Versicherungsbote 2-2016
- Strukturbruch am Zinsmarkt zwingt Berater und Anleger zum Umdenken bei der finanziellen Altersvorsorge - Die Versicherungsbranche hat von Insurtech bislang noch nicht profitiert - Anbieter klassischer Hausratversicherungen müssen umdenken
- Strukturbruch am Zinsmarkt zwingt Berater und Anleger zum Umdenken bei der finanziellen Altersvorsorge
- Die Versicherungsbranche hat von Insurtech bislang noch nicht profitiert
- Anbieter klassischer Hausratversicherungen müssen umdenken
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Ausgabe 02/<strong>2016</strong><br />
Haftungsfalle<br />
Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
Praxis<br />
Strukturbruch am Zinsmarkt<br />
zwingt Berater und Anleger zum<br />
Umdenken bei der finanziellen<br />
Altersvorsorge<br />
Netzwelten<br />
Die Versicherungsbranche<br />
hat von Insurtech bislang<br />
noch nicht profitiert<br />
Sparten<br />
Anbieter klassischer<br />
Hausratversicherungen<br />
müssen umdenken
Inhalt · Editorial<br />
Ihr Unternehmen ist einzigartig –<br />
Ihr LEI vom LEIReg ist es auch!<br />
WAS ist der LEI?<br />
Der Legal Entity Identifier (LEI) ist eine weltweit gültige Identifikationsnummer<br />
für eigenständige Rechtsträger im Finanzmarkt. Diese<br />
Kennnummer ermöglicht es, am Finanzmarkt agierende Unternehmen<br />
eindeutig und zweifelsfrei zu identifizieren. Jeder LEI wird<br />
genau einmal vergeben und jedes Unternehmen darf nicht mehr<br />
als einen LEI erhalten. Der LEI für Ihr Unternehmen ist demnach so<br />
einmalig wie Ihr Unternehmen selbst.<br />
WARUM gibt es den LEI?<br />
Hintergrund sind die globale Finanzkrise 2008 und die daraus<br />
gewonnenen Erkenntnisse über fehlende Transparenz am Finanzmarkt.<br />
Auf Initiative der G20 wurde daraufhin vom Finanzstabilitätsrat<br />
(FSB) ein Konzept für ein weltweit anerkanntes Identifikationssystem,<br />
das sogenannte globale LEI-System (GLEIS,) auf- und<br />
mittlerweile umgesetzt. Dieses System dient der weltweit eindeutigen<br />
Identifizierung juristischer Personen und anderer am Finanzmarkt<br />
tätiger Gebilde mit dem Ziel, mehr Transparenz und dadurch<br />
mehr Sicherheit für alle beteiligten Akteure zu schaffen.<br />
www.leireg.de<br />
Wo gibt es den LEI?<br />
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Das Legal Entity Identifier Register (LEIReg) als eine von derzeit<br />
27 offiziell und weltweit akkreditierten Vergabestellen ist Ihr Partner<br />
in Sachen LEI. Die LEI-Vergabestelle des Bundesanzeiger Verlags<br />
vergibt und verlängert (jährlich) Ihren Legal Entity Identifier.<br />
Vertrauen Sie auf unsere jahrzehntelange Erfahrung im verantwortungsbewussten<br />
und seriösen Umgang mit sensiblen<br />
Unternehmensdaten sowie unserer Kompetenz in der fachkundigen<br />
Unternehmensidentifikation.<br />
Die Kosten für die Erstanmeldung betragen 140,– €, für jede<br />
Verlängerung 90,– €. Zusätzliche Gebühren zum Unterhalt des<br />
GLEIS erheben wir nicht.<br />
Impressum<br />
Praxis<br />
4 Unternehmer und<br />
Geschäftsführer -<br />
Versicherung ist ein Muss<br />
6 Berufsunfähigkeitsversicherung:<br />
Haftungsfallen bei der<br />
BU-Beratung vermeiden<br />
8 Die automobile<br />
Revolution gelingt nur<br />
gemeinsam<br />
10 Strukturbruch am<br />
Zinsmarkt zwingt Berater<br />
und Anleger zum<br />
Umdenken bei der<br />
finanziellen<br />
Altersvorsorge<br />
12 Warum sich eine<br />
Investition in die<br />
Pflegevorsorge gerade<br />
jetzt bezahlt macht<br />
14 Haftungsfall(e)<br />
Maklervertrag<br />
Markt<br />
16 Run-off wird ein<br />
attraktives Investment<br />
18 Anleihen oder<br />
Dividendenaktien? Und<br />
warum eigentlich oder?<br />
21 Nach den Banken<br />
kommen die Versicherer<br />
auf der Streckbank<br />
Vertrieb<br />
22 Vertrieb der Versicherer<br />
oft nicht<br />
gesetzeskonform<br />
24 bKV - hohes<br />
Vertriebspotential<br />
schwieriges Terrain<br />
26 Neukundengewinnung -<br />
Leads sind ein<br />
Quotengeschäft<br />
28 Gut abgesichert und doch<br />
kein Versicherungsschutz<br />
30 Zu jeder BU eine<br />
Rechtsschutz dazu!<br />
<strong>Versicherungsbote</strong> Verlag UG<br />
(haftungsbeschränkt)<br />
Reclamstraße 42<br />
04315 Leipzig<br />
FN: 0341 / 24 330 450<br />
Fax: 0341 / 39 28 43 09<br />
www.versicherungsbote.de<br />
redaktion@versicherungsbote.de<br />
32 Maklersoftware<br />
oder die Odyssee eines<br />
Versicherungsmaklers<br />
34 „Das Maklerverwaltungsprogramm<br />
verbindet alle<br />
Marktteilnehmer zum<br />
Nutzen des Maklers“<br />
Netzwelten<br />
36 Wer sagt mir, welches<br />
Verwaltungsprogramm zu<br />
mir passt?<br />
38 Die Versicherungsbranche<br />
hat von Insurtech bislang<br />
noch nicht profitiert<br />
Karriere<br />
40 Vom Vertreter zum<br />
Makler<br />
42 Bestandsverkauf - eine<br />
Frage der rechtlichen<br />
Betreuung<br />
Sparten<br />
46 Einfluss von<br />
biometrischen<br />
Merkmalen in der<br />
Risikolebensversicherung<br />
48 Versicherungen für<br />
Vereine - Welche sind<br />
notwendig und sinnvoll?<br />
52 Elementarschäden- Der<br />
Präventionsgedanke ist<br />
wichtig<br />
54 Anbieter klassischer<br />
Hausratversicherungen<br />
müssen umdenken<br />
56 Alternativen zur<br />
Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
58 Ein löchriger BU-Schutz<br />
ist nicht so sexy<br />
60 Warum sich eine D&O-<br />
Police nicht nur für<br />
Manager von<br />
Unternehmen lohnt<br />
62 Betriebliche<br />
Krankenversicherung<br />
gewinnt an Bedeutung<br />
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:<br />
Björn Bergfeld<br />
Registergericht: Amtsgericht Leipzig<br />
Registernummer: HRB 26728<br />
Steuernummer: 231 /121 / 11727<br />
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß<br />
§ 55 Abs. 2 RStV:<br />
Björn Bergfeld (Anschrift wie oben)<br />
Liebe Leser,<br />
können Sie das Wort „Niedrigzins“<br />
noch hören – und lesen? Die<br />
Zahl der Artikel, welche sich mit<br />
diesem Thema beschäftigen, dürfte<br />
mittlerweile zahlreicher sein als<br />
Sandkörner am Ostseestrand. Die<br />
Versicherungswirtschaft ist dauerhaft<br />
auf Krisenmodus geeicht, auch<br />
dieses Magazin kommt nicht ohne<br />
„Niedrigzins“ aus. Dabei würde<br />
das schwierige Marktumfeld auch<br />
Chancen bieten, für Vermittler wie<br />
Kunden. Chancen, sich beim Thema<br />
Altersvorsorge breiter aufzustellen,<br />
in Vorsorge-Formen zu investieren,<br />
die weniger vom Zins abhängig sind, und damit den Weg<br />
zu gehen, den Sparer in Staaten wie den USA und der Schweiz<br />
schon länger verfolgen. Dr. Christoph Bruns von der Loys AG klärt<br />
uns in seinem Gastkommentar über die verpassten Chancen<br />
der Bundesbürger auf – und Matthias Wühle von der NewMark<br />
Finanzkommunikation stellt fest, dass die Zahl der Aktionäre und<br />
Fondsbesitzer hierzulande tatsächlich steigt. Immerhin!<br />
Noch so ein Schlagwort, das in der Branche boomt, ist „Digitalisierung“.<br />
Keine Sorge, wir fragen diesmal nicht danach, wie<br />
viele Vermittlerjobs infolge der Digitalisierung wegfallen könnten<br />
– hier scheint mir auch viel Panikmache im Spiel. Denn mehrere<br />
Umfragen bestätigen: persönliche Beratung ist und bleibt den<br />
Kunden wichtig. Nein, wir fragen im Gegenteil danach, wo die<br />
Digitalisierung die Kundenberatung unterstützen kann und widmen<br />
uns Maklerverwaltungsprogrammen (MVP)! Fest steht: Viele<br />
Makler setzen in Sachen Verwaltung immer noch auf Ordner und<br />
Aktenberge, denn laut einer Studie nutzen nur 30 Prozent bereits<br />
eine entsprechende Software.<br />
Ebenfalls gleich mehrere Beiträge beschäftigen sich mit der Absicherung<br />
biometrischer Risiken. Die Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
ist wichtig – aber viele Menschen in Risikoberufen erhalten<br />
schwer einen Schutz, weil die Versicherer immer strenger aussieben.<br />
Warum auch alternative Policen wie Schwere-Krankheitenund<br />
Erwerbsunfähigkeitsversicherungen als Alternative kaum<br />
infrage kommen, erläutert Versicherungsmakler Gerd Kemnitz in<br />
seinem Gastkommentar. Und Klaus Hellwig, Vertriebsdirektor der<br />
Auxilia, erklärt in seinem Beitrag, warum Vermittler ihren Kunden<br />
zum BU-Schutz auch eine Rechtsschutzversicherung empfehlen<br />
sollten. Doch auch weitere Artikel haben die Berufsunfähigkeit<br />
als Schwerpunkt.<br />
Ich hoffe, dass auch die anderen Beiträge in diesem Heft Ihr<br />
Interesse wecken werden. Wie immer freut sich die Redaktion<br />
über Anregungen und Rückmeldungen, zum Beispiel auf unseren<br />
Profilen bei Facebook und Twitter!<br />
Ihr<br />
Björn Bergfeld<br />
Chefredakteur <strong>Versicherungsbote</strong><br />
<strong>Versicherungsbote</strong> Magazin 02-<strong>2016</strong><br />
Auflage: 5.000 Stück<br />
ET: 24.10.<strong>2016</strong><br />
Redaktionsschluss 26.09.<strong>2016</strong><br />
Direktvertrieb über <strong>Versicherungsbote</strong><br />
Redaktion: Björn Bergfeld (Chefredakteur),<br />
Mirko Wenig, Jenny Müller<br />
Layout und Satz:<br />
Frank Springsguth<br />
Bildnachweis Titel:<br />
© triloks / istockphoto.com<br />
Druck: Merkur Druck- & Kopierzentrum<br />
GmbH & Co. KG Leipzig<br />
Salomonstr. 20 · 04135 Leipzig<br />
www.merkurdruck.de
Praxis<br />
Unternehmer und Geschäftsführer<br />
Versicherung ist ein Muss<br />
Berater im Firmenkundengeschäft haben den Fokus meist auf die Versicherungen gerichtet, die das<br />
Unternehmen schützen – oder auf die betriebliche Vorsorge der Mitarbeiter. Abgesichert werden sollten<br />
aber auch die Schlüsselpersonen im Unternehmen: die „Chefs“, die Inhaber oder Geschäftsführer.<br />
Welche Versicherungen sich hierfür empfehlen, erklärt Jurist und Versicherungsmakler Oliver Mest in<br />
seinem Gastbeitrag.<br />
Oliver Mest<br />
Als gelernter Jurist und Versicherungsmakler<br />
ist die direkte<br />
Kundenberatung das Geschäft<br />
von Oliver Mest. Als Fachautor<br />
für Steuer- und Versicherungsthemen<br />
vermittelt er<br />
kompaktes Wissen auch ohne<br />
persönliche Beratung für jede<br />
Zielgruppe passgenau und<br />
leicht verständlich. Als Chefredakteur<br />
des Vorsorgeportals<br />
www.optimal-absichern.de ist<br />
er zudem im Internet mit Vorsorge-<br />
und Finanzthemen auf<br />
einer eigenen, erfolgreichen<br />
Plattform präsent.<br />
1. D&O-Police<br />
(Directors-and-Officers<br />
-Versicherung)<br />
Leitende Angestellte in Unternehmen<br />
stehen im Rahmen der Geschäftsführerhaftung<br />
mit ihrem Privatvermögen<br />
für Fehlentscheidungen ein – zum<br />
einen im Innenverhältnis gegenüber<br />
dem Arbeitgeber, wenn er dort Fehler<br />
macht, die einen finanziellen Schaden<br />
für das Unternehmen nach sich ziehen.<br />
Aber auch im Außenverhältnis hilft<br />
die D&O-Police, wenn zum Beispiel<br />
Abgaben nicht bezahlt werden und der<br />
Geschäftsführer dafür haftbar gemacht<br />
werden kann. Auslöser für eine solche<br />
Haftung können ganz unterschiedliche<br />
Sachverhalte sein<br />
Nachlässigkeit<br />
Ein Geschäftsführer veranlasst die Lieferung<br />
von Waren an einen neuen Kunden,<br />
ohne allerdings vorab dessen Bonität<br />
prüfen zu lassen. Der Kunde kann<br />
nicht zahlen, geht in die Insolvenz und<br />
dem liefernden Unternehmen entsteht<br />
ein Verlust von mehreren 10.000 Euro.<br />
Der Verantwortliche wird von seinem<br />
Arbeitgeber in Regress genommen, die<br />
D&O-Police springt ein.<br />
Verstoß gegen<br />
rechtliche Regelungen<br />
Ein Manager lässt Werbematerial produzieren,<br />
das gegen Wettbewerbs- und<br />
Markenrecht verstößt – sein Unternehmen<br />
wird abgemahnt, die Kosten dafür<br />
und für das produzierte Werbematerial<br />
liegen bei 65.000 Euro, die die D&O-Police<br />
leisten muss.<br />
Fehlerhafte Anträge<br />
für Fördermittel<br />
Als Geschäftsführer reicht ein leitender<br />
Angestellter Anträge für den Erhalt<br />
von Fördermitteln ein – die Unterlagen<br />
sind jedoch unvollständig, die<br />
Fördermittel werden nicht bewilligt,<br />
dem Unternehmen entsteht ein Schaden<br />
von über 120.000 Euro. Auch hier<br />
springt die D&O-Police ein. Für den<br />
Schutzbereich der D&O-Police gibt<br />
es viele weitere Anwendungsbereiche:<br />
• Komplexe Verträge werden ohne Einschaltung<br />
eines Experten geschlossen<br />
und benachteiligen den eigenen<br />
Arbeitgeber.<br />
• Forderungen werden nicht rechtzeitig<br />
eingetrieben, bereits verjährte Forderungen<br />
von Kunden werden beglichen.<br />
• Wegen Nachlässigkeiten bei der Auftragsvergabe<br />
werden falsche oder<br />
ungeeignete Maschinen gekauft.<br />
• Durch sorgloses Handeln fällt man<br />
auf einen Betrüger herein.<br />
• Es kommt zu Verstößen gegen zollrechtliche<br />
Vorschriften.<br />
• Steuern und Abgaben werden nicht<br />
gezahlt.<br />
Das Fazit: Die D&O-Police (auch bekannt<br />
als Manager-Haftpflichtversicherung) ist<br />
eine Muss-Police für verantwortlich handelnde<br />
Angestellte. Auch das Unternehmen<br />
sollte ein Interesse daran haben, ein<br />
mögliches Fehlverhalten abgesichert zu<br />
wissen und übernimmt meist auch die<br />
Kosten für die Prämie.<br />
2. Versicherung der Arbeitsund<br />
Leistungsfähigkeit<br />
Auch leitende Angestellte, Manager,<br />
Geschäftsführer und Firmeninhaber<br />
können so krank werden, dass sie ihren<br />
Aufgaben – vielleicht sogar auf Dauer<br />
– nicht mehr nachkommen können.<br />
Deswegen ist für sie auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
sinnvoll, die bei<br />
einem gesundheitsbedingten Aus im Job<br />
die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente<br />
zahlt.<br />
Selbstständige sollten auf die Klausel zur<br />
Umorganisation des Betriebes achten:<br />
Diese Klausel sieht vor, dass die vereinbarte<br />
Rente nicht gezahlt wird, wenn der<br />
Betrieb so umorganisiert werden kann,<br />
dass trotz der Erkrankung für den Versicherten<br />
weiterhin die Möglichkeit einer<br />
Tätigkeit im Unternehmen bleibt. Die<br />
Berufsunfähigkeitsversicherung sollte<br />
zumindest dann auf diese Klausel verzichten,<br />
wenn durch eine Umorganisation<br />
das Einkommen um mehr als 20<br />
Prozent sinken würde.<br />
Entscheidend ist bei Führungspersonen<br />
auch das Krankentagegeld – gesetzlich<br />
Versicherte erhalten nach Ablauf<br />
der Lohnfortzahlung ja maximal den<br />
Höchstbetrag, der sich aus der Beitragsbemessungsgrenze<br />
ergibt. Er liegt <strong>2016</strong><br />
bei 98,88 Euro pro Tag: Damit werden<br />
nach Abzug der Sozialabgaben maximal<br />
rund 2.600 Euro gezahlt. Die Differenz<br />
zum meist deutlich höheren Nettogehalt<br />
muss privat mit einer Krankentagegeldversicherung<br />
abgedeckt werden. Privatversicherte<br />
erhalten keine gesetzlichen<br />
Leistungen ihres Versicherers und müssen<br />
den Verdienstausfall komplett selbst<br />
absichern.<br />
Das Fazit: Manager leben wie andere<br />
Arbeitnehmer oder Selbstständige auch<br />
von ihrer Arbeitskraft und der Fähigkeit,<br />
damit Geld zu verdienen. Und diese<br />
Fähigkeit sollte abgesichert sein: bei<br />
einem dauerhaften Ausscheiden ebenso<br />
wie bei einer längeren Krankheit.<br />
3. Absicherung von<br />
Geschäftspartnern<br />
Gerade Selbstständige in einer Partnerschaft<br />
gehen mit einer gemeinsamen<br />
beruflichen Existenz ein hohes Risiko<br />
ein – auch finanziell. Und auch der Verlust<br />
von leitenden Angestellten kann ein<br />
Unternehmen hart treffen. Die Kosten<br />
für die Suche nach einem Nachfolger<br />
sind exorbitant, wenn ein Headhunter<br />
eingeschaltet werden muss. Gute<br />
Gründe also, auf das Leben des entsprechenden<br />
Personals eine Risikolebensversicherung<br />
abzuschließen, um möglichen<br />
finanziellen Bedarf zu decken.<br />
Basis für die Absicherung ist in diesem<br />
Fall eine sogenannte Keyman-Police:<br />
Versicherungsnehmer dieser Lebensversicherung<br />
ist das Unternehmen, versichert<br />
ist die Schlüsselperson im Unternehmen.<br />
Selbstständige sichern sich<br />
meist mit einer verbundenen Risikolebensversicherung<br />
ab – versichert ist das<br />
Leben mehrerer Personen, die Versicherungssumme<br />
wird aber nur einmal beim<br />
Tod der ersten Person ausgezahlt und<br />
kommt dem Unternehmen zugute.<br />
Das Fazit: Ein Unternehmen kann mit<br />
der Keyman-Police die wirtschaftlichen<br />
Folgen des Todes eines leitenden Mitarbeiters<br />
sehr gut auffangen – die Versicherungsleistung<br />
verschafft finanziellen<br />
Spielraum und hilft, finanzielle Folgen<br />
des Todesfalls abzufedern.<br />
4. Altersvorsorge<br />
Versorgungszusagen sind heute bei<br />
leitenden Angestellten in der Regel<br />
Bestandteil der Vergütungsvereinbarung.<br />
Als Berater kann man zu einem<br />
verlässlichen und guten Partner von<br />
Angestellten und Unternehmen werden,<br />
wenn man in der Lage ist, attraktive<br />
Versorgungspakete zu schnüren. In<br />
der Praxis läuft es bei der Versorgung<br />
von leitenden Angestellten vor allem auf<br />
die Pensionszusage, die Unterstützungskasse<br />
sowie die Direktversicherung<br />
hinaus. Die Direktversicherung eignet<br />
sich vor allem für junge Geschäftsführer,<br />
denen meist aufgrund der Probezeit<br />
der Zugang zu anderen Lösungen noch<br />
verschlossen ist. Denn die Finanzämter<br />
sehen die Versorgung von Geschäftsführern<br />
durchaus kritisch und vermuten<br />
oft verdeckte Ausschüttungen. Deshalb<br />
sind sehr strenge Vorgaben zu erfüllen,<br />
damit die Ausgaben als Betriebsausgaben<br />
absetzbar sind:<br />
Gesellschafterbeschluss erforderlich:<br />
Sowohl für die Einrichtung der Versorgungszusage<br />
als auch für den Insolvenzschutz<br />
ist ein Gesellschafterbeschluss<br />
erforderlich.<br />
Erdienbarkeitsfrist beachten: Zwischen<br />
dem Zeitpunkt der Zusageerteilung und<br />
dem Beginn der Auszahlung von Versorgungsleistungen<br />
müssen mindestens<br />
zehn Jahre liegen. Außerdem kann eine<br />
Probezeit erforderlich sein, bis eine Versorgungszusage<br />
überhaupt eingerichtet<br />
werden kann.<br />
Angemessenheit berücksichtigen: Insgesamt<br />
müssen die Versorgungsansprüche<br />
angemessen sein und dürfen inklusive<br />
möglicher Ansprüche aus der gesetzlichen<br />
Rente nicht mehr als 75 Prozent<br />
des letzten tatsächlichen Bruttogehalts<br />
betragen.<br />
Im weiteren Verlauf der Tätigkeit werden<br />
für leitende Angestellte die Pensionszusage<br />
und die Unterstützungskasse<br />
relevant, da sie auch höhere Versorgungszusagen<br />
ermöglicht. Dabei wird<br />
bei der Pensionszusage eine Versorgung<br />
direkt vom Arbeitgeber zugesagt, bei der<br />
Unterstützungskasse wird die Pflicht zur<br />
Erfüllung der Versorgungszusage auf<br />
einen externen Träger ausgelagert.<br />
Das Fazit: Die Versorgung leitender Angestellter<br />
ist durch die verschiedenen Durchführungswege<br />
exzellent geregelt – beide<br />
Seiten profitieren durch die steuerliche<br />
Gestaltung und Ansprüche, die außerhalb<br />
des Unternehmens realisiert werden.<br />
Ein Gastbeitrag von<br />
Oliver Mest<br />
Seite 4 02/<strong>2016</strong> Seite 5
Praxis<br />
Berufsunfähigkeitsversicherung:<br />
Haftungsfallen bei der<br />
BU-Beratung vermeiden<br />
Im Antrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen die Gesundheitsfragen exakt beantwortet werden,<br />
sonst kann der Versicherer später eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht geltend<br />
machen und gegebenenfalls Leistungen verweigern. So viel ist bekannt. Doch auch jenseits der Gesundheitsfragen<br />
lauern in BU-Anträgen Fallstricke. Worauf Vermittler wie Kunden bei der Antragstellung<br />
achten sollten, erklärt der auf PKV und BU-Absicherung spezialisierte Versicherungsmakler und Autor<br />
Thomas Schösser in seinem Gastbeitrag.<br />
Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU)<br />
gelten schon seit vielen Jahren als wichtiger<br />
Baustein zur finanziellen Absicherung<br />
der individuellen Arbeitskraft,<br />
muss doch jeder vierte Erwerbstätige<br />
seinen Beruf vor Erreichen des Rentenalters<br />
aufgeben. Umso genauer sollten<br />
Versicherungsvermittler ihr Augenmerk<br />
bei ihrem Beratungsprozess auf den<br />
Leistungsrahmen dieser Verträge legen.<br />
Im Zusammenhang mit dem Begriff<br />
„Leistungsrahmen“ ist allerdings nicht<br />
nur der Inhalt der Vertragsbedingungen,<br />
sondern insbesondere auch der Prozess<br />
rund um den Vertragsabschluss gemeint.<br />
Unter den Leistungsablehnungen im<br />
Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
begründen Versicherer rund jeden<br />
vierten mit der Verletzung der vorvertraglichen<br />
Anzeigepflicht (Quelle: Pressemitteilung<br />
der Franke und Bornberg<br />
GmbH vom 22.03.<strong>2016</strong> zur Leistungsfallstudie).<br />
Somit wird noch klarer, dass die korrekte<br />
Beantwortung der Gesundheitsfragen in<br />
BU-Anträgen einer besonderen Bedeutung<br />
zukommt. Im Paragraph 19 des<br />
Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)<br />
kann man im Absatz 1 folgendes nachlesen<br />
(Stand 24.08.<strong>2016</strong>):<br />
„(1) Der Versicherungsnehmer hat bis zur<br />
Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm<br />
bekannten Gefahrumstände, die für den<br />
Entschluss des Versicherers, den Vertrag<br />
mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen,<br />
erheblich sind und nach denen der<br />
Versicherer in Textform gefragt hat, dem<br />
Versicherer anzuzeigen. Stellt der Versicherer<br />
nach der Vertragserklärung des<br />
Versicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme<br />
Fragen im Sinn des Satzes 1, ist<br />
der Versicherungsnehmer auch insoweit<br />
zur Anzeige verpflichtet.“<br />
Was ist<br />
„erheblich“?<br />
Aus dem zitierten Gesetzestext kann<br />
man viel herauslesen. Ganz besonders<br />
interessant und interpretationsfähig ist<br />
allerdings das Wort „erheblich“. Was<br />
bedeutet „erheblich“ beziehungsweise<br />
was ist als so geringfügig anzusehen,<br />
dass es für die Risikobeurteilung keinerlei<br />
Rolle mehr spielt?<br />
Eine pauschale Antwort ist hier an dieser<br />
Stelle sehr schwierig. Je nach persönlicher<br />
Einstellung können mehrere<br />
Meinungen zur gleichen Ausgangslage<br />
möglich sein. Krankheiten und<br />
Beschwerden, die man aus eigener Sicht<br />
vielleicht als „Kleinigkeiten“ einschätzt,<br />
deshalb im Antrag nicht angibt, könnten<br />
dann im BU-Leistungsfall gegebenenfalls<br />
wie ein Bumerang zurückschlagen<br />
und für den Kunden, der die Leistung<br />
braucht, zum Problem werden.<br />
Man sollte bei fragwürdigen Situationen<br />
lieber die entsprechenden Versicherer<br />
„bewerten lassen“, was aus deren<br />
Sicht erheblich ist und was nicht, da<br />
man ansonsten immer Gefahr läuft den<br />
Versicherer am längeren Hebel zu lassen.<br />
Viele Kunden können sich oft nicht<br />
mehr daran erinnern, weswegen sie<br />
eigentlich genau beim Arzt, Heilpraktiker<br />
und anderen Behandlern waren.<br />
Daher kann eine Recherche u. a. mittels<br />
Patientenakten, Befund- / Krankenhausberichten<br />
und dergleichen durchaus helfen,<br />
die eigene Gesundheitshistorie für<br />
die Antragsfragen besser aufbereiten zu<br />
können.<br />
Nun hat man sich mit der korrekten<br />
Beantwortung der Gesundheitsfragen<br />
vielleicht umfassend beschäftigt. Dennoch<br />
müssen auch alle weiteren Antragsfragen<br />
mindestens genauso sorgfältig<br />
und korrekt beantwortet werden. Genau<br />
hier wird aber oftmals nicht so genau<br />
hingesehen, was natürlich im Schadenfall<br />
genauso wie die „falsche“ Beantwortung<br />
von Gesundheitsfragen zur Leistungsablehnung<br />
führen könnte.<br />
Anderweitige Versicherungen<br />
/ Vorversicherungen<br />
Angaben zu Vorversicherungen können<br />
an dieser Stelle als Beispiel genannt werden.<br />
Fragt ein Versicherer zum Beispiel<br />
nach bestehenden BU-Verträgen, so denken<br />
die meisten Kunden und Vermittler<br />
nur an Versicherungsverträge mit einer<br />
BU-Barrentenleistung. Allerdings könnten<br />
darüberhinaus auch BU-Beitragsbefreiungsbausteine<br />
in Lebens- und Rentenversicherungen<br />
gemeint sein.<br />
Einkommen und<br />
Angemessenheit der<br />
BU-Rente<br />
Stellt ein Versicherer Fragen zum Einkommen,<br />
Gehalt, Gewinn und/oder zum<br />
Verhältnis der bestehenden BU-Barrenten<br />
und der neu hinzukommenden<br />
beantragten BU-Rente, so sind diese<br />
selbstverständlich ebenfalls korrekt<br />
anzugeben.<br />
Als Beispiel für einen denkbaren Fehler<br />
bei Beantwortung von Fragen nach<br />
„BU-Absicherungen / BU-Renten“<br />
wäre die Nichtan gabe von bestehenden<br />
BU-Rentenleistungen aus beitragsfrei<br />
gestellten Versicherungen denkbar.<br />
Gefahrerhebliche<br />
Freizeitaktivitäten<br />
Fragen nach „gefahrerheblichen Hobbys“<br />
mit einer nicht abgeschlossenen<br />
Aufzählung findet man in Anträgen zu<br />
Berufsunfähigkeitsversicherungen sehr<br />
häufig. Auch hier stellt sich die Frage,<br />
was aus Sicht des jeweiligen Versicherers<br />
als gefahrerheblich anzusehen ist?<br />
Als Vermittler ist man hier in der Pflicht,<br />
seinen Kunden die „richtigen Fragen“<br />
zu stellen. Beispiele für offene Fragestellungen,<br />
die nach meiner Erfahrung<br />
von Kunden besser verstanden werden<br />
und dazu führen ein vollständigeres Bild<br />
der Risiko-Ist-Situation zu bekommen,<br />
wären:<br />
Was für Hobbys haben Sie?<br />
Was machen Sie in Ihrer Freizeit?<br />
Welchen Sport treiben Sie?<br />
In welchen Vereinen sind Sie aktiv?<br />
Haben Sie einen Tauch-, Motorrad-,<br />
Flugschein?<br />
Die meist verwendete Formulierung<br />
„gefahrerhebliche Hobbys“ kann dagegen<br />
oft missverstanden werden, da ein<br />
Kunde sein persönliches Hobby von seiner<br />
Warte aus betrachtet und vielleicht<br />
überhaupt nicht als „gefährlich“ ansieht.<br />
Beruf /Tätigkeit<br />
Angaben zur beruflichen Tätigkeit können<br />
unter Umständen zu oberflächlich<br />
beantwortet werden, gerade dann wenn<br />
ein Versicherer eine kalkulatorische<br />
Unterscheidung zwischen einzelnen<br />
scheinbar gleichen Berufen macht. Auch<br />
hier sollte der Vermittler seinen Kunden<br />
genauer nach der Ausgestaltung der<br />
beruflichen Tätigkeit fragen.<br />
Allein die Frage nach „der Berufsbezeichung“<br />
ist sehr oft zu kurz gegriffen. Um<br />
das näher zu veranschaulichen möchte<br />
ich hier an dieser Stelle den Beruf des<br />
Architekten als Beispiel aufgreifen.<br />
Architekten können in unterschiedlichster<br />
Form beruflich aktiv sein. So<br />
zum Beispiel sowohl als Freiberuflicher,<br />
Angestellter in der Industrie mit oder<br />
ohne Mitarbeiterverantwortung, oder<br />
im öffentlichen Dienst in einem Bauamt.<br />
Darüberhinaus ist es heutzutage nicht<br />
mehr selbstverständlich, dass ein Architekt<br />
immer nur lokal tätig ist. Vielleicht<br />
ist er für seine Firma in ganz Europa<br />
oder sogar weltweit unterwegs? Ist er nur<br />
planend im Büro oder eventuell sogar an<br />
Baustellen vor Ort tätig?<br />
Fazit<br />
Als Versicherungsvermittler möchte<br />
man im BU-Schadenfall natürlich<br />
genauso wie der Kunde, das alles gut<br />
über die Bühne geht und die vereinbarte<br />
BU-Rente möglichst schnell bezahlt<br />
wird. Um den Versicherer keine Chance<br />
auf Einwand der vorvertraglichen Anzeigepflicht<br />
zu geben, ist es aus meiner<br />
Sicht unabdinglich, den Kunden zuerst<br />
auf die Risiken einer Falschangabe hinzuweisen,<br />
und danach genau die Fragen<br />
zu stellen, welche die Gesamtsituation<br />
für die Antragsstellung vollständig darstellen<br />
können.<br />
Ein Gastbeitrag von<br />
Thomas Schösser<br />
Thomas Schösser<br />
ist Versicherungsmakler mit<br />
Tätigkeitsschwerpunkt in den<br />
Bereichen Berufsunfähigkeits-,<br />
Dienstunfähigkeitsversicherung<br />
sowie der Privaten Krankheitskostenvollversicherung.<br />
Seit 1997 ist er in der Versicherungsbranche<br />
tätig und ist<br />
neben seiner Maklertätigkeit<br />
regelmäßig als Fachreferent<br />
unterwegs. Er ist darüber<br />
hinaus Betreiber der Internetseite<br />
www.pkv-inhalte.de, die<br />
umfassende Informationen<br />
zum Thema BU und PKV bereitstellt.<br />
Seite 6 02/<strong>2016</strong> Seite 7
Praxis<br />
Die automobile Revolution<br />
gelingt nur gemeinsam<br />
Wie Autohersteller, Gesetzgeber und Versicherer Akzeptanz für automatisiertes Fahren schaffen können,<br />
erklärt Tibor S. Pataki, Leiter Kraftfahrtversicherung, Kfz-Technik und Statistik beim Gesamtverband der<br />
Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in seinem Gastkommentar.<br />
Weniger Unfälle und Verkehrstote, mehr<br />
Sicherheit und Zeit zum Lesen, Arbeiten<br />
oder Schlafen – alles das und noch mehr<br />
prophezeien uns die Automobilhersteller,<br />
wenn sie über die Chancen des automatisierten<br />
Fahrens sprechen. Der Tod<br />
eines Tesla-Fahrers im vergangenen Mai<br />
in Florida macht zumindest nachdenklich:<br />
Sein Auto fuhr im „Autopilot“-Modus<br />
an einem sonnigen Tag ungebremst<br />
in einen mitten auf der Straße stehenden<br />
Sattelschlepper. Hätte ein menschlicher<br />
Fahrer diesen übersehen? Wohl kaum.<br />
Vorerst lässt sich festhalten, dass das<br />
automatisierte Fahren nicht nur Chancen,<br />
sondern auch neue Risiken birgt.<br />
Vorerst bleibt der Fahrer<br />
die entscheidende Instanz<br />
Für alle derzeit zugelassenen Assistenzsysteme<br />
gilt: Wenn der Fahrer seine Aufmerksamkeit<br />
vom Verkehr und der vor<br />
ihm liegenden Straße abwendet, gefährdet<br />
er sich und andere. Wie gefährlich<br />
das geistige Abschalten während der<br />
Fahrt sein kann, zeigt auch eine aktuelle<br />
Studie unserer Unfallforschung: Wenn<br />
sich ein Fahrer – auf sein automatisiert<br />
fahrendes Auto vertrauend – mit anderen<br />
Tätigkeiten beschäftigt und den Straßenverkehr<br />
völlig außer Acht lässt, vergehen<br />
bis zu 14 Sekunden, bevor er sein<br />
Auto wieder sicher kontrollieren kann.<br />
Bei Tempo 130 legt ein Auto in dieser<br />
Zeit über 500 Meter zurück.<br />
Auch wenn der Wettlauf um die Technologieführerschaft<br />
beim automatisierten<br />
Fahren für erstaunliche Fortschritte<br />
sorgt, ist und bleibt der Fahrer auf absehbare<br />
Zeit die entscheidende Instanz.<br />
Besorgnis erregend ist daher das scheinbar<br />
grenzenlose Vertrauen in die neue<br />
Technik, das zahlreiche Fahrer ihr entgegenbringen.<br />
Die Mahnung, trotz des<br />
angeschalteten Autopiloten das Lenkrad<br />
anfassen und den Verkehr beobachten<br />
zu müssen, stößt bei manchen Fahrern<br />
offenbar auf taube Ohren – wie man<br />
sich durch einschlägige Youtube-Videos<br />
überzeugen kann, setzen sich manche<br />
während der Fahrt mit einem Autopiloten<br />
sogar auf die Rückbank.<br />
Bei sicherheitsrelevanten<br />
Systemen geht Gründlichkeit<br />
vor Schnelligkeit<br />
Um es klar zu sagen: Dieses Verhalten<br />
ist vollkommen verantwortungslos. Und<br />
mehr noch: Es hat das Potenzial, das Vertrauen<br />
der Öffentlichkeit in das automatisierte<br />
Fahren langfristig zu untergraben.<br />
Damit aber die automobile Revolution<br />
gesellschaftlich akzeptiert wird, müssen<br />
Autohersteller, Gesetzgeber und Versicherer<br />
gemeinsam verantwortlich handeln.<br />
Für die Automobilindustrie heißt<br />
das: Bei sicherheitsrelevanten Systemen,<br />
wie es das automatisierte Fahrsystem ist,<br />
geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit.<br />
Bevor neue Technik oder Software-Updates<br />
auf den Markt kommen, müssen<br />
sie so sicher wie möglich sein. Ein Autopilot<br />
genanntes Assistenzsystem, das am<br />
helllichten Tag einen auf dem Highway<br />
querstehenden Sattelschlepper ganz einfach<br />
übersieht, genügt diesem Anspruch<br />
mit Sicherheit nicht.<br />
Automatisiertes Fahren<br />
betrifft die Gesellschaft<br />
als Ganzes<br />
Automatisiertes Fahren betrifft aber<br />
nicht nur die Käufer entsprechender<br />
Autos, sondern die Gesellschaft insgesamt.<br />
Die Verkehrs- und Rechtssicherheit<br />
von Fußgängern, Radfahrern und<br />
anderen Autofahrern ist für die Akzeptanz<br />
des automatisierten Fahrens unabdingbar.<br />
Um das Vertrauen aller Verkehrsteilnehmer<br />
zu sichern, sollten für<br />
alle neuen automatischen Systeme im<br />
Auto allgemeinverbindliche Prüf- und<br />
Testverfahren geschaffen werden. Selbsttests<br />
der Sensoren und andere Sicherheitsvorkehrungen<br />
müssen gewährleisten,<br />
dass die Technik bei jeder Fahrt<br />
zuverlässig erkennt, wenn sie fehlerhaft<br />
arbeitet.<br />
Auch die Erkenntnisse unserer Unfallforscher<br />
werden vom Gesetzgeber zu<br />
berücksichtigen sein, wenn er den Fahrern<br />
automatisiert lenkender, bremsender<br />
und beschleunigender Wagen<br />
erlauben will, die Hände vom Lenkrad<br />
zu nehmen und sich auch für längere<br />
Streckenabschnitte entspannt zurückzulehnen.<br />
Klar ist: Den zeitunglesenden<br />
oder gar schlafenden Fahrer wird es<br />
auf absehbare Zeit nicht geben können.<br />
Der Fahrer muss auch weiterhin eine<br />
Grundaufmerksamkeit beibehalten. Er<br />
muss bereit sein, die Kontrolle zu übernehmen,<br />
wenn ihn das Fahrzeug dazu<br />
auffordert – oder er von selbst erkennt,<br />
dass sein Auto auf eine Situation nicht<br />
angemessen reagiert. Dem tödlich verunglückten<br />
Tesla-Fahrer jedenfalls hätte<br />
ein Mindestmaß an Aufmerksamkeit<br />
möglicherweise das Leben gerettet.<br />
Die Daten automatisiert<br />
fahrender Autos gehören<br />
nicht den Autoherstellern<br />
Darüber hinaus muss der Gesetzgeber<br />
die Frage beantworten, wie mit den<br />
Daten automatisiert fahrender Autos<br />
umzugehen ist. Ganz sicher gehören die<br />
Daten nicht dem Autohersteller. Stattdessen<br />
muss der Halter bzw. der Fahrer<br />
entscheiden können, wem er wann welche<br />
Daten zur Verfügung stellt. Damit<br />
dies in der Praxis auch tatsächlich umgesetzt<br />
werden kann, brauchen wir europaeinheitliche<br />
Standards für die vorzuhaltenden<br />
Daten, für die Datenformate<br />
und für eine offene, sichere und diskriminierungsfrei<br />
zugängliche Kfz-Schnittstelle.<br />
Die Produkthaftung der<br />
Hersteller ist für die<br />
Entschädigung von Verkehrsopfern<br />
keine Lösung<br />
Neben den Autoherstellern und dem<br />
Gesetzgeber wird auch die Versicherungswirtschaft<br />
einen wesentlichen Beitrag<br />
zur Akzeptanz des automatisierten<br />
Fahrens leisten, indem sie etwaige Verkehrsopfer<br />
entschädigt. Das System einer<br />
für jeden Halter verpflichtend vorgeschriebenen<br />
Kfz-Haftpflichtversicherung<br />
gewährleistet heute ein Höchstmaß an<br />
verlässlichem Verkehrsopferschutz und<br />
wird dies auch zukünftig tun. Die Versicherung<br />
leistet – und zwar unabhängig<br />
davon, wer oder was für den Unfall letztendlich<br />
verantwortlich ist. Beispiele für<br />
Schäden, die ohne das Verschulden des<br />
Fahrers entstehen, gibt es schon heute<br />
Dr. Tibor S. Pataki<br />
Leiter Kraftfahrtversicherung,<br />
Kfz-Technik und Statistik des<br />
Gesamtverbandes der Deutschen<br />
Versicherungswirtschaft e.V.<br />
genug, etwa wenn wegen eines Materialfehlers<br />
ein Reifen platzt oder plötzlich<br />
und unvorhersehbar die Bremsen versagen.<br />
Egal aus welchem dieser Gründe<br />
beim Betrieb des Autos ein Schaden entsteht<br />
– die Kfz-Haftpflichtversicherung<br />
des Halters entschädigt das Opfer. Dieses<br />
System hat für Verkehrsopfer entscheidende<br />
Vorteile: Erstens haben sie mit<br />
der Versicherung einen direkten und<br />
solventen Ansprechpartner. Dieser lässt<br />
sich über das Kennzeichen leicht ausfindig<br />
machen und kann auch europaweit<br />
über das Grüne-Karte-System problemlos<br />
angesprochen werden. Und zweitens<br />
müssen Geschädigte nicht klären, welche<br />
Ursachen letztendlich den Schaden<br />
verursacht haben.<br />
Obacht vor einem<br />
juristischen und<br />
verkehrspolitischen Irrweg<br />
Diese Regeln gelten auch für solche<br />
Schäden, die zukünftig von automatisierten<br />
Fahrsystemen verursacht werden.<br />
Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung<br />
umfasst problemlos auch<br />
das automatisierte Fahren. Vorstellungen,<br />
dieses bewährte Prinzip verlassen<br />
zu können und Automobilhersteller für<br />
die Fehler ihrer automatisierten Systeme<br />
direkt gegenüber dem Unfallopfer haften<br />
zu lassen, führen auf einen juristischen<br />
und verkehrspolitischen Irrweg: Die<br />
Produkthaftung ist für die effiziente Entschädigung<br />
von Verkehrsopfern weder<br />
gemacht noch geeignet. In jedem Einzelfall<br />
müssten die Unfallopfer den Herstellern<br />
einen Produktfehler gerichtsfest<br />
nachweisen, und selbst dann bestünde<br />
eine Haftung nur unter bestimmten<br />
Voraussetzungen. Würden nach einem<br />
Autounfall also nicht mehr die bewährten<br />
Regeln der Halterhaftung und des<br />
Direktanspruchs gelten, wären die Unfallopfer<br />
massiv benachteiligt. Das heutige<br />
Haftungssystem ist bewährt und zuverlässig:<br />
Entschädigt werden Verkehrsopfer<br />
von der Kfz-Haftpflichtversicherung<br />
des Halters. Das ist unser Anspruch und<br />
unsere Verpflichtung. Darauf kann sich<br />
jeder verlassen, der in Deutschland in<br />
einen Autounfall verwickelt ist.<br />
Regresse der<br />
Kfz-Versicherer gegenüber<br />
Auto-Herstellern müssen<br />
möglich sein<br />
Darüber hinaus ist die Haftung eines<br />
Herstellers für ein fehlerhaftes Produkt<br />
eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit.<br />
Hat ein Autobauer unzureichend<br />
erprobte oder mangelhafte Systeme auf<br />
den Markt gebracht oder kann nachgewiesen<br />
werden, dass die Technik des<br />
Autos versagt hat, müssen Regresse der<br />
Kfz-Versicherer gegenüber dem Hersteller<br />
selbstverständlich möglich sein. Die<br />
Versicherer und die Automobilindustrie<br />
werden dafür Lösungen finden.<br />
Die technische Pionierarbeit der Autobauer<br />
und Zulieferer alleine ist nur der<br />
erste Schritt. Den ganzen Weg in eine<br />
automatisierte automobile Zukunft können<br />
und müssen wir als Gesellschaft<br />
gemeinsam gehen.<br />
Ein Gastbeitrag von<br />
Dr. Tibor S. Pataki<br />
Seite 8 02/<strong>2016</strong> Seite 9
Praxis<br />
Strukturbruch am Zinsmarkt<br />
zwingt Berater und Anleger zum<br />
Umdenken bei der finanziellen Altersvorsorge<br />
Deutschland gilt weithin als wohlhabendes<br />
Land. Der Verwaltungsapparat funktioniert<br />
einigermaßen friktionslos und<br />
die politischen Verhältnisse sind seit<br />
Jahrzehnten relativ stabil. Das Rechtssystem<br />
ist gut etabliert und die Wirtschaft<br />
– vor allem der Mittelstand – genießt<br />
international ein hohes Ansehen.<br />
Sparweltmeister sind keine<br />
Vermögensweltmeister<br />
Etwas weniger erfreulich sieht die<br />
Bilanz aus, wird die Vermögensbildung<br />
der Deutschen betrachtet. Auf diesem<br />
Gebiet haben Untersuchungen der Bundesbank<br />
und der Europäischen Zentralbank<br />
für Aufsehen gesorgt, welche<br />
für Deutschland nur bestenfalls durchschnittliche<br />
Haushaltsvermögen im Vergleich<br />
zu anderen Ländern Europas auswiesen.<br />
Insbesondere die im Vergleich<br />
mit Deutschland vergleichsweise hohen<br />
privaten Vermögen in manchen Krisenstaaten<br />
der Euro-Zone hinterließen ein<br />
„Geschmäckle“. Dieser Befund ist auch<br />
deshalb für die Deutschen leicht kränkend,<br />
weil die Bundesrepublik traditionell<br />
eine der weltweit höchsten Sparquoten<br />
aufweist. Immer wieder wird<br />
der deutsche Michel international als<br />
„Sparweltmeister“ tituliert. Für die kollektive<br />
Psyche sind solche Titel schmeichelnd,<br />
ebenso wie die Bezeichnung als<br />
„Exportweltmeister“. Allein sie verstellen<br />
zunehmend den Blick für dringend<br />
notwendige Reformen auf dem Gebiet<br />
der Vermögensbildung, zumal das Land<br />
seit der Regierung Schröder keine ernst<br />
zu nehmende Wirtschaftsreform mehr<br />
erlebt hat. Zugespitzt könnte man sogar<br />
die Hypothese wagen, Deutschland<br />
befände sich längst am Anfang einer<br />
schweren Altersvorsorgekrise. Bloß findet<br />
eine öffentliche Diskussion darüber<br />
gar nicht statt, was wiederum darauf<br />
hindeutet, dass es sich hierbei um ein<br />
politisches „Verliererthema“ handelt, bei<br />
welchem alle Parteien gleichermaßen<br />
versagt haben.<br />
Seit der amerikanischen Subprimekrise,<br />
die im Jahr 2007 begann und zunächst<br />
eine rein amerikanische Immobilienund<br />
Kreditkrise war, sich dann allerdings<br />
rasch und mitunter sogar dominant auf<br />
viele Länder der westlichen Welt ausweitete,<br />
hat sich das grundsätzliche Gefüge<br />
für Geldanlagen radikal verändert. Die<br />
wichtigen Notenbanken der Welt bugsierten<br />
die Zinsen auf die Nulllinie. In<br />
Folge wurden über Jahrzehnte tradierte<br />
Sparformen wie z. B. die klassische Kapitallebensversicherung,<br />
Bausparverträge,<br />
Sparverträge, Geldmarktfonds etc. obsolet.<br />
Erstaunlicherweise hat sich aber das<br />
Sparverhalten zumindest in Deutschland<br />
kaum weder der Höhe noch dem Inhalt<br />
nach verändert, so dass die gänzlich<br />
veränderte Lage an den Zinsmärkten<br />
nahezu vollständig ignoriert wird. Dieser<br />
Befund trifft übrigens keineswegs nur<br />
die sparfreudigen Bürger, sondern hat<br />
mittlerweile auch ihren Niederschlag bei<br />
veränderungsresistenten institutionellen<br />
Anlegern wie z.B. Versicherungen, Pensionsfonds<br />
oder Stiftungen gefunden.<br />
Die Liste der insolventen Stiftungen,<br />
Versorgungseinrichtungen und Versicherer<br />
wird täglich länger.<br />
Ebenso wenig war der deutsche Staat<br />
willens, seine traditionelle regulatorische<br />
und steuerliche Bevorzugung von<br />
Zinsanlagen zu überdenken. Man kann<br />
sich kaum des Eindrucks erwehren, als<br />
wollten Zinsanleger und Staat durch<br />
Ignoranz und Nichtstun das Problem<br />
in der Hoffnung aussitzen, es würden in<br />
der Zukunft die guten alten Zeiten auskömmlicher<br />
Zinsen wieder zurückkehren.<br />
Jedoch spricht aktuell nichts dafür,<br />
dass die Zinsmärkte alsbald aus ihrem<br />
hoheitlich herbeigeführten Ausnahmemodus<br />
herausfinden. Denn Staatshaushalte,<br />
mittlerweile gewöhnt an die<br />
fortwährende Entlastung durch Notenbanken,<br />
würden deutlich höhere Zinsraten<br />
angesichts eines strukturell schwachen<br />
Wirtschaftswachstums (Stichwort:<br />
Demographie) und bereits sehr hoher<br />
Abgabenquoten ohne drastische Sparanstrengungen<br />
nicht schultern können.<br />
Dieser Befund gilt keineswegs nur für<br />
Griechenland, Spanien, Italien, Frankreich<br />
und Portugal, sondern betrifft<br />
mutatis mutandis auch die Vereinigten<br />
Staaten von Amerika, Großbritannien<br />
und nicht zuletzt Deutschland selbst.<br />
Bekanntlich hat das heutige Ausgeben<br />
geborgter Gelder zu Lasten der kommenden<br />
Generationen eine langjährige<br />
Tradition in den genannten Ländern,<br />
wenn nicht gar überall auf der Welt.<br />
Niemand will auf heutigen Überkonsum<br />
verzichten, obwohl er eindeutig den<br />
Wohlstand der kommenden Generationen<br />
einschränkt.<br />
90 Prozent der deutschen<br />
Geldanlagen stecken in<br />
Anlageformen mit Zinsen<br />
Wer aber ein wenig Kenntnis von<br />
Finanzmathematik besitzt, der ahnt<br />
bereits, dass die vielen Niedrigzinsjahre<br />
der Vergangenheit, und erst recht jene<br />
der Zukunft, zu schwachen Endwerten<br />
in der Vermögensplanung nahezu aller<br />
Zinsanleger und entsprechender Institutionen<br />
führen werden. Blickt man aber<br />
in die von der Deutschen Bundesbank<br />
regelmäßig veröffentlichten Statistiken<br />
zur Verteilung des Geldvermögens,<br />
dann zeigt sich sogleich, dass nahezu 90<br />
Prozent der Geldanlagen in Deutschland<br />
in Anlageformen mit Zinskomponente<br />
getätigt werden.<br />
Hinzu tritt ein weiteres, mindestens<br />
so schwerwiegendes Problem wie der<br />
Dauerniedrigzins: Die demographische<br />
Entwicklung, die bereits im strukturell<br />
schwachen Wirtschaftswachstum ihren<br />
Niederschlag gefunden hat! Seit mindestens<br />
40 Jahren ist hinlänglich bekannt,<br />
dass sich der Altersaufbau der deutschen<br />
Gesellschaft insofern verschlechtert, als<br />
einer zunehmenden Zahl alter Menschen<br />
eine geringer werdende Zahl junger<br />
(erwerbstätiger) Menschen gegenübersteht.<br />
Da aber das deutsche Rentensystem<br />
dem Prinzip der Generationenumverteilung<br />
folgt, gerät das gesamte System mit<br />
zunehmender demographischer Schieflage<br />
ins Kentern. Alle bisherigen Versuche<br />
wechselnder Regierungen durch<br />
fortwährende Kürzungen (demographischer<br />
Faktor!) der Renten und Erhöhungen<br />
des Renteneintrittsalters sind aber<br />
nur Stückwerk geblieben.<br />
Völlig gescheitert ist obendrein der<br />
amateurhaft betriebene politische Versuch,<br />
mit der privaten Altersvorsorge<br />
ein neues kapitalgedecktes Standbein<br />
der Altersvorsorge zu entwickeln. Die<br />
Namen Riester- und Rürup-Rente stehen<br />
heute für den gut gemeinten und<br />
zugleich verfehlten Versuch, private Vermögensbildung<br />
staatlich zu fördern. Da<br />
die meisten Riester- und Rürup-Verträge<br />
ebenfalls zinsgebunden ausgestaltet<br />
wurden, kann auch bei ihnen keine auskömmliche<br />
Renditeentwicklung erwartet<br />
werden. Im Wesentlichen geht es bei<br />
diesen Verträgen um das Abgreifen von<br />
Staatsknete.<br />
Vonnöten wäre stattdessen eine Abkehr<br />
von der Zinsanlage und eine Hinwendung<br />
der Vermögensbildung zu den<br />
Wertschöpfungsgeneratoren der Volkswirtschaft.<br />
Hierzu wäre jedoch ein kompletter<br />
Mentalitätswechsel erforderlich,<br />
der angesichts der Traditionen und der<br />
Überalterung in Deutschland eher nicht<br />
zu erwarten steht. Es darf die Kulturhypothese<br />
über die Bundesrepublik gewagt<br />
werden, dass ein Land, welches keine<br />
Kinder, auch keine Aktien besitzen will,<br />
eher rückwärtsgewandt ist. Denn für beides<br />
benötigt man Zukunftsoptimismus.<br />
Die Einsicht, dass der Wohlstand unseres<br />
Landes in aller erster Linie auf der Leistung<br />
seiner Unternehmen beruht, dass man<br />
sich an dieser Wohlstandsgenerierung<br />
beteiligen darf, kann und sollte, scheint<br />
ein zu fern liegender Gedanke, wie seine<br />
geringe Verbreitung ausreichend belegt.<br />
Denn das Instrument der Beteiligung an<br />
der Volkswirtschaft ist die Aktie und ihr<br />
Durchführungsweg für den normalen Sparer<br />
der Aktienfonds. Sowohl Aktien in der<br />
Direktanlage als auch Aktienfonds fristen<br />
trotz ihrer erwiesenen Vorteilhaftigkeit vor<br />
allem in Hinsicht auf Rendite, aber auch<br />
bezüglich der Liquidität, gegenüber Zinsanlagen<br />
in all ihren Erscheinungsformen<br />
ein Schattendasein. Fassungslos registriert<br />
man, dass fast zwei Drittel der Aktien<br />
großer Deutscher Aktiengesellschaften<br />
mittlerweile im Besitz ausländischer Eigentümer<br />
befindlich sind.<br />
Zum Sparen traditioneller Prägung gibt es<br />
heute zwei sinnvolle Alternativen, sofern<br />
man zustimmt, dass ein Beibehalten am<br />
obsolet gewordenen Zinssparen – in welchen<br />
zinsgebundenen Produkten auch<br />
immer - irrational ist.<br />
Heute ist der Konsum zu einer veritablen<br />
Alternative zum überkommenen Zinssparen<br />
geworden und es hat ganz den<br />
Dr. Christoph Bruns<br />
Vorstand, Teilhaber und<br />
Fondsmanager der LOYS AG<br />
Anschein, als ob viele Bürger genau diesen<br />
Weg verstärkt gehen. Freilich nehmen sie<br />
dadurch in Kauf, dass sie in der Altersvorsorge<br />
in völlige Staatsabhängigkeit geraten<br />
und es bekanntlich um die Staaten selbst<br />
nicht allzu gut bestellt ist.<br />
Die zweite Alternative bejaht die Notwendigkeit<br />
des Sparprozesses ausdrücklich,<br />
weicht jedoch den Problemen ihrer<br />
traditionellen Formen aus, indem sie auf<br />
das Investieren in die – bestenfalls internationale<br />
- Wirtschaft setzt. Um diesen<br />
Weg konsequent zu gehen, ist vom Anleger<br />
gefordert anzuerkennen, dass materieller<br />
Wohlstand nur in Unternehmen erarbeitet<br />
wird und die Existenz von Börsen<br />
den Einzelnen dazu befähigen, sich an<br />
diesem zu beteiligen. Dieser Gedanke,<br />
der für Amerikaner, Schweizer und Briten<br />
selbstverständlich ist, scheint aber<br />
in Deutschland einem Dreifachoxer mit<br />
Wassergraben zu ähneln.<br />
Es wird spannend sein, zu sehen, ob<br />
Deutschland auf dem Gebiet des Vermögensaufbaus<br />
seinen renditeschwachen Sonderweg<br />
fortsetzen wird oder ein Wandel<br />
möglich ist. Alle Risikofetischisten seien<br />
zuletzt noch auf ein altes Börsenbonmot<br />
verwiesen, welches da heißt: Es ist ein<br />
Risiko, Aktien zu besitzen. Ein noch größeres<br />
Risiko ist es, keine Aktien zu besitzen.<br />
Ein Gastkommentar von<br />
Dr. Christoph Bruns<br />
Seite 10 02/<strong>2016</strong><br />
Seite 11
Praxis<br />
Warum sich eine<br />
Investition in die Pflegevorsorge<br />
gerade jetzt bezahlt macht<br />
Wohin mit dem Vermögen, das sich durch jahrelanges Sparen, clevere Anlage oder auch durch die Auszahlung<br />
von Policen in den letzten Jahren angehäuft hat? Ramona Paul, Leiterin Produktmanagement<br />
der Ideal Versicherungsgruppe, hat eine Empfehlung. Warum nicht einen Teil des Geldes in die Pflegevorsorge<br />
investieren?<br />
Über 225 Millionen Euro an Leistungen<br />
aus Lebensversicherungen erhielten<br />
Kunden in Deutschland pro Tag von den<br />
Versicherungsgesellschaften ausgezahlt.<br />
(Quelle: GDV: Die deutsche Lebensversicherung<br />
in Zahlen <strong>2016</strong>). Viel Kapital<br />
also, welches sinnvoll investiert werden<br />
möchte. Wenn die ausgezahlte Lebensversicherung<br />
nicht schon für eine Weltreise,<br />
ein neues Dach oder als Finanzspritze<br />
für den Nachwuchs verplant ist,<br />
sollte man spätestens jetzt über die eigene<br />
Vorsorge fürs Alter nachdenken.<br />
2,8 Millionen Menschen<br />
beziehen Pflegeleistung<br />
Die Versorgungslücke im Detail: die<br />
durchschnittlichen Kosten für die Unterbringung<br />
in einem Pflegeheim bei Pflegestufe<br />
III betragen 3.500 Euro. Die Pflegekasse<br />
zahlt aber nur 1.612 Euro. Bleibt<br />
eine Differenz von 1.888 Euro, die der<br />
Betroffene selbst oder seine Angehörigen<br />
tragen müssen.<br />
Damit Ihre Lebensqualität<br />
erhalten bleibt<br />
Mit einer privaten Pflegerentenversicherung<br />
kann man sich zumindest gegen das<br />
finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit<br />
absichern. Nehmen wir einmal an, eine<br />
heute 46-jährige Frau möchte sich finanziell<br />
gegen den Fall einer Pflegebedürftigkeit<br />
in Stufe II und III absichern. Die<br />
Kundin geht für beide Pflegestufen von<br />
einem mittleren Pflegeaufwand aus und<br />
schätzt, dass sie in Stufe II von einem<br />
Pflegedienst in der häuslichen Umgebung<br />
und in Stufe III im Heim gepflegt<br />
werden würde.<br />
Die Pflegeanalyse ermittelt folgendes<br />
Risikoprofil für unseren Beispielfall:<br />
Pflegeversorgung Pflegestufe II Pflegestufe III<br />
Warum sich eine Einmalanlage gerade<br />
jetzt lohnt, verdeutlicht die nachfolgende<br />
Berechnung, die sich auf den Tarif „Ideal<br />
PflegeRente“ aus unserem Hause bezieht:<br />
(siehe Tabelle PflegeRente)<br />
Im dargestellten Rechenbeispiel wurde<br />
eine Einmalzahlung von 38.442,98 Euro<br />
simuliert. Diese Summe entspricht in<br />
etwa der Ablaufleistung einer durchschnittlichen<br />
Lebensversicherung. Mit<br />
diesem Betrag kann Frau Muster ihr angenommenes<br />
Pflegerisiko in den gewünschten<br />
Pflegestufen passgenau absichern. Sie<br />
würde im Leistungsfall eine monatliche<br />
garantierte Rente von 1.357 Euro in Pflegestufe<br />
II und 1.824 Euro in Pflegestufe<br />
III erhalten. Diese Pflegerente erhält Frau<br />
Muster für die gesamte Zeit der Pflegebedürftigkeit<br />
- egal, ob diese 2,5 oder mehr<br />
Jahre andauert. Die jeweilige monatliche<br />
Pflegerente wird noch durch die Überschussbeteiligung<br />
erhöht. Somit dürften<br />
zumindest die finanziellen Folgen einer<br />
Pflegebedürftigkeit von Frau Muster<br />
abgesichert sein.<br />
Ein weiterer großer Vorteil bei Abschluss<br />
einer Pflegerentenversicherung mit Einmalbeitrag<br />
ist, dass der Kunde jederzeit<br />
die Möglichkeit hat, Kapital aus seiner<br />
Versicherung zu entnehmen. So bleibt<br />
IDEAL PflegeRente<br />
Ausgewählte Berechnung<br />
der Kunde flexibel, auch wenn einmal<br />
unvorhergesehener Kapitalbedarf<br />
besteht. Der Versicherungsschutz kann<br />
durch Zahlung von laufenden Beiträgen<br />
weiter aufrecht erhalten bleiben. Diese<br />
Investition in die Vorsorge ist damit um<br />
ein Vielfaches klüger und rentabler, als<br />
freies Vermögen auf Sparbüchern und<br />
Co. zu Niedrigzinsen dahinschmelzen<br />
zu lassen.<br />
Noch <strong>2016</strong> von höherem<br />
Garantiezins profitieren<br />
Wer sich zu einer Investition in die<br />
eigene Risiko-und Vermögensvorsorge<br />
entschlossen hat, der sollte noch in diesem<br />
Jahr handeln. Denn die Senkung des<br />
Garantiezinses für klassisch kalkulierte<br />
Lebensversicherungen von 1,25 auf 0,9<br />
Prozent ist beschlossene Sache.<br />
Man muss kein Versicherungsmathematiker<br />
sein um zu erkennen, dass man<br />
sich durch einen Vertragsabschluss bis<br />
Jahresende den höheren Garantiezins<br />
für die gesamte Laufzeit sichern kann.<br />
Die Senkung des Rechnungszinses zieht<br />
nämlich eine Steigerung der Beiträge für<br />
Neuabschlüsse in 2017 nach sich.<br />
Betrachtet man nur die Einzahlung in<br />
eine Pflegerente mit einem Einmalbeitrag,<br />
so kann es hier zu Beitragserhöhungen<br />
von bis zu 25 Prozent kommen. Je<br />
länger die Laufzeit, desto deutlicher sind<br />
die Auswirkungen des geringeren Rechnungszinses<br />
zu spüren.<br />
Die Umstellung auf die ab 2017 geltenden<br />
Pflegegrade wird möglicherweise zu einer<br />
weiteren Erhöhung der Beiträge führen.<br />
Deshalb ist ein Abschluss in diesem Jahr<br />
lohnenswert, auch um sich den aktuellen<br />
Gesundheitszustand und das niedrigere<br />
Eintrittsalter noch zu sichern.<br />
Günstige Beiträge sichern<br />
und problemlos in neue<br />
Tarife wechseln<br />
Ebenfalls zum 1. Januar 2017 soll das<br />
Anfang <strong>2016</strong> reformierte Pflegestärkungsgesetz<br />
II umgesetzt werden. Die<br />
Schwerpunkte des neuen Gesetzes sind<br />
der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und<br />
damit die Umstellung von Pflegestufen<br />
auf Pflegegrade sowie das neue Begutachtungsverfahren.<br />
Ein Gastbeitrag von<br />
Ramona Paul<br />
Dabei geht es nicht nur um einen auskömmlichen<br />
Ruhestand. Auch das<br />
eigene Risiko, ein Pflegefall zu werden,<br />
sollte in die Überlegungen einbezogen<br />
werden. Denn leider hat sich das ehemals<br />
abstrakte Risiko in Deutschland<br />
zunehmend zur Realität entwickelt. So<br />
bezogen im Jahr 2015 bereits über 2,8<br />
Millionen Menschen Leistungen aus der<br />
Pflegeversicherung (Quelle: BMG: Zahlen<br />
und Fakten zur Pflegeversicherung,<br />
Stand 08.09.<strong>2016</strong>).<br />
Diese obligatorische Pflegeversicherung<br />
– ob gesetzlich oder privat abgesichert<br />
– ist jedoch von Beginn an nicht<br />
auf volle Kostendeckung ausgelegt. Die<br />
Pflegeversicherung zahlt grundsätzlich<br />
nur Zuschüsse zu den tatsächlich anfallenden<br />
Pflegekosten. Das heißt, tritt ein<br />
Pflegefall ein, muss der Betroffene mit<br />
erheblichen finanziellen Belastungen<br />
rechnen.<br />
Pflegedienst Im Heim<br />
Situation im Pflegefall<br />
Pflegeaufwand mittel mittel<br />
Pflegekosten 2.501,00 € 3.436,00 €<br />
Gesetzliche Pflegeversicherung 1.144,00 € 1.612,00 €<br />
Ihre monatliche Versorgungslücke 1.357,00 € 1.824,00 €<br />
Selbstbeteiligung/Eigenleistung 0,00 € 0,00 €<br />
Absicherungsbedarf für den Pflegefall 1.357,00 € 1.824,00 €<br />
Ihre geschätzte Pflegedauer 5 Jahre 5 Jahre<br />
Ihr gesamter Absicherungsbedarf 81.420,00 € 109.440,00 €<br />
Name<br />
Frau Muster, Pia<br />
Produkt<br />
IDEAL PflegeRende Klassik<br />
Eintritts- und Endalter<br />
46 - lebenslang<br />
Versicherungsdauer<br />
lebenslang<br />
garantierte Pflegerente 1.357,00 € • 1.824,00 €<br />
gesamte Pflegerente 1.764,10 € • 2.371,20 €<br />
Beitrag Einmalbeitrag 38.332,98 €<br />
Pflegestufe 0<br />
keine<br />
Karenzzeit<br />
3 Monate<br />
Todesfallleistung<br />
keine<br />
Dynamik<br />
keine<br />
Ramona Paul<br />
Leiterin Produktmanagement<br />
IDEAL Versicherungsgruppe<br />
Seite 12 02/<strong>2016</strong> Seite 13
Advertorial<br />
Haftungsfall(e) Maklervertrag<br />
Fragt man unter den Versicherungsmaklern<br />
herum, wer für alle seine betreuten<br />
Kunden einen schriftlichen Maklervertrag<br />
hat, so wird es meistens ruhiger<br />
im Raum und nach einer kurzen Pause<br />
kommt die Aussage: „Naja für „große“<br />
Verträge machen wir schon einen<br />
schriftlichen Maklervertrag, wir haben<br />
da so irgendein Dokument was wir verwenden<br />
aber wenn ein Kunde nur mal<br />
schnell eine KFZ-Haftpflichtversicherung<br />
abschließen will, ist das doch viel<br />
zu viel bürokratischer Papieraufwand!“<br />
JA, aber was ist mit den Kunden, die keinen<br />
schriftlichen Maklervertrag beim<br />
Makler ihres Vertrauens unterzeichnet<br />
haben? Kann ein Maklervertrag auch<br />
mündlich geschlossen werden? Bin ich<br />
dann überhaupt Makler des Kunden?<br />
Muss ich den Kunden auch vollumfänglich<br />
betreuen? Muss ich im schlimmsten<br />
Fall auch für alles Haften?<br />
All diese Fragen können mit einem klaren<br />
„JA“ beantwortet werden.<br />
In dem Moment wo ein schriftlicher<br />
Maklervertrag mit dem Kunden nicht<br />
abgeschlossen worden ist, besteht zwischen<br />
dem Kunden und dem Makler ein<br />
Maklervertrag, welcher sich inhaltlich<br />
an den gesetzlichen Vorgaben orientiert.<br />
Nicht zuletzt muss sich der Makler an<br />
dem sogenannten Sachwalter-Urteil<br />
des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr<br />
1985 messen lassen. Der Makler ist dann<br />
für alle Belange also nicht nur für die<br />
KFZ-Haftpflichtversicherung des Kunden<br />
zuständig und muss den Kunden<br />
allumfassend beraten und dies natürlich<br />
auch in geeigneter Form dokumentieren.<br />
Dies birgt ganz erhebliche Haftungsrisiken<br />
für den Makler, welche er<br />
durch einen schriftlichen Maklervertrag<br />
mit seinen Kunden auf ein sehr erträgliches<br />
Restrisiko minimieren kann. So<br />
ist es möglich, dass mit dem Kunden ein<br />
Maklervertrag nur für den KFZ-Haftpflichtversicherungsvertrag<br />
abgeschlossen<br />
wird.<br />
Es wäre also in diesem Moment nicht die<br />
Pflicht des Maklers, über alle anderen<br />
(möglichen) Versicherungsverträge zu<br />
beraten, zu dokumentieren und gegebenenfalls<br />
auch zu haften. Der Makler kann<br />
den mit dem Kunden vereinbarten Vertragsgegenstand<br />
durch einen Maklervertrag<br />
im Streitfall nachweisbar festlegen<br />
und ist mithin im Haftungsprozess nicht<br />
auf irgendwelche Zeugenaussagen angewiesen,<br />
denn man sagt immer, dass der<br />
Zeugenbeweis das „schwächste“ Beweismittel<br />
vor Gericht ist. Zwei Unterschriften<br />
unter einem Maklervertrag haben da<br />
eine ganz andere Wertigkeit.<br />
Darüber hinaus besteht erst im Rahmen<br />
eines schriftlichen Maklervertrages<br />
die Möglichkeit, mit dem Kunden auch<br />
etwaige Mitwirkungspflichten des Kunden<br />
zu vereinbaren. So ist beispielsweise<br />
der Kunde verpflichtet, seinen „Sachwalter“<br />
über alle wesentlichen Änderungen<br />
in seinem Leben zu unterrichten, beispielsweise<br />
wenn der Kunde heiratet<br />
oder ein Kind geboren wird.<br />
Kein schriftlicher Maklervertrag<br />
= erhebliche Haftungsrisiken<br />
für den Makler<br />
Ein haftungstechnisch ganz entscheidender<br />
Punkt ist auch noch die Tatsache, dass es<br />
im Rahmen eines schriftlichen Maklervertrages<br />
in Anlehnung an die Möglichkeiten<br />
der Steuerberater und Rechtsanwälte<br />
möglich ist, eine Haftungsbegrenzung für<br />
fahrlässig herbeigeführte Schadensfälle auf<br />
die Versicherungssumme des VSH-Versicherung<br />
zu vereinbaren. Denn was nützt<br />
es bei einem großen Schadensereignis,<br />
wo ein Makler von seinem (ehemaligen)<br />
Kunden in Anspruch genommen wird,<br />
wenn er eine VSH-Versicherung über<br />
1,23 Millionen Euro besitzt, der Schaden<br />
sich jedoch auf 3 Millionen Euro beläuft?<br />
Selbst wenn die Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung<br />
(VSH-Versicherung)<br />
voll eintrittspflichtig ist, muss die Differenz<br />
von 1,77 Millionen Euro der Makler zahlen.<br />
Dies wäre jedoch bei einem schriftlichen<br />
Maklervertrag mit entsprechender Vereinbarung<br />
ganz leicht vermeidbar gewesen.<br />
Nicht zuletzt besteht die Möglichkeit, im<br />
Rahmen eines schriftlichen Maklervertrages<br />
Regelungen zur Rechtsnachfolge zu treffen,<br />
wenn dem Makler etwas zustößt, sei es,<br />
dass er verstirbt oder dass er nur für einen<br />
längeren Zeitraum seine Geschäfte nicht<br />
führen kann. Sind solche Regelungen nicht<br />
mit dem Kunden schriftlich festgelegt worden,<br />
so kann der Makler oder seine Erben<br />
nach einem Schicksalsschlag schnell vor<br />
den Scherben, des über viele Jahre mühsam<br />
aufgebauten Lebenswerks, stehen.<br />
Selbst wenn sie einen schriftlichen Maklervertrag<br />
verwenden, sollten sie diesen überprüfen,<br />
ob er alle möglichen Regelungen in<br />
wettbewerbsrechtlich und AGB-rechtlich<br />
zulässiger Art und Weise enthält. Dies nicht<br />
zuletzt aufgrund der Gesetzesänderung<br />
im § 309 Nr. 13 BGB, welche mit Wirkung<br />
zum 01.10.<strong>2016</strong> für alle ab diesem<br />
Datum abgeschlossenen Maklerverträge<br />
Anwendung findet. Demnach darf von dem<br />
Verbraucher für Anzeigen oder Erklärungen<br />
in allgemeinen Geschäftsbedingungen, also<br />
auch im Maklervertrag keine strengere<br />
Form als Textform abgefordert werden.<br />
Ein Gastbeitrag von<br />
Martin Stolpe<br />
Martin Stolpe<br />
Rechtsanwalt,<br />
Fachanwalt für<br />
Versicherungsrecht<br />
Optimierte Arbeitsabläufe, mehr Umsatz und besseres Controlling:<br />
Bei Keasy inklusive<br />
„Aus der Praxis – für die Praxis“! Unter diesem Leitmotiv stehend, setzt die vfm-Gruppe die Entwicklung<br />
ihres innovativen Maklerverwaltungsprogramms Keasy geradlinig fort. So vereinfacht die „mitdenkende<br />
Software“ den täglichen Beratungsalltag von Verbundpartnern und externen Vermittlern deutlich, wie<br />
das Interview mit den vfm-Kooperationspartnern Stefan Thaler (Stefan Thaler Finanzmakler GmbH) und<br />
Alexander Förch (Versicherungsmakler SAF GmbH & Co. KG) bestätigt.<br />
Maklerverwaltungsprogramme gibt es<br />
viele auf dem Markt. Warum nutzen Sie<br />
Keasy?<br />
Thaler: In der Tat gibt es viele Programme,<br />
die Basishilfen anbieten. Für<br />
uns als Maklerhaus mit sieben Angestellten<br />
im Innendienst ist insbesondere<br />
die Vorgabe beziehungsweise das strukturierte<br />
Vorgehen bei Arbeitsabläufen<br />
wichtig. Assistenz hierzu bietet jedoch<br />
kaum eine Software umfassend an. Exakt<br />
hier unterstützt Keasy mit seinen Tools<br />
unseres Erachtens großartig und sorgt<br />
dafür, dass Prozesse optimiert beziehungsweise<br />
Verwaltungs- und Bestandsarbeit<br />
deutlich reduziert werden. Als ein<br />
Ergebnis hiervon bleibt mehr Zeit für<br />
den Ausbau der Kundenberatung wie<br />
-betreuung.<br />
Förch: Hinsichtlich eines optimalen<br />
Maklerverwaltungsprogramms geht es<br />
inzwischen um weitaus mehr als eine<br />
reine Datenverwaltung. Eine gute Software<br />
muss mehr denn je praxisorientiert<br />
„mitdenken“, Arbeitsabläufe optimieren<br />
wie kontrollieren können und schlussendlich<br />
das so genannte papierlose Büro<br />
ermöglichen. In diesem Sinne haben wir<br />
mit unserem Umstieg zum Versicherungsmakler<br />
eine entsprechende Softwareverbesserung<br />
gesucht und über vfm<br />
mit Keasy gefunden.<br />
Stefan Thaler<br />
Finanzmakler<br />
Welche Keasy-Funktionen sind für Ihre<br />
Tätigkeit besonders vorteilhaft?<br />
Förch: Speziell die gestützte Aktivitäten-Verwaltung,<br />
die zu jedem Kunden,<br />
Vertrag oder jeder Gesellschaft angestoßen<br />
werden kann, ist bemerkenswert.<br />
Durch diese Vorbelegung einzelner<br />
Arbeitsschritte kann ein solcher Prozess<br />
über alle Zwischenstationen optimal<br />
abgearbeitet werden. Zudem bietet<br />
es bestmöglichen Überblick über alle<br />
Vorgänge in unserem Haus. Dank Keasy<br />
profitieren wir von optimalen Arbeitsabläufen<br />
und besserem Controlling, was<br />
indes mehr Umsatz auslösen kann.<br />
Thaler: Auch wir nutzen die Aktivitäten-Anwendung<br />
am stärksten. Direkt<br />
nach der Einarbeitung ins Programm<br />
habe ich begonnen, eigene – genau auf<br />
unsere Büroabläufe abgestimmte – Aktionen<br />
und Aktivitäten zu definieren. So<br />
wurde etwa der komplette Ablauf eines<br />
KFZ-Neuantrages in einem Prozess<br />
erfasst. Die hieraus folgende Zeitersparnis<br />
beziehungsweise Fehlerreduzierung<br />
ist enorm.<br />
Inwieweit macht es sich Ihrer Meinung<br />
nach bezahlt, dass Keasy nicht von<br />
einem reinen Softwarehaus, sondern<br />
von einem Finanzdienstleister praxisnah<br />
entwickelt wurde?<br />
Förch: Keasy ist kein einmalig – durch<br />
externe Dienstleister – erstelltes IT-System,<br />
bei dem im Anschluss an die Fertigung<br />
maximal zwei Updates pro Jahr<br />
zu erwarten sind. Keasy ist eine lebendige<br />
Software, die von vfm entwickelt<br />
und zudem selbst genutzt wird. Verbesserungen<br />
oder Erweiterungen werden<br />
somit direkt von Profis mit Praxisbezug<br />
umgesetzt. Dies können wir voller Überzeugung<br />
behaupten, da wir als einer der<br />
ersten Anwender von Anfang an dabei<br />
waren und die ausgezeichnete Entwicklung<br />
von Keasy – auch mit unseren eigenen<br />
Wünschen und Anregungen – täglich<br />
miterleben.<br />
Welche Erfahrung haben Sie mit Keasy<br />
bezüglich Anwender-Wünschen und<br />
Support-Anfragen gemacht?<br />
Thaler: Meine bisherigen Erfahrungen<br />
sind sehr gut. Probleme werden lösungsorientiert<br />
und zeitnah behoben. Bei Empfehlungen<br />
zur Verbesserung von Keasy<br />
spüre ich, wie unsere Anstöße beziehungsweise<br />
Ideen beim vfm Entwicklungsteam<br />
vielfach Berücksichtigung finden.<br />
Natürlich kann nicht jeder Wunsch<br />
sofort umgesetzt werden, aber es passiert<br />
an dieser Stelle richtig viel!<br />
Das vollständige Interview finden Sie<br />
unter: http://www.versicherungsbote.de/<br />
Weitere Informationen zu Keasy<br />
erhalten Sie auf www.keasy.de<br />
Alexander Förch<br />
Versicherungsfachmann (BWV)<br />
Seite 14
Markt<br />
Ein Interview mit Arndt Gossmann<br />
Run-off wird ein<br />
attraktives Investment<br />
In einigen Versicherungssparten boomt das Run-Off-Geschäft: mehrere Anbieter haben angekündigt,<br />
aufgrund des Niedrigzinses Teile ihres Bestandes auf Halde zu legen und das Neugeschäft in diesen Tarifen<br />
einzustellen. Ein Versicherer, der sich mit Altbeständen bestens auskennt, ist die „DARAG Deutsche<br />
Versicherungs- und Rückversicherungs-AG“, die sich auf die Übernahme inaktiver Portfolios spezialisiert<br />
hat. Der <strong>Versicherungsbote</strong> hat mit Arndt Gossmann gesprochen, Vorsitzender des Vorstands der DARAG,<br />
was Gründe und Auswirkungen des Run-off-Trends sind.<br />
<strong>Versicherungsbote</strong>: In den vergangenen<br />
Jahren haben einige Nicht-Leben-Versicherer<br />
Bestände in den Run-off geschickt.<br />
Was versprechen sich die Unternehmen<br />
davon?<br />
Arndt Gossmann: Versicherer entscheiden<br />
sich hauptsächlich aus zwei Gründen für<br />
einen Run-off. Erstens kann die Einstellung<br />
einzelner Bestände dabei helfen, den<br />
regulatorischen Anforderungen von Solvency<br />
II zu entsprechen. Zweitens ergeben<br />
Arndt Gossmann<br />
Vorsitzender des Vorstands<br />
der DARAG<br />
sich durch einen Run-off unprofitabler<br />
Geschäftsfelder oftmals Effizienzsteigerungen<br />
und strategische Wettbewerbsvorteile:<br />
Durch die Fokussierung auf das<br />
Kerngeschäft minimieren Unternehmen<br />
eventuelle Risiken aus ungünstigen Schadensentwicklungen<br />
und können operative<br />
Kosten einsparen. Deswegen hat sich<br />
Run-off in den vergangenen Jahren vom<br />
Nischenthema zum Standardinstrument<br />
entwickelt.<br />
Eine aktuelle PwC-Studie vom September<br />
<strong>2016</strong> schätzt das Volumen aller Run-off-<br />
Bestände in Europa auf 247 Milliarden<br />
Euro. Im deutschsprachigen Raum stieg<br />
der Anteil aller Nicht-Leben-Versicherer<br />
mit eingestelltem Geschäft von 41,7 Prozent<br />
im Jahr 2012 auf 52,9 Prozent im Jahr<br />
2015. Im selben Zeitraum wuchs das Volumen<br />
der Bestände um etwa 29 Prozent auf<br />
133,5 Milliarden Euro, so eine Studie der<br />
Universität St. Gallen, für die Versicherer<br />
in Deutschland, Österreich, der Schweiz<br />
und Luxemburg befragt wurden.<br />
Gleichzeitig entscheiden sich Versicherer<br />
vermehrt, ihren Run-off zu externalisieren.<br />
Im laufenden Jahr haben allein die<br />
Nicht-Leben-Versicherer mehr als 2,5<br />
Milliarden Euro an spezialisierte Dienstleister<br />
übertragen und wir gehen davon<br />
aus, dass bis Jahresende 4 Milliarden Euro<br />
erreicht werden.<br />
Inwiefern spielt die europäische Stabilitätsrichtlinie<br />
Solvency II eine Rolle?<br />
Welche neuen Regelungen finden bei<br />
Run-off-Geschäften dadurch Anwendung?<br />
Solvency II lässt den bestehenden Konsolidierungs-<br />
und Optimierungsdruck<br />
in der Branche noch offensichtlicher<br />
werden und gibt überfälligen Maßnahmen<br />
zur Steigerung der operativen- und<br />
Kapitaleffizienz eine neue Dringlichkeit.<br />
Die neue Regulierung wirkt sich erheblich<br />
auf die Bilanzen der Versicherer aus, denn<br />
nun muss nicht nur das aktive, sondern<br />
auch das passive Geschäft mit Eigenkapital<br />
hinterlegt werden und bindet damit<br />
wertvolle Eigenmittel. Dabei leiden die<br />
Versicherer ohnehin schon unter einem<br />
wachsenden Wettbewerb und unter sinkenden<br />
Gewinnmargen über alle Segmente<br />
hinweg.<br />
Diese kapitalintensiven Herausforderungen<br />
zwingen die Marktakteure dazu, die<br />
Allokation ihrer personellen und monetären<br />
Ressourcen genau zu prüfen. Das<br />
macht Solvency II zu einem Haupttreiber<br />
für Run-off-Aktivitäten. Die höheren<br />
Eigenkapitalanforderungen verdeutlichen<br />
Versicherern, dass eingestelltes<br />
Geschäft der falsche Ort ist, um Kapital<br />
zu binden.<br />
Betroffen sind Sparten mit langen Abwicklungsprozessen<br />
und hohen Rückstellungen.<br />
In welchen Sparten wird der Ausweg<br />
Run-off genutzt? Wie ist die prozentuale<br />
Verteilung?<br />
Die Sparten, bei denen ein Run-off am<br />
wahrscheinlichsten ist, sind typische<br />
Long-Tail-Risiken wie KfZ-Haftpflicht,<br />
Arbeitgeber- und Berufshaftpflicht und<br />
die sogenannten APH, also Asbestos-,<br />
Pollution- und Health-Risiken. Hier<br />
ist der Anteil von Run-off-Beständen<br />
entsprechend hoch: Nach einer Studie<br />
der Universität St. Gallen aus dem Jahr<br />
<strong>2016</strong> machen sie bei der KfZ-Haftpflicht<br />
beispielsweise um die 40 Prozent des<br />
Gesamtbestands aus.<br />
Long-Tail-Risiken zeichnen sich durch<br />
lange, teure Abwicklungsprozesse aus<br />
und erfordern hohe Rückstellungen.<br />
Zusätzlich haben Wettbewerbsdruck<br />
und überambitionierte Zeichnungsaktivitäten<br />
dazu beigetragen, dass mögliche<br />
Verlustrisiken in der Vergangenheit vernachlässigt<br />
wurden.<br />
Als Spätfolge kommen jetzt viele Portfolien<br />
aus diesen Sparten auf den Markt.<br />
Viele Versicherer entscheiden sich<br />
zugunsten aussichtsreicherer Geschäftsaktivitäten<br />
für einen klaren Cut mit<br />
unprofitablen Portfolios oder ziehen<br />
sich ganz aus schlecht performenden<br />
Regionen zurück.<br />
Welche Gefahren sind mit einem Run-off<br />
Geschäft verbunden? Die Bafin begleitet<br />
dieses Vorgehen kritisch und erklärt:<br />
“Die BaFin ist sich bewusst, dass bei<br />
einer Übertragung auf eine Abwicklungsplattform<br />
im Vergleich zu einer<br />
Übertragung auf andere Versicherungsunternehmen<br />
spezifische Risiken auftreten<br />
können.” Von welchen Risiken<br />
spricht die Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
hier?<br />
Das Hauptanliegen der Finanzaufsicht<br />
ist, die Interessen der Versicherungsnehmer<br />
zu wahren. Deswegen ist die Unterscheidung<br />
zwischen einzelnen, opportunistischen<br />
Run-off-Deals, die höhere<br />
Risiken mit sich bringen und der Übertragung<br />
an spezialisierte und erfahrene<br />
Run-off-Versicherer wie die DARAG so<br />
wichtig. Letztere stellen langfristig ein<br />
zuverlässiges und faires Schadenmanagement<br />
sicher, bis die letzte Forderung<br />
bezahlt ist.<br />
„Das Volumen von<br />
Run-off-Transaktionen<br />
ist rasant<br />
gestiegen“<br />
Welche Folgen haben derartige Geschäftseinstellungen<br />
für den Versicherungskunden?<br />
Besteht die Gefahr, dass der abgegebene<br />
Bestand schlechter gestellt wird<br />
als der aktive Bestand?<br />
Selbstverständlich spielen die Themen<br />
Vertrauen und Reputation für abgebende<br />
Versicherer eine große Rolle. Wir<br />
beobachten jedoch, dass dahingehende<br />
Bedenken in Anbetracht der hohen Professionalität,<br />
durch die sich die gesamte<br />
Branche auszeichnet, immer stärker in<br />
den Hintergrund treten. Letztlich geht es<br />
ja auch um unseren eigenen Ruf.<br />
Run-off hat sich zu einem etablieren<br />
Instrument für das Kapitalmanagement<br />
entwickelt und wird zunehmend als ein<br />
natürlicher Bestandteil von M&A-Transaktionen<br />
betrachtet. Wie selbstverständlich<br />
das Management von Run-off inzwischen<br />
geworden ist, zeigte 2015 bereits<br />
eine PwC-Studie. Bei der Frage nach<br />
den Herausforderungen im Management<br />
von Run-off nahm Reputation nur<br />
noch den fünften Platz ein, während das<br />
Kriterium bei früheren Befragungen<br />
unter den ersten Plätzen rangierte. Ich<br />
bin mir sicher, dass die professionellen<br />
und erfahrenen Run-off-Versicherer im<br />
Markt mögliche Vorbehalte dieser Art in<br />
Zukunft weiter zerstreuen.<br />
Welchen Einfluss hat die zunehmende<br />
Beteiligung von Finanzinvestoren an<br />
Run-off-Geschäften auf den Markt?<br />
Mit steigender Anzahl und Größe der<br />
Deals wird Run-off ein attraktives Investment,<br />
das unkorrelierte Erträge bei<br />
geringer Volatilität verspricht. Finanzinvestoren<br />
beteiligen sich oftmals über<br />
Co-Investitionen mit etablierten Spezialversicherern<br />
an Portfolios und versorgen<br />
den Markt so mit zusätzlichem<br />
Kapital.<br />
Das durchschnittliche Volumen von<br />
Run-off-Transaktionen ist rasant gestiegen.<br />
Lag es 2014 noch bei 20 Millionen<br />
Euro, sind es <strong>2016</strong> bereits 200 Millionen<br />
Euro. Einzelne Deals erreichen sogar die<br />
Marke von 1 Milliarde Euro. In diesem<br />
Marktumfeld wird externes Kapital auch<br />
für größere Spezialversicherer zur Notwendigkeit,<br />
um die Nachfrage am Markt<br />
bedienen zu können, ihre Kapitalquellen<br />
zu diversifizieren und um angemessene<br />
Preise abbilden zu können.<br />
In Zukunft werden diejenigen Spezialversicherer<br />
am meisten von dem Trend<br />
profitieren, die mit den Investoren nicht<br />
nur kooperieren, sondern das Kapital<br />
innerhalb ihrer eigenen Strukturen<br />
kanalisieren und nutzbar machen. Die<br />
DARAG hat dafür ein Special-Purpose-Vehikel<br />
geschaffen: das R-pad.<br />
Dabei handelt es sich um eine schlüsselfertige<br />
Plattform in der Form einer<br />
maltesischen Protected Cell Company,<br />
mit der Kapitalanleger in Run-off-Portfolios<br />
investieren und ihre Investments<br />
unkompliziert verwalten können.<br />
Wird der Brexit das Geschäft mit Run-off<br />
beeinflussen?<br />
Gerade bei internationalen Versicherern<br />
wird der Brexit sicherlich einige Umstrukturierungen<br />
nach sich ziehen. Welches<br />
Ausmaß mögliche strategische Neuausrichtungen<br />
annehmen werden, hängt<br />
jedoch stark davon ab, wie Europa und<br />
das Vereinigte Königreich ihre Beziehungen<br />
zueinander ausgestalten. Für sichere<br />
Vorhersagen ist es einfach noch zu früh.<br />
Fest steht: Der Brexit wird den ohnehin<br />
schon vorhandenen Trend zur Umstrukturierung<br />
beschleunigen und um neue<br />
Kriterien wie Passporting-Rechte und<br />
Gerichtsstände ergänzen. Für den Runoff-Markt<br />
wird die Ausgestaltung der<br />
Passporting-Rechte die größte Bedeutung<br />
haben. Sie entscheidet darüber, ob<br />
Versicherer sich durch einen Run-off aus<br />
einzelnen Geschäftszweigen oder Regionen<br />
zurückziehen.<br />
In Hinblick auf Regulierung sehen wir<br />
zurzeit keine Anzeichen, dass Großbritannien<br />
auch Solvency II den Rücken<br />
kehren wird. Angesichts der von der<br />
Branche unternommenen Anstrengungen<br />
zur Implementierung und dem großen<br />
Wunsch nach Kontinuität und Harmonisierung<br />
werden die Regeln wohl<br />
bestehen bleiben.<br />
Arndt Gossmann,<br />
Vielen Dank für das Interview<br />
Seite 16 02/<strong>2016</strong><br />
Seite 17
Markt<br />
bKV<br />
hohes Vertriebspotential<br />
schwieriges Terrain<br />
Die Betriebliche Krankenversicherung (bKV) bietet ein hohes Vertriebspotential, das noch immer viele<br />
Vermittler unterschätzen. Doch einfach ist die Beratung nicht. Wer Unternehmen zur bKV beraten will,<br />
braucht ein Konzept und mitunter einen langen Atem.<br />
Sind Beiträge aus einer betrieblichen<br />
Krankenversicherung als Sachlohn im<br />
Sinne des Einkommenssteuergesetzes zu<br />
klassifizieren – oder als Barlohn, so dass<br />
Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge<br />
darauf abgeführt werden müssen?<br />
Es ist noch nicht lange her, da hat das<br />
Sächsische Finanzgericht (Aktenzeichen:<br />
2K 192/16) am 16.03.<strong>2016</strong> ein Urteil<br />
vom Bundesfinanzhof (BFH) aus dem<br />
Jahr 2011 bestätigt. Die Richter betonten<br />
nämlich, dass die bKV-Beiträge Sachlohn<br />
sind, was die betriebliche Krankenversicherung<br />
steuerrechtlich attraktiver<br />
machen würde.<br />
Das Bundesfinanzministerium pocht<br />
hingegen darauf, dass auch auf diese<br />
Prämien Steuern und Sozialabgaben<br />
gezahlt werden müssen. Der Fall liegt<br />
jetzt erneut dem Bundesfinanzhof in<br />
München vor und es wird spannend<br />
abzuwarten, wie diesmal entschieden<br />
wird.<br />
Die bKV bietet Chancen,<br />
Leistungseinbußen bei<br />
den Krankenkassen<br />
auszugleichen<br />
Genau solche gegenläufigen Entscheidungen<br />
auf allerhöchster Ebene machen<br />
es der Branche nicht leicht, das Thema<br />
bKV in den Unternehmen zu platzieren.<br />
Sie schüren Unsicherheiten und verkomplizieren<br />
eine Beratung. Das kann<br />
allerdings nicht der Grundgedanke der<br />
politisch Verantwortlichen sein, da es<br />
aktuell keine bessere Chance gibt, die<br />
immer größeren Einschnitte in der Leistungserstattung<br />
der gesetzlichen Krankenkassen<br />
auszugleichen – und das ohne<br />
Gesundheitsprüfung. Es fehlt schlicht<br />
und einfach an steuerlichen Vorteilen,<br />
an tarifvertraglichen Regelungen und<br />
den Arbeitnehmern an einem Rechtsanspruch<br />
auf bKV analog zur betrieblichen<br />
Altersversorgung (bAV).<br />
Dabei hat die Branche selbst schon<br />
nachgebessert. In den letzten 12 Monaten<br />
hat sich viel auf dem Gebiet neuer<br />
Tarife getan. Die Bedingungen werden<br />
deutlich besser, so dass es keinen Grund<br />
mehr gibt, die bKV als schlechte Alternative<br />
zu bestehenden Zusatztarifen zu<br />
sehen. Wichtige Kritikpunkte wurden<br />
beseitigt.<br />
So ist es mittlerweile die überwiegende<br />
Praxis, dass nach dem Ausscheiden aus<br />
dem Unternehmen die Tarife privat weitergeführt<br />
werden können ohne eine<br />
erneute Gesundheitsprüfung, nur eben<br />
mit einem höheren Beitrag. Somit verringern<br />
sich auch mögliche Haftungsfragen<br />
an den Versicherungsmakler.<br />
Dem natürlich immer vorausgesetzt, es<br />
sind gute Tarife, bestehende Krankenzusatztarife<br />
wurden professionell geprüft<br />
und der Berater hat dem Kunden dessen<br />
individuelle Möglichkeiten fachgerecht<br />
aufgezeigt.<br />
Kosten als Hürde: Weg von<br />
der Produktberatung, hin<br />
zur Konzeptberatung<br />
Wir selber haben auch in den letzten<br />
Monaten viele Gespräche mit mittleren<br />
und größeren Unternehmen geführt<br />
und gehen fest davon aus, einen Großteil<br />
noch im laufenden Jahr, dann auch tatsächlich,<br />
von der betrieblichen Krankenversicherung<br />
überzeugt zu haben. Den<br />
Weg vom Erstkontakt, dem Erstgespräch<br />
bis hin zum Abschluss sollte man allerdings<br />
nicht unterschätzen. Gerne dauert<br />
es auch mehr als ein Jahr, bis die finale<br />
Entscheidung getroffen wurde.<br />
In den ganzen Workshops und Seminaren<br />
mit den Gesellschaften, den Maklerbetreuern<br />
und vielen Vermittlern konnten<br />
wir feststellen, dass die letzte Hürde<br />
im Entscheidungsprozess des Unternehmens<br />
sehr häufig nicht genommen wird.<br />
Diese letzte Hürde betrifft den Bereich<br />
der Kosten einer bKV, also der Finanzierung<br />
der kompletten bKV durch den<br />
Arbeitgeber. Da neben dem reinen Tarifbeitrag<br />
bei dieser Form der Finanzierung<br />
auch noch der Bereich der Steuern, als<br />
auch der Bereich der Sozialversicherungsbeiträge<br />
eine Rolle spielt, entsteht<br />
schnell eine große Differenz zum Nettobeitrag.<br />
Kommt dann noch die Kommentierung<br />
des Steuerberaters der Unternehmen<br />
hinzu, ohne dass der Unternehmer<br />
auf dieses Thema ganz konkret und sachlich<br />
im Vorfeld hingewiesen wurde, ist<br />
das Ende solcher Gespräche leider sehr<br />
oft die logische Folge fehlender Fachkompetenz.<br />
Nicht nur einmal haben wir hierbei Jahresbeiträge<br />
im sechsstelligen Bereich<br />
beraten, wo es in der Sache der Natur<br />
liegt, diese Investition in die eigenen<br />
Mitarbeiter genau zu durchdenken.<br />
Erstellt der Berater allerdings bereits<br />
im Vorfeld der finalen Gespräche eine<br />
entsprechende Aufstellung der Gesamtkosten<br />
und rechnet dann auch schon die<br />
dabei individuellen Einsparungen im<br />
Bereich der Unternehmenssteuern dagegen,<br />
ist die oben beschriebene Hürde<br />
doch eher leicht zu nehmen. Auch hier<br />
gilt: weg von der reinen Produktberatung,<br />
hin zur Konzept- und individuellen<br />
Unternehmensberatung.<br />
Richtig spannend wird es für die Unternehmen<br />
dann noch, wenn die Chance<br />
der Einsparung krankheitsbedingter Personalkosten<br />
in die Waagschale geworfen<br />
wird, um so wirklich schnell die Kosten<br />
der bKV refinanziert zu bekommen.<br />
Auch hierfür gibt es Rechentools, die<br />
schon seit Jahren unterstützend eingesetzt<br />
werden, so dass unter dem Strich<br />
die positiven Ergebnisse eingefahren<br />
werden. Diese positiven Ergebnisse als<br />
Chance für Vermittler im Bereich der<br />
laufenden Einnahmen werden immer<br />
noch völlig unterschätzt. Bei zwei durchschnittlichen<br />
Unternehmensabschlüssen<br />
im Jahr, liegt das Thema des „Passiveinkommens“<br />
schnell über die Jahre auch<br />
hier im sechsstelligen Bereich. Und das<br />
alles ohne wirkliches Stornorisiko. Die<br />
Chance auf Mitversicherung der Familienangehörigen<br />
ist hierbei noch gar nicht<br />
berücksichtigt und könnte den Umsatz<br />
dann sogar vervielfachen.<br />
Ein Gastbeitrag von<br />
Andreas Trautner<br />
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Andreas Trautner<br />
KV Experte,<br />
Fach- und Vertriebstrainer,<br />
Versicherungsmakler<br />
Seite 18 02/<strong>2016</strong><br />
Seite 19
Markt<br />
Clyde Rossouw<br />
Co-Head Qualität bei Investec<br />
Asset Management. Er ist Portfoliomanager<br />
mit Schwerpunkt<br />
Multi-Asset Absolute Return und<br />
Low Volatility. Er arbeitet seit<br />
1999 bei Investec Asset Management<br />
in 1999.<br />
Luc Varenne<br />
Leiter des Wandelanleihemanagements<br />
beim deutsch-französischen<br />
Vermögensverwalter Oddo<br />
Meriten Asset Management und<br />
verantwortet unter anderem den<br />
Oddo Convertible Euro Moderate.<br />
Er verfügt über 30 Jahre Erfahrung<br />
mit Wandelanleihen.<br />
Graeme Caughey<br />
verfügt über 20 Jahre Erfahrung<br />
im Asset Management und ist<br />
Head of Pan Euro Macro bei<br />
Aberdeen Asset Management.<br />
Anleihen oder Dividendenaktien?<br />
Und warum eigentlich oder?<br />
Seitdem sich die Zinsen auf einem dauerhaften<br />
Tief bewegen, kommen Anleger<br />
um das Thema Aktie eigentlich kaum<br />
noch herum. Die Problematik betrifft<br />
Altersvorsorgesparer und institutionelle<br />
Anleger gleichermaßen. Nachdem der<br />
Garantiezins für Lebensversicherungen<br />
zum Jahresbeginn 2017 auf 0,9 Prozent<br />
abgesenkt wurde, lohnt sich eine<br />
Lebensversicherung ebenso wenig wie<br />
Fest- oder Tagesgeld, wo das Zinsniveau<br />
ebenfalls nicht mehr ausreicht, um ausreichend<br />
für die Altersvorsorge zu sparen.<br />
Institutionelle Anleger stehen vor<br />
demselben Problem. Diese sind auf den<br />
gleichen Kapitalmärkten aktiv – haben<br />
aber zusätzlich aufsichtsrechtliche Vorgaben<br />
zu erfüllen, um zu vermeiden,<br />
dass das Geld der Anleger leichtfertig<br />
verspekuliert wird. Lebensversicherer<br />
müssen sich beispielsweise an Mindestkapitalanforderungen<br />
(Solvency Capital<br />
Requirements SCR) halten; zu sehr<br />
fürchtet die Aufsicht einen Ausfall der<br />
Versicherungswirtschaft in Deutschland.<br />
So ist es kein Wunder, dass angesichts<br />
dieser Hintergrundbedingungen<br />
zwei Drittel der Deutschen nicht daran<br />
glauben, dass die Politik der Bundesregierung<br />
ein Absinken des Rentenniveaus<br />
verhindern kann. Dies ist das Ergebnis<br />
einer im August dieses Jahres, im Auftrag<br />
des Finanzdienstleisters MLP, vorgestellten<br />
YouGov-Studie. Danach gaben<br />
58 Prozent der Befragten an, dass es notwendig<br />
sei, sich selbst andere Wege der<br />
Altersvorsorge zu suchen, da sie sich<br />
nicht auf die staatliche Rente verlassen<br />
wollten.<br />
Die Aktienquote steigt<br />
Nachdem die Deutschen jahrzehntelang<br />
Aktieninvestments gemieden haben,<br />
scheint nun eine Trendumkehr in Sicht:<br />
Die Zahl der Aktienbesitzer stieg zu<br />
Jahresbeginn um mehr als eine halbe<br />
Million, meldete das Deutsche Aktieninstitut<br />
(DAI). Mit den schwindenden<br />
Zinsen steigt automatisch das Vertrauen<br />
in Aktien. Die Zahl der Aktionäre und<br />
Aktienfondsbesitzer lag im vergangenen<br />
Jahr nach Angaben des DAI bei 9 Millionen<br />
Personen. Dies entspricht dem<br />
höchsten Stand der letzten drei Jahre.<br />
Auch die institutionellen Investoren stocken<br />
ihren Aktienbestand auf. So war<br />
die Aktienquote nach Informationen des<br />
Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft<br />
(GDV) von 3,5 Prozent im<br />
Jahr 2015 auf 4,3 Prozent im Folgejahr<br />
gestiegen.<br />
Mit Dividendenaktien von<br />
Qualitätsunternehmen<br />
profitieren<br />
Angeboten werden verschiedene Aktienfonds,<br />
deren Anlagestrategien die<br />
unterschiedlichen Risikoneigungen der<br />
Anleger bedienen. „In Europa liegen<br />
die Dividendenrenditen zum ersten<br />
Mal seit 60 Jahren höher als Anleiherenditen“<br />
begründet Fondsmanager<br />
Clyde Rossouw die Titelauswahl für<br />
den von ihm gemanagten Global Quality<br />
Equity Income Fonds von Investec<br />
Asset Management. Seine ertragsorientierte<br />
Anlagestrategie zahlt sich vor<br />
allem auf lange Sicht aus, denn Unternehmen<br />
mit einer guten Dividendenhistorie<br />
beweisen Kapitaldisziplin. Dividenden<br />
erfreuen nicht nur den Anleger,<br />
der in regelmäßigen Abständen für sein<br />
Engagement entlohnt wird, sie stellen<br />
vor allem eine Zusage des Managements<br />
dar, einen langfristigen Fokus auf effizienten<br />
Kapitaleinsatz zu legen. Dividendenaktien<br />
sind also nichts für Kurzfrist-Trader<br />
und Spekulanten, sondern<br />
eher etwas für Altersvorsorgesparer mit<br />
einem langfristigen Sparhorizont.<br />
Von starken Marken<br />
profitieren<br />
Aber nicht jede Aktiengesellschaft zahlt<br />
auch verlässliche Dividenden. Rossouw<br />
setzt dabei auf Qualitätsunternehmen<br />
und erläutert, was Investec Asset<br />
Management darunter versteht: Qualitätsunternehmen<br />
weisen dauerhafte<br />
Wettbewerbsvorteile auf. Das erklärt<br />
beispielsweise, warum sieben der zehn<br />
am stärksten gewichteten Aktien des<br />
Global Quality Equity Income Fonds<br />
von Unternehmen sind, die schon vor<br />
1930 gegründet wurden. Darunter Procter<br />
& Gamble, ein Hersteller von Reinigungsmitteln,<br />
der bereits 1837 gegründet<br />
wurde. Der US-Seifenkonzern hat den<br />
höchsten Werbeetat der Welt. Ausgaben,<br />
die sich im Markenwert widerspiegeln.<br />
Oder Johnson & Johnson, ein Unternehmen<br />
aus der Pharmabranche, dessen<br />
Gründung auf das Jahr 1886 zurückgeht.<br />
Die lange Tradition dieser Konsumgüterunternehmen<br />
beruht ebenfalls auf einem<br />
außerordentlich starken Markenwert, der<br />
es Mitbewerbern schwer macht, in diesen<br />
Markt einzudringen.<br />
Anleihen versprechen<br />
stabile Zuwächse<br />
Zweifellos unterliegen Aktieninvestments<br />
stets gewissen Schwankungen,<br />
weshalb die meisten Portfoliomanager<br />
empfehlen, möglichst langfristig im<br />
Markt investiert zu bleiben. Wer jedoch<br />
nicht die Nerven hat, die Höhen und<br />
Tiefen der Aktienmärkte zu durchlaufen,<br />
sondern eine stabile Entwicklung bevorzugt<br />
und sich auch mit weniger Prozenten<br />
zufriedengibt, der dürfte eher mit<br />
Anleihefonds etwas anfangen können.<br />
Denn im Unterschied zu Aktieninvestments<br />
erfreuen sich die Bond-Investoren<br />
stetiger und risikoarmer Wertzuwächse.<br />
Zudem ist die Volatilität bei Anleihen<br />
wesentlich geringer. Hinzu kommt, dass<br />
viele Anleihemärkte in den letzten Jahren<br />
zugänglicher und attraktiver geworden<br />
sind. Besonders jene von Unternehmen<br />
mit Investmentgrade-Ranking<br />
erfreuen sich wachsender Beliebtheit.<br />
Auch Schwellenländeranleihen sind<br />
liquider geworden und besser reguliert,<br />
womit sich für den Anleger ganz neue<br />
Möglichkeiten eröffnen.<br />
Der Fondsmanager<br />
als Gärtner<br />
Staats- und Unternehmensanleihen,<br />
Investment Grade und High Yield: Welche<br />
ist nun die richtige? Graeme Caughey,<br />
Anleihespezialist bei Aberdeen<br />
Asset Management empfiehlt auch bei<br />
Seite 20 02/<strong>2016</strong><br />
Foto: © emetzner130 / pixabay.com<br />
Seite 21
Markt<br />
Anleiheinvestments auf Diversifikation<br />
also eine kluge Streuung der Investments,<br />
zu setzen. Er vergleicht Fixed<br />
Income Investments mit einem bunten<br />
und vielfältigen Anleihegarten: Da gibt<br />
es zunächst den Rasen, der im Zentrum<br />
steht. Diesem entsprechen für Caughey<br />
deutsche Staatsanleihen oder deutsche<br />
inflationsindexierte Anleihen. Bäume<br />
dürfen in einem Garten nicht fehlen. Sie<br />
können durch Investment Grade-Anleihen<br />
dargestellt werden. Zu guter Letzt<br />
wird ein Garten aber erst durch Blumen<br />
bunt: Als diese müsse man sich Produkte<br />
wie High Yield-Bonds, Währungsprodukte<br />
und Schwellenländeranleihen<br />
vorstellen, so der Anleiheexperte von<br />
Aberdeen. „Solche Blumen, die den Reiz<br />
eines Gartens erst ausmachen, sind sehr<br />
empfindlich: Eine Trockenperiode, ein<br />
Hagelschauer oder früher Frost können<br />
den Reiz zum Erliegen bringen.“ Bäume<br />
und der Rasen seien dagegen nicht so<br />
leicht zu erschüttern. Zudem habe alles<br />
im Garten seine Saison, ergänzt Caughey:<br />
„Da gibt es Frühblüher, die bereits<br />
im Februar die Sinne erfreuen, Sommerblumen,<br />
schließlich Spätblüher und<br />
auch Obstbäume, die bis in den Oktober<br />
hinein das Gärtnerherz höher schlagen<br />
lassen.“ Caughey erkennt früh, zu welchem<br />
Zeitpunkt sich US-Staatsanleihen<br />
lohnen und wann man Emerging Markets<br />
eher untergewichten sollte. Dabei<br />
kommt es immer auf die makroökonomischen<br />
Rahmenbedingungen an. Seit<br />
den großen Zinssenkungen der Zentralbanken<br />
sind die Anleiherenditen<br />
beispielsweise gestiegen. Europäische<br />
Staatsanleihen wiederum werfen überhaupt<br />
keine Erträge ab oder verursachen<br />
sogar Negativzinsen. Diese Renditen<br />
werden jedoch wieder steigen, wenn die<br />
geldpolitischen Lockerungen zurückgefahren<br />
werden sollten, so Caughey.<br />
Convertibles: Die Wandlungsfähigen<br />
Anleger müssen sich jedoch nicht zwingend<br />
zwischen Aktien- und Anleiheinvestments<br />
also Renditechancen und<br />
geringen Risiken, entscheiden. Wer von<br />
den Chancen des Aktienmarktes profitieren<br />
möchte, ohne dabei auf die stabileren<br />
Entwicklungen von Anleihen<br />
zu verzichten, sollte Wandelanleihen in<br />
Betracht ziehen, sogenannte Convertibles.<br />
Erworben werden sie zu den Bedingungen<br />
einer klassischen festverzinslichen<br />
Anleihe, räumen dem Eigner aber<br />
das Recht ein, sie zu einem bestimmten<br />
Zeitpunkt in Aktien des Unternehmens<br />
umzuwandeln. Und das zum vorher festgelegten<br />
Kurs.<br />
Der Clou ist, dass der Anleger von Aufwärtsbewegungen<br />
des Aktienmarktes<br />
stärker profitiert, als er den Risiken<br />
der Abwärtsbewegungen ausgesetzt ist.<br />
Convertibles bieten einen laufenden<br />
Ertrag dank regelmäßiger Zinszahlungen<br />
und eröffnen die Möglichkeit zur<br />
Teilhabe an Kursgewinnen der entsprechenden<br />
Aktie. Steigt der Kurs der Aktie,<br />
steigt auch der der Wandelanleihe. Sinkt<br />
der Aktienkurs, bietet die mit der Anleihekomponente<br />
einhergehende regelmäßige<br />
Zinszahlung ein Sicherheitsnetz.<br />
„Aufgrund ihrer komplexen Ausgestaltung<br />
erfordern Wandelanleihen besonders<br />
umfangreiche Analysen und empfehlen<br />
sich in der Direktanlage nur für<br />
institutionelle Anleger“, erläutert Luc<br />
Varenne, Leiter des Wandelanleihemanagements<br />
bei Oddo Meriten Asset<br />
Management.<br />
Für private Anleger lohnt sich allerdings<br />
eine Investition in Convertible-Fonds.<br />
Delegiert der Privatanleger das Investment<br />
an einen erfahrenen Fondsmanager,<br />
weisen Convertibles Dank sorgfältiger<br />
Einzeltitelauswahl und optimalem<br />
Timing von Kauf, Verkauf und Wandlung<br />
ein sehr attraktives Ertrags-Risikoverhältnis<br />
auf.<br />
Jenny Müller<br />
Wir waren schon da,<br />
als noch niemand im TV auswanderte.<br />
LANGFRISTIGE<br />
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SEIT MEHR ALS 20 JAHREN<br />
Besuchen Sie uns auf der DKM:<br />
Halle 4, Stand F08<br />
Nach den Banken kommen die<br />
Versicherer auf der Streckbank<br />
An alle Normenkritiker: Bitte nicht mehr lächeln. Aus der anscheinend aussichtslosen Idee aus dem<br />
scheinbaren Mittelalter des Fortschritts, um das Jahr 2008 herum, dem Finanzrat für Verbraucher erstmals<br />
ein Regelwerk zu verpassen, entstand ein faktengetriebenes Prüfinstrument: Ein Knüppel mit der<br />
Aufschrift DIN Spec 77222, mit dem demnächst der Rat von Banken – und bald der Versicherer – auf die<br />
Streckbank gelegt wird.<br />
Bisher unbemerkt ist, dass die Versicherer<br />
und ihre Berater derzeit lediglich vom<br />
Glück geküsst, vom Bankentest (weil sie<br />
ja Versicherer und keine Bank sind) der<br />
Gesellschaft für Qualitätsprüfung nicht<br />
betroffen, sind. Genauer gesagt: Noch<br />
nicht. Nein, das Folgende ist nicht etwa<br />
alarmistisch übertrieben formuliert,<br />
sondern sehr, sehr konkret. Analysiert.<br />
Im Ergebnis ist es eine Warnung an die<br />
Versicherer.<br />
Der demnächst anstehende Bankentest,<br />
er kommt im Frühjahr 2017, sollte von<br />
der Assekuranz – trotz einer Schonfrist,<br />
weil erst die Banken rasiert werden -<br />
nicht als Wink mit dem Zaunpfahl gesehen<br />
werden. Sondern konkret als Drohung,<br />
und zwar mit dem sechs Meter<br />
hohen Telefonmast! Der vorstehende<br />
Satz gilt tatsächlich und ist mit keinem<br />
einzigen Buchstaben übertrieben. Bleiben<br />
wir sachlich und zur Sache. Künftig<br />
werden Versicherer und deren Vermittler,<br />
seien sie deren Agenten oder freie<br />
Makler, ebenso auf der Streckbank des<br />
Normenchecks der DIN Spec 77222 landen<br />
wie demnächst und zuerst die Banken.<br />
Richtiger Rat?<br />
Von allen Beratern?<br />
Gemessen wird der Rat des Finanzers an<br />
seine Kunden der Norm nach anhand<br />
der Qualität dessen Empfehlung zu Geld<br />
und Leben des fragenden, unbescholtenen<br />
Kundenmenschens. Genauer: Im<br />
Frühjahr 2017 werden so genannte Mystery<br />
Shopper in die Banken einfallen und<br />
die Bänker wahlweise oder alternativ mit<br />
zwei Kunden samt Problem konfrontieren.<br />
Ein Kunde will 150 Euro pro Monat<br />
sinnvoll anlegen, der andere Klient lockt<br />
die Bank mit Bargeld: 15.000 Euro. Cash.<br />
Soweit, so gut. Aber dieser Musterkunde,<br />
egal ob Ratensparer oder Cash-Anleger,<br />
hat noch zwei, drei andere „Neben“-Zustände.<br />
Einerseits 5.000 Euro Ratenkredit<br />
und 150.000 Euro Hypothekenlasten,<br />
die im Falle seines Todes gedeckt sein<br />
sollten. Nach Din Spec 77222 müsste der<br />
Berater zwei Ratschläge geben: Tilge von<br />
deinen 15.000 Euro cash oder mit 150<br />
Euro monatlich laufend zuerst den bestehenden<br />
Kredit (5.000 Euro). Und kaufe<br />
eine Risikopolice für den Todesfall, die<br />
die offene Hypothek für die kommenden<br />
– zum Beispiel 20 Jahre – deckt und<br />
im Falle des Todesfalles die Angehörigen<br />
entschuldet.<br />
Die vorstehenden Empfehlungen (für<br />
den konkreten Musterfall angenommen)<br />
wären die richtigen Hinweise.<br />
Der Cash-Anleger würde netto (15.000<br />
Haben minus 5.000 Euro Kredit-Tilgung)<br />
im Effekt 10.000 Euro anlegen<br />
können. Abzüglich der Raten – sagen<br />
wir 20 Euro/Monat - für den Risiko- weil<br />
Hypothekenschutz. Bei 20 Euro Monatskosten<br />
würden aus 150 Euro Sparbudget<br />
netto 130 Euro, die der Kunde nach korrektem<br />
Rat der getesteten Bank auf die<br />
hohe Kante legen könnte. Das Vorstehende<br />
ist das Idealergebnis, die korrekte<br />
Musterlösung für den Musterfall. Den<br />
Fall, den die Gesellschaft für Qualitätsprüfung,<br />
Stuttgart, sich für den Bankentest<br />
2017 – beispielhaft angenommen -<br />
ausgedacht hat.<br />
Norm ist fertig<br />
programmiert zum Einbau<br />
in den Beratungsablauf<br />
Philipp Janetzke lehrt an der Hochschule<br />
Weihenstephan. Der Informatikprofessor<br />
hat, Kenner wissen: 2009 bereits, die<br />
Masterregeln der (heutigen) Finanznorm<br />
DIN Spec 77222 in eine programmierfähige<br />
Form gebracht, mit der die Norm<br />
inzwischen längst in anwendbares Wissen<br />
für Banken und Versicherer transformiert<br />
wurde. Deutlicher: Finanzunternehmen<br />
können nach Janetzkescher<br />
Systematik bereits seit 2009 umsetzbar<br />
ihre Beratung zum einen nomkonform<br />
durchführen und normgerecht – also<br />
auch für Berater und Kunde faktisch fair<br />
– umsetzen.<br />
Als ein so genanntes Spin-off (sozusegen<br />
von der Weltraumforschung zur Teflon-<br />
Pfanne auf den Küchenherd) entstand<br />
das Beratungshaus Ajco (ajco.de), welches<br />
die heutige DIN Spec 77222-Norm<br />
für Finanzhäuser – stark verkürzt gesagt<br />
– in nutzbare „Waschzettel“ für Banken<br />
und Versicherer quasi übersetzt.<br />
Ajco-Geschäftsführer Andreas Adam:<br />
„Die Vorstände der Versicherer sollten<br />
die Din-Norm Spec 77222 lesen“. Und<br />
ihre Berater schulen, dringend.<br />
Markus Rieksmeier<br />
www.bdae.com<br />
Seite 22 02/<strong>2016</strong><br />
Seite 23
Vertrieb<br />
Vertrieb der Versicherer<br />
oft nicht gesetzeskonform<br />
Wie Versicherer trotz falsch beantworteter Risikofragen im<br />
Schadensfall voll leisten müssen<br />
Versicherungsnehmer (VN) können<br />
ungestraft bei den Risikofragen ihren<br />
künftigen Versicherer (VR) anlügen.<br />
Dazu muss man sich nur einen Versicherer<br />
suchen, der dumm genug ist,<br />
seine Geschäfte nicht gesetzeskonform<br />
abzuwickeln. Solche Versicherer, auch<br />
größere, können dann wegen angeblicher<br />
Anzeigepflichtverletzung weder den<br />
Rücktritt erklären, noch beispielsweise<br />
kündigen, § 19 Versicherungsvertragsgesetz<br />
(VVG). Eine Alternative dazu wäre<br />
es, mit dem Leistungsantrag als VN 10<br />
Jahre abzuwarten, denn dann ist selbst<br />
die Anfechtung des VR ausgeschlossen<br />
(BGH, Urteil vom 25.11.2015, Az. IV ZR<br />
277/14).<br />
Online-Vertrieb fördert<br />
sanktionslose Kundenlügen<br />
Die üblichen Vertriebsplattformen von<br />
Versicherern – und einigen Maklern –<br />
im Internet berücksichtigen seit Jahren<br />
nicht, dass die Fragen des Versicherers in<br />
Textform zu stellen sind, § 126 b BGB.<br />
Die Antragsfragen müssen dazu dem<br />
künftigen VN auf einem dauerhaften<br />
Datenträger vorliegen. Zudem muss die<br />
Erklärung (gut) lesbar sein, und es muss<br />
die Person des Erklärenden genannt werden<br />
– bei Fragen vom VR und Antworten<br />
vom (künftigen) VN haben wir es<br />
also mit zwei gesetzlich zu benennenden<br />
Personen zu tun. Bei den Online-Portalen<br />
fehlt mithin die unabdingbare Sicherstellung,<br />
dass der elektronische Text (beider<br />
Seiten!) sich auf einem dauerhaften<br />
Datenträger befindet, damit dieser aufbewahrt<br />
oder gespeichert werden kann,<br />
zugänglich bleibt, und unverändert wiedergegeben<br />
werden kann. Ohne Einhaltung<br />
der gesetzlichen Textform gelten die<br />
Fragen des VR als nicht gestellt – daher<br />
bleiben schlicht erstunkene und erlogene<br />
Antworten des VN sanktionslos.<br />
Versicherungsmakler könnten die Daten<br />
online auch für jene Kunden einpflegen,<br />
mit denen sie vorher eine gesonderte<br />
Courtage für die Online-Produkte-Vermittlung<br />
vereinbart hatten.<br />
Versicherer kennen das<br />
Risiko – der Versicherungsvertrieb<br />
schätzt es offenbar<br />
als gering ein<br />
Mancher Kunde ist bereits so krank,<br />
dass er nirgends mehr eine, für sich passende,<br />
PKV finden würde. Kunden, die<br />
bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen<br />
nicht gut aussehen, sollten sich<br />
einen Online-VR suchen, der ihnen die<br />
Gesundheitsfragen online stellt. Er sollte<br />
sie auch nicht später nochmal per Textform<br />
schicken; auf die Bitte hin, die Antworten<br />
nochmal zu bestätigen.<br />
Viele VN werden es für eine Zumutung<br />
halten, nach der raschen Online-Beantwortung<br />
dann alles nochmal gründlich<br />
lesen zu sollen. Online-VR werden dann<br />
realisieren, dass VN sie bewusst in die<br />
Falle gehen lassen. Und wenn sie es deshalb<br />
ändern, wird dies ihren FinTech-Erfolg<br />
hindern.<br />
Was macht jemand, der eine Pizza Salami<br />
mit Mozzarella bestellt, wenn daraufhin<br />
der Koch erscheint und fragt „Sind Sie<br />
sicher, dass Sie bei uns eine Pizza Salami<br />
mit Mozzarella essen wollen?“<br />
Noch dümmere Versicherer<br />
verlassen sich auf den<br />
Maklerfragebogen<br />
Die Fragen nach Gefahrenumständen<br />
gemäß § 19 VVG hat der VR zu stellen.<br />
Um solche handelt es sich jedoch nicht,<br />
wenn diese der Makler auf seinem Formular<br />
stellt. Die Falschbeantwortung<br />
war dann folgenlos (OLG Hamm, Urteil<br />
vom 03.11.2010, Az. I-20 U 38/10). Die<br />
Chance, über Formfehler bei Gericht zu<br />
stolpern, ist groß. Wann hätte sich ein VR<br />
die Fragen des Maklers zu eigen gemacht<br />
und wie will er dies später beweisen –<br />
eingeschlossen die Belehrung über Folgen<br />
einer Anzeigepflichtverletzung, § 19<br />
V 1 VVG?<br />
Eine Generalbelehrung des Versicherungsmaklers<br />
durch den VR für alle<br />
gegenwärtigen und künftigen Fälle sowie<br />
VN wäre ebenfalls ein untauglicher Versuch<br />
des VR, sich die Arbeit nicht gesetzeskonform<br />
zu vereinfachen.<br />
Schlauen Maklern stehen damit Tür und<br />
Tor offen, den wenigen dummen Versicherern<br />
möglicherweise jedes x-beliebige<br />
Risiko zu vermitteln.<br />
Noch dümmer dürfte die Praxis weniger<br />
VR sein, in der Police eine Maklerklausel<br />
selbst aufzunehmen, nach welcher<br />
die (Doppel-)Nichtigkeit der zu umfassenden<br />
Maklervollmacht (mit Maklerauftrag)<br />
durch Rechtsdienstleistungen<br />
(Schadensabwicklung, treuhänderisches<br />
Maklerinkasso) ohne Zulassungen erzeugt<br />
wird, § 134 BGB (vgl. BGH, Urteil vom<br />
14.01.<strong>2016</strong>, I ZR 107/14).<br />
Hoffnungsvolle Professoren<br />
setzen auf den Live-Chat im<br />
Vertrieb<br />
Mancher bessere Berufsschullehrer<br />
weiß, dass in schöner Regelmäßigkeit<br />
der „Versicherungswert 1914“ in der<br />
Wohngebäudeversicherung nur wenigen<br />
Fachleuten bei eigenen Objekten bekannt<br />
und verständlich ist – in der Masse haben<br />
Versicherungsvermittler aller Art dafür<br />
zu sorgen, dass der Wert sachverständig<br />
zur Vermeidung einer Unterversicherung<br />
ermittelt wird, §6 VVG (vgl. OLG<br />
Stuttgart, Urteil vom 30.03.2011, Az. 3 U<br />
192/10). Der Live-Chat verspricht hier<br />
genauso wenig Abhilfe, wie beim Versuch<br />
damit Lügen auf Antragsfragen zu<br />
verhindern. Antragsfragen ohne Textform<br />
erleiden das gleiche Schicksal - wie es der<br />
Papst den massenhaft ungültigen Ehen<br />
zuschreibt, wenn die Betroffenen nicht<br />
wissen was sie sagen – der Unwirksamkeit.<br />
Download-Option oder<br />
Download-Zwang als<br />
Lösungsansatz?<br />
Der Gesetzgeber hat eine genaue Reihenfolge<br />
bei der Vermittlung vorgegeben, § 62<br />
VVG. Betreffend §§ 7-9 VVG, insbesondere<br />
betreffend jene Dokumente die in der<br />
Verordnung zu § 7 VVG aufgelistet sind,<br />
darf sowieso im Hinblick auf § 62 VVG<br />
zeitlich zuvor gar keine Vertragserklärung<br />
(früher Antrag auf Versicherungsdeckung<br />
genannt) abgegeben werden.<br />
Narren unter den Juristen glauben, es handele<br />
sich um eine Bringschuld des VR: In<br />
Wirklichkeit kommt es gar nicht darauf<br />
an, ob die Informationen des VR nebst<br />
Dokumentation des Agenten bzw. Maklers<br />
gebracht, abgeholt oder zugeschickt<br />
wurde. Vielmehr ist der rechtzeitige Eingang<br />
beim VN (der Jurist spricht vom<br />
Zugang nach § 130 BGB) zeitlich vor der<br />
Vertragserklärung, jederzeit beweisbar zu<br />
dokumentieren.<br />
Dafür aber müsste das Online-Portal<br />
des VR schon Tools wie beispielsweise<br />
X-Keystore, oder anderes Spielzeug der<br />
Geheimdienste einsetzen – denn auch<br />
Zwangsdownloads könnten im temporären<br />
Speicher des Computers landen,<br />
damit nicht dauerhaft sein, und nach dem<br />
Herunterfahren des Computers schlicht<br />
verschwunden sein.<br />
Unproblematisch ist hingegen das<br />
SEPA-Lastschriftmandat, welches ebenfalls<br />
in Textform erteilt werden kann aber<br />
nicht den Anforderungen des § 19 VVG<br />
entsprechen muss. Wer als Vertriebschef<br />
mit dieser Unterscheidung überfordert<br />
ist, sollte vielleicht alsbald seinen Hut<br />
nehmen dürfen?<br />
Noch dreister lügt mancher<br />
kriminelle Vermittler<br />
Häufig füllt der Vermittler den Bogen mit<br />
den Antragsfragen für den Kunden unzutreffend<br />
aus – gelegentlich beim Strukturvertrieb<br />
verbunden mit gekonntem Nachahmen<br />
der VN-Unterschrift. Seit einem<br />
BGH-Urteil vom 11.11.1987 (BGHZ 102,<br />
194) wird die Kenntnis seines Vertreters<br />
bei der Antragsaufnahme „als Auge und<br />
Ohr“ dem VR als bei ihm bekannt zugerechnet,<br />
§ 166 BGB. Mit einem vom Vermittler<br />
ausgefüllten Fragebogen kann der<br />
VR die Falschbeantwortung des VN nicht<br />
beweisen (BGHZ 107, 322). Der Beweis<br />
könnte allenfalls über den Versicherungsagenten<br />
als Zeugen zu führen sein, der<br />
angibt jede Frage tatsächlich vorgelesen zu<br />
haben, und der sich ebenfalls noch daran<br />
konkret erinnert, was jeweils die VN-Antwort<br />
gewesen war, und dass selbige jeweils<br />
vollständig im Formular gelandet ist.<br />
Dann folgt die Fangfrage am Ende der<br />
Zeugenvernehmung: „Bei Ihrem brillanten<br />
Gedächtnis, können Sie mir auch<br />
bestimmt sagen, was Sie mittags gegessen<br />
hatten – einschließlich Beilagen?“.<br />
Ein Gastbeitrag von<br />
Dr. Johannes Fiala<br />
und Peter A. Schramm<br />
Dr. Johannes Fiala<br />
RA (München), RB, VB, MBA<br />
Finanzdienstleistungen (Univ.),<br />
MM (Univ.), Geprüfter Finanzund<br />
Anlageberater (A.F.A.),<br />
Bankkaufmann<br />
(www.fiala.de)<br />
Dipl.-Math. Peter A. Schramm<br />
Sachverständiger für Versicherungsmathematik<br />
(Diethardt),<br />
Aktuar DAV, öffentlich bestellt<br />
und vereidigt von der IHK<br />
Frankfurt am Main für Versicherungsmathematik<br />
in der<br />
privaten Krankenversicherung<br />
(www.pkv-gutachter.de)<br />
Seite 24 02/<strong>2016</strong> Seite 25
Vertrieb<br />
Neukundengewinnung<br />
Leads sind ein Quotengeschäft<br />
Inmitten der Digitalisierung stellen im Internet generierte Leads ein erfolgsversprechendes Marketinginstrument<br />
für Vertriebe dar. Durch den Zukauf der Neukundenkontakte allein entsteht jedoch noch<br />
kein wertvoller Kundenbestand. Vielmehr müssen die onlineaffinen Beratungsinteressenten richtig angesprochen<br />
und die neuen Kontakte effektiv gemanagt werden. Drei Tipps für die erfolgreiche Akquise<br />
mit Leads.<br />
Sabine Koch<br />
verantwortet als Head of Sales bei der finanzen.de AG den Leadverkauf an<br />
über 12.000 angeschlossene Berater. Durch die Betreuung der Key Accounts<br />
und zahlreiche In-House-Trainings bei Leadverwertern sammelte sie jahrelange<br />
Erfahrungen im Umgang mit Leads und der Kommunikation mit<br />
onlineaffinen Kunden. Ihr Knowhow im Leadmanagement gibt sie in Vorträgen,<br />
Webinaren und Schulungen weiter, unter anderem als unabhängige<br />
Dozentin an der Going Public! Akademie für Finanzberatung.<br />
Die wachsende Zahl der Beratungsinteressenten,<br />
die auf dem digitalen Weg<br />
nach einer passenden Versicherungslösung<br />
suchen, macht eine überzeugende<br />
Online-Präsenz für Vertriebe heutzutage<br />
eigentlich unerlässlich. Insbesondere<br />
kleineren Vertrieben fehlt es jedoch<br />
häufig an Knowhow und auch an Ressourcen,<br />
um ein professionelles Onlinemarketing<br />
zu betreiben und dadurch<br />
im Internet entsprechend gefunden zu<br />
werden. Damit sie sich nach wie vor<br />
auf ihre Kernkompetenz – die Beratung<br />
– konzentrieren können, bietet es<br />
sich für sie an, die Neukundengewinnung<br />
an Onlinemarketingspezialisten<br />
auszulagern und je nach Bedarf online<br />
generierte Neukundenkontakte zu<br />
erwerben. Doch ein solcher Zukauf von<br />
Leads kann immer nur dann wirklich<br />
erfolgreich sein, wenn die Leadkäufer<br />
sich gekonnt um ihre Leads kümmern<br />
und ihre täglichen Arbeitsprozesse konsequent<br />
auf die Bedürfnisse ihrer Neukunden<br />
abstimmen.<br />
Leads suchen<br />
eine Beratung<br />
Dazu stellt sich zunächst einmal die<br />
Frage, was genau sich eigentlich hinter<br />
einem „Lead“ verbirgt. Vergleichbar<br />
ist solch ein digitaler Neukundenkontakt<br />
wohl am ehesten mit einem Interessenten,<br />
der ein Geschäft betritt.<br />
Nachdem er neugierig die Auslage im<br />
Schaufenster betrachtet hat, entscheidet<br />
er sich für einen Dialog über das<br />
im Schaufenster angepriesene Angebot.<br />
Möglicherweise hat der Interessent<br />
bereits eine konkrete Kaufvorstellung,<br />
eventuell bringt er auch einige Fragen<br />
in das Gespräch mit ein. In jedem Fall<br />
ist er auf der Suche nach einem Experten,<br />
der ihm detaillierte Informationen<br />
geben und ihn individuell und persönlich<br />
beraten kann. Bei online generierten<br />
Leads betritt der Interessent in<br />
dem Moment das Geschäft, in dem er in<br />
einem Onlineformular seine Kontaktdaten<br />
preisgibt und aktiv eine Expertise<br />
anfordert.<br />
Im Leadgeschäft<br />
zählt Schnelligkeit<br />
Jemand, der einen akuten Beratungsbedarf<br />
hat, möchte dann natürlich nicht<br />
lange auf Unterstützung warten. Sofern<br />
dem Interessenten also nicht zügig signalisiert<br />
wird, dass er in dem soeben<br />
betretenen Geschäft die Beratung erhält,<br />
nach der er sucht, wird er schon sehr<br />
bald wieder hinausschlendern und sein<br />
Glück an anderer Stelle versuchen. Im<br />
Leadgeschäft gilt dies umso mehr, da<br />
onlineaffine Kunden heutzutage extrem<br />
schnelle Problemlösungen gewohnt<br />
sind. Insofern wird ein Lead im besten<br />
Fall unmittelbar nach seiner Generierung<br />
bearbeitet.<br />
1. Tipp: Tempo ist Trumpf, denn der<br />
Kunde wartet nicht.<br />
Die erfolgreichsten Leadkäufer kontaktieren<br />
ihre potenziellen Neukunden spätestens<br />
fünf Minuten nach Entstehung<br />
des Datensatzes. Damit stellen sie nicht<br />
nur sicher, dass sie den Interessenten<br />
erreichen, noch während dieser vor dem<br />
Computer sitzt und nach einer passenden<br />
Versicherungslösung sucht. Sie stellen<br />
auch sicher, dass sie der erste Experte<br />
sind, der dem Interessenten all seine<br />
Fragen beantwortet. Studien zufolge entscheiden<br />
sich acht von zehn Interessenten<br />
letzten Endes für einen Vertragsabschluss<br />
bei dem Berater, mit dem sie bezüglich<br />
ihrer Beratungsanfrage zuerst in Kontakt<br />
waren. Aus diesem Grund ist Schnelligkeit<br />
ein entscheidendes Kriterium für die<br />
erfolgreiche Arbeit mit Leads.<br />
Konsequent und langfristig<br />
Expertise signalisieren<br />
Sofern der Leadkäufer den Interessenten<br />
also direkt nach der Leadgenerierung kontaktiert,<br />
sollte er fortan alles daransetzen,<br />
seine Expertise unter Beweis zu stellen.<br />
Die Voraussetzungen dafür sind ideal.<br />
Zum einen hat der Interessent gerade<br />
erst seinen Beratungsbedarf kundgetan<br />
und wird somit ein offenes Ohr für<br />
jeden professionellen Rat haben. Zum<br />
anderen erleichtern die Details, die die<br />
online generierten Leads enthalten, die<br />
Erstansprache des Interessenten enorm.<br />
Informationen, etwa zu der Quelle der<br />
Anfrage und zu dem konkreten Bedarf<br />
des Kunden, können als Türöffner für<br />
den Gesprächseinstieg genutzt werden.<br />
Gerade zu Beginn ist es dann ratsam, dem<br />
Interessenten zuzuhören, durch gekonnte<br />
Fragestellungen möglichst viel über ihn in<br />
Erfahrung zu bringen und sich auf eine<br />
klare Vorteilskommunikation in Bezug<br />
auf das eigene Angebot zu konzentrieren.<br />
Dennoch sollten Leadkäufer von vornherein<br />
wissen: Höchstens 20 Prozent der<br />
Neukundenkontakte entscheiden sich<br />
unmittelbar nach dem ersten Gespräch<br />
für den Abschluss eines Versicherungsoder<br />
Finanzproduktes.<br />
2. Tipp: Neukundenkontakte wollen<br />
langfristig mit Kompetenz überzeugt<br />
werden.<br />
Umso wichtiger ist, dass Leadkäufer<br />
regelmäßige Nachfassaktionen per Telefon<br />
oder E-Mail in ihren Arbeitsalltag<br />
integrieren und gegenüber ihren neu<br />
gewonnenen Kontakten konsequent<br />
Enthusiasmus für die eigenen Angebote<br />
zeigen. Es kann Tage, Wochen und<br />
manchmal auch Monate dauern, bis sich<br />
ein neuer Interessent für einen Abschluss<br />
entscheidet. Geduld und Disziplin verhelfen<br />
daher im Leadgeschäft nachweislich<br />
zum Erfolg: Wer es schafft, sich gegenüber<br />
den neuen Kontakten mittel- bis langfristig<br />
als kompetenter, vertrauenswürdiger<br />
und zuverlässiger Ansprechpartner zu<br />
präsentieren, kann im Schnitt 40 Prozent<br />
der erworbenen Leads als langfristige<br />
Kundenkontakte gewinnen.<br />
Neue Interessenten<br />
durch Weiterempfehlung<br />
Allzu kurzfristige Erfolge sind im Leadgeschäft<br />
zwar möglich, doch eher selten.<br />
Die Investition in nur einen einzigen<br />
Lead zahlt sich jedoch spätestens dann<br />
aus, wenn aus einem Neukundenkontakt<br />
über einen gewissen Zeitraum hinweg ein<br />
zufriedener Bestandskunde gewandelt<br />
wird. Schon mit dem Zukauf dieses einen<br />
Leads können Versicherungsvertriebe im<br />
Anschluss einen ganzen Kreislauf zufriedener<br />
Kunden erzeugen, der sich positiv<br />
auf ihren Geschäftserfolg auswirken<br />
wird. Denn mit jedem dazugewonnenen<br />
Kunden, den sie begeistern können,<br />
gewinnen sie auch einen wertvollen Fürsprecher,<br />
der durch Weiterempfehlungen<br />
wiederum neue Interessenten zu ihnen<br />
führt.<br />
3. Tipp: Jeder zufriedene Neukunde ist<br />
ein neuer Fürsprecher.<br />
Bei den durch Leads gewonnenen Kunden<br />
ist aus diesem Grund besonders<br />
empfehlenswert, diese in der Nachbereitung<br />
höflich und systematisch um eine<br />
Referenz zu bitten. Damit ein solches<br />
Anliegen gegenüber den Kunden später<br />
nicht allzu überraschend oder gar aufdringlich<br />
erscheint, können Berater ihre<br />
Kontakte von Anfang an darauf hinweisen,<br />
dass es ihr Anspruch sei, den Neukunden<br />
so gut zu beraten, dass dieser<br />
ihre Dienstleistung anschließend bereitwillig<br />
weiterempfehlen wird. Sofern die<br />
beratenen Kunden schließlich zufrieden<br />
mit der erbrachten Leistung sind, sollten<br />
sie um ein ehrliches Feedback gebeten<br />
werden. Dieses kann beispielsweise auf<br />
der eigenen Webpräsenz veröffentlicht<br />
werden, so dass der Berater mit der Zeit<br />
ein solides Bewertungsprofil aufbaut, das<br />
potenzielle Neukunden überzeugt.<br />
Fazit<br />
Vertriebe, die Leads als ein Quotengeschäft<br />
verstehen, können ihre Erträge<br />
langfristig steigern. Dazu müssen sie sich<br />
allerdings zwingend auf die Bedürfnisse<br />
ihrer onlineaffinen Neukunden einstellen<br />
und mit Geschwindigkeit, Kompetenz<br />
und strategischen Nachfassaktionen<br />
punkten. Wenn sie die genannten Tipps<br />
systematisch in ihre Arbeitsprozesse integrieren<br />
und sich gekonnt und vor allem<br />
langfristig um die Neukundenkontakte<br />
kümmern, können sie sich mit der Zeit<br />
einen wertvollen Kundenstamm aufbauen,<br />
der ihren guten Ruf wiederum<br />
durch Weiterempfehlungen verbreitet.<br />
Ein Gastbeitrag von<br />
Sabine Koch<br />
Seite 26 02/<strong>2016</strong> Seite 27
Gut abgesichert<br />
und doch kein Versicherungsschutz<br />
wenn der Übergang vom Krankentagegeld<br />
zur Berufsunfähigkeitsrente zum Problem wird<br />
Beim Übergang von der Krankentagegeld- zur Berufsunfähigkeitsversicherung kann Erkrankten eine Lücke<br />
entstehen, die auch Haftungsrisiken für den Vermittler birgt. Was Versicherungsvermittler unbedingt<br />
wissen müssen, um nicht in eine Haftungsfalle zu geraten, erklären Tobias Strübing und Norman Wirth<br />
von der Anwaltskanzlei Wirth Rechtsanwälte aus Berlin.<br />
Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
haben einen hohen<br />
sozialen Schutzzweck. Mit diesen Versicherungen<br />
wird für den Fall einer längeren<br />
Krankheit die wirtschaftliche Existenz<br />
abgesichert. Doch kommt es beim<br />
Übergang vom Krankentagegeld zur<br />
Berufsunfähigkeitsrente immer wieder<br />
zu folgendem durchaus überraschenden<br />
und äußerst ernsten Problem:<br />
Krankentagegeld- und<br />
BU-Versicherer können zu<br />
unterschiedlichen<br />
Ergebnissen kommen<br />
Wer arbeitsunfähig krank wird, wendet<br />
sich üblicherweise zunächst an seine<br />
Krankentagegeldversicherung. Diese<br />
zahlt dann auch für einen gewissen Zeitraum<br />
und in der Regel recht unkompliziert<br />
das Krankentagegeld. Allerdings<br />
überprüfen die Versicherer in regelmäßigen<br />
Abständen auch ihre Leistungsverpflichtung.<br />
Häufig passiert es dann,<br />
dass von ihnen beauftragte Sachverständige<br />
eine Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers<br />
feststellen. Für diesen<br />
Fall ist in den Versicherungsbedingungen<br />
praktisch immer vereinbart, dass<br />
die Leistung auf Krankentagegeld endet.<br />
Man würde meinen, dass in solchen Fällen<br />
dann problemlos die Rentenzahlung<br />
der Berufsunfähigkeitsversicherung einsetzt.<br />
Dem ist aber nicht so: Vielmehr<br />
prüft eine Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
dann ihrerseits die Leistungsverpflichtung.<br />
Und dann: Überraschung!<br />
Sie stellt im Gegensatz zur Krankentagegeldversicherung<br />
fest, dass keine Berufsunfähigkeit<br />
vorliegt und lehnt ihrerseits<br />
die Leistung ab.<br />
Rechtlich ist dieses für den Kunden unbefriedigende<br />
Ergebnis nicht zu beanstanden.<br />
Denn die Bedingungen der beiden<br />
Versicherungen weichen voneinander<br />
ab. Berufsunfähigkeit ist danach nicht<br />
gleich Berufsunfähigkeit. Daher können<br />
die jeweiligen Versicherer auch zu unterschiedlichen<br />
Entscheidungen kommen,<br />
wenn es darum geht, ob tatsächlich eine<br />
(bedingungsmäßige) Berufsunfähigkeit<br />
vorliegt. Auch die Gerichte sind sich<br />
darin einig, dass die jeweiligen Entscheidungen<br />
nichts miteinander zu tun haben.<br />
Hinzu kommt, dass in der Regel die<br />
beiden Verträge bei unterschiedlichen<br />
Versicherern bestehen. Es kann jedoch<br />
von Versicherern, die nicht miteinander<br />
verbunden sind, schwerlich erwartet<br />
werden, dass sie sich gegenseitig an Leistungsentscheidungen<br />
binden.<br />
Mit anderen Worten: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
ist nicht an die<br />
Leistungsentscheidung einer Krankentagegeldversicherung<br />
gebunden. Das ist<br />
schwer vermittelbar und für den Kunden<br />
verständlicher Weise nicht nachvollziehbar,<br />
war er doch vermeintlich vollständig<br />
für den Notfall abgesichert.<br />
Häufig werden beide Versicherer<br />
gleichzeitig verklagt<br />
In der anwaltlichen Praxis ist eine solche<br />
Konstellation nicht leicht zu klären. Man<br />
muss zunächst prüfen, gegen welchen<br />
Versicherer ein Vorgehen erfolgversprechend<br />
ist. Um das wiederum beurteilen<br />
zu können, muss man unter anderem<br />
wissen, ob die Krankheit vorübergehend<br />
oder von Dauer ist. Das lässt sich allerdings<br />
oft nicht genau klären. Dem Mandanten<br />
fehlt dazu das medizinische Fachwissen<br />
und behandelnde Ärzte sind mit<br />
entsprechenden Einschätzungen häufig<br />
sehr zurückhaltend. Was passiert: Es<br />
wird der sichere Weg gegangen und beide<br />
Versicherungen werden verklagt. Das<br />
wird erst einmal teuer, führt aber in der<br />
Regel gegen einen Versicherer auf jeden<br />
Fall zum Erfolg. Gut, wenn der Mandant<br />
dann eine Rechtsschutzversicherung hat.<br />
Auf solche Fälle spezialisierte und erfahrene<br />
Juristen können aber oft auch schon<br />
zeitig herausfiltern, bei welcher Versicherung<br />
eine Klage erfolgreich sein könnte.<br />
Diesem oben beschriebenen Problem der<br />
auseinanderfallenden Einschätzungen<br />
zur Berufsunfähigkeit kann man jedoch<br />
schon vorab aus dem Weg gehen. Mittlerweile<br />
gibt es einige Versicherungsgesellschaften,<br />
die hierzu in unterschiedlicher<br />
Ausgestaltung, Lösungen anbieten.<br />
Einige Versicherer bieten für diesen Fall<br />
die so genannte Übergangsleistung an.<br />
Andere Versicherer versprechen einen<br />
nahtlosen Übergang, wenn das Krankentagegeld<br />
und die Berufsunfähigkeit in<br />
der gleichen Versicherungsgruppe versichert<br />
sind. Vermittler sollten das Problem<br />
und die für ihre Kunden unschätzbar<br />
wertvollen Lösungen kennen und dies<br />
bei ihrer Beratung berücksichtigen.<br />
Ein Gastbeitrag von<br />
Tobias Strübing<br />
Ich bestelle den Wegweiser für Versicherungs- und Finanzvermittler<br />
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Unterschrift:<br />
Seite 28 02/<strong>2016</strong><br />
Zutreffendes bitte ausfüllen bzw. ankreuzen und senden an: <strong>Versicherungsbote</strong> Verlag UG, Reclamstr. 42, 04315 Leipzig<br />
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Vertrieb<br />
Das nachstehende Beispiel verdeutlicht das hohe Kostenrisiko<br />
vereinbarte monatliche Rente: 3.500,- €<br />
aufgelaufene Rückstände seit Eintritt der BU:<br />
12 Monate<br />
Kostenrisiko für ein gerichtliches Verfahren: 1. Instanz: 17.300,- €<br />
2. Instanz: 20.500,- €<br />
Gutachterkosten: 4.000,- €<br />
Gesamtkosten: 41.800,- €<br />
Hinweis: Die Kostenberechnung erfolgt aus einem Streitwert von bis zu 200.000 €<br />
Zu jeder BU eine<br />
Rechtsschutz dazu!<br />
Wer heutzutage eine Berufsunfähigkeitsabsicherung vermittelt, sollte seinen Kunden in jedem Fall auch<br />
eine Rechtsschutzversicherung anbieten. Aus welchen Gründen, erklärt Klaus Hellwig von der Auxilia<br />
Rechtsschutz-Versicherungs AG.<br />
Wenn Ihr BU-Kunde aufgrund einer<br />
Erkrankung oder eines Unfalls seinen<br />
Lebensunterhalt mit der bisherigen Tätigkeit<br />
nicht mehr verdienen kann, glaubt er,<br />
zumindest bei Eintritt der Berufsunfähigkeit<br />
hierfür abgesichert zu sein. Wenn<br />
der BU-Versicherer dann nicht zahlt, ist<br />
die finanzielle Existenz für Ihren Kunden<br />
stark gefährdet. Denn in kaum einer<br />
anderen Sparte gibt es so viele Ablehnungen<br />
und Streitfälle wie in der BU-Versicherung.<br />
Die Leistungspflicht der BU-Versicherer<br />
tritt im Rahmen eines ärztlichen Nachweises<br />
in der Regel bei einer mindestens<br />
50-prozentigen Berufsunfähigkeit des<br />
zuletzt ausgeübten Berufes ein. Gerade<br />
bei den sich im Vormarsch befindenden<br />
psychischen oder psychosomatischen<br />
Krankheitsbildern (z. B. Depression), laut<br />
Morgen&Morgen häufigste Ursache für<br />
neue BU-Fälle, sowie Allergien ist genau<br />
dies schwierig nachzuweisen. Es steht oft<br />
das vom Haus- oder Facharzt erstellte<br />
Attest oder Privatgutachten gegen das<br />
anderslautende Ergebnis des Gutachtens<br />
vom BU-Versicherer. Damit sind<br />
die Fronten verhärtet. Es bleibt für Ihren<br />
Kunden nur die Möglichkeit anwaltliche<br />
Hilfe in Anspruch zu nehmen.<br />
Interessant in diesem Zusammenhang<br />
sind auch die Unterschiede bezüglich der<br />
Arten der Verweisungsklauseln. Erfahrungsgemäß<br />
sind Rechtsstreitigkeiten<br />
im Rahmen der abstrakten Verweisungsklausel<br />
deutlich häufiger und schwieriger.<br />
Weiteres Streitpotential ergibt sich nach<br />
Eintritt eines BU-Falles, wenn der Versicherer<br />
feststellt, dass bei der seinerzeitigen<br />
Beantragung der BU-Versicherung<br />
Beschwerden oder Krankheiten nicht<br />
angegeben wurden. Damit begründet er<br />
nicht nur die Leistungsfreiheit, sondern<br />
er ficht außerdem noch den Versicherungsvertrag<br />
an. Dann erhält der Kunde<br />
trotz BU keinerlei Leistungen und steht<br />
für die Zukunft ohne Schutz da.<br />
Ärger für Ihren Kunden kann auch entstehen,<br />
wenn der Krankentagegeldversicherer<br />
während einer Arbeitsunfähigkeit<br />
seine Leistungen einstellt - mit der<br />
Begründung, dass aus seiner Sicht keine<br />
gesundheitliche Besserung zu erwarten<br />
ist und somit Berufsunfähigkeit vorliegt.<br />
Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass<br />
der BU-Versicherer dies genauso sieht.<br />
Dann steht der Kunde zwischen den<br />
Fronten zweier Versicherer und erhält<br />
keine Leistungen mehr. Ohne schnelle<br />
anwaltliche Hilfe entsteht eine ausweglose,<br />
existenziell bedrohliche Situation.<br />
Auch wenn die BU vom Versicherer<br />
anerkannt wird, muss noch längst nicht<br />
alles gut sein. Den BU-Versicherern steht<br />
bekanntlich bedingungsgemäß ein Nachprüfungsrecht<br />
zu. Kommen die beauftragten<br />
Gutachter zu dem Ergebnis, dass<br />
Ihr Kunde seine bisher ausgeübte Tätigkeit<br />
wieder aufnehmen kann, ist auch in<br />
diesen Fällen eine professionelle anwaltliche<br />
Hilfe ratsam.<br />
Alle diese dargestellten Situationen belegen<br />
die Notwendigkeit einer Rechtsschutzversicherung.<br />
Gemessen an dem<br />
Streitpotential ist sie eine sehr günstige<br />
Existenzabsicherung.<br />
(siehe Beispiel auf der nächsten Seite)<br />
Wichtig zu wissen ist, dass etwa jede 2.<br />
BU-Klage in einem Vergleich vor Gericht<br />
endet. Das bedeutet für den Kunden, dass<br />
er reduzierte BU-Leistungen erhält und<br />
zusätzlich seine Anwalts- und Gerichtskosten<br />
tragen muss.<br />
Ohne professionelle Unterstützung und<br />
Kostenabsicherung entsteht schnell<br />
eine existenzielle Notlage. Aber welcher<br />
Rechtsschutz ist der Richtige? Hier nun<br />
ein paar Gedanken dazu:<br />
Die Streitigkeiten aus personenbezogenen<br />
Versicherungsverträgen sind im<br />
Produktbaustein Privat-Rechtsschutz<br />
enthalten. Dies ist z.B. bei den Standardprodukten<br />
Privat-, Berufs- und<br />
Verkehrs-Rechtsschutz nach §26 ARB<br />
und Privat-Rechtsschutz nach §25 ARB<br />
immer der Fall.<br />
Auch die Streitigkeiten eines BU-Falles,<br />
der durch einen Unfall während der<br />
Ausübung einer beruflichen Tätigkeit<br />
passiert, z.B. Dachdecker fällt vom Dach,<br />
sind bei guten Rechtsschutzanbietern<br />
dem Privat-Rechtsschutz zuzuordnen.<br />
Denn der BU-Vertrag des Selbständigen<br />
dient der privaten Existenzsicherung.<br />
Für Klagen gegen Versicherer, speziell<br />
gegen BU-Anbieter, ist es von Vorteil,<br />
wenn der Rechtsschutzversicherer<br />
nicht zum gleichen Konzern gehört wie<br />
die Versicherung, gegen die der Kunde<br />
rechtlich vorgehen will. Dies garantiert<br />
im Ernstfall keine Interessenkollisionen<br />
und sichert dem Kunden eine unabhängige<br />
rechtliche Unterstützung.<br />
Im Rahmen des Kapitalanlageausschlusses<br />
durch die Rechtsschutzversicherer<br />
kann es passieren, dass der Rechtsschutzversicherer<br />
die Eintrittspflicht<br />
eines BU-Falles Ihres Kunden ablehnt,<br />
weil die BU-Versorgung im Rahmen<br />
einer Zusatzversicherung zu einer<br />
fondsgebundenen Lebensversicherung<br />
abgeschlossen wurde. Die Begründung<br />
der Rechtsschutzversicherer ist der Ausschluss<br />
von bestimmten Formen der<br />
Lebensversicherungen und zwar inklusive<br />
der angehängten Zusatzversicherungen.<br />
Achten Sie also bei der Wahl<br />
des Rechtsschutzversicherers für Ihre<br />
Kunden darauf, dass BUZ-Streitigkeiten<br />
unabhängig vom Kapitalanlageausschluss<br />
gedeckt sind.<br />
Aus unserer Regulierungspraxis ist<br />
festzustellen, dass bei Ablehnungen<br />
der BU-Leistungen für die betroffenen<br />
Kunden weitere Situationen in anderen<br />
Lebensbereichen entstehen, die zu<br />
größeren rechtlichen und finanziellen<br />
Problemen führen: Verlust des Arbeitsplatzes,<br />
Mietrückstände, andere weitere<br />
Zahlungsschwierigkeiten. Diese Folgeerscheinungen<br />
sollten auch rechtlich abgesichert<br />
sein - umso wichtiger erscheint<br />
das Vorhandensein einer umfassenden<br />
und leistungsstarken Rechtsschutzversicherung.<br />
Dies sehen mittlerweile auch relevante<br />
Medien und Verbraucherschützer so.<br />
Der ehemalige Chefredakteur von<br />
Finanztest, Hermann-Josef Tenhagen,<br />
schreibt auf seiner neuen Webpräsenz<br />
finanztip.de, dass „die Rechtsschutzversicherung<br />
von enormer Bedeutung für<br />
die Kunden ist, damit Sie nicht aus Angst<br />
vor den Kosten auf eine Klage verzichten<br />
müssen“.<br />
Michael Wortberg von der Verbraucherzentrale<br />
Rheinland-Pfalz stellt zum<br />
Thema „Anerkennung von Leistungsansprüchen<br />
bei der BU (Versicherungs-<br />
Journal 07.09.2011) schon vor einigen<br />
Jahren fest: „Für diese Streitigkeiten ist<br />
angesichts des Kostenrisikos sicherlich<br />
der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung<br />
zu empfehlen.“<br />
Auch der Versicherungsombudsmann<br />
Prof. Dr. Hirsch wird im Versicherungsmagazin<br />
11/2015 zitiert: „Inzwischen<br />
sind viele Lebensbereiche in einem<br />
Maße verrechtlicht, dass niemand ausschließen<br />
kann, aktiv oder passiv in<br />
Rechtsstreitigkeiten verwickelt zu werden.<br />
Das damit zusammenhängende,<br />
mitunter durchaus existenzbedrohende<br />
Kostenrisiko zu versichern, halte ich im<br />
Grundsatz für vernünftig.“<br />
Sparen Sie also mit Ihren Kunden nicht<br />
am falschen Ende – auch bzw. gerade<br />
weil die Absicherung gegen das BU-Risiko<br />
inzwischen sehr teuer geworden<br />
ist, sollte an die sinnvolle Ergänzung in<br />
Form einer Rechtsschutzversicherung<br />
immer gedacht werden.<br />
Ein Gastbeitrag von<br />
Klaus Hellwig<br />
Direktor Vertrieb<br />
AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs AG<br />
Seite 30 02/<strong>2016</strong> Foto: © istocksdaily / istockphoto.com<br />
Seite 31
Vertrieb<br />
Maklersoftware oder die<br />
Odyssee eines<br />
Versicherungsmaklers<br />
Was passiert, wenn einem Versicherungsmakler sein Vertragsbestand über den Kopf wächst und er sich<br />
erwartungsvoll auf die Suche nach Software begibt, mit der er seine Kunden und Verträge verwalten<br />
kann? Dann steht der Makler am Anfang einer Odyssee. Der <strong>Versicherungsbote</strong> hat einen solchen Makler<br />
vor dem Bildschirm bei seinem Rechercheversuch begleitet.<br />
Jens Könner, so nennen wir den Probanden,<br />
der Maklersoftware für sein<br />
wachsendes Unternehmen sucht. Unter<br />
einem anderen Namen gibt es Makler<br />
Jens im wirklich wahren Leben tatsächlich.<br />
Und Kollege Könner sucht einen<br />
Weg, seine Kunden und Verträge statt<br />
mit Papier und Leitz-Ordner künftig<br />
mit Bits und Bytes zu organisieren.<br />
Schließlich erzählt die IT-Welt, zuvörderst<br />
deren Anbieter, den Maklern seit<br />
einiger Zeit, sie könnten aus ihren Kundendaten<br />
Gold schürfen, mehr Umsatz<br />
machen. „Mehrwerte generieren“, lautet<br />
eine der, wie wir noch sehen werden, arg<br />
inhaltsarmen PR-Floskeln der Programmierzunft,<br />
die dem Makler bei seinem<br />
Tagesgeschäft doch dienlich sein will.<br />
„Mehrwerte“. Meistens scheitern die<br />
Angebote der Technikanbieter bereits<br />
an einfachen Werten. Solchen einfachen<br />
Werten, die der Makler als Interessent<br />
vor dem Bildschirm bei seiner Recherche<br />
der Anbieter gern schlicht und einfach<br />
ablesen könnte. Fakten. Fehlanzeige.<br />
?<br />
Versicherungsmakler sind<br />
Fachleute für Versicherungen<br />
– nicht für IT<br />
Es gibt mehr als 60 Anbieter für Maklersoftware.<br />
Nimmt man prominente Namen<br />
zur Hand, die in den sozialen Medien<br />
und auf Messen werblich kursieren, und<br />
klickt auf die Internetangebote der Unternehmen,<br />
dann erlebt der umworbene<br />
Kunde der Software-Anbieter das Folgende.<br />
Ein Anbieter für Maklersoftware,<br />
und der ist keine Ausnahme, plakatiert<br />
seine Startseite mit drei großen Feldern<br />
und zeigt anscheinend Produkte, sicher<br />
ist sich der Webbesucher nicht, namens<br />
„XYZ4 top“, „XYZ safe“ und „Avatar3.0“<br />
(fiktive Bezeichnungen. Ähnlichkeiten<br />
mit bekannten Produkten wären Zufall).<br />
Versicherungsmakler sind Fachleute<br />
für Versicherungen – nicht für IT.<br />
Ein anderer Anbieter fordert den Interessenten<br />
auf: „Jetzt release 11.3 buchen!“.<br />
Jeden Nicht-IT-Menschen vertreiben solche<br />
aus Buchstabencodes und Versionsnummern<br />
bestehende Begrüßungen auf<br />
der Startseite eines Softwareanbieter wie<br />
der Wolf das scheue Reh. Aussagen à la<br />
„breit gefächertes Angebot mit innovativ-modularen<br />
Lösungen“, erfüllen nun<br />
einmal nicht ihren Zweck, dem interessierten<br />
Versicherungsmakler seinen Vorteil<br />
nahezubringen. Nämlich das gesuchte<br />
Ende seiner Probleme als Makler, seine<br />
Kunden und Daten unter einen Hut zu<br />
bringen.<br />
Keine Briefmarke<br />
zur Hand?<br />
Geworben wird von den Software-Offerenten<br />
etwa mit dem Schlagwort „Dokumentenerkennung“,<br />
also der Aussage<br />
zum „Was“ die Software kann. Statt zu<br />
sagen (Text-Idee): „Sie sparen Zeit und<br />
Geld. Aus Dokumenten der Versicherer<br />
werden automatisch Daten gespeichert,<br />
die sie künftig als Schatz heben können...“.<br />
Testmakler Jens Könner lässt<br />
sich von Wortgeklingele nicht irritieren,<br />
schließlich sucht er eine Lösung, und<br />
wühlt weiter im Web nach Auskunft,<br />
welche Software ihm zu besten Diensten<br />
stehen könnte. Also hilft testen.<br />
Nur der Versuch macht klug. Wer bei<br />
einem Anbieter für Maklerprogramme<br />
„schnuppern“ will, der muss sich dort<br />
meist ehrerbietig anmelden, es folgt ein<br />
E-Mail-hin-und-her, damit er einen Testzugang<br />
erhält. Es geht aber auch komplizierter,<br />
indem der Interessent sich einen<br />
Bestellschein als PDF-Dokument downloaden<br />
muss, der dann nach alter Väter<br />
Sitte wohl am besten per Fax verschickt<br />
wird (falls keine Briefmarke zur Hand).<br />
Apple muss<br />
leider draußen bleiben<br />
– und nein: kein Testkonto<br />
Nachrichtich: Bei Online-Banken kann<br />
man schon seit gut 15 Jahren – also<br />
das ganze bisheriges Arbeitsleben der<br />
Generation Y lang – mit einem Testkonto<br />
spielen. Neudeutsch füllt dies<br />
den viel bemühten Begriff der Gamification<br />
mit Leben – spielerisch vollendeter<br />
wirkstarker Werbung. Ein Testkonto<br />
bei Softwareanbieter für Makler<br />
war bei der Webrecherche von Makler<br />
Jens Könner Fehlanzeige. Vielleicht hat<br />
er auch nicht intensiv genug gesucht bei<br />
seinem Versuch, Software für seine Kundenverwaltung<br />
und -verträge zu finden?<br />
Eine Ausnahme beim Testen macht der<br />
Anbieter C3PO (Name geändert). Dieses<br />
Unternehmen bietet seinen Interessenten<br />
einen Download, um sich mit der<br />
Software anzufreunden.<br />
Tatsächlich landet nach dem Download<br />
auf Tester Könners Rechner sodann eine<br />
Datei namens probiermich.zip. Auf dem<br />
PC entpackt erscheint die Datei probiermich.exe.<br />
Nach einem Klick auf diese<br />
Datenlieferung folgt diese Meldung:<br />
„Du kannst das Windows-Programm<br />
nicht öffnen...“. Makler Jens ist nämlich<br />
anscheinend ein Exot. Könner Jens Könner<br />
nutzt einen Apple-Rechner.<br />
Doch! Es gibt noch<br />
Offline-Versionen<br />
Es gibt auch Anbieter, die bieten dem<br />
Makler neben dem Online-Zugriff auch<br />
eine Profiversion ihrer Software zum<br />
Produktvergleich an, die man sich – wir<br />
befinden uns im Jahr <strong>2016</strong> – auf den Rechner<br />
laden muss (vulgo offline). Testmakler<br />
Jens Könner, altersmäßig immerhin<br />
schon Ende 30, konnte das nicht fassen.<br />
Was fehlt? Es fehlen Software-Anbieter,<br />
die den Makler, der seine Daten<br />
der Menge und der Zukunftsanforderungen<br />
wegen digitalisieren muss, von<br />
Bekannten zum Unbekannten führen.<br />
Die dem durchaus IT-mäßig vorgebildeten<br />
Nutzer seine Vorteile nicht als<br />
Programm-Funktion definieren, sondern<br />
die ihm seinen Nutzen anhand von<br />
Fakten zeigen. Etwa so: „Sie sparen 50<br />
Prozent der Zeit, die Sie bisher für Datenerfassung<br />
aufgewendet haben“. Oder<br />
so: „Alle Ihre Policendaten von Axa bis<br />
Zurich (Ausnahme die Sorgenfrei Assekuranz<br />
AG, wir arbeiten dran) werden<br />
automatisch Ihren Kunden zugeordnet.“<br />
Oder so: „Probieren Sie MaklerTop 4.0<br />
und testen Sie anhand eines Musterbestands,<br />
wie einfach Sie ...“. Nebenbei: Wer<br />
einen Interessenten mit einem Testbestand<br />
spielen lässt, der spart sich wohl<br />
auch den größten Teil der Herausgabe<br />
von einzelnen Testzugängen. In einem<br />
weiteren Schritt sollte der User auf Knopfdruck<br />
gezeigt bekommen, welche seiner<br />
Kunden noch keine Berufsunfähigkeitspolice<br />
haben oder Hausratverträge, deren<br />
Bedingungen fünf Jahre oder älter sind.<br />
Ist das erst einmal geschafft, dann darf<br />
man dem Makler gern, weil er dann als<br />
potenzieller Käufer „an der Angel ist“,<br />
ausführlicher erklären, was Big Data ist,<br />
wie man in einem Data Warehouse Gold<br />
schürft. Das Fazit von Testmakler Jens<br />
Könner zu seiner Odyssee auf der Reise<br />
zur Maklersoftware: „Neunziger“.<br />
Markus Rieksmeier<br />
Seite 32 02/<strong>2016</strong> Seite 33
Vertrieb<br />
„Das Maklerverwaltungsprogramm<br />
verbindet alle Marktteilnehmer<br />
zum Nutzen des Maklers“<br />
Derzeit gibt es in Deutschland 46.687 registrierte Versicherungsmakler (Stand 01.07.<strong>2016</strong>, Quelle DIHK).<br />
Davon setzen schätzungsweise lediglich 30 Prozent eine Maklerverwaltungssoftware ein. Warum es<br />
sich lohnt ein solches Tool zu nutzen, verrät Bernd Jakobs, Vorstandssprecher der IWM Software AG aus<br />
Primstal.<br />
Das Maklerverwaltungsprogramm<br />
verbindet alle<br />
Marktteilnehmer<br />
Dabei stellt das Maklerverwaltungsprogramm<br />
(MVP) in Zeiten der Digitalisierung<br />
das Bindeglied dar, um alle Marktteilnehmer<br />
zum Nutzen des Maklers<br />
miteinander zu verbinden. Führende<br />
Maklerverwaltungsprogramme binden<br />
daher sowohl den Endkunden als auch<br />
den Versicherer elektronisch an.<br />
Den Endkunde mittels<br />
Endkunden-App anbinden<br />
Als Makler gehören Sie zu<br />
den Gewinnern der<br />
Digitalisierung<br />
Verfügt der Makler über ein Maklerverwaltungsprogramm<br />
mit integrierter<br />
Endkunden-App, so kann er sich als<br />
betreuender Makler deutlich von den<br />
rein technikgetriebenen Angeboten der<br />
FinTechs und InsurTechs abheben.<br />
Letztendlich sind es die Menschen, welche<br />
in unserer hochkomplexen Welt den<br />
Ausschlag über geschäftlichen Erfolg<br />
geben. Diese sollten aber von ihrem<br />
Maklerverwaltungsprogramm in Ihrer<br />
Bernd Jakobs<br />
Vorstand (Sprecher)<br />
IWM Software AG<br />
täglichen Arbeit optimal unterstützt<br />
werden. Über eine derartige Anbindung<br />
des Endkunden bieten Sie Ihrem Kunden<br />
einen zeitgemäßen Service, worauf<br />
vor allem die junge Generation heute<br />
nicht mehr verzichten möchte. Auf der<br />
anderen Seite bietet der Makler nach wie<br />
vor die Beratungsleistung eines Versicherungsmaklers,<br />
was ihn deutlich von<br />
den anonymen Leistungen der FinTechs<br />
abhebt.<br />
BiPRO – Der Schlüssel zur<br />
Versichereranbindung<br />
Die „Brancheninitiative Prozessoptimierung“,<br />
kurz BiPRO e.V., welche die Normierung<br />
von Geschäftsprozessen in der<br />
Versicherungswirtschaft im Fokus hat,<br />
bewirkt nun nach rund 10 Jahren Tätigkeit<br />
eine zunehmende Standardisierung<br />
in der Branche. So setzen mittlerweile<br />
mehr als 100 Versicherer auf die Normierungsergebnisse<br />
der BiPRO. Gerade<br />
der Austausch von Geschäftsvorfällen<br />
bietet hier dem Makler ein enormes Einsparpotential<br />
in der Verwaltung.<br />
So ist es hier aktuell schon möglich, dass<br />
vom Versicherer angestoßene Geschäftsvorfälle<br />
vollelektronisch ins MVP des<br />
Maklers wandern. Stößt der Versicherer<br />
zum Beispiel eine Nachbearbeitung an,<br />
so können diese Informationen direkt<br />
mit dem MVP abgeglichen werden. In<br />
einem professionellen MVP wird automatisch<br />
eine Nachbearbeitung für den<br />
betreuenden Vermittler angelegt und<br />
das vom Versicherer gelieferte Dokument<br />
liegt bei. Der manuelle Prozess<br />
des Einscannens der Nachbearbeitung<br />
und manuellen Anlage entfällt komplett.<br />
Dies ist nur ein Beispiel von mehr als<br />
500 Geschäftsvorfällen, welche von der<br />
BiPRO normiert wurden.<br />
Prozessautomatisierung -<br />
Mehr Zeit fürs Wesentliche<br />
– Ihre Kunden<br />
Glaubt man aktuellen Maklerbefragungen,<br />
so beschäftigt sich der Vermittler<br />
mit mehr als 50 Prozent seiner Arbeitszeit<br />
mit administrativen Tätigkeiten,<br />
das heißt weniger als die Hälfte seiner<br />
Arbeitszeit stehen dem Vermittler für<br />
seine wesentliche Arbeit, die Betreuung<br />
und Beratung der Kunden, zur Verfügung.<br />
Moderne Maklerverwaltungsprogramme<br />
bieten hier die Möglichkeit,<br />
eine Vielzahl von manuellen Prozessen<br />
vollautomatisch durch die Anwendung<br />
zu unterstützen oder teilweise zu<br />
automatisieren. Wichtig dabei ist, dass<br />
das Maklerverwaltungsprogramm die<br />
Möglichkeit bietet, Ihre individuellen<br />
Arbeitsprozesse abzubilden. Ebenso<br />
wichtig ist aber auch, dass im MVP<br />
bereits standardisierte Best Practice –<br />
Workflows integriert sind.<br />
Mit Hilfe dieser Maßnahmen lässt sich<br />
der Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren,<br />
was mehr Zeit für Beratungstermine<br />
und somit mehr Umsatz für den<br />
Makler bedeutet.<br />
Databasemarketing<br />
Der Wert Ihrer Daten<br />
im MVP<br />
Der Einsatz einer Maklerverwaltungssoftware<br />
ist die Grundlage für eine zielgerichtete<br />
und optimale Kundenbetreuung.<br />
Die permanente Erfassung, Bearbeitung<br />
und Bereitstellung von Adressen und<br />
weiteren Informationen über Kunden,<br />
Interessenten, Angebote, Vertragsdaten<br />
usw. eröffnet eine Vielzahl strategischer<br />
Möglichkeiten.<br />
Nicht die Erfassung der Daten bietet dem<br />
Makler einen Mehrwert, nein es ist die<br />
Möglichkeit, jederzeit in beliebiger Konstellation<br />
auf diese Daten zugreifen zu<br />
können und entsprechende zielgerichtete<br />
Maßnahmen anzustoßen.<br />
Als Makler heben Sie sich in Zeiten<br />
zunehmender Digitalisierung durch eine<br />
persönliche Betreuung von der Masse ab.<br />
Verbraucher schätzen nach wie vor die<br />
Stärken einer persönlichen Kundenbetreuung,<br />
denn Versicherungsvermittler<br />
handeln nicht mit Waren, sondern mit<br />
Vertrauen.<br />
Stärken Sie dieses Vertrauen durch einen<br />
individuellen Dialog mit dem Kunden,<br />
ausgerichtet auf seine Bedürfnisse. Hier<br />
kann Sie Ihr Maklerverwaltungsprogramm,<br />
dank qualitativ hochwertiger<br />
Daten, erfolgreich unterstützen. Nutzen<br />
Sie den über Jahre gewachsenen Bestand<br />
an Kundendaten. Das Database-Marketing<br />
ist als Kundenbindungsmanagement<br />
und damit zur Festigung der Kundenbeziehung<br />
elementar wichtig.<br />
Chancen im Überblick:<br />
• Ermitteln Sie aus Ihren Daten die<br />
Kunden, bei denen ein potenzieller<br />
Bedarf eines Risikoschutzes besteht<br />
(Cross-Selling) und steigern Sie<br />
Ihren Absatz.<br />
• Analysieren Sie Ihre Kunden nach<br />
Umsatz, z. B. zur Einteilung in Kategorien<br />
wie A-, B- und C-Kunden<br />
(Pareto-Regel).<br />
• Filtern Sie Personensegmente heraus,<br />
von denen Sie ein hohes Interesse<br />
für ein bestimmtes Angebot<br />
erwarten.<br />
• Ermitteln Sie inaktive Kunden und<br />
sprechen Sie diese durch eine besondere<br />
Aktion zur Rückgewinnung an.<br />
• Filtern Sie nach unrentablen Kunden<br />
und versuchen Sie, diese durch<br />
gezielte Ansprache aufzuwerten.<br />
• Selektieren Sie Kinder, die in Kürze<br />
volljährig werden. Dies sind Ihre<br />
Kunden der Zukunft.<br />
• Nutzen Sie Ihre Daten zur permanenten<br />
Kommunikation mit dem<br />
Kunden, wie z. B. individualisierte<br />
Geburtstagswünsche/-geschenke<br />
und binden Sie Ihre Kunden dadurch<br />
langfristig an Ihr Unternehmen.<br />
• Seien Sie der Erste, der Kunden<br />
aktiv auf fällige Auszahlung durch<br />
Renten- oder Lebensversicherungen<br />
anspricht.<br />
• Vereinfachen Sie den Versand Ihres<br />
Newsletters<br />
Durch die gezielte Ansprache bereits<br />
bestehender Kunden mit vorselektierten<br />
Angeboten vermeiden Sie auch<br />
Streuverluste. Erwiesenermaßen ist dies<br />
wesentlich kostengünstiger, als Neukunden<br />
zu gewinnen.<br />
Fazit<br />
Die langfristige EDV-gestützte Betreuung<br />
Ihrer Bestandskunden über ihren<br />
individuellen Lebenszyklus erzeugt<br />
hohe, anhaltende Kundenzufriedenheit<br />
und stellt damit eine möglichst lange<br />
Kundenbindung sicher. Und damit wird<br />
auch Ihr Ziel als Vermittler nach mehr<br />
platzierten Verträgen und höheren Einkünften<br />
pro Kunde realisierbar.<br />
Ein Gastbeitrag von<br />
Bernd Jakobs<br />
Seite 34 02/<strong>2016</strong> Seite 35
Netzwelt<br />
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Digitalisierung ist in aller Munde: Wir befinden uns in einer sehr spannenden Zeit, um Geschäftsmodelle<br />
und Strategien neu zu denken. Die IT ist hierbei immer Mittel zum Zweck und soll als Unterstützung dienen,<br />
die Kunden gut zu beraten. Es wird auf die moderne Strategien, Veränderungen der persönlichen<br />
Einstellungen und Umsetzungsstärke bei getroffenen Maßnahmen ankommen, ob die Digitalisierung<br />
erfolgreich gestaltet werden kann. Die gute Nachricht: Auch Makler mit vermeintlich kleinem Budget<br />
können am Hype der InsurTechs teilnehmen, mit der Wahl des richtigen Verwaltungsprogramms.<br />
Augen auf bei der Partnersuche!<br />
Wer sagt mir,<br />
welches Verwaltungsprogramm<br />
zu mir passt?<br />
Warum suchen Makler eine Verwaltungssoftware?<br />
Sie wollen sich die Arbeit<br />
leichter machen, aktuell fehlen Funktionen,<br />
stimmt der Datenfluss nicht oder<br />
ist zu kompliziert, sind die Mitarbeiter<br />
mit dem Ist-Zustand unzufrieden und<br />
stimmt somit der Umsatz nicht.<br />
Aber meist ist die Auswahl der richtigen<br />
Software leichter gesagt als getan. Viele<br />
kennen die Situation sicherlich: Der<br />
Überblick über bestehende Angebote<br />
fehlt. Bevor es jedoch zur Produktauswahl<br />
geht, sind die meisten überfordert<br />
bei der Bedarfsanalyse, es fehlt das notwendige<br />
IT–Know-how. Außerdem ist<br />
die Einschätzung der Zukunftsfähigkeit<br />
von bestehenden Systemen für einen<br />
Laien so gut wie nicht nachzuvollziehen.<br />
Der Recherche-Aufwand frisst mehr<br />
Zeit als geplant und die Ergebnisse sind<br />
unsicher.<br />
Welche Anbieter sind<br />
zukunftsfähig?<br />
Die Anforderungen der Zukunft sind<br />
sehr investitionsgetrieben, da die Systemintegrationen<br />
und Schnittstellen<br />
bekanntermaßen sehr teuer sind. Welcher<br />
Software-Anbieter wird das auf<br />
Dauer leisten können? Können sogenannte<br />
Einzeller, das sind Systeme, die<br />
keine Schnittstelle zur technischen Verentzung<br />
mit anderen Systemen haben,<br />
am Markt in den nächsten 5 Jahren<br />
noch überleben? Hier gilt es insbesondere<br />
für die Anbieter moderne Produkt<br />
– und Vermarktungsstrategien zu entwickeln,<br />
die das eigene System und damit<br />
das gesamte Unternehmen zukunftsfähig<br />
machen. Die Anforderungen der<br />
Anwender verändern sich hin zu modernen<br />
Lösungen, mit modernerem Design<br />
und eine Technik die über die heute<br />
modernen Kommunikationskanäle, wie<br />
Website, Laptop, Tablet, Apps, etc. zu<br />
erreichen sind. Sie sollten unter Mitarbeitern<br />
in Vertrieb und Verwaltung gleichermaßen<br />
eingebunden werden können,<br />
um den größtmöglichen Nutzen in<br />
der Prozessoptimierung und Kostenvorteile<br />
zu erzeugen.<br />
Überblick von Anbietern<br />
und Funktionen<br />
Wie groß der Bedarf danach ist, diese<br />
Informationen zu bündeln sowie Anbieter<br />
und Kundeninteressen zusammenzuführen,<br />
zeigen Nachfrage und Erfolg<br />
des jährlichen erstellten Software-Review<br />
„Verwaltungssysteme für die Versicherungswirtschaft“<br />
von VSP.<br />
Die jährliche Neurecherche ermöglicht<br />
es die jeweils neuesten Trends sowie<br />
neue technische Möglichkeiten wie Apps<br />
aufzuzeigen. So bietet der Software-Review<br />
eine gute Übersicht was gerade<br />
aktuell ist. Derzeit sind das alle Themen<br />
rund um Schnittstellen zur Tarifierung,<br />
Systemintegration, Kunden und Beraterportale.<br />
Weiterhin sind alle Prozesse in<br />
Vertriebs und Backoffice optimalerweise<br />
aufeinander abzustimmen. Zu einer<br />
Entscheidung für die richtige Software,<br />
empfiehlt Martin Kinadeter vom VSP<br />
Hamburg, auf moderne Softwarearchitektur<br />
zu achten, die es ermöglicht große<br />
Datenmengen zu verarbeiten, ohne<br />
andere Arbeitsplätze über Stunden zu<br />
blockieren. Moderne Systeme sind flexibler<br />
bei der Ergänzung von neuen Funktionen<br />
und bieten automatisch Schnittstellen<br />
an. Auch stehen die Kundendaten<br />
unkompliziert in einem Kundenlogin<br />
zur Verfügung.<br />
Trends im Review 2015/16 waren u.a.<br />
die Tarifierung mit bekannten Vergleichssoftwareanbietern<br />
zu machen.<br />
Die Dateneinspeieleung von GDV- und<br />
BiPRO- Daten ist ein großer Wunsch,<br />
die Ablage von E-Mails und Dokumenten<br />
zu Kunden und Verträgen im System<br />
sowie ein Kundenlogin für die Einsicht<br />
in die Verträge der Kunden anzubieten.<br />
Ein Gastbeitrag von<br />
Martin Kinadeter<br />
Inhaber<br />
VSP Versicherungs Software Portal<br />
Seite 37
Netzwelt<br />
Die Versicherungsbranche<br />
hat von Insurtech bislang noch<br />
nicht profitiert<br />
Versicherer waren durch den frühen Einsatz von IT einmal technologischer Vorreiter. Jetzt stürmen neue<br />
Unternehmen auf den Markt, die den Versicherern das Geschäft streitig machen. Inzwischen sind sie<br />
gefangen in ihren Großrechnersystemen und prallen auf die Flexibilität von Systemen, die von Insurtech-Unternehmen<br />
entwickelt werden. Dabei würden Insurtech-Anbieter die Gewinnung neuer Zielgruppen<br />
und das Bedienen von Nischen erleichtern. Ein Gastkommentar von Tobias Haff und Dominik<br />
Groenen.<br />
Dominik Groenen<br />
Gründer von massUp. Zwischen<br />
1998 und 2009 hat er für die<br />
Deutsche Bank AG, die Provinzial<br />
Rheinland AG und den Londoner<br />
Lloyds Markt gearbeitet und seit<br />
2010 mehrere Startups gegründet<br />
wie mobinco, traumschutz,<br />
Virado (vormals Erste Digital)<br />
und Protect Kiwi (USA). Der<br />
gelernte Versicherungskaufmann<br />
ist der gefragteste Vortragsredner<br />
zu den Themen Fintech,<br />
Insurtech und neuen innovativen<br />
Geschäftsmodellen in der<br />
Versicherungsbranche. In der<br />
Fachpresse veröffentlicht Groenen<br />
regelmäßig zu Fintech, Insurtech<br />
und Digitalisierung.<br />
Tobias Haff<br />
COO des B2B-Insurtech-Unternehmens<br />
massUp. Davor hat er<br />
PROCHECK24, den B2B-Bereich<br />
des Vergleichsportals CHECK24,<br />
aufgebaut. Bereits seit 1997 entwickelt<br />
er Internetprojekte mit<br />
dem Fokus auf Finanzdienstleistungen.<br />
Er hat den Markt für<br />
unabhängige Ratenkreditvermittlung<br />
in Deutschland maßgeblich<br />
mitgeprägt, Produktinnovationen<br />
zur Einkommensabsicherung<br />
und Online-Vertriebstools<br />
für Finanzvermittler erfolgreich<br />
am Markt eingeführt.<br />
Es waren die Vertragsmanager-Apps,<br />
die für Aufmerksamkeit sorgten und<br />
den Insurtech-Trend in der Öffentlichkeit<br />
losgetreten haben. Neue Player wir<br />
Knip, Clark und Getsafe haben sich an<br />
der Schnittstelle zum Kunden positioniert.<br />
Durch schöne Benutzeroberflächen<br />
wollen Sie dem verstaubten Vertragsordner<br />
neuen Glanz geben. Digital<br />
aufgehübscht und mit dem Versprechen,<br />
dass alle Vertragsinformationen übersichtlich<br />
an einem Ort gebündelt sind,<br />
wurden Kunden gewonnen. Vor allem<br />
die Vermittler sahen sich einer neuen<br />
Konkurrenz gegenüber, die mit Millionensummen<br />
an Risikokapital auf Kundenjagd<br />
gingen.<br />
Inzwischen ist der Hype verflogen und<br />
die Diskussion über Erfolg oder Misserfolg<br />
wird sehr emotional geführt. Ein<br />
Ergebnis steht fest. Die Versicherungsbranche<br />
hat von den Vertragsmanagern<br />
bestenfalls indirekt profitiert. Statt neuer<br />
Kunden sind ein paar neue Vertriebspartnernummern<br />
und vor allem neuer<br />
Aufwand durch die Bearbeitung von<br />
Maklervollmachten entstanden. Wer<br />
dem Ganzen etwas Positives abgewinnen<br />
will: zumindest die Aufmerksamkeit für<br />
eine Verbesserung des elektronischen<br />
Datenaustauschs wurde damit erhöht.<br />
Chance, einfacher und<br />
günstiger neue Zielgruppen<br />
zu gewinnen<br />
Der wirkliche Hebel der Digitalisierung<br />
liegt für die Versicherer darin, sich die<br />
neuen Marktbedingungen zu Nutze zu<br />
machen. Automatisierter Datenaustausch<br />
ist nur ein Nebeneffekt, wenn es darum<br />
geht, den Kunden den passenden Versicherungsschutz<br />
dann anzubieten, wenn er<br />
ihn gerade braucht. Mit mobilen Anwendungen<br />
und Online-Abschlüssen können<br />
neue Zielgruppen angesprochen werden.<br />
Sehr viel einfacher und günstiger als früher.<br />
Zielgruppen und Marktnischen lassen<br />
sich heute viel einfacher ansprechen<br />
als noch vor einigen Jahren. Im besten<br />
Fall kommen die Kunden von selbst auf<br />
den Anbieter zu, auf der Suche nach dem<br />
passenden Versicherungsschutz. Das<br />
Internet schafft hier den Überblick und<br />
mehr Transparenz. Innovative Produkte<br />
finden in Communities und über Netzwerkeffekte<br />
deutlich schneller positives<br />
Feedback.<br />
Die Stärke der Versicherer liegt auch<br />
weiterhin in der Gestaltung und Kalkulation<br />
von Produkten. Das Abdecken<br />
von regulatorischen Anforderungen bis<br />
hin zum Aufbringen der notwendigen<br />
Kapitalmittel gehören ebenfalls dazu. Es<br />
muss sichergestellt sein, dass die Kunden<br />
jederzeit die versprochenen Leistungen<br />
erhalten können. Auch die abschließende<br />
Beurteilung der Schäden und deren<br />
finanzielle Regulierung liegt hauptsächlich<br />
im Kompetenzbereich des Versicherers.<br />
Hierin liegt auch in Zukunft die<br />
Stärke der Versicherer.<br />
Viele Themen kann<br />
Insurtech besser abdecken<br />
vfm-Gruppe verstärkt den Vertrieb<br />
Werden Sie Teil eines wachsenden<br />
Familienunternehmens.<br />
Leitung Vertrieb (m/w)<br />
Sie führen zwei Teams, einerseits das Team für unsere<br />
hauseigene Poollösung „vfm-Service“, außerdem das<br />
Team Partnermanagement, welches für die bundesweite<br />
Betreuung aller angeschlossenen Vertriebspartner zuständig<br />
ist. Die Teams fungieren als Bindeglied zwischen<br />
den Kooperationspartnern und den internen Abteilungen.<br />
Eine weitere zentrale Aufgabe ist die Gewinnung<br />
neuer Kooperationspartner für alle drei Vertriebsschienen<br />
sowie die Vermarktung des hauseigenen Maklerverwaltungsprogramms<br />
Keasy.<br />
Standort: Frankfurt am Main oder Pegnitz<br />
Viele andere Themen kann Insurtech<br />
besser und flexibler abdecken. Mit Kostensätzen,<br />
die weit unterhalb derer der<br />
Versicherer liegen und deutlicher weniger<br />
Zeitbedarf, bis ein Produkt am Markt<br />
eingesetzt werden kann. Produktangebote<br />
lassen sich vom Absicherungsumfang<br />
und den Abwicklungsmöglichkeiten<br />
her auf die Kundenwünsche anpassen.<br />
Ohne lange Genehmigungszeiten<br />
können Insurtechs auf aktuelle Trends<br />
reagieren. Sie ermöglichen Testfelder<br />
durch die Auslagerung von Prozessen<br />
und die Entlastung der Versichererkapazitäten.<br />
Durch die Ausrichtung auf kleinere<br />
Zielgruppen und Nischenmärkte<br />
werden echte Produktinnovationen möglich.<br />
Ohne die eigene IT umkrempeln zu<br />
müssen, bleiben Versicherer am Puls der<br />
Zeit und können auf Markttrends reagieren.<br />
Denn der Weg führt immer mehr zu<br />
tatsächlich digitalen Versicherern. PDIs<br />
(pure digital insurer) werden in Erscheinung<br />
treten. Diese werden als Serviceund<br />
Kooperationspartner für andere<br />
Insurtechs auftreten und die Vielzahl der<br />
Produktnischen abdecken. Und damit in<br />
die Bereiche vordringen, die die großen<br />
Unternehmen nicht schaffen abzudecken.<br />
Ein Gastbeitrag von<br />
Tobias Haff und Dominik Groenen<br />
Mitarbeiter/in<br />
Vertriebsinnendienst (m/w)<br />
Als Voll- oder Teilzeitkraft im Innendienst benötigen<br />
wir Sie für die Betreuung und Unterstützung unserer<br />
bundesweiten Vertriebspartner des hauseigenen Pools<br />
vfm-Service GmbH. Die Tätigkeit umfasst die Angebotsunterstützung<br />
bis hin zur Sachbearbeitung. Sie verfügen<br />
über eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Versicherungskaufmann/-frau<br />
und über gutes Fachwissen. Eine<br />
mehrjährige Berufserfahrung ist wünschenswert.<br />
Standort: Frankfurt am Main oder Pegnitz<br />
Bewerben Sie sich per E-Mail an: karriere@vfm.de<br />
Die detaillierten Stellenprofile finden Sie auf: www.vfm.de/karriere/<br />
vfm-Gruppe · Schmiedpeunt 1 · 91257 Pegnitz/Walther-von-Cronberg-Platz 6 · 60594 Frankfurt a. M.<br />
Telefon: 09241 4844-551 · www.vfm.de<br />
Seite 38 02/<strong>2016</strong> Seite 39
Advertorial<br />
Interview mit Stefan Liebig<br />
Vom Vertreter zum Makler<br />
„Es ist wichtig, einen klaren Plan zu haben und<br />
strukturiert vorzugehen“<br />
Bereits seit über 20 Jahren begleitet die vfm-Gruppe erfolgreich Umsteiger aus der Ausschließlichkeit<br />
(AO) in die freie Maklerschaft. Aufgrund derzeitiger Veränderungen innerhalb der Assekuranz konstatiert<br />
der inhabergeführte Dienstleister steigende Nachfrage durch gebundene Versicherungsvertreter. Im<br />
Gespräch mit Stefan Liebig, Geschäftsführer der vfm-Gruppe, wird jedoch deutlich, dass es im Vorfeld<br />
des Wechsels einiges zu beachten gilt.<br />
<strong>Versicherungsbote</strong>: Weshalb nimmt die<br />
Wechselbereitschaft unter AO-Vermittlern<br />
augenblicklich zu?<br />
Stefan Liebig: Strategische Entscheidungen<br />
der Versicherer bewirken aktuell<br />
vertriebliche Veränderungen. Dies führt<br />
dazu, dass sich manch Vermittler Gedanken<br />
um seine berufliche Perspektive<br />
macht. Noch intensiver werden die Wechselgedanken,<br />
wenn der Agenturinhaber<br />
bereits eine gewisse Altersgrenze überschritten<br />
hat, sprich wenn die Überlegungen<br />
um die Nachfolgeplanung bereits am<br />
Laufen sind. Dies vor dem Hintergrund,<br />
da Gesellschaften im Nachfolgefall sehr<br />
häufig andere Interessen verfolgen als der<br />
scheidende Vermittler.<br />
Welche Aspekte muss ein gebundener<br />
Vertreter generell beachten, wenn er<br />
Makler werden will?<br />
Zunächst bietet der Maklerstatus bekanntermaßen<br />
Unabhängigkeit in allen Bereichen.<br />
Im Vergleich zur AO steigen jedoch<br />
auch die Herausforderungen – vor allem<br />
aufgrund der Themenvielfalt. Es ist wichtig,<br />
einen klaren Plan zu haben und strukturiert<br />
vorzugehen. Von der Firmengründung<br />
und der damit verbundenen Wahl<br />
der Rechtsform bis hin zur IT-Ausstattung<br />
und Personalführung, sind sämtliche<br />
Facetten der unternehmerischen<br />
Maklerfreiheit zu bedienen. Gerade im<br />
IT-Bereich gilt es, von Beginn an saubere<br />
Prozesse zu definieren. Schließlich<br />
ist die Verwaltung des Kundenbestands<br />
das zentrale Asset eines jeden Maklerunternehmens.<br />
Was sind die größten „Wechsel-Hemmnisse“<br />
des Vertreters?<br />
Zunächst überwiegt die Furcht vor einem<br />
finanziellen Engpass: Nicht nur, dass<br />
Agenturzuschüsse entfallen, machen sich<br />
Vertreter ernste Gedanken darum, was<br />
mit dem über Jahre erarbeiteten Kundenstamm<br />
geschieht. Hinzu kommen<br />
Sorgen rund um die Themen „Versorgungswerke“<br />
und „Ausgleichsanspruch“.<br />
Viele wissen hierbei gar nicht, dass sich<br />
mit professioneller Unterstützung durchaus<br />
Vorzüge der Ausschließlichkeit in<br />
den Maklerstatus übertragen lassen.<br />
Welche Fehler sind beim realen Umstieg<br />
unbedingt zu vermeiden?<br />
Insbesondere um oben genannte Anforderungen<br />
zu bewerkstelligen, bedarf es<br />
einer auf allen Ebenen sorgfältigen Vorbereitung.<br />
Diese fängt bei der angedachten<br />
Beendigung des Agenturvertrags an<br />
und geht weiter bis zur Beachtung rechtlicher<br />
Fallstricke in Bezug auf Datenschutz<br />
und Wettbewerbsrecht. Hierfür<br />
gibt es aber keine standardisierte Vorgehensweise.<br />
Wir haben solche Umstiege<br />
hundertfach begleitet und unsere Erfah-<br />
Stefan Liebig<br />
Geschäftsführer<br />
vfm Versicherungs-<br />
& Finanzmanagement GmbH<br />
rungen gesammelt. Ein wertvolles Gut<br />
für alle künftigen Kollegen, die diesen<br />
Weg gemeinsam mit uns gehen.<br />
Was ist mit der Mitnahme des betreuten<br />
Kundenbestands?<br />
Das ist relativ einfach. Der Bestand verbleibt<br />
beim Versicherer. Die gute Beziehung<br />
zu seinen Kunden nimmt der Berater<br />
aber mit in den Maklerstatus. Unter<br />
Einhaltung des Wettbewerbsrechts heißt<br />
es dann, jeden einzelnen Kunden von<br />
der neuen Tätigkeit zu überzeugen.<br />
Herr Liebig,<br />
Vielen Dank für das Interview!<br />
Mit SCHUFA-Auskünften<br />
Vermittler zuverlässig prüfen<br />
Wer beim Nachweis der geordneten Vermögensverhältnisse von Versicherungsvermittlern auf Nummer<br />
sicher gehen will, sollte auf eine gesetzeskonforme Informationsbasis und valide Auskünfte achten.<br />
Versicherungsvermittler müssen nachweisbar<br />
in geordneten Vermögensverhältnissen<br />
leben. Diese zu überprüfen<br />
und nachzuweisen liegt laut BaFin in<br />
der Verantwortung der Versicherer. Auskünfte<br />
von privaten Auskunfteien müssen<br />
hierzu mindestens Informationen<br />
aus dem Schuldnerverzeichnis und den<br />
Insolvenzbekanntmachungen enthalten<br />
und mindestens ohne harte Negativeinträge<br />
sein. Viele Versicherungen lassen<br />
sich zu diesem Zweck Selbstauskünfte<br />
wie etwa die Datenübersicht nach § 34<br />
Bundesdatenschutzgesetz der SCHUFA<br />
vorlegen. Diese garantiert jedoch weder<br />
die Aktualität der Informationen noch<br />
ist diese Art der Auskunft fälschungssicher,<br />
da sie ausschließlich der privaten<br />
Verwendung dient.<br />
Objektiv, schnell<br />
und fälschungssicher:<br />
Die SCHUFA-B2B-Auskünfte<br />
Mit den SCHUFA-B2B-Auskünften<br />
können Versicherer die Zuverlässigkeitsprüfung<br />
von Versicherungsvermittlern<br />
BaFin- und datenschutzkonform durchführen.<br />
Aufgrund der einzigartigen<br />
Zusammenarbeit der SCHUFA mit rund<br />
9.000 Vertragspartnern, wie z. B. Kreditinstituten,<br />
Händlern, E-Commerce-Unternehmen<br />
und Versicherungen verfügt<br />
die SCHUFA über aktuelle, valide Identitäts-<br />
und Bonitätsinformationen zu<br />
nahezu allen wirtschaftlich aktiven Verbrauchern<br />
in Deutschland. Darüber hinaus<br />
können valide Auskünfte zu 5,2 Mio.<br />
Unternehmen sowie Selbstständigen und<br />
Kleingewerbetreibenden erteilt werden.<br />
Die Auskünfte sind objektiv, fälschungssicher<br />
sowie tagesaktuell und informieren<br />
Versicherer zuverlässig über eventuell<br />
vorliegende Insolvenzinformationen,<br />
Eintragungen in Schuldnerverzeichnissen<br />
und sonstige Informationen zu<br />
nicht-vertragsgemäßem Verhalten.<br />
Bonitätsindex für<br />
zusätzliche Trennschärfe<br />
Über die Anforderungen der BaFin hinaus<br />
sorgt, der in die SCHUFA-Auskünfte<br />
integrierte Bonitätsindex für zusätzliche<br />
Trennschärfe bei der Bonitätsbewertung<br />
von Versicherungsvermittlern. So können<br />
Versicherer z. B. auch das Risiko minimieren,<br />
eine Provision bei Stornierung<br />
des Vertrags nicht zurück zu bekommen.<br />
Automatisierte Nachmeldungen bieten<br />
volle Sicherheit auch bei bestehenden<br />
Vertragsbeziehungen, indem der Versicherer<br />
umgehend über Änderungen der<br />
Bonität oder aktuelle Negativ-Einträge<br />
informiert wird. Der Bezug der SCHU-<br />
FA-B2B-Auskünfte erfolgt ganz unkompliziert,<br />
z. B. über die Internet-Plattform<br />
SCHUFA Web.<br />
Sie interessieren sich<br />
für unsere Produkte<br />
und Leistungen für<br />
Versicherer?<br />
Kontaktieren Sie uns:<br />
Frau Antje Pfeifer<br />
Tel.: +49 611 1819 2042<br />
antje.pfeifer@schufa.de<br />
Herr Christian Rubey<br />
Tel.: +49 2236 509 7838<br />
christian.rubey@schufa.de<br />
Gern können wir auch<br />
im Rahmen der DKM<br />
<strong>2016</strong> ein persönliches<br />
Treffen vereinbaren.<br />
Seite 40 02/<strong>2016</strong><br />
Seite 41
Karriere<br />
Bestandsverkauf<br />
eine Frage der rechtlichen Betreuung<br />
Bestandsverkauf: Fast 50 Prozent der Maklerbestände könnten demnächst zum Verkauf stehen, denn<br />
die Makler werden immer älter und viele stehen kurz vor der Rente. Damit wird es für Vermittler, die<br />
sich in den Ruhestand verabschieden wollen, immer schwieriger, einen Käufer zu finden und einen<br />
fairen Preis zu erzielen. Wie es dennoch klappen kann, verrät Oliver Pradetto, Geschäftsführer des Lübecker<br />
Maklerpools blau direkt, in seinem Gastbeitrag.<br />
Oliver Pradetto<br />
Geschäftsführer des Lübecker<br />
Maklerpool blau direkt<br />
Deutschland wird alt und mit ihm seine<br />
Makler. Bedingt durch Zugangsbeschränkungen,<br />
Regulierungen und Provisionsbegrenzungen<br />
kommen immer<br />
weniger neue Kollegen in den Markt,<br />
während zeitgleich immer mehr aufhören.<br />
Das führt zu einem Preisverfall beim<br />
Verkauf von Maklerbeständen. Erreichten<br />
solche Bestände bei einem Verkauf<br />
vor 5 Jahren noch durchschnittliche<br />
Handelspreise von 3,2 Jahrescourtagen,<br />
werden heute nur noch selten mehr als<br />
2 Jahrescourtagen erreicht. Drastischer<br />
könnte der Verfall kaum verlaufen, doch<br />
genau das ist zu erwarten. Gut ein Drittel<br />
aller Makler wird in den nächsten<br />
5-8 Jahren in den Ruhestand gehen. Da<br />
es sich bei diesem Drittel vor allem um<br />
langjährige Makler handelt, verfügen<br />
sie über fast 50 Prozent der deutschen<br />
Bestände. Das zu erwartende Angebot<br />
könnte also förmlich explodieren und<br />
damit die Preise drücken. Ein Trend, der<br />
durch die Digitalisierung mit Sicherheit<br />
eher beschleunigt als verlangsamt wird.<br />
Wer als Käufer einen<br />
Bestand sucht,<br />
wird dennoch oft auf<br />
zurückhaltende<br />
Verkäufer treffen.<br />
Wie passt das zusammen?<br />
„Die meisten Verkäufer erzielen nicht<br />
ihren Wunschpreis.“, erklärt Bestandsverkaufsexperte<br />
Peter Schmidt. Verständlicherweise<br />
erhoffe sich ein Verkäufer<br />
ausreichend Geld, um seinen<br />
Ruhestand zu sichern. Dazu kämen<br />
emotionale Gründe, denn der Makler<br />
verkaufe nicht nur sein Lebenswerk,<br />
sondern übergäbe auch ihm persönlich<br />
verbundene Kunden. Trotz allem<br />
Verständnis für die Situation seien<br />
dies jedoch keine den Verkaufspreis<br />
bestimmende Faktoren. Umso wichtiger<br />
wäre es daher, genau auf die den<br />
Kaufpreis bestimmenden Faktoren zu<br />
achten. „Wer rechtzeitig anfängt, kann<br />
den Kaufpreis seines Bestandes problemlos<br />
verdoppeln, wenn er die richtigen<br />
Weichen stellt“, meint der Berliner<br />
Bestandsverkaufexperte.<br />
Zweifellos gehört zu den richtigen Weichenstellungen<br />
die Frage, ob der Makler<br />
nur seinen Bestand verkaufen wolle oder<br />
die ganze Firma. Ein reiner Bestandsverkauf<br />
ist nicht unproblematisch, denn<br />
einen verkaufbaren Bestand im eigentlichen<br />
Sinne, gibt es im juristischen<br />
Sinne nicht. Die Kundendaten unterliegen<br />
Persönlichkeitsrechten und dürfen<br />
nicht ohne Zustimmung des Kunden<br />
weitergegeben werden. Die vermittelten<br />
Verträge wiederum sind kein materielles<br />
Gut, dass sich verkaufen lässt - nicht<br />
einmal Rechte an den Verträgen hält der<br />
Makler. Tatsächlich verkaufbar sind an<br />
sich nur seine Courtagen-Forderungen.<br />
Selbst die kann er nur verkaufen, wenn<br />
der jeweilige Versicherer oder Pool, über<br />
den der Makler seine Forderungen hält,<br />
dem zustimmt. Ob der Käufer die Courtagen<br />
tatsächlich einkassieren kann, ist<br />
selbst dann nicht klar, denn dazu muss<br />
der Käufer die Zustimmung eines jeden<br />
Kunden einholen und in Form einer<br />
neuen Maklervollmacht nachweisen.<br />
Der Käufer muss also mit großem Übernahmeaufwand<br />
und einem erheblichen<br />
Abrieb rechnen. Entsprechend unwillig<br />
ist er, auf allzu ambitionierte Preisvorstellungen<br />
des Verkäufers einzugehen.<br />
Umwandlung in eine GmbH<br />
– für kleine und mittlere<br />
Maklerbüros selten eine<br />
gute Wahl<br />
Der Kauf einer ganzen Firma ist da schon<br />
leichter. Hier erwirbt der Käufer die<br />
Courtagen-Forderungen im Firmenmantel<br />
des Verkäufers. Da gegenüber Pools,<br />
Versicherern und Kunden der Vertragspartner<br />
gleich bleibt, ist deren Zustimmung<br />
nicht erforderlich. Dummerweise<br />
funktioniert das nur, wenn die Firma<br />
des Maklers als eigenständige juristische<br />
Person firmiert ist - etwa in Form einer<br />
GmbH. Da rund 80 Prozent aller Makler<br />
als Einzelunternehmer tätig sind, ist<br />
dies eher der Ausnahmefall. Wohl auch<br />
deshalb raten Juristen und Steuerberater<br />
Maklern dazu, aus ihrem Einzelunternehmen<br />
eine GmbH zu machen. Als<br />
Geschäftsführer des Maklerpools blau<br />
direkt sehe ich diese Empfehlung kritisch:<br />
Unter rein juristischen Aspekten<br />
ist an der Empfehlung nichts auszusetzen.<br />
Ökonomisch ist dieser Schritt für<br />
kleine und mittelgroße Maklerbetriebe<br />
hingegen selten eine gute Wahl.<br />
Zunächst einmal darf man die Kosten<br />
der GmbH nicht aus der Rechnung ausklammern.<br />
Eine GmbH unterliegt der<br />
Bilanzpflicht. Der Makler muss dadurch<br />
eine Arbeitswoche pro Jahr zusätzlich<br />
in die Finanzverwaltung investieren.<br />
Hinzu kommen die Kosten des Steuerberaters.<br />
Selbst eine kleine GmbH verursacht<br />
daher rund 5.000 Euro Kosten<br />
pro Jahr. Wer das rechtzeitig tut um<br />
einen Bestand von weniger als 300.000<br />
Euro verkaufen zu wollen, investiert<br />
hier mehr in den Unterhalt der GmbH<br />
als die Kaufpreissteigerung schlussendlich<br />
einbringt - zumal die Umfirmierung<br />
einer laufenden Firma selbst bis<br />
zu einem Jahr Arbeitszeit in Anspruch<br />
nimmt.<br />
Es ist ja auch nicht mit der Eintragung<br />
ins Handelsregister getan. Damit der<br />
Bestand im Firmenmantel verkauft werden<br />
kann, muss jede einzelne Forderung<br />
zuvor an die neue GmbH übertragen<br />
werden. Sämtliche Vereinbarungen mit<br />
Partnern müssen vom bisherigen Einzelunternehmen<br />
für die GmbH neu<br />
verhandelt werden. Das kann bei 30-40<br />
Anbindungen und 300 Kunden schon<br />
recht viel Zeit in Anspruch nehmen.<br />
Auch ist nicht jeder Käufer erpicht darauf<br />
mit einem Firmenmantel gleichzeitig<br />
mögliche Verpflichtungen zu übernehmen.<br />
Immerhin haben potente Käufer<br />
oft schon eine florierende Firma, da<br />
braucht es keinen zweiten Firmenmantel,<br />
Angestellte und Mietverträge, die der<br />
Käufer beim Kauf einer GmbH ebenfalls<br />
erwirbt.<br />
Ob die Gründung einer GmbH dazu<br />
beiträgt den Wert und damit den späteren<br />
Verkaufspreis des eigenen Bestandes<br />
zu steigern, soll ein Makler daher mindestens<br />
drei Jahre vor einem geplanten<br />
Verkauf abwägen. Hierbei gibt es einen<br />
kleinen Kniff: bei der Gründung der<br />
GmbH geht es vor allem darum, dass<br />
der Käufer alle Courtagen-Forderungen<br />
ohne Zustimmung von Versicherern<br />
und Kunden übernehmen kann.<br />
Niemand hat gesagt, dass die hierfür<br />
genutzte GmbH dazu dem Verkäufer<br />
selbst gehören muss.<br />
Eine Option:<br />
Bestand an einen<br />
Maklerpool übertragen<br />
Deshalb empfiehlt sich ein juristischer<br />
Winkelzug. Der Makler kann seine<br />
Bestände an einen Pool seines Vertrauens<br />
übertragen. Dadurch könnte der<br />
Makler seine Bestände jederzeit vollständig<br />
an einen neuen Makler veräußern.<br />
In dieser Konstellation ändert sich der<br />
Courtagen-Empfänger gegenüber dem<br />
Versicherer nicht. Als juristische Person<br />
dient in diesem Fall der Pool, weswegen<br />
weder Versicherer noch Kunde ihr Einverständnis<br />
erklären müssen.<br />
Natürlich muss auch in diesem Fall<br />
den Erfordernissen des Datenschutzes<br />
Genüge getan werden. Hier hilft der<br />
Artikel 20 des Code Of Conduct seitens<br />
des Gesamtverband der Deutschen<br />
Versicherungswirtschaft e.V. (GdV).<br />
Mit ihm hat der Verband eine wirksame<br />
Absprache mit dem Landesdatenschutz<br />
nach §38a BDSG getroffen. Um<br />
die Übertragung durchzuführen, reicht<br />
ein einfaches Anschreiben an den Kunden,<br />
in dem dieser über den Wechsel<br />
des Bestandsinhabers informiert. Dem<br />
Kunden muss außerdem ein Widerspruchsrecht<br />
eingeräumt werden. Es<br />
entfällt jedoch im Gegenzug die Verpflichtung,<br />
eine neue Maklervollmacht<br />
einzuholen.<br />
Doch auch wer dies beherzigt, kann sich<br />
noch nicht sicher sein, seinen Wunschpreis<br />
zu erzielen. Oftmals werden Altbestände<br />
noch in klassischen Hängeregistern<br />
oder einem offline-gebundenen Verwaltungsprogramm<br />
geführt. Dem Käufer<br />
wird die Last zugemutet, das Unternehmen<br />
zu digitalisieren. Das sich dies in<br />
einem saftigen Abzug vom Kaufpreis<br />
bemerkbar macht, dürfte auf der Hand<br />
liegen.<br />
Wenn es denn schließlich gelingt einen<br />
sympathischen Käufer zu finden, der<br />
den gewünschten Preis bietet, bleibt die<br />
Frage, ob dieser den Preis auch entrichten<br />
kann. Nicht selten macht der Käufer<br />
nach langen Verhandlungen den Vorschlag,<br />
den Kaufpreis über die Courtage<br />
abzustottern. Plötzlich soll der Verkäufer<br />
seinen Bestand abgeben, das Einnahmerisiko<br />
aber weiter mittragen. Da stellt sich<br />
doch schnell die Frage, ob der Verkäufer<br />
nicht gleich selbst an seinem Bestand<br />
festhält. Ein Verkauf bringt selbst in<br />
günstigen Fällen selten mehr als drei Jahres-Courtagen.<br />
Ein auslaufender Bestand<br />
läuft hingegen oft über 15 bis 20 Jahre<br />
schleichend aus. Im Schnitt ergeben sich<br />
so leicht 7 bis 8 Jahres-Courtagen und<br />
damit eine hohe Differenz zu Gunsten<br />
des Ruheständlers. BackOffice-Dienstleister,<br />
die dem Makler Datenpflege und<br />
Verwaltung seines Bestandes abnehmen,<br />
erhält der Makler für einen Bruchteil der<br />
Mehr-Erlöse, weiß man in Lübeck. Der<br />
beste Verkauf ist dann „behalten und<br />
auslaufen lassen.“<br />
Ein Gastbeitrag von<br />
Oliver Pradetto<br />
Seite 42 02/<strong>2016</strong> Seite 43
Advertorial<br />
Advertorial<br />
Inve da.net<br />
Software- und Systemhaus in Leipzig<br />
Nicht nur für Versicherungsmakler<br />
Das Redaktionssystem<br />
der Inveda.net GmbH<br />
Die Inveda.net GmbH entwickelt als IT-Dienstleister für die Versicherungsbranche ein breites Spektrum<br />
an Softwarelösungen. Neben Lösungen für die Erstellung von Vergleichsrechnern, Maklerportalen und<br />
der Verwaltung von Vertrieben bietet die Inveda.net ein eigenes Redaktionssystem an, das seit diesem<br />
Jahr auch von dem hauseigenen Angebot, der Maklerhomepage Premium genutzt wird. Das Redaktionssystem<br />
IReS der Inveda.net verspricht, mehr als herkömmliche Systeme leisten zu können und soll auf<br />
die individuellen Anforderungen der Versicherungsbranche besser zugeschnitten sein. Wir sprachen mit<br />
dem Geschäftsführer Dirk Pappelbaum über IReS.<br />
<strong>Versicherungsbote</strong>: Wieso setzen Sie<br />
bei der Inveda.net auf ein eigenes<br />
Redaktionssystem?<br />
Dirk Pappelbaum: Dieser Frage müssen<br />
wir uns immer wieder stellen. Uns<br />
ist klar, dass wir in diesem Bereich mit<br />
Redaktionssystemen wie Wordpress,<br />
Typo3, Joomla und Co. konkurrieren.<br />
Aber, um die vielfältigen Anforderungen<br />
unserer Kunden umsetzen zu können,<br />
ist es für uns einfacher, auf ein eigenes<br />
System zu setzen. Bei der Verwaltung<br />
der Inhalte haben wir uns von aktuellen<br />
Wiki-Systemen inspirieren lassen. Das<br />
Erstellen von Inhalten soll möglichst<br />
intuitiv und ohne dicke Handbücher<br />
oder lange Einarbeitungszeit erfolgen.<br />
Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Artikel<br />
von einer Person oder zusammen in<br />
einer Gruppe bearbeitet wird. Dafür ist<br />
es wichtig, dass Änderungen an Artikeln<br />
und anderen Inhalten nachverfolgt und<br />
über eine Rechteverwaltung die Zuständigkeiten<br />
gesteuert werden können.<br />
Einen weiteren Fokus haben wir darauf<br />
gelegt, dass Inhalte für sich eine Einheit<br />
bilden. Deshalb werden bei uns Dateien<br />
und Bilder dort gespeichert, wo man sie<br />
sieht. So kann es nicht passieren, dass ein<br />
Bild oder ein PDF über das Internet noch<br />
abgerufen werden kann, obwohl die<br />
zugehörige Seite schon längst gelöscht<br />
wurde. Eine wichtige Funktion, die wir in<br />
den aktuellen Redaktionssystem vermisst<br />
haben, ist unsere „Publisher“-Funktion.<br />
Was verstehen Sie unter der<br />
„Publisher“-Funktion?<br />
Die „Publisher“-Funktion ist das eigentliche<br />
Highlight unseres Redaktionssystems:<br />
Stellen Sie sich vor, sie haben<br />
eine Organisation von einigen hundert<br />
Vertriebseinheiten, und jede soll<br />
einen eigenen Webauftritt erhalten. Sie<br />
wollen dabei zentral für alle Einheiten<br />
Inhalte festlegen, die Einheiten sollen<br />
aber auch individuell eigene Inhalte<br />
beisteuern können. Die Zentrale ist der<br />
„Publisher” und kann auf ihrer Seite die<br />
Inhalte vorgeben. Aber nicht nur vorgeben,<br />
auch Änderungen sind sofort auf<br />
alle Vertriebseinheiten verteilt. über die<br />
Funktion können Texte und Bilder aber<br />
auch PDF-Dokumente und Vertriebsunterlagen<br />
zentral verwaltet und verteilt<br />
werden.<br />
Wo nutzen Sie zur Zeit diese<br />
„Publisher“ Funktion?<br />
Aktuell nutzen wir die „Publisher“-Funktion<br />
für unser eigenes Produkt, die „Maklerhomepage<br />
Premium“. Hier steuern wir<br />
zentral die Inhalte, die wir unseren Kunden<br />
für Ihre Webseite anbieten. Dadurch<br />
können Änderungen an den Inhalten<br />
sofort und ohne den Einsatz eines Technikers<br />
umgesetzt werden. Das System sollte<br />
aber den Besitzern der Maklerhomepage<br />
maximale Freiheit gewähren, dass heißt,<br />
der „Publisher“ gibt die Inhalte vor, der<br />
Besitzer der Homepage kann aber entscheiden,<br />
ob er stattdessen eigene Texte<br />
oder einfach nur andere Bilder zum Text<br />
auf seiner Homepage stehen haben will.<br />
Außerdem haben wir seit Jahren eine<br />
enge Kooperation mit dem <strong>Versicherungsbote</strong><br />
Verlag und dem Versicherungsjournal.<br />
Unsere Makler können für<br />
ihre Webseite den News-Dienst beider<br />
Portale abonnieren. Die News werden<br />
dann automatisch in unser Redaktionssystem<br />
eingespielt. So können die Makler<br />
die News auch anpassen und um eigene<br />
Inhalte ergänzen. Das erhöht die Aktualität<br />
der eigenen Webseite und sorgt für<br />
mehr Aufmerksamkeit.<br />
Lassen sich die News in einem<br />
Newsletter verwenden?<br />
Ja klar, man kann zur Homepage auch<br />
den Newsletter-Versand buchen. Dann<br />
lassen sich Newsletter-Abonnenten verwalten<br />
und die News aus dem Redaktionssystem<br />
können einfach per Klick<br />
den Newslettern zugeordnet werden. Im<br />
Newsletter, der per Mail mit einem Klick<br />
an alle Adressen verschickt wird, werden<br />
dann Anlauftext und Bild für jede News<br />
angezeigt und auf den vollständigen<br />
Artikel auf der Homepage verlinkt.<br />
Taugt ihr Angebot nur für<br />
Versicherungsmakler?<br />
Unsere Maklerhomepage Premium ist<br />
mit ihren zusätzlichen Inhalten auf Versicherungsmakler<br />
zugeschnitten. Unser<br />
Redaktionssystem ist jedoch für alle<br />
Branchen geeignet. Wir bieten fertige<br />
Layouts und Module an, aus denen sich<br />
schnell ein eigener Webauftritt erstellen<br />
lässt. Dabei gehen die Möglichkeiten weit<br />
über die Erstellung eines einfachen Webauftritts<br />
hinaus. So nutzt zum Beispiel der<br />
<strong>Versicherungsbote</strong> Verlag unser Redaktionssystem,<br />
um mit mehren Redakteuren<br />
täglich News zu verbreiten, nicht nur auf<br />
der eigene Webseite, sondern auch auf<br />
den sozialen Medien und als Newsletter.<br />
Bei der Gestaltung der eigenen Webseite<br />
helfen zahlreiche Module, die der<br />
Anwender selbst einbinden kann.<br />
Was sind das für Module?<br />
Unsere Module erfüllen unterschiedliche<br />
Aufgaben. Es gibt Module für einfache<br />
Formulare, für Angebotsanfragen, für<br />
eine Adressbox, zur Newsletter-Anmeldung<br />
oder aber auch zur Einbindung von<br />
Vergleichsrechnern und Tarifrechnern<br />
der Gesellschaften. Die Module erlauben<br />
weiterhin den Aufbau eines eigenen<br />
Extra-Nets.<br />
Mit Ihrem Angebot kann man ein eigenes<br />
Extra-Net erstellen, wie muss man<br />
sich das vorstellen?<br />
Unser Baukasten ermöglicht es, einen<br />
eigenen geschützten Bereich auf der<br />
Homepage zu erstellen. Und zwar nicht<br />
nur einen, sondern es kann praktisch für<br />
jeden Bereich festlegt werden, wie sich<br />
der Benutzer dafür anmelden muss. Das<br />
Spektrum reicht von einem Passwort für<br />
alle, eigenem Login für Kunden bis zu<br />
Mitarbeitern mit Gruppenrechten. So<br />
lässt sich mit wenigen Klicks und ohne<br />
Programmieraufwand ein eigenes Mitarbeiter-Extra-Net<br />
umsetzen.<br />
Dirk Pappelbaum,<br />
Vielen Dank für das Interview<br />
Seite 44 02/<strong>2016</strong> Foto: © Rawpixel Ltd / istockphoto.com<br />
Seite 45
Sparten<br />
Einfluss von<br />
biometrischen Merkmalen<br />
in der Risikolebensversicherung<br />
Eine Risikolebensversicherung schützt die Hinterbliebenen, wenn die versicherte Person vorzeitig verstirbt.<br />
Gerade wenn ein Kredit abzubezahlen ist oder es sich bei der versicherten Person um den/die<br />
Hauptverdiener/in einer Familie handelt, kann ein solcher Schutz empfehlenswert sein. Sebastian Bade,<br />
von der Verbraucherwebseite Finanztip, erklärt, auf welche Unterschiede man beim Abschluss einer<br />
Risiko-LV achten sollte.<br />
Für den Schutz der Familie oder die Absicherung<br />
eines Kredites im Todesfall bleibt<br />
eine Risikolebensversicherung die erste<br />
Wahl. Sie leistet im Fall der Fälle eine<br />
vorher festgelegte Summe an die Hinterbliebenen<br />
der versicherten Person.<br />
Im Gegensatz zu einer Kapitallebensversicherung<br />
sichert sie das reine Risiko<br />
eines Todesfalles ab, spart jedoch darüber<br />
hinaus kein Geld an. Dafür ist der Beitrag<br />
deutlich niedriger.<br />
Neben Todesfallsumme, Alter und Beruf<br />
spielen bei der Preisbestimmung in der<br />
Risikolebensversicherung die biometrischen<br />
Merkmale, die den Gesundheitszustand<br />
des Versicherten beschreiben,<br />
die größte Rolle. Verschiedene Merkmale<br />
können das Sterblichkeitsrisiko erhöhen<br />
und gehen mit einer Erhöhung der<br />
Prämien einher. Das Geschlecht jedoch<br />
darf aufgrund europäischer Rechtsprechung<br />
keinen Einfluss mehr auf den Preis<br />
haben.<br />
Quantitativ hält der Versicherer das<br />
Risiko, in einem bestimmten Alter zu<br />
sterben, in seinen Sterbetafeln fest und<br />
bestimmt damit rechnerisch eine Nettoprämie.<br />
Merkmale wie der ausgeübte<br />
Beruf und der Gesundheitszustand fließen<br />
dagegen nicht in diese Tafeln ein,<br />
sondern finden gesondert Berücksichtigung<br />
über Risikozuschläge.<br />
Diese in der Regel prozentualen Aufschläge<br />
kommen neben den üblichen<br />
Zuschlägen für Kosten noch zur Nettoprämie<br />
hinzu. Der Ausgestaltung der Produkte<br />
sind im Hinblick auf die Zuschläge<br />
im Prinzip keine Grenzen gesetzt. Bei der<br />
Erhebung von Risikozuschlägen unterscheiden<br />
sich einzelne Versicherer daher<br />
zum Teil erheblich. Fast immer lohnt sich<br />
daher der Vergleich einer Vielzahl von<br />
Anbietern, um individuell das günstige<br />
Produkt zu finden.<br />
Gesundheitsfragen<br />
und Risikoprüfung<br />
Vor Abschluss einer Risikolebensversicherung<br />
ist die Beantwortung von Fragen<br />
des Versicherers zur Gesundheitssituation<br />
unabdingbar. Diese sind meist<br />
genauso detailliert gestellt wie bei einer<br />
Berufsunfähigkeits-Versicherung. Die<br />
anschließende Überprüfung durch den<br />
Versicherer ist jedoch längst nicht so<br />
rigoros wie bei Letzterer.<br />
Dennoch ist die wahrheitsgemäße Beantwortung<br />
der Fragen immens wichtig. Im<br />
Zweifel können Falschangaben und verschwiegene<br />
Vorerkrankungen zu einer<br />
Leistungskürzung oder einem Leistungsausschluss<br />
führen. Im Versicherungsfall<br />
wird der Versicherer dies unter Umständen<br />
sehr gründlich nachprüfen. Etwa<br />
wenn bei einem an Lungenkrebs verstorbenen<br />
Versicherten Zweifel aufkommen,<br />
ob er – wie angegeben – tatsächlich<br />
Nichtraucher war.<br />
Rauchen, Übergewicht<br />
und Bluthochdruck als<br />
Hauptfaktoren<br />
Hat jemand während der letzten zwölf<br />
Monate geraucht, gilt er für die Versicherung<br />
als Raucher und es wird ein hoher<br />
Zuschlag fällig. Statistisch gesehen liegt<br />
die Sterblichkeit bei Rauchern um ein<br />
Vielfaches höher. Durchschnittlich zahlen<br />
diese doppelt so hohe Prämien. Langjährige<br />
Nichtraucher können auf der anderen<br />
Seite bei manchen Anbietern sogar<br />
einen Rabatt bekommen, wenn diese beispielsweise<br />
10 Jahre nicht geraucht haben,<br />
so zum Beispiel bei der Hannoverschen.<br />
Sollte jemand (wieder) mit dem Rauchen<br />
beginnen, ist er jedoch verpflichtet, dies<br />
der Versicherung mitzuteilen. Anderenfalls<br />
droht im Todesfall eine Leistungskürzung.<br />
Umgekehrt kann jemand, der<br />
bei Vertragsabschluss Raucher war und<br />
zwölf Monate nicht geraucht hat günstigere<br />
Beiträge beantragen. Verpflichtet ist<br />
der Versicherer jedoch nicht, dem nachzukommen.<br />
Ein weiteres entscheidendes Merkmal für<br />
die Höhe der Prämie ist, ob der Antragsteller<br />
übergewichtig ist. Als Maßzahl<br />
wird hierfür der „Body-Mass-Index“<br />
(BMI) verwendet. Dieser stellt die Körpergröße<br />
ins Verhältnis zum Gewicht.<br />
Je nach Höhe gibt es Zuschläge von bis<br />
zu 30 bis 40 Prozent. Ab welchem BMI<br />
ein Zuschlag anfällt, unterscheidet sich<br />
jedoch teils erheblich. Einige Versicherer<br />
heben bereits ab einem BMI von 25 den<br />
Preis an, wie etwa die Europa-Versicherung.<br />
Andere wiederum erst ab einem<br />
Wert von etwa 30 – allerdings fällt der<br />
Aufschlag dann häufig gleich sehr hoch<br />
aus (CosmosDirekt). Bei sehr hohen<br />
BMIs kann man jedoch auch abgelehnt<br />
werden.<br />
Auch Herz-Kreislauferkrankungen zählen<br />
zu den hohen Risiken. Bei Bluthochdruck<br />
etwa fordern durchweg alle Anbieter<br />
einen Risikozuschlag. Auch dieser variiert<br />
in der Höhe von Anbieter zu Anbieter.<br />
Ablehnung bei<br />
schweren Vorerkrankungen<br />
Liegen gravierende Gesundheitsprobleme<br />
vor, lehnt die Versicherung einen<br />
Abschluss in der Regel ab. Dies kann<br />
etwa bei einer Krebserkrankung der<br />
Fall sein. Oder bei einem Herzinfarkt,<br />
der weniger als ein Jahr zurückliegt.<br />
Erst wenn sich der Gesundheitszustand<br />
erwiesenermaßen wieder dauerhaft verbessert<br />
hat, steigt die Chance auf eine<br />
Annahme wieder. Auch hier setzen die<br />
Anbieter unterschiedliche Maßstäbe<br />
an. Liegt die Erkrankung länger zurück,<br />
kann es bei einem Anbieter zu einer<br />
Annahme ohne Zuschläge kommen und<br />
bei einem anderen wiederum zu einer<br />
Ablehnung.<br />
Psychische Vorerkrankungen erschweren<br />
die Suche nach einem passenden<br />
Versicherungsschutz. Bei einer laufenden<br />
Behandlung aufgrund Depressionen,<br />
eines Burnout oder Schlafstörungen<br />
besteht im Normalfall keine Chance<br />
auf den Abschluss einer Risikolebensversicherung.<br />
Realistischer wird eine<br />
Annahme erst wieder, wenn die letzte<br />
Behandlung mindestens 12 Monate<br />
zurückliegt. Wurde man bei der Versicherung<br />
aber erst einmal angenommen,<br />
ist selbst ein Suizid nach drei Jahren Vertragsdauer<br />
mitversichert.<br />
Volkskrankheiten<br />
unproblematisch<br />
Wer an einer der typischen Volkskrankheiten<br />
leidet, kann eine Versicherung in<br />
der Regel ohne Risikozuschläge abschließen.<br />
Als Beispiel seien Rückenleiden,<br />
Heuschnupfen oder Funktionsstörungen<br />
der Schilddrüse genannt. Auch wenn<br />
diese Krankheiten in der Krankenversicherung<br />
hohe Kosten verursachen – ein<br />
signifikant höheres Sterblichkeitsrisiko<br />
sehen die Versicherer hier nicht.<br />
Kombination<br />
ausschlaggebend<br />
Für den Versicherten entscheidet letztlich<br />
hauptsächlich die Höhe der Gesamtprämie,<br />
die für eine angemessene Versicherungssumme<br />
zu zahlen ist - und<br />
nur diese ist wichtig. Da der Tod ein<br />
eindeutiger Versicherungsfall ist, gibt<br />
es bei der Auszahlung keine Probleme,<br />
sofern der Versicherte die Gesundheitsprüfung<br />
wahrheitsgemäß beantwortet<br />
hat. Es empfiehlt sich aber immer, den<br />
Begünstigten der Versicherung klar zu<br />
nennen. Eine Auszahlung beispielsweise<br />
an die gesetzlichen Erben führt oft zu<br />
Schwierigkeiten und erheblichen Verzögerungen.<br />
Sebastian Bade<br />
Experte im Bereich Versicherungen<br />
bei Finanztip Verbraucherinformation<br />
gemeinnützige GmbH<br />
Viele Versicherer bieten teure Premium-Tarife<br />
an, die Optionen wie Verlängerung<br />
der Laufzeit oder eine Erhöhung<br />
der Versicherungssumme beinhalten<br />
– selbstverständlich gegen Mehrbeitrag.<br />
Solche Premium-Tarife können individuell<br />
Sinn machen, wenn die Laufzeit lange<br />
und die eigene Lebenssituation unabsehbar<br />
ist. Im Zweifelsfall sollte aber von<br />
vornherein eine höhere Versicherungssumme<br />
gewählt werden – erfahrungsgemäß<br />
ist die gewählte Summe deutlich zu<br />
niedrig.<br />
Insbesondere wenn mehrere Krankheitsrisiken<br />
in Kombination vorliegen, lässt<br />
sich vorab keine eindeutige Aussage treffen,<br />
welcher Anbieter die günstigste Prämie<br />
bietet oder bei welcher Versicherung<br />
die Chance auf eine Annahme besteht.<br />
Zu unterschiedlich und intransparent ist<br />
die Bewertung der biometrischen Risiken.<br />
Ein intensiver Vergleich bleibt daher<br />
unerlässlich, um im spezifischen Fall das<br />
beste Angebot zu finden.<br />
Eine Beratungshilfe von<br />
Sebastian Bade<br />
Seite 46 02/<strong>2016</strong> Seite 47
Sparten<br />
Versicherungen für Vereine<br />
Welche sind notwendig und sinnvoll?<br />
Die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden sind dafür ausschlaggebend, welche Versicherungen ihm zu<br />
empfehlen sind. Vereine etwa brauchen andere Versicherungskonzepte als ein Privatkunde oder ein<br />
Gewerbekunde. Die Bernhard Assekuranzmakler GmbH & Co KG hat sich unter anderem auf Versicherungen<br />
für Vereine spezialisiert. In seinem Gastbeitrag für <strong>Versicherungsbote</strong> stellt das Maklerbüro jene<br />
Policen vor, die für Vereine besonders wichtig sind und anschließend jene, welche sich ergänzend für<br />
einen Abschluss empfehlen.<br />
Bei der Absicherung von Vereinen<br />
kommt es zunächst immer darauf an,<br />
was die satzungsgemäße Tätigkeit des<br />
Vereins ist. Der Zweck des Vereins ergibt<br />
sich aus der Satzung, vgl. § 57 I BGB.<br />
Darin steht, welche Aufgaben und Ziele<br />
der Verein verfolgt. Daraus ergeben<br />
sich Risiken. Diese können besonders<br />
folgenschwer oder weniger schwerwiegend<br />
sein. Anhand der Risikobewertung<br />
erfolgt die Einschätzung, welche Versicherung<br />
der Verein wirklich benötigt<br />
und auf welche verzichtet werden kann.<br />
Daran schließt sich für den Verein oder<br />
den Versicherungsmakler die Aufgabe,<br />
nach einer ausreichenden Deckung auf<br />
dem Versicherungsmarkt zu schauen.<br />
Der Deckungsschutz sollte zum ermittelten<br />
Versicherungsbedürfnis, zum Budget<br />
und zur Mitgliederzahl des Vereins<br />
passen.<br />
1.) Vereinshaftpflichtversicherung<br />
Die Vereinshaftpflichtversicherung ist<br />
die wichtigste Versicherung für jeden<br />
Verein! Sie empfiehlt sich schon per<br />
Gesetzgebung, da jede für einen Verein<br />
tätige Person (egal ob ehrenamtlich tätig<br />
oder fest angestellt) verpflichtet ist, einen<br />
Schaden zu ersetzen, die sie im Rahmen<br />
der Vereinstätigkeit einem Anderen<br />
zufügt (§ 823 BGB). In Betracht kommen<br />
Personen-, Sach- und daraus resultierende<br />
Vermögensschäden.<br />
Als Beispiele aus dem Vereinsleben seien<br />
genannt:<br />
• Eine Person rutscht aus und verletzt<br />
sich (Verletzung der Verkehrssicherungspflicht<br />
des Vereins).<br />
• Es kommt zu einem Schaden an<br />
gemieteten Sachen, für die der Verein<br />
Schadensersatz zahlen muss.<br />
• Ein Kind verletzt sich bei einer Bastelaktion<br />
(Verletzung der Aufsichtspflicht<br />
des Vereins).<br />
Im Schadensfall besteht die Leistung<br />
des Versicherers zunächst in der Prüfung<br />
der Haftpflichtfrage. Bei unberechtigten<br />
Ansprüchen wehrt der<br />
Versicherer diese Forderungen ab.<br />
Bei berechtigten Ansprüchen leistet der<br />
Versicherer die Zahlung von Schadensersatz<br />
bis zur vereinbarten Summe.<br />
2.) Veranstalter-Haftpflichtversicherung<br />
Wer eine öffentliche Festivität veranstaltet,<br />
der haftet für Schäden, die während des<br />
Events und durch das eigene Verschulden<br />
entstehen. Gerade bei Personenschäden<br />
können so hohe Schadensforderungen<br />
zusammenkommen. Deshalb empfiehlt<br />
sich für Veranstaltungen der Abschluss<br />
einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung,<br />
denn spezielle Veranstaltungsrisiken<br />
sind oft nicht in der Betriebs- und<br />
Vereinshaftpflicht mitversichert.<br />
Eine gesonderte Veranstalter-Haftpflichtversicherung<br />
ist dann sinnvoll,<br />
wenn der Verein eine Veranstaltung<br />
plant, die entweder gar nicht über eine<br />
bereits bestehende Vereinshaftpflicht<br />
abgedeckt ist oder spezifische bzw.<br />
erhöhte Risiken birgt, zum Beispiel weil:<br />
• eine große Teilnehmerzahl erwartet<br />
wird<br />
• auch Gastronomie stattfindet (Ausgabe<br />
von Getränken und/oder Speisen<br />
durch den Verein)<br />
• es sich um eine Sonnwendfeier,<br />
Poolparty oder Open Air-Veranstaltung<br />
handelt<br />
• Zelte oder Bühnen aufgebaut werden.<br />
3.) Vermögensschaden- und<br />
D&O-Haftpflichtversicherung<br />
Die oben in Punkt 1 genannte Vereinshaftpflichtversicherung<br />
deckt in der<br />
Regel keine reinen Vermögensschäden.<br />
Deshalb sind die zwei folgenden Versicherungen<br />
eine Überlegung wert.<br />
Reine Vermögensschäden sind finanzielle<br />
Schäden, die weder Sach- noch<br />
Personenschäden und auch nicht deren<br />
Folge sind. Sie können sowohl beim Verein<br />
selbst aber auch bei einem Dritten<br />
eintreten.<br />
Schadensbeispiele aus dem Vereinsleben:<br />
• Ein Mitarbeiter oder ein Organ vergisst,<br />
Fördermittel oder Zuschüsse<br />
für den Verein fristgerecht zu beantragen.<br />
• Eine Mitarbeiterin, die immer als<br />
sehr verlässlich galt, gerät privat in<br />
die Schuldenfalle und veruntreut<br />
Gelder des Vereins.<br />
• Ausstehende Forderungen werden<br />
nicht rechtzeitig genug vom zuständigen<br />
Mitarbeiter eingezogen.<br />
• Wegen unzureichender interner Kontrolle<br />
der Mitarbeiter durch den Vorgesetzten<br />
fällt dies zu spät auf und die<br />
Forderungen sind verjährt.<br />
• Die Geschäftsführung hat im Vorfeld<br />
einer Entscheidung zu wenige<br />
Informationen bzw. nicht den Rat<br />
von Fachleuten eingeholt und<br />
infolge dessen falsch entschieden.<br />
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung<br />
= VH<br />
schützt das Vermögen des Vereins. Sie<br />
deckt Vermögensschäden, die durch<br />
schuldhafte Pflichtverletzungen verursacht<br />
werden. Versicherte Personen<br />
sind dabei alle Mitarbeiter des Vereins<br />
und seine Organe (wer Organ ist, siehe<br />
Abschnitt zur D&O).<br />
Auf dem Markt werden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen<br />
angeboten, die ausschließlich Vermögensschäden<br />
decken, die durch eine fahrlässige<br />
Pflichtverletzung entstanden sind.<br />
Aber es gibt auch Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen,<br />
die eine<br />
vorsätzliche (siehe Kasten) Pflichtverletzung<br />
abdecken. Hier lohnt sich ein<br />
Preis-Leistungs-Vergleich.<br />
Director´s and Officer´s-Haftpflichtversicherung<br />
= D&O<br />
Die D&O schützt primär das Privatvermögen<br />
der Organe. „D&O“ steht für<br />
„Directors and Officers“, denn es handelt<br />
sich um Verträge, die ursprünglich aus<br />
dem angloamerikanischen Raum stammen.<br />
Eine weitere geläufige Bezeichnung<br />
ist „Managerversicherung“, wobei sich<br />
auch andere Organe eines Vereins mit<br />
einer solchen Police versichern können.<br />
Organe, egal ob hauptamtlich oder<br />
ehrenamtlich tätig, haften grundsätzlich<br />
unbeschränkt und gesamtschuldnerisch<br />
mit ihrem Privatvermögen.<br />
Wer Organ ist, steht jeweils in der<br />
Satzung des Verbands bzw. Vereins.<br />
Versicherbar als Organe sind z. B. Vorstand,<br />
Geschäftsführung, Aufsichtsrat,<br />
Beirat, Präsidium, Prokuristen, leitende<br />
Angestellte, besondere Vertreter.<br />
„Gesamtschuldnerische Haftung“<br />
bedeutet, dass nicht nur das auslösende<br />
Organ in Anspruch genommen<br />
werden kann, sondern gegebenenfalls<br />
auch weitere Organe des Vereins!<br />
Die D&O deckt Vermögensschäden,<br />
die das Organ fahrlässig verursacht hat.<br />
Organe können durch ein aktives Tun<br />
oder Unterlassen eine schuldhafte Pflichtverletzung<br />
begehen, z. B. fehlerhafte<br />
Auswahl, Kontrolle und Organisation<br />
von Personal oder Arbeitsabläufen, das<br />
sogenannte Organisationsverschulden.<br />
Erleidet der Verein oder ein Dritter durch<br />
eine fahrlässige Pflichtverletzung eines<br />
Organs einen Vermögensschaden, kann<br />
das Organ von dem Geschädigten in<br />
Anspruch genommen werden. Dann hilft<br />
diese Versicherung dem Organ: sie prüft<br />
die Frage der Haftung und leistet entweder<br />
Abwehr oder Schadensersatz.<br />
Auf dem Markt gibt es manchmal auch<br />
„Kombi-Produkte“, die Elemente aus der<br />
Vereins-, Vermögensschaden- und der<br />
D&O-Haftpflichtversicherung decken.<br />
Zu bedenken ist dabei, dass dann die Versicherungssumme<br />
für alle in diesen verschiedenen<br />
Bereichen denkbaren Schäden<br />
pro Jahr ausreichend hoch gewählt wird.<br />
Die Versicherungssumme orientiert sich<br />
sowohl bei der VH als auch bei der D&O<br />
primär an der Haushaltssumme, nicht<br />
so sehr an der Größe/Mitgliederzahl des<br />
Vereins. Ausschlaggebend ist, wie groß der<br />
finanzielle Schaden sein kann, der durch<br />
eine Pflichtverletzung entstehen kann.<br />
Müssen sich auch ehrenamtlich tätige<br />
Vereinsmitglieder gegen Haftpflichtschäden<br />
absichern?<br />
Erwähnt sei im Zusammenhang mit<br />
Haftpflichtschäden auch das Gesetz zur<br />
Stärkung des Ehrenamts: Das Gesetz hat<br />
für Mitglieder und Organe zwar gewisse<br />
Haftungserleichterungen gebracht.<br />
Die Erleichterungen gelten allerdings nur<br />
für ehrenamtlich tätige bzw. geringfügig<br />
vergütete Personen und außerdem nur für<br />
einfach fahrlässig verursachte Schäden.<br />
Die Erleichterungen gelten nicht bei<br />
grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, siehe<br />
§§ 31a und b BGB.<br />
(siehe Kasten)<br />
Seite 48 02/<strong>2016</strong> Foto: © lorenzoantonucci / istockphoto.com<br />
Seite 49
Sparten<br />
Fahrlässig<br />
handelt, wer die im Verkehr erforderlichen Sorgfalt<br />
außer Acht lässt, § 276 II BGB.<br />
Einfache Fahrlässigkeit<br />
leichte, gewöhnliche Fahrlässigkeit liegt vor, wenn<br />
die besonderen Merkmale grober Fahrlässigkeit<br />
nicht erfüllt sind.<br />
Insbesondere im Hinblick auf öffentlich-rechtliche<br />
Haftungsansprüche, zum<br />
Beispiel bezüglich Sozialversicherungsbeiträgen<br />
oder Steuern, greifen die Haftungserleichterungen<br />
nicht.<br />
Außerdem schützt das Gesetz zwar<br />
die ehrenamtlich Tätigen. Dem Verein<br />
ist aber trotzdem ein Vermögensschaden<br />
entstanden, auf dem er nach<br />
Möglichkeit nicht sitzen bleiben sollte.<br />
Ein auf den Verein abgestimmter Versicherungsschutz<br />
ist daher auch weiterhin<br />
notwendig!<br />
4.) Rechtsschutzversicherung<br />
für Vereine<br />
Die Rechtschutzversicherung ist ebenfalls<br />
eine Versicherung, auf die nicht verzichtet<br />
werden sollte, denn wir leben in<br />
einer Gesellschaft, in der es immer häufiger<br />
zu Gerichtsverfahren kommt. Die<br />
Rechtsschutzversicherung übernimmt<br />
das Kostenrisiko, wenn es um Gerichtsund<br />
Anwaltskosten geht. Da diese Kosten<br />
richtig hoch werden können, sollte<br />
sich der Verein für die Rechtsschutz-Bereiche<br />
absichern, die ein besonderes<br />
Kosten-Risiko für ihn bergen. Dabei<br />
kommt es wiederum auf die Aktivitäten<br />
und die Strukturen des jeweiligen Vereins<br />
an. Es gibt verschiedene Bereiche,<br />
die man versichern kann, von denen die<br />
Folgenden besonders erwähnt werden<br />
sollen:<br />
grobe Fahrlässigkeit<br />
• Der „Spezial-Straf “-Rechtsschutz<br />
ist für jeden Verein sinnvoll, da dieser<br />
greift, wenn gegen eine für den<br />
Verein tätige Person Strafanzeige<br />
gestellt wird oder der Vorwurf einer<br />
Vorsatz-Straftat im Raum steht (z. B.<br />
beim Vorwurf der sexuellen Nötigung,<br />
des Betruges oder bei Unregelmäßigkeiten<br />
bezüglich Steuern<br />
oder Sozialabgaben).<br />
• Hat der Verein fest angestellte<br />
Mitarbeiter, macht der „Arbeitsgerichts“-Rechtsschutz<br />
Sinn.<br />
Dann sind auch Streitigkeiten aus<br />
dem Arbeitsvertrag versichert, etwa<br />
wenn ein Angestellter gegen den Verein<br />
klagt.<br />
• Auch die Kosten wegen Streitigkeiten<br />
vor Sozialgerichten oder wegen<br />
Verkehrswidrigkeiten oder anderen<br />
Streitigkeiten kann der Verein über<br />
eine Rechtsschutz-Versicherung<br />
abdecken.<br />
Aufgrund des Baustein-Systems in der<br />
Rechtsschutzversicherung lohnt sich die<br />
Beratung durch einen Versicherungsspezialisten,<br />
damit der Verein zwar alle<br />
notwendigen Bereiche geschützt hat<br />
aber keine Bausteine versichert, die ihn<br />
unnötig Geld kosten.<br />
Neben den oben genannten Versicherungen<br />
gibt es noch weitere Versicherungen,<br />
die empfehlenswert sind, wenn<br />
ein entsprechendes Risiko im Verein<br />
gegeben ist:<br />
liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt<br />
in besonders schwerem Maße verletzt worden ist.<br />
Vorsatz<br />
wird angenommen bei einer wissentlichen und<br />
(bedingt) willentlichen Pflichtverletzung.<br />
5.) Reiseveranstalter<br />
-Haftpflichtversicherung<br />
Sie ist dann wichtig, wenn der Verein als<br />
Reiseveranstalter auftritt. Das ist immer<br />
dann der Fall, wenn der Verein eine<br />
Reise anbietet, bei der zwei oder mehr<br />
Einzelleistungen zu einem Gesamtpreis<br />
zusammengefasst sind (§ 651 a BGB).<br />
Als Reiseleistungen kommen in<br />
Betracht: Reise/Transport (Bus, Bahn,<br />
Flugzeug, Schiff), Transfer, Unterkunft,<br />
Verpflegung, Gruppenleitung,<br />
Zusatzangebote (Kurse, Sport).<br />
Wenn der Verein Reiseveranstalter<br />
ist, hat das zahlreiche rechtliche Konsequenzen.<br />
Daher sollte der Verein in<br />
seiner Reise-Ausschreibung deutlich<br />
hervorheben, ob der Verein selber oder<br />
ein anderer der Reiseveranstalter ist.<br />
Die Reiseveranstalterhaftpflichtversicherung<br />
gewährt Versicherungsschutz für<br />
folgende Schadensereignisse:<br />
• den Tod, die Verletzung oder<br />
Gesundheitsschädigung von Reiseteilnehmern<br />
(Personenschäden)<br />
• die Beschädigung oder Vernichtung<br />
von Sachen der Reiseteilnehmer<br />
(Sachschäden), nicht aber das<br />
Abhandenkommen und/oder der<br />
Diebstahl von Sachen<br />
• Vermögensschäden aufgrund der<br />
typischen Tätigkeit als Reiseveranstalter<br />
(z. B. Auswahl und Überprüfung<br />
der Leistungsträger oder Bearbeitung<br />
der Reiseanmeldung)<br />
Thorsten M. Kuhr<br />
Geschäftsführer Bernhard<br />
Assekuranzmakler GmbH<br />
& Co KG<br />
6.) Cyber-Versicherung<br />
Die Cyber-Police übernimmt Schäden<br />
und Kosten bei Angriffen auf die<br />
IT-Sicherheit. Es sind Schäden versicherbar,<br />
die beim Verein oder auch bei<br />
einem Dritten entstehen können. Die<br />
Cyber-Versicherung wird auch für Vereine<br />
immer wichtiger, da das Risiko für<br />
jeden Internet-User steigt, Opfer eines<br />
Angriffs auf die IT-Sicherheit zu werden.<br />
Wichtig ist primär, dass der Verein<br />
für eine gute IT-Sicherheit vorsorgt:<br />
Falls im Verein verschiedene Endgeräte<br />
benutzt, Daten (Namen, evtl. sogar Bankverbindungen;<br />
z. B. von Vereins-Mitgliedern<br />
oder Teilnehmern) gespeichert und<br />
bearbeitet werden, dann sollte ein sogenanntes<br />
IT-Risk-Management-Konzept<br />
umgesetzt werden. Kommt es dann trotzdem<br />
zu einem IT-Schaden, würde die<br />
Cyber-Versicherung Kosten übernehmen<br />
und mit Assistance-Dienstleistungen zur<br />
Seite stehen, um die Kosten der Betriebsunterbrechung<br />
und Imageverluste so<br />
gering wie möglich zu halten.<br />
Die Autoren<br />
Heike Weber<br />
Juristin bei Bernhard<br />
Assekuranzmakler GmbH<br />
& Co KG<br />
7.) Vereins- Gruppen-<br />
Unfallversicherung<br />
Die Unfallversicherung ist wichtig, um<br />
im Falle einer bleibenden körperlichen<br />
Beeinträchtigung, welche bei der<br />
Tätigkeit für oder beim Verein entstanden<br />
ist, für eine finanzielle Unterstützung<br />
zu sorgen. Der Verein kann seine<br />
ehrenamtlich tätigen Vereins-Mitarbeiter,<br />
Vereins-Mitglieder, Honorarkräfte<br />
oder auch die Teilnehmer an<br />
seinen Veranstaltungen versichern.<br />
Die Unfallversicherung ist zu empfehlen,<br />
da vor allem die ehrenamtlich engagierten<br />
Vereinsmitglieder oft keinen Schutz<br />
über die gesetzliche Unfallversicherung<br />
haben.<br />
Die Vereins-Gruppen-Unfall-Versicherung<br />
ist auch für festangestellte Mitarbeiter<br />
sinnvoll. Diese sind zwar oft schon<br />
über die gesetzliche Unfallversicherung<br />
oder über die Berufsgenossenschaft<br />
abgesichert; allerdings lohnt sich hier<br />
ein Vergleich, ab wann welche Versicherung<br />
bei einem Unfall überhaupt und<br />
wenn ja in welcher Höhe leisten würde.<br />
8.) KfZ-Dienstfahrt<br />
-Versicherung<br />
Für manche Mitarbeiter und Ehrenamtliche<br />
ist es üblich, Fahrten für den<br />
Verein mit dem privaten PKW zu erledigen.<br />
Wenn jedoch bei dieser Fahrt ein<br />
selbstverschuldeter Unfall verursacht<br />
wird, muss der Mitarbeiter/Ehrenamtler<br />
seine private KfZ-Versicherung mit<br />
diesem Schaden belasten. Mit einer<br />
KfZ-Dienstfahrt-Versicherung können<br />
dienstliche Fahrten mit dem privaten<br />
PKW abgesichert werden, so<br />
dass der Mitarbeiter/Ehrenamtler von<br />
einem privaten Mehrbeitrag verschont<br />
bleibt. Diese Versicherung berechnet<br />
sich entweder je nach gefahrenen<br />
Kilometern pro Jahr oder je nach Zahl<br />
der namentlich genannten Personen.<br />
Da lohnt sich ein Vergleich.<br />
9.) Sonstige Versicherungen<br />
Es gibt noch viele weitere Versicherungen,<br />
die in Betracht kommen.<br />
Zum Beispiel, wenn der Verein Eigentümer<br />
ist von Fahrzeugen, Gebäuden,<br />
Inventar oder elektronischen Geräten.<br />
Fazit<br />
All die genannten Versicherungen müssen<br />
nicht teuer sein. Es gibt Versicherungskonzepte,<br />
die sich speziell an den<br />
Bedürfnissen und Budgets von Vereinen<br />
und anderen gemeinnützigen Einrichtungen<br />
(z. B. Verbänden oder gGmbHs)<br />
orientieren.<br />
Wichtig ist, dass der Verein sich gut<br />
beraten fühlt, und es auch ist.<br />
Abschließende Anmerkungen:<br />
Dieser Artikel will in die Thematik der<br />
Vereins-Versicherungen einführen. Es<br />
handelt sich hierbei um eine zwecks Übersichtlichkeit<br />
verkürzte Form der Darstellung,<br />
die nicht abschließend und nicht<br />
verbindlich ist. Eine Haftung kann trotz<br />
sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen<br />
werden. Es gelten nur die schriftlichen<br />
Vertragsinhalte (das sind u. a. die<br />
Versicherungsscheine und die Versicherungsbedingungen).<br />
Ein Gastbeitrag von<br />
Thorsten M. Kuhr und Heike Weber<br />
Seite 50 02/<strong>2016</strong> Seite 51
Sparten<br />
Ein Interview mit Dr. Peter Schmidt<br />
Elementarschäden<br />
„Der Präventionsgedanke ist wichtig“<br />
Schwere Unwetter im Mai und Juni <strong>2016</strong>, die vor allem Süddeutschland heimsuchten, haben das Thema<br />
Wohngebäude- und Elementarschadenversicherung wieder stärker in den Fokus der Bundesbürger gerückt.<br />
Der GDV berichtet von einer steigenden Nachfrage, die Versicherer von steigenden Schadenskosten.<br />
Müssen die Beiträge in der Wohngebäude-Sparte bald raufgesetzt werden? Und bedarf es vielleicht<br />
sogar einer Pflichtversicherung für Hausbesitzer gegen Hochwasser-Risiken? <strong>Versicherungsbote</strong> hat mit<br />
Dr. Peter Schmidt gesprochen, Leiter Niederlassung Deutschland bei der Oberösterreichische Versicherung<br />
AG.<br />
<strong>Versicherungsbote</strong>: Die Beiträge in der<br />
Wohngebäudeversicherung sind in<br />
den vergangenen Jahren insbesondere<br />
wegen der vermehrten Elementarschäden<br />
stetig gestiegen. Arbeitet die Branche<br />
hier schon wirtschaftlich oder bedarf<br />
es weiterer Anpassungen?<br />
Macht eine Pflichtversicherung gegen<br />
Elementarschäden gerade für Hausbesitzer<br />
Sinn? Warum wehrt sich die<br />
Versicherungswirtschaft gegen einen<br />
verpflichtenden Schutz gegen Elementarschäden?<br />
Pflichtversicherung ja oder nein, diese<br />
Frage wird in der Branche durchaus kontrovers<br />
diskutiert. Aus Verbrauchersicht<br />
ist die Zustimmung angesichts der Häufung<br />
der Ereignisse und damit steigender<br />
Schäden absolut verständlich. Aus<br />
Sicht der Versicherungswirtschaft wird<br />
vor allem der Präventionsgedanke, der<br />
mit einer solchen Versicherung abgeschafft<br />
oder zumindest stark geschwächt<br />
würde, ins Treffen geführt.<br />
Zum Beispiel, dass die Bürger ausreichende<br />
Vorsorgemaßnahmen gegen<br />
Überschwemmungsrisiken treffen oder<br />
gar nicht erst in bedrohten Gebieten<br />
bauen.<br />
An dieser Argumentation ist schon was<br />
dran, denn weniger Prävention bedeutet<br />
in der Regel (noch) mehr Schäden.<br />
Sowohl im privaten als auch im öffentlichen<br />
Bereich würden Vorkehrungen<br />
nicht mehr mit der gleichen Konsequenz<br />
betrieben. Aus unserer Sicht ist auch<br />
aufgrund der Leistungsfähigkeit solcher<br />
Produkte eine Individualversicherung<br />
auf jeden Fall vorzuziehen.<br />
Warum sollte jede Hausrat- und Wohngebäudepolice<br />
aus Kundensicht einen<br />
Elementarschutz enthalten?<br />
Der Klimawandel ist Fakt. Gerade das<br />
diesjährige Frühjahr hat gezeigt, dass<br />
längst nicht mehr nur Sturm und Hagel<br />
oder Überschwemmungen in exponierten<br />
Gegenden problematisch sind, sondern,<br />
dass vor allem der immer häufiger<br />
auftretende Starkregen überall – auch<br />
in den Städten – zum Problem werden<br />
kann.<br />
Sollten Vermittler beim Verkauf dieser<br />
Policen auf den entsprechenden Schutz<br />
bestehen?<br />
Vermittler sollten auf jeden Fall im Interesse<br />
ihrer Kunden handeln und somit den<br />
gesamten Versicherungsbedarf ausloten.<br />
Im Zuge einer qualitativ hochwertigen<br />
Beratung ist aus besagten Gründen ein Elementarschutz<br />
in jedem Fall angeraten. Wie<br />
gesagt: Es gibt keinen finanziellen Grund<br />
auf diesen Schutzschirm zu verzichten.<br />
Wir reden hier von rund 30 Euro für ein<br />
Elementarpaket in der Hausratversicherung<br />
bzw. von rund 60 Euro bei Wohngebäuden.<br />
Diese Mehrbeiträge beziehen<br />
sich auf unsere Produkte DaHeim® und<br />
ZuHaus ® und sind Jahresbeiträge. Nur mit<br />
Elementarpaket kann man so den Schutz<br />
für die eigenen vier Wände zu einem richtigen<br />
„Keine Sorgen Schutz“ machen.<br />
Dr. Schmidt,<br />
Vielen Dank für das Interview!<br />
Peter Schmidt: Das ist eine gute Frage, die<br />
ich hier natürlich nicht für die gesamte<br />
Versicherungswirtschaft beantworten<br />
kann. Ich würde das auch gar nicht zu<br />
sehr als Frage der Branche, sondern viel<br />
mehr als Folge von einzelnen Parametern<br />
wie Bestandsgrößen, Regionen und deren<br />
Exponiertheit oder der Preispolitik der<br />
einzelnen Unternehmen sehen. Nach<br />
unserer Auffassung wird hier oft auch<br />
von Seiten der Hauseigentümer versucht<br />
über die entsprechenden Versicherungen<br />
Sanierungsbedarf abzuleisten. Unsere<br />
Gutachter machen uns immer wieder auf<br />
solche Fälle aufmerksam.<br />
KEINE<br />
SORGEN,<br />
DAHEIM.<br />
Hausratversicherung<br />
DaHeim © Premium:<br />
Der beste Schutz für Sie<br />
und Ihren Haushalt.<br />
Dr. Peter Schmidt<br />
Leiter der Niederlassung Deutschland<br />
Oberösterreichische Versicherung AG<br />
Auch die Hausratversicherung ist verstärkt<br />
von Elementarschäden betroffen.<br />
Wann kommt hier die erste Welle der<br />
Beitragsanstiege?<br />
Dazu muss man sagen, dass die Hausratversicherung<br />
generell wirtschaftlicher<br />
läuft. Die durchschnittlichen Schadenquoten<br />
sind hier deutlich niedriger. Einen<br />
generellen Anpassungsbedarf würde ich<br />
nicht sehen, im Einzelfall ist er aber<br />
natürlich möglich. Als Oberösterreichische<br />
haben wir im Vorjahr ein solide kalkuliertes,<br />
leistungsstarkes Produkt aufgelegt<br />
und sehen uns hier gut aufgestellt.<br />
Fahrraddiebstahl<br />
ohne Nachtzeitklausel<br />
(inkl. eBike)<br />
Seite 52 02/<strong>2016</strong> Seite 53
Sparten<br />
Ein Interview mit Michael Böhler<br />
„Wenn sich bestimmte Trends<br />
durchsetzen, müssen die<br />
Anbieter klassischer Hausratversicherungen<br />
umdenken“<br />
Die verbundene Hausratversicherung gehört mit 25,8 Millionen Verträgen (GDV)<br />
zu den am häufigsten verbreiteten Policen in deutschen Haushalten. Doch<br />
immer teurere Geräte, die versichert werden müssen, die zunehmende Zahl<br />
an Wohnungseinbrüchen und Vernetzung der Bundesbürger stellen auch diese<br />
Sparte vor neue Herausforderungen. Der <strong>Versicherungsbote</strong> hat mit Michael<br />
Böhler, Senior Produktmanager der Janitos Versicherung AG, gesprochen, welche<br />
Zukunftsperspektiven die Hausratversicherung hat.<br />
Michael Böhler<br />
Senior Produktmanager bei<br />
Janitos Versicherung AG<br />
<strong>Versicherungsbote</strong>: Wo liegen künftig<br />
die Herausforderungen im Bereich der<br />
Hausratversicherung?<br />
Michael Böhler: Die mittelfristig größte<br />
Herausforderung im Bereich der Hausratversicherung<br />
dürfte sicherlich die<br />
Entwicklung der Wohnungseinbrüche<br />
in Deutschland sein. Die Leistungen der<br />
Versicherer stiegen hier von 2009 bis<br />
2015 1 von 340 Millionen Euro um über<br />
50 Prozent auf 530 Millionen Euro. Vor<br />
diesem Hintergrund ist es bei der Kalkulation<br />
neuer Tarife besonders wichtig,<br />
die richtige Balance zu finden. Einerseits<br />
muss dieser Entwicklung natürlich durch<br />
höhere Prämien Rechnung getragen werden.<br />
Andererseits weiß niemand, ob sich<br />
die Zahlen in den kommenden Jahren<br />
vielleicht stabilisieren oder sogar rückläufig<br />
werden. Wer dann übers Ziel hinausschießt,<br />
verliert seine Wettbewerbsfähigkeit<br />
und muss wiederum mit einem<br />
neuen Tarif gegensteuern.<br />
Solche versicherungstechnischen Herausforderungen<br />
sind zwar bedeutsam<br />
aber wenig spannend. Interessanter ist da<br />
schon die Frage, ob sich z. B. „Einzelgeräte-Versicherungen“,<br />
die beim Online-Kauf<br />
von Unterhaltungselektronik, Smartphones<br />
und Tablets vermehrt angeboten werden,<br />
als echter Markt-Trend durchsetzen<br />
werden oder ob es in diesem Bereich bei<br />
einem Nischendasein bleibt. Sollte sich,<br />
ausgehend von der jüngeren Generation,<br />
das Sicherheitsbedürfnis der Kunden tatsächlich<br />
mittel- bis langfristig statt auf die<br />
pauschale Absicherung des Hausrates, auf<br />
die gezielte Absicherung einzelner Sachen<br />
konzentrieren, müssten die Anbieter klassischer<br />
Hausratversicherungen umdenken.<br />
Schnelle Anpassungsprozesse werden<br />
auf die Versicherer allerdings eher<br />
nicht zukommen. Entsprechende Entwicklungen<br />
laufen normalerweise relativ<br />
langsam ab.<br />
Grundsätzlich werden sich Kompositversicherer<br />
in den kommenden Jahren<br />
der Herausforderung durch neue<br />
Anbieter und Dienstleister im Bereich<br />
Versicherung und Finanzen stellen müssen.<br />
Ob man nun die überstrapazierten<br />
Begriffe Digitalisierung oder Fintech<br />
nutzen möchte oder nicht. Sicher ist,<br />
dass es neue Anbieter geben wird, die<br />
vor allem über digitale Kanäle und Prozesse<br />
versuchen werden, den etablierten<br />
Vermittlern und Versicherern Marktanteile<br />
streitig zu machen. Solange es fair<br />
zugeht, ist das auch absolut zu begrüßen.<br />
Der Trend geht zu modularen Versicherungen.<br />
Warum macht das Sinn?<br />
Der modulare Aufbau von Tarifen bietet<br />
für Kunde, Vermittler und Versicherer<br />
viele Vorteile. Er kann jedoch auch<br />
Nachteile mit sich bringen. Das hängt<br />
vor allem von der Ausgestaltung und<br />
Umsetzung der Modularität im Hinblick<br />
auf die Eigenheiten der Sparte, die<br />
Prozesse der Vermittler und die Bedürfnisse<br />
der Kunden ab. Mit zunehmender<br />
Modularität steigt in der Regel immer<br />
auch die Komplexität des Tarifs. Aber<br />
richtig umgesetzt, lässt ein modularer<br />
Tarif Vermittler und Kunden mehr<br />
Freiheiten auf individuelle Bedürfnisse<br />
und Risiken einzugehen. Der Kunde<br />
bekommt dann kein Produkt von der<br />
Stange, sondern ein auf seine Lebenssituation<br />
zugeschnittenes Produkt. Versicherer<br />
wiederum genießen den Vorteil,<br />
ihren Partnern und Kunden sehr individuelle<br />
Pakete und Konzepte schnüren zu<br />
können, ohne das eigene Produktportfolio<br />
kosten- und verwaltungsintensiv<br />
aufzufächern. Zusammenfassend kann<br />
man also sagen: Richtig umgesetzt ist ein<br />
Modulartarif für alle Seiten ein Gewinn.<br />
Auf welche Leistungspunkte sollten Vermittler<br />
besonders achten?<br />
Zunächst sollten Vermittler natürlich darauf<br />
achten, den Kunden wichtige Zusatzbausteine<br />
zur Hausratversicherung zu<br />
erläutern. Wird z. B. bei der Beratung der<br />
Elementarschadenbaustein außer Acht<br />
gelassen, so nützt dem Kunden die beste<br />
und leistungsstärkste Deckung nichts,<br />
wenn es zu einem Überschwemmungsschaden<br />
kommt. Darüber hinaus benötigen<br />
bestimmte Zielgruppen Deckung<br />
in speziellen Leistungsbereichen. Freelancer<br />
und Freiberufler brauchen eine<br />
umfangreiche Deckung des häuslichen<br />
Büros. Kunden, die oft beruflich verreisen,<br />
sollten eine höhere Außenversicherungssumme<br />
und Deckung für den Diebstahl<br />
aus dem Kfz haben – auch außerhalb<br />
Deutschlands. Beim Vergleich hochwertiger<br />
und leistungsstarker Hausrattarife<br />
sollte darauf geachtet werden, dass nicht<br />
nur die grob fahrlässige Schadenverursachung<br />
mitversichert ist, sondern auch die<br />
grob fahrlässige Verletzung von Obliegenheiten<br />
bzw. Sicherheitsbestimmungen.<br />
Letzteres wird beim Thema „grobe<br />
Fahrlässigkeit“ gerne übersehen.<br />
Warum sollten Vermittler bewusst Sachversicherungen<br />
verkaufen?<br />
Im Rahmen einer umfassenden und<br />
ganzheitlichen Beratung muss der Vermittler<br />
nicht nur das Thema Versicherung,<br />
sondern auch die Themen Altersvorsorge<br />
und Vermögensaufbau im Blick<br />
behalten. Vor diesem Hintergrund ist<br />
es dann auch egal, ob man eine private<br />
Sachversicherung im engeren Sinne,<br />
also z. B. die Hausratversicherung, als<br />
zu versicherndes existentielles Risiko<br />
betrachtet oder nicht. Sachversicherungen<br />
schützen das Vermögen des Kunden<br />
und ein größerer nicht versicherter<br />
Feuer- oder Leitungswasserschaden torpediert<br />
nachhaltig die Bemühungen und<br />
die Möglichkeiten des Kunden, kontinuierlich<br />
für das Alter vorzusorgen oder<br />
einen Kapitalstock aufzubauen. Darüber<br />
hinaus ist es auch für Vermittler wichtig,<br />
sich einen Bestand aufzubauen, der<br />
über die Bestandsprovisionen stetig und<br />
verlässlich für ein solides Grundeinkommen<br />
sorgt. Vermittler, die sich zu stark<br />
auf Einnahmen aus Abschlussprovisionen<br />
verlassen, verfolgen kein wirklich<br />
nachhaltiges Geschäftsmodell.<br />
Michael Böhler<br />
Vielen Dank für das Interview<br />
1<br />
vorläufige Zahlen für 2015 (Quelle:<br />
GDV; http://www.gdv.de/zahlen-fakten/<br />
schaden-und-unfallversicherung/hausratversicherung/#entwicklung-der-wohnungseinbrueche-in-deutschland<br />
Seite 54 02/<strong>2016</strong><br />
Foto: © 3445128471 / shutterstock.com<br />
Seite 55
Sparten<br />
Interview mit Bernhard Rapp<br />
Biometrie – Alternativen zur<br />
Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
Die Canada Life ist als Versicherer in Deutschland auch auf biometrische Versicherungen spezialisiert<br />
– und zählte mit zu den ersten Anbietern, die hierzulande sogenannte „Dread Disease-“ oder<br />
Schwere-Krankheiten-Versicherungen etabliert haben. Der <strong>Versicherungsbote</strong> sprach mit Bernhard Rapp,<br />
Direktor Marketing und Produktmanagement sowie stellvertretender Niederlassungsleiter Deutschland,<br />
über die aktuellen Herausforderungen des Niedrigzinses für die BU-Sparte sowie alternative Produkte<br />
zur Berufsunfähigkeitsversicherung.<br />
<strong>Versicherungsbote</strong>: Wie wirkt sich die Niedrigzinsphase auf<br />
Brutto- bzw. Nettobeiträge aus?<br />
Bernhard Rapp: Die Netto-Beiträge werden durch erzielte<br />
Überschüsse realisiert. Durch die schon länger anhaltende<br />
Niedrigzins-Phase schrumpfen diese Überschüsse aber. Es<br />
besteht daher die Gefahr einer Anhebung in Richtung Brutto-Beitrag,<br />
wie u. a. Studien von F & B sowie Assekurata zeigen.<br />
Da die meisten klassisch deutschen BU-Tarife mit einer Brutto-Netto-Spanne<br />
kalkuliert sind, könnte es für den Kunden in<br />
Zukunft teurer werden.<br />
Anfang des Jahres vermeldete die WWK Lebensversicherung<br />
Beitragsanpassungen unter anderem auch für den<br />
BU-Schutz. Für Versicherte seien die Prämien um 20 bis 35<br />
Prozent gestiegen. Das könnte zukünftig auch andere Unternehmen<br />
betreffen. Kommt bald die große Welle der Beitragsanpassungen?<br />
Warum?<br />
Das ist durchaus möglich, da wir derzeit eine Niedrigzinsphase<br />
erleben, deren Ende noch nicht absehbar ist. Darüber hinaus<br />
werden die klassischen deutschen Lebensversicherer auch<br />
durch Sekundärfolgen des Niedrigzinses wie die Zinszusatzreserve<br />
belastet: Diese treibt die Kosten für die Finanzierung von<br />
Garantien in die Höhe und es besteht die Gefahr unzureichender<br />
Kapitalerträge. Im Zuge des LVRG ist es in der deutschen<br />
Kalkulation möglich, Quersubventionierungen zu betreiben,<br />
die auch zu steigenden Beiträgen beispielsweise in der BU führen<br />
können.<br />
Sowohl Vermittler als auch Kunden sollten sich darüber im<br />
Klaren sein, dass sich die Beiträge von Tarifen mit Brutto-Netto-Spanne<br />
in Richtung Brutto-Beitrag verteuern können.<br />
Unsere BU, die seit 2014 auf dem Markt ist, haben wir anders<br />
kalkuliert. Unsere BU-Kunden erhalten über die gesamte Vertragslaufzeit<br />
ein garantiertes Preis-Leistungs-Verhältnis.<br />
Welche Vorzüge und welche Nachteile haben im Segment der<br />
Biometrie reine Risikoversicherungen und wie steht es im<br />
Vergleich dazu mit den Produkten, die an einen Sparanteil<br />
gekoppelt sind?<br />
Die sogenannten Standalone-Produkte geben dem Kunden<br />
meist einen umfassenderen Schutz als Zusatzversicherungen,<br />
die in andere Verträge – etwa Rentenversicherungen – integriert<br />
sind. Zusatzversicherungen bieten hingegen den Vorteil,<br />
dass man zum Beispiel in einem Altersvorsorge-Produkt<br />
durchaus etwas zum Abfedern biometrischer Risiken tun<br />
kann. Wir bieten hierfür in unseren GENERATION-Tarifen<br />
eine Berufsunfähigkeitszusatzrente oder einen Schwere<br />
Krankheiten-Baustein.<br />
Welche Variante würden Sie Vermittlern für den Vertrieb<br />
empfehlen? Warum?<br />
Das kommt ganz auf den Bedarf und auch auf das Budget des<br />
Kunden an! Daher empfehlen wir Vermittlern grundsätzlich<br />
eine gründliche Bedarfsanalyse, für die wir kostenlos eine<br />
Software anbieten, die die Beratung unterstützen kann: den<br />
VorsorgePLANER. Das Biometrietool darin hilft, den Kunden-Bedarf<br />
zu ermitteln. Anschließend können Vermittler<br />
und Kunde in konkrete Berechnungen einsteigen und klären,<br />
welchen Schutz – ob Berufsunfähigkeitsversicherung, Dread<br />
Disease oder Grundfähigkeitsversicherung – man mit wie viel<br />
Geld umsetzen kann. Denn schließlich kommt es beim Risikoschutz<br />
darauf an, dass die Höhe der gewählten Rente oder<br />
des Kapitalbetrags, den der Kunde im Leistungsfall erhält,<br />
auch ausreicht.<br />
Die Berufsunfähigkeitsversicherung hat sich seit dem Jahreswechsel<br />
2015 im Schnitt um drei Prozent verteuert. Ursache<br />
für den Preisanstieg bei Neupolicen sei auch die Senkung<br />
des Garantiezinses. Welche Rolle spielt dabei die aktuelle<br />
Zinslage?<br />
Hier verhält es sich ähnlich wie bei den BU-Tarifen der Bestandskunden.<br />
Die Canada Life bietet diverse Biometrie-Lösungen an – wie<br />
etwa die Dread Disease Versicherung, um nur eine zu nennen.<br />
Wie stehen Sie zur zunehmenden Berufsgruppendifferenzierung?<br />
Diese spielt in unserer Dread Disease-Versicherung keine<br />
Rolle, denn hier gibt es keine preisliche Klassifizierung durch<br />
den Beruf des Kunden. Das begrüßen sowohl Vermittler als<br />
auch Kunden. Denn generell hat die BU-Berufsgruppendifferenzierung<br />
für bestimmte Kundengruppen negative Folgen:<br />
Wer in körperlich fordernden Berufen arbeitet, sieht sich häufig<br />
mit sehr hohen Beiträgen, manchmal auch mit Ausschlüssen<br />
konfrontiert. Dem kann man am ehesten begegnen, indem<br />
man mit den Kunden bespricht, ob andere Lösungen in Frage<br />
kommen, um eine Absicherung gegen biometrische Risiken<br />
zu erzielen. Das kann beispielweise eine Grundfähigkeitsversicherung<br />
mit einer ausreichend hohen Rentenleistung sein<br />
oder eben auch eine Dread Disease-Absicherung, wenn der<br />
Kunde im Ernstfall einen frei verwendbaren größeren Kapitalbetrag<br />
braucht. Dies bietet sich besonders für Menschen an,<br />
die eine hohe finanzielle Verantwortung tragen: etwa Unternehmer<br />
oder auch Immobilienbesitzer, die ihr Heim noch<br />
nicht abbezahlt haben.<br />
Eine aktuelle Untersuchung des Wirtschaftsmagazins „Euro“<br />
(8/16), die in Kooperation mit der Ratingagentur „Franke und<br />
Bornberg“ durchgeführt wurde, zeigt, dass Neukunden bei<br />
einigen Anbietern im Vergleich zum Vorjahr die doppelte Prämie<br />
für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen müssen.<br />
Sind Beitragsanpassungen in solch extremem Ausmaß in<br />
der aktuellen Niedrigzinsphase wirklich notwendig? Warum?<br />
Zu Kalkulationen von anderen Anbietern können wir leider<br />
nichts sagen. Zu unserer eigenen schon: Denn unsere langjährige<br />
Expertise über unsere Konzern-Mutter in Kanada zeigt,<br />
dass man sehr gut mit voll garantierten Beiträgen ohne Überschussbeteiligung<br />
kalkulieren kann. Dort sind wir Marktführer<br />
in der Arbeitskraftabsicherung mit über 50jähriger Erfahrung,<br />
allein das Beitragsvolumen im Bestand dort ist größer<br />
als das gesamte deutsche SBU-Geschäft.<br />
Bernhard Rapp<br />
Vielen Dank für das Interview<br />
Anz_106x210_120404_doc 04.04.12 09:34 Seite 1<br />
Die Versicherung,<br />
die ich brauche.<br />
richtig versichert beruhigt<br />
Überall lauern Risiken, die nicht annähernd<br />
berechenbar sind. Wir wissen, was Brand-,<br />
Einbruch- und Haftpflichtschäden bedeuten. Im<br />
Falle des Falles haben Sie einen beruhigenden<br />
Schutz: die DOCURA Hausratversicherung – so<br />
leistungsstark und günstig wie die DOCURA<br />
Haftpflicht versicherung.<br />
Und das schon seit 100 Jahren!<br />
www.docura.de<br />
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Seite 56 02/<strong>2016</strong><br />
Seite 57
Sparten<br />
Ein löchriger BU-Schutz<br />
ist nicht so sexy<br />
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
ist für alle wichtig, die zur Erhaltung<br />
des erreichten Lebensstandards auf ihr<br />
Arbeitseinkommen angewiesen sind.<br />
Darüber sind sich Vertreter und sogar<br />
Kritiker der Versicherungsbranche einig.<br />
Und trotzdem gibt es ein Problem! Denn<br />
nur circa 30 Prozent der Erwerbstätigen<br />
haben sich privat mehr oder weniger gut<br />
gegen den Verlust der Arbeitskraft versichert.<br />
Die Gründe für den<br />
Nicht-Abschluss<br />
sind vielschichtig.<br />
Die einen unterschätzen ihr BU-Risiko<br />
und geben ihr Geld lieber für den kurzfristigen<br />
Konsum aus. Andere lassen<br />
sich vom schlechten Ruf in der öffentlichen<br />
Wahrnehmung leiten und verzichten<br />
daher auf den Abschluss. Ganz<br />
schuldlos an diesem schlechten Ruf ist<br />
die Versicherungsbranche jedoch nicht.<br />
So wurden viele Jahre BU-Versicherungen<br />
mit – aus heutiger Sicht – mangelhaften<br />
Versicherungsbedingungen (z. B.<br />
ohne Verzicht auf abstrakte Verweisung)<br />
vermittelt und auch die wahrheitsgemäße<br />
Beantwortung der Antragsfragen<br />
wurde offensichtlich von einigen Vermittlern<br />
verharmlost. Daraus resultierten<br />
Leistungsablehnungen und gerichtliche<br />
Auseinandersetzungen, die dem Ruf<br />
heute schaden.<br />
Laut Statistischem Jahrbuch des GDV haben rund 12,9 Millionen<br />
Bundesbürger eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen.<br />
Damit verfügt nur ein Bruchteil der Erwerbstätigen in Deutschland<br />
über einen entsprechenden Schutz – obwohl ihn selbst Verbraucherschützer<br />
für unverzichtbar halten. Was sind die Gründe für diese<br />
Zurückhaltung? Und können alternative Policen wie Erwerbsunfähigkeits-<br />
und Dread-Disease-Versicherungen einen gleichwertigen<br />
Ersatz zum BU-Schutz bieten? Ein Gastkommentar von Gerd Kemnitz,<br />
Versicherungsmakler aus Stollberg.<br />
www.berufsunfaehigkeitsversicherung-sofort-vergleich.de<br />
Doch häufig ist der<br />
BU-Schutz auch nicht<br />
bezahlbar.<br />
Und Grund hierfür sind nicht etwa die<br />
verbesserten Versicherungsbedingungen,<br />
sondern die zunehmende Berufsgruppendifferenzierung<br />
in den letzten<br />
Jahren. Denn selbst BU-Tarife ohne<br />
Verzicht auf abstrakte Verweisung und<br />
verkürztem Prognosezeitraum sind<br />
meist nur geringfügig preiswerter als<br />
eine 5-Sterne-Versicherung.<br />
Wenn heute beispielsweise ein gesunder<br />
25-jähriger Bäcker für einen guten Tarif<br />
mit 1.500 Euro versicherter BU-Rente<br />
bis zum 65. Lebensjahr je nach Anbieter<br />
monatlich zwischen 133 und 258 Euro<br />
bezahlen soll (Quelle: www.berufsunfaehigkeitsversicherung-sofort-vergleich.<br />
de), dann ist das häufig nicht finanzierbar.<br />
Zum Vergleich: Ein 25-jähriger Notar<br />
würde den oben genannten Versicherungsschutz<br />
schon für einen monatlichen<br />
Zahlbeitrag ab 38 Euro bekommen.<br />
Die Versicherer sehen darin eine risikogerechte<br />
Prämienkalkulation – Kritiker<br />
nennen es Rosinenpickerei.<br />
Doch inzwischen sehen sogar einige<br />
Führungskräfte der Versicherungsgesellschaften<br />
diese Entwicklung kritisch.<br />
So sagte beispielsweise ein Vorstandsmitglied<br />
einer bekannten Versicherung,<br />
Jürgen Hansemann (vorgestellt als<br />
Vorstand, Nürnberger Versicherung),<br />
bereits 2014 in einem Interview bei<br />
Cash-Online:<br />
„Ich glaube, mit der Entwicklung<br />
bei den Berufsgruppen<br />
sind wir alle unglücklich. Vor<br />
dem Jahr 2000 waren die<br />
Prämien für alle Berufsgruppen<br />
identisch, mal abgesehen<br />
von individuellen Risikozuschlägen.<br />
Berufe mit starken<br />
körperlichen Tätigkeiten<br />
waren dadurch bezahlbar.“<br />
Und so muss es auch wieder werden.<br />
Denn es macht für unsere Gesellschaft<br />
keinen Sinn, wenn sich nur Berufstätige<br />
mit niedrigerem BU-Risiko privat absichern<br />
können – alle anderen aber mit<br />
„Abschreckprämien“ ferngehalten und<br />
im Falle einer Berufsunfähigkeit in die<br />
Abhängigkeit staatlicher Sozialleistungen<br />
gedrängt werden.<br />
Da aber keine Versicherungsgesellschaft<br />
die Fehlentwicklung der vergangenen<br />
Jahre im Alleingang korrigieren kann,<br />
benötigen die BU-Versicherer Hilfe.<br />
Doch der GDV ignoriert das Problem<br />
und veröffentlicht stattdessen praxisferne<br />
Statistiken, nach denen bei Anträgen<br />
auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
eine Annahmequote<br />
von über 94 Prozent suggeriert wird.<br />
Keine Lösung in Sicht!<br />
Weil der Umsatz nun stagniert, beeilen<br />
sich die Versicherer Erwerbsunfähigkeitsversicherungen<br />
und sogenannte<br />
Alternativen mit löchrigem Versicherungsschutz<br />
auf den Markt zu bringen.<br />
Aber was haben Grundfähigkeits-,<br />
Dread-Disease- oder auch Multi-Risk-Versicherungen<br />
eigentlich mit der Arbeitskraftabsicherung<br />
zu tun? Sie erbringen<br />
oder verweigern die Leistung unabhängig<br />
davon, ob der Versicherte noch eine<br />
(Rest-)Arbeitskraft besitzt.<br />
Die Dread-Disease-Versicherung beispielsweise<br />
leistet bekanntlich nur bei<br />
exakt definierten, schweren Erkrankungen.<br />
Doch ein Betroffener kann sich<br />
nicht aussuchen, infolge welcher Krankheit<br />
er berufsunfähig wird. Die Leistung<br />
erfolgt immer als Einmalzahlung. Selbst<br />
wenn der Betroffene durch die „richtige“<br />
Krankheit berufsunfähig wird – welche<br />
utopische Versicherungssumme müsste<br />
beispielsweise ein 30-Jähriger wählen,<br />
um auch im Falle einer dauerhaften<br />
Berufsunfähigkeit ausreichend abgesichert<br />
zu sein?<br />
Diese sogenannten Alternativen sind<br />
preiswerter weil die Wahrscheinlichkeit<br />
von Versicherungsfällen und/oder<br />
die Höhe der Versicherungsleistungen<br />
niedriger ist. Es ist eine Täuschung der<br />
Verbraucher, bei solchen Versicherungsprodukten<br />
von Alternativen zur BU-Versicherung<br />
zu sprechen. Ich fürchte, dass<br />
sich der Ruf der Branche weiter verschlechtert,<br />
wenn die Verbraucher in<br />
einigen Jahren die „falsche“ Erkrankung<br />
erleiden und dann trotz Berufsunfähigkeit<br />
und jahrelanger Beitragszahlung<br />
keine Leistungen erhalten.<br />
Selbst die Erwerbsunfähigkeitsversicherung<br />
in ihrer<br />
jetzigen Form ist nur eine<br />
Notlösung.<br />
Lediglich Erwerbsunfähigkeitsversicherungen<br />
leisten unabhängig davon, durch<br />
welche Krankheit oder Körperverletzung<br />
der Arbeitskraftverlust eingetreten<br />
ist. Aber im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
leistet sie eben nur,<br />
wenn der Versicherte gar keine Berufstätigkeit<br />
mehr regelmäßig und dauerhaft<br />
– bei den meisten Tarifen mindestens 3<br />
Stunden täglich – ausüben kann.<br />
Trotzdem könnte dies eine Alternative<br />
für alle sein, die sich im Falle einer<br />
Berufsunfähigkeit trotz des angeschlagenen<br />
Gesundheitszustands zutrauen, eine<br />
ausübbare Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt<br />
zu finden – auch wenn das Einkommen<br />
dann vermutlich niedriger ausfallen<br />
mag.<br />
Aber damit kommen wir zum nächsten<br />
Problem. Wovon soll ein Betroffener die<br />
Beiträge für die auch nicht ganz preiswerte<br />
Erwerbsunfähigkeitsversicherung<br />
weiterbezahlen, wenn er zunächst „nur“<br />
berufsunfähig wird? Wer sich bei guter<br />
Gesundheit in seinem gelernten Beruf<br />
keine BU-Versicherung leisten konnte,<br />
wird sich mit dem vermutlich niedrigeren<br />
Einkommen aus einem neu gefundenen<br />
Ersatzjob auch die EU-Versicherung<br />
nicht mehr leisten können. Muss in dieser<br />
finanziellen Notsituation der Versicherungsschutz<br />
aber gekündigt werden,<br />
geht der Betroffene logischerweise leer<br />
aus, wenn die oder eine andere Krankheit<br />
ein paar Jahre später doch noch zur<br />
Erwerbsunfähigkeit führt.<br />
Fehlt den<br />
Versicherern der Wille zu<br />
verbraucherfreundlichen<br />
Lösungen?<br />
Natürlich könnte die Versicherungsbranche<br />
hier schnell nachbessern und<br />
EU-Versicherungen grundsätzlich oder<br />
optional mit einer BUZ-Beitragsbefreiung<br />
ausstatten. Bei Lebens- oder Rentenversicherungen<br />
ist das durchaus üblich.<br />
Doch die Versicherer sehen hierzu keinen<br />
Handlungsbedarf. Das wäre aber für<br />
mich nur nachvollziehbar, wenn die Versicherungsbranche<br />
derzeit an einer für<br />
alle Berufsgruppen bezahlbaren Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
arbeiten und<br />
die EU-Versicherung damit bedeutungslos<br />
werden würde!<br />
Gerd Kemnitz<br />
Diplomingenieur und<br />
Versicherungsmakler mit<br />
Spezialisierung auf<br />
BU-Versicherungen<br />
Bei dieser BU-Versicherung sollten dann<br />
aber auch alle Versicherer eine stark vereinfachte<br />
Gesundheitsprüfung für Personen,<br />
die das 19. Lebensjahr noch nicht<br />
vollendet haben, vorsehen. Denn jeder<br />
Jugendliche muss nach Erlangung der<br />
Volljährigkeit innerhalb eines bestimmten<br />
Zeitraumes (z. B. innerhalb von zwölf<br />
Monaten) die Möglichkeit bekommen,<br />
eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit<br />
stark vereinfachter Gesundheitsprüfung<br />
abzuschließen.<br />
Erstens kann er vor Vollendung des 18.<br />
Lebensjahres ohnehin keine Versicherung<br />
ohne Unterstützung der Erziehungsberechtigten<br />
abschließen. Und<br />
zweitens hat ein 18-jähriger auch bei<br />
der durch die Rechtsprechung geforderten<br />
„zumutbaren Anstrengung seines<br />
Gedächtnisses“ kaum eine Chance, die<br />
Gesundheitsfragen mit den üblichen<br />
Fristen vollständig zu beantworten.<br />
Warum sollten vereinfachte Gesundheitsfragen<br />
nur im Rahmen von Sonderaktionen<br />
oder im Rahmen einer betrieblichen<br />
BU-Versicherung möglich sein?<br />
Außerdem wäre dies für jeden Jugendlichen<br />
ein besonderer Anreiz, sich seinen<br />
BU-Schutz so zeitig wie möglich zu<br />
sichern. Und wenn es keine Berufsgruppen<br />
mehr gibt, muss auch keiner abwarten,<br />
bis er eine günstiger eingestufte<br />
Tätigkeit ausübt!<br />
Ein Kommentar von<br />
Gerd Kemnitz<br />
Seite 58 02/<strong>2016</strong> Foto: © Gerd Kemnitz<br />
Seite 59
Sparten<br />
Haftungsrisiko Vereinsvorstand<br />
Warum sich eine D&O-Police<br />
nicht nur für Manager von<br />
Unternehmen lohnt<br />
Deutschland ist ein Land der Vereine. Unzählige Vorstände verwalten deren Finanzen oder organisieren<br />
das nächste Clubfest. Obwohl diese Ämter meist nur ehrenamtlich ausgeübt werden, bergen sie folgenschwere<br />
Risiken für Vereinsvorstände. Um im Schadenfall nicht mit dem eigenen Vermögen haften<br />
zu müssen, empfiehlt sich auch bei der Übernahme einer solchen Entscheidungsverantwortung der<br />
Abschluss einer Directors & Officers Liability, kurz D&O-Versicherung.<br />
cherung abzuschließen. Bei der Veranstaltung<br />
wurde ein Gast schwer verletzt.<br />
Er verklagte den Verein, woraufhin ihm<br />
Schadenersatz und Schmerzensgeld<br />
zugesprochen wurden. Hinzu kamen die<br />
Kosten für den Krankenhausaufenthalt<br />
des Verletzten sowie dessen Krankengeld<br />
und Lohnfortzahlung. Der Tennisclub<br />
nahm den Vorstand für den Gesamtschaden<br />
in Höhe von 65.000 Euro in Regress.<br />
Letztendlich haftete dieser mit seinem<br />
Privatvermögen.<br />
In einem anderen Fall vernachlässigte<br />
der Geschäftsführer eines Skiclubs die<br />
Dokumentationspflichten für seinen<br />
Verein. Als Konsequenz entzog das<br />
Finanzamt dem Verein die Gemeinnützigkeit<br />
und forderte auf Basis einer<br />
Schätzung nachträglich Körperschafts-,<br />
Gewerbe- und Umsatzsteuer. Nachdem<br />
das Vereinsvermögen aufgebraucht war,<br />
haftete der Vorstand mit seinem Privatvermögen<br />
für den Rest der Steuernachforderung.<br />
Gut geschützt im Ehrenamt<br />
Bei beiden Beispielen hätte eine D&O<br />
die Verantwortlichen vor dem finanziellen<br />
Schaden bewahrt. Die Police bietet<br />
Geschäftsführern und Vorständen von<br />
Vereinen umfassenden Schutz bei deren<br />
geschäftlichen Entscheidungen. So hilft<br />
die D&O, unberechtigte Ansprüche aus<br />
Vermögensschäden abzuwehren und<br />
übernimmt im Rahmen dieses passiven<br />
Rechtsschutzes auch Anwalts-, Gutachter-<br />
und Gerichtskosten. Schäden, die<br />
berechtigte Ansprüche nach sich ziehen,<br />
werden von der Versicherung getragen.<br />
Je nach Vereinsgröße und den damit verbundenen<br />
Risiken können die Verantwortlichen<br />
entweder eine separate D&O<br />
zur Absicherung des Vorstands oder eine<br />
auf Vereine zugeschnittene Vermögensschaden-<br />
und Betriebshaftpflicht mit<br />
integrierter D&O abschließen. Zum Beispiel<br />
bietet Hiscox per Antrag für Vereine<br />
mit einer Haushaltssumme von bis<br />
zu 100.000 Euro eine Kombination aus<br />
Haftpflicht und D&O für 350,00 Euro<br />
Netto-Jahresprämie an. Personen- und<br />
Sachschäden sind hierbei mit einer Versicherungssumme<br />
von drei Millionen<br />
Euro und Vermögensschäden bis zu<br />
100.000 Euro versichert.<br />
Bei der Wahl einer passenden D&O-Police<br />
empfiehlt es sich, auf eine klare, transparente<br />
Vertragsgestaltung mit genau<br />
abgegrenzten Ausschlüssen zu achten.<br />
Da Vereinsvorstände häufig wechseln,<br />
kommen Fehler und ihre Konsequenzen<br />
oft erst nach einiger Zeit ans Licht. Mit<br />
der im Idealfall prämienneutralen und<br />
unbegrenzten Nachmeldefrist bietet eine<br />
D&O aber selbst nach Vertragskündigung<br />
noch Versicherungsschutz. Umfassend<br />
abgesichert steht die Freude an<br />
Engagement und Gemeinschaft bei den<br />
Vereinsvorständen ebenso wie bei den<br />
Mitgliedern wieder im Vordergrund.<br />
Ein Gastbeitrag von<br />
Mario Hartmann<br />
Während heute die meisten Unternehmen<br />
die Haftungsrisiken ihrer Manager<br />
über eine D&O-Police absichern, gilt<br />
im Bereich der Vereine noch vielfach<br />
die Ansicht, dass sich eine Versicherung<br />
angesichts der kleinen Vereinskasse nicht<br />
lohnt. Doch Fehlentscheidungen können<br />
Vereine und vor allem deren Vorstände<br />
schmerzlich treffen, da sie im Schadenfall<br />
sogar mit dem Privatvermögen haften.<br />
Es reicht bereits eine verpasste Frist oder<br />
Nachlässigkeit bei gesetzlichen Pflichten,<br />
wie Beispiele aus der Praxis verdeutlichen.<br />
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DREIFACH EINFACH<br />
Zahnschutz kann so unkompliziert sein.<br />
Teure Versäumnisse<br />
Der Vorstand eines Tennisclubs versäumte<br />
es, für das anstehende Vereinsfest<br />
rechtzeitig die übliche Haftpflichtversi-<br />
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Mario Hartmann<br />
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Seite 61
Ein Kodex für die eigene<br />
Überzeugung<br />
Betriebliche Krankenversicherung<br />
gewinnt an Bedeutung<br />
Das Interesse an der betrieblichen Krankenversicherung<br />
(bKV) sowohl von<br />
Arbeitgebern als auch von Vertriebspartnern,<br />
nimmt deutlich zu. Denn<br />
Unternehmen, die innovative personalpolitische<br />
Entlohnungsinstrumente<br />
suchen, kommen an den Megatrends<br />
Gesundheit und Demografie nicht mehr<br />
vorbei. Neben den klassischen Beweggründen<br />
wie Recruiting, Fluktuation,<br />
Mitarbeiterbindung oder Employer<br />
Branding gewinnt die Mitarbeiterleistung<br />
– und damit verbunden die Gesundheit<br />
der Belegschaft – für die Arbeitgeber<br />
zunehmend an Bedeutung.<br />
In vielen Branchen sind zusätzliche<br />
Benefits neben dem Gehalt mittlerweile<br />
„Standard“. Doch die meisten von ihnen<br />
haben keinen messbaren Return on Invest<br />
oder werden von den Arbeitnehmern<br />
nicht als ein echter Mehrwert erlebt.<br />
Die bKV leistet hingegen einen direkten<br />
Beitrag zur Gesundheit oder Gesundheitsvorsorge<br />
jedes Mitarbeiters, egal ob<br />
privat oder gesetzlich versichert. Damit<br />
wird sie von allen Mitarbeitern positiv<br />
wahrgenommen. Eine bKV ist also nicht<br />
nur innovativ, sondern ist sinnvoll und<br />
genießt eine besondere Wertschätzung<br />
– eine klassische Win-win-Situation für<br />
den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer.<br />
Professionellen<br />
Service schaffen<br />
Der Schwerpunkt der Arbeit im Bereich<br />
der bKV sollte allerdings primär nicht in<br />
der Vermittlung liegen, sondern darin,<br />
gemeinsam mit Vertriebspartnern und<br />
Firmenkunden den Bedarf zu ermitteln<br />
und Lösungen für ein individuell angepasstes<br />
Gesundheitskonzept zu erarbeiten<br />
und umzusetzen. In der Beratung<br />
kommt es immer auf mehrere Dinge<br />
an, zum Beispiel auf den Zeitpunkt, die<br />
individuelle Situation und Anforderung<br />
des Unternehmens, auf einen flexiblen,<br />
klaren und nachhaltigen Konzeptgeber<br />
und auf die beteiligten Persönlichkeiten<br />
– welche diese Konzepte gezielt und<br />
individuell erarbeiten, beraten und professionell<br />
implementieren.<br />
Robert Gladis<br />
Leiter Kompetenzcenter<br />
betriebliche Krankenversicherung der<br />
HALLESCHE Krankenversicherung a.G<br />
Individuelle Lösungen<br />
für große und kleine<br />
Unternehmen<br />
Dabei gilt es ein Konzept zu entwickeln,<br />
mit dem die Ansprüche von Unternehmen<br />
aller Größen und Branchen erfüllt<br />
werden können. Zu den Kunden gehören<br />
hier ebenso Kleintriebe wie Unternehmen<br />
aus dem Mittelstand bis hin zu<br />
internationalen Konzernen. Es hat sich<br />
gezeigt, dass Unternehmen individuell<br />
betrachtet werden möchten und müssen.<br />
Denn in jedem Unternehmen gibt<br />
es unterschiedliche Anforderungen und<br />
Problemstellungen für eine bKV, die es<br />
zu lösen gilt.<br />
Vorsorge im Fokus<br />
Bei Firmenkunden besonders beliebt sind<br />
die Angebote im präventiven Bereich,<br />
denn davon profitieren alle Mitarbeiter<br />
gleichermaßen. Psychische Erkrankungen<br />
sind die zweithäufigste Ursache<br />
für krankheitsbedingte Ausfälle in den<br />
Unternehmen. Erfahrungsgemäß stoßen<br />
Vorsorge-Schecks zur Erschöpfungs-Prophylaxe<br />
hierbei neben den klassischen<br />
Vorsorge-Leistungen auf großes Interesse.<br />
Aber auch andere Bausteine, wie die<br />
Chefarztbehandlung im Krankenhaus<br />
oder die Absicherung von Brillen, Kontaktlinsen<br />
und Zahnersatz, werden stark<br />
nachgefragt.<br />
Die bKV ist in der Wahrnehmung der<br />
Mitarbeiter keine „Versicherung“ oder<br />
ein „Zuschuss“, sondern vielmehr der<br />
Ausdruck sozialer Verantwortung und<br />
Verbundenheit des Arbeitgebers. Die<br />
Dankbarkeit von Mitarbeitern zu erleben,<br />
die durch ihre bKV in der Gesundheitsvor-<br />
oder Nachsorge gute und<br />
notwendige Unterstützung erhalten,<br />
gehören für Unternehmen und Versicherer<br />
zu den schönsten Erfahrungen.<br />
Ein Gastbeitrag von<br />
Robert Gladis<br />
Seite 62 02/<strong>2016</strong><br />
Mit dem Kodex „Ehrbarer Versicherungsmakler“<br />
und „Ehrbarer Finanzanlagevermittler“<br />
bekennen sich beide<br />
Vermittlergruppen dazu, im Sinne ihrer<br />
Kunden zu handeln und sich an die im<br />
Kodex formulierten Regeln zu halten.<br />
Mit Hilfe der Registernummer zum<br />
§ 34d bzw. § 34f GewO kann jeder<br />
Kunde online auf <strong>Versicherungsbote</strong>.de<br />
prüfen, ob sich sein Makler zum<br />
Kodex bekennt.<br />
Diese Versicherer akzeptieren den<br />
<strong>Versicherungsbote</strong> Kodex:<br />
ERGO Versicherungsgruppe AG<br />
Stuttgarter Versicherung AG<br />
Wüstenrot & Württembergische AG<br />
Baden-Badener Versicherung AG<br />
Feuersozietät Berlin Brandenburg<br />
Versicherung AG<br />
Alte Leipziger – Hallesche<br />
Konzern<br />
Zurich Versicherung<br />
DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung<br />
AG<br />
Den genauen Wortlaut der<br />
Kodizes kann man unter<br />
http://kodex.vbote.de nach -<br />
lesen und sich online registrieren<br />
oder Sie nutzen<br />
das nachfolgende Bestell -<br />
for mular:<br />
Registrieren und bestellen<br />
Zutreffendes bitte ausfüllen bzw. ankreuzen und senden an:<br />
<strong>Versicherungsbote</strong> Verlag UG, Reclamstr. 42, 04315 Leipzig,<br />
per E-Mail: info@versicherungsbote.de, via Fax: 0341/39284309<br />
Ich bekenne mich zum<br />
Kodex Ehrbarer Versicherungsmakler<br />
Registernr. 34d<br />
Senden Sie mir ein gedrucktes Exemplar:<br />
ohne Personalisierung für 18,00 Euro*<br />
personalisiert für 70,00 Euro*<br />
Kodex Ehrbarer Finanzanlagevermittler<br />
Registernr. 34f<br />
Senden Sie mir ein gedrucktes Exemplar:<br />
ohne Personalisierung für 18,00 Euro*<br />
personalisiert für 70,00 Euro*<br />
*Für beide Kodizes zusammen zahlen Sie 24,00 Euro, für die personalisierte Variante 100,00 Euro. Alle Preise in Netto.<br />
Firma:<br />
Name, Vorname:<br />
Straße, Nr.:<br />
PLZ, Ort:<br />
E-Mail-Adresse:<br />
Ort, Datum:<br />
Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter www.versicherungsbote.de/agb.html<br />
Unterschrift:
Gute Zukunftsaussichten?<br />
„ Ich<br />
”<br />
Sind habe bei was unseren gegen bAV-Lösungen<br />
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Die Arbeitswelt entwickelt sich stetig weiter – und eine betriebliche Altersversorgung sollte das auch tun. Um aktuellen und künftigen<br />
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