eR 10/21
„Die zurückliegenden Jahre, 2020 und 2021 insbesondere, haben jedem in der Versicherungsbranche sehr viel abverlangt. Eine regulatorische, rechtliche Maßnahme folgte auf die nächste und die tiefgreifende Technisierung und Automatisierung der Prozesse gibt ein hohes Tempo vor. Die Schlagzahl bei Versicherern, Vertrieben und Vermittlerunternehmen ist dementsprechend hoch. In der Industrie spricht man derzeit davon, dass die Anforderungen der Klimawende die größte Kraftanstrengung und gleichzeitig Veränderung der produzierenden Branchen seit 250 Jahren bedeuten. Wir vertreten die Auffassung, auch die Assekuranz befindet sich in einem noch nie dagewesenen Reformprozess …“ Nico Locker und Sasche Risse von der INTER Versicherungsgruppe finden treffliche Wort für die Transformation der Branche. „Mit ganzer Kraft sowohl digital als auch persönlich vor Ort“ trifft für alle in der Kundenberatung den Nagel auf den Kopf. Denn die Wochen werden bis zum Jahreswechsel, insbesondere durch die Senkung des Rechnungszinses, intensiv und fordernd sein. Für diese Aufgabenstellungen hat die Redaktion mit AssekuranZoom in den Kapiteln „Lebensbegleitendes Vorsorgemodell“ sowie „Blickpunkt Altersvorsorge“ einige Tariflösungen unter die Lupe genommen. Das IVFP stellt seine Zukunftsvision für unabhängige Beratungen und Rechtsanwalt Jürgen Evers das Regelwerk der Spitzenverbände für Rechtssicherheit in der Digitalen Kommunikation.
„Die zurückliegenden Jahre, 2020 und 2021 insbesondere, haben jedem in der Versicherungsbranche sehr viel abverlangt. Eine regulatorische, rechtliche Maßnahme folgte auf die nächste und die tiefgreifende Technisierung und Automatisierung der Prozesse gibt ein hohes Tempo vor. Die Schlagzahl bei Versicherern, Vertrieben und Vermittlerunternehmen ist dementsprechend hoch. In der Industrie spricht man derzeit davon, dass die Anforderungen der Klimawende die größte Kraftanstrengung und gleichzeitig Veränderung der produzierenden Branchen seit 250 Jahren bedeuten. Wir vertreten die Auffassung, auch die Assekuranz befindet sich in einem noch nie dagewesenen Reformprozess …“
Nico Locker und Sasche Risse von der INTER Versicherungsgruppe finden treffliche Wort für die Transformation der Branche. „Mit ganzer Kraft sowohl digital als auch persönlich vor Ort“ trifft für alle in der Kundenberatung den Nagel auf den Kopf. Denn die Wochen werden bis zum Jahreswechsel, insbesondere durch die Senkung des Rechnungszinses, intensiv und fordernd sein. Für diese Aufgabenstellungen hat die Redaktion mit AssekuranZoom in den Kapiteln „Lebensbegleitendes Vorsorgemodell“ sowie „Blickpunkt Altersvorsorge“ einige Tariflösungen unter die Lupe genommen. Das IVFP stellt seine Zukunftsvision für unabhängige Beratungen und Rechtsanwalt Jürgen Evers das Regelwerk der Spitzenverbände für Rechtssicherheit in der Digitalen Kommunikation.
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Versicherungs- und Finanznachrichten<br />
<strong>10</strong>/<strong>21</strong><br />
Sascha Risse und Nico Locker<br />
INTERview<br />
360-Grad-Blick: anlassbezogene,<br />
lebensphasengerechte Beratung<br />
DIGITALE KOMMUNIKATION<br />
Spitzenverbände schaffen Regelwerk<br />
für mehr Rechtssicherheit<br />
PRIVATE ALTERSVERSORGUNG<br />
Erleben wir eine Renaissance?<br />
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GASTEDITORIAL<br />
»Mit ganzer Kraft<br />
sowohl digital<br />
als auch persönlich<br />
vor Ort.«<br />
Nico Locker (l.), Bereichsleiter Maklerorganisation, und Sascha Risse,<br />
Leiter Maklervertrieb, INTER Versicherungsgruppe<br />
Liebe Leserinnen, liebe Leser,<br />
die zurückliegenden Jahre, 2020 und 20<strong>21</strong> insbesondere, haben jedem in der Versicherungsbranche sehr<br />
viel abverlangt. Eine regulatorische, rechtliche Maßnahme folgte auf die nächste und die tiefgreifende<br />
Technisierung und Automatisierung der Prozesse gibt ein hohes Tempo vor. Die Schlagzahl bei Versicherern,<br />
Vertrieben und Vermittlerunternehmen ist dementsprechend hoch. In der Industrie spricht man<br />
derzeit davon, dass die Anforderungen der Klimawende die größte Kraftanstrengung und gleichzeitig<br />
Veränderung der produzierenden Branchen seit 250 Jahren bedeuten. Wir vertreten die Auffassung, auch<br />
die Assekuranz befindet sich in einem noch nie dagewesenen Reformprozess.<br />
Die INTER Maklerorganisation nutzt diese Aufbruchstimmung für eine positive Veränderungskultur, die in<br />
der Zukunft noch verstärkter alle Mitarbeiter*innen mit der Vielfalt ihrer persönlichen Stärken einbezieht.<br />
Mit dieser konsequenten Vorgehensweise fördern wir jedes persönliche Engagement. Mitbestimmung<br />
und Mitgestaltung sind essenzielle Werte für eine zielgerichtete Weiterentwicklung. Deshalb verfolgen<br />
wir mit unserer Doppelspitze und der Teilung der Führungsverantwortung im Maklervertrieb konsequent<br />
die weitere Spezialisierung unserer Teams.<br />
Wir haben rechtzeitig erkannt, dass mit einer sinnvollen Verknüpfung der digitalen Welt mit dem empathischen<br />
Wertebild und dem fachlichen Know-how in unseren Teams für alle Beteiligten weitreichende<br />
Vorteile aufgebaut und angeboten werden können. Diese Haltung ist für uns als INTER eine Selbstverständlichkeit,<br />
denn unsere Vertriebspartner stehen im Fokus unseres Handelns.<br />
Unsere Maklerbetreuer werden mehr und mehr zu Maklerberatern und unterstützen als interdisziplinäre<br />
Teams unsere Vertriebspartner mit ganzer Kraft sowohl digital als auch persönlich vor Ort. Denn auch<br />
hier hat sich bestätigt: Die Zeit der Einzelkämpfer ist mittlerweile Geschichte. Gefragt ist die Bündelung<br />
unterschiedlichster Kompetenzen. Immer mit dem Ziel, Qualität und den besten Mehrwert für unsere<br />
Vertriebspartner zu bieten und kontinuierlich weiter zu verbessern. Sprechen Sie uns an – wir nehmen<br />
Sie gerne mit in unsere INTERkulturelle Welt der Maklervorteile.<br />
expertenReport | <strong>10</strong>-<strong>21</strong><br />
1
INHALT<br />
22 Lebensmittelbranche und<br />
-betriebe umfangreich absichern<br />
Die Vorstände der SHB<br />
Dr. Alfred Mathy und Wolfgang Riecke<br />
TITELINTERVIEW<br />
06 INTERview: Nico Locker und Sascha Risse im Gespräch<br />
TARIFE & LÖSUNGEN<br />
12 Elementarschäden excellent absichern<br />
14 Elementarversicherung: Ein kurzer Leitfaden<br />
18 Top-Ass GmbH: Geschäftsführer Harald Brand<br />
wollte nie einer von vielen sein<br />
Bild: © Elnur – stock.adobe.com<br />
22 Lebensmittelbranche und -betriebe umfangreich absichern<br />
26 Die betriebliche Pflegelösung FEELcare<br />
28 Gut, besser, RISK-vario® Basic jetzt „first choice“<br />
32 Update für Einkommensabsicherung „easi“<br />
38 ▲ Ist „lebensbegleitend“<br />
auch immer „lebensnah“?<br />
„Störfall-Management“<br />
bei Berufsunfähigkeitsversicherungen<br />
LEBENSBEGLEITENDES<br />
VORSORGEMODELL<br />
34 BU: Finanzieller Schutz und Mehrwert durch Assistance-<br />
Leistungen<br />
38 Ist „lebensbegleitend“ auch immer „lebensnah“?<br />
42 Arbeitsunfähigkeit vor Berufsunfähigkeit<br />
48 Die NÜRNBERGER Grundfähigkeitsversicherung<br />
52 Nachversicherungen auf hohem Niveau<br />
→<br />
2 <strong>10</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport
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Personen- und Funktionsbezeichnungen stehen<br />
für alle Geschlechter gleichermaßen.
INHALT<br />
BLICKPUNKT<br />
ALTERSVORSORGE<br />
56 Frauen müssen eigene Wege gehen<br />
58 Erleben wir eine Renaissance der<br />
privaten Altersversorgung?<br />
62 Der Tarif Genius: facetten- und chancenreich<br />
66 Altersvorsorge, die zu jedem passt<br />
Bild: © Sergey Nivens – fotolia.com<br />
82 ▲ Spitzenverbände:<br />
Regelwerk für mehr<br />
Rechtssicherheit<br />
Digitale Kommunikation<br />
im Versicherungsvertrieb<br />
IM ZOOM<br />
70 Die spahnsche Pflegereform 20<strong>21</strong><br />
DIGITAL & VIRTUELL<br />
74 myInsure – Das perfekte Startpaket für<br />
erfolgreiche Versicherungsmakler<br />
78 IVFP-Zukunftsvision der unabhängigen Beratung<br />
80 Nähe schaffen trotz Distanz<br />
RECHT<br />
82 Spitzenverbände schaffen Regelwerk<br />
für mehr Rechtssicherheit<br />
86 Versicherer und Banken legen Streit wegen Beihilfe<br />
zur Steuerhinterziehung durch Millionenstrafen bei<br />
RUBRIKEN<br />
01 Gasteditorial<br />
02 Inhaltsverzeichnis<br />
88 Impressum<br />
88 Autoren und Mitwirkende<br />
4<br />
<strong>10</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport
TITELINTERVIEW<br />
»Versicherungsmakler*innen<br />
werden erfolgreich sein, wenn<br />
sie sich von dem gelernten<br />
Klischee des ›Vermittelns‹<br />
lösen und beratend agieren.<br />
Anlassbezogen, lebensphasengerecht<br />
oder auch rundum<br />
mit einem 360-Grad-Blick.«<br />
Die Versicherungswelt hat in den zurückliegenden<br />
20 Monaten einen bislang noch<br />
nie dagewesenen Digitalisierungsschub<br />
erfahren. Betroffen waren und sind in der<br />
Wertschöpfungskette alle internen und<br />
externen Beteiligten. Insbesondere im<br />
Segment der Gesundheitsvorsorge hat<br />
sich das Anspruchsdenken der Kunden<br />
verändert. Leistungen und ergänzende<br />
Gesundheitsservices müssen immer mehr<br />
hybride Anforderungen erfüllen, nachdem<br />
die Corona-Pandemie ihre Spuren hinter-<br />
lassen hat. Digital und persönlich<br />
wird in diesem Kontext immer mehr<br />
zur Benchmark, an der sich private<br />
Krankenversicherer orientieren.<br />
Für die Anbieter hängt die Messlatte<br />
auf dem Weg zum modernen Gesundheitsdienstleister<br />
ein Stück höher als in<br />
der gesetzlichen Krankenversicherung.<br />
Gleichzeitig sind (Kranken-)Versicherungen<br />
per se abstrakt und das viel zitierte<br />
positive Kundenerlebnis tritt in der Regel<br />
mit dem Leistungsfall ein.<br />
→<br />
6 <strong>10</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport
Nico Locker<br />
Bereichsleiter<br />
Maklerorganisation<br />
INTER Versicherungsgruppe<br />
Sascha Risse<br />
Leiter Maklervertrieb<br />
INTER Versicherungsgruppe<br />
expertenReport | <strong>10</strong>-<strong>21</strong><br />
7
TITELINTERVIEW<br />
Die INTER Krankenversicherung beschäftigt sich intensiv mit der Customer Journey<br />
und positiven Kundenerlebnissen. Sie forciert ihre klare Positionierung in definierten<br />
Geschäftsfeldern für eine nachhaltige und erfolgreiche Strategie eines mittelständischen<br />
Krankenversicherers. Im Gespräch mit Sascha Risse, Leiter Maklervertrieb,<br />
und Nico Locker, Bereichsleiter Maklerorganisation, steht deshalb unter anderem<br />
der Change-Prozess im Mittelpunkt.<br />
Das Gesundheitssystem in Deutschland zählt zu den<br />
stabilsten und leistungsstärksten weltweit – die private<br />
Krankenversicherung leistet dafür einen großen Beitrag.<br />
Welche Veränderungen erwarten Sie trotzdem für das<br />
gesamte System und die PKV im Besonderen?<br />
Nico Locker: Die Gesundheitsbranche wird sich, wie übrigens<br />
viele andere Wirtschaftsbereiche auch, mit der zunehmenden<br />
Digitalisierung auseinandersetzen müssen. E-Health-Angebote<br />
werden vermehrt auf den Markt drängen und bestimmte<br />
Nischen besetzen. Gesetzliche und insbesondere private<br />
Krankenversicherer können davon profitieren, wenn es gelingt,<br />
die Chancen, die damit verbunden sind, vorteilhaft für<br />
die Versicherten zu positionieren. Dies gilt insbesondere<br />
für die private Krankenversicherung, deren Anspruch ja ist,<br />
modernste Leistungen anzubieten.<br />
Rund 36 Millionen Menschen sind heute mit einer Kranken -<br />
voll- oder -zusatzversicherung privat krankenversichert.<br />
Der Großteil, etwas über 27 Millionen, entfällt auf den Zusatzschutz.<br />
Setzt sich der Trend fort, wäre mittelfristig die<br />
Hälfte der Bevölkerung privat versichert. Rechnen Sie mit<br />
einem weiter verstärkten Wettbewerbsdruck a) innerhalb<br />
der Systeme und b) unter den PKV-Anbietern?<br />
Sascha Risse: Immer mehr Menschen setzen auf eine sehr<br />
gute Versorgung in der Zahnmedizin sowie im ambulanten<br />
und stationären Bereich. Deshalb sind weitere Zuwächse im<br />
Segment der Zusatzversicherungen zu erwarten. Und ganz<br />
klar, nachdem keine signifikanten Bevölkerungszuwächse zu<br />
erwarten sind, stellen wir uns auf einen noch intensiveren<br />
Verdrängungswettbewerb ein.<br />
Worauf müssen mittelständische (Kranken-)Versicherer<br />
ihr Augenmerk legen, um die Challenge für sich zu<br />
entscheiden?<br />
Nico Locker: Es ist einerseits der gelungene Mix aus einem<br />
attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis sowie sehr guten und<br />
komfortablen Services. Natürlich auch digital, wie Onlineabschlüsse,<br />
Service-Apps, Rechnungs-Apps, Onlineterminservices<br />
– um nur einige gängige Beispiele zu nennen. Ausschlaggebend<br />
ist jedoch das Wissen rund um Kunden, Kundenverhalten<br />
und -bedarfe sowie deren Touchpoints.<br />
Das gilt im Übrigen für Verbraucher und Vertriebspartner<br />
gleichermaßen. Und damit wären wir auch beim springenden<br />
Punkt. Die Challenge entscheidet für sich, wer Veränderungsbereitschaft<br />
zulässt und mutig vorangeht. Ungeachtet der<br />
Unternehmensgröße.<br />
Die INTER begreift Veränderungen prinzipiell als Chance<br />
und dynamischen Prozess, der nicht endet und ein agiles<br />
Miteinander einfordert. Zukünftig arbeiten wir dafür in crossfunktionalen<br />
Teams, stärken das persönliche Know-how eines<br />
jeden Einzelnen und lernen voneinander. Mit dieser Vorgehensweise<br />
entdecken wir laufend neue Aspekte entlang der<br />
Customer Journey und erreichen mehr Produktivität.<br />
Wichtig ist für uns, dass es nicht bei einzelnen Impulsen<br />
bleibt. Im Ergebnis wollen wir regelmäßig sowohl im Produktsegment<br />
als auch prozessual neue Mehrwerte generieren. In<br />
erster Linie für unsere Vertriebspartner und natürlich auch für<br />
den Endkunden. Am Ende zahlt alles auf alles ein.<br />
8 <strong>10</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport
»Ausschlaggebend ist das Wissen rund um Kunden.«<br />
Gibt es bei der INTER in puncto Positionierung etwas Neues?<br />
Sascha Risse: Nun, als mittelständischer Versicherungsverein<br />
auf Gegenseitigkeit konzentrieren wir uns von jeher<br />
auf Kernsparten und die dazugehörigen Zielgruppen. Daran<br />
wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Vielmehr wollen wir<br />
unsere Expertise in definierten Bereichen noch weiter schärfen.<br />
Nennen wollen wir in diesem Zusammenhang die private<br />
Krankenversicherung und in diesem Positionierungscluster<br />
die Zielgruppe der Mediziner.<br />
Die INTER verfügt seit Jahrzehnten über ein sehr umfassendes<br />
und weitreichendes Know-how rund um professionelle<br />
Gesundheitsleistungen. Logischerweise wird das als Selbstverständlichkeit<br />
vorausgesetzt. Zusätzlich dazu ist aber noch<br />
ein zweites Cluster strategisch gewachsen: der Bereich Handwerk<br />
und Gewerbe – mit der weiterführenden Spezialisierung<br />
für das Bauhaupt- und -nebengewerbe. Unsere Maklerteams<br />
arbeiten mit eigenen Maklerreferenten und Underwritern.<br />
Für unsere Zielgruppenexpertise greifen wir auf sehr weitreichende<br />
Verbindungen zu den Handwerksinnungen und<br />
-organisationen zurück. Wir sind hier bestens strukturiert und<br />
vernetzt. Unserer Auffassung nach ist es unabdingbar, mit<br />
Kompetenz und Empathie für unsere Geschäftspartner da zu<br />
sein. Was heißt das für uns? Ganz klar setzen wir auf digitale<br />
Tools, wenn sie erkennbare Vorteile bieten. Aber wir wissen<br />
auch, dass damit nicht alle Fragen beantwortet werden können.<br />
Deshalb ist und bleibt Persönlichkeit ein wichtiger Faktor<br />
in der Kunden- und Vertriebspartnerberatung. Viele unserer<br />
Geschäftsbeziehungen im Handwerk sind seit der Mitte<br />
des letzten Jahrhunderts vertrauensvoll gewachsen. Schon<br />
damals hatten wir uns sehr intensiv um kleine und kleinste<br />
Handwerksbetriebe gekümmert: für einen bedarfsgerechten<br />
Versicherungsschutz.<br />
Insbesondere durch die Digitalisierung und internationalen<br />
Geschäftsbeziehungen hat sich das Anforderungsprofil<br />
auch dieser Zielgruppe in den letzten Jahren stark verändert.<br />
Unseren Vertriebspartnern empfehlen wir deshalb die<br />
KMU-Beratung auf Basis eines Lebenszyklusmodells.<br />
Im Übrigen gibt es sehr viele Parallelen zwischen einem<br />
Handwerker und dem niedergelassenen Arzt. Der eine versichert<br />
seine Werkstatt, der andere seine Praxisräume, die<br />
jeweilige Ausstattung und so weiter. Darüber hinaus sollte<br />
immer auch die persönliche Arbeitskraftabsicherung, Gesundheitsleistungen<br />
sowie die Altersvorsorge in die Unternehmer-Beratung<br />
einbezogen werden. Mit dieser Herangehensweise<br />
wollen wir für die genannten Zielgruppen eine<br />
eigene Benchmark definieren. Mit ausgewählten Produkten<br />
und darauf abgestimmten Prozessen möchten wir begeistern.<br />
Dies gelingt uns über die Customer Journey. Dabei konzentrieren<br />
wir uns auf das Wesentliche und setzen bewusst Dinge<br />
um, die mit Kompetenz belegt werden können. →<br />
Bauhaupt- und Baunebengewerbe<br />
In den amtlichen Statistiken erfolgte bis 1993 eine Unterscheidung<br />
zwischen Bauhauptgewerbe, Baunebengewerbe<br />
und Bauhilfsgewerbe. Eine EU-weit gültige Verordnung<br />
löste diese ab und führte neue Kategorien ein:<br />
Vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch- und Tiefbau,<br />
Bauinstallation, Sonstige Baugewerbe und Vermietung<br />
von Baumaschinen. Diese Einteilung konnte sich jedoch<br />
nicht umfänglich durchsetzen. Es erfolgt häufig noch die<br />
Einteilung in Bauhaupt- und Baunebengewerbe.<br />
Bauhauptgewerbe<br />
Das Bauhauptgewerbe beschäftigt sich größtenteils mit<br />
dem Rohbau im Hoch- und Tiefbau, dem Straßenbau<br />
sowie dem Wasserbau. Auch Abbrucharbeiten und vorbereitende<br />
Baustellenarbeiten sowie die Zimmerei, Dachdeckerei,<br />
Spenglerei, Gerüstbau, Schornstein-, Feuerungsund<br />
Industrieofenbau zählen dazu.<br />
Baunebengewerbe<br />
Dem Baunebengewerbe werden die beiden Bereiche<br />
Ausbaugewerbe sowie das Bauhilfsgewerbe zugeordnet.<br />
Somit zählen zum Baunebengewerbe alle Gewerke, die<br />
sich mit dem Ausbau des Bauwerks beschäftigen. Das<br />
sind zum Beispiel Schreiner, Fliesenleger, Maler oder<br />
auch Installateure.<br />
expertenReport | <strong>10</strong>-<strong>21</strong><br />
9
TITELINTERVIEW<br />
»Zukünftig arbeiten wir in crossfunktionalen Teams,<br />
stärken das persönliche Know-how eines jeden<br />
Einzelnen und lernen voneinander.«<br />
Apropos Begeisterung: Wie dürfen wir uns aktuell einen<br />
Maklermehrwert vorstellen?<br />
Nico Locker: Durch den Digitalisierungsschub in der Branche<br />
sind die Aufgaben enorm. Deshalb wurde ein klares Zielbild<br />
für die Qualifikation unserer Maklerbetreuer definiert,<br />
das konsequenterweise an neue Trends und Entwicklungen<br />
angepasst wird. Als Maklerberater sollen sie künftig dort unterstützen,<br />
wo strategische oder zeitintensive Anforderungen<br />
beim Vertriebspartner zu bewältigen sind. Jeder Maklerberater<br />
kann dafür auf ein interdisziplinäres Team und ein Expertennetzwerk<br />
zurückgreifen. Wie zum Beispiel mit unserem<br />
Konzept „Modernes Maklerbüro“ mit einem Zwölf-Punkte-<br />
Plan zur Optimierung der internen und externen Prozesse für<br />
mehr Effizienz im Maklerbüro. Die Resonanz war überwältigend.<br />
Über 50 Prozent der Teilnehmer*innen hatten nach<br />
dem Webinar ein individuelles Coaching angefragt, um die<br />
Themen im Unternehmen erfolgreich voranzutreiben.<br />
Worauf müssen sich Maklerbüros in der Customer Journey<br />
und Kundenberatung einstellen?<br />
Nico Locker: Auch hier gilt: Versicherer und Maklerbüros<br />
müssen sich auf ihr Gegenüber und dessen Kontaktwünsche<br />
und -wege einstellen. Seit geraumer Zeit gibt es dafür keine<br />
Blaupause mehr. Wir sind alle „digital-persönlich“ in einem<br />
gelungenen Mix zu kommunizieren. Diesen Weg verfolgen<br />
wir konsequent mit digitalen Kanälen dort, wo sie zielführend<br />
sind und gerne angenommen werden. Gleichzeitig bieten wir<br />
immer persönliche Ansprechpartner und Berater an. Versicherungen<br />
sind nun mal Vertrauenssache. Versicherungsmakler*innen<br />
werden erfolgreich sein, wenn sie sich von<br />
dem gelernten Klischee des „Vermittelns“ lösen und beratend<br />
agieren. Anlassbezogen, lebensphasengerecht oder auch<br />
rundum mit einem 360-Grad-Blick. Und dafür ist Persönlichkeit<br />
gefragt. Nach den anstrengenden Pandemiezeiten umso<br />
mehr, denn viele Kunden sind auch digital gestresst.<br />
Wie kann Nachhaltigkeit für Kund*innen erlebbar sein?<br />
Sascha Risse: Nachhaltigkeit ist ein mächtiger Begriff. Als<br />
Unternehmen muss man sich seiner Verantwortung sehr bewusst<br />
sein und auch glaubhaft handeln. Erlebbar wird sie<br />
dann, wenn immer mehr Personen und Unternehmen sich aktiv<br />
dazu bekennen. Die INTER hat sich deshalb für ein Engagement<br />
als Gesellschafter bei Bessergrün entschieden. Ganz<br />
bewusst starten wir mit zwei nachhaltigen Produktangeboten,<br />
bei denen ein Teil der Kapitalanlagen nachhaltig investiert<br />
wird. Zum einen im Bereich der Krankenzusatzversicherung<br />
und zum anderen mit einer Jagdhaftpflichtversicherung.<br />
Beide Tarifangebote werden dann auch in den Vergleichsrechnern<br />
zur Verfügung stehen.<br />
Die Entscheidung für diese Sparten wurde sehr bewusst<br />
getroffen. Gesundheitsschutz ist für die INTER als privater<br />
Krankenversicherer das Gebot der Stunde. Doch wir sind<br />
auch der zweitgrößte Anbieter von Jagdhaftpflichtversicherungen<br />
in Deutschland. Einer Zielgruppe, die im Sinne des<br />
Hegens und Pflegens der Jagd und damit der Wälder auch<br />
nachhaltig Verantwortung übernimmt. Außerdem planen wir,<br />
das nachhaltige Angebotsportfolio zu erweitern. Alle Produktangebote<br />
haben eines gemeinsam: Sie werden bezahlbar<br />
sein. Nur so leisten wir einen Beitrag für mehr Selbstverständnis.<br />
Gemeinsam mehr erreichen.<br />
Herr Risse, Herr Locker, vielen Dank für das interessante<br />
Gespräch.<br />
INTER Krankenversicherung AG<br />
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<strong>10</strong> <strong>10</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport
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Advertorial<br />
Elementarschäden<br />
excellent absichern<br />
20<strong>21</strong> dürfte laut GDV mit seinen Stürmen, Starkregen und Überschwemmungen zum<br />
schadenträchtigsten Jahr seit 2002 werden. Mit steigender Erwärmung werden diese<br />
Extremwetter-Risiken noch zunehmen, so der Weltklimarat. Gut also, wenn sich<br />
Hausbesitzer gegen diese Naturgefahren schützen. Die Ammerländer Versicherung<br />
versichert Starkregen bereits beitragsfrei in ihrem Hausrat-Tarif „Excellent“ mit.<br />
Produktmanager Matthias Wempe erläutert im Interview, welche Details wichtig<br />
sind und worauf geachtet werden sollte.<br />
Matthias Wempe<br />
Produktmanager<br />
Ammerländer<br />
Versicherung VVaG<br />
Wodurch zeichnet sich der Hausrat-Tarif „Excellent“ der<br />
Ammerländer Versicherung aus?<br />
Wir haben sechs Hausratprodukte. Alle sind abgestimmt auf<br />
die unterschiedlichsten Bedürfnisse, vom Basic-Tarif bis zum<br />
Rundum-Schutz „Excellent“. Starkregen ist hier bereits beitragsfrei<br />
mitversichert. Alle unsere Hausratprodukte lassen<br />
sich um den wichtigen „Elementar“-Schutz ergänzen. Wir<br />
sind stolz, dass wir in diesem Jahr erneut als Deutschlands<br />
bester Hausratversicherer ausgezeichnet worden sind.<br />
Wieso reichen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung<br />
bei Starkregenschäden nicht aus?<br />
„Normale“ Schäden durch Sturm, Hagel, Leitungswasser oder<br />
Blitzschlag sind durch die Hausrat- beziehungsweise Gebäudeversicherung<br />
abgedeckt. Bei Starkregen und Überschwemmung<br />
hilft jedoch nur der Baustein „Elementar“, um sich gegen<br />
die zum Teil erheblichen finanziellen Folgen abzusichern.<br />
Bundesweit besitzt laut GDV nur jeder zweite Hausbesitzer<br />
den Elementarschutz. Wie schätzen Sie die<br />
aktuelle Entwicklung ein?<br />
Wetterextreme wie Sturm und Starkregen werden weiter zunehmen.<br />
Viele Haushalte sind jedoch ungenügend versichert.<br />
Vor allem ältere Verträge haben Lücken. Mieter und Immobilienbesitzer<br />
könnten so im Schadenfall leer ausgehen. Daher<br />
sollte der Versicherungsschutz regelmäßig überprüft und<br />
angepasst werden.<br />
Sollte ich mich auch als Mieter gegen Naturgefahren<br />
versichern?<br />
Ja, unbedingt. Schwere Unwetter- beziehungsweise Elementarschäden<br />
können jeden treffen. Egal, ob ich im Erdgeschoss<br />
wohne oder im Keller Kleidung oder das Rad aufbewahre.<br />
Unser Baustein „Elementar“ greift auch, wenn es durch Starkregen<br />
zum Rückstau kommt und so Schäden in der Mietwohnung<br />
entstehen.<br />
Haben Sie weitere Tipps?<br />
Der GDV bietet online einen „Naturgefahren-Check“ an. Man<br />
gibt auf der Plattform seine Postleitzahl ein und erfährt, welche<br />
Schäden Unwetter dort bereits verursacht haben und wie<br />
hoch das Risiko ist. Warn-Apps wie NINA oder Katwarn sind<br />
auch hilfreich.<br />
Weitere Informationen gibt es unter:<br />
www.ammerlaender-versicherung.de<br />
12 <strong>10</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport
Als Spezialversicherer helfen wir<br />
Maklern ihre Geschäftskunden<br />
bestmöglich abzusichern.<br />
Mit Fokus auf:<br />
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Elementarversicherung:<br />
Ein kurzer Leitfaden<br />
14 <strong>10</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport
Die Elementarversicherung deckt Schäden durch bestimmte Naturgewalten ab und<br />
ist angesichts der vielen Unwetter aktueller denn je. Erfasst sind zumeist Erdbeben,<br />
Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Eisdruck und vor allem die momentan so wichtigen<br />
Überschwemmungsschäden.<br />
Doch was meinen die so beschriebenen Schäden eigentlich<br />
genau und worauf ist zu achten?<br />
Überschwemmung<br />
Nach den gängigen Versicherungsbedingungen ist eine<br />
Überschwemmung die „Überflutung von Grund und Boden<br />
des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von<br />
Oberflächenwasser. Dies gilt nur, wenn<br />
1. eine Ausuferung von oberirdischen<br />
(stehenden oder fließenden) Gewässern,<br />
2. Witterungsniederschläge<br />
oder<br />
ein Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche<br />
als Folge von 1. oder 2.<br />
die Überflutung verursacht haben.“¹<br />
Bild: © weyo – stock.adobe.com<br />
Diese Beschreibung an sich lässt an der Transparenz der<br />
Klausel zweifeln. So ergibt sich doch aus der Formulierung<br />
an sich noch nicht für den Versicherungsnehmer, ab wann<br />
es sich beispielsweise um „erhebliche“ Mengen von Oberflächenwasser<br />
handelt. Dennoch arbeitet auch die Rechtsprechung<br />
mit diesen Begriffen. Dies birgt für den Versicherungsnehmer<br />
eine gewisse Rechtsunsicherheit. Ein Überblick<br />
über die derzeitige Rechtsprechung hilft, die Schäden besser<br />
einzuordnen:<br />
Grundsätzlich verlangt eine Überschwemmung, dass das<br />
Wasser über die Oberfläche hinaustritt und nicht mehr erdgebunden<br />
ist.² Nicht ausreichend ist es für eine Überschwemmung<br />
nach dem Oberlandesgericht Hamm,³ wenn das Wasser<br />
zwar die Erde bis zur Sättigungsgrenze anreichert, aber nicht<br />
auf der Geländeoberfläche steht.<br />
→<br />
¹ Thomas Behrens, Die Naturgefahr Überschwemmung in den Allgemeinen Bedingungen<br />
der Sachversicherung<br />
² Robert-Joachim Wussow, Versicherung gegen die Folgen von Naturereignissen<br />
in der erweiterten Elementarschadenversicherung<br />
³ Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 03.08.2005, Az. 20 U <strong>10</strong>3/05<br />
expertenReport | <strong>10</strong>-<strong>21</strong><br />
15
TARIFE & LÖSUNGEN<br />
Lea Siegmund<br />
Rechtsanwältin<br />
Kanzlei Michaelis<br />
Rechtsanwälte<br />
Partnerschaftsgesellschaft<br />
»Grundwasser an sich stellt keine in der<br />
Elementarversicherung versicherte Gefahr<br />
dar. Nicht ausreichend ist es, wenn das<br />
Wasser ausschließlich Gebäudeteile<br />
(beispielsweise eine Terrasse) bedeckt.«<br />
auf dem umgebenden Grund und Boden, auf welchem das<br />
Gebäude liegt, angesammelt haben.⁵ Grundwasser an sich<br />
stellt keine in der Elementarversicherung versicherte Gefahr<br />
dar. Nicht ausreichend ist es, wenn das Wasser ausschließlich<br />
Gebäudeteile (beispielsweise eine Terrasse) bedeckt. Für<br />
die Voraussetzung der „Witterungsniederschläge“ ist zu beachten,<br />
dass es nicht auf den Aggregatzustand ankommt,<br />
in dem der Witterungsniederschlag auf die Erde trifft. Auch<br />
Schnee und Hagel können Witterungsniederschlag in diesem<br />
Sinne sein, wenn sie den flüssigen Aggregatzustand im Zeitpunkt<br />
des schadensauslösenden Momentes erreicht haben.<br />
Auch eine mittelbare Schadensverursachung durch Überflutung<br />
des Versicherungsgrundstücks kann zu einem Versicherungsschutz<br />
für Überschwemmungsschäden führen. Dies<br />
entschied der BGH bereits im Jahr 2005.⁶ Für den Versicherungsnehmer<br />
sei es nach den Bedingungen nicht ersichtlich,<br />
dass Ersatz nur geleistet wird, wenn Wasser oberirdisch direkt<br />
in das Gebäude eindringt.<br />
Erdbeben<br />
Das Landgericht Kiel⁴ hat beispielsweise entschieden,<br />
dass es nicht ausreichend ist, wenn Rasen- und Bepflanzungsflächen<br />
unmittelbar vor Eintritt des Schadens „derart<br />
matschig” gewesen seien, dass „ein Betreten ohne Gummistiefel<br />
nicht möglich gewesen ist”. Ein matschiger Boden, der<br />
nach längeren Regenfällen sicherlich nicht unüblich sei, habe<br />
nichts mit einer Überflutung zu tun und müsse nicht durch<br />
eine solche bedingt sein. Die Abgrenzung von Überschwemmung<br />
zu Grundwasser stellt das Erfordernis des Austritts von<br />
Grundwasser an die Erdoberfläche dar. Hierzu passend entschied<br />
das Oberlandesgericht Köln, eine bedingungsgemäße<br />
Überschwemmung sei nicht anzunehmen, wenn nur in den<br />
Keller des versicherten Gebäudes Wasser eingedrungen sei.<br />
Vielmehr müsse sich das schadenstiftende Wasser infolge der<br />
Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder von Witterungsniederschlägen<br />
auch außerhalb des Gebäudes, nämlich<br />
⁴ LG Kiel, Hinweisbeschluss vom 31.03.2008, Az. 8 S 130/07<br />
⁵ Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 09.04.2013, Az. 9 U 198/12<br />
⁶ BGH, Urteil vom 20.04.2005, Az. IV ZR 252/03<br />
⁷ Langheid/Wandt, 2. Teil. Systematische Darstellungen 3. Kapitel. Versicherungssparten<br />
230. Elementarschadenversicherung Rn. 56<br />
⁸ LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 15.11.2006, Az. 8 O 6517/05<br />
⁹ OLG Jena, Urteil vom 03.09.2013, Az. 4 U 997/12<br />
¹⁰ Langheid/Wandt, 2. Teil. Systematische Darstellungen 3. Kapitel. Versicherungssparten<br />
230. Elementarschadenversicherung Rn. 77<br />
¹¹ OLG Koblenz, Hinweisbeschluss vom 03.02.2014, Az. <strong>10</strong> U 1268/13<br />
Erdbeben sind zumeist als naturbedingte Erschütterungen<br />
des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im<br />
Erdinneren ausgelöst werden, definiert. Demnach sollen ausschließlich<br />
naturbedingte Erschütterungen versichert sein.<br />
Schäden, die beispielsweise durch Bergbau oder Sprengung<br />
ausgelöst wurden, sind nicht erfasst.<br />
Eine bestimmte Stärke des Erdbebens fordern die Bedingungen<br />
zumeist nicht. Der in der Beweispflicht stehende<br />
Versicherungsnehmer kann den Beweis durch Ergebnisse<br />
des seismologischen Messnetzes erbringen, das natürliche<br />
Bodenerschütterungen von künstlichen unterscheiden kann.⁷<br />
Erdsenkung<br />
Die Erdsenkung beschreibt eine natürlich bedingte Absenkung<br />
des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen. Natürliche<br />
Hohlräume sind nur solche Räume, die vom Erdreich<br />
völlig umschlossen sind und nach oben mit einer natürlichen<br />
Decke aus einer Erdschicht enden.⁸ Das OLG Jena⁹ verlangt<br />
für eine Eintrittspflicht des Versicherers, dass es zu einem<br />
Schaden an der Sachsubstanz gekommen ist. Der auf Sicherheitsgründen<br />
beruhende Ausschluss der Nutzung solle demnach<br />
nicht ausreichen.<br />
Zu beachten sind Ausschlüsse für „Trockenheitsschäden“.<br />
Bei diesen kann es aufgrund anhaltender Trockenheit zu<br />
einem Zusammenziehen der Erde kommen, infolge dessen<br />
sich der Boden insgesamt absenkt. Ob die Absenkung trocknungsbedingt<br />
ist, wird sich häufig nur durch einen Sachverständigen<br />
klären lassen.<br />
16 <strong>10</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport
Erdrutsch<br />
Das naturbedingte Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder<br />
Gesteinsmassen ist im Gegensatz zur Erdsenkung ein an der<br />
Oberfläche stattfindendes Ereignis, bei dem sich ein Teil der<br />
Erdoberfläche aus einem natürlichen Zusammenhang löst<br />
und in Bewegung übergeht.¹⁰<br />
Dabei wird mitunter angenommen, dass es sich dabei<br />
um einen für den Versicherungsnehmer wahrnehmbaren<br />
Vorgang handeln muss. Anders hat es das OLG Koblenz gesehen.¹¹<br />
Demnach liege ein Erdrutsch auch dann vor, „wenn<br />
in dem Hanggelände, in dem das versicherte Haus steht,<br />
teilweise der Boden auf einer tieferliegenden Bodenschicht<br />
(hier: 3. Schichtlage aus organischen Tonen) nur ‚langsam‘<br />
abgleitet und hierdurch Rissbildungen verursacht werden.“<br />
hervorgerufen haben muss oder ob auch der durch eine Bewegung<br />
erhöhte Druck (beispielsweise durch Herunterfallen)<br />
vom Versicherungsschutz umfasst ist.<br />
Nach der herrschenden Meinung sollen durch zusätzliche<br />
Kräfte verursachte Schäden zwar nicht versichert sein,<br />
jedoch spricht die Auslegung des Wortes „Druck“ ohne weitere<br />
Spezifikationen für ein versicherungsfreundliches weites<br />
Verständnis des Wortes.<br />
Fazit<br />
Die dargestellten Urteile und Definitionen können nur der<br />
groben Orientierung dienen. Lehnt der Versicherer die Regulierung<br />
ab, sollte der Einzelfall stets von einem kompetenten<br />
Anwalt geprüft werden.<br />
Schneedruck und Eisdruck<br />
Hierfür muss die Belastung einer Sache durch das Gewicht<br />
von Schnee oder Eis vorliegen. Häufiger Streitpunkt ist, ob<br />
Schnee oder Eis infolge „Ruhens“ auf der Sache den Schaden<br />
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TARIFE & LÖSUNGEN<br />
»Ich wollte nie einer von vielen<br />
sein, sondern ein Experte für<br />
bestimmte Branchen«<br />
Kompetenz ist fest im Motto der Top-Ass GmbH verankert. Als neuer Assekuradeur<br />
im Markt profitiert dieser von der jahrzehntelangen Erfahrung seines Geschäftsführers.<br />
Harald Brand ist seit 25 Jahren Leiter eines unabhängigen Versicherungsmaklers, der<br />
sich auf die Absicherung gewerblicher und industrieller Risiken und insbesondere auf<br />
das Segment Spedition, Transport und Logistik sowie Photovoltaik konzentriert. Im<br />
Interview stellt der Geschäftsführer das Leistungsportfolio des neuen Assekuradeurs vor.<br />
Herr Brand, nichts ist so erfolgreich wie eine Idee, deren<br />
Zeit gekommen ist. Erklären Sie uns doch bitte Ihre Fokussierung<br />
auf die ausgewählten Branchen.<br />
Schon zum Beginn meiner Laufbahn als Versicherungsmakler<br />
stand für mich fest, dass es richtig und wichtig ist, sich auf<br />
bestimmte Branchen zu spezialisieren. Ich wollte nie einer von<br />
vielen sein, sondern ein Experte für bestimmte Branchen. Nur<br />
wenn man die Besonderheiten einer Branche sowie die Probleme<br />
dieser Kundengruppe kennt, besteht die Möglichkeit,<br />
individuell zu beraten und den Versicherungsschutz entsprechend<br />
aufzusetzen. Diese strategische Entscheidung eröffnet<br />
zudem eine sehr gute Verhandlungsposition, um mit Versicherern<br />
gemeinsam an Deckungskonzepten zu arbeiten. Selbstverständlich<br />
liegen diese dann oberhalb des Marktes. Im<br />
Laufe meiner langjährigen Tätigkeit als Geschäftsführer eines<br />
Versicherungsmaklerunternehmens konnte ich sehr viel Hintergrundwissen<br />
aus den Branchen Spedition, Transport und<br />
Verkehr sowie im Bereich Erneuerbare Energien aufbauen.<br />
Welche Besonderheiten sind bei diesen Zielgruppen zu<br />
beachten?<br />
Wie in jeder Branche gibt es Risiken, die mit Standard-Versicherungskonzepten<br />
nicht abgedeckt werden können. Durch<br />
unsere intensive Zusammenarbeit mit den angesprochenen<br />
Zielgruppen zeigt sich, wie Risiken einzuordnen sind und ob<br />
somit Lücken im Versicherungsschutz vorhanden sind. Für<br />
diese meist sehr individuellen Anforderungen gilt es dann,<br />
einen geeigneten Produktanbieter zu finden.<br />
Das gelingt regelmäßig nur dann, wenn das Potenzial für ein<br />
eigenes Konzept groß genug ist. Und natürlich bringen wir uns<br />
mit unserem jahrzehntelang aufgebauten Know-how bei der<br />
Ausgestaltung des Konzepts als auch im Schadenfall mit ein.<br />
Die Top-Ass agiert als B2B-Versicherungspartner.<br />
Wie dürfen wir uns diese Positionierung vorstellen?<br />
Kunden können Versicherungsverträge bei uns nur und ausschließlich<br />
über einen Versicherungsmakler abschließen.<br />
Kundenanfragen verweisen wir regelmäßig an den schon<br />
betreuenden Versicherungsmakler. Sollte es noch keine<br />
Geschäftsbeziehung mit einem Maklerunternehmen geben,<br />
empfehlen wir ein Unternehmen aus der Region des Kunden.<br />
Örtliche Nähe wird in diesem Fall sehr geschätzt.<br />
Sie verstehen sich als Partner der Maklerbüros. Welche<br />
Formen stehen für eine Zusammenarbeit zur Verfügung?<br />
Versicherungsmaklerunternehmen schließen mit uns eine<br />
klassische Courtagevereinbarung. Alle Produkte, die wir<br />
heute und in Zukunft anbieten, können online beantragt oder<br />
auch komplett online abgeschlossen werden. Darüber hinaus<br />
bieten wir unseren Maklerpartnern exklusive Zugänge zu den<br />
Abschlussstrecken an. Diese können dem Kunden personalisiert<br />
für einen Abschluss zur Verfügung gestellt werden. Der<br />
Versicherungsvertrag kann somit einfach und sehr komfortabel<br />
online abgeschlossen werden. Ganz wichtig: Kooperierende<br />
Versicherungsmakler erhalten Kundenschutz. Das ist<br />
unser oberstes Gebot.<br />
18 <strong>10</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport
Auf Ihrer Website führen Sie echte Alleinstellungsmerkmale<br />
auf: Welche Leistungen machen den USP der<br />
Produkte aus?<br />
Wir bieten nur Produkte an, die es am Markt noch nicht gibt.<br />
Zum Start sind es zwei Deckungskonzepte. Die personenbezogene<br />
Fahrerschutzversicherung und die Photovoltaikversicherung<br />
mit weitgehenden Garantiedeckungen.<br />
Die Fahrerschutzversicherung ist ein junges Produkt, das<br />
von vielen Kunden, aber auch Vermittlern leider noch nicht<br />
wichtig genug eingeschätzt wird. Viele Versicherungsgesellschaften<br />
bieten die Fahrerschutzversicherung bis jetzt nur in<br />
Verbindung mit der Nutzung eines Pkw an. Wenige auch für<br />
Lieferwägen und Lkw. Für den gewerblichen Güterverkehr<br />
gibt es nur zwei bis drei konkrete Lösungsansätze. Diese Angebote<br />
eint, dass sie untrennbar an die Kraftfahrthaftpflichtversicherung<br />
gebunden sind und nur als Annex abgeschlossen<br />
werden können. Ein erheblicher Nachteil ist auch, dass<br />
der Fahrer eines Fahrzeuges, das nicht ihm gehört, nie wissen<br />
kann, ob es für das Fahrzeug eine solche Deckung gibt. Nach<br />
unserem Wissensstand ist unser Deckungskonzept aktuell<br />
das einzige im Markt, das eine Fahrerschutzversicherung losgelöst<br />
vom Fahrzeug personenbezogen anbietet. Der Vorteil<br />
dabei liegt klar auf der Hand: Die versicherte Person ist beim<br />
Führen von allen Fahrzeugen versichert, egal ob es sich um<br />
einen Pkw, Lieferwagen, Bus oder Lkw – auch im gewerblichen<br />
Güterverkehr – abgesichert. Der Fahrer kann sich somit<br />
beruhigt in sein Fahrzeug setzen – bei den weiteren Angeboten<br />
weiß er das nicht zu <strong>10</strong>0 Prozent.<br />
Welche Besonderheit gibt es bei der Photovoltaikversicherung?<br />
Die Photovoltaikversicherung sticht durch zwei Garantiebausteine<br />
heraus. Zum einen durch die Ertragsgarantie und<br />
zum anderen durch die Wechselrichtergarantie. Eine Ertragsgarantie<br />
bieten auch einige andere Versicherer. Doch die<br />
Wechselrichtergarantie ist nach unserem Informationsstand<br />
einzigartig auf dem Versicherungsmarkt. Sie enthält eine<br />
echte Garantiedeckung, die nach der Gewährleistung des<br />
Herstellers einsetzt.<br />
Gibt es zusätzliche Mehrwerte oder Services, die für ein<br />
Maklerbüro vorteilhaft sind?<br />
Ja, die gibt es. Wir garantieren einen schnellen Abschluss und<br />
wenig Arbeit für den Makler.<br />
Harald Brand<br />
Geschäftsführer<br />
Top-Ass GmbH<br />
Digitalisierung und automatisierte Prozesse dominieren<br />
das Tagesgeschäft. Wie digital ist das Geschäftsmodell –<br />
auch mit Blick auf den Zielkunden?<br />
Wir vereinen die digitale Welt mit der analogen. Was meine<br />
ich damit? Für uns ist wichtig, dass der Kunde durch seinen<br />
Versicherungsmakler eine Beratung erhält, alle weiteren<br />
Schritte aber digital zur Verfügung stehen. Sowohl Kunden<br />
als auch Versicherungsmakler sollen so wenig Aufwand als<br />
möglich haben. Dieses Credo setzen wir bei allen Produktentwicklungen<br />
um.<br />
Planen Sie die Einführung weiterer Deckungskonzepte?<br />
Ja, das haben wir vor. Und zwar immer dann, wenn eine Lücke<br />
im Absicherungskonzept sowie ein konkreter Bedarf erkennbar<br />
sind, für die es noch keine Lösungsangebote im Versicherungsmarkt<br />
gibt. Ideen dazu gibt es schon. Sobald die<br />
Konzepte aufgelegt sind, berichten wir darüber.<br />
Herr Brand, vielen Dank für das Gespräch.<br />
Unterstützen Sie auch bei der Risikoanalyse?<br />
Ja, zum Beispiel bei den Photovoltaikanlagen. Entsprechen<br />
diese nicht den Vorgaben der Abschlussstrecke des Versicherers,<br />
unterstützen wir unsere Vertriebspartner dabei, die entsprechende<br />
Anlage trotzdem risikogerecht abzusichern.<br />
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expertenReport | <strong>10</strong>-<strong>21</strong><br />
19
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TARIFE & LÖSUNGEN<br />
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Vorstand<br />
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Dr. Alfred Mathy<br />
Vorstand<br />
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22 <strong>10</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport
Die SHB Versicherung aus Königswinter kümmert sich seit <strong>10</strong>0 Jahren als Versicherungsverein<br />
auf Gegenseitigkeit um die Sicherheit ihrer Mitglieder aus dem Lebensmittelgewerbe.<br />
Dr. Alfred Mathy & Wolfgang Riecke, Vorstände der SHB, gehen im<br />
Interview auf die Anforderungen einer Branche ein, die im wahrsten Sinne des Wortes<br />
lebenswichtig ist.<br />
Auf die Schnelle denken dabei viele an REWE, EDEKA, Aldi<br />
oder Lidl. Neben den bekannten großen Supermarktketten<br />
leisten insbesondere viele kleine und mittlere Produzenten<br />
einen wichtigen Beitrag, um den täglichen Bedarf abzudecken.<br />
Dabei können die Produktionsstätten der Bäckereien,<br />
Metzgereien, Käsereien, Gärtnereien, Landwirte, Brauereien<br />
– um nur einige zu nennen – unterschiedlicher nicht<br />
sein. Regionalität, Frische und kurze Lieferwege werden<br />
immer beliebter. Gleichzeitig steigt der Qualitätsanspruch –<br />
insbesondere durch Nachhaltigkeit – enorm. Hinzu kommt<br />
teilweise der globale Wettbewerb, der die Margen<br />
drückt. Andererseits erlebte die Lebensmittelbranche<br />
durch die Corona-Pandemie einen regelrechten<br />
Boom und verzeichnete immense<br />
Zuwächse, trotz mancher Lieferengpässe.<br />
Wie wirkt sich all das auf die Risiken und<br />
deren Absicherung aus?<br />
Die SHB konzentriert sich auf die<br />
Absicherung vieler kleiner Produzenten.<br />
Wie sind die Unternehmen<br />
bislang durch die Krise<br />
gekommen?<br />
Wolfgang Riecke: Als Versicherer<br />
des Bäckerhandwerks<br />
stehen wir nunmehr seit<br />
<strong>10</strong>0 Jahren als Spezialversicherer<br />
unseren Mitgliedern<br />
partnerschaftlich<br />
zur Seite. Die Pandemie<br />
und das Unwetter vom<br />
14.07. sind nicht spurlos<br />
expertenReport | <strong>10</strong>-<strong>21</strong><br />
an unserer Zielgruppe vorbeigegangen, das belegen schon<br />
die unzähligen Anfragen im Bereich der Betriebsschließungen<br />
und Elementarschäden.<br />
Gerade im Bereich der Elementarschäden konnten wir unbürokratisch<br />
und kurzfristig mit unseren Sachverständigen<br />
direkt vor Ort unseren Versicherungsnehmern helfen.<br />
Wie sich dies alles auf die Fortführung des jeweiligen<br />
Geschäftsbetriebs auswirken wird, können wir derzeit noch<br />
nicht abschätzen.<br />
Auf welche Bereiche der Lebensmittelhersteller konzentrieren<br />
Sie sich mit Ihren Deckungskonzepten?<br />
Wolfgang Riecke: Unseren Mitgliedern des Bäcker- und Lebensmittelhandwerks<br />
bieten wir die auf sie individuell abgestimmte,<br />
optimale Absicherung. Hierbei zeichnet sich unser<br />
Angebot durch die Erfahrung aus der traditionellen Verbundenheit<br />
mit der Bäckerbranche aus.<br />
Dr. Alfred Mathy: Darüber hinaus werden wir uns in Zukunft<br />
auch intensiv auf die privaten Kunden und gewerblichen<br />
Kunden im Maklermarkt ausrichten. Dazu passen wir gerade<br />
unsere internen Prozesse und die IT-Landschaft an die besonderen<br />
Anforderungen an.<br />
Die Betriebe müssen bestimmte Hygienevorschriften<br />
und Gesetze einhalten. Hat Corona die Risiken der<br />
Betriebe verschärft?<br />
Dr. Alfred Mathy: Die Betriebe im Bereich der Lebensmittelindustrie<br />
haben bereits aus ihrem originären Betrieb heraus<br />
strikte Anforderungen an die Einhaltung der Hygienevorschriften<br />
und werden im Rahmen von regelmäßigen Kontrollen<br />
schon immer überprüft. Die Pandemie hat daher auf diese<br />
Vorschriften aus unserer Sicht keine verschärfte Auswirkung.<br />
→<br />
23
TARIFE & LÖSUNGEN<br />
»Im Rahmen unserer SBS Top Police haben wir eine Absicherung im Bereich des Datenschutzes<br />
sowie aller elektrotechnischen/elektronischen Anlagen eingebaut. Zudem bieten<br />
wir in anderen Bereichen eine Absicherung für den Bereich der Cyberrisiken an.«<br />
Welche Versicherungen sind für Lebensmittelproduzenten,<br />
auch für die klein(st)en, unverzichtbar?<br />
Wolfgang Riecke: Hier bieten wir unseren Kunden mit der<br />
SBS Top Police eine Multirisk-Police inklusive einer dynamischen<br />
Betriebsschließungsklausel sowie einer weitreichenden<br />
Absicherung. Die Police beinhaltet die Komponenten<br />
der Inhaltsversicherung, Ertragsausfallversicherung, Glasbruchversicherung,<br />
Transportversicherung, Betriebs-Haftpflichtversicherung,<br />
Elektronikversicherung sowie einer Maschinenversicherung.<br />
Das Ganze zu einem herausragenden<br />
Preis-Leistungs-Verhältnis im Marktvergleich.<br />
Wie unterscheiden sich zum Beispiel die Anforderungen<br />
von Händlern gegenüber Produzenten?<br />
Wolfgang Riecke: Grundsätzlich sind aus unserer Sicht<br />
Lebensmittelunternehmer im hohen Maße verpflichtet, die<br />
Voraussetzungen für eine sehr gute Lebensmittelhygiene und<br />
die Abgabe sicherer Lebensmittel darzustellen. Die Betriebshygiene<br />
für Händler wie Produzenten wird maßgeblich durch<br />
die vor Ort gegebenen baulichen Gegebenheiten, insbesondere<br />
durch eine ausreichende Größe und Trennung verschiedener<br />
Produktions- und Lagerbereiche bestimmt. Daraus ergeben<br />
sich zwangsläufig, nicht zuletzt gerade im Bereich der<br />
Feuerbetriebsunterbrechung, besondere Anforderungen an<br />
Brandschutzeinrichtungen. Somit ergeben sich aus unserer<br />
Sicht nur marginale Unterschiede zwischen Händlern und<br />
Produzenten im Bereich der Lebensmittelindustrie.<br />
Wie dürfen wir uns eine professionelle Risikoanalyse für<br />
diese Zielgruppen vorstellen?<br />
Wolfgang Riecke: Gerade im Bereich der Multirisk-Absicherung<br />
gilt es, den Bäcker vor Ort zu betreuen und sich die Örtlichkeiten<br />
genau anzusehen. Dabei sind neben der elektronischen<br />
Ausstattung die Bausubstanz sowie die Lagerräume<br />
genau zu bewerten. Gerade im Hinblick auf das Thema einer<br />
Betriebsunterbrechung gilt es im Gespräch mit dem Kunden,<br />
einen fundierten nachvollziehbaren Stand zu ermitteln.<br />
Welche Rolle spielen Produkthaftung oder auch das<br />
Cyberrisiko mittlerweile?<br />
Dr. Alfred Mathy: Beide Punkte sind in der heutigen Zeit aus<br />
unserer Sicht als existenzbedrohend anzusehen. Insbesondere<br />
das Cyberrisiko sehen wir auf der Seite unserer Kunden<br />
sowie auch auf der Seite der Versicherer als bedeutendes<br />
Risiko an. Aktuelle Beispiele im Markt zeigen, dass hier weiterhin<br />
in der datenbasierten Landschaft von Unternehmen,<br />
welche auf digitalen Informationen basiert, ein enormes Risiko<br />
besteht. Diese Cyberrisiken stellen ein bedeutendes und<br />
gleichzeitig nur sehr schwer quantifizierbares operationelles<br />
Risiko dar. Die Schadenursachen zielen auf Integrität, Verfügbarkeit<br />
sowie Vertraulichkeit von personenbezogenen<br />
Daten oder Prozessen ab und werden durch Cyberangriffe<br />
von außen oder eigene Mitarbeiter initiiert. Hier ist es gerade<br />
für kleine und mittlere Unternehmen besonders wichtig, im<br />
Fall der Fälle eine Hilfestellung von Spezialisten zu haben.<br />
Lieferketten und der Onlinehandel digitalisieren auch<br />
die Ernährungsbranche. Welche Konsequenzen berücksichtigen<br />
Sie bei der Absicherung?<br />
Wolfgang Riecke: Im Rahmen unserer SBS Top Police haben<br />
wir eine Absicherung im Bereich des Datenschutzes sowie<br />
aller elektrotechnischen/elektronischen Anlagen eingebaut.<br />
Zudem bieten wir in anderen Bereichen eine Absicherung für<br />
den Bereich der Cyberrisiken an.<br />
Wie digital muss sich ein moderner Versicherer in diesem<br />
Umfeld heute positionieren?<br />
Dr. Alfred Mathy: Das deutlich veränderte Kundenverhalten<br />
und die Anforderungen der unterschiedlichen Vertriebswege<br />
zeigen, dass die Prozesse sich diesen Anforderungen anpassen<br />
müssen. Wenn man sich die Punkte „on demand“ oder<br />
das Thema Multikanal anschaut, sieht man, dass unter anderem<br />
die Digital Natives hohe Anforderungen an Versicherer<br />
und deren Produkte sowie Services stellen. Diesen neuen<br />
Anforderungen müssen wir uns als Service-Versicherer stellen<br />
und auch anpassen.<br />
24 <strong>10</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport
Welche Erfahrungen haben Sie diesbezüglich mit Ihren<br />
Kunden gemacht?<br />
Wolfgang Riecke: Im Rahmen unserer heterogenen Kundenstruktur<br />
sehen wir die ganze Bandbreite an Auseinandersetzungen<br />
mit diesem Thema. Aus unserer Sicht zeigt sich, dass<br />
mit einer digitalen Gesamtstrategie die Tradition des Bäckerund<br />
Lebensmittelhandwerks im hart umkämpften Markt erhalten<br />
werden kann und somit der Bäcker für die Zukunft<br />
aufgestellt ist. Neben der Vereinfachung von bestehenden<br />
Arbeitsprozessen sowohl in der Herstellung als auch im Verkauf<br />
gilt es mehr denn je, Kunden mit neuen Marketingaktivitäten<br />
zu begeistern und zu erreichen. Dies gilt nicht zuletzt<br />
auch für das Thema Social Media, zum Beispiel Instagram<br />
oder andere bekannte Plattformen.<br />
Stichwort „digitale Touchpoints“: Welche Trends stellen<br />
Sie fest?<br />
Wolfgang Riecke: Die Möglichkeiten, unsere Kunden und<br />
Vermittler zu erreichen, sind im Zuge der Digitalisierung vielfältiger<br />
und komplexer geworden: Klassische Kommunikationswege<br />
reichen schon lange nicht mehr aus. Die Corona-<br />
Krise hat die digitale Kundenkommunikation noch einmal<br />
auf ein neues Niveau angehoben. Schon lange versuchen<br />
Versicherer ihre digitalen Kunden- und Vermittlerkontakte<br />
zu erhöhen, denn je mehr Touchpoints, umso besser ist die<br />
Markenerkennung und die digitale Reichweite im hart umkämpften<br />
Versicherungsmarkt. Der digitale Kontaktweg wird<br />
weiterhin an Bedeutung gewinnen und geht einher mit der<br />
Erwartung einer schnellen „Response-Zeit“ auf Fragen des<br />
Kunden oder des Vermittlers.<br />
Zugleich bleibt aus unserer Sicht der Wunsch nach einem<br />
persönlichen Ansprechpartner bestehen; dies gilt insbesondere<br />
bei komplexeren Versicherungsangelegenheiten. Die<br />
Herausforderung wird für unser kleines Haus also sein, den<br />
Kunden/Vermittler im richtigen Moment mit der richtigen<br />
Ansprache auf dem richtigen Kanal zu erreichen.<br />
Worauf muss ein*e Versicherungsmakler*in bei der<br />
Beratung achten?<br />
Dr. Alfred Mathy: Nicht zuletzt seit der Pandemie haben sich<br />
Makler, Vertreter und Versicherer mehr denn je mit digitalen<br />
Lösungen rund um Onlineberatung, Datenverwaltung und<br />
Vertrieb beschäftigt. Makler bemühen sich um digitale Lösungen,<br />
Kunden werden vermehrt über digitale Distanz hinweg<br />
beraten und die Digitalisierung der gesamten Branche ist im<br />
vollen Gang.<br />
Wie unterstützen Sie Ihre Vertriebspartner*innen?<br />
Dr. Alfred Mathy: Im Zuge der Neuausrichtung und Implementierung<br />
einer neuen Systemlandschaft werden wir uns<br />
neben bekannten Themen wie Maklerportal, digitale Abschlussstrecke<br />
und Schadenmeldung auch die digitale Kommunikation<br />
mit den Vertriebspartnern ansehen. Das Ganze<br />
immer unter dem Aspekt Customer Experience.<br />
»Wir stellen uns aktuell in Königswinter<br />
komplett neu auf [...].«<br />
Welche Pläne verfolgen Sie mittel- und langfristig?<br />
Wolfgang Riecke: Im Zuge der Neuausrichtung der SHB<br />
Versicherung bezeichnen wir uns gerne, als Start-Up mit<br />
<strong>10</strong>0-jähriger Anlauferfahrung und einem gewachsenen Kundenbestand<br />
sowie ausreichendem Eigenkapital.<br />
Wir stellen uns aktuell in Königswinter komplett neu auf,<br />
das bedeutet eine neue IT-Landschaft, neue Prozesse sowie<br />
eine vollständige Überarbeitung der vorhandenen Produkte<br />
im Bereich Hausrat, Haftpflicht, Unfall und Wohngebäude.<br />
Im Bereich der Multirisk-Lösung (SBS Top) möchten wir die<br />
SHB Versicherung als ersten Ansprechpartner im Maklermarkt<br />
mit herausragendem Service für den Bereich des Lebensmittelhandwerks<br />
etablieren.<br />
Darüber hinaus gilt es, das Geschäftsfeld neben den Pri-<br />
vatkunden für kleine und mittlere Gewerbetreibende auszubauen<br />
und das Unternehmen auf die Anforderungen im<br />
Maklermarkt auszurichten. Gleichzeitig möchten wir über den<br />
Ökosystemansatz unseren Kunden einen Servicemehrwert<br />
bieten. Somit gilt es auch, die SHB Versicherung vom reinen<br />
Kostenerstatter zum Servicedienstleister zu entwickeln.<br />
Als ersten Schritt in diesem Ökosystem werden wir Anfang<br />
2022 unseren Kunden, nicht zuletzt durch unsere nun<br />
im Haus vorhandene langjährige Erfahrung im Rechtsschutzmarkt,<br />
eine umfängliche Pay-per-Use-Lösung für den Bereich<br />
der rechtlichen Beratung und Mediation anbieten.<br />
Herr Dr. Mathy, Herr Riecke, vielen Dank für das Gespräch.<br />
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expertenReport | <strong>10</strong>-<strong>21</strong><br />
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Betreuungs- und Organisationsleistungen<br />
mit finanzieller Unterstützung. Weil zwischen<br />
Pflege und Beruf kein „Oder“ gehört.<br />
Jeder elfte Beschäftigte übernimmt aktuell neben seinem Beruf<br />
Verantwortung für eine pflegebedürftige Person. Eine Situation,<br />
die im Laufe des Berufslebens die Allermeisten betrifft –<br />
einmal oder sogar mehrmals. Über 70 Prozent berichten von<br />
zeitlichen Vereinbarkeitsproblemen, die aus der Doppelbelastung<br />
durch ihren Job und die Pflegesituation entstehen. Das<br />
kann also eine immense Herausforderung darstellen und hat<br />
ganz automatisch negative Auswirkungen auf die Betriebe.<br />
Die Hallesche bietet mit FEELcare eine echte Antwort auf<br />
die Probleme bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Im<br />
Mittelpunkt stehen dabei die Mitarbeiter und der Erhalt ihrer<br />
Arbeitskraft durch ein vielfältiges Unterstützungsangebot.<br />
Lösungsansatz für die betriebliche Praxis<br />
FEELcare umfasst breit angelegte Beratungs-, Betreuungsund<br />
Organisationsleistungen, die in exklusiver Kooperation<br />
mit dem Malteser Hilfsdienst erbracht werden. Davon profitiert<br />
der pflegebedürftige Angehörige genauso wie der Mitarbeiter,<br />
der sich als Pflegeperson im Sinne des SGB um<br />
ihn kümmert. Das beginnt mit einer umfassenden Pflegeberatung<br />
und der Unterstützung bei den ganzen Formalitäten,<br />
beinhaltet die Vermittlung aller denkbaren Hilfs- und Serviceangebote<br />
und mündet in der konkreten Organisation unterschiedlichster<br />
Hilfeleistungen wie Pflegedienst, Haushaltsoder<br />
Einkaufshilfen, die persönliche Begleitung bei Fahrten<br />
zu Ärzten oder die Anbindung an das Hausnotruf-System der<br />
Malteser. Darüber hinaus steht jedem Pflegefall ein persönlicher<br />
Pflege-Case-Manager zur Seite, der weiß, was in der<br />
jeweiligen Situation zu tun ist.<br />
26 <strong>10</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport
Sascha Marquardt<br />
Leiter Kompetenzcenter<br />
Firmenkunden<br />
Hallesche<br />
Krankenversicherung<br />
»Mit FEELcare hat die Hallesche<br />
das Thema Pflege für Betriebe<br />
ganz neu gedacht.«<br />
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Turteltauben.<br />
Abschluss.<br />
Piepen.<br />
EINFACH AUF DEN PUNKT.<br />
Wie unsere lohnende Paar-Aktion<br />
zur Risikolebensversicherung.<br />
Pflegebudget sorgt für finanzielle Entlastung<br />
Da das gesetzliche Pflegegeld für eine umfassende<br />
Versorgung kaum ausreicht, summieren sich die Kosten<br />
sehr schnell auf. Deshalb beinhaltet FEELcare ein<br />
monatliches Pflegebudget: je nach vereinbarter Höhe<br />
300, 600 oder 900 Euro. Wird ein Mitarbeiter zur Pflegeperson<br />
eines nahen Angehörigen mit Pflegegrad 2<br />
oder höher, kommt das Pflegebudget zum Tragen. Damit<br />
können zum Beispiel die Tages- oder Nachtpflege,<br />
Fahrdienste, hauswirtschaftliche Unterstützung, Pflegehilfsmittel<br />
et cetera für den Angehörigen finanziert werden<br />
und der Mitarbeiter wird durch die professionelle<br />
Hilfe entlastet. Darüber hinaus bietet FEELcare auch<br />
eine Lösung, wenn Mitarbeiter selbst zum Pflegefall<br />
werden. Und zwar in Form von hohen Einmalzahlungen,<br />
die bei einem Arbeitsunfall auf bis zu 50.000 Euro verdoppelt<br />
werden.<br />
Mit FEELcare hat die Hallesche das Thema Pflege<br />
für Betriebe ganz neu gedacht und ein modernes Konzept<br />
für verantwortungsvolle Arbeitgeber entwickelt, von<br />
dem alle nachhaltig profitieren: das Unternehmen, die<br />
Mitarbeiter und ihre pflegebedürftigen Angehörigen.<br />
Weitere Informationen unter<br />
www.vermittlerportal.de/bkvfeelcare<br />
Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit<br />
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expertenReport | <strong>10</strong>-<strong>21</strong><br />
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* Teilnahmebedingungen: Diese Aktion gilt, wenn zwei Partner (Ehepartner,<br />
unverheiratete Paare, Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz),<br />
die im gleichen Haushalt leben (identische Postadresse),<br />
jeweils eine Risikolebensversicherung (E-RL, E-RLP, E-VRL) per elektronisch<br />
generiertem Antrag beantragen. Die Anträge müssen gleichzeitig und<br />
zusammen mit dem „Gutschein“, der den Antragsunterlagen beigefügt<br />
ist, in der Zeit vom 01.<strong>10</strong>.20<strong>21</strong> bis zum 31.12.20<strong>21</strong> bei der EUROPA<br />
eingereicht werden. Jeder Antrag wird dann von uns gesondert<br />
geprüft. Die Laufzeit der Verträge muss jeweils mindestens zwei<br />
Jahre betragen. Jeder Vertrag erhält bereits ab der ersten Fälligkeit<br />
ein Beitragsguthaben in Höhe von 25 €, von denen durch Verrechnung<br />
mit den fälligen Beiträgen im ersten Jahr 15 € verdient sind, im zweiten<br />
Jahr <strong>10</strong> €. Für die Teilnahme an der Aktion ist die Zahlung per SEPA-<br />
Lastschriftverfahren erforderlich. Sollte es nicht zur Antrags stellung<br />
beider Verträge kommen oder sind die oben genannten Voraussetzungen<br />
nicht erfüllt, erhält der Vertrag kein Beitragsguthaben. Der Rechtsweg<br />
ist ausgeschlossen, keine Barauszahlung, Teilnahme ab 18 Jahren,<br />
Ansprüche sind nicht übertragbar.
TARIFE & LÖSUNGEN<br />
Dialog optimiert die Risikolebensversicherung<br />
Basic-Tarif jetzt „first choice“<br />
Gut, besser,<br />
RISK-vario® Basic<br />
Bild: © Africa Studio – fotolia.com<br />
28 <strong>10</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport
Advertorial<br />
Die Dialog, der Maklerversicherer der Generali in Deutschland, ist in ihren Märkten<br />
Deutschland und Österreich einer der führenden Biometrieversicherer. Die unabhängigen<br />
Vertriebspartner schätzen die gute Zusammenarbeit: Bei repräsentativen<br />
Befragungen erzielt das Unternehmen in seinem Hauptgeschäftsfeld, der Risikolebensversicherung,<br />
immer wieder einen der Spitzenplätze als wichtigster Geschäftspartner<br />
des Maklers. In ihrem Spezialgebiet Biometrie ist die Dialog einer der<br />
Innovationsmotoren der Branche.<br />
Am 30. September 20<strong>21</strong> hat die Dialog ihre neue Tarifgeneration<br />
<strong>10</strong>/20<strong>21</strong> auf den Markt gebracht. Sie umfasst alle Tarife in<br />
der Todesfall-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung.<br />
Neue Leistungsmerkmale wurden eingeführt,<br />
bestehende verbessert. Besonders deutlich wird die Innovationskraft<br />
in der Risikolebensversicherung, speziell der Tarif<br />
RISK-vario® Basic ragt hier heraus.<br />
Durch die Einführung wichtiger neuer Features, vor allem<br />
umfangreicher Nachversicherungsgarantien, hat er jetzt die<br />
Typisierung „der Leistungsstarke“ erhalten. Und die erfreuliche<br />
Nachricht für den Makler: Entsprechend dem Kampagnen-Motto<br />
„Leistung rauf, Preis runter“ wurde er im Pricing<br />
um bis zu 8 Prozent reduziert.<br />
Drei Tarife, für jeden Bedarf und für jeden<br />
Anspruch<br />
Die Dialog bietet in der Risikolebensversicherung drei<br />
verschiedene Tarife an:<br />
▶ RISK-vario® Basic, „der Leistungsstarke“ dank<br />
Optimierungen und mit einem hervorragenden<br />
Preis-Leistungs-Verhältnis<br />
▶ RISK-vario®, der Klassiker mit dem Rundum-sorglos-Paket<br />
▶ RISK-vario® Premium, der Spitzentarif für Kunden mit<br />
höchsten Ansprüchen<br />
Dank hoher Flexibilität: Jeder individuelle<br />
Bedarf passgenau erfüllbar<br />
Leistungsprimus RISK-vario® Basic<br />
Das Dialog-Angebot in der Todesfallabsicherung zeichnet<br />
sich durch eine große Variabilität und Flexibilität aus. Drei<br />
Varianten der Beitragszahlung – laufend, gegen Einmalzahlung<br />
oder risikoadäquat – können mit sechs verschiedenen<br />
Summenverläufen kombiniert werden: konstant, linear fallend,<br />
annuitätisch fallend (zum Beispiel exakt an den Verlauf<br />
einer Baufinanzierung angepasst), völlig frei wählbar, Zeitrente<br />
oder Sparplanabsicherung.<br />
Über Verbundene Leben können sich Partner im privaten<br />
und im geschäftlichen Bereich gegenseitig absichern. Im<br />
gewerblichen Bereich bietet die Dialog ihre Risikolebensversicherung<br />
als Keyman-Versicherung an. Geschäftspartner,<br />
beispielsweise in Arztpraxen, Anwaltskanzleien oder Steuerberaterbüros,<br />
können sich gegenseitig für den Fall absichern,<br />
dass einer der Partner verstirbt und die Hinterbliebenen<br />
ausbezahlt werden müssen. Einzigartig im Markt ist<br />
dabei die Möglichkeit, bis zu neun Personen in einem Vertrag<br />
zu versichern.<br />
▶ Attraktive Leistungen zum fairen Preis<br />
▶ Für Kunden, die sich eine Absicherung wünschen,<br />
die alles Wichtige enthält<br />
Neu: Ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie<br />
Neu: Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie<br />
Neu: Verlängerte Beitragsstundung bei kurzfristigen<br />
Zahlungsschwierigkeiten<br />
Rechenbeispiel: 13,30 Euro pro Monat<br />
(Eintrittsalter 35 Jahre, Gewicht 80 kg,<br />
Nichtraucher seit zehn Jahren, Berufsgruppe RLV 2,<br />
Versicherungssumme 250.000 Euro, 20 Jahre Laufzeit)<br />
Nachversicherungsgarantien gehörten schon bisher zum Bedingungswerk<br />
des Klassik- und des Premium-Tarifs, nun sind<br />
sie auch Bestandteil der Bedingungen des Basic-Tarifs. →<br />
expertenReport | <strong>10</strong>-<strong>21</strong><br />
29
TARIFE & LÖSUNGEN<br />
»Ziel ist es, den Makler mit schnellen, effizienten Prozessen zu entlasten, damit er sich<br />
voll auf die Beratung seiner Kunden konzentrieren kann.«<br />
Bei jetzt insgesamt 18 Ereignissen im Leben der versicherten<br />
Person (Eheschließung, Geburt eines Kindes, Karrieresprung,<br />
Erwerb eines Eigenheims und vieles andere mehr) kann die<br />
Versicherungssumme um bis zu <strong>10</strong>0.000 Euro erhöht werden –<br />
ohne erneute Gesundheitsprüfung. Ebenfalls neu ist im<br />
Basic-Tarif die ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie:<br />
In den ersten fünf Jahren nach Vertragsabschluss<br />
kann die Versicherungssumme einmalig auf Wunsch um bis<br />
zu 50.000 Euro erhöht werden – auch in diesem Falle ohne<br />
erneute Gesundheitsprüfung.<br />
Eine weitere Verbesserung in Form einer zeitlichen Streckung<br />
gibt es für den Fall eines finanziellen Engpasses. Bei<br />
Zahlungsschwierigkeiten gewährt die Dialog auf Antrag eine<br />
zinslose Beitragsstundung bis zu 24 Monaten. Der Versicherungsschutz<br />
bleibt während dieses Zeitraums uneingeschränkt<br />
bestehen.<br />
Die Bedingungen von RISK-vario® Basic schließen auch<br />
Motorradfahren mit ein. Außerdem enthalten sie den vorläufigen<br />
Versicherungsschutz, Versicherungsschutz bei Wehrund<br />
Polizeidienst sowie Versicherungsschutz bei kriegerischen<br />
Ereignissen.<br />
Eine große Hilfe für Bauherren stellt der Baufinanzierungs-Kurzantrag<br />
dar. Er kommt mit zwei Gesundheitsfragen<br />
aus und umfasst eine Versicherungssumme von bis zu<br />
500.000 Euro (bei Einmalzahlung 3<strong>10</strong>.000 Euro). Im Rahmen<br />
einer Anschlussfinanzierung oder Sondertilgung besteht<br />
die Möglichkeit, Vertragslaufzeit und Versicherungssumme<br />
an die geänderten Zins- und Tilgungssätze anzupassen. So<br />
kann der Kunde zu jedem Zeitpunkt seinen Schutz exakt an<br />
die Finanzierung anpassen.<br />
Für höchste Ansprüche bietet der Tarif RISK-vario® Premium<br />
zahlreiche weitere Leistungen. Hervorzuheben sind:<br />
▶ Baubonus und Kinderbonus<br />
▶ vorgezogene Todesfallleistung<br />
▶ Verlängerungsoption für den Vertrag um bis zu 15 Jahre<br />
▶ Kindermitversicherung<br />
▶ <strong>10</strong>-Prozent-Soforthilfe ohne Rückzahlung<br />
▶ Zusatzzahlung im Pflegefall<br />
▶ die Mehrfachleistung bei Verbundenen Leben<br />
▶ die Dread-Disease-Zusatzversicherung bei schweren<br />
Erkrankungen und dem Verlust von Grundfähigkeiten<br />
Präsenz in Vergleichsportalen und schneller<br />
Onlinetarifierungsprozess<br />
Makler setzen immer mehr auf Vergleichsplattformen und<br />
die Dialog ist mit ihren Tarifen auf den Portalen aller namhaften<br />
Vergleicher vertreten. RISK-vario® Basic, „der Leistungsstarke“,<br />
ist hier top positioniert. Um ein Beispiel herauszugreifen:<br />
Bei Morgen & Morgen erfüllt der Tarif in allen<br />
Kategorien die abgefragte Leistung. Dank der Preissenkung<br />
um bis zu 8 Prozent findet er sich in den meisten Fällen auf<br />
Seite 1.<br />
Der Antragsprozess in der Risikolebensversicherung verläuft<br />
vollständig digital. Ziel ist es, den Makler mit schnellen,<br />
effizienten Prozessen zu entlasten, damit er sich voll auf die<br />
Beratung seiner Kunden konzentrieren kann.<br />
Grundlage für den elektronischen Antragsprozess ist der<br />
Onlinetarifrechner der Dialog ohne Log-in, in dem die Tarifwahl<br />
und die Eingaben vorzunehmen sind. Der weitere Ablauf<br />
des Prozesses ist dank technischer Optimierung so einfach<br />
und schnell wie möglich gestaltet: So sind nur noch neun<br />
statt vormals 19 Gesundheitsfragen zu beantworten.<br />
Das Informationsblatt „Nicht anzugebende Erkrankungen<br />
und Diagnosen in der Risikolebensversicherung“ nennt die<br />
Vorerkrankungen, die für die Risikoprüfung nicht relevant<br />
sind. Direkt im Tarifrechner wird geprüft, wie sich eine konkrete<br />
Erkrankung auf Versicherbarkeit und Prämie auswirkt.<br />
Ist der Antrag vollständig ausgefüllt, erfolgt die medizinische<br />
Risikoprüfung. Vertriebspartner und Kunde erhalten<br />
direkt die Information, ob der Antrag angenommen und policiert<br />
werden kann. Ist der Kunde einverstanden, unterzeichnet<br />
er per elektronischer Unterschrift. Mit der Übermittlung<br />
des unterschriebenen Antrags an die Dialog tritt unmittelbar<br />
der vorläufige Versicherungsschutz in Kraft.<br />
Dialog Versicherungen<br />
service-leben@dialog-versicherung.de<br />
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30 <strong>10</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport
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TARIFE & LÖSUNGEN<br />
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Update für Einkommensabsicherung<br />
„easi“<br />
easi ist ein echtes Erfolgskonzept im Bereich der Einkommensabsicherung. Dahinter<br />
stehen die Produkte BU PLUS und GrundSchutz+. Sie werden durch den ganzheitlichen<br />
easilife-Ansatz miteinander verbunden. Alleinstellungsmerkmal ist die Anpassbarkeit<br />
an sich verändernde Lebensumstände der Versicherten. Nun feiert Die Stuttgarter<br />
den ersten Geburtstag von easi mit einem umfassenden Update.<br />
Flexibilität im Fokus<br />
Auf Basis qualitativer Interviews mit zahlreichen Vermittlern<br />
hat Die Stuttgarter Verbesserungspotenziale identifiziert<br />
und umgesetzt. Kern der Neuerungen ist eine erhöhte Flexibilität<br />
und Harmonisierung über alle easi-Produktlösungen<br />
hinweg. Die Einkommensabsicherung<br />
richtet sich damit noch mehr an<br />
der eigenen Lebenssituation aus. So bleiben<br />
Kunden mit einer zinslosen Beitragsstundung<br />
bei bestimmten Anlässen wie Arbeitslosigkeit,<br />
Kurzarbeit, Eltern- oder Pflegezeit<br />
auch bei Zahlungsschwierigkeiten flexibel.<br />
Denn gerade die Corona-Krise hat gezeigt,<br />
wie schnell sich Lebensumstände ändern<br />
können. Bei den Grundfähigkeits-Tarifen<br />
profitieren die Versicherten mit easiswitch von einem leichten<br />
Wechsel vom GrundSchutz+ in die BU PLUS zu bestimmten<br />
Anlässen – und das ohne erneute Gesundheitsprüfung.<br />
Auch ein Wechsel in die BU Premium ist nun möglich.<br />
Die erweiterten Nachversicherungsoptionen runden das<br />
umfassende Update von easi ab. Diese können<br />
nun auch bei einer staatlich anerkannten<br />
Aufstiegsqualifizierung genutzt werden und<br />
bis zu 200 Prozent der Ursprungsrente betragen.<br />
Neu ist ebenso der endlose Widerspruch<br />
bei der Beitragsdynamik: Ab jetzt<br />
können Kunden beliebig oft hintereinander<br />
einer jährlichen Dynamikerhöhung widersprechen,<br />
ohne dass sie ihr Recht auf künftige<br />
Erhöhungen verlieren. Das gilt bis zu fünf<br />
Jahre vor Ablauf der Beitragszahlungsdauer.<br />
32 <strong>10</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport
Advertorial<br />
Verlängerung der Berufswechseloption<br />
Von der Überarbeitung der BU-Tarife profitiert insbesondere<br />
die junge Zielgruppe: Speziell für Schüler, Auszubildende und<br />
Studierende hat Die Stuttgarter ihre Berufswechseloption um<br />
weitere fünf Jahre auf insgesamt zehn Jahre verlängert.<br />
Damit passt sich die Einkommensabsicherung an ein verändertes<br />
Erwerbsleben an, denn junge Leute gehen nach der<br />
Schule ins Ausland, beginnen eine Lehre, studieren, wechseln<br />
Jobs und machen irgendwann vielleicht auch „etwas<br />
ganz anderes“.<br />
Fazit<br />
Das Update für das Einkommensabsicherungskonzept easi<br />
der Stuttgarter ist ganz im Sinne der Versicherten ausgefallen.<br />
Möglich wurde dies durch die konsequente Orientierung<br />
an den Bedürfnissen und Lebensentwürfen der Zielgruppen.<br />
Mehr Flexibilität kommt einer dynamischen Lebensrealität<br />
entgegen. Diese erfordert einen Versicherungsschutz, der<br />
mühelos an neue Bedingungen anpassbar ist.<br />
Klaus-Peter Klapper, Leiter Produkt- und Vertriebsmarketing<br />
Biometrie, Stuttgarter Lebensversicherung a.G.<br />
Stuttgarter Lebensversicherung a.G.<br />
info@stuttgarter.de<br />
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Noch immer wird das Thema Berufsunfähigkeit gerne unterschätzt. Wie wichtig dieser<br />
Schutz ist, zeigt sich zumeist erst im Notfall. Als Teil der Vienna Insurance Group<br />
zählt die InterRisk mit ihren leistungsstarken Berufsunfähigkeitskonzepten zu den sehr<br />
guten auf biometrische Risiken spezialisierten Versicherern im Markt. Besonders vorteilhaft:<br />
Zusätzlich zur Geldleistung unterstützen die Tarife des Maklerversicherers<br />
aus Wiesbaden mit wertvollen Serviceleistungen.<br />
34 <strong>10</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport
Kurz nach ihrem 38. Geburtstag fing es an: Sarah V. bemerkte<br />
ein Taubheitsgefühl – oft auch Ameisenkribbeln genannt – in<br />
Armen und Beinen. Mehrere ärztliche Untersuchungen später<br />
wurde es zur Gewissheit: Die junge Frau litt an einer chronischen<br />
Erkrankung des zentralen Nervensystems. Kurz: Sie<br />
hatte Multiple Sklerose (MS). Ungefähr zwei Drittel der Patienten,<br />
die MS haben, spüren die ersten Symptome zwischen<br />
dem 20. und 40. Lebensjahr. Sarah teilte es ihrem Arbeitgeber<br />
mit. Sie war als kaufmännische Angestellte in einem<br />
mittelständischen Unternehmen beschäftigt – somit in einem<br />
klassischen Bürojob, bei dem sie berufsbedingt viel vor dem<br />
PC sitzen musste. Obgleich der Arbeitgeber sukzessive die<br />
Arbeitsbedingungen an die individuellen Bedürfnisse von Sarah<br />
anpasste, war es ihr nach einiger Zeit nicht mehr möglich<br />
zu arbeiten. Der Grund war ein schwerer MS-Schub.<br />
Die Folge: Mit gerade einmal 43 Jahren wurde sie berufsunfähig.<br />
Ein schwerer Schlag für die alleinerziehende Mutter.<br />
Zumindest hatte sie privat vorgesorgt: Bereits vor ihrem<br />
38. Geburtstag hatte sie sich für das Berufsunfähigkeitskonzept<br />
XXL der InterRisk mit 1.500 Euro Monatsrente entschieden.<br />
Gesetzlicher Schutz reicht nicht aus<br />
Generell besteht für Beschäftigte ein Anspruch auf<br />
eine gesetzliche (teilweise) Erwerbsminderungsrente,<br />
wenn die Arbeitskraft zu großen Teilen verloren geht. In<br />
der Praxis ist diese staatliche Rentenzahlung zumeist<br />
viel zu niedrig.<br />
Anders ausgedrückt: Die Minirente wird dem Betroffenen<br />
ohne zusätzliche private oder berufliche Vorsorge<br />
nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard<br />
aufrechterhalten zu können. Fakten der Deutschen Rentenversicherung<br />
zeigen indes, dass bereits jeder vierte<br />
Beschäftigte vor Erreichen des Rentenalters krankheitsoder<br />
unfallbedingt aus dem aktiven Berufsleben ausscheidet.<br />
Laut Datenanalyse des Gesamtverbands der<br />
Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind die Versicherten<br />
dabei im Schnitt erst 47 Jahre alt.<br />
Berufsunfähigkeit – es kann jeden treffen!<br />
Gleich ob jemand als Dachdecker, Fliesenleger, Sachbearbeiter,<br />
Lehrer, Notar, Verkäufer et cetera arbeitet: Eine Berufsunfähigkeit<br />
kann jeden treffen! So sind laut Informationen<br />
des Analysehauses MORGEN & MORGEN vor allem psychische<br />
Belastungen respektive Nervenerkrankungen mit rund<br />
32 Prozent die Hauptauslöser einer Berufsunfähigkeit. Mit<br />
Abstand folgen Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates<br />
(20 Prozent) als zweithäufigste Ursache für eine<br />
Berufsunfähigkeit. Rund jede sechste Person wird zudem wegen<br />
Krebs oder anderer bösartiger Geschwüre berufsunfähig<br />
(rund 18 Prozent). Folglich sind bei jedem dritten BU-Fall<br />
Depressionen, Burn-out oder andere psychische Probleme<br />
Ursachen für den Verlust der Arbeitskraft.<br />
Zum Vergleich: Vor etwa zehn Jahren lag die Quote der psychischen<br />
Erkrankungen noch bei 20 Prozent.<br />
→<br />
expertenReport | <strong>10</strong>-<strong>21</strong><br />
35
LEBENSBEGLEITENDES VORSORGEMODELL<br />
Wertvolle Unterstützung für den Alltag und<br />
zur Stärkung der Physis sowie der Psyche<br />
Marcus Stephan<br />
Vorstandsmitglied<br />
InterRisk Lebensversicherungs-AG<br />
Vienna Insurance Group<br />
Finanziell gut abgesichert<br />
Zurück zu Sarah: Nachdem sie sich mithilfe ihres Versicherungsmaklers<br />
bei der InterRisk gemeldet hatte, erhielt Sarah<br />
vom Maklerversicherer zuallererst eine monatliche Arbeitsunfähigkeitsleistung<br />
in Höhe des versicherten Rentenwertes,<br />
da bereits absehbar war, dass der schwere MS-Schub eine<br />
Berufsunfähigkeit nach sich ziehen würde. Nach entsprechend<br />
kurzem Prüfungsprozess folgte alsdann der nahtlose<br />
Übergang in die Zahlung der BU-Rentenleistung in Höhe von<br />
1.500 Euro monatlich. Gut zu wissen: Bei der Überprüfung<br />
des Leistungsfalls orientiert sich die InterRisk ausschließlich<br />
an dem zuletzt ausgeübten Beruf. Auch zeichnen sich<br />
die InterRisk-Tarife unter anderem durch einen eindeutigen<br />
alters- und berufsunabhängigen Verzicht auf die abstrakte<br />
Verweisung und eine Infektionsklausel für alle Berufe aus.<br />
Finanziell war die MS-Erkrankte somit abgesichert und<br />
konnte ihren Lebensstandard halten. Bei allen aufkommenden<br />
Fragen und Belangen konnten ihr sowohl der Makler als<br />
auch die InterRisk mittels des 24-Stunden-Telefon-Services<br />
schnell und unkompliziert weiterhelfen.<br />
Mindestens ebenso wertvoll waren jedoch die zahlreichen<br />
von der InterRisk bereitgestellten Servicehilfen. Denn<br />
abseits der Geldsorgen treten für Berufsunfähige auf einen<br />
Schlag viele weitere Probleme auf: Wie komme ich mit der<br />
neuen Situation zurecht, gibt es Möglichkeiten zur Verbesserung<br />
oder Gesundung, wer kümmert sich um den Haushalt<br />
und die Kinder? Diese und viele weitere Fragen bewegen die<br />
Betroffenen, die von einem auf den anderen Tag aus ihrem<br />
bewährten Alltag mit gewohnten Abläufen gerissen wurden.<br />
Betroffen hiervon sind zumeist auch die Familienmitglieder.<br />
Vielseitige Unterstützung erhalten Kunden durch die Serviceleistungen<br />
der InterRisk. Erste Anlaufstelle, um weitere Hilfen<br />
zu erhalten, ist immer der 24-Stunden-Telefon-Service. Für<br />
Versicherungsnehmer, die sich für das XXL-Konzept entschieden<br />
haben, ist diese freiwillige Leistung beitragsfrei im Versicherungsschutz<br />
enthalten.<br />
Dieser Service vermittelte der alleinerziehenden Sarah direkt<br />
wichtige psychologische Dienste, um zuallererst mit der Situation,<br />
aber auch dem Krankheitsbild besser körperlich wie<br />
auch seelisch zurechtzukommen. Auch eine Spezialeinrichtung<br />
und medizinische Dienstleistungen für MS-Betroffene<br />
konnte sie über den InterRisk-Service in Anspruch nehmen.<br />
Darüber hinaus erhielt sie finanzielle und organisatorische<br />
Hilfestellung beim Einholen einer Zweitmeinung zum Krankheitsbild.<br />
Mehr noch: Vor dem Hintergrund, dass sich auch<br />
der bewährte Alltag und gewohnte Tätigkeiten einschneidend<br />
verändert hatten, erhielt Sarah im Rahmen dieser freiwilligen<br />
Leistung der InterRisk wichtige Unterstützung bei der Organisation<br />
einer Haushaltshilfe und Kinderbetreuung. Und auch<br />
bei notwendigen Umbaumaßnahmen der Wohnung stand der<br />
Maklerversicherer zur Seite. So beteiligte sich die InterRisk<br />
mit 1.500 Euro beim Einbau einer ebenerdigen Dusche.<br />
Wie wichtig die Servicehilfen darüber hinaus sind, zeigt<br />
sich im weiteren Verlauf. Denn die 43-Jährige setzte sich das<br />
große Ziel, unabhängig von der MS komplett eigenständig<br />
zu leben und sogar wieder zeitweise zu arbeiten. Exemplarisch<br />
für das Engagement von Sarah sei die Teilnahme an<br />
Reha-Maßnahmen genannt, zu denen die InterRisk nicht nur<br />
eine Geldleistung in Höhe von 3.000 Euro zusteuerte. Auch<br />
profitierte Sarah von den vermittelten Präventionsberatungen<br />
zur Stressbewältigung, Work-Life-Balance und Entspannung.<br />
Und schlussendlich unterstützte die InterRisk bei der Wiedereingliederungshilfe<br />
in den Beruf mit einer Einmalzahlung in<br />
Höhe von 9.000 Euro.<br />
Zurück im Job!<br />
Rund zwei Jahre nach ihrem MS-Schub kehrte Sarah wieder<br />
in den Arbeitsalltag zurück. Geholfen haben ihr in der Zeit der<br />
Berufsunfähigkeit bis zur Rückkehr ins Arbeitsleben die umfänglichen<br />
Leistungen der InterRisk-Berufsunfähigkeitsversicherungen.<br />
Zusammenfassend zeigt sich, wie wichtig eine gute<br />
und beitragsstabile Berufsunfähigkeitsversicherung mit top Bedingungswerk<br />
ist. Die Angebote der InterRisk werden sowohl<br />
den persönlichen Risiken als auch den unterschiedlichen Lebensphasen<br />
des Versicherten rundum gerecht. Dies bestätigen<br />
auch die zahlreichen Auszeichnungen und Bestnoten – etwa<br />
von Focus Money, MORGEN & MORGEN oder softfair.<br />
InterRisk Versicherungs-AG Vienna Insurance Group<br />
info@interrisk.de<br />
www.interrisk.de<br />
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Ist „lebensbegleitend“<br />
auch immer „lebensnah“?<br />
„Citius, altius, fortius“, zu Deutsch: schneller, höher, stärker. Das ist das Motto der<br />
Olympischen Spiele seit dem Jahr 1924. Im übertragenen Sinne lassen sich diese drei<br />
gesteigerten Adjektive auch auf zahlreiche Versicherungsunternehmen anwenden, um<br />
die Ausbau- und Gestaltungsmöglichkeiten der hauseigenen Konzepte zur Absicherung<br />
der Berufsunfähigkeit (BU) zu beschreiben.<br />
Ein Artikel von Steffen Hammer, Manager Marktbearbeitung,<br />
Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland<br />
Da geht es um „höhere“ Renten im Rahmen der Nachversicherungsgarantie,<br />
egal ob mit konkretem Ereignis oder auch<br />
„ohne“. Da geht es um „mehr“ Versorgung im Leistungsfall<br />
durch die idealerweise regelmäßig anzunehmenden Dynamik-Angebote.<br />
Und es geht um „schnellere“ Renten, zum Beispiel<br />
ohne einen vollumfänglichen Leistungsprüfungsprozess<br />
bei konkret definierten Krankheitsbildern und Diagnosen.<br />
Viele dieser zweifelsohne extrem wichtigen Einzelbausteine<br />
werden dann von den Marketing-Abteilungen in wunderschöne<br />
Schaubilder eingebaut, von Rating-Unternehmen<br />
mit Punkten und Symbolen versehen und unterm Strich als<br />
„lebensbegleitende“ Aspekte einer guten BU-Police mit einem<br />
grünen Haken versehen.<br />
Doch all das sieht logischerweise vor, dass die Kundin<br />
und der Kunde auch zu praktisch jedem Zeitpunkt im Leben<br />
des BU-Vertrages der eigenen Pflicht nachkommen, diese<br />
Police auch regelmäßig mit den vereinbarten Beiträgen zu<br />
bedienen. Ein schönes, heiles Bild, das fast der Biedermeier-<br />
Zeit entsprungen zu sein scheint.<br />
Wie die Realität aussieht<br />
Denn wie sieht denn in vielen Fällen die aktuelle Realität<br />
aus: Durch die COVID-19-Pandemie, die damit verbundenen<br />
Lockdown-Phasen und die daraus resultierten wirtschaftlichen<br />
Verwerfungen gab es deutliche Veränderungen auf<br />
dem deutschen Arbeitsmarkt. Im Dezember 2019 waren circa<br />
2,2 Millionen Menschen arbeitslos, ein Jahr später im selben<br />
Monat über 2,7 Millionen. Selbst im Juli 20<strong>21</strong> waren es immer<br />
noch knapp 2,6 Millionen. Es gibt auch eine große Zahl von<br />
Menschen, die in dieser Zahl nicht erfasst sind, aber dennoch<br />
merkliche finanzielle Einschnitte hinnehmen mussten. Während<br />
vor Ausbruch der Pandemie im Dezember 2019 gerade<br />
einmal 145.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in<br />
Kurzarbeit waren – das entspricht großzügig gerechnet der<br />
Einwohnerzahl Paderborns –, schnellte deren Zahl bis April<br />
2020 auf über sechs Millionen nach oben.<br />
Und auch im Juli diesen Jahres betraf diese Situation<br />
immer noch mehr als eine Million Menschen – das entspricht<br />
der Einwohnerzahl der gesamten Stadt Köln. Natürlich kennt<br />
in diesem Zusammenhang jeder die Geschichten von denen,<br />
die 90 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens als Kurzarbeitergeld<br />
erhalten haben und dafür nicht einmal arbeiten<br />
mussten, aber machen wir uns auch hier nichts vor: Das sind<br />
die Ausnahmen. Die meisten der in der Spitze sechs Millio nen<br />
Menschen – das sind im Übrigen so viel wie die Einwohner<br />
von Köln, München und Berlin zusammen (!) – haben durch<br />
diese Phase der Kurzarbeit teils erheblich weniger im Portemonnaie.<br />
Das belastet in vielerlei Hinsicht. Doch was ist zu<br />
tun, wenn nun einfach die gewohnten Einnahmen nicht mehr<br />
fließen, an denen man selbstverständlich auch das finanzielle<br />
Absicherungs- und Vorsorgekonzept orientiert hat?<br />
In solchen Situationen zeigt sich, ob „lebensbegleitend“ auch<br />
wirklich „lebensnah“ bedeutet.<br />
38 <strong>10</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport
LEBENSBEGLEITENDES VORSORGEMODELL<br />
Die Lösungswege sind verschieden<br />
Betrachten wir konkret mögliche Lösungsszenarien auf Basis<br />
aktueller, moderner BU-Tarife. Keine Angst, wir wollen hier<br />
jetzt nicht „angestaubte“ Versicherungsbedingungen rezitieren<br />
und auf Paragrafen im VVG querverweisen. Wir wollen<br />
dieser schematischen Betrachtung ein emotionales Antlitz<br />
verschaffen und zwei gängige und eine moderne Vorgehensweise<br />
im Falle von finanziellen Engpässen auf Kundinnen-<br />
und Kundenseite mit einem „echten Menschen“ übersetzen.<br />
Wichtige Information vorweg: Wir konzentrieren uns hier auf<br />
die Lösungen, bei denen die versicherte Person auch weiterhin<br />
einen echten Nutzen aus dem Vertrag erfahren würde. Die<br />
Möglichkeiten der Kündigung oder der dauerhaften Beitrags-<br />
und Leistungsreduktion auf ein mikroskopisches Niveau<br />
lassen wir natürlich außen vor.<br />
»Durch die COVID-19-Pandemie brach<br />
die Tourismus-Branche weltweit ein –<br />
und Charlottes Welt zusammen.«<br />
Gegenwert der zu stundenden Beiträge entspricht. „Wie bekomme<br />
ich das jetzt raus?“, fragte sich Charlotte. Ein kurzer<br />
Anruf beim Versicherer genügte und sie war im Bilde. Das<br />
Deckungskapital lag bei über 1.<strong>10</strong>0 Euro. Über diesen Weg<br />
wäre es Charlotte also möglich gewesen, bei vollem Schutz<br />
ganz ohne Beitrag unterm Strich ein Jahr zu überbrücken,<br />
was einem Beitrag von 1.<strong>10</strong>4 Euro entspricht (Monatsbeitrag<br />
92 Euro x 12 Monate).<br />
Aber wie immer gab es ein „aber“. Denn die „gestundeten“<br />
Beiträge sind ja keine „geschenkten“ Beiträge. Charlotte<br />
müsste also nach dem Jahr der Stundung die Beiträge, zwar<br />
zinsfrei, aber dennoch nachzahlen. Und hier liegt meist der<br />
Casus Knacksus, denn viele der Betroffenen haben ja auch<br />
nach dem Stundungszeitraum nicht plötzlich das Geld zur<br />
Verfügung, das ratierlich während der Stundung nicht vorhanden<br />
war. Die Folge ist nicht selten eine verspätete Stornierung<br />
des Vertrages oder eine massive Leistungsreduktion. Für<br />
Charlotte war das nicht die Lösung, die sie sich erhofft hatte.<br />
Daher befasste sie sich weiter mit ihrem Bedingungswerk. →<br />
Darf ich vorstellen: Charlotte<br />
Wir sprechen über Charlotte. Charlotte ist heute 30 Jahre<br />
alt, arbeitet als Reiseverkehrskauffrau und liebt es, andere<br />
Menschen an wunderschöne Flecken auf dieser Erde in den<br />
Urlaub zu schicken. Sie hat vor fünf Jahren eine selbstständige<br />
BU mit einer eingeschlossenen Leistung bereits bei<br />
längerer Arbeitsunfähigkeit abgeschlossen und seitdem<br />
dafür 92 Euro monatlich gezahlt. Im Leistungsfall ist dafür<br />
eine Rente in Höhe von 1.800 Euro bis zum 67. Lebensjahr<br />
versichert. Durch die COVID-19-Pandemie brach die Tourismus-Branche<br />
weltweit ein – und Charlottes Welt zusammen.<br />
Über Monate war sie mehr mit Stornierungen und Reklamationen<br />
als mit der Erstellung toller Reisekonzepte beschäftigt –<br />
und das alles in Kurzarbeit. Da taten die 92 Euro Abzug auf<br />
dem Kontoauszug merklich weh. Was konnte sie tun, um<br />
für die nächsten zwölf Monate diesen finanziellen Posten<br />
zu relativieren?<br />
Lösungs-Szenario 1: Die Stundung<br />
In ihren Bedingungen fand sie die Passage mit dem Titel<br />
„Stundung der Beiträge“. Bis zu 24 Monate möglich, und das<br />
unter Beibehaltung des vereinbarten Versicherungsschutzes.<br />
Klang gut! Voraussetzung war, dass der Vertrag ein ausreichend<br />
hohes Deckungskapital aufweist, das mindestens dem<br />
Bild: © Elnur – stock.adobe.com<br />
expertenReport | <strong>10</strong>-<strong>21</strong><br />
39
LEBENSBEGLEITENDES VORSORGEMODELL<br />
Lösungs-Szenario 2: Die befristete Beitragsfreistellung<br />
Sie wurde fündig in einer Passage mit der Überschrift „Befristete<br />
Beitragsfreistellung oder Beitragssenkung“. Bis zu<br />
18 Monate könnte man durch diese Regelung ganz ohne Beitrag<br />
den Vertrag aufrechterhalten, jedoch mit einer reduzierten<br />
versicherten Leistung. Das hätte zu Charlottes Wunsch<br />
gepasst, für zwölf Monate die Ausgaben zu reduzieren. Voraussetzung<br />
ist, dass zum Zeitpunkt der befristeten Beitragsfreistellung<br />
die dann beitragsfreie Berufsunfähigkeitsrente<br />
bei mindestens 600 Euro jährlich liegt.<br />
In Charlottes Fall genügte ein kurzer Blick in ihren Versicherungsschein,<br />
in dem eine entsprechende Tabelle zu finden<br />
war. Im fünften Jahr des Vertragsbestehens lag dieser<br />
Wert bei circa 760 Euro im Jahr, war also ausreichend. Nach<br />
Ablauf einer solchen befristeten Beitragsfreistellung ist das<br />
Positive, dass der Vertrag ohne erneute Risikoprüfung fortgesetzt<br />
werden kann. Der Nachteil ist allerdings, dass man<br />
zum einen nach Beitragsfreistellung entweder den gesparten<br />
Beitrag über die restliche Vertragsdauer in Form höherer Beiträge<br />
nachzahlen oder eine dauerhafte Leistungsreduktion<br />
hinnehmen müsste.<br />
Zum anderen gäbe es bei einem Leistungsfall während<br />
der Beitragsfreistellungs-Phase nur eine stark verringerte<br />
Leistung. Denn 760 Euro beitragsfreie Rente im Jahr entsprechen<br />
gerade einmal circa 63 Euro Monatsrente – also deutlich<br />
weniger als die eigentlich verbrieften 1.800 Euro monatliche<br />
BU-Rente. Da es Charlotte natürlich auch in dieser Zeit um<br />
einen auskömmlichen Schutz geht, stellte auch dieses Lösungs-Szenario<br />
in ihren Augen nicht wirklich das Optimum<br />
dar. Daher las sie weiter.<br />
Lösungs-Szenario 3: BUprotect<br />
Diese Lösung weckte Charlottes Aufmerksamkeit, denn sie<br />
fand sich direkt wieder in der Beschreibung im Rahmen der<br />
Bedingungen. Bei Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, einer Weiterbildung<br />
in Vollzeit, im Rahmen des Mutterschutzes, der Elternzeit<br />
und bei einem mit dem Arbeitgeber vereinbarten Sabbatical<br />
hat man die Möglichkeit, temporär den Beitrag auf fünf<br />
Euro pro Monat zu reduzieren.<br />
So weit, so gut, aber wie sieht es mit der Leistung aus?<br />
Wird man in dieser Zeit berufsunfähig im Sinne der Bedingungen,<br />
erhält man während der Dauer der Berufsunfähigkeit<br />
70 Prozent der zuletzt vor BUprotect versicherten BU-Rente.<br />
Das entsprach schon deutlich mehr Charlottes Vorstellung,<br />
denn 70 Prozent von den aktuell versicherten 1.800 Euro im<br />
Monat entsprechen 1.260 Euro monatlich, und das für lediglich<br />
fünf Euro Beitrag. Je nachdem, wie lange der Vertrag<br />
schon Bestand hatte, hätte Charlotte diesen Weg für bis zu<br />
36 Monate beschreiten können, ihr reichten aber wie schon<br />
beschrieben zwölf Monate aus. Wie geht es nach dem Jahr<br />
weiter? Standardmäßig würde der Beitrag wieder auf das<br />
„alte“ Niveau von in unserem Fall 92 Euro zurückkehren mit<br />
einer leichten Anpassung der ab diesem Zeitpunkt versicherten<br />
Rente auf circa 1.770 Euro monatlich.<br />
Alternativ kann Charlotte auf Wunsch aber auch zur ursprünglichen<br />
BU-Rentenhöhe zurückkehren mit einem dann<br />
leicht korrigierten Beitrag auf circa 94 Euro im Monat. Wichtig<br />
war ihr aber, dass sie neben der finanziellen Entlastung<br />
weiterhin einen möglichst hohen Schutz genießt – ohne dass<br />
sie ein finanzieller Bumerang in Form einer hohen Nachzah-<br />
lung trifft.<br />
»Die Menschen wollen heute bei Abschluss<br />
wissen, was mit dem Vertrag passiert, wenn<br />
besondere Lebens- und Berufsabschnitte<br />
auftreten.«<br />
Fassen wir zusammen ...<br />
An Charlottes Beispiel sehen wir, dass es natürlich in modernen<br />
Bedingungswerken Lösungen auch für solche besonderen<br />
Lebensphasen gibt. Deren Wirkung und Nutzen sind<br />
jedoch höchst unterschiedlich zu bewerten, denn einige verlagern<br />
beziehungsweise verschleppen das Problem nur auf<br />
einen späteren Zeitpunkt. Im Krimi würde man sagen, dass<br />
die Blutspur verlängert wird, aber am Ende dann trotzdem die<br />
Leiche liegt – in unserem Fall die Kündigung des Vertrages.<br />
Es sind also die Vermittlerinnen und Vermittler gefragt,<br />
die für die Kundensituation passendste Lösung im Gespräch<br />
herauszufinden. Es sind aber auch die Versicherungsunternehmen<br />
mehr denn je gefragt, die eigenen bestehenden Lösungen<br />
noch stärker zu hinterfragen. Denn die Anforderungen<br />
der potenziellen Kundinnen und Kunden sind heutzutage<br />
andere als vor 20 oder 30 Jahren. Die Menschen wollen heute<br />
bei Abschluss wissen, was mit dem Vertrag passiert, wenn<br />
besondere Lebens- und Berufsabschnitte auftreten – und<br />
diese Lösungen müssen realistisch betrachtet funktionieren<br />
und „lebensnah“ wirken, nicht nur „lebensbegleitend“.<br />
40 <strong>10</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport
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Hallesche Krankenversicherung: Der Tarif Krankengeld.plus<br />
Arbeitsunfähigkeit vor<br />
Berufsunfähigkeit<br />
Professionell agierende Vermittler wissen, dass die Vorsorgeberatung zur Absicherung<br />
der Arbeitskraft die Prüfung einer ausreichenden Absicherung des Arbeitsunfähigkeitsrisikos<br />
beinhalten muss. Die meisten Arbeitnehmer sowie viele Freiberufler und<br />
Selbstständige haben als pflicht- oder freiwillig gesetzlich Krankenversicherte einen –<br />
regelmäßig unzureichenden – Anspruch auf Krankengeld. Versorgungslücken kann<br />
eine Krankentagegeldversicherung schließen.<br />
Bei der Einrichtung einer BU-Versicherung müssen somit die Wechselwirkungen zwischen<br />
Krankentagegeld- und BU-Versicherung berücksichtigt werden. Denn bei einem rückwirkenden<br />
Leistungsanerkenntnis des Lebensversicherers kommt es regelmäßig zur<br />
Rückforderungsansprüchen der privaten Krankenversicherer. Hier sind professio nelle<br />
Tariflösungen gefordert, die diese und auch andere Stolperfallen entschärfen.<br />
Jeder Berufsunfähigkeit geht eine zumeist längere Arbeitsunfähigkeit<br />
der versicherten Person voraus. In der Alltagspraxis<br />
zeigt sich, dass der qualifizierten Absicherung des Arbeitsunfähigkeitsrisikos<br />
in vielen Vermittlerbüros nur die Rolle<br />
des ungeliebten Stiefkindes zukommt. Eine Unterlassungssünde<br />
mit unter Umständen höchst unangenehmen Folgen<br />
im Versicherungsfall. Vor allem Versicherungsmakler sollten<br />
in diesem Zusammenhang beachten, dass sie Kunden auf<br />
erkennbare Risiken hinweisen müssen. Sofern einem Kunden<br />
eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer höheren<br />
Rentenleistung vermittelt wird, muss der zukünftige Versicherungsnehmer<br />
sein Einkommen in den letzten drei Jahren<br />
vor der Antragstellung erklären und macht damit gegenüber<br />
seinem Versicherungsmakler konkrete Angaben zu seiner<br />
Einkommenssituation.<br />
Krankengeld und die Versorgungslücke bei<br />
längerer Arbeitsunfähigkeit<br />
Für in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherte<br />
Arbeitnehmer berechnet sich der Anspruch auf<br />
Krankengeld mit 70 Prozent des durchschnittlichen Brutto-,<br />
höchstens aber mit 90 Prozent des regelmäßigen Nettoein-<br />
kommens in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt einer leistungspflichtigen<br />
Arbeitsunfähigkeit.<br />
Die Berechnung stellt dabei auf einen 30-Tage-Monat ab.<br />
Allerdings werden bei der Bemessung des Krankengeldanspruchs<br />
auch Sonderzahlungen des Arbeitgebers, zum Beispiel<br />
ein 13. Monatsgehalt, Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld,<br />
zeitanteilig berücksichtigt (Summe der Sonderzahlung<br />
im laufenden Monat : 360 Tage).<br />
42 <strong>10</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport
LEBENSBEGLEITENDES VORSORGEMODELL<br />
Bild: © fizkes – stock.adobe.com<br />
Das Krankengeld wird von den Versicherten steuerfrei vereinnahmt.<br />
Arbeitnehmer müssen die arbeitnehmeranteiligen<br />
Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosen-, gesetzlichen Rentenund<br />
sozialen Pflegeversicherung abführen. Eine Beitragsabführung<br />
zur gesetzlichen Krankenversicherung entfällt, da<br />
Krankengeld kein beitragspflichtiges Einkommen darstellt<br />
(§ 226 SGB V). Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge<br />
zeigt sich regelmäßig – bezogen auf das durchschnittliche<br />
Nettoeinkommen des Versicherten – eine Versorgungslücke.<br />
Für aufgrund des Einkommens freiwillig in der gesetzlichen<br />
Krankenversicherung versicherte Arbeitnehmer berechnet<br />
sich der Anspruch auf Krankengeld mit 70 Prozent der für<br />
das laufende Kalenderjahr gültigen Beitragsbemessungsgrenze<br />
für die gesetzliche Krankenversicherung.<br />
Für ein freiwillig versichertes Mitglied mit einem durchschnittlichen<br />
Nettoeinkommen von 6.000 Euro/Monat beträgt<br />
die Versorgungslücke bei Bezug von Krankengeld<br />
rund 50 Prozent. Im Beratungsgespräch sollte beachtet werden,<br />
dass freiberuflich und selbstständig tätige Mitglieder<br />
der gesetzlichen Krankenversicherung keinen generellen<br />
Anspruch auf Krankengeld haben, sondern mit einer Wahlerklärung<br />
auf eine (beitragspflichtige) Absicherung von Krankengeld<br />
optieren müssen.<br />
Flankierende oder substitutive Krankentagegeldversicherung<br />
Bei der Vorsorgeberatung zur Absicherung der Arbeitskraft<br />
sollte immer das Risiko einer längeren Arbeitsunfähigkeit<br />
angesprochen werden. Das Risiko der Arbeitsunfähigkeit ist<br />
jedem Kunden aus eigener Erfahrung bekannt und für die<br />
meisten Arbeitnehmer ist der Versicherungsfall mit einem<br />
Bezug von Krankengeld gerade einmal 42 Tage entfernt. Mit<br />
dem Aufzeigen der Versorgungslücke und dem Abschluss<br />
einer Krankentagegeldversicherung kann der Vermittler<br />
seine fachliche Expertise unter Beweis stellen und die Absicherung<br />
des Arbeitsunfähigkeitsrisikos auch als verlängerte<br />
Werkbank in Richtung der Vorsorgeberatung zur Absicherung<br />
des Berufsunfähigkeitsrisikos nutzen.<br />
Beim Abschluss einer Krankentagegeldversicherung ist<br />
zwischen einer flankierenden, das heißt einer den Krankengeldanspruch<br />
des Kunden ergänzenden, und einer substi-<br />
tutiven Krankentagegeldversicherung, zum Beispiel in Verbindung<br />
mit einer Krankheitskostenvollversicherung, zu<br />
unterscheiden. In diesem Zusammenhang ist zu beachten,<br />
dass von Arbeitnehmern und auch einigen Freiberuflern sowie<br />
Selbstständigen auf Krankengeld, nicht aber auf Krankentagegeld<br />
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung<br />
abzuführen sind.<br />
→<br />
expertenReport | <strong>10</strong>-<strong>21</strong><br />
43
LEBENSBEGLEITENDES VORSORGEMODELL<br />
Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit in den<br />
MB/KT 2009<br />
Nach den Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung<br />
ist ein Leistungsanspruch nur im Fall einer<br />
vollständigen Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person<br />
gegeben. Sofern ein Versicherer diese Definition in seine<br />
Versicherungsbedingungen übernimmt, hat die versicherte<br />
Person im Fall einer Wiedereingliederungsmaßnahme nach<br />
langer Krankheit (§ 74 SGB V) nach einer Entscheidung des<br />
Bundesgerichtshofs (Urteil vom 11.03.2015, IV ZR 54/14) keinen<br />
Anspruch auf Krankentagegeld, während nach § 2 Abs. 2<br />
Satz 1 AU-Richtlinie für versicherte Mitglieder der gesetzlichen<br />
Krankenversicherung ein Anspruch auf Krankengeld<br />
auch für die Dauer einer Wiedereingliederungsmaßnahme<br />
besteht. Die Definition der Arbeitsunfähigkeit in den<br />
MB/KT 2009 hat für die privaten Krankenversicherer keine bindende<br />
Wirkung. Das bedeutet, der Versicherer kann seine Versicherungsnehmer<br />
besserstellen und seine Leistungspflicht<br />
auch für die (anteilige) Dauer einer Wiedereingliederung erklären.<br />
Der Vermittler ist somit mit einer Prüfung der Definition<br />
einer leistungspflichtigen Arbeitsunfähigkeit in den AVB<br />
der von ihm angebotenen Tarife gut beraten. Sofern ein Versicherer<br />
in seinen AVB eine leistungspflichtige Arbeitsunfähigkeit<br />
im Sinne von § 1 Abs. 3 MB/KT 2009 definiert, sollte der<br />
Arbeitnehmer auf den fehlenden Leistungsanspruch während<br />
einer Wiedereingliederungsmaßnahme nachweislich hinge-<br />
wiesen werden.<br />
Allerdings hat die gesetzliche Krankenversicherung auch<br />
beim „Kinderpflegekrankengeld“ regelmäßig die Nase vorn.<br />
Sofern ein Kind des Versicherten, das sein zwölftes Lebensjahr<br />
noch nicht vollendet hat, aufgrund von Krankheit pflegerisch<br />
versorgt werden muss, haben Mitglieder der gesetzlichen<br />
Krankenversicherung für die Dauer von maximal zehn<br />
Arbeitstagen pro Kalenderjahr einen Anspruch auf Krankengeld;<br />
alleinerziehende Versicherte erhalten für maximal<br />
20 Arbeitstage Krankengeld. Sofern der Versicherte mehrere<br />
Kinder hat, verlängert sich der Anspruch auf maximal<br />
25 Arbeitstage/Kalenderjahr (zehn Arbeitstage/Kind) beziehungsweise<br />
für Alleinerziehende auf maximal 50 Arbeitstage/<br />
Kalenderjahr. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des<br />
„Kinderpflegekrankengelds“ sind, dass sowohl der pflegende<br />
Elternteil als auch das erkrankte Kind Mitglied einer gesetzlichen<br />
Krankenversicherung sind und keine andere im Haushalt<br />
des Versicherten lebende Person die pflegerische Betreuung<br />
übernehmen kann. Vor allem Eltern mit Kleinkindern<br />
wissen dieses Leistungsbenefit der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
sehr zu schätzen.<br />
»Nach den Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung<br />
ist ein Leistungsanspruch<br />
nur im Fall einer vollständigen<br />
Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person<br />
gegeben. Sofern ein Versicherer diese Definition<br />
in seine Versicherungsbedingungen<br />
übernimmt, hat die versicherte Person im<br />
Fall einer Wiedereingliederungsmaßnahme<br />
nach langer Krankheit (§ 74 SGB V) nach<br />
einer Entscheidung des Bundesgerichts-<br />
hofs (Urteil vom 11.03.2015, IV ZR 54/14)<br />
keinen Anspruch auf Krankentagegeld.«<br />
Der Tarif Krankengeld.plus der Hallesche<br />
Krankenversicherung<br />
Mit dem Tarif Krankengeld.plus hat die Hallesche Krankenversicherung<br />
eine Krankentagegeldversicherung für in der<br />
gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Arbeitnehmer<br />
entwickelt. Bereits bei der Prüfung der Definition einer<br />
leistungspflichtigen Arbeitsunfähigkeit fällt angenehm auf,<br />
dass die Hallesche Krankenversicherung in ihren AVB von<br />
den Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung<br />
abrückt und sich an den sozialrechtlichen Begriff der<br />
Arbeitsunfähigkeit anlehnt. Der Versicherer erklärt damit be-<br />
reits seine Leistungspflicht für den Fall, dass die versicherte<br />
Person noch nicht arbeitsunfähig ist, eine weitere Ausübung<br />
der beruflichen Tätigkeit aber nachweislich eine Verschlechterung<br />
des Gesundheitszustandes zur Folge hätte.<br />
44 <strong>10</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport
Den Anspruch auf eine Leistungszahlung hat die Hallesche<br />
Krankenversicherung an den Bezug von Krankengeld<br />
oder Verletztengeld geknüpft, somit hätte die versicherte<br />
Person auch für die Dauer einer Wiedereingliederungsmaßnahme<br />
nach § 74 SGB V Anspruch auf Krankentagegeld.<br />
Ein Anspruch auf einen Parallelbezug von Krankengeld und<br />
Krankentagegeld ist nicht nur im Fall der Arbeitsunfähigkeit<br />
oder für die Dauer einer Wiedereingliederungsmaßnahme der<br />
versicherten Person, sondern auch im Fall der pflegerischen<br />
Versorgung eines erkrankten Kindes gesichert. Nachdem die<br />
Hallesche Krankenversicherung in ihren AVB den Anspruch<br />
des Versicherungsnehmers auf Krankentagegeld auf den Bezug<br />
von Krankengeld abstellt, steht der Versicherer auch im<br />
Fall einer Krankengeldzahlung aufgrund der pflegerischen<br />
Versorgung eines Kindes des Versicherungsnehmers in der<br />
Leistungspflicht.<br />
Erfreulicherweise hat die Hallesche Krankenversicherung<br />
diesen Anspruch des Versicherungsnehmers in ihren AVB<br />
auch explizit benannt und damit eine potenzielle Haftungsfalle<br />
beseitigt.<br />
Gesetzliche Altersrente mit 69?<br />
Alexander Schrehardt<br />
Gesellschafter-Geschäftsführer<br />
AssekuranZoom GbR<br />
»Mit der Einführung des Tarifs Krankengeld.plus<br />
hat die Hallesche Krankenversicherung<br />
nicht nur einen sehr verbraucherfreundlichen<br />
Krankentagegeldtarif<br />
vorgestellt, sondern auch mehrere<br />
potenzielle Haftungsfallen eliminiert.«<br />
Die Deutschen werden immer älter. Ein im Jahr 2020 geborener<br />
männlicher Säugling hat eine Lebenserwartung von<br />
78,6 Jahren. Die statistische Lebenslinie eines im gleichen<br />
Jahr geborenen Mädchens dagegen eine Laufzeit von<br />
83,4 Jahren. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung hatte<br />
der Gesetzgeber mit dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz<br />
die Regelaltersgrenze für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang<br />
1964 mit Wirkung zum 01.01.2008 vom vollendeten<br />
65. auf das vollendete 67. Lebensjahr angehoben. Für die<br />
Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963 gilt eine schrittweise Anhebung<br />
der Regelaltersgrenze. Mit Blick auf die fortschreitende<br />
Überalterung und die zunehmende finanzielle Belastung der<br />
Deutschen Rentenversicherung wird von führenden Experten<br />
aktuell bereits eine weitere Anhebung der Regelaltersgrenze<br />
auf das 69. Lebensjahr diskutiert. Fazit: Die deutschen Arbeitnehmer<br />
werden sich mit einer weiteren Verlängerung ihrer<br />
Lebensarbeitszeit anfreunden müssen.<br />
Leider führten die Änderungen im Sozialgesetzbuch VI<br />
zu keiner Änderung der Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung.<br />
So endet nach § 15 Abs. 1 c)<br />
MB/KT 2009 eine Krankentagegeldversicherung mit dem<br />
Bezug der Altersrente, spätestens aber zum vollendeten<br />
65. Lebensjahr der versicherten Person. Auch der Gesetzgeber<br />
räumt in § 196 Abs. 1 Satz 1 VVG ausdrücklich ein, dass ein<br />
privater Krankenversicherer die Versicherungsdauer der<br />
Krankentagegeldversicherung auf das vollendete 65. Lebensjahr<br />
beschränken darf. Mit Blick auf die aktuell mit dem<br />
vollendeten 67. Lebensjahr gültige Regelaltersgrenze in der<br />
gesetzlichen Rentenversicherung (§ 35 Satz 2 SGB VI) und<br />
vor dem Hintergrund einer als wahrscheinlich einzustufenden<br />
weiteren Erhöhung der Regelaltersgrenze in den nächsten Jahren<br />
muss die Frage nach einer Absicherung des Arbeitsunfähigkeitsrisikos<br />
über das 65. Lebensjahr hinaus gestellt werden.<br />
Sofern die Krankentagegeldversicherung aufgrund tariflicher<br />
Regelung zum vollendeten 65. Lebensjahr der versicherten<br />
Person beendet wird, räumt der Gesetzgeber den<br />
Neuabschluss einer neuen Krankentagegeldversicherung mit<br />
einer maximalen Versicherungsdauer von fünf Jahren ohne<br />
eine erneute Gesundheitsprüfung ein (§ 196 Abs. 1 Satz 2<br />
VVG) ein.<br />
→<br />
expertenReport | <strong>10</strong>-<strong>21</strong><br />
45
LEBENSBEGLEITENDES VORSORGEMODELL<br />
Allerdings werden vermutlich nur wenige Versicherungsnehmer<br />
von der Möglichkeit eines Neuabschlusses Gebrauch<br />
machen, da der Beitrag für die neue Krankentagegeldversiche-<br />
rung dann unter Berücksichtigung der aktuellen Rechnungs-<br />
grundlagen und des aktuellen Eintrittsalters von 65 Jahren<br />
ermittelt wird.<br />
Auch bei der Altersgrenze für die Beendigung der Krankentagegeldversicherung<br />
stellt die Hallesche Krankenversicherung<br />
den Versicherungsnehmer besser als die MB/KT 2009.<br />
In § <strong>10</strong> Abs. 1 der AVB benennt der Versicherer die Altersgrenze<br />
mit dem vollendeten 75. Lebensjahr, sodass auch<br />
eine zu erwartende Erhöhung der Regelaltersgrenze für die<br />
gesetzliche Rentenversicherung und eine damit verbundene<br />
Verlängerung der Lebensarbeitszeit zu keiner Kollision mit<br />
der Krankentagegeldversicherung führt.<br />
Schnittstelle Krankentagegeld-/Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
Immer wieder kommt es für Kunden und Vermittler zu einem<br />
bösen Erwachen, wenn nach langer Arbeitsunfähigkeit und<br />
einem Bezug von Krankentagegeld Leistungen wegen Berufsunfähigkeit<br />
bei einem Lebensversicherer beantragt werden<br />
und dieser seine Leistungspflicht erklärt. Vorbehaltlich einer<br />
vertraglich vereinbarten Karenzzeit erhält der Versicherungsnehmer<br />
in diesem Fall die versicherte Berufsunfähigkeitsrente<br />
rückwirkend ab dem Ersten des Folgemonats nach Eintritt<br />
der Berufsunfähigkeit. Diese Überschneidung der Leistungszahlung<br />
aus einer Krankentagegeld- und einer Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
führt regelmäßig zur Rückforderung von<br />
Krankentagegeld durch den privaten Krankenversicherer.<br />
Nach § 15 Abs. 1 b) MB/KT 2009 endet die private Krankentagegeldversicherung<br />
mit dem Eintritt der Berufsunfähigkeit.<br />
Die meisten privaten Krankenversicherer haben in ihren<br />
AVB geregelt, dass der Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente –<br />
und teilweise einer Erwerbsminderungsrente – der Berufsunfähigkeit<br />
im Sinne der Musterbedingungen gleichsteht.<br />
Vor allem für Kunden mit einer substitutiven Krankentage-<br />
geldversicherung ist eine Rückforderung von Krankentage-<br />
geld aufgrund des Bezugs einer Berufsunfähigkeitsrente<br />
regelmäßig mit finanziellen Nachteilen verbunden. Während<br />
das Krankentagegeld in Höhe des durchschnittlichen Netto-<br />
einkommens zuzüglich der Beiträge für die private Kranken-<br />
und Pflegeversicherung bemessen wird, ist die laufende<br />
Rentenleistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung regelmäßig<br />
deutlich niedriger. Aber auch für Versicherungsnehmer<br />
mit einer flankierenden Krankentagegeldversicherung kommt<br />
eine Rückforderung von Krankentagegeld bei einem Anerkenntnis<br />
der Berufsunfähigkeit durch den Lebensversicherer<br />
zur Unzeit.<br />
Diese für Kunden höchst unangenehme und für Vermittler<br />
im Fall einer mangelhaften Aufklärung haftungsrelevante<br />
Stolperfalle hat die Hallesche Krankenversicherung in ihren<br />
AVB für den Tarif Krankengeld.plus nicht nur entschärft, sondern<br />
vollständig beseitigt. Nachdem der Anspruch auf Krankentagegeld<br />
an den Bezug von Kranken- oder Verletztengeld<br />
geknüpft ist, entfällt ein Rückforderungsanspruch seitens<br />
der Hallesche Krankenversicherung auch bei einem rückwirkenden<br />
Leistungsanerkenntnis des Lebensversicherers. Ein<br />
Parallelbezug von Krankentagegeld und der Berufsunfähigkeitsrente<br />
ist somit bis zum Ende der Krankengeldzahlung<br />
des gesetzlichen Krankenversicherers beziehungsweise der<br />
Zahlung von Verletztengeld durch die gesetzliche Unfallversicherung<br />
möglich.<br />
Sicherlich ist es überflüssig zu erwähnen, dass die Hallesche<br />
Krankenversicherung in § 12 ihrer AVB den Verzicht<br />
auf ihr ordentliches Kündigungsrecht erklärt. Zur Erinnerung:<br />
Nach § 206 Abs. 1 Satz 4 VVG kann der private Krankenversicherer<br />
eine Krankentagegeldversicherung in den ersten<br />
drei Versicherungsjahren mit einer Frist von drei Monaten<br />
kündigen, wenn für die versicherte Person kein gesetzlicher<br />
Anspruch auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers besteht.<br />
Dieses Kündigungsrecht des Versicherers stellt nach<br />
dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.01.2017 (Az. IV<br />
ZR 152/16) weder eine überraschende noch eine den Kunden<br />
unangemessen benachteiligende Vertragsklausel dar.<br />
Hallesche Krankenversicherung & Alte Leipziger<br />
Lebensversicherung – ein leistungsstarkes Team<br />
Vor einem Beratungsgespräch über die Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos<br />
sollte jeder Vermittler einmal die Brille<br />
des Kunden aufsetzen. Es ist unstrittig, dass qualifizierte Tarifleistungen,<br />
transparente Versicherungsbedingungen und eine<br />
optionale Ergänzung des Versicherungsschutzes um weitere<br />
Bausteine wichtige Themen sind.<br />
Die Mehrheit der Kunden wird in dem Wald der kaleidoskopartigen<br />
Tarifvielfalt auf dem deutschen Versicherungs-<br />
46 <strong>10</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport
markt die Orientierung verlieren und ist auf die Unterstützung<br />
professionell beratender Vermittler zwingend angewiesen.<br />
Dennoch sollte sich jeder Vermittler einmal überlegen, mit<br />
welcher Erwartungshaltung ein potenzieller Neukunde in ein<br />
Beratungsgespräch eintritt. Die meisten Kunden werden sich<br />
regelmäßig folgende Fragen stellen:<br />
1. Berät mich der Vermittler neutral oder hat er nur seine<br />
eigene Brieftasche im Blick?<br />
2. Kann und will ich mir den angebotenen Versicherungsschutz<br />
leisten?<br />
3. Löst der Lebensversicherer im Versicherungsfall<br />
das Leistungsversprechen ein, das der Vermittler<br />
mir gegeben hat?<br />
Vor allem die letzte Frage ist von besonderer Bedeutung,<br />
denn im Versicherungsfall schlägt die Stunde der Wahrheit.<br />
Allerdings geht es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
nicht um ein zerstörtes Mobiltelefon oder ein verbeultes Auto.<br />
Nein, bei Eintritt der Berufsunfähigkeit entscheidet die Qualität<br />
der Leistungsbearbeitung durch den Versicherer unter<br />
Umständen über die wirtschaftliche Existenz des Kunden.<br />
Die zwingende Notwendigkeit einer professionellen und<br />
kundenorientierten Bearbeitung zeigt sich aktuell mit den<br />
als Folge der COVID-19-Pandemie steigenden Antragszahlen.<br />
Dabei sind Long-COVID-Fälle die Ausnahme; die meisten<br />
Leistungsanträge werden – mit steigender Tendenz – mit<br />
psychischen Erkrankungen begründet. Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit,<br />
Betriebsschließungen und die daraus resultierenden<br />
Existenzängste, aber auch die soziale Isolation als Folge von<br />
Kontaktbeschränkungen, von Ausgangssperren und einer<br />
monatelangen Tätigkeit im Homeoffice haben ihre Narben in<br />
der deutschen Gesellschaft hinterlassen.<br />
Endlose Warteschleifen bei Anwahl der sogenannten Hotline,<br />
mangelhafte und oftmals inkompetente Auskünfte von<br />
Mitarbeitern des Callcenters und ein fehlender persönlicher<br />
Ansprechpartner tragen in einer derart schwierigen Situation<br />
des Kunden – euphemistisch ausgedrückt – nicht zur Vertrauensbildung<br />
bei.<br />
Als zugelassener Versicherungsberater begleitet der Autor<br />
seit vielen Jahren Leistungsanträge wegen Berufsunfähigkeit.<br />
Die Qualität der Bearbeitung von Leistungsanträgen ist dabei<br />
teilweise sehr unterschiedlich. So wird die Aussage „Die<br />
durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines BU-Leistungsantrags<br />
beträgt bei unserer Gesellschaft 18 Monate“. den<br />
zuständigen Vermittler vor ein Problem stellen. Wer möchte<br />
seinem Kunden eine derartige Botschaft überbringen?<br />
Das Niveau der Bearbeitung von Leistungsanträgen hat<br />
die Alte Leipziger Lebensversicherung sehr hoch aufgelegt.<br />
Bereits im Begleitschreiben beim Versand der Antragsunterlagen,<br />
der innerhalb von zwei Werktagen nach Anzeige des<br />
Versicherungsfalls erfolgt, wird ein/-e persönliche/-r Sachbearbeiter/-in<br />
mit einer telefonischen Durchwahl benannt.<br />
Sofern der/die zuständige Sachbearbeiter/-in einmal nicht<br />
erreichbar ist, wird der Anruf von einer/einem anderen Mitarbeiter/-in<br />
der Leistungsabteilung mit Zugriff auf die elektronische<br />
Kundenakte entgegengenommen.<br />
Im Schulterschluss mit dem Vermittler ...<br />
Mit der Einführung des Tarifs Krankengeld.plus hat die Hallesche<br />
Krankenversicherung nicht nur einen sehr verbraucherfreundlichen<br />
Krankentagegeldtarif vorgestellt, sondern<br />
auch mehrere potenzielle Haftungsfallen eliminiert. Die transparenten<br />
Leistungsvoraussetzungen, ein Leistungsanspruch<br />
auch im Fall der Wiedereingliederung oder im Fall der Notwendigkeit<br />
einer pflegerischen Versorgung eines Kindes, die<br />
Entschärfung der Schnittstelle des KT-BU-Übergangs und<br />
die Erhöhung der Altersgrenze für die Beendigung der Krankentagegeldversicherung<br />
sind hier vorrangig zu benennen.<br />
Aber auch der Blick in das Antragsformular fördert Erfreuliches<br />
zutage. Die Hallesche Krankenversicherung kapriziert<br />
sich auf zwei Antragsfragen. Sofern der Bodymass-Index des<br />
Antragstellers einen Wert zwischen 17 und unter 30 hat und in<br />
den letzten zwei Jahren vor Antragstellung keine Arbeitsunfähigkeit<br />
von zusammenhängend mehr als <strong>21</strong> Tagen bestand<br />
beziehungsweise die zu versichernde Person zum Zeitpunkt<br />
der Antragstellung nicht arbeitsunfähig ist, kann der Vertrag<br />
policiert werden.<br />
Mit dem Tarif Krankengeld.plus können in der gesetzlichen<br />
Krankenversicherung pflicht- und freiwillig versicherte Arbeitnehmer<br />
ihre Versorgungslücke im Fall einer über die Entgeltfortzahlung<br />
des Arbeitgebers hinausreichenden Arbeitsunfähigkeit<br />
schließen. Ein wichtiger Versicherungsschutz, der im<br />
Beratungsgespräch zur Absicherung der Arbeitskraft nicht nur<br />
die Expertise des Vermittlers unterstreicht, sondern auch die<br />
Gesprächsgrundlage für eine weitergehende Vorsorge zur Absicherung<br />
des Berufsunfähigkeitsrisikos bietet.<br />
expertenReport | <strong>10</strong>-<strong>21</strong><br />
47
Konzeptlösungen für die Absicherung der Arbeitskraft<br />
Die NÜRNBERGER Grundfähigkeitsversicherung<br />
Bekanntlich spaltet das Thema Grundfähigkeitsversicherung die Vermittlerschaft in<br />
zwei Lager. Natürlich kann man dem Grundsatz „Never change a running system!“<br />
huldigen: Wir haben doch immer Berufsunfähigkeit versichert und das war auch gut so.<br />
Diese Einstellung ist selbstverständlich zulässig, allerdings verliert der Vermittler in<br />
diesem Fall den einen oder anderen Neukunden oder er „kauft“ sich eine haftungsrechtliche<br />
Stolperfalle ein.<br />
Bild: © Seventyfour – stock.adobe.com<br />
48 <strong>10</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport
LEBENSBEGLEITENDES VORSORGEMODELL<br />
Vor allem Berufsanfänger und die Alleinverdiener in jungen<br />
Familien, aber auch Handwerker mit einer ungünstigen Berufsgruppeneinstufung<br />
können oftmals mit dem verfügbaren<br />
Vorsorgebudget einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz<br />
zur Absicherung der Arbeitskraft nicht einrichten.<br />
Wenn das verfügbare Budget nicht ausreicht, wird oftmals<br />
an den Stellschrauben Rentenhöhe und Versicherungsdauer<br />
gedreht. Im Versicherungsfall kommt dann für den Kunden<br />
das böse Erwachen, wenn der Anspruch auf die versicherte<br />
Rente eben nur bis zum 60. und nicht bis zum 67. Lebensjahr<br />
besteht. Und der Vermittler gerät in Erklärungsnöte: Vielleicht<br />
hätte ja der bedarfsgerechte Versicherungsschutz mit einer<br />
Grundfähigkeitsversicherung abgebildet werden können.<br />
Die COVID-19-Pandemie und die Folgen<br />
Die Pandemie hat ihre Spuren in der deutschen Gesellschaft<br />
hinterlassen. Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, Betriebsschließungen<br />
und damit verbundene Existenzängste, aber auch Ausgangssperren,<br />
Kontaktbeschränkungen und in der Folge der<br />
Verlust von sozialen Kontakten sind nicht ohne Folgen geblieben.<br />
Viele Menschen sind in ein emotionales Stimmungsloch<br />
gefallen, das oftmals in eine Depression überleitet. In seiner<br />
Ausgabe vom 04.05.20<strong>21</strong> berichtet aerzteblatt.de über Studien,<br />
die eine Zunahme der psychischen Probleme infolge der<br />
Pandemie belegen. Eine Entwicklung, die auch an Kindern<br />
und Jugendlichen nicht spurlos vorbeigegangen ist. Zeigten<br />
vor der Pandemie 18 Prozent der Kinder und Jugendlichen in<br />
der Altersgruppe 11 bis 17 Jahre psychische Auffälligkeiten,<br />
so stieg der Anteil der Kinder und Jugendlichen dieser Altersgruppe<br />
mit Hyperaktivität, emotionalen und Verhaltensproblemen<br />
während der Krise auf 31 Prozent an.¹ In vielen Fällen<br />
ist dann eine professionelle Hilfe durch Psychiater und Psychotherapeuten<br />
gefordert.<br />
Schön, dass wir in Deutschland auf eine verlässliche medizinische<br />
Versorgung auf hohem Niveau vertrauen können.<br />
Allerdings kann die regelmäßige psychotherapeutische Sitzung<br />
noch Jahre später eine ganz andere Langzeitwirkung<br />
entfalten und zur Ablehnung des Antrags auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
führen. Nicht wenige Schüler und<br />
Studenten stehen auch wegen Prüfungsangst und einer damit<br />
verbundenen psychischen Überlastung in Behandlung.<br />
Allerdings sind während der Pandemie nicht nur die Fallzahlen<br />
von psychischen Auffälligkeiten und Krankheiten angestiegen,<br />
die Deutschen haben auch beim Hüftgold ordent-<br />
¹ aerzteblatt.de, Psychische Gesundheit von Kindern während der Pandemie<br />
verschlechtert, <strong>10</strong>.07.2020.<br />
² Frankfurter Allgemeine Zeitung, Viele Deutsche haben während der Pandemie<br />
zugenommen, 02.06.20<strong>21</strong>.<br />
lich zugelegt. Ausgangsbeschränkungen, Bewegungsmangel<br />
und sicherlich auch der regelmäßige Griff zur Frustschokolade<br />
haben dazu geführt, dass 40 Prozent der Bundesbürger zugenommen<br />
haben: im Durchschnitt 5,6 Kilogramm.² Sofern der<br />
Bodymass-Index schon vorher am Höchstwert gescheuert hat,<br />
können zusätzliche fünf Kilo bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
zu vertraglichen Erschwernissen oder<br />
auch zur Ablehnung durch den Versicherer führen.<br />
Versicherungsschutz mit Weitblick<br />
Während in der Vergangenheit ein Versicherungsvertrag zur<br />
Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos erst bei Eintritt in<br />
das Erwerbsleben oder noch später abgeschlossen wurde,<br />
gilt es heute umzudenken. Nicht nur psychische Probleme<br />
oder ein Morbus Pirelli können die Einrichtung eines Vorsorgevertrags<br />
erschweren, auch allergische Erkrankungen<br />
oder eine Skoliose der Wirbelsäule oder die regelmäßige<br />
Einnahme von Medikamenten können einer glatten Antragsannahme<br />
entgegenstehen. Mit der frühzeitigen Einrichtung<br />
eines qualifizierten und später ausbaubaren Versicherungsschutzes<br />
im Kindesalter können gesundheitliche Klippen und<br />
Untiefen in den meisten Fällen elegant umsegelt werden.<br />
Auch hier kann die Grundfähigkeitsversicherung nicht nur<br />
einen hochwertigen Versicherungsschutz, sondern auch den<br />
Steigbügel für die Berufsunfähigkeitsversicherung bieten.<br />
Aufgrund des hohen Niveaus der Grundfähigkeitsversicherung<br />
der NÜRNBERGER wurden die Neuerungen der<br />
Tarifgeneration 20<strong>21</strong> mit Spannung erwartet. Die seitens der<br />
Vermittler erwünschte BU-Wechseloption ist nunmehr im Angebot.<br />
Sofern für Kinder im Alter von 5 bis 14 Jahren eine<br />
Grundfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird, ist die<br />
BU-Wechseloption obligatorisch im Versicherungsschutz enthalten.<br />
Auch für Antragsteller zwischen Eintrittsalter 15 Jahre<br />
und maximal 22 Jahre ist die BU-Wechseloption automatisch<br />
Vertragsbestandteil, wenn sie nicht vor Vertragsabschluss<br />
aktiv abgewählt wird. Auf die Beitragshöhe hat die Abwahl<br />
der BU-Wechseloption keine Auswirkung. Es entfällt jedoch<br />
dadurch die Gesundheitsfrage nach psychischen Vorerkrankungen.<br />
Sofern diese Option im Vertrag enthalten ist, kann<br />
die versicherte Person frühestens nach Ablauf der ersten fünf<br />
Versicherungsjahre, spätestens aber bis zum vollendeten<br />
27. Lebensjahr ohne erneute Risikoprüfung aus der Grundfähigkeits-<br />
in eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer<br />
maximalen Monatsrente in Höhe von 1.500 Euro wechseln.<br />
Die Ausübung des Optionsrechts ist dabei anlassgebunden,<br />
das heißt, die versicherte Person muss nach erfolgreichem<br />
Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums eine<br />
berufliche Tätigkeit, die in einem Bezug zu ihrer Ausbildung<br />
steht, aufnehmen.<br />
→<br />
expertenReport | <strong>10</strong>-<strong>21</strong><br />
49
LEBENSBEGLEITENDES VORSORGEMODELL<br />
»Mit der Überarbeitung der Grundfähigkeitsversicherung hat die NÜRNBERGER ihren<br />
Tarif nicht nur weiter aufgewertet, sondern Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherung<br />
über die BU-Wechseloption zusammengeführt.«<br />
Allerdings kann der Optionsjoker nicht nur bei erstmaliger<br />
Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit, sondern auch mit<br />
dem erfolgreichen Abschluss einer Meisterprüfung oder nach<br />
einer qualifizierenden Weiterbildungsmaßnahme zum Fachwirt<br />
oder Techniker gezogen werden.<br />
Vor allem für Berufsanfänger halten die AVB der NÜRN-<br />
BERGER noch ein Sahneschnittchen bereit, denn die Höhe<br />
der Berufsunfähigkeitsrente muss nicht zwingend der bislang<br />
versicherten Grundfähigkeitsrente entsprechen. So kann mit<br />
der Aufnahme der beruflichen Tätigkeit nicht nur der Tarif gewechselt,<br />
sondern der Versicherungsschutz gleichzeitig um<br />
bis zu 50 Prozent ohne erneute Risikoprüfung bis auf maximal<br />
1.500 Euro/Monat erhöht werden. Selbstverständlich kann die<br />
dann versicherte BU-Rente mit dynamischen Anpassungen<br />
weiter ausgebaut werden.<br />
Vom hierarchischen zum modularen Tarifkonzept<br />
Während die NÜRNBERGER beim Tarifrelaunch 2018 auf<br />
ein hierarchisches Konzept mit den Tarifstufen Comfort und<br />
Premium gesetzt hatte, bietet der Versicherer nunmehr eine<br />
modular aufgebaute Vorsorgelösung an. So kann der Kompakt-Schutz,<br />
der bereits eine Absicherung von 17 Grundfähigkeiten<br />
enthält, nach Bedarf um die Zusatzbausteine Mobilität,<br />
Büro, Körperliche Arbeit, Arbeitsunfähigkeit, Psyche, Pflege,<br />
Dread Disease und Berufsfahrer ergänzt werden.<br />
Allerdings kann der Versicherungsschutz auch in den<br />
ersten fünf Versicherungsjahren (vor Vollendung des 40. Lebensjahres<br />
der VP) um die Zusatzbausteine Mobilität, Büro,<br />
Körperliche Arbeit, Arbeitsunfähigkeit und/oder Pflege ohne<br />
eine erneute Risikoprüfung erweitert werden. Mit dieser Upgrade-Option<br />
sichert sich die NÜRNBERGER ein wichtiges<br />
und kundenfreundliches Alleinstellungsmerkmal.<br />
Vor allem die Absicherung des Zusatzbausteins Mobilität<br />
ist mit Nachdruck anzuraten, da hier nicht nur die wichtigste<br />
Grundfähigkeit Autofahren, sondern auch die versicherten<br />
Risiken Motorradfahren, Fahren von Land- und Forstmaschinen,<br />
Radfahren und Nutzung des öffentlichen Personennahund<br />
-fernverkehrs beinhaltet sind.<br />
Mit den optionalen Zusatzbausteinen Büro, körperliche<br />
Arbeit und Berufsfahrer kann der Versicherungsschutz aus<br />
der Grundfähigkeitsversicherung an ausgewählte Berufsgruppen<br />
adressiert werden. Vor allem für die über 23 Millionen<br />
Inhaber einer Fahrerlaubnis Lkw oder Bus stellt eine Grundfähigkeitsversicherung<br />
eine interessante Alternative zur<br />
Berufsunfähigkeitsversicherung dar.<br />
Die wichtigste versicherte Grundfähigkeit<br />
Die wichtigste versicherte Grundfähigkeit ist unstrittig der<br />
Verlust der Fahrerlaubnis Pkw, wird doch mit der Absicherung<br />
dieses Risikos die Eingangsschwelle zu einem leistungspflichtigen<br />
Versicherungsfall deutlich niedriger aufgelegt,<br />
was am Beispiel der Grundfähigkeit Sehen belegt werden soll.<br />
Nach den Versicherungsbedingungen qualifizierter Tarife,<br />
und diese Leistungsvoraussetzungen finden sich auch<br />
im Bedingungswerk der NÜRNBERGER, begründet sich ein<br />
Verlust der Grundfähigkeit Sehen sowohl mit einer hochgradigen<br />
Sehbehinderung, das heißt einer verbleibenden Sehkraft<br />
von 5 Prozent auf dem leistungsfähigeren Auge, oder<br />
mit einer Einschränkung des Gesichtsfelds auf 15 Grad bezogen<br />
auf das bessere Auge (Gesamtgesichtsfeld gemessen<br />
in allen Richtungen maximal 30 Grad). Allerdings hätte die<br />
versicherte Person zu diesem Zeitpunkt schon lange keine<br />
Fahrerlaubnis mehr, fordert der Gesetzgeber doch für die<br />
Erteilung einer Fahrerlaubnis eine Sehkraft von mindestens<br />
70 Prozent. Nur in einem fachärztlich begründeten Ausnahmefall<br />
kann davon abgewichen und eine Fahrerlaubnis auch<br />
bei einer Sehkraft von 50 Prozent erteilt werden.<br />
Allerdings sollte der Vermittler die Versicherungsbedingungen<br />
sehr genau prüfen. Wird beispielsweise ein Kind<br />
oder ein Jugendlicher versichert, so gilt der Grundsatz „Man<br />
kann nichts verlieren, was man nicht vorher erworben hat“.<br />
Es ist also mit Blick auf diese Zielgruppe zwingend erforderlich,<br />
dass auch eine Nichterteilung der Fahrerlaubnis Pkw<br />
aus medizinischen Gründen einen leistungspflichtigen Versicherungsfall<br />
begründet. Ein weiterer Punkt ist, dass in vielen<br />
Versicherungsbedingungen ein Verlust der Fahrerlaubnis<br />
auf die Fahrerlaubnisklasse B abstellt. Ältere Versicherungsnehmer<br />
haben aber vielleicht noch die Erlaubnisklasse 3 in<br />
ihrem Führerschein eingetragen, sodass auch ein Verlust dieser<br />
Fahrerlaubnisklasse dem Versicherungsschutz unterstellt<br />
werden muss. An dieser Stelle bleibt festzuhalten, dass alle<br />
diese Punkte korrekt in den AVB der NÜRNBERGER geregelt<br />
werden und der Versicherer die Risikoabsicherung noch um<br />
das Ein- und Aussteigen aus dem Pkw ergänzt hat.<br />
50 <strong>10</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport
Transparente Leistungsauslöser und<br />
verpflichtende Hilfsmittel<br />
Bereits mit der letzten Tarifversion konnte die NÜRNBERGER<br />
mit der Transparenz der Leistungsauslöser, aber auch mit<br />
den verpflichtenden Hilfsmitteln punkten. Auch in den AVB<br />
der Tarifversion 20<strong>21</strong> sind die Leistungsvoraussetzungen<br />
eindeutig und – wie von der laufenden Rechtsprechung<br />
gefordert – für einen durchschnittlichen Verbraucher verständlich<br />
formuliert. Auch bezüglich der Beschränkung der<br />
verpflichtend einzusetzenden Hilfsmittel, zum Beispiel bei<br />
Prüfung des Verlustes einer motorischen Grundfähigkeit, ist<br />
sich der Versicherer treu geblieben. So muss die versicherte<br />
Person beispielsweise bei einer Prüfung der Grundfähigkeiten<br />
Gehen und Treppensteigen nur körpernahe Hilfsmittel<br />
(zum Beispiel Stützbandagen, Orthesen, Prothesen) verwenden,<br />
während der Einsatz von mitzuführenden Hilfsmitteln<br />
wie zum Beispiel Unterarm- oder Achselgehstützen, Rollatoren<br />
und Gehwägen explizit ausgeschlossen wird. Ein wünschenswerter<br />
Standard, der leider von vielen Anbietern bislang<br />
nicht umgesetzt wurde. Überflüssig zu erwähnen, dass<br />
in den AVB der NÜRNBERGER weder die Verpflichtung zu<br />
operativen Eingriffen noch mehrstufige Leistungsvoraussetzungen<br />
zu finden sind.<br />
Erweiterung des Katalogs versicherbarer<br />
Risiken<br />
Mit der Überarbeitung des Tarifs hat die NÜRNBERGER einige<br />
zusätzliche Grundfähigkeiten – zum Beispiel Ziehen und<br />
Schieben, Bildschirmarbeit, Radfahren – in den Katalog der<br />
versicherbaren Risiken aufgenommen. Neu hinzugekommen<br />
ist auch eine optionale Absicherung des Arbeitsunfähigkeitsrisikos.<br />
Hier fällt sehr positiv auf, dass die NÜRNBERGER<br />
bei den Voraussetzungen für eine Leistungspflicht im Fall<br />
der Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person eine Anleihe<br />
bei den AVB für die BU-Versicherung gemacht hat. Bereits<br />
nach einer dreimonatigen Arbeitsunfähigkeit besteht ein<br />
Leistungsanspruch, sofern der behandelnde Facharzt eine<br />
fortbestehende Arbeitsunfähigkeit für mindestens drei weitere<br />
Monate testiert. Mit der Erweiterung der Leistungspflicht<br />
auch auf die Dauer einer Wiedereingliederungsmaßnahme<br />
nach langer Krankheit sichert der Versicherer ein hohes Maß<br />
an Praxisnähe. Die auf 24 Monate begrenzte maximale Leistungsdauer<br />
im Versicherungsfall beziehungsweise während<br />
der Vertragslaufzeit ist für eine Grundfähigkeitsversicherung –<br />
auch mit Blick auf das gegenüber der BU-Versicherung niedrigere<br />
Prämienniveau – ausreichend dimensioniert. Wichtig<br />
ist auch, dass die NÜRNBERGER – wiederum im Gleichklang<br />
mit den AVB für die BU-Versicherung – für den Fall einer leis-<br />
Alexander Schrehardt, Gesellschafter-Geschäftsführer,<br />
AssekuranZoom GbR<br />
tungspflichtigen Arbeitsunfähigkeit eine eigenständige Tarifleistung<br />
(Arbeitsunfähigkeitsrente) ausweist, sodass eine<br />
Kollision mit der Krankentagegeldversicherung vermieden<br />
werden kann.<br />
Für die Kundenberatung von Vorteil ist der Zusatzbaustein<br />
Dread Disease, der eine optionale Absicherung von<br />
55 schweren Krankheiten mit der Ernstfallschutz-Zusatzversicherung<br />
beinhaltet. Mit dem Einschluss des Zusatzbausteins<br />
Pflege kann der Versicherungsschutz weiter aufgewertet<br />
werden. Dieser garantiert bei Pflegebedürftigkeit<br />
eine zusätzliche lebenslange Rente in Höhe der versicherten<br />
Grundfähigkeitsrente oder die Option auf Abschluss einer<br />
Anschluss‐Pflegerenten‐Versicherung.<br />
Fazit<br />
Mit der Überarbeitung der Grundfähigkeitsversicherung hat<br />
die NÜRNBERGER ihren Tarif nicht nur weiter aufgewertet,<br />
sondern die Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherung<br />
über die BU-Wechseloption zusammengeführt. Die<br />
Forderung nach einer lebensbegleitenden Absicherung der<br />
Arbeitskraft wurde mit diesem strategischen Schritt erfolgreich<br />
umgesetzt. Mit der auf das Kindesalter vorgezogenen<br />
Einrichtung einer Grundfähigkeitsversicherung kann nicht<br />
nur ein qualifizierter Versicherungsschutz sichergestellt,<br />
sondern auch die Türe zur Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
geöffnet werden. Die defizitäre Situation der Deutschen Rentenversicherung,<br />
die nur mit einem finanziellen Dauertropf<br />
aus dem Bundeshaushalt am Leben erhalten werden kann,<br />
verdeutlicht, dass eine eigenverantwortliche Vorsorgeinitiative<br />
im Jahr 20<strong>21</strong> kein Kann, sondern vielmehr ein Muss im<br />
Interesse der persönlichen Existenzsicherung ist. Die hierfür<br />
erforderlichen Vorsorgeinstrumente hat die NÜRNBERGER<br />
in sehr qualifizierter Form vorgelegt.<br />
expertenReport | <strong>10</strong>-<strong>21</strong><br />
51
Der BU-Schutz der NÜRNBERGER<br />
Nachversicherungen auf<br />
hohem Niveau<br />
Im Rahmen des Tariflaunchs hatte die NÜRNBERGER Lebensversicherung eine Überarbeitung<br />
der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung mit den Tarifen SBU<br />
Comfort und SBU Premium angekündigt. Insbesondere ließ der Premiumtarif eines<br />
führenden Anbieters von Vorsorgelösungen zur Arbeitskraftabsicherung keine epochalen<br />
Neuerungen erwarten: Vor allem bei BU-Premiumprodukten passt oft kein Blatt Papier<br />
zwischen die Tarifleistungen professionell agierender Topversicherer. Die neuen Versicherungsbedingungen<br />
der NÜRNBERGER sollten den Autor eines Besseren belehren.<br />
Eine Tarifvorstellung von Alexander Schrehardt<br />
Nichts ist so beständig wie der Wandel<br />
Schon Heraklit von Ephesos, griechischer Philosoph des<br />
fünften vorchristlichen Jahrhunderts, hatte es auf den Punkt<br />
gebracht: Nichts ist so beständig wie der Wandel. Im Laufe<br />
eines Lebens werden die einzelnen Lebensphasen mit wichtigen<br />
Ereignissen akzentuiert. Der Abschluss der Berufsausbildung<br />
und der Eintritt in das Berufsleben, die Heirat oder<br />
auch die Geburt eines Kindes und die Übernahme von Verantwortung<br />
für einen neuen Erdenbürger. Diese wichtigen<br />
Lebensstationen machen in den meisten Fällen auch eine Anpassung<br />
des Versicherungsschutzes an die neuen familiären<br />
oder beruflichen Rahmenbedingungen erforderlich.<br />
Mit dem Tarifrelaunch der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
hat die NÜRNBERGER ein neues Kapitel<br />
zum Thema Lebensbegleitendes Vorsorgemodell zur Absicherung<br />
der Arbeitskraft geschrieben. Die Lektüre der AVB<br />
lohnt in jedem Fall, sichern doch die neuen Vertragsgrundlagen<br />
nicht nur Kunden, sondern auch Vermittlern wertvolle<br />
Vorteile für eine lebensbegleitende und bedarfsorientierte<br />
Absicherung des Risikos der Berufsunfähigkeit.<br />
Lenken wir somit im ersten Schritt nicht den Blick auf die<br />
Tarifleistungen, sondern auf die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten<br />
nach Versicherungsbeginn.<br />
Ereignis(un)abhängige Nachversicherungsoptionen<br />
ohne Gesundheitsprüfung<br />
Ereignisabhängige Nachversicherungsoptionen ohne Gesundheitsprüfung<br />
finden sich regelmäßig in den Versicherungsbedingungen<br />
für Berufsunfähigkeitsversicherungen.<br />
Allerdings sollte der Vermittler nicht nur die Ereignisse, die dem<br />
Versicherungsnehmer das Einlösen eines Nachversicherungsjokers<br />
ermöglichen, sondern auch folgende Details prüfen:<br />
▶ das Höchstalter der versicherten Person,<br />
▶ die Frist für die Einlösung des Nachversicherungsjokers,<br />
▶ die zulässige Erhöhung des Versicherungsschutzes im<br />
Rahmen der Nachversicherung,<br />
▶ die zulässige Anzahl der möglichen Nachversicherungen.<br />
Die Versicherungsbedingungen umfassen eine Vielzahl<br />
von Ereignissen, die den Versicherungsnehmer zur Einlösung<br />
von ereignisabhängigen Nachversicherungsoptionen<br />
berechtigen. Bereits mit Erreichen der Volljährigkeit können<br />
beispielsweise Schüler und Auszubildende ihren Versicherungsschutz<br />
erstmals ohne eine Gesundheitsprüfung um bis<br />
zu 50 Prozent bezogen auf die bislang versicherte BU-Rente<br />
erhöhen.<br />
52 <strong>10</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport
LEBENSBEGLEITENDES VORSORGEMODELL<br />
Nach Abschluss der Berufsausbildung oder eines Studiums<br />
und dem Eintritt in das Berufsleben bietet die Berufseinsteigergarantie<br />
bereits die nächste Möglichkeit für eine<br />
bedarfsgerechte Anhebung des Versicherungsschutzes um<br />
maximal <strong>10</strong>0 Prozent der zuletzt vereinbarten Rente. Nachdem<br />
diese Option bis vor Vollendung des 50. Lebensjahres<br />
der versicherten Person eingelöst werden kann, profitieren<br />
vor allem Arbeitnehmer, die auf einen bereits erlernten Beruf<br />
beispielsweise ein Studium für eine weiterführende Qualifikation<br />
aufsatteln, von diesem Optionsjoker.<br />
Aber auch eine Heirat, eine Ehescheidung oder die Auflösung<br />
einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, der Tod des<br />
Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners sowie die<br />
Geburt oder Adoption eines Kindes berechtigen zu einer Erhöhung<br />
des Versicherungsschutzes.<br />
Ferner räumt die NÜRNBERGER eine Erhöhung des Versicherungsschutzes<br />
um bis zu 50 Prozent ohne erneute Gesundheitsprüfung<br />
bei diesen und weiteren Anlässen ein:<br />
▶ bei einer Existenzgründung in den ersten<br />
zehn Versicherungsjahren,<br />
▶ bei Abschluss einer akademischen (zum Beispiel<br />
Facharztprüfung oder Masterstudium) sowie einer<br />
beruflichen Weiter- beziehungsweise Höherqualifikation<br />
(zum Beispiel Techniker- oder Meisterprüfung),<br />
▶ einer Einkommenssteigerung um mindestens<br />
250 Euro/Monat,<br />
▶ der Finanzierung einer Wohn- oder Gewerbeimmobilie.<br />
Zusätzlich zu ereignisabhängigen Nachversicherungsoptionen<br />
gewährt die NÜRNBERGER dem Versicherungsnehmer<br />
in den ersten fünf Versicherungsjahren einmalig<br />
das Recht einer Erhöhung seines Versicherungsschutzes<br />
um maximal 50 Prozent der zuletzt geltenden Monatsrente.<br />
Ein Optionsrecht, das beispielsweise von Arbeitnehmern mit<br />
einem zeitlich befristetes Arbeitsvertrag bei Übernahme in<br />
ein zeitliches unbefristetes Arbeitsverhältnis oder auch von<br />
Freiberuflern und Selbstständigen nach einer Etablierung<br />
ihres Unternehmens im Markt und einer Stabilisierung ihrer<br />
laufenden Einkünfte genutzt werden kann.<br />
Für ereignis(un)abhängige Nachversicherungen sind nur<br />
wenige Voraussetzungen zu beachten:<br />
▶ Ereignisabhängige Nachversicherungen müssen innerhalb<br />
von zwölf Monaten nach Eintritt des jeweiligen<br />
Ereignisses (bei Geburt eines Kindes innerhalb von<br />
zwölf Monaten ab dem Ende der für dieses Kind genommenen<br />
Elternzeit) und vor Vollendung des 50. Lebensjahres<br />
der versicherten Person beantragt werden.<br />
▶ Eine ereignisunabhängige Nachversicherung muss<br />
vor Vollendung des 40. Lebensjahres der versicherten<br />
Person beantragt werden.<br />
▶ Es darf nicht gleichzeitig ein Wechsel der Überschussverwendung<br />
und ein Abzug vom Beitrag auf Bonusrente<br />
vorgenommen werden.<br />
▶ Die versicherte BU-Rente kann auf maximal 3.000 Euro/<br />
Monat erhöht werden.<br />
▶ Zum Zeitpunkt der Nachversicherung darf die versicherte<br />
Person weder arbeitsunfähig, berufsunfähig noch pflegebedürftig<br />
sein und keine Leistungen wegen teilweiser<br />
oder voller Erwerbsminderung beantragt haben.<br />
Die Karrieregarantie: Der Zielkorridor für die<br />
Absicherung von 6.000 Euro BU-Rente<br />
Wenn ein Arbeitnehmer die steile Karriereleiter erklimmt,<br />
dann kann der Versicherungsschutz schon einmal weit hinter<br />
dem Versorgungsbedarf zurückfallen. Für Arbeitnehmer in<br />
Führungspositionen oder mit besonderen Fachkenntnissen,<br />
einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und einem entsprechend<br />
hohen Einkommen halten die Versicherungsbedingungen<br />
der NÜRNBERGER einen besonderen Nachversicherungsjoker<br />
bereit.<br />
Sofern das Berufsunfähigkeitsrisiko der versicherten<br />
Person bereits mit einer monatlichen Rentenleistung von<br />
mindestens 3.000 Euro abgesichert ist und sich das regelmäßige<br />
monatliche Bruttogehalt um mindestens 5 Prozent<br />
bezogen auf den Vormonat erhöht, kann die versicherte Berufsunfähigkeitsrente<br />
im Verhältnis zur Gehaltssteigerung auf<br />
maximal 6.000 Euro/Monat ohne eine erneute Risikoprüfung<br />
erhöht werden. Einzig und allein die Angemessenheitsrichtlinien<br />
müssen für die Absicherung beachtet werden, das heißt:<br />
Die monatliche BU-Rente darf nach der Erhöhung 70 Prozent<br />
des durchschnittlichen Bruttoeinkommens nicht übersteigen.<br />
Die allgemeinen Voraussetzungen für das Einlösen der<br />
Karrieregarantie sind schlank und transparent:<br />
▶ Die Karrieregarantie muss vor Vollendung des 50. Lebensjahres<br />
der versicherten Person eingelöst werden.<br />
▶ Es darf nicht gleichzeitig ein Wechsel der Überschussverwendung<br />
und ein Abzug vom Beitrag auf Bonusrente<br />
vorgenommen werden.<br />
▶ Zum Zeitpunkt der Nachversicherung darf die versicherte<br />
Person weder arbeitsunfähig, berufsunfähig noch pflegebedürftig<br />
sein und keine Leistungen wegen teilweiser<br />
oder voller Erwerbsminderung beantragt haben.<br />
→<br />
expertenReport | <strong>10</strong>-<strong>21</strong><br />
53
LEBENSBEGLEITENDES VORSORGEMODELL<br />
»Mit ihrer Karrieregarantie sichert die NÜRNBERGER Arbeitnehmer-VIP-Kunden einen<br />
Ausbau der Absicherung ihres Berufsunfähigkeitsrisikos auf eine monatliche Rentenleistung<br />
von bis zu 6.000 Euro ohne erneute Gesundheitsprüfung.«<br />
Kommt sie oder kommt sie nicht?<br />
Die Erhöhung der Regelaltersgrenze<br />
In den letzten Monaten hat die Politik zum Thema gesetzliche<br />
Rentenversicherung einen Eiertanz aufgeführt. Die Anwärter<br />
auf das dritthöchste Amt in Deutschland mussten sich auch<br />
zur desaströsen Situation der deutschen Rentenversicherung,<br />
deren Überleben nur am finanziellen Dauertropf aus dem<br />
Bundeshaushalt gesichert werden kann, erklären. Eine Erhöhung<br />
der Regelaltersgrenze auf das 69. Lebensjahr wurde<br />
von den Bewerbern um das Kanzleramt ebenso vehement<br />
verneint wie eine Anhebung des Beitragssatzes. Und zum<br />
Renteneingangssatz wurde allseits ein mantraartiges Glaubensbekenntnis<br />
abgegeben …<br />
Die 48 Prozent seien unantastbar. Während ein Kandidat<br />
auf einen Konjunkturboom, eine hohe Vollbeschäftigung und<br />
in der Folge sprudelnde Sozialversicherungsbeiträge setzte,<br />
wurde von anderer Seite für eine verpflichtende Aufnahme<br />
von Freiberuflern und Selbstständigen als Beitragszahler in<br />
die gesetzliche Rentenversicherung plädiert. Die Tatsache,<br />
dass auch diese Mitglieder irgendwann ihren Leistungsanspruch<br />
gegenüber dem Sozialversicherungsträger einfordern<br />
werden, wurde vermutlich nur übersehen.<br />
Die demografische Entwicklung in Deutschland wird ein<br />
Drehen der Stellschrauben auf der Einnahmeseite der sozialen<br />
Sicherungssysteme erfordern. Mit Blick auf eine weiter<br />
steigende Lebenserwartung wird eine stufenweise Erhöhung<br />
der Regelaltersgrenze ein unumgänglicher Schritt zur Sicherung<br />
der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland<br />
sein. Allerdings hat eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit<br />
auch Auswirkungen auf den privaten Versicherungsschutz.<br />
Das bedeutet: Für die Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
muss eine längere Versicherungsdauer vereinbart werden. In<br />
den AVB von Premiumtarifen findet sich zumeist eine Verlängerungsoption,<br />
die dem Versicherungsnehmer im Fall einer<br />
Erhöhung der Regelaltersgrenze das Recht auf eine Verlängerung<br />
der Versicherungsdauer ohne erneute Gesundheitsprüfung<br />
einräumt. Allerdings sind die Voraussetzungen für<br />
das Einlösen der Verlängerungsoption kritisch zu prüfen.<br />
Nach den Versicherungsbedingungen der NÜRNBERGER<br />
kann die Verlängerungsoption eingelöst werden, wenn für<br />
den ursprünglichen Vertrag mindestens eine Versicherungsdauer<br />
bis zum vollendeten 60. Lebensjahr der versicherten<br />
Person vereinbart wurde.<br />
Zum Zeitpunkt der Verlängerung der Versicherungsdauer<br />
darf kein leistungspflichtiger Versicherungsfall anhängig oder<br />
ein Antrag auf Leistungen wegen Erwerbsminderung gestellt<br />
worden sein. Der Antrag auf eine Verlängerung der Versicherungsdauer<br />
aufgrund einer Erhöhung der Regelaltersgrenze<br />
muss spätestens 15 Jahre vor dem neuen Ablauftermin, das<br />
heißt im Fall einer Erhöhung der Regelaltersgrenze auf das<br />
69. Lebensjahr spätestens bis zum 54. Lebensjahr der versicherten<br />
Person gestellt werden.<br />
Vorsorgeberatung zur Absicherung der<br />
Arbeitskraft anno 20<strong>21</strong><br />
Unsere Arbeitswelt ist kurzlebiger geworden und oftmals<br />
werden Entscheidungen über berufliche Veränderungen<br />
sehr kurzfristig getroffen. Während Arbeitnehmer der Generation<br />
der Großeltern junger Arbeitnehmer regelmäßig für die<br />
Dauer ihres ganzen Arbeitslebens bei einem Arbeitgeber tätig<br />
waren, diktiert heute die Unternehmens- und Personalpolitik<br />
vieler Unternehmen das Erfordernis einer möglichst hohen<br />
Flexibilität der Arbeitnehmer.<br />
Die kurzfristige Schließung von Filialen und Niederlassungen,<br />
die Verlegung von Produktionsstätten ins Ausland und<br />
eine fortschreitende Implementierung von digitalisierten Prozessen<br />
in Unternehmensabläufe bieten engagierten Arbeitnehmern<br />
berufliche Aufstiegschancen, fordern aber auch ein<br />
hohes Maß an Anpassungsfähigkeit. Auch für die Abbildung<br />
des Versicherungsschutzes aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
gilt die Forderung nach einem Höchstmaß an<br />
Flexibilität. Mit der Überarbeitung ihres Tarifkonzepts eröffnet<br />
die NÜRNBERGER ein weites Feld der Freizügigkeit beim<br />
Ausbau des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung<br />
nach Versicherungsbeginn. Ein Angebot, von<br />
dem Kunden und Vermittler gleichermaßen profitieren.<br />
54 <strong>10</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport
Montag<br />
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BLICKPUNKT ALTERSVORSORGE<br />
Frauen müssen eigene<br />
Wege gehen<br />
Immer mehr Frauen sind berufstätig und verfügen über ein eigenes Einkommen.<br />
Das Statistische Bundesamt benennt für Frauen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren<br />
eine Erwerbstätigenquote von 71,9 Prozent im Jahr 2020. Das bedeutet einen Anstieg<br />
von etwas über 14 Prozent seit Beginn der 2000er-Jahre (zum Vergleich 57,7 Prozent in<br />
2000).¹ Positiv ist, dass damit mehr Frauen mit einer gesetzlichen Rentenversicherung<br />
für das Alter vorsorgen. Negativ ist, dass eine durchschnittliche monatliche Rente<br />
von 764 Euro nicht für eine auskömmliche Finanzierung des dritten Lebensabschnittes<br />
ausreichen kann.<br />
Das Dilemma der Rentenlücke<br />
Eine Auswertung der Daten von 1,5 Millionen Kunden der<br />
Swiss-Life-Beratungsunternehmen Swiss Life Select, tecis,<br />
HORBACH und ProVentus bestätigte schon für die letzten<br />
elf Jahre, dass sich zu viele Frauen bei ihrer Altersvorsorge in<br />
Sicherheit wiegen und selbst zu wenig in die Eigenvorsorge<br />
investieren.<br />
Eine Studie von Swiss Life Deutschland, durchgeführt<br />
von YouGov, zeigt außerdem auf: 85 Prozent der befragten<br />
Frauen denken, dass der Gender Pension Gap bei unter<br />
40 Prozent liegt. Ein gutes Drittel der Frauen stuft die Rentenlücke<br />
sogar bei höchstens 20 Prozent ein. Tatsächlich beziehen<br />
Frauen aber aus den drei Säulen der Alterssicherung<br />
ein durchschnittlich um 46 Prozent niedrigeres Alterssicherungseinkommen<br />
als vergleichsweise Männer. Schwierigere<br />
Arbeitsmarkt- und -platzkonstellationen verstärken den Pension<br />
Gap zusätzlich. Frauen beziehen meist niedrigere Gehälter,<br />
arbeiten auch in schlechter bezahlten Branchen und Berufen<br />
als Männer und sind seltener in Chefetagen anzutreffen.<br />
Obwohl etwas mehr als die Hälfte der Befragten glaubt,<br />
etwas über 150 Euro monatlich sparen zu müssen, um im<br />
Alter den gewohnten Lebensstandard halten zu können, kümmern<br />
sich Frauen zu wenig um ihre Altersvorsorge. Verschärft<br />
wird dies außerdem durch die Folgen der Corona-Pandemie.<br />
Frauen mussten die tägliche Arbeitszeit im Job zugunsten der<br />
Kinderbetreuung „at home“ reduzieren.<br />
Werden die Arbeitszeitreduzierungen nach Ende der akuten<br />
Krise vom Arbeitgeber nicht zurückgenommen, sinkt das<br />
Einkommen und damit die Rente dauerhaft. Private Altersvorsorgelösungen<br />
– auch mit schmalem Budget – rücken damit<br />
noch mehr in den Fokus.<br />
¹ https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Erwerbstaetigkeit/Tabellen/erwerbstaetigenquoten-gebietsstand-geschlecht-altergruppe-mikrozensus.html<br />
56 <strong>10</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport
Bild: © Nomad_Soul – stock.adobe.com<br />
Aber: Frauen sorgen früher vor<br />
Obwohl Frauen noch zu selten für später vorsorgen, beginnen<br />
viele mittlerweile im Alter von 30,9 Jahren damit. Zum Vergleich:<br />
Das Durchschnittsalter der Kundinnen bei Swiss Life<br />
lag im Jahr 20<strong>10</strong> beim Abschluss eines Altersvorsorgeproduktes<br />
noch bei 33,9 Jahren.<br />
Bei dieser Entwicklung sind Bildung und der berufliche<br />
Background ausschlaggebend. Frauen mit einem Universitäts-<br />
oder Fachhochschulabschluss oder auch Frauen mit<br />
Führungsverantwortung investieren mehr und insbesondere<br />
auch sehr bewusst und nachhaltig in ihre Zukunft. Ökologische,<br />
soziale und verantwortungsvolle Aspekte spielen nicht<br />
nur bei dem persönlichen Lebensstil, sondern auch bei der<br />
Altersvorsorge und Kapitalanlage für diese Altersgruppe eine<br />
immer wichtigere Rolle.<br />
Nachhaltige und flexible Vorsorge<br />
Swiss Life Investo Green, die nachhaltige Vorsorgelösung,<br />
wurde als Junge-Leute-Versicherung konzipiert und bietet<br />
exakt für dieses Vorsorgeverhalten alle ausschlaggebenden<br />
Komponenten. Der Start ist mit sehr überschaubaren monatlichen<br />
Beiträgen, zum Beispiel schon ab 25 Euro, möglich.<br />
Und später können umfangreiche Erhöhungs- und Zuzahlungsmöglichkeiten<br />
genutzt werden.<br />
Der Swiss Life-Investmentcheck überprüft regelmäßig<br />
das gesamte Fondsangebot und garantiert damit eine gleichbleibend<br />
hohe Investmentqualität. Durch den fondsgebundenen<br />
Rentenbezug wächst das angesparte Vermögen auch in<br />
der Rentenphase und bleibt nachhaltig investiert. Nachhaltig<br />
deshalb, weil Swiss Life die ESG-Kriterien bei der Aktienbewertung<br />
für die Investments berücksichtigt: Das Kapital wird<br />
in Unternehmen investiert, die schonend und nachhaltig mit<br />
ihren Ressourcen und der Umwelt umgehen und deren Geldanlagen<br />
helfen, die Zukunft unserer Gesellschaft zu sichern<br />
und zu verbessern.<br />
Kund*innen können zwischen sechs nachhaltigen Anlagestrategien<br />
beziehungsweise 45 nachhaltigen Einzelfonds<br />
für das eigene Portfolio auswählen. Die Anlagemöglichkeiten<br />
stammen aus verschiedensten Assetklassen, wie zum Beispiel<br />
Aktien, Renten oder Mischfonds. Vorzugsweise aus den Investmentbereichen<br />
Solarenergie, umweltfreundliche Immobilien<br />
oder Aktien von nachhaltig wirtschaftenden Unternehmen.<br />
Das fondsgebundene Rentenkonzept steht als private Alters-<br />
vorsorge oder staatlich geförderte Basisrente (Rürup-Rente)<br />
zur Verfügung. Zwei Tarifvarianten mit individuellen Bausteinen<br />
bieten die nötige Flexibilität für unterschiedliche Lebensphasen.<br />
Insbesondere für Frauen eine essenzielle Grundlage,<br />
um auf Veränderungen, wie zum Beispiel Kindererziehungszeiten,<br />
die Pflege von Angehörigen oder auch Veränderungen<br />
im Job, reagieren zu können.<br />
Up to date mit dem Swiss Life-Investmentcheck<br />
Die sechs nachhaltigen Anlageportfolios werden auf die jeweilige<br />
Risikoneigung abgestimmt und in der Komfort-Variante<br />
auch dementsprechend investiert. Das Swiss-Life-<br />
Navigationssystem überprüft dann fortlaufend die gewählte<br />
Anlagestrategie, damit diese auch dauerhaft der Risikoneigung<br />
der Kund*in entspricht. Die aktuelle Zusammensetzung<br />
der Portfolios kann jederzeit unter www.swisslife.de eingesehen<br />
werden. Natürlich kann die zusammengestellte Fondsauswahl<br />
über die gesamte Laufzeit auch selbst gemanagt<br />
werden: Dafür steht die Variante Swiss Life Investo Green<br />
Aktiv zur Verfügung.<br />
Noch in weiter Ferne: der Rentenbezug<br />
Kund*innen bestimmen den Rentenzeitpunkt bei Swiss Life<br />
Investo Green selbst. Der bei Vertragsabschluss festgelegte,<br />
geplante Rentenbeginn kann bis zum vollendeten 50. Lebensjahr<br />
vorgezogen oder bis zum vollendeten 88. Lebensjahr<br />
hinausgeschoben werden. Im Mittelpunkt steht immer eine<br />
optimale und deutlich höhere Rente – auch im Rentenbezug.<br />
Deshalb wurde eine garantierte Rente ab Rentenbeginn mit<br />
den Kapitalmarktchancen verknüpft, um in dieser Phase in<br />
Investmentfonds investiert zu bleiben.<br />
Auch flexible Zuzahlungen oder Kapitalentnahmen aus<br />
dem Guthaben sind möglich. Ein weiterer Vorteil ist eine echte,<br />
lebenslange Teilverrentung ab dem 50. Lebensjahr, inklusive<br />
der steuerlichen Vorteilen. Ein Teil der fondsgebundenen Rente<br />
wird dann ausbezahlt und das nicht verrentete Guthaben unverändert<br />
fondsgebunden investiert. Somit sind für beide Verrentungsvarianten<br />
dauerhafte Renditechancen gesichert.<br />
Swiss Life AG Niederlassung für Deutschland<br />
info@swisslife.de<br />
www.swisslife.de<br />
expertenReport | <strong>10</strong>-<strong>21</strong><br />
57
BLICKPUNKT ALTERSVORSORGE<br />
Erleben wir eine<br />
Renaissance der privaten<br />
Altersversorgung?<br />
Ein Artikel von Alexander Schrehardt<br />
In den letzten Wochen vor der Bundestagswahl hatten Millionen<br />
wahlberechtigter Bundesbürger den politischen Schlagabtausch<br />
der Bewerber*innen um das Bundeskanzleramt in<br />
den TV-Triellen verfolgt.<br />
Auch das Thema gesetzliche Rentenversicherung stand<br />
auf der Agenda und interessanterweise gab es hier in wesentlichen<br />
Punkten einen inhaltlichen Gleichklang, der von<br />
der Spitzenkandidatin von Bündnis 90/Die Grünen wie auch<br />
von den Spitzenkandidaten von CDU und SPD gebetsmühlenartig<br />
wiederholt wurde:<br />
▶ Der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
soll nicht erhöht,<br />
▶ der Renteneingangssatz von 48 Prozent darf nicht<br />
verändert und<br />
▶ die Regelaltersgrenze auf keinen Fall in ein höheres<br />
Lebensalter verschoben werden.<br />
Aussagen wie diese kommen gut an beim Wahlvolk. Doch<br />
der kritische Betrachter wird es indes mit den Worten von<br />
Goethes Faust beschreiben: „Die Botschaft hör ich wohl, allein<br />
mir fehlt der Glaube.“ Auch mit der Aufnahme von Freiberuflern<br />
und Selbstständigen in den Kreis der pflichtversicherten<br />
Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung wird die<br />
Divergenz von Beitragseinnahmen und Leistungsausgaben<br />
nicht nachhaltig zu beseitigen sein.<br />
Und auch freiberuflich und selbstständig tätige Beitragszahler<br />
werden irgendwann zu Leistungsempfängern, mit diesem<br />
Aktionismus kann an sich nur eine Parallelverschiebung<br />
der aktuellen Probleme auf einen späteren Zeitpunkt gelingen.<br />
Es ist nun wahrlich an der Zeit, das Kind beim Namen<br />
zu nennen. Ohne eine qualifizierte private und/oder betriebliche<br />
Altersversorgung steht die Altersversorgung zukünftiger<br />
Rentnergenerationen auf tönernen Füßen.<br />
Ist die Kapitallebensversicherung nur noch<br />
ein Auslaufmodell?<br />
Wenn man einmal die Entwicklung des Neugeschäfts in den<br />
Jahrbüchern des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft<br />
e.V. verfolgt, so wird der Einbruch bei der<br />
klassischen Kapitallebensversicherung schnell deutlich.<br />
Während im Jahr 1995 von den deutschen Lebensversicherern<br />
~ 3,24 Millionen klassische Kapitalversicherungen policiert<br />
wurden, bezifferte sich das Neugeschäft im Jahr 2020<br />
auf gerade einmal 8.400 dokumentierte Versicherungsverträge.<br />
Vor allem die desaströse Zinspolitik der Europäischen<br />
Zentralbank hat mit einem Abschmelzen der Überschussbeteiligungen<br />
und einer schrittweisen Absenkung des Höchstrechnungszinssatzes<br />
ihre Narben in der Branche hinterlassen.<br />
Nicht wenige Brancheninsider gehen davon aus, dass der Gesetzgeber<br />
mit der nochmaligen Absenkung des Höchstrechnungszinssatzes<br />
auf 0,25 Prozent zum 01.01.2022 der klassischen<br />
Lebensversicherung den finalen Todesstoß versetzen<br />
wird. Bedeutet dies ein generelles und unwiderrufliches<br />
Aus für ein Vorsorgeprodukt, auf das die Deutschen seit fast<br />
200 Jahren vertraut haben?<br />
Natürlich lastet die Null-Prozent-Zinspolitik der Europäischen<br />
Zentralbank schwer auf den Lebens-, aber auch auf<br />
den privaten Krankenversicherern. Die schrittweise Senkung<br />
des Höchstrechnungszinssatzes und der Gewinnbeteiligungen<br />
haben bereits in den letzten Jahren dazu geführt, dass<br />
die klassische Kapitalversicherung an Akzeptanz bei Kunden<br />
und Vermittlern eingebüßt hat. Allerdings beinhaltet diese<br />
Entwicklung nicht die Aussage, dass die deutsche Lebensversicherung<br />
auch gleichzeitig an Attraktivität verloren hat.<br />
Vergleichbar mit dem schrittweisen Übergang vom Verbrennungs-<br />
zum Elektromotor in der Automobilindustrie müssen<br />
die Vorsorgekonzepte der Lebensversicherer und natürlich<br />
auch die Beratungsansätze der Vermittler*innen an veränderte<br />
Rahmenbedingungen angepasst werden.<br />
58 <strong>10</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport
Bild: © Sergey Nivens – fotolia.com<br />
Es ist nicht die Zeit für konservative<br />
Anlageformen ...<br />
Der deutsche Kunde ist oftmals sehr konservativ. Im Vergleich<br />
zu unseren europäischen Nachbarn investieren deutsche Anleger<br />
– wenn überhaupt – nur in geringem Umfang in Aktien<br />
und Fonds. Das zeigt sich auch im Renditeergebnis. Wäh-<br />
rend Privatanleger in Deutschland im Zeitraum 2003 bis 2017<br />
einen durchschnittlichen Wertzuwachs von 2,8 Prozent generieren<br />
konnten, steigerten private Sparer in Großbritannien<br />
mit einem höheren Aktienanteil ihr Vermögen im gleichen<br />
Zeitraum mit einer durchschnittlichen Rendite von 4,7 Prozent,<br />
in Spanien von 5,1 Prozent und in Finnland sogar von<br />
5,9 Prozent. Allerdings müssen Produkt und Kunde auch zusammenpassen.<br />
Vor allem für jüngere Kunden mit einem längeren Spar-<br />
und Anlagehorizont bieten fondsbasierte Kapitalversicherungen<br />
eine interessante Vorsorgelösung für den Aufbau<br />
einer privaten Altersversorgung. In jedem Fall muss der Vermittler<br />
vor einem Vertragsabschluss die Risikobereitschaft<br />
mit seinem Kunden besprechen und diese auch dokumentieren.<br />
Sofern der Kunde bereits bei kleinen Kurseinbrüchen zu<br />
Schnappatmung neigt, sollten Wertpapiere mit einer hohen<br />
Volatilität nicht in das Vertragsportfolio aufgenommen werden.<br />
Hier gilt es, im Beratungsgespräch die persönlichen<br />
Ziele und die Erwartungshaltung des Kunden zu ermitteln<br />
und ein Vorsorgekonzept passgenau abgestellt auf das Anforderungsprofil<br />
des zukünftigen Versicherungsnehmers nach<br />
Maß zu schneidern.<br />
»Vor allem für jüngere Kunden mit<br />
einem längeren Spar- und Anlagehorizont<br />
bieten fondsbasierte Kapitalversicherungen<br />
eine interessante<br />
Vorsorgelösung für den Aufbau<br />
einer privaten Altersversorgung.«<br />
Mit dieser Vorgehensweise wird zugegebenermaßen ein<br />
hoher Beratungsanspruch definiert, der ein Höchstmaß an<br />
Detailkenntnis zu möglichen Fonds, aber auch einen sehr<br />
hohen Beratungsaufwand einfordert.<br />
Die Frage, wie ein derart hohes Anforderungsprofil im Beratungsalltag<br />
umgesetzt werden kann, muss somit gestellt<br />
werden. Natürlich, und dies darf mit Nachdruck festgehalten<br />
werden, können sehr viele Vermittler, die sich auf das Thema<br />
der privaten Altersversorgung spezialisiert haben, mit einer<br />
sehr hohen fachlichen Expertise im Kundengespräch punkten.<br />
Allerdings, und das muss zwingend berücksichtigt werden,<br />
sollte der Kunde auch nicht mit zu vielen Detailinformationen<br />
überschüttet werden. Das führt zur Orientierungslosigkeit<br />
und die Beratung verliert sich in kleinteiligen Einzelheiten.<br />
Die Herausforderung ist es, dem Kunden alternative Fonds<br />
für die Ausgestaltung seines Altersvorsorgevertrages vorzustellen<br />
und diese unter Berücksichtigung von Versicherungsdauer<br />
und Volatilität zu gewichten.<br />
→<br />
expertenReport | <strong>10</strong>-<strong>21</strong><br />
59
BLICKPUNKT ALTERSVORSORGE<br />
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Hohe Beratungsexpertise und qualifizierte<br />
Tariflösungen sind gefordert<br />
Die Messlatte liegt mit dieser Forderung hoch auf und es<br />
stellt sich die Frage nach der praktischen Umsetzung im Alltag.<br />
An dieser Stelle sind nicht nur qualifizierte Tariflösungen,<br />
sondern auch geeignete, idealerweise EDV-gestützte Beratungsinstrumente<br />
für das Kundengespräch gefordert. Für<br />
den Aufbau einer privaten Altersversorgung bietet die HDI<br />
Lebensversicherung nicht nur den Tarif CleverInvest, son-<br />
dern hat auch eine eigene Beratungssoftware entwickelt.<br />
Mithilfe dieser Software führt der Vermittler seinen Kunden<br />
durch einen Fragenkatalog, mit dem nicht nur die Rahmenbedingungen<br />
für den Versicherungsvertrag, sondern auch die<br />
Risikobereitschaft des Kunden ermittelt werden. Wie würde<br />
beispielsweise der Kunde auf einen Kurseinbruch von 15 Prozent<br />
reagieren: Wäre das für den Kunden ein überschau- und<br />
tragbares Risikoszenario? Allerdings können mithilfe dieser<br />
Software Fonds nicht nur unter dem Gesichtspunkt von Wert-<br />
entwicklung und Kursvolatilität, sondern auch nach Anlage-<br />
schwerpunkten ausgewählt werden. Viele Verbraucher möchten<br />
sich heute beispielsweise in Anlagen aus den Bereichen<br />
Gesundheit, Ökologie und Umweltschutz engagieren, aber<br />
auch Anlagekonzepte, und dies ist sicherlich der demografi-<br />
schen Entwicklung in Deutschland geschuldet, aus dem<br />
Zukunftsbereich alternde Gesellschaft können ausgewählt<br />
werden. Selbstverständlich werden alle Schritte der softwaregestützten<br />
Beratung auch in einem Protokoll erfasst, sodass<br />
der Vermittler die Kundenvorgaben und -entscheidungen in<br />
dokumentierter Form belegen kann.<br />
Qualifizierte Vermittler beraten ihre Kunden heute mit<br />
einem weiten Blick über den Tellerrand hinaus. So wird immer<br />
wieder kritisiert, dass die Kapitalversicherung aufgrund der<br />
Aufgabe der Steuerfreiheit an Attraktivität verloren hat. Mit<br />
dem Alterseinkünftegesetz hatte der Gesetzgeber die Kapi-<br />
talauszahlungen aus Kapitalversicherungsverträgen der Versorgungsschicht<br />
3, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen<br />
wurden, anteilig der Steuerpflicht unterworfen. Natürlich –<br />
und dies ist unstrittig – war die Möglichkeit der steuerfreien<br />
Auszahlung von Kapitalleistungen in der Vergangenheit ein<br />
wichtiges Bonusmerkmal.<br />
Allerdings hält sich der Zugriff des Fiskus im Fall einer<br />
Kapitalauszahlung in moderaten Grenzen, wenn der Versicherungsvertrag<br />
die Voraussetzungen für das „Halbeinkünfteverfahren“<br />
erfüllt, sodass nur 50 Prozent des Differenzbetrages<br />
zwischen der Versicherungsleistung und den eingezahlten<br />
Beiträgen versteuert werden müssen. Die Steuerschuld aus<br />
Kapitalleistungen kann allerdings auch erheblich mit Sonderausgaben<br />
im Jahr der Auszahlung gepuffert werden. Entscheidet<br />
sich der Versicherungsnehmer für eine rentenförmige<br />
Auszahlung der Versicherungsleistung, so muss auch<br />
weiterhin nur der Ertragsanteil der Rente versteuert werden<br />
und dieser beträgt bei einem Rentenbezug ab dem 67. Lebensjahr<br />
gerade einmal 17 Prozent.<br />
Vorsorgeberatung mit Weitblick<br />
So haben die Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
die Möglichkeit, zusätzliche Beiträge an den Träger der<br />
Rentenversicherung zu leisten. Rentenansprüche können damit<br />
erhöht und eine höhere Rentenleistung zu einem früheren<br />
Renteneintrittsalter gesichert werden. Hierzu können (Teil-)<br />
Kapitalauszahlungen aus einer Lebensversicherung genutzt<br />
werden. Natürlich unterliegt der Auszahlungsbetrag einer<br />
anteiligen Besteuerung. Allerdings können Beiträge an die<br />
gesetzliche Rentenversicherung oder auch Beitragssonderzahlungen<br />
zu einer privaten Basis-Rentenversicherung als<br />
Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden.<br />
Das muss natürlich im individuellen Einzelfall berechnet werden.<br />
In den meisten Fällen wird dies im Ergebnis aber noch<br />
zu einer Steuerersparnis führen. Der Vermittler kann eine<br />
derartige Vorgehensweise anregen; die steuerrechtliche Betrachtung<br />
bezogen auf den Einzelfall muss aber immer dem<br />
zuständigen Steuerberater vorbehalten bleiben.<br />
Diese Überlegung leitet dabei nahtlos zu der steuerlich<br />
geförderten privaten Basis-Rentenversicherung über. Viele<br />
Vermittler üben bei der privaten Basis-Rentenversicherung<br />
auch heute noch vornehme Zurückhaltung. In der Vorsorgeberatung<br />
müssen natürlich die steuerrechtliche Behandlung<br />
von Beiträgen und Rentenleistungen, aber auch die allgemeinen<br />
Voraussetzungen für eine private Basis-Rentenversicherung<br />
mit dem Kunden besprochen werden. Allerdings<br />
60 <strong>10</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport
»Nachdem die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung zunehmend schwächelt<br />
und nur mit einem finanziellen Dauertropf aus dem Bundeshaushalt am Leben<br />
erhalten werden kann, ist private Eigenvorsorge das zwingende Gebot der Stunde.«<br />
bietet die Basis-Rentenversicherung auch ein hohes Maß an<br />
Flexibilität bei der Beitragszuführung. Vor allem Freiberufler<br />
und Selbstständige mit einer saisonal oder jährlich schwankenden<br />
Einkommenssituation können mit außerplanmäßigen<br />
Beitragszahlungen positive Steuereffekte bei gleichzeitiger<br />
Erhöhung ihrer privaten Altersrente generieren. Auch das<br />
Risiko der Berufsunfähigkeit kann in Verbindung mit einer<br />
privaten Basis-Rentenversicherung – steuerlich gefördert –<br />
abgesichert werden, da auch die auf die Zusatzversicherung<br />
entfallenden Beitragsanteile zu den Sonderausgaben zählen.<br />
Absicherung des BU-Risikos mit<br />
verkürztem Antrag<br />
Für Kunden, die sich bis zum 31.12.20<strong>21</strong> für die Einrichtung<br />
einer Basis-Rentenversicherung entscheiden, hält die HDI<br />
Lebensversicherung noch ein ganz besonderes Angebot bereit.<br />
So kann der Versicherungsnehmer den Aufbau seiner<br />
privaten Altersversorgung um die Absicherung seines Berufsunfähigkeitsrisikos<br />
mit einer monatlichen BU-Rente von bis<br />
zu 2.000 Euro mit einer stark vereinfachten Gesundheitsprüfung<br />
ergänzen.<br />
Aber auch für Versicherungsnehmer, die eine Rentenversicherung<br />
der Versorgungsschicht 3 einrichten, bietet die<br />
HDI Lebensversicherung noch ein interessantes tarifliches<br />
Add-on mit der Vereinbarung einer besonderen „B-Klausel“<br />
an. So kann der Versicherungsnehmer nicht nur eine Beitragsbefreiung<br />
im Fall der Berufsunfähigkeit, sondern auch<br />
einen dann beitragsfreien Kapitalaufbau mit einer garantierten<br />
Dynamik von 5 Prozent/Jahr vereinbaren. Bei Vertragsabschluss<br />
verzichtet der Versicherer bei der Vereinbarung<br />
dieser „B-Klausel“ bis zu einem monatlichen Anfangsbeitrag<br />
von 350 Euro/Monat vollständig auf eine gesundheitliche<br />
Risikoprüfung. Natürlich muss der Versicherer beim Angebot<br />
eines derartigen Benefits auch die Interessen der Versi-<br />
chertengemeinschaft im Blick behalten.<br />
Die HDI Lebensversicherung hat diesen Spagat elegant<br />
gelöst und die Vereinbarung einer Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit<br />
mit einer garantierten Dynamik von 5 Prozent/Jahr<br />
ohne Gesundheitsprüfung an eine Wartezeit von<br />
drei Jahren ab Versicherungsbeginn geknüpft.<br />
Eine verbraucherfreundliche Lösung mit Augenmaß und<br />
einem Bezug zum Praxisalltag, die auch Kunden mit Vorerkrankungen,<br />
einem suboptimalen Bodymass-Index oder<br />
auch einer laufenden Medikation eine Annahme des Versicherungsvertrages<br />
ohne Erschwernisse und im Fall der Berufsunfähigkeit<br />
nach Ablauf der Wartezeit einen garantierten<br />
dynamischen Aufbau der Altersversorgung sichert.<br />
Von Vermittlerseite wird oftmals der Einwand vorgetragen,<br />
dass die Rentenleistungen aus einer Basis-Rentenversicherung<br />
zu einem hohen Anteil und ab dem Jahr 2040 in vollem<br />
Umfang der Steuerpflicht unterliegen. Das ist korrekt, aber es<br />
gibt zwischenzeitlich fast keine Einkünfte mehr, die der Gesetzgeber<br />
nicht der Steuerpflicht unterstellt hat. Allerdings<br />
muss im ersten Schritt der Steuergrundfreibetrag in Höhe<br />
von 9.744 Euro/Jahr (Stand 20<strong>21</strong>) berücksichtigt werden.<br />
Und natürlich stehen den steuerpflichtigen Einnahmen<br />
auch wieder steuermindernde Sonderausgaben, wie beispielsweise<br />
die Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung,<br />
gegenüber. Berücksichtigt man ferner den Renditehebel aus<br />
der steuerlichen Förderung während der Ansparphase, der<br />
mit der Zahlung von außerplanmäßigen Beiträgen in einkommensstarken<br />
Jahren optimiert werden kann, so bietet sich mit<br />
einer fondsbasierten Basis-Rentenversicherung ein qualifiziertes<br />
Vorsorgeinstrument für den Aufbau einer privaten Altersversorgung.<br />
Zeit für ein Schlussplädoyer<br />
Die amerikanische Autorin Kathy Reichs hat einen ihrer Romane<br />
mit dem Titel „Totgeglaubte leben länger“ überschrieben.<br />
Dies trifft nach Einschätzung des Autors auch auf die<br />
Lebensversicherung zu. Nachdem die umlagefinanzierte gesetzliche<br />
Rentenversicherung zunehmend schwächelt und nur<br />
mit einem finanziellen Dauertropf aus dem Bundeshaushalt<br />
am Leben erhalten werden kann, ist private Eigenvorsorge<br />
das zwingende Gebot der Stunde. Die deutsche Lebensversicherung<br />
ist hierfür ein wichtiges und leistungsfähiges Instrument.<br />
Allerdings müssen Tarife und Vorsorgeberatung an<br />
einen veränderten (Zins-)Markt adaptiert werden. Innovative<br />
Versicherer und engagierte Vermittler mit einer hohen fachlichen<br />
Expertise sind dabei von allergrößter Bedeutung.<br />
expertenReport | <strong>10</strong>-<strong>21</strong><br />
61
Die Basis-Rentenversicherung der Württembergischen<br />
Der Tarif Genius: facetten-<br />
und chancenreich<br />
Mit dem Tarif Genius bietet die Württembergische Lebensversicherung eine fondsbasierte<br />
Basis-Rentenversicherung an. Die Tarifbezeichnung ist Programm, wurde doch<br />
bereits im römischen Altertum der Schutzgeist von Menschen als Genius bezeichnet.<br />
Damit legt der Versicherer die Messlatte für seinen Tarif auch definitiv hoch.<br />
Bei fondsbasierten Tarifen sollten Vermittler immer die Frage<br />
nach (optionalen) Garantiemodellen des Versicherers stellen.<br />
Auch wenn die aktuelle Zinspolitik in der Branche zu einer<br />
schrittweisen Abkehr von Garantien in der Lebensversicherung<br />
geführt hat, gibt es dennoch Kunden, die vor einem<br />
Altersvorsorgeprodukt ohne Garantie zurückschrecken.<br />
Allerdings, und dies muss im Rahmen des Vorsorgegesprächs<br />
dem Kunden auch erläutert werden, kosten Garantien Beitragsanteile<br />
und mindern damit die Renditechancen. Hier gilt<br />
es, Pro und Kontra kritisch abzuwägen. Die Württembergische<br />
Lebensversicherung bietet für den Tarif Genius alternativ eine<br />
Beitrags- und eine Guthabengarantie an, mit der ein Kapitalbetrag<br />
in (anteiliger) Höhe der gezahlten Beiträge oder auch<br />
des erreichten Guthabens besichert werden kann.<br />
62 <strong>10</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport
BLICKPUNKT ALTERSVORSORGE<br />
Im Todesfall vor Rentenbeginn wird das vorhandene, mindestens<br />
aber das garantierte Guthaben in Form einer Rente<br />
an die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen ausbezahlt.<br />
Dabei ist zu beachten, dass nur Ehegatten, eingetragene<br />
Lebenspartner und Kinder im Sinne von § 32 Abs. 4 EStG<br />
versorgungsberechtigt sind. Lebensgefährten in ehe- oder<br />
lebenspartnerschaftlicher Gemeinschaft haben keinen Versorgungsanspruch.<br />
Eine weitere „Kapitalerhaltungsgarantie“ kann auch für<br />
die Rentenbezugsphase vereinbart werden. Verstirbt der<br />
Versicherungsnehmer nach Rentenbeginn, wird das unverbrauchte<br />
Altersvorsorgekapital auf eine Basis-Rentenversicherung<br />
des Ehegatten oder des eingetragenen Lebenspartners<br />
übertragen. Die maximal zulässige Garantiedauer<br />
ist dabei abhängig vom Alter des Versicherungsnehmers bei<br />
Rentenbeginn.<br />
Optimierung von Steuereffekten mit flexibler<br />
Beitragszahlung<br />
Fondsbasierte Anlagestrategie – Prüfung<br />
der Historie<br />
Sofern ein Lebensversicherer dem Kunden bei Abschluss<br />
eines fondsbasierten Altersvorsorgevertrags mehrere Anlagealternativen<br />
anbietet, sollten natürlich auch die unterlegten<br />
Fonds einer Prüfung unterzogen werden.<br />
»Spitzenreiter bei der Wertentwicklung ist<br />
der von der BlackRock Asset Management<br />
Deutschland AG gemanagte Technologiefonds<br />
iShares NASDAQ-<strong>10</strong>0 UCITS ETF<br />
(ISIN DE000A0F5UF5), der in den letzten<br />
zehn Jahren die unglaubliche Kursperformance<br />
von 753,13 Prozent realisiert hat.«<br />
Die Beitragszahlung zu einer Basis-Rentenversicherung nach<br />
Tarif Genius kann alternativ ratierlich, als Einmalbeitrag oder<br />
auch in einer Kombination von laufender und außerplanmäßiger<br />
Beitragszahlung erfolgen. Vor allem Freiberuflern und<br />
Selbstständigen mit einem variablen Einkommen, aber auch<br />
Arbeitnehmern mit Bonuszahlungen oder GmbH-Geschäftsführern<br />
mit einem Bezug von Tantiemen sichert die mögliche<br />
Kombination von laufender und außerplanmäßiger Beitragszahlung<br />
ein Höchstmaß an Flexibilität. So kann die Steuerschuld<br />
des Versicherungsnehmers in erfolgreichen Geschäftsjahren<br />
oder bei einer Vereinnahmung von Boni und<br />
Tantiemen mit der Zahlung von außerplanmäßigen Beitragszuzahlungen<br />
nicht nur gemindert, sondern auch gleichzeitig<br />
die spätere Rentenleistung erhöht werden.<br />
Doch, und dies sollten Vermittler immer kritisch hinterfragen,<br />
haben einige Gesellschaften außerplanmäßige Beitragszahlungen<br />
zu Basis-Rentenversicherungen zusätzlich<br />
zu den normalen Abschlusskosten mit einer „Verwaltungsgebühr“<br />
belegt. Derartige Zusatzkosten mindern natürlich<br />
den Renditehebel der Beitragszahlung, sind – euphemistisch<br />
ausgedrückt – unerwünscht und führen Vermittler oftmals in<br />
Erklärungsnöte. Auf Rückfrage teilte die Württembergische<br />
Lebensversicherung mit, dass auf außerplanmäßige Beitragszahlungen<br />
zu einer Basis-Rentenversicherung neben den<br />
normalen Abschlusskosten keine zusätzlichen Gebühren<br />
erhoben werden.<br />
Dabei sind der Zeitpunkt der Auflage, die Risikoklasse,<br />
das Fondsvolumen, die längerfristige Wertentwicklung, die<br />
Streuung der Anlagen und die Referenzwährung, aber auch<br />
Kurseinbußen bei Störfällen, zum Beispiel infolge der Finanzkrise<br />
2008/2009 oder auch während der COVID-19-Pandemie,<br />
die laufenden Kosten sowie der Fondsmanager als<br />
wichtige Prüfkriterien zu berücksichtigen. In dem von der<br />
Württembergischen Lebensversicherung für den Tarif Genius<br />
angebotenen Fondsportfolio finden sich einige sehr interessante<br />
Fonds, von denen nachfolgend ein Fonds exemplarisch<br />
vorgestellt werden soll:<br />
Spitzenreiter bei der Wertentwicklung ist der von der<br />
BlackRock Asset Management Deutschland AG gemanagte<br />
Technologiefonds iShares NASDAQ-<strong>10</strong>0 UCITS ETF (ISIN<br />
DE000A0F5UF5), der in den letzten zehn Jahren die unglaubliche<br />
Kursperformance von 753,13 Prozent realisiert hat. Allerdings<br />
lässt dieser Wert für sich allein genommen noch keine<br />
Aussage zu. Nachdem der Fonds im März 2006 aufgelegt<br />
wurde, können die Kursentwicklungen während der Finanzkrise<br />
2008/2009 und natürlich auch während der COVID-<br />
19-Pandemie überprüft werden. Bezogen auf den Ausgabekurs<br />
von 14,15 Euro brach der Kurs während der Finanzkrise<br />
im Dezember 2008 auf 8,55 Euro ein. Im März 20<strong>10</strong> ließ der<br />
Fonds dieses Tal hinter sich und erfreute die Anleger mit<br />
einer rasanten Kursentwicklung. Auch die Folgen der COVID-<br />
19-Pandemie meisterten die Fondsmanager mit Bravour. →<br />
expertenReport | <strong>10</strong>-<strong>21</strong><br />
63
BLICKPUNKT ALTERSVORSORGE<br />
»Natürlich bietet die Württembergische Lebensversicherung noch weitere interessante<br />
Fondsalternativen wie zum Beispiel den iShares Core MSCI World UCITS ETF mit einer<br />
Kurssteigerung von 301,11 Prozent in den letzten zehn Jahren. Auch der hauseigene<br />
W&W Quality Select Aktien Welt muss sich mit einer zehnjährigen Kursperformance<br />
von 231,09 Prozent nicht verstecken.«<br />
Ein Kurseinbruch von 17,4 Prozent im Dezember 2018 war<br />
bereits drei Monate später kompensiert und eine weitere<br />
kleine Talfahrt mit einer Kurswertminderung um 16,6 Prozent<br />
im März 2020 war bereits im Mai des gleichen Jahres<br />
Geschichte.<br />
Das verwaltete Fondsvermögen liegt bei 2,84 Milliarden<br />
Euro und erhielt im Morningstar-Rating die maximale Auszeichnung<br />
mit fünf Sternen. Referenzwährung ist der Euro,<br />
damit sind Währungsschwankungen bei der Preisentwicklung<br />
bereits berücksichtigt. Der Fonds investiert in namhafte<br />
Technologiewerte wie zum Beispiel Apple, Microsoft, Amazon<br />
und Facebook. Fondsanteile können ohne Ausgabeaufschlag<br />
gekauft werden und die laufenden Kosten betragen 0,31 Prozent.<br />
Vor allem von jüngeren Kunden, die eine Basis-Rentenversicherung<br />
mit einer längeren Versicherungsdauer einrichten<br />
wollen, kann dieser Technologiefonds in den Fondsmix<br />
aufgenommen werden.<br />
Natürlich bietet die Württembergische Lebensversicherung<br />
noch weitere interessante Fondsalternativen wie zum<br />
Beispiel den iShares Core MSCI World UCITS ETF mit einer<br />
Kurssteigerung von 301,11 Prozent in den letzten zehn Jahren.<br />
Auch der hauseigene W&W Quality Select Aktien Welt muss<br />
sich mit einer zehnjährigen Kursperformance von 231,09 Prozent<br />
nicht verstecken. Überflüssig zu erwähnen, dass der Versicherungsnehmer<br />
während der Vertragslaufzeit die Fonds<br />
austauschen oder zur Sicherung von Kursgewinnen auch<br />
Vermögen von einem auf andere Fonds übertragen kann.<br />
Ablaufmanagement und Rentenphase<br />
Zwingend muss berücksichtigt werden, dass es vor allem bei<br />
Aktienfonds auch schon einmal zu höheren Kursausschlägen<br />
kommen kann. Vor allem gegen Ende der Beitragszahlungsdauer<br />
sind Kurseinbrüche absolut unerwünscht und<br />
kontraproduktiv, gilt es doch, mit einem möglichst hohen<br />
Kapitalwert die spätere Altersrente zu sichern. Hierfür bietet<br />
die Württembergische Lebensversicherung das Ablaufmanagement<br />
Fonds an. Hier wird in den letzten fünf Versicherungsjahren<br />
vor Rentenbeginn das aufgebaute Altersvorsorgevermögen<br />
schrittweise in Fonds mit einer geringeren<br />
Volatilität überführt. Sofern der Versicherungsnehmer mit der<br />
Württembergischen Lebensversicherung ein Garantieguthaben<br />
zum Ablauf vereinbart hat, wird das Garantieguthaben<br />
in den letzten fünf Versicherungsjahren schrittweise auf den<br />
vertraglich geregelten Wert angehoben.<br />
Bei der Verrentung seines Altersvorsorgeguthabens<br />
kann der Versicherungsnehmer zwischen einer klassischen<br />
und einer fondsgebundenen Verrentung wählen. Im Fall der<br />
klassischen Verrentung wird das angesammelte Gesamtguthaben<br />
im konventionellen Deckungskapital angelegt und<br />
daraus unter Berücksichtigung des vertraglich vereinbarten<br />
Rentenfaktors eine garantierte Altersrente ermittelt, die sich<br />
im Rentenbezug noch um die Überschussbeteiligung erhöht.<br />
Entscheidet sich der Versicherungsnehmer für eine fondsgebundene<br />
Verrentung, wird ein Teil des aufgebauten Altersvorsorgevermögens<br />
im konventionellen Deckungskapital und<br />
der andere Teil im Wertsicherungsfonds angelegt. Der im<br />
Wertsicherungsfonds angelegte Kapitalanteil nimmt, auch<br />
während der Rentenbezugsphase, an den Renditechancen<br />
des Aktienmarkts teil. Hierbei ist zu beachten, dass der Versicherungsnehmer<br />
mit der aus dem Wertsicherungsfonds<br />
gespeisten Altersrente das Risiko fallender Kurse zumindest<br />
bis zur garantierten Rente als Untergrenze trägt.<br />
Für Kunden, die sich für eine fondsgebundene Verrentung<br />
entscheiden, bietet die Württembergische das Ablaufmanagement<br />
Garantie90 an. Dabei garantiert der Versicherer<br />
dem Versicherungsnehmer fünf Jahre vor Rentenbeginn<br />
70 Prozent und zum Rentenbeginn 90 Prozent des jeweils<br />
vorhandenen Guthabens zuzüglich Schlussüberschuss und<br />
der Beteiligung an den Bewertungsreserven.<br />
64 <strong>10</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport
Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos<br />
In Verbindung mit einer privaten Basis-Rentenversicherung<br />
können auch das Berufsunfähigkeits- und das Hinterbliebenenrisiko<br />
abgesichert werden. Dabei ist zu beachten, dass<br />
der auf die Altersversorgung, und hierzu zählt auch die Absicherung<br />
einer Beitragsbefreiung im Fall einer bedingungsgemäßen<br />
Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers, entfallende<br />
Beitragsanteil immer größer 50 Prozent des Gesamtbeitrages<br />
sein muss. Das Beitragsverhältnis darf dabei auf<br />
den „Nettobeitrag“ abgestellt werden, sofern für die Zusatzversicherung(en)<br />
die Überschussverwendung Sofortverrechnung<br />
gewählt wird. Allerdings sollte das Beitragsverhältnis<br />
von Haupt- und Zusatzversicherung(en) nicht auf Kante genäht<br />
werden, da ein „Störfall“, das heißt ein Beitragsanteil der<br />
Zusatzversicherung(en) von größer 50 Prozent, den Verlust<br />
des Sonderausgabenabzugs rückwirkend ab Versicherungsbeginn<br />
zur Folge hätte.<br />
Für die Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos in Verbindung<br />
mit der Basis-Rentenversicherung nach Tarif Genius<br />
bietet die Württembergische eine Zusatzversicherung an.<br />
Dabei muss jedoch beachtet werden, und hierüber muss der<br />
Vermittler seinen Kunden im Beratungsgespräch aufklären,<br />
dass bei Vorsorgeverträgen der Versorgungsschicht 1 einige<br />
Tarifleistungen entfallen. Nachdem die Auszahlung von Versicherungsleistungen<br />
nur rentenförmig erfolgen darf, sind<br />
beispielsweise eine Wiedereingliederungs- oder auch eine<br />
Umorganisationshilfe nicht im Versicherungsschutz beinhaltet.<br />
Das Bundeszentralamt für Steuern führt ferner in seinem<br />
Kommentar zum AltZertG aus, dass sich die private Basis-<br />
Rentenversicherung am Leitbild der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
orientiert, was auch eine Absicherung des Risikos<br />
der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen einer „Gelbe-Schein-Regelung“<br />
ausschließt.<br />
Sofern der Kunde einen erweiterten Versicherungsschutz<br />
und die Absicherung weiterer Risiken, wie zum Beispiel eine<br />
längere Arbeitsunfähigkeit, der Verlust einer Grundfähigkeit<br />
oder auch eine Krebserkrankung, wünscht, bietet die Württembergische<br />
Lebensversicherung mit ihrer „selbstständigen<br />
Berufsunfähigkeitsversicherung“ einen äußerst leistungsstarken<br />
Premiumtarif an (Tarifbesprechung in der Maiausgabe 20<strong>21</strong><br />
des expertenReport).<br />
Für eine getrennte Absicherung der Altersversorgung mit<br />
einer Basis-Rentenversicherung und des Berufsunfähigkeitsrisikos<br />
mit einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
sprechen auch potenzielle Störfälle, die – beispielsweise<br />
aufgrund einer temporären Betriebsschließung, von Arbeits-<br />
Alexander Schrehardt, Gesellschafter-Geschäftsführer,<br />
AssekuranZoom GbR<br />
losigkeit oder Kurzarbeit – eine Reduzierung des Vorsorgebudgets<br />
erfordern. Sofern die Herabsetzung des laufenden<br />
Beitrags zu einer Basis-Rentenversicherung erforderlich wird,<br />
kann es aufgrund des verpflichtenden Beitragsverhältnisses<br />
von Haupt- und Zusatzversicherung(en) auch zur Kürzung<br />
des Versicherungsschutzes für den Fall der Berufsunfähig -<br />
keit kommen.<br />
Strategische Altersvorsorge in Zeiten der<br />
Null-Zins-Politik<br />
Auch wenn die Politik das heiße Eisen der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
immer wieder schönredet: Die Fakten liegen auf<br />
dem Tisch. Es steht schlecht um den Gesundheitszustand der<br />
gesetzlichen Rentenversicherung. Im Jahr 20<strong>21</strong> kann nur ein<br />
Bundeszuschuss von rund <strong>10</strong>0 Milliarden Euro die chronisch<br />
kranke Patientin am Leben erhalten. Und die Dosierung der<br />
Finanzspritzen muss immer weiter nach oben gesetzt werden.<br />
Auch ein Drehen an den sozialrechtlichen Stellschrauben<br />
Renteneintrittsalter, Beitrags- und Renteneingangssatz kann<br />
das grundlegende Problem, die demografischen Verwerfungen<br />
und das resultierende Missverhältnis von Beitragszahlern<br />
und Leistungsempfängern, nicht nachhaltig korrigieren.<br />
Nachdem ferner die Europäische Zentralbank an ihrer<br />
Null-Zins-Politik festhält, sind fondsbasierte, mit dem Renditehebel<br />
der steuerlichen Förderung ausgestattete Vorsorgelösungen<br />
zu präferieren. Hier ist die fachliche Expertise des<br />
Vermittlers in der Beratung gefordert.<br />
expertenReport | <strong>10</strong>-<strong>21</strong><br />
65
BLICKPUNKT ALTERSVORSORGE<br />
Altersvorsorge,<br />
die zu jedem<br />
passt<br />
Bild: © contrastwerkstatt – stock.adobe.com<br />
Altersvorsorge ist ein Thema, das jeden beschäftigt und jeden betrifft. Umso wichtiger<br />
ist es, auf die individuellen Bedürfnisse der Kunden einzugehen. Canada Life bietet<br />
Lösungen, die zu den Wünschen der Kunden passen und dabei auch für gute Renditechancen<br />
sorgen.<br />
Die Altersvorsorge mit Klassik hat bereits seit Jahren ausgedient.<br />
Sie bringt im aktuellen Niedrigzinsumfeld kaum noch<br />
Rendite. Auch die aktuelle Corona-Krise hat klargemacht:<br />
Daran wird sich so schnell nichts ändern, denn die Zinsen<br />
bleiben weiterhin im Keller. Dennoch bleiben die Deutschen<br />
sicherheitsorientiert und setzen auf Sparbücher oder die<br />
klassische Altersvorsorge.¹<br />
Doch wer heute nach guten Renditechancen sucht, kommt<br />
an der Altersvorsorge mit Fondspolicen nicht mehr vorbei.<br />
Wo nach der Finanzkrise noch Kritik an Fondspolicen geübt<br />
wurde, hat die aktuelle Corona-Krise zu einem Umdenken<br />
geführt. Viele haben die Tiefstände an der Börse genutzt, um<br />
in ihre Altersvorsorge zu investieren und von den langfristig<br />
guten Renditechancen zu profitieren.² Denn vergangene Krisen<br />
haben uns gelehrt: Nach Talfahrten an der Börse geht<br />
es auch wieder bergauf. Daher bietet sich insbesondere die<br />
Altersvorsorge für eine langfristige Investition an. Kurseinbrüche<br />
können über die lange Ansparphase hinweg problemlos<br />
ausgebügelt werden.<br />
Auch für Menschen mit einem hohen Sicherheitsbedürfnis<br />
lohnt es sich daher, auf Garantiebausteine zu verzichten,<br />
die die Renditechancen ausbremsen. Letztendlich gilt: Eine<br />
gute Altersvorsorge sollte Garantien auf einem individuellen<br />
Level und gute Renditechancen bereithalten.<br />
¹ Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/13314/umfrage/aktuell-genutzte-geldanlagen-der-deutschen/#professional:<br />
² Quelle: Studie Postbank 22.<strong>10</strong>.2020<br />
66 <strong>10</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport
Investment mit Expertise<br />
Bei der modernen Altersvorsorge ist Canada Life ein erfahrener<br />
Partner mit viel Expertise am Kapitalmarkt. Der Lebensversicherer<br />
mit kanadischen Wurzeln ist seit über 20 Jahren<br />
am deutschen Versicherungsmarkt vertreten und gilt als Pionier<br />
der Altersvorsorge mit Fondspolicen.<br />
Kunden profitieren von der Aktienanlage in Sachwerten,<br />
wie die gute Performance vieler Fonds dokumentiert. Darüber<br />
hinaus zeichnen hervorragende deutsche und internationale<br />
Ratings zur Finanzstärke Canada Life als verlässlichen<br />
Partner aus.<br />
Die Erfahrung hat auch gezeigt: Beitragsgarantien im<br />
Fondsportfolio mögen zwar ein starkes Verkaufsargument<br />
sein, sie behindern jedoch die Flexibilität und die individuelle<br />
Ausrichtung des Portfolios. Canada Life bietet ihren Kunden<br />
Fondskombis an, die zu ihnen passen. Als Garantiebasis dient<br />
der Unitised-With-Profits(UWP)-Fonds. Mit einer Investition<br />
zu 80 Prozent in diesen Fonds werden die Sicherheitswünsche<br />
des Kunden berücksichtigt.<br />
Der UWP-Fonds hat in den letzten Jahren seine gute Performance<br />
unter Beweis gestellt und blieb auch durch Krisenzeiten<br />
hindurch stabil. Seit seiner Auflegung Anfang 2004<br />
erwirtschaftete er durchschnittlich 5,6 Prozent per annum<br />
(Stand 31.08.20<strong>21</strong>). Ein Glättungsverfahren sorgt für Sicherheit.<br />
Es bildet einen Garantiewert, der zum Rentenbeginn<br />
greift, wenn die bedingungsgemäßen Voraussetzungen erfüllt<br />
sind.<br />
Die weiteren 20 Prozent können Kunden in Fonds investieren,<br />
die zu ihrem individuellen Schwerpunkt passen. Bei<br />
Canada Life können Kunden in der ersten und dritten Schicht<br />
unter bis zu 30 Fonds von namenhaften Gesellschaften wählen.<br />
Kostenfreie Wechsel sind bis zu 20 Mal pro Jahr möglich.<br />
Wo Nachhaltigkeit auch Renditechancen bringt<br />
Eine beliebte Wahl sind die Fonds mit Nachhaltigkeitsfokus,<br />
Aktien Chance Umwelt II und Aktien Chance Verantwortung II.<br />
Diese gibt es bei Canada Life bereits seit über zehn Jahren.<br />
Die Fonds haben nicht nur das Thema Nachhaltigkeit früh<br />
angepackt, sondern über die Jahre auch gute Renditen<br />
erwirtschaftet.<br />
Die Fonds haben auch Thomas Schiffner, Organisationsdirektor<br />
bei ascent AG, überzeugt: „Seit Jahren erhalten meine<br />
Kunden die Option, mit der Canada Life nachhaltig über die<br />
Strategie ‚Aktien Chance Umwelt‘ und ‚Aktien Chance Verantwortung‘<br />
zu investieren. Heute sind sie begeistert von den<br />
geschaffenen Werten und den nachhaltig guten Renditen.<br />
Hier war die Canada Life dem Markt wieder einmal eine Nasenlänge<br />
voraus, als noch kaum jemand darüber nachdachte.“<br />
»Canada Life bietet ihren Kunden Fondskombis<br />
an, die zu ihnen passen.«<br />
Aktien Chance Umwelt II ist nach Artikel 9 der Transparenzverordnung<br />
ein Fonds mit nachhaltigen Investitionen.<br />
Aktien Chance Verantwortung II, der von der Canada-Life-<br />
Fondsgesellschaft Setanta gemanagt wird, ist nach Artikel 8<br />
ein Fonds mit ökologischen oder sozialen Merkmalen. Er<br />
schließt Unternehmen aus, die bestimmte ethische Kriterien<br />
nicht erfüllen.<br />
Starker Motor: Aktien USA II und Aktien Asien II<br />
Zwei weitere renditeorientierte Canada-Life-Fonds sind Aktien<br />
USA II und Aktien Asien II. Beide Fonds haben in den<br />
letzten Jahren ein starkes Wachstum verzeichnet und eignen<br />
sich daher hervorragend für die renditeorientierte Altersvorsorge.<br />
Aktien USA II von Putnam investiert in Aktien, Schwerpunkt<br />
sind aufstrebende Großkonzerne mit Hauptsitz in den<br />
USA. Putnam gilt als Investment-Urgestein – die 80 Jahre alte<br />
Gesellschaft gehört zu den erfahrensten und bedeutendsten<br />
Vermögensverwaltern.<br />
Bei dem Fonds Aktien Asien II liegt der Schwerpunkt auf<br />
Aktientiteln aus besonders wachstumsstarken Regionen im<br />
asiatisch-pazifischen Raum. Gemanagt wird er von der Fonds-<br />
gesellschaft Canada Life Asset Management.<br />
Wertentwicklung<br />
(jeweils zum 31.07.20<strong>21</strong>)<br />
Canada-Life-Fonds 5 Jahre p.a. <strong>10</strong> Jahre p.a.<br />
Aktien<br />
Chance Umwelt II<br />
Aktien<br />
Chance Verantwortung II<br />
Aktien<br />
USA II<br />
Aktien<br />
Asien II<br />
Canada Life Assurance Europe plc,<br />
Niederlassung für Deutschland<br />
kundenservice@canadalife.de<br />
www.canadalife.de<br />
14,2 % 11,4 %<br />
7,4 % <strong>10</strong>,5 %<br />
20,1 % 14,7 %<br />
9,9 % 5,6 %<br />
expertenReport | <strong>10</strong>-<strong>21</strong><br />
67
Ausgezeichnet.<br />
Die expertenReport Kommunikationskanäle belegen bei der<br />
quantitativen und qualitativen MRTK-Media-Analyse von<br />
Fachzeitschriften und Newslettern für Versicherer und Verlage<br />
im Maklermarkt 20<strong>21</strong> eine Vielzahl an Top-Platzierungen.<br />
Das expertenReport-Team aus München<br />
bedankt sich für diese Bewertungen.<br />
expertenReport Erscheinungsweise Print vierteljährlich<br />
1. Platz<br />
Kompetenz<br />
1. Platz<br />
Gelesene Ausgaben<br />
2. Platz<br />
Nützlichkeit im Alltag<br />
expertenReport Newsletter täglich<br />
1. Platz<br />
2. Platz<br />
2. Platz<br />
Übersicht Newsletter<br />
Objektivität Newsletter<br />
Informationstiefe<br />
1. Platz<br />
Berichterstattung<br />
Privatkunden<br />
2. Platz<br />
Berichterstattung<br />
fondsgebundene Produkte<br />
3. Platz<br />
Berichterstattung<br />
Gewerbekunden
Bild: © Pixel-Shot – stock.adobe.com<br />
www.experten.de
IM ZOOM<br />
Die spahnsche<br />
Pflegereform 20<strong>21</strong><br />
Mit Wirkung zum 01.01.1995 hat der Gesetzgeber die soziale Pflegeversicherung<br />
eingeführt. Aufgrund der fortschreitenden Überalterung der deutschen Bevölkerung<br />
sind in den letzten 20 Jahren nicht nur die Pflegefallzahlen, sondern auch die<br />
Ausgaben für die Pflegekassen sowie die Versicherten immer weiter gestiegen.<br />
Ein Artikel von Alexander Schrehardt<br />
Hierzu zählen:<br />
Bild: © pikselstock – stock.adobe.com<br />
▶ eine Erhöhung der Pflegesach- sowie der Leistungen<br />
der Kurzzeitpflege,<br />
▶ eine finanzielle Entlastung der Versicherten in<br />
vollstationärer Pflege,<br />
▶ eine Verbesserung der Personalsituation in den<br />
Pflegeeinrichtungen mithilfe eines an der Zahl<br />
der pflegebedürftigen Bewohner ausgerichteten<br />
Personalschlüssels,<br />
▶ eine tarifvertraglich geregelte Vergütung des<br />
Pflegepersonals.<br />
Allerdings muss diese von Euphorie geprägte Gesetzesreform<br />
einer kritischen Betrachtung unterzogen werden.<br />
Der § 30 SGB XI und die fehlende Umsetzung<br />
Der mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz eingeführte<br />
einrichtungseinheitliche Eigenanteil in der vollstationären<br />
Pflege, das heißt die summenmäßig einheitliche Zuzahlung<br />
von Versicherten der Pflegegrade 2 bis 5 zu den vollstationären<br />
Pflegekosten, mutierte in vielen Einrichtungen zu einem<br />
Kostenkatalysator. Kurz vor der Bundestagswahl hatte der<br />
Bundesgesundheitsminister mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz<br />
Leistungsverbesserungen<br />
an die Versicherten verteilt.<br />
Der Gesetzgeber hatte im Sozialgesetzbuch XI normiert,<br />
dass die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung in dreijährigen<br />
Intervallen zu prüfen und in Abhängigkeit von der<br />
Preisentwicklung anzupassen sind. Nachdem die letzte Erhöhung<br />
der Leistungen mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz<br />
zum 01.01.2017 vorgenommen wurde, hatte der Gesetzgeber<br />
die nächste Überprüfung verpflichtend für das Jahr<br />
2020 in das Gesetz aufgenommen. Doch, dies mag auch der<br />
COVID-19-Pandemie und den damit verbundenen geänderten<br />
Prioritäten im Regierungsalltag geschuldet sein, wurde<br />
die Prüfung nach § 30 SGB XI auf das Jahr 20<strong>21</strong> verschoben.<br />
70 <strong>10</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport
Leistungsanpassungen wurden mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz<br />
umgesetzt. Allerdings,<br />
und dies wirft nicht wenige Fragen auf, treten von den im Entwurf<br />
der Gesetzesreform geplanten Leistungsanpassungen<br />
nur eine Erhöhung der Pflegesach- und der Leistungen der<br />
Kurzzeitpflege mit Wirkung zum 01.01.2022 in Kraft. So<br />
werden 51,3 Prozent der pflegebedürftigen Versicherten in<br />
Deutschland von Familienangehörigen und anderen Laienpflegern<br />
versorgt. Nachdem auch das Pflegegeld, das an<br />
diesen Personenkreis ausbezahlt wird, von der Leistungser-<br />
höhung ausgenommen wurde, prüft der Sozialverband VdK<br />
bereits rechtliche Schritte gegen den Gesetzgeber.<br />
Leistungszuschläge für Versicherte in<br />
vollstationärer Pflege<br />
Im Rahmen einer Gleichbehandlung von pflegebedürftigen<br />
Versicherten in vollstationärer Pflege hatte der Gesetzgeber<br />
mit Wirkung zum 01.01.2017 den einrichtungseinheitlichen<br />
Eigenanteil eingeführt. Danach müssen Versicherte der<br />
Pflegegrade 2 bis 5 unabhängig von dem ihnen zuerkannten<br />
Pflegegrad den gleichen Zuzahlungsbetrag zu den Pflegekosten<br />
leisten. Dabei muss zwingend beachtet werden:<br />
▶ Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist keine<br />
Fix-, sondern eine variable Größe, das heißt, der Zuzahlungsbetrag<br />
kann sich erhöhen oder auch reduzieren.<br />
▶ Der Zuzahlungsbetrag der Versicherten wird immer für<br />
die jeweilige Pflegeeinrichtung ermittelt, das heißt, die<br />
Zuzahlungsbeträge unterscheiden sich regelmäßig von<br />
Pflegeheim zu Pflegeheim.<br />
▶ Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil bezieht<br />
sich nur auf die Pflege-, nicht aber auf die sogenannten<br />
Hotelkosten, das heißt Unterkunft, Verpflegung, Investitionskostenpauschale<br />
und Ausbildungsumlage.<br />
Dieser Kostenblock muss von dem Versicherten in<br />
vollem Umfang getragen werden.<br />
In welchem Umfang sich der einrichtungseinheitliche<br />
Eigenanteil verändern kann, soll ein Beispiel aus dem familiären<br />
Umfeld des Autors belegen.<br />
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Ausgabe 05/20<strong>21</strong><br />
<strong>21</strong>TO39
IM ZOOM<br />
»Die Reform der sozialen Pflegeversicherung<br />
ist mit erheblichen Mehrausgaben<br />
verbunden.«<br />
So berechnete ein Pflegeheim in Nürnberg einer pflege-<br />
bedürftigen Versicherten ab dem 01.01.2017 den monatli-<br />
chen Eigenanteil an den vollstationären Pflegekosten mit<br />
479,59 Euro/Monat. Bis zum 01.08.20<strong>21</strong> wurde diese Zuzahlung<br />
um 191,5 Prozent auf monatlich 1.397,80 Euro erhöht.<br />
Berücksichtigt man nun noch die Hotelkosten mit<br />
~ 1.500 Euro/Monat, so saldiert die Gesamtbelastung nach<br />
Abzug der Leistungen der sozialen Pflegeversicherung mit<br />
fast 2.900 Euro/Monat. Zu berücksichtigen sind aber auch<br />
noch die persönlichen Ausgaben der Versicherten. Wie zum<br />
Beispiel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Zuzahlungen<br />
zu Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln et cetera.<br />
Es ist also nicht verwunderlich, dass ein derartiger Kostenrahmen<br />
sehr viele pflegebedürftige Versicherte vor unlösbare<br />
Herausforderungen stellt.<br />
Mit der Reform der sozialen Pflegeversicherung hat der<br />
Gesetzgeber für Versicherte in vollstationärer Pflege soge-<br />
nannte Leistungszuschläge in das SGB XI aufgenommen. Der<br />
Leistungszuschlag bemisst sich prozentual nach dem einrichtungseinheitlichen<br />
Eigenanteil (EEE) und in Abhängigkeit von<br />
der Dauer der vollstationären Pflege. Ab 01.01.2022 erhalten<br />
pflegebedürftige Versicherte der Pflegegrade 2 bis 5 bei Aufnahme<br />
in die vollstationäre Pflege einen Leistungszuschlag in<br />
Höhe von 5 Prozent des EEE. Ab dem 13. Monat der vollsta-<br />
tionären Pflege steigt der Leistungszuschlag auf 25 Prozent,<br />
ab dem 25. Monat auf 45 Prozent und ab dem 37. Monat auf<br />
70 Prozent des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils an. Vor<br />
allem für Versicherte mit einer langen Verweildauer in einem<br />
Pflegeheim führt dies zu einer signifikanten finanziellen<br />
Entlastung.<br />
Allerdings muss diese Maßnahme des Gesetzgebers, so<br />
erfreulich diese im Ergebnis für Versicherte in Pflegeheimen<br />
auch ist, durchaus kritisch gesehen werden. Eine Senkung<br />
der Kostenbelastung in der vollstationären Pflege kann zu<br />
einer Kannibalisierung der ambulanten Pflegedienste führen<br />
und wahrscheinlich wird es auch so sein. So können – in<br />
Abhängigkeit vom einrichtungseinheitlichen Eigenanteil der<br />
Einrichtung – die Kosten für eine vollstationäre Pflege mit<br />
einer 24-Stunden-Versorgung an sieben Tagen/Woche vor<br />
allem für Versicherte mit einer längeren Verweildauer und<br />
damit einem höheren Leistungszuschuss deutlich niedriger<br />
sein als für eine pflegerische Versorgung durch einen ambulanten<br />
Pflegedienst. Unter diesem Kostendruck ist eine<br />
Verschiebung der pflegerischen Versorgung in Richtung der<br />
Pflegeheime als sehr wahrscheinlich einzustufen.<br />
Personalschlüssel und tarifvertragliche<br />
Regelung der Vergütung<br />
Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz<br />
hat der Gesetzgeber – erstmals – einen zulässigen Personalschlüssel<br />
für vollstationäre Pflegeeinrichtungen normiert<br />
und damit das Verhältnis von Pflegefach-/Pflegehilfspersonal<br />
und pflegebedürftigen Versicherten in Abhängigkeit von<br />
den Pflegegraden der Versicherten festgelegt. Die Rückfrage<br />
des Autors bei drei Heimleitungen mit der Bitte um deren Einschätzung<br />
der Alltagstauglichkeit dieses Personalschlüssels<br />
wurde von den Befragten gleichlautend beantwortet. Das<br />
vom Gesetzgeber benannte Verhältnis von pflegebedürftigen<br />
Bewohnern und Pflegepersonal wurde von allen Befragten<br />
als bedarfsgerecht bewertet.<br />
Allerdings sahen die Leiter der befragten Einrichtungen<br />
keine Chance, das hierfür erforderliche Personal auf dem<br />
Arbeitsmarkt zu finden. Hier werden die Arbeitgeber potenziellen<br />
Mitarbeiter*innen eine bessere Entlohnung offerieren<br />
müssen. Die vom Gesetzgeber aufgegebene Verpflichtung<br />
zu einer tarifvertraglichen Regelung der Entlohnung, ab<br />
01.09.2022 für Pflegeeinrichtungen als zwingende Voraussetzung<br />
für den Abschluss von Versorgungsverträgen, kann<br />
in diesem Zusammenhang als Schritt in die richtige Richtung,<br />
aber auch als ein Katalysator für weitere Kostensteigerungen<br />
gewertet werden.<br />
Das Finanzierungskonzept der Reform<br />
Die Reform der sozialen Pflegeversicherung ist mit erheblichen<br />
Mehrausgaben verbunden. Vor allem die Leistungszuschüsse<br />
für über 9<strong>10</strong>.000 Versicherte der Pflegegrade 2<br />
bis 5 in vollstationärer Pflege, aber auch höhere Leistungsausgaben<br />
bei den Pflegesach- und den Leistungen der Kurzzeitpflege,<br />
ein Anbau von weiterem Pflegepersonal und eine<br />
tarifvertragliche Regelung der Vergütung wollen finanziert<br />
werden. Als zusätzliche Einnahmequellen benennt der Gesetzgeber<br />
eine Erhöhung des Beitragszuschlags für kinderlose<br />
Versicherte der sozialen Pflegeversicherung ab dem<br />
vollendeten 23. Lebensjahr von bislang 0,25 Prozent auf<br />
0,35 Prozent ab 01.01.2022 sowie einen jährlichen Zuschuss<br />
aus dem Bundeshaushalt in Höhe von einer Milliarde Euro.<br />
Dass dieser zusätzliche Einnahmenzufluss für die nachhaltige<br />
Finanzierung der ausgelobten Leistungsverbesserungen<br />
ausreicht, darf bezweifelt werden.<br />
AssekuranZoom GbR<br />
team@assekuranzoom.de<br />
www.assekuranzoom.de<br />
72 <strong>10</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport
Versicherungs- und<br />
Finanznachrichten
DIGITAL & VIRTUELL<br />
myInsure – Das perfekte<br />
Startpaket für erfolgreiche<br />
Versicherungsmakler<br />
Bisher stand der Begriff ausschließlich<br />
für die Kunden-App der SDV AG.<br />
Nun sollen unter der Marke „myInsure“<br />
künftig alle digitalen Dienstleistungen<br />
und Services des Augsburger<br />
Maklerpools gebündelt werden.<br />
Die Plattform umfasst unterschiedliche Komponenten, die<br />
es dem Makler ermöglichen, seinen Geschäftsbetrieb, die<br />
Verwaltung und insbesondere seine Beratung mit einem<br />
rechtssicheren Abschlussweg volldigital abbilden zu können.<br />
Die beinhalteten Tools bilden neben einem professionellen<br />
Rundum-Service ein optimales Starterpaket für angehende<br />
Versicherungsmakler und -vermittler.<br />
Zu den Tools gehören unter anderem bestehende Services,<br />
wie die SDV Makler-App oder die kostenfreie Video-Remote-<br />
Beratung. Neue Dienstleistungen wie myInsure Legal, eine<br />
Rechtsunterstützung via App sowie ein innovativer Onlinemarketing-Service<br />
für Endkunden runden das digitale Bundle<br />
für Partner der SDV AG ab.<br />
Video-Remote-Beratung<br />
Das Augsburger Unternehmen arbeitet bereits seit einiger<br />
Zeit mit einer Videoberatungs-Software. Damit Kooperationspartner<br />
flexibel in ihrer Beratung sind, hat sich die SDV AG<br />
zum Ziel gesetzt, bestmögliche Unterstützung mithilfe von<br />
guten Schulungen, Leitfäden für Beratungsgespräche und<br />
Abschlusslinks mit digitaler Unterschrift zu leisten.<br />
Die Software zeichnet sich zudem besonders durch<br />
Rechtssicherheit und Stabilität aus. So profitieren Versicherungsmakler<br />
und -vermittler von höchster Flexibilität und<br />
sparen sich zudem das zeitfressende Papierchaos.<br />
Bild: © adam1<strong>21</strong> – stock.adobe.com<br />
74 <strong>10</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport
SDV Makler-App und myInsure Kundenapp<br />
Ob unterwegs mit dem Tablet oder im Büro über die Desktopansicht<br />
– mit der SDV Makler-App haben angeschlossene<br />
Makler Zugriff auf alle hinterlegten Verträge. Und davon können<br />
über die korrespondierende App „myInsure“ auch deren<br />
Kunden profitieren und jederzeit auf ihren digitalen Versicherungsordner<br />
zugreifen. Nach der Registrierung des Kunden<br />
sind bereits alle eingereichten Verträge, Kunden- und<br />
Kontaktdaten in der App hinterlegt. Adress-/Kontoverbindungsänderungen<br />
et cetera kann der Kunde selbst vornehmen.<br />
Übertragungsfehler sind damit quasi ausgeschlossen,<br />
denn selbstverständlich synchronisiert sich die Datenverwaltung<br />
bei der SDV AG automatisch mit den Daten in der App<br />
und umgekehrt.<br />
Des Weiteren können Dokumente über die Fotofunktion<br />
oder auch Screenshots hochgeladen werden. Die Erteilung<br />
des Maklermandats und der Zugriff auf alle Versicherungsunterlagen<br />
erfolgt ebenfalls über die Kunden-App. Im Falle<br />
eines Schadens kann der Kunde die ersten notwendigen<br />
Schritte für die Meldung selbst vornehmen. Hinterlegte Fotos<br />
helfen dabei, die Dokumentation zu vervollständigen. Der<br />
Makler erhält dann eine Information und reicht die Schadensmeldung<br />
an den Versicherer weiter.<br />
Die Apps sind vor allem ein vereinfachtes Kommunikationsmittel<br />
für Makler und ihre Kunden. Alle notwendigen Daten<br />
sind in der App griffbereit und erleichtern den Arbeitsalltag.<br />
Onlinemarketing-Service für Endkunden<br />
Wenn sich Menschen heutzutage informieren wollen, dann<br />
machen sie das im Internet. Umso wichtiger ist es für Unternehmen<br />
aller Art, für einen professionellen Internet-Auftritt<br />
zu sorgen. Mit dem Onlinemarketing-Service der SDV AG erhalten<br />
Versicherungsmakler und -vermittler alles, um automatisch<br />
und kostenfrei einen digitalen Fußabdruck im Netz<br />
zu hinterlassen. Die Dienstleistung bietet einen Einrichtungsservice,<br />
der die Erstellung eines Facebook- und Google-my-<br />
Business-Accounts sowie einer Website beinhaltet.<br />
Darüber hinaus erhalten Makler einen individualisierten<br />
Kundennewsletter sowie eine Kundenzeitschrift, welche Kunden<br />
regelmäßig mit aktuellen Informationen auf höchstem<br />
Niveau versorgen.<br />
Auf allen Kanälen werden regelmäßig und automatisch<br />
aktuelle Inhalte veröffentlicht. Die Informations- und Vertriebskampagnen<br />
werden durch die SDV AG und ausgewählte<br />
Versicherungsgesellschaften bereitgestellt. Dabei erhält<br />
der Makler vorab alle wichtigen Informationen über die<br />
Inhalte, sodass er bei Kontaktaufnahme durch den Kunden<br />
stets souverän agieren und beraten kann.<br />
»Die Kooperationspartner der SDV AG<br />
profitieren von einem Rundum-Service,<br />
bei dem der Name Programm ist« [...].<br />
Armin Christofori, Vorstand (Sprecher), SDV Ser vice part ner<br />
der Ver si che rungs mak ler AG<br />
Durch die regelmäßigen Onlinemaßnahmen erhöhen<br />
Versicherungsmakler ihre Wahrnehmung, Kompetenz und<br />
Expertise im Internet um ein Vielfaches.<br />
Durch den Onlinemarketing-Service erhalten die Partner<br />
der SDV AG einen professionellen Internet-Auftritt, auch<br />
wenn selbst keine Onlineaffinität besteht. Und das alles ohne<br />
zusätzlichen Aufwand.<br />
Mit myInsure bietet das Augsburger Unternehmen Maklern<br />
einen Service, den sie in diesem Umfang nur bei der<br />
SDV AG erhalten. „Neben einem unbestritten guten technischen<br />
Know-how überzeugt ein Betreuungskonzept mit eigenen<br />
angestellten Mitarbeitern und regionalen Maklerbetreuern.<br />
Dem Makler werden Lösungen zur Verfügung gestellt,<br />
mit deren Hilfe er jederzeit in sämtliche Vertragsdokumente,<br />
-änderungen und -auswirkungen Einblick erhält. Zudem erhalten<br />
unsere Partner einen Angebots-Sofortservice zur fachlichen<br />
Unterstützung bei Kundenterminen. Die Kooperationspartner<br />
der SDV AG profitieren von einem Rundum-Service,<br />
bei dem der Name Programm ist“, so Armin Christofori, Vorstandssprecher<br />
der SDV AG.<br />
SDV Ser vice part ner der Ver si che rungs mak ler AG<br />
info@sdv.ag<br />
www.sdv.ag<br />
expertenReport | <strong>10</strong>-<strong>21</strong><br />
75
DIGITAL & VIRTUELL<br />
IVFP-Zukunftsvision der<br />
unabhängigen Beratung<br />
Altersvorsorge ist ein unbeliebtes Thema. Dauerhafte Kritik an Riester, viele Skeptiker<br />
der bAV und dann noch die allseits bekannte Aussage von vor 35 Jahren: „Denn eins<br />
ist sicher: die Rente“ – Norbert Blüm 1986. Das sind nicht die besten Voraussetzungen<br />
für ein erfolgreiches Beratungsgespräch. Doch es ist wichtiger denn je, zukünftigen<br />
Rentnern aufzuzeigen, wie sie eben nicht mit 67 nach jahrelanger Arbeit in Altersarmut<br />
um jeden Cent kämpfen müssen!<br />
Bild: © Andrey Popov – fotolia.com<br />
76 <strong>10</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport
Genau das ist seit 20 Jahren der Unternehmens-Leitsatz des<br />
Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) – „Einfach<br />
mehr Vorsorge!“. Um den Beratern hier so gut wie möglich<br />
unter die Arme zu greifen, hat das IVFP eine Vision. Vermittler<br />
sollen schnellen Zugriff auf die umfassende Kompetenz des<br />
IVFP haben und ihren Kunden getreu dem eigenen Leitsatz<br />
das Thema Altersvorsorge einfach vermitteln können. Da das<br />
am besten mit medialer Unterstützung funktioniert, hat das<br />
IVFP zwei Geschwister-Softwarelösungen, fairadvisor.net<br />
und fairgleichen.net. in den Markt eingeführt und baut diese<br />
nun zusammen mit Vermittlern aus der Praxis aus.<br />
Fairadvisor.net – die junge Schwester<br />
Seit Juli 20<strong>21</strong> steht Ihnen die Beta-Version von<br />
fairadvisor.net kostenlos zur Verfügung.<br />
Wie sind Ihre ersten Eindrücke?<br />
Der erste Eindruck ist sehr positiv – ein großes Kompliment<br />
erst mal! Die Software wirkt sehr aufgeräumt, man findet sich<br />
superschnell zurecht und hat stets einen top Überblick. Viele<br />
andere Softwarelösungen am Markt sind inzwischen derart<br />
komplex aufgebaut, mit der Folge, schnell die Orientierung<br />
zu verlieren. Im Beratungsgespräch mit dem Kunden ist wichtig,<br />
dass dieser die Analysen und Empfehlungen der Software<br />
nachvollziehen kann, nicht nur ich als Berater. Dies sollte<br />
jedoch nicht zulasten der fachlichen Tiefe gehen. Diesen<br />
Spagat haben Sie in fairadvisor.net sehr gut gelöst.<br />
Die Beratungssoftware fairadvisor.net ist die jüngere IVFP-Anwendung<br />
und wird im Januar 2022 am Markt erscheinen. Seit<br />
Juli 20<strong>21</strong> gibt es jedoch bereits eine Beta-Version. Das IVFP<br />
bietet Beta-Nutzern an, sich in den Entwicklungsprozess der<br />
Software einzubringen. Getreu dem Motto von Prof. Michael<br />
Hauer (Geschäftsführer des IVFP) „eine Software von Vermittlern<br />
für Vermittler“ veranstaltet das IVFP regelmäßige<br />
Webmeetings mit den Beta-Nutzern, um deren Erfahrungen<br />
aus der Beratungspraxis direkt in fairadvisor.net einfließen zu<br />
lassen. Zu diesem Vorgehen hat das IVFP Herrn Paul-Harry<br />
Fritzsche – Beta-Nutzer der ersten Stunde – interviewt:<br />
Thomas Krapf (Leiter Fachliche Entwicklung und Partner<br />
des IVFP): Das IVFP entwickelt derzeit die neue Onlineberatungswelt<br />
fairadvisor.net. Sie ist die webbasierte und<br />
rundum erneuerte Nachfolgesoftware unseres etablierten<br />
AltersvorsorgePLANERs. Ihnen als Berater bieten wir<br />
die Möglichkeit, als Beta-Nutzer die Software aktiv mitzugestalten.<br />
Wie finden Sie diesen Weg und warum haben<br />
Sie sich dazu entschieden, diesen mit uns zu gehen?<br />
Paul-Harry Fritzsche (Gesellschafter-Geschäftsführer der<br />
Meyer & Fritzsche Versicherungsmakler GmbH & Co. KG):<br />
Ich kenne das IVFP schon seit vielen Jahren, durch die Social-Media-Auftritte,<br />
Seminare und Vorträge und natürlich<br />
durch den AltersvorsorgePLANER. Den Schritt hin zu einer<br />
Onlineanwendung begrüße ich sehr, ein im Rahmen der Digitalisierung<br />
unabdingbarer Weg. Von der Idee, als Beta-Nutzer<br />
meine Praxiserfahrung einzubringen zu können, war ich sofort<br />
begeistert. Wann hat man als Berater schon die Möglichkeit,<br />
an einer Software aktiv mitzuwirken? In meinen Augen<br />
ist dies ein klasse Ansatz!<br />
Vielen Dank für diese erste, sehr positive Resonanz.<br />
Können Sie uns ein Beispiel nennen, in welchen Beratungssituationen<br />
Sie fairadvisor.net konkret einsetzen?<br />
Ja, zum Beispiel in meinen bAV-Beratungen. Fairadvisor.net<br />
bietet mir ein kleines und übersichtliches bAV-Modul zum Beratungseinstieg,<br />
anhand dessen ich den Kunden vorweg von<br />
der Vorteilhaftigkeit der bAV überzeugen kann. Dies gelingt<br />
bereits mit sehr wenigen Angaben. So kann ich den Kunden<br />
im ersten Schritt für die bAV begeistern und im zweiten<br />
Schritt in die ausführliche Analyse wechseln. Für Letzteres ist<br />
in fairadvisor.net das umfassendere bAV-Modul für eine detaillierte<br />
Beratung anhand einer simulierten Lohnabrechnung<br />
ideal. Hier findet sich der Kunde eins zu eins wieder.<br />
Freut uns zu hören, dass wir hier auf dem richtigen Weg<br />
sind. Zur bAV haben Sie jedoch auch bereits einen Optimierungsvorschlag<br />
bei den Webmeetings im Kreise der<br />
Beta-Nutzer eingebracht.<br />
Korrekt. Herr Prof. Dr. Thomas Dommermuth (Vorsitzender<br />
des wissenschaftlichen Beirats des IVFP) stellt in seinen<br />
Seminaren exzellent dar, dass die bAV bereits alleine durch<br />
die Förderung eine positive Rendite erwirtschaftet, und zwar<br />
unter Einschluss der Versteuerung und Verbeitragung der<br />
späteren bAV-Rente sowie der Minderung der gesetzlichen<br />
Rente. Die zuletzt genannten Punkte werden oftmals als Einwand<br />
gegenüber der bAV vorgebracht. Diese Renditeberechnung<br />
von Herrn Prof. Dr. Thomas Dommermuth in den bAV-<br />
Modulen wäre noch das Sahnehäubchen. Die Vorbehalte<br />
lassen sich damit wunderbar entkräften.<br />
→<br />
expertenReport | <strong>10</strong>-<strong>21</strong><br />
77
DIGITAL & VIRTUELL<br />
Diesen Punkt greifen wir sehr gerne auf.<br />
Herr Prof. Dr. Thomas Dommermuth kann es selbst<br />
kaum erwarten, bis sich seine Renditeberechnungen<br />
in fairadvisor.net wiederfinden.<br />
Und ich freue mich schon darauf, dies in meinen Beratungsgesprächen<br />
einzusetzen.<br />
Die Kunden sind sehr heterogen. Die einen möchten<br />
sich nur kurz mit Vorsorgethemen befassen und wünschen<br />
eine schnelle Lösung. Die anderen wiederum<br />
wollen eine tiefgehende Beratung, bevor sie eine<br />
Vorsorgeentscheidung treffen. Was bedeutet das<br />
für eine Beratungssoftware?<br />
Sie haben einen guten Punkt angesprochen. Die Software<br />
sollte im Idealfall für beide Kundentypen ausgelegt sein. Dies<br />
gelingt vielen Softwareanbietern nicht. Sie haben in fairadvisor.net<br />
einen sehr guten Kompromiss gefunden, zum Beispiel<br />
bei dem wichtigen Thema Schließung der Rentenlücke. Die<br />
einzelnen Seiten sind nicht mit Analysen und Infos überladen.<br />
Es können jedoch stets tiefergehende Details aufgerufen<br />
werden. Analytisch geprägte Kunden hinterfragen gerne die<br />
Ergebnisse. Wenn ich dem Kunden via Mausklick einen tieferen<br />
Einblick geben kann, erleichtert dies die Beratung ungemein.<br />
Diese Flexibilität sollten Sie auch bei der Generierung<br />
der Druckstücke fortführen.<br />
Den letzten Punkt nehmen wir gerne auf. Diese Anregung<br />
haben uns auch bereits Ihre Kolleginnen und<br />
Kollegen weitergegeben. Die Flexibilität scheint Ihnen<br />
bei einer Software sehr wichtig zu sein?<br />
Definitiv ja! So unterschiedlich die Kunden und die Beratungsgespräche<br />
sein können, so unterschiedlich und flexibel<br />
sollte auch die Beratungssoftware sein. Ein gutes Beispiel,<br />
wie es sein sollte, ist der RisikovorsorgePLANER in<br />
fairadvisor.net. Dieses Modul vergegenwärtigt dem Kunden<br />
die Vielzahl der biometrischen Risiken, von einer Arbeitsoder<br />
Berufsunfähigkeit, den Folgen eines schweren Unfalls<br />
bis hin zum Pflegefall oder dem Tod. Zusammen mit dem Kunden<br />
kann eine individuelle Auswahl getroffen werden, welche<br />
Risiken besprochen werden sollen. Der RisikovorsorgePLANER<br />
baut sich dementsprechend dynamisch für das Beratungsgespräch<br />
auf. So wünscht man es sich als Berater.<br />
Ganz herzlichen Dank für das Gespräch und für Ihre<br />
stets aktive Teilnahme an den Meetings der Beta-Nutzer.<br />
Gibt es etwas, was Sie uns am Schluss noch mit auf den<br />
Weg geben möchten?<br />
Bleiben Sie mit Ihrer Software so unabhängig, wie ich Ihr<br />
Haus kennen- und schätzen gelernt habe. Mit Ihrer hausinternen<br />
fachlichen Kompetenz und Ihrem persönlichen Draht<br />
zu den Beratern können Sie mit Ihrer neuen Onlineberatungswelt<br />
neue Maßstäbe im Markt setzen. Ich freue mich bereits<br />
auf das nächste Beta-Nutzer-Webmeeting und die weiteren<br />
Entwicklungen von fairadvisor.net.<br />
Fairgleichen.net – der ältere Bruder<br />
Als unabhängiges Analysehaus bewertet das IVFP seit über<br />
13 Jahren Produkte der Finanzbranche und bildet daraus ein<br />
Ratingurteil, das den objektiven Blickwinkel des Instituts widerspiegelt.<br />
Dadurch liegen dem IVFP Tausende Tarifdaten vor. Vor<br />
einigen Jahren entstand daraus die Idee, diese Daten für eine<br />
Vergleichssoftware zu nutzen, um den Tarifdschungel für die<br />
Vermittlerschaft und ihre Kunden zu lichten. Hier wurden durch<br />
Umfragen Vermittler bereits sehr früh im Entwicklungsprozess<br />
eingebunden. So kristallisierte sich schnell heraus, dass beispielsweise<br />
Tarifmerkmalsvergleiche neben quantitativen Vergleichsergebnissen<br />
eine enorme Rolle in der Beratung spielen.<br />
Welche Bausteine muss eine Onlinevergleichssoftware von Rentenversicherungstarifen besitzen,<br />
damit Sie diese verwenden werden? Bitte nennen Sie uns die zwei wichtigsten!<br />
80<br />
70<br />
60<br />
50<br />
40<br />
30<br />
20<br />
<strong>10</strong><br />
0<br />
1<br />
2 Gesamt<br />
Auswahl Anbieter nach Finanzstärke<br />
Auswahl Tarife anhand von Tarifmerkmalen<br />
Auswahl anhand der Ablaufleistung (Rentenhöhe)<br />
Auswahl anhand von Ratingergebnissen<br />
Quelle: IVFP-Maklertrends 2019<br />
78 <strong>10</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport
»Durch fairgleichen.net hat jeder die<br />
Möglichkeit, für ausgewählte Tarife<br />
Simulationsergebnisse zu erzeugen.«<br />
Weiterhin wurde klar, dass effizient und zeitsparend das zu<br />
den Vorstellungen und Lebensumständen des Kunden passende<br />
Produkt ermittelt werden muss. expertenReport erkundigte<br />
sich zum Schlagwort „fairgleichen.net“ beim Leiter der<br />
IVFP Researchabteilung, Manuel Lang.<br />
expertenReport: Herr Lang, was ist der große Mehrwert<br />
von fairgleichen.net?<br />
Manuel Lang: Einerseits der Abgleich des Tarifs mit den Kundenbedürfnissen,<br />
um dadurch schnell den Tarifdschungel im<br />
Sinne eines beratbaren Maßes für Vermittler und Kunde zu lichten.<br />
Bisherige Tarifvergleichsprogramme vernachlässigen dies.<br />
Anderseits stehen in den bisherigen Anwendungen hauptsächlich<br />
deterministische Hochrechnungen, die vom Versicherer<br />
zugeliefert werden, im Vergleichsfokus. Allein dadurch<br />
lassen sich Tarife aber nicht korrekt vergleichen. Bei modernen<br />
Altersvorsorgeprodukten, wie beispielsweise Indexpolicen,<br />
führt dies schlimmer noch zu teilweise absurden Ergebnissen.<br />
Vergleiche von Rentenversicherungstarifen rein auf<br />
der Basis von deterministischen, also linearen Hochrechnungen<br />
wie zum Beispiel mit einer jährlichen Rendite von<br />
3 Prozent oder 6 Prozent beinhalten viele Fallstricke, führen<br />
schnell zu einem Vergleich zwischen „Äpfeln“ und „Birnen“<br />
und können somit ein Haftungsrisiko für Vermittler darstellen.<br />
Bei Altersvorsorgeprodukten ist es Vorschrift, dass in<br />
Basisinformations- oder Produktinformationsblättern simulierte<br />
statt hochgerechnete Werte ausgegeben werden müssen.<br />
Durch fairgleichen.net hat jeder die Möglichkeit, für<br />
ausgewählte Tarife Simulationsergebnisse zu erzeugen. Die<br />
ermittelten Werte zeigen dabei die Spannbreite der zu erwartenden<br />
Ablaufleistung auf. Da eine Empfehlung stets zum<br />
Risikoprofil des Kunden passen muss, ist die Verwendung<br />
von Simulationen wie in fairgleichen.net in der Beratung von<br />
Rentenversicherungstarifen unerlässlich.<br />
Wie setzen Sie das alles so um, dass so komplexe Sachverhalte<br />
einfach dargestellt werden?<br />
Von Beginn an wurde ein starkes Augenmerk auf die Benutzerführung<br />
gelegt. Die User Journey haben wir deshalb mit<br />
einem der in Deutschland führenden UX/UI-Designunternehmen<br />
entwickelt. Weiterhin haben wir von Anfang an konsequent<br />
die Vermittler in die Entwicklung mit einbezogen, um<br />
die Software am Beraterbedarf auszurichten.<br />
Und was bringt die Zukunft noch?<br />
Die nächste große Entwicklung wird eine zusätzliche kostenpflichtige<br />
Version namens fairgleichen.net plus sein. Mit dieser<br />
Version wird es möglich sein, die Produkte auf Basis aller<br />
Tarif- und Unternehmensmerkmale, die das IVFP zu einem<br />
Tarif erhebt, zu vergleichen. Im Bereich der privaten Rentenversicherungen<br />
sind dies mehr als 200 Merkmale.<br />
Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH<br />
info@ivfp.de<br />
www.ivfp.de<br />
Bild: © Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH<br />
expertenReport | <strong>10</strong>-<strong>21</strong><br />
79
DIGITAL & VIRTUELL<br />
Wie virtuelle Zusammenarbeit die Kommunikation beeinflusst<br />
Nähe schaffen trotz Distanz<br />
Kurze Absprachen in der Teeküche, der schnelle Austausch auf dem Flur und persönliche<br />
Gespräche in der Kantine – all das fällt weg, wenn die Kolleginnen und Kollegen<br />
nicht mehr gemeinsam an einem Ort arbeiten. Beschäftigte müssen sich neue Wege<br />
für die Kommunikation suchen.<br />
Durchschnittliche Nutzung der Kommunikationskanäle bei mobil und<br />
nicht mobil arbeitenden Beschäftigten zu Befragungszeitpunkt 1 und 2<br />
Persönliches<br />
Gespräch<br />
<strong>21</strong>,1 %<br />
29,4 % 3 %<br />
58,5 %<br />
56,6 %<br />
Soziale Netzwerke<br />
(unternehmensintern)<br />
1,1 %<br />
3,1 %<br />
1,3 %<br />
22,5 %<br />
1,1 %<br />
Telefon<br />
17,0 %<br />
25,6 %<br />
Soziale Netzwerke<br />
(extern)<br />
0,5 %<br />
1,1 %<br />
17,9 %<br />
0,4 %<br />
23,8 %<br />
13 %<br />
E-Mails<br />
15,8 %<br />
24,4 %<br />
Videokonferenzen/-anrufe<br />
2,9 %<br />
18,5 %<br />
15,3 %<br />
4,8 %<br />
Kurznachrichten<br />
6,6 %<br />
3,1 %<br />
6,0 %<br />
3,3 %<br />
Mobil arbeitende<br />
Beschäftigte (Befragung 1)<br />
Nicht mobil arbeitende<br />
Beschäftigte (Befragung 1)<br />
Mobil arbeitende<br />
Beschäftigte (Befragung 2)<br />
Nicht mobil arbeitende<br />
Beschäftigte (Befragung 2)<br />
Quelle: BARMER<br />
Die Präsenzkultur, die in deutschen Unternehmen lange als<br />
eine Tugend gehegt und gepflegt wurde, ist auf dem Rückzug.<br />
Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie<br />
haben viele Unternehmen zu einem Feldversuch gezwungen.<br />
Die „social health@work“-Studie der BARMER und der Universität<br />
St. Gallen zeigt nun, dass mobile Arbeit immer mehr<br />
Akzeptanz findet und zu einem neuen Arbeitsalltag gehören<br />
könnte. Die Studie beschäftigt sich mit den Auswirkungen<br />
der digitalen Arbeitswelt und der virtuellen Zusammenarbeit<br />
auf Gesundheit und Produktivität der Arbeitnehmerinnen<br />
und Arbeitnehmer. Die befragten Personen beschreiben ihre<br />
Wahrnehmungen und Verhaltensweisen in der digitalen und<br />
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flexibler werdenden Arbeitswelt. Zudem befasst sich die Studie<br />
mit Fragen des sozialen Miteinanders im Kollegium.<br />
Im bevölkerungsreichsten deutschen Bundesland Nordrhein-<br />
Westfalen beispielsweise gaben 2020 noch 57,5 Prozent der<br />
mobil Beschäftigten an, dass direkte Führungskräfte viel Wert<br />
auf die Anwesenheit der Teammitglieder im Büro legen. Im<br />
Frühjahr 20<strong>21</strong> waren es nur noch 49 Prozent. Die Zahlen zeigen<br />
jedoch auch, dass die Arbeit außerhalb des Büros noch<br />
nicht überall gern gesehen wird. Das kann auch daran liegen,<br />
dass virtuelle Zusammenarbeit nicht in jedem Unternehmen<br />
gut gelingt. Eine wichtige Rolle für Erfolg und Misserfolg der<br />
digitalen Zusammenarbeit spielt, wie gut die Kommunikation<br />
der Teams funktioniert. Dabei kommt es auch auf die Wahl<br />
der richtigen Kommunikationskanäle an.<br />
Die „social health@work“-Studie zeigt, dass sich die<br />
Gesamtzeit, die mobil und nicht mobil Beschäftigte auf die<br />
Kommunikation mit ihren Kolleginnen und Kollegen verwenden,<br />
nicht deutlich verändert hat. Sie liegt konstant bei 8,6 Stun-<br />
den pro Woche bei mobil arbeitenden und 7,5 Stunden bei<br />
nicht mobil arbeitenden Beschäftigten. Die Veränderungen<br />
zeigen sich in der Wahl der Kommunikationskanäle. Bei Be-<br />
schäftigten, die mobil arbeiten, sank der Anteil der persön-<br />
lichen Gespräche an der gesamten Kommunikationszeit mit<br />
ihren Kolleginnen und Kollegen von 29,4 Prozent auf <strong>21</strong>,1 Prozent.<br />
Kompensiert wird der persönliche Austausch von mobil<br />
Beschäftigten durch Telefonate, deren Nutzung von 22,5 Prozent<br />
auf 25,6 Prozent stieg, und vor allem auch durch Video-<br />
konferenzen, deren Anteil von 13 Prozent auf 18,5 Prozent<br />
wuchs. Auch Kolleginnen und Kollegen, die nicht mobil arbeiten,<br />
verbrachten 64,1 Prozent mehr Zeit in Videocalls.<br />
Durch eine veränderte Zusammenarbeit und die Nutzung<br />
neuer Kommunikationskanäle ergeben sich Herausforderungen<br />
in Bezug auf Arbeitsorganisation und -teilung, aber<br />
auch für das persönliche Zugehörigkeitsgefühl der einzelnen<br />
Teammitglieder. Damit die Zusammenarbeit trotzdem gelingt,<br />
kann man einige Faustregeln beachten:<br />
Fünf Tipps, wie Sie Ihr Team bei der digitalen<br />
Kommunikation unterstützen können<br />
1. Tücken der virtuellen Kommunikation kennen und<br />
bewusst angehen<br />
Bei der virtuellen Kommunikation fällt vieles weg, was in der<br />
persönlichen Begegnung eine große Rolle spielt. Die Körpersprache<br />
wird anders und minimiert wahrgenommen, die<br />
Stimme wird anders übertragen, es gibt im virtuellen Raum<br />
keine zufälligen Begegnungen wie auf dem Weg zur Kaffeeküche.<br />
Diese Einschränkungen sollten Sie sich bewusst machen<br />
und ihnen so gut wie möglich entgegenwirken. Zum Beispiel indem<br />
Sie Raum für informelle Gespräche schaffen (siehe Tipp 4).<br />
2. Das Tool muss zum Team passen, nicht umgekehrt<br />
Digitale Tools gibt es viele und sie haben alle Stärken und<br />
Schwächen. Ob ein Tool Sie und Ihr Team in der Kommunikation<br />
unterstützt oder behindert, liegt vor allem daran, wie<br />
gut es zu Ihren Prozessen und Ihrem Team passt.<br />
Ein schlechtes Tool macht einfache Arbeitsschritte unnötig<br />
kompliziert. Ein gutes Tool passt genau zu Ihren Bedürfnissen<br />
und erleichtert die Zusammenarbeit. Holen Sie bei der<br />
Auswahl und Einführung alle mit ins Boot. Die Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter kennen ihre täglichen Abläufe am besten<br />
und sind schließlich auch die zukünftigen Nutzerinnen und<br />
Nutzer der Tools.<br />
3. Hilfe anbieten, wenn sie nötig ist<br />
Ein neues Tool, ein neues Einsatzgebiet für ein bekanntes<br />
Programm – Veränderungen können Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeiter verunsichern und ihnen die Arbeit erschweren.<br />
Wenn die Technik nicht so will wie man selbst, sorgt das für<br />
Frust und Ablehnung, statt mehr Nähe zu schaffen.<br />
Darum ist es wichtig, dass sich Kolleginnen und Kollegen<br />
mit ihren Problemen nicht allein fühlen. Ein offenes Ohr und<br />
schnelle Hilfe können einfache Gegenmittel sein und den<br />
Teamzusammenhalt stärken.<br />
4. Platz für informelle Gespräche ist wichtig für den<br />
Zusammenhalt<br />
Ein Gefühl von Nähe und Zugehörigkeit entsteht nicht nur<br />
durch gute Bild- und Tonqualität im Videocall. Wichtig ist auch,<br />
dass es nicht immer nur um die Arbeit geht.<br />
Etablieren Sie digitale Angebote für Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeiter, um sich abseits der Arbeitsthemen miteinander<br />
auszutauschen. Einen digitalen Kaffeeklatsch am Morgen<br />
oder ein Treffen nach Feierabend zum Beispiel.<br />
5. Feedback und Wertschätzung mitteilen<br />
Die „social health @work“-Studie zeigt, dass sich mobil Beschäftigte<br />
öfter vom Team isoliert fühlen und sie eher das Gefühl<br />
bekommen, schlechtere Chancen der Weiterentwicklung<br />
zu haben als ihre Kolleginnen und Kollegen im Büro.<br />
Darum ist es vor allem für Führungskräfte wichtig, bewusst<br />
mit diesen Teammitgliedern zu kommunizieren. Wertschätzende<br />
Kommunikation und die Möglichkeit des offenen Feedbackaustauschs<br />
schaffen Nähe.<br />
BARMER<br />
Universität St. Gallen<br />
service@barmer.de info@unisg.ch<br />
www.barmer.de<br />
www.unisg.ch<br />
expertenReport | <strong>10</strong>-<strong>21</strong><br />
81
RECHT<br />
Digitale Kommunikation im Versicherungsvertrieb<br />
Spitzenverbände<br />
schaffen Regelwerk für<br />
mehr Rechtssicherheit<br />
Makler müssen bislang einen nicht unerheblichen Aufwand betreiben, wenn sie<br />
digitale und analoge Posteingänge in derselben Angelegenheit mit der gebotenen<br />
Sorgfalt überwachen, bearbeiten und abgleichen wollen. Auch Versicherer können<br />
bisher nicht davon ausgehen, dass die im hauseigenen Extranet oder Webservice<br />
hinterlegten Erklärungen dem Makler im Rechtssinne zugehen.<br />
Deshalb werden Erklärungen vielfach doppelt, also digital und analog versandt.<br />
Nur so kann bisher sichergestellt werden, dass Erklärungen, die erst mit Zustellung<br />
wirksam werden, auch wirksam werden. Wie der tägliche Posteingang zeigt, wird<br />
die analoge Post aber nicht nur bemüht, wenn es darauf ankommt. Kurzum, es fehlt<br />
an Standards, auf die Verarbeitungsprozesse aufsetzen könnten, und zwar sowohl<br />
auf der Maklerseite als auch aufseiten der Versicherer.<br />
Um dieses Vakuum fehlender Standards einerseits und<br />
rechtlicher Unsicherheiten andererseits aufzufüllen, haben<br />
die Spitzenverbände der Versicherungsvermittlung (BVK,<br />
BDVM, VGA und Votum) nunmehr den Grundstein gelegt für<br />
ein Regelwerk der digitalen Kommunikation in der deutschen<br />
Versicherungswirtschaft.<br />
Ein zehnköpfiges Expertenteam hat gemeinsam mit Experten<br />
der Kanzlei EVERS Rechtsanwälte für Vertriebsrecht<br />
einen Entwurf erarbeitet, der die nötigen Standards für alle<br />
am Kommunikationsprozess Beteiligten formuliert. Mit seiner<br />
Umsetzung werden die Möglichkeiten der digitalen Kommunikation<br />
künftig vollständig genutzt werden können.<br />
Fehlende Kennzeichnungs-Standards<br />
Es beginnt bereits damit, dass keine branchenweit gültigen<br />
Standards existieren, die regeln, in welcher Form digitale<br />
Erklärungen zu speichern und mit welchen Informationen Datenpakete<br />
zu kennzeichnen sind. Deshalb können Adressaten<br />
digital gespeicherter Geschäftsvorgänge nicht erkennen,<br />
welcher Geschäftsvorfall betroffen ist, ohne die entsprechenden<br />
Dokumente zu öffnen. Wie aufwendig das ist, wird jedem<br />
ohne Weiteres klar, der sich vergegenwärtigt, dass die Brancheninitiative<br />
für Prozessoptimierung (BiPRO) einige Hundert verschiedener<br />
Geschäftsvorfälle unterscheidet.<br />
82 <strong>10</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport
Bild: © Sergey Nivens – fotolia.com<br />
Das beginnt bei einer Kündigung und endet bei simpler<br />
Produktwerbung. Wie sehr sich der Aufwand für die Makler<br />
potenziert, kann man leicht ermessen, wenn man bedenkt,<br />
dass sie tagtäglich verschiedene Postkörbe einer Vielzahl<br />
kooperierender Versicherer administrieren. Es fehlt deshalb<br />
an einheitlichen Mindestvorgaben für Informationen, die<br />
Datenpakete enthalten sollten.<br />
Offene Rechtsfragen<br />
Zwar ist die digitale Kommunikation schon längere Zeit Lebenswirklichkeit.<br />
Dennoch hat die Rechtsprechung zu vielen<br />
der mit ihr aufgeworfenen Fragen noch nicht eindeutig Stellung<br />
beziehen können. So ist nicht klar, wer das Risiko des<br />
Zugangs von elektronischen Willenserklärungen trägt, wenn<br />
Intermediäre eingesetzt werden, wie dies etwa geschieht,<br />
wenn Firmen wie zeitsprung oder b-tix in der Versicherungswirtschaft<br />
eingesetzt werden, um digitale Postkörbe zu leeren<br />
und deren Inhalte weiterzuleiten. Nicht eindeutig geklärt ist<br />
ebenso, unter welchen Voraussetzungen Erklärungen zugehen,<br />
die ein Versicherer in seinem Extranet oder Webservice<br />
in einem dem Makler vorbehaltenen Speicherbereich ablegt.<br />
Dabei lässt sich die bisher zu Marktportalen ergangene<br />
Rechtsprechung nicht ohne Weiteres zur Lösung fruchtbar<br />
machen. Sie musste sich nicht damit auseinandersetzen,<br />
dass Versicherer Extranets oder Webservices betreiben, in<br />
denen sie ihre empfangsbedürftigen Willenserklärungen<br />
speichern, die jeweils an nutzende Makler gerichtet sind.<br />
Offen ist insbesondere, ob eine Erklärung des Versicherers<br />
mit der Speicherung im elektronischen Postkorb des von ihm<br />
betriebenen Extranets auch dem Makler zugehen kann, nur<br />
weil dieser das Extranet nutzt. Außerdem ist Maklers Post-<br />
korb offensichtlich eine Empfangsvorrichtung, die sich im<br />
fremden Machtbereich des Versicherers und nicht etwa dem<br />
eigenen des Maklers befindet. Deshalb kann es nicht allein<br />
ausreichen, dass der Makler die Vorrichtung möglicherweise<br />
durch einfache Nutzung als Empfangsvorrichtung „widmet“.<br />
Zweifel bestehen schon insoweit, ob man in der bloßen Nutzung<br />
überhaupt eine Widmung sehen darf, zumal die Nutzung<br />
letztlich Maklers Not entspringen dürfte, die Post sonst<br />
nicht digital in seinem Betrieb weiterverarbeiten zu können.<br />
Auf der anderen Seite müsste die Erklärung jedenfalls<br />
dem Zugriff des Versicherers entzogen sein, um in den<br />
Machtbereich des Maklers zu gelangen. Dies zeigt, dass ein<br />
Regelwerk erforderlich ist, das klar festlegt, unter welchen<br />
Voraussetzungen elektronische Postkörbe im Extranet oder<br />
einem Webservice eines Versicherers als Empfangseinrichtung<br />
des Maklers gelten.<br />
Leitmotive für den Kommunikationskodex<br />
Die digitale Kommunikation zwischen Versicherer und Makler<br />
muss gewährleisten, dass klar und nachvollziehbar ist, ob<br />
und wann Erklärungen zugehen, wem sie zuzurechnen sind<br />
und vor allem auch, welchen Inhalt sie haben. Ohne eine entsprechende<br />
Regelung ist die Versicherungswirtschaft gehindert,<br />
Effizienzvorteile und Einsparpotenziale auszuschöpfen,<br />
die die digitale Kommunikation ohne Medienbruch bietet.<br />
Auch wegen der ungeklärten Rechtsfragen ist ein branchenweit<br />
gültiges Regelwerk unumgänglich, das digitale<br />
Kommunikation ohne Einbußen an Rechtssicherheit gewährleistet.<br />
Ebendies ist eines der Leitmotive der Spitzenverbände<br />
der Versicherungsvermittlung zur Entwicklung des Kommunikationskodex.<br />
→<br />
expertenReport | <strong>10</strong>-<strong>21</strong><br />
83
RECHT<br />
Aufbau des Regelwerks<br />
Allgemeine Sorgfaltspflichten<br />
Der Code of Conduct für die digitale Kommunikation im Versicherungsvertrieb<br />
ist wie folgt aufgebaut: Eingangs werden<br />
verwendete Begriffe definiert, wie Betreiber, Empfangsvorrichtung,<br />
Kommunikationsvorrichtung, Bote, Stellvertreter et<br />
cetera. Anschließend wird der Anwendungsbereich für den<br />
Kodex festgelegt. Daran schließt die Formulierung allgemeiner<br />
Grundsätze an. Dazu gehört etwa die Frage der Zurechnung<br />
sowie des Zugangs von digitalen Erklärungen und der<br />
in diesem Zusammenhang den Empfangs- und Kommunikationsvorrichtungen<br />
beizumessenden Bedeutung. Für die<br />
Qualifikation als Empfangs- und Kommunikationsvorrichtung<br />
wird einerseits vorgeschrieben, dass bestimmte technische<br />
Voraussetzungen erfüllt sein müssen, andererseits muss der<br />
Nutzer die Vorrichtung ausdrücklich widmen. Die Nutzung<br />
allein reicht nicht aus.<br />
Zugangszeitpunkt von Erklärungen<br />
Weiterhin klärt der Kodex die Frage, wann nach der Verkehrsanschauung<br />
mit dem Zugang einer digitalen Erklärung zu<br />
rechnen ist. Erreicht wird dies mit einer Branchenlösung, die<br />
landesweit gilt und nur noch durch unterschiedliche Feiertagsregelungen<br />
beeinflusst wird. In seinen allgemeinen Bestimmungen<br />
schlägt der Kodex einen Zugangszeitpunkt vor,<br />
nach dem alle Erklärungen, die bis 12 Uhr mittags eines Werktags<br />
gespeichert werden, am Werktag der Speicherung zugehen<br />
und danach gespeicherte erst am folgenden Werktag.<br />
Allerdings stellt der Kodex es den Parteien frei, weitergehende<br />
Zugangszeiten zu definieren, sodass bis 24/7 alles möglich ist.<br />
Denn die Servicebereitschaft der Marktteilnehmer soll durch<br />
den Kodex keinesfalls einschränkt werden. Der Kodex soll nur<br />
eine Sicherheit für die Absender von Erklärungen schaffen,<br />
wann digitale Erklärungen zugehen. Deshalb tritt an die Stelle<br />
der mit vielen Unsicherheiten behafteten sogenannten Verkehrsanschauung<br />
ein einheitlicher definierter Zeitpunkt, der<br />
nur dann nicht maßgeblich ist, wenn der Adressat eine weitergehende<br />
Zugangszeit gegen sich gelten lässt.<br />
Erklärungsformat<br />
Außerdem wird das Format für digitale Erklärungen unter<br />
Übernahme der von der DSGVO vorgeschriebenen Kriterien<br />
festgelegt. So übernimmt die Branche das ohnehin von den<br />
Marktteilnehmern unter Geltung der DSGVO abzubildende<br />
Format für die gesamte digitale Kommunikation. Auf diese<br />
Weise vermeidet der Kodex geschickt, dass die Marktteilnehmer<br />
vor weitergehende Herausforderungen gestellt werden,<br />
als sie sie ohnehin zu meistern haben.<br />
Natürlich macht der Kodex auch vor der Festlegung allgemeiner<br />
Sorgfaltspflichten nicht halt. Dabei werden Pflichten<br />
auf der Seite des Absenders und des Empfängers von Willens-<br />
erklärungen gleichermaßen normiert. Dies schließt etwa<br />
Pflichten ein, die sich auf die vergessene Abholung von Erklärungen<br />
aus dem Postkorb, das Abhandenkommen von<br />
Erklärungen oder den Eingang unvollständiger oder nicht<br />
nachvollziehbarer Erklärungen beziehen.<br />
Ebenso bestimmt der Kodex , dass der Absender, der eine<br />
Erklärung in seinem Extranet für den Empfänger speichert,<br />
den Empfänger mit gesonderter Nachricht an dessen E-Mail-<br />
Adresse darauf hinweisen muss, wenn eine gespeicherte<br />
Erklärung nach fünf Werktagen nicht abgeholt worden ist.<br />
Bestandteil der allgemeinen Bestimmungen sind überdies<br />
sonstige Pflichten. Sie betreffen die Abweisung von Erklärungen,<br />
die wegen Größenbeschränkung oder Verstoßes gegen<br />
Sicherheitsrichtlinien nicht akzeptiert werden, oder den Einsatz<br />
von Kommunikationsintermediären, die Vermittlerpost<br />
abholen und zustellen.<br />
Vorankündigungsfristen, Haftung,<br />
Anerkennung von Vollmachten<br />
Für die Änderungen von Diensten, wie etwa Kommunikations-<br />
oder Empfangsvorrichtungen, schreibt der Kodex einheitliche<br />
Vorankündigungsfristen vor, damit sich Nutzer darauf einstellen<br />
können. Schließlich enthält er Regelungen zum Haftungsmaßstab<br />
und zum Mitverschulden. Aus Maklers Sicht stellen<br />
die Regeln zur erleichterten Anerkennung von Vollmachten<br />
bei der Vorlage von digitalen Kopien mit in Schriftform erteilten<br />
Originalvollmachten einen sicherlich längst überfälligen<br />
Schritt dar.<br />
Technische Anforderungen digitaler<br />
Kommunikation<br />
Im Zentrum des Kodex stehen die darin geregelten technischen<br />
Anforderungen für den Betrieb von Empfangsvorrichtungen.<br />
Selbstverständlich waren bei der Entwicklung des<br />
Entwurfs nicht nur Juristen tätig, sondern auch Experten aus<br />
dem Bereich IT, die die Nöte der Branche aus ihrer praktischen<br />
Tätigkeit genau kennen. Nur wenn die normierten Voraussetzungen<br />
erfüllt werden, ist die objektive Voraussetzung<br />
für eine Anerkennung als Empfangsvorrichtung gegeben. So<br />
wird etwa geregelt, dass Erklärungen in einem gesonderten<br />
Speicherbereich gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu<br />
schützen sind. Darüber hinaus werden Speicherformate, die<br />
Mindestdauer der Einsicht, die Gewährleistung unveränderter<br />
84 <strong>10</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport
Treffsicheres Regelwerk<br />
Wiedergabe gespeicherter Erklärungen sowie der Umstand<br />
als Standard definiert, dass eine Erklärung nach der Speicherung<br />
dem Zugriff des Absenders entzogen ist. Umgekehrt<br />
umfassen die technischen Anforderungen aber auch das Prozedere<br />
und die Möglichkeit des Betreibers zur Löschung von<br />
Erklärungen nach entsprechenden Vorankündigungsfristen.<br />
Betreiber von Extranets und Webservices sind daher künftig<br />
nicht mehr gezwungen, unendlichen Speicherplatz vorhalten<br />
zu müssen. Gleichzeitig zeigt dies, dass es dem Expertenteam<br />
bei der Entwicklung des Kodex daran gelegen war, eine die<br />
Interessen aller am Kommunikationsprozess Beteiligten angemessen<br />
berücksichtigende und zum Ausgleich bringende<br />
Lösung zu schaffen.<br />
Technisch-organisatorische Maßnahmen<br />
Ergänzt werden die technischen Anforderungen durch technisch-organisatorische<br />
Maßnahmen, die Betreiber von Kommunikations-<br />
und Empfangseinrichtungen zu treffen haben.<br />
Auch damit setzt der Entwurf auf die Standards auf, die durch<br />
das europäische Recht Eingang in den deutschen Rechtsraum<br />
gefunden haben. Ergänzt wird dies durch eine Regelung<br />
zur technischen Verfügbarkeit, die künftig mindestens<br />
zu gewährleisten ist. Ein weiteres Highlight liegt darin, dass<br />
der Kodex allgemeine Regeln für den Fall von Funktionsstörungen<br />
und Wartungsmaßnahmen aufstellt, wie etwa auch<br />
eine einheitlich formulierte E-Mail-Adresse zur Meldung derselben.<br />
Das wird vor allem Maklern die Meldung von Störungen<br />
an die richtige Stelle vereinfachen und Versicherern<br />
eine höhere Sicherheit verschaffen, schnellstmöglich über<br />
Störungen unterrichtet zu werden.<br />
Jürgen Evers<br />
Rechtsanwalt<br />
EVERS<br />
Rechtsanwälte<br />
für Vertriebsrecht<br />
»Die Spitzenverbände sind zuversichtlich,<br />
den Kommunikationskodex zeitnah abschließend<br />
mit dem GDV beraten zu können.«<br />
Den Spitzenverbänden ist es gelungen, ein ausgewogenes<br />
Regelwerk zu schaffen, das so weit wie möglich auf die aktuellen<br />
gesetzlichen Anforderungen aufsetzt. Einerseits überfordert<br />
dieses keinen der am Kommunikationsprozess Beteiligten.<br />
Andererseits schafft es genügend Sicherheit. Vor allem<br />
aber lässt es den Beteiligten offen, weitergehende Services<br />
oder Standards zu bieten, indem nur Mindestanforderungen<br />
definiert werden. Denn die Digitalisierung soll Fortschritt<br />
bringen und die Marktteilnehmer nicht in ihren Möglichkeiten<br />
einschränken.<br />
Besetzung des Projektteams<br />
Das Projektteam hat ganze Arbeit geleistet, dafür sprach<br />
auch schon die hochkarätige Besetzung mit Maklern, Assekuradeuren,<br />
Vertretern und Vertrieben. Außerdem haben die<br />
Spitzenverbände verbandsübergreifende Spezialisten aus<br />
den Bereichen Vertrieb, IT und Beratungsprozesse in die<br />
Projektarbeit einbezogen. Um die rechtliche Seite zusätzlich<br />
qualitätszusichern, hat zudem ein Hochschulprofessor seine<br />
Expertise mit eingebracht.<br />
Ausblick<br />
Der Entwurf des Kodex ist dem GDV zugeleitet worden. Dieser<br />
hat Teams gebildet, die ihn sowohl in technischer als auch<br />
in rechtlicher Seite durchleuchten und qualitätssichern. Die<br />
Spitzenverbände sind zuversichtlich, den Kommunikationskodex<br />
zeitnah abschließend mit dem GDV beraten zu können.<br />
Dem Wunsch seiner Initiatoren entsprechend soll der<br />
Code of Conduct für digitale Kommunikation ebenso auf der<br />
GDV-Seite veröffentlicht werden wie der Datenschutzkodex<br />
und der Verhaltenskodex für den Vertrieb.<br />
Die Maklerschaft kann daher mit Spannung erwarten,<br />
dass der Verhaltenskodex mit seinen Standards in technischer<br />
und rechtlicher Hinsicht die Voraussetzungen dafür<br />
schafft, dass die Digitalisierung diesen wichtigen nächsten<br />
Meilenstein der Entwicklung nimmt. Damit gehören zeitraubende<br />
digital-analoge Prozesse, die bisher wegen zwangsläufiger<br />
Medienbrüche unumgänglich sind, schon bald der<br />
Vergangenheit an.<br />
EVERS Rechtsanwälte für Vertriebsrecht<br />
j.evers@evers-vertriebsrecht.de<br />
www.evers-vertriebsrecht.de<br />
expertenReport | <strong>10</strong>-<strong>21</strong><br />
85
RECHT<br />
Versicherer und Banken legen Streit<br />
wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung<br />
durch Millionenstrafen bei<br />
Mitarbeiter und Kunden werden trotzdem durch internationalen<br />
Haftbefehl überrascht<br />
Angeklagte werden zu Hinweisgebern und liefern<br />
Verkaufspräsentationen zur Hinterziehung<br />
Einigung von Versicherern und Banken mit<br />
der Justiz verhindert keine Verfolgung von<br />
Mitarbeitern<br />
Obwohl einige Banken und auch Versicherer ihren Streit mit<br />
der US-Justiz beigelegt haben, indem sie sich mit einer Strafzahlung<br />
schuldig bekannt haben, wird gegen die betroffenen<br />
einzelnen Mitarbeiter weiter ermittelt. Kein Mitarbeiter (ob nun<br />
aus Deutschland, Schweiz, Luxemburg oder Liechtenstein)<br />
oder Kunde weiß, ob er nicht schon international zur Fahndung<br />
ausgeschrieben ist und am nächsten ausländischen<br />
Flughafen verhaftet wird zur anschließenden Auslieferung an<br />
die US-Justiz. So erging es jüngst dem hochrangigen Mitarbeiter<br />
einer Schweizer Privatbank, als er im Urlaub nichts<br />
ahnend bei einer Routineüberprüfung am Flughafen Mallorca<br />
verhaftet wurde.<br />
Quelle: Andrey Popov – fotolia.com<br />
Um die eigene Strafe zu mindern oder vielleicht noch nachträglich<br />
eine staatliche Belohnung zu kassieren, packen angeklagte<br />
Vertriebsmitarbeiter und Kunden gerne restlos aus –<br />
und liefern damit Banken und Versicherer den Steuerbehörden<br />
aus. Damit ist der Zugriff auf die Daten von weiteren<br />
Vertriebsmitarbeitern sowie deren Kunden meist gesichert –<br />
inklusive der Lieferung von Datenträgern an Strafverfolgungs-<br />
und Steuerbehörden verschiedener Länder. Banken und Versicherer<br />
bemühen sich dann um Kooperation und verhandeln<br />
eigene Strafzahlungen indes nur für sich selbst.<br />
Mitarbeiter werden noch nach Jahren zum<br />
Bauernopfer des Vertriebssystems<br />
Man hat wohl nur an das Unternehmen gedacht – die Einzelnen<br />
aber werden geopfert, womöglich ein Versehen. Das<br />
Unternehmen darf dann nicht mehr behaupten, dass die Vorwürfe<br />
nicht zuträfen, sonst wäre dies ein Verstoß gegen das<br />
Abkommen mit dem Staat über die Strafzahlung, und diese<br />
insoweit abschließende Regelung wäre auch hinfällig.<br />
Die Unternehmen haben kooperieren müssen und alles<br />
offengelegt – also insbesondere den US-Behörden das Material<br />
geliefert, mit dem nun gegen ihre eigenen Mitarbeiter<br />
und Kunden weiter ermittelt wird. Womöglich wissen viele<br />
(auch ehemalige und im Ruhestand sich befindliche) Mitarbeiter<br />
gar nicht, dass ihr Arbeitgeber bereits – und welches<br />
– Beweismaterial und andere Ermittlungsansätze – wie<br />
die Identität der betroffenen Kunden, zu deren Verhör etwa<br />
zu den genauen Abläufen und den konkreten Steuerhinterziehungs-Beratern<br />
– an die US-Strafverfolgung gegeben hat.<br />
Diese kann dann wie hier auch noch mehr als fünf Jahre nach<br />
der Erledigung des Streits mit der Bank oder dem Versicherer<br />
unerwartet zuschlagen, etwa am Flughafen beim Mallorca-<br />
86 <strong>10</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport
Falsch versprochene Steuerfreiheit führt<br />
Banken und Versicherer aufs Glatteis<br />
Dr. Johannes Fiala,<br />
Rechtsanwalt der<br />
Rechtsanwaltskanzlei<br />
Dr. Johannes Fiala<br />
info@fiala.de<br />
089 17 90 90 - 0<br />
Urlaub, mit Auslieferung an die USA. Verhaftete werden ihre<br />
Strafe erhöhen oder die Untersuchungshaft verlängern, wenn<br />
sie nicht kooperieren und bei den Ermittlungen auch gegen<br />
andere helfen. In dem Fall werden sie dann wohl endgültig<br />
entlassen, denn umgekehrt darf ein Arbeitgeber natürlich auf<br />
Loyalität seiner Mitarbeiter und Wahrung seiner Geschäftsgeheimnisse<br />
bestehen.<br />
Deferred Prosecution Agreement (DPA) – der<br />
Kuhhandel oder Deal zur Anklagevermeidung<br />
Ein DPA mit dem Staat kostete manches renommierte Finanzhaus<br />
bis zu mehr als dreistellige Millionenbeträge als frei<br />
vereinbarte Strafzahlung. Derartige DPA-Vereinbarungen<br />
werden zur Abschreckung auch ganz öffentlich ins Internet<br />
gestellt. Die Strafe ist dabei nur aufgeschoben, wenn sich das<br />
Unternehmen an die Auflagen hält. Die (auch ehemaligen)<br />
Mitarbeiter bleiben meist uninformiert, ob sie persönlich von<br />
weiterer Strafverfolgung betroffen sein könnten – wenn sie<br />
sich nicht selbst um die Details bemühen. Und dies ernst<br />
nehmen, indem sie etwa ihr Heimatland künftig nicht mehr<br />
ahnungslos ins Ausland verlassen, wo bereits der internationale<br />
Haftbefehl sie erwartet.<br />
Als haftungsträchtig haben sich insbesondere Lebensversicherungsmäntel<br />
(Insurance Wrapper) erwiesen, welche<br />
internationalen Kunden und Beratern auch durch „Fachpublikationen“<br />
aus dem Ausland als Königsweg zum Vermögensschutz<br />
(Asset Protection) nahegebracht wurden. Dies als<br />
angeblich gangbare Alternative, nachdem zuvor bereits die<br />
Banken mit ihren eingesetzten Produkten ins Visier nicht nur<br />
der US-Strafjustiz gekommen waren.<br />
Dipl.-Math.<br />
Peter A. Schramm,<br />
Sachverständiger für<br />
Versicherungsmathematik<br />
info@pkv-gutachter.de<br />
06772 96 25 - 68<br />
Manches ausländische Finanzhaus lernte betreffend die<br />
Schweiz das Lugano-Übereinkommen (LugÜ) erst kennen,<br />
als der Kunde an seinem Wohnort auf Schadensersatz klagte.<br />
Ähnlich ergeht es Versicherern und Banken mit Sitz in der<br />
EU, wenn ein deutsches Gericht zuständig ist, etwa nach der<br />
„Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung<br />
und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil-<br />
und Handelssachen – Verordnung Nr. 1<strong>21</strong>5/20<strong>21</strong>“ (EugVVO);<br />
vgl. BGH-Urteil vom 11.07.2012, Az. IV ZR 164/11.<br />
Schließlich könnten Finanzhäuser nebst Beratern für<br />
Abgaben, Strafen und Verteidigerkosten ihrer Kunden aus<br />
Prospekthaftung einzustehen haben – sowie bei Rückabwick-<br />
lung haften.<br />
Der Beweis, dass der eigene Kunde entgegen den Versprechen<br />
in Vertriebsunterlagen gleichwohl Abgaben hinterziehen<br />
wollte, wird selten gelingen – um dann der eigenen<br />
Schadensersatzhaftung als Bank, Versicherer oder Berater zu<br />
entgehen; vgl. BGH-Urteil vom 15.04.20<strong>10</strong>, Az. IX ZR 189/09.<br />
Denn natürlich wurden die Produkte jedenfalls für den<br />
Laien glaubhaft als völlig legaler Weg zur Steuerersparnis<br />
beworben.<br />
Falsch versprochene Rechtswahl führt Kunden<br />
in die Irre<br />
Mancher Kunde glaubt auch an einen wirksamen Schutz<br />
vor Pfändung seiner Lebensversicherung aus der Schweiz<br />
oder Liechtenstein – und ein wirksames Versicherungsgeheimnis,<br />
damit sein Versteck geschützt bleibt. Befindet sich<br />
das versicherte Risiko im Inland, also etwa der Wohnsitz des<br />
Versicherungsnehmers (VN), wird ein deutsches Gericht<br />
bei deutschem Gerichtsstand nach der ROMI-Verordnung<br />
auch deutsches Versicherungsvertragsrecht (VVG) anwenden.<br />
Selbst eine Reise mit dem Vermittler für den Vertragsabschluss<br />
zum Finanzhaus ins Ausland wäre meist für die<br />
Katz gewesen.<br />
Prekär ist für Vertriebsmitarbeiter und ihre Kunden das<br />
blinde Vertrauen in rechtliche und steuerliche Gefälligkeitsgutachten<br />
aus dem Ausland, welche gar nicht erst berücksichtigen,<br />
wie Anlagemodelle aus deutscher oder internationaler<br />
rechtlicher Sicht zu beurteilen sind.<br />
Eine vom Vertrieb unabhängige Zweitmeinung schützt<br />
vor Überraschungen und einer vielleicht später nötigen<br />
Flucht vor der Strafjustiz ins Ausland – auch manches deutschen<br />
Steuerberaters; vgl. BGH-Urteil vom 28.07.20<strong>21</strong>, Az. 1<br />
StR 519/20 (Cum-Ex). Vielleicht besser gleich in ein Land,<br />
das nicht ausliefert.<br />
expertenReport | <strong>10</strong>-<strong>21</strong><br />
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