eR 05/23
„Die Versicherungswirtschaft sieht sich nach wie vor einer besonderen Marktsituation gegenüber. Schwankende Inflationsraten, steigende Zinsen, das Ende der Corona-Pandemie und die angespannte geopolitische Lage stellen uns vor Herausforderungen. Hinzu kommt die Digitalisierung, die in der Gesellschaft voll angekommen zu sein scheint, und die Beratungs- und Servicewelt maßgeblich beeinflusst. All diese Entwicklungen erfordern Antworten und Lösungen, um sich in dieser neuen Welt zurechtzufinden.“ Armin Christofori, Vorstand der SDV AG aus Augsburg, skizziert den Status quo der Branche perfekt. Doch nicht nur das. Gefragt nach der Zukunft, worauf verzichtet werden darf und was unverzichtbar ist, beschreibt er trefflich: „Auf veraltete Hierarchie-, Service- und Ansprechpartnerwelten, die viel Personal binden, Kosten produzieren und wenig Mehrwert für Makler und Kunden bieten, darf gerne verzichtet werden. Was die Branche gerne behalten darf oder auch wiederentdecken sollte: gesunder Menschenverstand und eine klare Fokussierung auf das Kerngeschäft – die Übernahme von Risiken, die ein Einzelner nicht tragen kann, und das Wohl des Kunden“. Apropos Wohl des Kunden. Eine psychische Vorerkrankung muss bei der Bayerischen nicht mehr zwingend das absolute K.-o.-Kriterium für eine BU-Versicherung sein. Der Versicherer aus München öffnet sich dieser Problematik mit einer differenzierten Risikoprüfung von psychischen Erkrankungen. Wir verfolgen das Thema mit einem Review im Herbst weiter. Wie neue Wege in der Beratung der Gewerbekunden aussehen können, zeigt Thomas Burdack. Er motiviert Versicherungsvermittler immer wieder ein eigenes Ökosystem als Risikocoach zu gestalten und damit weiteren Mehrwert zu bieten.
„Die Versicherungswirtschaft sieht sich nach wie vor einer besonderen Marktsituation gegenüber. Schwankende Inflationsraten, steigende Zinsen, das Ende der Corona-Pandemie und die angespannte geopolitische Lage stellen uns vor Herausforderungen. Hinzu kommt die Digitalisierung, die in der Gesellschaft voll angekommen zu sein scheint, und die Beratungs- und Servicewelt maßgeblich beeinflusst. All diese Entwicklungen erfordern Antworten und Lösungen, um sich in dieser neuen Welt zurechtzufinden.“ Armin Christofori, Vorstand der SDV AG aus Augsburg, skizziert den Status quo der Branche perfekt. Doch nicht nur das. Gefragt nach der Zukunft, worauf verzichtet werden darf und was unverzichtbar ist, beschreibt er trefflich: „Auf veraltete Hierarchie-, Service- und Ansprechpartnerwelten, die viel Personal binden, Kosten produzieren und wenig Mehrwert für Makler und Kunden bieten, darf gerne verzichtet werden. Was die Branche gerne behalten darf oder auch wiederentdecken sollte: gesunder Menschenverstand und eine klare Fokussierung auf das Kerngeschäft – die Übernahme von Risiken, die ein Einzelner nicht tragen kann, und das Wohl des Kunden“. Apropos Wohl des Kunden. Eine psychische Vorerkrankung muss bei der Bayerischen nicht mehr zwingend das absolute K.-o.-Kriterium für eine BU-Versicherung sein. Der Versicherer aus München öffnet sich dieser Problematik mit einer differenzierten Risikoprüfung von psychischen Erkrankungen. Wir verfolgen das Thema mit einem Review im Herbst weiter. Wie neue Wege in der Beratung der Gewerbekunden aussehen können, zeigt Thomas Burdack. Er motiviert Versicherungsvermittler immer wieder ein eigenes Ökosystem als Risikocoach zu gestalten und damit weiteren Mehrwert zu bieten.
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Versicherungs- und Finanznachrichten<br />
RISIKOCOACH FÜR<br />
GEWERBEKUNDEN<br />
Eigenes Ökosystem für<br />
Versicherungsvermittler<br />
PSYCHISCHE<br />
VORERKRANKUNG<br />
K.-o.-Kri te ri um für die<br />
BU-Versicherung?<br />
VERSICHERUNGSWESEN<br />
Kann Automatisierung den<br />
Fachkräftemangel ausgleichen?<br />
Armin Christofori, Vorstand SDV AG<br />
„Die individuelle und persönliche<br />
Maklerbetreuung ist ein absoluter<br />
Schwerpunkt für uns.“<br />
www.experten.de<br />
<strong>05</strong>/<strong>23</strong>
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GASTEDITORIAL<br />
»Wir freuen uns darauf,<br />
gemeinsam mit unseren<br />
Partnern die richtigen<br />
Antworten und Lösungen<br />
für die Anforderungen der<br />
Zukunft zu entwickeln.«<br />
Armin Christofori, Vorstand, SDV AG<br />
Liebe Expertinnen, liebe Experten,<br />
die Versicherungswirtschaft sieht sich nach wie vor einer besonderen Marktsituation gegenüber.<br />
Schwankende Inflationsraten, steigende Zinsen, das Ende der Corona-Pandemie und die angespannte<br />
geopolitische Lage stellen uns vor Herausforderungen. Hinzu kommt die Digitalisierung,<br />
die in der Gesellschaft voll angekommen zu sein scheint und die Beratungs- und Servicewelt<br />
maßgeblich beeinflusst. All diese Entwicklungen erfordern Antworten und Lösungen, um sich<br />
in dieser neuen Welt zurechtzufinden.<br />
Als Dienstleister für Versicherungsmakler wissen wir, dass die Herausforderungen unserer Partner<br />
auch unsere Herausforderungen sind. Deshalb bieten wir verschiedene digitale Tools zur<br />
Vertriebsunterstützung, Möglichkeiten zur teilautomatisierten und digitalen Kundenkommunikation<br />
und arbeiten ständig an neuen Services.<br />
Wir sind davon überzeugt, dass die Lösungen für die Herausforderungen der Zukunft nicht<br />
ausschließlich digital sein werden. Fingerspitzengefühl in der Beratung und die Fähigkeit, dem<br />
Kunden die richtigen Antworten und Lösungen zu präsentieren, werden noch wichtiger werden.<br />
Deshalb bauen wir mit unserem Vertriebslotsenprogramm den engen, persönlichen Kontakt<br />
zu unseren Partnerinnen und Partnern weiter aus und unterstützen Sie dabei, Ihre Expertenrolle<br />
zu stärken.<br />
Eine besondere Herausforderung ist auch die schwierige Situation, gute Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeiter zu finden. Auch hier kann die Digitalisierung eine wichtige Rolle spielen. Unsere<br />
schlanken digitalen Prozesse gepaart mit hoch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />
im Backoffice können eine Lösung sein.<br />
Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit unseren Partnern die richtigen Antworten und Lösungen<br />
für die Anforderungen der Zukunft zu entwickeln. Die Zeiten sind herausfordernd und wir sind<br />
gespannt, welche Lösungen sich durchsetzen werden. Wir sind bereit.<br />
Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei der Lektüre dieser Ausgabe!<br />
expertenReport | <strong>05</strong>-<strong>23</strong><br />
1
INHALT<br />
42 ▲ Arbeits- oder schon berufsunfähig?<br />
Wann genau endet eine leistungspflichtige<br />
Arbeitsunfähigkeit?<br />
Bild: © stockphoto mania – stock.adobe.com<br />
54 ▲ Dienstreisen<br />
Wichtige arbeitsrechtliche Informationen<br />
Bild: © NetPix – stock.adobe.com<br />
TITELINTERVIEW<br />
04 „Die individuelle und persönliche<br />
Maklerbetreuung ist ein absoluter<br />
Schwerpunkt für uns.“<br />
GEWERBESCHUTZ<br />
10 BGV setzt auf Qualität<br />
14 Helvetia CargoTrucker für<br />
gewerbliche Frachtführer<br />
16 Die Top 10 der betrieblichen<br />
Gebäudeversicherung<br />
18 „Werterhaltende und -steigernde<br />
Faktoren sind Teil der Risiko- und<br />
Bedarfsanalyse für gewerblich und<br />
privat genutzte Gebäude.“<br />
20 Der Risikocoach für Gewerbekunden<br />
RENTE & VORSORGE<br />
24 Perfekter Aufschlag für die private<br />
Altersvorsorge<br />
60 ▲ Der Asset Deal (Bestandsverkauf):<br />
Der Betriebsübergang und<br />
Haftungsfolgen für den Käufer<br />
Bild: © Dmitriy – stock.adobe.com<br />
26 Sixpack zum Renten-Checkup ’<strong>23</strong><br />
28 Deutsche Handwerker BU: Für Handwerker<br />
und körperlich Tätige<br />
GESUNDHEIT & VORSORGE<br />
30 Der Tarif INTER QualiMed – Leistungsstark<br />
mit Upgrade-Option<br />
34 Beitragssteigerungen in der<br />
Krankenkasse?<br />
2<br />
<strong>05</strong>-<strong>23</strong> | expertenReport
LEBENSBEGLEITENDES<br />
VORSORGEMODELL<br />
36 Qualifizierte Tarife x<br />
Vermittlerkreativität<br />
39 Ein K.-o.-Kriterium für die<br />
BU-Versicherung?<br />
42 Arbeits- oder schon berufsunfähig?<br />
Anzeige<br />
Auto.<br />
Ausflug.<br />
Ausgezeichnet.<br />
EINFACH AUF DEN PUNKT.<br />
Wie unsere ausgezeichnete Kfz-Versicherung.<br />
BERATUNG & VERTRIEB<br />
46 Bestandskunden glücklich<br />
machen und halten<br />
Auch<br />
günstig für<br />
Motorräder<br />
50 Kann Automatisierung den<br />
Fachkräftemangel im Versicherungswesen<br />
ausgleichen?<br />
RECHT<br />
54 Arbeitsrechtliche Antworten<br />
zu Dienstreisen<br />
56 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz<br />
(AGG) schützt auch<br />
Mitglieder von Berufsvereinigungen<br />
60 Wann entsteht aus einem<br />
Asset Deal (Bestandsverkauf)<br />
ein Betriebsübergang mit<br />
der Haftungsfolge des Käufers?<br />
RUBRIKEN<br />
01 Gasteditorial<br />
02 Inhaltsverzeichnis<br />
64 Impressum<br />
Das zeichnet unsere Autoversicherung aus:<br />
• Besonders günstige Konditionen für junge<br />
Fahrer (Begleitetes Fahren)<br />
• Schnelle und zuverlässige Schadenregulierung<br />
• Besondere Leistungen für Elektro- und<br />
Hybrid-Pkw (im Komfort-Tarif)<br />
• Leistungsstarker Versicherungsschutz<br />
für Campingfahrzeuge<br />
• Ausgezeichnet von Stiftung Warentest © 11/2022<br />
• Persönliche Ansprechpartner und<br />
exzellente Beratung<br />
64 Autoren und Mitwirkende<br />
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oder unter 0221 5737-300<br />
expertenReport | <strong>05</strong>-<strong>23</strong>
TITELINTERVIEW<br />
Armin Christofori<br />
Vorstand<br />
SDV AG<br />
4 <strong>05</strong>-<strong>23</strong> | expertenReport
„Die individuelle und persönliche<br />
Maklerbetreuung ist ein absoluter<br />
Schwerpunkt für uns.“<br />
Die SDV AG positioniert sich mit einem klaren Statement im Markt: „Einfach mehr<br />
als ein Maklerpool“. Als modernes, agiles Unternehmen hat das Team um Vorstand<br />
Armin Christofori einen eigenen, sehr hohen Qualitätsstandard definiert und unterstützt<br />
seine Vertriebspartner auf diesem Servicelevel. Mit welcher Strategie die<br />
SDV AG gemeinsam mit ihren Vertriebspartnern nachhaltig erfolgreich sein wird,<br />
verrät Armin Christofori im Gespräch mit dem expertenReport.<br />
Herr Christofori, Rekordinflation, Zinswende und eine anhaltende geopolitische<br />
Krisenstimmung: Wo steht die Versicherungswirtschaft in diesem Spannungsfeld?<br />
Die Versicherungswirtschaft ist insgesamt ein Hafen der Sicherheit; die Gesellschaften haben<br />
seit der Finanzkrise nachhaltig an der Verbesserung der Situation gearbeitet, dies zahlt sich<br />
nun aus. Die extrem hohe Inflation wird sich auf Sicht wieder auf einem deutlich niedrigeren<br />
Niveau stabilisieren. Eine Phase wie zuletzt, in der die Inflation über längere Zeit nahe<br />
null Prozent lag, wird es aber wohl nicht mehr geben. Dies wird für die Kunden vor allem in<br />
der Schaden-, aber auch in der Krankenversicherung zu höheren Prämien beziehungsweise<br />
Beiträgen führen, wie dies zuletzt in der Wohngebäudeversicherung bereits geschehen ist.<br />
Der dadurch ausgelöste sprunghafte Zinsanstieg entlastet aber im Gegenzug die Lebensversicherer,<br />
Stichwort Solvabilität. Zudem wird es wieder steigende Überschüsse geben,<br />
perspektivisch auch wieder steigende Garantiezinsen.<br />
Wie können Produktanbieter, Maklerpools und Maklerunternehmen diese aktuellen<br />
Anforderungen meistern?<br />
Produktanbieter stehen natürlich vor einer schwierigen Phase, in der sie mit steigenden<br />
Kosten aufgrund des beschriebenen Szenarios zu kämpfen haben. Noch mehr als in der Vergangenheit<br />
wird es darauf ankommen, alles daran zu setzen, die eigene Wirtschaftlichkeit bei<br />
hohem Wettbewerbsdruck zu erhalten. Gerade in diesem Umfeld wird es entscheidend darauf<br />
ankommen, dass Servicedienstleister dem Makler mit Vergleichstechnologie, vor allem aber<br />
bei komplexeren Risiken mit kompetenter Unterstützung helfen, die besten und auch preiswertesten<br />
Lösungen für den Kunden und seinen Absicherungsbedarf zu finden. Auf Makler<br />
kommt viel anstrengende Arbeit zu, die aber gerade bei anspruchsvolleren Klientelen und<br />
Gewerbekunden die große Chance bietet, mit Kompetenz zu punkten. Hierbei unterstützen<br />
wir mit unseren Servicedienstleistungen.<br />
→<br />
expertenReport | <strong>05</strong>-<strong>23</strong><br />
5
TITELINTERVIEW<br />
Maklerpools nehmen in diesem magischen Dreieck eine wichtige Rolle ein.<br />
Und gerade hier bewegt sich der Markt durch Zu- und Verkäufe unterschiedlichster<br />
Art. Die Positionierung ist deshalb mehr denn je ein absolutes Zukunftsthema:<br />
Wo und vor allem wofür steht die SDV?<br />
Wir waren, sind und bleiben der beste Partner für Qualitätsmakler! Wohl niemand in unserem<br />
Segment wird so oft und gerne aktiv weiterempfohlen wie die SDV AG, was auch die<br />
aktuelle Studie von AssCompact gezeigt hat. Schon bei der Unternehmensgründung war mir<br />
bewusst, dass man als Pooler, oder gerade als Servicedienstleister, eine hohe Verantwortung<br />
gegenüber den Maklern trägt, deren Bestandsvermögen, teilweise auch Lebenswerke, man<br />
auf der Plattform verwaltet. Die Krisen der Vergangenheit, die aktuelle Situation, in der wir<br />
uns befinden, und auch die Herausforderungen der Zukunft machen finanzielle Sicherheit bei<br />
der Auswahl von Abwicklungspartnern unabdingbar. Die SIGNAL IDUNA Gruppe, zu der wir<br />
gehören, macht uns zum derzeit wohl sichersten Abwickler beziehungsweise Pool am Markt.<br />
Ob und inwieweit die Beteiligung von rein renditeorientierten Finanzinvestoren, die sich<br />
nach eigenen Aussagen nur kurzfristig an Unternehmen beteiligen, um deren Beteiligungen<br />
dann mit einem hoffentlich „Mutiple“ wieder zu verkaufen, für Makler von Vorteil ist, muss<br />
zumindest sehr kritisch hinterfragt werden und sollte vor der Übertragung von Beständen<br />
oder gar Rentenmodellen bedacht werden. Wir als SDV-Gruppe haben in der Vergangenheit<br />
zugekauft oder selbst gegründet, wenn es sinnvoll war. Diesen Weg werden wir weitergehen.<br />
Die SDV AG wird auch in Zukunft ein verlässlicher und qualitätsorientierter Partner sein.<br />
»Die SDV AG ist<br />
seit ihrer Gründung<br />
darauf ausgelegt,<br />
möglichst alle<br />
Prozesse im<br />
Backoffice digital<br />
abzuwickeln.«<br />
Die digitale Welt ist in den Maklerunternehmen angekommen. Welche SDV-Tools<br />
können für eine stetige Weiterentwicklung genutzt werden?<br />
Die SDV AG ist seit ihrer Gründung darauf ausgelegt, möglichst alle Prozesse im Backoffice<br />
digital abzuwickeln. Heute noch groß über dieses Thema als kommende Aufgabe oder anstehendes<br />
Projekt zu sprechen, wäre wirklich lächerlich, denn der Umbruch hat schon vor<br />
Jahren begonnen und durch Corona noch einmal einen enormen „Kick“ bekommen. Wir<br />
stellen dem Makler, dem Vertrieb oder auch dem Versicherungsbereich von Banken unter<br />
dem Begriff „myInsure“ umfangreiche Tools zur Verfügung, um unsere Partner auf das technische<br />
Niveau von InsurTechs zu heben. Neben der App für den Endkunden mit kompletter<br />
Maklermandatsabwicklung – von der Anzeige über die Kündigung bis hin zur Umdeckung<br />
und Verwaltung – stellen wir eine umfangreiche Marketingplattform mit individualisierten<br />
Kampagnen und Social-Media-Posts sowie eine Leadplattform zur Verfügung.<br />
Vertrieb wird trotz Digitalisierung mehr denn je gefragt sein: Wie helfen Sie Ihren<br />
Vertriebspartnern darüber hinaus, die Weichen für einen Erfolgskurs zu stellen?<br />
Digitalisierte Prozesse und eine entsprechend funktionierende Marketingplattform für den<br />
Makler sind zukünftige Hygienefaktoren in der Kooperation zwischen Pool und Makler und in<br />
der Interaktion des Maklers mit dem Kunden. Durch die notwendige Fokussierung auf dieses<br />
Thema haben viele jedoch die persönliche und individuelle Betreuung aus den Augen verloren.<br />
Makler haben zu Recht keine Lust, in anonymen Callcentern zu landen und bei ein und<br />
demselben Vorgang mit den unterschiedlichsten Ansprechpartnern immer wieder von vorne<br />
zu erklären, wo das Problem liegt und was sie möchten. Daher ist das Thema individuelle<br />
und persönliche Maklerbetreuung ein absolutes Schwerpunktprojekt für uns. Seit nunmehr<br />
über einem Jahr stellen wir unseren Maklern sogenannte „Vertriebslotsen“ – also feste und<br />
persönliche Ansprechpartner innerhalb der SDV AG, die selbstständig im Vertrieb oder als<br />
Makler tätig waren – zur Verfügung. Die Erfahrungen aus dem ersten Jahr zeigen deutlich,<br />
dass das ein Schritt in die richtige Richtung gewesen ist, und wir werden das Programm<br />
weiter ausbauen.<br />
6 <strong>05</strong>-<strong>23</strong> | expertenReport
»Um das große Vertriebspotenzial von Gewerbeversicherungen zu erschließen, bieten<br />
wir einen einzigartigen Gutachterservice für Gewerbeversicherungen an. Mit unserem<br />
Gutachterservice bieten wir Versicherungsmaklern die Möglichkeit, durch die Erstellung<br />
eines umfassenden Gutachtens aus neutraler Sicht alle Risiken genau einzuschätzen<br />
und entsprechend zu versichern.«<br />
Sprechen wir auch über die Anforderungen im Gewerbegeschäft: Welchen Service<br />
bieten Sie hier?<br />
Um das große Vertriebspotenzial von Gewerbeversicherungen zu erschließen, bieten wir einen<br />
einzigartigen Gutachterservice für Gewerbeversicherungen an. Mit unserem Gutachterservice<br />
bieten wir Versicherungsmaklern die Möglichkeit, durch die Erstellung eines umfassenden<br />
Gutachtens aus neutraler Sicht alle Risiken genau einzuschätzen und entsprechend<br />
zu versichern. Der Vorteil liegt hier ganz klar darin, dass ein Gutachtertermin beim Kunden<br />
stattfindet und das Gutachten in das Eigentum des Maklers übergeht. Dies vereinfacht und<br />
beschleunigt den Deckungsprozess für den Makler enorm. Darüber hinaus wird auch für den<br />
Kunden wertvolle Zeit gespart. Der Service umfasst auch einen Bedingungs- und Leistungsvergleich,<br />
die Unterstützung im Schadensfall, die Begleitung der Jahresgespräche beim Kunden<br />
und die Abwicklung des Versicherungsabschlusses. Kurzum: Wir begleiten die Makler<br />
auf dem gesamten Weg und können dabei auf eine langjährige Erfahrung zurückgreifen.<br />
Für weniger komplexe Risiken stellen wir leistungsstarke Abschlussrechner zur Verfügung. →<br />
expertenReport | <strong>05</strong>-<strong>23</strong><br />
7
TITELINTERVIEW<br />
Maklernachfolge und Unternehmensentwicklung gehen Hand in Hand und erfordern<br />
trotzdem eigene Blickwinkel. Mit welchen Maßnahmen helfen Sie denen, die den<br />
Ruhestand planen?<br />
Nachfolgelösungen und Entwicklung gehören seit der Unternehmensgründung zu unserem<br />
Geschäftsfeld. Mit der oft kopierten Maklergarantierente haben wir ein ganzes Marktsegment<br />
begründet. Bei Unternehmensverkäufen bringen wir gerne Käufer und Verkäufer<br />
zusammen und sind auch bereit, bei der Finanzierung unterstützend mitzuwirken, wenn<br />
das Versicherungsgeschäft dann über uns abgewickelt wird. In Zukunft haben wir auch vor,<br />
selbst Bestände zu kaufen, um den Nachfolgeweg noch einfacher für Ruhestandssuchende<br />
zu gestalten. Erwähnenswert ist, dass wir hierbei auch bestehenden Unternehmen helfen,<br />
profitabler zu werden und, durch unsere Dienstleistungen, die Kosten für Personal und Infrastruktur<br />
bestmöglich zu optimieren, um optimale wirtschaftliche Möglichkeiten zu erreichen<br />
und damit insbesondere beim Verkauf des Unternehmens den bestmöglichen Ertrag zu generieren.<br />
Mittlerweile haben wir über 400 Makler auf dem Weg der Unternehmensnachfolge<br />
begleiten dürfen und dabei Erfahrung sammeln können. Wir können Ruhestandslösungen<br />
je nach Situation maßgeschneidert anbieten.<br />
»Wir schaffen<br />
gemeinsam mit<br />
dem Nachfolger<br />
eine klare Planung<br />
und Zielsetzung.«<br />
Und ergänzend gefragt: Wie unterstützen Sie die Jüngeren und Nachfolgenden,<br />
die die Verantwortung nach einer Übergabe übernehmen?<br />
Wir schaffen gemeinsam mit dem Nachfolger eine klare Planung und Zielsetzung. Eine Übergabe<br />
erfordert immer eine sorgfältige Analyse der aktuellen Ist-Situation und wo es in Zukunft<br />
hingehen soll. Dabei spielt neben der Finanzierbarkeit auch das Technologiepaket der SDV<br />
AG eine große Rolle. Wir versetzen junge Versicherungsmakler in die Lage, ihr Geschäft von<br />
überall komplett remote zu führen, zusätzlich bieten wir viele Möglichkeiten der Marktpositionierung<br />
und der digitalen Leadgenerierung. Ein weiterer Pluspunkt ist die Vernetzung mit<br />
bestehenden Netzwerken innerhalb und außerhalb der Branche. Somit bieten wir jungen<br />
Versicherungsmaklern die optimale Plattform, sich zu verwirklichen.<br />
Nach den Corona-Jahren wird der persönliche und direkte Austausch gerade sehr<br />
geschätzt. Worauf dürfen sich die Besucher des Augsburger Maklerkongresses freuen?<br />
Das Thema Maklerkongress ist uns eine riesige Herzensangelegenheit, nach den Jahren der<br />
sozialen Distanz freuen wir uns endlich wieder auf einen großen persönlichen Austausch.<br />
Unsere Besucher können sich auf informative und interessante Fachvorträge zu Themen, die<br />
die Branche bewegen – insbesondere mit Fokus auf digitale Vertriebsformen –, aber auch<br />
produktgeberunabhängige Diskussionsrunden zu allen Sparten freuen, und dazu auf jede<br />
Menge Austausch, Spaß und Geselligkeit. Kurz: Austausch unter Maklern mit hohem Qualitätsanspruch<br />
in angenehmer Atmosphäre und mit entsprechenden Inhalten.<br />
Der Kongress findet übrigens am 14. September 20<strong>23</strong> im Kesselhaus in Augsburg statt<br />
und wir freuen uns über jeden Einzelnen, den wir begrüßen dürfen – egal ob bereits Partner<br />
oder „nur“ Teil der Branche!<br />
Zukunft der Versicherungswirtschaft: Worauf darf verzichtet werden?<br />
Was ist unverzichtbar?<br />
Auf veraltete Hierarchie-, Service- und Ansprechpartnerwelten, die viel Personal binden, Kosten<br />
produzieren und wenig Mehrwert für Makler und Kunden bieten, darf gerne verzichtet<br />
werden. Was die Branche gerne behalten darf oder auch wiederentdecken sollte: gesunder<br />
Menschenverstand und eine klare Fokussierung auf das Kerngeschäft – die Übernahme von<br />
Risiken, die ein Einzelner nicht tragen kann, und das Wohl des Kunden.<br />
Herr Christofori, vielen Dank für das Gespräch.<br />
8 <strong>05</strong>-<strong>23</strong> | expertenReport
»MIT TELEMATIK<br />
FAHR ICH MEINEN BEITRAG<br />
GANZ EINFACH RUNTER.«<br />
10 % RABATT GARANTIERT, BIS ZU 30 % MÖGLICH:<br />
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Besonders in kostenintensiven Zeiten ist die erstklassige Autoversicherung der VHV die beste Wahl: jetzt mit noch günstigeren<br />
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Optimale Lösungen & Services für das Gewerbegeschäft<br />
BGV setzt auf Qualität<br />
Die Versicherungsgruppe BGV Badische Versicherungen konzentrierte sich ursprünglich<br />
auf die Absicherung von Privatpersonen und Kommunen. Seit einiger Zeit<br />
positioniert sich der BGV sehr zielstrebig im Firmengeschäft. Im Mittelpunkt stehen<br />
Versicherungslösungen für kleine und mittelständische Betriebe, die es wiederum<br />
vorziehen, von Versicherungsmaklerunternehmen auf Augenhöhe betreut zu werden.<br />
Bild: © Robert Kneschke – stock.adobe.com<br />
10 <strong>05</strong>-<strong>23</strong> | expertenReport
Leistungsfähige Gewerbeversicherungen müssen heutzutage<br />
den Anforderungen unterschiedlichster Gewerke entsprechen<br />
und ein hohes Maß an Flexibilität bieten. Um diese<br />
Erwartungen zu erfüllen, hatte der BGV bei der Produktentwicklung<br />
das Ohr ganz nah am Markt und berücksichtigte<br />
wichtige und spezifische Feedbacks sowie Hinweise der Kunden<br />
und Vertriebspartner bei der Produktkonzeption. Das Ergebnis<br />
kann sich sehen lassen: Der neue Gewerbeschutz des<br />
BGV zeichnet sich durch eine hohe Branchenexpertise und<br />
maßgeschneiderte Lösungen aus. Den Kern bilden folgende<br />
Komponenten:<br />
▶ Inhaltsversicherung<br />
▶ Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung<br />
▶ Gebäudeversicherung<br />
▶ Gruppen-Unfallschutz<br />
▶ Betriebliche Rechtsschutzversicherung<br />
▶ Gewerblicher Cyberschutz<br />
„Einfach, offen und transparent“ lautet die Direktive für<br />
das Bedingungswerk, dessen Leistungsumfang in der Inhaltsund<br />
Betriebshaftpflichtversicherung bereits von Franke und<br />
Bornberg mit der Bestnote FFF+ ausgezeichnet wurde.<br />
Durch ihre klaren Tarifstrukturen kann in der Betriebshaftpflichtversicherung<br />
zwischen drei Versicherungssummen<br />
(fünf, zehn oder 15 Millionen Euro) gewählt werden. Zudem<br />
verzichtet der Versicherer auf versteckten Selbstbehalt und<br />
bietet Kunden auch hier die Wahl zwischen drei Varianten<br />
(kein Selbstbehalt, fester Selbstbehalt oder abbauender Selbstbehalt),<br />
der sich dann komplett durch den Versicherungsvertrag<br />
zieht. Zielgruppenunabhängig hat das Tarifwerk noch<br />
einiges mehr zu bieten:<br />
▶ Besserstellungsklausel: Stellt sich im Schadensfall<br />
heraus, dass im Vorvertrag eine Mehrleistung versichert<br />
war, wird der Schaden reguliert. Versicherungsmakler<br />
profitieren von einer Haftungsminimierung bei Umdeckungen<br />
der Verträge.<br />
▶ Updategarantie: GDV-Mindeststandards sind auf jeden<br />
Fall versichert.<br />
▶ Neuwertentschädigung bis 5.000 Euro: Im Schadenfall<br />
wird auf Wunsch des Versicherungsnehmers der Neuwert<br />
statt des Zeitwerts erstattet.<br />
▶ Mietsachschäden an gemieteten Gebäuden: bis zur<br />
Versicherungssumme ohne Sublimits.<br />
Um die Betriebshaftpflichtversicherung leistungsstark<br />
zu ergänzen, wurde der Leistungskatalog der Betriebsinhalts-<br />
versicherung entsprechend angepasst. Hier gilt ein Unterversicherungsverzicht<br />
bis 250.000 Euro. Somit erfolgt keine<br />
Prüfung oder Kürzung bis zu einer Schadenshöhe von<br />
250.000 Euro. Wurde eine Summenanpassung (Indexanpassung)<br />
vertraglich hinterlegt, erhöht sich der Wert sogar bis<br />
500.000 Euro. Zudem wird auf eine Kürzung der Schadensumme<br />
(bis 250.000 Euro) verzichtet, falls der Schaden grob<br />
fahrlässig verursacht wurde. Auch hier gelten die Leistungsmerkmale<br />
haftungsminimierende Besserstellungsklausel,<br />
Updategarantie, wählbarer Selbstbehalt sowie die „goldene<br />
Regel“, damit der Neuwert geleistet wird, wenn die Betriebseinrichtung<br />
schon ein paar Jahre älter ist.<br />
»Durch sein Branchen-Know-how weiß<br />
das Team des BGV sehr genau, worauf es<br />
bei dem Tandem Betriebshaftpflicht- und<br />
Betriebsinhaltsversicherung ankommt.«<br />
Optionale Bausteine<br />
Zu den klassischen Gefährdungen, die durch Feuer oder auch<br />
Einbruchdiebstahl verursacht werden, stehen weitere Module<br />
zur Verfügung. Zum Beispiel eine Betriebsunterbrechungsversicherung<br />
mit einer Haftzeit von 36 Monaten sowie einer<br />
Nachhaftung von 200 Prozent auf das erste Risiko. Dadurch<br />
profitieren Kunden von einer Verdreifachung der Versicherungssumme<br />
– ohne eine Kürzung bei der Entschädigung.<br />
Oder auch von den weiteren Zusatzleistungen wie einer Kühlgut-,<br />
Autoinhalts- beziehungsweise Elektronikversicherung.<br />
Passgenaue Lösungen für das Handwerk<br />
Die Anforderungen des Handwerks an den jeweiligen Versicherungsschutz<br />
sind so spezifisch wie die einzelnen Gewerke<br />
selbst, wie schon ein Blick auf die Betriebe im Baunebengewerbe<br />
zeigt. Durch sein Branchen-Know-how weiß das Team<br />
des BGV sehr genau, worauf es bei dem Tandem Betriebshaftpflicht-<br />
und Betriebsinhaltsversicherung ankommt.<br />
→<br />
expertenReport | <strong>05</strong>-<strong>23</strong><br />
11
GEWERBESCHUTZ<br />
Es besteht Versicherungsschutz in der Betriebshaftpflicht für<br />
Vermögensschäden, die durch Ein- und Ausbaukosten von<br />
mangelhaftem Material oder durch fehlerhaft zugekaufte und/<br />
oder verarbeitete Produkte Dritter entstehen.<br />
Neben Mängelbeseitigungsnebenkosten sind Nachbes-<br />
serungsbegleitschäden versichert. Somit wird geleistet,<br />
wenn der Versicherungsnehmer Schäden verursachen muss,<br />
um eine Schlechtleistung zu beheben. Dies gilt auch für Folge-<br />
schäden, wenn eigene Gewerke beschädigt werden und<br />
nicht nur die Gewerke Dritter.<br />
Auch Mietsachschäden an Arbeitsmaschinen und Arbeitsgeräten<br />
bis 500.000 Euro sowie die Tätigkeit als Energieberater<br />
gelten als mitversichert. Ebenso das Auslösen von<br />
Fehlalarmen, wenn die Alarmanlage stillen Alarm auslöst und<br />
durch das Anrücken der Polizei Kosten entstehen.<br />
Die Inhaltsversicherung leistet zudem für Einbruch in<br />
Container auf Baustellen bis 10.000 Euro, mit VDS-aner-<br />
kanntem Containerschloss und bei Überseecontainern sogar<br />
bis 250.000 Euro. Bei der Autoinhaltsversicherung sind Schäden<br />
bis 25.000 Euro je Fahrzeug und ohne Nachtzeitklausel<br />
abgedeckt. Auch ohne Einschränkung, falls der Pkw auf<br />
einem nicht umfriedeten Grundstück und nachts ausgeräumt<br />
wurde. Ein weiterer Pluspunkt ist die Freizügigkeit bezüglich<br />
der Versicherungsorte, denn die Versicherungssumme kann<br />
flexibel auf einzelne Standorte aufgeteilt werden.<br />
Maklerservice und Schadenregulierung:<br />
perfekt organisiert<br />
Der BGV bietet zudem für seine Gewerbeprodukte effiziente<br />
und vertriebspartnerfreundliche Abwicklung, automatisierte<br />
Prozesse sowie BiPro-Standards. Die Experten im Makler-<br />
Service-Center des BGV agieren auf höchstem Niveau und<br />
just in time. Maklerbetreuer und Underwriter können Anfragen<br />
durch ihre hohe Fachlichkeit und Entscheidungskompetenz<br />
zeitnah fallentscheidend erfolgreich abschließen. Darüber<br />
hinaus unterstützt das Service-Team durch seine schnelle<br />
Erreichbarkeit.<br />
Die Stunde der Wahrheit schlägt für jeden Makler und<br />
Kunden im Leistungsfall. Auch hier setzt der Versicherer auf<br />
Qualität und Expertise. Für eine zügige und zeitnahe Schadenabwicklung<br />
und -regulierung stattet der BGV seine Schadenmitarbeiter<br />
mit einem gewissen Handlungsspielraum aus<br />
und unterstützt bereits in der frühen Phase der Schaden-<br />
begutachtung.<br />
Zielgruppenpotenzial Baunebengewerbe<br />
Unter Berücksichtigung der Klassifizierung des Statistischen<br />
Bundesamtes aus dem Jahr 2008 zählen zum Baunebengewerbe<br />
zum Beispiel:<br />
▶ Bauinstallation: Elektroinstallation, Gas-, Wasser-,<br />
Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation,<br />
sonstige Bauinstallation, wie Dämm-Maßnahmen<br />
gegen Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung,<br />
Aufzüge, Rolltreppen, automatische Türen, Drehtüren,<br />
Blitzableiter, Zäune,<br />
Feuertreppen, Geländer, Schilder, Markisen, Jalousien<br />
▶ Sonstiger Ausbau: Stuckaturen, Gipserei, Verputzerei<br />
im Innen- und Außenbereich, Bautischlerei und<br />
-schlosserei mit dem Einbau von Türen und Fenstern,<br />
Tür- und Fensterrahmen, Einbauküchen, Schränke,<br />
Treppen, Ladenbau, bewegliche Trennwände, Decken<br />
et cetera<br />
▶ Tapeziererei, Fußbodenlegen: Verlegen von Estrich,<br />
Ofenkacheln, Parkett und Holzböden, Wandvertäfelungen,<br />
Linoleum, Teppich, Gummi oder Kunststoff,<br />
Böden und Wandverkleidungen aus Marmor, Schiefer,<br />
Granit oder Terrazzo, Fußbodenschleiferei, Parkettversiegelung<br />
sowie Tapeten<br />
▶ Malerei und Glaserei für den Innen- und Außenanstrich,<br />
Korrosionsschutz, Anstrich von Tiefbauten,<br />
Glaserarbeiten einschließlich des Einbaus<br />
von Spiegeln<br />
▶ Akustikbau, Baugrobreinigung sowie die sonstige<br />
Baufertigstellung und Ausbauarbeiten, die nicht<br />
anderweitig aufgeführt werden<br />
BGV Badische Versicherungen<br />
service@bgv.de<br />
www.bgv.de<br />
12 <strong>05</strong>-<strong>23</strong> | expertenReport
Unsere Expertise<br />
für Ihren Erfolg.<br />
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GEWERBESCHUTZ<br />
Bild: © am – stock.adobe.com<br />
Einfach sicher voraus<br />
Helvetia CargoTrucker für<br />
gewerbliche Frachtführer<br />
Vom Lkw-Fahrer bis zum Fahrradkurier – alle gewerblichen Frachtführer übernehmen<br />
die Verantwortung dafür, dass Güter unversehrt dort ankommen, wo sie gebraucht und<br />
erwartet werden. Selbst unter schwierigsten Bedingungen tragen sie dafür das volle<br />
Risiko. Helvetia-Vermittler können dieses Risiko mit Helvetia CargoTrucker einfach und<br />
umfassend absichern.<br />
Transportiert wird immer. Selbst in Krisenzeiten sorgen Transportunternehmen<br />
ununterbrochen dafür, dass Rohstoffe in<br />
der Weiterverarbeitung und Ware beim Händler oder direkt<br />
beim Endkunden ankommen. Pünktlich und unbeschädigt. Ist<br />
dies nicht der Fall, stehen sie in der Verantwortung. Und das<br />
kann schnell richtig teuer werden.<br />
Online-Abschluss über verschiedene Kanäle<br />
Mit der Frachtführerhaftungsversicherung Helvetia Cargo-<br />
Trucker haben Makler ein klar strukturiertes Produkt an der<br />
Hand, das umfangreiche Leistungen bietet und spielend<br />
leicht abgeschlossen werden kann. Makler können Prämienberechnung<br />
und Abschluss für ihre Kunden ganz einfach im<br />
HelvetiaNet, dem Extranet von Helvetia, vornehmen. Selbst<br />
schwierige Risiken, wie beispielsweise Autotransporte, können<br />
so schnell und mit wenigen Angaben versichert werden.<br />
Der gestaffelte Flottenrabatt wird automatisch abgezogen.<br />
Um Vertriebspartner überall begleiten zu können, kann<br />
Helvetia CargoTrucker zusätzlich über den Tarifrechner von<br />
Thinksurance berechnet und abgeschlossen werden. Für<br />
komplexe Anfragen stehen die Direktionsbevollmächtigten<br />
Transport von Helvetia, auch über die Ausschreibungsplattform<br />
von Thinksurance, mit umfangreichen Zeichnungsvollmachten<br />
zur Verfügung.<br />
14 <strong>05</strong>-<strong>23</strong> | expertenReport
Darüber hinaus können kleine und mittelständische Unternehmen<br />
den Online-Rechner auf der Website von Helvetia<br />
selbstständig nutzen, um ihre meist kurzfristig benötigten<br />
Versicherungen abzuschließen. Insbesondere für Kurier-,<br />
Express- und Paketdienste und bei Neugründungen bietet<br />
Helvetia hier einen schnellen und einfachen Abschluss<br />
bei umfangreichen Leistungen an. Als weitere Option stellt<br />
Helvetia Vertriebspartnern den Online-Rechner und bei Bedarf<br />
auch eine Landingpage zur Integration in die jeweilige<br />
Website zur Verfügung, damit auch diese von den Vorteilen<br />
des Rechners profitieren können. Die Beantragung dieser<br />
Option, auch von weiteren Sparten, erfolgt schnell und einfach<br />
über: www.helvetia.de/vermittlerlinks<br />
»Mit einer Deckung in Höhe von<br />
2.500 Euro pro Paket und 250.000 Euro<br />
je Reise erfüllt Helvetia CargoTrucker<br />
die Vorgaben aller großen Kurier-,<br />
Express- und Paketdienste.«<br />
Kunden- und Schadenservice<br />
Ob Fahrzeugwechsel oder die Anforderung von Versicherungsbestätigungen<br />
für Auftraggeber: Beides kann ebenfalls<br />
über die Helvetia-Website angefordert und beantragt werden.<br />
Auch Transportschäden können einfach durch Kunden,<br />
Vertriebspartner oder auch Anspruchsteller über ein geführtes<br />
Formular gemeldet und alle wichtigen Unterlagen direkt<br />
hochgeladen werden.<br />
Qualifizierte Vertriebsunterstützung<br />
Neben den Vorteilen der Frachtführerhaftungsversicherung<br />
Helvetia CargoTrucker profitieren Helvetia-Vermittler und<br />
Kunden gleichermaßen von der ausgewiesenen langjährigen<br />
Kompetenz von Helvetia im Bereich Transport. Mit produktspezifischen<br />
Webinaren für Makler sowie mit der Unterstützung<br />
durch den erfahrenen Außendienst und die Direktionsbevollmächtigten<br />
Transport stellt Helvetia sicher, dass für<br />
jeden Kunden schnell, verlässlich und digital die optimale<br />
Vertragsgestaltung realisiert werden kann.<br />
Rundum abgesichert mit Helvetia CargoTrucker<br />
Der Leistungsumfang der Frachtführerhaftungsversicherung<br />
Helvetia CargoTrucker stellt sicher, dass Kunden auch<br />
mit dem gelegentlichen Einsatz von Subunternehmern sorgenfrei<br />
arbeiten können. Mit einer Deckung in Höhe von<br />
2.500 Euro pro Paket und 250.000 Euro je Reise erfüllt Helvetia<br />
CargoTrucker die Vorgaben aller großen Kurier-, Express- und<br />
Paketdienste. Außerdem sind Be- und Entladeschäden mit<br />
abgedeckt, wenn mit dem Auftraggeber keine diesbezügliche<br />
Vereinbarung getroffen wurde. Noch dazu werden entgangene<br />
Frachten mit bis zu 2.000 Euro ersetzt sowie die<br />
Prozesskosten für Frachtenklagen übernommen.<br />
Mit Helvetia CargoTrucker müssen Versicherte die Kostenübernahme<br />
bei Schäden an fremden Wechselbrücken<br />
und Containern nicht extra beantragen. Schäden dieser<br />
Art sind bis 75.000 Euro automatisch versichert. Zusätzlich<br />
sind Fälle von Haftungsdurchbrechung durch grobes Organisationsverschulden<br />
mit bis zu einer Million Euro im Versicherungsumfang<br />
enthalten. Aber nicht nur die einfachen<br />
Abschlussmöglichkeiten und der starke Leistungsumfang<br />
liefern Helvetia-Vermittlern überzeugende Argumente für<br />
gewerbliche Frachtführer. Auch die Versicherungssummen<br />
pro Versicherungsfall wurden letztes Jahr deutlich angehoben:<br />
auf sechs Millionen Euro pro Jahr, 2,5 Millionen Euro je<br />
Güterschaden und 500.000 Euro je Vermögensschaden.<br />
Versicherungspflicht für Transporte<br />
über 3,5 Tonnen<br />
Für gewerbliche Transporte innerhalb Deutschlands mit<br />
Fahrzeugen mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht<br />
besteht eine Versicherungspflicht nach § 7a des Güterkraftverkehrsgesetzes<br />
(GüKG).<br />
Webinar Helvetia CargoTrucker<br />
Am 15.06.20<strong>23</strong> von 10 bis 11 Uhr<br />
stellt Helvetia die CargoTrucker<br />
Frachtführerhaftungsversicherung<br />
und die Abschlussmöglichkeiten in<br />
einem Webinar vor. Anmeldungen<br />
sind über die Helvetia Lernplattform<br />
helvetia-lernen.de möglich:<br />
Helvetia Versicherungen<br />
presse@helvetia.de<br />
www.helvetia.de<br />
expertenReport | <strong>05</strong>-<strong>23</strong><br />
15
GEWERBESCHUTZ<br />
Die Top 10 der betrieblichen<br />
Gebäudeversicherung<br />
Die Absicherung der betrieblichen Gebäude zählt zu den wichtigsten Absicherungen<br />
eines Betriebes, ungeachtet der Größe und Branche. Und zwar nicht erst seitdem<br />
immer wiederkehrende Naturkatastrophen die Firmenwerte immens gefährden.<br />
Dabei sind nicht nur die Grundgefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm abzusichern,<br />
sondern auch EC- und Elementarschäden.<br />
Bild: © Grand Warszawski – stock.adobe.com<br />
Bislang standen Vertriebspartnern dafür selten Bewertungen<br />
oder Ratings zur Verfügung. Ganz aktuell hat die Unternehmensberatung<br />
eXulting ein erstes Rating veröffentlicht.<br />
32 Versicherer wurden bewertet und neun Anbieter wurden<br />
mit der besten Bewertung für ein hervorragendes Deckungskonzept<br />
ausgezeichnet. Digitale Vertragsabschlüsse<br />
sind möglich und auch „Nachhaltigkeit“ wird zunehmend in<br />
den Leistungsangeboten berücksichtigt.<br />
Das Rating bestätigt, dass sich Unterschiede in den<br />
Deckungskonzepten nicht nur durch die absicherbaren Gefahren<br />
und mitversicherten Klauseln ergeben.<br />
Kostenpositionen sind bei einigen Anbietern nur im Rahmen<br />
der Versicherungssumme mitversichert und bei anderen<br />
zusätzlich zur Versicherungssumme. Wobei die hinterlegten<br />
Kostenpositionen bei den Summenbegrenzungen deutliche<br />
Unterschiede aufzeigen.<br />
Insgesamt wurden bei dem Rating 32 Versicherer, 81 Deckungskonzepte<br />
und von 38 Klauseln insgesamt 83 Einzelkriterien<br />
– beschränkt auf die Gebäudeversicherung – ausgewertet.<br />
Berücksichtigt wurde pro Anbieter jeweils die jüngste<br />
beziehungsweise die beste Deckung. Nicht enthalten sind<br />
Auswertungen zu Zusatzdeckungen, wie zum Beispiel dem<br />
Mietausfall- oder Glasschutz.<br />
Versicherer mit 5-Sterne-Bewertung<br />
1. Württembergische VFS 2022 Gebäudeversicherung mit<br />
SachPlus Zusatzdeckung 06/2022 (278 Punkte)<br />
2. Alte Leipziger Gewerbeschutzversicherung<br />
Comfort 07/2021 (270 Punkte)<br />
16 <strong>05</strong>-<strong>23</strong> | expertenReport
3. Helvetia Helvetia Business Sachversicherungsbedingungen,<br />
BL-Sach-2210 10/2022 (266 Punkte)<br />
4. Zurich Sachversicherung Gebäude 07/2022<br />
(251 Punkte)<br />
5. Inter Versicherung Betriebsgebäudeversicherung<br />
Premium 01/2020 (247 Punkte)<br />
6. Nürnberger ProfiLine Immobilienschutz 08/2017<br />
(245 Punkte)<br />
7. Baloise Baloise Gewerbe-Gebäudeversicherung,<br />
ABBGG 2008 10/2021 (243 Punkte)<br />
8. DIALOG Gebäudeversicherung 2020 07/2020<br />
(241 Punkte)<br />
9. SV SparkassenVersicherung SVFP-GEB 20<strong>23</strong> 01/20<strong>23</strong><br />
(<strong>23</strong>2 Punkte)<br />
Versicherer mit 4-Sterne-Bewertung<br />
10. VHV ABFS 2018, Teil C – Gebäudeversicherung 06/2018<br />
(228 Punkte)<br />
Trends auf dem Weg zum Standard?<br />
eXulting weist auch darauf hin, dass der Einfluss der Digitalisierung<br />
signifikant zugenommen hat. Alle vorliegenden<br />
Konzepte eignen sich für digitale Vertragsabschlüsse. In der<br />
Vergangenheit noch häufig verwendete Formulierungen wie<br />
„sofern gewünscht“ oder „sofern vereinbart“ sind mittlerweile<br />
nicht mehr Bestandteil der Bedingungen.<br />
Nachdem „Nachhaltigkeit“ in einigen Deckungskonzepten<br />
bereits Einzug gehalten hat, werden „grüne“ Klauseln künftig<br />
als Ratingkriterium in die Bewertungen aufgenommen. Bei<br />
der aktuellen Auswertung war dies noch nicht der Fall. Dabei<br />
handelt es sich zum Beispiel um Kostenübernahmen bei<br />
Beratungsleistungen für effiziente Energiekonzepte und/oder<br />
energetische Bauweise und Sanierungen, Mehrkosten für<br />
die Anschaffung einer effizienteren Haustechnik nach einem<br />
Schadenfall oder auch Mehrkosten für eine nachhaltige Ersatzbeschaffung<br />
mit einem geringeren CO₂-Ausstoß.<br />
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„Werterhaltende und -steigernde<br />
Faktoren sind Teil der Risiko- und<br />
Bedarfsanalyse für gewerblich und<br />
privat genutzte Gebäude.“<br />
Steigende Effizienz im Unternehmen bedeutet auch, dass Betriebskosten sinken. Diese<br />
Regel gilt für jeden Bereich einer Firma und somit auch für den Kostenfaktor Energie.<br />
Agieren Unternehmen rund um das Thema Energie ebenso fokussiert und rationell<br />
wie für andere Ressourcen, kann die Wirtschaftlichkeit und damit auch der Erfolg<br />
nachhaltig abgesichert werden.<br />
Beschäftigen sich Unternehmenslenker mit der Optimierung<br />
ihrer Energiekosten, stellen sie sehr schnell fest, dass sich<br />
dieses Investment in jedem Fall rechnen wird. Und zwar unabhängig<br />
von der Branche und der Größe des Betriebes.<br />
Produktionsbetriebe, Handwerk, Hotels und Gaststätten oder<br />
auch der Einzelhandel: Einsparpotenziale von durchschnittlich<br />
30 Prozent sind keine Seltenheit. Je rasanter die Energiepreise<br />
in die Höhe klettern, umso wichtiger ist es, diesen<br />
Kostendruck durch Investitionen in eine nachhaltige Energieeffizienz<br />
zu reduzieren. Mit den daraus folgenden positiven<br />
Effekten kann die Positionierung im Wettbewerb verstärkt<br />
werden.<br />
Doch wie kann diese Unterstützung aussehen? Welche<br />
Möglichkeiten gibt es? Unterstützt der Gesetzgeber dabei?<br />
Die Experten von ENCC geben Antworten. Energieeffizienz<br />
im Betrieb ist ein bedeutender Hebel für die Energiewende.<br />
Einsparmaßnahmen im Bereich Gewerbe und Industrie, also<br />
für „Nichtwohngebäude“, erfordern sehr viel Know-how<br />
inklusive dazugehöriger Erfahrung für eine reibungslose<br />
Umsetzung. Experten dafür entwickeln Energiekonzepte<br />
für Gewerbe- und Produktionsanlagen. Sie analysieren die<br />
Möglichkeiten für Prozessoptimierungen und helfen dabei,<br />
die passende staatliche Förderung zu beantragen sowie die<br />
Umsetzung in der Praxis zu begleiten.<br />
Stefan Müller von ENCC beschreibt die Schritte des Beratungsprozesses<br />
wie folgt: „Energieprozesse im gewerblichen<br />
Bereich sind komplex – auch in der Erfassung und dem<br />
Controlling, da sehr große Energiemengen beständig fließen<br />
und die Produktivität im Unternehmen gewährleisten müssen.<br />
Im Rahmen einer ersten Analyse konzentrieren wir uns<br />
deshalb auf den Ist-Zustand und dokumentieren vorhandene<br />
Schwachstellen und/oder energetische Mängel im Betrieb.<br />
Auch vorhandene (Verbrauchs-)Daten sowie eine umfangreiche<br />
Datenaufnahme im Rahmen eines Vor-Ort-Termins werden<br />
einbezogen. Auf dieser Basis entsteht die Ausarbeitung<br />
eines umsetzungsfähigen Konzepts für mehr Energie-Effizienz<br />
– mit Ideen, Ansätzen und Berechnungen für mögliche<br />
Einsparpotenziale. Zum Energiekonzept gehören eine wirtschaftliche<br />
Bewertung der möglichen Energieeinsparmaßnahmen,<br />
Handlungsempfehlungen für Fördermöglichkeiten<br />
sowie die jeweilige Umsetzung und Daten für die Definition<br />
eigener unternehmensspezifischer Energiekennzahlen.“<br />
Deutschland hat sich per Gesetz dazu verpflichtet, bis<br />
spätestens 2045 klimaneutral zu werden. Deshalb soll der<br />
Bereich Gebäudewärme im Idealfall bis spätestens 2045 vollständig<br />
ohne fossile Energieträger realisiert werden, die bislang<br />
80 Prozent ausmachen.<br />
Die Zielgruppe Bauträger und Investoren in diesem Bereich<br />
ist davon besonders betroffen und interessiert, Bauprojekte<br />
liquiditätsschonend und zukunftsorientiert zu planen,<br />
umzusetzen sowie umfassende Einsparpotenziale bei Investitionskosten<br />
zu nutzen. In diesem Zusammenhang nimmt eine<br />
innovative Gebäude- und Heiztechnik mit umweltschonenden<br />
Systemen und den dazugehörigen Förderangeboten eine<br />
18 <strong>05</strong>-<strong>23</strong> | expertenReport
GEWERBESCHUTZ<br />
Bild: © jamesteohart – stock.adobe.com<br />
zentrale Rolle ein. Diese nachhaltigen Energiekonzepte sehen<br />
vor, dass sich Energieanlagen im Gebäude befinden. Dass<br />
ebendort, wo der Energieverbrauch entsteht, diese auch<br />
produziert wird und der operative Verwaltungsaufwand mit<br />
modernen Systemen schlank gehalten wird. Alles in allem<br />
viele Einzelheiten, die sich maßgeblich auf den Versicherungsschutz<br />
auswirken.<br />
KfW-Maßnahmen fördern die Strom- und Wärmeeffizienz.<br />
Gefördert werden in- und ausländische gewerbliche Unternehmen,<br />
kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige,<br />
Landwirte sowie gemeinnützige Antragsteller – soweit diese<br />
mit einem Standort in Deutschland tätig sind.<br />
Neue Fakten für das Riskmanagement<br />
Diese Trendwende im Bausektor, der Energiegewinnung sowie<br />
im Gebäudemanagement manifestiert sich konsequenterweise<br />
auch im Bereich der Wertermittlung der Gebäude.<br />
Denn durch den Green Deal und damit durch die Umsetzung<br />
des EU-Maßnahmenpaketes zur Sustainable Finance<br />
sowie des deutschen Klimaschutzgesetzes entsteht der Bedarf,<br />
künftig die Fakten für die Energieeffizienz und CO₂-Äquivalente<br />
der Gebäude zu bestimmen und zu hinterlegen.<br />
Langfristig muss dafür die Energieeffizienzklasse A oder A+<br />
nach EU-Taxonomie erreicht werden. Folglich sind davon für<br />
betriebliche sowie privat genutzte Gebäude auch die Anforderungen<br />
an einen modernen und leistungsstarken Versicherungsschutz<br />
betroffen. Dies gilt sowohl für bestehende<br />
als auch neue respektive die damit in Verbindung stehenden<br />
Geschäfts- und Kundenbeziehungen.<br />
Nicht nur der Bausektor springt auf das Thema auf. Auch<br />
das Hotel- und Gastronomiegewerbe, das mit einem immensen<br />
Energieverbrauch kämpft, forciert die Umsetzung in<br />
puncto Energieeffizienz. Deutschlands marktführende Einkaufs-<br />
und Dienstleistungskooperation für die Hospitality, die<br />
HGK Hotel- und Gastronomie-Kauf eG mit über 3.100 Mitgliedsbetrieben<br />
sowie 500 Lieferanten unter Vertrag, vertraut<br />
auf die Leistungen von ENCC. Seit 01.<strong>05</strong>.20<strong>23</strong> ist ENCC<br />
offizieller Lieferant, um die Gebäude- und Energieeffizienz<br />
erheblich zu verbessern. Dafür sind nicht immer massive<br />
Eingriffe nötig. CO₂ und somit die Kosten können in der Hotellerie<br />
schon durch das innovative Konzept „Wärmerückgewinnung<br />
durch Duschwasser“ beachtlich reduziert werden.<br />
Wird KI-unterstützende Software eingesetzt, ist ein weiteres<br />
Einsparpotenzial von circa 28 Prozent für Energie, Kosten und<br />
CO₂ möglich.<br />
Versicherungsvermittler sind deshalb gefordert, werterhaltende<br />
und/oder -steigernde Faktoren in die jeweilige<br />
Risiko- und Bedarfsanalyse für gewerbliche und private Risiken<br />
einfließen zu lassen. Im Idealfall gelingt es, das eigene<br />
Beratungsspektrum mit dem Know-how der Energieberatung<br />
zu verknüpfen. Das ENCC-Team bringt seine Expertise im<br />
Rahmen unterschiedlicher Modelle für eine Zusammenarbeit<br />
oder Kooperation ein.<br />
Energieberatung als Dienstleistung<br />
Beratungsleistungen enthalten eine Vielzahl an Informationen<br />
und Analysen rund um die Erzeugung, Speicherung,<br />
Transport, Bereitstellung, Verbrauch, Einsatz, Einsparung,<br />
Umwandlung sowie die Rückgewinnung von Energie sowie<br />
die Schnittstellen zur Wertermittlung und der jeweiligen<br />
Absicherung.<br />
ENCC – Energy and Communication Center<br />
wolfgang.kroetz@en-cc.ch<br />
www.en-cc.ch<br />
expertenReport | <strong>05</strong>-<strong>23</strong><br />
19
GEWERBESCHUTZ<br />
So gestalten Versicherungsvermittler ihr eigenes Ökosystem<br />
Der Risikocoach für<br />
Gewerbekunden<br />
Die Geschäftsgrundlage der Versicherer und Vermittler* liegt bislang im Abschluss von<br />
Versicherungen. Bei Schadeneintritt wird dann das jeweilige Leistungsversprechen<br />
eingelöst. Risikointelligenz und Risikomanagement setzen aber früher an. Wie viel<br />
wertvoller wäre die Beratungsleistung, wenn Versicherer und Vermittler auf Grundlage<br />
ihrer reichhaltigen Schadenerfahrungen und eines Netzwerks von Experten viel aktiver<br />
dazu beitragen würden, dass es erst gar nicht zu Schadenereignissen kommt.<br />
Hier liegt eine riesige Chance, das Berufsbild des Versicherungsvermittlers<br />
wohltuend zu verändern und mit diesem<br />
Mehrwert die Zukunftsaussichten zu veredeln, insbesondere<br />
mit zusätzlicher Hilfe digitaler Assistenten.<br />
Der renommierte Trendforscher Sven Gábor Jánszky prognostiziert,<br />
dass Versicherer (und Vermittler) in zehn Jahren<br />
zu 50 Prozent als Risikocoach und zu 50 Prozent als Risikomanager<br />
tätig sind. Als Coach werden sie verhindern, dass<br />
Schäden eintreten. Als Risikomanager werden sie Schadenwahrscheinlichkeiten<br />
absichern und regulieren. Verstärkt<br />
nehmen in diesen Zeiten auch Versicherer diesen Ball – viel<br />
zu langsam – auf; denn sie erkennen den Mehrwert für die<br />
Kunden und für die eigene Combined Ratio.<br />
»Prävention wird für den Kunden wichtiger<br />
als die klassische Risikoabsicherung.<br />
Da liegen die Möglichkeiten für neue<br />
Wertströme für Versicherungen.«<br />
Jürgen Stoffel, Managing Director, IT Hannover Re<br />
Bestes Beispiel ist die Cyberversicherung. Awarenesstraining<br />
für die Mitarbeiter des Kunden oder sogenannte<br />
„Pentests“ (fingierte Hackerangriffe auf die IT des Kunden)<br />
sollen verhindern, dass es zu Cyberschäden kommt.<br />
Auf geht’s zu einem neuen Berufsbild<br />
Die Weiterbildung des Versicherungsvermittlers zum Risikocoach<br />
macht unser Berufsbild, insbesondere für Einsteiger,<br />
wieder attraktiv. Diese Erfahrung konnte der Autor bei seinen<br />
zahlreichen Vorträgen vor Berufsstartern über die Zukunft im<br />
Versicherungsvertrieb machen. Wie das Schaubild eines klassischen<br />
Risikomanagementprozesses zeigt, steht am Start<br />
immer eine ausgiebige Risikoinventur. Wenn alle Werte und<br />
Risiken identifiziert sind, klärt der nächste Schritt, ob Risiken<br />
gänzlich vermieden werden können. Im anschließenden Step<br />
wird geprüft, ob alle verbleibenden Risiken durch organisatorische,<br />
technische, vertragliche oder personelle Maßnahmen<br />
vermindert werden können. Und erst im dritten Schritt wird<br />
entschieden, welche Risiken gegen Beitrag an Versicherer abgewälzt<br />
werden. Dies war bislang die „Spielwiese“ der Versicherer<br />
und Vermittler. Meist produktorientiert wurde dann<br />
festgestellt, welche Versicherungen der Kunde braucht.<br />
Hinweis des Autors: Im Sinne einer besseren Lesbarkeit beschränkt sich der Beitrag auf die männliche Form und meint damit explizit auch alle weiteren Geschlechtsformen.<br />
20 <strong>05</strong>-<strong>23</strong> | expertenReport
Risikocoach<br />
Mehrwert<br />
Versicherungsvermittler<br />
1. Vermeiden<br />
2. Vermindern<br />
Grundrisiken<br />
▶ personell<br />
▶ technisch<br />
▶ organisatorisch<br />
▶ vertraglich<br />
Identifizierte Risiken<br />
3. Abwälzen<br />
▶ Risikotransfer<br />
▶ Alternative<br />
Risikofinanzierung<br />
▶ Versicherungen<br />
▶ Vertragsklauseln<br />
▶ et cetera<br />
Akzeptierte Risiken<br />
4. Selber tragen<br />
Restrisiken<br />
Nicht identifizierte Risiken<br />
Helfen Sie den Kunden bereits bei Schritt eins und zwei<br />
und wandeln Sie Ihre Rolle vom Versicherungsverkäufer zum<br />
Risikocoach. Mutieren Sie vom Verkäufer von Versicherungen<br />
zum „Einkäufer“ von Risiken. Ob als Versicherungsmakler,<br />
Versicherungsvertreter oder Versicherungsberater, in allen<br />
Funktionen sind Sie für Ihre Kunden dann mehr wert.<br />
Unternehmer sind Chancensucher und sie nutzen jede<br />
Gelegenheit, um sich im Markt zu etablieren und zu wachsen.<br />
Zeit ist dabei ihr wertvollstes Gut. Jede Stunde, in der<br />
sie sich mit Rechts- oder Steuerfragen, Datenschutz, Cyber,<br />
Arbeitssicherheit, Nachhaltigkeit, Compliance, Geldwäsche<br />
und Versicherungen selbst beschäftigen, hindert sie, das zu<br />
tun, was sie am liebsten machen und können, nämlich sich<br />
um den wirklichen Nutzen, die Leistungen und die Wertsteigerung<br />
des Unternehmens zu kümmern.<br />
All die vorgenannten „lästigen“ Themen haben im engeren<br />
und weiteren Sinn mit Risikomanagement zu tun. Ideal,<br />
wenn der Unternehmer diese Problemfelder einem geeigneten<br />
Partner anvertraut und dieser dann mit seinem Netzwerk<br />
von Spezialisten die Umsetzung dieser risikorelevanten und<br />
teils existenziellen Probleme löst. Das wäre der Job eines Risikocoaches,<br />
der mit seinem „Ökosystem“ ein unverzichtbarer<br />
Partner von Klein- und Mittelständlern wäre. Im Zeitalter von<br />
KI und digitaler Kommunikation ist dieses Dienstleistungspaket<br />
nicht nur finanzstarken Organisationen zuzuschreiben.<br />
Hier kann der kreative Vermittler mit unternehmerischen<br />
Tugenden ebenfalls seinen Hut in den Ring werfen.<br />
»Vermittler sollten aufpassen, dass sie<br />
nicht zu einem kleinen Teil eines fremden<br />
Ökosystems werden, sondern dass die<br />
Endkunden sie als Initiatoren eines<br />
eigenen Ökosystems ansehen.«<br />
Rolf Schünemann, Vorstand, BCA AG<br />
Es wäre naiv zu glauben, diese weitergehende Expertise<br />
müsse der Versicherungsvermittler nun auch noch selbst<br />
vorhalten. Machbar und glaubwürdig wird dieser Kundenmehrwert<br />
nur, wenn der Vermittler hierfür die Zusammenarbeit<br />
mit komplementären Kooperationspartnern eingeht.<br />
Je zielgruppen- oder themenspezifischer hier gedacht wird,<br />
umso erfolgreicher die Umsetzung. Mit diesem Netzwerk von<br />
komplementären Kooperationspartnern wächst eine ganz<br />
besondere Positionierung, die das Image und die Vertriebserfolge<br />
enorm verbessern wird. Das gelingt aber nur, wenn<br />
dieses Ziel strategisch geplant und umgesetzt wird. Hierfür<br />
empfehlen sich fünf Schritte:<br />
→<br />
expertenReport | <strong>05</strong>-<strong>23</strong><br />
21
GEWERBESCHUTZ<br />
Vollziehen Sie in fünf Schritten den Wandel vom Verkäufer von Versicherungen<br />
zum Risikocoach und Einkäufer von Risiken.<br />
Mindset Strategie Fachwissen und<br />
Beratungskompetenz<br />
Einstellung und<br />
zielorientiertes<br />
Verhalten.<br />
Nutzen vor Gewinn<br />
kundenzentriert<br />
Der Weg zum Ziel<br />
mit der richtigen<br />
Positionierung.<br />
Engpassstrategie<br />
Risikomanager<br />
nach ISO 31000,<br />
--<br />
Cyberberater,<br />
--<br />
Notfallmanager<br />
--<br />
o. ä.<br />
Struktur und<br />
Qualitätsstandards<br />
Beratungskonzepte<br />
(z. B. DIN 77<strong>23</strong>5)<br />
mittels digitaler<br />
„Werkzeuge“<br />
Komplementäre<br />
Kooperationen<br />
Vermeidung und<br />
Verminderung von<br />
Unternehmensrisiken<br />
durch<br />
Kooperationspartner.<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
Das Schaubild zeigt die Umsetzung der Positionierung zum Risikocoach für die Zielgruppe KMU.<br />
Jede Veränderung in einem unternehmerischen Umfeld<br />
erzwingt die Frage nach dem monetären Erfolg. Service und<br />
Mehrwerte sind kein Selbstzweck. Damit verbinden sich klare<br />
Ziele. Erst wenn diese formuliert sind, steht die Wahl der Zielgruppen<br />
und Themenfelder an. Hier sind erfahrene Strategie-Coaches<br />
hilfreich. Themenfelder, die bei den Menschen<br />
starke Emotionen wecken und ein konstantes Grundbedürfnis<br />
befriedigen, sind hier eher zu empfehlen. Hier einige<br />
Vorschläge:<br />
▶ Ich will mein Unternehmen sicher und selbstbestimmt<br />
führen.<br />
▶ Als Unternehmer suche ich die Chancen und haben<br />
meine Risiken dabei professionell im Blick.<br />
▶ Daten und Informationen sind mein höchstes Gut.<br />
▶ Mitarbeiter sind mein Gold von morgen.<br />
▶ Meine Zeit ist zu kostbar, um sie mit der Umsetzung der<br />
unzähligen Vorschriften und Gesetze zu entwerten.<br />
»Der Risikocoach hat die Chance,<br />
schon vorab den ›Fuß in die Tür‹<br />
zu bekommen [...].«<br />
Thomas Burdack, Gründer von ID Campus<br />
Diese kleine Auswahl von Unternehmerbedürfnissen<br />
liefert viel Potenzial für Risikoprophylaxe und beschäftigt<br />
ebenfalls zahlreiche komplementäre Berufe, die ebenfalls mit<br />
diesen Zielgruppen Umsätze generieren. Es wäre doch im<br />
Interesse der Kunden sinnvoll, auf einer analogen oder digitalen<br />
Plattform das Leben dieser „Herzenskunden“ gemeinsam<br />
sicherer und unkomplizierter zu machen. Versicherungen<br />
decken ja nur Sekundärbedarf. Der Risikocoach hat aber die<br />
Chance, schon vorab den ‚Fuß in die Tür‘ zu bekommen und<br />
neue Verkaufsorte und Produktvorschläge aktiv zu gestalten.<br />
22 <strong>05</strong>-<strong>23</strong> | expertenReport
Über den Autor<br />
Thomas Burdack ist Gründer von ID Campus in Lübeck.<br />
Burdack hat 20 Jahre Versicherungsvermittlungsbetriebe<br />
aufgebaut und erfolgreich geführt, war anschließend als Bezirksdirektor<br />
tätig und leitete die Abteilungen Agenturentwicklung<br />
und Aus- und Weiterbildung bei einem öffentlichen<br />
Versicherer. Viele Jahre arbeitet Thomas Burdack schon an<br />
dieser speziellen Weiterbildung von Versicherungsvermittlern,<br />
basierend auf eigenen Umsetzungserfahrungen.<br />
Thomas Burdack<br />
Gründer<br />
ID Campus<br />
Info@idcampus.de<br />
idcampus.de<br />
Noch wirkt das alles wie ein kleiner Flickenteppich, aber<br />
der Anfang ist gemacht. Jetzt gilt es, die Köpfe oder neudeutsch<br />
das Mindset der Vermittler zu verändern; denn die<br />
Zeit ist reif, daraus eine wertvolle Dienstleistung zu kreieren,<br />
die selbstverständlich auch vergütungsrelevant sein muss.<br />
Der Arbeitskreis Beratungsprozesse (www.beratungsprozesse.de)<br />
hat zum Thema Honorarvereinbarungen für besondere<br />
Mehrleistungen schon interessante Downloads auf die<br />
Internetseiten gestellt. Auch die IQ²strategies GmbH (www.<br />
dipay.de) unterstützt Versicherungsvermittler sehr umfänglich<br />
bei der Gestaltung und Umsetzung von Vergütungsvereinbarungen<br />
mit Kunden.<br />
Vielleicht konnte ich mit diesen Gedanken einen Funken<br />
entzünden und Sie inspirieren, die Zukunft unseres wunderbaren<br />
Berufes ein Stück weiter zu denken. Es lohnt sich; denn<br />
diese komplizierte Welt braucht uns dringlicher denn je.<br />
Brand- und Einbruchschutz<br />
Wertermittlung Sachwerte<br />
Umwelt- Bodengutachten<br />
Bewachung<br />
Fuhrparkmanagement<br />
Cyber-Awareness<br />
Banker<br />
Arbeitssicherheit<br />
Gefährdungsbeurteilung<br />
Krisenmanagement<br />
IT-Sicherheitsexperten<br />
Rechtsanwälte<br />
Versicherungsvermittler<br />
als<br />
Risikocoach<br />
Steuerberater<br />
Nachhaltigkeit<br />
Geheimhaltungsvereinbarungen<br />
Compliance<br />
Personalberater<br />
Fahrsicherheitstraining<br />
Versicherungsvermittler<br />
Daten-, Informationsschutz<br />
betriebliche Ersthelfer<br />
Notfallordner<br />
Business Continuity<br />
Energieberater<br />
Aushangpflichtige Gesetze<br />
expertenReport | <strong>05</strong>-<strong>23</strong><br />
<strong>23</strong>
RENTE & VORSORGE<br />
Bild: © Kostiantyn – stock.adobe.com<br />
Perfekter Aufschlag für die<br />
private Altersvorsorge<br />
Punkten Sie ab sofort gleich doppelt bei Ihren Kunden: Die smarte Rente AL_DuoSmart<br />
der Alte Leipziger macht es möglich! AL_DuoSmart setzt nämlich auf das starke<br />
Zusammenspiel von Sicherheit und Chance.<br />
Bei der smarten Rente müssen Sie sich um nichts weiter<br />
kümmern, denn AL_DuoSmart kombiniert ganz automatisch<br />
Sicherheit mit der Chance auf mehr. Sie profitieren von einer<br />
leicht erklärbaren Rente. Um je nach Wertentwicklung immer<br />
das beste Ergebnis zu erspielen, schichtet AL_DuoSmart<br />
zwischen der „klassischen Anlage“ und der „dynamischen<br />
Anlage“ um – ohne dass Sie und Ihre Kunden selbst aktiv<br />
werden müssen.<br />
Unschlagbares Doppel: Die klassische und<br />
die dynamische Anlage<br />
Die starke Basis der Garantien bildet die klassische Anlage –<br />
das Sicherungsvermögen der Alte Leipziger Leben. Das Mehr<br />
an Chancen erspielt die dynamische Anlage. Im Fokus dieser<br />
exklusiv für AL_DuoSmart konzipierten, ertragsorientierten<br />
Anlage stehen starke und zukunftsfähige Investments. Der<br />
Vorteil: Sie ermöglichen Ihren Kunden deutlich mehr Chancen<br />
auf Rendite als bei einem rein klassischen Produkt.<br />
24 <strong>05</strong>-<strong>23</strong> | expertenReport
Advertorial<br />
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In der Verbindung aus dem ertragsorientierten<br />
Fondskonzept und dem klassischen Sicherungsvermögen<br />
besticht AL_DuoSmart mit einem breit<br />
diversifizierten Portfolio. Neben weltweiten Aktieninvestments<br />
sind dies Anleihen von Ländern und<br />
Unternehmen sowie Infrastruktur und Immobilien.<br />
Ein weiterer Pluspunkt: Die smarte Rente setzt auf<br />
ein verantwortungsvolles Investment und fördert<br />
nachhaltige Merkmale.<br />
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zeitgemäßen Garantie<br />
Die beste Möglichkeit, um Renditechancen und Sicherheit<br />
in Balance zu bringen? Eine zeitgemäße<br />
und effiziente Garantiehöhe! Denn dadurch erweitert<br />
sich der Spielraum für die Kapitalanlage und<br />
verbessert die Ertragschancen. Durch die smarte<br />
Kombination in der Anlage garantiert AL_DuoSmart<br />
mindestens 80 Prozent der gezahlten Beiträge. Je<br />
nach Wertentwicklung können die garantierten<br />
Werte aber noch deutlich steigen.<br />
Einmalbeiträge optimal anlegen –<br />
jetzt auch mit AL_DuoSmart<br />
Ihre Kunden verfügen über eine größere Geldsumme,<br />
die sie attraktiv anlegen möchten? Dann ist die Alte<br />
Leipziger dank erstklassigem Know-how, innovativen<br />
Lösungen und ausgezeichneter Finanzstärke<br />
genau der richtige Partner. Und mit AL_DuoSmart<br />
haben wir ab sofort einen weiteren Top-Player in<br />
unser Einmalbeitrags-Team aufgenommen – ideal für<br />
Kunden, die weder rein klassisch noch rein fondsgebunden<br />
investieren möchten, sondern auf das Beste<br />
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dem starken Doppel aus Sicherheit und Chance<br />
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expertenReport | <strong>05</strong>-<strong>23</strong>
RENTE & VORSORGE<br />
Advertorial<br />
Sixpack zum<br />
Renten-Checkup ’<strong>23</strong><br />
Inflation, turbulente Kapitalmärkte und<br />
wirtschaftliche Sorgen erhöhen die<br />
Unsicherheit bei Kunden und erfordern<br />
Information und Aufklärung durch den<br />
Vermittler. Der „Renten-Checkup ’<strong>23</strong>“ der<br />
Stuttgarter eröffnet sechs neue Wege<br />
mit Beratungsansätzen in der Vorsorge.<br />
Drei turbulente Jahre liegen hinter uns, die die Welt als Ganzes<br />
und auch die Lebenswelt jedes Einzelnen verändert haben.<br />
Pandemie, volatile Kapitalmärkte, hohe Inflation und<br />
politische Unsicherheiten vergrößerten die Sorgen vieler<br />
Kunden und erschwerten die Beratung zur privaten Altersvorsorge.<br />
Doch der Blick gehört nach vorn, Richtung Zukunft.<br />
Denn die Notwendigkeit, die Einkommenslücke im Alter zu<br />
schließen und dabei die Kaufkraft zu erhalten, ist so hoch<br />
wie nie zuvor.<br />
Rente? Einmal durchchecken, bitte!<br />
Die Stuttgarter unterstützt Vermittler dabei, ihre Kunden gerade<br />
jetzt in einem schwierigen Umfeld anzusprechen und zu<br />
beraten. Unter dem Motto „Einmal durchchecken, bitte“ bietet<br />
sie neue Ideen und frische Impulse. Verständliche Impulspräsentationen,<br />
unterhaltsamer Social-Media-Content für die<br />
eigenen Kanäle, Mailingvorlagen oder Argumentationsleitfäden<br />
gestalten die Kundenansprache effektiver, die Beratung<br />
anschaulicher und geben der privaten Altersvorsorge ein zeitgemäßes<br />
Update.<br />
Auf dieses Sixpack an Vertriebsansätzen<br />
können Vermittler zugreifen:<br />
Paket 1: Vorsorge-Checkup ’<strong>23</strong> in Zeiten hoher Inflation.<br />
Die hohe Inflation gefährdet die private Altersvorsorge. Ein<br />
Checkup der Vorsorge-Situation und ein Upgrade laufender<br />
Verträge gewährleisten Ihren Kunden den Kaufkrafterhalt<br />
im Alter.<br />
Paket 2: Vorsorge? Menschenskinder! Um die Kindergelderhöhung<br />
clever zu nutzen.<br />
Die Erhöhung des Kindergelds ist oft noch nicht fest verplant<br />
und wirkt wie ein „Bonus“. Ein guter Zeitpunkt, Eltern die<br />
Potenziale einer Kindervorsorge vorzustellen und den „Einkommensbonus“<br />
in die Zukunft der Kinder zu investieren.<br />
Paket 3: Beruhigend gute Vorsorge, wenn die Kapitalmärkte<br />
verrückt spielen.<br />
Es herrscht nach wie vor oft Skepsis gegenüber kapitalmarktorientierter<br />
Vorsorge. Zeitgemäße Produkte kombinieren gewünschte<br />
Sicherheit und nötige Ertragschancen.<br />
Paket 4: Geschenkte Zukunft bringt die Basis-Rente auf<br />
den Tisch.<br />
Beiträge zur Basis-Rente können seit 20<strong>23</strong> komplett steuerlich<br />
abgesetzt werden. Damit lassen sich die Zielgruppen der<br />
gut verdienenden Arbeitnehmer und Selbstständigen hervorragend<br />
aktivieren.<br />
Paket 5: Zukunft schenken – Steuern sparen zeigt Alternativen<br />
zum Vererben auf.<br />
Steuern belasten die Weitergabe von Vermögen. Zeigen Sie<br />
auf, wie diese Kosten gesenkt werden können, und nutzen<br />
Sie die langfristige Erbschaftsplanung als Vertriebspotenzial.<br />
Paket 6: Investition mit Steuervorteil für die Verwendung<br />
höherer Einmalbeträge.<br />
Einmalbeträge und private Altersvorsorge matchen perfekt.<br />
Dabei sind Fondspolicen gegenüber Fondsinvestments –<br />
trotz Vertragskosten – bei längerer Laufzeit häufig die bessere<br />
Wahl.<br />
Downloaden Sie jetzt Ihr<br />
Vertriebs-Sixpack unter:<br />
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26 <strong>05</strong>-<strong>23</strong> | expertenReport
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RENTE & VORSORGE<br />
Deutsche Handwerker BU:<br />
Für Handwerker und<br />
körperlich Tätige<br />
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für alle, die ihr Handwerk verstehen: Wunschgedanke<br />
oder Realität? Der Münchener Verein träumt nicht, sondern macht Nägel<br />
mit Köpfen. Nutzen Sie neue Vertriebschancen für Ihre Kunden auch aus nicht handwerklichen<br />
Berufen, die überwiegend körperlich arbeiten. Zwei Tarife, drei Ziele:<br />
Arbeitskraftabsicherung, Wahrung der Existenz und Vermögensschutz.<br />
Sie kennen das selbst aus Ihrer täglichen Arbeit: Wenn Sie<br />
Ihre Kunden auf das Thema BU ansprechen, stellen Sie meistens<br />
fest, dass das Risiko, berufsunfähig zu werden, von diesen<br />
häufig massiv unterschätzt wird. Dabei wird Angaben des<br />
GDV zufolge statistisch gesehen derzeit jeder vierte Arbeitnehmer<br />
vor dem Erreichen des Rentenalters berufsunfähig.<br />
Viele sind auch der Meinung, dass eine Unfallversicherung<br />
doch völlig ausreiche. Was für ein Trugschluss: Eine Unfallversicherung<br />
leistet nur bei Unfällen. Die Hauptursache für<br />
Bild: © dusanpetkovic1 – stock.adobe.com<br />
eine BU sind jedoch Erkrankungen. Bei Handwerkern kommen<br />
Unfälle noch dazu. Sie alleine in dieser Berufsgruppe<br />
abzusichern, ist jedoch nicht zielführend. Wieder andere<br />
sind der Meinung, dass eine BU einfach zu teuer sei, das<br />
Einkommen reiche nicht aus, um auch noch diese Versicherung<br />
abzuschließen. Auch das stimmt nicht. Denn die Höhe<br />
der Beiträge hängt vom Eintrittsalter Ihres Kunden, der Vertragsdauer,<br />
dem Beruf, der gewünschten Rentenhöhe und<br />
dem Gesundheitszustand ab. Und dann gibt es die, die den<br />
Abschluss einer BU möglichst lange hinauszögern, je später,<br />
desto besser. Das ist ebenfalls der falsche Weg. Denn je<br />
früher eine BU abgeschlossen wird, desto niedriger sind die<br />
Beiträge. Da jüngere Menschen vornehmlich gesünder sind<br />
als ältere, stellen auch die zu beantwortenden Gesundheitsfragen<br />
im Rahmen des Vertragsabschlusses in jungen Jahren<br />
deutlich weniger Stolpersteine dar. Wer einmal Vorerkrankungen<br />
hat, wird es dagegen schwer haben.<br />
Die Deutsche Handwerker BU: Heiß begehrt<br />
im Maklermarkt<br />
Die Deutsche Handwerker BU gibt es in zwei Varianten. Nach<br />
einer aktuellen Auswertung der Ratingagentur Morgen &<br />
Morgen liegt sie bei über 400 Berufen auf den Plätzen 1 bis<br />
3. Bei den Meisterberufen steht sie ganz vorne. Im Nichthandwerk<br />
ist sie in den Bereichen Gesundheit/Soziales und<br />
IT ganz stark platziert. Die Premium-Variante leistet in allen<br />
28 <strong>05</strong>-<strong>23</strong> | expertenReport
Advertorial<br />
Anzeige<br />
BU-Fällen zu 100 Prozent. Der Leistungsfall tritt bei<br />
einem BU-Grad von 50 Prozent ein. Bei einer Pflegebedürftigkeit<br />
gilt das bereits ab einem einzigen<br />
Pflegepunkt, unabhängig vom Grad der BU.<br />
Mit der innovativen Aktiv-Variante kann die Prämie<br />
um circa 30 Prozent gesenkt werden. Sie wurde<br />
gemeinsam mit Handwerkern entwickelt und deckt<br />
gerade deren Hauptrisiken richtig gut ab: Erkrankungen<br />
des Bewegungsapparats und Unfälle. In diesen<br />
wichtigen Fällen wird die volle BU-Rente gezahlt,<br />
bei anderen Ursachen 50 Prozent.<br />
Die Wechseloption: Der Hit für Jüngere<br />
Klug ist, wer nicht erst zu Beginn des Arbeitslebens,<br />
sondern bereits während der Berufsausbildung<br />
oder im Studium eine BU abschließt. Diese leistet<br />
auch dann, wenn nach der Ausbildung ein Beruf mit<br />
hohen Risiken gewählt wird. Bei Letzterem zögern<br />
viele Versicherer. Ein außergewöhnliches Highlight<br />
für die Kunden und Ihren Vertrieb bietet die Aktiv-<br />
Variante: Wer den Aktiv-Tarif abschließt und unter<br />
40 Jahre alt ist, kann innerhalb von drei Jahren ohne<br />
erneute Gesundheitsprüfung in den Premium-Tarif<br />
wechseln. Kunden können somit einen bis zu 30 Prozent<br />
günstigeren Versicherungsschutz erhalten und<br />
sich trotzdem ihren Gesundheitsstand sichern.<br />
Ein paar Appetithäppchen<br />
▶ Nachversicherungsgarantie ohne erneute<br />
Gesundheitsprüfung: bei 19 Ereignissen und<br />
ereignisunabhängig in den ersten drei Jahren<br />
▶ Einmalzahlung von zwei Monatsrenten nach<br />
Arbeitsunfall<br />
▶ Keine abstrakte Verweisung: Kunde wird auf<br />
keinen anderen Beruf verwiesen, den er noch<br />
ausüben könnte<br />
▶ Existenzgründer: zehn Prozent Beitragsvorteil<br />
in den ersten drei Jahren für Handwerker<br />
▶ Service: innerhalb von acht Tagen Leistungsentscheidung,<br />
sofern alle erforderlichen<br />
Unterlagen vorliegen<br />
▶ Günstige Beiträge: keine Unterscheidung<br />
zwischen Raucher und Nichtraucher<br />
Münchener Verein Versicherungsgruppe<br />
info@muenchener-verein.de<br />
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expertenReport | <strong>05</strong>-<strong>23</strong><br />
148 Seiten starke<br />
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20,00 € zzgl.<br />
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Der Tarif INTER QualiMed –<br />
Leistungsstark mit<br />
Upgrade-Option<br />
Die Entscheidung für und der Abschluss von einer privaten Krankenversicherung ist<br />
in vielen Fällen mit einer für Jahrzehnte gültigen Weichenstellung verbunden. In nicht<br />
wenigen Fällen verändern sich jedoch die Prioritäten des Kunden während der<br />
Versicherungsdauer.<br />
Von Alexander Schrehardt, AssekuranZoom GbR<br />
Die ursprüngliche Zielsetzung eines vergleichsweise schlanken<br />
Versicherungsschutzes zugunsten eines möglichst niedrigen<br />
Beitrages wandelt sich oftmals in den Wunsch nach<br />
einer Absicherung verbesserter Tarifleistungen. Allerdings<br />
stehen dann einem Tarifupgrade unter Umständen Vorerkrankungen<br />
entgegen.<br />
Tarif QM Basis: Ambulante Leistungen<br />
Die INTER Krankenversicherung adressiert ihren Tarif<br />
QualiMed an Angestellte, Freiberufler und Selbstständige.<br />
Das Tarifkonzept ist ein hierarchischer Kompakttarif mit drei<br />
Tarifstufen. Vor allem Berufsanfänger, die sich mit dem Überschreiten<br />
der Jahresentgeltgrenze für den Wechsel in die<br />
private Krankenversicherung entscheiden, fokussieren gerne<br />
auf einen möglichst hohen Beitragsvorteil. Diesem Anforderungsprofil<br />
trägt der Tarif QualiMed Basis Rechnung. Ambulante<br />
Leistungen werden mit einem nahezu durchgängigen<br />
Erstattungssatz von 100 Prozent abgesichert. Nur bei den<br />
Heilmitteln, das heißt physiotherapeutischen, ergotherapeutischen,<br />
podologischen und logopädischen Behandlungsmaßnahmen,<br />
besteht ein auf 90 Prozent reduzierter Erstattungsanspruch.<br />
Ärztliche Leistungen rechnet der Versicherer bis<br />
zu den Höchstsätzen der GOÄ ab.<br />
Hilfsmittel erstattet die INTER Krankenversicherung zu<br />
100 Prozent, sofern der Versicherungsnehmer das Hilfsmittel<br />
über das INTER Service Center oder mit einer auf der Grundlage<br />
eines eingereichten Kostenvorschlags abgegebenen<br />
Leistungszusage des Versicherers bezogen hat; ansonsten<br />
besteht ein Anspruch auf 80 Prozent der nachgewiesenen<br />
Kosten. Für Hilfsmittel bis 300 Euro ist eine Übernahme der<br />
Kosten zu 100 Prozent durch die INTER auch ohne einen Bezug<br />
über das Service Center oder eine vorherige Leistungszusage<br />
des Versicherers gewährleistet. Die Übernahme der<br />
Kosten für Hörgeräte bis maximal 1.500 Euro pro Ohr ist<br />
marktkonform; der auf 150 Euro innerhalb von zwei Jahren<br />
reduzierte Höchstbetrag für Sehhilfen trägt dem Charakter<br />
der Tarifstufe Basis Rechnung.<br />
Für einen Tarif der Basisstufe ist es bemerkenswert, dass<br />
die INTER Krankenversicherung in ihren AVB die 100-prozentige<br />
Übernahme der Kosten von bis zu 50 psychotherapeutischen<br />
Sitzungen/Jahr, häuslichen Pflegeleistungen<br />
einschließlich einer palliativen Versorgung sowie von Kurbehandlungen<br />
bis zu 28 Tagen innerhalb von drei Jahren erklärt.<br />
Für zahnmedizinische Behandlungen weisen die AVB einen<br />
Erstattungssatz von 100 Prozent aus. Prophylaxe vor Behandlung:<br />
Der Versicherer übernimmt einmal im Kalenderjahr<br />
auch die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Diese<br />
Tarifleistung unterliegt nicht dem tariflichen Selbstbehalt und<br />
steht auch einer Beitragsrückerstattung nicht entgegen.<br />
30 <strong>05</strong>-<strong>23</strong> | expertenReport
GESUNDHEIT & VORSORGE<br />
Bild: © Gorodenkoff – stock.adobe.com<br />
Tarif QM Basis: Zahnmedizinische und stationäre<br />
Leistungen<br />
Für Zahnersatz- und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen<br />
sieht der Tarif QualiMed Basis eine Erstattung von<br />
70 Prozent mit gestaffelten Höchstbeträgen von 1.000 Euro<br />
bis 4.000 Euro in den ersten vier Versicherungsjahren vor.<br />
Die Leistungsstaffel entfällt für Behandlungsmaßnahmen,<br />
die nachweislich auf einen Unfall nach Versicherungsbeginn<br />
zurückzuführen sind. Bemerkenswert ist, dass der Versicherer<br />
für Zahnersatzmaßnahmen einen Heil- und Kostenplan<br />
erst ab einem voraussichtlichen Rechnungsbetrag von<br />
5.000 Euro fordert. Zahnmedizinische Behandlungen sind bis<br />
zu den Höchstsätzen der GOZ erstattungsfähig.<br />
Für den Fall einer stationären Behandlungsmaßnahme<br />
sieht der Tarif QualiMed Basis eine Erstattung der allgemeinen<br />
Krankenhausleistungen vor. Der Versicherer übernimmt<br />
ferner für bis zu 14 Tage die Kosten für Rooming-in, wenn<br />
ein Elternteil ein nach Tarif QualiMed Basis versichertes Kind,<br />
das sein 13. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, stationär<br />
behandeln lassen muss. Sofern ein stationärer Aufenthalt infolge<br />
eines Unfalls erforderlich wird, hat der Versicherungsnehmer<br />
auch Anspruch auf Wahlleistungen, das heißt Behandlung<br />
durch den Chef- oder Oberarzt bei Unterbringung<br />
in einem Ein- oder Zweibettzimmer.<br />
Krankenrücktransport aus dem Ausland<br />
Im Fall einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls im Ausland<br />
besteht ein Anspruch auf einen Krankenrücktransport,<br />
sofern<br />
▶ eine Behandlung im Ausland nicht nach den in Deutschland<br />
üblichen medizinischen Standards gesichert ist oder<br />
▶ nach ärztlicher Einschätzung eine mehr als 14-tägige<br />
stationäre Behandlungsdauer erforderlich ist oder<br />
▶ die voraussichtlichen Behandlungskosten vor Ort die<br />
Kosten des Rücktransports übersteigen.<br />
Die Kosten für einen Krankenrücktransport aus dem<br />
Ausland werden von der INTER in vollem Umfang übernommen.<br />
Der Versicherer trägt dabei auch die Mehrkosten<br />
für den Rücktransport einer mitversicherten Begleitperson.<br />
Voraussetzung für eine vollständige Übernahme der Kosten<br />
ist, dass vor dem Rücktransport eine Leistungszusage des<br />
Versicherers eingeholt wird. Ohne vorherige Leistungszusage<br />
ist die Kostenübernahme für einen Rücktransport aus dem<br />
europäischen Ausland auf 5.000 Euro beziehungsweise aus<br />
dem außereuropäischen Ausland auf 10.000 Euro begrenzt.<br />
→<br />
expertenReport | <strong>05</strong>-<strong>23</strong><br />
31
GESUNDHEIT & VORSORGE<br />
Tarifstufen QM Exklusiv und QM Premium<br />
Als Alternative zur Basisstufe bietet die INTER Krankenversicherung<br />
den Tarif QualiMed auch mit einer Exklusiv- und<br />
einer Premiumvariante an. Die beiden Tarifstufen beinhalten<br />
▶ eine auf 250 Euro beziehungsweise 500 Euro (innerhalb<br />
von zwei Jahren) erhöhte Kostenübernahme für Sehhilfen,<br />
▶ 60 psychotherapeutische Sitzungen/Jahr beziehungsweise<br />
psychotherapeutische Behandlungen ohne eine<br />
Begrenzung der Sitzungszahl,<br />
▶ die Übernahme der Kosten für Alternativmedizin (Leistungen<br />
von Heilpraktikern nach der GebüH sowie Behandlungsmethoden<br />
nach Anlage 2 des Hufeland-Verzeichnisses<br />
bis 1.500 Euro beziehungsweise 3.000 Euro<br />
pro Kalenderjahr,<br />
▶ einen für Zahnersatz und Kieferorthopädie auf 80 Prozent<br />
beziehungsweise 90 Prozent angehobenen<br />
Erstattungssatz sowie<br />
▶ für stationäre Behandlungen einen Anspruch auf privatärztliche<br />
Behandlung durch den Chef- oder Oberarzt<br />
bei Unterbringungen im Zweibett- beziehungsweise im<br />
Ein- oder Zweibettzimmer.<br />
Tarifupgrade oder Reduzierung des Selbstbehalts<br />
Die INTER Krankenversicherung räumt in ihren AVB eine<br />
Reduzierung der gewählten Selbstbehaltstufe sowie in den<br />
Tarifen QualiMed Basis und Exklusiv Versicherten das Anrecht<br />
auf einen Wechsel in den Tarif QualiMed Exklusiv beziehungsweise<br />
QualiMed Premium zum Ende des dritten,<br />
fünften und zehnten Versicherungsjahres ohne eine erneute<br />
Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten ein. Diese Upgradeoptionen<br />
können für die betreffende versicherte Per-<br />
son auch anlässlich eines Wechsels<br />
▶ der beruflichen Tätigkeit,<br />
▶ von einem Angestelltenverhältnis in eine freiberufliche<br />
oder selbstständige Tätigkeit,<br />
▶ von einer freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit<br />
in ein Angestelltenverhältnis sowie<br />
▶ des Wechsels des Arbeitgebers<br />
eingelöst werden.<br />
Fazit<br />
Der tarifliche Selbstbehalt für ambulante und zahnmedizinische<br />
Leistungen beträgt alternativ 300 Euro, 600 Euro<br />
oder 1.200 Euro/Kalenderjahr. Diese Selbstbehaltstufen gelten<br />
gleichermaßen für die Tarifvarianten Basis, Exklusiv und<br />
Premium.<br />
Leistungen bei Bezug von Elterngeld<br />
Ein immer wieder zur privaten Krankenversicherung vorgetragener<br />
Kritikpunkt ist die beitragspflichtige Vertragsfortführung<br />
für die Dauer eines Bezugs von Elterngeld. Hier kann<br />
die gesetzliche Krankenversicherung punkten, da Elterngeld<br />
nicht zum beitragspflichtigen Einkommen zählt. Dieser Herausforderung<br />
hat sich die INTER gestellt und in ihren AVB<br />
für den Tarif QualiMed für alle drei Tarifstufen (!) eine Leistungszahlung<br />
in Höhe von einem Monatsbeitrag für die Dauer<br />
des Bezugs von Elterngeld, maximal für sechs Monate, erklärt.<br />
Voraussetzung für den Anspruch auf diese Tarifleistung<br />
ist, dass der Versicherungsvertrag nach Tarif QualiMed bei<br />
einem Bezug von Elterngeld bereits seit mindestens zwölf<br />
Monaten besteht.<br />
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach steht mit seiner<br />
Krankenhausreform in der Kritik. Die angestrebten Klinikschließungen<br />
und die Zentralisierung der stationären<br />
Patientenversorgung stellen nicht nur den ländlichen Raum,<br />
sondern auch viele kleinere Städte vor große Probleme.<br />
Gleichzeitig werden die Patientenströme umgeleitet, was<br />
in den Zielkliniken die Personalsituation weiter verschärfen<br />
wird. Auch bei den niedergelassenen Ärzten wird die Situation<br />
weiter eskalieren. Die hohe Inflationsrate und ein chronischer<br />
Personalmangel lasten auch auf den Heilberufen. Die<br />
Patienten bekommen die Folgen der Überlastung des gesetzlichen<br />
Krankenversicherungssystems mit langen Wartezeiten<br />
auf einen Arzttermin und kurzen Arzt-Patienten-Kontakten<br />
deutlich zu spüren.<br />
Der Wechsel aus der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung<br />
ist heute vor allem ein Invest in die Qualität<br />
der medizinischen Versorgung. Mit dem mehrstufigen Tarifkonzept<br />
des INTER QualiMed können dabei unterschiedliche<br />
Zielgruppen angesprochen und versorgt werden. Das<br />
optionale Upgrade sichert dabei den Kunden die Möglichkeit,<br />
ihre Entscheidung zu überdenken und mit einem Wechsel<br />
in eine höhere Tarifstufe auch nach Vertragsabschluss noch<br />
zu revidieren.<br />
32 <strong>05</strong>-<strong>23</strong> | expertenReport
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Canada Life Assurance Europe plc<br />
unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt<br />
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)<br />
und der Central Bank of Ireland.
GESUNDHEIT & VORSORGE<br />
Versicherungsprofi klärt auf, für wen sich jetzt der Wechsel<br />
in die PKV lohnt<br />
Beitragssteigerungen in<br />
der Krankenkasse?<br />
Nicht erst seit der Corona-Krise ist das deutsche Gesundheitssystem extrem überlastet.<br />
Für 20<strong>23</strong> wird ein Defizit in Höhe von 17 Milliarden Euro bei den gesetzlichen Krankenversicherungen<br />
erwartet. Um die Krankenkassen zu sanieren, fordert der Freiburger<br />
Wirtschaftswissenschaftler Bernd Raffelhüschen, dass Versicherte pro Jahr gestaffelt<br />
bis zu 2.000 Euro Selbstbeteiligung zahlen.<br />
Wann sich ein Wechsel in die PKV lohnt<br />
Dieter Homburg<br />
Inhaber<br />
Fachzentrum<br />
Finanzen<br />
Darüber hinaus spricht sich Raffelhüschen dafür aus, dass<br />
Versicherte für Krankheiten und Verletzungen durch selbst<br />
gewählte Risiken, so zum Beispiel durch Rauchen oder Skifahren,<br />
komplett selbst aufkommen sollten.<br />
„Sollte die Bundesregierung die Vorschläge ernst nehmen,<br />
werden die Leistungen der GKV nicht nur teurer, sondern<br />
auch schlechter“, weiß der Versicherungsexperte und Buchautor<br />
Dieter Homburg. „Mit dem richtigen Tarif ist man bei<br />
der privaten Krankenversicherung in Zukunft dann deutlich<br />
günstiger dran.“ Im Folgenden verrät Dieter Homburg, für<br />
wen sich der Wechsel in die PKV finanziell lohnt.<br />
Tatsächlich kann die PKV eine Alternative sein, um sich vor<br />
den Plänen der Bundesregierung zu schützen. Im Gegensatz<br />
zur GKV ist es in der PKV nicht möglich, dass der Versicherer<br />
nachträglich Leistungen kürzt. Wenn man schlau vorgeht,<br />
kann man auf diesem Weg seine Gesundheit besser schützen<br />
und für bezahlbare Beiträge bis ins hohe Alter sorgen. Es ist<br />
jedoch wichtig, verschiedene Faktoren zu berücksichtigen,<br />
um herauszufinden, ob sich ein Wechsel in die PKV im Einzelfall<br />
lohnt.<br />
Für Menschen, die gesund genug sind, noch nicht zu alt<br />
sind und für langfristig bezahlbare Beiträge sorgen, kann die<br />
PKV eine gute Wahl sein. Es ist jedoch von großer Bedeutung,<br />
sich ausreichend Zeit für das Thema zu nehmen und eine<br />
fundierte Entscheidung zu treffen.<br />
Worauf Verbraucher beim Wechsel in die PKV<br />
achten sollten<br />
Bevor ein Wechsel in die PKV in Erwägung gezogen wird,<br />
sollten Interessenten sorgfältig prüfen, ob sie überhaupt die<br />
Möglichkeit haben, sich privat zu versichern. In Deutschland<br />
gibt es gesetzliche Vorgaben, die festlegen, welche Perso-<br />
34 <strong>05</strong>-<strong>23</strong> | expertenReport
Bild: © fizkes – stock.adobe.com<br />
nengruppen zwischen GKV und PKV wählen können. Beamte,<br />
Selbstständige, Studierende und Angestellte mit einem bestimmten<br />
Jahreseinkommen haben die Option, sich privat zu<br />
versichern. Bei Angestellten muss das Bruttoeinkommen über<br />
der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 66.600 Euro pro Jahr liegen,<br />
die jedoch jährlich ansteigt. Für Beamte ist die PKV oft<br />
die beste Wahl, während sich ein Wechsel für andere Gruppen<br />
nur unter bestimmten Voraussetzungen lohnt.<br />
Neben dem Einkommen spielt auch das Alter eine Rolle<br />
bei der Entscheidung für oder gegen die PKV. Je jünger Versicherte<br />
bei Eintritt in die PKV sind, desto niedriger sind in<br />
der Regel die Beiträge. Ab etwa 45 Jahren kann das Verhältnis<br />
zwischen GKV und PKV zugunsten der gesetzlichen Versicherung<br />
kippen, insbesondere wenn Kinder mitversichert<br />
werden müssen. In diesen Fällen ist ein Wechsel zur PKV oft<br />
nur noch in Ausnahmefällen ratsam.<br />
Zudem sollte auch die individuelle Gesundheitssituation<br />
beachtet werden, da bereits bestehende Vorerkrankungen<br />
die Aufnahme in die PKV erschweren und hohe Beiträge zur<br />
Folge haben können. In solchen Fällen kann es finanziell sinnvoller<br />
sein, sich für die GKV zu entscheiden.<br />
Fazit<br />
Die Entscheidung für einen Wechsel in die private Krankenversicherung<br />
ist eine individuelle und sollte gut überlegt sein.<br />
Wenn man einen Wechsel in die private Krankenversicherung<br />
in Erwägung zieht, ist es wichtig, nicht nur den aktuellen<br />
Preis und die Leistungen zu vergleichen, sondern auch die<br />
langfristige Beitragsstabilität über mindestens 25 Jahre zu<br />
berücksichtigen. Dadurch kann man sicherstellen, dass man<br />
keinen Tarif wählt, der sich langfristig als ungünstig erweist.<br />
Es ist auch empfehlenswert, einen Teil der Ersparnis durch<br />
den Wechsel in die private Krankenversicherung rentabel anzulegen<br />
und einen PKV-Versicherungsprofi zurate zu ziehen,<br />
um einen stabilen Tarif mit erstklassigen Bedingungen und<br />
vernünftiger Rücklagenbildung im Alter zu finden. Auf diese<br />
Weise spart man nicht nur Zeit und Geld, sondern kann sich<br />
im Ernstfall darauf verlassen, dass der Krankenversicherer<br />
auch tatsächlich zahlt.<br />
Über den Autor<br />
Dieter Homburg ist der Inhaber des Fachzentrums Finanzen<br />
und Bestsellerautor des Buches „Altersvorsorge für Dummies“.<br />
Er schreibt für den Focus und war schon mehrfach<br />
bei RTL zu sehen. Seit über 25 Jahren vergleicht er die Beitragsverläufe<br />
von privaten Krankenversicherungen und hat<br />
bereits über 5.000 Unternehmern, Freiberuflern und leitenden<br />
Angestellten dabei geholfen, über 100.000 Euro bei ihrer eigenen<br />
Altersvorsorge und Krankenversicherung einzusparen.<br />
Weitere Informationen unter: www.pkv-beitragsheilung.de<br />
expertenReport | <strong>05</strong>-<strong>23</strong><br />
35
LEBENSBEGLEITENDES VORSORGEMODELL<br />
In den letzten Jahren konnten viele Lebensversicherer einen beeindruckenden Zuwachs<br />
bei den Neuanträgen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung verzeichnen. Betrachtet<br />
man die Marktentwicklung etwas genauer, zeigt sich, dass die Branche kontinuierlich in<br />
einen Krebsgang wechselt. So generieren sich in nicht wenigen Fällen Neuanträge aus<br />
einer Umdeckung der BU-Versicherung von Versicherer A zu Versicherer B. Das belegen<br />
offizielle Zahlen: Denn aktuell unterhalten in Deutschland ungefähr ein Drittel der<br />
Erwerbstätigen einen Versicherungsvertrag, um das Risiko eines Arbeitskraftverlustes<br />
abzusichern. Oder anders ausgedrückt: Circa zwei Drittel der Erwerbstätigen haben bislang<br />
keine geeignete Vorsorge für einen möglichen Verlust ihrer Arbeitskraft getroffen.<br />
36 <strong>05</strong>-<strong>23</strong> | expertenReport
One size fits it all?<br />
Im Berateralltag schleicht sich irgendwann eine Beratungsroutine<br />
ein. Eine Aussage, die dem Autor mit Blick auf die<br />
von ihm begleiteten Berufsunfähigkeitsfälle immer wieder erneut<br />
bestätigt wird. Natürlich ist gegen eine selbstständige<br />
Berufsunfähigkeitsversicherung der Versorgungsschicht 3<br />
nichts einzuwenden, aber bietet das gebetsmühlenartig<br />
immer wieder angebotene Versorgungskonzept wirklich für<br />
jeden Kunden die passende Vorsorgelösung? Mit ein bisschen<br />
Gestaltungskreativität kommt einerseits mehr Farbe<br />
in den Arbeitsalltag, andererseits stellt der Vermittler seine<br />
fachliche Expertise gegenüber seinen Kunden eindrucksvoll<br />
unter Beweis.<br />
Absicherung des BU-Risikos mit einer Basis-<br />
Rentenversicherung<br />
Bei Abschluss einer Basis-Rentenversicherung bieten viele<br />
Vermittler ihren Kunden als tarifliche Ergänzung eine Beitragsbefreiung<br />
im Fall der Berufsunfähigkeit an. Eine gute Empfehlung!<br />
Allerdings könnte auch eine Berufsunfähigkeitsrente<br />
vereinbart und die abzugsfähigen Sonderausgaben erhöht beziehungsweise<br />
die Steuerlast des Kunden gemindert werden.<br />
Richtig: Vor der Ergänzung einer Basis-Rentenversicherung<br />
um eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung muss<br />
der Kunde über wichtige tarifliche Unterschiede und steuerrechtliche<br />
Voraussetzungen aufgeklärt werden. Nachdem<br />
der Gesetzgeber nur rentenförmige Leistungszahlungen<br />
aus einer Basis-Rentenversicherung einräumt und das Bundeszentralamt<br />
für Steuern auf das Leitbild der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung verweist, sind BUZ-Zusatztarife der Versorgungsschicht<br />
1 gegenüber ihren Verwandten der Versorgungsschicht<br />
3 etwas schlanker ausgestaltet. So kann eine<br />
Sofortleistung bei erstmaligem Eintritt der Berufsunfähigkeit<br />
ebenso wenig vereinbart werden wie eine Absicherung des<br />
Arbeitsunfähigkeitsrisikos und kapitalförmige Reha-Leistungen.<br />
Wiedereingliederungs- und Umorganisationshilfen wird<br />
man vergeblich in den AVB suchen.<br />
Allerdings sind die Beiträge zu einer Basis-Rentenversicherung<br />
bereits seit 01.01.20<strong>23</strong> zu 100 Prozent als Sonder-<br />
ausgaben abzugsfähig und die Bundesregierung steht noch<br />
mit einer Änderung der stufenförmig ansteigenden Besteuerung<br />
von Leistungszahlungen in der Pflicht. So sieht der<br />
Koalitionsvertrag der Regierungsparteien eine Anhebung<br />
des Besteuerungsanteils um nur noch 0,5 Prozent per annum<br />
ab dem Veranlagungszeitraum 20<strong>23</strong> vor, das heißt, eine<br />
voll nachgelagerte Besteuerung aus Basisvorsorgeverträgen<br />
soll nicht bereits ab dem Jahr 2040, sondern erst ab dem<br />
Jahr 2060 erreicht werden.<br />
Tarifkombination garantiert Kalkulationssicherheit<br />
Mit ihrem Tarif Gothaer BasisVorsorge-Fonds bietet die<br />
Gothaer Lebensversicherung einen sehr interessanten Tarif<br />
für eine Kombination des steuerlichen Förderhebels mit den<br />
Renditechancen einer fondsbasierten Rentenversicherung an.<br />
Die Basis-Rentenversicherung kann um eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung<br />
ergänzt werden. Erfahrene Vermittler<br />
wissen, dass der auf die Absicherung der Berufsunfähigkeitsrente<br />
entfallende Beitragsanteil immer < 50 Prozent des<br />
Gesamtbeitrages sein muss.<br />
Immer wieder argumentieren Vermittler, dass der gegenüber<br />
einer BU-Versicherung der Versorgungsschicht 3 hohe<br />
und in den Folgejahren weiter steigende Besteuerungsanteil<br />
gegen eine Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos<br />
in Verbindung mit einer Basis-Rentenversicherung spricht.<br />
Allerdings kann mit einer geschickten Kombination eines<br />
SBU-Vertrages der Versorgungsschicht 3 mit einer BUZ in<br />
Verbindung mit einer Basis-Rentenversicherung die steuerliche<br />
Belastung in der Projektion gut kalkuliert werden. Während<br />
der Besteuerungsanteil von Rentenleistungen aus einer<br />
Basis-Rentenversicherung in Abhängigkeit vom Kalenderjahr<br />
des ersten Rentenbezugs steigt, sinkt der steuerpflichtige Ertragsanteil<br />
einer BU-Versicherung der Versorgung mit einer<br />
kürzeren Leistungsdauer.<br />
Ein Beispiel soll dies verdeutlichen:<br />
Max Mustermann, 45 Jahre alt, hat sein Berufsunfähigkeitsrisiko<br />
mit einer SBU der Versorgungsschicht 3 und einer BUZ in<br />
Verbindung mit einer Basis-Rentenversicherung abgeschlossen.<br />
Für beide Versicherungsverträge hat Herr Mustermann<br />
eine Leistungsdauer bis zum 67. Lebensjahr vereinbart. Sofern<br />
der Versicherungsfall im Jahr 2027 eintreten würde, müsste<br />
Herr Mustermann, nunmehr 50 Jahre alt, die Rentenleistung<br />
aus der selbstständigen BU-Versicherung mit einem Ertragsanteil<br />
von 18 Prozent versteuern. Der Besteuerungsanteil für<br />
die BU-Rente aus seiner Basis-Rentenversicherung würde<br />
87 Prozent betragen. Sofern die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag<br />
der Regierungsparteien zugesagte Änderung<br />
der stufenförmigen Anhebung des Besteuerungsanteils für<br />
Rentenleistungen aus einem Basis-Vorsorgevertrag umsetzt,<br />
würde sich die Steuerschuld aus den Rentenzahlungen aus<br />
der Basis-Rentenversicherung sogar reduzieren.<br />
→<br />
expertenReport | <strong>05</strong>-<strong>23</strong><br />
37
LEBENSBEGLEITENDES VORSORGEMODELL<br />
25 Euro/Monat ist für die Sicherung von Steuervorteilen vollkommen<br />
ausreichend. Für kreative Vermittler hat die Gothaer<br />
Lebensversicherung eine eigene Internetseite zum Thema<br />
private Basisvorsorge eingerichtet. Informationen gibt es unter<br />
www.gothaer-basisvorsorge.de und natürlich bieten auch<br />
die Maklerbetreuer des Unternehmens ihre Unterstützung an.<br />
Alexander Schrehardt<br />
Gesellschafter-Geschäftsführer<br />
AssekuranZoom GbR<br />
»Mit ihrem Tarifwerk liefert die Gothaer<br />
Lebensversicherung die erforderlichen<br />
Instrumente für individuelle Vertragsgestaltungen<br />
zur Absicherung des Risikos<br />
eines Arbeitskraftverlustes.«<br />
Vereinbaren Sie eine Mini-BU-Rente!<br />
Versierte Vermittler wissen, dass für nahtlos nachfolgende<br />
Renten aus einer Basis-Rentenversicherung der gleiche Besteuerungsanteil<br />
anzusetzen ist.<br />
Ein Beispiel soll auch diesen Sachverhalt aufzeigen:<br />
Versicherungsnehmer Max Mustermann erhält seit dem<br />
Jahr 2020 aus seiner Basis-Rentenversicherung eine BU-Rente.<br />
Der Besteuerungsanteil beträgt für diese Rentenleistung<br />
80 Prozent. Im Jahr 2040 enden die Rentenzahlungen wegen<br />
Berufsunfähigkeit und der Versicherungsnehmer erhält seine<br />
Altersrente. Nach der aktuellen Fassung des Einkommensteuergesetzes<br />
beträgt der Besteuerungsanteil im Jahr 2040<br />
100 Prozent. Aufgrund des nahtlosen Übergangs der BU- in die<br />
Altersrente wird jedoch der Besteuerungsanteil von 80 Prozent<br />
auch für die Altersrente übernommen. Nachdem BU- und Altersrente<br />
summenmäßig regelmäßig auseinanderfallen, muss<br />
der steuerfreie beziehungsweise steuerpflichtige Anteil für die<br />
Altersrente allerdings neu berechnet werden.<br />
Auch für den Fall, dass die Rentenleistungen nicht nahtlos<br />
ineinander übergehen, sichert ein temporärer Bezug einer<br />
BU-Rente für die spätere Altersrente noch einen Steuervorteil.<br />
Für die Konservierung dieser Steuervorteile ist die<br />
Höhe der versicherten BU-Rente ohne Bedeutung, das<br />
heißt, auch die Auszahlung der tariflichen Mindestrente von<br />
Türöffner Fähigkeitenschutz Kids<br />
Ungefähr 35 Prozent der Bundesbürger haben in den Pandemiejahren<br />
in Hüftgold investiert. Aber auch bereits vor der<br />
Pandemie stand der Zeigerausschlag auf der Waage dem<br />
Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in vielen<br />
Fällen entgegen. Chronische Rückenbeschwerden, psychotherapeutische<br />
Behandlungsmaßnahmen oder ein nur mit<br />
Medikamenten beherrschbarer Blutdruck führen regelmäßig<br />
zu einer Antragsannahme mit vertraglichen Erschwernissen<br />
oder im Worst Case zu einer Ablehnung durch den Versicherer.<br />
Mit einer frühzeitigen Absicherung von Kindern und<br />
Jugendlichen mit einer Grundfähigkeitenversicherung kann<br />
dieses Problem umgangen werden.<br />
Mit ihrem Tarif Fähigkeitenschutz Kids hat die Gothaer<br />
Lebensversicherung nicht nur eine altersgerechte und an die<br />
Bedarfssituation von Kindern und Jugendlichen adaptierte<br />
Versicherungslösung entwickelt, sondern die Grundfähigkeiten-<br />
mit der BU-Versicherung über eine Tarifwechseloption<br />
verknüpft. So kann die versicherte Person anlässlich des<br />
Beginns einer Berufsausbildung oder eines Studiums, aber<br />
auch anlässlich des Eintritts in das Berufsleben nach Abschluss<br />
einer Berufsausbildung oder eines Studiums ohne<br />
eine erneute Risikoprüfung aus der Grundfähigkeiten- in<br />
eine BU-Versicherung wechseln. Versicherbar ist dabei eine<br />
BU-Rente von bis zu 1.500 Euro/Monat.<br />
Praxistipp: Sofern der Tarifwechseljoker bereits anlässlich<br />
des Beginns einer Berufsausbildung oder eines Studiums<br />
gezogen wird, kann der Versicherungsschutz anlässlich des<br />
Eintritts in das Berufsleben bereits mit einer ersten Nachversicherungsgarantie<br />
– wiederum ohne erneute Risikoprüfung –<br />
verdoppelt beziehungsweise auf maximal 2.500 Euro/Monat<br />
erhöht werden.<br />
Kreativität zahlt sich aus ...<br />
Mit ihrem Tarifwerk liefert die Gothaer Lebensversicherung<br />
die erforderlichen Instrumente für individuelle Vertragsgestaltungen<br />
zur Absicherung des Risikos eines Arbeitskraftverlustes.<br />
Nun ist die Kreativität der Vermittler gefragt, wie mit<br />
innovativen Vorsorgelösungen nicht nur Neukunden gewonnen<br />
werden, sondern auch Empfehlungsgeschäft generiert<br />
werden kann.<br />
38 <strong>05</strong>-<strong>23</strong> | expertenReport
Psychische Vorerkrankung<br />
Ein K.-o.-Kriterium für<br />
die BU-Versicherung?<br />
Von Alexander Schrehardt, AssekuranZoom GbR<br />
Bild: © thebigland45 – stock.adobe.com<br />
Drehen wir das Rad der Zeit einmal um 40 Jahre zurück. Das tarifliche Angebot an<br />
Vorsorgelösungen zur Absicherung der Arbeitskraft war – euphemistisch ausgedrückt –<br />
überschaubar. Auch Anfang der 1980er-Jahre gab es Kunden, die mit Vorerkrankungen<br />
belastet waren, und ein zu hoher Blutdruck, der mit einer Dauermedikation therapiert<br />
werden musste, multiple Bandscheibenvorfälle oder ein operierter Gelenkschaden<br />
führten auch damals schon dazu, dass der Antragsprüfer den Daumen nach unten drehte.<br />
Bei einem Blick in die Leistungsstatistiken der Lebensversicherer<br />
in temporibus illis fällt auf, dass auch bei Auslösern<br />
einer leistungspflichtigen Berufsunfähigkeit Herz-Kreislauf-,<br />
Krebs- und Erkrankungen beziehungsweise Verletzungen<br />
des Skelettsystems dominierten. Psychische Erkrankungen<br />
wurden als Leistungsauslöser jedoch nicht gelistet.<br />
In den Folgejahren schlichen sich psychische Erkrankungen<br />
als Leistungsauslöser mit niedrigen einprozentigen<br />
Werten sehr diskret in die Statistiken der Lebensversicherer<br />
ein. Heute stellen Erkrankungen der Psyche die häufigste<br />
Ursache für Berufsunfähigkeit. So bezifferte der Gesamtverband<br />
der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. den Anteil<br />
der auf psychische Erkrankungen zurückzuführenden<br />
BU-Versicherungsfälle für das Jahr 2021 auf knapp 30 Prozent.<br />
Die Alltagsrealität sieht teilweise ganz anders aus: In<br />
einer Pressemeldung vom 03.01.2022 benannte die Debeka<br />
Lebensversicherung für ihren Kundenbestand den Anteil der<br />
mit einer psychischen Erkrankung der versicherten Person<br />
begründeten Versicherungsfälle mit 40,6 Prozent.<br />
→<br />
expertenReport | <strong>05</strong>-<strong>23</strong><br />
39
LEBENSBEGLEITENDES VORSORGEMODELL<br />
»In vielen Fällen können erfahrene Psychotherapeuten nicht nur die Ursachen der<br />
Depression und der Versagensängste sehr schnell ergründen, sondern den Patienten<br />
auch mit einer professionellen Therapie auf seinem Weg zurück in einen geregelten<br />
Berufsalltag begleiten.«<br />
Alarmmeldung psychische Vorerkrankung<br />
Mit Blick auf den hohen Anteil von psychischen Krankheiten<br />
als BU-Leistungsauslöser hatten die Lebensversicherer<br />
in den letzten Jahren eine sehr stringente Annahmepolitik<br />
verfolgt. Sofern ein Kunde eine psychotherapeutische Behandlungsmaßnahme<br />
in seiner medizinischen Vita gelistet<br />
hatte, wurden Anträge auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
regelmäßig abgelehnt oder zurückgestellt. In nicht<br />
wenigen Fällen verzichteten Versicherungsvermittler im Fall<br />
einer psychischen Vorerkrankung des Kunden auf eine Antragsaufnahme.<br />
In den letzten Jahren, vor allem während der COVID19-<br />
Pandemie, stiegen die Fallzahlen bei psychischen Erkrankungen<br />
weiter an. Auch bei Kindern und Jugendlichen mit psychischen<br />
Auffälligkeiten (Altersgruppe drei bis 17 Jahre) musste<br />
nach einer Studie der Klinik für Psychiatrie des Universitätsklinikums<br />
Hamburg-Eppendorf ein Zuwachs von über 50 Prozent<br />
verzeichnet werden. Insofern sind auch die Ursachen<br />
für eine Erkrankung immer kritisch zu hinterfragen. So hatte<br />
während der Pandemiejahre 2020 und 2021 die Schließung<br />
von Kindertagesstätten und Schulen in vielen Fällen zu einer<br />
mindestens teilweisen sozialen Isolation von Kindern und Jugendlichen<br />
geführt. Entfallene Unterrichtseinheiten und der<br />
Distanzunterricht, gerade vor wichtigen Prüfungen, förderten<br />
zudem Versagensängste. Viele Erwachsene wurden mit Kurzarbeit,<br />
dem Verlust ihres Arbeitsplatzes oder durch Betriebsschließungen<br />
mit der Einbuße ihrer wirtschaftlichen Existenz<br />
konfrontiert. Es überrascht also nicht, dass zunehmend<br />
mehr Menschen in diesen Ausnahmesituationen an und<br />
teilweise über die Grenzen ihrer psychischen Belastbarkeit<br />
geführt wurden.<br />
Psychische Krankheit ist nicht gleich psychische<br />
Krankheit!<br />
Während die Diagnose Krebs noch vor wenigen Jahrzehnten<br />
mit einem Todesurteil für den Patienten gleichgesetzt<br />
wurde, begegnen wir dem Krankheitsbild heute mit einer<br />
differenzierten Betrachtung. Aufgrund von Vorsorgeuntersuchungen<br />
können viele Krebserkrankungen in einem sehr<br />
frühen Stadium erkannt, erfolgreich behandelt und häufig<br />
auch folgenlos ausgeheilt werden. Natürlich sollte und darf<br />
eine Krebserkrankung nicht bagatellisiert werden, aber infolge<br />
der kontinuierlichen Weiterentwicklung der chirurgischen<br />
Methoden sowie der radiologischen und chemotherapeutischen<br />
Behandlungsmaßnahmen haben medizinische<br />
Behandlungserfolge signifikant zugenommen.<br />
Auch im Fall der psychischen Erkrankungen sind eine<br />
differenzierte Betrachtung der Erkrankung, die individuelle<br />
Beurteilung des Krankheitsbilds des Patienten sowie die möglichen<br />
therapeutischen und medikamentösen Behandlungsansätze<br />
und -maßnahmen zu bewerten. Lautet die Diagnose<br />
Depression, ist jedoch keine abschließende Einschätzung der<br />
Situation des Patienten gegeben. So kann ein akutes Ereignis,<br />
zum Beispiel die Trennung vom Partner, Prüfungsängste<br />
oder eine berufliche Überforderung infolge einer Beförderung<br />
oder einer Versetzung, den Betroffenen schon einmal „aus<br />
der Bahn werfen“. In vielen Fällen können erfahrene Psychotherapeuten<br />
nicht nur die Ursachen der Depression und der<br />
Versagensängste sehr schnell ergründen, sondern auch den<br />
Patienten mit einer leichten Depression mit einer professionellen<br />
Therapie auf seinem Weg zurück in einen geregelten<br />
Berufsalltag und ein erfülltes Privatleben begleiten.<br />
Unsere Gesellschaft verändert sich<br />
In den letzten Jahrzehnten haben sich unser Lebensalltag<br />
sowie die Lebensgewohnheiten in vielen Punkten grundlegend<br />
verändert. Ein Leben ohne Smartphone und eine damit<br />
verbundene ständige Erreichbarkeit ist für viele Menschen<br />
undenkbar. Die Präsenz in und die Kommunikation über die<br />
sozialen Medien, die umgehende Beantwortung der E-Mails,<br />
SMS- und WhatsApp-Nachrichten bedeuten für viele eine<br />
zusätzliche, wenn auch oftmals geleugnete Belastung. Natürlich<br />
ist dies kein Plädoyer gegen soziale Medien. Sondern<br />
vielmehr der Hinweis darauf, kritisch zu hinterfragen, dass<br />
durch eine überbordende Online-Erreichbarkeit die Gefahr<br />
besteht, dass die soziale Kompetenz im Alltag dadurch leidet<br />
oder im Worst Case sogar verloren gehen kann.<br />
40 <strong>05</strong>-<strong>23</strong> | expertenReport
Während die Generationen unserer Eltern und Großeltern<br />
regelmäßig in größeren Familienverbänden zusammen oder<br />
zumindest benachbart wohnten, ist der Single-Haushalt<br />
heute die mit Abstand häufigste Haushaltsform in Deutschland.<br />
Mit dem Homeoffice wurde die strikte Trennung von<br />
beruflichem und privatem Raum durchbrochen und auch<br />
nächtliche Arbeit am heimischen Schreibtisch wurde durchaus<br />
zur Gewohnheit. So wie Adipositas, ein zu hoher Blutdruck,<br />
Alkohol- und Nikotinabusus, eine fettreiche Ernährung<br />
und Bewegungsmangel das Risiko eines Herzinfarkts oder<br />
Schlaganfalls deutlich erhöhen, so können berufliche Überlastung,<br />
fehlende soziale Kontakte und räumliche Isolation<br />
den Weg in eine Depression pflastern. Erschwerend kommt<br />
hinzu, dass eine psychische Erkrankung von vielen Familienmitgliedern,<br />
Freunden und Berufskollegen nicht akzeptiert<br />
und bagatellisiert wird. Ein fatales Fehlverhalten gegenüber<br />
den Betroffenen.<br />
Differenzierte Risikoprüfung erforderlich<br />
Mit einer Schwarz-Weiß-Annahmepolitik wird vielen Kunden<br />
der Weg zu der so wichtigen Absicherung ihrer Arbeitskraft<br />
mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung verbaut. Die<br />
Bayerische hat sich dieser Problematik ganz aktuell gewidmet<br />
und sich einer differenzierten Prüfung von psychischen<br />
Erkrankungen geöffnet. Mit einem transparenten und verständlichen<br />
Fragebogen können Kunden die erforderlichen<br />
Angaben zu der erhobenen Diagnose, den Ursachen für die<br />
Erkrankung und den Symptomen, der Krankheitsdauer und<br />
den Behandlungsmaßnahmen für eine medizinische Risikoprüfung<br />
auch im Rahmen einer Voranfrage einreichen. Jeder<br />
Einzelfall wird individuell geprüft und in vielen Fällen werden<br />
sich Kunden, deren leichte Depression erfolgreich therapiert<br />
wurde, über einen positiven Bescheid freuen können.<br />
Veränderte berufliche Rahmenbedingungen, die Forderung<br />
nach persönlicher Unabhängigkeit und eine oftmals damit<br />
verbundene, selbst auferlegte Isolation zahlen auf einen<br />
Wandel unserer Gesellschaft ein. Dieses Rad wird sich weiterdrehen<br />
und nicht nur die deutsche Versicherungswirtschaft<br />
wird sich darauf einstellen müssen.<br />
Digitaler Biometrie Kongress: <strong>23</strong>.<strong>05</strong>.20<strong>23</strong><br />
Die innovativen Maßnahmen der Bayerischen zeichnen den<br />
Weg in die Zukunft der Absicherung der Arbeitskraft vor und<br />
bilden deshalb auch auf dem 3. Biometrie Kongress einen<br />
Schwerpunkt. Interessierte können sich auch unter diesem<br />
Link anmelden: events.diebayerische.de<br />
10:00 – 10:30 Uhr<br />
Einleitung<br />
Maximilian Buddecke<br />
10:30 – 11:45 Uhr<br />
Zielgruppe im Detail: Absicherungsbedarf<br />
bei Soldatinnen und Soldaten<br />
Moritz Heilfort und Daniel Schünemann<br />
11:45 – 12:30 Uhr<br />
Mittagspause<br />
Hier gehts zur Anmeldung<br />
<strong>23</strong>.<strong>05</strong>.20<strong>23</strong><br />
Biometrie Kongress<br />
20<strong>23</strong><br />
12:30 – 13:30 Uhr<br />
Psyche in der BU-Risikoprüfung<br />
Dr. Anna Kuhns und Marc Schellenberg,<br />
Moderator: Panos Kalantzis<br />
13:30 – 14:30 Uhr<br />
Der Leistungsfall: Besonderheiten<br />
bei Psyche/psychosomatischen<br />
Erkrankungen<br />
Alexander Schrehardt interviewt<br />
Dr. Julia Buddecke-Stachowitz und<br />
Michael Strencioch<br />
14:45 – 15:45 Uhr<br />
Zielgruppe im Detail: Absicherungsbedarf<br />
bei Schülerinnen und Schülern<br />
Panos Kalantzis und Max Dietrichs<br />
15:45 – 16:30 Uhr<br />
ZDF im Markt der Biometrie<br />
Martin Lensing und Maximilian Buddecke<br />
16:30 Uhr<br />
Verabschiedung<br />
Maximilian Buddecke<br />
expertenReport | <strong>05</strong>-<strong>23</strong><br />
41
LEBENSBEGLEITENDES VORSORGEMODELL<br />
Arbeits- oder schon<br />
berufsunfähig?<br />
Für Versicherungsnehmer einer Krankentagegeldversicherung ist die Schnittstelle<br />
zwischen Arbeits- und Berufsunfähigkeit oftmals eine Black Box. Wann genau endet<br />
eine leistungspflichtige Arbeitsunfähigkeit und damit auch der Anspruch auf das<br />
versicherte Krankentagegeld? In nicht wenigen Fällen finden sich für die Beantwortung<br />
dieser Frage höchst unterschiedliche Aussagen.<br />
Von Alexander Schrehardt, AssekuranZoom GbR<br />
§ 15 MB/KT 2009<br />
Nach § 15 Abs. 1 b) der Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung<br />
(MB/KT) endet die Krankentagegeldversicherung<br />
mit dem Eintritt der Berufsunfähigkeit der<br />
versicherten Person. In diesem Zusammenhang muss ferner<br />
berücksichtigt werden, dass der Versicherungsnehmer<br />
dem privaten Krankenversicherer den Eintritt der Berufsun-<br />
fähigkeit einer versicherten Person proaktiv anzeigen muss<br />
(§ 11 Satz 1 MB/KT 2009). Auch wenn die MB/KT 2009 weder<br />
einen zwingenden noch einen halb zwingenden Charakter<br />
entfalten und nur als eine Empfehlung des PKV-Verbandes<br />
an die Mitgliedsunternehmen zu bewerten sind, haben die<br />
privaten Krankenversicherer die verpflichtende Anzeige einer<br />
Berufsunfähigkeit regelmäßig gleichlautend in ihren AVB geregelt.<br />
Sofern der Krankenversicherer erst zu einem späteren<br />
Zeitpunkt Kenntnis von der Berufsunfähigkeit einer versicherten<br />
Person erlangt, kann das überzahlte Krankentagegeld<br />
zurückgefordert werden.<br />
42 <strong>05</strong>-<strong>23</strong> | expertenReport
»Versicherungsmakler sollten die AVB<br />
der verschiedenen Anbieter sehr genau<br />
prüfen, da einige Gesellschaften ihre<br />
Leistungsfreiheit auch mit dem Bezug<br />
einer Rente wegen Erwerbsminderung<br />
begründen.«<br />
Berufsunfähigkeit im Sinne der MB/KT 2009<br />
Bild: © NetPix – stock.adobe.com<br />
Sofern die versicherte Person zum Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit<br />
noch arbeitsunfähig krankgeschrieben ist, endet<br />
nach § 15 Abs. 1 b) die Krankentagegeldversicherung erst<br />
nach Ablauf von drei Monaten. Für diesen Zeitraum besteht<br />
dann noch, eine bedingungsgemäße Arbeitsunfähigkeit vorausgesetzt,<br />
ein fortlaufender Anspruch auf Krankentagegeld.<br />
Einzelne Versicherer haben diesen Nachleistungszeitraum<br />
in ihren AVB mit sechs Monaten erklärt. Vermittler müssen<br />
beachten, dass der Zeitraum der Nachhaftung nicht in Kalendermonaten,<br />
sondern stichtagsgenau berechnet wird. Sofern<br />
der vom Versicherer beauftragte Gutachter die Berufsunfähigkeit<br />
der versicherten Person beispielsweise am 17.04.20<strong>23</strong><br />
festgestellt hat, würde nach den MB/KT 2009 im Fall einer<br />
fortlaufend testierten Arbeitsunfähigkeit noch ein Anspruch<br />
auf Krankentagegeld bis zum 16.07.20<strong>23</strong> bestehen.<br />
Berufsunfähigkeit im Sinne der AVB<br />
Im nächsten Schritt ist die Frage zu stellen, wie ein privater<br />
Krankenversicherer eine Berufsunfähigkeit im Sinne seiner<br />
Versicherungsbedingungen auslegt. Nach den MB/KT 2009<br />
liegt eine Berufsunfähigkeit vor, „wenn die versicherte Person<br />
nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf<br />
nicht absehbare Zeit mehr als 50 Prozent erwerbsunfähig ist.“<br />
Der geneigte Leser wird sicherlich der Aussage zustimmen,<br />
dass diese Vermengung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit<br />
nicht besonders erhellend ist.<br />
Sofern ein privater Krankenversicherer seine Leistungszahlung<br />
einstellen und die Krankentagegeldversicherung<br />
wegen Berufsunfähigkeit der versicherten Person beenden<br />
möchte, obliegt ihm die Beweispflicht. Dabei muss der Versicherer<br />
der versicherten Person eine Berufsunfähigkeit<br />
im Sinne seiner AVB nachweisen (BGH vom 30.06.2010, IV<br />
ZR 163/09). In der Alltagspraxis verlangt der private Krankenversicherer<br />
nach einem längeren Bezug von Krankentagegeld<br />
regelmäßig die Vorstellung bei einem ärztlichen Gutachter,<br />
der entweder eine fortbestehende Arbeitsunfähigkeit oder<br />
eine Berufsunfähigkeit der versicherten Person testiert.<br />
Nachdem die Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung<br />
nur eine Empfehlung darstellen, können die<br />
Gesellschaften in ihren AVB inhaltlich von den MB/KT 2009<br />
abweichen. Bei der Definition der Berufsunfähigkeit ist dies<br />
regelmäßig der Fall und die meisten privaten Krankenversicherungen<br />
erklären in ihren Bedingungswerken, dass der<br />
Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente einer Berufsunfähigkeit<br />
im Sinne der MB/KT 2009 gleichsteht.<br />
Allerdings sollten Versicherungsmakler die AVB der verschiedenen<br />
Anbieter sehr genau prüfen, da einige Gesellschaften<br />
ihre Leistungsfreiheit auch mit dem Bezug einer<br />
Rente wegen Erwerbsminderung begründen.<br />
Der Gesetzgeber benennt in § 43 Abs. 1 und 2 SGB VI die<br />
Rente wegen teilweiser und voller Erwerbsminderung. Eine<br />
teilweise Erwerbsminderung liegt dabei vor, wenn der Versicherte<br />
weniger als sechs, aber mindestens noch drei Stunden<br />
täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig sein<br />
kann. Sofern das Leistungsvermögen für eine Erwerbstätigkeit<br />
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf unter drei Stunden<br />
absinkt, gilt der Versicherte als voll erwerbsgemindert. →<br />
expertenReport | <strong>05</strong>-<strong>23</strong><br />
43
LEBENSBEGLEITENDES VORSORGEMODELL<br />
Stellt man diese Betrachtung auf einen Acht-Stunden-Arbeitstag<br />
ab, so kann eine teilweise Erwerbsminderung eines<br />
Versicherten einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit von<br />
mindestens 50 Prozent entsprechen. Verfügt der Versicherte<br />
noch über eine Leistungsfähigkeit von weniger als sechs, aber<br />
von mehr als vier Stunden pro Tag, ist von einem geringeren<br />
Grad der eingeschränkten Erwerbsfähigkeit auszugehen.<br />
Diese Unterscheidung sollten auch Krankenversicherer,<br />
die den Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung<br />
mit einer Berufsunfähigkeit im Sinne von § 15 Abs. 1 b)<br />
MB/KT 2009 gleichsetzen, auch in ihren AVB vornehmen.<br />
Bedauerlicherweise ist dies nicht immer der Fall, wie der<br />
exemplarische Auszug aus den AVB eines Versicherers verdeutlichen<br />
soll:<br />
Auszug aus den AVB der X Krankenversicherung<br />
Das Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich der betroffenen<br />
versicherten Personen mit Eintritt der Berufsunfähigkeit.<br />
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person nach<br />
medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht<br />
absehbare Zeit mehr als 50 Prozent erwerbsunfähig ist. Der Bezug<br />
einer Berufsunfähigkeits-/Erwerbsminderungsrente steht<br />
der Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen gleich.<br />
Im vorliegenden Beispiel unterscheidet der Versicherer<br />
somit nicht zwischen einer teilweisen und vollen Erwerbsminderung<br />
und stellt sein Recht auf die Beendigung der<br />
Krankentagegeldversicherung auch nicht auf eine konkrete,<br />
das heißt prozentual bezifferte Einschränkung der Erwerbsfähigkeit<br />
ab.<br />
Ein Kritiker dieser Betrachtung könnte nun anführen,<br />
dass der Anspruch auf eine Rente wegen Berufsunfähigkeit<br />
bei einem Lebensversicherer schneller begründet werden<br />
kann als der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente<br />
bei einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Allerdings<br />
muss in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden,<br />
dass es auch Kunden gibt, die keine BU-Versicherung<br />
unterhalten. Auch ein aufgrund einer Vorerkrankung vertraglich<br />
vereinbarter Leistungsauschluss kann im Ergebnis dazu<br />
führen, dass der Versicherte eine BU-Versicherung unterhält,<br />
jedoch keinen Anspruch auf die Zahlung einer BU-Rente geltend<br />
machen kann.<br />
Die pauschale Aussage, dass der Bezug einer BU-Rente<br />
einer Berufsunfähigkeit im Sinne der Musterbedingungen<br />
entspricht, ist gleichermaßen kritisch zu sehen. Auch wenn<br />
die 50-Prozent-Klausel regelmäßig bei Abschluss einer<br />
BU-Versicherung vereinbart wird, so gibt es dennoch Kunden,<br />
die sich für eine 25-Prozent/75-Prozent-Klausel entscheiden.<br />
Im Versicherungsfall würde dies dazu führen, dass der Versicherungsnehmer<br />
bereits ab einem BU-Grad von 25 Prozent<br />
einen anteiligen Rentenanspruch geltend machen kann.<br />
Nach den AVB der X Krankenversicherung würde auch dieser<br />
geringe Leistungsbezug zur Beendigung der Krankentagegeldversicherung<br />
und dem Erlöschen des Anspruchs auf<br />
Krankentagegeld führen.<br />
Vorsicht mit der „Gelben-Schein-Regelung“!<br />
Für viele Vermittler ist nur eine BU-Versicherung mit einer<br />
„Gelben-Schein-Regelung“ eine akzeptable Vorsorgelösung<br />
zur Absicherung der Arbeitskraft. Der garantierte Anspruch<br />
auf eine Leistungszahlung im Fall einer mindestens sechsmonatigen<br />
Arbeitsunfähigkeit ist unstrittig eine interessante,<br />
allerdings nur in der Versorgungsschicht 3 verfügbare Tarifleistung.<br />
Vor dem Abschluss einer BU-Versicherung mit „Gelber-Schein-Regelung“<br />
sollten vor allem Versicherungsmakler<br />
immer die Frage stellen, welche Tarifleistung im Fall einer<br />
bedingungsgemäßen Arbeitsunfähigkeit zur Auszahlung<br />
kommt. Während einige Gesellschaften eine Rente in Höhe<br />
der versicherten BU-Rente oder explizit eine Arbeitsunfähigkeitsrente<br />
zusagen, erklären andere Gesellschaften den<br />
Anspruch auf eine (temporäre) Zahlung der versicherten BU-<br />
Rente auch für den Fall einer Arbeitsunfähigkeit. Für Kunden<br />
mit einer Krankentagegeldversicherung ist dies eine äußerst<br />
explosive Gemengelage.<br />
Mit seinem Urteil vom 10.02.2016 (20 U 204/15) hatte das<br />
OLG Hamm erklärt, dass, sofern der Krankenversicherer den<br />
Bezug einer BU-Rente als Grund für die Beendigung der Krankentagegeldversicherung<br />
in seinen AVB benannt hat, es ohne<br />
Bedeutung ist, ob die BU-Rente aufgrund von Arbeits- oder<br />
Berufsunfähigkeit zur Auszahlung kommt. Einzig die Tatsache,<br />
dass der Versicherte eine BU-Rente bezieht, begründet das<br />
Recht zur Beendigung des Versicherungsvertrags.<br />
Rückforderung von Krankentagegeld<br />
Der Anspruch auf eine BU-Rente besteht – vorbehaltlich einer<br />
vertraglich vereinbarten Karenzzeit – rückwirkend ab dem<br />
Ersten des Folgemonats nach Eintritt der Berufsunfähigkeit.<br />
Ein rückwirkendes Leistungsanerkenntnis des Lebensversicherers<br />
und die Nachzahlung der BU-Rente konterkariert<br />
den Bezug von Krankentagegeld und führt regelmäßig zu<br />
einer Rückforderung des privaten Krankenversicherers.<br />
Diese Schnittstelle kann entschärft werden. Hierüber werden<br />
wir in der nächsten Ausgabe des Reports berichten.<br />
AssekuranZoom GbR<br />
team@assekuranzoom.de<br />
www.assekuranzoom.de<br />
44 <strong>05</strong>-<strong>23</strong> | expertenReport
BERATUNG & VERTRIEB<br />
Versicherungen: Kundenbindung mit digitaler Plattform<br />
Bestandskunden glücklich<br />
machen und halten<br />
Jedes Unternehmen mit Kundenverkehr kann seine Kunden binden – und sollte das<br />
auch. Kunden werden heute von verschiedenster Seite umworben; mit klassischen<br />
Ansätzen wie Boni und attraktiven Verlängerungsangeboten können Bestandskunden<br />
gehalten und zu Folgegeschäften bewegt werden. Wichtig ist dabei, dass die Anreize<br />
gut ausgewählt sind, damit die aus Versicherersicht wirklich wertvollen Kunden<br />
angemessen belohnt werden. Mit einer entsprechenden Softwareplattform können<br />
die Kunden segmentiert werden.<br />
Viele Versicherungen tun wenig, um ihre Kunden an sich zu<br />
binden. Dabei ist es deutlich leichter, Bestandskunden zu halten,<br />
als neue zu gewinnen. Denn der Kunde ist heute nicht<br />
mehr so stark wie früher an eine Marke gebunden und damit<br />
loyal. Er wird mit verschiedensten Informationen bombardiert<br />
und ist wechselwilliger. Eine starke Marke beeinflusst<br />
die Kaufentscheidung nicht mehr so stark – oder nur von<br />
Menschen, die preisimmun sind.<br />
Der reine Verkauf über den Preis lässt sich auf Dauer aber<br />
ebenfalls nicht halten, da die Leistung immer schlechter werden<br />
muss, und damit ist der Absprung des Kunden früher<br />
oder später garantiert – Anbieter geraten in eine Todesspirale.<br />
Eine weitere Herausforderung liegt darin, sich abzuheben:<br />
Der Verkauf über Sachargumente ist schwierig, da oft<br />
das Alleinstellungsmerkmal fehlt. Die Lösung: Imagewerbung<br />
statt Produktwerbung und Emotion zum Verkaufsargument<br />
zu machen. Das trägt auch der veränderten Positionierung<br />
von Versicherungen Rechnung: Nicht mehr Angst ist heute<br />
das Verkaufsargument, Versicherer treten vielmehr als unkomplizierte<br />
Lebensbegleiter auf. Eine Versicherung etwa bei<br />
der Allianz kann dann schon ein Statement sein: Man leistet<br />
sich diese und erwartet entsprechende Leistungen. Andere<br />
Versicherer besetzen spezielle Nischen: Die Ergo positioniert<br />
sich etwa stark als Digitalversicherer. Unterm Strich unterscheiden<br />
sich Geschäftskonzepte und Präsentation, die Angebote<br />
bleiben aber ähnlich.<br />
Anreize mit verlängernder Wirkung<br />
Hat man den Kunden also gewonnen und einen Vertrag abgeschlossen,<br />
sollte man ihm seine Treue in Form von Belohnungen<br />
wie Rabatten oder kleinen Geschenken angenehm<br />
und bequem machen. Man nimmt ihm damit die Last<br />
der Entscheidung. So entsteht eine Win-win-Situation für<br />
beide Seiten.<br />
Anreize werden am besten immer dann gesetzt, wenn<br />
aktiv Geschäft getätigt wird oder es zu einer sonstigen Kontaktaufnahme<br />
gekommen ist. Außerdem sollten sie eine verlängernde<br />
Wirkung haben: Die traditionellen Möglichkeiten<br />
der Kundenbindung können mit digitaler Unterstützung optimiert<br />
werden, um ein passendes Angebot zu bereiten, ohne<br />
hohe Aufwände zu haben. Das beginnt damit, dem Kunden<br />
alle Vertragsaktionen wie Zahlungen transparent zu machen:<br />
Er erhält Vorteile, weil er eine oder mehrere Versicherungen<br />
abgeschlossen hat. Es ist wichtig, dass er versteht, dass<br />
sich die Treue für ihn auszahlt. Dabei ist es sinnvoll, dass<br />
der Versicherer als Boni, die dem Kunden Mehrwert bringen,<br />
Eigenleistungen anbietet. Denn Fremdleistungen müssen in<br />
der Regel teuer eingekauft werden und sind mit logistischem<br />
Aufwand verbunden, wenn bei Produkten zum Beispiel die<br />
Lagerhaltung des Partners mitfinanziert werden muss.<br />
Der Vertrieb in der Versicherung erfolgt in der Regel zweistufig<br />
als Basis-Variante und dann als Upgrades: Für wenig<br />
46 <strong>05</strong>-<strong>23</strong> | expertenReport
Bild: © FAMILY STOCK – stock.adobe.com<br />
Geld können Kunden zum Beispiel zu ihrem Vertrag einen<br />
Komplettschutz hinzubuchen. Boni für eine abgeschlossene<br />
Police können dann kleine Zusatzversicherungen darstellen<br />
wie ein kostenloser Unfallschutz zur Lebensversicherung.<br />
Versicherer können diese günstig bereitstellen und für den<br />
Kunden bieten sie einen Mehrwert. Diese Vorteile können<br />
auch an weitere Forderungen geknüpft sein.<br />
Impulskäufe verstetigen<br />
Versicherer, die über Impulskäufe vermarkten, sollten ebenfalls<br />
Bindungsanreize für den Kunden setzen, um weitere Umsätze<br />
machen zu können. Ein Impulskauf beruht nicht auf<br />
rationalen Argumenten, sondern erfolgt spontan und damit<br />
in einem Affekt, ohne über den tatsächlichen Bedarf nachzudenken.<br />
Die Kaufentscheidung ist von positiven Emotionen<br />
getrieben. Da der Käufer Vor- und Nachteile nicht abwägt,<br />
hinterfragt er nach dem Kauf auch nicht, ob die Entscheidung<br />
richtig war. Spontankäufe verursachen kaum Kaufreue und<br />
deswegen auch nur geringe Stornoquoten. Sie sind ein wichtiger<br />
Teil der Vertriebsstrategie. Auch diese Kunden gilt es zu<br />
binden: Kleine Geschenke und Vorteile geben ihnen weiterhin<br />
ein gutes Gefühl und signalisieren, dass sie wertvoll sind<br />
und beachtet beziehungsweise geschätzt werden. Dabei ist<br />
es allerdings ein Fehler, Geschenke wie mit der Gießkanne zu<br />
verteilen. Vielmehr sollten Unternehmen ihre Kunden kennen,<br />
messen und die Größe der Vorteile zum Beispiel an Umsatz<br />
und Ertrag festmachen.<br />
Kunden segmentieren<br />
Über eine Softwareplattform, die zum Beispiel an ein digitales<br />
Zahlungsverfahren der Abschlussstrecke angeschlossen<br />
sein kann, können die Kunden segmentiert werden. Dafür<br />
werden sie verschiedenen Kategorien zugeordnet, etwa, ob<br />
sie ertragreiche Produkte kaufen oder solche, die einen hohen<br />
Umsatz bringen, ob sie als Innovatoren stets zu neuen<br />
Produkten greifen oder immer bei Rabatten. Unternehmen<br />
lernen so ihre Kunden kennen und verstehen, was ihre Bedürfnisse<br />
sind. Die Kunden können durch die Segmentierung<br />
in Gruppen gebündelt werden, um ihnen dann die Angebote<br />
zu unterbreiten, die sie schätzen.<br />
Kundenklassen sind durchaus bekannt – allerdings werden<br />
sie selten aus dem eigenen Erfahrungshorizont heraus<br />
aufgesetzt, sondern es werden Kundenklassen eingekauft,<br />
die ein Dritter segmentiert hat. Das ist ungünstig, denn was<br />
als guter Kunde gilt und was nicht, ist vollkommen vom Portfolio<br />
abhängig. Lebens- oder Sachversicherung unterscheiden<br />
sich enorm, schon allein mit Blick auf Schadensfälle und<br />
-quote. Es müssen also die Ergebnisse aus dem eigenen Bestand<br />
in die Akquise eingehen.<br />
Eine gute Segmentierung erlaubt es, die Kunden besser<br />
kennenzulernen und aus Eigenschaften wie Alter, Einkommen,<br />
Bildung, Wohnort oder Familienstand Rückschlüsse zu ziehen<br />
und genauere Angebote zu machen. Das führt wiederum<br />
zu einer besseren Rückflussrate und höheren Conversions.<br />
Aus den bestehenden Kunden lässt sich schnell ableiten,<br />
welche die besten sind und auf welche man auch verzichten<br />
könnte. Am vorteilhaftesten sind jene, die viel Umsatz bringen,<br />
aber keinen Aufwand verursachen. Sie gilt es zu halten. In der<br />
mittleren Kategorie halten sich Aufwand und Leistung die<br />
Waage, hier fallen Rabatte schon etwas kleiner aus. Und in<br />
der letzten Kategorie kommen jene Kunden unter, die in erster<br />
Linie Ärger machen. Die Einteilung kann so granular wie<br />
nötig erfolgen. Ohne diese Segmentierung kennen Versicherer<br />
ihre Kunden nicht und belohnen tendenziell die Falschen.<br />
Denn fehlt die Systematik, werden schnell jene bedient und<br />
belohnt, die das am lautesten einfordern. Stille Kunden, die<br />
wenig Aufwand verursachen und die man deswegen unbedingt<br />
halten sollte, wenden sich dann frustriert ab und gehen,<br />
weil sie sich nicht geschätzt fühlen. Gerade im Bereich von<br />
Versicherungen gilt eine fehlende Kommunikation mit dem<br />
Kunden als gut, weil sie wenig Arbeit macht. Sie wird nicht<br />
als Chance für Zusatzgeschäft erkannt.<br />
→<br />
expertenReport | <strong>05</strong>-<strong>23</strong><br />
47
BERATUNG & VERTRIEB<br />
Über INTERVISTA<br />
Matthias Stauch<br />
Vorstandsvorsitzender<br />
INTERVISTA AG<br />
Die Potsdamer INTERVISTA AG wurde 2000 gegründet. Schon früh erkannten<br />
die Pioniere das immense Potenzial der Digitalisierung: Heute<br />
ist das Unternehmen ausgewiesener Spezialist für den digitalen Vertrieb<br />
in verschiedenen Branchen. Der Fokus liegt dabei auf Automobil, Versicherungen<br />
und Finanzen, Energie und Versorgung sowie Mobilfunk und<br />
Telekommunikation.<br />
Zum Kerngeschäft der INTERVISTA AG gehört die Software-Entwicklung<br />
sowie die Wartung und Erweiterung. Die produktgesteuerte Prozess-<br />
Maschine „IV::SolutionFramework“ erlaubt es, die optimale automatisierte<br />
Lösung für den Kunden zu finden und in kurzer Zeit in ein produktives<br />
System zu überführen. Darüber hinaus gehört auch der performante<br />
Betrieb von IT-Systemen ins Portfolio.<br />
Nicht zuletzt unterstützt die INTERVISTA AG ihre Kunden durch zielgerichtetes<br />
Consulting bei der Transformation und Optimierung von Geschäftsprozessen<br />
und der Umsetzung der Digitalisierung.<br />
Kunden mit Verträgen binden<br />
Auf Basis der Segmentierung können Rabatte und Angebote<br />
zielgenau zugeschnitten werden. Eine weitere Möglichkeit der<br />
Kundenbindung besteht darin, Rabatte mit Folgeverträgen zu<br />
verknüpfen und damit Zusatzgeschäft über einen längeren<br />
Zeitraum hinweg zu generieren. Dieser Ansatz ist auch für<br />
Prepaid-Versicherungen sinnvoll, die anders als traditionelle<br />
Angebote des Versicherungsportfolios ein automatisches<br />
Ende besitzen, oft nach zwei Jahren. Verlängerungen, Upgrades<br />
und Erweiterungen können verhindern, den Kunden<br />
nach dem Ende der Vertragslaufzeit zu verlieren, und den befristeten<br />
Vertrag zu einem langfristigen machen. Geschickte<br />
Rabatte führen darüber hinaus dazu, dass der Kunde nicht<br />
abwägt – so wird die Kundenbindung gehalten. Auch hier<br />
muss aber wieder die Kundenklassifizierung klar sein, um ein<br />
passendes Angebot zu machen.<br />
Technische Umsetzung mit Softwareplattform<br />
wege wie Rechnungen beziehungsweise Überweisungen<br />
eröffnet Versicherern eine direkte Möglichkeit der Kundenbindung:<br />
Wird das Verfahren geschickt aufgesetzt, können<br />
sie ihren Kunden bei Bezahlung abgeschlossener Verträge<br />
weitere Angebote unterbreiten. Hier kann zum Beispiel ein<br />
QR-Code auf der Rechnung mit dem Smartphone abgescannt<br />
werden. Der Kunde landet auf einem Portal mit Antragsstrecken,<br />
über das er die Zusatzdienste buchen kann.<br />
Fazit<br />
Versicherer nehmen die Kundenbindung am besten in die<br />
eigenen Hände. Am einfachsten gelingt das mit einer Softwareplattform<br />
– auch in Kombination mit einem mobilen<br />
Payment-Verfahren. Darüber lassen sich die Bestandskunden<br />
segmentieren. Der Versicherer kann die geeignete Form<br />
von Rabatten beziehungsweise Vorteilen gezielt auswählen.<br />
Diese sollten in Eigenleistung erbracht werden, damit die<br />
Aufwände so gering wie möglich gehalten werden können.<br />
Die Rabattierung lässt sich am einfachsten mit einer Bestandsführungs-<br />
beziehungsweise Kundenplattform abbilden.<br />
Versicherer sollten das selbst in die Hand nehmen. Der<br />
Softwareanbieter INTERVISTA arbeitet gerade daran, seine<br />
Plattform mit einem Zahlungsdienstleister zu integrieren. Bezahlung<br />
über mobile Endgeräte statt über gängige Zahlungs-<br />
INTERVISTA AG<br />
info@intervista-ag.de<br />
www.intervista-ag.de<br />
48 <strong>05</strong>-<strong>23</strong> | expertenReport
Versicherungs- und<br />
Finanznachrichten<br />
19. MCC - KONGRESS<br />
Insurance Today<br />
and Tomorrow<br />
– Die Assekuranz in unsicheren Zeiten: Quo Vadis? –<br />
14. und 15. September 20<strong>23</strong>, Düsseldorf<br />
Moderation:<br />
Prof. Dr. Heinrich<br />
R. Schradin<br />
Direktor, Institut für Versicherungswissenschaft,<br />
Universität zu Köln<br />
Prof. Dr. Jörg<br />
Puchan<br />
Professor für Angewandte Informatik,<br />
Hochschule München<br />
Keynotes:<br />
Dr. Norbert<br />
Rollinger<br />
Vorstandsvors., R+V Versicherung AG,<br />
Präsident GDV<br />
Dr. Stefan<br />
Lemke<br />
Vorstandsmgl. CIO,<br />
AXA Konzern AG<br />
Karsten<br />
Crede<br />
Mgl. des Vorstands, ERGO Digital<br />
Ventures AG, Vors. des Vorstands,<br />
ERGO Direkt Versicherung AG<br />
u.v.a.<br />
Klaus-Jürgen<br />
Heitmann<br />
Vorstandssprecher,<br />
HUK-Coburg-Gruppe<br />
Claudia<br />
Tuchscherer<br />
Vors. des Vorstands,<br />
ADAC Versicherung AG<br />
MCC • +49 (0)2421 12177-13 • kruse@mcc-seminare.de • www.insurancetodayandtomorrow.de<br />
Mit freundlicher Unterstützung von:<br />
Content Partner:
BERATUNG & VERTRIEB<br />
Kann Automatisierung<br />
den Fachkräftemangel<br />
im Versicherungswesen<br />
ausgleichen?<br />
Bild: © Dmitry – stock.adobe.com<br />
Auf dem heutigen hart umkämpften Arbeitsmarkt wird es für die Versicherer immer<br />
schwieriger, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten. Die kombinierten<br />
Kräfte der „großen Resignation“, bei der Arbeitnehmer ihre Prioritäten neu bewerten,<br />
und der „großen Pensionierung“, bei der qualifizierte ältere Arbeitnehmer aus dem<br />
Berufsleben ausscheiden, haben zu einem historischen Arbeitskräftemangel geführt.<br />
50 <strong>05</strong>-<strong>23</strong> | expertenReport
Als wissensintensiver Bereich, der auf hoch qualifizierte Arbeitskräfte für komplexe<br />
Arbeitsabläufe angewiesen ist, steht das Versicherungswesen am Rande einer<br />
ernsthaften Krise.<br />
Wenn es den Versicherern nicht gelingt, den Fachkräftemangel<br />
zu beheben, besteht die Gefahr, dass sie in Bezug auf die<br />
operative Exzellenz hinter ihre Konkurrenten zurückfallen und<br />
Umsatzwachstum und Marktanteile einbüßen. Die Versicherer<br />
fragen sich daher, woher die nächste Generation talen-<br />
tierter Mitarbeiter kommen soll. Wie werden sie in der Lage<br />
sein, die benötigten Talente zu rekrutieren oder auszubilden?<br />
Und welche Rolle kann die Automatisierung in diesem Zusammenhang<br />
spielen?<br />
Mind the Gap! Versicherer leiden schon unter<br />
Talentmangel<br />
Laut einer Umfrage von Gartner ist der Mangel an Fachkräften<br />
der wichtigste Trend, der sich auf Unternehmen auswir-<br />
ken wird. 48 Prozent der befragten Unternehmen gaben an,<br />
dass sie sich in den nächsten Monaten große Sorgen um die<br />
Fluktuation machen. Dabei geht es um weit mehr als nur um<br />
eine Talentlücke von „Nice to have“-Fähigkeiten. Die Fluktuation<br />
von Mitarbeitern, die für kritische Arbeitsabläufe benötigt<br />
werden, stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Geschäftskontinuität<br />
dar.<br />
Denn das Problem betrifft alle Berufsfelder, angefangen<br />
vom Kundendienstmitarbeiter bis zum Versicherungsmathematiker.<br />
Eine Studie der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV)<br />
zeigt, dass schon heute 2.000 bis 3.000 Versicherungsmathematiker<br />
in Deutschland fehlen, und das, obwohl der Bedarf<br />
steigt. Insbesondere um IT-Fachkräfte und Software-Designer<br />
buhlen die Versicherer. Auch das verstaubte Image der<br />
Branche hilft nicht gerade, jüngere Bewerber, die dynamische,<br />
moderne Arbeitsumfelder bevorzugen, anzuziehen.<br />
Dieser Fachkräftemangel ist ein Problem für Versicherer,<br />
die auf qualifizierte Mitarbeiter angewiesen sind, um kom-<br />
plexe, datenintensive Prozesse wie Underwriting und Schadenmanagement<br />
zu verwalten. Da erfahrene Mitarbeiter in<br />
den Ruhestand gehen und jüngere Generationen sich für<br />
Karrieremöglichkeiten entscheiden, die als „aufregender“<br />
wahrgenommen werden, haben die Unternehmen Schwierigkeiten,<br />
qualifizierten Ersatz zu finden. Die bevorstehende<br />
Pensionswelle – bis 2036 wird jeder dritte Erwerbstätige in<br />
Deutschland das Renteneintrittsalter überschritten haben –<br />
wird den Personalmangel auch noch verschärfen.<br />
Löst die Einstellung von Mitarbeitern das<br />
Problem des Arbeitskräftemangels?<br />
Auch wenn die Einstellung von Mitarbeitern als offensichtliche<br />
Lösung für den Mangel an Talenten erscheinen mag, ist<br />
sie auf lange Sicht nicht nachhaltig.<br />
Es gibt viele Gründe, warum der Arbeitskräftemangel<br />
nicht allein durch Neueinstellungen behoben werden kann.<br />
Erstens ist es schwer, Talente zu finden und für sich zu gewinnen,<br />
vor allem in einem wettbewerbsintensiven Markt.<br />
Selbst wenn der Rekrutierungsprozess erfolgreich ist, dauert<br />
es eine Weile, bis die Mitarbeiter vollständig integriert sind<br />
und einen Mehrwert für das Unternehmen schaffen. Die Personalabteilung<br />
kann leere Stellen einfach nicht schnell genug<br />
wieder besetzen.<br />
Die Steigerung der Arbeitskosten ist eine unmittelbare<br />
Konsequenz der allgemeinen Personalknappheit, da die<br />
Unternehmen höhere Gehälter und bessere Leistungen anbieten,<br />
um den Mangel an einheimischen Arbeitskräften zu<br />
bekämpfen. So rechnen laut einem DIHK-Report fast sechs<br />
von zehn Unternehmen mit steigenden Arbeitskosten, um<br />
neue Fachkräfte zu gewinnen oder ihr Personal halten zu<br />
können. Es wird erwartet, dass die Arbeitskosten aufgrund<br />
der Inflation noch weiter steigen werden, was den Druck auf<br />
die Versicherer, ihre Effizienz und Produktivität zu verbessern,<br />
noch erhöht.<br />
Anstatt einfach nur zu versuchen, mehr Arbeitskräfte einzustellen,<br />
müssen die Versicherer erhebliche strategische<br />
Veränderungen vornehmen, um die Mitarbeiterzufriedenheit<br />
zu verbessern und Investitionen in Technologie zu nutzen,<br />
um die Lücken in der Belegschaft zu schließen.<br />
Wie die Automatisierung die menschliche<br />
Arbeitskraft ergänzen kann<br />
Die Automatisierung kann dazu beitragen, den Fachkräftemangel<br />
in der Versicherungsbranche zu beheben, indem sie<br />
Prozesse optimiert, die Effizienz steigert und mühsame manuelle<br />
Aufgaben eliminiert.<br />
Nehmen wir einmal an, dass ältere Fachleute aus dem<br />
Ruhestand geholt werden müssen, um Tausende von Policen<br />
manuell zu prüfen.<br />
→<br />
expertenReport | <strong>05</strong>-<strong>23</strong><br />
51
BERATUNG & VERTRIEB<br />
Über die Autorin<br />
Marie-Pierre verfolgt die Märkte für künstliche Intelligenz und natürliche Sprachverarbeitung<br />
seit mehr als zehn Jahren. Sie interessiert sich besonders für die<br />
Nachhaltigkeitsaspekte von Unternehmenssoftwarelösungen und hat mehrere<br />
Artikel zu diesem Thema verfasst.<br />
Marie-Pierre Garnier<br />
Autorin und VP Marketing & Communications<br />
Cortical.io AG<br />
Die Versicherer können einfach keinen Ersatz für sie finden,<br />
da die Millennials und die Generation Z nach spannenderen,<br />
erfüllenderen Aufgaben suchen. Die routinemäßige Überprüfung<br />
von Policen könnte jedoch mithilfe von NLU-Technologien<br />
(Natural Language Understanding) leicht automatisiert<br />
werden, sodass sich die Fachleute auf komplexere und<br />
differenziertere Fragen konzentrieren können.<br />
Auch das Schadenmanagement und das Underwriting<br />
sind traditionell zeitaufwendige Prozesse, die stark von<br />
menschlichem Fachwissen abhängen. Intelligente Dokumentenverarbeitungslösungen<br />
(IDP) wie SemanticPro von<br />
Cortical.io können jedoch dazu beitragen, die Arbeitsbelastung<br />
von Schadenregulierern und Underwritern zu verringern,<br />
indem sie lange, komplexe Dokumente „lesen“, Daten interpretieren,<br />
Muster erkennen und bei der Entscheidungsfindung<br />
helfen. Ein Fortune-500-Versicherer konnte durch die<br />
Automatisierung seines Angebotsprozesses eine Reduktion<br />
der manuellen Arbeit um 30 Prozent erzielen.<br />
Die Automatisierung hat außerdem das Potenzial, die<br />
Arbeit für jüngere Mitarbeiter in der Versicherungsbranche<br />
angenehmer zu gestalten. Durch die Verlagerung von alltäglichen<br />
Aufgaben auf Maschinen können die Mitarbeiter<br />
sinnvollere Arbeiten verrichten, was wiederum ihre Arbeitszufriedenheit<br />
und Motivation erhöht. In einem dynamischeren<br />
und ansprechenderen Arbeitsumfeld, in dem die Arbeitnehmer<br />
Zeit haben, neue Fähigkeiten zu entwickeln und sich auf<br />
hochwertige Arbeit zu konzentrieren, sind sie besser gerüstet,<br />
um neue Herausforderungen zu meistern, und fühlen sich<br />
stärker in ihre Aufgaben eingebunden.<br />
Darüber hinaus spielt die Automatisierung eine Schlüsselrolle<br />
beim Wissenstransfer und -management. Erfahrung<br />
und Fachwissen lassen sich nicht so einfach weitergeben,<br />
wenn Mitarbeiter in den Ruhestand gehen oder eine neue<br />
Stelle antreten. Eine IDP-Lösung, die auf die Terminologie<br />
und Prozesse Ihres Unternehmens geschult ist, erleichtert<br />
die Einarbeitung neuer Mitarbeiter.<br />
Versicherer müssen jetzt handeln, um den<br />
Talentmangel zu lindern<br />
Die Versicherungsbranche sieht sich einem perfekten Sturm<br />
aus demografischen Veränderungen, technologischen Fortschritten<br />
und sich ändernden Verbraucherwünschen gegenüber,<br />
der einen erheblichen Druck auf ihre Arbeitskräfte<br />
ausübt. Wenn die Unternehmen nicht sofort Maßnahmen ergreifen,<br />
um diesen Mangel zu entschärfen, laufen sie Gefahr,<br />
ins Hintertreffen zu geraten und ihren Wettbewerbsvorteil<br />
zu verlieren.<br />
Die Automatisierung hat das Potenzial, dem Talentmangel<br />
entgegenzuwirken, indem sie die Effizienz steigert und die<br />
Erfahrung der Mitarbeiter verbessert. Doch ganz gleich, ob<br />
sich Versicherer für die Einstellung und Schulung von Personal,<br />
den Einsatz von Automatisierungstechnologie oder eine<br />
Kombination aus beidem entscheiden, diese Veränderungen<br />
erfordern Zeit und Ressourcen. Daher ist es jetzt an der Zeit<br />
zu handeln, und Versicherer, die dem Talentmanagement Prio-<br />
rität einräumen, werden in den kommenden Jahren besser<br />
aufgestellt sein.<br />
Cortical.io AG<br />
info@cortical.io<br />
www.cortical.io/de<br />
52 <strong>05</strong>-<strong>23</strong> | expertenReport
Wissen ist<br />
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RECHT<br />
Arbeitsrechtliche<br />
Antworten zu Dienstreisen<br />
Was versteht man unter einer Dienstreise?<br />
Eine Dienstreise liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer Zeit<br />
aufwendet, um einen Ort außerhalb seines eigentlichen Arbeitsplatzes<br />
aufzusuchen, um dort seine Arbeitsleistung zu<br />
verrichten. Anders als bei Lkw-Fahrern, Reisebegleitern oder<br />
auch Außendienstmitarbeitern gehört die Reisetätigkeit als<br />
solche nicht zur Hauptpflicht des Arbeitnehmers. Ist Letzteres<br />
der Fall, liegt keine Dienstreise vor und der Arbeitnehmer<br />
ist bereits gemäß seiner arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeit<br />
zum Antritt der Reise verpflichtet. Gehört die Dienstreise<br />
dagegen nicht zu der Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers,<br />
kann der Arbeitgeber grundsätzlich in Ausübung<br />
seines Direktionsrechts die Dienstreise anordnen.<br />
Müssen Arbeitnehmer während der Reisezeit<br />
arbeiten?<br />
Solange hierdurch nicht die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes<br />
verletzt werden und die Arbeitsleistung während der Reisezeit<br />
für den Arbeitnehmer „zumutbar“ ist, kann der Arbeitgeber<br />
auch anordnen, dass Arbeitnehmer während der Reisezeit<br />
ihrer regulären Tätigkeit nachgehen.<br />
Muss der Arbeitgeber die Reisezeit vergüten?<br />
Das hängt zum einen davon ab, ob die Reisezeit während<br />
der Arbeitszeit oder außerhalb der Arbeitszeit liegt, und zum<br />
anderen, ob die Arbeitsvertragsparteien zur Vergütung von<br />
Reisezeiten eine vertragliche Regelung getroffen haben. Daneben<br />
müssen die Kosten für eine Reise auch „erforderlich“<br />
sein, wenn der Arbeitgeber die Planung der Dienstreise in die<br />
Eigenverantwortung des Arbeitnehmers gelegt hat. Liegt die<br />
Reise innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit, unterfällt sie uneingeschränkt<br />
der Vergütungspflicht. Liegt sie aber außerhalb<br />
der regelmäßigen Arbeitszeit, ist sie dann zu vergüten, wenn<br />
die Reisetätigkeit als Arbeitsleistung im Gegenseitigkeitsverhältnis<br />
zu der vom Arbeitgeber geschuldeten Vergütung steht.<br />
Ein solches Gegenseitigkeitsverhältnis ist aber weit auszulegen<br />
und grundsätzlich bei allen Tätigkeiten anzunehmen,<br />
die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer abverlangt, also auch<br />
bei Reisetätigkeiten. Die Vergütungspflicht besteht damit gemäß<br />
der aktuellen Rechtsprechung auch für Reisezeiten, die<br />
der Arbeitnehmer beispielsweise durch Schlafen oder andere<br />
private Aktivitäten auf Flug- oder Zugreisen „absitzt“. Anders<br />
als bei Reisen innerhalb der regulären Arbeitszeit kann für<br />
Dienstreisen außerhalb der regulären Arbeitszeit aber eine<br />
gesonderte vertragliche Vergütungsregelung getroffen werden<br />
und insbesondere ein geringeres oder gar kein Entgelt<br />
vereinbart werden. An die Ausgestaltung einer derartigen Vereinbarung<br />
sind aber gewisse Voraussetzungen gestellt.<br />
Ist bei Dienstreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln<br />
das Arbeitszeitgesetz zu beachten?<br />
Für die arbeitszeitrechtliche Beurteilung von Reisezeiten<br />
sind die Vorgaben, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer<br />
zur Ausgestaltung der Reisezeit gemacht hat, entscheidend.<br />
Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes liegt während<br />
einer Dienstreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln (zum Beispiel<br />
Bahn oder Flugzeug) oder als Beifahrer in einem Pkw<br />
nur vor, wenn Arbeitnehmer die Reisezeit auf Anweisung<br />
des Arbeitgebers auch zur Erledigung ihrer Arbeitsaufgaben<br />
nutzen müssen. Soweit Arbeitnehmer dagegen während der<br />
Reisezeit tatsächlich nicht arbeiten müssen, sondern sich<br />
erholen können, kann diese Zeit dagegen als Ruhezeit im<br />
arbeitsrechtlichen Sinne qualifiziert werden. Anders als die<br />
Frage der Vergütungspflicht kann die Einordnung als Arbeitszeit<br />
auch nicht durch Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer<br />
und Arbeitgeber abweichend vereinbart werden.<br />
54 <strong>05</strong>-<strong>23</strong> | expertenReport
Bild: © stockphoto mania – stock.adobe.com<br />
Wie ist es bei Pkw-Fahrten? Währenddessen<br />
kann der Arbeitnehmer doch schwerlich<br />
seiner Tätigkeit nachgehen.<br />
Arbeitszeitrechtlich ist bei Pkw-Fahrten, bei denen der Arbeitnehmer<br />
das Fahrzeug selbst steuert, maßgeblich, ob der<br />
Arbeitnehmer aufgrund einer Anweisung des Arbeitgebers<br />
mit dem Pkw fährt oder auf eigenes Verlangen. Fährt er mit<br />
dem Pkw auf Anweisung des Arbeitgebers, ist die Fahrt aufgrund<br />
des Erfordernisses, sich auf den Verkehr konzentrieren<br />
zu müssen, als Arbeitszeit zu qualifizieren.<br />
Wie ist mit Verspätungen umzugehen?<br />
Hinsichtlich der vergütungsrechtlichen Seite macht es keinen<br />
Unterschied, ob es während der Reise zu Verspätungen<br />
kommt. Hier gelten die vorgenannten Grundsätze.<br />
Arbeitszeitrechtlich können Verspätungen aber durchaus<br />
zu Schwierigkeiten bei der Dienstreise führen. Denn durch<br />
Verspätungen kann es zu einer Überschreitung der täglichen<br />
Höchstarbeitszeit kommen. Bei Dienstreisen mit öffentlichen<br />
Verkehrsmitteln müsste der Arbeitnehmer die Erledigung<br />
von Arbeitsaufgaben abbrechen, sodass er eine Ruhepause<br />
beziehungsweise -zeit einleiten kann. Bei Fahrten mit dem<br />
eigenen Pkw, welchen der Arbeitnehmer selbst lenkt, müsste<br />
die Fahrt sogar unterbrochen werden. Bei der Planung der<br />
Reise muss also stets auch ein Blick auf das Arbeitszeitgesetz<br />
geworfen werden.<br />
Sind Arbeitnehmer während der Dienstreise<br />
unfallversichert?<br />
Maßgeblich ist, dass es sich bei der Reise um einen Bestandteil<br />
der betrieblichen Tätigkeit handelt. Da Dienstreisen in<br />
Ausübung des Beschäftigungsverhältnisses, also der versicherten<br />
Tätigkeit erfolgen, unterliegen Arbeitnehmer auch<br />
auf Reisen außerhalb der Betriebsstätte generell der gesetzlichen<br />
Unfallversicherung. Entscheidend ist, dass es sich bei<br />
der Reise um einen Bestandteil der betrieblichen Tätigkeit<br />
handelt. Außerdem muss die unfallbringende Tätigkeit mit<br />
dem Beschäftigungsverhältnis wesentlich zusammenhängen.<br />
Welche Kosten sind für Dienstreisen vom<br />
Arbeitgeber zu erstatten?<br />
Soweit der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer hinsichtlich Reisemittel<br />
oder -verlauf Wahlmöglichkeiten lässt, müssen die<br />
durch die Reise entstehenden Kosten „erforderlich“ sein. Es<br />
ist zu empfehlen, hierzu eine klare vertragliche Regelung in<br />
das Arbeitsverhältnis einzuführen, um die „erforderlichen“<br />
Kosten der Dienstreise, die vom Arbeitgeber erstattet werden,<br />
klar zu definieren. Regelmäßig wird in solchen Vereinbarungen<br />
neben der Reiseform auch die Reiseklasse definiert und<br />
hinsichtlich der Höhe der zu erstattenden Kosten wird sich<br />
an den steuerlichen Höchstsätzen orientiert.<br />
Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft<br />
Steuerberatungs gesellschaft<br />
info@roedl.com<br />
www.roedl.de<br />
Victoria Caliebe<br />
Rechtsanwältin<br />
Rödl & Partner<br />
expertenReport | <strong>05</strong>-<strong>23</strong><br />
55
RECHT<br />
Warum Berufsvereinigungen Mitglieder wie Arbeitnehmer<br />
gleichbehandeln müssen<br />
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz<br />
(AGG)<br />
schützt auch Mitglieder<br />
von Berufsvereinigungen<br />
Bild: © TOPIC – stock.adobe.com<br />
56 <strong>05</strong>-<strong>23</strong> | expertenReport
„Bergsteiger: Zwei Männer, deren Zweck es ist, Berge zu besteigen“ (Expedition<br />
zum Ki li ma nd scha ro, „Monty Pythons wunderbare Welt der Schwerkraft“): Schon seit<br />
2006 gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), was insbesondere Arbeitgeber<br />
sehr vorsichtig gemacht hat. Etwa indem Stellenanzeigen alle inzwischen<br />
mindestens drei Geschlechter ausdrücklich mit „m/w/d“ bezeichnen und auch keine<br />
Altersvorgaben mehr vorsehen sowie geschlechtersensible – korrekt gegenderte –<br />
Sprache verwenden.<br />
Doch haben viele Berufsverbände noch gar nicht erkannt,<br />
dass sie gegenüber Mitgliedern und Bewerbern um Mitgliedschaft<br />
entsprechende Pflichten haben, und diesen korrespondierend<br />
Rechte, analog wie bei Arbeitnehmern.<br />
Auch Mitglieder von Berufsvereinigungen<br />
sind durch das AGG geschützt<br />
Abschnitt 2 des AGG „Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung“<br />
wird durch § 18 AGG auf die Mitgliedschaft in –<br />
nicht nur – Berufsvereinigungen ausgedehnt:<br />
„(1) Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten entsprechend für<br />
die Mitgliedschaft oder die Mitwirkung in einer [...] Vereinigung,<br />
deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören<br />
oder die eine überragende Machtstellung im wirtschaftlichen<br />
oder sozialen Bereich innehat, wenn ein grundlegendes Interesse<br />
am Erwerb der Mitgliedschaft besteht, sowie deren<br />
jeweiligen Zusammenschlüssen.<br />
(2) Wenn die Ablehnung einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot<br />
des § 7 Abs. 1 darstellt, besteht ein Anspruch auf<br />
Mitgliedschaft oder Mitwirkung in den in Absatz 1 genannten<br />
Vereinigungen.“<br />
Unter solche Berufsvereinigungen können etwa Mitglieder<br />
von Berufskammern und -vereinen, Gewerbevereinen und<br />
auch selbstständige Berufs-Sportler in entsprechenden Vereinen<br />
fallen. Oder auch für Hobby-Bergsteiger ein entsprechender<br />
Gebirgsverein, angesichts einer überragenden Bedeutung.<br />
Dann also darf entsprechend § 7 AGG kein Mitglied<br />
wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes in der Vereinigung<br />
benachteiligt werden. Dies beinhaltet Benachteiligungen<br />
aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft,<br />
des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung,<br />
einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.<br />
In § 2 AGG ausdrücklich genannt wird zu diesen Gründen<br />
das Verbot von Benachteiligungen in Bezug auf „die Mitgliedschaft<br />
und Mitwirkung in einer Beschäftigten- oder Arbeitgebervereinigung<br />
oder einer Vereinigung, deren Mitglieder einer<br />
bestimmten Berufsgruppe angehören, einschließlich der<br />
Inanspruchnahme der Leistungen solcher Vereinigungen.“<br />
Auch mittelbare Benachteiligungen<br />
sind verboten<br />
Unmittelbar benachteiligt wird, wer wegen eines dieser<br />
Gründe eine ungünstigere Behandlung erfährt als eine andere<br />
Person in einer vergleichbaren Situation. Doch auch<br />
mittelbare – also durch dem Schein nach neutrale Kriterien<br />
bewirkte – Benachteiligungen aus einem dieser Gründe sind<br />
unzulässig. Etwa wenn ausdrücklich auf eine bestimmte<br />
Muttersprache abgestellt wird statt nur auf die tatsächlich<br />
erforderlichen ausreichenden Sprachkenntnisse oder eine<br />
Mindestgröße verlangt wird, die in der Mehrheit von Frauen<br />
unterschritten wird.<br />
Ist die unterschiedliche Behandlung durch ein rechtmäßiges<br />
Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel zur Erreichung<br />
dieses Ziels angemessen und erforderlich, so liegt<br />
keine unzulässige Benachteiligung vor. Etwa der Ausschluss<br />
von Ruheständlern – mittelbare Altersbenachteiligung – aus<br />
Gremien der Berufsvereinigung, um deren Kontakt mit den<br />
Berufstätigen sicherzustellen. Eine Ungleichbehandlung als<br />
positive Maßnahme zum Ausgleich bestehender Nachteile<br />
ist indes erlaubt – zum Beispiel Frauenförderung, soweit<br />
diese sonst benachteiligt wären. Was bei manchen Berufen<br />
mit hohem Frauenanteil aber auch nicht gegeben sein mag.<br />
Die Vereinsautonomie wird unter den Voraussetzungen des<br />
AGG beschränkt. Bestimmungen in Vereinbarungen, die<br />
gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen, sind unwirksam<br />
– das kann etwa auch die Vereinssatzung betreffen. Auch<br />
eine Mehrheit von Mitgliedern kann sie nicht wirksam beschließen<br />
– und ein Vereinsvorstand sich nicht auf solche<br />
Mehrheitsbeschlüsse berufen.<br />
→<br />
expertenReport | <strong>05</strong>-<strong>23</strong><br />
57
RECHT<br />
»Kritisch ist bereits, sich für die ausgeschriebene<br />
Mitwirkung ausdrücklich<br />
nur an etwa ›Physikerinnen und<br />
Physiker‹ zu wenden [...].«<br />
Berufsvereinigungen müssen Regelungen wie<br />
für Arbeitgeber entsprechend einhalten<br />
Betroffen ist hier entsprechend § 11 AGG neben der Aufnahme<br />
als Vereinsmitglied oder für eine vorgelagerte Ausbildung die<br />
Ausschreibung für die Mitarbeit in Vereins-Organen, Gremien,<br />
Ausschüssen, Arbeitsgruppen et cetera. Bereits eine nicht<br />
alle mindestens drei „amtlichen“ Geschlechter umfassende<br />
Bezeichnung der Adressaten, etwa nur „Ingenieurinnen und<br />
Ingenieure“ oder gar nur „Ingenieure“ ohne Klarstellung<br />
„m/w/d“, „all gender“ oder mit Genderstern, ist ein Gesetzesverstoß<br />
und damit verboten.<br />
Ebenso nicht gerechtfertigte Altersbegrenzungen, Anforderungen<br />
an Berufserfahrung oder Ausschreibungen nur für<br />
Berufsanfänger ohne zwingende Gründe. Die Berufsvereinigung<br />
ist entsprechend § 12 AGG verpflichtet, erforderliche<br />
Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen zu treffen,<br />
inklusive vorbeugender Maßnahmen. Dazu muss sie etwa<br />
im Rahmen einer Aus- und Fortbildung auf die Unzulässigkeit<br />
solcher Benachteiligungen hinweisen – und darauf hinwirken,<br />
dass diese unterbleiben. Zur Erfüllung dieser Pflicht<br />
kann der Vorstand auch die Mitglieder in geeigneter Weise<br />
zum Zwecke der Verhinderung von Benachteiligung schulen.<br />
Verstoßen Mitglieder gegen das Benachteiligungsverbot, so<br />
hat der Vorstand die im Einzelfall geeigneten, erforderlichen<br />
und angemessenen Maßnahmen zur Unterbindung der Benachteiligung<br />
wie Abmahnung oder Vereinsausschluss zu ergreifen.<br />
Etwa als Vorstand eines Berufsverbandes einen Chat<br />
für auch anonyme genderfeindliche Äußerungen seiner Mitglieder<br />
im Internet zur Verfügung zu stellen oder auf solche<br />
Äußerungen nicht deutlich zu reagieren, ist absolutes No-Go.<br />
Berufsvereinigungen müssen eine Beschwerdestelle<br />
für Mitglieder einrichten<br />
Die Mitglieder haben das Recht, sich bei der gemäß § 13<br />
AGG zuständigen Stelle der Berufsvereinigung zu beschweren,<br />
wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrer Mitgliedschaft<br />
von dieser – oder anderen Mitgliedern – wegen eines der<br />
genannten Gründe benachteiligt fühlen. Die Beschwerde ist<br />
von der zuständigen Beschwerdestelle der Berufsvereinigung<br />
zu prüfen und das Ergebnis dem beschwerdeführenden Mitglied<br />
mitzuteilen. Das AGG sowie Informationen über die für<br />
die Behandlung von Beschwerden zuständige Stelle sind in<br />
der Berufsvereinigung bekannt zu machen, etwa durch Einsatz<br />
der in der Berufsvereinigung üblichen Informations- und<br />
Kommunikationstechnik. Die Berufsvereinigung darf Mitglieder<br />
– und ihre Beschäftigten – nicht wegen der Inanspruchnahme<br />
von Rechten nach AGG oder wegen der Weigerung,<br />
eine gegen diese Bestimmungen verstoßende Anweisung<br />
auszuführen, benachteiligen, auch nicht, wer Benachteiligte<br />
hierbei unterstützt oder zum Zeugnis aussagt.<br />
Jeder böse Schein ist zu vermeiden<br />
Wenn im Streitfall Indizien bewiesen werden, die eine Benachteiligung<br />
wegen genannter Gründe vermuten lassen,<br />
trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß<br />
gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung<br />
vorgelegen hat. Diese Umkehr der Beweislast kann indes in<br />
der Praxis kaum jemals erfüllt werden, und wenn, dann etwa<br />
bei Ausschreibungen zur Mitwirkung in Vereins-Gremien und<br />
Ähnlichem nur mit einem erheblichen Dokumentationsaufwand<br />
des gesamten Auswahlprozesses, genau wie bei Stellenbesetzungen<br />
durch Arbeitgeber. Bereits eine verweigerte<br />
(erst recht nachweislich falsche) verlangte Auskunft über<br />
die Gründe für eine ungünstigere Behandlung kann als Indiz<br />
ausreichen (LAG Mainz, Urteil vom 25.03.2011 – Az.: 9 Sa<br />
678/10). Wie bei Stellenausschreibungen durch Arbeitgeber<br />
ist es daher auch bei Berufsvereinigungen unbedingt sinnvoll,<br />
bereits vorab jedes Indiz für eine mögliche Benachteiligung<br />
zu vermeiden.<br />
Kritisch ist bereits, sich für die ausgeschriebene Mitwirkung<br />
ausdrücklich nur an etwa „Physikerinnen und Physiker“<br />
zu wenden, da dies nicht das diverse Geschlecht mit umfasst,<br />
sondern nur die zwei rein binären Geschlechter Frauen und<br />
Männer anspricht. Bereits auch nur die Frage nach dem Geburtsdatum<br />
könnte ein Indiz für beabsichtigte Altersdiskriminierung<br />
sein, erst recht, wenn angekündigt ist, dass ohne<br />
diese Angabe die Bewerbung um Mitarbeit in Arbeitsgruppen<br />
der Vereinigung nicht bearbeitet wird. Ebenso wenn bei<br />
Datenschutzhinweisen anlässlich solcher Bewerbung die<br />
Zustimmung zur Verwendung des Geburtsdatums als unerlässlich<br />
bezeichnet wird. Ein Indiz kann bereits auch das<br />
Verlangen eines Fotos oder des vollen Vornamens statt nur<br />
Initialen sein, da daraus auf Geschlecht und gegebenenfalls<br />
auch Alter und ethnische Herkunft geschlossen werden kann.<br />
Eine ganz schlechte Idee ist, bei der Anrede nur die Wahl zwischen<br />
„Herr“ und „Frau“ zu lassen oder nur mit „Sehr geehrte<br />
Damen und Herren“ anzureden, statt „Liebe Anwesende“<br />
wenigstens noch hinzuzufügen, wenn schon nicht alleine<br />
zu verwenden.<br />
58 <strong>05</strong>-<strong>23</strong> | expertenReport
Gendergerechte Urkunden<br />
und Berufs bezeichnungen<br />
Viele Berufsvereinigungen vergeben<br />
Berufsbezeichnungen oder sogenannte<br />
„Titel“ oder beurkunden etwa die Mitgliedschaft,<br />
Fort- und Weiterbildungen.<br />
Dabei verwendete nicht gendergerechte<br />
Bezeichnungen wie das generische<br />
Maskulin („Arzt“) oder rein binäre<br />
Formen („Ärztin/Arzt“), in denen sich<br />
Angehörige nicht binären Geschlechts<br />
(„divers“) nicht wiederfinden, könnten<br />
diese bei der Inanspruchnahme etwa<br />
von Fortbildungsleistungen ihrer Berufsvereinigung<br />
benachteiligen, weil<br />
sie damit nur zwischen zwei „Titeln“<br />
mit subjektiv falschem Geschlecht entscheiden<br />
können. Berufsvereinigungen<br />
sollten etwa in Satzungen oder Fortbildungsregelungen<br />
(wie zum Facharzt<br />
Dr. Johannes Fiala,<br />
oder Fachanwalt) nicht nur binäre Bezeichnungen in Aussicht<br />
stellen. Es ist daher anzuraten, frühzeitig darauf hinzuweisen,<br />
dass sie, egal was die Satzung – manchmal gar ein Gesetz<br />
oder eine Verordnung – sagt, auf Wunsch auch nicht binäre<br />
Urkunden ausstellen oder solche „Titel“ vergeben, und dies<br />
statt mit einem vollen Vornamen auch nur mit dessen Initialen.<br />
Arbeitgeber müssen Beschäftigte auch bei<br />
dienstlicher Tätigkeit in Berufsvereinigung<br />
schützen<br />
Rechtsanwalt der Rechtsanwalts-<br />
kanzlei Dr. Johannes Fiala<br />
info@fiala.de<br />
089 17 90 90 - 0<br />
Abs. 4 AGG auch bei Berufsvereinigungen als „Dritte“ vor.<br />
Der Beschäftigte kann sich über eine nach AGG verbotene<br />
Benachteiligung durch die Berufsvereinigung dann auch bei<br />
der vom Arbeitgeber einzurichtenden Stelle beschweren, die<br />
dann prüfen und das Ergebnis mitteilen muss. Arbeitgeber<br />
müssen dann begründeten Beschwerden abhelfen, etwa<br />
durch Abmahnung der Berufsvereinigung bis zur Einstellung<br />
der Zusammenarbeit mit ihr.<br />
Dipl.-Math. Peter A. Schramm,<br />
Sachverständiger für<br />
Versicherungsmathematik<br />
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Benachteiligungen werden aufwendig und teuer<br />
Viele Mitglieder in Berufsvereinigungen – etwa bei ärztlichen<br />
und rechtsanwaltlichen Berufen – sind bei anderen Arbeitgebern<br />
beschäftigt. Üben sie dann eine Tätigkeit für ihren<br />
Arbeitgeber in der Berufsvereinigung aus – etwa durch Fortbildung<br />
oder Interessenvertretung –, so sind sie dabei auch<br />
durch ihren Arbeitgeber vor Benachteiligung zu schützen.<br />
Erkennbar kann dies daran sein, dass der Arbeitgeber die<br />
Tätigkeit in der Berufsvereinigung als Dienstreise behandelt<br />
und als Arbeitszeit bezahlt. Oder dienstliche Vorschriften,<br />
etwa zum Corona-Infektionsschutz, darauf erstreckt, die für<br />
rein private Tätigkeiten so nicht angeordnet werden könnten.<br />
Dies kann er indes vermeiden, indem er genau dies alles<br />
unterlässt und den rein privaten Charakter der Tätigkeit in<br />
der Berufsvereinigung hervorhebt. „Werden Beschäftigte bei<br />
der Ausübung ihrer Tätigkeit durch Dritte nach § 7 Abs. 1<br />
benachteiligt, so hat der Arbeitgeber die im Einzelfall geeigneten,<br />
erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zum<br />
Schutz der Beschäftigten zu ergreifen.“ So schreibt es § 12<br />
Das AGG sieht bei Benachteiligungen nach nur Beweis eines<br />
Indizes die Umkehr der Beweislast vor – diese dann zu erfüllen,<br />
ist fast unmöglich. Dies kann dann wegen Schadenersatz und<br />
„Schmerzensgeld“ sehr teuer werden, abgesehen von dem<br />
Prestigeverlust. Aber auch die Besetzung von Gremien und<br />
Ausschüssen und damit die Arbeit einer Berufsvereinigung<br />
kann behindert werden, wenn diese wegen Benachteiligung<br />
nach AGG angefochten wird. Umso wichtiger ist, dass Berufsvereinigungen<br />
ihre Pflichten nach AGG genau erkennen und<br />
ihnen nachkommen, dabei bereits jedes auch nur Indiz einer<br />
Benachteiligung vermeiden. Ferner aber auch alle internen<br />
Verfahren AGG-konform ausgestalten, darin schulen und ihre<br />
Umsetzung zur Beweissicherung genau dokumentieren.<br />
Hilfreich angesichts zahlreicher Fallstricke ist auch, die<br />
gesetzlich vorgeschriebene Beschwerdestelle nach AGG<br />
ausreichend qualifiziert zu gestalten, um nach Möglichkeit<br />
spätere aufwendigere Rechtsstreitigkeiten dadurch zu<br />
vermeiden.<br />
expertenReport | <strong>05</strong>-<strong>23</strong><br />
59
RECHT<br />
Wann entsteht aus einem<br />
Asset Deal (Bestandsverkauf)<br />
ein Betriebsübergang mit der<br />
Haftungsfolge des Käufers?<br />
Wenn Sie einen Bestand kaufen, kaufen Sie dann eventuell auch die Haftung aus<br />
dem Bestand gleich mit? Was ist ein Betriebsübergang und wann liegt der vor?<br />
Und hätten Sie in diesem Fall über Ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung<br />
Versicherungsschutz? Diese Rechtsfragen erläutert Ihnen unser Kollege Rechtsanwalt<br />
Dr. Robert Boels in seiner nachfolgenden Ausarbeitung.<br />
1. Grundsatz der Einzelrechtsnachfolge des<br />
Asset Deals<br />
Überträgt ein Versicherungsmakler seinen gesamten Kundenbestand<br />
oder einen Teil seines Bestandes durch einen<br />
Asset Deal, kann eine vollständige Haftungsübernahme des<br />
Käufers für Fehler des Vormaklers grundsätzlich vermieden<br />
werden, da der Käufer die Verträge mit den einzelnen Kunden<br />
lediglich fortsetzt. Für die Durchführung eines Asset Deals<br />
ist eine gute Vertragsdokumentation des veräußernden Versicherungsmaklers<br />
auch hinsichtlich bereits älterer Kundenverträge<br />
erforderlich. Denn es müssen für eine künftige Bearbeitung<br />
des Bestandes durch den Käufer die Rechte des<br />
Versicherungsmaklers aus den Verträgen, die den zu veräußernden<br />
Bestand betreffen, einschließlich der den Bestand<br />
selbst bildenden Einzelverträge mit den Kunden und deren<br />
Vollmachten, nach §§ 398, 413 BGB auf den Käufer übertragen<br />
werden.<br />
Die Veräußerung des Kundenbestandes durch einen<br />
Asset Deal bedarf zudem einer sehr engen rechtlichen Begleitung,<br />
damit weder bei Kunden noch bei deren Vertragspartnern<br />
der Eindruck entsteht, der Käufer übernehme im<br />
Rahmen eines sogenannten „Betriebsübergangs“ die gesamten<br />
Rechtspositionen des Vormaklers (Gesamtrechtsnachfolge)<br />
oder er erkläre ungewollt „konkludent“ einen Schuldbeitritt<br />
und übernehme damit eine gesamtschuldnerische<br />
Haftung im Sinne des § 421 BGB für den Veräußerer!<br />
2. Was ist ein Betriebsübergang?<br />
Ein Betriebsübergang liegt vor, wenn ein Betrieb als wirtschaftliche<br />
Einheit unter Wahrung seiner Identität auf einen<br />
neuen Inhaber übergeht und von diesem tatsächlich fortgeführt<br />
wird. Es bedarf also eines Wechsels der natürlichen<br />
oder juristischen Person, die den Betrieb unter Wahrung der<br />
Betriebsidentität in eigenem Namen führt und nach außen<br />
als Betriebsinhaber auftritt. Tritt zum Beispiel eine natürliche<br />
oder juristische Person in das Geschäft eines Einzelkaufmanns<br />
oder einer Personengesellschaft (zum Beispiel GbR,<br />
oHG oder KG) als vertretungsberechtigter Gesellschafter bei,<br />
so haftet diese Person nach den Vorschriften der §§ 28 Abs. 1,<br />
130 Abs. 1, § 173 HGB gleich den anderen Gesellschaftern<br />
für alle im Geschäftsbetrieb vor ihrem Eintritt begründeten<br />
Verbindlichkeiten.<br />
3. Erfolgt ein Betriebsübergang auch durch<br />
Rechtsgeschäft, also Verkauf?<br />
Ein Betrieb kann nicht nur durch einen Inhaberwechsel übergehen,<br />
sondern bereits dadurch, dass dies vertraglich – etwa<br />
in einem Bestandskaufvertrag per Asset Deal – oder in<br />
einem sonstigen rechtsgeschäftlichen Rahmen vereinbart<br />
wird. Aber auch andere Rechtsgeschäfte wie Schenkung,<br />
Pacht, Miete oder Nießbrauch können einen Betriebsübergang<br />
zur Folge haben.<br />
60 <strong>05</strong>-<strong>23</strong> | expertenReport
Bild: © Dmitriy – stock.adobe.com<br />
Werden in einem Rechtsgeschäft etwa sämtliche Aktiva<br />
und Passiva eines Unternehmens übertragen, liegt ein Betriebsübergang<br />
vor. Mit der Übertragung sämtlicher materiellen<br />
und immateriellen Betriebsmittel auf den Käufer wird<br />
dieser zum neuen Betriebsinhaber.<br />
Bei einem produzierenden Betrieb liegt ein Betriebsübergang<br />
bereits vor, wenn die Produktionsstätten veräußert<br />
werden. Bei Dienstleistungsbetrieben, wie einem Versicherungsmaklerunternehmen,<br />
ist eine differenzierte Betrachtung<br />
erforderlich. Das Unternehmen hat keinen Maschinenpark<br />
oder Produktionshallen. Der Maklerbetrieb stützt sich auf<br />
Fachwissen der Geschäftsleitung und der Mitarbeiter, auf<br />
Kundenbeziehungen und auf feststehende Arbeitsabläufe.<br />
In ständiger Rechtsprechung nehmen die Gerichte einen<br />
Betriebsübergang an, wenn eine wirtschaftliche Einheit übertragen<br />
wird (so EuGH, Urteil vom 11.03.1997, Az.: 13/95; BAG,<br />
Urteil vom 27.02.2020, Az.: 8 AZR 215/19). Ein Betriebsübergang<br />
wird demnach bereits dann angenommen, wenn nicht<br />
der gesamte Betrieb, sondern nur ein Betriebsteil einem<br />
neuen Inhaber übertragen wird, der eine wirtschaftliche<br />
Einheit bildet. Daher sollte zur Vermeidung des Anscheins<br />
eines Betriebsübergangs bei der Gestaltung des Bestandskaufvertrages<br />
darauf geachtet werden, dass neben den zu<br />
übertragenden Kundenbeständen möglichst keine weiteren<br />
Assets übertragen werden, die mit diesen eine „wirtschaftliche<br />
Einheit“ bilden.<br />
→<br />
expertenReport | <strong>05</strong>-<strong>23</strong><br />
61
RECHT<br />
Das Risiko der Annahme eines Betriebsübergangs und<br />
der damit einhergehenden Haftungsfolgen steigt, wenn Betriebsmittel<br />
wie Räumlichkeiten, Mobiliar, Arbeitsmittel, EDV<br />
etc. übernommen werden, wenn Urheber- oder Markenrechte<br />
mit übertragen werden, wenn die Tätigkeiten nach der Übertragung<br />
ähnlich verrichtet werden, wie etwa durch Weiternutzung<br />
des Maklerverwaltungsprogramms, oder wenn Personal<br />
zur Betreuung der Kundenbestände übernommen wird.<br />
Gegen die Annahme eines Betriebsübergangs sprechende<br />
Umstände sollten im Bestandskaufvertrag ausdrücklich<br />
hervorgehoben werden. So könnte ein Betriebsübergang<br />
abzulehnen sein, wenn der Verkäufer seine wirtschaftliche<br />
Betätigung nicht einstellt oder keine Arbeitnehmer übernommen<br />
werden, die die Bestandsbetreuung fortsetzen.<br />
Auch wenn der Käufer den Kundenbestand fortan unter<br />
ähnlicher Firmierung betreut (ungeachtet der rechtlichen<br />
Zulässigkeit), kann ein Betriebsübergang angenommen werden.<br />
Schließlich wissen weder der Kunde noch sonstige Vertragspartner,<br />
dass lediglich die Kundenbestände übertragen<br />
wurden. Entscheidend ist, ob nach der Verkehrsanschauung<br />
trotz der leichten Namensänderung noch von derselben<br />
Firma ausgegangen wird und nach Treu und Glauben eine<br />
Kontinuität, auch der Haftung, erwartet werden darf. Zusätzlich<br />
können Werbeangaben (Anzeigen, Werbeschriften oder<br />
Schilder in der Außenwerbung) als Indizien für eine Betriebsfortführung<br />
herangezogen werden.<br />
Der Käufer sollte zudem vermeiden, einen sogenannten<br />
Rechtsschein zu setzen, das heißt, nach dem Bestandskauf<br />
durch sein Verhalten den Anschein zu erwecken, die Betriebsfortführung<br />
übernommen zu haben. Behauptet beispielsweise<br />
der wenig bekannte und erfolglose Käufer wahrheitswidrig,<br />
das florierende Maklerunternehmen des Verkäufers<br />
übernommen zu haben, um mit dessen Namen zu werben<br />
und damit Makleraufträge für sich zu gewinnen, dann läuft er<br />
große Gefahr, auch für Altverbindlichkeiten des Verkäufers<br />
aus einem „Betriebsübergang“ zu haften.<br />
4. Kann ein Betriebsübergang rückgängig<br />
gemacht werden?<br />
vertraglichen Rücktrittsrechtes rückübertragen werden oder<br />
der Bestandskaufvertrag mangels Bestimmbarkeit des Kaufpreises<br />
wegen Scheingeschäfts, Sittenwidrigkeit, Verstoßes<br />
gegen ein Verbotsgesetz oder aus anderen Gründen nach<br />
§§ 117, 138, 134 BGB wirksam angefochten wird.<br />
5. Haftungsfolgen des Käufers bei Annahme<br />
eines Betriebsübergangs<br />
Bei jedem Betriebsübergang gehen zum Beispiel gemäß<br />
§ 613a BGB alle Rechte und Pflichten aus den Arbeitsverhältnissen<br />
des übergegangenen Betriebes automatisch auf<br />
den Erwerber über. Übernimmt der Käufer beispielsweise<br />
den Kundenbestand eines Maklerunternehmens mit drei Angestellten<br />
und noch ausstehenden Lohnforderungen, so haftet<br />
der Käufer für diese Lohnforderungen nach § 613a BGB in<br />
Verbindung mit dem jeweiligen Arbeitsvertrag. Im Bestandskaufvertrag<br />
sollte daher ausdrücklich erklärt werden, dass<br />
keine Arbeitsverhältnisse bestehen, die übergehen könnten,<br />
und vorsorglich vereinbart werden, dass etwaige Verpflichtungen<br />
aus laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung<br />
und aus unverfallbaren Anwartschaften ausgeschiedener<br />
Mitarbeiter auf Leistungen der betrieblichen<br />
Altersversorgung bei dem Verkäufer verbleiben. Andernfalls<br />
sollte der Verkäufer dem Käufer die Freihaltung auf erstes<br />
schriftliches Anfordern erklären und sich zum Ersatz aller<br />
eventuellen Schäden verpflichten.<br />
»Der Käufer haftet bei einem Betriebsübergang<br />
gemäß § 75 AO immer auch<br />
für Steuerschulden des Betriebs, die<br />
im letzten Jahr vor der Veräußerung<br />
entstanden sind [...].«<br />
Weder eine Unwirksamkeit des Bestandskaufes noch ein<br />
vereinbartes Rücktrittsrecht lassen einen Betriebsübergang<br />
entfallen (BAG, Urteil vom 31.01.2008, Az.: 8 AZR 2/07). Tatsächliche<br />
Umstände, wie eine Übertragung des Kundenbestandes,<br />
können nicht durch eine Rückübertragung aus der<br />
Welt geschafft werden. Rechtliche Mängel einer Schuldübernahme<br />
sind nach § 417 Abs. 2 BGB unerheblich. Daher bleibt<br />
es gegebenenfalls beim haftungsbegründenden Betriebsübergang,<br />
auch wenn Kundenbestände nach Ausübung eines<br />
Der Käufer haftet bei einem Betriebsübergang gemäß<br />
§ 75 AO immer auch für Steuerschulden des Betriebs, die<br />
im letzten Jahr vor der Veräußerung entstanden sind (insbesondere<br />
Umsatzsteuer, Lohnsteuer und Gewerbesteuer),<br />
allerdings anders als bei § 25 HGB nur mit dem Betriebsund<br />
nicht mit dem Privatvermögen. Daher sollte der Verkäufer<br />
den Käufer im Bestandskaufvertrag vorsorglich von jeglicher<br />
Haftung, insbesondere der gemäß § 75 AO, ausdrücklich<br />
freistellen.<br />
62 <strong>05</strong>-<strong>23</strong> | expertenReport
»Der Bestandskaufvertrag sollte also so konzipiert sein,<br />
dass aus der vertraglichen Regelung heraus kein Betriebsübergang<br />
anzunehmen ist. Korrespondierend damit muss<br />
natürlich auch das tatsächliche Verhalten des Erwerbers<br />
sein. Fehlt es an einem Betriebsübergang, fehlt es auch<br />
an der Haftung für Altverbindlichkeiten!«<br />
Dr. Robert Boels, Rechtsanwalt, Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte<br />
Haften der Verkäufer und der Käufer aufgrund eines anzunehmenden<br />
Betriebsübergangs gesamtschuldnerisch, so<br />
können die Kunden und Vertragspartner ihre Ansprüche<br />
wahlweise entweder gegen den Verkäufer oder den Käufer<br />
in vollem Umfang geltend machen. Wen von beiden sie dabei<br />
auswählen, liegt in ihrem freien Ermessen. Während die Haftung<br />
des Verkäufers nach § 160 Abs. 1 HGB auf fünf Jahre<br />
begrenzt ist (Nachhaftung), haftet der Käufer dann weiterhin<br />
nach den allgemeinen Verjährungsvorschriften für Schäden<br />
aus Vertragspflichtverletzungen drei Jahre ab Kenntnis<br />
der anspruchsbegründenden Umstände, jedoch maximal<br />
zehn Jahre.<br />
Für den Käufer besteht also nach Ablauf der Nachhaftung<br />
des Vormaklers das Risiko, als allein verbliebener Schuldner<br />
in Anspruch genommen zu werden. Diesen Schaden kann<br />
der Käufer dann auch nicht von seiner Vermögensschadenhaftpflichtversicherung<br />
ersetzt bekommen, da die Versicherung<br />
frühere Pflichtverletzungen des Vormaklers vermutlich<br />
nicht umfasst. Daher bleiben dem Käufer in diesen Fällen nur<br />
die Streitverkündung im Prozess, sowie der anschließende<br />
Regress bei dem hoffentlich solventen Vormakler und seiner<br />
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.<br />
Vorsorglich sollte sich der Verkäufer im Bestandskaufvertrag<br />
dazu verpflichten, persönlich für die Befriedigung von<br />
Haftungsansprüchen einzustehen, die aus einer falschen<br />
oder unterlassenen Beratung gegenüber seinen Kunden resultieren,<br />
und Ansprüche wegen Pflichtverletzung, die den<br />
Zeitpunkt ihrer Entstehung vor der Übertragung des Kundenbestandes<br />
hatten, zu tragen. Eine eventuelle Mithaftung<br />
des Käufers sollte im Bestandskaufvertrag ausdrücklich abbedungen<br />
werden.<br />
Zur Abwendung der wirtschaftlichen Folgen könnte es<br />
für den Käufer auch bei einem Bestandskaufvertrag sinnvoll<br />
sein, seinen Vertrag mit der Vermögensschadenhaft-<br />
pflichtversicherung um eine Subsidiär-Deckung oder eine<br />
Rückwärtsversicherung hinsichtlich des erworbenen Kundenbestandes<br />
zu erweitern. Der Vorteil einer solchen Versicherungslösung<br />
wären die feststehenden Kosten, die dann<br />
bereits bei Vertragsschluss bei der Ermittlung des Kaufpreises<br />
berücksichtigt werden können.<br />
6. Fazit<br />
Bei einem Bestandskaufvertrag geht also nicht automatisch<br />
die Haftung auf den Erwerber über. Es empfehlen sich aber<br />
klare Regelungen innerhalb des Bestandskaufvertrages,<br />
dass die Haftung beim Veräußerer verbleibt, sodass gegebenenfalls<br />
seine Berufshaftpflichtversicherung eintrittspflichtig<br />
bleibt.<br />
Erwerben Sie aber eine „wirtschaftliche Einheit“, mit<br />
weiteren Betriebsmitteln oder Arbeitskräften, so kann dies<br />
als Betriebsübergang bewertet werden. Dies hätte dann zur<br />
Folge, dass Sie auch für die Beratungshaftung und sonstige<br />
Altverbindlichkeiten hinsichtlich der übernommenen (Alt-)<br />
Verträge einzustehen hätten.<br />
Der Bestandskaufvertrag sollte also so konzipiert sein,<br />
dass aus der vertraglichen Regelung heraus kein Betriebsübergang<br />
anzunehmen ist. Korrespondierend damit muss<br />
natürlich auch das tatsächliche Verhalten des Erwerbers<br />
sein. Fehlt es an einem Betriebsübergang, fehlt es auch an<br />
der Haftung für Altverbindlichkeiten!<br />
Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte<br />
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expertenReport | <strong>05</strong>-<strong>23</strong><br />
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64 <strong>05</strong>-<strong>23</strong> | expertenReport
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