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15.06.2024 Lindauer Bürgerzeitung

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2 15. Juni 2024 • BZ Nr. 24/24<br />

AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />

Sehr hohe Aufklärungsquote von Straftaten<br />

Sicherheitsgespräch der Stadt Lindau mit der Polizei<br />

Beim jährlichen Sicherheitsgespräch<br />

sprachen Oberbürgermeisterin<br />

Dr. Claudia Alfons<br />

und Polizeivizepräsident<br />

Dr. Dominikus Stadler unter<br />

anderem über die Polizeiliche<br />

Kriminalstatistik für die<br />

Stadt Lindau, die Umsetzung<br />

des neuen Cannabisgesetzes<br />

und die Unterbringung von Obdachlosen<br />

in der städtischen<br />

Obdachlosenunterkunft.<br />

Anfang Mai kamen Oberbürgermeisterin<br />

Dr. Claudia Alfons<br />

und Polizeivizepräsident<br />

Dr. Dominikus Stadler zum<br />

jährlichen Sicherheitsgespräch<br />

in der Stadtverwaltung zusammen.<br />

Neben ihnen nahmen<br />

auch Vertreterinnen und Vertreter<br />

der Schutz- und Kriminalpolizei<br />

Lindau, der Grenzpolizei<br />

Lindau sowie die zuständigen<br />

Referats- und Abteilungsleitungen<br />

des Bürger- und<br />

Ordnungsamts sowie des Amtes<br />

für Öffentliche Sicherheit<br />

und Ordnung teil.<br />

Bei Sicherheitsgesprächen<br />

treffen sich die Sicherheitsbehörden<br />

regelmäßig, um sich<br />

gemeinsam ein Bild über die<br />

Kriminalitätsentwicklung zu<br />

machen, mögliche gemeinsame<br />

Strategien dagegen zu entwickeln<br />

und aktuelle Problemstellungen<br />

zu erörtern.<br />

Gemeinsam blickten die<br />

Teilnehmenden auf die vorliegende<br />

Polizeiliche Kriminalstatistik<br />

für die Stadt Lindau. Im<br />

vergangenen Jahr stiegen die<br />

Fallzahlen in Lindau leicht an.<br />

Mit 3.887 erfassten Straftaten<br />

Am Sicherheitsgespräch nahmen Oberbürgermeisterin Dr. Claudia<br />

Alfons, Polizeivizepräsident Dr. Dominikus Stadler sowie Vertreterinnen<br />

und Vertreter der Schutz- und Kriminalpolizei Lindau, der<br />

Grenzpolizei Lindau sowie die zuständigen Amts- und Abteilungsleitungen<br />

des Bürger- und Ordnungsamts sowie der Abteilung für<br />

Öffentliche Sicherheit teil.<br />

Foto: Stadt Lindau<br />

registrierte die Polizei 282 Fälle<br />

mehr als im Jahr 2022. Dies entspricht<br />

einem Anstieg von 7,8<br />

Prozent, der nach Ende der Corona-Pandemie<br />

und der in diesem<br />

Rahmen stattgefundenen<br />

Beschränkungen im öffentlichen<br />

Bereich erwartbar war.<br />

Die Aufklärungsquote verbesserte<br />

sich erneut von 83,9<br />

Prozent im Vorjahr auf 85,7<br />

Prozent. Dieser herausragende<br />

Wert verdeutlicht die Qualität<br />

der Sicherheitsbehörden in<br />

Lindau. Im Vergleich mit dem<br />

gesamtbayerischen Niveau,<br />

welches bei 68,7 Prozent liegt,<br />

wird dieser Spitzenwert nochmals<br />

unterstrichen.<br />

Steigende Unfallzahlen:<br />

Fokus auf Schutz ungeschützter<br />

Verkehrsteilnehmer<br />

Die Unfallzahlen in der<br />

Stadt stiegen von 874 im Vorjahr<br />

auf 911 an. Dies entspricht<br />

einem Anstieg von rund vier<br />

Prozent. Die Anzahl der bei<br />

Verkehrsunfällen verletzten<br />

Personen lag bei 183. Im Vorjahr<br />

waren es 146. Insgesamt<br />

starben im Jahr 2023 vier Personen<br />

bei Verkehrsunfällen.<br />

Polizeivizepräsident Dr. Dominikus<br />

Stadler sagt zur diesjährigen<br />

Verkehrsstatistik:<br />

„Die Steigerung der tödlichen<br />

Verkehrsunfälle in Lindau nehmen<br />

wir sehr ernst. Jeder Verkehrstote<br />

ist einer zu viel! Hier<br />

legen wir insbesondere einen<br />

Schwerpunkt auf den Schutz<br />

ungeschützter Verkehrsteilnehmer<br />

wie Kinder, Rad- und<br />

Pedelec-Fahrer.“ Die Polizeiinspektion<br />

Lindau wies in diesem<br />

Zusammenhang auf ein bevorstehendes<br />

Pedelec-Fahrtraining<br />

in Zusammenarbeit mit<br />

der Verkehrswacht hin.<br />

Ein weiteres Thema im Sicherheitsgespräch<br />

war die Umsetzung<br />

des inzwischen in<br />

Kraft getretenen Cannabisgesetzes.<br />

Hier ist in einigen Bereichen<br />

die Zusammenarbeit der<br />

Sicherheitsbehörden gefragt<br />

und erforderlich. Die Grenzpolizei<br />

Lindau stellt in diesem Zusammenhang<br />

fest, dass sich<br />

Konsumentinnen und Konsumenten<br />

häufig nicht im Klaren<br />

sind, dass eine Einfuhr von<br />

Cannabis aus dem Ausland<br />

nach wie vor nicht erlaubt ist.<br />

Auch die Unterbringung<br />

von Personen in einer städtischen<br />

Obdachlosenunterkunft<br />

thematisierten die Besprechungsteilnehmenden.<br />

Hier<br />

zogen die Behördenleitungen<br />

ein positives Fazit, nachdem es<br />

der Stadt im engen Schulterschluss<br />

mit der Polizei gelang,<br />

vermehrte Sicherheitsstörungen<br />

durch eine Einzelperson zu<br />

unterbinden.<br />

Weiter berichtete die Polizeiinspektion<br />

Lindau vom bevorstehenden<br />

Ausbildungsbeginn<br />

der Sicherheitswacht Lindau<br />

im Juni. Oberbürgermeisterin<br />

Dr. Claudia Alfons freut sich,<br />

dass die neue Sicherheitswacht<br />

Lindau nun wie geplant ihren<br />

Dienst aufnehmen kann.<br />

Sie bedankte sich für das Zusammenkommen<br />

und die gute<br />

Arbeit der Polizei in Lindau.<br />

„Auch die polizeiliche Betreuung<br />

der aktuell laufenden<br />

Kunstausstellung ‚Christo und<br />

Jeanne-Claude – Ein Leben für<br />

die Kunst‘ lief vorbildlich“, sagt<br />

die Oberbürgermeisterin.<br />

Polizeivizepräsident Dr. Dominikus<br />

Stadler lobte: „Die Zusammenarbeit<br />

zwischen Polizei<br />

und der Stadt Lindau funktioniert<br />

traditionell sehr gut<br />

und ist von gegenseitigem Vertrauen<br />

geprägt. Dies spiegelte<br />

sich zuletzt in den gelungenen<br />

Abstimmungen anlässlich des<br />

Besuchs des Ministerpräsidenten<br />

Dr. Markus Söder in Lindau<br />

wider.“<br />

Zum Abschluss bedankten<br />

sich die Behördenleiter für den<br />

offenen Austausch und betonten<br />

nochmals die sehr gute Zusammenarbeit<br />

zwischen der<br />

Stadt und der Polizei Lindau.<br />

Stadt Lindau<br />

Konzerte und Tag der offenen Tür<br />

Musikschule Lindau präsentiert sich an vier Terminen im Juni<br />

Am Samstag, 15. Juni, öffnet<br />

die Musikschule Lindau ihre<br />

Türen. Von 13.30 bis 17 Uhr<br />

sind alle Musikinteressierten<br />

in das Schloss Holdereggen<br />

eingeladen, um die Räumlichkeiten<br />

kennenzulernen, mit<br />

den Lehrkräften ins Gespräch<br />

zu kommen und um herauszufinden,<br />

welches Instrument<br />

die größte Begeisterung hinterlässt.<br />

Bei gutem Wetter finden auf<br />

der Terrasse musikalische Aufführungen<br />

statt, die alle Teilnehmenden<br />

bei Kaffee und<br />

Kuchen im Park genießen können.<br />

Für die Jüngsten wird Mitmachen<br />

und Basteln mit der<br />

musikalischen Früherziehung<br />

angeboten.<br />

Minimusical<br />

„Der Regenbogenfisch“<br />

Mehr als 50 Kinder singen<br />

und spielen unter der Leitung<br />

ihrer Lehrerinnen Katrin Heide,<br />

Inna Burian und Christiane<br />

Sauter-Pflomm am Freitag, 21.<br />

Juni, um 15 Uhr das Minimusical<br />

„Der Regenbogenfisch“ im<br />

Gewölbesaal des Evangelischen<br />

Hospitales in der<br />

Schmiedgasse 18. Die fünf- bis<br />

sechsjährigen Kinder der aus<br />

der musikalischen Früherziehung<br />

begegnen dort den<br />

Seniorinnen und Senioren<br />

musikalisch. Als besonderer<br />

Farbtupfer sind die Ballettkinder<br />

der Musikschule mit ihrer<br />

Lehrerin Stephanie Melino in<br />

der knapp 45-minütigen Aufführung<br />

zu erleben.<br />

Klavierschüler musizieren<br />

mit Freunden<br />

Am Samstag, 22. Juni, veranstaltet<br />

der Fachbereich Klavier<br />

um 19 Uhr im Alten Rathaus<br />

das Konzert „Musizierfreunde<br />

– Klavierschüler musizieren<br />

mit ihren Freunden“.<br />

Oft entstehen durch das gemeinsame<br />

Musizieren<br />

Freundschaften. So gesellen<br />

sich bei diesem Konzert zu<br />

den Pianisten Streichinstrumente,<br />

Blechbläser, Holzbläser,<br />

Schlagwerker und mehrere<br />

Hände an einem Klavier<br />

zum gemeinsamen Musizieren.<br />

Die Musikschule Lindau lädt am<br />

15. Juni zum Tag der offenen Tür<br />

ein.<br />

Foto: Stadt Lindau<br />

Terrassenkonzert im<br />

Holdereggenpark<br />

Das erste Terrassenkonzert<br />

im Holdereggenpark in diesem<br />

Sommer findet am Donnerstag,<br />

26. Juni, um 19 Uhr<br />

statt. Die Zuhörerinnen und<br />

Zuhörer dürfen es sich im Park<br />

gemütlich machen und dem<br />

einstündigen Konzert lauschen.<br />

Das Konzert findet nur<br />

bei gutem Wetter statt.<br />

Musikschule Lindau<br />

Nachruf<br />

Die Stadt Lindau (B) trauert um ihren ehemaligen Mitarbeiter<br />

Rudi Seberich<br />

der im Alter von 93 Jahren verstorben ist. Herr Seberich war 20 Jahre<br />

lang bei der Stadt Lindau (B), in der Hochbauabteilung, beschäftigt.<br />

Wir werden uns stets in großer Dankbarkeit an ihn erinnern. Unser tiefes<br />

Mitgefühl gilt seinen Hinterbliebenen.<br />

STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

Dr. Claudia Alfons<br />

Peter Wenzler<br />

Oberbürgermeisterin<br />

Personalrat<br />

Als kommunaler Arbeitgeber mit hoher sozialer Verantwortung bieten wir<br />

spannende und vielseitige Aufgaben in einem kollegialen Arbeitsumfeld<br />

im historischen Toskana-Park direkt am Bodenseeufer. Profitieren Sie von<br />

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Sie möchten Teil unseres Teams werden? Dann bewerben Sie sich als<br />

Sachbearbeiter (m/w/d) Stadtkasse<br />

Bereich Buchhaltung<br />

Die ausführliche Stellenanzeige finden Sie auf unserer<br />

Homepage www.stadtlindau.de.<br />

Ende der Bewerbungsfrist ist der 30.06.2024.<br />

Stadt Lindau (B), Personalabteilung,<br />

Bregenzer Str. 6, 88131 Lindau (B), Tel. 08382/918-108


AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B) 15. Juni 2024 • BZ Nr. 24/24<br />

Voller Erfolg<br />

150 Besuchende beim Second Hand Day der Offenen Jugendarbeit<br />

„Ist das jetzt wirklich kostenlos?“<br />

fragten viele junge Besucherinnen<br />

und Besucher<br />

Ende April beim <strong>Lindauer</strong> Second<br />

Hand Day im Jugendzentrum<br />

Xtra. Eine Woche zuvor<br />

sammelten Schulen und Institutionen<br />

gut erhaltene getragene<br />

Kleidung für diese Veranstaltung.<br />

Anschließend holte das Team<br />

der Offenen Jugendarbeit die<br />

aussortierte Kleidung ab, sortierte<br />

sie und erschuf im Jugendzentrum<br />

Xtra einen kleinen<br />

Modeladen. Über 150 Besucherinnen<br />

und Besucher<br />

shoppten sich dann nachhaltig<br />

und kostenlos durch die<br />

Second Hand Kleidung. Von<br />

Schuhen, über kurze Hosen,<br />

Kleider oder auch Vintage-Lederjacken,<br />

war alles zu finden.<br />

Nebenbei gab es Kaffee und<br />

Snacks an der Theke.<br />

Das Team der Offenen Jugendarbeit<br />

bedankt sich bei<br />

allen für ihre Spende. Mit<br />

dieser konnte nicht nur dem<br />

Fast Fashion Konsum entgegen<br />

gewirkt, sondern auch<br />

Cavazzen-Erwachen<br />

Barockes Stadtpalais erleben wie noch nie<br />

Am 20. Juli kann man das barocke<br />

Stadtpalais erleben wie<br />

noch nie.<br />

Diese Gelegenheit ist einmalig:<br />

Die bauliche Sanierung<br />

des Cavazzen ist so gut wie abgeschlossen<br />

– in den kommenden<br />

Wochen startet der<br />

museale Ausbau und in der<br />

Zwischenzeit stehen die Räume<br />

des schönsten barocken<br />

Bürgerhauses am See leer.<br />

Das Kulturamt der Stadt<br />

nutzt nun diese kurze, außergewöhnliche<br />

Zeitspanne, um<br />

das Gebäude den <strong>Lindauer</strong>innen<br />

und <strong>Lindauer</strong>n in seiner<br />

ganzen, puren Eleganz zu<br />

präsentieren. Am 20. Juli, ab<br />

19 Uhr, sind alle Bürgerinnen<br />

und Bürger eingeladen, die<br />

barocke Schönheit, die nach<br />

und nach aus ihrem Dornröschenschlaf<br />

erwacht, zu entdecken.<br />

Die Besucherinnen<br />

und Besucher dürfen sich auf<br />

einen Abend mit Musik, interessanten<br />

Führungen und<br />

vielen Menschen einen Zugang<br />

zu kostenloser Kleidung<br />

ermöglicht werden. Die übriggebliebene<br />

Kleidung wurde<br />

an gemeinnützige Organisationen<br />

in Lindau gespendet.<br />

Der Second Hand Day findet<br />

zweimal im Jahr statt. Der<br />

nächste Termin ist am Freitag,<br />

15. November, wieder im Jugendzentrum<br />

Xtra auf der Insel.<br />

Natürlich werden dann<br />

auch wieder im Vorfeld Kleider<br />

gesammelt.<br />

Offene Jugendarbeit<br />

Einen Abend mit Führungen,<br />

Musik und verschiedenen Aktionen<br />

kann man am 20. Juli im<br />

Cavazzen erleben. Foto: Stadt Lindau<br />

verschiedenen Aktionen<br />

freuen. Star des Abends sind<br />

dabei das Gebäude, die Räume,<br />

die historischen Wandbemalungen,<br />

der Gewölbekeller,<br />

der einzigartige Dachstuhl<br />

und der wunderschöne<br />

Innenhof. Nach diesem Pre-<br />

Opening startet dann der Innenausbau.<br />

Im Frühjahr 2025<br />

wird das <strong>Lindauer</strong> Stadtmuseum<br />

im Cavazzen wieder eröffnet.<br />

Stefanie Bernhard-Lentz<br />

GRUSS AUS DER TOSKANA<br />

Liebe <strong>Lindauer</strong>innen und<br />

liebe <strong>Lindauer</strong>,<br />

wir blicken zurück auf ereignisreiche<br />

Tage, die ganz<br />

Lindau und vor allem die<br />

Rettungskräfte auf Trab gehalten<br />

haben. Da waren zunächst<br />

überlaufende Bäche,<br />

der Hangrutsch in der<br />

Bayerstraße und nun der<br />

steigende Bodenseepegel.<br />

Für ihren Einsatz möchte<br />

ich mich nochmals ganz<br />

herzlich bei allen Rettungskräften,<br />

allen Freiwilligen<br />

und helfenden <strong>Lindauer</strong>innen<br />

und <strong>Lindauer</strong>n sowie<br />

auch den Mitarbeitern von<br />

Stadt und Landratsamt bedanken.<br />

Der verbindende<br />

Teamgeist und die Solidarität<br />

waren in der ganzen<br />

Stadt zu spüren. Es war beeindruckend!<br />

Die Einsatzkräfte<br />

haben stundenlang<br />

unermüdlich geholfen,<br />

Nachbarn und Familien<br />

haben Evakuierte aufgenommen<br />

und gemeinsam<br />

3<br />

stundenlang Straßen und<br />

Gärten aufgeräumt. Verwaltungsmitarbeiter<br />

haben alles<br />

andere hinten angestellt, um<br />

im Dienst zu sein, zu koordinieren<br />

und zu unterstützen.<br />

Vielen Dank an alle für diese<br />

engagierte gegenseitige Unterstützung!<br />

Einen Kraftakt haben auch<br />

die Kolleginnen und Kollegen<br />

des Bürgerbüros hinter sich.<br />

Sie haben in den letzten Wochen<br />

die Europawahl vorbereitet<br />

und durchgeführt.<br />

Möglich ist die Durchführung<br />

aber nur dank der zusätzlichen<br />

Unterstützung<br />

durch die vielen, insbesondere<br />

auch ehrenamtlichen<br />

Wahlhelfer. Und sie hatten<br />

dieses Mal noch mehr zu tun,<br />

denn es gibt einen neuen,<br />

sehr erfreulichen Rekord: Die<br />

Beteiligung bei der Europawahl<br />

in Deutschland hat mit<br />

64,8 Prozent einen neuen<br />

Höchstwert seit der Wiedervereinigung<br />

erreicht. Ich<br />

danke allen <strong>Lindauer</strong>innen<br />

und <strong>Lindauer</strong>n, die bei der<br />

Wahl mitgeholfen haben und<br />

ich hoffe, dass wir auch bei<br />

den nächsten Wahlen wieder<br />

genügend freiwillige Unterstützer<br />

finden.<br />

Ich wünsche Ihnen möglichst<br />

trockene und sonnige<br />

Juni-Tage!<br />

Ihre Dr. Claudia Alfons<br />

Oberbürgermeisterin für Lindau<br />

Stellenausschreibung der Mittelschule<br />

Für den Ganztagsbereich der Mittelschule Lindau (B)<br />

am Standort Reutin suchen wir ab sofort oder auch zu Beginn<br />

des neuen Schuljahres:<br />

Erzieher*in / Jugend- und Heimerzieher*in /<br />

pädagogische Hilfskräfte (m/w/d)<br />

in Teilzeit (6 bis 20 Stunden)<br />

Ihre Aufgaben:<br />

• Pädagogische Betreuung der Kinder und Jugendlichen<br />

• Durchführung von pädagogischen Angeboten<br />

• Zusammenarbeit mit Fachkräften und Lehrkräften<br />

• Teilnahme und Mitwirkung an Teambesprechungen<br />

Ihr Profil:<br />

• Freude an der Arbeit mit Kindern und Eltern<br />

• Empathiefähigkeit, um eine vertrauensvolle Bindung zu Kindern und Jugendlichen aufzubauen<br />

• Kreativität und Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit und Engagement<br />

• Respekt- und liebevoller Umgang mit den Kindern und Jugendlichen<br />

Wir bieten Ihnen:<br />

• Eine sinnstiftende und erfüllende Tätigkeit<br />

• Eine befristete Beschäftigung in Teilzeit im öffentlichen Dienst über die Regierung von Schwaben<br />

• BVK Zusatzversorgung der bayerischen Gemeinden, Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts<br />

• Schulmensa mit Möglichkeit zum Mittagessen<br />

• Ein tolles Team und eine freundliche Atmosphäre<br />

Kontakt und Informationen:<br />

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Tanja König (Offene Ganztagsbetreuung), Tel. 08382 9111740<br />

(Sekretariat), msl.ogts@mittelschule-lindau.de gerne zur Verfügung.<br />

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen<br />

senden Sie bitte per E-Mail an msl.ogts@mittelschule-lindau.de oder per Post an:<br />

Mittelschule Lindau (B), Offener Ganztag (OGTS)<br />

Tanja König (Leitung offene Ganztagsbetreuung)<br />

Schulstraße 23, 88131 Lindau (Bodensee)<br />

Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt. Unser Senioren- und Pflegeheim<br />

ist ein „Zuhause mit Atmosphäre“ für 107 Bewohner/innen.<br />

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Betreuungskraft/Alltagsbegleiter (m/w/d)<br />

Senioren- und Pflegeheim Reutin<br />

Die ausführliche Stellenanzeige finden Sie auf unserer<br />

Homepage www.stadtlindau.de.<br />

Ende der Bewerbungsfrist ist der 30.06.2024.<br />

Stadt Lindau (B), Personalabteilung,<br />

Bregenzer Str. 6, 88131 Lindau (B), Tel. 08382/918-108<br />

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Technischer Zeichner/Bauzeichner (m/w/d)<br />

für die Sachbearbeitung in der Stadtplanung<br />

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Ende der Bewerbungsfrist ist der 23.06.2024.<br />

Stadt Lindau (B), Personalabteilung,<br />

Bregenzer Str. 6, 88131 Lindau (B), Tel. 08382/918-108


4 15. Juni 2024 • BZ Nr. 24/24<br />

AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />

369 Jahre <strong>Lindauer</strong> Kinderfest<br />

Spendenaufruf an die Einwohnerschaft der Stadt Lindau (Bodensee)<br />

Wie jedes Jahr um diese Zeit, so haben auch heuer wieder die Kinderfest-Fördervereine in den einzelnen Stadtteilen<br />

die Vorarbeiten für unser traditionelles <strong>Lindauer</strong> Kinderfest, das am<br />

Mittwoch, den 24. Juli 2024<br />

stattfindet, begonnen. Zahlreiche freiwillige und ehrenamtlich tätige Helferinnen und Helfer haben sich auch in<br />

diesem Jahr wieder für die Vorbereitung und Durchführung des Festes zur Verfügung gestellt.<br />

In den nächsten Tagen und Wochen werden die ebenfalls ehrenamtlich tätigen Kinderfestsammlerinnen und<br />

-sammler in allen Stadtteilen an den Wohnungstüren läuten sowie in den Geschäftsräumen der <strong>Lindauer</strong> Betriebe<br />

vorsprechen und Sie bitten, zu den Kosten dieses Festes einen Beitrag zu leisten. Bitte verlangen Sie im Zweifel<br />

die Vorlage des Sammlerausweises.<br />

Dieses größte und traditionsreichste <strong>Lindauer</strong> Fest wird überwiegend aus den Spenden der <strong>Lindauer</strong> Bürgerinnen<br />

und Bürger finanziert. Lassen Sie deshalb unsere Helfer nicht umsonst bitten und leisten Sie durch reges Spenden<br />

einen Beitrag zum Gelingen unseres traditionellen <strong>Lindauer</strong> Kinderfestes. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!<br />

Lindau (B), 01.06.2024, STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

gez. Dr. Claudia Alfons, Oberbürgermeisterin<br />

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)<br />

Bekanntmachung von gewidmeten Straßen<br />

Der städtische Bau- und Umweltausschuss beschließt den beschränkt-öffentlichen Weg „Hinter der Berufsschule<br />

zum Hallenbad“ BÖW-175 zur Ortsstraße O-300, gemäß Art. 7 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrW,<br />

aufzustufen. Die Ortsstraße erhält die Bezeichnung Herbergsweg.<br />

Straße:<br />

Ortsstraße<br />

Bezeichnung:<br />

Herbergsweg<br />

Fl.Nr.:<br />

565/19, Gemarkung Reutin<br />

Anfangspunkt:<br />

ab Bleicheweg Fl.Nr. 563/0, Gemarkung Reutin<br />

Endpunkt:<br />

bis Einmündung Herbergsweg FlNr. 565/5, Gemarkung Reutin<br />

Länge:<br />

0,184 km<br />

Straßenbaulastträger: Stadt Lindau (B)<br />

Widmungsbeschränkung: -<br />

Die Widmungsunterlagen können während der üblichen Dienstzeiten jederzeit im Sachgebiet Bauverwaltung,<br />

Bregenzer Straße 8, 88131 Lindau (B), Zimmer 8.0.13 eingesehen werden.<br />

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz<br />

(BayStrWG)<br />

Bekanntmachung von gewidmeten Straßen<br />

Der städtische Bau- und Umweltausschuss beschließt den Teilbereich<br />

Felix-Wankel-Straße zwischen Einfahrt Felix-Wankel-Gebäude Flurnummer<br />

1736/27, Gemarkung Reutin und dem Campingplatz Zech, Ende<br />

Flurnummer 1736/49, Gemarkung Reutin, gemäß Art. 7 Abs. 1 Satz<br />

1 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG abzustufen.<br />

Straße:<br />

beschränkt-öffentlicher Weg BÖW-305<br />

Bezeichnung:<br />

Felix-Wankel-Straße<br />

Fl.Nr.:<br />

1736/27 und 1736/49, Gemarkung Reutin<br />

Anfangspunkt:<br />

Einfahrt Felix-Wankel-Gebäude Fl.Nr.<br />

1736/27, Gemarkung Reutin<br />

Endpunkt: Campingplatz Zech, Ende Fl.Nr. 1736/49,<br />

Gemarkung Reutin<br />

Länge:<br />

0,302 km<br />

Straßenbaulastträger: Stadt Lindau (B)<br />

Widmungsbeschränkung: Geh- und Radweg, landwirtschaftlicher<br />

Verkehr frei<br />

Die Widmungsunterlagen können während der üblichen Dienstzeiten<br />

jederzeit im Sachgebiet Bauverwaltung, Bregenzer Straße 8, 88131<br />

Lindau (B), Zimmer 8.0.13 eingesehen werden.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht<br />

in Augsburg, Postanschrift: Postfach 11 23 43, 86048 Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift<br />

des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger,<br />

die Beklagte (Stadt Lindau) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten<br />

Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene<br />

Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften<br />

für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.<br />

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni<br />

2007 (GVBI S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Straßen –und Wegerechts abgeschafft.<br />

Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer<br />

Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten<br />

seit 1. Juli 2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.<br />

Lindau (B), den 06.06.2024<br />

gez. Dr. Claudia Alfons<br />

Oberbürgermeisterin<br />

Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe<br />

Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg,<br />

Postanschrift: Postfach 11 23 43, 86048 Augsburg, schriftlich<br />

oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses<br />

Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte<br />

(Stadt Lindau) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen<br />

und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden<br />

Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene<br />

Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der<br />

Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten<br />

beigefügt werden.<br />

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung<br />

vom 22. Juni 2007 (GVBI S. 390) wurde das<br />

Widerspruchsverfahren im Bereich des Straßen –und Wegerechts abgeschafft.<br />

Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch<br />

einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B.<br />

durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren<br />

vor den Verwaltungsgerichten seit 1. Juli 2004 grundsätzlich ein<br />

Gebührenvorschuss zu entrichten.<br />

Lindau (B), den 06.06.2024<br />

gez. Dr. Claudia Alfons<br />

Oberbürgermeisterin<br />

www.stadtlindau.de<br />

Neuigkeiten online lesen!


AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B) 15. Juni 2024 • BZ Nr. 24/24<br />

5<br />

Truppenübungen auf dem Bodensee<br />

Termin zur Schulentwicklungsplanung<br />

Im Landkreis Lindau finden auch dieses Jahr wieder in der Zeit<br />

vom 24. Juni bis 5. Juli Truppenübungen zur Ausbildung von<br />

UN-Beobachtern statt. Es handelt sich hierbei um eine Abschlussübung<br />

der Nato-Streitkräfte. Der Schwerpunkt der Übung<br />

liegt auf dem Bodensee vor dem Stadtgebiet Lindau und in den<br />

Gemeinden Schlachters, Opfenbach, Scheidegg, Maierhöfen<br />

und Stiefenhofen.<br />

Stadt Lindau<br />

Am Dienstag, 25. Juni, um<br />

17 Uhr findet im Alten Rathaus<br />

ein öffentlicher Sachstandsbericht<br />

zur aktuellen<br />

Schulentwicklungsplanung<br />

statt. Zu dem Termin sind die<br />

Schulleiterinnen, die Schulamtsdirektorin,<br />

die Vorsitzenden<br />

der Fördervereine sowie<br />

die Stadträtinnen und<br />

Stadträte eingeladen.<br />

Nach einem Sachstandsbericht<br />

der Stadtverwaltung<br />

ist ein Austausch darüber<br />

geplant. Auf dieser Grundlage<br />

sollen Beschlussvorschläge<br />

für den Stadtrat am<br />

Donnerstag, 18. Juli,<br />

vorbereitet werden.<br />

Stadt Lindau<br />

Bekanntmachung<br />

3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lindau<br />

im Bereich des Bebauungsplans Nr. 129 „Alte Stadtgärtnerei“<br />

Beteiligung vom 17.06.2024 bis 19.07.2024<br />

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 25.10.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der<br />

3. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans Nr. 129 „Alte Stadtgärtnerei“<br />

in der Planfassung des Vorentwurfs vom 25.10.2023 gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)<br />

sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und parallel dazu die<br />

frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1)<br />

BauGB beschlossen. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 04.11.2024.<br />

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte im Zeitraum vom<br />

06.11.2023 bis 01.12.2023. Am 8. November 2023 fand zudem eine Informationsveranstaltung<br />

für die Bürger:innen im Planungsgebiet statt. Die frühzeitige Beteiligung der Täger öffentlicher<br />

Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 07.11.2023 bis 06.12.2023.<br />

In der Sitzung vom 15.05.2024 hat der Stadtrat die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen<br />

Stellungnahmen behandelt und den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans<br />

im Bereich des Bebauungsplans Nr. 129 „Alte Stadtgärtnerei“ in der Fassung vom<br />

15.05.2024 gebilligt.<br />

Was ist geplant?<br />

Mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und dem im Parallelverfahren aufzustellenden<br />

Bebauungsplan Nr. 129 „Alte Stadtgärtnerei“ beabsichtigt die Stadt Lindau eine Nachverdichtung<br />

und Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum sowie die Sicherung der bestehenden<br />

Grünstrukturen im Stadtteil Aeschach. Städtebauliches Ziel für das Areal ist die Schaffung von<br />

Wohnraum in Form von Mehrfamilienhäusern für den einkommensorientierten geförderten Wohnungsbau<br />

(EOF) und Reihenhäusern zur freien Vermarktung sowie die Bereitstellung von Flächen<br />

für Kinderbetreuung unter besonderer Berücksichtigung der Grünräume.<br />

Den ca. 3,1 ha umfassenden Änderungsbereich stellt der derzeit wirksame Flächennutzungsplan<br />

im Südwesten als Fläche für die Landwirtschaft und im Nordosten als Fläche für Gemeinbedarf<br />

mit den Zweckbestimmungen Gärtnerei und Kindergarten dar. Aufgrund der Abweichung zum geplanten<br />

Vorhaben wird der Flächennutzungsplan parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr.<br />

129 „Alte Stadtgärtnerei“ geändert.<br />

Wo liegt das Plangebiet?<br />

Der Änderungsbereich befindet sich zentrumsnah im Stadtteil Aeschach und beinhaltet vollständig<br />

die Flurnummern 156, 156/1, 157, 158, 161/2, 206 und 206/2 sowie eine Teilfläche der Flurnummer<br />

214/2. Alle Grundstücke befinden sich innerhalb der Gemarkung Aeschach der Stadt Lindau.<br />

Der vorgesehene Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans<br />

Nr. 129 „Alte Stadtgärtnerei“ ist im unten aufgeführten Plan dargestellt (unmaßstäblich).<br />

Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplans, Stand 15.05.2024, unmaßstäblich<br />

Was wurde zur Vorentwurfsfassung geändert?<br />

Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und zur Trägerbeteiligung<br />

wurden Planänderungen und -ergänzungen gegenüber dem Vorentwurf zur 3. Änderung<br />

des Flächennutzungsplans mit Stand vom 25.10.2023 vorgenommen. Folgende Änderungen und<br />

Ergänzungen wurden in den Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans mit Stand vom<br />

15.05.2024 eingearbeitet:<br />

Ergänzung/Änderung der Begründung:<br />

- Ergänzung von Aussagen zum Bedarf an Siedlungsflächen.<br />

- Anpassung der Ausführungen zum aktualisierten LEP von Juni 2023.<br />

- Ergänzung eines Kapitels zu Klimaschutz und Klimaanpassung.<br />

- Ergänzung eines Kapitels zum Artenschutz.<br />

Wann und wo erfolgt die Beteiligung?<br />

Der Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans (Planzeichnung), kann mit der Begründung<br />

(Teil A) und dem Umweltbericht (Teil B) sowie dem Inhalt der Bekanntmachung und den wesentlichen<br />

bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen<br />

Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit<br />

von Montag, 17.06.2024 bis einschließlich Freitag, 19.07.2024<br />

auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter https://www.stadtlindau.de/Bürger-Politik-Verwaltung/Planen-Bauen/Öffentliche-Auslegungen/<br />

eingesehen werden.<br />

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die voran genannten Unterlagen im Stadtbauamt<br />

der Stadt Lindau, Bregenzer Straße 8, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Die Öffnungszeiten<br />

sind von Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich Mittwoch von<br />

14:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung.<br />

Der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen sind<br />

auch über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/)<br />

zugänglich gemacht.<br />

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch an<br />

stadtplanung@lindau.de übermittelt werden; bei Bedarf können diese auch auf anderem Wege<br />

abgegeben werden (z. B. in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift).<br />

Postanschrift: Stadtbauamt Lindau (B)<br />

Stadtplanung, Umwelt und Vermessung<br />

Bregenzer Straße 8, 88131 Lindau (B)<br />

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung<br />

über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die<br />

Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit<br />

der Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.<br />

Bei Fragen zum Inhalt oder zum Abgeben der Stellungnahme können Sie sich an die Stadtplanung,<br />

Sylvia Liebmann unter stadtplanung@lindau.de oder 08382 / 918-620 wenden.<br />

Welche Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar?<br />

Es liegen Umweltinformationen aus Gutachten und verfügbaren Stellungnahmen der Öffentlichkeit<br />

sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen<br />

vor:<br />

- Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt,<br />

Boden, Fläche, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Mensch, Kultur und sonstigen Sachgütern sowie<br />

der Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung und zum erforderlichen<br />

Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft sowie die Kompensation hierfür<br />

- zum Artenschutz durch artenschutzrechtliche Untersuchungsberichte zu Vögeln, Fledermäusen,<br />

Reptilien und Zauneidechsen sowie artenschutzrechtliche Beurteilung von Bäumen auf<br />

dem Gelände der Stadtgärtnerei Lindau<br />

- Zum Umgang mit dem Baumbestand (Erhalt und Schutz und Ersatzpflanzungen bei Fällungen)<br />

- Zum Schutzgut Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Hangwasser, Umgang mit Niederschlagswasser,<br />

Versickerung, Entwässerung)<br />

- Zum Schutzgut Boden, Altlasten (…) mit Betrachtung der Flächenversiegelung<br />

- zum Schutzgut Landschaftsbild<br />

- zu Emissionen bzw. Immissionsschutz<br />

- die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Privaten, Behörden und<br />

sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen mit Umweltbezug<br />

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.<br />

Warum erfolgt die Beteiligung?<br />

Der Entwurf des Bauleitplans ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) mit der Begründung<br />

und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen<br />

Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder<br />

bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist im Internet<br />

zu veröffentlichen.<br />

Alle Stellungnahmen im Rahmen dieser Beteiligung der Öffentlichkeit werden vom Stadtbauamt<br />

geprüft, bewertet und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat entschließt<br />

hierbei, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans<br />

führt.<br />

Hinweis zum Datenschutz:<br />

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe<br />

e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben<br />

abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen<br />

entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“<br />

das ebenfalls veröffentlicht wird.<br />

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden<br />

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes)<br />

ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz<br />

1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist<br />

nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs.<br />

3 BauGB).<br />

Lindau (B), den 06.06.2024<br />

STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

gez. Dr. Claudia Alfons<br />

Oberbürgermeisterin


6 15. Juni 2024 • BZ Nr. 24/24<br />

AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />

Bekanntmachung<br />

Bebauungsplan Nr. 129 „Alte Stadtgärtnerei“ mit 6. Änderung<br />

des Bebauungsplans Nr. 24 „Im vorderen Weyen“ und<br />

2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 66 „Ludwig-Kick-Straße“<br />

Beteiligung vom 17.06.2024 bis 19.07.2024<br />

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 25.10.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplans<br />

Nr. 129 „Alte Stadtgärtnerei“ mit 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 „Im vorderen<br />

Weyen“ und 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 66 „Ludwig-Kick-Straße“ in der Planfassung<br />

des Vorentwurfs vom 25.10.2023 gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung<br />

der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und parallel dazu die frühzeitige Beteiligung der Behörden<br />

und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB beschlossen. Die Bekanntmachung<br />

des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 04.11.2024. Die frühzeitige Unterrichtung der<br />

Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 06.11.2023 bis 01.12.2023. Am 8.<br />

November 2023 fand zudem eine Informationsveranstaltung für die Bürger:innen im Planungsgebiet<br />

statt. Die frühzeitige Beteiligung der Täger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte<br />

im Zeitraum vom 07.11.2023 bis 06.12.2023.<br />

In der Sitzung vom 15.05.2024 hat der Stadtrat die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen<br />

Stellungnahmen behandelt und den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 129 „Alte Stadtgärtnerei“<br />

mit 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 „Im vorderen Weyen“ und 2. Änderung des Bebauungsplans<br />

Nr. 66 „Ludwig-Kick-Straße“ in der Fassung vom 15.05.2024 gebilligt.<br />

Was ist geplant?<br />

Mit Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 129 „Alte Stadtgärtnerei“ soll eine kontrollierte und städtebaulich<br />

verträgliche Nachverdichtung im Stadtteilzentrum Aeschach ermöglicht werden.<br />

Das Plangebiet umfasst das ehemalige Gelände der Stadtgärtnerei, das neben vielfältigen Pflanzund<br />

Baumstrukturen auch durch einen denkmalgeschützten Gebäudebestand geprägt wird. Aufgrund<br />

des besonderen Gebietscharakters und Lage, lobte die GWG Lindau im Jahr 2019 einen städtebaulichen<br />

Realisierungswettbewerb aus. Ziel des Wettbewerbs war, ein städtebauliches Konzept<br />

zu erstellen, das die Schaffung von Wohnraum in Form von Mehrfamilienhäusern für den geförderten<br />

Wohnungsbau und Reihenhäuser zur freien Vermarktung sowie die Bereitstellung von Flächen<br />

für Kinderbetreuung beinhaltete. Besondere Berücksichtigung sollte die westlich angrenzende<br />

Parkfläche finden, die aufgewertet und für die Öffentlichkeit nutzbar gemacht werden sollte.<br />

Auch die fußläufige Vernetzung sowie das Radwegenetz der Stadt Lindau werden berücksichtigt.<br />

Der Baumbestand kann weitestgehend erhalten werden. Die Grundzüge des Gewinnerkonzepts der<br />

Architekten Dietrich I Untertrifaller sollen nun planungsrechtlich über den aufzustellenden Bebauungsplan<br />

umgesetzt werden. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt.<br />

Das Plangebiet wird im aktuell wirksamen Flächennutzungsplan im Bereich des zukünftigen Wohngebiets<br />

als Fläche für den Gemeinbedarf und im Bereich der Kindertagesstätte sowie der geplanten Grünflächen<br />

als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird parallel geändert.<br />

Wo liegt das Plangebiet?<br />

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich zentrumsnah im Stadtteil Aeschach<br />

und ergibt sich im Detail aus der Planzeichnung. Er umfasst eine Fläche von 3,1 ha und beinhaltet<br />

vollständig die Flurnummern 156, 156/1, 157, 158, 161/2, 206 und 206/2 sowie eine Teilfläche<br />

der Flurnummer 214/2 (siehe beigefügten Lageplan, o. M.). Alle Grundstücke befinden sich<br />

innerhalb der Gemarkung Aeschach der Stadt Lindau.<br />

Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 129 „Alte Stadtgärtnerei“ mit 6. Änderung<br />

des Bebauungsplans Nr. 24 „Im vorderen Weyen“ und 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 66<br />

„Ludwig-Kick-Straße“ ist im unten aufgeführten Plan dargestellt (unmaßstäblich).<br />

Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs, Stand 15.05.2024, unmaßstäblich<br />

Was wurde zur Vorentwurfsfassung geändert?<br />

Aufgrund der vorgebrachten Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und zur Trägerbeteiligung<br />

wurden Planänderungen und -ergänzungen gegenüber dem Vorentwurf zum Bebauungsplan mit<br />

Stand vom 25.10.2023 vorgenommen. Folgende Änderungen und Ergänzungen wurden in den Bebauungsplanentwurf<br />

mit Stand vom 15.05.2024 eingearbeitet:<br />

Ergänzung/ Änderung der Planzeichnung:<br />

- Abrücken und Verkleinerung der südöstlichen Umgrenzung von Nebenanlagen im Bereich der Fl.<br />

Nrn. 214/9 und 214/27.<br />

- Ergänzung einer Baumpflanzung westlich der TG-Zufahrt zur Minimierung der Auswirkungen der<br />

Baumrodungen im Bereich der TG-Zufahrt.<br />

- Verschiebung der Baumpflanzung südlich des Palmenhauses in Richtung Westen, um eine Verschattung<br />

der nachbarlichen PV-Anlage zu vermeiden.<br />

- Anpassung der Umgrenzung „Pflanzerhalt“ im Bereich der öffentlichen und privaten Grünflächen<br />

im Westen entsprechend der Bestandssituation.<br />

- Ergänzung von Festsetzungen zum Ausschluss von Nebenwohnungen.<br />

Ergänzung/ Änderung der Textlichen Festsetzungen:<br />

- Ergänzung von Gestaltungsfestsetzungen und Vorgaben von Nebenanlagen.<br />

- Redaktionelle Anpassung der einzuleitenden Niederschlagsmenge.<br />

- Redaktionelle Anpassung der immissionsschutzfachlichen Festsetzungen.<br />

Ergänzung/ Änderung der Textlichen Hinweise und nachrichtlichen Übernahmen:<br />

- Anpassung der Artenliste.<br />

- Aufnahme eines Hinweises auf das Regelwerk DWA-A117 zur Bemessung von Regenrückhalteräumen.<br />

- Streichung eines immissionsschutzfachlichen Hinweises.<br />

- Aufnahme eines Hinweises bzgl. der Gefahr von Vogelschlag.<br />

Ergänzung/ Änderung der Begründung/ Umweltbericht:<br />

- Ergänzung von Aussagen zum Bedarf an Siedlungsflächen.<br />

- Anpassung der Ausführungen zum aktualisierten LEP von Juni 2023.<br />

- Ergänzung eines Kapitels zu Klimaschutz und Klimaanpassung.<br />

- Ergänzung der Begründung hinsichtlich der Gestaltungsvorgaben zu Nebenanlagen.<br />

- Ergänzung der Begründung um Aussagen zu den Bestandsstellplätzen im Bereich der Villa Engel.<br />

- Ergänzung der Begründung hinsichtlich der Festsetzungen zu Nebenwohnungen (Art der baulichen<br />

Nutzung).<br />

- Anpassung der Eingriffsermittlung im Umweltbericht.<br />

- Anpassung der Abgrenzung der Ökokontofläche und Ergänzung des Umweltberichts/ Begründung.<br />

- Detaillierte Ausarbeitung Umweltbericht.<br />

Wann und wo erfolgt die Beteiligung?<br />

Der Entwurf zum Bebauungsplan, bestehend aus Planzeichnung mit Textlichen Festsetzungen, kann<br />

mit der Begründung (Teil A) und dem Umweltbericht (Teil B) sowie dem Inhalt der Bekanntmachung<br />

und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen<br />

Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit<br />

von Montag, 17.06.2024 bis einschließlich Freitag, 19.07.2024<br />

auf der Internetseite der Stadtverwaltung unter https://www.stadtlindau.de/Bürger-Politik-Verwaltung/Planen-Bauen/Öffentliche-Auslegungen/<br />

eingesehen werden.<br />

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die voran genannten Unterlagen im Stadtbauamt<br />

der Stadt Lindau, Bregenzer Straße 8, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Die Öffnungszeiten<br />

sind von Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich Mittwoch von 14:00 Uhr<br />

bis 17:30 Uhr sowie nach Vereinbarung.<br />

Der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen sind<br />

auch über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/)<br />

zugänglich gemacht.<br />

Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden. Diese sollen elektronisch an<br />

stadtplanung@lindau.de übermittelt werden; bei Bedarf können diese auch auf anderem Wege abgegeben<br />

werden (z. B. in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift).<br />

Postanschrift: Stadtbauamt Lindau (B)<br />

Stadtplanung, Umwelt und Vermessung<br />

Bregenzer Straße 8, 88131 Lindau (B)<br />

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung<br />

über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht<br />

kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans<br />

nicht von Bedeutung ist.<br />

Bei Fragen zum Inhalt oder zum Abgeben der Stellungnahme können Sie sich an die Stadtplanung,<br />

Sylvia Liebmann unter stadtplanung@lindau.de oder 08382 / 918-620 wenden.<br />

Welche Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar?<br />

Es liegen Umweltinformationen aus Gutachten und verfügbaren Stellungnahmen der Öffentlichkeit<br />

sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen vor:<br />

- Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt, Boden,<br />

Fläche, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Mensch, Kultur und sonstigen Sachgütern sowie der<br />

Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung und zum erforderlichen Ausgleich<br />

der Eingriffe in Natur und Landschaft sowie die Kompensation hierfür<br />

- zum Artenschutz durch artenschutzrechtliche Untersuchungsberichte zu Vögeln, Fledermäusen,<br />

Reptilien und Zauneidechsen sowie artenschutzrechtliche Beurteilung von Bäumen auf dem Gelände<br />

der Stadtgärtnerei Lindau<br />

- Zum Umgang mit dem Baumbestand (Erhalt und Schutz und Ersatzpflanzungen bei Fällungen)<br />

- Zum Schutzgut Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Hangwasser, Umgang mit Niederschlagswasser,<br />

Versickerung, Entwässerung)<br />

- Zum Schutzgut Boden, Altlasten (…) mit Betrachtung der Flächenversiegelung<br />

- zum Schutzgut Landschaftsbild<br />

- zu Emissionen bzw. Immissionsschutz<br />

- die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Privaten, Behörden und sonstigen<br />

Trägern öffentlicher Belange zu den Themen mit Umweltbezug<br />

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.<br />

Warum erfolgt die Beteiligung?<br />

Der Entwurf des Bauleitplans ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) mit der Begründung und<br />

den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen<br />

für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei<br />

Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist im Internet zu<br />

veröffentlichen.<br />

Alle Stellungnahmen im Rahmen dieser Beteiligung der Öffentlichkeit werden vom Stadtbauamt<br />

geprüft, bewertet und anschließend dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat entschließt<br />

hierbei, ob die Äußerung zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplans führt.<br />

Hinweis zum Datenschutz:<br />

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e<br />

DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben<br />

abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen<br />

Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“<br />

das ebenfalls veröffentlicht wird.<br />

Lindau (B), den 06.06.2024<br />

STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

gez. Dr. Claudia Alfons<br />

Oberbürgermeisterin


Herzlichen<br />

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