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BiVo 2024_üK Reglement

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üK – <strong>Reglement</strong><br />

• Ausbildungsnachweis Flurförderzeuge (wenn bereits vorhanden)<br />

• Notizbuch (wird im üK1.1 einmalig abgegeben)<br />

7.2.1 Nicht korrekte Ausstattung vorhanden<br />

Beim Vergessen von Unterrichtsmaterialien, welche beim Aufgebot erwähnt wurden, wird dies mit<br />

Aufwandskosten je nach Ausstattung verrechnet.<br />

7.3 Abmeldungen<br />

Zugewiesene (durch die OdA) oder durch den Berufsbildner eingeteilte überbetriebliche Kurse sind<br />

verbindlich und somit einzuhalten. Alle Termine sind jeweils in OdAOrg sichtbar. Durch die selbständige<br />

Planung der Berufsbildner werden nur in Notfällen Änderungen vorgenommen.<br />

Bis 10 Tage vor Kursbeginn erfolgt die Umbuchung kostenlos, anschliessend werden Fr. 100.- in Rechnung<br />

gestellt. Eine kurzfristigere Abmeldung ist mit Vorlegen eines Arztzeugnisses kostenlos. Ohne ärztliche<br />

Bescheinigung wird der Kurs in Rechnung gestellt.<br />

Als Gründe für eine Absenz oder Verschiebung von überbetrieblichen Kursen werden folgende<br />

Entschuldigungen akzeptiert:<br />

• Ärztlich bescheinigte Krankheit oder Unfall<br />

• Militär, Zivilschutz oder amtliches Aufgebot<br />

• Todesfall in der Familie<br />

• Überschneidungen mit Berufsfachschultagen<br />

7.4 Verspätungen<br />

Im Falle einer Verspätung hat sich der Lernende unverzüglich an die Administration des jeweiligen<br />

Ausbildungszenters sowie bei seinem Berufsbildner zu melden.<br />

Der Lernende darf nicht mehr als 30 Minuten des Unterrichts verpassen, sonst kann er den Kurs nicht<br />

absolvieren und wird für einen nächstmöglichen Termin aufgeboten. Die OdA behält sich das Recht vor, dem<br />

Lernenden die Kosten einer Umplanung in Rechnung zu stellen. Der finale Entscheid über eine verspätete<br />

Teilnahme liegt beim Kursleiter.<br />

Der Aufpreis gilt jedoch nicht bei Verzögerungen oder Ausfällen von öffentlichen Verkehrsmitteln. In diesem<br />

Fall muss der Lernende eine schriftliche Bestätigung der öffentlichen Verkehrsbetriebe mitbringen. Auf jeden<br />

Fall ist die Meldung durch den Lernenden an die Administration des jeweiligen Ausbildungszenters sowie<br />

seinem Berufsbildner zu machen.<br />

8 Aufgebote / Kursadministration Fachfrau / Fachmann Bahntransport<br />

8.1 Zugang time2learn<br />

Die Lernenden und Berufsbildende erhalten Zugang auf time2learn, um sämtliche Informationen zu den<br />

überbetrieblichen Kursen (Ansprechpersonen, Kursdaten, Einladung und Kursunterlagen) sowie die<br />

Erfahrungsnoten einzusehen.<br />

8.2 Anmeldung<br />

Die Lernenden melden sich mit Unterstützung des Berufsbildners selbständig an einen Kurs an. Bereits bei<br />

der Anmeldung stehen alle Informationen wie zum Beispiel die Kurseinladung zur Verfügung.<br />

8.3 Verspätungen<br />

Im Falle einer Verspätung hat sich der Lernende unverzüglich beim Kursleitenden sowie bei seinem<br />

Berufsbildner zu melden.<br />

8.4 Abmeldungen<br />

Logistics moves the world – move with us! Seite 16 21.02.<strong>2024</strong>/ V1

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