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SOZIALBERATUNG

EPI-SUISSE UNTERSTÜTZT

DURCH DEN DSCHUNGEL DER IV

Epilepsie als chronische Erkrankung kann die Berufstätigkeit vorübergehend oder dauerhaft beeinträchtigen.

Bei temporärer Arbeitsunfähigkeit greift die Krankenversicherung, bei dauerhafter Beeinträchtigung prüft

die Invalidenversicherung (IV) den Fall. Wichtig ist: Keine Krankheit führt automatisch zu IV-Leistungen, jeder Fall

wird individuell geprüft.

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Das Ziel der IV ist gesetzlich festgelegt:

die Sicherung des Existenzminimums für

Invalide. Dabei gilt der Grundsatz «Eingliederung

vor Rente». Bei einer IV-Anmeldung

wird zunächst die berufliche Eingliederung

geprüft, um festzustellen, ob

die Person zumindest teilweise selbst für

ihren Lebensunterhalt sorgen kann.

Invalidität wird definiert als dauerhafte

Erwerbsunfähigkeit (mindestens ein Jahr)

aufgrund eines Gesundheitsschadens.

Die betroffene Person kann ihre übliche

berufliche Tätigkeit oder Alltagsaufgaben

nicht mehr ausüben. Wichtig ist, dass die

Erwerbsunfähigkeit direkt auf den Gesundheitsschaden

zurückzuführen sein

muss und nicht auf andere Faktoren.

DER ABLAUF EINER IV-ANMELDUNG

GESTALTET SICH WIE FOLGT

1. Prüfung von Eingliederungsmassnahmen:

Nach einer Abklärung der

persönlichen und beruflichen Situation

werden mögliche Massnahmen

zur Wiederherstellung, Verbesserung

oder Erhaltung der Erwerbsfähigkeit

NINA WIEDERKEHR

Sozialberaterin

INFOS ZUR BERATUNG

Sie haben Fragen oder brauchen

Unterstützung?

Unsere Mitarbeitenden der

Sozialberatung helfen Ihnen gerne:

www.epi-suisse.ch/sozialberatung,

info@epi-suisse.ch oder

Telefon 043 488 68 80

geprüft. Dies können Praktika, Arbeitsplatzanpassungen,

Coaching,

berufliche Neuorientierung oder

Schulungen sein.

2. Informationssammlung: Die IV holt Informationen

von Ärzten, Arbeitgebern

und Versicherungen ein. Zusätzliche

medizinische Beurteilungen können

erforderlich sein.

3. Rentenprüfung: Wenn Eingliederungsmassnahmen

nicht oder nur teilweise

erfolgreich sind, wird der Rentenanspruch

geprüft. Voraussetzung ist,

dass mindestens drei Jahre lang AHV/

IV-Beiträge gezahlt wurden. Ein Rentenanspruch

entsteht erst ab einem

Invaliditätsgrad von 40 %.

4. Vorbescheid: Nach Abschluss der

Untersuchung erhält die betroffene

Person einen Vorbescheid mit dem

geplanten Entscheid. Es gibt eine

30-tägige Frist zur Stellungnahme.

5. Endgültiger Entscheid: Ohne Einwände

wird der endgültige Entscheid gefällt.

BEI DER RENTENBERECHNUNG

WERDEN ZWEI ASPEKTE

BERÜCKSICHTIGT

1. Invaliditätsgrad: Dieser wird durch

den gesundheitsbedingten Verdienstausfall

ermittelt. Bei Teilzeitbeschäftigten

und Nichterwerbstätigen

wird auch die Beeinträchtigung bei

Hausarbeiten berücksichtigt.

2. Rentenhöhe: Diese basiert auf der

Beitragsdauer und dem durchschnittlichen

Jahreseinkommen während der

Beitragszeit. Je nach Invaliditätsgrad

wird ein Prozentsatz der Rente ausgezahlt

(25 % Rente bei 40 % Invalidität

bis 100 % Rente ab 70 % Invalidität).

FÜR MENSCHEN MIT EPILEPSIE

UND IHRE ANGEHÖRIGEN IST

ES WICHTIG ZU WISSEN

– Die berufliche Tätigkeit ist von grosser

Bedeutung für finanzielle Absicherung,

gesellschaftliche Teilhabe und Selbstwertgefühl.

– Viele Menschen mit Epilepsie haben

kaum Einschränkungen im Beruf, stossen

aber oft auf Vorurteile.

– Bei Berufsunfähigkeit können existenzielle

Sorgen und Unsicherheiten entstehen.

– Der Wegfall des gewohnten Tagesablaufs

und sozialer Kontakte kann sich

negativ auf die psychische Gesundheit

auswirken.

– Es gibt keine grundsätzlich verbotenen

Berufe für Epilepsie-Betroffene. Die

Eignung hängt von individuellen Faktoren

wie Anfallsform, -häufigkeit und

Arbeitsumgebung ab.

– Vorsicht ist geboten bei Tätigkeiten mit

erhöhtem Verletzungsrisiko oder wenn

eine Fahrerlaubnis erforderlich ist.

– Offenheit am Arbeitsplatz über die Epilepsie

kann hilfreich sein, ist aber eine

persönliche Entscheidung.

Für Unterstützung und Beratung steht

Epi-Suisse bei Fragen zur IV-Anmeldung,

rechtlichen Schritten oder allgemeinen

Anliegen zur Seite. Es ist ratsam, sich bei

Unklarheiten oder Problemen im IV-Verfahren

frühzeitig an unsere Sozialberaterinnen

zu wenden.

TEXT: MÉLANIE VOLLUZ

IMPRESSIONEN AUS

UNSEREN LAGERN 2024

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