amz_2010_09
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W<br />
er ständig Kränkungen<br />
und Hänseleien von<br />
anderen ertragen muss,<br />
rächt sich durch Diebstahl,<br />
also Rache an<br />
Kollegen. Lasche Inventuren und großzügige<br />
Materialausgabe oder auch<br />
geringe Kontrollen nutzen Gelegenheitsdiebe<br />
aus. Wer zählt schon die<br />
Rollen des Toilettenpapiers nach? Auch<br />
Reinigungsmittel kann man sich im<br />
Betrieb abfüllen (Gelegenheitsdiebstahl).<br />
So entstehen eben auch im Büro<br />
Verluste, die sich auf Dauer summieren.<br />
Zu den Gelegenheitsdieben zählen<br />
nicht nur die Mitarbeiter mit geringem<br />
Einkommen, sondern auch diejenigen,<br />
die es nicht nötig haben, aber eine günstige<br />
Gelegenheit nutzen (Spontan-<br />
Diebstahl). Es gibt viele Möglichkeiten<br />
sich zu bereichern. Schließlich sind es<br />
auch Suchtprobleme, die den Diebstahl<br />
begünstigen können (Krankhafter<br />
Diebstahl). Chronische Täter haben oft<br />
kein Unrechtsbewusstsein. Vor allem<br />
bei geringwertigen Gütern greifen sie<br />
regelmäßig zu. Werden sie erwischt,<br />
spielen sie den Tatbestand herunter.<br />
Ursachen von Klauen:<br />
Gelegenheit macht Diebe<br />
Die Jacke des Kollegen mit der Geldbörse<br />
in der Tasche führt manchen in<br />
Versuchung, obwohl der Profi-Dieb<br />
eine Falle, die man ihm stellt, vermuten<br />
wird. offene Schubladen oder<br />
Spinde sind eine günstige Gelegenheit<br />
für ihn. Der Arbeitgeber ist gefordert,<br />
Diebstahl zu erschweren. Die Materialausgabe<br />
muss so organisiert sein, dass<br />
dem Dieb keine Möglichkeit geboten<br />
wird. Diebe klauen nur, wenn sie sich<br />
ihrer Sache sicher sind. Wer die zum<br />
180 <strong>amz</strong> - auto | motor | zubehör Nr. 9-<strong>2010</strong><br />
Diebstahl führenden Ursachen<br />
kennt, kann Vorbeugemaßnahmen<br />
schaffen.<br />
Betriebsinterne Hinweise<br />
über die Konsequenzen<br />
bei Diebstahl schrecken<br />
die Täter ab.<br />
Mitarbeiter müssen<br />
wissen, dass Diebstahl<br />
immer eine fristlose Kündigung<br />
nach sich zieht und eventuell<br />
eine strafrechtliche Verfolgung. Man<br />
sollte jedoch keine Fangprämie aussetzen.<br />
Das hat sich nirgendwo bewährt.<br />
Denn so würde die Firma zum „Überwachungsstaat“<br />
werden. Auch Taschenkontrollen<br />
werden von den meisten<br />
abgelehnt und sind nur im äußersten<br />
Fall angebracht. Man kann auch Diebstahl-Fallen<br />
einsetzen, um noch nicht<br />
ermittelte Täter zu überführen. Der<br />
eigenständige Einsatz von Fallen führt<br />
Betriebliche Maßnahmen<br />
als Prophylaxe<br />
bewährt hat sich bei Materialschwund<br />
oder Diebstahl unter Kollegen über den<br />
Vorfall zu informieren. Dadurch entsteht<br />
eine neue sensibilität.<br />
es dürfen…<br />
… keinerlei Verbrauchsmaterialien,<br />
zum beispiel stifte oder Kopierpapier<br />
mitgenommen werden.<br />
… keine Kunden oder fremde Personen<br />
Zutritt in Personalräumen haben.<br />
… auch kleinere Diebstähle nicht<br />
bagatellisiert werden.<br />
Wenn<br />
Mitarbeiter<br />
stehlen<br />
_ Eine häufige Form von Wirtschaftskriminalität<br />
ist Diebstahl aus dem<br />
Warenlager oder das Entwenden von<br />
Kollegen-Eigentum am Arbeitsplatz.<br />
Die Hemmschwelle für Diebstahl ist<br />
stark gesunken. Es entstehen nicht<br />
nur Inventurverluste, sondern auch<br />
Misstrauen untereinander, wenn<br />
Kollegen bestohlen werden. Damit<br />
verschlechtert sich das Betriebsklima<br />
und durch Inventur-Differenzen auch<br />
das Betriebsergebnis.<br />
aber zur Ablehnung aller Mitarbeiter<br />
und des Betriebsrats. Auch Leibesvisitationen<br />
werden abgelehnt und vergiften<br />
das Betriebsklima. Neben dem Schaden<br />
durch Diebstahl leidet auch die Motivation.<br />
Visitationen sollten von einer<br />
Fremdfirma durchgeführt werden.<br />
Bei Diebstahl besteht<br />
Handlungsbedarf<br />
Auch bei Diebstahl einer nur geringwertigen<br />
Sache besteht für den Arbeitgeber<br />
sofortiger Handlungsbedarf.<br />
Wegschauen ist das Schlimmste. Die<br />
Verletzung des Eigentums ist immer<br />
ein Kündigungsgrund, schon weil das<br />
Vertrauensverhältnis stark gestört ist.<br />
Ist es aber nicht erwiesen, ob der Diebstahl<br />
tatsächlich von dem beschuldigten<br />
Mitarbeiter verübt wurde, muss<br />
der Sachverhalt zunächst aufgeklärt<br />
werden. Bleibt es bei einem Verdacht<br />
ohne Beweis, ist allenfalls eine Abmahnung<br />
möglich, deren Wirkung unbestritten<br />
ist. Ein Gespräch dieser Art darf<br />
nur unter vier Augen geführt werden,<br />
um den Betreffenden nicht zu diskriminieren.<br />
Beschuldigte müssen angehört<br />
werden und die Möglichkeit einer<br />
Rechtfertigung oder Entkräftung des<br />
Verdachtes erhalten. Bei firmeneigenen<br />
Wertgegenständen, beispielsweise<br />
Werkzeuge, kann eine auffällige Kenn-