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zwischen Frutz und Frödisch - Gemeinde Zwischenwasser

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Räumungsmannschaft (Marte Kurt,<br />

Mathis Martin, Bachmann Hansjörg)<br />

4<br />

Aus dem <strong>Gemeinde</strong>amt<br />

Neue Mailadresse Kindergarten Dafins<br />

kindergarten.dafins@aon.at<br />

Mit diesem Anschluss an das World Wide Web wurde nun der letzte<br />

PC-Arbeitsplatz der <strong>Gemeinde</strong> vernetzt.<br />

Schneeräumung <strong>und</strong> Streudienst<br />

Mit Beginn der kälteren Jahreszeit muss auch wiederum mit einem unerwartet<br />

schnellen Kälteeinbruch <strong>und</strong> mitunter auch mit Schneefall gerechnet werden. Zu<br />

einer möglichst reibungslosen Schneeräumung, Salz- <strong>und</strong> Splitt-/Sandstreuung<br />

bedarf es allerdings der Beachtung einiger Punkte:<br />

_ Straßen, Gehsteige <strong>und</strong> Ausweichstellen dürfen nicht mit Fahrzeugen verstellt<br />

werden.<br />

_ Hausbesitzer werden ersucht, den von Straßenflächen geräumten Schnee, speziell<br />

bei Hauszufahrten, nicht wieder auf die Straße zurück zuschaufeln. Gemäß<br />

Straßengesetz haben die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten der an öffentliche<br />

Straßen grenzenden Gr<strong>und</strong>stücke zu dulden, dass der von der Straße entlang<br />

ihrer Gr<strong>und</strong>stücke abgeräumte Schnee auf ihren Gr<strong>und</strong>stücken abgelagert<br />

wird. Die Tatsache, dass sich im abrinnenden Niederschlagswasser <strong>und</strong> im abgeräumten<br />

Schnee der zur Glatteisbekämpfung auf die Straße gestreute Splitt<br />

oder Salz befindet, ändert an der Duldungsverpflichtung des angrenzenden<br />

Gr<strong>und</strong>eigentümers nichts.<br />

_ Auf Bergstraßen besteht je nach Schneefall <strong>und</strong> Eisglätte Kettenpflicht<br />

(Gebotstafeln beachten!). Wird eine solche Vorschrift ignoriert, bringen sich<br />

Autofahrer selbst <strong>und</strong> andere Mitmenschen in große Gefahrensituationen<br />

(Haftungsprobleme!).<br />

_ Öffentliche Straßen werden zuerst schneefrei gemacht bzw. mit Streugut versorgt.<br />

Eine Streuung von Straßen <strong>und</strong> Gehsteigen erfolgt erst nach Nachlassen<br />

des Schneefalls, da die Streuung ansonsten wirkungslos ist!<br />

_ Fußgänger haben sich den unterschiedlichen Straßen- bzw. Wegsituationen<br />

anzupassen. Das Begehen von nicht geräumten Flächen erfolgt auf eigene<br />

Gefahr!<br />

Bachmann Jürgen, <strong>Gemeinde</strong>sekretär

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