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2023_04_impuls

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SCHRITT FÜR SCHRITT ZUM TRAUMHAUS<br />

GARTENGESTALTUNG<br />

Egal,<br />

welche Vorstellung Sie von Ihrem grünen Paradies haben – es macht<br />

Sinn, sich von einem Fachmann beraten zu lassen. Im Gespräch mit dem<br />

Kunden entstehen tausende Ideen für den „Wohnraum Garten“.<br />

Mo-Fr von 8:30-12:00 & 14:00-18:00 Uhr<br />

Sa 8:30-12:00 Uhr<br />

Telefon: 05472 28097<br />

Leistbares und nachhaltiges Wohnen in Tirol<br />

Ob beim Kauf einer Neubauwohnung,<br />

einer Sanierung oder<br />

der Umsetzung von energiesparenden<br />

und umweltfreundlichen<br />

Maßnahmen – auch im Jahr<br />

2022 wurden im Rahmen der<br />

Wohnbauförderung zahlreiche<br />

TirolerInnen finanziell unterstützt.<br />

Mit dem neu geschaffenen<br />

Ökopaket wurde zudem ein<br />

wichtiger Schritt für nachhaltiges<br />

Wohnen gesetzt.<br />

Ökopaket<br />

Mit dem Ökopaket wurde ein<br />

breiter ökologischer Schwerpunkt<br />

in der Wohnbauförderung gesetzt.<br />

So wurde bei Neubauten die Installation<br />

von Photovoltaik-Anlagen<br />

verpflichtend, um die Wohnbauförderung<br />

zu beziehen. Gleichzeitig<br />

wurden zahlreiche umweltfreundliche<br />

Förderungen im Neubaubereich<br />

erhöht: Bei der Umsetzung<br />

energiesparender und umweltfreundlicher<br />

Maßnahmen –<br />

etwa in Form einer verbesserten<br />

Dämmung oder einer Biomasseheizung<br />

– der Verwendung von<br />

ökologisch vorteilhaften Baustoffen<br />

sowie der Errichtung von<br />

Fahrrad- oder E-Bike-Abstellplätzen<br />

bekommen AntragstellerInnen<br />

mehr Geld.<br />

Zusätzlich wurden die Fördersätze<br />

für die verdichtete Bauweise aufgestockt.<br />

Neu ist zudem die Förderung<br />

von Fassadenbegrünungen.<br />

Auch im Bereich der Wohnhaussanierung<br />

wurden die förderbaren<br />

Kosten auf bis zu 132.000 Euro erhöht.<br />

Zugleich wurde auch der<br />

„Ökobonus“ für hochwertige Sanierungen<br />

sowie Dämmungen mit<br />

nachwachsenden Rohstoffen ausgeweitet.<br />

Der Umstieg auf Erdgas<br />

wird hingegen nicht mehr gefördert.<br />

Neben den umfassenden Neuerungen<br />

des Ökopakets wird weiterhin<br />

auch das Nachrüsten einer<br />

Photovoltaik-Anlage gefördert –<br />

die maximale Förderung für das<br />

sechste und siebte Kilowatt-Peak<br />

beträgt dabei jeweils 1.000 Euro.<br />

Diese Gelder können zudem mit<br />

Förderungen des Bundes und etwaigen<br />

Zuschüssen von Gemeinden<br />

kombiniert werden.<br />

Die Bilanz der Wohnbauförderung<br />

im Jahr 2022 kann sich sehen<br />

lassen: Insgesamt wurden 1.852<br />

Neubauwohnungen mit gesamt<br />

164,6 Millionen Euro gefördert.<br />

Dabei wurden alleine für energiesparende<br />

und umweltfreundliche<br />

Maßnahmen 14,5 Millionen Euro<br />

in Form von Zuschüssen ausbezahlt.<br />

Für die Sanierung von<br />

14.800 Wohnungen wurden 61,2<br />

Millionen Euro an Förderungen<br />

ausgeschüttet – darin enthalten<br />

sind über 2.200 Ansuchen für die<br />

Umstellung auf klimafreundliche<br />

Heizsysteme.<br />

Öko-Paket der Tiroler Wohnbauförderung im Detail<br />

Bei Neubauten gilt folgendes:<br />

• Pflicht für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen<br />

mit mindestens sieben<br />

Kilowatt Peak<br />

• Erhöhte Förderung für energiesparende<br />

Maßnahmen (Dämmung, Biomasseheizung,<br />

Wärmepumpe, Fern-<br />

/ Nahwärmeanschluss)<br />

• Erhöhte Förderung für ökologisch<br />

vorteilhafte Baustoffe: Stärkung<br />

Holz als Baustoff; mögliche Kostenerhöhung<br />

im Vergleich zu nichtökologisch<br />

vorteilhaften Baustoffen<br />

nun – mehr zehn Prozent (früher<br />

acht Prozent)<br />

• Förderung Gebäudebegrünung: Förderung<br />

für Dachbegrünung wird<br />

von 20 auf 50 Euro pro Quadratmeter<br />

begrünter Fläche erhöht; erlaubte<br />

Mehrkosten bei Gebäudebegrünung<br />

100 statt 50 Euro pro Quadratmeter<br />

begrünter Fläche.<br />

• Neu: Förderung für Fassadenbegrünung<br />

in Höhe von 50 Euro pro Quadratmeter<br />

begrünter Fläche.<br />

• Erhöhte Förderung für Fahrradabstellplätze<br />

(auch E-Bike) – nunmehr<br />

1.050 Euro pro Fahrradabstellplatz<br />

bei einer Wohnung mit 70 m 2 Nutzfläche<br />

(bislang 700 Euro)<br />

• Erhöhung Fördersätze bei verdichteter<br />

Bauweise (bis 250 Quadratmeter<br />

Nutzfläche je nach Grundverbrauch<br />

zwischen 980 und 1.650 Euro)<br />

• Erhöhung Förderung ohne weiteren<br />

Grundverbrauch auf 1.300 Euro pro<br />

Quadratmeter<br />

• Erhöhung Förderung für Eigenheime<br />

auf 54.000 Euro (bisher 45.000<br />

Euro)<br />

Bei Wohnhaussanierungen<br />

gilt folgendes:<br />

• Erhöhung der höchstzulässigen<br />

förderbaren Kosten bei Wohnhaussanierungen.<br />

Damit stiegen die maximalen<br />

förderbaren Kosten pro<br />

Wohnung mit 120 Quadratmetern<br />

um 24.000 Euro auf 132.000 Euro<br />

• „Raus aus Gas“ nicht nur bei Neubauten,<br />

sondern auch bei Sanierungen<br />

– Ausschluss von Erdgas-<br />

Brennwert-Systemen aus den Förderkriterien<br />

• Qualität: Die Ökobonus-Förderung,<br />

die für umfassende Sanierungen gewährt<br />

wird, konzentriert sich künftig<br />

auf qualitativ hochwertige Sanierungen.<br />

Die Ökobonus-Förderung bei<br />

Gebäuden mit einer Nutzfläche unter<br />

300 Quadratmetern steigt von<br />

7.700 auf 8.800 Euro, bei Gebäuden<br />

zwischen 300 und 1.000 Quadratmetern<br />

von 12.650 auf 14.520 Euro<br />

und bei über 1.000 Quadratmetern<br />

von 18.150 auf 20.350 Euro. Für Eigenheime<br />

heißt das: + 1.100 Euro,<br />

bei Mehrfamilienwohnhäusern: +<br />

maximal 2.200 Euro<br />

Erhöhte Förderung für Dämmungen<br />

auf Basis nachwachsender<br />

Rohstoffe<br />

Der Einmalzuschuss wird von 40 auf<br />

50 Prozent erhöht. Bei Kosten für<br />

Dämmmaßnahmen von 26.000 Euro<br />

beträgt die Förderung 13.000 Euro,<br />

statt bisher 10.400 Euro<br />

18 7. März <strong>2023</strong>

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