15.06.2024 Lindauer Bürgerzeitung
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2 15. Juni 2024 • BZ Nr. 24/24<br />
AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />
Sehr hohe Aufklärungsquote von Straftaten<br />
Sicherheitsgespräch der Stadt Lindau mit der Polizei<br />
Beim jährlichen Sicherheitsgespräch<br />
sprachen Oberbürgermeisterin<br />
Dr. Claudia Alfons<br />
und Polizeivizepräsident<br />
Dr. Dominikus Stadler unter<br />
anderem über die Polizeiliche<br />
Kriminalstatistik für die<br />
Stadt Lindau, die Umsetzung<br />
des neuen Cannabisgesetzes<br />
und die Unterbringung von Obdachlosen<br />
in der städtischen<br />
Obdachlosenunterkunft.<br />
Anfang Mai kamen Oberbürgermeisterin<br />
Dr. Claudia Alfons<br />
und Polizeivizepräsident<br />
Dr. Dominikus Stadler zum<br />
jährlichen Sicherheitsgespräch<br />
in der Stadtverwaltung zusammen.<br />
Neben ihnen nahmen<br />
auch Vertreterinnen und Vertreter<br />
der Schutz- und Kriminalpolizei<br />
Lindau, der Grenzpolizei<br />
Lindau sowie die zuständigen<br />
Referats- und Abteilungsleitungen<br />
des Bürger- und<br />
Ordnungsamts sowie des Amtes<br />
für Öffentliche Sicherheit<br />
und Ordnung teil.<br />
Bei Sicherheitsgesprächen<br />
treffen sich die Sicherheitsbehörden<br />
regelmäßig, um sich<br />
gemeinsam ein Bild über die<br />
Kriminalitätsentwicklung zu<br />
machen, mögliche gemeinsame<br />
Strategien dagegen zu entwickeln<br />
und aktuelle Problemstellungen<br />
zu erörtern.<br />
Gemeinsam blickten die<br />
Teilnehmenden auf die vorliegende<br />
Polizeiliche Kriminalstatistik<br />
für die Stadt Lindau. Im<br />
vergangenen Jahr stiegen die<br />
Fallzahlen in Lindau leicht an.<br />
Mit 3.887 erfassten Straftaten<br />
Am Sicherheitsgespräch nahmen Oberbürgermeisterin Dr. Claudia<br />
Alfons, Polizeivizepräsident Dr. Dominikus Stadler sowie Vertreterinnen<br />
und Vertreter der Schutz- und Kriminalpolizei Lindau, der<br />
Grenzpolizei Lindau sowie die zuständigen Amts- und Abteilungsleitungen<br />
des Bürger- und Ordnungsamts sowie der Abteilung für<br />
Öffentliche Sicherheit teil.<br />
Foto: Stadt Lindau<br />
registrierte die Polizei 282 Fälle<br />
mehr als im Jahr 2022. Dies entspricht<br />
einem Anstieg von 7,8<br />
Prozent, der nach Ende der Corona-Pandemie<br />
und der in diesem<br />
Rahmen stattgefundenen<br />
Beschränkungen im öffentlichen<br />
Bereich erwartbar war.<br />
Die Aufklärungsquote verbesserte<br />
sich erneut von 83,9<br />
Prozent im Vorjahr auf 85,7<br />
Prozent. Dieser herausragende<br />
Wert verdeutlicht die Qualität<br />
der Sicherheitsbehörden in<br />
Lindau. Im Vergleich mit dem<br />
gesamtbayerischen Niveau,<br />
welches bei 68,7 Prozent liegt,<br />
wird dieser Spitzenwert nochmals<br />
unterstrichen.<br />
Steigende Unfallzahlen:<br />
Fokus auf Schutz ungeschützter<br />
Verkehrsteilnehmer<br />
Die Unfallzahlen in der<br />
Stadt stiegen von 874 im Vorjahr<br />
auf 911 an. Dies entspricht<br />
einem Anstieg von rund vier<br />
Prozent. Die Anzahl der bei<br />
Verkehrsunfällen verletzten<br />
Personen lag bei 183. Im Vorjahr<br />
waren es 146. Insgesamt<br />
starben im Jahr 2023 vier Personen<br />
bei Verkehrsunfällen.<br />
Polizeivizepräsident Dr. Dominikus<br />
Stadler sagt zur diesjährigen<br />
Verkehrsstatistik:<br />
„Die Steigerung der tödlichen<br />
Verkehrsunfälle in Lindau nehmen<br />
wir sehr ernst. Jeder Verkehrstote<br />
ist einer zu viel! Hier<br />
legen wir insbesondere einen<br />
Schwerpunkt auf den Schutz<br />
ungeschützter Verkehrsteilnehmer<br />
wie Kinder, Rad- und<br />
Pedelec-Fahrer.“ Die Polizeiinspektion<br />
Lindau wies in diesem<br />
Zusammenhang auf ein bevorstehendes<br />
Pedelec-Fahrtraining<br />
in Zusammenarbeit mit<br />
der Verkehrswacht hin.<br />
Ein weiteres Thema im Sicherheitsgespräch<br />
war die Umsetzung<br />
des inzwischen in<br />
Kraft getretenen Cannabisgesetzes.<br />
Hier ist in einigen Bereichen<br />
die Zusammenarbeit der<br />
Sicherheitsbehörden gefragt<br />
und erforderlich. Die Grenzpolizei<br />
Lindau stellt in diesem Zusammenhang<br />
fest, dass sich<br />
Konsumentinnen und Konsumenten<br />
häufig nicht im Klaren<br />
sind, dass eine Einfuhr von<br />
Cannabis aus dem Ausland<br />
nach wie vor nicht erlaubt ist.<br />
Auch die Unterbringung<br />
von Personen in einer städtischen<br />
Obdachlosenunterkunft<br />
thematisierten die Besprechungsteilnehmenden.<br />
Hier<br />
zogen die Behördenleitungen<br />
ein positives Fazit, nachdem es<br />
der Stadt im engen Schulterschluss<br />
mit der Polizei gelang,<br />
vermehrte Sicherheitsstörungen<br />
durch eine Einzelperson zu<br />
unterbinden.<br />
Weiter berichtete die Polizeiinspektion<br />
Lindau vom bevorstehenden<br />
Ausbildungsbeginn<br />
der Sicherheitswacht Lindau<br />
im Juni. Oberbürgermeisterin<br />
Dr. Claudia Alfons freut sich,<br />
dass die neue Sicherheitswacht<br />
Lindau nun wie geplant ihren<br />
Dienst aufnehmen kann.<br />
Sie bedankte sich für das Zusammenkommen<br />
und die gute<br />
Arbeit der Polizei in Lindau.<br />
„Auch die polizeiliche Betreuung<br />
der aktuell laufenden<br />
Kunstausstellung ‚Christo und<br />
Jeanne-Claude – Ein Leben für<br />
die Kunst‘ lief vorbildlich“, sagt<br />
die Oberbürgermeisterin.<br />
Polizeivizepräsident Dr. Dominikus<br />
Stadler lobte: „Die Zusammenarbeit<br />
zwischen Polizei<br />
und der Stadt Lindau funktioniert<br />
traditionell sehr gut<br />
und ist von gegenseitigem Vertrauen<br />
geprägt. Dies spiegelte<br />
sich zuletzt in den gelungenen<br />
Abstimmungen anlässlich des<br />
Besuchs des Ministerpräsidenten<br />
Dr. Markus Söder in Lindau<br />
wider.“<br />
Zum Abschluss bedankten<br />
sich die Behördenleiter für den<br />
offenen Austausch und betonten<br />
nochmals die sehr gute Zusammenarbeit<br />
zwischen der<br />
Stadt und der Polizei Lindau.<br />
Stadt Lindau<br />
Konzerte und Tag der offenen Tür<br />
Musikschule Lindau präsentiert sich an vier Terminen im Juni<br />
Am Samstag, 15. Juni, öffnet<br />
die Musikschule Lindau ihre<br />
Türen. Von 13.30 bis 17 Uhr<br />
sind alle Musikinteressierten<br />
in das Schloss Holdereggen<br />
eingeladen, um die Räumlichkeiten<br />
kennenzulernen, mit<br />
den Lehrkräften ins Gespräch<br />
zu kommen und um herauszufinden,<br />
welches Instrument<br />
die größte Begeisterung hinterlässt.<br />
Bei gutem Wetter finden auf<br />
der Terrasse musikalische Aufführungen<br />
statt, die alle Teilnehmenden<br />
bei Kaffee und<br />
Kuchen im Park genießen können.<br />
Für die Jüngsten wird Mitmachen<br />
und Basteln mit der<br />
musikalischen Früherziehung<br />
angeboten.<br />
Minimusical<br />
„Der Regenbogenfisch“<br />
Mehr als 50 Kinder singen<br />
und spielen unter der Leitung<br />
ihrer Lehrerinnen Katrin Heide,<br />
Inna Burian und Christiane<br />
Sauter-Pflomm am Freitag, 21.<br />
Juni, um 15 Uhr das Minimusical<br />
„Der Regenbogenfisch“ im<br />
Gewölbesaal des Evangelischen<br />
Hospitales in der<br />
Schmiedgasse 18. Die fünf- bis<br />
sechsjährigen Kinder der aus<br />
der musikalischen Früherziehung<br />
begegnen dort den<br />
Seniorinnen und Senioren<br />
musikalisch. Als besonderer<br />
Farbtupfer sind die Ballettkinder<br />
der Musikschule mit ihrer<br />
Lehrerin Stephanie Melino in<br />
der knapp 45-minütigen Aufführung<br />
zu erleben.<br />
Klavierschüler musizieren<br />
mit Freunden<br />
Am Samstag, 22. Juni, veranstaltet<br />
der Fachbereich Klavier<br />
um 19 Uhr im Alten Rathaus<br />
das Konzert „Musizierfreunde<br />
– Klavierschüler musizieren<br />
mit ihren Freunden“.<br />
Oft entstehen durch das gemeinsame<br />
Musizieren<br />
Freundschaften. So gesellen<br />
sich bei diesem Konzert zu<br />
den Pianisten Streichinstrumente,<br />
Blechbläser, Holzbläser,<br />
Schlagwerker und mehrere<br />
Hände an einem Klavier<br />
zum gemeinsamen Musizieren.<br />
Die Musikschule Lindau lädt am<br />
15. Juni zum Tag der offenen Tür<br />
ein.<br />
Foto: Stadt Lindau<br />
Terrassenkonzert im<br />
Holdereggenpark<br />
Das erste Terrassenkonzert<br />
im Holdereggenpark in diesem<br />
Sommer findet am Donnerstag,<br />
26. Juni, um 19 Uhr<br />
statt. Die Zuhörerinnen und<br />
Zuhörer dürfen es sich im Park<br />
gemütlich machen und dem<br />
einstündigen Konzert lauschen.<br />
Das Konzert findet nur<br />
bei gutem Wetter statt.<br />
Musikschule Lindau<br />
Nachruf<br />
Die Stadt Lindau (B) trauert um ihren ehemaligen Mitarbeiter<br />
Rudi Seberich<br />
der im Alter von 93 Jahren verstorben ist. Herr Seberich war 20 Jahre<br />
lang bei der Stadt Lindau (B), in der Hochbauabteilung, beschäftigt.<br />
Wir werden uns stets in großer Dankbarkeit an ihn erinnern. Unser tiefes<br />
Mitgefühl gilt seinen Hinterbliebenen.<br />
STADT LINDAU (BODENSEE)<br />
Dr. Claudia Alfons<br />
Peter Wenzler<br />
Oberbürgermeisterin<br />
Personalrat<br />
Als kommunaler Arbeitgeber mit hoher sozialer Verantwortung bieten wir<br />
spannende und vielseitige Aufgaben in einem kollegialen Arbeitsumfeld<br />
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Bereich Buchhaltung<br />
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Ende der Bewerbungsfrist ist der 30.06.2024.<br />
Stadt Lindau (B), Personalabteilung,<br />
Bregenzer Str. 6, 88131 Lindau (B), Tel. 08382/918-108
AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B) 15. Juni 2024 • BZ Nr. 24/24<br />
Voller Erfolg<br />
150 Besuchende beim Second Hand Day der Offenen Jugendarbeit<br />
„Ist das jetzt wirklich kostenlos?“<br />
fragten viele junge Besucherinnen<br />
und Besucher<br />
Ende April beim <strong>Lindauer</strong> Second<br />
Hand Day im Jugendzentrum<br />
Xtra. Eine Woche zuvor<br />
sammelten Schulen und Institutionen<br />
gut erhaltene getragene<br />
Kleidung für diese Veranstaltung.<br />
Anschließend holte das Team<br />
der Offenen Jugendarbeit die<br />
aussortierte Kleidung ab, sortierte<br />
sie und erschuf im Jugendzentrum<br />
Xtra einen kleinen<br />
Modeladen. Über 150 Besucherinnen<br />
und Besucher<br />
shoppten sich dann nachhaltig<br />
und kostenlos durch die<br />
Second Hand Kleidung. Von<br />
Schuhen, über kurze Hosen,<br />
Kleider oder auch Vintage-Lederjacken,<br />
war alles zu finden.<br />
Nebenbei gab es Kaffee und<br />
Snacks an der Theke.<br />
Das Team der Offenen Jugendarbeit<br />
bedankt sich bei<br />
allen für ihre Spende. Mit<br />
dieser konnte nicht nur dem<br />
Fast Fashion Konsum entgegen<br />
gewirkt, sondern auch<br />
Cavazzen-Erwachen<br />
Barockes Stadtpalais erleben wie noch nie<br />
Am 20. Juli kann man das barocke<br />
Stadtpalais erleben wie<br />
noch nie.<br />
Diese Gelegenheit ist einmalig:<br />
Die bauliche Sanierung<br />
des Cavazzen ist so gut wie abgeschlossen<br />
– in den kommenden<br />
Wochen startet der<br />
museale Ausbau und in der<br />
Zwischenzeit stehen die Räume<br />
des schönsten barocken<br />
Bürgerhauses am See leer.<br />
Das Kulturamt der Stadt<br />
nutzt nun diese kurze, außergewöhnliche<br />
Zeitspanne, um<br />
das Gebäude den <strong>Lindauer</strong>innen<br />
und <strong>Lindauer</strong>n in seiner<br />
ganzen, puren Eleganz zu<br />
präsentieren. Am 20. Juli, ab<br />
19 Uhr, sind alle Bürgerinnen<br />
und Bürger eingeladen, die<br />
barocke Schönheit, die nach<br />
und nach aus ihrem Dornröschenschlaf<br />
erwacht, zu entdecken.<br />
Die Besucherinnen<br />
und Besucher dürfen sich auf<br />
einen Abend mit Musik, interessanten<br />
Führungen und<br />
vielen Menschen einen Zugang<br />
zu kostenloser Kleidung<br />
ermöglicht werden. Die übriggebliebene<br />
Kleidung wurde<br />
an gemeinnützige Organisationen<br />
in Lindau gespendet.<br />
Der Second Hand Day findet<br />
zweimal im Jahr statt. Der<br />
nächste Termin ist am Freitag,<br />
15. November, wieder im Jugendzentrum<br />
Xtra auf der Insel.<br />
Natürlich werden dann<br />
auch wieder im Vorfeld Kleider<br />
gesammelt.<br />
Offene Jugendarbeit<br />
Einen Abend mit Führungen,<br />
Musik und verschiedenen Aktionen<br />
kann man am 20. Juli im<br />
Cavazzen erleben. Foto: Stadt Lindau<br />
verschiedenen Aktionen<br />
freuen. Star des Abends sind<br />
dabei das Gebäude, die Räume,<br />
die historischen Wandbemalungen,<br />
der Gewölbekeller,<br />
der einzigartige Dachstuhl<br />
und der wunderschöne<br />
Innenhof. Nach diesem Pre-<br />
Opening startet dann der Innenausbau.<br />
Im Frühjahr 2025<br />
wird das <strong>Lindauer</strong> Stadtmuseum<br />
im Cavazzen wieder eröffnet.<br />
Stefanie Bernhard-Lentz<br />
GRUSS AUS DER TOSKANA<br />
Liebe <strong>Lindauer</strong>innen und<br />
liebe <strong>Lindauer</strong>,<br />
wir blicken zurück auf ereignisreiche<br />
Tage, die ganz<br />
Lindau und vor allem die<br />
Rettungskräfte auf Trab gehalten<br />
haben. Da waren zunächst<br />
überlaufende Bäche,<br />
der Hangrutsch in der<br />
Bayerstraße und nun der<br />
steigende Bodenseepegel.<br />
Für ihren Einsatz möchte<br />
ich mich nochmals ganz<br />
herzlich bei allen Rettungskräften,<br />
allen Freiwilligen<br />
und helfenden <strong>Lindauer</strong>innen<br />
und <strong>Lindauer</strong>n sowie<br />
auch den Mitarbeitern von<br />
Stadt und Landratsamt bedanken.<br />
Der verbindende<br />
Teamgeist und die Solidarität<br />
waren in der ganzen<br />
Stadt zu spüren. Es war beeindruckend!<br />
Die Einsatzkräfte<br />
haben stundenlang<br />
unermüdlich geholfen,<br />
Nachbarn und Familien<br />
haben Evakuierte aufgenommen<br />
und gemeinsam<br />
3<br />
stundenlang Straßen und<br />
Gärten aufgeräumt. Verwaltungsmitarbeiter<br />
haben alles<br />
andere hinten angestellt, um<br />
im Dienst zu sein, zu koordinieren<br />
und zu unterstützen.<br />
Vielen Dank an alle für diese<br />
engagierte gegenseitige Unterstützung!<br />
Einen Kraftakt haben auch<br />
die Kolleginnen und Kollegen<br />
des Bürgerbüros hinter sich.<br />
Sie haben in den letzten Wochen<br />
die Europawahl vorbereitet<br />
und durchgeführt.<br />
Möglich ist die Durchführung<br />
aber nur dank der zusätzlichen<br />
Unterstützung<br />
durch die vielen, insbesondere<br />
auch ehrenamtlichen<br />
Wahlhelfer. Und sie hatten<br />
dieses Mal noch mehr zu tun,<br />
denn es gibt einen neuen,<br />
sehr erfreulichen Rekord: Die<br />
Beteiligung bei der Europawahl<br />
in Deutschland hat mit<br />
64,8 Prozent einen neuen<br />
Höchstwert seit der Wiedervereinigung<br />
erreicht. Ich<br />
danke allen <strong>Lindauer</strong>innen<br />
und <strong>Lindauer</strong>n, die bei der<br />
Wahl mitgeholfen haben und<br />
ich hoffe, dass wir auch bei<br />
den nächsten Wahlen wieder<br />
genügend freiwillige Unterstützer<br />
finden.<br />
Ich wünsche Ihnen möglichst<br />
trockene und sonnige<br />
Juni-Tage!<br />
Ihre Dr. Claudia Alfons<br />
Oberbürgermeisterin für Lindau<br />
Stellenausschreibung der Mittelschule<br />
Für den Ganztagsbereich der Mittelschule Lindau (B)<br />
am Standort Reutin suchen wir ab sofort oder auch zu Beginn<br />
des neuen Schuljahres:<br />
Erzieher*in / Jugend- und Heimerzieher*in /<br />
pädagogische Hilfskräfte (m/w/d)<br />
in Teilzeit (6 bis 20 Stunden)<br />
Ihre Aufgaben:<br />
• Pädagogische Betreuung der Kinder und Jugendlichen<br />
• Durchführung von pädagogischen Angeboten<br />
• Zusammenarbeit mit Fachkräften und Lehrkräften<br />
• Teilnahme und Mitwirkung an Teambesprechungen<br />
Ihr Profil:<br />
• Freude an der Arbeit mit Kindern und Eltern<br />
• Empathiefähigkeit, um eine vertrauensvolle Bindung zu Kindern und Jugendlichen aufzubauen<br />
• Kreativität und Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit und Engagement<br />
• Respekt- und liebevoller Umgang mit den Kindern und Jugendlichen<br />
Wir bieten Ihnen:<br />
• Eine sinnstiftende und erfüllende Tätigkeit<br />
• Eine befristete Beschäftigung in Teilzeit im öffentlichen Dienst über die Regierung von Schwaben<br />
• BVK Zusatzversorgung der bayerischen Gemeinden, Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts<br />
• Schulmensa mit Möglichkeit zum Mittagessen<br />
• Ein tolles Team und eine freundliche Atmosphäre<br />
Kontakt und Informationen:<br />
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Tanja König (Offene Ganztagsbetreuung), Tel. 08382 9111740<br />
(Sekretariat), msl.ogts@mittelschule-lindau.de gerne zur Verfügung.<br />
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senden Sie bitte per E-Mail an msl.ogts@mittelschule-lindau.de oder per Post an:<br />
Mittelschule Lindau (B), Offener Ganztag (OGTS)<br />
Tanja König (Leitung offene Ganztagsbetreuung)<br />
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Ende der Bewerbungsfrist ist der 30.06.2024.<br />
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Ende der Bewerbungsfrist ist der 23.06.2024.<br />
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Bregenzer Str. 6, 88131 Lindau (B), Tel. 08382/918-108
4 15. Juni 2024 • BZ Nr. 24/24<br />
AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />
369 Jahre <strong>Lindauer</strong> Kinderfest<br />
Spendenaufruf an die Einwohnerschaft der Stadt Lindau (Bodensee)<br />
Wie jedes Jahr um diese Zeit, so haben auch heuer wieder die Kinderfest-Fördervereine in den einzelnen Stadtteilen<br />
die Vorarbeiten für unser traditionelles <strong>Lindauer</strong> Kinderfest, das am<br />
Mittwoch, den 24. Juli 2024<br />
stattfindet, begonnen. Zahlreiche freiwillige und ehrenamtlich tätige Helferinnen und Helfer haben sich auch in<br />
diesem Jahr wieder für die Vorbereitung und Durchführung des Festes zur Verfügung gestellt.<br />
In den nächsten Tagen und Wochen werden die ebenfalls ehrenamtlich tätigen Kinderfestsammlerinnen und<br />
-sammler in allen Stadtteilen an den Wohnungstüren läuten sowie in den Geschäftsräumen der <strong>Lindauer</strong> Betriebe<br />
vorsprechen und Sie bitten, zu den Kosten dieses Festes einen Beitrag zu leisten. Bitte verlangen Sie im Zweifel<br />
die Vorlage des Sammlerausweises.<br />
Dieses größte und traditionsreichste <strong>Lindauer</strong> Fest wird überwiegend aus den Spenden der <strong>Lindauer</strong> Bürgerinnen<br />
und Bürger finanziert. Lassen Sie deshalb unsere Helfer nicht umsonst bitten und leisten Sie durch reges Spenden<br />
einen Beitrag zum Gelingen unseres traditionellen <strong>Lindauer</strong> Kinderfestes. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!<br />
Lindau (B), 01.06.2024, STADT LINDAU (BODENSEE)<br />
gez. Dr. Claudia Alfons, Oberbürgermeisterin<br />
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)<br />
Bekanntmachung von gewidmeten Straßen<br />
Der städtische Bau- und Umweltausschuss beschließt den beschränkt-öffentlichen Weg „Hinter der Berufsschule<br />
zum Hallenbad“ BÖW-175 zur Ortsstraße O-300, gemäß Art. 7 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrW,<br />
aufzustufen. Die Ortsstraße erhält die Bezeichnung Herbergsweg.<br />
Straße:<br />
Ortsstraße<br />
Bezeichnung:<br />
Herbergsweg<br />
Fl.Nr.:<br />
565/19, Gemarkung Reutin<br />
Anfangspunkt:<br />
ab Bleicheweg Fl.Nr. 563/0, Gemarkung Reutin<br />
Endpunkt:<br />
bis Einmündung Herbergsweg FlNr. 565/5, Gemarkung Reutin<br />
Länge:<br />
0,184 km<br />
Straßenbaulastträger: Stadt Lindau (B)<br />
Widmungsbeschränkung: -<br />
Die Widmungsunterlagen können während der üblichen Dienstzeiten jederzeit im Sachgebiet Bauverwaltung,<br />
Bregenzer Straße 8, 88131 Lindau (B), Zimmer 8.0.13 eingesehen werden.<br />
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz<br />
(BayStrWG)<br />
Bekanntmachung von gewidmeten Straßen<br />
Der städtische Bau- und Umweltausschuss beschließt den Teilbereich<br />
Felix-Wankel-Straße zwischen Einfahrt Felix-Wankel-Gebäude Flurnummer<br />
1736/27, Gemarkung Reutin und dem Campingplatz Zech, Ende<br />
Flurnummer 1736/49, Gemarkung Reutin, gemäß Art. 7 Abs. 1 Satz<br />
1 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG abzustufen.<br />
Straße:<br />
beschränkt-öffentlicher Weg BÖW-305<br />
Bezeichnung:<br />
Felix-Wankel-Straße<br />
Fl.Nr.:<br />
1736/27 und 1736/49, Gemarkung Reutin<br />
Anfangspunkt:<br />
Einfahrt Felix-Wankel-Gebäude Fl.Nr.<br />
1736/27, Gemarkung Reutin<br />
Endpunkt: Campingplatz Zech, Ende Fl.Nr. 1736/49,<br />
Gemarkung Reutin<br />
Länge:<br />
0,302 km<br />
Straßenbaulastträger: Stadt Lindau (B)<br />
Widmungsbeschränkung: Geh- und Radweg, landwirtschaftlicher<br />
Verkehr frei<br />
Die Widmungsunterlagen können während der üblichen Dienstzeiten<br />
jederzeit im Sachgebiet Bauverwaltung, Bregenzer Straße 8, 88131<br />
Lindau (B), Zimmer 8.0.13 eingesehen werden.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht<br />
in Augsburg, Postanschrift: Postfach 11 23 43, 86048 Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift<br />
des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger,<br />
die Beklagte (Stadt Lindau) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten<br />
Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene<br />
Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften<br />
für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.<br />
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni<br />
2007 (GVBI S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Straßen –und Wegerechts abgeschafft.<br />
Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer<br />
Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten<br />
seit 1. Juli 2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.<br />
Lindau (B), den 06.06.2024<br />
gez. Dr. Claudia Alfons<br />
Oberbürgermeisterin<br />
Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe<br />
Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg,<br />
Postanschrift: Postfach 11 23 43, 86048 Augsburg, schriftlich<br />
oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses<br />
Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte<br />
(Stadt Lindau) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen<br />
und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden<br />
Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene<br />
Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der<br />
Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten<br />
beigefügt werden.<br />
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung<br />
vom 22. Juni 2007 (GVBI S. 390) wurde das<br />
Widerspruchsverfahren im Bereich des Straßen –und Wegerechts abgeschafft.<br />
Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch<br />
einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B.<br />
durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren<br />
vor den Verwaltungsgerichten seit 1. Juli 2004 grundsätzlich ein<br />
Gebührenvorschuss zu entrichten.<br />
Lindau (B), den 06.06.2024<br />
gez. Dr. Claudia Alfons<br />
Oberbürgermeisterin<br />
www.stadtlindau.de<br />
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AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B) 15. Juni 2024 • BZ Nr. 24/24<br />
5<br />
Truppenübungen auf dem Bodensee<br />
Termin zur Schulentwicklungsplanung<br />
Im Landkreis Lindau finden auch dieses Jahr wieder in der Zeit<br />
vom 24. Juni bis 5. Juli Truppenübungen zur Ausbildung von<br />
UN-Beobachtern statt. Es handelt sich hierbei um eine Abschlussübung<br />
der Nato-Streitkräfte. Der Schwerpunkt der Übung<br />
liegt auf dem Bodensee vor dem Stadtgebiet Lindau und in den<br />
Gemeinden Schlachters, Opfenbach, Scheidegg, Maierhöfen<br />
und Stiefenhofen.<br />
Stadt Lindau<br />
Am Dienstag, 25. Juni, um<br />
17 Uhr findet im Alten Rathaus<br />
ein öffentlicher Sachstandsbericht<br />
zur aktuellen<br />
Schulentwicklungsplanung<br />
statt. Zu dem Termin sind die<br />
Schulleiterinnen, die Schulamtsdirektorin,<br />
die Vorsitzenden<br />
der Fördervereine sowie<br />
die Stadträtinnen und<br />
Stadträte eingeladen.<br />
Nach einem Sachstandsbericht<br />
der Stadtverwaltung<br />
ist ein Austausch darüber<br />
geplant. Auf dieser Grundlage<br />
sollen Beschlussvorschläge<br />
für den Stadtrat am<br />
Donnerstag, 18. Juli,<br />
vorbereitet werden.<br />
Stadt Lindau<br />
Bekanntmachung<br />
3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lindau<br />
im Bereich des Bebauungsplans Nr. 129 „Alte Stadtgärtnerei“<br />
Beteiligung vom 17.06.2024 bis 19.07.2024<br />
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 25.10.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der<br />
3. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans Nr. 129 „Alte Stadtgärtnerei“<br />
in der Planfassung des Vorentwurfs vom 25.10.2023 gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)<br />
sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und parallel dazu die<br />
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1)<br />
BauGB beschlossen. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 04.11.2024.<br />
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte im Zeitraum vom<br />
06.11.2023 bis 01.12.2023. Am 8. November 2023 fand zudem eine Informationsveranstaltung<br />
für die Bürger:innen im Planungsgebiet statt. Die frühzeitige Beteiligung der Täger öffentlicher<br />
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 07.11.2023 bis 06.12.2023.<br />
In der Sitzung vom 15.05.2024 hat der Stadtrat die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen<br />
Stellungnahmen behandelt und den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans<br />
im Bereich des Bebauungsplans Nr. 129 „Alte Stadtgärtnerei“ in der Fassung vom<br />
15.05.2024 gebilligt.<br />
Was ist geplant?<br />
Mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und dem im Parallelverfahren aufzustellenden<br />
Bebauungsplan Nr. 129 „Alte Stadtgärtnerei“ beabsichtigt die Stadt Lindau eine Nachverdichtung<br />
und Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum sowie die Sicherung der bestehenden<br />
Grünstrukturen im Stadtteil Aeschach. Städtebauliches Ziel für das Areal ist die Schaffung von<br />
Wohnraum in Form von Mehrfamilienhäusern für den einkommensorientierten geförderten Wohnungsbau<br />
(EOF) und Reihenhäusern zur freien Vermarktung sowie die Bereitstellung von Flächen<br />
für Kinderbetreuung unter besonderer Berücksichtigung der Grünräume.<br />
Den ca. 3,1 ha umfassenden Änderungsbereich stellt der derzeit wirksame Flächennutzungsplan<br />
im Südwesten als Fläche für die Landwirtschaft und im Nordosten als Fläche für Gemeinbedarf<br />
mit den Zweckbestimmungen Gärtnerei und Kindergarten dar. Aufgrund der Abweichung zum geplanten<br />
Vorhaben wird der Flächennutzungsplan parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr.<br />
129 „Alte Stadtgärtnerei“ geändert.<br />
Wo liegt das Plangebiet?<br />
Der Änderungsbereich befindet sich zentrumsnah im Stadtteil Aeschach und beinhaltet vollständig<br />
die Flurnummern 156, 156/1, 157, 158, 161/2, 206 und 206/2 sowie eine Teilfläche der Flurnummer<br />
214/2. Alle Grundstücke befinden sich innerhalb der Gemarkung Aeschach der Stadt Lindau.<br />
Der vorgesehene Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans<br />
Nr. 129 „Alte Stadtgärtnerei“ ist im unten aufgeführten Plan dargestellt (unmaßstäblich).<br />
Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplans, Stand 15.05.2024, unmaßstäblich<br />
Was wurde zur Vorentwurfsfassung geändert?<br />
Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und zur Trägerbeteiligung<br />
wurden Planänderungen und -ergänzungen gegenüber dem Vorentwurf zur 3. Änderung<br />
des Flächennutzungsplans mit Stand vom 25.10.2023 vorgenommen. Folgende Änderungen und<br />
Ergänzungen wurden in den Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans mit Stand vom<br />
15.05.2024 eingearbeitet:<br />
Ergänzung/Änderung der Begründung:<br />
- Ergänzung von Aussagen zum Bedarf an Siedlungsflächen.<br />
- Anpassung der Ausführungen zum aktualisierten LEP von Juni 2023.<br />
- Ergänzung eines Kapitels zu Klimaschutz und Klimaanpassung.<br />
- Ergänzung eines Kapitels zum Artenschutz.<br />
Wann und wo erfolgt die Beteiligung?<br />
Der Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans (Planzeichnung), kann mit der Begründung<br />
(Teil A) und dem Umweltbericht (Teil B) sowie dem Inhalt der Bekanntmachung und den wesentlichen<br />
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen<br />
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit<br />
von Montag, 17.06.2024 bis einschließlich Freitag, 19.07.2024<br />
auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter https://www.stadtlindau.de/Bürger-Politik-Verwaltung/Planen-Bauen/Öffentliche-Auslegungen/<br />
eingesehen werden.<br />
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die voran genannten Unterlagen im Stadtbauamt<br />
der Stadt Lindau, Bregenzer Straße 8, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Die Öffnungszeiten<br />
sind von Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich Mittwoch von<br />
14:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung.<br />
Der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen sind<br />
auch über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/)<br />
zugänglich gemacht.<br />
Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch an<br />
stadtplanung@lindau.de übermittelt werden; bei Bedarf können diese auch auf anderem Wege<br />
abgegeben werden (z. B. in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift).<br />
Postanschrift: Stadtbauamt Lindau (B)<br />
Stadtplanung, Umwelt und Vermessung<br />
Bregenzer Straße 8, 88131 Lindau (B)<br />
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung<br />
über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die<br />
Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit<br />
der Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.<br />
Bei Fragen zum Inhalt oder zum Abgeben der Stellungnahme können Sie sich an die Stadtplanung,<br />
Sylvia Liebmann unter stadtplanung@lindau.de oder 08382 / 918-620 wenden.<br />
Welche Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar?<br />
Es liegen Umweltinformationen aus Gutachten und verfügbaren Stellungnahmen der Öffentlichkeit<br />
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen<br />
vor:<br />
- Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt,<br />
Boden, Fläche, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Mensch, Kultur und sonstigen Sachgütern sowie<br />
der Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung und zum erforderlichen<br />
Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft sowie die Kompensation hierfür<br />
- zum Artenschutz durch artenschutzrechtliche Untersuchungsberichte zu Vögeln, Fledermäusen,<br />
Reptilien und Zauneidechsen sowie artenschutzrechtliche Beurteilung von Bäumen auf<br />
dem Gelände der Stadtgärtnerei Lindau<br />
- Zum Umgang mit dem Baumbestand (Erhalt und Schutz und Ersatzpflanzungen bei Fällungen)<br />
- Zum Schutzgut Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Hangwasser, Umgang mit Niederschlagswasser,<br />
Versickerung, Entwässerung)<br />
- Zum Schutzgut Boden, Altlasten (…) mit Betrachtung der Flächenversiegelung<br />
- zum Schutzgut Landschaftsbild<br />
- zu Emissionen bzw. Immissionsschutz<br />
- die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Privaten, Behörden und<br />
sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen mit Umweltbezug<br />
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.<br />
Warum erfolgt die Beteiligung?<br />
Der Entwurf des Bauleitplans ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) mit der Begründung<br />
und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen<br />
Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder<br />
bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist im Internet<br />
zu veröffentlichen.<br />
Alle Stellungnahmen im Rahmen dieser Beteiligung der Öffentlichkeit werden vom Stadtbauamt<br />
geprüft, bewertet und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat entschließt<br />
hierbei, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans<br />
führt.<br />
Hinweis zum Datenschutz:<br />
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe<br />
e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben<br />
abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen<br />
entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“<br />
das ebenfalls veröffentlicht wird.<br />
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden<br />
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes)<br />
ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz<br />
1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist<br />
nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs.<br />
3 BauGB).<br />
Lindau (B), den 06.06.2024<br />
STADT LINDAU (BODENSEE)<br />
gez. Dr. Claudia Alfons<br />
Oberbürgermeisterin
6 15. Juni 2024 • BZ Nr. 24/24<br />
AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />
Bekanntmachung<br />
Bebauungsplan Nr. 129 „Alte Stadtgärtnerei“ mit 6. Änderung<br />
des Bebauungsplans Nr. 24 „Im vorderen Weyen“ und<br />
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 66 „Ludwig-Kick-Straße“<br />
Beteiligung vom 17.06.2024 bis 19.07.2024<br />
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 25.10.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplans<br />
Nr. 129 „Alte Stadtgärtnerei“ mit 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 „Im vorderen<br />
Weyen“ und 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 66 „Ludwig-Kick-Straße“ in der Planfassung<br />
des Vorentwurfs vom 25.10.2023 gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung<br />
der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und parallel dazu die frühzeitige Beteiligung der Behörden<br />
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB beschlossen. Die Bekanntmachung<br />
des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 04.11.2024. Die frühzeitige Unterrichtung der<br />
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 06.11.2023 bis 01.12.2023. Am 8.<br />
November 2023 fand zudem eine Informationsveranstaltung für die Bürger:innen im Planungsgebiet<br />
statt. Die frühzeitige Beteiligung der Täger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte<br />
im Zeitraum vom 07.11.2023 bis 06.12.2023.<br />
In der Sitzung vom 15.05.2024 hat der Stadtrat die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen<br />
Stellungnahmen behandelt und den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 129 „Alte Stadtgärtnerei“<br />
mit 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 „Im vorderen Weyen“ und 2. Änderung des Bebauungsplans<br />
Nr. 66 „Ludwig-Kick-Straße“ in der Fassung vom 15.05.2024 gebilligt.<br />
Was ist geplant?<br />
Mit Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 129 „Alte Stadtgärtnerei“ soll eine kontrollierte und städtebaulich<br />
verträgliche Nachverdichtung im Stadtteilzentrum Aeschach ermöglicht werden.<br />
Das Plangebiet umfasst das ehemalige Gelände der Stadtgärtnerei, das neben vielfältigen Pflanzund<br />
Baumstrukturen auch durch einen denkmalgeschützten Gebäudebestand geprägt wird. Aufgrund<br />
des besonderen Gebietscharakters und Lage, lobte die GWG Lindau im Jahr 2019 einen städtebaulichen<br />
Realisierungswettbewerb aus. Ziel des Wettbewerbs war, ein städtebauliches Konzept<br />
zu erstellen, das die Schaffung von Wohnraum in Form von Mehrfamilienhäusern für den geförderten<br />
Wohnungsbau und Reihenhäuser zur freien Vermarktung sowie die Bereitstellung von Flächen<br />
für Kinderbetreuung beinhaltete. Besondere Berücksichtigung sollte die westlich angrenzende<br />
Parkfläche finden, die aufgewertet und für die Öffentlichkeit nutzbar gemacht werden sollte.<br />
Auch die fußläufige Vernetzung sowie das Radwegenetz der Stadt Lindau werden berücksichtigt.<br />
Der Baumbestand kann weitestgehend erhalten werden. Die Grundzüge des Gewinnerkonzepts der<br />
Architekten Dietrich I Untertrifaller sollen nun planungsrechtlich über den aufzustellenden Bebauungsplan<br />
umgesetzt werden. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt.<br />
Das Plangebiet wird im aktuell wirksamen Flächennutzungsplan im Bereich des zukünftigen Wohngebiets<br />
als Fläche für den Gemeinbedarf und im Bereich der Kindertagesstätte sowie der geplanten Grünflächen<br />
als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird parallel geändert.<br />
Wo liegt das Plangebiet?<br />
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich zentrumsnah im Stadtteil Aeschach<br />
und ergibt sich im Detail aus der Planzeichnung. Er umfasst eine Fläche von 3,1 ha und beinhaltet<br />
vollständig die Flurnummern 156, 156/1, 157, 158, 161/2, 206 und 206/2 sowie eine Teilfläche<br />
der Flurnummer 214/2 (siehe beigefügten Lageplan, o. M.). Alle Grundstücke befinden sich<br />
innerhalb der Gemarkung Aeschach der Stadt Lindau.<br />
Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 129 „Alte Stadtgärtnerei“ mit 6. Änderung<br />
des Bebauungsplans Nr. 24 „Im vorderen Weyen“ und 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 66<br />
„Ludwig-Kick-Straße“ ist im unten aufgeführten Plan dargestellt (unmaßstäblich).<br />
Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs, Stand 15.05.2024, unmaßstäblich<br />
Was wurde zur Vorentwurfsfassung geändert?<br />
Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und zur Trägerbeteiligung<br />
wurden Planänderungen und -ergänzungen gegenüber dem Vorentwurf zum Bebauungsplan mit<br />
Stand vom 25.10.2023 vorgenommen. Folgende Änderungen und Ergänzungen wurden in den Bebauungsplanentwurf<br />
mit Stand vom 15.05.2024 eingearbeitet:<br />
Ergänzung/ Änderung der Planzeichnung:<br />
- Abrücken und Verkleinerung der südöstlichen Umgrenzung von Nebenanlagen im Bereich der Fl.<br />
Nrn. 214/9 und 214/27.<br />
- Ergänzung einer Baumpflanzung westlich der TG-Zufahrt zur Minimierung der Auswirkungen der<br />
Baumrodungen im Bereich der TG-Zufahrt.<br />
- Verschiebung der Baumpflanzung südlich des Palmenhauses in Richtung Westen, um eine Verschattung<br />
der nachbarlichen PV-Anlage zu vermeiden.<br />
- Anpassung der Umgrenzung „Pflanzerhalt“ im Bereich der öffentlichen und privaten Grünflächen<br />
im Westen entsprechend der Bestandssituation.<br />
- Ergänzung von Festsetzungen zum Ausschluss von Nebenwohnungen.<br />
Ergänzung/ Änderung der Textlichen Festsetzungen:<br />
- Ergänzung von Gestaltungsfestsetzungen und Vorgaben von Nebenanlagen.<br />
- Redaktionelle Anpassung der einzuleitenden Niederschlagsmenge.<br />
- Redaktionelle Anpassung der immissionsschutzfachlichen Festsetzungen.<br />
Ergänzung/ Änderung der Textlichen Hinweise und nachrichtlichen Übernahmen:<br />
- Anpassung der Artenliste.<br />
- Aufnahme eines Hinweises auf das Regelwerk DWA-A117 zur Bemessung von Regenrückhalteräumen.<br />
- Streichung eines immissionsschutzfachlichen Hinweises.<br />
- Aufnahme eines Hinweises bzgl. der Gefahr von Vogelschlag.<br />
Ergänzung/ Änderung der Begründung/ Umweltbericht:<br />
- Ergänzung von Aussagen zum Bedarf an Siedlungsflächen.<br />
- Anpassung der Ausführungen zum aktualisierten LEP von Juni 2023.<br />
- Ergänzung eines Kapitels zu Klimaschutz und Klimaanpassung.<br />
- Ergänzung der Begründung hinsichtlich der Gestaltungsvorgaben zu Nebenanlagen.<br />
- Ergänzung der Begründung um Aussagen zu den Bestandsstellplätzen im Bereich der Villa Engel.<br />
- Ergänzung der Begründung hinsichtlich der Festsetzungen zu Nebenwohnungen (Art der baulichen<br />
Nutzung).<br />
- Anpassung der Eingriffsermittlung im Umweltbericht.<br />
- Anpassung der Abgrenzung der Ökokontofläche und Ergänzung des Umweltberichts/ Begründung.<br />
- Detaillierte Ausarbeitung Umweltbericht.<br />
Wann und wo erfolgt die Beteiligung?<br />
Der Entwurf zum Bebauungsplan, bestehend aus Planzeichnung mit Textlichen Festsetzungen, kann<br />
mit der Begründung (Teil A) und dem Umweltbericht (Teil B) sowie dem Inhalt der Bekanntmachung<br />
und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen<br />
Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit<br />
von Montag, 17.06.2024 bis einschließlich Freitag, 19.07.2024<br />
auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter https://www.stadtlindau.de/Bürger-Politik-Verwaltung/Planen-Bauen/Öffentliche-Auslegungen/<br />
eingesehen werden.<br />
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die voran genannten Unterlagen im Stadtbauamt<br />
der Stadt Lindau, Bregenzer Straße 8, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Die Öffnungszeiten<br />
sind von Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich Mittwoch von 14:00 Uhr<br />
bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung.<br />
Der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen sind<br />
auch über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/)<br />
zugänglich gemacht.<br />
Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch an<br />
stadtplanung@lindau.de übermittelt werden; bei Bedarf können diese auch auf anderem Wege abgegeben<br />
werden (z. B. in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift).<br />
Postanschrift: Stadtbauamt Lindau (B)<br />
Stadtplanung, Umwelt und Vermessung<br />
Bregenzer Straße 8, 88131 Lindau (B)<br />
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung<br />
über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht<br />
kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans<br />
nicht von Bedeutung ist.<br />
Bei Fragen zum Inhalt oder zum Abgeben der Stellungnahme können Sie sich an die Stadtplanung,<br />
Sylvia Liebmann unter stadtplanung@lindau.de oder 08382 / 918-620 wenden.<br />
Welche Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar?<br />
Es liegen Umweltinformationen aus Gutachten und verfügbaren Stellungnahmen der Öffentlichkeit<br />
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen vor:<br />
- Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt, Boden,<br />
Fläche, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Mensch, Kultur und sonstigen Sachgütern sowie der<br />
Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung und zum erforderlichen Ausgleich<br />
der Eingriffe in Natur und Landschaft sowie die Kompensation hierfür<br />
- zum Artenschutz durch artenschutzrechtliche Untersuchungsberichte zu Vögeln, Fledermäusen,<br />
Reptilien und Zauneidechsen sowie artenschutzrechtliche Beurteilung von Bäumen auf dem Gelände<br />
der Stadtgärtnerei Lindau<br />
- Zum Umgang mit dem Baumbestand (Erhalt und Schutz und Ersatzpflanzungen bei Fällungen)<br />
- Zum Schutzgut Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Hangwasser, Umgang mit Niederschlagswasser,<br />
Versickerung, Entwässerung)<br />
- Zum Schutzgut Boden, Altlasten (…) mit Betrachtung der Flächenversiegelung<br />
- zum Schutzgut Landschaftsbild<br />
- zu Emissionen bzw. Immissionsschutz<br />
- die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Privaten, Behörden und sonstigen<br />
Trägern öffentlicher Belange zu den Themen mit Umweltbezug<br />
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.<br />
Warum erfolgt die Beteiligung?<br />
Der Entwurf des Bauleitplans ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) mit der Begründung und<br />
den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen<br />
für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei<br />
Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist im Internet zu<br />
veröffentlichen.<br />
Alle Stellungnahmen im Rahmen dieser Beteiligung der Öffentlichkeit werden vom Stadtbauamt<br />
geprüft, bewertet und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat entschließt<br />
hierbei, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplans führt.<br />
Hinweis zum Datenschutz:<br />
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e<br />
DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben<br />
abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen<br />
Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“<br />
das ebenfalls veröffentlicht wird.<br />
Lindau (B), den 06.06.2024<br />
STADT LINDAU (BODENSEE)<br />
gez. Dr. Claudia Alfons<br />
Oberbürgermeisterin
Herzlichen<br />
Glückwunsch!