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Richtlinien für die Durchführung von ... - Bundessortenamt

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Die Beurteilung des Befalls mit Krankheiten und Schädlingen wird zum Zeitpunkt der<br />

stärksten Differenzierung der Sorten durchgeführt. Ergeben sich im Verlauf der Vegetation<br />

Änderungen im Befall, sind <strong>die</strong> Bonituren zu wiederholen und in verbliebene Freispalten<br />

des Berichtsformulars einzutragen bzw. zusätzlich zu übermitteln.<br />

Sofern <strong>die</strong> auftretenden Krankheiten und Schädlinge nicht im Berichtsformular vorgedruckt<br />

sind, sollen sie in <strong>die</strong> freien Spalten eingetragen werden.<br />

Bei nesterweisem Auftreten - ohne erkennbare Sortenunterschiede - werden <strong>die</strong> befallenen<br />

Teilstücke im Lageplan gekennzeichnet und im Textbericht erwähnt.<br />

Sollten bei einer Pflanzenart oder einer Sorte Krankheitssymptome auftreten, <strong>die</strong> nicht<br />

zweifelsfrei erkannt werden, ist der Pflanzenschutz<strong>die</strong>nst um Unterstützung zu bitten.<br />

Soweit bei den einzelnen Pflanzenarten nichts anderes bestimmt ist, sollen Krankheiten<br />

nur bei Auftreten bonitiert werden. Tritt eine Krankheit nicht auf, muß auch keine Berichterstattung<br />

erfolgen.<br />

2.7 - 4 1./2000

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