Hänicher Bote | Oktober-Ausgabe 2024
Hänicher Bote | Oktober-Ausgabe 2024 mit dem gewerblichen Sonderthema "Bauen & Wohnen"
Hänicher Bote | Oktober-Ausgabe 2024
mit dem gewerblichen Sonderthema "Bauen & Wohnen"
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Seite 12 Informationen, Mitteilungen und Bekanntmachungen der Stadt Gräfenhainichen 16. <strong>Oktober</strong> <strong>2024</strong><br />
§ 3<br />
Inkrafttreten<br />
(1) Diese Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.<br />
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 28. September 2016, wirksam ab 1. Januar<br />
2017, außer Kraft.<br />
Gräfenhainichen, den 25. September <strong>2024</strong><br />
Bau- und Ordnungsamt<br />
Enrico Schilling<br />
Bürgermeister<br />
Informationen zur Sanierungsmaßnahme<br />
„Altstadt Gräfenhainichen“<br />
Beabsichtigte Teilaufhebung der Sanierungssatzung<br />
(Sanierungsaufhebungssatzung)<br />
Sehr geehrte Grundstückseigentümer/innen im Sanierungsgebiet „Altstadt<br />
Gräfenhainichen“,<br />
mit dem Informationsschreiben der Stadt Gräfenhainichen (12/2019) wurden<br />
Sie über die Möglichkeit der freiwilligen Ablösung des Ausgleichsbetrages bis<br />
Ende 2020 und die Fälligkeit des Ausgleichsbetrages per Ausgleichsbetragsbescheid<br />
nach Aufhebung der Sanierungssatzung informiert. Weitere Informationen<br />
hierzu erfolgten im <strong>Hänicher</strong> <strong>Bote</strong>n Nr. 2 (2/2020) und Nr. 6 (7/2020).<br />
Nunmehr beabsichtigt die Stadt Gräfenhainichen, die Sanierungssatzung für<br />
das Sanierungsgebiet „Altstadt Gräfenhainichen“ per Sanierungsaufhebungssatzung<br />
teilweise aufzuheben:<br />
Attraktive Baugrundstücke in unserer<br />
Kleinstadt-Metropole<br />
Mitten in der wunderschönen Seenlandschaft, im „Wohnpark am Barbarasee“<br />
im neu erschlossenen Baugebiet „Seeadlerweg“ bietet die Stadt Gräfenhainichen<br />
insgesamt 13 Baugrundstücke für Wohnbebauung oder nicht störendes<br />
Gewerbe in einer ruhigen und familienfreundlichen Wohngegend zum Verkauf<br />
an.<br />
Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten und öffentliche Verkehrsmittel<br />
sind fußläufig erreichbar und machen das Wohnen hier besonders attraktiv<br />
für Familien und Berufstätige. Alle Baugrundstücke verfügen über Glasfaseranschlüsse<br />
und machen somit ein Arbeiten von zu Hause aus möglich.<br />
Unterschiedliche Bebaubarkeit, vom Bungalow bis zur Stadtvilla, lassen kaum<br />
Wünsche offen.<br />
Die Bestimmungen aus dem vorliegenden Bebauungsplan können auf Anfrage<br />
unter der Telefonnummer 034953 / 35774 oder per E-Mail an stadtplanung@<br />
graefenhainichen.de abgefordert werden. Der Preis für den vollerschlossenen<br />
Grund und Boden beträgt 89,74 Euro je Quadratmeter.<br />
Wer sein Traumgrundstück noch sucht, ist hier an der richtigen Adresse.<br />
Melden Sie sich schnellstmöglich bei der Stadt Gräfenhainichen, im Bereich<br />
Liegenschaften unter der Telefonnummer 034953 / 35773 oder schicken eine<br />
E-Mail an Liegenschaften@graefenhainichen.de.<br />
Lageplan mit beabsichtigter räumlicher Abgrenzung der Sanierungsaufhebungssatzung<br />
für das Sanierungsgebiet „Altstadt Gräfenhainichen“ (rote Strichlinie)<br />
Der entsprechende Beschluss soll in der Stadtratssitzung im Dezember <strong>2024</strong><br />
gefasst werden. Die öffentliche Bekanntmachung der Sanierungsaufhebungssatzung<br />
erfolgt ortsüblich über die Schaukästen sowie auf der Homepage der<br />
Stadt Gräfenhainichen www.graefenhainichen.de.<br />
Die öffentliche Bekanntmachung der Sanierungsaufhebungssatzung ist für Sie<br />
als Grundstückseigentümer/in mit folgenden Rechtsfolgen verbunden:<br />
• Die Möglichkeit zur Wahrnehmung steuerlicher Abschreibungsmöglichkeiten<br />
auf Grundlage des § 7h EStG (Einkommensteuergesetz) entfällt.<br />
• Das Erfordernis zur Beantragung der sanierungsrechtlichen Genehmigung<br />
nach §§ 144, 145 BauGB (Baugesetzbuch) entfällt.<br />
• Die Stadt ist verpflichtet, den Ausgleichsbetrag per Bescheid anzufordern, der<br />
einen Monat nach Zugang zur Zahlung fällig wird (§ 154 Absatz 4 BauGB).<br />
Sollten Sie bereits eine Vereinbarung zur vorzeitigen und freiwilligen Ablösung<br />
des Ausgleichsbetrages mit der Stadt geschlossen haben (Ablösevereinbarung),<br />
werden Sie keinen Ausgleichsbetragsbescheid erhalten. Sollten bei<br />
der freiwilligen Ablösung noch Restbeträge offen sein, werden Sie einen Ausgleichsbescheid<br />
erhalten.<br />
Bei möglichen Rückfragen und für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter<br />
der Stadtplanung unter der Rufnummer 034953 / 35774 gern zur Verfügung.<br />
Impressum<br />
Informationen der Stadt Gräfenhainichen<br />
Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeister der Stadt Gräfenhainichen<br />
Herstellung und Vertrieb: Verlagshaus „Heide-Druck“, Bad Düben<br />
Für telefonisch eingebrachte Änderungen/Ergänzungen wird keine Garantie für<br />
ordnungsgemäßen Abdruck übernommen.<br />
Enrico Schilling<br />
Bürgermeister