Technische Bedingungen und Hinweise der Energieversorgung ...
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<strong>Technische</strong> <strong>Technische</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>und</strong> <strong>und</strong> <strong>Hinweise</strong> <strong>Hinweise</strong> <strong>der</strong> Energieve Energiever- Energieve<br />
rrr<br />
sorgung sorgung Rüsselsheim Rüsselsheim GmbH GmbH (TBH)<br />
Erläuterungen Erläuterungen <strong>und</strong> <strong>und</strong> ergänzende ergänzende Bestimmungen Bestimmungen zu zu den<br />
den<br />
TAB TAB 2007 2007 <strong>und</strong> den entsprechenden entsprechenden VDE VDE- VDE<br />
Anwendungsregeln<br />
Anwendungsregeln<br />
Für Für die die Errichtung, Errichtung, Errichtung, Erweiterung, Erweiterung, Erweiterung, Än<strong>der</strong>ung, Än<strong>der</strong>ung, Än<strong>der</strong>ung, Instandhaltung Instandhaltung <strong>und</strong> <strong>und</strong> Inbetriebse nbetriebse nbetriebset- nbetriebsett<br />
t<br />
zung zung von von von elektrischen elektrischen Anlagen Anlagen <strong>und</strong> <strong>und</strong> <strong>und</strong> den den Einbau Einbau von von Elektrizitätsmesseinric<br />
Elektrizitätsmesseinrich-<br />
Elektrizitätsmesseinric<br />
Elektrizitätsmesseinrichh<br />
h<br />
tungen tungen im im Netzgebiet Netzgebiet <strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Energieversorgung</strong> <strong>Energieversorgung</strong> Rüsselsheim Rüsselsheim Rüsselsheim GmbH<br />
GmbH<br />
Stand Stand September September 201 2011 201<br />
Version Version Version 2. 2.2<br />
2.
<strong>Technische</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Hinweise</strong> <strong>der</strong> <strong>Energieversorgung</strong> Rüsselsheim GmbH (TBH)<br />
Inhalt<br />
Inhalt<br />
Inhalt ......................................................................................................................................................... 2<br />
Verzeichnis <strong>der</strong> Anlagen .......................................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.<br />
Verzeichnis <strong>der</strong> Abkürzungen ........................................................................................................................ 4<br />
Vorwort ...................................................................................................................................................... 6<br />
1. Geltungsbereich ...................................................................................................................................... 7<br />
2. Anmeldeverfahren ................................................................................................................................... 8<br />
3. Überprüfung <strong>der</strong> elektrischen Anlage ......................................................................................................... 9<br />
4. Netzanschluss ....................................................................................................................................... 10<br />
5. Inbetriebsetzung <strong>der</strong> elektrischen Anlage ................................................................................................. 11<br />
5.1 Elektrische Anlage............................................................................................................................ 11<br />
5.2 Hausanschluss in einem Hausanschlussraum ....................................................................................... 12<br />
5.3 Montagetermine .............................................................................................................................. 12<br />
6. Messeinrichtungen ................................................................................................................................. 13<br />
6.1 Allgemeine <strong>Hinweise</strong> ....................................................................................................................... 13<br />
6.2 Geräteanfor<strong>der</strong>ungen bei neuen Messstellen ...................................................................................... 14<br />
6.3 Geräteanfor<strong>der</strong>ungen bei Smart Metering ........................................................................................... 15<br />
6.4 Messeinrichtungen > 63 A (Wandlermessung) ..................................................................................... 15<br />
6.5 Anschluß Kommunikationseinrichtung bei Smart Metering .................................................................... 15<br />
7. Vorgaben für die Datenkommunikation .................................................................................................... 16<br />
8. Anlagen zur Heizung o<strong>der</strong> Klimatisierung (Wärmepumpen) ........................................................................ 17<br />
8.1 Erläuterungen für den Anschluss <strong>und</strong> Betrieb von Elektro-Wärmepumpen <strong>und</strong> sonstigen unterbrechbaren<br />
Verbrauchseinrichtungen Anschlussbedingungen ....................................................................................... 17<br />
8.2 <strong>Hinweise</strong> für die Installation von Wärmespeicher-Anlagen .................................................................... 17<br />
9. Tonfrequenz-R<strong>und</strong>steueranlagen .............................................................................................................. 18<br />
10. Baustrom <strong>und</strong> an<strong>der</strong>e provisorische Anschlüsse ....................................................................................... 19<br />
11. Eigenerzeugungsanlagen <strong>und</strong> Notstromaggregate.................................................................................... 20<br />
12. EEG- <strong>und</strong> KWK-Anlagen ......................................................................................................................... 20<br />
September-11 EVR 34/PZ Version 2.1 Seite 2 von 29
<strong>Technische</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Hinweise</strong> <strong>der</strong> <strong>Energieversorgung</strong> Rüsselsheim GmbH (TBH)<br />
12.1 Umsetzung <strong>der</strong> §33 Abs. 2 EEG 2009 <strong>und</strong> des § 4 Abs. 3a KWK-G 2009 – Auswirkungen auf den Zählerplatz<br />
<strong>und</strong> die Messung ................................................................................................................................... 20<br />
12.1.1 <strong>Technische</strong> Mindestanfor<strong>der</strong>ungen ................................................................................................. 20<br />
12.1.2 <strong>Technische</strong> Ausführung ................................................................................................................. 21<br />
12.1.3 Ausgestaltung des Zählerplatzes .................................................................................................... 21<br />
13. Inkrafttreten ........................................................................................................................................ 21<br />
14. Ansprechpartner-Notrufnummer ............................................................................................................ 22<br />
Anlage 1 zur TBH Strom <strong>der</strong> EVR Hauptstromversorgung ................................................................................ 23<br />
Anlage 2 zur TBH Strom <strong>der</strong> EVR Standard-Zählerplatz seit Februar 2010 ......................................................... 24<br />
Anlage 3 zur TBH Strom <strong>der</strong> EVR Elektro-Direktheizung ................................................................................ 24<br />
Anlage 3 zur TBH Strom <strong>der</strong> EVR Elektro-Direktheizung ................................................................................ 25<br />
Anlage 4 zur TBH Strom <strong>der</strong> EVR Elektro-Wärmepumpe ................................................................................ 26<br />
Anlage 5 zur TBH Strom <strong>der</strong> EVR Solar-Erzeugungsanlage – Direkteinspeisung – 3-Punkt-Befestigung .................. 26<br />
Anlage 5 zur TBH Strom <strong>der</strong> EVR Solar-Erzeugungsanlage – Direkteinspeisung – 3-Punkt-Befestigung .................. 27<br />
Anlage 6 zur TBH Strom <strong>der</strong> EVR Solar-Erzeugungsanlage – Volleinspeisung-eHZ Zählerplatz .............................. 28<br />
Anlage 7 zur TBH Strom <strong>der</strong> EVR Solar-Erzeugungsanlage – Überschusseinspeisung-eHZ Zählerplatz .................... 29<br />
September-11 EVR 34/PZ Version 2.1 Seite 3 von 29
<strong>Technische</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Hinweise</strong> <strong>der</strong> <strong>Energieversorgung</strong> Rüsselsheim GmbH (TBH)<br />
Verzeichnis Verzeichnis <strong>der</strong> <strong>der</strong> Abkürzungen<br />
Abkürzungen<br />
EEG Erneuerbare-Energien-Gesetz<br />
FNN Forum zur Weiterentwicklung von Netztechnik <strong>und</strong> Netzbetrieb im VDE<br />
KWK Kraft-Wärme-Kopplung<br />
NAV Verordnung über Allgemeine <strong>Bedingungen</strong> für den Netzanschluss <strong>und</strong> dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung<br />
in Nie<strong>der</strong>spannung (Nie<strong>der</strong>spannungsanschlussverordnung – NAV ) vom 01.11.2006<br />
EVR <strong>Energieversorgung</strong> Rüsselsheim GmbH (vormals Gasversorgung Rüsselsheim GmbH)<br />
TAB <strong>Technische</strong> Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Nie<strong>der</strong>spannungsnetz<br />
TBH <strong>Technische</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Hinweise</strong> <strong>der</strong> <strong>Energieversorgung</strong> Rüsselsheim GmbH<br />
TRE Tonr<strong>und</strong>steuerempfänger<br />
WP Wärmepumpe<br />
MSB Messstellenbetreiber<br />
VNB Verteilnetzbetreiber<br />
September-11 EVR 34/PZ Version 2.1 Seite 4 von 29
<strong>Technische</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Hinweise</strong> <strong>der</strong> <strong>Energieversorgung</strong> Rüsselsheim GmbH (TBH)<br />
Begriffe<br />
Begriffe<br />
Anlagenbetreiber Gemäß § 3 Abs. 2 EEG [4] ist "Anlagenbetreiberin o<strong>der</strong> Anlagenbetreiber", wer unabhängig<br />
vom Eigentum die Anlage für die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien<br />
o<strong>der</strong> aus Grubengas nutzt.<br />
Gemäß § 3 Abs. 10 KWK-G [5] sind Betreiber von KWK-Anlagen im Sinne dieses Gesetzes<br />
diejenigen, die den Strom in eines <strong>der</strong> in § 3 Abs. 9 KWK-G genannten Netze einspeisen.<br />
Die Betreibereigenschaft ist unabhängig von <strong>der</strong> Eigentümerstellung des Anlagenbetreibers.<br />
Anlagenbetreiber im Sinne dieser <strong>Technische</strong>n <strong>Bedingungen</strong> sind neben den vorgenannten<br />
Anlagenbetreibern auch Netznutzer mit überwiegen<strong>der</strong> Lieferung (Einspeisung) von<br />
Strom in das Elektrizitätsversorgungsnetz.<br />
Anschlußnutzer Letztverbraucher im Sinne von § 3 Nr. 25 EnWG [1], <strong>der</strong> im Rahmen eines Anschlussnutzungsverhältnisses<br />
einen Anschluss am Verteilungsnetz des NB zur Entnahme von<br />
Elektrizität nutzt.<br />
Erzeugungsanlagen Im Sinne dieser <strong>Technische</strong>n <strong>Bedingungen</strong> sind Anlagen zur Erzeugung von Strom, die<br />
direkt o<strong>der</strong> indirekt an das Netz <strong>der</strong> allgemeinen Elektrizitätsversorgung angeschlossen<br />
sind.<br />
Kommunikationseinrichtung Im Sinne dieser <strong>Technische</strong>n <strong>Bedingungen</strong> dient die Kommunikationseinrichtung<br />
zur Übertragung von Messwerten zwischen Messeinrichtung <strong>und</strong> Zählerfernauslesesystem.<br />
Messeinrichtung Im Sinne dieser <strong>Technische</strong>s <strong>Bedingungen</strong> sind Messeinrichtungen alle zur Erfassung<br />
<strong>und</strong> Übertragung von Messwerten notwendigen technischen Komponenten an <strong>der</strong><br />
Messstelle, wie Zähler, Zusatzeinrichtungen, Messwandler sowie Kommunikations-, Tarif-<br />
<strong>und</strong> Steuereinrichtungen.<br />
Messstellenbetrieb gemäß § 3 Nr. 26b EnWG [1] <strong>der</strong> Einbau, <strong>der</strong> Betrieb <strong>und</strong> die Wartung von Messeinrichtungen.<br />
Diese Aufgabe wird vom MSB wahrgenommen. Im Sinne dieser Anwendungsregel<br />
gilt dies auch für Erzeugungsanlagen. Sofern nichts an<strong>der</strong>es vereinbart wurde, ist<br />
<strong>der</strong> Netzbetreiber <strong>der</strong> MSB.<br />
Netzbetreiber (NB) Betreiber eines Elektrizitätsversorgungsnetzes i. S. des § 3. Nr. 2 EnWG [1].<br />
Steuereinrichtungen Durch Zähler ermittelte Messwerte können verschiedenen Zeiträumen (Tarifzeiten, z. B.<br />
Hoch- <strong>und</strong> Nie<strong>der</strong>tarif) zugeordnet werden. Eine Steuereinrichtung dient in Verbindung<br />
mit dem Zähler bzw. <strong>der</strong> Zusatzeinrichtung <strong>der</strong> Umschaltung zwischen diesen Tarifzeiten.<br />
Darüber hinaus kann <strong>der</strong> Betrieb von Verbrauchern zu bestimmten Zeiten (Netzauslastung,<br />
Netzanschlusskapazität, Anlagensperrung) über Steuereinrichtungen reglementiert<br />
werden.<br />
Zusatzeinrichtungen Komponente einer Messeinrichtung, die <strong>der</strong> Ermittlung, Darstellung o<strong>der</strong> Weiterverarbeitung<br />
von Messwerten dient. Sie verwendet die von einem zugelassenen Zähler über<br />
eine Schnittstelle gelieferten Signale <strong>und</strong> Daten.<br />
September-11 EVR 34/PZ Version 2.1 Seite 5 von 29
<strong>Technische</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Hinweise</strong> <strong>der</strong> <strong>Energieversorgung</strong> Rüsselsheim GmbH (TBH)<br />
Vorwort<br />
Vorwort<br />
Die <strong>Technische</strong>n <strong>Bedingungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Hinweise</strong> Strom (TBH Strom) <strong>der</strong> <strong>Energieversorgung</strong> Rüsselsheim GmbH (EVR)<br />
beinhalten Regelungen <strong>und</strong> Abläufe für die Errichtung <strong>und</strong> Än<strong>der</strong>ung von K<strong>und</strong>enanlagen zur Elektrizitätsversorgung<br />
(elektrischen Anlagen) im Netzgebiet <strong>der</strong> EVR. Als Eigentumsgrenze <strong>und</strong> somit Beginn <strong>der</strong> K<strong>und</strong>enanlage<br />
gelten die Eingangsklemmen des Hausanschlusskastens (HAK) o<strong>der</strong> des Außenwandkastens (AWK) bzw. <strong>der</strong> Hausanschlusssäule<br />
(HAS).<br />
Elektrische Anlagen sind nach <strong>der</strong> Verordnung über Allgemeine <strong>Bedingungen</strong> für den Netzanschluss <strong>und</strong> dessen<br />
Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Nie<strong>der</strong>spannung (Nie<strong>der</strong>spannungsanschlussverordnung - NAV), dem<br />
Stand <strong>der</strong> Technik, dem technischen Regelwerk <strong>und</strong> den technischen <strong>Bedingungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Hinweise</strong>n <strong>der</strong> EVR zu<br />
errichten, zu erweitern, zu än<strong>der</strong>n, instand zu halten <strong>und</strong> in Betrieb zu setzen.<br />
Im Netzgebiet <strong>der</strong> EVR gilt die TAB 2007 bzw. die entsprechenden VDE-Anwendungsregeln welche einzelne Kapitel<br />
<strong>der</strong> TAB 2007 ersetzen. Arbeiten an elektrischen Anlagen sind nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines<br />
Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen (nachfolgend Installationsunternehmen genannt) unter<br />
Anerkennung <strong>der</strong> NAV auszuführen.<br />
Um Arbeiten an elektrischen elektrischen Anlagen Anlagen einschließlich einschließlich <strong>der</strong> <strong>der</strong> Inbetriebsetzung Inbetriebsetzung verantwortungsbewusst verantwortungsbewusst durchführen durchführen zu<br />
können, können, können, verpflichtet verpflichtet sich sich das das Ins Installationsunternehmen<br />
Ins tallationsunternehmen zur ständigen ständigen Information <strong>und</strong> Weiterbildung in allen Fr Fra- Fr<br />
a<br />
gen gen <strong>der</strong> <strong>der</strong> Ausführung Ausführung von von Installationsarbeiten Installationsarbeiten an an elektrischen Anlagen <strong>und</strong> <strong>der</strong> Neuerungen auf auf dem dem Gebiet <strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Installationstechnik Installationstechnik <strong>und</strong> <strong>und</strong> – zur zur För<strong>der</strong>ung För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>der</strong> gemeinsamen gemeinsamen Interessen Interessen - zum um engen engen Kontakt mit den Ansprechpar Ansprechpart- Ansprechpar<br />
t<br />
nern nern <strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>der</strong> EVR.<br />
EVR.<br />
Die jeweils gültige Version dieser TBH kann im Internet unter<br />
http://www.<strong>Energieversorgung</strong>-ruesselsheim.de/Netze/Stromnetz<br />
abgerufen werden. Die EVR bedient sich zur Erfüllung <strong>der</strong> ihr als Netzbetreiber obliegenden Rechte <strong>und</strong> Pflichten<br />
<strong>der</strong> count+care GmbH <strong>und</strong> an<strong>der</strong>en Dritten, die im Namen <strong>und</strong> im Auftrag <strong>der</strong> EVR tätig werden.<br />
September-11 EVR 34/PZ Version 2.1 Seite 6 von 29
<strong>Technische</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Hinweise</strong> <strong>der</strong> <strong>Energieversorgung</strong> Rüsselsheim GmbH (TBH)<br />
1. 1. Geltungsbereich<br />
Erläuterungen Erläuterungen Erläuterungen zu zu den den TAB TAB 2007 2007 Abschnitt Abschnitt 1<br />
1<br />
Netzgebiet<br />
Netzgebiet<br />
Diese technischen <strong>Bedingungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Hinweise</strong> (TBH) gelten für den Bau <strong>und</strong> die Inbetriebsetzung von elektrischen<br />
Anlagen sowie für den Einbau von Elektrizitätsmess- <strong>und</strong> Kommunikationseinrichtungen (Messeinrichtungen genannt)<br />
im Netzgebiet <strong>der</strong> EVR.<br />
Das Netzgebiet umfasst das gesamte Stadtgebiet Rüsselsheim einschließlich <strong>der</strong> Stadtteile Haßloch, Königstädten<br />
<strong>und</strong> Bauschheim.<br />
Eine Übersicht des Netzgebietes kann auf <strong>der</strong> EVR-Website eingesehen werden.<br />
http://www.<strong>Energieversorgung</strong>-ruesselsheim.de/Netze/Stromnetz<br />
Geltung Geltung Geltung <strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>der</strong> TAB TAB 2007 2007 2007 bzw. <strong>der</strong> VDE VDE-Anwendungsregeln<br />
VDE<br />
Anwendungsregeln<br />
Im Netzgebiet <strong>der</strong> EVR gelten die „<strong>Technische</strong>n Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Nie<strong>der</strong>spannungsnetz<br />
– TAB 2007“ bzw. die entsprechenden VDE-Anwendungsregeln o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Regelungen welche einzelne<br />
Kapitel <strong>der</strong> TAB 2007 ersetzen, soweit in diesen TBH keine abweichenden Regelungen getroffen werden.<br />
September-11 EVR 34/PZ Version 2.1 Seite 7 von 29
<strong>Technische</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Hinweise</strong> <strong>der</strong> <strong>Energieversorgung</strong> Rüsselsheim GmbH (TBH)<br />
2. . Anmeldeverfahren<br />
Erläuterungen Erläuterungen Erläuterungen zu zu den den TAB TAB 2007 2007 Abschnitt Abschnitt 2<br />
2<br />
Nach Zusendung des vom K<strong>und</strong>en ausgefüllten Vordrucks „Netz- / Hausanschluss Anfrage“ erhält dieser ein Angebot<br />
für die gewünschten Leistungen. Nach schriftlicher Beauftragung <strong>und</strong> erfolgter Herstellung, Än<strong>der</strong>ung bzw.<br />
Verstärkung jedoch rechtzeitig vor Inbetriebnahme <strong>der</strong> elektrischen Anlage ist vom Installationsunternehmen <strong>der</strong><br />
„Antrag auf Inbetriebsetzung einer elektrischen Anlage“ lesbar (d.h. in Maschinenschrift o<strong>der</strong> Druckschrift) <strong>und</strong><br />
vollständig ausgefüllt <strong>und</strong> unterschrieben bei EVR einzureichen. Die jeweiligen Formulare können auf <strong>der</strong> EVR-<br />
Website<br />
http://www.<strong>Energieversorgung</strong>-ruessels-heim.de/Netze/Stromnetz<br />
im Downloadbereich herunter geladen werden.<br />
Pro Zähler ist ein Antragsformular einzureichen. Die vollständig ausgefüllten <strong>und</strong> unterschriebenen Formulare sind<br />
mindestens fünf Arbeitstage vor Inbetriebsetzung <strong>der</strong> Anlage bei <strong>der</strong> Annahmestelle einzureichen; bei Sammelmeldungen<br />
(d.h. wenn mehr als zehn Zähler zu setzen sind) mindestens zehn Arbeitstage vorher.<br />
Anlagenerweiterung<br />
Anlagenerweiterung<br />
Anlagenerweiterungen werden hinsichtlich <strong>der</strong> Anmeldung <strong>und</strong> Fertigstellung wie Neuanlagen behandelt. Auf dem<br />
Vordruck wird zusätzlich <strong>der</strong> Anschlussnehmer <strong>und</strong> die Zählernummer eingetragen. Der Errichter vergewissert sich,<br />
dass Hausanschluss, Hauptleitung <strong>und</strong> Messeinrichtung für die Erweiterung ausreichend bemessen sind. Die vom<br />
VNB genehmigte Anlagenerweiterung wird nach Ausführung durch den Errichter, auch wenn die Messeinrichtung<br />
nicht ausgewechselt werden muss, mittels „Antrag auf Inbetriebsetzung einer elektrischen Anlage“ gemeldet.<br />
Anlagentrennung/Anlagenzusammenlegung<br />
Anlagentrennung/Anlagenzusammenlegung<br />
Bei Trennung von Anlagen – sofern keine Anschlussverstärkung erfor<strong>der</strong>lich wird – sowie bei Demontage o<strong>der</strong><br />
Zusammenlegung von Anlagen wird jeweils <strong>der</strong> „Antrag auf Inbetriebsetzung einer elektrischen Anlage“ mit Angabe<br />
<strong>der</strong> Anschlussnehmern <strong>und</strong> Zählernummer eingereicht.<br />
Außerbetriebnahme<br />
Außerbetriebnahme<br />
Sollen Mess-/Steuereinrichtungen demontiert werden, wird dies dem VNB mittels „Antrag auf Inbetriebsetzung<br />
einer elektrischen Anlage“ gemeldet. Die Demontage von Messeinrichtungen erfolgt ausschließlich durch den<br />
Messstellenbetreiber.<br />
Steuereinrichtungen werden ausschließlich durch den VNB o<strong>der</strong> dessen Beauftragten demontiert.<br />
Wie<strong>der</strong>inbetriebn<br />
Wie<strong>der</strong>inbetriebnahme Wie<strong>der</strong>inbetriebn ahme von von Elektroanlagen<br />
Elektroanlagen<br />
War eine Mess-/Steuereinrichtung ausgebaut, wird ein neuer Inbetriebsetzungsantrag durch einen eingetragenen<br />
Elektro-Techniker-Handwerker gestellt.<br />
Unvollständig ausgefüllte Antragsformulare verzögern die Bearbeitung<br />
September-11 EVR 34/PZ Version 2.1 Seite 8 von 29
<strong>Technische</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Hinweise</strong> <strong>der</strong> <strong>Energieversorgung</strong> Rüsselsheim GmbH (TBH)<br />
3. 3. Überprüfung <strong>der</strong> elektrischen Anlage<br />
Erläuterungen Erläuterungen zu zu den den TAB TAB 2007 2007 Abschnitt Abschnitt 3<br />
3<br />
Die EVR ist gemäß <strong>der</strong> NAV berechtigt, elektrische Anlagen vor <strong>und</strong> nach <strong>der</strong> Inbetriebsetzung zu überprüfen.<br />
Werden dabei Mängel erkannt, informiert die EVR hierüber unverzüglich das betreffende Installationsunternehmen<br />
<strong>und</strong> for<strong>der</strong>t es auf, die Mängel innerhalb einer gesetzten Frist zu beseitigen. Handelt es sich bei den erkannten<br />
Mängeln um sicherheitsrelevante Mängel, wird hierüber auch <strong>der</strong> Anschlussnehmer bzw. Anschlussnutzer informiert.<br />
Werden Mängel festgestellt, die die Sicherheit gefährden o<strong>der</strong> erhebliche Störungen erwarten lassen, so ist die<br />
EVR berechtigt, den Anschluss zu verweigern o<strong>der</strong> die Anschlussnutzung zu unterbrechen; bei Gefahr für Leib o<strong>der</strong><br />
Leben ist sie hierzu verpflichtet. Durch Vornahme o<strong>der</strong> Unterlassung <strong>der</strong> Überprüfung <strong>der</strong> Anlage sowie durch<br />
<strong>der</strong>en Anschluss an das Verteilernetz übernimmt die EVR keine Haftung für <strong>der</strong>en Mängelfreiheit. Dies gilt nicht,<br />
wenn sie bei einer Überprüfung Mängel festgestellt hat, die eine Gefahr für Leib o<strong>der</strong> Leben darstellen. Je<strong>der</strong><br />
zusätzliche Zeitaufwand <strong>der</strong> EVR o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Erfüllungsgehilfen, <strong>der</strong> auf einen Mangel an <strong>der</strong> elektrischen Anlage<br />
zurückzuführen ist, wird dem Installationsunternehmen in Rechnung gestellt (siehe „Antrag auf Inbetriebsetzung<br />
einer elektrischen Anlage“).<br />
Die Vornahme o<strong>der</strong> Unterlassung einer Überprüfung von elektrischen Anlagen sowie durch <strong>der</strong>en Anschluss an das<br />
Verteilernetz durch die EVR übernimmt die EVR keine Haftung für die Mängelfreiheit <strong>der</strong> Anlage <strong>und</strong> entbindet das<br />
Installationsunternehmen nicht von <strong>der</strong> Haftung <strong>der</strong> elektrischen Anlage.<br />
September-11 EVR 34/PZ Version 2.1 Seite 9 von 29
<strong>Technische</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Hinweise</strong> <strong>der</strong> <strong>Energieversorgung</strong> Rüsselsheim GmbH (TBH)<br />
4. . Netzanschluss<br />
Erläuterungen Erläuterungen zu zu den den TAB TAB 2007 2007 Abschnitt Abschnitt 5<br />
5<br />
Der Anmeldung eines Netzanschlusses (Neuanschluss) muss ein amtlicher Lageplan in Kopie beigefügt werden.<br />
Die Nennspannung des Nie<strong>der</strong>spannungsnetzes beträgt 230/400 V. Die Betriebsspannung an <strong>der</strong> Übergabestelle<br />
(in <strong>der</strong> Regel <strong>der</strong> Hausanschlusskasten) liegt im Toleranzbereich nach DIN IEC 60038 (VDE 0175). In DIN EN 50160<br />
sind weitere Merkmale <strong>der</strong> Spannung angegeben.<br />
Der Toleranzbereich <strong>der</strong> Netzspannung beträgt: plus 10 % minus 10 %<br />
Die Netzform am Übergabepunkt ist ein TN-C-System (4-Leiter-System).<br />
Bei <strong>der</strong> Festlegung von Netzanschlusseinrichtungen, Messeinrichtungen <strong>und</strong> Verteilungen ist die jeweilig anzuwendende<br />
Landesbauordnung zu beachten. Hieraus ist abzuleiten, dass in Treppenhäusern <strong>der</strong> Gebäudeklasse 3 <strong>und</strong> 4<br />
(hierzu zählen auch Mehrfamilienhäuser), keine Hausanschlusskästen installiert werden dürfen. Ebenfalls sind in<br />
Treppenhäusern Messeinrichtungen <strong>und</strong> Hauptverteiler nicht zulässig. Eine vorherige Abstimmung mit allen Beteiligten<br />
(Architekten, Planern, Bauherren, Installationsunternehmen sowie <strong>der</strong> EVR) wird dringend empfohlen. <strong>Technische</strong><br />
Fragen sind vom Vertragsinstallationsunternehmen im Vorfeld <strong>der</strong> Ausführung mit <strong>der</strong> EVR zu klären. Im<br />
Bedarfsfall sind für Überprüfungen auf Veranlassung von EVR weitere Planunterlagen vorzulegen. Sollten Unklarheiten<br />
bestehen, so ist eine vorherige Absprache mit dem zuständigen Ansprechpartner <strong>der</strong> EVR erfor<strong>der</strong>lich. Für<br />
die Ausführung des Hausanschlussraumes <strong>und</strong> des Netzanschlusses gelten DIN 18012, DIN 18015, DIN VDE 0100<br />
<strong>und</strong> DIN VDE 0211. Hausanschlusskästen, Hauptverteiler <strong>und</strong> Messeinrichtungen müssen frei zugänglich <strong>und</strong> sicher<br />
bedienbar sein, Bedienungs- <strong>und</strong> Arbeitsflächen vor diesen Betriebseinrichtungen müssen mindestens 1,20 m<br />
betragen. Die Nennstromstärke <strong>der</strong> Sicherungen im Hausanschlusskasten wird gemäß <strong>der</strong> angemeldeten Leistung<br />
(kVA) unter Berücksichtigung des Gleichzeitigkeitsfaktors) von <strong>der</strong> EVR festgelegt, ggf. muss das Installationsunternehmen<br />
diese Sicherungen dem Querschnitt <strong>der</strong> installierten Hauptleitung anpassen.<br />
September-11 EVR 34/PZ Version 2.1 Seite 10 von 29
<strong>Technische</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Hinweise</strong> <strong>der</strong> <strong>Energieversorgung</strong> Rüsselsheim GmbH (TBH)<br />
5. . Inbetriebsetzung <strong>der</strong> elektrischen Anlage<br />
Erläuterungen Erläuterungen zu zu den den TAB TAB 2007 2007 Abschnitt Abschnitt 2, 2, 5 5 <strong>und</strong> <strong>und</strong> 6<br />
6<br />
5.1 .1 Elektrische Anlage<br />
Das Installationsunternehmen setzt die elektrische Anlage im Auftrag <strong>der</strong> EVR durch Einsetzen <strong>der</strong> Hausanschlusssicherungen<br />
<strong>und</strong> Überprüfung <strong>der</strong> Drehrichtung (Rechtsdrehfeld) in Betrieb (§ 14 NAV).<br />
Die Außenleiter (L1, L2, L3), <strong>der</strong> Neutralleiter (N) <strong>und</strong> <strong>der</strong> Schutzleiter (PE) bzw. <strong>der</strong> PEN-Leiter müssen in <strong>der</strong><br />
gesamten elektrischen Anlage - auch an <strong>der</strong> Zählerstelle - durchgängig gekennzeichnet sein.<br />
Erfolgt - bedingt durch einen Störungsfall - ein Sicherungswechsel, so muss die DIN EN 60269-1 (VDE 0636-10)<br />
angewendet werden. Die Auswechslung <strong>der</strong> Hausanschluss- <strong>und</strong> Zählervorsicherung ist <strong>der</strong> EVR mittels Inbetriebsetzungsanzeige<br />
mitzuteilen, damit <strong>der</strong> Hausanschluss wie<strong>der</strong> plombiert werden kann.<br />
Die EVR nimmt die Anlage vom Hausanschlusskasten bis zur Trennstelle vor <strong>der</strong> Messeinrichtung in Betrieb. Die<br />
Messeinrichtung wird durch den Messstellenbetreiber in Betrieb genommen. Nach EnWG §21b (1) ist <strong>der</strong> Messstellenbetrieb<br />
sowie die Messung <strong>der</strong> gelieferten Energie sind Aufgabe des Betreibers von <strong>Energieversorgung</strong>snetzen,<br />
soweit nicht eine an<strong>der</strong>weitige Vereinbarung getroffen worden ist. Werden Fehler o<strong>der</strong> Mängel festgestellt,<br />
welche die Sicherheit gefährden o<strong>der</strong> erhebliche Störungen erwarten lassen, so wird die Anlage von <strong>der</strong> EVR erst<br />
in Betrieb genommen, nachdem diese Fehler o<strong>der</strong> Mängel behoben sind. Die EVR kann vom Errichter den Ersatz<br />
aller Aufwendungen verlangen, welche <strong>der</strong> EVR dadurch entstehen, dass die Elektroanlage trotz Vorlage <strong>der</strong> Inbetriebsetzungsanzeige<br />
nicht den DIN VDE-Bestimmungen bzw. den TAB entspricht. Wenn Elektro-Techniker-<br />
Handwerker wie<strong>der</strong>holt gegen DIN VDE-Bestimmungen, DIN Normen, die TAB <strong>und</strong> Ausführungsbestimmungen<br />
verstoßen, werden Maßnahmen entsprechend den „Gr<strong>und</strong>sätzen für die Zusammenarbeit von Elektrizitätsversorgungsunternehmen<br />
<strong>und</strong> Elektroinstallateuren“ <strong>und</strong> erfor<strong>der</strong>lichenfalls <strong>der</strong> Gewerbeordnung § 35 (Gewerbeuntersagung<br />
wegen Unzulässigkeit) eingeleitet. Die EVR behält sich das Recht vor, je<strong>der</strong>zeit die Ausführung <strong>der</strong> Arbeiten<br />
zu überwachen.<br />
Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Än<strong>der</strong>ung <strong>und</strong> den Betrieb dieser Anlage ist <strong>der</strong> Anschlussnehmer<br />
verantwortlich (§ 13 NAV).<br />
September-11 EVR 34/PZ Version 2.1 Seite 11 von 29
<strong>Technische</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Hinweise</strong> <strong>der</strong> <strong>Energieversorgung</strong> Rüsselsheim GmbH (TBH)<br />
5. 5.2 5.<br />
Hausanschluss in einem Ha Hausanschlussraum<br />
Ha<br />
sanschlussraum<br />
Bei Neubauten mit mehr als 4 Wohneinheiten ist ein geson<strong>der</strong>ter Hausanschlussraum zur Verfügung zu stellen.<br />
Entsprechend DIN 18012 müssen die Hausanschlussräume über allgemein zugängliche Räume, z. B. Treppenraum,<br />
Kellergang o<strong>der</strong> direkt von außen erreichbar sein. Sie dürfen nicht als Durchgang zu weiteren Räumen dienen. Die<br />
Mindestmaße für Hausanschlussräume ohne Betriebseinrichtungen (z. B. Zähler) bis 30 Wohneinheiten sind:<br />
Breite: 1,50 m bei Belegung nur einer Wand, 1,80 m bei Belegung gegenüberliegen<strong>der</strong> Wände<br />
Länge: 2,00 m<br />
Höhe: 2,00 m<br />
Bei Vorhandensein von Betriebseinrichtungen richten sich die erfor<strong>der</strong>lichen Abmessungen des Hausanschlussraumes<br />
nach <strong>der</strong>en Art <strong>und</strong> Größe. Hausanschlussräume müssen an <strong>der</strong> Gebäudeaußenwand liegen, durch die die<br />
Anschlussleitungen geführt werden. Alle Anschlussleitungen sollen nach Möglichkeit an <strong>der</strong> gleichen Wand des<br />
Gebäudes eingeführt werden. Von dieser Bestimmung darf abgewichen werden, wenn zwingende bauliche Gründe<br />
dagegen stehen <strong>und</strong> alle Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsunternehmen dem zustimmen. Zur Einführung <strong>der</strong> Leitungen in<br />
das Gebäude sind in <strong>der</strong> Gebäudeaußenwand die erfor<strong>der</strong>lichen Schutzrohre vorzusehen. Art <strong>und</strong> Größe <strong>der</strong><br />
Schutzrohre sind von dem jeweiligen Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsunternehmen festzulegen. Eine kreuzungsfreie Verlegung<br />
<strong>der</strong> Hausanschlussleitungen muss sichergestellt sein.<br />
Mehrsparten-Hauseinführungen sind vorrangig einzusetzen.<br />
Die Baugröße <strong>der</strong> Sicherung in den HA-Kästen <strong>und</strong> Zählerschränken beträgt in Abhängigkeit <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Absicherung NH00 o<strong>der</strong> NH2 (kein NH1).<br />
5. 5.3 5.<br />
Montagetermine<br />
Zählermontage <strong>und</strong> Demontagen sind mit <strong>der</strong> EVR min. 5 Werktage vorher abzustimmen.<br />
September-11 EVR 34/PZ Version 2.1 Seite 12 von 29
<strong>Technische</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Hinweise</strong> <strong>der</strong> <strong>Energieversorgung</strong> Rüsselsheim GmbH (TBH)<br />
6. . Messeinrichtungen<br />
Erläuterungen Erläuterungen Erläuterungen zu zu den den VDE VDE-Anwendungsregel<br />
VDE<br />
Anwendungsregel VDE VDE-AR VDE<br />
AR AR-N AR N N 4101 4101<br />
4101<br />
6.1 .1 Allgemeine <strong>Hinweise</strong><br />
Die nachfolgend beschriebenen Bestimmungen gelten gleichermaßen für Dritte i.S.d. § 21b bis § 21i Energiewirtschaftgesetzt,<br />
die auf Wunsch des betroffenen Anschlussnutzers den Messstellenbetrieb durchführen <strong>und</strong> dabei<br />
eine in ihrem Eigentum stehende Messeinrichtung einbauen.<br />
Die Erfassung <strong>der</strong> an <strong>der</strong> Entnahmestelle bezogenen elektrischen Wirkarbeit erfolgt durch eine Standardlastprofilmessung.<br />
Für K<strong>und</strong>enanlagen mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 100.000 kWh ist eine registrierende<br />
Leistungsmessung vorzusehen.<br />
Es sind die in <strong>der</strong> VDE-Anwendungsregel VDE VDE-AR VDE<br />
AR AR-N AR N 4101 4101 beschriebenen Anfor<strong>der</strong>ungen für Zählerplätze, Mess<strong>und</strong><br />
Steuereinrichtungen sowie die VDE-Anwendungsregel VDE VDE-AR VDE<br />
AR AR-N AR N 4400 4400 „Messwesen Strom (MeteringCode) –<br />
Mindestanfor<strong>der</strong>ungen an Messstellenbetrieb <strong>und</strong> Messung“ einzuhalten.<br />
Die Zählerplätze mit 3-Punktbefestigung für Direktmessungen bis 60 A sind gr<strong>und</strong>sätzlich mit Zählersteckklemmen<br />
auszurüsten. Die Zählersteckklemmen sind vom Anschlussnehmer o<strong>der</strong> dessen Beauftragten zu liefern, auf dem<br />
Zählerplatz zu montieren <strong>und</strong> anzuschließen. Die Zubehörteile (Stifte 45 mm lang, Klemmen <strong>und</strong> Plombierdeckel<br />
mit Hartpapierschieber) sind vom Anschlussnehmer o<strong>der</strong> dessen Beauftragten beizustellen. Die Zählersteckklemmen<br />
dürfen nicht als Abzweigklemmen verwendet werden.<br />
Im unteren Anschlussraum werden Sammelschienen (4-polig) eingebaut. Zur Freischaltung <strong>der</strong> Stromkreisverteiler<br />
ist vor jedem Zähler im unteren Anschlussraum ein im Abschaltzustand plombierbarer Überstromschutzschalter mit<br />
Kurzschlussstrom begrenzen<strong>der</strong> Eigenschaft einzubauen. Der selektive Hauptleitungsschutzschalter muss bei<br />
230/400V für ein Kurzschlussschaltvermögen von mindestens 25 kA ausgelegt sein. Für den Leitungsschutz sind<br />
als Maximalwert die Auslösekennlinien nach DIN VDE 0643 bzw. 0645 in <strong>der</strong> Charakteristik E, 35 A zu wählen.<br />
Höhere Absicherungen sind nur bei entsprechendem Leistungsbedarf zulässig <strong>und</strong> mit <strong>der</strong> EVR vorher abzustimmen.<br />
Die SH-Schalter müssen einpolig schaltbar sein (auch bei Anlagen mit Drehstromzählern).<br />
Im oberen Anschlussraum ist hinter jedem Zähler ein dreipoligen, sperr- <strong>und</strong> plombierbaren Hauptschalter einzubauen.<br />
Dieser verriegelbare Hauptschalter muss auch einem Zählerwechsel (Umstellung von Wechsel- auf Drehstrom)<br />
installiert werden. Bei diesem Vorgang ist <strong>der</strong> verriegelbare Hauptschalter am Abgang nur einphasig anzuschließen<br />
um eventuelle Kurzschlüsse durch eingelegte Brücken zu verhin<strong>der</strong>n. Nachdem <strong>der</strong> Zähler gewechselt<br />
wurde, muss das Installationsunternehmen den dreiphasigen Anschluss herstellen.<br />
Nach DIN 43870 dürfen aus Erwärmungsgründen im oberen Anschlussraum des Zählerplatzes keine Stromkreisverteiler<br />
im Sinne von DIN 18015 untergebracht werden. Die oberen Anschlussräume dienen zur Aufnahme von<br />
elektrischen Betriebsmitteln, die zur Weiterleitung zum Stromkreisverteiler erfor<strong>der</strong>lich sind. Bei Einfamilienhäusern<br />
kann <strong>der</strong> Stromkreisverteiler rechts o<strong>der</strong> links neben dem Zählerplatz o<strong>der</strong> über dem TRE-Feld in einem gemeinsamen<br />
Schrank mit dem Zählerplatz untergebracht werden. In Mehrfamilienhäusern sind maximal zwei Sicherungselemente<br />
z.B. für die Kellerbeleuchtung zulässig.<br />
Bei <strong>der</strong> Montage von Zählerschränken müssen diese <strong>der</strong> DIN VDE 0603 <strong>und</strong> DIN 43870 sowie <strong>der</strong> TAB 2007 <strong>und</strong><br />
<strong>der</strong>en <strong>Hinweise</strong>n entsprechen. Es ist darauf zu achten, dass bei Unterputzanlagen ein zusätzliches Zählerfeld (als<br />
Leerplatz) im unteren Anschlussraum installiert wird. Ist ein Feld für die Steuereinrichtung vorhanden, so ist dies<br />
vollständig, mit Sicherungselement <strong>und</strong> Querverdrahtung, auszustatten. Die Steuerleitungen o<strong>der</strong> Leerrohre sind<br />
bei dezentraler Anordnung <strong>der</strong> Zählerstellen gemäß den TAB 2007 (Pkt. 7.1) mit <strong>der</strong> EVR abzustimmen. Bei zentraler<br />
Anordnung <strong>der</strong> Zählerstellen wird die Installation <strong>der</strong> Steuerleitung empfohlen. In doppelstöckigen Zählerschränken<br />
muss <strong>der</strong> obere Anschlußraum mindestens 300mm hoch sein (2-reihig), um zusätzlich zu den beiden<br />
Klemmsteinen die Möglichkeit zum Nachrüsten von Zusatzgeräten wie z.B. einem Koppelrelais o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schaltleistungsklemme<br />
zu erhalten.<br />
September-11 EVR 34/PZ Version 2.1 Seite 13 von 29
<strong>Technische</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Hinweise</strong> <strong>der</strong> <strong>Energieversorgung</strong> Rüsselsheim GmbH (TBH)<br />
Werden Überspannungsableiter eingesetzt, ist die VDEW-Richtlinie „Überspannungsschutzeinrichtungen <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungsklasse<br />
B“ einzuhalten. Danach dürfen im unteren Anschlussraum nur Überspannungsschutzeinrichtungen<br />
<strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungsklasse B eingesetzt werden.<br />
Schalt- <strong>und</strong> Steuerschränke im Freien mit integrierten Zählerfel<strong>der</strong>n nach DIN 43870 sind mindestens in <strong>der</strong><br />
Schutzart IP44 auszuführen.<br />
Die Mess- <strong>und</strong> Steuereinrichtungen gehen nicht in das Eigentum des Anschlussnehmers bzw. Gr<strong>und</strong>stückseigentümers<br />
über.<br />
6.2 .2 Geräteanfor<strong>der</strong>ungen bei neuen Messstellen<br />
Bei Gebäuden, die neu an das <strong>Energieversorgung</strong>snetz angeschlossen werden o<strong>der</strong> einer größeren Renovierung im<br />
Sinne <strong>der</strong> Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates vom 16. Dezember 2002 über die<br />
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (ABI. EG 2003 Nr. L 1 S. 65) unterzogen werden, sind jeweils Zähler entsprechend<br />
<strong>der</strong> folgenden Vorgaben zu installieren:<br />
Die Zähler sind in einer Ausführung zu installieren, die einen Wechsel ohne Freischaltung des K<strong>und</strong>en erlaubt. Sie<br />
sind zwingend als elektronische Haushaltszähler (eHZ) nach FNN-Lastenheft auszuführen, die als Mindestfunktionserweiterung<br />
gegenüber dem FNN-Lastenheft zusätzlich zum Zählerstand auf Basis eines eindeutigen mathematischen<br />
Zusammenhangs zwischen Zählernummer <strong>und</strong> Zählerstand eine maximal dreistellige<br />
Prüfziffer erzeugen <strong>und</strong> im Zählerdisplay erkennbar anzeigen. Diese Prüfziffer muss so beschaffen sein, dass sie in<br />
den lT-Systemen des Netzbetreibers unter Berücksichtigung des vor genannten. mathematischen Zusammenhangs<br />
im Rahmen <strong>der</strong> Datenverarbeitung mindestens eine automatisierte Validierung des übertragenen Zählerstandes im<br />
Zusammenhang mit <strong>der</strong> Zählernummer ermöglicht. Der zugehörige mathematische Zusammenhang (Algorithmus)<br />
ist dem Netzbetreiber durch den Messstellenbetreiber in einer verwendbaren Form rechtzeitig vor Einsatz entsprechen<strong>der</strong><br />
Zähler zur Verfügung zu stellen.<br />
Die Zählerplätze für elektronische Haushaltszähler (eHZ) sind nach<br />
• DIN V VDE V 0603-5: Produktnorm für die eHZ-Befestigungs- <strong>und</strong> Kontaktiereinrichtung (BKE)<br />
• E DIN 43870-1 / E DIN 43870-2 / A1 <strong>und</strong> E DIN 43870-3 / A1: Maßnormen für den eHZ-Zählerplatz<br />
• DIN V VDE V 0603-102: ergänzende Produktnorm für den eHZ-Zählerplatz sowie<br />
• • mit mit einer einer einer BKE BKE Datenschnittstelle Datenschnittstelle nach dem aktuellen FNN Lastenheft; Leitungslänge min 750 mm<br />
auszuführen.<br />
Der Raum für „eHZ-Anwendungen“ bei Zählerschränken für eHZ mit Stecktechnik ist mit einer Hutschiene auszustatten.<br />
Das Kabelende (RJ10 Stecker) ist in das Kommunikationsfeld zu führen.<br />
September-11 EVR 34/PZ Version 2.1 Seite 14 von 29
<strong>Technische</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Hinweise</strong> <strong>der</strong> <strong>Energieversorgung</strong> Rüsselsheim GmbH (TBH)<br />
6.3 .3 Geräteanfor<strong>der</strong>ungen Geräteanfor<strong>der</strong>ungen bei Smart Metering<br />
Da bislang keine einheitlichen Normen für Smart Metering Zähler existieren, ist <strong>der</strong> Einsatz entsprechen<strong>der</strong> Zähler<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich vorab mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Generell gilt, dass ein Smart Metering Zähler als elektronischer<br />
Haushaltszähler (eHZ) auch alle in Abschnitt 6.2 formulierten Anfor<strong>der</strong>ungen erfüllen muss. Eine Prüfung<br />
des Zählers durch den Netzbetreiber soll darüber hinaus insbeson<strong>der</strong>e sicherstellen, dass die auf <strong>der</strong> Basis des<br />
Smart Meterings gelieferten Informationen auch durch die Systeme des Netzbetreibers auf logischer Ebene verarbeitet<br />
werden können. Dies ist von wesentlicher Bedeutung, da stets <strong>der</strong> Netzbetreiber die abrechnungsrelevanten<br />
Daten bereitzustellen hat <strong>und</strong> dies kann wegen fehlen<strong>der</strong> Standards nicht gr<strong>und</strong>sätzlich garantiert werden. Vor<br />
diesem Hintergr<strong>und</strong> ist im Einzelfall zu prüfen. ob das vorgesehene Smart Metering System mit den Systemen des<br />
Netzbetreibers hinreichend kompatibel ist. Nur in diesem Fall ist ein Einbau zulässig.<br />
Die Regelung in Abschnitt 6.3 ist gültig bis allgemein gültige <strong>und</strong> verbindliche Normen festgelegt wurden.<br />
6.4 .4 Messeinrichtungen > 63 63 A (Wandlermessung)<br />
Bei einem Bemessungsstrom größer 63 A (VDE-Anwendungsregel VDE VDE-AR VDE<br />
AR AR-N AR N 4101 4101 4101 , Pkt. 4.1), ist eine<br />
Wandlermessung erfor<strong>der</strong>lich. Für die Aufnahme <strong>der</strong> Messeinrichtungen sind Schutzschränke (Leitfabrikat: Firma<br />
Paul Deppe) entsprechend <strong>der</strong> Spezifikation <strong>der</strong> EVR zu installieren. Diese können während <strong>der</strong> üblichen Geschäftszeiten<br />
(Mo – Do 08.00 - 16.00 Uhr; Fr 08.00 - 12.00 Uhr) über das Lager <strong>der</strong> EVR kostenpflichtig bezogen<br />
werden.<br />
Stromwandler werden nur dann ausgehändigt, wenn in dem Formular „Antrag auf Inbetriebsetzung einer elektrischen<br />
Anlage“ die technischen Daten unter Berücksichtigung des Gleichzeitigkeitsfaktors eingetragen sind. Bei zu<br />
großen o<strong>der</strong> zu klein ausgelegten Wandlermesseinrichtungen - bedingt durch unkorrekte Leistungsangaben - müssen<br />
diese Anlagen zu Lasten des Anschlussnehmers angepasst werden.<br />
Vom Installationsunternehmen muss ein Kabelkanal 60 x 40 zwischen dem Leistungsteil (Wandlerfeld) bis zum<br />
Messschrank installiert werden. Die Verlegung <strong>und</strong> Verdrahtung <strong>der</strong> Messleitungen (Sek<strong>und</strong>ärkreis) werden von<br />
<strong>der</strong> EVR vorgenommen. Ferner ist bei Planung <strong>und</strong> Ausführung darauf zu achten, dass eine Leitung von einem vorhandenen<br />
analogen Telefonschluss zum Messschrank installiert wird.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich ist vor <strong>der</strong> Ausführung von Wandlermesseinrichtungen <strong>der</strong> EVR eine Aufbauskizze zur Genehmigung<br />
<strong>und</strong> Gegenzeichnung vorzulegen.<br />
Die Messung ist so zu errichten, dass vor <strong>und</strong> nach dem Wandler eine Freischalteinrichtung (z.B. Lastrenner, Sicherung,<br />
etc.) vorhanden ist. Werden hierfür NH-Sicherungstrenner benutzt so sind nur die Größen NH00 <strong>und</strong> NH2<br />
zulässig.<br />
6.5 6.5 Anschluß Anschluß Anschluß Kommunikationseinrichtung Kommunikationseinrichtung Kommunikationseinrichtung bei bei Smart Smart Smart Metering Metering Metering<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich ist Sicherzustellen, dass jegliche Energieentnahme an <strong>der</strong> Messstelle gemessen <strong>und</strong> abgerechnet<br />
wird.<br />
Der Spannungsabgriff erfolgt aus dem Verteilerfeld o<strong>der</strong> aus dem oberen Anschlussraum. Die Schutzkomponenten<br />
müssen für einen Bemessungsstrom von maximal 10 A <strong>und</strong> eine Kurzschlussfestigkeit von mindestens 6 kA ausgelegt<br />
sein. Optional können die Schutzkomponenten auch über eine separate Plombierkappe gegen Missbrauch<br />
geschützt werden.<br />
September-11 EVR 34/PZ Version 2.1 Seite 15 von 29
<strong>Technische</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Hinweise</strong> <strong>der</strong> <strong>Energieversorgung</strong> Rüsselsheim GmbH (TBH)<br />
7. 7. Vorgaben Vorgaben Vorgaben für für die die Datenkommunikation<br />
Datenkommunikation<br />
Erläuterungen Erläuterungen zu zu den den TAB TAB 2007 2007 Abschnitt Abschnitt 9<br />
9<br />
Für das Netzgebiet <strong>der</strong> <strong>Energieversorgung</strong> Rüsselsheim gelten folgende Vorgaben für die Datenkommunikation /<br />
Kommunikationseinrichtungen:<br />
Bei Neuanlagen <strong>und</strong> größeren Renovierungsmaßnahmen müssen zum Zwecke <strong>der</strong> Ermöglichung einer Datenfernübertragung<br />
Netzwerkkabel (100 MHz, 100 Ohm, Kategorie 5 o<strong>der</strong> höher) von jedem Zähler einer Wohneinheit<br />
(Gas-, Wasser- <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> Wärmezähler) zum Kommunikationsfeld des Elektrozählerschrankes o<strong>der</strong> -adapters <strong>der</strong>selben<br />
Wohneinheit verlegt werden. An den Enden <strong>der</strong> Kabel ist jeweils ein Überstand von mindestens 0,50 m zu<br />
belassen.<br />
Das Kommunikationsfeld des Elektrizitätszählerschranks ist gr<strong>und</strong>sätzlich im oberen Anschlussraum anzuordnen <strong>und</strong><br />
mit Hutschiene <strong>und</strong> Abdeckung auszustatten. Bei BKE-M-Adaptern befindet sich das Kommunikationsfeld integriert<br />
rechts vom Zähler. An<strong>der</strong>e Montageorte sind mit dem Netzbetreiber abzustimmen.<br />
In jedem Zählerschrank ist im Raum für eHZ-Anwendungen unterhalb <strong>der</strong> Abdeckung – in Mehrk<strong>und</strong>enanlagen im<br />
Zählerfeld <strong>der</strong> Allgemeinstromversorgung - eine RJ45-Buchse [DIN EN 60603-7, IEC 60603-7] (Schutzklasse II)<br />
vorzusehen. An dieser RJ45-Buchse ist eine Datenleitung (mindestens des Typs Cat. 5) aufzulegen <strong>und</strong> durch den<br />
oberen Anschlussraum zum Abschlusspunkt Linientechnik (APL) zu führen.<br />
Bei Mehrk<strong>und</strong>enanlagen sind Netzwerkkabel gleichen Typs, mit RJ45-Stecker ausgestattet, vom Kommunikationsfeld<br />
des Zählerschranks in die zugehörige Wohnung zu verlegen <strong>und</strong> an eine CAT-Anschlussdose anzuschließen. Ist<br />
diese nicht vorhanden, so ist diese nachzurüsten.<br />
Für Anlagen, die diesen Vorgaben nicht genügen, erfolgt keine Abnahme durch die <strong>Energieversorgung</strong> Rüsselsheim.<br />
September-11 EVR 34/PZ Version 2.1 Seite 16 von 29
<strong>Technische</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Hinweise</strong> <strong>der</strong> <strong>Energieversorgung</strong> Rüsselsheim GmbH (TBH)<br />
8. . . Anlagen Anlagen zur zur Heizung Heizung o<strong>der</strong> o<strong>der</strong> Klimatisierung Klimatisierung (Wärmepumpen)<br />
(Wärmepumpen)<br />
Erläuterungen Erläuterungen zu zu den den TAB TAB 2007 2007 Abschnitt Abschnitt 10<br />
10<br />
Für den Heizstrom ist ein eigener Zähler vorzusehen die elektrische Energie separat erfasst.<br />
8.1 .1 .1 Erläuterungen Erläuterungen für für den den Anschluss Anschluss <strong>und</strong> <strong>und</strong> Betrieb Betrieb von von Elektro-Wärmepumpen Elektro<br />
Wärmepumpen <strong>und</strong> <strong>und</strong> sonstigen sonstigen unterbrechbaren unterbrechbaren Ve Ver- Ve r<br />
brauchseinrichtungen brauchseinrichtungen Anschlussbedingungen<br />
Anschlussbedingungen<br />
Für den Anschluss <strong>und</strong> Betrieb von Elektro-Wärmepumpen ist die TAB 2007, insbeson<strong>der</strong>e Pkt. 10.2.4 zu beachten.<br />
Wird <strong>der</strong> darin genannte zulässige Anlaufstrom von 30 A überschritten, so sind entsprechende Anlassvorrichtungen<br />
zu installieren. Werden in einer Anlage mehrere Elektro-Wärmepumpen parallel betrieben, so ist bezüglich des<br />
Anlaufstromes ebenfalls die TAB 2007, Pkt. 10.2.2 zu beachten. Ferner sind Zeitglie<strong>der</strong> einzubauen, die eine gemeinsame<br />
Zuschaltung verhin<strong>der</strong>n.<br />
Für die Messung des Elektrizitätsbedarfs von Elektro-Wärmepumpen <strong>und</strong> sonstigen unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen<br />
sind folgende Installationen erfor<strong>der</strong>lich:<br />
• eine Zählertafel mit plombierbarem Steuerschütz, das so anzuschließen ist, dass nur zur Freigabezeit eingeschaltet<br />
wird,<br />
• eine Zählertafel für den R<strong>und</strong>steuerempfänger Einfach- o<strong>der</strong> Duoschaltung, sowie einem plombierbaren Sicherungselement<br />
D0 II zur Versorgung des R<strong>und</strong>steuerempfängers,<br />
• eine Steuersicherung (nicht plombierbar) für den Steuerstromkreis. Ist in <strong>der</strong> Anlage bereits ein R<strong>und</strong>steuerempfänger<br />
vorhanden, so kann dieser ggf. zur Tarifschaltung <strong>der</strong> Verbrauchseinrichtungen mit verwendet werden.<br />
8.2 .2 <strong>Hinweise</strong> <strong>Hinweise</strong> für die Installation von Wärmespeicher<br />
Wärmespeicher-Anlagen<br />
Wärmespeicher<br />
Anlagen<br />
Soll eine Wärmespeicheranlage (Nachtspeicheranlage) installiert werden, ist dies über das Formular „Antrag auf<br />
Inbetriebsetzung einer elektrischen Anlage“ anzuzeigen. <strong>Technische</strong> Fragen sind vom Installationsunternehmen im<br />
Vorfeld <strong>der</strong> Ausführung mit <strong>der</strong> EVR zu klären <strong>und</strong> erfor<strong>der</strong>liche Planunterlagen vorzulegen.<br />
September-11 EVR 34/PZ Version 2.1 Seite 17 von 29
<strong>Technische</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Hinweise</strong> <strong>der</strong> <strong>Energieversorgung</strong> Rüsselsheim GmbH (TBH)<br />
9. . Tonfrequenz Tonfrequenz-R<strong>und</strong>steueranlagen<br />
Tonfrequenz<br />
R<strong>und</strong>steueranlagen<br />
Erläuterungen Erläuterungen Erläuterungen zu zu den den TAB TAB 2007 2007 Abschnitt Abschnitt 10<br />
Im Netzbereich <strong>der</strong> EVR wird eine Tonfrequenz-R<strong>und</strong>steueranlage mit einer Frequenz von 168 168 Hertz Hertz betrieben. Der<br />
Betreiber von unverdrosselten Kondensatoren muss dafür sorgen, dass unzulässig hohe Resonanzverstärkungen<br />
vermieden werden; ggf. muss eine Kompensationsanlage installiert werden, <strong>der</strong>en Verdrosselungsgrad 7% (p=7%)<br />
beträgt.<br />
Die Spannungsversorgung des R<strong>und</strong>steuerempfängers erfolgt durch Abgriff aus dem unteren Anschlussraum. Die<br />
Schutzschaltgeräte können dann wie in <strong>der</strong> Abbildung dargestellt montiert <strong>und</strong> angeschlossen werden. Bei <strong>der</strong><br />
Verlegung <strong>der</strong> Anschlussleitung sind sowohl die Angaben <strong>der</strong> Zählerplatz-Hersteller als auch die Errichtungsbestimmungen<br />
gemäß DIN VDE 0100 zu beachten. Die Schutzkomponenten müssen für einen Bemessungsstrom von<br />
maximal 10 A, für eine Kurzschlussfestigkeit von 25 kA <strong>und</strong> für die Überspannungsschutz-Kategorie 4 ausgelegt<br />
sein. Schutzschaltgeräte, <strong>der</strong>en Bedienung frei zugänglich ist, sind zu plombieren.<br />
Die Bestimmungen in Abschnitt 9 finden auch bei Erweiterungen einer bestehenden Anlage Anwendung.<br />
September-11 EVR 34/PZ Version 2.1 Seite 18 von 29
<strong>Technische</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Hinweise</strong> <strong>der</strong> <strong>Energieversorgung</strong> Rüsselsheim GmbH (TBH)<br />
10 10. 10 . Baustrom Baustrom Baustrom <strong>und</strong> <strong>und</strong> an<strong>der</strong>e an<strong>der</strong>e provisorische provisorische Anschlüsse<br />
Anschlüsse<br />
Erläuterungen Erläuterungen zu zu den den TAB TAB 2007 2007 Abschnitt Abschnitt 11<br />
11<br />
Baustrom <strong>und</strong> an<strong>der</strong>e provisorische Anschlüsse werden von <strong>der</strong> EVR nur an Verteilerschränke angeschlossen, die<br />
<strong>der</strong> DIN EN 60439-4 (VDE 0660 Teil 501) entsprechen. Bevor die Baustromverteilerschränke aufgestellt werden,<br />
muss mit dem Installationsunternehmen <strong>und</strong> dem jeweiligen Ansprechpartner vor Ort eine Begehung stattfinden.<br />
Nach Setzung des Zählers wird <strong>der</strong> Verteilerschrank k<strong>und</strong>enseitig mit einem Vorhängeschloss versehen <strong>und</strong> im<br />
Bedarfsfall ein Schlüssel <strong>der</strong> EVR ausgehändigt. Die EVR behält sich das Recht vor, je<strong>der</strong>zeit die Ausführung <strong>der</strong><br />
Arbeiten zu überwachen.<br />
Wichtige technische Bestimmungen:<br />
• DIN VDE 0100, Teil 704: VDE-Bestimmung; Baustellen<br />
• DIN VDE 0100, Teil 740: VDE-Bestimmung; Vorübergehend errichtete elektrische Anlagen für Aufbauten,<br />
Vergnügungseinrichtungen <strong>und</strong> Buden auf Kirmesplätzen, Vergnügungsparks <strong>und</strong> für Zirkusse<br />
• DIN VDE 0105, Teil 100: VDE-Bestimmung für den Betrieb von Starkstromanlagen; Allgemeine Festlegungen<br />
• DIN VDE 0660, Teil 501:VDE-Bestimmung; Beson<strong>der</strong>e Anfor<strong>der</strong>ungen an Baustromverteiler (BV)<br />
• VDN-Richtlinie „Anschlussschränke im Freien“<br />
• NAV: Verordnung über Allgemeine <strong>Bedingungen</strong> für den Netzanschluss <strong>und</strong> dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung<br />
in Nie<strong>der</strong>spannung<br />
• VDN-TAB 2007: <strong>Technische</strong> Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Nie<strong>der</strong>spannungsnetz den Erläuterungen<br />
<strong>der</strong> EVR<br />
• BGV A3: Unfallverhütungsvorschrift, elektrische Anlagen <strong>und</strong> Betriebsmittel<br />
• BGI 608: Auswahl <strong>und</strong> Betrieb elektrischer Anlagen <strong>und</strong> Betriebsmittel auf Bau- <strong>und</strong> Montagestellen;<br />
• BG <strong>der</strong> Feinmechanik <strong>und</strong> Elektrotechnik<br />
• VDE-Anwendungsregel VDE VDE-AR VDE<br />
AR AR-N AR N N 4102 4102<br />
4102<br />
September-11 EVR 34/PZ Version 2.1 Seite 19 von 29
<strong>Technische</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Hinweise</strong> <strong>der</strong> <strong>Energieversorgung</strong> Rüsselsheim GmbH (TBH)<br />
11 11. 11 . Eigenerzeugungsanlagen <strong>und</strong> Notstromaggregate<br />
Erläuterungen Erläuterungen zu zu den den TAB TAB 2007 2007 Abschnitt Abschnitt 13<br />
13<br />
Bei <strong>der</strong> Installation von Eigenerzeugungsanlagen o<strong>der</strong> Notstromaggregaten sind stets die VDEW-Richtlinie „ Eigenerzeugungsanlagen<br />
am Nie<strong>der</strong>spannungsnetz“ sowie die VDEW-Richtlinie „ Notstromaggregate“ zu beachten.<br />
Messeinrichtungen von Eigenerzeugungsanlagen, die in das Nie<strong>der</strong>spannungsnetz <strong>der</strong> EVR einspeisen, sind stets im<br />
Vorhinein mit <strong>der</strong> EVR abzustimmen.<br />
Das Datenblatt „Beurteilung von Netzrückwirkungen“ ist vor Ausführung <strong>der</strong> EVR zur Genehmigung vorzulegen.<br />
12 12. 12 . EEG EEG- EEG <strong>und</strong> <strong>und</strong> KWK KWK-Anlagen KWK Anlagen<br />
Erläuterungen Erläuterungen zu zu den den TAB TAB 2007 2007 Abschnitt Abschnitt 13<br />
13<br />
Vor <strong>der</strong> Ausführung einer Anlage nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG), o<strong>der</strong> dem Kraft-Wärme-<br />
Kopplungsgesetz (KWK) muss das Formular „Anfrage Einspeisung EEG o<strong>der</strong> KWK“) vollständig ausgefüllt <strong>und</strong> unterschrieben<br />
bei <strong>der</strong> EVR vorliegen.<br />
Nach Prüfung <strong>der</strong> Netzverträglichkeit erhält <strong>der</strong> Antragsteller eine schriftliche Mitteilung, ob die Anlage an das<br />
Netz <strong>der</strong> EVR angeschlossen werden kann. Messeinrichtungen von Eigenerzeugungsanlagen, die in das Nie<strong>der</strong>spannungsnetz<br />
<strong>der</strong> EVR einspeisen, sind stets im Vorhinein mit EVR abzustimmen.<br />
Hinweis: Bei PV-Anlagen mit einer Leistung von > 4,6 kWp wird eine Abschaltung nach DIN 0126-1 Punkt 4.1.2<br />
gefor<strong>der</strong>t.<br />
Die „BDEW Ergänzung zu den TAB 2007 Umsetzung des § 33 Abs. 2 EEG 2009 <strong>und</strong> des § 4 Abs. 3a KWK-G 2009<br />
zum 1. Januar 2009: Auswirkungen auf Zählerplatz <strong>und</strong> Messung, Oktober 2010“ ist einzuhalten.<br />
12 12.1 12<br />
.1 Umsetzung Umsetzung <strong>der</strong> <strong>der</strong> §33 §33 Abs. Abs. 2 2 EEG EEG 2009 2009 <strong>und</strong> <strong>und</strong> des des § § 4 4 Abs. Abs. 3a 3a KWK KWK-G KWK G 2009 2009 – Auswirkungen Auswirkungen auf auf den den Zählerplatz<br />
<strong>und</strong> <strong>und</strong> die die Messung<br />
Zum 1. Januar 2009 sind das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2009 (EEG 2009) /1/ <strong>und</strong> das Gesetz zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Kraft-Wärme-Kopplung 2009 (KWK-G 2009) /2/in Kraft getreten. Beide Gesetze haben auch Auswirkungen auf<br />
Messung <strong>und</strong> Zählerplatz. So wurde vom Gesetzgeber in § 33 (2) EEG 2009 „Solare Strahlungsenergie an o<strong>der</strong> auf<br />
Gebäuden“ bis zu einer installierten Leistung von > 30 KW die Möglichkeit <strong>der</strong> Vergütung des Eigenverbrauchs <strong>der</strong><br />
in <strong>der</strong> PV-Anlage erzeugten Energie geschaffen, wenn <strong>der</strong> Verbrauch in unmittelbarer Nähe zur PV-Anlage erfolgt<br />
<strong>und</strong> dies nachgewiesen wird. In § 4 (3a) KWK-G 2009 ist die Geltendmachung des KWK-G-Zuschlages bei Einspeisung<br />
<strong>der</strong> KWK-Nettostromerzeugung ohne Leistungsbegrenzung in eine K<strong>und</strong>enanlage geregelt.<br />
12.1.1 <strong>Technische</strong> Mindestanfor<strong>der</strong>ungen<br />
Zur Gewährleistung einer einwandfreien Messung <strong>der</strong> in die K<strong>und</strong>enanlage eingespeisten Erzeugungsmengen nach<br />
§ 33 Abs. 2 EEG 2009 bzw. <strong>der</strong> KWK-Nettostromerzeugung nach § 4 Abs. 3a KWK-G 2009 sind hinsichtlich des<br />
Zählers Z2 folgende Mindestanfor<strong>der</strong>ungen zu erfüllen:<br />
• gültig geeichter Zähler<br />
• Zähler mit Rücklaufsperre<br />
• Sicherstellen <strong>der</strong> eichrechtlichen <strong>und</strong> messtechnischen Rahmenbedingungen (z.B. Temperatur, Feuchtigkeit, Gebrauchslage,<br />
mech. Einflüsse)<br />
September-11 EVR 34/PZ Version 2.1 Seite 20 von 29
<strong>Technische</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Hinweise</strong> <strong>der</strong> <strong>Energieversorgung</strong> Rüsselsheim GmbH (TBH)<br />
12.1.2 <strong>Technische</strong> Ausführung<br />
Eine sichere <strong>und</strong> störungsfreie Stromversorgung sowie die Einhaltung <strong>der</strong> technischen Mindestanfor<strong>der</strong>ungen sind<br />
gewährleistet, wenn<br />
• die Erzeugungsanlage so angeschlossen <strong>und</strong> betrieben wird, dass die technische Sicherheit nach DIN VDE 0100<br />
gegeben ist. Dies setzt den Anschluss <strong>der</strong> Erzeugungsanlage an einen Verteilungsstromkreis (siehe DIN VDE 01 00-<br />
200) voraus; <strong>der</strong> Anschluss an einen Endstromkreis ist nicht zulässig;<br />
• <strong>der</strong> Zählerplatz <strong>der</strong> Messeinrichtung Bezug <strong>und</strong> Restlieferung (2 Richtungszähler) nach den TAB ausgestaltet ist,<br />
während <strong>der</strong> Zählerplatz <strong>der</strong> Messeinrichtung Gesamtlieferung (Lieferzähler) nach den TAB ausgestaltet sein kann.<br />
Allerdings muss <strong>der</strong> Zählerplatz für die Messeinrichtung Gesamtlieferung (Lieferzähler) den technischen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
<strong>der</strong> DIN VDE 0603 entsprechen;<br />
• für jede Anlagenart (z. B. PV- o<strong>der</strong> KWK-Anlage) separate Zähler Gesamtlieferung (Lieferzähler) verwendet werden;<br />
• die Zählerplätze entsprechend ihrer Funktion eindeutig <strong>und</strong> dauerhaft gekennzeichnet sind;<br />
• eine Trennvorrichtung zwischen Zähler Gesamtlieferung (Lieferzähler) <strong>und</strong> <strong>der</strong> K<strong>und</strong>enanlage installiert ist<br />
• die Einspeisung auf den Zählerplatz immer über den oberen Anschlussraum von Gesamtlieferung (Lieferzähler)<br />
erfolgt, sofern <strong>der</strong> Zählerplatz nach TAB ausgestaltet ist;<br />
• als Zähler Z1 für den Bezug aus dem Netz des Netzbetreibers <strong>und</strong> für die Lieferung in das Netz des Netzbetreibers<br />
vorzugsweise ein Zwei-Richtungszähler verwendet wird; alternativ ist auch <strong>der</strong> Einsatz je einer Messeinrichtung<br />
mit Rücklaufsperre für Bezug <strong>und</strong> Lieferung auf separaten Zählerfel<strong>der</strong>n möglich. Die Ausführung ist mit dem<br />
Netzbetreiber abzustimmen. Die Messeinrichtung Gesamtlieferung (Lieferzähler) kann nach Wahl durch den Betreiber<br />
<strong>der</strong> Erzeugungsanlage an einem zentralen Zählerplatz nach TAB /3/, neben o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Erzeugungsanlage<br />
installiert werden.<br />
12.1.3 Ausgestaltung des Zählerplatzes<br />
Die Anlagen 7 bis 12 zeigen Varianten für die Ausgestaltung von Messung <strong>und</strong> Zählerplatz zur Umsetzung von §<br />
33 (2) EEG 2009 bzw. § 4 (3a) KWK-G 2009 unter Berücksichtigung <strong>der</strong> „<strong>Technische</strong> Anschlussbedingungen für den<br />
Anschluss an das Nie<strong>der</strong>spannungsnetz (TAB 2007)“ für konventionelle Zählerplätze (Drei-Punkt-Befestigung) <strong>und</strong><br />
Zählerplätze mit integrierter Befestigungs- <strong>und</strong> Kontaktiereinrichtung (BKE-l).<br />
13. . Inkrafttreten<br />
Diese TBH tritt mit Wirkung vom 01. November 2011 in Kraft. Alle vorherigen Versionen werden damit ungültig.<br />
September-11 EVR 34/PZ Version 2.1 Seite 21 von 29
<strong>Technische</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Hinweise</strong> <strong>der</strong> <strong>Energieversorgung</strong> Rüsselsheim GmbH (TBH)<br />
14. . . Ansprechpartner<br />
Ansprechpartner-Notrufnummer<br />
Ansprechpartner<br />
Notrufnummer<br />
Für die objektbezogene technische Beratung <strong>und</strong> Festlegung <strong>und</strong> Überprüfung von elektrischen Anlagen sind folgende<br />
Ansprechpartner für die EVR zuständig:<br />
Ansprechpartner<br />
Ansprechpartner<br />
Name Name<br />
Telefon Telefon / / Email Email<br />
Email<br />
Heimfried Kluge Netzanschluss 06142 500-208<br />
heimfried.kluge@stadtwerke-ruesselsheim.de<br />
Markus Oferath Netzanschluss 06142 500-192<br />
markus.oferath@ stadtwerke-ruesselsheim.de<br />
Gerhard Degen<br />
Zählerwesen 06142 500-209<br />
gerhard.degen@stadtwerke-ruesselsheim.de<br />
Peter Zartmann<br />
Zählerwesen 06142 500-213<br />
peter.zartmann@stadtwerke-ruesselsheim.de<br />
FAX 06142 500-234<br />
Notrufnummer<br />
Notrufnummer<br />
Einheitliche Notrufnummer<br />
r<strong>und</strong> um die Uhr<br />
Postanschrift:<br />
Postanschrift:<br />
<strong>Energieversorgung</strong> Rüsselsheim GmbH<br />
Walter-Flex-Straße 74<br />
65428 Rüsselsheim<br />
www.<strong>Energieversorgung</strong>-ruesselsheim.de<br />
Telefon / / Email<br />
Für die Störungsmeldung werden die<br />
folgenden Informationen benötigt:<br />
1. Schadensart<br />
2. Schadensort<br />
3. Ihr Namen, Ihre Adresse <strong>und</strong> Telefonnummer<br />
06142 500-510<br />
stoerung@stadtwerkeruesselsheim.de<br />
September-11 EVR 34/PZ Version 2.1 Seite 22 von 29
<strong>Technische</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Hinweise</strong> <strong>der</strong> <strong>Energieversorgung</strong> Rüsselsheim GmbH (TBH)<br />
Anlage 1 zur TBH Strom <strong>der</strong> EVR Hauptstromversorgung<br />
3/N ~<br />
bis bis 100 100 AA<br />
A A<br />
Zählersteckklemme<br />
SH-Schalter<br />
NH NH 00 00<br />
00<br />
<strong>Energieversorgung</strong> Rüsselsheim GmbH SP 1<br />
TAB 2007 Abschnitt 6 Hauptstromversorgung<br />
ab ab 125 125 125 AA<br />
A A<br />
Hauptschalter<br />
Schalter in<br />
Stellung<br />
"AUS"<br />
Hauptschalter<br />
63 A plombierbar<br />
<strong>und</strong> mit<br />
Sperrkappenschlüssel<br />
63 A<br />
Zähler 3/N ~<br />
sperrbar<br />
Zähler<br />
3/N ~ 3/N ~<br />
Zählersteckklemme<br />
im unteren<br />
AnschlußraumSammelschienensystem<br />
mit<br />
SH-Schalter<br />
HA HA<br />
250 A<br />
belastbar<br />
NH NH 22<br />
2 HA<br />
35 mm2 AL 150 mm2 AL<br />
Nach DIN 18015 Teil 1 ergeb sich folgende Mindestquerschnitte <strong>und</strong> maximale Leitungslängen<br />
unter Berücksichtigung des zulässigen Spannungabfalls von 0,5% (NAV §13, Abs. 4) bzw. 1%<br />
(TAB 6.2.5 bei über 100 bis 200 kVA):<br />
September-11 EVR 34/PZ Version 2.1 Seite 23 von 29
<strong>Technische</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Hinweise</strong> <strong>der</strong> <strong>Energieversorgung</strong> Rüsselsheim GmbH (TBH)<br />
Anlage 2 zur TBH Strom <strong>der</strong> EVR Standard-Zählerplatz seit Februar 2010<br />
15<br />
45<br />
30<br />
Maße in cm<br />
<strong>Energieversorgung</strong> Rüsselsheim GmbH<br />
TAB 2007 Abschnitt 7 Zählerplätze<br />
Standardzählerplätze<br />
Standardzählerplätze<br />
mit integrierter Befestigungs- <strong>und</strong> Kontaktiereinrichtung (BKE-I)<br />
1 *) *) 2 *) *)<br />
****) ****) ****) ****)<br />
BKE-I ***) BKE-I ***)<br />
1 2<br />
1 **) 2 **)<br />
* Hauptschalter, sperr- <strong>und</strong> plombierbar<br />
** Trennvorrichtung für die K<strong>und</strong>enanlageselektiver Überstromschutzeinrichtung ( z.B. SH-Schalter)<br />
*** Bei Ein- <strong>und</strong> Zwei-K<strong>und</strong>enanlagen ist je Zählerfeldgr<strong>und</strong>sätzlich nur ein eHZ zulässig.<br />
Ausnahmen sind bei Anlagen kleiner Leistung wie z.B. Photovoltaikanlagen möglich.<br />
**** Raum für eHZ-Anwendungen mit BKE-Datenschnittstelle<br />
Z ä h le r p la tz h ö h e<br />
9 0 0 m m<br />
1 0 5 0 m m<br />
25 25<br />
1<br />
1<br />
1<br />
A n z a h l e H Z<br />
2 3 4 5 6 7 8 9<br />
A n z a h l Z ä h le r fe ld e r<br />
2 3 4 5 6 7 8 9<br />
2 2 2 3 3 4 4 5<br />
September-11 EVR 34/PZ Version 2.1 Seite 24 von 29<br />
30<br />
45<br />
30<br />
1 *) 2 *) 3 *) 4 *)<br />
****) ****) ****) ****)<br />
1 2 3 4<br />
BKE-I<br />
1<br />
BKE-I<br />
2<br />
BKE-I<br />
3<br />
25 25<br />
BKE-I<br />
1 **) 2 3 **) 4<br />
4<br />
1 0<br />
1 0<br />
5<br />
SP 2
<strong>Technische</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Hinweise</strong> <strong>der</strong> <strong>Energieversorgung</strong> Rüsselsheim GmbH (TBH)<br />
Anlage 3 zur TBH Strom <strong>der</strong> EVR Elektro-Direktheizung<br />
UV-Allgemein<br />
UV-Allgemein<br />
F5 F6<br />
UV-Haushalt<br />
UV-Haushalt<br />
Q1 Q2 Q3<br />
Q3<br />
P1 P1<br />
P2 P3<br />
K1<br />
Zähler<br />
Allgemeinstro<br />
m<br />
<strong>Energieversorgung</strong> Rüsselsheim GmbH<br />
TAB 2007 Abschnitt 10 Elektrische Verbrauchsgeräte<br />
Prinzipschaltbild Elektro-Direktheizung (Mehrk<strong>und</strong>enanlage)<br />
3/N ~ 3/N ~ 3/N ~<br />
K2<br />
K3<br />
F1 F2 F3 F4<br />
R R<br />
I II<br />
II<br />
September-11 EVR 34/PZ Version 2.1 Seite 25 von 29<br />
L<br />
Zähler<br />
Zähler<br />
Haushalt Heizung 1 2 3 4 5 6 7<br />
blau<br />
schwarz<br />
F 1, F2 <strong>und</strong> F3 SH-Schalter 35 A , höhere Absicherungen nur mit Genehmigung EVR<br />
F4 im unteren Anschlußraum plombierbar. Absicherung 6A. Zuleitungsverdrahtung kurzschlußsicher ausführen!<br />
F5 <strong>und</strong> F6 Absicherung 6A plombierbar<br />
P1, P2 <strong>und</strong> P3 bis 63 A elektronischer Haushaltszähler (eHZ)<br />
Q1, Q2 <strong>und</strong> Q3 Hauptschalter in Stellung "Aus" plombierbar <strong>und</strong> mit Sperrkappenschlüssel sperrbar<br />
K1, K2 <strong>und</strong> K3 optische Datenschnittstelle vom Zählerplatz zum Feld für eHZ-Anwendungen<br />
plombierbar<br />
R<strong>und</strong>steuerempfänger<br />
(TRE)<br />
N<br />
schwarz<br />
SP 3<br />
Feld für eHZ-Anwendungen<br />
UV-Heizung UV-Heizung<br />
UV-Heizung<br />
braun<br />
8<br />
N<br />
R2<br />
plombierbar<br />
N<br />
R1<br />
plombierbar<br />
Sammelschienensystem<br />
belastbar bis 250A<br />
oberer Anschlußraum<br />
unterer Anschlußraum Zählerfeld
<strong>Technische</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Hinweise</strong> <strong>der</strong> <strong>Energieversorgung</strong> Rüsselsheim GmbH (TBH)<br />
Anlage 4 zur TBH Strom <strong>der</strong> EVR Elektro-Wärmepumpe<br />
N<br />
F4<br />
F4<br />
UV-Haushalt UV-Haushalt<br />
R1<br />
Q1<br />
Q1<br />
P1 P2<br />
K1<br />
Q2<br />
3/N ~ 3/N ~ N<br />
ET-Zähler<br />
Haushalt<br />
<strong>Energieversorgung</strong> Rüsselsheim GmbH<br />
TAB 2007 Abschnitt 10 Elektrische Verbrauchsgeräte<br />
K2<br />
Prinzipschaltbild Wärmepumpe<br />
eHZ-Tarifschaltmodul<br />
eHZ-Tarifschaltmodul<br />
eHZ-Tarifschaltmodul<br />
R R<br />
I II<br />
II<br />
schwarz<br />
braun<br />
F1 F1<br />
F2 F3<br />
F 1 <strong>und</strong> F2 SH-Schalter 35 A , höhere Absicherungen nur mit Genehmigung EVR<br />
F3 im unteren Anschlußraum plombierbar. Absicherung 6A. Zuleitungsverdrahtung kurzschlußsicher ausführen!<br />
F4 Absicherung 6A plombierbar<br />
P1 (Eintarifzähler) <strong>und</strong> P2 (Doppeltarifzähler) bis 63 A elektronischer Haushaltszähler (eHZ)<br />
Q1 <strong>und</strong> Q2 Hauptschalter in Stellung "Aus" plombierbar <strong>und</strong> mit Sperrkappenschlüssel sperrbar<br />
K1 <strong>und</strong> K2 optische Datenschnittstelle vom Zählerplatz zum Feld für eHZ-Anwendungen<br />
September-11 EVR 34/PZ Version 2.1 Seite 26 von 29<br />
blau<br />
R<strong>und</strong>steuerempfänger<br />
(TRE)<br />
Feld für eHZ-Anwendungen<br />
DT-Zähler<br />
Wärmepumpe 1 2 3 4 5 6<br />
L<br />
plombierbar<br />
SP 4<br />
UV-Wärmepumpe<br />
UV-Wärmepumpe<br />
7<br />
8<br />
plombierbar<br />
braun<br />
schwarz<br />
Sammelschienensystem<br />
belastbar bis 250A<br />
oberer Anschlußraum<br />
Zählerfeld<br />
unterer Anschlußraum
<strong>Technische</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Hinweise</strong> <strong>der</strong> <strong>Energieversorgung</strong> Rüsselsheim GmbH (TBH)<br />
Anlage 5 zur TBH Strom <strong>der</strong> EVR Solar-Erzeugungsanlage – Direkteinspeisung – 3-Punkt-Befestigung<br />
PEN<br />
grün/gelb<br />
2<br />
Übriger Bedarf Eigenerzeugungsanlage<br />
Abschalteinrichtung nach<br />
VDE 0126-1 vorsehen<br />
Q1<br />
Q1<br />
Q2 Q2<br />
Hauptschalter Hauptschalter<br />
2<br />
4<br />
6<br />
1<br />
schwarz<br />
3<br />
5<br />
P1.3<br />
P1.6<br />
P1.9<br />
braun<br />
Q1.1<br />
schwarz<br />
braun<br />
Q1.3<br />
schwarz<br />
P 1<br />
3/N ~ ET-<br />
Bezugszähler<br />
1<br />
3<br />
4<br />
6<br />
7<br />
9<br />
10<br />
braun<br />
Q1.5<br />
blau<br />
<strong>Energieversorgung</strong> Rüsselsheim GmbH<br />
TAB 2007 Abschnitt 13 Eigenerzeugungsanlagen<br />
Prinzipschaltbild für eine Eigenerzeugungsanlage - Direkteinspeisung in das Nie<strong>der</strong>spannungsnetz<br />
3-Punkt- Befestigung ( =< 4,6 kVA einphasig ; > 4,6 kVA mehrphasig)<br />
P P 2<br />
2<br />
ET-<br />
Lieferzähler<br />
(ohne<br />
Rücklaufsperre)<br />
S S S F1 F1 F1<br />
S S S F2<br />
F 1 <strong>und</strong> F 2 SH-Schalter 35 A , höhere Absicherungen nur mit Genehmigung EVR<br />
P1 <strong>und</strong> P2 mit Zählersteckklemme<br />
Q1 <strong>und</strong> Q2 Hauptschalter in Stellung "Aus" plombierbar <strong>und</strong> mit Sperrkappenschlüssel sperrbar<br />
September-11 EVR 34/PZ Version 2.1 Seite 27 von 29<br />
PEN<br />
grün/gelb<br />
1<br />
P2.1<br />
P2.4<br />
P2.7<br />
1<br />
3<br />
braun<br />
3<br />
4<br />
3/N ~<br />
schwarz<br />
Q2.2<br />
5<br />
6<br />
4<br />
braun<br />
6<br />
7<br />
9<br />
10<br />
schwarz<br />
Q2.4<br />
braun<br />
schwarz<br />
Q2.6<br />
blau<br />
PEN<br />
PEN<br />
L1<br />
L2<br />
L3<br />
SP 5<br />
oberer Anschlußraum<br />
Zählerfeld<br />
unterer Anschlußraum
<strong>Technische</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Hinweise</strong> <strong>der</strong> <strong>Energieversorgung</strong> Rüsselsheim GmbH (TBH)<br />
Anlage 6 zur TBH Strom <strong>der</strong> EVR Solar-Erzeugungsanlage – Volleinspeisung-eHZ Zählerplatz<br />
PEN<br />
grün/gelb<br />
2<br />
4<br />
6<br />
1<br />
3/N ~<br />
1<br />
3<br />
4<br />
6<br />
7<br />
9<br />
10<br />
schwarz<br />
3<br />
5<br />
P1.3<br />
P1.6<br />
P1.9<br />
Feld für eHZ-Anwendungen<br />
braun<br />
Q1.1<br />
schwarz<br />
braun<br />
Q1.3<br />
P P 1<br />
1<br />
ET-<br />
Bezugszähler<br />
schwarz<br />
braun<br />
Q1.5<br />
K1<br />
blau<br />
<strong>Energieversorgung</strong> Rüsselsheim GmbH<br />
TAB 2007 Abschnitt 13 Eigenerzeugungsanlagen<br />
Prinzipschaltbild für eine Eigenerzeugungsanlage - Volleinspeisung in das Nie<strong>der</strong>spannungsnetz<br />
eHZ- Zählerplatz<br />
PEN<br />
Übriger Bedarf<br />
Eigenerzeugungsanlage<br />
Abschalteinrichtung nach<br />
VDE 0126-1 vorsehen<br />
Q1<br />
Hauptschalter<br />
Q2 Q2<br />
Q2<br />
Hauptschalter<br />
September-11 EVR 34/PZ Version 2.1 Seite 28 von 29<br />
grün/gelb<br />
1<br />
3<br />
5<br />
P2.3 2<br />
P2.6 4<br />
P2.9 6<br />
1<br />
3<br />
schwarz<br />
3/N ~<br />
braun<br />
4<br />
6<br />
schwarz<br />
braun<br />
P P P 2<br />
2<br />
ET-<br />
Lieferzähler<br />
S S S F1 F1 F1<br />
S S S F2<br />
F 1 <strong>und</strong> F 2 SH-Schalter 35 A , höhere Absicherungen nur mit Genehmigung EVR<br />
P1 <strong>und</strong> P2 mit Zählersteckklemme<br />
Q1 <strong>und</strong> Q2 Hauptschalter in Stellung "Aus" plombierbar <strong>und</strong> mit Sperrkappenschlüssel sperrbar<br />
K1 <strong>und</strong> K2 optische Datenschnittstelle vom Zählerplatz zum Feld für eHZ-Anwendungen<br />
Q2.2<br />
Feld für eHZ-Anwendungen<br />
Q2.4<br />
schwarz<br />
braun<br />
Q2.6<br />
K2<br />
7<br />
9<br />
10<br />
blau<br />
PEN<br />
L1<br />
L1<br />
L2<br />
L2<br />
L3<br />
L3<br />
SP 6<br />
oberer Anschlußraum<br />
Zählerfeld<br />
unterer Anschlußraum
<strong>Technische</strong> <strong>Bedingungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Hinweise</strong> <strong>der</strong> <strong>Energieversorgung</strong> Rüsselsheim GmbH (TBH)<br />
Anlage 7 zur TBH Strom <strong>der</strong> EVR Solar-Erzeugungsanlage – Überschusseinspeisung-eHZ Zählerplatz<br />
PEN<br />
grün/gelb<br />
2<br />
Übriger Bedarf Eigenerzeugungsanlage<br />
Abschalteinrichtung nach<br />
VDE 0126-1 vorsehen<br />
Q1<br />
Q2 Q2<br />
Q2<br />
Hauptschalter Hauptschalter<br />
2<br />
4<br />
6<br />
1<br />
P1.3<br />
P1.6<br />
P1.9<br />
schwarz<br />
3<br />
5<br />
braun<br />
schwarz<br />
braun<br />
schwarz<br />
braun<br />
S S S F1<br />
F1<br />
blau<br />
F 1 <strong>und</strong> F 2 SH-Schalter 35 A , höhere Absicherungen nur mit Genehmigung EVR<br />
P1 <strong>und</strong> P2 mit Zählersteckklemme<br />
Q1 <strong>und</strong> Q2 Hauptschalter in Stellung "Aus" plombierbar <strong>und</strong> mit Sperrkappenschlüssel sperrbar<br />
K1 <strong>und</strong> K2 optische Datenschnittstelle vom Zählerplatz zum Feld für eHZ-Anwendungen<br />
September-11 EVR 34/PZ Version 2.1 Seite 29 von 29<br />
PEN<br />
grün/gelb<br />
1<br />
schwarz<br />
3<br />
4<br />
braun<br />
5<br />
P2.3<br />
P2.6<br />
P2.9<br />
Feld für eHZ-Anwendungen Feld für eHZ-Anwendungen<br />
3/N ~<br />
Q1.1<br />
Q1.3<br />
P P P 1<br />
1<br />
Q1.5<br />
K1<br />
ET- Bezugszähler<br />
1<br />
3<br />
4<br />
6<br />
7<br />
9<br />
10<br />
<strong>Energieversorgung</strong> Rüsselsheim GmbH<br />
TAB 2007 Abschnitt 13 Eigenerzeugungsanlagen<br />
Prinzipschaltbild für eine Eigenerzeugungsanlage - Überschusseinspeisung in das Nie<strong>der</strong>spannungsnetz<br />
eHZ- Zählerplatz<br />
Q2.2<br />
6<br />
1<br />
3<br />
4<br />
Q1.1<br />
schwarz<br />
braun<br />
P P P 2<br />
2<br />
schwarz<br />
braun<br />
K2<br />
3/N ~ ET-<br />
Lieferzähler<br />
Q1.3<br />
6<br />
7<br />
Q2.4<br />
Q1.5<br />
9<br />
10<br />
Q2.6<br />
blau<br />
SP 7<br />
PEN<br />
PEN<br />
L1<br />
L1<br />
L2<br />
L2<br />
L3<br />
L3<br />
oberer Anschlußraum<br />
Zählerfeld<br />
unterer Anschlußraum