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Richtlinien für die Feldbesichtigung - Arbeitsgemeinschaft der ...

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4. Öl- und Faserpflanzen, sonstige Futterpflanzen<br />

a) Im Sinne <strong>der</strong> Verordnung sind<br />

Arten von Öl- und Faserpflanzen:<br />

Raps (F) Lein (S)<br />

Rübsen (F) Mohn (außer <strong>für</strong> Zierzwecke) (F)<br />

Weißer Senf (F) Hanf (außer <strong>für</strong> Zierzwecke) (F)<br />

Schwarzer Senf (F)<br />

Sareptasenf (F)<br />

Arten von sonstigen Futterpflanzen:<br />

Ölrettich (F) Kohlrübe (F)<br />

Phacelie (F) Futterkohl (F)<br />

(S) = Selbstbefruchter (F) = Fremdbefruchter<br />

Die Sojabohne ist den Leguminosen zugeordnet, weil sie botanisch zu den Leguminosen<br />

gehört und in <strong>der</strong> Bestandesführung den groß- und mittelkörnigen Leguminosen<br />

gleicht.<br />

b) Mindestflächengröße bei <strong>der</strong> Anmeldung lt. Verordnung: 0,50 ha (gleichzeitig Mindestgröße<br />

<strong>für</strong> Teilstücke).<br />

c) <strong>Feldbesichtigung</strong><br />

Winterraps und Winterrübsen werden mindestens zweimal besichtigt. Die erste Besichtigung<br />

erfolgt im Herbst des Aussaatjahres, <strong>die</strong> zweite Besichtigung vor Blühbeginn. Die<br />

übrigen Arten werden mindestens einmal vor <strong>der</strong> Ernte besichtigt.<br />

d) Anfor<strong>der</strong>ungen an den Feldbestand<br />

Siehe Übersicht 10.<br />

Allgemeines<br />

Die Termine, bis zu denen Anträge auf <strong>Feldbesichtigung</strong> zurückgezogen werden können,<br />

und <strong>die</strong> hier<strong>für</strong> geltenden Gebührenregelungen geben <strong>die</strong> jeweiligen Anerkennungsstellen<br />

bekannt.<br />

Wenn <strong>die</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen an den Feldbestand nicht erfüllt sind, muss <strong>der</strong> Bestand als „ohne<br />

Erfolg feldbesichtigt“ eingestuft werden. Der Feldbesichtiger hat daraufhin zu entscheiden,<br />

ob er eine „Behandlung des Saatgutes nach § 8 (2)“ be<strong>für</strong>wortet.<br />

Die Entscheidung über das Ergebnis <strong>der</strong> <strong>Feldbesichtigung</strong> ist nur <strong>für</strong> <strong>die</strong> beantragte Kategorie<br />

zu treffen. Anträge auf Abstufung des Feldbestandes in eine niedrigere Kategorie sind<br />

nur bei <strong>der</strong> Anerkennungsstelle zu stellen und werden nur von ihr entschieden.

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