Amtsblatt des Landkreises Görlitz / Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca | Nr. 11/2023 | 31. Mai 20238
Amtsblatt des Landkreises Görlitz / Hamtske łopjeno wokrjesa Zhorjelca | Nr. 11/2023 | 31. Mai 2023Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatastersnach § 14 Abs. 7 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster imFreistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar2008 (SächsGVBl. S. 148), zuletzt geändert durch Artikel 15 der Verordnung vom 12. April 2021(SächsGVBl. S. 517)Der Landkreis Görlitz, Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung hat Daten desLiegenschaftskatasters geändert:I. Änderung auf Grund einer Katastervermessung und AbmarkungBetroffene FlurstückeGemeinde Weißkeißel, Gemarkung Weißkeißel, Flur 7: 12Art der Änderung1. Berichtigung eines ZeichenfehlersAllen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekanntgegeben. Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 31. Mai bis zum 30. Juni 2023 im Landratsamt Görlitz,Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung, Außenstelle Georgewitzer Straße 42, Zimmer 411A und411B, 02708 Löbau jeweils Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 12 und 13.30 bis 18 Uhr zurEinsichtnahme bereit. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während dergenannten Zeiten persönlich oder unter 03581 663-3527 bzw. -3533 telefonisch zur Verfügung. Sie habenin der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, die Fortführungsnachweise und die weiteren Unterlagen zuden Änderungen einzusehen.Das Amt für Vermessungswesen und Flurneuordnung ist nach § 2 des SächsVermKatG für die Führungdes Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen dieVorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde. Gemäß § 14 Abs. 7 Satz 5 SächsVermKatG gilt dieÄnderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekanntgegeben.Rechtsbehelfsbelehrung:Die bei Art der Änderung unter der Nummer 1 (Berichtigung eines Zeichenfehlers) angeführteÄnderung stellt einen Verwaltungsakt dar, gegen den Sie innerhalb eines Monats nach BekanntgabeWiderspruch einlegen können. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim LandkreisGörlitz, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz einzulegen.Birgit TrenklerAmtsleiterin Amt für Vermessungswesen und FlurneuordnungVollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)Bekanntgabe des Ergebnisses der Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht nach § 9 Abs. 2S. 1 Nr. 2 und Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG gemäß § 5 Abs. 2 UVPG für die wesentliche Änderungder Biogasanlage Sproitz am Standort Am Quarzitwerk 4 in 02906 Quitzdorf am See OT Sproitz,Gemarkung Sproitz Flur 1, Flurstücke 42/4, 42/5 (tw.), 44/2 (tw.), 51/2 (tw.), 53 und 56.Die pure power GmbH & Co. KG beantragte die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zurwesentlichen Änderung der Biogasanlage auf den Flurstücken 42/4, 42/5 (tw.), 44/2 (tw.), 51/2 (tw.), 53und 56, Flur 1 der Gemarkung Sproitz in 02906 Quitzdorf am See OT Sproitz.9