Sicherheits- kennzeichnung am Arbeitsplatz - HTL Wien 10
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Richtlinien<br />
<strong>Sicherheits</strong><strong>kennzeichnung</strong><br />
<strong>am</strong><br />
<strong>Arbeitsplatz</strong><br />
(Stand: Juni 2005)<br />
R2
Vorbemerkung<br />
Die <strong>Sicherheits</strong><strong>kennzeichnung</strong> dient dazu, schnell, eindeutig und leicht<br />
verständlich die Aufmerks<strong>am</strong>keit auf Bereiche und Gegenstände zu<br />
lenken, die<br />
zur Gewährleistung der Sicherheit erforderlich sind<br />
oder bestimmte Gefahren verursachen können.<br />
Neben der sicherheitstechnischen Kennzeichnung sind unbedingt<br />
auch die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen!<br />
Die Wirks<strong>am</strong>keit der <strong>Sicherheits</strong><strong>kennzeichnung</strong> hängt wesentlich von<br />
umfassenden und in angemessenen Zeitabständen wiederholten Unterweisungen<br />
über dieses Thema ab.<br />
Die 1. Auflage dieser Broschüre bestand aus einer aktualisierten Zus<strong>am</strong>menfassung<br />
der von Ing. Wilhelm SCHMUDERMEYER verfaßten<br />
Artikel zum Thema „<strong>Sicherheits</strong><strong>kennzeichnung</strong> <strong>am</strong> <strong>Arbeitsplatz</strong>“, die in<br />
den Jahren 1996 bis 1998 im Mitteilungsblatt “SICHERHEIT ZUERST”<br />
veröffentlicht wurden.<br />
Für die 2. Auflage wurde der Inhalt Anfang 2003 vom Autor ergänzt<br />
und überarbeitet. Weiters wurde der eisenbahnspezifische Anhang<br />
„Merkblatt für Kennzeichner“ hinzugefügt.<br />
3
4<br />
Bedeutung der SICHERHEITSFARBEN und<br />
SICHERHEITSZEICHEN<br />
Es wurden Farben gewählt, die als Farbreiz bedeutende psychologische Eigenschaften<br />
haben.<br />
Farbe<br />
ROT<br />
Bedeutung oder<br />
Aufgabe<br />
Halt<br />
Verbot<br />
Gefahr–Alarm<br />
GELB Achtung!<br />
Vorsicht!<br />
mögliche Gefahr<br />
GRÜN Gefahrlosigkeit<br />
Erste Hilfe<br />
Rettungszeichen<br />
BLAU Gebotszeichen<br />
Hinweise<br />
Anwendungsbereich<br />
Haltezeichen<br />
Notausschalteinrichtungen<br />
Verbotszeichen<br />
Diese Farbe wird auch zur Kennzeichnung von Material<br />
und Ausrüstung zur Brandbekämpfung verwendet<br />
Hinweis auf Gefahren<br />
(Feuer, Explosion, Strahlen, chem.<br />
Einwirkung u. dgl.)<br />
Kennzeichnung von<br />
Schwellen,<br />
gefährlichen Durchlässen,<br />
Hindernissen<br />
Kennzeichnung von<br />
Rettungswegen,<br />
Notausgängen,<br />
Rettungsduschen,<br />
Erste Hilfe- und<br />
Rettungsstationen<br />
Verpflichtung zum Tragen<br />
einer persönlichen Schutzausrüstung,<br />
Besonderes Verhalten
Die <strong>Sicherheits</strong>farbe vermittelt Gefährdungsgrad, Gebote und Verbote oder auch<br />
Gefahrlosigkeit sowie Erste Hilfe.<br />
Die KONTRASTFARBE kennzeichnet die genaue Bedeutung<br />
<strong>Sicherheits</strong>farbe Kontrastfarbe<br />
Die Signalwirkung der Farbgebung wird zusätzlich unterstützt durch die Wahl der<br />
GEOMETRISCHEN FORMEN für bestimmte Bedeutungen:<br />
Erst in KOMBINATION von geometrischer Form und <strong>Sicherheits</strong>farbe entsteht ein<br />
unverwechselbares und eindeutiges SICHERHEITSKENNZEICHEN:<br />
Farbe<br />
Farbe des<br />
Bildzeichens<br />
ROT WEISS SCHWARZ<br />
GELB SCHWARZ SCHWARZ<br />
GRÜN WEISS WEISS<br />
BLAU WEISS WEISS<br />
geometrische Form Bedeutung<br />
Form<br />
ROT Verbot<br />
GELB<br />
GRÜN<br />
BLAU Gebot<br />
Gebots- u. Verbotszeichen<br />
Vorsicht -<br />
mögliche Gefahr<br />
Warnzeichen<br />
Rettungs-, Brandschutz-,<br />
Hinweis- u. Zusatzzeichen<br />
Material zur<br />
Feuerbekämpfung<br />
Gefahrlosigkeit<br />
Rettungsmittel<br />
Hinweis oder<br />
Unterrichtung<br />
5
6<br />
Kennzeichnung von Stoffen nach<br />
dem Chemikaliengesetz<br />
(ChemG. BGBl. I Nr. 53/1997 i.d.g.F.)<br />
Kennzeichnungspflicht<br />
1. Kennzeichnung von Verpackungen<br />
Mit dem Chemikaliengesetz und der Chemikalienverordnung (ChemV. BGBl II Nr.<br />
81/2000 i.d.g.F.) wird die Kennzeichnungspflicht für gefährliche Stoffe und gefährliche<br />
Zubereitungen geregelt.<br />
Als gefährlich gelten Stoffe und Zubereitungen, die mindestens eine der folgen-<br />
den Eigenschaften aufweisen:<br />
- explosionsgefährlich<br />
- brandfördernd<br />
- hochentzündlich<br />
- leicht entzündlich<br />
- entzündlich<br />
- sehr giftig<br />
- giftig<br />
- gesundheitsschädlich<br />
(mindergiftig)<br />
- ätzend<br />
- reizend<br />
- sensibilisierend<br />
- umweltgefährlich<br />
- krebserzeugend<br />
- fruchtschädigend<br />
- erbgutverändernd<br />
- fortpflanzungsgefährdend<br />
(reproduktionstoxisch)<br />
Stoffe (Stoffgemische) mit diesen Eigenschaften sind zu kennzeichnen.<br />
Die Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen muss umfassen:<br />
1) N<strong>am</strong>e des gefährlichen Stoffes / der gefährl. Zubereitung<br />
2) zusätzliche Angaben wie folgt:<br />
3) zutreffende(s) Gefahrensymbol(e)<br />
4) zutreffende Gefahrenbezeichnungen<br />
5) notwendige Gefahrenhinweise (R-Sätze)<br />
6) notwendige <strong>Sicherheits</strong>ratschläge (S-Sätze)<br />
7) Hinweis auf Gegenmaßnahmen im Unglücksfall<br />
8) Hinweis auf schadlose Beseitigung<br />
9) N<strong>am</strong>e und Anschrift des Herstellers / Importeurs / Inverkehrbringers<br />
<strong>10</strong>) Gegebenenfalls zugeordnete EG Nr. - „EG-Kennzeichnung“<br />
11) Für Zubereitungen die Nennmenge
Die Kennzeichnung ist auf jeder Verpackung anzubringen. Sie muss<br />
dauerhaft, gut sichtbar, gut lesbar und allgemein verständlich sein.<br />
Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnung<br />
- Kennbuchstaben:<br />
E O F+<br />
F<br />
Xi<br />
Explosionsgefährlich<br />
2. Piktogr<strong>am</strong>me<br />
Bedeutung:<br />
Kann mit dem<br />
Hausmüll entsorgt<br />
werden.<br />
Brandfördernd<br />
Hochentzündlich<br />
Hausmüll Problemstoff<br />
Bedeutung:<br />
Nicht mit dem Hausmüll<br />
entsorgen.<br />
Abfall-/Altöls<strong>am</strong>mler übergeben.<br />
Zur Problemstoffs<strong>am</strong>melstelle<br />
bringen.<br />
Gifte dem Abgeber bzw.<br />
der Verkaufsstelle zurückgeben.<br />
Leichtentzündlich<br />
T+ T Xn<br />
C N<br />
Sehr giftig Giftig<br />
Gesundheitsschädlich<br />
Ätzend<br />
Reizend<br />
Umweltgefährlich<br />
Verbot der Beseitigung<br />
über die Kanalisation<br />
Bedeutung:<br />
Reste nicht in<br />
Ausguss oder WC leeren,<br />
sondern mit dem<br />
Hausmüll entsorgen bzw.<br />
Abgeber/Verkaufsstelle/Ab-<br />
falls<strong>am</strong>mler/Problemstoffs<strong>am</strong>melstelle<br />
übergeben.<br />
Gefahrensymbole<br />
Piktogr<strong>am</strong>me<br />
7
8<br />
R-Sätze<br />
Liste der R-Sätze<br />
R 1 In trockenem Zustand explosionsgefährlich<br />
R 2 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich<br />
R 3 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders<br />
explosionsgefährlich<br />
R 4 Bildet hochempfindliche, explosionsgefährliche Metallverbindungen<br />
R 5 Beim Erwärmen explosionsfähig<br />
R 6 Mit und ohne Luft explosionsfähig<br />
R 7 Kann Brand verursachen<br />
R 8 Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen<br />
R 9 Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen<br />
R <strong>10</strong> Entzündlich<br />
R 11 Leichtentzündlich<br />
R 12 Hochentzündlich<br />
R 13 Hochentzündliches Flüssiggas<br />
R 14 Reagiert heftig mit Wasser<br />
R 15 Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase<br />
R 16 Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen<br />
R 17 Selbstentzündlich an der Luft<br />
R 18 Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher D<strong>am</strong>pf-Luftgemische<br />
möglich<br />
R 19 Kann explosionsfähige Peroxide bilden<br />
R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen<br />
R 21 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut<br />
R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken<br />
R 23 Giftig beim Einatmen<br />
R 24 Giftig bei Berührung mit der Haut<br />
R 25 Giftig beim Verschlucken<br />
R 26 Sehr giftig beim Einatmen<br />
R 27 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut<br />
R 28 Sehr giftig beim Verschlucken<br />
R 29 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase<br />
R 30 Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden<br />
R 31 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase<br />
R 32 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase<br />
R 33 Gefahr kumulativer Wirkungen<br />
R 34 Verursacht Verätzungen<br />
R 35 Verursacht schwere Verätzungen<br />
R 36 Reizt die Augen<br />
R 37 Reizt die Atmungsorgane<br />
R 38 Reizt die Haut<br />
R 39 Ernste Gefahr irreversiblen Schadens<br />
R 40 Irreversibler Schaden möglich<br />
R 41 Gefahr ernster Augenschäden<br />
R 42 Sensibilisierung durch Einatmen möglich<br />
R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich<br />
R 44 Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss<br />
R 45 Kann Krebs erzeugen<br />
R 46 Kann vererbbare Schäden verursachen<br />
R 47 Kann Missbildungen verursachen<br />
R 48 Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition<br />
R 49 Kann Krebs erzeugen beim Einatmen<br />
R 50 Sehr giftig für Wasserorganismen<br />
R 51 Giftig für Wasserorganismen<br />
R 52 Schädlich für Wasserorganismen
R 53 Kann in Gewässern langfristig schädliche Wirkungen haben<br />
R 54 Giftig für Pflanzen<br />
R 55 Giftig für Tiere<br />
R 56 Giftig für Bodenorganismen<br />
R 57 Giftig für Bienen<br />
R 58 Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben<br />
R 59 Gefährlich für die Ozonschicht<br />
R 60 Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen<br />
R 61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen<br />
R 62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen<br />
R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen<br />
R 64 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen<br />
R 65 Gesundheitsschädlich: kann bei Verschlucken Lungenschäden verursachen<br />
R 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen<br />
R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen<br />
Kombination der R-Sätze (Auswahl)<br />
R 14/15 Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase<br />
R 15/29 Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher<br />
Gase<br />
R 20/21 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut<br />
R 20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken<br />
R 20/21/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung<br />
mit der Haut<br />
R 21/22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim<br />
Verschlucken<br />
R 23/24 Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut<br />
R 23/25 Giftig beim Einatmen und Verschlucken<br />
R 23/24/25 Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut<br />
R 24/25 Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken<br />
R 26/27 Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut<br />
R 26/28 Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken<br />
R 26/27/28 Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut<br />
R 27/28 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken<br />
R 36/37 Reizt die Augen und die Atmungsorgane<br />
R 36/38 Reizt die Augen und die Haut<br />
R 36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut<br />
R 37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut<br />
R 39/23 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen<br />
R 39/23/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und<br />
bei Berührung mit der Haut<br />
R 39/23/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung<br />
mit der Haut und durch Verschlucken<br />
R 39/23/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und<br />
durch Verschlucken<br />
R 39/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der<br />
Haut<br />
R 39/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der<br />
Haut und durch Verschlucken<br />
R 39/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken<br />
R 39/26 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen<br />
R 39/26/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen<br />
und bei Berührung mit der Haut<br />
R 39/26/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen,<br />
Berührung mit der Haut und durch Verschlucken<br />
R 39/26/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen<br />
9
<strong>10</strong><br />
und durch Verschlucken<br />
R 39/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit<br />
der Haut<br />
R 39/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit<br />
der Haut und durch Verschlucken<br />
R 39/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken<br />
R 40/20 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch<br />
Einatmen<br />
R 40/20/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch<br />
Einatmen und bei Berührung mit der Haut<br />
R 40/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch<br />
Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken<br />
R 40/20/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch<br />
Einatmen und durch Verschlucken<br />
R 40/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung<br />
mit der Haut<br />
R 40/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung<br />
mit der Haut und durch Verschlucken<br />
R 40/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch<br />
Verschlucken<br />
R 42/43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich<br />
R 48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei<br />
längerer Exposition durch Einatmen<br />
R 48/20/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei<br />
längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der<br />
Haut<br />
R 48/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei<br />
längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und<br />
durch Verschlucken<br />
R 48/20/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei<br />
längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken<br />
R 48/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei<br />
längerer Exposition durch Berührung mit der Haut<br />
R 48/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei<br />
längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch<br />
Verschlucken<br />
R 48/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei<br />
längerer Exposition durch Verschlucken<br />
R 48/23 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition<br />
durch Einatmen,<br />
R 48/23/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition<br />
durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut<br />
R 48/23/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition<br />
durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken<br />
R 48/23/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition<br />
durch Einatmen und durch Verschlucken<br />
R 48/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition<br />
bei Berührung mit der Haut<br />
R 48/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition<br />
durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken<br />
R 48/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition<br />
durch Verschlucken<br />
R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig<br />
schädliche Wirkung haben<br />
R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig<br />
schädliche Wirkung haben<br />
R 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig<br />
schädliche Wirkung haben
Liste der S-Sätze<br />
S 1 Unter Verschluss aufbewahren<br />
S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen<br />
S 3 Kühl aufbewahren<br />
S 4 Von Wohnplätzen fernhalten<br />
S 5 Unter ... aufbewahren (geeignete Flüssigkeiten vom Hersteller anzugeben)<br />
S 6 Unter ... aufbewahren (Inertes Gas vom Hersteller anzugeben)<br />
S 7 Behälter dicht geschlossen halten<br />
S 8 Behälter trocken halten<br />
S 9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren<br />
S 12 Behälter nicht gasdicht verschließen<br />
S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten<br />
S 14 Von ... fernhalten (inkompatible Substanzen vom Hersteller anzugeben)<br />
S 15 Vor Hitze schützen<br />
S 16 Von Zündquellen fernhalten – Nicht rauchen<br />
S 17 Von brennbaren Stoffen fernhalten<br />
S 18 Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben<br />
S 20 Bei der Arbeit nicht essen und trinken<br />
S 21 Bei der Arbeit nicht rauchen<br />
S 22 Staub nicht einatmen<br />
S 23 Gas/Rauch/D<strong>am</strong>pf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung(en) vom<br />
Hersteller anzugeben)<br />
S 24 Berührung mit der Haut vermeiden<br />
S 25 Berührung mit den Augen vermeiden<br />
S 26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt<br />
konsultieren<br />
S 27 Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen<br />
S 28 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel ... (vom Hersteller<br />
anzugeben)<br />
S 29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen<br />
S 30 Niemals Wasser hinzugießen<br />
S 33 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen<br />
S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden<br />
S 36 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen<br />
S 37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen<br />
S 38 Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen<br />
S 39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen<br />
S 40 Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit ... reinigen (vom Hersteller<br />
anzugeben)<br />
S 41 Explosions- und Brandgase nicht einatmen<br />
S 42 Beim Räuchern/Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen (geeignete<br />
Bezeichnung(en) vom Hersteller anzugeben)<br />
S 43 Zum Löschen ... (vom Hersteller anzugeben) verwenden (wenn Wasser<br />
die Gefahr erhöht, anfügen: Kein Wasser verwenden)<br />
S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort den Arzt hinzuziehen (wenn möglich<br />
dieses Etikett vorzeigen)<br />
S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder<br />
Etikett vorzeigen<br />
S 47 Nicht bei Temperaturen über ... °C aufbewahren (vom Hersteller anzugeben)<br />
S 48 Feucht halten mit ... (geeignetes Mittel vom Hersteller anzugeben)<br />
S 49 Nur im Originalbehälter aufbewahren<br />
S 50 Nicht mischen mit ... (vom Hersteller anzugeben)<br />
S 51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden<br />
S 52 Nicht großflächig für Wohn- und Aufenthaltsräume zu verwenden<br />
S 53 Exposition vermeiden – vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen!<br />
S 56 Diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen<br />
S 57 Zur Vermeidung von Kont<strong>am</strong>ination der Umwelt geeignete Behälter<br />
verwenden<br />
S-Sätze<br />
11
12<br />
S 59 Informationen zur Wiederverwendbarkeit/Wiederverwertbarkeit bei Hersteller<br />
bzw. Lieferanten erfragen<br />
S 60 Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen<br />
S 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden – Besondere Anweisungen<br />
einholen / <strong>Sicherheits</strong>datenblatt zu Rate ziehen<br />
S 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat<br />
einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen.<br />
S 63 Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und<br />
ruhigstellen<br />
S 64 Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei<br />
Bewusstsein ist)<br />
Kombination der S-Sätze (Auswahl)<br />
S 1/2 Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren<br />
S 3/7 Behälter dicht geschlossen halten und an kühlem Ort aufbewahren<br />
S 3/9 Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren<br />
S 3/9/14 An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ... aufbewahren (die<br />
Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller<br />
anzugeben)<br />
S 3/9/49 Nur im Originalbehälter an kühlem, gut gelüfteten Ort aufbewahren.<br />
S3/9/14/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ...<br />
aufbewahren (die Stoffe mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind<br />
vom Hersteller anzugeben)<br />
S 3/14 An einem kühlen Ort, entfernt von ... aufbewahren (die Stoffe, mit denen<br />
Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben)<br />
S 7/8 Behälter trocken und dicht geschlossen halten<br />
S 7/9 Behälter dicht geschlossen an gut gelüftetem Ort aufbewahren<br />
S 7/47 Behälter dicht geschlossen und nicht bei Temperaturen über ….°C aufbewahren<br />
(vom Hersteller anzugeben)<br />
S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken und rauchen<br />
S 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden<br />
S 27/28 Bei Berührung mit der Haut beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen<br />
und Haut sofort abwaschen mit viel…..(vom Hersteller anzugeben)<br />
S 29/35 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in<br />
gesicherter Weise beseitigt werden<br />
S 29/56 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; diesen Stoff und seinen Behälter<br />
der Problemabfallentsorgung zuführen<br />
S 36/37 Bei Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen<br />
S 36/39 Bei Arbeit geeignete Schutzkleidung und -brille/Gesichtsschutz tragen<br />
S 36/37/39 Bei Arbeit geeignete Schutzkleidung, -handschuhe und -brille/Gesichtsschutz<br />
tragen<br />
S 37/39 Bei Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und -brille/Gesichtsschutz tragen<br />
S 47/49 Nur im Originalbehälter bei einer Temperatur von nicht über ... °C (vom<br />
Hersteller anzugeben) aufbewahren
Kennzeichnung beim<br />
Transport<br />
gefährlicher Güter<br />
Warntafeln<br />
Beförderungseinheiten (Kraftfahrzeuge und Anhänger) in denen gefährliche Güter<br />
auf der Straße befördert werden, müssen mit zwei rechteckigen, rückstrahlenden,<br />
orangefarbenen Warntafeln mit einem schwarzen Rand gekennzeichnet werden,<br />
die vorne und hinten an der Beförderungseinheit deutlich sichtbar sein müssen.<br />
Bei Schienenfahrzeugen wird diese orangefarbene Kennzeichnung an den Längsseiten<br />
der Wagen angebracht.<br />
Bei der orangefarbenen Warntafel dürfen deren Maße für die Grundlinie 40 cm<br />
Allgemeiner Hinweis auf<br />
gefährliche Güter<br />
Nummer zur Kennzeichnung<br />
der Gefahr (KEMLER ZAHL)<br />
Nummer zur Kennzeichnung<br />
des Stoffes (UN-Nummer)<br />
und deren Höhe mindestens 30 cm betragen.<br />
Die orangefarbenen Warntafeln mit Kennzeichnungsnummern werden vorne und<br />
hinten sowie gegebenenfalls, bei mehreren Tankabteils, seitlich an Tankfahrzeugen,<br />
an Fahrzeugen mit Aufsetztanks, an Tankcontainern sowie an Fahrzeugen, die ein<br />
gefährliches Gut in loser Schüttung transportieren, angebracht.<br />
Sie sind ein Hinweis auf bestimmte gefährliche Güter und deren Gefahren.<br />
13
14<br />
Bedeutung der Nummern zur Kennzeichnung der<br />
Gefahr (Kemler Zahl):<br />
Die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr besteht aus<br />
zwei oder drei Ziffern und weist auf folgende Gefahren hin:<br />
2 Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Reaktion<br />
3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen (Dämpfen) und Gasen oder selbsterhitzungsfähiger<br />
flüssiger Stoff<br />
4 Entzündbarkeit von festen Stoffen oder<br />
selbsterhitzungsfähiger fester Stoff<br />
5 Oxidierende bzw. brandfördernde Wirkung<br />
6 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr<br />
7 Radioaktivität<br />
8 Ätzwirkung<br />
9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion<br />
X Stoff reagiert in gefährlicher Weise mit Wasser<br />
Die Verdoppelung einer Ziffer weist auf die Zunahme der entsprechenden Gefahr hin.<br />
Wenn die Gefahr eines Stoffes ausreichend durch eine einzige Ziffer angegeben<br />
werden kann, wird dieser Ziffer eine Null angefügt.<br />
Wenn der Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr der Buchstabe "X" vorangestellt<br />
ist, bedeutet dies, dass der Stoff in gefährlicher Weise mit Wasser reagiert.<br />
Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr haben<br />
folgende Bedeutung:<br />
20 erstickendes Gas oder Gas, das keine Zusatzgefahr aufweist<br />
22 tiefgekühlt verflüssigtes Gas, erstickend<br />
223 tiefgekühlt verflüssigtes Gas, entzündbar<br />
225 tiefgekühlt verflüssigtes Gas, oxidierend (brandfördernd)<br />
23 entzündbares Gas<br />
238 entzündbares Gas, ätzend<br />
239 entzündbares Gas, das spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann<br />
25 oxidierendes (brandförderndes) Gas<br />
26 giftiges Gas<br />
263 giftiges Gas, entzündbar<br />
265 giftiges Gas, oxidierend (brandfördernd)<br />
268 giftiges Gas, ätzend<br />
28 ätzendes Gas<br />
285 ätzendes Gas, oxidierend (brandfördernd)<br />
30 - entzündbarer flüssiger Stoff (Fl<strong>am</strong>mpunkt von 23°C bis einschl. 61°C) oder<br />
- entzündbarer flüssiger Stoff oder fester Stoff in geschmolzenem Zustand<br />
mit einem Fl<strong>am</strong>mpunkt über 61°C, auf oder über seinen Fl<strong>am</strong>mpunkt<br />
erwärmt, oder<br />
- selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff
323 entzündbarer flüssiger Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet<br />
X323 entzündbarer flüssiger Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert *) und<br />
entzündbare Gase bildet<br />
33 leicht entzündbarer flüssiger Stoff (Fl<strong>am</strong>mpunkt unter 23°C)<br />
333 pyrophorer flüssiger Stoff<br />
X333 pyrophorer flüssiger Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert *)<br />
336 leicht entzündbarer flüssiger Stoff, giftig<br />
338 leicht entzündbarer flüssiger Stoff, ätzend<br />
X338 leicht entzündbarer flüssiger Stoff, ätzend, der mit Wasser gefährlich reagiert *)<br />
339 leicht entzündbarer flüssiger Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann<br />
36 entzündbarer flüssiger Stoff (Fl<strong>am</strong>mpunkt von 23°C bis einschl. 61°C), schwach giftig,<br />
oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff, giftig<br />
362 entzündbarer flüssiger Stoff, giftig, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet<br />
X362 entzündbarer flüssiger Stoff, giftig, der mit Wasser gefährlich reagiert *) und entzündbare<br />
Gase bildet<br />
368 entzündbarer flüssiger Stoff, giftig, ätzend<br />
38 entzündbarer flüssiger Stoff (Fl<strong>am</strong>mpunkt von 23°C bis einschl. 61°C), schwach ätzend,<br />
oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff, ätzend<br />
382 entzündbarer flüssiger Stoff, ätzend, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase<br />
bildet<br />
X382 entzündbarer flüssiger Stoff, ätzend, der mit Wasser gefährlich reagiert *) und entzündbare<br />
Gase bildet<br />
39 entzündbarer flüssiger Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann<br />
40 entzündbarer fester Stoff oder selbsterhitzungsfähiger Stoff oder selbstzersetzlicher Stoff<br />
423 fester Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet<br />
X423 entzündbarer fester Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert *) und entzündbare Gase<br />
bildet<br />
43 selbstentzündlicher (pyrophorer) fester Stoff<br />
44 entzündbarer fester Stoff, der sich bei erhöhter Temperatur in geschmolzenem Zustand<br />
befindet<br />
446 entzündbarer fester Stoff, giftig, der sich bei erhöhter Temperatur in geschmolzenem<br />
Zustand befindet<br />
46 entzündbarer oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff, giftig<br />
462 fester Stoff, giftig, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet<br />
X462 fester Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert *) und giftige Gase bildet<br />
48 entzündbarer oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff, ätzend<br />
482 fester Stoff, ätzend, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet<br />
X482 fester Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert *) und ätzende Gase bildet<br />
50 oxidierender (brandfördernder) Stoff<br />
539 entzündbares organisches Peroxid<br />
55 stark oxidierender (brandfördernder) Stoff<br />
556 stark oxidierender (brandfördernder) Stoff, giftig<br />
558 stark oxidierender (brandfördernder) Stoff, ätzend<br />
559 stark oxidierender (brandfördernder) Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen<br />
kann<br />
56 oxidierender (brandfördernder) Stoff, giftig<br />
568 oxidierender (brandfördernder) Stoff, giftig, ätzend<br />
58 oxidierender (brandfördernder) Stoff, ätzend<br />
59 oxidierender (brandfördernder) Stoff, der spontan zu einer heftigen<br />
Reaktion führen kann<br />
60 giftiger oder schwach giftiger Stoff<br />
606 ansteckungsgefährlicher Stoff<br />
15
16<br />
623 giftiger flüssiger Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet<br />
63 giftiger Stoff, entzündbar (Fl<strong>am</strong>mpunkt von 23°C bis einschließlich 61°C)<br />
638 giftiger Stoff, entzündbar (Fl<strong>am</strong>mpunkt von 23°C bis einschließlich 61°C), ätzend<br />
639 giftiger Stoff, entzündbar (Fl<strong>am</strong>mpunkt nicht über 61°C), der spontan zu einer heftigen<br />
Reaktion führen kann<br />
64 giftiger fester Stoff, entzündbar oder selbsterhitzungsfähig<br />
642 giftiger fester Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet<br />
65 giftiger Stoff, oxidierend (brandfördernd)<br />
66 sehr giftiger Stoff<br />
663 sehr giftiger Stoff, entzündbar (Fl<strong>am</strong>mpunkt nicht über 61°C)<br />
664 sehr giftiger fester Stoff, entzündbar oder selbsterhitzungsfähig<br />
665 sehr giftiger Stoff, oxidierend (brandfördernd)<br />
668 sehr giftiger Stoff, ätzend<br />
669 sehr giftiger Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann<br />
68 giftiger Stoff, ätzend<br />
69 giftiger oder schwach giftiger Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann<br />
70 radioaktiver Stoff<br />
78 radioaktiver Stoff, ätzend<br />
80 ätzender oder schwach ätzender Stoff<br />
X80 ätzender oder schwach ätzender Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert *)<br />
823 ätzender flüssiger Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet<br />
83 ätzender oder schwach ätzender Stoff, entzündbar (Fl<strong>am</strong>mpunkt von 23°C bis einschließlich<br />
61°C)<br />
X83 ätzender oder schwach ätzender Stoff, entzündbar (Fl<strong>am</strong>mpunkt von 23°C bis einschließlich<br />
61°C), der mit Wasser gefährlich reagiert *)<br />
839 ätzender oder schwach ätzender Stoff, entzündbar (Fl<strong>am</strong>mpunkt von 23°C bis einschließlich<br />
61°C), der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann<br />
X839 ätzender oder schwach ätzender Stoff, entzündbar (Fl<strong>am</strong>mpunkt von 23°C bis einschließlich<br />
61°C), der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann und der mit Wasser gefährlich<br />
reagiert *)<br />
84 ätzender fester Stoff, entzündbar oder selbsterhitzungsfähig<br />
842 ätzender fester Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet<br />
85 ätzender oder schwach ätzender Stoff, oxidierend (brandfördernd)<br />
856 ätzender oder schwach ätzender Stoff, oxidierend (brandfördernd) und giftig<br />
86 ätzender oder schwach ätzender Stoff, giftig<br />
88 stark ätzender Stoff<br />
X88 stark ätzender Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert *)<br />
883 stark ätzender Stoff, entzündbar (Fl<strong>am</strong>mpunkt von 23°C bis einschließlich 61°C)<br />
884 stark ätzender fester Stoff, entzündbar oder selbsterhitzungsfähig<br />
885 stark ätzender Stoff, oxidierend (brandfördernd)<br />
886 stark ätzender Stoff, giftig<br />
X886 stark ätzender Stoff, giftig, der mit Wasser gefährlich reagiert *)<br />
89 ätzender oder schwach ätzender Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen<br />
kann<br />
90 umweltgefährdender Stoff verschiedene gefährliche Stoffe<br />
99 verschiedene gefährliche Stoffe in erwärmtem Zustand.<br />
*) Wasser darf nur im Einverständnis mit Sachverständigen verwendet werden!
Für den Transport gefährlicher Güter wird die "UN-Nummer" als eindeutiges Identifizierungsmerkmal<br />
eines Stoffes bzw. einer Zubereitung verwendet. Diese Nummer<br />
ist vierstellig.<br />
Gefahrzettel<br />
Für den Straßen- und Schienentransport (ADR bzw. RID) ist festgelegt, dass auf<br />
Versandstücken Gefahrzettel zur Kennzeichnung des gefährlichen Gutes anzubringen<br />
sind.<br />
Diese Gefahrzettel, mit einer Größe von mind. <strong>10</strong>0 x <strong>10</strong>0 mm müssen auf eigene<br />
Weise und deutlich sichtbar, sowie dauerhaft angebracht werden.<br />
Die Großzettel (Placards) sind auf der äußeren Oberfläche der Container, MEGC,<br />
Tankcontainer, ortsbeweglichen Tanks und Fahrzeuge anzubringen. Die Größe von<br />
Großzettel (Placards) muss mindestens 250 x 250 mm betragen.<br />
Stoffklassen:<br />
1 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff<br />
2 Gase<br />
3 Entzündbare flüssige Stoffe<br />
4.1 Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte<br />
explosive feste Stoffe<br />
4.2 Selbstentzündliche Stoffe<br />
4.3 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickeln<br />
5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe<br />
5.2 Organische Peroxide<br />
6.1 Giftige Stoffe<br />
6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe<br />
7 Radioaktive Stoffe<br />
8 Ätzende Stoffe<br />
9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände<br />
Die gefährlichen Stoffe und Gegenstände der Klassen 1 bis 9 werden mit<br />
Gefahrzetteln der jeweiligen Klasse versehen. Bedeutung der Gefahrzettel: Siehe<br />
Abbildungen auf den nächsten Seiten.<br />
Handhabungszettel<br />
Die Handhabungszettel sind als zusätzliche Angabe an<br />
den Versandstücken anzubringen.<br />
17
18<br />
Verpackungs<strong>kennzeichnung</strong><br />
gemäß ADR/RID<br />
Nr. 1<br />
Explosiv<br />
Unterklassen 1.1; 1.2<br />
und 1.3<br />
Nr. 1.4<br />
Explosiv<br />
Unterklassen 1.4<br />
Nr. 2.1<br />
Entzündbare<br />
Gase<br />
Nr. 2.2<br />
Nicht entzündbare,<br />
nicht giftige Gase<br />
**<br />
*<br />
= Angabe der entsprechenden<br />
Unterklasse, sowie der<br />
Verträglichkeitsgruppen<br />
= Angabe der entsprechenden<br />
Verträglichkeitsgruppe<br />
Nr. 1.5<br />
Explosiv<br />
Unterklassen 1.5<br />
Nr. 2.1<br />
Entzündbare<br />
Gase<br />
Nr. 2.2<br />
Nicht entzündbare,<br />
nicht giftige Gase<br />
Nr. 1.6<br />
Explosiv<br />
Unterklassen 1.6<br />
Nr. 2.3<br />
Giftige Gase
Verpackungs<strong>kennzeichnung</strong><br />
gemäß ADR/RID<br />
Nr. 3<br />
Entzündbare<br />
flüssige Stoffe<br />
Nr. 4.2<br />
Selbstentzündliche<br />
Stoffe<br />
Nr. 5.1<br />
Entzündend (oxidierend)<br />
wirkende Stoffe<br />
Nr. 6.1<br />
Giftige<br />
Stoffe<br />
Nr. 3<br />
Entzündbare<br />
flüssige Stoffe<br />
Nr. 4.3<br />
Stoffe, die in Berührung<br />
mit Wasser entzündbare<br />
Gase entwickeln<br />
Nr. 5.2<br />
Organische<br />
Peroxide<br />
Nr. 6.2<br />
Ansteckungsgefährliche<br />
Stoffe<br />
Nr. 4.1<br />
Entzündbare feste Stoffe,<br />
selbstzersetzliche Stoffe<br />
und desensibilisierte<br />
explosive Stoffe<br />
Nr. 4.3<br />
Stoffe, die in Berührung<br />
mit Wasser entzündbare<br />
Gase entwickeln<br />
19
20<br />
Verpackungs<strong>kennzeichnung</strong><br />
gemäß ADR/RID<br />
Nr. 7A<br />
Radioaktiver Stoff<br />
in Versandstücken<br />
der Kategorie I - WEISS<br />
Nr. 7D<br />
Radioaktiver Stoff<br />
in Versandstücken<br />
zur Kennzeichnung der Fahrzeuge<br />
Nr. 9<br />
Verschiedene<br />
gefährliche Stoffe<br />
und Gegenstände<br />
Nr. 7B<br />
Radioaktiver Stoff<br />
in Versandstücken<br />
der Kategorie II - GELB<br />
Nr. 7E<br />
Spaltbare Stoffe<br />
der Klasse 7<br />
Nr. 7C<br />
Radioaktiver Stoff<br />
in Versandstücken<br />
der Kategorie III - GELB<br />
Nr. 8<br />
Ätzende Stoffe<br />
Kennzeichen für<br />
Stoffe, die in<br />
erwärmtem Zustand<br />
befördert werden<br />
Warnzeichen für<br />
begaste Fahrzeuge,<br />
Container oder Tanks
<strong>Sicherheits</strong><strong>kennzeichnung</strong><br />
<strong>am</strong> <strong>Arbeitsplatz</strong><br />
1. WARNZEICHEN<br />
Warnzeichen sind <strong>Sicherheits</strong>zeichen, die vor<br />
Risiko oder Gefahr warnen.<br />
Warnzeichen haben eine dreieckige Form mit gelber Grundfläche, schwarzem<br />
Rand und schwarzen Bildzeichen.<br />
Sie warnen vor Gefahrensituationen an den entsprechenden Arbeitsplätzen. Warnzeichen<br />
stellen einen wirks<strong>am</strong>en Personenschutz dar und senken das Unfallrisiko<br />
unter folgenden Bedingungen (lt. Kennzeichnungsverordnung - KennV BGBl. Teil II<br />
<strong>10</strong>1 VO vom 11. 4. 1997 i.d.g.F.)<br />
� Optimale Lesbarkeit<br />
� Kenntnis der unterschiedlichen Bedeutung<br />
� Unbedingte Beachtung<br />
� Langjährige Haltbarkeit<br />
Die Warnzeichen sind an Eingängen von Arbeitsräumen (wie z.B.: Verarbeitungs-,<br />
Umfüll-, und Lagerräume) zu finden, in denen die Gefahren, vor denen gewarnt<br />
wird, vorhanden sind, aber ebenso an Türen von Lagerräumen und -schränken, in<br />
denen solche Stoffe aufbewahrt werden.<br />
Warnung vor feuergefährlichen Stoffen<br />
oder hoher Temperatur.<br />
Hier ist mit leicht entzündlichen, also in erster Linie mit<br />
brennbaren Flüssigkeiten, wie Benzin, Lacke, Lösungsmittel,<br />
aber auch Gase, wie Wasserstoff, und feste Stoffe, wie<br />
Karbid zu rechnen. Alle diese Stoffe müssen trocken gelagert<br />
werden, die Behälter müssen dicht sein, die Aufbewahrungsräume sollen<br />
gut gelüftet bleiben. Und selbstverständlich ist das Rauchen und hantieren mit<br />
offenem Licht dort zu unterlassen. In solchen feuergefährlichen Bereichen<br />
muss man besonders darauf bedacht sein, dass kein Brand entsteht.<br />
21
22<br />
Warnung vor explosionsgefährlichen Stoffen<br />
Achtung! Hier gibt es Gefahren durch explosionsgefährliche<br />
Stoffe. Hier werden Sprengstoffe verarbeitet oder gelagert.<br />
Diese Stoffe können auf bloßen Schlag oder Stoß reagieren,<br />
und jede Zündquelle in diesem Bereich bedeutet höchste<br />
Gefahr.<br />
Warnung vor giftigen Stoffen<br />
Das Totenkopfsymbol kennt wohl jeder, und weiß auch,<br />
dass d<strong>am</strong>it Gifte gekennzeichnet werden. Hier werden Stoffe<br />
gelagert und verarbeitet, die Gesundheitsschäden erheblichen<br />
Ausmaßes oder sogar den Tod verursachen können.<br />
Deshalb: Betreten für Unbefugte verboten, so lautet im allgemeinen<br />
die beste Schutzmaßnahme für Räume, die mit diesem Zeichen<br />
versehen sind. Entsprechende Vorsicht und geeignete Schutzausrüstungen sind<br />
unerlässlich. Im allgemeinen ist in solchen Räumen das Essen und Trinken<br />
zu unterlassen, auch darf hier nicht geraucht werden.<br />
Warnung vor radioaktiven Stoffen oder<br />
ionisierenden Strahlen<br />
Niemand kann die Strahlen, die von radioaktiven Stoffen<br />
ausgehen, sehen oder fühlen, und dennoch sind diese<br />
Strahlen gefährlich. Deshalb sind hierfür umfangreiche organisatorische<br />
Schutzmaßnahmen vorgeschrieben. Abschirmungen<br />
und Absperrungen sind einzurichten, Begrenzung des Aufenthaltes veranlassen,<br />
Schutzausrüstung bereitstellen, Strahlenmessungen vornehmen, regelmäßige<br />
Prüfungen der Anlage veranlassen, ärztliche Überwachung sicherstellen.<br />
Warnung vor elektromagnetischen Feldern<br />
Entspricht derselben Warnung wie vor radioaktiven Stoffen.<br />
Warnung vor gefährlicher elektrischer<br />
Spannung<br />
Bei dieser Warnung ist Vorsicht geboten. Abstand halten ist<br />
die beste Schutzmaßnahme. Ein Durchströmen mit einem<br />
zu hohen elektrischen Strom ist lebensgefährlich, und zwar<br />
insbesondere für das Herz, das dann praktisch zum Stillstand<br />
kommt. Aber auch die Verbrennungen, die elektrischen Funken und<br />
Lichtbögen, können schwere Gesundheitsschäden zur Folge haben.
Warnung vor einer Gefahrenquelle<br />
Im Betrieb wird dieses Warnzeichen an solchen Gefahrstellen<br />
eingesetzt, die besondere Aufmerks<strong>am</strong>keit und Vorsicht<br />
erfordern. In der Regel finden Sie meist die erforderliche<br />
Zusatzinformation als Text auf einem Zusatzzeichen. Dadurch<br />
wissen Sie, worum es sich handelt und man kann<br />
das richtige Verhalten danach einrichten.<br />
Warnung vor ätzenden Stoffen<br />
Ätzende Stoffe können bei Berührung mit der Haut deren<br />
Zerstörung verursachen. Als ätzend eingestuft werden Säuren<br />
und Laugen. Wenn Sie dieses Warnzeichen sehen, sollten<br />
Sie daran denken, dass viele ätzende Flüssigkeiten<br />
schon bei Raumtemperatur stark verdunsten und daher nicht<br />
nur bei direkter Benetzung der Haut, sondern bereits durch ihre Dämpfe die<br />
empfindlichen Schleimhäute der Atemwege besonders gefährden können. Beim<br />
Umgang mit solchen Stoffen sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen.<br />
Hierzu gehören geeignete persönliche Schutzausrüstungen, wie Schutzbrille,<br />
Gesichtsschutz, Handschuhe, Schürze, Schutzstiefel und unter Umständen<br />
auch ein geeigneter Atemschutz. Auf keinen Fall dürfen für diese ätzenden<br />
Stoffe Getränkeflaschen, –kannen, –becher und Tassen verwendet werden.<br />
Warnung vor Flurförderzeugen<br />
Der innerbetriebliche Verkehr bildet eine besondere Unfallgefahr.<br />
Dieses Zeichen warnt insbesondere an unübersichtlichen<br />
Kreuzungen, Einfahrten und Durchgängen vor unerwarteten<br />
Flurförderzeugen. Eine besondere Gefahr stellen fahrerlose<br />
Flurförderzeuge dar. Hierfür sind natürlich besondere<br />
<strong>Sicherheits</strong>einrichtungen vorgeschrieben, die Unfälle verhindern sollen. Eine<br />
sehr gute <strong>Sicherheits</strong>maßnahme ist die Trennung der Wege für Fußgänger<br />
und Fahrzeuge z.B.: durch gelbe Sperrlinien auf dem Boden. Achten Sie auf<br />
diese Linien, benutzen Sie nur die für Sie vorgesehenen Wege, auch wenn<br />
es ein Umweg sein sollte.<br />
Warnung vor Laserstrahl<br />
Laserstrahlen erzeugen einen äußerst intensiven, stark gebündelten<br />
Strahl. Deshalb kann dieser Strahl ohne viele<br />
Verluste über große Entfernungen geführt werden. Der intensive<br />
Lichtstrahl kann insbesonders die Augen schädigen.<br />
Dieses Zeichen warnt vor solchen Gefahren. Oft wird auch<br />
das Gehäuse dieses Lasers mit dem Warnzeichen gekennzeichnet.<br />
Warnung vor Stolpergefahr<br />
Dieses Warnzeichen weist Sie auf Stolpergefahren bzw. ungewöhnliche<br />
Bodenunebenheiten hin.<br />
23
24<br />
Warnung vor Absturzgefahr<br />
In der Regel werden Abdeckungen, Umwehrungen und Abgrenzungen<br />
als Absturzsicherung vorgesehen. Weiters können<br />
Fanggerüste, Auffangnetze und Dachschutzblenden verwendet<br />
werden. Sie sollen mit diesem Warnzeichen auf die<br />
bestehenden Absturzgefahren, welche auch witterungsbedingt<br />
sein können, hingewiesen werden. Bei Arbeiten in solchen Situationen ist besondere<br />
Vorsicht geboten.<br />
Warnung vor schwebender Last<br />
Unter schwebenden Lasten darf man sich nicht unnötig aufhalten.<br />
Es ist dies jedoch kein absolutes Aufenthaltsverbot.<br />
Dieses Zeichen warnt vor Gefahren, die von oben kommen<br />
können. Nicht immer muss es gleich die ganze Last, sondern<br />
es können auch lose Teile, Baumaterial und Arbeitsstoffe<br />
sein. Bleiben Sie also immer aufmerks<strong>am</strong>, wenn Sie sich in diesem<br />
Bereich bewegen und tragen Sie ständig Ihren Schutzhelm. Wenn Sie dort<br />
nichts zu tun haben, meiden Sie diesen Gefahrenbereich.<br />
Warnung vor schädlichen oder irritierenden<br />
Stoffen<br />
Die Warnung vor schädlichen oder irritierenden Stoffen verdeutlicht,<br />
daß bei diesen Stoffen der Verdacht auf krebserzeugende<br />
Potentiale besteht und irreversibler Schaden möglich<br />
ist. Es bedeutet auch, dass eine Sensibilisierung durch<br />
Einatmen oder Hautkontakt möglich ist. Daher sind in diesem Bereich die notwendigen<br />
Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen einzuhalten.<br />
ANMERKUNG: Der Grund dieses Warnzeichens darf wegen der Verwechslungsgefahr<br />
mit einem Verkehrszeichen ausnahmsweise orangenfarbig sein.<br />
Warnung vor Biogefährdung<br />
Was heißt Biogefährdung? In medizinischen Laboratorien,<br />
Arztpraxen und Krankenhäusern, aber auch bei Arbeiten mit<br />
Material, das Bakterien oder Viren, Pilze oder andere Parasiten<br />
enthält, tritt die Biogefährdung auf. Die Kennzeichnung<br />
soll dazu dienen, dass eine Verschleppung oder unkontrollierte<br />
Vermehrung von solchen gefährlichen Kleinlebewesen verhindert wird und<br />
Personen vor einer Infektion geschützt werden.<br />
Warnung vor explosionsfähiger<br />
Atmosphäre<br />
Explosionsfähige Atmosphäre kann durch brennbare Flüssigkeiten<br />
entstehen. Sie verd<strong>am</strong>pfen leicht und können sodann<br />
D<strong>am</strong>pf-Luft-Gemische bilden, deren Gefährlichkeit man oft<br />
nicht erkennt. Auch feiner, aufgewirbelter Staub kann eine<br />
explosionsfähige Atmosphäre mit der umgebenden Luft bilden.<br />
Räume und Raumteile, in denen solche Gefahren bestehen oder entstehen<br />
können, werden als explosionsfähige Bereiche bezeichnet und mit diesen<br />
Warntafeln gekennzeichnet. Im EX-Bereich ist immer Vorsicht geboten und<br />
jede Möglichkeit einer Zündung ist zu verhindern.
Warnung vor starkem magentischem Feld<br />
Dieses Warnzeichen ist weit genug von dem Gefahrenbereich<br />
angeordnet, sodass dies eine rechtzeitige Warnung bedeutet.<br />
Wenn man in diesen Bereichen zu tun hat, soll<br />
man sich über die notwendigen Verhaltensregeln und Vorsichtsmaßnahmen<br />
informieren.<br />
Warnung vor brandfördernden Stoffen<br />
Brandfördernde Stoffe sind Stoffe, die in Berührung mit anderen,<br />
insbesonders entzündlichen Stoffen unter starker<br />
Wärmeentwicklung reagieren. Sie geben sehr leicht Sauerstoff<br />
ab und dürfen daher auch nie mit explosions- und<br />
brandgefährlichen Stoffen (brennbares Material) zus<strong>am</strong>men gelagert werden.<br />
Selbstverständlich ist in diesem Bereich das Rauchen und Hantieren mit offenem<br />
Licht zu unterlassen.<br />
Warnung vor Kälte<br />
Vorgesehen ist dieses Warnzeichen hauptsächlich an Türen,<br />
Eingängen und Einfahrten zu Kühlbereichen um auf die dort<br />
auftretenden Temperaturunterschiede hinzuweisen. Geeignete<br />
Kälteschutzkleidung ist hier zu tragen.<br />
Warnung vor Gasflaschen<br />
Druckgasflaschen können, wenn sie falsch behandelt werden,<br />
zur Gefahr werden. Sie sind vor Hitze zu schützen<br />
und sollen aufrecht gestellt werden. Jeder Sturz kann sie<br />
beschädigen und zum Zerknall führen.<br />
Man kann diese Gefahr nicht sofort erkennen, daher ist bei<br />
diesen Warnzeichen entsprechende Vorsicht geboten.<br />
Wenn dieses Zeichen sich an Türen befindet, sind dahinter Gasflaschen gelagert.<br />
Warnung vor Gefahren durch Batterien<br />
Hier wird vor möglichen Gefahren gewarnt, die durch elektrische<br />
Batterien verursacht werden können. Gefahren nicht<br />
durch Taschenl<strong>am</strong>penbatterien sondern durch Akkumulatoren.<br />
Beim Aufladen von Akkumulatoren entsteht Wasserstoff.<br />
Dieses Gas ist deshalb so gefährlich, weil es keinen typischen,<br />
warnenden Geruch hat, sein Explosionsbereich sehr<br />
weit ist, es leicht entzündet werden kann und diese Explosionswirkung sehr<br />
stark ist.<br />
Zündquellen müssen aus Räumen, in denen Batterien aufgestellt sind, ferngehalten<br />
werden. Das Rauchen ist in diesen Bereichen verboten.<br />
Die Belüftung der Räume darf nicht verstellt oder sonst wie behindert werden.<br />
Akkumulatoren enthalten Säure. Auch vor deren Gefahren warnt dieses Zeichen.<br />
In Batterieladeräumen ist auch das Essen und Trinken verboten. Nach Arbeiten<br />
an Batterien müssen die Hände gründlich gewaschen werden.<br />
Besteht die Gefahr der Verätzung, sind Schutzhandschuhe und Schutzbrillen<br />
unbedingt zu tragen.<br />
25
26<br />
Warnung vor Quetschgefahr<br />
Zum Schutz vor Quetschgefahren an baulichen Einrichtungen<br />
oder an Maschinen gibt es Verkleidungen, Verdeckungen,<br />
Umzäunungen oder Umwehrungen.<br />
In seltenen Fällen können wegen bestimmter Arbeitsverfahren<br />
oder der Arbeitsweise solche Schutzeinrichtungen nicht oder nur teilweise<br />
verwendet werden. Dann kann das Warnzeichen "Warnung vor Quetschgefahr"<br />
einen Gewinn an Sicherheit bringen.<br />
Es fordert jedermann zur vermehrten Aufmerks<strong>am</strong>keit auf.<br />
Warnung vor Fräswellen<br />
Dieses Zeichen wird man an Straßenfräsen finden. Dies<br />
sind Maschinen zum Ablösen von Straßenbelägen.<br />
Diese Fräswellen, die sich in Bodennähe befinden sind eine<br />
Gefahr für die Füße.<br />
Die Schutzeinrichtungen können die Fräsen nicht allseitig völlig umschließen.<br />
Einzugstellen für Füße können nicht absolut verhindert werden.<br />
Warnung vor automatischem Anlauf<br />
In manchen Produktionsanlagen kann man nicht erkennen,<br />
wann einzelne Bestandteile der Anlage anfangen zu arbeiten.<br />
Meistens wird man bei einem automatischen Start dieser<br />
Teile durch Hupen oder Blinklicht gewarnt.<br />
Wenn man dieses Warnzeichen erkennt, muss man besonders aufmerks<strong>am</strong> bleiben.<br />
Die Anlage oder Maschine kann jederzeit auch ohne Warnung anlaufen.<br />
Halten Sie also genügend Abstand zu allen Teilen die sich bewegen können,<br />
denn dort besteht z.B.: Quetsch- oder Einzugsgefahr.<br />
Warnung vor heißer Oberfläche<br />
Achtung, Verbrennungsgefahr!<br />
Berühren dieser Flächen, vor denen dieses Warnzeichen<br />
angebracht ist, ist verboten.<br />
Das können heiße Maschinenteile, Behälter oder Werkstoffe<br />
sein, aber genauso auch heiße Flüssigkeiten.<br />
Abstand halten ist hier oberstes Gebot.<br />
Nicht immer spürt man die Hitze in der Nähe. Trotzdem kann es immer gefährlich<br />
werden. Hitze kann man bekanntlich nicht sehen.<br />
Mit diesen Zeichen wird man auf die Verbrennungsgefahr aufmerks<strong>am</strong> gemacht.<br />
Warnung vor Handverletzungen<br />
Verletzung der Hände sind die häufigsten Folgen von Arbeitsunfällen.<br />
Hier werden die Mitarbeiter besonders auf die Gefahr<br />
von Handverletzungen hingewiesen. Die Hände können<br />
eingequetscht, eingezogen oder sonst wie verletzt werden.<br />
Also Achtung! Hände weg von Stellen, die diese Warnzeichen tragen!
Warnung vor Rutschgefahr<br />
Hier ist Vorsicht beim Gehen, Laufen oder Steigen geboten.<br />
Normalerweise sollten alle Böden oder Treppen ohne<br />
Rutschgefahr begangen werden können.<br />
Es gibt aber Ausnahmesituationen.<br />
Wenn der Boden frisch gereinigt und durch Nässe rutschig geworden ist, stellt<br />
das Reinigungspersonal dieses Warnzeichen auf. Auch bei Schnee und Eis<br />
kann es auf Böden insbesondere in Eingangsbereichen, über die man sonst<br />
ohne Gefahr gehen kann, plötzlich spiegelglatt werden.<br />
Da hilft nur eines: Keine falsche Eile, wenn Sie dieses Zeichen sehen!<br />
Warnung vor Engstellen<br />
Dieses Zeichen warnt den innerbetrieblichen Verkehr rechtzeitig<br />
vor baulich bedingten Engstellen.<br />
Ebenso ein wichtiger Hinweis für Fußgänger an solchen<br />
Stellen besondere Vorsicht walten zu lassen.<br />
Warnung vor Treppe<br />
Die Fußgänger werden durch dieses Warnzeichen auf unübersichtliche<br />
Treppen bzw. auf die Sturzgefahr und Stolpergefahr<br />
auf Treppen hingewiesen.<br />
Warnung vor Gefahr des Einzugs<br />
Hauptsächlich bei Walzenpaaren, Walzen und Mulden sowie<br />
Walzen und festen Maschinenteilen können Einzugsstellen<br />
auftreten. In der Regel werden diese Gefahrenstellen mittels<br />
Schutzeinrichtungen abgesichert, um Körperteile den Zugriff<br />
zu den Einzugsstellen zu verwehren.<br />
Trotzdem ist Vorsicht bei solchen Arbeiten, insbesondere an drehenden Teilen,<br />
geboten. Es ist daher unbedingt anliegende Kleidung und bei langen Haaren<br />
ein Haarnetz zu tragen, d<strong>am</strong>it die Einzugsmöglichkeit vermieden wird.<br />
Kennzeichnung von Hindernissen<br />
und Gefahrenstellen.<br />
Bestehen Hindernisse und Gefahrenstellen, an denen die<br />
Gefahr des Anstoßens, Stürzens, Stolperns von Personen<br />
oder des Fallens von Lasten, müssen sie durch gelbschwarze<br />
Streifen deutlich und dauerhaft markiert werden.<br />
Durch rot-weiße Streifen werden Brücken und Engstellen gekennzeichnet, die<br />
nicht betreten werden dürfen.<br />
Die Streifen sind in einem Neigungswinkel von etwa 45° anzuordnen und<br />
müssen in etwa die gleiche Breite aufweisen.<br />
27
28<br />
2. VERBOTSZEICHEN<br />
Dies sind Zeichen, die ein Verhalten durch das<br />
eine Gefahr entstehen kann, untersagen.<br />
Sie sollen unmißverständlich signalisieren, welche<br />
Handlungen und Situationen verboten sind.<br />
Verbotszeichen haben eine runde Form mit weißer Grundfläche, rotem<br />
Rand, schwarzem Bildzeichen und rotem Querbalken. Der Querbalken<br />
verläuft unter einem Neigungswinkel von 45° von links oben nach<br />
rechts unten.<br />
Verbotszeichen laut KennV BGBl. Teil II <strong>10</strong>1 VO vom 11. 4. 1997:<br />
Rauchen verboten<br />
Hier soll nicht geraucht werden, weder Zigaretten, wie das<br />
Symbol auf dem Zeichen signalisiert, noch Zigarre oder Tabakpfeifen.<br />
Dieses Verbotszeichen wird in erster Linie dort<br />
eingesetzt, wo eine Belästigung oder Gefährdung durch Tabakrauch<br />
für andere Menschen vorliegt. Das Rauchen muss<br />
auch dann verboten werden, wenn Gefahren für den Raucher selbst bestehen.<br />
Dies gilt z.B. für bestimmte Laboratorien. Hier kann nicht immer ausgeschlossen<br />
werden, dass sich gefährliche Substanzen an den Händen befinden.<br />
Sie können auf Zigaretten gelangen und dann über den Rauch eingeatmet<br />
oder über das Mundstück verschluckt werden. Zusätzlich bestehen Brandgefahren,<br />
die nicht immer offensichtlich sind.<br />
Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten<br />
Dieses Zeichen verbietet alle Zündquellen:<br />
Also nicht nur die offene Fl<strong>am</strong>me eines Zündholzes, sondern<br />
jede brennende Zigarette, Zigarre oder Tabakpfeife, jedes<br />
Entzünden eines Feuerzeuges, aber auch jede<br />
Schweiß- oder Lötfl<strong>am</strong>me, ja sogar das Schleifen und<br />
Schneiden, wenn dabei Funken entstehen können. Hinter diesem Zeichen<br />
stecken Brandgefahren, die nicht immer offensichtlich sind. Sehr oft handelt es<br />
sich um die Lagerung von feuergefährlichen Stoffen.<br />
Zutritt für Unbefugte verboten<br />
Dieses Zeichen weist auf das Zutrittsverbot hin.<br />
Es bedeutet: Halt! Niemand darf hier weitergehen, hineingehen,<br />
hinauf- oder hinuntersteigen, wenn er dazu nicht ausdrücklich<br />
befugt ist. Und befugt ist man nur, wenn man den<br />
ausdrücklichen Auftrag hat, den Gefahrenbereich zu betreten,<br />
um dort Arbeiten zu verrichten. Alle anderen Personen müssen hier anhalten<br />
und umkehren. Das gilt sowohl für betriebsfremde Personen als auch<br />
für Betriebsangehörige, die in dem gekennzeichneten Bereich nichts zu tun<br />
haben. (Gleisbereich!)
Berühren verboten<br />
Gegenstände, die mit diesem Verbotszeichen versehen sind,<br />
dürfen Sie nicht mit der Hand anfassen. Auch jede andere<br />
Berührung ist gefährlich und deshalb verboten. Diese Gefahren<br />
an dieser Stelle sind nicht sichtbar und dennoch vorhanden.<br />
Das kann für elektrische Ladungen gelten. Bestimmte<br />
elektronische Bauteile vertragen keinerlei Berührung; sie würden sonst<br />
durch geringe Ladungsunterschiede zerstört.<br />
Für Flurförderzeuge verboten<br />
Hier gilt: Halt für Flurförderzeuge.<br />
Dieser Verkehrsweg ist für solche Fahrzeuge völlig gesperrt<br />
und unzulässig.<br />
Unter dem Begriff Flurförderzeuge werden Gabelstapler,<br />
Elektrokarren und auch fahrerlose Flurförderzeuge gemeint.<br />
Kein Fahrzeug darf hier durchfahren. Meistens wird dieses Verbot erlassen,<br />
wenn Personen durch den Fahrbetrieb gefährdet werden können. Dieses Verbotszeichen<br />
kann auch erforderlich sein, wenn die Tragfähigkeit des Bodens<br />
nicht ausreicht.<br />
Für Fußgänger verboten<br />
Mit diesem Zeichen wird Fußgängern der Durchgang verboten.<br />
In bestimmten Bereichen wo erfahrungsgemäß besonders<br />
gefährlicher Fahrzeugverkehr herrscht, wird dieses Verbotszeichen<br />
eingesetzt. So sieht man es an Hallentoren und<br />
-einfahrten, die nur von Fahrzeugen benutzt werden sollen.<br />
Deshalb soll eine Trennung der Wege für Fußgänger und Fahrzeuge angestrebt<br />
werden, um solche Unfallgefahren zu verringern.<br />
Verbot mit Wasser zu löschen<br />
Im allgemeinen ist Wasser ein gutes Löschmittel.<br />
Und dennoch: Es gibt Fälle, in denen Wasser falsch ist,<br />
weil es nutzlos wäre oder die Gefahr wesentlich vergrößern<br />
würde.<br />
Wird z.B. versucht, brennende Flüssigkeiten mit Wasser zu<br />
löschen, so werden diese Flüssigkeiten, weil sie leichter als Wasser sind,<br />
oben auf dem Wasser schwimmen und unverändert weiterbrennen. Bei Bränden<br />
in elektrischen Anlagen besteht Gefahr für die löschende Person selbst,<br />
falls sie Wasser verwendet. Wasser ist bekanntlich ein guter Leiter für Strom.<br />
Wirkungslos ist Wasser im übrigen auch bei brennenden Leichtmetallen, wie<br />
Natrium, Magnesium udgl. Bei diesen Leichtmetallen treten in Verbindung mit<br />
Wasser, leicht entzündbare Gase auf. Daher müssen andere Löschmittel eingesetzt<br />
werden, wie Sand, Löschgas oder Löschpulver.<br />
Kein Trinkwasser<br />
Das Wasser aus Trinkwasserleitungen hat im allgemeinen<br />
gute Qualität. Wenn jedoch dieses Zeichen an einer Wasserleitung<br />
oder an einem Brunnen zu erkennen ist, wird<br />
darauf aufmerks<strong>am</strong> gemacht, daß es zum Trinken nicht geeignet<br />
ist.<br />
29
30<br />
Neben diesen Verbotszeichen der Kennzeichnungsverordnung<br />
werden oft noch zusätzliche Verbotszeichen<br />
zur Warnung verwendet:<br />
Nichts abstellen oder lagern<br />
Die Verkehrswege müssen freigehalten werden. Und doch<br />
werden an dieser Stelle immer wieder Kisten und Paletten,<br />
Transportwagen und Verpackungsmaterialien abgestellt. Gefährliche<br />
Stolperstellen und Engpässe entstehen, und die<br />
Unfälle sind d<strong>am</strong>it vorprogr<strong>am</strong>miert. Besonders gefährlich<br />
wird es, wenn Rettungswege oder Notausgänge verstellt sind. Deshalb wird in<br />
Unfallverhütungsvorschriften gefordert, dass sie stets freizuhalten sind, ja sogar,<br />
dass sie nicht einmal eingeengt werden dürfen. Dies darf auch nicht vorübergehend<br />
geschehen. Ihre Laufbreite muss immer und zu jeder Zeit voll<br />
nutzbar sein, denn Sie können nie wissen, wann die Rettungswege einmal<br />
gebraucht werden. Das kann nämlich schon in der nächsten Minute der Fall<br />
sein. Mit diesem Verbotszeichen werden Sie an das Gebot, Rettungswege<br />
freizuhalten und nicht einzuengen, dessen Einhaltung lebenswichtig sein kann,<br />
erinnert.<br />
Nicht berühren, Gehäuse unter Spannung<br />
Bei gefährlicher elektrischer Spannung wird mit dem<br />
Blitzpfeil gewarnt. Hier ist - zu Ihrem eigenen Schutz vor<br />
der Elektrizität - jede Berührung verboten. Es besteht Lebensgefahr!<br />
Ihre beste Schutzmaßnahme ist ein respektvoller Abstand<br />
von jedem Teil, das dieses Zeichen trägt.<br />
Verbot für Personen mit Herzschrittmacher<br />
Herzschrittmacher dienen der Unterstützung der Herzleistung.<br />
Es sind elektronische Geräte, die vom Arzt in den Körper<br />
eingesetzt werden und die im allgemeinen völlig störungsfrei<br />
arbeiten. Bestimmte elektromagnetische oder magnetische<br />
Felder können aber in diese Geräte hineinwirken und Funktionsstörungen<br />
verursachen.<br />
dort arbeiten.<br />
Mobilfunk verboten<br />
Hier ist die Benutzung von Mobiltelefonen und Funkgeräten<br />
verboten. Diese Geräte können durch ihre Strahlung Störungen<br />
in elektronischen Anlagen verursachen. Die Funktion<br />
von Maschinensteuerungen kann ausfallen. Das bedeutet<br />
unter Umständen erhebliche Gefahr für die Mitarbeiter, die<br />
Verbot<br />
Dieses Zeichen werden Sie nur in Verbindung mit einem Zusatzzeichen<br />
sehen, auf dem ein Text das Verbot näher bezeichnet.<br />
Für manche Zwecke gibt es kein spezielles Verbotszeichen,<br />
dann muss man sich mit dieser Lösung eines<br />
Textes helfen. Die Zusatztexte sollen möglichst kurz und<br />
knapp sein, sie sollen für jeden leicht verständlich das Verbot deutlich machen.
Nicht schalten<br />
Dieses Verbotszeichen betrifft in der Regel Elektrofachkräfte<br />
und besonders unterwiesene Personen. Sie dürfen die so<br />
gekennzeichnete Anlage nicht einschalten. Dieses Zeichen<br />
wird dann verwendet, wenn in der Anlage gearbeitet wird.<br />
Oft werden zusätzliche Schlösser eingesetzt, um ein Einschalten<br />
der Anlage sicher zu verhindern.<br />
Aber auch ohne einem Schloss gilt: Nur derjenige, der das Verbotszeichen<br />
an dem Schalter angebracht hat, darf es wieder entfernen und einschalten.<br />
Niemand darf, so lange das Verbotszeichen dort hängt, die Anlage einschalten.<br />
Personenbeförderung verboten<br />
Dieses Zeichen kommt aus dem Bergbau und weist darauf<br />
hin, dass Personen nicht mitfahren dürfen. Dieser Aufzug ist<br />
insbesondere nur für Lasten bestimmt.<br />
Jede Personenbeförderung ist verboten.<br />
Mitführen von Tieren verboten<br />
Tiere haben in vielen Betrieben nichts zu suchen. Das ist<br />
oft aus Gründen der Hygiene erforderlich.<br />
Dieses Zeichen wird daher meist nur dann eingesetzt, wenn<br />
Besucher oder andere betriebsfremde Personen auf ein Verbot<br />
hingewiesen werden müssen.<br />
Verbot für Personen mit Implantaten<br />
aus Metall<br />
Implantate sind Teile, die vom Arzt in den Körper eines<br />
Menschen eingesetzt werden. Das können künstliche Gelenksknochen<br />
sein, sowie das Symbol <strong>am</strong> Verbotszeichen<br />
dies zeigt. Das können auch Nägel, Spangen und andere<br />
Hilfsmittel aus Metall sein. Sind solche Implantate aus Metall, so können<br />
manchmal Gefahren für den Menschen entstehen, der diese im Körper trägt.<br />
Starke elektromagnetische oder magnetische Felder können Implantate erwärmen,<br />
dass zu erheblichen Körperschäden führen kann.<br />
Tragen Sie Implantate, bleiben Sie außerhalb des gekennzeichneten Bereiches!<br />
Mit Wasser spritzen verboten<br />
In vielen Betrieben müssen Maschinen und Anlagen regelmäßig<br />
durch Abspritzen mit Wasser gereinigt werden.<br />
Hauptsächlich in der Lebensmittelbranche. Manche Teile vertragen<br />
aber kein Wasser.<br />
So dürfen elektrische Anlagen und Geräte, die nicht wasserdicht<br />
sind, nicht mit dem Wasserschlauch abgespritzt werden.<br />
Auch Hochdruckreiniger dürfen hier nicht eingesetzt werden.<br />
Das Wasser schädigt nicht nur die elektrischen Teile, es kann auch eine Gefahr<br />
für den Menschen bedeuten, in der Weise, dass elektrischer Strom in<br />
den menschlichen Körper gelangen kann.<br />
Plötzlich werden Sie über den Schlauch und den Wasserstrahl elektrisiert.<br />
31
32<br />
Mitführen von magnetischen oder elektronischen<br />
Datenträgern verboten<br />
In Hochfrequenzbereichen aber auch in Röntgenbereichen<br />
könnte es beim Mitführen von magnetischen oder elektronischen<br />
Datenträgern zu einer Beschädigung kommen.<br />
Mitführen von Metallteilen oder<br />
Uhren verboten<br />
Induktionsvorgänge in diesen Bereichen könnten zur Erwärmung<br />
von Metallteilen und Uhren führen, dass eine Verbrennungsgefahr<br />
darstellt. In explosiven Bereichen könnten<br />
Metallgegenstände ungewollte Vorgänge auslösen.<br />
Uhren sind wegen der Beschädigungsgefahr in Hochfrequenzbereichen nicht<br />
zu tragen.<br />
Trinken und Essen verboten<br />
In Arbeits- und Lagerbereichen an denen mit giftigen oder<br />
ansteckungsgefährlichen Stoffen gearbeitet, hantiert oder verladen<br />
wird, ist das Trinken und Essen aber auch das Rauchen<br />
unbedingt zu verbieten. Durch dieses Verbotszeichen<br />
werden diese Bereiche gekennzeichnet.<br />
Besteigen für Unbefugte verboten<br />
Es besteht ein striktes Verbot für das Besteigen dieser Leitern,<br />
Gerüste udgl. durch unbefugte Personen.<br />
Diese Verbotszeichen werden bei hohen Masten, Gerüsten<br />
und Außenleitern von Gebäuden angebracht und sollen auf<br />
die Gefahr des Herabstürzens hinweisen.<br />
Nicht hinter den Schwenkarm treten<br />
In Bereichen von Schwenkarmen, Lade- und Hebebühnen<br />
aber auch bei Kippeinrichtungen ist das Betreten des Gefahrenbereiches<br />
verboten. Diese Anlagen werden in der Regel<br />
von geschulten Personen außerhalb von Fahrzeugen<br />
bedient. Es können durch Teile der Anlagen oder durch<br />
Ladegut Personen verletzt werden.<br />
Nicht in die Schüttung greifen<br />
Für Reinigungspersonal ist dieses Verbotszeichen unbedingt<br />
zu beachten, wenn sie nicht durch einen Handschutz geschützt<br />
sind. Man kann die gefährlichen Gegenstände oder<br />
Substanzen von außen nicht erkennen und die Gefahr der<br />
Verletzung ist dadurch sehr groß. Es können Stich- Schnittoder<br />
Schürfverletzungen aber auch Verätzungen durch den Griff in die Schüttung<br />
auftreten.
Mit Hubwagen rollen verboten<br />
Das Verbotszeichen "Mit Hubwagen rollen verboten" weist<br />
auf die hohe Unfallgefahr mit Hubwagen hin. Bodenunebenheiten<br />
und Schlaglöcher erhöhen die Sturzgefahr.<br />
Mitfahren auf Gabelstapler verboten<br />
Grundsätzlich ist das Mitfahren von Personen auf Gabelstaplern<br />
verboten, außer bei Vorhandensein eines Beifahrersitzes<br />
mit Anhaltemöglichkeiten.<br />
Für nicht befugte Personen besteht eine große Unfallgefahr<br />
bei Durchfahren von Kurven, beim Anfahren und beim<br />
Bremsen sowie bei Befahren von Bodenunebenheiten und Schlaglöchern.<br />
Nicht unter angehobene Last treten<br />
Das Verweilen unter hochgehobener Last bei Hubstaplern ist<br />
ausnahmslos verboten, da die Gefahr besteht, das Lasten<br />
herabfallen oder gesenkt werden können.<br />
Durchgang verboten<br />
Dies ist ein sehr wichtiges Verbotszeichen im gefährlichen<br />
Eisenbahnbereich, denn es soll den Übergang bzw. Durchgang<br />
verbieten. Es wird häufig im Gleisbereich angetroffen<br />
und weist auf die tödliche Gefahr beim Überschreiten von<br />
Geleisen hin.<br />
Laufen lassen von Verbrennungskraftmaschinen<br />
verboten<br />
Kohlenmonoxid ist in den Auspuffgasen von Benzinmotoren<br />
enthalten und ist ein farbloses und geruchloses Gas, welches<br />
beim Einatmen sehr giftig wirkt. Aus diesen Grund<br />
wird in den Garagen dieses Verbotszeichen angebracht.<br />
Einfahrt für flüssiggasbetriebene Kraftfahrzeuge<br />
verboten<br />
Bei Garageneinfahrten wird mit diesen Verbotszeichen die<br />
Einfahrt für flüssiggas- betriebene Kraftfahrzeuge untersagt,<br />
da Flüssiggas besonders gefährlich ist und in Garagenräumen<br />
daher eine hohe Explosionsgefahr besteht.<br />
Betreten der Fläche verboten<br />
Dieses Verbotszeichen weist auf Flächen hin, die nicht betreten<br />
werden dürfen, da in diesen Bereichen hohe Unfallgefahren<br />
durch Gegenstände, Maschinenteile oder Lasten<br />
auftreten können.<br />
33
34<br />
3. Gebotszeichen<br />
…sind <strong>Sicherheits</strong>zeichen, die aufzeigen, welche<br />
Schutzmaßnahmen an den entsprechenden Arbeitsplätzen<br />
eingehalten werden müssen und daher ein<br />
bestimmtes Verhalten verbindlich vorschreiben.<br />
Die Gebotszeichen weisen auf ein besonderes Verhalten bei Tätigkeiten<br />
hin und verpflichten zum Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung,<br />
d<strong>am</strong>it dadurch die Gefahren bei der Arbeit verringert werden.<br />
Die Form der Gebotszeichen ist rund mit blauer Grundfläche, weißem<br />
Rand und weißem Bildzeichen.<br />
Laut Kennzeichnungsverordnung - KennV BGBl. Teil II <strong>10</strong>1 VO vom<br />
11.April 1997 sind Gebotszeichen mit folgender Bedeutung zu<br />
verwenden:<br />
Augenschutz tragen<br />
In vielen Arbeitsbereichen ist trotz aller Schutzmaßnahmen<br />
mit Gefahren für die Augen zu rechnen. Man muss deshalb<br />
wirkungsvoll geschützt werden. Bekannt ist, dass man ohne<br />
Augenschutz nicht schweißen kann, die Augen verblitzen<br />
sonst. Aber auch beim Schleifen ist ein Augenschutz unbedingt<br />
erforderlich, wenn die Schleifscheibe kein eigenes<br />
Schutzfenster hat. Dieses Gebotszeichen an der Schleifscheibe erinnert an die<br />
Pflicht, dort beim Arbeiten eine Schutzbrille zu benutzen.<br />
Schutzhelm tragen<br />
Bei allen Arbeiten, bei denen durch herabfallende, umfallende<br />
oder fortgeschleuderte Gegenstände, aber auch durch<br />
pendelnde Lasten oder durch Anstoßen an Hindernissen,<br />
Kopfverletzungen auftreten können, sind Schutzhelme zu tragen.<br />
Der Arbeitsschutzhelm ist inzwischen an vielen Arbeitsplätzen<br />
zur Selbstverständlichkeit geworden, und das ist gut so, denn er bewahrt<br />
durch seine Durchdringungsfestigkeit und Stoßdämpfung den Kopf wirks<strong>am</strong> vor<br />
Verletzungen. Ein besonderer Helm ist der Bolzensetzhelm, der unbedingt zur<br />
richtigen Ausrüstung desjenigen gehört, der mit Bolzensetzwerkzeugen umgeht.<br />
Schutzschuhe tragen<br />
An vielen Arbeitsplätzen sind die Füße der Arbeitnehmer<br />
gefährdet. Werkstücke oder Werkzeuge können umfallen<br />
oder herabfallen, Lasten falsch abgesetzt werden, Fahrzeuge<br />
weiterrollen. Die Füße können eingeklemmt werden, man<br />
kann in Nägel oder Metallspäne hineintreten, heiße oder ätzende<br />
Flüssigkeiten können verspritzen. Durch das Tragen von Schutzschuhen<br />
lassen sich viele Fußverletzungen vermeiden oder zumindest mildern.
Atemschutz tragen<br />
Hier wird angezeigt, daß ein Atemschutzgerät getragen werden<br />
muss. Nun aber nicht irgendeine Maske aufsetzen,<br />
sondern die richtige! Denn nicht jeder Atemschutz ist immer<br />
geeignet, und ein zu schwacher, unwirks<strong>am</strong>er oder ein verbrauchter<br />
Filter erzeugt nur falsche Sicherheit. Das Symbol<br />
auf diesem Gebotszeichen zeigt ein Filtergerät. Der Filter hält die Schadstoffe<br />
zurück. Das kann er aber nur, wenn er auf die Art der schädlichen Stoffe abgestimmt<br />
und frisch ist. Die Geräte müssen daher sachkundig gewartet, gepflegt<br />
und eingesetzt werden. Und bei bestimmten Gefahren, wie Sauerstoffmangel,<br />
nützt ein solches Filtergerät überhaupt nichts. Dann werden Geräte<br />
verwendet, die unabhängig von der Außenluft über Schläuche aus eigenen<br />
Luftbehältern versorgt werden.<br />
Gehörschutz tragen<br />
Man kann sich im Laufe der Zeit an den Lärm <strong>am</strong> <strong>Arbeitsplatz</strong><br />
gewöhnen – das Ohr aber niemals!<br />
Kein Ohr ist auf die Dauer „lärmfest“, bei längerer Einwirkung<br />
ist unweigerlich eine Schwerhörigkeit die Folge – mit<br />
allen unangenehmen Wirkungen, die diese Behinderung hat.<br />
Gehörschutz bewahrt unser feines Ohr vor Schaden, zuverlässig und dauerhaft,<br />
vorausgesetzt, der Gehörschutz wird getragen!<br />
Daran erinnert dieses Gebotszeichen. Dort wo man dieses Gebotszeichen<br />
sieht ist auch ein "Lärmbereich".<br />
Schutzhandschuhe tragen<br />
Die Hand wird bei Arbeitsunfällen <strong>am</strong> häufigsten verletzt.<br />
Durch das Tragen von Schutzhandschuhen kann dieses<br />
Verletzungsrisiko wesentlich vermindert werden. Schutzhandschuhe<br />
müssen sorgfältig ausgewählt werden. Das Material<br />
muss den zu erwartenden Beanspruchungen widerstehen,<br />
die Form soll eine möglichst große Schutzwirkung gewährleisten, ohne übermäßig<br />
zu behindern. Ausdrücklich muß aber darauf hingewiesen werden, daß<br />
bei bestimmten Arbeiten das Tragen von Handschutz, wie Schutzhandschuhen,<br />
aber auch Handleder, verboten ist, weil dadurch die Unfallgefahr erhöht wird.<br />
Das gilt für alle Arbeiten an Maschinen mit drehenden Werkstücken oder<br />
Werkzeugen, soweit die Gefahr des Erfasstwerdens besteht.<br />
Schutzkleidung tragen<br />
Spezielle Schutzkleidung kann an vielen Arbeitsplätzen erforderlich<br />
sein. Die allgemeine Arbeitskleidung ist nämlich nicht<br />
immer ausreichend. Es gibt Wetterschutzkleidung, besondere<br />
Hitze- und Kälteschutzkleidung, aber auch Schutzkleidung<br />
für ganz bestimmte Arbeitsplätze, wie z.B. Schutzkleidung<br />
gegen Chemikalien, Schutzkleidung für Schweißer und elektrisch isolierende<br />
Schutzkleidung für Elektriker. Auch der Stechschutz des Fleischers ist eine<br />
Schutzkleidung. Mit diesem Gebotszeichen wird signalisiert, daß hier eine spezielle<br />
Schutzkleidung getragen werden muss.<br />
35
36<br />
Gesichtsschutzschild tragen<br />
Beim Schweißen und Schneiden müssen bestimmte Schutzbrillen<br />
getragen werden, welche die Schweißfl<strong>am</strong>me genügend<br />
abdunkeln. Aber nicht nur die Augen sind gefährdet,<br />
auch Funken und Schweißspritzer können das ganze Gesicht<br />
treffen.<br />
Diese Gesichtsschutzschilder sollen bei der Manipulation von Chemikalien verwendet<br />
werden, da sie das Gesicht abdecken und vor diesen Gefahren<br />
Schutz bieten.<br />
Auffanggurt anlegen<br />
Bei größeren Absturzhöhen muss ein Auffanggurt oder Anseilschutz<br />
verwendet werden.<br />
Wenn auf Baustellen, auf Dächern oder anderen hochgelegenen<br />
Arbeitsplätzen gearbeitet werden muss, kann der<br />
Standort nicht immer durch Geländer gesichert werden.<br />
In diesen Fällen ist immer ein Auffanggurt zu benutzen, denn es besteht dort<br />
<strong>am</strong> <strong>Arbeitsplatz</strong> ein hohes Absturzrisiko.<br />
Gebot für Fußgänger<br />
Diesen vorgeschriebenen Weg sollen die Fußgänger nehmen.<br />
Hier wird aufgezeigt, dass man ungefährdet vom<br />
Fahrzeugverkehr sich bewegen kann. Für den anderen<br />
Verkehr ist dieser Weg nämlich verboten. Dieses Gebotszeichen<br />
findet man an besonderen Fußwegen im Betrieb, aber<br />
auch oft an Fußgängertüren von Werkhallen. Hier ist man in Sicherheit, da<br />
diese Wege von Verkehrsgefahren freigehalten werden.<br />
Übergang benutzen<br />
In vielen Betrieben gibt es Förderanlagen, mit denen Material<br />
oft über große Strecken transportiert wird. Vor allem<br />
Förderbänder und Walzen können dabei für die Beschäftigten<br />
gefährlich werden, wenn man zu nahe kommt. Auch<br />
das Material kann eigene Gefahren erzeugen. Auch im<br />
Schienenbereich weist dieses Gebotszeichen darauf hin, den sicheren Übergang<br />
über die Gefahrenstellen zu benutzen. Solche Übergänge werden insbesondere<br />
an großen Anlagen angebracht, um allzu lange Umwege zu ersparen.<br />
Vor Öffnen Netzstecker ziehen<br />
Arbeiten an elektrischen Geräten und Einrichtungen dürfen<br />
nur durch Elektrofachkräfte oder besonders unterwiesene<br />
Personen ausgeführt werden. Bei solchen Arbeiten müssen<br />
besondere <strong>Sicherheits</strong>regeln beachtet werden. Dazu gehört<br />
auch, dass die Geräte vor dem Öffnen eindeutig vom elektrischen<br />
Netz getrennt sind. Bei Geräten mit Steckverbindung<br />
muss dies durch Ziehen des Netzsteckers erfolgen. Wenn man mit Arbeiten<br />
an elektrischen Geräten nicht beauftragt ist, darf man selbst solche Arbeiten<br />
niemals ausführen. Störungen an den Geräten sind zu melden und<br />
man soll die Hände davon weglassen.
Vor Arbeiten freischalten<br />
Auch dieses Gebotszeichen richtet sich nur an Elektrofachkräfte<br />
und speziell unterwiesene Personen. Außer diesen<br />
Personen darf niemand in einer elektrischen Anlage arbeiten.<br />
Man wird durch dieses Zeichen auf die Beachtung der<br />
speziellen <strong>Sicherheits</strong>regeln für elektrische Arbeiten aufmerks<strong>am</strong><br />
gemacht. Dazu gehört, dass vor Beginn der Arbeit die<br />
elektrischen Anlagen freigeschaltet werden. Das heißt: Spannungsfrei machen!<br />
Dies ist die Grundvoraussetzung für sicheres Arbeiten an elektrischen Anlagen.<br />
Allgemeines Gebotszeichen<br />
Dieses Gebotszeichen wird nur zus<strong>am</strong>men mit einem Zusatzzeichen<br />
verwendet, das mit einem kurzen Text genaue<br />
Hinweise gibt, was hier zu tun ist. Es wird d<strong>am</strong>it genauso<br />
wirks<strong>am</strong> und verbindlich wie jedes andere Gebotszeichen.<br />
Augen und Gehörschutz tragen<br />
Dieses Gebotszeichen weist auf eine Kombination von Augenschutz<br />
und Gehörschutz hin. In diesem Arbeitsbereich ist<br />
mit Gefahr für die Augen durch starkes Licht oder Schleiffunken<br />
und mit Gefahr für die Ohren durch erhöhte Lärmeinwirkung<br />
zu rechnen.<br />
Gehör- und Kopfschutz tragen<br />
Dieses Gebotszeichen weist auf eine Kombination von Gehörschutz<br />
und Kopfschutz hin.<br />
Daher ist in diesen Arbeitsbereichen das Tragen von Gehörschutz<br />
und Kopfschutz unbedingt notwendig.<br />
Augen und Kopfschutz tragen<br />
Dieses Gebotszeichen weist auf eine Kombination von Augenschutz<br />
und Kopfschutz hin. In vielen Arbeitsbereichen ist<br />
trotz aller Schutzeinrichtungen, das Tragen von Schutzbrillen<br />
und zusätzlichen Schutzhelm aufgrund der dort auftretenden<br />
Gefahren für die Augen und den Kopf, vorzusehen.<br />
Gasflaschen sichern<br />
Bei der Lagerung von Gasflaschen im Freien, in der Halle,<br />
in speziellen Schränken oder in Lagerräumen besteht die<br />
Gefahr der Verletzung durch Umfallen der Gasflaschen. Aus<br />
diesem Grund ist es notwendig auf die Sicherung der Gasflaschen<br />
mit diesem Gebotszeichen hinzuweisen.<br />
<strong>Sicherheits</strong>gurt anlegen<br />
Der <strong>Sicherheits</strong>gurt kann ein Leben retten.<br />
Daher wird mit diesem Gebotszeichen auf das Anlegen der<br />
<strong>Sicherheits</strong>gurte im Bereich von Baustellen, Dächern, Fenstern<br />
und hochgelegnen Arbeitsplätzen hingewiesen. Dies sollte<br />
aber auch in jedem Straßenfahrzeug angewendet werden!<br />
37
38<br />
Für Rollstuhlbenutzer<br />
Diesen vorgeschriebenen und sicheren Weg sollen Rollstuhlbenutzer<br />
nehmen. Der Rollstuhlbenutzer können sich ungefährdet<br />
vom Fahrzeugverkehr bewegen. Dieses Gebotszeichen<br />
soll auf einen sicheren und hindernisfreien Weg für<br />
den Rollstuhlbenutzer hinweisen.<br />
Hände waschen<br />
Der Hinweis, dass man sich die Hände waschen muss ist<br />
in diesen Fall sehr wichtig, da nach dem arbeiten, hantieren<br />
oder verladen von giftigen oder ansteckungsgefährlichen<br />
Stoffen dies unbedingt notwendig ist. Jedoch soll man bei<br />
der Arbeit vor dem Essen und Trinken aber auch vor dem<br />
Rauchen sich immer die Hände reinigen.<br />
Rauchen gestattet<br />
Das Gebotszeichen "Rauchen gestattet" dient zur Kennzeichnung<br />
von Raucherzonen in generellen Rauchverbotsbereichen.<br />
Rettungsweste anlegen<br />
Die Rettungsweste ist dann anzulegen, wenn dieses Gebotszeichen<br />
darauf hinweist und die Gefahr des Ertrinkens<br />
möglich ist. Die Gebrauchshinweise sind vor Benützung der<br />
Rettungsweste zu beachten, denn dies kann Leben retten.<br />
Hupen<br />
Um die Unfallgefahr im innerbetrieblichen Verkehr gering zu<br />
halten, soll das Gebotszeichen "Hupen" insbesondere an<br />
unübersichtlichen Kreuzungen, Einfahrten oder Durchfahrten<br />
vor unerwarteten Flurförderfahrzeugen warnen.<br />
Der Lenker des Flurförderfahrzeuges ist somit verpflichtet an<br />
diesen gefährlichen Stellen ein Hupsignal zur Warnung abzugeben.<br />
Gebrauchsanweisung beachten<br />
Für Arbeiten bzw. Hantieren mit neuen Maschinen und Geräten<br />
bei denen ein hohes Gefährdungspotential besteht<br />
wird auf die Beachtung der Gebrauchsanweisung hingewiesen,<br />
d<strong>am</strong>it nicht aufgrund falscher Bedienung ein Unfall geschieht.<br />
Versperrt halten<br />
Insbesondere bei Lagerung von gefährlichen Stoffen und<br />
Gegenständen weist dieses Gebotszeichen darauf hin, dass<br />
diese Räume unbedingt versperrt sein müssen, d<strong>am</strong>it nicht<br />
unbefugte Personen falsche oder gefährliche Handlungen<br />
setzen können.
4. Rettungszeichen<br />
... sind <strong>Sicherheits</strong>zeichen, die den Rettungsweg<br />
oder Notausgang, sowie den Weg zu einer Erste-<br />
Hilfe Einrichtung oder diese Einrichtung selbst<br />
kennzeichnen.<br />
Sie sind quadratisch bzw. rechteckig mit grüner Grundfläche und weißen<br />
Bildzeichen und weisen oft in Verbindung mit einem Richtungspfeil<br />
auf Fluchtwege oder auf Erste-Hilfe Einrichtungen hin. In Notfällen<br />
weisen diese Zeichen ins Freie oder in einen anderen sicheren<br />
Bereich. Dies gilt vor allem bei Notfällen wie etwa: Feuer, Explosion,<br />
Gasaustritt u.dgl.<br />
Richtungsanzeige<br />
Das Rettungszeichen Richtungsanzeige wird als Richtungsangabe<br />
für Erste-Hilfe Einrichtungen nur in Verbindung mit<br />
den Zeichen Erste Hilfe, Krankentrage, Notdusche, Augenspüleinrichtung<br />
und Notruftelefon verwendet..<br />
Erste Hilfe<br />
Die Erste-Hilfe Einrichtungen und ihre Aufbewahrungsorte<br />
müssen durch Rettungszeichen kenntlich gemacht werden,<br />
d<strong>am</strong>it ihre Lage im Notfall bekannt ist. Im Notfall darf es<br />
kein langes Suchen geben. Mit diesem Zeichen wird in erster<br />
Linie das Erste-Hilfe Material, also die Verbandskästen<br />
gekennzeichnet. Aber auch die Arbeits- und Aufenthaltsplätze der Ersthelfer<br />
werden d<strong>am</strong>it kenntlich gemacht.<br />
Notruftelefon<br />
Hiermit können Sie Hilfe herbeirufen. Dieses Telefon verbindet<br />
Sie mit einer Einsatzstelle oder einem Hilfsdienst.<br />
Geben Sie bei der Verwendung klare Hinweise.<br />
� Wer spricht?<br />
� Wo befinden Sie sich?<br />
� Was ist geschehen?<br />
Wichtig ist immer, dass Sie ruhig bleiben und die Anweisungen, die Sie erhalten,<br />
befolgen.<br />
Krankentrage<br />
Für Notfälle ist hier die Krankentrage zu finden. Mit dieser<br />
Krankentrage (Bahre) können zwei Personen Verletzte oder<br />
Kranke zum Sanitätsraum oder zum Rettungsfahrzeug tragen<br />
oder rollen.<br />
Man sollte sich die Krankentrage ruhig einmal ansehen, d<strong>am</strong>it<br />
man in Notfällen d<strong>am</strong>it vertraut ist.<br />
39
40<br />
Rettungsweg - Notausgang<br />
Man fragt sich, warum eigentlich zwei Begriffe zur Verfügung<br />
stehen, die doch scheinbar das Gleiche aussagen:<br />
Wenn jemand aus einem gefährlichen Bereich flüchtet, will<br />
er sich selbst retten. Rettungsweg und Notausgang haben<br />
unterschiedliche Funktionen, auch wenn diese über gleiche<br />
Flächen führen können. Der Rettungsweg ist eine Verkehrsfläche<br />
mit Gegenverkehr. Wer sich noch selbst auf diesem<br />
Weg befreien kann, bewegt sich auf ihm in einen sicheren<br />
Bereich. Ihm kommen aber die Helfer entgegen, die seiner<br />
Kollegin oder seinem Kollegen, die sich nicht mehr selbst<br />
retten können, helfen wollen. Sie müssen also im Gefahrenfalle<br />
immer davon ausgehen, dass ihnen auf diesem Weg<br />
jemand entgegenkommt. Das darf Sie nicht verwirren. Die<br />
Notausgänge (auch als Fluchtwege bezeichnet) sind Einbahnstraßen.<br />
Sie werden von jedermann benutzt, der noch<br />
in der Lage ist, sich aus der bedrohlichen Situation zu befreien.<br />
Im Gefahrenfall sind Arbeitsplätze und -räume schnell<br />
zu verlassen.<br />
� Fluchtwege und Notausgänge sind möglichst geradlinig zu führen.<br />
� Sie sollen mindestens einen Meter breit sein.<br />
� Sie sollen nicht eingeengt werden.<br />
� Sie sollen eindeutig gekennzeichnet sein.<br />
� Sie sind immer frei zu halten.<br />
� Es darf vor oder auf diesen Wegen nichts abgestellt werden.<br />
� Ihre Türen müssen sich von innen leicht öffnen lassen und nach außen<br />
aufschlagen.<br />
Nicht nur in Ausnahmefällen sollten Sie sich nach diesen Rettungszeichen an<br />
Ihrem <strong>Arbeitsplatz</strong> umsehen. Genauso wichtig ist es, dass Sie sich schon jetzt<br />
orientieren, wo Rettungswege und Notausgänge für Sie zu finden sind. Bei<br />
den regelmäßigen Unterweisungen sollten Sie die Rettungswege und Notausgänge<br />
mit allen betroffenen Kolleginen und Kollegen abgehen. Prägen Sie<br />
sich den Rettungsweg, der Ihnen durch dieses Zeichen gewiesen wird, ein.<br />
Dann brauchen Sie ihn nicht zu suchen, wenn es zu einem Notfall kommt.<br />
Rettungsweg - Notausgang für Behinderte<br />
Zur Kennzeichnung der Rettungswege für Behinderte, insbesonders<br />
für Behinderte im Rollstuhl dient dieses Rettungszeichen,<br />
dass einen Rettungsweg (Fluchtweg) kennzeichnet, der<br />
frei von Hindernissen und Treppen ist. Es wird gewährleistet,<br />
dass über solche Rettungswege ein schnelles und sicheres<br />
Verlassen von Arbeitsplätzen und Räumen für Rollstuhlfahrer möglich ist.<br />
Augenspüleinrichtung<br />
Augenspüleinrichtungen sind kleine Duschen, aus denen auf<br />
Hebeldruck Wasser nach oben gesprüht wird.<br />
Sie werden in der Regel in einer solchen Höhe angebracht,<br />
dass man sich leicht darüber beugen kann, um die Augen<br />
schnell auszuspülen. Sie sind dort zu verwenden, wo die<br />
Gefahr der Augenverätzung besteht.
Notdusche<br />
Notduschen sind Rettungseinrichtungen, mit denen Personen<br />
vollständig und schnell mit Wasser überspült werden können.<br />
Das kann zum Beispiel erforderlich sein, wenn jemand mit ätzenden<br />
Flüssigkeiten überschüttet wurde oder durch brennbare<br />
Flüssigkeiten in Brand geraten ist.<br />
Die Notdusche spült gefährliches Material ab, löscht die Kleidung<br />
und kühlt die betroffene Person.<br />
Notduschen müssen schnell öffnende Ventile haben, die griffbereit und verwechslungssicher<br />
angebracht sein müssen. Das Ventil darf, wenn es einmal geöffnet<br />
worden ist, nicht von selbst schließen. Im Notfall muss die betätigte<br />
Funktion so lange erhalten bleiben, bis sie bewusst wieder abgestellt wird.<br />
Die Notduschen sind so gebaut, dass sie alle Körperstellen sofort mit ausreichenden<br />
Wassermengen überfluten.<br />
D<strong>am</strong>it die Ventile nicht verkalken, müssen die Notduschen mindestens einmal<br />
monatlich auf ihre Funktionstüchtigkeit und Wirks<strong>am</strong>keit geprüft werden.<br />
Die Zugänge zur Notdusche, dürfen niemals verstellt sein, d<strong>am</strong>it im Ernstfall<br />
keine schwerwiegenden Folgen auftreten können.<br />
Arzt<br />
Mit diesem Zeichen wird der Arztraum gekennzeichnet. Hier<br />
finden Sie in Notfällen medizinische Hilfe. Dieser Raum<br />
sollte bekannt sein, d<strong>am</strong>it Sie im Notfall nicht lange suchen<br />
müssen<br />
Defibrillator<br />
Erste Hilfe Gerät mit dem mittels eines Stromstoßes ein<br />
Kreislaufstillstand durchbrochen wird.<br />
S<strong>am</strong>melstelle<br />
Jeder Betrieb muss für Notfälle einen Alarmplan haben.<br />
Darin sind auch S<strong>am</strong>melstellen zu kennzeichnen. Dies sind<br />
Plätze, an denen sich die Mitarbeiter treffen sollen, wenn<br />
die Arbeitsplätze geräumt werden müssen.<br />
Hier kann sodann sehr schnell festgestellt werden, ob alle<br />
Mitarbeiter den Gefahrenbereich verlassen haben oder ob noch jemand gesucht<br />
werden muss. Auch für Sie gibt es einen solchen S<strong>am</strong>melplatz, und<br />
zwar nur einen einzigen.<br />
Fragen Sie danach! Dann wissen Sie im Notfall ohne langes Suchen, wo Sie<br />
sich bei einem Alarm einfinden müssen.<br />
41
42<br />
5. Brandschutzzeichen<br />
... sind quadratisch mit roter Grundfläche und<br />
weißen Bildzeichen. Sie weisen mit klar erkennbaren<br />
Symbolen auf Brandschutzeinrichtungen<br />
hin. Die Hinweisschilder für Material zur Brandbekämpfung<br />
gemäß Kennzeichnungsverordnung ersetzen<br />
insbesondere das früher gültige "F".<br />
Richtungsanzeige:<br />
Das Brandschutzzeichen Richtungsanzeige, wird als Richtungsangabe<br />
für Brandschutzeinrichtungen nur in Verbindung<br />
mit den Zeichen Feuerlöschgerät, Feuerwehrschlauch, Leiter<br />
und Brandmeldungstelefon verwendet<br />
tragbares Feuerlöschgerät<br />
Mit diesem Zeichen wird auf einen Feuerlöscher hingewiesen.<br />
Auf die erste Sekunde und Minute kommt es an, denn ein<br />
Feuer breitet sich sehr schnell aus und ein Großbrand kann<br />
mit Selbsthilfe nicht mehr beherrscht werden! Wichtig: Bevor<br />
Sie mit Löschversuchen beginnen, geben Sie Brandalarm über Brandmelder,<br />
Brandmeldungstelefon oder durch einen Boten. Im Betrieb müssen alle darauf<br />
achten, dass die Feuerlöscher und deren Hinweisschilder jederzeit deutlich<br />
sichtbar und nicht verstellt sind. Doch auch gut zugängliche Feuerlöscher können<br />
im Ernstfall nur dann helfen, wenn sie regelmäßig gewartet und gepflegt<br />
und auf Vollständigkeit kontrolliert werden. Feuerlöscher sind mindestens alle<br />
zwei Jahre zu überprüfen (Prüfplankette)!<br />
Auch die Befestigungshöhe und -vorrichtung des Feuerlöschers müssen für jedermann<br />
handhabbar sein.<br />
Feuerwehrschlauch<br />
Hier finden Sie einen Feuerwehrschlauch, den Sie bei Bränden<br />
selbst einsetzen können. Von der Feuerwehr oder<br />
Brandschutzhelfern des Betriebes kann der Feuerwehrschlauch<br />
im Notfall benutzt werden. Dieser Feuerwehrschlauch<br />
muss von allen erreicht werden können und deshalb<br />
darf der Platz niemals verstellt sein. Jedes Hindernis kann bei Bränden<br />
den Einsatz um entscheidende Sekunden verzögern.<br />
Leiter<br />
An sehr hohen oder tiefer gelegenen Plätzen müssen Leitern<br />
eingesetzt werden, um Brände löschen oder Personen<br />
retten zu können. Für solche schwierige Ortsverhältnisse<br />
stehen Leitern zur Verfügung. Benutzen Sie diese Leitern<br />
niemals für normale Arbeiten, denn sonst besteht die Gefahr,<br />
dass sie nicht mehr dort sind, wo sie gebraucht werden.
Brandmeldungstelefon<br />
Mit diesem Brandmeldungstelefon können Sie Brände direkt<br />
melden. Dieses Zeichen kann jedoch auf alle anderen<br />
Brandmeldeeinrichtungen hinweisen.<br />
� Zögern Sie bei einem Brand nie mit Ihrer Meldung!<br />
� Lieber einmal zu früh als zu spät gemeldet!<br />
� Melden Sie den Brand immer zuerst, bevor Sie mit<br />
Löschversuchen beginnen.<br />
Hinweis auf einen<br />
nichtautomatischen Brandmelder<br />
Sollte die automatische Brandmeldeanlage nicht ansprechen<br />
und der Räumungsalarm nicht ausgelöst werden, kann mit<br />
einem nichtautomatischen Brandmelder diese Funktionen<br />
vollzogen werden.<br />
Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung<br />
Dies ist ein Brandschutzzeichen für alle Einrichtungen die<br />
für den Brandschutz notwendig sind, außer Feuerlöscher, -<br />
schläuche und -leitern.<br />
Hier findet man spezielle Hilfsmittel wie z.B.: einen Behälter<br />
mit einer Löschdecke, einen Eimer mit Löschsand udgl.<br />
Auch Rauchklappen oder ein Teich mit Löschwasser kann so gekennzeichnet<br />
sein. Wenn es kein anderes Brandschutzzeichen gibt, kann dieses angewendet<br />
werden.<br />
Sollte einmal eine Feuerlöschübung veranstaltet<br />
werden, nehmen Sie daran aktiv teil, und<br />
machen Sie sich mit dem Gebrauch von<br />
Feuerlöschern vertraut.<br />
Denn auch hier gilt:<br />
PROBIEREN GEHT ÜBER STUDIEREN !<br />
Brandschutzzeichen<br />
43
44<br />
Kombination von <strong>Sicherheits</strong>zeichen<br />
Eine Kombination von <strong>Sicherheits</strong>zeichen mit<br />
Zusatzzeichen bzw. Hinweiszeichen auf einem gemeins<strong>am</strong>en<br />
Schild ist zulässig. In diesem Fall dürfen die Lichtkante des <strong>Sicherheits</strong>zeichens<br />
sowie die Lichtkante und der Rand des Zusatzzeichens<br />
entfallen.<br />
Die Mindestgrößen und Schrifthöhen sind von den erforderlichen<br />
Erkennungsweiten abhängig.<br />
Einige Anwendungsbeispiele:
Kennzeichnung von Einbauten<br />
im Gleisbereich<br />
„Merkblatt für Kennzeichner“<br />
der Österreichischen Bundesbahnen<br />
Grundsatz: Der Aufenthalt im Bedienungsraum zwischen Einbauten<br />
und bewegten Fahrzeugen ist verboten. Das Auf- und Absteigen<br />
von/auf bewegte(n) Fahrzeugen ist im Bereich von Einbauten<br />
verboten.<br />
Einbauten bis <strong>10</strong>00 mm Höhe über Schienenoberkante (SOK) gelten<br />
als „Stolperstellen“. Höhere Einbauten können leicht gesehen werden,<br />
und werden daher im Bereich 2,20 m bis 2,40 m nicht gekennzeichnet;<br />
auch dann nicht, wenn sie in einem Bedienungsraum stehen.<br />
Zuschläge sind gesondert zu berücksichtigen.<br />
Erläuterung der Zeichen<br />
Zuschläge sind zu berücksichtigen!<br />
ANHANG<br />
Merkblatt<br />
für<br />
Kennzeichner<br />
45
ANHANG<br />
Merkblatt<br />
für<br />
Kennzeichner<br />
46<br />
1<br />
Einbauten im Bedienungsraum müssen, wenn höher als<br />
<strong>10</strong>00 mm über SOK, nicht gekennzeichnet werden, da der Aufenthalt<br />
zwischen ihnen und bewegten Fahrzeugen ohnehin verboten<br />
ist (ÖBB 40), sie keine Stolperstellen darstellen und sie<br />
beim Vorbeifahren <strong>am</strong> Fahrzeug keine Gefahr sind.<br />
>> vergleiche jedoch „Farbgebung“ auf Seite 50!<br />
2<br />
Stolperstellen alleine müssen jedenfalls gekennzeichnet werden.
3<br />
Einbauten im seitlichen <strong>Sicherheits</strong>abstand sind bis <strong>10</strong>00 mm über<br />
SOK an der Gefahrenseite schwarz/gelb zu kennzeichnen.<br />
4<br />
Einbauten im seitlichen <strong>Sicherheits</strong>abstand sind<br />
von über 2000 mm bis 2200 mm Abstand von der Gleisachse<br />
von <strong>10</strong>00mm bis 3050mm über SOK schwarz/gelb zu kennzeichnen.<br />
ANHANG<br />
Merkblatt<br />
für<br />
Kennzeichner<br />
47
ANHANG<br />
Merkblatt<br />
für<br />
Kennzeichner<br />
48<br />
5<br />
Seitenr<strong>am</strong>pen sind an der Stirnseite rot/weiss zu kennzeichnen.<br />
5a<br />
Bahnsteigkanten mit einer Höhe von 550 mm über SOK oder<br />
mehr sind dann an den Stirnseiten rot/weiss zu kennzeichnen,<br />
wenn die Art der regelmäßigen Verschubabwicklung einen Aufenthalt<br />
außen auf bewegten Fahrzeugen (kantenseitig)<br />
erforderlich macht
6 ANHANG<br />
Stellen im Bedienungsraum (wie oben der Sockel) müssen<br />
nicht gekennzeichnet werden, wenn sie zu leicht erkennbaren<br />
Objekten über <strong>10</strong>00 mm über SOK gehören.<br />
7<br />
Einbauten im seitlichen <strong>Sicherheits</strong>abstand sind<br />
bis kleiner gleich 2000 mm Abstand von der Gleisachse<br />
von <strong>10</strong>00 mm bis 3050 mm über SOK rot/weiss zu kennzeichnen.<br />
Merkblatt<br />
für<br />
Kennzeichner<br />
49
ANHANG<br />
Merkblatt<br />
für<br />
Kennzeichner<br />
50<br />
Farbgebung<br />
Für Hemmschuhständer, Neumannsäulen<br />
und Heizständer (Heizständer gegebenenfalls<br />
an den Kanten) mit Zubehör ist die<br />
Farbe „GELB“ zu wählen.<br />
Bei Masten und dgl. welche in<br />
Verkehrswegen, Bedienungsräumen<br />
und Zugängen eingebaut<br />
sind, ist bei einer horizontalen<br />
Längsausdehnung von 150 mm<br />
oder weniger (z.B.: Lichtmaste<br />
mit einem Durchmesser von 140<br />
mm) in einer Höhe von <strong>10</strong>00<br />
mm bis 2000 mm über SOK die<br />
Farbe "Gelb" zu wählen.
Impressum:<br />
Medieninhaber und Herausgeber:<br />
Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau<br />
Für den Inhalt verantwortlich:<br />
Ing. Wilhelm Schmudermeyer (Hauptteil) und<br />
Christian Pretterhofer (ÖBB-Anhang)<br />
Redaktion: Dr. Andreas Winkelbauer<br />
Layout: W. Meissner<br />
Druck: xxxxxxxx<br />
51
Hauptstelle WIEN:<br />
<strong>10</strong>61 <strong>Wien</strong>, Linke <strong>Wien</strong>zeile 48-52<br />
Tel.: (01) 588 48-0, Basa: (880) 2350-0<br />
Geschäftsstelle GRAZ:<br />
80<strong>10</strong> Graz, Lessingstraße 20<br />
Tel.: (0316) 330-0<br />
Gesundheits- u. Betreuungszentrum Linz<br />
Bahnhofplatz 3-6, 4020 Linz<br />
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Außenstelle Salzburg<br />
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