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NK_08_2024_Bund_der_Steuerzahler

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<strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong><br />

Einkommen: Von einem Euro<br />

bleiben nur 47,4 Cent<br />

Boris Grundl<br />

Reden o<strong>der</strong> schweigen?<br />

„Doppelt so viel hinhören<br />

wie reden“<br />

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VERBINDET


STEUERZAHLER-GEDE<strong>NK</strong>TAG 29<br />

Hand mit Euro:© Adobe Stock | photoniko<br />

Münzen: © Adobe Sstock | stockphoto-graf<br />

EI<strong>NK</strong>OMMEN:<br />

VON 1 EURO BLEIBEN NUR 47,4 CENT<br />

© Adobe Stock | photophonie<br />

Der <strong>Steuerzahler</strong>gedenktag <strong>2024</strong> war<br />

am Donnerstag, dem 11. Juli. Ab<br />

11:<strong>08</strong> Uhr arbeiten die Bürger dann<br />

wie<strong>der</strong> für ihr eigenes Portemonnaie.<br />

Das gesamte Einkommen, das die<br />

Steuer- und Beitragszahler vor diesem<br />

Datum erwirtschaftet haben, haben<br />

sie – rein rechnerisch – in Form<br />

von Steuern und Abgaben an öffentliche<br />

Kassen abgeführt. Damit liegt die<br />

Einkommensbelastungsquote für einen<br />

durchschnittlichen Arbeitnehmer-Haushalt<br />

in diesem Jahr bei voraussichtlich<br />

52,6 Prozent. Diese Prognose<br />

hat das Deutsche <strong>Steuerzahler</strong>institut<br />

(DSi) auf Basis repräsentativer<br />

Haushaltsumfragen des Statistischen<br />

<strong>Bund</strong>esamts vorgelegt. Demnach gehen<br />

von jedem verdienten Euro 52,6<br />

Cent an den Staat – nur 47,4 Cent<br />

bleiben zur freien Verfügung.<br />

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Belastung<br />

damit um rund 0,1 Prozentpunkte<br />

gesunken. Hätte es im Einkommensteuertarif<br />

<strong>2024</strong> keinen Abbau <strong>der</strong><br />

kalten Progression gegeben,<br />

wäre die Belastungsquote<br />

nach DSi-<br />

Berechnungen<br />

dagegen um rund 0,35 Prozentpunkte<br />

höher ausgefallen und<br />

hätte dann knapp 53 Prozent betragen.<br />

Abgesehen vom Einkommensteuertarif<br />

zieht die Belastung aber an vielen<br />

Stellen an: Die gesetzliche Krankenversicherung<br />

und die Pflegeversicherung<br />

sind teurer als im Vorjahr. Der<br />

Umsatzsteuersatz auf Erdgas und<br />

Fernwärme liegt seit April <strong>2024</strong> wie<strong>der</strong><br />

bei 19 statt bei 7 Prozent. Die<br />

Luftverkehrsteuer ist im Mai <strong>2024</strong> gestiegen.<br />

Und auch die Umlagen auf<br />

Strom sind insgesamt etwas höher als<br />

2023.<br />

Einzelne Berechnungen:<br />

So hoch ist die Belastung für Singles<br />

und Familien<br />

Die vom <strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> prognostizierte<br />

Einkommensbelastungsquote<br />

von 52,6 Prozent bezieht sich<br />

auf den Durchschnitt<br />

aller Arbeitnehmer-Haushalte<br />

in Deutschland. Das umfasst alle<br />

Haushaltskonstellationen von Singles<br />

über Alleinerziehende und kin<strong>der</strong>lose<br />

Paare bis hin zu Paaren mit Kin<strong>der</strong>n<br />

und sonstigen Mehr-Personen-Haushalten.<br />

Wie sieht es hier im Einzelnen<br />

aus? Bei den alleinlebenden Arbeitnehmern<br />

ist die Belastung höher: Im<br />

Durchschnitt werden sie mit 53,6<br />

Prozent belastet – ihr <strong>Steuerzahler</strong>gedenktag<br />

fiel erst auf Montag, 15.<br />

Juli. Der <strong>Steuerzahler</strong>gedenktag für<br />

Mehr-Personen-Haushalte war bereits<br />

am Mittwoch, 10. Juli – hier liegt<br />

die Belastungsquote bei 52,3 Prozent.<br />

Beiden Gruppen bleibt nicht<br />

einmal die Hälfte ihres Einkommens<br />

zur freien Verfügung.<br />

Das for<strong>der</strong>t BdSt-Präsident Reiner<br />

Holznagel von <strong>der</strong> <strong>Bund</strong>esregierung<br />

1. Wohnen darf nicht teurer werden!<br />

„Schon heute ist die Grundsteuer die<br />

Volkssteuer Nummer 1! Deshalb darf<br />

die Grundsteuer-Reform nicht zu<br />

Mehrbelastungen <strong>der</strong> privaten<br />

Haushalte ab dem kommenden<br />

Jahr führen. Die Politik muss<br />

ihr Versprechen einhalten,<br />

diese Reform aufkommensneutral<br />

zu<br />

gestalten – das<br />

sollten die Kommunalpolitiker<br />

bei ihren Entscheidungen<br />

über die Hebesätze<br />

<strong>der</strong><br />

Grundsteuer<br />

berücksichtigen.<br />

Das<br />

Grundsteuergesetz<br />

des <strong>Bund</strong>es ist verfassungswidrig!<br />

Zu diesem Ergebnis kommt ein<br />

Rechtsgutachten, das <strong>der</strong> Verfassungsrechtler<br />

Professor Dr. Gregor<br />

Kirchhof im Auftrag unseres Verbandes<br />

gemeinsam mit Haus & Grund<br />

Deutschland angefertigt hat. Dieses<br />

Gutachten dient als Grundlage für unsere<br />

Musterklagen gegen das <strong>Bund</strong>esmodell,<br />

das in elf Län<strong>der</strong>n gilt.“<br />

2. Leben darf nicht teurer werden!<br />

„Um die Menschen kurzfristig zu entlasten,<br />

sollten die Umsatzsteuersätze<br />

für Wärme und Strom im privaten Bereich<br />

auf den ermäßigten Satz von 7<br />

Prozent gesenkt werden, weil es sich<br />

um lebensnotwendige Güter handelt.<br />

Darüber hinaus müsste die im EU-Vergleich<br />

hohe Stromsteuer in Deutschland<br />

reduziert werden: Sie sollte für<br />

private Haushalte auf das EU-rechtlich<br />

zulässige Mindestmaß gesenkt<br />

werden, also von <strong>der</strong>zeit 2,05 Cent/<br />

kWh auf 0,1 Cent/kWh. Für das produzierende<br />

Gewerbe gibt es bereits eine<br />

Senkung – sie sollte auch den Privathaushalten<br />

gewährt werden.“<br />

3. Leistung muss sich lohnen!<br />

„Der jährliche Abbau <strong>der</strong> kalten Progression<br />

im Einkommensteuerrecht<br />

seit 2016 ist ein wichtiger Teilerfolg<br />

für uns. Eine strukturelle Tarifreform<br />

zur spürbaren Entlastung vor allem<br />

<strong>der</strong> Mittelschicht lässt aber weiter auf<br />

sich warten. Deshalb muss <strong>der</strong> Abbau<br />

<strong>der</strong> kalten Progression institutionell<br />

verlässlich abgesichert werden! In<br />

diesem Herbst ist ein neuer Progressionsbericht<br />

<strong>der</strong> <strong>Bund</strong>esregierung<br />

fällig, auf dessen Grundlage über den<br />

weiteren Abbau <strong>der</strong> kalten Progression<br />

entschieden werden kann. Anstelle<br />

dieser Berichtspflicht <strong>der</strong> <strong>Bund</strong>esregierung<br />

sollte ein „Tarif auf Rä<strong>der</strong>n“<br />

im Einkommensteuergesetz verankert<br />

werden“, so Holznagel.<br />

Das <strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> Fazit: Mittelfristig<br />

ist eine durchgreifende Reform<br />

des Einkommensteuertarifs erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Langfristig sollte es politisches<br />

Ziel sein, die Belastungsquote<br />

unter die 50-Prozent-Marke zu drücken.<br />

„Mit Steuern und Abgaben werden<br />

wichtige Leistungen finanziert –<br />

aber mehr als die Hälfte ist zu viel!“<br />

BdSt-Präsident Reiner Holznagel<br />

stellt klar: „Mit Steuern und Abgaben<br />

werden wichtige Leistungen finanziert.<br />

Zum Großteil fließen die Steuerund<br />

Beitragszahlungen in Form von<br />

staatlichen Leistungen direkt o<strong>der</strong> indirekt<br />

an die Bürger zurück. Somit<br />

haben sie in <strong>der</strong> ersten Jahreshälfte<br />

natürlich nicht umsonst gearbeitet!<br />

Zugleich legt <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong>gedenktag<br />

offen, dass immer noch<br />

mehr als die Hälfte des von Arbeitnehmern<br />

erwirtschafteten Einkommens<br />

staatlich umverteilt und verwaltet<br />

wird. Das schwächt die Arbeitsanreize,<br />

belastet die Wirtschaft und<br />

dürfte das Gerechtigkeitsempfinden<br />

vieler Menschen stören. Eine faire<br />

Balance zwischen individueller und<br />

kollektiver Entscheidungshoheit sieht<br />

an<strong>der</strong>s aus! Deshalb for<strong>der</strong>n wir eine<br />

Diskussion darüber, ob die vielen<br />

Leistungen sowie die Systeme selbst<br />

effizient sind und die hohe Belastung<br />

gerechtfertigt ist.“<br />

Quelle: <strong>Bund</strong> <strong>der</strong> <strong>Steuerzahler</strong> e.V.


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06.<strong>2024</strong> 04.<strong>2024</strong>

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