22.09.2012 Aufrufe

(gruenbergseilbahn.pdf) (104 KB) - .PDF - Gmunden

(gruenbergseilbahn.pdf) (104 KB) - .PDF - Gmunden

(gruenbergseilbahn.pdf) (104 KB) - .PDF - Gmunden

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

BMVIT - IV/SCH3 (Oberste Seilbahnbehörde)<br />

Postanschrift: Postfach 201, 1000 Wien<br />

Büroanschrift: Radetzkystraße 2, 1030 Wien<br />

E-Mail: sch3@bmvit.gv.at<br />

GZ. BMVIT-231.054/0013-IV/SCH3/2012 DVR:0000175<br />

EDIKT<br />

Wien, am 27. April 2012<br />

Grünbergseilbahn (neu);<br />

Antrag auf seilbahnrechtliche Baugenehmigung gem. §§ 36 ff Seilbahngesetz 2003 i.d.g.F.<br />

und Rodungsbewilligung gemäß §§ 17 ff Forstgesetz 1975 i.d.g.F.<br />

Kundmachung des verfahrenseinleitenden Antrages und Anberaumung einer öffentlichen<br />

mündlichen Verhandlung im Großverfahren<br />

Die Traunsee Touristik GmbH Nfg. & Co KG hat beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation<br />

und Technologie mit Schreiben vom 3. September 2010 den Antrag auf Erteilung der seilbahnrechtlichen<br />

Baugenehmigung gemäß §§ 36 ff Seilbahngesetz 2003 i.d.g.F. (SeilbG) für<br />

eine zweispurige Zweiseilpendelbahn mit geschlossenen Fahrzeugen von <strong>Gmunden</strong> auf den<br />

Grünberg (Grünbergseilbahn (neu)) sowie auf Erteilung der dazu erforderlichen Rodungsbewilligung<br />

gem. §§ 17 ff Forstgesetz (ForstG) gestellt.<br />

Beschreibung des Vorhabens:<br />

Es ist vorgesehen, die Zweiseilumlaufbahn Grünbergbahn (errichtet 1957) nahezu standortgleich<br />

zu ersetzen, wobei die neue Talstation auf dem Grundstück der bestehenden Talstation situiert<br />

und die Bergstation ca. 30 m vor dem Bestand verlegt wird. Die neue Anlage soll als eine zweispurige<br />

Zweiseilpendelbahn mit zwei Fahrzeugen für je 60 + 1 Personen ausgeführt werden.<br />

Die Bergstation der bestehenden Seilbahn wird auf folgende Weise umgebaut: die Seilbahnhalle<br />

der bestehenden Seilbahn wird abgetragen; das quer dazu stehende Infrastrukturgebäude mit<br />

Werkstätte, Trafostation und WC-Anlagen bleibt erhalten; die elektrischen Betriebsräume der alten<br />

Seilbahn werden in Aufenthalts- und Umkleideraum für die Bahnbediensteten umgebaut.<br />

Gegen dieses Vorhaben können ab Mittwoch, den 2. Mai 2012 bis Mittwoch, den 13. Juni<br />

2012 beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie schriftlich Einwendungen<br />

eingebracht werden.<br />

Wenn für die schriftliche Einbringung auch technische Übertragungsmöglichkeiten (z.B. Fernschreiber,<br />

Telefax, E-Mail) zur Verfügung stehen, ist das als Ergänzung zu unserer Anschrift an-


GZ. BMVIT-231.054/0013-IV/SCH3/2012<br />

gegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Absender die mit jeder Übermittlungsart verbundenen<br />

Risiken (z.B. Übertragungsfehler, Verlust des Schriftstückes) trägt.<br />

Als Beteiligter beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie nicht innerhalb der Auflagefrist (2.5.2012-<br />

13.6.2012) rechtzeitig Einwendungen erheben, insoweit Ihre Parteistellung verlieren. Wenn<br />

Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig<br />

Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens<br />

trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der<br />

Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen<br />

Entscheidung der Sache, beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie<br />

Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten<br />

Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis<br />

darstellt.<br />

Zu diesem Vorhaben findet weiters eine öffentliche mündliche Verhandlung am Dienstag, den<br />

19. Juni 2012, Beginn 9.00 Uhr, mit Fortsetzung am Mittwoch, den 20. Juni 2012, Beginn<br />

ebenfalls 9.00 Uhr, im Toscana Congress, Johann Orth Saal, Toscanapark 6, 4810 <strong>Gmunden</strong><br />

statt.<br />

Die Darlegung des Verhandlungsgegenstandes und die allgemeine Projektvorstellung des gesamten<br />

Bauvorhabens, weiters die Erörterung allgemeiner Fragen und Festlegung der weiteren einzelnen<br />

Verfahrensschritte erfolgt am Dienstag, den 19. Juni 2012 in der Zeit von 9.00 bis ca. 11.00<br />

Uhr. Im Anschluss daran und am nächsten Verhandlungstag erfolgen die konkrete Behandlung<br />

des Bauvorhabens einschließlich der Parteien- und Beteiligtenvorbringen sowie die Erstattung der<br />

Gutachten durch die Sachverständigen.<br />

Am Verfahren Beteiligte können persönlich zur mündlichen Verhandlung kommen, an ihrer Stelle<br />

einen Bevollmächtigten entsenden oder gemeinsam mit ihrem Bevollmächtigten erscheinen. Bevollmächtigter<br />

kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person, eine Personengesellschaft<br />

des Handelsrechts oder eine eingetragene Erwerbsgesellschaft sein. Personen,<br />

die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt<br />

werden. Der Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche<br />

Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten. Eine schriftliche<br />

Vollmacht ist nicht erforderlich, wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung<br />

befugte Person - z.B. einen Rechtsanwalt, Notar oder Wirtschaftstreuhänder – vertreten<br />

lassen, wenn Sie sich durch Familienmitglieder (bzw. Haushaltsangehörige, Angestellte,<br />

Funktionäre von Organisationen), die uns bekannt sind, vertreten lassen und kein Zweifel an deren<br />

Vertretungsbefugnis besteht oder wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten zur Verhandlung<br />

kommen.<br />

Der Antrag, die Antragsunterlagen können, soweit sie nicht von der Akteneinsicht ausgenommen<br />

sind, während der Einwendungsfrist (2.5.2012-13.6.2012) von jedermann beim Bundesministerium<br />

für Verkehr, Innovation und Technologie, Radetzkystraße 2, 1030 Wien, 7. Stock, Zimmer-Nr.<br />

2


GZ. BMVIT-231.054/0013-IV/SCH3/2012<br />

7F12 von 9:00 bis 15:00 Uhr nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (01/711 62 – 652300)<br />

eingesehen werden.<br />

Außerdem besteht diese Möglichkeit der Einsichtnahme in der Stadtgemeinde <strong>Gmunden</strong>.<br />

Ort und Zeit der Einsichtnahme sind an dortiger Stelle zu erfragen.<br />

Bitte beachten Sie, dass alle weiteren Kundmachungen und Zustellungen in diesem Verfahren<br />

durch Edikt vorgenommen werden können.<br />

Rechtsgrundlagen: §§ 44a, 44b des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes<br />

Für die Bundesministerin:<br />

Mag. Jörg Schröttner<br />

Hinweis Dieses Dokument wurde amtssigniert.<br />

Aussteller-Zertifikat<br />

Signaturwert<br />

Prüfinformation<br />

Datum 2012-04-27T14:29:55+02:00<br />

Seriennummer 437268<br />

Methode urn:<strong>pdf</strong>sigfilter:bka.gv.at:binaer:v1.1.0<br />

CN=a-sign-corporate-light-02,OU=a-sign-corporate-light-02,O=A-<br />

Trust Ges. f. Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH,<br />

C=AT<br />

Ihre Sachbearbeiterin:<br />

Mag. Ljudmila Klein<br />

Tel.: +43 (1) 71162 652313, Fax-DW: 652399<br />

E-Mail: ljudmila.klein@bmvit.gv.at<br />

cQk5jF/eWHxAncXhFXl+tVttJKTD3I2WZIdttcbwB2ZNYVkHeO/ZWIIpoAy9Zx7sE<br />

0jKY+OZ+LU+XJiQQ+PDnkxSoqpVEklw4ZJG18/Cip1jwnEVLcXcD+2qWFEFaeDoDW<br />

lYDTkhN62CvJKc8wK5N2ZMxnMrS3D0Xw4i0Bw5yFo=<br />

Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter:<br />

https://www.signaturpruefung.gv.at/<br />

3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!