Bebauungsplan Mützenich Nr. 3 A - Monschau
Bebauungsplan Mützenich Nr. 3 A - Monschau
Bebauungsplan Mützenich Nr. 3 A - Monschau
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Stadt <strong>Monschau</strong><br />
Die Bürgermeisterin<br />
- Planung / Hochbau -<br />
T Beratungsfolge<br />
Planungsausschuss<br />
<strong>Monschau</strong>, den 09.06.2011<br />
Frau Carl<br />
DATEI: AUFST Mirrz3A3.1.wpD<br />
Beschlussvorlage<br />
öffentlich nichtöffentlich<br />
T Sitzungstermin<br />
21.06.2011<br />
T TOP<br />
3.1 Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Mützenich</strong> <strong>Nr</strong>. 3A "Baufenster Schiffenborn";<br />
hier: a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB<br />
b) Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden gem. §§ 3 II und 4 II BauGB<br />
Beschlüssvorschlag:<br />
Der Planungsausschuss beschließt,<br />
a) gem. § 2 BauGB die 3.1 Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Mützenich</strong> <strong>Nr</strong>. 3A im beschleunigten<br />
Verfahren gem. § 13 a BauGB aufzustellen.<br />
b) gem. § 13 a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB auf die frühzeitige Unterrichtung /<br />
Erörterung mit der Öffentlichkeit und den Behörden zu verzichten und unmittelbar die Be-<br />
teiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 II und 4 II BauGB durchzuführen.<br />
Beratungsergebnis:<br />
Gremium Sitzung am<br />
Einstimmig<br />
D<br />
Mit<br />
Stimmenmehrheit<br />
D<br />
Seite 1 von 2<br />
Ja Nein Enth. Lt. Beschlussvorschlag<br />
D<br />
3<br />
Abweichender<br />
Beschluss<br />
(Rucks.)<br />
D
A. SACHVERHALT<br />
Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortseingang der Ortslage <strong>Mützenich</strong> an der Landstrasse L 106.<br />
Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der kartographischen Unterlage des <strong>Bebauungsplan</strong>es.<br />
Mit der Aufstellung des nun zu ändernden Ursprungsplanes <strong>Mützenich</strong> <strong>Nr</strong>. 3 A - 3. Änderung im<br />
Jahr 2006 entwickelte sich die bis dahin als Grünland genutzte Fläche zügig mit der Bebauung von<br />
Wohnhaus und Kfz-Werkstatt. Die rechtsgültig ausgewiesenen Baufenster sind mit der nun vorhandenen<br />
Bebauung ausgeschöpft. Eine weitere bauliche Entwicklung ist trotz der noch nicht ausgeschöpften<br />
Grundflächenzahl nicht mehr möglich.<br />
Vor allem der im Plangebiet vorhandene Kfz-Betrieb ist hierdurch mit seiner weiteren betrieblichen<br />
Entwicklung stark begrenzt.<br />
Im Mittelpunkt der Planung steht die städtebauliche Zielvorstellung, dem hier vorhandenen Kfz-Betrieb<br />
eine weitere bauliche Entwicklungsmöglichkeit zu schaffen. Das südliche Baufenster wird erweitert<br />
und die rückwärtige Baugrenze bis 3,00 m an die hintere Grundstücksgrenze geführt. Gleichzeitig wird<br />
die süd-westliche Baugrenze bis zur Plangebietsgrenze erweitert, um auch hier dem Betrieb eine<br />
über die Plangebietsgrenze hinausgehende Ausdehnung zu ermöglichen. Mit dieser Änderung wird<br />
der Standort des Betriebes gefestigt, Arbeitsplätze gesichert und die Möglichkeit zur Schaffung<br />
weiterer Arbeitsplätze innerhalb des kleinteiligen Dorfgefüges gegeben.<br />
Im Bereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Mützenich</strong> <strong>Nr</strong>. 3 A-3.1 Änderung wird auf der Basis der v<br />
nen Gebietsausweisung der rechtsgültige <strong>Bebauungsplan</strong> so geändert, dass<br />
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den <strong>Bebauungsplan</strong> entsprechend dem in der Anlage bei<br />
gefügten Entwurf zu ändern. Es ist möglich, das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB in<br />
Anlehnung an § 13 BauGB durchzuführen. Infolgedessen kann gem. § 13 II BauGB auf die frühzeitige<br />
Beteiligung / Unterrichtung der Behörden und der Öffentlichkeit verzichtet werden und unmittelbar<br />
die Beteiligung gem. §§ 3 II und 4 II BauGB durchgeführt werden.<br />
B. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN<br />
Keine. Der Vorhabenträger trägt die Kosten für die städtebaulichen Leistungen.<br />
C. ÖKOLOGISCHE AUSWIRKUNGEN<br />
Umweltbelange sind aufgrund der vorliegenden Planung nicht berührt. Mit der Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
geht kein neuer Eingriff in Natur und Landschaft einher.<br />
Durch die Vergrößerung der Baufläche wird zwar ein individueller Spielraum vergrößert, jedoch wird<br />
die anteilige Versiegelung der Fläche weiterhin durch die unverändert gültige Grundflächenzahl<br />
reguliert.<br />
D. Rechtslage<br />
Gem. § 15 Ziffer 9.5 der Hauptsatzung der Stadt <strong>Monschau</strong> fasst der Planungsausschuss in eigener<br />
Zuständigkeit die verfahrensleitenden Beschlüsse zur Aufstellung oder Offenlage von Bauleitplänen.<br />
( Margareta Ritter ) / J<br />
ANLAGEN<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>änderung<br />
Begründung<br />
Seite 2 von 2
Dipl.-lng. U. KRINGS Büro für Architektur und Stadtplanung<br />
Hammerstr. 1l 52152 Simmerath Tel.:02473-931913 Fax:02473-931914<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Mützenich</strong> <strong>Nr</strong>. 3 A - 3.1<br />
Änderung<br />
Baufenster Schiffenborn"<br />
Sitzungsvorlage für den Planungsausschluss der Stadt <strong>Monschau</strong> am 21. 06. 2011 zum<br />
Aufstellungsbeschluss und Offenlage<br />
Inhalt: 1. Übersichtsplan<br />
2. Planzeichnung <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Mützenich</strong> <strong>Nr</strong>. 3 A - 3. Änderung<br />
3. Planzeichnung <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Mützenich</strong> <strong>Nr</strong>. 3 A - 3.1 Änderung<br />
4. Planzeichenerklärung<br />
5. Textliche Festsetzungen<br />
6. Begründung
Anlage 1: Übersichtsplan<br />
M ca. 1 : 2000<br />
Stadt <strong>Monschau</strong><br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Mützenich</strong> <strong>Nr</strong>. 3 A - 3.1 Änderung<br />
„Baufenster Schiffenborn"<br />
Verfahrensstand: Aufstellungs- u. Offenlagebeschluss
Stadt <strong>Monschau</strong><br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Mützenich</strong> <strong>Nr</strong>. 3 A - 3.1 Änderung<br />
„Baufenster Schiffenborn"<br />
Verfahrensstand: Aufstellungs- u. Offenlagebeschluss<br />
Anlage 2: Planverkleinerung bisherige Festsetzungen<br />
•BAUUNGSPLAN<br />
1. Änderung
Stadt <strong>Monschau</strong><br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Mützenich</strong> <strong>Nr</strong>. 3 A - 3.1 Änderung<br />
„Baufenster Schiffenborn"<br />
Verfahrensstand: Aufstellungs- u. Offenlagebeschluss<br />
Anlage 3: Planverkleinerung künftige Festsetzungen<br />
M ca. 1:1000
Stadt <strong>Monschau</strong><br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Mützenich</strong> <strong>Nr</strong>. 3 A - 3.1 Änderung<br />
„Baufenster Schiffenborn"<br />
Verfahrensstand: Aufstellungs- u. Offenlagebeschluss<br />
Anlage 4: Planzeichenerklärung<br />
Art der baulichen Nutzung<br />
(§ 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 1 des Baugesetzbuches - BauGB -,§§1-11 der Baunutzungsverordnung - BauNVO - )<br />
Mass der baulichen Nutzung<br />
(§ 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 1 BauGB, § 16 Abs. 2 BauNVO)<br />
Dorfgebiet (§ 5 BauNVO) mit Nutzungseinschränkung (s. Textl. Festsetzungen)<br />
l Zahl der Vollgeschosse als Höchstmass<br />
0,4 Grundflächenzahl (GRZ)<br />
Bauweise. Baugrenzen<br />
(§ 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 2 BauGB, §§ 22 u. 23 BauNVO)<br />
O offene Bauweise (§ 22, 2 BauNVO)<br />
p\ nur Einzelhäuser zulässig<br />
- Baugrenze (§ 23,3 BauNVO)<br />
Verkehrsflächen<br />
(§ 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 11 u. Abs. 6 BauGB)<br />
Straßenbegrenzungslinie<br />
Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur u. Landschaft<br />
(§ 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 20, 25 u. Abs. 6 BauGB)<br />
© Erhalten: Baum<br />
Sonstige Planzeichen<br />
(§ 9 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 4 und 22 BauGB)<br />
Anpflanzen: Rotbuchenhecke<br />
B | Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des <strong>Bebauungsplan</strong>es (§ 9 Abs. 7 BauGB)<br />
L.. 1
Stadt <strong>Monschau</strong><br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Mützenich</strong> <strong>Nr</strong>. 3 A - 3.1 Änderung<br />
„Baufenster Schiffenborn"<br />
Verfahrensstand: Aufstellungs- u. Offenlagebeschluss<br />
Anlage 5: Textliche Festsetzungen<br />
1. Dorfgebiet<br />
Von den nach § 5 Abs. 2 BauNVO allgemein zulässigen Nutzungsarten sind nicht zulässig:<br />
- Betriebe zur Verarbeitung und Sammlung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />
2. Mass der baulichen Nutzung<br />
Es sind einzuhalten:<br />
- mindestens 70 m 2 und höchstens 150 m 2 Grundfläche<br />
3. Höhe der baulichen Anlagen<br />
3.1 Es ist eine Firsthöhe von höchstens 9,50 m zulässig.<br />
3.2 Gemessen wird die Firsthöhe jeweils von der Oberkante des fertig gestellten Fußbodens<br />
des Vollgeschosses.<br />
3.3 a) Die Oberkante des Fußbodens des Vollgeschosses darf höchstens 0,50 m über<br />
natürlichem Gelände liegen, gemessen in der höchstgelegenen Mitte der Aussenwand<br />
der baulichen Anlagen.<br />
b) Ausnahmsweise darf die Oberkante des Fußbodens des Vollgeschosses bis zu 1 m<br />
über natürlichem Gelände liegen, gemessen in der höchstgelegenen Mitte der<br />
Aussenwand der baulichen Anlage, wenn die Einhaltung der allgemeingültigen<br />
Höhenlage im Einzelfall zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde. Ein solcher<br />
Härtefall liegt vor, wenn ungünstige Grundwasserverhältnisse eine Anhebung der<br />
baulichen Anlage zwingend erfordern.<br />
c) Sofern das natürliche Gelände tiefer liegt als die Straßenkrone, kann die Oberkante des<br />
Fußbodens des Vollgeschosses bis zu 0,50 m über der Straßenkrone liegen, gemessen<br />
in der Mitte der strassenseitigen Aussenwand der baulichen Anlagen rechtwinkelig bzw.<br />
radial zur Straßenachse (s. Anlage).<br />
3.4 Insgesamt darf die Höhe der baulichen Anlagen von 14 m ab der Geländeoberkante auch<br />
bei Nebenanlagen nicht überschritten werden, gemessen in der höchstgelegenen Mitte<br />
der Aussenwand der baulichen Anlagen.<br />
4. Einschränkung von Garagen, Stellplätzen, Einfahrten und sonstigen untergeordneten<br />
Nebenanlagen und Einrichtungen<br />
4.1 Zulässig sind Garagen nur in Verbindung mit einem der Garagentoröffnung unmittelbar<br />
angrenzend vorgelagerten Stellplatz. Er ist so zu bemessen, dass ein Kraftfahrzeug ohne<br />
Inanspruchnahme der Verkehrsfläche darauf abgestellt werden kann. Die Länge der<br />
Stellplatzfläche, gemessen in Verlängerungen der Garagenlängsachse, ist dabei auf<br />
mindestens 5 m zu bemessen.
Stadt <strong>Monschau</strong><br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Mützenich</strong> <strong>Nr</strong>. 3 A - 3.1 Änderung<br />
„Baufenster Schiffenborn"<br />
Verfahrensstand: Aufstellungs- u. Offenlagebeschluss<br />
4.2 Unzulässig sind alle Nebenanlagen und Einrichtungen i. S. des § 14 Abs. 1 der<br />
Baunutzungsverordnung und bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesrecht in den<br />
Abstandsflächen zulässig sind oder zugelassen werden können,<br />
- bei klassifizierten Bundes-, Kreis- und Landesstrassen (Hauptdurchgangsstrassen) in<br />
einer parallelen 5-m-Zone entlang der Straßenbegrenzungslinie<br />
- bei Gemeindestrassen (Anlieger-, Wohn- und Nebenstrassen) in einer 3-m-Zone entlang<br />
der Straßenbegrenzungslinie.<br />
Hiervon ausgenommen sind Ein- und Ausfahrten bzw. Zuwegungen, Grenzeinrichtungen<br />
und Böschungsmauern.<br />
4.3 In Bereichen, in denen eine Festsetzung zum Verbot der Ein- u. Ausfahrt getroffen ist, darf<br />
eine Notzufahrt in einer Breite von 3,00 m eingerichtet werden.<br />
5. Grünordnerische Massnahmen<br />
5.1 Der vorhandene und zu erhaltende Baum ist dauernd und unversehrt zu erhalten. Der<br />
Kronentraufbereich ist von jeglicher Bebauung und Anschüttung freizuhalten.<br />
5.2 An den Grerrzeri der Verkehrsflächen und zwischen den Grundstücken sind auf einem 1 m<br />
breiten Streifen Rotbuchenhecken oder sonstige heimische oder artverwandte Gehölze<br />
anzupflanzen; sie sind dauernd und unversehrt zu erhalten, es ist ggfls. auch<br />
nachzupflanzen.<br />
Ausnahmsweise sind Einschränkungen zulässig bis zu einer Länge von höchstens 4,50 m<br />
im Bereich von Einfahrten zu Garagen und Stellplätzen sowie bis zu einer Länge von 2 m<br />
im Bereich von Hauszugängen. Entlang der Strasse Bongert ist diese Heckenpflanzung auf<br />
mind. 3,00 m Höhe als Windschutzhecke hochzuziehen. Alle übrigen Hecken sind<br />
mindestens auf einer Höhe von 1,20 m hochzuziehen.<br />
5.3 Je angefangene 300 m 2 Grundstücksfläche ist ein hochstämmiger Obstbaum It. Beiliegender<br />
Obstbaumliste zu pflanzen. Diese Obstbäume sind als Hochstämme, 2 x verschult,<br />
Stammumfang mind. 8-12 cm, Qualität nach Anforderung des Bundes Deutscher<br />
Baumschulen auszuwählen. Sie sind an mind. 2 Baumpfählen und mit geeignetem<br />
Bindematerial zu sichern und wirksam gegen Verbiss zu schützen. Ein Erziehungsschnitt ist<br />
in den ersten 10 Jahren 1 x jährlich durchzuführen. Danach erfolgen Pflegeschnitte. Abgänge<br />
sind umgehend zu ersetzen.<br />
Hinweise:<br />
1. Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Mützenich</strong> <strong>Nr</strong>. 3 A - 3.<br />
Änderung wird nachrichtlich übernommen.<br />
2. Bei Auftreten archäologischer Bodenfunde ist die Gemeinde oder das Rheinische Amt für<br />
Bodendenkmalpflege zu informieren.<br />
3. Für diesen <strong>Bebauungsplan</strong> gilt die rechtsgültige Gestaltungssatzung.<br />
4. Zu diesem <strong>Bebauungsplan</strong> gehört eine externe Ausgleichsmaßnahme.<br />
Simmerath, den 05. 06. 2011<br />
Planungsbüro U. Krings<br />
Dipl.- Ing. U. Krings
Anlage 6: BEGRÜNDUNG<br />
Stadt <strong>Monschau</strong><br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Mützenich</strong> <strong>Nr</strong>. 3 A - 3.1 Änderung<br />
„Baufenster Schiffenborn"<br />
Verfahrensstand: Aufstellungs- u. Offenlagebeschluss<br />
Inhalt: 1. Allgemeine Vorgaben<br />
1.1 Verfahrensstand<br />
1.2 Lage und Grosse des Plangebietes<br />
1.3 Bestehende Situation<br />
1.4 Vorhandenes Planungsrecht<br />
2. Ziel und Zweck der Planung<br />
2.1 Allgemeines<br />
2.2 Städtebauliche Konzeption<br />
3. Begründung der Planinhalte<br />
4. Bodenordnung<br />
5. Umweltbelange<br />
6. Hinweise<br />
6.1 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag<br />
6.2 Bodendenkmalpflege<br />
6.3 Gestaltungssatzung<br />
6.4 Externe Ausgleichsmaßnahme<br />
7. Kosten
BEGRÜNDUNG<br />
Stadt <strong>Monschau</strong><br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Mützenich</strong> <strong>Nr</strong>. 3 A - 3.1 Änderung<br />
„Baufenster Schiffenborn"<br />
Verfahrensstand: Aufstellungs- u. Offenlagebeschluss<br />
RECHTSGRUNDLAGEN<br />
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI.<br />
l S. 2414, 2004), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBI. l<br />
S. 3316), in der bei Satzungsbeschluss gültigen Fassung;<br />
Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. 1. 1990<br />
(BGBI. l S. 132), in der bei Satzungsbeschluss gültigen Fassung;<br />
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauONRW) vom 1. 3. 2000 (GV NW S. 256),<br />
berichtigt am 9. 5. 2000 (GV NW S. 439), zuletzt geändert durch Artikel l des Gesetzes v. 1.2. 12.<br />
2006 (GV NRW S. 615), in der bei Satzungsbeschluss gültigen Fassung;<br />
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. 7. 1994 (GV NW S.<br />
666), geändert durch Gesetz vom 12. 12. 1995 (GV NW S. 1199), in der bei Satzungsbeschluss<br />
gültigen Fassung;<br />
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 12. 2. 1990 (BGBI. l S. 205),<br />
zuletzt geändert durch das Gesetz vom 27. 7. 2001 (BGBI. l S. 1950), in der derzeit gültigen<br />
Fassung.<br />
1. Allgemeine Vorgaben<br />
1.1 Verfahrensstand<br />
Mit der Änderung des Baugesetzbuches durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.<br />
Dezember 2006 (BGBI. 3316) - Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für<br />
die Innenentwicklung - hat die Gemeinde die Möglichkeit, das beschleunigte Verfahren<br />
gem. § 13 a BauGB anzuwenden.<br />
Bebauungspläne der Innenentwicklung sind Pläne, die die Wiedernutzung von<br />
Brachen, die Nachverdichtung oder andere Massnahmen der Innenentwicklung zum<br />
Gegenstand haben. Das beschleunigte Verfahren ist einsetzbar für Bebauungspläne<br />
mit begrenzter Dimensionierung, sie dürfen nicht die Zulässigkeit UVP-pflichtiger<br />
Vorhaben begründen und sie dürfen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von<br />
FFH-Gebieten oder von Europäischen Vogelschutzgebieten bieten.<br />
Der vorliegende <strong>Bebauungsplan</strong> erfüllt diese Vorgaben. Das beschleunigte Verfahren<br />
nach § 13 a BauGB in Anlehnung an § 13 BauGB kann daher angewendet werden.<br />
Darüber hinaus beinhaltet der Geltungsbereich der Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />
eine Fläche von deutlich weniger als 20.000 m 2 , womit er keiner förmlichen<br />
Umweltprüfung unterliegt. Ein Landschaftspflegerischer Begleitplan oder ein<br />
Umweltbericht sind somit nicht zu erstellen.<br />
Der vorliegende Entwurf soll in der Sitzung des Planungsausschusses der Stadt<br />
<strong>Monschau</strong> zur Aufstellung und Offenlage beschlossen werden.<br />
1.2 Lage und Grosse des Plangebiets<br />
Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortseingang der Ortslage <strong>Mützenich</strong> an der<br />
Landstrasse L 106. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der kartographischen<br />
Unterlage des <strong>Bebauungsplan</strong>es. Sie umfasst die Parzelle 882. Im Einzelnen wird das<br />
Plangebiet begrenzt:<br />
im Norden durch die Gemeindestrasse „Bongert"<br />
im Osten durch die Landstrasse L 106 - „Schiffenborn"<br />
im Süden durch Bauflächen Dorfgebiet<br />
im Westen durch Gärten der Wohnbebauung an der Strasse „Bongert"<br />
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1.760 m 2 .
Stadt <strong>Monschau</strong><br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Mützenich</strong> <strong>Nr</strong>. 3 A - 3.1 Änderung<br />
„Baufenster Schiffenborn"<br />
Verfahrensstand: Aufstellungs- u. Offenlagebeschluss<br />
1.3 Bestehende Situation<br />
Mit der Aufstellung des nun zu ändernden Ursprungsplanes <strong>Mützenich</strong> <strong>Nr</strong>. 3 A - 3.<br />
Änderung im Jahr 2006 entwickelte sich die bis dahin als Grünland genutzte Fläche<br />
zügig mit der Bebauung von Wohnhaus und Kfz-Werkstatt. Die rechtsgültig<br />
ausgewiesenen Baufenster sind mit der nun vorhandenen Bebauung ausgeschöpft.<br />
Eine weitere bauliche Entwicklung ist trotz der noch nicht ausgeschöpften<br />
Grundflächenzahl nicht mehr möglich.<br />
Vor allem der im Plangebiet vorhandene Kfz-Betrieb ist hierdurch mit seiner weiteren<br />
betrieblichen Entwicklung stark begrenzt.<br />
1.4 Vorhandenes Planungsrecht<br />
Der rechtsgültige <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Mützenich</strong> <strong>Nr</strong>. 3 A - 3. Änderung stellt für den<br />
Planbereich Dorfgebiet mit Nutzungseinschränkung dar. Neben der Festsetzung von<br />
Baugrenzen, die rechteckige Baufenster in einer Grosse von 19,00 m x 16,50 m<br />
beschreiben, sind eine eingeschossige offene Bauweise mit Einzelhäusern sowie eine<br />
Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 festgesetzt.<br />
2. Ziel und Zweck der Planung<br />
2.1 Allgemeines<br />
Im Bereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Mützenich</strong> <strong>Nr</strong>. 3 A - 3.1 Änderung wird auf der Basis<br />
der vorhandenen Gebietsausweisung der rechtsgültige <strong>Bebauungsplan</strong> so geändert,<br />
dass das süd-westliche Baufenster aufgelöst wird und die Baugrenze bis 3,00 m an die<br />
hintere Grenze geführt wird und diese wie auch die straßenseitige Grenze bis an die<br />
süd-westliche Plangebietsgrenze geführt werden.<br />
2.2 Städtebauliche Konzeption<br />
Im Mittelpunkt der Planung steht die städtebauliche Zielvorstellung, durch Auflösung der<br />
sonst in der näheren Umgebung ausgewiesenen Baufenster hier dem vorhandenen<br />
Kfz-Betrieb eine weitere bauliche Entwicklungsmöglichkeit zu schaffen und eine weiter<br />
über die Plangebietsgrenze hinausgehende Ausdehnung des Betriebes in südwestliche<br />
Richtung zu ermöglichen. Die Verlagerung der rückwärtigen Baugrenze<br />
vollzieht sich innerhalb des Abstandes, welcher nach Landesbauordnung zulässig ist.<br />
Mit dieser planungsrechtlichen Voraussetzung wird der Standort des Betriebes<br />
gefestigt, Arbeitsplätze gesichert und die Möglichkeit zur Schaffung weiterer<br />
Arbeitsplätze innerhalb des kleinteiligen Dorfgefüges gegeben.<br />
3. Begründung der Planinhalte<br />
Die übrigen Planinhalte sind nachrichtlich aus dem Ursprungsplan übernommen und dienen<br />
der homogenen Fortschreibung der Planung.<br />
4. Bodenordnung<br />
Die im Plangebiet vorhandenen Flächen sind in 2 bebaute Parzellen unterteilt und über die<br />
Landstrasse „Schiffenborn" erschlossen. Es sind keine bodenordnerische Maßnahmen<br />
erforderlich.<br />
5. Umweltbelange<br />
Umweltbelange sind aufgrund der vorliegenden Planung nicht berührt. Mit der Änderung<br />
des <strong>Bebauungsplan</strong>es geht kein neuer Eingriff in Natur und Landschaft einher. Durch die
Stadt <strong>Monschau</strong><br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Mützenich</strong> <strong>Nr</strong>. 3 A - 3.1 Änderung<br />
„Baufenster Schiffenborn"<br />
Verfahrensstand: Aufstellungs- u. Offenlagebeschluss<br />
Vergrößerung der Baufläche wird zwar ein individueller Spielraum vergrößert, jedoch wird<br />
die anteilige Versiegelung der Fläche weiterhin durch die unverändert gültige<br />
Grundflächenzahl reguliert.<br />
Hinweise<br />
6.1 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag<br />
Zum Ursprungsplan wurde ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag erstellt. Dieser<br />
wird aufgrund der Bindung an Ausgleichsmaßnahmen für die vorliegende Planung<br />
übernommen.<br />
6.2 Bodendenkmalpflege<br />
Da im Plangebiet bisher keine Untersuchungen hinsichtlich Bodendenkmäler<br />
vorgenommen und bislang auch keine Funde festgestellt wurden, ist bei Auftreten<br />
archäologischer Bodenfunde die Gemeinde oder das Rheinische Amt für<br />
Bodendenkmalpflege umgehend zu informieren.<br />
6.3 Gestaltungssatzung<br />
Für den Bereich der vorliegenden Planung gilt eine Gestaltungssatzung. Deshalb<br />
wurde ein Hinweis auf hierauf in die Planung übernommen.<br />
6.4 Externe Ausgleichsmaßnahmen<br />
Da für die Ursprungsplanung eine externe Ausgleichsmaßnahme festgesetzt wurde<br />
und mit der vorliegenden Planung keine Veränderungen hinsichtlich des notwendigen<br />
Ausgleichs für Eingriffe in Natur und Landschaft geschaffen wurden, wird der Hinweis<br />
hierauf in die vorliegende Planung aufgenommen.<br />
Kosten<br />
Die vorliegende <strong>Bebauungsplan</strong>änderung wurde aufgrund einer privaten Bauabsicht auf<br />
Veranlassung eines privaten Antragstellers notwendig. Die entstehenden Planungskosten<br />
werden in voller Höhe von diesem Antragsteller getragen.<br />
Simmerath, den 05. 06. 2011<br />
Planungsbüro U. Krings<br />
Dipl.- Ing. U. Krings