2 MB - Bad Arolsen
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19. FNP-Änd., Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>, STT Mengeringhausen Umweltbericht<br />
TEIL B (Umweltbericht)<br />
Den rechtlichen Rahmen des Umweltberichts bildet das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung<br />
durch Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert<br />
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).<br />
Die Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB dient der Vorbereitung der Beschlussfassung über<br />
den Bauleitplan. Sie sieht die Arbeitsschritte „Ermittlung“, „Beschreibung“ und „Bewertung“<br />
vor. Dadurch wird die systematische und rechtliche Aufbereitung des Abwägungsmaterials<br />
gewährleistet. Die methodischen Anforderungen an die Ermittlung und Bewertung der Belange<br />
im Rahmen der Umweltprüfung sind in den Anlagen zum BauGB geregelt. Danach ist<br />
mit den Schritten Bestandsaufnahme, Prognose, Prüfung von Vermeidungs-, Minimierungs-<br />
und Ausgleichsmaßnahmen und Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten ein Prüfschema<br />
für die Zusammenstellung des umweltbezogenen Abwägungsmaterials vorgegeben.<br />
1. Einleitung<br />
Inhalt und Ziele des Bauleitplans - Kurzdarstellung<br />
Das Plangebiet liegt im Stadtwald Mengeringhausen, südwestlich des <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong>er Stadtteils<br />
Mengeringhausen. Im Südwesten schließt sich die Gemarkung von Twiste an.<br />
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung liegt mit Ausnahme der östlich angrenzenden<br />
Offenlandbereiche inmitten vorhandener Waldflächen. Nördlich des Geltungsbereiches<br />
verläuft das Glockenbrunnental.<br />
Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Gesamtgröße von ca. 125 ha und beinhaltet in<br />
der Gemarkung Mengeringhausen: Flur 20, Flurstücke 1 (tlw.), 2/1, 2/2 (tlw.), 3, 4, 5 (tlw.), 6<br />
(tlw.), 7 (tlw.), 8 (tlw.), 9, 10 (tlw.), 11 (tlw.); Flur 21, Flurstücke 13/1 (tlw.), 14 (tlw.), 33 (tlw.),<br />
34 (tlw.), 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41 (tlw.), 42 (tlw.), 43 (tlw.), 44/1 (tlw.), 44/2, 45, 48, 49 (tlw.),<br />
51 (tlw.), 59/2 (tlw.), 60/52, 61/52.Der Waldbesitz wird von der Revierförsterei<br />
Mengeringhausen betreut (Abteilung 515 bis 528).<br />
Wesentliches Planungsziel ist die Realisierung von Windenergieanlagen. Dazu wird die bisherige<br />
Darstellung „Laub-, Nadel- und Mischwald“ geändert und dieser Bereich nun gemäß<br />
§ 1(1) Nr. 4 BauNVO als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Windenergie“ ausgewiesen.<br />
Mit der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien können CO2-Belastungen der Atmosphäre<br />
verringert werden. Mit der Ausweisung einer Sonderbaufläche „Windenergie“ und der Umsetzung<br />
des Vorhabens kann die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Arolsen</strong> ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten<br />
und das Ziel der Bundesregierung, den Ausstoß von Treibhausgasen bis zum Jahr 2020 um<br />
40% (bezogen auf das Basisjahr 1990) zu reduzieren, unterstützen. Die Planung entspricht<br />
damit dem am 22. Juli 2011 neu in das Baugesetzbuch eingefügten Grundsatz nach § 1a (5)<br />
BauGB, wonach bei der Aufstellung von Bauleitplänen den Erfordernissen des Klimaschutzes<br />
Rechnung getragen werden soll.<br />
Die aktuelle Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2012 durch das „Gesetz zur<br />
Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und weiteren Änderungen<br />
im Recht der erneuerbaren Energien“ (sog. PV-Novelle) wurde am 23. August im<br />
Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1754) veröffentlicht und ist rückwirkend zum 01. April 2012 in<br />
Kraft getreten. In § 1 (1) EEG 2012 heißt es u.a., dass das Gesetz dem Zweck dienlich sei,<br />
vor allem zum Schutz des Klimas und der Umwelt eine nachhaltige Entwicklung der Energie-<br />
PNL – Planungsgruppe für Natur und Landschaft, Raiffeisenstr. 5, 35410 Hungen, Tel.: 06402/512540 Seite 7