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ÖGNI insight

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Updates Rund um das Thema der EU-Taxonomie Verordnung

Updates Rund um das Thema der EU-Taxonomie Verordnung

EU-TAXONOMIE VERORDNUNG

WAS GIBT ES NEUES?

Der Green Deal ist Startpunkt und Ausdruck des politischen Willens der Europäischen Union, die Themen der

Nachhaltigkeit im Wirtschaftsleben der Mitgliedsstaaten als DNA zu verankern. Dass das nicht von heute auf

morgen geht, ist selbstverständlich. Deshalb sind alle darauffolgenden erarbeiteten und erlassenen Verordnungen,

Richtlinien oder Rahmendokumente der EU immer nur als Zwischenschritt auf dem Weg zu einem großen Ziel zu

sehen – Europa 2050 als erster Kontinent der Welt klimaneutral.

Die logische Konsequenz

aus dieser Feststellung ist

es, dass auch die Taxonomie

Verordnung ((EU) 2020/852)

keine in Stein gemeiß-elte Verordnung

darstellt. Ganz im Gegenteil.

In der Verordnung wird zur

Sicherstellung, dass die Anwendung

der Verordnung technologisch,

marktbezogen und politisch

den Entwicklungen folgt, darauf

hingewiesen, dass diese regelmäßig

überprüft und erforderlichenfalls

in Hinblick auf Tätigkeiten

geändert werden muss .

Folgend sind die wichtigsten aktuellen

Entwicklungen angerissen:

Marktstudie zu technischen Bewertungskriterien

- wesentlicher Beitrag Umweltziel „Übergang zu

einer Kreislaufwirtschaft"

Im Juni 2021 wurde seitens eines Studienkonsortiums bestehend aus

neun in der EU ansässigen Organisationen, darunter DGNB (Deutsche

Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen), CPEA (Climate Positive Europe

Alliance), GGBC (Green Building Council Croatia) und ÖGNI

(Österreichische Gesellschaft Nachhaltige Immobilienwirtschaft)

eine Studie initiiert, die sich mit der Bewertung der Marktreife der

vorge-schlagenen EU-Steuerungskriterien für die Kreislaufwirtschaft im

Bau- und Immobiliensektor beschäftigt. In der Studie wurden 38

Projekte anhand der vorgeschlagenen technischen Bewertungs-

kriterien untersucht (Neubau und Renovierung).

Die daraus gezogenen Erkenntnisse wurden in Form eines Berichtes im

Oktober 2022 an die Europäische Kommission und der Plattform für Nachhaltiges

Finanzwesen inkl. Empfehlungen übermittelt. In einem zweiten

Schritt wurde ein allgemeiner Bericht über das Projekt verfasst, um

den Markt an den Ergebnissen und Erkenntnissen teilhaben zu lassen .

Was bedeutet diese Studie in weiterer Folge? Die Expertenkommission

arbeitet an der Ausarbeitung des dritten Annexes, um neben den bereits

bestehenden Umweltzielen „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“

im Jahr 2023 die technischen Bewertungskriterien für den wesentlichen

Beitrag im Umweltziel „Übergang zu einer Kreislaufwirt-schaft“

zur Verfügung zu stellen.

Final Report on Social

Taxonomy

Im Bericht von Februar 2022

der „platform on sustainable finance“

wird eine Struktur für

eine Sozialtaxonomie innerhalb

des derzeitigen EU-Rechtsrahmen

für nachhaltige Finanzen und nachhaltige

Unternehmensführ-ung

vorgeschlagen.

Die nächsten Schritte der Unter-gruppe

4 der Plattform hin zu

dieser sozialen Taxonomie sind

es, die Beziehung zwischen der

Sozial- und der Umwelttaxonomie

zu prüfen und über andere

Nachhaltigkeitsziele wie Unter-

nehmensführung und das dazu-gehörende

regulatorische Umfeld nachzudenken.

Final Report on

Minimum Safeguards

Der Bericht von Oktober 2022 der

„platform on sustainable finance“

berät über die Anwendung der

Mindestgarantien u. a. in Bezug

auf die Taxonomie Verordnung.

Dabei werden die wesentlichen

Themen im Zusammenhang mit

den in Artikel 18 der Verordnung

genannten Standards und Normen

identifiziert und Empfehlung zur

Einhaltung dieser gegeben.

CSRD

Im April 2021 wurde seitens der Europäischen Kommission ein Entwurf zur

Corporate Sustainability Reporting Directive veröffentlicht. Über ein Jahr

später, genauer gesagt am 28. November 2022 wurde diese Richtlinie nun

durch den Europäischen Rat final abgesegnet. Was bedeutet das für die

Taxonomie Verordnung? Die CSRD ersetzt die bisher gültige Non Financial

Reporting Directive (NFRD) und weitet unter anderem den Bereich

der berichtspflichtigen Unternehmen aus. In Zukunft (unter Berücksichtigung

der Übergangsfristen) müssen auch nicht kapitalmarktorientierte

große Unternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, welche an

einem geregelten Markt der EU notieren, berichten. Und diese müssen

somit auch darüber Auskunft geben, ob und in welchem Ausmaß ihre

getätigten Finanzströme im Sinne der Taxonomie Verordnung als nachhaltig

eingestuft werden können. Ein weiterer wichtiger Punkt ist es, dass

durch die CSRD eine externe Prüfpflicht der veröffentlichten Nachhaltigkeitsaspekte

eingeführt wird. Diese stellt einen zusätzlich notwendigen

Schritt im Kampf gegen Greenwashing dar.

Durch diese exemplarischen Schlaglichter auf Änderungen, Neuerungen

und Entwicklungen rund um die Taxonomie Verordnung wird die strategische

Entwicklungsrichtung der Europäischen Union sichtbar. Es bleibt

spannend.

Weiterführende Informationen

finden Sie auf www.ogni.at

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