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Montagehandbuch - aquatherm-pipesystems.com

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2 FUSIONSTECHNIK<br />

18<br />

Teil B: Überprüfung der Geräte<br />

und Werkzeuge<br />

1. Es muss geprüft werden,<br />

ob die eingesetzten Schweißgeräte<br />

und -werkzeuge den<br />

Richtlinien „Fusionstechnik Teil<br />

A“ entsprechen.<br />

2. Die verwendeten Geräte<br />

und Werkzeuge müssen die<br />

geforderte Einsatztemperatur<br />

von 260 °C erreicht<br />

haben. Dies bedarf, gemäß<br />

„Fusiontechnik Teil A, Punkt<br />

8“ einer gesonderten Prüfung,<br />

welche entsprechend<br />

der DVS - Schweißrichtlinie<br />

zwingend erforderlich ist: Gemäß<br />

DVS - Schweißrichtlinie<br />

darf die Kontrolle der benötigten<br />

Einsatztemperatur mit<br />

schnellanzeigenden Oberflächentemperatur<br />

- Messgeräten<br />

durchgeführt werden.<br />

Temperaturkontrolle mit<br />

Oberflächenmessgerät<br />

fusiotherm ® - Temperatur -<br />

Messgerät Art.-Nr. 50188<br />

Geeignete Messgeräte müssen<br />

eine Temperaturmessung bis 350 °C ermöglichen und eine<br />

hohe Messgenauigkeit aufweisen.<br />

HINWEIS<br />

<strong>aquatherm</strong> empfiehlt das original fusiotherm ® - Temperatur-<br />

Messgerät Art.-Nr. 50188

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