ProfilPASS - Volkshochschule Landshut
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FÖRDERMÖGLICHKEITEN FÜR BERUFLICHE WEITERBILDUNG<br />
Anmeldung: 0871 92292-0 Beratung: 0871 92292-231<br />
Fördermöglichkeiten für Berufliche Weiterbildung<br />
1. Förderung beschäftigter Arbeitnehmer im Kurzarbeitergeld-Bezug<br />
Unter dem Motto „Investitionen in die Zukunft“ haben die Bundesregierung und die<br />
Bundesagentur für Arbeit ab dem 01.01.2009 ein Sonderprogramm aufgelegt. Es ermöglicht<br />
die Qualifizierung und Weiterbildung Beschäftigter während der Dauer des Bezugs von<br />
Kurzarbeitergeld. Bei wirtschaftlich bedingtem Arbeitsausfall soll den Betrieben<br />
qualifiziertes Personal erhalten werden. Der Arbeitsausfall soll zur Weiterbildung und zur<br />
Verbesserung der beruflichen Kompetenzen genutzt werden. Entlassungen sollen<br />
vermieden werden.<br />
Was wird gefördert? Während des Bezugs von Kurzarbeitergeld wird für Beschäftigte von<br />
Klein-, Mittel- und Großbetrieben die Teilnahme an Qualifizierungs- und Weiterbildungs -<br />
maßnahmen gefördert. Die Agentur für Arbeit beteiligt sich an den Weiterbildungskosten.<br />
Bei Interesse an unserem Beratungsangebot stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte<br />
wenden Sie sich an Frau Verena Zellner, Telefon 0871 92292-231.<br />
2. Förderung über das WeGebAU-Programm<br />
Für Mitarbeiter von Unternehmen bis zu 250 Arbeitnehmern, die das 45. Lebensjahr<br />
vollendet haben oder für gering qualifizierte Beschäftigte aller Unternehmensgrößen<br />
besteht die Möglichkeit der Förderung durch das Programm WeGebAU. Falls Sie zu diesem<br />
Personenkreis zählen und an einer entsprechenden Maßnahme teilnehmen wollen, nehmen<br />
Sie bitte Kontakt mit ihrem Arbeitgeber auf. Dieser kann eine Förderung Ihrer<br />
Weiterbildung über unser Beratungsangebot erfragen. Bitte wenden Sie sich an<br />
Frau Verena Zellner, Telefon 0871 92292-231.<br />
3. Bildungsgutschein<br />
Bei Arbeitslosigkeit besteht die Möglichkeit einer finanziellen Förderung durch die Agentur<br />
für Arbeit beziehungsweise ARGE. In diesem Fall nehmen Sie bitte rechtzeitig vor Beginn der<br />
Maßnahme Kontakt mit der zuständigen Agentur für Arbeit/ARGE wegen der evtl.<br />
Ausstellung eines Bildungsgutscheins auf.<br />
Die vhs <strong>Landshut</strong> sowie deren Berufsfachschulen sind nach der Anerkennungs- und<br />
Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) ein anerkannter Weiterbildungsträger und<br />
berechtigt, Bildungsgutscheine einzulösen. Bei Interesse an unserem Beratungsangebot<br />
stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an Frau Verena Zellner,<br />
Telefon 0871 92292-231.<br />
4. AFBG („Meister-BaföG“)<br />
Nach dem „Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung“ (Aufstiegsfort -<br />
bildungsförderungsgesetz – AFBG) kann die Teilnahme an Maßnahmen der<br />
Aufstiegsfort bildung gefördert werden, wenn der Lehrgang unter anderem mindestens<br />
400 Unterrichtsstunden dauert. Die wichtigsten Förderbestimmungen im Überblick:<br />
a) Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Teilnehmer an Voll- und<br />
Teilzeitlehrgängen unabhängig vom Einkommen und Vermögen einen Maßnahmebeitrag in<br />
Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, höchstens jedoch 10.226 € erhalten. Dieser<br />
Maßnahmebeitrag besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 30,5 Prozent, im Übrigen aus<br />
einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Die notwendigen Kosten eines Prüfungsstücks oder<br />
einer vergleichbaren Prüfungsarbeit werden bis zur Hälfte, höchstens bis 1.534 € mit<br />
Darlehen gefördert.