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Richtlinien für die Durchführung von ... - Bundessortenamt

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2.5 Aussaat und Pflege<br />

2.5.1 Saatgutvorbereitung, Aussaatmenge<br />

Für <strong>die</strong> Wertprüfungen muß der Züchter das Vermehrungsmaterial unbehandelt beim <strong>Bundessortenamt</strong><br />

vorlegen. Eine eventuelle Behandlung erfolgt einheitlich vor dem Abpacken.<br />

Das den Wertprüfungsstellen zugehende Saatgut wird vom <strong>Bundessortenamt</strong> pro Teilstück<br />

abgewogen und abgepackt, es ist also saatfertig vorbereitet.<br />

Die Berechnung der Aussaatmenge erfolgt aufgrund der Angaben der Wertprüfungsstellen<br />

(Teilstückgröße, Aussaatnorm) und der Beschaffenheit des Saatgutes (Tausendkornmasse,<br />

Keimfähigkeit). Mit dem Saatgut erhält jede Wertprüfungsstelle einen Lieferschein,<br />

aus dem sowohl <strong>die</strong> Einzelangaben als auch das errechnete Gewicht pro Sorte und Teilstück<br />

zu entnehmen sind.<br />

Die Züchter haben <strong>die</strong> Möglichkeit, besondere Zu- oder Abschläge <strong>für</strong> <strong>die</strong> Aussaat ihrer<br />

Sorte zu beantragen. Diese werden bei Saatgutabpackung vom <strong>Bundessortenamt</strong> berücksichtigt<br />

und in der Anbauliste vermerkt.<br />

Die <strong>von</strong> den Wertprüfungsstellen verwendete Aussaatnorm soll sich an der <strong>für</strong> <strong>die</strong> Anbauregion<br />

und den Bodentyp jeweils üblichen Menge orientieren. Insbesondere bei stark verzögertem<br />

Aussaattermin kann es aber im Einzelfall erforderlich sein, daß <strong>die</strong> Aussaatmenge<br />

pro Teilstück <strong>von</strong> der Wertprüfungsstelle neu berechnet und unter Verwendung des<br />

Reservebeutels neu abgewogen werden muß. Die Berechnung ist folgendermaßen vorzunehmen:<br />

1./2000 2.5 - 1

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