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NEUEN INFOS ZU DEN SEMINAREN IM FRüHJAHR - Kölner ...

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AUSGABE 1<br />

Februar 2011<br />

alle neuen infos<br />

zu den seminaren<br />

im frühjahr 2011


32<br />

Profitieren Sie von ihrer MitgliedSchaft!<br />

Die Mitgliedschaft im <strong>Kölner</strong> Anwaltverein bringt Ihnen viel, kostet Sie aber (fast) nichts, wenn Sie die Vorteile der Mitgliedschaft in Anspruch nehmen.<br />

Bei einem jährlichen Mitgliedsbeitrag von € 215,00 (Stand 01.01.2011), für Junganwältinnen und Junganwälte in den ersten beiden Jahren nach<br />

Erstzulassung beitragsfrei, bieten wir Ihnen folgendes Einsparpotenzial:<br />

Sie sparen bei einsparpotenzial<br />

Jahresabonnement der NJW Rabatt in Höhe von<br />

c. h. Beck verlag € 22,00<br />

Neufahrzeuge der Marke Mercedes-Benz Rabatt bis zu<br />

daimler ag (niederlassung Köln/leverkusen) 12 %<br />

Forderungseinzug Rabatt in Höhe von<br />

deutsche anwaltliche verrechnungsstelle (anwvS) € 215,00<br />

Bezug des Anwaltsblattes Rabatt in Höhe von<br />

deutscher anwaltverlag € 138,00<br />

Bezug des Anwaltsverzeichnisses Rabatt in Höhe von<br />

deutscher anwaltverlag € 30,00<br />

Krankenversicherung Rabatt in Höhe von<br />

dKv bis zu € 480,00<br />

Abschluss eines Mobilfunkvertrages<br />

e-Plus<br />

Sonderkonditionen<br />

Neufahrzeuge verschiedener Marken (z.B. VW, Audi) Rabatt bis zu<br />

fleischhauer gmbh & co. Kg 15 %<br />

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung<br />

hdi-gerling<br />

Sonderkonditionen<br />

Vermietung von PKW und LKW<br />

hertz autovermietung<br />

Sonderkonditionen<br />

Bürokommunikationsmittel (Kopierer, Drucker, Fax der Hersteller Ricoh und Toshiba) Rabatt zwischen<br />

hofmann & Wölfel Büroorganisation gmbh 40 % und 45 %<br />

Juristische Datenbank Rabatte bis zu<br />

Jurion 15 %<br />

Juristische Datenbank Rabatte in Höhe von<br />

Juris bis zu € 399,96<br />

Kurierdienst (Transport von Anwaltspost zu den Gerichten und Behörden in und um Köln) Ersparnis von<br />

Kav Service gmbh € 102,00<br />

Öffentlicher Personennahverkehr Bezugsmöglichkeit<br />

<strong>Kölner</strong> verkehrsbetriebe ag (KvB) des Jobtickets<br />

Juristische Datenbank Rabatt in Höhe von<br />

lexis nexis gmbh € 480,00<br />

Hotelübernachtungen<br />

nh-hotels<br />

Vorzugspreis<br />

Anwaltskommentar zum BGB Rabatt in Höhe von<br />

nomos verlag € 300,00<br />

Neufahrzeuge der Marke Opel Rabatt zwischen<br />

opel ag 15 % und 26 %<br />

Telefondienstleistungen Rabatt in Höhe von<br />

telego! gmbh bis zu € 120,00<br />

Abschluss eines Mobilfunkvertrages<br />

t-Mobile/deutsche telekom<br />

Sonderkonditionen<br />

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Rabatt in Höhe von<br />

tÜv rheinland ag € 10,00<br />

Weitere Vorteile sind die Sonderkonditionen beim Zugang zu den Fortbildungsveranstaltungen der KAV Service GmbH über eine Bonusregelung des KAV,<br />

die kostenlose Vermittlung von Namen und Anschriften von Anwälten im europäischen Ausland, der kostenlose Bezug der KAV-Mitteilungen, die Teilnahme<br />

am Deutschen Anwaltstag zu einem ermäßigten Teilnehmerbeitrag und vieles mehr.<br />

www.koelner.anwaltverein.de


Liebe Kolleginnen,<br />

liebe Kollegen,<br />

es wird Sie freuen zu hören, dass mit dem<br />

Gesetzentwurf zur Einführung einer Nicht-<br />

Zulassungsbeschwerde gegen bislang unanfechtbare<br />

Zurückweisungsbeschlüsse<br />

vor Berufungsgerichten einer langjährigen<br />

Forderung der Anwaltschaft entsprochen<br />

wird. Mit der Reform der Zivilprozessordnung<br />

im Jahre 2001 wurde bekanntlich der<br />

§ 522 Abs. 2 ZPO eingeführt. Seitdem kann<br />

das Berufungsgericht eine Berufung durch<br />

Beschluss zurückweisen, was zu einer Verkürzung<br />

des Rechtsweges für den Rechtssuchenden<br />

geführt hat. Zwar wurde § 522<br />

Abs. 2 ZPO, was wünschenswert gewesen<br />

wäre, nicht abgeschafft. Dennoch begrüße<br />

ich die Einführung der Nicht-Zulassungsbeschwerde,<br />

weil der Bürger durch dieses<br />

Rechtsmittel wieder verbesserten Rechtsschutz<br />

erhält. Ohnehin vermittelte die unterschiedliche<br />

Praxis der Landgerichte und<br />

Oberlandesgerichte den Eindruck eines<br />

Lotteriespiels. Aus dem DAV ist zu erfahren,<br />

dass weiterhin Anstrengungen unternommen<br />

werden, gerade bei der Frage des<br />

rechtlichen Gehörs das Optimum für den<br />

Rechtssuchenden zu erreichen.<br />

Zwei Ereignisse aus jüngster Vergangenheit<br />

sollten Anlass für Sie sein, über die Ausbildungssituation<br />

in Ihrer Kanzlei nachzuden-<br />

ken. Am 11.02.2011 erhielten Schülerinnen<br />

und Schüler in NRW ihre Halbjahreszeugnisse,<br />

am 26.01.2011 erhielten die geprüf-<br />

ten Auszubildenden zur Rechtsanwalts-<br />

fachangestellten ihre Abschlusszeugnisse<br />

im Rahmen einer stimmungsvollen Ausbildungsgala!<br />

Wir alle wissen, wie wichtig<br />

qualifiziert ausgebildetes Personal ist. Nur<br />

qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitar-<br />

beiter entlasten uns in unserem kräfte-<br />

zehrenden Alltagsgeschäft, geben uns<br />

Raum und Zeit für die ureigensten Auf-<br />

gaben unseres Berufes und schaffen da-<br />

rüber hinaus Sicherheit, dass die Arbeit in<br />

unseren Kanzleien fehlerfrei ausgeübt<br />

wird. Qualifizierte Rechtsanwaltfachan-<br />

gestellte können aber nur wir ausbilden,<br />

denn nur wir kennen die Anforderungen,<br />

denen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

genügen müssen. Wie wichtig die<br />

optimale Ausbildung ist, haben wir alle<br />

schon leidvoll erfahren müssen, wenn<br />

nämlich unser Personal krankheits- und/<br />

oder urlaubsbedingt abwesend ist. Der KAV<br />

wird Sie auch weiterhin während der Ausbildungszeit<br />

tatkräftig unterstützen, ins-<br />

besondere, wenn sich wider Erwarten<br />

während des Ausbildungsverhältnisses<br />

Schwierigkeiten ergeben. Mit seinem Vorstandskollegen<br />

Dr. Ulrich Prutsch hat der<br />

KAV einen bekanntermaßen hervorragenden<br />

Beauftragten des Ausbildungswesens<br />

an die RAK Köln entsandt. Diejenigen von<br />

Ihnen, die bereits ausgebildet haben, wissen<br />

und schätzen ihn. Zum jetzigen Zeitpunkt,<br />

verehrte Kolleginnen und Kollegen,<br />

ist es noch früh genug eine Auszubildende/<br />

einen Auszubildenden zu finden. Der KAV<br />

ist Ihnen aber nicht nur bei der Suche einer<br />

Auszubildenden/eines Auszubildenden<br />

behilflich, sondern auch den für diesen und<br />

Ihre Kanzlei passenden Ausbildungsweg zu<br />

finden. In den letzten Jahren wurden diverse<br />

Modelle entwickelt, die die Bedürfnisse Ihrer<br />

Kanzlei und Ihrer Auszubildenden/ Ihres<br />

Auszubildenden berücksichtigen.<br />

Editorial<br />

Bereits jetzt hinweisen möchte ich Sie auf<br />

das EUROPAFORUM, das der KAV in diesem<br />

Jahr zum 4. Mal für die Zeit vom 17. Novem-<br />

ber bis zum 18. November 2011 organisiert.<br />

Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist<br />

für uns alle unerlässlich, denn jeder von uns<br />

wird in seiner täglichen Praxis mit Fragen<br />

konfrontiert, die europarechtlichen Bezug<br />

haben. Der DAV setzt hierzu in diesem Jahr<br />

ein deutliches Zeichen, indem er den Deutschen<br />

Anwaltstag in der Zeit vom 02. Juni<br />

bis 04. Juni 2011 in Strasbourg ausrichtet.<br />

Last and least möchte ich Sie bereits jetzt<br />

auf die GALA KÖLNER JURISTEN hinweisen,<br />

die am 18. November 2011 in der festlich<br />

geschmückten Wolkenburg stattfindet –<br />

gerade in der Vorweihnachtszeit ein unüber-<br />

troffen stimmungsvoller Veranstaltungsort.<br />

Mit herzlichem und kollegialen Gruß<br />

stets Ihre<br />

RAin Pia Eckertz-Tybussek<br />

Vorsitzende<br />

KAV MITTEILUNGEN | AUSGABE 1 | FEBrUAr 2011 3


4<br />

Inhalt<br />

Kav-Seminare<br />

S. 6 ÜberSicht<br />

S. 9 Neue SemiNare<br />

S. 18 abfrage deS iNtereSSeS aN NeueN<br />

fachaNwaltSlehrgäNgeN im herbSt / wiNter 2011<br />

die auSSchüSSe und arbeitSKreiSe informieren<br />

S. 18 iNSolveNzrechtSauSSchuSS<br />

S. 18 auSSchuSS JuNge aNwälte<br />

S. 19 auSSchuSS rvg<br />

S. 20 StrafrechtSauSSchuSS<br />

S. 20 arbeitSkreiS baNk- uNd kapitalmarktrecht<br />

veranStaltungen und termine<br />

S. 21 kölNer aNwaltvereiN auf der pruNkSitzuNg voN „JuStitia verdötSch“<br />

S. 21 frÜhJahrSempfaNg deS kav im arbeitSgericht kölN am 04.05.2011<br />

S. 21 SommerempfaNg der Sozialrechtler/-iNNeN<br />

im kölNer Sozialgericht am 08.06.2011<br />

S. 21 voraNkÜNdiguNg: auSbilduNgSgala Sommer 2011 am 22.07.2011 –<br />

die feStliche gala iN der wolkeNburg<br />

S. 21 Save the date: gala kölNer JuriSteN am 18.11.2011<br />

S. 22 wichtige termiNe 2011<br />

perSonen<br />

S. 22 kölNer aNwaltvereiN Service gmbh – Neuer geSchäftSfÜhrer<br />

S. 22 Neue preSSeSprecher deS kav<br />

S. 22 ra burkhard kurteNbach – beeNdiguNg SeiNer<br />

ehreNamtlicheN tätigkeit bei der gNadeNStelle deS lg kölN<br />

Kav-intern<br />

S. 23 herzlich willkommeN im kav<br />

S. 23 bericht eiNeS kroatiScheN kollegeN<br />

Über daS 3. europäiSche aNwaltSforum iN kölN<br />

wiSSenSwerteS<br />

S. 24 geSchäftSverteiluNgSpläNe 2011<br />

S. 24 eNtScheiduNg deS lg kölN zur zuStelluNgS-<br />

problematik eiNeS SchriftSatzeS per fax<br />

S. 24 äNderuNgeN iN deN verwaltuNgSrechtlicheN<br />

verfahreN deS verwaltuNgSgerichtS kölN<br />

impreSSum<br />

editorial<br />

S. 24 NeueS voN kölNer autoreN<br />

reverS Sommerempfang<br />

reverS Seminare<br />

annoncen & anzeigen<br />

reverS fachanwältSlehrgänge<br />

www.koelner.anwaltverein.de<br />

Seite 31<br />

Seite 3<br />

Seite 26<br />

Seite 27<br />

Seite 28<br />

Seite 29


6<br />

Seminare<br />

Kav-Seminare - übersicht<br />

der Kav, die Kav-ausschüsse und die Kav-arbeitskreise bieten<br />

auch 2011 eine vielzahl von interessanten Seminaren an.<br />

arbeitSrecht<br />

22.03.2011 Beschäftigtendatenschutz S. 12<br />

Referent: RA Dr. Philip Laue, LL.M., Köln<br />

11.05.2011 Krankheitsbedingte Kündigung S. 16<br />

Referent: Richter am ArbG Köln Dr. Sebastian Roloff<br />

banK- und KapitalmarKtrecht<br />

18.03.2011 - 1. <strong>Kölner</strong> Bankrechtstag S. 11<br />

19.03.2011 Referenten: Richter am LG Köln Dr. Martin Hohlweck,<br />

Prof. Dr. Johannes Köndgen, Universität zu Bonn<br />

Dr. Jean-Pierre Bussalb, BaFin, Frankfurt am Main<br />

RA Dipl.-Ing. Lothar Breitfeld, Mittelrheinische Bank GmbH, Koblenz<br />

erbrecht<br />

10-Stunden-Fachanwaltfortbildungen<br />

14.03.2011 Kostenrecht in Erbsachen S. 10<br />

Referent: RA Norbert Schneider, Neunkirchen<br />

15.03.2011 EU Erbrechtsverordnung? Was kommt auf die Berater zu? S. 11<br />

Referent: RA Lukke Mörschner, Leverkusen<br />

13.05.2011 Erbenhaftung S. 16<br />

Referent: RA Alexander Knauss, Bonn<br />

familienrecht<br />

16.03.2011 Lebens- und Rentenversicherungen im Versorgungsausgleich S. 11<br />

Referent: RA Thomas Schündeln, Syndikus der Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG, Düsseldorf<br />

18.03.2011 + Familienrechtliche Berechnung anhand des Programms „Gutdeutsch“ - S. 12<br />

25.03.2011 (Vertiefungsseminar) - (2-teilig)<br />

Referenten: Richter am AG Bergheim Hans Kemmerling<br />

Direktor am AG Bergheim Thomas Ulmer<br />

13.04.2011 Elterngeld und Elternzeit S. 15<br />

Referentin: Diana Ochs, Köln<br />

geSellSchaftSrecht<br />

18.05.2011 Schwerpunkte bei der Beratung von Vereinen S. 17<br />

Referent: RA Stefan Klein, Köln<br />

gewerblicher rechtSSchutz<br />

23.03.2011 Basic-Seminar: Einführung in das Markenrecht S. 13<br />

Referent: RA Christian Weil, Köln<br />

05.04.2011 Ideenschutz jenseits der technischen Schutzrechte S. 14<br />

Referent: RA Thomas Eigen, LL.M., Köln<br />

04.05.2011 Basic-Seminar: Einführung in das Patentrecht S. 15<br />

Referent: RA Thomas Eigen, LL.M., Köln<br />

www.koelner.anwaltverein.de<br />

„Basic-Reihe“ des Ausschusses Junge Anwälte


inSolvenzrecht<br />

12.04.2011 Aktuelle Fragen zum Insolvenz(straf-)recht S. 15<br />

Referenten: Franz-Dieter Wirtz, Sparkassenbetriebswirt, Bornheim<br />

RA Dr. Andreas Ringstmeier, Köln<br />

RA Dr. Reinhard Birkenstock, Köln<br />

RA Johannes Latz, Köln<br />

Junge anwälte<br />

23.03.2011 Basic-Seminar: Einführung in das Markenrecht S. 13<br />

Referent: RA Christian Weil, Köln<br />

13.04.2011 Elterngeld und Elternzeit S. 15<br />

Referentin: Diana Ochs, Köln<br />

04.05.2011 Basic-Seminar: Einführung in das Patentrecht S. 15<br />

Referent: RA Thomas Eigen, LL.M., Köln<br />

Kav<br />

25.02.2011- Wochenendseminar am Nürburgring - Fahren unter Alkoholeinfluß: S. 9<br />

26.02.2011 Strafbarkeit, Fahreignung und Wiedererlangung der Fahrerlaubnis (mit umfangreichem praktischen Teil)<br />

Referenten: RAin Ulrike Dronkovic,<br />

Annette Neufeind, Verkehrsmedizinerin,<br />

Dipl. Psych. Dr. Ulrich Wetzels,<br />

RA Engelbert Bender, alle Köln<br />

18.03.2011+ Familienrechtliche Berechnung anhand des Programms „Gutdeutsch“ - S. 12<br />

25.03.2011 (Vertiefungsseminar) - (2-teilig)<br />

Referenten: Richter am AG Bergheim Hans Kemmerling<br />

Direktor am AG Bergheim Thomas Ulmer<br />

medizinrecht<br />

12.04.2011 Die Berufshaftpflichtversicherung der Ärzte und Krankenhäuser nach der VVG-Reform S. 14<br />

Referent: RA Michael Bücken, Köln<br />

miet- und weg-recht<br />

06.04.2011 Die Wohnungseigentümergemeinschaft im Prozess S. 14<br />

Referent: RA Wilfried J. Köhler, Köln<br />

18.05.2011 Vorrechteanmeldung für die Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG S. 17<br />

Referentin: RAin Daniela Scheuer, Köln<br />

Sozialrecht<br />

20.05.2011 Neuste Rechtsprechung des LSG NRW und des Bundessozialgerichts S. 17<br />

Referentin: Richterin am LSG Essen Astrid Lente-Poertgen<br />

Steuerrecht<br />

30.03.2011 Aktuelles Kommunalsteuerrecht: Zweitwohnungssteuer, Vergnügungssteuer, Bettensteuer S. 13<br />

Referent: RA Rainer Schmitz, Köln<br />

11.05.2011 Einführung in das Stiftungsrecht S. 16<br />

Referent: RA Andreas Reschke, Köln<br />

18.05.2011 Schwerpunkte bei der Beratung von Vereinen S. 17<br />

Referent: RA Stefan Klein, Köln<br />

KAV MITTEILUNGEN | AUSGABE 1 | FEBrUAr 2011 7


8<br />

Seminare<br />

Strafrecht<br />

15.03.2011 Fessel für die Freiheit? Vortrag und Podiumsdiskussion zur elektronischen Fußfessel S. 10<br />

Referenten: Richterin am LG Silke Eilzer, Hessisches Justizministerium, Wiesbaden<br />

Ministerialdirektor Dr. Helmut Fünfsinn, Hessisches Justizministerium, Wiesbaden<br />

Regierungsbeschäftigter Prof. Dr. Michael Kubink, Justizministerium NRW, Düsseldorf<br />

RA Thomas Scherzberg, Frankfurt am Main<br />

RA Prof. Norbert Gatzweiler, Köln<br />

Moderation: RA Christof Püschel, Köln<br />

12.04.2011 Aktuelle Fragen zum Insolvenz(straf-)recht S. 15<br />

Referenten: Franz-Dieter Wirtz, Sparkassenbetriebswirt, Bornheim<br />

RA Dr. Andreas Ringstmeier, Köln<br />

RA Dr. Reinhard Birkenstock, Köln<br />

RA Johannes Latz, Köln<br />

SyndiKuSanwälte<br />

30.03.2011 Kartellrechtliche Fragen zur Verbandsarbeit und Verbandstätigkeit S. 13<br />

Referentin: RAin Bettina Bergmann, Köln<br />

verKehrSrecht<br />

25.02.2011- Wochenendseminar am Nürburgring – Fahren unter Alkoholeinfluß: S. 9<br />

26.02.2011 Strafbarkeit, Fahreignung und Wiedererlangung der Fahrerlaubnis (mit umfangreichem praktischen Teil)<br />

Referenten: RAin Ulrike Dronkovic,<br />

Annette Neufeind, Verkehrsmedizinerin,<br />

Dipl. Psych. Dr. Ulrich Wetzels,<br />

Dipl. Pädagogin Gabriele Hanelt,<br />

RA Engelbert Bender, alle Köln<br />

verSicherungSrecht<br />

12.04.2011 Die Berufshaftpflichtversicherung der Ärzte und Krankenhäuser nach der VVG-Reform S. 14<br />

Referent: RA Michael Bücken, Köln<br />

verwaltungSrecht<br />

30.03.2011 Aktuelles Kommunalsteuerrecht: Zweitwohnungssteuer, Vergnügungssteuer, Bettensteuer S. 13<br />

Referent: RA Rainer Schmitz, Köln<br />

www.koelner.anwaltverein.de


Verkehrsrecht<br />

Wochenendseminar am Nürburgring - Fahren unter Alkoholeinfluß:<br />

Strafbarkeit, fahreignung und wiedererlangung der fahrerlaubnis<br />

(mit umfangreichem praktischen teil)<br />

Es laden ein:<br />

Ausschuss Verkehrsrecht,<br />

ADAC und KAV<br />

Datum:<br />

Freitag, 25. Februar 2011<br />

14.00 – 21.30 Uhr<br />

Samstag, 26. Februar 2011<br />

08.30 – 17.00 Uhr<br />

Die Veranstaltung behandelt die Thematik „Fahren unter Alkoholeinfluss“ in Theorie und Praxis. Veranstaltungsort<br />

ist der Nürburgring bzw. das unmittelbar an der Rennstrecke gelegene Lindner Congress und Motorsport Hotel.<br />

Am ersten Veranstaltungstag werden die Teilnehmer nach einem kurzen ersten Theorieblock einen Realversuch<br />

erleben. Aufgabe wird sein, mit bereitgestellten Fahrzeugen von LEXUS einen Pylonen-Parcours möglichst ohne<br />

Fehler zu durchfahren. Nach einer ersten Fahrt ohne Alkoholeinfluss absolvieren die Teilnehmer eine zweite Fahrt<br />

nach Alkoholgenuss. Mittels Alkoholtester wird sichergestellt, dass alle Teilnehmer mit einem nahezu identischen<br />

Alkoholwert von 0,5 Promille die zweite Fahrt durchführen. Aus Sicherheitsgründen werden die Teilnehmer von<br />

einem Instruktor begleitet, sowohl bei der ersten als auch bei der zweiten Fahrt. Im Anschluss an die fahrdynamische<br />

Demonstration ist als Abschluss des ersten Tages ein gemeinsames Abendessen mit anschließendem Casinobesuch<br />

im Lindner Hotel geplant. Am zweiten Veranstaltungstag werden die Ergebnisse aus beiden Vergleichsfahrten<br />

ausgewertet und in den anschließenden Theorieblöcken analysiert. Im theoretischen Teil wird zunächst die<br />

Alkoholfahrt im strafrechtlichen und im Ordnungswidrigkeits-Bereich inklusive der aktuellen Rechtsprechung<br />

und der Verteidigungsstrategien hierzu dargestellt. Weitere Themen sind die Maßnahmen und Möglichkeiten zur<br />

Wiedererlangung der zuvor entzogenen Fahrerlaubnis sowie die generelle Fahreignung zum Führen eines Kfz.<br />

Referenten:<br />

RAin Ulrike Dronkovic,<br />

Annette Neufeind,<br />

Verkehrsmedizinerin,<br />

Dipl.-Psych. Dr. Ulrich Wetzels,<br />

Dipl. Pädagogin Gabriele Hanelt<br />

RA Engelbert Bender,<br />

alle Köln<br />

Die Veranstaltung beginnt am Freitag, den 25. Februar 2011, um 14.00 Uhr mit der Teilnehmerakkreditierung im Foyer des Lindner Hotels und endet<br />

am Samstag, den 26. Februar 2011, um 17.00 Uhr. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt; Anmeldungen werden nach dem Datum ihres Eingangs be-<br />

rücksichtigt.<br />

Zusätzlich zum vorgenannten Ablauf wird ein Programm für Begleitpersonen mit einer Übernachtung im Doppelzimmer angeboten (Info: Einzelzimmerbuchung<br />

für Begleitpersonen nicht möglich). Hierbei erleben die Gäste ebenfalls zwei unterhaltsame, spannende oder relaxte Tage an<br />

der legendären Motorsportrennstrecke. Neben einer Führung hinter die Kulissen des Nürburgrings (Rennleitung, Siegerpodest, VIP-Lounges,<br />

Boxengasse, etc.) sowie einem Besuch der Nürburgring Erlebniswelt „ringwerk“ besteht die Möglichkeit, die neuen Lexus - Modelle im Rahmen<br />

einer Ausfahrt mit Roadbook zu testen. Darüber hinaus stehen die Wellness-Möglichkeiten im Lindner Ferienpark Nürburgring für eine angenehme<br />

Entspannung zur Verfügung.<br />

Diese Veranstaltung wird mit freundlicher Unterstützung von Lexus und ADAC realisiert.<br />

Mit freundlicher Unterstützung<br />

von LEXUS und ADAC.<br />

Kostenbeitrag Seminarteilnehmer: € 180,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 214,20) für die Teilnahme an den praktischen als auch theoretischen<br />

Seminarteilen plus Hotelzuschlag (inkl. Übernachtung, Frühstück und Abendessen am ersten Abend):<br />

€ 50,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 59,50),<br />

Gesamtbeitrag pro Seminarteilnehmer: € 230,00 zzgl. 19 % MwSt. (€ 273,70).<br />

Ort:<br />

Lindner Hotels &<br />

Ferienpark Nürburgring<br />

Stefan-Bellof-Straße<br />

53520 Nürburg<br />

Kostenbeitrag Arrangement für Begleitpersonen<br />

(inkl. Übernachtung, Frühstück<br />

und Abendessen am ersten Abend<br />

sowie Programm laut Ausschreibung): € 290,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 345,10) (bei Übernachtung im Doppelzimmer mit einem Seminarteilnehmer).<br />

Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne von. § 15 FAO wird für 10 Std. erteilt.<br />

KAV MITTEILUNGEN | AUSGABE 1 | FEBrUAr 2011 9


10<br />

Seminare<br />

erbrecht<br />

Kostenrecht in erbsachen<br />

Es lädt ein:<br />

Ausschuss Erbrecht<br />

In diesem Seminar werden Abrechnungsfragen in erbrechtlichen Angelegenheiten wie Fragen der Vergütungsvereinbarung,<br />

insbesondere die Beachtung der erforderlichen Formvorschriften sowie Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung behandelt.<br />

Hinzu kommen die Themen: Abrechnung von Beratungstätigkeiten, Vergütung im Zivilrechtsstreit, Vergütung in<br />

Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Abrechnung in steuerrechtlichen Angelegenheiten (insbesondere Erbschaftssteuer-<br />

erklärung), Vertretung mehrerer Auftraggeber (insbesondere der Erbengemeinschaft), Kostenerstattungsfragen, Anrechnung<br />

nach § 15a RVG sowie Streitwertfragen.<br />

Es freut uns sehr, Herrn Kollegen Norbert Schneider als Referenten dieses Seminars in Köln begrüßen zu dürfen.<br />

Er ist unter anderem Mitglied in den DAV-Ausschüssen RVG und GKG, Herausgeber der Zeitschrift AGS (Anwaltsgebühren<br />

spezial) sowie zahlreicher weiterer Kommentare und Werke zum Gebührenrecht, darunter Streitwertkommentar (Verlag Dr.<br />

Otto Schmidt), Anwaltkommentar zum RVG, Fälle und Lösungen (Deutscher Anwaltverlag). Des Weiteren arbeitete er mit bei<br />

der Entstehung des Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht (Verlag C. H. Beck) sowie dem Fachanwaltskommentar Erbrecht und<br />

dem Formularbuch des Fachanwalts Erbrecht, beide herausgegeben von Dr. Frieser (Verlag Luchterhand - Wolters Kluwer).<br />

Kostenbeitrag: € 45,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 53,55). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 3 Std. erteilt.<br />

Es lädt ein:<br />

Strafrechtsausschuss<br />

ANMELdUNG oNLINE UNTEr: www.kaV-seminare.de odEr üBEr dIE KAV-GESchäFTSSTELLE<br />

www.koelner.anwaltverein.de<br />

Datum:<br />

Dienstag, 15. März 2011<br />

18.00 – 20.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Köln Marriott Hotel<br />

Johannisstr. 76-80<br />

50668 Köln<br />

RA Norbert Schneider<br />

strafrecht<br />

Fessel für die Freiheit? Vortrag und Podiumsdiskussion zur „elektronischen Fußfessel“<br />

Moderation:<br />

RA Christof Püschel, Köln<br />

Datum:<br />

Montag, 14. März 2011<br />

18.00 – 21.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />

Escher Str. 217<br />

50739 Köln<br />

Referenten:<br />

Richterin am LG Silke Eilzer,<br />

Hessisches Justizministerium,<br />

Wiesbaden<br />

Ministerialdirektor<br />

Dr. Helmut Fünfsinn, Hessisches<br />

Justizministerium, Wiesbaden<br />

RA Thomas Scherzberg,<br />

Frankfurt am Main<br />

RBer Prof. Dr. Michael<br />

Kubink, Justizministerium<br />

NRW, Düsseldorf<br />

RA Prof. Norbert<br />

Gatzweiler, Köln<br />

Die elektronische Fußfessel ist kein Phantom. Hessen hat die neue Technik seit einer Dekade aus dem wissenschaftlichen Labor in der Realität<br />

erprobt. Sie wird als Verschonungsauflage zur Vermeidung von Untersuchungshaft gem. § 116 StPO ebenso wie als Bewährungsweisung nach<br />

§ 56c Abs. 2 S. 1 StGB eingesetzt. Frau Richterin am LG Eilzer ist die für die Fußfessel zuständige Dezernentin im Hessischen Justizministerium.<br />

Sie wird über das dort 10 Jahre lang erprobte Modellprojekt berichten, über die Konzeption ebenso wie über die technische Funktionsweise und die<br />

bisherigen Erfahrungen. Der Rest der Republik muss seine Rolle als interessierter Zuschauer aufgeben. Der neue § 68b Abs. 1 Nr. 12 StGB sieht<br />

seit Jahresanfang die Anordnung der elektronischen Fußfessel als mögliche Weisung vor. Jenseits der Sicherungsverwahrung gibt es Anlass, den<br />

kriminalpolitischen Diskurs über einen elektronisch überwachten Hausarrest nicht nur fortzuführen, sondern auch in Ergebnissen münden zu lassen.<br />

Die Anwaltschaft ist gespalten. Ist die elektronische Überwachung eine humane und kostengünstige Alternative zum Vollzug der Haft? Oder führt<br />

die Maßnahme gerade nicht zu mehr Haftverschonungen, sondern wird lediglich als weitere Maßnahme bei ohnehin haftverschonungsgeeigneten<br />

Fällen angewendet? Droht in der Sogwirkung der E-Fessel am Ende die „totale soziale Kontrolle“ jedes verdächtigen Bürgers? Beide Seiten berufen<br />

sich auf den Schutz der Menschenwürde und sind prominent auf dem Podium vertreten. Wir wollen nicht nur die rechtspolitische Kontroverse<br />

verdeutlichen, sondern auch aus der Perspektive des konkreten Mandats erörtern, ob die Fußfessel tatsächlich weitreichende neue Möglichkeiten<br />

zur Haftvermeidung bietet.<br />

Es ist uns eine besondere Freude, im Rahmen des Vortrags mit anschließender Podiumsdiskussion Frau Richterin am LG Silke Eilzer und Herrn<br />

Ministerialdirektor Dr. Helmut Fünfsinn vom Hessischen Justizministerium, Herrn Regierungsbeschäftigten (RBer) Prof. Dr. Michael Kubink vom<br />

Justizministerium NRW in Düsseldorf sowie die Herren Kollegen Thomas Scherzberg aus Frankfurt am Main und Professor Norbert Gatzweiler aus<br />

Köln begrüßen zu dürfen.<br />

Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />

Referent:<br />

RA Norbert Schneider,<br />

Neunkirchen


erbrecht<br />

eu erbrechtsverordnung? was kommt auf die berater zu?<br />

Es lädt ein:<br />

Ausschuss Erbrecht<br />

Erbrechtsfälle mit Auslandsbezug kommen in der Beratungspraxis immer häufiger vor. Sei es, weil der Erblasser Vermögen<br />

im Ausland hat, der Erblasser eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder sonstige Berührungspunkte zu einer ausländischen<br />

Rechtsordnung bestehen. Dieser Vortrag beleuchtet die Gefahren, aber auch die Chancen des Erbrechtsberaters,<br />

wenn die geplante EU Erbrechtsverordnung in Kraft tritt, ebenso wie die Gestaltungsempfehlungen für Testamente, die<br />

gegebenenfalls schon vor Inkrafttreten der Verordnung berücksichtigt werden müssen.<br />

Der Referent, Herr Kollege Lukke Mörschner, ist Fachanwalt für Erbrecht, Mitglied des Ausschusses Erbrecht sowie Geschäfts-<br />

führer der Gesellschaft für internationales Erbrecht e.V. und engagiert sich bereits seit längerem nachhaltig auf dem Gebiet des IPR.<br />

Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />

Es lädt ein:<br />

Ausschuss Familienrecht<br />

Datum:<br />

Dienstag, 15. März 2011<br />

18.00 – 20.00 Uhr<br />

Datum:<br />

Mittwoch, 16. März 2011<br />

17.00 – 20.45 Uhr<br />

Ort:<br />

Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />

Escher Str. 217<br />

50739 Köln<br />

familienrecht<br />

lebens- und rentenversicherungen im versorgungsausgleich<br />

Ort:<br />

Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />

Escher Str. 217<br />

50739 Köln<br />

Im Seminar werden die verschiedenen privaten Lebens- und Rentenversicherungen und deren Bedeutung im Versorgungs- und<br />

Zugewinnausgleich dargestellt. Die Besonderheiten der betrieblichen Altersvorsorge werden berücksichtigt. Der Schwerpunkt<br />

liegt in der Darstellung der wichtigsten auf dem deutschen Lebensversicherungsmarkt befindlichen Produkte und deren<br />

Zuordnung in das System von Versorgungsausgleich und Zugewinn. Dabei wird auch auf die wesentlichen Aspekte der für<br />

den Versorgungsausgleich maßgeblichen Teilungsordnungen der deutschen Lebensversicherer eingegangen und über die<br />

ersten praktischen Erfahrungen mit dem VersAusglG berichtet. Die Teilnehmer erfahren zudem, welche Auskunftsansprüche<br />

die an einer Lebensversicherung beteiligten Personen haben. Ein weiterer Teil des Seminars beschäftigt sich mit den bei<br />

Eheverträgen und Scheidungsfolgevereinbarungen zu beachtenden versicherungsvertragsrechtlichen Besonderheiten, insbesondere<br />

zu den Themen Bezugsrecht und Abtretung.<br />

Es ist uns eine Freude, Herrn Kollegen Thomas Schündeln im Rahmen dieses Vortrags in Köln begrüßen zu dürfen. Er war<br />

von 1998 bis 2000 Syndikus in der Konzern-Rechtsabteilung des Gerling-Konzerns. Seit 2000 ist er Syndikus der Provinzial<br />

Rheinland Versicherungen, zunächst mit dem Schwerpunkt Recht der Lebensversicherung und seit knapp 4 Jahren ausschließlich<br />

auf diesem Gebiet tätig.<br />

Referent:<br />

RA Lukke Mörschner,<br />

Leverkusen<br />

RA Lukke Mörschner<br />

Referent:<br />

RA Thomas Schündeln,<br />

Syndikus der Provinzial Rheinland<br />

Lebensversicherung AG,<br />

Düsseldorf<br />

RA Thomas Schündeln<br />

Kostenbeitrag: € 55,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 65,45) inkl. Kaffeepause. Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 3,5 Std. erteilt.<br />

bank- und kapitalmarktrecht<br />

1. <strong>Kölner</strong> bankrechtstag<br />

Es lädt ein:<br />

Arbeitskreis Bank-<br />

und Kapitalmarktrecht<br />

Datum:<br />

Freitag, 18. März 2011<br />

14.00 – 18.15 Uhr<br />

Samstag, 19. März 2011<br />

08.45 – 16.15 Uhr<br />

Ort:<br />

Azimut Hotel<br />

Cologne City Center<br />

Hansaring 97<br />

50670 Köln<br />

Referenten:<br />

Richter am LG Köln<br />

Dr. Martin Hohlweck<br />

Prof. Dr. Johannes Köndgen,<br />

Universität zu Bonn<br />

RA Wolfgang Barchewitz, Köln<br />

Dr. Jean-Pierre Bussalb,<br />

BaFin, Frankfurt am Main<br />

RA Dipl.-Ing. Lothar Breitfeld,<br />

Mittelrheinische Bank, Koblenz<br />

Im Rahmen des 1. <strong>Kölner</strong> Bankrechtstages werden am Freitag zunächst die Themen „Tätigkeit der Kammer mit Spezialzuständigkeit für Bank- und<br />

Kapitalmarktrecht“ sowie „Haftungsfragen und Regulierung von Zertifikaten“ erarbeitet. Am Samstag folgt nach einem Begrüßungskaffee ein<br />

Vortrag zu „Geschlossenen Immobilienfonds“. Im Anschluss werden die Gebiete „Bankrechtliche Fragen in der Praxis mit Schwerpunkt auf Grundpfandrechtssicherheiten“<br />

sowie „Praxisrelevante Probleme der Geldwäscheprävention“ thematisiert.<br />

Als Referenten dieser sehr informativen Veranstaltung an zwei Tagen begrüßen wir mit Freude den Richter am LG Köln, Herrn Dr. Martin Hohlweck,<br />

Herrn Prof. Dr. Johannes Köndgen vom Institut für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Universität zu Bonn, Herrn Dr. Jean-Pierre<br />

Bussalb von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Frankfurt am Main, Herrn Kollegen Dipl.-Ing. Lothar Breitfeld von der<br />

Mittelrheinischen Bank in Koblenz sowie Herrn Kollegen Wofgang Barchewitz aus Köln.<br />

Kostenbeitrag: € 180,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 214,20) inkl. Kaffeepausen und Mittagessen.<br />

Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 10 Std. erteilt.<br />

KAV MITTEILUNGEN | AUSGABE 1 | FEBrUAr 2011 11


12<br />

Seminare<br />

familienrecht, kaV<br />

Familienrechtliche Berechnungen anhand des Programms „Gutdeutsch“-<br />

(vertiefungsseminar) - (2-teilig)<br />

Es laden ein:<br />

KAV und Ausschuss<br />

Familienrecht<br />

Familienrechtliche Berechnungen, insbesondere im Bereich des Unterhalts, des Versorgungsausgleichs und des Güterrechts, werden immer häufiger<br />

computergestützt vorgenommen. Die Vorteile des PC-Einsatzes liegen dabei in der strukturierten Fallbearbeitung, der Fehlerreduktion, aber auch in<br />

einem nicht unerheblichen Zeitgewinn, insbesondere bei der Bearbeitung komplexer Sachverhalte mit steuer- und sozialversicherungsrechtlichem<br />

Einschlag. Eines der vielfach verwendeten Berechnungsprogramme ist das vom Beck-Verlag vertriebene Programm „Gutdeutsch“, das auch seitens<br />

der Familiengerichte ausschließlich verwendet wird. Die Fortgeschrittenenveranstaltung richtet sich an Kolleginnen und Kollegen, die dieses Programm<br />

bereits nutzen und an einer Einführungsveranstaltung teilgenommen haben. Behandelt werden insbesondere schwierigere Themen und Berechnungen aus<br />

dem Unterhaltsrecht und dem Versorgungsausgleich, insbesondere zu folgenden Schwerpunkten:<br />

»<br />

»<br />

»<br />

»<br />

»<br />

»<br />

Unterhaltsberechtigte, die in unterschiedlichem Rangverhältnis zueinander stehen, insbesondere mehrere unterhaltsberechtigte Partner<br />

Einkommensberechnung des Selbständigen<br />

Verwandtenunterhalt<br />

Unterhaltsrückstände<br />

Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich<br />

Realsplitting bei unterschiedlichen Einkunftsarten<br />

Aus lizenzrechtlichen Gründen ist eine Teilnahme an diesen Fortbildungsveranstaltungen denjenigen Kolleginnen und Kollegen vorbehalten, die selbst<br />

eine Lizenz zum Betrieb des Computerprogramms „Familienrechtliche Berechnung nach Gutdeutsch“ des Beck-Verlages besitzen. Voraussetzung ist<br />

außerdem, dass auf eine nicht verbrauchte Installationsmöglichkeit im Sinne § 4 Abs. 1 der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beck-Verlages für<br />

CD-ROM-Produkte zurückgegriffen werden kann. Um jeder Kollegin/jedem Kollegen einen eigenen Computerarbeitsplatz garantieren zu können, ist die<br />

Teilnehmerzahl auf 20 Personen beschränkt. Zusätzlich können zwei Personen mit eigenen Laptops teilnehmen. Bei Verhinderung wird um rechtzeitige<br />

- auch kurzfristige - Mitteilung gebeten, damit andere Interessenten nachrücken können. Die Anmeldung gilt für beide Termine, da diese unmittelbar<br />

zusammenhängen und nur mit zwei Terminen ein entsprechender Schulungserfolg gewährleistet werden kann.<br />

Wir freuen uns, Herrn Richter am AG Bergheim Hans Kemmerling sowie Herrn Direktor des AG Bergheim Thomas Ulmer als Referenten dieses zweiteiligen<br />

Seminars begrüßen zu dürfen.<br />

ANMELdUNG oNLINE UNTEr: www.kaV-seminare.de odEr üBEr dIE KAV-GESchäFTSSTELLE<br />

www.koelner.anwaltverein.de<br />

Datum:<br />

Freitag, 18. März 2011 und<br />

Freitag, 25. März 2011<br />

jeweils 14.00 – 18.30 Uhr<br />

Kostenbeitrag: € 170,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 202,30) inkl. Kaffeepausen.<br />

Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 8 Std. erteilt.<br />

arbeitsrecht<br />

beschäftigtendatenschutz<br />

Es lädt ein:<br />

Arbeitsrechts-<br />

ausschuss<br />

Datum:<br />

Dienstag, 22. März 2011<br />

18.00 – 20.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />

Escher Str. 217<br />

50739 Köln<br />

Ort:<br />

Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />

Escher Str. 217<br />

50739 Köln<br />

Das Seminar behandelt die gesetzlichen Neuregelungen zum Beschäftigtendatenschutz. Anhand der typischen Phasen Ein-<br />

stellungsverfahren, Beschäftigungsverhältnis, Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erhalten Sie einen vertieften<br />

Überblick über die neuen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes in der betrieblichen Praxis. Themen sind u.a. Internet-<br />

recherchen des Arbeitgebers, Korruptionsbekämpfung und Durchsetzung von Compliance-Anforderungen, Videoüberwachung,<br />

biometrische Verfahren sowie Nutzung von Telefon, E-Mail und Internet am Arbeitsplatz.<br />

Wir freuen uns, Herrn Kollegen Dr. Philip Laue aus Köln für dieses Seminar ankündigen zu können. Er ist regelmäßiger Autor<br />

von Veröffentlichungen zu datenschutzrechtlichen Themen. Vor seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt war er mehrere Jahre an<br />

einem Lehrstuhl für Datenschutzrecht als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig und hat über datenschutzrechtliche Fragen in<br />

der öffentlichen Verwaltung promoviert.<br />

Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70).<br />

Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />

Referenten:<br />

Richter am AG Bergheim<br />

Hans Kemmerling,<br />

Direktor am AG Bergheim<br />

Thomas Ulmer<br />

Referent:<br />

RA Dr. Philip Laue, LL.M.,<br />

Köln<br />

RA Dr. Philip Laue


gewerblicher rechtsschutz, Junge anwälte<br />

Basic Seminar: Einführung in das Markenrecht<br />

Es laden ein:<br />

Ausschuss Gewerblicher<br />

Rechtsschutz /<br />

Ausschuss Junge Anwälte<br />

Es handelt sich um ein Grundlagenseminar. So werden verschiedene Markenformen vorgestellt, es werden Fragen der Ver-<br />

wechslungsgefahr besprochen, Tipps zu Recherchemöglichkeiten gegeben, auf die Kollision von Marken mit Internetdomains<br />

hingewiesen und typische Fallstricke anhand von vielen Beispielen aufgezeigt.<br />

Der Referent, Herr Kollege Christian Weil, ist selbständiger Rechtsanwalt, Mitgründer und Partner einer Patent- und Rechtsanwaltskanzlei<br />

in Köln. Er arbeitet seit 1999 selbständig mit den Tätigkeitsschwerpunkten Marken-, Wettbewerbs-, Internet-,<br />

Patent-, Geschmacksmuster- sowie Urheberrecht, ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Mitglied des KAV-<br />

Ausschusses Gewerblicher Rechtsschutz.<br />

Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung wird für 2 Std. erteilt.<br />

Es lädt ein:<br />

Ausschuss<br />

Syndikusanwälte<br />

Datum:<br />

Mittwoch, 30. März 2011<br />

18.30 – 20.30 Uhr<br />

Ort:<br />

Hopper Tagungszentrum<br />

Brüsseler Str. 26<br />

50674 Köln<br />

Wirtschafts- und Branchenverbände geraten immer mehr in das Visier von Kartellbehörden. Verbandsarbeit kann Wett-<br />

bewerbern beispielsweise die Gelegenheit zu einem Informationsaustausch geben, der die kartellrechtlichen Grenzen<br />

überschreitet, und Verbände können durch Verbandsempfehlungen gegen Kartellrecht verstoßen. Ermittler des Bundeskartellamtes<br />

und der Europäischen Kommission durchsuchen immer wieder Verbandsräumlichkeiten. Mitunter werden auch<br />

gegen Verbände Bußgelder verhängt. Wenn sich die Branche anlässlich von Verbandsveranstaltungen trifft, ist das Risiko<br />

groß, dass dort Dinge besprochen werden, die man zwischen den Unternehmen normalerweise nicht austauschen würde.<br />

Daher sollten Verbandsmitarbeiter und Unternehmensvertreter die für die Verbandsarbeit relevanten kartellrechtlichen<br />

Fragestellungen kennen. Dazu gehört die Kenntnis kartellrechtlicher Grundregeln ebenso wie die Aufstellung und Befolgung<br />

von Verhaltensregeln im Falle von Durchsuchungen.<br />

Frau Kollegin Dr. Bettina Bergmann führt seit 2007 eine <strong>Kölner</strong> Kanzlei, die sich auf die Bereiche des deutschen und europäischen<br />

Kartellrechts sowie des Beihilfen- und weiteren EU-Rechts spezialisiert hat und internationale sowie nationale<br />

Unternehmen betreut. Zuvor war sie zehn Jahre in internationalen Großkanzleien in Düsseldorf, Brüssel und Bonn tätig, wo sie<br />

eine weitreichende Expertise in allen Bereichen des Kartellrechts und des EU-Rechts aufbauen konnte. In dieser Zeit war sie<br />

für Unternehmen bei großen grenzüberschreitenden Transaktionen sowie für zahlreiche Unternehmen in Rechtsstreitigkeiten und<br />

Kartellverfahren vor dem Bundeskartellamt, der Europäischen Kommission sowie deutschen und europäischen Gerichten tätig.<br />

Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung wird für 2 Std. erteilt.<br />

Es laden ein:<br />

Ausschuss<br />

Verwaltungsrecht /<br />

Ausschuss Steuerrecht<br />

Datum:<br />

Mittwoch, 23. März 2011<br />

18.00 – 20.00 Uhr<br />

Datum:<br />

Mittwoch, 30. März 2011<br />

18.00 – 20.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />

Escher Str. 217<br />

50739 Köln<br />

syndikusanwälte<br />

Kartellrechtliche fragen zur verbandsarbeit und verbandstätigkeit<br />

Verwaltungsrecht, steuerrecht<br />

Aktuelles Kommunalsteuerrecht:<br />

zweitwohnungssteuer, vergnügungssteuer, bettensteuer<br />

Ort:<br />

Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />

Escher Str. 217<br />

50739 Köln<br />

Die prekäre Haushaltslage der Kommunen lässt diese nach neuen Finanzierungsquellen suchen. Dabei wird zunehmend<br />

von der Möglichkeit der Erhebung kommunaler Steuern Gebrauch gemacht, sei es durch Ausweitung der Steuertatbestände<br />

bei bereits bestehenden Steuern, sei durch Schaffung ganz neuer Steuertatbestände. Der Vortrag vermittelt einen Überblick<br />

über Schwerpunkte einiger aktuell besonders häufig zu Rechtsstreitigkeiten führenden kommunalen Steuern. Bei<br />

der Zweitwohnungssteuer verzeichnen die Verwaltungsgerichte weiterhin einen hohen Klageeingang insbesondere von<br />

Studierenden und Mietern, die aus beruflichen Gründen eine zweite Wohnung unterhalten. Im Vergnügungssteuerrecht bleiben<br />

die Besteuerung der Geldspielautomaten und der „sexuellen Vergnügungen“ umstritten. Heftige Diskussionen hat die neue<br />

sogenannte Bettensteuer ausgelöst, welche das gesamte Beherbergungsgewerbe vom großen Hotel bis zum entgeltlich für<br />

eine Übernachtung vermieteten Privatzimmer betrifft.<br />

Der Referent dieses interessanten Seminars, Herr Kollege Rainer Schmitz, ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und schwerpunktmäßig<br />

mit Mandaten aus dem kommunalen Abgabenrecht befasst. Er gehört dem Vorstand des KAV an.<br />

Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung wird für 2 Std. erteilt.<br />

Referent:<br />

RA Christian Weil,<br />

Köln<br />

RA Christian Weil<br />

Referentin:<br />

RAin Dr. Bettina Bergmann,<br />

Köln<br />

Referent:<br />

RA Rainer Schmitz,<br />

Köln<br />

RAin Dr. Bettina Bergmann<br />

RA Rainer Schmitz<br />

KAV MITTEILUNGEN | AUSGABE 1 | FEBrUAr 2011 13


14<br />

Seminare<br />

gewerblicher rechtsschutz<br />

ideenschutz jenseits der technischen Schutzrechte<br />

Es lädt ein:<br />

Ausschuss Gewerblicher<br />

Rechtsschutz<br />

Die Idee als solche ist lediglich unmittelbarer Schutzgegenstand der technischen Schutzrechte. In der Beratungspraxis kommen<br />

aber immer wieder Fälle vor, in denen auch der Schutz einer Idee außerhalb dieses Bereichs gefordert wird. So werden<br />

beispielsweise im Bereich der Werbeagenturen häufig Auslobungen von Aufträgen an die Erarbeitung eines Kampagnenvorschlags<br />

geknüpft. Im Bereich der Spieleindustrie werden neue Spiele als Vorschlag an ein etabliertes Unternehmen übersandt und ohne<br />

Beteiligung des Entwicklers vermarktet. In diesen Fällen handelt es sich ausschließlich um nicht-technische Schutzrechte, so<br />

dass deren Schutzbereich nicht eröffnet ist. Der Vortrag soll beleuchten, welche alternativen Schutzmechanismen fruchtbar<br />

gemacht werden können und wie dennoch effektiver Schutz gewährleistet werden kann.<br />

Der Referent, Herr Kollege Thomas Eigen, LL.M., ist Partner und Mitbegründer einer <strong>Kölner</strong> Kanzlei. Er leitet den Bereich des<br />

gewerblichen Rechtsschutzes mit einem Schwerpunkt im Bereich der technischen Schutzrechte. Daneben werden das Marken-<br />

und Geschmacksmusterrecht sowie das Urheber- und Wettbewerbsrecht sowie angrenzende Rechtsgebiete betreut. Neben<br />

seinen Chemie-Studien absolvierte er ein Master-Studium im gewerblichen Rechtsschutz, er ist Fachanwalt für gewerblichen<br />

Rechtsschutz und Spezialist für Patentrecht sowie Vorsitzender des Vereins zur Förderung des lauteren Wettbewerbs.<br />

Kostenbeitrag: € 45,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 53,55). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 3 Std. erteilt.<br />

Dieses Miet- und WEG-Rechtsseminar behandelt unter anderem die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als teilrechtlicher<br />

Verband, die Entdeckung der Teilrechtsfähigkeit durch den BGH, die gesetzliche Neuregelung ab dem 1. Juli 2007 sowie die<br />

Rechtsnatur und den „Beginn“ des Verbandes (werdende WEG als teilrechtsfähiger Verband). Des Weiteren wird den Auswirkungen<br />

der Teilrechtsfähigkeit auf Aktivprozessen auf den Grund gegangen, die Stellung des Verbandes im Passivprozess sowie die<br />

Problemzone der Widerklage, Vollstreckung von Titeln als auch die Grundbucheintragung und Löschung thematisiert.<br />

Wir freuen uns, Herrn Kollegen Wilfried J. Köhler für dieses Seminar ankündigen zu können. Der Referent ist einer der Herausgeber<br />

des Anwaltshandbuchs Wohnungseigentumsrecht sowie Verfasser zahlreicher Zeitschriften- und Buchbeiträge zum<br />

Wohnungseigentumsrecht. Für den <strong>Kölner</strong> Anwaltverein war er bereits Referent in den Fachanwaltslehrgängen für Miet- und<br />

Wohnungseigentumsrecht. Er ist als Schiedsrichter in das Deutsche Ständige Schiedsgericht für Wohnungseigentum berufen<br />

worden und dort als Vorsitzender oder Beisitzer in Schiedsgerichtsverfahren tätig.<br />

Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />

Die Novellierung des VVG zum 01.01.2009 hat auch Auswirkungen auf die Berufshaftpflichtversicherung der Heilberufe. Das<br />

Anerkenntnis- und Befriedigungsverbot ist weggefallen, es besteht jetzt auch die Möglichkeit, als Versicherungsnehmer dem<br />

angeblich Geschädigten die Ansprüche gegen den Haftpflichtversicherer abzutreten. Ist ein derartiges Vorgehen für Ärzte<br />

und Krankenhäuser ratsam und haben sich bereits entsprechende Änderungen in der Praxis durchgesetzt? Ist die Berufshaftpflichtversicherung<br />

der Ärzte und der Krankenhäuser nach neuem VVG eine Pflichtversicherung? Das Seminar wird auch<br />

auf Deckungslücken und Ausschlüsse in der Arzthaftpflichtversicherung eingehen.<br />

Der Referent, RA Michael Bücken, ist Partner in einer <strong>Kölner</strong> Kanzlei. Er ist Fachanwalt für Medizinrecht und Lehrbeauftragter<br />

für Versicherungsrecht an der Rheinischen Fachhochschule Köln sowie Mitglied des Ausschusses Medizinrecht des KAV.<br />

Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />

ANMELdUNG oNLINE UNTEr: www.kaV-seminare.de odEr üBEr dIE KAV-GESchäFTSSTELLE<br />

www.koelner.anwaltverein.de<br />

Datum:<br />

Dienstag, 05. April 2011<br />

17.00 – 20.15 Uhr<br />

miet- und weg-recht<br />

die wohnungseigentümergemeinschaft im prozess<br />

Es lädt ein:<br />

Ausschuss Miet-<br />

und WEG-Recht<br />

Es laden ein:<br />

Ausschuss Versicherungsrecht /<br />

Ausschuss Medizinrecht<br />

Datum:<br />

Mittwoch, 06. April 2011<br />

18.00 – 20.00 Uhr<br />

Datum:<br />

Dienstag, 12. April 2011<br />

18.00 – 20.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />

Escher Str. 217<br />

50739 Köln<br />

Ort:<br />

Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />

Escher Str. 217<br />

50739 Köln<br />

Ort:<br />

Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />

Escher Str. 217<br />

50739 Köln<br />

Referent:<br />

RA Thomas Eigen, LL.M.,<br />

Köln<br />

RA Thomas Eigen<br />

Referent:<br />

RA Wilfried J. Köhler,<br />

Köln<br />

RA Wilfried J. Köhler<br />

Versicherungsrecht, medizinrecht<br />

die berufshaftpflichtversicherung der ärzte und Krankenhäuser nach der vvg-reform<br />

Referent:<br />

RA Michael Bücken,<br />

Köln<br />

RA Michael Bücken


strafrecht / insolVenzrecht<br />

aktuelle fragen zum insolvenz(straf-)recht<br />

Es laden ein:<br />

Strafrechtsausschuss /<br />

Ausschuss Insolvenzrecht<br />

Datum:<br />

Dienstag, 12. April 2011<br />

17.00 – 20.30 Uhr<br />

Ort:<br />

Hopper Tagungszentrum<br />

Brüsseler Str. 26<br />

50674 Köln<br />

Insolvenz(straf-)rechtliche Verfahren steigen in den letzten Jahren deutlich an. Damit einher gehen auch Vorwürfe bzgl. Begleitdelikte wie Untreue<br />

oder Betrug. Der Gesetzgeber hat zudem durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)<br />

sowie das Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) wesentliche Änderungen herbeigeführt. Das Seminar behandelt aktuelle Fragen und Rechtsprechung<br />

zu Insolvenz- und deren Begleitdelikten, das Verwertungsverbot nach § 97 InsO, Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit etc., aber auch<br />

Strafbarkeitsrisiken des Beraters oder (vorl.) Insolvenzverwalters. Wichtige Grundlage insolvenz(straf-)rechtlicher Verfahren ist stets die Bewertung<br />

von Bilanzen und „was daraus zu lesen ist“. Die Veranstaltung richtet sich an Kolleginnen und Kollegen, die in Insolvenz(straf-)verfahren – auch<br />

präventiv – beraten und / oder verteidigen bzw. als Insolvenzverwalter tätig sind. Hierbei sollen insbesondere aktuelle Problembereiche und Risiken<br />

der „Schnittstellen“ beider Rechtsgebiete behandelt werden.<br />

Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung wird für 2 Std. erteilt.<br />

Herr Kollege Dr. Andreas Ringstmeier ist Sprecher des Ausschusses Insolvenzrecht des KAV und seit vielen Jahren als Insolvenzverwalter und<br />

Treuhänder sowie auch beratend auf dem Gebiet des Insolvenzrechts tätig. Die Herren Kollegen Johannes Latz (Vorstand der RAK) und Dr. Reinhard<br />

Birkenstock sind beide ebenso seit vielen Jahren auf dem Gebiet der Strafverteidigung sowie nachhaltig in Insolvenzstrafverfahren tätig. Herr Wirtz<br />

ist als Sparkassenbetriebswirt bei der Kreissparkasse Köln insbesondere auch für Fortbildungen im Bereich der Bilanzierung zuständig, u. a. für<br />

insolvenzrechtlich tätige Kolleginnen und Kollegen und damit ebenso wie die vorgenannten Kollegen ausgewiesener Kenner der Materie.<br />

Kostenbeitrag: € 45,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 53,55). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 3 Std. erteilt.<br />

familienrecht / Junge anwälte<br />

elterngeld und elternzeit<br />

Es laden ein:<br />

Ausschuss Familienrecht /<br />

Ausschuss Junge Anwälte<br />

Datum:<br />

Mittwoch, 13. April 2011<br />

18.00 – 20.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />

Escher Str. 217<br />

50739 Köln<br />

Der Vortrag richtet sich u.a. an Kolleginnen und Kollegen, die sich entweder mit der eigenen Familienplanung beschäftigen<br />

wollen oder aus der Sicht der Arbeitgeberin / des Arbeitgebers sich mit der angekündigten Familienplanung der eigenen<br />

Kanzleimitarbeiterinnen und -mitarbeiter auseinandersetzen müssen. Bei einer Schwangerschaft kommen mit der Freude<br />

auch 1.000 Fragen auf, die entweder aus der Sicht der zukünftigen Eltern oder auch in der Rolle als Arbeitgeberin/Arbeitgeber<br />

von Bedeutung sein können. Neben einem kompakten Überblick zu den gesetzlichen Grundlagen des BEEG bietet der Vortrag<br />

auch praktische Informationen und Hintergrundwissen zur Elterngeldberechnung, Modellen der Aufteilung der Bezugsmonate,<br />

Regelungen zur Elternzeit, Möglichkeiten der Teilzeitarbeit in der Elternzeit und zu den Chancen und Herausforderungen für<br />

Eltern oder Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen. Daneben ist der Vortrag ebenfalls für die im Familienrecht tätigen Kolleginnen und<br />

Kollegen geeignet, die sich über die o.g. Einzelheiten z.B. für die Berechnung des Unterhaltsanspruches in der anwaltlichen<br />

Praxis informieren wollen.<br />

Die Referentin, Frau Diana Ochs, ist freiberufliche Beraterin, Trainerin und Coach und hat sich auf die Beratung weiblicher<br />

Kostenbeitrag: Fach- und Führungskräfte € 30,00 zzgl. und 19% kleiner MwSt. und (€ mittlerer 35,70). Eine Unternehmen Teilnahmebestätigung spezialisiert. wird für 2 Std. erteilt.<br />

Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung wird für 2 Std. erteilt.<br />

gewerblicher rechtsschutz / Junge anwälte<br />

Basic-Seminar: Einführung in das Patentrecht<br />

Es laden ein:<br />

Ausschuss Gewerblicher<br />

Rechtsschutz / Ausschuss<br />

Junge Anwälte<br />

Datum:<br />

Mittwoch, 04. Mai 2011<br />

18.00 – 20.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />

Escher Str. 217<br />

50739 Köln<br />

Referenten:<br />

Franz-Dieter Wirtz,<br />

Sparkassenbetriebswirt,<br />

Bornheim<br />

RA Dr. Andreas Ringstmeier,<br />

RA Dr. Reinhard Birkenstock,<br />

RA Johannes Latz,<br />

alle Köln<br />

Referentin:<br />

Diana Ochs,<br />

Köln<br />

Referent:<br />

RA Thomas Eigen, LL.M.,<br />

Köln<br />

Basic-Seminare dienen als Einführung in diverse Rechtsgebiete. Dieses Seminar richtet sich in erster Linie an Kolleginnen / Kollegen sowie an Berufsanfänger,<br />

die den Einstieg in das Patentrecht suchen, außerdem an Kolleginnen und Kollegen, die überwiegend in anderen Rechtsgebieten tätig sind. Inhaltich<br />

wird zunächst ein kurzer Überblick über die Rechte des geistigen Eigentums gegeben. Dem folgt ein Überblick über das Patentanmeldeverfahren und<br />

die Patentierungsvoraussetzungen. Nach Erteilung entfaltet das Patent bestimmte rechtliche Wirkungen, bedingt aber auch Ausnahmetatbestände. Die<br />

Ansprüche aus dem Patent und dessen Schutzbereich werden vor dem Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit, dem Patentverletzungsstreit, behandelt.<br />

Der Referent, Herr Kollege Thomas Eigen, LL.M., ist Partner und Mitbegründer einer <strong>Kölner</strong> Kanzlei. Er leitet den Bereich des gewerblichen<br />

Rechtsschutzes mit einem Schwerpunkt im Bereich der technischen Schutzrechte. Daneben werden das Marken- und Geschmacksmusterrecht<br />

sowie das Urheber- und Wettbewerbsrecht sowie angrenzende Rechtsgebiete betreut. Neben seinen Chemie-Studien absolvierte er ein Master-<br />

Studium im gewerblichen Rechtsschutz, er ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialist für Patentrecht sowie Vorsitzender des<br />

Vereins zur Förderung des lauteren Wettbewerbs.<br />

Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung wird für 2 Std. erteilt.<br />

Diana Ochs<br />

KAV MITTEILUNGEN | AUSGABE 1 | FEBrUAr 2011 15


16<br />

Seminare<br />

arbeitsrecht<br />

Krankheitsbedingte Kündigung<br />

Es lädt ein:<br />

Ausschuss Arbeitsrecht<br />

Das BAG hat das System der krankheitsbedingten Kündigung in vielen Jahren entwickelt. Neue gesetzliche Regelungen<br />

führen jedoch zu einem erheblichen Anpassungsbedarf: So verlangt § 84 Abs. 2 SGB IX das betriebliche Eingliederungsmanagement,<br />

das in sämtlichen Facetten noch nicht ausgeleuchtet ist. Auch das Verbot der Diskriminierung (schwer)<br />

behinderter Menschen spielt neuerdings eine Rolle, insbesondere wenn kein Kündigungsschutz besteht. Die größte Frage<br />

ist jedoch die krankheitsbedingte Kündigung und der Umgang mit dem über Jahre angewachsenen Urlaubsanspruch. Das<br />

Seminar wird sich diesen Fragen widmen.<br />

Wir freuen uns, dass wir für dieses Seminar Herrn Richter am ArbG Köln Dr. Sebastian Roloff als Referenten gewinnen konnten.<br />

Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />

Gegenwärtig gibt es über 17.000 selbständige, ganz überwiegend gemeinnützige Stiftungen in Deutschland. Alljährlich<br />

werden ca. 900 neue rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts gegründet. Hinzu kommen unzählige treuhänderische<br />

Stiftungen. Das Stiftungsrecht des Bundes und der Länder, besonders aber auch das Steuerrecht machen den Stiftern<br />

und Stiftungen eine Reihe von Vorschriften, die grundsätzlich eine kompetente fachliche Beratung des potentiellen Stifters<br />

erfordern und daher dem Rechtsanwalt ein interessantes und breitgefächertes Betätigungsfeld eröffnen. Die Veranstaltung<br />

dient der Einführung in das Thema und bietet einen Überblick über die verschiedenen Stiftungen und die Anforderungen<br />

an ihre Gründung sowie weiterführende Hinweise für den im Gründungsstadium der Stiftung tätigen Rechtsberater. Der<br />

Schwerpunkt wird auf der Gründung einer gemeinnützigen rechtsfähigen Stiftung liegen. Dabei werden die einzelnen Schritte<br />

vom Entwurf des Stiftungsgeschäfts und der Stiftungssatzung (bzw. Stiftungsverfassung) über die Anerkennung durch die<br />

zuständige Behörde bis zur Gewährung der Steuervergünstigung (§ 59 AO) seitens des Finanzamts dargestellt.<br />

Unser <strong>Kölner</strong> Kollege Andreas Reschke ist Mitglied im Arbeitskreis Gesellschaftsrecht. Er steht seit 1997 in enger Kooperation<br />

mit einer Steuerberatungskanzlei und hat die Satzungen zahlreicher gemeinnütziger Stiftungen im Rahmen interdisziplinärer<br />

Mandate gestaltet sowie den jeweiligen Stifter und die Stiftungsorgane im Rahmen der Gründung und laufenden Beratung<br />

begleitet. Wir freuen uns Ihn als Referenten dieses Seminars ankündigen zu können.<br />

Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />

Bei der Abwicklung von Nachlässen stellt sich regelmäßig die Frage der Haftung des/der Erben für die Schulden des<br />

Erblassers. Viele potenzielle Erben scheuen schon die Annahme einer Erbschaft, weil sie fürchten, finanziell überfordert zu<br />

werden und sich die finanzielle Situation oft nicht innerhalb der kurzen Ausschlagungsfrist klären lässt. Dabei ist die Angst<br />

vor eigener finanzieller Überforderung meist unbegründet. Denn das Erbrecht bietet eine Vielzahl von Instrumentarien, die<br />

- richtig angewandt - eine Beschränkung der Haftung auf den Nachlass ermöglichen. Der Vortrag behandelt u.a Grundsätze<br />

der Erbenhaftung, Nachlassverwaltung / Nachlassinsolvenz, Ausschluss unbekannter Gläubiger durch Aufgebot, Vorbehalt<br />

der beschränkten Erbenhaftung gem. § 780 ZPO sowie Dürftigkeitseinrede des § 1990 BGB.<br />

Herr Kollege Alexander Knauss steht den Teilnehmern dieses Erbrechtseminars als Referent zur Verfügung. Er wurde 1970<br />

in Bonn geboren und ist Fachanwalt für Erbrecht und für Bank- und Kapitalmarktrecht, Vorstandsmitglied und zertifizierter<br />

Testamentsvollstrecker der „Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V.“, Schiedsrichter der DSE<br />

- Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbrechtsstreitigkeiten e.V. und Schriftleiter für den Rechtsprechungsteil der Zeitschrift<br />

„ErbR - Zeitschrift für die erbrechtliche Praxis“, die von der AG Erbrecht im Deutschen Anwaltverein herausgegeben wird.<br />

Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />

ANMELdUNG oNLINE UNTEr: www.kaV-seminare.de odEr üBEr dIE KAV-GESchäFTSSTELLE<br />

www.koelner.anwaltverein.de<br />

Datum:<br />

Mittwoch, 11. Mai 2011<br />

18.00 – 20.00 Uhr<br />

steuerrecht<br />

einführung in das Stiftungsrecht<br />

Es lädt ein:<br />

Ausschuss<br />

Steuerrecht<br />

erbrecht<br />

erbenhaftung<br />

Es lädt ein:<br />

Ausschuss Erbrecht<br />

Datum:<br />

Mittwoch, 11. Mai 2011<br />

18.00 – 20.00 Uhr<br />

Datum:<br />

Freitag, 13. Mai 2011<br />

18.00 – 20.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />

Escher Str. 217<br />

50739 Köln<br />

Ort:<br />

Köln Marriott Hotel<br />

Johannisstr. 76-80<br />

50668 Köln<br />

Ort:<br />

Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />

Escher Str. 217<br />

50739 Köln<br />

Referent:<br />

Richter am ArbG Köln<br />

Dr. Sebastian Roloff, Köln<br />

Referent:<br />

RA Andreas Reschke,<br />

Köln<br />

Richter Dr. Sebastian Roloff<br />

RA Andreas Reschke<br />

Referent:<br />

RA Alexander Knauss,<br />

Bonn<br />

RA Alexander Knauss


steuerrecht, gesellschaftsrecht<br />

Schwerpunkte bei der beratung von vereinen<br />

Es laden ein:<br />

Ausschuss für Steuerrecht /<br />

Arbeitskreis Gesellschaftsrecht<br />

Datum:<br />

Mittwoch, 18. Mai 2011<br />

18.00 – 20.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Köln Marriott Hotel<br />

Johannisstr. 76-80<br />

50668 Köln<br />

Referent:<br />

RA Stefan Klein,<br />

Köln<br />

Das Seminar behandelt rechtliche und steuerrechtliche Schwerpunkte bei der Beratung von Vereinen. Insbesondere werden<br />

die Themen: Anforderungen an die Vereinssatzung, Bedeutung und Aufgaben der Mitgliederversammlung, Aufgaben und<br />

Haftung des Vereinsvorstands, Auflösung und Liquidation des Vereins, Rechnungslegung im Verein, insbesondere die Mittelverwendungsrechnung<br />

sowie der Verein als Steuersubjekt behandelt.<br />

Es ist uns eine Freude, Herrn Kollegen Stefan Klein als Referenten dieses Vortrags begrüßen zu können. Kollege Klein ist als<br />

Rechtsanwalt und Steuerberater zugelassen und Mitglied im Arbeitskreis Gesellschaftsrecht. Seit 2000 hat er die Satzungen<br />

für zahlreiche Vereine und andere gemeinnützige Einrichtungen gestaltet und sie im Rahmen der Gründung sowie der<br />

laufenden Beratung begleitet.<br />

Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />

Das Seminar behandelt unter anderem die wesentlichen Änderungen nach dem 01.07.2007, die Intention des Gesetzgebers, die<br />

Rangklassen des § 10 Abs. 1 ZVG, das begrenzte Vorrecht nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG, die berücksichtigungsfähige Ansprüche,<br />

die Begrenzung des Vorrechtes, die Problematik des Verkehrswerts, die Vollstreckung durch die Gemeinschaft nach § 10 Abs.<br />

3 ZVG sowie die Anmeldung des Vorrechtes (Anspruchsinhaber, notwendige Unterlagen, Zeitpunkt der Anmeldung).<br />

Wir freuen uns, Frau Kollegin Daniela Scheuer für dieses Seminar ankündigen zu können. Die Referentin ist Fachanwältin für<br />

Miet- und WEG-Recht und Sozia in einer <strong>Kölner</strong> Kanzlei. Sie ist Autorin des Kapitels „Das gerichtliche Verfahren nach dem<br />

neuen Wohnungseigentumsgesetz“ im Anwaltshandbuch für Wohnungseigentumsrecht. Zudem veröffentlicht die Referentin<br />

regelmäßig Beiträge in miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Zeitschriften.<br />

Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />

Das Seminar, welches bereits mehrfach mit großem Erfolg durchgeführt wurde, wird sich wiederum mit der Aufarbeitung<br />

der Rechtsprechung des vergangenen Jahres über alle Fachgebiete einschließlich des Verfahrensrechts befassen. Frau<br />

Richterin Astrid Lente-Poertgen ist als langjährige ehemalige Pressesprecherin des Landessozialgerichts mit der Judikatur<br />

des vergangenen Jahres naturgemäß intensiv befasst gewesen und daher bestens in der Lage, alle interessierten Kolleginnen<br />

und Kollegen auf den aktuellen Stand zu bringen.<br />

Frau Astrid Lente-Poertgen ist seit April 1992 als Richterin am Sozialgericht und seit August 1998 beim Landessozialgericht<br />

tätig. Von 1998 bis 2001 war sie mit Streitigkeiten der allgemeinen Rentenversicherung befasst. Anschließend war sie bis<br />

Ende 2004 Richterin am 1. Senat mit dem Schwerpunkt Arbeitsförderungsrecht; seitdem gehört sie dem 16. Senat an (Schwer-<br />

punkte Kranken-, Künstlersozialversicherung, Betriebsprüfungsverfahren, Arbeitsförderungsrecht). Neben der Dozententätigkeit<br />

an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung hält sie regelmäßig Vorträge und Seminare, insbesondere zu Themenbereichen<br />

der Sozialhilfe und Grundsicherung für Arbeitssuchende.<br />

Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />

RA Stefan Klein<br />

miet- und weg-recht<br />

vorrechteanmeldung für die wohnungseigentümergemeinschaft nach § 10 abs. 1 nr. 2 zvg<br />

Es lädt ein:<br />

Ausschuss Miet-<br />

und WEG-Recht<br />

Datum:<br />

Mittwoch, 18. Mai 2011<br />

18.00 – 20.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />

Escher Str. 217<br />

50739 Köln<br />

sozialrecht<br />

neuste rechtsprechung des lSg nrw und des bundessozialgerichts<br />

Es lädt ein:<br />

Sozialrechtsausschuss<br />

Datum:<br />

Mittwoch, 20. Mai 2011<br />

18.00 – 20.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />

Escher Str. 217<br />

50739 Köln<br />

Referentin:<br />

RAin Daniela Scheuer,<br />

Köln<br />

RAin Daniela Scheuer<br />

Referentin:<br />

Richterin am LSG Essen<br />

Astrid Lente-Poertgen<br />

Richterin<br />

Astrid Lente-Poertgen<br />

KAV MITTEILUNGEN | AUSGABE 1 | FEBrUAr 2011 17


18<br />

Seminare<br />

abfrage des interesses an neuen fachanwaltslehrgängen im herbst / winter 2011<br />

In den vergangenen Jahren hat der KAV sehr erfolgreich Fachanwaltslehrgänge<br />

durchgeführt. Auch in der Zukunft möchte der Verein seinen<br />

Mitgliedern gewohnt günstige Fachanwaltslehrgänge anbieten. Dies setzt<br />

allerdings voraus, dass auch ein ausreichend großes Interesse an diesen<br />

Lehrgängen besteht, da diese nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl<br />

durchgeführt werden können.<br />

Daher möchten wir Sie bitten, Ihr Interesse an der Teilnahme an den nachfolgend<br />

genannten Fachanwaltslehrgängen zu bekunden. Ein entsprechendes<br />

Formular finden Sie in der Ausgabe dieser Mitteilungen sowie im Download-<br />

Bereich unserer Website.<br />

Aufgrund der bereits eingegangenen Interessensbekundungen<br />

möchten wir Ihnen folgende Lehrgänge zur Wahl stellen:<br />

der insolvenzrechtsausschuss informiert<br />

der ausschuss Junge anwälte informiert<br />

www.koelner.anwaltverein.de<br />

» Arbeitsrecht<br />

» Erbrecht<br />

» Gewerblicher Rechtschutz<br />

» Medizinrecht<br />

» IT-Recht<br />

» Urheber- und Medienrecht<br />

» Verkehrsrecht<br />

die Ausschüsse und Arbeitskreise informieren<br />

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 sind einige maßgebliche Änderungen<br />

der Insolvenzordnung verbunden. Zunächst ist § 14 Abs. 1 InsO dahingehend<br />

geändert worden, dass ein Insolvenzantrag jetzt nicht mehr allein dadurch<br />

unzulässig wird, dass die Forderung des antragstellenden Gläubigers erfüllt<br />

wird, wenn in einem Zeitraum von zwei Jahren vor der Antragstellung<br />

bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen<br />

des Schuldners gestellt worden ist. Dem Gläubiger obliegt es allerdings<br />

dann, die vorherige Antragstellung glaubhaft zu machen. Ferner wird<br />

in § 14 Abs. 3 InsO geregelt, dass der Schuldner die Kosten des Verfahrens<br />

zu tragen hat, wenn die Forderung des Gläubigers nach Antragstellung erfüllt<br />

und der Antrag als unbegründet abgewiesen wird.<br />

1. Stammtisch Junge Anwälte<br />

Regelmäßig organisiert der Ausschuss Junge Anwälte ein Treffen für junge<br />

Kolleginnen und Kollegen zum Informationsaustausch und Gespräch.<br />

Im Jahr 2011 werden wir uns nicht regelmäßig einmal im Monat treffen,<br />

sondern haben uns vorgenommen, für Euch einzelne interessante Events<br />

zu organisieren und rechtzeitig vorher über die KAV-Mitteilungen, über die<br />

Homepage des KAV oder auch über Aushänge am schwarzen Brett im Gericht<br />

die genauen Daten dazu bekannt zu geben.<br />

Es lohnt sich daher immer mal wieder auch im Internet auf die Seite des<br />

Ausschusses der Jungen Anwälte zu gehen.<br />

Ebenso besteht auch die Möglichkeit, dass ihr Euch in den E-Mail-Verteiler<br />

für diese Veranstaltungen aufnehmen lasst. In diesem Falle schickt bitte<br />

eine entsprechende E-Mail an stammtisch@endlich-anwalt.de.<br />

Die Kosten für die Lehrgänge des KAV sind traditionell äußerst günstig. Je<br />

nach Höhe der Teilnehmerzahlen wird der Kostenbeitrag voraussichtlich<br />

zwischen € 1.500,00 zzgl. 19 % MwSt. (€ 1.785,00) und € 1.900,00 zzgl. 19 %<br />

MwSt. (€ 2.261,00) betragen. Darin enthalten sind 4 Klausuren à 5 Stunden,<br />

die Arbeitsunterlagen sowie der Pausenkaffee/Tee.<br />

Für Mitglieder des KAV, die sich zum Zeitpunkt der Anmeldung noch in<br />

einem Zeitraum von 5 Jahren nach Erstzulassung befinden, wird es einen<br />

gewohnten Rabatt in Höhe von € 200,00 netto geben.<br />

Die Voraussetzung zur Beantragung des Fachanwaltstitels finden Sie in der<br />

aktuellen Fachanwaltsordnung, die Sie ebenfalls über den Download-Bereich<br />

der Website erhalten.<br />

Auskünfte zu den KAV-Fachanwaltslehrgängen erhalten Sie über die Geschäftsstelle<br />

des KAV, die Sie unter 0221 / 28 56 02 - 0 erreichen können.<br />

Ansprechpartner für die Fachanwaltslehrgänge im Besonderen ist Herr Martin<br />

V. Sampedrano Gonzalez, den Sie unter der Durchwahl -18 erreichen können.<br />

Gerne steht er Ihnen auch für eine schriftliche Beantwortung Ihrer Fragen<br />

via E-Mail unter: sampedrano@koelner.anwaltverein.de zur Verfügung.<br />

Bitte senden Sie das von Ihnen ausgefüllte Faxrevers mit Ihren Angaben bis<br />

zum 25. März an folgende Faxnummer: 0221 / 28 56 02 - 21.<br />

In § 55 Abs. 4 InsO ist ferner nunmehr geregelt worden, dass Steuerfor-<br />

derungen, die während der vorläufigen Verwaltung begründet werden, nach<br />

Eröffnung des Verfahrens als Masseverbindlichkeiten gelten. Während es<br />

sich bislang so verhielt, dass Steuerforderungen während der Tätigkeit eines<br />

sog. „schwachen“ vorläufigen Insolvenzverwalters nach Verfahrenseröffnung<br />

als Insolvenzforderungen behandelt wurden, ist nunmehr de facto<br />

das „Fiskusprivileg“ zumindest teilweise wieder eingeführt worden. Dies<br />

bedeutet eine deutlich verschlechterte Quotenaussicht für alle nicht gesicherten<br />

Gläubiger.<br />

Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Verfahren, bei denen der Insol-<br />

venzantrag nach dem 31.12.2010 gestellt wird.<br />

2. Hotline für junge Kolleginnen und Kollegen<br />

Der Ausschuss Junge Anwälte hat eine Hotline eingerichtet, damit sich junge<br />

Kolleginnen und Kollegen mit Fragen, die den Einstieg in den Anwaltsberuf<br />

und die Probleme in den ersten Berufsjahren betreffen, unmittelbar an die<br />

Mitglieder des Ausschusses wenden können. Die Hotline wird ab dem Er-<br />

scheinen dieser Mitteilungen bedient<br />

im Monat Februar 2011<br />

von Herrn Kollegen Marcus Hegelein,<br />

0221 / 22 25 240<br />

im Monat März 2011<br />

von Frau Kollegin Ingrun Hübsch,<br />

0221 / 283 63 87<br />

im Monat April 2011<br />

von Herrn Kollegen Georg Mörchel,<br />

0221 / 28 36 388<br />

und im Monat Mai 2011<br />

von Frau Kollegin Angela Otto,<br />

0221 / 80 12 911


der ausschuss rvg informiert<br />

1. Beiordnung des Anwalts im sozialgerichtlichen Verfahren<br />

Die Beiordnung eines Rechtsanwalts in einem sozialgerichtlichen Verfahren<br />

über die Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld ist erforderlich.<br />

Die Anwaltsbeiordnung in den unteren Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit<br />

wurde bisher von dem BVerfG (E 9, 124 ff.) abgelehnt. Diese Rechtsansicht<br />

sieht das bayerische LSG als überholt an. Das Sozialrecht ist eine<br />

Spezialmaterie, die nicht nur der rechtsunkundigen Partei, sondern auch<br />

dem Juristen in der Anwendung Schwierigkeiten bereitet. Zudem hat sich<br />

die Mitwirkung der Anwälte im Interesse der Partei und einer geordneten<br />

Rechtspflege als wertvoll erwiesen.<br />

Rechtsanwälte können diese Entscheidung für sich nutzen und ihren bedürftigen<br />

Mandanten nun auch für das erstinstanzliche Verfahren die Beantragung<br />

von PKH unter ihrer Beiordnung anraten. Damit dürfte auch häufiger<br />

die Einbringlichkeit der anwaltlichen Vergütung gewährleistet sein.<br />

LSG München Beschl. 28.06.2010 – L 9 AL 140/09<br />

2. Prozesskostenhilfe bei erforderlicher Beweiserhebung<br />

Die hinreichende Erfolgsaussicht einer Klage ist in der Regel dann gegeben,<br />

wenn über die Behauptung der PKH-Partei Beweis zu erheben ist. Das gilt<br />

selbst dann, wenn es unwahrscheinlich ist, dass dieser Beweis erbracht<br />

werden kann. Nur in engen Grenzen ist eine Vorwegnahme der Beweiserhebung<br />

möglich, wenn eine Gesamtwürdigung aller schon feststehenden<br />

Umstände und Indizien eine positive Beweiswürdigung zugunsten des Hilfs-<br />

bedürftigen ausschließen. Außerdem dürfen schwierige, bislang ungeklärte<br />

Rechts- und Tatfragen nicht im PKH-Verfahren entschieden werden. Sie<br />

müssen auch von Unbemittelten einer prozessualen Klärung zugeführt<br />

werden (BVerfG NJW 94, 214).<br />

Trotz dieser eindeutigen Rechtssprechung unterliegen die Instanzgerichte<br />

immer wieder der Versuchung, den Rechtsstreit schon im PKH-Verfahren<br />

zu erledigen. Sie umgehen damit die mündliche Verhandlung, in der es einer<br />

Partei auch möglich ist, im Rahmen der Anhörung nach § 141 ZPO zu überzeugen,<br />

wenn keine Beweismittel vorhanden sind.<br />

Zunehmend beteiligen sich die Bevollmächtigten der Beklagten nicht mehr<br />

am PKH-Verfahren, weil ihrem Mandanten bei der bedingten Klageerhebung<br />

unter der Voraussetzung der Bewilligung von PKH bei Zurückweisung<br />

des PKH-Antrages kein Erstattungsanspruch gegenüber der bedürftigen<br />

Partei zusteht. In diesem Fall kann das Beweisangebot der eigenen Parteivernehmung<br />

nach § 447 ZPO schon zur PKH-Bewilligung führen, da die<br />

Zustimmung des Gegners zwar nicht wahrscheinlich ist, aber auch nicht<br />

ausgeschlossen werden kann.<br />

OLG Thüringen Beschl. 24.08.10 – 4 W 364/10<br />

3. Keine Anrechnung der eingeklagten Geschäftsgebühr auf die<br />

Verfahrensgebühr bei einem Prozessvergleich mit allgemeiner<br />

Abgeltungsklausel<br />

Schließen die Parteien bei eingeklagter 1,3 Geschäftsgebühr einen Prozessvergleich<br />

mit allgemeiner Abgeltungsklausel, so wird dadurch die Geschäftsgebühr<br />

nicht i. S. von § 15a II RVG tituliert.<br />

Der Klägervertreter verlangt in der Klageschrift neben der Hauptforderung<br />

die Zahlung der 1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG aus dem Gesichtspunkt<br />

des Verzuges. Das Verfahren endet mit Abschluss eines Vergleichs.<br />

Zum Ausgleich aller wechselseitigen Ansprüche zahlt der Beklagte<br />

einen Betrag in Höhe von € 5.000,00. Die Nebenforderungen werden nicht<br />

erwähnt. Aufgrund des Vergleichs meldet der Klägervertreter anrechnungsfrei<br />

eine 1,3 Verfahrensgebühr zur Kostenfestsetzung an. Der Rechtspfleger<br />

setzt nur eine 0,65 Verfahrensgebühr fest, weil die Anrechnung der Geschäftsgebühr<br />

nach § 15a II RVG zu berücksichtigen sei.<br />

Die Beschwerde des Klägervertreters hatte Erfolg. Die Anrechnung ist unzulässig.<br />

Dem Vergleich lässt sich nicht entnehmen, ob und in welchem<br />

Umfang die Geschäftsgebühr in dem Vergleichsbetrag enthalten ist. Eine<br />

vergleichsweise titulierte Geschäftsgebühr kann nur angenommen werden,<br />

wenn eine ausdrückliche Regelung unter Bezifferung der Geschäftsgebühr<br />

getroffen ist.<br />

OLG Köln Beschl. 09.06.2010 – 17 W 86/10<br />

4. Organisation der Fristen in der Anwaltskanzlei<br />

Die Berechnung und Notierung der Fristen hat der Rechtsanwalt durch geeignete<br />

Anweisungen sicherzustellen. Die konsequente Fristenkontrolle ist<br />

durch Maßnahmen frühzeitig und im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang<br />

mit dem Zustellungszeitpunkt eines Schriftstückes, das den Fristenlauf<br />

in Gang setzt, vorzunehmen. Beantragt der Rechtsanwalt eine Fristverlängerung,<br />

so muss das hypothetische Ende der beantragten Fristverlängerung<br />

bei Einreichung des Verlängerungsantrages als vorläufig gekennzeichnet und<br />

rechtzeitig, spätestens nach Eingang der gerichtlichen Mitteilung überprüft<br />

werden, damit das wirkliche Ende der Frist festgestellt werden kann.<br />

BGH Beschl. 13.07.2010 – VI ZB 1 /10<br />

Praxishinweis: Der Rechtsanwalt kann sich nicht darauf verlassen, dass<br />

dem Fristverlängerungsantrag stattgegeben wird. Vor Ablauf der ursprünglichen<br />

Frist muss notfalls durch ein Telefonat mit der Geschäftsstelle des<br />

Gerichts die Bewilligung der Verlängerung klargestellt werden.<br />

5. Beiordnung des Rechtsanwalts im Rahmen der Verfahrenskosten-<br />

hilfe bei Umgangsstreitigkeiten in Familiensachen ohne Anwaltszwang<br />

Ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben, soll<br />

dem Beteiligten im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe ein Rechtsanwalt<br />

beigeordnet werden, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Sach- und<br />

Rechtslage erforderlich ist. Die Erforderlichkeit zur Beiordnung beurteilt<br />

sich auch nach den subjektiven Fähigkeiten des Beteiligten.<br />

Auch wenn der Grundsatz der Waffengleichheit kein allein entscheidender<br />

Gesichtspunkt mehr für die Beiordnung ist, kann der Umstand der Vertretung<br />

anderer Beteiligter ein Kriterium für die Beiordnung sein.<br />

BGH Beschl. 23.06.2010 – XII ZB 232/09<br />

Nach Inkrafttreten des FamFG gelten für Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit<br />

außerhalb der Familienstreitsachen und Ehesachen nach Anhängigkeit<br />

ab 01.09.2009 die Vorschriften der §§ 76 bis 78 FamFG und damit die<br />

§ 114 ff ZPO entsprechend. Der Gesetzgeber hat jedoch die Regelung des<br />

§ 121 II Alt. 2 ZPO nicht übernommen. Für Verfahren ohne Anwaltszwang<br />

§ 114 I FamFG wird die Beiordnung nur für notwendig erachtet, wenn wegen<br />

der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Beiordnung erforderlich erscheint.<br />

Dabei sollte ausschließlich die objektive Schwierigkeit maßgeblich<br />

sein und ein strenger Maßstab angelegt werden, BT-Dr. 16/6308 S. 214.<br />

Der vormals weite Begriff der Erforderlichkeit sollte nicht mehr gelten. Entgegen<br />

der amtlichen Begründung hat der BGH für die Beiordnung folgende<br />

Grundsätze aufgestellt:<br />

» Die Prüfung hat einzelfallbezogen und nicht im Sinne eines Regel-Aus-<br />

nahme-Verhältnisses zu erfolgen.<br />

»<br />

»<br />

Nicht nur objektive Kriterien der schwierigen Sach- und Rechtslage, sondern<br />

auch subjektive Fähigkeiten sind zu berücksichtigen.<br />

Es reicht aus, wenn alternativ die Sach- oder die Rechtslage schwierig ist.<br />

» Die pauschale Berufung auf den Amtsermittlungsgrundsatz ist nicht geeignet,<br />

um auch subjektive Gesichtspunkte wie die Fähigkeit, sich schriftlich<br />

oder mündlich auszudrücken, oder gesundheitliche Defizite unberücksichtigt<br />

zu lassen.<br />

» Der Grundsatz der Waffengleichheit ist zwar nicht mehr alleiniges<br />

ausschlaggebendes Kriterium. Wenn ein anderer Beteiligter anwaltlich<br />

vertreten ist, kann die Erforderlichkeit einer Beiordnung gegeben sein.<br />

» Die Beiordnung eines Rechtsanwalts ist entbehrlich, wenn z.B. in Sorgeund<br />

Umgangsrechtsverfahren nur über Nebenpunkte gestritten wird.<br />

KAV MITTEILUNGEN | AUSGABE 1 | FEBrUAr 2011 19


20<br />

die Ausschüsse und Arbeitskreise informieren<br />

der Strafrechtsausschuss informiert<br />

1. Treffen mit Staatsanwälten und Strafrichtern am 20. Januar 2011<br />

Der Strafrechtsausschuss hat in Absprache mit der Staatsanwaltschaft und<br />

dem Amtsgericht Köln zu einem informellen Treffen von insgesamt ca. 70<br />

Personen im Brauhaus Unkelbach eingeladen, zu dem sich <strong>Kölner</strong> Kolleginnen<br />

und Kollegen nach der Ankündigung in den letzten KAV-Mitteilungen<br />

anmelden konnten. Ziel war es, die Kommunikation zwischen den <strong>Kölner</strong><br />

Strafverteidigern und der Strafjustiz zu verbessern. Spätestens nach den<br />

ersten Gläsern Kölsch war offenkundig, dass jenseits von Robe und Gerichtsgebäude<br />

über juristische, aber auch nichtjuristische Dinge ohne Komplikationen<br />

oder Anbiederungen gut und lange diskutiert werden konnte.<br />

Eine Fortsetzung ist geplant.<br />

2. Auswertung der Pflichtverteidigerliste<br />

Die Kolleginnen und Kollegen, die auf der sog. Pflichtverteidigerliste des<br />

Strafrechtsausschusses stehen, werden gebeten, sich an der E-Mail-Auswertung<br />

der Beiordnungspraxis zu beteiligen. So soll der für Beschuldigte<br />

und Verteidiger wichtige Vorgang rund um die Beiordnung beleuchtet<br />

werden, um eventuelle Missstände aufzudecken. Gerne können Wünsche<br />

und Kritik auch unmittelbar an den Sprecher des Strafrechtsausschusses,<br />

Herrn Kollegen Dr. Frank Seebode, z.B. per Email (frank.seebode@rechtsanwaeltekoeln.eu)<br />

mitgeteilt werden.<br />

der arbeitskreis bank- und Kapitalmarktrecht informiert<br />

www.koelner.anwaltverein.de<br />

Urteil des Landgerichts Köln vom 15.12.2010<br />

(Az.: 23 O 338/09)<br />

zur Auskunftspflicht einer Fonds-Gesellschaft<br />

Das Landgericht Köln hat ein beachtenswertes<br />

Urteil zur Auskunftspflicht von Fonds-Gesellschaften<br />

erlassen dessen Kernaussagen sind:<br />

» Die umstrittene Frage, wie der zwischen den Anlegern und der Fonds-<br />

Gesellschaft bestehende Investmentvertrag einzuordnen ist, entscheidet<br />

das Landgericht dahin, dass es sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

handelt, aus dem sich Auskunftspflichten nach den §§ 675<br />

Abs. 1, 666 BGB ergeben.<br />

» Inhalt und Grenzen der Auskunft bestimmen sich nach dem Verlangen<br />

des Geschäftsherrn unter Beachtung des Rechtsverhältnisses zwischen<br />

Geschäftsherrn und Geschäftsführer, des Grundgedankens des § 666<br />

BGB und des Grundsatzes von Treu und Glauben. Der Auskunftsanspruch<br />

dient dem Zweck, dem Geschäftsherrn die Informationen zu verschaffen,<br />

die er benötigt, um seine Rechtsstellung im Zusammenhang mit der<br />

Auftragserledigung beurteilen zu können und daraus Folgerungen zu<br />

ziehen. § 242 BGB beschränkt diesen Anspruch zum einen durch die<br />

Erforderlichkeit der Auskünfte, zum anderen durch die Zumutbarkeit<br />

der Auskunftserteilung für den Schuldner.<br />

» Die Erstellung des Jahresberichts für das Sondervermögen hindert eine<br />

Auskunftserteilung nicht. Insofern zieht das Landgericht Köln eine<br />

Parallele zur Aktiengesellschaft. Bei dieser ist der Vorstand periodisch<br />

verpflichtet, Jahresabschlüsse zu erstellen. Bei börsennotierten Aktiengesellschaften<br />

bestehen darüber hinausgehend im Einzelnen sehr<br />

detaillierte Finanzberichtserstattungspflichten nach dem WpHG. Dennoch<br />

räumt aber § 131 AktG den Aktionären im Rahmen der Hauptversammlung<br />

weitreichende Informationsrechte ein, um ihnen eine<br />

sachgemäße Beurteilung von Gegenständen der Tagesordnung zu ermöglichen.<br />

Vor diesem Hintergrund kann nach dem Urteil des Landgerichts<br />

Köln auch einem Fondsanleger eine Auskunft nicht verweigert<br />

werden, wenn die Auskünfte im Jahresbericht nicht ausreichend sind.<br />

3. Rechtsprechungsübersicht des 1. Strafsenats des OLG Köln<br />

Der Strafrechtsausschuss dankt Herrn Vors. Richter am OLG Köln Werner<br />

Schröders für die Übermittlung der kompletten Rechtsprechung des 1. Strafsenats,<br />

die im Downloadbereich der Homepage des Strafrechtsausschusses<br />

(unter www.koelner.anwaltverein.de, Auschüsse) zu finden ist. Sie stellt ein<br />

wichtiges Nachschlagewerk für die hiesige Verteidigertätigkeit dar!<br />

4. 35. Strafverteidigertag vom 25. bis 27 März 2011<br />

in Berlin, Humboldt-Universität<br />

Dieser jährliche Fachkongress zu aktuellen Fragen des Straf- und Strafprozessrechts<br />

ist mit regelmäßig rund 500 Teilnehmern die größte Veranstaltung<br />

dieser Art in Deutschland. Er wird von 12 regionalen Vereinigungen,<br />

darunter der Strafrechtsausschuss des KAV, organisiert und ist immer eine<br />

Teilnahme wert!<br />

Unter der Überschrift „Abschied von der Wahrheitssuche“ finden sich dieses<br />

Jahr 8 Arbeitsgruppen, die alle mit hochkarätigen Referenten besetzt sind.<br />

Die Eröffnungs- und Schlussveranstaltungen werden von einem attrak-<br />

tiven Rahmenprogramm abgerundet. Detaillierte Informationen und die<br />

Möglichkeit zur Anmeldung finden sich in den bereits über die Fächer verteilten<br />

und auf der Geschäftsstelle des KAV ausliegenden Flyer oder unter<br />

www.strafverteidigertag.de.<br />

» Das Landgericht Köln führt ferner aus, dass die Fondsgesellschaft die<br />

Auskunftserteilung nicht mit der Begründung verweigern kann, die Auskunft<br />

sei nur an alle Anleger des Fonds gemeinsam zu erteilen, § 432<br />

BGB. Dieser Grundsatz ist nach Ansicht des Landgerichts Köln nur anwendbar,<br />

wenn ein einheitliches Auftragsverhältnis zwischen der Mehrheit<br />

der Auftraggeber einerseits und dem Beauftragten andererseits<br />

besteht, was bei einer Fondsgesellschaft nicht der Fall ist. Denn dort<br />

steht das Auftragsverhältnis eines jeden einzelnen Anlegers unabhängig<br />

neben den Auftragsverhältnissen aller übrigen Anleger.<br />

» Ein Missbrauch des Auskunftsrechts kann nur dann angenommen werden,<br />

wenn der die Auskunft Verlangende ersichtlich kein Interesse an<br />

der begehrten Auskunft hat und das Verlangen nur dem Zweck dient,<br />

durch sachwidrige, unangemessene Auskunftsverlangen den Auftragsvollzug<br />

zu stören.<br />

» Eine Auskunft kann aber immer verlangt werden, wenn die Möglichkeit<br />

einer Pflichtverletzung durch den Beauftragten besteht und die verlangte<br />

Auskunft der Klärung von Schadensersatzansprüchen dient.<br />

» Auch die Erstellung eines Verkaufsprospekts steht individuellen Auskunftsansprüchen<br />

nicht entgegen, da die dort enthaltenen Informationen<br />

mit dem Vertrieb der Anteile, nicht mit der ordnungsgemäßen Auftragserfüllung<br />

in Zusammenhang stehen.<br />

» Die Aufstellung einer internen Richtlinie der Investmentgesellschaft für<br />

ein konkretes Sondervermögen bringt zum Ausdruck, dass die Investmentgesellschaft<br />

insofern eine Sorgfaltspflicht anerkennt und dass<br />

sich Verstöße gegen diese Richtlinie als Sorgfaltspflichtverstoß darstellen<br />

können, deren Verletzung Schadenersatzansprüche der Anleger<br />

nach sich ziehen können.<br />

»<br />

Das „Bankgeheimnis“ schützt die Investmentgesellschaft nicht.<br />

Gegen das Urteil ist die Berufung bei dem Oberlandesgericht Köln anhängig.<br />

RA Markus Trude<br />

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


<strong>Kölner</strong> Anwaltverein auf der Prunksitzung von „Justitia verdötsch“<br />

frühjahrsempfang des Kav im arbeitsgericht Köln am 04.05.2011<br />

Der Arbeitsrechtsausschuss im KAV lädt wie jedes Jahr alle arbeitsrechtlich<br />

interessierten Kolleginnen und Kollegen zum traditionellen Frühjahrsempfang<br />

im Arbeitsgericht Köln ein am<br />

Mittwoch, dem 04. Mai 2011<br />

Beginn: 14.00 Uhr<br />

Foyer des <strong>Kölner</strong> Arbeitsgerichts<br />

Pohligstr. 9, 50939 Köln<br />

Sommerempfang der Sozialrechtler/-innen im <strong>Kölner</strong> Sozialgericht am 08.06.2011<br />

Diesjährig findet ein Sommerempfang der Sozialrechtler/-innen im <strong>Kölner</strong><br />

Sozialgericht zum Zwecke des Austausches praxisrelevanter Fragestellungen<br />

statt.<br />

Am Mittwoch, dem 08. Juni 2011, ab 14.00 Uhr, treffen sich im Foyer des<br />

Sozialgerichts (vor den Sitzungssälen) neben den Richterinnen und Richtern<br />

des Gerichts sowie den Kolleginnen und Kollegen des KAV auf Einladung<br />

der Präsidentin des Sozialgerichts, Frau Beatrix Debus, auch Vertreter<br />

der Gewerkschaften und Sozialverbände.<br />

Vorankündigung:<br />

ausbildungsgala Sommer 2011 am 22. Juli 2011 – die festliche gala in der wolkenburg<br />

Save the date: Gala <strong>Kölner</strong> Juristen<br />

Veranstaltungen und Termine<br />

Am 21. Januar 2011 feierte die Karnevalsgesellschaft „Justitia verdötsch“<br />

im Theater am Tanzbrunnen ihre diesjährige Kostümsitzung. Der <strong>Kölner</strong><br />

Anwaltverein hatte 50 Karten reserviert, die in kürzester Zeit vergriffen<br />

waren. Gemeinsam mit Richtern und Richterinnen, Staatsanwälten und<br />

Staatsanwältinnen und Justizangestellten wurde im großartigen Rahmen<br />

des Theaters gefeiert, geschunkelt und gesungen. Die Gesellschaft hat<br />

Spitzenkräfte des Karnevals aufgeboten, wie Wicki Jungeburth, Willibert<br />

Pauels (ne bergische Jung), Brings, Guido Cantz, die Paveier u.a. Wir<br />

danken der Gesellschaft für einen sehr gelungenen Abend und freuen uns<br />

schon auf die große Prunksitzung 2012 am 13. Januar 2012. Auch dann<br />

wird der <strong>Kölner</strong> Anwaltverein wieder ein Kontingent reservieren.<br />

Wir können nur empfehlen, sich frühzeitig um Karten zu bewerben.<br />

Wir freuen uns, auch dieses Mal einen renommierten Referenten in Person<br />

von Herrn Prof. Dr. Martin Henssler gewonnen zu haben.<br />

Die von dem Arbeitsrechtsausschuss des KAV gemeinsam mit dem Direktor<br />

des Arbeitsgerichts Herrn Dr. Hans Jörg Gäntgen organisierte Veranstaltung<br />

bietet wie in jedem Jahr die bewährte Gelegenheit zum ungezwungenen<br />

fachlichen Austausch, zu dem auch die Richterschaft des <strong>Kölner</strong><br />

Arbeitsgerichts und Landesarbeitsgerichts sehr herzlich eingeladen ist.<br />

Bei diesem Arbeitstreffen werden einzelne besonders relevante Themen<br />

aus der Praxis besprochen, zu denen gemeinsame Lösungen für Einzelprobleme<br />

erarbeitet werden können. Die Themen wurden zwischen der<br />

Richterschaft und dem Sozialrechtsausschuss abgestimmt.<br />

Alle sozialrechtlich interessierten Kolleginnen und Kollegen sind herzlich<br />

eingeladen, an dieser Veranstaltung teilzunehmen.<br />

Eine vorherige Anmeldung über den KAV ist notwendig.<br />

Bitte nutzen Sie hierfür das am Ende des Heftes anliegende Revers.<br />

Merken Sie sich schon heute Ihre Teilnahme an diesem besonderen<br />

Ereignis vor. Der Empfang beginnt im Innenhof der Wolkenburg um 18.30<br />

Uhr. Nach dem gemeinsamen Abendessen werden die Prüfungsurkunden im<br />

feierlichen Rahmen überreicht, bevor im Anschluss stimmungsvolle Partybeats<br />

zum Tanz animieren.<br />

Eintritt:<br />

Gäste € 70,00 pro Person<br />

Prüfungsteilnehmer € 50,00 pro Person.<br />

Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer, Teilnahme am Dinnerbuffet,<br />

unlimitierte Softgetränke, Wein, Bier und Kaffee sowie Eintritt zur anschließenden<br />

Party.<br />

Veranstaltungsort: Wolkenburg, Mauritiussteinweg 59, 50676 Köln.<br />

Am 18. November 2011 findet in der Wolkenburg, Mauritiussteinweg 59,<br />

50676 Köln, die Gala <strong>Kölner</strong> Juristen in festlicher Abendgarderobe statt.<br />

Empfang: 17.30 Uhr<br />

Dinner: 18.30 Uhr<br />

Eröffnung des Tanzes: 20.30 Uhr<br />

Durch den stimmungsvollen Abend mit Events begleitet Sie das Tanzorchester<br />

„No Limit“ (angefragt).<br />

Mehr Details und weitere Informationen finden Sie in den nächsten Ausgaben<br />

der Mitteilungen.<br />

KAV MITTEILUNGEN | AUSGABE 1 | FEBrUAr 2011 21


22<br />

Veranstaltungen und Termine<br />

wichtige termine 2011<br />

Personen<br />

www.koelner.anwaltverein.de<br />

Bitte merken Sie sich folgende Termine für 2011 bereits vor:<br />

04.05.2011 Frühjahrsempfang Arbeitsgericht Köln<br />

08.06.2011 Sommerempfang der Sozialrechtler/-innen im <strong>Kölner</strong> Sozialgericht<br />

06.07.2011 4. <strong>Kölner</strong> Anwaltstag und Ordentliche Mitgliederversammlung des KAV<br />

22.07.2011 Ausbildungsgala der Rechtsanwaltsfachangestellten Sommer 2011<br />

17./18.11.2011 4. Europäisches Anwaltsforum<br />

18.11.2011 Gala <strong>Kölner</strong> Juristen<br />

<strong>Kölner</strong> anwaltverein Service gmbh – neuer geschäftsführer<br />

Zum 01.01.2011 hat Herr Kollege Kourosh Aminyan das Amt des Geschäftsführers<br />

der KAV Service GmbH von Herrn Kollegen Christian Kerner übernommen.<br />

RA Kourosh Aminyan<br />

neue pressesprecher des Kav<br />

RA Dr. Thomas Gutknecht<br />

Herr Kollege Aminyan ist seit 2005 als Rechtsanwalt tätig und Mitglied in einer Rechtsanwalts-Partnerschaft<br />

von insgesamt 4 Kolleginnen und Kollegen. Seit 2009 ist er Mitglied<br />

im Vorstand des KAV und hat sich bereits auch zuvor im Rahmen seiner Tätigkeit im<br />

Ausschuss Junge Anwälte vor allen Dingen um deren Belange gekümmert. Unter anderem<br />

seinem Einsatz ist es zu verdanken, dass der KAV sich in hervorragender Weise bei den<br />

Vereidigungen der neu zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte präsentieren<br />

kann. Wir freuen uns, Herrn Kollegen Aminyan nunmehr auch im Team der Geschäftsstelle<br />

begrüßen zu können, und sind sicher, dass er die Geschäfte der KAV Service GmbH zum<br />

Nutzen der Kollegenschaft fortführen und ausbauen wird.<br />

Gleichzeitig danken wir an dieser Stelle Herrn Kollegen Christian Kerner sehr herzlich<br />

für seinen unermüdlichen Einsatz als Geschäftsführer der <strong>Kölner</strong> Anwaltverein Service<br />

GmbH in den vergangenen fünf Jahren. Auch durch seine Tätigkeit ist die <strong>Kölner</strong> Anwalt-<br />

verein Service GmbH insgesamt die Service-Institution für anwaltliche Dienstleistungen.<br />

Sie betreibt den Kurierdienst, der für Kolleginnen und Kollegen den Posttransport<br />

zu allen Gerichten und Behörden im hiesigen Sprengel übernimmt. Außerdem veran-<br />

staltet die <strong>Kölner</strong> Anwaltverein Service GmbH nahezu alle Seminare sowie natürlich auch<br />

die erfolgreichen Fachanwaltslehrgänge des KAV.<br />

Der Vorstand des KAV hat die Herren Kollegen Dr. Thomas Gutknecht und Jürgen Sauren,<br />

beide Vorstandsmitglieder, zu den neuen Pressesprechern des KAV bestellt. Die Pressesprecher<br />

bilden das Bindeglied zwischen der örtlichen und überörtlichen Presse und dem<br />

KAV. Für weitere Informationen steht in der Geschäftsstelle der Pressereferent des KAV,<br />

Herr Martin V. Sampedrano Gonzalez,<br />

unter 0221 / 28 56 02 - 18<br />

oder presse@koelner.anwaltverein.de<br />

zur Verfügung.<br />

ra burkhard Kurtenbach –<br />

beendigung seiner ehrenamtlichen tätigkeit bei der gnadenstelle des lg Köln<br />

RA Burkhard Kurtenbach<br />

RA Christian Kerner<br />

RA Jürgen Sauren<br />

Herr Kollege Burkhard Kurtenbach hat Ende des Jahres 2010 im Alter von 79 Jahren seine seit dem 13.05.1971 (!)<br />

währende ehrenamtliche Mitwirkung als Rechtsanwalt bei der Bearbeitung von Gnadensachen bei der Gnadenstelle<br />

des Landgerichts Köln beendet.<br />

Der Präsident des Landgerichts, Herr Helmut Zerbes, dankte ihm in einer kleinen Zeremonie am 14.01.2011 für<br />

diese nahezu 40-jährige und überaus verdienstvolle Tätigkeit. Im Beisein seiner Familie und in Anwesenheit eines<br />

weiteren bei der Gnadenstelle ehrenamtlich tätigen Kollegen sowie sämtlicher Beschäftigter der Gnadenstelle<br />

erinnerte Herr Kollege Kurtenbach an Stationen seines Lebens, an für ihn bedeutsame Verfahren und nahm so<br />

die Anwesenden mit auf eine Zeitreise durch nahezu 50 Jahre <strong>Kölner</strong> Justizgeschichte.<br />

Der KAV wünscht Herrn Kollegen Kurtenbach – nunmehr im Ruhestand – noch viele Jahre geistiger Frische in guter<br />

körperlicher Verfassung und dankt ihm sehr herzlich für seinen höchst anerkennenswerten Einsatz.


herzlich willkommen im Kav<br />

bericht eines kroatischen Kollegen über das 3. europäische anwaltsforum in Köln<br />

Der <strong>Kölner</strong> Anwaltverein e.V. (KAV) ist der größte Anwaltverein Deutschlands<br />

und organisierte im September 2010 das 3. Europäische Anwaltsforum.<br />

Wie schon beide Jahre zuvor ist das Forum für die Zusammenkunft der<br />

KAV Mitglieder sowie der Anwaltschaft aus weiteren europäischen Staaten<br />

konzipiert. Hierbei erhalten die Teilnehmer während zweier Tage in Form<br />

von Referaten sowie unmittelbaren Gesprächen einen Überblick zur aktuellen<br />

Lage der Europäischen Gesetzgebung. Darüber hinaus erfahren sie<br />

mehr über die gemeinsamen Beziehungen und können sich ein eigenes<br />

Bild zu den Verhältnissen und Problemen der EU-Staaten sowie Nichtmitgliedsstaaten<br />

machen. Aus diesem Grunde stammten die Hauptthemen der<br />

gehaltenen Vorträge und Diskussionen in diesem Jahr aus den Gebieten<br />

des Familienrechts, wobei das Scheidungsrecht in Italien, den Niederlanden,<br />

Frankreich und Deutschland sowie die Kollision der Rechtssysteme<br />

westlich geprägter Länder und jener muslimischer Staaten ein besonderes<br />

Interesse weckte. Des Weiteren standen neben dem Familienrecht auch<br />

das Medien- und Urheberrecht sowie das Verkehrsrecht (mit besonderem<br />

Blick auf die Gesetzeskollision bei EU-Mitgliedsstaaten) im Blickpunkt.<br />

KAV Intern<br />

Wir freuen uns, seit dem 01. Dezember 2010 folgende Kolleginnen und Kollegen als neue Mitglieder des KAV begrüßen zu können. Wir wünschen allen<br />

Neumitgliedern einen erfolgreichen und zufriedenen Start!<br />

RAin Brigitta Bigger, Köln<br />

RAin Susann Bobusch, Köln<br />

RAin Elisa Catic-Redemann, Köln<br />

RAin Alexandra Marina Dawel, Kerpen<br />

RAin Dr. Jennifer Dikmen, Bonn<br />

RAin Samareh Khosravi, Köln<br />

RAin Verena Knoch, Köln<br />

RAin Beata Kosny, Köln<br />

RAin Christine Mansius, Köln<br />

RAin Isabell Matthey, Bergisch Gladbach<br />

RAin Stefanie Pieck, Köln<br />

RAin Andrea Renvert, Köln<br />

RAin Kirsten Scharenberg, Köln<br />

RAin Beate Schmacher, Köln<br />

RAin Kathrin Thienhaus, Kerpen<br />

RAin Yvonne Wenz, Hürth<br />

RAin Julie Wittenstein, Köln<br />

Als Mitglied des KAV genießen Sie unter anderem folgende Annehmlichkeiten:<br />

»<br />

»<br />

»<br />

»<br />

»<br />

Vielfältige Fortbildungsveranstaltungen und Seminare<br />

Zahlreiche Fachausschüsse und Arbeitskreise<br />

Regelmäßige Mitteilungshefte mit aktuellen Informationen<br />

Ein großes Online Angebot:<br />

Buchung von Seminaren unter www.kav-seminare.de<br />

Online Stellenbörse für Anwälte unter www.kav-karriere.de<br />

» Unterstützung und Informationen zu günstigen Gruppenversicherungsverträgen,<br />

dem Versorgungswerk und zur obligatorischen Berufshaftpflichtversicherung<br />

»<br />

Korrespondenz und Dialog mit <strong>Kölner</strong> Gerichten<br />

RA Christian Ay, Wermelskirchen<br />

RA Dr. Sascha Heinz-Josef Besau, Köln<br />

RA Jochen Brandt, Köln<br />

RA Florian Braunschmidt, Köln<br />

RA Fabian Dietrich, Köln<br />

RA Björn Eichhorn, Köln<br />

RA Ulrike Fell, Elsdorf<br />

RA Thorsten Karkuth, Leverkusen<br />

RA Murat Kilic, Düren<br />

RA Dr. Björn Kupczyk, Köln<br />

RA Joao Carlos Mendes Candido, Köln<br />

RA Dr. Sven-Uwe Neumaier, Bonn<br />

RA Florian J. Rüber, Köln<br />

RA Christian Schmitz, Köln<br />

RA Martin Schreiner, Köln<br />

RA Torben Schultz, Köln<br />

RA Alper Seven, Köln<br />

RA Francois Siegel, Köln<br />

RA Frank Michael Söchtig, Köln<br />

RA Dr. Sascha Vander, Köln<br />

RA Wolfram Vogel, Köln<br />

RA Felix Waniek, Bergisch Gladbach<br />

RA Piotr Ziental, Köln<br />

»<br />

»<br />

»<br />

»<br />

»<br />

»<br />

»<br />

Parkplätze für Anwälte hinter dem Justizparkhaus<br />

Betreuung der Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten<br />

Nutzung des Kurierdienstes des KAV<br />

Rechtsberatung, telefonischer Notdienst in Strafsachen<br />

Vielfältige Rahmenabkommen mit namhaften Anbietern<br />

Option zur Nutzung des Job-Tickets<br />

Zahlreiche Veranstaltungen zur Pflege und zum Knüpfen von Kontakten<br />

» Durch die Mitgliedschaft des KAV im DAV:<br />

Nutzung sämtlicher Angebote des DAV<br />

Die Vertreter der kroatischen Anwaltskammer an diesem Forum waren<br />

mein Kollege Atila Cokolic und ich.<br />

Zu allererst möchten wir die außerordentliche Organisation des Forums<br />

hervorheben und uns bei den Organisatoren Pia Tybussek, der Vorsitzenden<br />

des KAV, und Herrn Bodo Deutschmann, aber auch bei allen anderen zahlreichen<br />

Mitgliedern des KAV, die während der gesamten Dauer für einen<br />

reibungslosen Ablauf des Forums und das Wohlergehen der Gäste gesorgt<br />

haben, bedanken. Zum Abschluss der Referate wurden wir traditionellerweise<br />

vom Präsententen der Rechtsanwaltskammer Köln, Dr. Hubert W.<br />

van Bühren begrüßt.<br />

Nebst dem geschäftlichen Teil des Forums war auch die Organisation der<br />

Festlichkeiten außerordentlich gut gelungen. Zum Abschluss des ersten<br />

Tages wurden Gäste und Gastgeber in den „Turm der Blauen Funken“ eingeladen,<br />

einem der mittelalterlichen Türme der Stadt Köln. Wie schon das<br />

Jahr zuvor wurde das Forum mit einem festlichen Dinner im „Theater am<br />

Tanzbrunnen“, welches direkt am Ufer des Rheins liegt, abgeschlossen.<br />

Dies natürlich mit hervorragendem Ausblick auf das bedeutendste Gebäude<br />

KAV MITTEILUNGEN | AUSGABE 1 | FEBrUAr 2011 23


24<br />

KAV Intern<br />

der Stadt, den majestätischen <strong>Kölner</strong> Dom. Auch hebe ich dieses Jahr mit<br />

Stolz hervor, dass die Abschlussrede von Frau Pia Tybussek in vier europä-<br />

ischen Sprachen sowie in beinahe perfektem Kroatisch gehalten wurde.<br />

Während des Forums wurden wertvolle Kontakte mit Kollegen aus Italien,<br />

Polen, Tschechien, den Niederlanden und verschiedenen deutschen Bundesländern<br />

geknüpft. Dennoch halte ich den Ausbau einer engen, man kann<br />

schon sagen freundschaftlichen Beziehung mit der Leitung des erfolgreichen<br />

und in allen Belangen außerordentlichen Gastgebers, des KAV, für das<br />

bedeutendste Resultat unserer Teilnahme am Forum. Wir haben festgestellt,<br />

dass die Mitglieder des KAV gut über die Republik Kroatien, unser Rechtssystem<br />

und unsere Anwaltskammer informiert sind. Sie wollen aber noch<br />

einiges mehr erfahren. Dies mittels Informations- und Publikationsaustausch<br />

mit der Kroatischen Anwaltskammer, sowie durch die Organisation von<br />

Begegnungen und Referaten durch Referenten und schließlich mittels un-<br />

Wissenswertes<br />

geschäftsverteilungspläne 2011<br />

Folgende aktuelle Geschäftsverteilungspläne sind in der Geschäftsstelle des<br />

KAV, Zi. 101, zum Preis von je € 2,50 erhältlich:<br />

Oberlandesgericht Köln Landgericht Köln<br />

Amtsgericht Köln Staatsanwaltschaft Köln<br />

Amtsgericht Bergheim<br />

entscheidung des lg Köln zur zustellungsproblematik eines Schriftsatzes per fax<br />

Ein Kollege weist uns auf eine Entscheidung des LG Köln vom 17.01.2011 hin.<br />

In dem Verfahren ging es darum, dass die Parteien erstinstanzlich einen<br />

gerichtlichen Vergleich abgeschlossen hatten, den der Klägervertreter<br />

schriftsätzlich widerrufen wollte.<br />

Der Widerrufsschriftsatz ist jedoch nicht innerhalb der Widerrufsfrist bei<br />

Gericht eingegangen, obwohl der Klägervertreter vorgetragen hat, den<br />

Schriftsatz am Tage des Fristablaufs per Fax an das AG Köln versendet zu<br />

haben, und hierzu auch einen Sendebericht vorlegte, auf dem die Faxnummer<br />

des AG/LG Köln sowie das Datum des Tages des Fristablaufs und die<br />

Senderkennung des Klägervertreters verzeichnet war. Da der Faxeingang<br />

jedoch bei Gericht nicht zu verzeichnen war, ist das Gericht von einer Verfristung<br />

ausgegangen. Der Klägervertreter war der Auffassung, dass hier<br />

eine Beweislastumkehr zu seinen Gunsten eingetreten sei, nachdem er die<br />

rechtzeitige Absendung des Faxes habe beweisen können. Dem ist das<br />

Gericht nicht gefolgt und hat hierzu wörtlich ausgeführt:<br />

„Bei dem Gericht werden für jedes Faxgerät Journale geführt, in denen<br />

die Faxeingänge festgehalten werden. Nach der dienstlichen Erklärung<br />

der Justizbediensteten XX vom 07.12.2009 konnte weder von ihr noch von<br />

änderungen in den verwaltungsrechtlichen verfahren des verwaltungsgerichts Köln<br />

Bei dem Verwaltungsgericht Köln hat sich ab dem 15. November 2010<br />

die Art und Weise des Postversands an Behörden und Rechtsanwälte /<br />

Rechtsanwältinnen geändert. Ab dem genannten Zeitpunkt werden Urteile,<br />

Beschlüsse und Verfügungen den am Verfahren beteiligten Behörden und<br />

Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen nicht mehr per Post, sondern aus-<br />

neues von <strong>Kölner</strong> autoren<br />

1. Nunmehr bereits in der 3. Auflage erschienen ist im Luchterhand Verlag<br />

das Werk Eichele/Hirtz/Oberheim, Berufung im Zivilprozess, mit herausgegeben<br />

und verfasst von dem <strong>Kölner</strong> Kollegen Prof. Dr. Bernd Hirtz. Weitere<br />

Autoren sind die Kollegen Norbert Schneider, Neunkirchen-Seelscheid<br />

und Justizrat Dr. Karl Eichele, Koblenz, Richter am Arbeitsgericht Kaiserslautern<br />

Dr. Stefan Luczak und Vors. Richter am OLG Frankfurt/Main Dr. Rainer<br />

Oberheim. Das Handbuch umfasst 734 Seiten und ist zum Preis von € 109,00<br />

im Buchhandel unter der ISBN-Nr. 978-3-472-07843-2 erhältlich.<br />

www.koelner.anwaltverein.de<br />

mittelbarer Begegnungen bei Anlässen, welche von ihrer oder unserer Seite<br />

organisiert werden.<br />

Ein besonderes Interesse seitens der Kollegen des KAV gilt der Situation<br />

unserer Anwälte in der Gesellschaft, aber auch allem, was sich betreffend<br />

der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Herrschaft in Kroatien abspielt,<br />

einem Land, welches an der Pforte zur Europäischen Union steht. Deshalb<br />

ist es mir eine Ehre, die Botschaft des <strong>Kölner</strong> Anwaltvereins dem Präsidenten<br />

der Kroatischen Anwaltskammer, dem Verwaltungsausschuss und allen<br />

Mitgliedern unserer Kammer zu übermitteln.<br />

RA Berislav Kopf<br />

Osijek/Kroatien<br />

(Anmerkung der Redaktion: Dieser Bericht wurde auch in der Zeitschrift<br />

Odvjetnik der kroatischen Rechtsanwaltkammer veröffentlicht.)<br />

Ebenso erhalten Sie zum gleichen Preis die Telefonverzeichnisse für das<br />

Oberlandesgericht Köln (Stand Januar 2011), das Landgericht Köln (Stand<br />

Oktober 2010), das Amtsgericht Köln (Stand Juni 2010) und die Staatsanwaltschaft<br />

Köln (Stand Januar 2011).<br />

zwei anderen Wachtmeistern ein Faxeingang des hier streitigen Fax festgestellt<br />

werden. Das wird von dem Kläger auch nicht in Abrede gestellt.<br />

Der Sendebericht und das Sendejournal des Rechtsanwaltes des Klägers<br />

ist insoweit lediglich ein Beweismittel, das jedoch angesichts der fehlenden<br />

Registrierung im Journal des Gerichtsfax nicht geeignet ist, Beweis für den<br />

ordnungsgemäßen Eingang des Widerrufs zu erbringen.“<br />

Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bedeutet das, dass diese sich<br />

nicht mehr alleine darauf verlassen können, dass ein Fax tatsächlich deren<br />

Faxgerät verlassen hat und gemäß Sendemitteilung auch ordnungsgemäß<br />

versendet worden ist, sondern dass die Anwältin oder der Anwalt<br />

trotzdem die Nachweispflicht trifft, dass dieses Fax auch im Zweifel bei<br />

Gericht eingegangen ist. Auch eine telefonische Nachfrage auf der jeweiligen<br />

Geschäftsstelle, ob das Fax tatsächlich eingegangen ist, hilft hier nicht<br />

weiter, da zumindest beim AG Köln und beim LG Köln aufgrund der langen<br />

Postlaufzeiten auch die Telefaxschreiben häufig erst mit mehrtägiger Verspätung<br />

auf den Geschäftsstellen eingehen. Ausreichende Sicherheit zur<br />

Einhaltung einer Frist kann daher im Zweifel auch weiterhin nur der Gang<br />

zum Nachtbriefkasten des zuständigen Gerichtes bieten.<br />

schließlich per Fax zugestellt; dem Fax folgt kein Original per Post. Kläger /<br />

Klägerinnen, die nicht durch einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin vertreten<br />

sind, werden Urteile, Beschlüsse und Verfügungen hingegen weiterhin<br />

mit der Post zugestellt werden. Das Gleiche gilt, soweit der Rechtsanwalt /<br />

die Rechtsanwältin nicht über ein Fax-Gerät verfügt.<br />

Das Praxishandbuch richtet sich auch und gerade an den Rechtsanwalt.<br />

Nach der Rechtsmittelreform ist die Durchführung einer Berufung im Zivilprozess<br />

nicht einfacher geworden. Die Tatsachenfeststellungen des Landgerichts<br />

sind nicht mehr ohne weiteres angreifbar. Das Handbuch enthält<br />

Checklisten, Schriftsatzmuster und vor allem Praxistipps bereit, die helfen,<br />

die Klippen des Berufungsrechts zu umschiffen. Der frühere Vorsitzende<br />

Richter am OLG Köln Lothar Jaeger hat zur Vorauflage bemerkt: „Die neue<br />

Auflage des Buches Berufung im Zivilprozess stellt eine Meisterleistung der<br />

Herausgeber und der Autoren dar. Es gehört in die Hand eines jeden Anwalts,<br />

auch dann, wenn er glaubt, das Berufungsverfahren im Zivilprozess<br />

zu beherrschen.“


2. In der 4. Auflage ist das Werk AnwaltFormulare Gewerblicher Rechtsschutz<br />

im Deutschen AnwaltVerlag erschienen. Das Werk wurde herausgegeben<br />

von unseren <strong>Kölner</strong> Kollegen Dr. Verena Hoene, LL.M. und Kai<br />

Runkel unter der Mitarbeit von Dipl.-Ing. Arndt Althaus und Dipl.-Ing. Rüdiger<br />

Hennicke, beide aus Köln. Das Formularbuch umfasst 866 Seiten und ist zum<br />

Preis von € 99,00 im Deutschen AnwaltVerlag unter der ISBN-Nr. 978-3-<br />

8240-1004-2 erhältlich.<br />

Mit der Neuauflage der AnwaltFormulare Gewerblicher Rechtsschutz (vormals<br />

AnwaltFormulare Wettbewerbsrecht) ist man bestens gerüstet für<br />

alle praktischen Fragen des Wettbewerbsrechts und des gewerblichen<br />

Rechtsschutzes. Die Erläuterungen, Checklisten und vielfältigen Muster<br />

unterstützen den Anwalt optimal im Geschäftsalltag. Auf der beiliegenden<br />

CD-ROM befinden sich alle Muster des Buchs, die bequem per Mausklick<br />

den eigenen Bedürfnissen angepasst werden können.<br />

Die 4. Auflage der AnwaltFormulare Gewerblicher Rechtsschutz berücksichtigt<br />

unter anderem die UWG-Reform (per se-Verbot, neue Irreführungstatbestände),<br />

den „2. Korb“ des UrhG (Verwertung des geistigen Eigentums<br />

in der Informationsgesellschaft), die neue Rechtsprechung zum Internet<br />

(Adwords, Metatags, Linkhaftung) und die europäischen Entwicklungen<br />

zum Markenrecht.<br />

Erstmals enthalten ist ein Kapitel zum Patent- und Gebrauchsmusterrecht,<br />

verfasst von erfahrenen Patentanwälten. Wesentlich erweitert wurde das<br />

Kapitel zum Markenrecht (z.B. Markenanmeldeverfahren). Auch die neuesten<br />

Entwicklungen im Bereich Neue Medien, insbesondere Internet, wurden<br />

umfassend berücksichtigt.<br />

Die Herausgeber sind seit Jahren als Rechtsanwälte auf dem Gebiet des<br />

Wettbewerbs und des gewerblichen Rechtsschutzes tätig. Als Praktiker<br />

verstehen sie es, komplexe Sachverhalte verständlich und speziell für die<br />

anwaltlichen Bedürfnisse aufzubereiten.<br />

3. Neu erschienen ist im Deutschen Anwaltverlag der AnwaltKommentar<br />

StGB, herausgegeben von unserem <strong>Kölner</strong> Kollegen Dr. Michael Tsambikakis<br />

sowie Herrn Kollegen Dr. Klaus Leipold und Herrn Prof. Dr. Mark A.<br />

Zöller. Weitere Autoren sind u. a. unsere <strong>Kölner</strong> Kollegen Dr. Björn Gercke,<br />

Christof Püschel, Dr. Frank Seebode, Prof. Dr. Ulrich Sommer und Dr.<br />

Sebastian Wollschläger besteht. Das Werk umfasst 1.800 Seiten und ist<br />

unter der ISBN-Nr. 978-3-8240-1073-8 zum Preis von € 129,00 erhältlich.<br />

Der Anwaltkommentar StGB erläutert alle wichtigen Fragen des Strafgesetzbuches<br />

anhand einer speziell für die Anforderungen der Praxis entwickelten<br />

Darstellungsweise. Hier finden Strafverteidiger, Strafrichter,<br />

Staatsanwälte und Polizei nicht nur die Antworten auf alle essentiellen Problemstellungen<br />

der kommentierten Vorschriften, sondern auch richtungsweisende<br />

Lösungsvorschläge. Strafverteidiger erhalten wertvolle Handlungsanweisungen<br />

für Ihre Taktiken und Strategien, Strafrichter profitieren<br />

von zahlreichen Argumentationsstützen und Rechtsprechungshinweisen.<br />

Das Werk bietet entscheidende Argumentationshilfen für viele neuralgische<br />

Punkte der Strafverteidigung wie zum Beispiel den Vorsatznachweis, Berechnungshilfen<br />

für Strafhöhen oder die Blutalkoholkonzentration u.v.m.<br />

und beschränkt sich dabei nicht nur auf die Darstellung der höchstrichterlichen<br />

Rechtsprechung.<br />

Die ausgewogene Auswahl an erfahrenen, auf dem Gebiet Ihrer Kommentierung<br />

jeweils spezialisierten Autoren sowohl aus der Rechtsanwaltschaft<br />

als auch aus der Wissenschaft garantiert einen großen Praxisnutzen ohne<br />

den wissenschaftlichen Blickwinkel außer Acht zu lassen.<br />

Das Werk zeichnet sich durch eine besondere Lesefreundlichkeit aus, da<br />

die ausgewählte Rechtsprechung und Literatur bewusst durchgehend in<br />

Fußnoten zitiert wird. Im Übrigen verschafft die bewährte systematische<br />

Darstellungsweise der Reihe Anwaltkommentare (Allgemeines, Regelungsgehalt,<br />

Weitere praktische Hinweise) einen schnellen Zugang zu den relevanten<br />

Informationen.<br />

4. In der 3. Auflage erschienen ist im Verlag C.H. Beck das Werk Münchener<br />

Anwaltshandbuch – Familienrecht, herausgegeben von Herrn Kollegen<br />

Klaus Schnitzler. Das Werk umfasst 1.671 Seiten und wurde u.a. bearbeitet<br />

von unserer Kollegin Linde Kath-Zurhorst, Kürten und unseren <strong>Kölner</strong><br />

Kollegen Hansmanfred Boden, Arnim Cremer sowie von Herrn Notar<br />

Prof. Dr. Günter Brambring, Köln und Frau Richterin am OLG Köln Dr.<br />

Regina Bömelburg. Es ist für € 138,00 unter der ISBN-Nr. 978-3-406-<br />

59692-6 erhältlich.<br />

Das bewährte Werk ermöglicht eine effiziente und erfolgreiche Bearbeitung<br />

der familienrechtlichen Mandate. Es beantwortet alle wichtigen Fragen zu<br />

grundlegenden Themen, hochaktuellen Spezialfällen und angrenzenden<br />

Rechtsgebieten wie dem Steuer- und Versicherungsrecht. Zahlreiche<br />

Checklisten, Formulierungsvorschläge, Muster- und Praxistipps ermöglichen<br />

stets eine rasche und erfolgreiche Problemlösung. Wie kaum ein anderes<br />

Rechtsgebiet wurde das Familienrecht in den vergangenen Monaten<br />

reformiert: Vom Unterhaltsrecht über das neue Verfahrensrecht (FamFG)<br />

bis hin zur tiefgreifenden Strukturreform des Versorgungsausgleichs und<br />

zur Anpassung des Zugewinnausgleichs reichen die Änderungen. Die aktuelle<br />

Auflage des Handbuchs bietet mit dem Rechtsstand März 2010 sichere<br />

Orientierung im neuen Recht.<br />

5. In der 2. Auflage erschienen ist im ZAP-Verlag das Werk FamFG – Kommentar<br />

zum Familienverfahrensrecht, herausgegeben von Herrn Kollegen<br />

Dr. K.-Peter Horndasch, Weyhe, und Herrn Richter am AG Oberhausen<br />

Dr. Wolfram Viefhues.<br />

Zu den Autoren zählen u.a. die <strong>Kölner</strong> Kollegen Hansmanfred Boden und<br />

Arnim Cremer. Das Werk umfasst 2.300 Seiten und ist für € 109,00 unter<br />

der ISBN-Nr. 978-3-89655-514-4 erhältlich.<br />

Ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen<br />

und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit haben die<br />

mit der Reform des familiengerichtlichen Verfahrensrechts einhergegangenen<br />

umfangreichen Neuerungen Einzug in die gerichtliche wie anwaltliche<br />

Praxis gehalten. In der vorliegenden 2. Auflage des Praxiskommentars<br />

wird die Rechtslage im Familienverfahrensrecht umfassend und stets<br />

unter Berücksichtigung wichtiger Erkenntnisse und Entwicklungen der<br />

aktuellen Rechtsprechung und Literatur dargestellt. Eine Kommentierung<br />

der Vorschriften über die Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen<br />

und der Nachlass- und Teilungssachen sowie eine Einführung zu<br />

den Verfahren in Registersachen und zu den unternehmensrechtlichen Verfahren<br />

sind ebenfalls Bestandteil des Werks. Zahlreiche praxisorientierte<br />

Hinweise, Formulierungsbeispiele und Tipps runden den ZAP-Kommentar<br />

ab. Wichtige Arbeitshilfen für die anwaltliche Tätigkeit bieten zudem die<br />

über 120 Musterschriftsätze, die über die beiliegende CD-ROM direkt am<br />

eigenen PC bearbeitet und auf diese Weise schnell und unkompliziert in die<br />

Beratungspraxis integriert werden können.<br />

KAV MITTEILUNGEN | AUSGABE 1 | FEBrUAr 2011 25


26<br />

www.koelner.anwaltverein.de


Anmeldungen für Seminare des KAV<br />

<strong>Kölner</strong> Anwaltverein Service GmbH, Luxemburger Str. 101, Zi.: 101, 50939 Köln >> Fax-Nr.: 0221 / 28 56 02 – 21<br />

Wichtige Info zu den Seminaren:<br />

Seinen Mitgliedern gewährt der KAV einen Bonus, indem er die Kosten für die 5., 6., 11. und 12. Seminarstunde pro Kalenderjahr und Mitglied übernimmt. Die Mitglieder des KAV<br />

erhalten bei Anwendung des Bonus eine entsprechend reduzierte Rechnung von der KAV Service GmbH, die die Seminare im Auftrag des KAV durchführt. Bitte zahlen Sie daher<br />

die Teilnahmegebühren für die Seminare erst nach Erhalt der Rechnung.<br />

Termin Sem.Nr. Titel Kostenbeitrag<br />

25.02.2011-<br />

26.02.2011<br />

Name:<br />

VerkR1-02-11<br />

Anschrift: Gerichtsfach-Nr.:<br />

Rechnungsadressat, falls abweichend:<br />

Tel.: E-Mail:<br />

Köln, den Unterschrift<br />

Wochenendseminar am Nürburgring - Fahren unter Alkoholeinfluss:<br />

Strafbarkeit, Fahreignung und Wiedererlangung der FE<br />

Bitte zahlen Sie erst nach Erhalt der Rechnung.<br />

€ 230,00 (zzgl. MwSt. € 43,70 = € 273,70)<br />

14.03.2011 ErbR1-03-11 Kostenrecht in Erbsachen € 45,00 (zzgl. MwSt. € 8,55 = € 53,55)<br />

15.03.2011 StrafR1-03-11 Fessel für die Freiheit? Vortrag und Podiumsdiskussion zur elektronischen Fußfessel € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />

15.03.2011 ErbR2-03-11 EU Erbrechtsverordnung? Was kommt auf die Berater zu? € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />

16.03.2011 FamR1-03-11 Lebens- und Rentenversicherungen im Versorgungsausgleich € 55,00 (zzgl. MwSt. € 10,45 = € 65,45)<br />

18.03.2011-<br />

19.03.2011<br />

18.03.2011+<br />

25.03.2011<br />

BankR1-03-11 1. <strong>Kölner</strong> Bankrechtstag € 180,00 (zzgl. MwSt. € 34,20 = € 214,20)<br />

KAV1-03-11<br />

Familienrechtliche Berechnung anhand des Programms “Gutdeutsch” -<br />

(Vertiefungsseminar) - (2-teilig)<br />

€ 170,00 (zzgl. MwSt. € 32,30 = € 202,30)<br />

22.03.2011 ArbR1-03-11 Beschäftigtendatenschutz € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />

23.03.2011 GR1-03-11 Basic-Seminar: Einführung in das Markenrecht € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />

30.03.2011 SynA1-03-11 Kartellrechtliche Fragen zur Verbandsarbeit und Verbandstätigkeit € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />

30.03.2011 VerwR1-03-11 Aktuelles Kommunalsteuerrecht: Zweitwohnungssteuer, Vergnügungssteuer, Bettensteuer € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />

05.04.2011 GR2-04-11 Ideenschutz jenseits der technischen Schutzrechte € 45,00 (zzgl. MwSt. € 8,55 = € 53,55)<br />

06.04.2011 MietR1-04-11 Die Wohnungseigentümergemeinschaft im Prozess € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />

12.04.2011 VersR1-04-11 Die Berufshaftpflichtversicherung der Ärzte und Krankenhäuser nach der VVG-Reform € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />

12.04.2011 StrafR1-04-11 Aktuelle Fragen zum Insolvenz(straf-)recht € 45,00 (zzgl. MwSt. € 8,55 = € 53,55)<br />

13.04.2011 FamR1-04-11 Elterngeld und Elternzeit € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />

04.05.2011 GR1-05-11 Basic-Seminar: Einführung in das Patentrecht € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />

11.05.2011 ArbR1-05-11 Krankheitsbedingte Kündigung € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />

11.05.2011 SteuR1-05-11 Einführung in das Stiftungsrecht € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />

13.05.2011 ErbR1-05-11 Erbenhaftung € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />

18.05.2011 SteuR2-05-11 Schwerpunkte bei der Beratung von Vereinen € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />

18.05.2011 MietR1-05-11 Vorrechteanmeldung für die Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />

20.05.2011 SozR1-05-11 Neuste Rechtsprechung des LSG NRW und des Bundessozialgerichts € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />

Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen. Sollten Sie keine anderslautenden Informationen durch den KAV erhalten, haben wir Sie als Teilnehmer/Teilnehmerin zu den von Ihnen gewünschten<br />

Seminaren aufgenommen. Eine Online-Anmeldung ist möglich unter: www.kav-seminare.de.<br />

KAV MITTEILUNGEN | AUSGABE 1 | FEBrUAr 2011 27


28<br />

Annoncen und Anzeigen<br />

rechtsanwälte/rechtsanwältinnen/bürogemeinschaften<br />

Anwalt für Terminsvertretungen in München gesucht? Ich übernehme gerne Termine am OLG, den LGs München I und II, den Amtsgerichten in<br />

diesen Zuständigkeitsbereichen sowie am VG.<br />

Anfragen an: RA Rieck, Brienner Str. 48, 80333 München, Tel. 089-52 03 35 13, Fax. 089-52 03 35 14, E-Mail. ra@robert-rieck.de<br />

=========<br />

Rechtsanwältin mit langjähriger Erfahrung, versiert im Umgang mit Mandanten u. sicherem Auftreten vor Gericht, sucht Mitarbeit in zivilrechtlich,<br />

steuerrechtlich und/oder strafrechtlich ausgerichteter Kanzlei, gerne mit späterer Übernahmemöglichkeit.<br />

Anfragen an: Tel. 02233-99 65 87<br />

=========<br />

Wir sind eine mittlere Wirtschaftsprüfungs- u. Steuerberatungssozietät u. suchen als freiberuflichen Partner einen Rechtsanwalt oder eine<br />

Rechtsanwältin, der/die bei uns in der Kanzlei weitgehend integriert wird. Der Arbeitsschwerpunkt liegt in den Bereichen Gesellschafts- u. Insolvenzrecht.<br />

Die Perspektiven sind gut. Unser Sitz ist in Bergheim (Fußgängerzone). Moderne Räume sind vorhanden.<br />

Anfragen an: KAV 1-2011-1<br />

=========<br />

Familienrechtler mit freien Kapazitäten übernimmt Mandate, Urlaubs- u. ggf. Terminsvertretungen aus sämtlichen Bereichen des Ehe- u. FamR,<br />

insbesondere Scheidungen (gerne mit Auslandsbezug), VA, Unterhaltssachen, Zugewinn. Auch eine dauerhafte Kooperation mit in anderen<br />

Rechtsgebieten spezialisierten Kollegen/innen ist von Interesse. Vertrauliche Behandlung Ihrer Zuschriften bedarf (eigentlich) keiner besonderen<br />

Erwähnung. Alles Weitere kann u. sollte in einem persönlichen Gespräch geklärt werden.<br />

Anfragen an: KAV 1-2011-2<br />

=========<br />

Rechtsanwältin, zugelassen in Köln seit 1994, Berufserfahrung/Kenntnisse im Bereich ArbR, SozR, SozialversicherungsR, allg. ZivilR, MietR,<br />

ImmobilienR, Kenntnisse im Computer,- Internetbereich, Englischkenntnisse, bietet Rechtsberatung im Bereich ArbR, SozR u. allen o. g. Bereichen,<br />

Vollzeit,- u. Teilzeittätigkeiten möglich. Bevorzugte Einsatzorte: Köln u. Umgebung. Urlaubs-/Krankheitsvertretung wird übernommen.<br />

Beratungsmöglichkeit in den Geschäftsräumen der Mandanten/innen, Auftraggeber/innen. Hausbesuche möglich.<br />

Anfragen an: RAin C. Mölleken, Lahnstr. 20, 51105 Köln, Tel. 99 91 788, Fax: 83 44 62, E-Mail:Nc-moellecl2@netcologne.de<br />

bürogemeinschaft<br />

Steuerberater sucht BÜROGEMEINSCHAFT bei Rechtsanwalt/Rechtsanwältin in Köln und Umgebung.<br />

Anfragen an: Tel. 0171-524 75 02<br />

=========<br />

Zivil- u. wirtschaftrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei bietet BÜROGEMEINSCHAFT ab 01.05.2011. Zwei attraktive Räume jeweils ca. 25 qm u.<br />

Sekretariatsplatz, EDV-vernetzt sowie ein PKW Stellplatz stehen zur Verfügung. Günstige Inklusivmiete. Kooperation wird angestrebt.<br />

Anfragen an: Tel. 49 22 02 00<br />

=========<br />

Fachanwalt für Urheber- u. Medienrecht (42 J.) bietet einer/einem auf diesem Gebiet bzw. im angrenzenden o. ergänzenden Bereich tätigen Kollegin/<br />

Kollegen einen schönen, hellen, ca. 18 qm großen Arbeitsraum nebst Mitbenutzung der weiteren Kanzleigemeinschaftsräume wie Besprechungsraum<br />

etc. in bester Ringlage. Zunächst in BÜROGEMEINSCHAFT, eine partnerschaftliche Zusammenarbeit wird grundsätzlich angestrebt.<br />

Anfragen an: RA Renner, E-Mail. renner@rennerlaw.de<br />

=========<br />

Repräsentative Kanzlei am Kaiser-Wilhelm-Ring bietet einer/m zivilrechtlich bzw. wirtschaftsrechtlich orientierten Rechtsanwältin/Rechtsanwalt<br />

mit freien Arbeitskapazitäten eine BÜROGEMEINSCHAFT in Gestalt einer Außensozietät. Ideal ist ein/e Kollegin/e, die/der eigene Mandanten<br />

betreut, gleichzeitig aber Interesse daran hat, auch Mandate aus unserer Kanzlei zu bearbeiten. Ein angenehmes Arbeitsklima ist dabei von<br />

besonders großer Bedeutung. Wir wünschen uns kein Nebeneinander, sondern ein Miteinander. Alles andere ist frei verhandelbar. Einen ersten<br />

Eindruck von uns können Sie sich unter www.friedhofen.com verschaffen.<br />

Anfragen an: friedhofen@friedhofen.com<br />

=========<br />

BÜROGEMEINSCHAFT in zentraler Lage u. Gerichtsnähe geboten. Wir sind eine bisher aus zwei Rechtsanwälten bestehende Bürogemeinschaft,<br />

die in erster Linie zivilrechtlich tätig ist. Räumlichkeiten, Personal u. komplette technische Ausstattung stehen gegen Kostenbeteiligung zur<br />

Verfügung. Spätere Übernahme der bestehenden Praxen ist möglich.<br />

Anfragen an: Tel. 23 33 81<br />

=========<br />

BÜROGEMEINSCHAFT gesucht von einem in überörtlicher Sozietät tätigen, seit 1985 zugelassenen Anwalt. Benötigt wird ein RA-Raum von 20<br />

bis 30 qm, außerdem ein Sekretariatsarbeitsplatz mit Stellflächen (Hängeregistraturen etc.). Ein Besprechungszimmer, für dessen Nutzung ca.<br />

sechsmal pro Jahr Bedarf besteht, wäre hilfreich.<br />

Anfragen an: KAV 1-2011-3<br />

=========<br />

Kanzlei mit repräsentativer Lage im <strong>Kölner</strong> Westen sucht Kollegen/Kollegin mit eigenem Mandantenstamm zwecks BÜROGEMEINSCHAFT. Geboten<br />

wird die Mitbenutzung der klimatisierten Büro- u. Besprechungsräume, des qualifizierten Personals, Bibliothek, modernste Technik, Anwaltssoftware,<br />

TG-Stellplatz, moderne Infrastruktur. Langfristige Zusammenarbeit wünschenswert.<br />

Anfragen an: RAe Hehemann, Tel. 71 99 20<br />

=========<br />

Biete ab 01.07.2011 BÜROGEMEINSCHAFT in hellen, großzügigen Räumlichkeiten Nähe Rudolfplatz/Ring für qualitätsbewusste Kollegen/Kolleginnen<br />

(einzeln o. zusammen); 2-3 Anwaltszimmer (26 qm, 13 qm), Kanzleiraum (bis zu 50 qm); Mitbenutzung Wartezimmer, Küche, Toilette,<br />

Telekommunikation; Mietanteil: 11,00 €/qm + anteilige NK u. Beteiligung an gemeinschaftlichen Einrichtungen; Auf Wunsch auch Übertragung<br />

des Hauptmietvertrages u. Umgestaltung der Räumlichkeiten möglich.<br />

Anfragen an: E-Mail. RAStrauch@rechtsanwalt-strauch.com<br />

=========<br />

BÜROGEMEINSCHAFT, 51465 Berg. Gladb., Paffrather Str. 80, 2. OG links, Fahrstuhl, ausreichend Stellplätze. Meine seit 1980 etablierte StBpraxis<br />

sucht eine Bürogemeinschaft mit einem/einer Rechtsanwalt/Rechtsanwältin. In meiner ca. 130 qm großen Kanzlei steht ein heller, modern möbilierter<br />

Raum van ca. 20. qm zur Verfügung. Die Mitbenutzung von Küche, Empfangsbereich u. sanitärer Anlagen ist im Preis von 500 € warm<br />

zzgl. MwSt. enthalten. Gegen eine weitere Kostenbeteiligung kann die Kanzleiinfrastruktur (Telefonanlage, Telefax, Internet, Kopierer, Schreib- u.<br />

Telefondienst) mitgenutzt werden.<br />

Anfragen an: vBP/StB Dipl.-Kfm. Wolff-G. Freygang, Tel. 02202-93 69 40, Fax. 02202-93 69 460, E-Mail: wolff-gerold.freygang@t-online.de<br />

referendare und mitarbeiter<br />

Wir sind eine wirtschaftlich tätige Kanzlei in Köln. Wir suchen Referendare/innen für die Wahl- u. Pflichtstation u. wissenschaftliche Mitarbeiterinnen<br />

o. Mitarbeiter (Teilzeit). Ein Interessenschwerp. im WirtschaftsR/gewerblichen Rechtsschutz o. im VerwR wäre von Vorteil.<br />

Anfragen an: Kracht & Partner Rechtsanwälte, E-Mail. info@kracht-partner.de<br />

=========<br />

Kanzlei mit Sitz im <strong>Kölner</strong> Westen, Tätigkeitsschwerp. FamR- u. ErbR, ArbR, Miet- u. WEGR, VerkR, StrafR, sucht spätestens zum 01.06.2011<br />

eine/n versierte, zielstrebige u. motivierte RECHTSANWALTSFACHANGESTELLTE/N, mit Freude an selbständigem Arbeiten. Englischkenntnisse<br />

in Wort u. Schrift sowie gute Buchführungs- u. Zwangsvollstreckungskenntnisse sind erforderlich. Auch Bewerbungen von engagierten Berufsanfängern<br />

mit der Bereitschaft zur schnellen Einarbeitung, sind willkommen.<br />

Anfragen an: Tel. 02238-83 89 20, E-Mail. rae@dufrenne.de<br />

www.koelner.anwaltverein.de


KAV MITTEILUNGEN | AUSGABE 1 | FEBrUAr 2011 29


30<br />

Annoncen und Anzeigen<br />

RA-FACHANGESTELLTE/R für Nebentätigkeit auf 400 € Basis für RA-Kanzlei im <strong>Kölner</strong> Norden gesucht. Gute Kenntnisse in der Anwendung von<br />

RA-Micro und MS-Word werden vorausgesetzt.<br />

Anfragen an: Kanzlei A. Sandmeier, Tel. 790 47 31<br />

=========<br />

Rechtsanwaltsfachangestellte/er zum nächstmöglichen Termin gesucht. Zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei, Innenstadtbereich, sucht zur Verstärkung<br />

des Teams eine/en Rechtsanwaltsfachangestellte/en möglichst zum 01.03.2011, früherer o. späterer Anfangstermin allerdings auch<br />

möglich. Berufserfahrung u. gegebenenfalls auch Erfahrung mit dem Rechtsanwaltsprogramm „AnNoText“ wäre wünschenswert, allerdings<br />

nicht Bedingung.<br />

Anfragen an: E-Mail. office@die-rechtsanwaelte.net<br />

=========<br />

Engagierte u. zuverlässige RECHTSANWALTSFACHANGESTELLTE mit 4jähriger Berufserfahrung sucht neuen Wirkungskreis für 25-30 Std. wöchent-<br />

lich im Raum Köln, GL, Leverkusen. Kenntnisse mit Mahn- u. Zwangsvollstreckungsverfahren, Gebührenrecht, RA-Micro sowie Polnischkenntnisse<br />

sind vorhanden. Ich habe per Abendschule eine Fortbildung zur geprüften Rechtsfachwirtin absolviert.<br />

Anfragen an: Tel. 0173-88 17 564, E-Mail. Julita81de@yahoo.de<br />

=========<br />

Argos Rechtsanwälte suchen Referendare/innen für Wahl- u. Pflichtstation. Argos ist eine auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts tätige Kanzlei<br />

mit besonderen Schwerp. in ArbR, M&A, GesellschaftsR u. gewerblichem Rechtsschutz.<br />

Anfragen an: Tel. 50 29 29 40<br />

=========<br />

Strafverteidiger sucht Referendar/in für Pflichtstation u. freier Mitarbeit.<br />

Anfragen an: Tel. 43 13 78<br />

vermietungen<br />

Wir suchen für unsere neu gegründete Bürogemeinschaft eine Kollegin/einen Kollegen als Untermieter. Das Büro liegt in der Burgmauer, direkt<br />

am DOM. Der Raum ist ca. 18 qm groß. Ein Besprechungsraum u. die Infrastruktur können nach Absprache mitgenutzt werden. Das gesamte Büro<br />

ist ca. 125 qm groß, hat einen großzügigen Empfangbereich, ist frisch renoviert u. liegt in absoluter TOP-Lage. Bisher sind vertreten Strafrecht,<br />

Verkehrsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, gewerblicher Rechtsschutz. Bevorzugt suchen wie eine Kollegin/Kollegen aus ergänzenden<br />

Rechtsgebieten.<br />

Anfragen an: Tel. 0177-260 63 34<br />

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Ihre Zweigstelle in Aachen. Kanzleiräume im Ärztehaus Aachen-Laurensberg provisionsfrei zu vermieten. Kauf ist möglich. Langjährig als Anwaltskanzlei<br />

etabliert, auf Wunsch auch möbliert. 121 qm, 5 Räume, Empfangsbereich, Küche, 2 WC, Keller, Aufzug, Parkplätze. Sehr gute Verkehrsanbindung<br />

mit Bus u. Autobahnanschluss.<br />

Anfragen an: RA Essers, Tel. 02407-56 430 50 o. 0160-902 192 43<br />

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BÜROGEMEINSCHAFT, derzeit bestehend aus 2 Kollegen (1 RAin, 1 RA) im Herzen von Köln-Bayenthal (Goltsteinstr.) bietet außergewöhnlich<br />

schönen u. hellen Büroraum in modern u. repräsentativ gestalteten Räumlichkeiten. Die Kanzlei befindet sich in einer ehemaligen Druckerei, das<br />

Treppenhaus besticht mit (gepflegtem) Industriecharme. Auf Insgesamt 110 qm verteilen sich Sekretariat, 3 RA-Räume, großer Besprechungsraum,<br />

Küche, WC, Archiv. Der monatliche Mietzins einschließlich aller NK beträgt 390,00 €. Die hiesigen Kollegen beschäftigen sich im allg. mit<br />

dem ZivilR, im Besonderen mit FamR. Angestrebt wird eine dauerhafte, vertrauensvolle Zusammenarbeit, die auch in einer Sozietät münden kann.<br />

Urlaubsvertretungen pp. können nach Absprache selbstverständlich übernommen werden.<br />

Anfragen an: Tel. 28 05 271, E-Mail. info@kanzlei-bernds.de<br />

Argos Rechtsanwälte bieten Kollegen/innen Räumlichkeiten (mit Balkon) in Köln-Marienburg. Vollständige Infrastruktur u. Ausstattung vorhanden<br />

(Sekretariat, Besprechungsräume, Küche, Sanitär, Aktenablage. IT- u. Tk-Infrastruktur, Parkplätze. ggf. Möblierung etc.) Die Miete beträgt ab<br />

500,00 € inkl. NK zzgl. USt. Weitergehende Zusammenarbeit denkbar.<br />

Anfragen an: Tel. 50 29 29 40<br />

=========<br />

Schicker RA-Büroraum, top renoviert, dunkler Holzboden, hell mit 3 Fenstern, Größe ca. 20 qm, bei Bedarf auch gerne mit Inventar in sehr zentraler<br />

Lage am Barbarossaplatz in Köln ab sofort zu vermieten. Mietpreis 550,00 €. Büro in 7. Etage eines repräsentativen Objekts. Mitbenutzung von<br />

Personal u. Infrastruktur gegen geringe Kostenbeteiligung möglich. Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln<br />

perfekt zu erreichen. Gerichtsnah.<br />

Anfragen an: Tel. 0172-97 87 751<br />

=========<br />

Büroraum in zentraler Lage in Köln, Rudolfplatz 12, 50674 Köln, zur Untermiete zu vermieten. Die Kanzlei ist 80 qm u. besteht aus drei Räumen,<br />

einem ansprechenden Eingansbereich, Küche u. WC. Mitbenutzung von Gemeinschaftseinrichtungen u. – auf Wunsch nach entsprechender<br />

Vereinbarung – auch des Personals möglich. Bezugszeitpunkt: ab sofort.<br />

Anfragen an: RAin R. Twieg, Tel. 169 82 512, E-Mail. R.Twieg@netcologne.de<br />

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Büroräume zwecks Bürogemeinschaft zu vermieten. Es handelt sich um drei Büroräume (ca. 34 qm, 23 qm, 23 qm).<br />

Anfragen an: RA U. C. Feldmann, RA G. Schwend, GURLAND Rechtsanwälte, Bayenthalgürtel 4, 50968 Köln, Tel. 93 70 71 0, Fax. 93 70 71 99, E-Mail.<br />

raulrichfeldmann@t-online.de<br />

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Rechtsanwalt, 42 J., (ZivilR, SP Miet- u. SozR) mit eigenem Mandantenstamm sucht Büroraum in bestehender Kanzlei, bevorzugt im <strong>Kölner</strong> Süden,<br />

zunächst für Bürogemeinschaft mit Absicht späterer Soziierung, Übernahme.<br />

Anfragen an: Tel. 0176-966 18 060<br />

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Anwaltssozietät mit Sitz im <strong>Kölner</strong> Agnesviertel bietet einen hellen freundlichen Büroraum (ca. 18 qm) der gerne an eine/n nette/n Kollegin/en<br />

überlassen wird. Auch andere interessierte Freischaffende sind willkommen. Der Raum verfügt über eigene Anschlüsse für Telefon u. Internet,<br />

es kann aber auch das bestehende Hausnetz nach Absprache mit genutzt werden. Unsere Preisvorstellung liegt bei 400,00 € inkl. aller Betriebskosten.<br />

Selbstverständlich ist auch die Nutzung unseres Empfangs im Mietpreis enthalten.<br />

Anfragen an: Frau Frambach, Tel. 921 25 60<br />

verkauf<br />

Originalgebundene NJW Jahrgänge 1965-1999 gegen Gebot abzugeben.<br />

Anfrage an: RA Dr. Kratz, Tel. 02204-211 66 o. 0171-857 18 38, Fax. 02204-211 68, E-Mail. RA.Kratz@t-online.de<br />

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Kanzleiübernahme! Zivilrechtler mit den Schwerpunkten FamR, MietR, VerkR sucht etablierte Kanzlei in Köln zur Übernahme. Der jetzige Inhaber/<br />

in sollte nach Möglichkeit nicht sofort, sondern erst nach einer gewissen Übergangszeit aus der Kanzlei ausscheiden. Vertraulicher Umgang mit<br />

Angeboten wird einerseits zugesichert, andererseits erwartet.<br />

Anfragen an: KAV 1-2011-4<br />

Schaltung von annoncen in den Kav-mitteilungen<br />

Für <strong>Kölner</strong> Kolleginnen und Kollegen sowie für deren Mitarbeiter ist die Schaltung von Annoncen in den KAV-Mitteilungen kostenlos.<br />

Für auswärtige Kolleginnen und Kollegen sowie deren Mitarbeiter berechnen wir € 26,00. Für gewerbliche Anzeigen berechnen wir € 52,00.<br />

www.koelner.anwaltverein.de


Impressum:<br />

herausgeber: <strong>Kölner</strong> Anwaltverein e.V. und <strong>Kölner</strong> Anwaltverein Service GmbH<br />

verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Rechtsanwältin Pia Eckertz-Tybussek, Vorsitzende<br />

adresse und geschäftsstelle: Justizgebäude, Zimmer 101-109, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln<br />

geschäftszeiten: Montag - Freitag, 9.oo - 15.oo Uhr<br />

telefon: 0221/28 56 02-0, Telefax: 0221/44 14 57<br />

e-mail: info@koelner.anwaltverein.de, Internet: www.koelner.anwaltverein.de<br />

Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit. © 2011 KAV<br />

Layout & Design, Fotografie: GED Artworks GmbH, Köln


Bitte folgende termine<br />

Bereits jetzt vormerken:<br />

04.05.2011<br />

Frühjahrsempfang Arbeitsgericht Köln<br />

08.06.2011<br />

Sommerempfang der Sozialrechtler/-innen im <strong>Kölner</strong> Sozialgericht<br />

06.07.2011<br />

4. <strong>Kölner</strong> Anwaltstag und Ordentliche Mitgliederversammlung des KAV<br />

22.07.2011<br />

Ausbildungsgala der Rechtsanwaltsfachangestellten Sommer 2011<br />

17./18.11.2011<br />

4. Europäisches Anwaltsforum<br />

18.11.2011<br />

Gala <strong>Kölner</strong> Juristen

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