10-14 Uhr
Design/Souvenirs: Mo-Fr 10-18, Sa 11-18 Uhr
www.blumenfisch-berlin.de
• Albertinenstr. 20/Parkstr. 19, 13086 Berlin
Keramik: Mo-Do 8-11 und 13-15 Uhr, Fr 8-14 Uhr
www.stephanus.org
• Geneststr. 5, 10829 Berlin
Blumenfisch-Store: Mo-Fr 9-17, Sa 10-17 Uhr
Café: Mo-Fr 8-16 Uhr
www.blumenfisch-store.de
• Oranienstraße 26, 10999 Berlin
DIM Ladencafé: Di-Sa 10-13 Uhr
www.dim-berlin.de
• Wotanstr. 18, 10365 Berlin
Kunsthandwerk aus Filz, Papier, Textil
Mo-Do 8-16 Uhr, Fr 8-12 Uhr
www.lwb.berlin
• Goltzstr. 19, 10781 Berlin
Schmuck: Mo-Fr 10.30-17, Mi 10.30-14.15 Uhr
www.lwerk-berlin.de
• Ladiusstr. 19, 14165 Berlin
Keramik, Kerzen, Textil-, Papier-, Holzkunst,
Café: Mo-Fr 7-18, Sa 7-14, So 8-16 Uhr
www.lebenswerkgemeinschaft.de
• Erkstraße 1, 12043 Berlin
Designprodukte: Di-Fr 11-17 Uhr
www.lwerk-berlin.de
• Nordbahnstr. 17, 13599 Berlin
Werkstatt mit Verkauf: Mo-Fr 8-16 Uhr
www.compassgmbh.de
SPEKTRUM Rehabilitation SPEKTRUM NetzWerk
Integriertes Berufliches Training (IBT)
12-monatige Reha-Maßnahme zur gesundheitlichen
Stabilisierung und beruflichen Qualifizierung für
Personen mit psychischen Belastungen.
Ziel ist der allgemeine Arbeitsmarkt.
Anerkannte Werkstatt für Menschen
mit Behinderung
SPEKTRUM GmbH • Oleanderstraße 18 • 10407 Berlin
Tel. 030 479912-0 • info@spektrum-berlin.de • www.spektrum-berlin.de
Konfektionierung • Medien: Gestaltung/Digitalisierung
IT-Service •Aktendigitalisierung • Büroservice
Textilwerkstatt • Gastronomie • Hauswirtschaft
Haustechnik
Termine für Infoveranstaltungen
25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 95
„Hier finde ich
genau meinen
Berufs-Weg.“
Ihr Berufs-Weg bei Stephanus
Bei Stephanus gehen Sie Ihren Berufs-Weg. Unsere berufliche Bildung
bereitet Sie darauf vor: mit Möglichkeiten in mehr als 20 verschiedenen
Arbeits-Bereichen der Werkstatt oder auf dem allgemeinen Arbeits-Markt.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihren Weg planen!
Kontakt
Berlin-Weißensee: Tel. 030 96 27 66 14 • stephan.schaaf@stephanus.org
• Betriebsstätte Nachtalbenweg • Betriebsstätte Albertinenstraße
Berlin Süd-Ost: Mobil 0151 18 82 06 75 • vera.radtke@stephanus.org
• Betriebsstätte Grenzbergeweg • Betriebsstätte Wilhelminenhof
• Betriebsstätte Rüdersdorf
Berlin-Spandau: Tel. 030 36 99 68 17 0 • annegret.kleideiter@stephanus.org
• Betriebsstätte Wilhelmstraße • Betriebsstätte Schönwalder Allee
www.stephanus.org/werkstaetten
96
BERUF · MEDIEN
Mediale Teilhabe
Barrierefreiheit
im Fernsehen
Die Nachrichtensprecherin oder der Sprecher
beginnt zu sprechen, doch für viele Zuschauer:innen
läuft parallel ein anderer Film: Unten
am Bildschirmrand übersetzen Dolmetscher jede
Silbe in Gebärdensprache. Für Menschen, die
nicht hören können, ist dies der direkte Schlüssel
zur Information – und ein anschauliches Beispiel
dafür, wie Fernsehen barrierefrei gestaltet
werden kann.
Barrierefreiheit im Fernsehen bedeutet, dass
Inhalte für alle zugänglich sind, unabhängig
von körperlichen oder sprachlichen Einschränkungen.
Dazu gehören Untertitel für Menschen
mit Hörbeeinträchtigungen, Audiodeskriptionen
für blinde und sehbehinderte Menschen sowie
die Einblendung von Gebärdensprachdolmetscher:innen.
Zunehmend wichtig sind auch Angebote
in Leichter oder Einfacher Sprache, die
komplexe Inhalte verständlicher machen.
Die ARD hat ihr Angebot in den vergangenen Jahren
stark ausgebaut und das Projekt „Barrierefreier
Rundfunk“ ins Leben gerufen. Neben Untertiteln,
Gebärdensprache und Audiodeskription
gibt es Inhalte in Leichter und Einfacher
Sprache sowie barrierearme Onlineangebote.
Zudem wurde für das Angebot „Klare Sprache“
das HD-Programmangebot um eine sprachoptimierte
Tonspur erweitert, das zusätzlich zum
Stereo-Programmton des laufenden Fernsehprogramms
ein technisch aufbereitetes Audiosignal
übertragen, das Hintergrund- und Nebengeräusche
sowie Musik vermindert und so eine bessere
Sprachverständlichkeit ermöglicht.
Auch das ZDF verfolgt einen umfassenden Ansatz.
Untertitel, Audiodeskription, Klare Sprache und
Deutsche Gebärdensprache (DGS) sind feste Bestandteile
vieler Programme. Besonders im Kinderbereich
gibt es zusätzliche Angebote: Unter
anderem werden die neuen Folgen des beliebten
Formats „Löwenzahn“, die ZDF-Kindernachrichten
logo! sowie das Wissensmagazin PUR+ mit
DGS ausgestrahlt.
© AdobeStock
Wie Firma – nur anders! Die Werkstatt der Möglichkeiten bietet
Arbeits- und Berufsbildungsplätze z. B.: Grünflächenpflege,
Malerbetrieb, Fahrrad- und Holzwerkstatt, Konfektionierung und
Verpackung, Druck- und Kopierservice, Aktenvernichtung, Digitalisierung,
Fulfillment, Metallwerkstatt, Bistro und Hauswirtschaft.
Als Dienstleister im Kundenauftrag werden Auftragsarbeiten und
vieles mehr in hoher Qualität realisiert. Überzeugen Sie sich von
unserer Angebotspalette. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Anerkannte Werkstatt
für Menschen mit Behinderungen
Hermann-Blankenstein-Str. 49
10249 Berlin · Tel. 030 417213-13
werkstatt@integral-berlin.de
www.integral-berlin.de
Genießen Sie Ihre Auszeit im
„Le Petit Café Oberlin“
Bei Kuchen oder Eis, Herzhaftem
und französischen Spezialitäten –
alles aus eigener Herstellung – können
Besucher:innen entspannen.
Jobs im Service
Für Menschen mit Beeinträchtigungen gibt
es in der hauseigenen Wäscherei und in
unserem inklusiven Nachbarschafts-Café –
„Le Petit Café Oberlin“ – Jobs imService.
LE PETIT CAFÉ
Oberlin
mehr Infos
Lentzeallee 2–4 | 14195 Berlin-Schmargendorf
98
EINGLIEDERUNGSHILFE · FÖRDERUNG
Unterstützung im Verwaltungsprozess
Verfahrenslotsen als Inklusionslotsen
Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen unterstützen
junge Menschen mit (drohender)
Behinderung und ihre Familien dabei, sich im
komplexen System der Eingliederungshilfe zurechtzufinden.
Sie arbeiten unabhängig im Jugendamt
und begleiten durch alle Schritte des
Verfahrens – von der ersten Beratung über die
Antragstellung bis hin zur Leistungsgewährung.
Das Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche
und junge Volljährige mit Behinderungen
sowie an ihre Eltern, Sorge- und Erziehungsberechtigte,
Pflegeeltern, gesetzliche Betreuerinnen
und Betreuer und Fachkräfte in stationären
Einrichtungen.
Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen erfassen
individuelle Bedarfe, informieren über
Rechte und mögliche Leistungen, beraten zu
Angeboten der Eingliederungs- und Jugendhilfe
und unterstützen im Umgang mit Behörden.
Sie vermitteln zudem an passende Ansprechpersonen
und weitere Hilfsangebote und kooperieren
mit Trägern der Eingliederungs- und
Jugendhilfe.
Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und stets
parteilich im Interesse der jungen Menschen
und ihrer Familien. So entsteht verlässliche Unterstützung
im oft unübersichtlichen Verwaltungsprozess.
Aktuell gibt es Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen
in folgenden Bezirken: Lichtenberg,
Reinickendorf, Tempelhof-Schöneberg, Pankow,
Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf,
Marzahn-Hellersdorf, Mitte und Spandau.
Erklärtes Ziel ist die Ausweitung
auf alle zwölf Berliner Bezirke.
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten
gibt es hier:
Studieren trotz Handicap – Präsenz oder Fernstudium wählen?
Viele Menschen mit Behinderung entscheiden sich für ein Studium und haben nach erfolgreichem Abschluss
gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Doch oft benötigen sie länger für das Studium, wechseln öfter das Fach
oder brechen das Studium ganz ab. Dafür gibt es bauliche, strukturelle, kommunikative Gründe. Beim Nachweis
einer Behinderung können häufig Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden. Weitere Infos unter:
www.studentenwerke.de/de/behinderung www.studieren-berufsbegleitend.de
www.arbeitsagentur.de/bildung/studium/studieren-mit-behinderungen
25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 99
#InklusionStattAusgrenzung
Für Schulgesundheitsfachkräfte
15 Prozent der Kinder und Jugendlichen leben mit
chronischen körperlichen oder psychischen Erkrankungen.
Sie benötigen häufig pflegerische oder
medizinische Betreuung – auch in der Schule. Diese
Unterstützung könnten Schulgesundheitsfachkräfte
leisten. Sie würden das Lehrpersonal, Eltern und
Kinder entlasten, die Inklusion von chronisch erkrankten
oder Kindern mit Behinderung verbessern
und die Gesundheitskompetenz an Schulen erhöhen.
Doch medizinisch geschultes Fachpersonal wird
im aktuellen Schulsystem nicht finanziert.
Die Online-Kampagne #InklusionStattAusgrenzung
will mehr öffentliche Aufmerksamkeit auf den Bedarf
von Schulgesundheitsfachkräften lenken. Sie
wird organisiert von der Deutschen Diabetes Gesellschaft
(DDG), diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe,
der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und
Jugendmedizin e. V., ACHSE e. V., Diabetes-Kids.de,
dem Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland
e. V. und der Deutschen Gesellschaft für Kinderund
Jugendmedizin.
Werden Sie Teil unserer Schulgemeinschaft!
Katholische Schule
St. Hildegard
Förderzentrum (Kl. 1-10)
für Kinder und Jugendliche
mit spezifischem Förderbedarf
Malteserstr. 171a, 12277 Berlin
Tel. 030 755 12 17 0
www.kssh-berlin.de
Katholische Schulen
in Berlin und Brandenburg
SELBSTBESTIMMT LEBEN
Eingliederungshilfe
• leben in eigener Wohnung oder Wohngemeinschaften
ggf. mit therapeutischem Ansatz
• Begleitung in Alltag und Elternschaft
KiTa Märchenland
• Kinder unabhängig von Herkunft oder körperlichen
und geistigen Fähigkeiten sind willkommen
Projekte & Freizeit
• inklusive Begegnungsstätte verbindet
Leistungsberechtigte und Nachbarschaft
Alle Infos
Möllendorffstr. 68 | 10367 Berlin | +49 30 9718296
info@rbo-inmitten.berlin | www.rbo-inmitten.berlin
100
EINGLIEDERUNGSHILFE · FÖRDERUNG
COMES e.V.
Konrad-Wolf-Str. 13
13055 Berlin
030 856 0660
info@comes-berlin.de
www.comes-berlin.de
Wir begleiten Menschen
Finanzielle Hilfen von der Bundesagentur für Arbeit
Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Unternehmen
finanziell, die Menschen mit Behinderungen
einstellen oder ausbilden. Ziel ist es,
die Teilhabe am Arbeitsleben zu verbessern und
Arbeitgeber bei der Integration neuer Beschäftigter
zu entlasten.
Eine Möglichkeit ist die Probebeschäftigung.
Sie erleichtert Menschen mit Behinderungen
den Einstieg oder die Rückkehr ins Berufsleben.
Während einer bis zu dreimonatigen Probezeit
können Bewerberinnen und Bewerber ihre Fähigkeiten
zeigen und den Betrieb kennenlernen.
Unternehmen wiederum prüfen, ob die Person
zum Arbeitsplatz passt. Die entstehenden Personalkosten
können von der Agentur für Arbeit
oder dem Jobcenter übernommen werden.
Darüber hinaus gibt es den Eingliederungszuschuss.
Arbeitgeber, die arbeitslose oder
arbeitsuchende Menschen einstellen, erhalten
finanzielle Unterstützung für die Anfangsphase.
Bei Bewerberinnen und Bewerbern mit Behinderungen
ist eine erweiterte Förderung möglich.
Wichtig: Der Antrag muss vor Abschluss des
Arbeitsvertrags gestellt werden.
Ein weiterer Baustein ist der Zuschuss zur Ausoder
Weiterbildung. Unternehmen, die Menschen
mit Behinderungen eine betriebliche Ausbildung
oder Qualifizierung ermöglichen, können
Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung oder
zum Arbeitsentgelt erhalten. So wird die berufliche
Integration langfristig gefördert.
Weitere Informationen
gibt es hier:
Hilfen zur Teilhabe
Wir begleiten
Menschen mit Lernschwierigkeiten
Menschen mit Suchterkrankungen
Mütter und Väter mit Lernschwierigkeiten
und deren Kinder
Neumannstr. 13
13189 Berlin
030 444 30 35
kontakt@berlinerstarthilfe.org
www.berlinerstarthilfe.org
Mensch im Mittelpunkt
Die Lebenshilfe Berlin bietet Menschen in allen Lebensphasen und Lebensbereichen
zeitgemäße Inklusionsdienstleistungen – personenzentriert und
teilhabeorientiert.
Dazu gehören Beratung für Menschen mit Unterstützungsbedarf und ihre
Angehörigen, Freizeit-, Reise- und Sportangebote, Arbeit, Tagesstruktur
und Berufsbildung, Sozialpädiatrische Zentren, eine Inklusionskita,
Schulassistenz und Schulsozialarbeit, ambulante Betreuung und Beratung,
psychosoziale Pflege, rechtliche Betreuung, Familienhilfe, Fortbildungen
sowie individuelle Wohnangebote überall in Berlin.
Die Lebenshilfe Berlin wurde 1960 als Selbsthilfe-Verein von Eltern mit
kognitiv beeinträchtigten Kindern gegründet. Heute sind wir einer der
größten und attraktivsten Arbeitgeber in der Berliner Sozialwirtschaft.
Foto: Lebenshilfe Berlin
So erreichen Sie uns:
Telefon: 030 82 99 98 1000
lebenshilfe@lebenshilfe-berlin.de
www.lebenshilfe-berlin.de
102
MOBILITÄT · BARRIEREFREI REISEN
Bahnreisen ins Ausland
Bislang müssen Menschen mit eingeschränkter
Mobilität und Behinderung auch bei Reisen
innerhalb Europas mit Schwierigkeiten
rechnen. Die Vorteile des Behindertenausweises
gelten nämlich nur in dem Land, in dem
er ausgestellt wurde. So können zum Beispiel
Deutsche in Österreich mit dem deutschen
Schwerbehindertenausweis nicht ermäßigt
Bahn fahren. Von welchen EU-Fahrgastrechten
können Menschen mit eingeschränkter
Mobilität und Behinderung dennoch profitieren?
Das Europäische Verbraucherzentrum
Deutschland informiert:
Bei grenzüberschreitenden Fahrten mit dem
deutschen Schwerbehindertenausweis in ein
anderes EU-Land können Begleitpersonen
kostenlos mitfahren, wenn im Schwerbehindertenausweis
das Merkzeichen „B“ eingetragen
ist, die ausländische Bahngesellschaft
die Art der Einschränkung anerkennt und die
Fahrkarte in Deutschland gekauft wurde. Für
Inlandsfahrten in einem anderen EU-Land gilt
die unentgeltliche Mitnahme von Begleitpersonen
in der Regel nicht.
Menschen mit eingeschränkter Mobilität
haben bei Bahnreisen innerhalb der EU, aber
auch in Island, Liechtenstein oder Norwegen,
Anspruch auf umfassende Unterstützung –
zum Beispiel auf kostenlose Hilfe beim Ein-,
Um- und Aussteigen, Informationen über
die Barrierefreiheit von Bahnhöfen sowie
Ersatz bei Verlust oder Beschädigung von
Mobilitätshilfen.
Die kostenlose Mitnahme von Begleitpersonen
ist von EU-Land zu EU-Land unterschiedlich
geregelt. In Deutschland können
Begleitpersonen von Menschen, die über
einen deutschen Schwerbehindertenausweis
verfügen, kostenlos mitfahren, für eine
grenzüberschreitende Fahrt nach Schweden
müssen sie jedoch ein Ticket kaufen.
Diese Staatsbahnen in Europa erkennen alle
Einschränkungen an beim Fahren mit dem
deutschen Schwerbehindertenausweis:
Belgien: Société nationale des chemins
de fer (SNCB)
Dänemark: Danske Statsbaner (DSB)
Niederlande: Nederlandse Spoorwegen N.V. (NS)
Österreich: Österreichische Bundesbahnen (ÖBB)
Schweiz: Schweizer Bundesbahnen (SBB)
Slowakei: Železničná spoločnosť Slovensko,
a.s. (ZSSK)
Tschechische Republik: České dráhy (ČD)
Bei folgenden Bahngesellschaften dürfen Blinde
eine Begleitperson kostenlos mitnehmen:
Griechenland: Hellenic Train
Irland: Iarnród Eireann (IE)
Italien: Trenitalia
Kroatien: Hrvatske željeznice (HŽ)
Polen: Polskie Koleje Państwowe (PKP)
Rumänien: Compania Națională de
Căi Ferate SA (CFR)
Slowenien: Slovenske železnice (SŽ)
Spanien: Renfe
Frankreich: Société nationale des chemins
de fer français (SNCF). Blinde Fahrgäste dürfen
kostenlos eine Begleitperson mitnehmen.
Im Hochgeschwindigkeitsverkehr: TGV + ICE
nach Paris/Marseille gilt das auch für Reisende
im Rollstuhl.
Hier fahren Personen mit Behinderung
sowie ihre Begleitperson kostenlos
Luxemburg: Société Nationale des Chemins de
Fer Luxembourgeois (CFL). Hier ist der öffent liche
Personennahverkehr für alle Menschen kostenlos.
Eine Anerkennung ist also nicht erforderlich.
Bei folgender Bahngesellschaft dürfen keine
Begleitpersonen kostenlos mitgenommen werden:
Schweden: Statens Järnvägar (SJ)
Geregelt sind die Bahngastrechte für Menschen mit
eingeschränkter Mobilität und Behinderung in der
Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und
Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr. Kapitel V.
Anz.BerlinerRatgeber 082022.indd 1 22.08.2022 11:23:34
25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 103
Ab in den
barrierefreien Urlaub
In den beiden barrierefreien Hotels,
dem Heidehotel Bad Bevensen und
dem Seehotel Rheinsberg, genießen
Sie einzigartigen Urlaub mit viel Freiraum
in herzlicher Atmosphäre.
Erholen und erproben Sie sich! Vielfältige
Hilfsmittel stehen Ihnen auf Anfrage
und nach Verfügbarkeit zur Verfügung.
Erkundigen Sie sich auch nach dem
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Sie bequem und günstig nach Bad
Bevensen in die Lüneburger Heide oder
nach Rheinsberg an die Brandenburgische
Seenplatte.
Urlaubsangebote finden Sie
im Internet oder in unseren
Angebotsheften:
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16831 Rheinsberg
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MOBILITÄT FÜR DEIN LEBEN
104
MOBILITÄT · BARRIEREFREI REISEN
Kunst und Kultur erleben
Inklusion im Museum
In den Staatlichen Museen zu Berlin wird Inklusion
aktiv umgesetzt. Im Ägyptischen Museum/
Papyrussammlung werden inklusive Tastführungen
angeboten. Touren in Leichter Sprache
gibt es unter anderem im Alten Museum, im
Neuen Museum, im Pergamonmuseum und
Pergamon. Das Panorama hat auch eine Führung
in Audiodeskription für Blinde und Sehbehinderte
im Programm. Die Alte Nationalgalerie
bietet Highlight-Touren in Leichter Sprache,
eine audiodeskriptive Highlight-Tour sowie
einen Highlight-Videoguide in Deutscher Gebärdensprache.
Auch die Neue Nationalgalerie,
das Humboldt Forum, die Friedrichswerdersche
Kirche und die James-Simon-Galerie bieten barrierefreie
Führungen für Menschen mit Beeinträchtigungen.
Auf diese Weise wird Inklusion
in der Berliner Museumslandschaft vielfältig
erfahrbar und ermöglicht allen Besucher:innen
Zugang zu Kunst und Kultur.
www.smb.museum/
veranstaltungen/inklusion
Spezialreiseführer für Berlin
Berlin für Blinde und Sehbehinderte
„Berlin für Blinde“ ist ein gemeinnützig produzierter
Spezialreiseführer für blinde und sehbehinderte
Besucher:Innen und Bewohner:Innen
der Hauptstadt. Er macht Berlin erfahrbar,
tastbar, hörbar und lebendig und informiert
über barrierefreie Sehenswürdigkeiten, Museen,
Kieze und Serviceangebote.
In der Rubrik „Top Berlin“ werden zentrale Attraktionen
vorgestellt. Zahlreiche Museen bieten
Tastmodelle, Leitsysteme und Audioguides,
darunter die Berlinische Galerie, das Deutsche
Historische Museum und das DDR Museum.
Das Jüdische Museum lädt mit dem Programm
„Judentum erklingt!“ zu Klang- und Tastführungen
ein. Auch im öffentlichen Raum lassen sich
Denkmäler ertasten, etwa die Stadtmodelle des
Bildhauers Eberhard Broerken. Ergänzend liefert
der Reiseführer Informationen zur Mobilitätsunterstützung
durch Berliner Begleitdienste und
praktische Hinweise für Führhundhalter.
Beiträge zu Gastronomie, Shopping und weiteren
Angeboten in den Kiezen runden das
Informationsangebot ab. Alle Inhalte lassen
sich bequem über die Suchfunktion finden und
ermöglichen eine selbstständige, erlebnisreiche
Erkundung der vielfältigen Stadt.
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Faltbarer Elektrorollstuhl
im Alltag und auf Reisen
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einfache Mitnahme im Auto,
Bus oder Flugzeug
praktische Mietoption
sehr hohe Zubehörauswahl
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25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 105
Umbauten am Fahrzeug
Von Einsteighilfe bis Hydrauliksysteme
In der Bundesrepublik sind 7,9 Mio. Menschen
wegen chronischer Krankheiten und Behinderungen
im Sinne des Gesetzes schwerbehindert.
Schätzungsweise eine Million davon lenkt das
eigene Fahrzeug selbst. In vielen Fällen sind
dafür Umbauten am Fahrzeug Voraussetzung.
Für Behindertenfahrzeuge gibt es mehrere
Kostenträger. Das Inklusionsamt z. B. gewährt
Förderungen, wenn Hilfsbedürftige das Fahrzeug
zur Aufrechterhaltung oder Gründung ihrer
beruflichen Tätigkeit benötigen. Die gemeinsame
Anspruchsgrundlage bildet hierfür die Kraftfahrzeughilfeverordnung
(KfzHV). Diese umfasst
folgende Leistungen: Zuschüsse zur Beschaffung
eines Kraftfahrzeugs, Übernahme der Kosten der
behinderungsbedingten Zusatzausstattung und
Zuschüsse zur Erlangung einer Fahrerlaubnis.
Autohersteller und -häuser bieten vielfältige
Umrüstungsmöglichkeiten an. Einschränkungen
in den oberen Gliedmaßen sind z. B. mit speziellen
Lenkrädern oder Joysticks zu kompensieren.
Rollstuhlfahrer dagegen profitieren von
Einsteighilfen, per Hand bedienbaren Pedalen
und Verladern. Eingebaut werden auch Lifte,
spezielle Gurtsysteme, elektrische und hydraulische
Gas-, Brems- und Lenksysteme u. v. m.
Für die individuellen Anpassungen bieten sich
spezialisierte Umrüster an.
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behindertengerechte Mietwagen
für Rollstuhlfahrer und Angehörige
Vermietung an Selbstfahrer, Klasse B bzw. 3
- PKW´s und Rollibusse
- für maximal 4 Rollstühle
- kein Umsteigen für
Rollifahrer notwendig
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Bertastraße 8p in den Urlaub fahren
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Barrierefreier Fahrdienst
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Schul- und Kitafahrten I Reisen I Privatfahrten
Arbeitsfahrten I Seniorenbeförderung
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Fahrschule
am Fennpfuhl
✆ 030 9722131
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✔ Eine volle Integration des Fahrschülers in die Lerngruppe ist selbstverständlich.
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106
MOBILITÄT · INKLUSIVE ORTE
Urlaub für Alle!
Barrierefrei in Berlin unterwegs
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Berliner Dom
Kultur zum Anfassen:
Tastmodell der Nofretete
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Entdecken Sie eine Stadt, die für alle zugänglich ist
Berlin barrierefrei erleben
Entdecken Sie Berlin ohne Hindernisse und erleben Sie die Hauptstadt in ihrer
ganzen Vielfalt! Berlin barrierefrei zu erkunden war noch nie so einfach. Unsere
Webseite, www.visitberlin.de/barrierefrei, ist Ihre Quelle für alle Informationen,
die Sie für einen barrierefreien Aufenthalt in Berlin benötigen.
Berlin ist eine Stadt voller Geschichte, Kultur und aufregender Erlebnisse, und
wir möchten sicherstellen, dass jeder die Möglichkeit hat, diese Schätze zu
entdecken. Unsere Webseite bietet detaillierte Informationen zu barrierefrei
geprüften Sehenswürdigkeiten, Unterkünften, Restaurants und Transportmöglichkeiten
in Berlin. Erkunden Sie z. B. die faszinierenden Museen auf der Museumsinsel
ohne sich Gedanken über Stufen oder Hindernisse machen zu müssen.
Genießen Sie köstliche Gerichte in den barrierefreien Restaurants und Cafés
der Stadt. Und entdecken Sie die berühmten Berliner Wahrzeichen wie das
Brandenburger Tor und den Berliner Dom.
Unsere Webseite bietet auch hilfreiche Tipps für barrierefreie Anreise und
Fortbewegung in der Stadt. Erfahren Sie, wie Sie die öffentlichen Verkehrsmittel
nutzen können, um bequem von einem Ort zum anderen zu gelangen, oder
planen Sie einen barrierefreien Spaziergang entlang der Spreeuferpromenade.
Entdecken Sie eine Stadt, die für alle zugänglich ist, und erleben Sie Berlin in
seiner vollen Pracht. Berlin erwartet Sie – ohne Grenzen und voller Abenteuer!
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mit Behinderung
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individuellen Bedürfnissen, z. B.:
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Lenk- und Bremshilfen, Pedalveränderungen
und vieles mehr.
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25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 107
Menschen stark machen.
Jeden Tag.
25 Jahre Ratgeber Inklusion
Wir gratulieren herzlich!
Und fahren mit Ihnen gemeinsam in eine
inklusive Zukunft. Unser barrierefreier
Fahrdienst bringt Sie sicher, zuverlässig und
komfortabel ans Ziel – in ganz Berlin.
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Inklusive Orte vorgestellt: Das Futurium
Ein Haus der Zukünfte für alle
Im Futurium dreht sich alles um die Frage „Wie wollen wir leben?“
In der Ausstellung lassen sich viele mögliche Zukünfte
entdecken, in Veranstaltungen wird gemeinsam diskutiert und
im Lab können eigene Ideen ausprobiert werden. Anfassen ist
ausdrücklich erlaubt – viele Exponate laden zum Ausprobieren
und Erkunden ein. Und Zukunft ist für alle da: Das Futurium ist
barrierefrei, taktile Angebote gewähren Orientierung für Menschen
mit Sehbeeinträchtigung. Für Hörbeeinträchtigte gibt es
Induktionsschleifen.
Regelmäßig finden Führungen und Veranstaltungen mit Deutscher
Gebärdensprache und einfacher Sprache statt. Der Audioguide
macht den Besuch noch multimedialer: Die Touren
präsentieren die Highlights der Ausstellung mit Transkription
und in Deutscher Gebärdensprache. Die Schulworkshops und
die Open Labs am Wochenende sind auch für Menschen mit
Lernschwierigkeiten geeignet. Wer außerdem noch einen unvergleichlichen
Blick über Berlin erleben möchte, sollte auf keinen
Fall den Skywalk verpassen – wie jede Etage des Hauses ist
auch er mit einem Fahrstuhl für Rollstuhlfahrer zu erreichen.
www.futurium.de/barrierefreiheit
© David von Becker(2)
Süße Träume im ElsterPark: Das TraumHaus
Das moderne barrierefreie TraumHaus bietet Menschen
mit Beeinträchtigung die notwendige Bewegungsfreiheit,
Sicherheit und Unabhängigkeit. Im Vorfeld ist
man Ihnen bei der Planung von Betreuung, Pflege,
Hilfsmitteln und Fahrdiensten behilflich.
04916 Herzberg | Badstraße 29-30 | Tel. 03535 48300
www.elsterpark-herzberg.de
108 BEGEGNUNG · KULTUR · BILDUNG
Auch Angehörige
brauchen mal Urlaub ...
Die Herberge – Wohnen mal anders
Die Herberge der RBO-Wohnstätten für Erwachsene
mit geistiger Beeinträchtigung und
einem komplexen Hilfebedarf ist ein einmaliges
Angebot im Raum Berlin. Sie steht allen
behinderten Menschen zur Verfügung, deren
häusliche Betreuung zeitweilig nicht gewährleistet
ist oder deren Übergang in eine
Wohneinrichtung vorbereitet werden soll. Die
Herberge befindet sich im Haus der Generationen
im Lichtenberger Fennpfuhlkiez.
In barrierefreien und möblierten Einzel- oder
Doppelzimmern mit eigenen angrenzenden
Bädern können behinderungsspezifische Bedürfnisse
des Einzelnen sowie die Ansprüche
nach Privatsphäre, Geborgenheit und Wohlbefinden
gewährleistet werden. Ein Team von
qualifizierten Fachkräften gibt allen Gästen
während ihres Aufenthaltes so viel Unterstützung
wie nötig, um dem Bedürfnis nach Ruhe,
Förderung sowie Wohlbefinden bestmöglich
entgegen kommen zu können. In allen Fragen
um die Finanzierung, Beantragung und
Begleitung unserer Gäste steht Ihnen das
Team der Herberge zur Verfügung.
RBO – WohnStätten gemeinnützige GmbH
Die Herberge
Leitung: Dr. Madeleine Rottmann
Paul-Junius-Str. 64 A, 10367 Berlin
Tel. 030 98601999-35/-36
rottmann@rbo-wohnstaetten.berlin
www.rbo-wohnstaetten.berlin
Der Bürgertreff „Gemeinsam im Kiez leben“ ist ein
Treffpunkt für alle Menschen in Alt-Hohenschönhausen
Süd. Wir möchten, dass Menschen mit und ohne
Behinderung zusammen im Stadtteil leben, lernen
und ihre Freizeit gestalten können. Dazu arbeiten wir
mit anderen Gruppen und Einrichtungen zusammen
und setzen die Regeln der UN-Behindertenrechtskonvention
um. Viele unserer Angebote sind barrierefrei.
Haben Sie Lust, bei einer Tasse Kaffee
neue Menschen zu treffen?
Möchten Sie bei einer Meditation entspannen?
Wollen Sie etwas am Computer üben oder lernen?
Oder möchten Sie Acrylmalen ausprobieren?
Der Bürgertreff ist ein offener Ort
zum Treffen und Mitmachen
Ein Ort, an dem Sie sich austauschen und Beratung
zu sozialen Fragen bekommen können. Es gibt Malund
Handwerks-Kurse, Computer- und Smartphone-
Kurse, ein Café, Frühstück für die Nachbarschaft
sowie Entspannungs- und Bewegungsangebote.
Hier haben Sie viele Möglichkeiten, neue
Menschen kennenzulernen.
Die Räume sind barrierefrei. Bei vielen Veranstaltungen
gibt es eine Übersetzung in die Deutsche Gebärdensprache
(DGS). Wir sprechen außerdem in Einfacher
Sprache, damit alle Inhalte verstanden werden.
Auch wenn Sie ehrenamtlich mithelfen oder
eigene Angebote machen möchten, sind Sie
herzlich willkommen.
Unsere Angebote sind für alle Menschen im Kiez.
Für eine inklusive Gesellschaft.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Bürgertreff „Gemeinsam im Kiez leben“
Schöneicher Straße 10A | 13055 Berlin
Tel. 030 344090470 | buergertreff@co-mensch.de
www.gemeinsam-im-kiez.de
gefördert von:
25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 109
Inklusiver Treffpunkt für
Freizeit – Bildung – Beratung
www.villadonnersmarck.de
Villa Donnersmarck
Freizeit, Bildung, Beratung – barrierefrei
Die Villa Donnersmarck ist der inklusive Treffpunkt für Freizeit,
Bildung, Beratung. Die eigene Kreativität entdecken, neue Fähigkeiten
erlernen, dem Leben frische Impulse geben – bei uns sind
Sie in bester Gesellschaft. Die Barrierefreiheit des modernen
Hauses hilft besonders Menschen mit Rollstuhl oder Rollator.
Zweimal im Jahr erscheint ein buntes Programm mit Events
und Kursangeboten. Bleiben Sie aktiv mit Rollstuhlsport und
Sturz prävention, malen Sie Ihr Lieblingsbild oder gärtnern Sie
entspannt an den Hochbeeten. Bei unseren regelmäßigen Gruppentreffen
steht das Miteinander im Mittelpunkt, das gute Gefühl,
zusammen Zeit zu verbringen.
Mit Tagesfahrten und Ausflügen erleben Sie mit uns einen
schönen Tapetenwechsel. Unsere Beraterin unterstützt Sie für
mehr Teilhabe im Leben, individuell und nach Peer Counseling-
Methode. Wir haben auch Raum für Ihre Selbsthilfegruppe. In
unseren großzügigen Gärten macht die Großstadt einmal Pause,
idyllisch gelegen im Herzen von Zehlendorf, nur wenige Minuten
vom S-Bahnhof. Unser Programm schicken wir Ihnen gern kostenlos
nach Hause oder laden Sie es einfach online herunter.
Besuchen Sie uns! Die Villa Donnersmarck ist ein Angebot der
Fürst Donnersmarck-Stiftung.
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Das Integral Begegnungszentrum ist eine inklusive Freizeiteinrichtung
mit dem Konzept der freien Wahlmöglichkeiten von
Angeboten, Kursen, Veranstaltungen und Themen. Die Einrichtung
ist barrierearm und für alle Menschen wochentags von 14-
19 Uhr geöffnet. Menschen mit verschiedenen Behinderungen
finden hier einen öffentlichen Raum, in dem sie selbstbestimmt
ihre Interessen und gesellschaftlichen Belange thematisieren,
soziale und kommunikative Beziehungen aufbauen und mit
Menschen ohne Behinderung zusammentreffen können.
Begegnungszentrum für Menschen
mit und ohne Behinderungen (BGZ)
Marchlewskistraße 25e · 10243 Berlin
Tel. 030 2960968
info@integral-bgz.de
www.integral-berlin.de
110
BEGEGNUNG · KULTUR · BILDUNG · SPORT
Barrierefreies Strandbad Bötzsee
Unser Strandbad am Bötzsee ist das einzige
barrierefreie Strandbad der Märkischen S5-Region
vor den Toren Berlins nahe dem S-Bahnhof
Strausberg. Dank einer modernen Steg anlage mit
Lift können auch Rollstuhlfahrer relativ mühelos
in dem rund vier Kilometer langen See baden.
Das Strandbad, in dem auch der Familienpass
Brandenburg gilt, bietet alles, was man zu einem
gelungenen Badeausflug benötigt: Sehr
gute Wasserqualität, 3-Meter-Sprungturm, Wasserrutsche,
schöner Sandstrand, ausgedehnte
Liegewiesen und Schatten spendende Bäume,
einen Spiel- und Volleyballplatz, moderne Sanitäranlagen,
Bootsverleih, ein ausreichendes
Imbissangebot.
• Strandbad Bötzsee
Altlandsberger Chaussee
15345 OT Eggersdorf
Kontakt 03341 4149-222
Öffnungszeiten:
Mitte Mai bis Mitte September
www.doppeldorf.de/freizeit-und-touristik/
Ein Erlebnis,
das bleibt
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Baumkronenpfad Baum & Zeit:
Ein Erlebnis das bleibt!
An kaum einen anderen Ort verschmelzen Geschichte
und Natur auf so magische Weise, wie im
Erlebnisareal Baum&Zeit. Der barrierefreie, 700 m
lange Pfad beginnt am 40 m hohen Aussichtsturm
und ist bequem über einen Aufzug zu erreichen.
Er erschließt und überquert die malerische
Kriegsruine des Alpenhauses, auf dessen Dach seit
1945 ein einzigartiger Dachwald gewachsen ist.
Stationen mit Bildern und Erklärungen begleiten
die Reise durch Natur und Geschichte und zeichnen
ein lebendiges Bild vergangener Zeiten. Wer
nicht nur in den Baumkronen auf Entdeckungstour
gehen möchte, kann an einer der vielen
spannenden Führungen in die Gebäude oder in
den Waldpark teilnehmen. Hier werden die Geschichten
hinter der Geschichte zum Leben erweckt
und viele wissenswerte Fakten zur Historie
des ganzen Areals vermittelt.
Informationen zu Öffnungszeiten und Preisen
finden Sie unter www.baumundzeit.de
100 %
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Deutschlands einziger
Baumkronen- und
Zeitreisepfad
25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 111
Mit unserem Sanitätshaus für Ihre Aktivität.
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• maßgefertigte Einlagen und Prothesen
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auch gerne im Hausbesuch! Direkt hier scannen oder
Tel.: 030 6883649-33 | berlin@rehaform.de
www.rehaform.de
Berliner Ruder-Club Hevella e. V.
Die Handicaps sind ein starkes Team
In der Behinderten- und Reha-Abteilung des
Spandauer Ruderclubs BRC Hevella e. V. trainieren
drei Frauen und fünf Männer mit geistiger
Behinderung mit großem Engagement. Trainerin
der Handicaps ist Monika Tampe, die für ihr Engagement
für das Para-Rudern mit dem „Sonderpreis
für besondere ehrenamtliche Verdienste“
ausgezeichnet worden ist.
Vor Wettbewerben zeigt das Team besonderen
Einsatz und konnte so bereits viele sportliche
Erfolge erzielen – unter anderem bei den Landesspielen
der Special Olympics Deutschland
2025. Doch nicht nur Regatten stehen auf dem
Programm: Die Gruppe unternimmt gemeinsame
Wanderfahrten oder nimmt an Laufveranstaltungen
teil. Monika Tampe setzt als Trainerin auf
Geduld, Unterstützung und respektvollen Umgang
und stärkt so das Gemeinschaftsgefühl.
Ein Erfolgsrezept!
Den Handicaps des Berliner Ruder-Club Hevella
e. V. macht das Training sichtlich Spaß.
© Monika Tampe
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112
WOHNEN UND LEBEN
Einhänderkochbücher
Das mache ich doch mit links!
Nick und Martina Tschirner zeigen seit mehr als
zehn Jahren, dass gutes Kochen keine Frage von
zwei Händen ist. Nach Nicks schwerem Unfall im
Jugendalter haben Mutter und Sohn ihre Leidenschaft
fürs gemeinsame Kochen neu entdeckt –
und daraus ein echtes Erfolgsprojekt gemacht.
Seit 2014 sind bereits drei Einhänderkochbücher
erschienen, zuletzt „Easy Einhänderküche: Und
erstaunlich erschwinglich!“.
Ob Armer Ritter oder zitronige Hühnersuppe:
Mit den richtigen Zutaten lassen sich leckere,
kostengünstige und nachhaltige Gerichte kochen.
Die Rezepte sind so aufgebaut, dass sie
auch mit einer Hand gut gelingen. Sie erklären
auch, was vorab bereitgestellt oder abgemessen
werden muss. Zudem gibt es viele Tipps zu
praktischen Küchenhelfern. Unter anderem hilft
eine Arbeitsstation beim Schälen, Reiben und
Schnippeln. Nützlich ist auch ein Eitrenner sowie
ein kleiner Messbecher – 10 ml entsprechen
1 EL. Alle drei Bücher haben eine Spiralbindung,
damit sie gut lesbar auf dem Tisch liegen können
und nicht umklappen. „Das Einhänderkochbuch“,
„Das Einhänderkochbuch zwei“ und „Easy
Einhänderküche“ sind im Buchhandel erhältlich.
Teilnehmende mit und ohne Handicap lernen
dort unter anderem, wie man mit einer Hand
eine Zwiebel schneidet, oder welche Töpfe sich
fürs Einhänderkochen eignen. Die Kochkurse
sind speziell für Menschen mit körperlicher
Auch in ihren Einhänderkochkursen stehen Nick
und Martina Tschirner gemeinsam am Herd.
Einschränkung konzipiert,
sei es durch einen Unfall,
eine Erkrankung oder das
Leben im Rollstuhl. Auf
Facebook und Instagram
ist das Team ebenso aktiv.
Unter dem Suchwort „Das
Einhänderkochbuch“ lassen
sich leckere Rezepte
und Fotos entdecken.
K. Rolshausen
www.martina-tschirner.de
© privat
Leben und Wohnen
LfB Lebensräume für Menschen mit
Behinderung gGmbH
* Sozialpädagogische Assistenz
in allen Lebensbereichen
* Haus haltshilfe leistungen
* Betreu tes Einzel wohnen
* Betreutes Wohnen ab 50
* Wohngemein schaften
(030) 682 81-521 · www.lfb-lebensraeume.de
* Kurzzeitwohnen mit Betreuung
* Anerkannter Anbieter für An
ge bote zur Unterstützung im
Alltag im Sinne des § 45a SGB XI
25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 113
Stephanus – Wohnen und Assistenz
• Wohnen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
Margarete-Steiff-Haus • Katharina-von-Bora-Haus
Albertinenstr. 20 • 13086 Berlin • Tel. 030 96 24 97 00 • am.weissen.see@stephanus.org
Ulmenhof Berlin
Grenzbergeweg 38 • 12589 Berlin • Tel. 030 64 84 11 18 • ulmenhof@stephanus.org
Wohnanlage Dachsbau
Sigismundkorso 40-41 • 13465 Berlin • Tel. 030 40 60 95 12 • dachsbau@stephanus.org
Wohnanlage Biberbau
Am Biberbau 1-5 • 13465 Berlin • Tel. 030 40 60 52 0 • biberbau@stephanus.org
• Wohngemeinschaften, Begleitetes Einzelwohnen, Inklusives Wohnen
Büro Köpenick • Schöneberg
Grenzbergeweg 38 • 12589 Berlin • Tel. 030 64 84 11 09 • ulmenhof.abw@stephanus.org
Büro Reinickendorf
Senftenberger Ring 36a • 13435 Berlin • Tel. 030 41 47 57 50 • wg-mv@stephanus.org
Büro Pankow • Hohenschönhausen
Albertinenstr. 20 • 13086 Berlin • Tel. 030 96 24 95 16 • abb.pankow@stephanus.org
Prinzregentenstraße
Prinzregentenstr. 76a • 10715 Berlin • Tel. 030 46 79 31 88 • prinzregentenstrasse@stephanus.org
www.stephanus.org/wohnen-assistenz
114
WOHNEN UND LEBEN
RBO – Wohnen & Leben
RBO-WohnStätten
gemeinnützige GmbH
Ein Unternehmen der Stiftung
Rehabiliationszentrum Berlin-Ost
Geschäftsstelle:
Allee der Kosmonauten 23 A
10315 Berlin
Tel.: 030 549963-23
info@rbo-wohnstaetten.berlin
www.rbo-wohnstaetten.berlin
Wohnstätten:
Allee der Kosmonauten
Janusz Korczak
Eisenacher Straße
Moldaustraße
Heimverbund
(Grimnitzstr. / Wotanstr.)
Schollene (in Sachsen-Anh.)
In den RBO-Wohnstätten leben Erwachsene mit geistiger Beeinträchtigung und einem
komplexen Hilfebedarf. Unsere Fachkräfte stärken die Bewohner*innen in ihren sozialen
Kompetenzen, so dass sie gut am gesellschaftlichen Alltag teilnehmen können.
Neben der Wohnbegleitung arrangieren wir für unsere Bewohner*innen den Besuch
von kulturellen Veranstaltungen sowie Reisen und fördern die sportliche Betätigung.
Wir organisieren die Teilhabe am Arbeitsleben und an tagesstrukturierenden
Projekten außerhalb der Wohnstätten wie dem trägereigenen Beschäftigungsund
Förderbereich (BFB).
Unsere Wohnstätten vermitteln eine freundliche und angenehme Atmosphäre,
welche den Bewohner*innen das Gefühl von Geborgenheit gibt.
BFB – Beschäftigungsund
Förderbereich
Tel. 030 549963-70
Beschäftigungs- und Förderbereich (BFB)
Das BFB ist ein Angebot für Erwachsene mit einer geistigen, körperlichen oder mehrfachen
Beeinträchtigung, die es nicht schaffen, in einer Werkstatt für Menschen mit Beeinträchtigungen
zu arbeiten, oder ältere Menschen mit Beeinträchtigungen, die das Ruhestandsalter
erreicht haben. In einer denkmalgeschützten Remise im Landschaftspark Herzberge bieten
wir an, Dinge wieder oder neu zu lernen, da man sie noch nicht kann oder vergessen hat, z. B.
Gebrauch der Hände: Basteln, Stecken, Kneten, Formen.
Für sich selber zu sorgen: Tätigkeiten im Haushalt, Einkaufen, Schreiben und Rechnen.
Kreatives Arbeiten: Bilder malen, Theater spielen, Musik machen, Tanzen.
Bewegen und Entspannen: gemeinsam Sport treiben, Spazieren gehen, Ausruhen.
Gemeinsame Mahlzeiten: Obst und Getränke sowie ein tägliches Mittagessen.
Die Angebote finden in kleinen Gruppen statt. Ein multiprofessionelles Team – von
der Kunsttherapeutin bis zum Sportlehrer – ermöglicht es uns, auf die besonderen
Bedürfnisse und Interessen jedes Einzelnen unserer Besucher*innen einzugehen.
Arbeiten bei der RBO
Besuchen Sie unsere Internetseite und informieren
Sie sich unter www.rbo-wohnstaetten.berlin
WIR FREUEN UNS AUF:
Heilerziehungspfleger*innen
Heilpädagogen*innen
Erzieher*innen
Sozialpädagogen*innen
Altenpfleger*innen
Gesundheits- und
Krankenpfleger*innen
Wohngruppenhelfer*innen
FSJ/BFD und Praktikanten*innen
und auch Quereinsteiger*innen.
25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 115
leben lernen gGmbH. Hier bin ich Ich!
Gemeinsam das Leben zu gestalten und sich dabei weiterzuentwickeln – dieses Angebot macht
leben lernen Menschen mit Beeinträchtigungen und hohem Unterstützungsbedarf. Ausgehend
von den individuellen Bedürfnissen des Einzelnen bieten wir umfassende Assistenz.
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Wohnen: Die persönlich wie modern gestalteten
Wohngruppen in Lichtenberg, Friedrichshain und Pankow
ermöglichen den Bewohnenden ein Leben in der
Gemeinschaft, in die sich jeder nach seinen Fähigkeiten
einbringen kann, ob beim Einkaufen, beim Kochen, bei
der Gartenarbeit oder bei der Freizeitgestaltung. In Weißensee
leben 18 Menschen mit Beeinträchtigungen und
hohem Unterstützungsbedarf in einem inklusiven Gemeinschaftshaus
mit Familien, Senioren und Studierenden.
Alle Bewohnende unterstützen sich nachbarschaftlich
un ter einander. Das ist Wohnen mit Engagement.
Freizeit und Entspannung: Je nach Interesse können
die Bewohnenden in Begleitung zum Schwimmen oder
Saunieren fahren, ins Kino oder Konzert gehen und bei
Tagesausflügen, Wochenendfahrten oder Urlaubsreisen
Neues erleben. Durch Musik-, Sport- und Entspannungsangebote
in passend ausgestatteten Räumlichkeiten
finden die Bewohnenden sowohl Erholung als auch eine
fördernde Ansprache aller Sinne.
Arbeiten: Die Beschäftigungs- und Förderbereiche (BFB)
sind räumlich wie personell vom Wohnbereich getrennt.
Modern und gut ausgestattet, verfügen sie über Arbeits-,
Aufenthalts-, Sanitär-, Sport- und Entspannungsräume.
An verschiedenen Standorten wird das Erlernen von
Handwerks- und Arbeitstechniken gefördert.
Inklusives Gemeinschaftshaus
Beschäftigungs- und Förderbereich BFB
Filzen
Dazu zählen die Papier-, Textil- und Keramikherstellung,
das Filzen, die Holzbearbeitung, Hauswirtschaft und
Gartenarbeit. Die Beschäftigungs- und Förderbereiche
stehen auch externen Nutzern, die im Elternhaus oder
in anderen Einrichtungen leben, offen.
Bildung: Das inklusive Bildungsinstitut bietet vielfältige
Möglichkeiten zur Bildung und Fortbildung. Das
Programm umfasst fachliche Angebote für Mitarbeitende
der Eingliederungshilfe sowie Kurse aus dem Bereich
der Erwachsenenbildung, an denen Menschen mit
und ohne Beeinträchtigung teilnehmen können. Das
Bildungsinstitut richtet sich an alle, die sich weiterentwickeln,
etwas Neues ausprobieren und lernen wollen.
Hauswirtschaft
Holzbearbeitung
Nähen
Geschäftsstelle: Herzbergstr. 87-99, 10365 Berlin, Tel. 509322-201
info@lebenlernen-berlin.de www.lebenlernen-berlin.de
116
WOHNEN UND LEBEN
Lotse Berlin
Beratung für unterstützende Wohnangebote
Lotse Berlin bietet Ihnen Beratung, Orientierung
und Vermittlung zu allen unterstützten Wohnmöglichkeiten
im Erwachsenenbereich der Behindertenhilfe
in Berlin. Wir sind Ihre Ansprechpartner*innen,
wenn Sie eine geistige, körperliche,
Sinnes- oder Mehrfachbehinderung haben.
Dazu gehören auch Ratsuchende mit dem Fetalen
Alkoholsyndrom oder Personen im Autismus-Spektrum.
Die Mitarbeiter*innen von Lotse Berlin beraten
Sie gerne persönlich oder telefonisch und unterstützen
Sie dabei, eine Wohnform zu finden, die
Ihren Bedürfnissen und Wünschen entspricht.
Ihre Selbstbestimmung im Bereich des Wohnens
und eine gleichberechtigte Teilhabe sind unsere
Anliegen. Dabei kooperieren wir unabhängig mit
allen Berliner Leistungsanbietern.
Lotse Berlin berät zu folgenden Wohnformen:
Besondere Wohnformen
(ehemals als „Heime“ bezeichnet)
Wohngemeinschaften
Betreutes Einzelwohnen (BEW) für Einzelpersonen
oder für Paare. (In der Regel ist es
Voraussetzung, eigenen Wohnraum zu haben.)
Lotse Berlin ist ein gemeinschaftliches Beratungsprojekt
des Integrierten Sozialprogrammes
(ISP) des Landes Berlin sowie der drei Projektträger
Lebenshilfe gGmbH, Fürst Donners marck-
Stiftung und aktion weitblick gGmbH. Das Projekt
Lotse Berlin wird durch das ISP und durch
die Eigenmittel der beteiligten Träger finanziert.
Weitere Information finden Sie unter:
www.lotse-berlin.de.
Leben ist mehr als versorgt werden.
Neues lernen – Mitwirken – Anerkennung finden
Häuser Ahornallee & Mentzelstraße
BEW – Mentzelstraße
SpreeTakt – BFB Spindlersfeld
Herzlich willkommen
mitten in Köpenick!
Kontakt über:
Mentzelstraße 29 • 12555 Berlin
Telefon 030 22908 470
www.sozialstiftung.de
25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 117
Gehörlos selbständig wohnen
Tipps von Cindy Klink
Lichtsignale für die Türklingel oder Blitz- und Vibrationswecker:
Es gibt viele smarte Hilfsmittel, die
ein selbstbestimmtes Wohnen mit Gehörlosigkeit
erleichtern. Darüber berichtet die
Berliner Schauspielerin Cindy Klink,
die von Geburt an schwerhörig und
seit einigen Jahren gehörlos ist, in
Zusammenarbeit mit Aktion Mensch.
Wohnen • Fördern • Teilhabe
Für erwachsene Menschen mit körperlicher, geistiger und
mehrfacher Beeinträchtigung
Theodorus Behindertendomizil Haus Pappelhof gGmbH
Ketschendorfer Weg 33, 12683 Berlin, Tel. 540079-213
www.theodorus-bhd-pappelhof.de
Seit
30
Jahren
in
Biesdorf
118
WOHNEN UND LEBEN
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Bastille – Gemeinsam sind wir stark e. V.
Der Verein betreut seit 1998 Menschen mit Behinderung,
begleitet sie zu mehr Selbstständigkeit
und möchte ihnen eine Umgebung schaffen,
in der sich jeder gut entwickeln kann.
Wir haben drei Wohngemeinschaften in Friedrichshain,
ein Begegnungscafé und eine Geschäftsstelle.
Neben den Wohngemeinschaften
bieten wir auch Betreuung im Betreuten Einzelwohnen
an. Viele konnten wir schon in eine
selbstständige Wohnung begleiten.
Gemeinsam mit unseren Klienten haben wir
auch zahlreiche Freizeitprojekte entwickelt. So
gibt es jährlich Theateraufführungen und Fußballturniere,
Reisen, eine Ernährungsgruppe,
Gruppen zur Gestaltung von Beziehungen, eine
Discogruppe, einen Flirtkurs usw.
Darüber hinaus setzen wir einen Schwerpunkt
in der Elternarbeit und bieten dazu zwei Veranstaltungen
pro Jahr an. Wichtig ist uns auch die
Vernetzung im Kiez. Interessierte Bewerber für
einen Platz können in der Wohnvorbereitung
erste Kontakte knüpfen und den Verein kennen
lernen. Monatliche Treffs geben Raum, um über
die eigenen Erwartungen an ein selbstständiges
Leben zu sprechen. Dabei überlegen wir, wie viel
Unterstützung im alltäglichen Leben jeder Einzelne
braucht.
• Bastille – Gemeinsam sind wir stark e. V.
Eldenaer Str. 25, 10247 Berlin
Tel. 42089070
h.buetow@bastille-gsws.de
www.bastille-gsws.de
Camphill Alt-Schönow –
Leben. Begleiten. Gestalten.
Ein Ort zum Wohnen, Arbeiten und Dazugehören -
für erwachsene Menschen mit Assistenzbedarf.
Wir bieten individuelle Begleitung, Teilhabe am
Gemeinschatsleben und einen Lebensort voller
Vielfalt - gemeinsam gestalten wir Zukunt.
Besondere Wohnform I Beschätigungs- und Förderbereich
Berlin-Zehlendorf www.camphill-alt-schoenow.de
25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 119
Tiele-Winckler-Haus GmbH
in
Berlin
Ein Zuhause für Menschen
mit geistiger Behinderung
In unseren dreizehn Einrichtungen im Großraum
Berlin finden Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung
ein Zuhause – einen Ort der Wertschätzung,
Unterstützung und persönlichen Entfaltung.
Wir begleiten sie auf ihrem individuellen
Lebensweg – mit Fachkompetenz, Empathie und
Respekt. Unsere Häuser bieten Raum für Geborgenheit,
Entwicklung, Teilhabe und Selbstbestimmung.
Unser Angebot ist so vielfältig wie die Menschen,
die zu uns kommen: von der Besonderen Wohnform
mit umfassender Betreuung rund um die Uhr
bis hin zum Betreuten Einzelwohnen. Aus unserer
christlich-diakonischen Grundhaltung heraus
wenden wir uns jedem Einzelnen und jeder Einzelnen
in besonderer Weise zu. Wir suchen mit
allen Beteiligten gemeinsame Wege – auch da,
wo andere aufgeben. Sprechen Sie uns an:
Tiele-Winckler-Haus GmbH
Corinna Jürging
Mozartstraße 21-22
12307 Berlin-Lichtenrade
Tel. 747092-0, Fax 7445016
behindertenhilfe@twh.friedenshort.de
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Angebote für erwachsene
Menschen mit Behinderungen
· Betreute Wohngemeinschaften
· Betreutes Einzelwohnen
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ganz in Ihrer Nähe!
AWO Landesverband Berlin e. V.
Hallesches Ufer 30 A | Innenhof
10963 Berlin | Tel.: 030 253 890
E-Mail: info@awoberlin.de
Internet: www.awoberlin.de
Referat Eingliederungshilfe
AWO City
gemeinnützige Gesellschaft mbH
Tel.: 030 20 05 34 28
E-Mail: info@awo-city.de
Internet: www.awo-city.de
7 betreute Wohngemeinschaften
und BEW in Friedrichshain-Kreuzberg,
Spandau und Marzahn-Hellersdorf
AWO Kreisverband Berlin-Mitte e. V.
Tel.: 030 45 50 87 0
E-Mail: info@awo-mitte.de
Internet: www.awo-mitte.de
BEW - Betreutes Einzelwohnen
im Bezirk Mitte (Wedding, Moabit)
AWO Berlin Kreisverband Südost e. V.
Tel.: 030 61 39 63 37
E-Mail: info@awo-suedost.de
Internet: www.awo-suedost.de
4 betreute Wohngemeinschaften,
BEW und Freizeitangebote im FALK-Club
AWO Berlin Kreisverband Südwest e. V.
Tel.: 030 70 00 90 15
E-Mail: info@awo-suedwest.de
Internet: www.awo-suedwest.de
7 teilbetreute Wohngemeinschaften
und BEW in Tempelhof-Schöneberg
und Steglitz-Zehlendorf
www.awoberlin.de
120
WOHNEN UND LEBEN
☎ 030 - 236 236 80
Konrad-Wolf-Str. 12/12A, 13055 Berlin
balance@fpz-berlin.de, www.fpz-berlin.de
In Leichter Sprache erklärt:
Das macht die
Wajekama-Stiftung
Wir setzen uns für Inklusion ein.
Inklusion heißt:
Jeder Mensch gehört dazu.
Niemand wird ausgeschlossen.
Wir von der Wajekama bieten an:
• Kurse zur Sexualität.
• Musik-Kreis mit Tisch-Harfen. Inklusiv.
• Koch-Kurse. Inklusiv.
• Bewegungsangebote. Inklusiv
Noch etwas ist uns wichtig:
Unsere inklusive Wohn-Gemeinschaft.
Hier wohnen 4 Menschen mit Behinderung.
Und 4 Menschen ohne Behinderung.
Die Wohnung ist in Lichtenrade.
In der WG helfen alle einander.
Sie haben Spaß zusammen.
Schauen Sie doch mal rein bei uns!
Nutzen Sie den QR-Code für mehr Infos.
• www.wajekama-stiftung.de
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Unsere Angebote für Menschen
mit Behinderung
Einzel- und Paarberatungen
zu Themen wie Freundschaft, Liebe, Sexualität, Sexual-
Assistenz, Partnerschaft, Familien-Planung und Verhütung
Gruppen-Angebote
für Schüler*innen und Erwachsene („Liebes-Führerschein“)
Aufsuchende Gruppen-Beratung
zur sexuellen Bildung in Ihrer Einrichtung
Barrierefreie Frauenärztliche Sprechstunde
mit der Möglichkeit der Vorbereitung in Einzel-Beratung
Beratung für Betreuungs- und Bezugspersonen
von Menschen mit Behinderung
Fachberatung und Fortbildungen
für Fachkräfte und Teams
Liebe, Sexualität, Partnerschaft –
kompetente Hilfe für alle bei BALANCE.
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Rotes
Kreuz
Wir bieten folgende
Betreuungs- und
Assistenzleistungen
für Menschen mit
kognitiven
Beeinträchtigungen:
• Betreutes
Wohnheim
• Betreute
Wohngemeinschaft
• Betreutes
Einzelwohnen
DRK Behindertenhilfe
Wedding/Prenzlauer Berg gGmbH
Neue Hochstraße 21 · 13347 Berlin
Tel. 030 – 600 300 4110
Wir beraten Sie gerne.
25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 121
Selbstbestimmt leben
mit Persönlicher Assistenz
Menschen mit einer Körperbehinderung haben je nach
Ausmaß ihrer Einschränkung einen Bedarf an Unterstützung
– nicht nur im pflegerischen Bereich, sondern
in allen Lebensbereichen: z. B. beim Essen, bei ihrer
Mobilität, bei ihrer beruflichen Tätigkeit und bei ihren
Freizeitaktivitäten. Um diesen Hilfebedarf „aus einer
Hand“ abzudecken, haben Menschen mit Behinderung
in den 1970er-Jahren in den USA das Konzept der
Persönlichen Assistenz entwickelt. Wichtig dabei war
und ist, dass Menschen mit Behinderung ihre Assistenzkräfte
selbst auswählen und anleiten. Das heißt,
sie bestimmen, wer die Hilfe wann und wie leistet.
Mit der Gründung im Jahre 1981 war ambulante dienste
e. V. einer der ersten Anbieter von Persönlicher Assistenz
in Deutschland. Heute vermitteln wir über
700 Assistent*innen an mehr als 100 Kund*innen, die
teilweise rund um die Uhr Assistenz benötigen. Da sich
immer mehr Menschen mit Behinderung für Persönliche
Assistenz entscheiden, suchen wir laufend neue
Assistent*innen.
Mehr auf unserer Homepage www.adberlin.com
Besuchen Sie unsere virtuelle Ausstellung „ad:bewegt! –
Geschichte(n) zum selbstbestimmten Leben im Kontext
der Behindertenbewegung“ unter dem Link ad-lab.org
Das Vitanas Heilpädagogische
Centrum Kladow ist eine besondere
Wohnform der Eingliederungshilfe
nach SGB IX für Erwachsene mit
vorrangig intellektuellen Beeinträchtigungen.
BESONDERS
heißt bei uns
besonders GUT!
Unser neuer Standort
eröffnet voraussichtlich
im Frühjahr 2026!
Wir informieren Sie gern und beantworten all Ihre Fragen.
Per Mail, Telefon oder persönlich. Wir sind für Sie da.
Vitanas Heilpädagogisches Centrum Kladow
Quastenhornweg 3 | 14089 Berlin | ( (030) 340 98 - 0 | vitanas.de/hpc
122
WOHNEN UND LEBEN
Eine Pflegestützpunktleiterin berät zur behindertengerechten Modernisierung
Umbau-Zuschuss ab Pflegegrad 1
• Was tun, wenn Schwellen in der Wohnung,
eine fehlende Dusche, ein zu niedriges WC
zum Problem werden? Von KfW und IBB gibt
es für den Umbau nur noch zinsgünstige
Kredite für Eigentümer. Es bleibt Eigeninitiative!
Das kann teuer werden.
Doch Betroffene mit Pflegegrad können Zuschüsse
bei der Pflegekasse beantragen. Wir fragten
Andrea Didszun, Leiterin des Pflegestützpunktes
Pankow:
• Wieviel gibt es und wofür?
2025 wurde der Pflegekassenzuschuss für wohnumfeldverbessernde
Maßnahmen ab Pflegegrad
1 auf 4.180 Euro erhöht. Das betrifft z. B. den
Umbau von der Badewanne zur bodengleichen
Dusche, um die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen
zu fördern. Der Antrag ist vor dem
Umbau zu stellen und der Vermieter muss zustimmen.
• Was wird noch gefördert?
„Das ist individuell und reicht von Handläufen
über breitere Türen und Türschwellen-Beseitigung
bis zum Einbau eines Treppenlifts, Aufzugs
oder einer Rampe.
• Hat man einen Rechtsanspruch auf den
Zuschuss?
„Nein, es ist eine Kann-Leistung. Die Pflegekasse
entscheidet im individuellen Fall, ob so eine
Selbstständigkeit zu Hause verbessert werden
kann. Erhöhen sich der Pflegegrad und die Erfordernisse
kann man evtl. nochmals beantragen.“
Tipp für Mieter:
Mit dem Vermieter einen Verzicht auf Rückbau
bei Auszug vereinbaren! Sollte ein Aufzug im
Haus fehlen, könnte man die Vermieter darauf
hinweisen, dass die IBB für Aufzüge und Treppenlifte
zinsgünstige Kredite vergibt.
KINDER- UND
JUGENDHAUS
MICHAELKIRCHPLATZ
Wohnen am
Michaelkirchplatz
Kinder- und Jugendhaus Michaelkirchplatz
• Binnendifferenzierte Betreuung von Kindern und
Jugendlichen mit einer geistigen Behinderung
Caritas Wohnen Michaelkirchplatz
• Wohn- und Lebensraum für Menschen mit geistiger Behinderung
• Förderung von selbstbestimmtem Handeln
• Hilfe und Begleitung im Alltag
Wir sind jederzeit für Sie erreichbar!
Michaelkirchplatz 3 | 10179 Berlin | Telefon 030 246326-12
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KINDER- UND
JUGENDHAUS
MICHAELKIRCHPLATZ
FÜR KINDER UND JUGENDLICHE
FÜR KINDER UND JUGENDLICHE
Caritas Familien- und Jugendhilfe
www.cfj-caritas-berlin.de
Caritas Familien- und Jugendhilfe
www.cfj-caritas-berlin.de
25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 123
Geförderter Fahrstuhleinbau
Zinsgünstiger Kredit von IBB und KfW
Wer in seinem vermieteten Wohnungsbestand
Barrieren reduzieren, den Wohnkomfort erhöhen
oder den Einbruchschutz verbessern
will, erhält aus dem IBB-Darlehensprogramm
„Altersgerecht Wohnen“ einen zinsgünstigen
Kredit der KfW-Bankengruppe, der von der IBB
zusätzlich mit einer weiteren Zinssubvention
ausgestattet werden kann. Vermieter und Investoren
können Förderdarlehen z. B. für Modernisierungsmaßnahmen
wie einen Fahrstuhleinbau
oder den Umbau von Bädern einsetzen: bis
zu 50.000 EUR je Wohneinheit, Zinssubvention
von bis zu 0,6 % p.a. auf KfW-Zinssatz. Der Antrag
muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Die Unterlagen sowie Informationen finden Sie
unter www.ibb.de. Die Entscheidung über die
Kreditvergabe trifft die IBB nach Objekt- und
Bonitätsprüfung.
Die frühere KfW-Förderung in Form von Zuschüssen
für Barrierereduzierung (KfW 455-B)
wurde zum 1. Januar 2025 eingestellt. Mit dem
zinsverbilligten Kredit aus dem Programm KfW
159 „Altersgerecht Umbauen“ gibt es eine Finanzierungsmöglichkeit
auch für Personen ohne
Pflegegrad, die ihren Wohnraum barrierefrei gestalten
möchten. Mit niedrigen Zinssätzen und
flexiblen Rückzahlungsoptionen unterstützt er
Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit
in Eigenheimen.
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124
ANGEBOTE FÜR HÖRGESCHÄDIGTE
Zunehmende Schwerhörigkeit – Indikationen für ein Hörgerät
Beethoven könnte heute geholfen werden
Es war tragisch für den Komponisten Ludwig
van Beethoven. 32-jährig beschrieb er 1802 im
„Heiligenstädter Testament“ die Symptome von
Schwerhörigkeit, Tinnitus, Hochton- und Sprachverständlichkeitsverlust.
Bekanntlich verschlimmerten
sie sich, ab 1821 war er ganz ertaubt.
Eventuell hat Stress bei einer Konzertreise durch
Europa 1798 die ersten Symptome ausgelöst.
Auch ständige Lärmbelastung jahrelang über 85
Dezibel, familiär bedingte Schwerhörigkeit oder
die sogenannte Altersschwerhörigkeit stören
die Funktion des Hörorgans. Könnte Beethoven
heute geholfen werden? Gegen die mittelgradige
Schwerhörigkeit würde man ein digitales Hörgerät
einsetzen. Die Taubheit hätte vielleicht ein
Cochlea-Implantat abwenden können.
Die EuroTrak Hörstudie 2025 ergab, dass 12,6
Prozent der Erwachsenen in Deutschland (rund
10,47 Mio.) eine Hörminderung angeben. Der
Deutsche Schwerhörigenbund e. V. (DSB) schätzt
die Zahl der Hörgeschädigten sogar auf rund 15
Millionen. Ab 45 Jahren steigt die Kurve rasant
an, bei den 50- bis 59-Jährigen ist bereits jeder
Vierte schwerhörig. Alarmsignale sind das häufige
Überhören von Telefon und Türklingel, das
Gefühl, dass die Gesprächspartner nuscheln,
erschwertes Sprachverstehen in geräuschvoller
Umgebung, Überhören von Alltagsgeräuschen.
Sollte man unter der normalen Umgebungslautstärke
von 65 Dezibel unter 80 Prozent verstehen,
liegt die Indikation für ein Hörgerät vor.
Man muss das Hören damit trainieren und die
Geräte müssen angepasst werden. Es gibt leider
eine hohe Zahl an Schubladengeräten.
Beratung für Menschen mit
Hörproblemen und deren Angehörige
Hörbehinderten-
Beratungs- und
Informations-Zentrum
Antragsverfahren,
technische Hilfsmittel,
Hilfen zur Kommunikation,
Selbsthilfegruppen
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Die WIB GmbH bietet durch ihren Integrationsfachdienst
für Menschen mit Hörbehinderung
und über die Integrationsberatung:
• berufliche Orientierung und individuelles Coaching
• berufliche Bildung und praktische Erprobungen
• Unterstützung bei der Suche eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes
• berufsbegleitende und technische Beratung und
Kommunikationsschulungen im Betrieb
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Charlottenburger Straße 140 | 13086 Berlin
Tel. 030 484959-50 | info@wib-verbund.de | www.wib-verbund.de
Integrationsfachdienste
im Auftrag des
LAGeSo Berlin
– Inklusionsamt –
25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 125
Selbsthilfegruppen
Berlin erhören
Gemeinsame Erlebnisse verbinden: Zahlreiche Selbsthilfegruppen bieten schwerhörigen oder ertaubten
Menschen die Möglichkeit, sich über ihre Krankheit, Hörhilfen und Hilfsmittel auszutauschen, aber
vor allem gemeinsam etwas Schönes zu erleben. Beim Malen oder Nordic Walking, in der Hobby- oder
Spielegruppe treffen sich Menschen mit gleichen Interessen, denen sie in der Gruppe nachgehen. Es
gibt regionale Bezirksgruppen, Gruppen für Frauen und Berufstätige, Sport- und Wandergruppen, aber
auch ganz spezielle Kartenspielrunden zum Rommé- oder Skatspielen.
• Schwerhörigen-Verein Berlin e.V., Sophie-Charlotten-Str. 23a, 14059 Berlin, Tel. 030 - 32 60 23 74
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126
HILFE BEI SEHBEHINDERUNG
Angebote für blinde und sehbehinderte Menschen
Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein
Berlin gegr. 1874 e. V. (ABSV) ist eine stark
frequentierte Beratungsstelle sowie ein beliebter
Treffpunkt für die rund 20.000 sehbehinderten
und 6.000 blinden Menschen in Berlin.
In der Auerbachstraße 7 am S-Bahnhof Grunewald
können sich Menschen mit nachlassendem
Augenlicht von erfahrenen und teilweise selbst
betroffenen Sozialarbeiterinnen beraten lassen.
Hier befindet sich auch eine Beratungs-und Verkaufsstelle
für blinde und sehbehinderte Menschen
mit Hilfsmitteln, die den Alltag erleichtern.
Zur Erhöhung der Selbstständigkeit und Mobilität
bietet der ABSV spezielle Schulungen an.
Im Rahmen seines Beratungsangebotes „Blickpunkt
Auge – Rat und Hilfe bei Sehverlust“ lädt
der ABSV gemeinsam mit Expertinnen und Experten
der Augenheilkunde zu medizinischen
Vorträgen ein und organisiert Selbsthilfetref-
fen zur altersabhängigen Makula-Degeneration
(AMD), zum Glaukom und zu diabetesbedingten
Augenerkrankungen.
Besonders gefragt sind die vielfältigen Kulturund
Freizeitangebote des ABSV für blinde und
sehbehinderte Menschen sowie die kostenlose
Zusendung von Hörbüchern aus der Berliner
Blindenhörbücherei.
Für blinde und sehbehinderte Senioreninnen
und Senioren bieten die Blindenwohnstätten
Berlin, Einrichtungen des ABSV, seit über 30 Jahren
ein würdiges Zuhause.
• Allg. Blinden- und Sehbehindertenverein
Berlin gegr. 1874 e. V. (ABSV)
Auerbachstraße 7, 14193 Berlin
Tel. 89588-0
info@absv.de
www.absv.de
Foto: Arne Schmidt
Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe
beim ABSV Berlin
• Sozialpädagogische und psychologische Betreuung;
Beratung zu finanziellen Ansprüchen
• Patientenarbeit, u. a. AMD-Stammtisch
• Schulungen und Fortbildungen
• Hilfsmittel – Beratung und Präsentationen
• Beratung zu vergrößernden Sehhilfen
• Freizeitangebote für Blinde und Sehbehinderte
Telefon 030 / 895 88-0
www.absv.de
BERATUNG • HILFE • KONTAKT
25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 127
Beratung, Diagnostik, Rehabilitation und
Bildung für sehbeeinträchtigte Menschen
• Schulung in Orientierung und Mobilität
• Sehfunktionsuntersuchungen und -trainings
• Blindentechnische Grundrehabilitation
• Assessment und Arbeitserprobung
• Berufsvorbereitung und Ausbildung
• Spezielle Sprachkurse als Integrations- und Berufssprachkurse
• Individuelle Einzelschulungen auf Anfrage
Warschauer Str. 34-36, 10243 Berlin
Tel. +49 30 326675-90
berlin@sfz-sehzentrum.de
www.sfz-sehzentrum.de
Berliner Blindenhörbücherei
In der Blindenhörbücherei können kostenlos Bücher ausgeliehen werden, speziell für blinde und
sehbehinderte Menschen auf CDs im komfortablen DAISY-Format aufgesprochen. Die Deutsche Post
AG befördert sie kostenlos als „Blindensendung“. Die Bücher können für ca. vier Wochen behalten
werden, bevor die Buchsendung wieder portofrei in dem dafür bestimmten Versandumschlag an die
Blindenhörbücherei zurückgeht. Noch einfacher funktioniert die Auswahl des gewünschten Hörbuches
über eine App, über die der Titel überall und jederzeit auf das Smartphone heruntergeladen und
sofort gehört werden kann. Voraussetzung für die Nutzung einer Blindenhörbücherei ist, dass ein Befund
des Augenarztes bestätigt, dass die Person nicht in der Lage ist, gedruckte Schriftstücke zu lesen.
Die Blindenhörbüchereien im deutschsprachigen Raum halten rund 200.000 Titel zur Ausleihe bereit.
• Berliner Blindenhörbücherei gGmbH, Auerbachstr. 5, 14193 Berlin, Tel. 8263111 www.bhb.absv.de
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HILFE BEI SEHBEHINDERUNG
Inklusives Soundprojekt in der Brotfabrik
Das Umfeld wird hörbar!
Wer nicht sehen kann, muss hören oder/und
muss fühlen? Das vertauschte Sprichwort gilt
so in der Galerie in der Brotfabrik Weißensee,
Caligariplatz 1. Galerieleiterin Petra Schröck demonstrierte
das in der Ausstellung „Eine Berliner
Familiengeschichte“ von Christopher Lehmpfuhl,
für die sie auch eine Führung für Blinde und Sehbeeinträchtigte
anbot. Selbst ohne ihre Erläuterungen
kann jemand, der schlecht oder nicht
sehen kann, die Galerie besuchen. Denn seit
dem Umbau 2021 gibt es unten an den Wänden
eine Leiste, an der ein Blindenstock Haltepunkte
finden kann, über denen senkrecht in Handhöhe
ein QR-Code zu den jeweiligen Exponaten
angebracht ist. Er kann mit einem Handy gescannt
werden und eine Audio-Bilderbeschreibung
ist zu hören.
Ein inklusives Soundprojekt bietet seit 2024 und
noch bis Ende 2026 Workshops für Menschen mit
Beeinträchtigungen an. Regelmäßig donnerstags
heißt es „Malen nach Sound“. Es wird nach speziellen
Klängen gemalt und gezeichnet. Projektleiterin
Iris Fügmann: „Dabei entstehen beeindruckende
Arbeiten.“ Die Albert Schweizer Stiftung,
die Stephanus-Stiftung und die Macherei
sind Kooperationpartner des Projekts.
Im Workshop „Malen nach Sound“.
Das inklusive Soundprojekt der Brotfabrik wird
durch die Aktion Mensch gefördert und bietet
neben diesen Workshops dienstagabends (17-
18.30 Uhr) auch eine „Inklusive Soundwerkstatt“
an, in der Geräusche gesammelt und Geschichten
und Rätsel zum Hören gebastelt werden. Die
Teilnahme ist kostenlos und ohne Voranmeldung
und Altersbeschränkung möglich.
Jeden letzten Sonntag im Monat gibt es von
13 bis 15 Uhr den Workshop „Musikinstrumente
bauen für Kinder“. Aus Alltagsgegenständen
wie Dosen, Papptellern, Verpackungen entstehen
Instrumente.
Seit Februar 2024 berichtet ein Blog „Ohrenfutter“
regelmäßig über das Projekt, Workshops
und Events. Menschen mit und ohne Beeinträchtigung
nehmen generationsübergreifend
teil. Jeder ist willkommen. Sabine Nöbel
www.brotfabrik-berlin.de/soundprojekt
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Forum zum Erfahrungsaustauch
www.offisght.de heißt das Forum des
Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes,
in dem sich blinde
und sehbehinderte Menschen zu Alltagsfragen
austauschen können. Da
geht es um Hilfsmittel genauso wie
um Berufs- u. a. Ausbildungen, um Rezept-
oder Reiseideen, um Navigation
wie ums Sprachenlernen. Alle Themen
können abonniert werden: Wer etwas
geschrieben hat, erfährt dann per Mail
gleich von den Reaktionen. Ein äußerst
nützlicher Austausch.
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Bei starker Seheinschränkung oder Blindheit begegnet
man in Alltag oder Beruf vielen Problemen und
Barrieren. Mit speziellen Hilfsmitteln und Schulungen
lassen sich diese überwinden.
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sehbehinderten gerechten Hilfsmitteln,
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Beantragung von Kostenübernahmen,
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130
HILFE BEI SEHBEHINDERUNG
Straßenverkehr
Verkehrsschutzzeichen
Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen
nicht sicher im Verkehr bewegen
kann, muss Vorsorge treffen. Durch die
Kennzeichnung mit einer gelben Armbinde mit
drei schwarzen Punkten – einem anerkannten
Verkehrsschutzzeichen (VKS) – signalisieren
Menschen mit körperlichen Behinderungen,
dass für die übrigen Verkehrsteilnehmenden
eine gesteigerte Sorgfaltspflicht besteht.
Für blinde und sehbehinderte Menschen gehören
neben den gelben Armbinden auch der
weiße Blindenlangstock und das weiße Führgeschirr
für Blindenführhunde zu den anerkannten
Verkehrsschutzzeichen. Und nicht nur das: Blindenlangstock
und Blindenführhund sind für die
Mobilität dieser Personengruppe unentbehrlich.
Die weißen Stöcke gibt es nach einem Rezept
des Augenarztes in verschiedenen Ausführungen
beim Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein
Berlin (ABSV). Hier können blinde
und sehbehinderte Menschen in speziellen
Schulungen auch die richtige Nutzung des weißen
Langstocks erlernen.
Es ist dringend zu empfehlen, die genannten Verkehrsschutzzeichen
zu nutzen, weil sonst die Gefahr
besteht, dass im Falle eines Verkehrsunfalls
Schadensersatzansprüche verweigert werden.
Eine Anstecknadel (Abzeichen) als Hinweis auf
eine Behinderung genügt im Schadensfall nicht.
In der Hilfsmittelberatungsstelle des ABSV gibt
es neben den Verkehrsschutzzeichen viele praktische
Hilfsmittel, wie „sprechende“ Uhren und
Haushaltsgeräte sowie Münzboxen und Gesellschaftsspiele.
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Kunstaugen-Institut
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Wenn die Brille nicht mehr ausreicht...
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„Eine stärkere Lesebrille gibt es für mich nicht,
aber ich kann trotzdem nicht mehr lesen!“ Vielleicht
geht es Ihnen, einem Angehörigen oder
Freund genauso und Sie fragen sich, was kann
man noch tun?
Mit zunehmendem Alter nimmt die Leistung der
Augen ab, kleine Schriften können trotz optimaler
Korrektur nur mit Mühe gelesen werden.
Kommt zusätzlich eine Augenerkrankung, z. B.
Grauer Star oder Macula-Degeneration, hinzu, ist
das Lesen mit Brille allein oft nicht mehr möglich.
Noch dazu sind bei vielen Betroffenen die
Orientierung, die Mobilität oder das Fernsehen
deutlich eingeschränkt. Die Folge ist Rückzug aus
dem aktiven Leben und das Gefühl, mit den Problemen
alleingelassen zu sein. Ergänzend zum
Augenarzt ist der spezialisierte Augenoptiker der
kompetente Ansprechpartner. Der „Fachberater
für vergrößernde Sehhilfen“ ist durch kontinuierliche
Fortbildung mit den Problemen sehbehinderter
Menschen vertraut und kann in vielen
Fällen die Lebensqualität der Betroffenen deut-
lich verbessern. In einem ausführlichen Gespräch
ermittelt der Fachberater die Sehbedürfnisse der
Kundinnen und Kunden. Nach anschließender
Ermittlung der erforderlichen Vergrößerung folgt
die gemeinsame Auswahl der geeigneten vergrößernden
Sehhilfen, welche intensiv erprobt
werden. Neben der bekannten klassischen Lupe
gibt es Lupenbrillen, Fernrohrlupenbrillen, elektronische
Bildschirmlesegeräte und vieles mehr.
Je älter unsere Augen werden, umso mehr Licht
ist zum entspannten Lesen notwendig. Dieser Aspekt
wird sehr häufig unterschätzt und die Stehlampe
in der Raumecke oder das Deckenlicht als
ausreichend empfunden. Der Fachberater führt
spezielle Leuchten, die durch Gestaltung, Bedienung
und geeignete Lichtfarben das Lesen oder
sämtliche Arbeiten auf kurze Entfernung wesentlich
erleichtern können. Aufgrund des Umfangs
der Beratung ist ein Termin mit Ihrem Fachberater
für vergrößernde Sehhilfen sinnvoll. Sollte
Ihnen das Verlassen der Wohnung nicht möglich
sein, vereinbaren Sie einen Hausbesuch.
Wir lassen Sie mit Ihrer
Sehschwäche nicht allein!
In persönlicher Atmosphäre betreuen wir Sie und Ihre Angehörigen. Wir sind
ein anerkannter Fach betrieb für die Versorgung Sehbehinderter. Sie fi nden bei
uns alle Produkte, die Ihnen im Alltag helfen. Auch auf Ihre Hobbys müssen Sie
nicht verzichten, z.B. am Computer oder beim Fernsehen.
Manfred-von-Richthofen-Straße 22 · 12101 Berlin · Tel. 030 78898371
www.brillenstube-berlin.de · Wir machen gerne auch Hausbesuche!
132
GESUNDHEIT UND PFLEGE
© Dubova/stock.adobe.com
Netzwerk gewaltfreie Pflege für Berlin
Mit zunehmenden Alter steigt die Wahrscheinlichkeit,
durch Krankheiten oder Pflegebedürftigkeit
von Unterstützung im Alltag abhängig zu werden.
An den verschiedenen Pflegeorten, zu Hause, in
einer Wohngemeinschaft oder auch in Pflegeeinrichtungen
kann es aus den unterschiedlichsten
Gründen zu Gewaltereignissen kommen, gegenüber
den Gepflegten, aber auch gegenüber den
Pflegenden.
Erstmalig wurde in dem vom Bundesministerium
für Bildung und Forschung geförderten Projekt
„PaRis“ (Pflege als Risiko) die besondere
Rolle der Polizei und weiterer Ermittlungsbehörden
für Prävention und Strafverfolgung von
Gewaltstraftaten gegen pflegebedürftige Menschen
untersucht. Gemeinsam mit der Deutschen
Hochschule der Polizei, der Berliner Polizei
und der Senatsverwaltung für Pflege wurde
eine Grundlage für weitere Maßnahmen in Berlin
geschaffen. Als Ergebnis wurde 2021 in Berlin das
Netzwerk gewaltfreie Pflege initiiert. Beim Landeskriminalamt
wurde eine Koordinationsstelle
für das Netzwerk eingerichtet, welche sich mit
Netzwerkmitgliedern an der Entwicklung wirksamer
Strategien zum Schutz pflegebedürftiger
Menschen in Berlin engagiert.
Wenn Sie Anhaltspunkte für Gewalt oder Vernachlässigung
wahrnehmen, können Sie dies der
Polizei jederzeit schriftlich oder mündlich (auch
anonym) mitteilen:
→ bei jedem Polizeiabschnitt
→ online über die Internetwache
www.internetwache-polizei-berlin.de
→ direkt bei der zuständigen Fachdienststelle
im LKA Hinweistelefon mit Mailbox:
4664912555, LKA123@polizei.berlin.de
→ Im akuten Notfall Polizeinotruf 110 wählen
Weitere Informationen rund um das Thema:
www.berlin.de/polizei/aufgaben/praevention
Ambulanter Pflegedienst für Persönliche Assistenz
Individuelle Leistungen – selbstbestimmte Lebenswege.
Neue Lebenswege GmbH | Gubener Str. 49 | 10243 Berlin
www.lebenswege-berlin.de | info@lebenswege-berlin.de | Telefon (030) 44 68 72-320
25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 133
„Haus der Zukunft“ zeigt Möglichkeiten auf
Selbstbestimmt Wohnen
Das golden leuchtende „Haus der Zukunft“ am
Blumberger Damm 2k zeigt im Smart Living &
Health Center e. V. eine innovativ ausgestattete
Wohnung mit diversen Möglichkeiten für
ein selbst bestimmtes Leben – trotz gesundheitlicher
Einschränkungen. Demonstriert
werden nützliche Produkte für den Alltag vom
TV-Sessel mit Aufstehfunktion bis zur Videotürstation,
vom gut greifbaren Besteck bis zum
Elektrorollstuhl mit Steh- und Liegefunktion,
innovative Lösungen für den Wohn- und
Schlafbereich, für Bad und Küche. Das Veranstaltungsprogramm
richtet sich an Menschen
mit Einschränkungen und deren Angehörige
ebenso wie an medizinisches Personal. Dazu
werden individuelle Beratungen angeboten.
Geöffnet ist Mo 9-16 Uhr, Di 9-18 Uhr, Mi 9-15
Uhr, Do 9-18 Uhr und Fr 9-13 Uhr.
www.smart-living-health.de
SPENDEN SIE
FÜR EINE ZEIT
VOLLER LEBEN
Seit 1996 begleitet die Björn Schulz
Stiftung Familien mit lebensverkürzend
erkrankten Kindern und Jugendlichen.
Eine Vielzahl unserer Angebote ist
spendenfinanziert.
Mehr Infos: bjoern-schulz-stiftung.de
Unser Spendenkonto
SozialBank
IBAN: DE38 3702 0500 0001 1456 00
BIC: BFSWDE33XXX
Stichwort: Inklusion25-26
Für eine Zeit voller Leben
Seit 1996 begleitet die Björn Schulz Stiftung Familien
mit lebensverkürzend erkrankten Kindern,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen in
Berlin und Brandenburg. Mit einem umfassenden
Angebot an stationären und ambulanten
Dienstleistungen sind wir für die Familien da.
Das Herzstück unserer Stiftung ist das Kinderund
Jugendhospiz Sonnenhof in Berlin-Pankow.
Unser Ansatz ist ganzheitlich: Wir bieten Unterstützung
bereits ab dem Zeitpunkt der Diagnosestellung,
während der oft langen Krankheitsphase
bis hin zum Abschied und der anschließenden
Trauerbegleitung. In unserer hauseigenen
Akademie vermitteln wir mit hoher Kompetenz
eine Vielzahl von Themen, um haupt- und
ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern wertvolles
Wissen zugänglich zu machen.
Dank der langjährigen Erfahrung unseres multiprofessionellen
Teams können wir jederzeit
individuell auf die Bedürfnisse der Familien
eingehen. Unser Angebot umfasst nicht nur die
medizinische und psychosoziale Betreuung des
erkrankten Kindes, sondern auch zahlreiche bedarfsgerechte
Angebote für die gesamte Familie.
Es liegt uns sehr am Herzen, den betreuten
Familien Raum für gemeinsame Erlebnisse zu
geben und das größtmögliche Maß an Lebensqualität
zu schaffen – ganz im Sinne unseres
Mottos: Für eine Zeit voller Leben.
www.bjoern-schulz-stiftung.de
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134
GESUNDHEIT UND PFLEGE
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Pflegestützpunkte Berlin
Kostenlose Beratung rund um Pflege, Alter und Wohnen
Pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige stehen vor vielen Fragen und Herausforderungen.
Für sie sind die 36 Pflegestützpunkte in Berlin kostenlose und unabhängige Anlaufstellen. Dort
wird z. B. über Entlastungsmöglichkeiten, Hilfen bei der Pflege und im Haushalt oder Angebote für
Menschen mit Demenz individuell informiert. Zudem gibt es in jedem Bezirk ein spezialisiertes
Wohnberatungsangebot. Pflegestützpunkte unterstützen Pflegebedürftige verbraucherorientiert beim
Wunsch, möglichst lange in der eigenen Wohnung zu leben. Am besten gelingt dies mit dem Wissen
um die zahlreichen Hilfsangebote. Dies kann etwa ein Pflegedienst sein, ein Hausnotruf oder ein
pflegegerechter Umbau. Über Möglichkeiten der Finanzierung beraten wir Sie selbstverständlich auch.
Die Beratungen werden telefonisch, vor Ort, per Video oder im Rahmen von Hausbesuchen angeboten.
Sie erreichen die Pflegestützpunkte kostenfrei Mo-Fr 9-18 Uhr unter der Servicenummer 0800 5950059
(kostenfrei). Mehr Informationen finden Sie im Internet unter pflegestuetzpunkteberlin.de.
Charlottenburg-Wilmersdorf
Bundesallee 50 8931231
Kaiserin-Augusta-Allee 85 3385364-910
Ernst-Reuter-Platz 2 * 0800 265080-25201
Friedrichshain-Kreuzberg
Strausberger Platz 13-14 * 0800 265080-22660
Prinzenstraße 23 ** 25700673
Wilhelmstraße 138-139 613760761
Lichtenberg
Einbecker Straße 85 ** 40366-1160
Rummelsburger Straße 13 * 259357955
Reichenberger Straße 3 3385364-70
Marzahn-Hellersdorf
Janusz-Korczak-Str. 17 * 0800 265080-28686
Marzahner Promenade 49 ** 5143093
Blumberger Damm 2k ** 2700498-40
Mitte
Brückenstraße 4 * 0800 265080-28100
Kirchstraße 8a 3385364-0
Reinickendorfer Straße 61 ** 45941103
Neukölln
Karl-Marx-Straße 66 * 0800 265080-27110
Groß-Ziethener Chaussee 16 3385364-20
Rollbergstraße 30 ** 6897700
Pankow
Hauptstraße 29a * 0800 265080-24890
Mühlenstraße 48 ** 47531719
Am Steinberg 10 3385364-50
Reinickendorf
Fellbacher Straße 25 * 3385364-40
Glienicker Straße 6a 41744891
Wilhelmsruher Damm 116 ** 49872404
Spandau
Galenstraße 14 902792026
Heerstraße 440 3385364-30
Nonnendammallee 104 * 257949281
Steglitz-Zehlendorf
Albrechtstraße 81a ** 76902600
Ferdinandstraße 35 3385364-80
Teltower Damm 35 * 0800 265080-26550
Tempelhof-Schöneberg
Hauptstraße 17 * 0800 265080-26210
Ottokarstraße 1 ** 7550703
Mariendorfer Damm 187a 3385364-60
Treptow-Köpenick
Albert-Einstein-Straße 2 0800 265080-27450
Fürstenwalder Damm 426 3385364-920
Spreestraße 6 ** 47474702
* spezialisierte Beratung für Familien
mit pflegebedürftigen Kindern
** spezialisierte Wohnberatung (Schwerpunkt
wohnumfeldverbessernde Maßnahmen)
25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 135
Hilfsmittelcentrum des DRK
Ansehen, informieren, ausprobieren!
Im Hilfsmittelcentrum können Hilfsmittel
wie Rollstühle, Rollatoren, Badewanneneinstiegshilfen
und vieles mehr ausgeliehen
werden. Beratungen zu Mobilitätshilfen
erfolgen auch telefonisch. Für persönliche
Beratungen ist ein Termin erforderlich, den
man telefonisch, per Mail oder Fax vereinbaren
kann.
• DRK LV Berliner Rotes Kreuz e. V.
– HilfsmittelCentrum
Bachestr. 11, 12161 Berlin
(U-Bhf. Friedrich-Wilhelm-Platz,
U-/S-Bhf. Bundesplatz)
Öffnungszeiten für Verleih:
Mo/Mi/Fr 9-12 Uhr, Di/Do 14-17 Uhr
(Terminvereinbarungen auch außerhalb
der Öffnungszeiten möglich)
Für Beratungen vereinbaren Sie einen
Termin: Tel. 600300-200
hilfsmittel@drk-berlin.de
www.drk-berlin.de/hilfsmittel
Patientenbeauftragte
Anlaufstelle für Belange und Beschwerden
Das Amt ist Anlaufstelle für die Anliegen, Belange und
Beschwerden von kranken Menschen, ihren Angehörigen
und ihren Organisationen sowie von Nutzerinnen
und Nutzern der gesundheitlichen Versorgung in Berlin.
Es schafft den Rahmen dafür, dass die Interessen der
Betroffenen in der Versorgungspolitik angemessen Gehör
und Berücksichtigung finden.
Bei Problemen und Beschwerden wird unabhängig vermittelt,
aber den Betroffenen parteiisch zur Seite gestanden.
Es wird zum Ausgleich und Vergleich angeregt
und der Dialog im Sinne einer Schlichtung unterstützt –
in Einzelfällen auch moderierend. Auf Wunsch wird die
Anonymität der Beschwerdeführer/in gewahrt.
Erfahrungsberichte, Anliegen und Beschwerden werden
gesammelt, dokumentiert und ausgewertet.
• Patientenbeauftragte für Berlin
Senatsverwaltung für Wissenschaft,
Gesundheit und Pflege
Oranienstraße 106, 10969 Berlin
Tel. 9028-2010, Mo-Fr 10-14 Uhr, Fax 030 9028-3113
patientenbeauftragte@senwgpg.berlin.de
www.berlin.de/lb/patienten
#nurmut
Trau' dich.
Es braucht Mut,
sein Leben in die eigene Hand zu nehmen.
Wir helfen Menschen mit Behinderungen
eigenständiger mitten im Leben zu leben.
futura-berlin.de
136
GESUNDHEIT UND PFLEGE
Der heilpädagogische Fachdienst ist ein niederschwelliges
Angebot und richtet sich sowohl an Eltern,
die Fragen zu der Entwicklung ihres Kindes haben,
als auch an pädagogische Fachkräfte, die ein Entwicklungsrisiko
bei einem von ihnen betreutem Kind
vermuten. Das mobil aufsuchende Angebot ist für die
Ratsuchenden kostenfrei und umfasst eine bedarfsorientierte
Beratung im Hinblick auf Unterstützungsund
Förderangebote im Sozialraum der Familie.
Mobiler Heilpädagogischer Fachdienst
(HPFD) „Berliner Kiebitze“ in Ihrer Nähe:
Mitte (Zentrum/Alt-Mitte): Tel. 0151 195363-81
Friedrichshain: Tel. 0151 195363-62/-08
Pankow/Prenzl. Berg: Tel. 0151 195363-86/-85/-07
hpfd.friedrichshain-mitte@integral-kja.de
www.integral-berlin.de
Offenes Beratungsangebot für Eltern beim Heilpädagogischen Fachdienst
Wenn das Kind „anders“ ist
Es gibt so vieles, worüber sich Eltern oder Erzieher
tagtäglich Gedanken machen: Das Kind kann noch
nicht so gut sprechen oder laufen wie andere. Ist es
normal, dass es immer so zappelig ist? Es scheint
mich nicht zu verstehen. Es lispelt oder stottert.
Es ist immer so trotzig. Es schlägt häufig andere
Kinder. Es kann sich überhaupt nicht konzentrieren.
Oder Eltern hören in der Kita sogar: Ihr Kind ist doch
verhaltensgestört.
Beeinträchtigungen oder Behinderungen können in
den Bereichen Sprache, Sensomotorik, Kognition,
Sozialverhalten und/oder Emotion in verschiedenen
Stärken auftreten. Ist alles im normalen
Bereich oder braucht das Kind eine Therapie? Für
solche und andere Fragen zur Entwicklung des
Nachwuchses kann man sich beim Heilpädagogischen
Fachdienst beraten lassen.
In ganz Berlin gibt es Stellen dafür. Benötigt das
Kind vielleicht eine spezielle Förderung? Wo finde
ich so etwas in der Nähe?
Heilpädagogen schaffen eine Vertrauensbasis zu
dem Kind und seinen Eltern. Durch Austausch mit
den Eltern, dem Kindergarten oder der Schule
erhalten sie die nötigen Informationen. Die
ganzheitliche Förderung steht im Mittelpunkt. Ziel
heilpädagogischen Handelns ist es laut www.heilpaedagogik.de,
die Fähigkeiten für Ich-Kompetenz
(gute Beziehung zu sich selbst), Sozialkompetenz
(gute Beziehung zu anderen Menschen) und Sachkompetenz
zu stärken. Für das heilpädagogische
Handeln werden Methoden ausgewählt, die auf
pädagogischen, psychologischen, medizinischen
und soziologischen Kenntnissen aufbauen.
www.kja-spz-berlin.de/hpfd
Die Kinder- und Jugendambulanz betreut Kinder und Jugendliche
mit Behinderungen und Entwicklungsauffälligkeiten.
Das kinderärztlich und kinder- und jugendpsychiatrisch
angeleitete Team bietet Diagnostik und Therapien in den
Fachbereichen Physio therapie, Logopädie, Musiktherapie,
Ergotherapie, Heilpädagogik, Sozialpädago gik und Psychologie
sowie Beratungen für Eltern und Erzieher*innen
an. Als besonderes Angebot findet in unserem SPZ die
sinnesspezifische Frühförderung hörgeschädigter Kinder
sowie Beratung und Anleitung von Bezugspersonen statt.
INTEGRAL Kinder- und Jugendambulanz
Sozialpädiatrisches Zentrum (KJA | SPZ)
Rathausstraße 13 · 10178 Berlin
Tel. 030 4226450
kja@integral-berlin.de
www.integral-berlin.de
25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 137
Sanitätshäuser, Orthopädietechnik
Breit gefächerte Produktpalette
Zum Sortiment eines Sanitätsfachgeschäfts
gehört eine breit gefächerte Produktpalette
aus dem sanitären Bereich, die von verschiedenen
Bad- und Toilettenhilfen über den
Duschhocker bzw. Duschstuhl bis hin zum Badewannenlift
reicht. Auch wenn Sie auf der Suche
nach einer Gehhilfe wie z.B. einem Rollator
oder einem Rollstuhl sind, werden Sie in einem
Sanitätshaus fachkundig beraten. Nicht zuletzt
gehören auch verschiedene Wellness-, Gymnastik-
und Fitnessartikel wie Massagegeräte,
Muskelstimulatoren und Bewegungstrainer ins
Standardsortiment eines Sanitätshauses.
Sie suchen nach einem Sanitätsfachgeschäft
in Ihrer Nähe? Im BerlinFinder sind Sanitätshäuser
in allen Berliner Bezirken übersichtlich
aufgelistet. Benötigen Sie ein Paar Gesundheitsschuhe
oder spezielle orthopädische
Einlagen für den Sport oder den täg lichen Gebrauch?
t1p.de/sanitaetshaus
Angebote der Volkhochschulen
Spezielle Gesundheitskurse
Mit den ERW-IN Kursen (ERWachsenenbildung
INklusiv) bieten die Volkshochschulen einfache
Sprache und langsames Lerntempo an, seit
15 Jahren. Im Herbstprogramm 2025 geht es
nicht nur um Lesen, Schreiben und Rechnen,
um Computer und Internet. Zum Programm
gehören u. a. ein Erste-Hilfe-Kurs in Mitte,
Stadtführungen, aber auch viele Gesundheitskurse
in Lichtenberg, Mitte, Spandau, Steglitz-
Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg. Das
reicht vom Interkulturellen Kochabend bis
zu „Yoga in deinem Tempo“, von „Rücken-fit“
bis zu „Du bist, was du isst“. Auch Meditation,
Gymnastik, Zirkeltraining, Stressabbau, Volkstänze
aus aller Welt gehören u.a. dazu. Leicht
gemachtes Sprachenlernen wird vor allem in
Englisch geboten, aber auch in Französisch,
Spanisch und Chinesisch.
www.erw-in.de
138
BERATUNG UND HILFE
30 Jahre Netzwerk behinderter Frauen Berlin
Im Roten Rathaus wird vielfältig gefeiert
Am 4. Dezember 2025 feiert das Netzwerk behinderter
Frauen Berlin e. V. sein 30-jähriges Jubiläum
im Roten Rathaus - so vielfältig, wie der
Verein ist, den es seit Frühjahr 1995 gibt. Die
Selbsthilfeorganisation weist darauf hin, dass
behinderte Frauen nach wie vor das Schlusslicht
auf dem Arbeitsmarkt bilden, behinderte
Mädchen und Frauen doppelt so häufig von
sexualisierter Gewalt betroffen sind wie nicht
behinderte, pflegeabhängige Frauen keinen
Rechtsanspruch auf weibliche Pflege- und Assistenzkräfte
haben, Mütter mit Behinderung
nicht immer die notwendige Unterstützung wie
Elternassistenz erhalten.
Durch die Förderung der Senatsverwaltung für
Arbeit, Soziales, Gesundheit, Integration, Vielfalt
und Antidiskriminierung kann das Netzwerk
seit November 1997 eine Selbsthilfe-, Kontaktund
Beratungsstelle mit derzeit fünf (selbst betroffenen)
Teilzeit-Mitarbeiterinnen anbieten.
Dabei geht es um Psychosoziale, Soziale und
Fachberatung, Beratung bei Behördenangelegenheiten,
bei Gewalterfahrungen, Krisen und
Konflikten, Unterstützung bei der Jobsuche,
Budget für Arbeit, berufliche Rehabilitation und
Erwerbsminderung, Sensibilisierungsfortbildungen,
Klärung rechtlicher und beruflicher Fragen.
Der Verein vertritt die Interessen auch auf Landes-
und Bundesebene und setzt sich für notwendige
Gesetzesänderungen ein. Angeboten
werden Veranstaltungen, Workshops und
Bildungsseminare – auch für Angehörige und
Freundinnen, Mitarbeiter*innen in Einrichtungen
der Behindertenhilfe sowie in Frauenprojekten.
Weitere Informationen
über die Angebote und Projekte
des Netzwerk behinderter
Frauen Berlin e.V. gibt es hier:
© visitBerlin/Wolfgang Scholvien-
Für ein besseres
Leben mit Demenz
Alzheimer Gesellschaft Berlin e. V.
Selbsthilfe Demenz
Beratung für An- und
Zugehörige und Betroffene,
Unterstützung und Angebote
in Berlin
Informieren Sie sich:
Tel. 030 89094357
www.alzheimer-berlin.de
B
und
in
Die Onkomap
Ihr digitaler Onkolotse für Berlin
Liebe Patientinnen und Patienten,
die Webseite „Onkomap“ bietet allen Betroffenen genau den Stadtplan, den sie brauchen! Nach
dem Ausfüllen auf der individuellen Eingabemaske finden Sie eine Fülle von Angeboten rund um
Ihren Wohnort oder berlinweit. Das geht über spezialisierte Schwerpunktpraxen, Psychoonkologen,
Sportangebote, Selbsthilfegruppen, live und digitale Veranstaltungen,
Beratungsstellen und vieles mehr – und alles passgenau zu Ihrer Krebserkrankung.
Lassen Sie sich von den Angeboten inspirieren
und gewinnen Sie ein Stück wertvolle Lebensqualität
zurück! Weitere Infos: www.onkomap.de
Beratung zu Sport und Bewegung für Krebsbetroffene
Mit einer Beratung zu Sport und Bewegung
bei Krebs erleichtert die Berliner Krebsgesellschaft
e. V. (BKG) den Einstieg in ein individuell
passendes Sportangebot. Bewegung und moderater
Sport haben erwiesenermaßen eine positive
Wirkung für Krebsbetroffene – vor, während
und nach der Krebstherapie: Bewegung stärkt
Körper und seelisches Wohlbefinden und kann
die Nebenwirkungen der Therapie verringern
oder sie besser verträglich machen.
Doch viele Krebsbetroffene sind unsicher und
fragen sich: Wie viel Sport darf bzw. sollte ich
machen und welches Sport- bzw. Bewegungsangebot
ist für mich persönlich geeignet? Hier
hilft die sportwissenschaftliche Beratung der
Berliner Krebsgesellschaft e. V., bei der individuell
abgeklärt wird, welches Sport- oder Bewegungsangebot
geeignet ist und auch passende
Angebote vermittelt.
• Beratung der Berliner Krebsgesellschaft e.V.
Terminanfragen unter: Tel. 030 270007-270
beratung@berliner-krebsgesellschaft.de
www.berliner-krebsgesellschaft.de/
krebsberatung/beratung-sport-bei-krebs
• Beratung OnkoAktiv – Abt. Sportmedizin
Charité – Universitätsmedizin
Terminanfragen unter: Tel. 030 2093-46033
onkoaktiv-berlin@charite.de
https://sportmedizin.charite.de/leistungen/
angebot_fuer_onkologische_patientinnen
Rat und Hilfe bei Krebs
Wir beraten Krebsbetroffene und ihre Angehörigen.
Psychoonkologische Beratung
Sozialrechtliche Beratung
Begleitung von Kindern
krebskranker Eltern und ihren Familien
Kultursensible Krebsberatung
in türkischer Sprache
Beratung zu Sport und Bewegung bei Krebs
Wir beraten kostenfrei, vertraulich und unabhängig.
Terminvereinbarung unter
030 270007 - 270
www.berliner-krebsgesellschaft.de
140
BERATUNG UND HILFE
Auch Angehörige brauchen oft Hilfe
„Und plötzlich konnte ich nicht mehr…“
Einen pflegebedürftigen Menschen zu Hause zu
betreuen, ist eine schwere Aufgabe. Sie kostet
viel körperliche und noch mehr seelische Kraft.
Vielfach gestehen sich pflegende Angehörige
erst sehr spät ein, dass sie überfordert sind.
Die Anzeichen seelischer Belastungen werden
von den Betroffenen meist nicht erkannt. Warnsignale
einer seelischen Überforderung zeigen
sich oftmals erst einmal auf der körperlichen
Ebene beispielsweise mit Schlafstörungen, Verspannungen,
Ohrensausen, Appetitlosigkeit,
Herzrasen oder häufigen Erkältungen. Wenn
die Seele dauerhaft leidet, kann sich das unter
anderem durch innere Unruhe, Ungeduld, Gereiztheit
und Ärger zeigen. Auch Schuldgefühle,
Niedergeschlagenheit, Weinen, ein Erleben innerer
Leere, Grübeln und Gedankenkreisen müssen
ernst genommen werden, auch sie sind oft
Zeichen andauernder Überforderung und von
seelischem Stress. Die dauerhafte Belastung der
Pflege – besonders wenn sie neben den Anforderungen
des beruflichen und privaten Alltags
geleistet wird – kann Stress auslösen, der auf
Dauer seelisch krank macht.
Angehörige mit seelischen Belastungen können
sich z. B. an Seelsorge- und Krisentelefone,
an ärztliche oder psychologische Psychotherapeuten
oder auch an Familien- und Lebensberatungsstellen
wenden. Solche professionellen
Entlastungsangebote bieten Ratsuchenden
viel Raum und Zeit zum zwischenmenschlichen
Austausch. Die professionelle Begleitung erfolgt
ganz individuell, neutral und grundlegend
wohlgesonnen.
Mitglied in der
Deutschen Diabetes Föderation e. V.
- größte unabhängige Selbsthilfeorganisation
Wir sind die Interessenvertretung
für Menschen mit Diabetes mellitus.
Wir bieten:
• Diabetesschulungen
• Sozialrechtsberatung
• Selbsthilfegruppen
• unabhängige Beratung
in Versicherungsfragen für Menschen
mit gesundheitlichen Einschränkungen
Sana Gesundheitszentrum „Am Tierpark“
Rummelsburger Str. 13 • 10315 Berlin
Tel. 278 67 37 • Fax 27 59 16 57
info@diabetikerbund-berlin.org
www.diabetikerbund-berlin.org
Information
Beratung
Vor-Ort-Hilfe
Überregionaler
Bereitschaftsdienst
Tel. 030 3906300
www.berliner-krisendienst.de
25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 141
Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg e. V.
Gemeinsam verändern und sozial gestalten!
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Der Sozialverband VdK setzt sich seit über
70 Jahren für soziale Gerechtigkeit ein. Mit über
2,3 Millionen Mitgliedern ist er der größte Sozialverband
Deutschlands und eine verlässliche
Anlaufstelle für alle, die Unterstützung und Hilfe
in sozialen Angelegenheiten benötigen. Als einer
von insgesamt 13 Landesverbänden räumt der
VdK Berlin-Brandenburg soziale Ungerechtigkeiten
aus dem Weg. Dies erreichen wir, indem
wir in Berlin und Brandenburg Einfluss auf Gesetzgebungsprozesse
nehmen, politische Lobbyarbeit
betreiben sowie durch die Sozial- und
Rechtsberatung für unsere Mitglieder.
Ob Rente, Behinderung, Unfallfolgen oder Pflege
– der Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg
steht seinen Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite.
Durch seine hohe Fachkompetenz im Sozialrecht
vertritt der VdK Berlin-Brandenburg die
Anliegen seiner Mitglieder wirksam gegenüber
Behörden und Gerichten. In Berlin und Brandenburg
unterstützen über 35.000 Mitglieder
und zahlreiche ehrenamtlich Aktive die Arbeit
des VdK. Als Träger von sozialen Angeboten und
Projekten in den Bereichen Pflege, Kinder- und
Jugendhilfe, Mobilitätshilfe sowie Teilhabe für
Ältere und Menschen mit Behinderungen schärft
der VdK Berlin-Brandenburg den Blick für die sozialen
Belange vor Ort. Damit leisten wir einen
wichtigen Beitrag für die gleichberechtigte Teilhabe
aller Menschen.
• Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg e. V.
Linienstr. 131, 10115 Berlin
Tel. 030 864910607
berlin-brandenburg@vdk.de
www.berlin-brandenburg.vdk.de
Ein starker Partner für
soziale Gerechtigkeit!
Wir bieten
Sozial- und Rechtsberatung
Vertretung bei Sozialgerichten
Rentenberatung
Soziales Engagement
Teilhabeberatung
auch für Nichtmitglieder
Werden Sie Mitglied!
Telefon: 030 864910608
E-Mail: berlin-brandenburg@vdk.de
www.berlin-brandenburg.vdk.de
Foto: ©VdK Deutschland
142
BERATUNG UND HILFE
BDH
Bundesverband
Rehabilitation
Rehabilitation. Selbsthilfe. Leben.
Geschäftsstelle Berlin
Tauentzienstraße 7b/c, 10789 Berlin, Tel. 86 20 37 10, Fax 8620 37 09
Sprechstunden: Di 11-13, Do 12-17 Uhr mit telefonischer Anmeldung
E-Mail: berlin@bdh-reha.de
www.berlin.bdh-reha.de
Wenn eine rechtliche Betreuung erforderlich wird
Vorsorgende Verfügungen beugen Konflikten vor
Jeder Mensch kann in die Situation geraten,
wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen
zu können. Es ist wichtig, für einen solchen
Fall vorzusorgen.
Vorsorgevollmacht: Mit dieser Vollmacht ermächtigen
Sie eine vertrauenswürdige Person,
in Ihrem Namen zu handeln. Diese Person muss
bereit und in der Lage sein, die Verantwortung zu
übernehmen. Die Vollmacht kann sich auf einzelne
oder sämtliche Angelegenheiten beziehen. Es
ist möglich festzulegen, dass die Vollmacht erst
dann wirksam wird, wenn Sie nicht mehr selbst
entscheiden können. Bei der Abfassung einer
Vollmacht kann anwaltlicher oder notarieller
Rat eingeholt werden.
Betreuungsverfügung: Wenn keine gültige
Vorsorgevollmacht vorliegt und Sie nicht mehr
in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten zu regeln,
setzt das Gericht einen rechtlichen Betreuer bzw.
eine Betreuerin ein. Mit einer Betreuungsverfügung
können Sie im Vorfeld festlegen, wer als
Betreuer infrage kommt oder wer auf keinen Fall
ausgewählt werden soll. Ebenso können Sie konkrete
Anweisungen geben, etwa welche Wünsche
und Gewohnheiten berücksichtigt werden sollen
oder ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause
oder in einem Pflegeheim gewünscht wird.
Patientenverfügung: Mit einer Patientenverfügung
können Sie für den Fall einer künftigen
Entscheidungsunfähigkeit festlegen, ob
Sie bestimmten medizinischen Maßnahmen
zustimmen oder sie ablehnen. Der Arzt muss
dann prüfen, ob Ihre Vorgaben auf die aktuelle
Situation anwendbar sind. Es wird empfohlen,
sich von Experten, zum Beispiel Ärzten oder
spezialisierten Organisationen, beraten zu lassen,
um Widersprüche in den Festlegungen zu
vermeiden.
Grad der Behinderung, Merkzeichen
Rente, Reha, Unfall, Teilhabe
Kranken- und Pflegeversicherung
Arbeitsrecht, Kündigungsschutz
Widerspruch, Klage, Berufung
FACHANWALT FÜR SOZIALRECHT
FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT
Janusz-Korczak-Str. 8 · 12627 Berlin · Zugang behindertengerecht
U-Bhf. Hellersdorf (U5) · Tram M6, 18 · Bus 195, X54 · Parkhaus
Tel. 030 97 99 25 10
www.meinhardt.eu
25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 143
Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft
Landesverband Berlin e. V.
030 / 313 06 47
Miteinander. Füreinander.
Leben mit Multipler Sklerose.
info@dmsg-berlin.de
www.dmsg-berlin.de
Hilfe bei Multipler Sklerose (MS)
Multiple Sklerose (MS) ist eine Autoimmunkrankheit,
bei der das Myelin, die „Schutzschicht“ von Nervenzellen
in Gehirn und Rückenmark, angegriffen wird. In
Berlin leben rund 12.000 Menschen mit der Diagnose
MS. Rund 2.000 sind im Landesverband der Deutschen
Multiple Sklerose Gesellschaft organisiert. Als
unabhängige Selbsthilfeorganisation unterstützt er seit
1982 Erkrankte und deren Angehörige.
Zu den Angeboten der DMSG Berlin gehören:
→ soziale, psychologische und Betroffenenberatung
→ App MS Beratung → Betreutes Einzelwohnen
(BEW) und BEW im Betreuungsverbund
→ ehren amtlicher Besuchsdienst
→ Selbsthilfegruppen und Stammtische
→ Online- und Vor-Ort-Veranstaltungen
→ DMSG-Funktionstraining
APP
MS-BERATUNG
Mutstelle Berlin
NEIN! zu sexueller Gewalt
Die Mutstelle Berlin ist eine Fachberatungsstelle für erwachsene Menschen mit Lernschwierigkeiten,
die sexualisierte Gewalt erfahren haben oder bedroht sind. Viele leiden still, aus Scham oder Angst,
nicht ernst genommen zu werden. Oft fehlt das Wissen über Hilfeangebote – oder Beratungsstellen
sind nicht auf ihre besonderen Bedürfnisse eingestellt. Hier setzt die Mutstelle der Lebenshilfe
Berlin an: Im Mittelpunkt stehen Beratung, Prävention und Intervention.
Betroffene erhalten vertrauliche und unbürokratische Hilfe – von ersten Gesprächen über psychologische
Begleitung und Krisenintervention bis zu Gruppenangeboten und der Vermittlung weiterer
Unterstützung. Auch Angehörige, Freundinnen und Freunde sowie Fachkräfte und Einrichtungen
finden Beratung. Die Mutstelle bietet Orientierung im Umgang mit Verdachtsfällen, begleitet Klärungen
und unterstützt in Präventionsfragen.
Die Arbeit ist vertraulich, kostenfrei, auf Wunsch anonym und parteilich im Sinne
des Opferschutzes. Auf dem eigenen YouTube-Kanal veröffentlicht die Beratungsstelle
zudem Mut-Mach-Videos zum Thema Abstand.
Kontakt zur Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt:
Telefonisch: Pia Witthöft (0176 10 17 90 87) und Franziska Herms (0176 10 17 90 83)
mutstelle@lebenshilfe-berlin.de
Unser Ziel ist die Durchsetzung Ihrer Rechte!
Die Antidiskriminierungsberatung Alter, Behinderung, Chronische Erkrankung
(ADB) ist ein Projekt der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e. V. Wir beraten
und unterstützen Menschen, die auf Grund von Behinderung oder auf Grund
ihres Alters diskriminiert werden und setzen uns für deren soziale, rechtliche
und politische Gleichbehandlung ein. Die ADB arbeitet auf Grundlage des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Wir beraten kostenlos. Dolmetscher*innen
können hinzugezogen werden. Kontaktieren Sie uns!
Antidiskriminierungsberatung Alter, Behinderung, Chronische Erkrankung
Littenstraße 108, 10179 Berlin-Mitte, Tel. 27592527
adb@lv-selbsthilfe-berlin.de | www.diskriminierung-berlin.de
144 Stichwortverzeichnis
LAGESO-VERSORGUNGSAMT
A
Altersrente.................................................................44
Andere Leistungsanbieter.................................... 40
Antrag stellen.............................................................9
Antragsformular.........................................................9
Berufliche Teilhabe.................................................35
Assistenzleistungen................................................29
Ausgleichsabgabe....................................................35
Auslandsbescheinigung.........................................14
Auslandsreisen......................................................... 21
Ausnahmen von den Verkehrsverboten............24
Außergewöhnliche Gehbehinderung.................15
B
Barrierefreiheit im Kundencenter.........................6
Beauftragte für Menschen
mit Behinderung..................................................... 60
Begleitperson...........................................................15
Begleitservice (VBB)................................................ 21
Beratung Barrierefrei Studieren (BBS)...............58
Behindertentoiletten............................................. 68
Beiblatt (Wertmarke).............................................. 17
Beratungsstellen der Bezirksämter.................... 61
Besonderer Wohnbedarf ...................................... 51
Betreutes Einzelwohnen........................................50
Betreuung....................................................................9
Blindheit....................................................................15
Blindenführ- und Begleithunde..........................20
Blindensendung – Postversand für Blinde.......52
Budget für Arbeit.................................................... 40
Budget für Ausbildung...........................................42
E
Eigenbeteiligung, Sonderfahrdienst...................30
Eingliederungshilfe.................................................56
Einkommensteuer...................................................45
Ergänzende unabhängige
Teilhabeberatung (EUTB).......................................64
F
Fahrtkostenpauschale........................................... 48
Freizeitangebote für Kinder
mit Behinderung......................................................55
Frühförderung..........................................................54
Führerschein.............................................................28
G
Gehbehinderung
(erhebliche, außergewöhnliche).........................15
Gehörlosigkeit..........................................................16
Gesetzliche Vertretung...........................................10
Gleichstellung (Berufliche Teilhabe)..................37
Gleichstellung (Sonderregelung Parken).......... 27
Gurtanlegepflicht, Befreiung von........................28
H
Härtefallregelung, Sonderfahrdienst................. 27
Heilungsbewährung................................................ 11
Herbergen..................................................................50
Hilflosigkeit...............................................................15
I
Inklusionspreis......................................................... 72
Integrationsfachdienste................................. 35, 63
Inklusionsamt...........................................................35
J
Junge Menschen.......................................................54
K
Kinder- und Jugendambulanzen.........................54
Kindertagesstätten..................................................55
Klage einreichen...................................................... 11
Kommunikation und Medien................................52
Kraftfahrzeugsteuer................................................22
Kundencenter/Versorgungsamt............................6
Kündigungsschutz...................................................37
L
Lichtbild.....................................................................13
Lotse Berlin...............................................................50
M
Merkzeichen (Schwerbehindertenausweis)......15
Mobil mit Handicap/Serviceangebote .............. 21
Mobiliätshilfedienste............................................. 21
Mobilitätstraining der BVG.................................... 21
N
Notsituationen
(Sonderfahrdienst)................................................. 32
25 Jahre Berliner Ratgeber INKLUSION für Menschen mit Behinderung 145
O
Online-Antragstellung..............................................8
Online-Terminbuchung............................................6
Orthopädische Hilfsmittel....................................20
P
Parkausweis (EU).....................................................25
Parkerleichterungen...............................................25
Passbild (siehe Lichtbild)......................................13
Pauschbetrag (Steuerrecht)..................................46
Personenbeförderung............................................ 17
R
Ratgeber im Internet................................................ 7
Rückwirkende Anerkennung.................................10
Rundfunkbeitragspflicht
(Ermäßigung, Befreiung)........................................53
S
Schulbesuch und sonderpädagogische
Förderung....................................... 57
Schwerbehindertenausweis................................. 12
Sitzplatz (ÖPNV).......................................................19
Sonderfahrdienst.....................................................29
Sorgerecht.................................................................10
Sprechstunde für Gehörlose..................................6
Steuerbefreiung (Kfz)..............................................22
Steuerermäßigung (Kfz).........................................22
Steuerrecht................................................................45
Studium......................................................................58
T
Taubblindheit...........................................................16
Taxikonto...................................................................32
Teilhabeberatung (EUTB).......................................64
Toilettenschlüssel für barrierefreie
öffentliche Toiletten.............................................. 68
Treppenhilfe..............................................................29
U
Umweltzone..............................................................24
V
Vereine und Verbände............................................65
Verlust (Schwerbehindertenausweis,
Wertmarke)..............................................13
Versicherungsamt....................................................44
Versorgungsamt/Kundencenter............................6
Video-Sprechstunde.................................................6
Vollmacht.....................................................................9
W
Werbungskosten (Steuerrecht)............................49
Werkstätten für Menschen
mit Behinderung......................................................38
Wertmarke (Beiblatt).............................................. 17
Widerspruch einlegen............................................ 11
Wohnen......................................................................50
Z
Zollamt.......................................................................23
Zusatzurlaub.............................................................38
Impressum
Herausgeber: Landesamt für Gesundheit und
Soziales Berlin
Versorgungsamt, PF 31 09 29, 10639 Berlin
infoservice@lageso.berlin.de
www.lageso.berlin.de
@LAGeSo_Berlin
lageso_berlin
Inhalt: Landesamt
für Gesundheit und Soziales Berlin/
Versorgungsamt, Referat III C
Anzeigen:
aperçu® Verlagsgesellschaft mbH
Gubener Str. 47, 10243 Berlin, Tel. 29371-400
info@verlag-apercu.de
www.berlin-broschueren.de
Titelbild: Kai Dankert / LAGeSo Berlin
Redaktionschluss: 30. September 2025
Schutzgebühr: EUR 1,-
ISBN: 978-3-9825949-2-7
Druck: PIEREG Druckcenter Berlin
Nachdruck – auch auszugsweise – oder Fotokopien
dürfen nur mit Quellenangaben und ausdrücklicher
Genehmigung des Herausgebers und
der aper çu® Verlagsgesellschaft mbH erfolgen.
Für die Anzeigeninhalte zeichnen sich die Inserenten
verantwortlich.
146 Stichwortverzeichnis
INSERENTEN
Antidiskriminierung .....................................................143
Arbeits-/Berufsförderung ...77, 80, 81, 87, 91, 92, 94, 97
Assistenz, persönliche ................................118, 121, 135
Augenprothesen .................................................. 129, 130
Ausbildungsberufe/-betriebe ..................77, 80, 81, 87
Autoumrüstungen ...............................................103, 106
Badumbau.......................................................................123
Baumkronenpfad...........................................................110
Begegnungszentren, -treffpunkte............ 99, 108, 109
begleitete Elterschaft, Jugendhilfe..........................100
Behindertendomizil......................................................117
Berlin barrierefrei erleben (visit)............................ 106
Berliner Inklusionspreisträger............72, 73, 75, 76, 80
Berufsbildungswerk ...................................................... 86
Berufsförderungswerk...........................................2. USS
Beschäftigungs-/Förderbereiche ..............78, 83, 114, 115
Blinden- und Sehbehindertenselbsthilfe ..............126
Blindenwohnstätten .................................................... 127
Bundesverband Rehabilitation ................................142
Demenz/Selbsthilfe .....................................................138
Diabetiker-Bund........................................................... 140
Eingliederungshilfe ........................................ 98, 99, 100
EJF................................................................................4. USS
Elektro-Rollstühle (faltbare)..................................... 104
Fahrdienste (barrierefrei)................................... 105, 107
Fahrschule, Ausbildung...............................................105
Familienplanungszentrum......................................... 120
Heilpädagogischer Fachdienst, mobil ....................136
Heilpädagogisches Centrum ..................................... 121
Herberge ........................................................................ 108
Hilfen zur Erziehung......................................................98
Hilfsmittel für Blinde/Sehbehinderte ........... 128, 129
Hörbehinderung (Beratung, Angebote) .. 117, 124, 125
Hör-Assistenz-Systeme ...............................................125
Hotels (barrierefrei)..................................................... 103
Integrationsfachdienste ...................................... 90, 125
Integratives berufliches Training (Reha).................. 94
KfZ-Umbau..................................................................... 106
Kinder- und Jugendambulanzen ........................74, 136
Kinder- und Jugendhaus Michaelkirchplatz...........122
Kinderhospiz..................................................................133
Kitas (integrative).....................................................74, 99
Krebs (Rat und Hilfe bei)............................................ 139
Krisendienst .................................................................. 140
Kunstaugen (Augenprothese) .......................... 129, 130
Lebenshilfe Berlin ........................................................101
Lebenswelten...................................................................77
Lernschwierigkeiten, Hilfe bei ................................. 100
Lesegeräte ..............................................................129, 131
Mietwagen (barrierefrei).............................................105
Mobile Haltegriffe in Bad/WC....................................123
Multiple Sklerose (MS) ................................................143
Museen (barrierefrei) .........................................104, 106
Onkomap........................................................................ 139
Optiker, Brillen ......................................................129, 131
Orthopädietechnik .......................................................137
PARAVAN-Umbau für Rollstuhlmitfahrer............... 103
Pflegedienste mit persönlicher Assistenz .............132
Pflegestützpunkte Berlin............................................ 134
Rechtsanwälte ...............................................................142
Reha/Rehatechnik/Alltagshilfen......................111, 123
Reisen (barrierefrei) ............................................103, 110
Rentenberatung ............................................................142
Sanitätshäuser.......................................................111, 123
Schule mit spezifischen Förderbedarf...................... 99
Sehhilfen ................................................................129, 131
Sehzentrum Berlin........................................................127
Sozial- und Rechtsberatung ......................................142
Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) .......................74, 136
Sozialverband (VdK)..................................................... 141
Sportausrüstungen .......................................................111
Strandbad Bötzsee (barrierefrei) .............................110
Suchterkrankungen, Hilfe bei .................................. 100
Theater Rambazamba.................................................. 111
Urlaubsziele (barrierefrei) ................................ 103, 107
Vertretung bei Sozialgerichten .................................142
visit Berlin...................................................................... 106
Wajekama-Stiftung....................................................... 120
Werkstätten.........................76, 78, 82-84, 88, 89, 90-96
Wohn- und Unterstützungs -
angebote..................................74, 76, 78, 81, 112-122, 125
Wohnungsunternehmen................................................77
Wohnumfeldberatung, -verbesserung....................123
Zentrum für inklusive Medizin am KEH.............2. USS
USS = Umschlagseite
8
Standorte
in Brandenburg
83
Plätze im
Berufsbildungsbereich
747
Arbeitsplätze
für Menschen
mit Behinderung
52
Plätze im Förder-
und Beschäftigungs-
bereich
Stärken Zeigen!
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