2 MB - Bad Arolsen
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19. FNP-Änd., Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, STT Mengeringhausen Umweltbericht<br />
Im Plangebiet führt die Überbauung von Boden zwangsläufig zu einem Verlust der Funktionen<br />
dieser Böden, wozu auch die Speicherung von Niederschlagswasser zählt. Hierdurch<br />
erhöht sich der Oberflächenwasserabfluss, während die Versickerung unterbunden wird. Die<br />
Versiegelung des Bodens beeinflusst außerdem die Verdunstungsrate sowie die Frischluftentstehung.<br />
Eine Veränderung der Standortfaktoren hat zudem Einfluss auf das Arten- und<br />
Biotoppotenzial bzw. die aktuelle Vegetation und Fauna.<br />
Bekannte Wechselwirkungen, soweit bestimmbar, wurden in diesem Umweltbericht im Rahmen<br />
der schutzgutbezogenen Bestandsbeschreibungen und Prognosen berücksichtigt. Nach<br />
derzeitigem Kenntnisstand sind im Plangebiet keine wesentlichen, über die bereits beschriebenen<br />
Aspekte hinausgehenden Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern zu erwarten.<br />
Eine Verstärkung der Umweltauswirkungen durch sich negativ verstärkende Wechselwirkungen<br />
ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen.<br />
Entwicklungsprognose ohne das Vorhaben („Nullvariante“)<br />
Bei einer Nichtverwirklichung des Vorhabens wird die derzeitige forstwirtschaftliche Nutzung<br />
auch in Zukunft erhalten bleiben. Maßgeblich dafür ist das bestehende Planungsrecht. Der<br />
gültige Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> weist das Plangebiet als „Fläche für<br />
Wald“ aus. Eine Veränderung des Umweltzustands im Plangebiet wäre bei einer Nichtverwirklichung<br />
des Vorhabens zunächst kaum zu erwarten. Nach der Forsteinrichtung für den<br />
Stadtwald <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> (HESS. FORSTAMT DIEMELSTADT, 2006) soll die derzeitige Verteilung<br />
zwischen Laubbäumen und Nadelbäumen erhalten bleiben. Die Waldbewirtschaftung soll<br />
von mittlerer bis hoher Intensität stattfinden. Die monostrukturierten Nadelholzreinbestände<br />
werden somit weiterhin eine untergeordnete Bedeutung als Lebensraum für Tiere und Pflanzen<br />
haben. Die ehemaligen Windbruchflächen werden sich allmählich wieder zu Waldflächen<br />
entwickeln.<br />
Bei Nichtdurchführung der Planung ist ferner davon auszugehen, dass aufgrund der Privilegierung<br />
der Windkraftnutzung trotzdem zukünftig im Stadtgebiet von <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> einzelne<br />
oder mehrere Windkraftanlagen errichtet werden. Die Konzentration von mehreren Anlagen<br />
an einer Stelle, wie mit vorliegender Planung angestrebt, zieht dabei eine geringere Beeinträchtigung<br />
des Landschaftsbildes nach sich, als eine Verteilung von Windenergieanlagen an<br />
verschiedenen Stellen im Stadtgebiet.<br />
3. Vermeidung, Minimierung und Ausgleich<br />
Die Belange des Umweltschutzes sind gem. § 1(6) Nr. 7 BauGB bei der Aufstellung der Bauleitpläne<br />
und in der Abwägung nach § 1(7) BauGB zu berücksichtigen. Im Besonderen sind<br />
auf der Grundlage der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gem. § 1a(3) BauGB i. V. m.<br />
§ 18(1) BNatSchG die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu beurteilen und Aussagen<br />
zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich zu entwickeln. Nicht unbedingt<br />
erforderliche Beeinträchtigungen sind zu unterlassen bzw. zu minimieren und entsprechende<br />
Wertverluste durch Aufwertung von Teilflächen innerhalb oder außerhalb des Gebietes durch<br />
geeignete Maßnahmen auszugleichen.<br />
PNL – Planungsgruppe für Natur und Landschaft, Raiffeisenstr. 5, 35410 Hungen, Tel.: 06402/512540 Seite 45