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SOZIALBERATUNG
EPI-SUISSE UNTERSTÜTZT
DURCH DEN DSCHUNGEL DER IV
Epilepsie als chronische Erkrankung kann die Berufstätigkeit vorübergehend oder dauerhaft beeinträchtigen.
Bei temporärer Arbeitsunfähigkeit greift die Krankenversicherung, bei dauerhafter Beeinträchtigung prüft
die Invalidenversicherung (IV) den Fall. Wichtig ist: Keine Krankheit führt automatisch zu IV-Leistungen, jeder Fall
wird individuell geprüft.
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Das Ziel der IV ist gesetzlich festgelegt:
die Sicherung des Existenzminimums für
Invalide. Dabei gilt der Grundsatz «Eingliederung
vor Rente». Bei einer IV-Anmeldung
wird zunächst die berufliche Eingliederung
geprüft, um festzustellen, ob
die Person zumindest teilweise selbst für
ihren Lebensunterhalt sorgen kann.
Invalidität wird definiert als dauerhafte
Erwerbsunfähigkeit (mindestens ein Jahr)
aufgrund eines Gesundheitsschadens.
Die betroffene Person kann ihre übliche
berufliche Tätigkeit oder Alltagsaufgaben
nicht mehr ausüben. Wichtig ist, dass die
Erwerbsunfähigkeit direkt auf den Gesundheitsschaden
zurückzuführen sein
muss und nicht auf andere Faktoren.
DER ABLAUF EINER IV-ANMELDUNG
GESTALTET SICH WIE FOLGT
1. Prüfung von Eingliederungsmassnahmen:
Nach einer Abklärung der
persönlichen und beruflichen Situation
werden mögliche Massnahmen
zur Wiederherstellung, Verbesserung
oder Erhaltung der Erwerbsfähigkeit
NINA WIEDERKEHR
Sozialberaterin
INFOS ZUR BERATUNG
Sie haben Fragen oder brauchen
Unterstützung?
Unsere Mitarbeitenden der
Sozialberatung helfen Ihnen gerne:
www.epi-suisse.ch/sozialberatung,
info@epi-suisse.ch oder
Telefon 043 488 68 80
geprüft. Dies können Praktika, Arbeitsplatzanpassungen,
Coaching,
berufliche Neuorientierung oder
Schulungen sein.
2. Informationssammlung: Die IV holt Informationen
von Ärzten, Arbeitgebern
und Versicherungen ein. Zusätzliche
medizinische Beurteilungen können
erforderlich sein.
3. Rentenprüfung: Wenn Eingliederungsmassnahmen
nicht oder nur teilweise
erfolgreich sind, wird der Rentenanspruch
geprüft. Voraussetzung ist,
dass mindestens drei Jahre lang AHV/
IV-Beiträge gezahlt wurden. Ein Rentenanspruch
entsteht erst ab einem
Invaliditätsgrad von 40 %.
4. Vorbescheid: Nach Abschluss der
Untersuchung erhält die betroffene
Person einen Vorbescheid mit dem
geplanten Entscheid. Es gibt eine
30-tägige Frist zur Stellungnahme.
5. Endgültiger Entscheid: Ohne Einwände
wird der endgültige Entscheid gefällt.
BEI DER RENTENBERECHNUNG
WERDEN ZWEI ASPEKTE
BERÜCKSICHTIGT
1. Invaliditätsgrad: Dieser wird durch
den gesundheitsbedingten Verdienstausfall
ermittelt. Bei Teilzeitbeschäftigten
und Nichterwerbstätigen
wird auch die Beeinträchtigung bei
Hausarbeiten berücksichtigt.
2. Rentenhöhe: Diese basiert auf der
Beitragsdauer und dem durchschnittlichen
Jahreseinkommen während der
Beitragszeit. Je nach Invaliditätsgrad
wird ein Prozentsatz der Rente ausgezahlt
(25 % Rente bei 40 % Invalidität
bis 100 % Rente ab 70 % Invalidität).
FÜR MENSCHEN MIT EPILEPSIE
UND IHRE ANGEHÖRIGEN IST
ES WICHTIG ZU WISSEN
– Die berufliche Tätigkeit ist von grosser
Bedeutung für finanzielle Absicherung,
gesellschaftliche Teilhabe und Selbstwertgefühl.
– Viele Menschen mit Epilepsie haben
kaum Einschränkungen im Beruf, stossen
aber oft auf Vorurteile.
– Bei Berufsunfähigkeit können existenzielle
Sorgen und Unsicherheiten entstehen.
– Der Wegfall des gewohnten Tagesablaufs
und sozialer Kontakte kann sich
negativ auf die psychische Gesundheit
auswirken.
– Es gibt keine grundsätzlich verbotenen
Berufe für Epilepsie-Betroffene. Die
Eignung hängt von individuellen Faktoren
wie Anfallsform, -häufigkeit und
Arbeitsumgebung ab.
– Vorsicht ist geboten bei Tätigkeiten mit
erhöhtem Verletzungsrisiko oder wenn
eine Fahrerlaubnis erforderlich ist.
– Offenheit am Arbeitsplatz über die Epilepsie
kann hilfreich sein, ist aber eine
persönliche Entscheidung.
Für Unterstützung und Beratung steht
Epi-Suisse bei Fragen zur IV-Anmeldung,
rechtlichen Schritten oder allgemeinen
Anliegen zur Seite. Es ist ratsam, sich bei
Unklarheiten oder Problemen im IV-Verfahren
frühzeitig an unsere Sozialberaterinnen
zu wenden.
TEXT: MÉLANIE VOLLUZ
IMPRESSIONEN AUS
UNSEREN LAGERN 2024
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