GEW - INFO Gesamtpersonalrat - GEW Kreisverband Büdingen
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<strong>GEW</strong> - <strong>INFO</strong><br />
Mitteilungen der <strong>GEW</strong> - Fraktion im<br />
<strong>Gesamtpersonalrat</strong><br />
der Lehrerinnen und Lehrer für den<br />
Hochtaunuskreis und Wetteraukreis<br />
B i l a n z v o n A b i s Z<br />
F r i e d b e r g , M ä r z 2 0 1 2<br />
Mit ihrer Mehrheit hat die <strong>GEW</strong> entscheidend die Arbeit des <strong>Gesamtpersonalrat</strong>es<br />
geprägt und wesentliche Initiativen eingebracht. Ein Auszug aus vier Jahren Arbeit:<br />
Abordnungen von Lehrkräften sind häufig Gegenstand von Erörterungen im <strong>Gesamtpersonalrat</strong>. Durch den<br />
Abbau von Mitbestimmung im Hess. Personalvertretungsgesetz (HPVG) hat der <strong>Gesamtpersonalrat</strong> nur noch dann<br />
ein Mitbestimmungsrecht, wenn die Abordnung innerhalb eines Landkreises mit voller Pflichtstundenzahl länger<br />
als ein Schuljahr dauern soll. Bei weniger als der Hälfte der Pflichtstundenzahl ist die Abordnung innerhalb eines<br />
Landkreises bis zu zwei Jahren ohne die Mitbestimmung des GPRL möglich. Auf Initiative der <strong>GEW</strong>-Fraktion hat<br />
der <strong>Gesamtpersonalrat</strong> 2009 in einem sog. Beschlussverfahren das Staatliche Schulamt gerichtlich gezwungen,<br />
das Mitbestimmungsrecht bei GU-Abordnungen zuzugestehen. Mit diesem Urteil ist auch die Möglichkeit entstanden,<br />
für den „flexiblen“ Einsatz im Förderschulbereich ein Mitbestimmungsrecht zu beanspruchen. Auf diese Weise<br />
könnten Härtefälle auf Augenhöhe erörtert und gelöst werden – mit dem Ziel für die betroffenen Lehrkräfte<br />
annehmbare Lösungen und akzeptable Arbeitsbedingungen zu finden.<br />
BFZ und Inklusion<br />
Noch bevor die eigentliche Diskussion um die Inklusion begann, wurde für den gesamten Hochtaunuskreis das<br />
Projekt „Rebus“ (Regionale Beratungs- und Unterstützungsstelle Hochtaunuskreis) vom Staatlichen Schulamt in<br />
Usingen eingerichtet. Rein formal gesehen stellt Rebus zurzeit noch eine Abteilung der Heinrich-Kielhorn-Schule<br />
dar, aber im Prinzip war die konzeptionelle Ausrichtung von Anfang an<br />
auf eine „virtuelle Schule“ mit dem Charakter eines Beratungs- und<br />
Förderzentrums (BFZ) ausgelegt. Ziel und Aufgabe von Rebus ist die<br />
dezentrale Erziehungshilfe für den Hochtaunuskreis. Die in der Beratung<br />
eingesetzten Förderschullehrerinnen und Förderschullehrer finden<br />
stark veränderte Arbeitsbedingungen im Vergleich zu den bisher klassischen<br />
- vornehmlich unterrichten - vor. Sie sind dort hauptsächlich in<br />
der Beratung von Lehrerinnen und Lehrern bei besonderen pädagogischen<br />
Fragestellungen im Umgang mit schwierigem Verhalten, Ängsten,<br />
Lernblockaden oder Schulabsentismus eingesetzt. Diese Beratungen<br />
führen sie an mehreren Schulen durch und ihre Arbeitszeit besteht<br />
dabei aus 42 Zeitstunden in der Woche (28 Schulstunden nach Pflichtstundenverordnung<br />
mal 1,5).<br />
Im Verlauf der Inklusionsdebatte und nach der Verabschiedung des<br />
neuen Hessischen Schulgesetzes wurde deutlich, dass das HKM die<br />
Inklusion über die Beratungs- und Förderzentren organisieren will. Genau<br />
wie im Rebus-Modell sollen die Beratungs- und Förderzentren sich zu virtuellen Schulen entwickeln, die dann<br />
die Regelschulen bei der Prävention und der inklusiven Beschulung beraten sollen. Gleichzeitig sollen die Förderschulen<br />
als Angebotsschulen bestehen bleiben.<br />
Die <strong>GEW</strong>-Fraktion im GPRL hat die organisatorischen Veränderungsprozesse mit kritischen Fragen und mit Blick<br />
auf die Arbeitssituation der Lehrkräfte in Förderschulen und Regelschulen in vielen gemeinsamen Sitzungen erörtert.<br />
Sie wird kein Konzept unterstützen mit der Förderschullehrkraft als Außendienstreisende mit mobilem Büro<br />
und der hoffnungslos überforderten Lehrkraft in der Regelschule, die ab und zu beraten wird. Vielmehr wird sie<br />
mit dem Mitbestimmungsrecht des <strong>Gesamtpersonalrat</strong>es akzeptable Standards beim Einsatz der Lehrkräfte einfordern<br />
und sich für möglichst gute Arbeitsbedingungen in allen Schulformen einsetzen.
F r i e d b e r g , M ä r z 2 0 1 2<br />
S e i t e 2<br />
. . . . . . B i l a n z<br />
Beförderungen im Bereich der Gymnasien und Beruflichen Schulen sind ein immer wiederkehrendes Thema im<br />
<strong>Gesamtpersonalrat</strong>. Für die Beförderungen nach A 14 haben <strong>Gesamtpersonalrat</strong> und Dienststelle ein differenziertes<br />
Verfahren erarbeitet, nach dem die freien A 14 – Stellen auf die Schulen verteilt werden. Bei jeder neuen Verteilungsrunde<br />
wird das Verfahren erörtert und kritisch überprüft, ob es zur angemessenen Verteilung der Beförderungsmöglichkeiten<br />
beiträgt.<br />
Mehrarbeit ist für Lehrkräfte nach dem HBG verpflichtend, soweit „zwingende dienstliche Verhältnisse dies erfordern“.<br />
Sie darf aber auf keinen Fall zu einer Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit führen. Eine vorübergehende<br />
Überschreitung der Obergrenze (bis 2 Stunden) darf nur im Einvernehmen mit der Lehrkraft erfolgen. Vollzeitbeschäftigte<br />
verbeamtete und tarifbeschäftigte Lehrkräfte haben Anspruch auf Bezahlung aller Überstunden ab der 4.<br />
Vertretungsstunde im Monat nach der ungünstigen Mehrarbeitsvergütung. Bei Teilzeitbeschäftigten im Beamtenverhältnis<br />
steht der Umfang von unentgeltlichen Mehrarbeit im Verhältnis zur reduzierten Arbeitszeit; darüberhinaus<br />
müssen Überstunden gehaltsanteilig bezahlt werden. Tarifbeschäftigte Lehrkräfte in Teilzeit haben Anspruch auf<br />
gehaltsanteilige Bezahlung aller Überstunden. Immer wieder haben in konkreten Fällen ( z.B. bei Klassenfahrten)<br />
die Art der Vergütung bzw. des Ausgleichs von geleisteter Mehrarbeit zu Diskussionen im <strong>Gesamtpersonalrat</strong> geführt.<br />
Die <strong>GEW</strong>-Fraktion hat hier auf die Anwendung der gerichtlich entschiedenen Regelungen gerade im Bereich<br />
der Teilzeitbeschäftigung geachtet.<br />
Probezeit ist eine Zeit der dienstlichen Bewährung nach der Einstellung, die immer wieder zu dienstlichen Auseinandersetzungen<br />
zwischen Schulleitung und betroffenen Lehrkräften führt. Die <strong>GEW</strong>-Fraktion hat sich dafür eingesetzt,<br />
dass nach zwei bestandenen Staatsexamen zunächst einmal von der grundsätzlichen Kompetenz der Lehrkraft<br />
auszugehen ist und sich die Feststellung der Bewährung nicht zu einer 3. Staatsprüfung entwickelt. Sie hat in<br />
den Konfliktfällen die frühzeitige Unterstützung durch die Schulleitung eingefordert und auf die Einhaltung der gesetzlich<br />
vorgegebenen Probezeit gedrungen. Die Probezeit bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit beträgt einheitlich<br />
mindestens drei Jahre. Zeiten mit Teilzeitbeschäftigung werden voll angerechnet. Die Fristen verlängern sich durch<br />
Zeiten der vollen Beurlaubung. Eine Verkürzung der Probezeit durch „Anrechnung gleichwertiger Zeiten“ (z.B. Angestelltenzeiten)<br />
vor der Einstellung ist möglich. Die Mindestprobezeit bleibt dann aber ein Jahr. Der komplette Vorgang,<br />
inkl. der amtsärztlichen Untersuchung, soll zum Ende der drei Jahre abgeschlossen sein. Das Verfahren zur<br />
Feststellung der Bewährung muss so frühzeitig eingeleitet werden, dass die<br />
Urkunde rechtzeitig zum Ende der Probezeit ausgehändigt werden kann. Die<br />
Sachbearbeiter schreiben die Schulleiter in der Regel 4-6 Monate vor dem<br />
möglichen Termin an. Wird die Bewährung in der Regelprobezeit nicht festgestellt,<br />
kann die Probezeit um maximal zwei Jahre verlängert werden. Bei erneuter<br />
Nichtbewährung erfolgt automatisch die Entlassung.<br />
Rechtsberatung durch die <strong>GEW</strong>-Mitglieder des GPRLL zu allen Fragen des<br />
Schul- und Dienstrechts spielt eine große Rolle und wird oft in Anspruch genommen.<br />
Fragen aus dieser Beratung fließen regelmäßig in die <strong>Gesamtpersonalrat</strong>sarbeit<br />
ein. Zu besonderen Themen wie „TV-H-Verträge“ und „Inklusion“<br />
haben wir gut besuchte Veranstaltungen durchgeführt. Darüberhinaus werden<br />
die Schulen durch das Infoblatt der <strong>GEW</strong> im <strong>Gesamtpersonalrat</strong> kontinuierlich<br />
informiert. In Konflikten mit Schulleitungen und dem Staatl. Schulamt sind Personalräte<br />
Ansprechpartner für individuelle Rechtsberatung und Unterstützung durch Rechtsbeistände. Dabei können<br />
wir auf Informationsmaterialien, Fortbildung, Beratung und professionelle juristische Unterstützung der mit Abstand<br />
größten Lehrerorganisation in Hessen und auf das Know-how des DGB und seiner Einzelgewerkschaften bauen.<br />
Reisekostenerstattung nach dem Hessischen Reisekostengesetz können Lehrkräfte bei allen genehmigten<br />
Dienstreisen beanspruchen. Immerhin wurden die dreisten „Verzichtserklärungen“ für Reisekostenansprüche im<br />
Rahmen von Klassenfahrten nach jahrelangen Protesten hessenweit außer Kraft gesetzt. Die entstandenen Kosten<br />
bei Klassenfahrten für Lehrkräfte und Begleitpersonen werden nun grundsätzlich zu einem Tagessatz von 20,- €<br />
(innerhalb Deutschlands) erstattet, wenn ein Antrag gestellt wurde. (Antragsformulare gibt es in den Schulen oder<br />
beim Schulamt). Diese Kosten auf Schüler oder Eltern umzulegen ist in keinem Fall zulässig.<br />
Die <strong>GEW</strong>-Fraktion hat sich im <strong>Gesamtpersonalrat</strong> für ein transparentes Abrechnungsverfahren und eine zeitnahe<br />
Auszahlung von Reisekostenansprüchen eingesetzt und ruft die Lehrkräfte auf, Reisekosten zu beantragen und auf<br />
einen Bescheid innerhalb sechs Wochen zu bestehen.
S e i t e 3<br />
v o n A b i s Z<br />
I n f o r m a t i o n e n a u s d e m G e s a m t p e r s o n a l r a t<br />
Teilzeitbeschäftigung wird zunehmend - vor allem von Frauen - auch im HTK und WTK in Anspruch genommen,<br />
um die gestiegene Arbeitsbelastung zu bewältigen bzw. Familie und Beruf vereinbaren zu können. Nach dem<br />
Hessischen Beamtengesetz (HBG) ist eine Teilzeitbeschäftigung immer für einen bestimmten Zeitraum zu bewilligen.<br />
Es ist aber in der Praxis möglich, Anträge auf Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung „bis auf weiteres“ zu<br />
stellen. In beiden Fällen besteht jederzeit die Möglichkeit, ein halbes Jahr vor Beginn eines Schuljahres oder Schulhalbjahres<br />
einen Antrag auf Änderung des Teilzeitumfangs oder Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung zu stellen. Dieser<br />
Antrag kann auch nicht mit der Begründung abgelehnt werden, es bestehe „kein Fachbedarf“ oder es sei „kein<br />
Geld im Budget“.<br />
Die Ablehnung von Anträgen auf Teilzeitbeschäftigung oder Beurlaubung gemäß §85a oder §85f HBG unterliegt<br />
der Mitbestimmung des Personalrats. Die <strong>GEW</strong>- Mitglieder im GPRL haben genau darauf geachtet, dass durch Teilzeitarbeit<br />
keine Benachteiligung der betroffenen Lehrkräfte entsteht und möglichst gerechte Regelungen gelten.<br />
Denn bei der selbst bezahlten Reduzierung der Pflichtstunden reduzieren sich nicht proportional im selben Ausmaß<br />
die übrigen lehrerspezifischen Tätigkeiten wie z.B. Aufsichten, Konferenzen, Prüfungen, Klassenfahrten oder Elternarbeit.<br />
Auf Initiative der <strong>GEW</strong>-Fraktion hat das Staatliche Schulamt im September 2005 eine Rundverfügung<br />
an die Schulen abgesetzt, die zwischen teilbaren und nicht teilbaren Dienstpflichten unterscheidet und eine möglichst<br />
gerechte Umsetzung gewährleisten soll. Die Gültigkeit und Erwartung der fürsorglichen Umsetzung dieser<br />
Regelungen hat das Staatliche Schulamt im letzten Jahr erneut bestätigt .<br />
Versetzungen sind Anlass für die <strong>GEW</strong>-Mitglieder im <strong>Gesamtpersonalrat</strong>, Kolleginnen und Kollegen intensiv bei<br />
ihren Veränderungswünschen nach nah und fern zu beraten. Sie erläutern die Verfahren, Zeiträume und Zuständigkeiten<br />
und nennen wichtige Kontaktpersonen zu den beteiligten Institutionen. Im <strong>Gesamtpersonalrat</strong> greifen sie<br />
regelmäßig die Versetzungswünsche einzelner Kolleginnen und Kollegen auf und verhandeln hartnäckig mit der<br />
Dienststelle über deren Verwirklichung.<br />
Zusammenarbeit mit Schulpersonalräten wird bei uns sehr ernst genommen. Über geplante Versetzungen, mitbestimmungspflichtige<br />
Abordnungen und über die Einsetzung von Stellv. Schulleitungen informiert der <strong>Gesamtpersonalrat</strong><br />
die Schulpersonalräte schriftlich und steht zu Gesprächen und Beratung zur Verfügung. Damit sorgt er für<br />
Transparenz und mögliche Beteiligung der Basis bei allen Verfahren, die seiner Mitbestimmung unterliegen. Daneben<br />
unterstützen die <strong>GEW</strong>-Mitglieder des <strong>Gesamtpersonalrat</strong>es die Arbeit der Schulpersonalräte-AGs und gewährleisten<br />
eine gute Kommunikation zwischen den Personalratsgremien. Sie stehen auf diese Weise in engem Kontakt<br />
zu den Schulen und können deren Anliegen gezielt in die Erörterung mit dem Staatlichen Schulamt einbringen.<br />
…. also - wählen !<br />
A n g e s t e l l t e m i t b e f r i s t e t e n V e r t r ä g e n b r a u c h e n b e s o n d e r e<br />
U n t e r s t ü t z u n g !<br />
Nach wie vor wird der existierende Vertretungsbedarf aufgrund längerer Erkrankungen oder Beurlaubungen an den<br />
Schulen mit befristeten Verträgen abgedeckt. Aus „Budgetgründen“ werden sie seit letztem Jahr nur noch für ein<br />
halbes Jahr abgeschlossen. Nach massiven Protesten der <strong>GEW</strong> und zahlreicher öffentlicher Kritik, hat das Kultusministerium<br />
durch einen Erlass die Bezahlung der Sommerferien geregelt. Auf Initiative der <strong>GEW</strong>-Fraktion hat sich<br />
auch unser GPRL mit einer Resolution für die Beseitigung dieser unsozialen Vertragsgestaltung eingesetzt. Durch<br />
den öffentlichen Druck der sind in den letzten Jahren immerhin ein großer Teil dieser Beschäftigten bis zum Ende<br />
der Sommerferien bezahlt worden. Allerdings formuliert der zugrundeliegende Erlass von 2009 Bedingungen und<br />
Öffnungsklauseln, die weiterhin keine sozial akzeptable arbeitsvertragliche Situation darstellen. Die <strong>GEW</strong>-Mitglieder<br />
im GPRL haben sich in mehreren Fällen für eine sachgerechte tarifliche Eingruppierung eingesetzt und für betroffenen<br />
Kolleginnen und Kollegen eine bessere Bezahlung erreicht.<br />
Die <strong>GEW</strong>-Mitgliedschaft und der damit verbundene Rechtsschutz machten es in einigen Fällen möglich, dass<br />
Kolleginnen und Kollegen mit Unterstützung der Juristen der <strong>GEW</strong> über das Arbeitsgericht oder einen außergerichtlichen<br />
Vergleich die Entfristung ihrer Arbeitsverträge durchsetzen konnten.
S e i t e 4<br />
ViSdP: Hannes Schiller<br />
Die Kandidatinnen der <strong>GEW</strong> für den <strong>Gesamtpersonalrat</strong><br />
1 Bender, Ute - Johann-Peter-Schäfer-Schule Friedberg<br />
2 Schmidt, Hanne - Schule am Dohlberg, <strong>Büdingen</strong><br />
3 Sommerhage-Strehlow, Felicita Konrad-Lorenz-S. Usingen<br />
4 Neumann, Evelyn - Saalburgschule Bad Vilbel<br />
5 Haesler, Ingrid - Limesschule Altenstadt<br />
6 Wagner, Conny - Berufsbildungswerk Karben<br />
7 Haas, Silvia - Heinrich-Kiehlhorn-Schule Wehrheim<br />
8 Heydari, Maria - Landgraf-Ludwig-Schule Bad Homburg<br />
9 Schäfer, Heidi - Gymnasium Nidda<br />
10 Harbach, Katja -<br />
11 Schleyer, Stefani -<br />
12 Feuerbach, Veronika -<br />
13 Petersen, Mina - Hochtaunusschule Oberursel<br />
14 Aßmann-Heuke, Johanna - Johannes-Vatter-Schule, Friedberg<br />
15 Zeisberger, Iva - Christia-Wirth-Schule Usingen<br />
16 Degenhardt, Linda -<br />
17 Zecha, Sabine - Stadtschule, Bad Vilbel<br />
18 von Fichte, Susanne - Humboldtschule Bad Homburg<br />
19 Kirsten, Birgit - Karl-Weigand-Schule, Florstadt<br />
20 Martin-Stang -<br />
21 Pfaudler, Ilse - Konrad-Lorenz-Schule Usingen<br />
22 Algeyer, Ute - Wolfgang-Ernst Gymnasium, <strong>Büdingen</strong><br />
23 Gasteyer, Sandra -<br />
24 Schubert, Bettina - Grundschule Stierstadt<br />
25 Rosche, Andrea -<br />
26 Brauer, Uta -<br />
Die Kandidaten der <strong>GEW</strong> für den <strong>Gesamtpersonalrat</strong><br />
1 Schiller, Johannes - Konrad-Lorenz-Schule Usingen<br />
2 Vogeler, Bernd - Johann-Phil.-Reis-Schule Friedberg<br />
3 Siebert, Michael - Hammerwaldschule Hirzenhain<br />
4 Helms-Derfert, Rolf - Adolf-Reichwein-Schule Neu Anspach<br />
5 Jung, Dirk - Johann-Philipp-Reis-Schule Friedberg<br />
6 Reis, Jörg - Limesschule Altenstadt<br />
7 Strauss,Reinhard - Grundschule a. d. Wiesenau, Neu-Anspach<br />
8 Wiewiorra, Helmut - Berufsschule Butzbach<br />
9 Seuss, Andrej - Gesamtschule Konradsdorf<br />
10 Walkowiak, Peter - Johann-Peter-Schäfer-Schule, Friedberg<br />
11 Weidmann, Matthias -<br />
12 Krämer, Reinhard - Astrid-Lindgren-Schule, Usingen<br />
13 Froese, Wolfram - Berufsbildungswerk Karben<br />
14 Wolf, Günter - Berufsschule Nidda<br />
15 Hartwig, Günter - Heinrich-Kiehlhorn-Schule Wehrheim<br />
16 Bender-Zozmann, Thomas -<br />
17 Gutsch, Achim - Limesschule Altenstadt<br />
18 Weiß, Mario -<br />
19 Döhring, Dennis - Limesschule Altenstadt<br />
Angestellte brauchen besondere Unterstützung!<br />
Geben Sie Ihre Stimme einem gut informierten, engagierten Personalrat, der sich auf ein hilfreiches<br />
gewerkschaftliches Netzwerk stützen kann!<br />
Gerade befristet angestellte Lehrkräfte brauchen eine Personalvertretung, die auf eine professionelle<br />
Unterstützung in tariflichen– und arbeitsrechtlichen Fragen zurückgreifen kann!<br />
Wählen Sie unsere Kolleginnen und Kollegen !<br />
1 Vierhaus-Heisig, Johanna - Johann-Peter-Schäfer-Schule Friedberg 1 Riese, Michael - Berufsschule Butzbach<br />
2 Stanimirov, Katica - Gesamtschule am Gluckenstein 2 Kockelmann, Stefan - Wartbergschule Friedberg