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01.06.2024 Lindauer Bürgerzeitung

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2 1. Juni 2024 • BZ Nr. 22/24<br />

AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />

60 Jahre Städtepartnerschaft<br />

Besuch der Cheller Wandergruppe und des Boule-Clubs läutet das Jubiläumsjahr ein<br />

Lindau und Chelles haben in<br />

diesem Jahr einen Grund zum<br />

Feiern. Seit 60 Jahren gibt<br />

es die Städtepartnerschaft,<br />

die längst eine echte Städtefreundschaft<br />

ist. Diese tiefe<br />

Freundschaft wird im September<br />

in Chelles und Ende<br />

November in Lindau gefeiert.<br />

Nur wenige Städte haben so<br />

dauerhafte, lebendige und<br />

enge Verbindungen.<br />

Ein wichtiger Teil der Städtepartnerschaft<br />

sind auch die<br />

zahlreichen Besuche untereinander.<br />

So waren Anfang<br />

Mai die Cheller Wandergruppe<br />

„Chelles Rando“ und der<br />

Cheller Boule-Club „Entente<br />

Sportive Chelles Gambetta Pétanque“,<br />

kurz ESCG, in Lindau<br />

zu Gast und wurden von<br />

Bürgermeisterin Katrin Dorfmüller<br />

und Marion Miller, die<br />

bei der Stadt Lindau für die<br />

Städtepartnerschaft zuständig<br />

ist, im Rathaus begrüßt.<br />

Der erste Besuch einer Gruppe<br />

von „Chelles Rando“ fand<br />

1998 statt. Damals wurden erste<br />

Kontakte mit dem Deutschen<br />

Alpenverein (DAV),<br />

Sektion Lindau geknüpft. Seit<br />

2003 finden regelmäßige Besuche<br />

und Begegnungen in<br />

Chelles, Lindau oder in der<br />

Mitte statt.<br />

Dieses Jahr wird die Gruppe<br />

von Felix Poll und seiner Frau<br />

Brigitte begleitet, die sich bei<br />

einem dieser Besuche kennengelernt<br />

haben. Die ersten Kontakte<br />

zwischen den Boule-<br />

Clubs Chelles und Lindau<br />

wurden im Juli 2007 während<br />

eines Besuchs einer Delegation<br />

aus Chelles im Rahmen des<br />

Kinderfestes geknüpft. Der<br />

<strong>Lindauer</strong> Boule-Club war erst<br />

kurz zuvor gegründet worden.<br />

Seither finden regelmäßig Begegnungen<br />

und Turniere statt,<br />

ein Jahr in Lindau, ein Jahr in<br />

Chelles. „Diese Freundschaft<br />

zwischen ihren Vereinen beweist<br />

einmal mehr, dass unsere<br />

Partnerschaft 60 Jahre später<br />

immer noch in Form und<br />

lebendig ist. Darauf können<br />

wir alle stolz sein“, fasste Bürgermeisterin<br />

Katrin Dorfmüller<br />

in ihrer Begrüßungsrede<br />

die Grundsätze der Partnerschaft<br />

zusammen.<br />

Stadt Lindau<br />

60 Jahre Freundschaft: Ein erstes Highlight im Jubiläumsjahr war<br />

der Besuch der Cheller Wandergruppe „Chelles Rando“ und des<br />

Cheller Boule-Clubs in Lindau.<br />

Foto: Stadt Lindau<br />

Haushalt 2024 genehmigt<br />

Konsolidierungsziel beträgt 4 bis 4,5 Millionen Euro jährlich<br />

Das Landratsamt Lindau hat<br />

den Haushalt der Stadt Lindau<br />

für das Jahr 2024 genehmigt<br />

und dabei nochmal auf die<br />

Dringlichkeit der Haushaltskonsolidierung<br />

hingewiesen.<br />

Die Genehmigung wurde unter<br />

der Auflage erteilt, dass die<br />

Ausgaben für die ordentlichen<br />

Tilgungen vollständig aus dem<br />

Verwaltungshaushalt zu erwirtschaften<br />

und dem Vermö-<br />

Lindau radelt für ein gutes Klima!<br />

Zum neunten Mal beteiligt sich Lindau an der Aktion STADTRADELN<br />

Die Klima-Bündnis-Kampagne<br />

STADTRADELN geht in die<br />

nächste Runde und die Stadt<br />

Lindau nimmt von Samstag, 8.<br />

bis Freitag, 28. Juni 2024 zum<br />

neunten Mal teil.<br />

genshaushalt zuzuführen<br />

sind.<br />

Sofern dies aufgrund der<br />

Wirkungen des Finanzausgleichs,<br />

infolge überdurchschnittlicher<br />

Einnahmen in<br />

den Vorjahren nicht möglich<br />

sei, werde auch eine Deckung<br />

durch Entnahmen aus der<br />

Rücklage akzeptiert, heißt es in<br />

dem Schreiben des Landratsamtes<br />

Lindau.<br />

„Wir freuen uns über die<br />

Haushaltsgenehmigung. Dadurch<br />

ist die Stadt handlungsfähig<br />

und geplante Maßnahmen<br />

können umgesetzt werden“,<br />

sagt Birgitt Richter, Kämmerin<br />

der Stadt Lindau. „Die<br />

vom Landratsamt erteilte Auflage<br />

steckt uns den Rahmen.<br />

Zum Wettbewerb STADTRA-<br />

DELN anmelden können sich<br />

alle Bürgerinnen und Bürger,<br />

Kommunalpolitikerinnen und<br />

Kommunalpolitiker sowie alle,<br />

die in Lindau arbeiten, einem<br />

Verein angehören oder eine<br />

Schule besuchen. Die Kampagne<br />

will Menschen für das Radfahren<br />

im Alltag sensibilisieren<br />

sowie die Themen Fahrradnutzung<br />

und Radverkehrsplanung<br />

stärker in den Fokus rücken.<br />

Das STADTRADELN-Team<br />

freut sich über alle, die für<br />

mehr Klimaschutz und Radförderung<br />

in Lindau in die Pedale<br />

treten. Mitmachen ist<br />

ganz einfach: Registrieren auf<br />

stadtradeln.de/lindau, einem<br />

Team beitreten oder ein eigenes<br />

gründen, losradeln und<br />

Kilometer sammeln. Die Radkilometer<br />

online eintragen<br />

oder über die STADTRADELN-<br />

App tracken. Egal ob beruflich<br />

oder privat, Hauptsache CO 2<br />

-<br />

frei unterwegs!<br />

Zum ersten Mal sind alle 4<br />

Landkreise rund um den Bodensee<br />

gleichzeitig dabei. Im<br />

Landkreis Lindau wird es folgende,<br />

gemeinsame Veranstaltungen<br />

geben:<br />

Samstag, 8. Juni, 10 Uhr Auftaktveranstaltung<br />

Treffpunkt Hutmuseum:<br />

Radeltour von Lindenberg<br />

nach Lindau zum Samstagsmarkt,<br />

Dienstag, 11. Juni, 18 Uhr<br />

Treffpunkt Strandbad<br />

Nonnenhorn: Auf dem Bodensee-Radweg<br />

von Nonnenhorn<br />

nach Lindau,<br />

Dienstag, 18. Juni, 18 Uhr<br />

Treffpunkt Rathaus Lindenberg:<br />

Lindenberger Feierabendtour<br />

durchs Westallgäu,<br />

Sparsamkeit bleibt in 2024 und<br />

in den Finanzplanungsjahren<br />

oberstes Gebot.“<br />

Die Rechtsaufsichtsbehörde<br />

hat nochmals die Dringlichkeit<br />

der begonnenen Haushaltskonsolidierung<br />

betont. Ziel der<br />

Konsolidierung ist es, jährlich<br />

4 bis 4,5 Millionen Euro einzusparen.<br />

Darauf haben sich die<br />

Verwaltung und der Stadtrat<br />

2023 gemeinsam geeinigt. Vor<br />

der Sommerpause wird der<br />

Stadtrat beschließen, welche<br />

der gesammelten Einsparpotenziale<br />

umgesetzt werden sollen.<br />

Stadt Lindau<br />

Freitag, 28. Juni, 17 Uhr<br />

Treffpunkt Toskanapark:<br />

Abradeln zur Waldschenke in<br />

der Hangnach,<br />

Sonntag, 14. Juli, 15 Uhr<br />

Bismarckplatz: Prämierung<br />

STADTRADELN (Stadt und<br />

Landkreis Lindau) mit großer<br />

Tombola<br />

Oberbürgermeisterin Dr.<br />

Claudia Alfons hofft auf eine<br />

rege Teilnahme aller Bürgerinnen<br />

und Bürger, Stadträte und<br />

Interessierten beim STADTRA-<br />

DELN, um dadurch aktiv ein<br />

Zeichen für mehr Klimaschutz<br />

und mehr Radverkehrsförderung<br />

zu setzen.<br />

Alle Informationen gibt es<br />

auf: www.stadtradeln.de/lindau<br />

Fragen gern<br />

per Mail:<br />

lindau@<br />

stadtradeln.de<br />

Stadt Lindau<br />

Kassier-Aktion: 5000 Euro für Minimaxi<br />

Unter dem Motto „Gemeinsam<br />

für Lindau“ haben Oberbürgermeisterin<br />

Dr. Claudia Alfons<br />

und Dominik Moll vom TSV Lindau<br />

zur Eröffnung des <strong>Lindauer</strong><br />

DM am 25. April eine Stunde<br />

lang die Kasse übernommen.<br />

Dabei haben sie 7.900 Euro<br />

kassiert. DM hat die Summe<br />

auf 10.000 Euro aufgerundet<br />

und als Spende zwischen dem<br />

TSV Lindau und dem Familienzentrum<br />

Minimaxi zu jeweils<br />

5.000 Euro aufgeteilt. Anfang<br />

Mai hat Oberbürgermeisterin<br />

Dr. Claudia Alfons den Spendenscheck<br />

an den Familienstützpunkt<br />

des Minimaxi<br />

übergeben.<br />

Markus Weyrich<br />

Die Grundschule Lindau (B) – Reutin sucht ab dem<br />

Schuljahr 2024/25 interessierte und geeignete<br />

Betreuungskräfte (m/w/d)<br />

für die Offene Ganztagesschule<br />

Ihr Aufgabenbereich:<br />

– Betreuung und Begleitung der Schüler beim Mittagessen<br />

– Gestaltung der freien Spielzeit vor und nach dem Essen<br />

– Unterstützung bei Hausaufgaben<br />

– Arbeitszeit zwischen 11-14.15 Uhr (je nach Vereinbarung)<br />

Sie sind:<br />

– kontaktfreudig und haben Erfahrung im Umgang mit Kindern<br />

– idealerweise ausgebildet in einem erzieherischen oder sozial-,<br />

heilpädagogischen Beruf<br />

– haben sehr gute Deutschkenntnisse<br />

Wir bieten:<br />

– eine abwechslungsreiche Beschäftigung<br />

– Vergütung auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung (520 Euro)<br />

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, bewerben Sie sich bitte<br />

bei der Grundschule Lindau (B) – Reutin-Zech, Schulstraße 23,<br />

Tel. 08382/9111720 oder per Email: gs-reutin-zech@lindau.de


AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B) 1. Juni 2024 • BZ Nr. 22/24<br />

Grill & Chill im Toskanapark<br />

Karten im Lindaupark ab 3. Juni erhältlich<br />

An einem Sommerabend am See<br />

mit Spitzenwissenschaftlern<br />

aus aller Welt ins Gespräch kommen<br />

– das ist möglich beim alljährlichen<br />

„Grill & Chill“ am 2.<br />

Juli im Toskanapark.<br />

Beim Grill & Chill im Toskanapark können <strong>Lindauer</strong> Bürgerinnen und<br />

Bürger bei einem Sommerabend am See Spitzenforschern aus aller<br />

Welt begegnen.<br />

Foto: Christian Flemming<br />

Das jährliche Grill & Chill Event<br />

lädt die <strong>Lindauer</strong> Bürgerinnen<br />

und Bürger ein, die 73. <strong>Lindauer</strong><br />

Nobelpreisträgertagung hautnah<br />

mitzuerleben. Bei Grillspezialitäten<br />

und Getränken kommen<br />

Nobelpreisträger und internationale<br />

Nachwuchswissenschaftler,<br />

die sich im Rahmen<br />

der Tagung zum Thema Physik<br />

austauschen, mit den <strong>Lindauer</strong>n<br />

im Toskanapark zusammen.<br />

Kuratoriumspräsidentin Bettina<br />

Gräfin Bernadotte und<br />

Oberbürgermeisterin Dr. Claudia<br />

Alfons werden am Dienstag,<br />

2. Juli, ab 19 Uhr, die Gäste begrüßen.<br />

Karten werden ab Montag, 3.<br />

Juni, am Infopoint im Lindaupark<br />

gegen eine Spende ab 15<br />

Euro ausgegeben. Die Ausgabe<br />

ist aufgrund der erfahrungsgemäß<br />

hohen Nachfrage auf zwei<br />

Karten pro Person begrenzt. Der<br />

Erlös kommt Projekten zugute,<br />

die sich in der Region engagieren<br />

– erneut der Moor-Renaturierung<br />

des Degermoos, der<br />

Mentor Stiftung Deutschland<br />

und dem Cavazzen. Zusätzlich<br />

wird zum ersten Mal die Bayerische<br />

Polizeistiftung unterstützt.<br />

Ein besonderer Dank für die Unterstützung<br />

des Events geht an<br />

die Stadt Lindau und Mineralbrunnen<br />

Krumbach sowie den<br />

TV Reutin.<br />

Stadt Lindau<br />

Fakten zur Europawahl 2024<br />

136 Wahlhelfer sind im Einsatz<br />

Am 9. Juni 2024 findet zum<br />

zehnten Mal die Wahl des Europäischen<br />

Parlaments statt. Dabei<br />

werden in den einzelnen<br />

Mitgliedsstaaten der Europäischen<br />

Union die Mitglieder des<br />

Europäischen Parlaments für<br />

die Dauer von fünf Jahren gewählt.<br />

Ein Überblick.<br />

In diesem Jahr werden 720 Europaabgeordnete<br />

gewählt – zuletzt<br />

waren es 705. Wie schon<br />

2019 entfallen 96 Mandate auf<br />

Abgeordnete aus Deutschland.<br />

Damit stellt Deutschland die<br />

meisten Abgeordneten im Europäischen<br />

Parlament, gefolgt<br />

von Frankreich mit 81 und Italien<br />

mit 76 Abgeordneten. Bei<br />

der Europawahl hat jeder Wähler<br />

nur eine Stimme und darf<br />

daher nur ein Kreuz auf dem<br />

Stimmzettel setzen.<br />

In Lindau gibt es insgesamt<br />

18.137 Wahlberechtigte. Da<br />

für die Europawahl erstmals<br />

die Wahlberechtigung auf das<br />

16. Lebensjahr herabgesetzt<br />

wurde, dürfen zusätzliche 616<br />

<strong>Lindauer</strong>innen und <strong>Lindauer</strong><br />

wählen gehen. Alle Personen,<br />

die im Wählerverzeichnis stehen,<br />

haben automatisch eine<br />

Wahlbenachrichtigung an die<br />

Adresse ihres Hauptwohnsitzes<br />

erhalten. Wer wahlberechtigt<br />

ist, aber noch kein Schreiben<br />

erhalten hat, kann sich an<br />

das Wahlamt wenden: wahlamt@lindau.de<br />

oder 08382<br />

918-381.<br />

Ein Online-Antrag mit Briefzustellung<br />

zur Briefwahl ist<br />

noch bis Mittwoch, 5. Juni,<br />

möglich – jedoch muss der<br />

Postweg dabei bedacht werden.<br />

Wer kurzfristig per Briefwahl<br />

abstimmen möchte, kann seine<br />

Unterlagen bis Freitag, 7. Juni,<br />

um 18 Uhr, im Bürgerbüro abholen.<br />

Insgesamt gibt es in der<br />

Stadt Lindau elf Urnenwahlbezirke<br />

und sechs Briefwahlbezirke<br />

für die Europawahl.<br />

Aufgrund von bisher fehlender<br />

Barrierefreiheit wird das<br />

ehemalige Wahllokal in der<br />

Grundschule Lindau-Insel in<br />

die Inselhalle, Zwanzigerstraße<br />

10, verlegt. Zu beachten ist auch,<br />

dass das Wahllokal in der Mittelschule<br />

in Aeschach, Anheggerstraße<br />

18, nicht mehr über<br />

den Treppeneingang, sondern<br />

über den barrierefreien Zugang<br />

im Untergeschoss über den Pausenhof<br />

zugänglich sein wird.<br />

Aus den zugesandten Abstimmungsbenachrichtigun-<br />

gen geht hervor, in welchem<br />

Stimmbezirk man abstimmen<br />

kann. Die Wahllokale in den<br />

einzelnen Bezirken sind von 8<br />

bis 18 Uhr geöffnet. Mitzubringen<br />

sind die Abstimmungsbenachrichtigung<br />

und<br />

der Personalausweis. Ausländische<br />

Unionsbürger sollten ihren<br />

Identitätsausweis oder ihren<br />

Reisepass vorlegen. Für<br />

Briefwähler ist wichtig, dass<br />

die ausgefüllten Abstimmungsunterlagen<br />

bis zum 9.<br />

Juni, 18 Uhr, in der Verwaltung<br />

vorliegen müssen. Die<br />

Briefkästen der Verwaltung<br />

werden um 18 Uhr geleert.<br />

Bei der Europawahl sind insgesamt<br />

136 Wahlhelferinnen<br />

und Wahlhelfer im Einsatz.<br />

Davon ist rund die Hälfte<br />

durch Mitarbeitende der Stadt<br />

Lindau abgedeckt und die andere<br />

Hälfte durch freiwillige<br />

Bürgerinnen und Bürger. „Die<br />

Resonanz der <strong>Lindauer</strong>innen<br />

und <strong>Lindauer</strong> auf unseren<br />

Wahlhelferaufruf war überraschend<br />

positiv“, sagt Anne<br />

Karpf, Leiterin des Wahlamts.<br />

„Vielen Dank für diese Bereitschaft<br />

und schon vorab für Ihren<br />

Einsatz.“<br />

Patrica Herpich<br />

Aktuell sind an der Musikschule Lindau folgende Stellen neu zu besetzen:<br />

Kontrabass/E-Bass – ca. fünf Wochenstunden (ausbaufähig!)<br />

Klarinette/Saxophon auf Wunsch mit Fachbereichsleitung „Holzbläser“ – 10-15 Wochenstunden<br />

Unterricht, zwei Wochenstunden Zeitausgleich für die FBL<br />

Blasorchesterleitung – aktuell acht Wochenstunden (davon vier Wochenstunden Probenzeit)<br />

Schlagzeug – aktuell 26 Wochenstunden<br />

Stellvertretende Schulleitung – Zeitausgleich von fünf Wochenstunden TVÖD 10<br />

Bitte beachten Sie, dass mehrere Stellen auch in Kombination besetzt werden können.<br />

Nähere Informationen unter https://musikschule-lindau.de/freie-stellen<br />

GRUSS AUS DER TOSKANA<br />

Liebe <strong>Lindauer</strong>innen und<br />

liebe <strong>Lindauer</strong>,<br />

Europa steht nicht nur für<br />

Verordnungen und Gesetze,<br />

es ist ein Friedensbündnis<br />

und eine demokratische Wertegemeinschaft.<br />

Es gibt viel<br />

Gutes und manchmal auch<br />

Umständliches oder gar Unverständliches.<br />

Aber Europa<br />

ist so viel mehr: 70 Jahre Frieden<br />

und Wohlstand. Die EU<br />

ist gerade bei uns im 3-Länder-Eck<br />

so allgegenwärtig,<br />

dass wir ihre Vorteile oft für<br />

selbstverständlich halten.<br />

Gleichzeitig gibt es Andere,<br />

denen „die EU“ an vielen<br />

Stellen ein Dorn im Auge ist.<br />

Am 9. Juni haben wir bei der<br />

Europawahl alle die Möglichkeit,<br />

die Zukunft Europas zu<br />

sichern und mitzugestalten.<br />

Leider betrachten viele Menschen<br />

diese so wichtige Wahl<br />

als nebensächlich. Im Jahr<br />

2014 lag die Wahlbeteiligung<br />

in Deutschland gerade mal<br />

bei 42,6 Prozent, im Jahr<br />

2019 immerhin bei 50,6 Prozent.<br />

Die Europäische Union<br />

basiert auf Werten wie Demo-<br />

3<br />

kratie, Rechtsstaatlichkeit,<br />

Frieden und Menschenrechte.<br />

Mit Ihrer Stimme bei der<br />

Europawahl können Sie sich<br />

aktiv zu diesen Werte bekennen<br />

und sie schützen. Ich habe<br />

es an dieser Stelle bereits<br />

anlässlich des 75. Jubiläums<br />

unseres Grundgesetzes gesagt:<br />

Demokratie funktioniert<br />

nicht ohne Politik. Die Demokratie<br />

braucht Bürgerinnen und<br />

Bürger, die bereit sind, durch<br />

Wahlen politische Verantwortung<br />

zu übernehmen und sie<br />

braucht Bürgerinnen und Bürger,<br />

die die Verantwortung<br />

durch die Abgabe ihrer Stimme<br />

auf die zur Wahl stehenden<br />

übertragen.<br />

Europa steht vor großen Herausforderungen<br />

– von der Sicherung<br />

von Frieden und Wohlstand<br />

bis hin zum Schutz unserer<br />

Lebensgrundlagen, dem Klima,<br />

der Umwelt, aber auch unserer<br />

Demokratie und der<br />

Rechtsstaatlichkeit. Diese Herausforderungen,<br />

vor denen alle<br />

europäischen Staaten stehen,<br />

können wir am wirkungsvollsten<br />

gemeinsam in der EU bewältigen.<br />

Mit Ihrer Stimme<br />

können Sie die politischen Prioritäten<br />

der EU und die Themen<br />

auf der europäischen Agenda<br />

mitbestimmen. Wer nicht<br />

wählt, überlässt anderen die<br />

Entscheidung über unsere gemeinsame<br />

Zukunft.<br />

Ich mag mir eine Zukunft ohne<br />

Europa nicht vorstellen. Europa<br />

ist vielfältig und genau das<br />

macht es und uns in Lindau<br />

stark. Europa steht für Freundschaft<br />

untereinander, so wie<br />

mit unseren europäischen<br />

Nachbarn oder im Rahmen unserer<br />

Städtepartnerschaft mit<br />

Chelles, deren 60-jähriges Jubiläum<br />

wir in diesem Jahr feiern.<br />

Lindau wurde wegen der Verdienste<br />

um ein vereintes Europa<br />

vor knapp 40 Jahren die Europa-Fahne<br />

verliehen und zum<br />

25-jährigen Bestehen der Städtepartnerschaft<br />

bekam der Europaplatz<br />

seinen Namen. Lassen<br />

Sie uns in Lindau klar zum<br />

europäischen Gedanken bekennen<br />

und machen Sie bitte<br />

von Ihrem Wahlrecht Gebrauch.<br />

Es lebe die Freundschaft!<br />

Vive l‘ Europe!<br />

Ihre Dr. Claudia Alfons<br />

Oberbürgermeisterin für Lindau<br />

Unsere neue Kindertagesstätte Grenzsiedlung im Stadtteil Zech bietet<br />

eine Ganztagesbetreuung mit warmem Mittagessen.<br />

Für die Unterstützung bei der Betreuung von Kindern im Alter von 3 bis 6<br />

Jahren suchen wir Kinderpfleger (m/w/d).<br />

Sie möchten Teil unseres Teams werden? Dann bewerben Sie sich gleich als<br />

Kinderpfleger/Pädagogische Ergänzungskraft<br />

(m/w/d) in Vollzeit für die neue<br />

städtische Kindertageseinrichtung<br />

in der Grenzsiedlung<br />

Die ausführliche Stellenanzeige finden Sie auf unserer<br />

Homepage www.stadtlindau.de.<br />

Ende der Bewerbungsfrist ist der 09.06.2024.<br />

Stadt Lindau (B), Personalabteilung,<br />

Bregenzer Str. 6, 88131 Lindau (B), Tel. 08382/918-108


4 1. Juni 2024 • BZ Nr. 22/24<br />

AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses<br />

Inkrafttreten der 1. Änderung „Ferienwohnungen“ des Bebauungsplans Nr. 38 „Bäuerlinshalde“<br />

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.05.2024 die 1. Änderung „Ferienwohnungen“<br />

des Bebauungsplanes Nr. 38 „Bäuerlinshalde“ bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen in der<br />

Fassung vom 15.05.2024 als Satzung beschlossen.<br />

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser<br />

Bekanntmachung tritt die 1. Änderung „Ferienwohnungen“ des Bebauungsplanes Nr. 38 „Bäuerlinshalde“ in Kraft.<br />

Wann und wo kann ich den Bebauungsplan einsehen?<br />

Die Bebauungsplanänderung wird mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung vom Tag der Veröffentlichung<br />

dieser Bekanntmachung an zur Einsicht bereitgehalten. Die Information und Einsicht ist für jeden<br />

- über die Internetseite der Stadtverwaltung unter https://www.stadtlindau.de/Bürger-Politik-Verwaltung/Planen-<br />

Bauen/Bebauungspläne-/rechtsgültige-Bebauungspläne/<br />

- über den BayernAtlas des Freistaates Bayern<br />

- im Stadtbauamt der Stadt Lindau, Bregenzer Straße 8 zu den Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:30<br />

Uhr und zusätzlich Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr) sowie nach Vereinbarung<br />

möglich. Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können<br />

im Stadtbauamt der Stadt Lindau, zu den o.g. Öffnungszeiten eingesehen werden.<br />

Hinweise:<br />

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln<br />

der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.<br />

Unbeachtlich werden demnach<br />

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis<br />

des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und<br />

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Lindau<br />

(Bodensee) geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist<br />

darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).<br />

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen<br />

Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb<br />

von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des<br />

Anspruches herbeigeführt wird.<br />

Schließlich werden die Behörden auf ihre Mitwirkungspflichten gemäß § 4 Abs. 3 BauGB hingewiesen.<br />

Lindau (B), den 21.05.2024<br />

STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

gez. Dr. Claudia Alfons<br />

Oberbürgermeisterin<br />

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses<br />

Inkrafttreten der 7. Änderung „Ferienwohnungen“ des Bebauungsplans Nr. 55 „Westliches Wannental“<br />

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.05.2024 die 7. Änderung „Ferienwohnungen“<br />

des Bebauungsplanes Nr. 55 „Westliches Wannental“ bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen in<br />

der Fassung vom 15.05.2024 als Satzung beschlossen.<br />

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser<br />

Bekanntmachung tritt die 7. Änderung „Ferienwohnungen“ des Bebauungsplanes Nr. 55 „Westliches Wannental“ in Kraft.<br />

Wann und wo kann ich den Bebauungsplan einsehen?<br />

Die Bebauungsplanänderung wird mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung vom Tag der Veröffentlichung<br />

dieser Bekanntmachung an zur Einsicht bereitgehalten. Die Information und Einsicht ist für jeden<br />

- über die Internetseite der Stadtverwaltung unter https://www.stadtlindau.de/Bürger-Politik-Verwaltung/Planen-Bauen/Bebauungspläne-/rechtsgültige-Bebauungspläne/<br />

- über den BayernAtlas des Freistaates Bayern<br />

- im Stadtbauamt der Stadt Lindau, Bregenzer Straße 8 zu den Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:30<br />

Uhr und zusätzlich Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr) sowie nach Vereinbarung<br />

möglich. Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können<br />

im Stadtbauamt der Stadt Lindau, zu den o.g. Öffnungszeiten eingesehen werden.<br />

Hinweise:<br />

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln<br />

der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.<br />

Unbeachtlich werden demnach<br />

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des<br />

Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und<br />

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Lindau<br />

(Bodensee) geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen<br />

(§ 215 Abs. 1 BauGB).<br />

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen<br />

Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von<br />

drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches<br />

herbeigeführt wird.<br />

Schließlich werden die Behörden auf ihre Mitwirkungspflichten gemäß § 4 Abs. 3 BauGB hingewiesen.<br />

Lindau (B), den 21.05.2024<br />

STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

gez. Dr. Claudia Alfons<br />

Oberbürgermeisterin<br />

Als kommunaler Arbeitgeber mit hoher sozialer Verantwortung bieten wir<br />

spannende und vielseitige Aufgaben in einem kollegialen Arbeitsumfeld<br />

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für die Sachbearbeitung<br />

in der Stadtplanung<br />

Die ausführlichen Stellenanzeigen finden Sie auf unserer<br />

Homepage www.stadtlindau.de.<br />

Ende der Bewerbungsfrist ist der 23.06.2024.<br />

Stadt Lindau (B), Personalabteilung,<br />

Bregenzer Str. 6, 88131 Lindau (B), Tel. 08382/918-108<br />

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses<br />

Inkrafttreten der 1. Änderung „Ferienwohnungen“ des Bebauungsplans<br />

Nr. 55a „Erweiterung Westliches Wannental“<br />

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat in seiner öffentlichen Sitzung am<br />

15.05.2024 die 1. Änderung „Ferienwohnungen“ des Bebauungsplanes Nr.<br />

55a „Erweiterung Westliches Wannental“ bestehend aus der Planzeichnung<br />

mit textlichen Festsetzungen in der Fassung vom 15.05.2024 als Satzung<br />

beschlossen.<br />

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs<br />

(BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die<br />

1. Änderung „Ferienwohnungen“ des Bebauungsplanes Nr. 55a „Erweiterung<br />

Westliches Wannental“ in Kraft.<br />

Wann und wo kann ich den Bebauungsplan einsehen?<br />

Die Bebauungsplanänderung wird mit der Begründung und der zusammenfassenden<br />

Erklärung vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung<br />

an zur Einsicht bereitgehalten. Die Information und Einsicht ist für jeden<br />

- über die Internetseite der Stadtverwaltung unter https://www.stadtlindau.de/Bürger-Politik-Verwaltung/Planen-Bauen/Bebauungspläne-/<br />

rechtsgültige-Bebauungspläne/<br />

- über den BayernAtlas des Freistaates Bayern<br />

- im Stadtbauamt der Stadt Lindau, Bregenzer Straße 8 zu den Öffnungszeiten<br />

(Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich Mittwoch<br />

von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr) sowie nach Vereinbarung<br />

möglich. Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen,<br />

Erlasse und DIN-Vorschriften) können im Stadtbauamt der Stadt<br />

Lindau, zu den o.g. Öffnungszeiten eingesehen werden.<br />

Hinweise:<br />

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens-<br />

und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die<br />

Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.<br />

Unbeachtlich werden demnach<br />

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung<br />

der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung<br />

der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des<br />

Flächennutzungsplanes und<br />

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans<br />

schriftlich gegenüber der Stadt Lindau (Bodensee) geltend gemacht<br />

worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen<br />

soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).<br />

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie<br />

Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für<br />

nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht<br />

innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile<br />

eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt<br />

wird.<br />

Schließlich werden die Behörden auf ihre Mitwirkungspflichten gemäß § 4<br />

Abs. 3 BauGB hingewiesen.<br />

Lindau (B), den 21.05.2024<br />

STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

gez. Dr. Claudia Alfons<br />

Oberbürgermeisterin


AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B) 1. Juni 2024 • BZ Nr. 22/24<br />

5<br />

369 Jahre <strong>Lindauer</strong> Kinderfest<br />

Spendenaufruf an die Einwohnerschaft der Stadt Lindau (Bodensee)<br />

Wie jedes Jahr um diese Zeit, so haben auch heuer wieder die Kinderfest-Fördervereine in den einzelnen Stadtteilen<br />

die Vorarbeiten für unser traditionelles <strong>Lindauer</strong> Kinderfest, das am<br />

Mittwoch, den 24. Juli 2024<br />

stattfindet, begonnen. Zahlreiche freiwillige und ehrenamtlich tätige Helferinnen und Helfer haben sich auch in<br />

diesem Jahr wieder für die Vorbereitung und Durchführung des Festes zur Verfügung gestellt.<br />

In den nächsten Tagen und Wochen werden die ebenfalls ehrenamtlich tätigen Kinderfestsammlerinnen und<br />

-sammler in allen Stadtteilen an den Wohnungstüren läuten sowie in den Geschäftsräumen der <strong>Lindauer</strong> Betriebe<br />

vorsprechen und Sie bitten, zu den Kosten dieses Festes einen Beitrag zu leisten. Bitte verlangen Sie im Zweifel<br />

die Vorlage des Sammlerausweises.<br />

Dieses größte und traditionsreichste <strong>Lindauer</strong> Fest wird überwiegend aus den Spenden der <strong>Lindauer</strong> Bürgerinnen<br />

und Bürger finanziert. Lassen Sie deshalb unsere Helfer nicht umsonst bitten und leisten Sie durch reges Spenden<br />

einen Beitrag zum Gelingen unseres traditionellen <strong>Lindauer</strong> Kinderfestes. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!<br />

Lindau (B), <strong>01.06.2024</strong>, STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

gez. Dr. Claudia Alfons, Oberbürgermeisterin<br />

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses<br />

Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 136 „Östliches Wannental“<br />

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.05.2024 den Bebauungsplan Nr. 136 „Östliches<br />

Wannental“ bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen in der Fassung vom 15.05.2024 als Satzung<br />

beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.<br />

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 136 „Östliches Wannental“ in Kraft.<br />

Wann und wo kann ich den Bebauungsplan einsehen?<br />

Der Bebauungsplan wird mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung vom Tag der Veröffentlichung dieser<br />

Bekanntmachung an zur Einsicht bereitgehalten. Die Information und Einsicht ist für jeden<br />

- über die Internetseite der Stadtverwaltung unter https://www.stadtlindau.de/Bürger-Politik-Verwaltung/Planen-Bauen/Bebauungspläne-/rechtsgültige-Bebauungspläne/<br />

- über den BayernAtlas des Freistaates Bayern<br />

- im Stadtbauamt der Stadt Lindau, Bregenzer Straße 8 zu den Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:30<br />

Uhr und zusätzlich Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr) sowie nach Vereinbarung<br />

möglich. Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können<br />

im Stadtbauamt der Stadt Lindau, zu den o.g. Öffnungszeiten eingesehen werden.<br />

Hinweise:<br />

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln<br />

der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.<br />

Unbeachtlich werden demnach<br />

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des<br />

Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und<br />

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Lindau<br />

(Bodensee) geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen<br />

(§ 215 Abs. 1 BauGB).<br />

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen<br />

Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von<br />

drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches<br />

herbeigeführt wird.<br />

Schließlich werden die Behörden auf ihre Mitwirkungspflichten gemäß § 4 Abs. 3 BauGB hingewiesen.<br />

Webseite<br />

Lindau (B), den 21.05.2024<br />

STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

gez. Dr. Claudia Alfons<br />

Oberbürgermeisterin<br />

Die Webseite der Stadt<br />

Lindau ist<br />

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Ende der Bewerbungsfrist ist der 23.06.2024.<br />

Stadt Lindau (B), Personalabteilung,<br />

Bregenzer Str. 6, 88131 Lindau (B), Tel. 08382/918-108<br />

Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung hat der Stadtrat am<br />

19.12.2023 folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2024 beschlossen,<br />

die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung in Verbindung mit<br />

Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung bekannt gegeben wird:<br />

I.<br />

§ 1<br />

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird<br />

hiermit festgesetzt; er schließt<br />

im Verwaltungshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit<br />

79.952.948 Euro<br />

und<br />

im Vermögenshaushalt<br />

in den Einnahmen und Ausgaben mit<br />

21.925.860 Euro<br />

ab.<br />

§ 2<br />

(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

wird auf 3.875.000 Euro festgesetzt.<br />

(2) Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach<br />

dem Vermögensplan des Eigenbetriebes Garten- und Tiefbaubetriebe<br />

Lindau (Bodensee) wird auf 5.815.000 Euro festgesetzt.<br />

(3) Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögensplan des<br />

Eigenbetriebes Immobilienmanagement Lindau werden nicht festgesetzt.<br />

(4) Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögensplan des<br />

Senioren- und Pflegeheimes Reutin werden nicht festgesetzt.<br />

(5) Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögenshaushalt<br />

des Regiebetriebes Krematorium werden nicht festgesetzt.<br />

(6) Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögenshaushalt<br />

des Regiebetriebes Parkraumbewirtschaftung werden nicht festgesetzt.<br />

§ 3<br />

(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt<br />

wird auf 13.980.000 Euro festgesetzt.<br />

(2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan<br />

des Eigenbetriebes Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (Bodensee)<br />

wird auf 8.600.000 Euro festgesetzt.<br />

(3) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes<br />

Immobilienmanagement Lindau werden nicht festgesetzt.<br />

(4) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Senioren- und<br />

Pflegeheimes Reutin werden nicht festgesetzt.<br />

(5) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des Regiebetriebes<br />

Krematorium werden nicht festgesetzt.<br />

(6) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des Regiebetriebes<br />

Parkraumbewirtschaftung werden nicht festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden<br />

wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 325 v.H.<br />

b) für Grundstücke (B) 437 v.H.<br />

2. Gewerbesteuer 410 v.H.<br />

§ 5<br />

(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben<br />

nach dem Haushaltsplan wird auf 13.325.000 Euro festgesetzt.<br />

(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von<br />

Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Garten- und<br />

Tiefbaubetriebe Lindau (Bodensee) wird auf 800.000 Euro festgesetzt.<br />

(3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von<br />

Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienmanagement<br />

Lindau wird auf 68.000 Euro festgesetzt.<br />

(4) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von<br />

Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Senioren- und Pflegeheimes<br />

Reutin wird auf 130.000 Euro festgesetzt.<br />

(5) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von<br />

Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Regiebetriebes Krematorium<br />

wird auf 100.000 Euro festgesetzt.<br />

(6) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von<br />

Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Regiebetriebes Parkraumbewirtschaftung<br />

wird auf 200.000 Euro festgesetzt.<br />

§ 6<br />

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.<br />

II.<br />

Das Landratsamt Lindau (Bodensee) hat als Rechtsaufsichtsbehörde die<br />

Haushaltssatzung samt Haushaltsplan geprüft und soweit erforderlich mit<br />

Schreiben vom 13.05.2024 genehmigt.<br />

III.<br />

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 der<br />

Gemeindeordnung in Verbindung mit der Bekanntmachungsverordnung<br />

vom 19.01.1983 bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung<br />

im Verwaltungsgebäude Toskana, Zimmer Nr. 4.0.06, innerhalb<br />

der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit.<br />

Lindau (B), den 15.05.2024<br />

STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

gez. Dr. Claudia Alfons<br />

Oberbürgermeisterin

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