zwischen Frutz und Frödisch - Gemeinde Zwischenwasser
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Räumungsmannschaft (Marte Kurt,<br />
Mathis Martin, Bachmann Hansjörg)<br />
4<br />
Aus dem <strong>Gemeinde</strong>amt<br />
Neue Mailadresse Kindergarten Dafins<br />
kindergarten.dafins@aon.at<br />
Mit diesem Anschluss an das World Wide Web wurde nun der letzte<br />
PC-Arbeitsplatz der <strong>Gemeinde</strong> vernetzt.<br />
Schneeräumung <strong>und</strong> Streudienst<br />
Mit Beginn der kälteren Jahreszeit muss auch wiederum mit einem unerwartet<br />
schnellen Kälteeinbruch <strong>und</strong> mitunter auch mit Schneefall gerechnet werden. Zu<br />
einer möglichst reibungslosen Schneeräumung, Salz- <strong>und</strong> Splitt-/Sandstreuung<br />
bedarf es allerdings der Beachtung einiger Punkte:<br />
_ Straßen, Gehsteige <strong>und</strong> Ausweichstellen dürfen nicht mit Fahrzeugen verstellt<br />
werden.<br />
_ Hausbesitzer werden ersucht, den von Straßenflächen geräumten Schnee, speziell<br />
bei Hauszufahrten, nicht wieder auf die Straße zurück zuschaufeln. Gemäß<br />
Straßengesetz haben die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten der an öffentliche<br />
Straßen grenzenden Gr<strong>und</strong>stücke zu dulden, dass der von der Straße entlang<br />
ihrer Gr<strong>und</strong>stücke abgeräumte Schnee auf ihren Gr<strong>und</strong>stücken abgelagert<br />
wird. Die Tatsache, dass sich im abrinnenden Niederschlagswasser <strong>und</strong> im abgeräumten<br />
Schnee der zur Glatteisbekämpfung auf die Straße gestreute Splitt<br />
oder Salz befindet, ändert an der Duldungsverpflichtung des angrenzenden<br />
Gr<strong>und</strong>eigentümers nichts.<br />
_ Auf Bergstraßen besteht je nach Schneefall <strong>und</strong> Eisglätte Kettenpflicht<br />
(Gebotstafeln beachten!). Wird eine solche Vorschrift ignoriert, bringen sich<br />
Autofahrer selbst <strong>und</strong> andere Mitmenschen in große Gefahrensituationen<br />
(Haftungsprobleme!).<br />
_ Öffentliche Straßen werden zuerst schneefrei gemacht bzw. mit Streugut versorgt.<br />
Eine Streuung von Straßen <strong>und</strong> Gehsteigen erfolgt erst nach Nachlassen<br />
des Schneefalls, da die Streuung ansonsten wirkungslos ist!<br />
_ Fußgänger haben sich den unterschiedlichen Straßen- bzw. Wegsituationen<br />
anzupassen. Das Begehen von nicht geräumten Flächen erfolgt auf eigene<br />
Gefahr!<br />
Bachmann Jürgen, <strong>Gemeinde</strong>sekretär