Golfreise | Madeira 2024
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2. bis 9. September <strong>2024</strong><br />
<strong>Madeira</strong><br />
Golfen auf der Insel des ewigen Frühlings<br />
Spektakuläre<br />
Abschläge.<br />
Mit reiseart.<br />
Reisen. Echt. Anders.<br />
1
KAPITEL<br />
“Golf ist ein Kompromiss zwischen dem, was dein Inneres dir sagt, dem,<br />
was deine Erfahrung dir rät und dem, was deine Nerven dir erlauben.”<br />
―<br />
Bruce Crampton<br />
Liebe Golffreunde,<br />
<strong>Madeira</strong> wird zu Recht als schwimmender Garten bezeichnet. Seine Vielfalt an wunderschönen<br />
Blumen und Bäumen ist spektakulär. Golfen wird hier nicht nur durch das eigene Spiel,<br />
sondern ganz wesentlich durch die atemberaubende Landschaft zu einem echten Erlebnis.<br />
Zwei beeindruckend schöne Golfplätze erwarten Sie:<br />
Santo da Serra (ein 27-Loch Platz) und Palheiro (ein im Privatbesitz befindlicher 18-Loch Platz).<br />
Der Palheiro Golfplatz, hoch über dem Meeresspiegel gelegen, brilliert durch eine wunderbare<br />
Aussicht auf Funchal, <strong>Madeira</strong>s Hauptstadt, zum einen und auf die gebirgige Skyline der<br />
Insel zum anderen. Bemerkenswerte Höhen in Kombination mit tiefen Tälern sorgen mit den<br />
entsprechenden Steigungen für ein herausforderndes und abwechslungsreiches Spiel. Der<br />
Golfpaltz Santo da Serra ist wahrlich spektakulär. Er zählt zu den besten Golfplätzen der Welt.<br />
Von Robert Trent Jones Senior wurde dieser Platz entworfen. Er befindet sich in einer der<br />
schönsten Naturlandschaften mit atemberaubenden Panoramen.<br />
Kommen Sie mit auf diese besondere Reise. Neben wunderbaren Golftagen in faszinierender<br />
Natur bei mildem Klima bietet <strong>Madeira</strong> eine kosmopolitische Atmosphäre mit kulinarischen<br />
Highlights.<br />
Die Perle des Atlantiks erwartet Sie!<br />
Wir freuen uns auf Ihre Buchung.<br />
Ihr Team von reiseart <strong>Golfreise</strong>n<br />
2
UNSER REISEPROGRAMM<br />
Unser<br />
Reiseprogramm:<br />
Tag 1<br />
Montag<br />
02.09.<strong>2024</strong><br />
individuelle Anreise<br />
anschließend<br />
gemeinsamer Transfer zum Hotel Sentido<br />
Galosol, Transferszeit ca. 10 Minuten (bei<br />
Buchung der empfohlenen Flugverbindung<br />
mit Condor).<br />
19:30 Uhr<br />
Gemeinsames Abendessen<br />
anschließend<br />
Ausklang in der Bar unseres Hotels<br />
Tag 2<br />
Dienstag<br />
03.09.<strong>2024</strong><br />
09:30 Uhr<br />
11:00 Uhr<br />
Shuttle zum Golfplatz Santo da Serra<br />
1. Abschlag<br />
19:30 Uhr<br />
Gemeinsames Abendessen<br />
Tag 3<br />
Mittwoch<br />
04.09.<strong>2024</strong><br />
09:30 Uhr<br />
11:00 Uhr<br />
Shuttle zum Golfplatz Palheiro<br />
1. Abschlag<br />
19:30 Uhr<br />
Gemeinsames Abendessen<br />
Tag 4<br />
Donnerstag<br />
05.09.<strong>2024</strong><br />
09:00 Uhr<br />
19:30 Uhr<br />
Ganztägiger Inselausflug<br />
Gemeinsames Abendessen<br />
Tag 5<br />
Freitag<br />
06.09.<strong>2024</strong><br />
09:30 Uhr<br />
11:00 Uhr<br />
Shuttle zum Golfplatz Santo da Serra<br />
1. Abschlag<br />
19:30 Uhr<br />
Gemeinsames Abendessen<br />
Tag 6<br />
Samstag<br />
07.09.<strong>2024</strong><br />
09:30 Uhr<br />
11:00 Uhr<br />
Shuttle zum Golfplatz Palheiro<br />
1. Abschlag<br />
19:30 Uhr<br />
Gemeinsames Abendessen<br />
Tag 7<br />
Sonntag<br />
08.09.<strong>2024</strong><br />
tagsüber<br />
19:30 Uhr<br />
Der Tag steht zur freien Verfügung<br />
Gemeinsames Abendessen<br />
Tag 8<br />
Montag<br />
09.09.<strong>2024</strong><br />
individuelle Abreise<br />
Transfer zum Flughafen<br />
(bei Buchung der empfohlenen<br />
Flugverbindung mit Condor / die Abholzeit<br />
erfahren Sie vor Ort) und Rückflug nach<br />
Deutschland<br />
Änderungen vorbehalten.<br />
3
DAS HOTEL<br />
Sentido<br />
Hotel Galosol****<br />
HOTEL:<br />
Das Hotel Sentido Galosol gehört<br />
zu den erstklassigen Häusern auf<br />
<strong>Madeira</strong>. Der Strand Reis Magos,<br />
der Blandys Garden (Quinta<br />
Palheiro/Palheiro Gardens) sowie<br />
die Strandpromenade Santa<br />
Cruz liegen nicht weit vom Hotel<br />
entfernt.<br />
KULINARIK:<br />
Für einen guten Start in den<br />
Tag sorgt das Frühstücksbuffet.<br />
Das Restaurant bietet regionale,<br />
portugiesische und internationale<br />
Speisen an. Zahlreiche Gaststätten<br />
können zu Fuß erreicht werden.<br />
SPA & SPORT:<br />
Im Ashoka Spa erwarten Sie<br />
ayurvedische Anwendungen und<br />
unterschiedliche Sauna-Gänge –<br />
alles stets mit einzigartigem Blick<br />
über den Atlantik! Nutzen Sie die<br />
Möglichkeiten an Aktivitäten,<br />
wie Yoga, Jogging, Kajakverleih,<br />
Fitness und vieles mehr.<br />
4
DAS HOTEL<br />
Nachhaltig,<br />
phänomenale Lage<br />
und mit besonderem<br />
Service für die Gäste<br />
Das Galosol Hotel, das erste Aktivhotel auf der Insel <strong>Madeira</strong>,<br />
befindet sich in Caniço-de-Baixo an der Südküste<br />
der Insel und nur 15 Fahrminuten vom Flughafen und der<br />
Hauptstadt Funchal entfernt.<br />
Die modernen und frisch renovierten Zimmer wurden nach einer<br />
„Living Wellbeing“- Philosophie gebaut und eingerichtet. Zu den<br />
Zimmern zählt ein Badezimmer mit Walk-in Dusche, eine Minibar, ein<br />
Safe, ein Flachbild-TV und kostenfreies WLAN.<br />
5
DIE GOLFPLÄTZE<br />
Die<br />
Golfplätze:<br />
Die Golfclubs Santo da Serra und Palheiro Golf liegen jeweils nur 20 Minuten Fahrtzeit entfernt.<br />
SANTO DA SERRA<br />
Aufgrund seiner wunderschönen Panoramalage mit Blick auf die Berge und die Bucht von Machico zählt<br />
die 27-Loch Anlage von Santo da Serra zu den schönsten Golfplätzen <strong>Madeira</strong>s. Der bereits 1937 eröffnete<br />
Neun-Loch-Platz wurde 1991 vom berühmten Golfarchitekten Robert Trent Jones Senior neu gestaltet. Mit 27<br />
Löchern und 700 Metern über dem Meeresspiegel schuf er einen völlig neuen und spektakulären Golfplatz<br />
inmitten der schroffen Naturlandschaft.<br />
―<br />
PALHEIRO GOLF<br />
Nicht minder attraktiv präsentiert sich Palheiro Golf. Inmitten des prächtigen Palheiro Estate schlängelt sich der<br />
18-Loch, Par 72 Championship-Course durch eine unberührte Umgebung voller Pinien und dichten Wäldern.<br />
Mit 500 Metern über der Bucht von Funchal bietet der von dem bekannten Golfarchitekten Cabell B. Robinson<br />
entworfene Kurs eine traumhafte Aussicht auf den Atlantik und die gebirgige Skyline von <strong>Madeira</strong>. Unser Tipp:<br />
Lassen Sie den Tag auf dem Golfplatz mit einem Sundowner auf der Clubhaus Terrasse ausklingen.<br />
6
Den besten<br />
Ausblick.<br />
Mit reiseart.<br />
7
LEISTUNGEN<br />
Eingeschlossene Leistungen:<br />
• Direkttransfer Flughafen Funchal - Hotel - Flughafen Funchal<br />
(bei Buchung der empfohlenen Flugverbindung mit Condor)<br />
• 7 x Übernachtung im Sentido Hotel Galosol inkl. Frühstück<br />
• 3 x Abendessen im Hotelrestaurant Ondamar<br />
• Tagesausflug nach Funchal<br />
• 4 x Greenfee inkl. Transfer zu den Golfplätzen<br />
(Golfplätze Santo de Serra und Palheiro Golf)<br />
• Reisepreissicherungsschein<br />
• Reisebegleitung durch Ihr Team von reiseart <strong>Golfreise</strong>n<br />
Nicht eingeschlossene Leistungen:<br />
• An- und Abreise<br />
• Persönliche Ausgaben wie Telefon, Getränke und Trinkgelder<br />
• Elektrocarts sind vorgemerkt und unbedingt zu empfehlen (nach Verfügbarkeit)<br />
Versicherung:<br />
Verfügen Sie noch nicht über einen passenden Reiseversicherungsschutz? Wir empfehlen den<br />
Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Reisekrankenversicherung. Gerne<br />
erstellen wir Ihnen ein Angebot unserer Partnerversicherung, der HanseMerkur Reiseversicherung.<br />
8
LEISTUNGEN<br />
Reisepreise:<br />
Doppelzimmer Meerblick<br />
ca. 26-30 m², Klimaanlage, Heizung, Minibar (kostenpflichtig), WLAN, Flachbild-TV,<br />
Dusche, WC, Föhn, Balkon oder Terrasse mit Sitzgelegenheit<br />
Doppelzimmer Meerblick zur Alleinnutzung<br />
ca. 26-30 m², Klimaanlage, Heizung, Minibar (kostenpflichtig), WLAN, Flachbild-TV,<br />
Dusche, WC, Föhn, Balkon oder Terrasse mit Sitzgelegenheit<br />
pro Person<br />
1.589,00 €<br />
2.125,00 €<br />
Mindestteilnehmerzahl: 12 Maximalteilnehmerzahl: 15<br />
(s. beigefügte ARB Ziffer 9)<br />
Stornierungsbedingungen:<br />
Ergänzend zu unseren beigefügten allgemeinen Reisebedingungen unter Ziffer 6 gelten bei<br />
dieser Reise gesonderte Stornierungsstaffeln. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so fallen<br />
folgende prozentuale Stornogebühren vom Reisepreis an:<br />
bis 50 Tage vor Reisebeginn 50%<br />
ab 49. Tag bis 31. Tag vor Reisebeginn 70%<br />
ab 30. Tag vor Reisebeginn 100%<br />
Unsere An- und Abreisempfehlung mit Condor:<br />
02.09.<strong>2024</strong> ab Düsseldorf 13:20 Uhr an <strong>Madeira</strong> 16:35 Uhr<br />
09.09.<strong>2024</strong> ab <strong>Madeira</strong> 17:45 Uhr an Düsseldorf 22:45 Uhr<br />
(Flugzeitenänderungen vorbehalten, alle Angaben in Ortszeit)<br />
Hinweis: Die Golfgepäckbeförderung und eine Sitzplatzreservierung sind kostenpflichtig.<br />
Gerne sind wir Ihnen bei der Flugbuchung zum tagesaktuellen Preis behilflich.<br />
9
ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN<br />
Sehr geehrter Reisegast, wir begrüßen Sie recht herzlich als geschätzter Reisekunde und dürfen Sie ausführlich darüber unterrichten,<br />
welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Pflichten Sie uns gegenüber haben. Die im folgenden<br />
angegebenen Paragrafen beziehen sich auf die seit dem 1.7.2018 geltende Gesetzesfassung.<br />
Informationen zu vorbehaltenen Preis- oder Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss finden Sie in Ziffer 4 und 5.<br />
Unsere Reisen sind auf eine Mindestteilnehmerzahl konzipiert, die in der jeweiligen Ausschreibung für den einzelnen Reisetermin<br />
angegeben ist. Näheres – auch zur Absagefrist bis spätestens am 21. Tag vor Reisebeginn – finden Sie in Ziffer 9. Die<br />
Reisebedingungen informieren Sie zum Beispiel auch über Ihre gesetzlich geregelten Obliegenheiten zur Vermeidung von<br />
Anspruchsverlusten in Ziffer 10.<br />
ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN (ARB)<br />
FÜR REISEVERANSTALTUNGSLEISTUNGEN<br />
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit<br />
wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden<br />
und dem Reiseveranstalter reiseart GmbH & Co. KG zu<br />
Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie<br />
ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y<br />
BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und<br />
252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und<br />
füllen diese aus. Die Reisebedingungen gelten folglich<br />
nicht, wenn der Kunde keine Pauschalreise (sondern z.B.<br />
verbundene Reiseleistungen gem. § 651w BGB) gebucht<br />
hat, da er hierüber eine entsprechende andere<br />
Information erhält. Die Reisebedingungen gelten ferner<br />
nicht für Geschäftsreisen, soweit mit dem Kunden ein<br />
Rahmenvertrag für die Organisation von Geschäftsreisen<br />
geschlossen wurde.<br />
1. Zeitlicher Geltungsbereich<br />
Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle<br />
Pauschalreiseverträge zwischen dem Reiseveranstalter<br />
reiseart GmbH & Co. KG und dem Kunden, die ab<br />
01.04.2022 geschlossen werden.<br />
2. Abschluss des Pauschalreisevertrages / Verpflichtung<br />
für Mitreisende<br />
2.1. Für alle Buchungswege (z.B. im Reisebüro, direkt<br />
beim Veranstalter, telefonisch, online etc.) gilt:<br />
a) Grundlage dieses Angebots sind die<br />
Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen<br />
des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit<br />
diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.<br />
b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von<br />
Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für<br />
seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung<br />
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung<br />
übernommen hat.<br />
c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung des<br />
Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt<br />
ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er<br />
für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag<br />
kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots<br />
zustande, soweit der Reiseveranstalter bezüglich des<br />
neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und<br />
seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat<br />
und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem<br />
Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche<br />
Erklärung oder Anzahlung erklärt.<br />
d) Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen<br />
Informationen über wesentliche Eigenschaften der<br />
Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen<br />
Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl<br />
und die Stornopauschalen (gem. Artikel<br />
250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur<br />
dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages,<br />
sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich<br />
vereinbart ist.<br />
2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch,<br />
schriftlich, per E-Mail, oder per Telefax erfolgt, gilt:<br />
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde<br />
dem Reiseveranstalter den Abschluss des<br />
Pauschalreisevertrages verbindlich an.<br />
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung<br />
durch den Reiseveranstalter zustande. Bei<br />
oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der<br />
Reiseveranstalter dem Kunden eine den gesetzlichen<br />
Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem<br />
dauerhaften Datenträger übermitteln (welcher es dem<br />
Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so<br />
aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem<br />
angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier<br />
oder per Email), sofern der Reisende nicht Anspruch auf<br />
eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6<br />
Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in<br />
gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien<br />
oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.<br />
2.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr<br />
(z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den<br />
Vertragsabschluss:<br />
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen<br />
Buchung in der entsprechenden Anwendung erläutert.<br />
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur<br />
Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten<br />
Buchungsformulars eine entsprechende<br />
Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung<br />
erläutert wird.<br />
c) Die zur Durchführung der elektronischen Buchung<br />
angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.<br />
d) Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter<br />
gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die<br />
Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes<br />
unterrichtet.<br />
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche)<br />
"zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem<br />
Reiseveranstalter den Abschluss des<br />
Pauschalreisevertrages verbindlich an.<br />
f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Reiseanmeldung<br />
unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt<br />
(Eingangsbestätigung).<br />
g) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch<br />
Betätigung des Buttons begründet keinen Anspruch des<br />
Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages.<br />
h) Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der<br />
Reisebestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden<br />
zu Stande, die auf einem dauerhaften Datenträger<br />
erfolgt. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach<br />
Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch<br />
entsprechende unmittelbare Darstellung der<br />
Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der<br />
Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser<br />
Reisebestätigung zu Stande. In diesem Fall bedarf es<br />
auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der<br />
Buchung gemäß Buchstabe f) oben, soweit dem Kunden<br />
die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften<br />
Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung<br />
angeboten wird. Die Verbindlichkeit des<br />
Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig,<br />
dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung<br />
oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.<br />
2.4 Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach<br />
den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs.<br />
2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach §<br />
651a und §651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen<br />
wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-<br />
Mails, über Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS)<br />
sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste), kein<br />
Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die<br />
gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte,<br />
insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß §651h BGB<br />
(siehe hierzu auch Ziff. 6). Ein Widerrufsrecht besteht<br />
jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach<br />
§651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen<br />
geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen<br />
Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht,<br />
sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers<br />
geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein<br />
Widerrufsrecht.<br />
3. Bezahlung<br />
3.1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen<br />
Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der<br />
Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein<br />
wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und<br />
dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und<br />
Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer,<br />
verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben<br />
wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen<br />
Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung<br />
in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig.<br />
Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig,<br />
sofern der Sicherungsschein übergeben ist und das<br />
Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters aus dem in Ziffer 9<br />
genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann.<br />
3.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die<br />
Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten<br />
Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Reiseveranstalter zur<br />
ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen<br />
Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen<br />
Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches<br />
oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden<br />
besteht, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach<br />
Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag<br />
zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten<br />
gemäß Ziffer 6 zu belasten.<br />
4. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die<br />
nicht den Reisepreis betreffen<br />
4.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von<br />
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des<br />
Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss<br />
notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider<br />
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem<br />
Reiseveranstalter vor Reisebeginn gestattet, soweit die<br />
Abweichungen unerheblich sind und den<br />
Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.<br />
4.2. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden<br />
über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis<br />
von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften<br />
Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder<br />
Sprachnachricht) klar, verständlich und in<br />
hervorgehobener Weise zu informieren.<br />
4.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer<br />
wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der<br />
Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die<br />
Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der<br />
Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter<br />
gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten<br />
angemessenen Frist entweder die Änderung<br />
anzunehmen oder unentgeltlich vom<br />
Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme<br />
an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der<br />
Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat.<br />
Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung des<br />
Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn der<br />
Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, dann<br />
kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die<br />
Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm<br />
eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom<br />
Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber dem<br />
Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der<br />
gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als<br />
angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung<br />
gemäß Ziffer 4.2 in klarer, verständlicher und<br />
hervorgehobener Weise hinzuweisen.<br />
4.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben<br />
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit<br />
Mängeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für<br />
die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise<br />
bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist<br />
dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m<br />
Abs. 2 BGB zu erstatten.<br />
5. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss,<br />
erhebliche Vertragsänderungen, Rechte des Kunden<br />
5.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den Reisepreis<br />
nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die<br />
Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer<br />
tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei<br />
Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a)<br />
Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen<br />
aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere<br />
Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und<br />
sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie<br />
Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder<br />
c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise<br />
geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in<br />
den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich<br />
die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro<br />
Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall<br />
sein, wird der Reiseveranstalter den Kunden umgehend<br />
auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per E-Mail) klar<br />
und verständlich über die Preiserhöhung und deren<br />
Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der<br />
Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur<br />
wirksam, wenn sie den in diesem Absatz genannten<br />
Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des<br />
Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt.<br />
Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem<br />
vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.<br />
Auf die Verpflichtung des Reiseveranstalters zur<br />
Preissenkung nach 5.2 wird ausdrücklich hingewiesen.<br />
5.2 Da 5.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des<br />
Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des<br />
Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 5.1<br />
unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder<br />
Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor<br />
Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren<br />
Kosten für den Reiseveranstalter führt. Hat der Kunde<br />
mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist<br />
der Mehrbetrag vom Reiseveranstalter zu erstatten. Der<br />
Reiseveranstalter darf von dem zu erstattenden<br />
Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen<br />
Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf<br />
dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe<br />
Verwaltungsausgaben entstanden sind.<br />
5.3 Der Reiseveranstalter behält sich vor, nach<br />
Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den<br />
Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen<br />
unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten<br />
Reise nicht beeinträchtigen und nicht wider Treu und<br />
Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen<br />
bis zu 4 Stunden, Routenänderungen). Der<br />
Reiseveranstalter hat den Kunden hierüber auf einem<br />
dauerhaften Datenträger (z. B. per E- Mail, SMS oder<br />
Sprachnachricht) klar, verständlich und in<br />
hervorgehobener Weise über die Änderung zu<br />
unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie<br />
diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn<br />
erklärt wird.<br />
5.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in 5.1<br />
vorbehaltene Preiserhöhung 8%, kann der<br />
Reiseveranstalter sie nicht einseitig vornehmen. Der<br />
Reiseveranstalter kann indes dem Kunden eine<br />
entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen,<br />
dass er innerhalb einer bestimmten<br />
Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot<br />
zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom<br />
Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung<br />
kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn<br />
unterbreitet werden. Kann der Reiseveranstalter die<br />
Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen<br />
Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der<br />
wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art.<br />
250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von<br />
besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des<br />
Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2<br />
dieser Ziffer 5.4 entsprechend, d. h. der<br />
10
ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN<br />
Reiseveranstalter kann dem Kunden die entsprechende<br />
andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass<br />
der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist, die<br />
angemessen sein muss, (1) das Angebot zur<br />
Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom<br />
Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen<br />
Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn<br />
unterbreitet werden.<br />
5.5 Der Reiseveranstalter kann dem Kunden in ihrem<br />
Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen<br />
Vertragsänderung nach 5.4 wahlweise auch die<br />
Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise)<br />
anbieten, über die der Reiseveranstalter den Kunden<br />
nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.<br />
5.6 Nach dem Ablauf einer vom Reiseveranstalter nach<br />
5.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung<br />
oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.<br />
5.7 Tritt der Kunde nach 5.4 vom Vertrag zurück, findet §<br />
651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend<br />
Anwendung. Soweit der Reiseveranstalter infolge des<br />
Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des<br />
Reisepreises verpflichtet war, hat dieser unverzüglich,<br />
auf jeden Fall innerhalb von 14Tagen nach dem Rücktritt,<br />
Zahlung zu leisten. Ansprüche des Kunden nach § 651i<br />
Abs. 3 Nr. 7 BGB bleiben unberührt.<br />
5.8 Nimmt der Kunde das Angebot zur Vertragsänderung<br />
oder zur Teilnahme an einer Ersatzreise an und ist die<br />
Reise im Vergleich zur ursprünglich geschuldeten nicht<br />
von mindestens gleichwertiger Beschaffenheit, gilt §<br />
651m BGB<br />
entsprechend; ist sie von gleichwertiger Beschaffenheit,<br />
aber für den Reiseveranstalter mit geringeren Kosten<br />
verbunden, ist im Hinblick auf den Unterschiedsbetrag §<br />
651m Abs. 2 BGB entsprechend anzuwenden.<br />
6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn /<br />
Rücktrittskosten<br />
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom<br />
Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist<br />
gegenüber dem Reiseveranstalter schriftlich zu erklären.<br />
Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht<br />
wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt<br />
werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf<br />
einem dauerhaften Datenträger zu erklären.<br />
6.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er<br />
die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den<br />
Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der<br />
Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung<br />
verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten<br />
ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer<br />
Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die<br />
Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung<br />
von Personen an den Bestimmungsort erheblich<br />
beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und<br />
außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des<br />
Reiseveranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen<br />
auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle<br />
zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.<br />
Eintrittskarten sind nicht erstattbar, sofern nicht anders<br />
ausgeschrieben und ein Weiterverkauf bis zum<br />
Veranstaltungsbeginn nicht möglich ist.<br />
Die reiseart GmbH & Co. KG empfiehlt dringend den<br />
Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung.<br />
Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet,<br />
die dem Reiseveranstalter zustehende angemessene<br />
Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihm<br />
geforderte Entschädigungspauschale.<br />
Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der<br />
Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell<br />
berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der<br />
Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere<br />
Aufwendungen als die jeweils anwendbare<br />
Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem<br />
Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte<br />
Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten<br />
Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch<br />
anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt,<br />
konkret zu beziffern und zu begründen.<br />
Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur<br />
Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er<br />
diese unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14<br />
Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.<br />
Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß<br />
§ 651e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf<br />
einem dauerhaften Datenträger zu verlangen,<br />
dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten<br />
aus dem Pauschalreisevertrag eintritt,<br />
bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.<br />
Eine solche Erklärung ist in jedem Fall<br />
rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter 7 Tage vor<br />
Reisebeginn zugeht.<br />
7. Umbuchungen<br />
7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss<br />
auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des<br />
Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft<br />
oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht.<br />
Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil<br />
der Reiseveranstalter keine, eine unzureichende oder<br />
falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3<br />
EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in<br />
diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.<br />
Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden<br />
dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der<br />
Reiseveranstalter eine Bearbeitungsgebühr erheben, die<br />
sich wie folgt bestimmt:<br />
Bis 60 Tage vor Reisebeginn wird eine Pauschale in<br />
Höhe von mindestens 75,- Euro pro Person fällig.<br />
Danach sind Umbuchungen nur nach vorherigem<br />
Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten<br />
Bedingungen 6.2 bei gleichzeitiger Neuanmeldung fällig.<br />
8. Nicht in Anspruch genommene Leistung<br />
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren<br />
vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit<br />
und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die<br />
dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen<br />
Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises,<br />
soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen<br />
Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur<br />
Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten.<br />
Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der<br />
ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger<br />
bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich<br />
um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.<br />
9. Rücktritt wegen Nichterreichens der<br />
Mindestteilnehmerzahl<br />
9.1. Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens<br />
der Mindestteilnehmerzahl vom Pauschalreisevertrag<br />
zurücktreten, wenn er in der jeweiligen vorvertraglichen<br />
Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert hat. Die<br />
späteste<br />
Rücktrittsfrist beträgt beim Reiseveranstalter<br />
reiseart GmbH & Co. KG 21 Tage vor Reisebeginn,<br />
außer bei 1- oder 2 Tagesfahrten, hier gilt die Frist von<br />
48 Stunden vor Reisebeginn. Sollte bereits zu einem<br />
früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die<br />
Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat<br />
der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem<br />
Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.<br />
9.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt,<br />
hat der Reiseveranstalter unverzüglich, auf jeden Fall<br />
aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der<br />
Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den<br />
Reisepreis zurückzuerstatten.<br />
10. Mitwirkungspflicht des Reisenden<br />
10.1 Reiseunterlagen<br />
Der Kunde hat den Reiseveranstalter oder seinen<br />
Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht<br />
hat, zu informieren, wenn er die notwendigen<br />
Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht<br />
innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist<br />
erhält.<br />
10.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen<br />
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so<br />
kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit der<br />
Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften<br />
Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen<br />
konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche<br />
nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach<br />
§ 651n BGB geltend machen. Der Reisende ist<br />
verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem<br />
Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort zur Kenntnis zu<br />
geben.<br />
Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort nicht<br />
vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige<br />
Reisemängel dem Reiseveranstalter unter<br />
der mitgeteilten Kontaktstelle des Reiseveranstalters zur<br />
Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des<br />
Vertreters des Reiseveranstalters bzw. seiner<br />
Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung<br />
unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige<br />
auch seinem Reisevermittler, über den er die<br />
Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Der<br />
Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, für Abhilfe<br />
zu sorgen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht<br />
befugt, Ansprüche anzuerkennen.<br />
10.3 Fristsetzung vor Kündigung<br />
Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag<br />
wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB<br />
bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l<br />
BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine<br />
angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies<br />
gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom<br />
Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige<br />
Abhilfe notwendig ist.<br />
10.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei<br />
Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum<br />
Abhilfeverlangen<br />
(a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass<br />
Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im<br />
Zusammenhang mit Flugreisen nach den<br />
luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden<br />
unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“)<br />
der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind.<br />
Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die<br />
Erstattungen<br />
aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn<br />
die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die<br />
Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7<br />
Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach<br />
Aushändigung zu erstatten.<br />
(b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die<br />
Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich dem<br />
Reiseveranstalter, seinem Vertreter bzw. seiner<br />
Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies<br />
entbindet den Reisenden nicht davon, die<br />
Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß<br />
Buchstabe a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu<br />
erstatten.<br />
11. Beschränkung der Haftung<br />
11.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für<br />
Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht<br />
schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen<br />
Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber<br />
hinausgehende Ansprüche nach internationalen<br />
Übereinkünften oder auf solchen beruhenden<br />
gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung<br />
unberührt.<br />
11.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für<br />
Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im<br />
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen<br />
lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge,<br />
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen),<br />
wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und<br />
der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der<br />
Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners<br />
als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet<br />
wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht<br />
Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters<br />
sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b,<br />
651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.<br />
Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für<br />
einen Schaden des Reisenden die Verletzung von<br />
Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des<br />
Reiseveranstalters ursächlich war.<br />
12. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat,<br />
Information über Verbraucherstreitbeilegung<br />
12.1 Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB<br />
hat der Kunde/Reisende gegenüber dem<br />
Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung<br />
kann auch über den Reisevermittler erfolgen,<br />
wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler<br />
gebucht war. Eine Geltendmachung<br />
auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.<br />
12.2 Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das<br />
Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass<br />
er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung<br />
teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach<br />
Drucklegung dieser Reisebedingungen für den<br />
Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert der<br />
Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter<br />
Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge,<br />
die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen<br />
wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-<br />
Plattform<br />
http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.<br />
13. Informationspflichten über die Identität des<br />
ausführenden Luftfahrtunternehmens<br />
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen<br />
über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens<br />
verpflichtet den Reiseveranstalter, den<br />
Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft<br />
sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise<br />
zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der<br />
Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die<br />
ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der<br />
Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die<br />
Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen,<br />
die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen<br />
wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß,<br />
welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss<br />
er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden<br />
als ausführende Fluggesellschaft genannte<br />
Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den<br />
Kunden über den Wechsel informieren. Er muss<br />
unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um<br />
sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich<br />
über den Wechsel unterrichtet wird.<br />
14. Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften<br />
14.1. Der Reiseveranstalter wird den Kunden/Reisenden<br />
über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie<br />
gesundheitspolizeiliche Formalitäten des<br />
Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren<br />
Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls<br />
notwendigen Visa vor Vertragsabschluss unterrichten.<br />
14.2. Der Kunde/Reisende ist verantwortlich für das<br />
Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen<br />
Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen<br />
sowie das Einhalten von Zoll und Devisenvorschriften.<br />
Der Kunde/Reisende ist zudem verantwortlich sich über<br />
die zum Reisezeitpunkt geltenden Ein– und<br />
Ausreisebestimmungen im Zielgebiet sowie über die<br />
Einreisebestimmungen für die Rückreise auf den<br />
entsprechenden Informationsseiten des Auswärtigen<br />
Amtes oder den zuständigen Behörden und<br />
Auslandsvertretungen zu informieren. Nachteile, die aus<br />
dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B.<br />
die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des<br />
Kunden/Reisenden.<br />
14.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die<br />
rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa<br />
und Einreisedokumente durch die jeweilige diplomatische<br />
Vertretung / Behörde, wenn der Kunde ihn mit der<br />
Besorgung beauftragt hat.<br />
Diese Allgemeinen Reisebedingungen und<br />
Hinweise gelten für den Reiseveranstalter:<br />
reiseart GmbH & Co. KG<br />
Salzstraße 36<br />
48143 Münster<br />
Telefon 02 51 / 48 15 – 122<br />
E-Mail kontakt@reiseart.de<br />
Stand: März 2022<br />
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Veranstalter: reiseart GmbH & Co. KG | Salzstraße 36 | 48143 Münster | Tel.: +49 (0)251 4815 122<br />
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