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Bebauungsplan Mützenich Nr. 3 A - Monschau

Bebauungsplan Mützenich Nr. 3 A - Monschau

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Stadt <strong>Monschau</strong><br />

Die Bürgermeisterin<br />

- Planung / Hochbau -<br />

T Beratungsfolge<br />

Planungsausschuss<br />

<strong>Monschau</strong>, den 09.06.2011<br />

Frau Carl<br />

DATEI: AUFST Mirrz3A3.1.wpD<br />

Beschlussvorlage<br />

öffentlich nichtöffentlich<br />

T Sitzungstermin<br />

21.06.2011<br />

T TOP<br />

3.1 Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Mützenich</strong> <strong>Nr</strong>. 3A "Baufenster Schiffenborn";<br />

hier: a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB<br />

b) Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden gem. §§ 3 II und 4 II BauGB<br />

Beschlüssvorschlag:<br />

Der Planungsausschuss beschließt,<br />

a) gem. § 2 BauGB die 3.1 Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Mützenich</strong> <strong>Nr</strong>. 3A im beschleunigten<br />

Verfahren gem. § 13 a BauGB aufzustellen.<br />

b) gem. § 13 a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB auf die frühzeitige Unterrichtung /<br />

Erörterung mit der Öffentlichkeit und den Behörden zu verzichten und unmittelbar die Be-<br />

teiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 II und 4 II BauGB durchzuführen.<br />

Beratungsergebnis:<br />

Gremium Sitzung am<br />

Einstimmig<br />

D<br />

Mit<br />

Stimmenmehrheit<br />

D<br />

Seite 1 von 2<br />

Ja Nein Enth. Lt. Beschlussvorschlag<br />

D<br />

3<br />

Abweichender<br />

Beschluss<br />

(Rucks.)<br />

D


A. SACHVERHALT<br />

Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortseingang der Ortslage <strong>Mützenich</strong> an der Landstrasse L 106.<br />

Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der kartographischen Unterlage des <strong>Bebauungsplan</strong>es.<br />

Mit der Aufstellung des nun zu ändernden Ursprungsplanes <strong>Mützenich</strong> <strong>Nr</strong>. 3 A - 3. Änderung im<br />

Jahr 2006 entwickelte sich die bis dahin als Grünland genutzte Fläche zügig mit der Bebauung von<br />

Wohnhaus und Kfz-Werkstatt. Die rechtsgültig ausgewiesenen Baufenster sind mit der nun vorhandenen<br />

Bebauung ausgeschöpft. Eine weitere bauliche Entwicklung ist trotz der noch nicht ausgeschöpften<br />

Grundflächenzahl nicht mehr möglich.<br />

Vor allem der im Plangebiet vorhandene Kfz-Betrieb ist hierdurch mit seiner weiteren betrieblichen<br />

Entwicklung stark begrenzt.<br />

Im Mittelpunkt der Planung steht die städtebauliche Zielvorstellung, dem hier vorhandenen Kfz-Betrieb<br />

eine weitere bauliche Entwicklungsmöglichkeit zu schaffen. Das südliche Baufenster wird erweitert<br />

und die rückwärtige Baugrenze bis 3,00 m an die hintere Grundstücksgrenze geführt. Gleichzeitig wird<br />

die süd-westliche Baugrenze bis zur Plangebietsgrenze erweitert, um auch hier dem Betrieb eine<br />

über die Plangebietsgrenze hinausgehende Ausdehnung zu ermöglichen. Mit dieser Änderung wird<br />

der Standort des Betriebes gefestigt, Arbeitsplätze gesichert und die Möglichkeit zur Schaffung<br />

weiterer Arbeitsplätze innerhalb des kleinteiligen Dorfgefüges gegeben.<br />

Im Bereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Mützenich</strong> <strong>Nr</strong>. 3 A-3.1 Änderung wird auf der Basis der v<br />

nen Gebietsausweisung der rechtsgültige <strong>Bebauungsplan</strong> so geändert, dass<br />

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den <strong>Bebauungsplan</strong> entsprechend dem in der Anlage bei<br />

gefügten Entwurf zu ändern. Es ist möglich, das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB in<br />

Anlehnung an § 13 BauGB durchzuführen. Infolgedessen kann gem. § 13 II BauGB auf die frühzeitige<br />

Beteiligung / Unterrichtung der Behörden und der Öffentlichkeit verzichtet werden und unmittelbar<br />

die Beteiligung gem. §§ 3 II und 4 II BauGB durchgeführt werden.<br />

B. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN<br />

Keine. Der Vorhabenträger trägt die Kosten für die städtebaulichen Leistungen.<br />

C. ÖKOLOGISCHE AUSWIRKUNGEN<br />

Umweltbelange sind aufgrund der vorliegenden Planung nicht berührt. Mit der Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

geht kein neuer Eingriff in Natur und Landschaft einher.<br />

Durch die Vergrößerung der Baufläche wird zwar ein individueller Spielraum vergrößert, jedoch wird<br />

die anteilige Versiegelung der Fläche weiterhin durch die unverändert gültige Grundflächenzahl<br />

reguliert.<br />

D. Rechtslage<br />

Gem. § 15 Ziffer 9.5 der Hauptsatzung der Stadt <strong>Monschau</strong> fasst der Planungsausschuss in eigener<br />

Zuständigkeit die verfahrensleitenden Beschlüsse zur Aufstellung oder Offenlage von Bauleitplänen.<br />

( Margareta Ritter ) / J<br />

ANLAGEN<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>änderung<br />

Begründung<br />

Seite 2 von 2


Dipl.-lng. U. KRINGS Büro für Architektur und Stadtplanung<br />

Hammerstr. 1l 52152 Simmerath Tel.:02473-931913 Fax:02473-931914<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Mützenich</strong> <strong>Nr</strong>. 3 A - 3.1<br />

Änderung<br />

Baufenster Schiffenborn"<br />

Sitzungsvorlage für den Planungsausschluss der Stadt <strong>Monschau</strong> am 21. 06. 2011 zum<br />

Aufstellungsbeschluss und Offenlage<br />

Inhalt: 1. Übersichtsplan<br />

2. Planzeichnung <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Mützenich</strong> <strong>Nr</strong>. 3 A - 3. Änderung<br />

3. Planzeichnung <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Mützenich</strong> <strong>Nr</strong>. 3 A - 3.1 Änderung<br />

4. Planzeichenerklärung<br />

5. Textliche Festsetzungen<br />

6. Begründung


Anlage 1: Übersichtsplan<br />

M ca. 1 : 2000<br />

Stadt <strong>Monschau</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Mützenich</strong> <strong>Nr</strong>. 3 A - 3.1 Änderung<br />

„Baufenster Schiffenborn"<br />

Verfahrensstand: Aufstellungs- u. Offenlagebeschluss


Stadt <strong>Monschau</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Mützenich</strong> <strong>Nr</strong>. 3 A - 3.1 Änderung<br />

„Baufenster Schiffenborn"<br />

Verfahrensstand: Aufstellungs- u. Offenlagebeschluss<br />

Anlage 2: Planverkleinerung bisherige Festsetzungen<br />

•BAUUNGSPLAN<br />

1. Änderung


Stadt <strong>Monschau</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Mützenich</strong> <strong>Nr</strong>. 3 A - 3.1 Änderung<br />

„Baufenster Schiffenborn"<br />

Verfahrensstand: Aufstellungs- u. Offenlagebeschluss<br />

Anlage 3: Planverkleinerung künftige Festsetzungen<br />

M ca. 1:1000


Stadt <strong>Monschau</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Mützenich</strong> <strong>Nr</strong>. 3 A - 3.1 Änderung<br />

„Baufenster Schiffenborn"<br />

Verfahrensstand: Aufstellungs- u. Offenlagebeschluss<br />

Anlage 4: Planzeichenerklärung<br />

Art der baulichen Nutzung<br />

(§ 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 1 des Baugesetzbuches - BauGB -,§§1-11 der Baunutzungsverordnung - BauNVO - )<br />

Mass der baulichen Nutzung<br />

(§ 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 1 BauGB, § 16 Abs. 2 BauNVO)<br />

Dorfgebiet (§ 5 BauNVO) mit Nutzungseinschränkung (s. Textl. Festsetzungen)<br />

l Zahl der Vollgeschosse als Höchstmass<br />

0,4 Grundflächenzahl (GRZ)<br />

Bauweise. Baugrenzen<br />

(§ 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 2 BauGB, §§ 22 u. 23 BauNVO)<br />

O offene Bauweise (§ 22, 2 BauNVO)<br />

p\ nur Einzelhäuser zulässig<br />

- Baugrenze (§ 23,3 BauNVO)<br />

Verkehrsflächen<br />

(§ 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 11 u. Abs. 6 BauGB)<br />

Straßenbegrenzungslinie<br />

Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur u. Landschaft<br />

(§ 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 20, 25 u. Abs. 6 BauGB)<br />

© Erhalten: Baum<br />

Sonstige Planzeichen<br />

(§ 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 4 und 22 BauGB)<br />

Anpflanzen: Rotbuchenhecke<br />

B | Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des <strong>Bebauungsplan</strong>es (§ 9 Abs. 7 BauGB)<br />

L.. 1


Stadt <strong>Monschau</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Mützenich</strong> <strong>Nr</strong>. 3 A - 3.1 Änderung<br />

„Baufenster Schiffenborn"<br />

Verfahrensstand: Aufstellungs- u. Offenlagebeschluss<br />

Anlage 5: Textliche Festsetzungen<br />

1. Dorfgebiet<br />

Von den nach § 5 Abs. 2 BauNVO allgemein zulässigen Nutzungsarten sind nicht zulässig:<br />

- Betriebe zur Verarbeitung und Sammlung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

2. Mass der baulichen Nutzung<br />

Es sind einzuhalten:<br />

- mindestens 70 m 2 und höchstens 150 m 2 Grundfläche<br />

3. Höhe der baulichen Anlagen<br />

3.1 Es ist eine Firsthöhe von höchstens 9,50 m zulässig.<br />

3.2 Gemessen wird die Firsthöhe jeweils von der Oberkante des fertig gestellten Fußbodens<br />

des Vollgeschosses.<br />

3.3 a) Die Oberkante des Fußbodens des Vollgeschosses darf höchstens 0,50 m über<br />

natürlichem Gelände liegen, gemessen in der höchstgelegenen Mitte der Aussenwand<br />

der baulichen Anlagen.<br />

b) Ausnahmsweise darf die Oberkante des Fußbodens des Vollgeschosses bis zu 1 m<br />

über natürlichem Gelände liegen, gemessen in der höchstgelegenen Mitte der<br />

Aussenwand der baulichen Anlage, wenn die Einhaltung der allgemeingültigen<br />

Höhenlage im Einzelfall zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde. Ein solcher<br />

Härtefall liegt vor, wenn ungünstige Grundwasserverhältnisse eine Anhebung der<br />

baulichen Anlage zwingend erfordern.<br />

c) Sofern das natürliche Gelände tiefer liegt als die Straßenkrone, kann die Oberkante des<br />

Fußbodens des Vollgeschosses bis zu 0,50 m über der Straßenkrone liegen, gemessen<br />

in der Mitte der strassenseitigen Aussenwand der baulichen Anlagen rechtwinkelig bzw.<br />

radial zur Straßenachse (s. Anlage).<br />

3.4 Insgesamt darf die Höhe der baulichen Anlagen von 14 m ab der Geländeoberkante auch<br />

bei Nebenanlagen nicht überschritten werden, gemessen in der höchstgelegenen Mitte<br />

der Aussenwand der baulichen Anlagen.<br />

4. Einschränkung von Garagen, Stellplätzen, Einfahrten und sonstigen untergeordneten<br />

Nebenanlagen und Einrichtungen<br />

4.1 Zulässig sind Garagen nur in Verbindung mit einem der Garagentoröffnung unmittelbar<br />

angrenzend vorgelagerten Stellplatz. Er ist so zu bemessen, dass ein Kraftfahrzeug ohne<br />

Inanspruchnahme der Verkehrsfläche darauf abgestellt werden kann. Die Länge der<br />

Stellplatzfläche, gemessen in Verlängerungen der Garagenlängsachse, ist dabei auf<br />

mindestens 5 m zu bemessen.


Stadt <strong>Monschau</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Mützenich</strong> <strong>Nr</strong>. 3 A - 3.1 Änderung<br />

„Baufenster Schiffenborn"<br />

Verfahrensstand: Aufstellungs- u. Offenlagebeschluss<br />

4.2 Unzulässig sind alle Nebenanlagen und Einrichtungen i. S. des § 14 Abs. 1 der<br />

Baunutzungsverordnung und bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesrecht in den<br />

Abstandsflächen zulässig sind oder zugelassen werden können,<br />

- bei klassifizierten Bundes-, Kreis- und Landesstrassen (Hauptdurchgangsstrassen) in<br />

einer parallelen 5-m-Zone entlang der Straßenbegrenzungslinie<br />

- bei Gemeindestrassen (Anlieger-, Wohn- und Nebenstrassen) in einer 3-m-Zone entlang<br />

der Straßenbegrenzungslinie.<br />

Hiervon ausgenommen sind Ein- und Ausfahrten bzw. Zuwegungen, Grenzeinrichtungen<br />

und Böschungsmauern.<br />

4.3 In Bereichen, in denen eine Festsetzung zum Verbot der Ein- u. Ausfahrt getroffen ist, darf<br />

eine Notzufahrt in einer Breite von 3,00 m eingerichtet werden.<br />

5. Grünordnerische Massnahmen<br />

5.1 Der vorhandene und zu erhaltende Baum ist dauernd und unversehrt zu erhalten. Der<br />

Kronentraufbereich ist von jeglicher Bebauung und Anschüttung freizuhalten.<br />

5.2 An den Grerrzeri der Verkehrsflächen und zwischen den Grundstücken sind auf einem 1 m<br />

breiten Streifen Rotbuchenhecken oder sonstige heimische oder artverwandte Gehölze<br />

anzupflanzen; sie sind dauernd und unversehrt zu erhalten, es ist ggfls. auch<br />

nachzupflanzen.<br />

Ausnahmsweise sind Einschränkungen zulässig bis zu einer Länge von höchstens 4,50 m<br />

im Bereich von Einfahrten zu Garagen und Stellplätzen sowie bis zu einer Länge von 2 m<br />

im Bereich von Hauszugängen. Entlang der Strasse Bongert ist diese Heckenpflanzung auf<br />

mind. 3,00 m Höhe als Windschutzhecke hochzuziehen. Alle übrigen Hecken sind<br />

mindestens auf einer Höhe von 1,20 m hochzuziehen.<br />

5.3 Je angefangene 300 m 2 Grundstücksfläche ist ein hochstämmiger Obstbaum It. Beiliegender<br />

Obstbaumliste zu pflanzen. Diese Obstbäume sind als Hochstämme, 2 x verschult,<br />

Stammumfang mind. 8-12 cm, Qualität nach Anforderung des Bundes Deutscher<br />

Baumschulen auszuwählen. Sie sind an mind. 2 Baumpfählen und mit geeignetem<br />

Bindematerial zu sichern und wirksam gegen Verbiss zu schützen. Ein Erziehungsschnitt ist<br />

in den ersten 10 Jahren 1 x jährlich durchzuführen. Danach erfolgen Pflegeschnitte. Abgänge<br />

sind umgehend zu ersetzen.<br />

Hinweise:<br />

1. Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Mützenich</strong> <strong>Nr</strong>. 3 A - 3.<br />

Änderung wird nachrichtlich übernommen.<br />

2. Bei Auftreten archäologischer Bodenfunde ist die Gemeinde oder das Rheinische Amt für<br />

Bodendenkmalpflege zu informieren.<br />

3. Für diesen <strong>Bebauungsplan</strong> gilt die rechtsgültige Gestaltungssatzung.<br />

4. Zu diesem <strong>Bebauungsplan</strong> gehört eine externe Ausgleichsmaßnahme.<br />

Simmerath, den 05. 06. 2011<br />

Planungsbüro U. Krings<br />

Dipl.- Ing. U. Krings


Anlage 6: BEGRÜNDUNG<br />

Stadt <strong>Monschau</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Mützenich</strong> <strong>Nr</strong>. 3 A - 3.1 Änderung<br />

„Baufenster Schiffenborn"<br />

Verfahrensstand: Aufstellungs- u. Offenlagebeschluss<br />

Inhalt: 1. Allgemeine Vorgaben<br />

1.1 Verfahrensstand<br />

1.2 Lage und Grosse des Plangebietes<br />

1.3 Bestehende Situation<br />

1.4 Vorhandenes Planungsrecht<br />

2. Ziel und Zweck der Planung<br />

2.1 Allgemeines<br />

2.2 Städtebauliche Konzeption<br />

3. Begründung der Planinhalte<br />

4. Bodenordnung<br />

5. Umweltbelange<br />

6. Hinweise<br />

6.1 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag<br />

6.2 Bodendenkmalpflege<br />

6.3 Gestaltungssatzung<br />

6.4 Externe Ausgleichsmaßnahme<br />

7. Kosten


BEGRÜNDUNG<br />

Stadt <strong>Monschau</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Mützenich</strong> <strong>Nr</strong>. 3 A - 3.1 Änderung<br />

„Baufenster Schiffenborn"<br />

Verfahrensstand: Aufstellungs- u. Offenlagebeschluss<br />

RECHTSGRUNDLAGEN<br />

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI.<br />

l S. 2414, 2004), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBI. l<br />

S. 3316), in der bei Satzungsbeschluss gültigen Fassung;<br />

Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. 1. 1990<br />

(BGBI. l S. 132), in der bei Satzungsbeschluss gültigen Fassung;<br />

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauONRW) vom 1. 3. 2000 (GV NW S. 256),<br />

berichtigt am 9. 5. 2000 (GV NW S. 439), zuletzt geändert durch Artikel l des Gesetzes v. 1.2. 12.<br />

2006 (GV NRW S. 615), in der bei Satzungsbeschluss gültigen Fassung;<br />

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. 7. 1994 (GV NW S.<br />

666), geändert durch Gesetz vom 12. 12. 1995 (GV NW S. 1199), in der bei Satzungsbeschluss<br />

gültigen Fassung;<br />

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 12. 2. 1990 (BGBI. l S. 205),<br />

zuletzt geändert durch das Gesetz vom 27. 7. 2001 (BGBI. l S. 1950), in der derzeit gültigen<br />

Fassung.<br />

1. Allgemeine Vorgaben<br />

1.1 Verfahrensstand<br />

Mit der Änderung des Baugesetzbuches durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.<br />

Dezember 2006 (BGBI. 3316) - Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für<br />

die Innenentwicklung - hat die Gemeinde die Möglichkeit, das beschleunigte Verfahren<br />

gem. § 13 a BauGB anzuwenden.<br />

Bebauungspläne der Innenentwicklung sind Pläne, die die Wiedernutzung von<br />

Brachen, die Nachverdichtung oder andere Massnahmen der Innenentwicklung zum<br />

Gegenstand haben. Das beschleunigte Verfahren ist einsetzbar für Bebauungspläne<br />

mit begrenzter Dimensionierung, sie dürfen nicht die Zulässigkeit UVP-pflichtiger<br />

Vorhaben begründen und sie dürfen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von<br />

FFH-Gebieten oder von Europäischen Vogelschutzgebieten bieten.<br />

Der vorliegende <strong>Bebauungsplan</strong> erfüllt diese Vorgaben. Das beschleunigte Verfahren<br />

nach § 13 a BauGB in Anlehnung an § 13 BauGB kann daher angewendet werden.<br />

Darüber hinaus beinhaltet der Geltungsbereich der Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

eine Fläche von deutlich weniger als 20.000 m 2 , womit er keiner förmlichen<br />

Umweltprüfung unterliegt. Ein Landschaftspflegerischer Begleitplan oder ein<br />

Umweltbericht sind somit nicht zu erstellen.<br />

Der vorliegende Entwurf soll in der Sitzung des Planungsausschusses der Stadt<br />

<strong>Monschau</strong> zur Aufstellung und Offenlage beschlossen werden.<br />

1.2 Lage und Grosse des Plangebiets<br />

Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortseingang der Ortslage <strong>Mützenich</strong> an der<br />

Landstrasse L 106. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der kartographischen<br />

Unterlage des <strong>Bebauungsplan</strong>es. Sie umfasst die Parzelle 882. Im Einzelnen wird das<br />

Plangebiet begrenzt:<br />

im Norden durch die Gemeindestrasse „Bongert"<br />

im Osten durch die Landstrasse L 106 - „Schiffenborn"<br />

im Süden durch Bauflächen Dorfgebiet<br />

im Westen durch Gärten der Wohnbebauung an der Strasse „Bongert"<br />

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1.760 m 2 .


Stadt <strong>Monschau</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Mützenich</strong> <strong>Nr</strong>. 3 A - 3.1 Änderung<br />

„Baufenster Schiffenborn"<br />

Verfahrensstand: Aufstellungs- u. Offenlagebeschluss<br />

1.3 Bestehende Situation<br />

Mit der Aufstellung des nun zu ändernden Ursprungsplanes <strong>Mützenich</strong> <strong>Nr</strong>. 3 A - 3.<br />

Änderung im Jahr 2006 entwickelte sich die bis dahin als Grünland genutzte Fläche<br />

zügig mit der Bebauung von Wohnhaus und Kfz-Werkstatt. Die rechtsgültig<br />

ausgewiesenen Baufenster sind mit der nun vorhandenen Bebauung ausgeschöpft.<br />

Eine weitere bauliche Entwicklung ist trotz der noch nicht ausgeschöpften<br />

Grundflächenzahl nicht mehr möglich.<br />

Vor allem der im Plangebiet vorhandene Kfz-Betrieb ist hierdurch mit seiner weiteren<br />

betrieblichen Entwicklung stark begrenzt.<br />

1.4 Vorhandenes Planungsrecht<br />

Der rechtsgültige <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Mützenich</strong> <strong>Nr</strong>. 3 A - 3. Änderung stellt für den<br />

Planbereich Dorfgebiet mit Nutzungseinschränkung dar. Neben der Festsetzung von<br />

Baugrenzen, die rechteckige Baufenster in einer Grosse von 19,00 m x 16,50 m<br />

beschreiben, sind eine eingeschossige offene Bauweise mit Einzelhäusern sowie eine<br />

Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 festgesetzt.<br />

2. Ziel und Zweck der Planung<br />

2.1 Allgemeines<br />

Im Bereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Mützenich</strong> <strong>Nr</strong>. 3 A - 3.1 Änderung wird auf der Basis<br />

der vorhandenen Gebietsausweisung der rechtsgültige <strong>Bebauungsplan</strong> so geändert,<br />

dass das süd-westliche Baufenster aufgelöst wird und die Baugrenze bis 3,00 m an die<br />

hintere Grenze geführt wird und diese wie auch die straßenseitige Grenze bis an die<br />

süd-westliche Plangebietsgrenze geführt werden.<br />

2.2 Städtebauliche Konzeption<br />

Im Mittelpunkt der Planung steht die städtebauliche Zielvorstellung, durch Auflösung der<br />

sonst in der näheren Umgebung ausgewiesenen Baufenster hier dem vorhandenen<br />

Kfz-Betrieb eine weitere bauliche Entwicklungsmöglichkeit zu schaffen und eine weiter<br />

über die Plangebietsgrenze hinausgehende Ausdehnung des Betriebes in südwestliche<br />

Richtung zu ermöglichen. Die Verlagerung der rückwärtigen Baugrenze<br />

vollzieht sich innerhalb des Abstandes, welcher nach Landesbauordnung zulässig ist.<br />

Mit dieser planungsrechtlichen Voraussetzung wird der Standort des Betriebes<br />

gefestigt, Arbeitsplätze gesichert und die Möglichkeit zur Schaffung weiterer<br />

Arbeitsplätze innerhalb des kleinteiligen Dorfgefüges gegeben.<br />

3. Begründung der Planinhalte<br />

Die übrigen Planinhalte sind nachrichtlich aus dem Ursprungsplan übernommen und dienen<br />

der homogenen Fortschreibung der Planung.<br />

4. Bodenordnung<br />

Die im Plangebiet vorhandenen Flächen sind in 2 bebaute Parzellen unterteilt und über die<br />

Landstrasse „Schiffenborn" erschlossen. Es sind keine bodenordnerische Maßnahmen<br />

erforderlich.<br />

5. Umweltbelange<br />

Umweltbelange sind aufgrund der vorliegenden Planung nicht berührt. Mit der Änderung<br />

des <strong>Bebauungsplan</strong>es geht kein neuer Eingriff in Natur und Landschaft einher. Durch die


Stadt <strong>Monschau</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Mützenich</strong> <strong>Nr</strong>. 3 A - 3.1 Änderung<br />

„Baufenster Schiffenborn"<br />

Verfahrensstand: Aufstellungs- u. Offenlagebeschluss<br />

Vergrößerung der Baufläche wird zwar ein individueller Spielraum vergrößert, jedoch wird<br />

die anteilige Versiegelung der Fläche weiterhin durch die unverändert gültige<br />

Grundflächenzahl reguliert.<br />

Hinweise<br />

6.1 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag<br />

Zum Ursprungsplan wurde ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag erstellt. Dieser<br />

wird aufgrund der Bindung an Ausgleichsmaßnahmen für die vorliegende Planung<br />

übernommen.<br />

6.2 Bodendenkmalpflege<br />

Da im Plangebiet bisher keine Untersuchungen hinsichtlich Bodendenkmäler<br />

vorgenommen und bislang auch keine Funde festgestellt wurden, ist bei Auftreten<br />

archäologischer Bodenfunde die Gemeinde oder das Rheinische Amt für<br />

Bodendenkmalpflege umgehend zu informieren.<br />

6.3 Gestaltungssatzung<br />

Für den Bereich der vorliegenden Planung gilt eine Gestaltungssatzung. Deshalb<br />

wurde ein Hinweis auf hierauf in die Planung übernommen.<br />

6.4 Externe Ausgleichsmaßnahmen<br />

Da für die Ursprungsplanung eine externe Ausgleichsmaßnahme festgesetzt wurde<br />

und mit der vorliegenden Planung keine Veränderungen hinsichtlich des notwendigen<br />

Ausgleichs für Eingriffe in Natur und Landschaft geschaffen wurden, wird der Hinweis<br />

hierauf in die vorliegende Planung aufgenommen.<br />

Kosten<br />

Die vorliegende <strong>Bebauungsplan</strong>änderung wurde aufgrund einer privaten Bauabsicht auf<br />

Veranlassung eines privaten Antragstellers notwendig. Die entstehenden Planungskosten<br />

werden in voller Höhe von diesem Antragsteller getragen.<br />

Simmerath, den 05. 06. 2011<br />

Planungsbüro U. Krings<br />

Dipl.- Ing. U. Krings

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