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Updates Rund um das Thema der EU-Taxonomie Verordnung
Updates Rund um das Thema der EU-Taxonomie Verordnung
EU-TAXONOMIE VERORDNUNG
WAS GIBT ES NEUES?
Der Green Deal ist Startpunkt und Ausdruck des politischen Willens der Europäischen Union, die Themen der
Nachhaltigkeit im Wirtschaftsleben der Mitgliedsstaaten als DNA zu verankern. Dass das nicht von heute auf
morgen geht, ist selbstverständlich. Deshalb sind alle darauffolgenden erarbeiteten und erlassenen Verordnungen,
Richtlinien oder Rahmendokumente der EU immer nur als Zwischenschritt auf dem Weg zu einem großen Ziel zu
sehen – Europa 2050 als erster Kontinent der Welt klimaneutral.
Die logische Konsequenz
aus dieser Feststellung ist
es, dass auch die Taxonomie
Verordnung ((EU) 2020/852)
keine in Stein gemeiß-elte Verordnung
darstellt. Ganz im Gegenteil.
In der Verordnung wird zur
Sicherstellung, dass die Anwendung
der Verordnung technologisch,
marktbezogen und politisch
den Entwicklungen folgt, darauf
hingewiesen, dass diese regelmäßig
überprüft und erforderlichenfalls
in Hinblick auf Tätigkeiten
geändert werden muss .
Folgend sind die wichtigsten aktuellen
Entwicklungen angerissen:
Marktstudie zu technischen Bewertungskriterien
- wesentlicher Beitrag Umweltziel „Übergang zu
einer Kreislaufwirtschaft"
Im Juni 2021 wurde seitens eines Studienkonsortiums bestehend aus
neun in der EU ansässigen Organisationen, darunter DGNB (Deutsche
Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen), CPEA (Climate Positive Europe
Alliance), GGBC (Green Building Council Croatia) und ÖGNI
(Österreichische Gesellschaft Nachhaltige Immobilienwirtschaft)
eine Studie initiiert, die sich mit der Bewertung der Marktreife der
vorge-schlagenen EU-Steuerungskriterien für die Kreislaufwirtschaft im
Bau- und Immobiliensektor beschäftigt. In der Studie wurden 38
Projekte anhand der vorgeschlagenen technischen Bewertungs-
kriterien untersucht (Neubau und Renovierung).
Die daraus gezogenen Erkenntnisse wurden in Form eines Berichtes im
Oktober 2022 an die Europäische Kommission und der Plattform für Nachhaltiges
Finanzwesen inkl. Empfehlungen übermittelt. In einem zweiten
Schritt wurde ein allgemeiner Bericht über das Projekt verfasst, um
den Markt an den Ergebnissen und Erkenntnissen teilhaben zu lassen .
Was bedeutet diese Studie in weiterer Folge? Die Expertenkommission
arbeitet an der Ausarbeitung des dritten Annexes, um neben den bereits
bestehenden Umweltzielen „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“
im Jahr 2023 die technischen Bewertungskriterien für den wesentlichen
Beitrag im Umweltziel „Übergang zu einer Kreislaufwirt-schaft“
zur Verfügung zu stellen.
Final Report on Social
Taxonomy
Im Bericht von Februar 2022
der „platform on sustainable finance“
wird eine Struktur für
eine Sozialtaxonomie innerhalb
des derzeitigen EU-Rechtsrahmen
für nachhaltige Finanzen und nachhaltige
Unternehmensführ-ung
vorgeschlagen.
Die nächsten Schritte der Unter-gruppe
4 der Plattform hin zu
dieser sozialen Taxonomie sind
es, die Beziehung zwischen der
Sozial- und der Umwelttaxonomie
zu prüfen und über andere
Nachhaltigkeitsziele wie Unter-
nehmensführung und das dazu-gehörende
regulatorische Umfeld nachzudenken.
Final Report on
Minimum Safeguards
Der Bericht von Oktober 2022 der
„platform on sustainable finance“
berät über die Anwendung der
Mindestgarantien u. a. in Bezug
auf die Taxonomie Verordnung.
Dabei werden die wesentlichen
Themen im Zusammenhang mit
den in Artikel 18 der Verordnung
genannten Standards und Normen
identifiziert und Empfehlung zur
Einhaltung dieser gegeben.
CSRD
Im April 2021 wurde seitens der Europäischen Kommission ein Entwurf zur
Corporate Sustainability Reporting Directive veröffentlicht. Über ein Jahr
später, genauer gesagt am 28. November 2022 wurde diese Richtlinie nun
durch den Europäischen Rat final abgesegnet. Was bedeutet das für die
Taxonomie Verordnung? Die CSRD ersetzt die bisher gültige Non Financial
Reporting Directive (NFRD) und weitet unter anderem den Bereich
der berichtspflichtigen Unternehmen aus. In Zukunft (unter Berücksichtigung
der Übergangsfristen) müssen auch nicht kapitalmarktorientierte
große Unternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, welche an
einem geregelten Markt der EU notieren, berichten. Und diese müssen
somit auch darüber Auskunft geben, ob und in welchem Ausmaß ihre
getätigten Finanzströme im Sinne der Taxonomie Verordnung als nachhaltig
eingestuft werden können. Ein weiterer wichtiger Punkt ist es, dass
durch die CSRD eine externe Prüfpflicht der veröffentlichten Nachhaltigkeitsaspekte
eingeführt wird. Diese stellt einen zusätzlich notwendigen
Schritt im Kampf gegen Greenwashing dar.
Durch diese exemplarischen Schlaglichter auf Änderungen, Neuerungen
und Entwicklungen rund um die Taxonomie Verordnung wird die strategische
Entwicklungsrichtung der Europäischen Union sichtbar. Es bleibt
spannend.
Weiterführende Informationen
finden Sie auf www.ogni.at
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