03.07.2023 Aufrufe

eR 07/21

Altersvorsorge: Was kann die gesetzliche Rente noch leisten? Wie belastbar ist das Gesundheitssystem im zweiten Jahr der Pandemie? Warum nur diese „Mini-Pflegereform“? Welche Pläne verfolgt eine neue Bundesregierung nach den Wahlen? Unbequeme Fragen, auf die es noch keine Antworten gibt. Im Wahlkampf wird dazu sicherlich mit der einen oder anderen Parole um die Wählergunst geworben. Womöglich auch mit (weiteren) Maßnahmen um Covid-19 und den steigenden Inzidenzwerten zu begegnen. TOP-Plätze in der medialen Aufmerksamkeitsskala dürften auch Schwergewichte wie die Pflegeversicherung, leere Rentenkassen, neue Wege in der Altersvorsorge, Klimaschutz, Bildung, Mobilitat oder auch Digitalisierung einnehmen. Diese Themen stehen in der Versicherungswirtschaft schon seit geraumer Zeit ganz oben auf der Agenda – und nicht nur als Diskussionspunkte. Deshalb geben wir dem Lebensbegleitenden Vorsorgemodell in jeder Ausgabe sehr viel Raum und widmen uns den Themen Pflegefallabsicherung, private Altersvorsorge oder auch der Arbeitskraftabsicherung. Bereiche, die jeden jederzeit etwas angehen und die keinesfalls auf die lange Bank geschoben werden sollten. „Aufgeschoben ist nicht aufgehoben“ hat hier mittlerweile keine Daseinsberechtigung mehr.

Altersvorsorge: Was kann die gesetzliche Rente noch leisten? Wie belastbar ist das Gesundheitssystem im zweiten Jahr der Pandemie? Warum nur diese „Mini-Pflegereform“? Welche Pläne verfolgt eine neue Bundesregierung nach den Wahlen?

Unbequeme Fragen, auf die es noch keine Antworten gibt. Im Wahlkampf wird dazu sicherlich mit der einen oder anderen Parole um die Wählergunst geworben. Womöglich auch mit (weiteren) Maßnahmen um Covid-19 und den steigenden Inzidenzwerten zu begegnen. TOP-Plätze in der medialen Aufmerksamkeitsskala dürften auch Schwergewichte wie die Pflegeversicherung, leere Rentenkassen, neue Wege in der Altersvorsorge, Klimaschutz, Bildung, Mobilitat oder auch Digitalisierung einnehmen.

Diese Themen stehen in der Versicherungswirtschaft schon seit geraumer Zeit ganz oben auf der Agenda – und nicht nur als Diskussionspunkte. Deshalb geben wir dem Lebensbegleitenden Vorsorgemodell in jeder Ausgabe sehr viel Raum und widmen uns den Themen Pflegefallabsicherung, private Altersvorsorge oder auch der Arbeitskraftabsicherung. Bereiche, die jeden jederzeit etwas angehen und die keinesfalls auf die lange Bank geschoben werden sollten. „Aufgeschoben ist nicht aufgehoben“ hat hier mittlerweile keine Daseinsberechtigung mehr.

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Versicherungs- und Finanznachrichten<br />

<strong>07</strong>/<strong>21</strong><br />

„Denn eins ist sicher ...“<br />

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EDITORIAL<br />

Brigitte Hicker, Geschäftsführerin der experten-netzwerk GmbH<br />

Liebe Leserin, lieber Leser,<br />

was tun mit der Altersvorsorge? Was kann die gesetzliche Rente überhaupt noch<br />

leisten? Wie belastbar ist das Gesundheitssystem im zweiten Jahr der Pandemie?<br />

Warum nur diese „Mini-Pflegereform“? Wer übernimmt im Herbst das Ruder im<br />

politischen Berlin? Fragen über (unbequeme) Fragen, auf die es keine Antworten<br />

zu geben scheint. Deshalb, erst mal ab in den Urlaub. Kommt Zeit, kommt Rat.<br />

Wohl kaum, denn die Wahlkämpfer stehen in den Startlöchern, um das Land<br />

mit Plakaten und Posts im Netz zu überziehen. Nicht zu vergessen die fast allabendlichen<br />

Talkshows – die willkommene Bühne für die Politprominenz. Immerhin<br />

könnten die Wahlkampfthemen den Dauerbrenner Corona für kurze Zeit auf Platz<br />

zwei oder drei der meistdiskutierten Themen verweisen.<br />

Schwergewichte sind Pflegeversicherung, leere Rentenkassen, neue Wege<br />

in der Altersvorsorge, Klimaschutz, Bildung, Mobilität oder auch Digitalisierung<br />

allemal. Doch taucht man tiefer in die vollmundig propagierten Wahlprogramme<br />

unterschiedlichster Couleur ein, tritt durchaus Ernüchterung ein. Ohne die Ideen<br />

der Verfasser zu missachten, fehlt doch hier und da etwas der Glaube an eine<br />

Finanzierbarkeit oder die Praktikabilität.<br />

Wie soll zum Beispiel der Vorschlag nach einem neuen Standardvorsorgeprodukt<br />

einzuordnen sein? Keine Abschlusskosten, möglichst niedrige Verwaltungskosten<br />

und natürlich für alle Arbeitnehmer. Heißt das, auch Verbraucher*innen<br />

verzichten auf Informationen oder eine Beratung? Übernimmt der Gesetzgeber<br />

am Ende die Rolle eines Produktanbieters? Mit allen Konsequenzen? Wohl kaum.<br />

Darf oder soll diese Aufgabe dann doch die so unbeliebte Versicherungswirtschaft<br />

übernehmen und später dafür die Prügel kassieren? Wundern würde es nicht.<br />

Insofern bleibt doch alles beim Alten.<br />

Schau’n mer mal. In diesem Sinne – einen schönen Sommer!<br />

expertenReport | <strong>07</strong>-<strong>21</strong><br />

1


INHALT<br />

TITELSTORY<br />

04 „Denn eins ist sicher: Die Rente!“<br />

TARIFE & LÖSUNGEN<br />

10 Starke Kombination<br />

12 Das fetzt: KlinikGesund kleckert nicht,<br />

sondern klotzt<br />

14 Die bKV der NÜRNBERGER bietet den<br />

passenden Schutz im Krankenhaus<br />

18 Camping mit E-Bike & Co.<br />

20 Mehr als konventionelle<br />

Haftpflichtversicherungen<br />

22 Die Nachhaftung in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung<br />

für<br />

Versicherungsmakler<br />

24 Microsoft Exchange – erste Ausläufer<br />

eines aufziehenden Cybersturms<br />

FINANZEN<br />

28 Digitale Wertpapiere –<br />

eine neue Anlageform<br />

34 Denkmalimmobilien im Anlagecheck<br />

44 Die Verdrängung einer tickenden<br />

Zeitbombe<br />

48 Finanzielle Tiefenwirkung<br />

im Familienverbund<br />

QUALITÄT IM LEISTUNGSFALL<br />

52 Michael Strencioch von der Bayerischen<br />

im Gespräch<br />

DIGITAL & VIRTUELL<br />

58 Trustlog: Bürgschaften digital verwalten<br />

60 Dr. Jan Simon Raue im Interview<br />

über Mika<br />

62 Ungleiche Chancen für<br />

mobil Beschäftigte<br />

65 Jetzt wird’s digital – Teil 6<br />

Chancen für eigenständige Makler<br />

RECHT<br />

68 Onlinevermittler muss Produktbewertung<br />

erklären<br />

71 Maklerpflicht, auch Direktversicherungen<br />

zu berücksichtigen?<br />

LEBENSBEGLEITENDES<br />

VORSORGEMODELL<br />

36 Moderner Rentenbaustein<br />

für alle Lebenslagen<br />

38 Teilzeitkräfte punkten bei Swiss Life<br />

40 Neue Zielgruppen mit verkürztem<br />

Antrag akquirieren<br />

RUBRIKEN<br />

01 Editorial<br />

02 Inhaltsverzeichnis<br />

72 Impressum<br />

72 Autoren und Mitwirkende<br />

2<br />

<strong>07</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport


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TITELSTORY<br />

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„Denn eins ist sicher:<br />

Die Rente!“<br />

Sicherlich erinnern sich manche an den charismatischen<br />

Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Norbert Blüm.<br />

In einer Zeit, in der die deutsche Bundesregierung noch sozialrechtliche<br />

Geschenke in der Bevölkerung verteilte, startete<br />

Norbert Blüm seine Kampagne zum Einwerben von Vertrauen<br />

in die Deutsche Rentenversicherung. Im Jahr 1986 klebte der<br />

stets gut gelaunte Bundesminister persönlich einige der<br />

15.000 großformatigen Plakate mit dem Spruch „Denn eins<br />

ist sicher: Die Rente“ medienwirksam an Litfaßsäulen. Eine<br />

Aussage, bei der wir heutzutage doch sehr ins Grübeln kommen.<br />

Nun ja, an dieser Stelle muss für den Minister eine Lanze<br />

gebrochen werden. Es wurde nur die Sicherheit der Rente,<br />

nicht aber deren Höhe euphorisch kommuniziert.<br />

Die Rahmenbedingungen der sozialen Sicherungssysteme<br />

waren vor 35 Jahren andere als heute. Doch die Bundestagsmitglieder<br />

und Regierungsvertreter der Ära Kohl wussten schon<br />

damals von der steigenden Lebenserwartung und einem seit<br />

1972 durchgängig dokumentierten Geburtenunterschuss. Regelmäßig<br />

wurden nachhaltige Reformprozesse eingefordert<br />

und dem Wähler in homöopathischen Dosen verabreicht.<br />

Einem politischen Befreiungsschlag kam die Einführung der<br />

zulagengeförderten Rentenversicherung, nach ihrem Initiator,<br />

dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter<br />

Riester, salopp als „Riester-Rente“ bezeichnet, zum 01.01.2002<br />

gleich. Dies war vor dem Hintergrund der demografischen<br />

Verwerfungen in der deutschen Bevölkerung wahrlich überfällig,<br />

wurde der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung<br />

doch ein kapitalgedecktes Versicherungsprodukt<br />

zur Seite gestellt. Grundsätzlich ein sehr guter Gedanke. „Gut<br />

gedacht“ muss aber nicht zwingend gleichbedeutend sein mit<br />

„gut gemacht“. So musste die Zulagenförderung bei Einführung<br />

der „Riester-Rente“ jährlich neu beantragt werden.<br />

4 <strong>07</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport


Auch die Rechtsnormen der §§ 10 a, 79 bis 88 und 92 a<br />

beziehungsweise 92 b EStG muss man zweimal lesen und<br />

die Lektüre des Schreibens des Bundesministeriums der<br />

Finanzen vom <strong>21</strong>.12.2017 über die steuerliche Förderung<br />

der privaten Altersvorsorge kann nur mit Nachdruck angeraten<br />

werden.<br />

▶ Welche Förderansprüche hat ein Steuerpflichtiger,<br />

der mehrere „Riester-Vorsorgeverträge“ unterhält?<br />

▶ Wie ist das Thema Insolvenzschutz im Fall von gefördertem<br />

Altersvorsorgekapital eigentlich genau geregelt?<br />

▶ Kann das geförderte Altersvorsorgevermögen auch<br />

zur Verbesserung der Barrierefreiheit in den eigenen<br />

vier Wänden eingesetzt und der erforderliche Umbau<br />

einer Immobilie mit dem angesparten Guthaben<br />

finanziert werden?<br />

▶ Können bei Einsatz von gefördertem Altersvorsorgevermögen<br />

für eine Verbesserung der Barrierefreiheit<br />

im häuslichen Umfeld auch weitere Förderangebote,<br />

zum Beispiel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW),<br />

genutzt werden?<br />

Zusammenfassung der Fakten<br />

Eine kapitalgedeckte, steuerlich und mit Zulagen geförderte<br />

Säule der Altersversorgung ist ohne jeden Zweifel zu befürworten.<br />

Allerdings hatte sich die „Riester-Rente“ ein Stück<br />

weit zu einem Beratungsmonster entwickelt, das von manchem<br />

in seiner Tiefe nicht vollständig durchleuchtet und erschlossen<br />

werden konnte. Gegenwind kam dabei von Bundesminister<br />

Walter Riester, der für sich in Anspruch nahm,<br />

die nach ihm benannte zulagengeförderte Altersversorgung<br />

auf einem Bierdeckel erklären zu können. Über die Größe<br />

des Bierdeckels darf heftig spekuliert werden. Natürlich kann<br />

mit der Riester-Rente auch ordentlich Geld verdient werden.<br />

So vereinnahmte Minister Riester nach einer Mitteilung der<br />

WELT (Ausgabe vom 10.05.2008) in den ersten 29 Monaten<br />

der 16. Legislaturperiode für Vorträge über die zulagengeförderte<br />

Altersversorgung rund 284.000 Euro. Nachdem sich<br />

die „Riester-Rente“ nicht zum nachhaltigen Burner entwickelt<br />

hatte, werden nun von Kritikern die Kosten thematisiert und<br />

wieder einmal die Versicherungsbranche an den Pranger<br />

gestellt. Tatsache ist, dass der zunehmende Verwaltungsaufwand,<br />

die 0-Prozent-Zinspolitik und – damit verbunden –<br />

die hohen Kosten für die Beitragsgarantien schwer auf der<br />

„Riester-Rente“ lasten. Erste Gesellschaften läuten bereits<br />

die Totenglocken für die geförderte Altersvorsorgelösung<br />

und schließen ihre Tarife für das Neugeschäft. So zieht sich<br />

DWS, mit 665.000 Bestandskunden ein Titan unter den Anbietern<br />

von „Riester-Produkten“, mit Wirkung zum 01.<strong>07</strong>.20<strong>21</strong><br />

aus diesem Marktsegment zurück. Eine dem Grunde nach<br />

sehr gute und an eine breite Zielgruppe adressierte Vorsorgeidee<br />

wird vermutlich scheibchenweise auf dem Altar eines<br />

überbordenden Verwaltungsaufwands und einer desaströsen<br />

Zinspolitik geopfert.<br />

Am 26.09.20<strong>21</strong> werden 60,4 Millionen Wahlberechtigte<br />

zum Urnengang aufgerufen. Rechtzeitig vor diesem wichtigen<br />

Wahltermin, der das Ende der Ära Angelika Merkel einläutet,<br />

wurde auch die gesetzliche Rentenversicherung thematisiert.<br />

Arbeitnehmer und Rentner blicken gleichermaßen sorgenvoll<br />

auf diese Großbaustelle und erhoffen sich von den Parteien<br />

und Spitzenkandidaten qualifizierte Antworten auf die bange<br />

Frage nach einer nachhaltigen Sicherung der gesetzlichen<br />

Altersrente.<br />

Ein Blick in exemplarisch ausgewählte Wahlprogramme<br />

der Parteien sorgt indes für Ernüchterung. Bei der Lektüre<br />

des Wahlprogramms von Bündnis 90/Die Grünen nimmt das<br />

Kapitel „Eine verlässliche Alterssicherung für alle“ nur eine<br />

Statistenrolle ein. Die Ausführungen im Wahlprogramm der<br />

Partei erinnern dabei mehr an ein indisches Mantra und sehen<br />

keine konkreten, zahlenbasierten Maßnahmen vor. Das<br />

Rentenniveau von 48 Prozent soll langfristig gesichert, an der<br />

Regelaltersgrenze mit 67 Jahren festgehalten und ein erster<br />

Schritt zu einer Bürgerversicherung, die auch für anderweitig<br />

nicht versicherte Selbstständige und Abgeordnete verpflichtend<br />

sein soll, getan werden. Eine Antwort auf die brennende<br />

Frage, welche konkreten Schritte wann und wie getan werden,<br />

bleibt das Parteiprogramm schuldig.<br />

Eine äußerst ambitioniert geplante Vorgehensweise findet<br />

sich im Wahlprogramm der Partei Die Linke. So soll als<br />

Sofortmaßnahme das Rentenniveau auf 53 Prozent angehoben<br />

werden. Dieses proklamierte Ziel wird dann auch gleich<br />

in Zahlen gefasst und eine Anhebung der aktuellen Durchschnittsrente<br />

von bislang 1.048 Euro monatlich auf 1.152 Euro<br />

erklärt. Die Kosten für diese Maßnahme werden bei einem<br />

Durchschnittsverdienst von 3.379 Euro im Monat mit einem<br />

Mehrbeitrag von 33 Euro/Monat beziffert, paritätisch von<br />

Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Anders ausgedrückt,<br />

der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung soll<br />

um 1 Prozent angehoben werden. Der Beitrag für die private<br />

„Riester-Rente“ in Höhe von 120 Euro kann nach Einschätzung<br />

der Autoren des Wahlprogramms dafür entfallen.<br />

Bei dieser Betrachtung lässt das Wahlprogramm offen,<br />

ob ein monatlicher oder ein jährlicher Beitrag von 120 Euro<br />

für eine „Riester-Rente“ entfallen kann. Bekanntlich berechnet<br />

sich der Mindestbeitrag zur Erlangung der ungekürzten<br />

Zulagenförderung mit 4 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen.<br />

Wie nun der verzichtbare Beitrag zu einer „Riester-<br />

Rente“ von 120 Euro berechnet wurde, darüber schweigt sich<br />

das Parteiprogramm aus.<br />

→<br />

expertenReport | <strong>07</strong>-<strong>21</strong><br />

5


TITELSTORY<br />

Auch die Durchschnittsrente beziehungsweise deren Anhebung<br />

auf 53 Prozent muss an dieser Stelle tiefer beleuchtet<br />

werden. Nach der Statistik der Deutschen Rentenversicherung<br />

für das Jahr 2019 (Quelle: Rentenversicherung in Zahlen,<br />

Stand 24.<strong>07</strong>.2020) bezogen 50,02 Prozent der weiblichen<br />

Rentenempfänger in den alten Bundesländern eine Regelaltersrente<br />

von durchschnittlich 494 Euro/Monat. Projiziert<br />

man die angestrebte Rentenerhöhung auf die Gruppe dieser<br />

Leistungsempfänger, so würde die Durchschnittsrente auf<br />

rund 543 Euro/Monat steigen, was sicherlich einen Kaufrausch<br />

und die Grundlage für einen kometenhaften Konsumaufschwung<br />

zur Folge hätte. Nur zur Erinnerung: Im<br />

Jahr 2019 bezogen in den alten Bundesländern 45,88 Prozent<br />

der Altersrentner, das waren 6,76 Millionen Leistungsempfänger,<br />

eine Regelaltersrente mit einem durchschnittlichen<br />

Rentenbetrag von 622 Euro monatlich.<br />

Die Aussage, dass der – wie auch immer berechnete –<br />

Beitrag zu einer privaten „Riester-Rente“ im Fall einer Erhöhung<br />

des Rentenniveaus auf 53 Prozent beziehungsweise des<br />

Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung um 1 Prozent<br />

entfallen kann, kann bestenfalls in die Sammlung deutscher<br />

Märchen und Legenden eingereiht werden. Ein kapitalgesicherter,<br />

personalisierter Versorgungsanspruch soll zugunsten<br />

einer Finanzspritze für ein marodes Rentensystem zur<br />

Sicherung von laufenden Rentenverpflichtungen aufgegeben<br />

werden. Werfen wir an dieser Stelle noch mal einen Blick in<br />

die Statistik der Deutschen Rentenversicherung: Die Ausgaben<br />

der Deutschen Rentenversicherung stiegen im Zeitraum<br />

1995 bis 2019 von 175,9 Milliarden Euro auf 319,1 Milliarden<br />

Euro an. Diesen Ausgaben standen Beitragseinnahmen von<br />

138,2 Milliarden Euro beziehungsweise von 247,4 Milliarden<br />

Euro gegenüber. Der Debitsaldo wurde mit Bundeszuschüssen<br />

ausgeglichen. In 2019 betrugen diese 72,3 Milliarden<br />

Euro, was einem Zuwachs von 137,5 Prozent gegenüber<br />

dem Jahr 1995 entspricht.<br />

Hier schließt sich eine spannende Frage an: Welche<br />

Mehrrente wird ein heute 25-jähriger Arbeitnehmer im Fall<br />

einer Erhöhung des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung<br />

um 1 Prozent bei seinem Renteneintritt zum vollendeten<br />

67. Lebensjahr erhalten?<br />

Auch die renommierten Volksparteien halten sich mit konkreten<br />

Aussagen zurück. In ihrem Wahlprogramm knüpfen<br />

die Schwesterparteien CDU/CSU mit der Beschwörungsformel<br />

„Je mehr Menschen sozialversicherungspflichtig arbeiten,<br />

desto besser ist es für die Rente“ die Renten- an die Wirtschaftspolitik.<br />

Allein mit dieser Wunschvorstellung kann die<br />

Nachhaltigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung nicht<br />

garantiert werden. Zumal sich die Frage stellt, wo denn die<br />

zusätzlichen Beitragszahler herkommen sollen. Tatsache ist,<br />

dass die deutsche Bevölkerung seit 1972 schrumpft.<br />

»Die Fakten liegen auf<br />

dem Tisch. Nun gilt es<br />

endlich zu handeln!«<br />

Alexander Schrehardt, Gesellschafter-Geschäftsführer,<br />

AssekuranZoom GbR<br />

Selbst im Fall einer Umkehr durch steigende Geburtenzahlen<br />

würden die heute neugeborenen Kinder erst in 20 bis<br />

25 Jahren als Beitragszahler die gesetzliche Rentenversicherung<br />

stützen können. Natürlich, und dies soll nicht bestritten<br />

werden, sichert eine gute Arbeitsmarktlage auch der Deutschen<br />

Rentenversicherung höhere Beitragseinnahmen. Diese<br />

Situation war vor der Corona-Pandemie auch gegeben. Auf<br />

demografische Verwerfungen in unserer Gesellschaft haben<br />

aber auch niedrige Arbeitslosenzahlen keinen Einfluss.<br />

Auch das Credo, die betriebliche Altersversorgung stärken<br />

zu wollen, sichert keine grundlegend neuen Erkenntnisse.<br />

So lässt das Wahlprogramm klare Aussagen zur Förderung<br />

der betrieblichen Altersversorgung vermissen. Die geplante<br />

Verbesserung einer Mitnahme von unverfallbaren Anwartschaften<br />

bei einem Arbeitgeberwechsel wird ergebnisoffen<br />

formuliert und lässt Vorschläge für die Umsetzung offen. Für<br />

die private, staatlich geförderte Altersvorsorge wird ein erforderlicher<br />

Neustart postuliert.<br />

Die Schwesterparteien wollen Standardvorsorgeprodukte<br />

mit und ohne Leistungsgarantie entwickeln, die ohne<br />

Abschluss- und mit niedrigen Verwaltungskosten auskommen<br />

sollen. Wer diese Absicherungsform beraten, Anträge<br />

aufnehmen und bearbeiten soll, lässt das Wahlprogramm<br />

offen. Interessant ist die Aussage, dass die Schwesterparteien<br />

diesen Plan nicht nur auf die Freiwilligkeit der privaten<br />

Eigenvorsorge, sondern auch auf einen eventuell verpflich-<br />

6 <strong>07</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport


Anzeige<br />

tenden Abschluss einer geförderten privaten Altersvorsorge<br />

abstellen. Im Wahlprogramm der SPD finden sich vor allem<br />

mantraförmige Beschwörungsformeln, die eine Sicherung<br />

des derzeitigen Rentenniveaus von 48 Prozent, einen Ausbau<br />

der betrieblichen Altersversorgung und – absolut begrüßenswert!<br />

– einen Abbau von bürokratischen Hemmnissen<br />

bei klassischen privaten Angeboten der Altersvorsorge beinhalten.<br />

Auch die SPD beschwört eine steigende Bedeutung<br />

der betrieblichen und der privaten Altersversorgung für die<br />

nächsten Jahre und Jahrzehnte; doch leider ohne konkrete<br />

Vorschläge, wie dieses Ziel erreicht werden soll.<br />

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Wie lange kann in unserer überalternden Gesellschaft der<br />

Generationenvertrag auf Grundlage einer umlagefinanzierten<br />

Rentenversicherung noch erfüllt werden? Die Erkenntnis,<br />

dass die Bürger mehr Eigenverantwortung übernehmen müssen,<br />

ist wahrlich nicht neu. Hierfür benötigen wir innovative<br />

und schlanke Versicherungslösungen, aber auch engagierte<br />

Vermittler*innen mit einer hohen fachlichen Expertise. In diesem<br />

Zusammenhang wäre es nicht nur erfreulich, sondern<br />

vielmehr ein zwingendes Gebot der Stunde, dass vor allem<br />

auch die Politik unserer Branche die ihr gebührende Wertschätzung<br />

entgegenbringt.<br />

Tag für Tag leisten fast 200.000 Vermittler*innen, unterstützt<br />

von Mitarbeitern des Innendienstes, bei Gesellschaften<br />

und Vermittlerunternehmen einen wichtigen Beitrag bei der<br />

Aufklärung, der Vorsorgeberatung und der Ausarbeitung von<br />

Vorsorgekonzepten für eine qualifizierte Absicherung ihrer<br />

Kunden. Eine nachhaltige Absicherung im Alter, aber auch<br />

die Versorgung im Fall eines Verlustes der Arbeitskraft, bei<br />

Krankheit, bei Pflegebedürftigkeit und der Hinterbliebenen<br />

im Todesfall ist, und das steht außer Zweifel, nur mit Unterstützung<br />

der privaten Versicherungswirtschaft möglich.<br />

Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für<br />

Wirtschaft und Energie hatte in seinem am <strong>07</strong>.06.20<strong>21</strong> vorgelegten<br />

Gutachten die prekäre Situation der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung auf den Punkt gebracht:<br />

„Der Beirat prognostiziert schockartig steigende Finanzierungsprobleme<br />

in der gesetzlichen Rentenversicherung ab<br />

2025. Er hält die Kopplung des gesetzlichen Renteneintrittsalters<br />

an die Entwicklung der Lebenserwartung für unumgänglich<br />

und macht Vorschläge, wie die populären Haltelinien für<br />

Beitragssatz und Rentenniveau zumindest teilweise erhalten<br />

werden können.“<br />

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expertenReport | <strong>07</strong>-<strong>21</strong><br />

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10 <strong>07</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport


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wie Technologie, Gesundheit und Schwellenländer,<br />

Umwelt und Soziales. AL Portfolio Zukunft setzt<br />

voll auf ausgewählte und kostengünstige ETFs.<br />

Wenn Sie aber mehr auf die eigene Fondsauswahlstrategie<br />

setzen möchten, so haben Sie wie gewohnt<br />

selbstverständlich auch hier die volle Fondsauswahl.<br />

IMMER<br />

UP TO DATE<br />

So einfach geht es: AL_FlexInvest mit<br />

dem AL Portfolio Zukunft kombinieren<br />

In drei Schritten zum Ziel:<br />

1. Wählen Sie AL_FlexInvest in unserer Angebotssoftware<br />

E@SY WEB LEBEN.<br />

2. Sobald Sie den Punkt „Kapitalanlage“ erreichen,<br />

wählen Sie das AL Portfolio Zukunft aus.<br />

3. Nun können Sie, je nach Kundenwunsch,<br />

eines unserer drei fertig geschnürten<br />

Pakete hinzufügen.<br />

Zeit zum Umdenken – Zeit für AL_FlexInvest in<br />

Kombination mit dem neuen AL Portfolio Zukunft.<br />

Tagesaktuelle News,<br />

Fakten, Hintergründe<br />

und Wissenswertes<br />

für die Assekuranz.<br />

Alte Leipziger Lebensversicherung a. G.<br />

06171 / 66 00<br />

www.vermittler-sind-uns-wichtig.de/flexinvest<br />

partner@alte-leipziger.de<br />

Unter www.al-flexinvest.de finden Sie unseren<br />

Vergleichsrechner mit Beratungsstrecke.<br />

www.experten.de<br />

expertenReport | <strong>07</strong>-<strong>21</strong>


TARIFE & LÖSUNGEN<br />

Das fetzt: KlinikGesund<br />

kleckert nicht, sondern<br />

klotzt<br />

Bringen Sie die Krankenhaus-Zusatzversicherung<br />

Ihrer Kunden auf das<br />

höchste Niveau: ruhige Zimmer, freie<br />

Krankenhauswahl, beste Kliniken und<br />

Topärzte. Bessere Versorgung trägt zu<br />

einer besseren Genesung bei! Glück<br />

gehabt, denn jetzt gibt es KlinikGesund.<br />

Bild: © Gorodenkoff – stock.adobe.com<br />

12 <strong>07</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport


Advertorial<br />

Chefarzt und mehr – auch für gesetzlich<br />

Krankenversicherte<br />

Dr. Rainer Reitzler<br />

Vorstandsvorsitzender<br />

Münchener Verein<br />

Versicherungsgruppe<br />

Welcher Versicherte wünscht sich nicht, im Ernstfall im Krankenhaus<br />

eine hervorragende Behandlung in einer angenehmen<br />

Umgebung mit tollen Serviceleistungen zu erhalten!<br />

Gesetzlich Versicherte können kaum selbst entscheiden, in<br />

welches Krankenhaus sie gehen möchten. Und Chefarztbehandlung<br />

im Einzelzimmer? Das geht schon, aber nur als<br />

Selbstzahler, und das wird dann richtig teuer.<br />

Wohl dem, der eine leistungsstarke und trotzdem besonders<br />

günstige Krankenhauszusatzversicherung hat. Die Augen<br />

sollten sich in die Ludwigsvorstadt nach München richten,<br />

denn dort sitzt die kreative Ideenschmiede des Münchener<br />

Vereins. Und die hat mit KlinikGesund mal wieder ein top<br />

KV-Zusatzprodukt auf den Markt gebracht.<br />

Poleposition in der Klinik<br />

Zu viele Bettnachbarn im Krankenhaus nerven. Das Ziel ist,<br />

mit einer exzellenten Versorgung gelassener wieder gesund<br />

zu werden. Das gelingt meisterhaft mit KlinikGesund.<br />

KlinikGesund gibt es in den Tarifen Premium und Komfort<br />

in je zwei Beitrags-Varianten. Jüngere Kunden wollen<br />

möglichst wenig zahlen. Dafür gibt es die „Super-Günstig-<br />

Variante“. Hier wird ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert.<br />

Der Beitrag erhöht sich in vordefinierten Altersschritten. Die<br />

„Anspar-Variante“ hingegen legt einen Teil der Beiträge in<br />

Form von Alterungssrückstellungen an. Ihre Kunden zahlen<br />

also jetzt etwas mehr und das sorgt dafür, dass die Beiträge<br />

nicht allein durch das Älterwerden steigen. Wer sich zu Beginn<br />

für die „Super-Günstig-Variante“ entscheidet, für den<br />

ist es sinnvoll, später in die „Anspar-Variante“ zu wechseln.<br />

Natürlich ohne erneute Gesundheitsprüfung bei gleichem<br />

Leistungsumfang. Ein Preisbeispiel sagt alles: Platz 1 mit nur<br />

15,50 Euro monatlich im Tarif KlinikGesund Komfort (538) bei<br />

Eintrittsalter 36 bis 40.<br />

▶ Freie Arztwahl: Chefarzt oder Belegarzt<br />

▶ Freie Klinikwahl<br />

▶ Je nach Tarif Einbett-/Zweibettzimmer oder<br />

Zweibettzimmer<br />

▶ Ambulante Operationen inklusive Aufnahme-/<br />

Abschluss behandlung<br />

▶ Vor- und nachstationäre Behandlung<br />

▶ Attraktives Ersatzkrankenhaustagegeld, Kurtagegeld<br />

▶ Anschlussheilbehandlung und teilstationäre Behandlung<br />

im tariflichen Umfang<br />

▶ Stationäre psychotherapeutische Behandlung ohne<br />

Begrenzung der Behandlungstage<br />

▶ Rooming-in für Kinder und Erwachsene bei<br />

medizinischer Notwendigkeit<br />

▶ Keine Wartezeit<br />

▶ Weltweite Geltung<br />

Kostenfreie Gesundheitsservices inklusive<br />

Ihre Kunden können unseren Topservice genießen: beste<br />

Unterstützung durch Klinik-Such-Service, Zweitmeinungs-<br />

Service, Case Management bei bestimmten schweren Erkrankungen,<br />

24/7-Gesundheitshotline sowie Onlinegesundheitsportal<br />

zu Krankheiten, Diagnosen und Behandlungsverfahren.<br />

Und mit der MV RechnungsApp können Ihre Kunden Rechnungen,<br />

Rezepte und Verordnungen online einreichen, ohne<br />

Papierkram.<br />

Ihr Vertriebserfolg mit KlinikGesund<br />

Eine Statista-Umfrage im Jahr 2019 hat ergeben, dass mehr<br />

als zwei Drittel der Befragten noch keine stationäre Zusatz-<br />

Absicherung haben. Nutzen Sie dieses große Vertriebspotenzial!<br />

Der Abschluss ist mit Gesundheitsfragen bei Annahmefähigkeit<br />

online ohne Unterschrift möglich.<br />

Erstklassige Bewertungen<br />

KlinikGesund hat bei vielen unabhängigen Vergleichsportalen<br />

ausgezeichnete Testergebnisse erzielt: fünf Eulenaugen<br />

von softfair, „sehr gut“ von hu Versicherungen und Verivox.<br />

Münchener Verein Versicherungsgruppe<br />

info@muenchener-verein.de<br />

www.mv-maklernetz.de/klinikgesund<br />

expertenReport | <strong>07</strong>-<strong>21</strong><br />

13


TARIFE & LÖSUNGEN<br />

Wenn es darauf ankommt<br />

Die bKV der NÜRNBERGER<br />

bietet den passenden<br />

Schutz im Krankenhaus<br />

Im Jahr 2020 bezifferte sich die Zahl der Krebsneuerkrankungen auf 510.000 und<br />

270.000 Patienten erlitten einen Schlaganfall. 220.000 Herzinfarkte wurden diagnostiziert.<br />

In vielen Fällen machen schwere Erkrankungen und Unfälle einen stationären<br />

Aufenthalt und oft auch einen operativen Eingriff erforderlich. Fast 20 Millionen Patienten<br />

wurden im Jahr 2019 in deutschen Kliniken behandelt und die medizinische Versorgung<br />

erfolgt im Vergleich zu vielen anderen Staaten in Deutschland auf sehr hohem Niveau.<br />

Ein Artikel von Alexander Schrehardt<br />

Allerdings gibt es ihn dann doch, den kleinen Unterschied.<br />

Während Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen einen Anspruch<br />

auf die sogenannten Regelleistungen haben, öffnet<br />

die private Absicherung von Wahlleistungen nicht nur die<br />

Türe zum Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, sondern<br />

sichert auch eine Behandlung durch den Chef- oder Oberarzt.<br />

Vor allem bei schweren Erkrankungen, langwierigen<br />

operativen Eingriffen oder der Versorgung von komplizierten<br />

Frakturen wird der Wunsch nach der bestmöglichen Behandlung<br />

durch einen medizinischen Spezialisten laut.<br />

Vor allem eine langjährige operative Erfahrung steht bei<br />

vielen Patient*innen ganz oben auf der Wunschliste, wenn<br />

der Griff zum Skalpell unvermeidbar ist. Eine hohe Professionalität<br />

des Operateurs verbessert dabei nicht nur die Erfolgsaussichten,<br />

sondern verkürzt in vielen Fällen auch den<br />

Genesungsprozess.<br />

Selbstverständlich kommt dabei jedem Patienten das<br />

Recht der freien Arztwahl zu, aber eine privatärztliche Behandlung<br />

durch Chef- oder Oberärzt*innen hat ihren Preis.<br />

Der Differenzbetrag zu den Regelleistungen, die vom gesetzlichen<br />

Krankenversicherer bezahlt werden, ist dann aus der<br />

eigenen Tasche zu bezahlen.<br />

Stationäre Wahlleistungen: Nur ein<br />

bKV-Benefit oder auch ein Mehrwert<br />

für den Arbeitgeber?<br />

Die flankierende, die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

ergänzende Absicherung von Wahlleistungen<br />

im Krankenhaus kann wahlweise mit einem Privatvertrag<br />

oder auch im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung<br />

erfolgen. Allerdings kommt der Wunsch nach der Sicherung<br />

eines Privatpatientenstatus bei vielen GKV-Mitgliedern meist<br />

erst dann auf, wenn „das Kind bereits in den Brunnen gefallen“<br />

und beispielsweise ein operativer Eingriff indiziert ist.<br />

Vor allem junge Kund*innen, die mit einem guten Gesundheitszustand<br />

die Hürde der Antragsfragen zumeist unproblematisch<br />

meistern und sich aufgrund ihres Eintrittsalters einen<br />

niedrigen Beitrag sichern könnten, stellen eine Absicherung<br />

von Wahlleistungen im Krankenhaus erst einmal zurück.<br />

Bei der Diagnose einer schweren Krankheit oder auch<br />

wenn sich Nachwuchs ankündigt, kommt regelmäßig die<br />

Frage nach einer privaten Zusatzversicherung für stationäre<br />

Behandlungen auf. Doch dann stehen die allgemeinen oder<br />

besonderen Wartezeiten von drei beziehungsweise von acht<br />

Monaten der Einrichtung des Versicherungsschutzes regelmäßig<br />

entgegen.<br />

14 <strong>07</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport


Bild: © Monkey Business – stock.adobe.com<br />

»Eine professionelle Versorgung im stationären Bereich im Rahmen einer privatärztlichen<br />

Behandlung sichert nicht nur der betroffenen Person vor einer Operation ein<br />

gutes Gefühl, sondern trägt auch zu einer schnelleren Genesung bei.«<br />

Eine professionelle Versorgung im stationären Bereich im<br />

Rahmen einer privatärztlichen Behandlung sichert nicht nur<br />

der betroffenen Person vor einer Operation ein gutes Gefühl,<br />

sondern trägt auch zu einer schnelleren Genesung bei. Aus<br />

Sicht von Arbeitgeber*innen ist das Ausloben von privatärztlichen<br />

Leistungen und eine Unterbringung im Ein- oder<br />

Zweibettzimmer bei einer stationären Behandlung im Rahmen<br />

einer betrieblichen Krankenversicherung ein wichtiges Invest<br />

in die Pflege ihrer Personalressourcen.<br />

Sofern sich ein Unternehmen für die Einrichtung einer betrieblichen<br />

Krankenversicherung und die Zusage von Wahlleistungen<br />

im Krankenhaus entscheidet, muss berücksichtigt<br />

werden, dass viele Operationen zwischenzeitlich ambulant<br />

ausgeführt werden.<br />

→<br />

expertenReport | <strong>07</strong>-<strong>21</strong><br />

15


TARIFE & LÖSUNGEN<br />

»Mit einer qualifizierten Absicherung von stationären Behandlungsmaßnahmen im<br />

Rahmen einer betrieblichen Krankenversicherung können Unternehmen nicht nur bei<br />

ihrer Belegschaft punkten, sondern auch Krankheitstage in vielen Fällen reduzieren.«<br />

So werden beispielsweise Leistenbruch-Operationen zwischenzeitlich<br />

in den meisten Fällen nur noch ambulant durchgeführt.<br />

Das gilt auch für viele minimalinvasive Eingriffe, wie<br />

zum Beispiel eine Operation am Meniskus in einer Fachklinik.<br />

Die zusätzlichen Kosten für einen stationären Aufenthalt<br />

können somit eingespart werden. Allerdings werden viele<br />

Versicherte auch für ambulante operative Eingriffe den Anspruch<br />

auf Wahlleistungen, das bedeutet eine Durchführung<br />

des operativen Eingriffs im Rahmen einer privatärztlichen<br />

Behandlung, erheben.<br />

Die Tarife SW1b und SW1Ub der NÜRNBERGER<br />

Die NÜRNBERGER Krankenversicherung bietet Arbeitgebern<br />

für die Einrichtung einer betrieblichen Krankenversicherung<br />

ein modulares Tarifsystem an. Vor allem für Unternehmen mit<br />

einem geringen Vorsorgebudget eröffnet der Tarif SW1Ub die<br />

Möglichkeit einer Zusage von Wahlleistungen im Krankenhaus,<br />

die aufgrund einer Unfallverletzung des Arbeitnehmers<br />

erforderlich werden.<br />

Selbstverständlich werden unter dem Begriff eines leistungspflichtigen<br />

Unfalls sowohl Arbeits- und Wege- als auch<br />

Freizeitunfälle subsumiert.<br />

Sofern sich der Betrieb für eine betriebliche Krankenversicherung<br />

basierend auf dem Tarif SW1b entschieden hat,<br />

greift der Versicherungsschutz weiter und schließt sowohl<br />

Krankheiten als auch Unfälle des Arbeitnehmers ein. Selbstverständlich<br />

verzichtet die NÜRNBERGER bei beiden Tarifen<br />

sowohl auf die Einhaltung von Wartezeiten als auch auf eine<br />

Gesundheitsprüfung. Sofern sich der Arbeitnehmer bei Anmeldung<br />

zur betrieblichen Krankenversicherung bereits in<br />

einer vollstationären Behandlung befindet oder diese medizinisch<br />

angeraten ist, übernimmt die NÜRNBERGER auch<br />

hierfür die Kosten im Rahmen der Tarifleistungen. Im Versicherungsfall<br />

haben versorgungsberechtigte Arbeitnehmer*innen<br />

nach den AVB beider Tarife Anspruch auf eine Unterbringung<br />

im Ein- oder Zweibettzimmer sowie auf eine privatärztliche<br />

Behandlung.<br />

Die NÜRNBERGER übernimmt dabei alle Kosten nach<br />

Vorleistung des gesetzlichen Krankenversicherers. Wollen<br />

Arbeitnehmer*innen keine Wahlleistungen in Anspruch<br />

nehmen oder haben aufgrund einer privaten Krankheitskostenvollversicherung<br />

keinen Leistungsbedarf, wird ein Krankenhaustagegeld<br />

von 50 Euro für jeden Tag des stationären<br />

Aufenthalts einschließlich des Tages der stationären Aufnahme<br />

beziehungsweise des Entlassungstages ausbezahlt.<br />

Erfolgt ein Verzicht auf eine Wahlleistung, zum Beispiel<br />

die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, erstattet<br />

die NÜRNBERGER ein Krankenhaustagegeld von<br />

25 Euro für jeden Tag des stationären Aufenthalts.<br />

Nachdem vor allem gynäkologische und neurochirurgische<br />

Eingriffe, aber auch Krebsoperationen oft sehr aufwendig<br />

und zeitintensiv sind, kann es vorkommen, dass operierende<br />

Chefärzt*innen bei ihrer Abrechnung für einzelne<br />

Positionen einen Steigerungssatz über den Höchstsätzen<br />

der Gebührenordnung für Ärzte berücksichtigen. Auch in diesem<br />

Fall übernimmt die NÜRNBERGER die höheren Kosten<br />

der vollstationären Behandlung nach Vorleistung durch den<br />

gesetzlichen Krankenversicherer des Arbeitnehmers.<br />

Allerdings steht die NÜRNBERGER mit einer Kostenübernahme<br />

auch für erforderliche vor- (maximal drei Tage) und<br />

nachstationäre Behandlungen im Krankenhaus (maximal<br />

sieben Tage) ein.<br />

Für ambulante Operationen besteht ein voller Leistungsanspruch<br />

nach Vorleistung und in Höhe von 90 Prozent der<br />

erstattungsfähigen Kosten ohne Vorleistung durch den gesetzlichen<br />

Krankenversicherer (maximal 6.000 Euro/Versicherungsjahr).<br />

Fazit<br />

Mit einer qualifizierten Absicherung von stationären Behandlungsmaßnahmen<br />

im Rahmen einer betrieblichen Krankenversicherung<br />

können Unternehmen nicht nur bei ihrer Belegschaft<br />

punkten, sondern auch Krankheitstage in vielen<br />

Fällen reduzieren.<br />

16 <strong>07</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport


TARIFE & LÖSUNGEN<br />

Reisesommer<br />

Camping mit E-Bike & Co.<br />

Bild: © simona – stock.adobe.com<br />

Camping liegt im Trend. Die Reise mit<br />

dem Caravan und seinen Artverwandten<br />

wird immer beliebter. Mit dabei sind<br />

immer häufiger auch teure Begleiter wie<br />

das Tablet, die Spiegelreflexkamera, aber<br />

auch das Fahrrad oder E-Bike. Das gibt<br />

es bei der Absicherung zu beachten.<br />

Abenteuer trifft Zuhause – das erlebt man nur beim Camping.<br />

Die Branche spricht von einem regelrechten Boom. Im vergangenen<br />

Jahr wurden erstmals mehr als 100.000 Reisemobile<br />

und Caravans in Deutschland neu zugelassen, berichtet<br />

der Caravaning Industrie Verband (CIVD). Das entspreche<br />

einem Zuwachs von 32,6 Prozent.<br />

Aktuell begeistern sich neue, junge Zielgruppen für das<br />

Camping, haben CIVD und ADAC übereinstimmend festgestellt.<br />

Auch Camping-Einsteiger ohne jegliche Erfahrung<br />

seien seit Kurzem neugierig geworden, darunter häufig junge<br />

Familien.<br />

Reise-Hausrat versichern<br />

Alexander Kanther<br />

Abteilungsleiter<br />

Produktmanagement<br />

Ammerländer<br />

Versicherung<br />

Auch der „Reise-Hausrat“ hat sich gewandelt. Matthias<br />

Wempe, Produktmanager „WoMobil“ der Ammerländer: „Es<br />

ist mehr wertvolle Elektronik dabei, etwa die Spiegelreflexkamera,<br />

das Smartphone oder der E-Book-Reader.“ Der Fahrzeuginhalt<br />

will gut abgesichert sein. Die Hausratversicherung<br />

leistet jedoch keinen Schutz für Campingfahrzeuge. Die Reisegepäckversicherung<br />

greift nur für klassisches Gepäck. Auch<br />

Inhaltsversicherungen für Campingfahrzeuge haben ihre Grenzen<br />

und beschränken sich auf offizielle Campingplätze oder<br />

klammern Wertsachen aus.<br />

18 <strong>07</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport


Advertorial<br />

Anzeige<br />

Die WoMobil-Versicherung<br />

Hier greift die WoMobil-Versicherung der Ammerländer.<br />

Campingmöbel schützt sie ebenso wie Wertsachen, das<br />

Tablet, Smartphone und Sportgeräte, dies bis zu einer Ver-<br />

sicherungssumme von 20.000 Euro. Die Lieblingsstücke<br />

sind auch auf der selbst genutzten Parzelle, im Vorzelt<br />

des Fahrzeugs oder in verschlossenen Dach- oder<br />

Heckboxen versichert. E-Bikes und herkömmliche Fahrräder<br />

deckt der Schutz ab, wenn sie am Fahrzeug befes-<br />

tigt und angeschlossen sind.<br />

»Für hochwertige und viel genutzte<br />

Fahrräder und E-Bikes kommt eine Fahrrad-Vollkaskoversicherung<br />

infrage.«<br />

Urlaubsliebe Fahrrad<br />

Praxis.<br />

Ferienhaus.<br />

Egal!<br />

EINFACH AUF DEN PUNKT.<br />

Wie unsere Risikolebensversicherung zur<br />

Absicherung einer Immobilienfinanzierung.<br />

Ein wichtiges Detail, denn laut ADFC entscheiden<br />

sich immer mehr Menschen für den Rad-Urlaub. Trotz<br />

des schwierigen Reisejahres seien es 2020 insgesamt<br />

3,5 Millionen gewesen. „Für hochwertige und viel genutzte<br />

Fahrräder und E-Bikes kommt eine Fahrrad-<br />

Vollkaskoversicherung infrage“, so Alexander Kanther,<br />

Abteilungsleiter Produktmanagement der Ammerländer<br />

Versicherung.<br />

Fahrrad-Vollkaskoversicherung<br />

Diese leistet Neuwertentschädigung, zum Beispiel<br />

wenn das Rad gestohlen wurde. Das Produkt der<br />

Ammerländer springt auch dann ein, wenn das Rad<br />

nicht an einen festen Gegenstand angeschlossen war.<br />

Auch Reparaturkosten werden abgefedert, etwa nach<br />

einem Unfall. Bei E-Bikes und Pedelecs sind Feuchtigkeits-<br />

und Elektronikschäden an Akku, Motor und<br />

Steuerungsgeräten mit abgedeckt. Auf Wunsch sichert<br />

ein Schutzbrief unterwegs zusätzlich bei Pannen oder<br />

Unfällen ab.<br />

Die kann jetzt noch mehr: Denn damit sichern<br />

Ihre Kund/-innen nicht nur ein Darlehen für selbst<br />

genutzte Immobilien ab, sondern ab sofort auch<br />

für Arztpraxen (für niedergelassene Ärzte) oder<br />

selbst genutzte Ferienimmobilien in Deutschland.<br />

Ganz einfach mit nur zwei Gesundheitsfragen bis<br />

zu einer Versicherungssumme von 800.000 €.*<br />

Noch mehr<br />

Absicherungsmöglichkeiten<br />

Ammerländer Versicherung VVaG<br />

www. ammerlaender-versicherung.de<br />

info@ammerlaender-versicherung.de<br />

Mehr auf europa-vertriebspartner.de oder<br />

unter 02<strong>21</strong> 5737-300<br />

expertenReport | <strong>07</strong>-<strong>21</strong><br />

* Inklusive Vorversicherungen oder weitere für das gleiche Darlehen<br />

beantragte Versicherungen bei der EUROPA Lebensversicherung AG.


TARIFE & LÖSUNGEN<br />

Advanced Manufacturing von Chubb<br />

Mehr als konventionelle<br />

Haftpflichtversicherungen<br />

Im Zuge der Digitalisierung bieten Unternehmen vermehrt Leistungen und Produkte<br />

an, die softwaregestützt sind. Dies hat allerdings eine Vielzahl an neuen Risiken zur<br />

Folge, sodass sich der Absicherungsbedarf von Unternehmen inzwischen verändert<br />

hat. Jener Entwicklung wird der Versicherer Chubb nun mit seinem neuen Deckungskonzept<br />

Advanced Manufacturing gerecht.<br />

Interview mit Mario Glanz, Casualty Underwriting Manager Middle-Market, Chubb, Frankfurt<br />

Welche Versicherungslösung versteckt sich hinter dem<br />

Begriff „Advanced Manufacturing“?<br />

Bei Advanced Manufacturing handelt es sich um ein modulares<br />

Bausteinsystem. Im Fokus steht dabei eine umfassende<br />

Industriehaftpflichtversicherung, also eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung.<br />

Diese kann um verschiedene<br />

Deckungsbestandteile ergänzt werden – um eine Umwelthaftpflicht-<br />

und Umweltschadenversicherung, eine IT-Zusatzdeckung<br />

und um eine vollumfängliche Cyberversicherung.<br />

Weitere Ergänzungen sind durch eine Produktausfalldeckung<br />

sowie eine Rückrufkostenversicherung möglich. Ein Rundumschutz<br />

somit und individuell an die jeweiligen Bedürfnisse<br />

anpassbar.<br />

Warum bedarf es inzwischen so einer modularen Deckung?<br />

Durch die fortschreitende Digitalisierung verändern sich Produktionsprozesse,<br />

Produkte sowie Dienstleistungen vieler<br />

Herstellungsbetriebe. Für Unternehmen vor allem des produzierenden<br />

Gewerbes bedeutet dies zahlreiche neue Risiken<br />

und Anforderungen, die sie berücksichtigen müssen –<br />

nicht zuletzt da für sie die Gefahr von Schadenersatzansprüchen<br />

aufgrund der Lieferung fehlerhafter Software oder produktbegleitender<br />

IT-Dienstleistungen deutlich gestiegen ist.<br />

Aufgrund dieser Entwicklung braucht es inzwischen einen<br />

breit gefächerten Schutz, eine Bündelung von Deckungskonzepten,<br />

um den Risiken in Zeiten der Industrie 4.0 begegnen<br />

zu können. Genau diesem neuen Schutzbedürfnis von Unternehmen<br />

möchten wir mit der Kombi-Deckung nachkommen.<br />

Wer ist die Zielgruppe von Advanced Manufacturing?<br />

Die Deckung ist vor allem auf das produzierende Gewerbe<br />

ausgerichtet, also auf den Maschinen- und Anlagenbau, aber<br />

auch auf Hersteller aus diversen anderen Bereichen. Hierunter<br />

fallen zum Beispiel die Laser- und Robotertechnik,<br />

Hochleistungssysteme, der Bereich Automation sowie die<br />

Mess- und Regeltechnik, zudem „Smart Part“- Hersteller.<br />

Advanced Manufacturing ist eine Lösung für Unternehmen<br />

bis etwa 100 Millionen Euro Umsatz jährlich, also den deutschen<br />

Mittelstand.<br />

Warum benötigen Unternehmen einen zusätzlichen<br />

Schutz, wenn sie doch über eine konventionelle Haftpflichtversicherung<br />

verfügen?<br />

Bei klassischen Haftpflichtversicherungen können Deckungslücken<br />

auftauchen. Das beginnt zum Beispiel schon bei einfachen<br />

Fernwartungstätigkeiten, die ein Maschinenbauer<br />

durchführt. Sämtliche Schäden – auch Personen- und Sachschäden<br />

–, die im Rahmen solcher Tätigkeiten durch die<br />

20 <strong>07</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport


»Neben dem Personen- und Sachschaden<br />

werden natürlich auch<br />

Vermögensschäden aus der Lieferung<br />

oder Implementierung von Software<br />

gedeckt – Schäden, die ebenfalls im<br />

Rahmen konventioneller Haftpflichtversicherungen<br />

ausgeschlossen sind.«<br />

Mario Glanz, Casualty Underwriting Manager<br />

Middle-Market, Chubb, Frankfurt<br />

Übertragung von Daten verursacht werden, sind in klassischen<br />

Haftpflichtkonzepten ausgeschlossen. Im Rahmen der<br />

allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung<br />

(AHB) sind laut Ziffer 7.15 jene Schäden aus<br />

elektronischem Datenaustausch nämlich nicht versichert.<br />

Für echte Vermögensschäden, wie sie etwa ein Maschinenstillstand,<br />

verursacht durch die Implementierung einer nicht<br />

funktionierenden Software, zur Folge haben könnte, besteht<br />

zumeist ebenfalls keine Deckung.<br />

Welche Schadensszenarien wären zum Beispiel über<br />

Advanced Manufacturing, nicht aber über ein klassisches<br />

Haftpflichtkonzept gedeckt?<br />

Bereits im Falle von Personen- und Sachschäden, die durch<br />

die Übermittlung elektronischer Daten eintreten, bietet Advanced<br />

Manufacturing Schutz. Klassische Haftpflichtkonzepte<br />

schließen solche Schäden entweder aus oder bieten<br />

allenfalls über eine Internetnutzerdeckung, welche oft nur mit<br />

einem Sublimit angeboten wird, Deckung. Im Rahmen unseres<br />

Advanced-Manufacturing-Produkts stellen wir bei Personen-<br />

und Sachschäden, die nicht an Daten oder Datenträgern<br />

eintreten, hingegen die volle Vertragsdeckungssumme zur<br />

Verfügung. Ein weiteres Beispiel wäre ein von der Versicherungsnehmerin<br />

geliefertes Produkt, das bedingt durch einen<br />

Softwarefehler nicht funktioniert und beim Abnehmer einen<br />

Produktionsstillstand verursacht. Solche Schäden können bei<br />

Advanced Manufacturing über unseren Baustein der Produktausfalldeckung<br />

versichert werden.<br />

Gibt es bestimmte Deckungshighlights?<br />

Neben dem Personen- und Sachschaden werden natürlich<br />

auch Vermögensschäden aus der Lieferung oder Implementierung<br />

von Software gedeckt – Schäden, die ebenfalls im<br />

Rahmen konventioneller Haftpflichtversicherungen ausgeschlossen<br />

sind. Diese Lücke kann wiederum mit dem IT-Baustein<br />

von Advanced Manufacturing geschlossen werden.<br />

Nicht zuletzt muss berücksichtigt werden, dass klassische<br />

Haftpflichtkonzepte keine Deckung für Eigenschäden bieten.<br />

Diese Problematik lässt sich aber über den Cyberbaustein<br />

unseres Kombi-Produkts lösen und das Risiko entsprechend<br />

absichern, und zwar ohne dass Unternehmen hierbei zusätzlich<br />

Sorge für eine separate Cyberdeckung tragen müssen.<br />

Chubb European Group SE<br />

Direktion für Deutschland<br />

www.chubb.com/de<br />

info.de@chubb.com<br />

expertenReport | <strong>07</strong>-<strong>21</strong><br />

<strong>21</strong>


TARIFE & LÖSUNGEN<br />

Die Nachhaftung in der<br />

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung<br />

für<br />

Versicherungsmakler<br />

Bild: © Pixel-Shot – stock.adobe.com<br />

Zu den am häufigsten von Versicherungsmaklern gestellten Fragen, wenn es um die<br />

eigene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung geht, zählt die Frage nach der<br />

Nachhaftung für Verstöße aus der Vergangenheit. Oftmals beginnt dies mit der<br />

Anmerkung: „Ich habe in den Versicherungsbedingungen vergeblich die Dauer der<br />

Nachhaftung gesucht.“<br />

22 <strong>07</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport


Wer ausschließlich in den Pflichtversicherungsbereichen<br />

§ 34 d, f und/oder i tätig ist, wird die Regelung tatsächlich<br />

vergeblich suchen. Denn in den jeweiligen Verordnungen<br />

heißt es: „Der Versicherungsvertrag hat Versicherungsschutz<br />

für jede einzelne Pflichtverletzung zu gewähren, die gesetzliche<br />

Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts gegen<br />

den Versicherungspflichtigen zur Folge haben könnte.“<br />

Daraus resultiert zum einen, dass der Gesetzgeber in<br />

Deutschland die Verstoßtheorie verankert hat. Der Versicherungsfall<br />

wird also durch den Zeitpunkt der Pflichtverletzung<br />

definiert und nicht, wie bei Claims-Made-Policen, durch<br />

den Zeitpunkt der Geltendmachung des Schadenersatzanspruchs.<br />

Zum anderen leitet sich daraus eine unbegrenzte<br />

Nachhaftung ab.<br />

Christian Henseler<br />

Geschäftsführer<br />

CGPA Europe<br />

Underwriting GmbH<br />

Für die einzelnen erlaubnispflichtigen<br />

Tätigkeitsbereiche gilt:<br />

§ 34 d: Unbegrenzte Nachhaftung für alle Verstöße<br />

seit 22.05.20<strong>07</strong><br />

§ 34 f: Unbegrenzte Nachhaftung für alle Verstöße<br />

seit 01.01.2013<br />

§ 34 i: Unbegrenzte Nachhaftung für alle Verstöße<br />

seit 16.03.2016<br />

Umsetzung in den Versicherungsbedingungen<br />

In den jeweiligen Bedingungen heißt es standardmäßig: „Versicherungsfall<br />

im Sinne dieses Vertrags ist der Verstoß, der<br />

Haftpflichtansprüche eines Dritten gegenüber dem Versicherungsnehmer<br />

zur Folge haben könnte.“ Der Zusatz, dass dieser<br />

Verstoß innerhalb einer gewissen Frist dem Versicherer<br />

gemeldet werden muss, ist also weggefallen.<br />

Doch Vorsicht! Diese für Versicherungsvermittler sehr<br />

positive Regelung gilt nur für Bereiche, die einer Pflichtversicherung<br />

unterliegen. Wenn Sie also Finanzdienstleistungen<br />

ausüben, die davon nicht betroffen sind, kann durchaus eine<br />

zeitlich begrenzte Nachhaftung in Ihrer Vermögensschaden-<br />

Haftpflichtversicherung verankert sein. Das betrifft in erster<br />

Linie, was in einer VSH unter „Sonstigen Finanzdienstleistungen“<br />

sowie unter dem Baustein § 34 c subsumiert wird.<br />

Moderne VSH-Konzepte bieten hier Abhilfe mit einer generellen<br />

unbegrenzten Nachhaftung für alle Tätigkeitsbereiche.<br />

Ein Problem kann sich zudem bei einer Beendigung des<br />

Vertrages ergeben. Wird dann ein Anspruch an den Versicherungsmakler<br />

herangetragen, wird der Versicherer prüfen,<br />

welcher Versicherungsschutz zum Zeitpunkt des Verstoßes<br />

bestand. Lag also der Verstoß vor den oben genannten Zeitpunkten,<br />

kann es also auch in der Versicherungs-, der Finanzanlagen-<br />

und der Finanzierungsvermittlung zu einer zeitlichen<br />

Einschränkung im Versicherungsschutz kommen. Wer seine<br />

eigene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei<br />

einem anderen Anbieter in Deckung geben möchte, sollte<br />

also darauf achten, dass der neue VSH-Vertrag die Nachhaftung<br />

des Vorvertrages übernimmt. CGPA verwendet dazu<br />

die folgende Klausel: „In Erweiterung zu Ziff. 2.3 besteht Versicherungsschutz<br />

für Verstöße, die während der Laufzeit aller<br />

vorangehenden Versicherungsverträge vorgekommen sind,<br />

sofern ein Vorversicherer aufgrund einer abgelaufenen Nachhaftung<br />

keinen Versicherungsschutz mehr zu gewähren hat.“<br />

Die Übernahme der Nachhaftung aus Vorverträgen sollte<br />

eigentlich heutzutage eine Selbstverständlichkeit sein. Ist sie<br />

aber leider nicht, denn im Kleingedruckten zeigen sich große<br />

Unterschiede auf dem Markt. Vergleicht man die einzelnen<br />

Regelungen, so gilt dies manchmal nur für die Versicherungsvermittlung<br />

oder nur für Vorverträge, die lückenlos bestanden.<br />

Bei einigen wiederum ist die Höhe auf 1.000.000 Euro beschränkt<br />

und andere schließen nur den unmittelbaren Vorvertrag<br />

mit ein.<br />

Die Quintessenz: Die VSH ist letztlich eine Versicherung<br />

wie jede andere. Sie muss regelmäßig geprüft und den individuellen<br />

Bedürfnissen angepasst werden. Das Thema Nachhaftung<br />

ist nur eines von vielen Themen. CGPA bietet hier<br />

einen aktuellen Schutz auf der Höhe der Zeit und bietet Versicherungsmaklern<br />

mit der Vorversicherungs-Garantie und<br />

anderen Besonderheiten ein hohes Maß an Sicherheit.<br />

CGPA Europe Underwriting GmbH<br />

Alle Kontaktdaten, Informationen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung<br />

sowie den Onlinetarifrechner finden Sie<br />

unter www.vermittlerdeckung.de<br />

expertenReport | <strong>07</strong>-<strong>21</strong><br />

23


TARIFE & LÖSUNGEN<br />

Bild: © robsonphoto – stock.adobe.com<br />

Tausende potenzieller Versicherungsnehmer von eingeschleuster<br />

Schadsoftware betroffen<br />

Microsoft Exchange –<br />

erste Ausläufer eines<br />

aufziehenden Cybersturms<br />

Sicherheitslücken bei den lokalen Microsoft-Exchange-Servern der Versionen 2013,<br />

2016 und 2019 haben es internationalen Hackergruppen möglich gemacht, Hintertüren<br />

zu öffnen und Schadsoftware zu installieren. Die Auswirkungen auf Unternehmen und<br />

Organisationen können katastrophale Folgen haben – bis hin zur persönlichen Haftung<br />

für Geschäftsführer.<br />

24 <strong>07</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport


Eine Cyberversicherung hilft in diesem Fall, die Kosten und Folgerisiken zu minimieren.<br />

Für den Abschluss kann nur die stringente Argumentation überzeugen.<br />

Im März 20<strong>21</strong> ging es hoch her. Neben der dritten Corona-<br />

Welle brach noch eine weitere Welle über Deutschland hinweg.<br />

Die Auswirkungen sind bis heute zu spüren und sie<br />

werden viele noch eine ganze Weile beschäftigen: Cyberattacken!<br />

Cyberkriminelle versuchen, mit Datenverschlüsselungen<br />

Lösegeldforderungen durchzusetzen, um ebenjene<br />

Daten wieder sichtbar oder nutzbar zu machen.<br />

Ursache waren die Sicherheitslücken bei den lokalen Microsoft-Exchange-Servern<br />

der Versionen 2013, 2016 und 2019.<br />

Brisant dabei: Es waren zwei Schwachstellen innerhalb eines<br />

Monats, für die Microsoft in Windeseile Patches bereitstellen<br />

musste. Doch an vielen Stellen war es bereits zu spät: Die<br />

Hintertüren – „Webshells” – waren da bereits eingebaut. Das<br />

Tech-Magazin WIRED berichtete von Tausenden kompromittierten<br />

Servern weltweit – stündlich. Dem Bundesamt für Sicherheit<br />

in der Informationstechnologie (BSI) in Bonn zufolge<br />

waren allein deutschlandweit über 9.000 Server betroffen.<br />

Des einen Leid, des anderen Chance: Einen besseren Anlass<br />

als diesen „lebenden” Beweis gibt es nicht: Wer in der<br />

Firmensparte tätig ist – und dazu zählen nicht nur Unternehmen<br />

jeder Größe, sondern ebenso Verwaltungen, Verbände,<br />

NGOs, Kliniken oder Vereine –, sollte nun fast reflexartig den<br />

Bedarf nach einer Cyberversicherung abklären. Die Vorteile<br />

für die Makler liegen klar auf der Hand:<br />

▶ Anlassbezogene Risikoaufklärung<br />

▶ Beratung im Interesse des Kunden<br />

▶ Schutz des Kunden vor finanziellem Schaden<br />

Berechtigterweise wird auf Kundenseite im Beratungsgespräch<br />

die Frage aufkommen, ob das Unternehmen durch den<br />

Abschluss einer Cyberversicherung vor der Kompromittierung<br />

hätte geschützt werden können. Im Fall der aktuellen<br />

„Zero-Day-Schwachstelle” liegt die Gefahr dabei darin, dass<br />

durch diese im System eines Dienstleisters (hier: Microsoft)<br />

externe Dritte (die Cyberkriminellen) Zugriff auf vertrauliche,<br />

geheime oder personenbezogene Daten erhalten. Das heißt,<br />

die Antwort auf die Frage lautet Nein. Die Cyberversicherung<br />

schützt im Falle eines Zero-Day-Angriffs genauso wenig<br />

vor der Kompromittierung der Systeme, wie eine Krankenversicherung<br />

Sie vor Krankheiten bewahren kann. In beiden<br />

Fällen kann der Versicherungsschutz jedoch existenzsichernd<br />

sein. Für den Fall der Fälle ist es somit hilfreich, auf<br />

einen bestehenden Versicherungsschutz zurückgreifen zu<br />

können, der den Großteil der anfallenden Kosten übernimmt.<br />

Wir gehen mittlerweile davon aus, dass jede Organisation<br />

in Deutschland mindestens einmal Opfer einer Cyberattacke<br />

wird oder war. Die Frage, die sich für Makler also stellt,<br />

ist: Wie kann ich meine Kunden überzeugen, dass mit einem<br />

festen, kalkulierbaren Betrag ein Risiko mit unkalkulierbaren<br />

Folgen zumindest finanziell minimiert werden kann? Für die<br />

Beratung empfiehlt sich, die Argumentation individuell zu planen.<br />

Die folgenden Aspekte können dabei helfen:<br />

▶ Aktive und offene Ansprache: Ist das Thema Cybersicherheit<br />

bekannt? Ist die Brisanz bekannt? Wie sieht es mit<br />

dem Restrisiko aus? Analogien zu Krankenversicherungen<br />

oder zur Vollkasko helfen zur Veranschaulichung.<br />

▶ Über die unmittelbaren Folgen aufklären: Prinzipiell ist<br />

jede Organisation erpressbar. Jedes Unternehmen hat<br />

aktuelle Daten, auf die es zugreifen muss: E-Mails, Verträge,<br />

Zeichnungen und Pläne. An dieser Stelle setzen<br />

die Kriminellen mit ihren Verschlüsselungen an.<br />

▶ Worst-Case-Szenarien beschreiben: Was ist zu tun, wenn<br />

beispielsweise Kunden oder Patienten nach Bekanntwerden<br />

der Attacke per Rechtsanwalt Schadenersatz<br />

fordern? Wie lässt sich der mögliche Reputationsverlust<br />

minimieren?<br />

▶ Über die Verpflichtungen aufklären: Wie bekomme ich<br />

im Notfall einen IT-Dienstleister, der im Bereich Forensik<br />

den Schweregrad eines Datenlecks einschätzen kann?<br />

Bis wann muss im Verdachtsfall oder im konkreten<br />

Fall die Datenschutzmeldung an die zuständige Landesdatenschutzbehörde<br />

erfolgen? Bis wann sind im Fall<br />

von Kunden- oder Patientendaten die betroffenen<br />

Kreise auf welchem Weg zu benachrichtigen?<br />

▶ Die Kosten aufführen: Was kostet die forensische Arbeit<br />

eines IT-Spezialisten? In welcher Währung sind Lösegeldforderungen<br />

zu begleichen – wie sind diese zu beschaffen?<br />

Wie hoch könnten Schadenersatzforderungen<br />

ausfallen? Wie ist der Betriebsausfall zu kalkulieren?<br />

Welche Anwalts- und Kommunikationskosten kommen<br />

auf die Organisation zu?<br />

▶ Die Haftung konkret benennen: Inwieweit haftet die<br />

Geschäftsführung mit ihrem Privatvermögen bei<br />

schuldhafter Unterlassung auch nur einer (manuellen)<br />

Patch-Installation oder einer bestimmten Frist im<br />

gesamten Prozedere?<br />

→<br />

expertenReport | <strong>07</strong>-<strong>21</strong><br />

25


TARIFE & LÖSUNGEN<br />

Über den Autor<br />

Hanno Pingsmann ist Geschäftsführer von CyberDirekt mit Sitz in<br />

Berlin. Der Cyberexperte hat CyberDirekt im Mai 2017 als erste digitale<br />

Beratungsplattform für den Abschluss von Cyberversicherungen für<br />

Makler gegründet – Zielgruppe KMU. CyberDirekt bietet derzeit einen<br />

Vergleichsrechner für Cyberversicherungen von 14 Versicherungsgesellschaften<br />

an. Mit dem Abschluss einer Cyberversicherung über Cyber-<br />

Direkt erhält der Versicherungsnehmer die ideale Cyberversicherung für<br />

sein Unternehmen. Zusätzlich bietet CyberDirekt ein umfassendes kostenfreies<br />

Präventionspaket. Dieses beinhaltet ein selbst entwickeltes<br />

Security-Awareness-Training für den Versicherungsnehmer und seine<br />

Mitarbeiter sowie weitere Präventionsleistungen wie den Websecurity-<br />

Check und den Phishing-Simulationstest.<br />

Die Cyberattacke kommt ohnehin<br />

Für viele Unternehmen und Organisationen liegt ein Cyberangriff<br />

in weiter Ferne. „Wir wollen erst einmal die Corona-Krise<br />

in den Griff bekommen!”, ist häufig aus Unternehmerkreisen<br />

zu vernehmen. Dass die Mitarbeitenden allerdings im Homeoffice<br />

– teilweise am eigenen Rechner oder Laptop mit nur<br />

minimalem Schutz – arbeiten und Zugriff auf den Server haben,<br />

tritt in den Hintergrund.<br />

Zudem: Wir erleben gerade einen Boom im Onlinegeschäft.<br />

Die meisten Einzelhändler in den Städten haben geschlossen<br />

– täglich gibt es Lieferungen per DHL und Co. Und<br />

zu jeder Onlinebestellung gibt es eine Bestätigungsmail, eine<br />

Versandmail und eine Mail, wenn das Paket angenommen<br />

oder deponiert ist oder beim Nachbarn landet. Da mag es<br />

nicht verwundern, wenn die Öffnungsrate bei Anhängen von<br />

Phishing-Mails bei rund 5 Prozent liegt. Der Auslöser der Gefahr<br />

ist oft nur einen Klick entfernt – und er sitzt zumeist vor<br />

dem Bildschirm.<br />

Die Cyberversicherung sichert bereits im Verdachtsfall<br />

einer Kompromittierung eines Systems innerhalb kürzester<br />

Zeit professionelle Hilfe von ausgewählten, hochqualifizierten<br />

IT-Spezialisten zu. Dabei werden die Systeme zunächst auf<br />

bereits erfolgte Kompromittierungen überprüft. Anschließend<br />

wird die vorhandene Sicherheitslücke geschlossen. Darüber<br />

hinaus muss im Fall einer Datenschutzverletzung eine Meldung<br />

nach Art. 33 DSGVO an die zuständige Aufsichtsbehörde<br />

erfolgen. Die hierbei anfallenden Kosten sowie weitere<br />

Folgeschäden durch die Sicherheitslücke sind ebenfalls<br />

durch die Cyberversicherung gedeckt.<br />

»Vermittler sollten keine Zeit verlieren,<br />

mit ihren Kunden einen Dialog über<br />

Cyberversicherung zu führen. Eine<br />

Verlagerung des Themas in die Zukunft<br />

wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />

für den Kunden nachteilig auswirken.«<br />

Cyberversicherungen werden zumeist für die Laufzeit von<br />

einem Jahr abgeschlossen. Anschließend folgt das „Renewal”,<br />

bei dem die Versicherer ihre Beiträge aufgrund von Risikofaktoren<br />

und der bisherigen Aufwendung kalkulieren. Aktuell<br />

treten wir in eine Phase der zunehmenden Marktverhärtung<br />

ein, die auch mittelständische Kunden betrifft. Einige Versicherer<br />

haben Prämiensteigerungen im zweistelligen Bereich<br />

angekündigt. Gleichzeitig werden die Zeichnungsvoraussetzungen<br />

verschärft und die Verfügbarkeit von Risikokapazität<br />

ist nicht mehr für alle Branchen gegeben. Daher sollten Vermittler<br />

keine Zeit verlieren, mit ihren Kunden einen Dialog<br />

über Cyberversicherung zu führen. Eine Verlagerung des<br />

Themas in die Zukunft wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />

für den Kunden nachteilig auswirken.<br />

CyberDirekt GmbH<br />

info@cyberdirekt.de<br />

www.cyberdirekt.de<br />

26 <strong>07</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport


Ihr Spezialversicherer für gewerbliche Haftpflicht.<br />

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FINANZEN<br />

Überblick über Innovation und Use Cases:<br />

Digitale Wertpapiere –<br />

eine neue Anlageform<br />

Ein Artikel von Frank Thole, Partner, Svenja Brinkmann, Senior Consultant,<br />

Amadeus Maximilian Gryger, Consultant, WEPEX Unternehmensberatung<br />

28 <strong>07</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport


Investoren und Emittenten wird in Kürze eine neue Form der digitalen Geldanlage<br />

beziehungsweise der Kapitalbeschaffung zur Verfügung stehen: das Kryptowertpapier.<br />

Das ist ein digitales Wertpapier, welches im Rahmen der Emission nicht<br />

verbrieft, sondern in ein Register für Kryptowertpapiere eingetragen wird. Dieser<br />

Artikel gibt einen Überblick über den Emissionsprozess, die Handelbarkeit und<br />

die Abwicklung von Kryptowertpapieren. Zudem werden Herausforderungen<br />

und Use Cases im Zuge der Digitalisierung der Wertpapiere beleuchtet.<br />

I. Zum Hintergrund digitaler Wertpapiere<br />

Deutschland steht kurz vor der Einführung von elektronischen<br />

beziehungsweise digitalen Wertpapieren. Ein entsprechender<br />

Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde im Rahmen ihrer<br />

Blockchain-Strategie bereits ins Parlament eingebracht und<br />

dürfte in Kürze von diesem verabschiedet werden (eWpG).<br />

Künftig sollen Emittenten von Anleihen und Fondsanteilen<br />

auswählen dürfen, ob sie diese konventionell verbriefen<br />

oder als elektronisches Wertpapier beziehungsweise<br />

elektronischen Anteilsschein begeben wollen. Aktien sind<br />

vom Gesetzgeber zum jetzigen Zeitpunkt hingegen (noch)<br />

nicht vorgesehen.<br />

Auch wenn diese Regelung für den deutschen Markt eine<br />

Neuerung darstellt, bleibt sie doch im Angesicht der nur auf<br />

ausgewählte Emissionen anwendbaren Digitalisierung hinter<br />

anderen Ländern zurück. Frankreich hat seine Wertpapiere<br />

schon in den 80er-Jahren komplett digitalisiert, Großbritannien<br />

speichert sie seit den 90er-Jahren vollelektronisch in<br />

einer zentralen Datenbank und auch die Schweiz lässt seit<br />

2009 elektronische Bucheffekten zu.<br />

II. Der Emissionsprozess<br />

Bild: © Cybrain – stock.adobe.com<br />

Sofern sich der Emittent einer Anleihe für die Emission als<br />

digitales Wertpapier entscheidet, darf er zwischen einer Begebung<br />

als sogenanntes Zentralregisterwertpapier oder aber<br />

als Kryptowertpapier wählen.<br />

Zentralregisterwertpapiere sind elektronische Wertpapiere,<br />

die auf Wirkung des Emittenten in Sammel- oder Einzeleintragung<br />

in ein zentrales Register aufgenommen werden.<br />

Das zentrale Register kann dabei entweder von einer Wertpapiersammelbank<br />

(Zentralverwahrer) oder einem Verwahrer<br />

(Banken mit Erlaubnis zum Betreiben des Depotgeschäfts)<br />

geführt werden.<br />

→<br />

expertenReport | <strong>07</strong>-<strong>21</strong><br />

29


Das Zentralregisterwertpapier wird, analog zum konventionellen<br />

Wertpapier, im Effektengiroverkehr verbucht, sofern<br />

die registerführende Stelle eine Wertpapiersammelbank ist,<br />

die gleichzeitig als Inhaber des Zentralregisterwertpapiers in<br />

Sammeleintragung im zentralen Register eingetragen ist. In<br />

der Praxis dürfte sich daher bezogen auf das Zentralregisterwertpapier<br />

nur eine Tatsache entscheidend zum Status quo<br />

ändern: Das verbriefte Wertpapier im Tresor des Zentralverwahrers<br />

wird gegen eine digital geführte Datenbank in Form<br />

des zentralen Registers substituiert.<br />

Die weitaus größeren Unterschiede zum Status quo ergeben<br />

sich für Kryptowertpapiere als zweiten Typus des<br />

elektronischen Wertpapiers. Hier wird die zu emittierende<br />

Anleihe auf Veranlassung des Emittenten in ein Kryptowertpapierregister<br />

aufgenommen. Das Kryptowertpapierregister<br />

muss auf einem fälschungssicheren Aufzeichnungssystem<br />

geführt werden, in dem Daten in der Zeitfolge protokolliert<br />

und gegen unbefugte Löschung sowie nachträgliche Veränderung<br />

geschützt gespeichert werden. Obwohl die Definition<br />

des Kryptowertpapierregisters technologisch offengehalten<br />

wurde, dürfte dies zum jetzigen Stand der Technik<br />

auf die Nutzung einer Distributed-Ledger-Technologie (DLT)<br />

hinauslaufen.<br />

Auch kommen als registerführende Stelle, anders als beim<br />

Zentralregisterwertpapier, nicht nur Wertpapiersammelbanken<br />

und Verwahrer infrage. Stattdessen obliegt es dem Emittenten<br />

selbst, eine registerführende Stelle zu benennen oder<br />

die Registerführung selbst zu übernehmen. Grundsätzlich<br />

kann also jede natürliche oder juristische Person die Kryptowertpapierregisterführung<br />

übernehmen. Zu beachten ist<br />

jedoch, dass diese künftig als Finanzdienstleistung im Sinne<br />

des Kreditwesengesetzes (KWG) gelten wird, woraus sich<br />

eine Reihe weiterer Pflichten (zum Beispiel Anfangskapital<br />

in Höhe von 730.000 Euro) für potenzielle Registerführer ergeben.<br />

Auch wenn der Gesetzesentwurf das Vorantreiben<br />

der Digitalisierung in Deutschland als Hauptgrund für das<br />

neue Gesetz angibt, wird Start-ups die Teilnahme durch hohe<br />

finanzielle und regulatorische Anforderungen wie etwa das<br />

erwähnte Anfangskapital erschwert. Das Kryptowertpapier<br />

kann, wie auch das Zentralregisterwertpapier, in Sammeloder<br />

Einzeleintragung eingetragen werden. Für die Sammeleintragung<br />

kommen als Inhaber des Wertpapiers dabei lediglich<br />

Wertpapiersammelbanken und Verwahrer infrage, für die<br />

Einzeleintragung wird eine eindeutig identifizierende Eintragung<br />

vorgenommen.<br />

III. Die Handelbarkeit<br />

Kryptowertpapiere in Sammeleintragung nehmen, anders als<br />

von einem Zentralverwahrer verwahrte Zentralregisterwertpapiere,<br />

gemäß Gesetzentwurf nicht am Effektengiroverkehr<br />

teil. Da für den Handel an einem geregelten Markt, einem<br />

multilateralen Handelssystem (MTF) oder einem organisierten<br />

Handelssystem (OTF) gemäß Central Securities Depository<br />

Regulation (CSDR) aber eine Einbuchung im Effektengiro<br />

erforderlich ist, können Kryptowertpapiere nicht an<br />

diesen Handelsplätzen getradet werden. Daraus folgt, dass<br />

sie lediglich Over the Counter (OTC) oder, abhängig von den<br />

Bestimmungen der jeweiligen Börse, in deren Freiverkehr gehandelt<br />

werden könnten. Durch die eingeschränkte Handelbarkeit<br />

erhöht sich auch die Gefahr, dass Kryptowertpapiere<br />

am Grauen Kapitalmarkt emittiert werden, auf dem Transparenz<br />

und Anlegerschutz nicht wie auf regulierten Handelsplätzen<br />

gewährleistet sind.<br />

30 <strong>07</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport


FINANZEN<br />

Bild: © Cybrain – stock.adobe.com<br />

»Ein Handel von digitalen Wertpapieren über<br />

eine Blockchain als zugrunde liegende Technologie<br />

[...] dürfte in der Praxis aufgrund des<br />

rechnerisch deutlich aufwendigeren Konsensverfahrens<br />

gegenüber einer Permissioned<br />

DLT nicht erfolgen.«<br />

Wo und wie der Handel im Sekundärmarkt stattfindet,<br />

dürfte auch mit dem Führer des Kryptowertpapierregisters<br />

zusammenhängen. So liegt es aufgrund der (zu erwartenden)<br />

Ausgestaltung des Kryptowertpapierregisters auf Basis einer<br />

(Permissioned) DLT nahe, auch den Handel über die DLT zu<br />

organisieren und interessierte Marktteilnehmer (zum Beispiel<br />

Broker) als Knotenpunkt (Node) aufzunehmen. Als Distributed<br />

Ledger wird eine dezentrale Datenbank bezeichnet, die Nodes<br />

des Netzwerks eine gemeinsame Schreib- und Leseberechtigung<br />

erlaubt und bei der ohne eine zentrale Instanz neue<br />

Einträge in der Datenbank vorgenommen werden können.<br />

Bei Kryptowertpapieren würde das bedeuten, dass auf<br />

jedem Node die jeweilige Eigentums- und Transaktionshistorie<br />

gespeichert ist. Der Kryptowertpapierregisterführer würde<br />

in diesem dezentralen Netzwerk lediglich als Gatekeeper fungieren,<br />

der auf Grundlage von ihm aufgestellter Regeln festlegt,<br />

welcher Marktteilnehmer sich für die Aufnahme in das<br />

Permissioned Distributed Ledger als Node qualifiziert und<br />

somit am Handel der Kryptowertpapiere teilnehmen darf.<br />

Dabei ermöglicht die DLT mangels Notwendigkeit einer<br />

zentralen Instanz wie einer Börse einen direkten Handel zwischen<br />

den verschiedenen Knotenpunkten zur Eintragung von<br />

Transaktionen in der Datenbank. Dabei würden die Kryptowertpapiere,<br />

vereinfacht ausgedrückt, über die Private Keys<br />

für die Übertragung freigeschaltet und im Anschluss mittels<br />

Public Keys übertragen werden.<br />

Ein Handel von digitalen Wertpapieren über eine Blockchain<br />

als zugrunde liegende Technologie, die im Regelfall<br />

eine Unpermissoned DLT (mit grundsätzlich in der Anzahl<br />

unbegrenzten Nodes) darstellt, dürfte in der Praxis aufgrund<br />

des rechnerisch deutlich aufwendigeren Konsensverfahrens<br />

gegenüber einer Permissioned DLT nicht erfolgen.<br />

IV. Die Abwicklung<br />

Während beim Kauf eines verbrieften Wertpapiers Trade und<br />

Post-Trade sauber voneinander zu unterscheiden sind, deutet<br />

einiges darauf hin, dass der Handel und die Abwicklung bei<br />

digitalen Wertpapieren näher aneinanderrücken werden. Das<br />

liegt in der Natur der DLT begründet. Der Trade wird durch<br />

ein Zustimmungsverfahren innerhalb des Netzwerks abgeschlossen,<br />

in welchem anhand der Transaktionshistorie von<br />

den Netzwerkteilnehmern und sonstigen Consensus-Mechanismen<br />

(zum Beispiel dem Notary Service von Corda) bestätigt<br />

werden muss, dass der Verkäufer die benötigten digitalen<br />

Wertpapiere und der Käufer ausreichend liquide Mittel für<br />

den Trade besitzt.<br />

Nach Abschluss dieses Konsensverfahrens würde (gegebenenfalls<br />

durch Smart Contracts) eine automatische<br />

Lieferung der „Stücke“ durch entsprechende Buchungen im<br />

Kryptowertpapierregister erfolgen. Die geänderte Transaktionshistorie<br />

würde auf allen Nodes automatisch synchronisiert<br />

werden. Bei einer Spot-Transaktion wären Clearinghaus und<br />

auch Zentralverwahrer dann nicht mehr beziehungsweise<br />

nicht mehr im gleichen Ausmaß vonnöten, da durch die enge<br />

zeitliche Abfolge zwischen Trading, Settlement und Clearing<br />

sowie durch die auf allen Nodes gespeicherte Transaktionshistorie<br />

das Kontrahentenrisiko entsprechend mitigiert wird.<br />

Anders könnte die Sachlage bei gewissen Termingeschäften<br />

sein, bei denen zwischen Trade und Abwicklung die<br />

Zeitspanne nicht reduziert würde und somit nach wie vor<br />

Kredit- und Kontrahentenrisiken bestehen. Auch bei grenzüberschreitenden<br />

Geschäften kann die DLT zu einer Vereinfachung<br />

bei gleichzeitig erhöhter Sicherheit und verringertem<br />

Abstimmaufwand führen.<br />

→<br />

expertenReport | <strong>07</strong>-<strong>21</strong><br />

31


FINANZEN<br />

»Bei allen Vorteilen hinsichtlich des Clearings und des Settlements sind auch datenschutzrechtliche<br />

Herausforderungen zu bewerkstelligen. Es ist kryptografisch etwa<br />

bislang nicht geklärt, wie die auf allen Nodes gespeicherte Transaktionshistorie<br />

DSGVO-konform sein kann.«<br />

Erwähnenswert ist auch die kürzlich erfolgreich getestete<br />

Abwicklung von DLT-basierten digitalen Wertpapieren in<br />

Zentralbankgeld zwischen der Deutschen Börse, der Deutschen<br />

Bundesbank, der BaFin und weiteren Marktteilnehmern.<br />

Durch eine sogenannte Trigger-Lösung konnten die DLT-basierten<br />

Wertpapiere über einen Transaktionskoordinator in<br />

TARGET2, dem Zahlungsverkehrssystem des Eurosystems,<br />

abgewickelt werden. Mit der erfolgreichen Abwicklung wurde<br />

gezeigt, dass auch Distributed-Ledger-Technologien mit dem<br />

konventionellen Zahlungsverkehr zusammenarbeiten können<br />

und eine Abwicklung in Zentralbankgeld schon vor der Einführung<br />

von digitalem Zentralbankgeld (CBDC) möglich ist.<br />

Bei dem Test wurde eine Bundesanleihe mit zehnjähriger<br />

Laufzeit emittiert, deren Primär- und Sekundärmarkttransaktionen<br />

auf der DLT abgewickelt wurden. Diese Form der<br />

Abwicklung könnte sich schon relativ kurzfristig durchsetzen,<br />

jedenfalls vor der offiziellen Einführung von CBDC. Somit<br />

könnten Kostenersparnisse beim Settlement auch schon<br />

ohne CBDC realisiert werden.<br />

V. Die Herausforderungen<br />

Bei allen Vorteilen hinsichtlich des Clearings und des Settlements<br />

sind auch datenschutzrechtliche Herausforderungen<br />

zu bewerkstelligen. Es ist kryptografisch etwa bislang nicht<br />

geklärt, wie die auf allen Nodes gespeicherte Transaktionshistorie<br />

DSGVO-konform sein kann.<br />

Des Weiteren ist zu erwarten, dass viele Player im Kampf<br />

um die Marktführerschaft ihre eigene DLT-Plattform für digitale<br />

Wertpapiere entwickeln werden. Dies birgt das Risiko,<br />

dass diese untereinander nicht kompatibel sind und der Markt<br />

fragmentiert. Damit träfe das Gegenteil von dem Grundgedanken<br />

der DLT ein: die Reduzierung der involvierten Parteien<br />

an sich und des Abstimmaufwands unter diesen. Verschiedene<br />

Initiativen versuchen derzeit bereits Marktstandards zu<br />

setzen (zum Beispiel HyperLedger, R3 Corda).<br />

Darüber hinaus herrscht gerade im regulatorischen Bereich<br />

noch viel Ungewissheit. Zwar wird die Verabschiedung<br />

des Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren<br />

zeitnah erwartet. Die technischen Details und Anforderungen<br />

an Kryptowertpapierregister dürften aber erst in den noch<br />

zu erstellenden Rechtsverordnungen konkretisiert werden.<br />

Zudem erschweren fehlende Standards (zum Beispiel ISO-<br />

Standardisierungen), Best Practices und Unsicherheiten<br />

beim Einbezug von aktuellen Regularien (wie zum Beispiel<br />

Art. 26 MiFIR, MaRisk, BAIT) den Aufbau von Registern.<br />

VI. Abgrenzung zu MiCA und MiFID II<br />

Kryptowertpapiere sind, wie ihr Name bereits verrät, Wertpapiere<br />

im aufsichtsrechtlichen Sinne. Somit fallen sie einerseits<br />

unter den Anwendungsbereich der MiFID II, andererseits<br />

stellen sie aber auch Finanzinstrumente nach KWG<br />

dar. Kryptowerte nach MiCA sind Asset-Referenced Token,<br />

E-Money Token, Utility Token und Kryptoassets im weiteren<br />

Sinne. All jene sind ausdrücklich keine Wertpapiere im aufsichtsrechtlichen<br />

Sinne und unterfallen somit auch nicht der<br />

MiFID II. Kryptoassets im weiteren Sinne und Utility Token<br />

sind indes Finanzinstrumente nach KWG.<br />

Zu unterscheiden sind zudem Kryptowertpapiere und<br />

Security Token. Letztere stellen (digitale) Wertpapiere im aufsichtsrechtlichen<br />

Sinne dar und können grundsätzlich durch<br />

Eintragung in ein Kryptowertpapierregister in ein Kryptowertpapier<br />

umgewandelt werden.<br />

VII. Beispielhafter Anwendungsfall<br />

Ein beispielhafter Use Case für das Kryptowertpapier könnte<br />

die Emission einer festverzinslichen Anleihe als Commercial<br />

Paper sein (unerheblich, ob prozent- oder stücknotiert, gegebenenfalls<br />

auch mit eingebetteten Optionen als Wandelanleihe<br />

oder als stücknotiertes Zertifikat). Die (noch) eingeschränkte<br />

Fungibilität aufgrund weniger Marktteilnehmer<br />

und mangelnder Börsenzulassung von Kryptowertpapieren<br />

könnte für den Emittenten insofern von Vorteil sein, als er<br />

eine geringe Handelsaktivität wünscht oder sogar ein Halten<br />

des Investors bis zum Auslaufen der Anleihe.<br />

32 <strong>07</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport


Überblick<br />

MiFID II<br />

Elektronische Anteilsscheine<br />

Security Token Kryptowertpapiere<br />

Zentralregisterwertpapier<br />

Kryptowährungen<br />

Utility Token<br />

Kryptowerte<br />

Wertreferenzierte Token<br />

E-Geld-Token<br />

KWG<br />

MiCA<br />

Quelle: WEPEX Unternehmensberatung<br />

VIII. Fazit<br />

Kryptowertpapiere als Form des digitalen Wertpapiers sind<br />

eine spannende neue Form der Geldanlage, da sie sich sowohl<br />

hinsichtlich Emission und Verwahrung als auch im<br />

Trade und Post-Trade von verbrieften Wertpapieren unterscheiden<br />

können.<br />

Kryptowertpapiere auf DLT-Grundlage bieten diverse Vorteile<br />

hinsichtlich Trading, Clearing und Settlement (weniger<br />

Intermediäre, verringertes Kontrahentenrisiko, geringe Abwicklungskosten<br />

et cetera). Dabei gilt es zu beachten, dass<br />

alle Vorteile bislang größtenteils theoretischer Natur sind<br />

und sich in der Praxis erst noch bewähren müssen. Denn nur<br />

wenn die Emission und der Handel von Kryptowertpapieren<br />

rechtssicher ist, wird sich die neue Anlageform durchsetzen.<br />

Da Kryptowertpapiere nach dem eWpG nicht auf einem<br />

geregelten Markt, sondern nur OTC gehandelt werden können,<br />

fehlt Transparenz und Rechtssicherheit im Markt.<br />

Es bleibt daher abzuwarten, inwiefern Kryptowertpapiere<br />

in der Praxis angenommen werden. Zudem sind noch einige<br />

Herausforderungen zu überwinden (ausstehende konkretisierende<br />

Rechtsverordnungen, Datenschutz, Marktfragmentierung)<br />

und es bleibt fraglich, ob Start-ups und kleinere<br />

»Spannend zu beobachten wird sein,<br />

welche konkreten Use Cases sich am<br />

Markt etablieren werden [...].«<br />

Unternehmen die regulatorischen Hürden des Markteintritts<br />

überhaupt bewältigen können. Spannend zu beobachten wird<br />

sein, welche konkreten Use Cases sich am Markt etablieren<br />

werden und welche Rolle Clearinghäuser und Zentralverwahrer<br />

im Hinblick auf DLT und Kryptowertpapiere einnehmen<br />

werden. Auch hinsichtlich DLT-Architektur sind noch viele<br />

Fragen offen und es bleibt abzuwarten, welche sich letztlich<br />

am Markt etablieren wird.<br />

WEPEX Unternehmensberatung<br />

info@wepex.de<br />

www.wepex.de<br />

expertenReport | <strong>07</strong>-<strong>21</strong><br />

33


FINANZEN<br />

Über den historischen Wert hinaus<br />

Denkmalimmobilien<br />

im Anlagecheck<br />

Sebastian Reccius, Vorstandsmitglied DI Deutschland.Immobilien AG,<br />

nennt drei Punkte, die Denkmalimmobilien zu einer attraktiven<br />

Kapitalanlage machen.<br />

Worin unterscheiden sich Bauten mit besonderem historischem<br />

Wert von anderen Immobilien? Was macht vor allem<br />

sie so interessant für potenzielle Käufer? Da es sich hierbei<br />

um Gebäude handelt, die einen schützenswerten Charakter<br />

aufweisen, besteht ein großes öffentliches Interesse an ihrem<br />

Erhalt beziehungsweise Wiederaufbau. Mit dem Kauf eines<br />

denkmalgeschützten Objekts tragen Besitzer und Besitzerinnen<br />

aktiv zur Förderung des Kulturguts bei. Durch ihren<br />

auffallenden architektonischen Charme und das individuelle<br />

Ambiente aus längst vergangenen Tagen stellen Denkmalimmobilien<br />

noch dazu einen besonderen Blickfang dar. Doch<br />

gerade als Kapitalanlage bieten Bauten mit Geschichte auch<br />

noch andere Vorzüge, die einen Erwerb lohnenswert machen.<br />

Steuersparmodell<br />

Sebastian Reccius, Vorstandsmitglied,<br />

DI Deutschland.Immobilien AG<br />

Anlegerinnen und Anleger mit einem hoch zu versteuernden<br />

Einkommen profitieren langfristig von den Steuervorteilen,<br />

die der Kauf eines denkmalgeschützten Objekts mit sich<br />

bringt. Sanierungsmaßnahmen von Denkmalimmobilien erhalten<br />

aufgrund des großen öffentlichen Interesses staatliche<br />

Förderung. Grundlage bildet die Denkmal-AfA (Absetzung für<br />

Abnutzung), die es Besitzern solcher Gebäudearten ermöglicht,<br />

die Kosten für die Instandhaltung steuerlich geltend zu<br />

machen. Da sich die Sanierung von Denkmalimmobilien im<br />

Vergleich zu herkömmlichen Bauwerken aufwendiger und<br />

komplexer gestaltet, fällt die Förderung höher aus. Kapitalanleger<br />

können innerhalb eines Zeitraums von 12 Jahren bis zu<br />

100 Prozent der Sanierungskosten abschreiben, im Falle von<br />

Selbstnutzern wiederum 90 Prozent auf zehn Jahre verteilt.<br />

Die beachtliche Steuererstattung sorgt neben dem Vorteil der<br />

hohen Rückflüsse auch für eine schnellere Amortisation des<br />

Kaufpreises als bei herkömmlichen Immobilien. Wichtig zu<br />

wissen für Interessierte: Die Sanierungskosten lassen sich<br />

nur in gesamter Höhe steuerlich absetzen, sofern die Erhaltungsarbeiten<br />

nach dem Erwerb der Immobilie stattfinden.<br />

34 <strong>07</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport


BLICKFANG<br />

Denkmalimmobilien<br />

wie hier in der Erfurter<br />

Altstadt sind ein Hingucker.<br />

Bild: © rh2010 – stock.adobe.com<br />

Hohes Ertragspotenzial<br />

Aus dem individuellen Steuersatz sowie aus dem Objekt<br />

selbst ergeben sich für den Eigentümer einer Denkmalimmobilie<br />

langfristige Renditen beziehungsweise Mietzinsen.<br />

Für gewöhnlich liegen die Werte bei solchen Gebäuden<br />

jährlich bei 6 bis 8 Prozent, Gutverdiener mit Höchststeuersatz<br />

können bei Bauwerken mit großem Sanierungsbedarf<br />

die höchste Rendite erwirtschaften. Ebenfalls interessant für<br />

Kapitalanleger: Da Denkmalimmobilien bei einem Verkauf<br />

keiner Abgeltungssteuer unterliegen, müssen Privatpersonen<br />

ihre Gewinne nicht versteuern. Denn nicht zuletzt weisen<br />

Bauten mit Geschichte aufgrund ihres einzigartigen Charakters<br />

und der hochwertigen Bauqualität, die auf die strengen<br />

Auflagen der Denkmalschutzbehörde zurückgehen, einen<br />

hohen Wiederverkaufswert auf.<br />

Wertsteigerung dank Exklusivität<br />

Grundsätzlich gilt beim Kauf einer Immobilie, die Rahmenbedingungen<br />

vorher ausführlich zu begutachten. Dazu gehören<br />

Faktoren wie die Lage des Objekts sowie der allgemeine<br />

Gebäudezustand, aus dem sich letztlich auch das Potenzial<br />

der Vermietbarkeit ergibt. Besonders in krisengeprägten Zeiten<br />

bieten Immobilien ein gewisses Maß an Sicherheit, da<br />

sie im Vergleich zu anderen Anlageformen nicht von Kursschwankungen<br />

betroffen sind und sich ihr Wert vielmehr mit<br />

der Inflation erhöht. Dies macht sie zu einer stabilen Anlagemöglichkeit<br />

für sicherheitsorientierte Investoren.<br />

Im Gegensatz zu herkömmlichen Immobilien existiert nur<br />

eine vergleichsweise geringe Anzahl an denkmalgeschützten<br />

Bauwerken, die noch dazu oftmals eine zentrale Lage in<br />

Städten aufweisen und allein dadurch schon eine gewisse<br />

Exklusivität genießen.<br />

»Besonders in krisengeprägten Zeiten<br />

bieten Immobilien ein gewisses Maß an<br />

Sicherheit.«<br />

Die Summe aus einem ohnehin knappen Wohnungsangebot<br />

in Städten und der begrenzten Anzahl an besonders<br />

erhaltenswerten Objekten kommt langfristig einer Steigerung<br />

ihres Werts zugute. Hier ist es die besondere Mischung der<br />

unterschiedlichen Faktoren, aus denen sich das reizvolle<br />

Potenzial von Denkmalimmobilien zusammensetzt.<br />

DI Deutschland.Immobilien AG<br />

www.deutschland.immobilien<br />

info@deutschland.immobilien<br />

expertenReport | <strong>07</strong>-<strong>21</strong><br />

35


LEBENSBEGLEITENDES VORSORGEMODELL<br />

Canada Life-bAV<br />

Moderner Rentenbaustein<br />

für alle Lebenslagen<br />

Bild: © Quality Stock Arts – stock.adobe.com<br />

Die Canada Life-Betriebsrente bietet<br />

gleichzeitig Neues und Bewährtes.<br />

Damit bekommen die unterschiedlichsten<br />

bAV-Sparer eine effiziente<br />

Lösung an die Hand, um ihr lebenslanges<br />

Einkommen zu optimieren.<br />

Fondspolicen mit Garantie – da klingelt bei den meisten<br />

was: Genau – damit hat sich Canada Life in Deutschland<br />

einen Namen gemacht. Gerade die letzten Jahre<br />

dokumentieren, dass die Betriebsrente GENERATION<br />

business buchstäblich in jedem Kapitalmarktszenario<br />

geliefert hat – egal, ob Marktvolatilität oder Niedrigzins.<br />

5,4 Prozent per annum Rendite erwirtschaftete<br />

der hinterlegte Unitised-With-Profits (UWP)-Fonds zum<br />

30.04.20<strong>21</strong> seit Auflegung Ende Januar 2004. Trotz der<br />

Turbulenzen in Finanz-, Euro- und Corona-Krise. Weiteres<br />

Plus: Kunden bekommen Sicherheit durch Garantien,<br />

die zum Laufzeitende greifen, wenn Kunden die<br />

Garantievoraussetzungen eingehalten haben. Ein Glättungsverfahren<br />

baut dafür einen Garantiewert auf, eine<br />

Mindestwertentwicklung von 1,0 Prozent ist den Kunden<br />

bei schlechten Fondsergebnissen auf jeden Fall sicher.<br />

Läuft es gut, bekommen sie den Fondswert ausgezahlt.<br />

Für viele gut: Sparen mit der<br />

Allzweck-Waffe<br />

Diese moderne, gleichzeitig aber schon bewährte Form<br />

der Vorsorge gibt es für die Durchführungswege Direktversicherung,<br />

rückgedeckte Unterstützungskasse sowie<br />

rückgedeckte Pensionszusage. Das kommt der gesamten<br />

Belegschaft entgegen.<br />

36 <strong>07</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport


Advertorial<br />

Für noch mehr Flexibilität hat Canada den GENERATION<br />

business Anfang des Jahres upgedatet. Der Einstieg<br />

ist nun schon ab 20 Euro monatlich möglich. Einmalbeiträge<br />

können ab 2.000 Euro platziert werden, Zuzahlungen<br />

ab 250 Euro. Mehr Flexibilität gibt es auch<br />

bei den Aufschubzeiten: In der Direktversicherung und<br />

Pensionszusage ist es nun möglich, Verträge ab fünf<br />

Jahren Aufschubzeit abzuschließen.<br />

bAV auch für kurze Aufschubzeiten<br />

Kunden, die Aufschubzeiten unter zwölf Jahren wählen,<br />

investieren im Rahmen eines automatischen Portfolio-<br />

Managements (APM, Serie bAV). Dies gilt auch für Einmalbeiträge<br />

mit Aufschubzeiten unter zehn Jahren. Das<br />

APM Serie bAV investiert abhängig von der gewählten<br />

Aufschubdauer in eine renditeorientierte und eine sicherheitsorientierte<br />

Komponente.<br />

Verfügbar sind das APM und die kürzeren Aufschubzeiten<br />

von mindestens fünf Jahren für die Direktversicherung<br />

und rückgedeckte Pensionszusage. Zusätzliche<br />

Sicherheit bietet eine Beitragsgarantie von 80 Prozent<br />

zum Rentenbeginn.<br />

Der Kompass für die Beratungspraxis<br />

bAV & Vorsorge<br />

Herausgeber: Dr. Henriette Meissner,<br />

Alexander Schrehardt<br />

Verlag Versicherungswirtschaft (VVW)<br />

Canada Life-Finanzstärke erneut bestätigt<br />

Der Kompass für die Beratungspraxis<br />

bAV & Vorsorge<br />

Und es gibt noch mehr gute bAV-News: Stabilität ist<br />

ein wichtiges Kriterium für Arbeitgeber – und auch<br />

hier liefert Canada Life. Der größte Lebensversicherungskonzern<br />

Kanadas nach Prämieneinnahmen<br />

erfreut sich seit Jahren besonders starker Bonitätsratings<br />

der internationalen Ratingagenturen. Auch<br />

in Deutschland ist Canada Life stark aufgestellt:<br />

Die deutsche Assekuranz Ratingagentur Assekurata<br />

bescheinigte zum neunten Mal in Folge eine sehr<br />

starke Finanzkraft (AA-) – und setzte den Ausblick<br />

auf positiv – trotz Corona-Krise!<br />

Die Vorsorgeberatung zur Absicherung der<br />

Arbeitskraft gestaltet sich zunehmend aufwendiger.<br />

Komplexe Versicherungslösungen, drei<br />

Versorgungsschichten, rechtliche Grundlagen<br />

und flankierende Vorgaben durch das Bundesministerium<br />

der Finanzen legen die Beratungsmesslatte<br />

immer höher auf.<br />

Seit August letzten Jahres hilft der Kompass<br />

für die Beratungspraxis bAV & Vorsorge bei<br />

der Orientierung. Die Herausgeber Dr. Henriette<br />

Meissner und Alexander Schrehardt konnten<br />

für diese Reihe bekannte Autoren mit hoher<br />

fachlicher Expertise gewinnen.<br />

Canada Life Assurance Europe plc<br />

Niederlassung für Deutschland<br />

www.canadalife.de<br />

kundenservice@canadalife.de<br />

Die nächste Ausgabe erscheint im August und<br />

widmet sich schwerpunktmäßig der Absicherung<br />

biometrischer Risiken.<br />

expertenReport | <strong>07</strong>-<strong>21</strong><br />

37


LEBENSBEGLEITENDES VORSORGEMODELL<br />

Berufsunfähigkeit: im Leistungsfall ab sofort mit<br />

einer Günstigerprüfung<br />

Teilzeitkräfte punkten<br />

bei Swiss Life<br />

Bild: © goodluz – stock.adobe.com<br />

Mit einer attraktiven Lösung für Arbeitnehmer, die in Teilzeit beschäftigt sind,<br />

geht Swiss Life jetzt im Rahmen der Leistungsfallregulierung neue Wege.<br />

Die Zahl der in Teilzeit beschäftigten Erwerbstätigen ist bis<br />

zum Jahr 2019 deutlich angestiegen. Nach Angaben des Statistischen<br />

Bundesamtes waren 11,2 Millionen Menschen teilzeitbeschäftigt.<br />

Per Definition zählen dazu neben sozialversicherungspflichtig<br />

Beschäftigten auch diejenigen, die einer<br />

geringfügigen Beschäftigung nachgehen, Auszubildende<br />

sowie Beamt*innen. Der überwiegende Anteil mit 80 Prozent<br />

waren Frauen, die aufgrund der Betreuung von Kleinund<br />

schulpflichtigen Kindern zumeist nur eine berufliche<br />

Teilzeittätigkeit übernehmen können. Bei Teilzeitarbeitsverhältnissen<br />

können für die reduzierte Arbeitszeit unterschiedlichste<br />

Vereinbarungen im Arbeitsvertrag getroffen werden.<br />

Allerdings sollte das Thema der beruflichen Teilzeitbeschäftigung<br />

auch vor der Einrichtung einer Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

mit dem Kunden besprochen werden. Sofern eine<br />

versicherte Person durch Krankheit, einen Unfall oder einen<br />

mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall berufsunfähig<br />

wird, prüft der Leistungssachbearbeiter die Einschränkung<br />

der beruflichen Tätigkeit unter Berücksichtigung der vor Eintritt<br />

der Berufsunfähigkeit ausgeübten beruflichen Tätigkeit.<br />

Nach den Versicherungsbedingungen qualifizierter BU-Tarife<br />

tritt Berufsunfähigkeit ein, wenn die versicherte Person<br />

in der prognostischen Betrachtung voraussichtlich für sechs<br />

Monate außerstande ist oder rückblickend mindestens sechs<br />

Monate nicht dazu in der Lage war, ihrer zuletzt ausgeübten<br />

beruflichen Tätigkeit zumindest zu 50 Prozent nachzugehen.<br />

Bei einer Vollzeitbeschäftigung von acht Arbeitsstunden am<br />

Tag könnte der Beschäftigung nicht mehr als vier Stunden pro<br />

Arbeitstag nachgegangen werden. Bezogen auf eine Teilzeittätigkeit<br />

mit einem Arbeitstag von sechs Stunden könnte man<br />

zukünftig nicht mehr als drei Stunden arbeiten.<br />

38 <strong>07</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport


Frauen und Männer in Voll- und Teilzeitbeschäftigung 2019<br />

6,4 %<br />

66,2 %<br />

93,6 %<br />

Vollzeitquote<br />

Männer<br />

Frauen<br />

33,8 %<br />

Teilzeitquote<br />

Quelle: Statista 20<strong>21</strong><br />

Allerdings kam es bei der Bearbeitung von Leistungsanträgen<br />

von in Teilzeit Beschäftigten in der Vergangenheit<br />

immer wieder zu Streitigkeiten und gerichtlichen Auseinandersetzungen,<br />

sodass das Thema Teilzeitbeschäftigung in<br />

den Versicherungsbedingungen der Anbieter qualifiziert geregelt<br />

werden sollte.<br />

Die Teilzeitklausel der Swiss Life<br />

Im Rahmen des Updates der Berufsunfähigkeitsversicherungstarife<br />

bietet Swiss Life mit dem neuen Verfahren ihren<br />

Kunden nun einige weitere tarifliche Vorzüge. Auch das<br />

Thema Teilzeittätigkeit wurde nunmehr in den AVB geregelt.<br />

Sofern die versicherte Person bei Eintritt der Berufsunfähigkeit<br />

als Teilzeitkraft tätig war und der aufgrund einer gesundheitlichen<br />

Beeinträchtigung notwendige Berufsunfähigkeitsgrad<br />

von 50 Prozent nicht erreicht wird, greift eine sogenannte<br />

Günstigerprüfung. Hierbei wird untersucht, ob die<br />

versicherte Person ihre Berufstätigkeit noch für drei Stunden<br />

oder mehr täglich ausüben kann beziehungsweise könnte.<br />

Ist dies nicht der Fall, erbringt Swiss Life die vereinbarten<br />

Berufsunfähigkeitsleistungen. Dabei ist es für den Versicherer<br />

unerheblich, ob der Versicherte bereits bei Vertragsabschluss<br />

oder erst später eine Teilzeittätigkeit ausübt. „Führt beispielsweise<br />

eine psychische Erkrankung bei einer in Teilzeit tätigen<br />

Bankkauffrau dazu, dass sie von ihren bisher vier Stunden täglich<br />

nur noch 2,6 Stunden täglich arbeiten könnte, würde nur<br />

ein Berufsunfähigkeitsgrad von 35 Prozent erreicht werden.<br />

Da das Restleistungsvermögen der Kundin aber weniger<br />

als drei Stunden täglich beträgt, kann als Folge der neuen<br />

Günstigerprüfung die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt werden“,<br />

erklärt Stefan Holzer, Leiter Versicherungsproduktion<br />

und Mitglied der Geschäftsleitung von Swiss Life Deutschland.<br />

Sofern der Versicherer eigene Leistungsvoraussetzungen<br />

für versicherte Personen in Teilzeit in seinen Versicherungsbedingungen<br />

benennt, wird die Höchstarbeitszeit berücksichtigt,<br />

die von der versicherten Person vor Eintritt des<br />

Versicherungsfalls auch tatsächlich erbracht wurde. Tritt<br />

dann während einer Teilzeitbeschäftigung eine Berufsunfähigkeit<br />

ein, wird idealerweise die reduzierte Arbeitszeit<br />

im Rahmen der Leistungsprüfung berücksichtigt. Es finden<br />

sich allerdings auch Regelungen in den AVB von Gesellschaften,<br />

die im Versicherungsfall auf die durchschnittliche<br />

Wochenarbeitszeit von Vollbeschäftigten abstellen und<br />

bei der Ermittlung des BU-Grades der versicherten Person<br />

nicht berufliche Tätigkeiten, zum Beispiel die Pflege von<br />

Angehörigen, berücksichtigen. Eine derartige Betrachtung,<br />

die nicht berufliche, das heißt soziale Nebentätigkeiten<br />

der versicherten Person im Rahmen der Leistungsprüfung<br />

berücksichtigt, muss kritisch gesehen werden, da nicht<br />

alle Versicherten soziale oder andere Nebentätigkeiten<br />

entgeltfrei ableisten.<br />

Kundenfreundliche Auslegung<br />

Vorteilhaft ist auch, dass es vollkommen unerheblich ist, aus<br />

welchem Anlass und auch für welchen Zeitraum Kund*innen<br />

in eine Teilzeittätigkeit gewechselt haben. Zudem steht die<br />

Möglichkeit der Günstigerprüfung den angestellten Teilzeitkräften<br />

zeitlich uneingeschränkt zur Verfügung. „Eine auf Basis<br />

der Günstigerprüfung gewährte Berufsunfähigkeitsrente<br />

wird auch so lange erbracht, solange die Berufsunfähigkeit<br />

besteht“, ergänzt Holzer.<br />

expertenReport | <strong>07</strong>-<strong>21</strong><br />

39


LEBENSBEGLEITENDES VORSORGEMODELL<br />

Der Tarif EGO Top der HDI Lebensversicherung<br />

Neue Zielgruppen<br />

mit verkürztem Antrag<br />

akquirieren<br />

Autor: Alexander Schrehardt<br />

Bild: © Jacob Lund – stock.adobe.com<br />

40 <strong>07</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport


Drehen wir das Rad der Zeit ein paar Monate zurück. Die Republik und ihre Bewohner<br />

waren mit hohen Fallzahlen bei den Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-II-Virus und<br />

seinen Mutanten belastet. Schwere Krankheitsverläufe stellten vor allem Ärzte und<br />

Pflegepersonal in den Kliniken, und hier insbesondere auf den Intensivstationen, vor<br />

große Herausforderungen. 24-Stunden-Dienste, Rufbereitschaften und das hohe Risiko,<br />

sich selbst zu infizieren, führten viele Ärzte, aber auch die Pflegekräfte an die Grenzen<br />

ihrer Belastbarkeit und darüber hinaus. Aber auch die niedergelassenen Ärzte, allen<br />

voran die Hausärzte, waren in dieser schweren Zeit in hohem Maße be- und in vielen<br />

Fällen überlastet.<br />

Dem Wohl ihrer Patienten verpflichtet, setzen viele Ärzte in<br />

Kliniken, Praxen und in der Notfallmedizin Tag für Tag ihre<br />

eigene Gesundheit aufs Spiel. Kein Wunder also, dass Ärzte<br />

zu den Hauptrisikogruppen für einen Burn-out zählen.<br />

20 Prozent aller Ärzte sind aufgrund von Termindruck und<br />

der hohen Verantwortung gegenüber ihren Patienten aus-<br />

gebrannt. Beruflicher Dauerstress, Schlafmangel und das<br />

schnelle Brötchen im Stehen können aber auch organische<br />

Erkrankungen begünstigen.<br />

Ausreichender Versicherungsschutz durch<br />

das Versorgungswerk?<br />

Angestellte und freiberufliche praktizierende Ärzte sind regelmäßig<br />

Mitglieder der Ärzteversorgungen der Länder. Neben<br />

einem Altersruhegeld und einer Absicherung von Hinterbliebenen<br />

im Todesfall sehen die Satzungen der Ärzteversorgungen<br />

Leistungen für den Fall einer Berufsunfähigkeit vor.<br />

Allerdings sieht beispielsweise die Satzung der Bayerischen<br />

Ärzteversorgung einen Anspruch auf Ruhegeld aufgrund von<br />

Berufsunfähigkeit nur dann vor, wenn das versicherte Mitglied<br />

„seine gesamte berufliche Tätigkeit aufgegeben hat“<br />

(§ 36 Abs. 3 S. 1 der Satzung der Bayerischen Ärzteversorgung).<br />

Ergänzend ist anzufügen, dass ein Ruhegeld aufgrund<br />

von Berufsunfähigkeit nur dann gewährt wird, wenn eine<br />

bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor dem vollendeten<br />

63. Lebensjahr eintritt (§ 36 Abs. 1 der Satzung der Bayeri-<br />

schen Ärzteversorgung). Diese Leistungsvoraussetzungen<br />

unterstreichen, wie wichtig eine eigenverantwortliche Vorsorge<br />

zur Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos ist.<br />

Vorteilhafte Berufsgruppe, aber ...<br />

Ärzte und Zahnärzte werden von den meisten Gesellschaften<br />

in vorteilhafte Berufsgruppen eingestuft. Dabei müssen<br />

auch die Vertreter der Heilberufe bei einem Antrag auf eine<br />

Berufsunfähigkeitsversicherung regelmäßig eine normale Risikoprüfung<br />

durchlaufen. Vor allem für junge Ärzte, die aufgrund<br />

von Prüfungsangst während ihres Studiums psychotherapeutische<br />

Hilfe in Anspruch genommen haben, kann die<br />

regelmäßige Therapiesitzung zur unüberwindbaren Hürde<br />

mutieren und zur Ablehnung des Antrags auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

führen.<br />

Auch schwere Verletzungen als Folge von exzessiven Sportaktivitäten<br />

während des Studiums können der Absicherung<br />

des Berufsunfähigkeitsrisikos mit einem privaten Versicherungsvertrag<br />

entgegenstehen oder zumindest einen vertrag-<br />

lichen Leistungsausschluss zur Folge haben. Hier sind Lösungen<br />

in Form einer schlanken Risikoprüfung gefordert.<br />

BU2Go – Berufsunfähigkeitsversicherung mit<br />

vereinfachter Gesundheitsprüfung<br />

Mit ihrer Aktion BU2Go bietet die HDI Lebensversicherung<br />

Ärzten, Tier- und Zahnärzten einen vereinfachten Zugang<br />

zu einer so wichtigen Berufsunfähigkeitsversicherung. Ein<br />

interessanter Anbieter, wurden doch die BU-Tarife der HDI<br />

Lebensversicherung von allen führenden Ratingagenturen<br />

ausgezeichnet und auch die Leistungsabteilung des Versi-<br />

cherers agiert auf höchstem Niveau.<br />

→<br />

expertenReport | <strong>07</strong>-<strong>21</strong><br />

41


LEBENSBEGLEITENDES VORSORGEMODELL<br />

Mit einer signifikant verschlankten Risikoprüfung, das<br />

heißt mit einem auf vier Gesundheitsfragen eingedampften<br />

Fragenkatalog, bietet die HDI Lebensversicherung seit dem<br />

01.05.20<strong>21</strong> Ärzten, Tier- und Zahnärzten die Möglichkeit, eine<br />

monatliche Berufsunfähigkeitsrente von bis zu 2.500 Euro<br />

abzusichern. Bei Prüfung der Antragsfragen fällt ferner auf,<br />

dass die Abfragezeiträume auf 24 bis 36 Monate verkürzt<br />

wurden. Bei den Fragen<br />

zu Vorerkrankungen kann<br />

der Versicherer mit einer<br />

abschließenden Aufzählung<br />

von risikorelevanten<br />

Krankheiten punkten. Antragsberechtigt<br />

nach der<br />

vereinfachten Risikoprü-<br />

fung sind Ärzte und Zahnärzte,<br />

die nach Abschluss<br />

eines Studiums der Human-,<br />

Tier- oder Zahnme-<br />

dizin eine Approbation erhalten<br />

haben und eine<br />

Tätigkeit ausüben, die in ei-<br />

nem direkten Zusammen-<br />

hang mit ihrer ärztlichen Ausbildung steht. Das Angebot des<br />

Versicherers gilt für alle verkaufsoffenen Tarife, das heißt,<br />

das Berufsunfähigkeitsrisiko kann nach der vereinfachten<br />

Risikoprüfung auch in Verbindung mit einer privaten Basis-Rentenversicherung<br />

(monatlicher Gesamtbeitrag bis<br />

400 Euro) oder im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung<br />

abgesichert werden. Vermittler sollten jedoch zwingend<br />

beachten, dass das Angebot der vereinfachten Risikoprüfung<br />

von der HDI Lebensversicherung bis zum 30.04.2022 zeitlich<br />

befristet wurde.<br />

EGO Top Tarifgeneration 20<strong>21</strong><br />

Natürlich sichern schlanke Annahmerichtlinien einen vereinfachten<br />

Zugang zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung.<br />

Jedoch lässt ein vereinfachter Zugang zu dem gewünschten<br />

Versicherungsvertrag noch keine Aussage über die Tarifqualität<br />

zu. Die HDI Lebensversicherung hatte ihre AVB für<br />

den Tarif EGO Top aktuell überarbeitet und ein Blick in das<br />

Bedingungswerk bestätigt das hohe Niveau des Versicherungsschutzes,<br />

was an einigen exemplarischen Beispielen<br />

verdeutlicht werden soll.<br />

»Mit einer signifikant verschlankten<br />

Natürlich bietet der Tarif EGO Top auch die Absicherung<br />

des Risikos einer längeren Arbeitsunfähigkeit. Der Versicherer<br />

rückt eine leistungspflichtige Arbeitsunfähigkeit in seinen<br />

AVB in Richtung einer sozialrechtlichen Auslegung. So<br />

besteht ein fortlaufender Anspruch auf Leistungen wegen<br />

Risikoprüfung, das heißt mit einem auf<br />

vier Gesundheitsfragen eingedampften<br />

Fragenkatalog, bietet die HDI Lebensversicherung<br />

seit dem 01.05.20<strong>21</strong> Ärzten<br />

und Zahnärzten die Möglichkeit, eine<br />

monatliche Berufsunfähigkeitsrente<br />

von bis zu 2.500 Euro abzusichern.«<br />

Arbeitsunfähigkeit auch für die Dauer einer Wiedereingliederungsmaßnahme<br />

nach § 74 SGB V. Ein Anspruch, der nach<br />

den Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung<br />

nicht gegeben ist (BGH vom 11.03.2015, IV ZR 54/14).<br />

Erfreulicherweise wird in den AVB mit der „Zahlung einer<br />

Rente in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente“<br />

auch eine eigenständige Tarifleistung für den Fall einer leistungspflichtigen<br />

Arbeitsunfähigkeit<br />

benannt, sodass<br />

eine Rückforderung<br />

von Krankentagegeld wegen<br />

fingierter Berufsunfähigkeit<br />

(OLG Hamm vom<br />

10.02.2016, 20 U 204/15)<br />

nicht gegeben ist.<br />

Weitere wichtige Standards,<br />

die einen Premium-<br />

BU-Tarif charakterisieren,<br />

wie zum Beispiel ein gene-<br />

reller Verzicht auf die Prüfung<br />

einer möglichen Umorganisation<br />

bei niedergelassenen<br />

Ärzten, Tier- und<br />

Zahnärzten, finden sich in den AVB (sofern mehrere Berufsträger<br />

des gleichen Fachgebiets in der Praxis tätig sind, kann<br />

eine Umorganisation geprüft werden). Dies gilt, sofern der<br />

Praxisinhaber nicht selbst eine Umorganisation seiner Praxis<br />

veranlasst oder umgesetzt hat. Hierzu zählt auch eine<br />

verkürzte Leistungsprüfung im Fall einer Krebserkrankung<br />

der versicherten Person. Ist die versicherte Person an Krebs<br />

erkrankt, eine Metastasenbildung nachgewiesen und wurde<br />

eine Chemo- oder Strahlentherapie begonnen oder steht<br />

unmittelbar bevor, begründet sich ohne eine weitergehende<br />

Prüfung der beruflichen Leistungseinschränkungen ein leistungspflichtiger<br />

Versicherungsfall. Außerdem besteht Versi-<br />

cherungsschutz bei humanitären Einsätzen im Ausland, zum<br />

Beispiel Ärzte ohne Grenzen.<br />

Die HDI Lebensversicherung erklärt, wenn der Versi-<br />

cherungsvertrag zum Zeitpunkt der Krebsdiagnose mindestens<br />

sechs Monate bestand hat und die vorgenannten<br />

Leistungsvoraussetzungen erfüllt werden, ein zeitlich befristetes<br />

Leistungsanerkenntnis für eine Dauer von 15 Monaten.<br />

Das Recht auf Nachprüfung entfällt dabei nach § 173<br />

Abs. 2 S. 2 VVG. Parallel nimmt der Versicherer die Prüfung<br />

einer möglichen Berufsunfähigkeit der versicherten Person<br />

vor, sodass nach Ablauf der 15-monatigen Leistungsdauer<br />

bei Nachweis einer leistungspflichtigen Berufsunfähigkeit der<br />

versicherten Person die Berufsunfähigkeitsrente nahtlos und<br />

fortlaufend ausbezahlt werden kann. Nachdem das Salär von<br />

Assistenz(zahn)ärzten in den Berufsjahren überschaubar ist,<br />

42 <strong>07</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport


kommt den tariflichen Nachversicherungsoptionen ohne erneute<br />

Gesundheitsprüfung eine hohe Bedeutung zu.<br />

Die HDI Lebensversicherung räumt in den ersten fünf<br />

Versicherungsjahren eine ereignisunabhängige Nachversicherung<br />

ein, sofern die versicherte Person ihr 37. Lebensjahr<br />

noch nicht vollendet hat. Natürlich benennt der Versicherer<br />

auch eine Vielzahl von Ereignissen, die zur Einlösung<br />

weiterer Nachversicherungsjoker berechtigen. So kann der<br />

Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung<br />

beispielsweise nach einer Heirat oder der Geburt eines Kin-<br />

des, aber auch anlässlich der Niederlassung eines Arztes,<br />

Tier- oder Zahnarztes in eigener Praxis lebensbegleitend<br />

erhöht werden.<br />

Interessante Angebote auch für andere<br />

Kammerberufe und Häuslebauer<br />

Bild: © Jacob Lund – stock.adobe.com<br />

Die HDI Lebensversicherung hält nicht nur für die Vertreter<br />

der medizinischen Zunft, sondern auch für Mitglieder anderer<br />

Kammerberufe interessante Angebotsofferten bereit.<br />

So können auch Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater und<br />

Wirtschaftsprüfer ihre Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit<br />

gegen einen verkürzten Antrag einrichten. Aus<br />

Vermittlersicht eine höchst interessante Klientel, da ein gut<br />

beratener und von der fachlichen Expertise des Vermittlers<br />

überzeugter Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer<br />

auch Empfehlungen in Richtungen seiner Mandantschaft<br />

aussprechen kann. Der Versicherer hat den Zugang<br />

zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit verkürzten Antragsfragen<br />

nicht nur für die Berufsträger, sondern auch für<br />

Mitarbeiter und Familienangehörige geöffnet.<br />

Auch für diese Kammerberufe sowie für deren Familienangehörige<br />

und Mitarbeiter wurde die Gesundheitsprüfung<br />

beim Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung auf<br />

vier Fragen verschlankt und auch die Abfragezeiträume verkürzt.<br />

Sofern die Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos<br />

mit einem privaten Versicherungsvertrag erfolgt, kann mit<br />

dem verkürzten Antragsverfahren eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente<br />

von bis zu 2.000 Euro beantragt werden. Eine<br />

Ausnahme sind Notare: hier sind bis zu 3.000 Euro möglich.<br />

Selbstverständlich kann der Kanzleiinhaber für seine Mitarbeiter<br />

auch eine betriebliche Altersversorgung einrichten;<br />

in diesem Fall ist die Absicherung einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente<br />

von bis zu 2.500 Euro möglich.<br />

Den Traum von den eigenen vier Wänden hatten in den<br />

letzten Jahren immer mehr Verbraucher realisiert. So stieg<br />

die Eigentümerquote im Zeitraum 1998 bis 2018 bundesweit<br />

von 40,9 Prozent auf 46,5 Prozent an (Statistisches Bundesamt,<br />

Eigentümerquote nach Bundesländern, 26.05.2020).<br />

Allerdings stehen den historisch niedrigen Zinsen zunehmend<br />

steigende Grundstücks- und Baukosten gegenüber, sodass<br />

mögliche Störfälle während der Finanzierungsphase, und<br />

hierzu zählt auch eine mögliche Berufsunfähigkeit des Kreditnehmers,<br />

ausreichend abgesichert werden sollten. Sofern<br />

der Kreditnehmer bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

unterhält, räumen die meisten Lebensversicherer beim<br />

Bau oder Erwerb einer selbst genutzten Wohnimmobilie beziehungsweise<br />

beim Abschluss eines Kreditvertrages in Verbindung<br />

mit deren Erwerb eine optionale Nachversicherung<br />

ohne erneute Gesundheitsprüfung ein.<br />

Allerdings kann mit diesem zusätzlichen Versicherungsschutz<br />

der laufende Kapitaldienst in vielen Fällen nicht ausreichend<br />

abgesichert werden. Der Abschluss einer weiteren<br />

Berufsunfähigkeitsversicherung wird unter Umständen erforderlich<br />

sein. Auch an die Zielgruppe der „Häuslebauer“ adressiert<br />

die HDI Lebensversicherung ein interessantes Angebot.<br />

So kann der (zukünftige) Besitzer einer eigen- oder fremdgenutzten<br />

Immobilie (Wohnimmobilien und Arztpraxen) eine<br />

monatliche Berufsunfähigkeitsrente von bis zu 1.500 Euro mit<br />

einer stark vereinfachten Gesundheitsprüfung absichern.<br />

Engagierte und auf die Absicherung biometrischer Risiken<br />

spezialisierte Versicherungsmakler können mit den zielgruppenadressierten<br />

Angeboten für einen vereinfachten Zugang<br />

zu Berufsunfähigkeitsversicherungen der HDI Lebensversicherung<br />

ihre Expertise in der Vorsorgeberatung unter<br />

Beweis stellen und neue Kundengruppen akquirieren.<br />

Die Kombination aus einem Premium-BU-Tarif im Verbund<br />

mit einem verschlankten Antragsverfahren und einer<br />

hohen Kompetenz des Versicherers in der Leistungsregulierung<br />

sichert im Kundengespräch stichhaltige Argumente<br />

für die Umsetzung dieser wichtigen und existenzsichernden<br />

Vorsorgemaßnahme.<br />

expertenReport | <strong>07</strong>-<strong>21</strong><br />

43


LEBENSBEGLEITENDES VORSORGEMODELL<br />

Pflegefallrisiko<br />

44 <strong>07</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport


Die Fakten sind seit Jahren bekannt und werden regelmäßig ignoriert. Pflegefallzahlen<br />

und -kosten klettern von Jahr zu Jahr unaufhaltsam in die Höhe. Das Bundesministerium<br />

für Gesundheit bezifferte die Anzahl der Leistungsempfänger zum Stichtag 31.12.2020<br />

auf 4,32 Millionen. Ungeachtet des Zuwachses bei den Pflegefallzahlen und der Kostensteigerung<br />

in der ambulanten und stationären Pflege verschließen noch immer sehr<br />

viele Verbraucher und nicht wenige Vermittler*innen die Augen vor der zwingend<br />

notwendigen Eigenvorsorge.<br />

Immer wieder wird dabei das Abwehrargument vorgetragen,<br />

dass das Risiko einer Pflegebedürftigkeit alterskorreliert und<br />

man die Einrichtung eines Vorsorgevertrages „erst einmal<br />

hintanstellen könnte“. Die Leistungsstatistik des Bundesministeriums<br />

für Gesundheit zeichnet hier ein anderes Bild. So<br />

waren von den 4,32 Millionen Pflegebedürftigen im Jahr 2020<br />

bereits 23,6 Prozent Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die<br />

ihr 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten.<br />

Auch das regelmäßig vorgetragene Argument, dass auch<br />

im Fall einer Pflegebedürftigkeit ein Leistungsanspruch aus<br />

einer Berufsunfähigkeitsversicherung besteht, greift zu kurz.<br />

So soll die versicherte BU-Rente eine (anteilige) Einkommensersatzleistung<br />

absichern. Die für eine ambulante oder<br />

stationäre pflegerische Versorgung anfallenden Kosten können<br />

mit der monatlichen Rentenleistung aus einer BU-Versicherung<br />

nicht ausgeglichen werden.<br />

Vor allem Versicherungsmakler*innen sollten in diesem<br />

Zusammenhang nicht vergessen, dass sie Kund*innen auf<br />

erkennbare Risiken hinweisen müssen. Selbstverständlich<br />

steht es jedem frei, der Empfehlung aus der Beratung zu folgen<br />

oder deren Vorsorgevorschlag abzulehnen. Was immer<br />

Kund*innen entscheiden, in jedem Fall sollte der Wunsch gewissenhaft<br />

dokumentiert werden.<br />

Ambulante Pflege dominiert …<br />

Nahezu kein Versicherter zieht gerne und freiwillig in ein Pflegeheim.<br />

Die Aufgabe der eigenen Wohnung, des liebevoll gepflegten<br />

Einfamilienhauses und der eigenen Gartenanlage<br />

wird in der Alltagspraxis so lange wie irgendwie möglich<br />

hinausgeschoben. Der Umzug in eine Pflegeeinrichtung ist<br />

nicht nur mit der Aufgabe der gewohnten Umgebung, sondern<br />

auch mit der Einschränkung oder sogar dem vollständigen<br />

Verlust der sozialen Kontakte verbunden. Eine albtraumhafte<br />

Vorstellung, der mit der Organisation einer ambulanten<br />

pflegerischen Versorgung begegnet werden kann.<br />

Viele Angehörige sichern deshalb täglich allein die Versorgung<br />

ihrer pflegebedürftigen Familienmitglieder. Die aufopfernde<br />

Fürsorge ist jedoch oft der Tatsache geschuldet,<br />

dass die Zuzahlungen für einen ambulanten Pflegedienst<br />

nicht bezahlt werden können und die monatlichen Pflegegeldzahlungen<br />

der Pflegekassen für die laufenden Haushaltskosten<br />

benötigt werden.<br />

Im Jahr 2020 war die ambulante Laienpflege mit 51,3 Pro-<br />

zent eine tragende Säule der pflegerischen Versorgung.<br />

13,4 Prozent der Versicherten nahmen Kombinationsleistungen<br />

in Anspruch und nur 4,1 Prozent der Pflegebedürftigen<br />

wurden ausnahmslos durch einen ambulanten Pflegedienst<br />

versorgt. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand.<br />

Oftmals unterschätzt: Die Kosten für den<br />

Pflegedienst<br />

Wenn die Absicherung des Pflegefallrisikos im Beratungsgespräch<br />

thematisiert wird, treffen Vermittler*innen regelmäßig<br />

auf zwei Pauschalaussagen:<br />

▶ „Dafür gibt es ambulante Pflegedienste.“<br />

▶ „Die Kosten trägt die gesetzliche Pflegeversicherung.“<br />

→<br />

expertenReport | <strong>07</strong>-<strong>21</strong><br />

45


LEBENSBEGLEITENDES VORSORGEMODELL<br />

»Bei der ergänzenden Absicherung des Pflegefallrisikos mit einer privaten Pflegezusatzversicherung<br />

sollte die vom Versicherer in den AVB verwendete Definition einer leistungspflichtigen<br />

Pflegebedürftigkeit der versicherten Person zwingend geprüft werden.«<br />

In der Tat bieten ambulante Pflegedienste ein umfassendes<br />

Leistungsspektrum und natürlich beteiligt sich die für den<br />

Versicherten zuständige Pflegekasse mit den sogenannten<br />

Pflegesachleistungen an den Kosten einer ambulanten pflegerischen<br />

Versorgung durch einen Dienstleister. Allerdings<br />

haben die meisten Kunden keine Vorstellung von den hierfür<br />

anfallenden Kosten. Qualifizierte Anbieter haben auf ihren<br />

Internetseiten Pflegekostenrechner eingestellt, mit denen die<br />

Gesamtkosten kalkuliert und die verbleibenden Restkosten<br />

ermittelt werden können. Diese sind vom pflegebedürftigen<br />

Versicherten nach Abzug der Leistungen der Pflegekasse zu<br />

zahlen. Mit einem Zahlenbeispiel können Vermittler*innen die<br />

finanzielle Belastung am besten verdeutlichen.<br />

Der 55-jährige Max Mustermann wurde nach einem<br />

schweren Schlaganfall und einer daraus resultierenden halbseitigen<br />

Körperlähmung in Pflegegrad 3 eingestuft. Die Familie<br />

beauftragt einen ambulanten Pflegedienst mit der pflegerischen<br />

Versorgung. Von Montag bis einschließlich Freitag<br />

übernimmt der Pflegedienst am Morgen und am Abend die<br />

kleine und einmal in der Woche eine große Körperpflege (Duschen)<br />

von Herrn Mustermann.<br />

Auch der Transfer aus und in das Bett, das An- und Auskleiden<br />

sowie die Mobilisation des Patienten sichert das private<br />

Pflegeteam. Für die Versorgung von Herrn Mustermann<br />

an den Wochenenden, die Zubereitung und die Hilfestellung<br />

bei der Einnahme von Getränken und Mahlzeiten, für den<br />

Toilettengang und alle hauswirtschaftlichen Aufgaben sind<br />

die Familienmitglieder verantwortlich.<br />

Die Gesamtkosten für die pflegerische Versorgung durch<br />

den ambulanten Pflegedienst an fünf Wochentagen beziffern<br />

sich monatlich auf 2.374,92 Euro. Nach Abzug der Pflegesachleistungen<br />

der Pflegekasse in Höhe von 1.298 Euro verbleiben<br />

Restkosten von 1.<strong>07</strong>6,92 Euro/Monat, die der Versicherte<br />

aus der eigenen Tasche bezahlen muss.<br />

Sofern der ambulante Pflegedienst auch mit der Versorgung<br />

an den Wochenenden beauftragt werden müsste, würden<br />

die Gesamtkosten der ambulanten Pflege auf 3.339,99<br />

Euro/Monat beziehungsweise der vom Versicherten zu tragende<br />

Eigenanteil auf 2.041,99 Euro/Monat ansteigen. Bei<br />

dieser Zahlenbetrachtung muss ferner berücksichtigt werden,<br />

dass die Kosten der normalen Haushaltsführung, für Miete<br />

oder den Unterhalt des Eigenheims, für Kleidung, die Beiträge<br />

zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung et cetera<br />

auch im Fall einer Pflegebedürftigkeit fortlaufend anfallen. Es<br />

ist somit nicht verwunderlich, dass 387.156 pflegebedürftige<br />

Versicherte im Jahr 2020 Leistungen der Sozialhilfe aufgrund<br />

Pflegebedürftigkeit in Anspruch nehmen mussten. Eine<br />

rechtzeitige, qualifizierte und nachhaltige Eigenvorsorge ist<br />

das Gebot der Stunde.<br />

Die Pflegemonatsgeldversicherung der<br />

Württembergischen Krankenversicherung<br />

Vor dem Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung<br />

müssen die Versicherungsbedingungen auf den Prüfstand<br />

gestellt werden. Neben den möglichen Tarifleistungen sollten<br />

vor allem auch die Auslegung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit,<br />

der Geltungsbereich des Versicherungsschutzes, die<br />

Leistungsvoraussetzungen im Versicherungsfall, die Möglichkeit<br />

einer verbesserten Absicherung der vollstationären<br />

Pflege, die beitragsfreie oder beitragspflichtige Fortführung<br />

des Versicherungsvertrages im Fall einer Pflegebedürftigkeit<br />

der versicherten Person und vom Versicherer eingeräumte<br />

Nachversicherungsoptionen kritisch unter die Lupe<br />

genommen werden.<br />

Bei der ergänzenden Absicherung des Pflegefallrisikos<br />

mit einer privaten Pflegezusatzversicherung sollte die vom<br />

Versicherer in den AVB verwendete Definition einer leistungs-<br />

pflichtigen Pflegebedürftigkeit der versicherten Person zwingend<br />

geprüft werden. Der empfehlenswerte Gleichklang der<br />

Definition des Begriffs der Pflegebedürftigkeit und der Vor-<br />

aussetzungen für die Einstufung der Pflegebedürftigkeit in<br />

den AVB des Anbieters einer Pflegezusatzversicherung mit<br />

den Rechtsnormen der §§ 14 und 15 SGB XI findet sich im<br />

Bedingungswerk für den Tarif PZ der Württembergischen<br />

Krankenversicherung.<br />

Die Gesellschaft räumt ferner einen weltweiten Versicherungsschutz<br />

ein. Dies ist nun kein Alleinstellungsmerkmal, da<br />

auch andere Gesellschaften eine weltweite Geltung des Versicherungsschutzes<br />

in ihren AVB erklären. Allerdings muss<br />

eine leistungspflichtige Pflegebedürftigkeit nicht in Deutschland<br />

festgestellt werden.<br />

Vielmehr räumt die Württembergische Krankenversicherung<br />

eine gutachterliche (Über-)Prüfung der Leistungsvor-<br />

aussetzungen basierend auf den sozialrechtlichen Grundlagen<br />

auch im Ausland ein. Vor allem für Residentials, die<br />

46 <strong>07</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport


ihren regelmäßigen Aufenthalts- oder Wohnort ins Ausland<br />

verlegt haben, ist dies von Vorteil. Die Motivation einer Verlegung<br />

des regelmäßigen Aufenthalts- oder Wohnortes in das<br />

Ausland kann im Fall einer Pflegebedürftigkeit beispielsweise<br />

mit den im europäischen oder außereuropäischen Ausland<br />

oftmals signifikant niedrigeren Pflegekosten begründet sein.<br />

Vor allem bei älteren Demenzpatienten kommt es immer<br />

wieder vor, dass Versicherungsleistungen aus einer privaten<br />

Pflegezusatzversicherung nicht oder erst verspätet abgerufen<br />

werden, da der Versicherungsnehmer die Erinnerung an<br />

seinen flankierenden Versicherungsschutz verloren und die<br />

Angehörigen von einem bestehenden Versicherungsvertrag<br />

keine Kenntnis hatten.<br />

Die Württembergische Krankenversicherung erklärt in<br />

ihren AVB ein zeitlich unbefristetes, rückwirkendes Leistungsanerkenntnis<br />

ab dem Zeitpunkt, in dem die Feststellung<br />

der Pflegebedürftigkeit nachgewiesen wurde. Nachdem der<br />

Leistungsanspruch beispielsweise mit dem Gutachten des<br />

Medizinischen Dienstes der Krankenkassen oder auch dem<br />

Leistungsbescheid der zuständigen Pflegekasse begründet<br />

werden kann, gestaltet sich auch ein rückwirkender Abruf der<br />

Versicherungsleistungen unproblematisch.<br />

Der Tarif PZ ist modular aufgebaut, das heißt, der Versicherungsnehmer<br />

kann seinen Versicherungsschutz individuell<br />

ausgestalten. So kann dieser wahlweise alle Pflegegrade,<br />

die Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegrade 3 bis 5, die Pflegegrade<br />

4 und 5 oder auch nur den Pflegegrad 5 umfassen. In<br />

Abhängigkeit von der gewählten Tarifstufe – KompaktSchutz,<br />

KomfortSchutz oder PremiumSchutz – bemisst sich dann die<br />

Höhe des versicherten Pflegemonatsgelds; alternativ kann<br />

die Höhe des Versicherungsschutzes auch individuell vereinbart<br />

werden. Erfreulicherweise sehen die Musterpakete ab<br />

Pflegegrad 2 durchgängig höhere Leistungen von 1.400 Euro/<br />

Monat (KompaktSchutz), 1.600 Euro/Monat (KomfortSchutz)<br />

beziehungsweise von 1.800 Euro/Monat (PremiumSchutz) für<br />

den Fall einer vollstationären Pflege vor.<br />

Sofern sich ein Kunde für den KomfortSchutz oder den<br />

PremiumSchutz entscheidet, sehen die Tarifbedingungen bei<br />

erstmaligem Eintritt einer leistungspflichtigen Pflegebedürftigkeit<br />

(ab Pflegegrad 2) eine zusätzliche Einmalleistung von<br />

2.000 Euro beziehungsweise 4.000 Euro vor.<br />

Für Versicherte mit einem PremiumSchutz beinhaltet der<br />

Versicherungsschutz auch einen Pflege-Airbag mit einer zusätzlichen<br />

monatlichen Leistungszahlung in Höhe von 1.500<br />

Euro in den ersten sechs Monaten nach Eintritt einer leistungspflichtigen<br />

Pflegebedürftigkeit. Bei der Einmalleistung<br />

und dem Pflege-Airbag handelt es sich um eigenständige<br />

Zusatztarife, die auch außerhalb der Pakete zusätzlich abgeschlossen<br />

werden können.<br />

Alexander Schrehardt, Gesellschafter-Geschäftsführer,<br />

AssekuranZoom GbR<br />

Pflege des Versicherungsschutzes mit<br />

Nachversicherungsoptionen<br />

Während der Covid-19-Pandemie waren die Pflegekräfte<br />

in den Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen, aber<br />

auch die Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste im besonderen<br />

Maße belastet und die berechtigte Forderung nach einer<br />

besseren Vergütung wurde thematisiert. Mit verpflichtenden<br />

Tarifverträgen sollen nunmehr Dumpinglöhne vermieden<br />

und eine leistungsgerechte Entlohnung des Pflegepersonals<br />

gesichert werden. Eine wichtige Maßnahme zur Sicherung<br />

der pflegerischen Versorgung in einer überalternden Gesellschaft,<br />

aber natürlich auch eine Entscheidung in Richtung<br />

weiter steigender Pflegekosten.<br />

Vor dem Hintergrund der Kostendynamik sind optionale<br />

Angebote für regelmäßige und außerplanmäßige Erhöhungen<br />

des Versicherungsschutzes im Rahmen von dynamischen<br />

Anpassungen und Nachversicherungen ohne erneute<br />

Gesundheitsprüfung gefordert. Nach den AVB der Württembergischen<br />

Krankenversicherung kann das versicherte Pflegemonatsgeld<br />

bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres der<br />

versicherten Person um 4 Prozent/Jahr oder alternativ in zwei-<br />

oder dreijährigen Intervallen erhöht werden.<br />

Die Württembergische Krankenversicherung räumt ferner<br />

in den ersten fünf Vertragsjahren im Rahmen einer ereignisunabhängigen<br />

Nachversicherungsoption und anlässlich definierter<br />

Ereignisse eine Erhöhung des Versicherungsschutzes<br />

ohne eine erneute Gesundheitsprüfung ein. Voraussetzungen<br />

sind, dass die versicherte Person zum Zeitpunkt der Einlösung<br />

einer ereignisunabhängigen Nachversicherungsoption<br />

ihr <strong>21</strong>. Lebensjahr vollendet (für ereignisabhängige Nachversicherungen<br />

gilt kein Mindestalter) und ihr 50. (ereignisun-<br />

abhängige Nachversicherungsoption) beziehungsweise 70.<br />

Lebensjahr (ereignisabhängige Nachversicherungsoption)<br />

noch nicht vollendet hat.<br />

expertenReport | <strong>07</strong>-<strong>21</strong><br />

47


LEBENSBEGLEITENDES VORSORGEMODELL<br />

Finanzielle Tiefenwirkung<br />

im Familienverbund<br />

Was ist die Kernaufgabe eines Versicherungsvermittlers? Die Vermittlung von Versicherungsverträgen.<br />

Triviale Wahrheit für Versicherungsvermittler in der Ausschließlichkeit,<br />

für Mehrfachvermittler, Versicherungsmakler, Versicherungsberater und Versicherungsdienste<br />

der Banken? Offenbar nicht …<br />

Bild: © Iryna – stock.adobe.com<br />

48 <strong>07</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport


Es erscheint wie ein Déjà-vu, dass die Generationenberatung<br />

im Beratungsvorgehen eines Versicherungsvermittlers<br />

noch immer vorrangig im Kontext der rechtlichen Vorsorge<br />

betrachtet wird. Die individuelle Rechtsberatung ist über<br />

das Rechtdienstleistungsgesetz bestimmten Berufsträgern<br />

(zum Beispiel Rechtsanwälte, Notare) zugeordnet. So wird<br />

das zum Beispiel in IHK-Zertifikatslehrgängen auch doziert.<br />

Wenn einige wenige das nicht eingehalten haben, dann ist<br />

es völlig richtig, dass es dazu im Einzelfall entsprechende<br />

Konsequenzen gab. Die Generationenberatung definiert sich<br />

vielmehr über die Analyse der finanziellen Wechselwirkungen<br />

in einem privaten beziehungsweise unternehmerisch tätigen<br />

Familienverbund (zum Beispiel in einem familiengeführten<br />

klein-/mittelständischen Unternehmen). Je nach Erlaubnis<br />

und Registrierung als Versicherungs-, Finanzanlagen- und<br />

Immobiliendarlehensvermittler ergibt sich die Fokussierung<br />

in der Generationenberatung im Kundenfall.<br />

Hand aufs Vermittlerherz: In vielen Fällen ist die Kundenberatung<br />

auf eine Einzelperson oder auf ein aktuell aufgegriffenes<br />

Versicherungs- beziehungsweise Vorsorgethema<br />

bezogen. Das familiäre Umfeld in vorausgehenden und nachfolgenden<br />

Generationen bleibt oberflächlich oder ganz außen<br />

vor. Kern der Generationenberatung ist die generationenverbindende<br />

Betrachtung über mehrere Generationen hinweg.<br />

Sehr viele Versicherungsverträge betreffen aber in der Ausgestaltung<br />

und Wirkung Familienmitglieder aus mehreren<br />

Generationen:<br />

▶ Rechtliche Vorsorge<br />

→ Rechtsschutzversicherung<br />

▶ Haftung<br />

→ Private Haftpflichtversicherungssparten<br />

▶ Besitz, Eigentum, Vermögen<br />

→ Private Sachversicherungssparten<br />

▶ Gesundheit und Pflege<br />

→ Private/betriebliche Krankenversicherung<br />

▶ Einkommenssicherung<br />

→ Private Berufsunfähigkeits-/<br />

Grundfähigkeiten-Versicherung<br />

▶ Ruhestandsplanung<br />

→ Private und betriebliche Altersvorsorge<br />

▶ Erben & Schenken<br />

→ Private (fondsgebundene) Lebens- und Rentenversicherung<br />

(zum Beispiel Überkreuz-Lösungen,<br />

99/1-Lösungen, verbundene Leben)<br />

▶ Unternehmerische Partner beziehungsweise<br />

Schlüsselpersonen<br />

→ Key-Men-Absicherung<br />

▶ Notfallunterstützung<br />

→ Assistance-Lösungen und Notfallkonzepte<br />

▶ und Weiteres mehr …<br />

expertenReport | <strong>07</strong>-<strong>21</strong><br />

Robert Zimmerer<br />

Geschäftsführer<br />

VitalSecur GmbH<br />

»Vorsorge-Genogramme helfen bei der<br />

grafischen Erfassung der Familienmitglieder<br />

und bei der systematischen Klärung<br />

der finanziellen Wechselwirkungen und<br />

eventueller Vorsorge-Brennpunkte.«<br />

Bilder sagen mehr als tausend Worte<br />

Viele Versicherungsvermittler nutzen zahlreiche Software-<br />

Werkzeuge zur Datenerfassung und Analyse einer bereits<br />

getroffenen und eventuell zu ergänzenden Vorsorgesituation.<br />

Meist mit dem Ergebnis von vielseitigen Auswertungen. Inzwischen<br />

sogar – wenn gewünscht – nach DIN-Norm. Das<br />

sind wichtige Werkzeuge. Aber bieten Sie aus Sicht der Kunden<br />

wirklich den Überblick über die teilweise komplexen Zusammenhänge<br />

und Wirkungen zwischen den Generationen<br />

eines Familienverbunds?<br />

Im Rahmen der Generationenberatung wird die Erstellung<br />

von Vorsorge-Genogrammen doziert und empfohlen. Das<br />

sieht auf den ersten Blick aus wie ein Familienstammbaum<br />

in der Ahnenforschung. Doch im Mittelpunkt steht die grafische<br />

Erfassung der Familienmitglieder und die systematische<br />

Klärung der finanziellen Wechselwirkungen und eventueller<br />

Vorsorge-Brennpunkte.<br />

Selbstverständlich datenschutzkonform durch die anonyme<br />

Rollen-Zuweisung (Vater/Mutter, Sohn/Tochter, Bruder/Schwester,<br />

Neffe/Nichte und so weiter) im Vorsorge-Genogramm.<br />

Je nach vom Kunden gewünschter Breite und Tiefe<br />

im Vorsorge-Genogramm werden die Vorsorge-Brennpunkte<br />

hinterfragt. Das kann papiergebunden erfolgen, empfohlen<br />

wird aber die Abbildung über durchaus verfügbare Software-Werkzeuge.<br />

Je nach Investitionsbereitschaft des Versicherungsvermittlers<br />

mit entsprechender Funktionsvielfalt<br />

in den verschiedenen Bausteinen der Software-Tools.<br />

→<br />

49


LEBENSBEGLEITENDES VORSORGEMODELL<br />

Die massiven Wirkungen<br />

der Corona-Pandemie<br />

haben uns alle betroffen. ▶<br />

Quelle: VitalSecur GmbH<br />

Qualifizierung – Der Themenmix macht es aus<br />

Der Corona-Aspekt<br />

Die Verbindung der versicherungsfachlichen Schwerpunkte<br />

mit der grafischen Darstellung in Vorsorge-Genogrammen<br />

bringt dem Kunden Vorsorge-Überblick im Familienverbund<br />

und dem Vermittler eine klare und verständliche Herleitung<br />

der Vorsorge-Brennpunkte.<br />

Das erfordert auch die allgemeine Kenntnis der Zusammenhänge<br />

bei Themen der rechtlichen Vorsorge oder zu Erben<br />

& Schenken. Wie soll der Versicherungsvermittler den in<br />

Rechtsschutzversicherungen meist enthaltenen Beratungsrechtsschutz<br />

zu Vollmachten/Verfügungen oder Testament<br />

erklären und nach Kundenbedarf das richtige Produkt eines<br />

leistungsfähigen Anbieters auswählen? Oder die allgemeine<br />

Darstellung von Familienkonstellationen aus gesetzlichen<br />

Regelungen, um bedarfsgerechte Vorsorge-Lösungen der<br />

Risiko-Lebensversicherung oder der (fondsgebundenen) Lebens-<br />

und Rentenversicherung zu vermitteln?<br />

Oder die Kinder-Nachversicherung in der privaten Krankenversicherung,<br />

die speziell im Zusammenhang der Pflege-<br />

Tagegeldversicherung eine wichtige Rolle spielt. Eine Versorgungslücke,<br />

die in Anbetracht höher werdender Frühchen-<br />

Zahlen und einem höheren Alter einer Mutterschaft besteht.<br />

Aber das sind eben nur Teilthemen der schon vorgenannten<br />

Vorsorge-Brennpunkte. Insgesamt wird die systematische<br />

Bearbeitung in Vorsorge-Genogrammen zu häufigen<br />

Familienkonstellationen – auch in Patchwork-Familien – besprochen<br />

und geübt. Außerdem die erfolgreiche Umsetzung<br />

im Versicherungsvermittler-Betrieb. Von der gewerberechtlichen<br />

Seite zu Vergütungsthemen und der regionalen Etablierung<br />

von Experten- und Multiplikatoren-Kooperationen.<br />

Die massiven Wirkungen der Corona-Pandemie haben uns<br />

alle betroffen. Speziell in den Analyse-Schwerpunkten der<br />

Generationenberatung (siehe Grafik):<br />

▶ Gesundheit ▶ Familie ▶ Beruf ▶ Finanzen<br />

Jeder von uns hat selbst, in seiner Familie oder im Freundes-<br />

und Bekanntenkreis Beispiele erlebt. Hoffentlich inzwischen<br />

überstandene Beispiele, aber leider auch anhaltende<br />

und langfristig wirksame Beispiele. Auch in existenzieller Dimension<br />

für Mitglieder eines privaten oder unternehmerisch<br />

tätigen Familienverbunds. Die vorgenannten Themen waren<br />

Ihnen und Ihren Kunden schon immer wichtig.<br />

Aber durchdenken Sie die Corona-Beispiele vor den vorgenannten<br />

Hintergründen und Wirkungen der Generationenberatung.<br />

Wenn noch nicht angesprochen, wäre dies sicherlich<br />

ein guter Zeitpunkt, sich mit der Qualifizierung in der<br />

Generationenberatung zu beschäftigen und sie in das Beratungsvorgehen<br />

aufzunehmen.<br />

VitalSecur GmbH<br />

www.vitalsecur.de<br />

impressum@vitalsecur.de<br />

50 <strong>07</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport


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QUALITÄT IM LEISTUNGSFALL<br />

Michael Strencioch, Leiter Bereich Regulierung<br />

Biometrische Risiken, Versicherungsgruppe<br />

die Bayerische, im Gespräch<br />

»Unsere Organisationseinheit<br />

bearbeitete im<br />

Jahr 2019 circa 800 Anträge;<br />

davon betrafen circa<br />

560 Vorgänge Anträge<br />

auf Leistungen wegen<br />

Berufsunfähigkeit.«<br />

Die qualifizierte Absicherung der eigenen Arbeitskraft ist<br />

gleichermaßen für Arbeitnehmer, Beamte, Freiberufler und<br />

Selbstständige ein wichtiger Beitrag zur persönlichen Existenzsicherung.<br />

Die Covid-19-Pandemie hat in der deutschen<br />

Gesellschaft viele Narben hinterlassen. Über 3,7 Millionen Infizierte<br />

wurden bis Juli 20<strong>21</strong> in der Statistik des Robert Koch-<br />

Instituts erfasst und ungefähr 90.000 Todesfälle waren zu<br />

beklagen. Patienten mit einem schweren Krankheitsverlauf<br />

leiden in vielen Fällen länger an neurologischen Ausfällen,<br />

zum Beispiel einem Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns,<br />

an Lähmungserscheinungen, an einem Fatigue-Syndrom<br />

oder auch an irreversiblen Organschäden, die eine<br />

bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit begründen können.<br />

Allerdings dürfen auch Kollateralschäden dieser Pandemie<br />

nicht übersehen werden. Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, Betriebsschließungen,<br />

Existenzängste, aber auch Kontaktbeschränkungen<br />

und Ausgangssperren mündeten bei vielen<br />

Menschen in eine schwere Depression oder Angstzustände<br />

ein. Für das dritte Quartal 20<strong>21</strong> erwarten viele Lebensversicherer<br />

einen Anstieg der BU-Leistungsanträge und bei<br />

einigen Gesellschaften spricht man bereits von der Corona-<br />

BU-Welle. Grund genug, um sich mit dem Thema BU-Versicherungsfall<br />

im Detail zu beschäftigen. Alexander Schrehardt<br />

von AssekuranZoom sprach mit Michael Strencioch, seit<br />

2006 Leiter im Bereich der Regulierung von biometrischen<br />

Risiken wie Berufsunfähigkeit und nach 36 Jahren Betriebszugehörigkeit<br />

ein Urgestein der Bayerischen, über die Stunde<br />

der Wahrheit im Versicherungsgeschäft.<br />

→<br />

52 <strong>07</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport


Biometrie-Kongress der Bayerischen<br />

23. Juni 20<strong>21</strong><br />

Bedingt durch Corona wurde die Veranstaltung digital<br />

durchgeführt und stand ganz unter dem Zeichen der<br />

Arbeitskraftabsicherung.<br />

Die Vorstände, Dr. Herbert Schneidemann und<br />

Martin Gräfer, widmeten ihre Vorträge der Beitragsstabilität<br />

in unsicheren Zeiten. Maximilian Buddecke<br />

fokussierte die Rolle der Statistiken und Wahrscheinlichkeiten<br />

in der Biometrie. Karoline Mielken und<br />

Versicherungsmakler Alexander Stegmeier informierten<br />

über die lebensbegleitende Absicherung<br />

biometrischer Risiken. BU-Profi Guido Lehberg und<br />

Panos Kalantzis stellten einen Leitfaden für einen<br />

verbesserten Workflow in der Biometrieberatung vor.<br />

Alexander Schrehardt interviewte Michael Strencioch,<br />

Leiter des medizinischen Kompetenz Centers der<br />

Bayerischen, zum Thema „Qualität im Leistungsfall“<br />

und zum guten Schluss warfen Kristine Rößler,<br />

Philipp Wenzel und ein Vertreter der GenRe einen<br />

Blick auf Szenarien für eine Absicherung<br />

biometrischer Risiken im Jahr 2030.<br />

expertenReport | <strong>07</strong>-<strong>21</strong><br />

53


QUALITÄT IM LEISTUNGSFALL<br />

Herr Strencioch, Ihr Kunde hatte in der Vergangenheit seine Beiträge regelmäßig<br />

bezahlt und erwartet eine schnelle, professionelle Bearbeitung seines<br />

Leistungsantrags. Wie ist das Prozedere in Ihrer Abteilung, wenn ein Versicherungsfall<br />

durch den Kunden oder den Vermittler angezeigt wird?<br />

In Abhängigkeit von einer telefonischen oder schriftlichen Meldung wird der Versicherungsfall<br />

am gleichen oder spätestens am nächsten Werktag in unserem Leistungsprüfungstool<br />

angelegt und ein Selbstauskunftsformular, das auf die berufliche Tätigkeit<br />

der versicherten Person abgestellt ist, versendet. Auf Wunsch des Versicherten bieten<br />

wir hier auch einen Vor-Ort-Service mit einem Dienstleister an, der den Kunden beim<br />

Ausfüllen entsprechend unterstützt.<br />

Wer steht dem Kunden als Ansprechpartner bei Rückfragen zur Verfügung?<br />

Muss der Kunde bei jedem Anruf dem Mitarbeiter eines Callcenters seine<br />

Geschichte neu erzählen?<br />

Nein, bereits bei der Anlage des Versicherungsfalls in unserer internen Software wird<br />

dem Kunden beziehungsweise dem Vorgang ein Leistungsregulierer als fester Ansprechpartner<br />

zugeordnet. Dieser Kontakt wird namentlich auf jeder Korrespondenz<br />

mit der telefonischen Durchwahlnummer benannt. Ein Anruf beim Callcenter und ein<br />

Gespräch mit dem dortigen Mitarbeitenden, der diesen Vorgang nicht kennt, verunsichert<br />

den Kunden nur unnötig. Insofern verzichten wir in unserer Leistungsabteilung<br />

sehr gerne auf Irritationen dieser Art.<br />

»Unsere Selbstauskunft<br />

wird so kurz<br />

gehalten wie möglich;<br />

wir arbeiten auch<br />

für die Zukunft an<br />

einer individuellen,<br />

einzelfallbezogenen<br />

und personalisierten<br />

Selbstauskunft.«<br />

Kunden sind im Versicherungsfall oft mit einer akuten Erkrankung oder Unfallfolgen<br />

und somit den medizinischen Behandlungen belastet. Ein 30-seitiger oder<br />

noch längerer Leistungsantrag und der Abruf von einzureichenden Unterlagen<br />

nach dem Verfahren einer Salamitaktik durch den Versicherer steigert die<br />

Belastung in dieser für Kunden an sich schon schwierigen Situation. Welche<br />

Unterstützung können Sie/Ihr Leistungsregulierer bieten?<br />

Unsere Selbstauskunft wird so kurz gehalten wie möglich; wir arbeiten auch für die Zukunft<br />

an einer individuellen, einzelfallbezogenen und personalisierten Selbstauskunft.<br />

Natürlich benötigen wir für die qualifizierte Bearbeitung eines Leistungsantrags aussagekräftige<br />

Unterlagen. Nachdem die Prüfung unserer Leistungspflicht auf den zuletzt<br />

von der versicherten Person ausgeübten Beruf abstellt, sind genaue Angaben zu den<br />

beruflichen Aufgaben und Tätigkeitsmerkmalen unerlässlich. Damit meine ich unter<br />

anderem Arbeitszeiten, eventuell besondere Belastungen (Arbeitsbedingungen, körperliche<br />

Anforderungen, Expositionen, Unfallgefahr, Lärm et cetera) und die Stellung<br />

im Unternehmen. Bereits auf der ersten Seite unseres Fragebogens finden Betroffene<br />

ein Beispiel, wie sie ihre berufliche Tätigkeit auch für uns als Außenstehende nachvollziehbar<br />

beschreiben können. Natürlich benötigen wir stets möglichst vollständige,<br />

aussagekräftige medizinische Unterlagen.<br />

Welche medizinischen Unterlagen sollten den Frage bogen sinnvollerweise<br />

ergänzen?<br />

Wir erhalten immer wieder Bescheinigungen von Hausärzten, die dem Kunden beispielsweise<br />

eine Depression bestätigen. Selbstverständlich stellen wir diese Diagnose<br />

nicht infrage, aber ein Zweizeiler des Hausarztes mit der lapidaren Diagnose „Depression“<br />

ist für die Leistungsprüfung nun einmal nicht ausreichend. Handelt es sich um<br />

eine leichte, eine mittelgradige oder eine schwere Depression? Wurde eine chronische<br />

Depression oder eine rezidivierende depressive Störung diagnostiziert? Seit wann ist<br />

der Kunde in (fach-)ärztlicher Behandlung? Welche Behandlungen und Therapien<br />

54 <strong>07</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport


(Medikation, Psychotherapie et cetera) wurden bereits eingeleitet, durch- oder fortgeführt<br />

beziehungsweise sind noch vorgesehen? Wenn ja, welche Medikamente werden<br />

in welcher Dosierung eingenommen? Vollständige Angaben zur Anamnese, der Diagnose,<br />

dem bisherigen Krankheitsverlauf, den bereits durchgeführten Untersuchungen<br />

und Behandlungen sowie den noch vorgesehenen Therapien und den konsultierten<br />

Ärzten machen in vielen Fällen Rückfragen überflüssig und verkürzen die Bearbeitung<br />

des Leistungsantrags. Bereits vorliegende Arztbriefe, Befunde, Abschluss- und Entlassungsberichte<br />

der (mit-)behandelnden Ärzte, Krankenhäuser und Reha-Kliniken<br />

sollten immer in Kopie mit dem Fragebogen eingereicht werden. Natürlich helfen wir<br />

dem Kunden auf Wunsch auch bei der Beschaffung dieser Unterlagen.<br />

Teilweise reichen die medizinischen Unterlagen, die dem Kunden vorliegen, für<br />

eine abschließende Leistungsprüfung nicht aus und Arztauskünfte werden<br />

erforderlich. In der Regel sind diese Anfragen eines Versicherers bei den Ärzten<br />

genauso beliebt wie die Schwarze Pest im Mittelalter. Die Folge: Die erforderlichen<br />

Auskünfte werden nicht erteilt. Werden deshalb die Anfragen beim Arzt<br />

oder der gesetzlichen Rentenversicherung von dem zuständigen Leistungsregulierer<br />

terminiert? Und in welchen zeitlichen Abständen werden Erinnerungen<br />

versendet?<br />

Selbstverständlich halten wir – sofern sie zur Klärung der Krankengeschichte und der<br />

Frage der Berufsunfähigkeit erforderlich sind – geeignete Anfragen bei Ärzten, der<br />

gesetzlichen Krankenkasse oder der Berufsgenossenschaft, dem Sozialversicherungsträger<br />

und setzen sie auf Terminwiedervorlage. Parallel zum Versand einer Anfrage<br />

informieren wir auch den Versicherungsnehmer oder dessen beauftragten Vertreter<br />

über unsere Vorgehensweise. Der Kunde in seiner Eigenschaft als Patient oder versichertes<br />

Mitglied kann sich dadurch auch für eine schnellere Erledigung unserer<br />

Anfrage einsetzen. Sofern innerhalb von vier Wochen keine Antwort vorliegt, greift<br />

unser Erinnerungsservice mit der höflichen Bitte um eine zeitnahe Übermittlung der<br />

angefragten Informationen.<br />

Kommen wir auf die Anfragen bei der Deutschen Rentenversicherung zurück.<br />

Aus meiner Alltagspraxis als Versicherungsberater weiß ich, dass die Bearbeitung<br />

dieser Anfragen von allen Beteiligten durchaus ein Höchstmaß an Geduld<br />

erfordert. Bei einem meiner aktuellen Versicherungsfälle steht die Antwort<br />

des Rentenversicherungsträgers auf die Anfrage des Versicherers auch nach<br />

wiederholter Erinnerung seit über drei Monaten aus. Wie gehen Sie mit diesem<br />

Problem um?<br />

Fachärztliche Gutachten der Deutschen Rentenversicherung werden von uns in der<br />

Regel nur beigezogen, sofern sie bereits verfügbar sind und die Befundlage unklar<br />

oder lückenhaft ist. Dies ist der Fall, wenn kaum verwertbare ärztliche Berichte über<br />

die Auswirkungen der Erkrankungen oder der Verletzungen auf die Berufsausübung<br />

vorliegen oder der Kunde eine Anfrage bei der Deutschen Rentenversicherung ausdrücklich<br />

wünscht. In den meisten Fällen wurde über einen Antrag des Kunden auf<br />

Leistungen wegen Erwerbsminderung zum Zeitpunkt der Leistungsregulierung noch<br />

nicht entschieden. Somit sind Unterlagen der Deutschen Rentenversicherung noch<br />

gar nicht verfügbar. Dauert eine Anfrage zu lange, wird natürlich ohne Einbeziehung<br />

dieser Nachweise entschieden.<br />

→<br />

expertenReport | <strong>07</strong>-<strong>21</strong><br />

55


QUALITÄT IM LEISTUNGSFALL<br />

Alexander Schrehardt<br />

Gesellschafter-Geschäftsführer<br />

AssekuranZoom GbR<br />

Bei einem Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung muss der Kunde seine<br />

vorvertragliche Anzeigepflicht erfüllen und die vorgelegten Fragen vollständig und<br />

wahrheitsgemäß beantworten. Die Mehrheit der Kunden kommt dieser Verpflichtung<br />

gewissenhaft nach. Doch es gibt auch schwarze Schafe. Prüfen Sie zu jedem<br />

Leistungsantrag eine mögliche Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht?<br />

Das hängt maßgeblich von der zurückliegenden Vertragsdauer ab. Sofern uns ein Versicherungsfall<br />

innerhalb der ersten fünf Versicherungsjahre gemeldet wird, schauen<br />

wir – auch im Interesse der Versichertengemeinschaft – sehr genau hin. Allerdings gibt<br />

es Fälle, in denen sich eine Überprüfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht in der Regel<br />

erübrigt. Es muss also nicht jeder Leistungsantrag innerhalb der ersten fünf Jahre<br />

diesbezüglich überprüft werden, wie zum Beispiel bei einem schweren Unfall oder auch<br />

Krebserkrankungen. Ein eventueller Verstoß gegen vorvertragliche Anzeigepflichten<br />

wird regelmäßig, aber nur innerhalb der ersten zehn Versicherungsjahre immer dann<br />

geprüft, wenn es Indizien für eine sehr lange Krankengeschichte gibt oder wenn es<br />

sich beispielsweise um einen schleichenden Krankheitsprozess handelt. Aber auch<br />

hier gibt es Grenzen. Einem Bandscheibenvorfall gehen zuweilen mehrjährige Rückenbeschwerden<br />

voraus. Aber auch psychische Leiden entstehen meist nicht spontan.<br />

Vermittler stellen oft die Frage, warum im Rahmen der Leistungsprüfung auch<br />

Einkommensnachweise vorgelegt werden müssen.<br />

In der Regel ist die Vorlage von Einkommensnachweisen zur Feststellung der bisherigen<br />

Lebensstellung des Kunden nur dann erforderlich, wenn begründete Aussicht<br />

besteht, dass nach einer Besserung des Gesundheitszustandes und der beruflichen<br />

Leistungsfähigkeit nach einem Berufswechsel eine neue Beschäftigung aufgenommen<br />

wird. In wenigen Ausnahmefällen müssen aber auch die bei Abgabe der Vertragserklärung<br />

angegebenen Einkünfte überprüft werden, die ja bei der Höhe der versicherten<br />

BU-Rente eine maßgebliche Rolle gespielt haben.<br />

Die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung sehen viele Vermittler als ein Damoklesschwert.<br />

Können Sie Ihre Aussage mit konkreten Zahlen unterfüttern?<br />

Natürlich. Unsere Organisationseinheit bearbeitete im Jahr 2019 circa 800 Anträge;<br />

davon betrafen circa 560 Vorgänge Anträge auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit.<br />

In knapp 4 Prozent der BU-Vorgänge wurde eine Anzeigepflichtverletzung festgestellt.<br />

In der Hälfte, also bei circa 2 Prozent, mussten wir eine Anfechtung erklären. Knapp<br />

unter 2 Prozent hatten einen Rücktritt zur Folge. Bezogen auf sämtliche biometrischen<br />

Leistungsanträge war die Quote natürlich niedriger.<br />

Gewähren Sie im Einzelfall auch Leistungszahlungen ohne Anerkennung einer<br />

Rechtspflicht?<br />

Nein, in der Regel erklären wir unsere Leistungspflicht nach Abschluss unserer Prüfung<br />

des Leistungsantrags. Doch auch bei uns gilt: keine Regel ohne Ausnahme. So konnten<br />

beispielsweise während des Pandemie-Shutdowns die ärztliche Untersuchung und<br />

Begutachtung eines Versicherungsnehmers nicht zeitgerecht durchgeführt werden.<br />

Eine Verschiebung hätte die Bearbeitung des Leistungsantrags unangemessen verzögert.<br />

Nachdem eine Berufsunfähigkeit von mindestens vier Monaten unstrittig war<br />

und nur die Dauer der Berufsunfähigkeit durch einen ärztlichen Gutachter geklärt<br />

werden musste, hatten wir die vertraglich vereinbarte Rente ohne Anerkennung einer<br />

Rechtspflicht bis zur abschließenden Klärung der Leistungsdauer für zunächst ein<br />

Jahr bewilligt.<br />

56 <strong>07</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport


Immer wieder wird eine unzureichende Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos<br />

thematisiert. Haben sich die versicherten Berufsunfähigkeitsrenten in den<br />

letzten Jahren erhöht? Und werden zwischenzeitlich höhere Rentenleistungen<br />

im Vergleich zu den Vorjahren ausbezahlt?<br />

Die durchschnittliche Rentenleistung ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen.<br />

Während die Rentenleistung von 2014 regulierten BU-Versicherungsfällen im Durchschnitt<br />

892 Euro im Monat betragen hatte, kletterte dieser Wert bis zum Jahr 20<strong>21</strong> um<br />

54 Prozent auf 1.375 Euro monatlich. Die Bandbreite der ausbezahlten Berufsunfähigkeitsrenten<br />

reicht von 350 Euro bis 4.000 Euro im Monat.<br />

Was sind die häufigsten Auslöser der leistungspflichtigen Versicherungsfälle?<br />

Die meisten leistungspflichtigen Versicherungsfälle sind auf eine psychische Erkrankung<br />

der versicherten Person zurückzuführen. Die Plätze 2 und 3 werden von Erkrankungen<br />

der Wirbelsäule und von Krebserkrankungen belegt.<br />

Konnten Sie in den letzten Jahren eine Verschiebung bei den ursächlichen<br />

Leistungsauslösern feststellen?<br />

Ja, psychische Erkrankungen haben als ursächliche Leistungsauslöser einer leistungspflichtigen<br />

Berufsunfähigkeit deutlich zugenommen. Eine Entwicklung, die wir bei allen<br />

Lebensversicherungsgesellschaften beobachten können.<br />

Kommen wir auf ein Thema, das uns seit Anfang 2020 begleitet. Glauben Sie,<br />

dass die Pandemie sich auf die Leistungsfallzahlen auswirken wird?<br />

Wir konnten in den letzten Monaten bereits einen kontinuierlichen Anstieg bei den<br />

Leistungsanträgen feststellen. Ein Zusammenhang mit der Pandemie ist derzeit noch<br />

nicht darstellbar. Wir erwarten aber eine Zunahme von Leistungsanträgen nicht nur<br />

aufgrund von neurologischen Spätfolgen oder Organschädigungen (zum Beispiel<br />

in der Lunge oder im Herz) infolge einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus und<br />

einer Virusmutante, sondern vermehrt auch aufgrund von psychischen Erkrankungen<br />

(anhaltende Belastungs- und Überforderungssituationen, Verschlimmerung bereits<br />

vorhandener psychischer Erkrankungen, Angst- und Somatisierungsstörungen), aber<br />

auch von Suchterkrankungen und nicht zuletzt dem Bewegungsmangel, selbst wenn<br />

keine entsprechende Infektion bei dem Betroffenen vorlag. Bisher haben wir nur wenige<br />

AU-Leistungsanträge aufgrund von „Long Covid“ reguliert.<br />

»Psychische Erkrankungen<br />

haben als ursächliche<br />

Leistungsauslöser<br />

einer leistungspflichtigen<br />

Berufsunfähigkeit deutlich<br />

zugenommen. Eine<br />

Entwicklung, die wir bei<br />

allen Lebensversicherungsgesellschaften<br />

beobachten können.«<br />

Handelt es sich Ihrer Meinung nach bei der aktuellen Zunahme von Leistungsanträgen<br />

aufgrund von Depressionen um die befürchteten Kollateralschäden<br />

der Pandemie?<br />

Bisher halten sich die Leistungsanträge infolge der Pandemie noch in Grenzen. Wir<br />

befürchten aber – wie gesagt – eine Zunahme von Leistungsanträgen infolge des Verlusts<br />

des Arbeitsplatzes oder der selbstständigen Existenz, also der wirtschaftlichen/<br />

finanziellen Not als Risikofaktor Nummer eins, wegen der psychischen Belastungen, der<br />

sozialen Isolation und aufgrund von anhaltenden Existenzängsten ganz allgemein. Ich<br />

befürchte, dass sicherlich nicht alle, aber künftig eine Vielzahl dieser Fälle zumindest<br />

in einem kausalen Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie zu sehen sein werden.<br />

Herr Strencioch, ich bedanke mich für das interessante Gespräch und den<br />

gewährten Einblick in Ihren Berufsalltag.<br />

expertenReport | <strong>07</strong>-<strong>21</strong><br />

57


DIGITAL & VIRTUELL<br />

Trustlog: Bürgschaften<br />

digital verwalten<br />

Bürgschaften haben sich bisher jeder Digitalisierung widersetzt. Das Hamburger Startup<br />

Trustlog, ein Joint Venture der Versicherungen R+V und VHV, möchte das ändern.<br />

Über die gleichnamige Plattform können Bauunternehmen, öffentliche Auftraggeber und<br />

Bürgen den ganzen Bürgschaftsprozess digital abbilden. Ein wichtiger Baustein für die<br />

Akzeptanz ist das gelungene Design der Plattform – und das stammt von Goodpatch.<br />

Ein Artikel von Boris Jitsukata<br />

Ein neues Einkaufszentrum ist geplant, die Kosten liegen bei<br />

mehreren Millionen. Mehrere Bauunternehmen werden mit<br />

den verschiedensten Leistungen beauftragt. Zur Absicherung<br />

der Leistungen werden Bürgschaften zwischen den Beteiligten<br />

ausgetauscht. Bürgschaften werden von Banken und<br />

Versicherern traditionell als Papierdokumente ausgestellt. Die<br />

per Post versandten und im Anschluss im Aktenschrank gelagerten<br />

Dokumente können Werte von mehreren Millionen<br />

absichern.<br />

In der B2B-Welt hat Papier als Mittel zur Erfassung und Verwaltung<br />

von Informationen immer noch eine große Bedeutung.<br />

Papier als gültiger und erkannter Informationsträger ist,<br />

nicht zuletzt bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen,<br />

nicht wegzudenken.<br />

In Zeiten von Digitalisierung mit bargeldloser Bezahlung<br />

und Bitcoin erscheinen die Papierprozesse von Bürgschaften<br />

wie ein Anachronismus. Das haben auch die Versicherungen<br />

R+V und VHV erkannt und vor einem Jahr ein Joint Venture<br />

zum Aufbau einer modernen digitalen Plattform für alle Prozesse<br />

rund um Bürgschaften gegründet. Beantragung, Prüfung<br />

und Annahme einer Bürgschaft dauerten bisher Wochen<br />

und die Beteiligten wussten nicht, auf welchem Schreibtisch<br />

der Vorgang gerade liegt und wie lange es noch dauert – jetzt<br />

soll alles in Minuten ablaufen und alle Beteiligten sehen stets<br />

den aktuellen Bearbeitungsstand.<br />

Gemeinsam mit der VHV Versicherung hat die R+V Versicherung<br />

die Trustlog GmbH gegründet. An dem Joint Venture<br />

sind beide Unternehmen je zur Hälfte beteiligt.<br />

Trustlog ist eine smarte, digitale und vor allem sichere<br />

Lösung für die Verwaltung und Verwahrung von digitalen<br />

Bürgschaften. Ein Team aus über 25 Experten und Partnern,<br />

insbesondere aus den Bereichen Kautionsversicherung und<br />

IT, entwickelt die Plattform seit einem Jahr. Die sechsmonatige<br />

Pilotphase mit fünf Pilotkunden wurde kürzlich erfolgreich<br />

abgeschlossen. Seit April 20<strong>21</strong> ist die Plattform im Regelbetrieb.<br />

Der Service ist für öffentliche und gewerbliche<br />

Auftraggeber kostenlos.<br />

Das internationale Designunternehmen Goodpatch mit<br />

Sitz in Japan und Deutschland hat die Produktteams der<br />

beiden Versicherungen bei der Gestaltung der digitalen Prozesse<br />

von Beginn an begleitet. Ziel war es, neue Lösungen zu<br />

erarbeiten, wie Bürgschaften in Zukunft gehandhabt werden<br />

sollen. In mehreren Design Sprints, sogenannten Designathons,<br />

entstand die gemeinsame Konzeptionsfindung und<br />

das Design zur Digitalisierung von Bürgschaften. Goodpatch<br />

hat Trustlog im gesamten Produktdesignprozess vom Venture<br />

Design mithilfe der Venture Map über mehrere Nutzertests<br />

bis hin zum detaillierten Design der Plattform unterstützt.<br />

Der große Vorteil von Trustlog ist die Zeitersparnis. Das<br />

Onboarding zur Nutzung der Plattform dauert für Bauunternehmer<br />

30 Minuten. Sofort danach können Bürgschaften digital<br />

geprüft, angenommen und verwaltet werden, auch eine<br />

Korrektur kann digital beantragt werden. Sekunden nach<br />

der Buchung durch den Bürgen steht die Bürgschaft auf der<br />

Plattform zur Verfügung. Dort erfolgt auch die Rückgabe der<br />

Bürgschaft oder das Melden von Inanspruchnahmen.<br />

58 <strong>07</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport


Bild: © Andrey Popov – stock.adobe.com<br />

PLATZ FÜR NEUES<br />

Trustlog ist smart, digital, sicher<br />

und vor allem zeitsparend.<br />

»Die Entwickler haben die Option eingefügt, Bürgschaften in diverse Dateiformate zu<br />

exportieren, damit sich die digitale Bürgschaft auch in andere Prozesslandschaften<br />

integrieren lässt.«<br />

Neben der Bürgschaftsverwaltung umfassen die Services<br />

von Trustlog auch die Abstimmung von Bürgschaftstexten, was<br />

aufwendige Absprache zwischen den Beteiligten minimiert.<br />

Trustlog bildet damit den gesamten Lebenszyklus einer Bürgschaft<br />

inklusive aller damit zusammenhängenden Prozesse<br />

digital ab. Postwege und aufwendige manuelle Prozesse entfallen<br />

vollständig.<br />

Bei den User-Tests zeigte sich, dass die Beteiligten im<br />

Bürgschaftsmarkt traditionell denken. So äußerten die Testpersonen<br />

die Sorge, eine digitale Bürgschaft ließe sich nur<br />

schwer in die bestehenden Prozesse einbinden. Die Entwickler<br />

haben daraufhin die Option eingefügt, Bürgschaften in diverse<br />

Dateiformate zu exportieren, damit sich die digitale Bürgschaft<br />

auch in andere Prozesslandschaften integrieren lässt.<br />

Die Rolle von Goodpatch bestand also nicht allein in der Begleitung<br />

der technischen Umsetzung, sondern auch in der<br />

Moderation der unterschiedlichen Interessen. Auch in der<br />

Zusammenarbeit mit R+V und VHV konnte Goodpatch die<br />

Vielzahl von Anforderungen aufnehmen und zu einem gemeinsamen<br />

Zielbild führen.<br />

Nachdem Trustlog live gegangen ist, steht nun die Skalierung<br />

an. Mit der Plattform will Trustlog einen neuen Marktstandard<br />

setzen und die Digitalisierung von Bürgschaften<br />

vorantreiben.<br />

Neben der Anbindung von Auftraggebern strebt Trustlog<br />

als unabhängige und offene Plattform Kooperationen mit weiteren<br />

Partnern im Bürgschaftsgeschäft (Kautionsversicherer<br />

und Banken) an.<br />

expertenReport | <strong>07</strong>-<strong>21</strong><br />

59


DIGITAL & VIRTUELL<br />

Dr. Jan Simon Raue im Interview über Mika<br />

»Wir möchten insbesondere<br />

nachweisen, dass<br />

die Nutzung von Mika<br />

die gesundheitsbezogene<br />

Lebensqualität verbessert<br />

und die psychische<br />

Belastung reduziert.«<br />

Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) ermöglicht seit letztem Herbst die Verordnung<br />

einer sogenannten App auf Rezept. Mika ist seit März 20<strong>21</strong> im Verzeichnis der<br />

digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) des Bundesinstituts für Arzneimittel<br />

und Medizinprodukte (BfArM) aufgenommen.<br />

Was genau macht Mika?<br />

Mit der Mika-App haben Krebspatient*innen eine digitale<br />

und personalisierte Therapiebegleitung an der Hand. Neben<br />

wissenschaftlich fundierten Informationen zu der jeweiligen<br />

Krebserkrankungen begleitet das Programm die Betroffenen<br />

mit Methoden und Techniken des Therapiemanagements,<br />

die zusammen mit Onkolog*innen und Psychoonkolog*innen<br />

der Charité Berlin und des Universitätsklinikums Leipzig entwickelt<br />

wurden. Dazu gehören Bewegungstrainings, Ernährungsempfehlungen<br />

und Achtsamkeitsübungen.<br />

60 <strong>07</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport


Es gibt eine Vielzahl von Anwendungen für Krebspatient*innen.<br />

Was zeichnet Mika aus?<br />

Mika ist die erste digitale Gesundheitsanwendung (DiGA)<br />

für alle Krebspatient*innen. Unser Ziel ist es, Patient*innen<br />

eine bessere Lebensqualität zu ermöglichen und zu einem<br />

selbstbestimmten Leben mit der Diagnose Krebs zu befähigen.<br />

Im Gegensatz zu anderen Angeboten kann die Mika-<br />

App deshalb mehr als nur Symptome messen und Daten für<br />

Patient*innen und Ärzt*innen auswerten.<br />

Der Algorithmus im Hintergrund der App hat gelernt, welche<br />

Inhalte bei der jeweiligen Krebsart und den Symptomen<br />

passen. So können wir personalisierte Hilfestellungen anbieten.<br />

Hinzu kommen Hunderte von Fachartikeln, Videos und<br />

Kursen, aus denen Patient*innen das Passende angeboten<br />

werden kann.<br />

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte<br />

stellt hohe Anforderungen an Anwendungen, die eine<br />

DiGA werden wollen. Warum haben Sie sich trotzdem<br />

für diesen Weg entschieden?<br />

Das Digitale-Versorgung-Gesetz bietet erstmals einen gesetzlich<br />

verankerten Anspruch auf eine zusätzliche digitale<br />

medizinische Leistung. Die Voraussetzung für die Kostenübernahme<br />

ist die Erfüllung von hohen Anforderungen an die<br />

Sicherheit, die Funktionstauglichkeit, die Qualität und den<br />

Datenschutz.<br />

In unserem Fall ist das die Krebstherapiebegleitung, die<br />

für Patient*innen jederzeit und überall zugänglich ist. Als<br />

DiGA können wir mit Mika als erster Anbieter überhaupt allen<br />

Menschen mit der Diagnose Krebs etwas anbieten, um<br />

das Leben mit der Krankheit zu erleichtern. Das war und ist<br />

unsere Motivation.<br />

Eine erste Pilotstudie der gynäkologischen Onkologie an<br />

der Berliner Charité gibt bereits deutliche Hinweise darauf,<br />

dass die regelmäßige Nutzung der App die gesundheitsbezogene<br />

Lebensqualität der Patient*innen steigert und psychische<br />

Belastungen reduziert.<br />

Welche Voraussetzungen für die Kostenübernahme<br />

durch die gesetzlichen Krankenkassen gibt es?<br />

Ärzt*innen oder Psychotherapeut*innen können Mika bei<br />

entsprechender Indikation über das Kassenrezept verordnen –<br />

in unserem Fall Krebs, das heißt das gesamte Kapitel C der<br />

ICD-Klassifikation. Das bedeutet, Patient*innen erhalten<br />

ein Rezept.<br />

Diese Verordnung reichen Patient*innen bei ihrer jeweiligen<br />

Krankenkasse ein. Dabei sind die gesetzlichen Krankenkassen<br />

ein wichtiger Partner bei der Frage, wie die App zu<br />

den Versicherten kommt. Sie waren von Beginn an stark an<br />

der Umsetzung des Abrechnungsprozesses beteiligt.<br />

Dr. Jan Simon Raue, Mitgründer und Geschäftsführer,<br />

Fosanis GmbH, Entwickler der Mika-App<br />

In verschiedenen Fällen ist es auch möglich, direkt die<br />

Kostenübernahme bei seiner Krankenkasse zu beantragen.<br />

Nach Prüfung erhalten die Patient*innen einen Freischaltcode<br />

von der Krankenkasse. Damit können sie die Mika-<br />

App 90 Tage lang nutzen. Im Anschluss an diesen Zeitraum<br />

kann der oder die Behandler*in bei Bedarf ein neues Rezept<br />

ausstellen.<br />

Aktuell ist Mika über das Fast-Track-Verfahren als DiGA<br />

zugelassen. Welche Pläne gibt es, um einen Nachweis<br />

für einen positiven Versorgungseffekt vorzulegen?<br />

Aktuell läuft eine randomisierte und kontrollierte Studie mit<br />

524 Patient*innen mit malignem Tumor am Universitätsklinikum<br />

Leipzig. Wir möchten insbesondere nachweisen, dass<br />

die Nutzung von Mika die gesundheitsbezogene Lebensqualität<br />

verbessert und die psychische Belastung reduziert.<br />

Für uns ist klar, dass die Mika-App immer auf den neusten<br />

wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und die Wirkung<br />

nachweisbar sein muss. Nur so können wir Krebspatienten<br />

und Krebspatientinnen wirklich helfen und Ärzten beziehungsweise<br />

Behandler-Teams ein gutes Hilfsmittel anbieten.<br />

Fosanis GmbH<br />

www.mitmika.de<br />

info@fosanis.de<br />

expertenReport | <strong>07</strong>-<strong>21</strong><br />

61


DIGITAL & VIRTUELL<br />

Karriere-Hemmer Homeoffice<br />

Ungleiche Chancen für<br />

mobil Beschäftigte<br />

Keine Arbeitswege und die hieraus resultierende Zeitersparnis, produktivere Arbeit<br />

und mehr Flexibilität: Die Vorteile des Homeoffice sind vielfältig. Die Arbeit zu Hause<br />

hat jedoch einen Nachteil, der es in sich haben kann. Die Entfernung zum Büro bedeutet<br />

gleichzeitig Distanz zum Team und den geschätzten Kolleginnen und Kollegen.<br />

Die Studie social health@work der BARMER und der Universität St. Gallen zeigt, wie<br />

groß die Auswirkungen dieser Isolation auf Gesundheit, Produktivität und Karriere<br />

mobil Beschäftigter sein können.<br />

Gesünder und produktiver durch soziale<br />

Inklusion<br />

Bild: © Girts – stock.adobe.com<br />

Die veränderten Arbeitsbedingungen während der Corona-<br />

Pandemie wirken sich deutlich auf das Gefühl der Zugehörigkeit<br />

zu einem Team aus. Die Studie untersucht, inwiefern<br />

sich die Inklusionswahrnehmung mobil und nicht mobil Beschäftigter<br />

voneinander unterscheidet.<br />

Während das Gefühl dazuzugehören bei nicht mobil Beschäftigten<br />

zwischen Juli 2020 und Februar 20<strong>21</strong> um 1,6 Prozent<br />

stieg, nahm es bei mobil Beschäftigten um 3 Prozent ab.<br />

Welch starke Bedeutung der Aspekt der sozialen Inklusion<br />

in der Arbeitswelt hat, zeigt die Befragung von Personen<br />

im Homeoffice, die eine starke Zugehörigkeit wahrnehmen.<br />

Sie berichten:<br />

▶ über 16,3 Prozent mehr Produktivität während Corona,<br />

▶ eine um 33,9 Prozent höhere psychische Arbeitsfähigkeit,<br />

▶ eine um <strong>21</strong>,3 Prozent höhere physische Arbeitsfähigkeit,<br />

▶ eine um 23,9 Prozent reduzierte emotionale Erschöpfung<br />

▶ und eine um 48,2 Prozent geringere Kündigungsabsicht<br />

62 <strong>07</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport


include & coordinate: besser vernetzt, aber weniger Zusammenhalt?<br />

Wesentliche Veränderungen, aufgezeigt anhand der Kerndimensionen des<br />

St. Gallen Inclusion Index.<br />

Veränderung von Inklusionsdimensionen zwischen den<br />

Befragungszeitpunkten 1 und 2<br />

(Mobil und nicht mobil arbeitende Beschäftigte)<br />

Die Grafik zeigt: Bei mobilen Beschäftigten<br />

sinkt der Anteil mit Zustimmung zur<br />

Zugehörigkeit im Team von T1 zu T2 im<br />

Durchschnitt um –3 %.<br />

Bei nicht mobilen Beschäftigten steigt<br />

dieser Anteil von T1 zu T2 im Durchschnitt<br />

um +1,6 %.<br />

+1,6 %<br />

+2,1 %<br />

+1,0 %<br />

+3,1 %<br />

+0,8 %<br />

+4,8 %<br />

–0,3 %<br />

–7,3 %<br />

Zugehörigkeit<br />

Mein Team<br />

gibt mir das Gefühl<br />

dazuzugehören.<br />

Authentizität<br />

Mein Team<br />

lässt mich sein,<br />

wer ich bin.<br />

Chancengleichheit<br />

In meinem Team<br />

gibt es für alle<br />

Mitglieder faire<br />

Aufstiegschancen.<br />

Perspektivenvielfalt<br />

In meinem Team<br />

können alle ihre<br />

Ideen und Meinungen<br />

einbringen.<br />

mobil arbeitende Beschäftigte<br />

nicht mobil arbeitende Beschäftigte<br />

Quelle: BARMER<br />

Im Vergleich zu ebenfalls mobil arbeitenden Beschäftigten,<br />

die eher wenig in das Teamgefüge eingebunden werden.<br />

„Es ist essenziell für die Gesundheit der Beschäftigten,<br />

dass sich Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen in der Verantwortung<br />

sehen, die berufliche Sozialinteraktion zu fördern –<br />

auch während der Arbeitszeit. Das reduziert die soziale Isolation<br />

und mindert die daraus resultierenden Krankschreibungen“,<br />

sagt Prof. Dr. Stephan Alexander Böhm, Professor<br />

für Diversity Management und Leadership der Universität<br />

St. Gallen. Die Abgrenzung vom Team kann jedoch nicht nur<br />

negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben: Homeoffice-Arbeitende<br />

sehen sich auch mit schlechteren Karriere-<br />

Chancen konfrontiert.<br />

Distanz führt zum Gefühl von Chancenungleichheit<br />

Aus den Augen, aus dem Sinn: Die Distanz zum Büro bedeutet<br />

nicht nur Isolierung vom Team, sondern auch von den Vorgesetzten.<br />

Fehlen regelmäßige Feedbackgespräche, könnten<br />

für mobil Beschäftigte große Nachteile gegenüber ihren im<br />

Büro arbeitenden Kollegen und Kolleginnen entstehen. Diesen<br />

Eindruck bestätigt auch die „social health@work“-Studie<br />

im Vergleich der Befragungen aus Juli 2020 und Februar 20<strong>21</strong>.<br />

Während Mitarbeitende im Homeoffice eher das Gefühl<br />

haben, authentischer sein zu können als ihre Kollegen und<br />

Kolleginnen am regulären Arbeitsplatz (2,1 Prozent gegenüber<br />

1 Prozent), leidet das Vertrauen in Chancengleichheit<br />

stark: Mobil Beschäftigte fühlen sich in ihren Aufstiegschancen<br />

um 7,3 Prozent weniger fair behandelt als zuvor.<br />

Dagegen sehen nicht mobil Beschäftigte ihre Chancen<br />

um 3,1 Prozent verbessert. Pessimistischer sind die mobil<br />

arbeitenden Kolleginnen und Kollegen auch bei der Perspektivenvielfalt<br />

– mit einer Zunahme von 0,8 Prozent gegenüber<br />

4,8 Prozent bei den Mitarbeitenden im Büro.<br />

Möchte ein Unternehmen also eine moderne Arbeitskultur<br />

mit der Einbindung von Homeoffice ermöglichen, müssen<br />

sich Vorgesetzte aktiv für mobil Beschäftigte einsetzen, das<br />

Zusammengehörigkeitsgefühl im Team fördern und für gleiche<br />

Aufstiegschancen sorgen.<br />

→<br />

expertenReport | <strong>07</strong>-<strong>21</strong><br />

63


DIGITAL & VIRTUELL<br />

Gesundheit & Performance von mobilen Beschäftigten mit hoch<br />

ausgeprägtem Inklusionsklima nach St. Gallen Inclusion Index<br />

(Im Vergleich zu mobilen Beschäftigten mit gering ausgeprägtem<br />

Inklusionsklima nach St. Gallen Inclusion Index in %)<br />

Produktivität während Corona<br />

+16,3 %<br />

–48,2 %<br />

Kündigungsabsicht<br />

Psychische Arbeitsfähigkeit<br />

+33,9 %<br />

Physische Arbeitsfähigkeit<br />

+<strong>21</strong>,3 %<br />

–23,9 %<br />

Emotionale Erschöpfung<br />

Quelle: BARMER<br />

Tipps für die Arbeit in<br />

virtuellen Teams<br />

1. Ermöglichen Sie Authentizität<br />

Zeigen Sie Ihren Teammitgliedern echtes Interesse und<br />

ernst gemeinte Wertschätzung. Dazu gehört auch, allen den<br />

Spielraum zu geben, sie selbst zu sein und ihre eigenen Be-<br />

dürfnisse, zum Beispiel im Hinblick auf gesundheitliche Einschränkungen,<br />

offenlegen zu dürfen. Orientieren Sie sich<br />

dabei stets an den Stärken Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:<br />

Vielfalt kann wahres Potenzial entfachen. Scheuen<br />

Sie sich nicht davor, Rollen und Verantwortlichkeiten neu zuzuordnen<br />

und Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen so von<br />

einer völlig neuen Seite kennenzulernen.<br />

2. Fördern Sie Zugehörigkeit<br />

Wählen Sie Arbeitsort, -zeit und -tätigkeit bewusst. Manche<br />

Tätigkeiten, zum Beispiel jene, bei denen keine direkte Teamarbeit<br />

notwendig ist, sind besser für Homeoffice geeignet als<br />

andere. Um die Zugehörigkeit im Team auch virtuell zu fördern,<br />

schaffen Sie Möglichkeiten für soziale Interaktion. Dazu<br />

können zum Beispiel gemeinsame Wochen-Check-ins, virtuelle<br />

Mittagspausen oder Teamevents gehören.<br />

3. Stellen Sie Chancengleichheit sicher<br />

Von der Rekrutierung über die Bewertung bis hin zur Entlohnung<br />

und Entwicklung – stellen Sie sicher, dass die HR-Praktiken<br />

in Ihrem Einflussbereich fair sind. Niemand ist vor unbewussten<br />

Vorurteilen oder vor Befangenheit geschützt, weshalb<br />

Sie diese gezielt ausgleichen sollten. Nutzen Sie hierfür<br />

zum Beispiel das Vier-Augen-Prinzip oder eine 360-Grad-Bewertung<br />

mithilfe anderer Teammitglieder, Vorgesetzten und<br />

der Selbsteinschätzung des Mitarbeitenden. Wichtig ist auch<br />

das regelmäßige Feedback Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

an Sie, das sowohl direkt als auch anonym möglich<br />

sein sollte.<br />

4. Schaffen Sie Raum für Perspektivenvielfalt und Synergien<br />

Fördern Sie bewusst Diversität in Ihrem Umfeld. Dazu gehören<br />

nicht nur Aspekte wie ethnische Herkunft, Geschlecht<br />

oder Alter, sondern auch die sogenannte Deep Level Diversity:<br />

verschiedene Charaktereigenschaften, berufliche Hintergründe<br />

und Gewohnheiten Ihrer Teammitglieder. Stellen Sie<br />

sicher, dass alle relevanten Stakeholder, aber auch nur diese,<br />

bei Meetings präsent sind. Verwenden Sie außerdem geeignete<br />

Diskussions- und Kreativitätsverfahren, damit auch<br />

ruhigere Teammitglieder zu Wort kommen können. Wichtig:<br />

Überlegen Sie genau, welches Medium das richtige ist,<br />

um Ihr Anliegen zu kommunizieren und Missverständnisse<br />

zu vermeiden.<br />

64 <strong>07</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport


Jetzt wird’s digital – Chancen für<br />

eigenständige Makler<br />

Ein digitales Abenteuer in 6 Teilen<br />

Teil 6: Ankommen beim digitalen Abenteuer<br />

Bilder: Hintergrund(grau): © tovovan – stock.adobe.com, Emojis: © streptococcus – stock.adobe.com<br />

Ein Beitrag von Ingo Gregus<br />

Geschäftsführer, adesso experience GmbH<br />

info@adesso.de<br />

www.adesso.de<br />

und Guido Theis<br />

Geschäftsführer, DOMFINANZ GmbH & Co. KG<br />

kontakt@domfinanz.de<br />

www.domfinanz.de<br />

In der Versicherungsbranche bewegt sich einiges – und zwar<br />

in Richtung Digitalisierung. Und genau das gibt vielen Maklern<br />

die Gelegenheit, sich zu positionieren und die Digitalisierung<br />

als Chance für mehr Eigenständigkeit zu nutzen. Wie<br />

kann uns die Digitalisierung im Alltagsgeschäft unterstützen?<br />

In einem offenen und ehrlichen Chat sprechen Ingo Gregus,<br />

Geschäftsführer der adesso experience und Guido Theis,<br />

Geschäftsführer DOMFINANZ, genau darüber. Willkommen<br />

zu unserem letzten Teil der 6-teiligen Reihe rund um das<br />

Thema Digitalisierung.<br />

→<br />

expertenReport | <strong>07</strong>-<strong>21</strong><br />

65


DIGITAL & VIRTUELL<br />

Ingo<br />

Heute geht es doch darum, Technologie zu nutzen, um deine<br />

persönliche Beziehung zu Kunden zu verbessern.<br />

Ingo<br />

Damit machst du die Digitalisierung<br />

zu deinem besten Freund.<br />

Guido<br />

Der Kreis verdeutlicht das.<br />

Ingo<br />

Genau, er besteht aus 4 Schwerpunkten und<br />

muss als Gesamtes gesehen werden.<br />

Guido<br />

Du meinst:<br />

1. Klar sein, was das eigene Feld ist – Online/Offline<br />

2. Marketing, Werbung und Kundenbewertungen<br />

3. Die digitale, smarte Kommunikation mit dem Kunden<br />

Stichpunkt: Mach es dem Kunden so leicht wie möglich!<br />

4. Wertvolle Insights durch Social Media vom Kunden und von mir<br />

Guido<br />

Klingt eigentlich ganz einfach<br />

Guido<br />

Wie im Lotto gewinnen<br />

Ingo<br />

Stimmt!<br />

66 <strong>07</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport


Ingo<br />

Die Herausforderung liegt in der Orchestrierung der Themen. Was ist<br />

für dich wichtig und was nicht. Und, wie gehst du es an. Zuerst deine<br />

Positionierung. Dann die Zielgruppen. Dann die Themen und Kanäle.<br />

Bilder auf Doppelseite: Hintergrund(grau): © tovovan – stock.adobe.com, Emojis: © streptococcus – stock.adobe.com<br />

Guido<br />

Und der passende Content für die Zielgruppen!<br />

Ingo<br />

Ja. Definitiv. Versicherer/Makler müssen verstehen, vom Kunden aus<br />

zu denken. Und auf dieser Grundlage die Technologie zu nutzen und<br />

in Kundenreisen zu denken - den Customer Journeys.<br />

Das Geheimnis: Ich brauche Technologie, damit digitale<br />

Kundenerlebnisse entstehen. Und ich brauche gute Ideen,<br />

die ich mit der Technik umsetzen kann.<br />

Guido<br />

logisch! Unser Gespräch hat mich motiviert, mal unsere<br />

Positionierung weiter zu schärfen und die eine oder andere Idee<br />

auszuprobieren. Ich überlege nur, wer aus meinem Team mit Social<br />

Media beauftragt wird.<br />

Ingo<br />

Oder du fragst gleich den Experten Gut planen, ergibt Sinn. Schon<br />

verrückt, wie viele sich zig unterschiedliche Plattformen oder Tools kaufen,<br />

die dann nicht richtig zum Einsatz kommen.<br />

Guido<br />

Verbranntes Geld!<br />

Ingo<br />

Das Geld kann man aber auch anders einsetzen. Ich lade dich zu<br />

einem Kölsch im Biergarten ein. Und wir schauen, ob wir dort auch<br />

über den Kreis oder über ganz andere Dinge sprechen.<br />

Guido<br />

Ok, dann bereite ich mich schon mal auf unser Gespräch vor.<br />

Ingo<br />

Daumen hoch und Einladung angenommen.<br />

Guido<br />

expertenReport | <strong>07</strong>-<strong>21</strong><br />

67


RECHT<br />

Transparenzpflicht<br />

Onlinevermittler<br />

muss Produktbewertung<br />

erklären<br />

Bild: © terovesalainen – stock.adobe.com<br />

68 <strong>07</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport


Onlinevermittler unterliegen Transparenzpflichten. Dass dies auch auf das Zustandekommen<br />

von Produktbewertungen zutrifft, zeigt ein Streitfall vor dem Landgericht<br />

Leipzig. Dieses beanstandete eine Bewertungsangabe als unzulässig. Der Verbraucherzentrale<br />

Bundesverband hatte einen Versicherungsmakler erfolgreich auf<br />

Unterlassung einer Bewertung auf dessen Vergleichsportal in Anspruch genommen.<br />

Zur Begründung des Urteils<br />

Die Kammer führt in ihrer Urteilsbegründung aus, dass der<br />

Verband klagebefugt sei und aktivlegitimiert zur Geltendmachung<br />

eines Verstoßes gegen das Verbot der Vorenthaltung<br />

wesentlicher Informationen. Da der Verband als Verein in<br />

die Liste qualifizierter Einrichtungen eingetragen ist, könne<br />

er die begehrte Unterlassung von Sternebewertungen ohne<br />

Nennung der Bewertungskriterien auf der Internetseite eines<br />

Vergleichsportals von dessen Betreiber verlangen.<br />

Das Verheimlichen wesentlicher Informationen und die<br />

Bereitstellung wesentlicher Informationen in unklarer, unverständlicher<br />

oder zweideutiger Weise gelte als sogenannte<br />

Vorenthaltung im Sinne des § 5 a Abs. 2 UWG. Wer also im<br />

konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände Verbrauchern<br />

eine wesentliche Information vorenthalte, die diese<br />

benötigen, um eine informierte geschäftliche Entscheidung<br />

zu treffen, handele wettbewerbswidrig. Dies gelte jedoch nur,<br />

wenn die Informationsvorenthaltung geeignet erscheint, den<br />

Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen,<br />

die er andernfalls nicht getroffen hätte.<br />

Bei der Beurteilung von geschäftlichen Handlungen gegenüber<br />

Verbrauchern sei auf den durchschnittlichen Verbraucher<br />

des angesprochenen Verbraucherkreises abzustellen.<br />

Verbraucher, die eine neue Haftpflichtversicherung<br />

suchen und hierzu eine Vergleichsseite im Internet nutzen,<br />

bezögen neben sachbezogenen Kriterien wie Beitragshöhe,<br />

Versicherungssumme, Selbstbeteiligung et cetera auch dortige<br />

Bewertungen für das jeweilige Versicherungsangebot<br />

beziehungsweise den Versicherungsanbieter in ihre Entscheidungen<br />

ein. Werde ein Bewertungssystem für Versicherungen<br />

auf einem Vergleichsportal zur Verfügung gestellt, so<br />

Jürgen Evers<br />

Rechtsanwalt<br />

EVERS<br />

Rechtsanwälte<br />

für Vertriebsrecht<br />

seien Informationen über dessen Ausgestaltung wesentlich<br />

im Sinne des § 5 a Abs. 2 UWG. Eine sachliche Orientierung<br />

anhand von Bewertungen werde dem Verbraucher nur ermöglicht,<br />

wenn er Informationen darüber erhalte, wer die Bewertungen<br />

abgegeben hat und welche sachbezogenen Kriterien<br />

ihnen zugrunde liegen. Aus eigener Kenntnis könne das<br />

Gericht feststellen, dass es zumeist Verbraucher seien, die<br />

Produkte auf den Handelsplattformen bewerten.<br />

Vergebe ein Makler in seinem eigenen Vergleichsportal<br />

selbst Sternebewertungen für die dargestellten Versicherungsprodukte<br />

seines Portfolios, sei die Information über das<br />

Zustandekommen der Bewertung für den Verbraucher wesentlich.<br />

Werde weder beim Klick auf die Bewertungssterne noch<br />

beim Klick auf den Link „So werden Tipps ermittelt“ auf der<br />

Website eine Erläuterung geboten, auf welcher Grundlage<br />

die Bewertungen ermittelt werden, so halte der Makler den<br />

Verbrauchern wettbewerbswidrig diese wesentlichen Informationen<br />

vor.<br />

→<br />

expertenReport | <strong>07</strong>-<strong>21</strong><br />

69


RECHT<br />

Kommentar<br />

»Eine Information ist nicht schon dann<br />

wesentlich, wenn sie für die geschäftliche<br />

Entscheidung des Verbrauchers von<br />

Bedeutung sein kann, sondern erst dann,<br />

wenn ihre Angabe unter Berücksichtigung<br />

der beiderseitigen Interessen von<br />

dem Makler erwartet werden kann und<br />

ihr für die geschäftliche Entscheidung<br />

des Verbrauchers zudem ein erhebliches<br />

Gewicht zukommt.«<br />

Kläre der Betreiber nicht darüber auf, dass er über die<br />

Erlaubnis als Versicherungsmakler verfügt und die Bewertungen<br />

vor diesem Hintergrund vornimmt, so gebe er keinen<br />

Aufschluss über die Initiatoren der Bewertungen. Dies gelte<br />

jedenfalls nach den Maßstäben des durchschnittlichen Verbrauchers<br />

der angesprochenen Verkehrskreise. Dass abwei-<br />

chend vom Regelfall ein Verbraucher ihm vorenthaltene<br />

wesentliche Informationen für seine Auswahlentscheidung<br />

nicht benötige und das Vorenthalten dieser Informationen<br />

den Verbraucher nicht zu einer anderen Entscheidung veranlassen<br />

könne, habe der Betreiber des Vergleichsportals<br />

darzulegen. Seien keine besonderen Umstände ersichtlich,<br />

müsse grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass das<br />

Vorenthalten einer wesentlichen Information, die der Verbraucher<br />

für eine informierte Entscheidung benötigt, auch<br />

geeignet sei, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung<br />

zu veranlassen, die er sonst nicht getroffen hätte.<br />

Ein Verbraucher könne die auf einem Vergleichsportal angebotenen<br />

Versicherungen besser bewerten und vergleichen,<br />

wenn er sowohl über die Bewertungskriterien als auch den<br />

Kreis der Bewertenden informiert werde.<br />

Lege der Betreiber demgegenüber nicht dar, dass Verbraucher<br />

nach den Umständen die ihnen vorenthaltenen<br />

wesentlichen Informationen für eine informierte geschäftliche<br />

Entscheidung nicht benötigen, sei die Sternebewertung<br />

lauterkeitsrechtlich zu beanstanden mit der Folge, dass<br />

der Makler sie unterlassen müsse. Zudem stehe dem in die<br />

Liste qualifizierter Einrichtungen eingetragenen Verein ein<br />

Anspruch auf Erstattung der erforderlichen Aufwendungen<br />

für die Abmahnung des Maklers wegen des beanstandeten<br />

Verhaltens zu.<br />

Im Ergebnis kann der Entscheidung zugestimmt werden. Die<br />

Kammer hat nicht weiter begründet, warum die Information<br />

über den Initiator und die angelegten Kriterien der Bewertung<br />

lauterkeitsrechtlich als wesentlich anzusehen ist. Eine<br />

Information ist nicht schon dann wesentlich, wenn sie für<br />

die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers von Bedeutung<br />

sein kann, sondern erst dann, wenn ihre Angabe<br />

unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen von<br />

dem Makler erwartet werden kann und ihr für die geschäftliche<br />

Entscheidung des Verbrauchers zudem ein erhebliches<br />

Gewicht zukommt.<br />

Erwartet werden kann die Information, wenn sie zum Geschäfts-<br />

und Verantwortungsbereich des Maklers gehört oder<br />

in sonstiger Weise für ihn verfügbar ist. Dabei ist eine Interessenabwägung<br />

vorzunehmen, die einerseits das Interesse<br />

des Maklers berücksichtigt, eine Information nicht zu erteilen,<br />

und andererseits den zeitlichen und kostenmäßigen Aufwand<br />

für die Beschaffung der Information, die für den Makler<br />

mit der Informationserteilung verbundenen Nachteile sowie<br />

möglicherweise bestehende Geheimhaltungsbelange.<br />

Dafür, dass Verbraucher der Bewertung erhebliches Gewicht<br />

für ihre Entscheidung beimessen, das Produkt zu wählen,<br />

spricht bereits, dass der Makler die Bewertung vorgenommen<br />

hat. Denn es ist nicht davon auszugehen, dass er<br />

das sinnfrei macht. Da der Makler nach dem VVG eine Produktempfehlung<br />

gegenüber einem Kunden in der Beratungssituation<br />

unter Nennung der sie tragenden Gründe schuldet,<br />

kann von ihm auch ohne Weiteres erwartet werden, dass er<br />

die Kriterien nennt, die einer von ihm vorgenommenen abstrakten<br />

Bewertung des Tarifs entsprechen.<br />

Aber auch die Mitteilung des Umstandes, dass die Bewertungen<br />

von ihm selbst, also dem die Website betreibenden<br />

Makler stammt, kann erwartet werden. Denn die angesprochenen<br />

Verkehrskreise könnten davon ausgehen, es handele<br />

sich um Bewertungen von Verbrauchern, sodass ein Bedarf<br />

an der Richtigstellung von Quelle und Qualifikation der Bewertung<br />

zur Vermeidung einer Fehlvorstellung der Verbraucher<br />

unabweisbar erscheint.<br />

Deshalb erstreckt sich die Transparenzpflicht darauf, den<br />

Initiator, seinen Vermittlerstatus und die angewendeten Bewertungskriterien<br />

zu benennen.<br />

EVERS Rechtsanwälte für Vertriebsrecht<br />

j.evers@evers-vertriebsrecht.de<br />

www.evers-vertriebsrecht.de<br />

70 <strong>07</strong>-<strong>21</strong> | expertenReport


Maklerpflicht, auch<br />

Direktversicherungen<br />

zu berücksichtigen?<br />

Hat das Landgericht Konstanz im Urteil vom <strong>21</strong>.01.20<strong>21</strong> (Az.<br />

Me 4 O 90/19) wirklich recht? Ein Versicherungsmakler hatte<br />

bei einer Beratung für den Versicherungsschutz des Wohnwagens<br />

zur Vollkaskoversicherung keine Direktversicherer<br />

berücksichtigt. Aufgrund der preislichen Angebote hatte<br />

sich der Kunde dann nur für eine Teilkaskoversicherung entschieden.<br />

Der dann eingetretene Versicherungsfall wäre aber<br />

nur über die Vollkaskoversicherung gedeckt gewesen. Nun<br />

argumentiert der Kunde, dass er bei der günstigen Prämie<br />

des Direktversicherers die Vollkasko genommen hätte. Der<br />

Makler habe ihn aber nicht auf diese günstige Möglichkeit<br />

hingewiesen.<br />

Das LG Konstanz hatte den Versicherungsmakler zum<br />

Schadenersatz des (nicht versicherten) Vollkaskoschadens<br />

verurteilt. Nach der richterlichen Einschätzung hätte der Versicherungsmakler<br />

bei der Beratung darauf hinweisen müssen,<br />

dass er keine Direktversicherer in seine Beratungsgrundlage<br />

(vgl. § 60 VVG) einbezieht. Es sei auch nicht ausreichend,<br />

dass dieser Hinweis nur im Maklervertrag gestanden habe.<br />

Tipp<br />

Um auf Nummer sicher zu gehen, kann ich jedem*jeder<br />

Versicherungsmakler*in nur empfehlen, eine solche Regelung<br />

ausdrücklich im Rahmen der Beratungsdokumentation<br />

bei der Beratung mit dem Kunden zu besprechen und zu<br />

dokumentieren. So jedenfalls auch die Vorstellung des<br />

Landgerichts Konstanz.<br />

Stephan Michaelis<br />

Rechtsanwalt<br />

Kanzlei Michaelis<br />

Rechtsanwälte<br />

hervorgehoben darauf hinweist, dass er keine Direktversicherer<br />

in seine Beratungsgrundlage einbezieht und nur Produktgeber<br />

berücksichtigt, die eine übliche Courtage zahlen.<br />

Ebenso muss es einem Versicherungsmakler auch gestattet<br />

sein, diejenigen Versicherer auszugrenzen, die überhaupt<br />

nicht mit einem Versicherungsmakler zusammenarbeiten.<br />

Selbiges gilt auch für exklusive Deckungskonzepte, auf<br />

die ein Versicherungsmakler mangels Zugang zum Produkt<br />

nicht zugreifen kann, oder ausländische Versicherer. Faktisch<br />

hat der Versicherungsmakler eben nicht die Möglichkeit, alle<br />

Versicherungsprodukte anzubieten und auch dann fortlaufend<br />

zu betreuen.<br />

Wie soll das ein Versicherungsmakler bei einem Direktversicherer<br />

gewährleisten, der zumeist eine Korrespondenzpflicht<br />

aus „technischen Gründen“ verweigert? Warum will<br />

ein Gericht von zwei Parteien, die beide nicht miteinander<br />

zusammenarbeiten wollen, das verlangen? Nur Verbraucherschutz?<br />

Wo bleibt unsere freie Privatautonomie, sich die eigenen<br />

Vertragspartner aussuchen zu dürfen?<br />

Aus meiner Sicht überspannt das Gericht die Beratungspflichten<br />

des Versicherungsmaklers. Es ist meines Erachtens<br />

richtig und ausreichend, wenn der Versicherungsmakler<br />

schon in seinem Versicherungsmaklervertrag deutlich und<br />

Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte<br />

info@kanzlei-michaelis.de<br />

www.kanzlei-michaelis.de<br />

expertenReport | <strong>07</strong>-<strong>21</strong><br />

71


IMPRESSUM / AUTOREN & MITWIRKENDE<br />

IMPRESSUM<br />

Verlag und Herausgeber:<br />

experten-netzwerk GmbH<br />

Pelkovenstr. 81, 80992 München<br />

Telefon: +49 89 <strong>21</strong>96122-0<br />

Telefax: +49 89 <strong>21</strong>96122-20<br />

team@expertenreport.de<br />

www.experten.de<br />

Geschäftsführung:<br />

Brigitte Hicker<br />

Handelsregister: HRB München Nr. 180208<br />

Steuer-Nr.: 143 / 135 / 60970<br />

Ust-IdNr.: DE229152627<br />

Redaktion: Brigitte Hicker<br />

Grafik & Produktion: experten-netzwerk GmbH, Pelkovenstr. 81, 80992 München<br />

Erscheinungsweise/Versand: Erscheinungsweise vierteljährlich im kostenpflichtigen Einzelversand<br />

Erscheinungstermin: Juli 20<strong>21</strong><br />

Mediadaten: www.experten.de<br />

Pressemitteilungen an: news@expertenreport.de<br />

ISSN <strong>21</strong>96-4238<br />

Der experten Report (Print und E-Paper) und die Newsletter daily, weekly und AssekuranZoom<br />

sind Pressedienste für Journalisten, Redaktionen, Branchenunternehmen und Vermittler. Informationen<br />

und deren Veröffentlichung unterliegen in der Regel einer eigenen Dynamik. Deshalb<br />

übernehmen weder die Redaktion noch der Verlag eine Haftung für die Richtigkeit der Inhalte bei<br />

leicht fahrlässigem Verhalten. Artikel, Berichte und Interviews geben die Meinung des Verfassers<br />

wieder, für deren Daten und Inhalte der Verlag nicht verantwortlich ist. Ferner wird vom Verlag<br />

keine Haftung für initiativ und somit unverlangt eingereichte Daten, Illustrationen und Fotomaterial<br />

übernommen. Alle Urheber- und Verlagsrechte, auch in Verbindung mit jeder Art der Vervielfältigung,<br />

bleiben vorbehalten. Nachdrucke, Aufnahmen in elektronische Archive und Datenbanken<br />

sowie jegliche Vervielfältigung auf CD-ROM oder weiteren Datenträgern bedürfen der schriftlichen<br />

Genehmigung des Verlages.<br />

AUTOREN UND MITWIRKENDE<br />

Person Unternehmen Anschrift Kontakt<br />

Evers, Jürgen<br />

EVERS Rechtsanwälte<br />

Schwachhauser Heerstraße 25<br />

für Vertriebsrecht<br />

28<strong>21</strong>1 Bremen<br />

Brinkmann, Svenja<br />

WEPEX Unternehmensberatung Mainzer Landstraße 51<br />

Bell Radermacher Thole & Partner 60329 Frankfurt am Main<br />

Glanz, Mario<br />

Chubb European Group SE Baseler Straße 10<br />

Direktion für Deutschland<br />

60239 Frankfurt am Main<br />

Gregus, Ingo<br />

adesso experience GmbH<br />

Adessoplatz 1<br />

44269 Dortmund<br />

Gryger, Amadeus Maximilian<br />

WEPEX Unternehmensberatung Mainzer Landstraße 51<br />

Bell Radermacher Thole & Partner 60329 Frankfurt am Main<br />

Henseler, Christian CGPA Europe Underwriting GmbH<br />

Leopoldstraße 32<br />

80802 München<br />

Jitsukata, Boris<br />

Goodpatch GmbH<br />

Oranienstraße 6, Hinterhof<br />

10997 Berlin<br />

Kanther, Alexander<br />

Ammerländer Versicherung VVaG<br />

Bahnhofstraße 8<br />

26655 Westerstede<br />

Kettnaker, Frank<br />

ALTE LEIPZIGER - HALLESCHE Alte Leipziger-Platz 1<br />

Konzern<br />

61440 Oberursel<br />

Michaelis, Stephan<br />

Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Glockengießerwall 2<br />

Partnerschaftsgesellschaft 20095 Hamburg<br />

Pingsmann, Hanno<br />

Cyber Direkt GmbH<br />

Köpenicker Str. 154A<br />

10997 Berlin<br />

Dr. Rau, Jan Simon<br />

Fosanis GmbH<br />

Rosenthaler Str. 46<br />

10178 Berlin<br />

Reccius, Sebastian<br />

Deutschland.Immobilien AG<br />

Georgstr. 44<br />

30159 Hannover<br />

Dr. Reitzler, Rainer<br />

Münchener Verein<br />

Pettenkoferstraße 19<br />

Versicherungsgruppe<br />

80336 München<br />

Schrehardt, Alexander<br />

AssekuranZoom GbR<br />

Pelkovenstraße 81<br />

80992 München<br />

Strencioch, Michael<br />

Bayerische Beamten<br />

Thomas-Dehler-Str. 25<br />

Versicherung AG<br />

81737 München<br />

Theis, Guido<br />

DOMFINANZ GmbH & Co. KG<br />

Robert-Perthel-Str. 19<br />

5<strong>07</strong>39 Köln<br />

Thole, Frank<br />

WEPEX Unternehmensberatung Mainzer Landstraße 51<br />

Bell Radermacher Thole & Partner 60329 Frankfurt am Main<br />

Zimmerer, Robert<br />

Projekthaus Generationenberatung<br />

VitalSecur GmbH<br />

Grafinger Str. 2<br />

81671 München<br />

Telefon +49 4<strong>21</strong> 69677-0<br />

Telefax +49 4<strong>21</strong> 69677-166<br />

Telefon +49 69 719140-92<br />

Telefax +49 69 719140-94<br />

Telefon +49 69 756 130<br />

Telefax +49 69 746 193<br />

Telefon +49 231 7000-7000<br />

Telefax +49 231 7000-1000<br />

Telefon +49 69 719140-92<br />

Telefax +49 69 719140-94<br />

Telefon +49 89 89 05 25 315<br />

Telefon +49 30 814575990<br />

Telefon +49 4488 52959-50<br />

Telefax +49 4488 52959-59<br />

Telefon +49 6171 6600<br />

Telefax +49 6171 24434<br />

Telefon +49 40 88888-777<br />

Telefax +49 40 88888-737<br />

Telefon +49 30 403 695 29<br />

Telefon +49 30 28484487<br />

Telefon +49 511 920924-0<br />

Telefax +49 511 920924 -29<br />

Telefon +49 89 5152-1000<br />

Telefax +49 89 5152-1501<br />

Telefon +49 89 <strong>21</strong>96122-22<br />

Telefax +49 89 <strong>21</strong>96122-20<br />

Telefon +49 89 6787-0<br />

Telefax +49 89 6787-9150<br />

Telefon +49 0 2<strong>21</strong> 985110-0<br />

Telefax +49 0 2<strong>21</strong> 985110-20<br />

Telefon +49 69 719140-92<br />

Telefax +49 69 719140-94<br />

Telefon +49 89 606667-30<br />

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www.evers-vertriebsrecht.de<br />

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BARMER<br />

Canada Life Assurance Europe plc, Niederlassung für Deutschland<br />

HDI Vertriebs AG<br />

NÜRNBERGER Lebensversicherung AG<br />

Swiss Life AG Niederlassung für Deutschland<br />

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