2. Standbein in der Landwirtschaft - Die Landwirtschaftliche ...
Sicher Leben
Mitteilungsblatt der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Niedersachsen-Bremen
Berufsgenossenschaft, Alterskasse, Krankenkasse und Pflegekasse
www.nb.lsv.de
6/2005 A
2. Standbein in
der Landwirtschaft
Seiten 4/5
H 1606
Betriebliche
Änderungen melden
Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft
werden nach Ablauf des Kalenderjahres,
in dem die Beitragsansprüche
entstanden sind, im Wege
der Umlage festgesetzt.
Hüft- und Endoprothetik
Der Patient soll künftig schon vor der
Operation ein umfassendes Bild vom
gesamten Versorgungsablauf und
der Rehabilitation erhalten.
Arzneimittel und
Gesundheitsprodukte
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Geänderte Fälligkeit
ab 2006
Die Fälligkeit der Gesamtsozialversicherungsbeiträge
wird ab 1. Ja nuar
2006 durch eine gesetzlich zwingende
Änderung vorverlegt.
2 Sicher Leben 6/2005
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15
Zum Titelbild: Hofläden sind eine Möglichkeit, sich
als landwirtschaftlicher Unternehmer ein 2. Standbein
zu schaffen.
Foto: Knoll
8
Editorial
Hohe Erwartungen der
deutschen Landwirtschaft
Soziale Sicherheit verlässlich und gerecht gestalten – dies ist eines von
neun Handlungsfeldern im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD; neben der Finanz- und Arbeitsmarktpolitik wohl eine der größten
Herausforderungen der neuen Bundesregierung. Alle Systeme der deutschen
Sozialversicherung sollen auf den Prüfstand. Selbst für den mutmaßlich
schwierigsten Teil, die Gesundheitsreform, sollen 2006 stabile
Finanzstrukturen entworfen werden.
Und die Agrarsozialpolitik?
Das eigenständige System der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
wird, so der Koalitionsvertrag, langfristig davon abhängen, dass die Beiträge
und Leistungen chancengleich an andere Sozialsysteme angepasst
und schrittweise mit den allgemeinen sozialen Sicherungssystemen verzahnt
werden. Dies soll insbesondere für die landwirtschaftliche Kranken-
und Unfallversicherung mit den Zielen angemessener Beitragsbelastung
und innerlandwirtschaftlicher Beitragsgerechtigkeit gelten. Die
Bereitstellung von Bundesmitteln soll auch weiterhin den strukturellen
Besonderheiten der Landwirtschaft Rechnung tragen. Allerdings sollen
die bestehenden Organisationsstrukturen neu bewertet und weiterentwickelt
werden.
Wie dieses Programm praktisch umgesetzt wird, bleibt im Moment
noch abzuwarten. Der Bundesrechnungshof hat sich positioniert. Eines
sollte aber weiter gelten: Die landwirtschaftliche Sozialversicherung ist
und bleibt ein wichtiges Instrument zur Abfederung des besonders starken
Strukturwandels in der Landwirtschaft und damit eine gesamtgesellschaftliche
Aufgabe. Wie immer sich die große Koalition eine Verzahnung
mit den allgemeinen Sozialsystemen vorstellt: die besonderen
Verpflichtungen der Agrarsozialpolitik werden auch weiterhin ein Sondersystem
erfordern. Und um dabei den unterschiedlichen Agrarstrukturen
in Deutschland gerecht zu werden, benötigen wir auch weiterhin
regional gegliederte Träger mit eigenständiger Satzungs- und Finanzhoheit.
Der neue Landwirtschaftsminister Horst Seehofer hat sich bereits geäußert,
dass es im Agrarsozialbereich zu keinen weiteren Kürzungen kommen
dürfe. Die deutsche Landwirtschaft erwartet, dass er diesen Kurs
finanzpolitisch durchhält. Vor diesem Hintergrund Herr Bundesminister:
Herzlich willkommen und viel Erfolg!
Jann Uwe Petersen
Den Lesern von
Sicher Leben
ein gesegnetes
Weihnachtsfest
und ein
gesundes und
glückliches
Jahr 2006
Impressum: Sicher Leben Herausgeber: Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Niedersachsen-Bremen, 30156 Hannover,
Tel. (0511) 80 73-0. Redaktion: Erster Direktor Hartmut Andrä, A. Münz – Weißensteinstr. 70-72, 34131 Kassel, http://www.nb.lsv.de,
e-mail: info@nb.lsv.de. Erscheint zweimonatlich – Der Bezugspreis ist durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten. Keine Gewähr für unverlangte
Manuskripte. Kosten loser Nachdruck ist bei Quellenangabe gestattet. Druck: Dierichs Druck + Media GmbHl, Frankfurter
Straße 168, 34121 Kassel. Bei den Adressangaben werden die Bestim mungen des Datenschutzes beachtet.
Von links nach rechts: Die Vorstandsmitglieder in der zehnten Legislaturperiode: Martin Meinerling, Hans-Jürgen Kleimann, Bernd Hermelingmeier
(BMELV), Marianne Anselm, Thomas Wirth (BMAS), Leo Blum, Meinrad Schweikart, Arnd Spahn, Peter Seidl, Dr. Harald
Deisler (Spitzenverbände LSV), Lothar Wagner, Wolfgang Vogel, Lothar Lampe, Dr. Hans-Jürgen Sauer (Spitzenverbände LSV)
Foto: Münz
Spitzenverbände der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Vorstände neu gewählt
Mit Beginn der zehnten Legislaturperiode der haben sich am 2. Dezember 2005 in Kassel auch die
Selbstverwaltungsgremien bei den Spitzenverbänden der landwirtschaftlichen Sozialversicherung neu
konstituiert. Aus den verschiedenen Gruppen wurden die Vorstände gewählt.
Vorstandvorsitzender ist zunächst Leo
Blum. Sein Stellvertreter für die Bereiche
der Alterskassen und Krankenkassen
ist Hans-Jürgen Kleimann.
Alternierender Verbandsvorsitzender
für den Bereich der Berufsgenossenschaften
ist Arnd Spahn. Vorsitzender
der Mitgliederversammlung ist Wolfgang
Vogel, sein Stellvertreter ist Otto
Deppmeyer.
Vorstände der Spitzenverbände
Vorstand Stellvertreter
Gruppe der Arbeitgeber
Leo Blum, HRS Hans Schrapers, NRW
Lothar Lampe, NB Jürgen Denzau, Gartenbau
Peter Seidl, FOB Martin Empl, NOS
Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte
Marianne Anselm, BW Hofmann Günter, FOB
Hans-Jürgen Kleimann, NRW Hans Friedrichsen, SHH
Lothar Wagner, MOD Friedhelm Schneider, HRS
Gruppe der Arbeitnehmer
Arnd Spahn, Gartenbau Harald Schaum, HRS
Martin Meinerling, NB Mühlentien, Stefan, NRW
Meinrad Schweikart, BW Kätchen Nowak, MOD
Zitate aus den Reden der Vorstandsvorsitzenden
während der konstituierenden
Sitzungen:
Leo Blum – Wir müssen jetzt alles dafür
tun, damit die Kosten auf den Höfen
nicht noch weiter steigen. Eine
kleiner werdende Solidargemeinschaft
kann auf Dauer nur für die von ihr
verursachten Risiken in die Verantwortung
genommen werden.
Arnd Spahn – Es müssen sich die Unternehmen
in der Frage der Arbeitssicherheit
den veränderten nationalen
und internationalen Standards anpassen,
um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Ein weiterer Schwerpunkt in der
Prävention wird die verstärkte Einbeziehung
der jungen Generation in die
Unfallverhütung.
Weitere Gremien der Selbstverwaltung
ordentliches Mitglied Stellvertreter
Finanzausschuss
Dr. Volker Wolfram, HRS Helga Klindt, SHH
Jürgen Winkelmann,
Gartenbau
Entlastungsausschuss
Friedrich Steinmann, NRW
Harald Stäsche, NB Joachim Schell, BW
Walter Heidl, NOS Bernhard Weiler, FOB
Hans Götz, BW Albrecht Lichti, NOS
Beirat für Sicherheit und Gesundheitsschutz
Otto Deppmeyer, NB Hans Friedrichsen, SHH
Peter Seidl, FOB Thomas Scheurer, NOS
Norbert Hartan, FOB Korbian Sedlmaier, FOB
Sicher Leben 6/2005 3
Seit über 400 Jahren ist der – 30 Kilometer
nördlich von Hannover gelegene
– Hof in Familienbesitz. Durch
einen gelungenen Mix von Tradition
und Moderne ist ein florierendes Unternehmen
entstanden. Maßgeblich
waren der feste Wille zum Erfolg und
ein immer wieder in Frage gestelltes,
ausgeklügeltes Marketing. Denn:
Hemmes halten nicht nur Milchkühe,
sondern betreiben darüber hinaus
eine hofeigene Molkerei und
vermarkten die im Betrieb erzeugte
Vorzugsmilch und etwa 25 Milchprodukte
mit eigenem Lieferservice
weitgehend selbst. Und das kam so:
Gravierende Veränderungen durch
Strukturwandel und Spezialisierungen
führten zum reinen Milchviehbetrieb
mit ausschließlich selbst erzeugtem
Futter und etwa 200 Milchkühen.
Auf dem Weg dorthin sind
die anderen Erzeugungsschwerpunkte
allmählich zurückgefahren worden.
Seit 1992 ist der Hof ein anerkannter
Vorzugsmilchbetrieb.
Start war nicht einfach
Damals war der Verkauf von Vorzugsmilch
noch unproblematisch. Der reibungslose
Absatz wurde durch die
Ökowelle begünstigt. Ein 1997 von
der Bundesregierung aus „heiterem
Himmel“ erlassenes Verbot des Verkaufs
von unbehandelter (unerhitzter)
Rohmilch an öffentlichen Einrichtungen
traf die Vorzugsmilchlieferanten
hart. Der Betrieb Hemme musste
kurzfristig eine kostspielige Milchverarbeitung
aufbauen, um nicht
noch mehr Kunden zu verlieren. Jetzt
wirbt er erfolgreich mit dem Slogan
„Heute gemolken – morgen bei
Ihnen auf dem Tisch“ für seine Produkte.
Die Kunden werden je nach
Wunsch ein bis zwei Mal die Woche
beliefert. Der wachsende Einzugsbereich
beträgt etwa 40 km. Die Ab-
4 Sicher Leben 6/2005
Nachgefragt
In schwieriger Zeit
Heute gemolken – morgen auf dem Tisch
Hofläden, Cafés und Ferien auf dem Bauernhof sind längst zu Klassikern geworden. Bäuerinnen
und Bauern sichern sich dadurch ihre wirtschaftliche Existenz. Das Beispiel vom Hemme-
Hof zeigt, dass beide Generationen zum richtigen Zeitpunkt eine mutige und ungewöhnliche
unternehmerische Entscheidung getroffen haben. Das Risiko war hoch, aber es hat sich gelohnt.
Auf den Lorbeeren auszuruhen, ist allerdings undenkbar.
rechnung erfolgt einmal monatlich
nachträglich.
Auf einen Blick
� Qualität geht vor Preis
� Hemme-Milch wurde nach der
DIN/IS09002 zertifiziert und hält
die Qualitätsstandards aufrecht
� Zielgruppe: Private Haushalte, Gastronomie,
Kindergärten und Schulen
� Günstige strategische Lage an der
A 7 – Die Arbeitskräfte, insbesondere
die geringfügig Beschäftigten
(Auslieferung) können aus der
Nachbarschaft gewonnen werden.
� standortbedingt keine Probleme
mit der Gülleausbringung
� Veranlagung bei der LBG als Gesamtunternehmen
� Aus Sicht des Technischen Aufsichtsdienstes
aufgeräumtes, übersichtliches
Betriebsgelände. Keine
erkennbaren Unfallgefahren, auch
für die zahlreichen Besuchergruppen
mit Kindern. Futterlager und
Güllebereich sind abgesperrt.
Fotos: Knoll
Der Familienentscheidung für einen neuen Betriebszweig
liegt die betriebswirtschaftliche Prüfung des neuen Konzeptes
zu Grunde. Sie sollte neben der steuerlichen Betrachtung
auch die sozialrechtlichen Konsequenzen beinhalten.
Unfallversicherung aus einer Hand – Vorteile
� Sie sollte seitens der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
(LBG) frühzeitig geprüft werden. Nur
dort sind Unternehmer und Unternehmer-Ehegatte
kraft Gesetzes unfallversichert.
� Ein Versicherungsträger erspart lästige Zu-
ständigkeitsprobleme.
� Eine Mitversicherung des neuen Betriebszweiges
in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
ist regelmäßig kostengünstig.
Haupt- oder Nebenbetrieb?
Falls die Landwirtschaft den wirtschaftlichen
Schwerpunkt (= Hauptbetrieb, beurteilt nach
Arbeitsaufwand und wirtschaftlichem Nutzen)
darstellt, können z. B. Hofcafés und Lohnfuhren als
Nebenunternehmen problemlos mitversichert werden.
Ansonsten wäre eine gewerbliche Berufsgenossenschaft
zuständig.
Unternehmeridentität
Das mit der (Unfall-) Versicherung aus einer Hand klappt
aber immer nur dann, wenn sowohl der Haupt- als auch
der Nebenbetrieb auf Rechnung der selben Person(en) geführt
wird. Die LBG geht regelmäßig davon aus, dass das
Betriebsleiter-Ehepaar beide Betriebszweige gemeinsam verantwortet.
Sollte allerdings die Gewerbeanmeldung z. B. für
das Hofcafé auf den Namen des Ehegatten lauten, dann
müssen Einzelheiten geklärt werden. Die LBG berät auch
hier gern, damit die Unfallversicherung nicht unversehens
„richtig teuer“ wird.
Selbstvermarktung
Sie stellt regelmäßig kein Problem dar, denn die Urproduktion
findet grundsätzlich ihren Abschluss in der Lagerung
und im Verkauf der im Betrieb erzeugten Produkte
an Großabnehmer und Wiederverkäufer. Alle darüber
hin aus gehenden Um- und Verarbeitungstätigkeiten
sind meist nicht in die landwirtschaftliche Unfallversicherung
eingeschlossen, aber gegebenenfalls als Nebenunternehmen
zu erfassen und zum günstigen Zusatzbeitrag
zu versichern.
Beitragsfreie Krankenversicherung gefährdet
Wenn der häufig beitragsfrei familienversicherte Ehegatte
z. B. durch das neue eigene Unternehmen Gesamteinkünfte
von zurzeit mehr als 345 EUR monatlich oder aus
geringfügiger Beschäftigung (Minijob) mehr als 400 EUR
Nachgefragt
Neuer Betriebszweig?
Rechnen mit dem spitzen Bleistift – Sozialversicherung wird meist vergessen
monatlich erzielt, so ist regelmäßig ein zweiter Kranken-
und Pflegeversicherungsbeitrag fällig. Dies ist auch dann
der Fall, wenn der familienversicherte Ehegatte hauptberuflich
selbstständig erwerbstätig ist. Kriterien sind hier
Arbeitszeit, Einkommenshöhe und die Beschäftigung von
Mitarbeitern.
Hauptberuflich landwirtschaftlicher Unternehmer?
Wird mehr als die Hälfte der Arbeitszeit oder mehr als
50 Prozent des Erwerbseinkommens außerlandwirtschaftlich
erbracht, so entfällt (seit
zehn Jahren) die Versicherung
als landwirtschaftlicher Unternehmer
in der Landwirtschaftlichen
Krankenkasse
(LKK). Oft ist eine freiwillige
Krankenversicherung z. B.
bei der LKK zu empfehlen.
Ein Vergleich lohnt sich. Den
Beiträgen in der freiwilligen
Krankenversicherung sind allerdings
unabhängig von der
Kassenart sämtliche Einnahmen zum Lebensunterhalt einschließlich
Miet-, Pacht- oder Zinseinkünfte zu Grunde zu
legen.
Bei rechtzeitiger vorheriger Beratung
durch die zuständige LSV bestehen
Gestaltungsmöglichkeiten,
geplante Vorhaben unserer kreativen
Bäuerinnen und Bauern kostengünstig
unter Beachtung regionaler
Besonderheiten aus einer Hand
zu versichern.
Private Versicherungen
Auch sie gehören bei einem neuen Betriebszweig auf den
Prüfstand. Dies gilt insbesondere für alle Sachversicherungen
und die Betriebshaftpflicht. Insoweit wäre die private
Versicherungswirtschaft anzusprechen.
Hans-Georg Seibert
Sicher Leben 6/2005 5
Ab 1. Januar 2006 werden aufgrund
des Verwaltungsvereinfachungsgesetzes
nachfolgende Satzungsneuregelungen
eingeführt, die begrenzte Einschränkungen
im Leistungsrecht zur
Folge haben.
1. Selbstbeteiligung bei Betriebs-
und Haushaltshilfe im Rahmen
satzungsmäßiger Mehrleistungen
(§ 27 a)
Für die Leistungen gemäß §§ 22 – 26
(Leistung nach § 54 Abs. 3 Satz 1 SGB
VII), also für die so genannten Mehrleistungen
– z. B. während einer auf
einem Arbeitsunfall beruhenden Arbeitsunfähigkeit
mit ambulanter Behandlung
– ist als Selbstbeteiligung je
Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme
der sich nach § 61 Satz 1 SGB
V ergebende Betrag an die Berufsgenossenschaft
zu entrichten.“
Nach § 61 SGB V zahlen Versicherte
somit 10 v. H. der Kosten, mindestens
jedoch 5,00 EUR und höchstens
10,00 EUR der erhaltenen Leistung
zu. § 27 a der Satzung der LBG NB
6 Sicher Leben 6/2005
LSV aktuell
Berufsgenossenschaft
Satzungsänderung
Ausgenommen redaktionelle, d.h. textlich klarstellende Anpassungen geben wir nachstehend
einen kurzen Überblick über die wesentlichen Änderungen und Ergänzungen der
Satzung der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.
sieht diese Selbstbeteiligung je Kalendertag
der Leistungsinanspruchnahme
vor. Das bedeutet, dass z. B. bei der
Inanspruchnahme einer hauptberuflichen
Ersatzkraft, die in der Regel ca.
200,00 EUR arbeitstäglich kostet, eine
Zuzahlung von 10,00 EUR pro Tag zu
leisten ist. Dieser Betrag soll mit Hilfe
einer vorher vom Versicherten erteilten
Abbuchungserklärung eingezogen
werden. Bei Abrechnungen von selbst
beschafften Ersatzkräften (Erstattungshöchstbetrag
72,00 EUR täglich; Zuzahlung
7,20 EUR) wird die Selbstbeteiligungssumme
direkt von der Leistung
abgezogen.
2. Altersabschläge (§ 29)
(1) Bei landwirtschaftlichen Unternehmern,
deren im Unternehmen mitarbeitenden
Ehegatten oder Lebenspartnern
sowie nicht nur vorübergehend
im landwirtschaftlichen
Unternehmen mitarbeitenden Familienangehörigen
oder regelmäßig
wie landwirtschaftliche Unternehmer
selbstständig Tätigen, die
ausgefallene Person Grund des Ausfalls beantragte Leistung
In diesen Fällen ist eine Selbstbeteiligung zu leisten
1 landw. Unternehmer stat. Behandlg. über drei Betriebshilfe
Monate 1)
2 Ehegatte/Lebenspartner stat. Behandlg. über drei
des landw. Unternehmers Monate 1)
Haushaltshilfe
3 Ehegatte/Lebenspartner stat. Behandlung Betriebshilfe
d. landw. Unternehmers (ab 1. Leistungstag)
4 landw. Unternehmer bzw. ambulante Behandlung Betriebshilfe/
Ehegatte/Lebenspartner (ab 1. Leistungstag) Haushaltshilfe
Keine Selbstbeteiligung fällt bei BG-BHH-Anträgen an:
1 landw. Unternehmer stat. Behandlg. bis drei
Monate 1)
Betriebshilfe/
Haushaltshilfe
2 Ehegatte/Lebenspartner stat. Behandlg. bis drei
d. landw. Unternehmers Monate 1)
Haushaltshilfe
3 landw. Unternehmer bzw. Sonderfälle, wie z. B. be- Betriebshilfe/
Ehegatte/Lebenspartner sondere Unterstützung
gem. § 39 Abs. 2 SGB VII
Haushaltshilfe
1) Bei Arbeitgeberbetrieben (Unternehmen, in denen Arbeitnehmer oder mitarbeitende Familienangehörige
ständig beschäftigt sind) bereits ab Beginn der Leistung.
im Zeitpunkt des Versicherungsfalles
das 65. Lebensjahr vollendet
haben, verringert sich der Jahresarbeitsverdienst
gemäß § 93 Abs. 1,
2 oder 3 SGB VII. Die Verringerung
nach Satz 1 beträgt
1. 65 v. H. für Versicherte, die im
Zeitpunkt des Versicherungsfalls
das 75. Lebensjahr vollendet
haben,
2. 50 v. H. für Versicherte, die im
Zeitpunkt des Versicherungsfalls
das 70. Lebensjahr und noch
nicht das 75. Lebensjahr vollendet
haben,
3. 35 v. H. für die übrigen Versicherten.
Für Versicherte, die im Zeitpunkt des
Versicherungsfalles das 65. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben und die
Anspruch auf
1. vorzeitige Altersrente oder Rente
wegen voller Erwerbsminderung
aus der Alterssicherung der Landwirte,
2. Witwen- oder Witwerrente aus
der Alterssicherung der Landwirte
wegen Erwerbsminderung,
3. Überbrückungsgeld aus der Alterssicherung
der Landwirte oder
4. Produktionsaufgaberente nach dem
Gesetz zur Förderung der Einstellung
der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit
haben, ist Satz 1 entsprechend anzuwenden;
die Verringerung beträgt 35
v. H.“
(2) Die Abschläge nach Abs. 1 gelten
nicht für Ansprüche in Höhe
des Teiles der Geldleistung, die aufgrund
einer Zusatzversicherung zu
gewähren ist.
3. Wartezeit bei Rente (§ 29a)
(1) Anspruch auf Rente haben:
1. die als Unternehmer Versicherten,
2. die Ehegatten oder Lebenspartner
der Unternehmer,
3. die den Unternehmern im Versicherungsschutz
Gleichgestellten,
mit Beginn der 14. Woche von dem
Tag an,
- ab dem die Arbeitsunfähigkeit ärztlich
festgestellt wird oder
- an dem eine Heilbehandlungsmaßnahme
beginnt, die den Versicherten
an der Ausübung einer ganztägigen
Erwerbstätigkeit hindert.
Die Wartezeit nach Satz 1 gilt entsprechend,
wenn Verletztengeld nicht gezahlt
wird.
(2) Die Wartezeit nach Abs. 1 gilt
nicht für den Anspruch in Höhe
des Teils der Rente, der aufgrund
einer Zusatzversicherung zu gewähren
ist.“
Versicherungsbefreiung (§ 48)
Bereits zum 30. März 2005 wurde die
so genannte „Befreiungsgrenze von
der Versicherungspflicht“ von 0,12
Hektar auf 0,25 Hektar angehoben.
Mit dieser Anhebung soll denjenigen
Unternehmern und Ehegatten bzw.
Lebenspartnern, die nur in geringem
Umfang landwirtschaftliche Kleinstflächen
nutzen, die Möglichkeit eröffnet
werden, selbst über die Schutzbedürftigkeit
in der gesetzlichen Unfallversicherung
zu entscheiden.
Krankenkasse
Neu unter www.nb.lsv.de
Qualitätsberichte der Krankenhäuser
Die Krankenhäuser in Deutschland sind ab diesem Jahr gesetzlich verpflichtet, alle zwei Jahre
einen so genannten strukturierten Qualitätsbericht zu erstellen. Diese werden dann von den
Krankenkassen – ausschließlich im Internet – veröffentlicht.
Ein Zugriff auf diese Informationen
ist für Versicherte der Landwirtschaftlichen
Krankenkasse Niedersachsen-
Bremen über die Internetseite der LKK
NB möglich. Unter
www.nb.lsv.de/service/information
können die Qualitätsberichte der Krankenhäuser
aufgerufen und eingesehen
werden.
Zu den notwendigen Angaben im Qualitätsbericht
gehören vor allem Strukturdaten,
die Auskunft über die 30
häufigsten Diagnosen, je nach Fachgebiet
die zehn häufigsten Operationen,
die Anzahl der Ärzte und die medizintechnische
Ausstattung geben.
Der Gesetzgeber erwartet von der
Veröffentlichung der Qualitätsberichte
eine verbesserte Vergleichbarkeit des
medizinischen Leistungsgeschehens in
den bundesdeutschen Krankenhäusern.
Die Art und Anzahl der Leistungen
der Krankenhäuser sowie deren
Qualität sollen flächendeckend für Pa-
tienten und deren
Ärzte transparent
gemacht werden.
Auf der genannten
Internetseite erhalten
Versicherte
der LKK NB Unterstützung,
wenn sie
für eine bestimmte
Operation oder
Behandlung ein geeignetesKrankenhaus
in der Nähe
suchen. Die Qualitätsberichte können
also bei einem bevorstehenden Krankenhausaufenthalt
hilfreiche Grundin-
Unsere Empfehlung: Nutzen
Sie bei einem bevorstehenden
Krankenhausaufenthalt
die über das Internet zugänglichen
Informationen zur Vor-
oder Nachbereitung eines Gespräches
mit Ihrem Arzt. Das
Arztgespräch selbst sollte aber
Dreh- und Angelpunkt bei der
Entscheidungsfindung sein.
Sitz der Renten- und Widerspruchsausschüsse
(§§ 15 und 16)
Wegen weiterer Konzentrationen von
Verwaltungsaufgaben wurde der bisher
am Sitz Oldenburg eingerichtete
Renten- und Widerspruchsausschuss
der Berufsgenossenschaft ab 11. Oktober
2005 nach Hannover zentralisiert.
Festlegung der Beitragshöhe des Mindestbeitrages
in der Satzung
Nach Auffassung des Bundessozialgerichtes
muss die Höhe des Mindestbeitrages
konkret in der Satzung bezeichnet
werden. Der Absatz 2 des § 42 der
Satzung wird daher ab 1. Januar 2005
wie folgt gefasst:
(2) Der Mindestbeitrag beträgt 56,00
EUR jährlich. Für Nebenunternehmen
beträgt der Mindestbeitrag 28,00
Euro.“
Die Benennung der Höhe des Mindestbeitrages
gilt entsprechend für die
nach § 53 fortgeltende Bestimmung
des § 42 der Satzung der ehemaligen
LBG Oldenburg-Bremen.
Der vollständige Beschluss der Vertreterversammlung
vom 08.12.2005
kann bei folgenden Stellen an Arbeits-
formationen für das Gespräch mit dem
einweisenden Arzt vermitteln. Dieses
Gespräch ist aus Sicht der LKK allerdings
unverzichtbar – schließlich kann
nur der behandelnde
Arzt die konkreten medizinischen
Umstände
im Einzelfall beurteilen.
Nicht umsonst weisen
auch die verbindlichen
Krankenhausbehandlungsrichtlinien
darauf
hin, dass der Vertragsarzt
den Patienten über
die Notwendigkeit der
stationären Behandlung
unterrichten und
beraten soll. Dabei hat er die ihm zugänglichen
Informationen über geeignete
Krankenhäuser einzubeziehen.
tagen von Montag bis Freitag von 9.00
bis 12.00 Uhr eingesehen werden:
� Hauptsitz der Landwirtschaftlichen
Sozialversicherung
Niedersachsen-Bremen
Im Haspelfelde 24, 30173 Hannover
� Sitz Braunschweig, Bruchtorwall 13,
38100 Braunschweig
� Sitz Oldenburg, Im Dreieck 12,
26127 Oldenburg
Die abschließende Genehmigung
der zuständigen Aufsichtsichtsbehörde,
dem Niedersächsischen Ministerium
für Soziales, Frauen, Familie und
Gesundheit (MS) lag bei Redaktionsschluss
noch nicht vor.
Über die Satzungsänderungen bei Alterskasse,
Kranken- und Pflegekasse
werden wir in der nächsten Ausgabe
von Sicher Leben berichten.
Die aktuelle Satzung der Berufsgenossenschaft
wird nach Genehmigung
auch im Internet unter der Adresse
www.nb.lsv.de unter „Wir über uns“
abrufbar sein.
Thomas Borsutzke
Selbstverwaltung
� (05 11) 80 73-1 12
Sicher Leben 6/2005 7
Um die Beiträge für das Jahr 2005, die
im kommenden Frühjahr angefordert
werden, auf der Grundlage der tatsächlichen
Betriebsverhältnisse richtig
berechnen zu können, ist die Berufsgenossenschaft
auf die Mithilfe ihrer
Mitglieder angewiesen. Zudem verpflichten
Gesetz und Satzung die Unternehmer,
Änderungen im Unternehmen
(z.B. Zu- oder Abgang von Flächen,
Unternehmerwechsel, Art der
Flächennutzung) der Berufsgenossenschaft
innerhalb von vier Wochen nach
Eintritt schriftlich mitzuteilen.
Tierhaltung
Änderungen ihrer Tierhaltung haben
die Unternehmer spätestens zum 15.
Januar des folgenden Jahres schriftlich
mitzuteilen. Das heißt, dass die im Jahr
2005 eingetretenen Änderungen der
Tierhaltung/-erzeugung bis spätestens
15. Januar 2006 zu melden sind.
Auch Zupachtungen zählen
Die Verpflichtung der Unternehmer erstreckt
sich nicht nur auf die Mitteilung
von Verringerungen der beitragsrelevanten
Betriebsdaten. Auch Flächenübernahmen,
Erhöhungen der Tierzahlen
(z.B. nach Neu- oder Umbau von
Stallungen), der Beginn neuer Tierhaltungsformen
und die Aufnahme neuer
Betriebszweige (z.B. Bauerncafe, Landschaftspflege,
Lohnfuhren) sind mitzuteilen.
Genaue Angaben
Genauigkeit und Vollständigkeit der
gegenüber der Berufsgenossenschaft
angegebenen Betriebsverhältnisse sind
ferner für eine zügige Leistungsbearbeitung
– insbesondere auch bei der
Alterskasse und Krankenkasse – von
großer Bedeutung. Von Meldungen an
andere Stellen (Gemeinde, Landwirtschaftskammer)
erhält die Berufsgenossenschaft
nur teilweise Kenntnis!
Da die erforderlichen Angaben dort
8 Sicher Leben 6/2005
Berufsgenossenschaft
Flächen und Tiere betroffen
Betriebliche Änderungen melden
Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft werden nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die
Beitragsansprüche dem Grunde nach entstanden sind, im Wege der Umlage festgesetzt.
aber nur unvollständig vorliegen, sind
diese für die Berufsgenossenschaft in
der Regel nicht ausreichend.
Formular zurücksenden
Die „Änderungsanzeige“ auf den folgenden
Seiten sollte bei noch nicht
mitgeteilten Änderungen – vollständig
In eigener Sache
Ein Heft zu viel?
ausgefüllt – der Berufsgenossenschaft
jetzt unverzüglich zugeleitet werden.
Weitere Formulare stehen auch im Internet
unter www.nb.lsv.de/service/information/formulare/berufsgenossenschaft
zur Verfügung.
Hartmut Fanck
Beitragsbereich
� (05 11) 80 73-5 50
Mancher „Haushalt“ erhält Sicher Leben mehrfach. Hierfür gibt es unterschiedliche
Gründe. Am häufigsten liegt es daran, dass unsere Mitglieder und
Versicherten mit zwei oder drei Generationen unter einem Dach leben.
Sollte ein Exemplar für die Familie ausreichend sein, genügt eine kurze Mitteilung
per Mail an info@nb.lsv.de oder
Fax an (05 11) 80 73-75 00 62.
Einfach der LSV Name und Anschrift der Person mitteilen, die zukünftig keine
Versichertenzeitschrift mehr erhalten soll.
Von Dage geiht dat dorum,
dat Friedrich un Hermann
ehren Berufskolleginnen un
Berufskollegen Moot dorto
moken wüllt sick een tweetet
Standbeen to’r Landwirtschaft
totoleggen, wenn dat
in’n Eenzelfall wirtschaftlich
vernünftig is un von de Familje
mitdragen ward. Dat gellt
ebenso för Biogas-Anlagen, ok
wenn dat körtens in Rhadereistedt
bi Zeven een Riesenmalheur
geben hett. Szüh, vörherige
fachlich kompetente un
gründliche Information un Berootung,
Sekerheit vör Verunsekerung!
Dat is vondage
wichtiger as jemols toför, jüst
bi de Biogas-Anlage un öberhaupt!
Friedrich: Hallo Hermann! Minsch, wat
sühst du denn so benaut ut, geiht di
wat besünneret dörch den Kopp?
Hermann: Mann, wi wullen doch
bauen ...
Friedrich: Leever Nahber, so wie ik
di kennen do, steiht de Finanzierung
doch bestimmt up soliden Fööten.
Also worum plagt di de Twiefel?
Hermann: Wi harn us doch för eene
Biogas-Anlage entscheeden...
Friedrich: Ik weet. Un nu denkst du in
dienem Kopp dat dat woll verkehrt wör
oder ok to riskant is wegen den furchtbaren
Unfall dör nülich bi Zeven.
Hermann: Ja, us geiht dat jo um dat
Sekerheitsrisiko bi’n Bedriev von sulk
eener Anlage.
Friedrich: Dat kann ik ok woll good
verstahn. Man schall dat ok grundsätzlich
nich verdrängen oder verniedlichen,
dorto is de Sake to ernst. Aber
man schull vör alln, wenn dat um een
sülvst gahn deit, kritisch un streng logisch
blieven.
Hermann: Un wat seggt mi dat nu?
Friedrich: Vörweg: Mit de Problematik
von de Slachtaffälle wie in den Zevener
Fall har dennso diene geplante
Anlage jo nix to dohn, dücht mi so,
oder nich?
Hermann: Genau so is dat. Denn wi
wullen nawassende Rohstoffe besünners
Mais insetten. Dat wör ok jo total
wirtschaftlich, nicht wohr?
Friedrich: Also von düsser Art Anlagen
givt dat mittlerwiel alleen in Neddersassen
tor Tied rund 350 Stück. Unfälle
sind al mol passeert twüschendörch,
aber nix würklich Dramatischet
un Slimmes. Aber mol wat anners: Wie
wiet is denn jo Vörhaben upstunds in
de Mangel ankamen?
Hermann: De Grovplanung hebbt wi
dörch, de Finanzierung hebbt wi in’n
Sack. Ik glöv‘, dat wi nu bald bi lütten
ok den Bauandrag afgeben künnt.
Friedrich: So wie ik di kennen do, hest
du doch bestimmt kloke Lüde mit de
Planung von dat Projekt beupdragt, de
sowat al fakener dörchtagen hebbt,
oder?
Hermann: Dat is woll richtig, de Jungs
de hebbt al zig Anlagen hochtagen. Ik
hebb‘ mi ok al mol ´n poor von de Anlagen
ankeeken un ok mit de Bedrievers
dorvon snackt. Aber dat wör allns
bestens. De Lüde wörn alle tofreden.
Friedrich: Ik harr dor aber trotzdem
noch eenen gooden Rat vör di.
Hermann: Un wat för eenen?
Friedrich: Wende di doch möglichst
bald an use Berufsgenossenschaft.
Hermann: Ohne eenen Unfall fabriziert
to hebben?
Friedrich: Roop nich in de Unfallafdeelung
an, sünnern bi’n Technischen Upsichtsdeenst.
Dor krigst du eene kompetente
Bauberatung un de kost‘ di
nix extra. Vörutplanung, se nümmt dat
Prävention, is nämlich jümehr erste un
wichtigste Upgave.
Hermann: Hm...
Friedrich: Szüh, wenn ji jo tum bispill
dörch Erdarbeiten oder annere Leistungen
an de Bauarbeiten bedeeligen
wüllt, denn so müsstes du di tosätzlich
mit de so benümmte Katasterlüüde
von de Berufsgenossenschaft telefonisch
in Verbindung setten. Dat
geiht dorum, dat de Versekerungsschutz
insbesünnere för die un diene
Froo während de Bauphase un ok
naher, wenn ji de Biogas-Anlage in
Bedriev nahmen hebbt, vorhanden is.
Dor seh ik allerdings in joern Fall keen
Problem. Hör to, wenn de Katasterlüüde
in Hannover ja to dien Vörhebben
seggt, denn so köst‘ die de Versekerungsschutz
in de Bauphase ok
nix extra. Un denn noch eens: Bedrievshaftpflicht
un Sachversicherungen
bitte ok överprüfen laten. Dat
is allerdings Sake von de Privatversicherer.
Hermann: Friedrich dat will ek di mol
seggen, ik mark dat woll un glöv‘, du
wullt mi Moot maken, oder?
Friedrich: Ja Hermann, du hest woll
recht dormit, dat will ik ok. Szüh, an
dien Vörhaben dor hangt veel Geld an
ober ok veel Arbeit de bummelt dor an
rum. Aber natürlich is dat ok eene reelle
Chance, mit düssem tosätzlichen
Standbeen de sülvständige Existenz als
Landwirt bit in de nächste Generation
to sichern.
Hermann: Ik weet dat un will mi dat
ganze nochmals good dörch den Kopp
gahn laten.
Friedrich: Do dat, överlege un bespreek
dat mit diener Froo un joern
Junior. Denn so slap‘ dor noch mol ´ne
Nacht över un denn wardst du woll ok
dat richtige maken.
Hermann: Villicht hest du ja recht. Mit
den Kopp in’n Sand is ok keen Bloomenpott
to gewinnen.
Friedrich: Nehm mine good gemeenten
Rootschläge man ruhig to Harten!
Un denn bau dat Ding so, wie dat
genehmigt ward, keene Verännerungen,
keene Mätzchen. Szüh un denn
lat di von user Berufsgenossenschaft
gemeensam mit allen de dor arbeiten
schüllt nochmals gründlich öber den
sicheren Bedriev von de fertig gestellte
Biogas-Anlage berooten. Dat makt
de mit di un diner Familie vör Ort! Un
wenn man sick an de gegebenen Regeln
konsequent holen deiht un nich
nahlässig ward, denn so glöve ik tämlich
stark dor an, dat ji ok de Erfahrung
von hunderten anneren Berufskollegen
maken künnt, nämlich positive.
Hermann: Du musst jo ok bedenken:
Mit ´n Auto un dem Schlepper föhrt
man jo ok jümmer wedder, obwoll dat
jüst gerade dor jümmer wedder to Unfällen
kamen deiht, nich wohr?
Friedrich: Ja Hermann, dat is een gooden
Vergliek. Un denn vergeet ok man
nich: To de Inweihung von diner neen
Biogas-Anlage bist du mi jetzt eene Inladung
schüllig!
Sicher Leben 6/2005 11
tastsinn stellt mit einer Mischung aus
Vorträgen von speziell geschulten Ärztinnen
und Gesundheitsberaterinnen
über die Früherkennung von Brustkrebs,
Tipps zur Selbstuntersuchung
und die individuelle Beratung im kleinen
Kreis einen attraktiven Rahmen
dar. Das Vorsorgeangebot richtet sich
an alle Frauen ab dem 30. Lebensjahr.
Teilnahme kostenlos
Mit der Teilnahme an tastsinn sind
für Versicherte der LKK Niedersachsen-
Bremen selbstverständlich keine Kosten
verbunden.
Darüber hinaus zahlt sich gesundheitsbewusstes
Verhalten zusätzlich aus:
tastsinn wird im Rahmen der Primärprävention
der LKK Niedersachsen-Bremen
mit zehn Bonuspunkten
honoriert.
12 Sicher Leben 6/2005
Ein Bo nus punkt
entspricht dem
Gegen wert von
einem Euro. Bereits
ab 30 Bonuspunk
ten zahlt die
LKK eine Geldprämie
aus. Bei
Erreichen von 50 Bonuspunkten erhöht
sich die Prämie um einen Sonderbonus
von 10 Euro auf 60 Euro.
Weitere Informationen zu dem Bonusprogramm
gibt es bei den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern der LKK.
Anmeldung
tastsinn setzt auf aktive Teilnehmerinnen.
Untersuchung, Diskussionen
und Einzelgespräche sollen in einer angenehmen
Atmosphäre möglich sein.
Deshalb steht in den Veranstaltungen
auch nur eine begrenzte Anzahl von
Plätzen zur Verfügung. Wir bitten um
frühzeitige Anmeldung.
Bis Redaktionsschluss standen die in
der Tabelle dargestellten Termine fest.
Auch in anderen Regionen richtet die
LKK Niedersachsen-Bremen bei entsprechender
Nachfrage gern eine Veranstaltung
aus. Wir bitten bei Interesse
mit uns Kontakt aufzunehmen.
jk
Krankenkasse
tastsinn
Brustkrebs früh erkennen
Die Veranstaltungsreihe tastsinn, die in Kooperation mit der AOK Niedersachsen von der LKK Niedersachsen-Bremen
durchgeführt wird, geht weiter.
Information
und Anmeldung
� (05 11) 80 73-1 10
� (05 11) 80 73-75
00 62
E-Mail: info@nb.lsv.de
tastsinn
Region Veranstaltungsort Termin
Rinteln AOK Servicezentrum
Bahnhofstraße 3, 31737 Rinteln
Syke AOK Servicezentrum
Nordstraße 3, 28857 Syke
Aurich AOK Servicezentrum
Lambertistraße 16, 26603 Aurich
Osnabrück AOK Servicezentrum
Niedersachsenstr. 10, 49074 Osnabrück
Osterholz-
Scharmbeck
Der Veranstaltungsort stand bei Redaktionsschluss
noch nicht fest!
Diepholz AOK Servicezentrum
Niedersachsenstraße 4, 49356 Diepholz
Cuxhaven AOK Servicezentrum
Brahmsstraße 24, 27474 Cuxhaven
Papenburg AOK Servicezentrum
Wiek rechts 1, 26871 Papenburg
Verden Der Veranstaltungsort stand bei Redaktionsschluss
noch nicht fest!
Winsen/
Luhe
AOK Servicezentrum
Viehhallenweg 30, 21423 Winsen (Luhe)
Bremervörde AOK Servicezentrum
Neue Straße 45/46, 27432 Bremervörde
Duderstadt AOK Servicezentrum
Bahnhofstraße 32, 37115 Duderstadt
Niedersächsisches Ministerium
für Soziales, Frauen,
Familie und Gesundheit
Foto: f1 online
Mittwoch, 25.01.2006
18:00 Uhr
Mittwoch, 01.02.2006
19.00 Uhr
Dienstag, 07.02.2006/
Dienstag, 14.02.2006
jeweils 18:00 Uhr
Mittwoch, 08.02.2006
18:00 Uhr
Mittwoch, 08.02.2006
19:00 Uhr
Mittwoch, 15.02.2006
19:00 Uhr
Mittwoch, 15.02.2006
18:00 Uhr
Mittwoch, 22.02.2006
18:00 Uhr
Mittwoch, 01.03.2006
19:00 Uhr
Mittwoch, 01.03.2006
17:30 Uhr
Mittwoch, 01.03.2006/
Mittwoch, 22.03.2006
jeweils 18:00 Uhr
Mittwoch, 29.03.2006
jeweils 18:00 Uhr
Krankenkasse
Integrierte Versorgung
Hüft- und Knie-Endoprothetik
Die LKK Niedersachsen-Bremen, das Annastift in Hannover und die Klinik Niedersachsen in Bad Nenndorf
haben zum 1. Dezember 2005 einen Vertrag zur Integrierten Versorgung im Bereich der Endoprothetik
abgeschlossen, der die Qualität der Versorgung von Versicherten der LKK mit einem künstlichen
Hüft- oder Kniegelenk weiter verbessern soll. Eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung der Ärzte
und Therapeuten des Annastiftes sowie der Klinik Niedersachsen während der gesamten Behandlung
des Patienten stellt dies sicher.
So soll der Patient künftig schon bei der
Vorbereitung auf die Operation nicht
nur über den Eingriff als solchen informiert
werden, sondern ein umfassendes
Bild vom gesamten Versorgungsablauf
einschließlich der Rehabilitation erhalten.
Ebenfalls im Rahmen der Operationsvorbereitung
nehmen die Patienten
beispielsweise an einer Gangschulung
und am Treppentraining mit Gehhilfen
unter physiotherapeutischer Anleitung
teil und erlernen ein krankengymnastisches
Hausübungsprogramm zur Muskelkräftigung.
Reha sichert Behandlungserfolg
Nach der Operation im Annastift und
einer individuell angepassten Remobilisierung
folgt die Fortsetzung der Mobilisation
mit ärztlicher und pflegerischer
Weiterbetreuung in der Klinik Niedersachsen.
Nach Abschluss der Rehabilitation
soll die Sicherung eines langfristigen
Behandlungserfolgs durch rechtzeitiges
Erkennen von Problemen und
Komplikationen erreicht werden. Hierzu
werden die Patienten in festgelegten
Abständen über einen Zeitraum
von zehn Jahren nachbetreut. Für die-
Brachytherapie
Die Landwirtschaftliche Krankenkasse
Niedersachsen-Bremen (LKK NB) hat
für ihre Versicherten, die an Prostatakrebs
leiden, unter Nutzung neuer
gesetzlicher Handlungsmöglichkeiten
einen Vertrag zur Integrierten Versorgung
mit dem Vinzenzkrankenhaus
Hannover sowie einer strahlentherapeutischen
Praxis geschlossen.
Sofern aus Sicht der behandelnden
Ärzte gute Erfolgsaussichten bestehen,
können LKK-Versicherte künftig
bei Erfüllung bestimmter medi-
sen Zeitraum übernehmen die Vertragspartner
auch die Gewährleistung für
den Gelenkersatz.
Ausgebautes Angebot
Die Versicherten der LKK Niedersachsen-Bremen
erhalten damit eine optimal
organisierte medizinische Versorgung
auf sehr hohem Niveau, die speziell
auf ihre persönlichen Bedürfnis-
zinischer Voraussetzungen eine ambulante
Brachytherapie gegen
Prostatakrebs erhalten. Die Seed-Brachytherapie,
bei der schwachradioaktive
Stifte in die Prostata implantiert
werden, ist nach Angaben der Kooperationspartner
ähnlich erfolgreich
wie die ansonsten bei Prostatakrebs
übliche Bestrahlung oder Entfernung
der Pros tata.
Grundsätzlich haben die Patienten
durch die Brachytherapie eine gleich
große Heilungschance bezüglich ihrer
Foto: Knoll
Medizinische Versorgung auf sehr hohem Niveau: Seit dem 1. Dezember 2005 Vertragspartner
bei der Integrierten Versorgung im Bereich der Endoprothetik (von rechts) Jörg
Kienast (Geschäftsführer der Klinik Niedersachsen, Bad Nenndorf), Hartmut Andrä (Geschäftsführer
der LSV Niedersachsen-Bremen), Sabine Mischer (Leiterin Pflegedienst Annastift),
Dieter Landmann (Krankenhausverwaltungsdirektor Annastift) und Thomas Fischer
(Dezernent Krankenkasse-Leistungen)
se abgestimmt ist. Die LKK geht davon
aus, dass möglichst viele LKK-Versicherte
dieses innovative Angebot nutzen
werden und ist gleichzeitig bestrebt, die
Angebotspalette im Bereich der Integrierten
Versorgung sowohl in der Fläche
als auch hinsichtlich der Indikationen
weiter auszubauen.
Detlef Hinz – Leistungen und Verträge
� (05 11) 80 73-4 20
Krebserkrankung, allerdings verbunden
mit dem Vorteil deutlich geringerer
Nebenwirkungen (z.B. seltenere
Störungen der Sexualfunktion und
weniger Probleme mit Inkontinenz).
Die ambulante Behandlungsmethode
erspart dem Patienten darüber hinaus
den stationären Krankenhausaufenthalt.
Die Landwirtschaftliche Krankenkasse
eröffnet ihren Versicherten damit
als eine der ersten niedersächsischen
Kassen die Möglichkeit, eine ambulante
und dabei hochmoderne Spezialbehandlung
gegen Prostatakrebs in
Anspruch nehmen zu können.
Sicher Leben 6/2005 13
Die LKK NB hat für ihre Versicherten
eine besondere Vereinbarung mit der
Versandapotheke SANICARE geschlossen.
Bei der Auswahl dieses Partners
legte die LKK großen Wert auf Qualität
und Service. Dies bestätigt eine
Untersuchung von 20 Versandapotheken
durch die Stiftung Warentest (Heft
3/2005). Hier erzielte SANICARE mit
dem Testurteil „gut“ (Note 1,9) die
beste Bewertung und belegte zusammen
mit zwei weiteren Versandapotheken
den ersten Platz.
Neben der Sicherheit, einem qualitätsgeprüften
Anbieter zu vertrauen, bietet
die Bestellung bei der Versandapotheke
SANICARE einige
Vorteile für
LKK-Versicherte
� Günstige Preise
Die SANICARE-Versandapotheke
gibt
grundsätzlich 10 %
Rabatt auf alle nur in
der Apotheke erhältlichen,
aber nichtrezeptpflichtigenArzneimittel
sowie weitereGesundheitsprodukte
aus dem Sortiment. Bei immer
wiederkehrenden Sonderangeboten
lassen sich sogar bis zu 30 % sparen.
� Bequeme Bestellung
Die Bestellung ist unabhängig von den
Öffnungszeiten der Apotheken vor Ort
„rund um die Uhr“ möglich und spart
so Zeit und Wege:
� per Telefon unter der gebührenfreien
Bestell-Hotline: (08 00) 4 90 49 05
oder
� per Fax (08 00) 4 45 56 63,
� Internet-Nutzer können entweder
direkt die Adresse „www.sanicare.de“
anwählen oder sich
über die Internetseiten der LSV NB
(www.nb.lsv.de/aktuelles/informationen/infobox)
ganz einfach per
Mausklick verbinden lassen.
14 Sicher Leben 6/2005
Krankenkasse
Auch aus der Versandapotheke
Arzneimittel und Gesundheitsprodukte
Versicherte der LKK NB können ihre Medikamente und Gesundheitsprodukte jetzt auch bei der Versandapotheke
SANICARE bequem und preisgünstig bestellen. Alle in der Apotheke freiverkäuflichen Arzneimittel bietet die
SANICARE-Versandapotheke beispielsweise mit mindestens 10 Prozent Rabatt an. Die Bestellung ist unabhängig
von Öffnungszeiten „rund um die Uhr“ möglich und funktioniert ganz einfach per Brief, Telefon oder Internet.
Geliefert wird versandkostenfrei an jede gewünschte Adresse in Deutschland.
Auch verschreibungspflichtige Medikamente,
die vom Arzt auf Kassenrezept
verordnet wurden, können bestellt
werden.
Hierzu benötigt SANICARE zusätzlich
das Originalrezept, das per Brief an:
SANICARE-Versandapotheke
Postfach, 49195 Bad Laer
geschickt werden kann.
Kostenlose Freiumschläge sind jeder
von SANICARE ausgelieferten Bestellung
beigefügt und können auch telefonisch
angefordert werden. Ein Anruf
bei der kostenfreien Bestell-Hotline
(08 00) 4 90 49 05 genügt.
� Qualifizierte Beratung
Versandkunden müssen bei SANICARE
nicht auf eine qualifizierte
Beratung verzichten.
Pharmazeutisches
Fachpersonal prüft
jedes Rezept und ist
für alle Fragen, etwa
zu Wechselwirkungen
oder Unverträglichkeiten
von Arzneimitteln,
zu jeder
Zeit und an 365
Tagen im Jahr telefonisch
erreichbar.
Die kostenlose Beratungs-Hotline hat
die Nummer: 0800-4455662.
� Diskrete und schnelle Auslieferung
Die bestellten Medikamente und Gesundheitsprodukte
liefert SANICARE in
der Regel innerhalb von 24 Stunden,
garantiert aber innerhalb von zwei
Werktagen sicher und in neutraler Verpackung
direkt an die Haustür oder
jede andere Wunschadresse innerhalb
Deutschlands.
Die Lieferung erfolgt versandkostenfrei,
einen Mindestbestellwert gibt es
nicht.
� Problemlose Zahlung
Rezeptpflichtige Arzneimittel und Produkte,
die vom Arzt auf Kassenrezept
verordnet wurden, rechnet die SANI-
CARE-Versandapotheke direkt mit der
LKK NB ab.
Die gesetzliche Zuzahlung oder den
günstigen Preis für freiverkäufliche Produkte
kann man ganz einfach durch
Überweisung oder Bankeinzug an die
Apotheke bezahlen.
Auf Wunsch stellt SANICARE die zu
leistenden Zuzahlungen erst monatlich,
viertel-, halb- oder ganzjährig in
Rechnung. Ein besonderer Vorteil nicht
nur für Versicherte, die ihre Zuzahlungen
für eine Befreiung dokumentieren
müssen.
Versicherte, die eine Befreiung von Zuzahlungen
erhalten haben, schicken
einfach eine Kopie davon an SANICA-
RE, dann werden ihnen bei ihren Bestellungen
keine Zuzahlungen in Rechnung
gestellt.
Besonders interessant ist die Bestellung
bei der günstigen Versandapotheke
für alle chronisch Kranken und
Patienten, die einen planbaren Medikamentenbedarf
haben.
Sie sparen sich den ständigen Gang
zur Apotheke.
Auch für pflegende Angehörige, ältere
und in ihrer Mobilität eingeschränkte
Menschen kann die Versandapotheke
eine Alternative sein.
Wer aber, wegen einer plötzlichen Erkrankung
bestimmte Medikamente sofort
benötigt sollte sich in jedem Fall an
seine örtliche Apotheke oder außerhalb
der Öffnungszeiten an den Notdienst
der Apotheken wenden. Der Arzneimittelversand
eignet sich wegen der damit
verbundenen Lieferzeiten keinesfalls für
die Versorgung im Notfall.
Und selbstverständlich haben die Versicherten
der LKK NB auch weiterhin
die völlig freie Wahl, in welcher Apotheke
sie ihre Medikamente besorgen
wollen. Ob sie dazu ihre örtliche Apotheke
aufsuchen wollen, den Service
von SANICARE nutzen möchten oder
eine andere in Deutschland zugelassene
Versandapotheke wählen.
Krankenkasse
Beiträge zur Krankenkasse
Geänderte Fälligkeit ab 2006
Die Fälligkeit der Gesamtsozialversicherungsbeiträge wird ab 01.01.2006 durch eine gesetzlich zwingende Änderung
auf den drittletzten Bankarbeitstag des jeweiligen Monats vorverlegt. Im Interesse möglichst einheitlicher
Fälligkeiten will die LKK Niedersachsen-Bremen diese Regelung für alle Beitragszahler anwenden.
Durch das „Gesetz zur Änderung des
Vierten und Sechsten Buches Sozialgesetzbuch“
hat der Gesetzgeber die Fälligkeit
des Gesamtsozialversicherungsbeitrages
(Beiträge für Arbeitnehmer
zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung)
ab 2006 neu geregelt.
Um insbesondere für landwirtschaftliche
Arbeitgeber unterschiedliche
Beitragsfälligkeiten zu vermeiden
soll die Neuregelung für alle Beiträge
der LKK NB übernommen werden.
Was sich ändert
Bisher sind u.a. die Beiträge für landwirtschaftliche
Unternehmer und für
freiwillige Mitglieder bis zum 15. des
Folgemonats zu zahlen. Ab 2006 müssen
die Beiträge dann für den jeweiligen
Monat bis zum drittletzten Bankarbeitstag
bei der LKK NB eingegangen
sein. Dabei ist wie in der Vergangenheit
zu beachten: Es kommt stets
auf den Tag des Geldeingangs bei der
LKK NB an!
Die Fälligkeiten des Beitrages zur Krankenkasse
für 2006 lauten dann:
27. Januar, 24. Februar, 29. März,
26. April, 29. Mai, 28. Juni,
27. Juli, 29. August, 27. September,
27. Oktober, 28. November, 27. Dezember
Was zu beachten ist
Mitte Januar 2006 wird – wie bisher –
noch der Beitrag für Dezember 2005
fällig. Bereits bis spätestens zum 27.
Januar 2006 (!) ist dann aber schon
der Beitrag für Januar 2006 zu zahlen.
Die Umstellung der Beitragsfälligkeit
führt deshalb zu einer „doppelten“
Beitragzahlung im kommenden
Monat. Hierfür bittet die LKK NB schon
jetzt um Verständnis. Dauerhaft unterschiedliche
Beitragsfälligkeiten werden
so aber vermieden.
Stellen Sie im Januar 2006 bitte unbedingt
eine entsprechende Kontendeckung
sicher bzw. passen Sie vorhandene
Daueraufträge entsprechend
an.
Wie es weitergeht
Alle Mitglieder unserer Krankenkasse
erhalten noch schriftlich individuelle
Informationen. Dieser Artikel dient lediglich
der Vorabinformation.
Bequem per Lastschrift
Jede Beitragszahlung erfolgt bei einer
Teilnahme am Lastschriftverfahren garantiert
in der richtigen Höhe und zum
richtigen Zeitpunkt. Säumniszuschläge
und Kosten können nicht entstehen.
Die LKK NB erläutert dies auch gern
telefonisch.
Hartmut Fanck
Kataster-Mitgliedschaft-Beitrag
� (05 11) 80 73-5 50
LKK Niedersachsen-Bremen und Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Ernährungskurse zur Gewichtsreduktion
Wenn Sie ihre Pfunde langfristig abbauen möchten, kommen
Sie zu den Seminaren zur Gewichtsreduktion, die
von der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Niedersachsen
– Bremen in Kooperation mit der Landwirtschaftskammer
Niedersachsen angeboten werden. Es erwartet
Sie keine strenge Diät. Die Ernährungsfachkräfte der
Landwirtschaftskammer zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie
dauerhaft erfolgreich abnehmen können und dabei den
Spaß am Essen und Genießen nicht verlieren, sondern
entspannt ihr Wohlfühlgewicht erreichen.
Die Kurse unter dem Titel „Leichter leben – Wege zum
Wohlfühlgewicht“ umfassen 14 Veranstaltungen mit je
vier Unterrichtseinheiten über einen Zeitraum von fünf bis
sieben Monaten. Für LKK-Versicherte ist dieses Angebot
bei regelmäßiger Teilnahme kostenlos!
Interessierte Versicherte wenden sich bitte wegen näherer
Informationen über die Kurse an:
Frau Renziehausen-Blanke � (05 11) 36 65-4 30 ,
Frau Göppert � (04 41) 80 18 08 (beide Landwirtschaftskammer
Niedersachsen) oder an die LKK Niedersachsen-
Bremen
Im Gebiet der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
werden ab Januar 2006 zu folgenden Terminen Kurse angeboten:
� Osnabrück ab 25. Januar 06
Frau Nitsch � (05 41) 5 60 08 51
� Bersenbrück ab 24. Januar 06
Frau Nitsch � (05 41) 5 60 08 51
� Lingen ab 17. Januar 06
Frau Langenhorst � (05 91) 9 73 94 18
� Huntlosen ab 26. Januar 06
Frau Scholler � (0 44 41) 92 58 24
� Aurich ab 12. Januar 06
Frau Blankenforth � (0 49 41) 92 11 31
Sicher Leben 6/2005 15
Der Unternehmer setzt dann selbst die
sicherheitstechnische Betreuung in seinem
Betrieb um. Jetzt kann er auch die
arbeitsmedizinische Betreuung weitgehend
selbst übernehmen, wenn er an
entsprechenden Schulungen der Landwirtschaftlichen
Berufsgenossenschaft
teilgenommen hat.
Dies ist in der Unfallverhütungsvorschrift
„Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische
Betreuung“ (VSG 1.2) ab 1. Januar
2006 neu geregelt.
Nach Teilnahme an den Schulungen
kann der Unternehmer über die Notwendigkeit
und das Ausmaß einer ex-
16 Sicher Leben 6/2005
Prävention
Arbeitgeberbetriebe
LUV-Modell – jetzt auch
arbeitsmedizinische Betreuung
Wer als Arbeitgeber keine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsfachkraft bestellt, hat die Möglichkeit,
am LUV-Modell (Unternehmermodell) der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft teilzunehmen.
Diese praxisnahen und kostenlosen Schulungen werden für Betriebe angeboten, die bis zu 15
Personen beschäftigen.
Motorsägen-Lehrgänge
Jetzt anmelden
Die Motorsäge ist ein gefährliches Arbeitsmittel.
Das beweisen die Unfallzahlen.
Wer mit der Motorsäge ohne
vorherige Einweisung oder Ausbildung
arbeitet, ist einem hohen Unfallrisiko
ausgesetzt.
Für Personen, die gelegentlich mit
der Motorsäge arbeiten, werden folgende
praxisnahe Lehrgänge angeboten:
� 24. Januar 2006
Kalkriese/Osnabrück
� 7. Februar 2006
Grußendorf/Gifhorn
� 21. Februar 2006
Teplingen/Lüchow
� 7. März 2006
Söhre/Hildesheim
Diese Lehrgänge sind für Einzelpersonen
gedacht. Die Teilnehmerzahl ist
auf 20 begrenzt.
ternen Betreuung selbst entscheiden.
Eine qualifizierte und bedarfsgerechte
betriebsärztliche und sicherheitstechnische
Betreuung im Betrieb erfolgt
auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung.
Diese muss der Unternehmer
verantwortlich vornehmen.
Er braucht nur noch dann zusätzliche
externe sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische
Beratung in seinen
Betrieb zu holen, wenn die in der Unternehmerschulung
erworbene Fachkunde
nicht ausreicht.
Wer dieses alternative Betreuungsmodell
für die Bereiche Land- und Forst-
Melden Sie sich jetzt an unter
� (0 53 81) 98 96 87
Für Gruppenschulungen können auf
Anfrage gesonderte Termine vereinbart
werden.
wirtschaft (LUV-Modell) in Anspruch
nehmen möchte, muss an einem dreitägigen
Grundlehrgang, in dem die
Grundlagen des betrieblichen Arbeits-
und Gesundheitsschutzes vermittelt
werden, und an einem zweitägigen
Aufbaulehrgang teilnehmen. Für Betriebe,
die mehr als 15 Personen beschäftigen,
ist die Bestellung einer Sicherheitsfachkraft
und eines Betriebsarztes
weiterhin erforderlich.
Jürgen Huss
Technischer Aufsichtsdienst
� (05 11) 80 73-4 84
Dirk Grotelüschen
Technischer Aufsichtsdienst
� (05 11) 80 73-4 84
Handy: (01 76) 21 63 32 81
Das Holz wird nicht von Hand, sondern
mit Hilfe dieser Einrichtung zum Spaltwerkzeug
geführt. Außerdem muss
das Spaltwerkzeug (Drallkeil) komplett
verkleidet sein. Erst wenn der eigentliche
Spaltvorgang beginnt, darf es von
der Verkleidung freigegeben werden.
Weiterhin ist eine Abschalteinrichtung
im Bedienbereich erforderlich, die das
Spaltwerkzeug innerhalb von zehn Sekunden
stillsetzt. Das Herumschlagen
und Wegschleudern des Spaltholzes
muss durch eine geeignete Umwehrung
verhindert werden.
Die meisten Drallkeilspalter in den Betrieben
sind nicht so beschaffen! Das
Unfallgeschehen beweist: Die Arbeit
damit ist zu gefährlich!
Diese Geräte müssen sicherheitstechnisch
nachgerüstet werden. Der Aufwand
ist allerdings erheblich und meist
sehr teuer. Dann bleibt nur noch das
Verschrotten übrig.
Prävention
Drallkeilspalter
Nachrüsten oder verschrotten
Im Laufe der Jahre hat sich die Sicherheitstechnik an Holzspaltmaschinen erheblich verbessert.
Ein Drallkeilspalter muss z. B. mit einer Zuführeinrichtung ausgerüstet sein.
Bullen verendet
Um sicher Brennholz zu verarbeiten,
können z. B. Hydraulikspaltmaschinen
eingesetzt werden, die vertikal
oder horizontal arbeiten. Diese
Geräte sind mit einer Zweihandschaltung
versehen. Gekauft werden
sollten nur Spaltmaschinen mit
GS-Zeichen. Und noch eins: Im eigenen
Interesse sollte die Betriebsanleitung
vor dem ersten Arbeitseinsatz
gründlich studiert werden.
Jürgen Huss
Diese Schraubenspaltmaschine für Meterholz
entspricht nicht mehr dem aktuellen
Stand der Sicherheitstechnik.
Es fehlt eine Abschalteinrichtung
im Bedienbereich und ein Handgriff
an der Zuführeinrichtung. Die seitliche
Umwehrung ist nicht ausreichend.
Dieser Drallkeilspalter muss nachgerüstet
oder verschrottet werden.
Foto: Grotelüschen
Bei der morgendlichen Fütterung vermisste eine Landwirtin
drei Mastbullen. Sie staunte nicht schlecht, als sie
in einer Bullenbox eine gebrochene Flächenspalte (0,5 m
Breite und 2,2 m Länge) bemerkte.
Die verendeten Bullen fand sie dann in der Mitte des 30 m
langen Stalles unter dem Spaltenboden im Güllekanal.
Die schweren Tiere waren vermutlich schon in der Nacht
durchgebrochen, haben sich im etwa dreiviertel gefüllten
Kanal fortbewegt und sind dann durch die freigesetzten
Güllegase erstickt bzw. vergiftet worden.
Um die Kadaver zu bergen, wurden der Flüssigmist abgepumpt,
der Stall belüftet und einige Flächenspalten abgenommen.
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr stiegen
mit schwerem Atemschutz in die Grube, um sich vor den
gefährlichen Güllegasen zu schützen. Sie befestigten Seile
an den Tierkörpern. Mit einem Teleskoplader wurden diese
herausgezogen und entsorgt.
Spaltböden müssen regelmäßig mit einem Hochdruckreiniger
auch in den Zwischenräumen gesäubert werden. Gerade
dort werden Bruchstellen zuerst sichtbar, denn auf
der Lauffläche sind in der Regel nur Haarrisse zu erkennen.
Die gebrochenen Spalten müssen ausgetauscht werden.
In einer Bullenbox brach dieser Spaltenboden durch. Drei Tiere
verendeten in der Gülle.
Text und Foto: Harald von Kampen
Technischer Aufsichtsdienst
� (05 11) 80 73-4 84
Sicher Leben 6/2005 17
Persönliche Schutzmaßnahmen erforderlich
Staub macht krank
Je länger und intensiver die Belastung durch Staub ist, je höher ist das Risiko zu erkranken. Die Entwicklung
von Erkrankungen der Atemwege ist dabei ein mehrjähriger Prozess. Im Anfangsstadium ist
er noch gut in den Griff zu bekommen.
„Zunächst dachte ich an eine Erkältung.
Als die Beschwerden jedoch in
immer kürzeren Abständen wiederkamen,
machte ich mir so meine Gedanken.
Der Husten wurde stärker.
Dann kam auch Auswurf dazu. Später
traten starke Atemwegsbeschwerden
auf. Diese waren dann so stark, dass
ich meine Arbeit zeitweilig unterbrechen
musste. Seit 15 Jahren arbeite ich
im Putenstall. Ich betreue die Puten in
der Aufzuchtphase. Mehrere Stunden
Stallarbeit sind täglich erforderlich.
Nachtürlich war ich dabei immer der
Stallluft ausgesetzt. Einen Atemschutz
habe ich bisher nicht benutzt. Der
Facharzt eröffnete mir dann die Diagnose
„Obstruktive Atemwegserkrankung“.
Das Krankheitsbild würde sich
verschlechtern, wenn ich weiterhin in
den Putenställen arbeiten würde.
Aus betrieblichen Gründen habe ich
aber keine andere Wahl. Die Arbeit
in der Putenaufzucht muss weiterhin
von mir erledigt werden. Damit sich
mein Gesundheitszustand nicht verschlechtert,
trage ich jetzt konsequent
eine gebläseunterstützte Atemschutzmaske.
Vielleicht hätte ich die Atemwegserkrankung
verhindern können,
wenn ich von Anfang an im Stall eine
Einweg-Staubschutzmaske getragen
hätte.“
Dieses sagte die Landwirtin Annegret
B. aus W. als sie von der Berufsgenossenschaft
zu ihrer Erkrankung befragt
wurde.
Gefährliche Stoffe
Atemwegserkrankungen stehen bei
den angezeigten Berufskrankheiten an
Durch hohe Staubbelastung sterben die
Flimmerhärchen ab. Schleim und Staub
müssen regelmäßig abgehustet werden,
was schließlich zu Entzündungen führt. Der
Selbstreinigungsmechnismus wird dadurch
erheblich gestört. Der Staub kann bis in die
Lungenbläschen eindringen. Der lebenswichtige
Übergang von Sauerstoff aus der
Atemluft ins Blut findet nur noch eingeschränkt
statt. Foto: Broschüre Staub
18 Sicher Leben 6/2005
Prävention
erster Stelle. Ursache dieser Erkrankungen
ist meist der Staub. Darin befinden
sich zum Beispiel Pollen, Milben,
Schimmelpilze, Federn, Bakterien,
Viren und Endotoxine (das sind Bestandteile
abgestorbener Bakterien).
Werden die Atemwege ständig durch
Staub belastet, kann dies je nach
Staubzusammensetzung und Teilchengröße
zu schwerwiegenden Erkrankungen
führen.
Besonders gefährlich ist der ganz feine
Staub, der in der ruhenden Luft über
viele Stunden schwebt ohne sich abzulagern.
Dieser dringt mit jedem Atemzug
tief in die Lunge bis zu den kleinsten
Lungenbläschen vor. Dieser feine
Staub wird nicht mehr völlig ausgeatmet
oder ausgehustet. Er wird zur
ernsten Gefahr für die Gesundheit.
Lebensqualität sinkt
Die ersten Symptome, wie Husten,
Auswurf, Kurzatmigkeit und Atemnot,
Flimmerhärchen
werden zunächst meist nur wenig beachtet.
Die Chancen einer frühzeitigen
Erkennung und Behandlung der
Beschwerden sowie Möglichkeiten zur
Minderung der Staubbelastung werden
daher meist gar nicht oder nur
sehr spät ergriffen. Die Folge sind
schwere Atemwegserkrankungen mit
meist erheblicher Minderung der Lebensqualität.
Was als lästiger Husten
beginnt, endet oftmals in einer schweren
Erkrankung.
Chronische Bronchitis
Die häufigste Atemwegserkrankung
in der Landwirtschaft ist die chronische
Bronchitis. Dieses ist eine dauerhafte
Entzündung der Bronchien.
Die Krankheit entwickelt sich meist
über mehrere Jahre. Zunächst tritt
Husten am Morgen, zusammen mit
einer erhöhten Menge an Auswurf,
auf. Oft wird „das bisschen Husten“
jedoch nicht ernsthaft wahr-
Luftröhre mit Bronchien
genommen. Aber gerade beim ersten
Auftreten der Krankheitszeichen
ist die Erkrankung am erfolgreichsten
in den Griff zu bekommen. Die
an chronischer Bronchitis Erkrankten
müssen ständig husten. Die Flimmerhärchen,
die zum normalen Selbstreinigungsmechanismus
der Bronchien
gehören, sind durch die permanente
Überlastung durch Staub und
durch die Entzündungsprozesse zerstört.
Besteht durch die Entzündung
zusätzlich eine Verengung der Atemwege
durch Anschwellen und Verkrampfen
der Bronchien, so handelt
es sich um eine obstruktive chronische
Bronchitis.
Der Körper kann nicht mehr ausreichend
mit Sauerstoff versorgt werden.
Das Resultat ist Atemnot.
Vorbeugen
Je länger und intensiver die Belastung
durch Staub ist, je höher ist das Risiko
zu erkranken. Die Entwicklung von Erkrankungen
der Atemwege ist dabei
ein mehrjähriger Prozess. Im Anfangsstadium
ist er noch gut in den Griff zu
bekommen.
Bei Anzeichen, wie Husten, Auswurf,
Kurzatmigkeit und Atemnot, aber auch
bei grippeähnlichen Beschwerden mit
Fieber und Schüttelfrost bis zu 12 Stunden
nach der Tätigkeit, sollte unbedingt
ein Arzt aufgesucht werden.
Prävention
Beim maschinellen Stroh einstreuen entsteht ein hohes Staubaufkommen im Stall. Ein
Schlepper mit geschlossener Kabine und integriertem Staubfilter schützen den Fahrer.
Fotos: Huss
Nach Möglichkeit sollte der Staub am
Arbeitsplatz vermieden bzw. vermindert
werden. Futtermittel sollten in
geschlossenen Systemen verarbeitet
werden, damit eine Staubentwicklung
nach außen gar nicht erst auftritt. Die
Lüftungsanlage mit geeigneter Luftführung
in den Stallanlagen muss optimal
gestaltet sein.
Atemschutz
In Arbeitsbereichen, in denen eine ausreichende
Vermeidung der Staubbelastung
durch technische oder organisatorische
Maßnahmen nicht oder nicht
so einfach möglich ist, muss Atemschutz
getragen werden.
Grundsätzlich eignet sich für alle Arbeiten
im staubigen Bereich eine Partikel
filtrierende Halbmaske mit der Schutzklasse
FFP2. Ausgestattet mit einem
Ausatemventil hat die Maske einen
besseren Tragekomfort. Diese Masken
sind nur zu Filterung von Partikeln
(Staubteilchen) geeignet. Sie sind nicht
für Gefahrstoffe wie Gase oder Dämpfe
vorgesehen.
Gebläseunterstützte Hauben bzw.
Helme haben einen geringen Atemwiderstand.
Sie sind besonders für Personen
zu empfehlen, die bereits unter
Atemwegsbeschwerden leiden.
Jürgen Huss
Technischer Aufsichtsdienst
Tel.: 0511/8073-484
Ein gebläseunterstütztes Atemschutzgerät
fördert die gefilterte Luft vor Mund und
Nase. Ein Atemwiderstand ist dabei nicht
zu überwinden. Es ist besonders geeignet,
wenn bereits Atembeschwerden vorliegen.
Eine filtrierende Halbmaske der Schutzklasse
FFP2 ist für die meisten Arbeiten im
Staubbereich geeignet. Das Ausatemventil
erhöht den Tragekomfort.
Sicher Leben 6/2005 19
Was macht der Landwirt auf der Leiter
falsch? Diese Preisfrage in Sicher
Leben 4/2005 konnte mit Hilfe eines
Wortpuzzles gelöst werden.
Die richtige Antwort war:
Nicht zu weit
hinüber beugen
Falls dieses immer beherzigt
wird, kann eine
große Zahl von
Leiterunfällen
vermieden werden
und damit
neben Kosten
auch viel persönliches Leid.
Von den insgesamt 200 Einsendern
wurden folgende Personen durch
Losentscheid ermittelt und haben jeweils
ein Paar Sicherheitsschuhe gewonnen:
� Albert Hartmann-Ahrens
37154 Northeim
� Heinrich Gerking
31608 Marklohe
� Ilona Rudolph
37434 Gieboldehausen
� Gerhard Tappe
38640 Goslar
� Klaus Mindrup
49186 Bad Iburg
Herzlichen Glückwunsch!
20 Sicher Leben 6/2005
Prävention
Unfallursache: Handschuhe
Zum Abschluss der Sägearbeiten wollte
Landwirt Franz B. ein auf dem Tisch
der Baustellenkreissäge liegen gebliebenes
Stück Holz mit der linken Hand
entfernen. Hierbei kam er zu dicht an
das noch rotierende Sägeblatt. Dabei
wurde der Handschuh erfasst und eingezogen.
Es kam zu Schnittverletzungen
am linken Daumen und am linken
Mittelfinger.
Nachdem ein Weidezaunpfahl angespitzt
war, wollte Wilfried K. die Restholzstücke
entfernen. Dabei lag vor
dem Sägeblatt noch ein kleiner Holzspan,
den er mit der Hand vom Sägetisch
schlagen wollte. Hierbei wurde
der Handschuh der rechten Hand vom
Sägeblatt erfasst, so dass es zu Schnittverletzungen
kam.
Nach dem Schneiden wollte Landwirtssohn
Klaus T. die ca. 25 – 30 cm
langen Bretter vom Sägetisch entfernen,
kam dabei mit dem „Zipfel“ seines
Handschuhes an das Sägeblatt
und seine Hand wurde an das Sägeblatt
gezogen. Er zog sich eine Amputationsverletzung
am rechter Zeigefinger
und weitere Schnittverletzungen
zu.
Das Tragen von Handschuhen ist in
vielen Arbeitsbereichen eine sinnvolle
Möglichkeit, seine Hände zu schützen.
Bei Arbeiten an Baustellen-Kreissägemaschinen
ist dieses allerdings unzulässig.
Die große Gefahr entsteht dadurch,
dass aufgrund der Bewegung
des Sägeblattes der Handschuh bei
der kleinsten Berührung erfasst wird
und die Hand schwer verletzt werden
kann. Deshalb dürfen bei diesen Arbeiten
keine Handschuhe getragen werden!!
Am Sägeblatt liegende Abfälle
Die Gewinner stehen fest
sollten nur mit der Hand sowie unter
Benutzung eines Schiebestockes entfernt
werden.
Sascha Jordan
Technischer Aufsichtsdienst
� (05 11) 80 73-4 84
Eine praktikable Idee
Beim Ansaugen der Gülle wird der
schwere Betondeckel weg genommen.
Damit die Öffnung aber trotzdem
gegen Hineinfallen gesichert
ist, wurde ein großflächiges Gitter
darüber gelegt. Der Gülleschlauch
bleibt nach allen Seiten beweglich
und erleichtert das Anschließen am
Gülletankwagen.
Text und Foto: Theo Grüssing
Technischer Aufsichtsdienst
� (05 11) 80 73-4 84
Fotos: Archiv
Unter die Lupe genomm genommen
genomm
Noch einmal: Suchmaschine Hilfsmittel
Der gemeinsame Service der gesetzlichen Krankenkassen
„Hilfs mit tel zum Festbetrag – Such maschine“ ist unter
www.ikk.de
in der Rubrik Service + Beratung – Hilfsmittelanbieter-Suche zu
finden. Das bundesweite Verzeichnis wird kontinuierlich ergänzt.
Elektronische Unfallanzeige
Die elektronische Unfallanzeige (ab Januar 2006 unter www.lsv.
de – Spitzenverbände > Service und Beratung > BLB > Formulare)
ermöglicht das unkomplizierte und rasche Ausfüllen der Anzeige.
Neben der bisherigen Möglichkeit, die Unfallanzeige als PDF-Datei herunterzuladen
und zuzuschicken, steht nun ein komfortableres Angebot zur Verfügung:
Bequem vom Computer aus, rechtsverbindlich und selbstverständlich
verschlüsselt kann die Unfallanzeige ausgefüllt und an die LBG übermittelt
werden. Benötigt wird ein PC mit Internetanschluss und ein handelsüblicher
Browser wie Internet Explorer, Netscape, Firefox, Opera oder Safari. Die online
gemachten Angaben werden in verschlüsselter Form direkt an die betreffende
LBG gesendet. Der Ausdruck als Kopie ist auch weiterhin möglich. Fragen
zur elektronischen Unfallanzeige beantworten die Mitarbeiter gern.
Pollenfreie Zeit zur Therapie nutzen
Allergien gehören zu den häufigsten Krankheiten in Deutsch land.
Mehr als 24 Millionen Menschen sind inzwischen betroffen. Die
Wenigsten gehen mit dieser Erkrankung zum Arzt – ein Fehler,
denn zum Heuschnupfen gesellt sich nach Jahren ohne Behandlung
oft Asthma.
Die pollenfreie Zeit im Herbst und
Winter eignet sich besonders gut,
um eine spezifische Immuntherapie
(Hyposensibilisierung) zu starten
und der Ursache zu Leibe zu
rücken. Diese Methode ist die einzige
Maßnahme, die Heilung ermöglicht.
Empfohlen wird die
Therapie besonders auch für Kinder
ab fünf Jahren, wo die Allergierate
alarmierend hoch ist. Die
Heilungschancen für Kinder liegen
bei mehr als 90 Prozent.
Ausländische Saisonarbeitskräfte
Über die Auswirkungen der EU-Osterweiterung auf den Unfallversicherungsschutz
wurde in Sicher Leben 1/2005 berichtet.
Zwischenzeitlich wurden die Rechtsänderungen für polnische
Saisonarbeitskräfte bis zum 30. Juni 2005 ausgesetzt, seit Juli
diesen Jahres gilt jedoch europäisches Recht.
Das war Hauptthema eines Gesprächs zwischen dem Vorstandsvorsitzenden
der landwirtschaftlichen Sozialversicherung in Polen (KRUS), Jan Kopczyk und
dem Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften in Kassel.
Beide Seiten sprachen sich für die frühere Praxis aus. Danach waren Saisonarbeitskräfte
generell in Deutschland versichert. Dies müsse wieder eingeführt
werden. Die KRUS ist ein agrarsoziales Sondersystem, das vor knapp 15
Jahren gegründet und in seiner Entstehungsphase von der Deutschen Landwirtschaftlichen
Sozialversicherung maßgeblich unterstützt wurde.
Jede Minute zählt
Die Geldbörse ist weg!
Damit geht der Ärger
so richtig los. Denn die
meisten Bundesbürger
bewahren dort auch diverse Plastikkarten
auf. Bisher begann nun die Suche
nach einer Kontaktnummer, um Konto
und Karte sofort sperren zu lassen.
In Deutschland werden im Jahr etwa
sechs Millionen Karten und Handys
aus den verschiedensten Gründen gesperrt.
Dafür stehen über 100 Notfallnummern
zur Verfügung. Welche ist
die richtige?
Seit Juli ist eine kostenlose Rufnummer
(� 11 61 16) als Sperr-Notruf geschaltet.
Über sie können Geld- oder Handykarten
in Minutenschnelle
gesperrt
werden. Die Nummer
funktioniert
auch aus dem Ausland
(Vorwahl 00
49), allerdings dann
zu den landesüblichen
Tarifen.
Die Sperr-Hotline ist
außerdem „barrierefrei“:
Sprach- und
Hörgeschädigte können
sie auch über
Fax und Internet anwählen.
Weitere Informationen
unter
� (01 80) 3 68 18 81 oder
www.sperr-notruf.de
Modernes
www.lsv.de
Der Internetauftritt
der Spitzenverbände
der LSV zeigt sich ab sofort
in einem neuen, modernen Outfit.
Das Erscheinungsbild wird begleitet
von umfangreichen Verbesserungen,
die die Nutzbarkeit erhöhen.
Für Blinde und Sehbehinderte sind
die Seiten entsprechend dem Behindertengleichstellungsgesetz
nun
auch barrierefrei zu nutzen.
Alle bekannten Informationen sowie
neue Rubriken stehen zur Verfügung.
Sicher Leben 6/2005 21
Ab diesem Zeitpunkt werden die Altersvorsorgebeträge
der aktiv Erwerbstätigen
durch steuerliche Abzüge entlastet,
die auf diesen Be(i)trägen beruhenden
Renten werden schrittweise besteuert.
Die Zahlung von Steuern wird allmählich
von der Beitragszahlungs- in die
Rentenzahlungsphase verschoben.
Steuerliche Entlastung
Folgende Altersvorsorgebeiträge wirken
als Sonderausgaben steuermindernd:
� zur Deutschen Rentenversicherung
� zur Alterssicherung der Landwirte
� zu berufständischen Versorgungseinrichtungen
und
� zu kapitalgedeckten Leibrentenversicherungen
(„Rürup-Renten“).
Die Steuerabzugsmöglichkeit der Rürup-
Renten ist nur dann gegeben, wenn
eine monatliche Rente auf das Leben
des Steuerpflichtigen vereinbart ist und
die Leistungen frühestens ab dem 60.
Lebensjahr des Berechtigten beginnen.
Weiterhin dürfen die Anwartschaften
nicht vererblich, nicht übertragbar,
nicht beleihbar, nicht veräußerbar und
nicht kapitalisierbar sein. Normale Kapitallebensversicherungen
können, müssen
aber nicht zwingend der Altersversorgung
dienen. Sie gehören aus diesem
Grund nicht zu den begünstigten
Vorsorgeprodukten.
Die Freistellung erfolgt in drei Stufen:
2005:
60 Prozent der Altersvorsorgebeiträge
(Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge).
Bei versicherungspflichtigen Arbeitnehmern
entfallen bereits 50 Prozent
auf den steuerfreien Arbeitgeberbetrag;
lediglich 10 Prozent des gesamten
Beitrages können steuerlich geltend
gemacht werden. Selbstständige,
z.B. Landwirte, die nicht rentenversicherungspflichtig
sind, können die vollen
60 Prozent als Sonderausgaben geltend
machen.
2006-2024:
Der Freistellungsanteil steigt jährlich um
2 Prozent an.
2025:
Ab 2025 können 100 Prozent abgesetzt
werden.
22 Sicher Leben 6/2005
Alterskasse
Renten
Neue Besteuerung
Das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz regelt die steuerliche Behandlung
aller Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkünfte neu.
Für die begünstigten Altersvorsorgeaufwendungen
gilt ein Höchstbetrag von
20.000 EUR bei Ledigen und 40.000
EUR bei Verheirateten (ab 2025); in der
Übergangsphase gelten die vorstehenden
Prozentanteile, die auch für die Beiträge
gelten. Im Jahr 2005 sind bei Ledigen
daher höchstens 12.000 EUR (60
Prozent von 20.000 EUR) als Sonderausgaben
abziehbar.
Der Sonderausgabenabzug für die
„Riester-Rente“ hat keinen Einfluss auf
diese Höchstbetragsgrenzen; er wird
unabhängig davon gewährt!
Besteuerung der Renten
Ab dem Jahr 2005 werden Leibrenten
und andere Leistungen aus
� der Deutschen Rentenversicherung,
� der Alterssicherung der Landwirte,
� berufsständischen Versorgungseinrichtungen
und
� den privaten Leibrentenversicherungen
(„Rürup-Renten“)
in die Besteuerung überführt. Anstelle
der bisherigen Ertragsanteilbesteuerung
gehen die genannten Renten
(auch sämtliche Bestandsrenten)
mit einem Rentenbeginn bis zum Jahr
2005 mit 50 Prozent in die Bemessungsgrundlage
der Einkommensteuer
ein. Ausgangspunkt für die Besteuerung
ist der jeweilige Bruttobetrag
der Rente und nicht der (Netto-)
Zahlbetrag nach Abzug der Beiträge zur
Kranken- und Pflegeversicherung.
Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt
dann für jeden hinzukommenden Rentenjahrgang
bis zum Jahre 2040 um
2 bzw. 1 Prozent, bis dann 100 Prozent
der Rente zu versteuern sind. Bei
Renten, die im Jahre 2006 beginnen,
beträgt der Besteuerungsanteil somit
52 Prozent, im Jahre 2007 54 Prozent
usw. Der so ermittelte Besteuerungsanteil
bleibt für die gesamte Rentenlaufzeit
bestehen; werden nacheinander
mehrere Renten bei ununterbrochenem
Rentenbezug geleistet, bleibt auch
bei der späteren Rente der ursprüngliche
(niedrigere) Prozentsatz erhalten
(z.B. Altersrente nach Erwerbsminderungsrente
und Witwenrente nach Versichertenrente).
Auswirkungen
Für die Mehrzahl der Rentner wird sich
in der Anfangsphase des schrittweisen
Übergangs zur nachgelagerten Besteuerung
an der steuerlichen Belastung zunächst
nichts ändern.
Bestandsrenten und Neurenten mit
einem Rentenbeginn bis zum Jahr 2005
bleiben bis zu einer Höhe von etwa
18.900 EUR (rund 1.575 EUR/Monat)
steuerfrei. Bei Verheirateten verdoppeln
sich diese Beträge.
Diejenigen Rentner, die neben der
Rente noch andere Einkünfte erzielen,
werden steuerlich belastet.
Helmut Giese
Beispiel:
Ein (lediger) Landwirt wendet im Jahr 2005 2.388 EUR (199 EUR x 12 Monate
= 2.388 EUR) für Beiträge zur Alterssicherung der Landwirte (AdL) auf. Einen
Arbeitgeberanteil erhält er nicht (kein Nebenerwerbslandwirt!).Für eine private
Leibrentenversicherung („Rürup-Rente“) zahlt er zusätzlich 6.000 EUR:
Beiträge zur AdL 2.388 EUR
Beiträge zur Rürup-Rente 6.000 EUR
Insgesamt 8.388 EUR
Höchstbetrag 12.000 EUR
Berücksichtigungsfähige Beiträge 8.388 EUR
Davon 60 Prozent (gerundet) 5.033 EUR
Abzugsfähige Altersvorsorge-Aufwendungen im Jahre 2005 5.033 EUR
KATER MORITZ & CO.
Auch zur Weihnachtszeit lauern überall viele
Gefahren. Stell dir vor, du findest aus Versehen
Geschenke schon vor dem 24., weil sie nicht gut
genug versteckt sind. Oder du verletzt dich am
Weihnachtsbaum, weil die Nadeln auch dieses Jahr
wieder schrecklich pieksen. Du könntest dir auch
den Magen verderben, weil das Essen und die
leckeren Plätzchen so unwiderstehlich sind.
Nun, wie du sicher gemerkt hast, war das
alles nicht so ganz ernst gemeint! Aber
auf eine Sache musst du wirklich aufpassen:
Das sind die vielen brennenden
Kerzen, die die Vorweihnachtszeit
so gemütlich machen. Nie unbeaufsichtigt
Kerzen brennen lassen und
am besten etwas zum Löschen in der
Nähe haben – dann kann der Weihnachtsmann
kommen!
Findet Rudolph!
Ohne sein treues Rentier Rudolph fühlt sich der Weihnachtsmann nicht wohl. Finde das
richtige Tier (Tipp: Rudolph unterscheidet sich in einer Kleinigkeit von den anderen beiden...)!
Nicht nur zur
Weihnachtszeit…
Anklicken – selbst machen –
überraschen lassen!
Zum Basteln:
www.zzzebra.de, Rubrik Advent
Jeden Tag ein Türchen!
www.kindergeschichtenseite.de/adventskalender.html
Gut vorbereitet auf Silvester?
http://www.blinde-kuh.de/kueche/kinderpunsch2.html
Es weihnachtet
schon sehr!
Vanillekipferl
Falls du nicht selber alle aufisst,
kannst du welche verschenken!
Du brauchst :
250 g Mehl
200 g Butter
125 g Zucker
3 Eigelb
1 Messerspitze Backpulver
1 Päckchen Vanillezucker
125 g gemahlene Mandeln
So geht`s:
Alle Zutaten vermischen und einen
Mürbeteig herstellen. Den Teig
gut durchkneten und daraus kleine
Hörnchen formen. Diese auf ein mit
Backpapier ausgelegtes Backblech
legen und bei ca. 150 Grad Celsius
15 bis 20 Minuten backen. Nach
dem Backen in Puder- oder Vanillezucker
wenden.
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Niedersachsen-Bremen
30156 Hannover
Deutsche Post AG - Postvertriebsstück - Entgelt bezahlt
Alle für 2006 zu beachtenden Beiträge und Bemessungsgrenzen Neue Länder Alte Länder
Besondere Beiträge
KV-Beitrag für Studenten (§ 254 SGB V i.V.m. § 21 Abs. 2 KVLG 89) ab Wintersemester 05/06 mtl. 47,53 €
PV-Beitrag für Studenten 7,92 € (9,09 € kinderlos)
Beitragssatz Rentenversicherung 19,50 v. H.
Beitragssatz Arbeitslosenversicherung 6,50 v. H.
Beitragssatz Krankenversicherung für geringfügig Beschäftigte 10,00 v. H. (private Haushalte 5 %)
Beitragssatz Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte 12,00 v. H. (private Haushalte 5 %)
Beitragsbemessungsgrenzen
Renten- und Arbeitslosenversicherung
Krankenversicherung – Beitragsbemessung
Bezugsgröße (§ 18 SGB IV)
Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte, die hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind
jährl. 52.800 €
mtl. 4.400 €
jährl. 24.780 €
mtl. 2.065 €
jährl. 42.750,00 €
mtl. 3.562,50 €
ohne Einkommensnachweis (§ 240 Abs. 4 SGB V) mindestens mtl. 3.562,50 €
bei Nachweis eines niedrigeren Arbeitseinkommens (§ 240 Abs. 4 SGB V) mindestens mtl. 1.837,50 €
bei Anspruch auf Existenzgründungszuschuss 1.225,00 €
Grenzwert für die Beurteilung der Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht
bei mitarbeitenden Familienangehörigen
Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte und Antragsteller auf ALG-Leistungen
jährl. 63.000 €
mtl. 5.250 €
jährl. 29.400 €
mtl. 2.450 €
510,00 € 610,00 €
(§ 240 Abs. 4 SGB V) mtl. 816,67 €
Mindestzahlbetrag für Beitragserhebung aus Versorgungsbezügen und außerland- und außerforst wirtschaftlichen Arbeitseinkommen
1/20 der mtl. Bezugsgröße mtl. 122,50 €
Freigrenze in der Familienversicherung
Freigrenze 1/7 der monatlichen Bezugsgröße (bei Minijob monatlich 400,00 €) mtl. 350,00 €
Wer ein höheres Einkommen hat oder hauptberuflich selbstständig tätig ist, ist nicht mehr mitversichert, sondern muss sich selbst freiwillig versichern
Krankengeld/ Mutterschaftsgeld
Das pauschalierte Krankengeld (§ 13 Abs. 1 KVLG 89) und das Mutterschaftsgeld (§ 29 Abs. 3 Nr. 2
KVLG 72/89 i.V.m. § 13 Abs 1 KVLG 89) betragen
Das nicht pauschalierte Krankengeld richtet sich, wie in der allgemeinen Krankenversicherung, nach dem Regellohn.
Prüfung der Versicherungspflicht bei Kleinlandwirten (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 KVLG 89)
kalendertäglich 14,84 €
Wenn Ihr Unternehmen die von der LAK festgesetzte Mindestgröße um nicht mehr als die Hälfte unterschreitet und Ihr sonstiges Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen
die Hälfte der gesetzlichen jährlichen Bezugsgröße, (2005 jährlich 14.990,00 €) nicht übersteigt
Beitragszuschuss in der Krankenversicherung
§ 4 Abs. 3 oder § 59 Abs. 3 KVLG 1989 mtl. 112,00 €
Beitrag und Beitragszuschuss zur Alterskasse
siehe Sicher Leben 6/2004 Rücktitel unverändert