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JOB & CHANCEN Frankfurt/Darmstadt/Wiesbaden Sommer-Ausgabe

Ausbildungsmagazin für Schüler:innen

Ausbildungsmagazin für Schüler:innen

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<strong>JOB</strong> & <strong>CHANCEN</strong><br />

<strong>Frankfurt</strong> | <strong>Darmstadt</strong> | <strong>Wiesbaden</strong><br />

<strong>Sommer</strong> 2024<br />

Wichtig zum Start:<br />

Ausbildungsvertrag – Rechte und Pflichten<br />

Versicherungen<br />

Steuern und Abgaben<br />

Mietvertrag<br />

Start 2024/2025:<br />

Ausbildungs- und Studienplätze<br />

mit QR-Codes!


REGION FRANKFURT SOMMER 2024<br />

3<br />

<strong>JOB</strong> & <strong>CHANCEN</strong><br />

AKTUELL:<br />

Aktuelles 4<br />

GELD + RECHT:<br />

Rechte und Pflichten in der Ausbildung 8<br />

Kommunikation am Arbeitsplatz 9<br />

Die wichtigsten Fragen zum Ausbildungsvertrag 10<br />

Was gehört in den Ausbildungsvertrag? 11<br />

Steuerrecht für Azubis und Studenten 12<br />

Versicherungen zum Start 14<br />

Die erste eigene Wohnung oder WG 16<br />

Der erste Mietvertrag 17<br />

Energiesparen in der ersten Wohnung 18<br />

Was gilt beim Ferienjob? 19<br />

Krankmeldung – wie geht das? 20<br />

Girokonto – das ist zu beachten 21<br />

SUCHE: Wo finde ich freie Studien- oder<br />

Ausbildungsplätze?<br />

FREIE STELLEN 2023/2024:<br />

F + U Fachschulzentrum <strong>Darmstadt</strong> 22<br />

Finanzverwaltung Hessen 23<br />

GIZ – Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit 24<br />

Justizvollzug Hessen 25<br />

Landesärztekammer Hessen 26<br />

Ludwig Fresenius Schulen 5<br />

REISSER AG 27<br />

wayers – Freiwilligenarbeit, Work & Travel, Coaching Reisen 32<br />

SERVICE:<br />

Bücher und APPs 28<br />

ZUKUNFT & <strong>CHANCEN</strong>:<br />

FSJ Digital 31<br />

www. job-und-chancen.de


4<br />

AKTUELL<br />

Kontoüberziehung<br />

bis zu 17,2 Prozent<br />

Banken und Sparkassen verlangen derzeit<br />

im Schnitt 12,06 Prozent für Kontoüberziehungen.<br />

Damit hat sich der Dispokredit<br />

um knapp einen Prozentpunkt zum<br />

Vorjahr verteuert. Für alle, die rauswollen<br />

aus ihrem Dispo oder kurzfristig Geld<br />

brauchen, kann der Rahmenkredit eine<br />

preiswerte Alternative sein.<br />

Pflegeausbildung an Pflegeschulen<br />

hat hohe Bedeutung<br />

Pflegeschulen haben bei der Durchführung der beruflichen Pflegeausbildung eine hohe<br />

Bedeutung. Von den 902 vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) befragten Pflegeschulen<br />

gaben fast alle (98,6 Prozent) an, dass ihnen durch eine oder mehrere Ausbildungseinrichtungen<br />

wichtige Aufgaben übertragen wurden. Pflegeschulen engagieren<br />

sich außerdem über den Fachunterricht hinaus mit weiteren Angeboten und erhöhen<br />

dadurch ihre Attraktivität. Dennoch übersteigt das Angebot an Schulplätzen deutlich<br />

die Nachfrage. Das zeigen die Ergebnisse der ersten Erhebungswelle 2022/2023 im BIBB-<br />

Pflegepanel.<br />

Pflegeschulen spielen aktive Rolle<br />

Die Ergebnisse zeichnen ein klares Bild von der aktiven Rolle der Pflegeschulen: Besonders<br />

häufig werden die Erstellung der Ausbildungspläne (85,9 Prozent), die Organisation<br />

und Planung der praktischen Ausbildung (82,6 Prozent) sowie der für die Ausbildungsbetriebe<br />

stellvertretende Abschluss von Kooperationsverträgen (73,1 Prozent) genannt.<br />

Auch im Bewerbungsmanagement sind Pflegeschulen tätig, indem sie Auszubildende<br />

rekrutieren und Bewerbungsverfahren durchführen (76,8 Prozent) und stellvertretend<br />

für Ausbildungseinrichtungen Ausbildungsverträge abschließen (30,6 Prozent). Mehr<br />

als zwei Drittel der Schulen führen zudem Schulungen für Praxisanleitende durch (66,9<br />

Prozent).<br />

Bei allen 1083 Kreditinstituten in Deutschland<br />

haben die Expertinnen und Experten<br />

von Finanztest die aktuellen Dispozinsen<br />

erhoben. Bei knapp drei Viertel der Banken<br />

liegt der Zins über dem ermittelten<br />

Durchschnitt. An der Spitze: die VR-Bank<br />

Landsberg-Ammersee mit 17,2 Prozent.<br />

Für akzeptabel hält das Finanztest-Team<br />

einen Zinssatz bis einschließlich 11,5 Prozent<br />

bei aktuellem Zinsniveau, alles über<br />

15 Prozent ist inakzeptabel.<br />

Rahmenkredite – auch Abrufkredite genannt<br />

– sind genauso flexibel wie ein<br />

Dispo, aber mit deutlich günstigeren<br />

Zinsen. Das ergab die Befragung bei 180<br />

Kreditinstituten. Die Zinsen bei den Angeboten<br />

im Test unterschreiten zumeist<br />

die 11,5-Prozent-Grenze, die Finanztest<br />

für Dispokredite aufgestellt hat. Der mögliche<br />

Kreditrahmen liegt zwischen 1.000<br />

und 100.000 Euro. Außerdem werden für<br />

den Rahmenkredit keine zusätzlichen Kreditkosten<br />

fällig. Es gibt keine Mindestsumme<br />

für die Verfügung und auch die Anzahl<br />

der Verfügungen ist nicht eingeschränkt.<br />

Quelle: Stifung Warentest<br />

34,4 %<br />

ist der Preis von Brot<br />

und Brötchen von 2019<br />

bis 2023 gestiegen.<br />

Mehr als Fachunterricht<br />

Auch das weitergehende pädagogische Engagement der Pflegeschulen ist hoch und geht<br />

weit über das Angebot des Fachunterrichts hinaus. Schulen mit einer Auslastung von über<br />

75 Prozent gaben häufiger an, eine Förderung für ausbildungsschwache Lernende anzubieten.<br />

Darüber hinaus bieten sie verstärkt virtuelle Unterrichtseinheiten, Sprachförderung<br />

und Auslandsaufenthalte an. Dadurch steigern sie ihre Reputation und erreichen<br />

eine gute bis volle Auslastung.<br />

Großes Angebot an Schulplätzen<br />

Die befragten Pflegeschulen haben ihr Angebot an Schulplätzen seit 2020 kontinuierlich<br />

und zum Teil deutlich ausgebaut. Im Jahr 2020 waren es 52.453 Schulplätze. Für das Jahr<br />

2022 standen bei den im Pflegepanel befragten Pflegeschulen insgesamt 62.480 Schulplätze<br />

bundesweit zur Verfügung. Von diesen konnten jedoch in 2022 nur 45.021 Plätze<br />

besetzt werden, was einer Auslastungsquote von 72 Prozent entspricht. Lediglich 21 Prozent<br />

der Schulen gaben für 2022 an, ihre Plätze voll besetzt zu haben. Während zwischen<br />

2020 und 2021 ein Anstieg an besetzten Schulplätzen zu beobachten ist, setzte sich dieser<br />

Trend 2022 nicht fort.<br />

www. job-und-chancen.de


AKTUELL 5<br />

Private Hochschulen: Unternehmen schätzen<br />

praxisnahe Ausbildung<br />

Private Hochschulen boomen: Im Wintersemester 2023/24 studierte mehr als einer von<br />

acht Studierenden privat, insgesamt rund 373.000 Menschen. Im Jahr 2000 waren es noch<br />

nicht einmal 25.000 Personen. Jedes vierte Unternehmen hat in den vergangenen fünf Jahren<br />

einen Absolventen einer Privaten Hochschule beschäftigt. Bei Unternehmen mit einem<br />

Akademikeranteil von über zehn Prozent war es sogar jeder zweite.<br />

Unternehmen schätzen hohen Praxisbezug<br />

Als besondere Stärke bewerten die Personalverantwortlichen die Nähe des Studiums zum<br />

beruflichen Alltag: Gut 48 Prozent schätzen den hohen Praxisbezug, mehr als 47 Prozent<br />

sind der Ansicht, dass die Privaten Hochschulen einen schnellen Berufseinstieg ermöglichen.<br />

Der Grund: Die Privaten Hochschulen können ihre Lehrpläne flexibler und innovativ<br />

an den Bedarf am Arbeitsmarkt anpassen – dazu gehört auch, dass viele Studiengänge<br />

berufsbegleitend absolviert werden können. Das ist umso wichtiger, weil immer weniger<br />

Menschen eine Ausbildung machen, bei der die Praxisnähe direkt angelegt wäre.<br />

Quelle: IW-Studie/ Verband der Privaten Hochschulen e.V.<br />

Große Chancen im Pflegeberuf<br />

Pflegekräfte spielen für nahezu alle Menschen in Deutschland eine enorm wichtige Rolle<br />

während eines Krankenhausaufenthalts. Gleichzeitig herrscht große Unwissenheit rund<br />

um den Pflegeberuf: Den meisten sind weder die beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten bekannt,<br />

noch haben sie einen umfänglichen Eindruck der alltäglichen Aufgaben des Pflegepersonals.<br />

Ich werde<br />

was.<br />

Mit Spaß und<br />

Perspektive!<br />

Pflegende werden in Kliniken in ganz vielen verschiedenen Abteilungen und Fachbereichen<br />

eingesetzt. Neben der Arbeit auf den Stationen sind sie im OP tätig oder im Qualitätsmanagement.<br />

Oder sie arbeiten im Projektmanagement, zum Beispiel bei der Digitalisierung<br />

im Krankenhaus<br />

Aufstiegsmöglichkeiten weniger bekannt<br />

Die möglichen Weiterbildungs- und Karriereschritte machen den Pflegeberuf besonders,<br />

wie etwa zur Fachschwester, zum Praxisanleiter oder zur Pflegedienstleitung. Neben dem<br />

nötigen Fachwissen müssen Pflegende deshalb heute insbesondere Kommunikationsgeschick,<br />

Aufmerksamkeit und Einfühlungsvermögen mitbringen, bestätigen die Pflegedienstleitungen<br />

in den Kliniken der SRH. Gleichzeitig sei Teamfähigkeit wichtig, um mit<br />

Kolleg:innen aus Medizin und Therapie erfolgreich zusammenzuarbeiten.<br />

Quelle: SRH Fachschulen<br />

Unsere Ausbildungen in <strong>Frankfurt</strong><br />

und Idstein:<br />

Altenpflegehelfer/in<br />

Ergotherapeut/in<br />

Erzieher/in<br />

Pflegefachmann/-frau<br />

(Verkürzung möglich)<br />

Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in<br />

(PTA)<br />

Physiotherapeut/in<br />

Sozialassistent/in<br />

Alle Ausbildungen u.a. durch Arbeitsagentur<br />

oder Jobcenter förderfähig<br />

Bewerbung jederzeit<br />

möglich<br />

Ausbildungen und Weiterbildungen in<br />

über 30 Städten in den Bereichen<br />

Therapie und Wellness, Pflege und<br />

Pädagogik, Medizin und Labor, sowie<br />

Technik.<br />

www.ludwig-fresenius.de<br />

www. job-und-chancen.de


6<br />

AKTUELL<br />

52,5 Mio.<br />

Tonnen CO 2 wurden im<br />

Jahr 2021 netto vom<br />

Wald absorbiert.<br />

gamescom 21. - 25. August in Köln<br />

Die weltweit größte Messe für Computer- und Videospiele startet am 21. August in Köln.<br />

Hersteller aus aller Welt präsentieren neue Soft- und Hardware. Spiele die neuesten Games,<br />

entdecke die coolsten Events und genieße unvergessliche Momente. Neben unserer entertainment<br />

area erwarten dich unter anderem die beliebten community areas für Cosplay-,<br />

Retro- und Indie-Fans und einzigartige Shows wie die gamescom Opening Night Live, das<br />

gamescom studio mit Live-Publikum vor Ort sowie zahlreiche ausgestrahlte Streams.<br />

Tickets kannst du hier buchen www.gamescom.global/de/tickets<br />

Durchschnittlich<br />

3.714 € brutto mit<br />

anerkannter Berufs-<br />

ausbildung<br />

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes<br />

(Destatis) verdienten Vollzeitbeschäftigte<br />

mit anerkannter Berufsausbildung<br />

im April 2023 durchschnittlich<br />

3.714 € brutto. In einigen Engpassberufen,<br />

in denen die Bundesagentur für Arbeit<br />

einen besonderen Fachkräftemangel<br />

ausmacht, konnten deutlich höhere<br />

Verdienste erzielt werden.<br />

Du willst nicht nur spielen? Dann entdecke die Karriere- und<br />

Ausbildungsangebot rund um die Spielebranche.<br />

Im Bereich gamescom campus kannst du dich über viele spannende Angebote im Bereich<br />

Studium und Ausbildung informieren. Dafür stellen sich nicht nur Hochschulen und Ausbildungsbetriebe,<br />

sondern auch verschiedene Organisationen vor. Gemeinsam mit unseren<br />

Partnerinnen und Partnern kannst du hier Optionen für deine Ausbildung ausloten<br />

und Pläne für deine Karriere schmieden.<br />

2023 waren dort unter anderem Unternehmen wie ALDI, ESA (Europäische Weltraumorganisation,<br />

Nintendo, das Bundeskriminalamt und der Bundesnachrichtendienst vertreten.<br />

Mehr Infos hier www.gamescom.global/de/program/areas/gamescom-campus<br />

So erhielten vollzeitbeschäftigte Fachkräfte<br />

in der Altenpflege durchschnittlich<br />

3.920 € und somit rund 200 € mehr.<br />

Vollzeit-Fachkräfte in der Krankenpflege<br />

verdienten mit 4.067 € sogar rund 350 €<br />

mehr.<br />

Doch nicht alle Ausbildungsberufe, in denen<br />

Fachkräftemangel herrscht, wurden<br />

überdurchschnittlich entlohnt. Fachkräfte<br />

für Sanitär-, Heizung-, und Klimatechnik<br />

verdienten beispielsweise rund 300 € unter<br />

Durchschnitt (3.412 €), während die<br />

Verdienste von Berufskraftfahrerinnen<br />

und - fahrern rund 630 € (3.088 €) und<br />

von Fachkräften in der Landwirtschaft mit<br />

sogar rund 1.100 € (2.609 €) unter dem<br />

Durchschnitt lagen.<br />

www. job-und-chancen.de


AKTUELL 7<br />

Die attraktivsten Arbeitgeber<br />

Die Bundeswehr büßt durch den Ukraine-Krieg und der damit verbundenen Sicherheitslage<br />

in Europa an Attraktivität als Arbeitgeber ein. Das ist eines der Ergebnisse des aktuellen<br />

Trendence-Schüler*innen-Rankings, für den in diesem Jahr mehr als 15.000 Schüler und<br />

Schülerinnen befragt wurden.<br />

Im Branchenranking sicherte sich der Handel mit einem Anteil von 32,1% und einem Plus<br />

von 7,8% erstmals die Spitzenposition als attraktivste Arbeitgeberbranche. Der Öffentliche<br />

Dienst kommt auf den zweiten Rang (minus 7,6%), während die Automobilindustrie den<br />

dritten Platz erreichte.<br />

Rang 2024 Rang 2023 Top-Arbeitgeber<br />

1 1 Polizei<br />

2 3 adidas<br />

3 4 BMW Group<br />

4 5 Porsche<br />

5 2 Bundeswehr<br />

6 8 Mercedes-Benz Group<br />

7 7 AUDI AG<br />

8 14 Douglas<br />

8 6 Tesla<br />

10 11 Thalia<br />

11 10 Microsoft<br />

12 15 H&M<br />

12 9 Zoll<br />

14 21 dm-drogerie markt<br />

15 11 Deutsches Rotes Kreuz<br />

16 Neu AIDA<br />

17 16 New Yorker<br />

18 13 Lufthansa Group<br />

19 17 AOK<br />

20 18 Sony<br />

21 19 Airbus<br />

22 33 Allianz<br />

22 26 Coca-Cola<br />

24 22 ALDI SÜD<br />

25 36 ROSSMANN<br />

26 36 ALDI NORD<br />

26 39 C&A<br />

26 31 IKEA<br />

26 22 ZDF<br />

30 20 Charité<br />

30 22 Deutsche Bahn<br />

30 33 HUGO BOSS<br />

30 25 Sparkassen-Finanzgruppe<br />

34 35 Deutsche Bank<br />

34 26 Helios-Kliniken<br />

36 58 EDEKA<br />

36 28 ProSiebenSat.1<br />

36 28 Volkswagen AG<br />

39 44 Bosch Gruppe<br />

39 28 Johanniter<br />

Die wichtigsten Kriterien neben dem Gehalt sind vor allem, genug Zeit neben der Arbeit<br />

zu haben sowie einen Job zu finden, in dem der Kollegenzusammenhalt stimmt. Die Ansprüche<br />

bei Mädchen und Jungs unterscheiden sich voneinander. Während Mädchen in<br />

erster Linie auf Jobsicherheit und eine sinnvolle Tätigkeit bei der Auswahl ihres ersten<br />

Arbeitgebers achten, sind es bei den Jungs neben dem Gehalt primär die individuellen<br />

Karriereperspektiven, die die Wahl des ersten Arbeitgebers beeinflussen.<br />

Quelle: Trendence<br />

<strong>Sommer</strong> der Berufs-<br />

ausbildung<br />

Mit dem „<strong>Sommer</strong> der Berufsausbildung“<br />

werben Ministerien, Behörden, Wirtschaft<br />

und Gewerkschaften alljährlich gemeinsam<br />

für die berufliche Ausbildung in<br />

Deutschland. Die Entscheidung für einen<br />

Beruf braucht umfassende Informationen<br />

und Vorbilder. Deshalb richten sich<br />

die Veranstaltungen des <strong>Sommer</strong>s an<br />

Jugendliche, Eltern und Betriebe. Von<br />

Anfang Mai bis Ende Oktober 2024 informieren<br />

die Allianzpartner gemeinsam<br />

auf Social-Media-Plattformen und zahlreichen<br />

Veranstaltungen auf Bundes-,<br />

Landes- und regionaler Ebene über die<br />

beruflichen Erstqualifizierung.<br />

AUSBILDUNG BRINGT WEITER<br />

Im Mittelpunkt des <strong>Sommer</strong>s steht, die<br />

Vielfalt, Attraktivität, Karrierechancen der<br />

dualen Ausbildung zu verdeutlichen, Informationen<br />

über Ausbildungsplatzangebote<br />

bereitzustellen, die berufliche Praxis,<br />

Fördermöglichkeiten in der Ausbildung<br />

und die Nachvermittlung aufzuzeigen.<br />

AUSBILDUNG ERÖFFNET <strong>CHANCEN</strong><br />

Eine duale Ausbildung bietet jungen Menschen<br />

viele spannende und anspruchsvolle<br />

Berufe und sie eröffnet die Möglichkeit,<br />

die eigene Zukunft aktiv, z.B. auch als<br />

Selbstständiger, mitzugestalten. Zugleich<br />

ist sie ein zentraler Pfeiler der Fachkräftesicherung.<br />

Deutschland braucht mehr<br />

denn je gut ausgebildete Fachkräfte, um<br />

die Transformation zu bewältigen, die<br />

durch Herausforderungen wie Klimawandel,<br />

Demografie und Digitalisierung ausgelöst<br />

wird.<br />

Zur Webseite der Aus- und Weiterbildungsallianz:<br />

www.aus-und-weiterbildungsallianz.de/<br />

AAW/Navigation/DE/Home/home.html<br />

www. job-und-chancen.de


8 SERVICE GELD + RECHT<br />

Rechte und Pflichten in der Ausbildung<br />

Früher oder später tauchen vielleicht Probleme in der Ausbildung auf. Manche sind leicht zu lösen, andere nicht.<br />

Für viele Probleme in der Ausbildung gibt es eindeutige Regeln und Gesetze.<br />

Tatsache ist: Rechte und Pflichten eines Auszubildenden sind<br />

klar geregelt – schikanieren oder missbrauchen lassen muss<br />

sich niemand. Festgelegt ist das alles im Berufsbildungsgesetz<br />

(BBiG). Es geht im Wesentlichen um § 13 (Mitwirkungspflicht<br />

des Auszubildenden) und § 14 (Ausbildung gemäß Ausbildungsziel<br />

– Pflichten des Ausbildenden). Hier eine kleine Übersicht,<br />

fangen wir mit dem angenehmeren Teil an!<br />

Ihre Rechte als Azubi ...<br />

Tätigkeiten, die nichts mit der Ausbildung zu tun haben, sind<br />

nicht zulässig. Botengänge gehören ebenso wenig zur Ausbildung<br />

wie ständige Räum-, Sortier- oder Putztätigkeiten. Aber<br />

Achtung: Natürlich kann Ihr Ausbilder von Ihnen verlangen,<br />

dass Sie Ihren Arbeitsplatz in Ordnung halten, benötigtes Material<br />

nach Gebrauch wieder wegräumen und benutzte Werkzeuge<br />

reinigen oder kleinere Reparaturen selbst ausführen. Die<br />

Reinigung des gesamten Betriebes gehört aber definitiv nicht<br />

dazu. Private Besorgungen für Vorgesetzte oder Kollegen sind<br />

Ihre Entscheidung.<br />

Material, dass Sie für Ihre Ausbildung benötigen, muss Ihnen<br />

kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Dies können z.B.<br />

Werkzeuge, Geräte und Werkstoffe sein, aber auch Fachbücher,<br />

die Berichtshefte sowie Schreib- und Zeichenmaterial. Im Gegenzug<br />

sind Sie verpflichtet, damit sorgsam umzugehen.<br />

Generell sind Sie nicht verpflichtet, Tätigkeiten auszuführen,<br />

die Ihre körperlichen Fähigkeiten übersteigen oder für die Sie<br />

nicht qualifiziert sind. Dazu gehören auch Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen.<br />

Vorsicht, wenn Sie „mal eben“ den Lieferwagen<br />

nur ein Stück vorrollen lassen sollen – ohne Fahrerlaubnis<br />

lassen Sie die Finger vom Lenkrad. Das ständige und unnötige<br />

Wiederholen immer gleicher Tätigkeiten ist ebenfalls nicht zulässig.<br />

Verboten sind außerdem Akkord- und Fließbandarbeit.<br />

Sie haben Anspruch auf geeignetes Ausbildungspersonal, d.h.<br />

Ausbilder müssen durch eine Abschlussprüfung der entsprechenden<br />

Fachrichtung und ausreichend Berufserfahrung qualifiziert<br />

sein.<br />

Während einer dualen Ausbildung sind Sie berufsschulpflichtig.<br />

Für die Unterrichtszeiten muss Ihr Betrieb Sie freistellen. Zum<br />

Unterricht gehören auch die Pausen sowie die benötigte Zeit für<br />

den Weg zwischen Betrieb (nicht Wohnort!) und Berufsschule.<br />

Ein „Nacharbeiten“ der Berufsschulzeiten im Betrieb ist also generell<br />

unzulässig. Falls Sie keinen Blockunterricht haben (also<br />

z.B. ganze Berufsschulwochen), haben Sie im Idealfall in Ihrem<br />

Ausbildungsvertrag eine Klausel, die regelt, ob und bis wann Sie<br />

nach dem Unterricht noch im Betrieb erscheinen müssen.<br />

Der jeweilige Ausbilder sollte kompetent sein. Wenn Sie auf<br />

Fragen keine zufriedenstellenden Antworten bekommen, wenn<br />

Ihnen weder Sinn noch Zweck einer bestimmten Tätigkeit erklärt<br />

werden kann oder Sie das Gefühl haben, dass Sie mit Problemen<br />

bei einer Aufgabe allein gelassen werden, sprechen Sie<br />

einfach einmal mit der Personalabteilung oder der Ausbildungsleitung<br />

Ihres Ausbildungsbetriebes.<br />

Vorsicht: Nicht gleich auf den Putz hauen oder lautstark beschweren<br />

– hier ist Fingerspitzengefühl gefragt!<br />

... und Ihre Pflichten:<br />

Generell gilt: Sie sind zur aktiven Mitwirkung verpflichtet! Wer<br />

sich also nur passiv „beschallen“ lässt, bekommt schnell ein<br />

Problem.<br />

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SERVICE GELD + RECHT 9<br />

Anweisungen sind zu befolgen<br />

Anweisungen, die mit Ihrer Ausbildung zu tun haben, müssen<br />

Sie natürlich Folge leisten. Und die können vom Abteilungsleiter,<br />

den Kollegen aus dem Arbeitsschutz oder vom Gesellen sein,<br />

der Ihnen gerade zeigt, wie man richtig einen Nagel einschlägt<br />

– solange es Ihre Ausbildung betrifft (und nicht gegen die guten<br />

Sitten oder gar Gesetze verstößt): Machen Sie es.<br />

Jeder Betrieb hat Regeln<br />

Arbeitsschutz, Sicherheitsbestimmungen, Rauchverbote und<br />

Kleiderordnungen, Hausordnungen und Hygienevorschriften.<br />

Gleichgültig, ob Sie das im Einzelfall für sinnvoll halten oder<br />

nicht: Halten Sie sich daran! Auch das Aufladen von Handys,<br />

E-Bikes oder ähnlichem sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären.<br />

Stichwort Berichtsheft<br />

Das wird gern am Ende der Ausbildung auf den letzten Drücker<br />

zusammengestoppelt – sollte aber nicht sein. Sie sind verpflichtet,<br />

die „schriftlichen Ausbildungsnachweise“ ordnungsgemäß<br />

zu führen und regelmäßig (also nicht einmal jährlich) vorzulegen.<br />

Im Gegenzug bekommen Sie in der Regel während Ihrer Ausbildungszeit<br />

dazu Gelegenheit – das müssen Sie nicht in Ihrer<br />

Freizeit erledigen.<br />

Stolperfalle Persönlichkeitsrechte<br />

Wie Sie z.B. Ihre Haare tragen, ist natürlich grundsätzlich Ihre<br />

Angelegenheit. Wenn die Frisur aber Sicherheitsvorschriften<br />

beeinträchtigt oder Ihre Ausbildung unnötig erschwert, sieht<br />

das schon anders aus. Und natürlich kann Ihr Ausbildungsbetrieb<br />

auch bestimmen, mit welchem Erscheinungsbild insgesamt<br />

(also Kleidung, Haarschnitt, Tattoos, Piercings etc.)<br />

Sie Kundenkontakt haben – Stichwort Erscheinungsbild des<br />

Betriebes.<br />

Also: Keine Diskussion anfangen; Sie sitzen in der Regel am<br />

kürzeren Hebel.<br />

Top secret<br />

Sie sind auch als Auszubildender zur Verschwiegenheit verpflichtet.<br />

Interna wie Preise, Konditionen, Kalkulationen oder<br />

Lieferantenlisten sind ebenso vertraulich zu behandeln wie Betriebsabläufe,<br />

nicht öffentliche Geschäftskennzahlen oder technisches<br />

Fachwissen. Der Tratsch aus der Betriebskantine gehört<br />

im Zweifel auch dazu. Und wer Negatives über den Betrieb auf<br />

Facebook postet, darf sich natürlich nicht wundern, wenn der<br />

Arbeitgeber das zum Anlass einer Abmahnung macht oder sogar<br />

den Ausbildungsvertrag kündigt.<br />

Darf ich nebenher Jobben?<br />

Während Ihrer Ausbildung kann Ihnen der Ausbildungsbetrieb<br />

jede Nebentätigkeit untersagen. Ihren lukrativen Schülerjob<br />

müssen Sie also aufgeben – auch wenn das aus Ihrer Sicht Ihre<br />

Ausbildung überhaupt nicht beeinträchtigt.<br />

Achtung: „Das merkt doch keiner“ ist hier nicht angesagt. Fliegen<br />

Sie auf, droht die fristlose Kündigung. Bekommt das Finanzamt<br />

Wind davon, gibt es ebenfalls Ärger – Sie sind schließlich<br />

kein Schüler mehr, sondern arbeiten im Zweifel „schwarz“. Und<br />

dann bekommen Sie massive Probleme. Und bei einem Unfall<br />

streiten sich Ihre Unfallversicherung, die Berufsgenossenschaft<br />

und Ihr Nebenjobbetrieb auf Ihre Kosten darum, wer NICHT<br />

zahlt.<br />

Kommunikation<br />

Während es beim traditionellen Geschäftsbrief glasklare<br />

Regeln gibt, fühlt sich manch einer in der digitalen<br />

Kommunikation am Arbeitsplatz gehörig verunsichert.<br />

Hier ein paar grundlegende Tipps für den gelungenen<br />

schriftlichen Austausch mit Chefs und Kollegen.<br />

Digitale Kommunikation ist keine regelfreie Zone<br />

Nicht in jeder Branche, in jedem Unternehmen und in allen Situationen<br />

gelten die gleichen Regeln für schriftliche Kommunikation.<br />

Die E-Mail einer Bank-Mitarbeiterin an Geschäftskunden<br />

unterscheidet sich erheblich von Chat-Nachrichten unter Kollegen<br />

in einem digital-affinen Start-up. Dennoch: Der Ton macht<br />

die Musik und die meisten Menschen wissen es zu schätzen,<br />

wenn Sie etwas Zeit und Mühe in Ihre schriftlichen Nachrichten<br />

investieren.<br />

Schon bei der Anrede lauert das erste Fettnäpfchen: „Hallo<br />

Chef“ oder „Hi“ sind ganz sicher keine geeigneten Formeln für<br />

die Kommunikation im Arbeitsalltag. Ob Sie „Sehr geehrte/r…“<br />

oder „Liebe/r…“ verwenden, hängt davon ab, wie gut Sie den<br />

Adressaten kennen oder ob Sie schon häufiger Kontakt zu ihm<br />

hatten. Die scheinbare Lässigkeit digitaler Kommunikation sollte<br />

außerdem keinesfalls dazu verleiten, einfach zu duzen. Beim Abschiedsgruß<br />

sind Sie mit „freundlichen Grüßen“ immer auf der<br />

sicheren Seite. Erst bei Ihnen näherstehenden und vertrauten<br />

Kollegen sind „viele Grüße“ oder „liebe Grüße“ angebracht.<br />

Rechtschreibfehler, Ignoranz gegenüber Groß- und Kleinschreibung<br />

und die völlige Abwesenheit von Satzzeichen sind in<br />

E-Mails oder Instant Messenger-Nachrichten ebenso fehl am<br />

Platz, wie sie es in Briefen schon immer waren. Niemand muss<br />

druckreif schreiben – aber sich das eigene Werk vor dem Absenden<br />

noch einmal durchzulesen, kann bereits einen Großteil<br />

flüchtiger Fehler beheben.<br />

Im Zweifel für die höfliche Variante<br />

Aus der privaten Kommunikation via WhatsApp,<br />

Facebook etc. nicht mehr wegzudenken,<br />

im Berufsalltag aber mit Vorsicht zu<br />

genießen sind Emojis. Lachende,<br />

zwinkernde oder Zunge<br />

herausstreckende Smileys<br />

haben in geschäftlicher<br />

Korrespondenz nichts<br />

verloren. Humor ist in<br />

E-Mails und anderen<br />

Textnachrichten grundsätzlich<br />

ein schmaler<br />

Grat: Zwischentöne<br />

sind schriftlich schwer<br />

zu vermitteln und was<br />

Sie im Scherz meinen,<br />

fasst der Adressat oder<br />

die Adressatin vielleicht<br />

ganz anders auf. Witze<br />

und Ironie sollten Sie sich<br />

also für Kollegen aufheben, die<br />

Sie wirklich gut kennen.<br />

Wenn Sie unsicher sind, welche Form eine<br />

konkrete Nachricht erfordert: Wählen Sie im Zweifel<br />

besser die förmlichere Variante. Lieber ein „Sehr geehrte/r…“<br />

zu viel, als dem Gegenüber durch einen ungewollt saloppen<br />

Gruß auf den Schlips zu treten.<br />

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10 SERVICE GELD + RECHT<br />

Ausbildungsvertrag: Die wichtigsten<br />

Fragen und Antworten<br />

Anfang August oder September beginnt das neue Ausbildungsjahr. Gerade zum Start stellen sich viele Fragen:<br />

Die DGB-Jugend hat seit über zehn Jahren das kostenlose Online-Beratungsangebot: „Dr. Azubi“. Dort können<br />

Auszubildende anonym Fragen stellen und erhalten innerhalb kurzer Zeit eine kompetente Antwort.<br />

Was ist beim Ausbildungsvertrag zu beachten?<br />

Der Ausbildungsvertrag muss noch vor Beginn der Ausbildung<br />

schriftlich geschlossen werden. Er wird von dem Auszubildenden<br />

und Ausbilder unterschrieben und muss, falls der oder die Auszubildende<br />

nicht volljährig ist, zusätzlich von den gesetzlichen<br />

Vertretern, in der Regel also den Eltern, unterzeichnet werden.<br />

Betrieb und Auszubildende bekommen je ein Exemplar.<br />

Im Ausbildungsvertrag sind wichtige Punkte geregelt, wie z. B.<br />

die sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung, der<br />

Ausbildungsort und die Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der<br />

Ausbildungsstätte, aber auch die Dauer der täglichen Arbeitszeit<br />

und der Probezeit sowie die Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung.<br />

Hier sind auch die Voraussetzungen beschrieben, unter denen<br />

der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann sowie ein<br />

allgemeiner Hinweis auf die geltenden Tarifverträge, Betriebsoder<br />

Dienstvereinbarungen.<br />

Den Vertrag vorm Unterschreiben gut durchlesen<br />

und bei Unklarheiten sofort nachfragen. Es<br />

!<br />

lohnt sich, den Vertrag im Zweifel von der Gewerkschaft<br />

prüfen zu lassen.<br />

Was heißt Probezeit?<br />

Die Probezeit dauert ein bis maximal vier Monate und dient zum<br />

gegenseitigen Kennenlernen. Während dieser Zeit können sowohl<br />

Auszubildende als auch Betrieb von heute auf morgen und<br />

ohne Begründung das Ausbildungsverhältnis kündigen. Die Kündigung<br />

muss aber trotzdem schriftlich erfolgen.<br />

Können Auszubildende den Ausbildungsplatz<br />

wechseln?<br />

Auszubildende können kündigen oder einen Aufhebungsvertrag<br />

mit dem Betrieb vereinbaren und ihre Ausbildung in einem anderen<br />

Betrieb fortsetzen. Wenn der bisherige Betrieb aber nicht<br />

einverstanden ist, brauchen Auszubildende einen gravierenden<br />

Grund für eine fristlose Kündigung.<br />

!<br />

Auszubildende sollten erst kündigen, wenn sie<br />

einen neuen Betrieb gefunden haben, der sie<br />

übernimmt!<br />

Müssen Auszubildende Überstunden machen?<br />

Überstunden sind in der Ausbildung eigentlich nicht vorgesehen,<br />

da die Auszubildenden im Betrieb ihren Beruf erlernen sollen.<br />

Dazu reicht die vertraglich festgelegte Ausbildungszeit aus.<br />

Wenn doch einmal Überstunden geleistet werden, gilt es die<br />

Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes<br />

einzuhalten. Alle Überstunden müssen der oder<br />

dem Auszubildenden mit entsprechendem Überstundenzuschlag<br />

bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden.<br />

Was ist mit Urlaub?<br />

Wie viel Urlaub Auszubildenden pro Jahr zusteht, kann man im<br />

Ausbildungsvertrag nachlesen. Auszubildende dürfen ihren Jahresurlaub<br />

im laufenden Kalenderjahr nehmen, mindestens zwei<br />

Wochen des Urlaubs müssen am Stück gewährt werden.<br />

!<br />

Frühzeitig einen schriftlichen Urlaubsantrag<br />

stellen, der Arbeitgeber muss dann innerhalb<br />

eines Monats darauf reagieren.<br />

Wie viel Ausbildungsvergütung steht Auszubildenden<br />

zu?<br />

Die Ausbildungsvergütung ist für viele Azubis in Tarifverträgen<br />

festgelegt. Wo kein Tarifvertrag Anwendung findet, gilt ab Ausbildungsjahrgang<br />

2023 die Mindestausbildungsvergütung. Sie<br />

beträgt im ersten Ausbildungsjahr 80 % der branchenüblichen<br />

tariflichen Vergütung, mindestens jedoch 620 €. Das gilt auch<br />

für Azubis in einer staatlich geförderten, außerbetrieblichen<br />

Ausbildung. Ab 2024 wird die jährliche Steigerung der Mindestausbildungsvergütung<br />

jedes Jahr neu berechnet.<br />

Wie soll ich bei einer Abmahnung reagieren?<br />

Mit einer Abmahnung gibt der Ausbilder dem Auszubildenden<br />

zu verstehen, dass er mit der Leistung oder dem Verhalten nicht<br />

zufrieden ist. Eine Faustregel besagt, dass der Kündigung eines<br />

Auszubildenden mindestens zwei Abmahnungen vorausgehen<br />

müssen.<br />

Den Inhalt der Abmahnung genau prüfen. Ist<br />

!<br />

die Abmahnung unberechtigt, sollte man eine<br />

Gegendarstellung verfassen. Außerdem den Betriebsrat<br />

oder die Gewerkschaft einschalten.<br />

Welche finanziellen Hilfen gibt es?<br />

Auszubildende können bei der Arbeitsagentur Berufsausbildungsbeihilfe<br />

beantragen, wenn das Geld nicht reicht. Eltern von<br />

Auszubildenden unter 25 Jahren erhalten außerdem weiterhin<br />

Kindergeld, solange ihr Kind eine Ausbildung absolviert. Wenn<br />

der Azubi nicht mehr zu Hause wohnt und den Eltern keine Kosten<br />

durch ihn entstehen, müssen die Eltern ihm das Kindergeld<br />

auszahlen.<br />

Mehr Informationen findest du hier und<br />

kannst auch eigene Fragen stellen:<br />

www.jugend.dgb.de/ausbildung/<br />

beratung/dr-azubi<br />

www. job-und-chancen.de


SERVICE GELD + RECHT 11<br />

Was gehört in den Ausbildungsvertrag?<br />

Was nicht?<br />

Wie so ziemlich alles im Leben, ist auch das Thema Ausbildungsvertrag gesetzlich geregelt – konkret im<br />

Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Im BGB stehen aber nur die Mindestanforderungen – tarifliche Vereinbarungen<br />

oder freiwillige Leistungen des Ausbildungsbetriebes können weit darüber hinausgehen. Außerdem regelt das<br />

Berufsbildungsgesetz (BBiG) ausführlich und umfassend alles, was mit dem Thema Ausbildung zu tun hat.<br />

Das muss drinstehen:<br />

• Die Vertragspartner, also Sie als Auszubildende(r) und das<br />

ausbildende Unternehmen, mit vollständigen Adressen.<br />

• Exakter Ausbildungsberuf und Ziel der Ausbildung.<br />

• Inhaltliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung.<br />

• Beginn und Dauer sowie ggfls. Verkürzung oder Befristung<br />

der Ausbildung.<br />

• Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Bildungsstätte:<br />

Enthält Informationen zum Ausbildungsort und möglichen<br />

Einsätzen außerhalb der ersten Ausbildungsstätte. Das ist<br />

wichtig, wenn es um Fahrtkosten geht, die möglicherweise<br />

der Arbeitgeber übernimmt.<br />

• Dauer der täglichen Arbeitszeit: Bei einer Ausbildung in<br />

Vollzeit sind acht Stunden tägliche Arbeitszeit der Normalfall.<br />

Hinzu kommt eine gesetzlich vorgeschriebene Pause.<br />

• Länge der Probezeit; mindestens 1 und maximal 4 Monate.<br />

• Höhe der Ausbildungsvergütung sowie der Zeitpunkt der<br />

Zahlung (Monatsanfang oder Monatsmitte).<br />

• Anzahl der Urlaubstage.<br />

• Klausel(n) über relevante Tarifverträge sowie ggfls. zusätzliche<br />

Betriebsvereinbarungen wie freiwillige soziale<br />

Leistungen.<br />

• Kündigungsklauseln (Voraussetzungen für eine Kündigung)<br />

sowie Fristen.<br />

• Unterschriften beider Vertragspartner mit Datum.<br />

• Modalitäten und Zeitpunkt für ein Zwischenzeugnis.<br />

• Besondere Regelungen im Krankheitsfall.<br />

• Sonstige Vereinbarungen wie unbezahlter Urlaub, Freistellung<br />

usw.<br />

Die elektronische Form gilt nicht; der § 11 des Berufsbildungsgesetzes<br />

schreibt zwingend die Schriftform vor. Sie haben also<br />

ein Anrecht auf einen Vertrag auf Papier, im Original und unterschrieben<br />

(kein PDF und auch keine Kopie). Für nicht volljährige<br />

Auszubildende unterschreiben die gesetzlichen Vertreter, in der<br />

Regel die Eltern.<br />

Das gehört nicht rein:<br />

Der Vertrag darf keinen Passus enthalten, wonach Sie nach der<br />

Ausbildung den erlernten Beruf nicht oder nur eingeschränkt<br />

ausüben dürfen. Sie müssen sich nicht dazu verpflichten, nach<br />

dem erfolgreichen Abschluss weiterhin im Ausbildungsbetrieb<br />

zu arbeiten. Es ist nicht zulässig, dass Sie etwas für die Ausbildung<br />

bezahlen müssen. Vertragsstrafen sind ebenfalls nicht<br />

zulässig.<br />

Und auch einen beschränkten oder sogar ausgeschlossenen<br />

Schadenersatz lässt der Gesetzgeber genauso wenig zu, wie<br />

pauschale Schadenersatzbeträge bei z.B. der vorzeitigen Beendigung<br />

des Ausbildungsverhältnisses.<br />

Das kann drinstehen:<br />

Je nach Betrieb kann der Vertrag noch weitere Klauseln enthalten<br />

wie z. B. :<br />

• Eine Verpflichtung Ihrerseits zur Schweigepflicht bezüglich<br />

betriebsinterner Informationen.<br />

Weitere Informationen online z. B. auf www.dgb-jugend.de oder<br />

unter www.jugend.igmetall.de<br />

Musterausbildungsverträge zum Download finden sich bei den<br />

Industrie- und Handelskammern unter www.ihk.de<br />

www. job-und-chancen.de


12 SERVICE GELD + RECHT<br />

Steuerrecht für Azubis und Studierende:<br />

Das Wichtigste zusammengefasst.<br />

Das Steuerrecht ist ein umfangreiches und scheinbar unübersichtliches Themengebiet. Dennoch ist es unumgänglich,<br />

sich damit zu befassen – das gilt auch für Auszubildende und Studierende. Die wichtigsten Fragen<br />

rund um Steuerzahlungen während der Ausbildung oder dem Studium beantwortet der folgende Ratgeber.<br />

Wann Steuern bezahlt müssen, ist von der Höhe der Vergütung<br />

und der Lohnsteuerklasse abhängig.<br />

Lohnsteuer<br />

Steuerklasse I<br />

Steuerklasse II<br />

Steuerklasse III-IV<br />

Steuerklasse VI<br />

Die Lohnsteuer orientiert sich an der Steuerklasse. Verdient<br />

man mit der Steuerklasse I mehr als 967 € brutto im Monat,<br />

muss Lohnsteuer gezahlt werden. Die meisten Azubis müssen in<br />

ihrem ersten Ausbildungsjahr keine Steuern zahlen, da der Betrag<br />

an der Obergrenze der gezahlten Ausbildungsvergütungen<br />

liegt. In den Fällen, in denen dennoch eine Lohnsteuer fällig<br />

wird, ist der Ausbildungsbetrieb für deren Abführung zuständig.<br />

Die Steuerklasse VI ist die ungünstigste Variante, da es keine<br />

Freibeträge gibt und das Einkommen aus einem Zweitjob erstmal<br />

vollständig versteuert werden muss.<br />

!<br />

Grundfreibetrag<br />

2024: 11.604 € – 967 € monatlich<br />

Liegt der jährliche Verdienst unter dieser Grenze, sind keine<br />

Steuerabgaben notwendig. Bei einem höheren Einkommen sind<br />

Lohn- und Kirchensteuer zu entrichten.<br />

Genau kann man sich das auch im Internet mit einem Gehaltsrechner<br />

für Brutto-/Nettobeträge ausrechnen lassen.<br />

Kirchensteuer<br />

ledig, kinderlos<br />

alleinerziehend<br />

verheiratet<br />

Zweit- und Nebenverdienst<br />

Die Kirchensteuer fällt selbstverständlich nur dann an, wenn<br />

man einer Konfession angehört, also zum Beispiel katholisch<br />

oder evangelisch ist. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt<br />

die Kirchensteuer 8 % der Lohnsteuer – nicht der Ausbildungsvergütung.<br />

In den restlichen Bundesländern beträgt sie 9 %.<br />

Muss ein Azubi also keine Lohnsteuer zahlen, wird auch keine<br />

Kirchensteuer erhoben.<br />

Sozialabgaben<br />

Beiträge für Renten-, Kranken-, Pflege-und Arbeitslosenversicherungen<br />

stellen die sogenannten Sozialabgaben dar. Es gibt<br />

eigentlich keine Azubis mehr, die keine Sozialabgaben zahlen<br />

müssen.<br />

Die Sozialabgaben betragen ca. 40 % des Gehalts und werden<br />

mit dem Arbeitgeber geteilt, er übernimmt die Hälfte davon – es<br />

werden ca. 20 % von der Ausbildungsvergütung abgezogen.<br />

Nach Abzug der Sozialabgaben und Steuern steht der Netto-<br />

Betrag des Gehalts zur freien Verfügung.<br />

Sonderfall Studierende<br />

Bei der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gilt die<br />

20-Stunden-Grenze. Arbeitet der Student mehr, überwiegt das<br />

Arbeitsverhältnis gegenüber dem Studium. Nur wenn die Beschäftigung<br />

in den Abend- oder Nachtstunden erfolgt, kann man<br />

gegebenenfalls weiterhin als ordentlicher Studierender gelten<br />

und somit Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung<br />

erreichen.<br />

Um in der Familienversicherung kostenlos weiterversichert zu<br />

bleiben, dürfen Studierende nur sehr wenig verdienen – aktuell<br />

sind das 505 € im Monat. Bei darüber hinausgehenden Einkünften<br />

muss stattdessen eine studentische Versicherung selbst finanziert<br />

werden. Ausnahme: Wird ein Minijob ausgeübt, liegt die<br />

Grenze statt bei 505 € bei 538 € im Monat.<br />

Kindergeld<br />

Während einer Ausbildung können volljährige Kinder bis zur<br />

Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld erhalten. Das Einkommen<br />

von Kindern spielt beim Kindergeld Anspruch während<br />

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SERVICE GELD + RECHT 13<br />

der Ausbildung – bis auf wenige Ausnahmen – keine Rolle. Bei<br />

der zweiten Ausbildung geht der Gesetzgeber allerdings davon<br />

aus, dass man in der Lage ist, sich selbst zu finanzieren, sodass<br />

nur unter strengen Voraussetzungen Kindergeld gewährt wird.<br />

Bei einem von vorneherein bis zu einem Jahr begrenzten Auslandsstudium<br />

wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass der<br />

Studierende seinen Wohnsitz im Inland beibehält. Sollte die Studienzeit<br />

im Ausland mehr als ein Jahr betragen, ist es ratsam mit<br />

der zuständigen Kindergeldstelle Kontakt aufzunehmen, um zu<br />

klären unter welchen Voraussetzungen das Kindergeld weiterhin<br />

bezahlt wird. Mehr Informationen hier: www.kindergeld.org<br />

Kindesunterhalt für Studierende<br />

Studenten müssen jedoch keineswegs grundsätzlich<br />

neben dem Studium arbeiten gehen. Sie<br />

besitzen auch das Recht auf Kindesunterhalt<br />

vonseiten der Eltern. Mehr dazu erfahren Sie<br />

unter www.familienrecht.net/kindesunterhalt/<br />

BAföG<br />

Die gute Nachricht: BAföG-Leistungen sind steuerfrei. Wer sich<br />

noch etwas hinzuverdienen möchte, sollte sich beim zuständigen<br />

Amt erkundigen, wie viel das sein darf, da individuelle Verdienstgrenzen<br />

gesetzt werden. Bei Überschreiten der Verdienstgrenze<br />

wird das Einkommen angerechnet und die BAföG-Leistung<br />

entsprechend gesenkt.<br />

Für Studierende, die verheiratet sind oder Kinder haben, gelten<br />

etwas höhere Freibeträge. Gegebenenfalls – zum Beispiel bei<br />

fälligen Semestergebühren – kann auch ein Einkommen über der<br />

Verdienstgrenze anrechnungsfrei bleiben. Dafür muss jedoch<br />

ein entsprechender Antrag gestellt werden.<br />

Mini- und Werkstudentenjob<br />

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für Minijobs auf 538-€-Basis<br />

Sozialabgaben pauschal abzuführen. Der Minijobber ist rentenversicherungspflichtig,<br />

kann sich jedoch mit einem schriftlichen<br />

Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Bei gewerblichen<br />

Minijobs beträgt der Beitragsanteil des Arbeitnehmers<br />

bei Versicherungspflicht in der Rentenversicherung 3,6 %,<br />

bei Minijobs im Haushalt 13,6%. Der Beitragsanteil des Arbeitnehmers<br />

wird vom Arbeitslohn abgezogen und vom Arbeitgeber<br />

zusammen mit seinem Anteil abgeführt. Neben den Sozialabgaben<br />

kann der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer mit 2 %<br />

übernehmen. Das hat zur Folge, dass der Arbeitslohn aus dem<br />

Minijob nicht in die Einkommensteuererklärung einzubeziehen<br />

ist. Weitere Informationen zum Minijob erhalten Sie unter<br />

www.minijob-zentrale.de<br />

Beispiel die Fahrten zum Betrieb oder zur Uni, <strong>Ausgabe</strong>n für<br />

Lehrbücher, Schul- und Studiengebühren oder die Anschaffung<br />

eines Laptops. Mit der Steuererklärung können Auszubildende<br />

und Studierende alle ausbildungsbedingten Aufwendungen<br />

steuerlich geltend machen.<br />

!<br />

Ausbildungskosten werden als Sonderausgaben<br />

oder Werbungskosten unterschiedlich<br />

berücksichtig.<br />

Aufwendungen für die Erstausbildung können bis zur Höhe von<br />

6.000 € im Kalenderjahr als Sonderausgaben geltend gemacht<br />

werden. Ein unbegrenzter Abzug als Werbungskosten kommt<br />

dann in Frage, wenn die erstmalige Ausbildung bzw. das Studium<br />

Gegenstand eines Ausbildungsverhältnisses ist und Sie<br />

dafür eine Ausbildungsvergütung erhalten wie bei z.B. bei einem<br />

Studium an einer Berufsakademie im sogenannten Dualen<br />

System.<br />

Das Finanzamt berücksichtigt automatisch einen Arbeitnehmerpauschbetrag<br />

für die Werbungskosten in Höhe von 1.230 € seit<br />

2023. Liegen die Werbungskosten über diesem Betrag wirken<br />

sie sich in der Regel steuermindernd aus. Die Ausbildungskosten<br />

müssen dann einzeln in der Steuererklärung aufgeführt und auf<br />

Rückfrage des Finanzamtes Nachweise eingereicht werden.<br />

Doch auch für diejenigen, die keine Steuern<br />

an das Finanzamt abgeführt haben, kann<br />

sich eine Steuererklärung lohnen. Mit einem<br />

Verlustvortrag – sprich, wenn die Werbungskosten<br />

den Bruttoarbeitslohn übersteigen –<br />

können Auszubildende und Studierende eine<br />

Steuergutschrift in den Folgejahren erhalten.!<br />

Mehr Informationen finden Sie im Internet, zum Beispiel beim<br />

Bundesfinanzministerium oder allen gängigen Ratgeberportalen<br />

für Finanzen oder Auszubildende/Studierende.<br />

Hilfreiche Steuer-Apps<br />

Bei der Steuererklärung können Apps helfen.<br />

Empfehlenswert sind beispielsweise:<br />

SteuerHelden, WISO Steuer, Taxfix,<br />

Smartsteuer oder Steuerbot. Auf jeden<br />

Fall vorher klären, welche Kosten für die<br />

Steuererklärung anfallen.<br />

Einkünfte aus allen anderen Tätigkeiten – zum Beispiel bei einem<br />

Vollzeit-Ferienjob oder bezahlten Praktikum über 538 € –<br />

sind jedoch grundsätzlich steuerpflichtig. Der Mindestlohn beträgt<br />

seit 01.01.2024 12,41 € die Stunde. Dieser Stundenlohn<br />

gilt auch für den Minijob.<br />

Lohnt sich eine Steuerklärung?<br />

Das Finanzamt zahlt nur dann Steuern zurück, wenn auch<br />

tatsächlich Steuern abgeführt wurden. In der jährlichen elektronischen<br />

Lohnsteuerbescheinigung wird aufgeführt, wie viel<br />

Steuern bezahlt wurden. Diese können sich Auszubildende und<br />

Studierende in der Regel komplett zurückholen.<br />

An vielen Kosten, die während der Ausbildungs- und Studienzeit<br />

anfallen können, beteiligt sich der Staat. Dazu gehören zum<br />

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14 SERVICE GELD + RECHT<br />

Die wichtigsten<br />

Versicherungen zum Start<br />

Die Schulzeit ist vorbei, die Frage Ausbildung oder Studium entschieden. Wenn das Ausbildungsjahr oder das Wintersemester<br />

beginnt, ist der Zeitpunkt gekommen, sich auf eigene Füße zu stellen und auszuziehen. Muss man<br />

sich jetzt auch selbst versichern?<br />

Volljährige, unverheiratete Kinder sind in der Haftpflicht-, Rechtsschutz-<br />

und Hausratversicherung während der Erstausbildung<br />

bei ihren Eltern kostenlos mitversichert. An der Mitversicherung<br />

ändert auch ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder<br />

ein Bundesfreiwilligenjahr nichts. Unerheblich ist zudem, ob die<br />

Dienste direkt nach dem Schulabschluss, während oder direkt<br />

nach der Ausbildung absolviert werden. In der Haftpflichtversicherung<br />

sind zusätzlich der Freiwillige Wehrdienst, ein einjähriges<br />

Work & Travel-Programm oder eine einjährige Au-pair-Tätigkeit<br />

eingeschlossen. Natürlich dürfen die Mitversicherten in dieser<br />

Zeit kein eigenes Einkommen haben: Bafög, Lehrlingsgehalt oder<br />

der typische Studentenjob spielen keine Rolle.<br />

Auch die typische Studentenbude ist durch die Hausratversicherung<br />

der Eltern mitversichert. Und selbst wenn man sich nach<br />

Abschluss der Erstausbildung auf eigene Füße stellt und eine<br />

eigene Wohnung einrichtet, besteht die kostenlose Mitversicherung<br />

noch ein halbes Jahr weiter. Ereignet sich während der<br />

Mitversicherungszeit allerdings ein Schaden, ist die Entschädigung<br />

auf einen gewissen Prozentsatz der Versicherungssumme<br />

begrenzt.<br />

Dann wird es Ernst<br />

Informieren Sie sich richtig! Wer sich über Leistungen und Prämien<br />

im Internet informiert und mehrere Angebote vergleicht,<br />

ist schon einmal gut gewappnet. Vorsicht vor „Rundum-Sorglos-Paketen“:<br />

Sie enthalten oft lukrative, aber nicht wirklich<br />

notwendige Versicherungen und sind schlechter auf ihr Preis-/<br />

Leistungsverhältnis zu überprüfen. Es macht keinen Sinn, alle<br />

Versicherungen über einen Makler oder eine Gesellschaft abzuschließen<br />

– Mengenrabatte gibt es bei diesen Geschäften nicht;<br />

wer vergleicht und getrennt unterschreibt, kann viel Geld sparen.<br />

DAS MUSS SEIN<br />

Krankenversicherung<br />

Ist für Auszubildende Pflicht – es besteht aber die Möglichkeit,<br />

sich seine gesetzliche Kasse auszusuchen. Die Leistungen sind<br />

weitgehend gesetzlich festgeschrieben, die Beitragssätze variieren<br />

– ein Vergleich lohnt sich! Azubis müssen sich spätestens<br />

14 Tage nach Beginn einer Ausbildung für eine Kasse entschieden<br />

haben. Nach dieser Frist meldet der Betrieb den Auszubildenden<br />

bei der Kasse an, bei der er zuletzt war.<br />

Studierende haben es einfacher: Sie können problemlos über<br />

ihre Eltern mitversichert bleiben. Bis zur Vollendung des 25.<br />

Lebensjahres können Studierende unter bestimmten Bedingungen<br />

beim gesetzlich versicherten Elternteil beitragsfrei familienversichert<br />

werden. Wer älter ist, kann bei den gesetzlichen<br />

Kassen einen einheitlichen Studententarif abschließen. Wichtig:<br />

Mit dem 30. Geburtstag endet in der Regel die studentische<br />

Krankenversicherung.<br />

Sind die Eltern privat versichert, muss entschieden werden, ob<br />

diese Versicherung für das gesamte Studium fortgesetzt wird<br />

– ein Wechsel zu einer gesetzlichen Kasse ist vor Ende des Studiums<br />

dann nicht möglich. Wichtig: Die Kasse unbedingt schriftlich<br />

über die Aufnahme eines Studiums informieren.<br />

Globetrotter, die den Ausbildungsstart noch hinauszögern, oder<br />

Studenten, die ein paar Semester im Ausland studieren, sollten<br />

zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung abschließen.<br />

Denn die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur für erforderliche<br />

Behandlungen in europäischen und einigen außereuropäischen<br />

Ländern. Die private Zusatzversicherung übernimmt die Kosten<br />

weltweit – auch für den Rücktransport.<br />

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SERVICE GELD + RECHT 15<br />

Privathaftpflicht<br />

Egal, ob Sie das Porzellan Ihrer Freundin zerdeppern, Ihnen bei<br />

der gut gemeinten Umzugshilfe der Fernseher Ihres Nachbarn<br />

aus den Händen rutscht oder Sie als Radfahrer einen Verkehrsunfall<br />

verursachen – alles Fälle für die Privathaftpflicht, die immer<br />

dann einspringt, wenn Sie aus Versehen einen Schaden bei<br />

einer anderen Person verursachen.<br />

Da vor allem Personenschäden schnell in die Hunderttausende<br />

gehen können, ist diese Versicherung ein absolutes Muss!<br />

In der Regel sind sowohl Azubis während ihrer ersten Ausbildung<br />

als auch Studierende bei den Eltern mitversichert –<br />

fragen Sie zur Sicherheit schriftlich bei Ihrer Versicherung nach,<br />

ob eine Familienversicherung besteht. Achtung: Wer nach dem<br />

Abitur eine mehrmonatige Auszeit nimmt und dann erst sein<br />

Studium beginnt, riskiert im Zweifel seinen Versicherungsschutz<br />

– das Studium schriftlich anzumelden, schützt davor.<br />

Unfallversicherung. Die Unfallversicherung ist eine mögliche Ergänzung,<br />

aber kein Ersatz. Auch sie sollte nur nach eingehender<br />

persönlicher Beratung abgeschlossen werden und empfiehlt<br />

sich vor allem für Menschen, die z. B. Extremsportarten betreiben.<br />

Generell zahlt die Unfallversicherung nur bei dauerhafter<br />

Invalidität nach einem Unfall – über 90% aller Anträge auf Berufsunfähigkeit<br />

sind jedoch krankheitsbedingt.<br />

HIER KOMMT ES DRAUF AN:<br />

Hausratversicherung<br />

Mit der ersten eigenen Wohnung<br />

kommt das Thema<br />

„Hausratversicherung“ auf.<br />

Und nicht jeder hat sie. Mit<br />

Kleidung, Laptop, Smartphone<br />

etc. kommt schnell ein nettes<br />

Sümmchen zusammen. Kurz<br />

gesagt: Das ist individuell<br />

unterschiedlich und muss<br />

jeder selbst entscheiden.<br />

Achtung: Wer in eine WG zieht, sollte sich informieren, ob<br />

bereits eine gemeinsame Hausratversicherung besteht. Wenn<br />

nämlich jeder Mitbewohner der Wohngemeinschaft über das<br />

heutzutage übliche Paket an Unterhaltungselektronik verfügt,<br />

lohnt sich die geteilte Prämie allemal. Wer die WG jedoch nur<br />

als Zweitwohnsitz anmeldet, ist weiterhin über seine Eltern versichert.<br />

Eine gute Entscheidungshilfe: Kann ich es mir finanziell<br />

leisten, alle meine Sachen zu ersetzen? Wenn nicht, ist eine<br />

Hausratversicherung sinnvoll.<br />

Rechtsschutz<br />

Berufsunfähigkeit (BU)<br />

Be rufs un fä hig keit kann jeden treffen: Handwerker fallen häufig<br />

wegen körperlichen Erkrankungen im Beruf aus. Doch auch wer<br />

im Büro sitzt, kann schwer erkranken. Psychische Leiden sind<br />

der häufigste Grund für eine Be rufs un fä hig keit. Der Start in die<br />

Ausbildung ist ein guter Zeit punkt, eine Be rufs un fä higkeitsversi<br />

che rung abzuschließen. Je jünger man in diese Versicherung<br />

einsteigt, umso günstiger sind die Beiträge.<br />

Die BU ist eine sehr komplexe Ver si che rung, die Sie nicht auf<br />

eigene Faust abschließen sollten. Einen ersten Eindruck von den<br />

Kosten einer BU können Sie sich auf Vergleichsseiten im Internet<br />

oder bei Direktversicherern verschaffen. Allerdings kann der<br />

Preis nochmal stark abweichen, je nachdem, wie Ihr Gesundheitszustand<br />

ist.<br />

Der Online-Vergleich kann keine Beratung ersetzen – die brauchen<br />

Sie, wenn Sie sich nicht alleine durch die vielen Tarife und<br />

Ver si che rungs be din gungen kämpfen möchtest. Denn bei der BU<br />

kommt es am Ende vor allem auf die Leistung an.<br />

Außerdem kann es je nach Gesundheitszustand schwierig werden,<br />

durch die Gesundheitsprüfung beim Versicherer zu kommen.<br />

Ein Ver si che rungsmakler kann anonymisierte Risikovoranfragen<br />

bei verschiedenen Unternehmen stellen und so die<br />

Ver si che rung finden, die für Sie persönlich die günstigsten Bedingungen<br />

hat.<br />

Aktuelle Muster-Tarife finden Sie z. B. auf www.stiftung-warentest.de,<br />

die solche Versicherungen regelmäßig testet, Checklisten<br />

hält z. B. www.finanztest.de bereit.<br />

Nicht verwechseln sollten Sie die Berufsunfähigkeits- mit der<br />

Rechtsstreitigkeiten kosten schnell viel Geld. Eine Rechtsschutzversicherung<br />

unterstützt Sie daher finanziell dabei, Ihre<br />

Ansprüche auch vor Gericht durchzusetzen. Aber: Die Rechtsschutzversicherung<br />

bezahlt nicht jeden Rechtsstreit. Deshalb<br />

genau prüfen, ob und welche Rechtsschutzversicherung für Sie<br />

sinnvoll ist.<br />

Wenn Sie sich für eine Rechtsschutzpolice entscheiden, ist<br />

wichtig, dass zum Vertragsbeginn noch kein Rechtsstreit vorliegt<br />

oder absehbar ist. Die Ursache für einen Rechtsstreit darf<br />

grundsätzlich erst nach Ablauf einer Wartefrist von meistens<br />

drei Monaten ab Vertragsbeginn eintreten.<br />

Und: Greifen Sie nicht unbedingt zum Rundumschutz. Mit einzelnen<br />

Rechtsschutzpakten wie „Privat“, „Beruf“, „Verkehr“<br />

sowie „Eigentum und Miete“ lässt sich der Versicherungsschutz<br />

bedarfsgerecht zusammenstellen.<br />

Kfz-Versicherung<br />

Wer als Fahranfänger die Tarife der Kfz-Versicherung abfragt,<br />

bekommt oft einen Schock. Günstiger wird es, wenn man das<br />

Fahrzeug die ersten Jahre über die Eltern (ggfls. als Zweitfahrzeug)<br />

versichert – einfach bei der Versicherung nachfragen.<br />

Nach einigen, hoffentlich schadensfreien Jahren meldet man<br />

dann den Vertrag auf sich um.<br />

Mehr Informationen finden Sie hier!<br />

Im Internet finden Sie auf verschiedenen Seiten von Versicherungen,<br />

Vergleichsportalen, Ausbildungsportalen oder Gewerkschaften<br />

weitere Informationen. Hier ein paar Beispiele:<br />

www.verbraucherzentrale.de<br />

www.finanztest.de<br />

www.test.de<br />

www. job-und-chancen.de


16 SERVICE GELD + RECHT<br />

Die erste eigene Wohnung oder WG<br />

Es ist soweit! Mit Beginn von Ausbildung oder Studium, steht je nach Ausbildungs- oder Studienort der Auszug<br />

von zu Hause an. Was soll´s sein? Studierenden-Wohnheim? Eigene Wohnung? Oder doch lieber eine WG?<br />

Ein guter Tipp sind die Internetseiten der örtlichen Studierendenwerke.<br />

Hier erfahren Sie, ob und in welchen Wohnheimen<br />

noch Zimmer frei und wie hoch die Kosten sind. Die Vorteile liegen<br />

auf der Hand: Neben der Nähe zum Uni-Campus kann man<br />

davon ausgehen, dass ein Zimmer im Studentenwohnheim mit<br />

hoher Wahrscheinlichkeit günstiger als jedes „ normale“, privat<br />

gemietete Zimmer oder gar eine Wohnung ist. Außerdem lebt<br />

man mit vielen anderen Studenten unter einem Dach – das erleichtert<br />

das Kennenlernen von Kommilitonen enorm. Selbst wer<br />

sich eine eigene Wohnung leisten kann, sollte darüber nachdenken,<br />

ob für die ersten Semester ein Studentenwohnheim nicht<br />

doch die bessere Wahl ist: Nach einiger Zeit kennt man genug<br />

Leute, um zu entscheiden, mit wem man eine WG gründen<br />

möchte, man kennt die guten Ecken einer Stadt und bekommt<br />

auch den einen oder anderen Tipp, wenn irgendwo eine gute<br />

Wohnung frei wird.<br />

Online lohnen sich Seiten wie www.wg-gesucht.de oder www.<br />

studenten-wg.de – da gibt’s nicht nur Adressen und Angebote,<br />

sondern auch jede Menge hilfreicher Tipps. Mehr Links finden<br />

Sie auf unserer Website www.job-und-chancen.de.<br />

Alles eine Frage des Geldes<br />

Bevor man überhaupt auf Wohnungssuche geht, sollte erst<br />

einmal genau kalkuliert werden, welche Mietsumme man sich<br />

tatsächlich regelmäßig leisten kann. Um sich einen Überblick<br />

über die zukünftigen <strong>Ausgabe</strong>n zu verschaffen, sollten die wichtigsten<br />

monatlich anfallenden Kosten in einer Art Budget-Plan<br />

aufgelistet werden: Miete, Nebenkosten, Strom, Internet- und<br />

Telefonanbieter, Rundfunkbeitrag und Versicherungen. „Die<br />

Warmmiete sollte inklusive Nebenkosten ein Drittel der Einkünfte<br />

nicht überschreiten“, empfehlen die Finanzexperten. Für<br />

einen besseren finanziellen Überblick kann es darüber hinaus<br />

sinnvoll sein, die sonstigen Lebenshaltungskosten regelmäßig<br />

zu notieren. Vom Wocheneinkauf über den Kneipenabend bis<br />

zum Kinobesuch werden alle <strong>Ausgabe</strong>n erfasst. Dafür können<br />

auch hilfreiche Smartphone-Apps genutzt werden.<br />

Achtung bei der ersten WG!<br />

Die größten Stolpersteine lauern nicht bei der richtigen Auswahl<br />

der Mitbewohner, sondern im Kleingedruckten! Vom Mietvertrag<br />

über die Verträge mit Energieversorgern und Internetanbietern<br />

bis zur Hausratversicherung – nehmen Sie Kontakt mit dem<br />

Vermieter, dem Versorger und dem Versicherungsvertreter auf<br />

und machen Sie sich schlau. Sonst zahlen Sie am Ende Prämien,<br />

obwohl Sie längst woanders wohnen. Denn im Zweifel gilt hier:<br />

Mitgefangen (also Vertrag unterschrieben), mitgehangen.<br />

Wer als Hauptmieter im Mietvertrag steht, haftet für alle – die<br />

Mitbewohner sind dann nur Untermieter. Nachteil: Kündigt der<br />

Hauptmieter, steht die gesamte WG auf der Straße. Vorteil: Ein<br />

neuer Untermieter kann problemlos einziehen. Besser: Mit dem<br />

Vermieter klären, dass eine WG die Wohnung nutzt und alle<br />

Mieter den Mietvertrag unterzeichnen lassen. Gleiches gilt für<br />

Strom und Wasser, Internet, Telefon und Kabelfernsehen – der<br />

Internetprovider bucht die fälligen Beträge vom Konto des Vertragsinhabers<br />

(also bei demjenigen, der unterschrieben hat) ab.<br />

Da ist es nebensächlich, ob der Vertragsinhaber überhaupt noch<br />

in der Wohnung wohnt.<br />

Stressfrei in die erste eigene Wohnung<br />

Beschriften Sie gepackte Umzugskartons oben und seitlich mit<br />

einem dicken Filzstift. Packen Sie die Kartons nicht zu voll. Verstauen<br />

Sie Ihre Papiere, Schlüssel und Geld griffbereit.<br />

Kümmern Sie sich eine Woche vor dem Einzug um die Schlüsselübergabe:<br />

Dokumentieren Sie Vorschäden in der Wohnung<br />

(auch im Treppenhaus) mit Fotos, notieren Sie Zählerstände von<br />

Strom, Wasser und Gas/Öl.<br />

Geben Sie Ihre neue Adresse rechtzeitig an Freunde und Verwandte,<br />

an Behörden und Vertragspartner. Denken Sie an die<br />

Ummeldung beim Bürgerbüro sowie den Nachsendeantrag bei<br />

der Post.<br />

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SERVICE GELD + RECHT 17<br />

Der erste Mietvertrag<br />

Die Gründung eines eigenen Haushalts und damit auch die räumliche Abnabelung vom Elternhaus ist für viele<br />

ein wichtiger Schritt in die Selbstständigkeit. Der Auszug aus dem „Hotel Mama“ und der Start in die Selbstständigkeit<br />

ist meist mit vielen Emotionen und dem Drang, sich endlich einen eigenen Freiraum zu schaffen,<br />

verbunden. Was ist bei den geschäftlichen Angelegenheiten zu beachten?<br />

Mit der Gründung des eigenen Haushalts wird eine Reihe von<br />

Vertragsverhältnissen eingegangen. Dazu gehören beispielsweise<br />

die Verträge über:<br />

• Miete<br />

• Strom und Gas (Energielieferung)<br />

• Telefon und Internet<br />

• Versicherungen<br />

• Girokonto<br />

Der Mietvertrag<br />

Vertragspartner sind Vermieter und Mieter. Abhängig davon, ob<br />

man alleine oder zu zweit in die Wohnung zieht, sind diese hier<br />

namentlich aufzuführen. Als Vertragspartner haftet man für die<br />

Zahlungen, die mit der Anmietung einhergehen. Ziehen Minderjährige<br />

in eine eigene Wohnung, müssen die Erziehungsberechtigten<br />

den Mietvertrag unterschreiben.<br />

Bei einer WG gibt es drei verschiedene Möglichkeiten für den<br />

Mietvertrag:<br />

• Ein Haupmieter, alle anderen Bewohner sind Untermieter<br />

• Alle Mieter sind Hauptmieter und stehen im Mietvertrag.<br />

• Jeder Mieter hat einen Einzelmietvertrag für sein Zimmer.<br />

abrechnung erhalten haben. Es drohen unter Umständen hohe<br />

Nachzahlungen.<br />

Mietkaution<br />

Die Zahlung der Mietkaution muss im Mietvertrag verankert<br />

sein. Die Höhe darf drei Kaltmieten nicht übersteigen. Am Ende<br />

der Mietzeit muss die Mietkaution zurückgezahlt werden, soweit<br />

der Vermieter keine Ansprüche mehr aus dem Mietverhältnis<br />

geltend machen kann.<br />

Meldepflicht<br />

Die Meldepflicht ist eine gesetzliche Vorgabe. Wer eine Wohnung<br />

bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem<br />

Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Der Vermieter stellt<br />

mit dem Mietvertrag eine sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung<br />

aus, die sowohl dem Mieter als auch den Meldebehörden<br />

zur Verfügung gestellt wird.<br />

Im Vertrag wird festgehalten, welche Räume zu der Wohnung<br />

gehören. Das können neben der Wohnung, ein Dachboden, ein<br />

Kellerraum und/ oder die Nutzung eines Waschkellers oder des<br />

Gartens sein.<br />

Wichtig ist, dass im Vertrag steht, wie hoch Kaltmiete und Nebenkosten<br />

sind. Vorsicht bei Staffelmieten, die in jedem Jahr steigen.<br />

Das kann in den Folgejahren teuer werden.<br />

Das Mietverhältnis wird meistens auf unbestimmte Zeit angelegt.<br />

Will der Vermieter nur einen befristeten Mietvertrag ausgeben,<br />

muss die Befristung im Vertrag aufgenommen werden. Insbesondere<br />

die Kündigungsfristen müssen im Mietvertrag stehen.<br />

Pflichten und Regeln sind in der Hausordnung festgeschrieben.<br />

Zum Beispiel das Putzen des Treppenhauses oder die Übernahme<br />

des Winterdienstes müssen ausdrücklich im Mietvertrag stehen.<br />

Schönheitsreparaturen müssen vom Mieter übernommen werden,<br />

wenn dies im Mietvertrag steht. Dazu zählen kleine Reparaturen<br />

in der Wohnung, wie beispielsweise das Auswechseln<br />

der Duschstange, aber auch regelmäßige Renovierungsarbeiten<br />

wie das Streichen der Wände.<br />

Was sind Nebenkosten?<br />

Zusätzlich zur eigentlichen Kalt- oder Nettomiete müssen Nebenkosten<br />

ge zahlt werden. Das sind Heiz- und Warmwasserkosten<br />

und verschiedene Betriebs- und Verbrauchskosten, wie<br />

Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Gebäudeversicherung, Müllgebühren,<br />

Allgemeinstrom, Hausmeister, Fahrstuhl usw. Im<br />

Mietvertrag wird geregelt, welche Kosten Mieter übernehmen<br />

müssen und welche Vorauszahlungsbeträge hierfür monatlich<br />

zu zahlen sind. Ob die Vorauszahlungen realistisch angesetzt<br />

sind erfahren Mieter erst, wenn sie die erste Betriebskosten-<br />

Rundfunkbeitrag<br />

Jeder volljährige Wohnungsinhaber ist gesetzlich verpflichtet,<br />

sich anzumelden. Die Anmeldung erfolgt beim Beitragsservice<br />

von ARD, ZDF und Deutschlandradio (früher GEZ). Grundsätzlich<br />

ist für jede Wohnung, unabhängig davon, ob Radio- und/<br />

oder Fernsehgeräte überhaupt vorhanden sind, der Rundfunkbeitrag<br />

zu zahlen. Wer BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe<br />

bekommt, kann beim Beitragsservice einen Antrag auf Befreiung<br />

von der Rundfunkbeitragspflicht stellen.<br />

In einer Wohngemeinschaft muss ein Bewohner bestimmt werden,<br />

der sich stellvertretend für alle anmeldet. Wer das übernimmt,<br />

muss für die regelmäßige Abbuchung geradestehen. Alle<br />

anderen sollten dafür Sorge tragen, dass der monatliche Rundfunkbeitrag<br />

fair untereinander aufgeteilt wird.<br />

Abstand und Ablöse<br />

Abstand ist ein Geldbetrag, der für das bloße Freimachen der<br />

Wohnung von einem Vermieter oder Vormieter gefordert wird.<br />

Derartige Absprachen sind unwirksam.<br />

Bei einer Ablösevereinbarungen verkauft der Vormieter Einrichtungsgegenstände<br />

an den Nachmieter. Derartige Vereinbarungen<br />

sind so lange zulässig, wie Preis und Gegenleistung nicht in<br />

einem auffälligen Missverhältnis stehen.<br />

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18 SERVICE GELD + RECHT<br />

Energiesparen in der<br />

ersten eigenen Wohnung<br />

Die Freude über den Einzug in die ersten eigenen vier Wände ist oft groß. Allerdings sollte man sich schon im<br />

Vorfeld Gedanken über den Energieverbrauch im neuen Haushalt machen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale<br />

hat Tipps, worauf zu achten ist.<br />

Tipp 1: Stromverbrauch<br />

Neben den klassischen Haushaltsgeräten wie Kühlschrank oder<br />

Waschmaschine gehören Multimedia und Kommunikation zu<br />

den Strom-Großverbrauchern im Haushalt. Insbesondere gilt<br />

das für sehr leistungsfähige PCs, große TV-Geräte und WLAN-<br />

Router. Letztere, weil sie oft Tag und Nacht in Betrieb sind.<br />

• Kühl- und Gefrierschrank regelmäßig abtauen.Kühlschrank<br />

bei +7°C, Gefrierschrank bei -18°C.<br />

• Wäsche möglichst mit 30 °C bis 40 °C waschen.<br />

• Statt Wäschetrockner: Wäsche auf die Leine hängen.<br />

• Computer in längeren Pausen ausschalten und vom Stromnetz<br />

trennen.<br />

• Laptop statt Desktop nutzen.<br />

• Router: Nicht benötigte Funktionen deaktivieren, nachts<br />

ausschalten.<br />

• Fernseher: je größer, desto mehr Verbrauch – nicht nebenher<br />

laufen lassen.<br />

• LED-Lampen statt Glüh- und Halogenlampen.<br />

!<br />

Schon gewusst? Rund 300 Watt und mehr kann<br />

ein High-End-Gaming-Computer durchschnittlich<br />

im Betrieb verbrauchen. Bei 3,5 Stunden<br />

Gaming pro Tag sind das über 1 kWh Energie am<br />

Tag und über 380 kWh im Jahr – dafür könnten<br />

Sie rund 500 mal die Wäsche waschen, etwa<br />

1.900 Kilometer elektrisch fahren oder ein Jahr<br />

lang 2 Kühl-Gefriergeräte betreiben.<br />

Tipp 2: Heizung und Warmwasser<br />

Den größten Einfluss auf den Energieverbrauch beim Heizen hat<br />

die Raumtemperatur: Die ist am besten in keinem Raum höher<br />

als 20 Grad. Nachts und bei Abwesenheit kann die Raumtemperatur<br />

abgesenkt werden. Räume werden nicht schneller warm,<br />

wenn der Thermostat auf einen höheren Wert gestellt wird.<br />

• Ein programmierbarer Thermostat hilft beim Sparen. Es können<br />

genaue Temperaturen und Uhrzeiten, zu denen geheizt<br />

werden soll, eingestellt werden.<br />

• Mehrfach täglich stoßlüften statt dauerhaft Kippstellung.<br />

• Keine Möbel oder Vorhänge vor Heizkörper stellen.<br />

• Rollläden und Vorhänge reduzieren den Wärmeverlust von<br />

Fenstern.<br />

Warmwasser<br />

• Sparduschköpfe reduzieren den Durchfluss um bis zu 50 %.<br />

• Duschen mit begrenzter Dauer statt Baden.<br />

Tipp 3: Wahl des Stromversorgers<br />

Mit der Unterschrift des Mietvertrages und Schlüsselübergabe<br />

ist die Freude groß: Aber mit dem ersten Stromverbrauch wird<br />

bereits ein Vertrag mit dem örtlichen Strom-Grundversorger geschlossen.<br />

Wurde nicht bereits vor dem Einzug ein Vertrag mit<br />

einem anderen Stromversorger geschlossen, kann der Grundversorgungsvertrag<br />

mit einer Frist von zwei Wochen wieder gekündigt<br />

werden. Manchmal lohnt sich der Wechsel zu einem<br />

anderen Anbieter oder in einen anderen Tarif.<br />

Wichtig: Bei der Wohnungsübergabe sollten alle Zählerstände in<br />

einem Protokoll erfasst werden.<br />

Tipp 4: Abschläge und Abrechnung<br />

Die Kosten für Strom werden in monatlich gleich hohen Abschlägen<br />

bezahlt. Bei Wohnungen mit eigener Gasheizung gilt<br />

das auch für Gas. Die Höhe der Abschläge richtet sich nach<br />

dem bisherigen Jahresverbrauch in der Wohnung. Einmal jährlich<br />

wird abgerechnet: Wer mehr verbraucht hat, muss nachzahlen,<br />

wer sparsam war, erhält eine Gutschrift. Gerade in<br />

der ersten Zeit nach dem Einzug sollten Verbräuche monatlich<br />

abgelesen werden. So lässt sich feststellen, ob die Höhe der<br />

monatlichen Abschläge angemessen ist. Auf Wunsch kann die<br />

Höhe des Monatsabschlags beim Energieversorger angepasst<br />

werden.<br />

Der Energieverbrauch für die Warmwasserbereitung hängt maßgeblich<br />

davon ab, wie viel Wasser benötigt wird. Wer den Wasserverbrauch<br />

möglichst niedrig hält, spart am meisten.<br />

Heizung<br />

• Thermostat richtig einstellen, Stufe 3 entspricht 20 Grad.<br />

• Bei Abwesenheit Heizung herunterdrehen, nicht weniger als<br />

16 Grad. Jedes Grad senkt den Verbrauch um ca. 6 %.<br />

Bei Fragen zum Energiesparen in den eigenen vier Wänden<br />

hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem<br />

umfangreichen Angebot weiter. Die Beratung findet online,<br />

telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die<br />

Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell.<br />

Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentraleenergieberatung.de<br />

oder bundesweit kostenfrei unter 0800 –<br />

809 802 400.<br />

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19<br />

Ferienjob – Regeln<br />

Mit Beginn der <strong>Sommer</strong>ferien werden wieder viele ihr Budget mit einem Ferienjob aufbessern und erste Einblicke<br />

in die Arbeitswelt erhalten. Welche Regeln gelten für die Ferienjobs? Die DGB-Jugend gibt Tipps.<br />

Vertrag<br />

Ein Ferienjob sollte auf jeden Fall nur mit Vertrag begonnen werden.<br />

In dem werden ganz klar die Aufgaben, Arbeitszeiten und<br />

die Bezahlung geregelt.<br />

Jugendarbeitsschutzgesetz<br />

„Gefährliche Arbeiten sind für Kinder und Jugendliche unter<br />

18 Jahren generell tabu. Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt<br />

die genauen Bedingungen für Ferienarbeit. Erlaubt sind leichte<br />

Tätigkeiten, zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitungen austragen<br />

oder Botengänge. Schwere körperliche oder gefährliche Tätigkeiten<br />

sind für Jugendliche verboten“, sagt Becker.<br />

Arbeitszeiten<br />

Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren dürfen maximal vier<br />

Wochen im Jahr in den Ferien jobben. Mehr als acht Stunden<br />

am Tag und 40 Stunden in der Woche sind dabei nicht erlaubt<br />

und der Arbeitszeitraum muss zwischen 6 bis 20 Uhr liegen.<br />

Ausnahmen gelten für ältere Schüler:innen ab 16 Jahren, die<br />

etwa in Gaststätten bis 22 Uhr und in Mehrschicht-Betrieben bis<br />

23 Uhr arbeiten dürfen.<br />

Wer arbeitet, muss auch Pause machen. Hier haben unter<br />

18-Jährige bei viereinhalb bis sechs Stunden Arbeit am Tag Anspruch<br />

auf mindestens 30 Minuten, bei mehr als sechs Stunden<br />

auf 60 Minuten Pause.<br />

Lohn<br />

Das Mindestlohngesetz gilt auch für Ferienjobs. Jedoch haben<br />

nur Jugendliche ab 18 Jahren den Anspruch auf den Mindestlohn.<br />

Die im Juni beschlossene Erhöhung auf 12,41 € pro Stunde<br />

gilt seit Januar 2024.<br />

Wenn im jeweiligen Unternehmen ein durch Gewerkschaften<br />

verhandelter Tarifvertrag gilt, muss<br />

der auch bei Minderjährigen angewendet werden.<br />

„Beim Unterschreiben des Arbeitsvertrages sollte<br />

man das ganz besonders im Blick haben“, betont<br />

Becker.<br />

Bei Problemen<br />

Gewerkschaften helfen auch bei Problemen im Ferienjob.<br />

Schlechte Bezahlung und Verstöße gegen<br />

Arbeitsschutzgesetze sollte niemand tolerieren.“<br />

Weitere Informationen gibt‘s online auf<br />

http://www.jugend.dgb.de<br />

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20 SERVICE GELD + RECHT<br />

Krankmeldung – so funktioniert’s!<br />

Die Nase läuft und der Kopf dröhnt. Wenn Sie krank sind, ist an Arbeit nicht zu denken. Auch wenn im Unternehmen<br />

viel zu tun ist, denken Sie an sich und auch an Ihre Kollegen, die Sie anstecken können. Im Krankheitsfall<br />

müssen Sie einiges beachten.<br />

Wann müssen Sie sich krankmelden?<br />

Sie sind als Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit<br />

und deren voraussichtliche Dauer Ihrem Arbeitgeber<br />

unverzüglich mitzuteilen. Und das möglichst vor Arbeitsbeginn.<br />

Wie melden Sie sich krank?<br />

Wie Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass Sie krank sind, ist<br />

gesetzlich nicht geregelt. Die Krankmeldung regelt jedes Unternehmen<br />

anders. Manche Firmen bestehen auf eine Krankmeldung<br />

per Telefon, andere möchten, dass Sie sich per E-Mail<br />

krankmelden. Bei anderen genügt es, wenn Sie Ihrem Chef eine<br />

WhatsApp-Nachricht oder SMS schreiben, dass Sie heute nicht<br />

arbeiten können. Informieren Sie sich, wie das in Ihrem Unternehmen<br />

gehandhabt wird!<br />

Wann ist ein ärztliches Attest erforderlich?<br />

Wenn die Krankheit länger als drei Tage dauert, muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />

eingereicht werden. Der Arbeitgeber<br />

kann aber auch unverzüglich ein Attest verlangen, wenn<br />

es so im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt ist. Für gesetzlich<br />

Krankenversicherte ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />

(AU) seit 1. Januar 2023 deutschlandweit digital. Die Arztpraxis<br />

übermittelt die eAU elektronisch direkt an die gesetzliche Krankenkasse.<br />

Von dort ruft der Arbeitgeber sie dann ab.<br />

Krank im Urlaub<br />

Im EU-Ausland und in einigen weiteren Nicht-EU-Ländern sichert<br />

die Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) eine notwendige<br />

Behandlung ab. Sie finden sie auf der Rückseite der elektronischen<br />

Gesundheitskarte (eGK). Für wenige anderen Ländern<br />

gibt es spezielle Auslandskrankenscheine.<br />

Arbeitnehmer können sich beim Arbeitgeber krankmelden und<br />

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verlieren so ihre Urlaubstage nicht. Die Krankschreibung müssen<br />

Sie vom ersten Tag, nicht wie oft üblich erst vom dritten Tag<br />

an, mit einem ärztlichen Attest bei ihrem Arbeitgeber belegen.<br />

Der Urlaubsanspruch ändert sich nicht grundlegend. Und er verlängert<br />

sich nicht automatisch um die Tage der Arbeitsunfähigkeit.<br />

Wer die freien Tage arbeitsunfähig gemeldet ist, kann<br />

die verlorenen Urlaubstage nachholen. Seinen Urlaub muss man<br />

aber neu beantragen oder explizit um Verlängerung bitten.<br />

Einkaufen oder Kino trotz Krankschreibung?<br />

Ob starke Erkältung, Rückenschmerzen oder Migräne: Wer<br />

krankgeschrieben ist und nicht arbeiten kann, fühlt sich in der<br />

Regel schon unwohl genug. Hinzu kommt, dass viele sich während<br />

der Dauer der Krankschreibung nicht trauen, das Haus zu<br />

verlassen. Denn die Sorge ist groß, sie könnten etwa von Kollegen<br />

gesehen werden und schlimmstenfalls als Simulant gelten.<br />

Doch was sagt das Arbeitsrecht dazu? Ist zum Beispiel der Einkauf<br />

im nahen Supermarkt trotz Krankheit erlaubt? Es gilt die<br />

einfache Regel, dass jeder erkrankte Arbeitnehmer darauf zu<br />

achten hat, dass er mit seinem Verhalten eine schnellstmögliche<br />

Genesung nicht gefährdet. Solange der Arzt keine strikte<br />

Bettruhe angeordnet hat, sind Lebensmitteleinkäufe oder der<br />

Gang zur Apotheke erlaubt. Kleine Spaziergänge an der frischen<br />

Luft helfen beim Gesundwerden. Selbst der Besuch eines Restaurants<br />

oder Kinos ist nicht untersagt. Sportliche Aktivitäten<br />

sollten allerdings vorher mit dem Arzt abgesprochen werden.<br />

Wenn der Arbeitnehmer schneller wieder gesund ist als erwartet,<br />

darf er übrigens noch während einer Krankschreibung an<br />

den Arbeitsplatz zurückkehren. Eine zusätzliche „Gesundschreibung“<br />

vom Arzt ist nicht nötig. Allerdings kann es aus medizinischer<br />

Sicht ratsam sein, vor Arbeitsbeginn mit seinem Arzt<br />

Rücksprache zu halten, um sich Gewissheit über den eigenen<br />

Gesundheitszustand zu verschaffen.


SERVICE GELD + RECHT 21<br />

Ein Giro konto ist ein guter Start ins Finanzleben. Nahezu alle Banken bieten sie Jugend liche an. Die Kontoführung<br />

und auch die Karte sollten kostenlos sein. Gut, wenn die Bank keine weiteren Bedingungen stellt,<br />

beispiels weise einen regel mäßigen Geld eingang.<br />

Girokonto – was ist zu beachten!<br />

Den idealen Zeit punkt für das erste Giro konto gibt es nicht. Viele Banken eröffnen Konten von Geburt an, andere<br />

erst für Voll jährige, insbesondere Direkt banken ohne Filiale.<br />

Voraussetzungen<br />

Grundsätzlich kann jede Person, die volljährig ist, einen festen<br />

Wohnsitz in Deutschland hat und sich über ein gültiges Ausweisdokument<br />

ausweisen kann, ein Girokonto eröffnen.<br />

Jugendliche benötigen zur Kontoeröffnung die Zustimmung ihrer<br />

Eltern.<br />

Je nach Bank werden weitere Nach weise verlangt, wie Schüleroder<br />

Studenten ausweis, Ausbildungs vertrag, Nach weis über<br />

das freiwil lige soziale Jahr, den Bundes freiwil ligen- oder Wehrdienst.<br />

card, früher EC-Karte) zum Konto gratis sein. Für reisende<br />

Jugend liche ist ein Konto das Beste, das kostenloses Geldabheben<br />

im Ausland ermöglicht. Wichtig ist immer ein Geldautomat<br />

zum kostenlosen Abheben in Wohn ortnähe, denn an<br />

fremden Auto maten ist das teuer. Eine Filiale für Nach fragen<br />

kann auch hilf reich sein.<br />

Alters grenze<br />

Die meisten Jugend girokonten sind nur bis zu einem bestimmten<br />

Alter kostenlos. Danach können Gebühren fällig werden.<br />

Darüber informieren die Banken in der Regel recht zeitig.<br />

Die Kontoeröffnung<br />

Ein Konto kann Online am PC, Tablet oder Smartphone oder in<br />

einer Bankfiliale eröffnet werden.<br />

Konto auf Guthabenbasis und Prepaidkarte<br />

Es besteht keine Gefahr, dass ein Jugend licher mehr ausgibt,<br />

als sein Konto hergibt. Giro konten für Minderjäh rige führen alle<br />

Banken nur auf Guthabenbasis. Einen Dispositions kredit gibt es<br />

frühestens mit der Voll jährigkeit. Es gibt aber oft eine Kreditkarte<br />

auf Guthabenbasis (Prepaidkarte) zum Giro konto für Minderjährige.<br />

Der Konto inhaber kann damit nur so viel ausgeben, wie er<br />

vorher auf die Karte geladen hat.<br />

Kostenlos<br />

Giro konten für Jugend liche sollten inklusive Debitkarte (Giro-<br />

Den Überblick behalten<br />

Gut fährt, wer sein Konsumverhalten kennt, also von Anfang an<br />

seine <strong>Ausgabe</strong>n im Blick hat. Hier ist ein Haus halts buch hilf reich<br />

– digital oder auf Papier – in dem Einnahmen und <strong>Ausgabe</strong>n<br />

gegen überge stellt werden. So ist schnell klar, ob man <strong>Ausgabe</strong>n<br />

verringern muss oder etwas übrig hat.<br />

Digi taler Budgetplan<br />

In einer Haus halts buch-App lassen sich Einnahmen und <strong>Ausgabe</strong>n<br />

vermerken, meist sortiert nach Kategorien wie Essen<br />

oder Frei zeit. Manchmal kann man die App mit dem Bank konto<br />

verknüpfen, sodass sich Geld eingänge und Abbuchungen automatisch<br />

über tragen.<br />

Viele Banken ergänzen ihre eigene App um eine Budgetplan-<br />

Funk tion.<br />

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22 Unternehmensporträt – Anzeige<br />

Mission Ausbildungsdschungel<br />

– Wir bringen Licht ins Dunkel!<br />

Seit 1980 begleiten wir an der F+U Schülerinnen und Schüler auf dem<br />

Weg in die Arbeitswelt. An den Schulungsorten Heidelberg und <strong>Darmstadt</strong><br />

bieten wir Ausbildungen mit Zukunft in den Bereichen Gesundheit,<br />

Pflege & Therapie sowie Pädagogik & Soziales – auch mit Studium<br />

kombinierbar.<br />

Gesundheit, Pflege & Therapie<br />

Soziales & Pädagogik<br />

Altenpflegehilfe Arbeitserziehung 1)<br />

Pflegefachkraft Heilerziehungspflege 1)<br />

Pharmazeutisch-Technische Assistenz Heilerziehungsassistenz<br />

Ergotherapie 1)<br />

Heilpädagogik<br />

Logopädie 1) Erzieher*in 1)<br />

Physiotherapie 1)<br />

Sozialpädagogische Assistenz<br />

Jugend- und Heimerziehung 1)<br />

1)<br />

mit Studium kombinierbar<br />

2 Abschlüsse in nur 4 Jahren<br />

Doppelte Qualifikation: Sichere dir in nur 4 Jahren zwei wertvolle<br />

Abschlüsse – eine staatlich anerkannte Ausbildung UND einen Bachelorabschluss.<br />

Spare Zeit & Geld: Nutze die innovative Verbindung von Theorie und<br />

Praxis, um effizienter zu studieren und dabei finanziell zu profitieren.<br />

Praxis trifft Akademie: Erlebe eine einzigartige Ausbildung, die<br />

praktische Erfahrung mit akademischem Wissen verknüpft.<br />

Die staatlich anerkannten F+U Fachschulen verfügen<br />

über jahrzehntelange Erfahrung und arbeiten eng mit<br />

vielfältigen Kooperationspartnern in der Region zusammen.<br />

Unsere modernen Einrichtungen bieten eine optimale<br />

Lernumgebung, und unsere individuelle Beratung<br />

begleitet dich auf deinem Weg. Die Internationale Berufsakademie<br />

iba und die Internationale Studien- und<br />

Berufsakademie ISBA, an denen du das Bachelor-Studium<br />

absolvierst, sind Tochtergesellschaften der F+U<br />

Unternehmensgruppe, einer der größten gemeinnützigen<br />

privaten Bildungsträger in Deutschland. Alle Studienabschlüsse<br />

erlauben die Aufnahme eines Master-<br />

Studiengangs im In- und Ausland.<br />

Bereit für dein aufregendes<br />

Abenteuer im Ausbildungsdschungel?<br />

Jetzt mitmachen beim interaktiven<br />

Ausbildungsquiz:<br />

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<strong>Darmstadt</strong><br />

ACHTUNG: Bei der Bewerbung den Bezug „<strong>JOB</strong> & <strong>CHANCEN</strong>” nicht vergessen!


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Top ausgebildet in der Hessischen Finanzverwaltung. Jetzt in die berufliche Zukunft starten!<br />

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Datenautobahnen oder tolle Schwimmbäder will jeder. Ohne<br />

uns läuft das aber nicht. Denn wir, das heißt die hessischen Finanzämter,<br />

kümmern uns darum, dass Steuern gerecht erhoben<br />

und ordentlich gezahlt werden – damit alle etwas davon haben.<br />

Wir bieten an: Eine Ausbildung zur Finanzwirt*in für den mittleren<br />

Dienst (Voraussetzung: mittlere Reife, Dauer: 2 Jahre) sowie ein<br />

dualer Studiengang zum*zur Diplom-Finanzwirt*in (Voraussetzung:<br />

Abitur, Dauer: 3 Jahre) für den gehobenen Dienst in einem<br />

der hessischen Finanzämter. Eine Ausbildung oder ein Studium<br />

in der Hessischen Finanzverwaltung bedeutet vor allen Dingen:<br />

grundsätzliche Übernahmegarantie nach bestandener Prüfung,<br />

ein krisensicherer Arbeitsplatz bei einem familienfreundlichen<br />

Arbeitgeber, ein kollegiales Miteinander, überdurchschnittliche<br />

Bezahlung während der Ausbildung oder dem Studium und tolle<br />

Karrierechancen mit einem abwechslungsreichen, spannenden<br />

Berufsalltag.<br />

Die Verdienstmöglichkeiten während der dualen Ausbildung beziehungsweise<br />

dem dualen Studium sind mit über 1.400 € und<br />

im gehobenen Dienst mit etwa 1.650 € im Monat überdurchschnittlich<br />

hoch. Theoriephasen werden im Studienzentrum in<br />

Rotenburg an der Fulda absolviert, wo die Auszubildenden und<br />

Studierenden auch wohnen. Das Studienzentrum zeichnet sich<br />

durch kurze Wege zu den Lern- und Unterrichtsräumen und eine<br />

Vielzahl an Freizeitmöglichkeiten aus. Für Bewerber*innen des<br />

gehobenen Dienstes aus der Region Rhein-Main besteht darüber<br />

hinaus die Möglichkeit, die Theoriephase<br />

in <strong>Frankfurt</strong> am Main zu<br />

absolvieren und in dieser Zeit zu<br />

Hause wohnen zu bleiben. In der<br />

Praxisphase des Studiums oder der<br />

Ausbildung werden die erworbenen<br />

Kenntnisse dann in einem der hessischen<br />

Finanzämter mit Hilfe qualifizierter<br />

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Finanzämter und viele interessante Informationen finden<br />

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können, aber trotzdem Interesse an einer<br />

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unter https://www.giz.de/jobs, Stellenmarkt,<br />

Suchkriterien „Ausbildung“ oder „Duales Studium“.<br />

Ein besseres Leben für alle und sinnstiftende Aufgaben für<br />

unsere Mitarbeiter*innen – das ist unser Erfolgsmodell. Seit<br />

mehr als 50 Jahren unterstützt die Deutsche Gesellschaft<br />

für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) als Unternehmen<br />

der Bundesregierung bei der weltweiten Umsetzung entwicklungspolitischer<br />

Ziele.<br />

Gemeinsam mit Partnerorganisationen in 120 Ländern engagieren<br />

wir uns in unterschiedlichsten Projekten. Wir haben<br />

mehr als 50 Jahre Erfahrung in unterschiedlichsten Feldern,<br />

von der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung über Energie-<br />

und Umweltthemen bis hin zur Förderung von Frieden<br />

und Sicherheit.<br />

Das vielfältige Know-how des Bundesunternehmens GIZ wird<br />

rund um den Globus nachgefragt – von der deutschen Bundesregierung,<br />

Institutionen der Europäischen Union, den Vereinten<br />

Nationen, der Privatwirtschaft und Regierungen anderer<br />

Länder.<br />

Wir kooperieren mit Unternehmen, zivilgesellschaftlichen<br />

Akteuren und wissenschaftlichen Institutionen und tragen<br />

so zu einem erfolgreichen Zusammenspiel von Entwicklungspolitik<br />

und weiteren Politik- und Handlungsfeldern bei. Unser<br />

Hauptauftraggeber ist das Bundesministerium für wirtschaftliche<br />

Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).<br />

Wenn Sie etwas in der Welt bewegen und sich selbst dabei<br />

entwickeln möchten, sind Sie bei uns richtig. Werden Sie<br />

eine*r von 25.455 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in<br />

rund 120 Ländern für uns arbeiten (Stand 31.12.2022). Wir<br />

bilden an unseren Standorten Bonn, Berlin und Eschborn aus.<br />

Starten Sie mit uns in ihre Berufsleben und wählen Sie zwischen<br />

einer Ausbildung zum Kaufmann für Büromanagement<br />

(m/w/d) oder zum Kaufmann für Digitalisierungsmanagement<br />

(m/w/d).<br />

Studieren Sie mit uns dual bis zum Bachelor-Abschluss in den<br />

Bereichen BWL, Wirtschaftsinformatik und Facility Management.<br />

Wir kooperieren mit den Berufsschulen an den jeweiligen<br />

Standorten und der Hochschule Trier, der Alanus Hochschule<br />

Alfter, der FOM <strong>Frankfurt</strong>/Main, der DHBW Mannheim<br />

und der DHBW Stuttgart.<br />

ACHTUNG: Bei der Bewerbung den Bezug „<strong>JOB</strong> & <strong>CHANCEN</strong>” nicht vergessen!


Unternehmensporträt – Anzeige 25<br />

Mit Leidenschaft für Gerechtigkeit<br />

– Werde Teil unseres Teams!<br />

Eine starke Justiz ist Voraussetzung für einen funktionierenden<br />

Rechtsstaat. Dafür benötigen wir gut qualifizierte Persönlichkeiten.<br />

Unsere rund 15.000 Beschäftigten sorgen in 74 Gerichten,<br />

18 Justizvollzugsbehörden, zehn Staatsanwaltschaften, einer<br />

IT-Stelle sowie dem Hessischen Ministerium der Justiz und für<br />

den Rechtsstaat für eine moderne, bürgernahe und leistungsfähige<br />

Justiz, die den Bürgerinnen und Bürgern zu ihrem Recht<br />

verhilft und Straftaten konsequent verfolgt.<br />

Die hessische Justiz bietet attraktive Tätigkeitsfelder mit vielfältigen<br />

Ausbildungsmöglichkeiten in unterschiedlichen Berufsfeldern.<br />

Wir legen Wert auf die berufliche und persönliche Weiterentwicklung<br />

aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.<br />

Ausbildung Allgemeiner Vollzugsdienst<br />

Die Ausbildung erfolgt in Form eines zweijährigen Vorbereitungsdiensts<br />

in Theorie und Praxis. In der Ausbildung befasst<br />

du dich mit einer Vielzahl von rechtlichen Themen. Darüber hinaus<br />

lernst du die Grundlagen der Psychologie und Kriminologie<br />

kennen und erhältst eine Ausbildung im Bereich von Sicherheit<br />

und Ordnung im Justizvollzug. Letzteres unter anderem in den<br />

Teilbereichen der praktischen Eigensicherung, des Waffenwesens<br />

und der Schießkunde.<br />

Ausbildung Vollzugs- und Verwaltungsdienst<br />

In der Ausbildung befasst Du dich unter anderem mit einer Vielzahl<br />

von rechtlichen Themen. Staats- und Verfassungsrecht, Straf-<br />

und Strafprozessrecht,<br />

Beamten- und<br />

Tarifrecht, Verwaltungsrecht,<br />

Vertragsund<br />

Vergaberecht, Betriebswirtschaftslehre<br />

und Haushaltsrecht,<br />

Vollstreckungsrecht<br />

und Vollzugsrecht<br />

sind hierbei wichtige<br />

Bereiche, die für die<br />

Arbeit im Justizvollzug<br />

relevant sind.<br />

Duales Studium Vollzugs und Verwaltungsdienst<br />

Innerhalb von drei Jahren lernst du neben allgemeinen Grundlagen<br />

im Bereich des Zivil-, Straf- und Strafprozessrechts, des<br />

Verwaltungs- und Beamtenrechts sowie des Haushaltsrechts<br />

auch vollzugsspezifische Rechtskenntnisse und Inhalte. Insbesondere<br />

werden Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet<br />

des Vollzugsrechts, der Vollzugsverwaltung, der Psychologie<br />

und der Kriminologie vermittelt. Ein weiterer Schwerpunkt sind<br />

lehrfachübergreifenden Studienobjekte, in denen auf die spezielle<br />

Klientel in den Justizvollzugsanstalten, die Anstaltsorganisation,<br />

den Rechtsschutz, die mit vollzugsöffnenden Maßnahmen und<br />

Aussetzung von Strafresten verbundenen Prüfungen und die verschiedenen<br />

Haftformen im Justizvollzug vorbereitet wird.<br />

Auch für Quereinsteiger/innen*<br />

Zukunft mit Sicherheit<br />

Werde eine/r von uns!<br />

Der hessische Justizvollzug sucht Beamtinnen<br />

und Beamte im Allgemeinen Vollzugsdienst<br />

Hier findest du weitere Informationen<br />

www.karriere.justiz.hessen.de<br />

*E i n s t i e g b i s z u m 4 0 . L e b e n s j a h r m ö g l i c h<br />

ACHTUNG: Bei der Bewerbung den Bezug „<strong>JOB</strong> & <strong>CHANCEN</strong>” nicht vergessen!


26 Unternehmensporträt – Anzeige<br />

Medizinische/r Fachangestellte/r – attraktiv und vielseitig<br />

Der Beruf der/des Medizinischen Fachangestellten bietet eine<br />

Menge Pluspunkte: Hohes Berufsimage, eigenverantwortliches<br />

Arbeiten, abwechslungsreiches Aufgabengebiet, langfristige<br />

Berufsperspektiven. Wichtige Voraussetzungen der Bewerberin/des<br />

Bewerbers sind persönliches Engagement, Leistungsbereitschaft,<br />

Konzentrationsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein.<br />

Die Arbeit in der Praxis ist Teamarbeit. Deshalb sind<br />

Eigenschaften wie Flexibilität, rasche Auffassungsgabe und<br />

Zuverlässigkeit ebenfalls von Bedeutung. Auch sind Verschwiegenheit<br />

und persönliche Hygiene der Bewerberin/des Bewerbers<br />

notwendig.<br />

Eine wichtige Aufgabe der Medizinischen<br />

Fachangestellten liegt in der Vermittlung<br />

zwischen Arzt und Patienten.<br />

Die/Der Medizinische<br />

Fachangestellte ist erste<br />

Ansprechperson für die Patienten.<br />

Oft müssen Medikamente<br />

und Dosierungen<br />

erklärt oder Termine vereinbart<br />

werden. Voraussetzung<br />

ist hierbei unbedingt die<br />

Freude am Umgang mit anderen<br />

Menschen und die Bereitschaft,<br />

sich auf die individuellen<br />

Bedürfnisse der Patienten einzustellen.<br />

Die Ausbildung hat zwei Schwerpunkte: Medizin und Verwaltung.<br />

Die/der Medizinische Fachangestellte ist die „rechte Hand“<br />

des Arztes, sie/er assistiert bei Behandlungen. Dafür sind gute<br />

medizinische Kenntnisse notwendig. Sie/Er begleitet diagnostische<br />

und therapeutische Maßnahmen des Arztes, z. B. Handhabung<br />

verschiedener medizinischer Geräte und Apparaturen,<br />

Umgang mit wertvollen Seren und Impfstoffen, Laborarbeiten<br />

und Anlegen von Verbänden. Schließlich leistet sie/er Hilfe<br />

bei Notfällen. Zur kompetenten Unterstützung des Arztes sind<br />

außerdem Kenntnisse im medizinischen Fachvokabular notwendig.<br />

Zum Bereich Verwaltung gehört die Praxisverwaltung und das<br />

Praxismanagement sowie das Abrechnen der ärztlichen Leistungen<br />

mit gesetzlichen Krankenkassen und sonstigen Kostenträgern.<br />

Wer sich für den Beruf der/des Medizinischen Fachangestellten<br />

entscheidet, kann aus einer breiten Palette von Möglichkeiten<br />

wählen. Es gibt Fachärzte für die unterschiedlichsten Bereiche,<br />

insgesamt ca. 40 medizinische Fachrichtungen, für die sich<br />

der Bewerber/die Bewerberin entscheiden kann. Abhängig von<br />

persönlichen und medizinischen Interessen kann man z. B. in einer<br />

Kinderarztpraxis oder einer Hals-Nasen-Ohrenarztpraxis lernen.<br />

Die/der examinierte Medizinische Fachangestellte<br />

findet seinen Aufgabenbereich auch in<br />

Krankenhäusern und Kliniken, Kureinrichtungen<br />

und Sanatorien, bei Gesundheitsämtern und in<br />

Rehabilitationszentren sowie bei Krankenkassen,<br />

Krankenversicherungen, Kassenärztlichen Vereinigungen<br />

und Ärztekammern.<br />

Landesärztekammer Hessen<br />

Körperschaft des öffentlichen Rechts<br />

Als Medizinische/r Fachangestellte/r<br />

in den Beruf starten<br />

Interessiert?<br />

Für weitere Informationen über die Ausbildung wende<br />

dich an die Abteilung MFA-Ausbildungswesen unter<br />

www.laekh.de<br />

Dieser Ausbildungsberuf passt zu dir, wenn...<br />

• du Interesse an Naturwissenschaften, Medizin und Verwaltungsarbeiten<br />

hast,<br />

• dich der Umgang mit medizintechnischen und bürotechnischen<br />

Geräten reizt,<br />

• du Freude an der Arbeit mit und am Menschen hast,<br />

• du kommunikativ und empathisch bist,<br />

• du bereit bist, Verantwortung zu übernehmen,<br />

• du gerne organisierst,<br />

• du gerne im Team arbeitest.<br />

Das solltest du mitbringen:<br />

• Mindestens einen qualifi zierten Hauptschulabschluss<br />

• Gute Deutsch-, Rechtschreib- und Rechenkenntnisse<br />

(Sprachniveau B2)<br />

Die Ausbildung dauert drei Jahre und fi ndet im dualen Ausbildungssystem<br />

abwechselnd in einer Arztpraxis mit einer<br />

Fachrichtung deiner Wahl und in der Berufsschule statt.<br />

ACHTUNG: Bei der Bewerbung den Bezug „<strong>JOB</strong> & <strong>CHANCEN</strong>” nicht vergessen!


Unternehmensporträt – Anzeige 27<br />

Motivierte Mitarbeiter sind unsere Stärke<br />

Die REISSER-Gruppe ist spezialisiert auf<br />

Bad- und Sanitärausstattung, Installations-<br />

und Heizungstechnik. REISSER<br />

deckt somit das gesamte Leistungsspektrum<br />

der Haustechnik ab. Die REISSER AG<br />

ist ein klassisches Familienunternehmen<br />

und arbeitet in enger, partnerschaftlicher<br />

Zusammenarbeit mit mehr als 10.000<br />

Fachhandwerkern. Der Großhändler beschäftigt<br />

rund 1.900 Mitarbeitende an<br />

mehr als 50 Standorten hauptsächlich im<br />

Südwesten Deutschlands.<br />

„Bei der Frage meiner Eltern, welche Ausbildung<br />

ich gerne erlernen möchte, war<br />

mir klar, dass mir der Kontakt zu Menschen<br />

und ein interessantes Umfeld/Produkte<br />

sehr wichtig sind. Es sollte ein Beruf<br />

sein, der abwechslungsreich und vielfältig<br />

in den einzelnen kaufmännischen Bereichen<br />

ist.<br />

Aufgrund von Gesprächen in der Schule<br />

und mit dem Arbeitsamt, sowie Ausbildungsbörsen<br />

im Landkreis, wie auch Veröffentlichungen<br />

in der Kreiszeitung Böblingen,<br />

war mir das Unternehmen bekannt.<br />

Das Bewerbungsgespräch war sehr informativ<br />

und hat mich darin bestärkt, eine<br />

Ausbildung bei Reisser zu machen. Über<br />

die Zusage hatte ich mich sehr gefreut.<br />

Schon in den ersten Wochen habe ich gemerkt,<br />

dass ein Beruf viel mehr ist, als nur<br />

Kauffrau zu sein. Es wurde von Anfang an<br />

auf die Teambildung großen Wert gelegt.<br />

Die Ausbilder sind immer für uns Auszubildende<br />

da, egal ob wir Fragen im Bereich<br />

der Berufsschule oder der Ausbildung vor<br />

Ort haben. Das schätze ich sehr.<br />

Die Ausbildung findet im Blockunterricht<br />

statt und man wird bei jedem Arbeitsblock<br />

in einem anderen kaufmännischen Bereich<br />

unterwiesen. Somit durchwandert man<br />

alle Bereiche bis zum Ende der Ausbildung.<br />

Selbst in der Ausbildung erhalten wir kleine<br />

Arbeitsaufträge in Eigenverantwortung,<br />

die wir aktiv und selbstständig erarbeiten<br />

können. Dadurch erfahren wir sehr gut,<br />

worin unsere Stärken und Schwächen<br />

liegen. Es ist wichtig, dass man nach der<br />

erfolgreichen Ausbildung einen Arbeitsbereich<br />

findet, an dem man das Bestmögliche<br />

für das Unternehmen erreichen kann. Die<br />

Feedbackrunden mit unseren Vorgesetzten<br />

und Ausbildern stärken mein Selbstbewusstsein<br />

und motivieren mich für neue<br />

Ziele im Hause Reisser."<br />

„Für mich ist die Firma Reisser<br />

ein toller Ausbildungsbetrieb,<br />

den ich nur empfehlen kann.<br />

Ich fühlte mich von Anfang an<br />

als Teil einer großen Reisserfamilie.“<br />

Michelle Leder, 19 Jahre<br />

Ausbildung zur Kauffrau im Groß- und<br />

Außenhandelsmanagement<br />

im 2. Lehrjahr<br />

AUSBILDUNG<br />

BEIREISSER<br />

Wir bieten Ausbildungen in<br />

folgenden Berufszweigen an:<br />

KAUFMANN FÜR<br />

GROSS- UND AUSSEN-<br />

HANDELSMANAGEMENT<br />

(M/W/D)<br />

FACHKRAFT FÜR<br />

LAGERLOGISTIK (M/W/D)<br />

BEWIRB DICH JETZT!<br />

www.reisser.de/ausbildung<br />

reisser_ag<br />

reisser_karriere<br />

ACHTUNG: Bei der Bewerbung den Bezug „<strong>JOB</strong> & <strong>CHANCEN</strong>” nicht vergessen!


28 SERVICE<br />

Escape Fakes<br />

„Trouble with eLiza“ beschäftigt sich mit<br />

Deep Fakes und Täuschung in Social Media<br />

Escape Fake ist ein kostenloses Augmented Reality Spiel. Das Spiel führt die Spieler*Innen durch einen digitalen Escape Raum, um<br />

die Zukunft zu retten, müssen Fake News entlarvt werden.<br />

In einer Ära rasant zunehmender digitaler Desinformation fordert euch die neueste Episode von Escape Fake „Trouble with eLiza“<br />

heraus, verzerrte historische Fakten zu korrigieren und die Verbreitung von Desinformation zu bekämpfen. Als digitale Detektivinnen<br />

und Detektive arbeiten ihr mit Reverse-Reality-Hackerin Hannah zusammen, um die Europäische Union vor dem Zusammenbruch<br />

zu bewahren.<br />

Das neueste Kapitel des Spiels verbindet 3D-Puzzles und knifflige Rätsel in einer einzigartigen Mischung und macht so die Auswirkungen<br />

von Deep Fakes, Social-Media-Algorithmen und Filterblasen greifbar. eLiza, eine wohlmeinende Influencerin, verstrickt<br />

sich in einem Netz aus KI-generierter Desinformation und die Spielenden sind gefordert, Wahrheit und Lüge aufzulösen.<br />

www.escapefake.org/de/<br />

Steuererklärung für Anfänger<br />

www. job-und-chancen.de<br />

In der Schule lernt man vieles, was man im späteren Leben gut gebrauchen kann und<br />

manches, was eher weniger nützlich ist. Das – zu Unrecht – unbeliebte Thema „Steuererklärung“<br />

und alles, was sonst noch mit Steuern zu tun hat, hat es leider nicht in die<br />

Lerninhalte geschafft. Die Folge: Gerade für viele junge Menschen ist die Steuererklärung<br />

ein Buch mit sieben Siegeln, das am liebsten für immer verschlossen bleiben soll.<br />

Mit ihrem neuen Ratgeber „Steuererklärung für Anfänger: Deine Steuern kannst du<br />

selbst“ räumt die Autorin Lucy Fecho mit Vorurteilen auf und sorgt dafür, dass auch<br />

Neulinge ohne Frust an die Steuererklärung herangehen. Das Buch aus dem Haus Wolters<br />

Kluwer Steuertipps richtet sich aber nicht nur an junge Einsteiger, sondern an alle,<br />

die sich bisher noch nie mit dem Thema Steuern beschäftigt haben und nun damit anfangen<br />

möchten.<br />

Der Ratgeber beantwortet unter anderem folgende Fragen:<br />

• Wie funktioniert das mit den Steuerklassen?<br />

• Muss jeder eine Einkommensteuererklärung abgeben?<br />

• Bin ich nach der ersten Abgabe automatisch für die Zukunft zur Abgabe verpflichtet?<br />

• Welche Unterlagen sind wichtig?<br />

• Was kann ich als Werbungskosten ansetzen?<br />

• Ich habe vergessen, etwas in die Steuererklärung einzutragen. Kann ich das noch im<br />

Nachhinein eintragen?<br />

• Was ist zu tun, wenn das Finanzamt Rückfragen hat?<br />

• Was ist eigentlich ELSTER?<br />

Autor: Lucy Fecho<br />

Wolters Kluwer<br />

137 Seiten ISBN 978-3-9653-3365-9r<br />

Softcover 14,99 € e-Book 13,99 €


SERVICE<br />

29<br />

Seelische Gesundheit für Auszubildende:<br />

E-Learning-Programm<br />

Die Stiftung „Achtung!Kinderseele“ hat ein E-Learning-Programm entwickelt,<br />

das Auszubildenden Wege aufzeigt, psychische Herausforderungen<br />

in der Ausbildung besser zu bewältigen. Jetzt stehen drei neue Module<br />

zur Verfügung. Sie bieten Auszubildenden die Möglichkeit, sich mit<br />

den Themen Essstörungen, Zwangsstörungen und Wut/Aggressionen<br />

zu beschäftigen. Drei bereits 2022 gelaunchte Module beleuchten<br />

die Problemfelder Arbeitsüberlastung, Mobbing und Zukunftsängste.<br />

Das Selbstlernprogramm hält seine User:innen durch attraktive Illustrationen,<br />

Animationen und Hörtexte bei der Stange. Realitätsnahe Storys<br />

motivieren, darüber nachzudenken, wie sie selbst in bestimmten Situationen<br />

handeln würden. Lösungsmöglichkeiten werden organisch anhand<br />

der Geschichten von animierten Protagonist:innen präsentiert.<br />

Das kostenlose E-Learning-Programm findet ihr hier: https://www.achtung-kinderseele.org/auszubildende<br />

Azubi benimm dich<br />

Die Anforderungen, an das Benehmen während der Lehrzeit, unterscheiden sich erheblich<br />

von denen der Schulzeit. Jeder Azubi wird das bereits während der ersten Arbeitstage<br />

feststellen. Dieses Buch hilft, mit guten Beispielen, die ersten und nachfolgenden Tage im<br />

Berufsleben unbeschadet zu überstehen.<br />

Es vermittelt die Grundlagen des guten Benehmens damit Sie die Lehre oder das Praktikum<br />

erfolgreich meistern. Es ist logisch aufgebaut, azubigerecht geschrieben, flüssig formuliert<br />

mit sofort anwendbaren Empfehlungen und tollen, unglaublichen Beispielen aus Prüfungsund<br />

Bewerbungsgesprächen.Vermittelt werden die aktuellsten Knigge Regeln plus<br />

• echte Prüfungsfragen und die unglaublichen Antworten<br />

• aussagestarke Fotos<br />

• heikle Fragen an Bewerber<br />

• fiese Fragen an Abiturienten<br />

• erfolgreiche Tipps für junge Frauen<br />

• Empfehlungen für die Zeit nach der Lehre<br />

Karl Hermann Künneth<br />

Books on Demand<br />

124 Seiten ISBN 978-3-73478-301-2<br />

Paperback 14,90 €E-Book 7,99 €<br />

Dein Crashkurs fürs Leben<br />

Fertig mit der Schule, aber kein Plan vom Leben? Du kannst Gedichtanalysen verfassen,<br />

Integrale berechnen und Photosynthese erklären, aber hast keine Ahnung von Steuern, Versicherungen<br />

und Aktien? Dann geht es dir wie den meisten Schülern, Studierenden und<br />

Auszubildenden. Hier bekommst du verständlich, aber gleichzeitig unterhaltsam, Antworten<br />

auf die drängendsten Fragen:<br />

• Wie bekomme ich meine erste eigene Wohnung – und das bezahlbar?<br />

• Welche Versicherungen brauche ich? Welche nicht?<br />

• Was hat es mit Aktien und Fonds auf sich und wie kann ich sie für mich nutzen?<br />

• Alle reden von Inflation: Was kann ich tun, damit mein Geld nicht weniger wird?<br />

• Klarna, Kauf auf Rechnung und Kreditkarte: Wie entkomme ich der Schuldenfalle?<br />

• Wann und wie muss ich eine Steuererklärung machen?<br />

Checklisten und lebensnahe Tipps erleichtern die praktische Umsetzung. Jetzt musst du<br />

nur noch loslegen!<br />

288 Seiten FinanzBuch Verlag<br />

Softcover 18,00 € ISBN 978-3-95972-761-7<br />

www. job-und-chancen.de


30 VORSCHAU<br />

Im nächsten Heft:<br />

SCHWERPUNKT<br />

ORIENTIERUNG<br />

Das letzte Schuljahr hat begonnen. Spätestens<br />

jetzt wird es Zeit, sich Gedanken<br />

zu machen, wie es nach Abschluss im<br />

<strong>Sommer</strong> 2024 weitergeht. Denn die Unternehmen<br />

beginnen bereits jetzt mit der<br />

Auswahl der Bewerber und an den Universitäten<br />

laufen die Bewerbungsfristen<br />

12. SEPTEMBER 2024<br />

HERBST-AUSGABE<br />

Aber wer bin ich eigentlich? Was will und was<br />

kann ich werden? Das, was meine Eltern und<br />

Großeltern schon gemacht haben? Oder doch etwas<br />

ganz anderes?<br />

„In meiner Klasse wollen viele Jungs Mechatroniker<br />

werden und viele Mädchen Medizinische Fachangestellte.<br />

Und wer studiert, studiert BWL –<br />

das kann doch nicht falsch sein?“ Vielleicht doch.<br />

Es gibt viele Möglichkeiten zu entdecken.<br />

„Ich will auf jeden Fall studieren – schließlich<br />

mache ich ja Abitur. Und ein Studium garantiert<br />

später mal eine tolle Karriere und einen Haufen<br />

Geld.“ Stimmt das wirklich? Was kommt im Studium<br />

alles auf mich zu.<br />

SPECIAL STUDIUM<br />

Aktuelles rund ums Thema Studium<br />

Studium – ja oder nein?<br />

Welchen Abschluss bekomme ich wo?<br />

Was erwarten die Professoren?<br />

Uni, FH oder dual?<br />

Alles zum Numerius Clausus<br />

Die wichtigsten Fristen und Termine<br />

FREIE STELLEN<br />

Unternehmen, Universitäten und Bildungsinstitute<br />

stellen sich vor – mit freien Plätzen und<br />

Angeboten für eine Ausbildung oder ein Studium.<br />

Mit QR-Codes – so kommen Sie direkt auf<br />

die Website, auf das Ausbildungsportal oder z.<br />

B. den Azubi- bzw. Studentenblog.<br />

Änderungen vorbehalten<br />

Verlag:<br />

mgs mediengesellschaft stuttgart UG<br />

Böblinger Straße 164<br />

70199 Stuttgart<br />

Chefredaktion (v.i.s.d.P.):<br />

Christine Breitkopf<br />

c.breitkopf@mgs-medien.de<br />

Tel.: 0711 / 912 33 30<br />

Verantwortlich für Anzeigen:<br />

Christine Breitkopf<br />

Druck:<br />

westermann DRUCK I pva<br />

Georg-Westermann-Allee 66<br />

38104 Braunschweig<br />

<strong>JOB</strong> & <strong>CHANCEN</strong> wird auf umweltfreundlichem<br />

Recycling Charisma silk FSC gedruckt.<br />

Copyright: © 2023 für Texte und gestaltete<br />

Anzeigen beim Verlag.<br />

© Bilder, soweit nicht anders vermerkt,<br />

www.shutterstock.com oder Unternehmen<br />

(Portraits).<br />

Jahrgang: 16. Jahrgang 2024<br />

Erscheinungsweise: viermal jährlich<br />

<strong>JOB</strong> & <strong>CHANCEN</strong> wird kostenlos an die<br />

Abschlussklassen von Realschulen und<br />

Gymnasien verteilt und liegt außerdem in<br />

ausgewählten Berufsinformationszentren<br />

der Agenturen für Arbeit aus.<br />

Nachdruck oder Vervielfältigung nur mit<br />

schriftlicher Genehmigung des Verlages.<br />

Alle Rechte vorbehalten. Keine Gewähr für<br />

unverlangt eingesandte Materialien. Namentlich<br />

gekennzeichnete Artikel geben<br />

die Meinung des Autors, nicht aber der<br />

Redaktion wieder.<br />

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit<br />

wird die gewohnte männliche Sprachform<br />

bei personenbezogenen Substantiven und<br />

Pronomen verwendet. Dies impliziert keine<br />

Benachteiligung des weiblichen oder dritten<br />

Geschlechts,<br />

sondern soll im<br />

Sinne der sprachlichen<br />

Vereinfachung<br />

als geschlechtsneutral<br />

zu verstehen sein.<br />

Alle Angaben<br />

nach bestem Wissen,<br />

aber ausdrücklich<br />

ohne<br />

jegliche Gewähr.<br />

www. job-und-chancen.de


ZUKUNFT & <strong>CHANCEN</strong><br />

31<br />

© Landesmedienzentrum Baden-Württemberg<br />

EHRENSACHE<br />

NACH DER SCHULE NOCH NICHTS VOR?<br />

Schule endlich geschafft. Und jetzt? Vielleicht was mit Medien? Oder ein gap year? Da haben wir was für Dich:<br />

ein FSJ, bei dem Du Dein Interesse an digitalen Medien und neuen Technologien ausleben darfst. Das FSJ digital.<br />

Du kannst bei uns ein Jahr lang kreativ arbeiten, Dein Wissen an andere weitergeben, Dich mit Gleichgesinnten<br />

vernetzen und selbst eine Menge dazulernen. Danach weißt Du, was wirklich Dein Ding ist, und Du kannst<br />

ins Studium oder in eine Ausbildung starten.<br />

WAS PASSIERT BEIM FSJ DIGITAL?<br />

Du bist aktiv bei Games, TikTok oder Podcasts dabei, liebst es zu coden oder interessierst Dich einfach für alles<br />

Digitale? Du möchtest Dein Know-how weitergeben, arbeitest gerne im Team und kannst gut erklären? Dann bist<br />

Du hier bei uns genau richtig! Spannende Projekte rund um digitale Medien warten auf Dich. Du arbeitest mit Kindern,<br />

Jugendlichen oder auch älteren Menschen. Du hilfst beim Lernen, Verstehen, Anwenden. Du tauschst Dich<br />

bei Seminaren mit anderen FSJlerinnen und FSJlern aus. Und vor allem: Du tust nach der Schule etwas Sinnvolles,<br />

das auch noch Spaß macht.<br />

WARUM EIN FSJ DIGITAL?<br />

• Du weißt noch nicht, was Du nach der Schule machen sollst – suchst aber eine sinnvolle Aufgabe,<br />

die richtig Spaß macht. Und Du möchtest Dich persönlich weiterentwickeln.<br />

• Medien und Kommunikation sind Dein Ding, und Du willst ausprobieren, was man damit alles machen kann.<br />

Du suchst Ideen für Deine Berufswahl.<br />

• Du bist neugierig und kreativ und willst eigene Ideen gemeinsam mit anderen<br />

umsetzen. Du möchtest Dich mit Gleichgesinnten vernetzen und suchst eine<br />

ommunity mit gleichen Interessen.<br />

• Du liebst es, mit anderen im Team zu arbeiten und kannst Dinge gut erklären.<br />

Was Du sagst, hat Hand und Fuß. Und Du bist jemand, der einen Unterschied<br />

machen will.<br />

Mehr Infos unter www.fsj-digital-bw.de<br />

www. job-und-chancen.de


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