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© Smileus - Fotolia.com<br />

W<br />

er ständig Kränkungen<br />

und Hänseleien von<br />

anderen ertragen muss,<br />

rächt sich durch Diebstahl,<br />

also Rache an<br />

Kollegen. Lasche Inventuren und großzügige<br />

Materialausgabe oder auch<br />

geringe Kontrollen nutzen Gelegenheitsdiebe<br />

aus. Wer zählt schon die<br />

Rollen des Toilettenpapiers nach? Auch<br />

Reinigungsmittel kann man sich im<br />

Betrieb abfüllen (Gelegenheitsdiebstahl).<br />

So entstehen eben auch im Büro<br />

Verluste, die sich auf Dauer summieren.<br />

Zu den Gelegenheitsdieben zählen<br />

nicht nur die Mitarbeiter mit geringem<br />

Einkommen, sondern auch diejenigen,<br />

die es nicht nötig haben, aber eine günstige<br />

Gelegenheit nutzen (Spontan-<br />

Diebstahl). Es gibt viele Möglichkeiten<br />

sich zu bereichern. Schließlich sind es<br />

auch Suchtprobleme, die den Diebstahl<br />

begünstigen können (Krankhafter<br />

Diebstahl). Chronische Täter haben oft<br />

kein Unrechtsbewusstsein. Vor allem<br />

bei geringwertigen Gütern greifen sie<br />

regelmäßig zu. Werden sie erwischt,<br />

spielen sie den Tatbestand herunter.<br />

Ursachen von Klauen:<br />

Gelegenheit macht Diebe<br />

Die Jacke des Kollegen mit der Geldbörse<br />

in der Tasche führt manchen in<br />

Versuchung, obwohl der Profi-Dieb<br />

eine Falle, die man ihm stellt, vermuten<br />

wird. offene Schubladen oder<br />

Spinde sind eine günstige Gelegenheit<br />

für ihn. Der Arbeitgeber ist gefordert,<br />

Diebstahl zu erschweren. Die Materialausgabe<br />

muss so organisiert sein, dass<br />

dem Dieb keine Möglichkeit geboten<br />

wird. Diebe klauen nur, wenn sie sich<br />

ihrer Sache sicher sind. Wer die zum<br />

180 <strong>amz</strong> - auto | motor | zubehör Nr. 9-<strong>2010</strong><br />

Diebstahl führenden Ursachen<br />

kennt, kann Vorbeugemaßnahmen<br />

schaffen.<br />

Betriebsinterne Hinweise<br />

über die Konsequenzen<br />

bei Diebstahl schrecken<br />

die Täter ab.<br />

Mitarbeiter müssen<br />

wissen, dass Diebstahl<br />

immer eine fristlose Kündigung<br />

nach sich zieht und eventuell<br />

eine strafrechtliche Verfolgung. Man<br />

sollte jedoch keine Fangprämie aussetzen.<br />

Das hat sich nirgendwo bewährt.<br />

Denn so würde die Firma zum „Überwachungsstaat“<br />

werden. Auch Taschenkontrollen<br />

werden von den meisten<br />

abgelehnt und sind nur im äußersten<br />

Fall angebracht. Man kann auch Diebstahl-Fallen<br />

einsetzen, um noch nicht<br />

ermittelte Täter zu überführen. Der<br />

eigenständige Einsatz von Fallen führt<br />

Betriebliche Maßnahmen<br />

als Prophylaxe<br />

bewährt hat sich bei Materialschwund<br />

oder Diebstahl unter Kollegen über den<br />

Vorfall zu informieren. Dadurch entsteht<br />

eine neue sensibilität.<br />

es dürfen…<br />

… keinerlei Verbrauchsmaterialien,<br />

zum beispiel stifte oder Kopierpapier<br />

mitgenommen werden.<br />

… keine Kunden oder fremde Personen<br />

Zutritt in Personalräumen haben.<br />

… auch kleinere Diebstähle nicht<br />

bagatellisiert werden.<br />

Wenn<br />

Mitarbeiter<br />

stehlen<br />

_ Eine häufige Form von Wirtschaftskriminalität<br />

ist Diebstahl aus dem<br />

Warenlager oder das Entwenden von<br />

Kollegen-Eigentum am Arbeitsplatz.<br />

Die Hemmschwelle für Diebstahl ist<br />

stark gesunken. Es entstehen nicht<br />

nur Inventurverluste, sondern auch<br />

Misstrauen untereinander, wenn<br />

Kollegen bestohlen werden. Damit<br />

verschlechtert sich das Betriebsklima<br />

und durch Inventur-Differenzen auch<br />

das Betriebsergebnis.<br />

aber zur Ablehnung aller Mitarbeiter<br />

und des Betriebsrats. Auch Leibesvisitationen<br />

werden abgelehnt und vergiften<br />

das Betriebsklima. Neben dem Schaden<br />

durch Diebstahl leidet auch die Motivation.<br />

Visitationen sollten von einer<br />

Fremdfirma durchgeführt werden.<br />

Bei Diebstahl besteht<br />

Handlungsbedarf<br />

Auch bei Diebstahl einer nur geringwertigen<br />

Sache besteht für den Arbeitgeber<br />

sofortiger Handlungsbedarf.<br />

Wegschauen ist das Schlimmste. Die<br />

Verletzung des Eigentums ist immer<br />

ein Kündigungsgrund, schon weil das<br />

Vertrauensverhältnis stark gestört ist.<br />

Ist es aber nicht erwiesen, ob der Diebstahl<br />

tatsächlich von dem beschuldigten<br />

Mitarbeiter verübt wurde, muss<br />

der Sachverhalt zunächst aufgeklärt<br />

werden. Bleibt es bei einem Verdacht<br />

ohne Beweis, ist allenfalls eine Abmahnung<br />

möglich, deren Wirkung unbestritten<br />

ist. Ein Gespräch dieser Art darf<br />

nur unter vier Augen geführt werden,<br />

um den Betreffenden nicht zu diskriminieren.<br />

Beschuldigte müssen angehört<br />

werden und die Möglichkeit einer<br />

Rechtfertigung oder Entkräftung des<br />

Verdachtes erhalten. Bei firmeneigenen<br />

Wertgegenständen, beispielsweise<br />

Werkzeuge, kann eine auffällige Kenn-

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