2 MB - Bad Arolsen
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19. FNP-Änd., Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, STT Mengeringhausen Begründung<br />
TEIL A (Begründung)<br />
1. Anlass und Ziel der Planung<br />
Anlass für die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Absicht der Stadt <strong>Bad</strong><br />
<strong>Arolsen</strong> mit der Ausweisung von Windenergieflächen den planungsrechtlichen Rahmen für<br />
die Realisierung von Windkraftanlagen zu schaffen.<br />
Ziel der Planung ist somit die Ausweisung von Sonderbauflächen „Windenergie“, um die planungsrechtliche<br />
Grundlage zu schaffen, Windkraftanlagen im Stadtwald von<br />
Mengeringhausen errichten zu können.<br />
Um ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und das geplante Ziel der Bundesregierung<br />
den Ausstoß von Treibhausgasen bis zum Jahr 2020 um 40% (bezogen auf das Basisjahr<br />
1990) zu verringern, beschloss der Magistrat der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> die Potenziale zur Windenergie<br />
in ihrer Kommune zu untersuchen. Dabei wurde der Stadtwald Mengeringhausen als<br />
geeignete Fläche für Windkraftanlagen ermittelt.<br />
Mit der Ausweisung der Sonderbaufläche „Windenergie“ können Windkraftanlagen errichtet<br />
werden, mit denen Haushalte mit sauberem und umweltfreundlichem Strom versorgt werden<br />
können. Dies trägt zur Reduzierung von CO2-Belastungen bei und wirkt somit der globalen<br />
Erderwärmung entgegen.<br />
Mit der vorliegenden Bauleitplanung wird zudem auch die Verwirklichung der im Erneuerbare-Energien-Gesetzes<br />
(EEG) 2012 und somit vom Bund angestrebten Ziele unterstützt. In<br />
§ 1 (1) EEG 2012 heißt es u.a., dass das Gesetz dem Zweck dienlich sei, vor allem zum<br />
Schutz des Klimas und der Umwelt eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu<br />
ermöglichen. Weiterhin verfolge es das Interesse, den Anteil erneuerbarer Energien an der<br />
Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 35 % zu erhöhen. Die aktuelle Novelle<br />
des EEG 2012 durch das „Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer<br />
Strahlungsenergie und weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien“ (sog. PV-<br />
Novelle) wurde am 23. August im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1754) veröffentlicht und ist<br />
rückwirkend zum 01. April 2012 in Kraft getreten.<br />
Anhand der zuvor aufgezeigten Ziele, wird deutlich, dass die Planung dem am 22. Juli 2011<br />
neu in das Baugesetzbuch eingefügten Grundsatz nach § 1a (5) BauGB entspricht, wonach<br />
bei der Aufstellung von Bauleitplänen den Erfordernissen des Klimaschutzes Rechnung getragen<br />
werden soll.<br />
Die Flächennutzungsplan-Änderung erfolgt auf Grundlage der §§ 2, 5 und 6 BauGB i. d. F.<br />
vom 23. September 2004, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011<br />
(BGBl. I S. 619). Hierfür gilt weiterhin die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke<br />
(BauNVO) sowie die Planzeichenverordnung (PlanzV).<br />
Die Stadtverordneten der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> fassten den entsprechenden Änderungsbeschluss<br />
in ihrer Sitzung am 09.07.2009.<br />
2. Bestand<br />
Lage und Größe des Plangebiets<br />
Das Plangebiet liegt im Stadtwald Mengeringhausen, südwestlich des <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>er Stadtteils<br />
Mengeringhausen.<br />
PNL – Planungsgruppe für Natur und Landschaft, Raiffeisenstr. 5, 35410 Hungen, Tel.: 06402/512540 Seite 1