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neue perspektiven? kreative kammerpunkte?

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Aktuelles aus der Berufspolitik<br />

Vorbemerkung des Redaktionsbeirates<br />

Kaum eine anderer Antrag, über den die<br />

gemeinsame Selbstverwaltung der Ärzte,<br />

Psychotherapeuten und Krankenkassen in<br />

den letzten Jahren zu entscheiden hatte,<br />

wurde mit so viel Aufmerksamkeit verfolgt<br />

und mit soviel fachlichem wie emotionalem<br />

Engagement in der Psychotherapeutenschaft<br />

diskutiert, wie der der Kassenärztlichen<br />

Bundesvereinigung (KBV) und<br />

der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns,<br />

die Gesprächspsychotherapie als weiteres<br />

Richtlinienverfahren zuzulassen. Mit dem<br />

ablehnenden Beschluss des Gemeinsamen<br />

Bundesausschusses vom 21.11.2006 hat<br />

dieses über mehr als vier Jahre geführte<br />

Verfahren ein vorläufiges Ende gefunden.<br />

Vorläufig deswegen, weil gegenwärtig noch<br />

unklar ist, ob und wenn ja mit welcher Begründung<br />

das Bundesgesundheitsministerium<br />

diesen Beschluss beanstanden wird<br />

und/oder ob Gerichte anders lautende<br />

Entscheidungen fällen werden. Die Landespsychotherapeutenkammern,<br />

die Bundespsychotherapeutenkammer<br />

und zahlreiche<br />

Gremien und Verbände haben in den<br />

vergangenen Jahren so oft öffentlich befürwortend<br />

Stellung genommen, dass wohl<br />

die meisten Kolleginnen und Kollegen mit<br />

diesem Thema mehr oder weniger vertraut<br />

sind. Gleichwohl hält es der Redaktionsbeirat<br />

für wichtig, die Einzelheiten des Verfahrens<br />

der vergangenen Monate in einem Beitrag<br />

darzustellen, und dies mit Absicht aus Sicht<br />

der unmittelbar betroffenen Vertreter der<br />

Gesprächspsychotherapie.<br />

Mit dem Beschluss über den GPT-Antrag<br />

hat der G-BA erstmals eine Nutzenbewertung<br />

eines Psychotherapieverfahrens<br />

auf der Grundlage der seit 2005 gültigen<br />

Verfahrensordnung vorgenommen. Schon<br />

das ist Grund genug, sich mit dem Verfahren<br />

der Nutzenbewertung in allen Einzelheiten<br />

zu beschäftigen, da es in Zukunft<br />

auf jede <strong>neue</strong> Behandlungsmethode, somit<br />

auch der Psychotherapie und über kurz<br />

oder lang auch auf die bereits etablierten<br />

Richtlinienverfahren angewendet werden<br />

wird. Der Redaktionsbeirat verspricht sich<br />

mit der Veröffentlichung des Beitrags von<br />

Frau Cramer-Düncher und Herrn Hentze<br />

Psychotherapeutenjournal 1/2007<br />

einen Anstoß der aus seiner Sicht notwendigen<br />

Diskussion darüber, nach welchen<br />

Kriterien zukünftig eine dem Gegenstand<br />

der Psychotherapie angemessene Nutzenbewertung<br />

zu erfolgen hat und wer diese<br />

Kriterien definiert und beschließt.<br />

Da der Beschluss des G-BA zu der gutachterlichen<br />

Stellungnahme des Wissenschaftlichen<br />

Beirats Psychotherapie zu GPT<br />

aus dem Jahre 2002 im Widerspruch steht,<br />

zeichnet sich ein erster Konflikt zwischen<br />

Berufsrecht und Sozialrecht ab: Was zählt?<br />

Die berufsrechtlich relevante wissenschaftliche<br />

Bewertung durch ein 12-köpfiges Wissenschaftler-Gremium<br />

ärztlicher und psychologischer<br />

Psychotherapeuten, dessen<br />

Legitimation sich aus dem Psychotherapeutengesetz<br />

ableitet oder die sozialrechtlich<br />

relevante Bewertung durch ein paritätisch<br />

aus Kassenvertretern und KBV-Psychotherapeuten<br />

besetztes Gremium, das<br />

hierzu durch das SGB V legitimiert ist? Der<br />

zweite bereits absehbare Konflikt betrifft<br />

den Anspruch des G-BA, selber und auch<br />

hier wieder in klarer Abgrenzung zum<br />

Berufsrecht zu definieren, was er unter einem<br />

psychotherapeutischen Verfahren<br />

bzw. einer Methode versteht. Beide Konflikte<br />

werden weit reichende Konsequenzen<br />

für die Entwicklung der Psychotherapie<br />

und möglicherweise für die gesamte<br />

psychotherapeutische Versorgung haben.<br />

Es geht bei dem Beschluss des G-BA also<br />

um weit mehr als um die Ablehnung der<br />

Gesprächspsychotherapie.<br />

Diese grundsätzliche Kontroverse, die von<br />

den beiden Autoren am Beispiel der GPT<br />

bereits umrissen wird, soll, so der Wunsch<br />

des Redaktionsbeirats, in den kommenden<br />

Ausgaben des Psychotherapeutenjournals<br />

aus unterschiedlichen Blickwinkeln<br />

diskutiert werden.<br />

Der Redaktionsbeirat wird kompetente Kolleginnen<br />

und Kollegen um ihre Stellungnahmen<br />

zu dieser verfahrensübergreifenden<br />

Problematik bitten und hofft auf eine rege<br />

Beteiligung der Leserinnen und Leser an<br />

dieser Debatte. Sie geht uns alle an!<br />

Haben Sie<br />

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70331176<br />

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