(gruenbergseilbahn.pdf) (104 KB) - .PDF - Gmunden
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BMVIT - IV/SCH3 (Oberste Seilbahnbehörde)<br />
Postanschrift: Postfach 201, 1000 Wien<br />
Büroanschrift: Radetzkystraße 2, 1030 Wien<br />
E-Mail: sch3@bmvit.gv.at<br />
GZ. BMVIT-231.054/0013-IV/SCH3/2012 DVR:0000175<br />
EDIKT<br />
Wien, am 27. April 2012<br />
Grünbergseilbahn (neu);<br />
Antrag auf seilbahnrechtliche Baugenehmigung gem. §§ 36 ff Seilbahngesetz 2003 i.d.g.F.<br />
und Rodungsbewilligung gemäß §§ 17 ff Forstgesetz 1975 i.d.g.F.<br />
Kundmachung des verfahrenseinleitenden Antrages und Anberaumung einer öffentlichen<br />
mündlichen Verhandlung im Großverfahren<br />
Die Traunsee Touristik GmbH Nfg. & Co KG hat beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation<br />
und Technologie mit Schreiben vom 3. September 2010 den Antrag auf Erteilung der seilbahnrechtlichen<br />
Baugenehmigung gemäß §§ 36 ff Seilbahngesetz 2003 i.d.g.F. (SeilbG) für<br />
eine zweispurige Zweiseilpendelbahn mit geschlossenen Fahrzeugen von <strong>Gmunden</strong> auf den<br />
Grünberg (Grünbergseilbahn (neu)) sowie auf Erteilung der dazu erforderlichen Rodungsbewilligung<br />
gem. §§ 17 ff Forstgesetz (ForstG) gestellt.<br />
Beschreibung des Vorhabens:<br />
Es ist vorgesehen, die Zweiseilumlaufbahn Grünbergbahn (errichtet 1957) nahezu standortgleich<br />
zu ersetzen, wobei die neue Talstation auf dem Grundstück der bestehenden Talstation situiert<br />
und die Bergstation ca. 30 m vor dem Bestand verlegt wird. Die neue Anlage soll als eine zweispurige<br />
Zweiseilpendelbahn mit zwei Fahrzeugen für je 60 + 1 Personen ausgeführt werden.<br />
Die Bergstation der bestehenden Seilbahn wird auf folgende Weise umgebaut: die Seilbahnhalle<br />
der bestehenden Seilbahn wird abgetragen; das quer dazu stehende Infrastrukturgebäude mit<br />
Werkstätte, Trafostation und WC-Anlagen bleibt erhalten; die elektrischen Betriebsräume der alten<br />
Seilbahn werden in Aufenthalts- und Umkleideraum für die Bahnbediensteten umgebaut.<br />
Gegen dieses Vorhaben können ab Mittwoch, den 2. Mai 2012 bis Mittwoch, den 13. Juni<br />
2012 beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie schriftlich Einwendungen<br />
eingebracht werden.<br />
Wenn für die schriftliche Einbringung auch technische Übertragungsmöglichkeiten (z.B. Fernschreiber,<br />
Telefax, E-Mail) zur Verfügung stehen, ist das als Ergänzung zu unserer Anschrift an-
GZ. BMVIT-231.054/0013-IV/SCH3/2012<br />
gegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Absender die mit jeder Übermittlungsart verbundenen<br />
Risiken (z.B. Übertragungsfehler, Verlust des Schriftstückes) trägt.<br />
Als Beteiligter beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie nicht innerhalb der Auflagefrist (2.5.2012-<br />
13.6.2012) rechtzeitig Einwendungen erheben, insoweit Ihre Parteistellung verlieren. Wenn<br />
Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig<br />
Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens<br />
trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der<br />
Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen<br />
Entscheidung der Sache, beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie<br />
Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten<br />
Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis<br />
darstellt.<br />
Zu diesem Vorhaben findet weiters eine öffentliche mündliche Verhandlung am Dienstag, den<br />
19. Juni 2012, Beginn 9.00 Uhr, mit Fortsetzung am Mittwoch, den 20. Juni 2012, Beginn<br />
ebenfalls 9.00 Uhr, im Toscana Congress, Johann Orth Saal, Toscanapark 6, 4810 <strong>Gmunden</strong><br />
statt.<br />
Die Darlegung des Verhandlungsgegenstandes und die allgemeine Projektvorstellung des gesamten<br />
Bauvorhabens, weiters die Erörterung allgemeiner Fragen und Festlegung der weiteren einzelnen<br />
Verfahrensschritte erfolgt am Dienstag, den 19. Juni 2012 in der Zeit von 9.00 bis ca. 11.00<br />
Uhr. Im Anschluss daran und am nächsten Verhandlungstag erfolgen die konkrete Behandlung<br />
des Bauvorhabens einschließlich der Parteien- und Beteiligtenvorbringen sowie die Erstattung der<br />
Gutachten durch die Sachverständigen.<br />
Am Verfahren Beteiligte können persönlich zur mündlichen Verhandlung kommen, an ihrer Stelle<br />
einen Bevollmächtigten entsenden oder gemeinsam mit ihrem Bevollmächtigten erscheinen. Bevollmächtigter<br />
kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person, eine Personengesellschaft<br />
des Handelsrechts oder eine eingetragene Erwerbsgesellschaft sein. Personen,<br />
die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt<br />
werden. Der Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche<br />
Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten. Eine schriftliche<br />
Vollmacht ist nicht erforderlich, wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung<br />
befugte Person - z.B. einen Rechtsanwalt, Notar oder Wirtschaftstreuhänder – vertreten<br />
lassen, wenn Sie sich durch Familienmitglieder (bzw. Haushaltsangehörige, Angestellte,<br />
Funktionäre von Organisationen), die uns bekannt sind, vertreten lassen und kein Zweifel an deren<br />
Vertretungsbefugnis besteht oder wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten zur Verhandlung<br />
kommen.<br />
Der Antrag, die Antragsunterlagen können, soweit sie nicht von der Akteneinsicht ausgenommen<br />
sind, während der Einwendungsfrist (2.5.2012-13.6.2012) von jedermann beim Bundesministerium<br />
für Verkehr, Innovation und Technologie, Radetzkystraße 2, 1030 Wien, 7. Stock, Zimmer-Nr.<br />
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GZ. BMVIT-231.054/0013-IV/SCH3/2012<br />
7F12 von 9:00 bis 15:00 Uhr nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (01/711 62 – 652300)<br />
eingesehen werden.<br />
Außerdem besteht diese Möglichkeit der Einsichtnahme in der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong>.<br />
Ort und Zeit der Einsichtnahme sind an dortiger Stelle zu erfragen.<br />
Bitte beachten Sie, dass alle weiteren Kundmachungen und Zustellungen in diesem Verfahren<br />
durch Edikt vorgenommen werden können.<br />
Rechtsgrundlagen: §§ 44a, 44b des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes<br />
Für die Bundesministerin:<br />
Mag. Jörg Schröttner<br />
Hinweis Dieses Dokument wurde amtssigniert.<br />
Aussteller-Zertifikat<br />
Signaturwert<br />
Prüfinformation<br />
Datum 2012-04-27T14:29:55+02:00<br />
Seriennummer 437268<br />
Methode urn:<strong>pdf</strong>sigfilter:bka.gv.at:binaer:v1.1.0<br />
CN=a-sign-corporate-light-02,OU=a-sign-corporate-light-02,O=A-<br />
Trust Ges. f. Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH,<br />
C=AT<br />
Ihre Sachbearbeiterin:<br />
Mag. Ljudmila Klein<br />
Tel.: +43 (1) 71162 652313, Fax-DW: 652399<br />
E-Mail: ljudmila.klein@bmvit.gv.at<br />
cQk5jF/eWHxAncXhFXl+tVttJKTD3I2WZIdttcbwB2ZNYVkHeO/ZWIIpoAy9Zx7sE<br />
0jKY+OZ+LU+XJiQQ+PDnkxSoqpVEklw4ZJG18/Cip1jwnEVLcXcD+2qWFEFaeDoDW<br />
lYDTkhN62CvJKc8wK5N2ZMxnMrS3D0Xw4i0Bw5yFo=<br />
Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter:<br />
https://www.signaturpruefung.gv.at/<br />
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