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GEW - INFO Gesamtpersonalrat - GEW Kreisverband Büdingen

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<strong>GEW</strong> - <strong>INFO</strong><br />

Mitteilungen der <strong>GEW</strong> - Fraktion im<br />

<strong>Gesamtpersonalrat</strong><br />

der Lehrerinnen und Lehrer für den<br />

Hochtaunuskreis und Wetteraukreis<br />

B i l a n z v o n A b i s Z<br />

F r i e d b e r g , M ä r z 2 0 1 2<br />

Mit ihrer Mehrheit hat die <strong>GEW</strong> entscheidend die Arbeit des <strong>Gesamtpersonalrat</strong>es<br />

geprägt und wesentliche Initiativen eingebracht. Ein Auszug aus vier Jahren Arbeit:<br />

Abordnungen von Lehrkräften sind häufig Gegenstand von Erörterungen im <strong>Gesamtpersonalrat</strong>. Durch den<br />

Abbau von Mitbestimmung im Hess. Personalvertretungsgesetz (HPVG) hat der <strong>Gesamtpersonalrat</strong> nur noch dann<br />

ein Mitbestimmungsrecht, wenn die Abordnung innerhalb eines Landkreises mit voller Pflichtstundenzahl länger<br />

als ein Schuljahr dauern soll. Bei weniger als der Hälfte der Pflichtstundenzahl ist die Abordnung innerhalb eines<br />

Landkreises bis zu zwei Jahren ohne die Mitbestimmung des GPRL möglich. Auf Initiative der <strong>GEW</strong>-Fraktion hat<br />

der <strong>Gesamtpersonalrat</strong> 2009 in einem sog. Beschlussverfahren das Staatliche Schulamt gerichtlich gezwungen,<br />

das Mitbestimmungsrecht bei GU-Abordnungen zuzugestehen. Mit diesem Urteil ist auch die Möglichkeit entstanden,<br />

für den „flexiblen“ Einsatz im Förderschulbereich ein Mitbestimmungsrecht zu beanspruchen. Auf diese Weise<br />

könnten Härtefälle auf Augenhöhe erörtert und gelöst werden – mit dem Ziel für die betroffenen Lehrkräfte<br />

annehmbare Lösungen und akzeptable Arbeitsbedingungen zu finden.<br />

BFZ und Inklusion<br />

Noch bevor die eigentliche Diskussion um die Inklusion begann, wurde für den gesamten Hochtaunuskreis das<br />

Projekt „Rebus“ (Regionale Beratungs- und Unterstützungsstelle Hochtaunuskreis) vom Staatlichen Schulamt in<br />

Usingen eingerichtet. Rein formal gesehen stellt Rebus zurzeit noch eine Abteilung der Heinrich-Kielhorn-Schule<br />

dar, aber im Prinzip war die konzeptionelle Ausrichtung von Anfang an<br />

auf eine „virtuelle Schule“ mit dem Charakter eines Beratungs- und<br />

Förderzentrums (BFZ) ausgelegt. Ziel und Aufgabe von Rebus ist die<br />

dezentrale Erziehungshilfe für den Hochtaunuskreis. Die in der Beratung<br />

eingesetzten Förderschullehrerinnen und Förderschullehrer finden<br />

stark veränderte Arbeitsbedingungen im Vergleich zu den bisher klassischen<br />

- vornehmlich unterrichten - vor. Sie sind dort hauptsächlich in<br />

der Beratung von Lehrerinnen und Lehrern bei besonderen pädagogischen<br />

Fragestellungen im Umgang mit schwierigem Verhalten, Ängsten,<br />

Lernblockaden oder Schulabsentismus eingesetzt. Diese Beratungen<br />

führen sie an mehreren Schulen durch und ihre Arbeitszeit besteht<br />

dabei aus 42 Zeitstunden in der Woche (28 Schulstunden nach Pflichtstundenverordnung<br />

mal 1,5).<br />

Im Verlauf der Inklusionsdebatte und nach der Verabschiedung des<br />

neuen Hessischen Schulgesetzes wurde deutlich, dass das HKM die<br />

Inklusion über die Beratungs- und Förderzentren organisieren will. Genau<br />

wie im Rebus-Modell sollen die Beratungs- und Förderzentren sich zu virtuellen Schulen entwickeln, die dann<br />

die Regelschulen bei der Prävention und der inklusiven Beschulung beraten sollen. Gleichzeitig sollen die Förderschulen<br />

als Angebotsschulen bestehen bleiben.<br />

Die <strong>GEW</strong>-Fraktion im GPRL hat die organisatorischen Veränderungsprozesse mit kritischen Fragen und mit Blick<br />

auf die Arbeitssituation der Lehrkräfte in Förderschulen und Regelschulen in vielen gemeinsamen Sitzungen erörtert.<br />

Sie wird kein Konzept unterstützen mit der Förderschullehrkraft als Außendienstreisende mit mobilem Büro<br />

und der hoffnungslos überforderten Lehrkraft in der Regelschule, die ab und zu beraten wird. Vielmehr wird sie<br />

mit dem Mitbestimmungsrecht des <strong>Gesamtpersonalrat</strong>es akzeptable Standards beim Einsatz der Lehrkräfte einfordern<br />

und sich für möglichst gute Arbeitsbedingungen in allen Schulformen einsetzen.


F r i e d b e r g , M ä r z 2 0 1 2<br />

S e i t e 2<br />

. . . . . . B i l a n z<br />

Beförderungen im Bereich der Gymnasien und Beruflichen Schulen sind ein immer wiederkehrendes Thema im<br />

<strong>Gesamtpersonalrat</strong>. Für die Beförderungen nach A 14 haben <strong>Gesamtpersonalrat</strong> und Dienststelle ein differenziertes<br />

Verfahren erarbeitet, nach dem die freien A 14 – Stellen auf die Schulen verteilt werden. Bei jeder neuen Verteilungsrunde<br />

wird das Verfahren erörtert und kritisch überprüft, ob es zur angemessenen Verteilung der Beförderungsmöglichkeiten<br />

beiträgt.<br />

Mehrarbeit ist für Lehrkräfte nach dem HBG verpflichtend, soweit „zwingende dienstliche Verhältnisse dies erfordern“.<br />

Sie darf aber auf keinen Fall zu einer Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit führen. Eine vorübergehende<br />

Überschreitung der Obergrenze (bis 2 Stunden) darf nur im Einvernehmen mit der Lehrkraft erfolgen. Vollzeitbeschäftigte<br />

verbeamtete und tarifbeschäftigte Lehrkräfte haben Anspruch auf Bezahlung aller Überstunden ab der 4.<br />

Vertretungsstunde im Monat nach der ungünstigen Mehrarbeitsvergütung. Bei Teilzeitbeschäftigten im Beamtenverhältnis<br />

steht der Umfang von unentgeltlichen Mehrarbeit im Verhältnis zur reduzierten Arbeitszeit; darüberhinaus<br />

müssen Überstunden gehaltsanteilig bezahlt werden. Tarifbeschäftigte Lehrkräfte in Teilzeit haben Anspruch auf<br />

gehaltsanteilige Bezahlung aller Überstunden. Immer wieder haben in konkreten Fällen ( z.B. bei Klassenfahrten)<br />

die Art der Vergütung bzw. des Ausgleichs von geleisteter Mehrarbeit zu Diskussionen im <strong>Gesamtpersonalrat</strong> geführt.<br />

Die <strong>GEW</strong>-Fraktion hat hier auf die Anwendung der gerichtlich entschiedenen Regelungen gerade im Bereich<br />

der Teilzeitbeschäftigung geachtet.<br />

Probezeit ist eine Zeit der dienstlichen Bewährung nach der Einstellung, die immer wieder zu dienstlichen Auseinandersetzungen<br />

zwischen Schulleitung und betroffenen Lehrkräften führt. Die <strong>GEW</strong>-Fraktion hat sich dafür eingesetzt,<br />

dass nach zwei bestandenen Staatsexamen zunächst einmal von der grundsätzlichen Kompetenz der Lehrkraft<br />

auszugehen ist und sich die Feststellung der Bewährung nicht zu einer 3. Staatsprüfung entwickelt. Sie hat in<br />

den Konfliktfällen die frühzeitige Unterstützung durch die Schulleitung eingefordert und auf die Einhaltung der gesetzlich<br />

vorgegebenen Probezeit gedrungen. Die Probezeit bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit beträgt einheitlich<br />

mindestens drei Jahre. Zeiten mit Teilzeitbeschäftigung werden voll angerechnet. Die Fristen verlängern sich durch<br />

Zeiten der vollen Beurlaubung. Eine Verkürzung der Probezeit durch „Anrechnung gleichwertiger Zeiten“ (z.B. Angestelltenzeiten)<br />

vor der Einstellung ist möglich. Die Mindestprobezeit bleibt dann aber ein Jahr. Der komplette Vorgang,<br />

inkl. der amtsärztlichen Untersuchung, soll zum Ende der drei Jahre abgeschlossen sein. Das Verfahren zur<br />

Feststellung der Bewährung muss so frühzeitig eingeleitet werden, dass die<br />

Urkunde rechtzeitig zum Ende der Probezeit ausgehändigt werden kann. Die<br />

Sachbearbeiter schreiben die Schulleiter in der Regel 4-6 Monate vor dem<br />

möglichen Termin an. Wird die Bewährung in der Regelprobezeit nicht festgestellt,<br />

kann die Probezeit um maximal zwei Jahre verlängert werden. Bei erneuter<br />

Nichtbewährung erfolgt automatisch die Entlassung.<br />

Rechtsberatung durch die <strong>GEW</strong>-Mitglieder des GPRLL zu allen Fragen des<br />

Schul- und Dienstrechts spielt eine große Rolle und wird oft in Anspruch genommen.<br />

Fragen aus dieser Beratung fließen regelmäßig in die <strong>Gesamtpersonalrat</strong>sarbeit<br />

ein. Zu besonderen Themen wie „TV-H-Verträge“ und „Inklusion“<br />

haben wir gut besuchte Veranstaltungen durchgeführt. Darüberhinaus werden<br />

die Schulen durch das Infoblatt der <strong>GEW</strong> im <strong>Gesamtpersonalrat</strong> kontinuierlich<br />

informiert. In Konflikten mit Schulleitungen und dem Staatl. Schulamt sind Personalräte<br />

Ansprechpartner für individuelle Rechtsberatung und Unterstützung durch Rechtsbeistände. Dabei können<br />

wir auf Informationsmaterialien, Fortbildung, Beratung und professionelle juristische Unterstützung der mit Abstand<br />

größten Lehrerorganisation in Hessen und auf das Know-how des DGB und seiner Einzelgewerkschaften bauen.<br />

Reisekostenerstattung nach dem Hessischen Reisekostengesetz können Lehrkräfte bei allen genehmigten<br />

Dienstreisen beanspruchen. Immerhin wurden die dreisten „Verzichtserklärungen“ für Reisekostenansprüche im<br />

Rahmen von Klassenfahrten nach jahrelangen Protesten hessenweit außer Kraft gesetzt. Die entstandenen Kosten<br />

bei Klassenfahrten für Lehrkräfte und Begleitpersonen werden nun grundsätzlich zu einem Tagessatz von 20,- €<br />

(innerhalb Deutschlands) erstattet, wenn ein Antrag gestellt wurde. (Antragsformulare gibt es in den Schulen oder<br />

beim Schulamt). Diese Kosten auf Schüler oder Eltern umzulegen ist in keinem Fall zulässig.<br />

Die <strong>GEW</strong>-Fraktion hat sich im <strong>Gesamtpersonalrat</strong> für ein transparentes Abrechnungsverfahren und eine zeitnahe<br />

Auszahlung von Reisekostenansprüchen eingesetzt und ruft die Lehrkräfte auf, Reisekosten zu beantragen und auf<br />

einen Bescheid innerhalb sechs Wochen zu bestehen.


S e i t e 3<br />

v o n A b i s Z<br />

I n f o r m a t i o n e n a u s d e m G e s a m t p e r s o n a l r a t<br />

Teilzeitbeschäftigung wird zunehmend - vor allem von Frauen - auch im HTK und WTK in Anspruch genommen,<br />

um die gestiegene Arbeitsbelastung zu bewältigen bzw. Familie und Beruf vereinbaren zu können. Nach dem<br />

Hessischen Beamtengesetz (HBG) ist eine Teilzeitbeschäftigung immer für einen bestimmten Zeitraum zu bewilligen.<br />

Es ist aber in der Praxis möglich, Anträge auf Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung „bis auf weiteres“ zu<br />

stellen. In beiden Fällen besteht jederzeit die Möglichkeit, ein halbes Jahr vor Beginn eines Schuljahres oder Schulhalbjahres<br />

einen Antrag auf Änderung des Teilzeitumfangs oder Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung zu stellen. Dieser<br />

Antrag kann auch nicht mit der Begründung abgelehnt werden, es bestehe „kein Fachbedarf“ oder es sei „kein<br />

Geld im Budget“.<br />

Die Ablehnung von Anträgen auf Teilzeitbeschäftigung oder Beurlaubung gemäß §85a oder §85f HBG unterliegt<br />

der Mitbestimmung des Personalrats. Die <strong>GEW</strong>- Mitglieder im GPRL haben genau darauf geachtet, dass durch Teilzeitarbeit<br />

keine Benachteiligung der betroffenen Lehrkräfte entsteht und möglichst gerechte Regelungen gelten.<br />

Denn bei der selbst bezahlten Reduzierung der Pflichtstunden reduzieren sich nicht proportional im selben Ausmaß<br />

die übrigen lehrerspezifischen Tätigkeiten wie z.B. Aufsichten, Konferenzen, Prüfungen, Klassenfahrten oder Elternarbeit.<br />

Auf Initiative der <strong>GEW</strong>-Fraktion hat das Staatliche Schulamt im September 2005 eine Rundverfügung<br />

an die Schulen abgesetzt, die zwischen teilbaren und nicht teilbaren Dienstpflichten unterscheidet und eine möglichst<br />

gerechte Umsetzung gewährleisten soll. Die Gültigkeit und Erwartung der fürsorglichen Umsetzung dieser<br />

Regelungen hat das Staatliche Schulamt im letzten Jahr erneut bestätigt .<br />

Versetzungen sind Anlass für die <strong>GEW</strong>-Mitglieder im <strong>Gesamtpersonalrat</strong>, Kolleginnen und Kollegen intensiv bei<br />

ihren Veränderungswünschen nach nah und fern zu beraten. Sie erläutern die Verfahren, Zeiträume und Zuständigkeiten<br />

und nennen wichtige Kontaktpersonen zu den beteiligten Institutionen. Im <strong>Gesamtpersonalrat</strong> greifen sie<br />

regelmäßig die Versetzungswünsche einzelner Kolleginnen und Kollegen auf und verhandeln hartnäckig mit der<br />

Dienststelle über deren Verwirklichung.<br />

Zusammenarbeit mit Schulpersonalräten wird bei uns sehr ernst genommen. Über geplante Versetzungen, mitbestimmungspflichtige<br />

Abordnungen und über die Einsetzung von Stellv. Schulleitungen informiert der <strong>Gesamtpersonalrat</strong><br />

die Schulpersonalräte schriftlich und steht zu Gesprächen und Beratung zur Verfügung. Damit sorgt er für<br />

Transparenz und mögliche Beteiligung der Basis bei allen Verfahren, die seiner Mitbestimmung unterliegen. Daneben<br />

unterstützen die <strong>GEW</strong>-Mitglieder des <strong>Gesamtpersonalrat</strong>es die Arbeit der Schulpersonalräte-AGs und gewährleisten<br />

eine gute Kommunikation zwischen den Personalratsgremien. Sie stehen auf diese Weise in engem Kontakt<br />

zu den Schulen und können deren Anliegen gezielt in die Erörterung mit dem Staatlichen Schulamt einbringen.<br />

…. also - wählen !<br />

A n g e s t e l l t e m i t b e f r i s t e t e n V e r t r ä g e n b r a u c h e n b e s o n d e r e<br />

U n t e r s t ü t z u n g !<br />

Nach wie vor wird der existierende Vertretungsbedarf aufgrund längerer Erkrankungen oder Beurlaubungen an den<br />

Schulen mit befristeten Verträgen abgedeckt. Aus „Budgetgründen“ werden sie seit letztem Jahr nur noch für ein<br />

halbes Jahr abgeschlossen. Nach massiven Protesten der <strong>GEW</strong> und zahlreicher öffentlicher Kritik, hat das Kultusministerium<br />

durch einen Erlass die Bezahlung der Sommerferien geregelt. Auf Initiative der <strong>GEW</strong>-Fraktion hat sich<br />

auch unser GPRL mit einer Resolution für die Beseitigung dieser unsozialen Vertragsgestaltung eingesetzt. Durch<br />

den öffentlichen Druck der sind in den letzten Jahren immerhin ein großer Teil dieser Beschäftigten bis zum Ende<br />

der Sommerferien bezahlt worden. Allerdings formuliert der zugrundeliegende Erlass von 2009 Bedingungen und<br />

Öffnungsklauseln, die weiterhin keine sozial akzeptable arbeitsvertragliche Situation darstellen. Die <strong>GEW</strong>-Mitglieder<br />

im GPRL haben sich in mehreren Fällen für eine sachgerechte tarifliche Eingruppierung eingesetzt und für betroffenen<br />

Kolleginnen und Kollegen eine bessere Bezahlung erreicht.<br />

Die <strong>GEW</strong>-Mitgliedschaft und der damit verbundene Rechtsschutz machten es in einigen Fällen möglich, dass<br />

Kolleginnen und Kollegen mit Unterstützung der Juristen der <strong>GEW</strong> über das Arbeitsgericht oder einen außergerichtlichen<br />

Vergleich die Entfristung ihrer Arbeitsverträge durchsetzen konnten.


S e i t e 4<br />

ViSdP: Hannes Schiller<br />

Die Kandidatinnen der <strong>GEW</strong> für den <strong>Gesamtpersonalrat</strong><br />

1 Bender, Ute - Johann-Peter-Schäfer-Schule Friedberg<br />

2 Schmidt, Hanne - Schule am Dohlberg, <strong>Büdingen</strong><br />

3 Sommerhage-Strehlow, Felicita Konrad-Lorenz-S. Usingen<br />

4 Neumann, Evelyn - Saalburgschule Bad Vilbel<br />

5 Haesler, Ingrid - Limesschule Altenstadt<br />

6 Wagner, Conny - Berufsbildungswerk Karben<br />

7 Haas, Silvia - Heinrich-Kiehlhorn-Schule Wehrheim<br />

8 Heydari, Maria - Landgraf-Ludwig-Schule Bad Homburg<br />

9 Schäfer, Heidi - Gymnasium Nidda<br />

10 Harbach, Katja -<br />

11 Schleyer, Stefani -<br />

12 Feuerbach, Veronika -<br />

13 Petersen, Mina - Hochtaunusschule Oberursel<br />

14 Aßmann-Heuke, Johanna - Johannes-Vatter-Schule, Friedberg<br />

15 Zeisberger, Iva - Christia-Wirth-Schule Usingen<br />

16 Degenhardt, Linda -<br />

17 Zecha, Sabine - Stadtschule, Bad Vilbel<br />

18 von Fichte, Susanne - Humboldtschule Bad Homburg<br />

19 Kirsten, Birgit - Karl-Weigand-Schule, Florstadt<br />

20 Martin-Stang -<br />

21 Pfaudler, Ilse - Konrad-Lorenz-Schule Usingen<br />

22 Algeyer, Ute - Wolfgang-Ernst Gymnasium, <strong>Büdingen</strong><br />

23 Gasteyer, Sandra -<br />

24 Schubert, Bettina - Grundschule Stierstadt<br />

25 Rosche, Andrea -<br />

26 Brauer, Uta -<br />

Die Kandidaten der <strong>GEW</strong> für den <strong>Gesamtpersonalrat</strong><br />

1 Schiller, Johannes - Konrad-Lorenz-Schule Usingen<br />

2 Vogeler, Bernd - Johann-Phil.-Reis-Schule Friedberg<br />

3 Siebert, Michael - Hammerwaldschule Hirzenhain<br />

4 Helms-Derfert, Rolf - Adolf-Reichwein-Schule Neu Anspach<br />

5 Jung, Dirk - Johann-Philipp-Reis-Schule Friedberg<br />

6 Reis, Jörg - Limesschule Altenstadt<br />

7 Strauss,Reinhard - Grundschule a. d. Wiesenau, Neu-Anspach<br />

8 Wiewiorra, Helmut - Berufsschule Butzbach<br />

9 Seuss, Andrej - Gesamtschule Konradsdorf<br />

10 Walkowiak, Peter - Johann-Peter-Schäfer-Schule, Friedberg<br />

11 Weidmann, Matthias -<br />

12 Krämer, Reinhard - Astrid-Lindgren-Schule, Usingen<br />

13 Froese, Wolfram - Berufsbildungswerk Karben<br />

14 Wolf, Günter - Berufsschule Nidda<br />

15 Hartwig, Günter - Heinrich-Kiehlhorn-Schule Wehrheim<br />

16 Bender-Zozmann, Thomas -<br />

17 Gutsch, Achim - Limesschule Altenstadt<br />

18 Weiß, Mario -<br />

19 Döhring, Dennis - Limesschule Altenstadt<br />

Angestellte brauchen besondere Unterstützung!<br />

Geben Sie Ihre Stimme einem gut informierten, engagierten Personalrat, der sich auf ein hilfreiches<br />

gewerkschaftliches Netzwerk stützen kann!<br />

Gerade befristet angestellte Lehrkräfte brauchen eine Personalvertretung, die auf eine professionelle<br />

Unterstützung in tariflichen– und arbeitsrechtlichen Fragen zurückgreifen kann!<br />

Wählen Sie unsere Kolleginnen und Kollegen !<br />

1 Vierhaus-Heisig, Johanna - Johann-Peter-Schäfer-Schule Friedberg 1 Riese, Michael - Berufsschule Butzbach<br />

2 Stanimirov, Katica - Gesamtschule am Gluckenstein 2 Kockelmann, Stefan - Wartbergschule Friedberg

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