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Richtlinien für die Durchführung von ... - Bundessortenamt

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5. Wachstumsbeobachtungen<br />

5.1 Aufgang (Datum)<br />

ZUCKERRÜBE<br />

Es ist das Datum zu berichten, an dem ca. 75 % der Pflanzen den Boden durchstoßen<br />

haben, d. h. <strong>die</strong> Reihen deutlich sichtbar sind.<br />

5.2 Sollpflanzenzahl<br />

Es ist <strong>die</strong> angestrebte Pflanzenzahl zu berichten.<br />

5.3 Mängelbonituren (1 - 9)<br />

Mängel im Stand nach Aufgang (1 - 9)<br />

Die Bonitur soll etwa 10 Tage nach dem Aufgang der Mehrzahl der Sorten erfolgen. Treten<br />

bei einer oder mehreren Sorten so deutliche Feldaufgangsprobleme auf, daß <strong>die</strong> Wertbarkeit<br />

der Sorte oder Prüfung in Frage gestellt ist, ist das <strong>Bundessortenamt</strong> umgehend zu<br />

benachrichtigen.<br />

Mängel im Stand nach Vereinzeln (1 - 9)<br />

Mängel im Stand nach Reihenschluß (1 - 9)<br />

Mängel im Stand vor Ernte (1 - 9)<br />

5.4 Auftreten <strong>von</strong> Krankheiten und Schädlingen (1 - 9)<br />

Treten Krankheiten und Schädlinge auf, sind <strong>die</strong>se zu bonitieren (siehe Kapitel 2.7.4). Die<br />

meisten bei Betarüben auftretenden Krankheiten lassen sich am besten zwischen Reihenschluß<br />

und der Ernte bonitieren.<br />

1./2000 4.4 - 3

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