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2023-03 | DIE ACHT | Der Newsletter für Immobilien & Datenschutz

Alles, was uns aus der Welt der Immobilien und des Datenschutzes für wichtig erscheint und noch mehr, fassen wir hier für Sie zusammen. In dieser Ausgabe geht es um "TO-DO IM IMMOBILIENBÜRO - AKTUELLE COMPLIANCE-THEMEN"

Alles, was uns aus der Welt der Immobilien und des Datenschutzes für wichtig erscheint und noch mehr, fassen wir hier für Sie zusammen. In dieser Ausgabe geht es um "TO-DO IM IMMOBILIENBÜRO - AKTUELLE COMPLIANCE-THEMEN"

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newsletter

von

Sven

Johns

03/23

MEIN TOP-THEMA HEUTE:

TO-DO IM IMMOBILIENBÜRO -

AKTUELLE COMPLIANCE-THEMEN

ww.die-acht.de


Hand aufs Herz! Welche Themen fallen ihnen spontan

ein, wenn es um die Einhaltung der Compliance in

Ihrer eigenen Firma geht?

Com ... was?

DSGVO, GwG, MaBV ...

Darum geht es in dieser Ausgabe von DIE ACHT.

Ich beschäftige mich praktisch täglich mit der Einhaltung

von Regelungen und Vorgaben und helfe auch Unternehmen,

eine Regelungen und Vorgaben aufzustellen, damit

sich eine Firma mit allen Mitarbeitenden insgesamt regelkonform

verhält.

Es wäre schön, wenn Ihnen spontan mindestens diese drei

Gesetze mit Vorgaben für die Immobilienfirmen einfallen.

Diese erste kleine Liste klingt ein wenig nach erhobenem

Zeigefinder, oder?

Das sehr schöne neueingedeutschte Wort „Compliance“

würde in der direkten Sinnübersetzung wohl mit „Regeleinhaltung“

am besten zu erfassen sein.

Einrichtung und Prozesse

Die Einhaltung von Vorschriften und internen Regelungen

ist die eine Seite der Medaillie. Die Verantwortung für die

Einrichtung der nachvollziehbaren Regelungen im Unternehmen,

die es ermöglichen, dass Mitarbeitende diese

Regelungen einhalten, ist die B-Seite. Das OLG Nürnberg

hat sehr einprägsam formuliert, welche Verpflichtungen die

Geschäftsführung des Unternehmens treffen (unser Thema

Nr. 3 heute).

Was ist Compliance?

Compliance meint die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften

und internen Regelungen im Unternehmen.

Wenn Sie jetzt noch einmal darüber nachdenken, dass es

um die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Regulierungen

und (internen) Regeln geht, dann könnten Sie das

Brainstorming noch einmal beginnen, was wohl für Ihre

Firma zur Compliance gehört?

Dass Compliance viele weitere Themen umfasst und wie

Sie damit starten können, die vielen Regelungen im eigenen

Unternehmen einzuhalten, zeige ich Ihnen in diesem

Newsletter. Ich versuche, dass nicht die ganze Zeit der

Zeigefinger erhoben ist. Versprochen.

Ihr

Sven Johns

„Immobilienvermarktung

in bewegten Zeiten.“

TIPP

digiKonREAL 7.0 am 09. und 10. Mai 2023 | JETZT ANMELDEN!

2

die acht.

03/23


INHALT

IN DER AUSGABE 03-2023 VON DIE ACHT

KOMMEN VOR ODER SIND ERWÄHNT:

datenschutz.immobilien

Deutscher Immobilientag

des IVD

digiKon 7.0 am

09. und 10. Mai 2023

ICG

Immobilienverband IVD

Initiative Corporate

Governance Codex

ERWÄHNTE VERANSTALTUNGEN:

Jan Kricheldorf

Johannes Fenner

Justhome.com

Maklersprechstunde.com

MOSLER+

PARTNERRECHTSANWÄLTE

OLG Nürnberg

Podcast „3 Mal Nachgedacht“

Wordliner.com

29.03.2023

GwG-Schulung

31.03.2023

DSGVO Jahresschulung

18.04.2023

TOM – Webinar technische und organisatorische Maßnahmen

19.04.2023

Verbraucher-Webinar – Maklerbüros laden ein

09. und 10. Mai 2023

digiKon 7.0 – „Immobilienvermarktung in bewegten Zeiten“

15. und 16.05.2023

Deutscher Immobilientag des Immobilienverbandes IVD

1 COMPLIANCE

2 erstellen

3 persönliche

4 mit

5 in

6 TERMINE

7 sicher

8 der

Kleine Zusammenstellung zur

IN IMMOBILIENBÜROS SEITE 4

COMPLIANCE-VORGABEN

SEITE 7

WAS SAGT DIE RECHTSPRECHUNG

ZUM ERFORDERNIS DER COMPLIANCE?

Haftung SEITE 8

LIVE VON DER BAUSTELLE

Wir führen Ihre Kunden-Webinare

Ihnen durch SEITE 9

BEISPIEL DSGVO

der Compliance SEITE 10

PLANEN SEITE 12

Die Vorgaben

DES GWG

umsetzen SEITE 13

CORPORATE GOVERNANCE CODEX

deutschen Immobilienwirtschaft SEITE 14

die acht.

WHO IS WHO

3

die acht.

03/23


KLEINE ZUSAMMENSTELLUNG ZUR

COMPLIANCE IN IMMOBILIENBÜROS

Die Compliance folgt einer

einfachen Systematik:

Was ist wo geregelt und was muss eingehalten werden?

Die Quellen sind vor allem:

Gesetze

Verordnungen

Vorgaben und Regulierungen der Aufsicht

interne Vorgaben

Pflichten (vielfach aus der Rechtsprechung konkretisiert)

Die folgenden gesetzlichen Vorschriften erheben keinen

Anspruch auf Vollständigkeit, zeigen aber, an wie vielen

Stellen zu beachtende Verhaltensregeln vorhanden sind:

AO

BauGB

BelWertVO

BGB

DIN EN 15733

DSGVO (zusätzlich Vorgaben der Aufsicht)

ErbStG

GEG

GmbHG

GrErwStG

GwG (zusätzlich Vorgaben der Aufsicht)

HGB

ImmowertV

MaBV

TransparenzRegG

WEG

KLICK hier

§ 56 GwG

Beispiel GwG

In § 56 GwG sind 91 verschiedene

Tatbestände

aufgelistet, bei deren Verstoß

ein Bußgeld verhängt

werden kann. Daraus folgen

gleich viele Verpflichtungen,

die von den Verpflichteten nach

dem GwG (u.a. Immobilienmakler) einzuhalten sind.

Beispiel: Transparenzregister

Bei der Identifikation nach dem GwG müssen Unternehmen

das Handelsregister und das Transparenzregister

einsehen. Um das „Know-Your-Customer“-Prinzip für

Unternehmen leichter einhalten zu können, könnte jedes

Immobilien-Unternehmen eine Aufstellung erstellen und

die erforderlichen Vorgaben bereit halten.

Vor allem bei GmbH & Co KGs und einem abweichenden

wirtschaftlich Berechtigten ist dies eine wertvolle Unterstützung.

Beispiel WEG

Bei der Neuvergabe von WEG-Aufträgen könnte eine interne

Festlegung lauten:

„Wir legen ein gesondertes Kostenverzeichnis bei, um alle

anfallenden Kosten transparent aufzuführen.“

Beispiel Maklervertrag

Die rechtlichen Regelungen zum Maklerrecht folgen aus §

652 BGB und aus §§ 656 a ff. BGB. Allerdings hat das Ge-

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die acht.

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Bild: © Mykyta - stock.adobe.com

setz nur wenige Regeln zu den Pflichten aus dem Maklervertrag

festgeschrieben. Diese folgen aus den sog. Sekundärpflichten,

zu denen die Rechtsprechung viele Urteile

erlassen hat, die zu einer Verwirkung des Provisionsanspruch

oder zu einer Treuepflichtverletzung führen können.

Beispiel Offenlegung

In § 654 BGB ist die Pflicht zur Offenlegung der Maklertätigkeit

für beide Seiten angesprochen, aber nicht sehr

deutlich formuliert und auch nicht festgeschrieben, wann

diese Offenlegung zu erfolgen hat. Eine interne Regelung

im Unternehmen könnte daher lauten:

„Wir legen unsere Tätigkeit für beide Seiten bei Vertragsschluss

mit Verkäufern und Kaufinteressenten schriftlich

offen.“

Eine solche Festlegung sorgt für transparenz und gibt allen

Mitarbeitenden eine klare Vorstellung davon, wann und wie

diese Offenlegung erfolgt.

Beispiel Provisionspflicht in der Hausverwaltung

Hausverwaltungen können auch in den von ihnen verwalteten

Beständen als Makler auftreten, wenn sie nicht die

Sondereigentumsverwaltung inne haben. das hat die

Rechtsprechung festgelegt und unter dem Stichwort der

unechten Verflechtung zwischen Eigentümer und Makler

entschieden. Um eine klare Abgrenzung vornehmen zu

können, könnte eine interne Regelung im Unternehmen

lauten:

„Vermarktungsaufträge aus dem von uns verwalteten

Bestand nehmen wir nur mit einer reinen Verkäufer-

Provision in den Vertrieb und schließen mit unseren Auftraggebern

einen Makler-Alleinauftrag mit reiner Innenprovision

ab.“

Übrigens: In einer Unternehmensbroschüre lassen sie

diese an der Compliance orientierten Unternehmensgrundsätze

und Regelungen ausgezeichnet darstellen.

(Das ist das Thema der nächsten Ausgabe von DIE ACHT

im April 2023).

5

die acht.

03/23


COMPLIANCE REGELUNGEN

IN IMMOBILIENBÜROS

Die Compliance folgt einer einfachen Systematik: Was ist

wo geregelt und was muss eingehalten werden? Die

Quellen sind vor allem: Gesetze, Verordnungen, Vorgaben

und Regulierungen der Aufsicht, interne Vorgaben, Pflichten

(vielfach aus der Rechtsprechung konkretisiert). Interne

Festlegungen im Unternehmen können sich an den gesetzlichen

Vorgaben und an den weitergehenden Verpflichtungen,

z.B. aus der Rechtsprechung, orientieren.

Beispiel Verträge

„Wie schließen nur schriftliche Verträge bzw. Verträge in

Textform mit unseren Kunden ab. Mündliche Vereinbarungen

bestätigen wir in den wenigen Ausnahmefällen ausdrücklich

schriftlich.“

Beispiel Kundendaten

„Wir verwenden nur eindeutige Kundendaten für die gezielte

Ansprache von Kunden und Interessenten und führen keine

Akquisemaßnahmen mit Adressen oder E-Mail-Daten unbekannter

Herkunft durch.“

Beispiel GwG

In § 56 GwG sind 91 verschiedene Tatbestände aufgelistet,

bei deren Verstoß ein Bußgeld verhängt werden kann

(KLICK hier § 56 GwG). Daraus folgen gleich viele Verpflichtungen,

die von den Verpflichteten nach dem GwG

(u.a. Immobilienmakler) einzuhalten sind.

„Wir identifizieren alle Kunden ausnahmslos anhand der

Vorgaben des GwG und lassen uns immer einen Original-

Personalausweis zur Identifikation vorlegen.“

Beispiel Transparenzregister

Bei der Identifikation nach dem GwG müssen Unternehmen

das Handelsregister und das Transparenzregister einsehen.

Um das „Know-Your-Customer“-Prinzip für Unternehmen

leichter einhalten zu können, könnte jedes Immobilien-

Unternehmen eine Aufstellung erstellen und die erforderlichen

Vorgaben bereit halten. Vor allem bei GmbH &

Co KGs und einem abweichenden wirtschaftlich Berechtigten

ist dies eine wertvolle Unterstützung.

„Wir stellen unseren Kunden eine Zusammenstellung unseres

eigenen Unternehmens „Know-Your-Customer“ bereit.“

Beispiel WEG

Bei der Neuvergabe von WEG-Aufträgen könnte eine interne

Festlegung lauten:

„Wir legen ein gesondertes Kostenverzeichnis bei, um alle

anfallenden Kosten transparent aufzuführen.“

6

Beispiel Maklervertrag

Die rechtlichen Regelungen zum Maklerrecht folgen aus

§ 652 BGB und aus §§ 656 a ff. BGB. Allerdings hat das

Gesetz nur wenige Regeln zu den Pflichten aus dem Maklervertrag

festgeschrieben. Diese folgen aus den sog. Sekundärpflichten,

zu denen die Rechtsprechung viele Urteile erlassen

hat, die zu einer Verwirkung des Provisionsan-spruch

oder zu einer Treuepflichtverletzung führen können.

Beispiel Offenlegung

In § 654 BGB ist die Pflicht zur Offenlegung der Maklertätigkeit

für beide Seiten angesprochen, aber nicht sehr deutlich

formuliert und auch nicht festgeschrieben, wann diese

Offenlegung zu erfolgen hat. Eine interne Regelung im

Unternehmen könnte daher lauten:

„Wir legen unsere Tätigkeit für beide Seiten bei Vertragsschluss

mit Verkäufern und Kaufinteressenten schriftlich

offen.“

Eine solche Festlegung sorgt für transparenz und gibt allen

Mitarbeitenden eine klare Vorstellung davon, wann und wie

diese Offenlegung erfolgt.

Beispiel Provisionspflicht in der Hausverwaltung

Hausverwaltungen können auch in den von ihnen verwalteten

Beständen als Makler auftreten, wenn sie nicht die

Sondereigentumsverwaltung inne haben. das hat die Rechtsprechung

festgelegt und unter dem Stichwort der unechten

Verflechtung zwischen Eigentümer und Makler entschieden.

Um eine klare Abgrenzung vornehmen zu können,

könnte eine interne Regelung im Unternehmen lauten:

„Vermarktungsaufträge aus dem von uns verwalteten Bestand

nehmen wir nur mit einer reinen Verkäufer-Provision

in den Vertrieb und schließen mit unseren Auftraggebern

einen Makler-Alleinauftrag mit reiner Innenprovision ab.“

Gesetzliche Vorgaben zur Compliance in Immobilienbüros

Die folgenden gesetzlichen Vorschriften erheben keinen

Anspruch auf Vollständigkeit, zeigen aber, an wie vielen

Stellen zu beachtende Verhaltensregeln vorhanden sind:

AO

BauGB

BelWertVO

BGB

DIN EN 15733

DSGVO (zusätzlich Vorgaben der Aufsicht)

ErbStG

GEG

GewO

GmbHG

GrErwStG

HGB

ImmowertV

Landesbauordnungen

MaBV

TransparenzRegG

WEG

die acht.

03/23

01/23


COMPLIANCE-VORGABEN

ERSTELLEN

Viele der Themen, die in Immobilienfirmen unter die

Compliance-Regelungen fallen, haben Sie schon

gehört oder setzen diese auch um. Teilweise arbeiten Sie

dabei mit konkreten Vorgaben, teilweise eher aus dem

Bauch heraus.

Ein Compliance-Management-System klingt Ihnen zu abgehoben?

Sie hätten es gern handfester?

Dann formulieren Sie es doch um:

Definierte Arbeitsabläufe

Prozesshandbuch

Definition der bußgeldbewehrten

Prozesse

Unternehmensregeln

...

Die Idee hinter der Compliance ist,

dass sich Geschäftsleitung und

alle Mitarbeitenden darüber im

Klaren sind, dass bestimmte Vorgaben

eingehalten werden müssen,

es dafür ein Bewusstsein gibt

und eine Anleitung im Unternehmen

besteht, wie diese Vorgaben

umgesetzt werden.

Die folgende Liste von 8 möglichen

Compliance-Vorgaben

kann Ihnen helfen, die eigenen

Vorgaben für Ihre Firma zu

definieren.

Nach der Definition der Vorgaben

sollte dann folgen, wie diese

umgesetzt wird und was das

genau im Unternehmen bedeutet.

7

die acht.

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Bild: © Irene - stock.adobe.com

WAS SAGT DIE RECHTSPRECHUNG

ZUM ERFORDERNIS DER COMPLIANCE?

PERSÖNLICHE HAFTUNG

Die Sorgfalt eines

ordentlichen Geschäftsführers:

interne Organisationsstruktur der Gesellschaft schaffen,

mit der Rechtmäßigkeit und Effizienz des Handelns

der Gesellschaft gewährleistet ist

jederzeit Überblick über die wirtschaftliche und finanzielle

Lage der Gesellschaft haben

Überwachungssystem, mit dem Risiken für Unternehmensfortbestand

erfasst und kontrolliert werden

Einrichtung eines Compliance Management

Systems, also organisatorischen Vorkehrungen, die

die Begehung von Rechtsverstößen durch die Gesellschaft

oder deren Mitarbeitende verhindern

Geschäftsgang so überwachen oder über-

wachen zu lassen, dass unter normalen Umständen

mit einer ordnungsgemäßen Erledigung der

Geschäfte zu rechnen ist

eingreifen, wenn sich Anhaltspunkte für ein

Fehlverhalten zeigen.

Pflichtverletzung liegt vor, wenn durch unzureichende

Organisation, Anleitung bzw. Kontrolle Mitarbeitern

der Gesellschaft Straftaten oder sonstige

Fehlhandlungen ermöglicht oder auch nur erleichtert

werden

Verdachtsmomenten unverzüglich nachgehen und

geeignete organisatorische Vorkehrungen treffen, um

Pflichtverletzungen von Unternehmensangehörigen

hintanzuhalten

(nach: OLG Nürnberg, Urteil vom 30.03.2022, Az. 12 U

1520/19

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die acht.

03/23


HEUTE:

WIR FÜHREN IHRE KUNDEN-WEBINARE

MIT IHNEN DURCH

Am 28. Februar 2023 haben wir das erste der neuen Kunden

Webinare für Maklerbüros durchgeführt. Das Thema

lautete: „Wie viel Immobilie kann ich mir aktuell leisten“.

Verschiedene Maklerbüros hatten ihre Kunden dazu eingeladen,

so dass über 250 Anmeldungen zu diesem Kunden-Webinar

vorlagen.

In der Veranstaltung stellte sich sehr schnell heraus, dass

praktisch alle teilnehmenden Personen zum einen ernsthaftes

Interesse am Kauf einer Immobilie hatten und zum

anderen viele Fragen zur aktuellen Situation bei der Immobi-

lienfinanzierung loswerden wollten. Zusammen mit Johannes

Fenner von JustHome haben Jan Kricheldorf und Sven

Johns diese Kundenfragen aufgegriffen und viele Rechenbeispiele

für Immobilienfinanzierungen anhand eines Rechen-Tools

gezeigt. Die wichtige Erkenntnis aus dieser Kundenveranstaltung

lautet: Kunden haben viele Fragen zur Finanzierung

und müssen mit diesen Fragen abgeholt werden.

Die nächste Veranstaltung ist am 19.04.2023 geplant

und wird sich auch wieder um die Immobilienfinanzierung

und die Frage drehen: „Wie viel Immobilie kann ich mir

aktuell leisten?“ Alle Maklerbüros, die Interesse

an einer Teilnahme und Einladung Ihrer

Kunden haben, schreiben bitte eine E-Mail an

office@datenschutz.immobilien.

Und was hat das mit Compliance zu tun?

Wir halten die Vorgaben der DSGVO ein, lassen

die teilnehmenden Kunden eine Einwilligung zur

erweiterten Kontaktaufnahme abgeben, informieren

transparent über die Verarbeitung der personenbezogenen

Daten und nutzen ein System,

das alle Daten nur in der EU verarbeitet.

9

die acht.

03/23


BEISPIEL DSGVO

IN DER COMPLIANCE

Um eines der Themen aufzugreifen,

mit dem sich viele Immobilienfirmen

bei der Erfüllung der Compliance schwer

tun, habe ich einige Punkte zur Umsetzung

der DSGVO in Ihrem Unternehmen

zusammengestellt.

Ausgangspunkt sind die knapp 70 Pflichten,

die sich aus der DSGVO ergeben und

für deren Einhaltung die Geschäftsleitung

verantwortlich ist.

10

die acht.

03/23


Genau richtig für

IMMOBILIEN-WEBSEITEN

DER

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Johns Datenschutz GmbH, An der Kolonnade 11, 10117 Berlin, www.datenschutz.immobilien,

office@datenschutz.immobilien, HRB 197324B, GF: Andrea Johns, DIE ACHT 03-2023

die acht.

03/23


(alle Termine sind direkt verlinkt)

UNSERE TERMINE - FÜR IHRE PLANUNG

29.03.2023 - PFLICHTSCHULUNG GWG - WEBINAR UM 13:00 UHR

31.03.2023 - JAHRESSCHULUNG DSGVO - FÜR DAS GANZE TEAM

18.04.2023 - TOM - TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE

MASSNAHMEN NACH DSGVO

9./10.O5.2023 - DIE digiKonREAL 7.0 - WAS UNS DIGITAL BEWEGT

12.O5.2023 - SPRECHSTUNDE VERTRAGSPAKET

15.O5.2023 - WEBSEITE AKTUELL - WEBINAR DER DSP

15./16.O6.2023 - DEUTSCHER IMMOBILIENTAG IVD -

WAHL NEUE:R PRÄSIDENT:IN

Die Termine der Datenschutz+Immobilien-Police 2023 sind fertig und das

Eventbook ist fertig. Klicken Sie hier, um das Eventbook 2023 einzusehen.

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die acht.

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DIE VORGABEN

DES GWG

SICHER UMSETZEN

Einmal im Quartal biete ich eine Schulung zur

Umsetzung der Vorgaben des GwG im eigenen Unternehmen

an.

Die nächsten Termine sind am 29.03.2023 und

am 27.06.2023.

Sie finden alle Informationen zu dem GwG-Webinar

unter diesem Link (KLICK hier).

Für das Webinar in 2023 habe ich die erforderlichen Prozesse

bei der Umsetzung der Vorgaben des Gesetzes in den

Vordergrund gerückt und erläutere die Vorgehensweise

anhand der Pflichten des Gesetzes.

Wenn Sie schon immer mal wissen wollten, was

die TOM sind, dann besuchen Sie doch die

Veranstaltung am 18.04.2023 (KLICK hier)

Interne Sicherungsmaßnahmen nach GwG umsetzen

Anlegen einer GwG-Akte

Identifikation von Kunden

Erkennen der besonderen Sorgfaltspflichten nach GwG

Verdachtsmeldung prüfen und abgeben

Wenn Ihre letzte GwG-Schulung schon etwas länger her (?)

ist, sollten Sie überlegen, sich zu einem der Termine zusammen

mit Ihrem ganzen Team anzumelden.

Weiterbildungsverpflichtung

IHRE TERMINE IN DEN KOMMENDEN

WOCHEN - JETZT ANMELDEN

Compliance-Thema bei der Fortbildung?

Die Weiterbildungsverpflichtung nach § 34 c GewO und nach § 15 b MaBV. Jede:r Makler:in und jede:r Wohnimmobilienverwalter:in

müssen 20 Stunden Weiterbildung in drei Jahren nachweisen können. Sollte die Gewerbeaufsicht im Jahr 2023 bei Ihnen die Einhaltung

dieser Pflicht abfragen, müssen Sie in 2022, 2021 und 2020 zusammen diese Stunden belegen können. Denken Sie bitte auch

daran, dass Webinare nur dann anerkannt werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle dazu durchgeführt wird (steht so im Gesetz -

keine Diskussion). Daneben gibt es auch noch die Verpflichtung, einmal im Jahr eine Schulung GwG und einmal im Jahr eine Schulung

DSGVO durchzuführen (können sehr gern Bestandteil Ihrer 20 Stunden sein.) Die Compliance-Schulungen sind jeweils Bestandteil

der gesetzlichen Vorgaben.

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CORPORATE GOVERNANCE CODEX

DER DEUTSCHEN IMMOBILIENWIRTSCHAFT

Die Initiative Corporate Governance Codex blickt auf

20 Jahre Tätigkeit und Impulse für die Immobilienwirtschaft

zurück. Ich empfehle es sehr, sich mit dem Corporate

Governance Codex zu beschäftigen, wenn es darum geht sich

mit Compliance-Themen in der eigenen Firma zu befassen.

Der Link zur Webseite mit dem Corporate Governance Codex

(KLICK hier).

Link zur Webseite des Institut Corporate Governance Codex

in der Immobilienwirtschaft e.V. (KLICK hier)

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die acht.

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9./10. Mai 2023

7.0

jeweils ab 09:30 Uhr | am eigenen Rechner

IMMOBILIEN-

VERMARKTUNG IN BEWEGTEN

ZEITEN

www.digikonreal.de

2023

Bis zu

10 Stunden

Weiterbildung

In Kooperation mit

IVD Berlin-Brandenburg

IVD Nord, IVD West


PARTNER RECHTSANWALTSKANZLEI:

Die nächste

Ausgabe von

„Die ACHT“

erscheint am

8. April 2023 um 8

zum Thema

„Aktuelle Webseitenthemen

- was muss,

was soll, was kann?“.

Anregungen, Fragen, Kritik bitte an Sven Johns unter office@datenschutz.immobilien . Wenn Sie einen Auszug aus

dem Newsletter gern für eigene Zwecke nutzen möchten, schreiben Sie uns bitte ebenfalls eine Mail. Wir erlauben

unter Quellennennung (fast) alles.

Copyright © 2023 Johns Datenschutz GmbH), All rights reserved.

Kontakt:

Johns Datenschutz GmbH, GFin: Andrea Johns,

An der Kolonnade 11, 10117 Berlin, Tel.: 030 – 20 63 07 94

HRB AG Berlin Charlottenburg 197324

office@datenschutz.immobilien - www.datenschutz.immobilien

Grafik

Angelika Lomitschka

Verbraucherinformation:

Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische

Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit:

https://ec.europa.eu/consumers/odr

15

die acht.

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