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Sicherheits- kennzeichnung am Arbeitsplatz - HTL Wien 10

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Richtlinien<br />

<strong>Sicherheits</strong><strong>kennzeichnung</strong><br />

<strong>am</strong><br />

<strong>Arbeitsplatz</strong><br />

(Stand: Juni 2005)<br />

R2


Vorbemerkung<br />

Die <strong>Sicherheits</strong><strong>kennzeichnung</strong> dient dazu, schnell, eindeutig und leicht<br />

verständlich die Aufmerks<strong>am</strong>keit auf Bereiche und Gegenstände zu<br />

lenken, die<br />

zur Gewährleistung der Sicherheit erforderlich sind<br />

oder bestimmte Gefahren verursachen können.<br />

Neben der sicherheitstechnischen Kennzeichnung sind unbedingt<br />

auch die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen!<br />

Die Wirks<strong>am</strong>keit der <strong>Sicherheits</strong><strong>kennzeichnung</strong> hängt wesentlich von<br />

umfassenden und in angemessenen Zeitabständen wiederholten Unterweisungen<br />

über dieses Thema ab.<br />

Die 1. Auflage dieser Broschüre bestand aus einer aktualisierten Zus<strong>am</strong>menfassung<br />

der von Ing. Wilhelm SCHMUDERMEYER verfaßten<br />

Artikel zum Thema „<strong>Sicherheits</strong><strong>kennzeichnung</strong> <strong>am</strong> <strong>Arbeitsplatz</strong>“, die in<br />

den Jahren 1996 bis 1998 im Mitteilungsblatt “SICHERHEIT ZUERST”<br />

veröffentlicht wurden.<br />

Für die 2. Auflage wurde der Inhalt Anfang 2003 vom Autor ergänzt<br />

und überarbeitet. Weiters wurde der eisenbahnspezifische Anhang<br />

„Merkblatt für Kennzeichner“ hinzugefügt.<br />

3


4<br />

Bedeutung der SICHERHEITSFARBEN und<br />

SICHERHEITSZEICHEN<br />

Es wurden Farben gewählt, die als Farbreiz bedeutende psychologische Eigenschaften<br />

haben.<br />

Farbe<br />

ROT<br />

Bedeutung oder<br />

Aufgabe<br />

Halt<br />

Verbot<br />

Gefahr–Alarm<br />

GELB Achtung!<br />

Vorsicht!<br />

mögliche Gefahr<br />

GRÜN Gefahrlosigkeit<br />

Erste Hilfe<br />

Rettungszeichen<br />

BLAU Gebotszeichen<br />

Hinweise<br />

Anwendungsbereich<br />

Haltezeichen<br />

Notausschalteinrichtungen<br />

Verbotszeichen<br />

Diese Farbe wird auch zur Kennzeichnung von Material<br />

und Ausrüstung zur Brandbekämpfung verwendet<br />

Hinweis auf Gefahren<br />

(Feuer, Explosion, Strahlen, chem.<br />

Einwirkung u. dgl.)<br />

Kennzeichnung von<br />

Schwellen,<br />

gefährlichen Durchlässen,<br />

Hindernissen<br />

Kennzeichnung von<br />

Rettungswegen,<br />

Notausgängen,<br />

Rettungsduschen,<br />

Erste Hilfe- und<br />

Rettungsstationen<br />

Verpflichtung zum Tragen<br />

einer persönlichen Schutzausrüstung,<br />

Besonderes Verhalten


Die <strong>Sicherheits</strong>farbe vermittelt Gefährdungsgrad, Gebote und Verbote oder auch<br />

Gefahrlosigkeit sowie Erste Hilfe.<br />

Die KONTRASTFARBE kennzeichnet die genaue Bedeutung<br />

<strong>Sicherheits</strong>farbe Kontrastfarbe<br />

Die Signalwirkung der Farbgebung wird zusätzlich unterstützt durch die Wahl der<br />

GEOMETRISCHEN FORMEN für bestimmte Bedeutungen:<br />

Erst in KOMBINATION von geometrischer Form und <strong>Sicherheits</strong>farbe entsteht ein<br />

unverwechselbares und eindeutiges SICHERHEITSKENNZEICHEN:<br />

Farbe<br />

Farbe des<br />

Bildzeichens<br />

ROT WEISS SCHWARZ<br />

GELB SCHWARZ SCHWARZ<br />

GRÜN WEISS WEISS<br />

BLAU WEISS WEISS<br />

geometrische Form Bedeutung<br />

Form<br />

ROT Verbot<br />

GELB<br />

GRÜN<br />

BLAU Gebot<br />

Gebots- u. Verbotszeichen<br />

Vorsicht -<br />

mögliche Gefahr<br />

Warnzeichen<br />

Rettungs-, Brandschutz-,<br />

Hinweis- u. Zusatzzeichen<br />

Material zur<br />

Feuerbekämpfung<br />

Gefahrlosigkeit<br />

Rettungsmittel<br />

Hinweis oder<br />

Unterrichtung<br />

5


6<br />

Kennzeichnung von Stoffen nach<br />

dem Chemikaliengesetz<br />

(ChemG. BGBl. I Nr. 53/1997 i.d.g.F.)<br />

Kennzeichnungspflicht<br />

1. Kennzeichnung von Verpackungen<br />

Mit dem Chemikaliengesetz und der Chemikalienverordnung (ChemV. BGBl II Nr.<br />

81/2000 i.d.g.F.) wird die Kennzeichnungspflicht für gefährliche Stoffe und gefährliche<br />

Zubereitungen geregelt.<br />

Als gefährlich gelten Stoffe und Zubereitungen, die mindestens eine der folgen-<br />

den Eigenschaften aufweisen:<br />

- explosionsgefährlich<br />

- brandfördernd<br />

- hochentzündlich<br />

- leicht entzündlich<br />

- entzündlich<br />

- sehr giftig<br />

- giftig<br />

- gesundheitsschädlich<br />

(mindergiftig)<br />

- ätzend<br />

- reizend<br />

- sensibilisierend<br />

- umweltgefährlich<br />

- krebserzeugend<br />

- fruchtschädigend<br />

- erbgutverändernd<br />

- fortpflanzungsgefährdend<br />

(reproduktionstoxisch)<br />

Stoffe (Stoffgemische) mit diesen Eigenschaften sind zu kennzeichnen.<br />

Die Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen muss umfassen:<br />

1) N<strong>am</strong>e des gefährlichen Stoffes / der gefährl. Zubereitung<br />

2) zusätzliche Angaben wie folgt:<br />

3) zutreffende(s) Gefahrensymbol(e)<br />

4) zutreffende Gefahrenbezeichnungen<br />

5) notwendige Gefahrenhinweise (R-Sätze)<br />

6) notwendige <strong>Sicherheits</strong>ratschläge (S-Sätze)<br />

7) Hinweis auf Gegenmaßnahmen im Unglücksfall<br />

8) Hinweis auf schadlose Beseitigung<br />

9) N<strong>am</strong>e und Anschrift des Herstellers / Importeurs / Inverkehrbringers<br />

<strong>10</strong>) Gegebenenfalls zugeordnete EG Nr. - „EG-Kennzeichnung“<br />

11) Für Zubereitungen die Nennmenge


Die Kennzeichnung ist auf jeder Verpackung anzubringen. Sie muss<br />

dauerhaft, gut sichtbar, gut lesbar und allgemein verständlich sein.<br />

Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnung<br />

- Kennbuchstaben:<br />

E O F+<br />

F<br />

Xi<br />

Explosionsgefährlich<br />

2. Piktogr<strong>am</strong>me<br />

Bedeutung:<br />

Kann mit dem<br />

Hausmüll entsorgt<br />

werden.<br />

Brandfördernd<br />

Hochentzündlich<br />

Hausmüll Problemstoff<br />

Bedeutung:<br />

Nicht mit dem Hausmüll<br />

entsorgen.<br />

Abfall-/Altöls<strong>am</strong>mler übergeben.<br />

Zur Problemstoffs<strong>am</strong>melstelle<br />

bringen.<br />

Gifte dem Abgeber bzw.<br />

der Verkaufsstelle zurückgeben.<br />

Leichtentzündlich<br />

T+ T Xn<br />

C N<br />

Sehr giftig Giftig<br />

Gesundheitsschädlich<br />

Ätzend<br />

Reizend<br />

Umweltgefährlich<br />

Verbot der Beseitigung<br />

über die Kanalisation<br />

Bedeutung:<br />

Reste nicht in<br />

Ausguss oder WC leeren,<br />

sondern mit dem<br />

Hausmüll entsorgen bzw.<br />

Abgeber/Verkaufsstelle/Ab-<br />

falls<strong>am</strong>mler/Problemstoffs<strong>am</strong>melstelle<br />

übergeben.<br />

Gefahrensymbole<br />

Piktogr<strong>am</strong>me<br />

7


8<br />

R-Sätze<br />

Liste der R-Sätze<br />

R 1 In trockenem Zustand explosionsgefährlich<br />

R 2 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich<br />

R 3 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders<br />

explosionsgefährlich<br />

R 4 Bildet hochempfindliche, explosionsgefährliche Metallverbindungen<br />

R 5 Beim Erwärmen explosionsfähig<br />

R 6 Mit und ohne Luft explosionsfähig<br />

R 7 Kann Brand verursachen<br />

R 8 Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen<br />

R 9 Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen<br />

R <strong>10</strong> Entzündlich<br />

R 11 Leichtentzündlich<br />

R 12 Hochentzündlich<br />

R 13 Hochentzündliches Flüssiggas<br />

R 14 Reagiert heftig mit Wasser<br />

R 15 Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase<br />

R 16 Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen<br />

R 17 Selbstentzündlich an der Luft<br />

R 18 Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher D<strong>am</strong>pf-Luftgemische<br />

möglich<br />

R 19 Kann explosionsfähige Peroxide bilden<br />

R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen<br />

R 21 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut<br />

R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken<br />

R 23 Giftig beim Einatmen<br />

R 24 Giftig bei Berührung mit der Haut<br />

R 25 Giftig beim Verschlucken<br />

R 26 Sehr giftig beim Einatmen<br />

R 27 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut<br />

R 28 Sehr giftig beim Verschlucken<br />

R 29 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase<br />

R 30 Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden<br />

R 31 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase<br />

R 32 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase<br />

R 33 Gefahr kumulativer Wirkungen<br />

R 34 Verursacht Verätzungen<br />

R 35 Verursacht schwere Verätzungen<br />

R 36 Reizt die Augen<br />

R 37 Reizt die Atmungsorgane<br />

R 38 Reizt die Haut<br />

R 39 Ernste Gefahr irreversiblen Schadens<br />

R 40 Irreversibler Schaden möglich<br />

R 41 Gefahr ernster Augenschäden<br />

R 42 Sensibilisierung durch Einatmen möglich<br />

R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich<br />

R 44 Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss<br />

R 45 Kann Krebs erzeugen<br />

R 46 Kann vererbbare Schäden verursachen<br />

R 47 Kann Missbildungen verursachen<br />

R 48 Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition<br />

R 49 Kann Krebs erzeugen beim Einatmen<br />

R 50 Sehr giftig für Wasserorganismen<br />

R 51 Giftig für Wasserorganismen<br />

R 52 Schädlich für Wasserorganismen


R 53 Kann in Gewässern langfristig schädliche Wirkungen haben<br />

R 54 Giftig für Pflanzen<br />

R 55 Giftig für Tiere<br />

R 56 Giftig für Bodenorganismen<br />

R 57 Giftig für Bienen<br />

R 58 Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben<br />

R 59 Gefährlich für die Ozonschicht<br />

R 60 Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen<br />

R 61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen<br />

R 62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen<br />

R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen<br />

R 64 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen<br />

R 65 Gesundheitsschädlich: kann bei Verschlucken Lungenschäden verursachen<br />

R 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen<br />

R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen<br />

Kombination der R-Sätze (Auswahl)<br />

R 14/15 Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase<br />

R 15/29 Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher<br />

Gase<br />

R 20/21 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut<br />

R 20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken<br />

R 20/21/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung<br />

mit der Haut<br />

R 21/22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim<br />

Verschlucken<br />

R 23/24 Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut<br />

R 23/25 Giftig beim Einatmen und Verschlucken<br />

R 23/24/25 Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut<br />

R 24/25 Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken<br />

R 26/27 Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut<br />

R 26/28 Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken<br />

R 26/27/28 Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut<br />

R 27/28 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken<br />

R 36/37 Reizt die Augen und die Atmungsorgane<br />

R 36/38 Reizt die Augen und die Haut<br />

R 36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut<br />

R 37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut<br />

R 39/23 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen<br />

R 39/23/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und<br />

bei Berührung mit der Haut<br />

R 39/23/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung<br />

mit der Haut und durch Verschlucken<br />

R 39/23/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und<br />

durch Verschlucken<br />

R 39/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der<br />

Haut<br />

R 39/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der<br />

Haut und durch Verschlucken<br />

R 39/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken<br />

R 39/26 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen<br />

R 39/26/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen<br />

und bei Berührung mit der Haut<br />

R 39/26/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen,<br />

Berührung mit der Haut und durch Verschlucken<br />

R 39/26/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen<br />

9


<strong>10</strong><br />

und durch Verschlucken<br />

R 39/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit<br />

der Haut<br />

R 39/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit<br />

der Haut und durch Verschlucken<br />

R 39/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken<br />

R 40/20 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch<br />

Einatmen<br />

R 40/20/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch<br />

Einatmen und bei Berührung mit der Haut<br />

R 40/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch<br />

Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken<br />

R 40/20/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch<br />

Einatmen und durch Verschlucken<br />

R 40/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung<br />

mit der Haut<br />

R 40/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung<br />

mit der Haut und durch Verschlucken<br />

R 40/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch<br />

Verschlucken<br />

R 42/43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich<br />

R 48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei<br />

längerer Exposition durch Einatmen<br />

R 48/20/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei<br />

längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der<br />

Haut<br />

R 48/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei<br />

längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und<br />

durch Verschlucken<br />

R 48/20/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei<br />

längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken<br />

R 48/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei<br />

längerer Exposition durch Berührung mit der Haut<br />

R 48/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei<br />

längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch<br />

Verschlucken<br />

R 48/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei<br />

längerer Exposition durch Verschlucken<br />

R 48/23 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition<br />

durch Einatmen,<br />

R 48/23/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition<br />

durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut<br />

R 48/23/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition<br />

durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken<br />

R 48/23/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition<br />

durch Einatmen und durch Verschlucken<br />

R 48/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition<br />

bei Berührung mit der Haut<br />

R 48/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition<br />

durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken<br />

R 48/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition<br />

durch Verschlucken<br />

R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig<br />

schädliche Wirkung haben<br />

R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig<br />

schädliche Wirkung haben<br />

R 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig<br />

schädliche Wirkung haben


Liste der S-Sätze<br />

S 1 Unter Verschluss aufbewahren<br />

S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen<br />

S 3 Kühl aufbewahren<br />

S 4 Von Wohnplätzen fernhalten<br />

S 5 Unter ... aufbewahren (geeignete Flüssigkeiten vom Hersteller anzugeben)<br />

S 6 Unter ... aufbewahren (Inertes Gas vom Hersteller anzugeben)<br />

S 7 Behälter dicht geschlossen halten<br />

S 8 Behälter trocken halten<br />

S 9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren<br />

S 12 Behälter nicht gasdicht verschließen<br />

S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten<br />

S 14 Von ... fernhalten (inkompatible Substanzen vom Hersteller anzugeben)<br />

S 15 Vor Hitze schützen<br />

S 16 Von Zündquellen fernhalten – Nicht rauchen<br />

S 17 Von brennbaren Stoffen fernhalten<br />

S 18 Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben<br />

S 20 Bei der Arbeit nicht essen und trinken<br />

S 21 Bei der Arbeit nicht rauchen<br />

S 22 Staub nicht einatmen<br />

S 23 Gas/Rauch/D<strong>am</strong>pf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung(en) vom<br />

Hersteller anzugeben)<br />

S 24 Berührung mit der Haut vermeiden<br />

S 25 Berührung mit den Augen vermeiden<br />

S 26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt<br />

konsultieren<br />

S 27 Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen<br />

S 28 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel ... (vom Hersteller<br />

anzugeben)<br />

S 29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen<br />

S 30 Niemals Wasser hinzugießen<br />

S 33 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen<br />

S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden<br />

S 36 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen<br />

S 37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen<br />

S 38 Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen<br />

S 39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen<br />

S 40 Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit ... reinigen (vom Hersteller<br />

anzugeben)<br />

S 41 Explosions- und Brandgase nicht einatmen<br />

S 42 Beim Räuchern/Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen (geeignete<br />

Bezeichnung(en) vom Hersteller anzugeben)<br />

S 43 Zum Löschen ... (vom Hersteller anzugeben) verwenden (wenn Wasser<br />

die Gefahr erhöht, anfügen: Kein Wasser verwenden)<br />

S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort den Arzt hinzuziehen (wenn möglich<br />

dieses Etikett vorzeigen)<br />

S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder<br />

Etikett vorzeigen<br />

S 47 Nicht bei Temperaturen über ... °C aufbewahren (vom Hersteller anzugeben)<br />

S 48 Feucht halten mit ... (geeignetes Mittel vom Hersteller anzugeben)<br />

S 49 Nur im Originalbehälter aufbewahren<br />

S 50 Nicht mischen mit ... (vom Hersteller anzugeben)<br />

S 51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden<br />

S 52 Nicht großflächig für Wohn- und Aufenthaltsräume zu verwenden<br />

S 53 Exposition vermeiden – vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen!<br />

S 56 Diesen Stoff und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen<br />

S 57 Zur Vermeidung von Kont<strong>am</strong>ination der Umwelt geeignete Behälter<br />

verwenden<br />

S-Sätze<br />

11


12<br />

S 59 Informationen zur Wiederverwendbarkeit/Wiederverwertbarkeit bei Hersteller<br />

bzw. Lieferanten erfragen<br />

S 60 Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen<br />

S 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden – Besondere Anweisungen<br />

einholen / <strong>Sicherheits</strong>datenblatt zu Rate ziehen<br />

S 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat<br />

einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen.<br />

S 63 Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und<br />

ruhigstellen<br />

S 64 Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei<br />

Bewusstsein ist)<br />

Kombination der S-Sätze (Auswahl)<br />

S 1/2 Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren<br />

S 3/7 Behälter dicht geschlossen halten und an kühlem Ort aufbewahren<br />

S 3/9 Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren<br />

S 3/9/14 An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ... aufbewahren (die<br />

Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller<br />

anzugeben)<br />

S 3/9/49 Nur im Originalbehälter an kühlem, gut gelüfteten Ort aufbewahren.<br />

S3/9/14/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ...<br />

aufbewahren (die Stoffe mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind<br />

vom Hersteller anzugeben)<br />

S 3/14 An einem kühlen Ort, entfernt von ... aufbewahren (die Stoffe, mit denen<br />

Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben)<br />

S 7/8 Behälter trocken und dicht geschlossen halten<br />

S 7/9 Behälter dicht geschlossen an gut gelüftetem Ort aufbewahren<br />

S 7/47 Behälter dicht geschlossen und nicht bei Temperaturen über ….°C aufbewahren<br />

(vom Hersteller anzugeben)<br />

S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken und rauchen<br />

S 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden<br />

S 27/28 Bei Berührung mit der Haut beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen<br />

und Haut sofort abwaschen mit viel…..(vom Hersteller anzugeben)<br />

S 29/35 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in<br />

gesicherter Weise beseitigt werden<br />

S 29/56 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; diesen Stoff und seinen Behälter<br />

der Problemabfallentsorgung zuführen<br />

S 36/37 Bei Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen<br />

S 36/39 Bei Arbeit geeignete Schutzkleidung und -brille/Gesichtsschutz tragen<br />

S 36/37/39 Bei Arbeit geeignete Schutzkleidung, -handschuhe und -brille/Gesichtsschutz<br />

tragen<br />

S 37/39 Bei Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und -brille/Gesichtsschutz tragen<br />

S 47/49 Nur im Originalbehälter bei einer Temperatur von nicht über ... °C (vom<br />

Hersteller anzugeben) aufbewahren


Kennzeichnung beim<br />

Transport<br />

gefährlicher Güter<br />

Warntafeln<br />

Beförderungseinheiten (Kraftfahrzeuge und Anhänger) in denen gefährliche Güter<br />

auf der Straße befördert werden, müssen mit zwei rechteckigen, rückstrahlenden,<br />

orangefarbenen Warntafeln mit einem schwarzen Rand gekennzeichnet werden,<br />

die vorne und hinten an der Beförderungseinheit deutlich sichtbar sein müssen.<br />

Bei Schienenfahrzeugen wird diese orangefarbene Kennzeichnung an den Längsseiten<br />

der Wagen angebracht.<br />

Bei der orangefarbenen Warntafel dürfen deren Maße für die Grundlinie 40 cm<br />

Allgemeiner Hinweis auf<br />

gefährliche Güter<br />

Nummer zur Kennzeichnung<br />

der Gefahr (KEMLER ZAHL)<br />

Nummer zur Kennzeichnung<br />

des Stoffes (UN-Nummer)<br />

und deren Höhe mindestens 30 cm betragen.<br />

Die orangefarbenen Warntafeln mit Kennzeichnungsnummern werden vorne und<br />

hinten sowie gegebenenfalls, bei mehreren Tankabteils, seitlich an Tankfahrzeugen,<br />

an Fahrzeugen mit Aufsetztanks, an Tankcontainern sowie an Fahrzeugen, die ein<br />

gefährliches Gut in loser Schüttung transportieren, angebracht.<br />

Sie sind ein Hinweis auf bestimmte gefährliche Güter und deren Gefahren.<br />

13


14<br />

Bedeutung der Nummern zur Kennzeichnung der<br />

Gefahr (Kemler Zahl):<br />

Die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr besteht aus<br />

zwei oder drei Ziffern und weist auf folgende Gefahren hin:<br />

2 Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Reaktion<br />

3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen (Dämpfen) und Gasen oder selbsterhitzungsfähiger<br />

flüssiger Stoff<br />

4 Entzündbarkeit von festen Stoffen oder<br />

selbsterhitzungsfähiger fester Stoff<br />

5 Oxidierende bzw. brandfördernde Wirkung<br />

6 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr<br />

7 Radioaktivität<br />

8 Ätzwirkung<br />

9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion<br />

X Stoff reagiert in gefährlicher Weise mit Wasser<br />

Die Verdoppelung einer Ziffer weist auf die Zunahme der entsprechenden Gefahr hin.<br />

Wenn die Gefahr eines Stoffes ausreichend durch eine einzige Ziffer angegeben<br />

werden kann, wird dieser Ziffer eine Null angefügt.<br />

Wenn der Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr der Buchstabe "X" vorangestellt<br />

ist, bedeutet dies, dass der Stoff in gefährlicher Weise mit Wasser reagiert.<br />

Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr haben<br />

folgende Bedeutung:<br />

20 erstickendes Gas oder Gas, das keine Zusatzgefahr aufweist<br />

22 tiefgekühlt verflüssigtes Gas, erstickend<br />

223 tiefgekühlt verflüssigtes Gas, entzündbar<br />

225 tiefgekühlt verflüssigtes Gas, oxidierend (brandfördernd)<br />

23 entzündbares Gas<br />

238 entzündbares Gas, ätzend<br />

239 entzündbares Gas, das spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann<br />

25 oxidierendes (brandförderndes) Gas<br />

26 giftiges Gas<br />

263 giftiges Gas, entzündbar<br />

265 giftiges Gas, oxidierend (brandfördernd)<br />

268 giftiges Gas, ätzend<br />

28 ätzendes Gas<br />

285 ätzendes Gas, oxidierend (brandfördernd)<br />

30 - entzündbarer flüssiger Stoff (Fl<strong>am</strong>mpunkt von 23°C bis einschl. 61°C) oder<br />

- entzündbarer flüssiger Stoff oder fester Stoff in geschmolzenem Zustand<br />

mit einem Fl<strong>am</strong>mpunkt über 61°C, auf oder über seinen Fl<strong>am</strong>mpunkt<br />

erwärmt, oder<br />

- selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff


323 entzündbarer flüssiger Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet<br />

X323 entzündbarer flüssiger Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert *) und<br />

entzündbare Gase bildet<br />

33 leicht entzündbarer flüssiger Stoff (Fl<strong>am</strong>mpunkt unter 23°C)<br />

333 pyrophorer flüssiger Stoff<br />

X333 pyrophorer flüssiger Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert *)<br />

336 leicht entzündbarer flüssiger Stoff, giftig<br />

338 leicht entzündbarer flüssiger Stoff, ätzend<br />

X338 leicht entzündbarer flüssiger Stoff, ätzend, der mit Wasser gefährlich reagiert *)<br />

339 leicht entzündbarer flüssiger Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann<br />

36 entzündbarer flüssiger Stoff (Fl<strong>am</strong>mpunkt von 23°C bis einschl. 61°C), schwach giftig,<br />

oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff, giftig<br />

362 entzündbarer flüssiger Stoff, giftig, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet<br />

X362 entzündbarer flüssiger Stoff, giftig, der mit Wasser gefährlich reagiert *) und entzündbare<br />

Gase bildet<br />

368 entzündbarer flüssiger Stoff, giftig, ätzend<br />

38 entzündbarer flüssiger Stoff (Fl<strong>am</strong>mpunkt von 23°C bis einschl. 61°C), schwach ätzend,<br />

oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff, ätzend<br />

382 entzündbarer flüssiger Stoff, ätzend, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase<br />

bildet<br />

X382 entzündbarer flüssiger Stoff, ätzend, der mit Wasser gefährlich reagiert *) und entzündbare<br />

Gase bildet<br />

39 entzündbarer flüssiger Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann<br />

40 entzündbarer fester Stoff oder selbsterhitzungsfähiger Stoff oder selbstzersetzlicher Stoff<br />

423 fester Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet<br />

X423 entzündbarer fester Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert *) und entzündbare Gase<br />

bildet<br />

43 selbstentzündlicher (pyrophorer) fester Stoff<br />

44 entzündbarer fester Stoff, der sich bei erhöhter Temperatur in geschmolzenem Zustand<br />

befindet<br />

446 entzündbarer fester Stoff, giftig, der sich bei erhöhter Temperatur in geschmolzenem<br />

Zustand befindet<br />

46 entzündbarer oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff, giftig<br />

462 fester Stoff, giftig, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet<br />

X462 fester Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert *) und giftige Gase bildet<br />

48 entzündbarer oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff, ätzend<br />

482 fester Stoff, ätzend, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet<br />

X482 fester Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert *) und ätzende Gase bildet<br />

50 oxidierender (brandfördernder) Stoff<br />

539 entzündbares organisches Peroxid<br />

55 stark oxidierender (brandfördernder) Stoff<br />

556 stark oxidierender (brandfördernder) Stoff, giftig<br />

558 stark oxidierender (brandfördernder) Stoff, ätzend<br />

559 stark oxidierender (brandfördernder) Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen<br />

kann<br />

56 oxidierender (brandfördernder) Stoff, giftig<br />

568 oxidierender (brandfördernder) Stoff, giftig, ätzend<br />

58 oxidierender (brandfördernder) Stoff, ätzend<br />

59 oxidierender (brandfördernder) Stoff, der spontan zu einer heftigen<br />

Reaktion führen kann<br />

60 giftiger oder schwach giftiger Stoff<br />

606 ansteckungsgefährlicher Stoff<br />

15


16<br />

623 giftiger flüssiger Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet<br />

63 giftiger Stoff, entzündbar (Fl<strong>am</strong>mpunkt von 23°C bis einschließlich 61°C)<br />

638 giftiger Stoff, entzündbar (Fl<strong>am</strong>mpunkt von 23°C bis einschließlich 61°C), ätzend<br />

639 giftiger Stoff, entzündbar (Fl<strong>am</strong>mpunkt nicht über 61°C), der spontan zu einer heftigen<br />

Reaktion führen kann<br />

64 giftiger fester Stoff, entzündbar oder selbsterhitzungsfähig<br />

642 giftiger fester Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet<br />

65 giftiger Stoff, oxidierend (brandfördernd)<br />

66 sehr giftiger Stoff<br />

663 sehr giftiger Stoff, entzündbar (Fl<strong>am</strong>mpunkt nicht über 61°C)<br />

664 sehr giftiger fester Stoff, entzündbar oder selbsterhitzungsfähig<br />

665 sehr giftiger Stoff, oxidierend (brandfördernd)<br />

668 sehr giftiger Stoff, ätzend<br />

669 sehr giftiger Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann<br />

68 giftiger Stoff, ätzend<br />

69 giftiger oder schwach giftiger Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann<br />

70 radioaktiver Stoff<br />

78 radioaktiver Stoff, ätzend<br />

80 ätzender oder schwach ätzender Stoff<br />

X80 ätzender oder schwach ätzender Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert *)<br />

823 ätzender flüssiger Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet<br />

83 ätzender oder schwach ätzender Stoff, entzündbar (Fl<strong>am</strong>mpunkt von 23°C bis einschließlich<br />

61°C)<br />

X83 ätzender oder schwach ätzender Stoff, entzündbar (Fl<strong>am</strong>mpunkt von 23°C bis einschließlich<br />

61°C), der mit Wasser gefährlich reagiert *)<br />

839 ätzender oder schwach ätzender Stoff, entzündbar (Fl<strong>am</strong>mpunkt von 23°C bis einschließlich<br />

61°C), der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann<br />

X839 ätzender oder schwach ätzender Stoff, entzündbar (Fl<strong>am</strong>mpunkt von 23°C bis einschließlich<br />

61°C), der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann und der mit Wasser gefährlich<br />

reagiert *)<br />

84 ätzender fester Stoff, entzündbar oder selbsterhitzungsfähig<br />

842 ätzender fester Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet<br />

85 ätzender oder schwach ätzender Stoff, oxidierend (brandfördernd)<br />

856 ätzender oder schwach ätzender Stoff, oxidierend (brandfördernd) und giftig<br />

86 ätzender oder schwach ätzender Stoff, giftig<br />

88 stark ätzender Stoff<br />

X88 stark ätzender Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert *)<br />

883 stark ätzender Stoff, entzündbar (Fl<strong>am</strong>mpunkt von 23°C bis einschließlich 61°C)<br />

884 stark ätzender fester Stoff, entzündbar oder selbsterhitzungsfähig<br />

885 stark ätzender Stoff, oxidierend (brandfördernd)<br />

886 stark ätzender Stoff, giftig<br />

X886 stark ätzender Stoff, giftig, der mit Wasser gefährlich reagiert *)<br />

89 ätzender oder schwach ätzender Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen<br />

kann<br />

90 umweltgefährdender Stoff verschiedene gefährliche Stoffe<br />

99 verschiedene gefährliche Stoffe in erwärmtem Zustand.<br />

*) Wasser darf nur im Einverständnis mit Sachverständigen verwendet werden!


Für den Transport gefährlicher Güter wird die "UN-Nummer" als eindeutiges Identifizierungsmerkmal<br />

eines Stoffes bzw. einer Zubereitung verwendet. Diese Nummer<br />

ist vierstellig.<br />

Gefahrzettel<br />

Für den Straßen- und Schienentransport (ADR bzw. RID) ist festgelegt, dass auf<br />

Versandstücken Gefahrzettel zur Kennzeichnung des gefährlichen Gutes anzubringen<br />

sind.<br />

Diese Gefahrzettel, mit einer Größe von mind. <strong>10</strong>0 x <strong>10</strong>0 mm müssen auf eigene<br />

Weise und deutlich sichtbar, sowie dauerhaft angebracht werden.<br />

Die Großzettel (Placards) sind auf der äußeren Oberfläche der Container, MEGC,<br />

Tankcontainer, ortsbeweglichen Tanks und Fahrzeuge anzubringen. Die Größe von<br />

Großzettel (Placards) muss mindestens 250 x 250 mm betragen.<br />

Stoffklassen:<br />

1 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff<br />

2 Gase<br />

3 Entzündbare flüssige Stoffe<br />

4.1 Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte<br />

explosive feste Stoffe<br />

4.2 Selbstentzündliche Stoffe<br />

4.3 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickeln<br />

5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe<br />

5.2 Organische Peroxide<br />

6.1 Giftige Stoffe<br />

6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe<br />

7 Radioaktive Stoffe<br />

8 Ätzende Stoffe<br />

9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände<br />

Die gefährlichen Stoffe und Gegenstände der Klassen 1 bis 9 werden mit<br />

Gefahrzetteln der jeweiligen Klasse versehen. Bedeutung der Gefahrzettel: Siehe<br />

Abbildungen auf den nächsten Seiten.<br />

Handhabungszettel<br />

Die Handhabungszettel sind als zusätzliche Angabe an<br />

den Versandstücken anzubringen.<br />

17


18<br />

Verpackungs<strong>kennzeichnung</strong><br />

gemäß ADR/RID<br />

Nr. 1<br />

Explosiv<br />

Unterklassen 1.1; 1.2<br />

und 1.3<br />

Nr. 1.4<br />

Explosiv<br />

Unterklassen 1.4<br />

Nr. 2.1<br />

Entzündbare<br />

Gase<br />

Nr. 2.2<br />

Nicht entzündbare,<br />

nicht giftige Gase<br />

**<br />

*<br />

= Angabe der entsprechenden<br />

Unterklasse, sowie der<br />

Verträglichkeitsgruppen<br />

= Angabe der entsprechenden<br />

Verträglichkeitsgruppe<br />

Nr. 1.5<br />

Explosiv<br />

Unterklassen 1.5<br />

Nr. 2.1<br />

Entzündbare<br />

Gase<br />

Nr. 2.2<br />

Nicht entzündbare,<br />

nicht giftige Gase<br />

Nr. 1.6<br />

Explosiv<br />

Unterklassen 1.6<br />

Nr. 2.3<br />

Giftige Gase


Verpackungs<strong>kennzeichnung</strong><br />

gemäß ADR/RID<br />

Nr. 3<br />

Entzündbare<br />

flüssige Stoffe<br />

Nr. 4.2<br />

Selbstentzündliche<br />

Stoffe<br />

Nr. 5.1<br />

Entzündend (oxidierend)<br />

wirkende Stoffe<br />

Nr. 6.1<br />

Giftige<br />

Stoffe<br />

Nr. 3<br />

Entzündbare<br />

flüssige Stoffe<br />

Nr. 4.3<br />

Stoffe, die in Berührung<br />

mit Wasser entzündbare<br />

Gase entwickeln<br />

Nr. 5.2<br />

Organische<br />

Peroxide<br />

Nr. 6.2<br />

Ansteckungsgefährliche<br />

Stoffe<br />

Nr. 4.1<br />

Entzündbare feste Stoffe,<br />

selbstzersetzliche Stoffe<br />

und desensibilisierte<br />

explosive Stoffe<br />

Nr. 4.3<br />

Stoffe, die in Berührung<br />

mit Wasser entzündbare<br />

Gase entwickeln<br />

19


20<br />

Verpackungs<strong>kennzeichnung</strong><br />

gemäß ADR/RID<br />

Nr. 7A<br />

Radioaktiver Stoff<br />

in Versandstücken<br />

der Kategorie I - WEISS<br />

Nr. 7D<br />

Radioaktiver Stoff<br />

in Versandstücken<br />

zur Kennzeichnung der Fahrzeuge<br />

Nr. 9<br />

Verschiedene<br />

gefährliche Stoffe<br />

und Gegenstände<br />

Nr. 7B<br />

Radioaktiver Stoff<br />

in Versandstücken<br />

der Kategorie II - GELB<br />

Nr. 7E<br />

Spaltbare Stoffe<br />

der Klasse 7<br />

Nr. 7C<br />

Radioaktiver Stoff<br />

in Versandstücken<br />

der Kategorie III - GELB<br />

Nr. 8<br />

Ätzende Stoffe<br />

Kennzeichen für<br />

Stoffe, die in<br />

erwärmtem Zustand<br />

befördert werden<br />

Warnzeichen für<br />

begaste Fahrzeuge,<br />

Container oder Tanks


<strong>Sicherheits</strong><strong>kennzeichnung</strong><br />

<strong>am</strong> <strong>Arbeitsplatz</strong><br />

1. WARNZEICHEN<br />

Warnzeichen sind <strong>Sicherheits</strong>zeichen, die vor<br />

Risiko oder Gefahr warnen.<br />

Warnzeichen haben eine dreieckige Form mit gelber Grundfläche, schwarzem<br />

Rand und schwarzen Bildzeichen.<br />

Sie warnen vor Gefahrensituationen an den entsprechenden Arbeitsplätzen. Warnzeichen<br />

stellen einen wirks<strong>am</strong>en Personenschutz dar und senken das Unfallrisiko<br />

unter folgenden Bedingungen (lt. Kennzeichnungsverordnung - KennV BGBl. Teil II<br />

<strong>10</strong>1 VO vom 11. 4. 1997 i.d.g.F.)<br />

� Optimale Lesbarkeit<br />

� Kenntnis der unterschiedlichen Bedeutung<br />

� Unbedingte Beachtung<br />

� Langjährige Haltbarkeit<br />

Die Warnzeichen sind an Eingängen von Arbeitsräumen (wie z.B.: Verarbeitungs-,<br />

Umfüll-, und Lagerräume) zu finden, in denen die Gefahren, vor denen gewarnt<br />

wird, vorhanden sind, aber ebenso an Türen von Lagerräumen und -schränken, in<br />

denen solche Stoffe aufbewahrt werden.<br />

Warnung vor feuergefährlichen Stoffen<br />

oder hoher Temperatur.<br />

Hier ist mit leicht entzündlichen, also in erster Linie mit<br />

brennbaren Flüssigkeiten, wie Benzin, Lacke, Lösungsmittel,<br />

aber auch Gase, wie Wasserstoff, und feste Stoffe, wie<br />

Karbid zu rechnen. Alle diese Stoffe müssen trocken gelagert<br />

werden, die Behälter müssen dicht sein, die Aufbewahrungsräume sollen<br />

gut gelüftet bleiben. Und selbstverständlich ist das Rauchen und hantieren mit<br />

offenem Licht dort zu unterlassen. In solchen feuergefährlichen Bereichen<br />

muss man besonders darauf bedacht sein, dass kein Brand entsteht.<br />

21


22<br />

Warnung vor explosionsgefährlichen Stoffen<br />

Achtung! Hier gibt es Gefahren durch explosionsgefährliche<br />

Stoffe. Hier werden Sprengstoffe verarbeitet oder gelagert.<br />

Diese Stoffe können auf bloßen Schlag oder Stoß reagieren,<br />

und jede Zündquelle in diesem Bereich bedeutet höchste<br />

Gefahr.<br />

Warnung vor giftigen Stoffen<br />

Das Totenkopfsymbol kennt wohl jeder, und weiß auch,<br />

dass d<strong>am</strong>it Gifte gekennzeichnet werden. Hier werden Stoffe<br />

gelagert und verarbeitet, die Gesundheitsschäden erheblichen<br />

Ausmaßes oder sogar den Tod verursachen können.<br />

Deshalb: Betreten für Unbefugte verboten, so lautet im allgemeinen<br />

die beste Schutzmaßnahme für Räume, die mit diesem Zeichen<br />

versehen sind. Entsprechende Vorsicht und geeignete Schutzausrüstungen sind<br />

unerlässlich. Im allgemeinen ist in solchen Räumen das Essen und Trinken<br />

zu unterlassen, auch darf hier nicht geraucht werden.<br />

Warnung vor radioaktiven Stoffen oder<br />

ionisierenden Strahlen<br />

Niemand kann die Strahlen, die von radioaktiven Stoffen<br />

ausgehen, sehen oder fühlen, und dennoch sind diese<br />

Strahlen gefährlich. Deshalb sind hierfür umfangreiche organisatorische<br />

Schutzmaßnahmen vorgeschrieben. Abschirmungen<br />

und Absperrungen sind einzurichten, Begrenzung des Aufenthaltes veranlassen,<br />

Schutzausrüstung bereitstellen, Strahlenmessungen vornehmen, regelmäßige<br />

Prüfungen der Anlage veranlassen, ärztliche Überwachung sicherstellen.<br />

Warnung vor elektromagnetischen Feldern<br />

Entspricht derselben Warnung wie vor radioaktiven Stoffen.<br />

Warnung vor gefährlicher elektrischer<br />

Spannung<br />

Bei dieser Warnung ist Vorsicht geboten. Abstand halten ist<br />

die beste Schutzmaßnahme. Ein Durchströmen mit einem<br />

zu hohen elektrischen Strom ist lebensgefährlich, und zwar<br />

insbesondere für das Herz, das dann praktisch zum Stillstand<br />

kommt. Aber auch die Verbrennungen, die elektrischen Funken und<br />

Lichtbögen, können schwere Gesundheitsschäden zur Folge haben.


Warnung vor einer Gefahrenquelle<br />

Im Betrieb wird dieses Warnzeichen an solchen Gefahrstellen<br />

eingesetzt, die besondere Aufmerks<strong>am</strong>keit und Vorsicht<br />

erfordern. In der Regel finden Sie meist die erforderliche<br />

Zusatzinformation als Text auf einem Zusatzzeichen. Dadurch<br />

wissen Sie, worum es sich handelt und man kann<br />

das richtige Verhalten danach einrichten.<br />

Warnung vor ätzenden Stoffen<br />

Ätzende Stoffe können bei Berührung mit der Haut deren<br />

Zerstörung verursachen. Als ätzend eingestuft werden Säuren<br />

und Laugen. Wenn Sie dieses Warnzeichen sehen, sollten<br />

Sie daran denken, dass viele ätzende Flüssigkeiten<br />

schon bei Raumtemperatur stark verdunsten und daher nicht<br />

nur bei direkter Benetzung der Haut, sondern bereits durch ihre Dämpfe die<br />

empfindlichen Schleimhäute der Atemwege besonders gefährden können. Beim<br />

Umgang mit solchen Stoffen sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen.<br />

Hierzu gehören geeignete persönliche Schutzausrüstungen, wie Schutzbrille,<br />

Gesichtsschutz, Handschuhe, Schürze, Schutzstiefel und unter Umständen<br />

auch ein geeigneter Atemschutz. Auf keinen Fall dürfen für diese ätzenden<br />

Stoffe Getränkeflaschen, –kannen, –becher und Tassen verwendet werden.<br />

Warnung vor Flurförderzeugen<br />

Der innerbetriebliche Verkehr bildet eine besondere Unfallgefahr.<br />

Dieses Zeichen warnt insbesondere an unübersichtlichen<br />

Kreuzungen, Einfahrten und Durchgängen vor unerwarteten<br />

Flurförderzeugen. Eine besondere Gefahr stellen fahrerlose<br />

Flurförderzeuge dar. Hierfür sind natürlich besondere<br />

<strong>Sicherheits</strong>einrichtungen vorgeschrieben, die Unfälle verhindern sollen. Eine<br />

sehr gute <strong>Sicherheits</strong>maßnahme ist die Trennung der Wege für Fußgänger<br />

und Fahrzeuge z.B.: durch gelbe Sperrlinien auf dem Boden. Achten Sie auf<br />

diese Linien, benutzen Sie nur die für Sie vorgesehenen Wege, auch wenn<br />

es ein Umweg sein sollte.<br />

Warnung vor Laserstrahl<br />

Laserstrahlen erzeugen einen äußerst intensiven, stark gebündelten<br />

Strahl. Deshalb kann dieser Strahl ohne viele<br />

Verluste über große Entfernungen geführt werden. Der intensive<br />

Lichtstrahl kann insbesonders die Augen schädigen.<br />

Dieses Zeichen warnt vor solchen Gefahren. Oft wird auch<br />

das Gehäuse dieses Lasers mit dem Warnzeichen gekennzeichnet.<br />

Warnung vor Stolpergefahr<br />

Dieses Warnzeichen weist Sie auf Stolpergefahren bzw. ungewöhnliche<br />

Bodenunebenheiten hin.<br />

23


24<br />

Warnung vor Absturzgefahr<br />

In der Regel werden Abdeckungen, Umwehrungen und Abgrenzungen<br />

als Absturzsicherung vorgesehen. Weiters können<br />

Fanggerüste, Auffangnetze und Dachschutzblenden verwendet<br />

werden. Sie sollen mit diesem Warnzeichen auf die<br />

bestehenden Absturzgefahren, welche auch witterungsbedingt<br />

sein können, hingewiesen werden. Bei Arbeiten in solchen Situationen ist besondere<br />

Vorsicht geboten.<br />

Warnung vor schwebender Last<br />

Unter schwebenden Lasten darf man sich nicht unnötig aufhalten.<br />

Es ist dies jedoch kein absolutes Aufenthaltsverbot.<br />

Dieses Zeichen warnt vor Gefahren, die von oben kommen<br />

können. Nicht immer muss es gleich die ganze Last, sondern<br />

es können auch lose Teile, Baumaterial und Arbeitsstoffe<br />

sein. Bleiben Sie also immer aufmerks<strong>am</strong>, wenn Sie sich in diesem<br />

Bereich bewegen und tragen Sie ständig Ihren Schutzhelm. Wenn Sie dort<br />

nichts zu tun haben, meiden Sie diesen Gefahrenbereich.<br />

Warnung vor schädlichen oder irritierenden<br />

Stoffen<br />

Die Warnung vor schädlichen oder irritierenden Stoffen verdeutlicht,<br />

daß bei diesen Stoffen der Verdacht auf krebserzeugende<br />

Potentiale besteht und irreversibler Schaden möglich<br />

ist. Es bedeutet auch, dass eine Sensibilisierung durch<br />

Einatmen oder Hautkontakt möglich ist. Daher sind in diesem Bereich die notwendigen<br />

Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen einzuhalten.<br />

ANMERKUNG: Der Grund dieses Warnzeichens darf wegen der Verwechslungsgefahr<br />

mit einem Verkehrszeichen ausnahmsweise orangenfarbig sein.<br />

Warnung vor Biogefährdung<br />

Was heißt Biogefährdung? In medizinischen Laboratorien,<br />

Arztpraxen und Krankenhäusern, aber auch bei Arbeiten mit<br />

Material, das Bakterien oder Viren, Pilze oder andere Parasiten<br />

enthält, tritt die Biogefährdung auf. Die Kennzeichnung<br />

soll dazu dienen, dass eine Verschleppung oder unkontrollierte<br />

Vermehrung von solchen gefährlichen Kleinlebewesen verhindert wird und<br />

Personen vor einer Infektion geschützt werden.<br />

Warnung vor explosionsfähiger<br />

Atmosphäre<br />

Explosionsfähige Atmosphäre kann durch brennbare Flüssigkeiten<br />

entstehen. Sie verd<strong>am</strong>pfen leicht und können sodann<br />

D<strong>am</strong>pf-Luft-Gemische bilden, deren Gefährlichkeit man oft<br />

nicht erkennt. Auch feiner, aufgewirbelter Staub kann eine<br />

explosionsfähige Atmosphäre mit der umgebenden Luft bilden.<br />

Räume und Raumteile, in denen solche Gefahren bestehen oder entstehen<br />

können, werden als explosionsfähige Bereiche bezeichnet und mit diesen<br />

Warntafeln gekennzeichnet. Im EX-Bereich ist immer Vorsicht geboten und<br />

jede Möglichkeit einer Zündung ist zu verhindern.


Warnung vor starkem magentischem Feld<br />

Dieses Warnzeichen ist weit genug von dem Gefahrenbereich<br />

angeordnet, sodass dies eine rechtzeitige Warnung bedeutet.<br />

Wenn man in diesen Bereichen zu tun hat, soll<br />

man sich über die notwendigen Verhaltensregeln und Vorsichtsmaßnahmen<br />

informieren.<br />

Warnung vor brandfördernden Stoffen<br />

Brandfördernde Stoffe sind Stoffe, die in Berührung mit anderen,<br />

insbesonders entzündlichen Stoffen unter starker<br />

Wärmeentwicklung reagieren. Sie geben sehr leicht Sauerstoff<br />

ab und dürfen daher auch nie mit explosions- und<br />

brandgefährlichen Stoffen (brennbares Material) zus<strong>am</strong>men gelagert werden.<br />

Selbstverständlich ist in diesem Bereich das Rauchen und Hantieren mit offenem<br />

Licht zu unterlassen.<br />

Warnung vor Kälte<br />

Vorgesehen ist dieses Warnzeichen hauptsächlich an Türen,<br />

Eingängen und Einfahrten zu Kühlbereichen um auf die dort<br />

auftretenden Temperaturunterschiede hinzuweisen. Geeignete<br />

Kälteschutzkleidung ist hier zu tragen.<br />

Warnung vor Gasflaschen<br />

Druckgasflaschen können, wenn sie falsch behandelt werden,<br />

zur Gefahr werden. Sie sind vor Hitze zu schützen<br />

und sollen aufrecht gestellt werden. Jeder Sturz kann sie<br />

beschädigen und zum Zerknall führen.<br />

Man kann diese Gefahr nicht sofort erkennen, daher ist bei<br />

diesen Warnzeichen entsprechende Vorsicht geboten.<br />

Wenn dieses Zeichen sich an Türen befindet, sind dahinter Gasflaschen gelagert.<br />

Warnung vor Gefahren durch Batterien<br />

Hier wird vor möglichen Gefahren gewarnt, die durch elektrische<br />

Batterien verursacht werden können. Gefahren nicht<br />

durch Taschenl<strong>am</strong>penbatterien sondern durch Akkumulatoren.<br />

Beim Aufladen von Akkumulatoren entsteht Wasserstoff.<br />

Dieses Gas ist deshalb so gefährlich, weil es keinen typischen,<br />

warnenden Geruch hat, sein Explosionsbereich sehr<br />

weit ist, es leicht entzündet werden kann und diese Explosionswirkung sehr<br />

stark ist.<br />

Zündquellen müssen aus Räumen, in denen Batterien aufgestellt sind, ferngehalten<br />

werden. Das Rauchen ist in diesen Bereichen verboten.<br />

Die Belüftung der Räume darf nicht verstellt oder sonst wie behindert werden.<br />

Akkumulatoren enthalten Säure. Auch vor deren Gefahren warnt dieses Zeichen.<br />

In Batterieladeräumen ist auch das Essen und Trinken verboten. Nach Arbeiten<br />

an Batterien müssen die Hände gründlich gewaschen werden.<br />

Besteht die Gefahr der Verätzung, sind Schutzhandschuhe und Schutzbrillen<br />

unbedingt zu tragen.<br />

25


26<br />

Warnung vor Quetschgefahr<br />

Zum Schutz vor Quetschgefahren an baulichen Einrichtungen<br />

oder an Maschinen gibt es Verkleidungen, Verdeckungen,<br />

Umzäunungen oder Umwehrungen.<br />

In seltenen Fällen können wegen bestimmter Arbeitsverfahren<br />

oder der Arbeitsweise solche Schutzeinrichtungen nicht oder nur teilweise<br />

verwendet werden. Dann kann das Warnzeichen "Warnung vor Quetschgefahr"<br />

einen Gewinn an Sicherheit bringen.<br />

Es fordert jedermann zur vermehrten Aufmerks<strong>am</strong>keit auf.<br />

Warnung vor Fräswellen<br />

Dieses Zeichen wird man an Straßenfräsen finden. Dies<br />

sind Maschinen zum Ablösen von Straßenbelägen.<br />

Diese Fräswellen, die sich in Bodennähe befinden sind eine<br />

Gefahr für die Füße.<br />

Die Schutzeinrichtungen können die Fräsen nicht allseitig völlig umschließen.<br />

Einzugstellen für Füße können nicht absolut verhindert werden.<br />

Warnung vor automatischem Anlauf<br />

In manchen Produktionsanlagen kann man nicht erkennen,<br />

wann einzelne Bestandteile der Anlage anfangen zu arbeiten.<br />

Meistens wird man bei einem automatischen Start dieser<br />

Teile durch Hupen oder Blinklicht gewarnt.<br />

Wenn man dieses Warnzeichen erkennt, muss man besonders aufmerks<strong>am</strong> bleiben.<br />

Die Anlage oder Maschine kann jederzeit auch ohne Warnung anlaufen.<br />

Halten Sie also genügend Abstand zu allen Teilen die sich bewegen können,<br />

denn dort besteht z.B.: Quetsch- oder Einzugsgefahr.<br />

Warnung vor heißer Oberfläche<br />

Achtung, Verbrennungsgefahr!<br />

Berühren dieser Flächen, vor denen dieses Warnzeichen<br />

angebracht ist, ist verboten.<br />

Das können heiße Maschinenteile, Behälter oder Werkstoffe<br />

sein, aber genauso auch heiße Flüssigkeiten.<br />

Abstand halten ist hier oberstes Gebot.<br />

Nicht immer spürt man die Hitze in der Nähe. Trotzdem kann es immer gefährlich<br />

werden. Hitze kann man bekanntlich nicht sehen.<br />

Mit diesen Zeichen wird man auf die Verbrennungsgefahr aufmerks<strong>am</strong> gemacht.<br />

Warnung vor Handverletzungen<br />

Verletzung der Hände sind die häufigsten Folgen von Arbeitsunfällen.<br />

Hier werden die Mitarbeiter besonders auf die Gefahr<br />

von Handverletzungen hingewiesen. Die Hände können<br />

eingequetscht, eingezogen oder sonst wie verletzt werden.<br />

Also Achtung! Hände weg von Stellen, die diese Warnzeichen tragen!


Warnung vor Rutschgefahr<br />

Hier ist Vorsicht beim Gehen, Laufen oder Steigen geboten.<br />

Normalerweise sollten alle Böden oder Treppen ohne<br />

Rutschgefahr begangen werden können.<br />

Es gibt aber Ausnahmesituationen.<br />

Wenn der Boden frisch gereinigt und durch Nässe rutschig geworden ist, stellt<br />

das Reinigungspersonal dieses Warnzeichen auf. Auch bei Schnee und Eis<br />

kann es auf Böden insbesondere in Eingangsbereichen, über die man sonst<br />

ohne Gefahr gehen kann, plötzlich spiegelglatt werden.<br />

Da hilft nur eines: Keine falsche Eile, wenn Sie dieses Zeichen sehen!<br />

Warnung vor Engstellen<br />

Dieses Zeichen warnt den innerbetrieblichen Verkehr rechtzeitig<br />

vor baulich bedingten Engstellen.<br />

Ebenso ein wichtiger Hinweis für Fußgänger an solchen<br />

Stellen besondere Vorsicht walten zu lassen.<br />

Warnung vor Treppe<br />

Die Fußgänger werden durch dieses Warnzeichen auf unübersichtliche<br />

Treppen bzw. auf die Sturzgefahr und Stolpergefahr<br />

auf Treppen hingewiesen.<br />

Warnung vor Gefahr des Einzugs<br />

Hauptsächlich bei Walzenpaaren, Walzen und Mulden sowie<br />

Walzen und festen Maschinenteilen können Einzugsstellen<br />

auftreten. In der Regel werden diese Gefahrenstellen mittels<br />

Schutzeinrichtungen abgesichert, um Körperteile den Zugriff<br />

zu den Einzugsstellen zu verwehren.<br />

Trotzdem ist Vorsicht bei solchen Arbeiten, insbesondere an drehenden Teilen,<br />

geboten. Es ist daher unbedingt anliegende Kleidung und bei langen Haaren<br />

ein Haarnetz zu tragen, d<strong>am</strong>it die Einzugsmöglichkeit vermieden wird.<br />

Kennzeichnung von Hindernissen<br />

und Gefahrenstellen.<br />

Bestehen Hindernisse und Gefahrenstellen, an denen die<br />

Gefahr des Anstoßens, Stürzens, Stolperns von Personen<br />

oder des Fallens von Lasten, müssen sie durch gelbschwarze<br />

Streifen deutlich und dauerhaft markiert werden.<br />

Durch rot-weiße Streifen werden Brücken und Engstellen gekennzeichnet, die<br />

nicht betreten werden dürfen.<br />

Die Streifen sind in einem Neigungswinkel von etwa 45° anzuordnen und<br />

müssen in etwa die gleiche Breite aufweisen.<br />

27


28<br />

2. VERBOTSZEICHEN<br />

Dies sind Zeichen, die ein Verhalten durch das<br />

eine Gefahr entstehen kann, untersagen.<br />

Sie sollen unmißverständlich signalisieren, welche<br />

Handlungen und Situationen verboten sind.<br />

Verbotszeichen haben eine runde Form mit weißer Grundfläche, rotem<br />

Rand, schwarzem Bildzeichen und rotem Querbalken. Der Querbalken<br />

verläuft unter einem Neigungswinkel von 45° von links oben nach<br />

rechts unten.<br />

Verbotszeichen laut KennV BGBl. Teil II <strong>10</strong>1 VO vom 11. 4. 1997:<br />

Rauchen verboten<br />

Hier soll nicht geraucht werden, weder Zigaretten, wie das<br />

Symbol auf dem Zeichen signalisiert, noch Zigarre oder Tabakpfeifen.<br />

Dieses Verbotszeichen wird in erster Linie dort<br />

eingesetzt, wo eine Belästigung oder Gefährdung durch Tabakrauch<br />

für andere Menschen vorliegt. Das Rauchen muss<br />

auch dann verboten werden, wenn Gefahren für den Raucher selbst bestehen.<br />

Dies gilt z.B. für bestimmte Laboratorien. Hier kann nicht immer ausgeschlossen<br />

werden, dass sich gefährliche Substanzen an den Händen befinden.<br />

Sie können auf Zigaretten gelangen und dann über den Rauch eingeatmet<br />

oder über das Mundstück verschluckt werden. Zusätzlich bestehen Brandgefahren,<br />

die nicht immer offensichtlich sind.<br />

Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten<br />

Dieses Zeichen verbietet alle Zündquellen:<br />

Also nicht nur die offene Fl<strong>am</strong>me eines Zündholzes, sondern<br />

jede brennende Zigarette, Zigarre oder Tabakpfeife, jedes<br />

Entzünden eines Feuerzeuges, aber auch jede<br />

Schweiß- oder Lötfl<strong>am</strong>me, ja sogar das Schleifen und<br />

Schneiden, wenn dabei Funken entstehen können. Hinter diesem Zeichen<br />

stecken Brandgefahren, die nicht immer offensichtlich sind. Sehr oft handelt es<br />

sich um die Lagerung von feuergefährlichen Stoffen.<br />

Zutritt für Unbefugte verboten<br />

Dieses Zeichen weist auf das Zutrittsverbot hin.<br />

Es bedeutet: Halt! Niemand darf hier weitergehen, hineingehen,<br />

hinauf- oder hinuntersteigen, wenn er dazu nicht ausdrücklich<br />

befugt ist. Und befugt ist man nur, wenn man den<br />

ausdrücklichen Auftrag hat, den Gefahrenbereich zu betreten,<br />

um dort Arbeiten zu verrichten. Alle anderen Personen müssen hier anhalten<br />

und umkehren. Das gilt sowohl für betriebsfremde Personen als auch<br />

für Betriebsangehörige, die in dem gekennzeichneten Bereich nichts zu tun<br />

haben. (Gleisbereich!)


Berühren verboten<br />

Gegenstände, die mit diesem Verbotszeichen versehen sind,<br />

dürfen Sie nicht mit der Hand anfassen. Auch jede andere<br />

Berührung ist gefährlich und deshalb verboten. Diese Gefahren<br />

an dieser Stelle sind nicht sichtbar und dennoch vorhanden.<br />

Das kann für elektrische Ladungen gelten. Bestimmte<br />

elektronische Bauteile vertragen keinerlei Berührung; sie würden sonst<br />

durch geringe Ladungsunterschiede zerstört.<br />

Für Flurförderzeuge verboten<br />

Hier gilt: Halt für Flurförderzeuge.<br />

Dieser Verkehrsweg ist für solche Fahrzeuge völlig gesperrt<br />

und unzulässig.<br />

Unter dem Begriff Flurförderzeuge werden Gabelstapler,<br />

Elektrokarren und auch fahrerlose Flurförderzeuge gemeint.<br />

Kein Fahrzeug darf hier durchfahren. Meistens wird dieses Verbot erlassen,<br />

wenn Personen durch den Fahrbetrieb gefährdet werden können. Dieses Verbotszeichen<br />

kann auch erforderlich sein, wenn die Tragfähigkeit des Bodens<br />

nicht ausreicht.<br />

Für Fußgänger verboten<br />

Mit diesem Zeichen wird Fußgängern der Durchgang verboten.<br />

In bestimmten Bereichen wo erfahrungsgemäß besonders<br />

gefährlicher Fahrzeugverkehr herrscht, wird dieses Verbotszeichen<br />

eingesetzt. So sieht man es an Hallentoren und<br />

-einfahrten, die nur von Fahrzeugen benutzt werden sollen.<br />

Deshalb soll eine Trennung der Wege für Fußgänger und Fahrzeuge angestrebt<br />

werden, um solche Unfallgefahren zu verringern.<br />

Verbot mit Wasser zu löschen<br />

Im allgemeinen ist Wasser ein gutes Löschmittel.<br />

Und dennoch: Es gibt Fälle, in denen Wasser falsch ist,<br />

weil es nutzlos wäre oder die Gefahr wesentlich vergrößern<br />

würde.<br />

Wird z.B. versucht, brennende Flüssigkeiten mit Wasser zu<br />

löschen, so werden diese Flüssigkeiten, weil sie leichter als Wasser sind,<br />

oben auf dem Wasser schwimmen und unverändert weiterbrennen. Bei Bränden<br />

in elektrischen Anlagen besteht Gefahr für die löschende Person selbst,<br />

falls sie Wasser verwendet. Wasser ist bekanntlich ein guter Leiter für Strom.<br />

Wirkungslos ist Wasser im übrigen auch bei brennenden Leichtmetallen, wie<br />

Natrium, Magnesium udgl. Bei diesen Leichtmetallen treten in Verbindung mit<br />

Wasser, leicht entzündbare Gase auf. Daher müssen andere Löschmittel eingesetzt<br />

werden, wie Sand, Löschgas oder Löschpulver.<br />

Kein Trinkwasser<br />

Das Wasser aus Trinkwasserleitungen hat im allgemeinen<br />

gute Qualität. Wenn jedoch dieses Zeichen an einer Wasserleitung<br />

oder an einem Brunnen zu erkennen ist, wird<br />

darauf aufmerks<strong>am</strong> gemacht, daß es zum Trinken nicht geeignet<br />

ist.<br />

29


30<br />

Neben diesen Verbotszeichen der Kennzeichnungsverordnung<br />

werden oft noch zusätzliche Verbotszeichen<br />

zur Warnung verwendet:<br />

Nichts abstellen oder lagern<br />

Die Verkehrswege müssen freigehalten werden. Und doch<br />

werden an dieser Stelle immer wieder Kisten und Paletten,<br />

Transportwagen und Verpackungsmaterialien abgestellt. Gefährliche<br />

Stolperstellen und Engpässe entstehen, und die<br />

Unfälle sind d<strong>am</strong>it vorprogr<strong>am</strong>miert. Besonders gefährlich<br />

wird es, wenn Rettungswege oder Notausgänge verstellt sind. Deshalb wird in<br />

Unfallverhütungsvorschriften gefordert, dass sie stets freizuhalten sind, ja sogar,<br />

dass sie nicht einmal eingeengt werden dürfen. Dies darf auch nicht vorübergehend<br />

geschehen. Ihre Laufbreite muss immer und zu jeder Zeit voll<br />

nutzbar sein, denn Sie können nie wissen, wann die Rettungswege einmal<br />

gebraucht werden. Das kann nämlich schon in der nächsten Minute der Fall<br />

sein. Mit diesem Verbotszeichen werden Sie an das Gebot, Rettungswege<br />

freizuhalten und nicht einzuengen, dessen Einhaltung lebenswichtig sein kann,<br />

erinnert.<br />

Nicht berühren, Gehäuse unter Spannung<br />

Bei gefährlicher elektrischer Spannung wird mit dem<br />

Blitzpfeil gewarnt. Hier ist - zu Ihrem eigenen Schutz vor<br />

der Elektrizität - jede Berührung verboten. Es besteht Lebensgefahr!<br />

Ihre beste Schutzmaßnahme ist ein respektvoller Abstand<br />

von jedem Teil, das dieses Zeichen trägt.<br />

Verbot für Personen mit Herzschrittmacher<br />

Herzschrittmacher dienen der Unterstützung der Herzleistung.<br />

Es sind elektronische Geräte, die vom Arzt in den Körper<br />

eingesetzt werden und die im allgemeinen völlig störungsfrei<br />

arbeiten. Bestimmte elektromagnetische oder magnetische<br />

Felder können aber in diese Geräte hineinwirken und Funktionsstörungen<br />

verursachen.<br />

dort arbeiten.<br />

Mobilfunk verboten<br />

Hier ist die Benutzung von Mobiltelefonen und Funkgeräten<br />

verboten. Diese Geräte können durch ihre Strahlung Störungen<br />

in elektronischen Anlagen verursachen. Die Funktion<br />

von Maschinensteuerungen kann ausfallen. Das bedeutet<br />

unter Umständen erhebliche Gefahr für die Mitarbeiter, die<br />

Verbot<br />

Dieses Zeichen werden Sie nur in Verbindung mit einem Zusatzzeichen<br />

sehen, auf dem ein Text das Verbot näher bezeichnet.<br />

Für manche Zwecke gibt es kein spezielles Verbotszeichen,<br />

dann muss man sich mit dieser Lösung eines<br />

Textes helfen. Die Zusatztexte sollen möglichst kurz und<br />

knapp sein, sie sollen für jeden leicht verständlich das Verbot deutlich machen.


Nicht schalten<br />

Dieses Verbotszeichen betrifft in der Regel Elektrofachkräfte<br />

und besonders unterwiesene Personen. Sie dürfen die so<br />

gekennzeichnete Anlage nicht einschalten. Dieses Zeichen<br />

wird dann verwendet, wenn in der Anlage gearbeitet wird.<br />

Oft werden zusätzliche Schlösser eingesetzt, um ein Einschalten<br />

der Anlage sicher zu verhindern.<br />

Aber auch ohne einem Schloss gilt: Nur derjenige, der das Verbotszeichen<br />

an dem Schalter angebracht hat, darf es wieder entfernen und einschalten.<br />

Niemand darf, so lange das Verbotszeichen dort hängt, die Anlage einschalten.<br />

Personenbeförderung verboten<br />

Dieses Zeichen kommt aus dem Bergbau und weist darauf<br />

hin, dass Personen nicht mitfahren dürfen. Dieser Aufzug ist<br />

insbesondere nur für Lasten bestimmt.<br />

Jede Personenbeförderung ist verboten.<br />

Mitführen von Tieren verboten<br />

Tiere haben in vielen Betrieben nichts zu suchen. Das ist<br />

oft aus Gründen der Hygiene erforderlich.<br />

Dieses Zeichen wird daher meist nur dann eingesetzt, wenn<br />

Besucher oder andere betriebsfremde Personen auf ein Verbot<br />

hingewiesen werden müssen.<br />

Verbot für Personen mit Implantaten<br />

aus Metall<br />

Implantate sind Teile, die vom Arzt in den Körper eines<br />

Menschen eingesetzt werden. Das können künstliche Gelenksknochen<br />

sein, sowie das Symbol <strong>am</strong> Verbotszeichen<br />

dies zeigt. Das können auch Nägel, Spangen und andere<br />

Hilfsmittel aus Metall sein. Sind solche Implantate aus Metall, so können<br />

manchmal Gefahren für den Menschen entstehen, der diese im Körper trägt.<br />

Starke elektromagnetische oder magnetische Felder können Implantate erwärmen,<br />

dass zu erheblichen Körperschäden führen kann.<br />

Tragen Sie Implantate, bleiben Sie außerhalb des gekennzeichneten Bereiches!<br />

Mit Wasser spritzen verboten<br />

In vielen Betrieben müssen Maschinen und Anlagen regelmäßig<br />

durch Abspritzen mit Wasser gereinigt werden.<br />

Hauptsächlich in der Lebensmittelbranche. Manche Teile vertragen<br />

aber kein Wasser.<br />

So dürfen elektrische Anlagen und Geräte, die nicht wasserdicht<br />

sind, nicht mit dem Wasserschlauch abgespritzt werden.<br />

Auch Hochdruckreiniger dürfen hier nicht eingesetzt werden.<br />

Das Wasser schädigt nicht nur die elektrischen Teile, es kann auch eine Gefahr<br />

für den Menschen bedeuten, in der Weise, dass elektrischer Strom in<br />

den menschlichen Körper gelangen kann.<br />

Plötzlich werden Sie über den Schlauch und den Wasserstrahl elektrisiert.<br />

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32<br />

Mitführen von magnetischen oder elektronischen<br />

Datenträgern verboten<br />

In Hochfrequenzbereichen aber auch in Röntgenbereichen<br />

könnte es beim Mitführen von magnetischen oder elektronischen<br />

Datenträgern zu einer Beschädigung kommen.<br />

Mitführen von Metallteilen oder<br />

Uhren verboten<br />

Induktionsvorgänge in diesen Bereichen könnten zur Erwärmung<br />

von Metallteilen und Uhren führen, dass eine Verbrennungsgefahr<br />

darstellt. In explosiven Bereichen könnten<br />

Metallgegenstände ungewollte Vorgänge auslösen.<br />

Uhren sind wegen der Beschädigungsgefahr in Hochfrequenzbereichen nicht<br />

zu tragen.<br />

Trinken und Essen verboten<br />

In Arbeits- und Lagerbereichen an denen mit giftigen oder<br />

ansteckungsgefährlichen Stoffen gearbeitet, hantiert oder verladen<br />

wird, ist das Trinken und Essen aber auch das Rauchen<br />

unbedingt zu verbieten. Durch dieses Verbotszeichen<br />

werden diese Bereiche gekennzeichnet.<br />

Besteigen für Unbefugte verboten<br />

Es besteht ein striktes Verbot für das Besteigen dieser Leitern,<br />

Gerüste udgl. durch unbefugte Personen.<br />

Diese Verbotszeichen werden bei hohen Masten, Gerüsten<br />

und Außenleitern von Gebäuden angebracht und sollen auf<br />

die Gefahr des Herabstürzens hinweisen.<br />

Nicht hinter den Schwenkarm treten<br />

In Bereichen von Schwenkarmen, Lade- und Hebebühnen<br />

aber auch bei Kippeinrichtungen ist das Betreten des Gefahrenbereiches<br />

verboten. Diese Anlagen werden in der Regel<br />

von geschulten Personen außerhalb von Fahrzeugen<br />

bedient. Es können durch Teile der Anlagen oder durch<br />

Ladegut Personen verletzt werden.<br />

Nicht in die Schüttung greifen<br />

Für Reinigungspersonal ist dieses Verbotszeichen unbedingt<br />

zu beachten, wenn sie nicht durch einen Handschutz geschützt<br />

sind. Man kann die gefährlichen Gegenstände oder<br />

Substanzen von außen nicht erkennen und die Gefahr der<br />

Verletzung ist dadurch sehr groß. Es können Stich- Schnittoder<br />

Schürfverletzungen aber auch Verätzungen durch den Griff in die Schüttung<br />

auftreten.


Mit Hubwagen rollen verboten<br />

Das Verbotszeichen "Mit Hubwagen rollen verboten" weist<br />

auf die hohe Unfallgefahr mit Hubwagen hin. Bodenunebenheiten<br />

und Schlaglöcher erhöhen die Sturzgefahr.<br />

Mitfahren auf Gabelstapler verboten<br />

Grundsätzlich ist das Mitfahren von Personen auf Gabelstaplern<br />

verboten, außer bei Vorhandensein eines Beifahrersitzes<br />

mit Anhaltemöglichkeiten.<br />

Für nicht befugte Personen besteht eine große Unfallgefahr<br />

bei Durchfahren von Kurven, beim Anfahren und beim<br />

Bremsen sowie bei Befahren von Bodenunebenheiten und Schlaglöchern.<br />

Nicht unter angehobene Last treten<br />

Das Verweilen unter hochgehobener Last bei Hubstaplern ist<br />

ausnahmslos verboten, da die Gefahr besteht, das Lasten<br />

herabfallen oder gesenkt werden können.<br />

Durchgang verboten<br />

Dies ist ein sehr wichtiges Verbotszeichen im gefährlichen<br />

Eisenbahnbereich, denn es soll den Übergang bzw. Durchgang<br />

verbieten. Es wird häufig im Gleisbereich angetroffen<br />

und weist auf die tödliche Gefahr beim Überschreiten von<br />

Geleisen hin.<br />

Laufen lassen von Verbrennungskraftmaschinen<br />

verboten<br />

Kohlenmonoxid ist in den Auspuffgasen von Benzinmotoren<br />

enthalten und ist ein farbloses und geruchloses Gas, welches<br />

beim Einatmen sehr giftig wirkt. Aus diesen Grund<br />

wird in den Garagen dieses Verbotszeichen angebracht.<br />

Einfahrt für flüssiggasbetriebene Kraftfahrzeuge<br />

verboten<br />

Bei Garageneinfahrten wird mit diesen Verbotszeichen die<br />

Einfahrt für flüssiggas- betriebene Kraftfahrzeuge untersagt,<br />

da Flüssiggas besonders gefährlich ist und in Garagenräumen<br />

daher eine hohe Explosionsgefahr besteht.<br />

Betreten der Fläche verboten<br />

Dieses Verbotszeichen weist auf Flächen hin, die nicht betreten<br />

werden dürfen, da in diesen Bereichen hohe Unfallgefahren<br />

durch Gegenstände, Maschinenteile oder Lasten<br />

auftreten können.<br />

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34<br />

3. Gebotszeichen<br />

…sind <strong>Sicherheits</strong>zeichen, die aufzeigen, welche<br />

Schutzmaßnahmen an den entsprechenden Arbeitsplätzen<br />

eingehalten werden müssen und daher ein<br />

bestimmtes Verhalten verbindlich vorschreiben.<br />

Die Gebotszeichen weisen auf ein besonderes Verhalten bei Tätigkeiten<br />

hin und verpflichten zum Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung,<br />

d<strong>am</strong>it dadurch die Gefahren bei der Arbeit verringert werden.<br />

Die Form der Gebotszeichen ist rund mit blauer Grundfläche, weißem<br />

Rand und weißem Bildzeichen.<br />

Laut Kennzeichnungsverordnung - KennV BGBl. Teil II <strong>10</strong>1 VO vom<br />

11.April 1997 sind Gebotszeichen mit folgender Bedeutung zu<br />

verwenden:<br />

Augenschutz tragen<br />

In vielen Arbeitsbereichen ist trotz aller Schutzmaßnahmen<br />

mit Gefahren für die Augen zu rechnen. Man muss deshalb<br />

wirkungsvoll geschützt werden. Bekannt ist, dass man ohne<br />

Augenschutz nicht schweißen kann, die Augen verblitzen<br />

sonst. Aber auch beim Schleifen ist ein Augenschutz unbedingt<br />

erforderlich, wenn die Schleifscheibe kein eigenes<br />

Schutzfenster hat. Dieses Gebotszeichen an der Schleifscheibe erinnert an die<br />

Pflicht, dort beim Arbeiten eine Schutzbrille zu benutzen.<br />

Schutzhelm tragen<br />

Bei allen Arbeiten, bei denen durch herabfallende, umfallende<br />

oder fortgeschleuderte Gegenstände, aber auch durch<br />

pendelnde Lasten oder durch Anstoßen an Hindernissen,<br />

Kopfverletzungen auftreten können, sind Schutzhelme zu tragen.<br />

Der Arbeitsschutzhelm ist inzwischen an vielen Arbeitsplätzen<br />

zur Selbstverständlichkeit geworden, und das ist gut so, denn er bewahrt<br />

durch seine Durchdringungsfestigkeit und Stoßdämpfung den Kopf wirks<strong>am</strong> vor<br />

Verletzungen. Ein besonderer Helm ist der Bolzensetzhelm, der unbedingt zur<br />

richtigen Ausrüstung desjenigen gehört, der mit Bolzensetzwerkzeugen umgeht.<br />

Schutzschuhe tragen<br />

An vielen Arbeitsplätzen sind die Füße der Arbeitnehmer<br />

gefährdet. Werkstücke oder Werkzeuge können umfallen<br />

oder herabfallen, Lasten falsch abgesetzt werden, Fahrzeuge<br />

weiterrollen. Die Füße können eingeklemmt werden, man<br />

kann in Nägel oder Metallspäne hineintreten, heiße oder ätzende<br />

Flüssigkeiten können verspritzen. Durch das Tragen von Schutzschuhen<br />

lassen sich viele Fußverletzungen vermeiden oder zumindest mildern.


Atemschutz tragen<br />

Hier wird angezeigt, daß ein Atemschutzgerät getragen werden<br />

muss. Nun aber nicht irgendeine Maske aufsetzen,<br />

sondern die richtige! Denn nicht jeder Atemschutz ist immer<br />

geeignet, und ein zu schwacher, unwirks<strong>am</strong>er oder ein verbrauchter<br />

Filter erzeugt nur falsche Sicherheit. Das Symbol<br />

auf diesem Gebotszeichen zeigt ein Filtergerät. Der Filter hält die Schadstoffe<br />

zurück. Das kann er aber nur, wenn er auf die Art der schädlichen Stoffe abgestimmt<br />

und frisch ist. Die Geräte müssen daher sachkundig gewartet, gepflegt<br />

und eingesetzt werden. Und bei bestimmten Gefahren, wie Sauerstoffmangel,<br />

nützt ein solches Filtergerät überhaupt nichts. Dann werden Geräte<br />

verwendet, die unabhängig von der Außenluft über Schläuche aus eigenen<br />

Luftbehältern versorgt werden.<br />

Gehörschutz tragen<br />

Man kann sich im Laufe der Zeit an den Lärm <strong>am</strong> <strong>Arbeitsplatz</strong><br />

gewöhnen – das Ohr aber niemals!<br />

Kein Ohr ist auf die Dauer „lärmfest“, bei längerer Einwirkung<br />

ist unweigerlich eine Schwerhörigkeit die Folge – mit<br />

allen unangenehmen Wirkungen, die diese Behinderung hat.<br />

Gehörschutz bewahrt unser feines Ohr vor Schaden, zuverlässig und dauerhaft,<br />

vorausgesetzt, der Gehörschutz wird getragen!<br />

Daran erinnert dieses Gebotszeichen. Dort wo man dieses Gebotszeichen<br />

sieht ist auch ein "Lärmbereich".<br />

Schutzhandschuhe tragen<br />

Die Hand wird bei Arbeitsunfällen <strong>am</strong> häufigsten verletzt.<br />

Durch das Tragen von Schutzhandschuhen kann dieses<br />

Verletzungsrisiko wesentlich vermindert werden. Schutzhandschuhe<br />

müssen sorgfältig ausgewählt werden. Das Material<br />

muss den zu erwartenden Beanspruchungen widerstehen,<br />

die Form soll eine möglichst große Schutzwirkung gewährleisten, ohne übermäßig<br />

zu behindern. Ausdrücklich muß aber darauf hingewiesen werden, daß<br />

bei bestimmten Arbeiten das Tragen von Handschutz, wie Schutzhandschuhen,<br />

aber auch Handleder, verboten ist, weil dadurch die Unfallgefahr erhöht wird.<br />

Das gilt für alle Arbeiten an Maschinen mit drehenden Werkstücken oder<br />

Werkzeugen, soweit die Gefahr des Erfasstwerdens besteht.<br />

Schutzkleidung tragen<br />

Spezielle Schutzkleidung kann an vielen Arbeitsplätzen erforderlich<br />

sein. Die allgemeine Arbeitskleidung ist nämlich nicht<br />

immer ausreichend. Es gibt Wetterschutzkleidung, besondere<br />

Hitze- und Kälteschutzkleidung, aber auch Schutzkleidung<br />

für ganz bestimmte Arbeitsplätze, wie z.B. Schutzkleidung<br />

gegen Chemikalien, Schutzkleidung für Schweißer und elektrisch isolierende<br />

Schutzkleidung für Elektriker. Auch der Stechschutz des Fleischers ist eine<br />

Schutzkleidung. Mit diesem Gebotszeichen wird signalisiert, daß hier eine spezielle<br />

Schutzkleidung getragen werden muss.<br />

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36<br />

Gesichtsschutzschild tragen<br />

Beim Schweißen und Schneiden müssen bestimmte Schutzbrillen<br />

getragen werden, welche die Schweißfl<strong>am</strong>me genügend<br />

abdunkeln. Aber nicht nur die Augen sind gefährdet,<br />

auch Funken und Schweißspritzer können das ganze Gesicht<br />

treffen.<br />

Diese Gesichtsschutzschilder sollen bei der Manipulation von Chemikalien verwendet<br />

werden, da sie das Gesicht abdecken und vor diesen Gefahren<br />

Schutz bieten.<br />

Auffanggurt anlegen<br />

Bei größeren Absturzhöhen muss ein Auffanggurt oder Anseilschutz<br />

verwendet werden.<br />

Wenn auf Baustellen, auf Dächern oder anderen hochgelegenen<br />

Arbeitsplätzen gearbeitet werden muss, kann der<br />

Standort nicht immer durch Geländer gesichert werden.<br />

In diesen Fällen ist immer ein Auffanggurt zu benutzen, denn es besteht dort<br />

<strong>am</strong> <strong>Arbeitsplatz</strong> ein hohes Absturzrisiko.<br />

Gebot für Fußgänger<br />

Diesen vorgeschriebenen Weg sollen die Fußgänger nehmen.<br />

Hier wird aufgezeigt, dass man ungefährdet vom<br />

Fahrzeugverkehr sich bewegen kann. Für den anderen<br />

Verkehr ist dieser Weg nämlich verboten. Dieses Gebotszeichen<br />

findet man an besonderen Fußwegen im Betrieb, aber<br />

auch oft an Fußgängertüren von Werkhallen. Hier ist man in Sicherheit, da<br />

diese Wege von Verkehrsgefahren freigehalten werden.<br />

Übergang benutzen<br />

In vielen Betrieben gibt es Förderanlagen, mit denen Material<br />

oft über große Strecken transportiert wird. Vor allem<br />

Förderbänder und Walzen können dabei für die Beschäftigten<br />

gefährlich werden, wenn man zu nahe kommt. Auch<br />

das Material kann eigene Gefahren erzeugen. Auch im<br />

Schienenbereich weist dieses Gebotszeichen darauf hin, den sicheren Übergang<br />

über die Gefahrenstellen zu benutzen. Solche Übergänge werden insbesondere<br />

an großen Anlagen angebracht, um allzu lange Umwege zu ersparen.<br />

Vor Öffnen Netzstecker ziehen<br />

Arbeiten an elektrischen Geräten und Einrichtungen dürfen<br />

nur durch Elektrofachkräfte oder besonders unterwiesene<br />

Personen ausgeführt werden. Bei solchen Arbeiten müssen<br />

besondere <strong>Sicherheits</strong>regeln beachtet werden. Dazu gehört<br />

auch, dass die Geräte vor dem Öffnen eindeutig vom elektrischen<br />

Netz getrennt sind. Bei Geräten mit Steckverbindung<br />

muss dies durch Ziehen des Netzsteckers erfolgen. Wenn man mit Arbeiten<br />

an elektrischen Geräten nicht beauftragt ist, darf man selbst solche Arbeiten<br />

niemals ausführen. Störungen an den Geräten sind zu melden und<br />

man soll die Hände davon weglassen.


Vor Arbeiten freischalten<br />

Auch dieses Gebotszeichen richtet sich nur an Elektrofachkräfte<br />

und speziell unterwiesene Personen. Außer diesen<br />

Personen darf niemand in einer elektrischen Anlage arbeiten.<br />

Man wird durch dieses Zeichen auf die Beachtung der<br />

speziellen <strong>Sicherheits</strong>regeln für elektrische Arbeiten aufmerks<strong>am</strong><br />

gemacht. Dazu gehört, dass vor Beginn der Arbeit die<br />

elektrischen Anlagen freigeschaltet werden. Das heißt: Spannungsfrei machen!<br />

Dies ist die Grundvoraussetzung für sicheres Arbeiten an elektrischen Anlagen.<br />

Allgemeines Gebotszeichen<br />

Dieses Gebotszeichen wird nur zus<strong>am</strong>men mit einem Zusatzzeichen<br />

verwendet, das mit einem kurzen Text genaue<br />

Hinweise gibt, was hier zu tun ist. Es wird d<strong>am</strong>it genauso<br />

wirks<strong>am</strong> und verbindlich wie jedes andere Gebotszeichen.<br />

Augen und Gehörschutz tragen<br />

Dieses Gebotszeichen weist auf eine Kombination von Augenschutz<br />

und Gehörschutz hin. In diesem Arbeitsbereich ist<br />

mit Gefahr für die Augen durch starkes Licht oder Schleiffunken<br />

und mit Gefahr für die Ohren durch erhöhte Lärmeinwirkung<br />

zu rechnen.<br />

Gehör- und Kopfschutz tragen<br />

Dieses Gebotszeichen weist auf eine Kombination von Gehörschutz<br />

und Kopfschutz hin.<br />

Daher ist in diesen Arbeitsbereichen das Tragen von Gehörschutz<br />

und Kopfschutz unbedingt notwendig.<br />

Augen und Kopfschutz tragen<br />

Dieses Gebotszeichen weist auf eine Kombination von Augenschutz<br />

und Kopfschutz hin. In vielen Arbeitsbereichen ist<br />

trotz aller Schutzeinrichtungen, das Tragen von Schutzbrillen<br />

und zusätzlichen Schutzhelm aufgrund der dort auftretenden<br />

Gefahren für die Augen und den Kopf, vorzusehen.<br />

Gasflaschen sichern<br />

Bei der Lagerung von Gasflaschen im Freien, in der Halle,<br />

in speziellen Schränken oder in Lagerräumen besteht die<br />

Gefahr der Verletzung durch Umfallen der Gasflaschen. Aus<br />

diesem Grund ist es notwendig auf die Sicherung der Gasflaschen<br />

mit diesem Gebotszeichen hinzuweisen.<br />

<strong>Sicherheits</strong>gurt anlegen<br />

Der <strong>Sicherheits</strong>gurt kann ein Leben retten.<br />

Daher wird mit diesem Gebotszeichen auf das Anlegen der<br />

<strong>Sicherheits</strong>gurte im Bereich von Baustellen, Dächern, Fenstern<br />

und hochgelegnen Arbeitsplätzen hingewiesen. Dies sollte<br />

aber auch in jedem Straßenfahrzeug angewendet werden!<br />

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38<br />

Für Rollstuhlbenutzer<br />

Diesen vorgeschriebenen und sicheren Weg sollen Rollstuhlbenutzer<br />

nehmen. Der Rollstuhlbenutzer können sich ungefährdet<br />

vom Fahrzeugverkehr bewegen. Dieses Gebotszeichen<br />

soll auf einen sicheren und hindernisfreien Weg für<br />

den Rollstuhlbenutzer hinweisen.<br />

Hände waschen<br />

Der Hinweis, dass man sich die Hände waschen muss ist<br />

in diesen Fall sehr wichtig, da nach dem arbeiten, hantieren<br />

oder verladen von giftigen oder ansteckungsgefährlichen<br />

Stoffen dies unbedingt notwendig ist. Jedoch soll man bei<br />

der Arbeit vor dem Essen und Trinken aber auch vor dem<br />

Rauchen sich immer die Hände reinigen.<br />

Rauchen gestattet<br />

Das Gebotszeichen "Rauchen gestattet" dient zur Kennzeichnung<br />

von Raucherzonen in generellen Rauchverbotsbereichen.<br />

Rettungsweste anlegen<br />

Die Rettungsweste ist dann anzulegen, wenn dieses Gebotszeichen<br />

darauf hinweist und die Gefahr des Ertrinkens<br />

möglich ist. Die Gebrauchshinweise sind vor Benützung der<br />

Rettungsweste zu beachten, denn dies kann Leben retten.<br />

Hupen<br />

Um die Unfallgefahr im innerbetrieblichen Verkehr gering zu<br />

halten, soll das Gebotszeichen "Hupen" insbesondere an<br />

unübersichtlichen Kreuzungen, Einfahrten oder Durchfahrten<br />

vor unerwarteten Flurförderfahrzeugen warnen.<br />

Der Lenker des Flurförderfahrzeuges ist somit verpflichtet an<br />

diesen gefährlichen Stellen ein Hupsignal zur Warnung abzugeben.<br />

Gebrauchsanweisung beachten<br />

Für Arbeiten bzw. Hantieren mit neuen Maschinen und Geräten<br />

bei denen ein hohes Gefährdungspotential besteht<br />

wird auf die Beachtung der Gebrauchsanweisung hingewiesen,<br />

d<strong>am</strong>it nicht aufgrund falscher Bedienung ein Unfall geschieht.<br />

Versperrt halten<br />

Insbesondere bei Lagerung von gefährlichen Stoffen und<br />

Gegenständen weist dieses Gebotszeichen darauf hin, dass<br />

diese Räume unbedingt versperrt sein müssen, d<strong>am</strong>it nicht<br />

unbefugte Personen falsche oder gefährliche Handlungen<br />

setzen können.


4. Rettungszeichen<br />

... sind <strong>Sicherheits</strong>zeichen, die den Rettungsweg<br />

oder Notausgang, sowie den Weg zu einer Erste-<br />

Hilfe Einrichtung oder diese Einrichtung selbst<br />

kennzeichnen.<br />

Sie sind quadratisch bzw. rechteckig mit grüner Grundfläche und weißen<br />

Bildzeichen und weisen oft in Verbindung mit einem Richtungspfeil<br />

auf Fluchtwege oder auf Erste-Hilfe Einrichtungen hin. In Notfällen<br />

weisen diese Zeichen ins Freie oder in einen anderen sicheren<br />

Bereich. Dies gilt vor allem bei Notfällen wie etwa: Feuer, Explosion,<br />

Gasaustritt u.dgl.<br />

Richtungsanzeige<br />

Das Rettungszeichen Richtungsanzeige wird als Richtungsangabe<br />

für Erste-Hilfe Einrichtungen nur in Verbindung mit<br />

den Zeichen Erste Hilfe, Krankentrage, Notdusche, Augenspüleinrichtung<br />

und Notruftelefon verwendet..<br />

Erste Hilfe<br />

Die Erste-Hilfe Einrichtungen und ihre Aufbewahrungsorte<br />

müssen durch Rettungszeichen kenntlich gemacht werden,<br />

d<strong>am</strong>it ihre Lage im Notfall bekannt ist. Im Notfall darf es<br />

kein langes Suchen geben. Mit diesem Zeichen wird in erster<br />

Linie das Erste-Hilfe Material, also die Verbandskästen<br />

gekennzeichnet. Aber auch die Arbeits- und Aufenthaltsplätze der Ersthelfer<br />

werden d<strong>am</strong>it kenntlich gemacht.<br />

Notruftelefon<br />

Hiermit können Sie Hilfe herbeirufen. Dieses Telefon verbindet<br />

Sie mit einer Einsatzstelle oder einem Hilfsdienst.<br />

Geben Sie bei der Verwendung klare Hinweise.<br />

� Wer spricht?<br />

� Wo befinden Sie sich?<br />

� Was ist geschehen?<br />

Wichtig ist immer, dass Sie ruhig bleiben und die Anweisungen, die Sie erhalten,<br />

befolgen.<br />

Krankentrage<br />

Für Notfälle ist hier die Krankentrage zu finden. Mit dieser<br />

Krankentrage (Bahre) können zwei Personen Verletzte oder<br />

Kranke zum Sanitätsraum oder zum Rettungsfahrzeug tragen<br />

oder rollen.<br />

Man sollte sich die Krankentrage ruhig einmal ansehen, d<strong>am</strong>it<br />

man in Notfällen d<strong>am</strong>it vertraut ist.<br />

39


40<br />

Rettungsweg - Notausgang<br />

Man fragt sich, warum eigentlich zwei Begriffe zur Verfügung<br />

stehen, die doch scheinbar das Gleiche aussagen:<br />

Wenn jemand aus einem gefährlichen Bereich flüchtet, will<br />

er sich selbst retten. Rettungsweg und Notausgang haben<br />

unterschiedliche Funktionen, auch wenn diese über gleiche<br />

Flächen führen können. Der Rettungsweg ist eine Verkehrsfläche<br />

mit Gegenverkehr. Wer sich noch selbst auf diesem<br />

Weg befreien kann, bewegt sich auf ihm in einen sicheren<br />

Bereich. Ihm kommen aber die Helfer entgegen, die seiner<br />

Kollegin oder seinem Kollegen, die sich nicht mehr selbst<br />

retten können, helfen wollen. Sie müssen also im Gefahrenfalle<br />

immer davon ausgehen, dass ihnen auf diesem Weg<br />

jemand entgegenkommt. Das darf Sie nicht verwirren. Die<br />

Notausgänge (auch als Fluchtwege bezeichnet) sind Einbahnstraßen.<br />

Sie werden von jedermann benutzt, der noch<br />

in der Lage ist, sich aus der bedrohlichen Situation zu befreien.<br />

Im Gefahrenfall sind Arbeitsplätze und -räume schnell<br />

zu verlassen.<br />

� Fluchtwege und Notausgänge sind möglichst geradlinig zu führen.<br />

� Sie sollen mindestens einen Meter breit sein.<br />

� Sie sollen nicht eingeengt werden.<br />

� Sie sollen eindeutig gekennzeichnet sein.<br />

� Sie sind immer frei zu halten.<br />

� Es darf vor oder auf diesen Wegen nichts abgestellt werden.<br />

� Ihre Türen müssen sich von innen leicht öffnen lassen und nach außen<br />

aufschlagen.<br />

Nicht nur in Ausnahmefällen sollten Sie sich nach diesen Rettungszeichen an<br />

Ihrem <strong>Arbeitsplatz</strong> umsehen. Genauso wichtig ist es, dass Sie sich schon jetzt<br />

orientieren, wo Rettungswege und Notausgänge für Sie zu finden sind. Bei<br />

den regelmäßigen Unterweisungen sollten Sie die Rettungswege und Notausgänge<br />

mit allen betroffenen Kolleginen und Kollegen abgehen. Prägen Sie<br />

sich den Rettungsweg, der Ihnen durch dieses Zeichen gewiesen wird, ein.<br />

Dann brauchen Sie ihn nicht zu suchen, wenn es zu einem Notfall kommt.<br />

Rettungsweg - Notausgang für Behinderte<br />

Zur Kennzeichnung der Rettungswege für Behinderte, insbesonders<br />

für Behinderte im Rollstuhl dient dieses Rettungszeichen,<br />

dass einen Rettungsweg (Fluchtweg) kennzeichnet, der<br />

frei von Hindernissen und Treppen ist. Es wird gewährleistet,<br />

dass über solche Rettungswege ein schnelles und sicheres<br />

Verlassen von Arbeitsplätzen und Räumen für Rollstuhlfahrer möglich ist.<br />

Augenspüleinrichtung<br />

Augenspüleinrichtungen sind kleine Duschen, aus denen auf<br />

Hebeldruck Wasser nach oben gesprüht wird.<br />

Sie werden in der Regel in einer solchen Höhe angebracht,<br />

dass man sich leicht darüber beugen kann, um die Augen<br />

schnell auszuspülen. Sie sind dort zu verwenden, wo die<br />

Gefahr der Augenverätzung besteht.


Notdusche<br />

Notduschen sind Rettungseinrichtungen, mit denen Personen<br />

vollständig und schnell mit Wasser überspült werden können.<br />

Das kann zum Beispiel erforderlich sein, wenn jemand mit ätzenden<br />

Flüssigkeiten überschüttet wurde oder durch brennbare<br />

Flüssigkeiten in Brand geraten ist.<br />

Die Notdusche spült gefährliches Material ab, löscht die Kleidung<br />

und kühlt die betroffene Person.<br />

Notduschen müssen schnell öffnende Ventile haben, die griffbereit und verwechslungssicher<br />

angebracht sein müssen. Das Ventil darf, wenn es einmal geöffnet<br />

worden ist, nicht von selbst schließen. Im Notfall muss die betätigte<br />

Funktion so lange erhalten bleiben, bis sie bewusst wieder abgestellt wird.<br />

Die Notduschen sind so gebaut, dass sie alle Körperstellen sofort mit ausreichenden<br />

Wassermengen überfluten.<br />

D<strong>am</strong>it die Ventile nicht verkalken, müssen die Notduschen mindestens einmal<br />

monatlich auf ihre Funktionstüchtigkeit und Wirks<strong>am</strong>keit geprüft werden.<br />

Die Zugänge zur Notdusche, dürfen niemals verstellt sein, d<strong>am</strong>it im Ernstfall<br />

keine schwerwiegenden Folgen auftreten können.<br />

Arzt<br />

Mit diesem Zeichen wird der Arztraum gekennzeichnet. Hier<br />

finden Sie in Notfällen medizinische Hilfe. Dieser Raum<br />

sollte bekannt sein, d<strong>am</strong>it Sie im Notfall nicht lange suchen<br />

müssen<br />

Defibrillator<br />

Erste Hilfe Gerät mit dem mittels eines Stromstoßes ein<br />

Kreislaufstillstand durchbrochen wird.<br />

S<strong>am</strong>melstelle<br />

Jeder Betrieb muss für Notfälle einen Alarmplan haben.<br />

Darin sind auch S<strong>am</strong>melstellen zu kennzeichnen. Dies sind<br />

Plätze, an denen sich die Mitarbeiter treffen sollen, wenn<br />

die Arbeitsplätze geräumt werden müssen.<br />

Hier kann sodann sehr schnell festgestellt werden, ob alle<br />

Mitarbeiter den Gefahrenbereich verlassen haben oder ob noch jemand gesucht<br />

werden muss. Auch für Sie gibt es einen solchen S<strong>am</strong>melplatz, und<br />

zwar nur einen einzigen.<br />

Fragen Sie danach! Dann wissen Sie im Notfall ohne langes Suchen, wo Sie<br />

sich bei einem Alarm einfinden müssen.<br />

41


42<br />

5. Brandschutzzeichen<br />

... sind quadratisch mit roter Grundfläche und<br />

weißen Bildzeichen. Sie weisen mit klar erkennbaren<br />

Symbolen auf Brandschutzeinrichtungen<br />

hin. Die Hinweisschilder für Material zur Brandbekämpfung<br />

gemäß Kennzeichnungsverordnung ersetzen<br />

insbesondere das früher gültige "F".<br />

Richtungsanzeige:<br />

Das Brandschutzzeichen Richtungsanzeige, wird als Richtungsangabe<br />

für Brandschutzeinrichtungen nur in Verbindung<br />

mit den Zeichen Feuerlöschgerät, Feuerwehrschlauch, Leiter<br />

und Brandmeldungstelefon verwendet<br />

tragbares Feuerlöschgerät<br />

Mit diesem Zeichen wird auf einen Feuerlöscher hingewiesen.<br />

Auf die erste Sekunde und Minute kommt es an, denn ein<br />

Feuer breitet sich sehr schnell aus und ein Großbrand kann<br />

mit Selbsthilfe nicht mehr beherrscht werden! Wichtig: Bevor<br />

Sie mit Löschversuchen beginnen, geben Sie Brandalarm über Brandmelder,<br />

Brandmeldungstelefon oder durch einen Boten. Im Betrieb müssen alle darauf<br />

achten, dass die Feuerlöscher und deren Hinweisschilder jederzeit deutlich<br />

sichtbar und nicht verstellt sind. Doch auch gut zugängliche Feuerlöscher können<br />

im Ernstfall nur dann helfen, wenn sie regelmäßig gewartet und gepflegt<br />

und auf Vollständigkeit kontrolliert werden. Feuerlöscher sind mindestens alle<br />

zwei Jahre zu überprüfen (Prüfplankette)!<br />

Auch die Befestigungshöhe und -vorrichtung des Feuerlöschers müssen für jedermann<br />

handhabbar sein.<br />

Feuerwehrschlauch<br />

Hier finden Sie einen Feuerwehrschlauch, den Sie bei Bränden<br />

selbst einsetzen können. Von der Feuerwehr oder<br />

Brandschutzhelfern des Betriebes kann der Feuerwehrschlauch<br />

im Notfall benutzt werden. Dieser Feuerwehrschlauch<br />

muss von allen erreicht werden können und deshalb<br />

darf der Platz niemals verstellt sein. Jedes Hindernis kann bei Bränden<br />

den Einsatz um entscheidende Sekunden verzögern.<br />

Leiter<br />

An sehr hohen oder tiefer gelegenen Plätzen müssen Leitern<br />

eingesetzt werden, um Brände löschen oder Personen<br />

retten zu können. Für solche schwierige Ortsverhältnisse<br />

stehen Leitern zur Verfügung. Benutzen Sie diese Leitern<br />

niemals für normale Arbeiten, denn sonst besteht die Gefahr,<br />

dass sie nicht mehr dort sind, wo sie gebraucht werden.


Brandmeldungstelefon<br />

Mit diesem Brandmeldungstelefon können Sie Brände direkt<br />

melden. Dieses Zeichen kann jedoch auf alle anderen<br />

Brandmeldeeinrichtungen hinweisen.<br />

� Zögern Sie bei einem Brand nie mit Ihrer Meldung!<br />

� Lieber einmal zu früh als zu spät gemeldet!<br />

� Melden Sie den Brand immer zuerst, bevor Sie mit<br />

Löschversuchen beginnen.<br />

Hinweis auf einen<br />

nichtautomatischen Brandmelder<br />

Sollte die automatische Brandmeldeanlage nicht ansprechen<br />

und der Räumungsalarm nicht ausgelöst werden, kann mit<br />

einem nichtautomatischen Brandmelder diese Funktionen<br />

vollzogen werden.<br />

Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung<br />

Dies ist ein Brandschutzzeichen für alle Einrichtungen die<br />

für den Brandschutz notwendig sind, außer Feuerlöscher, -<br />

schläuche und -leitern.<br />

Hier findet man spezielle Hilfsmittel wie z.B.: einen Behälter<br />

mit einer Löschdecke, einen Eimer mit Löschsand udgl.<br />

Auch Rauchklappen oder ein Teich mit Löschwasser kann so gekennzeichnet<br />

sein. Wenn es kein anderes Brandschutzzeichen gibt, kann dieses angewendet<br />

werden.<br />

Sollte einmal eine Feuerlöschübung veranstaltet<br />

werden, nehmen Sie daran aktiv teil, und<br />

machen Sie sich mit dem Gebrauch von<br />

Feuerlöschern vertraut.<br />

Denn auch hier gilt:<br />

PROBIEREN GEHT ÜBER STUDIEREN !<br />

Brandschutzzeichen<br />

43


44<br />

Kombination von <strong>Sicherheits</strong>zeichen<br />

Eine Kombination von <strong>Sicherheits</strong>zeichen mit<br />

Zusatzzeichen bzw. Hinweiszeichen auf einem gemeins<strong>am</strong>en<br />

Schild ist zulässig. In diesem Fall dürfen die Lichtkante des <strong>Sicherheits</strong>zeichens<br />

sowie die Lichtkante und der Rand des Zusatzzeichens<br />

entfallen.<br />

Die Mindestgrößen und Schrifthöhen sind von den erforderlichen<br />

Erkennungsweiten abhängig.<br />

Einige Anwendungsbeispiele:


Kennzeichnung von Einbauten<br />

im Gleisbereich<br />

„Merkblatt für Kennzeichner“<br />

der Österreichischen Bundesbahnen<br />

Grundsatz: Der Aufenthalt im Bedienungsraum zwischen Einbauten<br />

und bewegten Fahrzeugen ist verboten. Das Auf- und Absteigen<br />

von/auf bewegte(n) Fahrzeugen ist im Bereich von Einbauten<br />

verboten.<br />

Einbauten bis <strong>10</strong>00 mm Höhe über Schienenoberkante (SOK) gelten<br />

als „Stolperstellen“. Höhere Einbauten können leicht gesehen werden,<br />

und werden daher im Bereich 2,20 m bis 2,40 m nicht gekennzeichnet;<br />

auch dann nicht, wenn sie in einem Bedienungsraum stehen.<br />

Zuschläge sind gesondert zu berücksichtigen.<br />

Erläuterung der Zeichen<br />

Zuschläge sind zu berücksichtigen!<br />

ANHANG<br />

Merkblatt<br />

für<br />

Kennzeichner<br />

45


ANHANG<br />

Merkblatt<br />

für<br />

Kennzeichner<br />

46<br />

1<br />

Einbauten im Bedienungsraum müssen, wenn höher als<br />

<strong>10</strong>00 mm über SOK, nicht gekennzeichnet werden, da der Aufenthalt<br />

zwischen ihnen und bewegten Fahrzeugen ohnehin verboten<br />

ist (ÖBB 40), sie keine Stolperstellen darstellen und sie<br />

beim Vorbeifahren <strong>am</strong> Fahrzeug keine Gefahr sind.<br />

>> vergleiche jedoch „Farbgebung“ auf Seite 50!<br />

2<br />

Stolperstellen alleine müssen jedenfalls gekennzeichnet werden.


3<br />

Einbauten im seitlichen <strong>Sicherheits</strong>abstand sind bis <strong>10</strong>00 mm über<br />

SOK an der Gefahrenseite schwarz/gelb zu kennzeichnen.<br />

4<br />

Einbauten im seitlichen <strong>Sicherheits</strong>abstand sind<br />

von über 2000 mm bis 2200 mm Abstand von der Gleisachse<br />

von <strong>10</strong>00mm bis 3050mm über SOK schwarz/gelb zu kennzeichnen.<br />

ANHANG<br />

Merkblatt<br />

für<br />

Kennzeichner<br />

47


ANHANG<br />

Merkblatt<br />

für<br />

Kennzeichner<br />

48<br />

5<br />

Seitenr<strong>am</strong>pen sind an der Stirnseite rot/weiss zu kennzeichnen.<br />

5a<br />

Bahnsteigkanten mit einer Höhe von 550 mm über SOK oder<br />

mehr sind dann an den Stirnseiten rot/weiss zu kennzeichnen,<br />

wenn die Art der regelmäßigen Verschubabwicklung einen Aufenthalt<br />

außen auf bewegten Fahrzeugen (kantenseitig)<br />

erforderlich macht


6 ANHANG<br />

Stellen im Bedienungsraum (wie oben der Sockel) müssen<br />

nicht gekennzeichnet werden, wenn sie zu leicht erkennbaren<br />

Objekten über <strong>10</strong>00 mm über SOK gehören.<br />

7<br />

Einbauten im seitlichen <strong>Sicherheits</strong>abstand sind<br />

bis kleiner gleich 2000 mm Abstand von der Gleisachse<br />

von <strong>10</strong>00 mm bis 3050 mm über SOK rot/weiss zu kennzeichnen.<br />

Merkblatt<br />

für<br />

Kennzeichner<br />

49


ANHANG<br />

Merkblatt<br />

für<br />

Kennzeichner<br />

50<br />

Farbgebung<br />

Für Hemmschuhständer, Neumannsäulen<br />

und Heizständer (Heizständer gegebenenfalls<br />

an den Kanten) mit Zubehör ist die<br />

Farbe „GELB“ zu wählen.<br />

Bei Masten und dgl. welche in<br />

Verkehrswegen, Bedienungsräumen<br />

und Zugängen eingebaut<br />

sind, ist bei einer horizontalen<br />

Längsausdehnung von 150 mm<br />

oder weniger (z.B.: Lichtmaste<br />

mit einem Durchmesser von 140<br />

mm) in einer Höhe von <strong>10</strong>00<br />

mm bis 2000 mm über SOK die<br />

Farbe "Gelb" zu wählen.


Impressum:<br />

Medieninhaber und Herausgeber:<br />

Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau<br />

Für den Inhalt verantwortlich:<br />

Ing. Wilhelm Schmudermeyer (Hauptteil) und<br />

Christian Pretterhofer (ÖBB-Anhang)<br />

Redaktion: Dr. Andreas Winkelbauer<br />

Layout: W. Meissner<br />

Druck: xxxxxxxx<br />

51


Hauptstelle WIEN:<br />

<strong>10</strong>61 <strong>Wien</strong>, Linke <strong>Wien</strong>zeile 48-52<br />

Tel.: (01) 588 48-0, Basa: (880) 2350-0<br />

Geschäftsstelle GRAZ:<br />

80<strong>10</strong> Graz, Lessingstraße 20<br />

Tel.: (0316) 330-0<br />

Gesundheits- u. Betreuungszentrum Linz<br />

Bahnhofplatz 3-6, 4020 Linz<br />

Telefon: (070) 65 23 480; BASA: (870) 5420<br />

Außenstelle Salzburg<br />

Hauptbahnhof, Südtirolerplatz 1, 5020 Salzburg<br />

Telefon: (0662) 87 71 85; BASA: (8744) 5323<br />

Außenstelle Innsbruck<br />

Südtirolerplatz 3, 6020 Innsbruck<br />

Telefon: (0512) 58 59 01; BASA: (860) 1446<br />

Außenstelle Graz<br />

Hauptbahnhof, Europaplatz 2/Stiege 1, 8020 Graz<br />

Telefon: (0316) 71 13 32; BASA: (8955) 315<br />

Gesundheits- u. Betreuungszentrum Villach<br />

Bahnhofsplatz 1, 9500 Villach<br />

Telefon: (04242) 28 473-0, BASA: (890) 40440<br />

Außenstelle Eisenerz<br />

H<strong>am</strong>merplatz 1, 8790 Eisenerz<br />

Telefon: (03848) 81 30 <strong>10</strong>0<br />

Betreuungsstelle Köflach<br />

Kärntner Straße 9, 8580 Köflach<br />

Telefon: (03144) 3523<br />

www.vaeb.at

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