JOB & CHANCEN Frankfurt/Darmstadt/Wiesbaden Sommer-Ausgabe
Ausbildungsmagazin für Schüler:innen
Ausbildungsmagazin für Schüler:innen
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<strong>JOB</strong> & <strong>CHANCEN</strong><br />
<strong>Frankfurt</strong> | <strong>Darmstadt</strong> | <strong>Wiesbaden</strong><br />
<strong>Sommer</strong> 2024<br />
Wichtig zum Start:<br />
Ausbildungsvertrag – Rechte und Pflichten<br />
Versicherungen<br />
Steuern und Abgaben<br />
Mietvertrag<br />
Start 2024/2025:<br />
Ausbildungs- und Studienplätze<br />
mit QR-Codes!
REGION FRANKFURT SOMMER 2024<br />
3<br />
<strong>JOB</strong> & <strong>CHANCEN</strong><br />
AKTUELL:<br />
Aktuelles 4<br />
GELD + RECHT:<br />
Rechte und Pflichten in der Ausbildung 8<br />
Kommunikation am Arbeitsplatz 9<br />
Die wichtigsten Fragen zum Ausbildungsvertrag 10<br />
Was gehört in den Ausbildungsvertrag? 11<br />
Steuerrecht für Azubis und Studenten 12<br />
Versicherungen zum Start 14<br />
Die erste eigene Wohnung oder WG 16<br />
Der erste Mietvertrag 17<br />
Energiesparen in der ersten Wohnung 18<br />
Was gilt beim Ferienjob? 19<br />
Krankmeldung – wie geht das? 20<br />
Girokonto – das ist zu beachten 21<br />
SUCHE: Wo finde ich freie Studien- oder<br />
Ausbildungsplätze?<br />
FREIE STELLEN 2023/2024:<br />
F + U Fachschulzentrum <strong>Darmstadt</strong> 22<br />
Finanzverwaltung Hessen 23<br />
GIZ – Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit 24<br />
Justizvollzug Hessen 25<br />
Landesärztekammer Hessen 26<br />
Ludwig Fresenius Schulen 5<br />
REISSER AG 27<br />
wayers – Freiwilligenarbeit, Work & Travel, Coaching Reisen 32<br />
SERVICE:<br />
Bücher und APPs 28<br />
ZUKUNFT & <strong>CHANCEN</strong>:<br />
FSJ Digital 31<br />
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4<br />
AKTUELL<br />
Kontoüberziehung<br />
bis zu 17,2 Prozent<br />
Banken und Sparkassen verlangen derzeit<br />
im Schnitt 12,06 Prozent für Kontoüberziehungen.<br />
Damit hat sich der Dispokredit<br />
um knapp einen Prozentpunkt zum<br />
Vorjahr verteuert. Für alle, die rauswollen<br />
aus ihrem Dispo oder kurzfristig Geld<br />
brauchen, kann der Rahmenkredit eine<br />
preiswerte Alternative sein.<br />
Pflegeausbildung an Pflegeschulen<br />
hat hohe Bedeutung<br />
Pflegeschulen haben bei der Durchführung der beruflichen Pflegeausbildung eine hohe<br />
Bedeutung. Von den 902 vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) befragten Pflegeschulen<br />
gaben fast alle (98,6 Prozent) an, dass ihnen durch eine oder mehrere Ausbildungseinrichtungen<br />
wichtige Aufgaben übertragen wurden. Pflegeschulen engagieren<br />
sich außerdem über den Fachunterricht hinaus mit weiteren Angeboten und erhöhen<br />
dadurch ihre Attraktivität. Dennoch übersteigt das Angebot an Schulplätzen deutlich<br />
die Nachfrage. Das zeigen die Ergebnisse der ersten Erhebungswelle 2022/2023 im BIBB-<br />
Pflegepanel.<br />
Pflegeschulen spielen aktive Rolle<br />
Die Ergebnisse zeichnen ein klares Bild von der aktiven Rolle der Pflegeschulen: Besonders<br />
häufig werden die Erstellung der Ausbildungspläne (85,9 Prozent), die Organisation<br />
und Planung der praktischen Ausbildung (82,6 Prozent) sowie der für die Ausbildungsbetriebe<br />
stellvertretende Abschluss von Kooperationsverträgen (73,1 Prozent) genannt.<br />
Auch im Bewerbungsmanagement sind Pflegeschulen tätig, indem sie Auszubildende<br />
rekrutieren und Bewerbungsverfahren durchführen (76,8 Prozent) und stellvertretend<br />
für Ausbildungseinrichtungen Ausbildungsverträge abschließen (30,6 Prozent). Mehr<br />
als zwei Drittel der Schulen führen zudem Schulungen für Praxisanleitende durch (66,9<br />
Prozent).<br />
Bei allen 1083 Kreditinstituten in Deutschland<br />
haben die Expertinnen und Experten<br />
von Finanztest die aktuellen Dispozinsen<br />
erhoben. Bei knapp drei Viertel der Banken<br />
liegt der Zins über dem ermittelten<br />
Durchschnitt. An der Spitze: die VR-Bank<br />
Landsberg-Ammersee mit 17,2 Prozent.<br />
Für akzeptabel hält das Finanztest-Team<br />
einen Zinssatz bis einschließlich 11,5 Prozent<br />
bei aktuellem Zinsniveau, alles über<br />
15 Prozent ist inakzeptabel.<br />
Rahmenkredite – auch Abrufkredite genannt<br />
– sind genauso flexibel wie ein<br />
Dispo, aber mit deutlich günstigeren<br />
Zinsen. Das ergab die Befragung bei 180<br />
Kreditinstituten. Die Zinsen bei den Angeboten<br />
im Test unterschreiten zumeist<br />
die 11,5-Prozent-Grenze, die Finanztest<br />
für Dispokredite aufgestellt hat. Der mögliche<br />
Kreditrahmen liegt zwischen 1.000<br />
und 100.000 Euro. Außerdem werden für<br />
den Rahmenkredit keine zusätzlichen Kreditkosten<br />
fällig. Es gibt keine Mindestsumme<br />
für die Verfügung und auch die Anzahl<br />
der Verfügungen ist nicht eingeschränkt.<br />
Quelle: Stifung Warentest<br />
34,4 %<br />
ist der Preis von Brot<br />
und Brötchen von 2019<br />
bis 2023 gestiegen.<br />
Mehr als Fachunterricht<br />
Auch das weitergehende pädagogische Engagement der Pflegeschulen ist hoch und geht<br />
weit über das Angebot des Fachunterrichts hinaus. Schulen mit einer Auslastung von über<br />
75 Prozent gaben häufiger an, eine Förderung für ausbildungsschwache Lernende anzubieten.<br />
Darüber hinaus bieten sie verstärkt virtuelle Unterrichtseinheiten, Sprachförderung<br />
und Auslandsaufenthalte an. Dadurch steigern sie ihre Reputation und erreichen<br />
eine gute bis volle Auslastung.<br />
Großes Angebot an Schulplätzen<br />
Die befragten Pflegeschulen haben ihr Angebot an Schulplätzen seit 2020 kontinuierlich<br />
und zum Teil deutlich ausgebaut. Im Jahr 2020 waren es 52.453 Schulplätze. Für das Jahr<br />
2022 standen bei den im Pflegepanel befragten Pflegeschulen insgesamt 62.480 Schulplätze<br />
bundesweit zur Verfügung. Von diesen konnten jedoch in 2022 nur 45.021 Plätze<br />
besetzt werden, was einer Auslastungsquote von 72 Prozent entspricht. Lediglich 21 Prozent<br />
der Schulen gaben für 2022 an, ihre Plätze voll besetzt zu haben. Während zwischen<br />
2020 und 2021 ein Anstieg an besetzten Schulplätzen zu beobachten ist, setzte sich dieser<br />
Trend 2022 nicht fort.<br />
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AKTUELL 5<br />
Private Hochschulen: Unternehmen schätzen<br />
praxisnahe Ausbildung<br />
Private Hochschulen boomen: Im Wintersemester 2023/24 studierte mehr als einer von<br />
acht Studierenden privat, insgesamt rund 373.000 Menschen. Im Jahr 2000 waren es noch<br />
nicht einmal 25.000 Personen. Jedes vierte Unternehmen hat in den vergangenen fünf Jahren<br />
einen Absolventen einer Privaten Hochschule beschäftigt. Bei Unternehmen mit einem<br />
Akademikeranteil von über zehn Prozent war es sogar jeder zweite.<br />
Unternehmen schätzen hohen Praxisbezug<br />
Als besondere Stärke bewerten die Personalverantwortlichen die Nähe des Studiums zum<br />
beruflichen Alltag: Gut 48 Prozent schätzen den hohen Praxisbezug, mehr als 47 Prozent<br />
sind der Ansicht, dass die Privaten Hochschulen einen schnellen Berufseinstieg ermöglichen.<br />
Der Grund: Die Privaten Hochschulen können ihre Lehrpläne flexibler und innovativ<br />
an den Bedarf am Arbeitsmarkt anpassen – dazu gehört auch, dass viele Studiengänge<br />
berufsbegleitend absolviert werden können. Das ist umso wichtiger, weil immer weniger<br />
Menschen eine Ausbildung machen, bei der die Praxisnähe direkt angelegt wäre.<br />
Quelle: IW-Studie/ Verband der Privaten Hochschulen e.V.<br />
Große Chancen im Pflegeberuf<br />
Pflegekräfte spielen für nahezu alle Menschen in Deutschland eine enorm wichtige Rolle<br />
während eines Krankenhausaufenthalts. Gleichzeitig herrscht große Unwissenheit rund<br />
um den Pflegeberuf: Den meisten sind weder die beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten bekannt,<br />
noch haben sie einen umfänglichen Eindruck der alltäglichen Aufgaben des Pflegepersonals.<br />
Ich werde<br />
was.<br />
Mit Spaß und<br />
Perspektive!<br />
Pflegende werden in Kliniken in ganz vielen verschiedenen Abteilungen und Fachbereichen<br />
eingesetzt. Neben der Arbeit auf den Stationen sind sie im OP tätig oder im Qualitätsmanagement.<br />
Oder sie arbeiten im Projektmanagement, zum Beispiel bei der Digitalisierung<br />
im Krankenhaus<br />
Aufstiegsmöglichkeiten weniger bekannt<br />
Die möglichen Weiterbildungs- und Karriereschritte machen den Pflegeberuf besonders,<br />
wie etwa zur Fachschwester, zum Praxisanleiter oder zur Pflegedienstleitung. Neben dem<br />
nötigen Fachwissen müssen Pflegende deshalb heute insbesondere Kommunikationsgeschick,<br />
Aufmerksamkeit und Einfühlungsvermögen mitbringen, bestätigen die Pflegedienstleitungen<br />
in den Kliniken der SRH. Gleichzeitig sei Teamfähigkeit wichtig, um mit<br />
Kolleg:innen aus Medizin und Therapie erfolgreich zusammenzuarbeiten.<br />
Quelle: SRH Fachschulen<br />
Unsere Ausbildungen in <strong>Frankfurt</strong><br />
und Idstein:<br />
Altenpflegehelfer/in<br />
Ergotherapeut/in<br />
Erzieher/in<br />
Pflegefachmann/-frau<br />
(Verkürzung möglich)<br />
Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in<br />
(PTA)<br />
Physiotherapeut/in<br />
Sozialassistent/in<br />
Alle Ausbildungen u.a. durch Arbeitsagentur<br />
oder Jobcenter förderfähig<br />
Bewerbung jederzeit<br />
möglich<br />
Ausbildungen und Weiterbildungen in<br />
über 30 Städten in den Bereichen<br />
Therapie und Wellness, Pflege und<br />
Pädagogik, Medizin und Labor, sowie<br />
Technik.<br />
www.ludwig-fresenius.de<br />
www. job-und-chancen.de
6<br />
AKTUELL<br />
52,5 Mio.<br />
Tonnen CO 2 wurden im<br />
Jahr 2021 netto vom<br />
Wald absorbiert.<br />
gamescom 21. - 25. August in Köln<br />
Die weltweit größte Messe für Computer- und Videospiele startet am 21. August in Köln.<br />
Hersteller aus aller Welt präsentieren neue Soft- und Hardware. Spiele die neuesten Games,<br />
entdecke die coolsten Events und genieße unvergessliche Momente. Neben unserer entertainment<br />
area erwarten dich unter anderem die beliebten community areas für Cosplay-,<br />
Retro- und Indie-Fans und einzigartige Shows wie die gamescom Opening Night Live, das<br />
gamescom studio mit Live-Publikum vor Ort sowie zahlreiche ausgestrahlte Streams.<br />
Tickets kannst du hier buchen www.gamescom.global/de/tickets<br />
Durchschnittlich<br />
3.714 € brutto mit<br />
anerkannter Berufs-<br />
ausbildung<br />
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes<br />
(Destatis) verdienten Vollzeitbeschäftigte<br />
mit anerkannter Berufsausbildung<br />
im April 2023 durchschnittlich<br />
3.714 € brutto. In einigen Engpassberufen,<br />
in denen die Bundesagentur für Arbeit<br />
einen besonderen Fachkräftemangel<br />
ausmacht, konnten deutlich höhere<br />
Verdienste erzielt werden.<br />
Du willst nicht nur spielen? Dann entdecke die Karriere- und<br />
Ausbildungsangebot rund um die Spielebranche.<br />
Im Bereich gamescom campus kannst du dich über viele spannende Angebote im Bereich<br />
Studium und Ausbildung informieren. Dafür stellen sich nicht nur Hochschulen und Ausbildungsbetriebe,<br />
sondern auch verschiedene Organisationen vor. Gemeinsam mit unseren<br />
Partnerinnen und Partnern kannst du hier Optionen für deine Ausbildung ausloten<br />
und Pläne für deine Karriere schmieden.<br />
2023 waren dort unter anderem Unternehmen wie ALDI, ESA (Europäische Weltraumorganisation,<br />
Nintendo, das Bundeskriminalamt und der Bundesnachrichtendienst vertreten.<br />
Mehr Infos hier www.gamescom.global/de/program/areas/gamescom-campus<br />
So erhielten vollzeitbeschäftigte Fachkräfte<br />
in der Altenpflege durchschnittlich<br />
3.920 € und somit rund 200 € mehr.<br />
Vollzeit-Fachkräfte in der Krankenpflege<br />
verdienten mit 4.067 € sogar rund 350 €<br />
mehr.<br />
Doch nicht alle Ausbildungsberufe, in denen<br />
Fachkräftemangel herrscht, wurden<br />
überdurchschnittlich entlohnt. Fachkräfte<br />
für Sanitär-, Heizung-, und Klimatechnik<br />
verdienten beispielsweise rund 300 € unter<br />
Durchschnitt (3.412 €), während die<br />
Verdienste von Berufskraftfahrerinnen<br />
und - fahrern rund 630 € (3.088 €) und<br />
von Fachkräften in der Landwirtschaft mit<br />
sogar rund 1.100 € (2.609 €) unter dem<br />
Durchschnitt lagen.<br />
www. job-und-chancen.de
AKTUELL 7<br />
Die attraktivsten Arbeitgeber<br />
Die Bundeswehr büßt durch den Ukraine-Krieg und der damit verbundenen Sicherheitslage<br />
in Europa an Attraktivität als Arbeitgeber ein. Das ist eines der Ergebnisse des aktuellen<br />
Trendence-Schüler*innen-Rankings, für den in diesem Jahr mehr als 15.000 Schüler und<br />
Schülerinnen befragt wurden.<br />
Im Branchenranking sicherte sich der Handel mit einem Anteil von 32,1% und einem Plus<br />
von 7,8% erstmals die Spitzenposition als attraktivste Arbeitgeberbranche. Der Öffentliche<br />
Dienst kommt auf den zweiten Rang (minus 7,6%), während die Automobilindustrie den<br />
dritten Platz erreichte.<br />
Rang 2024 Rang 2023 Top-Arbeitgeber<br />
1 1 Polizei<br />
2 3 adidas<br />
3 4 BMW Group<br />
4 5 Porsche<br />
5 2 Bundeswehr<br />
6 8 Mercedes-Benz Group<br />
7 7 AUDI AG<br />
8 14 Douglas<br />
8 6 Tesla<br />
10 11 Thalia<br />
11 10 Microsoft<br />
12 15 H&M<br />
12 9 Zoll<br />
14 21 dm-drogerie markt<br />
15 11 Deutsches Rotes Kreuz<br />
16 Neu AIDA<br />
17 16 New Yorker<br />
18 13 Lufthansa Group<br />
19 17 AOK<br />
20 18 Sony<br />
21 19 Airbus<br />
22 33 Allianz<br />
22 26 Coca-Cola<br />
24 22 ALDI SÜD<br />
25 36 ROSSMANN<br />
26 36 ALDI NORD<br />
26 39 C&A<br />
26 31 IKEA<br />
26 22 ZDF<br />
30 20 Charité<br />
30 22 Deutsche Bahn<br />
30 33 HUGO BOSS<br />
30 25 Sparkassen-Finanzgruppe<br />
34 35 Deutsche Bank<br />
34 26 Helios-Kliniken<br />
36 58 EDEKA<br />
36 28 ProSiebenSat.1<br />
36 28 Volkswagen AG<br />
39 44 Bosch Gruppe<br />
39 28 Johanniter<br />
Die wichtigsten Kriterien neben dem Gehalt sind vor allem, genug Zeit neben der Arbeit<br />
zu haben sowie einen Job zu finden, in dem der Kollegenzusammenhalt stimmt. Die Ansprüche<br />
bei Mädchen und Jungs unterscheiden sich voneinander. Während Mädchen in<br />
erster Linie auf Jobsicherheit und eine sinnvolle Tätigkeit bei der Auswahl ihres ersten<br />
Arbeitgebers achten, sind es bei den Jungs neben dem Gehalt primär die individuellen<br />
Karriereperspektiven, die die Wahl des ersten Arbeitgebers beeinflussen.<br />
Quelle: Trendence<br />
<strong>Sommer</strong> der Berufs-<br />
ausbildung<br />
Mit dem „<strong>Sommer</strong> der Berufsausbildung“<br />
werben Ministerien, Behörden, Wirtschaft<br />
und Gewerkschaften alljährlich gemeinsam<br />
für die berufliche Ausbildung in<br />
Deutschland. Die Entscheidung für einen<br />
Beruf braucht umfassende Informationen<br />
und Vorbilder. Deshalb richten sich<br />
die Veranstaltungen des <strong>Sommer</strong>s an<br />
Jugendliche, Eltern und Betriebe. Von<br />
Anfang Mai bis Ende Oktober 2024 informieren<br />
die Allianzpartner gemeinsam<br />
auf Social-Media-Plattformen und zahlreichen<br />
Veranstaltungen auf Bundes-,<br />
Landes- und regionaler Ebene über die<br />
beruflichen Erstqualifizierung.<br />
AUSBILDUNG BRINGT WEITER<br />
Im Mittelpunkt des <strong>Sommer</strong>s steht, die<br />
Vielfalt, Attraktivität, Karrierechancen der<br />
dualen Ausbildung zu verdeutlichen, Informationen<br />
über Ausbildungsplatzangebote<br />
bereitzustellen, die berufliche Praxis,<br />
Fördermöglichkeiten in der Ausbildung<br />
und die Nachvermittlung aufzuzeigen.<br />
AUSBILDUNG ERÖFFNET <strong>CHANCEN</strong><br />
Eine duale Ausbildung bietet jungen Menschen<br />
viele spannende und anspruchsvolle<br />
Berufe und sie eröffnet die Möglichkeit,<br />
die eigene Zukunft aktiv, z.B. auch als<br />
Selbstständiger, mitzugestalten. Zugleich<br />
ist sie ein zentraler Pfeiler der Fachkräftesicherung.<br />
Deutschland braucht mehr<br />
denn je gut ausgebildete Fachkräfte, um<br />
die Transformation zu bewältigen, die<br />
durch Herausforderungen wie Klimawandel,<br />
Demografie und Digitalisierung ausgelöst<br />
wird.<br />
Zur Webseite der Aus- und Weiterbildungsallianz:<br />
www.aus-und-weiterbildungsallianz.de/<br />
AAW/Navigation/DE/Home/home.html<br />
www. job-und-chancen.de
8 SERVICE GELD + RECHT<br />
Rechte und Pflichten in der Ausbildung<br />
Früher oder später tauchen vielleicht Probleme in der Ausbildung auf. Manche sind leicht zu lösen, andere nicht.<br />
Für viele Probleme in der Ausbildung gibt es eindeutige Regeln und Gesetze.<br />
Tatsache ist: Rechte und Pflichten eines Auszubildenden sind<br />
klar geregelt – schikanieren oder missbrauchen lassen muss<br />
sich niemand. Festgelegt ist das alles im Berufsbildungsgesetz<br />
(BBiG). Es geht im Wesentlichen um § 13 (Mitwirkungspflicht<br />
des Auszubildenden) und § 14 (Ausbildung gemäß Ausbildungsziel<br />
– Pflichten des Ausbildenden). Hier eine kleine Übersicht,<br />
fangen wir mit dem angenehmeren Teil an!<br />
Ihre Rechte als Azubi ...<br />
Tätigkeiten, die nichts mit der Ausbildung zu tun haben, sind<br />
nicht zulässig. Botengänge gehören ebenso wenig zur Ausbildung<br />
wie ständige Räum-, Sortier- oder Putztätigkeiten. Aber<br />
Achtung: Natürlich kann Ihr Ausbilder von Ihnen verlangen,<br />
dass Sie Ihren Arbeitsplatz in Ordnung halten, benötigtes Material<br />
nach Gebrauch wieder wegräumen und benutzte Werkzeuge<br />
reinigen oder kleinere Reparaturen selbst ausführen. Die<br />
Reinigung des gesamten Betriebes gehört aber definitiv nicht<br />
dazu. Private Besorgungen für Vorgesetzte oder Kollegen sind<br />
Ihre Entscheidung.<br />
Material, dass Sie für Ihre Ausbildung benötigen, muss Ihnen<br />
kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Dies können z.B.<br />
Werkzeuge, Geräte und Werkstoffe sein, aber auch Fachbücher,<br />
die Berichtshefte sowie Schreib- und Zeichenmaterial. Im Gegenzug<br />
sind Sie verpflichtet, damit sorgsam umzugehen.<br />
Generell sind Sie nicht verpflichtet, Tätigkeiten auszuführen,<br />
die Ihre körperlichen Fähigkeiten übersteigen oder für die Sie<br />
nicht qualifiziert sind. Dazu gehören auch Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen.<br />
Vorsicht, wenn Sie „mal eben“ den Lieferwagen<br />
nur ein Stück vorrollen lassen sollen – ohne Fahrerlaubnis<br />
lassen Sie die Finger vom Lenkrad. Das ständige und unnötige<br />
Wiederholen immer gleicher Tätigkeiten ist ebenfalls nicht zulässig.<br />
Verboten sind außerdem Akkord- und Fließbandarbeit.<br />
Sie haben Anspruch auf geeignetes Ausbildungspersonal, d.h.<br />
Ausbilder müssen durch eine Abschlussprüfung der entsprechenden<br />
Fachrichtung und ausreichend Berufserfahrung qualifiziert<br />
sein.<br />
Während einer dualen Ausbildung sind Sie berufsschulpflichtig.<br />
Für die Unterrichtszeiten muss Ihr Betrieb Sie freistellen. Zum<br />
Unterricht gehören auch die Pausen sowie die benötigte Zeit für<br />
den Weg zwischen Betrieb (nicht Wohnort!) und Berufsschule.<br />
Ein „Nacharbeiten“ der Berufsschulzeiten im Betrieb ist also generell<br />
unzulässig. Falls Sie keinen Blockunterricht haben (also<br />
z.B. ganze Berufsschulwochen), haben Sie im Idealfall in Ihrem<br />
Ausbildungsvertrag eine Klausel, die regelt, ob und bis wann Sie<br />
nach dem Unterricht noch im Betrieb erscheinen müssen.<br />
Der jeweilige Ausbilder sollte kompetent sein. Wenn Sie auf<br />
Fragen keine zufriedenstellenden Antworten bekommen, wenn<br />
Ihnen weder Sinn noch Zweck einer bestimmten Tätigkeit erklärt<br />
werden kann oder Sie das Gefühl haben, dass Sie mit Problemen<br />
bei einer Aufgabe allein gelassen werden, sprechen Sie<br />
einfach einmal mit der Personalabteilung oder der Ausbildungsleitung<br />
Ihres Ausbildungsbetriebes.<br />
Vorsicht: Nicht gleich auf den Putz hauen oder lautstark beschweren<br />
– hier ist Fingerspitzengefühl gefragt!<br />
... und Ihre Pflichten:<br />
Generell gilt: Sie sind zur aktiven Mitwirkung verpflichtet! Wer<br />
sich also nur passiv „beschallen“ lässt, bekommt schnell ein<br />
Problem.<br />
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SERVICE GELD + RECHT 9<br />
Anweisungen sind zu befolgen<br />
Anweisungen, die mit Ihrer Ausbildung zu tun haben, müssen<br />
Sie natürlich Folge leisten. Und die können vom Abteilungsleiter,<br />
den Kollegen aus dem Arbeitsschutz oder vom Gesellen sein,<br />
der Ihnen gerade zeigt, wie man richtig einen Nagel einschlägt<br />
– solange es Ihre Ausbildung betrifft (und nicht gegen die guten<br />
Sitten oder gar Gesetze verstößt): Machen Sie es.<br />
Jeder Betrieb hat Regeln<br />
Arbeitsschutz, Sicherheitsbestimmungen, Rauchverbote und<br />
Kleiderordnungen, Hausordnungen und Hygienevorschriften.<br />
Gleichgültig, ob Sie das im Einzelfall für sinnvoll halten oder<br />
nicht: Halten Sie sich daran! Auch das Aufladen von Handys,<br />
E-Bikes oder ähnlichem sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären.<br />
Stichwort Berichtsheft<br />
Das wird gern am Ende der Ausbildung auf den letzten Drücker<br />
zusammengestoppelt – sollte aber nicht sein. Sie sind verpflichtet,<br />
die „schriftlichen Ausbildungsnachweise“ ordnungsgemäß<br />
zu führen und regelmäßig (also nicht einmal jährlich) vorzulegen.<br />
Im Gegenzug bekommen Sie in der Regel während Ihrer Ausbildungszeit<br />
dazu Gelegenheit – das müssen Sie nicht in Ihrer<br />
Freizeit erledigen.<br />
Stolperfalle Persönlichkeitsrechte<br />
Wie Sie z.B. Ihre Haare tragen, ist natürlich grundsätzlich Ihre<br />
Angelegenheit. Wenn die Frisur aber Sicherheitsvorschriften<br />
beeinträchtigt oder Ihre Ausbildung unnötig erschwert, sieht<br />
das schon anders aus. Und natürlich kann Ihr Ausbildungsbetrieb<br />
auch bestimmen, mit welchem Erscheinungsbild insgesamt<br />
(also Kleidung, Haarschnitt, Tattoos, Piercings etc.)<br />
Sie Kundenkontakt haben – Stichwort Erscheinungsbild des<br />
Betriebes.<br />
Also: Keine Diskussion anfangen; Sie sitzen in der Regel am<br />
kürzeren Hebel.<br />
Top secret<br />
Sie sind auch als Auszubildender zur Verschwiegenheit verpflichtet.<br />
Interna wie Preise, Konditionen, Kalkulationen oder<br />
Lieferantenlisten sind ebenso vertraulich zu behandeln wie Betriebsabläufe,<br />
nicht öffentliche Geschäftskennzahlen oder technisches<br />
Fachwissen. Der Tratsch aus der Betriebskantine gehört<br />
im Zweifel auch dazu. Und wer Negatives über den Betrieb auf<br />
Facebook postet, darf sich natürlich nicht wundern, wenn der<br />
Arbeitgeber das zum Anlass einer Abmahnung macht oder sogar<br />
den Ausbildungsvertrag kündigt.<br />
Darf ich nebenher Jobben?<br />
Während Ihrer Ausbildung kann Ihnen der Ausbildungsbetrieb<br />
jede Nebentätigkeit untersagen. Ihren lukrativen Schülerjob<br />
müssen Sie also aufgeben – auch wenn das aus Ihrer Sicht Ihre<br />
Ausbildung überhaupt nicht beeinträchtigt.<br />
Achtung: „Das merkt doch keiner“ ist hier nicht angesagt. Fliegen<br />
Sie auf, droht die fristlose Kündigung. Bekommt das Finanzamt<br />
Wind davon, gibt es ebenfalls Ärger – Sie sind schließlich<br />
kein Schüler mehr, sondern arbeiten im Zweifel „schwarz“. Und<br />
dann bekommen Sie massive Probleme. Und bei einem Unfall<br />
streiten sich Ihre Unfallversicherung, die Berufsgenossenschaft<br />
und Ihr Nebenjobbetrieb auf Ihre Kosten darum, wer NICHT<br />
zahlt.<br />
Kommunikation<br />
Während es beim traditionellen Geschäftsbrief glasklare<br />
Regeln gibt, fühlt sich manch einer in der digitalen<br />
Kommunikation am Arbeitsplatz gehörig verunsichert.<br />
Hier ein paar grundlegende Tipps für den gelungenen<br />
schriftlichen Austausch mit Chefs und Kollegen.<br />
Digitale Kommunikation ist keine regelfreie Zone<br />
Nicht in jeder Branche, in jedem Unternehmen und in allen Situationen<br />
gelten die gleichen Regeln für schriftliche Kommunikation.<br />
Die E-Mail einer Bank-Mitarbeiterin an Geschäftskunden<br />
unterscheidet sich erheblich von Chat-Nachrichten unter Kollegen<br />
in einem digital-affinen Start-up. Dennoch: Der Ton macht<br />
die Musik und die meisten Menschen wissen es zu schätzen,<br />
wenn Sie etwas Zeit und Mühe in Ihre schriftlichen Nachrichten<br />
investieren.<br />
Schon bei der Anrede lauert das erste Fettnäpfchen: „Hallo<br />
Chef“ oder „Hi“ sind ganz sicher keine geeigneten Formeln für<br />
die Kommunikation im Arbeitsalltag. Ob Sie „Sehr geehrte/r…“<br />
oder „Liebe/r…“ verwenden, hängt davon ab, wie gut Sie den<br />
Adressaten kennen oder ob Sie schon häufiger Kontakt zu ihm<br />
hatten. Die scheinbare Lässigkeit digitaler Kommunikation sollte<br />
außerdem keinesfalls dazu verleiten, einfach zu duzen. Beim Abschiedsgruß<br />
sind Sie mit „freundlichen Grüßen“ immer auf der<br />
sicheren Seite. Erst bei Ihnen näherstehenden und vertrauten<br />
Kollegen sind „viele Grüße“ oder „liebe Grüße“ angebracht.<br />
Rechtschreibfehler, Ignoranz gegenüber Groß- und Kleinschreibung<br />
und die völlige Abwesenheit von Satzzeichen sind in<br />
E-Mails oder Instant Messenger-Nachrichten ebenso fehl am<br />
Platz, wie sie es in Briefen schon immer waren. Niemand muss<br />
druckreif schreiben – aber sich das eigene Werk vor dem Absenden<br />
noch einmal durchzulesen, kann bereits einen Großteil<br />
flüchtiger Fehler beheben.<br />
Im Zweifel für die höfliche Variante<br />
Aus der privaten Kommunikation via WhatsApp,<br />
Facebook etc. nicht mehr wegzudenken,<br />
im Berufsalltag aber mit Vorsicht zu<br />
genießen sind Emojis. Lachende,<br />
zwinkernde oder Zunge<br />
herausstreckende Smileys<br />
haben in geschäftlicher<br />
Korrespondenz nichts<br />
verloren. Humor ist in<br />
E-Mails und anderen<br />
Textnachrichten grundsätzlich<br />
ein schmaler<br />
Grat: Zwischentöne<br />
sind schriftlich schwer<br />
zu vermitteln und was<br />
Sie im Scherz meinen,<br />
fasst der Adressat oder<br />
die Adressatin vielleicht<br />
ganz anders auf. Witze<br />
und Ironie sollten Sie sich<br />
also für Kollegen aufheben, die<br />
Sie wirklich gut kennen.<br />
Wenn Sie unsicher sind, welche Form eine<br />
konkrete Nachricht erfordert: Wählen Sie im Zweifel<br />
besser die förmlichere Variante. Lieber ein „Sehr geehrte/r…“<br />
zu viel, als dem Gegenüber durch einen ungewollt saloppen<br />
Gruß auf den Schlips zu treten.<br />
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10 SERVICE GELD + RECHT<br />
Ausbildungsvertrag: Die wichtigsten<br />
Fragen und Antworten<br />
Anfang August oder September beginnt das neue Ausbildungsjahr. Gerade zum Start stellen sich viele Fragen:<br />
Die DGB-Jugend hat seit über zehn Jahren das kostenlose Online-Beratungsangebot: „Dr. Azubi“. Dort können<br />
Auszubildende anonym Fragen stellen und erhalten innerhalb kurzer Zeit eine kompetente Antwort.<br />
Was ist beim Ausbildungsvertrag zu beachten?<br />
Der Ausbildungsvertrag muss noch vor Beginn der Ausbildung<br />
schriftlich geschlossen werden. Er wird von dem Auszubildenden<br />
und Ausbilder unterschrieben und muss, falls der oder die Auszubildende<br />
nicht volljährig ist, zusätzlich von den gesetzlichen<br />
Vertretern, in der Regel also den Eltern, unterzeichnet werden.<br />
Betrieb und Auszubildende bekommen je ein Exemplar.<br />
Im Ausbildungsvertrag sind wichtige Punkte geregelt, wie z. B.<br />
die sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung, der<br />
Ausbildungsort und die Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der<br />
Ausbildungsstätte, aber auch die Dauer der täglichen Arbeitszeit<br />
und der Probezeit sowie die Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung.<br />
Hier sind auch die Voraussetzungen beschrieben, unter denen<br />
der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann sowie ein<br />
allgemeiner Hinweis auf die geltenden Tarifverträge, Betriebsoder<br />
Dienstvereinbarungen.<br />
Den Vertrag vorm Unterschreiben gut durchlesen<br />
und bei Unklarheiten sofort nachfragen. Es<br />
!<br />
lohnt sich, den Vertrag im Zweifel von der Gewerkschaft<br />
prüfen zu lassen.<br />
Was heißt Probezeit?<br />
Die Probezeit dauert ein bis maximal vier Monate und dient zum<br />
gegenseitigen Kennenlernen. Während dieser Zeit können sowohl<br />
Auszubildende als auch Betrieb von heute auf morgen und<br />
ohne Begründung das Ausbildungsverhältnis kündigen. Die Kündigung<br />
muss aber trotzdem schriftlich erfolgen.<br />
Können Auszubildende den Ausbildungsplatz<br />
wechseln?<br />
Auszubildende können kündigen oder einen Aufhebungsvertrag<br />
mit dem Betrieb vereinbaren und ihre Ausbildung in einem anderen<br />
Betrieb fortsetzen. Wenn der bisherige Betrieb aber nicht<br />
einverstanden ist, brauchen Auszubildende einen gravierenden<br />
Grund für eine fristlose Kündigung.<br />
!<br />
Auszubildende sollten erst kündigen, wenn sie<br />
einen neuen Betrieb gefunden haben, der sie<br />
übernimmt!<br />
Müssen Auszubildende Überstunden machen?<br />
Überstunden sind in der Ausbildung eigentlich nicht vorgesehen,<br />
da die Auszubildenden im Betrieb ihren Beruf erlernen sollen.<br />
Dazu reicht die vertraglich festgelegte Ausbildungszeit aus.<br />
Wenn doch einmal Überstunden geleistet werden, gilt es die<br />
Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes<br />
einzuhalten. Alle Überstunden müssen der oder<br />
dem Auszubildenden mit entsprechendem Überstundenzuschlag<br />
bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden.<br />
Was ist mit Urlaub?<br />
Wie viel Urlaub Auszubildenden pro Jahr zusteht, kann man im<br />
Ausbildungsvertrag nachlesen. Auszubildende dürfen ihren Jahresurlaub<br />
im laufenden Kalenderjahr nehmen, mindestens zwei<br />
Wochen des Urlaubs müssen am Stück gewährt werden.<br />
!<br />
Frühzeitig einen schriftlichen Urlaubsantrag<br />
stellen, der Arbeitgeber muss dann innerhalb<br />
eines Monats darauf reagieren.<br />
Wie viel Ausbildungsvergütung steht Auszubildenden<br />
zu?<br />
Die Ausbildungsvergütung ist für viele Azubis in Tarifverträgen<br />
festgelegt. Wo kein Tarifvertrag Anwendung findet, gilt ab Ausbildungsjahrgang<br />
2023 die Mindestausbildungsvergütung. Sie<br />
beträgt im ersten Ausbildungsjahr 80 % der branchenüblichen<br />
tariflichen Vergütung, mindestens jedoch 620 €. Das gilt auch<br />
für Azubis in einer staatlich geförderten, außerbetrieblichen<br />
Ausbildung. Ab 2024 wird die jährliche Steigerung der Mindestausbildungsvergütung<br />
jedes Jahr neu berechnet.<br />
Wie soll ich bei einer Abmahnung reagieren?<br />
Mit einer Abmahnung gibt der Ausbilder dem Auszubildenden<br />
zu verstehen, dass er mit der Leistung oder dem Verhalten nicht<br />
zufrieden ist. Eine Faustregel besagt, dass der Kündigung eines<br />
Auszubildenden mindestens zwei Abmahnungen vorausgehen<br />
müssen.<br />
Den Inhalt der Abmahnung genau prüfen. Ist<br />
!<br />
die Abmahnung unberechtigt, sollte man eine<br />
Gegendarstellung verfassen. Außerdem den Betriebsrat<br />
oder die Gewerkschaft einschalten.<br />
Welche finanziellen Hilfen gibt es?<br />
Auszubildende können bei der Arbeitsagentur Berufsausbildungsbeihilfe<br />
beantragen, wenn das Geld nicht reicht. Eltern von<br />
Auszubildenden unter 25 Jahren erhalten außerdem weiterhin<br />
Kindergeld, solange ihr Kind eine Ausbildung absolviert. Wenn<br />
der Azubi nicht mehr zu Hause wohnt und den Eltern keine Kosten<br />
durch ihn entstehen, müssen die Eltern ihm das Kindergeld<br />
auszahlen.<br />
Mehr Informationen findest du hier und<br />
kannst auch eigene Fragen stellen:<br />
www.jugend.dgb.de/ausbildung/<br />
beratung/dr-azubi<br />
www. job-und-chancen.de
SERVICE GELD + RECHT 11<br />
Was gehört in den Ausbildungsvertrag?<br />
Was nicht?<br />
Wie so ziemlich alles im Leben, ist auch das Thema Ausbildungsvertrag gesetzlich geregelt – konkret im<br />
Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Im BGB stehen aber nur die Mindestanforderungen – tarifliche Vereinbarungen<br />
oder freiwillige Leistungen des Ausbildungsbetriebes können weit darüber hinausgehen. Außerdem regelt das<br />
Berufsbildungsgesetz (BBiG) ausführlich und umfassend alles, was mit dem Thema Ausbildung zu tun hat.<br />
Das muss drinstehen:<br />
• Die Vertragspartner, also Sie als Auszubildende(r) und das<br />
ausbildende Unternehmen, mit vollständigen Adressen.<br />
• Exakter Ausbildungsberuf und Ziel der Ausbildung.<br />
• Inhaltliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung.<br />
• Beginn und Dauer sowie ggfls. Verkürzung oder Befristung<br />
der Ausbildung.<br />
• Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Bildungsstätte:<br />
Enthält Informationen zum Ausbildungsort und möglichen<br />
Einsätzen außerhalb der ersten Ausbildungsstätte. Das ist<br />
wichtig, wenn es um Fahrtkosten geht, die möglicherweise<br />
der Arbeitgeber übernimmt.<br />
• Dauer der täglichen Arbeitszeit: Bei einer Ausbildung in<br />
Vollzeit sind acht Stunden tägliche Arbeitszeit der Normalfall.<br />
Hinzu kommt eine gesetzlich vorgeschriebene Pause.<br />
• Länge der Probezeit; mindestens 1 und maximal 4 Monate.<br />
• Höhe der Ausbildungsvergütung sowie der Zeitpunkt der<br />
Zahlung (Monatsanfang oder Monatsmitte).<br />
• Anzahl der Urlaubstage.<br />
• Klausel(n) über relevante Tarifverträge sowie ggfls. zusätzliche<br />
Betriebsvereinbarungen wie freiwillige soziale<br />
Leistungen.<br />
• Kündigungsklauseln (Voraussetzungen für eine Kündigung)<br />
sowie Fristen.<br />
• Unterschriften beider Vertragspartner mit Datum.<br />
• Modalitäten und Zeitpunkt für ein Zwischenzeugnis.<br />
• Besondere Regelungen im Krankheitsfall.<br />
• Sonstige Vereinbarungen wie unbezahlter Urlaub, Freistellung<br />
usw.<br />
Die elektronische Form gilt nicht; der § 11 des Berufsbildungsgesetzes<br />
schreibt zwingend die Schriftform vor. Sie haben also<br />
ein Anrecht auf einen Vertrag auf Papier, im Original und unterschrieben<br />
(kein PDF und auch keine Kopie). Für nicht volljährige<br />
Auszubildende unterschreiben die gesetzlichen Vertreter, in der<br />
Regel die Eltern.<br />
Das gehört nicht rein:<br />
Der Vertrag darf keinen Passus enthalten, wonach Sie nach der<br />
Ausbildung den erlernten Beruf nicht oder nur eingeschränkt<br />
ausüben dürfen. Sie müssen sich nicht dazu verpflichten, nach<br />
dem erfolgreichen Abschluss weiterhin im Ausbildungsbetrieb<br />
zu arbeiten. Es ist nicht zulässig, dass Sie etwas für die Ausbildung<br />
bezahlen müssen. Vertragsstrafen sind ebenfalls nicht<br />
zulässig.<br />
Und auch einen beschränkten oder sogar ausgeschlossenen<br />
Schadenersatz lässt der Gesetzgeber genauso wenig zu, wie<br />
pauschale Schadenersatzbeträge bei z.B. der vorzeitigen Beendigung<br />
des Ausbildungsverhältnisses.<br />
Das kann drinstehen:<br />
Je nach Betrieb kann der Vertrag noch weitere Klauseln enthalten<br />
wie z. B. :<br />
• Eine Verpflichtung Ihrerseits zur Schweigepflicht bezüglich<br />
betriebsinterner Informationen.<br />
Weitere Informationen online z. B. auf www.dgb-jugend.de oder<br />
unter www.jugend.igmetall.de<br />
Musterausbildungsverträge zum Download finden sich bei den<br />
Industrie- und Handelskammern unter www.ihk.de<br />
www. job-und-chancen.de
12 SERVICE GELD + RECHT<br />
Steuerrecht für Azubis und Studierende:<br />
Das Wichtigste zusammengefasst.<br />
Das Steuerrecht ist ein umfangreiches und scheinbar unübersichtliches Themengebiet. Dennoch ist es unumgänglich,<br />
sich damit zu befassen – das gilt auch für Auszubildende und Studierende. Die wichtigsten Fragen<br />
rund um Steuerzahlungen während der Ausbildung oder dem Studium beantwortet der folgende Ratgeber.<br />
Wann Steuern bezahlt müssen, ist von der Höhe der Vergütung<br />
und der Lohnsteuerklasse abhängig.<br />
Lohnsteuer<br />
Steuerklasse I<br />
Steuerklasse II<br />
Steuerklasse III-IV<br />
Steuerklasse VI<br />
Die Lohnsteuer orientiert sich an der Steuerklasse. Verdient<br />
man mit der Steuerklasse I mehr als 967 € brutto im Monat,<br />
muss Lohnsteuer gezahlt werden. Die meisten Azubis müssen in<br />
ihrem ersten Ausbildungsjahr keine Steuern zahlen, da der Betrag<br />
an der Obergrenze der gezahlten Ausbildungsvergütungen<br />
liegt. In den Fällen, in denen dennoch eine Lohnsteuer fällig<br />
wird, ist der Ausbildungsbetrieb für deren Abführung zuständig.<br />
Die Steuerklasse VI ist die ungünstigste Variante, da es keine<br />
Freibeträge gibt und das Einkommen aus einem Zweitjob erstmal<br />
vollständig versteuert werden muss.<br />
!<br />
Grundfreibetrag<br />
2024: 11.604 € – 967 € monatlich<br />
Liegt der jährliche Verdienst unter dieser Grenze, sind keine<br />
Steuerabgaben notwendig. Bei einem höheren Einkommen sind<br />
Lohn- und Kirchensteuer zu entrichten.<br />
Genau kann man sich das auch im Internet mit einem Gehaltsrechner<br />
für Brutto-/Nettobeträge ausrechnen lassen.<br />
Kirchensteuer<br />
ledig, kinderlos<br />
alleinerziehend<br />
verheiratet<br />
Zweit- und Nebenverdienst<br />
Die Kirchensteuer fällt selbstverständlich nur dann an, wenn<br />
man einer Konfession angehört, also zum Beispiel katholisch<br />
oder evangelisch ist. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt<br />
die Kirchensteuer 8 % der Lohnsteuer – nicht der Ausbildungsvergütung.<br />
In den restlichen Bundesländern beträgt sie 9 %.<br />
Muss ein Azubi also keine Lohnsteuer zahlen, wird auch keine<br />
Kirchensteuer erhoben.<br />
Sozialabgaben<br />
Beiträge für Renten-, Kranken-, Pflege-und Arbeitslosenversicherungen<br />
stellen die sogenannten Sozialabgaben dar. Es gibt<br />
eigentlich keine Azubis mehr, die keine Sozialabgaben zahlen<br />
müssen.<br />
Die Sozialabgaben betragen ca. 40 % des Gehalts und werden<br />
mit dem Arbeitgeber geteilt, er übernimmt die Hälfte davon – es<br />
werden ca. 20 % von der Ausbildungsvergütung abgezogen.<br />
Nach Abzug der Sozialabgaben und Steuern steht der Netto-<br />
Betrag des Gehalts zur freien Verfügung.<br />
Sonderfall Studierende<br />
Bei der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gilt die<br />
20-Stunden-Grenze. Arbeitet der Student mehr, überwiegt das<br />
Arbeitsverhältnis gegenüber dem Studium. Nur wenn die Beschäftigung<br />
in den Abend- oder Nachtstunden erfolgt, kann man<br />
gegebenenfalls weiterhin als ordentlicher Studierender gelten<br />
und somit Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung<br />
erreichen.<br />
Um in der Familienversicherung kostenlos weiterversichert zu<br />
bleiben, dürfen Studierende nur sehr wenig verdienen – aktuell<br />
sind das 505 € im Monat. Bei darüber hinausgehenden Einkünften<br />
muss stattdessen eine studentische Versicherung selbst finanziert<br />
werden. Ausnahme: Wird ein Minijob ausgeübt, liegt die<br />
Grenze statt bei 505 € bei 538 € im Monat.<br />
Kindergeld<br />
Während einer Ausbildung können volljährige Kinder bis zur<br />
Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld erhalten. Das Einkommen<br />
von Kindern spielt beim Kindergeld Anspruch während<br />
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SERVICE GELD + RECHT 13<br />
der Ausbildung – bis auf wenige Ausnahmen – keine Rolle. Bei<br />
der zweiten Ausbildung geht der Gesetzgeber allerdings davon<br />
aus, dass man in der Lage ist, sich selbst zu finanzieren, sodass<br />
nur unter strengen Voraussetzungen Kindergeld gewährt wird.<br />
Bei einem von vorneherein bis zu einem Jahr begrenzten Auslandsstudium<br />
wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass der<br />
Studierende seinen Wohnsitz im Inland beibehält. Sollte die Studienzeit<br />
im Ausland mehr als ein Jahr betragen, ist es ratsam mit<br />
der zuständigen Kindergeldstelle Kontakt aufzunehmen, um zu<br />
klären unter welchen Voraussetzungen das Kindergeld weiterhin<br />
bezahlt wird. Mehr Informationen hier: www.kindergeld.org<br />
Kindesunterhalt für Studierende<br />
Studenten müssen jedoch keineswegs grundsätzlich<br />
neben dem Studium arbeiten gehen. Sie<br />
besitzen auch das Recht auf Kindesunterhalt<br />
vonseiten der Eltern. Mehr dazu erfahren Sie<br />
unter www.familienrecht.net/kindesunterhalt/<br />
BAföG<br />
Die gute Nachricht: BAföG-Leistungen sind steuerfrei. Wer sich<br />
noch etwas hinzuverdienen möchte, sollte sich beim zuständigen<br />
Amt erkundigen, wie viel das sein darf, da individuelle Verdienstgrenzen<br />
gesetzt werden. Bei Überschreiten der Verdienstgrenze<br />
wird das Einkommen angerechnet und die BAföG-Leistung<br />
entsprechend gesenkt.<br />
Für Studierende, die verheiratet sind oder Kinder haben, gelten<br />
etwas höhere Freibeträge. Gegebenenfalls – zum Beispiel bei<br />
fälligen Semestergebühren – kann auch ein Einkommen über der<br />
Verdienstgrenze anrechnungsfrei bleiben. Dafür muss jedoch<br />
ein entsprechender Antrag gestellt werden.<br />
Mini- und Werkstudentenjob<br />
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für Minijobs auf 538-€-Basis<br />
Sozialabgaben pauschal abzuführen. Der Minijobber ist rentenversicherungspflichtig,<br />
kann sich jedoch mit einem schriftlichen<br />
Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Bei gewerblichen<br />
Minijobs beträgt der Beitragsanteil des Arbeitnehmers<br />
bei Versicherungspflicht in der Rentenversicherung 3,6 %,<br />
bei Minijobs im Haushalt 13,6%. Der Beitragsanteil des Arbeitnehmers<br />
wird vom Arbeitslohn abgezogen und vom Arbeitgeber<br />
zusammen mit seinem Anteil abgeführt. Neben den Sozialabgaben<br />
kann der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer mit 2 %<br />
übernehmen. Das hat zur Folge, dass der Arbeitslohn aus dem<br />
Minijob nicht in die Einkommensteuererklärung einzubeziehen<br />
ist. Weitere Informationen zum Minijob erhalten Sie unter<br />
www.minijob-zentrale.de<br />
Beispiel die Fahrten zum Betrieb oder zur Uni, <strong>Ausgabe</strong>n für<br />
Lehrbücher, Schul- und Studiengebühren oder die Anschaffung<br />
eines Laptops. Mit der Steuererklärung können Auszubildende<br />
und Studierende alle ausbildungsbedingten Aufwendungen<br />
steuerlich geltend machen.<br />
!<br />
Ausbildungskosten werden als Sonderausgaben<br />
oder Werbungskosten unterschiedlich<br />
berücksichtig.<br />
Aufwendungen für die Erstausbildung können bis zur Höhe von<br />
6.000 € im Kalenderjahr als Sonderausgaben geltend gemacht<br />
werden. Ein unbegrenzter Abzug als Werbungskosten kommt<br />
dann in Frage, wenn die erstmalige Ausbildung bzw. das Studium<br />
Gegenstand eines Ausbildungsverhältnisses ist und Sie<br />
dafür eine Ausbildungsvergütung erhalten wie bei z.B. bei einem<br />
Studium an einer Berufsakademie im sogenannten Dualen<br />
System.<br />
Das Finanzamt berücksichtigt automatisch einen Arbeitnehmerpauschbetrag<br />
für die Werbungskosten in Höhe von 1.230 € seit<br />
2023. Liegen die Werbungskosten über diesem Betrag wirken<br />
sie sich in der Regel steuermindernd aus. Die Ausbildungskosten<br />
müssen dann einzeln in der Steuererklärung aufgeführt und auf<br />
Rückfrage des Finanzamtes Nachweise eingereicht werden.<br />
Doch auch für diejenigen, die keine Steuern<br />
an das Finanzamt abgeführt haben, kann<br />
sich eine Steuererklärung lohnen. Mit einem<br />
Verlustvortrag – sprich, wenn die Werbungskosten<br />
den Bruttoarbeitslohn übersteigen –<br />
können Auszubildende und Studierende eine<br />
Steuergutschrift in den Folgejahren erhalten.!<br />
Mehr Informationen finden Sie im Internet, zum Beispiel beim<br />
Bundesfinanzministerium oder allen gängigen Ratgeberportalen<br />
für Finanzen oder Auszubildende/Studierende.<br />
Hilfreiche Steuer-Apps<br />
Bei der Steuererklärung können Apps helfen.<br />
Empfehlenswert sind beispielsweise:<br />
SteuerHelden, WISO Steuer, Taxfix,<br />
Smartsteuer oder Steuerbot. Auf jeden<br />
Fall vorher klären, welche Kosten für die<br />
Steuererklärung anfallen.<br />
Einkünfte aus allen anderen Tätigkeiten – zum Beispiel bei einem<br />
Vollzeit-Ferienjob oder bezahlten Praktikum über 538 € –<br />
sind jedoch grundsätzlich steuerpflichtig. Der Mindestlohn beträgt<br />
seit 01.01.2024 12,41 € die Stunde. Dieser Stundenlohn<br />
gilt auch für den Minijob.<br />
Lohnt sich eine Steuerklärung?<br />
Das Finanzamt zahlt nur dann Steuern zurück, wenn auch<br />
tatsächlich Steuern abgeführt wurden. In der jährlichen elektronischen<br />
Lohnsteuerbescheinigung wird aufgeführt, wie viel<br />
Steuern bezahlt wurden. Diese können sich Auszubildende und<br />
Studierende in der Regel komplett zurückholen.<br />
An vielen Kosten, die während der Ausbildungs- und Studienzeit<br />
anfallen können, beteiligt sich der Staat. Dazu gehören zum<br />
www. job-und-chancen.de
14 SERVICE GELD + RECHT<br />
Die wichtigsten<br />
Versicherungen zum Start<br />
Die Schulzeit ist vorbei, die Frage Ausbildung oder Studium entschieden. Wenn das Ausbildungsjahr oder das Wintersemester<br />
beginnt, ist der Zeitpunkt gekommen, sich auf eigene Füße zu stellen und auszuziehen. Muss man<br />
sich jetzt auch selbst versichern?<br />
Volljährige, unverheiratete Kinder sind in der Haftpflicht-, Rechtsschutz-<br />
und Hausratversicherung während der Erstausbildung<br />
bei ihren Eltern kostenlos mitversichert. An der Mitversicherung<br />
ändert auch ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder<br />
ein Bundesfreiwilligenjahr nichts. Unerheblich ist zudem, ob die<br />
Dienste direkt nach dem Schulabschluss, während oder direkt<br />
nach der Ausbildung absolviert werden. In der Haftpflichtversicherung<br />
sind zusätzlich der Freiwillige Wehrdienst, ein einjähriges<br />
Work & Travel-Programm oder eine einjährige Au-pair-Tätigkeit<br />
eingeschlossen. Natürlich dürfen die Mitversicherten in dieser<br />
Zeit kein eigenes Einkommen haben: Bafög, Lehrlingsgehalt oder<br />
der typische Studentenjob spielen keine Rolle.<br />
Auch die typische Studentenbude ist durch die Hausratversicherung<br />
der Eltern mitversichert. Und selbst wenn man sich nach<br />
Abschluss der Erstausbildung auf eigene Füße stellt und eine<br />
eigene Wohnung einrichtet, besteht die kostenlose Mitversicherung<br />
noch ein halbes Jahr weiter. Ereignet sich während der<br />
Mitversicherungszeit allerdings ein Schaden, ist die Entschädigung<br />
auf einen gewissen Prozentsatz der Versicherungssumme<br />
begrenzt.<br />
Dann wird es Ernst<br />
Informieren Sie sich richtig! Wer sich über Leistungen und Prämien<br />
im Internet informiert und mehrere Angebote vergleicht,<br />
ist schon einmal gut gewappnet. Vorsicht vor „Rundum-Sorglos-Paketen“:<br />
Sie enthalten oft lukrative, aber nicht wirklich<br />
notwendige Versicherungen und sind schlechter auf ihr Preis-/<br />
Leistungsverhältnis zu überprüfen. Es macht keinen Sinn, alle<br />
Versicherungen über einen Makler oder eine Gesellschaft abzuschließen<br />
– Mengenrabatte gibt es bei diesen Geschäften nicht;<br />
wer vergleicht und getrennt unterschreibt, kann viel Geld sparen.<br />
DAS MUSS SEIN<br />
Krankenversicherung<br />
Ist für Auszubildende Pflicht – es besteht aber die Möglichkeit,<br />
sich seine gesetzliche Kasse auszusuchen. Die Leistungen sind<br />
weitgehend gesetzlich festgeschrieben, die Beitragssätze variieren<br />
– ein Vergleich lohnt sich! Azubis müssen sich spätestens<br />
14 Tage nach Beginn einer Ausbildung für eine Kasse entschieden<br />
haben. Nach dieser Frist meldet der Betrieb den Auszubildenden<br />
bei der Kasse an, bei der er zuletzt war.<br />
Studierende haben es einfacher: Sie können problemlos über<br />
ihre Eltern mitversichert bleiben. Bis zur Vollendung des 25.<br />
Lebensjahres können Studierende unter bestimmten Bedingungen<br />
beim gesetzlich versicherten Elternteil beitragsfrei familienversichert<br />
werden. Wer älter ist, kann bei den gesetzlichen<br />
Kassen einen einheitlichen Studententarif abschließen. Wichtig:<br />
Mit dem 30. Geburtstag endet in der Regel die studentische<br />
Krankenversicherung.<br />
Sind die Eltern privat versichert, muss entschieden werden, ob<br />
diese Versicherung für das gesamte Studium fortgesetzt wird<br />
– ein Wechsel zu einer gesetzlichen Kasse ist vor Ende des Studiums<br />
dann nicht möglich. Wichtig: Die Kasse unbedingt schriftlich<br />
über die Aufnahme eines Studiums informieren.<br />
Globetrotter, die den Ausbildungsstart noch hinauszögern, oder<br />
Studenten, die ein paar Semester im Ausland studieren, sollten<br />
zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung abschließen.<br />
Denn die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur für erforderliche<br />
Behandlungen in europäischen und einigen außereuropäischen<br />
Ländern. Die private Zusatzversicherung übernimmt die Kosten<br />
weltweit – auch für den Rücktransport.<br />
www. job-und-chancen.de
SERVICE GELD + RECHT 15<br />
Privathaftpflicht<br />
Egal, ob Sie das Porzellan Ihrer Freundin zerdeppern, Ihnen bei<br />
der gut gemeinten Umzugshilfe der Fernseher Ihres Nachbarn<br />
aus den Händen rutscht oder Sie als Radfahrer einen Verkehrsunfall<br />
verursachen – alles Fälle für die Privathaftpflicht, die immer<br />
dann einspringt, wenn Sie aus Versehen einen Schaden bei<br />
einer anderen Person verursachen.<br />
Da vor allem Personenschäden schnell in die Hunderttausende<br />
gehen können, ist diese Versicherung ein absolutes Muss!<br />
In der Regel sind sowohl Azubis während ihrer ersten Ausbildung<br />
als auch Studierende bei den Eltern mitversichert –<br />
fragen Sie zur Sicherheit schriftlich bei Ihrer Versicherung nach,<br />
ob eine Familienversicherung besteht. Achtung: Wer nach dem<br />
Abitur eine mehrmonatige Auszeit nimmt und dann erst sein<br />
Studium beginnt, riskiert im Zweifel seinen Versicherungsschutz<br />
– das Studium schriftlich anzumelden, schützt davor.<br />
Unfallversicherung. Die Unfallversicherung ist eine mögliche Ergänzung,<br />
aber kein Ersatz. Auch sie sollte nur nach eingehender<br />
persönlicher Beratung abgeschlossen werden und empfiehlt<br />
sich vor allem für Menschen, die z. B. Extremsportarten betreiben.<br />
Generell zahlt die Unfallversicherung nur bei dauerhafter<br />
Invalidität nach einem Unfall – über 90% aller Anträge auf Berufsunfähigkeit<br />
sind jedoch krankheitsbedingt.<br />
HIER KOMMT ES DRAUF AN:<br />
Hausratversicherung<br />
Mit der ersten eigenen Wohnung<br />
kommt das Thema<br />
„Hausratversicherung“ auf.<br />
Und nicht jeder hat sie. Mit<br />
Kleidung, Laptop, Smartphone<br />
etc. kommt schnell ein nettes<br />
Sümmchen zusammen. Kurz<br />
gesagt: Das ist individuell<br />
unterschiedlich und muss<br />
jeder selbst entscheiden.<br />
Achtung: Wer in eine WG zieht, sollte sich informieren, ob<br />
bereits eine gemeinsame Hausratversicherung besteht. Wenn<br />
nämlich jeder Mitbewohner der Wohngemeinschaft über das<br />
heutzutage übliche Paket an Unterhaltungselektronik verfügt,<br />
lohnt sich die geteilte Prämie allemal. Wer die WG jedoch nur<br />
als Zweitwohnsitz anmeldet, ist weiterhin über seine Eltern versichert.<br />
Eine gute Entscheidungshilfe: Kann ich es mir finanziell<br />
leisten, alle meine Sachen zu ersetzen? Wenn nicht, ist eine<br />
Hausratversicherung sinnvoll.<br />
Rechtsschutz<br />
Berufsunfähigkeit (BU)<br />
Be rufs un fä hig keit kann jeden treffen: Handwerker fallen häufig<br />
wegen körperlichen Erkrankungen im Beruf aus. Doch auch wer<br />
im Büro sitzt, kann schwer erkranken. Psychische Leiden sind<br />
der häufigste Grund für eine Be rufs un fä hig keit. Der Start in die<br />
Ausbildung ist ein guter Zeit punkt, eine Be rufs un fä higkeitsversi<br />
che rung abzuschließen. Je jünger man in diese Versicherung<br />
einsteigt, umso günstiger sind die Beiträge.<br />
Die BU ist eine sehr komplexe Ver si che rung, die Sie nicht auf<br />
eigene Faust abschließen sollten. Einen ersten Eindruck von den<br />
Kosten einer BU können Sie sich auf Vergleichsseiten im Internet<br />
oder bei Direktversicherern verschaffen. Allerdings kann der<br />
Preis nochmal stark abweichen, je nachdem, wie Ihr Gesundheitszustand<br />
ist.<br />
Der Online-Vergleich kann keine Beratung ersetzen – die brauchen<br />
Sie, wenn Sie sich nicht alleine durch die vielen Tarife und<br />
Ver si che rungs be din gungen kämpfen möchtest. Denn bei der BU<br />
kommt es am Ende vor allem auf die Leistung an.<br />
Außerdem kann es je nach Gesundheitszustand schwierig werden,<br />
durch die Gesundheitsprüfung beim Versicherer zu kommen.<br />
Ein Ver si che rungsmakler kann anonymisierte Risikovoranfragen<br />
bei verschiedenen Unternehmen stellen und so die<br />
Ver si che rung finden, die für Sie persönlich die günstigsten Bedingungen<br />
hat.<br />
Aktuelle Muster-Tarife finden Sie z. B. auf www.stiftung-warentest.de,<br />
die solche Versicherungen regelmäßig testet, Checklisten<br />
hält z. B. www.finanztest.de bereit.<br />
Nicht verwechseln sollten Sie die Berufsunfähigkeits- mit der<br />
Rechtsstreitigkeiten kosten schnell viel Geld. Eine Rechtsschutzversicherung<br />
unterstützt Sie daher finanziell dabei, Ihre<br />
Ansprüche auch vor Gericht durchzusetzen. Aber: Die Rechtsschutzversicherung<br />
bezahlt nicht jeden Rechtsstreit. Deshalb<br />
genau prüfen, ob und welche Rechtsschutzversicherung für Sie<br />
sinnvoll ist.<br />
Wenn Sie sich für eine Rechtsschutzpolice entscheiden, ist<br />
wichtig, dass zum Vertragsbeginn noch kein Rechtsstreit vorliegt<br />
oder absehbar ist. Die Ursache für einen Rechtsstreit darf<br />
grundsätzlich erst nach Ablauf einer Wartefrist von meistens<br />
drei Monaten ab Vertragsbeginn eintreten.<br />
Und: Greifen Sie nicht unbedingt zum Rundumschutz. Mit einzelnen<br />
Rechtsschutzpakten wie „Privat“, „Beruf“, „Verkehr“<br />
sowie „Eigentum und Miete“ lässt sich der Versicherungsschutz<br />
bedarfsgerecht zusammenstellen.<br />
Kfz-Versicherung<br />
Wer als Fahranfänger die Tarife der Kfz-Versicherung abfragt,<br />
bekommt oft einen Schock. Günstiger wird es, wenn man das<br />
Fahrzeug die ersten Jahre über die Eltern (ggfls. als Zweitfahrzeug)<br />
versichert – einfach bei der Versicherung nachfragen.<br />
Nach einigen, hoffentlich schadensfreien Jahren meldet man<br />
dann den Vertrag auf sich um.<br />
Mehr Informationen finden Sie hier!<br />
Im Internet finden Sie auf verschiedenen Seiten von Versicherungen,<br />
Vergleichsportalen, Ausbildungsportalen oder Gewerkschaften<br />
weitere Informationen. Hier ein paar Beispiele:<br />
www.verbraucherzentrale.de<br />
www.finanztest.de<br />
www.test.de<br />
www. job-und-chancen.de
16 SERVICE GELD + RECHT<br />
Die erste eigene Wohnung oder WG<br />
Es ist soweit! Mit Beginn von Ausbildung oder Studium, steht je nach Ausbildungs- oder Studienort der Auszug<br />
von zu Hause an. Was soll´s sein? Studierenden-Wohnheim? Eigene Wohnung? Oder doch lieber eine WG?<br />
Ein guter Tipp sind die Internetseiten der örtlichen Studierendenwerke.<br />
Hier erfahren Sie, ob und in welchen Wohnheimen<br />
noch Zimmer frei und wie hoch die Kosten sind. Die Vorteile liegen<br />
auf der Hand: Neben der Nähe zum Uni-Campus kann man<br />
davon ausgehen, dass ein Zimmer im Studentenwohnheim mit<br />
hoher Wahrscheinlichkeit günstiger als jedes „ normale“, privat<br />
gemietete Zimmer oder gar eine Wohnung ist. Außerdem lebt<br />
man mit vielen anderen Studenten unter einem Dach – das erleichtert<br />
das Kennenlernen von Kommilitonen enorm. Selbst wer<br />
sich eine eigene Wohnung leisten kann, sollte darüber nachdenken,<br />
ob für die ersten Semester ein Studentenwohnheim nicht<br />
doch die bessere Wahl ist: Nach einiger Zeit kennt man genug<br />
Leute, um zu entscheiden, mit wem man eine WG gründen<br />
möchte, man kennt die guten Ecken einer Stadt und bekommt<br />
auch den einen oder anderen Tipp, wenn irgendwo eine gute<br />
Wohnung frei wird.<br />
Online lohnen sich Seiten wie www.wg-gesucht.de oder www.<br />
studenten-wg.de – da gibt’s nicht nur Adressen und Angebote,<br />
sondern auch jede Menge hilfreicher Tipps. Mehr Links finden<br />
Sie auf unserer Website www.job-und-chancen.de.<br />
Alles eine Frage des Geldes<br />
Bevor man überhaupt auf Wohnungssuche geht, sollte erst<br />
einmal genau kalkuliert werden, welche Mietsumme man sich<br />
tatsächlich regelmäßig leisten kann. Um sich einen Überblick<br />
über die zukünftigen <strong>Ausgabe</strong>n zu verschaffen, sollten die wichtigsten<br />
monatlich anfallenden Kosten in einer Art Budget-Plan<br />
aufgelistet werden: Miete, Nebenkosten, Strom, Internet- und<br />
Telefonanbieter, Rundfunkbeitrag und Versicherungen. „Die<br />
Warmmiete sollte inklusive Nebenkosten ein Drittel der Einkünfte<br />
nicht überschreiten“, empfehlen die Finanzexperten. Für<br />
einen besseren finanziellen Überblick kann es darüber hinaus<br />
sinnvoll sein, die sonstigen Lebenshaltungskosten regelmäßig<br />
zu notieren. Vom Wocheneinkauf über den Kneipenabend bis<br />
zum Kinobesuch werden alle <strong>Ausgabe</strong>n erfasst. Dafür können<br />
auch hilfreiche Smartphone-Apps genutzt werden.<br />
Achtung bei der ersten WG!<br />
Die größten Stolpersteine lauern nicht bei der richtigen Auswahl<br />
der Mitbewohner, sondern im Kleingedruckten! Vom Mietvertrag<br />
über die Verträge mit Energieversorgern und Internetanbietern<br />
bis zur Hausratversicherung – nehmen Sie Kontakt mit dem<br />
Vermieter, dem Versorger und dem Versicherungsvertreter auf<br />
und machen Sie sich schlau. Sonst zahlen Sie am Ende Prämien,<br />
obwohl Sie längst woanders wohnen. Denn im Zweifel gilt hier:<br />
Mitgefangen (also Vertrag unterschrieben), mitgehangen.<br />
Wer als Hauptmieter im Mietvertrag steht, haftet für alle – die<br />
Mitbewohner sind dann nur Untermieter. Nachteil: Kündigt der<br />
Hauptmieter, steht die gesamte WG auf der Straße. Vorteil: Ein<br />
neuer Untermieter kann problemlos einziehen. Besser: Mit dem<br />
Vermieter klären, dass eine WG die Wohnung nutzt und alle<br />
Mieter den Mietvertrag unterzeichnen lassen. Gleiches gilt für<br />
Strom und Wasser, Internet, Telefon und Kabelfernsehen – der<br />
Internetprovider bucht die fälligen Beträge vom Konto des Vertragsinhabers<br />
(also bei demjenigen, der unterschrieben hat) ab.<br />
Da ist es nebensächlich, ob der Vertragsinhaber überhaupt noch<br />
in der Wohnung wohnt.<br />
Stressfrei in die erste eigene Wohnung<br />
Beschriften Sie gepackte Umzugskartons oben und seitlich mit<br />
einem dicken Filzstift. Packen Sie die Kartons nicht zu voll. Verstauen<br />
Sie Ihre Papiere, Schlüssel und Geld griffbereit.<br />
Kümmern Sie sich eine Woche vor dem Einzug um die Schlüsselübergabe:<br />
Dokumentieren Sie Vorschäden in der Wohnung<br />
(auch im Treppenhaus) mit Fotos, notieren Sie Zählerstände von<br />
Strom, Wasser und Gas/Öl.<br />
Geben Sie Ihre neue Adresse rechtzeitig an Freunde und Verwandte,<br />
an Behörden und Vertragspartner. Denken Sie an die<br />
Ummeldung beim Bürgerbüro sowie den Nachsendeantrag bei<br />
der Post.<br />
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SERVICE GELD + RECHT 17<br />
Der erste Mietvertrag<br />
Die Gründung eines eigenen Haushalts und damit auch die räumliche Abnabelung vom Elternhaus ist für viele<br />
ein wichtiger Schritt in die Selbstständigkeit. Der Auszug aus dem „Hotel Mama“ und der Start in die Selbstständigkeit<br />
ist meist mit vielen Emotionen und dem Drang, sich endlich einen eigenen Freiraum zu schaffen,<br />
verbunden. Was ist bei den geschäftlichen Angelegenheiten zu beachten?<br />
Mit der Gründung des eigenen Haushalts wird eine Reihe von<br />
Vertragsverhältnissen eingegangen. Dazu gehören beispielsweise<br />
die Verträge über:<br />
• Miete<br />
• Strom und Gas (Energielieferung)<br />
• Telefon und Internet<br />
• Versicherungen<br />
• Girokonto<br />
Der Mietvertrag<br />
Vertragspartner sind Vermieter und Mieter. Abhängig davon, ob<br />
man alleine oder zu zweit in die Wohnung zieht, sind diese hier<br />
namentlich aufzuführen. Als Vertragspartner haftet man für die<br />
Zahlungen, die mit der Anmietung einhergehen. Ziehen Minderjährige<br />
in eine eigene Wohnung, müssen die Erziehungsberechtigten<br />
den Mietvertrag unterschreiben.<br />
Bei einer WG gibt es drei verschiedene Möglichkeiten für den<br />
Mietvertrag:<br />
• Ein Haupmieter, alle anderen Bewohner sind Untermieter<br />
• Alle Mieter sind Hauptmieter und stehen im Mietvertrag.<br />
• Jeder Mieter hat einen Einzelmietvertrag für sein Zimmer.<br />
abrechnung erhalten haben. Es drohen unter Umständen hohe<br />
Nachzahlungen.<br />
Mietkaution<br />
Die Zahlung der Mietkaution muss im Mietvertrag verankert<br />
sein. Die Höhe darf drei Kaltmieten nicht übersteigen. Am Ende<br />
der Mietzeit muss die Mietkaution zurückgezahlt werden, soweit<br />
der Vermieter keine Ansprüche mehr aus dem Mietverhältnis<br />
geltend machen kann.<br />
Meldepflicht<br />
Die Meldepflicht ist eine gesetzliche Vorgabe. Wer eine Wohnung<br />
bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem<br />
Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Der Vermieter stellt<br />
mit dem Mietvertrag eine sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung<br />
aus, die sowohl dem Mieter als auch den Meldebehörden<br />
zur Verfügung gestellt wird.<br />
Im Vertrag wird festgehalten, welche Räume zu der Wohnung<br />
gehören. Das können neben der Wohnung, ein Dachboden, ein<br />
Kellerraum und/ oder die Nutzung eines Waschkellers oder des<br />
Gartens sein.<br />
Wichtig ist, dass im Vertrag steht, wie hoch Kaltmiete und Nebenkosten<br />
sind. Vorsicht bei Staffelmieten, die in jedem Jahr steigen.<br />
Das kann in den Folgejahren teuer werden.<br />
Das Mietverhältnis wird meistens auf unbestimmte Zeit angelegt.<br />
Will der Vermieter nur einen befristeten Mietvertrag ausgeben,<br />
muss die Befristung im Vertrag aufgenommen werden. Insbesondere<br />
die Kündigungsfristen müssen im Mietvertrag stehen.<br />
Pflichten und Regeln sind in der Hausordnung festgeschrieben.<br />
Zum Beispiel das Putzen des Treppenhauses oder die Übernahme<br />
des Winterdienstes müssen ausdrücklich im Mietvertrag stehen.<br />
Schönheitsreparaturen müssen vom Mieter übernommen werden,<br />
wenn dies im Mietvertrag steht. Dazu zählen kleine Reparaturen<br />
in der Wohnung, wie beispielsweise das Auswechseln<br />
der Duschstange, aber auch regelmäßige Renovierungsarbeiten<br />
wie das Streichen der Wände.<br />
Was sind Nebenkosten?<br />
Zusätzlich zur eigentlichen Kalt- oder Nettomiete müssen Nebenkosten<br />
ge zahlt werden. Das sind Heiz- und Warmwasserkosten<br />
und verschiedene Betriebs- und Verbrauchskosten, wie<br />
Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Gebäudeversicherung, Müllgebühren,<br />
Allgemeinstrom, Hausmeister, Fahrstuhl usw. Im<br />
Mietvertrag wird geregelt, welche Kosten Mieter übernehmen<br />
müssen und welche Vorauszahlungsbeträge hierfür monatlich<br />
zu zahlen sind. Ob die Vorauszahlungen realistisch angesetzt<br />
sind erfahren Mieter erst, wenn sie die erste Betriebskosten-<br />
Rundfunkbeitrag<br />
Jeder volljährige Wohnungsinhaber ist gesetzlich verpflichtet,<br />
sich anzumelden. Die Anmeldung erfolgt beim Beitragsservice<br />
von ARD, ZDF und Deutschlandradio (früher GEZ). Grundsätzlich<br />
ist für jede Wohnung, unabhängig davon, ob Radio- und/<br />
oder Fernsehgeräte überhaupt vorhanden sind, der Rundfunkbeitrag<br />
zu zahlen. Wer BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe<br />
bekommt, kann beim Beitragsservice einen Antrag auf Befreiung<br />
von der Rundfunkbeitragspflicht stellen.<br />
In einer Wohngemeinschaft muss ein Bewohner bestimmt werden,<br />
der sich stellvertretend für alle anmeldet. Wer das übernimmt,<br />
muss für die regelmäßige Abbuchung geradestehen. Alle<br />
anderen sollten dafür Sorge tragen, dass der monatliche Rundfunkbeitrag<br />
fair untereinander aufgeteilt wird.<br />
Abstand und Ablöse<br />
Abstand ist ein Geldbetrag, der für das bloße Freimachen der<br />
Wohnung von einem Vermieter oder Vormieter gefordert wird.<br />
Derartige Absprachen sind unwirksam.<br />
Bei einer Ablösevereinbarungen verkauft der Vormieter Einrichtungsgegenstände<br />
an den Nachmieter. Derartige Vereinbarungen<br />
sind so lange zulässig, wie Preis und Gegenleistung nicht in<br />
einem auffälligen Missverhältnis stehen.<br />
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18 SERVICE GELD + RECHT<br />
Energiesparen in der<br />
ersten eigenen Wohnung<br />
Die Freude über den Einzug in die ersten eigenen vier Wände ist oft groß. Allerdings sollte man sich schon im<br />
Vorfeld Gedanken über den Energieverbrauch im neuen Haushalt machen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale<br />
hat Tipps, worauf zu achten ist.<br />
Tipp 1: Stromverbrauch<br />
Neben den klassischen Haushaltsgeräten wie Kühlschrank oder<br />
Waschmaschine gehören Multimedia und Kommunikation zu<br />
den Strom-Großverbrauchern im Haushalt. Insbesondere gilt<br />
das für sehr leistungsfähige PCs, große TV-Geräte und WLAN-<br />
Router. Letztere, weil sie oft Tag und Nacht in Betrieb sind.<br />
• Kühl- und Gefrierschrank regelmäßig abtauen.Kühlschrank<br />
bei +7°C, Gefrierschrank bei -18°C.<br />
• Wäsche möglichst mit 30 °C bis 40 °C waschen.<br />
• Statt Wäschetrockner: Wäsche auf die Leine hängen.<br />
• Computer in längeren Pausen ausschalten und vom Stromnetz<br />
trennen.<br />
• Laptop statt Desktop nutzen.<br />
• Router: Nicht benötigte Funktionen deaktivieren, nachts<br />
ausschalten.<br />
• Fernseher: je größer, desto mehr Verbrauch – nicht nebenher<br />
laufen lassen.<br />
• LED-Lampen statt Glüh- und Halogenlampen.<br />
!<br />
Schon gewusst? Rund 300 Watt und mehr kann<br />
ein High-End-Gaming-Computer durchschnittlich<br />
im Betrieb verbrauchen. Bei 3,5 Stunden<br />
Gaming pro Tag sind das über 1 kWh Energie am<br />
Tag und über 380 kWh im Jahr – dafür könnten<br />
Sie rund 500 mal die Wäsche waschen, etwa<br />
1.900 Kilometer elektrisch fahren oder ein Jahr<br />
lang 2 Kühl-Gefriergeräte betreiben.<br />
Tipp 2: Heizung und Warmwasser<br />
Den größten Einfluss auf den Energieverbrauch beim Heizen hat<br />
die Raumtemperatur: Die ist am besten in keinem Raum höher<br />
als 20 Grad. Nachts und bei Abwesenheit kann die Raumtemperatur<br />
abgesenkt werden. Räume werden nicht schneller warm,<br />
wenn der Thermostat auf einen höheren Wert gestellt wird.<br />
• Ein programmierbarer Thermostat hilft beim Sparen. Es können<br />
genaue Temperaturen und Uhrzeiten, zu denen geheizt<br />
werden soll, eingestellt werden.<br />
• Mehrfach täglich stoßlüften statt dauerhaft Kippstellung.<br />
• Keine Möbel oder Vorhänge vor Heizkörper stellen.<br />
• Rollläden und Vorhänge reduzieren den Wärmeverlust von<br />
Fenstern.<br />
Warmwasser<br />
• Sparduschköpfe reduzieren den Durchfluss um bis zu 50 %.<br />
• Duschen mit begrenzter Dauer statt Baden.<br />
Tipp 3: Wahl des Stromversorgers<br />
Mit der Unterschrift des Mietvertrages und Schlüsselübergabe<br />
ist die Freude groß: Aber mit dem ersten Stromverbrauch wird<br />
bereits ein Vertrag mit dem örtlichen Strom-Grundversorger geschlossen.<br />
Wurde nicht bereits vor dem Einzug ein Vertrag mit<br />
einem anderen Stromversorger geschlossen, kann der Grundversorgungsvertrag<br />
mit einer Frist von zwei Wochen wieder gekündigt<br />
werden. Manchmal lohnt sich der Wechsel zu einem<br />
anderen Anbieter oder in einen anderen Tarif.<br />
Wichtig: Bei der Wohnungsübergabe sollten alle Zählerstände in<br />
einem Protokoll erfasst werden.<br />
Tipp 4: Abschläge und Abrechnung<br />
Die Kosten für Strom werden in monatlich gleich hohen Abschlägen<br />
bezahlt. Bei Wohnungen mit eigener Gasheizung gilt<br />
das auch für Gas. Die Höhe der Abschläge richtet sich nach<br />
dem bisherigen Jahresverbrauch in der Wohnung. Einmal jährlich<br />
wird abgerechnet: Wer mehr verbraucht hat, muss nachzahlen,<br />
wer sparsam war, erhält eine Gutschrift. Gerade in<br />
der ersten Zeit nach dem Einzug sollten Verbräuche monatlich<br />
abgelesen werden. So lässt sich feststellen, ob die Höhe der<br />
monatlichen Abschläge angemessen ist. Auf Wunsch kann die<br />
Höhe des Monatsabschlags beim Energieversorger angepasst<br />
werden.<br />
Der Energieverbrauch für die Warmwasserbereitung hängt maßgeblich<br />
davon ab, wie viel Wasser benötigt wird. Wer den Wasserverbrauch<br />
möglichst niedrig hält, spart am meisten.<br />
Heizung<br />
• Thermostat richtig einstellen, Stufe 3 entspricht 20 Grad.<br />
• Bei Abwesenheit Heizung herunterdrehen, nicht weniger als<br />
16 Grad. Jedes Grad senkt den Verbrauch um ca. 6 %.<br />
Bei Fragen zum Energiesparen in den eigenen vier Wänden<br />
hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem<br />
umfangreichen Angebot weiter. Die Beratung findet online,<br />
telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Die<br />
Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell.<br />
Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentraleenergieberatung.de<br />
oder bundesweit kostenfrei unter 0800 –<br />
809 802 400.<br />
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19<br />
Ferienjob – Regeln<br />
Mit Beginn der <strong>Sommer</strong>ferien werden wieder viele ihr Budget mit einem Ferienjob aufbessern und erste Einblicke<br />
in die Arbeitswelt erhalten. Welche Regeln gelten für die Ferienjobs? Die DGB-Jugend gibt Tipps.<br />
Vertrag<br />
Ein Ferienjob sollte auf jeden Fall nur mit Vertrag begonnen werden.<br />
In dem werden ganz klar die Aufgaben, Arbeitszeiten und<br />
die Bezahlung geregelt.<br />
Jugendarbeitsschutzgesetz<br />
„Gefährliche Arbeiten sind für Kinder und Jugendliche unter<br />
18 Jahren generell tabu. Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt<br />
die genauen Bedingungen für Ferienarbeit. Erlaubt sind leichte<br />
Tätigkeiten, zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitungen austragen<br />
oder Botengänge. Schwere körperliche oder gefährliche Tätigkeiten<br />
sind für Jugendliche verboten“, sagt Becker.<br />
Arbeitszeiten<br />
Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren dürfen maximal vier<br />
Wochen im Jahr in den Ferien jobben. Mehr als acht Stunden<br />
am Tag und 40 Stunden in der Woche sind dabei nicht erlaubt<br />
und der Arbeitszeitraum muss zwischen 6 bis 20 Uhr liegen.<br />
Ausnahmen gelten für ältere Schüler:innen ab 16 Jahren, die<br />
etwa in Gaststätten bis 22 Uhr und in Mehrschicht-Betrieben bis<br />
23 Uhr arbeiten dürfen.<br />
Wer arbeitet, muss auch Pause machen. Hier haben unter<br />
18-Jährige bei viereinhalb bis sechs Stunden Arbeit am Tag Anspruch<br />
auf mindestens 30 Minuten, bei mehr als sechs Stunden<br />
auf 60 Minuten Pause.<br />
Lohn<br />
Das Mindestlohngesetz gilt auch für Ferienjobs. Jedoch haben<br />
nur Jugendliche ab 18 Jahren den Anspruch auf den Mindestlohn.<br />
Die im Juni beschlossene Erhöhung auf 12,41 € pro Stunde<br />
gilt seit Januar 2024.<br />
Wenn im jeweiligen Unternehmen ein durch Gewerkschaften<br />
verhandelter Tarifvertrag gilt, muss<br />
der auch bei Minderjährigen angewendet werden.<br />
„Beim Unterschreiben des Arbeitsvertrages sollte<br />
man das ganz besonders im Blick haben“, betont<br />
Becker.<br />
Bei Problemen<br />
Gewerkschaften helfen auch bei Problemen im Ferienjob.<br />
Schlechte Bezahlung und Verstöße gegen<br />
Arbeitsschutzgesetze sollte niemand tolerieren.“<br />
Weitere Informationen gibt‘s online auf<br />
http://www.jugend.dgb.de<br />
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20 SERVICE GELD + RECHT<br />
Krankmeldung – so funktioniert’s!<br />
Die Nase läuft und der Kopf dröhnt. Wenn Sie krank sind, ist an Arbeit nicht zu denken. Auch wenn im Unternehmen<br />
viel zu tun ist, denken Sie an sich und auch an Ihre Kollegen, die Sie anstecken können. Im Krankheitsfall<br />
müssen Sie einiges beachten.<br />
Wann müssen Sie sich krankmelden?<br />
Sie sind als Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit<br />
und deren voraussichtliche Dauer Ihrem Arbeitgeber<br />
unverzüglich mitzuteilen. Und das möglichst vor Arbeitsbeginn.<br />
Wie melden Sie sich krank?<br />
Wie Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass Sie krank sind, ist<br />
gesetzlich nicht geregelt. Die Krankmeldung regelt jedes Unternehmen<br />
anders. Manche Firmen bestehen auf eine Krankmeldung<br />
per Telefon, andere möchten, dass Sie sich per E-Mail<br />
krankmelden. Bei anderen genügt es, wenn Sie Ihrem Chef eine<br />
WhatsApp-Nachricht oder SMS schreiben, dass Sie heute nicht<br />
arbeiten können. Informieren Sie sich, wie das in Ihrem Unternehmen<br />
gehandhabt wird!<br />
Wann ist ein ärztliches Attest erforderlich?<br />
Wenn die Krankheit länger als drei Tage dauert, muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />
eingereicht werden. Der Arbeitgeber<br />
kann aber auch unverzüglich ein Attest verlangen, wenn<br />
es so im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt ist. Für gesetzlich<br />
Krankenversicherte ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung<br />
(AU) seit 1. Januar 2023 deutschlandweit digital. Die Arztpraxis<br />
übermittelt die eAU elektronisch direkt an die gesetzliche Krankenkasse.<br />
Von dort ruft der Arbeitgeber sie dann ab.<br />
Krank im Urlaub<br />
Im EU-Ausland und in einigen weiteren Nicht-EU-Ländern sichert<br />
die Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) eine notwendige<br />
Behandlung ab. Sie finden sie auf der Rückseite der elektronischen<br />
Gesundheitskarte (eGK). Für wenige anderen Ländern<br />
gibt es spezielle Auslandskrankenscheine.<br />
Arbeitnehmer können sich beim Arbeitgeber krankmelden und<br />
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verlieren so ihre Urlaubstage nicht. Die Krankschreibung müssen<br />
Sie vom ersten Tag, nicht wie oft üblich erst vom dritten Tag<br />
an, mit einem ärztlichen Attest bei ihrem Arbeitgeber belegen.<br />
Der Urlaubsanspruch ändert sich nicht grundlegend. Und er verlängert<br />
sich nicht automatisch um die Tage der Arbeitsunfähigkeit.<br />
Wer die freien Tage arbeitsunfähig gemeldet ist, kann<br />
die verlorenen Urlaubstage nachholen. Seinen Urlaub muss man<br />
aber neu beantragen oder explizit um Verlängerung bitten.<br />
Einkaufen oder Kino trotz Krankschreibung?<br />
Ob starke Erkältung, Rückenschmerzen oder Migräne: Wer<br />
krankgeschrieben ist und nicht arbeiten kann, fühlt sich in der<br />
Regel schon unwohl genug. Hinzu kommt, dass viele sich während<br />
der Dauer der Krankschreibung nicht trauen, das Haus zu<br />
verlassen. Denn die Sorge ist groß, sie könnten etwa von Kollegen<br />
gesehen werden und schlimmstenfalls als Simulant gelten.<br />
Doch was sagt das Arbeitsrecht dazu? Ist zum Beispiel der Einkauf<br />
im nahen Supermarkt trotz Krankheit erlaubt? Es gilt die<br />
einfache Regel, dass jeder erkrankte Arbeitnehmer darauf zu<br />
achten hat, dass er mit seinem Verhalten eine schnellstmögliche<br />
Genesung nicht gefährdet. Solange der Arzt keine strikte<br />
Bettruhe angeordnet hat, sind Lebensmitteleinkäufe oder der<br />
Gang zur Apotheke erlaubt. Kleine Spaziergänge an der frischen<br />
Luft helfen beim Gesundwerden. Selbst der Besuch eines Restaurants<br />
oder Kinos ist nicht untersagt. Sportliche Aktivitäten<br />
sollten allerdings vorher mit dem Arzt abgesprochen werden.<br />
Wenn der Arbeitnehmer schneller wieder gesund ist als erwartet,<br />
darf er übrigens noch während einer Krankschreibung an<br />
den Arbeitsplatz zurückkehren. Eine zusätzliche „Gesundschreibung“<br />
vom Arzt ist nicht nötig. Allerdings kann es aus medizinischer<br />
Sicht ratsam sein, vor Arbeitsbeginn mit seinem Arzt<br />
Rücksprache zu halten, um sich Gewissheit über den eigenen<br />
Gesundheitszustand zu verschaffen.
SERVICE GELD + RECHT 21<br />
Ein Giro konto ist ein guter Start ins Finanzleben. Nahezu alle Banken bieten sie Jugend liche an. Die Kontoführung<br />
und auch die Karte sollten kostenlos sein. Gut, wenn die Bank keine weiteren Bedingungen stellt,<br />
beispiels weise einen regel mäßigen Geld eingang.<br />
Girokonto – was ist zu beachten!<br />
Den idealen Zeit punkt für das erste Giro konto gibt es nicht. Viele Banken eröffnen Konten von Geburt an, andere<br />
erst für Voll jährige, insbesondere Direkt banken ohne Filiale.<br />
Voraussetzungen<br />
Grundsätzlich kann jede Person, die volljährig ist, einen festen<br />
Wohnsitz in Deutschland hat und sich über ein gültiges Ausweisdokument<br />
ausweisen kann, ein Girokonto eröffnen.<br />
Jugendliche benötigen zur Kontoeröffnung die Zustimmung ihrer<br />
Eltern.<br />
Je nach Bank werden weitere Nach weise verlangt, wie Schüleroder<br />
Studenten ausweis, Ausbildungs vertrag, Nach weis über<br />
das freiwil lige soziale Jahr, den Bundes freiwil ligen- oder Wehrdienst.<br />
card, früher EC-Karte) zum Konto gratis sein. Für reisende<br />
Jugend liche ist ein Konto das Beste, das kostenloses Geldabheben<br />
im Ausland ermöglicht. Wichtig ist immer ein Geldautomat<br />
zum kostenlosen Abheben in Wohn ortnähe, denn an<br />
fremden Auto maten ist das teuer. Eine Filiale für Nach fragen<br />
kann auch hilf reich sein.<br />
Alters grenze<br />
Die meisten Jugend girokonten sind nur bis zu einem bestimmten<br />
Alter kostenlos. Danach können Gebühren fällig werden.<br />
Darüber informieren die Banken in der Regel recht zeitig.<br />
Die Kontoeröffnung<br />
Ein Konto kann Online am PC, Tablet oder Smartphone oder in<br />
einer Bankfiliale eröffnet werden.<br />
Konto auf Guthabenbasis und Prepaidkarte<br />
Es besteht keine Gefahr, dass ein Jugend licher mehr ausgibt,<br />
als sein Konto hergibt. Giro konten für Minderjäh rige führen alle<br />
Banken nur auf Guthabenbasis. Einen Dispositions kredit gibt es<br />
frühestens mit der Voll jährigkeit. Es gibt aber oft eine Kreditkarte<br />
auf Guthabenbasis (Prepaidkarte) zum Giro konto für Minderjährige.<br />
Der Konto inhaber kann damit nur so viel ausgeben, wie er<br />
vorher auf die Karte geladen hat.<br />
Kostenlos<br />
Giro konten für Jugend liche sollten inklusive Debitkarte (Giro-<br />
Den Überblick behalten<br />
Gut fährt, wer sein Konsumverhalten kennt, also von Anfang an<br />
seine <strong>Ausgabe</strong>n im Blick hat. Hier ist ein Haus halts buch hilf reich<br />
– digital oder auf Papier – in dem Einnahmen und <strong>Ausgabe</strong>n<br />
gegen überge stellt werden. So ist schnell klar, ob man <strong>Ausgabe</strong>n<br />
verringern muss oder etwas übrig hat.<br />
Digi taler Budgetplan<br />
In einer Haus halts buch-App lassen sich Einnahmen und <strong>Ausgabe</strong>n<br />
vermerken, meist sortiert nach Kategorien wie Essen<br />
oder Frei zeit. Manchmal kann man die App mit dem Bank konto<br />
verknüpfen, sodass sich Geld eingänge und Abbuchungen automatisch<br />
über tragen.<br />
Viele Banken ergänzen ihre eigene App um eine Budgetplan-<br />
Funk tion.<br />
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22 Unternehmensporträt – Anzeige<br />
Mission Ausbildungsdschungel<br />
– Wir bringen Licht ins Dunkel!<br />
Seit 1980 begleiten wir an der F+U Schülerinnen und Schüler auf dem<br />
Weg in die Arbeitswelt. An den Schulungsorten Heidelberg und <strong>Darmstadt</strong><br />
bieten wir Ausbildungen mit Zukunft in den Bereichen Gesundheit,<br />
Pflege & Therapie sowie Pädagogik & Soziales – auch mit Studium<br />
kombinierbar.<br />
Gesundheit, Pflege & Therapie<br />
Soziales & Pädagogik<br />
Altenpflegehilfe Arbeitserziehung 1)<br />
Pflegefachkraft Heilerziehungspflege 1)<br />
Pharmazeutisch-Technische Assistenz Heilerziehungsassistenz<br />
Ergotherapie 1)<br />
Heilpädagogik<br />
Logopädie 1) Erzieher*in 1)<br />
Physiotherapie 1)<br />
Sozialpädagogische Assistenz<br />
Jugend- und Heimerziehung 1)<br />
1)<br />
mit Studium kombinierbar<br />
2 Abschlüsse in nur 4 Jahren<br />
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Abschlüsse – eine staatlich anerkannte Ausbildung UND einen Bachelorabschluss.<br />
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Praxis, um effizienter zu studieren und dabei finanziell zu profitieren.<br />
Praxis trifft Akademie: Erlebe eine einzigartige Ausbildung, die<br />
praktische Erfahrung mit akademischem Wissen verknüpft.<br />
Die staatlich anerkannten F+U Fachschulen verfügen<br />
über jahrzehntelange Erfahrung und arbeiten eng mit<br />
vielfältigen Kooperationspartnern in der Region zusammen.<br />
Unsere modernen Einrichtungen bieten eine optimale<br />
Lernumgebung, und unsere individuelle Beratung<br />
begleitet dich auf deinem Weg. Die Internationale Berufsakademie<br />
iba und die Internationale Studien- und<br />
Berufsakademie ISBA, an denen du das Bachelor-Studium<br />
absolvierst, sind Tochtergesellschaften der F+U<br />
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privaten Bildungsträger in Deutschland. Alle Studienabschlüsse<br />
erlauben die Aufnahme eines Master-<br />
Studiengangs im In- und Ausland.<br />
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<strong>Darmstadt</strong><br />
ACHTUNG: Bei der Bewerbung den Bezug „<strong>JOB</strong> & <strong>CHANCEN</strong>” nicht vergessen!
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Datenautobahnen oder tolle Schwimmbäder will jeder. Ohne<br />
uns läuft das aber nicht. Denn wir, das heißt die hessischen Finanzämter,<br />
kümmern uns darum, dass Steuern gerecht erhoben<br />
und ordentlich gezahlt werden – damit alle etwas davon haben.<br />
Wir bieten an: Eine Ausbildung zur Finanzwirt*in für den mittleren<br />
Dienst (Voraussetzung: mittlere Reife, Dauer: 2 Jahre) sowie ein<br />
dualer Studiengang zum*zur Diplom-Finanzwirt*in (Voraussetzung:<br />
Abitur, Dauer: 3 Jahre) für den gehobenen Dienst in einem<br />
der hessischen Finanzämter. Eine Ausbildung oder ein Studium<br />
in der Hessischen Finanzverwaltung bedeutet vor allen Dingen:<br />
grundsätzliche Übernahmegarantie nach bestandener Prüfung,<br />
ein krisensicherer Arbeitsplatz bei einem familienfreundlichen<br />
Arbeitgeber, ein kollegiales Miteinander, überdurchschnittliche<br />
Bezahlung während der Ausbildung oder dem Studium und tolle<br />
Karrierechancen mit einem abwechslungsreichen, spannenden<br />
Berufsalltag.<br />
Die Verdienstmöglichkeiten während der dualen Ausbildung beziehungsweise<br />
dem dualen Studium sind mit über 1.400 € und<br />
im gehobenen Dienst mit etwa 1.650 € im Monat überdurchschnittlich<br />
hoch. Theoriephasen werden im Studienzentrum in<br />
Rotenburg an der Fulda absolviert, wo die Auszubildenden und<br />
Studierenden auch wohnen. Das Studienzentrum zeichnet sich<br />
durch kurze Wege zu den Lern- und Unterrichtsräumen und eine<br />
Vielzahl an Freizeitmöglichkeiten aus. Für Bewerber*innen des<br />
gehobenen Dienstes aus der Region Rhein-Main besteht darüber<br />
hinaus die Möglichkeit, die Theoriephase<br />
in <strong>Frankfurt</strong> am Main zu<br />
absolvieren und in dieser Zeit zu<br />
Hause wohnen zu bleiben. In der<br />
Praxisphase des Studiums oder der<br />
Ausbildung werden die erworbenen<br />
Kenntnisse dann in einem der hessischen<br />
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Kolleg*innen eingeübt und<br />
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mehr als 50 Jahren unterstützt die Deutsche Gesellschaft<br />
für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) als Unternehmen<br />
der Bundesregierung bei der weltweiten Umsetzung entwicklungspolitischer<br />
Ziele.<br />
Gemeinsam mit Partnerorganisationen in 120 Ländern engagieren<br />
wir uns in unterschiedlichsten Projekten. Wir haben<br />
mehr als 50 Jahre Erfahrung in unterschiedlichsten Feldern,<br />
von der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung über Energie-<br />
und Umweltthemen bis hin zur Förderung von Frieden<br />
und Sicherheit.<br />
Das vielfältige Know-how des Bundesunternehmens GIZ wird<br />
rund um den Globus nachgefragt – von der deutschen Bundesregierung,<br />
Institutionen der Europäischen Union, den Vereinten<br />
Nationen, der Privatwirtschaft und Regierungen anderer<br />
Länder.<br />
Wir kooperieren mit Unternehmen, zivilgesellschaftlichen<br />
Akteuren und wissenschaftlichen Institutionen und tragen<br />
so zu einem erfolgreichen Zusammenspiel von Entwicklungspolitik<br />
und weiteren Politik- und Handlungsfeldern bei. Unser<br />
Hauptauftraggeber ist das Bundesministerium für wirtschaftliche<br />
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).<br />
Wenn Sie etwas in der Welt bewegen und sich selbst dabei<br />
entwickeln möchten, sind Sie bei uns richtig. Werden Sie<br />
eine*r von 25.455 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in<br />
rund 120 Ländern für uns arbeiten (Stand 31.12.2022). Wir<br />
bilden an unseren Standorten Bonn, Berlin und Eschborn aus.<br />
Starten Sie mit uns in ihre Berufsleben und wählen Sie zwischen<br />
einer Ausbildung zum Kaufmann für Büromanagement<br />
(m/w/d) oder zum Kaufmann für Digitalisierungsmanagement<br />
(m/w/d).<br />
Studieren Sie mit uns dual bis zum Bachelor-Abschluss in den<br />
Bereichen BWL, Wirtschaftsinformatik und Facility Management.<br />
Wir kooperieren mit den Berufsschulen an den jeweiligen<br />
Standorten und der Hochschule Trier, der Alanus Hochschule<br />
Alfter, der FOM <strong>Frankfurt</strong>/Main, der DHBW Mannheim<br />
und der DHBW Stuttgart.<br />
ACHTUNG: Bei der Bewerbung den Bezug „<strong>JOB</strong> & <strong>CHANCEN</strong>” nicht vergessen!
Unternehmensporträt – Anzeige 25<br />
Mit Leidenschaft für Gerechtigkeit<br />
– Werde Teil unseres Teams!<br />
Eine starke Justiz ist Voraussetzung für einen funktionierenden<br />
Rechtsstaat. Dafür benötigen wir gut qualifizierte Persönlichkeiten.<br />
Unsere rund 15.000 Beschäftigten sorgen in 74 Gerichten,<br />
18 Justizvollzugsbehörden, zehn Staatsanwaltschaften, einer<br />
IT-Stelle sowie dem Hessischen Ministerium der Justiz und für<br />
den Rechtsstaat für eine moderne, bürgernahe und leistungsfähige<br />
Justiz, die den Bürgerinnen und Bürgern zu ihrem Recht<br />
verhilft und Straftaten konsequent verfolgt.<br />
Die hessische Justiz bietet attraktive Tätigkeitsfelder mit vielfältigen<br />
Ausbildungsmöglichkeiten in unterschiedlichen Berufsfeldern.<br />
Wir legen Wert auf die berufliche und persönliche Weiterentwicklung<br />
aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.<br />
Ausbildung Allgemeiner Vollzugsdienst<br />
Die Ausbildung erfolgt in Form eines zweijährigen Vorbereitungsdiensts<br />
in Theorie und Praxis. In der Ausbildung befasst<br />
du dich mit einer Vielzahl von rechtlichen Themen. Darüber hinaus<br />
lernst du die Grundlagen der Psychologie und Kriminologie<br />
kennen und erhältst eine Ausbildung im Bereich von Sicherheit<br />
und Ordnung im Justizvollzug. Letzteres unter anderem in den<br />
Teilbereichen der praktischen Eigensicherung, des Waffenwesens<br />
und der Schießkunde.<br />
Ausbildung Vollzugs- und Verwaltungsdienst<br />
In der Ausbildung befasst Du dich unter anderem mit einer Vielzahl<br />
von rechtlichen Themen. Staats- und Verfassungsrecht, Straf-<br />
und Strafprozessrecht,<br />
Beamten- und<br />
Tarifrecht, Verwaltungsrecht,<br />
Vertragsund<br />
Vergaberecht, Betriebswirtschaftslehre<br />
und Haushaltsrecht,<br />
Vollstreckungsrecht<br />
und Vollzugsrecht<br />
sind hierbei wichtige<br />
Bereiche, die für die<br />
Arbeit im Justizvollzug<br />
relevant sind.<br />
Duales Studium Vollzugs und Verwaltungsdienst<br />
Innerhalb von drei Jahren lernst du neben allgemeinen Grundlagen<br />
im Bereich des Zivil-, Straf- und Strafprozessrechts, des<br />
Verwaltungs- und Beamtenrechts sowie des Haushaltsrechts<br />
auch vollzugsspezifische Rechtskenntnisse und Inhalte. Insbesondere<br />
werden Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet<br />
des Vollzugsrechts, der Vollzugsverwaltung, der Psychologie<br />
und der Kriminologie vermittelt. Ein weiterer Schwerpunkt sind<br />
lehrfachübergreifenden Studienobjekte, in denen auf die spezielle<br />
Klientel in den Justizvollzugsanstalten, die Anstaltsorganisation,<br />
den Rechtsschutz, die mit vollzugsöffnenden Maßnahmen und<br />
Aussetzung von Strafresten verbundenen Prüfungen und die verschiedenen<br />
Haftformen im Justizvollzug vorbereitet wird.<br />
Auch für Quereinsteiger/innen*<br />
Zukunft mit Sicherheit<br />
Werde eine/r von uns!<br />
Der hessische Justizvollzug sucht Beamtinnen<br />
und Beamte im Allgemeinen Vollzugsdienst<br />
Hier findest du weitere Informationen<br />
www.karriere.justiz.hessen.de<br />
*E i n s t i e g b i s z u m 4 0 . L e b e n s j a h r m ö g l i c h<br />
ACHTUNG: Bei der Bewerbung den Bezug „<strong>JOB</strong> & <strong>CHANCEN</strong>” nicht vergessen!
26 Unternehmensporträt – Anzeige<br />
Medizinische/r Fachangestellte/r – attraktiv und vielseitig<br />
Der Beruf der/des Medizinischen Fachangestellten bietet eine<br />
Menge Pluspunkte: Hohes Berufsimage, eigenverantwortliches<br />
Arbeiten, abwechslungsreiches Aufgabengebiet, langfristige<br />
Berufsperspektiven. Wichtige Voraussetzungen der Bewerberin/des<br />
Bewerbers sind persönliches Engagement, Leistungsbereitschaft,<br />
Konzentrationsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein.<br />
Die Arbeit in der Praxis ist Teamarbeit. Deshalb sind<br />
Eigenschaften wie Flexibilität, rasche Auffassungsgabe und<br />
Zuverlässigkeit ebenfalls von Bedeutung. Auch sind Verschwiegenheit<br />
und persönliche Hygiene der Bewerberin/des Bewerbers<br />
notwendig.<br />
Eine wichtige Aufgabe der Medizinischen<br />
Fachangestellten liegt in der Vermittlung<br />
zwischen Arzt und Patienten.<br />
Die/Der Medizinische<br />
Fachangestellte ist erste<br />
Ansprechperson für die Patienten.<br />
Oft müssen Medikamente<br />
und Dosierungen<br />
erklärt oder Termine vereinbart<br />
werden. Voraussetzung<br />
ist hierbei unbedingt die<br />
Freude am Umgang mit anderen<br />
Menschen und die Bereitschaft,<br />
sich auf die individuellen<br />
Bedürfnisse der Patienten einzustellen.<br />
Die Ausbildung hat zwei Schwerpunkte: Medizin und Verwaltung.<br />
Die/der Medizinische Fachangestellte ist die „rechte Hand“<br />
des Arztes, sie/er assistiert bei Behandlungen. Dafür sind gute<br />
medizinische Kenntnisse notwendig. Sie/Er begleitet diagnostische<br />
und therapeutische Maßnahmen des Arztes, z. B. Handhabung<br />
verschiedener medizinischer Geräte und Apparaturen,<br />
Umgang mit wertvollen Seren und Impfstoffen, Laborarbeiten<br />
und Anlegen von Verbänden. Schließlich leistet sie/er Hilfe<br />
bei Notfällen. Zur kompetenten Unterstützung des Arztes sind<br />
außerdem Kenntnisse im medizinischen Fachvokabular notwendig.<br />
Zum Bereich Verwaltung gehört die Praxisverwaltung und das<br />
Praxismanagement sowie das Abrechnen der ärztlichen Leistungen<br />
mit gesetzlichen Krankenkassen und sonstigen Kostenträgern.<br />
Wer sich für den Beruf der/des Medizinischen Fachangestellten<br />
entscheidet, kann aus einer breiten Palette von Möglichkeiten<br />
wählen. Es gibt Fachärzte für die unterschiedlichsten Bereiche,<br />
insgesamt ca. 40 medizinische Fachrichtungen, für die sich<br />
der Bewerber/die Bewerberin entscheiden kann. Abhängig von<br />
persönlichen und medizinischen Interessen kann man z. B. in einer<br />
Kinderarztpraxis oder einer Hals-Nasen-Ohrenarztpraxis lernen.<br />
Die/der examinierte Medizinische Fachangestellte<br />
findet seinen Aufgabenbereich auch in<br />
Krankenhäusern und Kliniken, Kureinrichtungen<br />
und Sanatorien, bei Gesundheitsämtern und in<br />
Rehabilitationszentren sowie bei Krankenkassen,<br />
Krankenversicherungen, Kassenärztlichen Vereinigungen<br />
und Ärztekammern.<br />
Landesärztekammer Hessen<br />
Körperschaft des öffentlichen Rechts<br />
Als Medizinische/r Fachangestellte/r<br />
in den Beruf starten<br />
Interessiert?<br />
Für weitere Informationen über die Ausbildung wende<br />
dich an die Abteilung MFA-Ausbildungswesen unter<br />
www.laekh.de<br />
Dieser Ausbildungsberuf passt zu dir, wenn...<br />
• du Interesse an Naturwissenschaften, Medizin und Verwaltungsarbeiten<br />
hast,<br />
• dich der Umgang mit medizintechnischen und bürotechnischen<br />
Geräten reizt,<br />
• du Freude an der Arbeit mit und am Menschen hast,<br />
• du kommunikativ und empathisch bist,<br />
• du bereit bist, Verantwortung zu übernehmen,<br />
• du gerne organisierst,<br />
• du gerne im Team arbeitest.<br />
Das solltest du mitbringen:<br />
• Mindestens einen qualifi zierten Hauptschulabschluss<br />
• Gute Deutsch-, Rechtschreib- und Rechenkenntnisse<br />
(Sprachniveau B2)<br />
Die Ausbildung dauert drei Jahre und fi ndet im dualen Ausbildungssystem<br />
abwechselnd in einer Arztpraxis mit einer<br />
Fachrichtung deiner Wahl und in der Berufsschule statt.<br />
ACHTUNG: Bei der Bewerbung den Bezug „<strong>JOB</strong> & <strong>CHANCEN</strong>” nicht vergessen!
Unternehmensporträt – Anzeige 27<br />
Motivierte Mitarbeiter sind unsere Stärke<br />
Die REISSER-Gruppe ist spezialisiert auf<br />
Bad- und Sanitärausstattung, Installations-<br />
und Heizungstechnik. REISSER<br />
deckt somit das gesamte Leistungsspektrum<br />
der Haustechnik ab. Die REISSER AG<br />
ist ein klassisches Familienunternehmen<br />
und arbeitet in enger, partnerschaftlicher<br />
Zusammenarbeit mit mehr als 10.000<br />
Fachhandwerkern. Der Großhändler beschäftigt<br />
rund 1.900 Mitarbeitende an<br />
mehr als 50 Standorten hauptsächlich im<br />
Südwesten Deutschlands.<br />
„Bei der Frage meiner Eltern, welche Ausbildung<br />
ich gerne erlernen möchte, war<br />
mir klar, dass mir der Kontakt zu Menschen<br />
und ein interessantes Umfeld/Produkte<br />
sehr wichtig sind. Es sollte ein Beruf<br />
sein, der abwechslungsreich und vielfältig<br />
in den einzelnen kaufmännischen Bereichen<br />
ist.<br />
Aufgrund von Gesprächen in der Schule<br />
und mit dem Arbeitsamt, sowie Ausbildungsbörsen<br />
im Landkreis, wie auch Veröffentlichungen<br />
in der Kreiszeitung Böblingen,<br />
war mir das Unternehmen bekannt.<br />
Das Bewerbungsgespräch war sehr informativ<br />
und hat mich darin bestärkt, eine<br />
Ausbildung bei Reisser zu machen. Über<br />
die Zusage hatte ich mich sehr gefreut.<br />
Schon in den ersten Wochen habe ich gemerkt,<br />
dass ein Beruf viel mehr ist, als nur<br />
Kauffrau zu sein. Es wurde von Anfang an<br />
auf die Teambildung großen Wert gelegt.<br />
Die Ausbilder sind immer für uns Auszubildende<br />
da, egal ob wir Fragen im Bereich<br />
der Berufsschule oder der Ausbildung vor<br />
Ort haben. Das schätze ich sehr.<br />
Die Ausbildung findet im Blockunterricht<br />
statt und man wird bei jedem Arbeitsblock<br />
in einem anderen kaufmännischen Bereich<br />
unterwiesen. Somit durchwandert man<br />
alle Bereiche bis zum Ende der Ausbildung.<br />
Selbst in der Ausbildung erhalten wir kleine<br />
Arbeitsaufträge in Eigenverantwortung,<br />
die wir aktiv und selbstständig erarbeiten<br />
können. Dadurch erfahren wir sehr gut,<br />
worin unsere Stärken und Schwächen<br />
liegen. Es ist wichtig, dass man nach der<br />
erfolgreichen Ausbildung einen Arbeitsbereich<br />
findet, an dem man das Bestmögliche<br />
für das Unternehmen erreichen kann. Die<br />
Feedbackrunden mit unseren Vorgesetzten<br />
und Ausbildern stärken mein Selbstbewusstsein<br />
und motivieren mich für neue<br />
Ziele im Hause Reisser."<br />
„Für mich ist die Firma Reisser<br />
ein toller Ausbildungsbetrieb,<br />
den ich nur empfehlen kann.<br />
Ich fühlte mich von Anfang an<br />
als Teil einer großen Reisserfamilie.“<br />
Michelle Leder, 19 Jahre<br />
Ausbildung zur Kauffrau im Groß- und<br />
Außenhandelsmanagement<br />
im 2. Lehrjahr<br />
AUSBILDUNG<br />
BEIREISSER<br />
Wir bieten Ausbildungen in<br />
folgenden Berufszweigen an:<br />
KAUFMANN FÜR<br />
GROSS- UND AUSSEN-<br />
HANDELSMANAGEMENT<br />
(M/W/D)<br />
FACHKRAFT FÜR<br />
LAGERLOGISTIK (M/W/D)<br />
BEWIRB DICH JETZT!<br />
www.reisser.de/ausbildung<br />
reisser_ag<br />
reisser_karriere<br />
ACHTUNG: Bei der Bewerbung den Bezug „<strong>JOB</strong> & <strong>CHANCEN</strong>” nicht vergessen!
28 SERVICE<br />
Escape Fakes<br />
„Trouble with eLiza“ beschäftigt sich mit<br />
Deep Fakes und Täuschung in Social Media<br />
Escape Fake ist ein kostenloses Augmented Reality Spiel. Das Spiel führt die Spieler*Innen durch einen digitalen Escape Raum, um<br />
die Zukunft zu retten, müssen Fake News entlarvt werden.<br />
In einer Ära rasant zunehmender digitaler Desinformation fordert euch die neueste Episode von Escape Fake „Trouble with eLiza“<br />
heraus, verzerrte historische Fakten zu korrigieren und die Verbreitung von Desinformation zu bekämpfen. Als digitale Detektivinnen<br />
und Detektive arbeiten ihr mit Reverse-Reality-Hackerin Hannah zusammen, um die Europäische Union vor dem Zusammenbruch<br />
zu bewahren.<br />
Das neueste Kapitel des Spiels verbindet 3D-Puzzles und knifflige Rätsel in einer einzigartigen Mischung und macht so die Auswirkungen<br />
von Deep Fakes, Social-Media-Algorithmen und Filterblasen greifbar. eLiza, eine wohlmeinende Influencerin, verstrickt<br />
sich in einem Netz aus KI-generierter Desinformation und die Spielenden sind gefordert, Wahrheit und Lüge aufzulösen.<br />
www.escapefake.org/de/<br />
Steuererklärung für Anfänger<br />
www. job-und-chancen.de<br />
In der Schule lernt man vieles, was man im späteren Leben gut gebrauchen kann und<br />
manches, was eher weniger nützlich ist. Das – zu Unrecht – unbeliebte Thema „Steuererklärung“<br />
und alles, was sonst noch mit Steuern zu tun hat, hat es leider nicht in die<br />
Lerninhalte geschafft. Die Folge: Gerade für viele junge Menschen ist die Steuererklärung<br />
ein Buch mit sieben Siegeln, das am liebsten für immer verschlossen bleiben soll.<br />
Mit ihrem neuen Ratgeber „Steuererklärung für Anfänger: Deine Steuern kannst du<br />
selbst“ räumt die Autorin Lucy Fecho mit Vorurteilen auf und sorgt dafür, dass auch<br />
Neulinge ohne Frust an die Steuererklärung herangehen. Das Buch aus dem Haus Wolters<br />
Kluwer Steuertipps richtet sich aber nicht nur an junge Einsteiger, sondern an alle,<br />
die sich bisher noch nie mit dem Thema Steuern beschäftigt haben und nun damit anfangen<br />
möchten.<br />
Der Ratgeber beantwortet unter anderem folgende Fragen:<br />
• Wie funktioniert das mit den Steuerklassen?<br />
• Muss jeder eine Einkommensteuererklärung abgeben?<br />
• Bin ich nach der ersten Abgabe automatisch für die Zukunft zur Abgabe verpflichtet?<br />
• Welche Unterlagen sind wichtig?<br />
• Was kann ich als Werbungskosten ansetzen?<br />
• Ich habe vergessen, etwas in die Steuererklärung einzutragen. Kann ich das noch im<br />
Nachhinein eintragen?<br />
• Was ist zu tun, wenn das Finanzamt Rückfragen hat?<br />
• Was ist eigentlich ELSTER?<br />
Autor: Lucy Fecho<br />
Wolters Kluwer<br />
137 Seiten ISBN 978-3-9653-3365-9r<br />
Softcover 14,99 € e-Book 13,99 €
SERVICE<br />
29<br />
Seelische Gesundheit für Auszubildende:<br />
E-Learning-Programm<br />
Die Stiftung „Achtung!Kinderseele“ hat ein E-Learning-Programm entwickelt,<br />
das Auszubildenden Wege aufzeigt, psychische Herausforderungen<br />
in der Ausbildung besser zu bewältigen. Jetzt stehen drei neue Module<br />
zur Verfügung. Sie bieten Auszubildenden die Möglichkeit, sich mit<br />
den Themen Essstörungen, Zwangsstörungen und Wut/Aggressionen<br />
zu beschäftigen. Drei bereits 2022 gelaunchte Module beleuchten<br />
die Problemfelder Arbeitsüberlastung, Mobbing und Zukunftsängste.<br />
Das Selbstlernprogramm hält seine User:innen durch attraktive Illustrationen,<br />
Animationen und Hörtexte bei der Stange. Realitätsnahe Storys<br />
motivieren, darüber nachzudenken, wie sie selbst in bestimmten Situationen<br />
handeln würden. Lösungsmöglichkeiten werden organisch anhand<br />
der Geschichten von animierten Protagonist:innen präsentiert.<br />
Das kostenlose E-Learning-Programm findet ihr hier: https://www.achtung-kinderseele.org/auszubildende<br />
Azubi benimm dich<br />
Die Anforderungen, an das Benehmen während der Lehrzeit, unterscheiden sich erheblich<br />
von denen der Schulzeit. Jeder Azubi wird das bereits während der ersten Arbeitstage<br />
feststellen. Dieses Buch hilft, mit guten Beispielen, die ersten und nachfolgenden Tage im<br />
Berufsleben unbeschadet zu überstehen.<br />
Es vermittelt die Grundlagen des guten Benehmens damit Sie die Lehre oder das Praktikum<br />
erfolgreich meistern. Es ist logisch aufgebaut, azubigerecht geschrieben, flüssig formuliert<br />
mit sofort anwendbaren Empfehlungen und tollen, unglaublichen Beispielen aus Prüfungsund<br />
Bewerbungsgesprächen.Vermittelt werden die aktuellsten Knigge Regeln plus<br />
• echte Prüfungsfragen und die unglaublichen Antworten<br />
• aussagestarke Fotos<br />
• heikle Fragen an Bewerber<br />
• fiese Fragen an Abiturienten<br />
• erfolgreiche Tipps für junge Frauen<br />
• Empfehlungen für die Zeit nach der Lehre<br />
Karl Hermann Künneth<br />
Books on Demand<br />
124 Seiten ISBN 978-3-73478-301-2<br />
Paperback 14,90 €E-Book 7,99 €<br />
Dein Crashkurs fürs Leben<br />
Fertig mit der Schule, aber kein Plan vom Leben? Du kannst Gedichtanalysen verfassen,<br />
Integrale berechnen und Photosynthese erklären, aber hast keine Ahnung von Steuern, Versicherungen<br />
und Aktien? Dann geht es dir wie den meisten Schülern, Studierenden und<br />
Auszubildenden. Hier bekommst du verständlich, aber gleichzeitig unterhaltsam, Antworten<br />
auf die drängendsten Fragen:<br />
• Wie bekomme ich meine erste eigene Wohnung – und das bezahlbar?<br />
• Welche Versicherungen brauche ich? Welche nicht?<br />
• Was hat es mit Aktien und Fonds auf sich und wie kann ich sie für mich nutzen?<br />
• Alle reden von Inflation: Was kann ich tun, damit mein Geld nicht weniger wird?<br />
• Klarna, Kauf auf Rechnung und Kreditkarte: Wie entkomme ich der Schuldenfalle?<br />
• Wann und wie muss ich eine Steuererklärung machen?<br />
Checklisten und lebensnahe Tipps erleichtern die praktische Umsetzung. Jetzt musst du<br />
nur noch loslegen!<br />
288 Seiten FinanzBuch Verlag<br />
Softcover 18,00 € ISBN 978-3-95972-761-7<br />
www. job-und-chancen.de
30 VORSCHAU<br />
Im nächsten Heft:<br />
SCHWERPUNKT<br />
ORIENTIERUNG<br />
Das letzte Schuljahr hat begonnen. Spätestens<br />
jetzt wird es Zeit, sich Gedanken<br />
zu machen, wie es nach Abschluss im<br />
<strong>Sommer</strong> 2024 weitergeht. Denn die Unternehmen<br />
beginnen bereits jetzt mit der<br />
Auswahl der Bewerber und an den Universitäten<br />
laufen die Bewerbungsfristen<br />
12. SEPTEMBER 2024<br />
HERBST-AUSGABE<br />
Aber wer bin ich eigentlich? Was will und was<br />
kann ich werden? Das, was meine Eltern und<br />
Großeltern schon gemacht haben? Oder doch etwas<br />
ganz anderes?<br />
„In meiner Klasse wollen viele Jungs Mechatroniker<br />
werden und viele Mädchen Medizinische Fachangestellte.<br />
Und wer studiert, studiert BWL –<br />
das kann doch nicht falsch sein?“ Vielleicht doch.<br />
Es gibt viele Möglichkeiten zu entdecken.<br />
„Ich will auf jeden Fall studieren – schließlich<br />
mache ich ja Abitur. Und ein Studium garantiert<br />
später mal eine tolle Karriere und einen Haufen<br />
Geld.“ Stimmt das wirklich? Was kommt im Studium<br />
alles auf mich zu.<br />
SPECIAL STUDIUM<br />
Aktuelles rund ums Thema Studium<br />
Studium – ja oder nein?<br />
Welchen Abschluss bekomme ich wo?<br />
Was erwarten die Professoren?<br />
Uni, FH oder dual?<br />
Alles zum Numerius Clausus<br />
Die wichtigsten Fristen und Termine<br />
FREIE STELLEN<br />
Unternehmen, Universitäten und Bildungsinstitute<br />
stellen sich vor – mit freien Plätzen und<br />
Angeboten für eine Ausbildung oder ein Studium.<br />
Mit QR-Codes – so kommen Sie direkt auf<br />
die Website, auf das Ausbildungsportal oder z.<br />
B. den Azubi- bzw. Studentenblog.<br />
Änderungen vorbehalten<br />
Verlag:<br />
mgs mediengesellschaft stuttgart UG<br />
Böblinger Straße 164<br />
70199 Stuttgart<br />
Chefredaktion (v.i.s.d.P.):<br />
Christine Breitkopf<br />
c.breitkopf@mgs-medien.de<br />
Tel.: 0711 / 912 33 30<br />
Verantwortlich für Anzeigen:<br />
Christine Breitkopf<br />
Druck:<br />
westermann DRUCK I pva<br />
Georg-Westermann-Allee 66<br />
38104 Braunschweig<br />
<strong>JOB</strong> & <strong>CHANCEN</strong> wird auf umweltfreundlichem<br />
Recycling Charisma silk FSC gedruckt.<br />
Copyright: © 2023 für Texte und gestaltete<br />
Anzeigen beim Verlag.<br />
© Bilder, soweit nicht anders vermerkt,<br />
www.shutterstock.com oder Unternehmen<br />
(Portraits).<br />
Jahrgang: 16. Jahrgang 2024<br />
Erscheinungsweise: viermal jährlich<br />
<strong>JOB</strong> & <strong>CHANCEN</strong> wird kostenlos an die<br />
Abschlussklassen von Realschulen und<br />
Gymnasien verteilt und liegt außerdem in<br />
ausgewählten Berufsinformationszentren<br />
der Agenturen für Arbeit aus.<br />
Nachdruck oder Vervielfältigung nur mit<br />
schriftlicher Genehmigung des Verlages.<br />
Alle Rechte vorbehalten. Keine Gewähr für<br />
unverlangt eingesandte Materialien. Namentlich<br />
gekennzeichnete Artikel geben<br />
die Meinung des Autors, nicht aber der<br />
Redaktion wieder.<br />
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit<br />
wird die gewohnte männliche Sprachform<br />
bei personenbezogenen Substantiven und<br />
Pronomen verwendet. Dies impliziert keine<br />
Benachteiligung des weiblichen oder dritten<br />
Geschlechts,<br />
sondern soll im<br />
Sinne der sprachlichen<br />
Vereinfachung<br />
als geschlechtsneutral<br />
zu verstehen sein.<br />
Alle Angaben<br />
nach bestem Wissen,<br />
aber ausdrücklich<br />
ohne<br />
jegliche Gewähr.<br />
www. job-und-chancen.de
ZUKUNFT & <strong>CHANCEN</strong><br />
31<br />
© Landesmedienzentrum Baden-Württemberg<br />
EHRENSACHE<br />
NACH DER SCHULE NOCH NICHTS VOR?<br />
Schule endlich geschafft. Und jetzt? Vielleicht was mit Medien? Oder ein gap year? Da haben wir was für Dich:<br />
ein FSJ, bei dem Du Dein Interesse an digitalen Medien und neuen Technologien ausleben darfst. Das FSJ digital.<br />
Du kannst bei uns ein Jahr lang kreativ arbeiten, Dein Wissen an andere weitergeben, Dich mit Gleichgesinnten<br />
vernetzen und selbst eine Menge dazulernen. Danach weißt Du, was wirklich Dein Ding ist, und Du kannst<br />
ins Studium oder in eine Ausbildung starten.<br />
WAS PASSIERT BEIM FSJ DIGITAL?<br />
Du bist aktiv bei Games, TikTok oder Podcasts dabei, liebst es zu coden oder interessierst Dich einfach für alles<br />
Digitale? Du möchtest Dein Know-how weitergeben, arbeitest gerne im Team und kannst gut erklären? Dann bist<br />
Du hier bei uns genau richtig! Spannende Projekte rund um digitale Medien warten auf Dich. Du arbeitest mit Kindern,<br />
Jugendlichen oder auch älteren Menschen. Du hilfst beim Lernen, Verstehen, Anwenden. Du tauschst Dich<br />
bei Seminaren mit anderen FSJlerinnen und FSJlern aus. Und vor allem: Du tust nach der Schule etwas Sinnvolles,<br />
das auch noch Spaß macht.<br />
WARUM EIN FSJ DIGITAL?<br />
• Du weißt noch nicht, was Du nach der Schule machen sollst – suchst aber eine sinnvolle Aufgabe,<br />
die richtig Spaß macht. Und Du möchtest Dich persönlich weiterentwickeln.<br />
• Medien und Kommunikation sind Dein Ding, und Du willst ausprobieren, was man damit alles machen kann.<br />
Du suchst Ideen für Deine Berufswahl.<br />
• Du bist neugierig und kreativ und willst eigene Ideen gemeinsam mit anderen<br />
umsetzen. Du möchtest Dich mit Gleichgesinnten vernetzen und suchst eine<br />
ommunity mit gleichen Interessen.<br />
• Du liebst es, mit anderen im Team zu arbeiten und kannst Dinge gut erklären.<br />
Was Du sagst, hat Hand und Fuß. Und Du bist jemand, der einen Unterschied<br />
machen will.<br />
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