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Hänicher Bote | Oktober-Ausgabe 2024

Hänicher Bote | Oktober-Ausgabe 2024 mit dem gewerblichen Sonderthema "Bauen & Wohnen"

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Seite 12 Informationen, Mitteilungen und Bekanntmachungen der Stadt Gräfenhainichen 16. <strong>Oktober</strong> <strong>2024</strong><br />

§ 3<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Diese Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 28. September 2016, wirksam ab 1. Januar<br />

2017, außer Kraft.<br />

Gräfenhainichen, den 25. September <strong>2024</strong><br />

Bau- und Ordnungsamt<br />

Enrico Schilling<br />

Bürgermeister<br />

Informationen zur Sanierungsmaßnahme<br />

„Altstadt Gräfenhainichen“<br />

Beabsichtigte Teilaufhebung der Sanierungssatzung<br />

(Sanierungsaufhebungssatzung)<br />

Sehr geehrte Grundstückseigentümer/innen im Sanierungsgebiet „Altstadt<br />

Gräfenhainichen“,<br />

mit dem Informationsschreiben der Stadt Gräfenhainichen (12/2019) wurden<br />

Sie über die Möglichkeit der freiwilligen Ablösung des Ausgleichsbetrages bis<br />

Ende 2020 und die Fälligkeit des Ausgleichsbetrages per Ausgleichsbetragsbescheid<br />

nach Aufhebung der Sanierungssatzung informiert. Weitere Informationen<br />

hierzu erfolgten im <strong>Hänicher</strong> <strong>Bote</strong>n Nr. 2 (2/2020) und Nr. 6 (7/2020).<br />

Nunmehr beabsichtigt die Stadt Gräfenhainichen, die Sanierungssatzung für<br />

das Sanierungsgebiet „Altstadt Gräfenhainichen“ per Sanierungsaufhebungssatzung<br />

teilweise aufzuheben:<br />

Attraktive Baugrundstücke in unserer<br />

Kleinstadt-Metropole<br />

Mitten in der wunderschönen Seenlandschaft, im „Wohnpark am Barbarasee“<br />

im neu erschlossenen Baugebiet „Seeadlerweg“ bietet die Stadt Gräfenhainichen<br />

insgesamt 13 Baugrundstücke für Wohnbebauung oder nicht störendes<br />

Gewerbe in einer ruhigen und familienfreundlichen Wohngegend zum Verkauf<br />

an.<br />

Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten und öffentliche Verkehrsmittel<br />

sind fußläufig erreichbar und machen das Wohnen hier besonders attraktiv<br />

für Familien und Berufstätige. Alle Baugrundstücke verfügen über Glasfaseranschlüsse<br />

und machen somit ein Arbeiten von zu Hause aus möglich.<br />

Unterschiedliche Bebaubarkeit, vom Bungalow bis zur Stadtvilla, lassen kaum<br />

Wünsche offen.<br />

Die Bestimmungen aus dem vorliegenden Bebauungsplan können auf Anfrage<br />

unter der Telefonnummer 034953 / 35774 oder per E-Mail an stadtplanung@<br />

graefenhainichen.de abgefordert werden. Der Preis für den vollerschlossenen<br />

Grund und Boden beträgt 89,74 Euro je Quadratmeter.<br />

Wer sein Traumgrundstück noch sucht, ist hier an der richtigen Adresse.<br />

Melden Sie sich schnellstmöglich bei der Stadt Gräfenhainichen, im Bereich<br />

Liegenschaften unter der Telefonnummer 034953 / 35773 oder schicken eine<br />

E-Mail an Liegenschaften@graefenhainichen.de.<br />

Lageplan mit beabsichtigter räumlicher Abgrenzung der Sanierungsaufhebungssatzung<br />

für das Sanierungsgebiet „Altstadt Gräfenhainichen“ (rote Strichlinie)<br />

Der entsprechende Beschluss soll in der Stadtratssitzung im Dezember <strong>2024</strong><br />

gefasst werden. Die öffentliche Bekanntmachung der Sanierungsaufhebungssatzung<br />

erfolgt ortsüblich über die Schaukästen sowie auf der Homepage der<br />

Stadt Gräfenhainichen www.graefenhainichen.de.<br />

Die öffentliche Bekanntmachung der Sanierungsaufhebungssatzung ist für Sie<br />

als Grundstückseigentümer/in mit folgenden Rechtsfolgen verbunden:<br />

• Die Möglichkeit zur Wahrnehmung steuerlicher Abschreibungsmöglichkeiten<br />

auf Grundlage des § 7h EStG (Einkommensteuergesetz) entfällt.<br />

• Das Erfordernis zur Beantragung der sanierungsrechtlichen Genehmigung<br />

nach §§ 144, 145 BauGB (Baugesetzbuch) entfällt.<br />

• Die Stadt ist verpflichtet, den Ausgleichsbetrag per Bescheid anzufordern, der<br />

einen Monat nach Zugang zur Zahlung fällig wird (§ 154 Absatz 4 BauGB).<br />

Sollten Sie bereits eine Vereinbarung zur vorzeitigen und freiwilligen Ablösung<br />

des Ausgleichsbetrages mit der Stadt geschlossen haben (Ablösevereinbarung),<br />

werden Sie keinen Ausgleichsbetragsbescheid erhalten. Sollten bei<br />

der freiwilligen Ablösung noch Restbeträge offen sein, werden Sie einen Ausgleichsbescheid<br />

erhalten.<br />

Bei möglichen Rückfragen und für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter<br />

der Stadtplanung unter der Rufnummer 034953 / 35774 gern zur Verfügung.<br />

Impressum<br />

Informationen der Stadt Gräfenhainichen<br />

Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeister der Stadt Gräfenhainichen<br />

Herstellung und Vertrieb: Verlagshaus „Heide-Druck“, Bad Düben<br />

Für telefonisch eingebrachte Änderungen/Ergänzungen wird keine Garantie für<br />

ordnungsgemäßen Abdruck übernommen.<br />

Enrico Schilling<br />

Bürgermeister

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