KOMM 3/2024
KOMM ist das Mitgliedermagazin der Bundesfachgruppe Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
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<strong>KOMM</strong><br />
03/<strong>2024</strong> WWW.IKT.VERDI.DE<br />
TARIFRUNDE TELEKOM<br />
Bundesweite Streiks<br />
Foto: Manfred Geneschen<br />
ERHÖHEN DEN DRUCK!<br />
Die Beschäftigten der Deutschen<br />
Telekom haben mit mehreren bundesweiten<br />
Streiktagen erreicht, dass<br />
die Arbeitgeberin ein Angebot vorgelegt<br />
hat. Dies sei das höchste<br />
Angebot, das die Telekom ver.di<br />
jemals gemacht habe, betonte Telekom-Verhandlungsführerin<br />
Sigrid<br />
Heudorf. Dennoch lautet das Fazit<br />
von ver.di: Nicht ausreichend!<br />
Nachdem die Arbeitgeberin in der dritten<br />
Tarifverhandlungsrunde für die Deutsche<br />
Telekom ein nicht ausreichendes Angebot<br />
vorgelegt hatte, weitete ver.di die Warnstreikaktivitäten<br />
aus. Am 6. und 7. Mai<br />
<strong>2024</strong> fanden an zwei aufeinanderfolgenden<br />
Tagen vollschichtige bundesweite<br />
Warnstreiks statt. „Vor der entscheidenden<br />
vierten Tarifverhandlungsrunde erhöhen<br />
wir damit noch einmal den Druck auf<br />
die Arbeitgeber, die Forderungen der Beschäftigten<br />
ernst zu nehmen“, sagte<br />
ver.di-Arbeitskampfleiter Pascal Röckert.<br />
„Die Kolleginnen und Kollegen sind weiterhin<br />
hoch motiviert und entschlossen,<br />
ihre berechtigten Forderungen durchzusetzen.“<br />
Hohe Streikbereitschaft<br />
Allein in der letzten Aprilwoche hatten<br />
sich bundesweit rund 12 000 Beschäftigte<br />
an vollschichtigen Warnstreiks beteiligt.<br />
Zudem hatten Kundgebungen und Aktionen<br />
an verschiedenen Orten stattgefunden:<br />
in Hamburg, Dortmund, Mainz,<br />
Stuttgart, München, Nürnberg, Dresden,<br />
Chemnitz und Berlin sowie auf dem Brocken<br />
im Harz.<br />
Das am 30. April <strong>2024</strong> in der dritten<br />
Tarifverhandlungsrunde vorgelegte Angebot<br />
habe sich zwar auf die Arbeitnehmerseite<br />
zubewegt, sei aber nicht ausreichend<br />
gewesen, sagte Röckert weiter. So<br />
seien die angebotenen Entgelterhöhungen<br />
zu gering und die Laufzeit des Tarifvertrags<br />
von 27 Monaten zu lang. „Das<br />
Angebot ist so nicht einigungsfähig, da<br />
erwarten die Beschäftigten deutliche<br />
Nachbesserungen. Da in der darauffolgenden<br />
Woche der bisher letzte vereinbarte<br />
Verhandlungstermin stattfindet,<br />
werden die Kolleginnen und Kollegen<br />
dies zum Anlass nehmen, ihre Erwartungen<br />
wirksam zu unterstreichen“, kündigte<br />
Röckert an.<br />
12 Prozent gefordert<br />
ver.di fordert in der diesjährigen Tarifrunde<br />
für bundesweit rund 70 000 Tarifbeschäftigte<br />
eine Entgeltsteigerung von<br />
zwölf Prozent, mindestens aber 400 Euro<br />
mehr pro Monat bei einer Laufzeit des<br />
Tarifvertrags von zwölf Monaten. Die Ausbildungsvergütungen<br />
sowie die Entgelte<br />
der dual Studierenden sollen um monatlich<br />
185 Euro erhöht werden.<br />
Die Tarifverhandlungen sollten am 13.<br />
und 14. Mai <strong>2024</strong>, nach <strong>KOMM</strong>-Redaktionsschluss,<br />
fortgesetzt werden.<br />
Weiter auf den Seiten 6/7
2<br />
INHALT<br />
2 ver.di-Mitgliederservice<br />
Beratung, Absicherung,<br />
Sonderkonditionen<br />
3 Editorial<br />
4 IBM<br />
Diese Ausgabe ...<br />
Save the Date<br />
IT-Netzwerkkonferenz <strong>2024</strong><br />
Tarifabschluss erreicht<br />
5 BTC IT Services GmbH<br />
Deutliche Einkommenssprünge<br />
Media Broadcast GmbH<br />
Verhandlungsauftakt<br />
ohne Angebot<br />
6/7 Tarifrunde Telekom<br />
Das Angebot ist<br />
nicht ausreichend!<br />
VER.DI-MITGLIEDERSERVICE<br />
Beratung, Absicherung, Sonderkonditionen<br />
Der ver.di-Mitgliederservice bietet<br />
umfassende Beratung und Angebote<br />
zu Bewerbung/Berufsstart,<br />
Rente/Lohnsteuer, Vermögenswirksame<br />
Leistungen, Gesundheit<br />
und Prävention, Wohnen und Bauen,<br />
Absicherung von Dienst- und<br />
Berufsunfähigkeit und vielem<br />
mehr. Die Zusatzleistungen sind<br />
für ver.di-Mitglieder entweder<br />
kostenfrei oder zum Sonderpreis<br />
erhältlich.<br />
Informationen und Hinweise von Expert*innen<br />
In den Online-Treffen des ver.di-Mitgliederservice ist Zeit für Fragen und Gespräche.<br />
Und es gibt jede Menge Tipps rund um die Vorteile der Mitgliedschaft. Von „A“ wie<br />
„Absichern“ bis hin zu „V“ wie Vorsorgen.<br />
Die Termine und Themen der Online-Treffen veröffentlicht der ver.di-Mitgliederservice<br />
auf seiner Seite. Dort ist auch die Anmeldung möglich:<br />
www.verdi-mitgliederservice.de<br />
Foto: ver.di<br />
VER.DI-BUNDESFACHGRUPPE IKT<br />
GOES SOCIAL MEDIA<br />
Foto: ver.di<br />
8 Künstliche Intelligenz<br />
KI: Eine ethische Perspektive<br />
9 –11 Europawahl<br />
DGB-Wahlcheck:<br />
Gute Arbeit?<br />
Besser mit Europa.<br />
12/13 International<br />
Gewerkschaft global –<br />
UNI-Weltkongress<br />
für die IKT-Branche<br />
14 Beamt*innen<br />
Sonderurlaub bei Erkrankung<br />
des Kindes: Befristet mehr<br />
Tage<br />
15 Beamt*innen<br />
Verfassungsrecht skandalös<br />
ignoriert<br />
Beamtenversorgung<br />
ver.di und DGB für Erhalt<br />
16 Facilityservice<br />
Wohin steuert die<br />
Facility-Branche?<br />
Deutsche Funkturm GmbH<br />
Wir wollen MEHR werden!<br />
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<strong>KOMM</strong> Nr. 3/<strong>2024</strong><br />
24. Jahrgang<br />
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Redaktion: Silke Leuckfeld (sil) E-Mail: redaktion.komm@verdi.de<br />
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Redaktionsschluss nächste Ausgabe: 14. Juni <strong>2024</strong>
3<br />
<strong>KOMM</strong> 03/<strong>2024</strong><br />
EDITORIAL<br />
Diese Ausgabe ...<br />
... hat als einen Schwerpunkt die Tarifrunde Telekom. Als wir dieses Heft in die<br />
Druckerei gegeben haben, stand die Verhandlungsrunde am 13. und 14. Mai noch<br />
bevor. Und auch wenn wir das Ergebnis noch nicht kennen, so wissen wir doch,<br />
dass euer Druck durch mehrere Streikwellen bereits viel bewirkt hat. Ihr habt es<br />
geschafft, dass die Telekom in der dritten Verhandlung Ende März ein Angebot auf<br />
den Tisch gelegt hat. Das ist zwar vom Volumen und der Laufzeit bei weitem nicht<br />
ausreichend, aber damit konnte endlich konkret verhandelt werden.<br />
Als zweites großes Thema gehen wir auf die Parteiprogramme zur Europa-Wahl<br />
ein. Auch wenn Brüssel und Straßburg weit weg sind, was dort entschieden wird,<br />
betrifft uns alle. Mitbestimmung bei den Konzernen der Telekommunikations- und<br />
IT-Branche, faire Arbeitsbedingungen, Regulierung globaler Techkonzerne und vor<br />
allem verpflichtende Tarifbindung bei der Vergabe von EU-Aufträgen und Konzessionen<br />
sind für die Gewerkschaften zentrale Punkte. Durchsetzbar ist dies nur durch<br />
Rahmenbedingungen, die die Europäische Union schaffen muss.<br />
Auch wenn wir viele Entscheidungen auf EU-Ebene kritisieren, so ist doch klar, dass<br />
weder Deutschland, noch die nationalen Gewerkschaften alle Probleme allein lösen<br />
können. Die Gewerkschaften – auch ver.di und besonders die Fachgruppe IKT – ist<br />
mit etlichen Schwestergewerkschaften über Ländergrenzen hinweg für eure Interessen<br />
im Austausch.<br />
Wir bitten euch deshalb: Nutzt eure Stimme für die demokratischen Parteien und<br />
beteiligt euch an der Europa-Wahl!<br />
<br />
Die <strong>KOMM</strong>-Redaktion<br />
www.mitgliedwerden.verdi.de<br />
TERMINE DER BETRIEBSGRUPPEN<br />
Foto: geralt/pixabay<br />
Sie sind online zu finden unter:<br />
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Oder einfach den<br />
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SAVE THE DATE<br />
IT-Netzwerkkonferenz <strong>2024</strong><br />
Unter dem Titel „Die Tech-Branche –<br />
Zwischen Fachkräftemangel und<br />
Beschäftigungssicherung“ findet<br />
vom 8. bis zum 9. Oktober <strong>2024</strong> die<br />
IT-Netzwerkkonferenz von ver.di in<br />
Berlin in Präsenz statt.<br />
ver.di IT-Netzwerkkonferenz <strong>2024</strong><br />
Die Tech-Branche – Zwischen Fachkräftemangel<br />
und Beschäftigungssicherung<br />
Die Tech-Branche zeichnet sich in beschäftigungs-<br />
und gewerkschaftspolitischer<br />
Perspektive durch Extreme aus: Sie<br />
schwankt zwischen einem eklatanten<br />
Fachkräftemangel und -abbau, respektive<br />
Verlagerungsplänen für unter anderem<br />
standardisierte und automatisierbare Tätigkeiten.<br />
Die diesjährige IT-Netzwerkkonferenz<br />
will auf diese Dynamiken blicken.<br />
Dabei fokussiert sie auf gewerkschaftssowie<br />
betriebspolitische Gestaltungsstrategien<br />
und Handlungsoptionen, die dieses<br />
Spannungsfeld zugunsten der Beschäftigten<br />
auflösen können.<br />
Dazu zählen der Einstieg in eine für<br />
zahlreiche IT-Unternehmen gänzlich verschriene<br />
strategische Personal- und Qualifizierungsplanung.<br />
Wie kann ein solcher<br />
Einstieg gelingen und wodurch zeichnet<br />
sich eine erfolgreiche ganzheitliche Personal-<br />
und Qualifizierungsplanung aus? Teil<br />
dessen ist die Ausbildungs- und Nachwuchsentwicklung<br />
in den Unternehmen.<br />
Ebenso gilt es, Fragen der Attraktivität<br />
von Entgelt- und Arbeitszeitregelungen<br />
sowie weiterer Arbeitsbedingungen in<br />
den Blick zu nehmen. Schließlich: Über<br />
welche tarifvertraglichen Werkzeuge verfügen<br />
wir bereits, wo tun sich neue Gestaltungsimperative<br />
auf?<br />
Die IT-Netzwerkkonferenz bringt Gewerkschafter*innen,<br />
betriebliche Praktiker*innen<br />
und Wissenschaftler*innen<br />
zusammen. Ziel ist es, Entwicklungstrends<br />
gemeinsam zu betrachten und<br />
gewerkschafts- und betriebspolitische<br />
Antworten zu diskutieren. Expertise, Erfahrungsaustausch,<br />
Best Practice und<br />
gewerkschaftliche Stärke sind die Zutaten<br />
der Tagung.<br />
Anmeldungen sind unverbindlich bereits<br />
unter dem Link möglich. Das ausführliche<br />
Tagungsprogramm wird hier in den kommenden<br />
Wochen online veröffentlicht:<br />
https://kurzelinks.de/1dmw
4<br />
Grafik: ©Maksim – stock.adobe.com<br />
IBM<br />
TARIFABSCHLUSS<br />
ERREICHT<br />
Am 2. Mai <strong>2024</strong> hat die ver.di-Tarifkommission<br />
einstimmig das zwischen<br />
ver.di und IBM in der dritten<br />
Verhandlungsrunde am 19. April<br />
<strong>2024</strong> erzielte Verhandlungsergebnis<br />
angenommen. Dem waren innerhalb<br />
der zweiwöchigen Erklärungsfrist<br />
intensive Diskussionen in den regionalen<br />
Mitgliederversammlungen<br />
vorausgegangen, die allesamt in<br />
Annahmeempfehlungen mündeten.<br />
Damit treten die Gehaltstarifverträge<br />
für alle tarifgebundenen IBM-Gesellschaften<br />
rückwirkend zum 1. Mai<br />
<strong>2024</strong> in Kraft.<br />
„Uns ist es gelungen, das dritte Jahr in<br />
Folge ein Gesamtvolumen von fast fünf<br />
Prozent zu erzielen sowie die Reallöhne<br />
für die Tarifgehälter abzusichern. Besonders<br />
freut uns, dass wir ein über pro -<br />
portional starkes Ergebnis für die Auszubildenden<br />
erreicht haben“, kommentiert<br />
Dorothea Katharina Ritter, ver.di-<br />
Verhandlungsführerin, das Ergebnis. Das<br />
gelte umso mehr, da die „diesjährigen<br />
Gehaltsverhandlungen alles andere<br />
als ein Selbstläufer gewesen sind, insofern<br />
der Arbeitgeber erreichte kollektive<br />
Standards vehement in Frage gestellt<br />
hat. Umso wichtiger ist es, dass wir<br />
diese Standards erfolgreich verteidigt<br />
haben.“<br />
Tarifanpassung<br />
„Uns ist es gelungen,<br />
das dritte Jahr in Folge<br />
ein Gesamtvolumen von<br />
fast fünf Prozent zu<br />
erzielen sowie die Reallöhne<br />
für die Tarifgehälter<br />
abzusichern. Besonders<br />
freut uns, dass wir<br />
ein überproportional<br />
starkes Ergebnis für die<br />
Auszubildenden erreicht<br />
haben.“<br />
Dorothea Katharina Ritter,<br />
ver.di-Verhandlungsführerin<br />
Die Tarifgehälter steigen um 2,5 Prozent<br />
für die Gesellschaften IBM D, R&D, FMS,<br />
CSS. Zusätzlich wird eine individuelle tarifliche<br />
Mindesterhöhung (im IBM-Jargon<br />
Sockel) für alle Beschäftigten der Bands<br />
1 – 7 in Höhe von 2,2 Prozent bezogen<br />
auf das (individuelle) Grundgehalt gezahlt.<br />
Zusätzlich wurde ein übertarifliches<br />
Gehaltserhöhungsprogramm vereinbart.<br />
ver.di-Mitgliedschaft sichert Tarif<br />
Die Gehaltstarifverhandlungen wurden<br />
durch den extremen Druck der IBM<br />
Corporation geprägt, der darauf zielte,<br />
die Gestaltungsspielräume<br />
der<br />
Landesgesellschaften<br />
in bisher ungekanntem<br />
Maße<br />
einzuschränken.<br />
Wäre es nach der<br />
IBM Corporation<br />
gegangen, wären<br />
die bestehenden<br />
kollektiven Entgelttarifstandards<br />
kurzerhand beseitigt<br />
und durch eine maximale Individualisierung<br />
und Flexibilisierung ersetzt worden.<br />
„Dieses Jahr ist es dem Solidaritäts-<br />
„Wir sehen, in welche Richtung sich die Verhandlungen<br />
in der Zukunft zu entwickeln drohen, wenn jetzt nicht<br />
jede und jeder IBM-Beschäftigte Verantwortung für den<br />
Erhalt der kollektiven Standards und einer gewerkschaftlichen<br />
Gestaltungsmacht übernimmt. Nur eine<br />
ver.di- Mitgliedschaft kann hier wirken.“<br />
Frank Remers, Vertreter der IBM D GmbH<br />
beitrag der Band 8 – sprich dem Verzicht<br />
auf einen individuellen tariflichen Sockel<br />
– zu verdanken gewesen, dass wir überhaupt<br />
die Erhöhung der unteren Gehälter<br />
ebenso wie eine Reallohnabsicherung<br />
durchzusetzen vermochten. Diese Solidaritätsentscheidung<br />
haben wir uns nicht<br />
leicht gemacht“, betont Frank Remers,<br />
Vertreter der IBM D GmbH in der ver.di-<br />
Verhandlungskommission. „Wir sehen, in<br />
welche Richtung sich die Verhandlungen<br />
in der Zukunft zu entwickeln drohen,<br />
wenn jetzt nicht jede und jeder IBM-Beschäftigte<br />
Verant wortung für den Erhalt<br />
der kollektiven Standards und einer gewerkschaftlichen<br />
Gestaltungsmacht übernimmt.<br />
Nur eine ver.di-Mitgliedschaft<br />
kann hier wirken.“<br />
Ausbildung und Studium<br />
„Für Studierende und<br />
Auszubildende haben wir<br />
zudem ein Mobilitätsangebot<br />
für <strong>2024</strong> mit<br />
dem Unternehmen vereinbart“<br />
Stephan Hiller, Vertreter der<br />
IBM D R&D GmbH in der ver.di-<br />
Verhandlungskommission<br />
Die Vergütungen der Auszubildenden erhöhen<br />
sich für das erste Ausbildungsjahr<br />
um 100 Euro, für das zweite um 150 Euro<br />
und für das dritte um 200 Euro.<br />
Die Übernahme gehälter bei Festanstellung<br />
nach erfolgreichem Aus bildungsabschluss<br />
werden um<br />
150 Euro auf 3300<br />
Euro pro Monat erhöht.<br />
Dual Studierende<br />
Bachelor und<br />
Master bekommen<br />
um 2,5 Prozent angehobene<br />
Vergütungen.<br />
„Für Studierende<br />
und Auszubildende<br />
haben wir<br />
zudem ein Mobilitätsangebot<br />
für <strong>2024</strong> mit dem Unternehmen<br />
vereinbart“, hebt Stephan Hiller,<br />
Vertreter der IBM D R&D GmbH in der<br />
ver.di-Verhandlungskommission, hervor:<br />
„Das ist super!“ Damit sei eine wichtige<br />
Forderung dieser Personengruppe umgesetzt<br />
und ein bereits von ver.di in die Gehaltsverhandlungen<br />
2023 mit Nachdruck<br />
eingebrachtes Thema einem positiven<br />
Ergebnis zugeführt worden.<br />
Die Tarifverträge sind erstmals kündbar<br />
mit Wirkung zum 30. April 2025. <br />
<br />
RED
5 <strong>KOMM</strong> 03/<strong>2024</strong><br />
BTC IT SERVICES GMBH<br />
Deutliche Einkommenssprünge<br />
Erfolgreich konnte ver.di im März die Tarifrunde für die Beschäftigten der<br />
BTC IT Services GmbH abschließen. Die Einkommen steigen in zwei Sprüngen<br />
um bis zu 16,99 Prozent.<br />
Das Ergebnis bringt deutliche Entgelterhöhungen<br />
durch zwei Festbeträge.<br />
Rückwirkend zum 1. Januar <strong>2024</strong> steigen<br />
die Einkommen um 310 Euro. Zum 1. Januar<br />
2025 werden sie um weitere 200<br />
Euro angehoben. Die vereinbarten Festbeträge<br />
führen in den unteren Entgeltgruppen<br />
zu überproportionalen Erhöhungen.<br />
Neue Erfahrungsstufen<br />
JETZT ONLINE BEITRETEN<br />
mitgliedwerden.verdi.de<br />
In die Entgelttabellen werden neue<br />
Erfahrungsstufen eingeführt. Die Erfahrungsstufe<br />
4 kommt zum 1. Juli <strong>2024</strong><br />
und bedeutet für die Beschäftigten<br />
eine monatliche Entgeltsteigerung von<br />
175 Euro nach 48 Beschäftigungsmonaten.<br />
Die Vorbeschäftigungszeiten<br />
in der Erfahrungsstufe 3 werden vollumfänglich<br />
angerechnet.<br />
Zum 1. Januar 2025 wird die Erfahrungsstufe<br />
5 eingeführt. Die Vorbeschäftigungszeiten<br />
aus der Erfahrungsstufe 3<br />
werden auch hier angerechnet. Wer zum<br />
1. Juli <strong>2024</strong> in die neue Erfahrungsstufe 4<br />
gewechselt ist und als langjährig Beschäftigter<br />
bereits ausreichend Vorbeschäftigungszeiten<br />
vorweisen kann, erhält dann<br />
die neue Erfahrungsstufe 5. Dies führt zu<br />
einem weiteren Plus von monatlich 200<br />
Euro.<br />
Der Anspruch auf einen Wechsel von<br />
der Erfahrungsstufe 4 in die 5 erfolgt regulär<br />
nach 60 Monaten.<br />
Dickes Plus<br />
Über die Laufzeit von 24<br />
Monaten bedeuten die<br />
Entgeltsteigerungen ein<br />
Plus in Höhe von 510<br />
Euro. Dieser Betrag kann<br />
im besten Fall durch den<br />
Wechsel in die Erfahrungsstufen 4 und 5<br />
um 175 Euro zum 1. Juli <strong>2024</strong> und um<br />
200 Euro ab dem 1 Januar 2025 erhöht<br />
werden. „Dann wären es insgesamt 885<br />
Euro mehr Geld im Vergleich zum Dezember<br />
2023“, sagt ver.di-Verhandlungsführer<br />
Hanno Harms.<br />
Auszubildende und Studierende<br />
Alle Auszubildenden und dual Studierenden<br />
erhalten ein Angebot zur ausbildungsgerechten<br />
Übernahme in Vollzeit,<br />
unmittelbar im Anschluss an die erfolgreich<br />
bestandene Abschlussprüfung. „Die<br />
Vereinbarung gilt bis zum 31. Januar<br />
2026, um auch den dual Studierenden die<br />
notwendige vertragliche Absicherung<br />
zur Übernahme zu garantieren“, betont<br />
Hanno Harms.<br />
Die Ausbildungsvergütung wird zum<br />
1. April <strong>2024</strong> um den Festbetrag von 150<br />
Euro je Ausbildungsjahr erhöht. Zum<br />
1. Januar 2025 erfolgt eine weitere Anhebung<br />
in Höhe von 50 Euro je Ausbildungsjahr.<br />
Auszubildende und dual<br />
Studierende erhalten zudem eine steuerund<br />
abgabenfreie Einmalzahlung in Höhe<br />
von 1000 Euro. Der Tarifvertrag hat eine<br />
Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025. SIL<br />
MEDIA BROADCAST GMBH<br />
Verhandlungsauftakt ohne Angebot<br />
Am 17. April <strong>2024</strong> fand die erste<br />
Verhandlung zur Tarifrunde bei der<br />
Media Broadcast GmbH (MB) statt.<br />
Zuvor haben die ver.di-Mitglieder in<br />
der MB an einer Befragung zu den<br />
Forderungen teilgenommen.<br />
ver.di fordert eine tabellenwirksame<br />
Erhöhung der Einkommen um 12,5 Prozent.<br />
Die Vergütungen der Auszubildenden<br />
sollen um 185 Euro monatlich steigen.<br />
Der neue Tarifvertrag soll eine Laufzeit<br />
von zwölf Monaten haben.<br />
„Wir haben diese Forderungen am<br />
Vortag der ersten Verhandlung den Beschäftigten<br />
im Rahmen einer bundesweiten<br />
Betriebsversammlung vorgestellt“,<br />
sagt ver.di-Verhandlungsführer Tim Feise.<br />
„Hier und in der ersten Verhandlungsrunde<br />
hat die ver.di-Ver hand lungskommis<br />
sion die Forderungen gegenüber<br />
der Arbeitgeberseite vor allem damit begründet,<br />
dass sich die Lebenshaltungskosten<br />
seit der letzten Tarifrunde sehr<br />
stark nach oben entwickelt haben.“ Mit<br />
Plakaten im Verhandlungsraum wurde<br />
das zusätzlich gegenüber der Arbeitgeberseite<br />
unterstrichen. „Diese Entwicklung<br />
konnte durch die Tariferhöhungen<br />
der beiden letzten Jahre nicht ausgeglichen<br />
werden“, betont Tim Feise. „Somit<br />
besteht hier ein großer Nachholbedarf.<br />
Für <strong>2024</strong> wird derzeit eine Inflationsrate<br />
von etwa 2,8 Prozent prognostiziert.<br />
Die vergangenen Jahre haben aber<br />
leider deutlich gemacht, dass sich die<br />
Entwicklung auch sehr schnell dramatisch<br />
verändern kann. Die letzte Tarifrunde<br />
hat gezeigt, dass ein Ergebnis, das zu<br />
dem Abschlussdatum für tragfähig bewertet<br />
wurde, nicht ausreicht, um einen<br />
Reallohnverlust auszugleichen. „Eine<br />
kurze Laufzeit ist deshalb sehr wichtig“,<br />
betont Tim Feise. „Die überproportionale<br />
Forderung für die Auszubildenden haben<br />
wir unter anderem damit begründet,<br />
dass es wichtig ist, hier nicht den Anschluss<br />
zu den Wettbewerbern zu verlieren.“<br />
Bisher kein Angebot<br />
Die Arbeitgeberseite wird nun die Forderung<br />
für sich bewerten. Ein Angebot<br />
blieben sie in der ersten Runde schuldig.<br />
Sie haben angekündigt, dass sie in der<br />
nächsten Verhandlungsrunde am 6. Mai<br />
<strong>2024</strong> (nach <strong>KOMM</strong>-Redaktionsschluss)<br />
ihre Sichtweise zur wirtschaftlichen Situation<br />
der MB vorstellen werden. Ob in<br />
der zweiten Runde ein Angebot von ihrer<br />
Seite eingebracht wird, blieb offen.<br />
www.mediabroadcast.verdi.de
6<br />
TARIFRUNDE TELEKOM<br />
Das Angebot ist<br />
NICHT AUSREICHEND!<br />
Fotos: Manfred Geneschen (7), Christian von Polentz (4), Jörg Katzoreck (1), Rolf Musgen (1), Andreas Niermann (1), ver.di (2)<br />
In die Tarifverhandlungen mit der<br />
Deutschen Telekom kam in der<br />
dritten Verhandlungsrunde endlich<br />
Bewegung. Die Arbeitgebervertreter*innen<br />
legten ein Angebot auf den<br />
Tisch. Allerdings wird es von ver.di<br />
als ungenügend und weit von den<br />
geforderten zwölf Prozent bewertet.<br />
Die Verhandlungen begannen am 29. April<br />
um 14 Uhr in Köln. Nach einem kurzen<br />
Auftakt „in großer Runde“ wurden sie als<br />
Sondierung fortgesetzt, „um herauszufinden,<br />
was ver.di wichtiger ist“, so die Arbeitgeberseite.<br />
In diesem Modus ging es<br />
dann, mit kurzen Unterbrechungen zum<br />
Rückkoppeln und internem Austausch in<br />
den jeweiligen Verhandlungskommissionen,<br />
bis in den Abend des ersten Tages<br />
hinein.<br />
Telekom bewegt sich<br />
Am zweiten Tag der Verhandlungen<br />
zeichnete sich ab, dass die Arbeitgeberseite<br />
gewillt ist, ein Angebot vorzulegen.<br />
Um 16 Uhr, also kurz vor dem offiziellen<br />
Ende des Verhandlungstermins, war<br />
es endlich so weit. „Dies ist das höchste<br />
Angebot, das jemals in Tarifverhandlungen<br />
bei der Telekom unterbreitet<br />
wurde“, sagte die Telekom-Verhandlungsführerin<br />
Sigrid Heudorf. Die ver.di-<br />
Verhandlungskommission hat dieses<br />
Angebot (siehe Kasten) im Anschluss beraten<br />
und sich dazu positioniert. „Die<br />
Telekom ist wirtschaftlich stark und hat<br />
ausgesprochen gute Finanzkennzahlen<br />
vorzuweisen“, stellte ver.di-Ver handlungs<br />
führer Frank Sauerland fest. „Vor<br />
diesem Hintergrund mag das Angebot<br />
der Arbeitgeber zwar nach ihren eigenen<br />
Angaben das höchste in der Geschichte<br />
der Deutschen Telekom sein, es ist aber<br />
angesichts der höchsten Inflationsbelastung<br />
keine tragfähige Antwort für die<br />
Beschäftigten.“ ver.di erwarte deutliche<br />
Nachbesserungen.<br />
Reicht nicht<br />
Für die ver.di-Verhandlungskommission<br />
war es ein gutes Signal, dass nun endlich
7<br />
<strong>KOMM</strong> 03/<strong>2024</strong><br />
Die Kernelemente des<br />
Arbeitgeberangebots<br />
inhaltliche Bewegung in die Verhandlungen<br />
gekommen ist. Dennoch ist die Laufzeit<br />
mit 27 Monaten deutlich zu lang.<br />
Die Dimension und Struktur der vorgeschlagenen<br />
Erhöhungen sind zu gering,<br />
insbesondere im Verhältnis zur vorgeschlagenen<br />
Laufzeit. Der ver.di-Forderung<br />
nach zwölf Prozent für zwölf<br />
Monate und mindestens 400 Euro im<br />
Monat mehr Geld für die Beschäftigten<br />
wird nicht ausreichend Rechnung getragen.<br />
Zusätzliches Monatsentgelt<br />
Das von den Arbeitgeber*innen vorgeschlagene<br />
„zusätzliche Monatsentgelt“<br />
bewertet ver.di positiv; der derzeit angebotene<br />
Betrag reiche jedoch nicht. Dies<br />
wäre eine weitere Zahlung, die unabhängig<br />
von der individuellen Entgelthöhe<br />
und Eingruppierung, für alle Tarifbeschäftigten<br />
in gleicher Höhe und „wie echtes<br />
Entgelt“ ausgestaltet werden würde. Es<br />
soll auch in die Berechnung von zum<br />
Beispiel Stundenentgelt, Urlaubsentgelt,<br />
Krankengeld und Sterbegeld einbezogen<br />
werden.<br />
Jugend, Inflationsausgleich und<br />
Schutz<br />
Die Zahlung von Inflationsausgleichprämien<br />
kann zur Lösung beitragen. Die Priorität<br />
liegt aber für ver.di auf dauerhaften<br />
Erhöhungen. Die ver.di-Forderung nach<br />
einer überproportionalen Erhöhung der<br />
Vergütungen für Auszubildende und dual<br />
Studierende in Höhe von 185 Euro pro<br />
Monat sei nicht ausreichend erfüllt. Die<br />
Verhandlungsbereitschaft zur Verlängerung<br />
des Schutzes vor betriebsbedingten<br />
Beendigungskündigungen wurde von<br />
ver.di begrüßt. Der Vorschlag greife allerdings<br />
zu kurz, da zum Beispiel die DT IT<br />
ausgenommen werden soll.<br />
Die vierte Verhandlungsrunde fand nach<br />
<strong>KOMM</strong>-Redaktionsschluss am 13. und<br />
14. Mai <strong>2024</strong> statt. Wir informieren über<br />
den weiteren Fortgang unter:<br />
www.trt.verdi.de<br />
Tarifbeschäftigte:<br />
• Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie<br />
(Einmalzahlung) in Höhe<br />
von 2000 Euro ab Juli <strong>2024</strong><br />
(1250 Euro im Juli <strong>2024</strong> und anschließend<br />
jeweils 150 Euro monatlich<br />
von August bis Dezember<br />
<strong>2024</strong>)<br />
• Dauerhafte Erhöhung der Entgelte<br />
ab 2025 (4,2 Prozent zum 1. Januar<br />
2025)<br />
• Einführung eines „zusätzlichen<br />
Monatsentgelts“ in Höhe von<br />
150 Euro ab 1. Oktober 2025<br />
Auszubildende und dual<br />
Studierende:<br />
• Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie<br />
(Einmalzahlung) in<br />
Höhe von 1000 Euro ab Juli <strong>2024</strong><br />
(625 Euro im Juli <strong>2024</strong> und danach<br />
jeweils 75 Euro monatlich<br />
von August bis Dezember <strong>2024</strong>)<br />
• Dauerhafte Erhöhung der Vergütungen<br />
ab 2025 um 4,2 Prozent<br />
zum 1. Januar 2025 und weitere<br />
75 Euro ab 1. Oktober 2025<br />
• Einführung einer weiteren Vergütungsstufe<br />
(für das vierte Studienjahr)<br />
für dual Studierende in Höhe<br />
von 1450 Euro im Monat ab September<br />
<strong>2024</strong><br />
Kündigungsverzicht<br />
Abhängig vom wirtschaftlichen<br />
Gesamtvolumen will die Deutsche<br />
Telekom mit ver.di über eine Verlängerung<br />
des Kündigungsverzichts für<br />
die DTAG, TDG, DTS, DTA, DT Technik,<br />
DT GK, DT ISP und DT Security<br />
verhandeln.
8<br />
OXOXOXOXOOX<br />
KÜNSTLICHE INTELLIGENZ<br />
KI: Eine ethische Perspektive<br />
Es steht außer Frage: Künstliche Intelligenz<br />
(KI) ist eine Revolution für<br />
unsere Gesellschaft. Ihre Auswirkungen<br />
erstrecken sich über alle Bereiche,<br />
von der Wirtschaft über die Arbeitswelt<br />
bis hin zu gesellschaftlichen<br />
und privaten Belangen. Angesichts<br />
dieser rasanten Entwicklungen und<br />
den damit verbundenen Chancen<br />
und Herausforderungen ist es entscheidend,<br />
dass wir einen weltweiten<br />
Konsens darüber erreichen, wie<br />
KI ethisch und verantwortungsbewusst<br />
entwickelt und eingesetzt<br />
werden soll.<br />
VON KERSTIN MARX<br />
Das kürzlich von der Europäischen Union<br />
verabschiedete EU-Gesetz zur künstlichen<br />
Intelligenz (AI-Act) markiert einen Meilenstein<br />
in diesem Bereich und setzt weltweit<br />
ethische Maßstäbe für die Nutzung von<br />
KI. Es schreibt transparente Richtlinien fest<br />
und verbietet problematische Praktiken<br />
wie beispielsweise „Social Scoring“ und<br />
„Emotionserkennung“. Das Gesetz ist damit<br />
auch maßgebend für die Gestaltung<br />
der „Arbeit der Zukunft“. Es wird Vertrauen<br />
und Akzeptanz geschaffen und die<br />
Grundlage für eine verantwortungsvolle<br />
Nutzung von KI gelegt. Betriebliche Interessenvertretungen<br />
sind hier starke Partner<br />
bei der Wahrung der Beschäftigteninteressen.<br />
Eine Mitbestimmung auf höchster<br />
Mitbestimmungsebene ist unersetzbar für<br />
starke und einheitliche Vereinbarungen.<br />
Von KI-Ethik zum KI-Manifest<br />
Bei der Deutschen Telekom wurden<br />
bereits frühzeitig interdisziplinär KI-<br />
Ethik-Leitlinien entwickelt und ein KI-<br />
Manifest mit dem Konzernbetriebsrat<br />
verhandelt.<br />
„Wir waren nicht nur die ersten – wir<br />
sind auch einer der wenigen, die sich<br />
selbst Ethik-Regelungen gesetzt haben“,<br />
Kerstin Marx<br />
Konzernbetriebsratsvorsitzende<br />
der<br />
Deutschen Telekom<br />
Foto: KBR Telekom<br />
sagte Kerstin Marx, Vorsitzende des Konzernbetriebsrats,<br />
bei ihrem Vortrag bei der<br />
Konferenz Spotlight der Hans-Böckler-Stiftung.<br />
Dennoch seien gesetzliche Rahmenbedingungen<br />
unverzichtbar, um sicherzustellen,<br />
dass diese Standards auch international<br />
eingehalten werden und eine breite<br />
Akzeptanz in der Gesellschaft finden.<br />
Neue Anforderungen<br />
Anfänglich waren KI-Entwicklungen singulär.<br />
KI-Tools wurden als einzelne Lösungen<br />
entwickelt. Die Entwicklung und der<br />
Einsatz von KI-Anwendungen wandeln<br />
sich weitgehend von einzelnen Tools hin<br />
zur Integration von umfassenden Anwendungs-Systemen,<br />
die täglich genutzt werden<br />
und immer mehr KI-Bestandteile beinhalten.<br />
Microsoft 365 ist nur eines von<br />
vielen Beispielen, macht die Dimension<br />
aber sehr deutlich. Diese Änderungen<br />
müssen nicht nur von Unternehmen<br />
wahrgenommen und berücksichtigt werden,<br />
sondern auch von Betriebsratsgremien.<br />
Diese haben die Aufgabe, Entwicklungen<br />
zu antizipieren und sich hierfür<br />
schnell weiterzuentwickeln. Um den<br />
Herausforderungen von Entwicklungsund<br />
Einführungszyklen von KI-Multi-<br />
Systemen gerecht zu werden und sicherzustellen,<br />
dass die Interessen der Beschäftigten<br />
berücksichtigt werden. Die Öffnungsklausel<br />
in der EU-Gesetzgebung zur<br />
künstlichen Intelligenz ist ein Mittel, um<br />
die KI-Mitbestimmung zu ermöglichen<br />
und weiterzuentwickeln.<br />
KI muss unterstützen<br />
Beschäftigtendatenschutz und strategische<br />
Personalplanung spielen für die betrieblichen<br />
Interessenvertretungen eine<br />
zentrale Rolle. Zudem ist ein entscheidender<br />
Grundsatz, dass Technologie den<br />
Menschen stärkt. Beeinträchtigungen<br />
oder Benachteiligungen müssen bei der<br />
Anwendung von KI-Systemen ausgeschlossen<br />
werden. KI darf nicht wissentlich<br />
oder unwissentlich dazu führen, dass<br />
Mitarbeitende diskriminiert, benachteiligt<br />
oder durch Leistungs- und Verhaltenskontrollen<br />
überwacht werden. Für Kerstin<br />
Marx gehört es zum Selbstverständnis:<br />
„Technologie unterstützt den Menschen<br />
– alle Entscheidungen bleiben in unseren<br />
Händen.“<br />
Künstliche Intelligenz durchdringt<br />
sämtliche Facetten unseres Lebens und<br />
unserer Arbeitswelt. Es ist daher entscheidend,<br />
nicht nur ihr Potenzial zu er kennen,<br />
sondern auch sicherzustellen, dass sie im<br />
Einklang mit ethischen Prinzipien eingesetzt<br />
wird. Daher ist es naheliegend, dass<br />
Effizienzgewinne und Wertschöpfung, die<br />
durch KI erzielt werden, auch in die Stärkung<br />
von Arbeitskräften und die Förderung<br />
menschlicher Arbeit investiert werden.<br />
Die betrieblichen Interessenvertretungen<br />
spielen hier eine zentrale Rolle,<br />
indem sie Arbeitgeber dazu mahnen und<br />
verpflichten, langfristige und qualitativ<br />
hochwertige Personalplanungen umzusetzen.<br />
Für Kerstin Marx ist es wichtig,<br />
dass KI die Menschen nicht zurücklässt,<br />
sondern sie befähigt und unterstützt.<br />
Internes Risikomanagement<br />
Insgesamt zeigt sich, dass KI nicht nur<br />
technologische Innovationen, sondern<br />
auch eine ethische Reflexion erfordert. KI-<br />
Ethik muss auch bei Sicherheitsaudits berücksichtigt<br />
werden, und zwar schon bei<br />
der Planung und bei KI-Einsatz. Die Nutzung<br />
von KI erfordert eine ganzheitliche<br />
Betrachtung, die ethische Grundsätze,<br />
Mitbestimmung und Risikomanagement<br />
miteinander verbindet, um sicherzustellen,<br />
dass KI im Dienste des Menschen<br />
steht und eine positive Zukunft für alle<br />
schafft.<br />
EU-Gesetz (AI-Act):<br />
https://kurzelinks.de/2dxo<br />
KI-Leitlinien Telekom:<br />
https://kurzelinks.de/ue5y<br />
Foto: ©Summit Art Creations – stock.adobe.com
9 <strong>KOMM</strong> 03/<strong>2024</strong><br />
EUROPAWAHL<br />
DGB-WAHLCHECK:<br />
Gute Arbeit? Besser mit Europa.<br />
Im Juni entscheiden über 400 Millionen Wähler*innen in 27 Mitgliedsstaaten<br />
der Europäischen Union über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments.<br />
An den Wahlurnen entscheiden die Menschen darüber, ob wir die<br />
Herausforderungen der Zukunft gut bewältigen können. Denn die Gestaltung<br />
des Klimawandels, die Entwicklung von zukunftsfähigen Jobs in einer<br />
erfolgreichen industriellen Produktion und einer innovativen Forschungslandschaft<br />
brauchen engagierte Parlamentarier*innen.<br />
In den vergangenen Jahren haben der<br />
Austritt des Vereinigten Königreichs aus<br />
der EU, die Covid-19-Pandemie und der<br />
russische Angriffskrieg auf die Ukraine<br />
Europa nicht nur in eine Sicherheits-, Gesundheits-<br />
und Wirtschaftskrise,<br />
sondern<br />
auch in eine Energiekrise<br />
gesteuert. In dieser<br />
wirtschaftlich und<br />
gesellschaftlich herausfordernden<br />
Situation<br />
muss Europa zusammenhalten,<br />
Einigkeit<br />
beweisen und adäquate<br />
Antworten finden.<br />
Für die deutschen Gewerkschaften<br />
steht ein<br />
verantwortlicher Umgang<br />
mit den Krisenfolgen<br />
an erster Stelle<br />
– angefangen beim<br />
Erhalt von Arbeitsplätzen<br />
über die Sicherung<br />
unserer Sozialsysteme<br />
und die gerechte Finanzierung<br />
und Verteilung<br />
der Krisenkosten<br />
bis hin zum ökologischen<br />
Umbau.<br />
Die wichtigsten Ziele<br />
Im DGB-Wahlcheck werden die wichtigsten<br />
Aussagen aus den Europa-Wahlprogrammen<br />
von Union, SPD, FDP, Die Linke,<br />
Bündnis 90/Die Grünen und BSW zu den<br />
DGB-<br />
WAHLCHECK<br />
zur Europawahl <strong>2024</strong><br />
Nicht im DGB-Wahlcheck ist das Europawahlprogramm<br />
der AfD enthalten. Der<br />
DGB hat die AfD nicht aufgeführt, da die<br />
Partei gegen die gewerkschaftlichen Werte<br />
von Demokratie, Gleichberechtigung,<br />
Weltoffenheit und Toleranz in Deutschland,<br />
Europa und der Welt steht. Für die<br />
Gewerkschaften ist die AfD eine rechtsextreme<br />
Partei, die gegen zentrale Werte<br />
der Verfassung steht. Zwar behauptet die<br />
AfD, eine Partei der „kleinen Leute“ zu<br />
sein, gar eine „Arbeiterpartei“. Doch sie<br />
vertritt in vielen Politikbereichen nicht die<br />
Interessen der Beschäftigten – oder hat<br />
schlicht keine Konzepte und Lösungen für<br />
sie. Als einzige Partei will die AfD das<br />
europäische Parlament ab schaffen.<br />
Gute Arbeit auch<br />
in Europa<br />
Deshalb fordern der<br />
DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften<br />
jetzt und für die Zeit nach der Europawahl<br />
eine bedarfsgerechte Finanzierung<br />
der Transformation, die Absicherung der<br />
Produktion in einer globalen Wirtschaft,<br />
angemessene Investitionen zur Stärkung<br />
der Regionen, die Sicherung von guten<br />
Arbeitsbedingungen, angemessene Sozialsysteme<br />
und eine hohe Tarifbindung,<br />
die Stärkung von Mitbestimmungsrechten<br />
und faire Arbeitsbedingungen für<br />
grenzüberschreitende Beschäftigte.<br />
sechs Schwerpunktthemen Transformation,<br />
Produk tion, Regionen, Gute Arbeit,<br />
Mitbestimmung und Arbeitsmobilität vorgestellt.<br />
Wir können auf den folgenden<br />
Seiten aus Platzgründen nur Teile daraus<br />
übernehmen.<br />
AfD fehlt bewusst<br />
Wählen gehen!<br />
Mit der Wahl zum 10. Europäischen Parlament<br />
am 9. Juni <strong>2024</strong> werden die politischen<br />
Weichen für die nächsten fünf<br />
Jahre gestellt. Wir wollen mehr Gute Arbeit<br />
in Europa. Deshalb unsere Bitte: Geht<br />
wählen! <br />
DGB/RED<br />
Der komplette DGB-Wahlcheck kann hier<br />
als PDF geladen werden:<br />
https://kurzelinks.de/9fe8
10<br />
INVESTIEREN IN DIE TRANSFORMATION<br />
Der Handlungsdruck ist enorm – die EU hat sich zur Klimaneutralität bis 2050 verpflichtet. Gleichzeitig gefährden hohe Energiekosten<br />
und eine Investitionslücke bei privaten wie öffentlichen Investitionen Standorte und Beschäftigung in Europa. Der<br />
DGB fordert eine europäische Transformationspolitik, die mit strategischen Investitionen die Transformation lenkt, Gute Arbeit<br />
gestaltet, für eine faire Kostenverteilung sorgt und einen klaren Rahmen für eine nachhaltige Modernisierung setzt.<br />
Die Linke streitet für eine aktive Industriepolitik. Um die notwendigen Investitionen nicht zu behindern, will<br />
die Linke den während der Pandemie geschaffenen Spielraum für staatliche Unternehmenshilfen verstetigen<br />
und Beihilfeverfahren beschleunigen.<br />
Staatliche Subventionen und Investitionshilfen sollen an soziale Bedingungen für Gute Arbeit geknüpft werden,<br />
darunter Tariftreue, Ausbildungsquoten und Standortgarantien.<br />
Öffentliche Aufträge will die Linke nach sozialen, arbeitsrechtlichen und ökologischen Kriterien vergeben.<br />
Neben einer Finanztransaktionssteuer und Gesamtbesteuerung von Konzernen auf EU-Ebene, will sie die<br />
Besteuerung hoher Vermögen und Erbschaften sowie eine dauerhafte Mindestbesteuerung von Übergewinnen<br />
durchsetzen.<br />
Die SPD befürwortet eine koordinierte europäische und solidarische Investitionspolitik zur Umsetzung einer<br />
sozial gerechten Transformation, die Klimaneutralität fördert.<br />
Ab 2028 sollen hierfür die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds zu einem Instrument der Transformation<br />
erweitert werden.<br />
Ferner soll durch die Aufnahme einer verpflichtenden Tariftreueklausel die Konzessions- und Vergaberichtlinie<br />
modifiziert werden.<br />
Nicht zuletzt soll auch die Nutzung von EU-Mitteln an soziale Kriterien wie gute Arbeit und Tarifbindung gekoppelt<br />
werden.<br />
Die Grünen fordern eine aktive und kohärente Wirtschafts- und Industriepolitik im Wettbewerb um die Produktionsstandorte<br />
für Zukunftstechnologien.<br />
Um mehr Investitionen zu ermöglichen, wollen die Grünen die restriktiven EU-Schuldenregeln lockern und<br />
fordern einen neuen Rahmen für staatliche Beihilfe bei grünen Zukunftstechnologien.<br />
Die Auszahlung von EU-Geldern sollen stärker an die Einhaltung von Sozialstandards und geltende Tarife<br />
gekoppelt werden. Das EU-Vergaberecht soll sich an sozialen und nachhaltigen Kriterien ausrichten.<br />
Zur Finanzierung der Transformation möchten die Grünen hohe Vermögen sowie Unternehmensgewinne<br />
stärker besteuern und den Klimasozialfonds stärken. Die Grünen fordern auch die Einführung einer Finanztransaktionssteuer.<br />
Bürokratieabbau, mehr Wettbewerb, bessere Bedingungen für private Investitionen und Emissionshandel<br />
sollen die doppelte Transformation gelingen lassen.<br />
Im Wahlprogramm der FDP sticht vor allem das Drängen auf den Bürokratieabbau heraus. Die FDP fordert die<br />
Einführung des „1 in, 2 out“-Prinzips. Die Bürokratiekosten sollen transparent gemacht werden; Regelungen,<br />
die insbesondere KMU belasten, sollen geändert oder abgeschafft werden.<br />
Darüber hinaus sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren im Ausbau von Infrastruktur und Erneuerbaren<br />
Energien beschleunigt werden.<br />
Die FDP will das europäische Beihilferecht verschlanken. Es soll keine weiteren schuldenfinanzierten Konjunkturprogramme<br />
geben, der Schuldenabbau steht im Vordergrund.<br />
Am Ziel der Klimaneutralität bis 2050 hält die Union fest. Emissionshandel, Ausbau der Erneuerbaren Ener gien<br />
und Kreislaufwirtschaft sollen dabei helfen, auch der soziale Ausgleich soll mitbedacht werden.<br />
Das Vergaberecht soll dahingehend überarbeitet werden, dass Aufträge unkomplizierter vergeben werden<br />
können.<br />
Die weltweiten Finanzmärkte will die Union strikt regulieren, sie sollen eine dienende Rolle für die Realwirtschaft<br />
einnehmen. Ansonsten tritt die Union für eine Deregulierung der Wirtschaft und weniger Auflagen für<br />
Unternehmen ein. Die Taxonomie und der Green Deal sind hinsichtlich des internationalen Wettbewerbs auf<br />
ihre Praxistauglichkeit zu prüfen.<br />
Das BSW plädiert insbesondere für eine Reform des EU-Beihilferechts, eine stärkere Förderung länderübergreifender<br />
Kooperationen im Bereich Innovation sowie für die Einführung einer goldenen Investitionsregel zur<br />
Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge und zur Förderung von Zukunftstechnologien.<br />
Außerdem wird eine einheitliche europäische Unternehmensbesteuerung gefordert, um Steuersenkungswettbewerb<br />
zu verhindern und den Mittelstand zu schützen. Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer und die<br />
Förderung eines Mindeststeuersatzes auf Unternehmensgewinne sind ebenfalls zentrale Anliegen der Partei.<br />
Berichtspflichten für Unternehmen über nachhaltiges Wirtschaften werden als zusätzliche Bürokratie abgelehnt,<br />
da sie die Produktivität verringern.
11 <strong>KOMM</strong> 03/<strong>2024</strong><br />
GUTE ARBEIT IN EUROPA FÖRDERN<br />
Wenn Unternehmen sich frei in Europa bewegen, sich in verschiedenen Staaten niederlassen und ihre Produktion verlagern,<br />
wirkt sich das auf die Beschäftigten aus. Schließlich sind die Unterschiede in den Sozial-, Bildungs- und Lohnsystemen in den<br />
EU-Staaten groß. Um einen Wettbewerb um die niedrigsten Sozialstandards zu verhindern, fordert der DGB die Einführung<br />
europäischer Mindeststandards für die sozialen Sicherungssysteme.<br />
Die Linke fordert den grundsätzlichen Vorrang von sozialen Grundrechten vor den Binnenmarktfreiheiten und<br />
setzt sich für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen ein.<br />
Mindestlöhne sollen sich europaweit am realen Bedarf zum Leben orientieren. Auch sollen Tarifverträge gestärkt<br />
werden, indem Tariftreue als Voraussetzung öffentlicher Aufträge im EU-Vergaberecht verankert wird.<br />
Die Linke fordert eine EU-Richtlinie zum Schutz vor Stress und körperlicher Überlastung.<br />
Die SPD fordert die Einfügung eines sozialen Fortschrittsprotokolls in die EU-Verträge, um das soziale Europa<br />
zu stärken und mit den ökonomischen Grundfreiheiten in ein Gleichgewicht zu bringen.<br />
Ziel der SPD ist es, Arbeitsbedingungen und soziale Sicherheit der EU-Bürger*innen zu verbessern. Dazu gehören<br />
eine bessere nationale Tarifbindung und eine verpflichtende Tariftreueklausel.<br />
Die SPD fordert eine EU-Richtlinie zum Schutz vor psychischen Belastungen am Arbeitsplatz und strebt die<br />
Schließung des Gender Gaps in der Pflege und Betreuung an.<br />
Die Grünen fordern gute Arbeitsbedingungen, sichere Jobs, anständige Löhne und Weiterbildungsangebote.<br />
Die EU-Mindestlohnrichtlinie soll konsequent umgesetzt werden. Arbeitnehmer*innen müssen besser gegen<br />
psychische Belastungen geschützt werden.<br />
Gleiches gilt im digitalen Raum. Hier sollen Arbeitnehmer*innen starke Rechte erhalten. Die Grünen fordern<br />
insbesondere ein Ende der Scheinselbständigkeit.<br />
Die FDP will faire Arbeitsbedingungen für Plattformarbeiter*innen, empfindet jedoch die neusten EU-Regelungen<br />
als Angriff auf die Selbstständigkeit und fordert eine Korrektur der EU-Plattformrichtlinie.<br />
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll durch den Ausbau erschwinglicher Kinderbetreuung und die<br />
Flexibilisierung von Arbeitszeiten verbessert werden. Dazu fordert sie die Flexibilisierung der EU-Arbeitszeitrichtlinie<br />
ein.<br />
Die Union will arbeitsrechtliche und soziale Schutzstandards für alle Beschäftigten und tritt für eine Erhöhung<br />
der Tarifbindung ein. Auch in der Plattformarbeit sollen Arbeitnehmerschutzstandards gelten.<br />
Familie und Beruf sollen besser miteinander vereinbar sein, um insbesondere Frauen die Arbeit in Vollzeit zu<br />
ermöglichen.<br />
Das BSW fordert eine soziale Fortschrittsklausel in den EU-Verträgen, die den Vorrang sozialer Grundrechte<br />
vor den Binnenmarktfreiheiten festschreibt.<br />
Sie betonen die Verteidigung von Tarifverträgen und ortsüblichen Löhnen gegenüber Billigkonkurrenz in allen<br />
EU-Ländern. Die Umsetzung der EU-Mindestlohnrichtlinie bis Ende <strong>2024</strong> wird gefordert.
12<br />
INTERNATIONAL<br />
Fotos: UNI Global Union<br />
Gewerkschaft global –<br />
UNI-Weltkongress<br />
für die IKT-Branche<br />
Die Arbeitswelt ist global – und auch ver.di organisiert sich international in<br />
der UNI Global Union. Vom 15. bis 17. April <strong>2024</strong> fand der Weltkongress für<br />
den IKT-Sektor in Kapstadt statt. Über 200 Gewerkschafter*innen aus den<br />
Bereichen Tech und Games, Telekommunikation und den Call- und Servicecentern<br />
diskutierten die strategische gewerkschaftspolitische Ausrichtung<br />
für die nächsten fünf Jahre, tauschten Erfahrungen aus und berieten<br />
sich zu drängenden Themen wie Künstlicher Intelligenz.<br />
VON ASTRID SCHMIDT UND CHRISTINE MUHR<br />
Ein Schwerpunkt für die nächsten Jahre<br />
ist die gewerkschaftliche Organisierung<br />
der Tech- und Games-Branche –<br />
IT-Dienstleistungen, Spiele-Entwickler*innen,<br />
Content Moderator*innen – sowie<br />
der Call- und Servicecenter. Angeknüpft<br />
wird an die Erfolge der letzten Jahre. Bei<br />
Google und Microsoft fand eine bis dahin<br />
beispiellose Organisierungswelle<br />
statt. 2021 wurde die Google-Allianz als<br />
transnationaler Zusammenschluss der<br />
Google-Gewerkschaften ins Leben gerufen,<br />
in Polen und Südkorea wurden neue<br />
Google-Gewerkschaften gegründet und<br />
vor allem in der Schweiz, in England und<br />
Irland viele neue Mitglieder gewonnen.<br />
Bei Microsoft konnte unter anderem die<br />
US-amerikanische Schwesterngewerkschaft<br />
CWA ein Neutralitätsabkommen<br />
mit dem Konzern abschließen und damit<br />
die gewerkschaftliche Organisierung anschieben.<br />
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den<br />
globalen Gewerkschaftsallianzen. So wurde<br />
unter anderem 2022 ein globales Abkommen<br />
mit dem Unternehmen Teleperformance<br />
abgeschlossen. Das Abkommen<br />
erleichtert gewerkschaftliche Organisierung<br />
in allen Ländern, weil die Arbeitgeberseite<br />
zur Neutralität verpflichtet ist. Bei<br />
der Deutschen Telekom gibt es seit 2016<br />
eine transnationale Gewerkschaftsallianz<br />
(One Telekom Union), die sich zurzeit allerdings<br />
auf die europäischen Länder konzentriert.<br />
Ein Austausch mit der CWA zur<br />
aktuellen Situation bei T-Mobile US fand<br />
am Rande der Konferenz statt.<br />
Auch die Beschäftigung mit der digitalen<br />
Transformation, insbesondere mit<br />
Künstlicher Intelligenz stand auf der<br />
Agenda. Denn weltweit gilt es, die negativen<br />
Auswirkungen durch Künstliche Intelligenz<br />
auf Beschäftigte durch kollektive<br />
schützende Regelungen einzudämmen.<br />
Erfahrungsaustausch<br />
Auch wenn die großen Themen in den<br />
Kontinenten ähnliche sind – die Rahmenbedingungen<br />
und Alltagsrealitäten sind<br />
es nicht. Horizonterweiternde Highlights
13 <strong>KOMM</strong> 03/<strong>2024</strong><br />
Die ver.di-Fachgruppe IKT war mit sechs Delegierten vertreten (v.l.n.r.):<br />
Oskar Michel, Christine Muhr, Odysseus Chatzidis, Marta Müller, Astrid<br />
Schmidt und Joana Starck.<br />
der Konferenz waren daher die Berichte<br />
aus den Branchen und Ländern.<br />
Im Bereich Tech und Games etwa berichtete<br />
Autumn Mitchell von den Zeni-<br />
Max Workers über die Arbeitsbedingungen<br />
der Spieleentwickler*innen in den<br />
USA und thematisierte das in der Games-Branche<br />
verbreitete „Crunch“: eine<br />
Form unbezahlter Überstunden, die anfallen,<br />
um ein Projekt abzuschließen – verbunden<br />
mit der Erwartungshaltung, dass<br />
die Beschäftigten sich dieser Anforderung<br />
bedingungslos unterwerfen.<br />
Rose-Marie Diouf und Nene Koita von<br />
den senegalesischen Gewerkschaften<br />
SNTPT und SYTS berichteten von der Anwendung<br />
des globalen Abkommens über<br />
Gesundheitsschutz und Sicherheit bei<br />
dem Telekommunikationsanbieter Orange<br />
während der Corona-Pandemie. Zentrales<br />
Element der Vereinbarung: Sie ermöglicht<br />
die Mitwirkung der Beschäftigten<br />
bei der Definition der pandemiebezogenen<br />
Herausforderungen und der<br />
Gewährleistung von Sicherheitsmaßnahmen.<br />
Die Vorsitzende der Frauensektion der<br />
UNI Afrika, Patricia Nyman, von der südafrikanischen<br />
Gewerkschaft SACCAWU,<br />
thematisierte die Gewalt, der insbesondere<br />
weibliche Beschäftigte an vielen Orten<br />
ausgesetzt sind. Belästigungen, physischen<br />
Bedrohungen oder auch das so<br />
genannte „Toxing“ – wörtlich: Vergiften<br />
(des Klimas) – können nur durch umfassende<br />
Arbeitsplatzrichtlinien und starke<br />
Maßnahmen eingedämmt werden, so die<br />
Gewerkschafterin.<br />
Über die ver.di-Aktivitäten berichteten<br />
Christine Muhr, die auf die neuen Online-Ansprache-Formate<br />
in der Tech- und<br />
Games-Branche einging und Odysseus<br />
Chatzidis, der das KI-Manifest der Deutschen<br />
Telekom AG vorstellte, das dort<br />
zwischen Konzernbetriebsrat und Management<br />
abgeschlossen wurde.<br />
UNI-Präsidentschaft bis 2029<br />
Als neuer Präsident der UNI Global Union<br />
für den IKT-Sektor wurde So Soulemane,<br />
Vorsitzender der Gewerkschaft SYNATEL<br />
aus Burkina Faso gewählt. Mit Soulemane,<br />
zurzeit Präsident der UNI Afrika<br />
IKT, ist erstmals ein Vertreter des afrikanischen<br />
Kontinents Welt-Präsident.<br />
Mehr Informationen über die UNI Global<br />
Union ICTS und die Konferenz in Kapstadt<br />
gibt es hier:<br />
https://kurzelinks.de/nctx<br />
Astrid Schmidt<br />
Referentin im<br />
ver.di-Bereich<br />
Innovation und<br />
Gute Arbeit<br />
sowie in der<br />
Fachgruppe IKT<br />
Foto: Simone M. Neumann<br />
Der neu gewählte<br />
Welt-Präsident der<br />
UNI Global Union<br />
für den IKT-Sektor,<br />
So Soulemane mit<br />
Christine Muhr (li.)<br />
und Astrid Schmidt.<br />
Christine Muhr<br />
IT-Koordinatorin<br />
Bundesfachgruppe<br />
IKT<br />
Foto: privat
14<br />
BEAMT*INNEN<br />
Sonderurlaub bei Erkrankung des Kindes:<br />
Befristet mehr Tage<br />
Foto: ©H_Ko – stock.adobe.com<br />
Wird das Kind krank und muss betreut<br />
werden, haben Beamtinnen<br />
und Beamte des Bundes einen Anspruch<br />
auf bezahlten Sonderurlaub.<br />
Das gilt auch für die Beamt*innen<br />
bei der Telekom. Bis zum 31. Dezember<br />
2023 galt aufgrund der<br />
COVID-19-Pandemie ein erweiterter<br />
Anspruch auf Sonderurlaub bei Erkrankung<br />
eines Kindes. Diese Sonderregelungen<br />
wurden nicht verlängert.<br />
Befristet für die Jahre <strong>2024</strong> und<br />
2025 gibt es neue Regelungen.<br />
VON ANITA SCHÄTZLE<br />
Seit 1. April <strong>2024</strong> gilt die Sonderurlaubsverordnung<br />
für Bundesbeamt*innen<br />
(SUrlV) in geänderter Fassung, befristet<br />
für die Kalenderjahre <strong>2024</strong> und 2025.<br />
Schon seit dem 1. Januar <strong>2024</strong> besteht im<br />
Wege einer Vorgriffsregelung der Bundesinnenministerin<br />
der Anspruch auf<br />
mehr Sonderurlaubstage für die Betreuung<br />
eines erkrankten Kindes. Die Anzahl<br />
für <strong>2024</strong> und 2025 ist zwar geringer<br />
gegenüber den während der Pandemie<br />
gewährten Kinderkrankentage, jedoch<br />
etwas höher als vor der Pandemie.<br />
Für jedes Kind können bis zu 13 Arbeitstage<br />
Sonderurlaub unter Fortzahlung<br />
der Bezüge im Urlaubsjahr beansprucht<br />
werden, für alle Kinder zusammen höchstens<br />
30 Arbeitstage. Alleinerziehende Beamt*innen<br />
können für jedes Kind längstens<br />
bis zu 26 Arbeitstage beanspruchen.<br />
Für alle Kinder zusammen gibt es höchstens<br />
60 Arbeitstage Sonderurlaub im<br />
Urlaubsjahr. Die Voraussetzung, dass das<br />
Kind noch nicht zwölf Jahre alt ist, gilt<br />
unverändert.<br />
Systemgerecht übertragen<br />
Mit dem geänderten Paragrafen 21 Absatz<br />
2 der Sonderurlaubsverordnung des<br />
Bundes werden die Änderungen des<br />
Paragrafen 45 Absatz 2a Sozialgesetzbuch<br />
V (SGB) zeitgleich und systemgerecht<br />
in das Beamtenrecht übertragen.<br />
Familien- und sozialpolitische Gründe<br />
seien der Anlass für die Anpassung, so<br />
das Bundesministerium des Innern. Den<br />
erhöhten Anspruch auf Kinderkrankentage<br />
in Paragraf 45 Absatz 2a SGB V für<br />
gesetzlich krankenversicherte Eltern, beinhaltet<br />
das Pflegestudiumstärkungsgesetz<br />
(PflStudStG, Artikel 8b Nummer 3d<br />
und Artikel 9 Absatz 2) vom 15. Dezember<br />
2023 (BGBl. 2023 I Nr. 359).<br />
Die Anzahl der maximalen 13 Sonderurlaubstage<br />
für die beamteten Eltern entspricht<br />
einer Übertragung in Höhe von<br />
rund 90 Prozent (rechnerisch 86,6 Prozent)<br />
der 15 Tage Arbeits-Freistellung gemäß<br />
Paragraf 45 SGB V. Dies deshalb,<br />
weil der Krankengeldanspruch für gesetzlich<br />
versicherte Eltern als Lohnersatzleistung<br />
der Höhe nach noch um individuell<br />
anteilige sozialversicherungsrechtliche<br />
Abgaben gekürzt wird.<br />
Wegfall Jahresarbeitsentgeltgrenze<br />
Künftig haben alle Beamtinnen und Beamten<br />
unabhängig von der Jahresarbeitsentgeltgrenze<br />
einen einheitlichen Anspruch<br />
auf Sonderurlaub bei Betreuung<br />
eines erkrankten Kindes. Aus Gründen<br />
der Fürsorge und unter Berücksichtigung<br />
von Vereinbarkeitsgesichtspunkten für die<br />
Beamt*innen des Bundes, lautet die politische<br />
Begründung.<br />
ver.di und der Deutsche Gewerkschaftsbund<br />
begrüßen die Aufgabe der<br />
Jahresarbeitsentgeltgrenze und die<br />
Anpassungen in Paragraf 21 Abs. 2 SUrlV.<br />
Erfolgreich konnte die Rückführung der<br />
Anzahl an Kinderkrankentagen auf das<br />
Niveau vor der Pandemie abgewendet<br />
werden. Das reicht aber nicht, denn um<br />
dem familienpolitischen Anspruch zur<br />
Vereinbarkeit von Beruf und Familie wirklich<br />
gerechter zu werden, braucht es für<br />
die Betreuung eines kranken Kindes deutlich<br />
mehr Kinderkrankentage und die<br />
Anhebung des Alters auf mindestens<br />
14 Jahre.<br />
Anita Schätzle<br />
Gewerkschaftssekretärin<br />
i. R.<br />
Foto: Manfred Geneschen
15 <strong>KOMM</strong> 03/<strong>2024</strong><br />
BEAMT*INNEN<br />
Verfassungsrecht skandalös ignoriert<br />
Seit nun vier Jahren werden die Bundesbeamt*innen<br />
sowie die Richter*innen<br />
und Staatsanwält*innen<br />
im Bund zu gering besoldet. Ein Gesetzgebungsverfahren<br />
Anfang 2023<br />
zur amtsangemessenen Besoldung<br />
wurde angehalten, ein geänderter<br />
Gesetzentwurf ist noch immer nicht<br />
in Sicht.<br />
VON ANITA SCHÄTZLE<br />
Anlass für strukturelle Besoldungsanpassungen<br />
sind die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts<br />
vom 4. Mai 2020.<br />
Diese beziehen sich zum einen auf den zu<br />
geringen Mindestabstand der Besoldung<br />
zum Grundsicherungsniveau und zum anderen<br />
auf die zu geringe Besoldung von<br />
Beamt*innen mit drei und mehr Kindern.<br />
Neben den Bundesländern ist auch der<br />
Bund zum Handeln aufgefordert. Die<br />
Verletzung des Mindestabstandsgebots<br />
„Die vom Dienstherrn nach Maßgabe<br />
der Verfassung geschuldete<br />
Alimentierung ist nicht eine dem<br />
Umfang nach beliebig variable Größe,<br />
die sich einfach nach den ‚wirtschaftlichen<br />
Möglichkeiten‘ der<br />
öffentlichen Hand oder nach den<br />
politischen Dringlichkeitsbewertungen<br />
hinsichtlich der verschiedenen<br />
vom Staat zu erfüllenden Aufgaben<br />
oder nach dem Umfang der Bemühungen<br />
um Verwirklichung des allgemeinen<br />
Sozialstaatsprinzips bemessen<br />
lässt (BVerfG, 30.03.1977 –<br />
2 BvR 1039/75, 2 BvR 1045/75 Rn.<br />
50).“<br />
zum Grundsicherungsniveau<br />
betrifft das gesamte<br />
Besoldungsgefüge.<br />
Umsetzung streitig<br />
Die Ideen zur Umsetzung<br />
der Rechtsprechung des<br />
Bundesverfassungsgerichts<br />
sind vielfältig. Einige der<br />
bislang in den Ländern<br />
vorgenommenen gesetzlichen<br />
Maßnahmen wie<br />
die Streichung niedrigerer<br />
Besoldungsgruppen und<br />
-stufen, Erhöhung des Familienzuschlags<br />
und Anhebung<br />
des Beihilfebemessungssatzes<br />
bis zu einem<br />
mietenstufenabhängigen<br />
Zuschlag und bedarfsabhängigen<br />
Zahlungen, fördern<br />
die verfassungsrechtlich<br />
gebotene, amtsangemessene<br />
Besoldung jedenfalls<br />
nicht. Faktisch führen sie zu weiteren<br />
Diskrepanzen im Besoldungsrecht, neue<br />
Verfassungsklagen sind absehbar.<br />
Weiter Gestaltungsspielraum<br />
Die Besoldung ist in den vergangenen<br />
Jahren teilweise entsprechend den Tariferhöhungen<br />
im öffentlichen Dienst angepasst<br />
worden. Das war notwendig, aber<br />
ungenügend, um ein amtsangemessenes<br />
Niveau wieder zu erreichen. Die Anhebung<br />
sämtlicher Grundgehälter in der<br />
Besoldungsordnung A wäre eine rechtssichere<br />
Maßnahme, um den Mindestabstand<br />
von 15 Prozent zwischen Besoldung<br />
und Grundsicherungsniveau (wieder-)herzustellen,<br />
ohne den Abstand<br />
zwischen den Besoldungsgruppen zu nivellieren.<br />
Und das unter gleichzeitiger<br />
Berücksichtigung gestiegener Arbeitsund<br />
Funktionsanforderungen bei den Abständen.<br />
Verfassungsrechtliche Lösung<br />
gefordert<br />
Foto: Manfred Geneschen<br />
ver.di und der DGB fordern den Dienstherrn<br />
Bund auf, endlich einen Gesetzentwurf<br />
vorzulegen, der die amtsangemessene<br />
Besoldung seiner Bediensteten sicherstellt.<br />
Das Gerangel innerhalb der<br />
Ampel um Einsparungen im Bundeshaushalt<br />
dürfe weder zur weiteren Ignoranz<br />
von Verfassungsrecht und daraus resultierender<br />
Besoldungsansprüchen führen,<br />
noch zur Wahl der kostengünstigsten<br />
Lösung.<br />
BEAMTENVERSORGUNG<br />
ver.di und DGB für Erhalt<br />
ver.di und der DGB lehnen die Einbeziehung der Beamt*innen in die gesetzliche<br />
Rentenversicherung (DRV) ab. Der Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes<br />
steht dagegen und ist von der Politik zu achten, so ver.di und der DGB.<br />
Schon im Jahr 2018 hatten ver.di und der<br />
DGB sich für den Erhalt der Beamt*innenversorgung<br />
positioniert. Zuletzt hatte der<br />
DGB im Jahr 2022 auf seinem ordentlichen<br />
Bundeskongress beschlossen, die<br />
Beamt*innen nicht in die DRV einbeziehen<br />
zu wollen. Das gilt unverändert.<br />
Ein Interview mit der DGB-Vorsitzenden<br />
Yasmin Fahimi mit der „Bild am Sonntag“<br />
im März <strong>2024</strong> hatte zu Irritationen<br />
geführt. Fahimi zeigte Verständnis für die<br />
Forderung, unter anderem auch Beamt*innen<br />
in die gesetzliche Rentenversicherung<br />
einzubeziehen. Dass dies weder<br />
der Position von ver.di noch der des DGB<br />
entspricht, wurde inzwischen geklärt.<br />
ver.di und der DGB setzen sich nachdrücklich<br />
dafür ein, das Rentensystem zu<br />
stärken und zukunftsfest zu machen. AS
16<br />
FACILITYSERVICE<br />
Wohin steuert die Facility-Branche?<br />
Unter dem Motto „Gut ausgebildet.<br />
Gut weitergebildet.<br />
Gut entwickelt. Wettbewerbsfaktor<br />
Personal – Wohin steuert<br />
die Branche?“ veranstaltete<br />
das DGB-Bildungswerk<br />
NRW e.V. in Kooperation mit<br />
ver.di, IG Metall, IG BAU und<br />
NGG vom 28. bis 29. Februar<br />
<strong>2024</strong> in der ver.di Bundesverwaltung<br />
in Berlin die Fachtagung<br />
für Betriebsrät*innen im<br />
Facility- und Industrieservice.<br />
Die Rechenzentren müssen gekühlt und<br />
die Klimaanlagen dafür ständig gewartet<br />
werden. Ein Ausfall könnte fatale Folgen<br />
nach sich ziehen. Die Beleuchtung in der<br />
Tiefgarage, der funktionierende Aufzug,<br />
der uns ins Büro in der achten Etage<br />
bringt – die Facility Services-Branche ist<br />
allgegenwärtig und unabdingbar für das<br />
Arbeitsleben vieler Beschäftigter.<br />
Wettbewerbsfaktor Personal<br />
Der Wettbewerbsfaktor Personal wurde<br />
mit der Fragestellung „Wohin steuert die<br />
Branche?“ betrachtet. Fachkräftemangel,<br />
Transformation und deren Folgen für Unternehmen,<br />
Beschäftigte und Betriebsräte<br />
müssen mit Konzepten von Management<br />
und Personalverantwortlichen begegnet<br />
werden. Dazu begleitend müssen Betriebsräte<br />
ihre Handlungsmöglichkeiten<br />
zu einem strategischen Personalmanagement<br />
ausschöpfen und sich einbringen.<br />
Thematisiert wurde auch die zukunftsfähige<br />
Gestaltung von Arbeitsbedingungen.<br />
Im Einstieg stellte Prof. Dr. Herbert<br />
Schaaff, Honorarprofessor für Personalmanagement<br />
an der Hochschule Niederrhein<br />
in Mönchengladbach, heraus, dass<br />
es in vielen Unternehmen an innovativer<br />
Personalstrategie fehle. Es müsse die Frage<br />
gestellt werden, welche Mitarbeitenden<br />
in den nächsten Jahren gebraucht<br />
werden. Jürgen Schneider, Geschäftsführer<br />
gefma, betonte hierbei auch, dass die<br />
Generationen Y und Z und deren Bedürfnisse<br />
Beachtung finden müssen. Die Vorstellungen<br />
von guten und lebenswerten<br />
Arbeitsbedingungen sind<br />
im Wandel.<br />
Zur Vertiefung der<br />
Fragestellungen, Analyse<br />
und Strategieerarbeitung<br />
konnten die Teilnehmenden<br />
später zwischen verschiedenen<br />
Workshops<br />
wählen. Aus- und Weiterbildung<br />
sind natürlich essenziell<br />
in der Frage des<br />
Personalmanagements, aber auch die<br />
Veränderung durch mobiles Arbeiten und<br />
die Digitalisierung.<br />
Mit den Ergebnissen einer Befragung<br />
zu den Arbeitsbedingungen im Facility-/<br />
Industrieservice wurde die Veranstaltung<br />
abgeschlossen. Eine grundsätzliche Zufriedenheit<br />
mit den eigenen Arbeitsbedingungen<br />
bestimmen die Befragungsergebnisse,<br />
wobei im Betriebsrat und<br />
Aufsichtsrat mitbestimmte Unternehmen<br />
mit Tarifbindung deutlich besser abschneiden.<br />
Verbesserungsbedarf wurde zum<br />
Beispiel im Bereich der Qualifizierung<br />
oder auch der allgemeinen Arbeitsbedingungen<br />
deutlich. Der Wettbewerbsdruck<br />
und der Preiskampf in der Branche sowie<br />
der Personalmangel sind belastende Faktoren<br />
für die Beschäftigten der Facility-<br />
Branche.<br />
JS<br />
Foto: ver.di<br />
DEUTSCHE FUNKTURM GMBH<br />
Wir wollen MEHR werden!<br />
Mit einem sogenannten Mapping wurde überprüft, wo welche Mitglieder zu<br />
finden sind. Und dabei wurde auch folgendes festgestellt: Zum Beispiel durch<br />
Betriebsumorganisationen kann es passieren, dass Mitglieder „falsch geschlüsselt“<br />
sind, es sind also falsche Daten bei ver.di hinterlegt.<br />
Schau du doch auch mal, ob deine Daten in Ordnung sind: Bist du dem richtigen<br />
Unternehmen zugeordnet? Das korrekte Beschäftigungsverhältnis hinterlegt?<br />
Ist der Beitrag richtig?<br />
Überprüfe unter meine.verdi.de deine eigenen Daten und<br />
passe sie gegebenenfalls an. Falls du dich an einem Streik beteiligst,<br />
kann so dein Streikgeld korrekt berechnet werden und<br />
die Auszahlung deines Streikgeldes ist gewährleistet. Im Falle<br />
einer rechtlichen Vertretung haben wir schnell alle aktuellen<br />
Daten zur Hand.<br />
Nach der Tarifrunde ist vor der Tarifrunde!<br />
So trafen sich am 19./20. März <strong>2024</strong> aktive<br />
Gewerkschafter*innen der Deutsche<br />
Funkturm GmbH (DFMG) um einerseits<br />
zurück und andererseits nach vorn zu<br />
schauen. Die 15 Delegierten analysierten<br />
kritisch die Tarifrunde des vergangenen<br />
Jahres. Zur Vorbereitung der kommenden<br />
Tarifrunde 2025 wurde erstmalig eine<br />
eigene Tarifkommission gewählt. Inklusive<br />
der ver.di-Verhandlungsführerin hat<br />
eine neunköpfige Kommission ihre Arbeit<br />
aufgenommen. Thematisch wurde der<br />
Rationalisierungsschutz bereits als wichtiges<br />
Thema für die nächste Tarifrunde<br />
identifiziert.<br />
Ausschlaggebend ist, in dem als ein<br />
Schwerpunkt der ver.di-Fachgruppe IKT<br />
bestimmten Unternehmen, das „mehr<br />
werden“: mehr Mitglieder und mehr Aktive,<br />
um damit auch mehr umsetzen und<br />
erkämpfen zu können. In den kommenden<br />
Wochen und Monaten ist es nun<br />
erklärtes Ziel, mit möglichst vielen Kolleg*innen<br />
ins Gespräch zu kommen, ihre<br />
Erwartungen und Forderungen zur Tarifrunde<br />
zu erfahren, und neue Mitglieder<br />
begrüßen zu können. <br />
JS