2023-03 | DIE ACHT | Der Newsletter für Immobilien & Datenschutz
Alles, was uns aus der Welt der Immobilien und des Datenschutzes für wichtig erscheint und noch mehr, fassen wir hier für Sie zusammen. In dieser Ausgabe geht es um "TO-DO IM IMMOBILIENBÜRO - AKTUELLE COMPLIANCE-THEMEN"
Alles, was uns aus der Welt der Immobilien und des Datenschutzes für wichtig erscheint und noch mehr, fassen wir hier für Sie zusammen. In dieser Ausgabe geht es um "TO-DO IM IMMOBILIENBÜRO - AKTUELLE COMPLIANCE-THEMEN"
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newsletter
von
Sven
Johns
03/23
MEIN TOP-THEMA HEUTE:
TO-DO IM IMMOBILIENBÜRO -
AKTUELLE COMPLIANCE-THEMEN
ww.die-acht.de
Hand aufs Herz! Welche Themen fallen ihnen spontan
ein, wenn es um die Einhaltung der Compliance in
Ihrer eigenen Firma geht?
Com ... was?
DSGVO, GwG, MaBV ...
Darum geht es in dieser Ausgabe von DIE ACHT.
Ich beschäftige mich praktisch täglich mit der Einhaltung
von Regelungen und Vorgaben und helfe auch Unternehmen,
eine Regelungen und Vorgaben aufzustellen, damit
sich eine Firma mit allen Mitarbeitenden insgesamt regelkonform
verhält.
Es wäre schön, wenn Ihnen spontan mindestens diese drei
Gesetze mit Vorgaben für die Immobilienfirmen einfallen.
Diese erste kleine Liste klingt ein wenig nach erhobenem
Zeigefinder, oder?
Das sehr schöne neueingedeutschte Wort „Compliance“
würde in der direkten Sinnübersetzung wohl mit „Regeleinhaltung“
am besten zu erfassen sein.
Einrichtung und Prozesse
Die Einhaltung von Vorschriften und internen Regelungen
ist die eine Seite der Medaillie. Die Verantwortung für die
Einrichtung der nachvollziehbaren Regelungen im Unternehmen,
die es ermöglichen, dass Mitarbeitende diese
Regelungen einhalten, ist die B-Seite. Das OLG Nürnberg
hat sehr einprägsam formuliert, welche Verpflichtungen die
Geschäftsführung des Unternehmens treffen (unser Thema
Nr. 3 heute).
Was ist Compliance?
Compliance meint die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften
und internen Regelungen im Unternehmen.
Wenn Sie jetzt noch einmal darüber nachdenken, dass es
um die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Regulierungen
und (internen) Regeln geht, dann könnten Sie das
Brainstorming noch einmal beginnen, was wohl für Ihre
Firma zur Compliance gehört?
Dass Compliance viele weitere Themen umfasst und wie
Sie damit starten können, die vielen Regelungen im eigenen
Unternehmen einzuhalten, zeige ich Ihnen in diesem
Newsletter. Ich versuche, dass nicht die ganze Zeit der
Zeigefinger erhoben ist. Versprochen.
Ihr
Sven Johns
„Immobilienvermarktung
in bewegten Zeiten.“
TIPP
digiKonREAL 7.0 am 09. und 10. Mai 2023 | JETZT ANMELDEN!
2
die acht.
03/23
INHALT
IN DER AUSGABE 03-2023 VON DIE ACHT
KOMMEN VOR ODER SIND ERWÄHNT:
datenschutz.immobilien
Deutscher Immobilientag
des IVD
digiKon 7.0 am
09. und 10. Mai 2023
ICG
Immobilienverband IVD
Initiative Corporate
Governance Codex
ERWÄHNTE VERANSTALTUNGEN:
Jan Kricheldorf
Johannes Fenner
Justhome.com
Maklersprechstunde.com
MOSLER+
PARTNERRECHTSANWÄLTE
OLG Nürnberg
Podcast „3 Mal Nachgedacht“
Wordliner.com
29.03.2023
GwG-Schulung
31.03.2023
DSGVO Jahresschulung
18.04.2023
TOM – Webinar technische und organisatorische Maßnahmen
19.04.2023
Verbraucher-Webinar – Maklerbüros laden ein
09. und 10. Mai 2023
digiKon 7.0 – „Immobilienvermarktung in bewegten Zeiten“
15. und 16.05.2023
Deutscher Immobilientag des Immobilienverbandes IVD
1 COMPLIANCE
2 erstellen
3 persönliche
4 mit
5 in
6 TERMINE
7 sicher
8 der
Kleine Zusammenstellung zur
IN IMMOBILIENBÜROS SEITE 4
COMPLIANCE-VORGABEN
SEITE 7
WAS SAGT DIE RECHTSPRECHUNG
ZUM ERFORDERNIS DER COMPLIANCE?
Haftung SEITE 8
LIVE VON DER BAUSTELLE
Wir führen Ihre Kunden-Webinare
Ihnen durch SEITE 9
BEISPIEL DSGVO
der Compliance SEITE 10
PLANEN SEITE 12
Die Vorgaben
DES GWG
umsetzen SEITE 13
CORPORATE GOVERNANCE CODEX
deutschen Immobilienwirtschaft SEITE 14
die acht.
WHO IS WHO
3
die acht.
03/23
KLEINE ZUSAMMENSTELLUNG ZUR
COMPLIANCE IN IMMOBILIENBÜROS
Die Compliance folgt einer
einfachen Systematik:
Was ist wo geregelt und was muss eingehalten werden?
Die Quellen sind vor allem:
Gesetze
Verordnungen
Vorgaben und Regulierungen der Aufsicht
interne Vorgaben
Pflichten (vielfach aus der Rechtsprechung konkretisiert)
Die folgenden gesetzlichen Vorschriften erheben keinen
Anspruch auf Vollständigkeit, zeigen aber, an wie vielen
Stellen zu beachtende Verhaltensregeln vorhanden sind:
AO
BauGB
BelWertVO
BGB
DIN EN 15733
DSGVO (zusätzlich Vorgaben der Aufsicht)
ErbStG
GEG
GmbHG
GrErwStG
GwG (zusätzlich Vorgaben der Aufsicht)
HGB
ImmowertV
MaBV
TransparenzRegG
WEG
KLICK hier
§ 56 GwG
Beispiel GwG
In § 56 GwG sind 91 verschiedene
Tatbestände
aufgelistet, bei deren Verstoß
ein Bußgeld verhängt
werden kann. Daraus folgen
gleich viele Verpflichtungen,
die von den Verpflichteten nach
dem GwG (u.a. Immobilienmakler) einzuhalten sind.
Beispiel: Transparenzregister
Bei der Identifikation nach dem GwG müssen Unternehmen
das Handelsregister und das Transparenzregister
einsehen. Um das „Know-Your-Customer“-Prinzip für
Unternehmen leichter einhalten zu können, könnte jedes
Immobilien-Unternehmen eine Aufstellung erstellen und
die erforderlichen Vorgaben bereit halten.
Vor allem bei GmbH & Co KGs und einem abweichenden
wirtschaftlich Berechtigten ist dies eine wertvolle Unterstützung.
Beispiel WEG
Bei der Neuvergabe von WEG-Aufträgen könnte eine interne
Festlegung lauten:
„Wir legen ein gesondertes Kostenverzeichnis bei, um alle
anfallenden Kosten transparent aufzuführen.“
Beispiel Maklervertrag
Die rechtlichen Regelungen zum Maklerrecht folgen aus §
652 BGB und aus §§ 656 a ff. BGB. Allerdings hat das Ge-
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die acht.
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Bild: © Mykyta - stock.adobe.com
setz nur wenige Regeln zu den Pflichten aus dem Maklervertrag
festgeschrieben. Diese folgen aus den sog. Sekundärpflichten,
zu denen die Rechtsprechung viele Urteile
erlassen hat, die zu einer Verwirkung des Provisionsanspruch
oder zu einer Treuepflichtverletzung führen können.
Beispiel Offenlegung
In § 654 BGB ist die Pflicht zur Offenlegung der Maklertätigkeit
für beide Seiten angesprochen, aber nicht sehr
deutlich formuliert und auch nicht festgeschrieben, wann
diese Offenlegung zu erfolgen hat. Eine interne Regelung
im Unternehmen könnte daher lauten:
„Wir legen unsere Tätigkeit für beide Seiten bei Vertragsschluss
mit Verkäufern und Kaufinteressenten schriftlich
offen.“
Eine solche Festlegung sorgt für transparenz und gibt allen
Mitarbeitenden eine klare Vorstellung davon, wann und wie
diese Offenlegung erfolgt.
Beispiel Provisionspflicht in der Hausverwaltung
Hausverwaltungen können auch in den von ihnen verwalteten
Beständen als Makler auftreten, wenn sie nicht die
Sondereigentumsverwaltung inne haben. das hat die
Rechtsprechung festgelegt und unter dem Stichwort der
unechten Verflechtung zwischen Eigentümer und Makler
entschieden. Um eine klare Abgrenzung vornehmen zu
können, könnte eine interne Regelung im Unternehmen
lauten:
„Vermarktungsaufträge aus dem von uns verwalteten
Bestand nehmen wir nur mit einer reinen Verkäufer-
Provision in den Vertrieb und schließen mit unseren Auftraggebern
einen Makler-Alleinauftrag mit reiner Innenprovision
ab.“
Übrigens: In einer Unternehmensbroschüre lassen sie
diese an der Compliance orientierten Unternehmensgrundsätze
und Regelungen ausgezeichnet darstellen.
(Das ist das Thema der nächsten Ausgabe von DIE ACHT
im April 2023).
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die acht.
03/23
COMPLIANCE REGELUNGEN
IN IMMOBILIENBÜROS
Die Compliance folgt einer einfachen Systematik: Was ist
wo geregelt und was muss eingehalten werden? Die
Quellen sind vor allem: Gesetze, Verordnungen, Vorgaben
und Regulierungen der Aufsicht, interne Vorgaben, Pflichten
(vielfach aus der Rechtsprechung konkretisiert). Interne
Festlegungen im Unternehmen können sich an den gesetzlichen
Vorgaben und an den weitergehenden Verpflichtungen,
z.B. aus der Rechtsprechung, orientieren.
Beispiel Verträge
„Wie schließen nur schriftliche Verträge bzw. Verträge in
Textform mit unseren Kunden ab. Mündliche Vereinbarungen
bestätigen wir in den wenigen Ausnahmefällen ausdrücklich
schriftlich.“
Beispiel Kundendaten
„Wir verwenden nur eindeutige Kundendaten für die gezielte
Ansprache von Kunden und Interessenten und führen keine
Akquisemaßnahmen mit Adressen oder E-Mail-Daten unbekannter
Herkunft durch.“
Beispiel GwG
In § 56 GwG sind 91 verschiedene Tatbestände aufgelistet,
bei deren Verstoß ein Bußgeld verhängt werden kann
(KLICK hier § 56 GwG). Daraus folgen gleich viele Verpflichtungen,
die von den Verpflichteten nach dem GwG
(u.a. Immobilienmakler) einzuhalten sind.
„Wir identifizieren alle Kunden ausnahmslos anhand der
Vorgaben des GwG und lassen uns immer einen Original-
Personalausweis zur Identifikation vorlegen.“
Beispiel Transparenzregister
Bei der Identifikation nach dem GwG müssen Unternehmen
das Handelsregister und das Transparenzregister einsehen.
Um das „Know-Your-Customer“-Prinzip für Unternehmen
leichter einhalten zu können, könnte jedes Immobilien-
Unternehmen eine Aufstellung erstellen und die erforderlichen
Vorgaben bereit halten. Vor allem bei GmbH &
Co KGs und einem abweichenden wirtschaftlich Berechtigten
ist dies eine wertvolle Unterstützung.
„Wir stellen unseren Kunden eine Zusammenstellung unseres
eigenen Unternehmens „Know-Your-Customer“ bereit.“
Beispiel WEG
Bei der Neuvergabe von WEG-Aufträgen könnte eine interne
Festlegung lauten:
„Wir legen ein gesondertes Kostenverzeichnis bei, um alle
anfallenden Kosten transparent aufzuführen.“
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Beispiel Maklervertrag
Die rechtlichen Regelungen zum Maklerrecht folgen aus
§ 652 BGB und aus §§ 656 a ff. BGB. Allerdings hat das
Gesetz nur wenige Regeln zu den Pflichten aus dem Maklervertrag
festgeschrieben. Diese folgen aus den sog. Sekundärpflichten,
zu denen die Rechtsprechung viele Urteile erlassen
hat, die zu einer Verwirkung des Provisionsan-spruch
oder zu einer Treuepflichtverletzung führen können.
Beispiel Offenlegung
In § 654 BGB ist die Pflicht zur Offenlegung der Maklertätigkeit
für beide Seiten angesprochen, aber nicht sehr deutlich
formuliert und auch nicht festgeschrieben, wann diese
Offenlegung zu erfolgen hat. Eine interne Regelung im
Unternehmen könnte daher lauten:
„Wir legen unsere Tätigkeit für beide Seiten bei Vertragsschluss
mit Verkäufern und Kaufinteressenten schriftlich
offen.“
Eine solche Festlegung sorgt für transparenz und gibt allen
Mitarbeitenden eine klare Vorstellung davon, wann und wie
diese Offenlegung erfolgt.
Beispiel Provisionspflicht in der Hausverwaltung
Hausverwaltungen können auch in den von ihnen verwalteten
Beständen als Makler auftreten, wenn sie nicht die
Sondereigentumsverwaltung inne haben. das hat die Rechtsprechung
festgelegt und unter dem Stichwort der unechten
Verflechtung zwischen Eigentümer und Makler entschieden.
Um eine klare Abgrenzung vornehmen zu können,
könnte eine interne Regelung im Unternehmen lauten:
„Vermarktungsaufträge aus dem von uns verwalteten Bestand
nehmen wir nur mit einer reinen Verkäufer-Provision
in den Vertrieb und schließen mit unseren Auftraggebern
einen Makler-Alleinauftrag mit reiner Innenprovision ab.“
Gesetzliche Vorgaben zur Compliance in Immobilienbüros
Die folgenden gesetzlichen Vorschriften erheben keinen
Anspruch auf Vollständigkeit, zeigen aber, an wie vielen
Stellen zu beachtende Verhaltensregeln vorhanden sind:
AO
BauGB
BelWertVO
BGB
DIN EN 15733
DSGVO (zusätzlich Vorgaben der Aufsicht)
ErbStG
GEG
GewO
GmbHG
GrErwStG
HGB
ImmowertV
Landesbauordnungen
MaBV
TransparenzRegG
WEG
die acht.
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01/23
COMPLIANCE-VORGABEN
ERSTELLEN
Viele der Themen, die in Immobilienfirmen unter die
Compliance-Regelungen fallen, haben Sie schon
gehört oder setzen diese auch um. Teilweise arbeiten Sie
dabei mit konkreten Vorgaben, teilweise eher aus dem
Bauch heraus.
Ein Compliance-Management-System klingt Ihnen zu abgehoben?
Sie hätten es gern handfester?
Dann formulieren Sie es doch um:
Definierte Arbeitsabläufe
Prozesshandbuch
Definition der bußgeldbewehrten
Prozesse
Unternehmensregeln
...
Die Idee hinter der Compliance ist,
dass sich Geschäftsleitung und
alle Mitarbeitenden darüber im
Klaren sind, dass bestimmte Vorgaben
eingehalten werden müssen,
es dafür ein Bewusstsein gibt
und eine Anleitung im Unternehmen
besteht, wie diese Vorgaben
umgesetzt werden.
Die folgende Liste von 8 möglichen
Compliance-Vorgaben
kann Ihnen helfen, die eigenen
Vorgaben für Ihre Firma zu
definieren.
Nach der Definition der Vorgaben
sollte dann folgen, wie diese
umgesetzt wird und was das
genau im Unternehmen bedeutet.
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die acht.
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Bild: © Irene - stock.adobe.com
WAS SAGT DIE RECHTSPRECHUNG
ZUM ERFORDERNIS DER COMPLIANCE?
PERSÖNLICHE HAFTUNG
Die Sorgfalt eines
ordentlichen Geschäftsführers:
interne Organisationsstruktur der Gesellschaft schaffen,
mit der Rechtmäßigkeit und Effizienz des Handelns
der Gesellschaft gewährleistet ist
jederzeit Überblick über die wirtschaftliche und finanzielle
Lage der Gesellschaft haben
Überwachungssystem, mit dem Risiken für Unternehmensfortbestand
erfasst und kontrolliert werden
Einrichtung eines Compliance Management
Systems, also organisatorischen Vorkehrungen, die
die Begehung von Rechtsverstößen durch die Gesellschaft
oder deren Mitarbeitende verhindern
Geschäftsgang so überwachen oder über-
wachen zu lassen, dass unter normalen Umständen
mit einer ordnungsgemäßen Erledigung der
Geschäfte zu rechnen ist
eingreifen, wenn sich Anhaltspunkte für ein
Fehlverhalten zeigen.
Pflichtverletzung liegt vor, wenn durch unzureichende
Organisation, Anleitung bzw. Kontrolle Mitarbeitern
der Gesellschaft Straftaten oder sonstige
Fehlhandlungen ermöglicht oder auch nur erleichtert
werden
Verdachtsmomenten unverzüglich nachgehen und
geeignete organisatorische Vorkehrungen treffen, um
Pflichtverletzungen von Unternehmensangehörigen
hintanzuhalten
(nach: OLG Nürnberg, Urteil vom 30.03.2022, Az. 12 U
1520/19
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die acht.
03/23
HEUTE:
WIR FÜHREN IHRE KUNDEN-WEBINARE
MIT IHNEN DURCH
Am 28. Februar 2023 haben wir das erste der neuen Kunden
Webinare für Maklerbüros durchgeführt. Das Thema
lautete: „Wie viel Immobilie kann ich mir aktuell leisten“.
Verschiedene Maklerbüros hatten ihre Kunden dazu eingeladen,
so dass über 250 Anmeldungen zu diesem Kunden-Webinar
vorlagen.
In der Veranstaltung stellte sich sehr schnell heraus, dass
praktisch alle teilnehmenden Personen zum einen ernsthaftes
Interesse am Kauf einer Immobilie hatten und zum
anderen viele Fragen zur aktuellen Situation bei der Immobi-
lienfinanzierung loswerden wollten. Zusammen mit Johannes
Fenner von JustHome haben Jan Kricheldorf und Sven
Johns diese Kundenfragen aufgegriffen und viele Rechenbeispiele
für Immobilienfinanzierungen anhand eines Rechen-Tools
gezeigt. Die wichtige Erkenntnis aus dieser Kundenveranstaltung
lautet: Kunden haben viele Fragen zur Finanzierung
und müssen mit diesen Fragen abgeholt werden.
Die nächste Veranstaltung ist am 19.04.2023 geplant
und wird sich auch wieder um die Immobilienfinanzierung
und die Frage drehen: „Wie viel Immobilie kann ich mir
aktuell leisten?“ Alle Maklerbüros, die Interesse
an einer Teilnahme und Einladung Ihrer
Kunden haben, schreiben bitte eine E-Mail an
office@datenschutz.immobilien.
Und was hat das mit Compliance zu tun?
Wir halten die Vorgaben der DSGVO ein, lassen
die teilnehmenden Kunden eine Einwilligung zur
erweiterten Kontaktaufnahme abgeben, informieren
transparent über die Verarbeitung der personenbezogenen
Daten und nutzen ein System,
das alle Daten nur in der EU verarbeitet.
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die acht.
03/23
BEISPIEL DSGVO
IN DER COMPLIANCE
Um eines der Themen aufzugreifen,
mit dem sich viele Immobilienfirmen
bei der Erfüllung der Compliance schwer
tun, habe ich einige Punkte zur Umsetzung
der DSGVO in Ihrem Unternehmen
zusammengestellt.
Ausgangspunkt sind die knapp 70 Pflichten,
die sich aus der DSGVO ergeben und
für deren Einhaltung die Geschäftsleitung
verantwortlich ist.
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die acht.
03/23
Genau richtig für
IMMOBILIEN-WEBSEITEN
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Johns Datenschutz GmbH, An der Kolonnade 11, 10117 Berlin, www.datenschutz.immobilien,
office@datenschutz.immobilien, HRB 197324B, GF: Andrea Johns, DIE ACHT 03-2023
die acht.
03/23
(alle Termine sind direkt verlinkt)
UNSERE TERMINE - FÜR IHRE PLANUNG
29.03.2023 - PFLICHTSCHULUNG GWG - WEBINAR UM 13:00 UHR
31.03.2023 - JAHRESSCHULUNG DSGVO - FÜR DAS GANZE TEAM
18.04.2023 - TOM - TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE
MASSNAHMEN NACH DSGVO
9./10.O5.2023 - DIE digiKonREAL 7.0 - WAS UNS DIGITAL BEWEGT
12.O5.2023 - SPRECHSTUNDE VERTRAGSPAKET
15.O5.2023 - WEBSEITE AKTUELL - WEBINAR DER DSP
15./16.O6.2023 - DEUTSCHER IMMOBILIENTAG IVD -
WAHL NEUE:R PRÄSIDENT:IN
Die Termine der Datenschutz+Immobilien-Police 2023 sind fertig und das
Eventbook ist fertig. Klicken Sie hier, um das Eventbook 2023 einzusehen.
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die acht.
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DIE VORGABEN
DES GWG
SICHER UMSETZEN
Einmal im Quartal biete ich eine Schulung zur
Umsetzung der Vorgaben des GwG im eigenen Unternehmen
an.
Die nächsten Termine sind am 29.03.2023 und
am 27.06.2023.
Sie finden alle Informationen zu dem GwG-Webinar
unter diesem Link (KLICK hier).
Für das Webinar in 2023 habe ich die erforderlichen Prozesse
bei der Umsetzung der Vorgaben des Gesetzes in den
Vordergrund gerückt und erläutere die Vorgehensweise
anhand der Pflichten des Gesetzes.
Wenn Sie schon immer mal wissen wollten, was
die TOM sind, dann besuchen Sie doch die
Veranstaltung am 18.04.2023 (KLICK hier)
Interne Sicherungsmaßnahmen nach GwG umsetzen
Anlegen einer GwG-Akte
Identifikation von Kunden
Erkennen der besonderen Sorgfaltspflichten nach GwG
Verdachtsmeldung prüfen und abgeben
Wenn Ihre letzte GwG-Schulung schon etwas länger her (?)
ist, sollten Sie überlegen, sich zu einem der Termine zusammen
mit Ihrem ganzen Team anzumelden.
Weiterbildungsverpflichtung
IHRE TERMINE IN DEN KOMMENDEN
WOCHEN - JETZT ANMELDEN
Compliance-Thema bei der Fortbildung?
Die Weiterbildungsverpflichtung nach § 34 c GewO und nach § 15 b MaBV. Jede:r Makler:in und jede:r Wohnimmobilienverwalter:in
müssen 20 Stunden Weiterbildung in drei Jahren nachweisen können. Sollte die Gewerbeaufsicht im Jahr 2023 bei Ihnen die Einhaltung
dieser Pflicht abfragen, müssen Sie in 2022, 2021 und 2020 zusammen diese Stunden belegen können. Denken Sie bitte auch
daran, dass Webinare nur dann anerkannt werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle dazu durchgeführt wird (steht so im Gesetz -
keine Diskussion). Daneben gibt es auch noch die Verpflichtung, einmal im Jahr eine Schulung GwG und einmal im Jahr eine Schulung
DSGVO durchzuführen (können sehr gern Bestandteil Ihrer 20 Stunden sein.) Die Compliance-Schulungen sind jeweils Bestandteil
der gesetzlichen Vorgaben.
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CORPORATE GOVERNANCE CODEX
DER DEUTSCHEN IMMOBILIENWIRTSCHAFT
Die Initiative Corporate Governance Codex blickt auf
20 Jahre Tätigkeit und Impulse für die Immobilienwirtschaft
zurück. Ich empfehle es sehr, sich mit dem Corporate
Governance Codex zu beschäftigen, wenn es darum geht sich
mit Compliance-Themen in der eigenen Firma zu befassen.
Der Link zur Webseite mit dem Corporate Governance Codex
(KLICK hier).
Link zur Webseite des Institut Corporate Governance Codex
in der Immobilienwirtschaft e.V. (KLICK hier)
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die acht.
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9./10. Mai 2023
7.0
jeweils ab 09:30 Uhr | am eigenen Rechner
IMMOBILIEN-
VERMARKTUNG IN BEWEGTEN
ZEITEN
www.digikonreal.de
2023
Bis zu
10 Stunden
Weiterbildung
In Kooperation mit
IVD Berlin-Brandenburg
IVD Nord, IVD West
PARTNER RECHTSANWALTSKANZLEI:
Die nächste
Ausgabe von
„Die ACHT“
erscheint am
8. April 2023 um 8
zum Thema
„Aktuelle Webseitenthemen
- was muss,
was soll, was kann?“.
Anregungen, Fragen, Kritik bitte an Sven Johns unter office@datenschutz.immobilien . Wenn Sie einen Auszug aus
dem Newsletter gern für eigene Zwecke nutzen möchten, schreiben Sie uns bitte ebenfalls eine Mail. Wir erlauben
unter Quellennennung (fast) alles.
Copyright © 2023 Johns Datenschutz GmbH), All rights reserved.
Kontakt:
Johns Datenschutz GmbH, GFin: Andrea Johns,
An der Kolonnade 11, 10117 Berlin, Tel.: 030 – 20 63 07 94
HRB AG Berlin Charlottenburg 197324
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Angelika Lomitschka
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Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische
Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
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