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2 MB - Bad Arolsen

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19. FNP-Änd., Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, STT Mengeringhausen Umweltbericht<br />

Im Plangebiet führt die Überbauung von Boden zwangsläufig zu einem Verlust der Funktionen<br />

dieser Böden, wozu auch die Speicherung von Niederschlagswasser zählt. Hierdurch<br />

erhöht sich der Oberflächenwasserabfluss, während die Versickerung unterbunden wird. Die<br />

Versiegelung des Bodens beeinflusst außerdem die Verdunstungsrate sowie die Frischluftentstehung.<br />

Eine Veränderung der Standortfaktoren hat zudem Einfluss auf das Arten- und<br />

Biotoppotenzial bzw. die aktuelle Vegetation und Fauna.<br />

Bekannte Wechselwirkungen, soweit bestimmbar, wurden in diesem Umweltbericht im Rahmen<br />

der schutzgutbezogenen Bestandsbeschreibungen und Prognosen berücksichtigt. Nach<br />

derzeitigem Kenntnisstand sind im Plangebiet keine wesentlichen, über die bereits beschriebenen<br />

Aspekte hinausgehenden Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern zu erwarten.<br />

Eine Verstärkung der Umweltauswirkungen durch sich negativ verstärkende Wechselwirkungen<br />

ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen.<br />

Entwicklungsprognose ohne das Vorhaben („Nullvariante“)<br />

Bei einer Nichtverwirklichung des Vorhabens wird die derzeitige forstwirtschaftliche Nutzung<br />

auch in Zukunft erhalten bleiben. Maßgeblich dafür ist das bestehende Planungsrecht. Der<br />

gültige Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> weist das Plangebiet als „Fläche für<br />

Wald“ aus. Eine Veränderung des Umweltzustands im Plangebiet wäre bei einer Nichtverwirklichung<br />

des Vorhabens zunächst kaum zu erwarten. Nach der Forsteinrichtung für den<br />

Stadtwald <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> (HESS. FORSTAMT DIEMELSTADT, 2006) soll die derzeitige Verteilung<br />

zwischen Laubbäumen und Nadelbäumen erhalten bleiben. Die Waldbewirtschaftung soll<br />

von mittlerer bis hoher Intensität stattfinden. Die monostrukturierten Nadelholzreinbestände<br />

werden somit weiterhin eine untergeordnete Bedeutung als Lebensraum für Tiere und Pflanzen<br />

haben. Die ehemaligen Windbruchflächen werden sich allmählich wieder zu Waldflächen<br />

entwickeln.<br />

Bei Nichtdurchführung der Planung ist ferner davon auszugehen, dass aufgrund der Privilegierung<br />

der Windkraftnutzung trotzdem zukünftig im Stadtgebiet von <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> einzelne<br />

oder mehrere Windkraftanlagen errichtet werden. Die Konzentration von mehreren Anlagen<br />

an einer Stelle, wie mit vorliegender Planung angestrebt, zieht dabei eine geringere Beeinträchtigung<br />

des Landschaftsbildes nach sich, als eine Verteilung von Windenergieanlagen an<br />

verschiedenen Stellen im Stadtgebiet.<br />

3. Vermeidung, Minimierung und Ausgleich<br />

Die Belange des Umweltschutzes sind gem. § 1(6) Nr. 7 BauGB bei der Aufstellung der Bauleitpläne<br />

und in der Abwägung nach § 1(7) BauGB zu berücksichtigen. Im Besonderen sind<br />

auf der Grundlage der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gem. § 1a(3) BauGB i. V. m.<br />

§ 18(1) BNatSchG die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu beurteilen und Aussagen<br />

zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich zu entwickeln. Nicht unbedingt<br />

erforderliche Beeinträchtigungen sind zu unterlassen bzw. zu minimieren und entsprechende<br />

Wertverluste durch Aufwertung von Teilflächen innerhalb oder außerhalb des Gebietes durch<br />

geeignete Maßnahmen auszugleichen.<br />

PNL – Planungsgruppe für Natur und Landschaft, Raiffeisenstr. 5, 35410 Hungen, Tel.: 06402/512540 Seite 45

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