23.08.2024 Aufrufe

KOMM 5/2024

KOMM ist das Mitgliedermagazin der Bundesfachgruppe Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di

KOMM ist das Mitgliedermagazin der Bundesfachgruppe Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>KOMM</strong><br />

05/<strong>2024</strong> WWW.IKT.VERDI.DE<br />

MEDIA BROADCAST GMBH<br />

Foto: ©sweasy – stock.adobe.com<br />

TASCHENSPIELERTRICKS<br />

Auf ihrer Internetseite präsentiert<br />

sich die Media Broadcast als Top-<br />

Arbeitgeber. Bewerber*innen werden<br />

mit 32-Arbeitsstunden bei einer<br />

Vier-Tage-Woche, 24 Tagen Urlaub<br />

und einem attraktiven Gehalt dank<br />

Haustarifvertrag mit ver.di umgarnt.<br />

Zumindest bei Letzterem sollte die<br />

Media Broadcast noch an der eigenen<br />

Performance arbeiten.<br />

VON SILKE LEUCKFELD<br />

Das Angebot der Media Broadcast in der<br />

vierten Verhandlungsrunde am 26. Juni<br />

<strong>2024</strong> kann kaum als „großer Wurf“ bezeichnet<br />

werden. Das Angebot aus der<br />

zweiten Verhandlungsrunde wurde nur<br />

um 0,4 Prozentpunkte pro Jahr verbessert,<br />

wenn die Inflationsausgleichsprämie<br />

in Höhe von insgesamt 1600 Euro nicht<br />

berücksichtigt wird. Diese wird nur zeitlich<br />

befristet gezahlt und ist kein dauerhafter<br />

Bestandteil der Gehaltstabellen.<br />

Zusätzlich will die Arbeitgeberin die<br />

Erhöhung noch mit deutlichen Kürzungen<br />

verbinden. So will sie unter anderem ihre<br />

jährlichen Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge<br />

von 2,5 auf 1,25 Prozent des<br />

Jahresgehalts halbieren. Die Verzinsung<br />

des angesparten Kapitals soll von 3,5 auf<br />

2,5 Prozent sinken. Bei der variablen Vergütung<br />

will sie kürzen. ver.di hat dieses<br />

Angebot abgelehnt. Ein neuer Termin<br />

wurde nicht vereinbart.<br />

Attraktive Arbeitgeberin?<br />

Auf ihrer Internetseite präsentiert die<br />

Media Broadcast stolz, dass sie vom<br />

Bewertungsportal kununu.com als<br />

„Top-Arbeitgeber <strong>2024</strong>“ ausgezeichnet<br />

wurde. Ein Blick auf die Plattform, auf der<br />

Bewerber und Beschäftigte ihre Arbeitgeber<br />

bewerten können, lässt bei dieser<br />

Einschätzung zumindest ein Fragezeichen<br />

zu. Dort finden sich Jubelmeldungen wie<br />

„Von Bewerbung bis zur Einstellung: alles<br />

TOP!“. Doch wie beim Kauf einer Waschmaschine<br />

und dem vorherigen Blick<br />

auf Bewertungsportale gilt auch bei<br />

kununu.com: Schlechte Bewertungen<br />

sind meist die ehrlichen. Kritisiert wird<br />

mangelnde Wertschätzung, keine echte<br />

Lohnerhöhung, die Vier-Tage-Woche sei<br />

längst verrechnet mit Reallohnkürzungen<br />

und: „Tarifverhandlungen mit ver.di sind<br />

jedes Mal wie ein rotes Tuch.“<br />

Und was den Bewerber*innen als Information<br />

dort vorenthalten wird: Die<br />

Media Broadcast GmbH will die Gehaltstabellen<br />

bei Neueinstellungen um zehn<br />

Prozent absenken und erst nach zwölf<br />

Monaten an das übliche Niveau heranführen.<br />

<br />

Weiter auf der Seite 5


2<br />

INHALT VER.DI IT-NETZWERKKONFERENZ <strong>2024</strong><br />

2 ver.di IT-Netzwerkkonferenz<br />

<strong>2024</strong><br />

Tech-Branche: Zwischen<br />

Fachkräftemangel und<br />

Beschäftigungssicherung<br />

3 Editorial<br />

3 Mobilfunk<br />

Frequenzverlängerung<br />

in Reichweite<br />

4 STRABAG PFS<br />

Tarifeinigung erzielt<br />

5 Media Broadcast GmbH<br />

Einigungswille nicht<br />

erkennbar<br />

6 Gute Arbeit<br />

Arbeitsraum neu denken?<br />

Gute Gestaltung statt<br />

Sparzwang<br />

7 Magenta Office:<br />

Die Büroadresse ist flexibel<br />

8 DFMG Deutsche Funkturm<br />

GmbH<br />

1300 Euro gezahlt<br />

8 Tarifrunde Telekom <strong>2024</strong><br />

Inflationsprämie gezahlt<br />

8 ISS Communication<br />

Services<br />

Zahltag für ver.di-Mitglieder<br />

9 DAX-40-Betriebsräte<br />

Berliner Luft<br />

Tech-Branche: Zwischen Fachkräftemangel<br />

und Beschäftigungssicherung<br />

Die ver.di IT-Netzwerkkonferenz nimmt<br />

am 8. und 9. Oktober in Berlin den Fachkräftemangel<br />

in der Tech-Branche ins<br />

Visier und setzt das in Unternehmen der<br />

Tech-Branche vielfach verschriene Thema<br />

„Strategische Personal- und Qualifizierungsplanung“<br />

prominent auf die betriebs-<br />

und gewerkschaftspolitische Agenda.<br />

Aus beschäftigungs- und gewerkschaftspolitischer<br />

Perspektive schwankt<br />

die Branche zwischen den Extremen: Einem<br />

teils eklatanten Fachkräftemangel<br />

stehen Beschäftigungs abbau und Verlagerungspläne<br />

gegenüber. Das Werkzeug<br />

der strategischen Personal-, Qualifizierungs-<br />

und Ausbildungsplanung wird jedoch<br />

gerade in projektgetriebenen (internationalen)<br />

IT-Unternehmen von Geschäftsführungen<br />

oftmals als vermeintlich<br />

wesensfremd verpönt.<br />

VER.DI-BUNDESFACHGRUPPE IKT<br />

GOES SOCIAL MEDIA<br />

FOLLOW US!<br />

#verdiIKT<br />

https://www.facebook.com/verdiikt<br />

Die diesjährige IT-Netzwerkkonferenz<br />

legt den Fokus auf gewerkschafts- sowie<br />

betriebspolitische Gestaltungsstrategien<br />

und Handlungsoptionen, Erfahrungsaustausch<br />

und Best Practices, die dieses<br />

Spannungsfeld zugunsten der Beschäftigten<br />

auflösen können. Die Konferenzsprachen<br />

sind Deutsch und Englisch.<br />

Programm + Anmeldung:<br />

https://kurzlinks.de/zlia<br />

Folge uns für Tweets und Posts über die Themen,<br />

die die IT- und TK-Branche bewegen:<br />

#wirsindverdiIKT<br />

https://www.instagram.com/verdiikt/<br />

@verdiikt<br />

https://twitter.com/verdiikt/<br />

Foto: ©Юлия Завалишина – stock.adobe.com<br />

10 Beamt*innen-Versorgung<br />

Versorgungsfreibetrag sinkt<br />

langsamer<br />

11 Beamt*innen<br />

Lücken füllen – Pension und<br />

Arbeit anpassen<br />

11 Tarif- und Besoldungsrunde<br />

ÖD 2025<br />

Beschäftigtenbefragung<br />

gestartet<br />

12 JAV-Wahlen<br />

Werde Teil der Jugend- und<br />

Auszubildendenvertretung<br />

(JAV)!<br />

IMPRESSUM<br />

<strong>KOMM</strong> Nr. 5/<strong>2024</strong><br />

24. Jahrgang<br />

ver.di_IKT zur Netzpolitik<br />

https://twitter.com/verdi_Netzpol<br />

Herausgeber: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundes vorstand: Frank Werneke<br />

Christoph Schmitz-Dethlefsen, Fachgruppe Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)<br />

Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin, Telefon: 030 6956-0 Internet: https://ikt.verdi.de<br />

Erscheinungsweise: 8 Ausgaben pro Jahr<br />

Redaktion: Silke Leuckfeld (sil) E-Mail: redaktion.komm@verdi.de<br />

Layout: datagraphis GmbH, Wiesbaden-Nordenstadt Internet: https://datagraphis.de<br />

Gedruckt auf GraphoSilk FSC® 80g/m 2<br />

Druck: Schaffrath DruckMedien GmbH Auflage: 75 780<br />

Anzeigen und Beilagen:<br />

Telefon: 030 6956-2442<br />

E-Mail: redaktion.komm@verdi.de<br />

Redaktionsschluss nächste Ausgabe: 15. September <strong>2024</strong>


3<br />

<strong>KOMM</strong> 05/<strong>2024</strong><br />

EDITORIAL<br />

Diese Ausgabe ...<br />

... erläutert den Stand der Tarifverhandlungen bei der Media Broadcast GmbH. In der<br />

vierten Verhandlungsrunde hat die Arbeitgeberin ein neues Angebot vorgelegt. Zum<br />

Ablauf von Tarifverhandlungen gehört es, dass sich die Tarifparteien annähern und<br />

meist nach mehreren Terminen einen Kompromiss finden. Dass ein Unternehmen ein<br />

neues Angebot vorlegt, das bei genauerer Betrachtung nur 0,4 Prozent plus über dem<br />

mageren vorherigen Angebot liegt, aber reichlich Einbußen an anderer Stelle bedeuten<br />

würde, ist ein Fall, der uns bisher nicht untergekommen ist. Im ver.di-Tarifinfo heißt es<br />

dazu diplomatisch: Ein Einigungswille sei bei den Vertretern der Arbeitgeberin nicht<br />

zu erkennen. Wir lassen das mal unkommentiert so stehen.<br />

Wir alle – Unternehmen wie auch ver.di – freuen uns, wenn wir den Zuspruch durch<br />

junge Beschäftigte erhalten. Junge ver.di-Mitglieder sitzen bei Tarifverhandlungen mit<br />

am Verhandlungstisch, sie entscheiden mit über Tarifforderungen und ihre Wünsche<br />

haben besonderes Gewicht. Unsere Jugend vertritt selbstbewusst ihre Interessen und<br />

darüber freuen wir uns. Das ist in den ver.di-Gremien, aber auch in den Unternehmen<br />

wichtig. Im Herbst stehen die (J)AV-Wahlen an. Unsere Bitte an die jungen Kolleginnen<br />

und Kollegen: Kandidiert auf den ver.di-Listen! Es ist wichtig, dass ihr euch und eure<br />

Vorstellungen einbringt. Und ganz unkommentiert können wir die Ideen der Arbeitgeberin<br />

Media Broadcast GmbH dann doch nicht stehen lassen. Sie will bei Neueinstellungen<br />

den Tarif um zehn Prozent für die Dauer von zwölf Monaten absenken. Das<br />

würde auch und gerade viele junge Beschäftigte betreffen. Bei 100 Prozent Leistung<br />

nur 90 Prozent Gehalt? Wir finden: Geht gar nicht!<br />

<br />

Die <strong>KOMM</strong>-Redaktion<br />

www.mitgliedwerden.verdi.de<br />

TERMINE DER BETRIEBSGRUPPEN<br />

Foto: geralt/pixabay<br />

Sie sind online zu finden unter:<br />

https://tk-it.verdi.de/<br />

Service<br />

Treffpunkte<br />

Oder einfach den<br />

QR-Code scannen<br />

Foto: Sven Guski<br />

MOBILFUNK<br />

Frequenzverlängerung in Reichweite<br />

ver.di kritisiert seit zwei Jahrzehnten<br />

die übliche Praxis, knappe Frequenzen<br />

für den Mobilfunk mittels einer<br />

Versteigerung zu vergeben. Frequenzen<br />

sind im Mobilfunk die Luft zum<br />

Atmen. Umso mehr man davon hat,<br />

umso schneller und weiter kann man<br />

laufen, sprich umso mehr und desto<br />

besser kann man Kunden versorgen.<br />

Nun schlägt die Bundesnetzagentur<br />

(BNetzA) vor, wichtige Frequenzen<br />

fünf Jahre zu verlängern, anstatt neu<br />

zu versteigern.<br />

VON CHRISTOPH HEIL<br />

In den letzten Jahren konnte man immer<br />

wieder beobachten, dass die Versteigerungen<br />

für Mobilfunkfrequenzen durch<br />

Christoph Heil<br />

ver.di-Bereich<br />

Mitbestimmung<br />

und<br />

Branchenpolitik<br />

die Decke schossen. In der Sorge, nicht<br />

genug davon zu bekommen, boten die<br />

Netzbetreiber sehr viel Geld. Am Ende<br />

strich der Staat viele Hundert Millionen<br />

Euro von den Bietern ein und denen fehlte<br />

dann das Geld für den notwendigen<br />

Ausbau der Infrastruktur. Das führte zum<br />

einen dazu, dass der Kostendruck zum<br />

Risiko für die Arbeitsplätze wurde und<br />

zum anderen es bis heute keine optimale<br />

Versorgung mit Mobilfunk in Deutschland<br />

gibt. Das soll sich nun ändern.<br />

Nichts gibt es umsonst!<br />

Derzeit laufen die zeitlich befristeten<br />

Lizenzen für die Frequenzen in den Bereichen<br />

800 Megahertz (MHz), 1800 MHz<br />

und 2600 MHz Ende 2025 aus. Diese<br />

Frequenzen sind sehr wichtig für den aktuellen<br />

Mobilfunkstandard im 5G-Bereich.<br />

Momentan haben Telefónica, Vodafone<br />

und die Deutsche Telekom entsprechende<br />

Lizenzen. Die müssen nun nach Vorschlag<br />

der BNetzA nicht durch eine Versteigerung<br />

neu vergeben, sondern die Laufzeiten<br />

können ausnahmsweise verlängert<br />

werden. Bedingung dafür ist jedoch, dass<br />

die Netzbetreiber den Netzausbau deutlich<br />

voranbringen. Das heißt, wer in den<br />

Genuss einer Verlängerung für fünf Jahre<br />

kommen möchte, muss sich verpflichten,<br />

in dieser Zeit eine sehr hohe Flächendeckung<br />

und eine exzellente Versorgung<br />

mit Mobilfunk im ländlichen Raum zu<br />

garantieren. Auch die Mobilfunkversorgung<br />

an Straßen, Wasser- und Schienenwegen<br />

müsse deutlich verbessert werden.<br />

Dafür müssen die drei Netzbetreiber<br />

viel Geld investieren und ihr Netz deutlich<br />

optimieren.<br />

ver.di begrüßt den Vorschlag<br />

ver.di begrüßt den Vorschlag der BNetzA,<br />

diese wichtigen Frequenzen um weitere<br />

fünf Jahre zu verlängern. Die hohen Auflagen<br />

dafür sind prinzipiell richtig. Das<br />

hat ver.di auch in einer Stellungnahme<br />

zum Entwurf bei der BNetzA kundgetan.<br />

Allerdings müssen der Bund und die Kommunen<br />

ihre Hausaufgaben machen. Genehmigungen<br />

für neue Funktürme oder<br />

notwendige Tiefbauarbeiten müssen<br />

schneller erteilt werden. Zudem muss<br />

man sich genau überlegen, ob eine<br />

Flächen deckung wirklich gewollt ist. Das<br />

hieße, dass gegebenenfalls Funktürme<br />

auch in Wäldern oder naturgeschützten<br />

Zonen installiert werden müssten.


4<br />

Foto: ©Sodel Vladyslav – stock.adobe.com<br />

STRABAG PFS<br />

Tarifeinigung erzielt<br />

In der dritten Verhandlungsrunde<br />

Mitte Juli konnte ver.di ein Ergebnis<br />

für die STRABAG PFS in der Tarifrunde<br />

<strong>2024</strong> erreichen. Danach steigen<br />

die Einkommen der Beschäftigten<br />

in drei Stufen. Über die Annahme<br />

des Tarifergebnisses entscheidet die<br />

ver.di-Tarifkommission, zuvor werden<br />

die ver.di-Mitglieder befragt.<br />

Die unteren Entgeltgruppen steigen<br />

zweistellig und für die Auszubildenden<br />

und dual Studierenden konnte ver.di<br />

überproportionale Erhöhungen erreichen.<br />

Zusätzlich werden Heiligabend und Silvester<br />

zukünftig arbeitsfrei.<br />

Reallöhne angehoben<br />

„Mit dem Verhandlungsergebnis steuern<br />

die Entgelte in der STRABAG PFS wieder<br />

in Richtung Reallohnsteigerung. In Summe<br />

werden Erhöhungen von 300 bis 445<br />

Euro im Monat für alle Lohn- und Gehaltsgruppen<br />

im Tarifvertrag erzielt“,<br />

sagte ver.di-Verhandlungsführer Pascal<br />

Röckert. Allerdings beinhaltet das Verhandlungsergebnis<br />

eine Laufzeit des neuen<br />

Tarifvertrags von 30 Monaten. „Die<br />

lange Laufzeit schmerzt uns; diese war<br />

angesichts des angestrebten Gesamtvolumens<br />

allerdings nicht kürzer zu gestalten“,<br />

stellt Pascal Röckert fest.<br />

Mehrfach nachgebessert<br />

Zu Beginn der Verhandlungen legten die<br />

Arbeitgeber ein neues Angebot vor, das für<br />

ver.di aber nicht akzeptabel war. Es enthielt<br />

zwar substanzielle Verbesserungen, insgesamt<br />

fand es aber keine Akzeptanz bei der<br />

ver.di-Verhandlungskommis sion. Nicht berücksichtigt<br />

war der von ver.di geforderte<br />

Mindestbetrag und es enthielt eine sehr<br />

große Spreizung zwischen den verschiedenen<br />

Lohn- und Gehaltsgruppen. Die Verhandlungen<br />

wurden dann in Sondierungen<br />

fortgesetzt, um Lösungsoptionen zu erarbeiten.<br />

ver.di bekräftigte dabei, dass der<br />

geforderte Mindestbetrag am Ende für alle<br />

Tabellenwerte erreicht werden müsse. Die<br />

Arbeitgeberseite bestand weiterhin auf einer<br />

langen Laufzeit.<br />

Kompromiss erreicht<br />

Die Arbeitgeberseite brachte schließlich<br />

erneut ein verbessertes Angebot ein, das<br />

sich in wesentlichen Punkten weiter auf<br />

die ver.di-Forderungen zubewegte. Dieses<br />

„finale“ Angebot der Arbeitgeber<br />

wurde nach umfangreicher Bewertung<br />

durch die ver.di-Verhandlungskommission<br />

als lösungsfähig angesehen und angenommen.<br />

Zusammenfassend steht ein<br />

Gesamtpaket, das zusätzlich eine deutlich<br />

überproportionale Anhebung der Vergütungen<br />

für Auszubildende und dual Studierende,<br />

eine Erhöhung aller Pauschalen<br />

sowie Heiligabend und Silvester als arbeitsfreie<br />

Tage beinhaltet. „Dies ist ein<br />

gutes Ergebnis für die ver.di-Mitglieder in<br />

der STRABAG PFS“, fasst ver.di-Verhandlungsführer<br />

Pascal Röckert das Verhandlungsergebnis<br />

zusammen.<br />

So geht es weiter<br />

Zum vorliegenden Verhandlungsergebnis<br />

wurde eine Erklärungsfrist bis zum<br />

5. August <strong>2024</strong> vereinbart. Diese wird<br />

ver.di nutzen, um mit den ver.di-Mitgliedern<br />

in die Diskussion zu treten und sie<br />

zum Verhandlungsergebnis zu befragen.<br />

Dazu erfolgt eine Kontaktaufnahme an<br />

alle ver.di-Mitglieder durch die ver.di-Vertrauensleute<br />

in der STRABAG PFS. Die<br />

ver.di-Tarifkommission wird am 5. August<br />

(nach <strong>KOMM</strong>-Redaktionsschluss)<br />

die Ergebnisse der Mitgliederbefragung<br />

analysieren und final über das vorliegende<br />

Verhandlungsergebnis entscheiden.<br />

<br />

RED<br />

Wir informieren unter<br />

www.strabag.verdi.de<br />

DAS VERHANDLUNGSERGEBNIS<br />

■ Vergütung für Auszubildende<br />

und dual Studierende<br />

+ 150 Euro pro Monat<br />

ab 1. Dezember <strong>2024</strong><br />

+ 100 Euro pro Monat<br />

ab 1. Dezember 2025<br />

■ Entgelterhöhung für die Lohngruppen<br />

L3 und L3a<br />

+ 5,0% ab 1. Dezember <strong>2024</strong><br />

+ 4,0% ab 1. Dezember 2025<br />

+ 3,0% ab 1. Dezember 2026<br />

■ Entgelterhöhung für die Lohngruppen<br />

L4 und L5<br />

+ 4,0% ab 1. Dezember <strong>2024</strong><br />

+ 3,0% ab 1. Dezember 2025<br />

+ 3,0% ab 1. Dezember 2026<br />

■ Entgelterhöhung für die Entgeltgruppen<br />

01 bis 07<br />

+ 4,0% ab 1. Dezember <strong>2024</strong><br />

+ 3,0% ab 1. Dezember 2025<br />

+ 3,0% ab 1. Dezember 2026<br />

■ Entgelterhöhung für die Entgeltgruppen<br />

08 bis 10<br />

+ 3,0% ab 1. Dezember <strong>2024</strong><br />

+ 2,0% ab 1. Dezember 2025<br />

+ 2,0% ab 1. Dezember 2026<br />

■ Mindestbetrag: Spätestens zum<br />

01.12.2026 müssen die Entgelte<br />

aller Lohn- und Gehaltstabellen<br />

um mindestens 300 Euro angehoben<br />

worden sein (im Vergleich<br />

zum Ausgangswert 30.06.<strong>2024</strong>)<br />

■ Erhöhung der Pauschalen für<br />

Rufbereitschaft und Herbeiruf,<br />

Erschwerniszuschläge, Betriebsleiterzulage<br />

und Servicepauschale<br />

um 5 Prozent zum<br />

01.12.<strong>2024</strong><br />

■ Die Tage Heiligabend (24.12.)<br />

und Silvester (31.12.) werden<br />

arbeitsfreie Tage<br />

■ Laufzeit: 01.07.<strong>2024</strong> bis<br />

31.12.2026 (30 Monate)


5 <strong>KOMM</strong> 05/<strong>2024</strong><br />

MEDIA BROADCAST GMBH<br />

Einigungswille nicht erkennbar<br />

In der vierten Verhandlung<br />

für die Beschäftigten<br />

der Media Broadcast<br />

GmbH am 26. Juni<br />

legte die Arbeitgeberin<br />

ver.di ein neues Angebot<br />

vor. Darin enthalten<br />

sind sehr viele neue<br />

Komponenten, die sich<br />

gegenseitig beeinflussen<br />

und unter dem<br />

Strich für die Beschäftigten<br />

keine große Verbesserung<br />

darstellen.<br />

Teilweise bedeuten sie<br />

sogar einen Rückschritt. Deshalb<br />

lehnte ver.di ab.<br />

VON SILKE LEUCKFELD<br />

ver.di fordert bei einer Laufzeit von zwölf<br />

Monaten eine tabellenwirksame Erhöhung<br />

der Entgelte von 12,5 Prozent; Auszubildende<br />

sollen pauschal 185 Euro<br />

mehr im Monat bekommen. Davon war<br />

die Arbeitgeberin bereits mit ihrem letzten<br />

Angebot aus der zweiten Verhandlungsrunde<br />

weit entfernt: Angeboten<br />

wurden zum 1. September <strong>2024</strong> eine<br />

line are Erhöhung der Gehälter und der<br />

Tabellenwerte um 1,25 Prozent sowie zusätzlich<br />

individuell und leistungsab hängig<br />

1,25 Prozent. Letzteres hätte eine Verteilung<br />

nach Gutdünken der Arbeitgeberin<br />

bedeutet.<br />

Für die Monate April bis August wollte<br />

die Media Broadcast GmbH jeweils 60<br />

Euro Inflationsausgleichsprämie zahlen,<br />

also insgesamt 300 Euro. Die Ausbildungsvergütungen<br />

sollten ab September<br />

<strong>2024</strong> im Schnitt über alle Ausbildungsjahre<br />

um 30 Euro pro Monat steigen.<br />

Schippe drauf sieht anders aus<br />

ver.di erwartete beim folgenden Termin,<br />

dass die Arbeitgeberin ein neues und wesentlich<br />

verbessertes Angebot vorlegt.<br />

Stattdessen wurde ein neues Angebot<br />

präsentiert, das sehr viele neue Komponenten<br />

beinhaltet. Diese würden sich gegenseitig<br />

beeinflussen und für die Beschäftigten<br />

teilweise weniger bringen als<br />

bereits in der zweiten Verhandlung angeboten.<br />

Ohne Berücksichtigung der Inflationsausgleichsprämie<br />

liegt dieses Angebot<br />

für die individuellen Entgelte nur 0,4 Prozent<br />

pro Jahr über dem ersten Angebot.<br />

Die Erhöhung der Tabelle würde sogar<br />

von 1,25 auf 1,09 Prozent pro Jahr abgesenkt.<br />

Dabei sind die von der Arbeitgeberin<br />

geplanten Streichungen, wie zum Beispiel<br />

ein Minus in Höhe von 1,25 Prozent<br />

bei der betrieblichen Altersvorsorge, nicht<br />

einmal eingerechnet. „Das Verhalten der<br />

Arbeitgeberseite ist beispiellos. Wir drehen<br />

uns hier ohne Fortschritt im Kreis“,<br />

stellte ver.di-Verhandlungsführer Tim Feise<br />

fest. „Dabei sind wir der Arbeitgeberseite<br />

in der letzten Verhandlungsrunde,<br />

was die prozentuale Erhöhung angeht,<br />

ein gutes Stück entgegengekommen.“<br />

Die vielen verschiedenen Komponenten<br />

würden mit ihren Verknüpfungen<br />

dazu führen, dass ein Teil des Entgeltes<br />

von der linken in die rechte Tasche der<br />

Beschäftigten wandert. Zudem will die<br />

Arbeitgeberin, dass die Beschäftigten mit<br />

einem Verlust in der Betriebsrente die ungleiche<br />

Verteilung im Gehaltsüberprüfungsprozess<br />

(GPÜ) finanzieren. Beim<br />

GPÜ entscheidet die Arbeitgeberin, wer<br />

wie viel bekommt („Nasenfaktor“). Zumindest<br />

bei den Auszubildenden und bei<br />

der Inflationsausgleichsprämie waren sie<br />

zu leichten Erhöhungen bereit: Für die<br />

Monate April bis Dezember wollen sie<br />

1600 Euro als Inflationsausgleichsprämie,<br />

auch für die Auszubildenden, zahlen.<br />

Gestaffelt nach Ausbildungsjahr sollen<br />

die Vergütungen zum 1. Januar 2025 zwischen<br />

47 Euro für das erste Ausbildungsjahr<br />

bis 58 Euro für das vierte Ausbildungsjahr<br />

pro Monat steigen. Zum<br />

1. Oktober 2025 sollen Auszubildende im<br />

ersten Jahr weitere 35 Euro erhalten, im<br />

zweiten bis vierten 40 Euro.<br />

„Zusätzlich soll der neue Tarifvertrag<br />

eine Laufzeit von 33 Monaten bis zum<br />

31. Dezember 2026 haben. Durch die Erhöhung<br />

der Laufzeit um<br />

neun Monate gegenüber<br />

dem aus der zweiten Verhandlung<br />

ist das neue Angebot<br />

noch weniger wert als es<br />

aussieht“, erklärt Tim Feise.<br />

Am Ende der Verhandlungsrunde<br />

erklärten die Vertreter<br />

der Media Broadcast,<br />

dass sie das Angebot nur<br />

nachbessern würden, wenn<br />

ver.di bereit sei, weitere Verschlechterungen<br />

bei den<br />

Neben themen hinzunehmen.<br />

ver.di beendete daraufhin die<br />

Gespräche an diesem Tag, ohne einen<br />

neuen Termin zu vereinbaren. In Sondierungsverhandlungen<br />

wurde dann der<br />

Versuch unternommen, einen Weg für<br />

die Fortsetzung der Verhandlungen zu<br />

finden. „Leider ist die Arbeitgeberseite<br />

nicht bereit, auch nur einen Millimeter<br />

von ihren Positionen abzuweichen“, sagt<br />

Tim Feise. Dadurch, dass die Vertreter der<br />

Media Broadcast von Anfang an mit unkonkreten<br />

Komponenten gearbeitet haben,<br />

sei eine objektive Bewertung der<br />

Angebote nicht möglich. Erst nach mehrfacher<br />

Aufforderung von ver.di wurde<br />

eine endgültige Version des Angebots<br />

vorgelegt. Darin wurde ver.di zum ersten<br />

Mal über eine Fußnote mitgeteilt, dass<br />

die Erhöhung für die beurlaubten Beamt*innen<br />

niedriger ausfallen soll. „Ein<br />

Einigungswille ist überhaupt nicht erkennbar“,<br />

stellt Tim Feise fest. „Das zeugt<br />

nicht davon, dass man die Belange der<br />

Beschäftigten ernst nimmt. Es ist beschämend,<br />

wie die extrem hohe Motivation<br />

der Beschäftigten gezielt zunichtegemacht<br />

wird.“<br />

Ein neuer Verhandlungstermin war bis<br />

<strong>KOMM</strong>-Redaktionsschluss nicht vereinbart.<br />

Foto: ©johas – stock.adobe.com<br />

Details zu den Angeboten unter:<br />

www.mediabroadcast.verdi.de<br />

Silke Leuckfeld<br />

freie Journalistin<br />

Foto: privat


6<br />

GUTE ARBEIT<br />

Arbeitsraum neu denken? GUTE G<br />

Der Umgang mit dem betrieblichen<br />

Arbeitsraum wird zurzeit vor allem<br />

dort mit neuer Dringlichkeit diskutiert,<br />

wo ortssouveränes Arbeiten<br />

grundsätzlich möglich ist. Homeoffice<br />

und hybride Arbeitskonzepte,<br />

Desksharing, neue Raumkonzepte<br />

und Flächenreduzierung, Erhalt von<br />

Betriebskultur und „Back to Office“<br />

sind nur einige Schlagworte der aktuellen<br />

Debatten.<br />

VON ASTRID SCHMIDT<br />

Der betriebliche Arbeitsraum ist immer<br />

auch ein sozialer Ort. Wir tauschen uns<br />

mit unseren Kolleginnen und Kollegen<br />

beruflich aus – aber auch privat. Unsere<br />

informellen Netzwerke helfen oft unkompliziert<br />

dabei, ein Problem zu lösen,<br />

zufällige Gespräche bringen uns auf neue<br />

Ideen. Und manchmal ist es motivierend,<br />

dass im Zimmer nebenan an ähnlichen<br />

Themen gearbeitet wird.<br />

Virtuelle Arbeitsräume<br />

Gleichzeitig gilt: Im Zuge der Digitalisierung<br />

wird der betriebliche Arbeitsraum<br />

immer virtueller, zumindest in der Telekommunikations-<br />

und Tech-Branche. Zusammenarbeit<br />

braucht nicht unbedingt<br />

gemeinsame Präsenz – digitale gemeinsame<br />

Räume tun es auch. Das hat Vorteile:<br />

Mehr Ortssouveränität ermöglicht<br />

vielen eine bessere Vereinbarkeit von<br />

Beruf und Privatleben, spart Wege- und<br />

damit Lebenszeit und verschafft dem<br />

Einzelnen mehr Gestaltungsspielräume.<br />

Ein Nachteil dabei: Arbeitgeber nutzen<br />

die verstärkte Nutzung von Homeoffice<br />

als Argument, um Flächen abzumieten<br />

und Kosten einzusparen. Dabei braucht<br />

es vor allem eine größere Vielfalt an<br />

Raum arten – und attraktive, ergonomische<br />

Arbeitsplätze im Betrieb und im<br />

Home office.<br />

Astrid Schmidt<br />

Referentin im<br />

ver.di-Bereich<br />

Innovation und<br />

Gute Arbeit<br />

sowie in der<br />

Fachgruppe IKT<br />

Foto: Simone M. Neumann<br />

Foto: ©Onchira – stock.adobe.com<br />

Chancen nutzen<br />

Wichtig aus gewerkschaftlicher Sicht: Es<br />

geht um gute Gestaltung hybrider Arbeitskonzepte,<br />

die wir als Gewerkschaft,<br />

als betriebliche Mitbestimmung und auch<br />

als Beschäftigte mitprägen wollen. Chancen<br />

der Digitalisierung sollen genutzt,<br />

Risiken minimiert werden. Neben guter<br />

Arbeitsgestaltung ist auch gute Raumgestaltung<br />

gefragt: Welche Raumarten<br />

braucht es für die verschiedenen Tätigkeitsbestandteile?<br />

Welche Sozialräume<br />

sind wichtig für ein gutes Betriebsklima?<br />

Welche Anforderungen müssen erfüllt<br />

sein, damit wir gesund bleiben? Welche<br />

Kompetenzen brauchen wir für gute Zusammenarbeit,<br />

wenn diese auch digital<br />

und virtuell stattfindet? Und wie organisieren<br />

wir gemeinsame Präsenz, von der<br />

alle Seiten profitieren? Die Realität zeigt<br />

gerade in der IKT-Branche, dass Beschäftigte<br />

oftmals nicht in Büros (zurück)kommen<br />

(wollen), in denen sie sich nicht konzentrieren<br />

können, die mit langen Fahrtzeiten<br />

einhergehen und in denen weder<br />

gemeinsame Präsenz klug organisiert<br />

wird noch eine Möglichkeit für unkomplizierte<br />

Mittagessen vorhanden ist.<br />

Im Praxistest<br />

Die Debatte um Raumkonzepte wird zurzeit<br />

allerorts geführt. Erste Erfahrungen<br />

aus der betrieblichen Praxis zeigen, dass<br />

es sich auszahlt, beteiligungsorientiert<br />

und entlang der Wünsche und Bedarfe<br />

der Beschäftigten an die Sache heranzugehen.<br />

Klar ist, dass nicht jeder Wunsch<br />

erfüllbar ist. Gerade Desksharing bleibt<br />

für viele ein eher ungeliebtes Modell. Es<br />

macht aber einen Unterschied, ob Desksharing<br />

mit Vorteilen wie mehr Souveränität<br />

und einer attraktiven Raumgestaltung<br />

einhergeht oder ob Desksharing<br />

bedeutet, sich in lauten Großraumbüros<br />

an einen Arbeitsplatz zu begeben, an<br />

dem man sich nicht gut konzentrieren<br />

kann. Erfahrungen zeigen, dass sich Qualität<br />

auszahlt. Und auch die Möglichkeit,<br />

eigene Bedarfe und Ideen einzubringen,<br />

ist ein wichtiger Faktor für gelingende<br />

Veränderungsprozesse.<br />

PRAXISBEISPIELE<br />

Eine ver.di-Tagung zum hybriden<br />

Arbeits- und Sozialraum widmete<br />

sich der Frage nach Raumkonzepten<br />

und den damit einhergehenden<br />

Gestaltungsherausforderungen.<br />

Impulse gab es aus der Arbeitsforschung,<br />

dem Arbeits- und Gesundheitsschutz<br />

sowie aus der betrieblichen<br />

Gestaltungspraxis.<br />

Die Atruvia (IT-Dienstleister für Genossenschaftsbanken)<br />

hat 2021 qua<br />

Gesamtbetriebsvereinbarung neue<br />

Raumkonzepte verabredet und darin<br />

auch Beteiligungsprozesse definiert.<br />

Vor der Neukonzeption wurden<br />

die Bedarfe der Beschäftigten<br />

differenziert abgefragt. Zurzeit werden<br />

erste Erfahrungen mit der Umsetzung<br />

ermittelt, um entlang der<br />

Rückmeldungen nachjustieren zu<br />

können.<br />

Bei der Telekom wurde zunächst in<br />

einer Pilotphase getestet, wie durch<br />

eine flexiblere Nutzung der konzerneigenen<br />

Immobilien mehr Ortssouveränität<br />

und kürzere Arbeitswege<br />

ermöglicht werden können. Künftig<br />

werden in 125 größeren Telekom-<br />

Standorten Arbeitsplätze eingerichtet,<br />

die bundesweit von allen Beschäftigten<br />

gebucht werden können.<br />

Die Dokumentation der ver.di-<br />

Online- Tagung zum hybriden Arbeits-<br />

und Sozialraum steht online<br />

zur Verfügung:<br />

kurzlinks.de/9iic


7<br />

<strong>KOMM</strong> 05/<strong>2024</strong><br />

ESTALTUNG STATT SPARZWANG<br />

MAGENTA OFFICE:<br />

Die Büroadresse ist flexibel<br />

München, Frankfurt, Dresden oder<br />

auch mal Paris – Beschäftigte der<br />

Telekom haben viele Optionen bei<br />

der Wahl ihres Arbeitsortes. Unter<br />

dem Namen Magenta Office hat der<br />

Konzernbetriebsrat mit der Arbeitgeberin<br />

zusätzliche Möglichkeiten<br />

für die Arbeitsplatzflexibilität vereinbart.<br />

Für Mitarbeitende des Konzerns<br />

ist diese Konzernvereinbarung<br />

das Startzeichen für frei buchbare<br />

Büroflächen in Telekom-Standorten<br />

in Deutschland sowie für das zeitweise<br />

Arbeiten im EU-Ausland.<br />

Magenta Office soll zugleich die Zusammenarbeit<br />

im Unternehmen über<br />

Abteilungsgrenzen hinaus fördern.<br />

VON KERSTIN MARX<br />

Prozentuale Verteilung der Telekom-<br />

Beschäftigten nach Bundesländern<br />

Starre Arbeitsplatzregeln gehören längst<br />

der Vergangenheit an. Viele kennen solche<br />

nur noch aus Erinnerungen, manche<br />

haben sie selbst nie erlebt. Der Schreibtisch<br />

am Heimatstandort, also die Regelarbeitsstätte,<br />

ist für viele nicht mehr der<br />

einzige Arbeitsort. Angefangen hat die<br />

Entwicklung der Flexibilisierung der Arbeit<br />

bereits Jahre zuvor. Der Konzernbetriebsrat<br />

und die Arbeitgeberin haben mit<br />

„Future Work“ 2014 begonnen, Voraussetzungen<br />

für das zeitweise Arbeiten von<br />

unterwegs und außerhalb des Büros zu<br />

schaffen. 2016 mündeten diese in den<br />

Tarifvertrag „Mobiles Arbeiten“ zwischen<br />

ver.di und der Deutschen Telekom.<br />

Magenta Office ist eine konsequente<br />

Weiterentwicklung. Alle Mitarbeitenden<br />

sind als Teil der Magenta-Familie in den<br />

Telekom-Gebäuden willkommen, diese<br />

als Orte der Begegnung, des Austauschs<br />

und der Vernetzung nutzen zu können,<br />

für konzentriertes und kreatives Arbeiten.<br />

Offene Buchungszonen fördern den informellen<br />

Austausch und die bereichsübergreifende<br />

Kommunikation.<br />

Magenta Office hat im Wesentlichen vier<br />

Säulen:<br />

Aufhebung von Buchungszonen<br />

Ein Großteil der Arbeitsplätze, Besprechungsräume,<br />

Kreativzonen ist für alle<br />

Mitarbeitenden freigegeben und heißen<br />

„Shared Spaces“. Damit ist die bisher für<br />

Abteilungen und Bereiche vorbehaltene<br />

und exklusive Nutzung von Flächen überwiegend<br />

aufgehoben. Mitarbeitende können<br />

einen freien Arbeitsplatz ihrer Wahl<br />

buchen, an ihrem Heimatstandort oder bei<br />

Bedarf an weiteren Standorten in Deutschland.<br />

Vorgesehen ist, gut 100 Standorte<br />

mit mehr als 100 Arbeitsplätzen in Magenta<br />

Offices zu wandeln. Neben den „Shared<br />

Spaces“ gibt es für Abteilungen auch weiterhin<br />

die Möglichkeit, Flächen exklusiv zu<br />

nutzen, etwa wenn die Ausübung sensibler<br />

Tätigkeiten besondere Anforderungen<br />

an einen Arbeitsplatz voraussetzt.<br />

Buchungstool<br />

Mitarbeitende buchen den gewünschten<br />

Arbeitsplatz in den frei verfügbaren Bereichen<br />

ähnlich wie bei der Sitzplatzreservierung<br />

im Flugzeug. Das zentrale Buchungstool<br />

kann sowohl am PC als auch<br />

mit dem Smartphone genutzt werden.<br />

Wohnortnahes Arbeiten<br />

Zudem soll das Konzept „Wohnortnahes<br />

Arbeiten“ ausgebaut werden, indem die<br />

Buchungszonen über Magenta Office hinaus<br />

in weiteren Gebäuden aufgehoben<br />

werden. Die Telekom ist regional stark<br />

vertreten – ein gut ausgestatteter Arbeitsplatz<br />

in Wohnortnähe kann eine wichtige<br />

Alternative zum mobilen Arbeiten sein<br />

und unterstützt bei dem Ziel, Gebäude<br />

nachhaltig zu nutzen, auch zur Sicherung<br />

von Standorten.<br />

Mobiles Arbeiten im EU-Ausland<br />

Mit Magenta Office steht Mitarbeitenden<br />

die Möglichkeit offen, bis zu 20 Tage im<br />

Jahr im EU-Ausland zu arbeiten, auch als<br />

„Workation“ bekannt. Voraussetzung dafür<br />

sind die Absprache mit der eigenen<br />

Führungskraft und die A1-Bescheinigung,<br />

die für die Sozialversicherung wichtig ist.<br />

„Workation“ ist ein weiterer Baustein der<br />

hybriden Arbeitskultur und stärkt die<br />

Attraktivität als Arbeitgeber, intern wie<br />

extern.<br />

Kerstin Marx<br />

Konzernbetriebsratsvorsitzende<br />

der<br />

Deutschen Telekom<br />

Foto: KBR Telekom


8<br />

DFMG DEUTSCHE FUNKTURM GMBH TARIFRUNDE TELEKOM <strong>2024</strong><br />

1300 Euro gezahlt<br />

Die kürzlich stattgefundenen Gespräche<br />

zwischen ver.di und der Arbeitgeberin<br />

waren in der Tarifrunde<br />

im Jahr 2023 vereinbart worden. Der<br />

Staat hat, um die Inflation abzumildern,<br />

bis zu 3000 Euro steuer- und<br />

abgabenfrei als Inflationsausgleichsprämie<br />

vorgesehen. Diesen Betrag<br />

hatte die DFMG bisher nicht ausgeschöpft.<br />

Die jetzt erfolgte Zahlung<br />

erhalten auch Teilzeitbeschäftigte in<br />

voller Höhe.<br />

Für Kolleg*innen, die im Juni aus familiären<br />

Gründen nicht in einem aktiven Arbeitsverhältnis<br />

waren, wird im November<br />

der Anspruch noch einmal geprüft;<br />

die Auszahlung erfolgt dann im Dezember.<br />

Die ver.di-Tarifkommission begrüßt<br />

insbesondere den zweiten Auszahlungspunkt<br />

im November. So erhalten mehr<br />

Kolleg*innen die verdiente Wertschätzung.<br />

Schließlich leisten auch sie mit<br />

ihrer Arbeit einen wertvollen Beitrag im<br />

Unternehmen. Leider konnte sich die<br />

Verhandlungskommission mit weiteren<br />

Betrachtungszeiträumen und Anspruchsgrundlagen<br />

nicht durchsetzen. Auch<br />

die in der Betriebsversammlung im<br />

März angesprochenen Härtefälle wurden<br />

vom Arbeitgeber nicht in Betracht gezogen.<br />

Scheibchenweise<br />

Die jetzt erfolgte Zahlung ist noch ein<br />

Ergebnis aus der Tarifrunde 2023. Zum<br />

1. Februar erhielten die Beschäftigten<br />

eine tabellenwirksame Erhöhung des<br />

Entgelts in Höhe von 2,3 Prozent. Zu diesem<br />

Zeitpunkt wurden auch 500 Euro<br />

Infla tionsausgleichsprämie ausgezahlt.<br />

Bereits ein Jahr zuvor wurden die Einkommen<br />

um 2,8 Prozent angehoben und<br />

im Mai 2023 eine Inflationsausgleichsprämie<br />

in Höhe von 700 Euro gezahlt.<br />

Für die unteren Entgeltgruppen gab es<br />

zudem 500 Euro Inflationsausgleich im<br />

August 2023.<br />

RED<br />

Inflationsprämie gezahlt<br />

Im Mai <strong>2024</strong> hatte ver.di ein Verhandlungsergebnis in der Tarifrunde <strong>2024</strong><br />

für die Telekom-Gesellschaften erzielt, dem die ver.di-Tarifkommis sion am<br />

7. Juni <strong>2024</strong> zustimmte.<br />

Mit der Juli-Zahlung erhalten alle Beschäftigten<br />

der DTAG, BuyIn, T-Deutschland,<br />

DT Technik, DT Service, DT Außendienst,<br />

DT GK, DT IT, DT Security, DT IoT, DT<br />

MMS, DT ISP und DeTeFleet die vereinbarte<br />

Inflationsausgleichsprämie in Höhe<br />

von 1550 Euro (BuyIn 1050 Euro). Dies<br />

gilt auch für die Beschäftigten der PASM,<br />

der Tiefbau GmbH und Comfortcharge<br />

GmbH, ebenso für Beschäftigte in der aktiven<br />

Phase der Altersteilzeit. Beschäftigte<br />

in Teilzeit bekommen den Betrag anteilig.<br />

Bei der DT PVG wird die Inflationsausgleichsprämie<br />

im August <strong>2024</strong>, in der DT<br />

SE im Oktober <strong>2024</strong> gezahlt.<br />

Für Auszubildende und dual Studierende<br />

erfolgt im Juli <strong>2024</strong> eine Zahlung in<br />

ISS COMMUNICATION SERVICES<br />

Zahltag für ver.di-Mitglieder<br />

Höhe von 775 Euro. Wer zwischen Juli<br />

und Dezember in ein Arbeitsverhältnis<br />

übernommen wird, erhält die Inflationsausgleichsprämie<br />

in Höhe der Tarifbeschäftigten.<br />

Bezogen auf die Anzahl einbezogener<br />

Unternehmen war die Tarifrunde <strong>2024</strong><br />

die umfassendste Tarifverhandlung der<br />

Konzerngeschichte und konnte mit dem<br />

höchsten Tarifergebnis abgeschlossen<br />

werden. Insgesamt zehn Warnstreiktage<br />

und etliche Aktionen der ver.di-Aktiven<br />

waren dafür notwendig. ver.di dankt allen<br />

Kolleginnen und Kollegen, die sich<br />

eingesetzt haben!<br />

RED<br />

www.trt.verdi.de<br />

In der Tarifrunde <strong>2024</strong> für die ver.di-Mitglieder bei der ISS Communication<br />

Services GmbH hat ver.di verschiedene entgeltwirksame Elemente mit der<br />

Arbeit geberin im Haustarifvertrag vereinbart. Diese kommen jetzt Stück für<br />

Stück in die Wirkung.<br />

JETZT ONLINE BEITRETEN<br />

mitgliedwerden.verdi.de<br />

ver.di-Mitglieder, die sich bis Ende Mai bei<br />

der Arbeitgeberin gemeldet hatten, erhalten<br />

mit der Juli-Entgeltabrechnung die<br />

Mitgliederkomponente in Höhe von 1400<br />

Euro, Auszubildende und dual Studierende<br />

550 Euro, Teilzeitbeschäftigte anteilig.<br />

Zuvor hatten alle Beschäftigten im März<br />

bereits 800 Euro Inflationsausgleichsprämie<br />

erhalten, Auszubildende 400 Euro.<br />

Wer Teilzeit arbeitet, erhielt einen anteiligen<br />

Betrag. Im September erfolgt die Anhebung<br />

der Tabellen um 4,5 Prozent für<br />

alle Beschäftigten im Bereich des Haustarifvertrages.<br />

ver.di-Mitglieder im Vorteil<br />

Für ver.di-Mitglieder bedeutet das, dass<br />

sie in <strong>2024</strong> – je nach Entgeltgruppe –<br />

zwischen fünf Prozent und 9,7 Prozent<br />

mehr Entgelt erhalten. Im Jahr 2025 wirkt<br />

der Abschluss mit 6,3 Prozent bis 8,9 Prozent.<br />

Denn die Mitgliederkomponente<br />

wird dauerhaft gezahlt. Wer noch einsteigen<br />

will, sollte bis um 1. März kommenden<br />

Jahres ver.di-Mitglied werden.<br />

www.iss.verdi.de<br />

Foto: Christian von Polenz


9 <strong>KOMM</strong> 05/<strong>2024</strong><br />

DAX-40-BETRIEBSRÄTE<br />

Berliner Luft<br />

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil<br />

hat die Betriebsräte der DAX-40-<br />

Unternehmen ins Ministerium eingeladen,<br />

um zentrale wirtschaftsund<br />

sozialpolitische Themen zu<br />

disku tieren. Das jüngste Treffen des<br />

DAX-40-Gesprächskreises wurde von<br />

Kerstin Marx, der Vorsitzenden des<br />

Telekom-Konzernbetriebsrats, eröffnet.<br />

Im Mittelpunkt des Treffens<br />

standen das geplante Tariftreuegesetz<br />

sowie die Anforderungen an ein<br />

modernes Betriebsverfassungsgesetz,<br />

insbesondere vor dem Hintergrund<br />

zunehmender Herausforderungen<br />

durch Nutzung von Künstlicher<br />

Intelligenz in Unternehmen.<br />

VON HUSAM AZRAK<br />

Die Vorhaben zum Tariftreuegesetz haben<br />

eine bedeutende Rolle sowohl für die<br />

Wirtschaft als auch für die Arbeitnehmenden.<br />

Es wäre ein wichtiges Instrument zur<br />

Förderung fairer Wettbewerbsbedingungen<br />

und zur Sicherung fairer Arbeitsbedingungen.<br />

Ein Tariftreuegesetz würde<br />

dafür sorgen, dass alle Unternehmen, die<br />

öffentliche Aufträge erhalten, tarifgebundene<br />

Gehälter zahlen müssen, ohne dadurch<br />

im Wettbewerb benachteiligt zu<br />

werden. Dies würde unlauteren Wettbewerb<br />

verhindern und faire Bedingungen<br />

schaffen, da nicht tarifierte Unternehmen,<br />

die durch niedrige Gehälter<br />

finanzielle Vorteile hätten, keine öffentlichen<br />

Aufträge erhalten. Die damit verbundene<br />

Förderung seriöser und stabiler<br />

Geschäftsmodelle käme dem Wirtschaftsstandort<br />

zugute und kann langfristig zu<br />

einer nachhaltigeren Wirtschaft beitragen.<br />

Gleichzeitig sichere es Arbeitnehmer*innen<br />

faire Arbeitsbedingungen,<br />

wodurch sowohl Motivation als auch<br />

Produktivität steigen können. Zusätzlich<br />

würde das Gesetz die Tarifautonomie<br />

stärken, indem es die Bedeutung von<br />

Tarifver trägen und Gewerkschaften unterstreicht.<br />

Modernes Betriebsverfassungsgesetz<br />

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Kerstin Marx,<br />

Vorsitzende des Konzernbetriebsrats Deutsche Telekom<br />

Ein weiteres zentrales Thema war die Anpassung<br />

des Betriebsverfassungsgesetzes<br />

an die modernen Anforderungen, insbesondere<br />

durch den zunehmenden Einsatz<br />

von Künstlicher Intelligenz (KI). Die Teilnehmer*innen<br />

betonten die Notwendigkeit,<br />

den Schutz und die Rechte der<br />

Arbeitnehmer*innen in einem digitalen<br />

Arbeitsumfeld zu sichern. Ein modernes<br />

Betriebsverfassungsgesetz sollte erweiterte<br />

Mitbestimmungsrechte beinhalten,<br />

damit Mitbestimmer*innen den Herausforderungen<br />

und Risiken der digitalen<br />

Transformation gerecht werden können<br />

– zum Beispiel mit Strategien für eine<br />

qualitative Personalplanung oder einen<br />

umfassenden Beschäftigtendatenschutz.<br />

Besonders im Fokus stehen dabei Datenschutz<br />

der Belegschaft und die Risiken<br />

der Verhaltens- und Leistungskontrolle<br />

durch KI-Systeme.<br />

„Nur durch erweiterte und damit gestärkte<br />

Mitbestimmungsrechte können wir<br />

faire und transparente Arbeitsbedingungen<br />

im digitalen Zeitalter gewährleisten“,<br />

sagt Kerstin Marx, Vorsitzende des Konzernbetriebsrats<br />

Deutsche Telekom AG.<br />

Politik, Mitbestimmungsorgane und Wirtschaft<br />

müssten eng zusammenarbeiten,<br />

um die Rechte der Arbeitnehmer*innen<br />

zu schützen und eine verantwortungsvolle<br />

Nutzung von KI zu gewährleisten.<br />

Diskussion mit der SPD-Parteiführung<br />

In dem anschließenden Treffen mit der<br />

SPD-Parteiführung wurden diese Themen<br />

weiter vertieft. Mit den beiden Parteivorsitzenden<br />

Saskia Esken und Lars Klingbeil<br />

sowie SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert<br />

wurden die Herausforderungen durch Personalabbau<br />

und Offshore diskutiert. Der<br />

Abbau von Arbeitsplätzen in Deutschland<br />

bleibe eine große Herausforderung und<br />

gefährde den Wirtschaftsstandort<br />

Deutschland. Gleichzeitig äußerten die<br />

Betriebsräte ihre Sorgen über die Verlagerung<br />

attraktiver und zukunftssicherer<br />

Arbeitsplätze in Offshoring-Regionen. Besonders<br />

problematisch sei neben der Zerstörung<br />

qualifizierter Arbeitsplätze die<br />

Tatsache, dass die Offshoring-Regionen oft<br />

durch geringe oder fehlende Mitbestimmungsmöglichkeiten<br />

und rechtliche Rahmenbedingungen<br />

gekennzeichnet seien.<br />

Risiko Offshore<br />

Vor diesem Hintergrund wächst die<br />

Notwendigkeit, über die Gründung von<br />

Welt-Betriebsräten nachzudenken. Diese<br />

internationale Arbeitnehmervertretung<br />

könnte dazu beitragen, globale Standards<br />

für Arbeitsbedingungen und Rechte für<br />

Arbeitnehmer*innen durchzusetzen und<br />

den Herausforderungen und Ungerechtigkeiten<br />

des Offshorings entgegenzuwirken.<br />

Ein Welt-Betriebsrat könnte nicht<br />

nur die Mitbestimmung auf globaler Ebene<br />

stärken, sondern auch sicherstellen,<br />

dass Unternehmen ihre soziale Verantwortung<br />

weltweit wahrnähmen, eine<br />

Tarifflucht würde somit erschwert.<br />

Die Treffen des DAX-40-Gesprächskreises<br />

mit Bundesarbeitsminister Hubertus<br />

Heil werden fortgesetzt, um die aktuellen<br />

Herausforderungen zu bewältigen und in<br />

die Zukunft zu denken.<br />

Husam Azrak<br />

Kommunikation und<br />

Sprecher des<br />

Telekom-Konzernbetriebsrats<br />

Foto: KBR Telekom<br />

Foto: Mareen Fischinger


10<br />

BEAMT*INNEN-VERSORGUNG<br />

Foto: ©Юлия Завалишина – stock.adobe.com<br />

Versorgungsfreibetrag<br />

sinkt langsamer<br />

Frohe Kunde: Der Abbau des Versorgungsfreibetrags<br />

und des Zuschlags<br />

zum Versorgungsfreibetrag sinkt<br />

langsamer als ursprünglich geplant.<br />

Grund dafür ist das am 22.03.<strong>2024</strong><br />

beschlossene Wachstumschancengesetz.<br />

Statt bis 2040 wird der<br />

schrittweise Abbau der Steuerfreibeträge<br />

nun bis 2058 gestreckt.<br />

VON ANITA SCHÄTZLE<br />

Versorgungsbezüge sind in voller Höhe<br />

der Lohnbesteuerung unterworfen. Als<br />

Ausgleich wird der Versorgungsfreibetrag<br />

gewährt. Davon bleibt ein nach einem<br />

Prozentsatz ermittelter, auf einen Höchstbetrag<br />

begrenzter Betrag (Versorgungsfreibetrag)<br />

steuerfrei (§ 19 Abs. 2 EStG).<br />

Kongruent zur stetigen Erhöhung der<br />

Besteuerung der Renten (Rentenreform<br />

2004: für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang<br />

um 1,0 Prozentpunkte höher)<br />

wird der den Pensionär*innen zustehende<br />

Versorgungsfreibetrag schrittweise abgeschmolzen.<br />

Der Versorgungsfreibetrag, 2005 noch<br />

40 Prozent der Versorgungsbezüge –<br />

höchstens 3000 Euro –, sollte seit 2020<br />

um jährlich 0,8 Prozentpunkte abgesenkt<br />

und bis 2040 auf null sein. Gleiches gilt<br />

für den Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag.<br />

Dieser wird als Ausgleich für den<br />

seit 2005 weggefallenen Arbeitnehmerpauschbetrag<br />

für die Bezieher von Versorgungsbezügen<br />

gewährt. Der in 2005 gewährte<br />

Zuschlag in Höhe von 900 Euro<br />

wird seither ebenfalls stetig abgeschmolzen.<br />

Zeitliche Streckung nachgezeichnet<br />

Aufgrund des mit dem Wachstumschancengesetz<br />

umzusetzenden langsameren<br />

Anstiegs des Besteuerungsanteils<br />

der Renten aus der Basisversorgung wird<br />

diese Änderung im Bereich der Freibeträge<br />

für Versorgungsbezüge nachgezeichnet.<br />

Beginnend ab 2023 wird der Prozentwert<br />

zur Bemessung des Versorgungsfreibetrages<br />

nur noch um jährlich<br />

0,4 Prozentpunkte verringert. Somit sinkt<br />

der Versorgungsbeitrag um jährlich 30<br />

Euro und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag<br />

um jährlich neun Euro.<br />

Bei Versorgungsbeginn in <strong>2024</strong> beträgt<br />

der Versorgungsfreibetrag 13,6 Prozent,<br />

höchstens 1020 Euro, der Zuschlag<br />

zum Versorgungsfreibetrag 306 Euro. Bei<br />

Versorgungsbeginn in 2025 sind es 13,2<br />

Prozent, höchstens 990 Euro, und der<br />

Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag 297<br />

Euro. In den nachfolgenden Jahren bis<br />

2058 sollen beide dann auf null abgesenkt<br />

sein. Der im Jahr des Eintritts in den<br />

Ruhestand individuell geltende Versorgungsfreibetrag<br />

und der Zuschlag zum<br />

Versorgungsfreibetrag bleiben für die<br />

Gesamtdauer des Versorgungsbezugs<br />

gleich.<br />

Ab 2058 voll besteuert<br />

Die schrittweise steigende Besteuerung<br />

von Renten erfolgt seit 2023 um 0,5 Prozentpunkte.<br />

Für Renteneintritte in <strong>2024</strong><br />

sind 83 Prozent und in 2025 dann 83,5<br />

Prozent der Rente zu versteuern. Die Versteuerung<br />

zu 100 Prozent erfolgt ab dem<br />

Renteneintrittsjahr 2058. Auch für Rentner*innen<br />

bleibt der steuerfreie Anteil<br />

der Jahresbruttorente auf Dauer gleich.<br />

Kongruent mit der vollständigen Umsetzung<br />

der nachgelagerten Besteuerung<br />

im Bereich der Alterseinkünfte aus der<br />

Basisversorgung sind dann die Freibeträge<br />

für Versorgungsbezüge im Jahr 2058<br />

vollständig abgeschmolzen. Die Versorgungsbezüge<br />

sind somit ab 2058 als Einkünfte<br />

aus nichtselbstständiger Arbeit in<br />

voller Höhe zu versteuern.<br />

Anita Schätzle<br />

Gewerkschaftssekretärin<br />

i. R.<br />

Foto: Manfred Geneschen


11 <strong>KOMM</strong> 05/<strong>2024</strong><br />

BEAMT*INNEN<br />

Lücken füllen – Pension und<br />

Arbeit anpassen<br />

Viele Beschäftigte wollen oder können<br />

einfach nicht bis 67 Jahre arbeiten.<br />

Dafür gibt es unterschiedlichste<br />

Gründe. Zeitpunkt und Übergang in<br />

den Ruhestand müssen gut überlegt<br />

sein. Zwischen dem Einkommen<br />

im aktiven Beamtenverhältnis und<br />

dem Einkommen im Ruhestand<br />

klafft meist eine spürbare Lücke. Neben<br />

der Pension können Beamt*innen<br />

aber ihre finan zielle Grundlage<br />

verbessern, zum Beispiel mit einem<br />

Minijob. Das gilt auch für die Beamt*innen<br />

bei der Telekom.<br />

VON ANITA SCHÄTZLE<br />

Im Gegensatz zu den Änderungen für<br />

Rentner*innen gelten für Beamt*innen<br />

nach wie vor enge Hinzuverdienstgrenzen.<br />

Die gesetzlichen Regelungen dazu<br />

sind vielschichtig und die Fallkonstellationen<br />

zahlreich und komplex.<br />

Minijob<br />

Beamt*innen können Minijobs, auch<br />

mehrere gleichzeitig, ausüben; das Beamtenverhältnis<br />

ist keine (versicherungspflichtige)<br />

Hauptbeschäftigung. Der Gesamtverdienst<br />

aus allen Minijobs darf<br />

insgesamt 538 Euro im Monat nicht übersteigen<br />

(in 2023 520 Euro). Für die Beschäftigung<br />

gelten die gleichen Regelungen<br />

wie für alle anderen Minijobber.<br />

Der Pauschalbeitrag für die Krankenversicherung<br />

entfällt, sofern nicht in einer<br />

gesetzlichen Krankenkasse versichert. Bei<br />

der Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht,<br />

von der sich auch Beamt*innen<br />

befreien lassen können. Das Einkommen<br />

muss versteuert werden.<br />

Neben einem Minijob mit Verdienstgrenze<br />

können Beamt*innen auch eine<br />

kurzfristige Beschäftigung ausüben. Die<br />

Zeitgrenze von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen<br />

im Kalenderjahr darf dabei<br />

nicht überschritten werden. Mit Blick auf<br />

Steuern und gegebenenfalls Sozialabgaben<br />

ist eine steuerrechtliche Beratung<br />

empfehlenswert. Da ist der ver.di-Lohnsteuerservice<br />

für ver.di-Mitglieder eine<br />

gute Adresse.<br />

Paradigmenwechsel und<br />

weniger Bürokratie<br />

Bei vorgezogenen Altersvollrenten ist die<br />

Hinzuverdienstgrenze seit dem 1. Januar<br />

2023 ersatzlos entfallen. Das Achte Gesetz<br />

zur Änderung des Vierten Buches<br />

Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze<br />

(8. SGB IV-ÄndG) beinhaltet eine grundlegende<br />

Reform der Hinzuverdienstmöglichkeiten<br />

in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

bei vorgezogenen Altersrenten<br />

und Erwerbsminderungsrenten. Bei einem<br />

vorzeitigen Rentenbeginn ab 63 mit mindestens<br />

35 Beitragsjahren, dürfen künftig<br />

bis zu 46 060 Euro statt 6300 Euro im Jahr<br />

dazuverdient werden. Davon erhofft sich<br />

die Politik zusätzliche Arbeitsanreize und<br />

einen Beitrag zur Arbeits- und Fachkräftesicherung.<br />

Bei den Erwerbsminderungsrenten<br />

sind die Hinzuverdienstgrenzen<br />

deutlich angehoben. Die Regelungen zum<br />

zeitlichen Umfang für einen anrechnungsfreien<br />

Hinzuverdienst ändern sich dabei<br />

nicht (unter drei Stunden täglich bei voller,<br />

unter sechs Stunden bei teilweiser<br />

Erwerbsminderung).<br />

Die innergewerkschaftliche Debatte<br />

und Abstimmung bezüglich einer analogen<br />

gesetzlichen Regelung für die Beamt*innen<br />

des Bundes ist noch nicht<br />

abgeschlossen. ver.di bleibt am Ball.<br />

Foto: ©Andrii Zastrozhnov – stock.adobe.com<br />

TARIF- UND BESOLDUNGSRUNDE ÖD 2025<br />

Beschäftigtenbefragung gestartet<br />

Es ist wieder soweit: Im Januar<br />

2025 starten die Tarifverhandlungen<br />

für die rund<br />

2,5 Millionen Tarifbeschäftigten<br />

von Bund und Kommunen.<br />

Die Vorbereitungen<br />

zur Forderungsdiskussion<br />

sind gestartet und alle Mitglieder<br />

und Beschäftigten<br />

sind aufgefordert, sich zu<br />

beteiligen. Tariferfolge, wie<br />

ver.di sie im öffentlichen Dienst (ÖD) in<br />

den letzten Jahren durchsetzen konnte,<br />

wollen gut vorbereitet sein: Gute Tarifverträge<br />

fallen nicht vom Himmel.<br />

Gemeinsamer Einsatz<br />

Mit ihrer Beschäftigtenbefragung will<br />

ver.di wissen, was ihnen wichtig ist und<br />

Foto: ver.di<br />

für welche Forderung<br />

sie sich einsetzen<br />

möchten. Die Teilnahme<br />

an der Beschäftigtenbefragung<br />

steht in<br />

mehreren Sprachen zur<br />

Verfügung. Sie ist freiwillig<br />

und alle Angaben<br />

sind anonymisiert und<br />

werden entsprechend<br />

den deutschen und europäischen<br />

gesetzlichen Bestimmungen<br />

zum Datenschutz behandelt.<br />

Neben Mitgliederversammlungen in<br />

den Betrieben, Dienststellen und Bezirken<br />

sind die Ergebnisse dieser Befragung die<br />

Grundlage für den Forderungsbeschluss<br />

der ver.di-Bundestarifkommission. Am<br />

9. Oktober <strong>2024</strong> kommen deren gewählte<br />

Mitglieder zusammen, um die konkreten<br />

Forderungen für die Tarifrunde öffentlicher<br />

Dienst Bund/Kommunen 2025<br />

zu beschließen.<br />

Mitmachen – Mitentscheiden<br />

Jede Stimme zählt, insbesondere auch die<br />

der Bundesbeamt*innen. Dem üblichen<br />

Ablauf entspricht es, dass die Besoldungsrunde<br />

Bund der Tarifrunde ÖD/VKA unmittelbar<br />

folgt. Diese bildet die Grundlage<br />

für die ver.di-Forderung nach zeit- und<br />

wirkungsgleicher Übernahme von Tarifergebnissen<br />

auf die Bundesbeamt*innen<br />

und damit auch für die Beamt*innen bei<br />

der Deutschen Telekom. <br />

AS<br />

Link zur Befragung:<br />

https://kurzlinks.de/4c05


12<br />

JAV-WAHLEN<br />

Werde Teil der Jugend- und<br />

Auszubildendenvertretung (JAV)!<br />

Foto: Manfred Geneschen<br />

Hey du,<br />

es ist wieder soweit: Die Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung<br />

(JAV) stehen an! Diese Wahlen sind<br />

nicht nur ein formaler Akt, sondern eine großartige<br />

Chance für dich, aktiv die Arbeits bedingungen und die<br />

Zukunft in deinem Betrieb mitzugestalten. Doch warum<br />

sind die JAV-Wahlen so wichtig und warum solltest gerade<br />

du dich zur Wahl aufstellen lassen?<br />

Warum sind die JAV-Wahlen wichtig?<br />

Die JAV ist die Stimme der jungen Beschäftigten, Auszubildenden<br />

und dual Studierenden im Betrieb. Sie vertritt<br />

deine Interessen gegenüber der Betriebs leitung und setzt<br />

sich für deine Rechte ein. Ob es um die Qualität der Ausbildung,<br />

die Übernahme nach der Ausbildung oder faire<br />

Arbeitszeiten geht – die JAV kämpft für dich und sorgt<br />

dafür, dass deine Anliegen gehört werden.<br />

Die JAV hat das Recht, bei allen Angelegenheiten, die<br />

Jugendliche und Auszubildende betreffen, mit zubestimmen.<br />

Das bedeutet, dass du durch die JAV direkten<br />

Einfluss auf Entscheidungen nehmen kannst, die den Arbeitsalltag<br />

von dir und deinen Kolleg*innen betreffen.<br />

Ohne eine starke JAV könnten viele Pro bleme und Missstände<br />

ungehört bleiben.<br />

Warum solltest du kandidieren?<br />

Mitbestimmung und Einfluss: Als Mitglied der JAV<br />

hast du die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung deines<br />

Arbeitsumfeldes mitzuwirken. Du kannst deine Ideen<br />

einbringen und Veränderungen anstoßen, die den Arbeitsalltag<br />

für dich und deine Kolleg*innen verbessern.<br />

Persönliche Weiterentwicklung: Die Arbeit in der JAV<br />

bietet dir die Chance, wertvolle Erfahrungen zu sammeln<br />

und deine Fähigkeiten in Bereichen wie Kommunikation,<br />

Verhandlung und Organisation zu stärken. Diese Erfahrungen<br />

sind nicht nur im Berufsleben von Vorteil, sondern<br />

auch eine Bereicherung für deine persönliche Entwicklung.<br />

Netzwerken: In der JAV arbeitest du eng mit dem Betriebsrat<br />

und anderen Gremien zusammen. Dadurch<br />

knüpfst du wertvolle Kontakte und baust dir ein Netzwerk<br />

auf, das dir auch in deiner weiteren Karriere nützlich sein<br />

kann. Nebenbei kannst du noch tolle Menschen kennenlernen<br />

und Freundschaften knüpfen.<br />

Gemeinschaft und Solidarität: Als JAV-Mitglied bist du<br />

Teil eines Teams, das sich gemeinsam für die Interessen<br />

der jungen Beschäftigten einsetzt. Du lernst, wie wichtig<br />

Solidarität und Zusammenhalt sind und wie viel man gemeinsam<br />

erreichen kann. #gemeinsamstark<br />

Wie kannst du kandidieren?<br />

Die Kandidatur für die JAV ist einfacher, als du vielleicht<br />

denkst. Kandidieren dürfen alle, die sich noch in der Berufsausbildung<br />

oder dem dualen Studium befinden sowie<br />

alle, die aktiv im Betrieb beschäftigt und jünger als 25<br />

Jahre sind (selbst wenn Ausbildung oder Studium schon<br />

vorbei sind). Informiere dich bei der aktuellen JAV oder<br />

dem Betriebsrat über die genauen Abläufe und Fristen. Sie<br />

stehen dir mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen dich<br />

bei deiner Kandidatur.<br />

Fazit<br />

Die JAV-Wahlen sind eine wichtige Gelegenheit für dich,<br />

die Zukunft deines Betriebs aktiv mitzugestalten. Nutze<br />

diese Chance und stell dich zur Wahl! Deine Stimme zählt<br />

und gemeinsam können wir viel bewegen. Engagier dich,<br />

bring deine Ideen ein und sorge dafür, dass die Interessen<br />

der jungen Beschäftigten gehört werden. Werde Teil der<br />

JAV und mach den Unterschied!<br />

Die Zukunft liegt in deinen Händen –<br />

nutze die Möglichkeit und gestalte sie<br />

aktiv mit! Ich freue mich auf dich.<br />

Marta Müller<br />

Vorsitzende der Bundesjugend<br />

der ver.di-Fachgruppe IKT

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!