Gut besuchter Bauernmarkt <strong>in</strong> Somborn Besonders junge Mütter und K<strong>in</strong>der <strong>in</strong>teressierten sich für den 7. Bauernmarkt und <strong>die</strong> dekorativen Artikel, ganz l<strong>in</strong>ks Melanie Holz Eröffnet von den Jagdhornbläsern Langendreer-Werne, fand Anfang September der gut besuchte siebte Bauernmarkt <strong>in</strong> Somborn statt. Da gab es von Melanie Holz selbst sehr dekorativ gestaltete Puppen, Tiere und Figuren aus Stoff, weiterh<strong>in</strong> Gebasteltes, Gestricktes, Holzschnitzer und e<strong>in</strong>en großen K<strong>in</strong>dertrödelmarkt. Der Rassekan<strong>in</strong>chen-Zuchtvere<strong>in</strong> W 1 DO-West zeigte e<strong>in</strong>ige beson- Mit Urteil vom 21.07.2010 (Aktenzeichen 1 BvR 420/09) hat das Bundesverfassungsgericht <strong>die</strong> Rechte lediger Väter entscheidend verbessert. In e<strong>in</strong>em wegweisenden Urteil hat das höchste deutsche Gericht klargestellt, dass das Sorgerecht auch bei unverheirateten Paaren gegen den Willen der Mutter von beiden Eltern geme<strong>in</strong>sam bzw. <strong>in</strong> Ausnahmefällen sogar vom Vater alle<strong>in</strong> ausgeübt werden kann. Das Gesetz unterscheidet zwischen dem Sorgerecht, d. h. Personensorge und Vermögenssorge für das K<strong>in</strong>d, und dem Umgangsrecht, das oh- ders schöne Kan<strong>in</strong>chen. Selbstverständlich war Tr<strong>in</strong>ken und Essen vom Pommesstand bis zur Fe<strong>in</strong>schmeckerpfanne und <strong>die</strong> beliebte Kaffee- und Kuchentheke im Angebot. Dazu Spaß, gute Laune und Musik durch DJ Karl-He<strong>in</strong>z. Vermisst wurde eigentlich nur <strong>die</strong> große Hüpfburg, <strong>die</strong> am Tag zuvor bei e<strong>in</strong>er anderen Veranstaltung beschädigt wurde. Mehr Rechte für ledige Väter neh<strong>in</strong> beiden Eltern zusteht. Nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts ist es mit dem grundrechtlichen Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes) nicht zu vere<strong>in</strong>baren und daher verfassungswidrig, wenn das Sorgerecht automatisch der Mutter zufällt. Bislang erhielten unverheiratete Väter nur mit E<strong>in</strong>verständnis der Mutter das (geme<strong>in</strong>same) Sorgerecht. Ledige Väter, <strong>die</strong> nur e<strong>in</strong> Umgangsrecht hatten, Kle<strong>in</strong>es Konzert zur Marktzeit Immer noch wachsender Beliebtheit erfreut sich das an jedem letzten Samstag im Monat um 11 Uhr beg<strong>in</strong>nende kle<strong>in</strong>e Konzert zur Marktzeit <strong>in</strong> der Bartholomäus- Kirche Lütgendortmund, das Hannelore He<strong>in</strong>sen, <strong>die</strong> Kantor<strong>in</strong> der Kirche, vor 31 Monaten e<strong>in</strong>geführt hat. So fand folgerichtig am letzten Samstag im August das 31. Konzert statt, das das <strong>Dortmund</strong>er Drehor- v. l.: Friedhelm, H.G. Rose, Petra, Hannelore He<strong>in</strong>sen, Gerd, Schnäuzchen gel-Orchester mit vier Organisten und vier Orgeln aufführte. Die vier Drehorgeln, gespielt von Friedhelm, Petra, Gerd und Schnäuzchen, kompatibel durch e<strong>in</strong> Kabel ver- können damit nunmehr auch gegen den Willen der Mutter ihr Sorgerecht gerichtlich e<strong>in</strong>fordern. Das Bundesverfassungsgericht hat <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Urteil den Gesetzgeber aufgefordert, e<strong>in</strong>e gesetzliche Regelung zu schaffen. Dafür gibt es <strong>in</strong>zwischen verschiedene Vorschläge. E<strong>in</strong>es der Modelle sieht vor, dass der Vater se<strong>in</strong> Sorgerecht gerichtlich e<strong>in</strong>fordern muss, wenn <strong>die</strong> Mutter nicht mit e<strong>in</strong>em geme<strong>in</strong>samen Sorgerecht e<strong>in</strong>verstanden ist. Nach e<strong>in</strong>em an- bunden, waren zudem unterschiedlich mit weiteren Instrumenten, Trommel, Becken u.a., bestückt, <strong>die</strong> ebenfalls durch das Drehen der Kurbel <strong>in</strong> Gang gesetzt wurden. Sie erzeugten e<strong>in</strong>e kaum für mögliche gehaltene Klangfülle. E<strong>in</strong>en weiteren Gag hatte Hannelore He<strong>in</strong>sen dazu noch parat. Sie selbst und Presbyter H.G. Rose stellten sich ebenfalls h<strong>in</strong>ter <strong>die</strong> Orgeln und spielten zur Begeisterung der Zuhörer mehrere Stücke. Das kle<strong>in</strong>e Konzert zur Marktzeit ist und bleibt e<strong>in</strong>e starke Bereicherung der Lütgendortmunder Kulturszene! deren Entwurf sollen beide Eltern, wie verheiratete Paare auch, automatisch das geme<strong>in</strong>same Sorgerecht erhalten. Wenn <strong>die</strong> Mutter <strong>die</strong>s nicht wünscht, kann sie widersprechen. Dann muss das Gericht hierüber entscheiden. Das Urteil eröffnet unverheirateten Vätern den Weg, das Familiengericht neu über das Sorgerecht entscheiden zu lassen. E<strong>in</strong> solcher Antrag sollte aber gut begründet werden, da er nur dann Erfolg verspricht, wenn deutlich wird, dass das geme<strong>in</strong>same Sorgerecht dem K<strong>in</strong>deswohl <strong>die</strong>nt. Rechtsanwält<strong>in</strong> Silke Wieg 3