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ProfilPASS - Volkshochschule Landshut

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FÖRDERMÖGLICHKEITEN FÜR BERUFLICHE WEITERBILDUNG<br />

Anmeldung: 0871 92292-0 Beratung: 0871 92292-231<br />

Fördermöglichkeiten für Berufliche Weiterbildung<br />

1. Förderung beschäftigter Arbeitnehmer im Kurzarbeitergeld-Bezug<br />

Unter dem Motto „Investitionen in die Zukunft“ haben die Bundesregierung und die<br />

Bundesagentur für Arbeit ab dem 01.01.2009 ein Sonderprogramm aufgelegt. Es ermöglicht<br />

die Qualifizierung und Weiterbildung Beschäftigter während der Dauer des Bezugs von<br />

Kurzarbeitergeld. Bei wirtschaftlich bedingtem Arbeitsausfall soll den Betrieben<br />

qualifiziertes Personal erhalten werden. Der Arbeitsausfall soll zur Weiterbildung und zur<br />

Verbesserung der beruflichen Kompetenzen genutzt werden. Entlassungen sollen<br />

vermieden werden.<br />

Was wird gefördert? Während des Bezugs von Kurzarbeitergeld wird für Beschäftigte von<br />

Klein-, Mittel- und Großbetrieben die Teilnahme an Qualifizierungs- und Weiterbildungs -<br />

maßnahmen gefördert. Die Agentur für Arbeit beteiligt sich an den Weiterbildungskosten.<br />

Bei Interesse an unserem Beratungsangebot stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte<br />

wenden Sie sich an Frau Verena Zellner, Telefon 0871 92292-231.<br />

2. Förderung über das WeGebAU-Programm<br />

Für Mitarbeiter von Unternehmen bis zu 250 Arbeitnehmern, die das 45. Lebensjahr<br />

vollendet haben oder für gering qualifizierte Beschäftigte aller Unternehmensgrößen<br />

besteht die Möglichkeit der Förderung durch das Programm WeGebAU. Falls Sie zu diesem<br />

Personenkreis zählen und an einer entsprechenden Maßnahme teilnehmen wollen, nehmen<br />

Sie bitte Kontakt mit ihrem Arbeitgeber auf. Dieser kann eine Förderung Ihrer<br />

Weiterbildung über unser Beratungsangebot erfragen. Bitte wenden Sie sich an<br />

Frau Verena Zellner, Telefon 0871 92292-231.<br />

3. Bildungsgutschein<br />

Bei Arbeitslosigkeit besteht die Möglichkeit einer finanziellen Förderung durch die Agentur<br />

für Arbeit beziehungsweise ARGE. In diesem Fall nehmen Sie bitte rechtzeitig vor Beginn der<br />

Maßnahme Kontakt mit der zuständigen Agentur für Arbeit/ARGE wegen der evtl.<br />

Ausstellung eines Bildungsgutscheins auf.<br />

Die vhs <strong>Landshut</strong> sowie deren Berufsfachschulen sind nach der Anerkennungs- und<br />

Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) ein anerkannter Weiterbildungsträger und<br />

berechtigt, Bildungsgutscheine einzulösen. Bei Interesse an unserem Beratungsangebot<br />

stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an Frau Verena Zellner,<br />

Telefon 0871 92292-231.<br />

4. AFBG („Meister-BaföG“)<br />

Nach dem „Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung“ (Aufstiegsfort -<br />

bildungsförderungsgesetz – AFBG) kann die Teilnahme an Maßnahmen der<br />

Aufstiegsfort bildung gefördert werden, wenn der Lehrgang unter anderem mindestens<br />

400 Unterrichtsstunden dauert. Die wichtigsten Förderbestimmungen im Überblick:<br />

a) Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Teilnehmer an Voll- und<br />

Teilzeitlehrgängen unabhängig vom Einkommen und Vermögen einen Maßnahmebeitrag in<br />

Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, höchstens jedoch 10.226 € erhalten. Dieser<br />

Maßnahmebeitrag besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 30,5 Prozent, im Übrigen aus<br />

einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Die notwendigen Kosten eines Prüfungsstücks oder<br />

einer vergleichbaren Prüfungsarbeit werden bis zur Hälfte, höchstens bis 1.534 € mit<br />

Darlehen gefördert.

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