NEUEN INFOS ZU DEN SEMINAREN IM FRüHJAHR - Kölner ...
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AUSGABE 1<br />
Februar 2011<br />
alle neuen infos<br />
zu den seminaren<br />
im frühjahr 2011
32<br />
Profitieren Sie von ihrer MitgliedSchaft!<br />
Die Mitgliedschaft im <strong>Kölner</strong> Anwaltverein bringt Ihnen viel, kostet Sie aber (fast) nichts, wenn Sie die Vorteile der Mitgliedschaft in Anspruch nehmen.<br />
Bei einem jährlichen Mitgliedsbeitrag von € 215,00 (Stand 01.01.2011), für Junganwältinnen und Junganwälte in den ersten beiden Jahren nach<br />
Erstzulassung beitragsfrei, bieten wir Ihnen folgendes Einsparpotenzial:<br />
Sie sparen bei einsparpotenzial<br />
Jahresabonnement der NJW Rabatt in Höhe von<br />
c. h. Beck verlag € 22,00<br />
Neufahrzeuge der Marke Mercedes-Benz Rabatt bis zu<br />
daimler ag (niederlassung Köln/leverkusen) 12 %<br />
Forderungseinzug Rabatt in Höhe von<br />
deutsche anwaltliche verrechnungsstelle (anwvS) € 215,00<br />
Bezug des Anwaltsblattes Rabatt in Höhe von<br />
deutscher anwaltverlag € 138,00<br />
Bezug des Anwaltsverzeichnisses Rabatt in Höhe von<br />
deutscher anwaltverlag € 30,00<br />
Krankenversicherung Rabatt in Höhe von<br />
dKv bis zu € 480,00<br />
Abschluss eines Mobilfunkvertrages<br />
e-Plus<br />
Sonderkonditionen<br />
Neufahrzeuge verschiedener Marken (z.B. VW, Audi) Rabatt bis zu<br />
fleischhauer gmbh & co. Kg 15 %<br />
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung<br />
hdi-gerling<br />
Sonderkonditionen<br />
Vermietung von PKW und LKW<br />
hertz autovermietung<br />
Sonderkonditionen<br />
Bürokommunikationsmittel (Kopierer, Drucker, Fax der Hersteller Ricoh und Toshiba) Rabatt zwischen<br />
hofmann & Wölfel Büroorganisation gmbh 40 % und 45 %<br />
Juristische Datenbank Rabatte bis zu<br />
Jurion 15 %<br />
Juristische Datenbank Rabatte in Höhe von<br />
Juris bis zu € 399,96<br />
Kurierdienst (Transport von Anwaltspost zu den Gerichten und Behörden in und um Köln) Ersparnis von<br />
Kav Service gmbh € 102,00<br />
Öffentlicher Personennahverkehr Bezugsmöglichkeit<br />
<strong>Kölner</strong> verkehrsbetriebe ag (KvB) des Jobtickets<br />
Juristische Datenbank Rabatt in Höhe von<br />
lexis nexis gmbh € 480,00<br />
Hotelübernachtungen<br />
nh-hotels<br />
Vorzugspreis<br />
Anwaltskommentar zum BGB Rabatt in Höhe von<br />
nomos verlag € 300,00<br />
Neufahrzeuge der Marke Opel Rabatt zwischen<br />
opel ag 15 % und 26 %<br />
Telefondienstleistungen Rabatt in Höhe von<br />
telego! gmbh bis zu € 120,00<br />
Abschluss eines Mobilfunkvertrages<br />
t-Mobile/deutsche telekom<br />
Sonderkonditionen<br />
Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Rabatt in Höhe von<br />
tÜv rheinland ag € 10,00<br />
Weitere Vorteile sind die Sonderkonditionen beim Zugang zu den Fortbildungsveranstaltungen der KAV Service GmbH über eine Bonusregelung des KAV,<br />
die kostenlose Vermittlung von Namen und Anschriften von Anwälten im europäischen Ausland, der kostenlose Bezug der KAV-Mitteilungen, die Teilnahme<br />
am Deutschen Anwaltstag zu einem ermäßigten Teilnehmerbeitrag und vieles mehr.<br />
www.koelner.anwaltverein.de
Liebe Kolleginnen,<br />
liebe Kollegen,<br />
es wird Sie freuen zu hören, dass mit dem<br />
Gesetzentwurf zur Einführung einer Nicht-<br />
Zulassungsbeschwerde gegen bislang unanfechtbare<br />
Zurückweisungsbeschlüsse<br />
vor Berufungsgerichten einer langjährigen<br />
Forderung der Anwaltschaft entsprochen<br />
wird. Mit der Reform der Zivilprozessordnung<br />
im Jahre 2001 wurde bekanntlich der<br />
§ 522 Abs. 2 ZPO eingeführt. Seitdem kann<br />
das Berufungsgericht eine Berufung durch<br />
Beschluss zurückweisen, was zu einer Verkürzung<br />
des Rechtsweges für den Rechtssuchenden<br />
geführt hat. Zwar wurde § 522<br />
Abs. 2 ZPO, was wünschenswert gewesen<br />
wäre, nicht abgeschafft. Dennoch begrüße<br />
ich die Einführung der Nicht-Zulassungsbeschwerde,<br />
weil der Bürger durch dieses<br />
Rechtsmittel wieder verbesserten Rechtsschutz<br />
erhält. Ohnehin vermittelte die unterschiedliche<br />
Praxis der Landgerichte und<br />
Oberlandesgerichte den Eindruck eines<br />
Lotteriespiels. Aus dem DAV ist zu erfahren,<br />
dass weiterhin Anstrengungen unternommen<br />
werden, gerade bei der Frage des<br />
rechtlichen Gehörs das Optimum für den<br />
Rechtssuchenden zu erreichen.<br />
Zwei Ereignisse aus jüngster Vergangenheit<br />
sollten Anlass für Sie sein, über die Ausbildungssituation<br />
in Ihrer Kanzlei nachzuden-<br />
ken. Am 11.02.2011 erhielten Schülerinnen<br />
und Schüler in NRW ihre Halbjahreszeugnisse,<br />
am 26.01.2011 erhielten die geprüf-<br />
ten Auszubildenden zur Rechtsanwalts-<br />
fachangestellten ihre Abschlusszeugnisse<br />
im Rahmen einer stimmungsvollen Ausbildungsgala!<br />
Wir alle wissen, wie wichtig<br />
qualifiziert ausgebildetes Personal ist. Nur<br />
qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitar-<br />
beiter entlasten uns in unserem kräfte-<br />
zehrenden Alltagsgeschäft, geben uns<br />
Raum und Zeit für die ureigensten Auf-<br />
gaben unseres Berufes und schaffen da-<br />
rüber hinaus Sicherheit, dass die Arbeit in<br />
unseren Kanzleien fehlerfrei ausgeübt<br />
wird. Qualifizierte Rechtsanwaltfachan-<br />
gestellte können aber nur wir ausbilden,<br />
denn nur wir kennen die Anforderungen,<br />
denen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
genügen müssen. Wie wichtig die<br />
optimale Ausbildung ist, haben wir alle<br />
schon leidvoll erfahren müssen, wenn<br />
nämlich unser Personal krankheits- und/<br />
oder urlaubsbedingt abwesend ist. Der KAV<br />
wird Sie auch weiterhin während der Ausbildungszeit<br />
tatkräftig unterstützen, ins-<br />
besondere, wenn sich wider Erwarten<br />
während des Ausbildungsverhältnisses<br />
Schwierigkeiten ergeben. Mit seinem Vorstandskollegen<br />
Dr. Ulrich Prutsch hat der<br />
KAV einen bekanntermaßen hervorragenden<br />
Beauftragten des Ausbildungswesens<br />
an die RAK Köln entsandt. Diejenigen von<br />
Ihnen, die bereits ausgebildet haben, wissen<br />
und schätzen ihn. Zum jetzigen Zeitpunkt,<br />
verehrte Kolleginnen und Kollegen,<br />
ist es noch früh genug eine Auszubildende/<br />
einen Auszubildenden zu finden. Der KAV<br />
ist Ihnen aber nicht nur bei der Suche einer<br />
Auszubildenden/eines Auszubildenden<br />
behilflich, sondern auch den für diesen und<br />
Ihre Kanzlei passenden Ausbildungsweg zu<br />
finden. In den letzten Jahren wurden diverse<br />
Modelle entwickelt, die die Bedürfnisse Ihrer<br />
Kanzlei und Ihrer Auszubildenden/ Ihres<br />
Auszubildenden berücksichtigen.<br />
Editorial<br />
Bereits jetzt hinweisen möchte ich Sie auf<br />
das EUROPAFORUM, das der KAV in diesem<br />
Jahr zum 4. Mal für die Zeit vom 17. Novem-<br />
ber bis zum 18. November 2011 organisiert.<br />
Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist<br />
für uns alle unerlässlich, denn jeder von uns<br />
wird in seiner täglichen Praxis mit Fragen<br />
konfrontiert, die europarechtlichen Bezug<br />
haben. Der DAV setzt hierzu in diesem Jahr<br />
ein deutliches Zeichen, indem er den Deutschen<br />
Anwaltstag in der Zeit vom 02. Juni<br />
bis 04. Juni 2011 in Strasbourg ausrichtet.<br />
Last and least möchte ich Sie bereits jetzt<br />
auf die GALA KÖLNER JURISTEN hinweisen,<br />
die am 18. November 2011 in der festlich<br />
geschmückten Wolkenburg stattfindet –<br />
gerade in der Vorweihnachtszeit ein unüber-<br />
troffen stimmungsvoller Veranstaltungsort.<br />
Mit herzlichem und kollegialen Gruß<br />
stets Ihre<br />
RAin Pia Eckertz-Tybussek<br />
Vorsitzende<br />
KAV MITTEILUNGEN | AUSGABE 1 | FEBrUAr 2011 3
4<br />
Inhalt<br />
Kav-Seminare<br />
S. 6 ÜberSicht<br />
S. 9 Neue SemiNare<br />
S. 18 abfrage deS iNtereSSeS aN NeueN<br />
fachaNwaltSlehrgäNgeN im herbSt / wiNter 2011<br />
die auSSchüSSe und arbeitSKreiSe informieren<br />
S. 18 iNSolveNzrechtSauSSchuSS<br />
S. 18 auSSchuSS JuNge aNwälte<br />
S. 19 auSSchuSS rvg<br />
S. 20 StrafrechtSauSSchuSS<br />
S. 20 arbeitSkreiS baNk- uNd kapitalmarktrecht<br />
veranStaltungen und termine<br />
S. 21 kölNer aNwaltvereiN auf der pruNkSitzuNg voN „JuStitia verdötSch“<br />
S. 21 frÜhJahrSempfaNg deS kav im arbeitSgericht kölN am 04.05.2011<br />
S. 21 SommerempfaNg der Sozialrechtler/-iNNeN<br />
im kölNer Sozialgericht am 08.06.2011<br />
S. 21 voraNkÜNdiguNg: auSbilduNgSgala Sommer 2011 am 22.07.2011 –<br />
die feStliche gala iN der wolkeNburg<br />
S. 21 Save the date: gala kölNer JuriSteN am 18.11.2011<br />
S. 22 wichtige termiNe 2011<br />
perSonen<br />
S. 22 kölNer aNwaltvereiN Service gmbh – Neuer geSchäftSfÜhrer<br />
S. 22 Neue preSSeSprecher deS kav<br />
S. 22 ra burkhard kurteNbach – beeNdiguNg SeiNer<br />
ehreNamtlicheN tätigkeit bei der gNadeNStelle deS lg kölN<br />
Kav-intern<br />
S. 23 herzlich willkommeN im kav<br />
S. 23 bericht eiNeS kroatiScheN kollegeN<br />
Über daS 3. europäiSche aNwaltSforum iN kölN<br />
wiSSenSwerteS<br />
S. 24 geSchäftSverteiluNgSpläNe 2011<br />
S. 24 eNtScheiduNg deS lg kölN zur zuStelluNgS-<br />
problematik eiNeS SchriftSatzeS per fax<br />
S. 24 äNderuNgeN iN deN verwaltuNgSrechtlicheN<br />
verfahreN deS verwaltuNgSgerichtS kölN<br />
impreSSum<br />
editorial<br />
S. 24 NeueS voN kölNer autoreN<br />
reverS Sommerempfang<br />
reverS Seminare<br />
annoncen & anzeigen<br />
reverS fachanwältSlehrgänge<br />
www.koelner.anwaltverein.de<br />
Seite 31<br />
Seite 3<br />
Seite 26<br />
Seite 27<br />
Seite 28<br />
Seite 29
6<br />
Seminare<br />
Kav-Seminare - übersicht<br />
der Kav, die Kav-ausschüsse und die Kav-arbeitskreise bieten<br />
auch 2011 eine vielzahl von interessanten Seminaren an.<br />
arbeitSrecht<br />
22.03.2011 Beschäftigtendatenschutz S. 12<br />
Referent: RA Dr. Philip Laue, LL.M., Köln<br />
11.05.2011 Krankheitsbedingte Kündigung S. 16<br />
Referent: Richter am ArbG Köln Dr. Sebastian Roloff<br />
banK- und KapitalmarKtrecht<br />
18.03.2011 - 1. <strong>Kölner</strong> Bankrechtstag S. 11<br />
19.03.2011 Referenten: Richter am LG Köln Dr. Martin Hohlweck,<br />
Prof. Dr. Johannes Köndgen, Universität zu Bonn<br />
Dr. Jean-Pierre Bussalb, BaFin, Frankfurt am Main<br />
RA Dipl.-Ing. Lothar Breitfeld, Mittelrheinische Bank GmbH, Koblenz<br />
erbrecht<br />
10-Stunden-Fachanwaltfortbildungen<br />
14.03.2011 Kostenrecht in Erbsachen S. 10<br />
Referent: RA Norbert Schneider, Neunkirchen<br />
15.03.2011 EU Erbrechtsverordnung? Was kommt auf die Berater zu? S. 11<br />
Referent: RA Lukke Mörschner, Leverkusen<br />
13.05.2011 Erbenhaftung S. 16<br />
Referent: RA Alexander Knauss, Bonn<br />
familienrecht<br />
16.03.2011 Lebens- und Rentenversicherungen im Versorgungsausgleich S. 11<br />
Referent: RA Thomas Schündeln, Syndikus der Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG, Düsseldorf<br />
18.03.2011 + Familienrechtliche Berechnung anhand des Programms „Gutdeutsch“ - S. 12<br />
25.03.2011 (Vertiefungsseminar) - (2-teilig)<br />
Referenten: Richter am AG Bergheim Hans Kemmerling<br />
Direktor am AG Bergheim Thomas Ulmer<br />
13.04.2011 Elterngeld und Elternzeit S. 15<br />
Referentin: Diana Ochs, Köln<br />
geSellSchaftSrecht<br />
18.05.2011 Schwerpunkte bei der Beratung von Vereinen S. 17<br />
Referent: RA Stefan Klein, Köln<br />
gewerblicher rechtSSchutz<br />
23.03.2011 Basic-Seminar: Einführung in das Markenrecht S. 13<br />
Referent: RA Christian Weil, Köln<br />
05.04.2011 Ideenschutz jenseits der technischen Schutzrechte S. 14<br />
Referent: RA Thomas Eigen, LL.M., Köln<br />
04.05.2011 Basic-Seminar: Einführung in das Patentrecht S. 15<br />
Referent: RA Thomas Eigen, LL.M., Köln<br />
www.koelner.anwaltverein.de<br />
„Basic-Reihe“ des Ausschusses Junge Anwälte
inSolvenzrecht<br />
12.04.2011 Aktuelle Fragen zum Insolvenz(straf-)recht S. 15<br />
Referenten: Franz-Dieter Wirtz, Sparkassenbetriebswirt, Bornheim<br />
RA Dr. Andreas Ringstmeier, Köln<br />
RA Dr. Reinhard Birkenstock, Köln<br />
RA Johannes Latz, Köln<br />
Junge anwälte<br />
23.03.2011 Basic-Seminar: Einführung in das Markenrecht S. 13<br />
Referent: RA Christian Weil, Köln<br />
13.04.2011 Elterngeld und Elternzeit S. 15<br />
Referentin: Diana Ochs, Köln<br />
04.05.2011 Basic-Seminar: Einführung in das Patentrecht S. 15<br />
Referent: RA Thomas Eigen, LL.M., Köln<br />
Kav<br />
25.02.2011- Wochenendseminar am Nürburgring - Fahren unter Alkoholeinfluß: S. 9<br />
26.02.2011 Strafbarkeit, Fahreignung und Wiedererlangung der Fahrerlaubnis (mit umfangreichem praktischen Teil)<br />
Referenten: RAin Ulrike Dronkovic,<br />
Annette Neufeind, Verkehrsmedizinerin,<br />
Dipl. Psych. Dr. Ulrich Wetzels,<br />
RA Engelbert Bender, alle Köln<br />
18.03.2011+ Familienrechtliche Berechnung anhand des Programms „Gutdeutsch“ - S. 12<br />
25.03.2011 (Vertiefungsseminar) - (2-teilig)<br />
Referenten: Richter am AG Bergheim Hans Kemmerling<br />
Direktor am AG Bergheim Thomas Ulmer<br />
medizinrecht<br />
12.04.2011 Die Berufshaftpflichtversicherung der Ärzte und Krankenhäuser nach der VVG-Reform S. 14<br />
Referent: RA Michael Bücken, Köln<br />
miet- und weg-recht<br />
06.04.2011 Die Wohnungseigentümergemeinschaft im Prozess S. 14<br />
Referent: RA Wilfried J. Köhler, Köln<br />
18.05.2011 Vorrechteanmeldung für die Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG S. 17<br />
Referentin: RAin Daniela Scheuer, Köln<br />
Sozialrecht<br />
20.05.2011 Neuste Rechtsprechung des LSG NRW und des Bundessozialgerichts S. 17<br />
Referentin: Richterin am LSG Essen Astrid Lente-Poertgen<br />
Steuerrecht<br />
30.03.2011 Aktuelles Kommunalsteuerrecht: Zweitwohnungssteuer, Vergnügungssteuer, Bettensteuer S. 13<br />
Referent: RA Rainer Schmitz, Köln<br />
11.05.2011 Einführung in das Stiftungsrecht S. 16<br />
Referent: RA Andreas Reschke, Köln<br />
18.05.2011 Schwerpunkte bei der Beratung von Vereinen S. 17<br />
Referent: RA Stefan Klein, Köln<br />
KAV MITTEILUNGEN | AUSGABE 1 | FEBrUAr 2011 7
8<br />
Seminare<br />
Strafrecht<br />
15.03.2011 Fessel für die Freiheit? Vortrag und Podiumsdiskussion zur elektronischen Fußfessel S. 10<br />
Referenten: Richterin am LG Silke Eilzer, Hessisches Justizministerium, Wiesbaden<br />
Ministerialdirektor Dr. Helmut Fünfsinn, Hessisches Justizministerium, Wiesbaden<br />
Regierungsbeschäftigter Prof. Dr. Michael Kubink, Justizministerium NRW, Düsseldorf<br />
RA Thomas Scherzberg, Frankfurt am Main<br />
RA Prof. Norbert Gatzweiler, Köln<br />
Moderation: RA Christof Püschel, Köln<br />
12.04.2011 Aktuelle Fragen zum Insolvenz(straf-)recht S. 15<br />
Referenten: Franz-Dieter Wirtz, Sparkassenbetriebswirt, Bornheim<br />
RA Dr. Andreas Ringstmeier, Köln<br />
RA Dr. Reinhard Birkenstock, Köln<br />
RA Johannes Latz, Köln<br />
SyndiKuSanwälte<br />
30.03.2011 Kartellrechtliche Fragen zur Verbandsarbeit und Verbandstätigkeit S. 13<br />
Referentin: RAin Bettina Bergmann, Köln<br />
verKehrSrecht<br />
25.02.2011- Wochenendseminar am Nürburgring – Fahren unter Alkoholeinfluß: S. 9<br />
26.02.2011 Strafbarkeit, Fahreignung und Wiedererlangung der Fahrerlaubnis (mit umfangreichem praktischen Teil)<br />
Referenten: RAin Ulrike Dronkovic,<br />
Annette Neufeind, Verkehrsmedizinerin,<br />
Dipl. Psych. Dr. Ulrich Wetzels,<br />
Dipl. Pädagogin Gabriele Hanelt,<br />
RA Engelbert Bender, alle Köln<br />
verSicherungSrecht<br />
12.04.2011 Die Berufshaftpflichtversicherung der Ärzte und Krankenhäuser nach der VVG-Reform S. 14<br />
Referent: RA Michael Bücken, Köln<br />
verwaltungSrecht<br />
30.03.2011 Aktuelles Kommunalsteuerrecht: Zweitwohnungssteuer, Vergnügungssteuer, Bettensteuer S. 13<br />
Referent: RA Rainer Schmitz, Köln<br />
www.koelner.anwaltverein.de
Verkehrsrecht<br />
Wochenendseminar am Nürburgring - Fahren unter Alkoholeinfluß:<br />
Strafbarkeit, fahreignung und wiedererlangung der fahrerlaubnis<br />
(mit umfangreichem praktischen teil)<br />
Es laden ein:<br />
Ausschuss Verkehrsrecht,<br />
ADAC und KAV<br />
Datum:<br />
Freitag, 25. Februar 2011<br />
14.00 – 21.30 Uhr<br />
Samstag, 26. Februar 2011<br />
08.30 – 17.00 Uhr<br />
Die Veranstaltung behandelt die Thematik „Fahren unter Alkoholeinfluss“ in Theorie und Praxis. Veranstaltungsort<br />
ist der Nürburgring bzw. das unmittelbar an der Rennstrecke gelegene Lindner Congress und Motorsport Hotel.<br />
Am ersten Veranstaltungstag werden die Teilnehmer nach einem kurzen ersten Theorieblock einen Realversuch<br />
erleben. Aufgabe wird sein, mit bereitgestellten Fahrzeugen von LEXUS einen Pylonen-Parcours möglichst ohne<br />
Fehler zu durchfahren. Nach einer ersten Fahrt ohne Alkoholeinfluss absolvieren die Teilnehmer eine zweite Fahrt<br />
nach Alkoholgenuss. Mittels Alkoholtester wird sichergestellt, dass alle Teilnehmer mit einem nahezu identischen<br />
Alkoholwert von 0,5 Promille die zweite Fahrt durchführen. Aus Sicherheitsgründen werden die Teilnehmer von<br />
einem Instruktor begleitet, sowohl bei der ersten als auch bei der zweiten Fahrt. Im Anschluss an die fahrdynamische<br />
Demonstration ist als Abschluss des ersten Tages ein gemeinsames Abendessen mit anschließendem Casinobesuch<br />
im Lindner Hotel geplant. Am zweiten Veranstaltungstag werden die Ergebnisse aus beiden Vergleichsfahrten<br />
ausgewertet und in den anschließenden Theorieblöcken analysiert. Im theoretischen Teil wird zunächst die<br />
Alkoholfahrt im strafrechtlichen und im Ordnungswidrigkeits-Bereich inklusive der aktuellen Rechtsprechung<br />
und der Verteidigungsstrategien hierzu dargestellt. Weitere Themen sind die Maßnahmen und Möglichkeiten zur<br />
Wiedererlangung der zuvor entzogenen Fahrerlaubnis sowie die generelle Fahreignung zum Führen eines Kfz.<br />
Referenten:<br />
RAin Ulrike Dronkovic,<br />
Annette Neufeind,<br />
Verkehrsmedizinerin,<br />
Dipl.-Psych. Dr. Ulrich Wetzels,<br />
Dipl. Pädagogin Gabriele Hanelt<br />
RA Engelbert Bender,<br />
alle Köln<br />
Die Veranstaltung beginnt am Freitag, den 25. Februar 2011, um 14.00 Uhr mit der Teilnehmerakkreditierung im Foyer des Lindner Hotels und endet<br />
am Samstag, den 26. Februar 2011, um 17.00 Uhr. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt; Anmeldungen werden nach dem Datum ihres Eingangs be-<br />
rücksichtigt.<br />
Zusätzlich zum vorgenannten Ablauf wird ein Programm für Begleitpersonen mit einer Übernachtung im Doppelzimmer angeboten (Info: Einzelzimmerbuchung<br />
für Begleitpersonen nicht möglich). Hierbei erleben die Gäste ebenfalls zwei unterhaltsame, spannende oder relaxte Tage an<br />
der legendären Motorsportrennstrecke. Neben einer Führung hinter die Kulissen des Nürburgrings (Rennleitung, Siegerpodest, VIP-Lounges,<br />
Boxengasse, etc.) sowie einem Besuch der Nürburgring Erlebniswelt „ringwerk“ besteht die Möglichkeit, die neuen Lexus - Modelle im Rahmen<br />
einer Ausfahrt mit Roadbook zu testen. Darüber hinaus stehen die Wellness-Möglichkeiten im Lindner Ferienpark Nürburgring für eine angenehme<br />
Entspannung zur Verfügung.<br />
Diese Veranstaltung wird mit freundlicher Unterstützung von Lexus und ADAC realisiert.<br />
Mit freundlicher Unterstützung<br />
von LEXUS und ADAC.<br />
Kostenbeitrag Seminarteilnehmer: € 180,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 214,20) für die Teilnahme an den praktischen als auch theoretischen<br />
Seminarteilen plus Hotelzuschlag (inkl. Übernachtung, Frühstück und Abendessen am ersten Abend):<br />
€ 50,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 59,50),<br />
Gesamtbeitrag pro Seminarteilnehmer: € 230,00 zzgl. 19 % MwSt. (€ 273,70).<br />
Ort:<br />
Lindner Hotels &<br />
Ferienpark Nürburgring<br />
Stefan-Bellof-Straße<br />
53520 Nürburg<br />
Kostenbeitrag Arrangement für Begleitpersonen<br />
(inkl. Übernachtung, Frühstück<br />
und Abendessen am ersten Abend<br />
sowie Programm laut Ausschreibung): € 290,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 345,10) (bei Übernachtung im Doppelzimmer mit einem Seminarteilnehmer).<br />
Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne von. § 15 FAO wird für 10 Std. erteilt.<br />
KAV MITTEILUNGEN | AUSGABE 1 | FEBrUAr 2011 9
10<br />
Seminare<br />
erbrecht<br />
Kostenrecht in erbsachen<br />
Es lädt ein:<br />
Ausschuss Erbrecht<br />
In diesem Seminar werden Abrechnungsfragen in erbrechtlichen Angelegenheiten wie Fragen der Vergütungsvereinbarung,<br />
insbesondere die Beachtung der erforderlichen Formvorschriften sowie Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung behandelt.<br />
Hinzu kommen die Themen: Abrechnung von Beratungstätigkeiten, Vergütung im Zivilrechtsstreit, Vergütung in<br />
Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Abrechnung in steuerrechtlichen Angelegenheiten (insbesondere Erbschaftssteuer-<br />
erklärung), Vertretung mehrerer Auftraggeber (insbesondere der Erbengemeinschaft), Kostenerstattungsfragen, Anrechnung<br />
nach § 15a RVG sowie Streitwertfragen.<br />
Es freut uns sehr, Herrn Kollegen Norbert Schneider als Referenten dieses Seminars in Köln begrüßen zu dürfen.<br />
Er ist unter anderem Mitglied in den DAV-Ausschüssen RVG und GKG, Herausgeber der Zeitschrift AGS (Anwaltsgebühren<br />
spezial) sowie zahlreicher weiterer Kommentare und Werke zum Gebührenrecht, darunter Streitwertkommentar (Verlag Dr.<br />
Otto Schmidt), Anwaltkommentar zum RVG, Fälle und Lösungen (Deutscher Anwaltverlag). Des Weiteren arbeitete er mit bei<br />
der Entstehung des Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht (Verlag C. H. Beck) sowie dem Fachanwaltskommentar Erbrecht und<br />
dem Formularbuch des Fachanwalts Erbrecht, beide herausgegeben von Dr. Frieser (Verlag Luchterhand - Wolters Kluwer).<br />
Kostenbeitrag: € 45,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 53,55). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 3 Std. erteilt.<br />
Es lädt ein:<br />
Strafrechtsausschuss<br />
ANMELdUNG oNLINE UNTEr: www.kaV-seminare.de odEr üBEr dIE KAV-GESchäFTSSTELLE<br />
www.koelner.anwaltverein.de<br />
Datum:<br />
Dienstag, 15. März 2011<br />
18.00 – 20.00 Uhr<br />
Ort:<br />
Köln Marriott Hotel<br />
Johannisstr. 76-80<br />
50668 Köln<br />
RA Norbert Schneider<br />
strafrecht<br />
Fessel für die Freiheit? Vortrag und Podiumsdiskussion zur „elektronischen Fußfessel“<br />
Moderation:<br />
RA Christof Püschel, Köln<br />
Datum:<br />
Montag, 14. März 2011<br />
18.00 – 21.00 Uhr<br />
Ort:<br />
Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />
Escher Str. 217<br />
50739 Köln<br />
Referenten:<br />
Richterin am LG Silke Eilzer,<br />
Hessisches Justizministerium,<br />
Wiesbaden<br />
Ministerialdirektor<br />
Dr. Helmut Fünfsinn, Hessisches<br />
Justizministerium, Wiesbaden<br />
RA Thomas Scherzberg,<br />
Frankfurt am Main<br />
RBer Prof. Dr. Michael<br />
Kubink, Justizministerium<br />
NRW, Düsseldorf<br />
RA Prof. Norbert<br />
Gatzweiler, Köln<br />
Die elektronische Fußfessel ist kein Phantom. Hessen hat die neue Technik seit einer Dekade aus dem wissenschaftlichen Labor in der Realität<br />
erprobt. Sie wird als Verschonungsauflage zur Vermeidung von Untersuchungshaft gem. § 116 StPO ebenso wie als Bewährungsweisung nach<br />
§ 56c Abs. 2 S. 1 StGB eingesetzt. Frau Richterin am LG Eilzer ist die für die Fußfessel zuständige Dezernentin im Hessischen Justizministerium.<br />
Sie wird über das dort 10 Jahre lang erprobte Modellprojekt berichten, über die Konzeption ebenso wie über die technische Funktionsweise und die<br />
bisherigen Erfahrungen. Der Rest der Republik muss seine Rolle als interessierter Zuschauer aufgeben. Der neue § 68b Abs. 1 Nr. 12 StGB sieht<br />
seit Jahresanfang die Anordnung der elektronischen Fußfessel als mögliche Weisung vor. Jenseits der Sicherungsverwahrung gibt es Anlass, den<br />
kriminalpolitischen Diskurs über einen elektronisch überwachten Hausarrest nicht nur fortzuführen, sondern auch in Ergebnissen münden zu lassen.<br />
Die Anwaltschaft ist gespalten. Ist die elektronische Überwachung eine humane und kostengünstige Alternative zum Vollzug der Haft? Oder führt<br />
die Maßnahme gerade nicht zu mehr Haftverschonungen, sondern wird lediglich als weitere Maßnahme bei ohnehin haftverschonungsgeeigneten<br />
Fällen angewendet? Droht in der Sogwirkung der E-Fessel am Ende die „totale soziale Kontrolle“ jedes verdächtigen Bürgers? Beide Seiten berufen<br />
sich auf den Schutz der Menschenwürde und sind prominent auf dem Podium vertreten. Wir wollen nicht nur die rechtspolitische Kontroverse<br />
verdeutlichen, sondern auch aus der Perspektive des konkreten Mandats erörtern, ob die Fußfessel tatsächlich weitreichende neue Möglichkeiten<br />
zur Haftvermeidung bietet.<br />
Es ist uns eine besondere Freude, im Rahmen des Vortrags mit anschließender Podiumsdiskussion Frau Richterin am LG Silke Eilzer und Herrn<br />
Ministerialdirektor Dr. Helmut Fünfsinn vom Hessischen Justizministerium, Herrn Regierungsbeschäftigten (RBer) Prof. Dr. Michael Kubink vom<br />
Justizministerium NRW in Düsseldorf sowie die Herren Kollegen Thomas Scherzberg aus Frankfurt am Main und Professor Norbert Gatzweiler aus<br />
Köln begrüßen zu dürfen.<br />
Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />
Referent:<br />
RA Norbert Schneider,<br />
Neunkirchen
erbrecht<br />
eu erbrechtsverordnung? was kommt auf die berater zu?<br />
Es lädt ein:<br />
Ausschuss Erbrecht<br />
Erbrechtsfälle mit Auslandsbezug kommen in der Beratungspraxis immer häufiger vor. Sei es, weil der Erblasser Vermögen<br />
im Ausland hat, der Erblasser eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder sonstige Berührungspunkte zu einer ausländischen<br />
Rechtsordnung bestehen. Dieser Vortrag beleuchtet die Gefahren, aber auch die Chancen des Erbrechtsberaters,<br />
wenn die geplante EU Erbrechtsverordnung in Kraft tritt, ebenso wie die Gestaltungsempfehlungen für Testamente, die<br />
gegebenenfalls schon vor Inkrafttreten der Verordnung berücksichtigt werden müssen.<br />
Der Referent, Herr Kollege Lukke Mörschner, ist Fachanwalt für Erbrecht, Mitglied des Ausschusses Erbrecht sowie Geschäfts-<br />
führer der Gesellschaft für internationales Erbrecht e.V. und engagiert sich bereits seit längerem nachhaltig auf dem Gebiet des IPR.<br />
Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />
Es lädt ein:<br />
Ausschuss Familienrecht<br />
Datum:<br />
Dienstag, 15. März 2011<br />
18.00 – 20.00 Uhr<br />
Datum:<br />
Mittwoch, 16. März 2011<br />
17.00 – 20.45 Uhr<br />
Ort:<br />
Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />
Escher Str. 217<br />
50739 Köln<br />
familienrecht<br />
lebens- und rentenversicherungen im versorgungsausgleich<br />
Ort:<br />
Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />
Escher Str. 217<br />
50739 Köln<br />
Im Seminar werden die verschiedenen privaten Lebens- und Rentenversicherungen und deren Bedeutung im Versorgungs- und<br />
Zugewinnausgleich dargestellt. Die Besonderheiten der betrieblichen Altersvorsorge werden berücksichtigt. Der Schwerpunkt<br />
liegt in der Darstellung der wichtigsten auf dem deutschen Lebensversicherungsmarkt befindlichen Produkte und deren<br />
Zuordnung in das System von Versorgungsausgleich und Zugewinn. Dabei wird auch auf die wesentlichen Aspekte der für<br />
den Versorgungsausgleich maßgeblichen Teilungsordnungen der deutschen Lebensversicherer eingegangen und über die<br />
ersten praktischen Erfahrungen mit dem VersAusglG berichtet. Die Teilnehmer erfahren zudem, welche Auskunftsansprüche<br />
die an einer Lebensversicherung beteiligten Personen haben. Ein weiterer Teil des Seminars beschäftigt sich mit den bei<br />
Eheverträgen und Scheidungsfolgevereinbarungen zu beachtenden versicherungsvertragsrechtlichen Besonderheiten, insbesondere<br />
zu den Themen Bezugsrecht und Abtretung.<br />
Es ist uns eine Freude, Herrn Kollegen Thomas Schündeln im Rahmen dieses Vortrags in Köln begrüßen zu dürfen. Er war<br />
von 1998 bis 2000 Syndikus in der Konzern-Rechtsabteilung des Gerling-Konzerns. Seit 2000 ist er Syndikus der Provinzial<br />
Rheinland Versicherungen, zunächst mit dem Schwerpunkt Recht der Lebensversicherung und seit knapp 4 Jahren ausschließlich<br />
auf diesem Gebiet tätig.<br />
Referent:<br />
RA Lukke Mörschner,<br />
Leverkusen<br />
RA Lukke Mörschner<br />
Referent:<br />
RA Thomas Schündeln,<br />
Syndikus der Provinzial Rheinland<br />
Lebensversicherung AG,<br />
Düsseldorf<br />
RA Thomas Schündeln<br />
Kostenbeitrag: € 55,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 65,45) inkl. Kaffeepause. Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 3,5 Std. erteilt.<br />
bank- und kapitalmarktrecht<br />
1. <strong>Kölner</strong> bankrechtstag<br />
Es lädt ein:<br />
Arbeitskreis Bank-<br />
und Kapitalmarktrecht<br />
Datum:<br />
Freitag, 18. März 2011<br />
14.00 – 18.15 Uhr<br />
Samstag, 19. März 2011<br />
08.45 – 16.15 Uhr<br />
Ort:<br />
Azimut Hotel<br />
Cologne City Center<br />
Hansaring 97<br />
50670 Köln<br />
Referenten:<br />
Richter am LG Köln<br />
Dr. Martin Hohlweck<br />
Prof. Dr. Johannes Köndgen,<br />
Universität zu Bonn<br />
RA Wolfgang Barchewitz, Köln<br />
Dr. Jean-Pierre Bussalb,<br />
BaFin, Frankfurt am Main<br />
RA Dipl.-Ing. Lothar Breitfeld,<br />
Mittelrheinische Bank, Koblenz<br />
Im Rahmen des 1. <strong>Kölner</strong> Bankrechtstages werden am Freitag zunächst die Themen „Tätigkeit der Kammer mit Spezialzuständigkeit für Bank- und<br />
Kapitalmarktrecht“ sowie „Haftungsfragen und Regulierung von Zertifikaten“ erarbeitet. Am Samstag folgt nach einem Begrüßungskaffee ein<br />
Vortrag zu „Geschlossenen Immobilienfonds“. Im Anschluss werden die Gebiete „Bankrechtliche Fragen in der Praxis mit Schwerpunkt auf Grundpfandrechtssicherheiten“<br />
sowie „Praxisrelevante Probleme der Geldwäscheprävention“ thematisiert.<br />
Als Referenten dieser sehr informativen Veranstaltung an zwei Tagen begrüßen wir mit Freude den Richter am LG Köln, Herrn Dr. Martin Hohlweck,<br />
Herrn Prof. Dr. Johannes Köndgen vom Institut für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Universität zu Bonn, Herrn Dr. Jean-Pierre<br />
Bussalb von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Frankfurt am Main, Herrn Kollegen Dipl.-Ing. Lothar Breitfeld von der<br />
Mittelrheinischen Bank in Koblenz sowie Herrn Kollegen Wofgang Barchewitz aus Köln.<br />
Kostenbeitrag: € 180,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 214,20) inkl. Kaffeepausen und Mittagessen.<br />
Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 10 Std. erteilt.<br />
KAV MITTEILUNGEN | AUSGABE 1 | FEBrUAr 2011 11
12<br />
Seminare<br />
familienrecht, kaV<br />
Familienrechtliche Berechnungen anhand des Programms „Gutdeutsch“-<br />
(vertiefungsseminar) - (2-teilig)<br />
Es laden ein:<br />
KAV und Ausschuss<br />
Familienrecht<br />
Familienrechtliche Berechnungen, insbesondere im Bereich des Unterhalts, des Versorgungsausgleichs und des Güterrechts, werden immer häufiger<br />
computergestützt vorgenommen. Die Vorteile des PC-Einsatzes liegen dabei in der strukturierten Fallbearbeitung, der Fehlerreduktion, aber auch in<br />
einem nicht unerheblichen Zeitgewinn, insbesondere bei der Bearbeitung komplexer Sachverhalte mit steuer- und sozialversicherungsrechtlichem<br />
Einschlag. Eines der vielfach verwendeten Berechnungsprogramme ist das vom Beck-Verlag vertriebene Programm „Gutdeutsch“, das auch seitens<br />
der Familiengerichte ausschließlich verwendet wird. Die Fortgeschrittenenveranstaltung richtet sich an Kolleginnen und Kollegen, die dieses Programm<br />
bereits nutzen und an einer Einführungsveranstaltung teilgenommen haben. Behandelt werden insbesondere schwierigere Themen und Berechnungen aus<br />
dem Unterhaltsrecht und dem Versorgungsausgleich, insbesondere zu folgenden Schwerpunkten:<br />
»<br />
»<br />
»<br />
»<br />
»<br />
»<br />
Unterhaltsberechtigte, die in unterschiedlichem Rangverhältnis zueinander stehen, insbesondere mehrere unterhaltsberechtigte Partner<br />
Einkommensberechnung des Selbständigen<br />
Verwandtenunterhalt<br />
Unterhaltsrückstände<br />
Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich<br />
Realsplitting bei unterschiedlichen Einkunftsarten<br />
Aus lizenzrechtlichen Gründen ist eine Teilnahme an diesen Fortbildungsveranstaltungen denjenigen Kolleginnen und Kollegen vorbehalten, die selbst<br />
eine Lizenz zum Betrieb des Computerprogramms „Familienrechtliche Berechnung nach Gutdeutsch“ des Beck-Verlages besitzen. Voraussetzung ist<br />
außerdem, dass auf eine nicht verbrauchte Installationsmöglichkeit im Sinne § 4 Abs. 1 der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beck-Verlages für<br />
CD-ROM-Produkte zurückgegriffen werden kann. Um jeder Kollegin/jedem Kollegen einen eigenen Computerarbeitsplatz garantieren zu können, ist die<br />
Teilnehmerzahl auf 20 Personen beschränkt. Zusätzlich können zwei Personen mit eigenen Laptops teilnehmen. Bei Verhinderung wird um rechtzeitige<br />
- auch kurzfristige - Mitteilung gebeten, damit andere Interessenten nachrücken können. Die Anmeldung gilt für beide Termine, da diese unmittelbar<br />
zusammenhängen und nur mit zwei Terminen ein entsprechender Schulungserfolg gewährleistet werden kann.<br />
Wir freuen uns, Herrn Richter am AG Bergheim Hans Kemmerling sowie Herrn Direktor des AG Bergheim Thomas Ulmer als Referenten dieses zweiteiligen<br />
Seminars begrüßen zu dürfen.<br />
ANMELdUNG oNLINE UNTEr: www.kaV-seminare.de odEr üBEr dIE KAV-GESchäFTSSTELLE<br />
www.koelner.anwaltverein.de<br />
Datum:<br />
Freitag, 18. März 2011 und<br />
Freitag, 25. März 2011<br />
jeweils 14.00 – 18.30 Uhr<br />
Kostenbeitrag: € 170,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 202,30) inkl. Kaffeepausen.<br />
Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 8 Std. erteilt.<br />
arbeitsrecht<br />
beschäftigtendatenschutz<br />
Es lädt ein:<br />
Arbeitsrechts-<br />
ausschuss<br />
Datum:<br />
Dienstag, 22. März 2011<br />
18.00 – 20.00 Uhr<br />
Ort:<br />
Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />
Escher Str. 217<br />
50739 Köln<br />
Ort:<br />
Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />
Escher Str. 217<br />
50739 Köln<br />
Das Seminar behandelt die gesetzlichen Neuregelungen zum Beschäftigtendatenschutz. Anhand der typischen Phasen Ein-<br />
stellungsverfahren, Beschäftigungsverhältnis, Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erhalten Sie einen vertieften<br />
Überblick über die neuen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes in der betrieblichen Praxis. Themen sind u.a. Internet-<br />
recherchen des Arbeitgebers, Korruptionsbekämpfung und Durchsetzung von Compliance-Anforderungen, Videoüberwachung,<br />
biometrische Verfahren sowie Nutzung von Telefon, E-Mail und Internet am Arbeitsplatz.<br />
Wir freuen uns, Herrn Kollegen Dr. Philip Laue aus Köln für dieses Seminar ankündigen zu können. Er ist regelmäßiger Autor<br />
von Veröffentlichungen zu datenschutzrechtlichen Themen. Vor seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt war er mehrere Jahre an<br />
einem Lehrstuhl für Datenschutzrecht als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig und hat über datenschutzrechtliche Fragen in<br />
der öffentlichen Verwaltung promoviert.<br />
Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70).<br />
Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />
Referenten:<br />
Richter am AG Bergheim<br />
Hans Kemmerling,<br />
Direktor am AG Bergheim<br />
Thomas Ulmer<br />
Referent:<br />
RA Dr. Philip Laue, LL.M.,<br />
Köln<br />
RA Dr. Philip Laue
gewerblicher rechtsschutz, Junge anwälte<br />
Basic Seminar: Einführung in das Markenrecht<br />
Es laden ein:<br />
Ausschuss Gewerblicher<br />
Rechtsschutz /<br />
Ausschuss Junge Anwälte<br />
Es handelt sich um ein Grundlagenseminar. So werden verschiedene Markenformen vorgestellt, es werden Fragen der Ver-<br />
wechslungsgefahr besprochen, Tipps zu Recherchemöglichkeiten gegeben, auf die Kollision von Marken mit Internetdomains<br />
hingewiesen und typische Fallstricke anhand von vielen Beispielen aufgezeigt.<br />
Der Referent, Herr Kollege Christian Weil, ist selbständiger Rechtsanwalt, Mitgründer und Partner einer Patent- und Rechtsanwaltskanzlei<br />
in Köln. Er arbeitet seit 1999 selbständig mit den Tätigkeitsschwerpunkten Marken-, Wettbewerbs-, Internet-,<br />
Patent-, Geschmacksmuster- sowie Urheberrecht, ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Mitglied des KAV-<br />
Ausschusses Gewerblicher Rechtsschutz.<br />
Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung wird für 2 Std. erteilt.<br />
Es lädt ein:<br />
Ausschuss<br />
Syndikusanwälte<br />
Datum:<br />
Mittwoch, 30. März 2011<br />
18.30 – 20.30 Uhr<br />
Ort:<br />
Hopper Tagungszentrum<br />
Brüsseler Str. 26<br />
50674 Köln<br />
Wirtschafts- und Branchenverbände geraten immer mehr in das Visier von Kartellbehörden. Verbandsarbeit kann Wett-<br />
bewerbern beispielsweise die Gelegenheit zu einem Informationsaustausch geben, der die kartellrechtlichen Grenzen<br />
überschreitet, und Verbände können durch Verbandsempfehlungen gegen Kartellrecht verstoßen. Ermittler des Bundeskartellamtes<br />
und der Europäischen Kommission durchsuchen immer wieder Verbandsräumlichkeiten. Mitunter werden auch<br />
gegen Verbände Bußgelder verhängt. Wenn sich die Branche anlässlich von Verbandsveranstaltungen trifft, ist das Risiko<br />
groß, dass dort Dinge besprochen werden, die man zwischen den Unternehmen normalerweise nicht austauschen würde.<br />
Daher sollten Verbandsmitarbeiter und Unternehmensvertreter die für die Verbandsarbeit relevanten kartellrechtlichen<br />
Fragestellungen kennen. Dazu gehört die Kenntnis kartellrechtlicher Grundregeln ebenso wie die Aufstellung und Befolgung<br />
von Verhaltensregeln im Falle von Durchsuchungen.<br />
Frau Kollegin Dr. Bettina Bergmann führt seit 2007 eine <strong>Kölner</strong> Kanzlei, die sich auf die Bereiche des deutschen und europäischen<br />
Kartellrechts sowie des Beihilfen- und weiteren EU-Rechts spezialisiert hat und internationale sowie nationale<br />
Unternehmen betreut. Zuvor war sie zehn Jahre in internationalen Großkanzleien in Düsseldorf, Brüssel und Bonn tätig, wo sie<br />
eine weitreichende Expertise in allen Bereichen des Kartellrechts und des EU-Rechts aufbauen konnte. In dieser Zeit war sie<br />
für Unternehmen bei großen grenzüberschreitenden Transaktionen sowie für zahlreiche Unternehmen in Rechtsstreitigkeiten und<br />
Kartellverfahren vor dem Bundeskartellamt, der Europäischen Kommission sowie deutschen und europäischen Gerichten tätig.<br />
Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung wird für 2 Std. erteilt.<br />
Es laden ein:<br />
Ausschuss<br />
Verwaltungsrecht /<br />
Ausschuss Steuerrecht<br />
Datum:<br />
Mittwoch, 23. März 2011<br />
18.00 – 20.00 Uhr<br />
Datum:<br />
Mittwoch, 30. März 2011<br />
18.00 – 20.00 Uhr<br />
Ort:<br />
Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />
Escher Str. 217<br />
50739 Köln<br />
syndikusanwälte<br />
Kartellrechtliche fragen zur verbandsarbeit und verbandstätigkeit<br />
Verwaltungsrecht, steuerrecht<br />
Aktuelles Kommunalsteuerrecht:<br />
zweitwohnungssteuer, vergnügungssteuer, bettensteuer<br />
Ort:<br />
Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />
Escher Str. 217<br />
50739 Köln<br />
Die prekäre Haushaltslage der Kommunen lässt diese nach neuen Finanzierungsquellen suchen. Dabei wird zunehmend<br />
von der Möglichkeit der Erhebung kommunaler Steuern Gebrauch gemacht, sei es durch Ausweitung der Steuertatbestände<br />
bei bereits bestehenden Steuern, sei durch Schaffung ganz neuer Steuertatbestände. Der Vortrag vermittelt einen Überblick<br />
über Schwerpunkte einiger aktuell besonders häufig zu Rechtsstreitigkeiten führenden kommunalen Steuern. Bei<br />
der Zweitwohnungssteuer verzeichnen die Verwaltungsgerichte weiterhin einen hohen Klageeingang insbesondere von<br />
Studierenden und Mietern, die aus beruflichen Gründen eine zweite Wohnung unterhalten. Im Vergnügungssteuerrecht bleiben<br />
die Besteuerung der Geldspielautomaten und der „sexuellen Vergnügungen“ umstritten. Heftige Diskussionen hat die neue<br />
sogenannte Bettensteuer ausgelöst, welche das gesamte Beherbergungsgewerbe vom großen Hotel bis zum entgeltlich für<br />
eine Übernachtung vermieteten Privatzimmer betrifft.<br />
Der Referent dieses interessanten Seminars, Herr Kollege Rainer Schmitz, ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und schwerpunktmäßig<br />
mit Mandaten aus dem kommunalen Abgabenrecht befasst. Er gehört dem Vorstand des KAV an.<br />
Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung wird für 2 Std. erteilt.<br />
Referent:<br />
RA Christian Weil,<br />
Köln<br />
RA Christian Weil<br />
Referentin:<br />
RAin Dr. Bettina Bergmann,<br />
Köln<br />
Referent:<br />
RA Rainer Schmitz,<br />
Köln<br />
RAin Dr. Bettina Bergmann<br />
RA Rainer Schmitz<br />
KAV MITTEILUNGEN | AUSGABE 1 | FEBrUAr 2011 13
14<br />
Seminare<br />
gewerblicher rechtsschutz<br />
ideenschutz jenseits der technischen Schutzrechte<br />
Es lädt ein:<br />
Ausschuss Gewerblicher<br />
Rechtsschutz<br />
Die Idee als solche ist lediglich unmittelbarer Schutzgegenstand der technischen Schutzrechte. In der Beratungspraxis kommen<br />
aber immer wieder Fälle vor, in denen auch der Schutz einer Idee außerhalb dieses Bereichs gefordert wird. So werden<br />
beispielsweise im Bereich der Werbeagenturen häufig Auslobungen von Aufträgen an die Erarbeitung eines Kampagnenvorschlags<br />
geknüpft. Im Bereich der Spieleindustrie werden neue Spiele als Vorschlag an ein etabliertes Unternehmen übersandt und ohne<br />
Beteiligung des Entwicklers vermarktet. In diesen Fällen handelt es sich ausschließlich um nicht-technische Schutzrechte, so<br />
dass deren Schutzbereich nicht eröffnet ist. Der Vortrag soll beleuchten, welche alternativen Schutzmechanismen fruchtbar<br />
gemacht werden können und wie dennoch effektiver Schutz gewährleistet werden kann.<br />
Der Referent, Herr Kollege Thomas Eigen, LL.M., ist Partner und Mitbegründer einer <strong>Kölner</strong> Kanzlei. Er leitet den Bereich des<br />
gewerblichen Rechtsschutzes mit einem Schwerpunkt im Bereich der technischen Schutzrechte. Daneben werden das Marken-<br />
und Geschmacksmusterrecht sowie das Urheber- und Wettbewerbsrecht sowie angrenzende Rechtsgebiete betreut. Neben<br />
seinen Chemie-Studien absolvierte er ein Master-Studium im gewerblichen Rechtsschutz, er ist Fachanwalt für gewerblichen<br />
Rechtsschutz und Spezialist für Patentrecht sowie Vorsitzender des Vereins zur Förderung des lauteren Wettbewerbs.<br />
Kostenbeitrag: € 45,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 53,55). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 3 Std. erteilt.<br />
Dieses Miet- und WEG-Rechtsseminar behandelt unter anderem die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als teilrechtlicher<br />
Verband, die Entdeckung der Teilrechtsfähigkeit durch den BGH, die gesetzliche Neuregelung ab dem 1. Juli 2007 sowie die<br />
Rechtsnatur und den „Beginn“ des Verbandes (werdende WEG als teilrechtsfähiger Verband). Des Weiteren wird den Auswirkungen<br />
der Teilrechtsfähigkeit auf Aktivprozessen auf den Grund gegangen, die Stellung des Verbandes im Passivprozess sowie die<br />
Problemzone der Widerklage, Vollstreckung von Titeln als auch die Grundbucheintragung und Löschung thematisiert.<br />
Wir freuen uns, Herrn Kollegen Wilfried J. Köhler für dieses Seminar ankündigen zu können. Der Referent ist einer der Herausgeber<br />
des Anwaltshandbuchs Wohnungseigentumsrecht sowie Verfasser zahlreicher Zeitschriften- und Buchbeiträge zum<br />
Wohnungseigentumsrecht. Für den <strong>Kölner</strong> Anwaltverein war er bereits Referent in den Fachanwaltslehrgängen für Miet- und<br />
Wohnungseigentumsrecht. Er ist als Schiedsrichter in das Deutsche Ständige Schiedsgericht für Wohnungseigentum berufen<br />
worden und dort als Vorsitzender oder Beisitzer in Schiedsgerichtsverfahren tätig.<br />
Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />
Die Novellierung des VVG zum 01.01.2009 hat auch Auswirkungen auf die Berufshaftpflichtversicherung der Heilberufe. Das<br />
Anerkenntnis- und Befriedigungsverbot ist weggefallen, es besteht jetzt auch die Möglichkeit, als Versicherungsnehmer dem<br />
angeblich Geschädigten die Ansprüche gegen den Haftpflichtversicherer abzutreten. Ist ein derartiges Vorgehen für Ärzte<br />
und Krankenhäuser ratsam und haben sich bereits entsprechende Änderungen in der Praxis durchgesetzt? Ist die Berufshaftpflichtversicherung<br />
der Ärzte und der Krankenhäuser nach neuem VVG eine Pflichtversicherung? Das Seminar wird auch<br />
auf Deckungslücken und Ausschlüsse in der Arzthaftpflichtversicherung eingehen.<br />
Der Referent, RA Michael Bücken, ist Partner in einer <strong>Kölner</strong> Kanzlei. Er ist Fachanwalt für Medizinrecht und Lehrbeauftragter<br />
für Versicherungsrecht an der Rheinischen Fachhochschule Köln sowie Mitglied des Ausschusses Medizinrecht des KAV.<br />
Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />
ANMELdUNG oNLINE UNTEr: www.kaV-seminare.de odEr üBEr dIE KAV-GESchäFTSSTELLE<br />
www.koelner.anwaltverein.de<br />
Datum:<br />
Dienstag, 05. April 2011<br />
17.00 – 20.15 Uhr<br />
miet- und weg-recht<br />
die wohnungseigentümergemeinschaft im prozess<br />
Es lädt ein:<br />
Ausschuss Miet-<br />
und WEG-Recht<br />
Es laden ein:<br />
Ausschuss Versicherungsrecht /<br />
Ausschuss Medizinrecht<br />
Datum:<br />
Mittwoch, 06. April 2011<br />
18.00 – 20.00 Uhr<br />
Datum:<br />
Dienstag, 12. April 2011<br />
18.00 – 20.00 Uhr<br />
Ort:<br />
Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />
Escher Str. 217<br />
50739 Köln<br />
Ort:<br />
Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />
Escher Str. 217<br />
50739 Köln<br />
Ort:<br />
Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />
Escher Str. 217<br />
50739 Köln<br />
Referent:<br />
RA Thomas Eigen, LL.M.,<br />
Köln<br />
RA Thomas Eigen<br />
Referent:<br />
RA Wilfried J. Köhler,<br />
Köln<br />
RA Wilfried J. Köhler<br />
Versicherungsrecht, medizinrecht<br />
die berufshaftpflichtversicherung der ärzte und Krankenhäuser nach der vvg-reform<br />
Referent:<br />
RA Michael Bücken,<br />
Köln<br />
RA Michael Bücken
strafrecht / insolVenzrecht<br />
aktuelle fragen zum insolvenz(straf-)recht<br />
Es laden ein:<br />
Strafrechtsausschuss /<br />
Ausschuss Insolvenzrecht<br />
Datum:<br />
Dienstag, 12. April 2011<br />
17.00 – 20.30 Uhr<br />
Ort:<br />
Hopper Tagungszentrum<br />
Brüsseler Str. 26<br />
50674 Köln<br />
Insolvenz(straf-)rechtliche Verfahren steigen in den letzten Jahren deutlich an. Damit einher gehen auch Vorwürfe bzgl. Begleitdelikte wie Untreue<br />
oder Betrug. Der Gesetzgeber hat zudem durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)<br />
sowie das Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) wesentliche Änderungen herbeigeführt. Das Seminar behandelt aktuelle Fragen und Rechtsprechung<br />
zu Insolvenz- und deren Begleitdelikten, das Verwertungsverbot nach § 97 InsO, Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit etc., aber auch<br />
Strafbarkeitsrisiken des Beraters oder (vorl.) Insolvenzverwalters. Wichtige Grundlage insolvenz(straf-)rechtlicher Verfahren ist stets die Bewertung<br />
von Bilanzen und „was daraus zu lesen ist“. Die Veranstaltung richtet sich an Kolleginnen und Kollegen, die in Insolvenz(straf-)verfahren – auch<br />
präventiv – beraten und / oder verteidigen bzw. als Insolvenzverwalter tätig sind. Hierbei sollen insbesondere aktuelle Problembereiche und Risiken<br />
der „Schnittstellen“ beider Rechtsgebiete behandelt werden.<br />
Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung wird für 2 Std. erteilt.<br />
Herr Kollege Dr. Andreas Ringstmeier ist Sprecher des Ausschusses Insolvenzrecht des KAV und seit vielen Jahren als Insolvenzverwalter und<br />
Treuhänder sowie auch beratend auf dem Gebiet des Insolvenzrechts tätig. Die Herren Kollegen Johannes Latz (Vorstand der RAK) und Dr. Reinhard<br />
Birkenstock sind beide ebenso seit vielen Jahren auf dem Gebiet der Strafverteidigung sowie nachhaltig in Insolvenzstrafverfahren tätig. Herr Wirtz<br />
ist als Sparkassenbetriebswirt bei der Kreissparkasse Köln insbesondere auch für Fortbildungen im Bereich der Bilanzierung zuständig, u. a. für<br />
insolvenzrechtlich tätige Kolleginnen und Kollegen und damit ebenso wie die vorgenannten Kollegen ausgewiesener Kenner der Materie.<br />
Kostenbeitrag: € 45,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 53,55). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 3 Std. erteilt.<br />
familienrecht / Junge anwälte<br />
elterngeld und elternzeit<br />
Es laden ein:<br />
Ausschuss Familienrecht /<br />
Ausschuss Junge Anwälte<br />
Datum:<br />
Mittwoch, 13. April 2011<br />
18.00 – 20.00 Uhr<br />
Ort:<br />
Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />
Escher Str. 217<br />
50739 Köln<br />
Der Vortrag richtet sich u.a. an Kolleginnen und Kollegen, die sich entweder mit der eigenen Familienplanung beschäftigen<br />
wollen oder aus der Sicht der Arbeitgeberin / des Arbeitgebers sich mit der angekündigten Familienplanung der eigenen<br />
Kanzleimitarbeiterinnen und -mitarbeiter auseinandersetzen müssen. Bei einer Schwangerschaft kommen mit der Freude<br />
auch 1.000 Fragen auf, die entweder aus der Sicht der zukünftigen Eltern oder auch in der Rolle als Arbeitgeberin/Arbeitgeber<br />
von Bedeutung sein können. Neben einem kompakten Überblick zu den gesetzlichen Grundlagen des BEEG bietet der Vortrag<br />
auch praktische Informationen und Hintergrundwissen zur Elterngeldberechnung, Modellen der Aufteilung der Bezugsmonate,<br />
Regelungen zur Elternzeit, Möglichkeiten der Teilzeitarbeit in der Elternzeit und zu den Chancen und Herausforderungen für<br />
Eltern oder Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen. Daneben ist der Vortrag ebenfalls für die im Familienrecht tätigen Kolleginnen und<br />
Kollegen geeignet, die sich über die o.g. Einzelheiten z.B. für die Berechnung des Unterhaltsanspruches in der anwaltlichen<br />
Praxis informieren wollen.<br />
Die Referentin, Frau Diana Ochs, ist freiberufliche Beraterin, Trainerin und Coach und hat sich auf die Beratung weiblicher<br />
Kostenbeitrag: Fach- und Führungskräfte € 30,00 zzgl. und 19% kleiner MwSt. und (€ mittlerer 35,70). Eine Unternehmen Teilnahmebestätigung spezialisiert. wird für 2 Std. erteilt.<br />
Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung wird für 2 Std. erteilt.<br />
gewerblicher rechtsschutz / Junge anwälte<br />
Basic-Seminar: Einführung in das Patentrecht<br />
Es laden ein:<br />
Ausschuss Gewerblicher<br />
Rechtsschutz / Ausschuss<br />
Junge Anwälte<br />
Datum:<br />
Mittwoch, 04. Mai 2011<br />
18.00 – 20.00 Uhr<br />
Ort:<br />
Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />
Escher Str. 217<br />
50739 Köln<br />
Referenten:<br />
Franz-Dieter Wirtz,<br />
Sparkassenbetriebswirt,<br />
Bornheim<br />
RA Dr. Andreas Ringstmeier,<br />
RA Dr. Reinhard Birkenstock,<br />
RA Johannes Latz,<br />
alle Köln<br />
Referentin:<br />
Diana Ochs,<br />
Köln<br />
Referent:<br />
RA Thomas Eigen, LL.M.,<br />
Köln<br />
Basic-Seminare dienen als Einführung in diverse Rechtsgebiete. Dieses Seminar richtet sich in erster Linie an Kolleginnen / Kollegen sowie an Berufsanfänger,<br />
die den Einstieg in das Patentrecht suchen, außerdem an Kolleginnen und Kollegen, die überwiegend in anderen Rechtsgebieten tätig sind. Inhaltich<br />
wird zunächst ein kurzer Überblick über die Rechte des geistigen Eigentums gegeben. Dem folgt ein Überblick über das Patentanmeldeverfahren und<br />
die Patentierungsvoraussetzungen. Nach Erteilung entfaltet das Patent bestimmte rechtliche Wirkungen, bedingt aber auch Ausnahmetatbestände. Die<br />
Ansprüche aus dem Patent und dessen Schutzbereich werden vor dem Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit, dem Patentverletzungsstreit, behandelt.<br />
Der Referent, Herr Kollege Thomas Eigen, LL.M., ist Partner und Mitbegründer einer <strong>Kölner</strong> Kanzlei. Er leitet den Bereich des gewerblichen<br />
Rechtsschutzes mit einem Schwerpunkt im Bereich der technischen Schutzrechte. Daneben werden das Marken- und Geschmacksmusterrecht<br />
sowie das Urheber- und Wettbewerbsrecht sowie angrenzende Rechtsgebiete betreut. Neben seinen Chemie-Studien absolvierte er ein Master-<br />
Studium im gewerblichen Rechtsschutz, er ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialist für Patentrecht sowie Vorsitzender des<br />
Vereins zur Förderung des lauteren Wettbewerbs.<br />
Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung wird für 2 Std. erteilt.<br />
Diana Ochs<br />
KAV MITTEILUNGEN | AUSGABE 1 | FEBrUAr 2011 15
16<br />
Seminare<br />
arbeitsrecht<br />
Krankheitsbedingte Kündigung<br />
Es lädt ein:<br />
Ausschuss Arbeitsrecht<br />
Das BAG hat das System der krankheitsbedingten Kündigung in vielen Jahren entwickelt. Neue gesetzliche Regelungen<br />
führen jedoch zu einem erheblichen Anpassungsbedarf: So verlangt § 84 Abs. 2 SGB IX das betriebliche Eingliederungsmanagement,<br />
das in sämtlichen Facetten noch nicht ausgeleuchtet ist. Auch das Verbot der Diskriminierung (schwer)<br />
behinderter Menschen spielt neuerdings eine Rolle, insbesondere wenn kein Kündigungsschutz besteht. Die größte Frage<br />
ist jedoch die krankheitsbedingte Kündigung und der Umgang mit dem über Jahre angewachsenen Urlaubsanspruch. Das<br />
Seminar wird sich diesen Fragen widmen.<br />
Wir freuen uns, dass wir für dieses Seminar Herrn Richter am ArbG Köln Dr. Sebastian Roloff als Referenten gewinnen konnten.<br />
Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />
Gegenwärtig gibt es über 17.000 selbständige, ganz überwiegend gemeinnützige Stiftungen in Deutschland. Alljährlich<br />
werden ca. 900 neue rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts gegründet. Hinzu kommen unzählige treuhänderische<br />
Stiftungen. Das Stiftungsrecht des Bundes und der Länder, besonders aber auch das Steuerrecht machen den Stiftern<br />
und Stiftungen eine Reihe von Vorschriften, die grundsätzlich eine kompetente fachliche Beratung des potentiellen Stifters<br />
erfordern und daher dem Rechtsanwalt ein interessantes und breitgefächertes Betätigungsfeld eröffnen. Die Veranstaltung<br />
dient der Einführung in das Thema und bietet einen Überblick über die verschiedenen Stiftungen und die Anforderungen<br />
an ihre Gründung sowie weiterführende Hinweise für den im Gründungsstadium der Stiftung tätigen Rechtsberater. Der<br />
Schwerpunkt wird auf der Gründung einer gemeinnützigen rechtsfähigen Stiftung liegen. Dabei werden die einzelnen Schritte<br />
vom Entwurf des Stiftungsgeschäfts und der Stiftungssatzung (bzw. Stiftungsverfassung) über die Anerkennung durch die<br />
zuständige Behörde bis zur Gewährung der Steuervergünstigung (§ 59 AO) seitens des Finanzamts dargestellt.<br />
Unser <strong>Kölner</strong> Kollege Andreas Reschke ist Mitglied im Arbeitskreis Gesellschaftsrecht. Er steht seit 1997 in enger Kooperation<br />
mit einer Steuerberatungskanzlei und hat die Satzungen zahlreicher gemeinnütziger Stiftungen im Rahmen interdisziplinärer<br />
Mandate gestaltet sowie den jeweiligen Stifter und die Stiftungsorgane im Rahmen der Gründung und laufenden Beratung<br />
begleitet. Wir freuen uns Ihn als Referenten dieses Seminars ankündigen zu können.<br />
Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />
Bei der Abwicklung von Nachlässen stellt sich regelmäßig die Frage der Haftung des/der Erben für die Schulden des<br />
Erblassers. Viele potenzielle Erben scheuen schon die Annahme einer Erbschaft, weil sie fürchten, finanziell überfordert zu<br />
werden und sich die finanzielle Situation oft nicht innerhalb der kurzen Ausschlagungsfrist klären lässt. Dabei ist die Angst<br />
vor eigener finanzieller Überforderung meist unbegründet. Denn das Erbrecht bietet eine Vielzahl von Instrumentarien, die<br />
- richtig angewandt - eine Beschränkung der Haftung auf den Nachlass ermöglichen. Der Vortrag behandelt u.a Grundsätze<br />
der Erbenhaftung, Nachlassverwaltung / Nachlassinsolvenz, Ausschluss unbekannter Gläubiger durch Aufgebot, Vorbehalt<br />
der beschränkten Erbenhaftung gem. § 780 ZPO sowie Dürftigkeitseinrede des § 1990 BGB.<br />
Herr Kollege Alexander Knauss steht den Teilnehmern dieses Erbrechtseminars als Referent zur Verfügung. Er wurde 1970<br />
in Bonn geboren und ist Fachanwalt für Erbrecht und für Bank- und Kapitalmarktrecht, Vorstandsmitglied und zertifizierter<br />
Testamentsvollstrecker der „Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V.“, Schiedsrichter der DSE<br />
- Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbrechtsstreitigkeiten e.V. und Schriftleiter für den Rechtsprechungsteil der Zeitschrift<br />
„ErbR - Zeitschrift für die erbrechtliche Praxis“, die von der AG Erbrecht im Deutschen Anwaltverein herausgegeben wird.<br />
Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />
ANMELdUNG oNLINE UNTEr: www.kaV-seminare.de odEr üBEr dIE KAV-GESchäFTSSTELLE<br />
www.koelner.anwaltverein.de<br />
Datum:<br />
Mittwoch, 11. Mai 2011<br />
18.00 – 20.00 Uhr<br />
steuerrecht<br />
einführung in das Stiftungsrecht<br />
Es lädt ein:<br />
Ausschuss<br />
Steuerrecht<br />
erbrecht<br />
erbenhaftung<br />
Es lädt ein:<br />
Ausschuss Erbrecht<br />
Datum:<br />
Mittwoch, 11. Mai 2011<br />
18.00 – 20.00 Uhr<br />
Datum:<br />
Freitag, 13. Mai 2011<br />
18.00 – 20.00 Uhr<br />
Ort:<br />
Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />
Escher Str. 217<br />
50739 Köln<br />
Ort:<br />
Köln Marriott Hotel<br />
Johannisstr. 76-80<br />
50668 Köln<br />
Ort:<br />
Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />
Escher Str. 217<br />
50739 Köln<br />
Referent:<br />
Richter am ArbG Köln<br />
Dr. Sebastian Roloff, Köln<br />
Referent:<br />
RA Andreas Reschke,<br />
Köln<br />
Richter Dr. Sebastian Roloff<br />
RA Andreas Reschke<br />
Referent:<br />
RA Alexander Knauss,<br />
Bonn<br />
RA Alexander Knauss
steuerrecht, gesellschaftsrecht<br />
Schwerpunkte bei der beratung von vereinen<br />
Es laden ein:<br />
Ausschuss für Steuerrecht /<br />
Arbeitskreis Gesellschaftsrecht<br />
Datum:<br />
Mittwoch, 18. Mai 2011<br />
18.00 – 20.00 Uhr<br />
Ort:<br />
Köln Marriott Hotel<br />
Johannisstr. 76-80<br />
50668 Köln<br />
Referent:<br />
RA Stefan Klein,<br />
Köln<br />
Das Seminar behandelt rechtliche und steuerrechtliche Schwerpunkte bei der Beratung von Vereinen. Insbesondere werden<br />
die Themen: Anforderungen an die Vereinssatzung, Bedeutung und Aufgaben der Mitgliederversammlung, Aufgaben und<br />
Haftung des Vereinsvorstands, Auflösung und Liquidation des Vereins, Rechnungslegung im Verein, insbesondere die Mittelverwendungsrechnung<br />
sowie der Verein als Steuersubjekt behandelt.<br />
Es ist uns eine Freude, Herrn Kollegen Stefan Klein als Referenten dieses Vortrags begrüßen zu können. Kollege Klein ist als<br />
Rechtsanwalt und Steuerberater zugelassen und Mitglied im Arbeitskreis Gesellschaftsrecht. Seit 2000 hat er die Satzungen<br />
für zahlreiche Vereine und andere gemeinnützige Einrichtungen gestaltet und sie im Rahmen der Gründung sowie der<br />
laufenden Beratung begleitet.<br />
Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />
Das Seminar behandelt unter anderem die wesentlichen Änderungen nach dem 01.07.2007, die Intention des Gesetzgebers, die<br />
Rangklassen des § 10 Abs. 1 ZVG, das begrenzte Vorrecht nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG, die berücksichtigungsfähige Ansprüche,<br />
die Begrenzung des Vorrechtes, die Problematik des Verkehrswerts, die Vollstreckung durch die Gemeinschaft nach § 10 Abs.<br />
3 ZVG sowie die Anmeldung des Vorrechtes (Anspruchsinhaber, notwendige Unterlagen, Zeitpunkt der Anmeldung).<br />
Wir freuen uns, Frau Kollegin Daniela Scheuer für dieses Seminar ankündigen zu können. Die Referentin ist Fachanwältin für<br />
Miet- und WEG-Recht und Sozia in einer <strong>Kölner</strong> Kanzlei. Sie ist Autorin des Kapitels „Das gerichtliche Verfahren nach dem<br />
neuen Wohnungseigentumsgesetz“ im Anwaltshandbuch für Wohnungseigentumsrecht. Zudem veröffentlicht die Referentin<br />
regelmäßig Beiträge in miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Zeitschriften.<br />
Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />
Das Seminar, welches bereits mehrfach mit großem Erfolg durchgeführt wurde, wird sich wiederum mit der Aufarbeitung<br />
der Rechtsprechung des vergangenen Jahres über alle Fachgebiete einschließlich des Verfahrensrechts befassen. Frau<br />
Richterin Astrid Lente-Poertgen ist als langjährige ehemalige Pressesprecherin des Landessozialgerichts mit der Judikatur<br />
des vergangenen Jahres naturgemäß intensiv befasst gewesen und daher bestens in der Lage, alle interessierten Kolleginnen<br />
und Kollegen auf den aktuellen Stand zu bringen.<br />
Frau Astrid Lente-Poertgen ist seit April 1992 als Richterin am Sozialgericht und seit August 1998 beim Landessozialgericht<br />
tätig. Von 1998 bis 2001 war sie mit Streitigkeiten der allgemeinen Rentenversicherung befasst. Anschließend war sie bis<br />
Ende 2004 Richterin am 1. Senat mit dem Schwerpunkt Arbeitsförderungsrecht; seitdem gehört sie dem 16. Senat an (Schwer-<br />
punkte Kranken-, Künstlersozialversicherung, Betriebsprüfungsverfahren, Arbeitsförderungsrecht). Neben der Dozententätigkeit<br />
an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung hält sie regelmäßig Vorträge und Seminare, insbesondere zu Themenbereichen<br />
der Sozialhilfe und Grundsicherung für Arbeitssuchende.<br />
Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />
RA Stefan Klein<br />
miet- und weg-recht<br />
vorrechteanmeldung für die wohnungseigentümergemeinschaft nach § 10 abs. 1 nr. 2 zvg<br />
Es lädt ein:<br />
Ausschuss Miet-<br />
und WEG-Recht<br />
Datum:<br />
Mittwoch, 18. Mai 2011<br />
18.00 – 20.00 Uhr<br />
Ort:<br />
Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />
Escher Str. 217<br />
50739 Köln<br />
sozialrecht<br />
neuste rechtsprechung des lSg nrw und des bundessozialgerichts<br />
Es lädt ein:<br />
Sozialrechtsausschuss<br />
Datum:<br />
Mittwoch, 20. Mai 2011<br />
18.00 – 20.00 Uhr<br />
Ort:<br />
Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />
Escher Str. 217<br />
50739 Köln<br />
Referentin:<br />
RAin Daniela Scheuer,<br />
Köln<br />
RAin Daniela Scheuer<br />
Referentin:<br />
Richterin am LSG Essen<br />
Astrid Lente-Poertgen<br />
Richterin<br />
Astrid Lente-Poertgen<br />
KAV MITTEILUNGEN | AUSGABE 1 | FEBrUAr 2011 17
18<br />
Seminare<br />
abfrage des interesses an neuen fachanwaltslehrgängen im herbst / winter 2011<br />
In den vergangenen Jahren hat der KAV sehr erfolgreich Fachanwaltslehrgänge<br />
durchgeführt. Auch in der Zukunft möchte der Verein seinen<br />
Mitgliedern gewohnt günstige Fachanwaltslehrgänge anbieten. Dies setzt<br />
allerdings voraus, dass auch ein ausreichend großes Interesse an diesen<br />
Lehrgängen besteht, da diese nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl<br />
durchgeführt werden können.<br />
Daher möchten wir Sie bitten, Ihr Interesse an der Teilnahme an den nachfolgend<br />
genannten Fachanwaltslehrgängen zu bekunden. Ein entsprechendes<br />
Formular finden Sie in der Ausgabe dieser Mitteilungen sowie im Download-<br />
Bereich unserer Website.<br />
Aufgrund der bereits eingegangenen Interessensbekundungen<br />
möchten wir Ihnen folgende Lehrgänge zur Wahl stellen:<br />
der insolvenzrechtsausschuss informiert<br />
der ausschuss Junge anwälte informiert<br />
www.koelner.anwaltverein.de<br />
» Arbeitsrecht<br />
» Erbrecht<br />
» Gewerblicher Rechtschutz<br />
» Medizinrecht<br />
» IT-Recht<br />
» Urheber- und Medienrecht<br />
» Verkehrsrecht<br />
die Ausschüsse und Arbeitskreise informieren<br />
Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 sind einige maßgebliche Änderungen<br />
der Insolvenzordnung verbunden. Zunächst ist § 14 Abs. 1 InsO dahingehend<br />
geändert worden, dass ein Insolvenzantrag jetzt nicht mehr allein dadurch<br />
unzulässig wird, dass die Forderung des antragstellenden Gläubigers erfüllt<br />
wird, wenn in einem Zeitraum von zwei Jahren vor der Antragstellung<br />
bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen<br />
des Schuldners gestellt worden ist. Dem Gläubiger obliegt es allerdings<br />
dann, die vorherige Antragstellung glaubhaft zu machen. Ferner wird<br />
in § 14 Abs. 3 InsO geregelt, dass der Schuldner die Kosten des Verfahrens<br />
zu tragen hat, wenn die Forderung des Gläubigers nach Antragstellung erfüllt<br />
und der Antrag als unbegründet abgewiesen wird.<br />
1. Stammtisch Junge Anwälte<br />
Regelmäßig organisiert der Ausschuss Junge Anwälte ein Treffen für junge<br />
Kolleginnen und Kollegen zum Informationsaustausch und Gespräch.<br />
Im Jahr 2011 werden wir uns nicht regelmäßig einmal im Monat treffen,<br />
sondern haben uns vorgenommen, für Euch einzelne interessante Events<br />
zu organisieren und rechtzeitig vorher über die KAV-Mitteilungen, über die<br />
Homepage des KAV oder auch über Aushänge am schwarzen Brett im Gericht<br />
die genauen Daten dazu bekannt zu geben.<br />
Es lohnt sich daher immer mal wieder auch im Internet auf die Seite des<br />
Ausschusses der Jungen Anwälte zu gehen.<br />
Ebenso besteht auch die Möglichkeit, dass ihr Euch in den E-Mail-Verteiler<br />
für diese Veranstaltungen aufnehmen lasst. In diesem Falle schickt bitte<br />
eine entsprechende E-Mail an stammtisch@endlich-anwalt.de.<br />
Die Kosten für die Lehrgänge des KAV sind traditionell äußerst günstig. Je<br />
nach Höhe der Teilnehmerzahlen wird der Kostenbeitrag voraussichtlich<br />
zwischen € 1.500,00 zzgl. 19 % MwSt. (€ 1.785,00) und € 1.900,00 zzgl. 19 %<br />
MwSt. (€ 2.261,00) betragen. Darin enthalten sind 4 Klausuren à 5 Stunden,<br />
die Arbeitsunterlagen sowie der Pausenkaffee/Tee.<br />
Für Mitglieder des KAV, die sich zum Zeitpunkt der Anmeldung noch in<br />
einem Zeitraum von 5 Jahren nach Erstzulassung befinden, wird es einen<br />
gewohnten Rabatt in Höhe von € 200,00 netto geben.<br />
Die Voraussetzung zur Beantragung des Fachanwaltstitels finden Sie in der<br />
aktuellen Fachanwaltsordnung, die Sie ebenfalls über den Download-Bereich<br />
der Website erhalten.<br />
Auskünfte zu den KAV-Fachanwaltslehrgängen erhalten Sie über die Geschäftsstelle<br />
des KAV, die Sie unter 0221 / 28 56 02 - 0 erreichen können.<br />
Ansprechpartner für die Fachanwaltslehrgänge im Besonderen ist Herr Martin<br />
V. Sampedrano Gonzalez, den Sie unter der Durchwahl -18 erreichen können.<br />
Gerne steht er Ihnen auch für eine schriftliche Beantwortung Ihrer Fragen<br />
via E-Mail unter: sampedrano@koelner.anwaltverein.de zur Verfügung.<br />
Bitte senden Sie das von Ihnen ausgefüllte Faxrevers mit Ihren Angaben bis<br />
zum 25. März an folgende Faxnummer: 0221 / 28 56 02 - 21.<br />
In § 55 Abs. 4 InsO ist ferner nunmehr geregelt worden, dass Steuerfor-<br />
derungen, die während der vorläufigen Verwaltung begründet werden, nach<br />
Eröffnung des Verfahrens als Masseverbindlichkeiten gelten. Während es<br />
sich bislang so verhielt, dass Steuerforderungen während der Tätigkeit eines<br />
sog. „schwachen“ vorläufigen Insolvenzverwalters nach Verfahrenseröffnung<br />
als Insolvenzforderungen behandelt wurden, ist nunmehr de facto<br />
das „Fiskusprivileg“ zumindest teilweise wieder eingeführt worden. Dies<br />
bedeutet eine deutlich verschlechterte Quotenaussicht für alle nicht gesicherten<br />
Gläubiger.<br />
Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Verfahren, bei denen der Insol-<br />
venzantrag nach dem 31.12.2010 gestellt wird.<br />
2. Hotline für junge Kolleginnen und Kollegen<br />
Der Ausschuss Junge Anwälte hat eine Hotline eingerichtet, damit sich junge<br />
Kolleginnen und Kollegen mit Fragen, die den Einstieg in den Anwaltsberuf<br />
und die Probleme in den ersten Berufsjahren betreffen, unmittelbar an die<br />
Mitglieder des Ausschusses wenden können. Die Hotline wird ab dem Er-<br />
scheinen dieser Mitteilungen bedient<br />
im Monat Februar 2011<br />
von Herrn Kollegen Marcus Hegelein,<br />
0221 / 22 25 240<br />
im Monat März 2011<br />
von Frau Kollegin Ingrun Hübsch,<br />
0221 / 283 63 87<br />
im Monat April 2011<br />
von Herrn Kollegen Georg Mörchel,<br />
0221 / 28 36 388<br />
und im Monat Mai 2011<br />
von Frau Kollegin Angela Otto,<br />
0221 / 80 12 911
der ausschuss rvg informiert<br />
1. Beiordnung des Anwalts im sozialgerichtlichen Verfahren<br />
Die Beiordnung eines Rechtsanwalts in einem sozialgerichtlichen Verfahren<br />
über die Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld ist erforderlich.<br />
Die Anwaltsbeiordnung in den unteren Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit<br />
wurde bisher von dem BVerfG (E 9, 124 ff.) abgelehnt. Diese Rechtsansicht<br />
sieht das bayerische LSG als überholt an. Das Sozialrecht ist eine<br />
Spezialmaterie, die nicht nur der rechtsunkundigen Partei, sondern auch<br />
dem Juristen in der Anwendung Schwierigkeiten bereitet. Zudem hat sich<br />
die Mitwirkung der Anwälte im Interesse der Partei und einer geordneten<br />
Rechtspflege als wertvoll erwiesen.<br />
Rechtsanwälte können diese Entscheidung für sich nutzen und ihren bedürftigen<br />
Mandanten nun auch für das erstinstanzliche Verfahren die Beantragung<br />
von PKH unter ihrer Beiordnung anraten. Damit dürfte auch häufiger<br />
die Einbringlichkeit der anwaltlichen Vergütung gewährleistet sein.<br />
LSG München Beschl. 28.06.2010 – L 9 AL 140/09<br />
2. Prozesskostenhilfe bei erforderlicher Beweiserhebung<br />
Die hinreichende Erfolgsaussicht einer Klage ist in der Regel dann gegeben,<br />
wenn über die Behauptung der PKH-Partei Beweis zu erheben ist. Das gilt<br />
selbst dann, wenn es unwahrscheinlich ist, dass dieser Beweis erbracht<br />
werden kann. Nur in engen Grenzen ist eine Vorwegnahme der Beweiserhebung<br />
möglich, wenn eine Gesamtwürdigung aller schon feststehenden<br />
Umstände und Indizien eine positive Beweiswürdigung zugunsten des Hilfs-<br />
bedürftigen ausschließen. Außerdem dürfen schwierige, bislang ungeklärte<br />
Rechts- und Tatfragen nicht im PKH-Verfahren entschieden werden. Sie<br />
müssen auch von Unbemittelten einer prozessualen Klärung zugeführt<br />
werden (BVerfG NJW 94, 214).<br />
Trotz dieser eindeutigen Rechtssprechung unterliegen die Instanzgerichte<br />
immer wieder der Versuchung, den Rechtsstreit schon im PKH-Verfahren<br />
zu erledigen. Sie umgehen damit die mündliche Verhandlung, in der es einer<br />
Partei auch möglich ist, im Rahmen der Anhörung nach § 141 ZPO zu überzeugen,<br />
wenn keine Beweismittel vorhanden sind.<br />
Zunehmend beteiligen sich die Bevollmächtigten der Beklagten nicht mehr<br />
am PKH-Verfahren, weil ihrem Mandanten bei der bedingten Klageerhebung<br />
unter der Voraussetzung der Bewilligung von PKH bei Zurückweisung<br />
des PKH-Antrages kein Erstattungsanspruch gegenüber der bedürftigen<br />
Partei zusteht. In diesem Fall kann das Beweisangebot der eigenen Parteivernehmung<br />
nach § 447 ZPO schon zur PKH-Bewilligung führen, da die<br />
Zustimmung des Gegners zwar nicht wahrscheinlich ist, aber auch nicht<br />
ausgeschlossen werden kann.<br />
OLG Thüringen Beschl. 24.08.10 – 4 W 364/10<br />
3. Keine Anrechnung der eingeklagten Geschäftsgebühr auf die<br />
Verfahrensgebühr bei einem Prozessvergleich mit allgemeiner<br />
Abgeltungsklausel<br />
Schließen die Parteien bei eingeklagter 1,3 Geschäftsgebühr einen Prozessvergleich<br />
mit allgemeiner Abgeltungsklausel, so wird dadurch die Geschäftsgebühr<br />
nicht i. S. von § 15a II RVG tituliert.<br />
Der Klägervertreter verlangt in der Klageschrift neben der Hauptforderung<br />
die Zahlung der 1,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG aus dem Gesichtspunkt<br />
des Verzuges. Das Verfahren endet mit Abschluss eines Vergleichs.<br />
Zum Ausgleich aller wechselseitigen Ansprüche zahlt der Beklagte<br />
einen Betrag in Höhe von € 5.000,00. Die Nebenforderungen werden nicht<br />
erwähnt. Aufgrund des Vergleichs meldet der Klägervertreter anrechnungsfrei<br />
eine 1,3 Verfahrensgebühr zur Kostenfestsetzung an. Der Rechtspfleger<br />
setzt nur eine 0,65 Verfahrensgebühr fest, weil die Anrechnung der Geschäftsgebühr<br />
nach § 15a II RVG zu berücksichtigen sei.<br />
Die Beschwerde des Klägervertreters hatte Erfolg. Die Anrechnung ist unzulässig.<br />
Dem Vergleich lässt sich nicht entnehmen, ob und in welchem<br />
Umfang die Geschäftsgebühr in dem Vergleichsbetrag enthalten ist. Eine<br />
vergleichsweise titulierte Geschäftsgebühr kann nur angenommen werden,<br />
wenn eine ausdrückliche Regelung unter Bezifferung der Geschäftsgebühr<br />
getroffen ist.<br />
OLG Köln Beschl. 09.06.2010 – 17 W 86/10<br />
4. Organisation der Fristen in der Anwaltskanzlei<br />
Die Berechnung und Notierung der Fristen hat der Rechtsanwalt durch geeignete<br />
Anweisungen sicherzustellen. Die konsequente Fristenkontrolle ist<br />
durch Maßnahmen frühzeitig und im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang<br />
mit dem Zustellungszeitpunkt eines Schriftstückes, das den Fristenlauf<br />
in Gang setzt, vorzunehmen. Beantragt der Rechtsanwalt eine Fristverlängerung,<br />
so muss das hypothetische Ende der beantragten Fristverlängerung<br />
bei Einreichung des Verlängerungsantrages als vorläufig gekennzeichnet und<br />
rechtzeitig, spätestens nach Eingang der gerichtlichen Mitteilung überprüft<br />
werden, damit das wirkliche Ende der Frist festgestellt werden kann.<br />
BGH Beschl. 13.07.2010 – VI ZB 1 /10<br />
Praxishinweis: Der Rechtsanwalt kann sich nicht darauf verlassen, dass<br />
dem Fristverlängerungsantrag stattgegeben wird. Vor Ablauf der ursprünglichen<br />
Frist muss notfalls durch ein Telefonat mit der Geschäftsstelle des<br />
Gerichts die Bewilligung der Verlängerung klargestellt werden.<br />
5. Beiordnung des Rechtsanwalts im Rahmen der Verfahrenskosten-<br />
hilfe bei Umgangsstreitigkeiten in Familiensachen ohne Anwaltszwang<br />
Ist eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben, soll<br />
dem Beteiligten im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe ein Rechtsanwalt<br />
beigeordnet werden, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Sach- und<br />
Rechtslage erforderlich ist. Die Erforderlichkeit zur Beiordnung beurteilt<br />
sich auch nach den subjektiven Fähigkeiten des Beteiligten.<br />
Auch wenn der Grundsatz der Waffengleichheit kein allein entscheidender<br />
Gesichtspunkt mehr für die Beiordnung ist, kann der Umstand der Vertretung<br />
anderer Beteiligter ein Kriterium für die Beiordnung sein.<br />
BGH Beschl. 23.06.2010 – XII ZB 232/09<br />
Nach Inkrafttreten des FamFG gelten für Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit<br />
außerhalb der Familienstreitsachen und Ehesachen nach Anhängigkeit<br />
ab 01.09.2009 die Vorschriften der §§ 76 bis 78 FamFG und damit die<br />
§ 114 ff ZPO entsprechend. Der Gesetzgeber hat jedoch die Regelung des<br />
§ 121 II Alt. 2 ZPO nicht übernommen. Für Verfahren ohne Anwaltszwang<br />
§ 114 I FamFG wird die Beiordnung nur für notwendig erachtet, wenn wegen<br />
der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Beiordnung erforderlich erscheint.<br />
Dabei sollte ausschließlich die objektive Schwierigkeit maßgeblich<br />
sein und ein strenger Maßstab angelegt werden, BT-Dr. 16/6308 S. 214.<br />
Der vormals weite Begriff der Erforderlichkeit sollte nicht mehr gelten. Entgegen<br />
der amtlichen Begründung hat der BGH für die Beiordnung folgende<br />
Grundsätze aufgestellt:<br />
» Die Prüfung hat einzelfallbezogen und nicht im Sinne eines Regel-Aus-<br />
nahme-Verhältnisses zu erfolgen.<br />
»<br />
»<br />
Nicht nur objektive Kriterien der schwierigen Sach- und Rechtslage, sondern<br />
auch subjektive Fähigkeiten sind zu berücksichtigen.<br />
Es reicht aus, wenn alternativ die Sach- oder die Rechtslage schwierig ist.<br />
» Die pauschale Berufung auf den Amtsermittlungsgrundsatz ist nicht geeignet,<br />
um auch subjektive Gesichtspunkte wie die Fähigkeit, sich schriftlich<br />
oder mündlich auszudrücken, oder gesundheitliche Defizite unberücksichtigt<br />
zu lassen.<br />
» Der Grundsatz der Waffengleichheit ist zwar nicht mehr alleiniges<br />
ausschlaggebendes Kriterium. Wenn ein anderer Beteiligter anwaltlich<br />
vertreten ist, kann die Erforderlichkeit einer Beiordnung gegeben sein.<br />
» Die Beiordnung eines Rechtsanwalts ist entbehrlich, wenn z.B. in Sorgeund<br />
Umgangsrechtsverfahren nur über Nebenpunkte gestritten wird.<br />
KAV MITTEILUNGEN | AUSGABE 1 | FEBrUAr 2011 19
20<br />
die Ausschüsse und Arbeitskreise informieren<br />
der Strafrechtsausschuss informiert<br />
1. Treffen mit Staatsanwälten und Strafrichtern am 20. Januar 2011<br />
Der Strafrechtsausschuss hat in Absprache mit der Staatsanwaltschaft und<br />
dem Amtsgericht Köln zu einem informellen Treffen von insgesamt ca. 70<br />
Personen im Brauhaus Unkelbach eingeladen, zu dem sich <strong>Kölner</strong> Kolleginnen<br />
und Kollegen nach der Ankündigung in den letzten KAV-Mitteilungen<br />
anmelden konnten. Ziel war es, die Kommunikation zwischen den <strong>Kölner</strong><br />
Strafverteidigern und der Strafjustiz zu verbessern. Spätestens nach den<br />
ersten Gläsern Kölsch war offenkundig, dass jenseits von Robe und Gerichtsgebäude<br />
über juristische, aber auch nichtjuristische Dinge ohne Komplikationen<br />
oder Anbiederungen gut und lange diskutiert werden konnte.<br />
Eine Fortsetzung ist geplant.<br />
2. Auswertung der Pflichtverteidigerliste<br />
Die Kolleginnen und Kollegen, die auf der sog. Pflichtverteidigerliste des<br />
Strafrechtsausschusses stehen, werden gebeten, sich an der E-Mail-Auswertung<br />
der Beiordnungspraxis zu beteiligen. So soll der für Beschuldigte<br />
und Verteidiger wichtige Vorgang rund um die Beiordnung beleuchtet<br />
werden, um eventuelle Missstände aufzudecken. Gerne können Wünsche<br />
und Kritik auch unmittelbar an den Sprecher des Strafrechtsausschusses,<br />
Herrn Kollegen Dr. Frank Seebode, z.B. per Email (frank.seebode@rechtsanwaeltekoeln.eu)<br />
mitgeteilt werden.<br />
der arbeitskreis bank- und Kapitalmarktrecht informiert<br />
www.koelner.anwaltverein.de<br />
Urteil des Landgerichts Köln vom 15.12.2010<br />
(Az.: 23 O 338/09)<br />
zur Auskunftspflicht einer Fonds-Gesellschaft<br />
Das Landgericht Köln hat ein beachtenswertes<br />
Urteil zur Auskunftspflicht von Fonds-Gesellschaften<br />
erlassen dessen Kernaussagen sind:<br />
» Die umstrittene Frage, wie der zwischen den Anlegern und der Fonds-<br />
Gesellschaft bestehende Investmentvertrag einzuordnen ist, entscheidet<br />
das Landgericht dahin, dass es sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
handelt, aus dem sich Auskunftspflichten nach den §§ 675<br />
Abs. 1, 666 BGB ergeben.<br />
» Inhalt und Grenzen der Auskunft bestimmen sich nach dem Verlangen<br />
des Geschäftsherrn unter Beachtung des Rechtsverhältnisses zwischen<br />
Geschäftsherrn und Geschäftsführer, des Grundgedankens des § 666<br />
BGB und des Grundsatzes von Treu und Glauben. Der Auskunftsanspruch<br />
dient dem Zweck, dem Geschäftsherrn die Informationen zu verschaffen,<br />
die er benötigt, um seine Rechtsstellung im Zusammenhang mit der<br />
Auftragserledigung beurteilen zu können und daraus Folgerungen zu<br />
ziehen. § 242 BGB beschränkt diesen Anspruch zum einen durch die<br />
Erforderlichkeit der Auskünfte, zum anderen durch die Zumutbarkeit<br />
der Auskunftserteilung für den Schuldner.<br />
» Die Erstellung des Jahresberichts für das Sondervermögen hindert eine<br />
Auskunftserteilung nicht. Insofern zieht das Landgericht Köln eine<br />
Parallele zur Aktiengesellschaft. Bei dieser ist der Vorstand periodisch<br />
verpflichtet, Jahresabschlüsse zu erstellen. Bei börsennotierten Aktiengesellschaften<br />
bestehen darüber hinausgehend im Einzelnen sehr<br />
detaillierte Finanzberichtserstattungspflichten nach dem WpHG. Dennoch<br />
räumt aber § 131 AktG den Aktionären im Rahmen der Hauptversammlung<br />
weitreichende Informationsrechte ein, um ihnen eine<br />
sachgemäße Beurteilung von Gegenständen der Tagesordnung zu ermöglichen.<br />
Vor diesem Hintergrund kann nach dem Urteil des Landgerichts<br />
Köln auch einem Fondsanleger eine Auskunft nicht verweigert<br />
werden, wenn die Auskünfte im Jahresbericht nicht ausreichend sind.<br />
3. Rechtsprechungsübersicht des 1. Strafsenats des OLG Köln<br />
Der Strafrechtsausschuss dankt Herrn Vors. Richter am OLG Köln Werner<br />
Schröders für die Übermittlung der kompletten Rechtsprechung des 1. Strafsenats,<br />
die im Downloadbereich der Homepage des Strafrechtsausschusses<br />
(unter www.koelner.anwaltverein.de, Auschüsse) zu finden ist. Sie stellt ein<br />
wichtiges Nachschlagewerk für die hiesige Verteidigertätigkeit dar!<br />
4. 35. Strafverteidigertag vom 25. bis 27 März 2011<br />
in Berlin, Humboldt-Universität<br />
Dieser jährliche Fachkongress zu aktuellen Fragen des Straf- und Strafprozessrechts<br />
ist mit regelmäßig rund 500 Teilnehmern die größte Veranstaltung<br />
dieser Art in Deutschland. Er wird von 12 regionalen Vereinigungen,<br />
darunter der Strafrechtsausschuss des KAV, organisiert und ist immer eine<br />
Teilnahme wert!<br />
Unter der Überschrift „Abschied von der Wahrheitssuche“ finden sich dieses<br />
Jahr 8 Arbeitsgruppen, die alle mit hochkarätigen Referenten besetzt sind.<br />
Die Eröffnungs- und Schlussveranstaltungen werden von einem attrak-<br />
tiven Rahmenprogramm abgerundet. Detaillierte Informationen und die<br />
Möglichkeit zur Anmeldung finden sich in den bereits über die Fächer verteilten<br />
und auf der Geschäftsstelle des KAV ausliegenden Flyer oder unter<br />
www.strafverteidigertag.de.<br />
» Das Landgericht Köln führt ferner aus, dass die Fondsgesellschaft die<br />
Auskunftserteilung nicht mit der Begründung verweigern kann, die Auskunft<br />
sei nur an alle Anleger des Fonds gemeinsam zu erteilen, § 432<br />
BGB. Dieser Grundsatz ist nach Ansicht des Landgerichts Köln nur anwendbar,<br />
wenn ein einheitliches Auftragsverhältnis zwischen der Mehrheit<br />
der Auftraggeber einerseits und dem Beauftragten andererseits<br />
besteht, was bei einer Fondsgesellschaft nicht der Fall ist. Denn dort<br />
steht das Auftragsverhältnis eines jeden einzelnen Anlegers unabhängig<br />
neben den Auftragsverhältnissen aller übrigen Anleger.<br />
» Ein Missbrauch des Auskunftsrechts kann nur dann angenommen werden,<br />
wenn der die Auskunft Verlangende ersichtlich kein Interesse an<br />
der begehrten Auskunft hat und das Verlangen nur dem Zweck dient,<br />
durch sachwidrige, unangemessene Auskunftsverlangen den Auftragsvollzug<br />
zu stören.<br />
» Eine Auskunft kann aber immer verlangt werden, wenn die Möglichkeit<br />
einer Pflichtverletzung durch den Beauftragten besteht und die verlangte<br />
Auskunft der Klärung von Schadensersatzansprüchen dient.<br />
» Auch die Erstellung eines Verkaufsprospekts steht individuellen Auskunftsansprüchen<br />
nicht entgegen, da die dort enthaltenen Informationen<br />
mit dem Vertrieb der Anteile, nicht mit der ordnungsgemäßen Auftragserfüllung<br />
in Zusammenhang stehen.<br />
» Die Aufstellung einer internen Richtlinie der Investmentgesellschaft für<br />
ein konkretes Sondervermögen bringt zum Ausdruck, dass die Investmentgesellschaft<br />
insofern eine Sorgfaltspflicht anerkennt und dass<br />
sich Verstöße gegen diese Richtlinie als Sorgfaltspflichtverstoß darstellen<br />
können, deren Verletzung Schadenersatzansprüche der Anleger<br />
nach sich ziehen können.<br />
»<br />
Das „Bankgeheimnis“ schützt die Investmentgesellschaft nicht.<br />
Gegen das Urteil ist die Berufung bei dem Oberlandesgericht Köln anhängig.<br />
RA Markus Trude<br />
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
<strong>Kölner</strong> Anwaltverein auf der Prunksitzung von „Justitia verdötsch“<br />
frühjahrsempfang des Kav im arbeitsgericht Köln am 04.05.2011<br />
Der Arbeitsrechtsausschuss im KAV lädt wie jedes Jahr alle arbeitsrechtlich<br />
interessierten Kolleginnen und Kollegen zum traditionellen Frühjahrsempfang<br />
im Arbeitsgericht Köln ein am<br />
Mittwoch, dem 04. Mai 2011<br />
Beginn: 14.00 Uhr<br />
Foyer des <strong>Kölner</strong> Arbeitsgerichts<br />
Pohligstr. 9, 50939 Köln<br />
Sommerempfang der Sozialrechtler/-innen im <strong>Kölner</strong> Sozialgericht am 08.06.2011<br />
Diesjährig findet ein Sommerempfang der Sozialrechtler/-innen im <strong>Kölner</strong><br />
Sozialgericht zum Zwecke des Austausches praxisrelevanter Fragestellungen<br />
statt.<br />
Am Mittwoch, dem 08. Juni 2011, ab 14.00 Uhr, treffen sich im Foyer des<br />
Sozialgerichts (vor den Sitzungssälen) neben den Richterinnen und Richtern<br />
des Gerichts sowie den Kolleginnen und Kollegen des KAV auf Einladung<br />
der Präsidentin des Sozialgerichts, Frau Beatrix Debus, auch Vertreter<br />
der Gewerkschaften und Sozialverbände.<br />
Vorankündigung:<br />
ausbildungsgala Sommer 2011 am 22. Juli 2011 – die festliche gala in der wolkenburg<br />
Save the date: Gala <strong>Kölner</strong> Juristen<br />
Veranstaltungen und Termine<br />
Am 21. Januar 2011 feierte die Karnevalsgesellschaft „Justitia verdötsch“<br />
im Theater am Tanzbrunnen ihre diesjährige Kostümsitzung. Der <strong>Kölner</strong><br />
Anwaltverein hatte 50 Karten reserviert, die in kürzester Zeit vergriffen<br />
waren. Gemeinsam mit Richtern und Richterinnen, Staatsanwälten und<br />
Staatsanwältinnen und Justizangestellten wurde im großartigen Rahmen<br />
des Theaters gefeiert, geschunkelt und gesungen. Die Gesellschaft hat<br />
Spitzenkräfte des Karnevals aufgeboten, wie Wicki Jungeburth, Willibert<br />
Pauels (ne bergische Jung), Brings, Guido Cantz, die Paveier u.a. Wir<br />
danken der Gesellschaft für einen sehr gelungenen Abend und freuen uns<br />
schon auf die große Prunksitzung 2012 am 13. Januar 2012. Auch dann<br />
wird der <strong>Kölner</strong> Anwaltverein wieder ein Kontingent reservieren.<br />
Wir können nur empfehlen, sich frühzeitig um Karten zu bewerben.<br />
Wir freuen uns, auch dieses Mal einen renommierten Referenten in Person<br />
von Herrn Prof. Dr. Martin Henssler gewonnen zu haben.<br />
Die von dem Arbeitsrechtsausschuss des KAV gemeinsam mit dem Direktor<br />
des Arbeitsgerichts Herrn Dr. Hans Jörg Gäntgen organisierte Veranstaltung<br />
bietet wie in jedem Jahr die bewährte Gelegenheit zum ungezwungenen<br />
fachlichen Austausch, zu dem auch die Richterschaft des <strong>Kölner</strong><br />
Arbeitsgerichts und Landesarbeitsgerichts sehr herzlich eingeladen ist.<br />
Bei diesem Arbeitstreffen werden einzelne besonders relevante Themen<br />
aus der Praxis besprochen, zu denen gemeinsame Lösungen für Einzelprobleme<br />
erarbeitet werden können. Die Themen wurden zwischen der<br />
Richterschaft und dem Sozialrechtsausschuss abgestimmt.<br />
Alle sozialrechtlich interessierten Kolleginnen und Kollegen sind herzlich<br />
eingeladen, an dieser Veranstaltung teilzunehmen.<br />
Eine vorherige Anmeldung über den KAV ist notwendig.<br />
Bitte nutzen Sie hierfür das am Ende des Heftes anliegende Revers.<br />
Merken Sie sich schon heute Ihre Teilnahme an diesem besonderen<br />
Ereignis vor. Der Empfang beginnt im Innenhof der Wolkenburg um 18.30<br />
Uhr. Nach dem gemeinsamen Abendessen werden die Prüfungsurkunden im<br />
feierlichen Rahmen überreicht, bevor im Anschluss stimmungsvolle Partybeats<br />
zum Tanz animieren.<br />
Eintritt:<br />
Gäste € 70,00 pro Person<br />
Prüfungsteilnehmer € 50,00 pro Person.<br />
Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer, Teilnahme am Dinnerbuffet,<br />
unlimitierte Softgetränke, Wein, Bier und Kaffee sowie Eintritt zur anschließenden<br />
Party.<br />
Veranstaltungsort: Wolkenburg, Mauritiussteinweg 59, 50676 Köln.<br />
Am 18. November 2011 findet in der Wolkenburg, Mauritiussteinweg 59,<br />
50676 Köln, die Gala <strong>Kölner</strong> Juristen in festlicher Abendgarderobe statt.<br />
Empfang: 17.30 Uhr<br />
Dinner: 18.30 Uhr<br />
Eröffnung des Tanzes: 20.30 Uhr<br />
Durch den stimmungsvollen Abend mit Events begleitet Sie das Tanzorchester<br />
„No Limit“ (angefragt).<br />
Mehr Details und weitere Informationen finden Sie in den nächsten Ausgaben<br />
der Mitteilungen.<br />
KAV MITTEILUNGEN | AUSGABE 1 | FEBrUAr 2011 21
22<br />
Veranstaltungen und Termine<br />
wichtige termine 2011<br />
Personen<br />
www.koelner.anwaltverein.de<br />
Bitte merken Sie sich folgende Termine für 2011 bereits vor:<br />
04.05.2011 Frühjahrsempfang Arbeitsgericht Köln<br />
08.06.2011 Sommerempfang der Sozialrechtler/-innen im <strong>Kölner</strong> Sozialgericht<br />
06.07.2011 4. <strong>Kölner</strong> Anwaltstag und Ordentliche Mitgliederversammlung des KAV<br />
22.07.2011 Ausbildungsgala der Rechtsanwaltsfachangestellten Sommer 2011<br />
17./18.11.2011 4. Europäisches Anwaltsforum<br />
18.11.2011 Gala <strong>Kölner</strong> Juristen<br />
<strong>Kölner</strong> anwaltverein Service gmbh – neuer geschäftsführer<br />
Zum 01.01.2011 hat Herr Kollege Kourosh Aminyan das Amt des Geschäftsführers<br />
der KAV Service GmbH von Herrn Kollegen Christian Kerner übernommen.<br />
RA Kourosh Aminyan<br />
neue pressesprecher des Kav<br />
RA Dr. Thomas Gutknecht<br />
Herr Kollege Aminyan ist seit 2005 als Rechtsanwalt tätig und Mitglied in einer Rechtsanwalts-Partnerschaft<br />
von insgesamt 4 Kolleginnen und Kollegen. Seit 2009 ist er Mitglied<br />
im Vorstand des KAV und hat sich bereits auch zuvor im Rahmen seiner Tätigkeit im<br />
Ausschuss Junge Anwälte vor allen Dingen um deren Belange gekümmert. Unter anderem<br />
seinem Einsatz ist es zu verdanken, dass der KAV sich in hervorragender Weise bei den<br />
Vereidigungen der neu zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte präsentieren<br />
kann. Wir freuen uns, Herrn Kollegen Aminyan nunmehr auch im Team der Geschäftsstelle<br />
begrüßen zu können, und sind sicher, dass er die Geschäfte der KAV Service GmbH zum<br />
Nutzen der Kollegenschaft fortführen und ausbauen wird.<br />
Gleichzeitig danken wir an dieser Stelle Herrn Kollegen Christian Kerner sehr herzlich<br />
für seinen unermüdlichen Einsatz als Geschäftsführer der <strong>Kölner</strong> Anwaltverein Service<br />
GmbH in den vergangenen fünf Jahren. Auch durch seine Tätigkeit ist die <strong>Kölner</strong> Anwalt-<br />
verein Service GmbH insgesamt die Service-Institution für anwaltliche Dienstleistungen.<br />
Sie betreibt den Kurierdienst, der für Kolleginnen und Kollegen den Posttransport<br />
zu allen Gerichten und Behörden im hiesigen Sprengel übernimmt. Außerdem veran-<br />
staltet die <strong>Kölner</strong> Anwaltverein Service GmbH nahezu alle Seminare sowie natürlich auch<br />
die erfolgreichen Fachanwaltslehrgänge des KAV.<br />
Der Vorstand des KAV hat die Herren Kollegen Dr. Thomas Gutknecht und Jürgen Sauren,<br />
beide Vorstandsmitglieder, zu den neuen Pressesprechern des KAV bestellt. Die Pressesprecher<br />
bilden das Bindeglied zwischen der örtlichen und überörtlichen Presse und dem<br />
KAV. Für weitere Informationen steht in der Geschäftsstelle der Pressereferent des KAV,<br />
Herr Martin V. Sampedrano Gonzalez,<br />
unter 0221 / 28 56 02 - 18<br />
oder presse@koelner.anwaltverein.de<br />
zur Verfügung.<br />
ra burkhard Kurtenbach –<br />
beendigung seiner ehrenamtlichen tätigkeit bei der gnadenstelle des lg Köln<br />
RA Burkhard Kurtenbach<br />
RA Christian Kerner<br />
RA Jürgen Sauren<br />
Herr Kollege Burkhard Kurtenbach hat Ende des Jahres 2010 im Alter von 79 Jahren seine seit dem 13.05.1971 (!)<br />
währende ehrenamtliche Mitwirkung als Rechtsanwalt bei der Bearbeitung von Gnadensachen bei der Gnadenstelle<br />
des Landgerichts Köln beendet.<br />
Der Präsident des Landgerichts, Herr Helmut Zerbes, dankte ihm in einer kleinen Zeremonie am 14.01.2011 für<br />
diese nahezu 40-jährige und überaus verdienstvolle Tätigkeit. Im Beisein seiner Familie und in Anwesenheit eines<br />
weiteren bei der Gnadenstelle ehrenamtlich tätigen Kollegen sowie sämtlicher Beschäftigter der Gnadenstelle<br />
erinnerte Herr Kollege Kurtenbach an Stationen seines Lebens, an für ihn bedeutsame Verfahren und nahm so<br />
die Anwesenden mit auf eine Zeitreise durch nahezu 50 Jahre <strong>Kölner</strong> Justizgeschichte.<br />
Der KAV wünscht Herrn Kollegen Kurtenbach – nunmehr im Ruhestand – noch viele Jahre geistiger Frische in guter<br />
körperlicher Verfassung und dankt ihm sehr herzlich für seinen höchst anerkennenswerten Einsatz.
herzlich willkommen im Kav<br />
bericht eines kroatischen Kollegen über das 3. europäische anwaltsforum in Köln<br />
Der <strong>Kölner</strong> Anwaltverein e.V. (KAV) ist der größte Anwaltverein Deutschlands<br />
und organisierte im September 2010 das 3. Europäische Anwaltsforum.<br />
Wie schon beide Jahre zuvor ist das Forum für die Zusammenkunft der<br />
KAV Mitglieder sowie der Anwaltschaft aus weiteren europäischen Staaten<br />
konzipiert. Hierbei erhalten die Teilnehmer während zweier Tage in Form<br />
von Referaten sowie unmittelbaren Gesprächen einen Überblick zur aktuellen<br />
Lage der Europäischen Gesetzgebung. Darüber hinaus erfahren sie<br />
mehr über die gemeinsamen Beziehungen und können sich ein eigenes<br />
Bild zu den Verhältnissen und Problemen der EU-Staaten sowie Nichtmitgliedsstaaten<br />
machen. Aus diesem Grunde stammten die Hauptthemen der<br />
gehaltenen Vorträge und Diskussionen in diesem Jahr aus den Gebieten<br />
des Familienrechts, wobei das Scheidungsrecht in Italien, den Niederlanden,<br />
Frankreich und Deutschland sowie die Kollision der Rechtssysteme<br />
westlich geprägter Länder und jener muslimischer Staaten ein besonderes<br />
Interesse weckte. Des Weiteren standen neben dem Familienrecht auch<br />
das Medien- und Urheberrecht sowie das Verkehrsrecht (mit besonderem<br />
Blick auf die Gesetzeskollision bei EU-Mitgliedsstaaten) im Blickpunkt.<br />
KAV Intern<br />
Wir freuen uns, seit dem 01. Dezember 2010 folgende Kolleginnen und Kollegen als neue Mitglieder des KAV begrüßen zu können. Wir wünschen allen<br />
Neumitgliedern einen erfolgreichen und zufriedenen Start!<br />
RAin Brigitta Bigger, Köln<br />
RAin Susann Bobusch, Köln<br />
RAin Elisa Catic-Redemann, Köln<br />
RAin Alexandra Marina Dawel, Kerpen<br />
RAin Dr. Jennifer Dikmen, Bonn<br />
RAin Samareh Khosravi, Köln<br />
RAin Verena Knoch, Köln<br />
RAin Beata Kosny, Köln<br />
RAin Christine Mansius, Köln<br />
RAin Isabell Matthey, Bergisch Gladbach<br />
RAin Stefanie Pieck, Köln<br />
RAin Andrea Renvert, Köln<br />
RAin Kirsten Scharenberg, Köln<br />
RAin Beate Schmacher, Köln<br />
RAin Kathrin Thienhaus, Kerpen<br />
RAin Yvonne Wenz, Hürth<br />
RAin Julie Wittenstein, Köln<br />
Als Mitglied des KAV genießen Sie unter anderem folgende Annehmlichkeiten:<br />
»<br />
»<br />
»<br />
»<br />
»<br />
Vielfältige Fortbildungsveranstaltungen und Seminare<br />
Zahlreiche Fachausschüsse und Arbeitskreise<br />
Regelmäßige Mitteilungshefte mit aktuellen Informationen<br />
Ein großes Online Angebot:<br />
Buchung von Seminaren unter www.kav-seminare.de<br />
Online Stellenbörse für Anwälte unter www.kav-karriere.de<br />
» Unterstützung und Informationen zu günstigen Gruppenversicherungsverträgen,<br />
dem Versorgungswerk und zur obligatorischen Berufshaftpflichtversicherung<br />
»<br />
Korrespondenz und Dialog mit <strong>Kölner</strong> Gerichten<br />
RA Christian Ay, Wermelskirchen<br />
RA Dr. Sascha Heinz-Josef Besau, Köln<br />
RA Jochen Brandt, Köln<br />
RA Florian Braunschmidt, Köln<br />
RA Fabian Dietrich, Köln<br />
RA Björn Eichhorn, Köln<br />
RA Ulrike Fell, Elsdorf<br />
RA Thorsten Karkuth, Leverkusen<br />
RA Murat Kilic, Düren<br />
RA Dr. Björn Kupczyk, Köln<br />
RA Joao Carlos Mendes Candido, Köln<br />
RA Dr. Sven-Uwe Neumaier, Bonn<br />
RA Florian J. Rüber, Köln<br />
RA Christian Schmitz, Köln<br />
RA Martin Schreiner, Köln<br />
RA Torben Schultz, Köln<br />
RA Alper Seven, Köln<br />
RA Francois Siegel, Köln<br />
RA Frank Michael Söchtig, Köln<br />
RA Dr. Sascha Vander, Köln<br />
RA Wolfram Vogel, Köln<br />
RA Felix Waniek, Bergisch Gladbach<br />
RA Piotr Ziental, Köln<br />
»<br />
»<br />
»<br />
»<br />
»<br />
»<br />
»<br />
Parkplätze für Anwälte hinter dem Justizparkhaus<br />
Betreuung der Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten<br />
Nutzung des Kurierdienstes des KAV<br />
Rechtsberatung, telefonischer Notdienst in Strafsachen<br />
Vielfältige Rahmenabkommen mit namhaften Anbietern<br />
Option zur Nutzung des Job-Tickets<br />
Zahlreiche Veranstaltungen zur Pflege und zum Knüpfen von Kontakten<br />
» Durch die Mitgliedschaft des KAV im DAV:<br />
Nutzung sämtlicher Angebote des DAV<br />
Die Vertreter der kroatischen Anwaltskammer an diesem Forum waren<br />
mein Kollege Atila Cokolic und ich.<br />
Zu allererst möchten wir die außerordentliche Organisation des Forums<br />
hervorheben und uns bei den Organisatoren Pia Tybussek, der Vorsitzenden<br />
des KAV, und Herrn Bodo Deutschmann, aber auch bei allen anderen zahlreichen<br />
Mitgliedern des KAV, die während der gesamten Dauer für einen<br />
reibungslosen Ablauf des Forums und das Wohlergehen der Gäste gesorgt<br />
haben, bedanken. Zum Abschluss der Referate wurden wir traditionellerweise<br />
vom Präsententen der Rechtsanwaltskammer Köln, Dr. Hubert W.<br />
van Bühren begrüßt.<br />
Nebst dem geschäftlichen Teil des Forums war auch die Organisation der<br />
Festlichkeiten außerordentlich gut gelungen. Zum Abschluss des ersten<br />
Tages wurden Gäste und Gastgeber in den „Turm der Blauen Funken“ eingeladen,<br />
einem der mittelalterlichen Türme der Stadt Köln. Wie schon das<br />
Jahr zuvor wurde das Forum mit einem festlichen Dinner im „Theater am<br />
Tanzbrunnen“, welches direkt am Ufer des Rheins liegt, abgeschlossen.<br />
Dies natürlich mit hervorragendem Ausblick auf das bedeutendste Gebäude<br />
KAV MITTEILUNGEN | AUSGABE 1 | FEBrUAr 2011 23
24<br />
KAV Intern<br />
der Stadt, den majestätischen <strong>Kölner</strong> Dom. Auch hebe ich dieses Jahr mit<br />
Stolz hervor, dass die Abschlussrede von Frau Pia Tybussek in vier europä-<br />
ischen Sprachen sowie in beinahe perfektem Kroatisch gehalten wurde.<br />
Während des Forums wurden wertvolle Kontakte mit Kollegen aus Italien,<br />
Polen, Tschechien, den Niederlanden und verschiedenen deutschen Bundesländern<br />
geknüpft. Dennoch halte ich den Ausbau einer engen, man kann<br />
schon sagen freundschaftlichen Beziehung mit der Leitung des erfolgreichen<br />
und in allen Belangen außerordentlichen Gastgebers, des KAV, für das<br />
bedeutendste Resultat unserer Teilnahme am Forum. Wir haben festgestellt,<br />
dass die Mitglieder des KAV gut über die Republik Kroatien, unser Rechtssystem<br />
und unsere Anwaltskammer informiert sind. Sie wollen aber noch<br />
einiges mehr erfahren. Dies mittels Informations- und Publikationsaustausch<br />
mit der Kroatischen Anwaltskammer, sowie durch die Organisation von<br />
Begegnungen und Referaten durch Referenten und schließlich mittels un-<br />
Wissenswertes<br />
geschäftsverteilungspläne 2011<br />
Folgende aktuelle Geschäftsverteilungspläne sind in der Geschäftsstelle des<br />
KAV, Zi. 101, zum Preis von je € 2,50 erhältlich:<br />
Oberlandesgericht Köln Landgericht Köln<br />
Amtsgericht Köln Staatsanwaltschaft Köln<br />
Amtsgericht Bergheim<br />
entscheidung des lg Köln zur zustellungsproblematik eines Schriftsatzes per fax<br />
Ein Kollege weist uns auf eine Entscheidung des LG Köln vom 17.01.2011 hin.<br />
In dem Verfahren ging es darum, dass die Parteien erstinstanzlich einen<br />
gerichtlichen Vergleich abgeschlossen hatten, den der Klägervertreter<br />
schriftsätzlich widerrufen wollte.<br />
Der Widerrufsschriftsatz ist jedoch nicht innerhalb der Widerrufsfrist bei<br />
Gericht eingegangen, obwohl der Klägervertreter vorgetragen hat, den<br />
Schriftsatz am Tage des Fristablaufs per Fax an das AG Köln versendet zu<br />
haben, und hierzu auch einen Sendebericht vorlegte, auf dem die Faxnummer<br />
des AG/LG Köln sowie das Datum des Tages des Fristablaufs und die<br />
Senderkennung des Klägervertreters verzeichnet war. Da der Faxeingang<br />
jedoch bei Gericht nicht zu verzeichnen war, ist das Gericht von einer Verfristung<br />
ausgegangen. Der Klägervertreter war der Auffassung, dass hier<br />
eine Beweislastumkehr zu seinen Gunsten eingetreten sei, nachdem er die<br />
rechtzeitige Absendung des Faxes habe beweisen können. Dem ist das<br />
Gericht nicht gefolgt und hat hierzu wörtlich ausgeführt:<br />
„Bei dem Gericht werden für jedes Faxgerät Journale geführt, in denen<br />
die Faxeingänge festgehalten werden. Nach der dienstlichen Erklärung<br />
der Justizbediensteten XX vom 07.12.2009 konnte weder von ihr noch von<br />
änderungen in den verwaltungsrechtlichen verfahren des verwaltungsgerichts Köln<br />
Bei dem Verwaltungsgericht Köln hat sich ab dem 15. November 2010<br />
die Art und Weise des Postversands an Behörden und Rechtsanwälte /<br />
Rechtsanwältinnen geändert. Ab dem genannten Zeitpunkt werden Urteile,<br />
Beschlüsse und Verfügungen den am Verfahren beteiligten Behörden und<br />
Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen nicht mehr per Post, sondern aus-<br />
neues von <strong>Kölner</strong> autoren<br />
1. Nunmehr bereits in der 3. Auflage erschienen ist im Luchterhand Verlag<br />
das Werk Eichele/Hirtz/Oberheim, Berufung im Zivilprozess, mit herausgegeben<br />
und verfasst von dem <strong>Kölner</strong> Kollegen Prof. Dr. Bernd Hirtz. Weitere<br />
Autoren sind die Kollegen Norbert Schneider, Neunkirchen-Seelscheid<br />
und Justizrat Dr. Karl Eichele, Koblenz, Richter am Arbeitsgericht Kaiserslautern<br />
Dr. Stefan Luczak und Vors. Richter am OLG Frankfurt/Main Dr. Rainer<br />
Oberheim. Das Handbuch umfasst 734 Seiten und ist zum Preis von € 109,00<br />
im Buchhandel unter der ISBN-Nr. 978-3-472-07843-2 erhältlich.<br />
www.koelner.anwaltverein.de<br />
mittelbarer Begegnungen bei Anlässen, welche von ihrer oder unserer Seite<br />
organisiert werden.<br />
Ein besonderes Interesse seitens der Kollegen des KAV gilt der Situation<br />
unserer Anwälte in der Gesellschaft, aber auch allem, was sich betreffend<br />
der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Herrschaft in Kroatien abspielt,<br />
einem Land, welches an der Pforte zur Europäischen Union steht. Deshalb<br />
ist es mir eine Ehre, die Botschaft des <strong>Kölner</strong> Anwaltvereins dem Präsidenten<br />
der Kroatischen Anwaltskammer, dem Verwaltungsausschuss und allen<br />
Mitgliedern unserer Kammer zu übermitteln.<br />
RA Berislav Kopf<br />
Osijek/Kroatien<br />
(Anmerkung der Redaktion: Dieser Bericht wurde auch in der Zeitschrift<br />
Odvjetnik der kroatischen Rechtsanwaltkammer veröffentlicht.)<br />
Ebenso erhalten Sie zum gleichen Preis die Telefonverzeichnisse für das<br />
Oberlandesgericht Köln (Stand Januar 2011), das Landgericht Köln (Stand<br />
Oktober 2010), das Amtsgericht Köln (Stand Juni 2010) und die Staatsanwaltschaft<br />
Köln (Stand Januar 2011).<br />
zwei anderen Wachtmeistern ein Faxeingang des hier streitigen Fax festgestellt<br />
werden. Das wird von dem Kläger auch nicht in Abrede gestellt.<br />
Der Sendebericht und das Sendejournal des Rechtsanwaltes des Klägers<br />
ist insoweit lediglich ein Beweismittel, das jedoch angesichts der fehlenden<br />
Registrierung im Journal des Gerichtsfax nicht geeignet ist, Beweis für den<br />
ordnungsgemäßen Eingang des Widerrufs zu erbringen.“<br />
Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bedeutet das, dass diese sich<br />
nicht mehr alleine darauf verlassen können, dass ein Fax tatsächlich deren<br />
Faxgerät verlassen hat und gemäß Sendemitteilung auch ordnungsgemäß<br />
versendet worden ist, sondern dass die Anwältin oder der Anwalt<br />
trotzdem die Nachweispflicht trifft, dass dieses Fax auch im Zweifel bei<br />
Gericht eingegangen ist. Auch eine telefonische Nachfrage auf der jeweiligen<br />
Geschäftsstelle, ob das Fax tatsächlich eingegangen ist, hilft hier nicht<br />
weiter, da zumindest beim AG Köln und beim LG Köln aufgrund der langen<br />
Postlaufzeiten auch die Telefaxschreiben häufig erst mit mehrtägiger Verspätung<br />
auf den Geschäftsstellen eingehen. Ausreichende Sicherheit zur<br />
Einhaltung einer Frist kann daher im Zweifel auch weiterhin nur der Gang<br />
zum Nachtbriefkasten des zuständigen Gerichtes bieten.<br />
schließlich per Fax zugestellt; dem Fax folgt kein Original per Post. Kläger /<br />
Klägerinnen, die nicht durch einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin vertreten<br />
sind, werden Urteile, Beschlüsse und Verfügungen hingegen weiterhin<br />
mit der Post zugestellt werden. Das Gleiche gilt, soweit der Rechtsanwalt /<br />
die Rechtsanwältin nicht über ein Fax-Gerät verfügt.<br />
Das Praxishandbuch richtet sich auch und gerade an den Rechtsanwalt.<br />
Nach der Rechtsmittelreform ist die Durchführung einer Berufung im Zivilprozess<br />
nicht einfacher geworden. Die Tatsachenfeststellungen des Landgerichts<br />
sind nicht mehr ohne weiteres angreifbar. Das Handbuch enthält<br />
Checklisten, Schriftsatzmuster und vor allem Praxistipps bereit, die helfen,<br />
die Klippen des Berufungsrechts zu umschiffen. Der frühere Vorsitzende<br />
Richter am OLG Köln Lothar Jaeger hat zur Vorauflage bemerkt: „Die neue<br />
Auflage des Buches Berufung im Zivilprozess stellt eine Meisterleistung der<br />
Herausgeber und der Autoren dar. Es gehört in die Hand eines jeden Anwalts,<br />
auch dann, wenn er glaubt, das Berufungsverfahren im Zivilprozess<br />
zu beherrschen.“
2. In der 4. Auflage ist das Werk AnwaltFormulare Gewerblicher Rechtsschutz<br />
im Deutschen AnwaltVerlag erschienen. Das Werk wurde herausgegeben<br />
von unseren <strong>Kölner</strong> Kollegen Dr. Verena Hoene, LL.M. und Kai<br />
Runkel unter der Mitarbeit von Dipl.-Ing. Arndt Althaus und Dipl.-Ing. Rüdiger<br />
Hennicke, beide aus Köln. Das Formularbuch umfasst 866 Seiten und ist zum<br />
Preis von € 99,00 im Deutschen AnwaltVerlag unter der ISBN-Nr. 978-3-<br />
8240-1004-2 erhältlich.<br />
Mit der Neuauflage der AnwaltFormulare Gewerblicher Rechtsschutz (vormals<br />
AnwaltFormulare Wettbewerbsrecht) ist man bestens gerüstet für<br />
alle praktischen Fragen des Wettbewerbsrechts und des gewerblichen<br />
Rechtsschutzes. Die Erläuterungen, Checklisten und vielfältigen Muster<br />
unterstützen den Anwalt optimal im Geschäftsalltag. Auf der beiliegenden<br />
CD-ROM befinden sich alle Muster des Buchs, die bequem per Mausklick<br />
den eigenen Bedürfnissen angepasst werden können.<br />
Die 4. Auflage der AnwaltFormulare Gewerblicher Rechtsschutz berücksichtigt<br />
unter anderem die UWG-Reform (per se-Verbot, neue Irreführungstatbestände),<br />
den „2. Korb“ des UrhG (Verwertung des geistigen Eigentums<br />
in der Informationsgesellschaft), die neue Rechtsprechung zum Internet<br />
(Adwords, Metatags, Linkhaftung) und die europäischen Entwicklungen<br />
zum Markenrecht.<br />
Erstmals enthalten ist ein Kapitel zum Patent- und Gebrauchsmusterrecht,<br />
verfasst von erfahrenen Patentanwälten. Wesentlich erweitert wurde das<br />
Kapitel zum Markenrecht (z.B. Markenanmeldeverfahren). Auch die neuesten<br />
Entwicklungen im Bereich Neue Medien, insbesondere Internet, wurden<br />
umfassend berücksichtigt.<br />
Die Herausgeber sind seit Jahren als Rechtsanwälte auf dem Gebiet des<br />
Wettbewerbs und des gewerblichen Rechtsschutzes tätig. Als Praktiker<br />
verstehen sie es, komplexe Sachverhalte verständlich und speziell für die<br />
anwaltlichen Bedürfnisse aufzubereiten.<br />
3. Neu erschienen ist im Deutschen Anwaltverlag der AnwaltKommentar<br />
StGB, herausgegeben von unserem <strong>Kölner</strong> Kollegen Dr. Michael Tsambikakis<br />
sowie Herrn Kollegen Dr. Klaus Leipold und Herrn Prof. Dr. Mark A.<br />
Zöller. Weitere Autoren sind u. a. unsere <strong>Kölner</strong> Kollegen Dr. Björn Gercke,<br />
Christof Püschel, Dr. Frank Seebode, Prof. Dr. Ulrich Sommer und Dr.<br />
Sebastian Wollschläger besteht. Das Werk umfasst 1.800 Seiten und ist<br />
unter der ISBN-Nr. 978-3-8240-1073-8 zum Preis von € 129,00 erhältlich.<br />
Der Anwaltkommentar StGB erläutert alle wichtigen Fragen des Strafgesetzbuches<br />
anhand einer speziell für die Anforderungen der Praxis entwickelten<br />
Darstellungsweise. Hier finden Strafverteidiger, Strafrichter,<br />
Staatsanwälte und Polizei nicht nur die Antworten auf alle essentiellen Problemstellungen<br />
der kommentierten Vorschriften, sondern auch richtungsweisende<br />
Lösungsvorschläge. Strafverteidiger erhalten wertvolle Handlungsanweisungen<br />
für Ihre Taktiken und Strategien, Strafrichter profitieren<br />
von zahlreichen Argumentationsstützen und Rechtsprechungshinweisen.<br />
Das Werk bietet entscheidende Argumentationshilfen für viele neuralgische<br />
Punkte der Strafverteidigung wie zum Beispiel den Vorsatznachweis, Berechnungshilfen<br />
für Strafhöhen oder die Blutalkoholkonzentration u.v.m.<br />
und beschränkt sich dabei nicht nur auf die Darstellung der höchstrichterlichen<br />
Rechtsprechung.<br />
Die ausgewogene Auswahl an erfahrenen, auf dem Gebiet Ihrer Kommentierung<br />
jeweils spezialisierten Autoren sowohl aus der Rechtsanwaltschaft<br />
als auch aus der Wissenschaft garantiert einen großen Praxisnutzen ohne<br />
den wissenschaftlichen Blickwinkel außer Acht zu lassen.<br />
Das Werk zeichnet sich durch eine besondere Lesefreundlichkeit aus, da<br />
die ausgewählte Rechtsprechung und Literatur bewusst durchgehend in<br />
Fußnoten zitiert wird. Im Übrigen verschafft die bewährte systematische<br />
Darstellungsweise der Reihe Anwaltkommentare (Allgemeines, Regelungsgehalt,<br />
Weitere praktische Hinweise) einen schnellen Zugang zu den relevanten<br />
Informationen.<br />
4. In der 3. Auflage erschienen ist im Verlag C.H. Beck das Werk Münchener<br />
Anwaltshandbuch – Familienrecht, herausgegeben von Herrn Kollegen<br />
Klaus Schnitzler. Das Werk umfasst 1.671 Seiten und wurde u.a. bearbeitet<br />
von unserer Kollegin Linde Kath-Zurhorst, Kürten und unseren <strong>Kölner</strong><br />
Kollegen Hansmanfred Boden, Arnim Cremer sowie von Herrn Notar<br />
Prof. Dr. Günter Brambring, Köln und Frau Richterin am OLG Köln Dr.<br />
Regina Bömelburg. Es ist für € 138,00 unter der ISBN-Nr. 978-3-406-<br />
59692-6 erhältlich.<br />
Das bewährte Werk ermöglicht eine effiziente und erfolgreiche Bearbeitung<br />
der familienrechtlichen Mandate. Es beantwortet alle wichtigen Fragen zu<br />
grundlegenden Themen, hochaktuellen Spezialfällen und angrenzenden<br />
Rechtsgebieten wie dem Steuer- und Versicherungsrecht. Zahlreiche<br />
Checklisten, Formulierungsvorschläge, Muster- und Praxistipps ermöglichen<br />
stets eine rasche und erfolgreiche Problemlösung. Wie kaum ein anderes<br />
Rechtsgebiet wurde das Familienrecht in den vergangenen Monaten<br />
reformiert: Vom Unterhaltsrecht über das neue Verfahrensrecht (FamFG)<br />
bis hin zur tiefgreifenden Strukturreform des Versorgungsausgleichs und<br />
zur Anpassung des Zugewinnausgleichs reichen die Änderungen. Die aktuelle<br />
Auflage des Handbuchs bietet mit dem Rechtsstand März 2010 sichere<br />
Orientierung im neuen Recht.<br />
5. In der 2. Auflage erschienen ist im ZAP-Verlag das Werk FamFG – Kommentar<br />
zum Familienverfahrensrecht, herausgegeben von Herrn Kollegen<br />
Dr. K.-Peter Horndasch, Weyhe, und Herrn Richter am AG Oberhausen<br />
Dr. Wolfram Viefhues.<br />
Zu den Autoren zählen u.a. die <strong>Kölner</strong> Kollegen Hansmanfred Boden und<br />
Arnim Cremer. Das Werk umfasst 2.300 Seiten und ist für € 109,00 unter<br />
der ISBN-Nr. 978-3-89655-514-4 erhältlich.<br />
Ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen<br />
und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit haben die<br />
mit der Reform des familiengerichtlichen Verfahrensrechts einhergegangenen<br />
umfangreichen Neuerungen Einzug in die gerichtliche wie anwaltliche<br />
Praxis gehalten. In der vorliegenden 2. Auflage des Praxiskommentars<br />
wird die Rechtslage im Familienverfahrensrecht umfassend und stets<br />
unter Berücksichtigung wichtiger Erkenntnisse und Entwicklungen der<br />
aktuellen Rechtsprechung und Literatur dargestellt. Eine Kommentierung<br />
der Vorschriften über die Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen<br />
und der Nachlass- und Teilungssachen sowie eine Einführung zu<br />
den Verfahren in Registersachen und zu den unternehmensrechtlichen Verfahren<br />
sind ebenfalls Bestandteil des Werks. Zahlreiche praxisorientierte<br />
Hinweise, Formulierungsbeispiele und Tipps runden den ZAP-Kommentar<br />
ab. Wichtige Arbeitshilfen für die anwaltliche Tätigkeit bieten zudem die<br />
über 120 Musterschriftsätze, die über die beiliegende CD-ROM direkt am<br />
eigenen PC bearbeitet und auf diese Weise schnell und unkompliziert in die<br />
Beratungspraxis integriert werden können.<br />
KAV MITTEILUNGEN | AUSGABE 1 | FEBrUAr 2011 25
26<br />
www.koelner.anwaltverein.de
Anmeldungen für Seminare des KAV<br />
<strong>Kölner</strong> Anwaltverein Service GmbH, Luxemburger Str. 101, Zi.: 101, 50939 Köln >> Fax-Nr.: 0221 / 28 56 02 – 21<br />
Wichtige Info zu den Seminaren:<br />
Seinen Mitgliedern gewährt der KAV einen Bonus, indem er die Kosten für die 5., 6., 11. und 12. Seminarstunde pro Kalenderjahr und Mitglied übernimmt. Die Mitglieder des KAV<br />
erhalten bei Anwendung des Bonus eine entsprechend reduzierte Rechnung von der KAV Service GmbH, die die Seminare im Auftrag des KAV durchführt. Bitte zahlen Sie daher<br />
die Teilnahmegebühren für die Seminare erst nach Erhalt der Rechnung.<br />
Termin Sem.Nr. Titel Kostenbeitrag<br />
25.02.2011-<br />
26.02.2011<br />
Name:<br />
VerkR1-02-11<br />
Anschrift: Gerichtsfach-Nr.:<br />
Rechnungsadressat, falls abweichend:<br />
Tel.: E-Mail:<br />
Köln, den Unterschrift<br />
Wochenendseminar am Nürburgring - Fahren unter Alkoholeinfluss:<br />
Strafbarkeit, Fahreignung und Wiedererlangung der FE<br />
Bitte zahlen Sie erst nach Erhalt der Rechnung.<br />
€ 230,00 (zzgl. MwSt. € 43,70 = € 273,70)<br />
14.03.2011 ErbR1-03-11 Kostenrecht in Erbsachen € 45,00 (zzgl. MwSt. € 8,55 = € 53,55)<br />
15.03.2011 StrafR1-03-11 Fessel für die Freiheit? Vortrag und Podiumsdiskussion zur elektronischen Fußfessel € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />
15.03.2011 ErbR2-03-11 EU Erbrechtsverordnung? Was kommt auf die Berater zu? € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />
16.03.2011 FamR1-03-11 Lebens- und Rentenversicherungen im Versorgungsausgleich € 55,00 (zzgl. MwSt. € 10,45 = € 65,45)<br />
18.03.2011-<br />
19.03.2011<br />
18.03.2011+<br />
25.03.2011<br />
BankR1-03-11 1. <strong>Kölner</strong> Bankrechtstag € 180,00 (zzgl. MwSt. € 34,20 = € 214,20)<br />
KAV1-03-11<br />
Familienrechtliche Berechnung anhand des Programms “Gutdeutsch” -<br />
(Vertiefungsseminar) - (2-teilig)<br />
€ 170,00 (zzgl. MwSt. € 32,30 = € 202,30)<br />
22.03.2011 ArbR1-03-11 Beschäftigtendatenschutz € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />
23.03.2011 GR1-03-11 Basic-Seminar: Einführung in das Markenrecht € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />
30.03.2011 SynA1-03-11 Kartellrechtliche Fragen zur Verbandsarbeit und Verbandstätigkeit € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />
30.03.2011 VerwR1-03-11 Aktuelles Kommunalsteuerrecht: Zweitwohnungssteuer, Vergnügungssteuer, Bettensteuer € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />
05.04.2011 GR2-04-11 Ideenschutz jenseits der technischen Schutzrechte € 45,00 (zzgl. MwSt. € 8,55 = € 53,55)<br />
06.04.2011 MietR1-04-11 Die Wohnungseigentümergemeinschaft im Prozess € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />
12.04.2011 VersR1-04-11 Die Berufshaftpflichtversicherung der Ärzte und Krankenhäuser nach der VVG-Reform € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />
12.04.2011 StrafR1-04-11 Aktuelle Fragen zum Insolvenz(straf-)recht € 45,00 (zzgl. MwSt. € 8,55 = € 53,55)<br />
13.04.2011 FamR1-04-11 Elterngeld und Elternzeit € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />
04.05.2011 GR1-05-11 Basic-Seminar: Einführung in das Patentrecht € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />
11.05.2011 ArbR1-05-11 Krankheitsbedingte Kündigung € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />
11.05.2011 SteuR1-05-11 Einführung in das Stiftungsrecht € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />
13.05.2011 ErbR1-05-11 Erbenhaftung € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />
18.05.2011 SteuR2-05-11 Schwerpunkte bei der Beratung von Vereinen € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />
18.05.2011 MietR1-05-11 Vorrechteanmeldung für die Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />
20.05.2011 SozR1-05-11 Neuste Rechtsprechung des LSG NRW und des Bundessozialgerichts € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />
Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen. Sollten Sie keine anderslautenden Informationen durch den KAV erhalten, haben wir Sie als Teilnehmer/Teilnehmerin zu den von Ihnen gewünschten<br />
Seminaren aufgenommen. Eine Online-Anmeldung ist möglich unter: www.kav-seminare.de.<br />
KAV MITTEILUNGEN | AUSGABE 1 | FEBrUAr 2011 27
28<br />
Annoncen und Anzeigen<br />
rechtsanwälte/rechtsanwältinnen/bürogemeinschaften<br />
Anwalt für Terminsvertretungen in München gesucht? Ich übernehme gerne Termine am OLG, den LGs München I und II, den Amtsgerichten in<br />
diesen Zuständigkeitsbereichen sowie am VG.<br />
Anfragen an: RA Rieck, Brienner Str. 48, 80333 München, Tel. 089-52 03 35 13, Fax. 089-52 03 35 14, E-Mail. ra@robert-rieck.de<br />
=========<br />
Rechtsanwältin mit langjähriger Erfahrung, versiert im Umgang mit Mandanten u. sicherem Auftreten vor Gericht, sucht Mitarbeit in zivilrechtlich,<br />
steuerrechtlich und/oder strafrechtlich ausgerichteter Kanzlei, gerne mit späterer Übernahmemöglichkeit.<br />
Anfragen an: Tel. 02233-99 65 87<br />
=========<br />
Wir sind eine mittlere Wirtschaftsprüfungs- u. Steuerberatungssozietät u. suchen als freiberuflichen Partner einen Rechtsanwalt oder eine<br />
Rechtsanwältin, der/die bei uns in der Kanzlei weitgehend integriert wird. Der Arbeitsschwerpunkt liegt in den Bereichen Gesellschafts- u. Insolvenzrecht.<br />
Die Perspektiven sind gut. Unser Sitz ist in Bergheim (Fußgängerzone). Moderne Räume sind vorhanden.<br />
Anfragen an: KAV 1-2011-1<br />
=========<br />
Familienrechtler mit freien Kapazitäten übernimmt Mandate, Urlaubs- u. ggf. Terminsvertretungen aus sämtlichen Bereichen des Ehe- u. FamR,<br />
insbesondere Scheidungen (gerne mit Auslandsbezug), VA, Unterhaltssachen, Zugewinn. Auch eine dauerhafte Kooperation mit in anderen<br />
Rechtsgebieten spezialisierten Kollegen/innen ist von Interesse. Vertrauliche Behandlung Ihrer Zuschriften bedarf (eigentlich) keiner besonderen<br />
Erwähnung. Alles Weitere kann u. sollte in einem persönlichen Gespräch geklärt werden.<br />
Anfragen an: KAV 1-2011-2<br />
=========<br />
Rechtsanwältin, zugelassen in Köln seit 1994, Berufserfahrung/Kenntnisse im Bereich ArbR, SozR, SozialversicherungsR, allg. ZivilR, MietR,<br />
ImmobilienR, Kenntnisse im Computer,- Internetbereich, Englischkenntnisse, bietet Rechtsberatung im Bereich ArbR, SozR u. allen o. g. Bereichen,<br />
Vollzeit,- u. Teilzeittätigkeiten möglich. Bevorzugte Einsatzorte: Köln u. Umgebung. Urlaubs-/Krankheitsvertretung wird übernommen.<br />
Beratungsmöglichkeit in den Geschäftsräumen der Mandanten/innen, Auftraggeber/innen. Hausbesuche möglich.<br />
Anfragen an: RAin C. Mölleken, Lahnstr. 20, 51105 Köln, Tel. 99 91 788, Fax: 83 44 62, E-Mail:Nc-moellecl2@netcologne.de<br />
bürogemeinschaft<br />
Steuerberater sucht BÜROGEMEINSCHAFT bei Rechtsanwalt/Rechtsanwältin in Köln und Umgebung.<br />
Anfragen an: Tel. 0171-524 75 02<br />
=========<br />
Zivil- u. wirtschaftrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei bietet BÜROGEMEINSCHAFT ab 01.05.2011. Zwei attraktive Räume jeweils ca. 25 qm u.<br />
Sekretariatsplatz, EDV-vernetzt sowie ein PKW Stellplatz stehen zur Verfügung. Günstige Inklusivmiete. Kooperation wird angestrebt.<br />
Anfragen an: Tel. 49 22 02 00<br />
=========<br />
Fachanwalt für Urheber- u. Medienrecht (42 J.) bietet einer/einem auf diesem Gebiet bzw. im angrenzenden o. ergänzenden Bereich tätigen Kollegin/<br />
Kollegen einen schönen, hellen, ca. 18 qm großen Arbeitsraum nebst Mitbenutzung der weiteren Kanzleigemeinschaftsräume wie Besprechungsraum<br />
etc. in bester Ringlage. Zunächst in BÜROGEMEINSCHAFT, eine partnerschaftliche Zusammenarbeit wird grundsätzlich angestrebt.<br />
Anfragen an: RA Renner, E-Mail. renner@rennerlaw.de<br />
=========<br />
Repräsentative Kanzlei am Kaiser-Wilhelm-Ring bietet einer/m zivilrechtlich bzw. wirtschaftsrechtlich orientierten Rechtsanwältin/Rechtsanwalt<br />
mit freien Arbeitskapazitäten eine BÜROGEMEINSCHAFT in Gestalt einer Außensozietät. Ideal ist ein/e Kollegin/e, die/der eigene Mandanten<br />
betreut, gleichzeitig aber Interesse daran hat, auch Mandate aus unserer Kanzlei zu bearbeiten. Ein angenehmes Arbeitsklima ist dabei von<br />
besonders großer Bedeutung. Wir wünschen uns kein Nebeneinander, sondern ein Miteinander. Alles andere ist frei verhandelbar. Einen ersten<br />
Eindruck von uns können Sie sich unter www.friedhofen.com verschaffen.<br />
Anfragen an: friedhofen@friedhofen.com<br />
=========<br />
BÜROGEMEINSCHAFT in zentraler Lage u. Gerichtsnähe geboten. Wir sind eine bisher aus zwei Rechtsanwälten bestehende Bürogemeinschaft,<br />
die in erster Linie zivilrechtlich tätig ist. Räumlichkeiten, Personal u. komplette technische Ausstattung stehen gegen Kostenbeteiligung zur<br />
Verfügung. Spätere Übernahme der bestehenden Praxen ist möglich.<br />
Anfragen an: Tel. 23 33 81<br />
=========<br />
BÜROGEMEINSCHAFT gesucht von einem in überörtlicher Sozietät tätigen, seit 1985 zugelassenen Anwalt. Benötigt wird ein RA-Raum von 20<br />
bis 30 qm, außerdem ein Sekretariatsarbeitsplatz mit Stellflächen (Hängeregistraturen etc.). Ein Besprechungszimmer, für dessen Nutzung ca.<br />
sechsmal pro Jahr Bedarf besteht, wäre hilfreich.<br />
Anfragen an: KAV 1-2011-3<br />
=========<br />
Kanzlei mit repräsentativer Lage im <strong>Kölner</strong> Westen sucht Kollegen/Kollegin mit eigenem Mandantenstamm zwecks BÜROGEMEINSCHAFT. Geboten<br />
wird die Mitbenutzung der klimatisierten Büro- u. Besprechungsräume, des qualifizierten Personals, Bibliothek, modernste Technik, Anwaltssoftware,<br />
TG-Stellplatz, moderne Infrastruktur. Langfristige Zusammenarbeit wünschenswert.<br />
Anfragen an: RAe Hehemann, Tel. 71 99 20<br />
=========<br />
Biete ab 01.07.2011 BÜROGEMEINSCHAFT in hellen, großzügigen Räumlichkeiten Nähe Rudolfplatz/Ring für qualitätsbewusste Kollegen/Kolleginnen<br />
(einzeln o. zusammen); 2-3 Anwaltszimmer (26 qm, 13 qm), Kanzleiraum (bis zu 50 qm); Mitbenutzung Wartezimmer, Küche, Toilette,<br />
Telekommunikation; Mietanteil: 11,00 €/qm + anteilige NK u. Beteiligung an gemeinschaftlichen Einrichtungen; Auf Wunsch auch Übertragung<br />
des Hauptmietvertrages u. Umgestaltung der Räumlichkeiten möglich.<br />
Anfragen an: E-Mail. RAStrauch@rechtsanwalt-strauch.com<br />
=========<br />
BÜROGEMEINSCHAFT, 51465 Berg. Gladb., Paffrather Str. 80, 2. OG links, Fahrstuhl, ausreichend Stellplätze. Meine seit 1980 etablierte StBpraxis<br />
sucht eine Bürogemeinschaft mit einem/einer Rechtsanwalt/Rechtsanwältin. In meiner ca. 130 qm großen Kanzlei steht ein heller, modern möbilierter<br />
Raum van ca. 20. qm zur Verfügung. Die Mitbenutzung von Küche, Empfangsbereich u. sanitärer Anlagen ist im Preis von 500 € warm<br />
zzgl. MwSt. enthalten. Gegen eine weitere Kostenbeteiligung kann die Kanzleiinfrastruktur (Telefonanlage, Telefax, Internet, Kopierer, Schreib- u.<br />
Telefondienst) mitgenutzt werden.<br />
Anfragen an: vBP/StB Dipl.-Kfm. Wolff-G. Freygang, Tel. 02202-93 69 40, Fax. 02202-93 69 460, E-Mail: wolff-gerold.freygang@t-online.de<br />
referendare und mitarbeiter<br />
Wir sind eine wirtschaftlich tätige Kanzlei in Köln. Wir suchen Referendare/innen für die Wahl- u. Pflichtstation u. wissenschaftliche Mitarbeiterinnen<br />
o. Mitarbeiter (Teilzeit). Ein Interessenschwerp. im WirtschaftsR/gewerblichen Rechtsschutz o. im VerwR wäre von Vorteil.<br />
Anfragen an: Kracht & Partner Rechtsanwälte, E-Mail. info@kracht-partner.de<br />
=========<br />
Kanzlei mit Sitz im <strong>Kölner</strong> Westen, Tätigkeitsschwerp. FamR- u. ErbR, ArbR, Miet- u. WEGR, VerkR, StrafR, sucht spätestens zum 01.06.2011<br />
eine/n versierte, zielstrebige u. motivierte RECHTSANWALTSFACHANGESTELLTE/N, mit Freude an selbständigem Arbeiten. Englischkenntnisse<br />
in Wort u. Schrift sowie gute Buchführungs- u. Zwangsvollstreckungskenntnisse sind erforderlich. Auch Bewerbungen von engagierten Berufsanfängern<br />
mit der Bereitschaft zur schnellen Einarbeitung, sind willkommen.<br />
Anfragen an: Tel. 02238-83 89 20, E-Mail. rae@dufrenne.de<br />
www.koelner.anwaltverein.de
KAV MITTEILUNGEN | AUSGABE 1 | FEBrUAr 2011 29
30<br />
Annoncen und Anzeigen<br />
RA-FACHANGESTELLTE/R für Nebentätigkeit auf 400 € Basis für RA-Kanzlei im <strong>Kölner</strong> Norden gesucht. Gute Kenntnisse in der Anwendung von<br />
RA-Micro und MS-Word werden vorausgesetzt.<br />
Anfragen an: Kanzlei A. Sandmeier, Tel. 790 47 31<br />
=========<br />
Rechtsanwaltsfachangestellte/er zum nächstmöglichen Termin gesucht. Zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei, Innenstadtbereich, sucht zur Verstärkung<br />
des Teams eine/en Rechtsanwaltsfachangestellte/en möglichst zum 01.03.2011, früherer o. späterer Anfangstermin allerdings auch<br />
möglich. Berufserfahrung u. gegebenenfalls auch Erfahrung mit dem Rechtsanwaltsprogramm „AnNoText“ wäre wünschenswert, allerdings<br />
nicht Bedingung.<br />
Anfragen an: E-Mail. office@die-rechtsanwaelte.net<br />
=========<br />
Engagierte u. zuverlässige RECHTSANWALTSFACHANGESTELLTE mit 4jähriger Berufserfahrung sucht neuen Wirkungskreis für 25-30 Std. wöchent-<br />
lich im Raum Köln, GL, Leverkusen. Kenntnisse mit Mahn- u. Zwangsvollstreckungsverfahren, Gebührenrecht, RA-Micro sowie Polnischkenntnisse<br />
sind vorhanden. Ich habe per Abendschule eine Fortbildung zur geprüften Rechtsfachwirtin absolviert.<br />
Anfragen an: Tel. 0173-88 17 564, E-Mail. Julita81de@yahoo.de<br />
=========<br />
Argos Rechtsanwälte suchen Referendare/innen für Wahl- u. Pflichtstation. Argos ist eine auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts tätige Kanzlei<br />
mit besonderen Schwerp. in ArbR, M&A, GesellschaftsR u. gewerblichem Rechtsschutz.<br />
Anfragen an: Tel. 50 29 29 40<br />
=========<br />
Strafverteidiger sucht Referendar/in für Pflichtstation u. freier Mitarbeit.<br />
Anfragen an: Tel. 43 13 78<br />
vermietungen<br />
Wir suchen für unsere neu gegründete Bürogemeinschaft eine Kollegin/einen Kollegen als Untermieter. Das Büro liegt in der Burgmauer, direkt<br />
am DOM. Der Raum ist ca. 18 qm groß. Ein Besprechungsraum u. die Infrastruktur können nach Absprache mitgenutzt werden. Das gesamte Büro<br />
ist ca. 125 qm groß, hat einen großzügigen Empfangbereich, ist frisch renoviert u. liegt in absoluter TOP-Lage. Bisher sind vertreten Strafrecht,<br />
Verkehrsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, gewerblicher Rechtsschutz. Bevorzugt suchen wie eine Kollegin/Kollegen aus ergänzenden<br />
Rechtsgebieten.<br />
Anfragen an: Tel. 0177-260 63 34<br />
=========<br />
Ihre Zweigstelle in Aachen. Kanzleiräume im Ärztehaus Aachen-Laurensberg provisionsfrei zu vermieten. Kauf ist möglich. Langjährig als Anwaltskanzlei<br />
etabliert, auf Wunsch auch möbliert. 121 qm, 5 Räume, Empfangsbereich, Küche, 2 WC, Keller, Aufzug, Parkplätze. Sehr gute Verkehrsanbindung<br />
mit Bus u. Autobahnanschluss.<br />
Anfragen an: RA Essers, Tel. 02407-56 430 50 o. 0160-902 192 43<br />
=========<br />
BÜROGEMEINSCHAFT, derzeit bestehend aus 2 Kollegen (1 RAin, 1 RA) im Herzen von Köln-Bayenthal (Goltsteinstr.) bietet außergewöhnlich<br />
schönen u. hellen Büroraum in modern u. repräsentativ gestalteten Räumlichkeiten. Die Kanzlei befindet sich in einer ehemaligen Druckerei, das<br />
Treppenhaus besticht mit (gepflegtem) Industriecharme. Auf Insgesamt 110 qm verteilen sich Sekretariat, 3 RA-Räume, großer Besprechungsraum,<br />
Küche, WC, Archiv. Der monatliche Mietzins einschließlich aller NK beträgt 390,00 €. Die hiesigen Kollegen beschäftigen sich im allg. mit<br />
dem ZivilR, im Besonderen mit FamR. Angestrebt wird eine dauerhafte, vertrauensvolle Zusammenarbeit, die auch in einer Sozietät münden kann.<br />
Urlaubsvertretungen pp. können nach Absprache selbstverständlich übernommen werden.<br />
Anfragen an: Tel. 28 05 271, E-Mail. info@kanzlei-bernds.de<br />
Argos Rechtsanwälte bieten Kollegen/innen Räumlichkeiten (mit Balkon) in Köln-Marienburg. Vollständige Infrastruktur u. Ausstattung vorhanden<br />
(Sekretariat, Besprechungsräume, Küche, Sanitär, Aktenablage. IT- u. Tk-Infrastruktur, Parkplätze. ggf. Möblierung etc.) Die Miete beträgt ab<br />
500,00 € inkl. NK zzgl. USt. Weitergehende Zusammenarbeit denkbar.<br />
Anfragen an: Tel. 50 29 29 40<br />
=========<br />
Schicker RA-Büroraum, top renoviert, dunkler Holzboden, hell mit 3 Fenstern, Größe ca. 20 qm, bei Bedarf auch gerne mit Inventar in sehr zentraler<br />
Lage am Barbarossaplatz in Köln ab sofort zu vermieten. Mietpreis 550,00 €. Büro in 7. Etage eines repräsentativen Objekts. Mitbenutzung von<br />
Personal u. Infrastruktur gegen geringe Kostenbeteiligung möglich. Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln<br />
perfekt zu erreichen. Gerichtsnah.<br />
Anfragen an: Tel. 0172-97 87 751<br />
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Büroraum in zentraler Lage in Köln, Rudolfplatz 12, 50674 Köln, zur Untermiete zu vermieten. Die Kanzlei ist 80 qm u. besteht aus drei Räumen,<br />
einem ansprechenden Eingansbereich, Küche u. WC. Mitbenutzung von Gemeinschaftseinrichtungen u. – auf Wunsch nach entsprechender<br />
Vereinbarung – auch des Personals möglich. Bezugszeitpunkt: ab sofort.<br />
Anfragen an: RAin R. Twieg, Tel. 169 82 512, E-Mail. R.Twieg@netcologne.de<br />
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Büroräume zwecks Bürogemeinschaft zu vermieten. Es handelt sich um drei Büroräume (ca. 34 qm, 23 qm, 23 qm).<br />
Anfragen an: RA U. C. Feldmann, RA G. Schwend, GURLAND Rechtsanwälte, Bayenthalgürtel 4, 50968 Köln, Tel. 93 70 71 0, Fax. 93 70 71 99, E-Mail.<br />
raulrichfeldmann@t-online.de<br />
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Rechtsanwalt, 42 J., (ZivilR, SP Miet- u. SozR) mit eigenem Mandantenstamm sucht Büroraum in bestehender Kanzlei, bevorzugt im <strong>Kölner</strong> Süden,<br />
zunächst für Bürogemeinschaft mit Absicht späterer Soziierung, Übernahme.<br />
Anfragen an: Tel. 0176-966 18 060<br />
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Anwaltssozietät mit Sitz im <strong>Kölner</strong> Agnesviertel bietet einen hellen freundlichen Büroraum (ca. 18 qm) der gerne an eine/n nette/n Kollegin/en<br />
überlassen wird. Auch andere interessierte Freischaffende sind willkommen. Der Raum verfügt über eigene Anschlüsse für Telefon u. Internet,<br />
es kann aber auch das bestehende Hausnetz nach Absprache mit genutzt werden. Unsere Preisvorstellung liegt bei 400,00 € inkl. aller Betriebskosten.<br />
Selbstverständlich ist auch die Nutzung unseres Empfangs im Mietpreis enthalten.<br />
Anfragen an: Frau Frambach, Tel. 921 25 60<br />
verkauf<br />
Originalgebundene NJW Jahrgänge 1965-1999 gegen Gebot abzugeben.<br />
Anfrage an: RA Dr. Kratz, Tel. 02204-211 66 o. 0171-857 18 38, Fax. 02204-211 68, E-Mail. RA.Kratz@t-online.de<br />
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Kanzleiübernahme! Zivilrechtler mit den Schwerpunkten FamR, MietR, VerkR sucht etablierte Kanzlei in Köln zur Übernahme. Der jetzige Inhaber/<br />
in sollte nach Möglichkeit nicht sofort, sondern erst nach einer gewissen Übergangszeit aus der Kanzlei ausscheiden. Vertraulicher Umgang mit<br />
Angeboten wird einerseits zugesichert, andererseits erwartet.<br />
Anfragen an: KAV 1-2011-4<br />
Schaltung von annoncen in den Kav-mitteilungen<br />
Für <strong>Kölner</strong> Kolleginnen und Kollegen sowie für deren Mitarbeiter ist die Schaltung von Annoncen in den KAV-Mitteilungen kostenlos.<br />
Für auswärtige Kolleginnen und Kollegen sowie deren Mitarbeiter berechnen wir € 26,00. Für gewerbliche Anzeigen berechnen wir € 52,00.<br />
www.koelner.anwaltverein.de
Impressum:<br />
herausgeber: <strong>Kölner</strong> Anwaltverein e.V. und <strong>Kölner</strong> Anwaltverein Service GmbH<br />
verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Rechtsanwältin Pia Eckertz-Tybussek, Vorsitzende<br />
adresse und geschäftsstelle: Justizgebäude, Zimmer 101-109, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln<br />
geschäftszeiten: Montag - Freitag, 9.oo - 15.oo Uhr<br />
telefon: 0221/28 56 02-0, Telefax: 0221/44 14 57<br />
e-mail: info@koelner.anwaltverein.de, Internet: www.koelner.anwaltverein.de<br />
Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit. © 2011 KAV<br />
Layout & Design, Fotografie: GED Artworks GmbH, Köln
Bitte folgende termine<br />
Bereits jetzt vormerken:<br />
04.05.2011<br />
Frühjahrsempfang Arbeitsgericht Köln<br />
08.06.2011<br />
Sommerempfang der Sozialrechtler/-innen im <strong>Kölner</strong> Sozialgericht<br />
06.07.2011<br />
4. <strong>Kölner</strong> Anwaltstag und Ordentliche Mitgliederversammlung des KAV<br />
22.07.2011<br />
Ausbildungsgala der Rechtsanwaltsfachangestellten Sommer 2011<br />
17./18.11.2011<br />
4. Europäisches Anwaltsforum<br />
18.11.2011<br />
Gala <strong>Kölner</strong> Juristen